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Amtsblatt Informationen und amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg www.amtsblatt.nuernberg.de Nr. 13 / 27. Juni 2012 2 Euro Nürnberg Amtsblatt Nürnberg 13 / 27. Juni 2012 209 Öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Nr. 4595 Mit dem Bebauungsplan sollen die planungs- rechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer neuen Zentrale einer Nürnberger Bank ge- schaffen werden. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungs- plans ergibt sich aus dem abgedruckten Lage- plan. Der Bebauungsplan-Entwurf Nr. 4595 für ein Gebiet zwischen Beuthener Straße, Hans-Kalb- Straße, Bahnlinie Regensburg-Nürnberg und den ehemaligen Grundig-Türmen wurde mit Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom 14.06.2012 gebilligt. Der Entwurf wird vom 06.07.2012 bis einschließ- lich 06.08.2012 öffentlich ausgelegt (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)). Folgende Arten umweltbezogener Informatio- nen sind verfügbar und liegen mit aus: - Schallimmissionsschutztechnische Untersu- chung, 11.08.2011, Büro ifb Sorge, Nürnberg - Bestandsplan zum BBP/GOP vom 27.10.2011, Landschaftsplanung Klebe, Nürnberg - Baumbestandsplan zum BBP/GOP vom 18.10.2011, Landschaftsplanung Klebe, Nürn- berg - Tabelle zum Baumbestandsplan vom 18.10.2011, Landschaftsplanung Klebe, Nürn- berg - Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), Land- schaftsplanung Klebe, Nürnberg - Übersichtsplan zur saP vom 08.11.2011, Land- schaftsplanung Klebe, Nürnberg - Plan zu Vorkommen geschützter Tierarten vom 14.2.2012, Landschaftsplanung Klebe, Nürn- berg - Ganzheitliches Brandschutzkonzept – Fort- schreibung „S-Bahnstation Nürnberg-Fran- kenstadion / Bayern“, 23.04.2012 (Bf-Nr.: 00/ 00/ 4601), Endreß Ingenieurgesellschaft mbh, Frankfurt am Main - Evakuierungsnachweis S-Bahn-Haltestelle Frankenstadion Nürnberg, 23.04.2012, Endreß Ingenieurgesellschaft mbh, Frankfurt am Main - Bodengutachten (Geotechnischer Bericht nach DIN 4020 inkl. orientierender Altlastenuntersu- chung), 26.04.2011, Büro Schulze + Lang, Spar- dorf (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 BauGB). In dieser Zeit kann der Entwurf des Bebauungs- plans mit Begründung im Stadtplanungsamt, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg, Zimmer 106 (1. Obergeschoss – Planauslage) während der Zeit des Publikumsverkehrs (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr) eingesehen wer- den. Nach telefonischer Vereinbarung (Ruf-Nr. 231-4955) wird Einsichtnahme auch ab 7.00 Uhr und bis 18.00 Uhr ermöglicht. Während der Auslegungsfrist können Stellung- nahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan un- berücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Nürnberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte ken- nen müssen und deren Inhalt für die Rechtmä- ßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichts- ordnung zur Einleitung eines Normenkon- trollverfahrens, der einen Bebauungsplan zum Gegenstand hat, ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen gel- tend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Dies wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Stadt Nürnberg – Stadtplanungsamt Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4595 wird geändert Der Stadtplanungsausschuss hat am 14.06.2012 beschlossen, dass der vom Stadtplanungsaus- schuss am 02.12.2010 beschlossene räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4595 so eingeschränkt wird, wie es sich aus dem ge- billigten Bebauungsplan- Entwurf Nr. 4595 vom 15.05.2012 ergibt. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch wird dies hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Zum räumlichen Geltungsbereich wird auf den ab- gedruckten Lageplan zur Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB hingewiesen. Stadt Nürnberg – Stadtplanungsamt W

Amtsblatt der Stadt Nürnberg - Ausgabe 13/2012 (27.06.2012) · PDF fileJuni 2012 2 Euro Nürnberg Nürnberg Nürnberg Amtsblatt Nürnberg 13 / 27. ... - Bestandsplan zum BBP/GOP vom

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AmtsblattInformationen und amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

www.amtsblatt.nuernberg.de Nr. 13 / 27. Juni 2012

2 Euro

Nürnberg

Nürnberg

Nürnberg

Amtsblatt Nürnberg 13 / 27. Juni 2012 209

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Nr. 4595

Mit dem Bebauungsplan sollen die planungs-rechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer neuen Zentrale einer Nürnberger Bank ge-schaffen werden.Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungs-plans ergibt sich aus dem abgedruckten Lage-plan.Der Bebauungsplan-Entwurf Nr. 4595 für ein Gebiet zwischen Beuthener Straße, Hans-Kalb-Straße, Bahnlinie Regensburg-Nürnberg und den ehemaligen Grundig-Türmen wurde mit Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom 14.06.2012 gebilligt.Der Entwurf wird vom 06.07.2012 bis einschließ-lich 06.08.2012 öffentlich ausgelegt (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)).Folgende Arten umweltbezogener Informatio-nen sind verfügbar und liegen mit aus: - Schallimmissionsschutztechnische Untersu-

chung, 11.08.2011, Büro ifb Sorge, Nürnberg- Bestandsplan zum BBP/GOP vom 27.10.2011,

Landschaftsplanung Klebe, Nürnberg- Baumbestandsplan zum BBP/GOP vom

18.10.2011, Landschaftsplanung Klebe, Nürn-berg

- Tabelle zum Baumbestandsplan vom 18.10.2011, Landschaftsplanung Klebe, Nürn-berg

- Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), Land-schaftsplanung Klebe, Nürnberg

- Übersichtsplan zur saP vom 08.11.2011, Land-schaftsplanung Klebe, Nürnberg

- Plan zu Vorkommen geschützter Tierarten vom 14.2.2012, Landschaftsplanung Klebe, Nürn-berg

- Ganzheitliches Brandschutzkonzept – Fort-schreibung „S-Bahnstation Nürnberg-Fran-kenstadion / Bayern“, 23.04.2012 (Bf-Nr.: 00/ 00/ 4601), Endreß Ingenieurgesellschaft mbh, Frankfurt am Main

- Evakuierungsnachweis S-Bahn-Haltestelle Frankenstadion Nürnberg, 23.04.2012, Endreß Ingenieurgesellschaft mbh, Frankfurt am Main

- Bodengutachten (Geotechnischer Bericht nach DIN 4020 inkl. orientierender Altlastenuntersu-chung), 26.04.2011, Büro Schulze + Lang, Spar-dorf

(§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 BauGB).In dieser Zeit kann der Entwurf des Bebauungs-plans mit Begründung im Stadtplanungsamt, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg, Zimmer 106 (1. Obergeschoss – Planauslage) während der Zeit des Publikumsverkehrs (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr) eingesehen wer-den. Nach telefonischer Vereinbarung (Ruf-Nr.

231-4955) wird Einsichtnahme auch ab 7.00 Uhr und bis 18.00 Uhr ermöglicht.

Während der Auslegungsfrist können Stellung-nahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan un-berücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Nürnberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte ken-nen müssen und deren Inhalt für die Rechtmä-ßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichts-ordnung zur Einleitung eines Normenkon-trollverfahrens, der einen Bebauungsplan zum Gegenstand hat, ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen gel-tend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Dies wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Stadt Nürnberg – Stadtplanungsamt

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4595 wird geändertDer Stadtplanungsausschuss hat am 14.06.2012 beschlossen, dass der vom Stadtplanungsaus-schuss am 02.12.2010 beschlossene räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4595 so eingeschränkt wird, wie es sich aus dem ge-billigten Bebauungsplan- Entwurf Nr. 4595 vom 15.05.2012 ergibt.Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch wird dies hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Zum räumlichen Geltungsbereich wird auf den ab-gedruckten Lageplan zur Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB hingewiesen.

Stadt Nürnberg – Stadtplanungsamt

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Amtsblatt Nürnberg 13 / 27. Juni 2012 210

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

Erneute Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 4121Der Bebauungsplan-Entwurf Nr. 4121 „Nordwest-liche Altstadt“ für das Gebiet zwischen Neutor-mauer, Beim Tiergärtnertor, Am Ölberg, Burgstra-ße, Vestnertormauer, Paniersplatz, Tetzelgasse, Egidienplatz, Theresienstraße, Rathausplatz, Sebalder Platz, Winklerstraße, Schustergasse, Karlstraße, Weinmarkt, Weißgerbergasse, der nordwestlichen Grenze des Bebauungsplanes Nr. 3519, Maxplatz, Am Hallertor mit Ausnahme des Bereichs der Verwaltungsgebäude zwischen The-resienstraße, Burgstraße und Stöpselgasse wur-de mit Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom 14.06.2012 gebilligt.Ziel der Änderung des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Sicherung bestehender Be-herbergungsbetriebe in den Allgemeinen Wohn-gebieten.Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungs-plans ergibt sich aus dem abgedruckten Lage-plan.Die Änderung des Bebauungsplans Nr. 4121 wird nach § 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung

einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 1 BauGB durchgeführt.Der Entwurf wird vom 02.07.2012 bis einschließ-lich 02.08.2012 erneut öffentlich ausgelegt (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)).In dieser Zeit kann der Entwurf des Bebauungs-plans mit Begründung im Stadtplanungsamt, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg, Zimmer 106 (1. Obergeschoss – Planauslage) während der Zeit des Publikumsverkehrs (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr) eingesehen wer-den. Nach telefonischer Vereinbarung (Ruf-Nr. 231-4955) wird Einsichtnahme auch ab 7.00 Uhr und bis 18.00 Uhr ermöglicht.Während der Auslegungsfrist können Stellung-nahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht

abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan un-berücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Nürnberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte ken-nen müssen und deren Inhalt für die Rechtmä-ßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichts-ordnung zur Einleitung eines Normenkon-trollverfahrens, der einen Bebauungsplan zum Gegenstand hat, ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen gel-tend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Dies wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Stadt Nürnberg – Stadtplanungsamt

Bauleitung, LPH 6 – 9 HOAISachverständigenleistungen Bauplanung, SiGeKowww.dess-baubetreuung.de

Amtsblatt Nürnberg 13 / 27. Juni 2012 211

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

Satzung zur Änderung der Ver-bandssatzung des Zweckverbands für Rettungsdienst und Feuerwehr-alarmierung Nürnberg; Hinweis auf die Bekanntmachung im Mittelfränkischen AmtsblattDie von der Verbandsversammlung des Zweck-verbands für Rettungsdienst und Feuerwehr-alarmierung Nürnberg am 30. November 2011 beschlossene und von der Regierung von Mit-telfranken am 11. Januar 2012 unter Nr. 10-2281-12/11 gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und Satz 2 i. V. m. Art. 20 Abs. 1 KommZG genehmigte Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbands für Rettungsdienst und Feuer-wehralarmierung Nürnberg vom 18. Januar 2012 wurde im Mittelfränkischen Amtsblatt Nr. 8 vom 20. April 2012, S. 66 amtlich bekannt gemacht.Sie trat mit Wirkung zum 01. Januar 2012 in Kraft.

Nürnberg, 14. Juni 2012 Stadt Nürnberg Rechtsamt/Kreisverwaltungsbehörde

Lindl

W

Anwesen Am Pulversee 1, Gemar-kung Mögeldorf, Flurnr.: 581/3 Baugenehmigung für die Erweiterung und Umbau der Vereinsgaststätte mit Errichtung eines Kassenhauses, Umbau der Pächterwohnung, Erweiterung der Freischankflächen und Errichtung von baulichen Anlagen im Bereich der östlich gelegenen Freischank-fläche

Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 06.06.2012, Aktenzeichen B1-2011-240 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen erteilt.Den Eigentümern der Grundstücke, jeweils Ge-markung MögeldorfTeutonenstr. 1, Fl.Nr. 3/12; Teutonenstr. 2, Fl.Nr. 1/79; Teutonenstr. 3, Fl.Nr. 3/13; Teutonenstr. 4, Fl.Nr. 1/78; Teutonenstr. 5, Fl.Nr. 3/11; Teuto-nenstr. 6, Fl.Nr. 1/77; Teutonenstr. 7, Fl.Nr. 1/31; Teutonenstr. 7a, Fl.Nr. 1/32; Teutonenstr. 8, Fl.Nr. 1/88; Teutonenstr. 9, Fl.Nr. 1/33; Teutonenstr. 10, Fl.Nr. 1/87; Teutonenstr. 11, Fl.Nr. 1/34; Teutonen-str. 12, Fl.Nr. 1/60; Teutonenstr. 13, Fl.Nr. 1/35; Teutonenstr. 13a, Fl.Nr. 1/36; Teutonenstr. 14, Fl.Nr. 1/61; Teutonenstr. 15, Fl.Nr. 1/39; Teuto-nenstr. 16, Fl.Nr. 1/62; Teutonenstr. 17, Fl.Nr. 1/28; Teutonenstr. 18, Fl.Nr. 1/83; Teutonenstr. 19, Fl.Nr. 1/29; Teutonenstr. 20, Fl.Nr. 1/84; Teutonen-str. 21, Fl.Nr. 1/30; Teutonenstr. 22, Fl.Nr. 1/51; Teutonenstr. 23, Fl.Nr. 1/40; Teutonenstr. 24, Fl.Nr. 1/52; Teutonenstr. 25, Fl.Nr. 1/41; Teuto-nenstr. 26, Fl.Nr. 1/53; Teutonenstr. 27, Fl.Nr. 1/42; Teutonenstr. 28, Fl.Nr. 1/85; Teutonenstr. 29, Fl.Nr. 1/43; Teutonenstr. 30, Fl.Nr. 1/86; Teutonen-str. 31, Fl.Nr. 1/44; Teutonenstr. 32, Fl.Nr. 1/63; Teutonenstr. 33, Fl.Nr. 1/57; Teutonenstr. 34, Fl.Nr. 1/70; Teutonenstr. 36, Fl.Nr. 1/69; Teuto-nenstr. 38, Fl.Nr. 132/7; Teutonenstr. 40, Fl.Nr. 132/8; Teutonenstr. 42, Fl.Nr. 132/9; Teutonen-str. 44, Fl.Nr. 132/10; Teutonenstr. 46, Fl.Nr. 32/15;

Teutonenstr. 48, Fl.Nr. 132/23; Teutonenstr. 49, Fl.Nr. 1/58; Teutonenstr. 50, Fl.Nr. 132/22; Teu-tonenstr. 51, Fl.Nr. 1/45; Teutonenstr. 52, Fl.Nr. 132/21; Teutonenstr. 53, Fl.Nr. 1/46; Teutonen-str. 54, Fl.Nr. 132/20; Teutonenstr. 55, Fl.Nr. 1/81; Teutonenstr. 56, Fl.Nr. 132/18; Teutonenstr. 57, Fl.Nr. 1/80; Teutonenstr. 59, Fl.Nr. 1/71, Teutonen-str. 63, Fl.Nr. 1/72; Teutonenstr. 65, Fl.Nr. 572/1; Teutonenstr. 67a, Fl.Nr. 572/4; Teutonenstr. 67b, Fl.Nr. 572/6; Teutonenstr. 69, Fl.Nr. 132/19; Teu-tonenstr. 71, Fl.Nr. 132/5; Teutonenstr. 71a, Fl.Nr. 132/17; Teutonenstr. 73, Fl.Nr. 132/16; Teutonen-str. 75, Fl.Nr. 132/24; Teutonenstr. 77, Fl.Nr. 132/17die dem Vorhaben nicht zugestimmt haben, ist gemäß Art. 66 Abs. 1 BayBO eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides zuzustellen.Nachdem sich die vorgenannten Grundstücke im Eigentum von mehr als 20 Miteigentümern befinden, wird die erforderliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustel-lung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 BayBO).Eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbe-scheides liegt bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 – 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 – 12.30 Uhr) oder nach telefo-nischer Vereinbarung unter (0911) 231-4356 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmernr. 22, zur Ein-sichtnahme aus. Auch kann ein Abdruck des Genehmigungsbescheides von den betreffenden Eigentümern bis zum Ablauf der Rechtsmittel-frist (siehe Rechtsbehelfsbelehrung) schriftlich angefordert werden.

Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Post-anschrift: Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausan-schrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegeh-rens bezeichnen und soll einen bestimmten An-trag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und al-len Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der auf-schiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwal-tungsgerichtsordnung) kann beim vorgenann-ten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkunds-beamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, ge-stellt werden.

Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsge-richtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Wi-derspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, ge-gen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.B: durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsge-richten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebüh-renvorschuss zu entrichten.

Stadt Nürnberg – Bauordnungsbehörde

Anwesen Bessemerstr. 17, Gemarkung Großreuth h. d. Veste, Flurnr.: 416 Baugenehmigung für Umverlegung des Pfandraums und Anbau einer Backstation an den bestehenden Lebensmitteldiscountmarkt

Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 15.06.2012 Aktenzeichen B1-2011-257 wurde die Baugenehmigung für das oben ge-nannte Vorhaben unter Auflagen erteilt.Den Eigentümern der GrundstückeFl.Nr. 418, Gemarkung Großreuth h. d. Veste, Äu-ßere Bayreuther Str. 134Fl.Nr. 420, Gemarkung Großreuth h. d. Veste, Äu-ßere Bayreuther Str.Fl.Nr. 420/1, Gemarkung Großreuth h. d. Veste, Bessemerstr. 7, 9, 11die dem Vorhaben nicht zugestimmt haben, ist gemäß Art. 66 Abs. 1 BayBO eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides zuzustellen.Nachdem sich die vorgenannten Grundstücke im Eigentum von mehr als 20 Miteigentümern befinden, wird die erforderliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustel-lung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 BayBO).Eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbe-scheides liegt bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 – 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 – 12.30 Uhr) oder nach telefo-nischer Vereinbarung unter (0911) 231-4356 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 22, zur Ein-sichtnahme aus. Auch kann ein Abdruck des Genehmigungsbescheides von den betreffenden Eigentümern bis zum Ablauf der Rechtsmittel-frist (siehe Rechtsbehelfsbelehrung) schriftlich angefordert werden.

Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Post-anschrift: Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausan-schrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der

Amtsblatt Nürnberg 13 / 27. Juni 2012 212

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegeh-rens bezeichnen und soll einen bestimmten An-trag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und al-len Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der auf-schiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwal-tungsgerichtsordnung) kann beim vorgenann-ten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkunds-beamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, ge-stellt werden.

Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Wider-spruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, ge-gen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.B: durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsge-richten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebüh-renvorschuss zu entrichten.

Stadt Nürnberg – Bauordnungsbehörde

W

Anwesen: Breslauer Straße, Grund-stücke: Fl.-Nrn. 146/346, 180/3 und 191 der Gemarkung Langwasser Vorhaben: Errichtung eines Schwimmzentrums mit Sauna- und Gastronomiebereich sowie von Stellplätzen Az.: B1-2012-120Bei der Bauordnungsbehörde wurde am 24.04.2012 der Antrag auf Erteilung einer Bauge-nehmigung für die Errichtung eines Schwimm-zentrums mit Sauna- und Gastronomiebereich sowie von Stellplätzen eingereicht.Nachdem es sich hierbei um eine bauliche An-lage handelt, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebes geeignet ist, die Allgemein-heit oder die Nachbarschaft zu gefährden, zu be-nachteiligen oder zu belästigen, wurde vom An-tragsteller, dem Eigenbetrieb NürnbergBad der Stadt Nürnberg, vertreten durch Herrn Joachim Lächele, Allersberger Str. 120, 90461 Nürnberg, beantragt, an Stelle der Nachbarbeteiligung nach Art. 66 Abs. 1 Sätze 1 bis 5 Bayerischer Bauord-nung (BayBO) das Vorhaben gemäß Art. 66 Abs. 4 Satz 1 BayBO im amtlichen Veröffentlichungs-blatt sowie in den örtlichen Tageszeitungen amt-lich bekannt zu machen.Diese Veröffentlichung erfolgt hiermit im Amts-blatt der Stadt Nürnberg Nr. 13 vom 27.06.2012 sowie in den Tageszeitungen Nürnberger Nach-richten, Nürnberger Zeitung und Abendzeitung, jeweils vom gleichen Datum.Beteiligte im Sinne des Art. 66 Abs. 2 Satz 1 und Absatz 3 BayBO können nach Art. 29 Bayeri-sches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)

die Akten vom 28.06.2012 bis einschließlich 30.07.2012 bei der Bauordnungsbehörde, Bauhof 5, Zimmer 30/EG, in der Zeit von 8:30 – 15:30 Uhr (Mo, Di und Do) und 8:30-12:30 Uhr (Mi und Fr) einsehen.Hier können von den Beteiligten auch Einwen-dungen gegen das Vorhaben vorgebracht werden.Mit Ablauf der Frist von einem Monat nach der Bekanntmachung des Vorhabens sind alle öf-fentlich-rechtlichen Einwendungen gegen das Vorhaben ausgeschlossen.Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung einer Ausfertigung des Genehmigungsbeschei-des gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 3 BayBO durch öf-fentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann.

Stadt Nürnberg Bauordnungsbehörde

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Anwesen Dürrenhofstr. 39, Gemarkung St. Peter Flurnr.: 99/32 Baugenehmigung für den Abbruch von Dachgauben mit Errichtung eines Zwerchgiebels an der Straßenseite und Vergrößerung der bestehenden zwei Dachgauben zu Dachloggien an der Hofseite Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 11.06.2012 Aktenzeichen B2-2012-192 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflage und unter Zu-lassung von Abweichungen nach Art. 63 der Ba-yerischen Bauordnung (BayBO) erteilt.Den Eigentümern der Grundstücke Fl.Nr(n). 99/33, 99/25, 99/26 Gemarkung St. Peter, Dürren-hofstr. 37, Stephanstr. 17 und 19, die dem Vorha-ben nicht zugestimmt haben, ist gemäß Art. 66 Abs. 1 BayBO eine Ausfertigung des Baugeneh-migungsbescheides zuzustellen.Nachdem sich die vorgenannten Grundstücke im Eigentum von mehr als 20 Miteigentümern befinden, wird die erforderliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustel-lung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 BayBO).Eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbe-scheides liegt bei der Bauordnungsbehörde

der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 – 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 – 12.30 Uhr) oder nach telefo-nischer Vereinbarung unter (0911) 231-5658 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 26a, zur Ein-sichtnahme aus. Auch kann ein Abdruck des Genehmigungsbescheides von den betreffenden Eigentümern bis zum Ablauf der Rechtsmittel-frist (siehe Rechtsbehelfsbelehrung) schriftlich angefordert werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Post-anschrift: Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausan-schrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegeh-rens bezeichnen und soll einen bestimmten An-trag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und al-len Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau-aufsichtliche Zulassung hat nach § 212a Bauge-setzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsord-nung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäfts-stelle dieses Gerichts, gestellt werden.

Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:

Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsge-richtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Wi-derspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, ge-gen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.B: durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsge-richten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebüh-renvorschuss zu entrichten.

Stadt Nürnberg – Bauordnungsbehörde

Amtsblatt Nürnberg 13 / 27. Juni 2012 213

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

Anwesen Emmericher Str. 25, Ge- markung Ziegelstein, Flurnr.: 261/21 Baugenehmigung für die Nut-zungsänderung von Swingerclub und Ausstellungs- u. Verkaufsräu-men zu Bordell mit Anbahnungs-zone sowie bauliche Änderungen

Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 13.06.2012 Aktenzeichen B2-2011-998 wurde die Baugenehmigung für das oben ge-nannte Vorhaben unter Auflagen, erteilt.

Den Eigentümern der Grundstücke Gem. Ziegel-stein, Flurnr. 261/20 (Emmericher Str. 27), Flur-nr. 261/24 (Emmericher Str. 23) und 261/5 (Nähe Otto-Lilienthal-Str.), die dem Vorhaben nicht zugestimmt haben, ist gemäß Art. 66 Abs. 1 Bay-BO eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbe-scheides zuzustellen.

Nachdem sich die vorgenannten Grundstücke im Eigentum von mehr als 20 Miteigentümern befinden, wird die erforderliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustel-lung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 BayBO).

Eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbe-scheides liegt bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 – 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 – 12.30 Uhr) oder nach telefo-nischer Vereinbarung unter (0911) 231-5660 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 30, zur Ein-sichtnahme aus. Auch kann ein Abdruck des Genehmigungsbescheides von den betreffenden Eigentümern bis zum Ablauf der Rechtsmittel-frist (siehe Rechtsbehelfsbelehrung) schriftlich angefordert werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Post-anschrift: Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausan-schrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden.

Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegeh-rens bezeichnen und soll einen bestimmten An-trag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und al-len Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der auf-schiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwal-tungsgerichtsordnung) kann beim vorgenann-ten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkunds-beamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, ge-stellt werden.

Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:

Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsge-richtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Wi-derspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, ge-gen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.B: durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsge-richten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebüh-renvorschuss zu entrichten.

Stadt Nürnberg – Bauordnungsbehörde

Anwesen Konstanzenstr., Gemarkung Schweinau, Flurnr.: 249 und weitere Baugenehmigung für die Errichtung a) eines Geschäftsgebäudes mit Drogeriefiliale, Tiernahrungsfach-markt und Textilfachmarkt sowie b) einer Apotheke – Tektur über bauliche Änderungen sowie Nutzungsänderung von Textil- fachmarkt in Tierarztpraxis mit Errichtung einer Überdachung im Anlieferbereich des Tiernahrungs- fachmarkes

Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 19.06.2012 Aktenzeichen B1-2012-36 wurde die Baugenehmigung für das oben ge-nannte Vorhaben unter Auflagen erteilt.

Den Eigentümern der Grundstücke Fl.Nr. 249/7, Gemarkung Schweinau (Anwesen Gustav-Adolf-Str. 61), Fl.Nr. 250/2, Gemarkung Schweinau (An-wesen Gustav-Adolf-Str. 45, 47, 49) und Fl.Nr. 250/11, Gemarkung Schweinau (Anwesen Kon-stanzenstr. 82, 82a, 82b, 84, 84a, 84b, 84c), die dem Vorhaben nicht zugestimmt haben, ist gemäß Art. 66 Abs. 1 BayBO eine Ausfertigung des Bau-genehmigungsbescheides zuzustellen.

Nachdem sich die vorgenannten Grundstücke im Eigentum von mehr als 20 Miteigentümern befinden, wird die erforderliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustel-lung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 BayBO).

Eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbe-scheides liegt bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 – 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 – 12.30 Uhr) oder nach telefo-nischer Vereinbarung unter (0911) 231-5660 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 30, zur Einsicht-nahme aus.

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Amtsblatt Nürnberg 13 / 27. Juni 2012 214

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

Die Stadtverwaltung gedenkt ehrend ihrer Verstorbenenim Ruhestand verstorben01.05.2012 Pelzer, Manfred Seitenmeister06.05.2012 Dumbsky, Erich Baudirektor08.05.2012 Lechner, Friedrich Müllauflader09.05.2012 Berg, Wilhelm Maler12.05.2012 Baetz, Heinz Oberstudienrat13.05.2012 Steubl, Hans Handwerkerhelfer17.05.2012 Immig, Emma Klinik- u. Institutsarbeiterin18.05.2012 Adelhardt, Werner techn. Angestellter18.05.2012 Kurz, Karl Lehrkraft20.05.2012 Dolensky, Peter Verwaltungsamtsrat20.05.2012 Edl, Franz Verwaltungsangestellter22.05.2012 Schmitt, Margarete Küchenhilfsarbeiterin23.05.2012 Seidel, Robert Verwaltungsangestellter24.05.2012 Körner, Kreszenz Köchin24.05.2012 Wenig, Karl-Heinz Oberbrandmeister31.05.2012 Bräunlein, Hans Müllauflader

Auch kann ein Abdruck des Genehmigungsbe-scheides von den betreffenden Eigentümern bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist (siehe Rechtsbe-helfsbelehrung) schriftlich angefordert werden.

Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Post-anschrift: Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausan-schrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegeh-rens bezeichnen und soll einen bestimmten An-trag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefoch-tene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und al-len Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der auf-schiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwal-tungsgerichtsordnung) kann beim vorgenann-ten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkunds-beamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, ge-stellt werden.

Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsge-richtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Wi-derspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, ge-gen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.B: durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsge-richten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebüh-renvorschuss zu entrichten.

Stadt Nürnberg – Bauordnungsbehörde

W

Anwesen Welserstr. 88, Gemar-kung Schoppershof, Flurnr.: 117 Baugenehmigung für die Nut-zungsänderung von Produktions- und Lagerräumen zu Tanzschule, 2 Büroeinheiten und Produktions- und Lagerräumen (3. OG)

Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 11.06.2012 Aktenzeichen B2-2011-411 wurde die Baugenehmigung für das oben ge-nannte Vorhaben unter Auflagen, erteilt. Den Eigentümern der Grundstücke Fl.Nr(n). 117/3, 117/4, 117/5, 117/8 und 117/12 Gemarkung Schoppershof, die dem Vorhaben nicht zuge-stimmt haben, ist gemäß Art. 66 Abs. 1 BayBO eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbe-scheides zuzustellen.Nachdem sich die vorgenannten Grundstücke im Eigentum von mehr als 20 Miteigentümern befinden, wird die erforderliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustel-lung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 BayBO).

Eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbe-scheides liegt bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 – 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 – 12.30 Uhr) oder nach telefo-nischer Vereinbarung unter (0911) 231-5655 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 32, zur Ein-sichtnahme aus. Auch kann ein Abdruck des Genehmigungsbescheides von den betreffenden Eigentümern bis zum Ablauf der Rechtsmittel-frist (siehe Rechtsbehelfsbelehrung) schriftlich angefordert werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Post-anschrift: Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausan-schrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegeh-rens bezeichnen und soll einen bestimmten An-trag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und al-

len Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der auf-schiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwal-tungsgerichtsordnung) kann beim vorgenann-ten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkunds-beamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, ge-stellt werden.

Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:

Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsge-richtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Wi-derspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, ge-gen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.B: durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsge-richten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebüh-renvorschuss zu entrichten.

Stadt Nürnberg – Bauordnungsbehörde

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Amtsblatt Nürnberg 13 / 27. Juni 2012 215

Öffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg

a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg, Hochbauamt, Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg, Telefon: 0911/231-14084, Telefax: 0911/231-5628, E-Mail: [email protected]

Hinweis: LV Anforderung siehe k)b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung

nach VOB/A Ausschreibungsnummer: H2930712d) Art des Auftrags: Ausführung von Baulei-

stungene) Ort der Ausführung: 90429 Nürnberg, Dörfler-

straße 5f) Art und Umfang der Leistung: Maßnahme: Neubau Kindertagesstätte Gewerk: Schlosserarbeiten Art der Leistung: Schlosserarbeiten Umfang der Leistung: ca. 10 m Treppengeländer für Innentreppe

aus Stahlblech, Außentreppe incl. Geländer mit 24 Steigungen,

ca. 30 m Dachterrassengeländer mit seitlich eingespannten Glasscheiben,

ca. 35 m² Überdachung mit Profilblech, Au-ßenspielgerätehäuschen mit Pergola,

ca 1,5 m Rampe aus Stahlblechg) Erbringen von Planungsleistungen: Neinh) Aufteilung in Lose: Neini) Ausführungsfrist:

Beginn der Ausführungsfrist: 12.11.2012 Ende der Ausführungsfrist: 14.12.2012

j) Nebenangebote sind zugelassenk) Anforderung der Verdingungsunterlagen bei:

Stadt Nürnberg Hochbauamt, z.Hd. Herrn Merklein, Marientorgraben 11, 90402 Nürn-berg, Fax 0911/231-7642, E-Mail: [email protected]

Anforderung bis: 13.07.2012 Auskünfte zum Verfahren und zum tech-

nischen Inhalt erteilt: Siehe a)l) Entgelt für die Verdingungsunterlagen: Höhe des Entgelts: 15 Euro, zu überweisen

an: Stadt Nürnberg, Konto-Nr. 1010941, BLZ 76050101, Geldinstitut Sparkasse Nürnberg, IBAN: DE50760501010001010941, BIC/Swift: SSKNDE77XXX, Verwendungszweck: Ko-stenart 54150500, Kosten-St. 9640000050 LV H2930712

Barzahlung und Schecks werden nicht ange-nommen. Die Verdingungsunterlagen wer-den nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. Bei schriftlicher Anfor-derung eines Leistungsverzeichnisses sind der Bewerbung zwei mit der Firmenadresse beschriftete Aufkleber beizulegen. Ab dem

29.06.2012 ist zwischen 8:30 und 12:00 Uhr auch eine persönliche Abholung gegen Vorla-ge des Einzahlungsbeleges möglich.

n) Frist für den Eingang der Angebote: Datum: 26.07.2012, Uhrzeit: 09:30

o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9 – Nebeneingang, 90402 Nürnberg

p) Das Angebot muss in deutscher Sprache ab-gefasst sein.

q) Teilnehmer am Eröffnungstermin: Bieter und ihre Bevollmächtigten

s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbe-dingungen: Gemäß VOB/B §16

t) Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Ge-sellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamt-schuldnerisch haftend)

u) Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters: §8 VOB/A

v) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 17.08.2012w) Sonstige Angaben: Nachprüfung behaupteter Verstöße: Nach-

prüfungsstelle (§21 VOB/A): Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach, Tel 0981/53-1746, Fax 0981/53-1739

Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabekam-mer Nordbayern bei der Regierung von Mit-telfranken, Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach, Tel 0981/53-1277, Fax 0981/53-1837

W

a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg, Hochbauamt, Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg, Telefon: 0911/231-14084, Telefax: 0911/231-5628, E-Mail: [email protected]

Hinweis: LV Anforderung siehe k)b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung

nach VOB/A Ausschreibungsnummer: H2930612d) Art des Auftrags: Ausführung von Baulei-

stungene) Ort der Ausführung: 90429 Nürnberg, Dörfler-

straße 5f) Art und Umfang der Leistung: Maßnahme: Neubau Kindertagesstätte Gewerk: Putz- und Stuckarbeiten Art der Leistung: Innenputz, WDVS, Trocken-

bau Umfang der Leistung: 2000 m² Innenputz, 40 m² Gipskarton-Schachtwände,

15 m² WDVS 30 cmg) Erbringen von Planungsleistungen: Neinh) Aufteilung in Lose: Neini) Ausführungsfrist:

Beginn der Ausführungsfrist: 20.08.2012 Ende der Ausführungsfrist: 14.12.2012

j) Nebenangebote sind zugelassenk) Anforderung der Verdingungsunterlagen bei:

Stadt Nürnberg Hochbauamt, z.Hd. Herrn Merklein, Marientorgraben 11, 90402 Nürn-berg, Fax: 0911/231-7642, E-Mail: [email protected], Anforderung bis: 13.07.2012

Auskünfte zum Verfahren und zum tech-nischen Inhalt erteilt: Siehe a)

l) Entgelt für die Verdingungsunterlagen: Höhe des Entgelts: 15 Euro, zu überweisen

an: Stadt Nürnberg, Konto-Nr. 1010941, BLZ 76050101, Geldinstitut Sparkasse Nürnberg, IBAN: DE50760501010001010941, BIC/Swift: SSKNDE77XXX,Verwendungszweck: Ko-stenart 54150500, Kosten-St. 9640000050 LV H2930612

Barzahlung und Schecks werden nicht ange-nommen. Die Verdingungsunterlagen wer-den nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. Bei schriftlicher Anfor-derung eines Leistungsverzeichnisses sind der Bewerbung zwei mit der Firmenadresse beschriftete Aufkleber beizulegen. Ab dem 29.06.2012 ist zwischen 8:30 und 12:00 Uhr auch eine persönliche Abholung gegen Vorla-ge des Einzahlungsbeleges möglich.

n) Frist für den Eingang der Angebote: Datum: 26.07.2012, Uhrzeit: 09:50

o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9 – Nebeneingang, 90402 Nürnberg

p) Das Angebot muss in deutscher Sprache ab-gefasst sein.

q) Teilnehmer am Eröffnungstermin: Bieter und ihre Bevollmächtigten

s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbe-dingungen: Gemäß VOB/B §16

t) Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Ge-sellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamt-schuldnerisch haftend)

u) Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters: §8 VOB/A

v) Ablauf der Zuschlags-und Bindefrist: 17.08.2012

w) Sonstige Angaben: Nachprüfung behaupteter Verstöße: Nach-

prüfungsstelle (§21 VOB/A): Regierung von

Amtsblatt Nürnberg 13 / 27. Juni 2012 216

Öffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg

Mittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach, Tel 0981/53-1746, Fax 0981/53-1739

Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabekam-mer Nordbayern bei der Regierung von Mit-telfranken, Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach, Tel 0981/53-1277, Fax 0981/53-1837

W

a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg Hochbauamt, Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg, Telefon: 0911/231-7026, Telefax: 0911/231-5628, E-Mail: [email protected]

b) Vergabeverfahren: Offenes EU Verfahren nach VOB/A

Aktenzeichen: H2970912c) ggf. Auftragsvergabe auf elektronischem Weg: Das Vergabesystem der Deutschen eVergabe

verwendet für die Verschlüsselung Ihrer An-gebotsinhalte während der Übertragung zum Server ein SSL-Verschlüsselungsverfahren mit einer Schlüsseltiefe von 128 Bit (https-Übertragung).

d) Art des Auftrags: Ausführung von Baulei-stungen

e) Ort der Ausführung: Ludwig-Uhland-Schule Neubau, Uhlandstraße 45, Nürnberg

f) Art und Umfang der Leistung: Neubau Dreifachsporthalle Ludwig-Uhland-

Schule: Sporthallenboden, Neubau einer Dreifachsporthalle mit Fachunterrichtsräu-men, Kinder und Jugendhaus sowie Bolzplatz.

Sporthallenboden: ca. 1485 m² mit Geräte-hülsen und Spielfeldmarkierungen, Bodenab-dichtung und allen Nebenarbeiten

Gewerke: Bau von Sporthallen, Bauarbeiten für Schulgebäude

h) Aufteilung in Lose: Neini) Ausführungsfrist:

Beginn der Frist: 01.10.2012 Ende der Frist: 19.10.2012

j) Zulässigkeit von Nebenangebote: nicht zuge-lassen

k) Stelle, bei der Vergabeunterlagen angefordert werden können:

Anforderung unter: http://root.deutsche-evergabe.de/Portal_new/?BEK=112689

Alternative Anforderung der Unterlagen per Post: Stadt Nürnberg Ref.VI/ Hochbauamt Ma-rientorgraben 11 ( Zimmer 021), Hr. Merklein, 90402 Nürnberg, Tel. +49 911-231 4244 – Fax +49 911-231 7642 [email protected]

Postalische Anforderung bis: 19.07.2012l) Entgelt für die konventionellen Vergabeun-

terlagen/Lizenzkosten Systemzugang: Digitale Anforderung über den Projekt-Safe:

12 EUR Anforderung per Postversand: 18,00 EUR Postversand: Überweisung an Stadt Nürn-

berg, Konto 1010941, BLZ 76050101, Sparkas-se Nürnberg IBAN: DE50760501010001010941, BIC/Swift: SSKNDE77XXX Verwendungs-zweck: Kostenart 54150500, KSt 9640 0000 50, H2970912 Barzahlungen und Schecks werden nicht angenommen. Die Verdingungsunterla-gen werden nur übersandt, wenn der Nach-weis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. Bei schriftlicher Abholung eines Leistungsverzeichnisses sind

der Bewerbung zwei mit der Firmenadresse beschriftete Aufkleber beizulegen. Das Lei-stungsverzeichnis wird ab dem 19.06.2012 versendet. Ab dem 19.06.2012 ist zwischen 08:30 und 12:00 auch eine persönliche Abho-lung gegen Vorlage des Einzahlungsbeleges möglich. Alternativ können Sie den Projekt-Safe in der Vergabeplattform der Deutschen eVergabe für dieses Verfahren freischalten. Hier stehen Ihnen außer den Vergabeunterla-gen noch weitere Funktionen zur Verfügung.

o) Anschrift, an die die Angebote/Anträge zu richten sind: Stadt Nürnberg Vergabemanage-ment Bauhof 9, 90402 Nürnberg, Tel. +49 911-231-4830, Fax +49 911-231-4209, [email protected]

p) Sprache, in der die Angebote/Anträge abge-fasst sein müssen: Deutsch

q) Zeitpunkt und Ort der Eröffnung, sowie Anga-be welche Personen anwesend sein dürfen:

Datum: 24.07.2012, Uhrzeit: 09:30 Stadt Nürnberg Ref.VI / Vergabemanagement

(VMN) Bauhof 9 – 90402 Nürnberg, Nebenein-gang (Erdgeschoss)

Personen, die anwesend sein dürfen: Bieter und ihre Bevollmächtigten

v) Zuschlagsfrist: 30.08.2012w) Nachprüfungsstelle/zuständige Vergabekam-

mer: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Postfach 606 (Prommenade 27), 91511 Ansbach, Tel: +49 981-531277, Fax: +49 981-531837, [email protected], http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de

Sonstiges: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einle-

gung von Rechtsbehelfen: gemäß §107 GWB („unverzüglich“)

W

a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg Hochbauamt, Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg, Telefon: 0911/231-4291, Telefax: 0911/231-5628, E-Mail: [email protected]

b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Aktenzeichen: H1280112

c) ggf. Auftragsvergabe auf elektronischem Weg:

Das Vergabesystem der Deutschen eVergabe verwendet für die Verschlüsselung Ihrer An-gebotsinhalte während der Übertragung zum Server ein SSL-Verschlüsselungsverfahren mit einer Schlüsseltiefe von 128 Bit (https-Übertragung).

d) Art des Auftrags: Ausführung von Baulei-stungen

e) Ort der Ausführung: Kindergarten und Kin-derhort Urbanstr. 14 + 16, Nürnberg

f) Art und Umfang der Leistung: Kindergarten und -hort

Errichtung eines 2. baulichen Rettungsweges: Stahl- und Metallbauarbeiten Verbindung von 2 Gebäuden im OG und DG mit einem Stahlsteg als 2. baulicher Rettungsweg

2-geschossige Stahlbrücke aus IPE-330, mit 2-facher Unterstützung aus Stahlrohrrah-men. Steglänge ca. 12,3 m, Stegbreite ca. 2,10 m, max. Höhe über Gelände ca. 11,10 m.

Gitterrostbeläge 50/3 auf Querträgern aus IPE 140, ca. 50 m².

2 Stahl-Wangentreppen mit Gitterroststufen zum Höhenausgleich im Steg integriert. 2-ge-schossige, vorgesetzte Rahmenkonstruktion aus IPE 160, als Basis für spätere Einhausung, im Abstand von 1,4 m.

Verglasung aus VSG 12 mm als Absturzsiche-rung im Brüstungsbereich, mit horizontalen Pressleisten, ca. 65 m².

Handläufe aus V2a, ca. 96 lfm.

2 Stahl-Wangentreppen mit Gitterroststufen und Stabgeländer, als Notausgang im EG.

Gewerke: Bauarbeiten für Kindergärten, Me-tallbauarbeiten, Verglasungsarbeiten

h) Aufteilung in Lose: Nein

i) Ausführungsfrist: Beginn der Frist: 17.09.2012 Ende der Frist: 26.10.2012

Kreitmeier GmbH Bauschutt-Deponie Gsteinacher Straße90592 Schwarzenbruck

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Amtsblatt Nürnberg 13 / 27. Juni 2012 217

Öffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg

j) Zulässigkeit von Nebenangebote: nicht zuge-lassen

k) Stelle, bei der Vergabeunterlagen angefordert werden können:

Anforderung unter: http://root.deutsche-evergabe.de/Portal_new/?BEK=113329

Alternative Anforderung der Unterlagen per Post: Stadt Nürnberg Hochbauamt, Hr. Merklein, Marientorgraben 11, Zi. 021, 90402 Nürnberg, Tel.: 0911 231-4244, Fax: 0911 231-7642, [email protected]

Postalische Anforderung bis: 13.07.2012l) Entgelt für die konventionellen Vergabeun-

terlagen/Lizenzkosten Systemzugang: Digitale Anforderung über den Projekt-Safe:

12 EUR Anforderung per Postversand: 17,50 EUR Postversand: Überweisung an Stadt Nürn-

berg, Konto 1010941, BLZ 76050101, Sparkas-se Nürnberg IBAN: DE50760501010001010941, BIC/Swift: SSKNDE77XXX Verwendungs-zweck: Kostenart 54150500, KSt 9640 0000 50, LV H1280112. Barzahlungen und Schecks werden nicht angenommen. Die Verdin-gungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. Bei schriftlicher Abholung eines Leistungs-verzeichnisses sind der Bewerbung zwei mit der Firmenadresse beschriftete Aufkleber beizulegen. Das Leistungsverzeichnis wird ab dem 25.06.2012 versendet. Ab dem 25.06.2012 ist zwischen 08:30 und 12:00 auch eine per-sönliche Abholung gegen Vorlage des Ein-zahlungsbeleges möglich. Alternativ können Sie den Projekt-Safe in der Vergabeplattform der Deutschen eVergabe für dieses Verfah-ren freischalten. Hier stehen Ihnen außer den Vergabeunterlagen noch weitere Funk-tionen zur Verfügung. Alternativ können Sie den Projekt-Safe in der Vergabeplattform der Deutschen eVergabe für dieses Verfahren frei-schalten. Hier stehen Ihnen außer den Verga-beunterlagen noch weitere Funktionen zur Verfügung.

o) Anschrift, an die die Angebote/Anträge zu richten sind: Stadt Nürnberg Vergabemanage-ment, Bauhof 9 – Nebeneingang, 90402 Nürn-berg, Tel. 0911 231-4830, Fax 0911 231-4209, [email protected]

p) Sprache, in der die Angebote/Anträge abge-fasst sein müssen: Deutsch

q) Zeitpunkt und Ort der Eröffnung, sowie An-gabe welche Personen anwesend sein dürfen: Datum: 19.07.2012, Uhrzeit: 10:10

Stadt Nürnberg Vergabemanagement, Bau-hof 9, 90402 Nürnberg, Nebeneingang (Erdge-schoß)

Personen, die anwesend sein dürfen: Bieter und ihre Bevollmächtigten

v) Zuschlagsfrist: 13.08.2012w) Nachprüfungsstelle/zuständige Vergabekam-

mer: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Postfach 606 (Prommenade 27), 91511 Ansbach, Tel: +49 981-531277, Fax: +49 981-531837, [email protected], http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de

W

a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg, Hochbauamt, Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg, Telefon: 0911/231-1563, Telefax: 0911/231-5628, E-Mail: [email protected]

Hinweis: LV Anforderung siehe k)b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung

nach VOB/A Ausschreibungsnummer: H2790912d) Art des Auftrags: Ausführung von Baulei-

stungene) Ort der Ausführung: 90453 Nürnberg , Rei-

chelsdorf, Weltenburger Str. 126f) Art und Umfang der Leistung: Maßnahme: Abriss und Neubau einer Kinder-

tagesstätte mit 6 Gruppen Gewerk: Vorgehängte hinterlüftete Fassade Art der Leistung: Kaltfassade Faserzement Umfang der Leistung: ca. 420 m² hinterlüftete

Fassadenbekleidung mit Unterkonstruktiong) Erbringen von Planungsleistungen: Neinh) Aufteilung in Lose: Neini) Ausführungsfrist:

Beginn der Ausführungsfrist: 26.11.2012 Ende der Ausführungsfrist: 11.01.2013

j) Nebenangebote sind: in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen

k) Anforderung der Verdingungsunterlagen bei: Stadt Nürnberg Hochbauamt, zu .Hd. Herrn Merklein, Marientorgraben 11, 90402 Nürn-berg, Fax: 0911/231-7642, E-Mail [email protected]

Anforderung bis: 27.07.2012 Auskünfte zum Verfahren und zum tech-

nischen Inhalt erteilt: Siehe a)l) Entgelt für die Verdingungsunterlagen: Höhe

des Entgelts: 15,00 Euro, zu überweisen an: Stadt Nürnberg, Konto-Nr. 1010941, BLZ 76050101, Geldinstitut Sparkasse Nürnberg, IBAN: DE50760501010001010941, BIC/Swift: SSKNDE77XXX, Verwendungszweck: Ko-stenart 54150500, Kosten-St. 9640000050 LV H2790312

Barzahlung und Schecks werden nicht ange-nommen. Die Verdingungsunterlagen wer-den nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. Bei schriftlicher Anfor-

derung eines Leistungsverzeichnisses sind der Bewerbung zwei mit der Firmenadresse beschriftete Aufkleber beizulegen. Ab dem 02.07.2012 ist zwischen 8:30 und 12:00 Uhr auch eine persönliche Abholung gegen Vorla-ge des Einzahlungsbeleges möglich.

n) Frist für den Eingang der Angebote: Datum: 03.08.2012, Uhrzeit: 09:30

o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9 – Nebeneingang, 90402 Nürnberg

p) Das Angebot muss in deutscher Sprache ab-gefasst sein.

q) Teilnehmer am Eröffnungstermin: Bieter und ihre Bevollmächtigten

s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbe-dingungen: Gemäß VOB/B §16

t) Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Ge-sellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamt-schuldnerisch haftend)

u) Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters: Gemäß VOB/B §16

v) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 03.08.2012w) Sonstige Angaben: Nachprüfung behaupteter Verstöße: Nach-

prüfungsstelle (§21 VOB/A ): Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach, Tel 0981/53-1746, Fax 0981/53-1739

Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabekam-mer Nordbayern bei der Regierung von Mit-telfranken, Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach, Tel 0981/53-1277, Fax 0981/53-1837

W

a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg, Hochbauamt, Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg, Telefon: 0911/ 231 3959, Telefax: 0911/ 231 5628, E-Mail: [email protected]

Hinweis: LV Anforderung siehe k)b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung

nach VOB/A Ausschreibungsnummer: H0140812d) Art des Auftrags: Ausführung von Baulei-

stungene) Ort der Ausführung: Viatisstrasse 272, 90480

Nürnbergf) Art und Umfang der Leistung: Maßnahme: Neubau einer Kindertagesstätte Gewerk: Trockenbauarbeiten Art der Leistung: Decken, Wände u. Vorsatz-

schalen in Trockenbauweise Umfang der Leistung: Trockenbauarbeiten Abgehängte Decken: ca 930m², GK-Wände/Installationswände: ca. 150 m²,

Kompostierung organischer Wertstoffe Transportunternehmen Baumaschinenverleih• Annahme von Grünabfällen • Schuttabfuhr • Minibagger• Verkauf von Pflanzhumus und Substraten, Mineralbeton • Erdbau • Kleinlader

Splitt, Recycling-Sand, Recycling-Schotter • LKW mit Ladekran • Rüttelplatten

Gärtnerweg 1AWendelstein – KleinschwarzenloheTel. (0 91 29) 40 68 0 · Fax (0 91 29) 40 68 19www.karl-wendelstein.de

Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 7.00 – 17.00 UhrSa. 9.00 – 13.00 Uhr

Amtsblatt Nürnberg 13 / 27. Juni 2012 218

Öffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg

GK-Vorsatzschalen: ca. 140 m“g) Erbringen von Planungsleistungen: Neinh) Aufteilung in Lose: Neini) Ausführungsfrist:

Beginn der Ausführungsfrist: 17.09.2012, Ende der Ausführungsfrist: 15.02.2013

j) Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen

k) Anforderung der Verdingungsunterlagen bei: Stadt Nürnberg Hochbauamt, z.Hd. Herrn Merklein, Marientorgraben 11, 90402 Nürn-berg, Fax 0911/231 7642, E-Mail [email protected], Anforderung bis: 20.07.2012

Auskünfte zum Verfahren und zum tech-nischen Inhalt erteilt: Siehe a)

l) Entgelt für die Verdingungsunterlagen: Höhe des Entgelts: 20,00 Euro, zu überwei-

sen an: Stadt Nürnberg, Konto-Nr. 1010941, BLZ 76050101, Geldinstitut: Sparkasse Nürn-berg, IBAN: DE50760501010001010941, BIC/Swift: SSKNDE77XXX, Verwendungszweck: Kostenart 54150500, Kosten-St. 9640000050 LV H0140812

Barzahlung und Schecks werden nicht ange-nommen. Die Verdingungsunterlagen wer-den nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. Bei schriftlicher Anfor-derung eines Leistungsverzeichnisses sind der Bewerbung zwei mit der Firmenadresse beschriftete Aufkleber beizulegen. Ab dem 09.07.2012 ist zwischen 8:30 und 12:00 Uhr auch eine persönliche Abholung gegen Vorla-ge des Einzahlungsbeleges möglich.

n) Frist für den Eingang der Angebote: Datum: 31.07.2012, Uhrzeit: 09:30

o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9 – Nebeneingang, 90402 Nürnberg

p) Das Angebot muss in deutscher Sprache ab-gefasst sein.

q) Teilnehmer am Eröffnungstermin: Bieter und ihre Bevollmächtigten

r) geforderte Sicherheiten: Vertragserfüllung- und Mängelanspruchsbürgschaft in Höhe von 5% der Auftragssumme.

s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbe-dingungen: Gemäß VOB/B §16

t) Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Ge-sellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamt-schuldnerisch haftend)

u) Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters: Gemäß VOB/A § 8 Nr.3 (1)

v) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 31.08.2012w) Sonstige Angaben:N achprüfung behaupteter Verstöße: Nachprü-

fungsstelle (§21 VOB/A): Regierung von Mit-telfranken, VOB-Stelle, Promenade 27, Post-fach 606, 91522 Ansbach, Tel 0981/53-1746, Fax 0981/53-1739

Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabekam-mer Nordbayern bei der Regierung von Mit-telfranken, Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach, Tel 0981/53-1277, Fax 0981/53-1837

W

I.1) Vergabestelle: Stadt Nürnberg, Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste, Stöpselgasse 4 , 90403 Nürnberg, Telefon: 0911/231-5155, Fax: 0911/231-5118, E-Mail: [email protected]

Anschrift für nähere Auskunft, für Anfor-derung von Unterlagen: siehe oben

Angebote sind zu richten an: Stadt Nürn-berg, Amt für Organisation, Informations-verarbeitung und Zentrale Dienste, Sub-mission, Fünferplatz 2, 90403 Nürnberg

I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers: Lo-kalbehörde

II.1.1, II.1.5) Bezeichnung und Beschreibung bzw. Gegenstand des Auftrags:

All-Inclusive Rahmenmietvertrag Multi-funktionskopierer

II.1.2) Art des Auftrags: Lieferauftrag – Miete Hauptlieferort: NürnbergII.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Ab-

schluss einer RahmenvereinbarungII.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung: Rahmenvertrag: ja, Laufzeit: 48 MonateII.1.8) Aufteilung in Lose: neinII.1.9) Nebenangebote, Änderungsvorschläge

werden berücksichtigt: neinII.2.1) Menge oder Umfang der Leistung: Typ 1: 128 x MFK 35 Seiten s/w mit Erwei-

terungen: 13 x Faxkit, 24 x Finisher, 50 x Kartenlesegerät, 13 x Erweiterung auf mind. 3000 Blatt

Typ 2: 163 x MFK 65 Seiten s/w mit Erwei-terungen: 10 x Faxkit, 54 x Finisher, 70 x Kartenlesegerät, 4 x Postscript3, 40 x Er-weiterung auf mind. 3000 Blatt, 6 x Bro-schürenfinisher

Typ 3: 312 x MFK 35 Seiten s/w, Farbe mit Erweiterungen: 109 x Faxkit, 161 x Finis-her, 238 x Kartenleser, 33 x Postscript3, 130 x Erweiterung auf mind. 3000 Blatt, 18 x Broschürenfinisher

Typ 4: 21 x MFK 90 Seiten s/w mit Erweite-rungen: 16 x Finisher, 17 x Kartenlesege-rät, 1 x Postscript3, 14 x Erweiterung auf mind. 5000 Blatt, 4 x Broschürenfinisher

Typ 5: 94 x MFK Tischgerät Farbe, s/w inkl. Fax mit Erweiterungen: 21 x Kartenlese-gerät, 7x Postscript, 10 x Erweiterung mit mind. einer Papierkassette mit mind. 250 Blatt DIN A4

Typ 6: 22 x MFK 35 Seiten s/w DIN A4 mit Erweiterungen: 8 x Faxkit, 7 x rollbarer Un-terschrank oder Rollcontainer, 11 x Kar-

tenlesegerät, 3 x Postscript, 4 x Erweite-rung auf mind. 1000 Blatt.

Die tatsächlich bei Beauftragung bestellte Menge kann pro Typ und Option um 5% nach unten (Mindestabnahmemenge) und 20% nach oben abweichen (gerundet nach oben auf ganze Zahlen).

Inventarmanagementsoftware und Au-thentifizierungs-/ Accountingsoftware

Der All-Inclusive Rahmenmietvertrag umfasst Service, Wartung, Verbrauchs-material, Kopien, Drucke, Einweisung, An- und Abtransport usw.

II.2.2) Optionen, Beschreibung und Zeitpunkt, zu dem sie wahrgenommen werden kön-nen:

Umzüge während der Vertragslaufzeit Einbauleistung außerhalb von Service Grundreinigung pro Gerät vor Ort Typen 2 und 4 Erweiterung mit seitlichem

Papiermagazin Typ 1 Erweiterungen: Postscript 3 und

Broschürenfinisher Typ 6 Erweiterung: Einzug für DIN A3

Druck MFK Option Th: Typ 3: 7 x MFK mit Erwei-

terungen: 2 x Faxkit, 1 x Finisher, 5 x Kar-tenleser, 4 x Postscript3, 7 x Erweiterung auf mind. 3000 Blatt

Typ 5: 10 x MFK mit Fax und Erweiterung mit mind. einer Papierkassette mit mind. 250 Blatt DIN A4

Typ 6: 5 x MFK mit Erweiterung auf mind. 1000 Blatt und 3 x Faxkit und 1 x Karten-lesegerät.

II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:

Ausführungsfrist: Beginn: 01.05.2013, Ende: 30.04.2017

III.1.2) Finanzierungs- und Zahlungsbedin-gungen: Gemäß Vergabeunterlagen

III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft: Ge-sellschaft des bürgerlichen Rechts (ge-samtschuldnerisch haftend)

III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Lei-stungsfähigkeit, Mindeststandards, Er-klärungen/Nachweise:

Nachweis einer Berufshaftpflichtversi-cherungsdeckung bzw. eine Erklärung eines Haftpflichtversicherers, dass im Auftragsfall eine entsprechende Berufs-haftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann.

Erklärung, dass Bewerber und eingesetz-te Personen nicht die Technologie v. L. R Hubbard anwenden.

Nachunternehmererklärung: Beschreibung der Maßnahmen zur Qua-

litätssicherung (z. B. Zertifizierung nach ISO 9000ff oder vergleichbar)

Amtsblatt Nürnberg 13 / 27. Juni 2012 219

Öffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg

Zahl der Gesamtmitarbeiter in den letz-ten drei Jahren

Umsatzvolumen der letzten 3 Jahre für die angebotene Hardware

Umsatzvolumen der letzten 3 Jahre für die angebotene Software.

III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit, Mindest-standards, Erklärungen/Nachweise:

Sitz der dem Auftraggeber nächsten Nie-derlassung, die die geforderten Service-leistungen erbringen kann.

Zahl der Mitarbeiter im Bereich Technik / Service für die angebotene Hardware in den letzten drei Jahren

Zahl der Mitarbeiter im Bereich Technik / Service für die angebotene Software in den letzten drei Jahren

gefordert wird die Nennung mindestens einer Referenz, bei der Vor-Ort-Service vereinbart wurde und die Geräte über mehrere Standorte verteilt sind

nachvollziehbare Beschreibung der dem Angebot zugrundeliegenden Planungen für das Projekt Stadt Nürnberg unter Bezugnahme auf einige, in den Vergab-eunterlagen genannte bestimmte Rege-lungen des Rahmenvertragsdokumentes.

IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren nach VOL/A

IV.2.1) Zuschlagskriterien: siehe Ausschrei-bungsunterlagen

IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftrag-geber: 100 MFK 2013-2017

IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt der Aus-schreibungsunterlagen und zusätzlicher Unterlagen: Erhältlich bis: 24.07.2012

IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Ange-bote: 30.07.2012, Uhrzeit: 15:30

Anschrift: siehe I.1), Anschrift für Ange-bote

IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 31.12.2012IV.3.8) Angebotseröffnung: Termin: siehe IV.3.4, Ort: siehe I.1), Anschrift für AngeboteVI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsver-

fahren: Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabe-

kammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Postfach 606, 91511 Ansbach, (Promenade 27), Tel: 0981/53-1277, Fax: 0981/53-1837

VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen: (Auskünf-te dazu siehe VI.4.1)

Frist zur Anstrengung eines Nachprüf-verfahrens (VI.4.1) gemäß §107 GWB im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge durch den Auftraggeber: 15 Kalendertage nach Eingang der Information des Auftragge-bers beim Bieter/Bewerber (§107 Abs.3 Nr.4 GWB)

Auftragserteilung: gemäß §101a GWB, 15 Tage nach Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle oder 10 Tage nach Absendung der Mitteilung durch die Ver-gabestelle per Fax oder E-Mail

VI.5) Tag der Absendung der Bekanntmachung an das EU-Amtsblatt: 14.06.2012

I.1) Vergabestelle: Stadt Nürnberg, Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste, Rathausplatz 2, 90403 Nürnberg, Telefon: 0911/231 5154, Fax: 0911/231 5118, E-Mail: sabine.fischer@ stadt.nuernberg.de

Anschrift für nähere Auskunft, für Anfor-derung von Unterlagen: siehe oben

Angebote sind zu richten an: Stadt Nürn-berg, OrgA/5 – Submission, Fünferplatz 2, Zimmer 002, 90403 Nürnberg

I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers: Lo-kalbehörde

II.1.1, II.1.5) Bezeichnung und Beschreibung bzw. Gegenstand des Auftrags:

Auftragsdatenverarbeitung: Druck- und Kuvertierleistungen

Die Druckleistungen umfassen: die nö-tigen Vorbereitungen je Produktionstag (Set-Up), Datenaufbereitung, Datenüber-tragung, Digitaldruck (in der Regel in DIN A4, s/w, Einzelblatt, auf Recycling-Papier), Bereitstellung des Standardpapiers.

Die Kuvertierleistungen umfassen: Kuver-tier- und Falzarbeiten (maschinelle Kuver-tierung in C6), Beilagenzusteuerung bei Bedarf, Bereitstellung der Standardkuverts, DV-Freimachung und Postauflieferung.

Fristvorgaben: nach Tag der Dateiüber-tragung +0 oder +1 oder +2 Tage bis zur Auslieferung

II.1.2) Art des Auftrags: Dienstleistung Dienstleistungskategorie: 7 Hauptort der Dienstleistung: Standort

des AuftragnehmersII.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öf-

fentlicher AuftragII.1.8) Aufteilung in Lose: neinII.1.9) Nebenangebote, Änderungsvorschläge

werden berücksichtigt: neinII.2.1) Menge oder Umfang der Leistung: geschätzte Druckseiten jährlich: 1.180.000 geschätzte Kuvertierung jährlich: 362.000

(davon werden ca. 185.000 Kuverte vom Auftraggeber bereitgestellt, es sollen hierzu ca. 94.000 Beilagen zugesteuert werden).

Die Produktionsdaten werden im PDF-Format über eine gesicherte Verbindung (SSH) verschlüsselt übertragen. Anzahl der Tage von der Dateiübertragung bis zur Auslieferung: +0 oder +1, in wenigen Ausnahmefällen +2

II.2.2) Optionen, Beschreibung und Zeitpunkt, zu dem sie wahrgenommen werden kön-nen:

Option: Kommunale Verkehrsüberwa-chung mit 1.900.000 geschätzten Druck-seiten

jährlich, 550.000 geschätzte Kuvertie-rungen jährlich

Option: Wahlen: geschätzte Druckseiten pro Wahl: 70.000, geschätzte Falzarbeiten pro Wahl: 50.000

Option: Kuvertierung Sonderaufgaben: geschätzt 50.000 jährlich

Option Individualdruck: geschätzte Druckseiten pro Jahr: 25.000 (Pilotbetrieb) – 400.000, (Endausbau), geschätzte Ku-vertierung pro Jahr: 20.000 (Pilotbetrieb) – 300.000 (Endausbau); derzeit wird Start Pilotbetrieb vorbereitet. Beim Individual-druck werden die Dateien von einzelnen Sachbearbeitern erzeugt und zentral ein-mal täglich am späten Nachmittag zum Ausdruck bereitgestellt. Eine genauere Darstellung erfolgt in den Vergabeunter-lagen.

Bestandteil der Option sind evtl. einma-lige Aufwände.

Option Verlängerung: Die Vertragslaufzeit kann auf maximal vier Jahre verlängert werden.

Option Trackingsystem zur Überwachung des Produktionsfortschritts

Die Optionen können bei Auftragsver-gabe wahrgenommen werden. Über die Option „Verlängerung“ kann auch nach Vertragslaufzeit entschieden werden.

II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:

Ausführungsfrist: Beginn: 15.02.2013 Ende: 14.02.2014, oder Dauer Monate: 12

III.1.2) Finanzierungs- und Zahlungsbedin-gungen: Vgl. Vergabeunterlagen

III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft: Ge-sellschaft des bürgerlichen Rechts (ge-samtschuldnerisch haftend)

III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: Es wird eine Vereinba-rung über Auftragsdatenverarbeitung nach Vorgabe des AG geschlossen. Diese wird Be-standteil der Vergabeunterlagen sein.

III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilneh-mers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Han-delsregister, erforderliche Erklärungen/Nachweise:

a) Angaben zum Bewerber: Name / An-schrift / Rechtsform / Gründungsjahr / Sitz der Hauptverwaltung / Sitz des Standortes, an dem die Leistungen er-bracht werden sollen.

b) Nachweis einer Berufshaftpflichtver-sicherungsdeckung bzw. eine Erklä-rung eines Haftpflichtversicherers, dass im Auftragsfall eine entspre-chende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann.

c) Erklärung, dass Bewerber und einge-setzte Personen nicht die Technologie v. L. R Hubbard anwenden.

d) Erklärung, ob geplant ist, Nachunter-nehmer einzusetzen

III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Lei-stungsfähigkeit, Mindeststandards, Er-klärungen/Nachweise:

a) Umsatzvolumen der letzten 3 Jahre b) Umsatzvolumen der letzten 3 Jahre

im Bereich Auftragsdatenverarbeitung Druck- und Kuvertierleistungen

Amtsblatt Nürnberg 13 / 27. Juni 2012 220

Öffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg

III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit, Mindest-standards, Erklärungen/Nachweise:

1. Stufe: Zwingende Anforderungen (Aus-schlusskriterien): Zu jedem Punkt ist eine detaillierte Äußerung zu treffen.

a) Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung (z. B. Zertifizierung nach ISO 9000ff oder vergleichbar).

b) Zahl der Gesamtmitarbeiter in den letzten drei Jahren

c) Zahl der Mitarbeiter im Bereich Auf-tragsdatenverarbeitung Druck- und Kuvertierleistungen in den letzten drei Jahren

d) Informationssicherheit und Daten-schutz: Nachweis umfassender Pro-zesse und Maßnahmen zur Gewähr-leistung der Informationssicherheit, u.a. mit ITIL-konformen Maßnahmen zur Sicherheit der Infrastruktur , der Organisation, des Personals, von Hard-ware und Software, der Kommunikati-on und der Notfallversorgung gemäß der Kapitel M1 bis M6 des Maßnah-menkatalogs im IT-Grundschutz-Katalog des BSI. Es soll insbesondere eingegangen werden auf den Brand- , Zugangs- und Einbruchschutz, die Stromversorgung, auf IT-Sicherheits- und Betriebskonzepte, Einarbeitungs-, Schulungs-, Vertretungs- und Ver-pflichtungsregelungen von Mitarbei-tern, Sicherheits- und Passwortregeln beim Zugriff auf Hard- und Software, Maßnahmen für eine sichere Kommu-nikation und Datenübertragung sowie auf Maßnahmen zur Datensicherung und Notfallvorsorge.

e) Informationssicherheit und Daten-schutz: Datenschutzmaßnahmen im Rahmen eines Datenschutzmanage-ments unter Beachtung der recht-lichen Rahmenbedingungen, sowie geeignete technische und organisa-torische Maßnahmen sind zu treffen, um den Datenschutz sicher zu stel-len. Dazu gehören Maßnahmen in der Planungs- und Konzeptionsphase, im Zuge der Umsetzung, sowie beim Be-trieb von IT-Systemen und – Verfahren (Maßnahmen M 7.1 bis M 7.15 im IT-Grundschutz Datenschutz des BSI). Es soll insbesondere eingegangen werden auf das Datenschutzmanagement und

die Regelung der Verantwortlichkeiten im Datenschutz, die Maßnahmen und Regeln bei der Verarbeitung personen-bezogener Daten, die Aufrechterhal-tung des Datenschutzes im laufenden Betrieb sowie die datenschutzgerechte Löschung / Vernichtung von Daten.

Für alle Mitarbeiter muss eine Ver-pflichtung nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und zusätz-lich nach den Bestimmungen der Abga-benordnung (AO) erfolgen. Eine Prüfung durch den Datenschutzbeauftragten der Stadt Nürnberg ist vorgesehen.

f) Produktionssicherheit und Ausfall-konzept: Geregelte Prozesskontrolle mit Rückkopplung (Closed-Loop-Prozess) zur Sicherstellung einer 100%igen Produktionsqualität.

g) Produktionssicherheit und Ausfall-konzept: Geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung einer 100%igen Post-auslieferqualität, beispielsweise die Verwendung eines Data Matrix Codes für alle Sendungen.

h) Produktionssicherheit und Ausfall-konzept: Nachweis eines geeigneten Backup- Konzeptes zur Sicherstellung der Produktionskapazitäten und der zugesagten Lieferzeiten bei Ausfällen im Druck- und Kuvertierprozess. Es soll insbesondere erläutert werden im Hinblick auf Mitarbeiter, Produktions-maschinen und Ausweichstandorte.

i) Service: Kommunikation: Während der Produktionszeiten ist ein fester An-sprechpartner mit Vertreterregelung zu benennen (Kommunikation über eine Hotline ist nur ergänzend zulässig).

j) Umweltverträglichkeit: Konzepte und Maßnahmen zur Sicherstellung einer höchstmöglichen Umweltverträglich-keit sind nachzuweisen.

k) Referenzen: Zwingend erforderlich ist der Nachweis mindestens einer qualitativ und quantitativ vergleich-barer Arbeit innerhalb der letzten 36 Monate. Die Vergleichbarkeit liegt vor, wenn an mind. 71 Produktions-tagen ein Gesamtdruckaufwand von 1.500.000 Seiten und ein Gesamtku-vertierungsaufwand von 750.000 Stück bewältigt wurde und die Auslieferung zum größeren Teil innerhalb 1 Tag nach Datenübertragung erfolgt ist.

Anzugeben ist die Bezeichnung des Auf-traggebers mit Ansprechpartner, der Lei-stungszeitraum sowie der Auftragsumfang.

2. Stufe: Bewertungskriterien l) Referenzen: Bei Nachweis von Refe-

renzkunden aus dem Bereich öffent-

liche Verwaltung werden 2 Punkte vergeben. Es kann sich dabei auch um dieselbe Referenz aus III.2.3 Buchst. k handeln.

m) Umweltverträglichkeit: Wenn Maß-nahmen zur Sicherstellung einer höchstmöglichen Umweltverträglich-keit beim Bewerber angewandt wer-den, werden 2 Punkte vergeben.

n) Wenn ein Trackingsystem, das den ak-tuellen Produktionsfortschritt sowie den Termin der Postauflieferung auf Sendungsebene darstellt, angeboten werden könnte, wird 1 Punkt verge-ben.

IV.1.1) Verfahrensart: Nichtoffenes Verfahren nach VOL/A

IV.1.2) Geplante Anzahl der einzuladenden Be-werber: min. 3, max. 5

Kriterien für die Auswahl der Bewerber: siehe III.2.3: zweistufiges Wertungsver-fahren

IV.2.1) Zuschlagskriterien: siehe Ausschrei-bungsunterlagen

IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftrag-geber: 100 OrgA/IuK-1/Nr.6929/OrgA/IuK-4

IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Teil-nahmeanträge: 16.07.2012, Uhrzeit: 15.30 Uhr, Anschrift: siehe I.1), Anschrift für Teilnahmeanträge

IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an ausgewählte Bewer-ber: 16.08.2012

IV.3.8) Angebotseröffnung: Termin: siehe IV.3.4, Ort: siehe I.1), Anschrift für Angebote

VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsver-fahren:

Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabe-kammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Postfach 606, 91511 Ansbach, (Promenade 27), Tel: 0981/53 1277, Fax: 0981/53 1837

VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen: (Auskünf-te dazu siehe VI.4.1)

Frist zur Anstrengung eines Nachprüf-verfahrens (VI.4.1) gemäß §107 GWB im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge durch den Auftraggeber: 15 Kalendertage nach Eingang der Information des Auftragge-bers beim Bieter/Bewerber (§107 Abs.3 Nr.4 GWB)

Auftragserteilung: gemäß §101a GWB, 15 Tage nach Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle oder 10 Tage nach Absendung der Mitteilung durch die Ver-gabestelle per Fax oder E-Mail

VI.5) Tag der Absendung der Bekanntmachung an das EU-Amtsblatt: 15.06.2012

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Amtsblatt Nürnberg 13 / 27. Juni 2012 221

Vergabe von Arbeiten

Vergaben der Stadtentwässerung und Umweltanalytika) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg,

Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Maschinentechnik (SUN/S-2/M) – Herr Wildenauer – Zi. 4.56, Adolf-Braun-Stra-ße 33, 90429 Nürnberg, Telefon: 0911 231-56 32, Telefax: 0911 231-56 41, E-Mail: [email protected]

b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Ausschreibungsnummer: E22_KW1_NKB1-3_18d) Art des Auftrags: Ausführung von Baulei-

stungene) Ort der Ausführung: Klärwerk 1: Nürnberg,

Adolf-Braun-Straße 55f) Art und Umfang der Leistung Maßnahme: Ertüchtigung der Nachklär-

becken 1–3 Gewerk: VE 4010 Pumpentechnische Einrich-

tung Art der Leistung: Lieferung und Montage von

Pumpen Umfang der Leistung: 8 Stück horizontale Kreiselpumpen,

Q=210 – 625 l/s 4 Stück Drehkolbenpumpen, Q=15 – 50 l/s 2 Stück Tauchmotorpumpen, Q= 10 l/sg) Erbringen von Planungsleistungen: Neinh) Aufteilung in Lose: Neini) Ausführungsfrist

Beginn der Ausführungsfrist: 29.10.2012 Ende der Ausführungsfrist: 31.03.2013

j) Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen

k) Anforderung der Verdingungsunterlagen bei: Anschrift siehe a)

Anforderung bis: 27.07.2012 Auskünfte zum Verfahren und zum tech-

nischen Inhalt erteilt: Anschrift siehe a)l) Entgelt für die Verdingungsunterlagen: Höhe des Entgelts: 30,00 Euro, zu überwei-

sen an: Stadt Nürnberg, Konto 44 10 720, BLZ 760 501 01, Geldinstitut: Sparkasse Nürnberg, IBAN: DE27 7605 0101 0004 4107 20, BIC: SS-KNDE77, Verwendungszweck: Kto 54 091, LV VE 4010 Pumpentechnische Einrichtung

Die Verdingungsunterlagen werden nur über-sandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.

n) Frist für den Eingang der Angebote: Datum: 03.08.2012, Uhrzeit: 09:50o) Anschrift, an die die Angebote zu richten

sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9 – Nebeneingang, 90402 Nürnberg

II.1.1, II.1.5) Bezeichnung und Beschreibung bzw. Gegenstand des Auftrags:

Klärwerk I – Ertüchtigung der Nachklär-becken 1-3: VE 4022 Rohrleitungen und Armaturen Los 2

II.1.2) Art des Bauauftrags: Ausführung Ort der Ausführung: Klärwerk I – Nürn-

berg, Adolf-Braun-Straße 55II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öf-

fentlicher AuftragII.1.8) Aufteilung in Lose: neinII.1.9) Nebenangebote, Änderungsvorschläge

werden berücksichtigt: jaII.2.1) Menge oder Umfang der Leistung: ca. 100 m Rohrleitung DN 1200

in W.Nr. 1.4571 ca. 20 m Rohrleitung DN 1000

in W.Nr. 1.4571 ca. 900 m Rohrleitung DN 50 – DN 500

in W.Nr. 1.4571 einschließlich Form-stücke und Armaturen

13 Stück Absperrklappen DN 1200 mit E-Antrieb

7 Stück Absperrklappen DN 1000 mit E-Antrieb

16 Stück Absperrklappen DN 500 mit E-Antrieb

1 Stück Druckluftbehälter V = 3 m³ 2 Stück Betriebswasserbehälter V = 5 m³II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende

der Auftragsausführung: Ausführungsfrist:

Beginn: 29.10.2012, Ende: 30.04.2013III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:

siehe AusschreibungsunterlagenIII.1.2) Finanzierungs- und Zahlungsbedin-

gungen: siehe AusschreibungsunterlagenIII.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft: Ge-

sellschaft des bürgerlichen Rechts (ge-samtschuldnerisch haftend)

III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Lei-stungsfähigkeit, Mindeststandards, Er-klärungen/Nachweise: In den letzten drei Geschäftsjahren ausgeführte, vergleich-bare Bauleistungen mit Angabe des Auf-traggebers, der Ausführungsarten und der Ausführungszeit.

III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit, Mindest-standards, Erklärungen/Nachweise: Ver-fügbare technische Ausrüstung

IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren nach VOB/A

IV.2.1) Zuschlagskriterien: siehe Ausschrei-bungsunterlagen

IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftrag-geber: E22_KW1_NKB1-3_19

IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt der Aus-schreibungsunterlagen und zusätzlicher Unterlagen:

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p) Das Angebot muss in deutscher Sprache ab-gefasst sein.

q) Teilnehmer am Eröffnungstermin: Bieter und ihre Bevollmächtigten

r) geforderte Sicherheiten: siehe Verdingungs-unterlagen

s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbe-dingungen: gemäß VOB/B §16

t) Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Ge-sellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamt-schuldnerisch haftend)

u) Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters: Die spätere Anforderung von Nachweisen zur Beurteilung der Eignung des Bieters gemäß VOB/A §6 Abs.3 Nr.1 und VOB/A §16 Abs. 1 Nr.2 wird vorbehalten.

v) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 04.09.2012w) Sonstige Angaben: Nachprüfung behaupteter Verstöße: Nach-

prüfungsstelle (§21 VOB/A ): Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach, Tel 0981/53-1746, Fax 0981/53-1739

Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabekam-mer Nordbayern bei der Regierung von Mit-telfranken, Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach, Tel 0981/53-1277, Fax 0981/53-1837

Ausgabe der Vergabeunterlagen: ab 02.07.2012 Verdingungsunterlagen über die eVergabe:

Nach der Registrierung auf der Plattform ‘www.deutsche-evergabe.de’ können die Verdingungsunterlagen gegen ein geringeres Entgelt heruntergeladen werden.

W

I.1) Vergabestelle: Stadt Nürnberg, Stadt-ent wässerung und Umweltanalytik Nürnberg, SUN/S-2/M – Herr Wildenauer – Zi. 4.56, Adolf-Braun-Straße 33. 90429 Nürnberg, Telefon: 0911/231-56 32 Fax: 0911/231-56 41, E-Mail: [email protected], Internet-Adresse (URL): www.sun.nuernberg.de

Anschrift für nähere Auskunft, für Anfor-derung von Unterlagen: siehe oben

Angebote sind zu richten an: Stadt Nürn-berg, Vergabemanagement, Bauhof 9 – Nebeneingang, 90402 Nürnberg

I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers: Lo-kalbehörde

Amtsblatt Nürnberg 13 / 27. Juni 2012 222

Vergabe von Arbeiten

Erhältlich bis: 20.07.2012, Höhe des Ent-geltes: 60,00 EURO

Zahlungsweise: Überweisung, Empfän-ger: Stadt Nürnberg, Kontonummer: 44 10 720, BLZ: 760 501 01, IBAN: DE27 7605 0101 0004 4107 20, BIC: SSKNDE77, Geldinsti-tut: Sparkasse Nürnberg, Verwendungs-zweck: Kto 54 091, LV Rohrleitungen

Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Ein-zahlung vorliegt. Bei Abholung der Unter-lagen ist der Einzahlungsnachweis vorzu-legen. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. Bankspesen gehen zu Lasten des Bewerbers. Bareinzahlungen und Schecks werden nicht angenommen. Ver-dingungsunterlagen über die eVergabe:

Nach der Registrierung auf der Plattform www.deutsche-evergabe.de können die

Verdingungsunterlagen gegen ein gerin-geres Entgelt heruntergeladen werden.

IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Ange-bote: 02.08.2012, Uhrzeit: 09:45, Anschrift: siehe I.1), Anschrift für Angebote

IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 12.10.2012

IV.3.8) Angebotseröffnung: Termin: siehe IV.3.4, Ort: siehe I.1), Anschrift für Angebote

Personen, die bei der Eröffnung anwe-send sein dürfen: Bieter und ihre Bevoll-mächtigten

VI.3) Sonstige Informationen:

Einwendungen und Fragen zu den Verga-beunterlagen werden nur bis 1 Woche vor Angebotseröffnung zugelassen.

VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsver-fahren:

Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabe-kammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Postfach 606, 91511 Ansbach, (Promenade 27), Tel: 0981/53 1277, Fax: 0981/53 1837

VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen: (Auskünf-te dazu siehe VI.4.1)

Frist zur Anstrengung eines Nachprüf-verfahrens (VI.4.1) gemäß §107 GWB im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge durch den Auftraggeber: 15 Kalendertage nach Eingang der Information des Auftragge-bers beim Bieter/Bewerber (§107 Abs.3 Nr.4 GWB)

Auftragserteilung: gemäß §101a GWB, 15 Tage nach Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle oder 10 Tage nach Absendung der Mitteilung durch die Ver-gabestelle per Fax oder E-Mail

VI.5) Tag der Absendung der Bekanntmachung an das EU-Amtsblatt: 26.06.2012

W

Vergabe von Arbeiten der wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen,Öffentliche Ausschreibung nach VOB/ADie Ausschreibungsunterlagen können bei der nachstehend angegebenen Stelle abgeholt wer-den.Abgabe der Leistungsverzeichnisse gegen Gebühr (nur Verrechnungsscheck);bei Versendung der Unterlagen zzgl. 3,00 € für Porto.Neubau einer Kinderkrippe, Herschelplatz 28, 90443 NürnbergBaubeginn: 23.07.2012Fertigstellung: 09. KW 2013Überbaute Fläche: 285 m²Geschosse: Eingeschossig, EG –

ohne UnterkellerungUmbauter Raum: ca. 1.300 m³Nutzfläche: ca. 240 m²Art der Leistung: Gewerkeweise Vergabenach LeistungsbeschreibungFür folgende Gewerke erfolgt die LV-Ausgabe am 28.06.2012 bei: wbg Nürnberg GmbH Immobilien-unternehmen, Glogauer Str. 70, 90473 Nürnberg, Zi. E.35, Tel. 0911/80 04-2 22, Fax: 0911/98 997-2 22Stahlbau- und Schlosserarbeiten Gebühr: 8,00 €Profilstahl für Vordachanlage 200 kgGitterrost Eingangsanlage 4 m²Ausführungszeitraum 01.10.12 – 12.10.12Wärmedämmverbundsystem Gebühr: 8,00 €WDVS 140 mm, WLG 032 280 m²Ausführungszeitraum 08.10.12 – 16.11.12Metallbau- und Verglasungsarbeiten Gebühr: 8,00 €Außen- bzw. Windfangtüranlage mit Isolierglasfüllungen und Seitenteilen 2 StckAusführungszeitraum 01.10.12 – 05.10.12Innenputzarbeiten Gebühr: 8,00 €Wandputz als Kalkgipsputz 650 m²Wandputz als Kalkzementputz 120 m²Ausführungszeitraum 15.10.12 – 26.10.12Zementestricharbeitenarbeiten Gebühr: 8,00 €Abdichtung V60 S4 260 m²

Amtsblatt Nürnberg 13 / 27. Juni 2012 223

Vergabe von Arbeiten

Zementestrich F4 – 70mm 260 m²Ausführungszeitraum 29.10.12 – 02.11.12Angebotseröffnung (Submission) 19.07.2012Heizungsarbeiten Gebühr: 8,00 €1 St. Wärmeerzeuger ca. 15 kW Gas-Brennwert2 St. FBH-Verteilerca. 260 m² Fußbodenheizungca. 65 m Heizungsrohrca. 10m GasleitungSanitärarbeiten Gebühr: 8,00 €4 St. WC (Davon 2 St. Kleinkind WC)2 St. Waschtische1 St. Reihenwaschtisch1 St. Säuglingspflegebecken

1 St. Duschwanne3 St. Durchlauferhitzerca. 180 m Trinkwasserrohrleitungca. 50 m AbwasserrohrLüftungsarbeiten Gebühr: 8,00 €1 St. Lüftungsgerätca. 120m Luftkanäle bis D 250mm4 St. Schalldämpferca. 8 St. Zuluftventileca. 8 St. AbluftventileElektroarbeiten Gebühr: 8,00 e 1 St. Zählverteilungen1 St. Unterverteilungen

ca. 30m Verlegesysteme (Kanäle und Kabelrinnen)ca. 300m Leerrohre (Betondecke und Wand)ca. 4 St. Brandschottsca. 3100m Starkstromleitungenca. 55 St. Installationsgeräte (Schalter, Steckdosen, etc..)ca. 50 St. Beleuchtungskörperca. 1150m SchwachstromleitungAngebotseröffnung (Submission) 26.07.2012Ausführungszeitraum 24.09.12 – 21.02.13Eröffnung der Angebote zum angegebenen Zeit-punkt bei wbg Nürnberg GmbH Immobilienun-ternehmen, Glogauer Str. 70, 90473 Nürnberg.

Amtsblatt Nürnberg 13 / 27. Juni 2012 224

Amtsblatt der Stadt Nürnberg

Inhalt Seite

B 1228 BVerlag und Geschäftsstelle: Stadt Nürnberg, Presse- und Informationsamt, Rathaus, Fünferplatz 2, Zimmer 201, 90403 Nürnberg, Telefon 0911/231-23 72; Anzeigenver- waltung: Presseamt Stadt Nürnberg, Telefon 0911/231-53 19, Druck: WfB, Werkstatt für Behinderte der Stadt Nürnberg gGmbH, Dorfäckerstraße 37, 90427 Nürnberg. Bestellungen können per E-Mail oder schriftlich an die Geschäftsstelle gerichtet wer-den. Preis pro Einzelnummer 2 Euro zuzüglich 1,45 Euro Versandkosten inkl. MwSt.

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Bebauungsplan Nr. 4595 – Beuthener Straße – Öffentl. Auslegung 209

Bebauungsplan Nr. 4595 – Beuthener Straße – Bereichsänderung 209

Bebauungsplan Nr. 4121 – Nordwestl. Altstadt – Öffentl. Auslegung 210

Satzungsänderung Rettungszweckverband 211

Am Pulversee 1, FlNr. 581/3 Gem. Mögeldorf 211

Bessemer Str.17, FlNr. 416, Gem. Großreuth h. d. V. 211

Breslauer Str., FlNr. 146/346 u. a., Gem. Langwasser 212

Dürrenhofstraße 39, FlNr. 99/32, Gem. St. Peter 212

Emmericher Str. 25, Fl.Nr. 261/21, Gem. Ziegelstein 213

Konstanzenstr., Fl.Nr. 249 u. a., Gem. Schweinau 213

Welserstr. 88, FlNr. 117, Gem. Schoppershof 214

Nachruf Mai 2012 214

Vergaben der Stadt Nürnberg 215

Vergaben der SUN 221

Vergabe der WBG 222

Anzeigenschluss

für die nächste

Ausgabe vom

11.07.2012

ist der

05.07.2012

Telefonische Anzeigenbestellung:

0911 6324238