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Nr. 10-14, 17.05.2014 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Jengen Vorankündigung! Seniorenausflug am Mittwoch, 11. Juni 2014 Wir fahren ins schöne Tegernseer Tal. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem kommenden Gemeindeblatt. Das Ausflugsteam Wöchentliche Biomüllabfuhr im Zeitraum 26.05.14 – 26.09.14 Die wöchentliche Biomüllabfuhr in den Sommermonaten wird dieses Jahr im Landkreis Ostallgäu vom 26.05.14 bis 26.09.14 durchgeführt. Für diese zusätzlichen Leerungen werden keine weiteren Gebühren erhoben. Die Abfuhr des Biomülls erfolgt in den jeweiligen Gemeinden am gewohnten Abfuhrtag. Wir weisen darauf hin, dass die Behältnisse bereits ab 6.00 Uhr früh zur Abfuhr bereit zu stellen sind, damit eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung sichergestellt werden kann. Landratsamt Ostallgäu Kommunale Abfallwirtschaft Vorauszahlungstermin für Wasser- /Kanalgebühren Am 15. Juni 2014 sind für das 2. Kalendervierteljahr 2014 folgende Abgaben zur Zahlung fällig: Wassergebühren Kanalbenutzungsgebühren Alle Selbstzahler werden gebeten, für die rechtzeitige Einzahlung dieser Abgaben in die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Buchloe zu sorgen. Bei allen anderen Zahlungspflichtigen, die ein Lastschriftmandat erteilt haben, werden die fälligen Beträge vom Konto eingezogen. -Verwaltungsgemeinschaft Buchloe- Bericht aus der 79. Gemeinderatssitzung vom 28. April 2014 Vorsitz: 1. Bürgermeister Franz Hauck Gemeinderatsmitglieder: 14 Zuhörer: 1 VG-Vertreter: Herr Pistel (Bauamt) Beginn: 18.07 Uhr, Ende (öffentl.Teil): 19.30 Uhr Der Bgm. begrüßte die vollzählig versammelten Gemeinderatsmitglieder zur letzten Sitzung der zum 30. April 2014 auslaufenden Amtsperiode. TOP 1: Protokollgenehmigungen der 77. und 78. öffentlichen Sitzungen Die Protokolle der Sitzungen Nr. 77 vom 19.03. und 78 vom 24.03.2014 wurden ohne Gegenstimme genehmigt. TOP 2: Bauanträge und Bekanntgabe Freistellungen 2.1. Neubau einer Maschinenhalle auf der FlNr. 1368, Gemarkung Weinhausen, Stettbachstraße 2; Bauherr: Engelbert Dieng, Weinhausen 2.2. Erweiterung durch Ausbau und Nutzungsänderung des ehem. Scheunenraums zu Wohnraum, FlNr. 95, Gemarkung Jengen, Landsberger Weg 2; Bauherr: Arnold Lutz, Jengen Diesen beiden Anträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen ohne Gegenstimme erteilt. Der folgende Antrag wurde mit Zustimmung des Gemeinderates nachträglich in die Tagesordnung aufgenommen: 2.3. Neubau einer landwirtschaftlichen Reithalle FlNr. 1530, Gemarkung Weinhausen; Bauherr: Karl Keller, Weinhausen; Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung Diese Baugenehmigung wurde bereits mit Bescheid von 17.06.2010 erteilt. Der Bauherr beantragt nun eine Verlängerung dieser Genehmigung um weitere zwei Jahre. Da das Landratsamt Ostallgäu die Gemeinde

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Nr. 10-14, 17.05.2014

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Jengen

Vorankündigung!

Seniorenausflug

am Mittwoch, 11. Juni 2014

Wir fahren ins schöne Tegernseer Tal.

Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem

kommenden Gemeindeblatt.

Das Ausflugsteam

Wöchentliche Biomüllabfuhr im Zeitraum

26.05.14 – 26.09.14

Die wöchentliche Biomüllabfuhr in den

Sommermonaten wird dieses Jahr im Landkreis

Ostallgäu vom 26.05.14 bis 26.09.14 durchgeführt.

Für diese zusätzlichen Leerungen werden keine

weiteren Gebühren erhoben.

Die Abfuhr des Biomülls erfolgt in den jeweiligen

Gemeinden am gewohnten Abfuhrtag. Wir weisen

darauf hin, dass die Behältnisse bereits ab 6.00 Uhr

früh zur Abfuhr bereit zu stellen sind, damit eine

ordnungsgemäße Abfallentsorgung sichergestellt

werden kann.

Landratsamt Ostallgäu

Kommunale Abfallwirtschaft

Vorauszahlungstermin für Wasser-

/Kanalgebühren

Am 15. Juni 2014 sind für das

2. Kalendervierteljahr 2014 folgende Abgaben zur

Zahlung fällig:

Wassergebühren

Kanalbenutzungsgebühren

Alle Selbstzahler werden gebeten, für die rechtzeitige

Einzahlung dieser Abgaben in die Kasse der

Verwaltungsgemeinschaft Buchloe zu sorgen.

Bei allen anderen Zahlungspflichtigen, die ein

Lastschriftmandat erteilt haben, werden die fälligen

Beträge vom Konto eingezogen.

-Verwaltungsgemeinschaft Buchloe-

Bericht aus der

79. Gemeinderatssitzung

vom 28. April 2014

Vorsitz: 1. Bürgermeister Franz Hauck

Gemeinderatsmitglieder: 14

Zuhörer: 1

VG-Vertreter: Herr Pistel (Bauamt)

Beginn: 18.07 Uhr,

Ende (öffentl.Teil): 19.30 Uhr

Der Bgm. begrüßte die vollzählig versammelten

Gemeinderatsmitglieder zur letzten Sitzung der zum

30. April 2014 auslaufenden Amtsperiode.

TOP 1: Protokollgenehmigungen der 77. und 78.

öffentlichen Sitzungen

Die Protokolle der Sitzungen Nr. 77 vom 19.03. und 78

vom 24.03.2014 wurden ohne Gegenstimme

genehmigt.

TOP 2: Bauanträge und Bekanntgabe Freistellungen

2.1. Neubau einer Maschinenhalle auf der FlNr. 1368,

Gemarkung Weinhausen, Stettbachstraße 2; Bauherr:

Engelbert Dieng, Weinhausen

2.2. Erweiterung durch Ausbau und

Nutzungsänderung des ehem. Scheunenraums zu

Wohnraum, FlNr. 95, Gemarkung Jengen, Landsberger

Weg 2; Bauherr: Arnold Lutz, Jengen

Diesen beiden Anträgen wurde das gemeindliche

Einvernehmen ohne Gegenstimme erteilt.

Der folgende Antrag wurde mit Zustimmung des

Gemeinderates nachträglich in die Tagesordnung

aufgenommen:

2.3. Neubau einer landwirtschaftlichen Reithalle FlNr.

1530, Gemarkung Weinhausen; Bauherr: Karl Keller,

Weinhausen; Antrag auf Verlängerung der

Baugenehmigung

Diese Baugenehmigung wurde bereits mit Bescheid

von 17.06.2010 erteilt. Der Bauherr beantragt nun eine

Verlängerung dieser Genehmigung um weitere zwei

Jahre. Da das Landratsamt Ostallgäu die Gemeinde

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Jengener Nachrichten Nr. 10-14, 17.05.2014, Seite 2

Bekanntmachungen

Jengen dafür um Stellungnahme bat, musste der

Vorgang nochmals dem Gemeinderat zur Abstimmung

vorgelegt werden. Dem Antrag wurde einstimmig

entsprochen.

Freistellungsanträge lagen nicht vor.

TOP 3: 10. Änderung des Flächennutzungsplanes

Jengen und 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2

Jengen-Nordwest; Behandlung der im Rahmen der

frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung

eingegangenen Bedenken, Anregungen und Einwände

In bewährter Zusammenarbeit von Bgm. Hauck und

Herrn Pistel wurden alle zu diesem Thema neu

eingegangenen Äußerungen verlesen und erläutert,

vom Gemeinderat diskutiert, gebilligt und, soweit

umsetzbar, in die Satzung eingearbeitet.

TOP 4: Vollzug des BauGB: Erlass eines

Bebauungsplanes für den Bereich der FlNr. 285,

Kardinalstraße 44, Gemarkung Jengen, im Rahmen

eines 13a BauGB Verfahrens (Bebauungsplan der

Innenentwicklung); Billigung der Planung

In der Sitzung vom 24.02.2014 (s. Gemeindeblatt Nr. 5

vom 08.03.2014) wurde die Aufstellung eines

Bebauungsplanes für den o.g. Bereich beschlossen. Die

nun vom Planer, Dipl.-Ing. Markus Gehrle-Neff,

vorgelegten Bebauungsplanunterlagen wurden vom

Gemeinderat einstimmig gebilligt. Sie werden nun den

betreffenden Behörden und der Öffentlichkeit

zugeführt.

TOP 5: Kostenübernahme von Aufenthalten im

Feuerwehrerholungsheim für Angehörige von

Feuerwehrdienstleistenden, die 40 Jahre aktiven

Dienst geleistet haben

Der Freistaat Bayern gewährt allen

Feuerwehrdienstleistenden für eine 40-jährige

ehrenamtliche Dienstzeit einen einmaligen,

kostenlosen Aufenthalt im Feuerwehrerholungsheim

in Bayerisch Gmain. Dem Bayerischen Gemeindetag

wurde nun von der Landesregierung vorgeschlagen,

auch einer Begleitperson einen Aufenthalt im

Erholungsheim zu ermöglichen. Die Kosten dafür in

Höhe von 250 € sollte die jeweilige Kommune

übernehmen.

Der Bgm. übergab dieses Thema erst einmal dem

Gemeinderat zur Diskussion. Frau Haußer vertrat die

Auffassung, dass der Freistaat doch die Mittel hätte,

auch die Kosten für eine Begleitperson zu

übernehmen. Herr Mayr schlug vor, zu überlegen, ob

hier nicht auch der Feuerwehrverband in der Pflicht

stehen sollte.

Die Auswirkungen der verschiedenen Vorschläge

wurden ausführlich diskutiert und der Gemeinderat

kam schlussendlich zu dem Konsens, dass diese

Kosten von der Gemeinde getragen werden sollten,

mit dem Argument: „Wie oft kommt denn ein solcher

Fall vor?“ Allerdings wurde für das Beschlussprotokoll

auch der Vorschlag aufgenommen, darauf

hinzuwirken, dass nach dem Prinzip „wer anschafft,

zahlt“ die Kosten eigentlich vom Freistaat zu tragen

seien.

TOP 6: Vergabe der Ingenieurleistungen für die

Tiefbauarbeiten, Bebauungsplangebiet „Jengen-

NordWest“

Für die Ingenieurleistungen zur Durchführung der

Erschließung des o.g. Baugebietes wurden drei

Angebote angefordert. Das wirtschaftlich günstigste in

Höhe von ca. 43.460 € (inkl. MWST) hat das

Ingenieurbüro MOD-Plan aus Kaufbeuren abgegeben.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Auftrag

an dieses Büro zu vergeben.

TOP 7: Vergabe der Planungsleistungen zum Ausbau

der breitbandigen Infrastruktur im Gemeindegebiet

Mit Hilfe des Ende 2011 ausgelaufenen staatlichen

Förderprogramms war es möglich, die Gemeindeteile

Jengen, Beckstetten, Weicht und Weinhausen mit

einem zeitgemäßen Internetanschluss zu versorgen.

Für Eurishofen und Ummenhofen konnte damals

allerdings keine Verbesserung erzielt werden. Nun

besteht die Möglichkeit über ein neues

Förderprogramm den Breitbandausbau zu erweitern.

Der Einstieg in dieses Förderverfahren wird mit einem

Fixbetrag von 5.000 € unterstützt. Von der Verwaltung

wird ein Drei-Stufen-Modell vorgeschlagen: Stufe 1:

Ermittlung der Ist-Situation. Stufe 2: optimale Nutzung

des komplexen Förderverfahrens anhand der in Stufe 1

gewonnenen Daten. Stufe 3: Erarbeitung eines

Planungskonzeptes für die stetige Verbesserung der

Breitbandinfrastruktur im gesamten Gemeindegebiet.

Für die gesamte Planungsleistung liegt der Gemeinde

ein Angebot in Höhe von 12.260 € vom Planungsbüro

Corwese GmbH, Seefeld, vor. Dieses Angebot war das

wirtschaftlichste aus vier Angebotsabgaben. Zunächst

ist es aber nach einhelliger Meinung des

Gemeinderates dringend erforderlich, die Ermittlung

der Ist- und Bedarfssituation der bisher

unterversorgten Gemeindeteile Eurishofen und

Ummenhofen vorzunehmen. Dafür sind ca. 6.400 €

erforderlich. Der Bgm. wird deshalb ermächtigt, einen

entsprechenden Auftrag an das o.g. Planungsbüro zu

erteilen.

TOP 8: Bekanntgaben, Wünsche, Anregungen

DSL / Funkversorgung

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Jengener Nachrichten Nr. 10-14, 17.05.2014, Seite 3

Bekanntmachungen

Die VG Westendorf hat sich für eine Verbesserung der

DSL-Versorgung der Firma Allgäu-DSL aus Wertach

entschieden. Hierdurch ergibt sich eine Verbesserung

für den Jengener Gemeindeteil Eurishofen. Für

Interessenten besteht die Möglichkeit, sich im Internet

unter www.allgaeudsl.de zu informieren. (Siehe

Gemeindeblatt Nr. 08 vom 19.04.2014.)

Weicht, Neubaugebiet „Alte Schule“

Die Erschließungsarbeiten haben begonnen und sollen

bis Ende Juni 2014 komplett abgeschlossen sein. Der

Bgm. geht deshalb davon aus, dass in nächster Zeit die

Bauanträge bei der Gemeinde eingehen werden.

Weinhausen, EU-Wahlen

Versehentlich wurde auf den Wahlzetteln der

Wahlraum mit „Weicht“ falsch ausgewiesen. Richtig

ist: Weinhausen, Kindergarten. Es werden neue

Wahlbenachrichtigungen erstellt und verteilt.

Hühnerbach

An Gemeinderat Markus Völk wurde die Bitte

herangetragen, in dem neu ausgebauten Bach-

Teilstück ein Tretbecken nach „Wasserdoktor“ Pfarrer

Kneipp zu installieren. Der Bgm. legte dar, dass dies

vom Wasserwirtschaftsamt im Zuge dieser

Maßnahmen nicht genehmigt wurde. Welche

Alternativen möglich wären, soll in der nächsten

Gemeinderatssitzung besprochen werden.

Damit war der „bürokratische Teil“ der Sitzung

beendet.

-----------------------------------------------------------

„Bedauerliche“ Amtshandlung

Als Abschluss hatte der Bgm. noch eine „bedauerliche“

Amtshandlung vorzunehmen.

Er verabschiedete die drei Gemeinderatsmitglieder, die

sich nicht mehr zur Wahl gestellt hatten: Frau Maria

Haußer nach 18 Jahren, Herr Michael Gottswinter nach

12 Jahren, Herr Martin Bucher nach 6 Jahren. Er

bedankte sich ganz herzlich für deren jederzeit

engagierte und kooperative Mitarbeit in all den Jahren

und wünschte ihnen für die Zukunft alles Gute.

Anschließend lud er alle Gemeinderatsmitglieder zu

einem Abschlussessen ein.

Allgemein bedauert wurde, dass mit Frau Haußer die

einzige weibliche Person aus dem Gremium

ausscheidet und somit der zukünftige Gemeinderat

eine reine „Männerwirtschaft“ ist.

Nächste Gemeinderatssitzung: 12. Mai 2014

Annelie Gerlach

Auch wir „Blättleschreiber“ wünschen den

ausscheidenden Gemeinderatsmitgliedern für die

Zukunft alles Gute.

Freinacht!

Folgende Gegenstände sind seit der Freinacht in der

Jakob-Neubrand-Straße verschwunden:

Kunstblumen und Bewässerungskugeln

In Ummenhofen wurde beim Anwesen Raab eine

Metallschneeschaufel abgestellt.

Der Besitzer kann sich unter Tel. 08246-960619 ab

20.30 Uhr melden.

In der Grundschule in Jengen wurden zwei

Gartenstühle abgestellt. (Anfragen bitte in der

Gemeinde Jengen)

Franz Hauck, 1. Bgm.

Satzung zur Erhebung von

Kostenerstattungsbeträgen für

naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen der

Gemeinde Jengen

Vom 30. April 2014

Aufgrund von § 135c Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23.

September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des

Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) sowie die Artikel 23 und 24 der

Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der

Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl 1998, S. 796, BayRS 2020-1-1-

I), zuletzt geändert durch Art. 20a GO (Art. 65 G v. 24.07.2012, 366) erlässt

die Gemeinde Jengen folgende Satzung:

§ 1

Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen

Kostenerstattungsbeträge für die Durchführung von zugeordneten

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden nach den Bestimmungen des

Baugesetzbuchs (BauGB) und dieser Satzung erhoben.

§ 2

Umfang der erstattungsfähigen Kosten

(1) Erstattungsfähig sind die Kosten für die Durchführung von allen

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die nach § 9 Abs. 1 a BauGB

zugeordnet sind.

(2) Die Durchführungskosten von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

umfassen die Kosten für

a) den Erwerb und die Freilegung der Flächen,

b) die erstmalige Herstellung,

c) die Planung,

d) Fertigstellungs- und Entwicklungspflege und

e) der Wert der von der Gemeinde aus ihrem Vermögen bereitgestellten

Flächen im Zeitpunkt der Bereitstellung.

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Jengener Nachrichten Nr. 10-14, 17.05.2014, Seite 4

Bekanntmachungen

§ 3

Grundsätze der Ausgestaltung

Die Ausgestaltung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich

deren Durchführungsdauer ergibt sich aus den Festsetzungen des

Bebauungsplans in Verbindung mit den in der Anlage dargestellten

Grundsätzen. Der Bebauungsplan kann im Einzelfall von den in der Anlage

beschriebenen Grundsätzen Abweichungen vorsehen. Dies gilt

entsprechend für Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB.

§ 4

Ermittlung der erstattungsfähigen Kosten

Die erstattungsfähigen Kosten werden nach den tatsächlichen Kosten

ermittelt.

§ 5

Verteilung der erstattungsfähigen Kosten

Die nach § 2 und § 4 erstattungsfähigen Kosten werden auf die nach § 9

Abs. 1 a BauGB zugeordneten Grundstücke nach Maßgabe der zulässigen

Grundfläche im Sinne von § 16 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO verteilt. Ist keine

zulässige Grundfläche festgesetzt, wird die überbaubare Grundstücksfläche

zugrunde gelegt. Für sonstige selbständige, versiegelbare Flächen gilt die

versiegelbare Fläche als überbaubare Grundstücksfläche.

§ 6

Erstattungspflichtige

Erstattungspflichtig ist derjenige, der zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des

Bescheids Vorhabensträger (Bauherr) oder Grundstückseigentümer ist.

§ 7

Entstehung der Erstattungspflicht

Die Erstattungspflicht entsteht, sobald die Ausgleichs- und

Ersatzmaßnahme nach Maßgabe von § 3 hergestellt ist. Ferner muss das

Grundstück des Erstattungspflichtigen baulich oder gewerblich nutzbar

sein.

§ 8

Fälligkeit des Kostenerstattungsbetrages

Der Kostenerstattungsbetrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des

Erstattungsbescheides fällig. Das gleiche gilt für Vorauszahlungen.

§ 9

Anforderungen von Vorauszahlungen

Die Gemeinde kann für Grundstücke, für die eine Kostenerstattungspflicht

noch nicht oder nicht in vollem Umfang entstanden ist, Vorauszahlungen

bis zur Höhe des voraussichtlichen Kostenerstattungsbetrages anfordern,

sobald die Grundstücke, auf denen Eingriffe zu erwarten sind, baulich oder

gewerblich genutzt werden dürfen.

§ 10

Ablösung

Der Kostenerstattungsbetrag kann abgelöst werden. Der Ablösebetrag

bemisst sich nach der voraussichtlichen Höhe des zu erwartenden

endgültigen Erstattungsbetrages.

§ 11

Inkrafttreten

Die Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Jengen, den 30.04.2014

gez.

Franz Hauck

Erster Bürgermeister

Anlage zu § 3 der Satzung zur Erhebung von

Kostenerstattungsbeträgen für naturschutzrechtliche

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Grundsätze für die Ausgestaltung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

1. Anpflanzung/Aussaat von standortheimischen Gehölzen, Kräutern und

Gräsern

1.1 Anpflanzung von Einzelbäumen

Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Herstellen der

Vegetationstragschicht nach DIN 18915 und der Pflanzgrube gem.

DIN 18916

Anpflanzung von Hochstammbäumen mit einem Stammumfang der

Sortierung 18/20

Verankerung der Bäume und Schutz vor Beschädigungen sowie

Sicherung der

Baumscheibe

Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 4 Jahre

1.2 Anpflanzung von Gehölzen, freiwachsenden Hecken und Waldmänteln

Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch

Bodenvorbereitung nach DIN 18915

Anpflanzung von Bäumen I. Ordnung mit einem Stammumfang der

Sortierung 18/20, Bäumen II. Ordnung mit einem Stammumfang der

Sortierung 16/18, Heistern 150/175 hoch und zweimal verpflanzten

Sträuchern je nach Art in der Sortierung 60/80, 80/100 oder 100/150

hoch;

für Pflanzungen von Straucharten in der freien Landschaft und bei

Waldmänteln ist bevorzugt autochthones Pflanzmaterial zu

verwenden. Bei Pflanzungen von Baumarten an Waldmänteln sind die

Vorgaben des Forstvermehrungsgutgesetzes zu beachten.

je 100 qm je 1 Baum I. Ordnung, 2 Bäume II. Ordnung, 5 Heister und

40 Sträucher

Verankerung der Gehölze und Erstellung von Schutzeinrichtungen

Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre

1.3 Schaffung von Streuobstwiesen

Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch

Bodenvorbereitung nach DIN 18915

Anpflanzung von Obstbaumhochstämmen und Befestigung der

Bäume

je 100 qm ein Obstbaum der Sortierung 10/12

Einsaat Gras-/Kräutermischung

Erstellung von Schutzeinrichtungen

Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre

1.4 Anlage von naturnahen Wiesen und Krautsäumen

Schaffung geeigneter Wachstumsbedingungen durch

Bodenvorbereitung nach DIN 18915; (für Magerwiesen Schaffung

nährstoffarmer Standortverhältnisse)

Einsaat von Wiesengräsern und Kräutermischungen, bevorzugt aus

autochthonem Saatgut oder durch Aufbringen von Mähgut aus

artenreichen, naturnahen Wiesen oder Kräutersäumen

Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre

2. Herstellung und Renaturieren von Wasserflächen

2.1 Herstellung von Stillgewässern

- Aushub und Einbau bzw. Abfuhr des anstehenden Bodens

- ggf. Abdichtung des Untergrundes mit natürlichen Materialien

- Anpflanzung standortheimischer Pflanzen dieses Lebensraumstyps,

insbesondere der Verlandungszone

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre

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Jengener Nachrichten Nr. 10-14, 17.05.2014, Seite 5

Bekanntmachungen

2.2 Renaturierung von Still- und Fließgewässern

- Offenlegung und Rückbau von technischen Ufer- und

Sohlbefestigungen

- Gestaltung der Ufer und Einbau natürlicher Baustoffe unter

Berücksichtigung ingenieurbiologischer Vorgaben

- Anpflanzung standortheimischer Pflanzen diese Lebensraumstyps,

insbesondere der Uferzone

- ggf. Entschlammung auf Teilflächen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre

2.3 Anlage von Retentionsräumen zum Auen-/Hochwasserschutz

- Modellierung und ökologisch wirksame Gestaltung des

Retentionsraums

- Pflanzung standortheimischer Gehölze

- Entfernen einzelner Gehölze

- Nutzungsextensivierung (z.B. durch Anlage von extensiv

bewirtschaftetem Dauergrünland)

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre

3. Entsiegelung und Maßnahmen zur Verbesserung der

Grundwasserspende

3.1 Entsiegelung befestigter Flächen und Steigerung der

Versickerungsleistung

- Ausbau und Abfuhr wasserundurchlässiger Beläge

- Aufreißen wasserdurchlässiger Unterbauschichten

- Einbau wasserdurchlässiger, verdichteter Deckschichten

- ggf. Aufbringen von Oberboden

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahre

3.2 Maßnahmen zur Verbesserung der Grundwasserneubildung und

Wiedervernässung

- Schaffung von Gräben und Mulden zur Regenwassersammlung und -

versickerung

- Rückbau/Anstau von Entwässerungsgräben, Verschließen von

Drainagen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 2 Jahre

4. Maßnahmen zur Extensivierung

4.1 Umwandlung von Acker bzw. intensivem Grünland in Acker- und

Grünlandbrache

- Nutzungsaufgabe und Entwicklung durch natürliche Sukzession

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr

4.2 Umwandlung von Acker in Ruderalflur

- ggf. Abtragen und Abtransport des Oberbodens

- ggf. Aufbringen von Mähgut aus artenreichen, naturnahen Säumen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr

4.3 Umwandlung von Acker in extensiv genutztes Grünland

- Bodenvorbereitung, ggf. Abtragen und Abtransport des Oberbodens

zur Herstellung nährstoffarmer Standortverhältnisse

- Einsaat von Wiesengräser- und Kräutermischung, bevorzugt aus

autochthonem Saatgut oder durch Aufbringen von Mähgut aus

artenreichen, naturnahen Wiesen oder Kräutersäumen

- ggf. Lenkung der Entwicklung durch Mahd auf Teilflächen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 10 Jahre

4.4 Entwickeln von naturnahen Wiesen und Kräutersäumen durch

Düngerverzicht und zweimalige Mahd mit Mähgutentfernung

- Mahd mit Mähwerken nach festgelegten Schnittzeitpunkten (in der

Regel dem 15.6. und nach dem 1.8. eines jeden Jahres)

- Abräumen und Abtransport des Mähgutes

- Verwertung des Mähgutes oder sachgerechte, externe

Grüngutkompostierung

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 15 Jahre

4.5 Entwickeln von naturnahen Wiesen und Kräutersäumen durch

Entbuschung und regelmäßiger Mahd mit Mähgutentfernung

- Beseitigen von Gehölzanflug, Stockausschlägen sowie von

Altgrasbeständen

- Bergen und Abführen des Schnittgutes mit Verwertung oder

sachgerechter, externer Grüngutkompostierung

- in den folgenden Jahren Mahd mit Mähwerken nach festgelegen

Schnittzeitpunkten (in der Regel dem 15.6. und nach dem 1.8. eines

jeden Jahres)

- Abräumen des Mähgutes

- Verwertung des Mähgutes oder sachgerechte, externe

Grüngutkompostierung

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 15 Jahre

4.6 Anlage von naturnahen Feuchtwiesen durch Wiedervernässung

- Abdichten von Drainageausläufen und Gräben oder Herstellen eines

Einstaus von Gräben durch Einbau von einfachen Stauwehren

- Mahd mit Mähwerken nach festgelegten Schnittzeitpunkten (in der

Regel dem 15.6. und nach dem 1.8. eines jeden Jahres)

- Abräumen des Mähgutes

- Verwertung des Mähgutes oder sachgerechte, externe

Grüngutkompostierung

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 15 Jahre

4.7 Aufwertung von degradierten Mooren durch Wiedervernässung

- Wiederherstellen eines naturnahen Wasserregimes

- ggf. Abdichten von Drainageausläufen und Gräben oder Herstellen

eines Einstaus von Gräben durch Einbau von einfachen Stauwehren

- regelmäßige Kontrolle des Wasserbestandes

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 20 Jahre

4.8 Entwickeln/Herstellen von Magerrasen durch Abschieben von

Oberboden

- Aufbringen von Schnittgut aus Magerrasen im Umfeld oder

Heublumensaat

- In den ersten 4 Jahren keine Pflegemaßnahmen

- Mahd mit Mähwerken nach festgelegten Schnittzeitpunkten (in der

Regel dem 15.6. und nach dem 1.8. eines jeden Jahres) oder

Beweidung nach naturschutzfachlicher Vorgabe

- Abräumen des Mähgutes

- Verwertung des Mähgutes oder sachgerechte, externe

Grüngutkompostierung

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 20 Jahre

5. Aufwertung von Waldflächen

5.1 Anlage standortgerechter Wälder

- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch

Bodenvorbereitung

- Aufforstung mit standortgerechten Arten: 300 – 400 Stück je ha (je

nach Baumart), Pflanzen 3-5 jährig, Höhe 80-120 cm. Dabei sind die

Vorgaben des Forstvermehrungsgutgesetzes zu beachten.

- Erstellung von Schutzeinrichtungen

- ggf. Nachpflanzungen

- Fertigstellung- und Entwicklungspflege: 5 Jahre

5.2 Maßnahmen zur Aufwertung von Verjüngungsbeständen oder Umbau-

bzw. Unterbaubeständen

- Erhöhung des Laubholzanteils bzw. des Laubmischholzanteils

einschließlich der Tanne

- Gruppen- bis horstweise Einbringung. Dabei sind die Vorgaben des

Forstvermehrungsgutgesetzes zu beachten

- ggf. Erstellung von Schutzeinrichtungen

- ggf. Abtransport des anfallenden Schnittguts bzw. Holzes

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 10 Jahre

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Jengener Nachrichten Nr. 10-14, 17.05.2014, Seite 6

Bekanntmachungen Vereine / Institutionen

5.3 Maßnahmen zur Aufwertung von Pflegebeständen

- Erhöhung des Laubholzanteils bzw. des Laubmischholzanteils

einschließlich der Tanne durch Waldpflege

- Durchforstung oder Pflegemaßnahmen zur Förderung einzelner Arten

- ggf. Abtransport des anfallenden Schnittguts bzw. Holzes

- ggf. Erstellung von Schutzeinrichtungen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: in Abhängigkeit von der

Maßnahme zwischen 5 und 15 Jahren, z.B. bei mehreren

Durchforstungs- oder Pflegegängen

5.4 Maßnahmen zur Entwicklung oder Aufwertung von besonderen

Standorten im Wald

5.4.1 Wiedervernässung von Moor- und Sumpfwäldern – siehe Ziffer 4.7

5.4.2 Renaturierung von Fließgewässerabschnitten – Ziffer 2.2

5.4.3 Erstmaßnahmen zur Offenhaltung naturschutzfachlich wertvoller,

aber zuwachsender Waldblößen – siehe Ziffer 4.5

5.4.4 Verzicht auf Nutzung von Altbaumgruppen

- ggf. Maßnahmen zur Verkehrssicherung

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr

5.4.5 Aufwertung bestehender Mittel- oder Niederwälder

- Einschlag und ggf. Abtransport des Schnittgutes/Holzes

- ggf. Erstellung einer Zufahrtsmöglichkeit

- ggf. Maßnahmen zur Verkehrssicherung

- ggf. Ergänzungspflanzungen

- ggf. Erstellung von Schutzeinrichtungen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege in Abhängigkeit von der

Maßnahme: 5 Jahre

5.4.6 Verbesserungen von Moor-, Bruch-, Sumpf- und Auwäldern sowie

Wäldern trockenwarmer Standorte, Schlucht-, Block- und

Hangschuttwäldern

- ggf. Erstellung von Schutzeinrichtungen

- ggf. Ergänzungspflanzungen. Dabei sind die Vorgaben des

Forstvermehrungsgutgesetzes zu beachten

- Pflegemaßnahmen

- Einschlag und ggf. Entnahme von Einzelbäumen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege in Abhängigkeit von der

Maßnahme zwischen 5 und 15 Jahren, z.B. bei mehreren

Durchforstungs- oder Pflegegängen

5.4.7 Schaffung von Waldrändern – siehe Ziffer 1.2

5.4.8 Maßnahmen auf Waldflächen um Voraussetzungen zur Ausweisung

von Naturwaldreservaten oder Naturschutzgebieten zu schaffen

- ggf. Maßnahmen zur Verkehrssicherung

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr

Diese Anlage ist Bestandteil der Satzung zur Erhebung von

Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a bis 135 c BauGB der Gemeinde

Jengen vom 30.04.2014

Jengen, den 30.04.2014

gez.

Franz Hauck

Erster Bürgermeister

+ + Vereine / Institutionen ++

Spielkreis

Dienstag, 20. Mai 2014

Radeltour in die Zugspitzstraße in Buchloe; Abfahrt

9.00 Uhr

Dienstag, 27. Mai 2014

Stoffdruck für Vatertag

Dienstag, 3. Juni 2014

Traktorfahrt ab 9.oo Uhr, Besuch des Hofes von Silvia

Kempfle in Waalhaupten. Es gibt Brotzeit!

9. bis 20. Juni 2014 Pfingstferien

Informationen bei Heidi Busch

Tel.: 08241/90199

Einladung zum Lagerhausfest

Auch dieses Jahr dürfen wir Sie wieder recht herzlich

zu unserem traditionellen Lagerhausfest einladen!

Wir haben wieder ein vielseitiges Programm für Sie

zusammengestellt.

Los geht es am Freitag, den 23.05.2014 mit den

Muckasäck. Einlass ist ab 19:30 Uhr.

Am Samstag, den 24.05.2014 werden wir uns

gemeinsam des Champions-League Finale auf

Großleinwand ansehen.

Am Donnerstag, den 29.05.2014 findet die

Vatertagsfeier statt.

Ab 11:00 Uhr findet der Frühschoppen mit der

Musikgesellschaft Harmonie Waal statt. Nachmittags

ab 14:00 Uhr spielt für Sie bei Kaffee & Kuchen die

Jugendkapelle Jengen-Weicht-Ketterschwang. Zum

Festausklang abends werden Sie von den

Lagerhausmusikanten unterhalten.

Verwöhnt werden Sie natürlich wieder von der

Lagerhausküche mit Spanferkel, Surbraten und

Spezialitäten vom Grill.

Auf Ihr Kommen freut sich der Musikverein Weicht!

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Jengener Nachrichten Nr. 10-14, 17.05.2014, Seite 7

Vereine / Institutionen

JFG Obere Singold

Ergebnisse

Jugend: C-Jugend

Spielpaarung: JFG Obere Singold – FC Thalhofen;

Ergebnis: 5:3

Torschütze 5 x Benedikt Glas

Jugend: D1-Jugend

Spielpaarung: FSV Marktoberdorf – JFG Obere Singold;

Ergebnis: 6:0

Jugend: D2-Jugend

Spielpaarung: JFG Obere Singold 2 – FC Buchloe

Ergebnis: 0:6

Jugend: D2-Jugend

Spielpaarung: JFG Mühlbachtal - JFG Obere Singold 2;

Ergebnis: 8:0

Jugend: B-Jugend

Spielpaarung: JFG Mühlbachtal – JFG Obere Singold;

Ergebnis: 1:6

Torschützen 3 x Robert Schmieden, Manuel Steuer,

Aktimur Ünal, Patrick Osmanjai

Jugend: C-Jugend

Spielpaarung: FC Thingau - JFG Obere Singold ,

Ergebnis: 0:0; Torschützen: -

Jugend: D1-Jugend

Spielpaarung: JFG Obere Singold - SpVgg Kaufbeuren;

Ergebnis: 0:2; Torschützen: -

Jugend: D2-Jugend

Spielpaarung: JFG Obere Singold - SpVgg Kaufbeuren 2;

Ergebnis: 0:9; Torschützen: -

eza!-energietipp

Neuer Energieausweis mit

Energieeffizienzklassen

Mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung

(EnEV2014) wird auch der Energieausweis für Gebäude

verbessert. Die energetischen Kennwerte werden seit

1. Mai nicht mehr nur auf einer Skala von grün bis rot

dargestellt, sondern zusätzlich einer von neun

Effizienzklassen zugeordnet – ähnlich wie bei der

Kennzeichnung von Elektro- und Haushaltsgeräten

reicht die Skala von A+ (niedriger Energiebedarf/-

verbrauch) bis H (hoher Energiebedarf/-verbrauch).

Bereits vorliegende Energieausweise ohne Angabe von

Effizienzklassen behalten ihre Gültigkeit.

Verkäufer und Vermieter müssen zudem den

Energieausweis künftig bei der Besichtigung vorlegen.

Nach Abschluss des Vertrags ist der Ausweis dann

unverzüglich an den Käufer bzw. Mieter zu übergeben

– zumindest in Kopie. Die wichtigsten energetischen

Kennwerte aus dem Energieausweis müssen

außerdem schon in der Immobilienanzeige genannt

werden, zum Beispiel der Jahres- Endenergiebedarf

oder -verbrauch des Gebäudes. Wenn ein

Energieausweis mit Energieeffizienzklasse vorliegt, ist

auch die Effizienzklasse anzugeben.

Weitere Informationen und Energietipps gibt es bei

den Energieberatern des Energie- und

Umweltzentrums Allgäu (eza!) unter 0831 9602860

oder im Internet unter www.eza.eu.

FC Jengen Fechtabteilung

Ergebnisse Maikäfer-Turnier in Füssen

Florett Schülerin

Kerstin Wölfle Rang 5

Florett Schüler

Maxi Lohner Rang 6

Patrick Fischer Rang 7

Florett A Jugend Damen

Lea Brühmüller Rang 3

Anne-Cathleen Stern Rang 7

Florett A Jugend Herren

Tim-Hendrik Stern Rang 3

David Fischer Rang 15

Danke!

Die Fechtabteilung des FC Jengen sagt Vielen Dank

dem Basarteam für die Spende und Dank den Helfern

und Kuchenbäckerinnen. Von dem Geld haben wir

Sport T-Shirt gekauft.

Sportschützenverein

Adler Beckstetten

e.V.

Fr. 16. Mai Übungsabend (zum Gauschießen)

Fr. 23. Mai Schießabend für Gauschießen in

Beckstetten (Ausweichtermine für die

Mannschaft können beim Schützen-

meister erfragt werden)

Sa. 31. Mai Bayerischer Schützentag in Füssen

So. 01. Jun. Bayerischer Schützentag in Füssen

Elmar Müller, Schützenmeister

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Jengener Nachrichten Nr. 10-14, 17.05.2014, Seite 8

Vereine / Institutionen

FC Jengen –

Abteilung Jugendfußball

Im Namen der Fußballabteilung des FC Jengen möchte

ich mich recht herzlich für die Unterstützung unserer

Kleinfeldmannschaften bedanken.

Dieser Dank gilt der Familie Gräul (Rauscher & Gräul

GmbH Forst und Gartengeräte) die unsere G-, F- und E-

Jugend mit Traininsanzügen unterstützt hat sowie den

Verantwortlichen des Kinderbasars Jengen

(www.basar-jengen.de.vu) die unsere F-Jugend mit

einem neuen Satz Trikots ausstattete.

Im Namen des FC Jengen

Christian Huber

FC Jengen – Abteilung Eisstock

Dorfmeisterschaft 2014

Die Abt. Eisstock lädt alle Bürger/innen zur Dorf-

meisterschaft im Stockschießen herzlich ein. Eine

Mannschaft besteht aus 4 Spieler/innen oder auch

gemischt. Teilnehmen können alle Altersgruppen, auch

Jugendliche ab ca. 14 Jahren. Die Mannschaften

können aus allen nur vorstellbaren Möglichkeiten

gebildet werden. Denkbar sind Personen aller Vereine,

alle Mitglieder in Gremien (z.B. Kirchen- Gemeinde-

Schul- Kindergarten- Verwaltungen, Räte und Beiräte),

aber auch Freundeskreise, Straßenmannschaften usw.

Also alle die sich angesprochen fühlen, und jeweils 4

Leute dazu Lust haben, die Faszination Eisstock selbst

zu erleben ist.

Alle teilnehmenden Mannschaften erhalten einen

Sachpreis, der Sieger zusätzlich den Wanderpokal.

Die Trainingszeiten werden noch bekannt gegeben.

Bitte Anmeldungen an:

Sabine Bucher/Manfred Pistel/ Martin Erhardt

Das Turnier findet am 28. Juni statt. Nach Anzahl der

angemeldeten Mannschaften wird der Modus

ausgewählt. Das Turnier findet an einem Tag statt.

Die Preisverleihung findet nach Turnierende in

unserem Barzelt statt.

Musikverein Weicht

Bezirksmusikfest in Baisweil

Vom 29. Mai bis 02. Juni findet das diesjährige

Bezirksmusikfest in Baisweil statt.

Der Musikverein Weicht und unsere Jugendkapelle

Jengen-Weicht-Ketterschwang werden auch an

mehreren Tagen zu sehen und hören sein.

Die Jugendkapelle (Unterstufe) beginnt am Samstag,

den 31. Mai um 09:40 Uhr in der Mehrzweckhalle

Friesenried mit den Wertungsspielen, der Musikverein

Weicht (Oberstufe) folgt um 16:10 Uhr. Beide Orchester

werden dirigiert von Thomas Lang.

Am Sonntag, 01. Juni findet um 13:00 Uhr in der YES-

Arena in Baisweil der Gemeinschaftschor statt, darauf

folgend um 13:30 Uhr der Festumzug durch Baisweil.

Als Ausrichter des nächstjährigen Bezirksmusikfestes

wird der Musikverein Weicht zusätzlich mit einem

großen Festwagen am Festumzug teilnehmen. Nach

der Wertungsspielbekanntgabe um 16:30 Uhr im

Festzelt werden wir die Bezirksfahne des Bezirks V des

Allgäu-Schwäbischen-Musikbundes überreicht bekom-

men.

Am Montag, 02. Juni dürfen wir nach dem Stern-

marsch, der um 19:00 Uhr stattfindet, um ca. 22:00

Uhr zur Unterhaltung im Festzelt aufspielen.

Sowohl die Jugendkapelle als auch der Musikverein

Weicht würde sich sehr freuen, viele Gemeindebürger

in Baisweil und Friesenried als Zuhörer begrüßen zu

dürfen!

Mit musikalischen Grüßen

Ihr Musikverein Weicht

Radfahrverein Concordia Jengen

Zum Familienausflug am 29. Mai 2014 sind alle

Radlfreunde, auch Nichtmitglieder, herzlich

eingeladen.

Es ist vorgesehen in den Rosengarten nach Bad

Wörishofen zu radeln.

Eingekehrt wird wie jedes Jahr im Lagerhausfest in

Weicht.

Abfahrt 10.00 Uhr am Gemeindehaus.

Die Vorstandschaft

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Jengener Nachrichten Nr. 10-14, 17.05.2014, Seite 9

Vereine / Institutionen

Ummenhofner besuchen Ummenhofen

bei Schwäbisch Hall

Die Freundschaft, die 1988 von Hans Raab senior

gegründet und noch immer besteht, wurde wieder neu

belebt.

Eingeladen von Heinz und Marianne Rieker,

organisierten sie für uns ein Treffen am 26.04.2014

nach Ummenhofen (Schwäbisch Hall).

Gerne nahmen wir Ummenhofner die Einladung an.

Hermann und Olga Altheimer übernahmen die

Organisation für unseren Eintagesausflug zu unseren

Ummenhofner Freunden.

In der Früh um 8:00 Uhr machten wir uns mit einem

Kleinbus (24 Personen) auf die Fahrt, Busfahrer Peter

Stecker chauffierte uns.

Am Dorfplatz wurden wir von vielen Ummenhofnern

sehr herzlich empfangen und von Heinz Rieker

begrüßt. In Gruppen entstanden schnell viele

Gespräche miteinander. Gemeinsam besichtigten wir

die Backstube der Fam. Ley, den Dorfladen, das

Antiquitätengeschäft sowie die Kartbahn mit

ferngesteuerten Autos.

Mit dem Bus machten wir eine Dorfrundfahrt in

Ummenhofen. Bei unserer Weiterfahrt nach

Obersontheim, erklärt uns Heinz Ziffle die

Sehenswürdigkeiten, u. a. die Firma Kärcher mit dem

größten Ersatzteillager Europas, das von Robotern

gesteuert wird. In der Sportgaststätte nahmen wir das

Mittagessen ein.

Hermann Altheimer bedankte sich bei Marianne und

Heinz Rieker, im Namen Aller, für die Einladung, den

herzlichen Empfang sowie für das gut erstellte

Programm und die sehr gut gelungene Durchführung

für unser freundschaftliches Treffen in Ummenhofen

(Schwäbisch Hall).

Als kleines Dankeschön überreichte Hermann

Altheimer einen Geschenkkorb (Bier, Wurst, Käse),

gespendet von unseren Ummenhofnern.

Mit großer Spannung erwarteten wir nun einen Film,

entstanden in unserem Ummenhofen vom ersten

Besuch unserer Ummenhofner Freunde (organisiert

von Hans Raab senior) am 21. Mai 1989. Bei diesen

interessanten Film wurden viele Erinnerungen wach

und viel vergangenes, bei Kaffee und Kuchen, gab es

dann zu erzählen.

Nach dem gemeinsam gesungenen Lied, wahre

Freundschaft, machten wir uns zu Fuß auf den Weg

zum Bus. Nach einer guten Heimfahrt mit wenig

Verkehr, kamen wir um 21:00 Uhr in Ummenhofen gut

an.

Alle waren noch ganz erfüllt von diesem gelungenen

Ausflugstag, der uns noch lange in Erinnerung bleiben

wird.

Olga Altheimer

Obst- und Gartenbauverein

Jengen-Ummenhofen

Kräuterwanderung

Am 23.05.2014 steht eine Kräuterwanderung auf dem

Programm.

Wir besuchen Bertlies Adler in Ingenried und lassen

uns ihren Kräutergarten sowie die Kräuter der

Umgebung zeigen.

Anschließend ist noch ein Kaffeetrinken vorgesehen.

Abfahrt ist um 13.oo am Gemeindehaus. Für

Mitfahrgelegenheit wird gesorgt.

Anmeldungen bei Beate Miller,

Telefon: 08241/90433

Veteranen- und Kameradschaftsverein

Jengen-Ummenhofen-Eurishofen

Der Veteranen- und Kameradschaftsverein Jengen-

Ummenhofen-Eurishofen beteiligt sich am Sonntag

den 25. Mai an der Wallfahrt zur Kapelle Hl. Maria im

Stock.

Abmarsch ist in Lengenfeld um 9.15 Uhr.

Der Feldgottesdienst beginnt um ca. 10.00 Uhr.

Bei Regen entfällt die Veranstaltung.

Über eine rege Teilnahme würden wir uns freuen!

Die Vorstandschaft

Termine der Freiwilligen Feuerwehren

21.05.: FFW Beckstetten:

19.30 Uhr: Gruppenübung (II)

22.05.: FFW Weinhausen:

19.30 Uhr: Objektübung

28.05.: FFW Weicht:

19.30 Uhr: Schulübung

Allgemeine Termine

16.05.: Bücherei St. Vitus Weicht:

19.30 Uhr: Autorenlesung mit Sonja Wölfe

„Ausgeblasen“

23.05.: Musikverein Weicht:

20.00 Uhr: Lagerhausfest mit "Muckasäck"

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Jengener Nachrichten Nr. 10-14, 17.05.2014, Seite 10

Vereine / Institutionen - Kirchenanzeiger

24.05.: Musikverein Weicht:

20.00 Uhr: Lagerhausfest mit Übertragung

der Champions League

29.05.: Musikverein Weicht:

10.00 Uhr: Festgottesdienst in Weicht,

ab 11.00 Uhr Vaterschaftsfest im Lagerhaus

29.05.: Bücherei St. Vitus Weicht:

Bücher-Flohmarkt beim Lagerhausfest

29.05.: Radfahrverein Concordia Jengen:

10.00 Uhr: Abfahrt zum Familienausflug

am Gemeindehaus

01.06.: Veteranenverein Beckstetten:

20.00 Uhr: Kameradschaftsabend im

Gasthaus Adler

Wichtiger Hinweis:

Veranstaltungstermine sind im Internet unter

www.jengen.de abrufbar!

Ergänzungen und Änderungen, die uns mitgeteilt

werden, pflegen wir laufend ein.

Die Gemeindekanzlei ist Montag bis Donnerstag

von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Dienstagabend

zusätzlich von 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr geöffnet.

Kirchenanzeiger vom

17.05.2014 bis 01.06.2014

Samstag., 17.05.

JE 16:00 Uhr Rosenkranz

JE 18.00 -19.00 Uhr Beichtgelegenheit

JE 19:30 Uhr Vorabendmesse

Sonntag., 18.05.

BE 08:30 Uhr Pfarrgottesdienst

WE 09:30 Uhr Wortgottesfeier

EU 10:00 Uhr Pfarrgottesdienst

EU 19:30 Uhr Gemeinsame Maiandacht an der

Kappelle bei Familie Plannerer

Montag., 19.05.

JE 19:15 Uhr Rosenkranz

Dienstag., 20.05.

BE 19:15 Uhr Messfeier

WH 19:15 Uhr Maiandacht

WE 19:15 Uhr Maiandacht

Mittwoch., 21.05.

JE 08:00 Uhr Messfeier

SW 19:15 Uhr Messfeier

Donnerstag., 22.05.

WE 19:15 Uhr Messfeier

Samstag., 24.05.

JE 16:00 Uhr Rosenkranz

JE 18.00 -19.00 Uhr Beichtgelegenheit

EU 19:30 Uhr Vorabendmesse

Sonntag., 25.05.

Kollekte 99. Deutscher Katholikentag

WE 08:30 Uhr Pfarrgottesdienst

JE 08:30 Uhr Wortgottesfeier

BE 10:00 Uhr Pfarrgottesdienst

WE 19:15 Uhr feierliche Maiandacht

Montag., 26.05.

JE 19:00 Uhr Bittgang von Ummenhofen und

Jengen zum Bildstock des "guten Hirte"

WE 19:15 Uhr Bittgang mit Abschluss in der Kirche

Dienstag., 27.05.

JE Kommunionausflug

BE 18:30 Uhr Bittgang nach Weinhausen ab

Ortsausgang nach Weinhausen

EU 18:30 Uhr Treffen am Kirchplatz zum Bittgang

ab Jengen nach Weinhausen

WE 18:45 Uhr Bittgang nach Weinhausen Treffpunkt

an der Kirche

JE 18:45 Uhr Bittgang nach Weinhausen ab

Kirchplatz

WH 19:00 Uhr Bittgang bei schlechter Witterung

Rosenkranz in der Kirche

WH 19:30 Uhr Messfeier zum gemeinsamen Bittgang

Mittwoch., 28.05.

BE 19:15 Uhr Bittgang in Beckstetten Treffpunkt am

Lagerhaus

WE 19:15 Uhr Bittgang mit Abschluss in der Kirche

JE 19:30 Uhr Vorabendmesse zu Christi

Himmelfahrt

Donnerstag., 29.05.

WE Bücherflohmarkt der Bücherei St. Vitus Weicht

beim Lagerhausfest

EU 08:30 Uhr Festgottesdienst

WE 10:00 Uhr Festgottesdienst für Weicht und

Beckstetten

EU 19:30 Uhr Maiandacht

Samstag., 31.05.

WE 14:00 Uhr Trauung von Daniela und Josef Huber

JE 16:00 Uhr Rosenkranz

JE 18.00 -19.00 Uhr Beichtgelegenheit

BE 19:30 Uhr Vorabendmesse

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Jengener Nachrichten Nr. 10-14, 17.05.2014, Seite 1 1

Kirchenanzeiger - Anzeigen

Sonntag., 01.06.

JE 08:30 Uhr Pfarrgottesdienst

EU 09:30 Uhr Wortgottesfeier

WE 10:00 Uhr Pfarrgottesdienst

UM 19:00 Uhr "Abendgebet im Garten" in

Ummenhofen Zugspitzstr. 23 bei Sabine und

Rainer Bersch

Alle Termine und kurzfristigen Änderungen unter:

www.pgjengen.de

JE Jengen

UM Ummenhofen

BE Beckstetten

EU Eurishofen

SW Schwäbishofen

WE Weicht

WH Weinhausen

Pfarrbüro: Öffnungszeiten:

Montag, 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr

Mittwoch, 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr

Freitag, 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr

Tel. 08241 / 4712

Fax. 08241 / 4349

privat Pfarrer Forma 08241 / 9184850

++ Anzeigen ++

Spende Blut – rette Leben!

Freitag, 16. Mai 2014

16.00 bis 20.30 Uhr

Mittelschule

Münchener Straße 22

Buchloe

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Jengener Nachrichten Nr. 10-14, 17.05.2014, Seite 12

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Impressum

“Jengener Nachrichten aus der Gemeinde” ist das Amtliche

Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Jengen. Es erscheint mindestens

14-tägig mit einer Auflage von 1000 Stück und wird kostenlos an alle

erreichbaren Haushalte und Gewerbebetriebe der Gemeinde Jengen

verteilt..

Herausgeber: Gemeinde Jengen, Tel. 08241-90223, FAX: 08241-90225

E-Mail: [email protected]

Verantwortlich für den amtlichen Teil des Inhaltes: Franz Hauck,

1 Bürgermeister, Kirchplatz 7, 86860 Jengen.

Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung

des Herausgebers wieder.

Satz: Holger Kämena, Tel.: 08241 / 96 12 69

E-Mail: [email protected]

Druck: Hartmann GmbH

Ansprechpartner für Vereins- und Kirchenangelegenheiten sowie Termine:

Florian Gröber, Tel. 08246-801 od.-744; Fax: 08241-90225,

E-Mail: [email protected]

oder Georg Biberger, Tel. 08241-8403, Fax: 03212-1485408,

E-Mail: [email protected]

Redaktionsschluss für Ausgabe 11-2014: Montag, 26.05.2014,12.00 Uhr