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Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee 11. Jahrgang Nr. 10 Donnerstag, 20.10.2011 Neue Kletterburg für die Kita „Dorfspatzen“ in Langewahl

Amtsblatt - reichenwalde.dereichenwalde.de/amtsblaetter/2011AB10.pdf · Gabriel Kirchberger (Anschrift unbekannt) 01-9590 öffentlich zugestellt. Die vorgenannten Änderungsbescheide

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Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee

11. Jahrgang Nr. 10 Donnerstag, 20.10.2011

Neue Kletterburg für die Kita „Dorfspatzen“ in Langewahl

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Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen 11. Jahrgang Bad Saarow, 20.10.2011 Nr. 10

A Amtliche Bekanntmachungen Seite 1. Bekanntmachungen des Amtes Scharmützelsee 1.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die vom Amtsausschuss des Amtes

Scharmützelsee am 27.09.2011 gefasst wuden 05 1.2. Bekanntmachung der Ordnungsbehördlichen Verordnung des Amtes

Scharmützelsee über weitere Verkaufssonntage aus Anlass von besonderen Ereignissen 06

1.3. Bekanntmachung über eine Öffentliche Versteigerung von Fundsachen 07 2. Bekanntmachungen der Gemeinde Bad Saarow 2.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die vom Haupt- und Finanzausschuss

Bad Saarow am 10.10.2011 gefasst wurden 08 2.2. Bekanntmachung von Änderungsbescheiden vom 06.10.2011 sowie vom

13.10.2011 (rückwirkend ab 2006) 09 2.3. Bekantmachung der 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der

Gemeinde Bad Saarow 10 3. Bekanntmachung der Gemeinde Langewahl 3.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Langewahl am 22.09.2011 gefasst wurden 11 4. Bekanntmachungen der Gemeinde Diensdorf-Radlow 4.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung

Diensdorf-Radlow am 06.10.2011 gefasst wurden 11 4.2. Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit des Entwurfs zur früh-

zeitigen Beteiligung zur 1. und 2. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Überarbeitung der landschaftsplanerischen Bewertung der Gemeinde Diensdorf-Radlow gem. § 3 Abs. 1 BauGB – öffentliche Auslage – 12

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Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen

11. Jahrgang Bad Saarow, 20.10.2011 Nr. 10

5. Bekanntmachungen der Gemeinde Wendisch Rietz 5.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung

Wendisch Rietz am 05.10.2011 gefasst wurden 13 5.2. Schlussbekanntmachung der 11. Änderung der Satzung des Bebauungsplan

Nr. 20 „Wohn- und Erholungspark Scharmützelsee“ der Gemeinde Wendisch Rietz 15

5.3. Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit des Entwurfs der 4.

Änderung des Flächennutzungsplanes und der landschaftsplanerischen Bewertung der Gemeinde Wendisch Rietz gem. § 3 Abs. 2 BauGB - öffentliche Auslage – 16

5.4. Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 14.

Änderung des Bebauungsplanes (BP) Nr. 20 „Wohn- und Erholungspark Scharmützelsee“ und der Begründung der Gemeinde Wendisch Rietz gem. § 3 Abs. 2 BauGB 17

5.5. Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des vor-

habenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB (vBP) Nr. 24 „Dubrower Weg“ und der Begründung der Gemeinde Wendisch Rietz / Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB 18

6. Bekanntmachung der Gemeinde Reichenwalde 6.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung am

26.09.2011 gefasst wurden 19 B Nichtamtliche Bekanntmachungen 1. Informationen der Gemeinde Langewahl 1.1. Information zur Antragstellung auf einen finanziellen Zuschuss für Vereine in der Gemeinde Langewahl 20 1.2. Neubau einer Kletterburg für die Kita „Dorfspatzen“ 21

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Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen

11. Jahrgang Bad Saarow, 20.10.2011 Nr. 10

2. Information über Schießwarnung des Standortältesten Storkow 22 3. Information des Niederlausitzer Studieninstitutes für kommunale

Verwaltung in Beeskow 23

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Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen

11. Jahrgang Bad Saarow, 20.10.2011 Nr. 10

A Amtliche Bekanntmachungen 1. Bekanntmachung des Amtes Scharmützelsee 1.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die vom Amtsausschuss des Amtes

Scharmützelsee am 27.09.2011 gefasst wuden Beschluss-Nr. Inhalt des Beschlusses ___________________________________________________________________________ Öffentlicher Teil 10-010-045/11 Beschluss zur Schaffung einer „Wirtschaftsfördergesellschaft Scharmützelsee“

(Arbeitstitel)

10-400-046/11 Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung – betreffend der Zulassung weiterer Verkaufssonntage aus Anlass von besonderen Ereignissen

10-500-047/11 Beschluss zur Unterstützung für einen regionalen Agenda-21-Prozess

„Zukunftswerkstatt für die Scharmützelseeregion“ Nicht öffentlicher Teil 10-523-048/11 Aufhebung des Beschlusses Nr. 10-523-039/10 Verkauf der Grundstücke in

der Gemarkung Bad Saarow-Pieskow, Flur 20, Flurstücke 357 und 394 mit dazugehörigem Gebäudeteil (ehem. Spreepolymer) im Amtsgewerbepark

10-523-049/11 Beschluss zum Verkauf der Grundstücke in der Gemarkung Bad Saarow-

Pieskow, Flur 20, Flurstücke 357 und 394 mit dazugehörigem Gebäudeteil (ehem. Spreepolymer) im Amtsgewerbepark

Bad Saarow, 28.09.2011 gez. - Siegel - Krappmann Amtsdirektor

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Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen 11. Jahrgang Bad Saarow, 20.10.2011 Nr. 10

1.2. Bekanntmachung der Ordnungsbehördlichen Verordnung des Amtes Scharmützelsee

über weitere Verkaufssonntage aus Anlass von besonderen Ereignissen Ordnungsbehördliche Verordnung des Amtes Scharmützelsee über weitere Verkaufssonntage aus Anlass von besonderen Ereignissen

Aufgrund des § 5 Abs.1 Gesetz zur Neuordnung der Ladenöffnungszeiten im Land Brandenburg vom 27.11.2006, geändert durch das Gesetz zur Änderung des Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz vom 20.12.2010, Art.1 Brandenburgisches Ladenöffnungsgesetz (BbgLöG) erlässt der Amtsdirektor des Amtes Scharmützelsee, als örtliche Ordnungsbehörde, für das Gebiet des Amtes Scharmützelsee folgende ordnungsbehördliche Verordnung: § 1 Weitere Verkaufssonntage Abweichend von § 3 Abs.2 Nr.1 Ladenöffnungsgesetz dürfen im Amtsbereich des Amtes Scharmützelsee Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen von 13 Uhr bis 20 Uhr geöffnet sein.

• Sonntag, den 04.12.2011 – Adventsmarkt / Bad Saarow § 2 Beschäftigungszeiten Bei der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer aufgrund dieser Verordnung ist der § 10 Ladenöffnungsgesetz zu beachten. § 3 Inkrafttreten Diese ordnungsbehördliche Verordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft. § 4 Außerkrafttreten Gleichzeitig tritt die ordnungsbehördliche Verordnung über weitere Verkaufssonntage aus Anlass von besonderen Ereignissen (Beschluss-Nr.10-400-042/11 vom 31.05.2011 veröffentlich am 23.06.2011 im Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee 11. Jahrgang Nr. 6) außer Kraft. Bad Saarow, den 11.10.2011 gez. - Siegel - Krappmann Amtsdirektor

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Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen 11. Jahrgang Bad Saarow, 20.10.2011 Nr. 10

1.3. Bekanntmachung über ein Ööffentliche Versteigerung von Fundsachen

Ö f f e n t l i c h e V e r s t e i g e r u n g

Das Amt Scharmützelsee versteigert nicht abgeholte Fundsachen am am: Mittwoch, dem 02. November 2011

um: 10:30 Uhr Ort: Amt Scharmützelsee

Forsthausstraße 04 15526 Bad Saarow

Versteigert werden unter anderem 8 Fahrräder ( 4 Damenfahrräder, 3 Herrenfahrräder und 1 Kinderfahrrad) sowie diverse Kleinstsachen ( u.a. eine Damenbrille, eine Damenuhr, ein Taschencomputer, u.v.m ). Die Fundsachen können jeweils 30 Minuten vor Beginn der Versteigerung besichtigt werden. Geboten wird per Handzeichen und die letzte gehobene Hand erhält den Zuschlag. Direkt nach der Erteilung des Zuschlags ist die ersteigerte Sache an der Kasse bar zu bezahlen und kann mittels der ausgehändigten Quittung im Lager abgeholt werden. Die zugeschlagenen Fundsachen werden nur gegen Barzahlung ausgehändigt. Bad Saarow, 17.10.2011 gez. Krappmann Amtsdirektor

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Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen

11. Jahrgang Bad Saarow, 20.10.2011 Nr. 10

2. Bekanntmachungen der Gemeinde Bad Saarow 2.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die vom Haupt- und Finanzausschuss

Bad Saarow am 10.10.2011 gefasst wurden Beschluss-Nr. Inhalt des Beschlusses Nicht öffentlicher Teil 11-523-H 047/11 Beschluss zum Verkauf des Flurstücks 269 der Flur 6 in der Gemarkung Bad

Saarow-Pieskow mit einer Größe von 85 m² 11-523-H 048/11 Beschluss zum Verkauf des Flurstücks 270 der Flur 6 in der Gemarkung Bad

Saarow-Pieskow mit einer Größe von 433 m² Bad Saarow, 11.10.2011 gez. - Siegel - Krappmann Amtsdirektor

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Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen

11. Jahrgang Bad Saarow, 20.10.2011 Nr. 10

2.2. Bekanntmachung von Änderungsbescheiden vom 06.10.2011 sowie vom

13.10.2011 (rückwirkend ab 2006) Laut § 1 und § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 12.08.2005 in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 122 Abgabenordnung des Landes Brandenburg in der derzeit gültigen Fassung, werden die Änderungsbescheide vom 06.10.2011 und 13.10.2011 an Herrn Gabriel Kirchberger (Anschrift unbekannt) 01-9590 öffentlich zugestellt. Die vorgenannten Änderungsbescheide sind in der Zeit vom 20.10.2011 bis einschließlich 03.11.2011 im Bauamt sowie im Steueramt des

Amtes Scharmützelsee

Forsthausstraße 4 15526 Bad Saarow zu den Öffnungszeiten Dienstag von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr Donnerstag von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr einzusehen. Sie gelten nach § 10 Abs. 2 VwZG in der jeweils gültigen Fassung am 04.11.2011 als öffentlich zugestellt. Laut § 70 VwGO Abs. 1 beträgt die Widerspruchsfrist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist erlangen die o.g. Änderungsbescheide ihre Rechtswirksamkeit.

Bad Saarow, 17.10.2011

gez. - Siegel - Krappmann Amtsdirektor

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Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen

11. Jahrgang Bad Saarow, 20.10.2011 Nr. 10

2.3. Bekanntmachung der 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der

Gemeinde Bad Saarow

1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Bad Saarow

Aufgrund der §§ 3, 4 und 28 Abs. 2 Nr. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Saarow in ihrer Sitzung am 17.10.2011 folgende 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung beschlossen:

§ 1 – Änderung

Im §10 Abs. 5 Satz1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Gemeinde Bad Saarow vom 23.02.2009 wird die Bezeichnung

Dorfstraße/Ecke Diensdorfer Straße (Parkplatz)

gestrichen und durch die Bezeichnung Diensdorfer Straße (neben der Bushaltestelle „Bahnhofstraße“) ersetzt.

§ 2 – Inkrafttreten Die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Bad Saarow tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Bad Saarow, den 18.10.2011 gez. Krappmann - Siegel - Amtsdirektor

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Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen

11. Jahrgang Bad Saarow, 20.10.2011 Nr. 10

3. Bekanntmachung der Gemeinde Langewahl 3.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Langewahl am 22.09.2011 gefasst wurden

Beschluss-Nr. Inhalt des Beschlusses

__________________________________________________________________________________

Öffentlicher Teil

04-565-062/11 Beschluss zur Sanierung Dächer Gemeindehaus Langewahl und Feuerwehr Bad Saarow, 23.09.2011 gez. - Siegel - Krappmann Amtsdirektor

4. Bekanntmachungen der Gemeinde Diensdorf-Radlow 4.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung

Diensdorf-Radlow am 06.10.2011 gefasst wurden

Beschluss-Nr. Inhalt des Beschlusses ___________________________________________________________________________

Öffentlicher Teil

06-561-103/11 Billigungs- und Auslagenbeschluss des Entwurfs zur 1. und 2. Änderung des Flächennutzungsplan (FNP), Stand 09/2011, der Gemeinde Diensdorf-Radlow / frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemä´ß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Nicht öffentlicher Teil

06-523-104/11 Abschluss eines Pachtvertrages für eine Teilfläche des Flurstückes 279, Flur 2, Gemarkung Diensdorf, gelegen in Diensdorf-Radlow, Bergstraße 24 Bad Saarow, 12.10.2011 gez. Krappmann - Siegel – Amtsdirektor

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Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen 11. Jahrgang Bad Saarow, 20.10.2011 Nr. 10

4.2. Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit des Entwurfs zur früh-

zeitigen Beteiligung zur 1. und 2. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Überarbeitung der landschaftsplanerischen Bewertung der Gemeinde Diensdorf-Radlow gem. § 3 Abs. 1 BauGB – öffentliche Auslage –

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Diensdorf-Radlow in der Sitzung am 06.10.2011 gefasste Billigungs- und Auslagebeschluss, Beschluss – Nr. 06- 561- 103/11, zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden des Entwurfs zur 1. und 2.Änderung des Flächennutzungsplanes mit den integrierten flächennutzungsrelevanten Darstellungen des Landschaftsplanes für das Gebiet der Gemarkung Diensdorf - Radlow und der Entwurf des Erläuterungsberichtes dazu liegen in der Zeit

vom 07.11.2011 bis zum 09.12.2011 im Amt Scharmützelsee in Bad Saarow, Forsthausstrasse 4, im Bauamt, Zimmer 008, während folgender Zeiten zu jedermann Einsicht öffentlich aus: Mo / Di / Mi von 08.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr Do 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr Fr 08.00 Uhr – 12.00 Uhr Während dieser Auslegungszeit können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Des Weiteren wird den Bürgern im Rahmen des öffentlichen Auslegungsverfahrens während der Dienstzeiten auch Gelegenheit zur Erörterung gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass im Planverfahren wesentliche umweltbezogene Schutzgüter nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB behandelt werden. Darin wird auf die wesentlichen Belange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB, wie aktuelle Flächennutzung, Naturraum u. Relief, Geologie, Wasser, Boden, Luftqualität, Arten u. Biotope, Tierwelt, Landschaftsbild, Bewertung der Eingriffe und daraus folgenden Schlussfolgerungen, eingegangen.

Bad Saarow, den 14.10.2011 gez. - Siegel - Krappmann Amtsdirektor

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Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen

11. Jahrgang Bad Saarow, 20.10.2011 Nr. 10

5. Bekanntmachungen der Gemeinde Wendisch Rietz 5.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung

Wendisch Rietz am 05.10.2011 gefasst wurden

Beschluss- Nr. Inhalt des Beschlusses

___________________________________________________________________________ Öffentlicher Teil 09-561-182/11 Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 12. Änderung nach § 13 a BauGB der Satzung des Bebauungsplan Nr. 20 „Wohn- und Erholungspark Scharmützelsee“ der Gemeinde Wendisch Rietz, Flur 2, Flst. 658 -660, Baufeld Straße Am Hafen 09-561-183/11 Beschluss zur Einleitung eines Änderungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 20 „Wohn- und Erholungspark Scharmützelsee“ der Gemeinde Wendisch Rietz, Flur 2, Flst. 1203 und 1376, Gemarkung Wendisch Rietz (14. einfache Änderung gem. § 13 a BauGB / Straße Am Hafen) 09-561-184/11 Abwägungs- und Feststellungsbeschluss zur 3. Änderung des Feststellungsbeschlusses zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Wendisch Rietz, Gemarkung Wendisch Rietz 09-561-185/11 Billigungs- und Auslagebeschluss des Entwurfs der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP), Stand 09/2011, der Gemeinde Wendisch Rietz; Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden, Beschluss zur Änderung des Bauleitplanverfahren gem. § 13 BauGB (einf. Verf.) 09-561-186/11 Billigungs- und Auslagebeschluss des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplan (vBP) Nr. 24 „Dubrower Weg“, Stand 09/2011, der Gemeinde Wendisch Rietz / Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden / Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 1, Flst. 33, 36/1, 36/5, 36/6, 36/7, 36/8 Tlfl., 37, 39, 40, 41, 42/1-4, 43, 281 und 282 09-561-187/11 Abwägungs- und Feststellungsbeschluss zur 2. Änderung des Feststellungsbeschlusses zum Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Wendisch Rietz / Gemarkung Wendisch Rietz 09-567-188/11 Beschluss für überplanmäßige Ausgaben bei den Energiekosten der

Straßenbeleuchtung 09-452-189/11 Zuschuss für Veranstaltungen 09-452-190/11 Beschluss zum Antrag auf Zuschuss für Kinder- und Jugendarbeit 2011 des

Seesportclub Wendisch Rietz e.V. 09-452-191/11 Beschluss zum Antrag auf finanzielle Unterstützung des Anglervereins Wendisch

Rietz e.V. 09-565-192/11 Protokollbeschluss zur Finanzierung der Planungskosten des Wasserwanderrastplatzes

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Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen 11. Jahrgang Bad Saarow, 20.10.2011 Nr. 10

Nicht öffentlicher Teil

09-523-193/11 Beschluss zum Verkauf einer Teilfläche des Grundstückes, Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 02, Flurstück 1011 gelegen in 15864 Wendisch Rietz, Hauptstraße 37 Bad Saarow, 06.10.2011 gez. - Siegel - Krappmann Amtsdirektor

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Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen 11. Jahrgang Bad Saarow, 20.10.2011 Nr. 10

5.2. Schlussbekanntmachung der 11. Änderung der Satzung des Bebauungsplan

Nr. 20 „Wohn- und Erholungspark Scharmützelsee“ der Gemeinde Wendisch Rietz

Betr.: Herstellung der Rechtskraft der 11. Änderung der Satzung des Bebauungsplan Nr. 20 „Wohn- und Erholungspark Scharmützelsee“ der Gemeinde Wendisch Rietz als fortgeltender Plan der Gemeinde Wendisch Rietz für den Bereich der Flur 2, Flurstücke 1395 u. 1402, Gemarkung Wendisch Rietz (Str. Am Schilfhaus )

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wendisch Rietz hat in der Sitzung am 31.08.2011 mit Beschluss- Nr. 09–561–172/11 die 11. Änderung der Satzung des Bebauungsplan Nr. 20 „Wohn- und Erholungspark Scharmützelsee“ als Satzung beschlossen. Bestandteile der Satzung bilden Teil A (Plan) und Teil B (Textteil). Die Begründung wurde gebilligt. Beides hat der Gemeinde Wendisch Rietz zur Beschlussfassung vorgelegen. Die Satzung wird hiermit bekannt gemacht. Die 11. Änderung zur Satzung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Wohn- und Erholungspark Scharmützelsee“ tritt mit der Veröffentlichung in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung dazu ab diesem Tag im Amt Scharmützelsee, Forsthausstraße 4, Bad Saarow, Zimmer 013, während der Dienststunden Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr einsehen. Eine Verletzung der in § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs.1 BauGB). Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung dieses Bebauungsplanes über das Erlöschen von Entschädigungs -ansprüchen wird hingewiesen. Bad Saarow, den 14.10.2011 gez. - Siegel - Krappmann Amtsdirektor

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Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen 11. Jahrgang Bad Saarow, 20.10.2011 Nr. 10

5.3. Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit des Entwurfs der 4.

Änderung des Flächennutzungsplanes und der landschaftsplanerischen Bewertung der Gemeinde Wendisch Rietz gem. § 3 Abs. 2 BauGB - öffentliche Auslage –

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Wendisch Rietz in der Sitzung am 05.10.2011 mit Beschluss - Nr. 09 – 561 – 185/11 gebilligte Entwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den integrierten flächennutzungsrelevanten Darstellungen des Landschaftsplanes für das Gebiet der Gemarkung Wendisch Rietz und der Entwurf des Erläuterungsberichtes dazu liegen in der Zeit

vom 07.11.2011 bis zum 09.12.2011 im Amt Scharmützelsee in Bad Saarow, Forsthausstrasse 4, im Bauamt, Zimmer 008, während folgender Zeiten zu jedermann Einsicht öffentlich aus: Mo / Di / Mi von 08.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr Do 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr Fr 08.00 Uhr – 12.00 Uhr Während dieser Auslegungszeit können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Des Weiteren wird den Bürgern im Rahmen des öffentlichen Auslegungsverfahrens während der Dienstzeiten auch Gelegenheit zur Erörterung gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass im Planverfahren wesentliche umweltbezogene Schutzgüter nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB behandelt werden. Darin wird auf die wesentlichen Belange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB, wie aktuelle Flächennutzung, Naturraum u. Relief, Geologie, Wasser, Boden, Luftqualität, Arten u. Biotope, Tierwelt, Landschaftsbild, Bewertung der Eingriffe und daraus folgenden Schlussfolgerungen, eingegangen.

Bad Saarow, den 12.10.2011 gez. - Siegel - Krappmann Amtsdirektor

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Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen 11. Jahrgang Bad Saarow, 20.10.2011 Nr. 10

5.4. Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 14.

Änderung des Bebauungsplanes (BP) Nr. 20 „Wohn- und Erholungspark Scharmützelsee“ und der Begründung der Gemeinde Wendisch Rietz gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Wendisch Rietz in der Sitzung am 05.10.2011 mit Beschluss - Nr. 09 – 561 – 183/11 gebilligte Entwurf der 14. einfachen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Wohn- und Erholungspark Scharmützelsee„ für die Grundstücke in der Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 2, Flurstück 1203 u. 1376 und der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit

vom 07.11.2011 bis zum 09.12.2011 im Amt Scharmützelsee in Bad Saarow, Forsthausstraße 4, im Bauamt, Zimmer 008, während der Dienstzeit zu jedermann Einsicht öffentlich aus: Mo/ Die/ Mi von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr Do 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr Fr 8.00 Uhr – 12.00 Uhr Das Änderungsverfahren wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB durchgeführt. Da die Gemeindevertretung entschieden hat, das beschleunigte Verfahren anzuwenden, wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 u. § 4 Abs. 1 BauGB und von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 einschl. Umweltbericht abgesehen. Während dieser Auslegungszeit können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Des Weiteren wird den Bürgern im Rahmen des öffentlichen Auslegungsverfahrens während der Dienstzeiten auch Gelegenheit zur Erörterung gegeben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Bad Saarow, den 12.10.2011

gez. - Siegel - Krappmann Amtsdirektor

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Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen

11. Jahrgang Bad Saarow, 20.10.2011 Nr. 10

5.5. Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des vor-

habenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB (vBP) Nr. 24 „Dubrower Weg“ und der Begründung der Gemeinde Wendisch Rietz / Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Wendisch Rietz in der Sitzung am 05.10.2011 mit Beschluss - Nr. 09 – 561 – 186/11 gebilligte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 24 „Dubrower Weg „ für die Grundstücke in der Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 1, Flurstücke 33, 36/1, 36/5-7, 36/8 Tlfl., 37, 39-41, 42/1-4, 43, 281 u. 282 und der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit

vom 07.11.2011 bis zum 09.12.2011 im Amt Scharmützelsee in Bad Saarow, Forsthausstraße 4, im Bauamt, Zimmer 008, während der Dienstzeit zu jedermann Einsicht öffentlich aus: Mo/ Die/ Mi von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr Do 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr Fr 8.00 Uhr – 12.00 Uhr Das Verfahren wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB durchgeführt. Da die Gemeindevertretung entschieden hat, das Verfahren gem. § 13 a BauGB anzuwenden, wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 u. § 4 Abs. 1 BauGB und von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 einschl. Umweltbericht abgesehen. Während dieser Auslegungszeit können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und, bei Aufstellung eines Bebauungsplans, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Des Weiteren wird den Bürgern im Rahmen des öffentlichen Auslegungsverfahrens während der Dienstzeiten auch Gelegenheit zur Erörterung gegeben. Bad Saarow, den 13.10.2011

gez. - Siegel - Krappmann Amtsdirektor

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Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen 11. Jahrgang Bad Saarow, 20.10.2011 Nr. 10

6. Bekanntmachung der Gemeinde Reichenwalde 6.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung am

26.09.2011 gefasst wurden

Beschluss-Nr. Inhalt des Beschlusses

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Öffentlicher Teil

12-200-069/11 Aufhebung Beschluss Nr. 12-200-059/11 vom 07.06.2011 (Haushaltssatzung 2011) 12-200-070/11 Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Reichenwalde für das Haushaltsjahr 2011

Bad Saarow, 29.09.2011 gez. - Siegel - Krappmann Amtsdirektor

- Ende des öffentlichen Teils -

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Teil 2 – Nichtamtliche Bekanntmachungen 11. Jahrgang Bad Saarow, 20.10.2011 Nr. 10

1. Informationen der Gemeinde Langewahl 1.1. Information zur Antragstellung auf einen finanziellen Zuschuss für Vereine in der Gemeinde Langewahl Vereine und Interessengruppen, die in der Gemeinde Langewahl ansässig sind, können einen Antrag auf finanziellen Zuschuss über die Gemeinde Langewahl stellen. Die Anträge sollten möglichst bis

zum 31.12. des Vorjahres

gestellt werden. Der Antrag ist schriftlich, unter Angabe des Verwendungszweckes, an das Amt Scharmützelsee, Forsthausstr. 4, 15526 Bad Saarow, bzw. an die ehrenamtliche Bürgermeisterin der Gemeinde Langewahl, Chausseestr. 33, 15518 Langewahl, zu richten. Ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird, entscheidet die Gemeindevertretung Langewahl. Ein genereller Anspruch auf Förderung besteht nicht.

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Teil 2 – Nichtamtliche Bekanntmachungen 11. Jahrgang Bad Saarow, 20.10.2011 Nr. 10

1.2. Neubau einer Kletterburg für die Kita „Dorfspatzen“

In der Kita „Dorfspatzen“ wurde durch den Träger, das Amt Scharmützelsee“, eine neue Kletterburg für ca. 8.500,00 € angeschafft.

Die offizielle Eröffnung erfolgte natürlich mit Kindersekt und bei strahlendem Sonnenschein. Im Anschluss nahmen die Kinder das neue Spielgerät sofort in Beschlag.

Mutig kletterten sie, ob es an der Kletterwand oder an der Netzleiter war. Jedenfalls bewiesen die Kinder viel Geschick und waren voller Freude dabei. Großen Spaß hatten sie dann auch beim Herunterrutschen.

Für die Kinder unserer Einrichtung ist dieses Spielgerät eine wertvolle Errungenschaft. Das Team der Einrichtung möchte sich herzlich bedanken.

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Teil 2 – Nichtamtliche Bekanntmachungen 11. Jahrgang Bad Saarow, 20.10.2011 Nr. 10

2. Information über Schießwarnung des Standortältesten Storkow

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Teil 2 – Nichtamtliche Bekanntmachungen 11. Jahrgang Bad Saarow, 20.10.2011 Nr. 10

3. Information des Niederlausitzer Studieninstitutes für kommunale

Verwaltung in Beeskow

Berufsbegleitende Fortbildung Wenn Sie eine Verwaltungsausbildung anstreben und bereits eine (zumindest befristete) Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung nachweisen können, haben Sie die Möglichkeit

- berufsbegleitend - einen Abschluss zu erlangen. Sie können:

a) den Angestelltenlehrgang I besuchen (vergleichbar Berufsausbildung Verwaltungsfachangestellte/r)

b) aufbauend auf dem Angestelltenlehrgang I bzw. der Ausbildung

Verwaltungsfachangestellte/r den Abschluss zum Verwaltungsfachwirt erlangen. Ggf. haben Sie einen Anspruch auf eine finanzielle Förderung durch das Erwachsenenbildungswerk?! Der Unterricht findet mittwochs und freitags von 17.00 bis 20.15 Uhr und samstags von 8.00 bis 13.15 Uhr statt. Unterrichtsorte werden Beeskow und/oder Lübben sein. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gern Frau Grönke unter Tel.: (03366) 5208-15. Weitere Informationen zu den Lehrgängen (inkl. Kosten) / Fördermitteln finden Sie auch auf der Homepage unter: www.studieninstitut-beeskow.de.

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Impressum/Bezugsmöglichkeiten -/bedingungen

Impressum: Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee

Herausgeber: Amt Scharmützelsee Der Amtsdirektor Forsthausstraße 04 15526 Bad Saarow Tel. 033631 45-141 oder 45-124 Fax: 033631 45-1811

Redaktion: Hauptamt

Erscheinen: Erscheint nach Bedarf

Möglichkeiten und Bedingungen für den Bezug des "Amtsblattes Scharmützelsee"

1. Das Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee liegt aus im Amt Scharmützelsee Forsthausstraße 4 15526 Bad Saarow Amtsverwaltung, Zimmer 111

2. Im Internet: www.amt-scharmuetzelsee.de/Amt/Amtsblätter

3. Bei Abholung im Amt Scharmützelsee, Forsthausstraße 4, 15526 Bad Saarow, Hauptamt (Zimmer 111 oder 112) erfolgt die Abgabe kostenlos.

4. Die Zusendung erfolgt gegen Erstattung der Kosten für Auslagen.

Sprechzeiten des Amtes ScharmützelseeSprechzeiten des Amtes ScharmützelseeSprechzeiten des Amtes ScharmützelseeSprechzeiten des Amtes Scharmützelsee Dienstag 09:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr –––– 12:00 Uhr und 13:00 Uhr 12:00 Uhr und 13:00 Uhr 12:00 Uhr und 13:00 Uhr 12:00 Uhr und 13:00 Uhr –––– 16:00 Uhr 16:00 Uhr 16:00 Uhr 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr –––– 12:00 Uhr und 13:00 Uhr 12:00 Uhr und 13:00 Uhr 12:00 Uhr und 13:00 Uhr 12:00 Uhr und 13:00 Uhr –––– 18:00 Uhr 18:00 Uhr 18:00 Uhr 18:00 Uhr oder nach Vereinbarungoder nach Vereinbarungoder nach Vereinbarungoder nach Vereinbarung ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ EEEE----Mail Mail Mail Mail post@amtpost@amtpost@amtpost@amt----scharmuetzelsee.descharmuetzelsee.descharmuetzelsee.descharmuetzelsee.de Internet Internet Internet Internet www.amtwww.amtwww.amtwww.amt----scharmuetzelsee.descharmuetzelsee.descharmuetzelsee.descharmuetzelsee.de