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Von: Kampfmittelräumdienst RLP [RG Worms] An: Christine Guth BBP Betreff: AW: Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB Datum: Dienstag, 1. Oktober 2019 13:10:45 Anlagen: image004.png image005.jpg image006.jpg Sehr geehrten Frau Guth, bezugnehmend auf Ihre Mail vom 01.10.2019 „Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB“ teilen wir mit, dass im Bereich Zweibrücken grundsätzlich mit einer hohen Kampfmittelbelastung zu rechnen ist. Eine Kampfmittelsondierung vor Baubeginn wird empfohlen. Eine Liste geeigneter Fachfirmen zur Luftbildauswertung/Sondierung ist auf der Internetseite der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (ADD) unter dem Link https://add.rlp.de/de/themen/staat-und- gesellschaft/sicherheit/kampfmittelraeumdienst-kmrd/ einsehbar. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Alexander Schäfer Kampfmittelräumdienst Rheinland-Pfalz Räumgruppe Worms Hagenstraße 5 67547 Worms Tel.: 06241/852-440 Von: Christine Guth BBP <[email protected]> Gesendet: Dienstag, 1. Oktober 2019 09:43 An: [email protected] Betreff: Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB Hier: Bebauungsplan ZW 140-1 „Gewerbegebiet zwischen A8 und Steinhauser Straße, 1. Änderung und Erweiterung“ sowie Bebauungsplan „Flugplatz Nord-West – An der Steinhauser Straße“ (Planungshoheit des Zweckverband Entwicklungsgebiet Flugplatz Zweibrücken) Sehr geehrte Damen und Herren, der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.09.2019 die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des oben genannten Bebauungsplanes beschlossen. Das Erfordernis der Aufstellung des hier in Rede stehenden Bebauungsplans ergibt sich aus der Planungsabsicht der Stadt Zweibrücken eine Erweiterung einer bereits bestehenden gewerblichen Nutzung zu ermöglichen. Die in Zweibrücken in der Steinhauser Straße ansässige Firma KUBOTA Baumaschinen GmbH benötigt zur Verbesserung der betrieblichen Abläufe und zur langfristigen Standortsicherung eine Erweiterung ihres Betriebsgeländes. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Stadt Zweibrücken die Ausweisung eines Industriegebiets. Ein wesentlicher Flächenanteil der Erweiterungsflächen der Firma Kubota befindet sich jedoch im Zuständigkeitsbereich des Zweckverbands Entwicklungsgebiet Flugplatz Zweibrücken (ZEF), für den die Planungshoheit beim Zweckverband liegt. Aus diesem Grund ist es erforderlich, abgesehen von dem Bebauungsplan ZW 140-1, einen weiteren Bebauungsplan (Flugplatz Nord-West – An der Steinhauser Straße) in einem gesonderten Verfahren aufzustellen. Beide Pläne verfolgen die gleiche Zielsetzung und sind als Gesamtkonzeption zu verstehen. Die entsprechenden Planunterlagen der Stadt Zweibrücken sowie des ZEF können unter folgendem Link auf der Homepage der Stadt Zweibrücken eingesehen werden:

Alexander Schäfer Kampfmittelräumdienst …...image005.jpg image006.jpg Sehr geehrten Frau Guth, bezugnehmend auf Ihre Mail vom 01.10.2019 „Beteiligung gem. 4 Abs. 1 und 2 Abs

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  • Von: Kampfmittelräumdienst RLP [RG Worms]An: Christine Guth BBPBetreff: AW: Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGBDatum: Dienstag, 1. Oktober 2019 13:10:45Anlagen: image004.png

    image005.jpgimage006.jpg

    Sehr geehrten Frau Guth,

    bezugnehmend auf Ihre Mail vom 01.10.2019 „Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB“ teilen wir mit,dass im Bereich Zweibrücken grundsätzlich mit einer hohen Kampfmittelbelastung zu rechnen ist. Eine Kampfmittelsondierung vor Baubeginn wird empfohlen. Eine Liste geeigneter Fachfirmen zur Luftbildauswertung/Sondierung ist auf der Internetseite der Aufsichts- undDienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (ADD) unter dem Link https://add.rlp.de/de/themen/staat-und-gesellschaft/sicherheit/kampfmittelraeumdienst-kmrd/ einsehbar. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen GrüßenIm Auftrag Alexander Schäfer Kampfmittelräumdienst Rheinland-PfalzRäumgruppe WormsHagenstraße 567547 WormsTel.: 06241/852-440

    Von: Christine Guth BBP Gesendet: Dienstag, 1. Oktober 2019 09:43An: [email protected]: Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB

    Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB Hier: Bebauungsplan ZW 140-1 „Gewerbegebiet zwischen A8 und Steinhauser Straße, 1. Änderung undErweiterung“ sowie Bebauungsplan „Flugplatz Nord-West – An der Steinhauser Straße“ (Planungshoheit des ZweckverbandEntwicklungsgebiet Flugplatz Zweibrücken) Sehr geehrte Damen und Herren, der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.09.2019 die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGBsowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf desoben genannten Bebauungsplanes beschlossen. Das Erfordernis der Aufstellung des hier in Rede stehenden Bebauungsplans ergibt sich aus der Planungsabsicht der StadtZweibrücken eine Erweiterung einer bereits bestehenden gewerblichen Nutzung zu ermöglichen. Die in Zweibrücken in derSteinhauser Straße ansässige Firma KUBOTA Baumaschinen GmbH benötigt zur Verbesserung der betrieblichen Abläufeund zur langfristigen Standortsicherung eine Erweiterung ihres Betriebsgeländes. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt dieStadt Zweibrücken die Ausweisung eines Industriegebiets.Ein wesentlicher Flächenanteil der Erweiterungsflächen der Firma Kubota befindet sich jedoch im Zuständigkeitsbereich desZweckverbands Entwicklungsgebiet Flugplatz Zweibrücken (ZEF), für den die Planungshoheit beim Zweckverband liegt. Ausdiesem Grund ist es erforderlich, abgesehen von dem Bebauungsplan ZW 140-1, einen weiteren Bebauungsplan (FlugplatzNord-West – An der Steinhauser Straße) in einem gesonderten Verfahren aufzustellen. Beide Pläne verfolgen die gleicheZielsetzung und sind als Gesamtkonzeption zu verstehen. Die entsprechenden Planunterlagen der Stadt Zweibrücken sowie des ZEF können unter folgendem Link auf der Homepageder Stadt Zweibrücken eingesehen werden:

    mailto:[email protected]:[email protected]://add.rlp.de/de/themen/staat-und-gesellschaft/sicherheit/kampfmittelraeumdienst-kmrd/https://add.rlp.de/de/themen/staat-und-gesellschaft/sicherheit/kampfmittelraeumdienst-kmrd/

  • www.zweibruecken.de/bauleitplanverfahren

    Auf besonderen Wunsch können Sie auch eine Papierfassung der Unterlagen erhalten. Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch diePlanung berührt werden können, zu beteiligen. Entscheidendes Kriterium ist die Abwägungsbeachtlichkeit. Im Vollzug dieserVorschrift bitten wir Sie daher um Abgabe Ihrer Stellungnahme bis spätestens

    Montag, den 11.11.2019

    an die Adresse des Büros BBP Stadtplanung Landschaftsplanung in Kaiserslautern. Soweit Sie bis zum o.g. Terminkeine Stellungnahme abgegeben oder eine Fristverlängerung beantragt haben, gehen wir davon aus, dass die von Ihnenwahrzunehmenden Belange durch die Planung nicht berührt werden. Parallel werden Sie hiermit informiert, dass die Unterlagen zu den o.g. Bebauungsplanverfahren in der Zeit vom 07.10.2019bis einschließlich 11.11.2019 beim Bauamt der Stadt Zweibrücken, Herzogstraße 3, 66482 Zweibrücken während derallgemeinen Dienststunden eingesehen werden können. Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne, auch telefonisch, zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Christine Guth M.Sc.Stadt- und Regionalentwicklung Telefon: 0631 . 361 58-15 Telefax: 0631 . 361 58-24 E-Mail: [email protected]

    _____________________________________________________________________________________________________________________________________ BBP Stadtplanung Landschaftsplanung PartGmbB Bruchstraße 5 67655 Kaiserslautern www.bbp-kl.de Dipl.-Ing. Reinhard Bachtler Dipl.-Ing. Heiner Jakobs Roland Kettering Dipl.-Ing. Peter Riedel Dipl.-Ing. Walter Ruppert Freie Stadtplaner

    Diese E-Mail könnte vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben,informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail sind nicht gestattet. This e-mail may contain confidential and/or privileged information. If you are not the intended recipient (or have received this e-mail in error) please notify the sender immediatelyand destroy this e-mail. Any unauthorised copying, disclosure or distribution of the material in this e-mail is strictly forbidden.

    http://www.zweibruecken.de/bauleitplanverfahrenmailto:[email protected]://www.bbp-kl.de/

  • IJSN~939NI~ l

    Forstamt Westrich 1 Ertenbrunner Straße 177 166955 Pirmasens

    BBP Stadtplanung Landschaftsplanung PartGmbB

    Bruchstraße 5

    67655 Kaiserslautern

    Mein Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Ansprechpartner/-in I E-Mall 63121 01 .10.2019 Theodor Ringeisen Bitte immer angeben! [email protected]

    m Rheinlandpfalz ~ FORSTAMT

    Telefon I Fax 06331 1452-26 06331 1452-29

    Forstamt Westrlch

    Erlenbrunner Straße 177 66955 Pirmasens Telefon 06331 1452-0 Telefax 06331 1452-29 [email protected] www.wald-rlp.de

    18.11.2019

    Bebauungsplan ZW 140-1 „Gewerbegebiet zwischen AB und Steinhauser Straße", 1. Änderung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hinsichtlich der Erweiterung des Gewerbegebietes zwischen A8 und Steinhauser

    Straße bestehen meinerseits keine Bedenken. Der derzeit vorhandene Bestand an

    Sträuchern und Bäumen im Umgriff des Firmengeländes der Firma Kubota gilt nach

    Ausdehnung und Lage nicht als Wald im Sinne des § 3 des Landeswaldgesetzes

    (LWaldG). Für"das Entfernen des Gehölzstreifens ist demgemäß keine forstbe- ·

    hördliche Rodungsgenehmigung erforderlich . Notwendige Ausgleichs- bzw. Ersatz-

    maßnahmen richten sich nach den naturschutzfachlichen Vorgaben.

    Mit freundlichen Grüßen

    /2-.--~ (Ring.eisen, FD)

    1/1 1' Landesforsten ~ ~ ' Rheinland· Pfalz Wald. Werte. Wahren.

  • 9 Rheinlandpfalz GENERALOIREKTION KULTURELLES ERBE

    Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz Direktion Landesarchäologie 1 Außenstelle Speyer Kleine Pfaffengasse 10 l 67346 Speyer

    fl~G[G1H~r, ::i

    I 11. u:

  • (

    I' Rheinlandpfulz GENERALDIREKTION KULTURELLES ERBE

    3. Sollten wirklich archäologische Objekte angetroffen werden, so ist der Direktion l,..andesarchäologie ein angemesse.ner Zeitraum einzuräumen, damit wir unsere Rettungsgrabungen, in Absprache mit den ausführenden Firmen, planmäßig den Anforderungen der heutigen archäologischen Forschung entsprechend durchführen können. Im Einzelfall ist mit Bauverzögerungen zu rechnen. Je nach Umfang der evtl. notwendigen Grabungen sind von Seiten der Bauherren/Bauträger finanzielle Beiträge für die Maßnahmen erforderlich.

    Trotz dieser Stellungnahme ist die Direktion Landesarchäologie an den weiteren Verfahrens-schritten zu beteiligen, da jederzeit bisher unbekannte Fundstellen in Erscheinung treten können.

    Rein vorsorglich müssen wir darauf hinweisen, dass sich im Planungsgebiet bisher nicht bekannte Kleindenkmäler (wie Grenzsteine) befinden können. Diese sind selbstverständlich zu berücksichtigen bzw. dürfen von Planierungen o.ä. nicht berührt oder von ihrem angestammten, historischen Standort entfernt werden.

    Diese Stellungnahme betrifft ausschließlich die archäologischen Kulturdenkmäler und ersetzt nicht Stellungnahmen der Direktion Landesdenkmalpflege zu den Baudenkmälern in Mainz und der Direktion Landesarchäologie - Erdgeschichte in Koblenz. Eine interne Weiterleitung ist nicht möglich.

    Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen,

    iA /M°J' __ Dr. David Hissnauer

    212 (~ LANDESARCHÄOLOGIE

  • Von: Nicole Pfleger BBPAn: Christine Guth BBPBetreff: WG: Stellungnahme S00794439, VF und VFKD, Stadt Zweibrücken, Bebauungsplan ZW 140-1

    „Gewerbegebiet zwischen A8 und Steinhauser Straße, 1. Änderung und Erweiterung“Datum: Donnerstag, 17. Oktober 2019 11:03:09

     Von: Koordinationsanfrage Vodafone Kabel Deutschland Gesendet: Donnerstag, 17. Oktober 2019 10:44An: Buero Betreff: Stellungnahme S00794439, VF und VFKD, Stadt Zweibrücken, Bebauungsplan ZW 140-1„Gewerbegebiet zwischen A8 und Steinhauser Straße, 1. Änderung und Erweiterung“ Vodafone GmbH / Vodafone Kabel Deutschland GmbHIngersheimer Str. 20 * 70499 Stuttgart

    BBP - Stadtplanung Landschaftsplanung - Christine GuthBruchstraße 567655 Kaiserslautern

    Zeichen: Netzplanung, Stellungnahme Nr.: S00794439E-Mail: [email protected]: 17.10.2019Stadt Zweibrücken, Bebauungsplan ZW 140-1 „Gewerbegebiet zwischen A8 undSteinhauser Straße, 1. Änderung und Erweiterung“

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir bedanken uns für Ihr Schreiben vom 01.10.2019.

    Wir teilen Ihnen mit, dass die Vodafone GmbH / Vodafone Kabel Deutschland GmbHgegen die von Ihnen geplante Baumaßnahme keine Einwände geltend macht. ImPlanbereich befinden sich keine Telekommunikationsanlagen unseres Unternehmens.Eine Neuverlegung von Telekommunikationsanlagen ist unsererseits derzeit nichtgeplant.

    Freundliche GrüßeVodafone GmbH / Vodafone Kabel Deutschland GmbH

    Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.

    mailto:/O=FIRST ORGANIZATION/OU=EXCHANGE ADMINISTRATIVE GROUP (FYDIBOHF23SPDLT)/CN=RECIPIENTS/CN=71CEE13313564314B81719A229D8E420-NICOLmailto:[email protected]:[email protected]

  • Von: 60 - Tiefbau (Stadt ZW)An: Christine Guth BBPCc: 60 - Wiese Philip (Stadt ZW)Betreff: AW: Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB / BPlan ZW 140-1 "Gewerbegebiet zw. A8 u. Steinhauser Str." (1.Änderung u.

    Erweiterung)Datum: Dienstag, 5. November 2019 16:42:07Anlagen: image004.png

    Sehr geehrte Frau Guth,

    wir beziehen uns auf Ihre nachstehende E-Mail vom 01.10.2019 zu dem Bebauungsplanverfahren „ZW 140-1„Gewerbegebiet zw. A8 und Steinhauser Straße“. Aus unserer Sicht bestehen keine Einwände gegen denvorgenannten Bebauungsplan.

    Hinweis: Bei der vorhandenen Straßen-/Verkehrsfläche könnte es sich um schadstoffbelastetes Material handeln (PAK-Belastung). Bei der Überplanung der Fläche und später bei der abfallrechtlichen Beurteilung ist dies besonders zuberücksichtigen.

    Mit freundlichen GrüßenIm AuftragStephan Müller *************************************Stadtverwaltung Zweibrücken- Stadtbauamt -Unt. Wasser-/Abfall- u. BodenschutzbehördeHerzogstraße 366482 ZweibrückenTel. 06332/871-655Fax: 06332/871-607*************************************

    Von: Christine Guth BBP [mailto:[email protected]] Gesendet: Dienstag, 1. Oktober 2019 09:43An: 60 - Mueller Stephan (Stadt ZW)Betreff: Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB

    Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB Hier: Bebauungsplan ZW 140-1 „Gewerbegebiet zwischen A8 und Steinhauser Straße, 1. Änderung undErweiterung“ sowie Bebauungsplan „Flugplatz Nord-West – An der Steinhauser Straße“ (Planungshoheit des ZweckverbandEntwicklungsgebiet Flugplatz Zweibrücken) Sehr geehrte Damen und Herren, der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.09.2019 die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGBsowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf desoben genannten Bebauungsplanes beschlossen. Das Erfordernis der Aufstellung des hier in Rede stehenden Bebauungsplans ergibt sich aus der Planungsabsicht der StadtZweibrücken eine Erweiterung einer bereits bestehenden gewerblichen Nutzung zu ermöglichen. Die in Zweibrücken in derSteinhauser Straße ansässige Firma KUBOTA Baumaschinen GmbH benötigt zur Verbesserung der betrieblichen Abläufeund zur langfristigen Standortsicherung eine Erweiterung ihres Betriebsgeländes. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt dieStadt Zweibrücken die Ausweisung eines Industriegebiets.Ein wesentlicher Flächenanteil der Erweiterungsflächen der Firma Kubota befindet sich jedoch im Zuständigkeitsbereich desZweckverbands Entwicklungsgebiet Flugplatz Zweibrücken (ZEF), für den die Planungshoheit beim Zweckverband liegt. Ausdiesem Grund ist es erforderlich, abgesehen von dem Bebauungsplan ZW 140-1, einen weiteren Bebauungsplan (FlugplatzNord-West – An der Steinhauser Straße) in einem gesonderten Verfahren aufzustellen. Beide Pläne verfolgen die gleicheZielsetzung und sind als Gesamtkonzeption zu verstehen. Die entsprechenden Planunterlagen der Stadt Zweibrücken sowie des ZEF können unter folgendem Link auf der Homepageder Stadt Zweibrücken eingesehen werden:

    www.zweibruecken.de/bauleitplanverfahren

    Auf besonderen Wunsch können Sie auch eine Papierfassung der Unterlagen erhalten.

    mailto:[email protected]:[email protected]:[email protected]://www.zweibruecken.de/bauleitplanverfahren

  • Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch diePlanung berührt werden können, zu beteiligen. Entscheidendes Kriterium ist die Abwägungsbeachtlichkeit. Im Vollzug dieserVorschrift bitten wir Sie daher um Abgabe Ihrer Stellungnahme bis spätestens

    Montag, den 11.11.2019

    an die Adresse des Büros BBP Stadtplanung Landschaftsplanung in Kaiserslautern. Soweit Sie bis zum o.g. Terminkeine Stellungnahme abgegeben oder eine Fristverlängerung beantragt haben, gehen wir davon aus, dass die von Ihnenwahrzunehmenden Belange durch die Planung nicht berührt werden. Parallel werden Sie hiermit informiert, dass die Unterlagen zu den o.g. Bebauungsplanverfahren in der Zeit vom 07.10.2019bis einschließlich 11.11.2019 beim Bauamt der Stadt Zweibrücken, Herzogstraße 3, 66482 Zweibrücken während derallgemeinen Dienststunden eingesehen werden können. Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne, auch telefonisch, zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Christine Guth M.Sc.Stadt- und Regionalentwicklung Telefon: 0631 . 361 58-15 Telefax: 0631 . 361 58-24 E-Mail: [email protected]

    _____________________________________________________________________________________________________________________________________ BBP Stadtplanung Landschaftsplanung PartGmbB Bruchstraße 5 67655 Kaiserslautern www.bbp-kl.de Dipl.-Ing. Reinhard Bachtler Dipl.-Ing. Heiner Jakobs Roland Kettering Dipl.-Ing. Peter Riedel Dipl.-Ing. Walter Ruppert Freie Stadtplaner

    Diese E-Mail könnte vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben,informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail sind nicht gestattet. This e-mail may contain confidential and/or privileged information. If you are not the intended recipient (or have received this e-mail in error) please notify the sender immediatelyand destroy this e-mail. Any unauthorised copying, disclosure or distribution of the material in this e-mail is strictly forbidden.

    mailto:[email protected]://www.bbp-kl.de/

  • Von: Hober, GeorgAn: Christine Guth BBPBetreff: Werkserweiterung Kubota ZweibrückenDatum: Dienstag, 26. November 2019 12:28:50Anlagen: imagee38cad.PNG

    image84a90e.png

    Sehr geehrte Frau Guth. Zu Ihrer Anfrage zum Projekt „ Werkserweiterung Kubota Zweibrücken“ möchten wir Ihnen das Folgendemitteilen:Nach Durchsicht der vorgelegten Planunterlagen konnten wir keine Bemerkung zur Entwässerung in denPlanunterlagen feststellen. Diesbezüglich möchten wir uns auf Ihre Aussage vom 04.07.2019 (Email an FrauHartfelder) beziehen (siehe untenstehender Bericht) und Ihnen mitteilen, dass von unserer Seite keineBedenken hinsichtlich der Entwässerung bestehen.

    Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung 

    Mit freundlichen Grüßen

    Georg HoberAbwasserbeseitigung

    Tel.: (06332) 9212 400Fax: (06332) 9212 150Mail: [email protected]

    UBZUmwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken AöROselbachstraße 6066482 Zweibrücken

    Web: www.ubzzw.de    

    mailto:[email protected]:[email protected]:[email protected]://www.ubzzw.de/https://www.ubzzw.de/

  • Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)Vorstand: Werner BoßletVorsitzender Verwaltungsrat: Oberbürgermeister Dr. Marold WosnitzaUmsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE267655784

  • Von: 30 - Ahring Carolin (Stadt ZW)An: Christine Guth BBPCc: 30 - Mourer Werner (Stadt ZW)Betreff: Werkserweiterung Kubota ZW/ Ihre Anfrage v. 22.11.19Datum: Donnerstag, 28. November 2019 15:30:42Anlagen: image001.png

    Sehr geehrte Frau Guth, nach Rücksprache mit unseren eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen, denVerbandsgemeindewerken ZW-Land, nehmen wir zu Ihrer Anfrage vom 22.11.2019 wie folgtStellung: 1. Der ZEF betreibt im fraglichen Bereich keine Anlagen zur Ver- und Entsorgung. DasWerksgelände der Fa. Kubota ist über die Einrichtungen der Stadt Zweibrücken (UBZ undStadtwerke) erschlossen. 2. In den Plänen sind Flächen für die Rückhaltung und Versickerung von Oberflächenwasserausgewiesen. Die geringe Sickerfähigkeit des Bodens im beplanten Bereich bedingt einen hohenBedarf an Rückhaltevolumen. Wir empfehlen die Auslegung der Anlagen, insbesondere dieJährlichkeit der anzusetzenden Regenereignisse mit den zuständigen Wasserbehördenabzustimmen. 3. Wenn Flächen befestigt werden sollen, empfehlen wir eine Überflutungsprüfungdurchzuführen, also eine Betrachtung über das Szenario im Falle eines Versagens derEntwässerungseinrichtungen. Aus unserer Sicht sollte ein gemeinsamer Termin mit BBP, ZEF, den Verbandsgemeindewerkenund dem UBZ anberaumt werden, in dem die mögliche Erschließung hinsichtlich derAbwasserentsorgung des Plangebietes erörtert wird. Mit freundlichen GrüßenIm Auftrag Carolin AhringVerwaltungsleiterin ZEF

    **************************************************Stadtverwaltung ZweibrückenRechtsamtSchillerstr. 4-6D-66482 Zweibrücken Tel:06332 / 871 - 301Fax:06332 / 871 - 310

    mailto:[email protected]:[email protected]:[email protected]:06332

  • E-Mail: [email protected]: www.zweibruecken.de**************************************************

    mailto:[email protected]://www.zweibruecken.de/

  • :•• 11.Nov.2019 15:38 . -:. LGB Mainz +49 6131 9/'j4 123 . .+49 6131 9254 123 Nr.6878 S. 1/2 ·=-.„

    TELEFAX

    uindesarnt ror Geologie 1ind Bergbau Rhelnland-Pfal7. Postfach 1 o 02 55 1 :1.6133 Mainz

    BBP Stadtplanung Lands.chaftsplanung PartGmbH Bruchstraße 5 67655 Kaiserslautern

    Mein Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Bitte immer angeben! 01 .10.2019 3240-1252-19N3 E-Mail Christine Guth kp/pb

    \

    Telefon

    • Rhe~~falz V LANDESAMT FÜR GEOLOGIE

    UND BERGBAU

    Emy-Roei1er-Straße 5 55129 Mainz: Telefon 06131 9254-0 Telefax 06131 9254-123 Mail: [email protected] w.wl.lgb·rlp.-de

    11 .11 .2019

    Bebauungsplan "Flugplatz Nord-West - An der Steinhauser Straße" der Stadt ' . .

    .. Zweibrücken

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    . . aus Sicht des·Landesamtes für Geolo_gie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) werden

    zum. oben genannten Planvorhaben folgende Anregunge·n, Hinweise und Be- ·

    wertungen gegeben:

    Bergbau I Altbergbau:

    Die Prüfung der hier vorhandenen Unterlagen ergab, dass im Bereich des ausge-

    wiesenen Bebauungsplanes "Flugplatz Nord-West -·An der Steinhauser Straße" kein

    Altbergbau dokumentiert ist und aktuell kein Bergbau ünter Bergaufsicht erfolgt.

    Boden und Baugrund ·

    - allgemein:

    Im Untergrund des Baugeländes stehen nach unseren _geologischen Informationen

    obertlächennah bei künstlich nicht verändertem Gelände Kalksteine, Dolomite und

    untergeordnet Mergel ~es Muschelkalk an.

    Bankvorblnclung: Bundesbank Filiale Ludwigshafen . BIC MARKDEF1545

    IBAN DE79 5450 0000 0054 5015 05 Ust. Nr. 26/673101 3816

  • 11. Nov. 20 19 15:38. LGB Mainz +49 61319~j4123

    +49 6131 9254 123

    Nr. 6878 ·S. 2/2

    tm Rheinlandpfalz V LANDESAMT FÜR GEOLOGIE

    UND BERGBAU

    Die Kalksteine können vori Verkar~tung ·betroffen. sein. In diesem grundsätzlichen Sinne kann eine Gefährdung durch GeländesenkLmgen und Erdfälle ohne ortsbe-

    zogene Untersuchungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Die Mergel reagieren

    auf wechselnde Wassergehalte .(z .. B. bei ·Austrocknung) schrumpf- und quellempfind-

    lich.

    . . Aufgrund der genannten Gegebenheiten empfehlen wir dringend die Erstellung eines

    Baugrundgutachtens. Vön der Planung von Versic.kerungsanlagen wird abgeraten.

    Der Hinweis auf die einschlägigen Baugrund-Normen sowie die Empfehlung von ob-

    jektbezogenen Baugrunduntersuchungen in den T eXtlich~n Festsetzungen · unter 8.2 werden somit fachlich bestätigt.

    Bei allen. Bodenarbeiten sind die Vorgaben der DIN 19731 und der DIN 18915.zu be-

    rücksichtigen.

    . . - mineralische Rohstoffe:

    Gegen das ·geplante Vorhaben bestehen aus rohstoffgeologischer Sicht keine Ein~

    wände.

    - Radonprognose;

    Die in den Textlichen Festsetzungen unter B.6 g·etroffenen Aussagen zum Radon-

    potenzial und zu Radonmessungen werden fachlich bestätigt.

    Mit freundlichen Grüßen 'l

    l ,-_{__ Prof. Dr. Georg Wieber

    G:lprinz\241252193.doCllC

    2/2

  • •.• 11.Nov.2019 15:36 X·.

    LGB Mai nz +49 6131 9 ~j4 123 +49 6131 9254 123

    Nr. 6876 S. 112

    ::: TELEFAX

    Landesamt fllr Geologie und Bergbau Rheinlanct-Plalz Postfach 10 02 55155133 Mainz

    BBP Stadtplanung Landschaftsplanung PartGmbH Bruchstraße 5 67655 Kaiserslautern

    Mein ·Akten;teichen Ihr Schreiben vom Bitte Immer angeben! 01 .10.2019 3240-1252-19N1 E-Mail Christine Guth kp/pb

    Telefon

    -~~ UND llERGIJAU

    Emy-Roeder-Streße 5 · 55129 Mainz

    Telefon 06131 9254-o TelefaX06131 9254·123 Mal.1: [email protected] wWw.lgb-rlp.de

    11.11.2019

    Bebauungsplan ZW 140-1 ·~Gewerbegebiet zwischen Aß und Steinhauser Straße,

    1. Änderung" der Stadt Zweibrücken

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    aus Sicht des·Landesamtes .für Geologie und Bergbau Rheinla.nd-Pfalz (LGB) werden

    zum oben genannten Planvorhaben folgende Anregungen, Hinweise und

    Bew~rtungen gegeben:

    Bergbau I Altbergbau:

    Die Prüfung der hier · vorhandenen · Unterlagen ergab, dass im Bereich des

    ausgewiesenen Bebauungsplanes ZJN 140-1 . "Gewerbegebiet zwischen A8 und

    Steinhauser. Straße, 1. Änderung" kein Altbergbau dokumentiert ist und aktuell kein

    Bergbau 1:mter Bergaufsicht erfolgt.

    Boden und ·Baugrund

    - allgemein:

    Im Ur:itergrund . des Baugeländes stehen nach unseren geologischen Informationen

    oberflächennah bei künstlich nicht verändertem Gelände Kalksteine, Dolomite und

    . untergeordnet Mergel des Muschelkalk an.

    Bankverbindung: Bundesbank Filiale Ludwigshafen BIC MARKDEF1545 IBAN DE79 5450 0000 0054 5015 05 Ust. Nr. 26/673/0138/6

  • 11 . Nov.2019 15:36 LGB Mainz +49 613 1 9l'34 123 +49 6131 9254 123

    Nr. 6876 S. 2/2

    -~~z UND BERGBAU

    Die Kalksteine können von Verkarstung betroffen sein. In · diesem grundsätzlichen

    Sinne kann eine Gefahrdung durch Geländesen.kungen und Erdfälle ohne

    ortsbezogene .Untersuchungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Die Mergel

    reagieren auf ~echselnde Wassergehalte (z.B. bei Austrocknung) schrumpf- und

    quellempfin~lich.

    Aufgrund der genannten Gegebenheiten empfehlen wir dringend die Erstellung eines

    Baugrundgutachtens. Von der Planung von Versickerµngsanlagen wird abgeraten.

    Der Hinweis auf die einschlägigen Baugrund-Normen sowie die · Empfehlung von

    objektbezogenen ·~augrundunters.uchungen in Kapitel 3.3 der Begründung werden

    somit fachlich bestätigt.

    Bei allen Bode~arbeiten sind die Vorgaben der DIN 19731 und der DIN 18915 zu berücksichtigen.

    - mineralische Rohstoffe:

    Gegen das geplante Vorhaben bestehen aus rohstoffgeologischer Sicht keine

    Einwände.

    - Radonprognose:

    Qie in Kapitel 3.3 der Begründung getroffenen Aussagen ·zum Radonpotenzial und zu . . .

    . Radonmessungen werden fachlich 'bestätigt.

    Mit freundlichen Grüßen / ' ' -

    Prof. or. Georg w;:{_:_ G:lprinz\241252101.docx

    2/2

  • NABU-Gruppe Zweibrücken · Sundahlstraße 1 · 66482 Zweibrücken

    Bankverbindung NABU - Naturschutzbund Deutschland e.V. Anerkannter Naturschutzverband nach demSparkasse Südwestpfalz Gruppe Zweibrücken Bundesnaturschutzgesetz (§ 63 BNatSchG)IBAN: DE38 5425 0010 0086 0106 18 Sundahlstraße 1BIC: MALADE51SWP 66482 Zweibrücken Der NABU nimmt Stellung zuSpenden und Beiträge Telefon: 06332/41 877 naturschutzrelevanten Planungensind steuerlich absetzbar [email protected]; www.nabu-zweibruecken.de

    Sehr geehrte Damen und Herren,sehr geehrte Frau Guth,

    Im Namen des NABU Zweibrücken bedanken wir uns für die Beteiligung an o.g. Verfahren undteilen Ihnen im Auftrag und Namen des Naturschutzbundes Deutschland, LandesverbandRheinland-Pfalz e.V. mit, dass unsererseits hinsichtlich Umwelt- und Naturschutz keine Bedenkenoder Einwände bestehen (Verfahrensstand: Vorentwürfe 20.08.2019 und 25.09.2019).

    Wie bereits in den Begründungen erwähnt ist „aufgrund der angestrebten Nutzung ist eineDurchgrünung des Plangebietes nicht umsetzbar. Umso wichtiger ist es, vorhandeneGehölzstrukturen soweit als möglich zu erhalten, um ein Grundgerüst der Gebietseingrünung zusichern sowie visuelle Beeinträchtigungen und thermische Belastung zu minimieren.“

    Ebenso formuliert der ‚Fachbeitrag Naturschutz‘ als Zielvorstellung u.a. den Erhalt vorhandenerGrünstrukturen.

    Auch wir würden es sehr begrüßen, wenn die Baum- und Gehölzstrukturen, die den existierendenBetriebsparkplatz östlich umranden, soweit als möglich - idealerweise in Gänze - erhalten blieben.

    Nach unserer Ansicht sollte hierzu zunächst geprüft werden, ob diese Strukturen nicht alsAusgleichsmaßnahmen vorangegangener Bauprojekten geschaffen wurden.

    Sollte dies nicht der Fall sein regen wir an, die Planung eines Zugangs zum projektiertenTestgelände für Baumaschinen dahingehend umzustellen, deren Erhalt weitgehendst zuermöglichen.

    BBP Stadtplanung, Landschaftsplanung PartGmbBBruchstraße 567655 Kaiserslautern

    Vorab per E-Mail an: [email protected]

    Gruppe Zweibrücken

    Herbert KirchnerBeisitzerDenisstraße 2266482 ZweibrückenTel. 06332 – 89 89 [email protected]

    Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Zweibrücken, 11.11.2019Christine Guth 01.10.2019 Ki/s

    18. Flächennutzungsplanteiländerung „Gewerbegebiet zwischen Steinhauser Straße und A8“Bebauungsplan ZW 140-1 „Gewerbegebiet zwischen A8 und Steinhauser Straße, 1. Änderung undErweiterung“ sowie Bebauungsplan „Flugplatz Nord-West – An der Steinhauser Straße“(Planungshoheit des Zweckverband Entwicklungsgebiet Flugplatz Zweibrücken)

  • Gruppe Zweibrücken

    Seite 2/2

    Bankverbindung NABU - Naturschutzbund Deutschland e.V. Anerkannter Naturschutzverband nach demSparkasse Südwestpfalz Gruppe Zweibrücken Bundesnaturschutzgesetz (§ 63 BNatSchG)IBAN: DE38 5425 0010 0086 0106 18 Sundahlstraße 1BIC: MALADE51SWP 66482 Zweibrücken Der NABU nimmt Stellung zuSpenden und Beiträge Telefon: 06332/41 877 naturschutzrelevanten Planungensind steuerlich absetzbar [email protected]; www.nabu-zweibruecken.de

    Nebenbei erlauben wir uns noch auf ein Schreibversehen auf Seite 15 der Begründung ‚Bebau-ungsplan‘ hinzuweisen: Das Radon-Potenzial ist der Stadt Zweibrücken zuzurechnen (statt derGemeinde Rüdesheim).

    Mit freundlichen GrüßenIm Auftrag

    Kopie (per E-Mail) an: NABU Landesverband RLP/Mainz

  • Von: Schädler, Albert (MdI)An: Christine Guth BBPCc: Roggenbuck, Christian (MdI); Becker, Frank (MdI); Dvorina, Margarita; Twiesselmann, Raymond (MdI)Betreff: WG: Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGBDatum: Freitag, 4. Oktober 2019 19:17:37Anlagen: image002.jpg

    image001.pngimage003.jpg

    Sehr geehrte Frau Guth,

    vielen Dank für ihre Information über die Aufstellung des Bebauungsplan ZW 140-1, und des weiteren Bebauungsplans„(Flugplatz Nord-West – An der Steinhauser Straße)“.

    Im Rahmen des Bebauungsplan ZW 140-1, und des weiteren Bebauungsplans (Flugplatz Nord-West – An derSteinhauser Straße) werden primär keine Belange von unserer Seite berührt. Inwieweit ggf Leerrohre fürBreitbandinfrastruktur berücksichtigt werden sollten, bitte ggf mit den Netzbetreibern in dieser Region bzw. imRahmen des DigiNetz Gesetzes prüfen. In Neubaugebieten und neu zu erschließenden Gewerbegebieten sind nachDigiNetzG grundsätzlich „Infrastrukturen für ein Fiber To The Building / Home Netz (FTTB/H)“ vorzusehen. Wenn keinNetzbetreiber eigenwirtschaftlich ein solches Netz dort baut, muss ggf die Kommune selbst für eine solcheInfrastruktur Sorge tragen. Bei Fragen hierzu, können sie mich auch gerne anrufen. Mit freundlichen GrüßenIm Auftrag

    -- Albert Schädler

    Breitband-Kompetenzzentrum

    MINISTERIUM DES INNERN UND FÜR SPORT

    Schillerplatz 3 - 555116 MainzTelefon +49 152 2856 7154Telefax +49 (6131) 1617 - [email protected]://www.mdi.rlp.de

    Die E-Mail-Adresse ist aus technischen Gründen nicht für den Empfang signierter E-Mails geeignet.

    Von: Christine Guth BBP [mailto:[email protected]] Gesendet: Dienstag, 1. Oktober 2019 09:43An: Breitband (MdI) Betreff: Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB

    Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB Hier: Bebauungsplan ZW 140-1 „Gewerbegebiet zwischen A8 und Steinhauser Straße, 1. Änderung undErweiterung“ sowie Bebauungsplan „Flugplatz Nord-West – An der Steinhauser Straße“ (Planungshoheit des ZweckverbandEntwicklungsgebiet Flugplatz Zweibrücken) Sehr geehrte Damen und Herren, der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.09.2019 die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGBsowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf desoben genannten Bebauungsplanes beschlossen. Das Erfordernis der Aufstellung des hier in Rede stehenden Bebauungsplans ergibt sich aus der Planungsabsicht der StadtZweibrücken eine Erweiterung einer bereits bestehenden gewerblichen Nutzung zu ermöglichen. Die in Zweibrücken in derSteinhauser Straße ansässige Firma KUBOTA Baumaschinen GmbH benötigt zur Verbesserung der betrieblichen Abläufeund zur langfristigen Standortsicherung eine Erweiterung ihres Betriebsgeländes. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt dieStadt Zweibrücken die Ausweisung eines Industriegebiets.

    mailto:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]://http/www.mdi.rlp.demailto:[email protected]:[email protected]

  • Ein wesentlicher Flächenanteil der Erweiterungsflächen der Firma Kubota befindet sich jedoch im Zuständigkeitsbereich desZweckverbands Entwicklungsgebiet Flugplatz Zweibrücken (ZEF), für den die Planungshoheit beim Zweckverband liegt. Ausdiesem Grund ist es erforderlich, abgesehen von dem Bebauungsplan ZW 140-1, einen weiteren Bebauungsplan (FlugplatzNord-West – An der Steinhauser Straße) in einem gesonderten Verfahren aufzustellen. Beide Pläne verfolgen die gleicheZielsetzung und sind als Gesamtkonzeption zu verstehen. Die entsprechenden Planunterlagen der Stadt Zweibrücken sowie des ZEF können unter folgendem Link auf der Homepageder Stadt Zweibrücken eingesehen werden:

    www.zweibruecken.de/bauleitplanverfahren

    Auf besonderen Wunsch können Sie auch eine Papierfassung der Unterlagen erhalten. Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch diePlanung berührt werden können, zu beteiligen. Entscheidendes Kriterium ist die Abwägungsbeachtlichkeit. Im Vollzug dieserVorschrift bitten wir Sie daher um Abgabe Ihrer Stellungnahme bis spätestens

    Montag, den 11.11.2019

    an die Adresse des Büros BBP Stadtplanung Landschaftsplanung in Kaiserslautern. Soweit Sie bis zum o.g. Terminkeine Stellungnahme abgegeben oder eine Fristverlängerung beantragt haben, gehen wir davon aus, dass die von Ihnenwahrzunehmenden Belange durch die Planung nicht berührt werden. Parallel werden Sie hiermit informiert, dass die Unterlagen zu den o.g. Bebauungsplanverfahren in der Zeit vom 07.10.2019bis einschließlich 11.11.2019 beim Bauamt der Stadt Zweibrücken, Herzogstraße 3, 66482 Zweibrücken während derallgemeinen Dienststunden eingesehen werden können. Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne, auch telefonisch, zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Christine Guth M.Sc.Stadt- und Regionalentwicklung Telefon: 0631 . 361 58-15 Telefax: 0631 . 361 58-24 E-Mail: [email protected]

    _____________________________________________________________________________________________________________________________________ BBP Stadtplanung Landschaftsplanung PartGmbB Bruchstraße 5 67655 Kaiserslautern www.bbp-kl.de Dipl.-Ing. Reinhard Bachtler Dipl.-Ing. Heiner Jakobs Roland Kettering Dipl.-Ing. Peter Riedel Dipl.-Ing. Walter Ruppert Freie Stadtplaner

    Diese E-Mail könnte vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben,informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail sind nicht gestattet. This e-mail may contain confidential and/or privileged information. If you are not the intended recipient (or have received this e-mail in error) please notify the sender immediatelyand destroy this e-mail. Any unauthorised copying, disclosure or distribution of the material in this e-mail is strictly forbidden.

    http://www.zweibruecken.de/bauleitplanverfahrenmailto:[email protected]://www.bbp-kl.de/

  • Ihr Zeichen Ihr Kontakt Planauskunft Gasnetz T +49 (0)6841-9886-160 planauskunft-gasnetz@ creos-net.de

    Unser Zeichen RW-AF2019-0929/BP Anfrage-Nr. RW-AF2019-0929 Baustellen-10

    BP ZW 140-1 / C. Gulh Ihre Anfrage vom 01 .10.2019

    creos

    Stellungnahme zu Ihrer Anfrage:

    BS_OHNE 1

    l gering vertraulich

    Creos Deulschland GmbH · Am Zunderbaum 9 · 66424 Homburg

    BBP Stadtplanung Landschaftsplanung Bruchstraße 5 67655 Kaiserslautern

    Homburg, 10.11.2019

    Bebauungsplan ZW 140-1 „Gewerbegebiet zwischen AS und Steinhauser Straße, 1. Änderung und Erweiterung" sowie Bebauungsplan „Flugplatz Nord-West - An der Steinhauser Straße" (Planungshoheit des Zweckverband Entwicklungsgebiet Flug-platz Zweibrücken)

    Betroffene Leitung: FM-Kabel Creos

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Die oben genannten Maßnahmen tangieren Steuer- und Fernmeldekabel der Creos Deutschland GmbH.

    Den Verlauf des Steuer- und Fernmeldekabels haben wir in dem beigefügten Plan markiert.

    Bezüglich notwendiger Sicherungs- bzw. Änderungsmaßnahmen und technischer Ausfüh-rungen an unseren Anlagen, bitten wir Sie die folgenden Hinweise zu beachten:

    Bei allen Tätigkeiten ist immer der sichere und störungsfreie Betrieb unserer Anlagen zu gewährleisten.

    Bei Arbeiten im Bereich des Steuer- und Fernmeldekabels ist vor Baubeginn eine detaillier-te technische Abstimmung mit unserer Fachabteilung vorzunehmen. Erdarbeiten dürfen nur nach vorheriger Einweisung durch einen Beauftrageten der Creos Deutschland GmbH ausgeführt werden.

    Besonders zu beachten ist, dass zur Sicherheit der Gasversorgung und um eine Gefähr-dung auf der Baustelle auszuschließen, im Schutzstreifenbereich der Leitungen Erdarbei-ten nur nach vorheriger Einweisung durch einen Beauftragten der Creos Deutschland GmbH ausgeführt werden dürfen.

    Creos Deulschland GmbH Am Zunderbaum 9 66424 Homburg

    T +49 (0)6841 9886-0 Geschäftsführer: F +49 (0)6841 9886-122 Jens Apell [email protected] creos-net.de

    Sitz drr Grnllschaft.: Homburg I Reglstergeridlt AmCsgrric.ht Saarbf'Odl.rn I HRB 1011151 Zertnlrrt nach o :u EN ISO 9001 so·„ie OVGW G 1000 MIX JJ FSC Seile 1 von 2

    P•pkr eus ntantwo

  • Wir bitten Sie den Bestand der Steuer- und Fernmeldekabel in den Bebauungsplan zu übernehmen. Diese Übernahme entbindet Sie nicht davon, weitergehende Detailplanungen erneut mit uns abzustimmen.

    Wir weisen Sie besonders darauf hin, dass die Zustimmung für Arbeiten im Leitungsbe-reich unter Beifügung von Plänen (Lagepläne, Grundrisse, Querprofile usw.) rechtzeitig , mindestens jedoch 20 Werktage vor Beginn der Arbeiten, bei der Creos Deutschland GmbH schriftlich zu beantragen ist.

    Ansprechpartner für Rückfragen:

    Mit freundlichen Grüßen

    Creos Deutschland GmbH Technisches Büro Telefon: 0684119886 - 160 [email protected]

    Seite 2 von 2

  • tF . . Deutsche Telekom Technik GmbH ,NL Südwest, PTI 11 , Pirmasenser Str. 65, 67655 Kaiserslautern

    BBP Stadtplanung Landschaftsplanung PartGmbB

    Bruchstraße 5 67655 Kaiserslautern

    E lNGE6Ail GU' 1 (, Ukt. LU

    ERLEBEN, WAS VERBINDET.

    Ihre Referenzen Az: Ansprechpartner Jörg Thines, PTI 11 Saarbrücken, PB 3

    Durchwahl 0631 - 207 4148 Aktenzeichen 369-19/NWKUJT

    Datum 14.10.2019 Batrillt Bebauungsplan ZW 140-1 „Gewerbegebiet zwischen AS und Steinhauser Straße" in

    Zweibrücken

    Hausanschrift Postanschrift Telekontakte

    Konto

    Aufsichtsrat Geschältsflih1ung

    Handelsregister

    Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Guth,

    die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend-Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte 'i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverf ahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:

    Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, wie aus beigefügtem Plan ersichtlich ist.

    Bei der Bauausführung ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der vorhandenen Telekommunikationslinien vermieden werden und aus betrieblichen Gründen (z. B. im Falle von Störungen) der ungehinderte Zugang zu den Telekommunikationslinien jederzeit möglich ist. Insbesondere müssen Abdeckungen von Abzweigkästen und Kabelschächten sowie oberirdische Gehäuse soweit frei gehalten werden, dass sie gefahrlos geöffnet und ggf. mit Kabelziehfahrzeugen angefahren werden können.

    Deutsche Telekom Technik GmbH Niederlassung Südwest, PirmasenserStr. 65, 67655 Kaiserslautern Postfach 2501, 67613 Kaiserslautern Telefon 0631 - 207 - 41 48 Postbank Saa1brücken (BLZ 590 IOO 66), Kto.-Nr. 24 858 668 IBAN: DE1759010066 0024858668, SWIFT-BIC: PBNKDEFF Dr. Dirk Wössner (Vorsitzender) Walter Geldenils (Vorsitzender), Maria Stettne1, Dagmar \löckler-Busch Amtsge1icht Bonn HRB 14190, Sitz der Gesellschaft Bonn USt-IdNr. DE 814645262

  • Datum

    Empfänger

    Blall 2

    ~ .. • J '] ' ' ,\ '} 3 'J I ' : 1 • II rd t f• ; ERLEBEN, WAS VERBINDET.

    Bei Konkretisierung Ihrer Planungen durch einen Bebauungsplan ist eine Planauskunft und Einweisung von unserer zentralen Stelle einzufordern:

    Deutsche Telekom Technik GmbH Zentrale Planauskunft Südwest Chemnitzer Str. 2 67433 Neustadt a.d. Weinstr. E-Mail : [email protected]

    Die Kabelschutzanweisung der Telekom ist zu beachten.

    Sollte an dem betreffenden Standort ein Anschluss an das Telekommunikationsnetz der Telekom benötigt werden, bitten wir zur Koordinierung mit der Verlegung anderer Leitungen rechtzeitig, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

    Mit freundlichen Grüßen

    i. A.

    Hans Maurer Jörg Thines .

  • LBM Kaiserslautern - 11.ortauterer Straße 20 - 67657 Kaisers!autem

    BBP Stadtplanung Landschaftsplanung PartGmbH Bruchstr. 5 67655 Kaiserslautern

    Ihre Nachricht: vom 01.10.2019

    Unser Zeichen: (bitte stets angeben) 95/19 IV 40

    E'N r.. rrA '' r. 1· ·· 1 u i:.. u L .• _ ,-;

    'l. 1. üld. /.U 1!1

    Ihre Ansprechpartnerin: Maria Müller E-Mail: Maria.Mueller @LBM-Kaiserslautem .rlp.de

    Durchwahl: (0631) 3631-170 Fax: (0261) 29 141 -8393

    LANDES BETRIEB MOBILITÄT KAISERSLAUTERN

    Datum: 14.10.2019

    Bebauungspläne ZW 140-1 „Gewerbegebiet zwischen A 8 und Steinhauser Straße, 1. Än-derung und Erweiterung" sowie „Flugplatz Nord-West - An der Steinhauser Straße" (Pla-nungshoheit ZEF) und 18. Flächennutzungsplanteiländerung, Stadt Zweibrücken

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    von Seiten unserer Dienststelle bestehen gegen das Planvorhaben keine grundsätzlichen Ein-wände. Jedoch werden folgende Forderungen erhoben:

    Das Vorhaben wurde im Vorfeld mit uns abgestimmt. Es wurde vereinbart, dass der derzeitige Mitfahrerparkplatz des Landes aufgegeben wird und dass vom Investor ein neuer Mitfahrer-parkplatz für mindestens 28 Stellplätze einschließlich einer Linksabbiegespur im Zuge der L 480 und einer Zuwegung gebaut wird. Diese baulichen Anlagen sind in den Bebauungsplänen aus-gewiesen.

    Die Linksabbiegespur, der Mitfahrerparkplatz und die Zuwegung sind von Seiten und auf Kos-ten des Investors verkehrsgerecht zu planen und herzustellen. Die Detailpläne Lage- und Hö-henpläne, Querprofile sind rechtzeitig vor Baubeginn mit uns abzustimmen. Die Aufstelllänge der Linksabbiegespur muss mindestens 15 m betragen.

    Für den Bau der vorgenannten Anlagen ist zur Regelung der Rechte und Pflichten zwischen dem Land und dem Investor noch eine Vereinbarung abzuschließen. Eine solche werden wir dem Investor übersenden. Sie ist rechtsverbindlich (mit Firmenstempel und Unterschrift) anzu-erkennen und zurückzugeben. Teil unserer Zustimmung zu den Bebauungsplänen ist die rechtsverbindliche Anerkennung vorgenannter Vereinbarung.

    Hinsichtlich des Flächentausches zwischen dem Investor und dem Land wird zur Zeit eine Ver-einbarung abgeschlossen. Der Beschilderungs- und Markierungsplan ist mit der Verkehrsbehörde unter Beteiligung von uns abzustimmen. Besucher: Morlauterer Straße 20 67657 Kaiserslautern

    Fon: (0631) 3631-0 Fax: (0631) 3631-225

    Web: www.lbm.rlp.de

    Bankverbindung: Geschäftsführung: Rheinland-Pfalz Bank Dipl.-Ing. Arno Trauden (LBBW) BLZ 600 501 01 Konto-Nr. 7401507624 IBAN DE23600501017401507624

    fl 1 Rheinlandpfalz

  • - 2 -

    Bei der neuen Einmündung im Zuge der L 480 sind die für die Verkehrssicherheit erforderlichen Sichtflächen einzuplanen. Die Sichtdreiecke sind nach RAS-K 1 (Ausgabe 1988) zu bemessen, gänzlich in den räumlichen Geltungsbereich mit einzubeziehen und mit der entsprechenden Bemaßung zu versehen. Darüber hinaus ist in den Bebauungsplänen festzusetzen, dass die Sichtflächen von jeglicher Bebauung sowie jeder Sichtbehinderung (Bewuchs, Einfriedung usw.) über 0,80 m, gemessen über der jeweiligen Fahrbahnoberkante, freizuhalten sind.

    In den Bebauungsplänen ist die verbleibende Grundstücksfläche aus dem Grundstück, FI. St. Nr. 1242/3, östlich des Mitfahrerparkplatzes, als Versickerungsfläche und mit der Be-zeichnung „M 2" (gemäß der Pflanzliste A, Maßnahme M 2, mit Vorgaben für eine bestimmte Begrünung des Plangebietes) ausgewiesen. Die Bezeichnung „M 2" ist aus dem Plan heraus-zunehmen, damit bei einer entsprechenden Nachfrage der Mitfahrerparkplatz erweitert werden kann. Gemäß Ihren Angaben ist vorgesehen, dass diese Fläche lediglich das anfallende Oberflä-chenwasser des Mitfahrerparkplatzes aufnehmen soll. Es sind uns die Planunterlagen für die Entwässerung des Mitfahrerparkplatzes vorzulegen, damit eine Klärung hinsichtlich der endgül-tigen Festlegung der Versickerungsfläche erfolgen kann.

    Bei der Ausweisung des Industriegebietes wird die Bauverbotszone von 20 m entlang der L 480 nach den vorgelegten Planunterlagen eingehalten. Diese gilt auch für Werbeanlagen. Das Er-richten von Werbeanlagen bedarf innerhalb einer Entfernung von 40 Metern zum befestigten Fahrbahnrand der L 480 der Zustimmung der Straßenbaubehörde. Innerhalb der vorgenannten Bauverbotszone dürfen Ver- und Entsorgungs- bzw. sonstige Lei-tungen nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung verlegt werden. Bepflanzungen innerhalb dieses Bereiches sind mit uns abzustimmen. Entsprechende diesbe-zügliche Festsetzungen sind im Bebauungsplan erforderlich. Hinsichtlich der Neuanpflanzung von Bäumen sind mindestens die Abstände nach den Richtlinien für passiven Schutz an Stra-ßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS 2009) zu beachten.

    Die Verkehrssicherheit darf auch in sonstiger Weise (z.B. Ablenkung oder Blendeinwirkung durch Werbeanlagen oder Industrie, Anlagen mit Rauch- oder Nebelbildung) nicht gefährdet werden.

    Es ist sicherzustellen, dass den Straßengrundstücken sowie den straßeneigenen Entwässe-rungsanlagen der L 480 kein Oberflächen- bzw. sonstiges Wasser zugeleitet wird und deren Abläufe nicht behindert werden. Nach den vorgelegten Unterlagen ist entlang der L 480 die Anlegung einer Versickerungsmulde vorgesehen. Es darf dadurch keine Beschädigung am Straßenkörper entstehen.

    Der vorgesehene Zaun ist von der Landestraße aus gesehen hinter der vorgenannten Versicke-rungsmulde zu errichten.

    Diese Stellungnahme gilt nicht für das Autobahnamt Montabaur. Von dort wird eine gesonderte Stellungnahme erfolgen. Gemäß Ihren Angaben wurde das Autobahnamt ebenfalls gehört.