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Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679) Nummer der ABE: 48912 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 6,5 J x 15 H2 Typ: D115 Inhaber der ABE und Hersteller: DIEWE GmbH DE-86510 Ried-Asbach Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt: Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen KBA 48912 Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können, dürfen nicht angebracht werden.

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Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg

ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679) Nummer der ABE:

48912

Gerät:

Sonderräder für Personenkraftwagen 6,5 J x 15 H2

Typ:

D115

Inhaber der ABE und Hersteller:

DIEWE GmbH DE-86510 Ried-Asbach

Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt: Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen

KBA 48912 Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können, dürfen nicht angebracht werden.

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Nummer der ABE: 48912 Die ABE-Nr. 48912 erstreckt sich auf die Sonderräder 6,5 J x 15 H2 , Typ D115, in den Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55054312 (1.Ausfertigung) vom 30.08.2012 beschrieben. Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 15 des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen Stellen gut lesbar und dauerhaft, der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen, die Felgengröße, die Ausführungsbezeichnung des Sonderrades bestehend aus: Kennzeichnung des Rades und gegebenenfalls des Zentrierringes, das Herstelldatum (Monat, Jahr), das Typzeichen und die Einpreßtiefe anzubringen. Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und Außendurchmesser zu kennzeichnen. Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 30.08.2012 festgehaltenen Angaben. Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann. Flensburg, 19.09.2012 Im Auftrag Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Gutachten Nr. 55054312 (1.Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 31.08.2012

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Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg

Nummer der ABE: 48912 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet. Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen. Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats mitzuteilen. Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und können überdies strafrechtlich verfolgt werden. Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht entspricht. Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren. Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar. Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

Auftraggeber DIEWE GmbH Haupstraße 19 86510 Asbach/Ried QM-Nr. 49 02 0111103 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell D115 Typ D115 Radgröße 6,5 J x 15 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- führung

Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm)

Ein- press- tiefe (mm)

Rad- last (kg)

Abroll- umfang (mm)

Gültig ab Herstell- datum

41004463 D115 4/100 / Ø63.5xØ54.1 4/100/54,1 44 510 2100 4/2012 41004463 D115 4/100 / Ø63.5xØ56.1 4/100/56,1 44 510 2100 4/2012 41004463 D115 4/100 / Ø63.5xØ56.6 4/100/56,6 44 510 2100 4/2012 41004463 D115 4/100 / Ø63.5xØ60.1 4/100/60,1 44 510 2100 4/2012 41084463 D115 4/108 / ohne Ring 4/108/63,4 44 520 2100 4/2012 41082765 D115 4/108 / ohne Ring 4/108/65,1 27 570 2100 4/2012 51003863 D115 5/100 / Ø63.5xØ54.1 5/100/54,1 38 520 2100 4/2012 51003863 D115 5/100 / Ø63.5xØ56.1 5/100/56,1 38 520 2100 4/2012 51003863 D115 5/100 / Ø63.5xØ57.1 5/100/57,1 38 520 2100 4/2012 51084563 D115 5/108 / Ø63.5xØ60.1 5/108/60,1 45 550 2100 4/2012 51084563 D115 5/108 / ohne Ring 5/108/63,4 45 550 2100 4/2012 51124566 D115 5/112 / Ø66.6xØ57.1 5/112/57,1 45 550 2100 4/2012 51144576 D115 5/114.3 / Ø76xØ60.1 5/114,3/60,1 45 550 2100 4/2012 51144576 D115 5/114.3 / Ø76xØ64.1 5/114,3/64,1 45 550 2100 4/2012 51144576 D115 5/114.3 / Ø76xØ67.1 5/114,3/67,1 45 550 2100 4/2012 Kennzeichnung KBA-Nummer 48912 Herstellerzeichen DIEWE Wheels Germany Radtyp und Ausführung D115 - 16341565 (s.o.) Radgröße 6,5Jx15H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Gießereikennzeichen Z Herstellungsdatum Monat und Jahr Befestigungselemente Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Prüfungen Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft. Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen: - Biegeumlaufprüfung - Impactprüfung Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde: Anschluss Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) Abrollumfang 4/108 27 570 2100 5/100 38 520 2100 4/100 44 510 2100 4/108 44 520 2100 5/108 45 550 2100 5/114,3 45 550 2100 Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde: Anschluss Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) 4/100 185/50R15 44 510 4/108 185/50R15 27 570 4/108 185/50R15 44 520 5/100 185/50R15 38 520 5/108 185/50R15 45 550 5/114,3 185/50R15 45 550 Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich: - Salzsprühtest Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO. Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt. Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 6,926 kg.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Prüfort und Prüfdatum Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in TÜV Rheinland China, Wuxi ab Mai 2012 durchgeführt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten Bedingungen zu verwenden. Anlagen Beschreibung - 11.06.2012 Radzeichnung 1634156501S-4X108-27 16.05.2012 Radzeichnung 1634156502S-5X100-38 22.05.2012 Radzeichnung 1634156503S-4X100-44 16.05.2012 Radzeichnung 1634156504S-4X108-44 16.05.2012 Radzeichnung 1634156505S-5X108-45 22.05.2012 Radzeichnung 1634156506S-5X112-45 22.05.2012 Radzeichnung 1634156507S-5X114.3-45 22.05.2012 Befestigungsmittelzeichnung Bimecc B13 26.11.2010 mit Änderung vom 22.03.2011 Befestigungsmittelzeichnung Bimecc D2 05.06.2003 mit Änderung vom 23.05.2011 Befestigungsmittelzeichnung Bimecc C17B24 01.06.2003 mit Änderung vom 02.05.2011 Befestigungsmittelzeichnung Bimecc B46 01.06.2003 Befestigungsmittelzeichnung Bimecc D6 16.12.1998 mit Änderung vom 05.06.2003 Befestigungsmittelzeichnung Bimecc B27 09.08.2003 mit Änderung vom 07.03.2011 Befestigungsmittelzeichnung Bimecc LC17A22F 05.06.2003 mit Änderung vom 28.09.2011 Zentrierringzeichnung CBL-Z1 02.03.2012 mit Änderung vom 04.07.2012 Nabenkappenzeichnung 1634K60 17.06.2011 Verwendungsbereich Anlage 1 - 15

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4. Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen Bedenken. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 30. August 2012

Bohlander 00184101.DOC

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

Auftraggeber DIEWE GmbH Haupstraße 19 86510 Asbach/Ried QM-Nr. 49 02 0111103 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell D115 Typ D115 Radgröße 6,5Jx15H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- führung

Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm)

Einpress- tiefe (mm)

Rad- last (kg)

Abrollumfang (mm)

41004463 D115 4/100 / Ø63.5xØ54.1 4/100/54,1 44 510 2100 Kennzeichnungen KBA-Nummer 48912 Herstellerzeichen DIEWE Wheels Germany Radtyp und Ausführung D115 - 16341565 (s.o.) Radgröße 6,5Jx15H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 100 - S03 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 90 - S04 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 100 - S05 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 24 S06 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 90 24 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Hyundai Kia Mazda Opel Suzuki Toyota Spurverbreiterung innerhalb 2%

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr.

kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise

Auflagen und Hinweise

71-83 185/55R15 R37 71-83 185/60R15 R37 71-83 195/50R15 A01 K1a R37

Hyundai Accent MC e4*2001/116*0103*.., 71-83 195/55R15 A01 K1a

A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 B03 Flh Nk1 S01

71-83 185/55R15 R37 71-83 185/60R15 R37 71-83 195/50R15 A01 K1a R37

Hyundai Accent MC, MCT e4*2001/116*0103*.., e4*2001/116*0110* 71-83 195/55R15 A01 K1a

A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 B03 Nk1 Sth S01

46-81 185/55R15 A01 K1a K2b 46-81 195/50R15 A01 K1a K2b K42 K67

Hyundai Getz TB, TBI e4*98/14*0066*.., e4*2001/116*0123*..

46-81 205/45R15 A01 K1a K2b K67 T79 T81

A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 Flh Nk1 S01

55-94 185/55R15 K1a K2b R37 55-94 185/60R15 K1a K2b 55-94 195/55R15 K1c K2b 55-94 205/50R15 K1c K2b

Hyundai i20 PB, PBT e11*2001/116*0333*. e11*2007/46*0129*.. 55-94 205/55R15 K1c K2b K5a K6g K7a K8g

A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 Flh Nk1 S01

Kia Picanto BA e4*2001/116*0085*..

44-55 195/45R15 A01 K1b K2b K42 T78 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 Flh S02

Kia Picanto TA e4*2007/46*0256*..

50-63 195/45R15 K1c K2b K6h K8h A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A58 A99 Flh S02

50-76 185/55R15 50-76 195/50R15

Mazda 2 DE, DE1 e13*2001/116*0254*, e13*2001/116*0255*.

50-76 205/50R15

A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 Flh V15 S01

52-84 185/55R15 R37 T81 T82 T85 52-84 195/50R15 T82 T83

Mazda 323 BJ, BJD e1*97/27*0094*.., e1*98/14*0094*.., e1*98/14*0181*..

52-96 195/55R15

A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 Car Lim S01

48-69 185/55R15 R37 48-69 185/60R15

Opel Agila (II) H-B e4*2001/116*0135*.. 48-69 195/55R15 A01 K1a K2b K42

A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 S06

48-69 185/55R15 R37 48-69 185/60R15

Suzuki Splash EX e4*2001/116*0130*..; e4*2007/46*0283*..

48-69 195/55R15 A01 K1a K2b K42

A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 S06

67-75 185/55R15 R37 67-75 185/60R15 67-75 195/50R15

Suzuki Swift EZ e4*2001/116*0102*.. 67-75 195/55R15

A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A58 A99 Flh S03

51-75 185/55R15 R37 51-75 185/60R15 51-75 195/50R15

Suzuki Swift MZ e4*2001/116*0090*.. 51-75 195/55R15

A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A58 A99 Flh S05

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr.

kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise

Auflagen und Hinweise

Suzuki Swift NZ e4*2007/46*0155*..; e4*2007/46*0293*..

55,66,69 185/60R15 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A58 A99 Flh S05

67-68 185/55R15 R37 67-68 185/60R15 67-68 195/50R15

Suzuki Swift 4x4 EZ e4*2001/116*0102*.. 67-68 195/55R15

A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A56 A99 Flh S03

Suzuki Swift 4x4 FZ e4*2007/46*0198*..; e4*2007/46*0294*..

66,69 185/60R15 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A56 A99 Flh S04

Toyota Corolla E11, E11U e6*95/54*0043*.., e11*98/14*0102*..

55-81 185/55R15 R37 A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A58 A99 LK6 Nk1 S01

66-141 195/60R15 A30 Toyota Corolla E12-U -J -J1 -T -TS e11*98/14,2001/116* 0178-0181,0251*..

66-141 205/55R15 A01 A12 LK6 A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 B03 Car Flh Nk1 Sth Ver S01

Toyota IQ AJ1 e6*2001/116*0119*..

50,66,72 185/60R15 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 Flh Nk1 S01

98 185/60R15 A90 98 195/55R15 A12 98 195/60R15 A12 98 205/50R15 A12

Toyota Yaris TS XP9 e11*2001/116*0248* 98 205/55R15 A12

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 Flh Nk1 S01

Auflagen und Hinweise A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft. A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A99 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig).

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K5a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K67 Die Befestigungslasche über der Federaufnahme an Achse 2 ist umzulegen bzw. zu entfernen. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K6h An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen. K7a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8g An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. Nk1 Aufgrund der geringen Höhe des Mittenloches ist ein einwandfreier Sitz der Naben-Kappe des Sonderrades nicht gewährleistet. Es bestehen keine technischen Bedenken das Sonderrad ohne die mitgelieferte Naben-Kappe zu verwenden. R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. S06 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T78 Reifen (LI 78) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 850kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T79 Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 175/55R15 195/50R15 Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 3 195/50R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 4 195/55R15 205/50R15 Nr. 5 205/45R15 215/40R15 Nr. 6 205/55R15 225/50R15 Nr. 7 205/60R15 225/55R15 Nr. 8 205/65R15 225/60R15 Nr. 9 235/70R15 275/60R15 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Ver Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Verso bzw. Minivan. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 10. Juli 2012 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2012. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 10. Juli 2012

Bohlander 00182551.DOC

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Auftraggeber DIEWE GmbH Haupstraße 19 86510 Asbach/Ried QM-Nr. 49 02 0111103 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell D115 Typ D115 Radgröße 6,5Jx15H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- führung

Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch-kreis- (mm)/ Mit-tenloch-ø (mm)

Einpress- tiefe (mm)

Rad- last (kg)

Abrollumfang (mm)

41004463 D115 4/100 / Ø63.5xØ56.1 4/100/56,1 44 510 2100 Kennzeichnungen KBA-Nummer 48912 Herstellerzeichen DIEWE Wheels Germany Radtyp und Ausführung D115 - 16341565 (s.o.) Radgröße 6,5Jx15H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 24 S03 Schraube M14x1,25 Kegel 60° 130 27 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Honda Mini/BMW Spurverbreiterung innerhalb 2%

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr.

kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin-weise

Auflagen und Hinweise

Honda Insight ZE2 e6*2001/116*0130*..

65 185/60R15 A01 A12 K1a K1b A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 Flh S01

57,61 185/55R15 Honda Jazz GD1,GD5,GE2,GE3 e6*98/14*0088,87*.., e6*2001/116*0101*.., e6*2001/116*0102*..

57,61 195/50R15 A01 K1c LK6 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 X51 S01

66, 73 185/60R15 A01 K1a 66, 73 195/55R15 A01 K1c K2b

Honda Jazz GE6,GG1,-2,-3,-5,-6 e6*2007/46* 0010, 0011, 0013, 0014, 0015,0016*.. - ab MJ 2011

66, 73 195/60R15 A01 K1c K2b

A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 S01

66, 73 185/60R15 A01 K1a 66, 73 195/55R15 A01 K1c K2b

Honda Jazz GE6,GG1,-2,-3,-5,-6 e6*2001/116* 0125, 0126, 0127, 0128, 0131, 0132*..

66, 73 195/60R15 A01 K1c K2b

A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 S01

Honda Jazz Hybrid GP1 e6*2007/46*0012*..

65 185/60R15 A01 K1a A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 S01

65-85 185/60R15 A12 65-85 185/65R15 A12 65-85 195/55R15 A12

Mini One, Cooper, -S Mini e1*2001/116* 0231*08-.. - ab MJ 2007

65-85 195/60R15 A12

A02 A04 A05 A07 A08 A09 A18 A99 B03 Cbo Flh S03

55-85 185/60R15 A12 55-85 185/65R15 A12 55-85 195/55R15 A12

Mini One, Cooper, -S R50, Mini e1*98/14*0168*.., e1*2001/116* 0231*00-07 - bis MJ 2006

55-85 195/60R15 A12

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 B03 Cbo Flh S02

Auflagen und Hinweise A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-gung der Fahrzeugpapiere enthält.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zuläs-sig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A99 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Ab-stand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-ten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Radhausin-nenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Freigängig-keit der Rad-Reifenkombination herzustellen. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. X51 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Sonderräder nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser bis 240 mm (belüftet) an Achse1. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 10. Juli 2012 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2012. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 10. Juli 2012

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Auftraggeber DIEWE GmbH Haupstraße 19 86510 Asbach/Ried QM-Nr. 49 02 0111103 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell D115 Typ D115 Radgröße 6,5Jx15H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- führung

Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch-kreis- (mm)/ Mit-tenloch-ø (mm)

Einpress- tiefe (mm)

Rad- last (kg)

Abrollumfang (mm)

41004463 D115 4/100 / Ø63.5xØ56.6 4/100/56,6 44 510 2100 Kennzeichnungen KBA-Nummer 48912 Herstellerzeichen DIEWE Wheels Germany Radtyp und Ausführung D115 - 16341565 (s.o.) Radgröße 6,5Jx15H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 24 S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 22 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Fiat Opel Spurverbreiterung innerhalb 2%

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr.

kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin-weise

Auflagen und Hinweise

48-57 185/60R15 R37 48-99 185/65R15

Fiat Punto 199 e3*2001/116*0217*.., e3*2001/116*0286*.., e3*2007/46*0009*.., e3*2007/46*0010*.. - Grande / Evo

48-99 195/60R15

A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 Flh Nk1 S02

42-55 185/55R15 Opel Astra-F Astra F-Lfw F972

42-55 195/50R15 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 Nk1 S01

40-100 185/55R15 R37 40-110 195/50R15 40-110 195/55R15 A01 G21

Opel Astra-F Astra-F, /-F-CC, T92 G065, F857, e1*96/79*0074*.., e1*98/14*0074*..

40-110 195/55R15 R09

A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 Nk1 S01

40-100 185/55R15 R37 40-110 195/50R15

Opel Astra-F Astra-F-CC, T92 F857, e1*96/79*0074*.., e1*98/14*0074*..

40-110 195/55R15

A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 Nk1 S01

52-85 185/55R15 R37 52-85 195/50R15

Opel Astra-F Cabriolet A. F-Cabr.,T92/Conv G372, e1*96/79*0076*..

52-85 195/55R15

A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 Nk1 S01

40-100 185/55R15 R37 40-110 195/50R15 40-110 195/55R15 A01 G21

Opel Astra-F Caravan A. F-Car., T92/Kom. F854, e1*96/79*0075*.., e1*98/14*0075*..

40-110 195/55R15 R09

A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 Nk1 S01

51-92 185/60R15 T84 T88 51-92 195/55R15 T84 T85 T89 51-92 195/60R15 51-92 205/50R15 A01 K2b T85 T86

Opel Meriva-A X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51-92 205/55R15 A01 K2b

A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 Nk1 S01

Auflagen und Hinweise A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-gung der Fahrzeugpapiere enthält.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zuläs-sig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A99 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Ab-stand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). G21 Ist die Reifengröße 195/60R14 oder 195/55R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Nk1 Aufgrund der geringen Höhe des Mittenloches ist ein einwandfreier Sitz der Naben-Kappe des Sonderrades nicht gewährleistet. Es bestehen keine technischen Bedenken das Sonderrad ohne die mitgelieferte Naben-Kappe zu verwenden. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 10. Juli 2012 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2012. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 10. Juli 2012

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Auftraggeber DIEWE GmbH Haupstraße 19 86510 Asbach/Ried QM-Nr. 49 02 0111103 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell D115 Typ D115 Radgröße 6,5Jx15H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- führung

Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch-kreis- (mm)/ Mit-tenloch-ø (mm)

Einpress- tiefe (mm)

Rad- last (kg)

Abrollumfang (mm)

41004463 D115 4/100 / Ø63.5xØ60.1 4/100/60,1 44 510 2100 Kennzeichnungen KBA-Nummer 48912 Herstellerzeichen DIEWE Wheels Germany Radtyp und Ausführung D115 - 16341565 (s.o.) Radgröße 6,5Jx15H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 24 S02 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 110 - S03 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 105 24 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Dacia Nissan Renault Spurverbreiterung innerhalb 2%

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr.

kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin-weise

Auflagen und Hinweise

50-77 185/65R15 50-77 195/60R15 50-77 205/55R15

Dacia Logan SD/SR e2*2001/116*0314*..; e2*2001/116*0323*..; e2*2007/46*0030*..; e2*2007/46*0013*..

50-77 205/60R15

A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 Nk1 Sth S03

50-77 185/65R15 102 50-77 195/60R15 102 50-77 205/55R15 A01 K56 102

Dacia Logan MCV SD/SR e2*2001/116*0314*..; e2*2001/116*0323*..; e2*2007/46*0030*..; e2*2007/46*0013*.. - Kombi

50-77 205/60R15 A01 K44 K56 102

A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 Car Nk1 S03

50-77 185/65R15 50-77 195/60R15 50-77 205/55R15

Dacia Sandero SD/SR e2*2001/116*0314*..; e2*2001/116*0323*..; e2*2007/46*0013*..; e2*2007/46*0030*..

50-77 205/60R15

A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 Flh Nk1 S03

50-77 185/65R15 Dacia Sandero Step-way SD/SR e2*2001/116*0314*..; e2*2001/116*0323*..

50-77 195/60R15 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 Flh KMV Nk1 S03

48-81 185/55R15 K1c K2c 48-81 195/50R15 G66 K1c K2c K42

Nissan Micra K12 e11*2001/116*0195*. 48-81 195/55R15 K1c K25 K2c K42

A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 Cbo Flh Nk1 S01

59, 73 185/55R15 K1c 59, 73 195/50R15 K1c K2b 59, 73 195/55R15 K1c K2b K6g K6i K8c

Nissan Micra K13 e13*2007/46*1111*.. 59, 73 205/50R15 K1c K2b K6g K6i K8c

A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 Flh V15 S02

50-85 185/65R15 A31 Nissan Note E11 e11*2001/116*0268*.

50-85 195/60R15 A12 A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 Nk1 S01

48-102 185/60R15 A63 Renault Clio R e2*2001/116*0327*..; e2*2007/46*0008*..

48-102 195/55R15 A12 A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 B03 Car Flh Nk1 R1S RDK S01

48-102 185/60R15 A11 Renault Clio R e2*2001/116*0327*..; e2*2007/46*0008*..

48-102 195/55R15 A31 A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 B03 Car Flh Nk1 R1B RDK S01

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr.

kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin-weise

Auflagen und Hinweise

61-102 195/55R15 T85 T89 Z14 102 61-102 195/60R15 T86 T87 T88 X46 102 61-102 195/60R15 A01 G27 102 61-102 195/65R15 R09 102 61-102 195/65R15 A01 G01 102 61-102 205/50R15 T85 T86 Z14 102 61-102 205/55R15 A01 G27 T87 T88 102 61-102 205/55R15 T87 T88 X46 102 61-102 205/60R15 A01 G01 102 61-102 205/60R15 X11 102

Renault Laguna B56 G638, e2*93/81*0012*.., e2*98/14*0012*.. 61-84 185/55R15 T85 T86 Z14 102

A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 B02 B03 S01

60-96 195/65R15 A11 102 60-96 205/60R15 A12 102 60-96 215/60R15 A12 102

Renault Megane M e2*98/14*0272*.. 60-96 225/55R15 A12 102

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 B03 Flh RDK S01

76-96 195/65R15 A11 102 76-96 205/60R15 A12 102 76-96 215/60R15 A12 102

Renault Megane Cab-rio M e2*98/14*0272*.. - Cabrio/Coupé

76-96 225/55R15 A12 102

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 B03 Cbo Cpe RDK S01

60-96 195/65R15 A11 102 60-96 205/60R15 A12 102 60-96 215/60R15 A12 102

Renault Megane Grandtour M e2*98/14*0272*..

60-96 225/55R15 A12 102

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 B03 Car RDK S01

60-96 195/65R15 A11 102 60-96 205/60R15 A12 102 60-96 215/60R15 A12 102

Renault Megane Stu-fenheck M e2*98/14*0272*..

60-96 225/55R15 A12 102

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 B03 RDK Sth S01

48-82 185/55R15 A11 R37 T81 T82 48-82 185/60R15 A11

Renault Modus P e2*2001/116*0319*..; e2*2007/46*0007*..

48-82 195/55R15 A12

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A60 A99 Nk1 RDK S01

Auflagen und Hinweise A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-gung der Fahrzeugpapiere enthält.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A11 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zuläs-sig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-schloss auftragen, an der Antriebsachse verwendet werden. A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie. A63 Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch). A99 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Ab-stand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G27 Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 185/65R14 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulas-sungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeug-papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifen-größen zu überprüfen. G66 Bei Fahrzeugen mit 175/65R15 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbeschei-nigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu über-prüfen. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-ten Bereich abgedeckt sein. K25 Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motor-schutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-ten Bereich abgedeckt sein. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen. K8c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-verbreiterungen (Radlaufleisten). Nk1 Aufgrund der geringen Höhe des Mittenloches ist ein einwandfreier Sitz der Naben-Kappe des Sonderrades nicht gewährleistet. Es bestehen keine technischen Bedenken das Sonderrad ohne die mitgelieferte Naben-Kappe zu verwenden. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R1B Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiten Kotflügeln an Achse 1 und schmaler Spurweite an Achse 2 (6. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= A, C, F, H, R oder 6). R1S Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6. Stel-le der Fahrzeug-Ident. Nr.= 1, 2, 3, 4, D, E, L oder S). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das serien-mäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 175/55R15 195/50R15 Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 3 195/50R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 4 195/55R15 205/50R15 Nr. 5 205/45R15 215/40R15 Nr. 6 205/55R15 225/50R15 Nr. 7 205/60R15 225/55R15 Nr. 8 205/65R15 225/60R15 Nr. 9 235/70R15 275/60R15 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. X11 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/65R15, 205/60R15 oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). X46 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/65R14 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Z14 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-Serien-Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-tung). 102 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1020 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 10. Juli 2012 in Lambsheim statt.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2012. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 10. Juli 2012

Bohlander 00182554.DOC

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Auftraggeber DIEWE GmbH Haupstraße 19 86510 Asbach/Ried QM-Nr. 49 02 0111103 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell D115 Typ D115 Radgröße 6,5Jx15H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- füh-rung

Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch-kreis- (mm)/ Mit-tenloch-ø (mm)

Einpress- tiefe (mm)

Rad- last (kg)

Abrollumfang (mm)

41084463 D115 4/108 / ohne Ring 4/108/63,4 44 520 2100 Kennzeichnungen KBA-Nummer 48912 Herstellerzeichen DIEWE Wheels Germany Radtyp und Ausführung D115 - 16341565 (s.o.) Radgröße 6,5Jx15H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Ford Mazda Spurverbreiterung innerhalb 2%

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr.

kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin-weise

Auflagen und Hinweise

96-125 205/60R15 104 Ford Cougar BCV e9*96/79*0027*..

96-151 195/60R15 M+S R09 104 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 B02 B03 S01

44-99 185/55R15 R37 44-99 195/50R15

Ford Fiesta JA8, JR8 e9*2001/116*0069*..; e9*2007/46*0002*..; DE*2007/46*0072*..; e13*2007/46*1058*..

44-99 205/45R15

A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 B02 Flh S01

43-74 185/55R15 K2b R37 43-74 195/45R15 K2b R37 T78 43-74 195/50R15 K1a K1b K2b

Ford Fiesta JH1, JD3 e1*98/14*0191*.., e1*2001/116*0210*.. 43-74 205/45R15 K1b K2b T79 T81

A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 Flh S01

110 185/55R15 K2b R37 110 195/50R15 K1a K1b K2b 110 205/45R15 K1b K2b T79 T81

Ford Fiesta ST 150 JD3 e1*2001/116*0210*.. 110 205/50R15 K1a K1b K2b K46

A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 Flh Nk1 V15 S01

55-85 195/50R15 R37 T82 T83 55-85 195/55R15 R37 T84 T85 55-85 205/50R15 A01 K1c K42 55-96 195/60R15 A01 G03 55-96 195/60R15 R09

Ford Focus D . W, D . X e13*97/27*, 98/14*, 0037-40, 56-58*.. 55-96 205/55R15 A01 K1c K42

A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 B02 B03 Car Flh Sth S01

50-74 185/60R15 R09 50-74 195/55R15 A01 K1a K2b R37 50-74 195/60R15 A01 K1a K2b 50-74 205/55R15 A01 K1c K2b 50-74 215/50R15 A01 K1c K2b

Ford Fusion JU2 e1*98/14*0194*.. 50-74 215/55R15 A01 K1c K2b K46

A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 Nk1 S01

50-74 185/55R15 R37 50-74 195/45R15 R37 50-74 195/50R15

Mazda 2 DY e1*2001/116*0212*.. 50-74 205/45R15

A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 Flh S01

Auflagen und Hinweise A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-gung der Fahrzeugpapiere enthält.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zuläs-sig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A99 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Ab-stand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-ten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. Nk1 Aufgrund der geringen Höhe des Mittenloches ist ein einwandfreier Sitz der Naben-Kappe des Sonderrades nicht gewährleistet. Es bestehen keine technischen Bedenken das Sonderrad ohne die mitgelieferte Naben-Kappe zu verwenden. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T78 Reifen (LI 78) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 850kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T79 Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 175/55R15 195/50R15 Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 3 195/50R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 4 195/55R15 205/50R15 Nr. 5 205/45R15 215/40R15 Nr. 6 205/55R15 225/50R15 Nr. 7 205/60R15 225/55R15 Nr. 8 205/65R15 225/60R15 Nr. 9 235/70R15 275/60R15 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. 104 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1040 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 13. Juli 2012 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2012. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 13. Juli 2012

Bohlander 00182605.DOC

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Auftraggeber DIEWE GmbH Haupstraße 19 86510 Asbach/Ried QM-Nr. 49 02 0111103 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell D115 Typ D115 Radgröße 6,5Jx15H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- füh-rung

Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch-kreis- (mm)/ Mit-tenloch-ø (mm)

Einpress- tiefe (mm)

Rad- last (kg)

Abrollumfang (mm)

41082765 D115 4/108 / ohne Ring 4/108/65,1 27 570 2100 Kennzeichnungen KBA-Nummer 48912 Herstellerzeichen DIEWE Wheels Germany Radtyp und Ausführung D115 - 16341565 (s.o.) Radgröße 6,5Jx15H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Schraube M12x1,25 Kegel 60° 100 24 S02 Schraube M12x1,25 Kegel 60° 90 24 S03 Schraube M12x1,25 Kegel 60° 110 24 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Citroen Peugeot Spurverbreiterung innerhalb 2%

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr.

kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin-weise

Auflagen und Hinweise

55-88 195/65R15 A33 R37 T91 114 55-88 195/70R15 A33 R37 T92 114 55-88 195/70R15C A33 R35 R37 114

Citroen Berlingo (III) 7*****, 7, B9 e2*2001/116*0366*..; e2*2007/46*0002*..; N129 - incl. Faclift 2012

55-88 205/65R15 A90 114

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 S01

65-103 195/65R15 A33 M+S 65-88 195/65R15 A33

Citroen C4 L***** e2*2001/116*0302*.. 65-88 205/60R15 A12

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 B03 B83 Cpe Lim RDK S01

68-88 195/65R15 A11 114 68-88 205/60R15 A33 114

Citroen C4 N e2*2007/46*0040*..; e2*2007/46*0079*..

68-88 215/60R15 A12 114

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 B03 Flh S01

80,88,92 205/65R15 A33 114 80,88,92 215/60R15 A30 114

Citroen C4 Picasso U*****, U e2*2001/116*0345*..; e2*2007/46*0061*..

80,88,92 225/60R15 A12 114

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A60 A99 B03 RDK S01

50-80 185/55R15 R37 Peugeot 1007 K***** e2*2001/116*0300*..

50-80 185/60R15 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 S01

40-80 185/55R15 A01 Flh K1a Z14 Peugeot 206 2*...* e2*93/81,98/14, 2001/116* 0085, 0168-0174, 0212, 0237-0239, 0250, 0291, 0310, 0311, 0343*..

65-100 185/55R15 Cbo Flh R37 Z15 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 B03 S01

Peugeot 206 RC 2*RFK* e2*2001/116*0269*..

130 195/55R15 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 B03 Flh S01

Peugeot 206 SW 2*...* e2*98/14,2001/116* 0174, 0212, 0237-0239, 0250, 0291, 0310, 0311, 0343*..

44-80 185/55R15 K1b R37 A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 Car S01

44 185/60R15 A01 G03 44-55 185/55R15

Peugeot 206+ 2***** e2*2001/116*0374*..; e2*2007/46*0109*..

50,54,55 185/60R15 R09

A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 Flh S02

50-110 185/65R15 A39 M+S 50-110 195/60R15 A12 M+S 50-88 185/65R15 A39

Peugeot 207, 207SW W*****, W e2*2001/116*0340*.., e2*2007/46*0072*.. 50-88 195/60R15 A12

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 B03 B83 Car Flh S03

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr.

kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin-weise

Auflagen und Hinweise

50-103 195/65R15 A13 M+S 50-80 195/65R15 A13

Peugeot 307 3*...* e2*98/14,2001/116* 0235,0242-245,0251, 0252,0287-0288, 0290,0299,0301, 0313,0333*..

50-80 205/60R15 A12

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 B83 Flh S01

50-103 195/65R15 A13 M+S 50-80 195/65R15 A13

Peugeot 307 Break/SW 3*...* e2*98/14,2001/116* 0235,0242-245,0251, 0252,0287-288,0299, 0301,0313,0333*..

50-80 205/60R15 A12

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 B83 Car S01

Peugeot 307 CC 3*...* e2*98/14,2001/116* 0235,0243-244,0290, 0313*.. - Cabrio/Coupé

80-103 195/65R15 A13 M+S A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 B83 Cbo S01

66-120 195/65R15 A13 114 66-120 205/60R15 A13 114

Peugeot 308 4*****, 4 e2*2001/116*0362*.., e2*2007/46*0101*.. - Fließheck incl. Facelift 2011

66-120 215/60R15 A12 114

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 B03 B83 Flh S01

66-120 195/65R15 A13 114 66-120 205/60R15 A13 114

Peugeot 308 SW 4*****, 4 e2*2001/116*0362*.., e2*2007/46*0101*.. incl. Facelift 2011

66-120 215/60R15 A12 114

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 B03 B83 Car S01

47-116 195/50R15 R37 T82 T83 Peugeot 405 15B, 4B, 15E, 4E E666, /1,/2, E815, /1,/2

47-116 195/55R15 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 Car Lim S02

55-88 195/65R15 A33 R37 T91 114 55-88 195/70R15 A33 R37 T92 114 55-88 195/70R15C A33 R35 R37 114

Peugeot Partner (III) 7*****, 7, B9 e2*2001/116*0365*..; e2*2007/46*0001*..; N128 - incl. Faclift 2012

55-88 205/65R15 A90 114

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 S01

55-88 195/65R15 A11 R37 114 55-88 195/70R15C A11 R09 R35 114

Peugeot Partner (III) 7*****, 7, B9 e2*2001/116*0365*..; e2*2007/46*0001*..; N128 - incl. Faclift 2012

55-88 205/65R15 A11 114

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 S01

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Auflagen und Hinweise A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-gung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A11 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zuläs-sig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A39 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Ket-tenschloß auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie. A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A99 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Ab-stand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). B83 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 283x26 mm an Achse 1. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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R35 Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das serien-mäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Z14 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-Serien-Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-tung). Z15 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-tung). 114 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1140 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 13. Juli 2012 in Lambsheim statt.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2012. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 13. Juli 2012

Bohlander 00182606.DOC

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Auftraggeber DIEWE GmbH Haupstraße 19 86510 Asbach/Ried QM-Nr. 49 02 0111103 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell D115 Typ D115 Radgröße 6,5Jx15H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- füh-rung

Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch-kreis- (mm)/ Mit-tenloch-ø (mm)

Einpress- tiefe (mm)

Rad- last (kg)

Abrollumfang (mm)

51003863 D115 5/100 / Ø63.5xØ54.1 5/100/54,1 38 520 2100 Kennzeichnungen KBA-Nummer 48912 Herstellerzeichen DIEWE Wheels Germany Radtyp und Ausführung D115 - 16341565 (s.o.) Radgröße 6,5Jx15H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Lexus Subaru Toyota Spurverbreiterung innerhalb 2%

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr.

kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin-weise

Auflagen und Hinweise

73 195/65R15 A91 104 Lexus CT200h A10(a) e11*2007/46*0150*..

73 205/60R15 A12 104 A02 A04 A05 A08 A09 A18 A58 A99 Flh Z15 S01

66, 73 185/60R15 66, 73 185/65R15 66, 73 195/60R15 A01 K1a K2b K6f K6g K6i 66, 73 205/55R15 A01 K1c K2b K6f K6h K6i

Subaru Trezia D1(a) e11*2007/46*0021*.. 66, 73 205/60R15 A01 K1c K2b K6f K6h K6i

A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A58 A99 S01

66-110 195/60R15 A11 66-110 205/50R15 A01 A12 K42 K56 66-110 205/55R15 A01 A12 K42 K56

Toyota Avensis T22 e11*96/79*0077*.. 66-81 195/55R15 A11 R37 T84 T85

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 Car Flh Sth S01

81-95 195/65R15 A13 104 81-95 205/60R15 A33 104 81-95 215/55R15 A12 104

Toyota Avensis T25 e11*2001/116*0196*. 81-95 225/55R15 A01 A12 K42 K46 104

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 B03 Car Flh Sth V15 S01

62-118 185/65R15 104 62-118 195/60R15 104

Toyota Camry V2 E501, /1 62-118 205/55R15 104

A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 S01

116-129 185/65R15 116-129 195/60R15 116-129 205/55R15 54-98 195/55R15

Toyota Carina E T19, T19U G004, G172, e11*93/81*0010*.. 54-98 205/50R15

A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 S01

72-89 185/55R15 T81 T82 72-89 195/50R15 72-89 195/55R15 A01 K42

Toyota Carina II T17 E868 72-89 205/50R15

A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 S01

63-110 195/50R15 63-110 195/55R15

Toyota Celica T16 E195 63-110 205/50R15 A01 K41 K42

A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 S01

115 195/60R15 A11 M+S R09 77-115 195/55R15 A11 R37 77-115 205/50R15 A12 R37 77-115 205/55R15 A12 R37

Toyota Celica T18 F411 77-115 215/50R15 A12

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 S01

77-115 195/55R15 A11 M+S R37 77-115 205/50R15 A12

Toyota Celica T18C F683 77-115 205/55R15 A12

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 S01

150-153 195/60R15 A11 M+S 150-153 205/55R15 A11 M+S

Toyota Celica T18F F410 150-153 215/50R15 A12

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 S01

85-129 195/55R15 R37 85-129 195/60R15 R37 85-129 205/50R15 R37

Toyota Celica T20 G608, e1*93/81*0006*.. 85-129 205/55R15

A02 A04 A05 A08 A09 A13 A18 A99 S01

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr.

kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin-weise

Auflagen und Hinweise

105-141 195/60R15 A11 R37 Toyota Celica T23 e11*98/14*0122*.., e11*2001/116*0122*.

105-141 205/55R15 A12 A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 B03 S01

73 195/65R15 Toyota Prius (III) XW3(a), XW3P e11*2001/116*0264*. e11*2007/46*0015*..

73 205/60R15 A01 K1a K1b K6f A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 S01

66, 73 185/60R15 66, 73 185/65R15 66, 73 195/60R15 A01 K1a K2b K6f K6g K6i 66, 73 205/55R15 A01 K1c K2b K6f K6h K6i

Toyota Verso-S XP12(a) e11*2007/46*0020*.. 66, 73 205/60R15 A01 K1c K2b K6f K6h K6i

A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A58 A99 S01

Auflagen und Hinweise A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-gung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A11 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zuläs-sig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ket-tenschloß auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A99 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Ab-stand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-ten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K6f An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach Radmitte vollständig umzulegen. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K6h An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-schnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befesti-gungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen. K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 175/55R15 195/50R15 Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 3 195/50R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 4 195/55R15 205/50R15 Nr. 5 205/45R15 215/40R15 Nr. 6 205/55R15 225/50R15 Nr. 7 205/60R15 225/55R15 Nr. 8 205/65R15 225/60R15 Nr. 9 235/70R15 275/60R15 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Z15 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-tung). 104 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1040 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 13. Juli 2012 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2012. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 13. Juli 2012

Bohlander 00182607.DOC

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Auftraggeber DIEWE GmbH Haupstraße 19 86510 Asbach/Ried QM-Nr. 49 02 0111103 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell D115 Typ D115 Radgröße 6,5Jx15H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- füh-rung

Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch-kreis- (mm)/ Mit-tenloch-ø (mm)

Einpress- tiefe (mm)

Rad- last (kg)

Abrollumfang (mm)

51003863 D115 5/100 / Ø63.5xØ56.1 5/100/56,1 38 520 2100 Kennzeichnungen KBA-Nummer 48912 Herstellerzeichen DIEWE Wheels Germany Radtyp und Ausführung D115 - 16341565 (s.o.) Radgröße 6,5Jx15H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 90 - S02 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 100 - S03 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 110 25 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller MG Rover Subaru Spurverbreiterung innerhalb 2%

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr.

kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin-weise

Auflagen und Hinweise

85-130 195/65R15 104 85-130 205/65R15 A01 K1c K2b K42 K56 104

Rover 75, MG ZT RJ, J e11*98/14*0111*.., e11*2001/116*0111*.

85-130 215/60R15 A01 K1c K2b K42 K56 104

A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 B03 Lim S03

85-130 195/65R15 R37 104 85-130 205/65R15 A01 K1c K2b 104

Rover 75, MG ZT-T RJ, J e11*98/14*0111*.., e11*2001/116*0111*. - Tourer/Kombi

85-130 215/60R15 A01 K1c K2b K42 K56 104

A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 B03 Car S03

125,130 205/70R15 M+S R09 90,92 205/70R15

Subaru Forester SF e13*96/79*0029*.., e13*98/14*0029*..

90,92 215/65R15 A01 K42

A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 B03 S01

90-125 195/65R15 R09 104 90-125 195/70R15 R09 104 90-125 205/70R15 R37 104

Subaru Forester SFS e1*97/27*0088*.., e1*98/14*0088*.. 90-125 215/65R15 A01 K42 104

A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 B03 S01

90-116 195/65R15 R09 104 90-116 195/70R15 R37 104 90-116 205/70R15 104 90-116 215/65R15 104 90-116 225/60R15 A01 Z49 104

Subaru Forester SG, SGS, SGG e13*98/14*0087*.., e1*2001/116*0209*.., e11*2001/116*0242*. 90-116 235/60R15 A01 K1c K2c K42 K45 Z49 104

A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 B03 S01

79 195/65R15 104 Subaru Impreza G3, G3S e1*2001/116*0438*.., e1*2001/116*0460*..

79 205/60R15 A01 K1c 104 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 B03 Flh KOV S02

70-118 185/65R15 K42 R37 T87 T88 Z49 104 70-118 195/60R15 K42 T86 T87 T88 Z49 104 70-118 205/50R15 K42 R09 T85 T86 Z49 104 70-118 205/55R15 K42 T87 T88 Z49 104 70-118 205/60R15 K42 Z49 104 70-118 215/55R15 K1c K42 Z49 104 70-118 225/50R15 K1c K2c K42 Z49 104

Subaru Impreza GD/GG ww GD/GGS e1*98/14*0145*.., e1*98/14*0163*.. - Kombi 70-118 225/55R15 K1c K2c K42 K44 Z49 104

A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 B03 S01

70-118 185/65R15 A13 R37 104 70-118 195/60R15 A13 104 70-118 205/50R15 A12 R09 T85 T86 104 70-118 205/55R15 A12 104 70-118 205/60R15 A01 A12 Z49 104 70-118 215/55R15 A01 A12 K42 Z49 104 70-118 225/50R15 A01 A12 K42 Z49 104

Subaru Impreza GD/GG ww GD/GGS e1*98/14*0145*.., e1*98/14*0163*.. - Limousine 70-118 225/55R15 A01 A12 K42 Z49 104

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 B03 Sth S01

66-92 195/55R15 K41 K42 K45 K56 R37 66-92 195/60R15 K41 K42 K45 K56 R37 66-92 205/50R15 K1c K2b K41 K42 K45 K56 R37

Subaru Impreza GFC, GC/GF G334, e13*96/79, 98/14 *0026*..

66-92 205/55R15 K1c K2b K41 K42 K45 K56

A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 B03 S01

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Auflagen und Hinweise A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-gung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zuläs-sig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A99 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Ab-stand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig).

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-ten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-ten Bereich abgedeckt sein. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-verbreiterungen (Radlaufleisten). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Z49 An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittskante (Gummi- bzw. Kunststoff-Kederband) zu entfernen. 104 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1040 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 13. Juli 2012 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2012. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 13. Juli 2012

Bohlander 00182608.DOC

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Auftraggeber DIEWE GmbH Haupstraße 19 86510 Asbach/Ried QM-Nr. 49 02 0111103 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell D115 Typ D115 Radgröße 6,5Jx15H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- führung

Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch-kreis- (mm)/ Mit-tenloch-ø (mm)

Einpress- tiefe (mm)

Rad- last (kg)

Abrollumfang (mm)

51003863 D115 5/100 / Ø63.5xØ57.1 5/100/57,1 38 520 2100 Kennzeichnungen KBA-Nummer 48912 Herstellerzeichen DIEWE Wheels Germany Radtyp und Ausführung D115 - 16341565 (s.o.) Radgröße 6,5Jx15H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 120 25 S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 120 - Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Audi Chrysler Seat Skoda Volkswagen Spurverbreiterung innerhalb 2%

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr.

kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin-weise

Auflagen und Hinweise

63 185/60R15 A13 63 195/55R15 A13 63-136 185/60R15 A13 M+S 63-136 195/55R15 A13 M+S

Audi A1, -/Sportback 8X e1*2007/46*0414*..; e1*2007/46*0509*.. 63-136 205/55R15 A12

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A58 A99 Flh S01

55-81 185/55R15 55-81 195/50R15 A01 B51 55-81 195/55R15 A01 B51 K46

Audi A2 8Z e1*98/14*0131*.., e1*2001/116*0131*.. 55-81 205/50R15 A01 B51 K42 K45 K46

A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 V15 S01

132 195/65R15 A13 M+S R09 104 66-110 185/65R15 A13 M+S R09 104 66-110 195/65R15 A13 104 66-110 205/55R15 A33 104

Audi A3 8L e1*95/54*0042*.., e1*98/14*0042*.. 66-132 205/60R15 A33 104

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 B03 S01

85-105 185/65R15 M+S R09 104 85-110 195/65R15 104

Chrysler PT Cruiser PT e11*98/14*0058*.. - mit Handschaltung

85-110 205/60R15 104

A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 B02 B03 B25 Cbo Flh S02

100-110 185/65R15 M+S R09 104 100-110 195/65R15 L02 104

Chrysler PT Cruiser PT e11*98/14*0058*.. - mit Automatik-Getr.

100-110 205/60R15 L02 104

A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 B02 B03 B25 Cbo Flh S02

104-149 185/65R15 A11 M+S T87 T88 104 104-149 205/65R15 A12 104

Chrysler Sebring JR e11*98/14*0138*.. - Cabrio

104-149 225/60R15 A01 A12 K2b K42 R03 104

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 B02 B03 Cbo V15 S02

104-149 185/65R15 A11 M+S T87 T88 104 104-149 205/65R15 A12 104

Chrysler Sebring JR e11*98/14*0138*.. - Limousine

104-149 225/60R15 A01 A12 K15 K2b K42 R03 104

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 B02 B03 Lim V15 S02

96-120 185/65R15 K2b K42 K56 R37 104 96-120 195/65R15 K1a K2c K42 K56 104

Chrysler Stratus JA (M.6.) e11*93/81*0012*.. 96-120 205/60R15 K1a K2c K42 K45 K56 104

A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 B03 S02

96-120 195/60R15 K1c K42 K56 104 Chrysler Stratus JX e11*93/81*0028*..

96-120 205/60R15 K1c K2b K42 K56 104 A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 B02 B03 S02

44-110 185/55R15 M+S T82 T86 44-110 195/50R15 T82 44-110 195/55R15 R09 44-110 205/50R15 A01 K1c K2b

Seat Ibiza / Cordoba 6L e9*98/14*0041*.., e9*2001/116*0041*.. 44-77 185/55R15 R37 T82 T86

A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 B03 Flh Sth V15 S01

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr.

kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin-weise

Auflagen und Hinweise

44-110 185/60R15 A90 44-110 195/55R15 A12 44-110 205/50R15 A01 A12 K1a K1b K2b 44-110 205/55R15 A01 A12 K1a K1b K2b

Seat Ibiza / Ibiza ST 6J, 6JN e9*2001/116*0067*.., e9*2007/46*0001*.. - incl. Facelift 2012 44-77 185/55R15 A90 R37 T81 T82

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 Car Flh V15 S01

132 185/60R15 A90 132 195/55R15 A12 132 205/50R15 A01 A12 K1a K1b K2b

Seat Ibiza Cupra 6J e9*2001/116*0067*.. 132 205/55R15 A01 A12 K1a K1b K2b

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 B03 B91 Flh S01

50-110 195/65R15 A13 R37 50-110 205/60R15 A33

Seat Toledo / Leon 1M e9*97/27*0026*.., e9*98/14*0026*..

50-81 185/65R15 A13 R37

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 B03 Flh Lim S01

44-77 185/55R15 A90 T81 T82 T85 44-77 185/60R15 A01 A12 G03 44-77 185/60R15 A12 R09 44-77 195/50R15 A12 T82 T83 44-77 195/55R15 A12

Skoda Fabia 5J e11*2001/116*0291*..; e11*2007/46*0013*.. 44-77 205/50R15 A01 A12 K1a K1b K2b

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 Car Flh V15 S01

37-96 185/55R15 A13 T81 T82 T85 37-96 195/50R15 A01 A12 K1a K2b K46 T82 T83

Skoda Fabia 6Y e11*98/14*0123*.. 37-96 215/45R15 A01 A12 K1a K2b K46 R70

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 B03 Car Flh Sth V15 S01

132 185/55R15 A90 M+S T85 132 195/50R15 A12 M+S T83 132 195/55R15 A12 M+S

Skoda Fabia RS 5J e11*2001/116* 0291*27-.. 132 205/50R15 A01 A12 K1a K1b K2b M+S

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 Flh S01

44-110 195/65R15 A13 104 Skoda Octavia 1U e11*95/54*0066*..; e11*2001/116*0066*; e11*2007/46*0011*..

44-110 205/60R15 A33 104 A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 B03 Car Lim S01

51-66 185/55R15 A33 T82 T85 T86 51-66 185/60R15 A01 A12 K44 K46 51-66 195/50R15 A01 A12 K2b K44 T82 T83 51-66 195/55R15 A01 A12 K2b K44

Skoda Praktik 5J N083; e11*2007/46*0013*.. 51-66 205/50R15 A01 A12 K1a K2b K44

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A58 A99 S01

47-77 185/55R15 A33 T82 T86 47-77 185/60R15 A01 A12 K44 K46 47-77 195/50R15 A01 A12 K2b K44 T82 T83 47-77 195/55R15 A01 A12 K2b K44

Skoda Roomster 5J e11*2001/116*0291*; e11*2007/46*0013*.. 47-77 205/50R15 A01 A12 K1a K2b K44

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A58 A99 Npf S01

55-77 185/55R15 A33 M+S T81 T82 T85 55-77 185/60R15 A12 55-77 195/55R15 A12

Skoda Roomster Scout 5J e11*2001/116*0291*; e11*2007/46*0013*..

55-77 205/50R15 A12

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A58 A99 KMV S01

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr.

kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin-weise

Auflagen und Hinweise

55-110 195/65R15 A33 R37 104 VW Beetle, -Cabrio 9C, 1Y e1*97/27,98/14, 2001/116*0106*.., e1*2001/116*0205*..

55-110 205/60R15 A01 A30 K1c 104 A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 B03 Cbo Flh S01

51-77 185/55R15 A33 R37 T81 T82 T85 51-77 185/60R15 A33 51-77 195/55R15 A12 51-77 205/50R15 A12

VW Cross Polo 6R e1*2001/116*0510*.. 51-77 205/55R15 A12

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 Flh KMV V15 S01

40-55 185/55R15 40-55 195/50R15 A01 K1a K2b 40-55 195/55R15 A01 K1a K2b

VW Fox 5Z e1*2001/116*0301*.. 40-55 205/50R15 A01 K1a K1b K2b

A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 Flh Npf V15 S01

50-110 195/65R15 A13 R37 104 VW Golf (IV), Bora 1J e1*96/79, 98/14, 2001/116*0071*..

50-110 205/60R15 A33 104 A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 B03 Car Flh Sth VW8 S01

44-77 185/55R15 A90 R37 T81 T82 T85 44-77 185/60R15 A90 44-77 195/55R15 A01 A12 K2b 44-77 205/50R15 A01 A12 K1b K2b

VW Polo 6R e1*2001/116*0510*.. e1*2007/46*0486*.. 44-77 205/55R15 A01 A12 K1b K2b

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 Flh Npf V15 S01

40-110 185/55R15 M+S T82 T86 40-110 195/50R15 M+S T82 T83 40-110 195/55R15 R09 40-110 205/50R15 A01 K1a K2b 40-77 185/55R15 R37 T82 T86 40-77 195/50R15 T82 T83

VW Polo 9N e1*98/14*0174*.., e1*2001/116*0174*.. 40-96 195/55R15 A01 G03

A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 Flh Npf Sth V15 S01

40-77 185/60R15 A13 M+S 40-77 195/55R15 A12 M+S

VW Polo -Fun/Cross- 9N e1*2001/116*0174*.. 40-77 205/50R15 A12 M+S

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 Flh KMV S01

132 185/60R15 A90 M+S 132 195/55R15 A01 A12 K2b M+S 132 205/50R15 A01 A12 K1b K2b M+S

VW Polo GTI 6R e1*2001/116*0510*.. 132 205/55R15 A01 A12 K1b K2b M+S

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 Flh Npf S01

Auflagen und Hinweise A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-gung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A11 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zuläs-sig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A99 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Ab-stand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). B25 Durch Verlegen des Handbremsseiles bzw. deren Halterungen ist eine ausreichende Freigän-gigkeit von mindestens 6 mm zur Rad- / Reifenkombination herzustellen. B51 Auf einen ausreichenden Abstand (mindestens 6 mm) der Rad- / Reifenkombination zum Bremsschlauch, zur Verschleißanzeige oder zum ABS-Kabel bzw. deren Halterungen ist zu achten. B91 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 312 mm an Achse1. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K15 Eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination im Türbereich an Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Türkante sowie der Spritzgummis herzustellen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-ten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-ten Bereich abgedeckt sein. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-verbreiterungen (Radlaufleisten). L02 Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Rei-fenkombination herzustellen. Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. Npf Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw. Scout. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen) R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 175/55R15 195/50R15 Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 3 195/50R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 4 195/55R15 205/50R15 Nr. 5 205/45R15 215/40R15 Nr. 6 205/55R15 225/50R15 Nr. 7 205/60R15 225/55R15 Nr. 8 205/65R15 225/60R15 Nr. 9 235/70R15 275/60R15 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. VW8 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführung mit belüfteter Bremsscheibe, Durchmesser 312 mm, Dicke 25 mm an Achse 1 (Bremssattel-Typ Ate DE 54). 104 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1040 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 16. Juli 2012 in Lambsheim statt.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2012. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 16. Juli 2012

Bohlander 00182647.DOC

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Auftraggeber DIEWE GmbH Haupstraße 19 86510 Asbach/Ried QM-Nr. 49 02 0111103 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell D115 Typ D115 Radgröße 6,5Jx15H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- führung

Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch-kreis- (mm)/ Mit-tenloch-ø (mm)

Einpress- tiefe (mm)

Rad- last (kg)

Abrollumfang (mm)

51084563 D115 5/108 / Ø63.5xØ60.1 5/108/60,1 45 550 2100 Kennzeichnungen KBA-Nummer 48912 Herstellerzeichen DIEWE Wheels Germany Radtyp und Ausführung D115 - 16341565 (s.o.) Radgröße 6,5Jx15H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 110 25 S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 24 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Renault Spurverbreiterung innerhalb 2%

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr.

kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin-weise

Auflagen und Hinweise

Renault Espace J63 F691

110 195/65R15 T91 T95 110 A02 A04 A05 A08 A09 A18 A30 A99 B02 B03 Nk1 S01

72-123 185/65R15 M+S R09 110 72-123 195/60R15 R09 110 72-123 205/55R15 T87 T88 110 72-123 215/50R15 A01 K1a T88 X06 110 72-140 195/65R15 R09 110 72-140 205/60R15 110 72-140 215/55R15 A01 K1a X07 110 72-140 225/50R15 A01 K1c K41 110

Renault Laguna B56 G638, e2*93/81*0012*.., e2*98/14*0012*.. 72-140 225/55R15 A01 K1c K41 X07 110

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A30 A99 B02 B03 Lim Nk1 Re4 V15 S01

Renault Laguna G e2*98/14*0206*..

66-89 195/65R15 R09 110 A02 A04 A05 A08 A09 A11 A18 A99 B03 Car Lim RDK Re1 S02

82-140 195/65R15 A13 110 Renault Safrane B54 G199, e2*93/81*0063*.., e2*98/14*0063*..

82-140 205/60R15 A12 T90 T91 110 A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 B02 B03 Nk1 Re4 S01

Auflagen und Hinweise A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-gung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A11 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zuläs-sig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft. A99 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Ab-stand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-ten Bereich abgedeckt sein. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. Nk1 Aufgrund der geringen Höhe des Mittenloches ist ein einwandfreier Sitz der Naben-Kappe des Sonderrades nicht gewährleistet. Es bestehen keine technischen Bedenken das Sonderrad ohne die mitgelieferte Naben-Kappe zu verwenden. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das serien-mäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen. Re1 Das Sonderrad ist nur zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser bis max. 280 mm an Achse 1. Re4 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit belüfteter Scheibenbremse (Durchmesser 262 mm) an Achse 1. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 175/55R15 195/50R15 Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 3 195/50R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 4 195/55R15 205/50R15 Nr. 5 205/45R15 215/40R15 Nr. 6 205/55R15 225/50R15 Nr. 7 205/60R15 225/55R15 Nr. 8 205/65R15 225/60R15 Nr. 9 235/70R15 275/60R15 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. X06 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/60R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). X07 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 205/60R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). 110 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1100 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 13. Juli 2012 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2012. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 13. Juli 2012

Bohlander 00182610.DOC

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Auftraggeber DIEWE GmbH Haupstraße 19 86510 Asbach/Ried QM-Nr. 49 02 0111103 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell D115 Typ D115 Radgröße 6,5Jx15H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- führung

Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch-kreis- (mm)/ Mit-tenloch-ø (mm)

Einpress- tiefe (mm)

Rad- last (kg)

Abrollumfang (mm)

51084563 D115 5/108 / ohne Ring 5/108/63,4 45 550 2100 Kennzeichnungen KBA-Nummer 48912 Herstellerzeichen DIEWE Wheels Germany Radtyp und Ausführung D115 - 16341565 (s.o.) Radgröße 6,5Jx15H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 130 - Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Ford Spurverbreiterung innerhalb 2%

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr.

kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin-weise

Auflagen und Hinweise

66-100 195/65R15 A33 110 Ford C-MAX DM2 e13*2001/116*0109*.

66-100 205/60R15 A12 110 A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 B02 B03 B81 S01

59-92 195/65R15 A33 110 59-92 205/60R15 A12 110 59-92 215/60R15 A12 110

Ford Focus DA3, DB3 e13*2001/116* 0144,0157*.. 59-92 225/55R15 A12 110

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 B02 B03 Car Flh Sth V15 S02

Auflagen und Hinweise A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-gung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zuläs-sig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A99 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Ab-stand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). B81 Nicht zulässig für Fahrzeuge mit elektronischem Parkbremssystem (EPB). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 175/55R15 195/50R15 Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 3 195/50R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 4 195/55R15 205/50R15 Nr. 5 205/45R15 215/40R15 Nr. 6 205/55R15 225/50R15 Nr. 7 205/60R15 225/55R15 Nr. 8 205/65R15 225/60R15 Nr. 9 235/70R15 275/60R15 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. 110 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1100 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 13. Juli 2012 in Lambsheim statt.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2012. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 13. Juli 2012

Bohlander 00182611.DOC

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Auftraggeber DIEWE GmbH Haupstraße 19 86510 Asbach/Ried QM-Nr. 49 02 0111103 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell D115 Typ D115 Radgröße 6,5Jx15H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- führung

Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch-kreis- (mm)/ Mit-tenloch-ø (mm)

Einpress- tiefe (mm)

Rad- last (kg)

Abrollumfang (mm)

51124566 D115 5/112 / Ø66.6xØ57.1 5/112/57,1 45 550 2100 Kennzeichnungen KBA-Nummer 48912 Herstellerzeichen DIEWE Wheels Germany Radtyp und Ausführung D115 - 16341565 (s.o.) Radgröße 6,5Jx15H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 120 28,3 S02 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 120 25 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Audi Seat Skoda Volkswagen Spurverbreiterung innerhalb 2%

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr.

kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin-weise

Auflagen und Hinweise

77 195/65R15 A13 110 Audi A3, -/Sportback 8P, 8PA, 8PB e1*2001/116*0217*..; e1*2001/116*0241*..; e1*2001/116*0418*..; e13*2007/46*1082*..

77 205/60R15 A13 110 A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 B03 Flh S01

74-110 195/65R15 A13 110 74-110 205/60R15 A13 T90 T91 110 74-110 205/65R15 A12 110 74-125 195/65R15 A13 M+S 110 74-125 205/60R15 A13 M+S T90 T91 110

Audi A4 8E e1*98/14*0151*.., e1*2001/116*0151*.. 74-125 205/65R15 A12 M+S 110

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 B03 Car Lim S02

63-118 195/65R15 A13 110 Seat Altea / Toledo 5P, 5PN e9*2001/116*0050*.. e9*2007/46*0012*..

63-118 205/60R15 A33 110 A02 A04 A05 A08 A09 A18 A60 A99 B03 Flh KOV SeF Sth S01

63-118 195/65R15 A33 Seat Leon 1P, 1PN e9*2001/116*0052*..; e9*2007/46*0013*..

63-118 205/60R15 A12 A02 A04 A05 A08 A09 A18 A58 A99 B03 Flh S01

55-110 195/65R15 A13 110 55-110 205/60R15 A12 T90 T91 110

Skoda Octavia 1Z e11*2001/116*0230*; e11*2007/46*0012*..

55-110 225/55R15 A01 A12 K1a 110

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 B03 B88 Car Lim Npf V15 S01

51-81 195/65R15 A13 T91 T95 110 VW Caddy 2K, 2KN e1*2001/116*0252*..; e1*2007/46*0217*..; L320 - incl. MJ 2011

51-81 205/60R15 A01 A12 K1a T91 T95 110 A02 A04 A05 A08 A09 A18 A57 A59 A99 Nk1 S01

62-103 195/65R15 A13 T91 T95 110 VW Caddy Maxi 2K, 2KN e1*2001/116*0252*..; e1*2007/46*0217*..; L320 - incl. MJ 2011

62-103 205/60R15 A01 A12 K1a T91 T95 110 A02 A04 A05 A08 A09 A18 A57 A67 A99 B03 B88 Nk1 S01

75-103 195/65R15 A13 M+S 110 75-103 205/60R15 A33 M+S T90 T91 110

VW Cross Touran 1T, 1t e1*2001/116*0211*..; e1*2007/46*0357*..; DE*2007/46*0506*.. - incl. Facelift 2011

75-103 205/65R15 A12 M+S 110

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 B03 KMV Nk1 S01

55-110 195/65R15 A13 R37 110 VW Golf (V) 1K e1*2001/116* 0242*00-24

55-110 205/60R15 A30 110 A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 B03 Flh Nk1 S01

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr.

kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin-weise

Auflagen und Hinweise

59-110 195/65R15 A33 R37 110 VW Golf (V) Variant 1KM e1*2001/116* 0328*00-14

59-110 205/60R15 A12 110 A02 A04 A05 A08 A09 A18 A58 A99 B03 Car Nk1 S01

59-103 195/65R15 A31 110 VW Golf (VI) 1K e1*2001/116 *0242*25-..; e1*2007/46*0490*.. - Fließheck/Cabrio

59-103 205/60R15 A12 110 A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 B03 Cbo Flh Nk1 S01

59-90 195/65R15 A31 110 VW Golf (VI) Variant 1KM e1*2001/116*0328*..; e1*2007/46*0492*..

59-90 205/60R15 A12 110 A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 B03 Car Nk1 S01

55-110 195/65R15 A33 R37 110 VW Golf Plus 1KP e1*2001/116*0304*.. e1*2007/46*0491*..

55-110 205/60R15 A12 110 A02 A04 A05 A08 A09 A18 A58 A99 B03 Flh Nk1 S01

77,90,103 195/65R15 A33 77,90,103 205/60R15 A12

VW Jetta 16, 16H e1*2007/46*0539*..; e1*2007/46*0584*..

77,90,103 215/60R15 A12

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A58 A99 B03 Sth S01

66-110 195/65R15 A33 R37 110 VW Jetta 1KM e1*2001/116*0328*..

66-110 205/60R15 A12 110 A02 A04 A05 A08 A09 A18 A58 A99 B03 Nk1 Sth S01

66-142 195/65R15 A13 110 66-142 205/60R15 A13 110 66-142 215/55R15 A12 T89 110

VW Passat 3B e1*95/54*0043*.., e1*98/14*0043*.. 66-142 225/55R15 A01 A12 K46 R03 110

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 B03 Car Lim Nk1 V15 S02

74-110 195/65R15 A13 R09 110 74-110 195/65R15 A13 M+S 110

VW Passat 3BG e1*98/14*0157*.., e1*2001/116*0157*..

74-110 205/60R15 A12 110

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A58 A58 A99 B03 Car Lim S02

66-110 195/65R15 A13 T91 110 VW Touran 1T e1*2001/116* 0211*00-22; e1*2007/46* 0357*00-01

66-110 205/60R15 A01 A12 K1a K2b T90 T91 110 A02 A04 A05 A08 A09 A18 A58 A99 B03 Nk1 Npf S01

66-103 195/65R15 A13 T91 T95 110 VW Touran 1T, 1t e1*2001/116* 0211*23-..; e1*2007/46* 0357*02-..; DE*2007/46*0506*.. ab MJ 2011

66-103 205/60R15 A01 A33 K2b T91 T95 110 A02 A04 A05 A08 A09 A18 A58 A99 B03 Nk1 Npf S01

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Auflagen und Hinweise A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-gung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zuläs-sig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft. A31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-schloss auftragen, an der Antriebsachse verwendet werden. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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A59 Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie. A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie. A67 Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit langem Radstand (Caddy Maxi, 20. Stelle des Versionenschlüssels, Feld D2, Zeile3 = L). A99 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Ab-stand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). B88 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 288 mm an Achse 1. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-verbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-verbreiterungen (Radlaufleisten). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. Nk1 Aufgrund der geringen Höhe des Mittenloches ist ein einwandfreier Sitz der Naben-Kappe des Sonderrades nicht gewährleistet. Es bestehen keine technischen Bedenken das Sonderrad ohne die mitgelieferte Naben-Kappe zu verwenden.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Npf Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw. Scout. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen) R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. SeF Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Seat Altea Freetrack (Typ 5P, 5PN). Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 175/55R15 195/50R15 Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 3 195/50R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 4 195/55R15 205/50R15 Nr. 5 205/45R15 215/40R15 Nr. 6 205/55R15 225/50R15 Nr. 7 205/60R15 225/55R15 Nr. 8 205/65R15 225/60R15 Nr. 9 235/70R15 275/60R15 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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110 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1100 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 13. Juli 2012 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2012. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 13. Juli 2012

Bohlander 00182612.DOC

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Auftraggeber DIEWE GmbH Haupstraße 19 86510 Asbach/Ried QM-Nr. 49 02 0111103 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell D115 Typ D115 Radgröße 6,5Jx15H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- führung

Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch-kreis- (mm)/ Mit-tenloch-ø (mm)

Einpress- tiefe (mm)

Rad- last (kg)

Abrollumfang (mm)

51144576 D115 5/114.3 / Ø76xØ60.1 5/114,3/60,1 45 550 2100 Kennzeichnungen KBA-Nummer 48912 Herstellerzeichen DIEWE Wheels Germany Radtyp und Ausführung D115 - 16341565 (s.o.) Radgröße 6,5Jx15H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - S02 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 90 - S03 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 24 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Fiat Suzuki Toyota Spurverbreiterung innerhalb 2%

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr.

kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin-weise

Auflagen und Hinweise

79-99,2 195/65R15 A13 79-99,2 205/60R15 A39 79-99,2 205/65R15 A39

Fiat Sedici FY e4*2001/116*0106*.. 79-99,2 215/60R15 A12

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A57 A99 B03 Flh KMV S03

66-99,2 195/65R15 A13 66-99,2 205/60R15 A39 66-99,2 205/65R15 A39

Suzuki SX4 EY e4*2001/116*0105*..; e4*2007/46*0284*.. - ohne Radhaus- Verbreiterungen

66-99,2 215/60R15 A12

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A58 A99 B03 Flh KOV S03

66-99,2 195/65R15 A13 66-99,2 205/60R15 A39 66-99,2 205/65R15 A39

Suzuki SX4 EY e4*2001/116*0105*..; e4*2007/46*0284*.. - mit Radhaus- Verbreiterungen

66-99,2 215/60R15 A12

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A57 A99 B03 Flh KMV S03

79, 88 195/65R15 79, 88 205/60R15

Suzuki SX4 GY e4*2001/116*0124*.. - Limousine

79, 88 215/60R15 A01 K1b

A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A58 A99 Lim S02

92 185/60R15 A33 92 195/55R15 A12 92 205/50R15 A12

Suzuki Swift Sport MZ e4*2001/116*0090*.. 92 205/55R15 A01 A12 K42

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A58 A99 Flh Nk1 S03

66-97 195/65R15 A33 66-97 205/60R15 A91 66-97 215/60R15 A12

Toyota Auris E15J, E15UT.. e11*2001/116*0299*..; e11*2001/116*0305*..; e11*2007/46*0019*..; e11*2007/46*0167*.. - incl. Facelift 2010

66-97 225/55R15 A12

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 B03 Flh Nk1 V15 S01

73 195/65R15 A33 Toyota Auris Hybrid HE15U(a) e11*2007/46*0018*..

73 205/60R15 A91 A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 B03 Flh Nk1 S01

66-97 195/65R15 A33 110 66-97 205/60R15 A91 110 66-97 215/60R15 A12 110

Toyota Corolla E15EJ, E15ES e11*2001/116*0304*, e11*2001/116*0314*. 66-97 225/55R15 A12 110

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 B03 Nk1 Sth V15 S01

Auflagen und Hinweise A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-gung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zuläs-sig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A39 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Ket-tenschloß auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ket-tenschloß auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A99 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Ab-stand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-verbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-verbreiterungen (Radlaufleisten). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. Nk1 Aufgrund der geringen Höhe des Mittenloches ist ein einwandfreier Sitz der Naben-Kappe des Sonderrades nicht gewährleistet. Es bestehen keine technischen Bedenken das Sonderrad ohne die mitgelieferte Naben-Kappe zu verwenden. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 175/55R15 195/50R15 Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 3 195/50R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 4 195/55R15 205/50R15 Nr. 5 205/45R15 215/40R15 Nr. 6 205/55R15 225/50R15 Nr. 7 205/60R15 225/55R15 Nr. 8 205/65R15 225/60R15 Nr. 9 235/70R15 275/60R15 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. 110 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1100 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 13. Juli 2012 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2012. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Lambsheim, 13. Juli 2012

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Auftraggeber DIEWE GmbH Haupstraße 19 86510 Asbach/Ried QM-Nr. 49 02 0111103 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell D115 Typ D115 Radgröße 6,5Jx15H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- führung

Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch-kreis- (mm)/ Mit-tenloch-ø (mm)

Einpress- tiefe (mm)

Rad- last (kg)

Abrollumfang (mm)

51144576 D115 5/114.3 / Ø76xØ64.1 5/114,3/64,1 45 550 2100 Kennzeichnungen KBA-Nummer 48912 Herstellerzeichen DIEWE Wheels Germany Radtyp und Ausführung D115 - 16341565 (s.o.) Radgröße 6,5Jx15H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Honda Spurverbreiterung innerhalb 2%

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr.

kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin-weise

Auflagen und Hinweise

Honda Accord CL3 e11*98/14*0165*..

113 195/60R15 M+S A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 Z25 S01

114 195/65R15 A33 114 205/60R15 A12

Honda Accord CL7 e6*2001/116*0091*.. 114 215/60R15 A12

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 B03 Nk1 Sth S01

114 195/65R15 A33 114 205/60R15 A12

Honda Accord Tourer CM1 e6*2001/116*0093*.. 114 215/60R15 A12

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 B03 Car S01

110 205/70R15 A13 110 215/65R15 A12 110 225/60R15 A01 A12 K1c K42

Honda CR-V RD8 e11*98/14*0190* 00-01 110 225/65R15 A01 A12 K1c K42

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 Nk1 S01

73, 104 195/65R15 A11 73, 104 205/60R15 A33

Honda Civic FK1, FK2 e11*2001/116* 0255*07-.., 0256*07-.. - Modell 2012

73, 104 215/60R15 A12

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 B03 Flh S01

Honda Civic Hybrid FD3 e11*2001/116*0271*.

70 195/65R15 A30 A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 Lim S01

66-118 195/60R15 A33 Honda Civic Sport EP1,-2,-4, EV1 e11*98/14* 0173, 0174, 0188*.. e11*2001/116*0198*.

66-118 195/65R15 A12 A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 Flh H5l S01

92,103,110 195/65R15 Honda FR-V BE1, BE3 e6*2001/116*0099*.. e6*2001/116*0100*..

92,103,110 205/60R15 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 B03 Nk1 S01

77-91 195/70R15 R09 77-91 205/65R15

Honda HR-V GH1,2,3,4 e6*98/14*0062, 0063, 0067, 0068*..

77-91 215/60R15

A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 B03 S01

Auflagen und Hinweise A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-gung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A11 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zuläs-sig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A99 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Ab-stand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). H5l Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugen mit Serienbereifung 195/65R15, 205/55R16 bzw. 215/45R17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-ten Bereich abgedeckt sein. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. Nk1 Aufgrund der geringen Höhe des Mittenloches ist ein einwandfreier Sitz der Naben-Kappe des Sonderrades nicht gewährleistet. Es bestehen keine technischen Bedenken das Sonderrad ohne die mitgelieferte Naben-Kappe zu verwenden. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. Z25 Rad/Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen für die der Fahrzeugherstel-ler die Verwendung von 15" Rädern/Reifen durch Teilegutachten bescheinigt. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 13. Juli 2012 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2012. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 13. Juli 2012

Bohlander 00182614.DOC

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Auftraggeber DIEWE GmbH Haupstraße 19 86510 Asbach/Ried QM-Nr. 49 02 0111103 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell D115 Typ D115 Radgröße 6,5Jx15H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- führung

Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch-kreis- (mm)/ Mit-tenloch-ø (mm)

Einpress- tiefe (mm)

Rad- last (kg)

Abrollumfang (mm)

51144576 D115 5/114.3 / Ø76xØ67.1 5/114,3/67,1 45 550 2100 Kennzeichnungen KBA-Nummer 48912 Herstellerzeichen DIEWE Wheels Germany Radtyp und Ausführung D115 - 16341565 (s.o.) Radgröße 6,5Jx15H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Ford Hyundai Kia Mazda Mitsubishi Spurverbreiterung innerhalb 2%

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr.

kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin-weise

Auflagen und Hinweise

Ford Maverick /Esc. 1EZ, -/R; 1N2, -/R e4*98/14* 0043,0051*.., e13*2001/116* 0091,0093*..

91 225/70R15 109 A02 A04 A05 A08 A09 A13 A18 A99 B02 B03 Nk1 S01

77-123 195/65R15 A33 Hyundai Coupe GK e11*98/14*0186*..

77-123 205/60R15 A12 A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 Nk1 S01

66-99 195/65R15 A33 66-99 205/60R15 A12

Hyundai i30 GDH e11*2007/46*0337*.. 66-99 215/60R15 A01 A12 K2b K6g

A02 A04 A05 A08 A09 A17 A18 A58 A99 B03 B81 Flh Nk1 X82 S01

66-105 185/65R15 A33 R09 66-105 195/60R15 A90 R37 66-105 195/65R15 A90 66-105 205/60R15 A12 66-105 215/60R15 A12

Hyundai i30 /-CW FD, FDH e11*2001/116*0313*. e11*2001/116*0343*. e11*2007/46*0225*.. 66-105 225/55R15 A01 A12 K1a K1b K2b K56

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 B03 B30 Car Flh V15 S01

57-94 195/65R15 A90 57-94 205/60R15 A12

Hyundai ix20 JC e4*2007/46*0207*..; e4*2007/46*0223*..

57-94 215/60R15 A01 A12 K1a K1b K2b

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A58 A99 Flh Nk1 S01

85-103 195/65R15 A33 85-103 195/70R15 A01 A12 G73 85-103 195/70R15 A12 Z18 85-103 205/60R15 A12 X74 85-103 205/60R15 A01 A12 G46 85-103 205/65R15 A12 G73 85-103 205/65R15 A12 Z18 85-103 215/60R15 A12 85-103 215/65R15 A01 A12 G73 85-103 215/65R15 A12 Z18

Kia Soul AM e4*2001/116*0139*..; e4*2007/46*0133*.. 85-103 225/60R15 A01 A12 G73 K1a K1b K2b K6g

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A58 A99 Nk1 S01

55-94 195/65R15 A90 55-94 205/60R15 A12

Kia Venga YN, -/S, -/G e4*2007/46*0130*..; e4*2007/46*0131*..; e4*2007/46*0261*..; e4*2007/46*0262*..; e50*2007/46*0052*..

55-94 215/60R15 A01 A12 K1a K1b K2b

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A58 A99 Flh Nk1 S01

66-106 185/65R15 A33 R09 66-106 195/60R15 A90 R37 66-106 195/65R15 A90 66-106 205/60R15 A12 66-106 215/60R15 A12

Kia cee'd ED e4*2001/116*0121*.; e4*2007/46*0132*.. - pro_cee'd /-SW 66-106 225/55R15 A01 A12 K1a K1b K2b K56

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 B03 B30 Car Cpe Flh V15 S01

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr.

kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin-weise

Auflagen und Hinweise

66-99 195/65R15 A33 66-99 205/60R15 A12

Kia cee'd JD e4*2007/46*0496*.. 66-99 215/60R15 A01 A12 K1a K1b K2b K6g

A02 A04 A05 A08 A09 A17 A18 A58 A99 B03 B81 Flh Nk1 X82 S01

62-80 195/65R15 A39 Mazda 3 BK e1*2001/116*0234*..

62-80 205/60R15 A12 A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 B02 B03 Flh Lim S01

77,80,85 195/65R15 A91 110 77,80,85 205/60R15 A90 110

Mazda 3 BL e11*2001/116*0262*. 77,80,85 215/60R15 A01 A12 K1a K1b K6b 110

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A99 B03 Flh Sth S01

Mazda 323 BA G878, e13*96/27*0023*..

106 195/60R15 R37 A02 A04 A05 A08 A09 A11 A18 A99 B03 S01

96 195/55R15 K42 K56 Mazda 323 F BJ, BJD e1*98/14*0094*.., e1*98/14*0181*..

96 205/50R15 K42 K46 K56 A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 B03 Nk1 S01

120-121 205/55R15 55-85 195/55R15 R37 T85 55-85 195/60R15 X03 55-85 195/60R15 A01 G27 55-85 205/50R15 55-85 205/55R15 A01 G27

Mazda 626 GE, GEA G104, G691 55-85 205/55R15 R09 X03

A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A58 A99 L05 Nk1 S01

66-100 185/65R15 R09 T87 T88 T92 110 66-100 195/55R15 R37 T85 T89 110 66-100 195/60R15 R37 T86 T87 T88 110

Mazda 626 GF ww. GF/GW, -/D e1*96/27*0055*.., e1*98/14*0055*.., e1*98/14*0164*..

66-100 195/65R15 R09 110

A02 A04 A05 A08 A09 A18 A30 A99 S01

85 195/60R15 Mazda MX-6 GE6 G003

85-121 205/55R15 A02 A04 A05 A08 A09 A18 A30 A99 Nk1 S01

66-84 185/55R15 R37 T81 T82 T85 T86 66-84 195/50R15 A01 K42 R37 T82 T83 X20 66-96 195/55R15 A01 K42 T85 T89

Mazda Premacy CP, CPD e1*98/14*0116*.., e1*98/14*0161*.. 96 195/60R15 A01 K42 R09

A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 Nk1 S01

Mitsubishi Space Runner N50 (Version DR .. ) e1*97/27*0103*..

92-110 205/65R15 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A18 A99 Nk1 S01

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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Auflagen und Hinweise A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-gung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A11 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A17 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klammergewichte an-gebracht werden. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zuläs-sig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A39 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Ketten-schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A99 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Ab-stand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). B30 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 300mm an Achse 1. B81 Nicht zulässig für Fahrzeuge mit elektronischem Parkbremssystem (EPB). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). G27 Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 185/65R14 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulas-sungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeug-papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifen-größen zu überprüfen. G46 Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbrin-gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G73 Ist 18 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Ge-schwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeug-schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K6b An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. L05 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradlenkung (4WS). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. Nk1 Aufgrund der geringen Höhe des Mittenloches ist ein einwandfreier Sitz der Naben-Kappe des Sonderrades nicht gewährleistet. Es bestehen keine technischen Bedenken das Sonderrad ohne die mitgelieferte Naben-Kappe zu verwenden. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 175/55R15 195/50R15 Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 3 195/50R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 4 195/55R15 205/50R15 Nr. 5 205/45R15 215/40R15 Nr. 6 205/55R15 225/50R15 Nr. 7 205/60R15 225/55R15 Nr. 8 205/65R15 225/60R15 Nr. 9 235/70R15 275/60R15 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. X03 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/65R14 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). X20 Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/60R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-tung).

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48912 nach §22 StVZO Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55054312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ D115 Hersteller DIEWE GmbH

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X74 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/65R15 oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsan-leitung). X82 Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm an Achse 1.. Z18 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-tung). 109 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1090 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 110 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1100 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 13. Juli 2012 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2012. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 13. Juli 2012

Bohlander 00182615.DOC

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Hinweisblatt „Radabdeckung“ Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten erhältlich sind, gem. den Auflagen K1a, K1b, K1c und K2a, K2b, K2c hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu kleben.

Vorderachse

Auflage „K1a“ Auflage „K1b“ Auflage „K1c“ Beispiel für eine Leiste im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte

Beispiel für eine Leiste im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte

Beispiel für eine Leiste im Bereich von 30° vor bis 50° hinter der Radmitte

Hinterachse

Auflage „K2b“ Auflage „K2a“ Auflage „K2c“ Beispiel für eine Leiste im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte

Beispiel für eine Leiste im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte

Beispiel für eine Leiste im Bereich von 30° vor bis 50° hinter der Radmitte

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A-A ( 1 : 1 )

A

A

1

1

2

2

A A

B B

C C

D D

TRATTAMENTO TERMICO

NOTE

MATERIALE:

DUREZZA

Via Volta 18/20/26/28

35030 Veggiano PADOVA

ITALY www.bimecc.it

CODICE

CODICEDB/PF:Quote senza indicazione di tolleranza secondo UNI EN ISO 22768 - m, con specifiche a relative norme per:

TRATT. SUP.

SMUSSINON QUOT. SM=0.5x45°RACCORDI R=0.5NON QUOT.

DATADIS.

VISTO

SCALA

FIRMA

LAV. GENERALE1,6

PESO G.

Il presente disegno è della Bimecc Engineering S.p.A. e non puo essere riprodotto, né comunicato a terzi senza Ns autorizzazione scritta

Descrizione articolo

- viti, viti prigioniere e dadi riferirsi inotre a UNI EN ISO 898-1,2,6 UNI EN ISO 4759-1 e UNI EN 26157- rondelle UNI EN ISO 4759 - 3

Fe/Zn 12 c1B UNI EN ISO 4042:03

30MnB3 UNI EN ISO 898-1 W.Nr.1.5510

Bonifica HRC 32÷39

DAVIDE AGGUJARO

C17B21

C17B24

1:168,6 g

Tolleranza filetto prima della zincatura 6e30/09/2011

Vite conica 60° Ch.17 M12x1.25 S.21 L.46,2 collareØ23 CL10.9- zincata 12µm

CLASSE

10.9

DATAREV UPDATE01 30/09/2011 Emissione disegno

Scritte sfalsate di 120°x = iniziale nomestampatoreH.2,5 Inc.0,1÷0,15

Q

12

Q

3

Q

2

Q

4

Q

1

Q

8

Q

9

Q

14

Q

10

Q

15

Q

19

Q

20

Q

11

Q

26

Q

13

Q

18

Q

22

Q

16

Q

17

Q

6

Q

7

Q

5

ATTENZIONE !Questo spessore deve essere costante per un buon fattore estetico

17 h13 (- 0.270 )+

23

0.2

18.7

4 m

in.

M12x1.25 - 6g Sm.1×45° max 2,5 rif. UNI EN ISO 4753

18- 02.

5+

21

0.4

26.2

0.4 46.2

0.6

13

0.2

(1.8

)

R4

60° -0°1°+

3 m

ax11.01 -0

0.05+Preparazione filetto

14

75°

0.5

- 00.5

+

30°

Tolleranza prezincatura 6e

RULLATURA FILETTO

DOPO BONIFICA

17

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