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ALLGEMEINREGIME - CMCM · Behandlungen 2 Die CMCM übernimmt die ungedeckten Kosten bis zu 100% der offiziellen Tarife für folgende zahnärztliche Behandlungen: • Zahnextraktionen

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Page 1: ALLGEMEINREGIME - CMCM · Behandlungen 2 Die CMCM übernimmt die ungedeckten Kosten bis zu 100% der offiziellen Tarife für folgende zahnärztliche Behandlungen: • Zahnextraktionen

A L L G E M E I N R E G I M EB A S I S PA K E T

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ALLGEMEINREGIME

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CMCM-Assistance.

Leistungen für zahnärztliche Behandlungen.

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Krankenhauskosten, ärztliche und zahnärztliche Kosten in Luxemburg und bei Überweisungen ins Ausland.

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Krankenhauskosten,ärztliche und

zahnärztliche Kosten in Luxemburg und bei Überweisungen

ins Ausland*

1Bei chirurgischen Eingriffen:

• Ambulante chirurgische Eingriffe Bei chirurgischen Eingriffen erstattet die CMCM

die anfallenden Kosten bis zur Deckung des von der Nationalen Gesundheitskasse vorgesehenen Höchstbe-trags für die Selbstbeteiligung.

• Eingriffe mit Krankenhausaufenthalt Die CMCM übernimmt die Kosten für Krankenhausauf-

enthalte in der 1. Klasse im Falle chirurgischer Eingriffe oder medizinischer Behandlungen bei schweren Erkrankungen.

• Tagesklinik Die CMCM übernimmt einen Teil der Kosten für Aufent-

halte in Tageskliniken im Falle chirurgischer Eingriffe oder medizinischer Behandlungen bei schweren Erkrankungen.

Der gleiche Pauschalbetrag wird auch dann erstattet, wenn eine Person in eine Tagesklinik eingewiesen wird, jedoch kein chirurgischer Eingriff bzw. keine medizinische Behandlung für schwere Erkrankungen erfolgt.

BegleitpersonenIn folgenden Fällen übernimmt die CMCM einen Teil der Kosten für Begleitpersonen:• Chirurgische Eingriffe oder medizinische Behandlungen

bei schweren Erkrankungen;• Krankenhausaufenthalte von Kindern und Jugendlichen

unter 18 Jahren;• Krankenhausaufenthalte von Personen, die sterbenskranke

Patienten begleiten;• Entbindungen.

Krankenhauskosten

* Bitte beachten Sie, dass das Leistungsangebot für das Luxemburger Landesgebiet ggf. von den für das Ausland geltenden Leistungen abweichen kann. Weitere Details und die aktuellen Bedingungen können Sie in unseren Statuten entnehmen; diese sind maßgebend für die Erbringung unserer Leistungen und können auf unserer Seite www.cmcm.lu unter der Rubrik „Publikationen“ eingesehenen werden.

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Kosten für ärztliche und zahnärztliche VersorgungIm Falle eines chirurgischen Eingriffs erstattet die CMCM die ungedeckten Kosten für Arzt- und Zahnarzthonorare gemäß den Tarifen der 2. Klasse.

Die CMCM erstattet die ungedeckten Kosten für Arzt- und Zahnarzthonorare gemäß den Tarifen der 1. Klasse bei Krankenhausaufenthalten infolge von chirurgischen Eingriffen oder medizinischen Behandlungen bei schweren Erkrankungen.

Im Falle eines chirurgischen Eingriffes in Luxemburg durch einen Universitätsprofessor aus dem Ausland, der von der Krankenversicherung und vom Vertrauensarzt der CMCM ordnungsgemäß bewilligt wurde, erstattet die CMCM die ungedeckten Kosten für Arzthonorare in der Höhe des zweifachen Betrags der im Großherzogtum angewandten Arzt- und Zahnarzttarife für einen Krankenhausaufenthalt in der 2. Klasse.

Vor- und Nachbehandlungen bei chirurgischen EingriffenDie Kosten für Krankenhausaufenthalte bzw. Rehospitali-sierungen im Zusammenhang mit chirurgischen Eingriffen oder medizinischen Behandlungen bei schweren Erkran-kungen werden für einen Zeitraum von 90 Tagen vor bzw. nach der medizinisch-chirurgischen Behandlung in direk-tem Zusammenhang mit dem chirurgischen Eingriff oder der medizinischen Behandlung einer schweren Erkrankung steht, gemäß den offiziellen Tarifen übernommen.

Äußere und innere ProthesenDie CMCM erstattet die Kosten für innere und äußere Prothesen bis zu einem Höchstbetrag von 600 €.

Die CMCM erstattet die Kosten für eine von der Krankenver-sicherung bewilligte Perücke im Falle von Chemotherapien, Radiotherapien und Alopecia areata. Die Kostenerstattung durch die CMCM beläuft sich hierbei auf maximal 200 €.

HörhilfenDie CMCM erstattet von der Krankenversicherung genehmigte Hörhilfen bis zu einem Höchstbetrag von 200 €.

Physiotherapie und körperliche RehabilitationDie CMCM beteiligt sich an den Kosten für im Zusammen-hang mit chirurgischen Eingriffen oder Behandlungen schwerer Erkrankungen notwendige Aufenthalte in Rehabi-litationseinrichtungen für eine Dauer von 90 Tagen vor und 360 Tagen nach der eigentlichen medizinisch-chirurgischen Behandlung.

Krankengymnastik und ArzneimittelDie CMCM erstattet für die Dauer von 90 Tagen vor und 180 Tagen nach der eigentlichen, von der Krankenversicherung übernommenen medizinisch-chirurgischen Behandlung, die ungedeckten Kosten für Arzneimittel und Krankengymnastik im Zusammenhang mit chirurgischen Eingriffen oder Behandlungen schwerer Erkrankungen gemäß den offiziellen Tarifen der Krankenversicherung.

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In-vitro-BefruchtungDie CMCM beteiligt sich – unabhängig von der angewandten Technik – bis zu einem Pauschalbetrag von 450 € pro Behandlung an den ungedeckten Arzt- und Nebenkosten im Zusammenhang mit einer In-vitro-Befruchtung.

HeimpflegeDie CMCM erstattet den Fehlbetrag für die von der Krankenkasse genehmigten Heimpflege im Zusammen-hang mit chirurgischen Eingriffen oder Behandlungen schwerer Erkrankungen in der Höhe des offiziellen Tarifs bzw. bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 50 € pro Mitglied für einen Zeitraum von 30 Tagen nach der eigent-lichen medizinisch-chirurgischen Behandlung.

GesundheitsvorsorgeKurenDie CMCM beteiligt sich einmalig an den Kosten für eine infolge eines chirurgischen Eingriffs oder der Behandlung einer schweren Erkrankung notwendigen und von der Krankenversicherung genehmigten Kur für einen Zeitraum von 21 Tagen, sofern die Kur innerhalb von 12 Monaten nach der Entlassung aus dem Krankenhaus begonnen wird.

Die CMCM beteiligt sich einmalig an den ungedeckten Kosten für eine von der Krankenversicherung genehmigten Kur zur Behandlung von krankhafter Fettleibigkeit bis höchstens 20% des offiziellen Tarifs der Luxemburger Sozialversicherung.

Die CMCM beteiligt sich an den ungedeckten Kosten einer von der Krankenversicherung bewilligten Nachbe-handlung bei einer Adipositaschirurgie bis zu 20% des offiziellen Tarifs der Luxemburger Sozialversicherung.

Orthopädische SchuheDie CMCM beteiligt sich an den Kosten für von der Kran-kenversicherung genehmigte orthopädische Schuhe bis zu einem Höchstbetrag von 100 €.

Medizinische Analysen und ImpfungenDie CMCM erstattet die nachfolgend aufgelisteten Höchstbeträge:• 100 € für die vorgeburtliche Untersuchung auf Chromo-

somenaberrationen (Aneuploidie) anhand des Blutbildes der Mutter (Trisomie 13, 18 und 21) ;

• 50 € für die Bestimmung des fetalen RHD-Gens anhand des Blutbilds der Mutter ;

• 30 € für den Risikomarker für kardiovaskuläre Erkran-kungen des Typs „Bestimmung des Omega-3-Indexes“;

• 30 € für den Risikomarker für kardiovaskuläre Erkran-kungen des Typs „Bestimmung der Lp-PLA2“.

• 20 € für einen immunologischen Stuhltest (iFOBT) zur Früherkennung von Darmkrebs ;

• 30 € für Hepatitis-A- oder Hepatitis-B-Impfungen.

OsteopathieDie CMCM erstattet die Kosten für osteopathische Behand-lungen bei einem staatlich anerkannten Osteopathen bis zu einem Höchstbetrag von 10 € pro Kalenderjahr. Die CMCM erstattet zusätzlich 15 €, wenn ein Vertrag für die Option PRESTAPLUS abgeschlossen wurde.

ChiropraktikDie CMCM übernimmt die Kosten für Behandlungen durch einen ausgebildeten Diplom-Chiropraktiker bis zu einem Höchstbetrag von 10 € pro Kalenderjahr. Die CMCM erstattet zusätzlich 15 €, wenn ein Vertrag für die Option PRESTAPLUS abgeschlossen wurde.

KardiologieBelastungstest:Die CMCM beteiligt sich an den ungedeckten Kosten für ei-nen von der Krankenversicherung bewilligten Belastungstest bis zu einem Höchstbetrag von 15 € pro Kalenderjahr. Die CMCM erstattet zusätzlich 10 €, wenn ein Vertrag für die Option PRESTAPLUS abgeschlossen wurde.

1 System des selbsteintretenden Versicherungsträgers (Tiers payant)Gemäß den Bestimmungen der bilateralen Abkommen übernimmt die CMCM die Nebenkosten bzw. Kosten für Untersuchungen, ärztliche Versorgung, Operationen und Aufenthalte in Vertragskrankenhäusern in Frankreich, Deutschland, Belgien und der Schweiz.

2 System der KostenerstattungBei Krankenhäusern, für die keine Abkommen mit der CMCM besteht, müssen die Kosten für medizinisch-chirurgische Behandlungen vom Mitglied selbst beglichen werden. Diese werden anschließend von der CMCM zurückerstattet. Dies gilt für die Kosten für Krankenhausaufenthalte, Arzthonorare sowie für etwaige Nebenkosten.

HINWEIS FÜR DEN FALL EINER ÜBERWEISUNG INS AUSLAND:Im Falle von Überweisungen ins Ausland bieten sich unseren Mitgliedern zwei Möglichkeiten:

Weitere Informationen zu unseren Leistungen und Bedingungen finden Sie in unserer Broschüre „Statuten 2019“. Diese sind maßgebend für die Erbringung unserer Leistungen und können auf unserer Seite www.cmcm.lu unter der Rubrik „Publikationen“ eingesehenen werden.

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Leistungen für zahnärztliche

Behandlungen

2Die CMCM übernimmt die ungedeckten Kosten bis zu 100% der offiziellen Tarife für folgende zahnärztliche Behandlungen:

• Zahnextraktionen und chirurgische Behandlungen;• Inlays und Onlays;• Lokalbetäubungen und -narkosen;• Entfernen von Zahnstein;• Kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern

unter 17 Jahren.

Pauschale BeteiligungDie CMCM beteiligt sich pauschal an folgenden zahnmedizinischen Behandlungen:

• Verschiedene zahnärztliche Behandlungen;• Kronen;• Zahnimplantate;• Festsitzende Zahnprothesen.

Beteiligung bis zu 100% der offiziellen Tarife

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CMCM- Assistance

3Die CMCM bietet Ihnen 7 Tage die Woche und rund um die Uhr Unterstützung bei plötzlichen Erkrankungen oder Unfällen bei vorüberge-henden Auslandaufenthalten.KrankenhausaufenthaltDie CMCM übernimmt die Kosten für Krankenhausaufent-halte im Ausland (weltweit) bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 € pro Mitglied und pro Vorfall.

Rückführung:Im Falle von plötzlichen Erkrankungen oder Unfällen über-nimmt die CMCM die Kosten für die Rückführung mit den jeweils geeignetsten Mitteln.

NotfallbehandlungBei ambulanten Behandlungen im Ausland erstattet die CMCM, nach Beteiligung der Krankenversicherung, die ungedeckten Arzt- bzw. Zahnarztkosten (Höchstbe-trag: 1.250 € pro Jahr und pro Mitglied).

Kosten für Krankentransporte und Rettungs- oder BergungseinsätzeDie CMCM übernimmt die Kosten für den Transport im Rettungswagen, Hubschrauber oder Sanitärflugzeug sowie die Bergungskosten im Ausland; dies gilt ebenfalls für Skigebiete oder schwer erreichbare Orte.

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TodesfallIm Falle des Versterbens eines Mitglieds übernimmt die CMCM sämtliche Formalitäten und Kosten für die Überführung an den Ort der Bestattung im Großherzog-tum Luxemburg oder in den Grenzländern. Im Falle des Versterbens eines nahen Verwandten stellt die CMCM dem sich im Ausland aufhaltenden Versicherten ein Bahn- oder Flugticket zur Teilnahme an der Beisetzung zur Verfügung.

ReiserücktrittFalls ein Mitglied seine Reise aus medizinischen Gründen stornieren muss, beteiligt sich die CMCM an der Zurücker-stattung der entstandenen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 750 € pro Reise und pro Mitglied bzw. bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 € pro Jahr und pro Mitglied.

Für die Leistungen CMCM-Assistance arbeiten wir mit unserem kompetenten Vertragspartner Inter Mutuelles Assistance zusammen.

Weitere Informationen zu unseren Leistungen und Bedingungen finden Sie in unserer Broschüre „Statuten 2019“. Diese sind maßgebend für die Erbringung unserer Leistungen und können auf unserer Seite www.cmcm.lu unter der Rubrik „Publikationen“ eingesehenen werden.