Akü Şarj Alanı Patlayıcı Atmosfer Almanca

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  • 7/23/2019 Ak arj Alan Patlayc Atmosfer Almanca

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    Herausgeber:

    Vereinigung der Metall-Berusgenossenschaten

    Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft

    Htten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft

    Berufsgenossenschaft Metall Nord Sd

    Ausgabe 2010 Druck 08.2010/3.600 Bestell-Nr. BGI 5017 BGI 5017

    BG-Information

    Ladeeinrichtungen

    fr Fahrzeugbatterien

    BGVereinigung der Metall-

    Berusgenossenschafen

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    BGVereinigung der Metall-Berusgenossenschafen

    Rdiger H. F. HeuchelArnd Schulz

    Ladeeinrichtungenr Fahrzeugbatterien

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    Vorwort ........................................................................................................................................................................................... 5

    1 Anwendungsbereich ....................................................................................................................................................... 62 Begriffsbestimmungen ................................................................................................................................................. 7

    3 Batterieladestation .........................................................................................................................................................13

    3.1 Allgemeine Beschaffenheitsmerkmale.................................................................................................. 13

    3.2 Explosionsschutz und Lung .................................................................................................................... 15

    3.3 Verhinderung elektrostatischer Entladungen ..................................................................................23

    3.4 Bodenbeschaffenheit ...................................................................................................................................... 24

    4 Einzelladeplatz ...................................................................................................................................................................26

    4.1 Allgemeines ........................................................................................................................................................... 26

    4.2 Bau und Aushrung ......................................................................................................................................... 28

    5 Errichten der elektrischen Anlage .........................................................................................................................3

    5.1 Allgemeine Anorderungen............................................................................................................................ 3

    5.2 Besondere Anorderungen ............................................................................................................................32

    5.3 Zustzliche Anorderungen zur Explosionssicherheit..................................................................34

    6 Sicherheitskennzeichnungen, Aushnge, Einrichtungen, Regelungen ....................................... 35

    7 Betreiben von Batterieladeei nrichtungen ........................................................................................................38

    7.1 Gehrdungsbeurteilung .................................................................................................................................38

    7.2 Schutzmanahmen ............................................................................................................................................40

    7.3 Bereitstellungszustand der Batterien .....................................................................................................4

    7.4 Laden ...........................................................................................................................................................................4

    7.5 Explosionsgeahr .................................................................................................................................................43

    7.6 Umgang mit Elektrolyt ......................................................................................................................................43

    7.7 Inbetriebnahme ....................................................................................................................................................45

    7.8 Instandhaltung ......................................................................................................................................................46

    7.9 Schutzkleidung .....................................................................................................................................................47

    InhaltsverzeichnisInformationen zum BildmaterialDie Verasser bedanken sich bei nacholgend augehrten Mitgliedsbetrieben der Maschinenbau-und Metall-Berusgenossenscha und der Htten- und Walzwerks-Berusgenossenscha sowie beiweiteren Unternehmen und Einrichtungen, die in sehr kooperativer Weise bereit waren, Aunahmenvon arbeitsplatzbezogenem Bildmaterial zur Vergung zu stellen oder zu ermglichen.

    MAN Nutzahrzeuge GmbH, 44143 DortmundMiele & Cie. KG, 33332 Gtersloh

    MVG Mrkische Verkehrsgesellscha GmbH, 58507 LdenscheidRK Autowelt Rinke & Knipps GmbH, 59494 SoestSeverin Elektrogerte GmbH, 59846 Sundern

    Siemens AG Energy Sector Oil & Gas Division, 47053 Duisburg-HocheldThyssenKrupp Umormtechnik GmbH, 33647 Bieleeld-BrackwedeVdS Schadenverhtung, 50735 KlnZDK Zentralverband Deutsches Kz-Gewerbe, 53129 Bonn

    Vorbemerkung

    Diese BG-Inormation liegt nunmehr in der 3. Aulage vor. Gegenber der Vorgngerversion wurdensmtliche Themenbereiche aktualisiert und an neuere relevante Regelwerke, im Wesentlichen an elek-

    trotechnische Regeln und Technische Regeln r Betriebssicherheit, angepasst.Insbesondere die Aushrungen zu Elektrostatik, Explosionsschutz und Lung, Errichten derelektrischen Anlage, Sicherheitskennzeichnungen, Inspektion und Prung sowie Betreibenvon Batterieladeeinrichtungen eruhren eine Konkretisierung.

    Auerdem wurden die Abschnitte berwiegend neu strukturiert und die Muster-Betriebsanweisungenangepasst.

    Augrund der konstruktiven Zuarbeit von internen und externen Experten sowie von achkompetentenLesern, die ihre eigenen Erahrungen beigetragen haben, konnte der Inhalt zweckmig und praxis-gerecht ausgearbeitet werden.

    An dieser Stelle bedanken sich die Verasser bei allen Fachleuten, die geholen haben, dieses Werkzusammenzustellen. Ohne deren zahlreiche sachkundige Vorschlge und Anregungen sowie die

    Zurvergungstellung von Inormationsmaterial wre die achgerechte Aktualisierung dieser Inor-

    mationsschri nicht in der jetzt vorliegenden Fassung mglich gewesen.

    Die Autoren

    Hinweis:

    Die in dieser BG-Inormation enthaltenen technischen Lsungen schlieen andere, mindestens eben-so sichere Lsungen nicht aus, die auch in technischen Regeln anderer Mitgliedsstaaten der Euro-pischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens ber den Europischen Wirtschas-raum ihren Niederschlag geunden haben knnen.

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    auszuschlieen, weil durch die dabei ent-

    stehende explosionshige Atmosphre ein

    hohes Verletzungsrisiko durch einen mg-

    lichen Batteriezerknall besteht.

    Das Aureten eines explosionshigen

    Gemisches kann neben der Benutzung ge-

    eigneter Ladegerte auch durch eine aus-

    reichende Lung verhindert werden.

    Weiterhin ist eine Funkenbildung,

    z. B. durch Schlei- oder Trennarbeiten,

    Benutzung von Streichhlzern und Feuer-

    zeugen oder elektrische Zndunken

    durch Schaltkontakte und Entladungen,wirksam zu verhindern. Auerdem

    gilt ein Rauchverbot.

    Letztlich ist hufig die stark tzende

    Wirkung von Elektrolyten unbe-

    kannt oder sie wird erheblich

    unterschtzt.

    Um Unlle und Explosionen beim Umgang

    mit Batterien zu vermeiden, sind gut ge-

    schultes Personal und richtig ausgestattete

    Ladeeinrichtungen unerlsslich.

    4

    Inhaltsverzeichnis

    7.10 Manahmen gegen Entstehun gsbrnde ..............................................................................................48

    7.11 Transpor t von Batterien ...................................................................................................................................497.12 Entsorgung ...............................................................................................................................................................50

    7.13 Unterweisung .........................................................................................................................................................5

    8 Inspektion und Prungen ..........................................................................................................................................52

    8.1 Inspektion von Batterien ................................................................................................................................52

    8.2 Prung der Arbeitsmittel ...............................................................................................................................52

    8.3 Prungen beim Vorhandensein explosionsgehrdeter Bereiche ...................................... 53

    9 Erste Hile bei Vertzungen ........................................................................................................................................55

    10 Betriebsanweisung ..........................................................................................................................................................56

    10.1 Anwendungsbereich ..........................................................................................................................................56

    10.2 Geahrstoffbezeichnung .................................................................................................................................56

    10.3 Geahren r Mensch und Umwelt ............................................................................................................56

    10.4 Schutzmanahmen und Verhaltensregeln..........................................................................................57

    10.5 Verhalten bei Strungen und im Geahrall.........................................................................................58

    10.6 Verhalten bei Unllen, Erste Hile ............................................................................................................58

    10.7 Instandhaltung ......................................................................................................................................................58

    10.8 Entsorgung ...............................................................................................................................................................59

    10.9 Folgen bei Nichtbeachtung ..............................................................................................................................59

    11 Literaturverzeichnis ........................................................................................................................................................60

    Anhang 1 Checkliste zum sicheren Betreiben einer Batterieladeanlage ......................................64

    Anhang 2 Muster-Betriebsanweisungen............................................................................................................67

    Das Laden von Batterien ist gehrlicher,

    als es im Allgemeinen angenommen wird;

    das kann durch die Auswertung von unter-

    suchten Unllen mit explodierten Batterien

    belegt werden.

    Batterieanlagen werden typischer-

    weise mit niedrigen Gleichspannungen

    betrieben.

    Bei Strungen in Anlagen und Arbeits-

    oder Betriebsmitteln sowie bei Verhaltens-

    ehlern knnen jedoch hohe Kurzschluss-

    strme aureten, die Geahren r Per-

    sonen, aber auch eine groe Brandgeahrdarstellen.

    Ladevorgnge knnen Gase bilden und

    reisetzen, die unter gewissen Be-

    dingungen gehrlich sind und da-

    her besondere Schutzmanahmen erordern.

    Durch die Bildung von Wasserstoff, der

    beim Laden zusammen mit Sauerstoff ein

    Wasserstoff/Lu-Gemisch, so genanntes

    Knallgas bildet, besteht Explosions-

    geahr, denn Knallgas ist hochexplo-siv. Ein Funke kann ausreichen,

    um eine Explosion auszulsen.

    Die Knallgasbildung wird bei einer zu hohen

    Ladespannung und beim berladen der

    Batterien noch erheblich intensiviert.

    Whrend des Ladens ist es deshalb wichtig,

    die Bildung einer starken Gasung dauerha

    Vorwort

    5

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    6 7

    Diese BG-Inormation dient dem Schutz

    von Personen vor Geahren, die hauptsch-

    lich durch elektrischen Strom, wie Krper-

    durchstrmung und Lichtbogenbildung,

    durch gehrliche Arbeitsstoffe, z. B. rei-

    gesetzte Gase und Elektrolyt, sowie gehr-

    licher Reaktionen, wie Knallgasbildung

    mit Explosionsgeahr und Batteriezerknall,

    bei der Benutzung von Batterieladeeinrich-

    tungen r Fahrzeuge entstehen knnen.

    Sie enthlt grundstzliche Manahmen und

    Hinweise r die Errichtung von Batterie-

    ladeanlagen sowie Mindestanorderungen,

    welche die Sicherheit beim Betreiben und

    Instandhalten gewhrleisten.

    1 Anwendungsbereich

    Die Inormationen sind nicht zum Betreiben

    und Benutzen von Ladestationen (Strom-

    tankstellen) r in der Automobilindustrie

    hergestellte Elektroautos (Elektromobile)

    bestimmt. Ebenso allen Batterieladean-

    lagen r den Untertage-Bergbau, an Bord

    von Schiffen und au Off-shore-Einrichtun-

    gen, r die internationales Seerecht

    bindend ist, nicht in den Anwendungs-

    bereich.

    2 Begriffsbestimmungen

    Anlagenverantwortlicher

    Person, die beauragt ist, whrend der

    Durchhrung von Arbeiten die unmittelbare

    Verantwortung r den Betrieb der elektrischen

    Anlage bzw. Anlagenteile zu tragen, die zur

    Arbeitsstelle gehren.

    Anmerkung:Er kann die mglichen Auswir-

    kungen der Arbeiten au die in seinem Zustn-

    digkeitsbereich befindlichen Anlagen bzw.

    der Anlagenteile und die Auswirkungen von

    diesen au die vorgesehene Arbeitsaush-

    rung beurteilen. Erorderlichenalls knnen

    einige mit dieser Verantwortung einherge-

    hende Verplichtungen au andere Personen

    bertragen werden.

    Antriebsbatterie

    dient als Energiequelle zum elektrischen

    Antrieb von Flurrderzeugen. Sie kann ester

    oder auswechselbarer Bestandteil des Fahr-

    zeugs sein. Antriebsbatterien werden auch

    Traktionsbatterien genannt.

    Batterie

    besteht aus zwei oder mehreren elektrisch

    miteinander verbundenen Zellen.

    Batterieanlageumasst die Batterie sowie die unmittelbar

    hiermit verbundene Schalt- und Ladeeinrich-

    tung.

    Batterieeinbauraum

    ist r die Unterbringung von Batterien aus-

    gelegt, um sie vor Umwelteinlssen und

    unbeugtem Zutritt sowie Zugriff von Personen

    zu schtzen. Auerdem dient der Batterie-

    einbauraum zum Schutz vor Geahren, die von

    der Batterie ausgehen.

    Batterieladeeinrichtung

    umasst sowohl Batterieladerume,

    Batterieladestationen, Einzelladepltze als

    auch die zum Laden erorderlichen elektri-

    schen Arbeits- und Betriebsmittel sowie deren

    Zubehr. Sie wird umgangssprachlich auch

    als Batterieladeanlage bezeichnet.

    Batterieladeraum

    ist ein Raum in einem Gebude, in dem Bat-

    terien nur vorbergehend zum Laden au-

    gestellt werden. Die Ladegerte sind hiervonrumlich getrennt.

    Der Batterieladeraum wird in dieser BG-Inorma-

    tion als Batterieladestation bezeichnet.

    Batterieladestation

    ist ein Raum oder Bereich, in dem Batterien

    nur vorbergehend zum Laden augestellt

    werden und in dem gleichzeitig die Ladegerte

    untergebracht sind.

    Bedienungsgang

    Ein Gang, genutzt zum Bedienen, wieSchalten, Steuern, Einstellen oder ber-

    wachen, von technischen Einrichtungen.

    Behigte Person

    ist eine Person, die durch ihre Berusaus-

    bildung, ihre Beruserahrung und ihre

    zeitnahe beruliche Ttigkeit ber die eror-

    derlichen Fachkenntnisse zur Prung

    der Arbeitsmittel vergt.

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    Begriffsbestimmungen

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    Begriffsbestimmungen

    Elektroachkraf

    ist, wer augrund seiner achlichen Aus-

    bildung, Kenntnisse und Erahrungen

    sowie Kenntnis der einschlgigen Bestim-

    mungen die ihm bertragenen Arbeiten beur-

    teilen und mgliche Geahren erkennen

    kann.

    Elektrotechnisch unterwiesene Person

    ist, wer durch eine Elektroachkra ber

    die ihr bertragenen Augaben und die

    mg-lichen Geahren bei unsachgemem

    Verhalten unterrichtet und erorderlichenalls

    angelernt sowie ber die notwendigen

    Schutzeinrichtungen und Schutzmanah-

    men unterwiesen wurde.

    Eine unterwiesene Person dar elektro-

    technische Ttigkeiten nur unter der Leitung

    und Ausicht einer Elektroachkra aus-

    hren.

    Entladen einer Batterie

    Vorgang, bei dem eine Batterie unter est-

    gelegten Bedingungen in den Zellen erzeugte

    elektrische Energie an einen ueren

    Stromkreis lieert.

    Explosion

    ist eine pltzliche Oxidationsreaktion mit

    der Bildung von Flammen, dem Anstieg der

    Temperatur und des Druckes oder beidem

    gleichzeitig. Dabei knnen Personen verletzt,

    Gebude oder Anlagenteile zerstrt sowie

    weitere brennbare Stoffe entzndet werden

    (Folgebrnde).

    Explosionshige Atmosphre

    ist ein Gemisch aus Lu und brennbaren

    Gasen, Dmpen, Nebeln oder Stuben unter

    atmosphrischen Bedingungen, in dem sich

    ein Verbrennungsvorgang nach erolgter

    Entzndung au das gesamte unverbrannte

    Gemisch bertrgt.

    Explosionshiges Gemisch

    ist ein Gemisch aus brennbaren Gasen,

    Dmpen, Nebeln oder Stuben, in dem sich

    ein Verbrennungsvorgang nach erolgter

    Entzndung au das gesamte unverbrannte

    Gemisch bertrgt.

    Explosionsgehrdeter Bereich

    ist ein Bereich, in dem explosionshige

    Atmosphre aureten kann. Ein Bereich, in

    dem die Bildung explosionshiger Atmo-

    sphre ausgeschlossen ist, gilt nicht als

    explosionsgehrdeter Bereich.

    Feuchte und nasse Rume

    sind Rume oder Orte, in denen die Sicher-

    heit der Betriebsmittel durch Feuchtigkeit,

    Kondenswasser, chemische oder hnliche

    Einlsse beeintrchtigt werden kann.

    Feuergehrdeter Bereich

    ist ein Bereich, in dem sich leicht entznd-

    liche Stoffe au den elektrischen Betriebs-

    mitteln ablagern oder sich so nhern knnen,

    dass eine Brandgeahr besteht.

    Flurrderzeuge

    mit batterieelektrischem Antrieb sind ber-

    wiegend innerbetrieblich verwendete Fahr-

    Bestimmungsgemer Gebrauch

    Gebrauch von Produkten, Prozessen oder

    Dienstleistungen, die im Einklang mit denProduktbeschreibungen, Anweisungen

    und Inormationen stehen, die vom Lieeran-

    ten zur Vergung gestellt werden.

    Betriebssttte, elektrische

    ist ein Raum oder ein Ort, der im Wesentlichen

    zum Betrieb elektrischer Anlagen dient und

    in der Regel nur von Personen betreten wird,

    die zumindest elektrotechnisch unterwiesen

    wurden.

    Betriebssttte, abgeschlossene elektrische

    ist ein Raum oder ein Ort, der ausschlielichdem Betreiben elektrischer Anlagen dient und

    unter Verschluss gehalten wird. Zutritt haben

    Elektroachkre und elektrotechnisch

    unterwiesene Personen, Laien jedoch nur

    in Begleitung von Elektroachkren oder

    elektrotechnisch unterwiesenen Personen.

    Brand

    ist ein Schadeneuer (nicht bestimmungs-

    gemes Brennen) mit Licht- und Wrmeent-

    wicklung als Reaktion zwischen einem brenn-

    baren Stoff und dem Sauerstoff der Lu.

    Brandklassen

    Es werden r den Anwendungsbereich

    dieser BG-Inormation olgende Brandklassen

    unterschieden:

    Brandklasse A:Brnde ester Stoffe, hauptschlich

    organischer Natur, die normalerweise

    unter Glutbildung verbrennen, z. B. Holz,

    Papier, Stroh, Textilien, Kohle.

    Brandklasse B:Brnde von lssigen oder lssig

    werdenden Stoffen, z. B. Benzin, Benzol,le, Fette, Lacke, Teer, ther, Alkohol,

    Stearin, Paraffin.

    Einzelladeplatz (Ladestelle)

    ist ein durch geeignete Anordnung und

    Kenntlichmachung r das Laden von

    Batterien eingerichteter Platz in Arbeits-,

    Lager- oder Betriebsrumen.

    Elektrische Arbeitsmittel

    sind gebrauchsertige elektrische Betriebs-

    mittel, die est oder ber eine Steckvorrichtungmit der elektrischen Anlage verbunden sind.

    Elektrische Betriebsmittel

    sind alle Produkte, die zum Zweck der Er-

    zeugung, Umwandlung, bertragung, Ver-

    teilung oder Anwendung von elektrischer Ener-

    gie oder zum bertragen, Verteilen und Ver-

    arbeiten von Inormationen benutzt werden.

    Den elektrischen Betriebsmitteln werden

    Schutz- und Hilsmittel gleichgesetzt, so-

    weit an diese Anorderungen hinsichtlich

    der elektrischen Sicherheit gestellt werden.Elektrische Betriebsmittel knnen auch

    Arbeitsmittel sein.

    Elektrische Gehrdung

    ist die Mglichkeit eines Schadens oder

    einer gesundheitlichen Beeintrchtigung

    durch das Vorhandensein elektrischer

    Energie in einer Anlage oder einem Betriebs-

    mittel.

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    Begriffsbestimmungen

    11

    Begriffsbestimmungen

    Berhren) und die Manahmen zum Fehler-

    schutz (Schutz bei indirektem Berhren) den

    Anorderungen entsprechen, die bei derersten Inbetriebnahme als Grenzwerte r

    die Erstprungen zugrunde gelegt werden.

    Auerdem werden dadurch auch die Ver-

    meidung nicht elektrischer Geahren sowie

    die Funktionshigkeit beschrieben.

    Ortseste

    elektrische Arbeits- und Betriebsmittel

    sind est angebrachte Arbeitsmittel oder

    Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung

    haben und deren Masse so gro ist, dass sie

    nicht leicht bewegt werden knnen. Dazugehren auch elektrische Betriebsmittel, die

    vorbergehend est angebracht sind und

    ber bewegliche Anschlussleitungen betrie-

    ben werden. Derartige Betriebsmittel werden

    an einem bestimmten Platz verwendet

    und whrend des Betriebes nicht in der Hand

    gehalten oder bewegt. Die Anschlussleitun-

    gen sind ortsest oder mindestens geschtzt

    verlegt.

    Dies sind z. B. Bearbeitungsmaschinen, wie

    Standbohr-, Dreh-, Frsmaschinen, Kompres-

    soren, Stapler-Ladegerte, groe Schutzklein-spannungstransormatoren usw.

    Ortsvernderliche

    elektrische Arbeits- und Betriebsmittel

    sind solche, die whrend des Betriebes

    bewegt werden oder die leicht von einem

    Platz zum anderen gebracht werden knnen,

    whrend sie an den Versorgungsstromkreis

    angeschlossen sind.

    Dies sind z. B. handgehrte Elektrowerk-

    zeuge, Handleuchten, Verlngerungsleitun-

    gen, Mehrachverteiler, Leitungsroller,Gerteanschlussleitungen, Schutzklein-

    spannungs- und Trenntransormatoren, Lade-

    gerte, Haushaltsgerte, Gerte der Daten-

    und Inormationstechnik sowie der Unter-

    haltungselektronik.

    Pren

    ist das Anwenden von Manahmen zum

    Bestimmen der elektrischen Sicherheit von

    elektrischen Arbeitsmitteln.

    Prffristist der Zeitraum bis zur nchsten wieder-

    kehrenden Prung. Sie muss so estgelegt

    werden, dass der Prgegenstand nach

    allgemein zugnglichen Erkenntnisquellen,

    betrieblichen Erahrungen oder au Basis

    spezifischer Nachweise im Zeitraum zwischen

    zwei Prungen sicher benutzt werden kann.

    Raumlufvolumen

    errechnet sich aus der Nutzlche x Raum-

    hhe, in der Regel angegeben in m.

    Schdigende Einlsse

    knnen durch die Umgebungsbedingungen

    au elektrische Arbeitsmittel einwirken.

    Whrend der Lagerung, des Transportes und

    der Benutzung knnen sich beispielswei-

    se nicht bestimmungsgemer Gebrauch,

    Schmutz- und Staubeinwirkungen, Feuchtig-

    keit und Nsse, Korrosionseinwirkungen,

    le, Fette, Suren, Laugen, rauer Betrieb,

    zeuge, die entsprechend ihrer Bauart zum

    Berdern von Personen sowie zum Transpor-

    tieren, Ziehen, Schieben, Heben und Stapelnvon Lasten aller Art verwendet werden.

    Sie lauen mit Rdern au Flur und sind rei

    lenkbar. Die elektrische Energie wird einer

    ahrzeugeigenen Batterie entnommen.

    Beispiele: Gabelstapler, Hubwagen, Elektro-

    karren, Regalbediengerte, Kehrmaschinen,

    Bohnermaschinen, Fahrzeuge zur Personen-

    berderung.

    Freies Raumlufvolumen

    in der Regel angegeben in m, errechnet sich

    aus dem Raumluvolumen abzglich derVolumen aller Gegenstnde und Einbauten,

    wie Inventare und Installationen.

    Gasen

    Bildung von Gas (Gasemission) durch Elektro-

    lyse des Elektrolyten.

    Gasungsspannung

    ist die Ladespannung, oberhalb derer eine

    Batterie deutlich zu gasen beginnt.

    Gehrliche explosionshige Atmosphre

    ist eine explosionshige Atmosphre, diein einer solchen Menge (Geahr drohende

    Menge) auritt, dass besondere Schutzma-

    nahmen r die Aurechterhaltung des Schut-

    zes von Sicherheit und Gesundheit der Arbeit-

    nehmer oder Anderen erorderlich werden.

    Ladeeinrichtung/-anlage

    r Fahrzeugbatterien umasst Batterie-

    laderume, Batterieladestationen, Einzel-

    ladepltze sowie die zum Laden erorder-

    lichen elektrischen Arbeits- und Betriebs-

    mittel.

    Sie sind von anderen Betriebsbereichen

    durch geeignete Manahmen, z. B. Wnde,

    Abstnde, Hindernisse oder Kenntlich-

    machung, rumlich abgegrenzt.

    Ladegert

    ist ein elektrisches Betriebsmittel zum Laden,

    Erhaltungsladen und Ausgleichsladen von

    Batterien. Dabei wird elektrische Energie in

    die Batterie eingespeist.

    Ladestelle (Einzelladeplatz)reie Stelllche, die r das Wiederauladen

    von Batterien kenntlich gemacht und dar

    eingerichtet ist. Dieser Bereich kann auch r

    die Batteriewartung benutzt werden.

    Ladung einer Batterie

    Vorgang, bei dem eine Batterie aus einem

    ueren Stromkreis elektrische Energie

    aunimmt, welche in chemische Energie

    umgewandelt wird.

    Lufvolumenstromkennzeichnet die von einer Lungsanlage

    absolut gerderte Lumenge, in der

    Regel angegeben in m/h.

    Ordnungsgemer Zustand

    im Sinne der Unallverhtungsvorschri

    Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

    (BGV A 3) liegt vor, wenn die Manahmen

    zum Basisschutz (Schutz gegen direktes

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    12

    Begriffsbestimmungen

    13

    mechanische Beanspruchungen, chemische

    und thermische Einlsse schdigend

    auswirken.

    Starterbatterie

    dient hauptschlich als Energiequelle

    zum Starten von Verbrennungsmaschinen in

    Motor-Fahrzeugen, r Beleuchtung und die

    weiteren Zusatzeinrichtungen.

    Untere Explosionsgrenze (UEG)

    ist der untere Grenzwert der Konzentration

    (Stoffmengenanteil) eines brennbaren Stoffes

    in einem Gemisch von Gasen, Dmpen,

    Nebeln und/oder Stuben, in dem sichnach dem Znden eine von der Zndquelle

    unabhngige Flamme gerade nicht mehr

    selbststndig ortplanzen kann.

    Verkehrssicherungsplicht

    beschreibt allgemein einen Handlungs-

    bedar, um vorhandene Geahrenquellen zu

    sichern. Derjenige, der eine Geahren-

    quelle scha, d. h., sie selbst hervorru

    oder sie in seinem Einlussbereich andauern

    lsst, hat die erorderlichen Sicherungs-

    manahmen zu treffen, damit sich poten-zielle Geahren nicht zum Nachteil r

    ihn und andere Personen auswirken

    knnen.

    Verantwortlich ist, wer

    eine Geahrenquelle scha oder

    unterhlt,

    eine Sache beherrscht, die r andere

    gehrlich werden kann und

    eine gehrliche Sache dem allge-

    meinen Verkehr aussetzt oder in Verkehr

    bringt.

    Wechselbatterien

    sind Antriebsbatterien, die zum Laden

    aus dem Fahrzeug herausgenommen

    werden.

    Wiederkehrende Prungen

    dienen der Sicherstellung des ordnungs-

    gemen Zustandes der Anlagen und Arbeits-

    mittel hinsichtlich des Betreibens.

    Sie sollen Mngel audecken, die nach

    der Inbetriebnahme augetreten sind und den

    Betrieb behindern oder Gehrdungen

    hervorruen knnen.

    Zelle

    ist eine Baugruppe, bestehend aus

    Elektroden und Elektrolyt, welche die Grund-

    einheit einer Batterie bildet.

    Zoneneinteilung

    Explosionsgehrdete Bereiche werden nach

    Hufigkeit und Dauer des Auretens gehr-licher explosionshiger Atmosphre in

    Zonen unterteilt. Diese Einteilung dient als

    Grundlage r die Festlegung von Manah-

    men, insbesondere zur Vermeidung der

    Entzndung gehrlicher explosionshiger

    Atmosphre.

    3 Batterieladestation

    3.1 Allgemeine Beschaffenheits-merkmale

    Der Raum oder Bereich soll rei von Er-

    schtterungen, trocken, rostrei und khl

    sein. Unmittelbare Sonneneinstrahlung

    und Temperaturunterschiede im Raum sind

    zu vermeiden. Die Raumtemperatur sollte

    vorzugsweise zwischen +10 C und maxi-

    mal +25 C liegen. Anzustreben ist

    eine Temperatur von +20 C.

    Wenn im Einzelall Ladevorgnge in nicht

    rostreien Bereichen, das knnen Lade-

    stellen in unbeheizten Hallen oder in

    Auenbereichen sein, wie sie beispiels-

    weise au Bauhen und in Straenmeis-

    tereien vorkommen knnen, durchgehrt

    Eine Batterieladestation, umgangssprachlich auch als Batterieladeraum bezeichnet,ist immer dann erorderlich, wenn mehrere Batterieladeanlagen an zentraler Stellebetrieben oder z. B. im Mehrschichtbetrieb die entladenen Antriebsbatterien aus denFlurrderzeugen ausgebaut und gegen geladene ausgewechselt werden.

    Bild 3-1: Batterieladestation, Mindestabstnde und -abmessungen

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    Batterieladestation

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    Batterieladestation

    werden, so ist generell der Batteriehersteller

    hinsichtlich der zu bercksichtigenden

    batteriespezifisch zulssigen Umgebungs-temperaturen whrend der Ladung und gege-

    benenalls Lagerung zu beragen.

    Fr die Batterieladestation sollte generell

    ein eigener Brandabschnitt vorgesehen

    werden. Festlegungen dazu enthlt die Ver-

    ordnung ber den Bau von Betriebsrumen

    r elektrische Anlagen (EltBauVO).

    Weitere Vorgaben knnen die jeweiligen

    Landesbauordnungen enthalten.

    Nach der EltBauVO sind elektrische Betriebs-rume von anderen Rumen euerbestn-

    dig abzutrennen, d. h. Wnde, Decke und

    Boden mssen aus euerbestndigen Bau-

    Bild 3-2: Planungshile zur Errichtung einer Lade-station r Flurrderzeuge

    teilen F90 entsprechend DIN 4102 Teil 2 bzw.

    EI90 entsprechend EN 13501 bestehen.

    Tren von Batterieladestationen, wie sie

    beispielsweise in Kz-Werksttten betrieben

    werden, mssen nach auen auschlagen

    und elektrolytbestndig sein.

    Auch Fensterrahmen sowie Podeste und

    Wannen r das Austellen der Batterien

    mssen gegen die Einwirkungen des Elek-

    trolyten bestndig sein, auer bei Batterien

    mit gasdichten und geschlossenen Zellen.

    Bei den berwiegend eingesetzten Blei-batterien sind derzeit mehrere Bauormen

    im Einsatz.

    Die geschlossenen Batterien, die alswartungsarm bezeichnet werden, sind

    mit Stopen oder Deckeln versehen, die zu

    Wartungszwecken enternt werden knnen.

    Dadurch knnen die Zellen mit Wasser

    nachgellt werden. Ein Austritt von Elektro-

    lyt oder Gas wird allerdings nicht verhin-

    dert, da die Stopen und Deckel ber eine

    ffnung vergen, durch welche entsteh-ende Gase entweichen knnen.

    Beiverschlossenen Batterien (wartungs-rei) knnen die Zellen nicht mehr geffnet

    werden, da sie verschweit sind. Bei ber-

    ladung entstehende Gase knnen durch

    berdruckventile entweichen, wenn der

    innere Druck einen vorbestimmten Wert

    berschreitet. Ein Auslauen von Elektrolyt

    oder Nachllen mit Wasser ist dabei

    nicht mehr mglich.

    Starterbatterien r Kraahrzeuge werden

    hufig in trocken vorgeladenem Zustand

    angelieert, dann wird vor dem Einbau in das

    Fahrzeug der Elektrolyt eingellt. Heutzu-

    tage entllt neuerdings berwiegend auch

    das Auffllen, und zwar, wenn die Batterien

    bereits mit Elektrolyt bellt zur Vergung

    gestellt werden.

    Bei Batterien in Elektroahrzeugen ist zur

    Vermeidung von Kurzschlssen und mecha-

    nischen Beschdigungen ein Basisschutz(Schutz gegen direktes Berhren aktiver

    Teile, d. h. Berhrungsschutz) erorderlich,

    auch bei Batteriespannungen unter 60 V DC.

    3.2 Explosionsschutz und Lfung

    Vermeidung explosionshiger Atmosphre

    Whrend des Betriebes von Batterien, die

    wssrigen Elektrolyt enthalten, knnen Gase

    reigesetzt werden und eine explosions-hige Atmosphre bilden. Das erolgt meis-

    tens whrend der Ladung. Die Gase entste-

    hen whrend der Elektrolyse des Wassers

    durch den Ladestrom. Unter den erzeug-

    ten Gasen befindet sich auch Wasserstoff.

    Dieser kann brennbar und bei bestimmter

    Konzentration, Temperatur und uerer

    Zndquelle explosibel sein, wenn er in die

    Umgebung abgegeben wird.

    Bild 3-3: Ladestation r Batterien, abgestelltin sureesten und ableithigen Kunststoff-wannen. Die Ladegerte stehen au einer nichtbrennbaren Konsole.Negativ:Die Ladegerte befinden sich oberhalbder Batterien, im Bereich des ausgasendenKnallgases (Explosionsgeahr).Auerdem: berllte Auffangwannen

    Geringe Lubewegungen, wie natrlicher

    Zug, thermische Konvektion, Umhergehen

    von Personen od er Fahrzeugbewegungen,knnen bereits die Vermischung des Knall-

    gases mit der Lu erheblich beschleuni-

    gen, was zu einer Verminderung der Kon-

    zentration beitrgt.

    Als unterer explosionshiger Grenzwert (UEG)

    gelten 4 Vol.-% Wasserstoffanteil in der Lu.

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    Batterieladestation

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    Batterieladestation

    trennte Ladestation zu errichten. Auch hier

    muss eine ausreichende natrliche Lung

    des Bereiches sichergestellt sein.

    Befindet sich diese Ladestation in einem

    separaten Raum, ist es erahrungsgem

    ausreichend, wenn sich die Zulu- und

    Abluffnungen an gegenberliegenden

    Wnden und raumdiagonal befinden

    (Querlung). Werden die ffnungen

    innerhalb der gleichen Wand angebracht,

    so ist eine vertikale Trennung im Abstand

    von mindestens 2 m erorderlich, wobei

    die Ausstrmffnung oben anzuordnen

    ist.

    Batterieladestationen erordern Zulu-

    und Abluffnungen jeweils mit einem

    mindestens reien ffnungsquerschnitt A,

    der nach olgender Formel berechnet

    werden kann (DIN VDE 0510-3):

    A = 28 x Q in cm

    Dabei sind:

    28 = estgelegter Faktor

    Q = Luvolumenstrom in m/h.

    Die Luhrung muss eine Durchlungder gesamten Batterieladestation sicherstel-

    len, wobei die rumliche Anordnung der

    ffnungen r Zulu und Ablu die natr-

    liche Konvektion untersttzen muss.

    Darum muss die Zulu so tie unten wie

    mglich, vorzugsweise von auen, einstr-

    men knnen. Die Ablu muss an oberster

    Stelle des Raumes oder Bereiches durch

    Die Wasserstoffkonzentration sollte jedoch

    unterhalb der Schwelle von 50 % der

    UEG gehalten werden ( 10 % sind anzu-streben).

    Wenn der Grenzwert nicht eingehalten

    werden kann, muss r eine ausreichende

    natrliche oder technische Lung

    gesorgt werden.

    Die Risiken knnen weiterhin durch eine

    angepasste Ladetechnik, durch die Bat-

    terieaushrung und durch die Vermeidung

    von Zndquellen vermindert werden. Zur

    sinnvollen Umsetzung der vorgenanntenManahmen besteht die Notwendigkeit,

    eine Zoneneinteilung gem TRBS 2152 Teil 2

    durchzuhren (siehe Abschnitt 7.1).

    Antworten au Fragestellungen zum Explo-

    sionsschutz bietet die BG-Inormation

    Explosionsschutz Antworten au hufig

    gestellte Fragen (BGI 5027).

    Bei der lungstechnischen Gestaltung

    ist mglichst eine natrliche Lung anzu-

    streben.

    Natrliche Lfung

    Werden Batterien nur gelegentlich und

    einzeln geladen (z. B. Einzelladeplatz

    in einer Werkhalle), so reicht die natrliche

    Lung des Raumes in der Regel aus.

    Bild 3-4: Lungsgitter zur natrlichen Lungin der Zugangstr einer kleinen Ladestationr Pkw-Starterbatterien.Negativ:Abweichende Sicherheitskennzeich-nungen gem Abschnitt 6.

    eine Wand- oder Deckenffnung ins Freie

    hren. Sie dar allerdings nicht in Kamine

    bzw. Schornsteine oder andere Einrich-tungen von Feuerungsanlagen eingeleitet

    werden. Ablukanle/-rohre dren auch

    nicht in der Nhe von Ansaugffnungen von

    Klimaanlagen und Lungseinrichtungen

    mnden.

    Tren und Fenster gelten nur dann als

    reie, r die Lung geeignete Wandffnun-

    gen, wenn sichergestellt ist, dass sie wh-

    rend des Ladevorganges stndig geffnet

    sind.

    Ladegerte mit eingebautem Ler sollten

    direkt mit dem Zulukanal/-rohr verbun-

    den sein, damit die Gerte nicht mit sure-

    haltiger Lu durchstrmt werden.

    Bei der lungstechnischen Planung ist

    auch zu bercksichtigen, dass Strmungs-

    hindernisse Totrume bewirken knnen, in

    denen die Lubewegung nur schwach

    oder nicht ausgebildet ist.

    Rume gelten als gut belet, wenn dasreie Raumluvolumen [m] mindestens

    dem 2,5-achen des stndlich zu erneuern-

    den Luvolumenstromes Q [m/h] ent-

    spricht.

    Im Freien, in groen Hallen und in gut

    beleten Rumen kann von einer

    Lugeschwindigkeit 0,1 m/s ausgegangen

    werden.

    Dieses ist z. B. in Kz-Werksttten zur

    Au- und Unterhaltungsladung von einzel-

    nen Starterbatterien der Fall.

    Sind regelmig mehrere Batterien zu

    laden, kann es erorderlich sein, eine abge-

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    Gasungsstrme Igasbzw. typische Ladeschlussstrme in A pro 100 Ah Nennkapazittbeim Laden mit IU-, IUI- oder W-Ladegerten

    Ladegerte-KennlinieIgasr geschlosseneBleibatterien

    Igasr verschlosseneBleibatterien

    Igasr NiCd-Bleibatteriena)

    IU-Ladung(Spannungsbegren-zung 2,4 V/Z) 2 Ab)

    (Spannungsbegren-zung 2,4 V/Z) 1 Ab)

    (Spannungsbegren-zung 1,55 V/Z) 5 Ab)

    IUI-LadungStrom in 3. Ladestuemax. 6 A

    Strom in 3. Ladestuemax. 1,5 A

    Strom in 3. Ladestuemax. 1,5 A

    W-Ladung

    mindestens 25 % desGertenennstromsbei 2,6 V/Z, typischeWerte liegen im Be-reich von 5 A bis 7 Ac)

    d) d)

    a) Bei NiCd-Batterien mit innerer Gasrekombination beim Hersteller erragen.b) Wegen der groen Vielalt, die es bei Batterieaushrungen und Anlagen gibt, beim Hersteller rckragen.c) Gilt r einache W-Ladegerte ohne Umschalt-Charakteristik.d) W-Ladung ist nicht typisch r diese Batterien. Bei Anwendung beim Batteriehersteller rckragen.

    18

    Batterieladestation

    19

    Batterieladestation

    Der erorderliche Luvolumenstrom

    (Luwechsel) kann nach der Formel aus DIN

    VDE 0510-3 berechnet werden:Q = 0,05 x n x Igasx Cn/100 [m/h]

    Dabei sind:

    Q = Luvolumenstrom [m/h]

    0,05 = Verdnnungs- und Sicherheitsaktor

    n = Anzahl der Zellen

    Igas = Gas erzeugender Strom

    in der Gasungsphase beim Laden

    in A/100 Ah

    Cn = Nennkapazitt [Ah]

    Beispiel 1:

    Ladung einer geschlossenen Blei-Antriebsbatterie, U = 80 V, Cn= 420 Ah,

    Igas= 5 A/100 Ah (Herstellerangabe)

    Anzahl der Zellen n = 80 Volt

    = 40 2 Volt pro Zelle

    Q = 0,05 x n x Igasx Cn[m3/h]

    Q = 0,05 x 40 x 5 x 10 -2x 420

    Q = 42 [m3/h]

    Somit ist whrend der Batterieladung ein

    Lungsbedar von 42 m3/h erorderlich.

    Der reie ffnungsquerschnitt A der Zu-und Abluffnung msste in diesem Beispiel

    mindestens

    A = 28 x Q [cm2]

    A = 28 x 42

    A = 1176 [cm2] betragen.

    Ausgewhlt wrde ein Kanal mindestens

    35 cm x 35 cm oder ein Rohr mindestens

    40 cm.

    Werden mehrere Batterien im gleichen

    Raum geladen, errechnet sich die erorder-

    liche Lung aus der Summe der einzelnenLuvolumenstrme.

    Wenn Standard-Ladegerte verwendet wer-

    den und keine genauen Inormationen ber

    die Ladecharakteristik zur Vergung stehen,

    sind r Igas[A] x Cn/100 Ah mindestens

    25 % des Ladegerte-Nennstroms (Inenn) an-

    zusetzen, wobei Inenndem au 2 Volt je Zelle

    bezogenen Ladestrom entspricht.

    Fr eine aushrliche Berechnung des

    erorderlichen Luvolumenstromes sind

    vorrangig die Herstellerangaben oder die in

    DIN VDE 0510 angegebenen Werte r den

    Gasungsstrom Igaszu verwenden, die den

    Strmen am Ende der Ladung r die ver-

    schiedenen Gertearten entsprechen (in mA

    pro Ah Nennkapazitt).

    Werden so genannte Schnellladegerte ver-

    wendet, sind die speziellen Werte r Igasder

    technischen Dokumentation zu entnehmen

    oder beim Hersteller zu erragen.

    Gasungs- und Ladeschlussstrme knnenin Anlehnung an VDE 0510-3 der Tabelle au

    Seite 19 entnommen werden.

    Beispiel 2:Gleichzeitige Starkladung von 4 geschlos-senen Blei-Nutzahrzeugstarterbatterien,

    U = 12 V, Cn= 180 Ah, Igas= 20 mA/Ah

    Anzahl der Zellen n = 4 x 12 Volt

    = 24 2 Volt pro Zelle

    Aus dem Diagramm im Bild 3-5 au

    Seite 20 wird bei 24 Zellen 2,4 m3/h je

    100 Ah abgelesen.

    Somit ist whrend der Batterieladung ein

    Lungsbedar von

    Q = 2,4 m3

    /h x180 Ah

    = 4,32 m3

    /h

    100 Ah

    erorderlich.

    Der reie ffnungsquerschnitt A der Zu-

    und Abluffnung msste in dem Beispiel

    mindestens A = 28 x 4,32 = 121 cm2be-

    tragen. Ausgewhlt wrde ein Rohr mindes-

    tens 125 mm.

    WeiteresBeispiel zur Bestimmungdes Raumluvolumens r eine einzeln ge-

    ladene Kz-Starterbatterie (U = 12 V,

    Cn= 180 Ah, Igas= 2 A/100 Ah):

    Raumlufvolumen (reies Lufvolumen)

    V = Faktor 2,5 x Lufvolumenstrom Q [m3/h]

    V = 2,5 x 1,08 m3

    /h = 2,7 m3

    Kassettendecken und breite Quertrger oder

    Deckenbalken knnen die ausreichende

    Verdnnung von Gasen verhindern. Daher ist

    die Gestaltung von Decken und Deckenaus-

    lassffnungen sehr wichtig. Hier hil lungs-

    untersttzend eine glatte, zur Abluffnung

    hin austeigende Deckenkonstruktion.

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    Batterieladestation

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    Batterieladestation

    Bild 3-5: Diagramm zur Lubedarsermittlung, entnommen aus der technischen Dokumentation einesHerstellers von Ladeeinrichtungen

    Bild 3-6: Ladestation r Flurrderzeugeund deren Wechselbatterien in einer Werkhallemit natrlicher Lung

    Eine Hilestellung zur Arbeitsplatzbelung

    bietet die BG-Inormation Arbeitsplatz-

    lung Entscheidungshilen r diebetriebliche Praxis (BGI 5121).

    tungsanlage (z. B. berwachung der Ventila-

    tordrehzahl) ist in der Regel nicht ausreichend

    (TRBS 2152 Teil 2). Versagt die technische L-tung, muss eine Meldung ausgelst werden

    und gleichzeitig eine Trennung des Ladeger-

    tes vom Netz erolgen.

    Es ist empehlenswert, den Ler nach dem

    Beendigen der Ladung noch mindestens

    eine Stunde nachlauen zu lassen. Schliet

    sich nach dem Ladevorgang eine Erhaltungs-

    ladung an, muss die technische Lung in

    Betrieb bleiben.

    Der Ladebereich sollte au leichtem Unter-druck gehalten werden, um das Eindringen

    von Gasen in Nebenrume zu verhindern.

    Dieses kann mit Sauglern erreicht werden,

    die r den Ex-Bereich zugelassen sind

    (siehe Abschnitt 5.3):

    explosionsgeschtzt und elektrolyt-

    bestndig, z. B. Gertegruppe II,

    Kategorie 3G (Zone 2)

    Bild 3-7: Technische Lung mit Sauglerund Deckenleuchte in Ex-Schutz

    Technische Lfung

    Wenn eine ausreichende natrliche Lung

    nicht besteht und somit der Luaustausch

    nicht sichergestellt werden kann, ist eine tech-

    nische Lung erorderlich, die mit dem Be-

    ginn der Ladung eingeschaltet werden muss.

    Die Wirksamkeit der Lung ist zu ber-

    wachen.

    Erolgt die berwachung automatisch, muss

    sie sich au das Aureten gehrlicher explosi-

    onshiger Atmosphre (z. B. Gaswarngerte)

    oder au den zu berwachenden Lustrom

    (z. B. Strmungswchter) beziehen. Eine ber-

    wachung des Betriebes von Teilen der L-

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    Batterieladestation

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    Batterieladestation

    Rotierende Elemente und eststehende

    Bauteile von explosionsgeschtzten Ventila-

    toren mssen aus Werkstoffen bestehen,

    die die Geahr einer Zndung durch Reib- und

    Natrliche Lfung Technische Lfung

    Durch Decken-/Wandffnungen; auchFenster und Tren mglich; sonst zur VerstrkungAbzugsrohre/-kanle.

    Geeignete Abzugsrohre/-kanle zur knstlichenEntlung vorsehen.

    Die Einleitung von Gasen in Schornsteine/Kamine ist unzulssig.Lugeschwindigkeit mind. 0,1 m/s

    Zulueintritt mglichst in Bodennhe,Abluaustritt ins Freie: gegenberliegende Seite, in Deckennhe (Querlung)

    Bei Luein- und -austritt au gleicher Seite: vertikale Trennung im Abstand von mindestens 2 m

    Beispiel zur Luvolumenstrom-Berechnung (Lubedar)

    Q = Faktor 0,05 x Zellenzahl n x Gasungsstrom Igas[A/100 Ah] x Nennkapazitt Cn[Ah] = [m3

    /h]Beispiel r ausgewhlte Kz-Starterbatterie: 0,05 x 6 x 2 x 10 -2x 180 = 1,08 m3/h

    Erorderlicher reier ffnungsquerschnitt r Zu- und Ablu (beispielhae Starterbatterie)A = Faktor 28 Lubedar Q [m3/h] = [cm2]

    z. B.: A = 28 1,08 = 30,24 cm2. Ausgewhlt: Rohr70 mm.

    50 % der unteren Explosionsgrenze mssen sicher unterschritten werden.Raumtemperatur vorzugsweise +10 C ... + 20 C.

    berwachter Lerbetrieb vor und whrend derLadung, mit Nachlau bei Erhaltungsladung.Saugler-Laurder mssen antistatisch und elek-trolytbestndig sein; Gerte geeignet r Zone 2bzw. II 3G.

    bersicht zu lfungstechnischen Manahmen

    Wenn die

    Natrliche Lfung Technische Lfung

    den Anorderungen im Abschnitt 3.2 entspricht,

    gelten die Rume/Bereiche als nicht explosionsgehrdet.

    Kein Ex-Schutz erorderlich

    Kein Ex-Schutz erorderlich, auer, wenn Saug-ler im Gas-Lu-Strom; dann ist ein Ex-Schutznotwendig, mindestens Gertegruppe II,Katergorie 3G.

    bersicht zum Explosionsschutz

    Reib-Schlag-Funken, heie Reibstellen oder

    heie Oberlchen verringern. Somit mssen

    die Ler-Laurder aus Materialien beste-hen, die sich nicht elektrostatisch auladen

    und keine Funken reien, wenn sie whrend

    des Betriebes mit Fremdkrpern in Berhrung

    kommen. Gehuse und Laurder aus schlag-

    estem, antistatischem Polypropylen be-

    sitzen beispielsweise diese Eigenschaen.

    Anorderungen an derartige Ventilatoren sind

    in DIN EN 14986 estgelegt.

    Wenn alle Batterien, die geladen werden,

    mit einem zentralen Entgasungssystemversehen sind, das die Batteriegase nach

    auen entlet, muss der Raum keine

    besonderen Lungsanorderungen erllen.

    Siehe dazu auch BG-Inormation Arbeits-

    platzlung Entscheidungshilen r die

    betriebliche Praxis (BGI 5121).

    3.3 Verhinderung elektro-statischer Entladungen

    In der TRBS 2131 ist estgelegt, dass die

    Gehrdungen durch statische Elektrizitt

    zu ermitteln sind. Damit ist zu rechnen,

    wenn die Entladung ber den menschlichen

    Krper einen elektrischen Schlag verur-

    sacht.

    Eine derartige Gehrdung liegt vor,

    wenn die ber den menschlichen Krper

    bertragene Ladung 50 C oder die

    Energie 350 mJ berschreitet.

    Bei der elektrostatischen Auladung

    von Personen, verursacht durch nicht ableit-

    hige (isolierende) Standorte, wie

    nicht ableithige Fubden,

    nicht ableithige Bodenbelge,

    nicht ableithige Fuboden-

    beschichtungen und

    nicht ableithiges Schuhwerk,

    kann die Berhrung von leithigen Teilen

    des Flurrderzeuges, der Ladeeinrich-

    tung oder von Gebudeteilen, aber auchschon die Annherung daran, eine Funken-

    entladung hervorruen.

    Manahmen zum Zweck der Verhinderung

    von Personengehrdungen durch statische

    Elektrizitt knnen sein:

    Verhinderung von Auladungen,

    z. B. durch konstruktive Gestaltung

    von Einrichtungen

    Gebrauch von Gegenstnden

    und Einrichtungen aus elektrostatisch

    ableithigem MaterialBenutzung von Gegenstnden und

    Einrichtungen aus leithigem Material,

    die mit Erdpotenzial verbunden sind

    Erhhung der Lueuchte

    Ionisierung der Lu

    Tragen von ableithiger Kleidung

    Benutzung von elektrostatisch ableit-

    higem Schuhwerk und Handschutz

  • 7/23/2019 Ak arj Alan Patlayc Atmosfer Almanca

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    24

    Batterieladestation

    25

    Batterieladestation

    Eine wirksame und praxisgerechte Manah-

    me zum Schutz von Zutrittsberechtigten vor

    Zndgeahren durch elektrostatische Entla-dungen (siehe Abschnitt 7.9 und TRBS 2153) ist

    das Tragen von ableithigem, antistatischem

    Schuhwerk im Bereich von Batterieladeein-

    richtungen. Auch die Kleidung dieser Perso-

    nen dar sich nicht auladen knnen.

    Wenn das nicht sichergestellt werden

    kann, muss der Boden, in dessen Geh- und

    Trittbereich sich eine Person in Armreich-

    weite (1,25 m) zur Batterie aualten kann,

    elektrostatisch ableithige (antistatische)

    Eigenschaen auweisen.

    Flurrderzeuge knnen sich ebenalls

    elektrostatisch auladen.

    Spezielle Einrichtungen, wie beispielsweise

    ein Boden-Schleiontakt oder der Einsatz

    einer ableithigen Bereiung, bieten Schutz

    vor elektrostatischer Auladung.

    3.4 Bodenbeschaffenheit

    In Bereichen, die durch explosionshige

    Stoffe gehrdet sind, dar der Ableitwider-

    stand des Fubodens, einschlielich des

    Fubodenbelages zu einem geerdeten Punkt,

    108 nicht berschreiten (TRBS 2153).

    Erahrungsgem erllen Industriebden

    aus Beton oder Zementestrich bei normaler

    relativer Lueuchte des Raumes oder

    Bereiches die elektrostatisch ableithigen

    Eigenschaen.

    Bei Bedar kann der Ableitwiderstand

    des Bodens durch Beimengung von Ru,

    Graphit oder Kohlenstoffasern in den Beton

    bzw. Estrich herabgesetzt werden, wogegen

    augetragene Boden-Schutzanstriche und

    Kunststoff-Bodenbelge isolierend wirken

    knnen. Jedoch besitzen moderne Boden-

    beschichtungsstoffe, wie Flssigkunststoffe,

    hufig au Basis von Epoxidharzen, vielach

    eine ableithige Funktion. In Zweielsl-

    len ist der Produkt-Hersteller oder Errichter

    zu beragen.

    Verschmutzungen, z. B. durch Farb- oder

    lreste, sind zu vermeiden. Durch das

    Auragen von Bodenplegemitteln dar der

    Ableitwiderstand nicht erhht werden.

    Auch keramische Bodenliesen knnen ab-

    leithig sein, wenn die elektrische Ablei-

    tung ber die Glasur und durch den Mrtel

    in den Sto- und Bettugen sichergestellt

    wird. Anschluss- und Dehnungsugen sind

    mit elektrolytbestndigen, dauerelastischen

    Stoffen zu verugen.

    Zur Sicherheit von Personen muss der

    Fuboden andererseits auch gengende

    Isoliereigenschaen auweisen. So muss der

    Isolationswiderstand mindestens 50 k

    bei Batteriespannungen bis 500 V betragen.

    Bei Batteriespannungen ber 500 V mindes-

    tens 100 k.

    Eine berprung des Erdableitwiderstan-

    des kann mit einem Messverahren nach

    DIN VDE 0300-4 oder DIN EN 1081 durchge-hrt werden. Ein Verahren r die Messung

    des Isolationswiderstandes/der Isolations-

    impedanz von Fubden gegen Erde enthlt

    DIN VDE 0100-600 im Anhang A.

    Beim Einsatz von geschlossenen Batterienmuss die Fubodenoberlche innerhalb

    der Batterieanlage elektrolytbestndig sein.

    Darau kann verzichtet werden, wenn die

    Batterien in sureresistenten Auffang-

    wannen stehen, die den gesamten Elektrolytaunehmen knnen.

    Diese Manahmen sind rverschlosseneBatterien nicht erorderlich.

    Es dar kein Elektrolyt in die Kanalisation

    gelangen knnen, daher sind entsprechende

    Manahmen zu treffen.

    Bild 3-8: Blick in den Batterieladeraum einer Nutzahrzeug-Werkstatt

  • 7/23/2019 Ak arj Alan Patlayc Atmosfer Almanca

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    26 27

    4 Einzelladeplatz

    4.1 Allgemeines

    Diese sind in den Unternehmen vorwiegend als

    offene Einzelladepltze mit separat augestell-

    ten Ladeeinrichtungen vorhanden. Das Au-

    laden der Batterien erolgt in der Regel ohne

    Ausbau aus dem Fahrzeug, diese werden mit

    dem Ladegert ber Ladeleitungen verbunden.

    Andernalls wird unmittelbar in der Werkstatt

    au Werkbnken, Tischen, in Regalen oder

    au sonstigen betrieblichen Einrichtungsgegen-

    stnden geladen.

    Bei den Flurrderzeugen sind auch solche im

    Einsatz, die mit einem bordeigenen Ladegert

    ausgerstet sind.

    Bild 4-1: Vorbereitung zur Ladung der Batterie in einem Personenkrawagen

    Einzelladepltze, umgangssprachlich auch als Ladestellen bezeichnet,beispielsweise r Batterien der Flurrderzeuge oder r Starterbatterien in

    Kz-Werksttten, gewinnen immer dann an Bedeutung, wenn zunehmenddezentrale Ladeeinrichtungen bevorzugt werden.

    In Flurrderzeugen eingebaute Batterien

    mssen generell abgedeckt sein.

    Festzustellen ist allerdings, dass in Fahr-

    zeugen jeglicher Art hufig Batterien einge-

    baut sind, bei denen die Pole mit den An-

    schlussklemmen, wie auch die Verbindungs-

    laschen, nicht abgedeckt sind. Dadurch

    besteht die Geahr eines Kurzschlusses

    mit starker Funken- oder Strlichtbogen-

    bildung. Dabei kann es zu Verbrennungen

    oder zum Verblitzen der Augen kommen.

    Weiterhin kann dies zur Explosion von

    mglicherweise vorhandenem Knall-

    gas hren.

    Bild 4-2: Werkseitige Sicherheitskennz eichnungen eines Hersteller s von Kz-Batterien, r Fachleute und Laien

    Zustzliche Geahren entstehen bei War-

    tungsarbeiten, wenn die Suredichte gepr

    oder destilliertes Wasser nachgellt wird,dann kann verdnnte Schweelsure aus den

    Zellen herausspritzen und zu Vertzungen

    hren. Die grte Geahr der Vertzung

    besteht bei der Erstbellung mit Schweel-

    sure oder beim Nachllen.

    Einzelladeplatz

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    28

    Einzelladeplatz

    29

    Einzelladeplatz

    4.2 Bau und Aushrung

    In euer-, explosions- und explosivstoff-gehrdeten sowie in euchten und nassen

    Rumen und Bereichen, wie auch in ge-

    schlossenen Grogaragen, dren Batterie-

    ladeeinrichtungen nicht errichtet werden.

    Neben den allgemein gltigen Standards,

    die im Abschnitt 3 beschrieben werden, sind

    weitere Festlegungen zu beachten.

    Bei der Ladeplatzauswahl ist zu berck-

    sichtigen, dass es sich vorzugsweise um

    einen Bereich mit ausreichender natrlicherLubewegung handeln muss. Befindet

    sich der Ladeplatz in einer groen Werkhalle,

    so besteht erahrungsgem ein ausrei-

    chend hoher Luwechsel.

    Bei kleinen Rumen ist r eine aus-

    reichende Lung und gegebenenalls

    Bild 4-3:Abgegrenzter Einzel-ladeplatz innerhalb einerWerkhalle r ein Flurrder-zeug mit Hubeinrichtung

    Explosionsschutz zu sorgen (siehe

    Abschnitt 3.2).

    Findet sich kein geeigneter abgetrennter

    Raum, kann unter Bercksichtigung von

    Raumvolumen, Belungsmglichkeit,

    Nutzungsart der Betriebssttte usw. auch

    in jedem anderen allgemeinen Arbeitsbereich

    ein Batterieladeplatz eingerichtet werden.

    Jedoch ist es sehr bedenklich, den Lade-

    platz in einer kleinen Rumlichkeit, z. B.

    unterhalb eines abgetrennten und

    geschlossenen Treppenaugangs,

    einzurichten oder das Raumvolu-men des Ladebereiches durch vergleichbare

    geschlossene Abtrennungen zu minimieren,

    da die Geahr der Bildung einer explosions-

    higen Atmosphre erhht wird.

    Abhile kann dann nur durch technischen

    Auwand, z. B. durch eine geeignete

    Absaugung, gegebenenalls in Explosions-

    schutz, geschaffen werden.

    Ein Einzelladeplatz r die Unterbringung

    zum Laden und zur Wartung, z. B. in Arbeits-,

    Lager- oder Betriebsrumen, muss sich

    an gut zugnglicher Stelle befinden. Es ist

    immer eine Abgrenzung zu anderen Betriebs-

    bereichen und eine geeignete dauerhae

    Kennzeichnung erorderlich.

    Die optische Abgrenzung kann durch

    arbige Kunststoffglieder-Ketten, die Kenn-

    zeichnung/Markierung durch Farbstreien

    au dem Fuboden und an der Wanderolgen.

    Bei Rasenmhern, Krankenahrsthlen

    und sonstigen batteriebetriebenen Heim-

    gerten kann au eine Bereichsmarkierung

    verzichtet werden.

    Die Ladeplatzanordnung ist so einzurichten,

    dass Fahrzeuge ungehindert in die gekenn-

    zeichneten Bereiche geahren und dortabgestellt werden knnen.

    Das Laden der Elektro-Flurrderzeuge dar

    nur an diesen Ladestellen erolgen.

    Bedienungsgangbreite um einen gekennzeichneten Stellplatz 0,6 m

    Wartungsgangbreite 0,8 m

    Raum-/Ganghhe 2,0 m

    Abstand der Batterien zum Ladegert 1,0 m

    Abstand der Batterien zu Funken bildenden Gerten 1,0 m

    Abstand der Batterien zu Schaltern, Steckdosen o. . 0,5 m

    Abstand zu brennbaren oder gelagerten Materialien 2,5 m

    Abstand zu euer-, explosivstoff- oder explosionsgehrdeten Bereichen

    (z. B. Lackierstnde, Lackierbereiche) 5,0 m

    Mindestabmessungen an Batterieladeeinrichtungen:

    Bild 4-4: Einzelladeplatz r ein Mitgnger-Flurrderzeug

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    30

    Einzelladeplatz

    31

    Bild 4-5:Ladestelle r einen Gabelstaplermit bordeigenem Ladegert

    Es ist auch eine begehbare Bedienungs-

    seite mit einer Gangbreite von mindestens

    0,6 m sowie einer Bedienungsganghhevon mindestens 2 m notwendig. Fr War-

    tungsarbeiten ist ein Mindestabstand von

    0,8 m au der Zugangsseite sehr zweck-

    mig.

    Brennbare Materialien mssen von der

    Ladeanlage in horizontaler Richtung mindes-

    tens im Sicherheitsabstand von 2,5 m ent-

    ernt gelagert werden. Oberhalb des Lade-

    platzes dren keine brennbaren Materialien

    gelagert werden.

    Der Sicherheitsabstand von 2,5 m kann

    au 1 m reduziert werden, wenn eine brand-

    hemmende oder nicht brennbare Trennwanddazwischen errichtet wird. Anorderungen

    und Prfestimmungen r das Brandverhal-

    ten von Baustoffen und Bauteilen enthalten

    die Normen der Reihe DIN 4102.

    Im Ladebereich ist ein Schutz der Batterie(n)

    und Ladeeinrichtung(en) vor nachteiligen

    Umgebungseinlssen, wie heraballende

    Teile und Gegenstnde, Eindringen von

    Fremdkrpern, Tropwasser, Verschmutzung,

    Erschtterung, Funkenlug, schdlichen

    Gasen oder bei Leitungsbruch austretendeFlssigkeiten usw., erorderlich.

    5 Errichten der elektrischen Anlage

    Steckdosen in Innenbereichen mit einem

    Bemessungsstrom bis 20 A und Endstrom-

    kreise in Auenbereichen bis 32 A sind

    gem DIN VDE 0100-410 mit einem zustz-

    lichen Schutz durch Fehlerstrom-Schutz-

    schalter ( RCDs), Bemessungsdifferenzstrom

    IN 30 mA, zu versehen.

    Ein derartiger Zusatzschutz durch RCDs

    sollte auch bei est angeschlossenen

    elektrischen Betriebsmitteln, z. B. Lade-

    gerten, angewendet werden.

    RCDs mssen alle Arten von mglichen

    Fehlerstrmen, wie Wechsel-, pulsierende

    Gleich- und gegebenenalls glatte Gleich-

    Fehlerstrme, beherrschen knnen.

    Derartige allstromsensitive Schutzschalter

    vom Typ B oder B+ sind mit den Symbolen

    gekennzeichnet.

    Die Einstuung als euergehrdete

    Betriebssttte ist vom Betreiber/Nutzer

    der elektrischen Anlage, gegebenenalls

    unter Bercksichtigung der Unallverh-

    tungsvorschri Grundstze der Prvention

    (BGV A 1), vorzunehmen. Er sollte r die

    Ermittlung einen Sachkundigen/Sach-

    verstndigen hinzuziehen.

    5.1 Allgemeine Anorderungen

    Dementsprechend mssen ein Basisschutz

    (Schutz gegen direktes Berhren) und ein

    Fehlerschutz (Schutz bei indirektem Berh-

    ren) gewhrleistet sein.

    Die elektrischen Betriebsmittel einer

    Anlage sind unter Bercksichtigung der

    ueren Einlsse, denen sie ausgesetzt

    sein knnen, so auszuwhlen und zu

    errichten, dass ihr ordnungsgemer Be-

    trieb und die Wirksamkeit der georderten

    Schutzmanahmen und -arten sicher-

    gestellt sind. Auerdem dar bei blichem

    Betrieb und vorhersehbarer Temperatur-

    erhhung im Fehlerall kein Feuer verursacht

    werden.

    Dabei ist es unerheblich, ob es sich um die

    ortseste elektrische Anlage oder um dieortsvernderlichen (mobilen) elektrischen

    Arbeits-/Betriebsmittel handelt; die Elektro-

    sicherheit muss in jedem Fall gewhrleistet

    sein.

    Installationsmaterialien und Betriebs-

    mittel sollten generell elektrolytbestndig

    sein.

    Die elektrische Ausrstung einer Batterieladeeinrichtung ist entsprechendden Normen der Reihe DIN VDE 0100 zu errichten. Darin wird ein sicherer Zustand

    geordert. Das heit, es dren keine Personen- oder Sachschden entstehen.

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    32 33

    Errichten der elektrischen Anlage

    Die Richtlinien zur Schadenverhtung des

    Verbandes der Schadenversicherer VdS 2033

    Elektrische Anlagen in euergehrdetenBetriebssttten und diesen gleichzustellen-

    de Risiken enthalten dazu entsprechende

    Fallbeispiele.

    5.2 Besondere Anorderungen

    Batterieladestationen knnen, was dieInstallation der ortsesten elektrischen An-

    lage betri, je nach Ergebnis einer Gehr-

    dungsbeurteilung, berwiegend den euch-

    ten und nassen Rumen und Bereichen

    zugeordnet werden. Im Einzelall kann es

    sich auch um euergehrdete Rume und

    Bereiche handeln. Der Aufau derartiger

    Anlagen erolgt dann gem den Errich-

    tungsbestimmungen VDE 0100 Teile 420,

    482 und 737.

    Nacholgend einige wichtige Festlegungen:

    Elektroverteiler, Schaltanlagen, Instal-

    lationsschalter, Steckvorrichtungen und

    Schaltgerte (z. B. Motorschutzschalter)

    innerhalb des Ladebereiches, mssen

    in euergehrdeten Rumen und Be-reichen der Schutzart IP 4X (Schutz gegen

    Fremdkrper1 mm) oder einer hher-

    wertigen entsprechen.

    Es ist Feuchtrauminstallation zweck-

    mig; Schutzart IP 54 (Symbol:9gem VDE 0470-1). Dadurch wird ein

    Schutz vor Staubablagerungen und

    Spritzwasser erreicht.

    Bei einer mglichen Feuergehrdung

    sind die Kabel- und Leitungsanlagen

    zum Schutz gegen die Auswirkungenbei Isolationsehlern durch Fehlerstrom-

    Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem

    Bemessungdifferenzstrom INmaxi-

    mal 300 mA zu schtzen.

    Zur Forderung nach einem Zusatzschutz

    durch RCD siehe Abschnitt 5.1.

    Leuchten mssen in euchter und

    nasser Umgebung der Mindestschutz-

    art IP X2 entsprechen. Diese bietet

    Schutz gegen Tropwasser, schrg (Sym-

    bol:9).

    Bei Feuergehrdung ist zumindest IP 4X

    (Schutz gegen Fremdkrper1 mm)

    erorderlich. Leuchten, in denen betriebs-

    mig Funken entstehen knnen, sind

    von Batterien mindestens 1 m enternt

    anzuordnen.

    Es muss verhindert sein, dass Bauteile

    von Leuchten, wie Lampen oder heie

    Teile, aus der Leuchte herausallen kn-

    nen. An Stellen, an denen mit mechani-

    scher Beanspruchung zu rechnen ist,

    mssen Leuchten durch geeignete Vor-richtungen, z. B. Schutzgitter oder Schutz-

    krbe, geschtzt werden.

    Eine Beleuchtungsstrke von mindes-

    tens 300 Lux wird als ausreichend

    angesehen.

    Elektrowrme- und Heizgerte sind in

    euergehrdeten Rumen und Bereichen

    in der Schutzart IP 5X (Symbol:6) aus-

    Errichten der elektrischen Anlage

    zuwhlen. Die Gerte mssen au nicht

    brennbaren Unterlagen beestigt werden.

    In euchter und nasser Umgebung, ohneFeuergehrdung, ist IP X2 ausreichend;

    Tropwasserschutz (Symbol:9).

    Vom Hersteller r Betriebsmittel an-

    gegebene Mindestabstnde zu anderen

    Gegenstnden sind unbedingt einzu-

    halten. Ebenso sind gegebenenalls

    Forderungen zum ffnen von Kondens-

    wasserablauausgngen zu erllen.

    Fr brandschutztechnische Anorde-

    rungen gelten generell die allgemeinen

    Regeln r Kabel- und Leitungsanlagen(Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie

    MLAR).

    Wenn die Kabel und Leitungen nicht voll-

    stndig in nicht brennbaren Materialien,

    wie Putz oder Beton, eingebettet oder

    anderweitig vor Feuer geschtzt werden

    knnen, mssen sie schwer entlamm-

    bare Eigenschaen besitzen (PVC-um-

    mantelte Kabel und Leitungen, z. B.

    NYY und NYM, erllen diese Anorde-

    rungen).

    Fr Einzelladepltze sollten die vorgenann-ten Festlegungen zur Errichtung der orts-

    esten Elektroinstallation ebenalls um-

    gesetzt werden, da es sich gleichermaen

    um euergehrdete sowie um nasse Rume

    und Bereiche handeln kann. Au die er order-

    liche Gehrdungsbeurteilung sei an dieser

    Stelle besonders hingewiesen.

    Weitere Anorderungen r Batterie-ladeeinrichtungen:

    Der Abstand zwischen den Gasaustritts-ffnungen der Batterie(n) und Funken

    bildenden Betriebsmitteln (Steckvorrichtun-

    gen, Schalter usw.) muss mindestens

    0,5 m betragen.

    Bei der Verwendung von Schraubsiche-

    rungen als Batteriesicherungen ist die Batte-

    rieleitung an den Fukontakt des Siche-

    rungselementes anzuschlieen.

    Die Ladeleitungen sind r hohe mecha-

    nische Beanspruchung auszuwhlen.

    Eine sorgltige Fhrung dieser Leitungen

    ist erorderlich, um Beschdigungen durch

    Quetschen, Abscheren oder berahren

    vorzubeugen.

    Fr die Ablage der Ladeleitungen und

    Steckvorrichtungen sind geeignete, nicht

    leitende (Isolierstoff) Aunahmevorrich-

    tungen vorzusehen.

    Wird ein Batterieberwachungssystem

    eingesetzt, muss es so ausgelegt und instal-

    liert werden, dass dadurch keine Geahren

    entstehen.

    Beispielsweise mssen

    Messleitungen, die oben au einer

    Batterie angebracht sind, durch Sicherun-

    gen, doppelte Isolierung oder eine

    hohe Impedanz gegen Kurzschluss ge-

    schtzt sein;

    sich die verlegten Leitungen und Kabel

    au dem Potenzial der in Serie geschalte-

  • 7/23/2019 Ak arj Alan Patlayc Atmosfer Almanca

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    34

    Errichten der elektrischen Anlage

    35

    ten Zellen befinden, um Kriechstrme,

    z. B. durch angesammelten Schmutz

    oder Benetzung mit Elektrolyt, zu vermei-den;

    Leitungen und Kabel von Messeinrich-

    tungen sowie Messzubehr ordentlich an

    der Batterie beestigt sein.

    Bei Batterien, deren Zellen mit leithi-

    gen Rohrleitungen verbunden sind, z. B. bei

    einem zentralen Entgasungssystem, einem

    zentralen Wassernachllsystem oder einem

    Elektrolyt-Umwlzsystem, sind Vorkehrun-

    gen zu treffen, welche die Entstehung

    von elektrischen Kriechstrmen vermeidenoder zumindest verringern.

    Das kann erreicht werden, wenn das

    Rohrsystem dem Potenzial der elektrischen

    Verschaltung angeglichen wird.

    Generell mssen ffnungen zur Durchh-

    rung von Kanlen, Leitungen und Kabeln

    in Wnden und Decken geschlossen werden

    und den Brandschutzanorderungen ent-

    sprechen.

    5.3 Zustzliche Anorderungenzur Explosionssicherheit

    Alle Maschinen und Anlagen mssen gem

    der Maschinenverordnung so konzipiert

    sein, dass jegliche Explosionsgeahr ver-

    mieden wird. Eine entsprechende EG-Konor-

    mittserklrung des Herstellers muss dieses

    bescheinigen. Diese Konormittsbeschei-

    nigung muss der Hersteller dem Betreiber

    beim Kau aushndigen. Bei diesem Doku-

    ment handelt es sich um einen Bestandteil

    der technischen Dokumentation.

    Gerte und Schutzsysteme, die in explo-sionsgehrdeten Bereichen eingesetzt

    werden, mssen der Explosionsschutzver-

    ordnung entsprechen (inklusive Konor-

    mittserklrung). In dem Fall sind die

    BetrSichV mit den zugehrigen TRBS und

    zustzlich die relevanten DIN-VDE-Bestim-

    mungen zu beachten! Dann ist in -Be-

    reichen, je nach Zoneneinteilung, mindes-

    tens die Gertegruppe II, Kategorie 3G

    oder eine hherwertige erorderlich (siehe

    Abschnitt 7.1).

    Fr nicht elektrische Anlagenteile gelten die

    relevanten DIN-EN-Normen.

    Die durchzuhrenden Prungen sind

    in den Abschnitten 7.7 und 8 beschrieben.

    Die Beschilderung ist olgendermaen durchzuhren:

    6 Sicherheitskennzeichnungen,Aushnge, Einrichtungen, Regelungen

    Im Bereich von Batterieladeeinrichtungen sind die Sicherheitskennzeichnungengem Unallverhtungsvorschrif Sicherheits- und Gesundheitsschutz-

    kennzeichnung am Arbeitsplatz (BGV A 8) erorderlich.

    Bei Bemessungsspannungen bis 60 V DCund einer Nennleistung der gesamtenLadeeinrichtung bis 2 kW, handelt es sich nicht um eine elektrische Betriebssttte.Dann gengen die Kennzeichnungen mittels Warnschild W20 bzw. D-W020 nachDIN 4844-2 Warnung vor Geahren durch Batterien und

    Verbotsschild P02 bzw. D-P002 nach DIN 4844-2 im Nahbereich(0,5 m) der Batterien

    Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten und

    Verbotsschild P01 bzw. D-P001 nach DIN 4844-2 im Bereichder Batterieladeanlage Rauchen verboten sowie

    gegebenenalls Warnschild W04 bzw. D-W004 nach DIN 4844-2Warnung vor tzenden Stoffen.

    Bei Bemessungsspannungen ber 60 V DCoder einer Nennleistung der gesamten

    Ladeeinrichtung2 kW, ist eine elektrische Betriebssttte gem DIN VDE 0100-731in Verbindung mit DIN VDE 0105-100 auszuweisen.Die ergnzende Beschilderung zu vorgenannter Sicherheitskennzeichnungerolgt durch das Warnschild W08 bzw. D-W008 nach DIN 4844-2 Warnung vorgehrlicher elektrischer Spannung.

    Bei Vorhandensein einer Ex-Anlage ist zustzlich das Warnschild W21 bzw.D-W021 nach DIN 4844-2 Warnung vor explosionshiger Atmosphreerorderlich.

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    Sicherheitskennzeichnungen, Aushnge, Einrichtungen, Regelungen

    Bild 6-1:Sicherheitskenn-zeichnungen an den Lade-pltzen innerhalb einerLadestation

    Die vorbezeichneten Sicherheits-

    kennzeichnungen dienen der Unallverhtung.

    Darber hinaus sind olgende Aushnger die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz

    besonders wichtig:

    Aushang Verhalten bei Unllen

    Aushang Anleitung zur Ersten Hile

    bei Unllen

    Aushang Verhalten im Brandall

    Die genannten Aushnge sowie deren zugehrige

    Einrichtungen mssen in ausreichender Anzahl

    au aktuellem Stand und in ordnungsgemem

    Zustand im Bereich der Batterieladeeinrichtungvorhanden sein. Auch sind die Gerte und Ein-

    richtungen zur Ersten Hile sowie zur Brandbekmp-

    ung jederzeit griffbereit zu halten.

    Dieses knnen sein: Verbandkasten, Rettungs-

    gerte, Verletzten-, Rettungs- und Krankentransport-

    mittel, Defibrillator, gegebenenalls A ugendusche,

    Handeuerlscher, Lschdecke, Lschsand,

    Notrueleon, Notruverzeichnis usw.

    Sicherheitskennzeichnungen, Aushnge, Einrichtungen, Regelungen

    Zur Kennzeichnung der Flucht- und Ret-

    tungswege ist d ie Unallverhtungsvorschri

    Sicherheits- und Gesundheitsschutz-kennzeichnung am Arbeitsplatz (BGV A 8)

    verbindlich.

    Betriebliche Flucht- und Rettungsplne sind

    an geeigneter Stelle, vorzugsweise auch

    innerhalb der Batterieladeeinrichtung, aus-

    zuhngen. Sie sind auerdem so zu hinter-

    legen, dass sie den Rettungsmannschaen

    jederzeit zur Vergung stehen.

    Ferner sind die notwendigen gesetzlichen

    und berusgenossenschalichen Rege-lungen zur Unallverhtung sowie zum

    Gesundheitsschutz bereitzulegen und den

    Beschigten zugnglich zu machen.

    B t ib B tt i l d i i ht

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    Betreiben von Batterieladeeinrichtungen

    39

    7.1 Gehrdungsbeurteilung

    In 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), 3

    der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

    sowie des zweiten Kapitels 3 der Unallver-

    htungsvorschri Grundstze der Prvention

    (BGV A 1) wird von den r den Arbeitsschutz

    Verantwortlichen geordert, dass sie

    die Gehrdungen und Belastungen

    an allen Arbeitspltzen ermitteln und

    beurteilen,

    7 Betreiben von Batterieladeeinrichtungen

    notwendige Manahmen zur Beseitigung

    oder zumindest zur Verringerung der

    Gehrdungen und Belastungen estlegen

    und durchhren,

    die Wirksamkeit der Manahmen in regel-

    migen Abstnden berpren und

    die Gehrdungsbeurteilung

    ortschreiben.

    Die Ergebnisse sind zu dokumentieren.

    Au der Grundlage dieser Gehrdungsbeur-

    teilung mssen die betriebliche Arbeits-

    sicherheit und der Gesundheitsschutz er-

    kannt und so gestaltet werden, dass vor-

    handene Gehrdungen sicher und stndig

    ausgeschlossen werden knnen.

    Siehe zu der Thematik auch die T RBS 1111.

    Das Gleiche gilt r den Bereich einer Batte-

    rieladeeinrichtung. Auch hier hat der Arbeit-

    geber/Unternehmer oder dessen Beau-

    tragter eine umassende Gehrdungsbe-

    urteilung durchzuhren, wobei zustzlich

    die Gehrdungen der Beschigten durchBild 7-1: In einer Batterieladestation ausgehngteGebrauchs- und Bedienungsanleitung

    Die Batterieladeeinrichtung sowie die zugehrigen Arbeits- und Betriebsmittelmssen ausschlielich bestimmungsgem verwendet werden. Dabei ist auch r

    die Vermeidung von schdigenden Einlssen zu sorgen.Durch eine Kurzschlussbildung kann die in einer Batterie gespeicherte groeEnergiemenge unkontrolliert reigesetzt werden. Dieses kann zum Schmelzen vonMetall und zu starken Zerstrungen an Leitungen und Batterie hren.

    Dokumentierenc Ergebnis der Gehr-

    dungsbeurteilungc Festgelgete Manahmenc Ergebnis der ber-

    prung der Manahmen

    1. Inormierenc Wie ange ich an?c

    Wer ist zu beteiligen?c Wer kann mir helen?c Was ist zu beachten?c Wer trgt die Verantwortung?

    4. Festlegen

    Ziele und Manahmen unterBercksichtigungc des Standes der Technik,

    der Arbeitsmedizinund -wissenschafen

    c der Gestaltung desArbeitssystems

    c der Erordernisse besondersschutzbedrfiger Personen

    3. BewertenAbschtzen vonc Art und Ausma der mglichen

    Gesundheitsschden undc Eintrittswahrscheinlichkeit

    7. FortschreibenGehrdungsbeurteilung istdie Grundlage r einen stndigenVerbesserungsprozess

    5. Umsetzender estgelegten Manahmennach Prioritten entsprechendSchwere und Eintrittswahr-scheinlichkeit eines Gesundheits-schadens

    6. berprenc Wirksamkeit der Manahmen

    hinsichtlich Geahrenver-meidung bzw. -verringerung.

    c au eventuell neue Gehr-dungen durch dieestgelegten Manahmen

    c Umsetzung der Manahmenselbst

    2. Ermittelnaller Gehrdungen undBelastungen (mechanische,elektrische, thermische, physika-lische, chemische, biologische)und deren Ursachen

    Bild 7-2: Gehrdungsbeurteilung

    Betreibenvon Batterieladeeinrichtungen Betreibenvon Batterieladeeinrichtungen

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    Betreiben von Batterieladeeinrichtungen

    Zone 0 Ex-Atmosphre ber langeZeitrume oder hufig (50 % der

    Betriebszeit)Zone 1 Ex-Atmosphre tritt im Normal-

    betrieb gelegentlich au

    Zone 2 Ex-Atmosphre wenige Male proJahr (r jeweils ca. Stunde)

    Aus der Zoneneinteilung ergibt sich dann

    der Umang der zu treffenden Explosions-

    schutzmanahmen (TRBS 2152 Teil 3).

    Bei der Gehrdungsbeurteilung kann der

    Praktiker z. B. in den Schrien Leitaden r

    die Gehrdungsbeurteilung, Verlag Tech-

    nik & Inormation e.K. sowie zugehriger

    Schrienreihe, speziell unter Bercksich-

    tigung der elektrischen Energie auch in

    Gehrdungsbeurteilung Elektrotechnik,

    allgemein (VMBG) Hilestellung finden.

    7.2 Schutzmanahmen

    Wenn das Ladegert den Merkmalen einer

    sicheren Trennung in Betriebsmitteln ent-

    spricht und die Bedingungen an Kleinspan-nung mittels SELV (Schutzkleinspannung)

    erllt, sind im Normalall keine Manahmen

    gegen direktes Berhren (Berhrungsschutz)

    erorderlich. Andernalls ist ein Basis- und

    Fehlerschutz durchzuhren.

    Bei einer Batteriebemessungsspannung

    ber 60 V ist allerdings immer ein Be-

    elektrische Energie sowie Explosionen zu er-

    mitteln, zu beurteilen und die notwendigen

    Schutzmanahmen abzuleiten sind.

    Dabei sind insbesondere die Festlegungen

    der TRBS 2152 Gehrliche explosionshige

    Atmosphre sowie der TRBS 2131 Elektri-

    sche Gehrdungen zu beachten.

    Zu pren ist hauptschlich, ob gasrmige

    Stoffe (Knallgas) vorhanden sind oder

    sich bilden knnen. Wenn das der

    Fall ist, muss estgestellt werden, ob nach

    der Art des Auretens berhaupt mit der

    Bildung explosionshiger Atmosphre zu

    rechnen ist und ob die zu erwartenden Men-

    gen geahrdrohend sind (TRBS 2152 Teil 1).

    Kann die explosionshige Atmosphre

    nicht sicher verhindert werden (TRBS 2152

    Teil 2), mssen Explosionsschutzmanahmen

    im Rahmen eines Explosionsschutzkonzep-

    tes ausgewhlt und bewertet werden. Das gilt

    nicht r den gesamten Raum oder Bereich

    einer Batterieladeeinrichtung, sondern r den

    Teilbereich, in dem gehrliche explosions-

    hige Atmosphre aureten kann. Die ge-

    troffenen Manahmen mssen dann in einemExplosionsschutzdokument estgehalten

    werden ( 6 BetrSichV). Darin sind die

    explosionsgehrdeten Bereiche zu erassen

    sowie Zoneneinteilungen estzulegen.

    Bei der Ermittlung der Gehrdung einer

    explosionshigen Atmosphre wird gem

    TRBS 2152 olgendermaen vorgegangen:

    rhrungsschutz, bestehend aus Isolierung,

    Abdeckung oder Umhllung, notwendig,

    whrend bei Flurrderzeugen mit batterie-elektrischem Antrieb der Berhrungs-

    schutz generell auch bei einer Bemessungs-

    spannung unter 60 V erorderlich ist.

    7.3 Bereitstellungszustandder Batterien

    Batterien knnen sich in unterschied-

    lichem Lieerzustand befinden und mssen

    nach den Angaben des Herstellersin Betrieb gesetzt werden.

    Ausgangszustand und entsprechende Ma-

    nahmen zur Inbetriebnahme knnen sein:

    ungellt (trocken) und ungeladen:

    Elektrolytllung und Inbetriebsetzungs-

    ladung erorderlich

    ungellt und geladen (trocken, geladen):

    Elektrolytllung und eventuelle Ladung

    erorderlich

    gellt und entladen: Ladung erorderlich

    gellt und geladen: soortige Inbetrieb-

    setzung mglich

    Steckvorrichtungen r Antriebsbatterien

    mssen eine ausreichende mechanische

    Festigkeit auweisen und dren einen Brand

    nicht untersttzen. Sie mssen nicht saug-

    hig und widerstandshig gegen Batterie-

    elektrolyte und -gase sein.

    7.4 Laden

    Batterien knnen nach dem Entladen miteiner geeigneten Gleichstromquelle

    (Ladegert) wieder augeladen und durch

    Erhaltungsladen dauernd in voll geladenem

    Zustand gehalten werden.

    Die Batterieladevorgnge werden berwiegend

    ohne Beausichtigung und hufig whrend

    der Betriebsruhezeiten durchgehrt. Strun-

    gen und Deekte knnen dadurch r lngere

    Zeit unbemerkt bleiben, was auch eine mg-

    liche Brandentstehung begnstigen kann.

    Ladegerte sollen nicht mit Ladegasen oder

    Elektrolytnebel in Berhrung kommen.

    Um Batterien richtig zu laden, mssen die

    vom Hersteller estgelegten Ladeverahren

    und -arten bercksichtigt werden, wobei die

    Ladegerte au die zu ladenden Batterien

    Bild 7-3: Kontaktierung einer eingebautenFlurrderzeugbatterie mit dem Ladegert mittelsberhrungssicherer Steckvorrichtung

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    abgestimmt sein mssen. Es ist darau zu

    achten, dass die Grenzwerte und Betriebs-

    bedingungen eingehalten werden, um keineSchdigungen zu begnstigen. Dabei ist es

    empehlenswert, die Ladespannungen und

    -strme zu berwachen (berladeschutz),

    damit Unregelmigkeiten rechtzeitig er-

    kannt werden.

    Beim Ladeverahren r geschlossene Batte-rien ist bis zum Erreichen der Gasungsspan-

    nung der Ladestrom nicht begrenzt. Wenn

    die Gasungsspannung berschritten wird,

    muss der Ladestrom, je nach elektroche-

    mischem System und jeweiliger Ladekenn-

    linie, berwacht oder begrenzt werden.

    Beiverschlossenen Batterien sind in Bezugau Ladestrom, Spannung und Temperatur

    die Angaben der Hersteller zu beachten.

    Sobald der Ladevorgang einer Batterie abge-

    schlossen ist, muss sie abgeschaltet oder au

    Erhaltungsladung umgeschaltet werden.

    Die Ladung der Batterie(n) soll vorzugsweise

    unterhalb der Gasungsspannung erolgen.

    Damit das beim Laden entstehende Wasser-

    stoff/Lu-Gemisch mglichst gut verdnnt

    wird, knnen die Verschlusskappen von

    den geschlossenen Batterien abgeschraubtwerden.

    Whrenddessen sind die Lungsffnungen

    der Batterieeinbaurume und -behlter

    zur Vermeidung von Gasansammlungen un-

    bedingt reizuhalten.

    Fahrzeuge mssen whrend des Ladevorgan-

    ges gegen Wegrollen und Wegahren gesichert

    werden. Bei Flurrderzeugen dar es nicht

    mglich sein, die Betriebsstromkreise ein-

    zuschalten, wenn das Fahrzeug mit externen

    Lade-Anschlussleitungen verbunden ist.

    Darber hinaus muss bei Batterie-Nenn-

    spannungen ber 96 V die Schaltung exter-

    ner Ladegerte durch Hilskontakte ge-

    steuert werden, um d ie Lichtbogenbildung

    an Steckvorrichtungen zu verhindern und

    sicherzustellen, dass das Ladegert nicht

    betriebsbereit ist, bevor es an die Batterie

    angeschlossen ist.

    Eine eventuell vorhandene technische

    Lungsanlage muss eingeschaltet sein.

    Ladegerte mit IU-Kennlinie, bei denen m it

    konstantem Ladestrom geladen und die

    Ladespannung geregelt wird, verhindern zu

    hohe Ladestrme und -spannungen. Dadurch

    wird die Entstehung von Wasserstoff in ge-

    hrlicher Konzentration vermindert.

    Es ist zu empehlen, moderne, elektronisch

    geregelte Ladegerte einzusetzen, weil das

    berladen der Batterie und somit die Bil-

    dung von Knallgas deutlich verringert werden

    kann. Diese Gerte schalten bei erreichter

    Vollladung der Batterie automatisch au eine

    gasungsarme Erhaltungsladung um.

    Die Gebrauchsanweisungen, Bedienungs-

    anleitungen und sonstigen Herstellervor-

    schrien r Batterien und Ladegerte sinddem Personal in geeigneter Weise zur Kennt-

    nis zu geben und vergbar zu machen.

    7.5 Explosionsgeahr

    Wird eine zu hohe Ladespannung verwendet,

    welche die Gasungsspannung berschrei-

    tet, wird der Ladestrom ansteigen, was

    dann zu erhhter Knallgasbildung, strke-

    rem Wasserverbrauch, Temperaturerhhung

    und krzerer Gebrauchsdauer der Batterie

    hrt.

    Bei einer Ladung oberhalb der Gasungs-

    spannung bildet sich generell explosions-

    hige Atmosphre.

    Auch bei ausreichendem Raumluvolumen

    und gengendem Luwechsel kann im

    Nahbereich einer Batterie die Verdnnung der

    explosiven Gase nicht immer sichergestellt

    werden. Daher ist unbedingt ein Sicherheits-

    abstand mit 0,5 m Lustrecke (Fadenma) zu

    beachten. Innerhalb dieses Bereiches drenkeine offenen Flammen, glhende Krper

    (Oberlchentemperatur 300 C), Funken

    oder Lichtbgen aureten. Das heit, es dr-

    en auch keine elektrostatischen Entladungen

    erolgen, da der bei einer Entladung entste-

    hende Funke das entstandene Wasserstoff/

    Lu-Gemisch (Knallgas) entznden

    kann (siehe Abschnitt 3.3). Bild 7-4: Augenspllasche, direkt benutzbar

    Wenn das Ladegert abgeschaltet wird, lsst

    der Austritt von Gasen erst nach einer Stunde

    merklich nach. Jedoch sind selbst nach dieserZeit Sicherheitsvorkehrungen erorderlich,

    weil Gase, die in der Zelle estgehalten wur-

    den, pltzlich reigesetzt werden knnen, z. B.

    durch Bewegen der Batterie beim Einsetzen

    ins Fahrzeug oder durch die Bewegung wh-

    rend des Fahrzeugbetriebes.

    7.6 Umgang mit Elektrolyt

    Zum Bellen von Batterien wird Lauge oder

    Sure, z. B. Schweelsure, als Elektrolyt

    verwendet. Diese Elektrolyte sind gehrlich

    und knnen schwere Vertzungen an den

    Augen oder au der Haut hervorruen.

    Auch das Inhalieren und Verschlucken

    ist gehrlich.

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    Bei einer Berhrung mit Elektrolyt ist gene-

    rell rztliche Hile hinzuzuziehen.

    Man kann leicht mit Elektrolyt in Berhrung

    kommen:

    beim Umgang mit Elektrolyt

    beim Berhren der Batterieoberlche

    oder der Entgasungsstopen,

    z. B. bei geschlossenen Batterien

    bei einem zerbrochenen Batteriegehuse

    beim Hantieren, Transport oder

    Umkippen der Batterie

    bei verspritztem oder durch die Ent-

    gasungsstopen versprhtem Elektrolyt

    Beim Betrieb geschlossener Antriebsbat-terien geht das Wasser berwiegend durch

    Elektrolyse am Ende des Ladevorgangs

    verloren. Dieses Wasser muss wiederkeh-

    rend in den Zellen der Batterie nachgellt

    werden, um den Elektrolytstand wieder-

    herzustellen.

    Die Benutzung von Surehebern oder

    Ballonkippern hil beim Bellen, Verscht-

    tungen oder Spritzer zu vermeiden.

    Dieses kann auch mit einem zentralen

    Bell-/Nachllsystem durchgehrt wer-den. Bei einer derar tigen Einrichtung sind

    die Stopen jeder Zelle durch ein Schlauch-

    system untereinander verbunden, wobei

    das Wasser von einem zentralen Vorrats-

    behlter in die Zellen gellt wird. Sobald

    der Elektrolytstand das vorgeschriebene

    Niveau erreicht hat, wird die weitere Zuuhr

    von Wasser unterbrochen.

    Zur Kontrolle des Fllstandes und zur Bel-

    lung mit destilliertem Wasser sind auch

    mobile Einzelpunkt-Nachlleinrichtungenhandelsblich, die au die jeweilige Batterie-

    zelle augesetzt werden, um den Elektrolyt-

    stand zu erassen. ber eine Abgabepistole

    kann dann destilliertes Wasser zugegeben

    werden, wobei der berschssige Elektrolyt

    ber eine zustzliche Schlauchverbindung

    direkt in den Behlter zurc