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7/23/2019 Ak arj Alan Patlayc Atmosfer Almanca
1/39
Herausgeber:
Vereinigung der Metall-Berusgenossenschaten
Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft
Htten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft
Berufsgenossenschaft Metall Nord Sd
Ausgabe 2010 Druck 08.2010/3.600 Bestell-Nr. BGI 5017 BGI 5017
BG-Information
Ladeeinrichtungen
fr Fahrzeugbatterien
BGVereinigung der Metall-
Berusgenossenschafen
7/23/2019 Ak arj Alan Patlayc Atmosfer Almanca
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BGVereinigung der Metall-Berusgenossenschafen
Rdiger H. F. HeuchelArnd Schulz
Ladeeinrichtungenr Fahrzeugbatterien
7/23/2019 Ak arj Alan Patlayc Atmosfer Almanca
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Vorwort ........................................................................................................................................................................................... 5
1 Anwendungsbereich ....................................................................................................................................................... 62 Begriffsbestimmungen ................................................................................................................................................. 7
3 Batterieladestation .........................................................................................................................................................13
3.1 Allgemeine Beschaffenheitsmerkmale.................................................................................................. 13
3.2 Explosionsschutz und Lung .................................................................................................................... 15
3.3 Verhinderung elektrostatischer Entladungen ..................................................................................23
3.4 Bodenbeschaffenheit ...................................................................................................................................... 24
4 Einzelladeplatz ...................................................................................................................................................................26
4.1 Allgemeines ........................................................................................................................................................... 26
4.2 Bau und Aushrung ......................................................................................................................................... 28
5 Errichten der elektrischen Anlage .........................................................................................................................3
5.1 Allgemeine Anorderungen............................................................................................................................ 3
5.2 Besondere Anorderungen ............................................................................................................................32
5.3 Zustzliche Anorderungen zur Explosionssicherheit..................................................................34
6 Sicherheitskennzeichnungen, Aushnge, Einrichtungen, Regelungen ....................................... 35
7 Betreiben von Batterieladeei nrichtungen ........................................................................................................38
7.1 Gehrdungsbeurteilung .................................................................................................................................38
7.2 Schutzmanahmen ............................................................................................................................................40
7.3 Bereitstellungszustand der Batterien .....................................................................................................4
7.4 Laden ...........................................................................................................................................................................4
7.5 Explosionsgeahr .................................................................................................................................................43
7.6 Umgang mit Elektrolyt ......................................................................................................................................43
7.7 Inbetriebnahme ....................................................................................................................................................45
7.8 Instandhaltung ......................................................................................................................................................46
7.9 Schutzkleidung .....................................................................................................................................................47
InhaltsverzeichnisInformationen zum BildmaterialDie Verasser bedanken sich bei nacholgend augehrten Mitgliedsbetrieben der Maschinenbau-und Metall-Berusgenossenscha und der Htten- und Walzwerks-Berusgenossenscha sowie beiweiteren Unternehmen und Einrichtungen, die in sehr kooperativer Weise bereit waren, Aunahmenvon arbeitsplatzbezogenem Bildmaterial zur Vergung zu stellen oder zu ermglichen.
MAN Nutzahrzeuge GmbH, 44143 DortmundMiele & Cie. KG, 33332 Gtersloh
MVG Mrkische Verkehrsgesellscha GmbH, 58507 LdenscheidRK Autowelt Rinke & Knipps GmbH, 59494 SoestSeverin Elektrogerte GmbH, 59846 Sundern
Siemens AG Energy Sector Oil & Gas Division, 47053 Duisburg-HocheldThyssenKrupp Umormtechnik GmbH, 33647 Bieleeld-BrackwedeVdS Schadenverhtung, 50735 KlnZDK Zentralverband Deutsches Kz-Gewerbe, 53129 Bonn
Vorbemerkung
Diese BG-Inormation liegt nunmehr in der 3. Aulage vor. Gegenber der Vorgngerversion wurdensmtliche Themenbereiche aktualisiert und an neuere relevante Regelwerke, im Wesentlichen an elek-
trotechnische Regeln und Technische Regeln r Betriebssicherheit, angepasst.Insbesondere die Aushrungen zu Elektrostatik, Explosionsschutz und Lung, Errichten derelektrischen Anlage, Sicherheitskennzeichnungen, Inspektion und Prung sowie Betreibenvon Batterieladeeinrichtungen eruhren eine Konkretisierung.
Auerdem wurden die Abschnitte berwiegend neu strukturiert und die Muster-Betriebsanweisungenangepasst.
Augrund der konstruktiven Zuarbeit von internen und externen Experten sowie von achkompetentenLesern, die ihre eigenen Erahrungen beigetragen haben, konnte der Inhalt zweckmig und praxis-gerecht ausgearbeitet werden.
An dieser Stelle bedanken sich die Verasser bei allen Fachleuten, die geholen haben, dieses Werkzusammenzustellen. Ohne deren zahlreiche sachkundige Vorschlge und Anregungen sowie die
Zurvergungstellung von Inormationsmaterial wre die achgerechte Aktualisierung dieser Inor-
mationsschri nicht in der jetzt vorliegenden Fassung mglich gewesen.
Die Autoren
Hinweis:
Die in dieser BG-Inormation enthaltenen technischen Lsungen schlieen andere, mindestens eben-so sichere Lsungen nicht aus, die auch in technischen Regeln anderer Mitgliedsstaaten der Euro-pischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens ber den Europischen Wirtschas-raum ihren Niederschlag geunden haben knnen.
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auszuschlieen, weil durch die dabei ent-
stehende explosionshige Atmosphre ein
hohes Verletzungsrisiko durch einen mg-
lichen Batteriezerknall besteht.
Das Aureten eines explosionshigen
Gemisches kann neben der Benutzung ge-
eigneter Ladegerte auch durch eine aus-
reichende Lung verhindert werden.
Weiterhin ist eine Funkenbildung,
z. B. durch Schlei- oder Trennarbeiten,
Benutzung von Streichhlzern und Feuer-
zeugen oder elektrische Zndunken
durch Schaltkontakte und Entladungen,wirksam zu verhindern. Auerdem
gilt ein Rauchverbot.
Letztlich ist hufig die stark tzende
Wirkung von Elektrolyten unbe-
kannt oder sie wird erheblich
unterschtzt.
Um Unlle und Explosionen beim Umgang
mit Batterien zu vermeiden, sind gut ge-
schultes Personal und richtig ausgestattete
Ladeeinrichtungen unerlsslich.
4
Inhaltsverzeichnis
7.10 Manahmen gegen Entstehun gsbrnde ..............................................................................................48
7.11 Transpor t von Batterien ...................................................................................................................................497.12 Entsorgung ...............................................................................................................................................................50
7.13 Unterweisung .........................................................................................................................................................5
8 Inspektion und Prungen ..........................................................................................................................................52
8.1 Inspektion von Batterien ................................................................................................................................52
8.2 Prung der Arbeitsmittel ...............................................................................................................................52
8.3 Prungen beim Vorhandensein explosionsgehrdeter Bereiche ...................................... 53
9 Erste Hile bei Vertzungen ........................................................................................................................................55
10 Betriebsanweisung ..........................................................................................................................................................56
10.1 Anwendungsbereich ..........................................................................................................................................56
10.2 Geahrstoffbezeichnung .................................................................................................................................56
10.3 Geahren r Mensch und Umwelt ............................................................................................................56
10.4 Schutzmanahmen und Verhaltensregeln..........................................................................................57
10.5 Verhalten bei Strungen und im Geahrall.........................................................................................58
10.6 Verhalten bei Unllen, Erste Hile ............................................................................................................58
10.7 Instandhaltung ......................................................................................................................................................58
10.8 Entsorgung ...............................................................................................................................................................59
10.9 Folgen bei Nichtbeachtung ..............................................................................................................................59
11 Literaturverzeichnis ........................................................................................................................................................60
Anhang 1 Checkliste zum sicheren Betreiben einer Batterieladeanlage ......................................64
Anhang 2 Muster-Betriebsanweisungen............................................................................................................67
Das Laden von Batterien ist gehrlicher,
als es im Allgemeinen angenommen wird;
das kann durch die Auswertung von unter-
suchten Unllen mit explodierten Batterien
belegt werden.
Batterieanlagen werden typischer-
weise mit niedrigen Gleichspannungen
betrieben.
Bei Strungen in Anlagen und Arbeits-
oder Betriebsmitteln sowie bei Verhaltens-
ehlern knnen jedoch hohe Kurzschluss-
strme aureten, die Geahren r Per-
sonen, aber auch eine groe Brandgeahrdarstellen.
Ladevorgnge knnen Gase bilden und
reisetzen, die unter gewissen Be-
dingungen gehrlich sind und da-
her besondere Schutzmanahmen erordern.
Durch die Bildung von Wasserstoff, der
beim Laden zusammen mit Sauerstoff ein
Wasserstoff/Lu-Gemisch, so genanntes
Knallgas bildet, besteht Explosions-
geahr, denn Knallgas ist hochexplo-siv. Ein Funke kann ausreichen,
um eine Explosion auszulsen.
Die Knallgasbildung wird bei einer zu hohen
Ladespannung und beim berladen der
Batterien noch erheblich intensiviert.
Whrend des Ladens ist es deshalb wichtig,
die Bildung einer starken Gasung dauerha
Vorwort
5
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Diese BG-Inormation dient dem Schutz
von Personen vor Geahren, die hauptsch-
lich durch elektrischen Strom, wie Krper-
durchstrmung und Lichtbogenbildung,
durch gehrliche Arbeitsstoffe, z. B. rei-
gesetzte Gase und Elektrolyt, sowie gehr-
licher Reaktionen, wie Knallgasbildung
mit Explosionsgeahr und Batteriezerknall,
bei der Benutzung von Batterieladeeinrich-
tungen r Fahrzeuge entstehen knnen.
Sie enthlt grundstzliche Manahmen und
Hinweise r die Errichtung von Batterie-
ladeanlagen sowie Mindestanorderungen,
welche die Sicherheit beim Betreiben und
Instandhalten gewhrleisten.
1 Anwendungsbereich
Die Inormationen sind nicht zum Betreiben
und Benutzen von Ladestationen (Strom-
tankstellen) r in der Automobilindustrie
hergestellte Elektroautos (Elektromobile)
bestimmt. Ebenso allen Batterieladean-
lagen r den Untertage-Bergbau, an Bord
von Schiffen und au Off-shore-Einrichtun-
gen, r die internationales Seerecht
bindend ist, nicht in den Anwendungs-
bereich.
2 Begriffsbestimmungen
Anlagenverantwortlicher
Person, die beauragt ist, whrend der
Durchhrung von Arbeiten die unmittelbare
Verantwortung r den Betrieb der elektrischen
Anlage bzw. Anlagenteile zu tragen, die zur
Arbeitsstelle gehren.
Anmerkung:Er kann die mglichen Auswir-
kungen der Arbeiten au die in seinem Zustn-
digkeitsbereich befindlichen Anlagen bzw.
der Anlagenteile und die Auswirkungen von
diesen au die vorgesehene Arbeitsaush-
rung beurteilen. Erorderlichenalls knnen
einige mit dieser Verantwortung einherge-
hende Verplichtungen au andere Personen
bertragen werden.
Antriebsbatterie
dient als Energiequelle zum elektrischen
Antrieb von Flurrderzeugen. Sie kann ester
oder auswechselbarer Bestandteil des Fahr-
zeugs sein. Antriebsbatterien werden auch
Traktionsbatterien genannt.
Batterie
besteht aus zwei oder mehreren elektrisch
miteinander verbundenen Zellen.
Batterieanlageumasst die Batterie sowie die unmittelbar
hiermit verbundene Schalt- und Ladeeinrich-
tung.
Batterieeinbauraum
ist r die Unterbringung von Batterien aus-
gelegt, um sie vor Umwelteinlssen und
unbeugtem Zutritt sowie Zugriff von Personen
zu schtzen. Auerdem dient der Batterie-
einbauraum zum Schutz vor Geahren, die von
der Batterie ausgehen.
Batterieladeeinrichtung
umasst sowohl Batterieladerume,
Batterieladestationen, Einzelladepltze als
auch die zum Laden erorderlichen elektri-
schen Arbeits- und Betriebsmittel sowie deren
Zubehr. Sie wird umgangssprachlich auch
als Batterieladeanlage bezeichnet.
Batterieladeraum
ist ein Raum in einem Gebude, in dem Bat-
terien nur vorbergehend zum Laden au-
gestellt werden. Die Ladegerte sind hiervonrumlich getrennt.
Der Batterieladeraum wird in dieser BG-Inorma-
tion als Batterieladestation bezeichnet.
Batterieladestation
ist ein Raum oder Bereich, in dem Batterien
nur vorbergehend zum Laden augestellt
werden und in dem gleichzeitig die Ladegerte
untergebracht sind.
Bedienungsgang
Ein Gang, genutzt zum Bedienen, wieSchalten, Steuern, Einstellen oder ber-
wachen, von technischen Einrichtungen.
Behigte Person
ist eine Person, die durch ihre Berusaus-
bildung, ihre Beruserahrung und ihre
zeitnahe beruliche Ttigkeit ber die eror-
derlichen Fachkenntnisse zur Prung
der Arbeitsmittel vergt.
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Begriffsbestimmungen
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Begriffsbestimmungen
Elektroachkraf
ist, wer augrund seiner achlichen Aus-
bildung, Kenntnisse und Erahrungen
sowie Kenntnis der einschlgigen Bestim-
mungen die ihm bertragenen Arbeiten beur-
teilen und mgliche Geahren erkennen
kann.
Elektrotechnisch unterwiesene Person
ist, wer durch eine Elektroachkra ber
die ihr bertragenen Augaben und die
mg-lichen Geahren bei unsachgemem
Verhalten unterrichtet und erorderlichenalls
angelernt sowie ber die notwendigen
Schutzeinrichtungen und Schutzmanah-
men unterwiesen wurde.
Eine unterwiesene Person dar elektro-
technische Ttigkeiten nur unter der Leitung
und Ausicht einer Elektroachkra aus-
hren.
Entladen einer Batterie
Vorgang, bei dem eine Batterie unter est-
gelegten Bedingungen in den Zellen erzeugte
elektrische Energie an einen ueren
Stromkreis lieert.
Explosion
ist eine pltzliche Oxidationsreaktion mit
der Bildung von Flammen, dem Anstieg der
Temperatur und des Druckes oder beidem
gleichzeitig. Dabei knnen Personen verletzt,
Gebude oder Anlagenteile zerstrt sowie
weitere brennbare Stoffe entzndet werden
(Folgebrnde).
Explosionshige Atmosphre
ist ein Gemisch aus Lu und brennbaren
Gasen, Dmpen, Nebeln oder Stuben unter
atmosphrischen Bedingungen, in dem sich
ein Verbrennungsvorgang nach erolgter
Entzndung au das gesamte unverbrannte
Gemisch bertrgt.
Explosionshiges Gemisch
ist ein Gemisch aus brennbaren Gasen,
Dmpen, Nebeln oder Stuben, in dem sich
ein Verbrennungsvorgang nach erolgter
Entzndung au das gesamte unverbrannte
Gemisch bertrgt.
Explosionsgehrdeter Bereich
ist ein Bereich, in dem explosionshige
Atmosphre aureten kann. Ein Bereich, in
dem die Bildung explosionshiger Atmo-
sphre ausgeschlossen ist, gilt nicht als
explosionsgehrdeter Bereich.
Feuchte und nasse Rume
sind Rume oder Orte, in denen die Sicher-
heit der Betriebsmittel durch Feuchtigkeit,
Kondenswasser, chemische oder hnliche
Einlsse beeintrchtigt werden kann.
Feuergehrdeter Bereich
ist ein Bereich, in dem sich leicht entznd-
liche Stoffe au den elektrischen Betriebs-
mitteln ablagern oder sich so nhern knnen,
dass eine Brandgeahr besteht.
Flurrderzeuge
mit batterieelektrischem Antrieb sind ber-
wiegend innerbetrieblich verwendete Fahr-
Bestimmungsgemer Gebrauch
Gebrauch von Produkten, Prozessen oder
Dienstleistungen, die im Einklang mit denProduktbeschreibungen, Anweisungen
und Inormationen stehen, die vom Lieeran-
ten zur Vergung gestellt werden.
Betriebssttte, elektrische
ist ein Raum oder ein Ort, der im Wesentlichen
zum Betrieb elektrischer Anlagen dient und
in der Regel nur von Personen betreten wird,
die zumindest elektrotechnisch unterwiesen
wurden.
Betriebssttte, abgeschlossene elektrische
ist ein Raum oder ein Ort, der ausschlielichdem Betreiben elektrischer Anlagen dient und
unter Verschluss gehalten wird. Zutritt haben
Elektroachkre und elektrotechnisch
unterwiesene Personen, Laien jedoch nur
in Begleitung von Elektroachkren oder
elektrotechnisch unterwiesenen Personen.
Brand
ist ein Schadeneuer (nicht bestimmungs-
gemes Brennen) mit Licht- und Wrmeent-
wicklung als Reaktion zwischen einem brenn-
baren Stoff und dem Sauerstoff der Lu.
Brandklassen
Es werden r den Anwendungsbereich
dieser BG-Inormation olgende Brandklassen
unterschieden:
Brandklasse A:Brnde ester Stoffe, hauptschlich
organischer Natur, die normalerweise
unter Glutbildung verbrennen, z. B. Holz,
Papier, Stroh, Textilien, Kohle.
Brandklasse B:Brnde von lssigen oder lssig
werdenden Stoffen, z. B. Benzin, Benzol,le, Fette, Lacke, Teer, ther, Alkohol,
Stearin, Paraffin.
Einzelladeplatz (Ladestelle)
ist ein durch geeignete Anordnung und
Kenntlichmachung r das Laden von
Batterien eingerichteter Platz in Arbeits-,
Lager- oder Betriebsrumen.
Elektrische Arbeitsmittel
sind gebrauchsertige elektrische Betriebs-
mittel, die est oder ber eine Steckvorrichtungmit der elektrischen Anlage verbunden sind.
Elektrische Betriebsmittel
sind alle Produkte, die zum Zweck der Er-
zeugung, Umwandlung, bertragung, Ver-
teilung oder Anwendung von elektrischer Ener-
gie oder zum bertragen, Verteilen und Ver-
arbeiten von Inormationen benutzt werden.
Den elektrischen Betriebsmitteln werden
Schutz- und Hilsmittel gleichgesetzt, so-
weit an diese Anorderungen hinsichtlich
der elektrischen Sicherheit gestellt werden.Elektrische Betriebsmittel knnen auch
Arbeitsmittel sein.
Elektrische Gehrdung
ist die Mglichkeit eines Schadens oder
einer gesundheitlichen Beeintrchtigung
durch das Vorhandensein elektrischer
Energie in einer Anlage oder einem Betriebs-
mittel.
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Begriffsbestimmungen
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Begriffsbestimmungen
Berhren) und die Manahmen zum Fehler-
schutz (Schutz bei indirektem Berhren) den
Anorderungen entsprechen, die bei derersten Inbetriebnahme als Grenzwerte r
die Erstprungen zugrunde gelegt werden.
Auerdem werden dadurch auch die Ver-
meidung nicht elektrischer Geahren sowie
die Funktionshigkeit beschrieben.
Ortseste
elektrische Arbeits- und Betriebsmittel
sind est angebrachte Arbeitsmittel oder
Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung
haben und deren Masse so gro ist, dass sie
nicht leicht bewegt werden knnen. Dazugehren auch elektrische Betriebsmittel, die
vorbergehend est angebracht sind und
ber bewegliche Anschlussleitungen betrie-
ben werden. Derartige Betriebsmittel werden
an einem bestimmten Platz verwendet
und whrend des Betriebes nicht in der Hand
gehalten oder bewegt. Die Anschlussleitun-
gen sind ortsest oder mindestens geschtzt
verlegt.
Dies sind z. B. Bearbeitungsmaschinen, wie
Standbohr-, Dreh-, Frsmaschinen, Kompres-
soren, Stapler-Ladegerte, groe Schutzklein-spannungstransormatoren usw.
Ortsvernderliche
elektrische Arbeits- und Betriebsmittel
sind solche, die whrend des Betriebes
bewegt werden oder die leicht von einem
Platz zum anderen gebracht werden knnen,
whrend sie an den Versorgungsstromkreis
angeschlossen sind.
Dies sind z. B. handgehrte Elektrowerk-
zeuge, Handleuchten, Verlngerungsleitun-
gen, Mehrachverteiler, Leitungsroller,Gerteanschlussleitungen, Schutzklein-
spannungs- und Trenntransormatoren, Lade-
gerte, Haushaltsgerte, Gerte der Daten-
und Inormationstechnik sowie der Unter-
haltungselektronik.
Pren
ist das Anwenden von Manahmen zum
Bestimmen der elektrischen Sicherheit von
elektrischen Arbeitsmitteln.
Prffristist der Zeitraum bis zur nchsten wieder-
kehrenden Prung. Sie muss so estgelegt
werden, dass der Prgegenstand nach
allgemein zugnglichen Erkenntnisquellen,
betrieblichen Erahrungen oder au Basis
spezifischer Nachweise im Zeitraum zwischen
zwei Prungen sicher benutzt werden kann.
Raumlufvolumen
errechnet sich aus der Nutzlche x Raum-
hhe, in der Regel angegeben in m.
Schdigende Einlsse
knnen durch die Umgebungsbedingungen
au elektrische Arbeitsmittel einwirken.
Whrend der Lagerung, des Transportes und
der Benutzung knnen sich beispielswei-
se nicht bestimmungsgemer Gebrauch,
Schmutz- und Staubeinwirkungen, Feuchtig-
keit und Nsse, Korrosionseinwirkungen,
le, Fette, Suren, Laugen, rauer Betrieb,
zeuge, die entsprechend ihrer Bauart zum
Berdern von Personen sowie zum Transpor-
tieren, Ziehen, Schieben, Heben und Stapelnvon Lasten aller Art verwendet werden.
Sie lauen mit Rdern au Flur und sind rei
lenkbar. Die elektrische Energie wird einer
ahrzeugeigenen Batterie entnommen.
Beispiele: Gabelstapler, Hubwagen, Elektro-
karren, Regalbediengerte, Kehrmaschinen,
Bohnermaschinen, Fahrzeuge zur Personen-
berderung.
Freies Raumlufvolumen
in der Regel angegeben in m, errechnet sich
aus dem Raumluvolumen abzglich derVolumen aller Gegenstnde und Einbauten,
wie Inventare und Installationen.
Gasen
Bildung von Gas (Gasemission) durch Elektro-
lyse des Elektrolyten.
Gasungsspannung
ist die Ladespannung, oberhalb derer eine
Batterie deutlich zu gasen beginnt.
Gehrliche explosionshige Atmosphre
ist eine explosionshige Atmosphre, diein einer solchen Menge (Geahr drohende
Menge) auritt, dass besondere Schutzma-
nahmen r die Aurechterhaltung des Schut-
zes von Sicherheit und Gesundheit der Arbeit-
nehmer oder Anderen erorderlich werden.
Ladeeinrichtung/-anlage
r Fahrzeugbatterien umasst Batterie-
laderume, Batterieladestationen, Einzel-
ladepltze sowie die zum Laden erorder-
lichen elektrischen Arbeits- und Betriebs-
mittel.
Sie sind von anderen Betriebsbereichen
durch geeignete Manahmen, z. B. Wnde,
Abstnde, Hindernisse oder Kenntlich-
machung, rumlich abgegrenzt.
Ladegert
ist ein elektrisches Betriebsmittel zum Laden,
Erhaltungsladen und Ausgleichsladen von
Batterien. Dabei wird elektrische Energie in
die Batterie eingespeist.
Ladestelle (Einzelladeplatz)reie Stelllche, die r das Wiederauladen
von Batterien kenntlich gemacht und dar
eingerichtet ist. Dieser Bereich kann auch r
die Batteriewartung benutzt werden.
Ladung einer Batterie
Vorgang, bei dem eine Batterie aus einem
ueren Stromkreis elektrische Energie
aunimmt, welche in chemische Energie
umgewandelt wird.
Lufvolumenstromkennzeichnet die von einer Lungsanlage
absolut gerderte Lumenge, in der
Regel angegeben in m/h.
Ordnungsgemer Zustand
im Sinne der Unallverhtungsvorschri
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
(BGV A 3) liegt vor, wenn die Manahmen
zum Basisschutz (Schutz gegen direktes
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Begriffsbestimmungen
13
mechanische Beanspruchungen, chemische
und thermische Einlsse schdigend
auswirken.
Starterbatterie
dient hauptschlich als Energiequelle
zum Starten von Verbrennungsmaschinen in
Motor-Fahrzeugen, r Beleuchtung und die
weiteren Zusatzeinrichtungen.
Untere Explosionsgrenze (UEG)
ist der untere Grenzwert der Konzentration
(Stoffmengenanteil) eines brennbaren Stoffes
in einem Gemisch von Gasen, Dmpen,
Nebeln und/oder Stuben, in dem sichnach dem Znden eine von der Zndquelle
unabhngige Flamme gerade nicht mehr
selbststndig ortplanzen kann.
Verkehrssicherungsplicht
beschreibt allgemein einen Handlungs-
bedar, um vorhandene Geahrenquellen zu
sichern. Derjenige, der eine Geahren-
quelle scha, d. h., sie selbst hervorru
oder sie in seinem Einlussbereich andauern
lsst, hat die erorderlichen Sicherungs-
manahmen zu treffen, damit sich poten-zielle Geahren nicht zum Nachteil r
ihn und andere Personen auswirken
knnen.
Verantwortlich ist, wer
eine Geahrenquelle scha oder
unterhlt,
eine Sache beherrscht, die r andere
gehrlich werden kann und
eine gehrliche Sache dem allge-
meinen Verkehr aussetzt oder in Verkehr
bringt.
Wechselbatterien
sind Antriebsbatterien, die zum Laden
aus dem Fahrzeug herausgenommen
werden.
Wiederkehrende Prungen
dienen der Sicherstellung des ordnungs-
gemen Zustandes der Anlagen und Arbeits-
mittel hinsichtlich des Betreibens.
Sie sollen Mngel audecken, die nach
der Inbetriebnahme augetreten sind und den
Betrieb behindern oder Gehrdungen
hervorruen knnen.
Zelle
ist eine Baugruppe, bestehend aus
Elektroden und Elektrolyt, welche die Grund-
einheit einer Batterie bildet.
Zoneneinteilung
Explosionsgehrdete Bereiche werden nach
Hufigkeit und Dauer des Auretens gehr-licher explosionshiger Atmosphre in
Zonen unterteilt. Diese Einteilung dient als
Grundlage r die Festlegung von Manah-
men, insbesondere zur Vermeidung der
Entzndung gehrlicher explosionshiger
Atmosphre.
3 Batterieladestation
3.1 Allgemeine Beschaffenheits-merkmale
Der Raum oder Bereich soll rei von Er-
schtterungen, trocken, rostrei und khl
sein. Unmittelbare Sonneneinstrahlung
und Temperaturunterschiede im Raum sind
zu vermeiden. Die Raumtemperatur sollte
vorzugsweise zwischen +10 C und maxi-
mal +25 C liegen. Anzustreben ist
eine Temperatur von +20 C.
Wenn im Einzelall Ladevorgnge in nicht
rostreien Bereichen, das knnen Lade-
stellen in unbeheizten Hallen oder in
Auenbereichen sein, wie sie beispiels-
weise au Bauhen und in Straenmeis-
tereien vorkommen knnen, durchgehrt
Eine Batterieladestation, umgangssprachlich auch als Batterieladeraum bezeichnet,ist immer dann erorderlich, wenn mehrere Batterieladeanlagen an zentraler Stellebetrieben oder z. B. im Mehrschichtbetrieb die entladenen Antriebsbatterien aus denFlurrderzeugen ausgebaut und gegen geladene ausgewechselt werden.
Bild 3-1: Batterieladestation, Mindestabstnde und -abmessungen
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Batterieladestation
15
Batterieladestation
werden, so ist generell der Batteriehersteller
hinsichtlich der zu bercksichtigenden
batteriespezifisch zulssigen Umgebungs-temperaturen whrend der Ladung und gege-
benenalls Lagerung zu beragen.
Fr die Batterieladestation sollte generell
ein eigener Brandabschnitt vorgesehen
werden. Festlegungen dazu enthlt die Ver-
ordnung ber den Bau von Betriebsrumen
r elektrische Anlagen (EltBauVO).
Weitere Vorgaben knnen die jeweiligen
Landesbauordnungen enthalten.
Nach der EltBauVO sind elektrische Betriebs-rume von anderen Rumen euerbestn-
dig abzutrennen, d. h. Wnde, Decke und
Boden mssen aus euerbestndigen Bau-
Bild 3-2: Planungshile zur Errichtung einer Lade-station r Flurrderzeuge
teilen F90 entsprechend DIN 4102 Teil 2 bzw.
EI90 entsprechend EN 13501 bestehen.
Tren von Batterieladestationen, wie sie
beispielsweise in Kz-Werksttten betrieben
werden, mssen nach auen auschlagen
und elektrolytbestndig sein.
Auch Fensterrahmen sowie Podeste und
Wannen r das Austellen der Batterien
mssen gegen die Einwirkungen des Elek-
trolyten bestndig sein, auer bei Batterien
mit gasdichten und geschlossenen Zellen.
Bei den berwiegend eingesetzten Blei-batterien sind derzeit mehrere Bauormen
im Einsatz.
Die geschlossenen Batterien, die alswartungsarm bezeichnet werden, sind
mit Stopen oder Deckeln versehen, die zu
Wartungszwecken enternt werden knnen.
Dadurch knnen die Zellen mit Wasser
nachgellt werden. Ein Austritt von Elektro-
lyt oder Gas wird allerdings nicht verhin-
dert, da die Stopen und Deckel ber eine
ffnung vergen, durch welche entsteh-ende Gase entweichen knnen.
Beiverschlossenen Batterien (wartungs-rei) knnen die Zellen nicht mehr geffnet
werden, da sie verschweit sind. Bei ber-
ladung entstehende Gase knnen durch
berdruckventile entweichen, wenn der
innere Druck einen vorbestimmten Wert
berschreitet. Ein Auslauen von Elektrolyt
oder Nachllen mit Wasser ist dabei
nicht mehr mglich.
Starterbatterien r Kraahrzeuge werden
hufig in trocken vorgeladenem Zustand
angelieert, dann wird vor dem Einbau in das
Fahrzeug der Elektrolyt eingellt. Heutzu-
tage entllt neuerdings berwiegend auch
das Auffllen, und zwar, wenn die Batterien
bereits mit Elektrolyt bellt zur Vergung
gestellt werden.
Bei Batterien in Elektroahrzeugen ist zur
Vermeidung von Kurzschlssen und mecha-
nischen Beschdigungen ein Basisschutz(Schutz gegen direktes Berhren aktiver
Teile, d. h. Berhrungsschutz) erorderlich,
auch bei Batteriespannungen unter 60 V DC.
3.2 Explosionsschutz und Lfung
Vermeidung explosionshiger Atmosphre
Whrend des Betriebes von Batterien, die
wssrigen Elektrolyt enthalten, knnen Gase
reigesetzt werden und eine explosions-hige Atmosphre bilden. Das erolgt meis-
tens whrend der Ladung. Die Gase entste-
hen whrend der Elektrolyse des Wassers
durch den Ladestrom. Unter den erzeug-
ten Gasen befindet sich auch Wasserstoff.
Dieser kann brennbar und bei bestimmter
Konzentration, Temperatur und uerer
Zndquelle explosibel sein, wenn er in die
Umgebung abgegeben wird.
Bild 3-3: Ladestation r Batterien, abgestelltin sureesten und ableithigen Kunststoff-wannen. Die Ladegerte stehen au einer nichtbrennbaren Konsole.Negativ:Die Ladegerte befinden sich oberhalbder Batterien, im Bereich des ausgasendenKnallgases (Explosionsgeahr).Auerdem: berllte Auffangwannen
Geringe Lubewegungen, wie natrlicher
Zug, thermische Konvektion, Umhergehen
von Personen od er Fahrzeugbewegungen,knnen bereits die Vermischung des Knall-
gases mit der Lu erheblich beschleuni-
gen, was zu einer Verminderung der Kon-
zentration beitrgt.
Als unterer explosionshiger Grenzwert (UEG)
gelten 4 Vol.-% Wasserstoffanteil in der Lu.
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Batterieladestation
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Batterieladestation
trennte Ladestation zu errichten. Auch hier
muss eine ausreichende natrliche Lung
des Bereiches sichergestellt sein.
Befindet sich diese Ladestation in einem
separaten Raum, ist es erahrungsgem
ausreichend, wenn sich die Zulu- und
Abluffnungen an gegenberliegenden
Wnden und raumdiagonal befinden
(Querlung). Werden die ffnungen
innerhalb der gleichen Wand angebracht,
so ist eine vertikale Trennung im Abstand
von mindestens 2 m erorderlich, wobei
die Ausstrmffnung oben anzuordnen
ist.
Batterieladestationen erordern Zulu-
und Abluffnungen jeweils mit einem
mindestens reien ffnungsquerschnitt A,
der nach olgender Formel berechnet
werden kann (DIN VDE 0510-3):
A = 28 x Q in cm
Dabei sind:
28 = estgelegter Faktor
Q = Luvolumenstrom in m/h.
Die Luhrung muss eine Durchlungder gesamten Batterieladestation sicherstel-
len, wobei die rumliche Anordnung der
ffnungen r Zulu und Ablu die natr-
liche Konvektion untersttzen muss.
Darum muss die Zulu so tie unten wie
mglich, vorzugsweise von auen, einstr-
men knnen. Die Ablu muss an oberster
Stelle des Raumes oder Bereiches durch
Die Wasserstoffkonzentration sollte jedoch
unterhalb der Schwelle von 50 % der
UEG gehalten werden ( 10 % sind anzu-streben).
Wenn der Grenzwert nicht eingehalten
werden kann, muss r eine ausreichende
natrliche oder technische Lung
gesorgt werden.
Die Risiken knnen weiterhin durch eine
angepasste Ladetechnik, durch die Bat-
terieaushrung und durch die Vermeidung
von Zndquellen vermindert werden. Zur
sinnvollen Umsetzung der vorgenanntenManahmen besteht die Notwendigkeit,
eine Zoneneinteilung gem TRBS 2152 Teil 2
durchzuhren (siehe Abschnitt 7.1).
Antworten au Fragestellungen zum Explo-
sionsschutz bietet die BG-Inormation
Explosionsschutz Antworten au hufig
gestellte Fragen (BGI 5027).
Bei der lungstechnischen Gestaltung
ist mglichst eine natrliche Lung anzu-
streben.
Natrliche Lfung
Werden Batterien nur gelegentlich und
einzeln geladen (z. B. Einzelladeplatz
in einer Werkhalle), so reicht die natrliche
Lung des Raumes in der Regel aus.
Bild 3-4: Lungsgitter zur natrlichen Lungin der Zugangstr einer kleinen Ladestationr Pkw-Starterbatterien.Negativ:Abweichende Sicherheitskennzeich-nungen gem Abschnitt 6.
eine Wand- oder Deckenffnung ins Freie
hren. Sie dar allerdings nicht in Kamine
bzw. Schornsteine oder andere Einrich-tungen von Feuerungsanlagen eingeleitet
werden. Ablukanle/-rohre dren auch
nicht in der Nhe von Ansaugffnungen von
Klimaanlagen und Lungseinrichtungen
mnden.
Tren und Fenster gelten nur dann als
reie, r die Lung geeignete Wandffnun-
gen, wenn sichergestellt ist, dass sie wh-
rend des Ladevorganges stndig geffnet
sind.
Ladegerte mit eingebautem Ler sollten
direkt mit dem Zulukanal/-rohr verbun-
den sein, damit die Gerte nicht mit sure-
haltiger Lu durchstrmt werden.
Bei der lungstechnischen Planung ist
auch zu bercksichtigen, dass Strmungs-
hindernisse Totrume bewirken knnen, in
denen die Lubewegung nur schwach
oder nicht ausgebildet ist.
Rume gelten als gut belet, wenn dasreie Raumluvolumen [m] mindestens
dem 2,5-achen des stndlich zu erneuern-
den Luvolumenstromes Q [m/h] ent-
spricht.
Im Freien, in groen Hallen und in gut
beleten Rumen kann von einer
Lugeschwindigkeit 0,1 m/s ausgegangen
werden.
Dieses ist z. B. in Kz-Werksttten zur
Au- und Unterhaltungsladung von einzel-
nen Starterbatterien der Fall.
Sind regelmig mehrere Batterien zu
laden, kann es erorderlich sein, eine abge-
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Gasungsstrme Igasbzw. typische Ladeschlussstrme in A pro 100 Ah Nennkapazittbeim Laden mit IU-, IUI- oder W-Ladegerten
Ladegerte-KennlinieIgasr geschlosseneBleibatterien
Igasr verschlosseneBleibatterien
Igasr NiCd-Bleibatteriena)
IU-Ladung(Spannungsbegren-zung 2,4 V/Z) 2 Ab)
(Spannungsbegren-zung 2,4 V/Z) 1 Ab)
(Spannungsbegren-zung 1,55 V/Z) 5 Ab)
IUI-LadungStrom in 3. Ladestuemax. 6 A
Strom in 3. Ladestuemax. 1,5 A
Strom in 3. Ladestuemax. 1,5 A
W-Ladung
mindestens 25 % desGertenennstromsbei 2,6 V/Z, typischeWerte liegen im Be-reich von 5 A bis 7 Ac)
d) d)
a) Bei NiCd-Batterien mit innerer Gasrekombination beim Hersteller erragen.b) Wegen der groen Vielalt, die es bei Batterieaushrungen und Anlagen gibt, beim Hersteller rckragen.c) Gilt r einache W-Ladegerte ohne Umschalt-Charakteristik.d) W-Ladung ist nicht typisch r diese Batterien. Bei Anwendung beim Batteriehersteller rckragen.
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Batterieladestation
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Batterieladestation
Der erorderliche Luvolumenstrom
(Luwechsel) kann nach der Formel aus DIN
VDE 0510-3 berechnet werden:Q = 0,05 x n x Igasx Cn/100 [m/h]
Dabei sind:
Q = Luvolumenstrom [m/h]
0,05 = Verdnnungs- und Sicherheitsaktor
n = Anzahl der Zellen
Igas = Gas erzeugender Strom
in der Gasungsphase beim Laden
in A/100 Ah
Cn = Nennkapazitt [Ah]
Beispiel 1:
Ladung einer geschlossenen Blei-Antriebsbatterie, U = 80 V, Cn= 420 Ah,
Igas= 5 A/100 Ah (Herstellerangabe)
Anzahl der Zellen n = 80 Volt
= 40 2 Volt pro Zelle
Q = 0,05 x n x Igasx Cn[m3/h]
Q = 0,05 x 40 x 5 x 10 -2x 420
Q = 42 [m3/h]
Somit ist whrend der Batterieladung ein
Lungsbedar von 42 m3/h erorderlich.
Der reie ffnungsquerschnitt A der Zu-und Abluffnung msste in diesem Beispiel
mindestens
A = 28 x Q [cm2]
A = 28 x 42
A = 1176 [cm2] betragen.
Ausgewhlt wrde ein Kanal mindestens
35 cm x 35 cm oder ein Rohr mindestens
40 cm.
Werden mehrere Batterien im gleichen
Raum geladen, errechnet sich die erorder-
liche Lung aus der Summe der einzelnenLuvolumenstrme.
Wenn Standard-Ladegerte verwendet wer-
den und keine genauen Inormationen ber
die Ladecharakteristik zur Vergung stehen,
sind r Igas[A] x Cn/100 Ah mindestens
25 % des Ladegerte-Nennstroms (Inenn) an-
zusetzen, wobei Inenndem au 2 Volt je Zelle
bezogenen Ladestrom entspricht.
Fr eine aushrliche Berechnung des
erorderlichen Luvolumenstromes sind
vorrangig die Herstellerangaben oder die in
DIN VDE 0510 angegebenen Werte r den
Gasungsstrom Igaszu verwenden, die den
Strmen am Ende der Ladung r die ver-
schiedenen Gertearten entsprechen (in mA
pro Ah Nennkapazitt).
Werden so genannte Schnellladegerte ver-
wendet, sind die speziellen Werte r Igasder
technischen Dokumentation zu entnehmen
oder beim Hersteller zu erragen.
Gasungs- und Ladeschlussstrme knnenin Anlehnung an VDE 0510-3 der Tabelle au
Seite 19 entnommen werden.
Beispiel 2:Gleichzeitige Starkladung von 4 geschlos-senen Blei-Nutzahrzeugstarterbatterien,
U = 12 V, Cn= 180 Ah, Igas= 20 mA/Ah
Anzahl der Zellen n = 4 x 12 Volt
= 24 2 Volt pro Zelle
Aus dem Diagramm im Bild 3-5 au
Seite 20 wird bei 24 Zellen 2,4 m3/h je
100 Ah abgelesen.
Somit ist whrend der Batterieladung ein
Lungsbedar von
Q = 2,4 m3
/h x180 Ah
= 4,32 m3
/h
100 Ah
erorderlich.
Der reie ffnungsquerschnitt A der Zu-
und Abluffnung msste in dem Beispiel
mindestens A = 28 x 4,32 = 121 cm2be-
tragen. Ausgewhlt wrde ein Rohr mindes-
tens 125 mm.
WeiteresBeispiel zur Bestimmungdes Raumluvolumens r eine einzeln ge-
ladene Kz-Starterbatterie (U = 12 V,
Cn= 180 Ah, Igas= 2 A/100 Ah):
Raumlufvolumen (reies Lufvolumen)
V = Faktor 2,5 x Lufvolumenstrom Q [m3/h]
V = 2,5 x 1,08 m3
/h = 2,7 m3
Kassettendecken und breite Quertrger oder
Deckenbalken knnen die ausreichende
Verdnnung von Gasen verhindern. Daher ist
die Gestaltung von Decken und Deckenaus-
lassffnungen sehr wichtig. Hier hil lungs-
untersttzend eine glatte, zur Abluffnung
hin austeigende Deckenkonstruktion.
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Batterieladestation
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Batterieladestation
Bild 3-5: Diagramm zur Lubedarsermittlung, entnommen aus der technischen Dokumentation einesHerstellers von Ladeeinrichtungen
Bild 3-6: Ladestation r Flurrderzeugeund deren Wechselbatterien in einer Werkhallemit natrlicher Lung
Eine Hilestellung zur Arbeitsplatzbelung
bietet die BG-Inormation Arbeitsplatz-
lung Entscheidungshilen r diebetriebliche Praxis (BGI 5121).
tungsanlage (z. B. berwachung der Ventila-
tordrehzahl) ist in der Regel nicht ausreichend
(TRBS 2152 Teil 2). Versagt die technische L-tung, muss eine Meldung ausgelst werden
und gleichzeitig eine Trennung des Ladeger-
tes vom Netz erolgen.
Es ist empehlenswert, den Ler nach dem
Beendigen der Ladung noch mindestens
eine Stunde nachlauen zu lassen. Schliet
sich nach dem Ladevorgang eine Erhaltungs-
ladung an, muss die technische Lung in
Betrieb bleiben.
Der Ladebereich sollte au leichtem Unter-druck gehalten werden, um das Eindringen
von Gasen in Nebenrume zu verhindern.
Dieses kann mit Sauglern erreicht werden,
die r den Ex-Bereich zugelassen sind
(siehe Abschnitt 5.3):
explosionsgeschtzt und elektrolyt-
bestndig, z. B. Gertegruppe II,
Kategorie 3G (Zone 2)
Bild 3-7: Technische Lung mit Sauglerund Deckenleuchte in Ex-Schutz
Technische Lfung
Wenn eine ausreichende natrliche Lung
nicht besteht und somit der Luaustausch
nicht sichergestellt werden kann, ist eine tech-
nische Lung erorderlich, die mit dem Be-
ginn der Ladung eingeschaltet werden muss.
Die Wirksamkeit der Lung ist zu ber-
wachen.
Erolgt die berwachung automatisch, muss
sie sich au das Aureten gehrlicher explosi-
onshiger Atmosphre (z. B. Gaswarngerte)
oder au den zu berwachenden Lustrom
(z. B. Strmungswchter) beziehen. Eine ber-
wachung des Betriebes von Teilen der L-
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Batterieladestation
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Batterieladestation
Rotierende Elemente und eststehende
Bauteile von explosionsgeschtzten Ventila-
toren mssen aus Werkstoffen bestehen,
die die Geahr einer Zndung durch Reib- und
Natrliche Lfung Technische Lfung
Durch Decken-/Wandffnungen; auchFenster und Tren mglich; sonst zur VerstrkungAbzugsrohre/-kanle.
Geeignete Abzugsrohre/-kanle zur knstlichenEntlung vorsehen.
Die Einleitung von Gasen in Schornsteine/Kamine ist unzulssig.Lugeschwindigkeit mind. 0,1 m/s
Zulueintritt mglichst in Bodennhe,Abluaustritt ins Freie: gegenberliegende Seite, in Deckennhe (Querlung)
Bei Luein- und -austritt au gleicher Seite: vertikale Trennung im Abstand von mindestens 2 m
Beispiel zur Luvolumenstrom-Berechnung (Lubedar)
Q = Faktor 0,05 x Zellenzahl n x Gasungsstrom Igas[A/100 Ah] x Nennkapazitt Cn[Ah] = [m3
/h]Beispiel r ausgewhlte Kz-Starterbatterie: 0,05 x 6 x 2 x 10 -2x 180 = 1,08 m3/h
Erorderlicher reier ffnungsquerschnitt r Zu- und Ablu (beispielhae Starterbatterie)A = Faktor 28 Lubedar Q [m3/h] = [cm2]
z. B.: A = 28 1,08 = 30,24 cm2. Ausgewhlt: Rohr70 mm.
50 % der unteren Explosionsgrenze mssen sicher unterschritten werden.Raumtemperatur vorzugsweise +10 C ... + 20 C.
berwachter Lerbetrieb vor und whrend derLadung, mit Nachlau bei Erhaltungsladung.Saugler-Laurder mssen antistatisch und elek-trolytbestndig sein; Gerte geeignet r Zone 2bzw. II 3G.
bersicht zu lfungstechnischen Manahmen
Wenn die
Natrliche Lfung Technische Lfung
den Anorderungen im Abschnitt 3.2 entspricht,
gelten die Rume/Bereiche als nicht explosionsgehrdet.
Kein Ex-Schutz erorderlich
Kein Ex-Schutz erorderlich, auer, wenn Saug-ler im Gas-Lu-Strom; dann ist ein Ex-Schutznotwendig, mindestens Gertegruppe II,Katergorie 3G.
bersicht zum Explosionsschutz
Reib-Schlag-Funken, heie Reibstellen oder
heie Oberlchen verringern. Somit mssen
die Ler-Laurder aus Materialien beste-hen, die sich nicht elektrostatisch auladen
und keine Funken reien, wenn sie whrend
des Betriebes mit Fremdkrpern in Berhrung
kommen. Gehuse und Laurder aus schlag-
estem, antistatischem Polypropylen be-
sitzen beispielsweise diese Eigenschaen.
Anorderungen an derartige Ventilatoren sind
in DIN EN 14986 estgelegt.
Wenn alle Batterien, die geladen werden,
mit einem zentralen Entgasungssystemversehen sind, das die Batteriegase nach
auen entlet, muss der Raum keine
besonderen Lungsanorderungen erllen.
Siehe dazu auch BG-Inormation Arbeits-
platzlung Entscheidungshilen r die
betriebliche Praxis (BGI 5121).
3.3 Verhinderung elektro-statischer Entladungen
In der TRBS 2131 ist estgelegt, dass die
Gehrdungen durch statische Elektrizitt
zu ermitteln sind. Damit ist zu rechnen,
wenn die Entladung ber den menschlichen
Krper einen elektrischen Schlag verur-
sacht.
Eine derartige Gehrdung liegt vor,
wenn die ber den menschlichen Krper
bertragene Ladung 50 C oder die
Energie 350 mJ berschreitet.
Bei der elektrostatischen Auladung
von Personen, verursacht durch nicht ableit-
hige (isolierende) Standorte, wie
nicht ableithige Fubden,
nicht ableithige Bodenbelge,
nicht ableithige Fuboden-
beschichtungen und
nicht ableithiges Schuhwerk,
kann die Berhrung von leithigen Teilen
des Flurrderzeuges, der Ladeeinrich-
tung oder von Gebudeteilen, aber auchschon die Annherung daran, eine Funken-
entladung hervorruen.
Manahmen zum Zweck der Verhinderung
von Personengehrdungen durch statische
Elektrizitt knnen sein:
Verhinderung von Auladungen,
z. B. durch konstruktive Gestaltung
von Einrichtungen
Gebrauch von Gegenstnden
und Einrichtungen aus elektrostatisch
ableithigem MaterialBenutzung von Gegenstnden und
Einrichtungen aus leithigem Material,
die mit Erdpotenzial verbunden sind
Erhhung der Lueuchte
Ionisierung der Lu
Tragen von ableithiger Kleidung
Benutzung von elektrostatisch ableit-
higem Schuhwerk und Handschutz
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Batterieladestation
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Batterieladestation
Eine wirksame und praxisgerechte Manah-
me zum Schutz von Zutrittsberechtigten vor
Zndgeahren durch elektrostatische Entla-dungen (siehe Abschnitt 7.9 und TRBS 2153) ist
das Tragen von ableithigem, antistatischem
Schuhwerk im Bereich von Batterieladeein-
richtungen. Auch die Kleidung dieser Perso-
nen dar sich nicht auladen knnen.
Wenn das nicht sichergestellt werden
kann, muss der Boden, in dessen Geh- und
Trittbereich sich eine Person in Armreich-
weite (1,25 m) zur Batterie aualten kann,
elektrostatisch ableithige (antistatische)
Eigenschaen auweisen.
Flurrderzeuge knnen sich ebenalls
elektrostatisch auladen.
Spezielle Einrichtungen, wie beispielsweise
ein Boden-Schleiontakt oder der Einsatz
einer ableithigen Bereiung, bieten Schutz
vor elektrostatischer Auladung.
3.4 Bodenbeschaffenheit
In Bereichen, die durch explosionshige
Stoffe gehrdet sind, dar der Ableitwider-
stand des Fubodens, einschlielich des
Fubodenbelages zu einem geerdeten Punkt,
108 nicht berschreiten (TRBS 2153).
Erahrungsgem erllen Industriebden
aus Beton oder Zementestrich bei normaler
relativer Lueuchte des Raumes oder
Bereiches die elektrostatisch ableithigen
Eigenschaen.
Bei Bedar kann der Ableitwiderstand
des Bodens durch Beimengung von Ru,
Graphit oder Kohlenstoffasern in den Beton
bzw. Estrich herabgesetzt werden, wogegen
augetragene Boden-Schutzanstriche und
Kunststoff-Bodenbelge isolierend wirken
knnen. Jedoch besitzen moderne Boden-
beschichtungsstoffe, wie Flssigkunststoffe,
hufig au Basis von Epoxidharzen, vielach
eine ableithige Funktion. In Zweielsl-
len ist der Produkt-Hersteller oder Errichter
zu beragen.
Verschmutzungen, z. B. durch Farb- oder
lreste, sind zu vermeiden. Durch das
Auragen von Bodenplegemitteln dar der
Ableitwiderstand nicht erhht werden.
Auch keramische Bodenliesen knnen ab-
leithig sein, wenn die elektrische Ablei-
tung ber die Glasur und durch den Mrtel
in den Sto- und Bettugen sichergestellt
wird. Anschluss- und Dehnungsugen sind
mit elektrolytbestndigen, dauerelastischen
Stoffen zu verugen.
Zur Sicherheit von Personen muss der
Fuboden andererseits auch gengende
Isoliereigenschaen auweisen. So muss der
Isolationswiderstand mindestens 50 k
bei Batteriespannungen bis 500 V betragen.
Bei Batteriespannungen ber 500 V mindes-
tens 100 k.
Eine berprung des Erdableitwiderstan-
des kann mit einem Messverahren nach
DIN VDE 0300-4 oder DIN EN 1081 durchge-hrt werden. Ein Verahren r die Messung
des Isolationswiderstandes/der Isolations-
impedanz von Fubden gegen Erde enthlt
DIN VDE 0100-600 im Anhang A.
Beim Einsatz von geschlossenen Batterienmuss die Fubodenoberlche innerhalb
der Batterieanlage elektrolytbestndig sein.
Darau kann verzichtet werden, wenn die
Batterien in sureresistenten Auffang-
wannen stehen, die den gesamten Elektrolytaunehmen knnen.
Diese Manahmen sind rverschlosseneBatterien nicht erorderlich.
Es dar kein Elektrolyt in die Kanalisation
gelangen knnen, daher sind entsprechende
Manahmen zu treffen.
Bild 3-8: Blick in den Batterieladeraum einer Nutzahrzeug-Werkstatt
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4 Einzelladeplatz
4.1 Allgemeines
Diese sind in den Unternehmen vorwiegend als
offene Einzelladepltze mit separat augestell-
ten Ladeeinrichtungen vorhanden. Das Au-
laden der Batterien erolgt in der Regel ohne
Ausbau aus dem Fahrzeug, diese werden mit
dem Ladegert ber Ladeleitungen verbunden.
Andernalls wird unmittelbar in der Werkstatt
au Werkbnken, Tischen, in Regalen oder
au sonstigen betrieblichen Einrichtungsgegen-
stnden geladen.
Bei den Flurrderzeugen sind auch solche im
Einsatz, die mit einem bordeigenen Ladegert
ausgerstet sind.
Bild 4-1: Vorbereitung zur Ladung der Batterie in einem Personenkrawagen
Einzelladepltze, umgangssprachlich auch als Ladestellen bezeichnet,beispielsweise r Batterien der Flurrderzeuge oder r Starterbatterien in
Kz-Werksttten, gewinnen immer dann an Bedeutung, wenn zunehmenddezentrale Ladeeinrichtungen bevorzugt werden.
In Flurrderzeugen eingebaute Batterien
mssen generell abgedeckt sein.
Festzustellen ist allerdings, dass in Fahr-
zeugen jeglicher Art hufig Batterien einge-
baut sind, bei denen die Pole mit den An-
schlussklemmen, wie auch die Verbindungs-
laschen, nicht abgedeckt sind. Dadurch
besteht die Geahr eines Kurzschlusses
mit starker Funken- oder Strlichtbogen-
bildung. Dabei kann es zu Verbrennungen
oder zum Verblitzen der Augen kommen.
Weiterhin kann dies zur Explosion von
mglicherweise vorhandenem Knall-
gas hren.
Bild 4-2: Werkseitige Sicherheitskennz eichnungen eines Hersteller s von Kz-Batterien, r Fachleute und Laien
Zustzliche Geahren entstehen bei War-
tungsarbeiten, wenn die Suredichte gepr
oder destilliertes Wasser nachgellt wird,dann kann verdnnte Schweelsure aus den
Zellen herausspritzen und zu Vertzungen
hren. Die grte Geahr der Vertzung
besteht bei der Erstbellung mit Schweel-
sure oder beim Nachllen.
Einzelladeplatz
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Einzelladeplatz
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Einzelladeplatz
4.2 Bau und Aushrung
In euer-, explosions- und explosivstoff-gehrdeten sowie in euchten und nassen
Rumen und Bereichen, wie auch in ge-
schlossenen Grogaragen, dren Batterie-
ladeeinrichtungen nicht errichtet werden.
Neben den allgemein gltigen Standards,
die im Abschnitt 3 beschrieben werden, sind
weitere Festlegungen zu beachten.
Bei der Ladeplatzauswahl ist zu berck-
sichtigen, dass es sich vorzugsweise um
einen Bereich mit ausreichender natrlicherLubewegung handeln muss. Befindet
sich der Ladeplatz in einer groen Werkhalle,
so besteht erahrungsgem ein ausrei-
chend hoher Luwechsel.
Bei kleinen Rumen ist r eine aus-
reichende Lung und gegebenenalls
Bild 4-3:Abgegrenzter Einzel-ladeplatz innerhalb einerWerkhalle r ein Flurrder-zeug mit Hubeinrichtung
Explosionsschutz zu sorgen (siehe
Abschnitt 3.2).
Findet sich kein geeigneter abgetrennter
Raum, kann unter Bercksichtigung von
Raumvolumen, Belungsmglichkeit,
Nutzungsart der Betriebssttte usw. auch
in jedem anderen allgemeinen Arbeitsbereich
ein Batterieladeplatz eingerichtet werden.
Jedoch ist es sehr bedenklich, den Lade-
platz in einer kleinen Rumlichkeit, z. B.
unterhalb eines abgetrennten und
geschlossenen Treppenaugangs,
einzurichten oder das Raumvolu-men des Ladebereiches durch vergleichbare
geschlossene Abtrennungen zu minimieren,
da die Geahr der Bildung einer explosions-
higen Atmosphre erhht wird.
Abhile kann dann nur durch technischen
Auwand, z. B. durch eine geeignete
Absaugung, gegebenenalls in Explosions-
schutz, geschaffen werden.
Ein Einzelladeplatz r die Unterbringung
zum Laden und zur Wartung, z. B. in Arbeits-,
Lager- oder Betriebsrumen, muss sich
an gut zugnglicher Stelle befinden. Es ist
immer eine Abgrenzung zu anderen Betriebs-
bereichen und eine geeignete dauerhae
Kennzeichnung erorderlich.
Die optische Abgrenzung kann durch
arbige Kunststoffglieder-Ketten, die Kenn-
zeichnung/Markierung durch Farbstreien
au dem Fuboden und an der Wanderolgen.
Bei Rasenmhern, Krankenahrsthlen
und sonstigen batteriebetriebenen Heim-
gerten kann au eine Bereichsmarkierung
verzichtet werden.
Die Ladeplatzanordnung ist so einzurichten,
dass Fahrzeuge ungehindert in die gekenn-
zeichneten Bereiche geahren und dortabgestellt werden knnen.
Das Laden der Elektro-Flurrderzeuge dar
nur an diesen Ladestellen erolgen.
Bedienungsgangbreite um einen gekennzeichneten Stellplatz 0,6 m
Wartungsgangbreite 0,8 m
Raum-/Ganghhe 2,0 m
Abstand der Batterien zum Ladegert 1,0 m
Abstand der Batterien zu Funken bildenden Gerten 1,0 m
Abstand der Batterien zu Schaltern, Steckdosen o. . 0,5 m
Abstand zu brennbaren oder gelagerten Materialien 2,5 m
Abstand zu euer-, explosivstoff- oder explosionsgehrdeten Bereichen
(z. B. Lackierstnde, Lackierbereiche) 5,0 m
Mindestabmessungen an Batterieladeeinrichtungen:
Bild 4-4: Einzelladeplatz r ein Mitgnger-Flurrderzeug
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Einzelladeplatz
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Bild 4-5:Ladestelle r einen Gabelstaplermit bordeigenem Ladegert
Es ist auch eine begehbare Bedienungs-
seite mit einer Gangbreite von mindestens
0,6 m sowie einer Bedienungsganghhevon mindestens 2 m notwendig. Fr War-
tungsarbeiten ist ein Mindestabstand von
0,8 m au der Zugangsseite sehr zweck-
mig.
Brennbare Materialien mssen von der
Ladeanlage in horizontaler Richtung mindes-
tens im Sicherheitsabstand von 2,5 m ent-
ernt gelagert werden. Oberhalb des Lade-
platzes dren keine brennbaren Materialien
gelagert werden.
Der Sicherheitsabstand von 2,5 m kann
au 1 m reduziert werden, wenn eine brand-
hemmende oder nicht brennbare Trennwanddazwischen errichtet wird. Anorderungen
und Prfestimmungen r das Brandverhal-
ten von Baustoffen und Bauteilen enthalten
die Normen der Reihe DIN 4102.
Im Ladebereich ist ein Schutz der Batterie(n)
und Ladeeinrichtung(en) vor nachteiligen
Umgebungseinlssen, wie heraballende
Teile und Gegenstnde, Eindringen von
Fremdkrpern, Tropwasser, Verschmutzung,
Erschtterung, Funkenlug, schdlichen
Gasen oder bei Leitungsbruch austretendeFlssigkeiten usw., erorderlich.
5 Errichten der elektrischen Anlage
Steckdosen in Innenbereichen mit einem
Bemessungsstrom bis 20 A und Endstrom-
kreise in Auenbereichen bis 32 A sind
gem DIN VDE 0100-410 mit einem zustz-
lichen Schutz durch Fehlerstrom-Schutz-
schalter ( RCDs), Bemessungsdifferenzstrom
IN 30 mA, zu versehen.
Ein derartiger Zusatzschutz durch RCDs
sollte auch bei est angeschlossenen
elektrischen Betriebsmitteln, z. B. Lade-
gerten, angewendet werden.
RCDs mssen alle Arten von mglichen
Fehlerstrmen, wie Wechsel-, pulsierende
Gleich- und gegebenenalls glatte Gleich-
Fehlerstrme, beherrschen knnen.
Derartige allstromsensitive Schutzschalter
vom Typ B oder B+ sind mit den Symbolen
gekennzeichnet.
Die Einstuung als euergehrdete
Betriebssttte ist vom Betreiber/Nutzer
der elektrischen Anlage, gegebenenalls
unter Bercksichtigung der Unallverh-
tungsvorschri Grundstze der Prvention
(BGV A 1), vorzunehmen. Er sollte r die
Ermittlung einen Sachkundigen/Sach-
verstndigen hinzuziehen.
5.1 Allgemeine Anorderungen
Dementsprechend mssen ein Basisschutz
(Schutz gegen direktes Berhren) und ein
Fehlerschutz (Schutz bei indirektem Berh-
ren) gewhrleistet sein.
Die elektrischen Betriebsmittel einer
Anlage sind unter Bercksichtigung der
ueren Einlsse, denen sie ausgesetzt
sein knnen, so auszuwhlen und zu
errichten, dass ihr ordnungsgemer Be-
trieb und die Wirksamkeit der georderten
Schutzmanahmen und -arten sicher-
gestellt sind. Auerdem dar bei blichem
Betrieb und vorhersehbarer Temperatur-
erhhung im Fehlerall kein Feuer verursacht
werden.
Dabei ist es unerheblich, ob es sich um die
ortseste elektrische Anlage oder um dieortsvernderlichen (mobilen) elektrischen
Arbeits-/Betriebsmittel handelt; die Elektro-
sicherheit muss in jedem Fall gewhrleistet
sein.
Installationsmaterialien und Betriebs-
mittel sollten generell elektrolytbestndig
sein.
Die elektrische Ausrstung einer Batterieladeeinrichtung ist entsprechendden Normen der Reihe DIN VDE 0100 zu errichten. Darin wird ein sicherer Zustand
geordert. Das heit, es dren keine Personen- oder Sachschden entstehen.
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Errichten der elektrischen Anlage
Die Richtlinien zur Schadenverhtung des
Verbandes der Schadenversicherer VdS 2033
Elektrische Anlagen in euergehrdetenBetriebssttten und diesen gleichzustellen-
de Risiken enthalten dazu entsprechende
Fallbeispiele.
5.2 Besondere Anorderungen
Batterieladestationen knnen, was dieInstallation der ortsesten elektrischen An-
lage betri, je nach Ergebnis einer Gehr-
dungsbeurteilung, berwiegend den euch-
ten und nassen Rumen und Bereichen
zugeordnet werden. Im Einzelall kann es
sich auch um euergehrdete Rume und
Bereiche handeln. Der Aufau derartiger
Anlagen erolgt dann gem den Errich-
tungsbestimmungen VDE 0100 Teile 420,
482 und 737.
Nacholgend einige wichtige Festlegungen:
Elektroverteiler, Schaltanlagen, Instal-
lationsschalter, Steckvorrichtungen und
Schaltgerte (z. B. Motorschutzschalter)
innerhalb des Ladebereiches, mssen
in euergehrdeten Rumen und Be-reichen der Schutzart IP 4X (Schutz gegen
Fremdkrper1 mm) oder einer hher-
wertigen entsprechen.
Es ist Feuchtrauminstallation zweck-
mig; Schutzart IP 54 (Symbol:9gem VDE 0470-1). Dadurch wird ein
Schutz vor Staubablagerungen und
Spritzwasser erreicht.
Bei einer mglichen Feuergehrdung
sind die Kabel- und Leitungsanlagen
zum Schutz gegen die Auswirkungenbei Isolationsehlern durch Fehlerstrom-
Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem
Bemessungdifferenzstrom INmaxi-
mal 300 mA zu schtzen.
Zur Forderung nach einem Zusatzschutz
durch RCD siehe Abschnitt 5.1.
Leuchten mssen in euchter und
nasser Umgebung der Mindestschutz-
art IP X2 entsprechen. Diese bietet
Schutz gegen Tropwasser, schrg (Sym-
bol:9).
Bei Feuergehrdung ist zumindest IP 4X
(Schutz gegen Fremdkrper1 mm)
erorderlich. Leuchten, in denen betriebs-
mig Funken entstehen knnen, sind
von Batterien mindestens 1 m enternt
anzuordnen.
Es muss verhindert sein, dass Bauteile
von Leuchten, wie Lampen oder heie
Teile, aus der Leuchte herausallen kn-
nen. An Stellen, an denen mit mechani-
scher Beanspruchung zu rechnen ist,
mssen Leuchten durch geeignete Vor-richtungen, z. B. Schutzgitter oder Schutz-
krbe, geschtzt werden.
Eine Beleuchtungsstrke von mindes-
tens 300 Lux wird als ausreichend
angesehen.
Elektrowrme- und Heizgerte sind in
euergehrdeten Rumen und Bereichen
in der Schutzart IP 5X (Symbol:6) aus-
Errichten der elektrischen Anlage
zuwhlen. Die Gerte mssen au nicht
brennbaren Unterlagen beestigt werden.
In euchter und nasser Umgebung, ohneFeuergehrdung, ist IP X2 ausreichend;
Tropwasserschutz (Symbol:9).
Vom Hersteller r Betriebsmittel an-
gegebene Mindestabstnde zu anderen
Gegenstnden sind unbedingt einzu-
halten. Ebenso sind gegebenenalls
Forderungen zum ffnen von Kondens-
wasserablauausgngen zu erllen.
Fr brandschutztechnische Anorde-
rungen gelten generell die allgemeinen
Regeln r Kabel- und Leitungsanlagen(Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie
MLAR).
Wenn die Kabel und Leitungen nicht voll-
stndig in nicht brennbaren Materialien,
wie Putz oder Beton, eingebettet oder
anderweitig vor Feuer geschtzt werden
knnen, mssen sie schwer entlamm-
bare Eigenschaen besitzen (PVC-um-
mantelte Kabel und Leitungen, z. B.
NYY und NYM, erllen diese Anorde-
rungen).
Fr Einzelladepltze sollten die vorgenann-ten Festlegungen zur Errichtung der orts-
esten Elektroinstallation ebenalls um-
gesetzt werden, da es sich gleichermaen
um euergehrdete sowie um nasse Rume
und Bereiche handeln kann. Au die er order-
liche Gehrdungsbeurteilung sei an dieser
Stelle besonders hingewiesen.
Weitere Anorderungen r Batterie-ladeeinrichtungen:
Der Abstand zwischen den Gasaustritts-ffnungen der Batterie(n) und Funken
bildenden Betriebsmitteln (Steckvorrichtun-
gen, Schalter usw.) muss mindestens
0,5 m betragen.
Bei der Verwendung von Schraubsiche-
rungen als Batteriesicherungen ist die Batte-
rieleitung an den Fukontakt des Siche-
rungselementes anzuschlieen.
Die Ladeleitungen sind r hohe mecha-
nische Beanspruchung auszuwhlen.
Eine sorgltige Fhrung dieser Leitungen
ist erorderlich, um Beschdigungen durch
Quetschen, Abscheren oder berahren
vorzubeugen.
Fr die Ablage der Ladeleitungen und
Steckvorrichtungen sind geeignete, nicht
leitende (Isolierstoff) Aunahmevorrich-
tungen vorzusehen.
Wird ein Batterieberwachungssystem
eingesetzt, muss es so ausgelegt und instal-
liert werden, dass dadurch keine Geahren
entstehen.
Beispielsweise mssen
Messleitungen, die oben au einer
Batterie angebracht sind, durch Sicherun-
gen, doppelte Isolierung oder eine
hohe Impedanz gegen Kurzschluss ge-
schtzt sein;
sich die verlegten Leitungen und Kabel
au dem Potenzial der in Serie geschalte-
7/23/2019 Ak arj Alan Patlayc Atmosfer Almanca
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Errichten der elektrischen Anlage
35
ten Zellen befinden, um Kriechstrme,
z. B. durch angesammelten Schmutz
oder Benetzung mit Elektrolyt, zu vermei-den;
Leitungen und Kabel von Messeinrich-
tungen sowie Messzubehr ordentlich an
der Batterie beestigt sein.
Bei Batterien, deren Zellen mit leithi-
gen Rohrleitungen verbunden sind, z. B. bei
einem zentralen Entgasungssystem, einem
zentralen Wassernachllsystem oder einem
Elektrolyt-Umwlzsystem, sind Vorkehrun-
gen zu treffen, welche die Entstehung
von elektrischen Kriechstrmen vermeidenoder zumindest verringern.
Das kann erreicht werden, wenn das
Rohrsystem dem Potenzial der elektrischen
Verschaltung angeglichen wird.
Generell mssen ffnungen zur Durchh-
rung von Kanlen, Leitungen und Kabeln
in Wnden und Decken geschlossen werden
und den Brandschutzanorderungen ent-
sprechen.
5.3 Zustzliche Anorderungenzur Explosionssicherheit
Alle Maschinen und Anlagen mssen gem
der Maschinenverordnung so konzipiert
sein, dass jegliche Explosionsgeahr ver-
mieden wird. Eine entsprechende EG-Konor-
mittserklrung des Herstellers muss dieses
bescheinigen. Diese Konormittsbeschei-
nigung muss der Hersteller dem Betreiber
beim Kau aushndigen. Bei diesem Doku-
ment handelt es sich um einen Bestandteil
der technischen Dokumentation.
Gerte und Schutzsysteme, die in explo-sionsgehrdeten Bereichen eingesetzt
werden, mssen der Explosionsschutzver-
ordnung entsprechen (inklusive Konor-
mittserklrung). In dem Fall sind die
BetrSichV mit den zugehrigen TRBS und
zustzlich die relevanten DIN-VDE-Bestim-
mungen zu beachten! Dann ist in -Be-
reichen, je nach Zoneneinteilung, mindes-
tens die Gertegruppe II, Kategorie 3G
oder eine hherwertige erorderlich (siehe
Abschnitt 7.1).
Fr nicht elektrische Anlagenteile gelten die
relevanten DIN-EN-Normen.
Die durchzuhrenden Prungen sind
in den Abschnitten 7.7 und 8 beschrieben.
Die Beschilderung ist olgendermaen durchzuhren:
6 Sicherheitskennzeichnungen,Aushnge, Einrichtungen, Regelungen
Im Bereich von Batterieladeeinrichtungen sind die Sicherheitskennzeichnungengem Unallverhtungsvorschrif Sicherheits- und Gesundheitsschutz-
kennzeichnung am Arbeitsplatz (BGV A 8) erorderlich.
Bei Bemessungsspannungen bis 60 V DCund einer Nennleistung der gesamtenLadeeinrichtung bis 2 kW, handelt es sich nicht um eine elektrische Betriebssttte.Dann gengen die Kennzeichnungen mittels Warnschild W20 bzw. D-W020 nachDIN 4844-2 Warnung vor Geahren durch Batterien und
Verbotsschild P02 bzw. D-P002 nach DIN 4844-2 im Nahbereich(0,5 m) der Batterien
Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten und
Verbotsschild P01 bzw. D-P001 nach DIN 4844-2 im Bereichder Batterieladeanlage Rauchen verboten sowie
gegebenenalls Warnschild W04 bzw. D-W004 nach DIN 4844-2Warnung vor tzenden Stoffen.
Bei Bemessungsspannungen ber 60 V DCoder einer Nennleistung der gesamten
Ladeeinrichtung2 kW, ist eine elektrische Betriebssttte gem DIN VDE 0100-731in Verbindung mit DIN VDE 0105-100 auszuweisen.Die ergnzende Beschilderung zu vorgenannter Sicherheitskennzeichnungerolgt durch das Warnschild W08 bzw. D-W008 nach DIN 4844-2 Warnung vorgehrlicher elektrischer Spannung.
Bei Vorhandensein einer Ex-Anlage ist zustzlich das Warnschild W21 bzw.D-W021 nach DIN 4844-2 Warnung vor explosionshiger Atmosphreerorderlich.
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Sicherheitskennzeichnungen, Aushnge, Einrichtungen, Regelungen
Bild 6-1:Sicherheitskenn-zeichnungen an den Lade-pltzen innerhalb einerLadestation
Die vorbezeichneten Sicherheits-
kennzeichnungen dienen der Unallverhtung.
Darber hinaus sind olgende Aushnger die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz
besonders wichtig:
Aushang Verhalten bei Unllen
Aushang Anleitung zur Ersten Hile
bei Unllen
Aushang Verhalten im Brandall
Die genannten Aushnge sowie deren zugehrige
Einrichtungen mssen in ausreichender Anzahl
au aktuellem Stand und in ordnungsgemem
Zustand im Bereich der Batterieladeeinrichtungvorhanden sein. Auch sind die Gerte und Ein-
richtungen zur Ersten Hile sowie zur Brandbekmp-
ung jederzeit griffbereit zu halten.
Dieses knnen sein: Verbandkasten, Rettungs-
gerte, Verletzten-, Rettungs- und Krankentransport-
mittel, Defibrillator, gegebenenalls A ugendusche,
Handeuerlscher, Lschdecke, Lschsand,
Notrueleon, Notruverzeichnis usw.
Sicherheitskennzeichnungen, Aushnge, Einrichtungen, Regelungen
Zur Kennzeichnung der Flucht- und Ret-
tungswege ist d ie Unallverhtungsvorschri
Sicherheits- und Gesundheitsschutz-kennzeichnung am Arbeitsplatz (BGV A 8)
verbindlich.
Betriebliche Flucht- und Rettungsplne sind
an geeigneter Stelle, vorzugsweise auch
innerhalb der Batterieladeeinrichtung, aus-
zuhngen. Sie sind auerdem so zu hinter-
legen, dass sie den Rettungsmannschaen
jederzeit zur Vergung stehen.
Ferner sind die notwendigen gesetzlichen
und berusgenossenschalichen Rege-lungen zur Unallverhtung sowie zum
Gesundheitsschutz bereitzulegen und den
Beschigten zugnglich zu machen.
B t ib B tt i l d i i ht
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Betreiben von Batterieladeeinrichtungen
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7.1 Gehrdungsbeurteilung
In 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), 3
der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
sowie des zweiten Kapitels 3 der Unallver-
htungsvorschri Grundstze der Prvention
(BGV A 1) wird von den r den Arbeitsschutz
Verantwortlichen geordert, dass sie
die Gehrdungen und Belastungen
an allen Arbeitspltzen ermitteln und
beurteilen,
7 Betreiben von Batterieladeeinrichtungen
notwendige Manahmen zur Beseitigung
oder zumindest zur Verringerung der
Gehrdungen und Belastungen estlegen
und durchhren,
die Wirksamkeit der Manahmen in regel-
migen Abstnden berpren und
die Gehrdungsbeurteilung
ortschreiben.
Die Ergebnisse sind zu dokumentieren.
Au der Grundlage dieser Gehrdungsbeur-
teilung mssen die betriebliche Arbeits-
sicherheit und der Gesundheitsschutz er-
kannt und so gestaltet werden, dass vor-
handene Gehrdungen sicher und stndig
ausgeschlossen werden knnen.
Siehe zu der Thematik auch die T RBS 1111.
Das Gleiche gilt r den Bereich einer Batte-
rieladeeinrichtung. Auch hier hat der Arbeit-
geber/Unternehmer oder dessen Beau-
tragter eine umassende Gehrdungsbe-
urteilung durchzuhren, wobei zustzlich
die Gehrdungen der Beschigten durchBild 7-1: In einer Batterieladestation ausgehngteGebrauchs- und Bedienungsanleitung
Die Batterieladeeinrichtung sowie die zugehrigen Arbeits- und Betriebsmittelmssen ausschlielich bestimmungsgem verwendet werden. Dabei ist auch r
die Vermeidung von schdigenden Einlssen zu sorgen.Durch eine Kurzschlussbildung kann die in einer Batterie gespeicherte groeEnergiemenge unkontrolliert reigesetzt werden. Dieses kann zum Schmelzen vonMetall und zu starken Zerstrungen an Leitungen und Batterie hren.
Dokumentierenc Ergebnis der Gehr-
dungsbeurteilungc Festgelgete Manahmenc Ergebnis der ber-
prung der Manahmen
1. Inormierenc Wie ange ich an?c
Wer ist zu beteiligen?c Wer kann mir helen?c Was ist zu beachten?c Wer trgt die Verantwortung?
4. Festlegen
Ziele und Manahmen unterBercksichtigungc des Standes der Technik,
der Arbeitsmedizinund -wissenschafen
c der Gestaltung desArbeitssystems
c der Erordernisse besondersschutzbedrfiger Personen
3. BewertenAbschtzen vonc Art und Ausma der mglichen
Gesundheitsschden undc Eintrittswahrscheinlichkeit
7. FortschreibenGehrdungsbeurteilung istdie Grundlage r einen stndigenVerbesserungsprozess
5. Umsetzender estgelegten Manahmennach Prioritten entsprechendSchwere und Eintrittswahr-scheinlichkeit eines Gesundheits-schadens
6. berprenc Wirksamkeit der Manahmen
hinsichtlich Geahrenver-meidung bzw. -verringerung.
c au eventuell neue Gehr-dungen durch dieestgelegten Manahmen
c Umsetzung der Manahmenselbst
2. Ermittelnaller Gehrdungen undBelastungen (mechanische,elektrische, thermische, physika-lische, chemische, biologische)und deren Ursachen
Bild 7-2: Gehrdungsbeurteilung
Betreibenvon Batterieladeeinrichtungen Betreibenvon Batterieladeeinrichtungen
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Betreiben von Batterieladeeinrichtungen
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Betreiben von Batterieladeeinrichtungen
Zone 0 Ex-Atmosphre ber langeZeitrume oder hufig (50 % der
Betriebszeit)Zone 1 Ex-Atmosphre tritt im Normal-
betrieb gelegentlich au
Zone 2 Ex-Atmosphre wenige Male proJahr (r jeweils ca. Stunde)
Aus der Zoneneinteilung ergibt sich dann
der Umang der zu treffenden Explosions-
schutzmanahmen (TRBS 2152 Teil 3).
Bei der Gehrdungsbeurteilung kann der
Praktiker z. B. in den Schrien Leitaden r
die Gehrdungsbeurteilung, Verlag Tech-
nik & Inormation e.K. sowie zugehriger
Schrienreihe, speziell unter Bercksich-
tigung der elektrischen Energie auch in
Gehrdungsbeurteilung Elektrotechnik,
allgemein (VMBG) Hilestellung finden.
7.2 Schutzmanahmen
Wenn das Ladegert den Merkmalen einer
sicheren Trennung in Betriebsmitteln ent-
spricht und die Bedingungen an Kleinspan-nung mittels SELV (Schutzkleinspannung)
erllt, sind im Normalall keine Manahmen
gegen direktes Berhren (Berhrungsschutz)
erorderlich. Andernalls ist ein Basis- und
Fehlerschutz durchzuhren.
Bei einer Batteriebemessungsspannung
ber 60 V ist allerdings immer ein Be-
elektrische Energie sowie Explosionen zu er-
mitteln, zu beurteilen und die notwendigen
Schutzmanahmen abzuleiten sind.
Dabei sind insbesondere die Festlegungen
der TRBS 2152 Gehrliche explosionshige
Atmosphre sowie der TRBS 2131 Elektri-
sche Gehrdungen zu beachten.
Zu pren ist hauptschlich, ob gasrmige
Stoffe (Knallgas) vorhanden sind oder
sich bilden knnen. Wenn das der
Fall ist, muss estgestellt werden, ob nach
der Art des Auretens berhaupt mit der
Bildung explosionshiger Atmosphre zu
rechnen ist und ob die zu erwartenden Men-
gen geahrdrohend sind (TRBS 2152 Teil 1).
Kann die explosionshige Atmosphre
nicht sicher verhindert werden (TRBS 2152
Teil 2), mssen Explosionsschutzmanahmen
im Rahmen eines Explosionsschutzkonzep-
tes ausgewhlt und bewertet werden. Das gilt
nicht r den gesamten Raum oder Bereich
einer Batterieladeeinrichtung, sondern r den
Teilbereich, in dem gehrliche explosions-
hige Atmosphre aureten kann. Die ge-
troffenen Manahmen mssen dann in einemExplosionsschutzdokument estgehalten
werden ( 6 BetrSichV). Darin sind die
explosionsgehrdeten Bereiche zu erassen
sowie Zoneneinteilungen estzulegen.
Bei der Ermittlung der Gehrdung einer
explosionshigen Atmosphre wird gem
TRBS 2152 olgendermaen vorgegangen:
rhrungsschutz, bestehend aus Isolierung,
Abdeckung oder Umhllung, notwendig,
whrend bei Flurrderzeugen mit batterie-elektrischem Antrieb der Berhrungs-
schutz generell auch bei einer Bemessungs-
spannung unter 60 V erorderlich ist.
7.3 Bereitstellungszustandder Batterien
Batterien knnen sich in unterschied-
lichem Lieerzustand befinden und mssen
nach den Angaben des Herstellersin Betrieb gesetzt werden.
Ausgangszustand und entsprechende Ma-
nahmen zur Inbetriebnahme knnen sein:
ungellt (trocken) und ungeladen:
Elektrolytllung und Inbetriebsetzungs-
ladung erorderlich
ungellt und geladen (trocken, geladen):
Elektrolytllung und eventuelle Ladung
erorderlich
gellt und entladen: Ladung erorderlich
gellt und geladen: soortige Inbetrieb-
setzung mglich
Steckvorrichtungen r Antriebsbatterien
mssen eine ausreichende mechanische
Festigkeit auweisen und dren einen Brand
nicht untersttzen. Sie mssen nicht saug-
hig und widerstandshig gegen Batterie-
elektrolyte und -gase sein.
7.4 Laden
Batterien knnen nach dem Entladen miteiner geeigneten Gleichstromquelle
(Ladegert) wieder augeladen und durch
Erhaltungsladen dauernd in voll geladenem
Zustand gehalten werden.
Die Batterieladevorgnge werden berwiegend
ohne Beausichtigung und hufig whrend
der Betriebsruhezeiten durchgehrt. Strun-
gen und Deekte knnen dadurch r lngere
Zeit unbemerkt bleiben, was auch eine mg-
liche Brandentstehung begnstigen kann.
Ladegerte sollen nicht mit Ladegasen oder
Elektrolytnebel in Berhrung kommen.
Um Batterien richtig zu laden, mssen die
vom Hersteller estgelegten Ladeverahren
und -arten bercksichtigt werden, wobei die
Ladegerte au die zu ladenden Batterien
Bild 7-3: Kontaktierung einer eingebautenFlurrderzeugbatterie mit dem Ladegert mittelsberhrungssicherer Steckvorrichtung
Betreibenvon Batterieladeeinrichtungen Betreibenvon Batterieladeeinrichtungen
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Betreiben von Batterieladeeinrichtungen
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Betreiben von Batterieladeeinrichtungen
abgestimmt sein mssen. Es ist darau zu
achten, dass die Grenzwerte und Betriebs-
bedingungen eingehalten werden, um keineSchdigungen zu begnstigen. Dabei ist es
empehlenswert, die Ladespannungen und
-strme zu berwachen (berladeschutz),
damit Unregelmigkeiten rechtzeitig er-
kannt werden.
Beim Ladeverahren r geschlossene Batte-rien ist bis zum Erreichen der Gasungsspan-
nung der Ladestrom nicht begrenzt. Wenn
die Gasungsspannung berschritten wird,
muss der Ladestrom, je nach elektroche-
mischem System und jeweiliger Ladekenn-
linie, berwacht oder begrenzt werden.
Beiverschlossenen Batterien sind in Bezugau Ladestrom, Spannung und Temperatur
die Angaben der Hersteller zu beachten.
Sobald der Ladevorgang einer Batterie abge-
schlossen ist, muss sie abgeschaltet oder au
Erhaltungsladung umgeschaltet werden.
Die Ladung der Batterie(n) soll vorzugsweise
unterhalb der Gasungsspannung erolgen.
Damit das beim Laden entstehende Wasser-
stoff/Lu-Gemisch mglichst gut verdnnt
wird, knnen die Verschlusskappen von
den geschlossenen Batterien abgeschraubtwerden.
Whrenddessen sind die Lungsffnungen
der Batterieeinbaurume und -behlter
zur Vermeidung von Gasansammlungen un-
bedingt reizuhalten.
Fahrzeuge mssen whrend des Ladevorgan-
ges gegen Wegrollen und Wegahren gesichert
werden. Bei Flurrderzeugen dar es nicht
mglich sein, die Betriebsstromkreise ein-
zuschalten, wenn das Fahrzeug mit externen
Lade-Anschlussleitungen verbunden ist.
Darber hinaus muss bei Batterie-Nenn-
spannungen ber 96 V die Schaltung exter-
ner Ladegerte durch Hilskontakte ge-
steuert werden, um d ie Lichtbogenbildung
an Steckvorrichtungen zu verhindern und
sicherzustellen, dass das Ladegert nicht
betriebsbereit ist, bevor es an die Batterie
angeschlossen ist.
Eine eventuell vorhandene technische
Lungsanlage muss eingeschaltet sein.
Ladegerte mit IU-Kennlinie, bei denen m it
konstantem Ladestrom geladen und die
Ladespannung geregelt wird, verhindern zu
hohe Ladestrme und -spannungen. Dadurch
wird die Entstehung von Wasserstoff in ge-
hrlicher Konzentration vermindert.
Es ist zu empehlen, moderne, elektronisch
geregelte Ladegerte einzusetzen, weil das
berladen der Batterie und somit die Bil-
dung von Knallgas deutlich verringert werden
kann. Diese Gerte schalten bei erreichter
Vollladung der Batterie automatisch au eine
gasungsarme Erhaltungsladung um.
Die Gebrauchsanweisungen, Bedienungs-
anleitungen und sonstigen Herstellervor-
schrien r Batterien und Ladegerte sinddem Personal in geeigneter Weise zur Kennt-
nis zu geben und vergbar zu machen.
7.5 Explosionsgeahr
Wird eine zu hohe Ladespannung verwendet,
welche die Gasungsspannung berschrei-
tet, wird der Ladestrom ansteigen, was
dann zu erhhter Knallgasbildung, strke-
rem Wasserverbrauch, Temperaturerhhung
und krzerer Gebrauchsdauer der Batterie
hrt.
Bei einer Ladung oberhalb der Gasungs-
spannung bildet sich generell explosions-
hige Atmosphre.
Auch bei ausreichendem Raumluvolumen
und gengendem Luwechsel kann im
Nahbereich einer Batterie die Verdnnung der
explosiven Gase nicht immer sichergestellt
werden. Daher ist unbedingt ein Sicherheits-
abstand mit 0,5 m Lustrecke (Fadenma) zu
beachten. Innerhalb dieses Bereiches drenkeine offenen Flammen, glhende Krper
(Oberlchentemperatur 300 C), Funken
oder Lichtbgen aureten. Das heit, es dr-
en auch keine elektrostatischen Entladungen
erolgen, da der bei einer Entladung entste-
hende Funke das entstandene Wasserstoff/
Lu-Gemisch (Knallgas) entznden
kann (siehe Abschnitt 3.3). Bild 7-4: Augenspllasche, direkt benutzbar
Wenn das Ladegert abgeschaltet wird, lsst
der Austritt von Gasen erst nach einer Stunde
merklich nach. Jedoch sind selbst nach dieserZeit Sicherheitsvorkehrungen erorderlich,
weil Gase, die in der Zelle estgehalten wur-
den, pltzlich reigesetzt werden knnen, z. B.
durch Bewegen der Batterie beim Einsetzen
ins Fahrzeug oder durch die Bewegung wh-
rend des Fahrzeugbetriebes.
7.6 Umgang mit Elektrolyt
Zum Bellen von Batterien wird Lauge oder
Sure, z. B. Schweelsure, als Elektrolyt
verwendet. Diese Elektrolyte sind gehrlich
und knnen schwere Vertzungen an den
Augen oder au der Haut hervorruen.
Auch das Inhalieren und Verschlucken
ist gehrlich.
Betreibenvon Batterieladeeinrichtungen Betreibenvon Batterieladeeinrichtungen
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Betreiben von Batterieladeeinrichtungen
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Betreiben von Batterieladeeinrichtungen
Bei einer Berhrung mit Elektrolyt ist gene-
rell rztliche Hile hinzuzuziehen.
Man kann leicht mit Elektrolyt in Berhrung
kommen:
beim Umgang mit Elektrolyt
beim Berhren der Batterieoberlche
oder der Entgasungsstopen,
z. B. bei geschlossenen Batterien
bei einem zerbrochenen Batteriegehuse
beim Hantieren, Transport oder
Umkippen der Batterie
bei verspritztem oder durch die Ent-
gasungsstopen versprhtem Elektrolyt
Beim Betrieb geschlossener Antriebsbat-terien geht das Wasser berwiegend durch
Elektrolyse am Ende des Ladevorgangs
verloren. Dieses Wasser muss wiederkeh-
rend in den Zellen der Batterie nachgellt
werden, um den Elektrolytstand wieder-
herzustellen.
Die Benutzung von Surehebern oder
Ballonkippern hil beim Bellen, Verscht-
tungen oder Spritzer zu vermeiden.
Dieses kann auch mit einem zentralen
Bell-/Nachllsystem durchgehrt wer-den. Bei einer derar tigen Einrichtung sind
die Stopen jeder Zelle durch ein Schlauch-
system untereinander verbunden, wobei
das Wasser von einem zentralen Vorrats-
behlter in die Zellen gellt wird. Sobald
der Elektrolytstand das vorgeschriebene
Niveau erreicht hat, wird die weitere Zuuhr
von Wasser unterbrochen.
Zur Kontrolle des Fllstandes und zur Bel-
lung mit destilliertem Wasser sind auch
mobile Einzelpunkt-Nachlleinrichtungenhandelsblich, die au die jeweilige Batterie-
zelle augesetzt werden, um den Elektrolyt-
stand zu erassen. ber eine Abgabepistole
kann dann destilliertes Wasser zugegeben
werden, wobei der berschssige Elektrolyt
ber eine zustzliche Schlauchverbindung
direkt in den Behlter zurc