Allgemeines Landrecht Für Die Preußischen Staaten (01.06.1794)

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    Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten (01.06.1794)

    inleitung!. "#n den $eset%en ü&erhau't.

    . 1. as allgemeine $eset%&uch enth*lt die "#rschriften+ nach ,elchen die-echte und "er&indlicheiten der in,#hner des Staats+ s# ,eit diesel&ennicht durch &es#ndre $eset%e &estimmt ,#rden+ %u &eurtheilen sind.

    . /. es#ndre Pr#in%ialer#rdnungen+ und Statuten ein%elner $emeinheitenund $esellschaften erhalten nur durch die Landesherrliche est*tigung die2raft der $eset%e.

    . 3. $e,#hnheitsrechte und &seran%en+ ,elche in den Pr#in%en undein%elnen $emeinheiten geset%liche 2raft ha&en s#llen+ müssen denPr#in%ial5$eset%&üchern einerlei&t sen.

    . 4. !n s# fern a&er durch &seran%en et,as &estimmt ,ird+ ,as die $eset%e

    unentschieden gelassen ha&en+ hat es+ &is %um rf#lge einer geset%lichenestimmung+ da&e sein e,enden.

    . . ie #n dem Landesherrn in ein%elnen 8*llen+ #der in Ansehung ein%elner$egenst*nde+ getr#enen "er#rdnungen :nnen in andern 8*llen+ #der &eandern $egenst*nden+ als $eset%e nicht angesehen ,erden.

    . 6. Auf ;einungen der -echtslehrer+ #der *ltere Auss'rüche der -ichter+ s#ll+&e ünftigen ntscheidungen+ eine -ücsicht gen#mmen ,erden.

    A&fassung der $eset%e.. 7. in . ie $eset%c#mmißi#n muß+ ausser der -ücsicht auf die &ereits#rhandenen $eset%e und -echte+ ihr $utachten %ugleich auf die illigeit und?ut%&areit der #rgeschlagnen neuen "er#rdnung richten+ und eine deutliche&estimmte 8assung des %u ge&enden $eset%es in "#rschlag &ringen.

    . 9. ie "#rgeset%ten eines

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    . 13. ?ur in dem 8alle+ ,# #rhin erlau&te+ #der als gleichgültig angeseheneandlungen durch Strafgeset%e eingeschr*nt+ #der erten ,#rden+ s#ll derCe&ertreter mit dem in,andeD

    daß er+ #hne "ernachl*ßigung seiner P=ichten+ #r der #ll&rachten Ehat+ #ndem "erte nicht unterrichtet ge,esen+ ann#ch geh:rt ,erden.

    An,endung der $eset%e.. 14. ?eue $eset%e :nnen auf sch#n #rhin #rgefallene andlungen undege&enheiten nicht ange,endet ,erden.

    . 1. ie #n Seiten des $eset%ge&ers n:thig &efundene und geh:rig'u&li%irte rl*rung eines *ltern $eset%es a&er gie&t+ in allen n#ch %uentscheidenden -echtsf*llen+ den Ausschlag.

    . 16. S#ll nur die *ußere 8#rm einer andlung ge*ndert+ und diese "#rschrift&e allen n#ch a&%u*ndern m:glichen andlungen &e#&achtet ,erden+ s#muß das $eset% hier%u eine hinl*ngliche 8rist &estimmt ha&en.

    . 17. 8rühere andlungen+ ,elche+ ,egen eines ;angels der 8:rmlicheit+nach den alten $eset%en ungültig sen ,ürden+ sind gültig+ in s# fern nur dienach den neuern $eset%en erf#rderlichen 8:rmlicheiten+ %ur @eit des darü&erentstandnen Streits+ da&e angetr#en ,erden.

    . 1>. ie ;inderung der in einer *ltern "er#rdnung festgeset%ten Strafe#mmt auch dem

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    &eurtheilt.

    . /6. !st der rt seiner erunft un&eannt+ #der außerhal& der 2:niglichenLande+ s# gelten die "#rschriften des allgemeinen $eset%&uchs+ #der die&es#ndern $eset%e seines

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    Landesherrn #n einem fremden #fe &eglau&igt ,#rden+ &lei&en in ihrenPriathandlungen den Landesgeset%en unter,#rfen.

    . 3>. ie #m Staate an fremde :fe &eglau&igten $esandten ,erden nachden $eset%en der einl*ndischen $erichts&areit+ unter ,elcher sie %ulet%t+ #rdem Antritte der $esandschaft+ ihren F#hnsit% geha&t ha&en+ &eurtheilt.

    . 39. Sind a&er diesel&en Ausl*nder+ s# gelten+ in Ansehung ihrer+ ,enn sie inhiesigen Landen &elangt ,erden+ die "#rschriften des hiesigen gemeinen-echts.

    . 40. Fem die $eset%e auf der einen Seite "er&indlicheiten au=egen+ dem#mmen sie auf der andern Seite durch ihren Schut% auch ,ieder %u statten.

    . 41. 8remde Cnterthanen ha&en als#+ &e dem etrie&e erlau&ter $esch*ftein hiesigen Landen+ sich aller -echte der in,#hner %u erfreuen+ s# lange siesich des Schut%es der $eset%e nicht un,ürdig machen.

    . 4/. ie "erschiedenheit der -echte aus,*rtiger Staaten macht #n dieser-egel n#ch eine Ausnahme.

    "#m -et#rsi#nsrechte.. 43. Fenn a&er der fremde Staat+ %um ?achtheil der 8remden ü&erhau't+#der der hiesigen Cnterthanen ins&es#ndere+ &esch,erende "er#rdnungenmacht+ #der dergleichen ;iß&r*uche ,issentlich gegen diesseitigeCnterthanen duldet+ s# Hndet das Fiederergeltungs5-echt statt.

    . 44. Cnterrichter s#llen+ #hne $enehmigung ihrer "#rgeset%ten+ gegen8remde niemals auf -et#rsi#n erennen.

    . 4. agegen :nnen a&er auch 8remde durch A&tretung ihrer -echte anhiesige #der andere mehr &egünstigte Cnterthanen+ sich dem-et#rsi#nsrechte nicht ent%iehn.

    Auslegung der $eset%e.. 46. e ntscheidungen streitiger -echtsf*lle darf der -ichter den $eset%eneinen andern Sinn &elegen+ als ,elcher aus den F#rten+ und dem@usammenhange dersel&en+ in e%iehung auf den streitigen $egenstand+#der aus dem n*chsten un%,eifelhaften $runde des $eset%es+ deutlicherhellet.

    . 47. 8indet der -ichter den eigentlichen Sinn des $eset%es %,eifelhaft+ s#

    muß er+ #hne die 'r#%eßführenden Parteen %u &enennen+ seine @,eifel der$eset%c#mmißi#n an%eigen+ und auf deren eurtheilung antragen.

    . 4>. er anfragende -ichter ist %,ar schuldig+ den eschluß der$eset%c#mmißi#n &e seinem f#lgenden renntniß in dieser Sache %um$runde %u legenB den Parteen &lei&en a&er die ge,:hnlichen -echtsmitteldagegen un&en#mmen.

    . 49. 8indet der -ichter ein $eset%+ ,elches %ur ntscheidung des streitigen8alles dienen :nnte+ s# muß er %,ar nach den in dem $eset%&ucheangen#mmenen allgemeinen $runds*t%en+ und nach den ,egen *hnlicher8*lle #rhandnen "er#rdnungen+ seiner &esten insicht gem*ß+ erennen.

    . 0. r muß a&er %ugleich diesen ermeintlichen ;angel der $eset%e dem

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    Ihef der Justit% s# f#rt an%eigen.

    . 1. S#llte durch dergleichen An%eige in der 8#lge ein neues $eset%eranlaßt ,erden+ s# ann dassel&e d#ch auf die #rher sch#n gültig#ll%#gnen andlungen einen in=uß ha&en.

    . /. etrit die 8rage ein Pr#in%ialgeset%+ Statut+ #der Priilegium+ s# muß+ehe die Sache der $eset%c#mmissi#n #rgelegt ,ird+ das $utachten derPr#in%ial5Landesc#llegien #n dem Justi%de'artement darü&er erf#rdert,erden.

    . 3. F# ein Pr#in%ial5Landesgeset%+ #der andre dergleichen &es#ndreestimmung #rhanden ist+ hat es allemal &e den "#rschriften desallgemeinen $eset%&uchs sein e,enden.

    . 4. Priilegien und erliehene 8reheiten müssen+ in %,eifelhaften 8*llen+ s#erl*rt ,erden+ ,ie sie am ,enigsten %um ?achtheile des ritten gereichen.

    . . !m ü&rigen sind die erliehenen Priilegien und 8reheiten s# %u deuten+daß die ,#hlth*tige A&sicht des $e&ers da&e nicht erfehlt #der ereitelt,erde.

    . 6. Priilegien und 8reheiten+ ,elche durch einen l*stigen "ertrager,#r&en ,#rden+ sind nach den -egeln der "ertr*ge %u erl*ren und %u&eurtheilen.

    . 7. Außerdem sind alle dergleichen &es#ndre $eset%e und "er#rdnungen s#%u erl*ren+ ,ie sie mit den "#rschriften des gemeinen -echts+ und demau'tend%,ece des Staats am n*chsten ü&ereinstimmen.

    . >. Ce&rigens ist auf den eigentlichen !nhalt des Priilegii+ im %,eifelhaften8alle+ mehr+ als auf die darin angeführten e,egungsgründe der ersten"erleihung+ -ücsicht %u nehmen.

    Aufhe&ung der $eset%e.. 9. $eset%e &ehalten s# lange ihre 2raft+ &is sie #n dem $eset%ge&erausdrüclich ,ieder aufgeh#&en ,erden.

    . 60. S# ,enig durch $e,#hnheiten+ ;einungen der -echtslehrer+renntnisse der -ichter+ #der durch die in ein%elnen 8*llen ergangenen"er#rdnungen neue $eset%e eingeführt ,erden :nnenB e&en s# ,enig:nnen sch#n #rhandne $eset%e auf dergleichen Art ,ieder aufgeh#&en

    ,erden.

    . 61. Statuten und Pr#in%ialgeset%e ,erden durch neuere allgemeine$eset%e nicht aufgeh#&en+ ,enn nicht in let%tern die Aufhe&ung der ersterndeutlich er#rdnet ist.

    . 6/. e Aufhe&ung &es#ndrer Statuten+ Pr#in%ialgeset%e+ und Priilegien+müssen die

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    einen . !st das Priilegium ausdrüclich nur unter einer festgeset%tenedingung erliehen+ s# ann dassel&e+ #hne rfüllung dieser edingung nichtausgeü&t ,erden.

    . 69. Auch Priilegien+ ,elche %u einem &estimmten nd%,ec gege&en sind+h:ren auf+ ,enn der @,ec gar nicht+ #der d#ch ferner nicht mehr+ erreicht,erden ann.

    . 70. Priilegia+ auch s#lche+ die durch einen l*stigen "ertrag er,#r&en,#rden+ ann der Staat+

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    ülfe des Staats %ur A&,endung eines un,ieder&ringlichen Schadens %u s'*t#mmen ,ürde.

    . 79. ie ntscheidung der #rfallenden Streitigeiten+ s# ,ie dieestimmung der %u erh*ngenden Strafen+ muß den einem 0. Auch -echtsstreitigeiten %,ischen dem &erhau'te des Staats+ undseinen Cnterthanen+ s#llen &e den #rdentlichen $erichten+ nach den"#rschriften der $eset%e er:rtert und entschieden ,erden.

    . >1. en Schut% gegen aus,*rtige 8einde er,artet der Staat lediglich #nder An#rdnung seines &erhau'ts.

    Kuelle des -echts.. >/. ie -echte des ;enschen entstehn durch seine $e&urt+ durch seinenStand+ und durch andlungen #der ege&enheiten+ mit ,elchen die $eset%eeine &estimmte Firung er&unden ha&en.

    . >3. ie allgemeinen -echte des ;enschen gründen sich auf die natürliche8reheit+ sein eignes F#hl+ #hne 2r*nung der -echte eines Andern+ suchenund &ef:rdern %u :nnen.

    . >4. ie &es#ndern -echte und P=ichten der ;itglieder des Staats &eruhenauf dem 'ers:nlichen "erh*ltnisse+ in ,elchem ein . -echte und P=ichten+ ,elche aus andlungen #der ege&enheitenents'ringen+ ,erden allein durch die $eset%e &estimmt.

    . >6. -echte+ ,elche durch die $eset%e nicht unterstüt%t ,erden+ heissenun#ll#mmen+ und &egründen eine gerichtliche 2lage #der inrede.

    . >7. andlungen+ ,elche ,eder durch natürliche+ n#ch durch '#sitie$eset%e erten ,#rden+ ,erden erlau&t genannt.

    Ausü&ung der -echte.. >>. S# ,eit 9. Fem die $eset%e ein -echt ge&en+ dem &e,illigen sie auch die ;ittel+#hne ,elche dassel&e nicht ausgeü&t ,erden ann.

    . 90. Fer ein -echt hat+ ist %u allen "#rtheilen+ die er sich durch dessengeset%m*ßigen $e&rauch erschaen ann+ ,#hl &efugt.

    . 91. as -echt %um $r:ßern #der ;ehrern+ schließt das -echt %um $eringem#der Fenigem gleicher Art in sich.

    . 9/. Aus dem -echte des inen f#lgt die P=icht des Andern+ %ur Leistung#der uldung dessen+ ,as die Ausü&ung des -echts erf#rdert.

    . 93. Ferden andern in der Ausü&ung seines -echts hindert+ &eleidigtdensel&en+ und ,ird ihm+ für allen daraus er,achsenen Schaden und

    ?achtheil+ erant,#rtlich.

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    . 94. Fer a&er sein -echt nach den $eset%en ausü&t+ ist %um rsat%e eines&e dieser $elegenheit entstandnen Schadens nicht er&unden. (Eh. L Eit. "!.. 36. 37. 3>.)

    I#llisi#n.. 9. Fenn das -echt des inen der Ausü&ung des -echts eines Andern

    entgegen steht+ s# muß das mindere -echt dem st*rern ,eichen.

    . 96. !n rmangelung &es#ndrer geset%licher "#rschriften muß der+ ,elcherdurch Ausü&ung seines -echts einen "#rtheil sucht+ dem nachstehen+ der nureinen Schaden a&%u,enden &edacht ist.

    . 97. Sind die in I#llisi#n #mmenden -echte #n gleicher eschaenheit+ s#muß . is %ur erf#lgenden richterlichen estimmung des entstandnenI#llisi#nsfalles+ muß die Sache %,ischen den erechtigten in dem Stande

    &lei&en+ in ,elchem sie &is dahin ge,esen ist.

    Ce&ertragung der -echte.. 99. -echte+ ,elche an eine &estimmte Pers#n+ #der an ge,isseigenschaften dersel&en+ nicht ge&unden sind+ :nnen #n dem inen auf denAndern ü&ertragen ,erden.

    . 100. Fer einem Andern sein -echt ü&ertr*gt+ #n dem ,ird ermuthet+ daßer demsel&en %ugleich alle damit er&undenen "#rtheile ha&e ü&ertragen,#llen.

    . 101. ?iemand a&er ann dem Andern mehrere -echte ü&ertragen+ als er

    sel&st &esit%t.

    "erlust der -echte.. 10/. -echte+ ,elche nur der Pers#n anle&en+ ersch,inden durchdersel&en E#d.

    . 103. -echte a&er+ ,elche %um freen igenthum gerechnet ,erden+ gehenmit dem E#de des esit%ers auf Andre+ nach n*herer estimmung der$eset%e+ ü&er.

    . 104. ie &l#ß an den Stand ge&undnen -echte :nnen #n dem esit%er+aus eigner ;acht+ auf Andere nicht ü&ertragen ,erden+ und gehen mit dem

    Stande erl#ren.

    . 10. aß . as -echt+ ,elches #n dem asen #der der auer eines andern-echts+ #der einer Sache a&h*ngt+ geht mit dem -echt #der der Sache+

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    ,#rauf es &eruhet+ %ugleich erl#ren.

    Pers#n.

    . 1. er ;ensch ,ird+ in s# fern er ge,isse -echte in der &ürgerlichen$esellschaft genießt+ eine Pers#n genannt.

    Pers#nenrechte.

    . /. ie &ürgerliche $esellschaft &esteht aus mehrern leinern+ durch ?atur#der $eset%+ #der durch &ede %ugleich+ er&undnen $esellschaften undSt*nden.

    . 3. ie "er&indung %,ischen hegatten+ ingleichen %,ischen Aeltern und2indern+ macht eigentlich die h*usliche $esellschaft aus.

    . 4. #ch ,ird auch das $esinde mit %ur h*uslichen $esellschaft gerechnet.

    . . urch die A&unft #n gemeinschaftlichen Stamm*ltern ,erden8amilienerh*ltnisse &egründet.

    . 6. Pers#nen+ ,elchen+ erm:ge ihrer $e&urt+ estimmung+ #derau't&esch*ftigung+ gleiche -echte in der &ürgerlichen $esellschaft&egelegt sind+ machen %usammen inen Stand des Staats aus.

    . 7. ie ;itglieder eines . Andre #mmen ihnen nur in s# fern %u+ als mehrere dersel&en %usammeneine &es#ndre $esellschaft ausmachen.

    . 9. ie -echte und P=ichten der erschiednen $esellschaften im Staat,erden durch ihr "erh*ltniß unter sich+ und gegen das &erhau't des Staats+n*her &estimmt.

    -echte der Cngernen.

    . 10. ie allgemeinen -echte der ;enschheit ge&ühren auch den n#chungernen 2indern+ sch#n #n der @eit ihrer m'f*ngniß.

    . 11. Fer für sch#n gerne 2inder %u s#rgen schuldig ist+ der hat gleicheP=ichten in Ansehung der n#ch in ;utter Lei&e &eHndlichen.

    . 1/. ürgerliche -echte+ ,elche einem n#ch ungernen 2inde %u#mmen,ürden+ ,enn es %ur @eit der m'f*ngniß sch#n ,irlich geren ,*re+&lei&en demsel&en auf den 8all+ daß es le&endig %ur Felt #mmt+ #r&ehalten.

    . 13. aß ein 2ind le&endig %ur Felt ge#mmen se+ ist in dieser e%iehungsch#n für ausgemittelt an%unehmen+ ,enn unerd*chtige+ &e der $e&urtgegen,*rtig ge,esene @eugen+ die Stimme dessel&en deutlich ern#mmenha&en.

    der @,illinge.

    . 14. Fenn aus iner $e&urt %,e #der mehrere le&endige 2inder %ur Felt#mmen+ s# ha&en diesel&en+ in der -egel+ :llig gleiche -echte.

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    . 1. 2#mmt es a&er da&e auf &es#ndre "#rrechte der rstge&urt an+ s# mußder @eit'unt+ ,enn die ;utter #n dem einen #der dem andern 2indeent&unden ,#rden+ genau ausgemittelt ,erden.

    . 16. 2ann diese Ausmittelung mit der erf#rderlichen $e,ißheit nicht

    geschehen+ s# entscheidet das L##s ü&er die -echte der rstge&urt.

    der ;ißge&urten.

    . 17. $e&urten #hne menschliche 8#rm und ildung ha&en auf 8amilien5 und&ürgerliche -echte einen Ans'ruch.

    . 1>. !n s# fern a&er dergleichen ;ißge&urten le&en+ müssen sie+ nach . 11.+ern*hrt+ und s# iel als m:glich erhalten ,erden.

    der @,itter.

    . 19. Fenn @,itter geren ,erden+ s# &estimmen die Aeltern+ %u ,elchem$eschlechte sie er%#gen ,erden s#llen.

    . /0. Jed#ch steht einem s#lchen ;enschen+ nach %urücgelegtemacht%ehnten Jahre+ die Fahl fre+ %u ,elchem $eschlecht er sich halten ,#lle.

    . /1. ?ach dieser Fahl ,erden seine -echte ünftig &eurtheilt.

    . //. Sind a&er -echte eines ritten #n dem $eschlecht einesermeintlichen @,itters a&h*ngig+ s# ann ersterer auf Cntersuchung durchSacherst*ndige antragen.

    . /3. er efund der Sacherst*ndigen entscheidet+ auch gegen die Fahl des@,itters+ und seiner Aeltern.

    Cnterschied der $eschlechter.

    . /4. ie -echte &eder $eschlechter sind einander gleich+ s# ,eit nichtdurch &es#ndre $eset%e+ #der rechtsgültige Fillenserl*rungen+ Ausnahmen&estimmt ,#rden.

    Cnterschied des Alters.

    . /. Fenn #n den -echten der ;enschen+ in e%iehung auf ihr Alter+ die

    -ede ist+ s# heißen 2inder die

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    . /9. -asende und Fahnsinnige ,erden+ in Ansehung der #n demCnterschied des Alters a&hangenden -echte+ den 2indernB l:dsinnige a&erden Cnmündigen gleich geachtet.

    . 30. "ersch,ender sind+ ,elche durch un&es#nnene und unnüt%e Ausga&en+#der durch muth,illige "ernachl*ßigung+ ihr "erm:gen &etr*chtlich

    ermindern+ #der sich in Schulden stecen.

    . 31. ie

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    -egel+ unter dergleichen enennung die $r#ß*ltern und nel nicht mit&egrien.

    lutser,andtschaft.

    . 4/. Pers#nen+ ,elche gemeinschaftliche Stamm*ltern ha&en+ heißen

    lutser,andte.

    Sch,*gerschaft.

    . 43. ie "er&indung+ ,elche durch erath %,ischen dem einen hegatten+und den lutser,andten des andern entsteht+ heißt Sch,*gerschaft.

    Stiefer&indungen.

    . 44. Stiefer&indungen &estehen+ im Sinne des $eset%es+ nur %,ischeneinem hegatten+ und den aus einer s#nstigen he er%eugten 2indern desandern.

    . 4. ie $rade der "er,andschaft ,erden durch die @ahl der $e&urten&estimmt+ mittelst ,elcher %,e er,andte Pers#nen auf einengemeinschaftlichen Crs'rung sich &e%iehen.

    @,eter Eitel. "#n Sachen und deren -echten ü&erhau't

    Fas Sache se.

    . 1. Sache ü&erhau't heißt im Sinne des $eset%es alles+ ,as der $egenstandeines -echts #der einer "er&indlicheit sen ann.

    . /. Auch die andlungen der ;enschen+ ingleichen ihre -echte+ in s# ferndiesel&en den $egenstand eines andern -echts ausmachen+ sind unter derallgemeinen enennung #n Sachen &egrien.

    . 3. !m engern Sinne ,ird Sache nur das

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    . >. Fenn a&er die efugniß %ur Ausü&ung eines -echts mit dem esit% einerun&e,eglichen Sache er&unden ist+ s# ist das -echt sel&st als eineun&e,egliche Sache an%usehen.

    . 9. Außerdem hat ein -echt die igenschaft einer un&e,eglichen Sache nuralsdenn + ,enn ihm diesel&e durch &es#ndre $eset%e ausdrüclich &egelegt

    ,#rden.

    ;#&iliarerm:gen.

    . 10. Cnter dem AusdrucD ;#&iliar5 #der &e,egliches "erm:gen+ sind alle&e,egliche Sachen %u erstehen+ in s# fern sie nicht als Pertinen%stüce %ueiner un&e,eglichen Sache geh:ren. (. 4/.)

    aares "erm:gen.

    . 11. Cnter &aarem "erm:gen ,ird nur ge'r*gtes $eld+ außer seltnen;ün%en und ;edaillen+ ingleichen gemün%tes Pa'ier+ erstanden.

    . 1/. ie auf . er allgemeine AusdrucD ;#&ilien+ &egreift ;:&eln+ ausrath und$er*thschaften unter sich.

    dle ;etalle.

    . 19. urch den AusdrucD edle ;etalle+ ,ird nur unerar&eitetes $#ld undSil&er angedeutet.

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    $#ld und Sil&er.

    . /0. ie F#rteD $#ld und Sil&er+ &egreifen erar&eitetes undunerar&eitetes+ nicht a&er ge'r*gtes. $#ld und Sil&er unter sich.

     Ju,elen.

    . /1. Cnter Ju,elen sind auch Perlen und andre #st&are Steine+ ,elche %urPracht getragen ,erden+ mit &egrien.

    Schmuc und $eschmeide.

    . //. Cnter Schmuc und $eschmeide ,erden *chte und un*chte Ju,elen+auch die aus $#ld und Sil&er erfertigten+ #der damit ü&er%#gnen @ierrathenerstanden.

    Put%.

    . /3. Put% ist+ ,as außer Schmuc und $eschmeideM %ur "er%ierung derPers#n getragen ,ird+ und nicht sel&st einen Eheil eines 2leidungsstücsausmacht.

    $arder#&e.

    . /4. @ur 2leidung #der $arder#&e geh:ren alle Arten #n 2leidungsstücen+mit !n&egri der %um 'ers:nlichen $e&rauch &estimmten Lei&,*sche+ &ereits%ugeschnittnen @euge+ und Lein,anden.

    Feiß%eug und F*sche.

    . /. Feiß%eug #der F*sche &egreift alles leinene $er*the+ ins#nderheit a&erLei&5+ ett5 und Eisch,*sche unter sich.

    . /6. S'it%en und 2anten geh:ren nicht %ur F*sche+ #der %um Feiß%eug+,#hl a&er %um Put%.

    Gui'age.

    . /7. Gui'age &edeutet Fagen und Pferde+ sammt da%u geh:rigem$eschirre+ die %ur eGuemlicheit des igenthümers &estimmt sind.

    . />. -eit'ferde und -eit%eug ,erden ge,:hnlich unter dem AusdrucDGui'age+ nicht mit erstanden.

    . /9. Fird a&er dieser Ausdruc #n ;ilitair'ers#nen ge&raucht+ s# geh:rt %urGui'age alles+ ,as %ur Ausrüstung einer s#lchen Pers#n+ s#,#hl imStandGuartier+ als im 8elde+ nach der "erfassung in der Armee+ erf#rdert ,ird.

    . 30. !n Ansehung der Pers#nen+ ,elche %,ar nicht %um ;ilitair geh:ren+ a&erd#ch ihres Amts+ #der ihrer "errichtung ,egen+ sich der -eit'ferde &edienenmüssen+ ,erden auch diese+ ne&st den da%u geh:rigen $er*thschaften+ unterGui'age &egrien.

    es#ndre Sachen.

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    . 31. !n s# fern eine Sache für sich sel&st den $egenstand eines -echtsausmacht+ ,ird sie als eine &es#ndre #der für sich &estehende Sache&eurtheilt.

    !n&egri #n Sachen und -echten.

    . 3/. ;ehrere &es#ndere Sachen+ die mit einem gemeinschaftlichen ?amen&e%eichnet %u ,erden '=egen+ machen einen !n&egri #n Sachen aus+ und,erden+ %usammen gen#mmen+ als ein ein%elnes $an%es &etrachtet.

    . 33. Auch der !n&egri aller ein%elnen Sachen und -echte+ die einem;enschen %ugeh:ren+ ann als ein ein%elnes $an%es angesehen ,erden.

    . 34. er !n&egri der Sachen und -echte eines "erst#r&enen heißt dessen"erlassenschaft.

    . 3. !n e%iehung auf den. urch den @utritt #der A&gang ein%elner Stüce ,erden die -echte und"er&indlicheiten in Ansehung des $an%en nicht ge*ndert.

    . 39. Auch gehen die &es#ndern -echte und Lasten einer ein%elnen Sache&l#ß durch die einseitige andlung+ erm:ge ,elcher die Sache einem!n&egri einerlei&t ,#rden ist+ n#ch nicht erl#ren.

    . 40. -echte+ die &l#ß an den Stand ge&unden sind+ ,erden einem !n&egri #n Sachen und -echten+ im geset%lichen Sinne+ nicht &ege%*hlt.

    . 41. ine Sache heißt untheil&ar+ ,enn ent,eder ?atur #der $eset% derA&s#nderung ihrer Eheile #n einander entgegen stehn.

     Eheil&are und untheil&are Sachen. Pertinen%stüce.

    . 4/. ine Sache+ ,elche %,ar für sich sel&st &estehen ann+ die a&er miteiner andern Sache in eine f#rt,*hrende "er&indung geset%t ,#rden+ ,ird ein@u&eh:r #der Pertinen%stüc dersel&en genannt.

    . 43. Cn&e,egliche Sachen+ die mit einer andern un&e,eglichen Sache durchdie ?atur er&unden ,#rden+ machen mit ihr nur ine Su&stan% aus.

    . 44. agegen ha&en s#,#hl &e,egliche als un&e,egliche Sachen+ die einemandern $an%en durch die andlung #der estimmung eines ;enschen%ugeschlagen ,erden+ die igenschaft eines Pertinen%stücs.

    . 4. Auch &e,egliche natürliche @u,üchse einer Sache sind nur s# lange+ als

    sie da#n n#ch nicht+ erm:ge des ge,:hnlichen ?ut%ungsrechts+a&ges#ndert ,#rden+ für ein @u&eh:r dersel&en an%usehn.

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    . 46. ie ?e&ensache+ #hne ,elche die au'tsache %u ihrer estimmungnicht ge&raucht ,erden ann+ ,ird+ auch #hne ausdrücliche rl*rung+ als@u&eh:r angesehn.

    . 47. Fas %um Pertinen%stüc geh:rt+ das geh:rt auch %ur au'tsache.

    Pertinen%stüce eines Landguts+

    . 4>. Als Pertinen%stüce eines Landguts ,erden+ in der -egel+ alle darauf &eHndliche Sachen angesehen+ ,elche %um etrie& des Acer&aues und der"ieh%ucht ge&raucht ,erden.

    . 49. Auch "#rr*the #n $utser%eugnissen+ ,elche erf#rderlich sind+ um dieFirtschaft s# lange f#rt%uset%en+ &is dergleichen r%eugnisse aus dem $utesel&st+ nach dem ge,:hnlichen Laufe der ?atur ,ieder gen#mmen ,erden:nnen+ ,erden %um @u&eh:r dessel&en gerechnet.

    . 0. Auch das 8eldinentarium+ an üngung+ P=ugarten+ und Aussaat+ geh:rt%u den Pertinen%stücen eines Landguts.

    . 1. esgleichen aller "#rrath an natürlicher und ünstlicher üngung.

    . /. Alles auf dem $ute &eHndliche+ %u dessen e,irthschaftung &estimmte@ug5 und Lastieh+ ingleichen alles #rhandne nut%&are "ieh+ ne&st den %u&eden geh:rigen $er*thschaften+ sind Pertinen%stüce dieses Landguts.

    . 3. An . $emeine üner+ $*nse+ nten+ Eau&en+ und Eruthüner+ ,erden %u denPertinen%stücen eines Landguts gerechnet.

    . 9. Seltne Arten #n 8ederieh geh:ren nur in s# ,eit %u denPertinen%stücen+ als nicht gemeine Arten dersel&en $attung in einererh*ltnißm*ßigen An%ahl #rhanden sind.

    . 60. !n s# fern alle #rstehend &enannte Stüce &e einem $ute %,ar&eHndlich+ a&er nicht dem igenthümer dessel&en+ s#ndern einem ritten+%ust*ndig sind+ ha&en sie nicht die igenschaft der Pertinen%stüce.

    . 61. Fas #n Pertinen%stücen eines Landguts er#rdnet ist+ gilt auch #n

    dem @u&eh:r der &e einem st*dtischen $rundstüc &eHndlichen "ieh5 undAcer,irthschaft.

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    . 6/. -isse+ 2arten+ Crunden+ und andre Schriften+ ,elche %ur n*hern2enntniß eines $rundstücs+ #der %ur egründung der $erechtsamedessel&en dienen+ sind als Pertinen%stüce da#n an%usehn.

    . 63. etreen dergleichen Crunden %ugleich andre $egenst*nde+ s# muß

    der Ce&ernehmer der au'tsache mit &eglau&ten Aus%ügen #der A&schriftenda#n sich &egnügen.

    eines Faldes.

    . 64. 8#rstger*thschaften sind Pertinen%stüce eines Faldes.

    . 6. $eschlagnes #l% ,ird %u den Pertinen%stücen eines für sich allein&etrachteten Faldes nicht mit gerechnet.

    . 66. !st a&er #n einem $ute die -ede+ &e ,elchem sich ein Fald &eHndet+s# ,ird #n dem #rhandnen geschlagnen #l%e s# iel+ als %ur 8#rtset%ung

    der Firtschaft &is %um n*chsten ge,:hnlichen #l%schlage erf#rderlich ist+%um @u&eh:r dieses $uts gerechnet. (. 49.)

    einer Jagdgerechtigeit.

    . 67. @ur Jagdgerechtigeit geh:ren alle #rr*thige ?et%e+ La''en+ und andredergleichen Jagdger*thschaftenB nicht a&er das Schießge,ehr+ die Jagdhundeund Pferde+ #der andre %um 'ers:nlichen $e&rauch des Jagenden &estimmteStüce.

    einer rau5 u. rannt,ein&rennere5$erechtigeit.

    . 6>. @ur rau5 #der rannt,ein&rennere5$erechtigeit geh:ren die im rau5#der rannt,einhause und 2eller &eHndlichen Pfannen+ E:'fe+ 2essel+ 8*sserund andre $er*thschaften.

    . 69. Fird a&er eine s#lche $erechtigeit sel&st als @u&eh:r eines auses#der Landguts angesehn+ s# ha&en alle %um $e&rauch da&e &estimmte$er*thschaften+ ,elche sich an dem rte &eHnden+ die igenschaft derPertinen%stüce.

    eines Fein&ergs.

    . 70. Alle %um ehuf eines Fein&ergs angelegte $el*nder und Pressen+

    ingleichen die da%u geh:rigen $er*thschaften+ ,ie auch die %ur ear&eitungdes Fein&ergs+ insammlung der Erau&en und "er,ahrung des ;#stes+ nichta&er %ur fernern Auf&e,ahrung des Feins+ #rhandene $er*thschaften und$ef*ße+ sind für Pertinen%stüce dieses Fein&ergs %u achten.

    einer Schangerechtigeit.

    . 71. Alle in der Schenstu&e und in dem 2eller #rr*thigeSchanger*thschaften geh:ren %u der Schangerechtigeit+ ,enn diese mitdem $rundstüc+ ,#rauf sie haftet+ %ugleich ü&erge&en ,erden s#ll.

    eines 2ellers.

    . 7/. 8*sser und $ef*ße+ ,elche in einem 2eller %um &est*ndigen $e&rauch

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    &estimmt sind+ ,erden+ in allen 8*llen+ als Pertinen%stüce des 2ellers&etrachtet.

    eines $artens.

    . 73. @u einem $arten geh:ren alle %u dessen An&au+ $e&rauch und

    Aus%ierung dienende $er*thschaften+ $ef*ße+ -üstungen und $e&*ude.

    . 74. es#nders ,erden da%u rangerie und lumen+ ne&st den ilds*ulenund $em*lden+ die in freer Luft aufgerichtet sind+ gerechnet.

    eines $e&*udes.

    . 7. ie Pertinen%stüce der $e&*ude müssen nach den erschiednenestimmungen dersel&en &eurtheilt ,erden.

    . 76. @u einem F#hnhause geh:rt alles+ #hne ,elches dassel&e ,eder&e%#gen+ n#ch #llst*ndig &e,#hnt ,erden ann.

    . 77. ;:&eln+ ausrath und $er*thschaften geh:ren nicht n#th,endig %umause.

    . 7>. Sie ,erden a&er da%u gerechnet+ ,enn sie+ #hne esch*digung desaues+ nicht ,eggen#mmen ,erden :nnen.

    . 79. agegen sind $er*thschaften+ ,elche+ nach der estimmung eines$e&*udes+ %um etrie& eines ge,issen $e,er&es ge,idmet sind+ für ein@u&eh:r des $e&*udes an%usehn.

    . >0. s ,ird ermuthet+ daß eine &e,egliche Sache %um Pertinen%stüc

    eines $e&*udes &estimmt se+ ,enn diesel&e eingegra&en+ eingeg#ssen+eingemauert+ #der durch @immerar&eit damit er&unden ist.

    . >1. iese "ermuthung f*llt a&er ,eg+ ,enn aus der eigenthümlicheneschaenheit eines s#lchen Stücs erhellet+ daß dassel&e nicht %um$e&rauch des auses+ s#ndern der Pers#n des &isherigen esit%ers+ #dereiner andern &e,eglichen Sache+ die sel&st ein Pertinen%stüc ist+ &estimmtge,esen.

    . >/. efestigte Schl:sser+ und die da%u geh:renden Schlüssel+ nicht a&er die"#rlegeschl:sser+ sind Pertinen%stüce eines $e&*udes.

    . >3. Angeschlagene Fandta'eten+ ingleichen die in der Fand &efestigten Jal#usien und 8ensterladen+ dergleichen ausgl#cen und raten,ender+ s#,ie alle 2amin&retter+ sind für Pertinen%stüce %u achten.

    . >4. &en diese igenschaften ha&en sel&st &e,egliche efen undfenthüren+ ingleichen aus5 und #denleitern und 8euerl:schinstrumente.

    . >. agegen ,erden 2leider5 und ücherschr*ne+ ,enn sie auch in #der ander Fand &efestigt ,#rden+ dafür+ im %,eifelhaften 8alle+ nicht geachtet.

    . >6. Schr*ne und ettstellen a&er+ die in der ;auer sel&st &efestigt sind+,erden für Pertinen%stüce angesehn.

    . >7. uden und 2ramladen+ ,elche an ein aus ange&aut sind+ und mit

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    diesem &isher einerle igenthümer geha&t ha&en+ ,erden als ein Eheil desauses &etrachtet.

    . >>. ;aterialien+ ,elche %ur Aus&esserung+ "ersch:nerung+ #der"ergr:ßerung eines $e&*udes &estimmt+ und sch#n auf dem au'lat%e&eHndlich sind+ geh:ren %u den Pertinen%stücen dessel&en.

    . >9. esgleichen die

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    i&li#the+ #der des ?aturaliena&inets.

    . 99. agegen ,erden rd5 und immelsugeln+ Landarten+ @eichnungenund 2u'ferstiche+ sie m:gen ge&unden #der unge&unden sen+ %ur i&li#thegerechnet.

    . 100. 2u'ferstiche hingegen+ die in -ahmen gefaßt sind+ geh:ren nicht %uri&li#the.

    ein%elner Ehiere.

    . 101. @u ein%elnen Ehieren geh:ren &l#ß die %u ihrer e,ahrung n:thigen$er*thschaften nicht a&er+ ,as s#nst %um $e&rauch #der %ur Aus%ierungdersel&en &estimmt ist.

    "#n Schmuc und $eschmeide.

    . 10/. @um Schmuc und $eschmeide geh:ren auch die &l#ß %u ihrer

    "er,ahrung &estimmten 8utterale.

    !nentarium.

    . 103. er !n&egri der %u einer Sache geh:renden &e,eglichenPertinen%stüce ,ird das !nentarium dersel&en genannt.

    . 104. !nentarium ü&erhau't ist das "er%eichniß aller %u einem !n&egri geh:rigen Stüce.

    $runds*t%e #n Pertinen%stücen.

    . 10. Pertinen%stüce nehmen+ s# lange sie &e der au'tsache sind+ anallen -echten dersel&en Eheil.

    . 106. Sie erlieren diese igenschaft nicht+ ,enn sie gleich einer#rü&ergehenden Crsach ,egen auf eine @eit lang #n der au'tsachegetrennt ,#rden.

    . 107. ;it der au'tsache gehet das -echt auf die Pertinen%stüce+ auch auf s#lche+ die nur für einige @eit #n der Sache getrennt ,#rden+ auf den neuenesit%er ü&er.

    . 10>. Fas s#nst+ seiner ?atur nach+ ein Pertinen%stüc ist+ hat diese

    igenschaft nicht+ s# &ald es einem andern+ als dem igenthümer derau'tsache geh:rt. (. 60.)

    ?ut%en.

    . 109. Cnter dem ?ut%en einer Sache ,ird aller $e&rauch erstanden+,elchen

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    . 111. er ?ut%en+ ,elchen eine Sache ihrem esit%er leisten ann+ &estimmtden Ferth dersel&en.

    . 11/. er ?ut%en+ ,elchen die Sache einem

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    . 1/3. in 'ers:nliches -echt enth*lt die efugniß+ #n dem "er'=ichteten %uf#rdern+ daß er et,as ge&en+ leisten+ erstatten+ #der unterlassen s#lle.

    . 1/4. !n s# fern dergleichen 'ers:nliches -echt das $e&en+ #der die$e,*hrung einer &estimmten Sache+ %um $egenstande hat+ ,ird es ein -echt%ur Sache genannt.

    ingliche -echte.

    . 1/. in -echt ist dinglich+ ,enn die efugniß %ur Ausü&ung dessel&en miteiner Sache+ #hne -ücsicht auf eine ge,isse Pers#n+ er&unden ist.

    . 1/6. Auch s#lche -echte heißen dinglich+ deren $egenstand eine Sache ist+#hne -ücsicht auf die Pers#n+ &e ,elcher diese Sache sich &eHndet.

    . 1/7. ergleichen -echte+ die ihrem $egenstande nach dinglich sind+ heißen-echte auf die Sache.

    . 1/>. -echte+ ,elche in e%iehung auf das Su&.)

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    . 137. ingliche -echte auf die Sache :nnen #n dem erechtigten gegen . ?ur &e &e,eglichen Sachen :nnen "er*nderungen in der Pers#n des

    esit%ers der er'=ichteten Sache unter den in den $eset%en n*her&estimmten Cmst*nden das -echt auf die Sache er*ndern. (Eit. ". . 4/.sGG.)

    . 139. Auch "er*nderungen in der Pers#n des erechtigten ,iren nur danneine "er*nderung in dem dinglichen -echte+ ,enn dadurch das -echt %urSache er*ndert #der aufgeh#&en ,ird.

    . 140. Fenn ein dingliches -echt auf die Sache &l#ß %ur "erst*rung eines'ers:nlichen -echts &estellt ,#rden+ s# geht mit der rl:schung des let%ternauch das erstere erl#ren.

    . 141. agegen ann ein s#lches dingliches -echt aufgeh#&en ,erden+ #hnedaß des,egen das 'ers:nliche -echt erl:scht.

    ritter Eitel. "#n andlungen und den daraus entstehenden -echten

    "#n andlungen und deren 8#lgen ü&erhau't.

    . 1. S#llen aus andlungen -echte entstehn+ s# müssen die andlungen fresen.

    . /. ?ur *ußere free andlungen :nnen durch $eset%e &estimmt ,erden.

    . 3. F# das "erm:gen+ fre %u handeln+ gan% mangelt+ da Hndet eine"er&indlicheit aus den $eset%en statt.

    . 4. 8#lgen+ die aus einer andlung+ an und für sich &etrachtet+ nach demnatürlichen und ge,:hnlichen Laufe der inge %u entstehen '=egen+ heißenunmittel&ar.

    . . ;ittel&ar heißen die

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    . 10. ;ittel&are 8#lgen als#+ ,elche der andelnde &e An,endung derschuldigen Aufmersameit und Sachenntniß #raussehen #nnte+ müssen#n ihm ertreten ,erden.

    . 11. agegen ,erden &l#ß %uf*llige 8#lgen einer andlung dem andelndennicht %ugerechnet.

    . 1/. #ch haftet der andelnde für alle 8#lgen #hne Cnterschied+ die nachseiner A&sicht aus der andlung entstehen s#llten+ #& sie gleich nur %uf*lligentstanden sind.

    . 13. Auch müssen die &l#ß %uf*lligen 8#lgen einer in den $eset%engemiß&illigten andlung in s# fern ertreten ,erden+ als der @ufall nur durchdiese andlung sch*dlich ge,#rden ist.

    . 14. er $rad der @urechnung &e den unmittel&aren s#,#hl+ alsmittel&aren 8#lgen einer andlung richtet sich nach dem $rade der 8reheit&e dem andelnden.

    . 1. aß

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    a&gemessen.

    Allgemeine $runds*t%e #n den -echten der andlungen.

    . /6. ?iemand darf den Andern et,as %u thun %,ingen+ #der s#nst dessen8reheit %u handeln einschr*nen+ dem nicht ein &es#nderes -echt da%u

    ge&ührt.

    . /7. ?iemand darf den Andern+ et,as %u unterlassen+ &l#s aus dem $runde%,ingen+ ,eil der andelnde dadurch sich sel&st schaden ,ürde.

    . />. ?ur alsdann Hndet eine Ausnahme statt+ ,enn

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    . 40. Aus "era&s*umung der geset%lichen 8#rm einer andlung f#lgt die?ichtigeit dersel&en nur alsdann+ ,enn das $eset% die e#&achtung dieser8#rm %ur $ültigeit der andlung ausdrüclich erf#rdert.

    . 41. !m %,eifelhaften 8alle ,ird ermuthet+ daß die 8#rm einer andlung nur%ur mehrern $e,ißheit und eglau&igung dersel&en #rgeschrie&en ,#rden.

    . 4/. ie -echtm*ßigeit und $ültigeit einer andlung muß nach der @eit+da sie #ll%#gen ,#rden+ &eurtheilt ,erden.

    . 43. ine andlung+ die ,egen "era&s*umung der geset%m*ßigen 8#rm #nAnfang an nichtig ,ar+ ann in der 8#lge niemals gültig ,erden.

    . 44. Fird die andlung in der geset%m*ßigen 8#rm ,iederh#lt+ s# gilt sie nur#n dem @eit'unt dieser Fiederh#lung an.

    @eit&estimmungen &e andlungen.

    . 4. e geset%lichen @eit&estimmungen ,ird der Eag #n ;itternacht &is %u;itternacht gerechnet.

    . 46. !st die r,er&ung eines -echts an einen ge,issen Eag ge&unden+ s#,ird dassel&e+ s# &ald der Eag angefangen ist+ für er,#r&en geachtet.

    . 47. S#ll a&er eine P=icht an einem &estimmten Eage geleistet ,erden+ s##mmt dem "er'=ichteten der gan%e Eag %u statten.

    . 4>. Erift die rfüllung einer P=icht auf einen Eag+ an ,elchem nachallgemeinen P#li%eer#rdnungen #der nach den -eligi#nsgrunds*t%en des"er'=ichteten dergleichen andlungen nicht #rgen#mmen ,erden dürfen+ s#

    ist der "er'=ichtete in der -egel an dem n*chstf#lgenden Eage %ur Leistunger&unden. (Eh. !!. Eit. "!!!. Sect. "!!!.)

    . 49. !st die @eit durch den AusdrucD Jahr und Eag+ &e%eichnet+ s# ,erdendarunter in Jahr und reßig Eage erstanden.

    "ierter Eitel. "#n Fillenserl*rungen

    rf#rdernisse rechtsgültiger Fillenserl*rungen.

    . 1. ie Fillenserl*rung ist eine Aeußerung dessen+ ,as nach der A&sichtdes rl*renden geschehen+ #der nicht geschehen s#ll.

    . /. Fenn eine Fillenserl*rung rechtliche Firungen her#r&ringen s#ll+ s#muß der rl*rende ü&er den $egenstand+ nach dem !nhalt seiner rl*rung+%u erfügen &erechtigt sen.

    . 3. r muß das "erm:gen &esit%en+ mit "ernunft und Ce&erlegung %uhandeln.

    . 4. ie Fillenserl*rung muß fre+ ernstlich+ und ge,iß+ #der %uerl*ßigsen.

    $egenst*nde.

    . . Alle Sachen und andlungen+ auf ,elche ein -echt er,#r&en+ #der

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    Andern ü&ertragen ,erden ann+ :nnen $egenst*nde der Fillenserl*rungensen.

    . 6. @u andlungen+ ,elche die $eset%e er&ieten+ ann durchFillenserl*rungen niemand er'=ichtet #der &erechtigt ,erdenB

    . 7. Auch nicht %u andlungen+ ,elche die hr&areit &eleidigen.

    . >. Fillenserl*rungen+ ,elche %ur "erheimlichung einer durch die $eset%egemiß&illigten andlung+ #der auf ntsch*digung #der el#hnung desCe&ertreters a&%ielen+ sind nichtig.

    . 9. $e,issensfreheit ann durch eine Fillenserl*rung eingeschr*nt,erden.

    . 10. @usagen+ ,#durch eine ;anns'ers#n &is ü&er das dreßigste+ und eine8rauens'ers#n &is ü&er das fünf und %,an%igste Jahr hinaus+ %um ehel#senStande er'=ichtet ,erden s#ll+ sind ungültig.

    . 11. Auch ist niemand an eine Fillenserl*rung ge&unden+ ,#durch erseinen Fitt,enstand nicht %u *ndern angel#&t hat.

    . 1/. !st a&er die hel#sigeit das n#th,endige rf#rderniß eines ge,issenStandes+ s# dauert die "er'=ichtung da%u s# lange+ als . ie &l#ße :entliche eanntmachung ist %um e,eise+ daß der ritte

    die "erfügung ge,ußt ha&e+ n#ch nicht hinreichend.

    . 19. agegen ann sich niemand mit der Cn,issenheit einer in das'#theen&uch eingetragenen "erfügung entschuldigen.

    Pers:nliche 8*higeit.

    . /0. Alle Fillens*ußerungen der 2inder+ ,elche das sie&ente Jahr n#ch nicht%urücgelegt ha&en+ sind nichtig.

    . /1. Fillenserl*rungen der Cnmündigen+ ,elche das ier%ehnte Jahr n#chnicht %urücgelegt ha&en+ sind nur in s# fern gültig+ als sie sich dadurch einen

    "#rtheil er,er&en.

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    . //. Sind mit dem "#rtheil+ den ein s#lcher Cnmündiger durch seineFillens*ußerung er,er&en s#ll+ %ugleich P=ichten und Lasten er&unden+ s#erlangt die Fillenserl*rung #hne in,illigung seines "#rgeset%ten einerechtliche Firung. (Eit. ". . 11. 1/. 13.)

    . /3. -asende und Fahnsinnige sind den 2indern unter sie&en Jahren gleich

    %u achten. (. /0.)

    . /4. S# lange den Pers#nen+ ,elche mit Anf*llen einer s#lchen 2ranheit&ehaftet sind+ n#ch ein "#rmund &estellt ist+ gilt die "ermuthung+ daß sieihren Fillen &e :lliger "erstandsraft+ und nicht ,*hrend eines Anfalls ihrer2ranheit+ ge*ußert ha&en.

    . /. Sind a&er diesel&en unter "#rmundschaft geset%t+ s# ann+ s# langediese dauert+ auf das "#rge&en+ daß die rl*rung in einem lichten@,ischenraum erf#lgt se+ eine -ücsicht gen#mmen ,erden.

    . /6. "#n Fillenserl*rungen der l:dsinnigen+ die unter "#rmundschaft

    gen#mmen ,#rden+ gilt das+ ,as #n Cnmündigen er#rdnet ist. (. /1. //.)

    . /7. Fenn auch der l:dsinnige n#ch nicht unter "#rmundschaft geset%t ist+s# gilt d#ch die "ermuthung+ daß der. Pers#nen+ ,elche durch den Erun des $e&rauchs ihrer "ernunft &erau&t,#rden+ sind+ s# lange diese Erunenheit dauert+ den Fahnsinnigen gleich %uachten. (. /3.)

    . /9. in gleiches gilt #n den

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    . 36. e r#hungen+ ,elche nicht unmittel&ar Le&en+ $esundheit+ 8reheit#der hre &etreen+ muß+ nach der eschaenheit des angedr#heten Ce&elsan sich+ und nach dem "erh*ltnisse dessel&en %u dem $egenstande derrl*rung+ #n dem -ichter ernünftig &eurtheilt ,erdenD #& dadurch dieFillens*ußerung ,irlich er%,ungen ,#rden seN

    . 37. Auch ist+ &e estimmung des in=usses der r#hung in den Fillen desedr#heten+ %ugleich auf dessel&en Lei&es5 und $emüths&eschaenheit-ücsicht %u nehmen.

    . 3>. ie r#hung+ sich seines -echts geset%m*ßig %u &edienen+ annniemals als @,ang angesehen ,erden.

    . 39. ine Fillenserl*rung als#+ ,#%u

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    . 49. !st die #rl*uHge An%eige nach . 4. nicht geschehen+ s# erliert derange&lich $e%,ungene dadurch das -echt+ sich des desantrages %ume,eise %u &edienen+ und muß den in,and auf andere Art #llst*ndigdarthun.

    . 0. Auch ,ird durch die Cnterlassung der An%eige die dem in,and

    entgegenstehende rechtliche "ermuthung dergestalt erst*rt+ daß %urrg*n%ung eines gegen diese "ermuthung nicht #llst*ndig geführtene,eises ein rfüllungsed statt Hnden ann.

    . 1. !st der rl*rende gest#r&en+ ehe er nach . 4. die #rl*uHge An%eigehat machen :nnen+ s# steht seinem r&en fre+ n#ch innerhal& dreer;#nathe+ nach erhaltener 2enntniß #n dem asen der Fillenserl*rung+den @,ang mit der #rgedachten Firung an%u%eigen.

    rnster Fille.

    . /. ine Fillenserl*rung+ ,#raus -echte und "er&indlicheiten entstehen

    s#llen+ muß ernstlich sen.

    . 3. Fer ü&er Angelegenheiten seines erufs #der $e,er&es sich ge*ußerthat+ dem steht die rechtliche "ermuthung+ daß die Aeußerung nicht &l#ß %umSchein+ #der nur aus Scher%+ geschehen se+ entgegen.

    . 4. &en das gilt+ ,enn die rl*rung in einer &es#ndern durch die $eset%e&estimmten 8#rm a&gege&en ,#rden.

    . . Ce&erhau't muß die -ichtigeit des "#rge&ens+ daß eine rl*rung nur%um Schein+ #der nur scher%,eise geschehen se+ aus den Cmst*nden larerhellen.

    . 6. at . andlungen+ aus denen die A&sicht des andelnden mit @uerl*ßigeitgeschl#ssen ,erden ann+ ,erden für stillsch,eigende Fillens*ußerungenangesehn.

    . 9. Stillsch,eigende Fillens*ußerungen ha&en mit den ausdrüclichengleiche 2raft.

    . 60. F# die $eset%e eine ausdrücliche rl*rung %u der rechtsgültigen 8#rmdes $esch*fts erf#rdern+ ist eine stillsch,eigende Fillenserl*rung unr*ftig.

    . 61. l#ßes Stillsch,eigen ,ird nur alsdann für in,illigung geachtet+ ,enn

    der Sch,eigende sich erl*ren #nnte+ und erm:ge der $eset%e da%uer&unden ,ar.

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    . 6/. Fer als# durch einen auf die $eset%e gegründeten richterlichen efehl%u einer rl*rung aufgef#rdert ,ird+ und sie &eharrlich er,eigert+ dessenrl*rung ,ird #n dem -ichter der dem efehl &egefügten Farnung gem*ßerg*n%t.

    "ermuthete Fillenserl*rungen.

    . 63. S#ll die A&sicht des andelnden aus den Cmst*nden &l#ß ermuthet,erden+ s# ist eine rechtsgültige Fillenserl*rung #rhanden.

    . 64. a&en

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    . 76. in $leiches gilt #n einem !rrthum in der Pers#n des. !n allen diesen 8*llen (. 7. 76. 77.) &lei&t die Fillenserl*rungungültig+ auch ,enn der rl*rende den !rrthum h*tte ermeiden :nnen.

    . 79. !st 3. urch !rrthum in andern igenschaften #der Cmst*nden ,ird dieFillenserl*rung niemals ereitelt.

    etrug.

    . >4. !n einem 8alle a&er ann der. "ielmehr ist 6. ?icht nur den etr#genen+ s#ndern auch Andere+ die &e einem s#lchen!rrthum Schaden leiden(+) muß der etrüger entsch*digen.

    . >7. !st die Fillenserl*rung %,ar nicht durch etrug eranlaßt+ a&er d#chder rl*rende %u einem !rrthum &e dersel&en #rset%lich erleitet ,#rden+

    s# h*ngt es #n der eschaenheit dieses !rrthums+ an und für sich&etrachtet+ a&D #& und ,ie ,eit die dadurch eranlaßte rl*rung nach #&igen$runds*t%en &estehen :nne+ #der nicht. (. 75>3).

    . >>. Fenn a&er auch hiernach die Fillenserl*rung in Ansehung desau'tgesch*fts &esteht+ s# muß denn#ch der rl*rende+ ,egen des aus dem!rrthum entstandenen ?achtheils+ #n dem etrüger entsch*digt ,erden.

    . >9. at ein ritter den rl*renden #hne @uthun des Andern+ %u dessen$unsten die rl*rung geschieht+ hintergangen+ s# entscheidet e&enfalls dieeschaenheit des !rrthums+ %u ,elchem der rl*rende erleitet ,#rdenD #&dersel&e an seine Fillenserl*rung+ in Ansehung des au'tgesch*fts+

    ge&unden se+ #der nicht. (. 75>3).

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    . 90. Fegen der #n dem etrüger &eden Eheilen %u leistendenntsch*digung hat es &e der "#rschrift des . >6. >>. sein e,enden.

    . 91. Fer+ auch #hne die A&sicht+ den Andern %u hintergehen+ ihn durch Erun+ #der rregung heftiger Leidenschaften+ in einen s#lchen @ustanderset%t+ ,# er seine andlungen und deren 8#lgen nicht mehr richtig %u

    &eurtheilen ermag+ der ann aus den in s#lchem @ustand a&gege&nenrl*rungen dessel&en ein -echt erlangen.

    . 9/. #ch muß der+ ,elcher aus diesem $runde (. 91). seine s#nstrechts&est*ndige Fillenserl*rung anfechten ,ill+ s#lches &innen Acht Eagennach A&ge&ung dersel&en der "#rschrift . 46. gem*ß gerichtlich an%eigen.

    . 93. !st diese An%eige unter&lie&en+ s# ann in der 8#lge auf den in,andeine -ücsicht mehr gen#mmen ,erden.

    8#rm der Fillenserl*rungen.

    . 94. !n s# fern die $eset%e einer Art #n Fillenserl*rung eine &estimmte8#rm #rgeschrie&en ha&en+ ist

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    das -echt ausü&en ann+ die Firlicheit des reignisses a&,arten.

    . 103. !n%,ischen darf der &edingungs,eise "er'=ichtete %um ?achtheil desdem Andern %ugedachten -echts nichts #rnehmen.

    . 104. *ngt die edingung #n einem &l#ßen @ufall a&+ s# dürfen ,eder der

    erechtigte+ n#ch der "er'=ichtete+ ein

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    . 11. er unter einer au=:senden edingung erechtigte erliert sein -echtmit dem Augen&lic+ ,# die edingung %ur Firlicheit gelangt.

    . 116. rhellet a&er aus den Cmst*nden+ daß das -echt+ &em intritt deredingung+ als ungültig+ #n der @eit der inr*umung an+ ha&e angesehen

    ,erden s#llen+ s# müssen auch die &isher ge%#gene ?ut%ungen ,iederherausgege&en ,erden.

    . 117. S#ll die au=:sende edingung #n einem &l#ßen @ufall a&hangen+ s#Hndet die "#rschrift . 104. An,endung.

    . 11>. !st die edingung #n dem freen Fillen des

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    . 1/7. Fird das einger*umte -echt daran ge&unden+ daß ein dergleichenreigniß eintreten s#ll+ s# ist dieses für eine @eit&estimmung %u achten.

    . 1/>. Fird a&er das -echt #n dem ?ichteintreen eines s#lchenn#th,endigen reignisses a&h*ngig gemacht+ s# ist die Fillenserl*rung

    nichtig.

    . 1/9. 2ann ein reigniß ent,eder nach dem natürlichen Laufe der ingeü&erhau't+ #der nach den &es#ndern eschaenheiten und "erh*ltnissendes

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    . 140. Auch ergangene ege&enheiten :nnen %ur edingung gemacht,erden.

    . 141. !n diesem 8alle ann der esit% des unter einer s#lchen edingungeinger*umten -echts nicht eher gef#rdert ,erden+ als &is die %ur edingunggemachte ergangene ege&enheit lar er,iesen ist.

    . 14/. #ch erstrect sich+ ,enn die Fillenserl*rung nicht ein Andres&esagt+ die rechtliche Firung dersel&en auf die

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    ha&e+ s# ist eine s#lche estimmung eher für einen nd%,ec+ als für eineedingung %u achten.

    . 13. !st et,as ausdrüclich %u einem ge,issen nd%,ec &e,illigt ,#rden+s# tritt+ ,enn die rl*rung nicht das $egentheil lar &esagt+ der erechtigtes#f#rt in die Ausü&ung und den $enuß des ihm &e,illigten -echts.

    . 14. r erliert a&er dieses -echt ,ieder+ ,enn der @,ec nicht erfüllt ,ird.

    . 1. s Hndet als# &e dem @,ec alles das statt+ ,as in Ansehung derau=:senden edingungen . 114. sGG. er#rdnet ist.

    . 16. !st %ur rfüllung des @,ecs eine ge,isse @eit &estimmt+ s# ann dasda%u &e,illigte -echt+ s# lange die rfüllung n#ch m:glich &lei&t+ nicht %urücgen#mmen ,erden.

    . 17. e Fillenserl*rungen unter Le&endigen muß der &estimmte @,ecschlechterdings nach der rl*rung erfüllt ,erden.

    . 1>. 2ann #der ,ill der egünstigte diese rfüllung nicht leisten+ s# ist dierl*rung uner&indlich.

    . 19. !st . sGG.)

    . 161. !n allen 8*llen+ ,# das -echt sel&st+ ,elches den $egenstand derFillenserl*rung ausmacht+ auf die r&en ü&ergehen ann+ treten diese auchin Ansehung der efugniß die edingung #der den @,ec %u erfüllen+ in die-echte des r&lassers.

    . 16/. !st a&er die edingung #der der @,ec an die Pers#n des erechtigtenge&unden+ und stir&t dieser #r der rfüllung+ s# erliert die rl*rung sel&stihre Firsameit.

    @eit.

    . 163. ine der Fillenserl*rung &egefügte unge,isse @eit+ ,# das -echtaus dersel&en ent,eder entstehen+ #der aufh:ren s#ll+ ,ird eineraufschie&enden #der au=:senden edingung gleich geachtet.

    . 164. !st eine ge,isse @eit dergestalt &egefügt. daß mit dem A&lauf dersel&en die Ausü&ung des -echts ihren Anfang nehmen s#ll+ s# muß %,arder erechtigte den intritt dieses @eit'unts a&,arten.

    . 16. #ch ist das -echt sel&st für #llst*ndig er,#r&en %u achten+ und gehtdaher+ ,enn es nicht an die Pers#n des erechtigten ge&unden ist+ auf dier&en dessel&en ü&er.

    . 166. er "er'=ichtete darf in der @,ischen%eit nichts #rnehmen+ ,#durchdas -echt des andern geschm*lert+ #der gar ereitelt ,erden :nnte.

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    . 167. !st eine ge,isse @eit dergestalt &egefügt+ daß dadurch die auer desdurch die Fillenserl*rung ü&ertragnen -echts &estimmt ,erden s#ll+ s# h:rtmit dem A&lauf dieser @eit das -echt #n sel&st ,ieder auf.

    . 16>. er

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    #rmundschaftlichen $enehmigung a&.

    . 1/. S# lange der "#rmund sich n#ch nicht erl*rt hat+ ann der andre Eheil#n dem "ertrage nicht %urüctreten.

    . 13. #ch steht demsel&en %u allen @eiten fre+ dem "#rmund eine 8rist %u

    &estimmen+ &innen ,elcher er sich ü&er die rtheilung #der "ersagung seiner$enehmigung erl*ren müsse.

    . 14. ;inder

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    . /. Sind ihnen a&er "#rmünder &estellt+ s# ha&en sie ,egen der 8*higeit+"ertr*ge %u schliessen+ die -echte der l:dsinnigen.

    . /6. !n ,ie fern+ und unter ,as für rf#rdernissen I#r'#rati#nen und$emeinen durch "ertr*ge er'=ichtet ,erden :nnen+ ist nach ihren #mStaat genehmigten $rundertr*gen %u &eurtheilen.

    . /7. F# diese nichts &estimmen+ ist auf die ,egen der erschiednen Artender I#r'#rati#nen ergangnen $eset%e -ücsicht %u nehmen.

    . />. F# auch diese nichts &es#nderes er#rdnen+ da &lei&t es &e den #n"er'=ichtung der I#r'#rati#nen ü&erhau't #rgeschrie&nen allgemeinen$runds*t%en. (Eh. !!. Eit. "!.)

    . /9. eentliche Iassen :nnen nur unter $enehmigung des #rgeset%tene'artements durch "ertr*ge er'=ichtet ,erden.

    . 30. !st nach der "erfassung der Iasse die unmittel&are $enehmigung des

    Landesherrn n#th,endig+ s# muß das #rgeset%te e'artement den

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    a) "ertr*ge ü&er die andlungen+ #der.

    . 40. "ertr*ge+ durch ,elche

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    Cnm:glicheit+ ,enn sie %ur @eit des geschl#ssenen "ertrages &eden Eheilen&eannt+ #der &eden un&eannt ,ar.

    . 3. Far die &edingte Cnm:glicheit nur dem. "ertr*ge ü&er Sachen+ ,elche dem "erehr ent%#gen ,#rden+ sind in s#fern gültig+ a& das inderniß geh#&en ,erden ann.

    . 9. #ch ann die rfüllung erst nach ,irlich erf#lgter e&ung desindernisses gef#rdert ,erden.

    . 60. !st da%u eine ge,isse @eit &estimmt+ s# erliert+ nach fruchtl#semA&lauf dersel&en+ der "ertrag #n sel&st seine 2raft.

    . 61. !st eine @eit &estimmt+ s# muß diesel&e+ auf "erlangen des einen #derandern Eheils+ #n dem -ichter+ nach e,andniß der Cmst*nde+ festgeset%t,erden.

    . 6/. *ngt die e&ung des indernisses #n der andlung eines ritten a&+%u deren e,irung sich einer der I#ntrahenten er'=ichtet hat+ s# Hnden die"#rschriften . 4054. An,endung.

    . 63. at einer #n &eden Eheilen sich %ur e&ung des indernisses&es#nders er'=ichtet+ s# liegt die "er&indlicheit da%u dem

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    "er&indlicheit.

    . 67. 2ann+ der geh:rig ange,andten ;ühe ungeachtet+ das inderniß nichtgeh#&en ,erden+ s# Hndet alles das

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    . 79. urch die Annahme eines gültigen "ers'rechens ,ird der "ertraggeschl#ssen.

    . >0. er Augen&lic+ in ,elchem die Annahme geh:rig erl*rt ,#rden+&estimmt als# auch den @eit'unt des geschl#ßnen "ertrags.

    . >1. andlungen+ ,elche die Annahme des "ers'rechens #rausset%en+,erden einer ausdrüclichen Annahme gleich geachtet.

    . >/. Fenn das+ ,as der eine Eheil f#rdert+ #der erlangt+ #n dem andern&e,illigt ,#rden+ s# &edarf s #n Seiten des erstern einer &es#ndernAnnahme.

    >3. urch die Annahme ann niemand mehr

    -echt er,er&en+ als #n dem Andern angetragen ,#rden.

    . >4. ie Annahme muß un&edingt und uneingeschr*nt sen+ ,enn dadurchder A&schluß des "ertrags erf#lgen s#ll.

    . >. $eschieht die Annahme nur unter edingungen #der inschr*nungen+s# ann der "ers'rechende seinen Antrag %urücnehmen.

    . >6. "ertr*ge :nnen nicht nur 'ers:nlich #der durch e#llm*chtigte+s#ndern auch durch rief,echsel errichtet ,erden.

    . >7. S# ,eit Pers#nen auf den $rund einer ,irlich aufgetragnen+ #der einer%u ermuthenden "#llmacht+ die $esch*fte eines Andern %u &es#rgen&erechtigt sind+ s# ,eit :nnen sie auch Antr*ge+ die ihm geschehen+ in

    seinem ?amen annehmen. (Eit. !!!. . 119. sGG.)

    . >>. Außer diesem 8all erlangt durch die Annahme eines ritten der

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    . 94. !st &e dem Antrage ,egen der @eit %ur Annahme gar nichts &estimmt,#rden+ s# muß die rl*rung ü&er einen mündlichen Antrag s#gleich+ alsdersel&e geschehen ist+ a&gege&en ,erden.

    . 9. !st unter Pers#nen+ die an inem rte sich aufhalten+ der Antrag

    schriftlich geschehen+ s# muß die rl*rung darü&er &innen ier und %,an%igStunden erf#lgen.

    . 96. !st der Antrag unter A&,esenden schriftlich geschehen+ s# #mmt esauf den @eit'unt an+ da der rief an dem rte+ ,# der Andre sich aufh*lt+nach dem ge,:hnlichen Laufe der P#sten hat eingehen :nnen.

    . 97. ;it der n*chsten fahrenden #der reitenden P#st+ ,elche nach diesem@eit'unte a&geht+ muß der Antrag &eant,#rtet ,erden.

    . 9>. #ch ist+ ,enn mit der ersten P#st eine Ant,#rt erf#lgt+ derAntragende schuldig+ n#ch den n*chstf#lgenden P#sttag+ ,egen m:glicher

    @,ischenf*lle+ a&%u,arten.

    . 99. !st der schriftliche Antrag durch einen eignen #ten geschehen+ s# mußder Antragende den l*ngsten @eitraum+ &innen ,elchem ein s#lcher #te#hne unge,:hnliche @,ischenf*lle %urüc#mmen ann+ a&,arten.

    . 100. 2#mmt der #te in diesem @eitr*ume nicht %urüc+ s# muß derAntragende den Andern da#n &enachrichtigen+ und ihm %ugleich er:fnen+ #&er n#ch ferner an den Antrag ge&unden sen ,#lle.

    . 101. $eschieht der Antrag einer I#r'#rati#n #der $emeine+ s# muß derAntragende auf die rl*rung dersel&en s# lange @eit ,arten+ als erf#rderlich

    ist+ daß ü&er den Antrag ein erfassungsm*ßiger ntschluß gen#mmen undihm &eannt gemacht ,erden :nne.

    . 10/. !n allen 8*llen+ ,# nicht ein Andres ausdrüclich &estimmt ist+ ,irddafür gehalten+ daß die Annahme in dem @eit'unte geschehen se+ ,# derAnnehmende alles gethan hatte+ ,as #n seiner Seite %ur eanntmachungseiner rl*rung an den Antragenden erf#rderlich ,ar.

    . 103. S# &ald a&er die #rstehend . 90. sGG. &estimmten 8risten %urrl*rung ü&er den Antrag fruchtl#s erlaufen sind+ ann der Antragende%urüctreten.

    . 104. r muß

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    . 107. @ielte

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    . 119. ie esiegelung eines unterschrie&enen und ausgeh*ndigten!nstruments a&er ist nicht n#th,endig+ ,enn gleich darin der Siegel gedacht,ird.

    3) "#n Punctati#nen.

    . 1/0. ine #n &eden Eheilen unterschrie&ene Punctati#n+ aus ,elcher diegegenseitige in,illigung dersel&en in alle ,esentliche edingungen des$esch*fts erhellet+ ist mit einem f:rmlichen I#ntract #n gleicher $ültigeit.

    . 1/1. s ann als# auf rfüllung dersel&en gelagt ,erden.

    . 1//. !st %ur gerichtlichen "erlaut&arung+ est*tigung+ #der intragung einef:rmliche Ausfertigung des "ertrages n#th,endig+ s# ann diese nach dem!nhalt der Punctati#n #n dem -ichter erfügt ,erden.

    . 1/3. Feigert ein Eheil seine Cnterschrift &eharrlich+ s# ann der -ichterdiesel&e erg*n%en.

    . 1/4. !st der $egenstand ein aus,*rtiges $rundstüc+ und nach den$eset%en des rts ein #n &eden Eheilen unterschrie&ener f:rmlicherI#ntract n#th,endigB s# ann der die Cnterschrift &eharrlich er,eigernde Eheil durch Qecuti#n da%u angehalten ,erden.

    . 1/. 8ehlen a&er in der Punctati#n ,esentliche estimmungenB #der ha&endie Parteen die "era&redung ge,isser ?e&en&edingungen sich darinausdrüclich #r&ehalten+ s# sind dergleichen Punctati#nen nur als Eractatenan%usehen.

    . 1/6. as #n $erichten #der #n einem Justi%c#mmissari# aufgen#mmene

    Pr#t#c#ll ü&er einen %u errichtenden "ertrag hat mit einer Punctati#n gleicheFirung.

    4) "#n mündlichen ?e&ena&reden.

    . 1/7. !st ein "ertrag schriftlich geschl#ssen ,#rden+ s# muß alles+ ,as auf die "era&redung der Parteen an#mmt+ &l#ß nach dem schriftlichenI#ntracte &eurtheilt ,erden.

    . 1/>. Auf #rgeschüt%te mündliche ?e&ena&reden ,ird+ #hne Cnterschieddes $egenstandes+ eine -ücsicht gen#mmen.

    . 1/9. "ielmehr müssen ?e&en&estimmungen+ ,elche die Art+ den rt+ #derdie @eit der rfüllung+ #der andre da&e #r#mmende ;aaßga&en &etreen+s# ,eit sie im I#ntracte nicht festgeset%t ,#rden+ #n dem -ichter lediglichnach den "#rschriften der $eset%e erg*n%t ,erden.

    . 130. Fas im I#ntract unleserlich geschrie&en+ #der undeutlich ausgedrüct,#rden+ und nicht aus dem @usammenhange lar erhellet+ muß auf andre%uerl*ßige Art ausgemittelt ,erden.

    ) $eset%liche ?#t,endigeit schriftlicher "ertr*ge.

    . 131. in

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    . 13/. !st der "ertrag auf $#ld geschl#ssen+ s# ,erden re Ehaler Sil&er5I#urant einem uaten+ und 8ünf und ein "iertel5Ehaler einer $#ldmün%e #n8ünf Ehalern gleich gerechnet.

    !n ,iefern die schriftliche A&fassung &e andern Fillenserl*rungenn#th,endig se.

    . 133. Auch andre &l#ß einseitige Fillenserl*rungen müssen &e$egenst*nden ü&er 8ünf%ig Ehaler+ s# &ald ihre 8#lgen sich auf die @uunfthinaus erstrecen s#llen+ schriftlich a&gefaßt ,erden.

    . 134. @u ntsagungen und "er%ichtleistungen+ nicht a&er %um e,eise dererf#lgten @ahlung+ #der s#nstigen rfüllung einer "er&indlicheit+ sindschriftliche Crunden erf#rderlich.

    ?*here estimmungen

    a) &e $erechtigeiten.

    . 13. "ertr*ge und rl*rungen ü&er $rundgerechtigeiten+ ingleichen ü&er&est*ndige 'ers:nliche Lasten und P=ichten+ erf#rdern allemal eineschriftliche A&fassung.

    &) &e terminlichen Leistungen.

    . 136. e terminlichen Leistungen+ ,# ent,eder die @ahl der Eermineun&estimmt ist+ #der s*mmtliche Eermine %usammen die Summe #n 8ünf%ig Ehalern ü&ersteigen+ sind schriftliche I#ntrate n#th,endig.

    . 137. #ch &edarf es &e den ;iethen des gemeinen $esindes eines

    schriftlichen "ertrags. (Eh. !!. Eit. ".)

    c) &e ge,agten "ertr*gen.

    . 13>. e"ertr*gen ,ird nicht auf die des unge,issen $e,inns+ s#ndern nurauf das gesehen+ ,as dagegen geset%t #der ers'r#chen ,#rden.

    . 139. !st a&er #n &eden Seiten ein ge,agtes $esch*ft #rhanden+ s# mußder "ertrag allemal schriftlich a&gefaßt ,erden.

    d) &e I#nenti#nalstrafen.

    . 140. I#nenti#nalstrafen ,erden nicht %u der Summe #der dem Ferthe derSache gerechnet+ ,#rü&er die au'ter&indlicheit eingegangen ,#rden.

    . 141. Ce&ersteigt a&er die I#nenti#nalstrafe sel&st die Summe #n 8ünf%ig Ehalern+ s# ist ein schriftlicher "ertrag n#th,endig.

    Schliessung schriftlicher "ertr*ge durch rief,echsel.

    . 14/. @,ischen A&,esenden ertritt die geführte I#rres'#nden% die Stelledes schriftlichen "ertrags+ in s# fern die edingungen und die ,echselseitigein,illigung der I#ntrahenten daraus %u entnehmen sind.

    . 143. !st %u dem $esch*fte+ ,#rü&er der "ertrag geschl#ssen ,#rden+ dieAusfertigung eines f:rmlichen !nstruments erf#rderlich+ s# ertritt der

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    rief,echsel die Stelle einer Punctati#n. (. 1/0. sGG.)

    8*lle+ in denen es eines schriftlichen "ertrages &edarf.

    . 144. s &edarf eines schriftlichen "ertrags+ ,enn

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    ,#rden+ s# Hndet daraus eine 2lage statt.

    . 16. at a&er ein I#ntrahent #n dem andern die rfüllung &ereits gan%#der %um Eheil angen#mmen+ s# ist er er'=ichtet+ ent,eder den "ertragauch #n seiner Seite %u erfüllen+ #der das rhaltene %urüc%uge&en #der %uergüten.

    . 17. F*hlt er let%teres+ s# muß er die auf -echnung des "ertrageserhaltene Sache in dem Stande+ ,ie er sie em'fangen hat+ %urücge&en.

    . 1>. Fegen der ?ut%ungen+ ingleichen ,egen der in der @,ischen%eit#rgefallenen "er&esserungen+ ist er einem unrechtfertigen esit%er gleich %uachten. (Eit. "!!. . //3. sGG.)

    . 19. 2ann er die em'fangene Sache+ in dem Stande+ in ,elchem sie sich%ur @eit der Ce&erga&e &efunden hat+ nicht %urücge&en+ und ,ill denn#chden mündlichen "ertrag nicht erfüllen+ s# muß er den mündlich era&redetenFerth erset%en.

    . 160. !st ein Ferth era&redet ,#rden+ s# muß der

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    dem einen #der dem andern Eheile er,eigerten rfüllung+ eine 8#rderungen#n ntsch*digungen #der !nteresse statt.

    Fas -echtens se+ ,enn der schriftliche "ertrag nicht mehr #rhanden ist.

    . 169. !st ein schriftlich a&gefaßter "ertrag erl#ren gegangen+ s# sind %ur

    Ausmittelung seines !nhalts alle in den $eset%en ge&illigten e,eismittel%ul*ßig.

    . 170. at einer der I#ntrahenten den "erlust #der die "ernichtung des!nstruments #rset%lich eranlaßt+ s# ,ird die Anga&e des andern #n dem!nhalt s# lange für richtig angen#mmen+ &is das $egentheil lar er,iesen ist.

    "#n gerichtlichen "ertr*gen.. 171. linde und Eau&stumme müssen ihre schriftlichen "ertr*ge gerichtlichaufnehmen lassen.

    . 17/. Pers#nen+ die des Schrei&ens und Lesens unundig #der durch einen

    @ufall am Schrei&en erhindert sind+ müssen in 8*llen+ ,# es einesschriftlichen I#ntracts &edarf+ s#lchen gerichtlich #der #r einem Justi%c#mmissari# errichten.

    . 173. e gemeinen Landleuten dieser Art ist die Aufnehmung #r den#rfgerichten mit @u%iehung eines eredeten $erichtsschrei&ershinreichend.

    . 174. Außergerichtliche auch schriftliche "ertr*ge s#lcher Pers#nen+ &e,elchen die . 171. 17/. 173. #rgeschrie&ne 8#rm nicht &e#&achtet ,#rden+,erden den &l#ß mündlich geschl#ßnen gleich geachtet.

    . 17. 2ann ein s#lcher I#ntrahent dem Pr#t#c#ll #der I#ntract auch seine?amensunterschrift nicht eigenh*ndig &efügen+ s# muß er das !nstrument ander %ur Cnterschrift &estimmten Stelle mit 2reut%en #der einem andernge,:hnlichen and%eichen &emeren.

    . 176. Cnter diesen @eichen muß der -ichter #der Justi%c#mmissarius geh:rigattestiren+ daß und ,arum sie #n dem I#ntrahenten statt der Cnterschriftge&raucht ,#rden.

    . 177. 2ann der I#ntrahent auch eine s#lche @eichen &efügen+ s# muß ein#n ihm ge,*hlter estand die Cnterschrift in seinem ?amen leistenB unddaß dieses geschehen se+ #n dem -ichter #der Justi%c#mmissari# attestirt

    ,erden.

    . 17>. ie unterlassene e#&achtung dieser "#rschriften (. 17. 176. 177.)&enimmt %,ar für sich allein dem "ertrage n#ch nichts an seiner er&indlichen2raftB der -ichter #der Justi%c#mmissarius a&er ,ird ,egen der darausentstehenden Feitl*uHgeiten und 2#sten erant,#rtlich.

    . 179. Fer der S'rache+ ,#rin das !nstrument a&gefaßt ,erden s#ll+ unundigist+ ,ird einem+ der nicht schrei&en ann+ gleich geachtet. (. 17/).

    . 1>0. !st der -ichter #der Justi%c#mmissarius der S'rache eines s#lchenI#ntrahenten nicht undig+ s# muß ein eredeter #llmetscher %uge%#gen

    ,erden.

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    . 19. in $leiches Hndet #n in,endungen statt+ die sich auf ein"ertsgeset% gründen.

    . 196. S#lchen in,endungen+ die einem ritten %u statten #mmen+ annein I#ntrahent %u dessen ?achtheil nicht entsagen.

    . 197. Andre in,endungen+ ,elchen im I#ntrat ausdrüclich entsagt,#rden+ :nnen in der 8#lge nicht mehr #rgeschüt%t ,erden.

    . 19>. #ch muß der Sinn und !nhalt der in,endungen in dem "ertragedergestalt ausgedrüct sen+ daß der ntsagende deutlich hat einsehen:nnen+ ,#rauf er eigentlich "er%icht leiste.

    . 199. urch edliche est*rung erh*lt ein "ertrag mehrere 2raft+ als ihmdie $eset%e sch#n an sich &elegen. (Eh. !!. Eit. . A&schn ".)

    3.) durch gerichtliche est*tigung.

    . /00. $erichtliche est*tigung ist &e "ertr*gen+ nach gemeinen -echtennicht n#th,endig.

    . /01. F# sie hin%u#mmt+ &egründet sie die "ermuthung+ daß der "ertraggeset%m*ßig a&geschl#ssen ,#rden.

    . /0/. $erichtliche est*tigung set%t allemal ein gerichtliches Anerenntnißder I#ntrahenten #raus.

    . /03. ie rfüllung eines gerichtlich &est*tigten "ertrags ann durchin,endungen gegen die $ültigeit und den !nhalt dessel&en+ ,elche nicht

    s#gleich lar gemacht ,#rden+ nicht aufgehalten ,erden.

    . /04. ie gerichtliche est*tigung ersteht sich

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    . /11. Auch der $e&er ann sich durch Auf#'ferung der raufga&e #n derrfüllung des "ertrags nicht l#smachen.

    Fas -echtens se

    a) ,enn die raufga&e %ugleich eine Fandel':n+ #der

    . /1/. !st das $egentheil+ und daß gegen "erlust #der rsat% der raufga&eder -üctritt #n dem "ertrage statt Hnden s#lle+ ausdrüclich era&redet+ s#ertritt die raufga&e die Stelle einer Fandel':n. (. 31/. sGG.)

    . /13. Eritt in einem s#lchen 8alle der $e&er %urüc+ s# &eh*lt der m'f*ngerdie raufga&e+ ann a&er eine ,eitere ntsch*digung f#rdern.

    . /14. Eritt der m'f*nger %urüc+ s# muß der $e&er mit rstattung derraufga&e statt der ntsch*digung sich &egnügen.

    . /1. at a&er einer #n &eden Eheilen mit rfüllung des "ertrags &ereits

    den Anfang gemacht+ s# ann+ ,enn auch die raufga&e ,irlich alsFandel':n gege&en ,#rden+ denn#ch ,eder der+ ,elcher sch#n %um Eheilerfüllt+ n#ch der+ ,elcher diese rfüllung angen#mmen hat+ ,ider den Fillendes andern %urüctreten.

    . /16. !n allen 8*llen geht das igenthum der raufga&e+ mit allen seinenFirungen+ s#gleich auf den m'f*nger ü&er.

    &) ,enn sie eine Fandel':n ist.

    . /17. !st #n einer eigentlichen raufga&e+ die nicht als Fandel':n gege&en,#rden+ die -ede+ und der "ertrag geht durch die Schuld des m'f*ngers

    %urüc+ s# hat der $e&er die FahlD #& er+ außer der ü&rigen ihm%u#mmenden ntsch*digung+ die raufga&e in ?atur+ s# ,ie sie ist+%urücnehmen+ #der den Ferth+ ,elchen sie %ur @eit der Ce&erga&e hatte+f#rdern ,#lle.

    . /1>. $eht der "ertrag durch die Schuld des $e&ers %urüc+ s# erliertdersel&e die raufga&e.

    . /19. #ch muß ihm deren Ferth auf die dem m'f*nger n#ch et,aaußerdem %u leistende ntsch*digung %u gute gerechnet ,erden.

    . //0. Fird der "ertrag #hne &es#ndres "erschulden eines #der des andern

     Eheils rücg*ngig+ s# muß die raufga&e+ s# ,ie sie alsdann ist+%urücgege&en und gen#mmen ,erden.

    . //1. in $leiches Hndet statt+ ,enn der "ertrag durch ,echselseitigein,illigung &eder Eheile ,ieder aufgeh#&en ,ird+ #der ,egen ;angels derrechtlichen rf#rdernisse nicht &estehen ann.

    . ///. !st in diesen 8*llen (. //0. //1.) die raufga&e nicht mehr #rhanden+s# muß der Ferth dersel&en+ ,ie er %ur @eit des m'fangs ge,esen ist+erstattet ,erden.

    . //3. Liegt der ;angel &l#ß in der Cnterlassung der schriftlichen A&fassung+

    s# hat es &e den "#rschriften . 16. sGG. sein e,enden.

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    . //4. at

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    rechtlicher $rund da%u #rhanden+ s# tritt+ der %,eifelhaften Ausdrüceungeachtet+ denn#ch die richterliche estimmung nach #&igen "#rschriften (./305/34.) ein.

    . /37. !st a&er die "er&indlicheit an sich &l#ß durch den "ertrag erst&egründet ,#rden+ und in diesem die rfüllung in dergleichen un&estimmten

    Ausdrücen ers'r#chen+ s# h*ngt die @eit dersel&en #n der estimmungdes "er'=ichteten lediglich a&.

    . /3>. !n diesem let%tern 8alle+ ingleichen+ ,enn die @eit der rfüllung derFillühr des "er'=ichteten ausdrüclich ü&erlassen ist+ Hndet die Anstellungeiner 2lage darauf erst nach dem E#de des "er'=ichteten statt.

    . /39. !n%,ischen darf der "er'=ichtete nichts #rnehmen+ ,as dahin a&%ielt+die rfüllung des "ertrages unm:glich %u machen.

    . /40. 2ann der "ertrag+ erm:ge der ?atur des $egenstandes+ nach dem E#de des "er'=ichteten nicht mehr erfüllt ,erden+ s# erliert dersel&e durch

    das #r der rfüllung erf#lgende A&ster&en des "er'=ichteten seine 2raft.

    . /41. "#r A&lauf des im "ertrage &estimmten @eitraums ann+ ,ider denFillen eines #der des andern Eheils+ die rfüllung ,eder gef#rdert+ n#chgeleistet ,erden.

    . /4/. Ferden "ertrag+ #hne des Andern $enehmigung+ #r der &estimmten@eit erfüllt+ haftet+ &is %um A&lauf des Eermins+ für alle die Sache treenden@uf*lle.

    . /43. ine %u früh geleistete andlung ,ird für nicht geleistet angesehen+und muß %ur &estimmten @eit ,iederh#lt+ #der ,enn dieses nicht geschehen

    ann+ der erechtigte schadl#s gehalten ,erden.

    . /44. !n s# fern

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    . /0. !st &l#ß #n einer %u leistenden andlung die -ede+ s# ,ird im ;angelanderer estimmungen der rt+ ,# der "er'=ichtete %ur @eit desgeschl#ssenen "ertrags ge,#hnt hat+ für den rt der rfüllung angesehn.

    . /1. Fenn mehrere erter %ur rfüllung &estimmt sind+ s# hat im

    %,eifelhaften 8alle der "er'=ichtete die Fahl+ an ,elchem dersel&en ererfüllen ,#lle.

    "!!. Auslegungsregeln.

    . //. ie &e Fillenserl*rungen ü&erhau't #rgeschrie&enenAuslegungsregeln gelten auch &e "ertr*gen. (Eit. !". . 6574.)

    . /3. !m %,eifelhaften 8alle ist mehr auf das %u sehen+ ,as der "er'=ichteteers'r#chen+ als ,as der erechtigte angen#mmen hat.

    . /4. Fenn nach ge'=#genen Erataten und erschiedenen ,echselseitig

    a&gege&enen rl*rungen ein "ertrag unter A&,esenden ,ürlich %u Standege#mmen+ gleich,#hl a&er es %,eifelhaft ist+ nach ,elcher dererschiedenen rl*rungen der "ertrag eigentlich geschl#ssen se+ s# mußauf die

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    . /64. !st a&er eine in der Punctati#n enthaltene "era&redung+ in demhiern*chst ausgefertigten f:rmlichen I#ntracte deutlich ge*ndert+ s# gilt nurdas+ ,as in dem I#ntracte enthalten ist.

    . /6. Sind "era&redungen+ die in der Punctati#n enthalten ,aren+ in demf:rmlichen I#ntracte gan% ü&ergangen ,#rden+ s# ,erden sie für aufgeh#&en

    geachtet.

    . /66. 2ann ein "ertrag nach #rstehenden -egeln nicht erl*rt ,erden+ s# istdersel&e gegen den aus%ulegen+ der in seiner Fillens*ußerung %,edeutigereines erschiedenen Sinnes f*higer Ausdrüce sich &edient hat.

    . /67. es#nders ist die Auslegung gegen den %u machen+ ,elcherunge,:hnliche "#rtheile &egehrt+ die in "ertr*gen dieser Art nicht einger*umt%u ,erden '=egen.

    . /6>. Fenn alle ü&rige Auslegungsregeln nicht %utreen+ s# muß die%,eifelhafte Stelle s# erl*rt ,erden+ ,ie es dem "er'=ichteten am ,enigsten

    l*stig ist.

    . /69. l#ß ,#hlth*tige "ertr*ge sind+ im %,eifelhaften 8alle+ allemal %urrleichterung des "er'=ichteten aus%udeuten.

    "!!!. rfüllung der "ertr*ge.

    . /70. !n der -egel müssen die "ertr*ge nach ihrem gan%en !nhalt erfüllt,erden.

    . /71. Fer die rfüllung eines "ertrags f#rdert+ muß nach,eisen+ daß erdemsel&en #n seiner Seite eine $enüge geleistet ha&e+ #der ,arum er da%u

    erst in der 8#lge er&unden se.

    . /7/. !n ,ie fern der+ ,elcher auf rfüllung antr*gt+ in%,ischen für das+ ,aser leisten s#ll+ Sicherheit &estellen+ #der das+ ,as er %u ge&en hat+ gerichtlichniederlegen müsse+ ist nach dem !nhalte des "ertrags+ und nach den ü&rigenCmst*nden der Sache und Pers#n %u &eurtheilen.

    . /73. !st eine durchaus &estimmte Sache (!ndiiduum) ers'r#chen ,#rden+s# ann+ statt dersel&en+ dem+ ,elcher sie %u f#rdern hat+ eine andereaufgedrungen ,erden.

    . /74. !st nur eine aus mehrern &estimmten Sachen ers'r#chen ,#rden+ s#

    hat in der -egel der "er'=ichtete die Fahl+ ,elche er ge&en ,#lle.

    . /7. !st eine &l#ß nach ihrer allgemeinen $attung &e%eichnete Sache($enus) ers'r#chen ,#rden+ s# muß eine Sache #n mittlerer Art und $ütegege&en ,erden.

    . /76. Fer eine andlung %u leisten schuldig ist+ ann da%u durch gerichtliche@,angsmittel+ nach "#rschrift der Pr#%eß#rdnung angehalten ,erden.

    "ersehen.

    . /77. Fer &e rfüllung eines "ertrages ein gr#&es "ersehen sich %u

    Schulden #mmen l*ßt+ ist in allen 8*llen %um Schadensersat% er&unden.

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    . /7>. a&en &ede Eheile unmittel&ar aus dem "ertrage sel&st "#rtheile %uer,arten+ s# sind &ede auch aus einem m*ßigen "ersehen ,elchselseitiger'=ichtet.

    . /79. at nur in Eheil aus dem "ertrage sel&st "#rtheil %u er,arten+ s# ister auch für ein geringes "ersehen %u haften schuldig.

    . />0. Fer aus dem "ertrage gar einen unmittel&aren ?ut%en %u h#en hat+&lei&t nur für sein gr#&es "ersehen erant,#rtlich.

    . />1. Fer eine andlung ü&ern#mmen hat+ ,elche &es#ndre Sach5 #der2unstenntnisse #rausset%t+ muß &e rfüllung der ü&ern#mmenen"er&indlicheit auch das geringste "ersehen ertreten.

    . />/. !n ,ie fern diese -egeln &e ein%elnen "ertr*gen Ausnahmen leiden+ist geh:rigen rts festgeset%t.

    . />3. Auch steht den I#ntrahenten fre+ die $rade des "ersehens+ %u

    ,elchem sie sich gegenseitig er'=ichten ,#llen+ in dem "ertrage anders %u&estimmen.

    . />4. Fas ,egen des &e rfüllung des "ertrages %u ertretenden $radesder Schuld -echtens ist+ gilt auch auf den 8all+ ,enn einer der I#ntrahenten&e A&schließung des "ertrags die ihm #&liegenden P=ichten ernachl*ßigthat.

    !nteresse.

    . />. Fer &e A&schließung #der rfüllung des "ertrags seine P=ichten#rset%lich+ #der aus gr#&em "ersehen+ erlet%t hat+ muß dem Andern sein

    gan%es !nteresse ergüten.

    . />6. Aller ?achtheil+ ,elcher für 7. s ,ird als# &e estimmung des !nteresse nicht &l#ß auf den,irlichen Schaden+ s#ndern auch auf den durch ?ichterfüllung des I#ntractsentgangenen "#rtheil -ücsicht gen#mmen. (Eit. "!. . . 6.)

    . />>. !m 8all eines m*ßigen #der geringen "ersehens darf in der -egel nurder ,irliche Schaden erset%t ,erden.

    . />9. #ch müssen 2unst5 und Sacherst*ndige auch alsdann das #lle!nteresse ergüten.

    . /90. Fer ge,arnt ,#rden+ daß #n seiner ü&ern#mmenen andlung&es#ndere und unge,:hnliche "#rtheile für den Andern a&h*ngen+ ,ird inAnsehung der %u leistenden "ertretung+ einem 2unst5 und Sacherst*ndigengleich geachtet.

    . /91. Fenn

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    . /9/. as !nteresse+ ,elches ein I#ntrahent dem andern &e nicht geh:riggeleisteter rfüllung des "ertrags %u ergüten hat+ ann durch "era&redungeiner Strafe im #raus &estimmt ,erden.

    . /93. F# dergleichen Strafe festgeset%t ,#rden+ da Hndet die 8#rderung

    eines h:heren !nteresse nicht statt.

    . /94. !st a&er die Strafe nur auf eine ge,isse Art des Schadens+ ,elcher ausder ?ichterfüllung des "ertrags entsteht+ gerichtet+ s# &lei&t es in Ansehunganderer Arten und 8*lle &e den "#rschriften der $eset%e.

    . /9. Far die Strafe nur auf die @:gerung in der rfüllung geset%t+ s# ist derandere Eheil &e seinem Ans'ruch auf das

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    ferner antragen.

    . 30>. S#ll die era&redete I#nenti#nalstrafe einem ritten %ufallen+ s# hatdieser nicht eher ein -echt+ sie %u f#rdern+ als &is der I#ntrahent+ %u dessenSicherheit sie &edungen ,#rden+ auf deren ntrichtung antr*gt.

    . 309. er ritte sel&st ann als# auf rlegung der I#nenti#nalstrafe+ auch,enn er sie acce'tirt h*tte+ niemals lagen.

    . 310. !n allen 8*llen+ ,# auf rfüllung des "ertrags nicht gelagt ,erdenann+ Hndet auch die 8#rderung einer I#nenti#nalstrafe nicht statt.

    . 311. agegen &efret die rlegung der Strafe eines,egs #n der rfüllungdes "ertrags.

    . 31/. !st a&er ausdrüclich era&redet+ daß der "er'=ichtete durch rlegungder Strafe #n seiner "er&indlicheit fre ,erden s#lle+ s# ist die Strafe füreine Fandel':n %u achten.

    . 313. Auch eine s#lche Strafe+ ,#durch das !nteresse des andern Eheils+ auf den 8all+ ,enn der "ertrag gan% rücg*ngig ,erden s#llte+ &estimmt ,ird+ ist+,enn nicht ein andres aus der "era&redung sel&st her#rgeht+ für eineFandel':n an%usehn.

    . 314. !st eine Fandel':n era&redet+ s# hat der "er'=ichtete die FahlD #& erden "ertrag erfüllen #der die Strafe entrichten ,#lle.

    . 31. Fer mit der rfüllung sch#n den Anfang gemacht hat+ ann ,ider denFillen des Andern auch gegen rlegung der Strafe nicht mehr %urüctreten.

    . 316. Fer sich einmal schriftlich erl*rt hat+ statt der rfüllung des "ertrags+die Fandel':n %u erlegen+ ann sich ,ider den Fillen des Andern %urrfüllung nicht mehr er&ieten.

    $e,*hrsleistung.

    . 317. Auch die Leistung der $e,*hr geh:rt %ur rfüllung eines "ertrags.

    . 31>. e allen l*stigen "ertr*gen+ ,# nicht &es#ndere $eset%e #derausdrücliche "era&redungen ein Anderes mit sich &ringen+ muß ein Eheildem andern dafür haften+ daß sich dersel&e der gege&nen Sache+ nach der?atur und dem !nhalt des "ertrags+ &edienen :nne.

    a) ,egen fehlender igenschaften ü&erhau't.

    . 319. r muß die &e der Sache ge,:hnlich #rausgeset%ten+ und die imI#ntract ausdrüclich #r&edungenen igenschaften ertreten.

    . 3/0. Liegt an dem $e&er die Schuld+ daß sich der m'f*nger der gege&nenSache+ nach der ?atur und dem !nhalte des "ertrags+ nicht &edienen ann+ s#muß er den m'f*nger schadl#s halten. (. />5/91)

    . 3/1. !st die Cnm:glicheit+ sich der Sache s#lchergestalt %u &edienen+ durcheignes auch nur geringes "ersehen des m'f*ngers entstanden+ s# ann

    dersel&e #n dem $e&er eine "ertretung f#rdern.

  • 8/18/2019 Allgemeines Landrecht Für Die Preußischen Staaten (01.06.1794)

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    . 3//. in $leiches Hndet in der -egel auch alsdann statt+ ,enn dieCnm:glicheit nach erf#lgter Ce&erga&e durch einen &l#ßen @ufall+ #derdurch una&,end&are $e,alt und Ce&ermacht entstanden ist. (Eit. !.)

    &) ,egen der Ans'rüche eines ritten.

    . 3/3. Auch ,egen der Ans'rüche eines ritten auf die erm:ge des "ertragsgege&ne Sache muß der $e&er nach . 3/0. "ertretung leisten+ in s# fern derm'f*nger dadurch sich der Sache nach der ?atur und dem !nhalte des"ertrags %u &edienen gehindert ,ird.

    . 3/4. ?*here estimmungen darü&er sind &e den erschiedenen Arten der"ertr*ge festgeset%t.

    c) ,egen fehlender #r&edungner igenschaften.

    . 3/. 8ehlen der Sache ausdrüclich #r&edungne igenschaften+ s# ist derm'f*nger auf die $e,*hrung dersel&en an%utragen &erechtigt.

    . 3/6. 2ann der $e&er die fehlende igenschaft nicht ge,*hren+ s# ann derCe&ernehmer #n dem I#ntracte ,ieder a&gehn.

    . 3/7. r muß a&er alsdann die Sache in dem Stande+ in ,elchem er sieem'fangen hat+ %urücge&en.

    . 3/>. 2ann #der ,ill er dieses nicht+ s# hat es &e dem I#ntract seine,enden+ und der m'f*nger ann #n dem $e&er nur s# iel an "ergütungf#rdern+ als die Sache ,egen der fehlenden igenschaft ,eniger ,erth ist.

    d) ,egen fehlender ge,:hnlich #rausgeset%ter igenschaften.

    . 3/9. 8ehlen der Sache s#lche igenschaften+ die da&e ge,:hnlich#rausgeset%t ,erden+ s# Hnden die "#rschriften des ierten Eitels . >1. >/.An,endung.

    . 330. !st als# der 8ehler in die Augen fallend+ und der m'f*nger hat dieSache+ #hne densel&en ausdrüclich %u rügen+ ü&ern#mmen+ s# ann er,eder #m "ertrage %urüctreten+ n#ch "ergütung f#rdern.

    . 331. !st a&er der 8ehler nicht in die Augen fallend+ s# Hndet alles statt+ ,as#n dem ;angel einer s#lchen igenschaft+ deren $e,*hrung ausdrüclichers'r#chen ,#rden+ . 3/53/>. #rgeschrie&en ist.

    . 33/. Fenn nicht erhellet+ daß der 8ehler der Sache sch#n &e derCe&ernehmung dersel&en #rhanden ge,esen+ s# ,ird angen#mmen+ daß ererst nach dieser @eit entstanden se.

    e) ,egen der Sache anle&ender Lasten.

    . 333. Fegen s#lcher Lasten+ die einer Sache dersel&en Art ge,:hnlichanle&en+ Hndet in der -egel eine "ertretung statt.

    . 334. !st

  • 8/18/2019 Allgemeines Landrecht Für Die Preußischen Staaten (01.06.1794)

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    ertheilt ,#rden.

    . 33. !st die Sache mit einer für Sachen dersel&en Art