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Nr. 10-14, 17.05.2014
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Jengen
Vorankündigung!
Seniorenausflug
am Mittwoch, 11. Juni 2014
Wir fahren ins schöne Tegernseer Tal.
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem
kommenden Gemeindeblatt.
Das Ausflugsteam
Wöchentliche Biomüllabfuhr im Zeitraum
26.05.14 – 26.09.14
Die wöchentliche Biomüllabfuhr in den
Sommermonaten wird dieses Jahr im Landkreis
Ostallgäu vom 26.05.14 bis 26.09.14 durchgeführt.
Für diese zusätzlichen Leerungen werden keine
weiteren Gebühren erhoben.
Die Abfuhr des Biomülls erfolgt in den jeweiligen
Gemeinden am gewohnten Abfuhrtag. Wir weisen
darauf hin, dass die Behältnisse bereits ab 6.00 Uhr
früh zur Abfuhr bereit zu stellen sind, damit eine
ordnungsgemäße Abfallentsorgung sichergestellt
werden kann.
Landratsamt Ostallgäu
Kommunale Abfallwirtschaft
Vorauszahlungstermin für Wasser-
/Kanalgebühren
Am 15. Juni 2014 sind für das
2. Kalendervierteljahr 2014 folgende Abgaben zur
Zahlung fällig:
Wassergebühren
Kanalbenutzungsgebühren
Alle Selbstzahler werden gebeten, für die rechtzeitige
Einzahlung dieser Abgaben in die Kasse der
Verwaltungsgemeinschaft Buchloe zu sorgen.
Bei allen anderen Zahlungspflichtigen, die ein
Lastschriftmandat erteilt haben, werden die fälligen
Beträge vom Konto eingezogen.
-Verwaltungsgemeinschaft Buchloe-
Bericht aus der
79. Gemeinderatssitzung
vom 28. April 2014
Vorsitz: 1. Bürgermeister Franz Hauck
Gemeinderatsmitglieder: 14
Zuhörer: 1
VG-Vertreter: Herr Pistel (Bauamt)
Beginn: 18.07 Uhr,
Ende (öffentl.Teil): 19.30 Uhr
Der Bgm. begrüßte die vollzählig versammelten
Gemeinderatsmitglieder zur letzten Sitzung der zum
30. April 2014 auslaufenden Amtsperiode.
TOP 1: Protokollgenehmigungen der 77. und 78.
öffentlichen Sitzungen
Die Protokolle der Sitzungen Nr. 77 vom 19.03. und 78
vom 24.03.2014 wurden ohne Gegenstimme
genehmigt.
TOP 2: Bauanträge und Bekanntgabe Freistellungen
2.1. Neubau einer Maschinenhalle auf der FlNr. 1368,
Gemarkung Weinhausen, Stettbachstraße 2; Bauherr:
Engelbert Dieng, Weinhausen
2.2. Erweiterung durch Ausbau und
Nutzungsänderung des ehem. Scheunenraums zu
Wohnraum, FlNr. 95, Gemarkung Jengen, Landsberger
Weg 2; Bauherr: Arnold Lutz, Jengen
Diesen beiden Anträgen wurde das gemeindliche
Einvernehmen ohne Gegenstimme erteilt.
Der folgende Antrag wurde mit Zustimmung des
Gemeinderates nachträglich in die Tagesordnung
aufgenommen:
2.3. Neubau einer landwirtschaftlichen Reithalle FlNr.
1530, Gemarkung Weinhausen; Bauherr: Karl Keller,
Weinhausen; Antrag auf Verlängerung der
Baugenehmigung
Diese Baugenehmigung wurde bereits mit Bescheid
von 17.06.2010 erteilt. Der Bauherr beantragt nun eine
Verlängerung dieser Genehmigung um weitere zwei
Jahre. Da das Landratsamt Ostallgäu die Gemeinde
Jengener Nachrichten Nr. 10-14, 17.05.2014, Seite 2
Bekanntmachungen
Jengen dafür um Stellungnahme bat, musste der
Vorgang nochmals dem Gemeinderat zur Abstimmung
vorgelegt werden. Dem Antrag wurde einstimmig
entsprochen.
Freistellungsanträge lagen nicht vor.
TOP 3: 10. Änderung des Flächennutzungsplanes
Jengen und 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2
Jengen-Nordwest; Behandlung der im Rahmen der
frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung
eingegangenen Bedenken, Anregungen und Einwände
In bewährter Zusammenarbeit von Bgm. Hauck und
Herrn Pistel wurden alle zu diesem Thema neu
eingegangenen Äußerungen verlesen und erläutert,
vom Gemeinderat diskutiert, gebilligt und, soweit
umsetzbar, in die Satzung eingearbeitet.
TOP 4: Vollzug des BauGB: Erlass eines
Bebauungsplanes für den Bereich der FlNr. 285,
Kardinalstraße 44, Gemarkung Jengen, im Rahmen
eines 13a BauGB Verfahrens (Bebauungsplan der
Innenentwicklung); Billigung der Planung
In der Sitzung vom 24.02.2014 (s. Gemeindeblatt Nr. 5
vom 08.03.2014) wurde die Aufstellung eines
Bebauungsplanes für den o.g. Bereich beschlossen. Die
nun vom Planer, Dipl.-Ing. Markus Gehrle-Neff,
vorgelegten Bebauungsplanunterlagen wurden vom
Gemeinderat einstimmig gebilligt. Sie werden nun den
betreffenden Behörden und der Öffentlichkeit
zugeführt.
TOP 5: Kostenübernahme von Aufenthalten im
Feuerwehrerholungsheim für Angehörige von
Feuerwehrdienstleistenden, die 40 Jahre aktiven
Dienst geleistet haben
Der Freistaat Bayern gewährt allen
Feuerwehrdienstleistenden für eine 40-jährige
ehrenamtliche Dienstzeit einen einmaligen,
kostenlosen Aufenthalt im Feuerwehrerholungsheim
in Bayerisch Gmain. Dem Bayerischen Gemeindetag
wurde nun von der Landesregierung vorgeschlagen,
auch einer Begleitperson einen Aufenthalt im
Erholungsheim zu ermöglichen. Die Kosten dafür in
Höhe von 250 € sollte die jeweilige Kommune
übernehmen.
Der Bgm. übergab dieses Thema erst einmal dem
Gemeinderat zur Diskussion. Frau Haußer vertrat die
Auffassung, dass der Freistaat doch die Mittel hätte,
auch die Kosten für eine Begleitperson zu
übernehmen. Herr Mayr schlug vor, zu überlegen, ob
hier nicht auch der Feuerwehrverband in der Pflicht
stehen sollte.
Die Auswirkungen der verschiedenen Vorschläge
wurden ausführlich diskutiert und der Gemeinderat
kam schlussendlich zu dem Konsens, dass diese
Kosten von der Gemeinde getragen werden sollten,
mit dem Argument: „Wie oft kommt denn ein solcher
Fall vor?“ Allerdings wurde für das Beschlussprotokoll
auch der Vorschlag aufgenommen, darauf
hinzuwirken, dass nach dem Prinzip „wer anschafft,
zahlt“ die Kosten eigentlich vom Freistaat zu tragen
seien.
TOP 6: Vergabe der Ingenieurleistungen für die
Tiefbauarbeiten, Bebauungsplangebiet „Jengen-
NordWest“
Für die Ingenieurleistungen zur Durchführung der
Erschließung des o.g. Baugebietes wurden drei
Angebote angefordert. Das wirtschaftlich günstigste in
Höhe von ca. 43.460 € (inkl. MWST) hat das
Ingenieurbüro MOD-Plan aus Kaufbeuren abgegeben.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Auftrag
an dieses Büro zu vergeben.
TOP 7: Vergabe der Planungsleistungen zum Ausbau
der breitbandigen Infrastruktur im Gemeindegebiet
Mit Hilfe des Ende 2011 ausgelaufenen staatlichen
Förderprogramms war es möglich, die Gemeindeteile
Jengen, Beckstetten, Weicht und Weinhausen mit
einem zeitgemäßen Internetanschluss zu versorgen.
Für Eurishofen und Ummenhofen konnte damals
allerdings keine Verbesserung erzielt werden. Nun
besteht die Möglichkeit über ein neues
Förderprogramm den Breitbandausbau zu erweitern.
Der Einstieg in dieses Förderverfahren wird mit einem
Fixbetrag von 5.000 € unterstützt. Von der Verwaltung
wird ein Drei-Stufen-Modell vorgeschlagen: Stufe 1:
Ermittlung der Ist-Situation. Stufe 2: optimale Nutzung
des komplexen Förderverfahrens anhand der in Stufe 1
gewonnenen Daten. Stufe 3: Erarbeitung eines
Planungskonzeptes für die stetige Verbesserung der
Breitbandinfrastruktur im gesamten Gemeindegebiet.
Für die gesamte Planungsleistung liegt der Gemeinde
ein Angebot in Höhe von 12.260 € vom Planungsbüro
Corwese GmbH, Seefeld, vor. Dieses Angebot war das
wirtschaftlichste aus vier Angebotsabgaben. Zunächst
ist es aber nach einhelliger Meinung des
Gemeinderates dringend erforderlich, die Ermittlung
der Ist- und Bedarfssituation der bisher
unterversorgten Gemeindeteile Eurishofen und
Ummenhofen vorzunehmen. Dafür sind ca. 6.400 €
erforderlich. Der Bgm. wird deshalb ermächtigt, einen
entsprechenden Auftrag an das o.g. Planungsbüro zu
erteilen.
TOP 8: Bekanntgaben, Wünsche, Anregungen
DSL / Funkversorgung
Jengener Nachrichten Nr. 10-14, 17.05.2014, Seite 3
Bekanntmachungen
Die VG Westendorf hat sich für eine Verbesserung der
DSL-Versorgung der Firma Allgäu-DSL aus Wertach
entschieden. Hierdurch ergibt sich eine Verbesserung
für den Jengener Gemeindeteil Eurishofen. Für
Interessenten besteht die Möglichkeit, sich im Internet
unter www.allgaeudsl.de zu informieren. (Siehe
Gemeindeblatt Nr. 08 vom 19.04.2014.)
Weicht, Neubaugebiet „Alte Schule“
Die Erschließungsarbeiten haben begonnen und sollen
bis Ende Juni 2014 komplett abgeschlossen sein. Der
Bgm. geht deshalb davon aus, dass in nächster Zeit die
Bauanträge bei der Gemeinde eingehen werden.
Weinhausen, EU-Wahlen
Versehentlich wurde auf den Wahlzetteln der
Wahlraum mit „Weicht“ falsch ausgewiesen. Richtig
ist: Weinhausen, Kindergarten. Es werden neue
Wahlbenachrichtigungen erstellt und verteilt.
Hühnerbach
An Gemeinderat Markus Völk wurde die Bitte
herangetragen, in dem neu ausgebauten Bach-
Teilstück ein Tretbecken nach „Wasserdoktor“ Pfarrer
Kneipp zu installieren. Der Bgm. legte dar, dass dies
vom Wasserwirtschaftsamt im Zuge dieser
Maßnahmen nicht genehmigt wurde. Welche
Alternativen möglich wären, soll in der nächsten
Gemeinderatssitzung besprochen werden.
Damit war der „bürokratische Teil“ der Sitzung
beendet.
-----------------------------------------------------------
„Bedauerliche“ Amtshandlung
Als Abschluss hatte der Bgm. noch eine „bedauerliche“
Amtshandlung vorzunehmen.
Er verabschiedete die drei Gemeinderatsmitglieder, die
sich nicht mehr zur Wahl gestellt hatten: Frau Maria
Haußer nach 18 Jahren, Herr Michael Gottswinter nach
12 Jahren, Herr Martin Bucher nach 6 Jahren. Er
bedankte sich ganz herzlich für deren jederzeit
engagierte und kooperative Mitarbeit in all den Jahren
und wünschte ihnen für die Zukunft alles Gute.
Anschließend lud er alle Gemeinderatsmitglieder zu
einem Abschlussessen ein.
Allgemein bedauert wurde, dass mit Frau Haußer die
einzige weibliche Person aus dem Gremium
ausscheidet und somit der zukünftige Gemeinderat
eine reine „Männerwirtschaft“ ist.
Nächste Gemeinderatssitzung: 12. Mai 2014
Annelie Gerlach
Auch wir „Blättleschreiber“ wünschen den
ausscheidenden Gemeinderatsmitgliedern für die
Zukunft alles Gute.
Freinacht!
Folgende Gegenstände sind seit der Freinacht in der
Jakob-Neubrand-Straße verschwunden:
Kunstblumen und Bewässerungskugeln
In Ummenhofen wurde beim Anwesen Raab eine
Metallschneeschaufel abgestellt.
Der Besitzer kann sich unter Tel. 08246-960619 ab
20.30 Uhr melden.
In der Grundschule in Jengen wurden zwei
Gartenstühle abgestellt. (Anfragen bitte in der
Gemeinde Jengen)
Franz Hauck, 1. Bgm.
Satzung zur Erhebung von
Kostenerstattungsbeträgen für
naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen der
Gemeinde Jengen
Vom 30. April 2014
Aufgrund von § 135c Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23.
September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) sowie die Artikel 23 und 24 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der
Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl 1998, S. 796, BayRS 2020-1-1-
I), zuletzt geändert durch Art. 20a GO (Art. 65 G v. 24.07.2012, 366) erlässt
die Gemeinde Jengen folgende Satzung:
§ 1
Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen
Kostenerstattungsbeträge für die Durchführung von zugeordneten
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden nach den Bestimmungen des
Baugesetzbuchs (BauGB) und dieser Satzung erhoben.
§ 2
Umfang der erstattungsfähigen Kosten
(1) Erstattungsfähig sind die Kosten für die Durchführung von allen
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die nach § 9 Abs. 1 a BauGB
zugeordnet sind.
(2) Die Durchführungskosten von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
umfassen die Kosten für
a) den Erwerb und die Freilegung der Flächen,
b) die erstmalige Herstellung,
c) die Planung,
d) Fertigstellungs- und Entwicklungspflege und
e) der Wert der von der Gemeinde aus ihrem Vermögen bereitgestellten
Flächen im Zeitpunkt der Bereitstellung.
Jengener Nachrichten Nr. 10-14, 17.05.2014, Seite 4
Bekanntmachungen
§ 3
Grundsätze der Ausgestaltung
Die Ausgestaltung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich
deren Durchführungsdauer ergibt sich aus den Festsetzungen des
Bebauungsplans in Verbindung mit den in der Anlage dargestellten
Grundsätzen. Der Bebauungsplan kann im Einzelfall von den in der Anlage
beschriebenen Grundsätzen Abweichungen vorsehen. Dies gilt
entsprechend für Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB.
§ 4
Ermittlung der erstattungsfähigen Kosten
Die erstattungsfähigen Kosten werden nach den tatsächlichen Kosten
ermittelt.
§ 5
Verteilung der erstattungsfähigen Kosten
Die nach § 2 und § 4 erstattungsfähigen Kosten werden auf die nach § 9
Abs. 1 a BauGB zugeordneten Grundstücke nach Maßgabe der zulässigen
Grundfläche im Sinne von § 16 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO verteilt. Ist keine
zulässige Grundfläche festgesetzt, wird die überbaubare Grundstücksfläche
zugrunde gelegt. Für sonstige selbständige, versiegelbare Flächen gilt die
versiegelbare Fläche als überbaubare Grundstücksfläche.
§ 6
Erstattungspflichtige
Erstattungspflichtig ist derjenige, der zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des
Bescheids Vorhabensträger (Bauherr) oder Grundstückseigentümer ist.
§ 7
Entstehung der Erstattungspflicht
Die Erstattungspflicht entsteht, sobald die Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahme nach Maßgabe von § 3 hergestellt ist. Ferner muss das
Grundstück des Erstattungspflichtigen baulich oder gewerblich nutzbar
sein.
§ 8
Fälligkeit des Kostenerstattungsbetrages
Der Kostenerstattungsbetrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des
Erstattungsbescheides fällig. Das gleiche gilt für Vorauszahlungen.
§ 9
Anforderungen von Vorauszahlungen
Die Gemeinde kann für Grundstücke, für die eine Kostenerstattungspflicht
noch nicht oder nicht in vollem Umfang entstanden ist, Vorauszahlungen
bis zur Höhe des voraussichtlichen Kostenerstattungsbetrages anfordern,
sobald die Grundstücke, auf denen Eingriffe zu erwarten sind, baulich oder
gewerblich genutzt werden dürfen.
§ 10
Ablösung
Der Kostenerstattungsbetrag kann abgelöst werden. Der Ablösebetrag
bemisst sich nach der voraussichtlichen Höhe des zu erwartenden
endgültigen Erstattungsbetrages.
§ 11
Inkrafttreten
Die Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Jengen, den 30.04.2014
gez.
Franz Hauck
Erster Bürgermeister
Anlage zu § 3 der Satzung zur Erhebung von
Kostenerstattungsbeträgen für naturschutzrechtliche
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Grundsätze für die Ausgestaltung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
1. Anpflanzung/Aussaat von standortheimischen Gehölzen, Kräutern und
Gräsern
1.1 Anpflanzung von Einzelbäumen
Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Herstellen der
Vegetationstragschicht nach DIN 18915 und der Pflanzgrube gem.
DIN 18916
Anpflanzung von Hochstammbäumen mit einem Stammumfang der
Sortierung 18/20
Verankerung der Bäume und Schutz vor Beschädigungen sowie
Sicherung der
Baumscheibe
Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 4 Jahre
1.2 Anpflanzung von Gehölzen, freiwachsenden Hecken und Waldmänteln
Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch
Bodenvorbereitung nach DIN 18915
Anpflanzung von Bäumen I. Ordnung mit einem Stammumfang der
Sortierung 18/20, Bäumen II. Ordnung mit einem Stammumfang der
Sortierung 16/18, Heistern 150/175 hoch und zweimal verpflanzten
Sträuchern je nach Art in der Sortierung 60/80, 80/100 oder 100/150
hoch;
für Pflanzungen von Straucharten in der freien Landschaft und bei
Waldmänteln ist bevorzugt autochthones Pflanzmaterial zu
verwenden. Bei Pflanzungen von Baumarten an Waldmänteln sind die
Vorgaben des Forstvermehrungsgutgesetzes zu beachten.
je 100 qm je 1 Baum I. Ordnung, 2 Bäume II. Ordnung, 5 Heister und
40 Sträucher
Verankerung der Gehölze und Erstellung von Schutzeinrichtungen
Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre
1.3 Schaffung von Streuobstwiesen
Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch
Bodenvorbereitung nach DIN 18915
Anpflanzung von Obstbaumhochstämmen und Befestigung der
Bäume
je 100 qm ein Obstbaum der Sortierung 10/12
Einsaat Gras-/Kräutermischung
Erstellung von Schutzeinrichtungen
Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre
1.4 Anlage von naturnahen Wiesen und Krautsäumen
Schaffung geeigneter Wachstumsbedingungen durch
Bodenvorbereitung nach DIN 18915; (für Magerwiesen Schaffung
nährstoffarmer Standortverhältnisse)
Einsaat von Wiesengräsern und Kräutermischungen, bevorzugt aus
autochthonem Saatgut oder durch Aufbringen von Mähgut aus
artenreichen, naturnahen Wiesen oder Kräutersäumen
Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre
2. Herstellung und Renaturieren von Wasserflächen
2.1 Herstellung von Stillgewässern
- Aushub und Einbau bzw. Abfuhr des anstehenden Bodens
- ggf. Abdichtung des Untergrundes mit natürlichen Materialien
- Anpflanzung standortheimischer Pflanzen dieses Lebensraumstyps,
insbesondere der Verlandungszone
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre
Jengener Nachrichten Nr. 10-14, 17.05.2014, Seite 5
Bekanntmachungen
2.2 Renaturierung von Still- und Fließgewässern
- Offenlegung und Rückbau von technischen Ufer- und
Sohlbefestigungen
- Gestaltung der Ufer und Einbau natürlicher Baustoffe unter
Berücksichtigung ingenieurbiologischer Vorgaben
- Anpflanzung standortheimischer Pflanzen diese Lebensraumstyps,
insbesondere der Uferzone
- ggf. Entschlammung auf Teilflächen
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre
2.3 Anlage von Retentionsräumen zum Auen-/Hochwasserschutz
- Modellierung und ökologisch wirksame Gestaltung des
Retentionsraums
- Pflanzung standortheimischer Gehölze
- Entfernen einzelner Gehölze
- Nutzungsextensivierung (z.B. durch Anlage von extensiv
bewirtschaftetem Dauergrünland)
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre
3. Entsiegelung und Maßnahmen zur Verbesserung der
Grundwasserspende
3.1 Entsiegelung befestigter Flächen und Steigerung der
Versickerungsleistung
- Ausbau und Abfuhr wasserundurchlässiger Beläge
- Aufreißen wasserdurchlässiger Unterbauschichten
- Einbau wasserdurchlässiger, verdichteter Deckschichten
- ggf. Aufbringen von Oberboden
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahre
3.2 Maßnahmen zur Verbesserung der Grundwasserneubildung und
Wiedervernässung
- Schaffung von Gräben und Mulden zur Regenwassersammlung und -
versickerung
- Rückbau/Anstau von Entwässerungsgräben, Verschließen von
Drainagen
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 2 Jahre
4. Maßnahmen zur Extensivierung
4.1 Umwandlung von Acker bzw. intensivem Grünland in Acker- und
Grünlandbrache
- Nutzungsaufgabe und Entwicklung durch natürliche Sukzession
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr
4.2 Umwandlung von Acker in Ruderalflur
- ggf. Abtragen und Abtransport des Oberbodens
- ggf. Aufbringen von Mähgut aus artenreichen, naturnahen Säumen
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr
4.3 Umwandlung von Acker in extensiv genutztes Grünland
- Bodenvorbereitung, ggf. Abtragen und Abtransport des Oberbodens
zur Herstellung nährstoffarmer Standortverhältnisse
- Einsaat von Wiesengräser- und Kräutermischung, bevorzugt aus
autochthonem Saatgut oder durch Aufbringen von Mähgut aus
artenreichen, naturnahen Wiesen oder Kräutersäumen
- ggf. Lenkung der Entwicklung durch Mahd auf Teilflächen
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 10 Jahre
4.4 Entwickeln von naturnahen Wiesen und Kräutersäumen durch
Düngerverzicht und zweimalige Mahd mit Mähgutentfernung
- Mahd mit Mähwerken nach festgelegten Schnittzeitpunkten (in der
Regel dem 15.6. und nach dem 1.8. eines jeden Jahres)
- Abräumen und Abtransport des Mähgutes
- Verwertung des Mähgutes oder sachgerechte, externe
Grüngutkompostierung
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 15 Jahre
4.5 Entwickeln von naturnahen Wiesen und Kräutersäumen durch
Entbuschung und regelmäßiger Mahd mit Mähgutentfernung
- Beseitigen von Gehölzanflug, Stockausschlägen sowie von
Altgrasbeständen
- Bergen und Abführen des Schnittgutes mit Verwertung oder
sachgerechter, externer Grüngutkompostierung
- in den folgenden Jahren Mahd mit Mähwerken nach festgelegen
Schnittzeitpunkten (in der Regel dem 15.6. und nach dem 1.8. eines
jeden Jahres)
- Abräumen des Mähgutes
- Verwertung des Mähgutes oder sachgerechte, externe
Grüngutkompostierung
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 15 Jahre
4.6 Anlage von naturnahen Feuchtwiesen durch Wiedervernässung
- Abdichten von Drainageausläufen und Gräben oder Herstellen eines
Einstaus von Gräben durch Einbau von einfachen Stauwehren
- Mahd mit Mähwerken nach festgelegten Schnittzeitpunkten (in der
Regel dem 15.6. und nach dem 1.8. eines jeden Jahres)
- Abräumen des Mähgutes
- Verwertung des Mähgutes oder sachgerechte, externe
Grüngutkompostierung
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 15 Jahre
4.7 Aufwertung von degradierten Mooren durch Wiedervernässung
- Wiederherstellen eines naturnahen Wasserregimes
- ggf. Abdichten von Drainageausläufen und Gräben oder Herstellen
eines Einstaus von Gräben durch Einbau von einfachen Stauwehren
- regelmäßige Kontrolle des Wasserbestandes
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 20 Jahre
4.8 Entwickeln/Herstellen von Magerrasen durch Abschieben von
Oberboden
- Aufbringen von Schnittgut aus Magerrasen im Umfeld oder
Heublumensaat
- In den ersten 4 Jahren keine Pflegemaßnahmen
- Mahd mit Mähwerken nach festgelegten Schnittzeitpunkten (in der
Regel dem 15.6. und nach dem 1.8. eines jeden Jahres) oder
Beweidung nach naturschutzfachlicher Vorgabe
- Abräumen des Mähgutes
- Verwertung des Mähgutes oder sachgerechte, externe
Grüngutkompostierung
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 20 Jahre
5. Aufwertung von Waldflächen
5.1 Anlage standortgerechter Wälder
- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch
Bodenvorbereitung
- Aufforstung mit standortgerechten Arten: 300 – 400 Stück je ha (je
nach Baumart), Pflanzen 3-5 jährig, Höhe 80-120 cm. Dabei sind die
Vorgaben des Forstvermehrungsgutgesetzes zu beachten.
- Erstellung von Schutzeinrichtungen
- ggf. Nachpflanzungen
- Fertigstellung- und Entwicklungspflege: 5 Jahre
5.2 Maßnahmen zur Aufwertung von Verjüngungsbeständen oder Umbau-
bzw. Unterbaubeständen
- Erhöhung des Laubholzanteils bzw. des Laubmischholzanteils
einschließlich der Tanne
- Gruppen- bis horstweise Einbringung. Dabei sind die Vorgaben des
Forstvermehrungsgutgesetzes zu beachten
- ggf. Erstellung von Schutzeinrichtungen
- ggf. Abtransport des anfallenden Schnittguts bzw. Holzes
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 10 Jahre
Jengener Nachrichten Nr. 10-14, 17.05.2014, Seite 6
Bekanntmachungen Vereine / Institutionen
5.3 Maßnahmen zur Aufwertung von Pflegebeständen
- Erhöhung des Laubholzanteils bzw. des Laubmischholzanteils
einschließlich der Tanne durch Waldpflege
- Durchforstung oder Pflegemaßnahmen zur Förderung einzelner Arten
- ggf. Abtransport des anfallenden Schnittguts bzw. Holzes
- ggf. Erstellung von Schutzeinrichtungen
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: in Abhängigkeit von der
Maßnahme zwischen 5 und 15 Jahren, z.B. bei mehreren
Durchforstungs- oder Pflegegängen
5.4 Maßnahmen zur Entwicklung oder Aufwertung von besonderen
Standorten im Wald
5.4.1 Wiedervernässung von Moor- und Sumpfwäldern – siehe Ziffer 4.7
5.4.2 Renaturierung von Fließgewässerabschnitten – Ziffer 2.2
5.4.3 Erstmaßnahmen zur Offenhaltung naturschutzfachlich wertvoller,
aber zuwachsender Waldblößen – siehe Ziffer 4.5
5.4.4 Verzicht auf Nutzung von Altbaumgruppen
- ggf. Maßnahmen zur Verkehrssicherung
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr
5.4.5 Aufwertung bestehender Mittel- oder Niederwälder
- Einschlag und ggf. Abtransport des Schnittgutes/Holzes
- ggf. Erstellung einer Zufahrtsmöglichkeit
- ggf. Maßnahmen zur Verkehrssicherung
- ggf. Ergänzungspflanzungen
- ggf. Erstellung von Schutzeinrichtungen
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege in Abhängigkeit von der
Maßnahme: 5 Jahre
5.4.6 Verbesserungen von Moor-, Bruch-, Sumpf- und Auwäldern sowie
Wäldern trockenwarmer Standorte, Schlucht-, Block- und
Hangschuttwäldern
- ggf. Erstellung von Schutzeinrichtungen
- ggf. Ergänzungspflanzungen. Dabei sind die Vorgaben des
Forstvermehrungsgutgesetzes zu beachten
- Pflegemaßnahmen
- Einschlag und ggf. Entnahme von Einzelbäumen
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege in Abhängigkeit von der
Maßnahme zwischen 5 und 15 Jahren, z.B. bei mehreren
Durchforstungs- oder Pflegegängen
5.4.7 Schaffung von Waldrändern – siehe Ziffer 1.2
5.4.8 Maßnahmen auf Waldflächen um Voraussetzungen zur Ausweisung
von Naturwaldreservaten oder Naturschutzgebieten zu schaffen
- ggf. Maßnahmen zur Verkehrssicherung
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr
Diese Anlage ist Bestandteil der Satzung zur Erhebung von
Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a bis 135 c BauGB der Gemeinde
Jengen vom 30.04.2014
Jengen, den 30.04.2014
gez.
Franz Hauck
Erster Bürgermeister
+ + Vereine / Institutionen ++
Spielkreis
Dienstag, 20. Mai 2014
Radeltour in die Zugspitzstraße in Buchloe; Abfahrt
9.00 Uhr
Dienstag, 27. Mai 2014
Stoffdruck für Vatertag
Dienstag, 3. Juni 2014
Traktorfahrt ab 9.oo Uhr, Besuch des Hofes von Silvia
Kempfle in Waalhaupten. Es gibt Brotzeit!
9. bis 20. Juni 2014 Pfingstferien
Informationen bei Heidi Busch
Tel.: 08241/90199
Einladung zum Lagerhausfest
Auch dieses Jahr dürfen wir Sie wieder recht herzlich
zu unserem traditionellen Lagerhausfest einladen!
Wir haben wieder ein vielseitiges Programm für Sie
zusammengestellt.
Los geht es am Freitag, den 23.05.2014 mit den
Muckasäck. Einlass ist ab 19:30 Uhr.
Am Samstag, den 24.05.2014 werden wir uns
gemeinsam des Champions-League Finale auf
Großleinwand ansehen.
Am Donnerstag, den 29.05.2014 findet die
Vatertagsfeier statt.
Ab 11:00 Uhr findet der Frühschoppen mit der
Musikgesellschaft Harmonie Waal statt. Nachmittags
ab 14:00 Uhr spielt für Sie bei Kaffee & Kuchen die
Jugendkapelle Jengen-Weicht-Ketterschwang. Zum
Festausklang abends werden Sie von den
Lagerhausmusikanten unterhalten.
Verwöhnt werden Sie natürlich wieder von der
Lagerhausküche mit Spanferkel, Surbraten und
Spezialitäten vom Grill.
Auf Ihr Kommen freut sich der Musikverein Weicht!
Jengener Nachrichten Nr. 10-14, 17.05.2014, Seite 7
Vereine / Institutionen
JFG Obere Singold
Ergebnisse
Jugend: C-Jugend
Spielpaarung: JFG Obere Singold – FC Thalhofen;
Ergebnis: 5:3
Torschütze 5 x Benedikt Glas
Jugend: D1-Jugend
Spielpaarung: FSV Marktoberdorf – JFG Obere Singold;
Ergebnis: 6:0
Jugend: D2-Jugend
Spielpaarung: JFG Obere Singold 2 – FC Buchloe
Ergebnis: 0:6
Jugend: D2-Jugend
Spielpaarung: JFG Mühlbachtal - JFG Obere Singold 2;
Ergebnis: 8:0
Jugend: B-Jugend
Spielpaarung: JFG Mühlbachtal – JFG Obere Singold;
Ergebnis: 1:6
Torschützen 3 x Robert Schmieden, Manuel Steuer,
Aktimur Ünal, Patrick Osmanjai
Jugend: C-Jugend
Spielpaarung: FC Thingau - JFG Obere Singold ,
Ergebnis: 0:0; Torschützen: -
Jugend: D1-Jugend
Spielpaarung: JFG Obere Singold - SpVgg Kaufbeuren;
Ergebnis: 0:2; Torschützen: -
Jugend: D2-Jugend
Spielpaarung: JFG Obere Singold - SpVgg Kaufbeuren 2;
Ergebnis: 0:9; Torschützen: -
eza!-energietipp
Neuer Energieausweis mit
Energieeffizienzklassen
Mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung
(EnEV2014) wird auch der Energieausweis für Gebäude
verbessert. Die energetischen Kennwerte werden seit
1. Mai nicht mehr nur auf einer Skala von grün bis rot
dargestellt, sondern zusätzlich einer von neun
Effizienzklassen zugeordnet – ähnlich wie bei der
Kennzeichnung von Elektro- und Haushaltsgeräten
reicht die Skala von A+ (niedriger Energiebedarf/-
verbrauch) bis H (hoher Energiebedarf/-verbrauch).
Bereits vorliegende Energieausweise ohne Angabe von
Effizienzklassen behalten ihre Gültigkeit.
Verkäufer und Vermieter müssen zudem den
Energieausweis künftig bei der Besichtigung vorlegen.
Nach Abschluss des Vertrags ist der Ausweis dann
unverzüglich an den Käufer bzw. Mieter zu übergeben
– zumindest in Kopie. Die wichtigsten energetischen
Kennwerte aus dem Energieausweis müssen
außerdem schon in der Immobilienanzeige genannt
werden, zum Beispiel der Jahres- Endenergiebedarf
oder -verbrauch des Gebäudes. Wenn ein
Energieausweis mit Energieeffizienzklasse vorliegt, ist
auch die Effizienzklasse anzugeben.
Weitere Informationen und Energietipps gibt es bei
den Energieberatern des Energie- und
Umweltzentrums Allgäu (eza!) unter 0831 9602860
oder im Internet unter www.eza.eu.
FC Jengen Fechtabteilung
Ergebnisse Maikäfer-Turnier in Füssen
Florett Schülerin
Kerstin Wölfle Rang 5
Florett Schüler
Maxi Lohner Rang 6
Patrick Fischer Rang 7
Florett A Jugend Damen
Lea Brühmüller Rang 3
Anne-Cathleen Stern Rang 7
Florett A Jugend Herren
Tim-Hendrik Stern Rang 3
David Fischer Rang 15
Danke!
Die Fechtabteilung des FC Jengen sagt Vielen Dank
dem Basarteam für die Spende und Dank den Helfern
und Kuchenbäckerinnen. Von dem Geld haben wir
Sport T-Shirt gekauft.
Sportschützenverein
Adler Beckstetten
e.V.
Fr. 16. Mai Übungsabend (zum Gauschießen)
Fr. 23. Mai Schießabend für Gauschießen in
Beckstetten (Ausweichtermine für die
Mannschaft können beim Schützen-
meister erfragt werden)
Sa. 31. Mai Bayerischer Schützentag in Füssen
So. 01. Jun. Bayerischer Schützentag in Füssen
Elmar Müller, Schützenmeister
Jengener Nachrichten Nr. 10-14, 17.05.2014, Seite 8
Vereine / Institutionen
FC Jengen –
Abteilung Jugendfußball
Im Namen der Fußballabteilung des FC Jengen möchte
ich mich recht herzlich für die Unterstützung unserer
Kleinfeldmannschaften bedanken.
Dieser Dank gilt der Familie Gräul (Rauscher & Gräul
GmbH Forst und Gartengeräte) die unsere G-, F- und E-
Jugend mit Traininsanzügen unterstützt hat sowie den
Verantwortlichen des Kinderbasars Jengen
(www.basar-jengen.de.vu) die unsere F-Jugend mit
einem neuen Satz Trikots ausstattete.
Im Namen des FC Jengen
Christian Huber
FC Jengen – Abteilung Eisstock
Dorfmeisterschaft 2014
Die Abt. Eisstock lädt alle Bürger/innen zur Dorf-
meisterschaft im Stockschießen herzlich ein. Eine
Mannschaft besteht aus 4 Spieler/innen oder auch
gemischt. Teilnehmen können alle Altersgruppen, auch
Jugendliche ab ca. 14 Jahren. Die Mannschaften
können aus allen nur vorstellbaren Möglichkeiten
gebildet werden. Denkbar sind Personen aller Vereine,
alle Mitglieder in Gremien (z.B. Kirchen- Gemeinde-
Schul- Kindergarten- Verwaltungen, Räte und Beiräte),
aber auch Freundeskreise, Straßenmannschaften usw.
Also alle die sich angesprochen fühlen, und jeweils 4
Leute dazu Lust haben, die Faszination Eisstock selbst
zu erleben ist.
Alle teilnehmenden Mannschaften erhalten einen
Sachpreis, der Sieger zusätzlich den Wanderpokal.
Die Trainingszeiten werden noch bekannt gegeben.
Bitte Anmeldungen an:
Sabine Bucher/Manfred Pistel/ Martin Erhardt
Das Turnier findet am 28. Juni statt. Nach Anzahl der
angemeldeten Mannschaften wird der Modus
ausgewählt. Das Turnier findet an einem Tag statt.
Die Preisverleihung findet nach Turnierende in
unserem Barzelt statt.
Musikverein Weicht
Bezirksmusikfest in Baisweil
Vom 29. Mai bis 02. Juni findet das diesjährige
Bezirksmusikfest in Baisweil statt.
Der Musikverein Weicht und unsere Jugendkapelle
Jengen-Weicht-Ketterschwang werden auch an
mehreren Tagen zu sehen und hören sein.
Die Jugendkapelle (Unterstufe) beginnt am Samstag,
den 31. Mai um 09:40 Uhr in der Mehrzweckhalle
Friesenried mit den Wertungsspielen, der Musikverein
Weicht (Oberstufe) folgt um 16:10 Uhr. Beide Orchester
werden dirigiert von Thomas Lang.
Am Sonntag, 01. Juni findet um 13:00 Uhr in der YES-
Arena in Baisweil der Gemeinschaftschor statt, darauf
folgend um 13:30 Uhr der Festumzug durch Baisweil.
Als Ausrichter des nächstjährigen Bezirksmusikfestes
wird der Musikverein Weicht zusätzlich mit einem
großen Festwagen am Festumzug teilnehmen. Nach
der Wertungsspielbekanntgabe um 16:30 Uhr im
Festzelt werden wir die Bezirksfahne des Bezirks V des
Allgäu-Schwäbischen-Musikbundes überreicht bekom-
men.
Am Montag, 02. Juni dürfen wir nach dem Stern-
marsch, der um 19:00 Uhr stattfindet, um ca. 22:00
Uhr zur Unterhaltung im Festzelt aufspielen.
Sowohl die Jugendkapelle als auch der Musikverein
Weicht würde sich sehr freuen, viele Gemeindebürger
in Baisweil und Friesenried als Zuhörer begrüßen zu
dürfen!
Mit musikalischen Grüßen
Ihr Musikverein Weicht
Radfahrverein Concordia Jengen
Zum Familienausflug am 29. Mai 2014 sind alle
Radlfreunde, auch Nichtmitglieder, herzlich
eingeladen.
Es ist vorgesehen in den Rosengarten nach Bad
Wörishofen zu radeln.
Eingekehrt wird wie jedes Jahr im Lagerhausfest in
Weicht.
Abfahrt 10.00 Uhr am Gemeindehaus.
Die Vorstandschaft
Jengener Nachrichten Nr. 10-14, 17.05.2014, Seite 9
Vereine / Institutionen
Ummenhofner besuchen Ummenhofen
bei Schwäbisch Hall
Die Freundschaft, die 1988 von Hans Raab senior
gegründet und noch immer besteht, wurde wieder neu
belebt.
Eingeladen von Heinz und Marianne Rieker,
organisierten sie für uns ein Treffen am 26.04.2014
nach Ummenhofen (Schwäbisch Hall).
Gerne nahmen wir Ummenhofner die Einladung an.
Hermann und Olga Altheimer übernahmen die
Organisation für unseren Eintagesausflug zu unseren
Ummenhofner Freunden.
In der Früh um 8:00 Uhr machten wir uns mit einem
Kleinbus (24 Personen) auf die Fahrt, Busfahrer Peter
Stecker chauffierte uns.
Am Dorfplatz wurden wir von vielen Ummenhofnern
sehr herzlich empfangen und von Heinz Rieker
begrüßt. In Gruppen entstanden schnell viele
Gespräche miteinander. Gemeinsam besichtigten wir
die Backstube der Fam. Ley, den Dorfladen, das
Antiquitätengeschäft sowie die Kartbahn mit
ferngesteuerten Autos.
Mit dem Bus machten wir eine Dorfrundfahrt in
Ummenhofen. Bei unserer Weiterfahrt nach
Obersontheim, erklärt uns Heinz Ziffle die
Sehenswürdigkeiten, u. a. die Firma Kärcher mit dem
größten Ersatzteillager Europas, das von Robotern
gesteuert wird. In der Sportgaststätte nahmen wir das
Mittagessen ein.
Hermann Altheimer bedankte sich bei Marianne und
Heinz Rieker, im Namen Aller, für die Einladung, den
herzlichen Empfang sowie für das gut erstellte
Programm und die sehr gut gelungene Durchführung
für unser freundschaftliches Treffen in Ummenhofen
(Schwäbisch Hall).
Als kleines Dankeschön überreichte Hermann
Altheimer einen Geschenkkorb (Bier, Wurst, Käse),
gespendet von unseren Ummenhofnern.
Mit großer Spannung erwarteten wir nun einen Film,
entstanden in unserem Ummenhofen vom ersten
Besuch unserer Ummenhofner Freunde (organisiert
von Hans Raab senior) am 21. Mai 1989. Bei diesen
interessanten Film wurden viele Erinnerungen wach
und viel vergangenes, bei Kaffee und Kuchen, gab es
dann zu erzählen.
Nach dem gemeinsam gesungenen Lied, wahre
Freundschaft, machten wir uns zu Fuß auf den Weg
zum Bus. Nach einer guten Heimfahrt mit wenig
Verkehr, kamen wir um 21:00 Uhr in Ummenhofen gut
an.
Alle waren noch ganz erfüllt von diesem gelungenen
Ausflugstag, der uns noch lange in Erinnerung bleiben
wird.
Olga Altheimer
Obst- und Gartenbauverein
Jengen-Ummenhofen
Kräuterwanderung
Am 23.05.2014 steht eine Kräuterwanderung auf dem
Programm.
Wir besuchen Bertlies Adler in Ingenried und lassen
uns ihren Kräutergarten sowie die Kräuter der
Umgebung zeigen.
Anschließend ist noch ein Kaffeetrinken vorgesehen.
Abfahrt ist um 13.oo am Gemeindehaus. Für
Mitfahrgelegenheit wird gesorgt.
Anmeldungen bei Beate Miller,
Telefon: 08241/90433
Veteranen- und Kameradschaftsverein
Jengen-Ummenhofen-Eurishofen
Der Veteranen- und Kameradschaftsverein Jengen-
Ummenhofen-Eurishofen beteiligt sich am Sonntag
den 25. Mai an der Wallfahrt zur Kapelle Hl. Maria im
Stock.
Abmarsch ist in Lengenfeld um 9.15 Uhr.
Der Feldgottesdienst beginnt um ca. 10.00 Uhr.
Bei Regen entfällt die Veranstaltung.
Über eine rege Teilnahme würden wir uns freuen!
Die Vorstandschaft
Termine der Freiwilligen Feuerwehren
21.05.: FFW Beckstetten:
19.30 Uhr: Gruppenübung (II)
22.05.: FFW Weinhausen:
19.30 Uhr: Objektübung
28.05.: FFW Weicht:
19.30 Uhr: Schulübung
Allgemeine Termine
16.05.: Bücherei St. Vitus Weicht:
19.30 Uhr: Autorenlesung mit Sonja Wölfe
„Ausgeblasen“
23.05.: Musikverein Weicht:
20.00 Uhr: Lagerhausfest mit "Muckasäck"
Jengener Nachrichten Nr. 10-14, 17.05.2014, Seite 10
Vereine / Institutionen - Kirchenanzeiger
24.05.: Musikverein Weicht:
20.00 Uhr: Lagerhausfest mit Übertragung
der Champions League
29.05.: Musikverein Weicht:
10.00 Uhr: Festgottesdienst in Weicht,
ab 11.00 Uhr Vaterschaftsfest im Lagerhaus
29.05.: Bücherei St. Vitus Weicht:
Bücher-Flohmarkt beim Lagerhausfest
29.05.: Radfahrverein Concordia Jengen:
10.00 Uhr: Abfahrt zum Familienausflug
am Gemeindehaus
01.06.: Veteranenverein Beckstetten:
20.00 Uhr: Kameradschaftsabend im
Gasthaus Adler
Wichtiger Hinweis:
Veranstaltungstermine sind im Internet unter
www.jengen.de abrufbar!
Ergänzungen und Änderungen, die uns mitgeteilt
werden, pflegen wir laufend ein.
Die Gemeindekanzlei ist Montag bis Donnerstag
von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Dienstagabend
zusätzlich von 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr geöffnet.
Kirchenanzeiger vom
17.05.2014 bis 01.06.2014
Samstag., 17.05.
JE 16:00 Uhr Rosenkranz
JE 18.00 -19.00 Uhr Beichtgelegenheit
JE 19:30 Uhr Vorabendmesse
Sonntag., 18.05.
BE 08:30 Uhr Pfarrgottesdienst
WE 09:30 Uhr Wortgottesfeier
EU 10:00 Uhr Pfarrgottesdienst
EU 19:30 Uhr Gemeinsame Maiandacht an der
Kappelle bei Familie Plannerer
Montag., 19.05.
JE 19:15 Uhr Rosenkranz
Dienstag., 20.05.
BE 19:15 Uhr Messfeier
WH 19:15 Uhr Maiandacht
WE 19:15 Uhr Maiandacht
Mittwoch., 21.05.
JE 08:00 Uhr Messfeier
SW 19:15 Uhr Messfeier
Donnerstag., 22.05.
WE 19:15 Uhr Messfeier
Samstag., 24.05.
JE 16:00 Uhr Rosenkranz
JE 18.00 -19.00 Uhr Beichtgelegenheit
EU 19:30 Uhr Vorabendmesse
Sonntag., 25.05.
Kollekte 99. Deutscher Katholikentag
WE 08:30 Uhr Pfarrgottesdienst
JE 08:30 Uhr Wortgottesfeier
BE 10:00 Uhr Pfarrgottesdienst
WE 19:15 Uhr feierliche Maiandacht
Montag., 26.05.
JE 19:00 Uhr Bittgang von Ummenhofen und
Jengen zum Bildstock des "guten Hirte"
WE 19:15 Uhr Bittgang mit Abschluss in der Kirche
Dienstag., 27.05.
JE Kommunionausflug
BE 18:30 Uhr Bittgang nach Weinhausen ab
Ortsausgang nach Weinhausen
EU 18:30 Uhr Treffen am Kirchplatz zum Bittgang
ab Jengen nach Weinhausen
WE 18:45 Uhr Bittgang nach Weinhausen Treffpunkt
an der Kirche
JE 18:45 Uhr Bittgang nach Weinhausen ab
Kirchplatz
WH 19:00 Uhr Bittgang bei schlechter Witterung
Rosenkranz in der Kirche
WH 19:30 Uhr Messfeier zum gemeinsamen Bittgang
Mittwoch., 28.05.
BE 19:15 Uhr Bittgang in Beckstetten Treffpunkt am
Lagerhaus
WE 19:15 Uhr Bittgang mit Abschluss in der Kirche
JE 19:30 Uhr Vorabendmesse zu Christi
Himmelfahrt
Donnerstag., 29.05.
WE Bücherflohmarkt der Bücherei St. Vitus Weicht
beim Lagerhausfest
EU 08:30 Uhr Festgottesdienst
WE 10:00 Uhr Festgottesdienst für Weicht und
Beckstetten
EU 19:30 Uhr Maiandacht
Samstag., 31.05.
WE 14:00 Uhr Trauung von Daniela und Josef Huber
JE 16:00 Uhr Rosenkranz
JE 18.00 -19.00 Uhr Beichtgelegenheit
BE 19:30 Uhr Vorabendmesse
Jengener Nachrichten Nr. 10-14, 17.05.2014, Seite 1 1
Kirchenanzeiger - Anzeigen
Sonntag., 01.06.
JE 08:30 Uhr Pfarrgottesdienst
EU 09:30 Uhr Wortgottesfeier
WE 10:00 Uhr Pfarrgottesdienst
UM 19:00 Uhr "Abendgebet im Garten" in
Ummenhofen Zugspitzstr. 23 bei Sabine und
Rainer Bersch
Alle Termine und kurzfristigen Änderungen unter:
www.pgjengen.de
JE Jengen
UM Ummenhofen
BE Beckstetten
EU Eurishofen
SW Schwäbishofen
WE Weicht
WH Weinhausen
Pfarrbüro: Öffnungszeiten:
Montag, 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Mittwoch, 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Freitag, 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Tel. 08241 / 4712
Fax. 08241 / 4349
privat Pfarrer Forma 08241 / 9184850
++ Anzeigen ++
Spende Blut – rette Leben!
Freitag, 16. Mai 2014
16.00 bis 20.30 Uhr
Mittelschule
Münchener Straße 22
Buchloe
Jengener Nachrichten Nr. 10-14, 17.05.2014, Seite 12
Anzeigen
Roggenrömer, Maisbrötchen,
Weltmeisterbrötchen, Frühlingsrömer, König-
Ludwig-Brötchen,
Kürbiskernbrötchen
je 50 Cent
Getränke Eschenlohr
Freiherr von Zech
Kellerbier 20 x 0,5 l
statt 13,50 € nur 11,00 €
Verkaufe:
2 neuwertige Matratzen 90 x 200
2 Lattenroste 90 x 200
1 Kinderrad 24 Zoll
1 Herrenrad 28 Zoll
je 10,00 Euro
Tel. 08241-7316
Impressum
“Jengener Nachrichten aus der Gemeinde” ist das Amtliche
Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Jengen. Es erscheint mindestens
14-tägig mit einer Auflage von 1000 Stück und wird kostenlos an alle
erreichbaren Haushalte und Gewerbebetriebe der Gemeinde Jengen
verteilt..
Herausgeber: Gemeinde Jengen, Tel. 08241-90223, FAX: 08241-90225
E-Mail: [email protected]
Verantwortlich für den amtlichen Teil des Inhaltes: Franz Hauck,
1 Bürgermeister, Kirchplatz 7, 86860 Jengen.
Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung
des Herausgebers wieder.
Satz: Holger Kämena, Tel.: 08241 / 96 12 69
E-Mail: [email protected]
Druck: Hartmann GmbH
Ansprechpartner für Vereins- und Kirchenangelegenheiten sowie Termine:
Florian Gröber, Tel. 08246-801 od.-744; Fax: 08241-90225,
E-Mail: [email protected]
oder Georg Biberger, Tel. 08241-8403, Fax: 03212-1485408,
E-Mail: [email protected]
Redaktionsschluss für Ausgabe 11-2014: Montag, 26.05.2014,12.00 Uhr