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Postanschrift: Postfach · 49177 Ostercappeln • Hausanschrift: Bremer Straße 105 · 49179 Ostercappeln • Tel. (0 54 73) 92 03-0 · Fax (0 54 73) 92 03-14 Lieferprogramm Stand: 2019/2020 www.ammonit-keramik.de

ammonit liefer 2008 - ammonit-keramik.de · ammonit keramik seit über hundert Jahren wird an gleicher Stelle Baukeramik produziert seit 1983 Spaltplatten nach DIN 18 166 alle gängigen

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LieferprogrammStand: 2019/2020

www.ammonit-keramik.de

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ammonit keramik� seit über hundert Jahren wird an gleicher Stelle Baukeramik produziert

� seit 1983 Spaltplatten nach DIN 18 166

� alle gängigen Formate und Formteile in hervorragender Qualität

� die Spezialität von ammonit keramik sind– stranggezogene großformatige Spaltplatten

– für innen und außen – in naturfarben und elegant rustikal glasiert

� Problemlösungen durch sinnvolle Formteile

Unser größtes Kapitalsind unsere zufriedenen Kunden.

Unser Leitspruch:

„Qualität ist kein Zufall“

Das Unternehmen

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Farbübersicht

Farbübersicht

Lieferübersicht

Technische Informationen

Adressen & Ansprechpartner

Inhaltsverzeichnis

Farbüb

ersicht glasie

rtke

ram

ikA

SS

Lieferübersicht

3

Seite 4 - 7

glasiert

Beanspruchungsgruppen

Bewertungsgruppen der Rutschsicherheit

schlank, leicht und robustSpaltplattenstärke 8 mm im Format 1100

Farben

Formate

Formate

Farben

Packdaten

Allgemeine Anforderungen und Prüfungen

Trittsicherheit / Rutschhemmung

Merkblatt für Fußböden in Arbeitsräumen undArbeitsbereichen mit Rutschgefahr

HausanschriftGeschäftsführungVertriebsleitungInnendienstAußendienstVerkaufsgebiete

Seite 8 - 9

Seite 10 - 11

Seite 12 - 19

Seite 20 - 22

Seite 23

unglasiert

Bewertungsgruppen der Rutschsicherheit

keramikASS keramikASS

Farbüb

ersicht ung

lasie

rtTechn

ische

Inform

atio

nen

Adressen

& Ansprech

partn

er

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4

Farbe 130 rot-naturRutschsicherheit„R 11” „A+B”

Farbe 133 westfalen-rot-buntRutschsicherheit„R 11” „A”

Farbe 110 antikRutschsicherheit„R 11” „A”

Farbe 120 hellrot-naturRutschsicherheit„R 11” „A”

Farbübersicht unglasiert

Kein Farbdruck vermag die feinen Farbnuancen des keramischen Originals wiederzugeben. Deshalb fordern Sie bitte im Bedarfsfall Muster an.

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Farbüb

ersicht glasie

rtke

ram

ikA

SS

Lieferübersicht

5

Farbe 140 rot-bunt

Rutschsicherheit„R 11” „A”

Farbe 156 rot-blau-geflammt

Rutschsicherheit„R 11” „A+B”

Farbe 160 rot-geflammt

Rutschsicherheit„R 11” „A”

Farbübersicht unglasiert

Techn

ische

Inform

atio

nen

Adressen

& Ansprech

partn

er

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Farbe 280 herbst-rustik

Rutschsicherheit„R 11” „A”

Farbe 270 gelb-bunt

Rutschsicherheit„R 11” „A”

Farbe 240 herbstfarben

Rutschsicherheit„R 11” „A”

Farbübersicht unglasiert

Kein Farbdruck vermag die feinen Farbnuancen des keramischen Originals wiederzugeben. Deshalb fordern Sie bitte im Bedarfsfall Muster an.

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Farbüb

ersicht glasie

rtke

ram

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SS

Lieferübersicht

7

Als Sonderanfertigung ist die Farbe 130 – rot-natur – durch eine spezielle Oberflächenbe-handlung auch in einer Ausführung R12 liefer-bar.Weitere Farben R12/R13 auf Anfrage.Ein besonderes Produktionsverfahren ermög-licht es uns, bis dicht an den Sinterpunkt zubrennen.Dadurch erreichen wir eine überdurchschnitt-liche Dichte des keramischen Scherbens unddamit eine Wasserauf nahme von unter 1%.Speziell dieser technische Wert liegt weit überden Anforderungen der DIN.Dadurch ist unserer keramischer Belag weit-gehend unempfindlich gegen Flecken.

Farbübersicht unglasiert

Techn

ische

Inform

atio

nen

Adressen

& Ansprech

partn

er

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Farbübersicht glasiert

Kein Farbdruck vermag die feinen Farbnuancen des keramischen Originals wiederzugeben. Deshalb fordern Sie bitte im Bedarfsfall Muster an.

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Farbübersicht glasiert

kera

mik

AS

SLie

ferübersicht

Farbe 466eiche

Rutschsicherheit„R 9”

9

Hochwertige Vollglasuren

Eigene Glasurtechniken

Beanspruchungsgruppe 4 Farbüb

ersicht ung

lasie

rtTechn

ische

Inform

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nen

Adressen

& Ansprech

partn

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Farbe 70130unglasiert-profiliertrot-natur

Farbe 134unglasiert rot-naturRutschsicherheit„R 11”

Farbe 240 unglasiert herbstfarbenRutschsicherheit„R 11”

Farbe 864glasiert schiefergrau-buntRutschsicherheit„R 10”

Farbe 280unglasiert, herbst-rustik

Rutschsicherheit„R 11”

Farbe 355unglasiert, lava-antik

Rutschsicherheit„R 11”

keramikASSkeramikASS

Kein Farbdruck vermag die feinen Farbnuancen des keramischen Originals wiederzugeben. Deshalb fordern Sie bitte im Bedarfsfall Muster an.

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Farbüb

ersicht glasie

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ram

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SS

Lieferübersicht

11

Farbe 861glasiert lichtRutschsicherheit„R 10”

Farbe 863 glasiert schattenRutschsicherheit

„R 10”

keramikASSkeramikASS

Farbüb

ersicht ung

lasie

rtTechn

ische

Inform

atio

nen

Adressen

& Ansprech

partn

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Lieferübersicht

Lagerprogramm – in der Regel ab Lager lieferbar

* in Rutschsicherheit R11 (Farbe 130) und R12 (Farbe 81130) lieferbar

Stück pro m2/lfdm / Paket / Palette 33 / 22 / 1.980 33 / 14 / 1.260 33 / 14 / 1.260m2/lfdm pro Palette 60,00 m2 38,18 m2 38,18 m2

Gewicht kg m2 / Stück / Palette 20,500 / – / 1.230 32,200 / – / 1.230 32,200 / – / 1.230Farbnummer / Bezeichnung110 – antik120 – hellrot-natur130 – rot-natur * 133 – westfalen-rot-bunt140 – rot-bunt156 – rot-blau-geflammt160 – rot-geflammt240 – herbstfarben siehe keramikASS 270 – gelb-bunt280 – herbst-rustik siehe keramikASS 466 – eiche861 – licht siehe keramikASS863 – schatten siehe keramikASS 864 – schiefergrau-bunt siehe keramikASS

Stück pro m2/lfdm / Paket / Palette 25 / 18 / 1.080 11 / 10 / 480m2/lfdm pro Palette 43,20 m2 43,64 m2

Gewicht kg m2 / Stück / Palette 25,000 / – / 1.080 24,980 / – / 1.090Farbnummer / Bezeichnung110 – antik120 – hellrot-natur130 – rot-natur 133 – westfalen-rot-bunt140 – rot-bunt156 – rot-blau-geflammt160 – rot-geflammt240 – herbstfarben 270 – gelb-bunt280 – herbst-rustik

FormatBezeichnungAbbildung Mengen Gewichte

FormatBezeichnungAbbildung Mengen Gewichte

Spaltplatte

1100

Spaltplatte

1601-11

Industriebodenplatte

1110

Waffelplatte

1111

R 12V 4

Spaltplatte

1631-11

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Lieferübersicht

13

Lagerprogramm – in der Regel ab Lager lieferbar

E

Farbüb

ersicht ung

lasie

rtTechn

ische

Inform

atio

nen

Adressen

& Ansprech

partn

er

Stück pro m2/lfdm / Paket / Palette 67 / 44 / 3.960 48 / 32 / 1.920 – / – / 1.350m2/lfdm pro Palette 59,10 m2 40,00 m2 –Gewicht kg m2/Stück / Palette 20,600 / – / 1.220 26,250 / – / 1.050 – / 0,750 / 1.013Farbnummer / Bezeichnung120 – hellrot-natur130 – rot-natur 140 – rot-bunt156 – rot-blau-geflammt160 – rot-geflammt240 – herbstfarben siehe keramikASS 270 – gelb-bunt

FormatBezeichnungAbbildung Mengen Gewichte

FormatBezeichnungAbbildung Mengen Gewichte

Stück pro m2/lfdm / Paket / Palette 16 / 10 / 900 16 / 8 / 720 m2/lfdm pro Palette 56,25 m2 45,00 m2 Gewicht kg m2/Stück / Palette 26,340 / – / 1.480 29,800 / – / 1.340 Farbnummer / Bezeichnung110 – antik120 – hellrot-natur130 – rot-natur 140 – rot-bunt156 – rot-blau-geflammt160 – rot-geflammt240 – herbstfarben 270 – gelb-bunt280 – herbst-rustik 355 – lava-antik

Spaltplatte

1610-14

Spaltplatte

1611-11

Spaltriemchen

2115

EckwinkelSpaltriemchen

22152120

Download unterwww.ammonit-keramik.de

Riemchen in Vielfalt

Postanschrift: Postfach · 49177 Ostercappeln • Hausanschrift: Bremer Straße 105 · 49179 Ostercappeln • Tel. (0 54 73) 92 03-0 · Fax (0 54 73) 92 03-14www.ammonit-keramik.de

Nähere Informationenfinden Sie in unserer Broschüre

„Riemchen in Vielfalt“

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Lieferübersicht

Lagerprogramm – in der Regel ab Lager lieferbar

Stück pro m2/lfdm / Paket / Palette 4 / 20 / 2.400 3,3 / 22 / 2.112m2/lfdm pro Palette 600 lfdm 640 lfdmGewicht kg m2/Stück / Palette – / 0,450 / 1.090 – / 0,530 / 1.120Farbnummer / Bezeichnung110 – antik120 – hellrot-natur130 – rot-natur 140 – rot-bunt156 – rot-blau-geflammt160 – rot-geflammt240 – herbstfarben 270 – gelb-bunt280 – herbst-rustik 466 – eiche861 – licht863 – schatten

FormatBezeichnungAbbildung Mengen Gewichte

FormatBezeichnungAbbildung Mengen Gewichte

Stück pro m2/lfdm / Paket / Palette 4 / 8 / 600 4 / 8 / 600 3,3 / 7 / 240m2/lfdm pro Palette 150 lfdm 150 lfdm 72,73 lfdmGewicht kg m2/Stück / Palette – / 0,920 / 560 – / 0,920 / 560 – / 1,730 / 420Farbnummer / Bezeichnung110 – antik120 – hellrot-natur130 – rot-natur 133 – westfalen-rot-bunt140 – rot-bunt156 – rot-blau-geflammt160 – rot-geflammt240 – herbstfarben 270 – gelb-bunt280 – herbst-rustik 466 – eiche861 – licht 863 – schatten

Sockel Sockel

2140 2150

4825

LängsschenkelLängsschenkel mit Rille

4822 4823

Längsschenkel

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Lieferübersicht

Lieferübersicht

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Lagerprogramm – in der Regel ab Lager lieferbar

Farbüb

ersicht ung

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rtTechn

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Inform

atio

nen

Adressen

& Ansprech

partn

er

Stück pro m2/lfdm / Paket / Palette 4 / 14 / 1.260 4 / 10 / 750m2/lfdm pro Palette 315 lfdm 187,5 lfdmGewicht kg m2/Stück / Palette – / 0,650 / 830 – / 0,940 / 705Farbnummer / Bezeichnung110 – antik120 – hellrot-natur130 – rot-natur 133 – westfalen-rot-bunt140 – rot-bunt156 – rot-blau-geflammt160 – rot-geflammt240 – herbstfarben 270 – gelb-bunt280 – herbst-rustik 466 – eiche861 – licht 863 – schatten

Stück pro m2/lfdm / Paket / Palette 4 / 6 / 432 4 / 6 / 378 4 / 4 / 168m2/lfdm pro Palette 108,00 lfdm 94,50 lfdm 42 lfdmGewicht kg m2/Stück / Palette – / 1,630 / 710 – / 1,760 / 670 – / 2,965 / 500Farbnummer / Bezeichnung110 – antik130 – rot-natur

FormatBezeichnungAbbildung Mengen Gewichte

FormatBezeichnungAbbildung Mengen Gewichte

4000 9033

Mauerabdeckung

4842 4843

Mauerabdeckung

Florentiner-schenkel

Hohlkehlsockel

Mauerabdeckung

4841

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Lieferübersicht

Lagerprogramm – in der Regel ab Lager lieferbar

Stück pro m2/lfdm / Paket / Palette 4 / 8 / 576 8 / 16 / 1.152 5 / 8 / 576m2/lfdm pro Palette 144 lfdm 144 lfdm 115,2 lfdmGewicht kg m2/Stück / Palette – / 2,200 / 1.270 – / 1,000 / 1.160 – / 1,780 / 1.030Farbnummer / Bezeichnung120 – hellrot-natur130 – rot-natur 133 – westfalen-rot-bunt140 – rot-bunt156 – rot-blau-geflammt160 – rot-geflammt240 – herbstfarben 270 – gelb-bunt

Stück pro m2/lfdm / Paket / Palette 3,3 / 8 / 384 4 / 4 / 168 3,3 / 4 / 168m2/lfdm pro Palette 116,36 lfdm 42,00 lfdm 50,90 lfdmGewicht kg m2/Stück / Palette – / 2,700 / 1.040 – / 3,400 / 570 – / 4,100 / 690Farbnummer / Bezeichnung110 – antik120 – hellrot-natur130 – rot-natur 140 – rot-bunt156 – rot-blau-geflammt160 – rot-geflammt240 – herbstfarben 270 – gelb-bunt280 – herbst-rustik

FormatBezeichnungAbbildung Mengen Gewichte

FormatBezeichnungAbbildung Mengen Gewichte

Treppenplatte Treppenplatte

9069 9070

Florentiner-stufe

9030

Florentiner-stufe

9031

Treppenplatte

9068

Treppenplatte

9067

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Lieferübersicht

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Lieferübersicht

Lieferübersicht

Lagerprogramm – in der Regel ab Lager lieferbar

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ersicht ung

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Inform

atio

nen

Adressen

& Ansprech

partn

er

Stück pro m2/lfdm / Paket / Palette – / 1 / 80 – / 10 / – – / 6 / –m2/lfdm pro Palette – – –Gewicht kg m2/Stück / Palette – / 5,200 / 430 – / 1,200 / – – / 1,100 / –Farbnummer / Bezeichnung110 – antik120 – hellrot-natur130 – rot-natur 140 – rot-bunt156 – rot-blau-geflammt160 – rot-geflammt240 – herbstfarben 270 – gelb-bunt280 – herbst-rustik

FormatBezeichnungAbbildung Mengen Gewichte

Florentiner-eckstufe

9035

Setzpaßstückfür Eckstufe

9038

Florentiner-stufensockel

9036 (links)9037 (rechts)

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Lieferübersicht Mosaik / Fensterbankplatten

Fensterbankplatterot-natur

Farbe 861lichtglasiert

Farbe 240herbstfarben

Farbe 355lava-antik

Farbe 863schattenglasiert

Lagerprogramm – in der Regel ab Lager lieferbar

FormatBezeichnungAbbildung Mengen Gewichte

Fensterbank-platte

9065

Mosaik

900005

Stück pro m2/lfdm / Paket / Palette – / 16 / – 16 / 6 / –m2/lfdm pro Palette – –Gewicht kg m2/Stück / Palette – / 1,200 / – – / 1,000 / –Farbnummer / Bezeichnung13000 – rot-natur14500 – rot-nuanciert240 – herbstfarben 355 – lava-antik861 – licht863 – schatten

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Lieferübersicht

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keramikASSLieferübersicht

Lagerprogramm – in der Regel ab Lager lieferbar

Farbüb

ersicht ung

lasie

rtTechn

ische

Inform

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Adressen

& Ansprech

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er

FormatBezeichnungAbbildung Mengen Gewichte

FormatBezeichnungAbbildung Mengen Gewichte

Stück pro m2/lfdm / Paket / Palette 33 / 25 / 2.250 4 / 20 / 2.400 4 / 8 / 600

m2/lfdm pro Palette 68,18 m2 600 lfdm 150 lfdm

Gewicht kg m2/Stück / Palette 17,340 / – / 1.180 – / 0,450 / 1.090 – / 0,920 / 560

Farbnummer / Bezeichnung

130/134 – rot-natur

240 – herbstfarben

280 – herbst-rustik

355 – lava-antik

861 – licht

863 – schatten

864 – schiefergrau-bunt

Stück pro m2/lfdm / Paket / Palette 4 / 10 / 750 4 / 24 / 2.160 67 / 44 / 3.960

m2/lfdm pro Palette 187,5 lfdm 540 lfdm 59,10 m2

Gewicht kg m2/Stück / Palette – / 0,940 / 705 – / 0,570 / 1.230 20,600 / – / 1.220

Farbnummer / Bezeichnung

130/134 – rot-natur

240 – herbstfarben

280 – herbst-rustik

355 – lava-antik

861 – licht

863 – schatten

864 – schiefergrau-bunt

70130 – profiliert rot-natur

Spaltplatte Sockel

1108 2140

Längsschenkel

4822

Florentinerschenkel Treppenplatte

9033 9066

Spaltriemchen

2120

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Technische Informationen

Anforderung Anforderung Anforderung PrüfwertAllgemeine Anforderungen und Prüfungen DIN EN 121 DIN EN 186 DIN 18 166

Strangpressung mit Wasseraufnahme bis 3 % bis 6 % bis 6 %

Maße und Oberflächenbeschaffenheit1. Breite und Länge: zulässige Abweichungen von Werkmaßen in %

± 1,25 ± 1,25 ± 1,0 max. 2 mm erfüllt

2. Dicke: zulässige Abweichung vom Werkmaß in % ± 10 ±10 ±10 max. 2,5 mm erfüllt

3. Geradheit der Seiten: zulässige Abweichungen bezogen auf die Seitenlänge in %

± 0,5 ± 0,5 ± 0,5 erfüllt

4. Rechtwinkligkeit: zulässige Abweichungen bezogen auf die Seitenlängen in %

± 1,5 ± 1,5 ± 1,0 erfüllt

5. Ebenflächigkeit: zulässige Abweichungen, a) als Mittelpunkts-Wölbung auf die über das Werkmaß berechnete Diagonale in %

± 0,5 ± 0,5 ± 0,5 erfüllt

b) als Kanten-Wölbung bezogen auf das zugehörige Werkmaß in %

± 0,5 ± 0,5 ± 0,5 erfüllt

c) als Windschiefe bezogen auf die über das Werkmaß berechnete Diagonale in %

± 0,8 ± 0,8 ± 0,5 erfüllt

6. Oberflächenbeschaffenheit: Anteil der akzeptierten Platten in %

mind. 95 mind. 95 mind. 95 erfüllt

Physikalische Eigenschaften1. Wasseraufnahme: Einzelwert in % (im Mittel) < 3 < 6 < 6 0,6 Mittelwert in % (max. Einzelwert) 3,3 6,5 6,6 0,6

2. Biegefestigkeit Einzelwert in N/mm2 (im Mittel) > 20 > 20 > 20 25 Mittelwert in N/mm2 (kleinster Einzelwert) > 18 > 18 > 18 23

3. Frostbeständigkeit gefordert gefordert gefordert erfüllt

4. Widerstand gegen Oberflächenverschleiß für glasierte Platten

Klasse I bis IV Klasse I bis IV Klasse I bis IV nach Angabe

5. Widerstand gegen Verschleiß für unglasierte Platten/Volumenverluste in mm3

max. 300 mm3 max. 393 mm3 max. 400 mm3 erfüllt

6. Ritzhärte der Oberfläche nach Mohs a) glasierte Platten 5 5 5 erfüllt b) unglasierte Platten 6 6 5 7

7. Temperaturwechselbeständigkeit gefordert gefordert gefordert erfüllt

8. Thermischer Längenausdehnungskoeffizient bei Raumtemperatur bis 100 °C in K-1

5-13 x 10-6 10 x 10-6 erfüllt

Chemische Eigenschaften1. Chemische Beständigkeit – außer gegen Flußsäure und deren Verbindungen – für unglasierte Platten

gefordert gefordert gefordert erfüllt

2. Chemische Beständigkeit – außer gegen Flußsäure und deren Verbindungen – für glasierte Platten a) gegen Säuren und Laugen nach Angabe nach Angabe nach Angabe erfüllt b) gegen Fleckenbildner mind. Klasse 2 mind. Klasse 2 nach Angabe erfüllt c) gegen Haushaltschemikalien mind. Klasse B mind. Klasse B nach Angabe erfüllt d) gegen Wasserzusätze für Schwimmbäder mind. Klasse B mind. Klasse B nach Angabe erfüllt

3. Widerstandsfähigkeit gegen Glasurrisse gefordert gefordert gefordert erfüllt

Trittsicherheit / Rutschhemmung1. Gewerbebereich R9-13/V4-10 R9-13/V4-10 R9-13/V4-10 nach Angabe

2. Barfuß-Naßbereich A - C A - C A - C nach Angabe

3. Privatbereich Empfehlung R 9 Empfehlung R 9 Empfehlung R 9 nach Angabe

Bedingt durch den Brennvorgang sind geringfügige Farbabweichungen bzw. ein gewisses Farbspiel unvermeidbar. Das Farbspiel innerhalb eines Belages (unglasiert,engobiert, teilglasiert oder glasiert) ist gewünscht und charakteristisch für ein betreffendes keramisches Material.Flecken, Vertiefungen oder farbige Punkte, die absichtlich aus dekorativen Gründen aufgebracht wurden, sind nicht als Fehler zu betrachten. Gewisse Dekore neigenzur Glasurrißbildung. Dieses beeinträchtigt nicht die sonstigen Eigenschaften unseres keramischen Materials.

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Lieferübersicht

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Technische Informationen

Test auf „Schiefer Ebene“

Bewertungsgruppen Neigungswinkel

R 9 ≥ 6-10°

R 10 ≥ 10-19°

R 11 ≥ 19-27°

R 12 ≥ 27-35°

R 13 ≥ 35°

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rtTechnische Informationen

Adressen

& Ansprech

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Trittsicherheit/Rutschhemmung

Barfuß-Naßbereich

PrüfverfahrenSchiefe Ebene, Begehung barfuß, Gleitmedium Netzmittellösung.Die Oberflächen sind eben, mikrorauh oder mäßig poliert.Den Bewertungsgruppen sind die jeweiligen Bereiche zugeordnet.

Bewertungsgruppe ABarfußgänge (weitgehend trocken) / Einzel- und Sammelumkleideräume / Beckenboden inNichtschwimmerbereichen, wenn im gesamten Bereich die Wassertiefe mehr als 80 cm beträgt.

Bewertungsgruppe BBarfußgänge, soweit sie nicht A zugeordnet sind / Duschräume / Bereiche von Desinfektionssprüh-anlagen / Beckenumgänge / Beckenboden in Nichtschwimmerbereichen, wenn in Teilbereichen die Wassertiefe weniger als 80 cm beträgt / Beckenboden in Nichtschwimmerbereichen von Wellen-becken / Hubboden / Planschbecken / ins Wasser führende Leitern / ins Wasser führende max. 1 m brei-te Treppen mit beidseitigen Handläufen / Leitern und Treppen außerhalb des Beckenbereiches.

Bewertungsgruppe CIns Wasser führende Treppen, soweit sie nicht B zugeordnet sind / Durchschreitebecken / geneigteBeckenrandausbildung.

Arbeitsräume und Arbeitsbereiche mit Rutschgefahr

Gewerbebereich

Prüfverfahren

Schiefe Ebene, Begehung mit Sicherheitsschuhen, Gleitmedium Öl.Die Oberflächengestaltung kann eben, mikrorauh, rauh oder profiliert sein.

Der Verdrängungsraum (V4-V10) ist der offene Hohlraum zwischen oberer Geh- und Entwässerungsebene bei profilierten Oberflächen.

Die geforderten Bewertungsgruppen sind in einer detaillierten Tabelle gleitgefährdeter Arbeitsbereichezusammengestellt.

(siehe nächste Seite)

Privatbereich „Empfehlung R 9”

Regelwerk und Prüfverfahren: ohne

Böden innerhalb und außerhalb von Wohnungen/Wohnhäusern.

ammonit keramik empfiehlt unter besonderem Sicherheitsaspekt unglasierte Baukeramik oder matt-stumpfe Glasuren sowie alle Produkte mit Trittsicherheitsgruppe R 9.

Test auf „Schiefer Ebene“

Bewertungsgruppen Neigungswinkel

A ≥ 12°

B ≥ 18°

C ≥ 24°

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Technische Informationen

Nr. Arbeitsräume u. -bereiche R - V- Wert Wert

0 Allgemeine Arbeitsräume u. -bereiche .1 Eingangsbereiche R 9.2 Treppen R 9.3 Sozialräume (z.B. Toiletten, Waschräume) R 10

1 Herstellung von Margarine, Speisefett, Speiseöl.1 Fettschmelzen R 13 V 6.2 Speiseölraffinerie R 13 V 4.3 Herstellung u. Verpackung von Margarine R 12.4 Herstellung u. Verpackung von Speisefett, Abfüllen von Speiseöl R 12

2 Milchbe- und verarbeitung, Käseherstellung.1 Frischmilchverarbeitung einschl. Butterei R 12.2 Käsefertigung, -lagerung u. Verpackung R 11.3 Speiseeisfabrikation R 12

3 Schokoladen- u. Süßwarenherstellung.1 Zuckerkocherei R 12.2 Kakaoherstellung R 12.3 Rohmassenherstellung R 11.4 Eintafelei, Hohlkörper- und Pralinen- fabrikation R 11

4 Herstellung von Backwaren (Bäckereien, Konditoreien, Dauerbackwaren-Herstellung).1 Teigbereitung R 11.2 Räume, in denen vorwiegend Fette oder flüssige Massen verarbeitet werden R 12.3 Spülräume R 12 V 4

5 Schlachtung, Fleischbearbeitung, Fleischverarbeitung.1 Schlachthaus R 13 V 10.2 Kuttlerraum, Darmschleimerei R 13 V 10.3 Fleischzerlegung R 13 V 8.4 Wurstküche R 13 V 8.5 Kochwurstabteilung R 13 V 8.6 Rohwurstabteilung R 13 V 6.7 Wursttrockenraum R 12.8 Räucherei R 12.9 Pökelei R 12.10 Geflügelverarbeitung R 12 V 6.11 Darmlager R 12.12 Aufschnitt- und Verpackungsabteilung R 12

6 Be- und Verarbeitung von Fisch, Feinkostherstellung.1 Be- und Verarbeitung von Fisch R 13 V 10.2 Feinkostherstellung R 13 V 6.3 Mayonnaiseherstellung R 13 V 4

7 Gemüsebe- und verarbeitung.1 Sauerkrautherstellung R 13 V 6.2 Gemüsekonservenherstellung R 13 V 6.3 Sterilisierräume R 11.4 Räume, in denen Gemüse für die Verarbeitung vorbereitet wird R 12 V 4

8 Naßbereiche bei der Nahrungsmittel- und Getränkeherstellung (soweit nicht besonders erwähnt).1 Lagerkeller, Gärkeller R 10.2 Getränkeabfüllung, Fruchtsaftherstellung R 11

9 Küchen, Speiseräume.1 Gastronomische Küchen Gaststättenküchen, Hotelküchen .1.1 bis 100 Gedecke je Tag R 11 V 4.1.2 über 100 Gedecke je Tag R 12 V 4.2 Küchen für Gemeinschaftsverpflegung in Heimen, Schulen, Kindergärten, Sanatorien R 11.3 Küchen für Gemeinschaftsverpflegung in Krankenhäusern, Kliniken R 12.4 Großküchen für Gemeinschaftsverpflegung in Mensen, Kantinen, Fernküchen R 12 V 4.5 Aufbereitungsküchen (Fast-Food-Küchen, Imbißbetriebe) R 12 V 4

Merkblatt für Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr (ZH 1/571)

Nr. Arbeitsräume u. -bereiche R - V- Wert Wert

.6 Auftau- und Anwärmküchen R 10

.7 Kaffee- und Teeküchen, Küchen in Hotels garni, Stationsküchen R 10.8 Spülräume.8.1 Spülräume zu 9.1, 9.4, 9.5 R 12 V 4.8.2 Spülräume zu 9.2 R 11.8.3 Spülräume zu 9.3 R 12.9 Speiseräume, Gasträume, Kantinen einschl. Bedienungs- und Serviergängen R 9

10 Kühlräume, Tiefkühlräume, Kühlhäuser, Tiefkühlhäuser.1 für unverpackte Ware R 12.2 für verpackte Ware R 11

11 Verkaufsstellen, Verkaufsräume .1 Warenannahme Fleisch R 11.2 Warenannahme Fisch R 11.3 Bedienungsgang für Fleisch und Wurst unverpackte Ware R 11.4 Bedienungsgang für Fleisch und Wurst verpackte Ware R 10.5 Bedienungsgang für Fisch R 12.6 Fleischvorbereitungsraum R 12 V 8.7 Blumenbinderäume und -bereiche R 11.8 Verkaufsbereiche mit ortsfesten Backöfen R 11.9 Verkaufsbereiche mit ortsfesten Friteusen oder ortsfesten Grillanlagen R 12 V 4.10 Verkaufsräume, Kundenräume R 9.11 Vorbereitungsbereiche für Lebensmittel zum SB-Verkauf R 10.12 Kassenbereiche, Packbereiche R 9.13 Bedienungsgänge für Brot u. Backwaren, unverpackte Ware R 10.14 Bedienungsgänge für Käse u. Käseer- zeugnisse, unverpackte Ware R 10.15 Bedienungsgänge, ausgenommen 11.3 bis 11.5 und 11.13, 11.14 R 9

12 Räume des Gesundheitsdienstes, der Wohlfahrtspflege.1 Desinfektionsräume (naß) R 11.2 Vorreinigungsbereiche der Sterilisation R 10.3 Fäkalienräume, Ausgußräume, unreine Pflegeräume R 10.4 Sektionsräume R 10.5 Räume für medizinische Bäder, Hydrotherapie, Fango-Aufbereitung R 11.6 Waschräume von OP’s, Gipsräume R 10.7 Sanitäre Räume, Stationsbäder R 10.8 Räume für medizinische Diagnostik und Therapie, Massageräume R 9.9 OP-Räume R 9.10 Stationen mit Krankenzimmern und Flure R 9.11 Praxen der Medizin, Tageskliniken R 9.12 Apotheken R 9.13 Laborräume R 9.14 Frisiersalons R 9

13 Wäscherei.1 Räume mit Waschmaschinen zum Waschen von Wäsche und Bekleidung mit Wasser R 11.2 Räume zum Bügeln und Mangeln R 9

14 Kraftfutterherstellung.1 Trockenfutterherstellung R 11.2 Kraftfutterherstellung unter Verwendung von Fett und Wasser R 11 V 4

15 Lederherstellung, Textilien.1 Wasserwerkstatt in Gerbereien R 13.2 Räume mit Entfleischmaschinen R 13 V 10.3 Räume mit Leimlederanfall R 13 V 10.4 Fetträume für Dichtungsherstellung R 12.5 Färbereien für Textilien R 11

16 Lackierereien.1 Nachschleifbereiche R 12 V 10

17 Keramische Industrie Naßmühlen Aufbereitung keram. Rohstoffe R 11

Nr. Arbeitsräume u. -bereiche R - V- Wert Wert

.2 Mischer - Umgang mit Stoffen wie Teer, Pech, Graphit, Kunstharze R 11 V 6.3 Pressen (Formgebung) Umgang m. Stoffen wie Teer, Pech, Graphit, Kunstharze R 11 V 6.4 Gießbereiche R 12.5 Glasierbereiche R 12

18 Be- und Verarbeitung von Glas u. Stein.1 Steinsägereien, Steinschleiferei R 11.2 Glasformung.2.1 Hohlglas, Behälterglas, Bauglas R 11 V 4.3 Schleifereibereiche.3.1 Hohlglas, Flachglas R 11.4 Isolierglasfertigung Umgang mit Trockenmittel R 11 V 6.5 Verpackung, Versand von Flachglas Umgang mit Antihaftmittel R 11 V 6.6 Ätz- und Säurepolieranlagen für Glas R 11

19 Betonwerke.1 Betonwaschplätze R 11

20 Lagerräume.1 Lagerräume für Öle und Fette R 12 V 6

21 Chemische und thermische Behandlung von Eisen und Metall.1 Beizereien R 12.2 Härtereien R 12.3 Laborräume R 11

22 Metallbe- und verarbeitung Metall-Werkstätten.1 Galvanisierräume R 12.2 Graugußbearbeitung R 11 V 4.3 Mechanische Bearbeitungsbereiche (Dreherei, Fräserei u.a.), Stanzerei, Pres- serei, Zieherei (Rohre, Drähte) und Bereiche mit erhöhter Öl-Schmiermittelbelastung R 11 V 4.4 Teilreinigungsbereiche, Abdämpfbereiche R 12

23 Werkstätten f. Fahrzeug-Instandhaltung.1 Instandsetzungs- und Wartungsräume R 11.2 Arbeits- und Prüfgrube R 12 V 4.3 Waschhalle R 11 V 4

24 Werkstätten für das Instandhalten von Luftfahrzeugen.1 Flugzeughallen R 11.2 Werfthallen R 12.3 Waschplätze R 12 V 4

25 Abwasserbehandlungsanlagen.1 Pumpenräume R 12.2 Räume f. Schlammentwässerungsanlagen R 12.3 Räume für Rechenanlagen R 12

26 Feuerwehrhäuser.1 Fahrzeug-Stellplätze R 12.2 Räume für Schlauchpflegeeinrichtungen R 12

27 Geldinstitute.1 Schalterräume R 9

28 Garagen mit Ausnahme der unter Nr. 0 bezeichneten Bereiche.1 Garagen, Hoch- und Tiefgaragen R 10

29 Schulen und Kindergärten.1 Eingangsbereiche, Flure, Pausenhallen R 9.2 Klassenräume, Gruppenräume R 9.3 Treppen R 9.4 Toiletten, Waschräume R 10.5 Lehrküchen in Schulen (siehe auch Nr.9) R 10.6 Küchen in Kindergärten (siehe auch Nr.9) R 10.7 Maschinenräume für Holzbearbeitung R 10.8 Fachräume für Werken R 10

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Adressen & Ansprechpartner

Hausanschrift

ammonit keramik Rolf Plümacher & Co. KGBremer Straße 105 Tel.: (0 54 73) 92 03-049179 Ostercappeln Fax: (0 54 73) 92 03-14www.ammonit-keramik.de

PostanschriftPostfach 1106, 49177 Ostercappeln

Innendienst

Vertrieb/Versand Vertrieb/VersandHenning Kriedemann Daniel KittnerTel.: (0 54 73) 92 03-11 Tel.: (0 54 73) 92 03-12E-Mail: henning.kriedemann E-Mail: [email protected] @ammonit-keramik.de

Geschäftsleitung

Geschäftsführende GesellschafterAxel und Vera PlümacherE-Mail: [email protected]: [email protected]

VerkaufsleitungDetlef MergelmeyerTel.: (0 54 73) 92 03-13E-Mail: [email protected]

SekretariatJessica MönkehuesTel.: (0 54 73) 92 03-0E-Mail: [email protected]

Verkaufsgebiete/Außendienst

Gebiet 1 + BerlinDaniel PriebeTel.: (05 11) 7 85 06 00Fax: (05 11) 7 85 03 68Mobil: (01 71) 2 16 60 58E-Mail: [email protected]

Gebiet 2 – 7ammonit keramik, Ostercappeln

Key Account ManagerRainer StaegeBüro Datteln:Tel.: (0 23 63) 35 98 83Fax: (0 23 63) 36 11 74Mobil: (0174) 9 38 73 57E-Mail: [email protected]

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Adressen & Ansprechpartner

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Geltung1 Diese nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen einschließlich

Beratungsleistungen, im Geschäftsbereich mit Nichtverbrauchern im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB. AllgemeinenGeschäftsbedingungen des Käufers/Bestellers werden hiermit widersprochen.

Diese Geschäftsbedingungen sind Gegenstand unserer, auch zukünftiger Angebote und Vertragsabschlüsse.

Angebot und Abschluss1 Unsere Angebote sind stets freibleibend. Wir behalten uns den Zwischenverkauf angebotener Ware vor.2 Die in unseren Angeboten genannten Mengen sind unverbindlich und vom Käufer nachzuprüfen.3 Die in unseren Katalogen und Verkaufsunterlagen, sowie die – soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet

– im Internet enthaltenen Angebote sind stets freibleibend. Sie dienen nur als Aufforderung zur Abgabe eines An-gebotes. Aufträge sind für uns erst bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Als Auftragsbestätigunggilt im Falle umgehender Auftragsausführung auch der Lieferschein bzw. die Warenrechnung.

Soweit unsere Verkaufsangestellten oder Handelsvertreter mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungengeben, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen, bedürfen diese zur Wirksamkeit stets der schriftlichen Be-stätigung.

4 Werden uns nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungenbekannt, die nach pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisan-spruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers/Bestellers gefährdet ist, sind wir berechtigt, unter Setzungeiner angemessenen Frist vom Käufer/Besteller nach dessen Wahl Vorauszahlung oder entsprechende Sicherheitzu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Rechnungen für bereits erfolgte Teil-leistungen sofort fällig gestellt werden.

5 Wünsche des Käufers/Bestellers zur nachträglichen Änderung oder Stornierung des Auftrages können nur aufgrundbesonderer Vereinbarungen und nur so lange berücksichtigt werden, wie mit der Herstellung, dem Zuschnitt oderder Bearbeitung noch nicht begonnen ist.

Lieferung und Verzug1 Sofern nicht eine ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Zusage unsererseits vorliegt, gilt eine Lieferfrist nur als

annähernd vereinbart. Sie beginnt mit dem Tage der Klarstellung aller technischen und sonstigen Einzelheitendes Auftrages, der Beibringung etwa erforderlicher Unterlagen und der ggf. vereinbarten Anzahlung. Sie verlän-gert sich um den Zeitraum, in dem der Käufer/Besteller mit seinen Vertragspflichten – innerhalb der laufendenGeschäftsverbindung auch aus anderen Verträgen – im Verzug ist.

2 Teilleistungen und Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Abschlagszahlungen können wir in an-gemessenen Umfang in Rechnung stellen.

3 Eine Ausführungs- bzw. Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Verzuges – angemessen bei Eintritt höhererGewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die wir nicht zu ver-treten haben (insbesondere auch Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung oder Störung der Verkehrswege), soweitsolche Hindernisse nachweislich auf die vorgesehene Ausführung bzw. Lieferung von erheblichem Einfluss sind.Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei unseren Vorlieferanten, Zulieferern oder Subunternehmern eintre-ten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer/Besteller baldmöglichst mit. Der Käufer/Bestellerkann von uns die Erklärung verlangen, ob wir vom Vertrag zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefernwollen. Erklären wir uns nicht unverzüglich, kann der Käufer/Besteller zurücktreten. Schadensersatzansprüche sindin diesen Fällen jedoch ausgeschlossen.

4 Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferungen nur für eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen.Für das Verschulden unserer Vorlieferanten etc. stehen wir nicht ein. Wir verpflichten uns jedoch, eventuelle Er-satzansprüche in diesen Fällen, welche gegen mögliche Vorlieferanten etc. bestehen könnten, an den Käufer/Be-steller abzutreten.

5 Im Falle einer Lieferverzögerung ist der Käufer/Besteller verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer ange-messenen Frist zu erklären, ob er weiterhin auf Lieferung bestehen will oder wegen der Verzögerung vom Vertragzurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen will.

6 Vom Käufer/Besteller zuviel bestellte oder sonst nicht benötigte Ware wird von uns nicht zurückgenommen.

Gefahrübergang, Versand1 Unsere Lieferungen erfolgen ab Lager oder ab Werk. Die Gefahr des Verlustes/der Beschädigung oder sonstiger

Beeinträchtigungen geht mit der Übergabe der Ware an den Transportführer – gleichgültig, ob er vom Käufer/Be-steller, Hersteller oder von uns beauftragt ist – auf den Käufer/Besteller über. Dieses gilt auch bei Teil- sowie allerübrigen Lieferungen. Bei Auslieferung mit unseren Fahrzeugen geht die Gefahr auf den Käufer/Besteller über, so-bald die Ware an dem von ihm angegebenen Ort bereitgestellt wird.

2 Der Auftrag an das Transportunternehmen oder den Spediteur erfolgt im Namen des Käufers/Bestellers. Wird derWarenversand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers/Bestellers verzögert, so lagert die Ware auf Kostenund Gefahr des Käufers/Bestellers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.Mit der Einlagerung wird die Warenrechnung sofort fällig.

3 Wird der Transport mit eigenen Fahrzeugen oder Fremdfahrzeugen durchgeführt, gilt die Übergabe der Warespätestens als erfolgt, sobald sie dem Empfänger vor der Anlieferungsstelle auf befestigter Fahrbahn und aufdem Wagen zur Verfügung steht. Ist die Zufahrt nach Ansicht des Anlieferers nicht befahrbar, erfolgt die Übergabedort, wo ein einwandfreies An- und Abfahren des Fahrzeuges gewährleistet ist.

4 Bei unseren gewerblichen Kunden ist das Abladen alleinige Angelegenheit des Käufers/Bestellers. Der Käufer/Be-steller hat für geeignete Abladevorrichtungen zu sorgen und die erforderliche Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen.Wartezeiten werden entsprechend im Güterfernverkehr gemäß KVO und Güternahverkehr gemäß GNT berech-net.

5 Verlangt der Käufer/Besteller in Abweichung von den vertraglichen Vereinbarungen Hilfestellung beim Abladen(einschließlich Abladevorrichtung), Weitertransportieren oder Einsetzen, so wird dieser Aufwand zusätzlich berech-net. Die Mitwirkung bei diesen Arbeiten bedeutet jedoch keine Übernahme einer zusätzlichen Haftung oder Ge-fahrtragung.

Preise und Zahlung1 Die Preise gelten ab Werk oder Lager zuzüglich Verpackung, Fracht- und sonstiger Versandkosten sowie gesetzli-

cher Mehrwertsteuer.2 Bei unseren Preiskalkulationen setzen wir voraus, dass die der Angebotsangabe zugrundeliegenden Positionen

unverändert bleiben, etwa erforderliche Vorarbeiten bereits vollständig ausgeführt sind und wir unsere Leistungenin einem Zug – ohne Behinderung – erbringen können. Unsere Angebote basieren auf der Leistungsbeschreibungdes Käufers/Bestellers, ohne Kenntnis der örtlichen Verhältnisse.

3 Wir sind berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen, wenn unsere Leistung ohne unser Verschulden über denvereinbarten Zeitraum hinaus verzögert wird. Zahlung im sog. Scheck-Wechsel-Verfahren bedürfen stets der be-sonderen Vereinbarung. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen abzüglich der Auslagen mit Wertstel-lung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können.

4 Unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener oder gutgeschriebenerWechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Tatsachen bekannt werden,die darauf schließen lassen, dass Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers/Bestellersgefährdet werden.

5 Gerät der Käufer/Besteller in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt,die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers/Bestellers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Wirkönnen außerdem die Veräußerung und Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. Die Rücknahme ist, so-fern nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag.

6 Verzugszinsen werden mit 10% p. a. über den Basiszinssatz (247 BGB) berechnet. Sie sind höher oder niedrigeranzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweisen oder der Käufer/Besteller eine ge-ringere Belastung nachweist.

Zurückbehaltung und Aufrechnung1 Eine Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt ist ausgeschlossen. Dieses gilt insbesondere, wenn der Käufer

den Mangel oder sonstige Beanstandungsgründe kannte. Dieses gilt auch, falls der Mangel ihm infolge groberFahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass wir den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrundarglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Eine Aufrech-nung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungs-recht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung kann nicht geltend gemachtwerden. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemes-senen Umfang zurückbehalten werden.

Mängelrügen, Gewähr, Gewährleistung und Haftung1 Wir leisten Gewähr, dass unsere grobkeramischen Spaltplatten, 1. Sortierung, die Güteanforderungen der Norm,

DIN 18166, erfüllen. Sollten unsere Produkte hinsichtlich einzelner Eigenschaften von den Güteanforderungen dervorgenannten Normen abweichen, sind sie in der Preisliste jeweils entsprechend gekennzeichnet und insoweitvon der Gewährleistung nach Satz 1 ausgenommen. Bei einzelnen Platten unserer keramischen Erzeugnisse der1. Sortierung können fabrikations- und materialbedingte kleinere Mängel, insbesondere geringe Form- und Farb-abweichungen auftreten. Sie gelten als nicht erheblich, soweit sie bei fachgerechter Verlegung das Gesamtbilddes Belages nicht beeinträchtigen. Unsere Erzeugnisse in Mindersortierung brauchen die Güteanforderungen der

Norm, DIN 18166, nicht zu erfüllen. Unsere Erzeugnisse der 1. Sortierung werden mit entsprechenden Hinweisenauf der Verpackung geliefert. Bei keramischen Erzeugnissen können Farbschwankungen auftreten. Wir überneh-men daher keine Gewähr, dass die Lieferungen in Farbe ganz gleichmäßig ausfallen oder mit den vorgelegtenHandmustern, die Durchschnittsproben sind, genau übereinstimmen. Die Gewährleistungsfrist für alle unsere ke-ramischen Erzeugnisse der 1. Sortierung beträgt 2 Jahre nach Gefahrübergang.

2 Wegen der besonderen Eigenschaften unserer Ware ist der Käufer/Besteller zur unverzüglichen Prüfung verpflich-tet. Alle offensichtlich und/oder anerkannten Mängel, Fehlmengen, Falschlieferungen sind spätestens binnen ei-ner Woche, in jedem Fall vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich anzuzeigen. Weitergehende Obliegenheitendes Kaufmannes gemäß §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt.

3 Stellt der Käufer/Besteller Mängel an der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d. h. die Ware darf nicht geteilt,weiterverkauft und/oder weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzieltist, bzw. ein Beweissicherungsverfahren durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz desKäufers/Bestellers beauftragten Sachverständigen erfolgt ist.

4 Der Käufer/Besteller ist verpflichtet, uns die Möglichkeit zu geben, den gerügten Mangel an Ort und Stelle festzu-stellen bzw. auf unser Verlangen den beanstandeten Gegenstand oder das beanstandete Muster davon zur Ver-fügung zu stellen; bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung.

5 Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die auf ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhaf-te, nicht von uns vorgenommene Montage, Inbetriebsetzung, Veränderungen oder Reparatur, fehlerhafte odernachlässige Behandlung oder natürliche Abnutzung zurückgehen.

6 Bei berechtigten Beanstandungen sind wir berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und des be-rechtigten Interesses des Käufers die Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung/Nachbesserung) festzulegen.

7 Über einen bei dem Verbraucher eingetretenen Gewährleistungsfall hat uns der Käufer/Besteller unverzüglich zuinformieren.

8 Für Schadens- und Aufwendungsersatz gilt Folgendes: a) Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers/Bestellers (nachfolgend Schadensersatzansprüche)

gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis undaus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen der Übernahme einer Garantie odereines Beschaffungsrisikos. Dieses gilt ferner nicht, soweit wir zwingend haften, z. B. nach dem Produkthaftungsge-setz, infern eines groben Verschuldens, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowiebei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicherVertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit uns kein grobesVerschulden vorzuwerfen ist oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftetwird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers/Bestellers ist damit nicht verbunden.

b) Die Regelung gilt für den Käufer/Besteller entsprechend.

Eigentumsvorbehalt1 Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten und verkauften Sachen bis zur restlosen und vollstän-

digen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Ware, die der Käufer/Besteller im Rahmen seiner laufenden Geschäfts-beziehung von uns bezieht, behalten wir uns das Eigentum vor, bis unsere sämtlichen Forderungen auch ausgleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne odersämtliche Forderungen von uns in eine laufende Rechnung übernommen wurden oder der Saldo gezogen undanerkannt ist. Wird in Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer/Besteller eine wech-selmäßige Haftung durch uns begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechselsdurch den Käufer/Besteller als Bezogenen. Bei Zahlungsverzug des Käufers/Bestellers sind wir zur Rücknahme derWare nach Mahnung berechtigt und der Käufer/Besteller zur Herausgabe verpflichtet.

2 Wird die Vorbehaltsware durch den Käufer/Besteller mit anderen Waren verbunden, so steht uns das Miteigentuman der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderenWaren und dem Verarbeitungswert zu. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung,so überträgt uns der Käufer/Besteller bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die ihm zustehenden Eigen-tumsrechte an den neuen Sachen im Umfange des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie füruns unentgeltlich. Die hiernach entstehenden Eigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne des vorher-gehenden Absatzes. Die Übertragung wird hiermit angenommen.

3 Der Käufer/Besteller hat uns über eventuelle Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware und die abgetretenen Forde-rungen sofort zu unterrichten. Er darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen nor-malen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderun-gen aus der Weiterveräußerung gemäß den nachfolgenden Absätzen auf uns übergehen. Zu anderenVerfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. Als Weiterveräußerung gilt auch der Einbau der Warein ein Bauwerk, Luftfahrzeug oder Schiff.

4 Die Forderungen des Käufers/Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware, einschließlich evtl. Rechteaus dem Bauhandwerkersicherungsgesetz, werden schon jetzt an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretungan. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Gleiches gilt auch für den Anspruchauf Einräumung einer Sicherungshypothek gem. § 640 BGB. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer/Besteller zu-sammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, wird die Forderung aus der Weiterveräußerungim Verhältnis des Rechnungswertes der von uns gelieferten Waren zu den anderen Waren abgetreten. Bei derVeräußerung von Waren, an denen wir Miteigentum gemäß des Absatzes 2 haben, wird uns ein unserem Mitei-gentumsanteil entsprechender Teil abgetreten.

5 Der Käufer/Besteller ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung für uns einzuziehen, es sei denn wirwiderrufen diese Einzugsermächtigung in den zuvor genannten Fällen. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet,seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten – sofern wir dieses nicht selbst vornehmen – unduns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu übergeben, was ggf. die Nennung der Namenund Anschriften von Schuldnern und Baustellen beinhaltet. Zur weiteren Abtretung der Forderung ist der Käufer/Be-steller in keinem Fall berechtigt. Eine Abtretung im Wege des echten Factoring ist dem Käufer/Besteller nur unterder Voraussetzung gestattet, dass dies unter Bekanntgabe der Factoring-Bank und der dort unterhaltenen Kontendes Käufers/Bestellers angezeigt wird und der Factoring-Erlös den Wert unserer gesicherten Forderung übersteigt.Mit der Gutschrift des Factoring-Erlöses wird unsere Forderung sofort fällig.

6 Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Käufers/Bestellers die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben,als ihr realisierbarer Wert sie zu sichernden Forderungen um 20% übersteigt.

7 In den Fällen des § 946 BGB ist der Käufer/Besteller verpflichtet, uns den in § 941 BGB bestimmten Ersatz einer Si-cherungshypothek in Höhe unserer Erstforderung einzuräumen oder die Rechte aus § 648 für uns wahrzunehmen.Der Käufer/Besteller ist verpflichtet, uns Pfändungen, Beschlagnahmen und sonstige nicht im gewöhnlichen Ge-schäftsgang liegende Verfügung über unsere Vorbehaltsware unverzüglich mitzuteilen und jede Auskunft zu ge-ben.

DatenschutzDer Käufer/Besteller wird hiermit davon informiert, dass wir die im Rahmen der Geschäftsbeziehung gewonnenenpersonenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten.

VerpackungWir verladen ausschließlich auf Europaletten, die bei Abholung bzw. Anlieferung sofort zu tauschen sind. Erfolgt keinsofortiger Tausch, werden die Paletten berechnet. Sie bleiben dann bis zur Bezahlung unser Eigentum. Werden Pa-letten zurückgegeben, schreiben wir den berechneten Preis je Palette gut. Zurückgenommen werden nur Paletten,die sich im einwandfreien Zustand befinden.Wir haben einen Vertrag mit der Fa. Interseroh abgeschlossen. Damit ist gewährleistet, dass Verpackungen bei denKunden unseres Unternehmens von Interseroh-Partnern erfasst, erfasste Verpackungen stofflich verwertet und alleAnforderungen der Verpackungsordnung erfüllt werden.

Nebenabreden, Schriftform, Teilwirksamkeit1 Nebenabreden zu dem vorliegenden Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu

ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für den Verzicht für das Schriftformerfordernis.2 Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages bleibt die Wirksamkeit der Ver-

einbarungen im übrigen unberührt. Die Vertragsparteien werden in diesem Falle eine der unwirksamen Regelungwirtschaftlich möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen.

3 Mit Zustandekommen dieses neuen Vertragswerkes werden alle bisherigen bestehenden mündlichen und schrift-lichen Verträge und Vereinbarungen unwirksam.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wech-

selklagen) sowie sämtlicher sich ergebender Streitigkeiten ist, soweit der Käufer/Besteller Kaufmann, juristische Per-son des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondermögens ist, der Sitz unseres Unternehmens bzw.unserer Niederlassung. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer/Besteller an seinem Gerichtsstand zu verklagen.

2 Die Vertragsbeziehungen regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltendenRecht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ostercappeln, Juni 2019

Allgemeine Geschäftsbedingungen