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Allgemeines Steuerrecht. Grundzüge des allgemeinen Steuerrechts der Bundesrepublik Deutschland by Rudolf Weber-Fas Review by: Heinz Paulick FinanzArchiv / Public Finance Analysis, New Series, Bd. 38, H. 2 (1980), pp. 376-377 Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KG Stable URL: http://www.jstor.org/stable/40911615 . Accessed: 14/06/2014 09:49 Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at . http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp . JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range of content in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new forms of scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected]. . Mohr Siebeck GmbH & Co. KG is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access to FinanzArchiv / Public Finance Analysis. http://www.jstor.org This content downloaded from 185.2.32.49 on Sat, 14 Jun 2014 09:49:05 AM All use subject to JSTOR Terms and Conditions

Allgemeines Steuerrecht. Grundzüge des allgemeinen Steuerrechts der Bundesrepublik Deutschlandby Rudolf Weber-Fas

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Allgemeines Steuerrecht. Grundzüge des allgemeinen Steuerrechts der BundesrepublikDeutschland by Rudolf Weber-FasReview by: Heinz PaulickFinanzArchiv / Public Finance Analysis, New Series, Bd. 38, H. 2 (1980), pp. 376-377Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KGStable URL: http://www.jstor.org/stable/40911615 .

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wendung finden, sondern sich auch in dem Bereich als sehr wertvoll und tauglich erweisen, wo es weniger auf eine systematische Erschließung des Rechtsstoffes denn auf eine punktuelle Einsicht in ein bestimmtes Rechtsgebiet ankommt, nämlich in der täglichen Steuerpraxis.

Gerold Stoll

Rudolf Weber-Fas: Allgemeines Steuerrecht. Grundzüge des allgemeinen Steuerrechts der Bundesrepublik Deutschland. J.C.B. Mohr (Paul Sie- beck). Tübingen 1979. XV, 236 Seiten.

I. Dieses Lehrbuch, dem Gedächtnis von Johannes Popitz gewidmet, soll - wie es

im Vorwort heißt - denen, die sich in Studium und Praxis um ein zusammenhängen- des Verständnis des allgemeinen deutschen Steuerrechts bemühen, einen systemati- schen Gesamtüberblick in knapper Form geben. Diese Aufgabe ist dem Verfasser gelungen. Gestützt auf Vorlesungen und frühere Veröffentlichungen beschränkt er sein Werk bewußt auf die grundlegenden Strukturen, Prinzipien und Probleme des geltenden Rechts. Sein Hauptanliegen ist es, die rechtsstaatliche Durchformung des Steuerrechts im Geeiste vernünftiger Liberalität herauszuarbeiten, die Verwirkli- chung des Rechtsstaatsprinzips in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung darzustellen und die Grundlinien eines rechtsstaatskonformen Steuerrechts zu zeich- nen.

II. Das Werk gliedert sich in sieben Kapitel. Das erste Kapitel befaßt sich mit der

Eigenart und der Entwicklung des Steuerrechts. Im einzelnen geht es hier um die Steuern im System der öffentlichen Abgaben und um den Rechtsbegriff der Steuer. Im zweiten Kapitel werden die normativen Grundlagen und Grenzen der Steuer- gewalt dargestellt. Dieses umfangreiche Kapitel enthält zunächst die bundesstaat- liche Kompetenzordnung (Gesetzgebungshoheit, Ertragshoheit, Verwaltungshoheit) und zeigt die Einwirkung des Rechtsstaatsprinzips auf das Steuerrecht, insbesondere die Bedeutung der einzelnen Grundrechte und die sich daraus ergebenden Schranken für den Steuergesetzgeber. Im Zusammenhang mit der Eigentumsgarantie weist Weber-Fas mit Recht auf das bisher noch ungelöste Problem der rechtsnotwendigen Harmonisierung von grundgesetzlicher Eigentumsgarantie und allgemeiner Steuer- piflicht hin. Er fordert eine Neuorientierung des Verhältnisses von Eigentumsgaran- tie und Steuerpflicht auf Grund der These, daß auch das Vermögen als solches zum gegenständlichen Schutzbereich des Art. 14 GG gehört. Eine verfassungsmäßige Steuergesetzgebung müsse insbesondere mit den subjektiven und objektiven Rechts- elementen des garantierten Eigentumsinstituts unter Berücksichtigung der sonsti- gen freiheitlichen Grundentscheidungen der Verfassung in praktischer Konkordanz stehen. Demgemäß sei das Vermögen der Betroffenen nicht lediglich gegen extreme Steuergesetze mit konfiskatorischer oder erdrosselnder Wirkung geschützt, wie der BFH in seiner Entscheidung BFH 92, 505 ausgeführt hat. „Die freiheitliche Grund- ordnung der Bundesrepublik gebietet eine Eigentümer-Schutzzone, die nicht erst im Vorfeld der Vernichtungskraft der Steuergewalt beginnt44 (S. 58).

Das dritte Kapitel ist überschrieben „Die Steuerrechtsnorm und ihre Anwen- dung44. Hier werden zunächst die einzelnen Quellen des Steuerrechts dargestellt. Im Anschluß daran behandelt der Verfasser die Auslegung der Steuerrechtsnormen. Eingehend erörtert wird das Verhältnis des Steuerrechts zum Privatrecht, wobei die bisher das Steuerrecht beherrschende wirtschaftliche Betrachtungsweise kritisiert und als überflüssig und überholt abgelehnt wird (S. 88), weil mit Hilfe einer teleologi- schen Auslegungsmethode die gleichen Ergebnisse erzielt werden könnten.

Das vierte Kapitel ist dem Steuerrechtsverhältnis gewidmet, in dem mit Recht kein bloßes Gewaltverhältnis, sondern ein echtes Rechtsverhältnis mit Pflichten und Rechten auf beiden Seiten gesehen wird. Es bildet das dogmatische Fundament, auf

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dem die mannigfachen Institute des steuerlichen Schuldrechts und Verfahrensrechts gegründet sind. Für die Verwaltung bedeutet das, daß sie bei der Wahrnehmung ihrer legalen Befugnisse und Pflichten stets auch Rücksicht zu nehmen hat auf die Rechtspositionen und rechtlich schutzwürdigen Belange der Steuerpflichtigen.

Im fünften Kapitel „Steuerschuldrecht" stellt Weber -Fas die einzelnen An- sprüche aus dem Steuerschuldverhältnis dar sowie deren Entstehen und Erlöschen.

Im sechsten Kapitel wird das Steuerverfahrensrecht behandelt, in dem es um die verwaltungsmäßige Aktualisierung des Steuerpflichtverhältnisses geht, in dessen Mittelpunkt das Steuerschuldverhältnis steht. Abgehandelt werden die Verfahrens- beteiligten, der Aufbau und die Kompetenz der Finanzverwaltung, die allgemeinen Verfahrensprinzipien (Legalitätsprinzip, Inquisitionsprinzip), Mitwirkungspflichten, Beweisgrundsätze, Recht auf Gehör, die Außenprüfung und die Rechtsformen der Steuerfestsetzung, insbesondere die Steuerbescheide.

Das siebente Kapitel enthält die Grundzüge des Steuerrechtsschutzes und eine kurze Darstellung der Bedeutung der Verfassungsgerichtsbarkeit für das Steuer- recht.

III. Das Lehrbuch von Weber-Fas gliedert sich harmonisch in die Reihe der bereits

vorhandenen Steuerrechtslehrbücher ein. Es wird dem Ziel, das sich der Verfasser gesetzt hat, vollauf gerecht. Das Werk enthält eine auf das wesentliche beschränkte Darstellung des allgemeinen Teils und der allgemeinen Lehren des deutschen Steuer- rechts unter besonderer Herausarbeitung seiner Staats- und verfassungsrechtlichen Grundlagen. Es besticht durch seine klare Sprache und durch die systematisch- juristische Darstellung. Seine Lektüre bereitet einen intellektuellen Genuß.

Heinz Paulick

Wilhelm Henke unter Mitarbeit von Eva Richter und Roland Voigt: Das Recht der Wirtschaftssubventionen als öffentliches Vertragsrecht. Verlag J. C. B. Mohr (Paul Siebeck). Tübingen 1979. XVI, 435 Seiten.

Der Titel des Buches zeigt die Richtung an. Das Subventionsrecht soll auf eine neue Grundlage gestellt werden, öffentliches Vertragsrecht ist ausersehen, die bis- herige rechtliche Einordnung als zweistufige Rechtsverhältnisse, bestehend aus einem begründenden Verwaltungsakt und einem nachfolgenden privatrechtlichen „Erfüllungsgeschäft", abzulösen. Der Zweistufenlehre wird die Gefolgschaft versagt, weil sie zu viele unnötigen Schwierigkeiten bereite (S. 12).

Dieser Schritt zur Überwindung einer als Übergangslösung gedachten Ver- mischung von öffentlichem Recht und Privatrecht ist zu begrüßen, hat doch die auf Hans Peter Ipsen zurückgehende Zweistufenlehre ihren Zweck erfüllt, öffentlich- rechtliche Bindungen im Subventionswesen durchzusetzen. Die dabei im Laufe der Zeit hervortretenden Schwächen bedürfen in der Tat einer Korrektur.

Der Verfasser beschränkt sich erfreulicherweise nicht darauf, das öffentliche Vertragsrecht als geeignete Rechtsform vorzuschlagen, sondern spielt die Konse- quenzen dieser Qualifikation bis in alle Verästelungen durch. Das Buch wird so eine Fundgrube für die praktische Rechtsanwendung, ohne daß darüber die einheitliche Linie verloren ginge. Allenfalls hätten die insgesamt 56 Kapitel noch nach über- greifenden Gesichtspunkten zusammengefaßt werden können. Stets ist die enge Ver- bindung zur Praxis der Subventionsverwaltung spürbar, die nicht nur juristisch, sondern auch wirtschaftswissenschaftlich gewürdigt wird.

Angesichts der vor dem Leser ausgebreiteten Fülle fällt es schwer, auf ein feh- lendes Sachgebiet hinzuweisen. Dennoch muß dies geschehen, weil das europäische Gemeinschaftsrecht, das in dem Werk keinen Platz gefunden hat, heute eine derartige Bedeutung erlangt hat, gerade auch im Subventionswesen, daß der Leser zumindest einen Blick auf die supranationale Rechtsordnung erwarten kann, die mit Anspruch

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