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Amtsblatt der Gemeinde Mundelsheim Amtsblatt der Gemeinde Mundelsheim Ausgabe 38 . 19. September 2014 Der "Mundelsheimer Apfeltag" findet am Sonntag, 21. September 2014 ab 10.30 Uhr in der Obsthalle statt. Bei dieser Ausstellung von Mundelsheimer Qualitätsobst (mit Verkauf) ist auch für das leibliche Wohl mit Mundelsheimer Weinen, Obstsäften und Vesper bestens gesorgt. Wir laden Sie dazu recht herzlich ein. Unsere Verkaufszeiten: samstags von 16 - 18 Uhr sonntags von 10 - 12 Uhr Obsterzeugergenossenschaft Mundelsheim eG Einladung zum "Mundelsheimer Apfeltag"

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Amtsblatt der Gemeinde Mundelsheim

Amtsblatt der Gemeinde Mundelsheim Ausgabe 38 . 19. September 2014

Der "Mundelsheimer Apfeltag" findet am

Sonntag, 21. September 2014 ab 10.30 Uhrin der Obsthalle statt.

Bei dieser Ausstellung von Mundelsheimer Qualitätsobst (mit Verkauf) ist auch für das leibliche Wohl mit Mundelsheimer Weinen,

Obstsäften und Vesper bestens gesorgt.

Wir laden Sie dazu recht herzlich ein.

Unsere Verkaufszeiten:samstags von 16 - 18 Uhrsonntags von 10 - 12 Uhr

Obsterzeugergenossenschaft Mundelsheim eG

Einladung zum"Mundelsheimer Apfeltag"

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2 Nummer 38Freitag, 19. September 2014

J GENDFEUERWEHRMUNDELSHEIM

Wir suchen DICH!- Du bist zwischen 11 und 17 Jahren alt, egal ob Mädchen oder Junge ...

- Du willst Action und Spaß erleben ...

- Du bist an Technik interessiert ...

- Du möchtest mit anderen Jugendlichen Gemeinschaft erleben und Teamgeist entwickeln ...

...dann bist du bei der Jugendfeuerwehr genau richtig!

Falls wir dein Interesse geweckt haben, schau doch einfach bei einer unserer nächsten Übungen am Feuerwehrgerätehaus vorbei.

Nächste Übungstermine:23. September 2014, 18:00 Uhr: Vorbereitung Hauptübung

07. Oktober 2014, 18:00 Uhr: Vorbereitung Hauptübung18. Oktober 2014, 18:00 Uhr: Hauptübung04. November 2014, 18:00 Uhr: Kart fahren

18. November 2014, 18:00 Uhr: Überraschungsabend02. Dezember 2014, 18:00 Uhr: Greifzug

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3Nummer 38Freitag, 19. September 2014

Die Gemeinde Mundelsheim (rd. 3.300 Einwohner) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

Erzieher/in, Kinderpfleger/in oder pädagogische Fachkraft

i.S.d. erweiterten Fachkräftekatalogs nach § 7 KiTaG

in Teilzeit mit einem Beschäftigungsumfang von 40 % (16 Wochenstunden). Die Stelle ist unbefristet.

Die Beschäftigung erfolgt zum Teil mit einem festen Stel-lenanteil im Gemeindekindergarten „Seelhofen“ und zum Teil als flexible Krankheits- und Urlaubsvertretung für die beiden Gemeindekindergärten sowie für die Kernzeiten-betreuung in der Georg-Hager-Schule.

Die Anstellung erfolgt in Anlehnung an den TVöD mit einer Vergütung in S 4 TVöD-SuE.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung bis spätestens 11.10.2014 an die Gemeinde Mundelsheim, Hinden-burgstr. 1, 74395 Mundelsheim.

Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen gerne Hauptamts-leiterin Lisa Sieber, Tel. 07143/8177-15 zur Verfügung.

TerminkalenderDie nächsten 4 Wochen auf einen Blick:

Datum Tag Uhrzeit WER WAS WO

21.09. So. 10.30 Uhr Obsterzeuger-genossenschaft

Apfeltag Obsthalle

27.09. Sa. 14.00 Uhr Elternbeirat Kindergarten Seelhofen

Kinderkleiderbasar Käsberghalle

12.10. So. 11.00 Uhr Musikkapelle Neuer Wein und Zwiebelkuchen

Marktplatz

18.10. Sa. 14.00 Uhr Elternbeirat KindergartenDammweg

Spielsachenbasar Käsberghalle

DER ALPHA KURS

ZUHÖREN | MITREDEN | NEUES ENTDECKENNeun Abende und ein Wochenende voller Denkanstöße & InspirationGemeinsam essen und über grundlegende Themen des Glaubens reden

Fragen & Anmeldung:

Dem Sinn des Lebens auf der Spur

Start: 1. Oktober 2014

Wir freuen uns auf ihre

Anmeldung!

Ev. Kirchengemeinde Mundelsheim Martina & Hans-Jörg Dinkel [email protected]. 07143 / 2 08 13 91

Ev. Kirchengemeinde Mundelsheim | CVJM Mundelsheim | die Apis Mundelsheim

Veranstalter:

Amtliche Bekanntmachungen

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4 Nummer 38Freitag, 19. September 2014

Jubilare

20. September 2014Herr Gerhard Kizler, Neuweilerstraße 23, 86 JahreHerr Heinz Harsch, Hindenburgstraße 26, 78 Jahre

Wir gratulieren herzlich und wünschen für das neue Le-bensjahr alles Gute.

Weitere Termine

Freitag, 26.09.2014Leerung RestmüllLeerung BiogutLeerung Restmüll 1.100 l

Bitte beachten: für den Schreyerhof gelten die Abfuhrtermi-ne wie in Hessigheim

Feuerwehr

Freiwillige FeuerwehrMundelsheimAm Mittwoch, 24. September 2014 findet um 19.30 Uhr eine Übung der Gruppen 1 und 3 statt.

Jugendfeuerwehr

Dienstag, 23. September 2014 Vorbereitung Hauptübung

Aus dem Gemeinderat

Einladung zur öffentlichen Gemeinderats-sitzung

Am Donnerstag, 25. September 2014, 20:00 Uhr, findet im Bürgerhaus, Jacques-Hochard-Saal eine öffentliche Ge-meinderatssitzung statt, zu der freundlich eingeladen wird. Es ist vorläufig folgende Tagesordnung vorgesehen: 1. Georg-Hager-Schule: Antrag auf Ganztagesgrundschule?2. Bausache3. Friedhof: Erweiterung Grabfeld4. Unterkünfte zur Anschlussunterbringung abgelehnter

Asylbewerber: Information und weiteres Vorgehen5. ÖPNV: Nahverkehrsplan und künftige Finanzierung6. Informationen und VerschiedenesDie vollständige Tagesordnung ist ab 19.09.2014 am Rat-haus und auf dem Schreyerhof angeschlagen. Die Ein-sichtnahme in die öffentlichen Sitzungsvorlagen ist ab 22.09.2014 (montags vor der Sitzung) auf dem Rathaus möglich.

Gemeindeverwaltung

Weinlese 2014

Geschwindigkeitsreduzierung entlang der KreisstraßenDie Gemeindeverwaltung wünscht allen Wengertern und Helfern einen schönen Herbst und eine gute Lese!

Über die Lesezeit werden entlang der Kreisstraßen nach Pleidelsheim und nach Hessigheim laut neuester Anordnung des Landratsamts Ludwigsburg als Verkehrsbehörde Warn-schilder mit Zusatz „Achtung Weinlese“ aufgestellt. Bitte fahren Sie zur Sicherheit der Wengerter und Lesehelfer vorsichtig und mit angepasster Geschwindigkeit.

Parkende Autos vor der Traubenannahmestelle im Schnellerweg und in den Zufahrtsstraßen Wir weisen darauf hin, dass vor der Traubenannahmestelle im Schnellerweg die Stellflächen für die Fahrzeuge der an-liefernden Wengerter frei zu halten sind. Besonders betroffen sind Lindenstraße, Hohlweg, Gar-tenstraße und Schnellerweg. Die Anwohner dieser Stra-ßen werden gebeten, nachmittags und samstags bis zum Ende der Traubenannahme keine Fahrzeuge entlang dieser Straßen abzustellen. Alle anliefernden Wengerter werden gebeten, die Keltersta-tion nur über diese Straßen anzufahren und bei „Stau“ den Anliegern die Zufahrt zu ihren Garagen/Höfen kurzfristig zu ermöglichen.Ordnungsamt

Feldwege

1. Benutzung und Erhalt der Wege:Grundstückseigentümer und -bewirtschafter sollen ein ordentliches Wegenetz zur Verfü-gung haben, um ihrer Arbeit nachkommen zu können. Dabei sind sie aber auch in der Pflicht, selbst ihren Beitrag dazu zu leisten, dass die Feld-wege in Ordnung bleiben.Dazu gehört, dass die Feldwege unbeschädigt und sauber hinterlassen werden – besonders bei nasser oder feuchter Witterung. Ferner weisen wir darauf hin, dass beidseitig der Wege der Schotterunterbau zum Weg und nicht zum angrenzenden Acker oder Weinberg gehört. Bitte achten Sie bei der Feldbearbeitung darauf, ausreichend Abstand zum Feldweg einzuhalten. Schlaglöcher an Feldwegen werden von den Bauhofmitar-beitern der Gemeinde repariert. Bitte füllen Sie die Schlag-löcher nicht selbst mit Bauschutt o.ä. auf, dieser muss zeitaufwändig entfernt und entsorgt werden. Veränderungen an öffentlichen Verkehrsflächen im Eigentum der Gemeinde durch Privatpersonen sind nur dann erlaubt, wenn eine Genehmigung oder zumindest eine vorherige Rücksprache mit der Gemeinde erfolgt ist.

2. Grenzsteine beachten und belassenEs kommt leider immer wieder vor, dass Grenzsteine ver-schwinden. Das Wiederauffinden oder Neuvermessen ist mühsam und meist kostenintensiv. Bitte achten Sie bei der Bewirtschaftung der Grundstücke darauf, dass die Grenz-steine erhalten und sichtbar bleiben.

3. Unbefugtes Fahren auf Feldwegen: Es wird immer wieder festgestellt, dass auch mit anderen Kraftfahrzeugen die Feldwege z.B. als „Abkürzungsstrecken“ über die Ottmarsheimer Straße, über die Planie oder den Rozenberg von Personen befahren und benutzt werden, die weder Grundstückseigentümer noch Bewirtschafter oder Erntehelfer sind. Die Gemeindeverwaltung weist daher alle Kraftfahrer darauf hin, dass solch ein Verstoß gegen geltendes Recht eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einem Bußgeld geahn-det werden kann.

4. Sondernutzungserlaubnis zum Befahren der FeldwegeAnträge auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zum Befahren der Feldwege über den Gemeingebrauch

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5Nummer 38Freitag, 19. September 2014

hinaus sind schriftlich mindestens zwei Wochen vor Maß-nahmenbeginn beim Bürgermeisteramt Mundelsheim zu beantragen.Grundsatz: Wer Schäden verursacht, muss diese besei-tigen oder die Kosten für die Beseitigung übernehmen.Ist bei der Beantragung zum Befahren von Feldwegen durch LKW davon auszugehen, dass Schäden an Feld-wegen, Banketten oder in den Kurvenbereichen entstehen, wird der Zustand der Wege vorab von der Gemeinde foto-grafisch dokumentiert. Nach Beendigung der Maßnahme wird das zur Verfügung gestellte Wegenetz auf Schäden überprüft. Festgestellte Schäden müssen vom Verursacher fachgerecht beseitigt oder die Kosten dafür übernommen werden. Diese Arbeiten werden dann von der Gemeinde nochmals überprüft und abgenommen.

5. Mit Schaufel und Besen gegen die Verschmutzung der Straßen und Feldwege Insbesondere bei Herbstfeldarbeiten können Straßen und Feldwege verschmutzt werden. Es ist zwar unvermeidlich, dass bei der Feldbestellung von den Landwirten Erde auf die Wege hinausgeschleppt wird, jedoch sollen nach Beendigung der Arbeiten Straßen und Wege wieder gereinigt werden. Die Verschmutzung der Straßen und Wege erhöht be-trächtlich die Unfallgefahr und kann zu Beschädigungen der Straßendecken führen. Wer die Fahrbahn verunreinigt, ist nach der Straßenverkehrsordnung verpflichtet, die Gefahr unverzüglich zu beseitigen. Entsteht durch eine verschmutzte Fahrbahn ein Unfall, so hat der Verantwortliche mit unter Umständen erheblichen Schadensersatzforderungen zu rechnen. Bitte bedenken Sie ebenso, dass die öffentlichen Straßen und Wege Eigentum der Allgemeinheit sind und Reparaturen mit Steuergeldern bezahlt werden müssen. Die Allgemeinheit sind wir alle. Und wer eine öffentliche Einrichtung beschädigt, schadet im Grunde sich selbst. Deshalb unser Appell an die Landwirte:Nehmen Sie eine Schaufel und einen Besen mit und rei-nigen Sie nach Beendigung der Arbeiten Ihre Fahrzeuge, sowie die von Ihnen benutzen Straßen und Wege.

6. Verschmutzung der Wasserrinnen an den Weinberg-wegenDie Gemeindeverwaltung macht alle Weingärtner darauf auf-merksam, dass die Wegränder in den Weinbergen teilweise mit Erde, Gras- und Unkraut bewachsen sind. Dadurch besteht die Gefahr, dass die Wurzeln dieser Wildgräser die Asphaltschicht der Weinbergwege zerstören. Nur wenn die Weinbergränder gereinigt sind, kann wirksam verhindert werden, dass die Wege vorzeitig an ihren Rändern zerstört werden und der Wasserablauf beeinträchtigt wird. Ein herzliches Dankeschön all denjenigen, die bereits die Weinbergwegränder sauber halten!

7. Passierbarkeit von FeldwegenAuch für Feldwege gilt, dass von den Anliegern die Hecken, Sträucher und Bäume im Interesse der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen zu-rückgeschnitten werden müssen. Damit die landwirtschaft-lichen Fahrzeuge ohne Behinderungen verkehren können und Schäden an Fahrzeugen und Fahrbahnbanketten ver-mieden werden, muss das Lichtraumprofil (4,50 m über Fahrbahnen und 0,75 m seitlicher Sicherheitsraum) ein-gehalten werden. Ordnungsamt

Parkverstöße in Mundelsheim – Regelungen nach der Straßenverkehrsordnung

Anhalten und Parken sind nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Wie überall kommt es auch in Mundels-heim immer wieder zu Verstößen gegen geltendes Recht. Hiermit weisen wir auf folgende Regelungen der StVO hin: Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt. Das Parken ist unzulässig•vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten

•wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert

•vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahr-bahnen auch ihnen gegenüber

•vor abgesenkten Bordsteinen (üblich bei Grundstücksein- und -ausfahrten)

•mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zuläs-siges Gesamtgewicht ist innerhalb geschlossener Ortschaf-ten in reinen und allgemeinen Wohngebieten nicht erlaubt.

•Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.

Parkende Fahrzeuge müssen eine Restbreite der Straße von 3 m, gemessen von Außenspiegel bis Bordsteinkante einhalten. Ist dies in einer Straße nicht möglich, darf hier nicht geparkt werden. Diese „Verkehrsordnungswidrig-keit“ würde z.B. mit 15 € Verwarnungsgeld gerügt werden. Auf Gehwegen darf nicht gehalten und geparkt werden.Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen. Gehwege ge-hören nicht zur Fahrbahn.Ausnahme: immer dort, wo es durch Markierungen er-laubt ist. In Mundelsheim ist dies z.B. in der Hinden-burgstraße. Hier wird die Markierung der Parkflächen auf den Gehwegen durch die dunklere Pflasterung ausgewie-sen. Innerhalb dieser Flächen ist das Parken erlaubt. Ab Einmündung Marktstraße bis Lange Straße ist das Parken am Fahrbahnrand erlaubt.In der Neuweilerstraße und in der Johann-Wolff-Straße ist das Parken auf der dunkleren Pflasterung auf dem breiten Gehweg und gegenüber am Fahrbahnrand erlaubt. In der Lange Straße wurden mit weißer Farbe Parkflä-chen eingezeichnet. Auf eine innere Abgrenzung der Stellplätze wurde verzichtet, die Parkzeiten in den Park-flächenmarkierungen sind eingeschränkt. Dort ist werk-tags von 8.00 bis 18.00 Uhr das Parken für maximal 2 Stunden erlaubt. Mittels Parkscheibe ist die Ankunfts-zeit zu dokumentieren. Denken Sie bitte daran, eine Parkscheibe gut sichtbar in Ihr Auto zu legen und die Parkzeiten einzuhalten.Weitere Parkmöglichkeiten finden Sie auf dem Parkplatz Rathausgasse. Die dortigen Regelungen bitten wir ebenfalls zu beachten.Alle Verkehrsteilnehmer werden gebeten, im eigenen Inter-esse die Rechtslage zu beachten und einzuhalten und um Störungen anderer zu vermeiden.Die Gemeinde Mundelsheim hat keinen eigenen Vollzugs-dienst. Die für Mundelsheim zuständige Bußgeldstelle ist das Landratsamt Ludwigsburg. Im Rahmen unserer Mög-lichkeiten wird auch die Gemeindeverwaltung (Ordnungs-amt) aktiv, indem Falschparker einen schriftlichen Hinweis erhalten. Gravierende oder wiederholte Verstöße – sofern uns bekannt – werden von uns zur Anzeige gebracht. Ebenso können Verstöße auch von Bürgern selbst bei der Bußgeldstelle des Landratsamts Ludwigsburg oder der Po-lizei angezeigt werden.Ordnungsamt

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6 Nummer 38Freitag, 19. September 2014

Kommunale Geschwindigkeitsmessungen durch das Landratsamt Ludwigsburg

Am 03.09.2014 wurden in Ihrer Gemeinde folgende Ge-schwindigkeitsmessungen durchgeführt:Messsystem: RadarmessungMesspunkt: Heinrich-Maulick-StraßeEinsatzzeit: 13.25 Uhr – 15.25 Uhrzul. Geschwindigkeit: 30 km/hgemessene Fahrzeuge: 233Überschreitungen: 21Höchstgeschwindigkeit: 47 km/h

Notdienste / Service

Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Bitte beachten Sie die Notdienst-Regelung für Mun-delsheim:Notfallpraxis nördlicher Landkreis Ludwigsburg e.V. Uhland-straße 24, 74321 Bietigheim-Bissingen (neben Krankenhaus Bietigheim, ausgeschildert)Zentraler ärztlicher Notdienst an Wochenenden und Feierta-gen für: Bietigheim-Bissingen, Untermberg, Metterzimmern, Freiberg mit allen Stadtteilen, Klein- und Großingersheim, Mundelsheim und Pleidelsheim.Werktags ab 18.00 Uhr bis zum Folgetag 7.00 Uhr sowie von Freitagabend ab 18.00 Uhr bis Montagmorgen 7.00 Uhr, an Feiertagen vom Vorabend ab 18.00 Uhr bis auf den Folgetag 7.00 Uhr.Telefonische Anmeldung erbeten unter: 07142/777 98 44Parkmöglichkeiten vor dem Haus und in der Krankenhaus-tiefgarage. Gehfähige Patienten werden gebeten, in die Praxis zu kommen.

Kinder- und Jugendärztlicher Bereitschaftsdienst

Bei akuten Erkrankungen und anderen Notfällen: Notfallpra-xis für Kinder- und Jugendliche im Klinikum Ludwigsburg, Posilipostr. 4, 71640 Ludwigsburg. Öffnungszeiten: Montag - Freitag 18.00 Uhr bis am nächsten Morgen um 8.00 Uhr; Samstag, Sonntag und an Feiertagen ganztags von 8.00 Uhr bis am nächsten Morgen um 8.00 Uhr. Eine telefoni-sche Anmeldung ist nicht erforderlich, bitte bringen Sie die Versichertenkarte mit. Die Notfallpraxis ist Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geschlossen.

Diakoniestation BesigheimDie Dienst habende Schwester fürMundelsheim

Die Dienst habende Schwester ist am Wochenende und feiertags erreichbar unter der Handy-Nr. 01520/9087401,Tel. 50417.

Wochenenddienst Robert-Breuning-StiftMobile Dienste

Sie können die Schwestern des Mobilen Pflegedienstes un-ter der Tel. 801306 Tag und Nacht erreichen. Ihr Gespräch wird auf das Bereitschafts-Handy weitergeleitet.

Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst

Unter der Rufnummer 0711/7877733 kann der zahnärztli-che Notfalldienst erfragt werden.

Notdienst der Apotheken

Beginn: 8.30 Uhr; Ende 8.30 Uhr des nächsten Tages

Freitag, 19.09.2014Neckar-Enz-Apotheke, Besigheim, Hauptstraße 16, Tel. 07143 31416

Samstag, 20.09.2014Mörike-Apotheke, Bissingen, Bahnhofstraße 148, Tel. 07142 776427

Sonntag, 21.09.2014Schloß-Apotheke, Sachsenheim, Äußerer Schlosshof 9, Tel. 07147 6328

Montag, 22.09.2014Apotheke am Unteren Tor, Bietigheim, Hauptstraße 12, Tel. 07142 788691

Dienstag, 23.09.2014Neckar-Apotheke, Gemmrigheim, Hauptstraße 55, Tel. 07143 94511

Mittwoch, 24.09.2014Apotheke im Aurain, Bietigheim, Stuttgarter Straße 56, Tel. 07142 21619

Donnerstag, 25.09.2014Apotheke im Enztal-Center, Besigheim, Riedstraße 4, Tel. 07143 801853

Freitag, 26.09.2014Rats-Apotheke, Bönnigheim, Kirchstraße 15, Tel. 07143 2044

Weitere Apotheken können Sie unter der Telefonnummer 01805/002963 und im Internet unter www.lak-bw.notdienst-portal.de abrufen.

Tierärztlicher Bereitschaftsdienst

Der Tierärztliche Notdienst ist über die Telefonnummer des/der Haustierarztes/-ärztin zu erfragen.