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Sachsen-Anhalt Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Landesbericht über die Bestandsaufnahme der Gewässer nach Artikel 5 Wasserrahmenrichtlinie 31.03.2005

Analyse der Merkmale für den KOR Saale · Abb. 2.1.4: Wasserstraßenkreuz Magdeburg: eine Verbindung zwischen Elbe und Weser 9 Abb. 4.1.1-1: Die Ohre im gleichnamigen Bearbeitungsgebiet

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Sachsen-AnhaltMinisterium für Landwirtschaft

und Umwelt

Sachsen-AnhaltMinisterium für Landwirtschaft

und Umwelt

Landesbericht über die Bestandsaufnahme der Gewässer nach Artikel 5 Wasserrahmenrichtlinie

31.03.2005

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II

Inhaltsverzeichnis Tabellenverzeichnis VII Abkürzungsverzeichnis IX Verzeichnis der Tabellen im Anhang 1 XI Verzeichnis der Karten im Anhang 2 XII 1 Einführung 1 1.1 Vorgehensweise 3 2 Beschreibung des Landes Sachsen-Anhalt (Anh. I WRRL) 5 3 Zuständige Behörden (Anh. I i WRRL) 13 4 Analyse der Merkmale der Flussgebietseinheit und Überprüfung

der Umweltauswirkungen menschlicher Tätigkeiten

(Artikel 5 Anh. II WRRL) 13 4.1 Oberflächengewässer (Anh. II 1 WRRL) 13 4.1.1 Beschreibung der Typen von Oberflächenwasserkörpern 15 4.1.2 Typspezifische Referenzbedingungen und höchstes ökologisches

Potenzial (Anh. II 1.3 i bis iii und v bis vi WRRL) 19 4.1.3 Bezugsnetz für Gewässertypen mit sehr gutem ökologischen Zustand

(Anh. II 1.3 iv WRRL) 21 4.1.4 Vorläufige Ausweisung künstlicher und erheblich veränderter

Oberflächenwasserkörper (Anh. II 1.2 WRRL) 22 4.1.5 Belastungen der Oberflächenwasserkörper (Anh. II 1.4 WRRL) 27 4.1.5.1 Signifikante punktuelle Schadstoffquellen (Anh. II 1.4 WRRL) 27 4.1.5.2 Signifikante diffuse Schadstoffquellen (Anh. II 1.4 WRRL) 29 4.1.5.3 Signifikante Wasserentnahmen (Anh. II 1.4 WRRL) 31 4.1.5.4 Signifikante Abflussregulierungen (Anh. II 1.4 WRRL) 32 4.1.5.5 Signifikante morphologische Veränderungen (Anh. II 1.4) 37 4.1.5.6 Einschätzung sonstiger signifikanter anthropogener Belastungen

(Anh. II 1.4 WRRL) 40 4.1.5.7 Einschätzung der Bodennutzungsstrukturen (Anh. II 1.4 WRRL) 40 4.1.6 Beurteilung der Auswirkungen signifikanter Belastungen und

Ausweisung der Oberflächenwasserkörper, bei denen die

Zielerreichung unklar oder unwahrscheinlich ist (Anh. II 1.5 WRRL) 42 4.2 Grundwasser (Anh. II 2 WRRL) 48 4.2.1 Lage und Grenzen der Grundwasserkörper (Anh. II 2.1 WRRL) 48 4.2.2 Beschreibung der Grundwasserkörper 49

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III

4.2.3 Belastungen, denen die Grundwasserkörper ausgesetzt sein können 50 4.2.3.1 Diffuse Schadstoffquellen (Anh. II 2.1 und evtl. 2.2 WRRL) 50 4.2.3.2 Punktuelle Schadstoffquellen (Anh. II 2.1 und evtl. 2.2 WRRL) 51 4.2.3.3 Mengenmäßige Belastung (Entnahmen und künstliche

Anreicherungen, Anh. II 2.1 und 2.2 WRRL) 53 4.2.3.4 Sonstige anthropogene Einwirkungen 57 4.2.4 Charakteristik der Deckschichten (Anh. II 2.1 und 2.2 WRRL) 57 4.2.5 Direkt grundwasserabhängige Oberflächengewässer- und

Landökosysteme (Anh. II 2.1 und 2.2 WRRL) 60 4.2.6 Ausweisung der Grundwasserkörper, bei denen die Zielerreichung

unklar / unwahrscheinlich ist (Anh. II 2.1 und 2.2 WRRL) 60 4.2.7 Prüfung der Auswirkungen von Veränderungen des

Grundwasserspiegels (Anh. II 2.4 WRRL) 62 4.2.8 Prüfung der Auswirkungen der Verschmutzung auf die Qualität des

Grundwassers (Anh. II 2.5 WRRL) 63 5 Wirtschaftliche Analyse der Wassernutzung (Anhang III) 65 5.1 Wirtschaftliche Bedeutung der Wassernutzungen 64

5.1.1 Allgemeine Beschreibung der Flussgebieteinheit 64

5.1.2 Wassernutzungen 66

5.1.2.1 Wasserentnahme 66

5.1.2.2 Abwassereinleitungen 67

5.1.2.3 Sonstige Wassernutzungen 68

5.1.3 Sozioökonomische Daten der Wassernutzer 68

5.2 Baseline-Szenario 69

5.2.1 Entwicklung des Wasserdargebotes 70

5.2.2 Baseline-Szenario in der öffentlichen Wasserversorgung - Private

Haushalte 70

5.2.3 Baseline-Szenario in der kommunalen Abwasserbeseitigung - Private

Haushalte 71

5.3 Kostendeckungsgrad 74

5.4 Kosteneffizienz von Maßnahmen und Maßnahmenkombinationen 74

5.5 Weitere zukünftige Arbeiten 74

6 Verzeichnis der Schutzgebiete (Anh. IV WRRL) 76 6.1 Trinkwasserschutzgebiete (Anh. IV i WRRL) 76 6.2 Gebiete zum Schutz wirtschaftlich bedeutender aquatischer Arten

(Anh. IV ii WRRL) 77 6.3 Erholungsgewässer (Badegewässer) (Anh. IV iii WRRL) 77

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IV

6.4 Nährstoffsensible Gebiete (nach Kommunalabwasser- und

Nitratrichtlinie) (Anh. IV iv WRRL) 78 6.5 Vogelschutz- und FFH-Gebiete (Anh. IV v WRRL) 78 6.6 Fisch- und Muschelgewässer (Anh. IV v WRRL) 80 7 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen 81 Literaturverzeichnis 83 Glossar 85 Bildnachweis 87

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Abbildungsverzeichnis Abb. 1.-1: Lage Sachsen-Anhalts in den Flusseinzugsgebieten Deutschlands 2 Abb. 1.1.-1: Überblick über die Flusseinzugsgebiete in Deutschland und der

Lage von Sachsen- Anhalt 4 Abb. 2.1-1: Elbeverlauf 5 Abb. 2.1-2: Elbe entlang des Biosphärenreservates- Mittlere Elbe 6 Abb. 2.1-3: Saaletal bei Bad Kösen mit Blick zur Rudelsburg und Burg Saaleck 7 Abb. 2.1.4: Wasserstraßenkreuz Magdeburg: eine Verbindung zwischen Elbe

und Weser 9 Abb. 4.1.1-1: Die Ohre im gleichnamigen Bearbeitungsgebiet entspricht dem Typ

15 „Sand- und lehmgeprägte Tieflandflüsse“ 16

Abb. 4.1.1-2: Tagebaurestsee Goitzsche während der Flutung im Jahr 2000,

Standgewässertyp 99 (künstliches Standgewässer) 18

Abb. 4.1.4-1: Natürliches Gewässer entlang der Elbe 23 Abb. 4.1.4-2: Schema zur Ausweisung künstlicher Oberflächenwasserkörper 23 Abb. 4.1.4-3: Der Mittellandkanal (hier bei Magdeburg) ist ein künstliches

Gewässer 24 Abb. 4.1.4-4: Schema zur vorläufigen Ausweisung erheblich veränderter

Oberflächenwasserkörper 25 Abb. 4.1.4-5: Vorläufig als erheblich verändert ausgewiesener

Oberflächenwasserkörper (Telzgraben bei Dahlenwarsleben) 26 Abb. 4.1.5.1-1: Kläranlage Magdeburg-Gerwisch 28 Abb. 4.1.5.4-1: Stauwehr für die Zuckerfabrik Salzwedel 33 Abb. 4.1.5.4-2: Beispiel für Fischtreppen in der Milde bei Kalbe 34 Abb. 4.1.5.4-3: Alandabschlussbauwerk 35 Abb. 4.1.5.4-4: Rappbodetalsperre 35 Abb. 4.1.5.5-1: Struktur der Fließgewässer im Land Sachsen- Anhalt 39 Abb. 4.1.5.7-1: Flächennutzung im Land Sachsen-Anhalt 41 Abb. 4.1.6-1: Gewässergüte (Saprobie) im Land Sachsen-Anhalt 44 Abb. 4.1.6-2: Zielerreichung der Fließgewässerwasserkörper im Land Sachsen-

Anhalt Standgewässerwasserkörper 47 Abb. 4.1.6-3: Zielerreichung der Standgewässerwasserkörper im Land Sachsen-

Anhalt 47 Abb. 4.1.6-4: Zielerreichung der Oberflächenwasserkörper im Land Sachsen-

Anhalt 48 Abb. 4.2.3.2-1: Deponie bei Freyburg im Koordinierungsraum Saale 52

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VI

Abb. 4.2.3.3-1: Mittlere jährliche Grundwasserneubildung im Land Sachsen-

Anhalt 55

Abb. 4.2.4-1: Schutzwirkung der Grundwasserdeckschichten im Land

Sachsen-Anhalt 59

Abb. 4.2.6-1: Zielerreichung der Grundwasserkörper im Land Sachsen-Anhalt 63

Abb. 5.1.1-1: Prozentuale Anteile der Flächennutzungen in Sachsen-Anhalt

(Datenquelle ATKIS – Statistisches Landesamt) 66

Abb. 5.2.3-1: Baseline-Szenario der Frachtentwicklung im Jahr 2015 für den

Parameter CSB 72

Abb. 5.2.3-2 : Baseline-Szenario der Frachtentwicklung im Jahr 2015 für den

Parameter Nges, anorg 73

Abb. 5.2.3-3: Baseline-Szenario der Frachtentwicklung im Jahr 2015 für den

Parameter Pges 73

Abb. 6.3-1: Arendsee im Koordinierungsraum Mittlere Elbe-Elde

(ausgewiesenes Badegewässer) 78 Abb. 6.6-1: Fischgewässer im Koordinierungsraum Mittlere Elbe-Elde (Milde-

Biese-Aland mit 99,3 km Fließlänge) 80

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VII

Tabellenverzeichnis Tab. 2.1-1: Darstellung von Wasserkörpern und Niederschlagshöhen

im Land Sachsen-Anhalt 8

Tab. 2.1-2: Bevölkerungsdaten im Land Sachsen-Anhalt 10

Tab. 2.1-3: Allgemeine Beschreibung des Landes Sachsen-Anhalt 11

Tab. 2.1-4: Maßgebliche hydrologische Hauptdaten (Hauptpegel) in

hydrographischer Reihenfolge 12

Tab. 4.1-1: Überblick über die Fließgewässerwasserkörper (FGWK) 14

Tab. 4.1-2: Überblick über die Seen/Standgewässerwasserkörper (SGWK)

im Land Sachsen-Anhalt 14

Tab. 4.1.1-1: Fließgewässertypen im Land Sachsen- Anhalt 16

Tab. 4.1.1-2: Standgewässertypen im Land Sachsen-Anhalt 18

Tab. 4.1.3-1: Gewässer im Elbeeinzugsgebiet im Bereich des „sehr guten

ökologischen Zustandes“ bzw. der Klassengrenze zwischen

„sehr gut“ und „gut“ (Stand: 24.5.04) 21

Tab. 4.1.4-1: Künstliche (AWB) und erheblich veränderte (HMWB)

Oberflächenwasserkörper (OWK) 26

Tab. 4.1.5.1-1: Jahresfrachten kommunaler Kläranlagen ≥ 2.000 EW im Land

Sachsen- Anhalt 28

Tab. 4.1.5.1-2: Übersicht über signifikante Einleitungen im Land Sachsen-Anhalt 29

Tab. 4.1.5.2-1: Spezifische diffuse Stickstoffeinträge in das Saale-Gebiet

(Quelle: BEHRENDT et al. 1999) 30

Tab. 4.1.5.2-2: Spezifische diffuse Phosphoreinträge in das Saale-Gebiet

(Quelle: BEHRENDT et al. 1999) 30

Tab. 4.1.5.3-1: Signifikante Wasserentnahmen in Sachsen-Anhalt 31

Tab. 4.1.5.4-1: Querbauwerke in Sachsen-Anhalt 33

Tab. 4.1.5.4-2: Bedeutende Talsperren und Hochwasserrückhaltebecken im

Land 34

Tab. 4.1.5.5-1: Strukturklassen 37

Tab. 4.1.5.7-1: Flächennutzung nach CORINE Landcover im Land Sachsen-

Anhalt (CLC Daten von 1992) 41

Tab. 4.1.6-1: Komponenten zur Beurteilung der Fließgewässer 42

Tab. 4.1.6-2: Komponenten zur Beurteilung der Standgewässer 44

Tab. 4.1.6-3: Einzelkomponenten zur Beurteilung der Zielerreichung 45

Tab. 4.1.6-4: Einstufung der Zielerreichung der Fließgewässerwasserkörper

im Land Sachsen-Anhalt 45

Tab. 4.1.6-5: Einstufung der Zielerreichung der Standgewässerwasserkörper

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VIII

(SGWK) 46

Tab. 4.1.6-6: Einstufung der Zielerreichung der Standgewässerwasserkörper

(SGWK) 47

Tab. 4.2.2-1: Hydrogeologische Charakterisierung der Grundwasserkörper

im Land Sachsen-Anhalt 49

Tab. 4.2.3.3.-1: Genehmigte Grundwasserentnahmen und –einleitungen im Land 54

Tab. 4.2.6-1: Grundwasserkörper, deren Zielerreichung

unklar/unwahrscheinlich ist 61

Tab. 5.1.1-1: Naturräumliche Merkmale 65

Tab. 5.1.1-2 Naturräumliche Merkmale- Flächennutzung 65

Tab. 6.-1 : Zusammenfassende Auflistung der Schutzgebiete im Land

Sachsen-Anhalt 76

Tab.6.1-1: Trinkwasserschutzgebiete im Land Sachsen-Anhalt 77

Tab.6.5-1: Vogelschutzgebiete im Land Sachsen-Anhalt 79

Tab.6.5-2: Flächenhafte FFH-Gebiete im Land Sachsen-Anhalt 79

Tab.6.5-3: Linienhafte FFH-Gebiete im Land Sachsen-Anhalt 79

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IX

Abkürzungsverzeichnis Abb. Abbildung AEO oberirdisches Einzugsgebiet

Anh. Anhang

BETX monoaromatische Kohlenwasserstoffe

BR Bundesrepublik

Cd Cadmium

CORINE CoORdination of INformation on the Environment (europaweiter

Datenbestand zur Bodenbedeckung / Landnutzung)

CSB chemischer Sauerstoffbedarf

EG Europäische Gemeinschaft

EPER Europäisches Schadstoffemissionsregister

E Einwohner

EU Europäische Union

EW Einwohnerwerte

EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft

FFH Flora-Fauna-Habitat

FGE Flussgebietseinheit

GIS Geographisches Informationssystem

GW Grundwasser

GWK Grundwasserkörper

Hg Quecksilber

HQ Hochwasserabfluss

HRB Hochwasserrückhaltebecken

HÜK Hydrogeologische Übersichtskarte

IVU Integrierte Vermeidung und Verminderung der

Umweltverschmutzung

KOR Koordinierungsraum

LAWA Länderarbeitsgemeinschaft Wasser

LHKW organische Chlorverbindungen

Mio Millionen

MHQ mittlerer Hochwasserabfluss

MNQ mittlerer Niedrigwasserabfluss

MONERIS Modeling of Nutrient Emissions in River Systems

MQ Mittelwasserabfluss

Mq mittlere Abflussspende

MW Megawatt

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X

N Stickstoff

Ni Nickel

NN NormalNull

NQ Niedrigabfluss

NSG Naturschutzgebiet

ÖGP Ökologisches Großprojekt

OW Oberflächenwasser

OWK Oberflächenwasserkörper

P Phosphor

Pb Blei

PSM Pflanzenschutzmittel

RL Richtlinie

SAL Saale

SDAG Sowjetisch-deutsche Aktiengesellschaft

SPA Special Protection Area

Tab. Tabelle

TS Talsperre

WHG Wasserhaushaltsgesetz

WRRL Wasserrahmenrichtlinie

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XI

Verzeichnis der Tabellen im Anhang 1 Tabelle 1a: Kommunale Einleitungen > 2000 EW A1

Tabelle 1b: Industrieabwassereinleitungen aus Nahrungsmittel-Betrieben

> 4000 EW A2

Tabelle 2: Industrielle Direkteinleitungen aus IVU-Anlagen Art. 15 (3)

und 76/464/EWG A3

Tabelle 3: Signifikante Wasserentnahmen Oberflächengewässer A4

Tabelle 4: Grundwasserkörper-Stammdaten (Steckbrief)

Mindestanforderungen A5

Tabelle 5a: Trinkwasserschutzgebiete A6

Tabelle 5b: Fischgewässer A7

Tabelle 5d: Erholungsgewässer A8

Tabelle 5e: Vogelschutzgebiete A9

Tabelle 5f: FFH-Gebiete A10/11

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XII

Verzeichnis der Karten im Anhang 2 Karte 1: Koordinierungsraum – Überblick

Karte 3: Oberflächenwasserkörper – Kategorien

Karte 4: Oberflächenwasserkörper – Typen

Karte 5: Lage und Grenzen von Grundwasserkörpern

Karte 6: Signifikante Belastung von Oberflächengewässern durch Punktquellen

Karte 7: Signifikante Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern

Karte 8: Bodennutzungsstruktur nach CORINE Landcover

Karte 9: Beurteilung der Zielerreichung der Oberflächengewässer

Karte 10a: Beurteilung der Zielerreichung der Grundwasserkörper hinsichtlich des

mengenmäßigen Zustandes

Karte 10b: Beurteilung der Zielerreichung der Grundwasserkörper hinsichtlich des

chemischen Zustandes

Karte 11a: Trinkwasserschutzgebiete

Karte 11c: Erholungsgewässer

Karte 11e: Habitatschutzgebiete (FFH)

Karte 11f: Vogelschutzgebiete

Karte 11g: Fisch- und Muschelgewässer

Karte 13: Grundwasserkörper mit wahrscheinlich weniger strengen Zielen

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1

1 Einführung Am 22. Dezember 2000 wurden mit dem In-Kraft-Treten der EG-Wasserrahmenrichtlinie „Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ (im Folgenden als Wasserrahmenrichtlinie bzw. WRRL bezeichnet) umfangreiche Neuregelungen in das europäische Wasserrecht eingeführt. Zusätzlich wurde ein Großteil der bisherigen europäischen Regelungen zum Gewässerschutz in einer Richtlinie gebündelt und um moderne Aspekte des Gewässerschutzes ergänzt. Ein wichtiger Ansatz der Wasserrahmenrichtlinie ist, dass sie innerhalb von Flussgebietseinheiten durch die an der Flussgebietseinheit beteiligten Staaten koordiniert umgesetzt wird. Sachsen- Anhalt hat Anteile an den Flussgebietseinheiten Elbe und Weser. Die Flussgebietseinheit Elbe ist eine internationale Flussgebietseinheit, die sich über die Territorien der Mitgliedstaaten Bundesrepublik Deutschland, Tschechische Republik, Republik Polen und Republik Österreich erstreckt. Zur Koordinierung ihrer Zusammenarbeit bei der Umsetzung haben sich diese Staaten darauf verständigt, die WRRL unter dem Dach der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) umzusetzen. Bezogen auf den deutschen Teil des Elbeeinzugsgebietes haben die Bundesländer Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen flächenmäßig Anteile an der Flussgebietseinheit. Diese Länder haben sich auch in der am 4. März 2004 gegründeten „Flussgebietsgemeinschaft Elbe“ zusammengeschlossen, um die nationale Umsetzung für das deutsche Einzugsgebiet der Elbe zu gewährleisten. Damit die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Mitgliedstaaten bzw. den deutschen Bundesländern auf regionaler Ebene koordiniert werden kann, wurde die internationale Flussgebietseinheit nach hydrologischen Gesichtspunkten insgesamt in zehn Koordinierungsräume aufgeteilt. Fünf Koordinierungsräume sind hierbei der nationalen Flussgebietseinheit zuzuordnen. An der Flussgebietseinheit Weser haben die Bundesländer Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Flächenanteile. Der flächenmäßige Anteil Sachsen-Anhalts ist bezogen auf das Gesamteinzugsgebiet der Weser relativ klein. Die an der Flussgebietseinheit Weser beteiligten sieben Bundesländer haben sich im Jahr 2003 in der „Flussgebietsgemeinschaft Weser“ zusammengeschlossen, um die Umsetzung der WRRL zu koordinieren. Die Flussgebietseinheit Weser wurde in drei Koordinierungsräume unterteilt, innerhalb derer die Erhebung und Aggregierung der Daten sowie die Erstellung der Pläne und Karten erfolgt. Sowohl die Flussgebietsgemeinschaft Elbe als auch die Flussgebietsgemeinschaft Weser haben sich darauf verständigt, für die Berichterstattung über die Umsetzung des Artikels 5 sowie der Anhänge II, III und IV der Wasserrahmenrichtlinie gestuft vorzugehen und die jeweiligen Berichte in einen zusammenfassenden Teil (A-Bericht) und koordinierungsraumbezogene Berichtsteile (B-Bericht) zu gliedern. Diese Vorgehensweise soll ermöglichen wesentliche, für die gesamte Flussgebietseinheit relevante Fragen zusammenfassend darzustellen, auf regionale Besonderheiten näher einzugehen und die ökologischen wie ökonomischen Grundlagen weitestgehend abgestimmt zu erheben. Der nachfolgende C-Bericht repräsentiert die Berichterstattung auf der Ebene des Landes Sachsen-Anhalt. Das heißt, dass er in der Darstellung der Ergebnisse zur Bestandsaufnahme Bezug nimmt auf die Flächenanteile des Landes Sachsen-Anhalts an den Koordinierungsräumen Saale, Mittlere Elbe/Elde, Havel und Tideelbe der

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Flussgebietseinheit (FGE) Elbe sowie an den Koordinierungsraum Weser innerhalb der FGE Weser. Die Gliederung des Berichtes orientiert sich weitestgehend an der Gliederung für die koordinierungsraumbezogen zu erstellenden B-Berichte der FGG Elbe. Sofern nicht anders angegeben, beruhen die für den C-Bericht vorliegenden Angaben und Auswertungen auf Daten, Berichten und Gutachten, die bis einschließlich dem Jahr 2004 erhoben bzw. erarbeitet wurden. Damit enthält dieser Bericht das aktuelle Wissen über die Gewässer im Land Sachsen-Anhalt nach den Vorgaben der WRRL zu diesem Zeitpunkt. Anders als die A- und B- Berichte, die gemäß WRRL alle sechs Jahre zu aktualisieren und an die Europäische Kommission zu berichten sind, ist der vorliegende Bericht ein landeseigenes forschreibungsfähiges Dokument. Der Landebericht wird turnusmäßig aktualisiert und ergänzt. Die Einzeldaten und Ergebnisse sowie die ausführlichen Beschreibungen der angewandten Erhebungsmethoden und Beurteilungsverfahren liegen in den jeweils zuständigen Landeseinrichtungen vor.

Abb. 1.-1: Lage Sachsen-Anhalts in den Flusseinzugsgebieten Deutschlands

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1.1 Vorgehensweise Der deutsche Teil der internationalen Flussgebietseinheit Elbe umfasst die fünf folgenden nach hydrologischen Gesichtspunkten festgesetzten Koordinierungsräume:

– Tideelbe (TEL) – Mittlere Elbe/Elde (MEL) – Havel (HAV) – Saale (SAL) – Mulde-Elbe-Schwarze Elster (MES)

Das Land Sachsen-Anhalt hat an allen o. g. Koordinierungsräumen der FGE Elbe Flächenanteile und ist federführend verantwortlich für die Erledigung der Aufgaben in den Koordinierungsräumen Mittlere Elbe/Elde und Saale. Die Koordinierungsräume innerhalb der FGE Elbe wurden im Weiteren in Bearbeitungsgebiete aufgegliedert, die hydrologischen Teileinzugsgebieten entsprechen. Dies erleichtert die Bestandsaufnahme, die Aufstellung von Überwachungsprogrammen, die Aufstellung und Abstimmung der Maßnahmenprogrammen und des Bewirtschaftungsplans sowie die übrige fachliche Arbeit. Darüber hinaus hat das Land Sachsen-Anhalt auch einen Anteil von 700 km² an der Flussgebietseinheit Weser, was 1,4 % Gesamtflächenanteil am Wesereinzugsgebiet und 3,4 % der Landesfläche entspricht. Die FGE Weser ist in drei Koordinierungsräume unterteilt:

- Fulda / Diemel, - Werra und - Weser.

Der für Sachsen-Anhalt maßgebliche Flächenanteil ist dem Koordinierungsraum Weser zuzuordnen. Innerhalb dieses Koordinierungsraumes, der nochmals in die Teilräume Leine, Aller, Ober- und Mittelweser sowie Tideweser untergliedert wurde, ist der Teilraum Aller für Sachsen-Anhalt relevant. Die in Sachsen-Anhalt umgesetzte methodische Vorgehensweise bei der Bestandsaufnahme orientiert sich weitestgehend an der „Arbeitshilfe zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser“ (LAWA-Arbeitshilfe) unter Berücksichtigung der landesspezifischen Besonderheiten bzw. Datengrundlagen. Die Bewertung der länderübergreifenden Wasserkörper erfolgte nach einem in der jeweiligen Flussgebietsgemeinschaft vereinbarten Ablaufschema.

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Abb. 1.1.-1: Überblick über die Flusseinzugsgebiete in Deutschland und der Lage von

Sachsen- Anhalt

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2 Beschreibung des Landes Sachsen-Anhalt (Anh. I WRRL) Ausgehend von der Größe des deutschen Anteils an der Flussgebietseinheit Elbe (97.175 km²) hat Sachsen- Anhalt mit ca. 20,7% den zweitgrößten Flächenanteil am Elbeeinzugsgebiet. Die Elbe wird hydrologisch in obere, mittlere und untere Elbe unterteilt. Sachsen-Anhalt liegt im Gebiet der mittleren Elbe, die vom Elbe-km 96,0 (Schloss Hirschstein) bis zum Elbe–km 585,9 (Wehr Geesthacht) geht. Mit 301,2 km (254,7 km beidseitig der Elbe; 41,1 km gemeinsam mit Brandenburg und 5,4 km gemeinsam mit Sachsen) hat Sachsen-Anhalt den längsten Elbstreckenanteil.

Abb. 2.1-1: Elbeverlauf Die Elbe als Hauptgewässer im Land Sachsen-Anhalt bestimmt großräumig die Landschaftsstruktur und den Landschaftshaushalt der angrenzenden Gebiete und ist Lebensraum für eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten. Eine besondere Bedeutung kommt ihr auch durch die noch vorhandenen Flussauen zu. Der Flusslauf der Elbe führt durch das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe, an dem Sachsen-Anhalt wesentliche Anteile hat. Es ist eine der letzten weitgehend intakten Stromlandschaften Mitteleuropas. Die Flussdynamik in diesem Elbabschnitt ist trotz der seit dem 12. Jahrhundert durchgeführten Regulierungen und Begradigungen (Errichtung von Buhnen und Uferdeckwerken) weitgehend erhalten geblieben. Das Biosphärenreservat mit einer Größe von 20.000 ha beginnt im Koordinierungsraum Mulde-Elbe-Schwarze Elster und erstreckt sich bis zur Elbbrücke in Lauenburg (Elbekilometer 569). Aufgrund der über Jahrhunderte extensiven Landnutzung sowie der bis heute geringen Verbauung und Lebensraumzerschneidung sind die Elbe und ihre flussbegleitenden Auen in Mitteleuropa einzigartige Rückzugsräume für sonst selten gewordene Tiere und Pflanzen. Insgesamt ca. 130 Brutvogelarten sind hier anzutreffen, darunter See- und Fischadler, Kranich, Schwarzstorch und Großer Brachvogel. Die Elbtalaue ist im Frühling

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und Herbst Rast- und Sammelplatz für unzählige nordische Zugvögel, z. B. Sing- und Zwergschwan sowie Bless- und Saatgans. Im Jahre 1997 erfolgte auf Antrag von fünf Bundesländern die Anerkennung des Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe- „Mittlere Elbe“ durch die UNESCO.

Abb. 2.1-2: Elbe entlang des Biosphärenreservates- Mittlere Elbe Die für Sachsen-Anhalt bedeutendsten Nebenflüsse der Elbe sind die Saale, die Mulde und die Havel. Als weitere Nebenflüsse sind Ohre, Bode, Aller, Tanger, Aland, Milde, Biese, Uchte, Jeetze, Nuthe und Unstrut zu nennen. Die Saale (24.079 km²), als größtes Nebengewässer der Elbe auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, entspringt bei Zell im Bayrischen Fichtelgebirge und mündet bei Calbe nach einer Fließstrecke von 427 km in die Elbe. Auf ihrer gesamten Lauflänge überwindet die Saale einen Höhenunterschied von 728 m. Die Mulde (7.400 km²) als ein linker Nebenfluss der Elbe, hat ihren Ursprung in den Hochlagen des Erzgebirges. Nach dem Zusammenfluss der Freiberger, Zschopauer und Zwickauer Mulde mündet diese bei Dessau in die Elbe. Der Landesanteil 754 km² entspricht 10,2%. Die Havel, als ein rechter Nebenfluss der Elbe, umfasst gemeinsam mit der Spree eine Einzugsgebietsfläche von ca. 23.858 km². Sie mündet nach einer Fließstrecke von 325 km nordwestlich von Havelberg über den Gnevsdorfer Vorfluter in die Elbe. Auf Sachsen- Anhalt entfallen 1.533 km² (ca. 6,5%) des Einzugsgebiets.

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7

Abb. 2.1-3: Saaletal bei Bad Kösen mit Blick zur Rudelsburg und Burg Saaleck Die Ohre (1.747 km²) hat ihren Ursprung in einem Niederungsmoor in der Gemarkung Ohrdorf in Niedersachsen und mündet nach ihrem Verlauf durch den Drömling sowie durch das Elbtal bei Rogätz in die Elbe. Vom Gesamteinzugsgebiet liegen 1.619 km² somit 92 % in Sachsen-Anhalt. Die Bode (3.297 km²) geht aus der Vereinigung der Warmen und Kalten Bode hervor. Sie mündet südlich der Stadt Nienburg bei 55 m über NN linksseitig in die Saale. Vom o. g. Einzugsgebiet liegen 3.037 km² in Sachsen-Anhalt, das entspricht ca. 92 % des Einzugsgebietes. Die Aller (467km²) gehört zum Einzugsgebiet der Weser (Fluss). Von den 9.204 km² Einzugsgebiet entfallen 8.504 km² auf Niedersachsen und 700 km² auf Sachsen-Anhalt. Das entspricht etwa 7,6% des Einzugsgebiets. Der Tanger ist ein linker Nebenfluss der Elbe, vereinigt den Mahlwinkler Tanger und den Lüderitzer Tanger und mündet bei Tangermünde in die Elbe. Das Gewässersystem des Aland besteht aus der Milde/Biese, der Uchte und dem Aland selbst. Die Biese vereint die Milde mit der Unteren Milde bei Beese und nimmt unterhalb Osterburg das Wasser der Uchte auf. Der Aland mündet bei Schnackenburg (Niedersachsen) in die Elbe. Die Jeetze mit ihren Nebengewässern Purnitz, Dumme, Tangelnscher Bach und Hartau entwässern in Sachsen-Anhalt den nordwestlichen Teil der Altmark bzw. in Niedersachsen das Wendland. Sie mündet in Niedersachsen als Jeetze bezeichnet bei Hitzacker in die Elbe. Die Nuthe bildet zusammen mit den Hauptzuflüssen Boner, Grimmer und Lindauer Nuthe ein verzweigtes Gewässersystem.

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Die Unstrut, flächenmäßig größtes Nebengewässer der Saale (6.343 km² ), entspringt bei Kefferhausen im Eichsfeld (Thüringen) in einer Höhe von 390 m über NN und mündet bei einer Höhe von 103 m über NN oberhalb Naumburg linksseitig in die Saale. Anhand der spezifischen Gewässerlänge (Fliessgewässerdichte) in Sachsen-Anhalt ist zu erkennen, dass in den Koordinierungsräumen relativ ausgeglichene Verhältnisse herrschen. Im Bearbeitungsgebiet Weser (FGE Weser) ist das Gewässernetz am dichtesten ausgeprägt. Mit 514 Hektar ist der Arendsee der größte natürliche See des Landes. Die größte Talsperre in Sachsen-Anhalt ist die Talsperre Kelbra (14,3 km²). Eine Reihe landesbedeutender Standgewässer wurden künstlich geschaffen. Größter See infolge der Füllung von Braunkohletagebaurestlöchern ist der Goitzschesee (13,64 km²) im Einzugsgebiet der Mulde. Der größte Tagebaurestsee wird mit Abschluss der Flutung des Tagebaurestlochs Mücheln/ Geiseltal im Einzugsgebiet der Saale im Jahr 2008 mit einer Fläche von 18,9 km² entstehen. Neben den 27 Talsperren in Sachsen-Anhalt (inbegriffen Vorsperren und Hochwasserrückhaltebecken) mit einem Stauraum in Sachsen-Anhalt von 304,5 Mio. m³ (davon FGE Weser 13,3 Mio. m³ und FGE Elbe 291,2 Mio. m³) ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht die Vielzahl der Seen kleiner 0,5 km in den Bearbeitungsgebieten SAL und MES zu beachten. Bearbeitungsgebiet Koordinierungsräume

Bundesland

Seen > 20 km² Talsperren Niederschlagshöhe

Anzah

l Fläche

km²

Anzahl

Stauraum Mio. m³

Staufläche ha

mm/a

TEL 0 0 0 0 0 695 – 738 MEL 0 0 2 0,5 35 502 – 738 HAV 0 0 0 0 0 530 – 650 SAL 0 0 23 172,7 2.202,6 422 – 1889 MES 0 0 1 118,0 605 529 – 719

Weser 0 0 1 13,3 68 559 – 1889

Elbe 0 0 26 291,2 2.842,6 422 – 1889 Sachsen-Anhalt 0 0 27 304,5 2.910,6 422 – 1889

Tab. 2.1-1: Darstellung von Wasserkörpern und Niederschlagshöhen im Land Sachsen-Anhalt Der Mittellandkanal stellt über den Elbe-Abstiegskanal und das Schiffshebewerk Magdeburg-Rothensee eine Verbindung zwischen Elbe und Weser her.

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Abb. 2.1.4: Wasserstraßenkreuz Magdeburg: eine Verbindung zwischen Elbe und

Weser Der Elbe-Umflut-Kanal östlich von Magdeburg dient zusammen mit dem Pretziener Wehr dem Hochwasserschutz der Städte Magdeburg und Schönebeck bzw. im Niedrigwasserfall der Gewährleistung der Elbeschifffahrt. Landschaftsräume Sachsen-Anhalts Landschaftsbild ist sehr vielseitig geprägt. So erstreckt sich das Land von der Altmark im Norden über die Magdeburger Börde und das mit Tälern durchzogene Harzer Mittelgebirge bis hin zum Thüringer Vorland. Hierbei ist als höchste Bodenerhebung der Brocken im Harz mit 1.141 Metern zu nennen. Der "Nationalpark Hochharz" rund um den Brockengipfel, das Saale-Unstrut-Tal und das Biosphärenreservat "Mittlere Elbe" sind großräumige Schutzgebiete für Natur und Landschaft mit einer vielseitigen Flora und Fauna. Auf einer Länge von ca. 285 Kilometern durchfließt die Elbe - eine der wichtigsten mitteleuropäischen Wasserstraßen und Hauptverbindung der Binnenschifffahrt zum Überseehafen Hamburg - Sachsen-Anhalt von Südost nach Nordwest. Weitere bedeutende Schifffahrtswege im Land sind die Saale, der Mittellandkanal und der Elbe-Havel-Kanal. Die sachsen-anhaltischen Flächenanteile zu den Einzugsgebieten der Flussgebietseinheiten Elbe und Weser sind verschiedenen Landschaftsräumen zuzuordnen, wie:

- Altmark, - Tangergebiet, - Teilbereichen des Vorflämings, - Zerbster Ackerland, - Magdeburger Börde, - Werbener und Tangermünder Elbetal,

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- Ohreniederung und dem Drömling, - Ohre-Aller-Hügelland, - Bördehügelland, - Fläming, der Elbe-Elster-Niederung und Dübener Heide, - Südöstlichen Harzvorland und Kyffhäuser, - Nördliches Harzvorland und der Magdeburger Börde, - Harz.

Bevölkerung und Industrie In Sachsen-Anhalt leben rund 2,58 Millionen Einwohner. Das entspricht einem Anteil von ca. 4,6 % der deutschen Gesamtbevölkerung und innerhalb des Einzugsgebiets der Elbe einem Anteil von ca. 10,5 % der Gesamteinwohnerzahl (24,5 Mio). Etwa 50.000 Einwohner des Landes leben im Einzugsgebiet der Flussgebietseinheit Weser. Während die nördlichen Landesteile (MEL, HAV) nur dünn besiedelt sind, liegt die Bevölkerungsdichte in verschiedenen Landkreisen der Mitte und im Süden des Landes mit 152 (SAL) bzw. 164 Einwohnern je Quadratkilometer (MES) deutlich über dem Landesdurchschnitt von etwa 126 Einwohnern je Quadratkilometer. Landeshauptstadt ist die kreisfreie Stadt Magdeburg, welche nach Halle/Saale (243.045 Einwohner) mit 229.755 Einwohnern die zweitgrößte Stadt im Land ist. Bearbeitungsgebiet Flussgebietseinheit

Bundesland

Einwohner Anzahl

Fläche km²

Bevölkerungsdichte E / km²

TEL 213 14,22 14 MEL 688.002 6.964,05 98 HAV 87.650 1533,58 57 SAL 1.266.687 8.285,80 152 MES 488.486 2.965,80 164

Weser 49.589 683,86 72

Elbe 2.531.038 19.763,45 128 Sachsen-Anhalt 2.580.627 20.447,35 126

Tab. 2.1-2: Bevölkerungsdaten im Land Sachsen-Anhalt Bedeutende Industriestandorte hinsichtlich der Abwassereinleitungen sind in Sachsen-Anhalt: Chemische Industrie: Buna SoW Leuna – Werk Schkopau, Infra Leuna GmbH,

Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH, Solvay Soda GmbH - Werk Bernburg, Sodawerk Staßfurt GmbH & Co. KG

Zellstoff- und Papierindustrie: Zellstoff Stendal GmbH in Arneburg Klima und Bodenverhältnisse Sachsen- Anhalt gehört zur gemäßigten Klimazone. Es befindet sich im Bereich des Übergangs vom feuchten ozeanischen Klima Westeuropas zum trockenen kontinentalen Klima Osteuropas. Der langjährige mittlere Niederschlag für das Einzugsgebiet der Elbe beträgt in Sachse -Anhalt ca. 584 bis 683 mm/a (Durchschnitt: 628 mm/a). Die höchsten mittleren Jahresniederschlagshöhen wurden mit 1800 mm auf dem Brocken im Harz erreicht. Die geringsten mittleren Jahresniederschläge sind mit 450 mm im Bereich der unteren Unstrut, der Bode und der Unteren Saale zu verzeichnen.

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Zu den geschützten Flächen in Sachsen-Anhalt zählen 193 bestehende Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 533.331 ha, der Nationalpark Harz mit einer Fläche von 8.927 ha, 72 bestehende Landschaftsschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 43.318 ha sowie 2 Naturparke mit einer Gesamtfläche von 98.983 ha. Zwei Drittel der Bodenfläche Sachsen-Anhalts (FGE Weser 63,97 %, FGE Elbe 62,45 %) ist landwirtschaftliche Nutzfläche, wobei die Böden der Magdeburger Börde besonders fruchtbar sind. In der Tabelle Tab. 2.1-3 wird die allgemeine Beschreibung des Landes Sachsen-Anhalt in Kurzform zusammengefasst.

Kürzel des Landes ST

Gesamtfläche 20.447,35 km²

Wichtige Flüsse Elbe, Saale, Mulde, Bode, Ohre , Tanger,

Aland, Aller, Havel

Bedeutende stehende Gewässer Arendsee (514 ha), Süßer See (246 ha), Rückhaltebecken Kelbra (1.430 ha), Rückhaltebecken Straußfurt (904 ha), Talsperre Rappbode (395 ha ohne Vorsperre)

Einwohner 2.580.627

Niederschlag Harz (Brocken) 1.600 mm, Harz 700 – >1.100 mm; Regenschatten des Harzes: im Gebiet untere Bode 450-500 mm

Mittlere jährliche potentielle Verdunstung 350 mm in den Hochlagen des Harzes, ansteigend bis auf Werte um 416 bis 600 mm in den flachen Gebieten

Bebaute Fläche 1.350,12 km²

Landwirtschaftliche Nutzung 12.063,83 km²

Wälder und naturnahe Flächen 4.597,49 km²

Feuchtflächen 17,34 km²

Restflächen 169,10 km²

Wasserflächen 149,92 km²

Große Städte Halle 247.736 Einwohner

Magdeburg 232.694 Einwohner

Dessau 83.150 Einwohner

Bedeutende Industriestandorte Standort Böhlen-Lippendorf, Industrieparks Leuna und Schkopau, Zellstoff-Stendal GmbH in Arneburg, Solvay Soda Deutschland GmbH- Werk Bernburg, Sodawerk Staßfurt GmbH & Co. KG

Tab. 2.1-3: Allgemeine Beschreibung des Landes Sachsen-Anhalt

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Hydrologische Verhältnisse Das Einzugsgebiet der Elbe beträgt am tschechisch-deutschen Grenzprofil 51.394 km² Im langjährigen Mittel (1931 - 2000) ergibt sich hier ein Abfluss von 311 m³/s bzw. 9,8 Mrd. m³/a. An der Mündung der Elbe in die Nordsee beträgt bei einem Einzugsgebiet von 148.268 km² der langjährige mittlere Abfluss 861 m³/s bzw. 27,2 Mrd. m³/a, was einer Jahresabflussspende von 5,8 l/s km³ bzw. einer Abflusshöhe von 183 mm entspricht. Einer mittleren Niederschlagshöhe von 628 mm steht eine Verdunstungshöhe von 445 mm für das Einzugsgebiet der Elbe gegenüber. Das bedeutet, dass im Mittel 71 % des Niederschlags verdunsten. Über 60 % des mittleren Jahresabflusses fließen im Winterhalbjahr ab. Für das Land Sachsen-Anhalt sind in der Tabelle 2.1-4 die maßgeblichen hydrologischen Daten der Hauptpegel aufgeführt.

Pegel Gewässer

Einzuggebietsgr

öße [km²]

Abflussreihe

NQ (Tag)[m³/s]

MNQ[m³/]

MQ [m³/s]

MHQ [m³/s]

HQ (Tag)[m³/s]

Barby Elbe 94.060 1900/2000(22.09.1947)

89,0

202 554 2.020 (19.01.1920)

4.650

Tanger- Münde

Elbe 97.780 1961/2000(05.08.1964)

151

239 571 1.720 (19.03.1981)

3.260

Naumburg –Grochlitz

Saale 11.449 8,60 (15.07.1934)

26,0 67,6 245 695 (15.04.1994)

5,90

Zeitz

Weiße Elster

2.504 0,80 (01.03.1949)

4,67 16,9 143 697 (11.07.1954)

6,75

Wegeleben

Bode 1.215 0,15 (27.08.1911)

1,93 8,85 50,6 139 (01.01.1926)

7,28

Hadmersleben

Bode 2.758 0,60 (Okt. 1949)

3,95 14,2 56,3 124 (16.04.1994)

5,15

Calbe Grizehne

Saale 23.719 11,5 (24.06.1934)

44,0 115 377 716 (18.04.1994)

4,85

Dobbrun Biese 1.597 1971/2000(26.08.1976)

0,080

1,00 6,03 23,5 29.01.1994)

51,1

Wolmirstedt

Ohre 1.503 1951/2000(19.07.1989)

0,080

0,643 4,20 17,3 (16.01.1968)

40,3

Quelle: Deutsches Gewässerkundliches Jahrbuch Elbegebiet Teil I und III (2000) Tab. 2.1-4: Maßgebliche hydrologische Hauptdaten (Hauptpegel) in hydrographischer

Reihenfolge

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3 Zuständige Behörden (Anh. I i WRRL) Die Gesamtverantwortung für die Umsetzung der WRRL liegt in Sachsen-Anhalt beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MLU). Die Ausrichtung der WRRL auf länder- und staatenübergreifende Flussgebietseinheiten, die Komplexität und Vielzahl der oft fachübergreifenden Aufgaben sowie das ehrgeizige Fristenkonzept der Richtlinie erfordern besonders flexible, effizient und aufeinander abgestimmt arbeitende Organisationsstrukturen. Sachsen-Anhalt hat daher zur Umsetzung der WRRL eine Projektorganisation aufgebaut. Innerhalb der Projektorganisation sind der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) und das Landesverwaltungsamt (LVwA) wichtige Aufgabenträger. Während der LHW die Hauptlast der fachlichen Aufgaben zu tragen hat, ist das LVwA für die Koordinierung in den Koordinierungsräumen SAL und MEL und die Vertretung der Belange Sachsen-Anhalts in den Koordinierungsräumen TEL, HAV und MES sowie in der FGE Weser verantwortlich. 4 Analyse der Merkmale der Flussgebietseinheit und

Überprüfung der Umweltauswirkungen menschlicher Tätigkeiten (Artikel 5 Anh. II WRRL)

Die Methoden zur Erfassung der Belastungen und zur Beurteilung ihrer Auswirkungen auf die Wasserkörper sind ausführlich im Handbuch „Dokumentation zur Beschreibung der Methoden für die Bestandsaufnahme“ dargestellt. Dem Handuch liegt die „Arbeitshilfe zur Umsetzung der WRRL“ der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) zugrunde. 4.1 Oberflächengewässer (Anh. II 1 WRRL) Als Basis für die Bewertung der Oberflächengewässerbeschaffenheit müssen Oberflächenwasserkörper ausgewiesen wurden. Dazu werden u. a. auch Daten und Informationen genutzt, die in den Kapiteln 4.1.1 bis 4.1.5 näher erläutert sind. Ein Oberflächenwasserkörper (OWK) im Sinne der Richtlinie 2000/60/EG ist ein einheitlicher und bedeutender Abschnitt eines Oberflächengewässers, z. B. ein See, ein Speicherbecken, ein Fluss oder Kanal, ein Teil eines Flusses oder eines Kanals, ein Übergangsgewässer oder ein Küstengewässerstreifen. Er ist weiterhin die zentrale Einheit und die Bezugsgröße, auf die die Bewirtschaftung der Gewässer ausgerichtet ist und an der die Umweltziele der WRRL gemessen werden. Die Abgrenzung erfolgte mit der Maßgabe, einerseits die Zustände dieser Wasserkörper genau zu beschreiben und andererseits eine unnötige Kleinräumigkeit durch eine zu hohe Anzahl von Wasserkörpern zu vermeiden. Ziel der Abgrenzung war, einheitliche und bedeutende Gewässerabschnitte zu einem Oberflächenwasserkörper zusammenzufassen. Dabei wurden in den meisten Fällen Einzugsgebietsgrößen von 10 km² (Fliessgewässer) bzw. 0,5 km² (Standgewässer) nicht unterschritten. Die Ausweisung der Oberflächenwasserkörper in Sachsen-Anhalt wurde nach folgenden Kriterien durchgeführt: - Abgrenzung beim Übergang der Gewässerkategorie (siehe Kapitel 4.1.1), - Abgrenzung beim Übergang des Gewässertyps (siehe Kapitel 4.1.1), - Abgrenzung nach prägendem Gewässertyp,

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- Abgrenzung beim Wechsel zwischen natürlichen, künstlichen und erheblich veränderten Gewässerabschnitten (siehe Kapitel 4.1.4).

Als ergänzendes Kriterium wurde der Zustand des Gewässers herangezogen. So wurde z.B. bei wesentlichen Änderungen des biologischen, chemischen und morphologischen Zustandes sowie physikalischer Eigenschaften eine Abgrenzung vorgenommen. Die Abgrenzung der Wasserkörper ist vorläufig und wird im Jahr 2005 in Abstimmung mit den Ländern überarbeitet und konkretisiert. Einen Überblick über die Verteilung der Fließgewässerwasserkörper und Standgewässerwasserkörper in den einzelnen Teilen des Landes geben die Tabellen 4.1-1 und 4.1-2.

Einzugsgebiete/

Koordinierungsräume

Anzahl Länge [km]

Kleinster FGWK [km]

größter FGWK [km]

Mittlere

Länge [km]

TEL 0 0 0 0 0 MEL 102 2614 1 180 24 HAV 23 686 1 81 16 SAL 135 3041 1 117 20 MES 27 1023 1 197 24

Weser 15 269 1 47 10 Land gesamt 302 7637 1 197 16,3

Tab. 4.1-1: Überblick über die Fließgewässerwasserkörper (FGWK)

Einzugsgebiete/

Koordinierungsräume

Anzahl

TEL 0 MEL 8 HAV 4 SAL 22 MES 10

Weser 1 Land gesamt 45

Tab. 4.1-2: Überblick über die Seen/Standgewässerwasserkörper (SGWK) im Land

Sachsen-Anhalt Im Land Sachsen-Anhalt wurden insgesamt 347 Oberflächenwasserkörper, davon 302 Fließgewässerwasserkörper und 45 Standgewässerwasserkörper, abgegrenzt. Die abgegrenzten Fließgewässerwasserkörper weisen eine Fließlauflänge von 1 km bis 197 km auf. Als durchschnittliche Fließlauflänge ergibt sich 16,3 km. Für Standgewässerwasserkörper wurde eine durchschnittliche Flächengröße von ca. 2,93 km² ermittelt. Dabei ist der größte Standgewässerwasserkörper im Land Sachsen-Anhalt mit 14,30 km² die Talsperre Kelbra.

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4.1.1 Beschreibung der Typen von Oberflächenwasserkörpern Die Gewässertypisierung – also die Reduktion der unüberschaubaren Vielfalt natürlicher Oberflächengewässer auf repräsentative „handhabbare“ Typen mit gemeinsamen Merkmalen – ist die Grundlage für eine Bewertung und Bewirtschaftung der Gewässer,

ie sich an naturräumlichen Gegebenheiten orientiert. d Die Fließgewässer bzw. einzelne Abschnitte der Fließgewässer wurden bundesweit auf Grundlage der geomorphologischen Karte der Gewässerlandschaften (Karte nach Briem) und unter Berücksichtigung biozönotisch relevanter Kriterien und der Einzugsgebietsgröße in Gewässertypen eingeteilt. Nachfolgend genannte Fließgewässertypen wurden in Sachsen-Anhalt ausgewiesen: Ökoregion „Mittelgebirge“ Typ 5 Grobmaterialreiche, silikatische Mittelgebirgsbäche Typ 5.1 Feinmaterialreiche, silikatische Mittelgebirgsbäche Typ 6 Feinmaterialreiche, karbonatische Mittelgebirgsbäche Typ 7 Grobmaterialreiche, karbonatische Mittelgebirgsbäche Typ 9 Silikatische, fein- bis grobmaterialreiche Mittelgebirgsflüsse Typ 9.1 Karbonatische, fein- bis grobmaterialreiche Mittelgebirgsflüsse Typ 9.2 Große Flüsse des Mittelgebirges Ökoregion „Norddeutsches Tiefland“ Typ 14 Sandgeprägte Tieflandbäche Typ 15 Sand- und lehmgeprägte Tieflandflüsse Typ 16 Kiesgeprägte Tieflandbäche Typ 17 Kiesgeprägte Tieflandflüsse Typ 18 Löss-lehm geprägte Tieflandbäche Typ 19 Kleine Niederungsfließgewässer in Fluss- und Stromtälern Typ 20 Sandgeprägte Ströme Ökoregion - unabhängige Typen T

yp 19 Kleine Niederungsfließgewässer in Fluss- und Stromtälern

In der Tabelle 4.1.1-1 sind die im Land Sachsen-Anhalt vorkommenden Fließgewässertypen aufgeführt. Von den insgesamt 24 Fließgewässertypen in Deutschland kommen in Sachsen-Anhalt 14 vor. Die für die Typisierung der Gewässer anzuwendenden Kriterien und Vorgehensweisen sind durch die Richtlinie 2000/60/EG vorgegeben bzw. und für das deutsche Gebiet einheitlich konkretisiert worden.

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Die aufgeführten Fließgewässertypen verteilen sich im Land Sachsen-Anhalt folgendermaßen:

Typ_Code Fließgewässertyp Länge km Länge %

5 Grobmaterialreiche, silikatische Mittelgebirgsbäche 669,3 8,7 5.1 Feinmaterialreiche, silikatische Mittelgebirgsbäche 505,4 6,6 6 Feinmaterialreiche, karbonatische Mittelgebirgsbäche 425,8 5,5 7 Grobmaterialreiche, karbonatische Mittelgebirgsbäche 113,8 1,5 9 Silikatische, fein- bis grobmaterialreiche

Mittelgebirgsflüsse 117,8 1,5

9.1 Karbonatische, fein- bis grobmaterialreiche Mittelgebirgsflüsse

74,6 1

9.2 Große Flüsse des Mittelgebirges 203,0 2,6 14 Sandgeprägte Tieflandbäche 1150.1 15 15 Sand- und lehmgeprägte Tieflandflüsse 314,4 4,1 16 Kiesgeprägte Tieflandbäche 167,3 2,2 17 Kiesgeprägte Tieflandflüsse 76,9 1,1 18 Löss-lehmgeprägte Tieflandbäche 851,8 11,1 19 Kleine Niederungsfließgewässer in Fluss- und

Stromtälern 2.653,6 34,4

20 Sandgeprägte Ströme 335,4 4,4

0 bzw.99 Vorläufig keine Typzuweisung, da künstliches Gewässer

20,7 0,3

Tab. 4.1.1-1: Fließgewässertypen im Land Sachsen- Anhalt

Abb. 4.1.1-1: Die Ohre im gleichnamigen Bearbeitungsgebiet entspricht dem Typ 15

„Sand- und lehmgeprägte Tieflandflüsse“

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Von den 14 Typen in Sachsen-Anhalt mit einer Fließlauflänge von insgesamt 7.659 km wurden 7 Typen der Ökoregion 9 (Zentrales Mittelgebirge) mit einer Fließlänge von 2.110 km, 6 Typen der Ökoregion 14 (Tiefland) mit einer Fließlänge 2.896 km sowie 1 ökoregionunabhängiger Typ mit 2.654 km zugeordnet. Die Fließgewässerkörper gehören dem jeweils dominierenden Typ an. Die Elbe als Hauptgewässer in Sachsen-Anhalt gehört in ihrem gesamten Verlauf zum Typ 20 (Sandgeprägter Strom). Die Saale ist in ihrem Verlauf den Mittelgebirgstypen 9 (Sächsische Saale) und 9.2 zugeordnet. Die Hauptnebengewässer weisen gleichfalls mehrere Typen auf: Unstrut – 6, 7, 9.1 (Mittelgebirgstypen) und Bode – 5,9 (Mittelgebirgstypen). Die Ohre (Abbildung 4.1.1-1) ist ein Vertreter des Typs 19, der mit ca. 34,4 % der häufigste Typ im Land Sachsen- Anhalt ist. Bei der Typisierung der Seen stehen hydrogeochemische, hydrologische und morphologische Kriterien im Vordergrund. Maßgebende Kriterien sind die Ökoregion, die Geochemie der Böden im Einzugsgebiet, die Einzugsgebietsgröße, das Seevolumen sowie das Schichtungsverhalten. Bei Flachseen mit großem Einzugsgebiet kommt die Aufenthaltszeit hinzu. Diese Kriterien prägen maßgeblich die Trophie der Seen und sind damit auch Grundlage für eine leitbildgestützte Bewertung der biologischen Qualitätskomponenten. In Sachsen-Anhalt wurden die nachfolgend aufgeführten Seentypen ermittelt, wobei die vorhandenen Talsperren und Rückhaltebecken/Speicher dem jeweils ähnlichsten natürlichen Seentyp zugeordnet wurden: Ökoregion „Mittelgebirge“ Typ 6 kalkreich, relativ großes EZG, ungeschichtet Typ 8 kalkarm, relativ großes EZG, geschichtet Ökoregion „Norddeutsches Tiefland“ Typ 10 kalkreich, relativ großes EZG, geschichtet Typ 11 kalkreich, relativ großes EZG, ungeschichtet und Verweilzeit > 30 d Typ 12 kalkreich, relativ großes EZG, ungeschichtet, Verweilzeit < 30 d Typ 13 kalkreich, relativ kleines Einzugsgebiet, geschichtet Typ 14 kalkreich, relativ kleines Einzugsgebiet, ungeschichtet Sondertyp 99 künstlicher See

(z.B. Abgrabungsseen, die keinem der möglichen Seentypen 1-14 zugeordnet werden können)

Die Hochwasserrückhaltebecken Kelbra für die Helme und Straußfurt für die Unstrut wurden nicht typisiert. Die Typen der Oberflächenwasserkörper werden in Karte 4 (Anhang 2) dargestellt.

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SGWK SGWK Typ Standgewässer

Anzahl

% Fläche (km²)

[%]

Ökoregion 14 „Zentrales Tiefland“ < 200 m 6 Kalkreich, relativ großes EZG, ungeschichtet 2 7,4 3,43 4,3 8 Kalkarm, relativ großes EZG, geschichtet

1 3,7 3,95 5,0

10 Kalkreich geschichteter Flachsee 1 3,7 6,05 7,6 11 Kalkreich1, großes EZG3, ungeschichtet und

Verweilzeit > 30 d 2 7,4 3,14 3,9

12 Kalkreich1, großes EZG3, ungeschichtet oder geschichtet, von großem Fluss oder Strom durchströmt, mittlere theoretische Verweilzeit < 30 d

1 3,7 0,77 1

13 Kalkreich1, kleines EZG4, geschichtet 10 37 33,52 42,3 14 Kalkreich 1, kleines EZG4, ungeschichtet 6 22,3 6,15 7,8 Sondertyp 99 Künstliche Standgewässer bzw.

noch keinem Typ zugeordnet 4 14,8 22,30 28,1

Gesamt 27 100 79,3 100 1) Kalziumkonzentration >15 mg/l 3) Volumenquotient > 1,5 2) Kalziumkonzentration <15 mg/l 4) Volumenquotient < 1,5

Tab. 4.1.1-2: Standgewässertypen im Land Sachsen-Anhalts

Abb. 4.1.1-2: Tagebaurestsee Goitzsche während der Flutung im Jahr 2000,

Standgewässertyp 99 (künstliches Standgewässer)

Von den 45 Standgewässerwasserkörpern weisen 27 eine Fläche größer 50 ha auf (Seen, natürliche und Abgrabungsseen). Die Zuordnung dieser 27 Standgewässer zu den Seentypen enthält Tab. 4.1.1-2. Die Standgewässer in Sachsen-Anhalt entsprechen den Typen 6, 8, 10, 11, 12, 13, 14 und 99. Häufigste Standgewässertypen sind dabei die Typen 13 und 14 „Kalkreicher, geschichteter und ungeschichtet Flachlandsee“ mit einem kleinem Einzugsgebiet.

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19

Des Weiteren gibt es künstliche Standgewässer, die infolge des Kiesabbaus entstanden sind. Diese Standgewässerwasserkörper gehören zu keinem der Seetypen 1-14 und wurden daher dem Sondertyp „künstliche Standgewässer“ zugeordnet. Die Kategorie der Oberflächengewässer sind in der Karte 3, die Typen der Oberflächenwasserkörper in der Karte 4 des Anhangs 2 dargestellt. 4.1.2 Typspezifische Referenzbedingungen und höchstes ökologisches

Potenzial (Anh. II 1.3 i bis iii und v bis vi WRRL) Für alle Oberflächenwasserkörper (Fließgewässer- und Standgewässertypen) sind gemäß Anhang II, Nr. 1.3 der Richtlinie 2000/60/EG typspezifische hydromorphologische, physikalisch-chemische und biologische Referenzbedingungen, die dem sehr guten ökologischen Zustand nach Anhang V der Richtlinie 2000/60/EG entsprechen, auszuweisen. Somit orientiert sich der Zustand der Oberflächengewässer an den natürlichen Referenzbedingungen der Gewässertypen. Für künstliche und erheblich veränderte Gewässer ist das höchste ökologische Potential als Referenzmaßstab zu definieren. Entsprechend der Leitlinie REFCOND der Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission zur Umsetzung der WRRL (CIS) werden in Deutschland die Referenzbedingungen aus den hydromorphologischen, physikalisch-chemischen und biologischen Bedingungen weitgehend unbelasteter Wasserkörper abgeleitet. Kriterien für die Auswahl unbelasteter Bereiche sind z. B. Schadstoffkonzentrationen im Bereich der geogenen Hintergrundbelastung und das Fehlen größerer morphologischer Eingriffe (Klasse 1 und 2 der deutschen Gewässerstrukturklassifizierung). Zusätzlich werden verfügbare Daten über Eutrophierung, organische Verschmutzung, Versauerung und Versalzung herangezogen. Die an diesen unbelasteten Wasserkörpern definierten biologischen Referenzbedingungen werden dann auf alle Wasserkörper des gleichen Gewässertyps übertragen. Die Beschaffenheit eines Oberflächenwasserkörpers wird durch den ökologischen und chemischen Zustand bestimmt. Die Bewertung des chemischen Zustandes erfolgt unabhängig davon, ob ein Oberflächenwasserkörper natürlich oder künstlich bzw. erheblich verändert ist, anhand von Qualitätsnormen. Wenn diese Qualitätsnormen eingehalten sind, spricht man vom „guten“ chemischen Zustand ansonsten vom „nicht guten“ chemischen Zustand. Laut LAWA definieren die „Typspezifischen Referenzbedingungen“ den Gewässerzustand natürlicher Oberflächenwasserkörper, bei dem keine oder nur sehr geringfügige anthropogene Änderungen der hydromorphologischen, physikalisch-chemischen und biologischen Qualitätskomponenten zu verzeichnen sind. Dieser Zustand charakterisiert somit einen weitgehend unbeeinflussten Gewässerzustand bzw. den „sehr guten ökologischen Zustand“. Für die Definition der Refenzbedingungen der einzelnen Gewässertypen werden in Deutschland zunächst unbelastete Wasserkörper identifiziert und untersucht. Die an diesen unbelasteten Wasserkörpern definierten Referenzbedingungen werden dann auf alle Wasserkörper des gleichen Gewässertyps übertragen. Sind unbelastete Wasserkörper für einen Gewässertyp nicht verfügbar, werden unter Verwendung von historischen Daten oder durch modellhafte Rekonstruktion und Analogieschlüsse Referenzbedingungen ermittelt. Diese Modelle können sich auch an der zukünftigen Entwicklung bei Wegfall der Belastungen orientieren (Vorhersage). Die Bearbeitung erfolgt durch bundesweite Facharbeitsgremien.

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Für die Fließgewässer wurden die abiotischen Referenzbedingungen für die einzelnen Typen in Form von Steckbriefen erstellt, die im Internet verfügbar sind: www.wasserblick.net/servlet/is/18727 Für die Qualitätskomponente Makrozoobenthos erfolgte bereits die Benennung von Referenzgewässern für die einzelnen Typen (mit Ausnahme der Typen 12, 21, 22 und 23; siehe Tabelle 4.2.1-1). Liegen für einen Gewässertyp keine unbelasteten Wasserkörper vor, werden solche Wasserköper, die voraussichtlich in die Güteklasse 2 eingestuft werden, ersatzweise als Bezugsgewässer herangezogen. Die Wasserkörper sind entsprechend gekennzeichnet. Für Seen liegen bisher keine biologisch definierten typspezifischen Referenzbedingungen vor, da die biologischen Bewertungsverfahren derzeit noch in der Entwicklung sind. Hilfsweise wird derzeit das von der LAWA (1998) entwickelte Bewertungssystem anhand der Trophie verwendet. Dieses berechnet aus hydromorphologischen und topographischen Kenngrößen eine potentiell natürliche Phosphorkonzentration bzw. Sichttiefe für den jeweiligen See. Mit Hilfe dieser Parameter kann jedem See eine Trophiestufe zugeordnet werden, die er im Referenzzustand erreichen würde. Der gewässertypische natürliche Zustand wie er im „Referenzzustand“ für die natürlichen OWK festgelegt ist, ist als Bezugsmaßstab für die ökologische Bewertung von künstlichen oder erheblich veränderten Gewässern nicht geeignet. Deshalb wurde für künstliche und erheblich veränderte Gewässer das höchste ökologische Potenzial als Referenz definiert. Das höchste ökologische Potenzial stellt danach die höchste ökologische Gewässergüte dar, die für einen erheblich veränderten oder künstlichen OWK erzielt werden kann, nachdem alle Maßnahmen zur ökologischen Schadensbegrenzung umgesetzt wurden, die keine signifikanten Auswirkungen auf die Nutzung oder die Umwelt im weiteren Sinne haben. Diese Maßnahmen sollen allerdings keine signifikanten negativen Auswirkungen auf die Nutzungen gem. Art. 4(3) a) ii)-v) WRRL 2000/60/EG und die Umwelt im weiteren Sinne haben. Das „höchste ökologische Potenzial“ eines OWK ist durch folgende Merkmale charakterisiert: • bestmögliche hydromorphologische Beschaffenheit zur Gewährleistung der

bestmöglichen ökologischen Durchgängigkeit, • die physikalisch-chemischen Kenngrößen entsprechen vollständig oder nahezu

vollständig den Referenzbedingungen des natürlichen Gewässertyps, der dem künstlichen oder erheblich veränderten OWK am ähnlichsten ist,

• die biologischen Qualitätskomponenten entsprechen so weit wie möglich dem Referenzzustand eines natürlichen Gewässers,

• die Konzentration der spezifischen synthetischen Schadstoffe ist nahe Null bzw. unterhalb der Bestimmungsgrenze, die spezifischen nichtsynthetischen Schadstoffe liegen im Bereich der geogenen Hintergrundwerte.

Entspricht ein künstlicher oder erheblich veränderter Oberflächenwasserkörper den genannten Merkmalen, dann ist das „höchste ökologische Potenzial“ erreicht. Das „gute ökologischen Potenzial“ ist definiert als der Zustand, in dem die Werte für die einschlägigen biologischen Qualitätskomponenten geringfügig von den Werten abweichen, die für das höchste ökologische Potential gelten. Typspezifische Referenzbedingungen werden somit bundesweit für die Oberflächengewässer entwickelt. Danach erfolgt eine Interkalibrierung entsprechend den Vorgaben auf europäischer Ebene, mit der die in den Mitgliedstaaten entwickelten

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Referenzbedingungen abgeglichen werden sollen. Die typspezifischen Referenzbedingungen und die höchsten ökologischen Potenziale konnten daher im Rahmen der Bestandsaufnahme bei der Einschätzung der Zielerreichung nur sehr eingeschränkt berücksichtigt werden (Kapitel 4.1.6). 4.1.3 Bezugsnetz für Gewässertypen mit sehr gutem ökologischen

Zustand (Anh. II 1.3 iv WRRL) Sowohl bei den Fließgewässern als auch bei den Seen befindet sich die Ausweisung von Bezugsnetzen für Gewässertypen mit sehr gutem ökologischen Zustand bundes- und europaweit noch in der Bearbeitungsphase (Forschungsprojekte). Im Rahmen der Interkalibrierung sind von Deutschland gegenüber der Europäischen Kommission Gewässerabschnitte gemeldet worden, die nach aktueller Einschätzung im Bereich der Klassengrenzen zwischen dem „sehr guten“ und „guten“ ökologischen Zustand bzw. dem „guten“ und „mäßigen“ ökologischen Zustand liegen werden. Für das deutsche Elbeeinzugsgebiet sind 6 Fließgewässermessstellen und 3 Seemessstellen gemeldet worden, die nach derzeitiger Einschätzung im Bereich des „sehr guten ökologischen Zustandes“ bzw. der Klassegrenze zwischen „sehr gut“ und „gut“ liegen werden (Tabelle 4.1.3-1). Für Sachsen-Anhalt wurde der Olbitzbach gemeldet.

Name des Gewässers Ökoregion Interkalibrierungstyp

Belziger Bach 14 R-C1

Goldbach 14 R-C1

Olbitzbach (ST) 14 R-C1

Plane 14 R-C1

Verlorenwasserbach 14 R-C1

Stepenitz bei Putlitz 14 R-C4

Malkwitzer See 14 L-CE2

Treptowsee 14 L-CE2

Wittwesee 14 L-CE1 Tab. 4.1.3-1: Gewässer im Elbeeinzugsgebiet im Bereich des „sehr guten ökologischen

Zustandes“ bzw. der Klassengrenze zwischen „sehr gut“ und „gut“ (Stand: 24.5.04)

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4.1.4 Vorläufige Ausweisung künstlicher und erheblich veränderter

Oberflächenwasserkörper (Anh. II 1.2 WRRL) Wasserkörper können nach WRRL als erheblich verändert oder künstlich ausgewiesen werden. Ein künstlicher Wasserkörper (Artificial Water Body-AWB) ist gemäß Artikel 2 Nr. 8 EG-WRRL ein von Menschenhand geschaffener Oberflächenwasserkörper. Alle anderen Wasserkörper sind natürlich.

Ein erheblich veränderter Wasserkörper (heavily modified water body- HMWB) ist gemäß Artikel 2 Nr. 9 EG-WRRL ein Oberflächenwasserkörper, der durch physikalische Veränderungen durch den Menschen in seinem Wesen erheblich verändert wurde („in seinem Wesen“ bedeutet in seinen hydrologischen und morphologischen Eigenschaften).

Oberflächenwasserkörper können dann vorläufig als künstlich oder erheblich verändert ausgewiesen werden, wenn sie:

– Kanäle für Zwecke der Schifffahrt, Wasserkraftnutzung und Ent- und Bewässerung,

– Baggerseen, Tagebaurestseen, Teiche (im Nebenschluss),

– Speicher (im Nebenschluss) und künstlich angelegte Staubecken, gespeist mit Überleitungswasser,

– Hafenbecken sind. Natürliche Gewässer, die wasserbaulich z.B. zu Kanälen, Teichen oder Talsperren (im Hauptschluss) verändert wurden, sind i.d.R. erheblich veränderte Gewässer. Die Kennzeichnung erheblich veränderter und künstlicher Wasserkörper im Rahmen dieses Berichtes ist lediglich vorläufig. Die endgültige Ausweisung erfolgt im Rahmen der Erstellung des bis zum Jahr 2009 aufzustellenden Bewirtschaftungs- und Maßnahmeplanes. Die dafür erforderlichen fachlichen Grundlagen werden in Sachsen-Anhalt bis spätestens Ende 2006 geschaffen. Dabei ist u.a. zu klären, ob die zum Erreichen eines guten ökologischen Zustandes erforderlichen Änderungen der hydromorphologischen Merkmale eines Wasserkörpers signifikant negative Auswirkungen auf die Umwelt oder auf ebenso wichtige nachhaltige Entwicklungstätigkeiten des Menschen hätten. Ferner ist zu prüfen, ob die mit den künstlichen oder veränderten hydromorphologischen Merkmalen verfolgten Ziele nicht mit anderen geeigneten Maßnahmen erreicht werden können, die wesentlich geringere nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt haben, technisch durchführbar und nicht mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden sind.

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Abb. 4.1.4-1: Natürliches Gewässer entlang der Elbe In Sachsen-Anhalt wurde die vorläufige Ausweisung der künstlichen und erheblich veränderten Oberflächenwasserkörper in zwei Stufen durchgeführt. Künstliche Oberflächenwasserkörper 1. Stufe: Die vorläufige Abgrenzung von künstlichen Gewässerabschnitten erfolgte nach vorgegebenen Kriterien. Eine wichtige Grundlage war die Recherche und Sichtung historischer Karten. Aus dem Vergleich historischer und aktueller Karten wurden neu hinzugekommene, d.h. künstliche Gewässer anthropogenen Ursprungs identifiziert. Dabei wurde nach folgendem Schema vorgegangen:

Gewässerabschnitt ist nicht künstlich Gewässerabschnitt ist künstlich

Handelt es sich um (Art der Gewässer):Hafenanlagen, Docks, gebaute Teiche, Kiesteiche, Kiesgruben, Tagebaurestseen, Staubecken, Reservoirzuleitungen, Kanäle zwischenunterschiedlichen Gewässersystemen, Schifffahrtskanäle, Kanäle zur Be- bzw. Entwässerung und Energiegewinnung

Handelt es sich um einen Gewässerabschnitt in einem Gelände, das zuvor ein signifikantes Gewässer aufwies?

Schaffung durch: Verlegung und/oder Begradigung oder Aufstau bestehender natürlicher Gewässer oder physikalische Veränderung

nein

ja

ja

nein ja

nein

Gewässerabschnitt ist vermutlich künstlich

Abb. 4.1.4-2: Schema zur Ausweisung künstlicher Oberflächenwasserkörper

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2. Stufe: Für die als künstlich identifizierten Gewässerabschnitte wurde der prozentualer Anteil an der gesamten Gewässerlänge des Oberflächenwasserkörper berechnet. Als künstlich wurde ein Oberflächenwasserkörper erst dann ausgewiesen, wenn mehr als die Hälfte der Fließstrecke als künstlich ermittelt wurde und gleichzeitig weniger als 30% der Wasserläufe im betrachteten Oberflächenwasserkörper natürlich waren. Ein Beispiel dafür ist in der Abbildung 4.1.4-3 der Mittellandkanal dargestellt.

Abb. 4.1.4-3: Der Mittellandkanal (hier bei Magdeburg) ist ein künstliches Gewässer Erheblich veränderte Oberflächenwasserkörper 1. Stufe: Vorläufige Abgrenzung von erheblich veränderten Gewässerabschnitten nach vorgegebenen Kriterien. (Abb. 4.1.4-4) Ein Oberflächenwasserkörper gilt als erheblich verändert, wenn er infolge physikalischer Veränderungen durch Eingriffe des Menschen in seinem Wesen erheblich verändert wurde. Dazu gehören beispielsweise - Schifffahrt, - Eingriffe zur Speicherung von Wasser, z.B. für die Trinkwasserversorgung,

Stromerzeugung oder Bewässerung sowie - Wasserregulierung, Hochwasserschutz, Landentwässerung. Für diese spezifizierten Nutzungen wurden die Oberflächenwasserkörper oftmals umfangreichen hydromorphologischen Veränderungen unterworfen (Fließgewässerbegradigungen, Errichtung von Querbauwerken und

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Hochwasserschutzbauwerken, Ufer- und Sohlbefestigungen oder Veränderungen des Abflussgeschehens). Geben relevante hydromorphologische Einzelparameter einen Hinweis auf

eine Gefährdung des guten ökologischen Zustandes ja

nein

Liegt im betrachteten Gewässerabschnitt ein Querbauwerk, das auf Dauer und ganzjährig zu erheblichen hydromorphologischen Belastungen führt? ja

nein

ja

nein

Weisen relevante Einzelparameter auf physikalische Veränderungen durch den Menschen hin, welche den

Gewässerabschnitt in seinem Wesen erheblich verändert?

nein

nein

keine keine vorläufige Ausweisung als erheblich veränderter Gewässerabschnitt

nein

Weisen relevante Einzelparameter auf hydromorphologische oder hydrologische Veränderungen durch den Menschen hin, welche den Gewässerabschnitt in seinem Wesen erheblich verändert?

vorläufige Ausweisung als erheblich veränderter Gewässerabschnitt

Abb. 4.1.4-4: Schema zur vorläufigen Ausweisung erheblich veränderter

Oberflächenwasserkörper Zur Identifizierung erheblich veränderter Gewässer wurden in Sachsen-Anhalt Gewässerstrukturdaten unter Verwendung historischer Karten geprüft und bei vorhandenen signifikanten Veränderungen markiert. Wenn bestimmte Einzelparameter auf eine wesentliche hydromorphologische Veränderung des Gewässerabschnitts hinwiesen, die das Erreichen eines guten ökologischen Zustands des Gewässers gefährden können, wurden sie vorläufig als erheblich veränderter Gewässerabschnitt ausgewiesen. Einzelparameter waren z.B.: • stark veränderte Linienführung (Fließgewässerbegradigungen), • Abflussregelung durch Ausleitungen oder seenartiger Aufstau > 1000m, • Hochwasserschutzbauwerke, • Ausuferungsvermögen stark vermindert, • fehlende Uferrandstreifen, • Bebauung oder Nutzung der Auen >50 %, • starker Uferverbau (d.h. >50 %), • Querbauwerke einschl. Talsperren (Abstürze, Wehre, Staumauern) Die Einzelparameter wurden einer Bewertung unterzogen. 2. Stufe Zur Ermittlung der erheblich veränderten Oberflächenwasserkörper wurde die Fließlänge der erheblich veränderten Gewässerabschnitte aufsummmiert und dann ihr prozentualer Anteil an der gesamten Gewässerlänge des Oberflächenwasserkörper bestimmt. Als erheblich verändert wurde der Oberflächenwasserkörper dann ausgewiesen, wenn der Anteil der künstlichen Gewässerstrecken weniger als die Hälfte betrug, aber gleichzeitig die Summe von künstlichen und erheblich veränderten Gewässerabschnitten größer 70 % der Fließkilometer im gesamten Oberflächenwasserkörper war.

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Abb. 4.1.4-.5: Vorläufig als erheblich verändert ausgewiesener Oberflächenwasserkörper

(Telzgraben bei Dahlenwarsleben)

künstliche OWK

vorläufig erheblich veränderte

OWK

Betrachtungsräume OWK Anzahl

Anzahl [%] Anzahl [%]

TEL 1 0 - 0 - MEL 110 15 13,6 59 53,6 HAV 27 5 18,5 6 22,2 SAL 157 18 11,5 76 48,4 MES 37 11 29,7 7 18,9

Weser 16 0 0 8 50,0 ST gesamt 347 49 14,1 156 45,0

Tab. 4.1.4-1: Künstliche (AWB) und erheblich veränderte (HMWB)

Oberflächenwasserkörper (OWK) In Sachsen-Anhalt gibt es insgesamt 205 Oberflächenwasserkörper, die vorläufig als künstlich oder erheblich veränderte Wasserkörper ausgewiesen wurden. Von den in Kapitel 4.1.1 aufgezählten 45 Standgewässern sind nur der Süße See, der Arendsee, Alteelbe Sandkrug und der Schollener See natürliche Seen.

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In Karte 3 im Anhang 2 sind die Kategorien künstliche und erheblich veränderte Oberflächenwasserkörper dargestellt. 4.1.5 Belastungen der Oberflächenwasserkörper (Anh. II 1.4 WRRL) Eine der Grundlage für die Beurteilung der Auswirkungen signifikanter Belastungen auf das Erreichen der Umweltziele für Oberflächenwasserkörper im Hinblick auf den guten ökologischen und chemischen Zustand ergibt sich aus der systematischen Erfassung der signifikanten anthropogenen Belastungen.

Für Sachsen-Anhalt wurden dafür vorliegende Daten über Art und Ausmaß signifikanter anthropogener Belastungen zusammengestellt. Zusätzliche Daten wurden nicht erhoben. Die Belastungen wurden in verschiedene Herkunftsbereiche untergliedert: - punktuelle Schadstoffquellen, - diffuse Schadstoffquellen, - Wasserentnahmen, - Abflussregulierungen, - morphologische Veränderungen, - Bodennutzungsstrukturen, - sonstige signifikante anthropogene Belastungen. 4.1.5.1 Signifikante punktuelle Schadstoffquellen (Anh. II 1.4 WRRL) Für die Bewertung des punktuellen Eintrages von Schadstoffen in die Oberflächengewässer sind die Daten der kommunalen Kläranlagen, industriellen Direkteinleiter und der Nahrungsmittelbetriebe sowie der Mischwassereinleitungen herangezogen worden.

Dabei wurden nachfolgende Abschneidekriterien berücksichtigt: • kommunale Kläranlagen mit einer Ausbaugröße über 2.000 Einwohnerwerten, • Anlagen, die nach der IVU-Richtlinie berichtspflichtig sind, Einleitungen von

prioritären Stoffen, von Stoffen der Gewässerqualitätsverordnungen zur Richtlinie 76/464/EWG und von flussgebietsspezifischen Schadstoffen, soweit hierüber Ergebnisse vorliegen bzw. das Einleiten wasserrechtlich geregelt ist,

• Einleitungen von prioritären Stoffen, von Stoffen der Gewässerqualitätsverordnungen zur Richtlinie 76/464/EWG und von flussgebietsspezifischen Schadstoffen, soweit diese vorliegen bzw. wasserrechtlich geregelt sind,

• Einleitungen aus Nahrungsmittelbetrieben mit mehr als 4.000 Einwohnerwerten. Im Land Sachsen-Anhalt gibt es insgesamt 133 Kläranlagen (Anlagen, die kommunales Abwasser entsorgen) mit einer Ausbaugröße von über 2.000 Einwohnerwerten und mit insgesamt ca. 3,2 Mio. angeschlossenen Einwohnerwerten (Tab. 4.1.5.1-1). Der größte Anteil dieser Kläranlagen ist seit 1990/91 durch umfangreiche Investitionen in den Ausbau der Abwasserentsorgung rekonstruiert oder neu errichtet worden. Hierdurch konnte die Belastung der Gewässer im Land durch kommunale bzw. industrielle Abwässer in den letzten 14 Jahren bereits erheblich reduziert werden.

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Die wichtigsten Kläranlagen im Land sind Magdeburg, Stendal, Schönebeck, Zentrale Abwasserbehandlungsanlage BSL Schkopau, Halle-Nord, Bitterfeld-Wolfen, Dessau, Wittenberge und Calbe/Saale. Alle erfassten kommunalen Kläranlagen entsprechen der Richtlinie 91/271/EWG (Kommunalabwasserrichtlinie). Eine der größten und modernsten Kläranlagen im Land ist die Kläranlage für den Großraum Magdeburg in Gerwisch mit einer Ausbaugröße von ca. 460.000 Einwohnerwerten.

Abb. 4.1.5.1-1: Kläranlage Magdeburg-Gerwisch Im Jahr 2002 wurden dort ca. 18. Mio. m³ behandeltes Abwasser in die Elbe eingeleitet. Die Abwasserbehandlung in den kommunalen Kläranlagen entspricht dem Stand der Technik gemäß Anhang 1 der Abwasserverordnung. Grundsätzlich erfolgt die Abwasserbehandlung branchenspezifisch, entsprechend dem jeweiligen Anhang der Abwasserverordnung zu § 7a WHG. Koordinierungsräu

me Anzahl

kommunaler KA

EW CSB Nges Pges

x1000 t/a t/a t/a TEL 0 - - - -MEL 28 917 1437 311 22HAV 7 107 194 38 4SAL 75 1.515 3026 638 67MES 18 609 1425 202 24

Weser 5 21 41 7 2ST gesamt 133 3.170 6.122 1.196 120 Tab. 4.1.5.1-1: Jahresfrachten kommunaler Kläranlagen ≥ 2.000 EW im Land Sachsen-

Anhalt

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In Sachsen-Anhalt sind im Rahmen der Bestandsaufnahme alle industrielle Direkteinleitungen erfasst, die mindestens einen der Schwellenwerte nach IVU/EPER bzw. RL 76/464/EWG überschreiten. Grundsätzlich erfolgt die Abwasserbehandlung branchenspezifisch entsprechend dem jeweiligen Anhang der Abwasserverordnung. Es werden u. a. die prioritär gefährlichen Stoffe: Zn, AOX, 1,1,2,2-Tetrachlorethen, 1,1,2- Trichlorethen, Cu, EDTA und Cl in die Elbe geleitet. In Sachsen-Anhalt gibt es insgesamt 26 relevante industrielle Direkteinleiter und 6 Nahrungsmittelbetriebe. Tabelle 4.1.5.1-2 stellt die nach WRRL signifikanten Einleitungen im Land dar.

KOR Kommunale KA

Nahrungsmittelbetriebe

Industrielle Direkteinleitu

ngen

Wärmeeinleitungen

Salzeinleitungen

ST gesamt

Aller 5 MES 18 7 SAL 75 3 17 1 5 MEL 28 3 2 1 HAV 7 ST

gesamt 133 6 26 1 6 172

Tab. 4.1.5.1-2: Übersicht über signifikante Einleitungen im Land Sachsen-Anhalt Die Einzeldaten der vorgenannten signifikanten Punktquellen (kommunale Einleitungen, Industrieabwassereinleitungen aus Nahrungsmittelbetrieben, Industrielle Direkteinleitungen) enthalten die Tabellen 1a, 1b und 2 im Anhang 1. Die entsprechenden graphischen Darstellungen erfolgen in Karte 6 (Anhang 2). 4.1.5.2 Signifikante diffuse Schadstoffquellen (Anh. II 1.4 WRRL) Im Allgemeinen sind unter flächenhaften Stoffeinträgen aus diffusen Schadstoffquellen solche Einträge zu verstehen, die nicht unmittelbar einer punktförmigen Emissionsquelle zuzuordnen sind.

Der diffuse Eintrag von Schadstoffen in die Oberflächengewässer wird hierbei maßgeblich durch die Flächennutzung bestimmt. So sind die diffusen Einträge von Nährstoffen (Stickstoff, Phosphor) zum größten Teil auf die Landbewirtschaftung zurückzuführen. Schwermetalle werden dagegen in erster Linie durch städtische und industriell-gewerbliche Nutzungen in die Oberflächengewässer eingetragen. Darüber hinaus stehen weitere diffuse Stoffeinträge in ursächlichem Zusammenhang mit Altlasten (Altablagerungen / Altstandorte) und mit atmosphärischer Deposition. Für die Nährstoffe Stickstoff und Phosphor erfolgte im Rahmen eines Projektes des Umweltbundesamtes (BEHRENDT et al., 1999) eine Quantifizierung der Einträge in die Oberflächengewässer für die Flussgebiete Deutschlands auf der Basis des Modellsystems MONERIS (MOdelling Nutrient Emissions in RIver Systems). Das Projekt beinhaltete auch eine Auswertung zu diffusen Nährstoffeinträgen für das Teileinzugsgebiet der Saale !) für den Zeitraum 1993-1997 im Maßstabsbereich 1:500.000, deren Ergebnisse zusammengefasst in den Tabellen 4.1.5.2-1 und 4.1.5.2-2 aufgeführt sind.

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Einzugsgebiet der Saale

Grund-wasser (kgN/ ha×a)

Dräna-gen (kgN/ ha×a)

Atmos-phärische Deposi-tion (kgN/ ha×a)

Erosion (kgN/ ha×a)

Oberflächenabfluss (kgN/ha×a)

Urbane Flächen (kgN/ ha×a)

Summe diffus (kgN / ha×a)

Saale gesamt 53,53 (58,5 %)

21,93 (24,0 %)

0,82 (0,9 %)

3,44 (3,8 %)

0,97 (1,1 %)

10,59 (11,7 %)

91,26 (100,0 %)

Tab. 4.1.5.2-1: Spezifische diffuse Stickstoffeinträge in das Saale-Gebiet (Quelle: BEHRENDT et al. 1999)

Einzugsgebiet der Saale

Grund-wasser (kgP/ ha×a)

Dränagen (kgP/ ha×a)

Atmos-phärische Deposi-tion (kgP/ ha×a)

Erosion (kgP/ ha×a)

Oberflä- chenabfluss (kgP/ ha×a)

Urbane Flächen (kgP/ ha×a)

Summe diffus (kgP/ha×a)

Saale gesamt 0,27 (6,7 %)

0,07 (1,8 %)

0,00 (0 %)

2,07 (51,2 %)

0,35 (9,0 %)

1,25 (31,0 %)

4,04 (100,0 %)

Tab. 4.1.5.2-2: Spezifische diffuse Phosphoreinträge in das Saale-Gebiet (Quelle: BEHRENDT et al. 1999) Im Ergebnis des Projektes wurde das Grundwasser als wesentlicher Eintragspfad von Stickstoff in die Oberflächengewässer ermittelt. Weitere, relativ hohe Einträge erfolgen über Dränage. Diese allgemeinen Aussagen konnten über die konkreten Ergebnisse für das Teileinzugsgebiet der Saale bestätigt werden. Bei diffusen Phosphoreinträgen stellt die Erosion den Haupt- Eintragspfad dar. Sie verursacht ca. 36 % der gesamten Phosphorbelastungen der Gewässer. Die urbanen Flächen, als zweitgrößte diffuse Eintragsquelle, sind mit ca. 21 % an den Gesamtphosphoreinträgen in die Oberflächengewässer des Saaleeinzugsgebietes beteiligt. Die Belastung durch urbane Flächen ergibt sich insbesondere durch Einträge aus der Misch- und Trennkanalisation sowie durch Einträge aus Abwasserentsorgungen, die ohne Anschluss an Kläranlagen nur über die Kanalisation erfolgen. Die Nährstoffeinträge in die Gewässer sind in den letzten Jahren bei Stickstoff und bei Phosphor zurückgegangen, was im Wesentlichen auf Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft (z.B. fortschreitender Anschluss von Grundstücken an die zentrale Kanalisation; Bau bzw. Sanierung von Abwasserbehandlungsanlagen) zurückzuführen ist. Die auch im landwirtschaftlichen Bereich unternommenen Anstrengungen der letzten Jahre zur Reduzierung der Nährstoffeinträge in die Gewässer haben auf Grund der nicht zu beeinflussenden natürlichen Gegebenheiten (Klima, Boden) in Sachsen-Anhalt noch keine messbaren Auswirkungen auf die Verbesserung der Gewässerqualität. So begründen die großen zum Teil über 25 Jahre umfassenden Aufenthaltszeiten des Sickerwassers in der ungesättigten Bodenzone, die über lange Jahre bestehenden zeitverzögerten Einträge insbesondere von Nitratstickstoff in das Grundwasser und nachfolgend in die Oberflächengewässer. Auch für die Schwermetalle Cadmium, Chrom, Kupfer, Quecksilber, Nickel, Blei, Zink sowie für Arsen liegen Quantifizierungen der diffusen Einträge in die Oberflächengewässer vor (UBA, 2002). Die Ergebnisse lassen zum einen die Bedeutung der diffusen Einträge in Zusammenhang mit städtischer und industriell-gewerblicher

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Flächennutzung nachvollziehen. Zum anderen zeigen sie für die meisten Metalle auch, dass der Eintrag über die diffusen Quellen bei weitem den der Punktquellen übersteigt. Für die Pflanzenschutzmitteleinträge in die Oberflächengewässer werden die Abschwemmung gelöster Wirkstoffe und die Hofabläufe als die bedeutendsten Eintragspfade eingeschätzt. Gefährdungskarten liegen vom Umweltbundesamt [UBA 2001] vor. Im Rahmen der Bestandsaufnahme in Sachsen-Anhalt wurde festgestellt, dass gegenwärtig noch keine gesicherten Emissionsdaten für die diffusen Belastungen der Oberflächenwasserkörper vorliegen. In Sachsen-Anhalt werden daher noch vor Beginn der Monitoringprogramme nach WRRL Untersuchungen durchgeführt, um gesicherte Ergebnisse zur Beurteilung der diffusen Einträge zu gewinnen. Dabei wird im Wesentlichen das Berechnungsmodell MONERIS (MOdelling Nutrient Emissions in RIver Systems) zum Einsatz kommen. Die Erhebungen werden voraussichtlich 2006 abgeschlossen sein. 4.1.5.3 Signifikante Wasserentnahmen (Anh. II 1.4 WRRL) Wasserentnahmen können im Einzelnen oder in ihrer Summe dazu führen, dass in einem Gewässer nicht mehr ausreichend Wasser zur Verfügung steht, um die ökologischen Funktionen im Gewässer und die anthropogenen Nutzungen zu gewährleisten.

Wasserentnahmen werden dann als signifikant angesehen, wenn sie größer als 1/3 des mittleren Niedrigwasserabflusses (MNQ), größer 10 % des mittleren Abflusses (MQ) oder größer 50 l/s sind. Signifikante Ausleitungen aus Fließgewässern zur Wasserkraftnutzung im Nebenschluss wurden ebenfalls erfasst. Die hier entnommenen Wassermengen werden in der Regel dem Entnahmegewässer wieder zugeführt, in den Ausleitungsabschnitten können jedoch erhebliche Defizite bezüglich der Gewährleistung ökologischer Mindestabflüsse auftreten, die sich dann nachteilig auf die Gewässerbiozönose auswirken können.

Bearbeitungsgebiet Anzahl signifikanter Wasserentnahmen

TEL - MEL 19 HAV 2 SAL 56 MES 22

Weser 2 Gesamt Land 101

Tab. 4.1.5.3-1: Signifikante Wasserentnahmen in Sachsen-Anhalt In Sachsen-Anhalt haben 101 Betriebe und Einrichtungen eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von mehr als 50 l/s Wasser aus Oberflächengewässern und deren teilweiser Wiedereinleitung. Die wichtigsten 6 Entnahmen befinden sich im Bereich des Hauptgewässers Elbe. Tatsächliche Ist-Entnahmen sind in der Mehrzahl nicht verfügbar. Die hier angeführten Daten stammen zum größten Teil aus dem Wasserbuch des Landes Sachsen-Anhalt. Sie repräsentieren in diesen Fällen die gestatteten Mengen, die nicht immer durch die tatsächlichen Entnahmemengen ausgeschöpft werden. Das betrifft insbesondere die

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Wasserentnahmen zur Trinkwasserversorgung und die Entnahmen für Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft. Eine sich nachhaltig negativ auswirkende signifikante Wasserentnahme in den

ewässern des Landes kann nach derzeitiger Datenlage nicht festgestellt werden. G Eine Darstellung der Lage der signifikanten Wasserentnahmen und deren möglicher Wiedereinleitungen im Land zeigt die Karte 7 des Anhangs 2 und in der Tabelle 3 des Anhangs 1 sind die Daten zusammengestellt. 4.1.5.4 Signifikante Abflussregulierungen (Anh. II 1.4 WRRL) Bauwerke und Anlagen, die das natürliche Regime von Oberflächen- und Grundwasserkörpern beeinflussen, können abflussregulierend wirken. Solche Bauwerke dienen hauptsächlich dem Hochwasserschutz, der Wasserkraftnutzung, der Gewährleistung der landwirtschaftlichen Nutzung, der Schiffbarkeit, der Fischteichwirtschaft oder der industriellen Nutzung.

Signifikante Abflussregulierungen, die beispielsweise Niedrigwasserabflüsse oder die Schwankungen des Wasserstandes zwischen Hoch- und Niedrigwasser deutlich verändern, können auch den ökologischen und chemischen Zustand der Gewässer beeinflussen. In der Regel stellen die zur Abflussregulierung dienenden Bauwerke einen Eingriff in das Gewässer dar. Dies betrifft abflussregulierende Stauanlagen (Talsperren, Hochwasserrückhaltebecken, Speicher im Nebenschluss und Wehre), Wasserüberleitungen zwischen Einzugsgebieten (im freien Gefälle und durch Pumpen) und Flusskraftwerke.

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Abb. 4.1.5.4-1: Stauwehr für die Zuckerfabrik Salzwedel Von besonderer Bedeutung für den ökologischen Zustand der Oberflächengewässer sind Querbauwerke in den Fließgewässern (Absperrbauwerke von Speicheranlagen und Teichen, feste und bewegliche Wehre und größere Sohlenstufen) die zumeist Wanderhindernisse für aquatische Lebewesen bilden und damit signifikant den ökologischen Zustand von Gewässern beeinflussen können. Als signifikant im Sinne einer abflussregulierenden Wirkung für Gewässer gelten Querbauwerke ab einer Absturzhöhe von > 30 cm.

Bearbeitungsgebiet Anzahl

TEL - MEL 314 HAV 76 SAL 386 MES 156

Weser 71 Gesamt Land 1.003

Tab. 4.1.5.4-1: Querbauwerke in Sachsen-Anhalt In Sachsen-Anhalt wurden bisher 1.003 signifikante Abflussregulierungen erfasst. Das Spektrum der Abflussregulierungen reicht dabei von Talsperren, Rückhaltebecken, Stauteiche, Wehre Wehre/Mühlenstaue, Schöpfwerke, Fischtreppen, Sielbauwerke bis hin zu Sohlenbauwerken wie Abstürzen und in bestimmten Fällen auch Sohlengleiten/– rampen, Sohlenschwellen und Wasserkraftanlagen.

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Abb. 4.1.5.4-2: Beispiel für Fischtreppen in der Milde bei Kalbe Zu den signifikanten Abflussregulierungen gehören neben den Wehren auch die Speicher (Talsperren und Speicher im Nebenschluss). In Abhängigkeit von ihrem Standort und der Art ihrer Bewirtschaftung können sich Speicher abflussregulierend auswirken. Speicher dienen im Wesentlichen der Wasserversorgung und der Wasserstandsregulierung, dem Hochwasserschutz (Rückhaltebecken), der Energiegewinnung, der Erholung oder der Fischzucht. Signifikante Abflussregulierungen gehen in der Regel von den Speichern aus, deren Stauraum im Laufe des Jahres gefüllt und entleert wird. Große Talsperren haben für gewöhnlich mehrere Nutzungen, denen die Aufteilung des Stauraumes in mehrere Bereiche entspricht. Die Aufteilung des Stauraumes und die Art der Bewirtschaftung (Regulierung) sind im Bewirtschaftungsplan der jeweiligen Talsperre festgelegt. Bei der Nutzung überwiegen in Sachsen-Anhalt die Trinkwasserversorgung und der Hochwasserschutz.

Bearbeitungsgebiet Talsperre (TS) Hochwasserrückhaltebecken (HRB)

Untere Saale TS Wippra

Unstrut HRB Kelbra

Bode TS Rappbode, TS Wendefurth

Tab. 4.1.5.4-2: Bedeutende Talsperren und Hochwasserrückhaltebecken im Land

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Abb. 4.1.5.4-3: Alandabschlussbauwerk

Abb. 4.1.5.4-4: Rappbodetalsperre

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Wasserüberleitungen zwischen Einzugsgebieten können in unterschiedlicher Art (offener Kanal, Freispiegelleitung, Pumpleitung) oder als Kombination verschiedener Typen realisiert werden. Als Wasserüberleitung zwischen Einzugsgebieten kann auch ein ausgedehntes Trink- oder Brauchwasserversorgungssystem wirken, bei dem das Wasser einem Einzugsgebiet entnommen und als Abwasser in ein anderes Einzugsgebiet eingeleitet wird. Eine signifikante Überleitung im Land ist die Überleitung von ca. 70 Millionen m3

(Jahresmittel) Wasser über einen Stollen von 6 km aus dem Einzugsgebiet der Bode in das Einzugsgebiet der Rappbode. Die Überleitung dient der Trinkwasserversorgung. Der Bau des Mittellandkanals und des Elbe- Havel-Kanals führte zu einer Zerschneidung zahlreicher Gewässer. Für die Abschätzung der Signifikanz der Abflussregulierungen wurden in Sachsen-Anhalt die im Rahmen der Gewässerstrukturkartierung erhobenen Daten sowie Vor-Ort-Kenntnisse herangezogen. Grundsätzlich wurde bei dem Vorhandensein von Querbauwerken von einer Beeinflussung der Gewässerbiozönose ausgegangen.

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4.1.5.5 Signifikante morphologische Veränderungen (Anh. II 1.4 WRRL) Morphologische Veränderungen betreffen hauptsächlich die Laufentwicklung, das Profil, die Variation von Breite und Tiefe, Strömungsgeschwindigkeiten, Substrat sowie die Uferstruktur der Gewässer.

Durch die Tätigkeit des Menschen wurde zum Teil erheblich in die natürliche Gewässerstruktur eingegriffen. Gewässerstrukturen können die ökologische Funktionsfähigkeit des Gewässers in wesentlichem Maße beeinflussen. Unter dem Begriff der Gewässerstruktur werden alle räumlichen und materiellen Differenzierungen des Gewässerbettes und seines Umfeldes verstanden, soweit sie hydraulisch, gewässermorphologisch und hydrobiologisch wirksam und für die ökologischen Funktionen des Gewässers und der Aue von Bedeutung sind. Die Gewässerstrukturklasse ist ein Maß für die ökologische Qualität der Gewässerstrukturen und für die durch diese Strukturen angezeigte ökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer. Maßstab der Bewertung ist der heutige potenziell natürliche Gewässerzustand, der sich nach Einstellung vorhandener Nutzungen im und am Gewässer einstellen würde. Die Fließgewässerstrukturkartierung unterscheidet zwischen sieben Strukturklassen (siehe Tab. 4.1.5.5-1):

Struktur-klasse

Veränderung gegenüber dem potenziell natürlichen Zustand

Farbige Kartendar-stellung

Kurzbeschreibung

1 unverändert dunkelblau Gewässerstruktur entspricht dem potenziellen natürlichen Zustand

2 gering verändert hellblau Gewässerstruktur ist durch einzelne, kleinräumige Eingriffe nur gering beeinflusst

3 mäßig verändert grün Gewässerstruktur ist durch mehrere, kleinräumige Eingriffe nur mäßig beeinflusst

4 deutlich verändert hellgrün Gewässerstruktur ist durch verschiedene Eingriffe z. B. in Sohle, Ufer, durch Rückstau und /oder Nutzungen in der Aue deutlich beeinflusst

5 stark verändert gelb

Gewässerstruktur ist durch Kombination von Eingriffen z. B. in die Linienführung, durch Uferverbau, Querbauwerke, Stauregulierung, Anlagen zum Hochwasserschutz und /oder durch die Nutzung in der Aue beeinträchtigt

6 sehr stark verändert orange

Gewässerstruktur ist durch Kombination von Eingriffen z. B. in die Linienführung, durch Uferverbau, Querbauwerke, Stauregulierung, Anlagen zum Hochwasserschutz und /oder durch die Nutzung in der Aue stark beeinträchtigt

7 vollständig verändert rot

Gewässerstruktur ist durch Eingriffe in die Linienführung, durch Uferverbau, Querbauwerke, Stauregulierung, Anlagen zum Hochwasserschutz und/oder durch die Nutzung in der Aue vollständig verändert.

Tab. 4.1.5.5-1: Strukturklassen Eine signifikante morphologische Veränderung liegt vor, wenn in größeren Abschnitten des Fließgewässerwasserkörpers Strukturklassen > 5 vorgefunden werden. In Sachsen-Anhalt wurden die morphologischen Veränderungen auf der Grundlage der vorliegenden Gewässerstrukturkartierung erfasst. Dabei waren die Ergebnisse der

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Gewässerstrukturkartierung nach dem LAWA-Übersichtsverfahren und einem modifizierten Vor-Ort-Verfahren im Rahmen des Fließgewässerprogrammes Sachsen-Anhalt verfügbar. Beim Übersichtsverfahren werden Luftbilder, geologische Karten und Bodenkarten sowie Vor-Ort-Kenntnisse berücksichtigt. Die Gewässer werden jeweils in 1-km-Abschnitten beschrieben. Bei der aufwändigeren, modifizierten Vor-Ort-Kartierung werden mehr als 20 Einzelparameter u. a. auch die Strömungsdiversität, Profiltiefe und die Beschaffenheit der Sohle erfasst. Die betrachteten Gewässerabschnittslängen betragen zwischen 50 und 500 m. Aus den Bewertungen der Einzelparameter ergibt sich bei beiden Verfahren eine Gesamtklasse. In Sachsen-Anhalt wurden das Übersichtsverfahren sowie das Vor-Ort-Verfahren für kleine bis mittelgroße Fließgewässer nach LAWA (2001) angewendet. Sachsen-Anhalt verfügt über ein Gewässernetz mit insgesamt 26.000 km Länge. Die fünf Großlandschaften werden durch das Einzugsgebiet der Elbe mit ihren Hauptzuflüssen Schwarze Elster, Mulde, Saale, Ohre, Havel und Aland bestimmt. Hinsichtlich der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässerstrukturen im Land stellt sich die Situation im Gesamtüberblick äußerst heterogen dar. In den industriellen, dichtbesiedelten und landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebieten (z.B. Halle-Merseburger, Bitterfelder, Bernburger Raum) dominieren anthropogen beeinflusste Gewässer. In den überwiegend bewaldeten Gebieten wie dem Ostharz sowie ehemaligen Grenzabschnitten weisen Teile der Gewässer eine weitgehende Naturnähe auf. Zum Schutz vor Hochwasser wurden oftmals Hochwasserrückhaltebecken errichtet und die Fließgewässer in Siedlungsgebieten stark bis vollständig verändert. Besonders in den landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebieten (Einzugsgebiete der Helme und Unstrut, Köthener und Bernburger Raum) wurden Flüsse und Bäche im Interesse der Maximierung der landwirtschaftlichen Produktion vor 1990 ausgebaut sowie die Auen entwässert und z.T. eingedeicht. Diese Fließgewässer wurden über weite Strecken stark bis vollständig verändert. Die Strukturkarte (Abbildung 4.1.5.5-1) zeigt den Grad und die Verteilung der morphologischen Veränderungen an den Fließgewässern in Sachsen-Anhalt. In Sachsen-Anhalt sind sämtliche Strukturklassen der Fließgewässer von unverändert bis vollständig verändert vorhanden, es überwiegen jedoch die Strukturklassen deutlich verändert (4) bzw. stark verändert (5). Die Zustandsklassen unverändert (1) bis mäßig verändert (3) stellen die Ausnahme dar. Die unveränderten (1) Abschnitte finden sich fast ausschließlich in den Quellbereichen bzw. Oberläufen der Harzgewässer Bode, Wipper und Ilse. Abschnitte der Selke, Ihle und der Mündungsbereich der Weißen Elster zeigen die Strukturklasse mäßig verändert (3) bis stark verändert (5). Der Unterlauf der Saale ist aufgrund der ziemlichen eingeschränkten Gewässerbettdynamik (überwiegend starker Uferverbau und eine Vielzahl von Querbauwerken) sowie auch z.T. fehlendem leitbildkonformen Ufergehölzbewuchs teilweise der Strukturklasse sehr stark verändert (6) zuzuordnen. Vollständig veränderte (7) Gewässerabschnitte sind nur partiell an Abschnitten der Saale, Havel sowie Mulde und im Mündungsbereich des Tanger zu verzeichnen. Die Elbe als Hauptgewässer in Sachsen-Anhalt kann vor allem wegen fehlender Querbauwerke und teilweise gut erhaltener Funktionen in der Flussaue als morphologisch wertvoll eingestuft werden. Hier überwiegen die Zustandsklassen mäßig verändert (3) bis stark verändert (5).

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Abb. 4.1.5.5-1: Struktur der Fließgewässer im Land Sachsen- Anhalt

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4.1.5.6 Einschätzung sonstiger signifikanter anthropogener

Belastungen (Anh. II 1.4 WRRL) Unter sonstigen signifikanten anthropogenen Belastungen werden einzelfallbezogen weitere Belastungsdaten erfasst, die bei der Einschätzung der Zielerreichung der Oberflächenwasserkörper einbezogen werden. Zu solchen Belastungen zählen u.a. signifikante Wärmeinleitungen > 10 MW und Salzeinleitungen > 1 kg/s von Chlorid und Sulfat. Signifikante Wärme- bzw. Salzeinleitungen erfolgen durch die Sodawerke in die Saale und die Bode. Weiterhin gibt es direkte Einleitungen von Salz und zu Kühlwasser in den Elbestrom. Die Salzeinleitung erfolgt diskontinuierlich in die Elbe. Bei den Kühlwassereinleitungen beträgt die maximal zulässige Einleitungstemperatur 30°C. Die vorgeschriebenen Grenz- und Überwachungswerte werden eingehalten, so dass keine signifikante Beeinflussung aus der Salz- und den Wärmeeinleitungen in die Elbe aus den vorliegenden Daten erkennbar ist. In der Mansfelder Mulde wurden nach Einstellung des achthundertjährigen Kupferschieferbergbaus die Grubengebäude geflutet. Die durch natürliche Versalzung und Schwermetalle kontaminierten Grubenwässer gelangen in die Oberflächengewässer (Böse Sieben, Glume, Salzgraben, Schlenze u.a.). Schwermetalle reichern sich in den Sedimenten an. 4.1.5.7 Einschätzung der Bodennutzungsstrukturen (Anh. II 1.4 WRRL) Die Einschätzung der Bodennutzungsstrukturen war insbesondere für die Abschätzung der diffusen Einträge in die Wasserkörper erforderlich. Um einen Überblick über die Landnutzung im Land Sachsen-Anhalt zu geben, wurde der Datenbestand des CORINE Land Cover herangezogen (Erfassungsmaßstab 1:100.000). Für die Auswertung der Landnutzung wurde im Wesentlichen auf die flächendeckend für Sachsen-Anhalt vorliegenden CORINE-Daten von 1992 zurückgegriffen, die eine Rastergröße von 25 ha berücksichtigen. Die vergleichsweise detaillierteren ATKIS- Daten wurden der Erhebung der wirtschaftlichen Analyse zu Grunde gelegt. Bei der Flächennutzung bestehen zwischen den Bearbeitungsgebieten bzw. Koordinierungsräumen naturräumlich- und siedlungsbedingte Unterschiede. Sachsen-Anhalt weist einen überdurchschnittlich hohen Anteil landwirtschaftlich genutzter Flächen bei gleichzeitig hohem Anteil an Industrie- und Gewerbeflächen auf. Kennzeichnend ist die Armut an wald- und naturnahen Flächen in diesem Raum. Demgegenüber haben andere Bearbeitungsgebiete einen hohen Waldanteil bei relativ geringem Anteil an landwirtschaftlichen Flächen, bebauter Flächen sowie Industrie- und Gewerbeflächen.

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Flächennutzung Fläche (km²) Anteil (%)

Bebaute Fläche Davon:

Siedlungsflächen/Verkehrsfläche 1.350,12 6,6

Landwirtschaftliche Nutzung Davon:

Ackerland 1.2063.8 58,7 Grünland 2.203.4 10,7

Wälder und naturnahe Flächen Davon:

Laub- und Mischwälder 4.597,49 22,4 Nadelwälder Feuchtflächen 17,34 0,1 Offenen Wasserflächen 149,92 0,7 Meere 0 0 Restflächen 169,10 0,8

Summe 2.0447,35 100 Tab. 4.1.5.7-1: Flächennutzung nach CORINE Landcover im Land Sachsen-Anhalt (CLC Daten von 1992)

Landnutzung in Sachsen-Anhalt

A ckerland58,7%

G rünland10,7%

W asser0,7%

R estflächen0,8%

W ald / G ehölze22,4%

Siedlungs- / Verkehrsfläche

6,6%Feuchtflächen

0,1%

Abb. 4.1.5.7-1: Flächennutzung im Land Sachsen-Anhalt Die Verteilung der Landnutzungsarten ist in der Karte 8 des Anhanges dargestellt.

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42

4.1.6 Beurteilung der Auswirkungen signifikanter Belastungen und

Ausweisung der Oberflächenwasserkörper, bei denen die Zielerreichung unklar oder unwahrscheinlich ist (Anh. II 1.5 WRRL)

Ergebnis der Bestandsaufnahme ist u.a. die Beurteilung des Zustandes der Oberflächenwasserkörper im Hinblick auf die für das Jahr 2015 festgelegten Ziele. Dabei wurde noch nicht der Zustand (Klassifizierung) der Wasserkörper bestimmt. Es wird lediglich eine Einschätzung abgegeben, ob die Wasserkörper den guten ökologischen und chemischen Zustand ohne Einbeziehung künftiger Maßnahmen bereits heute erreichen. Die Bestandsaufnahme ist insofern vorläufig.

Grundlage für die Einschätzung der Zielerreichung waren biologische, stoffliche und morphologische Kriterien, dabei insbesondere die Angaben und Bewertungen der vorhandenen Gewässergüteklassifizierungen und Strukturerhebungen.

In Sachsen-Anhalt bildeten die erhobenen signifikanten anthropogenen Belastungen sowie vorliegende Daten aus der behördlichen Gewässerüberwachung der Jahre 1999 bis 2002 die Basis für die Einschätzung der Zielerreichung. Neue Daten wurden für die Erstbewertung nicht ermittelt. Allgemeine Arbeitsgrundlage für die Ermittlung der Auswirkungen signifikanter Belastungen in Sachsen-Anhalt war die LAWA-Arbeitshilfe. Entsprechend den Vorgaben der WRRL waren der ökologische Zustand, der chemische Zustand und der Integrale Gesamtzustand der Oberflächenwasserkörper zu beurteilen. Da die methodischen Grundlagen insbesondere für die Bewertung des ökologischen Zustandes noch in der Erarbeitung sind und für die biologischen Qualitätskomponenten keine den Anforderungen der WRRL entsprechenden Daten vorlagen, musste auf verschiedene Hilfskomponenten zurückgegriffen werden. Die für die Beurteilung der Zielerreichung verwendeten Komponenten sind in den nachfolgenden Übersichten zusammengestellt. Bei den Fließgewässern wurden die vorhandenen Saprobie- und Strukturdaten, sowie weitere morphologische Strukturkriterien wie Gewässerausbau, Verrohrung, Querbauwerke, die spezifischen Schadstoffe sowie die allgemeinen chemisch-physikalischen Bedingungen genutzt, um die Wahrscheinlichkeit des Erreichens des guten ökologischen Zustandes einzuschätzen. Für die Hilfskomponente Saprobie wurde beispielsweise nach einem von der LAWA entwickelten Verfahren der Saprobienindex bestimmt (Leitorganismen mit unterschiedlichen Empfindlichkeiten gegenüber Gewässerverunreinigungen zeigen die Gewässerbeschaffenheit an). Die Saprobieklassen der Fließgewässer im Land sind in der Karte 4.1.6-1 dargestellt. Im Land treten sämtliche Güteklassen auf. Hauptsächlich befinden sich die Fließgewässer in den Güteklassen II und II – III.

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43

Fließgewässer Sachsen-

Anhalt Qualitätskompo-nenten

Fische, Gewässerflora, benthische, wirbellose Fauna

Nur Erfahrungswerte, kaum Messungen

Gewässergüte/ Saprobie

Gewässergüte

gemäß LAWA - Arbeitshilfe

Gewässerstruktur Gewässerstruktur gemäß Vorgaben der LAWA - Arbeitshilfe

Wanderungs-hindernisse

gemäß Vorgaben der LAWA – Arbeitshilfe

Querbauwerke grundsätzlich als Zielerreichung unklar eingestuft

Bio

logi

sche

Kom

pone

nten

Bew

ertu

ngsk

ompo

nent

en

(Hilf

s-ko

mpo

nent

en)

allgemeine chemisch-physikalische Parameter

gemäß Vorgaben der LAWA – Arbeitshilfe

Öko

logi

sche

r Zus

tand

Stof

flich

e K

ompo

-ne

nten

spezifische Schadstoffe nach Anhang VIII WRRL

gemäß Vorgaben der LAWA – Arbeitshilfe

Chem. Zustan

d spezifische Schadstoffe nach Anhang IX und X WRRL

gemäß Vorgaben der LAWA – ArbeitshilfeÜberschreitung. von QN

Integrale

Gesamt-bewer-

tung

gemäß Vorgaben der LAWA – Arbeitshilfe

es entscheidet das schlechteste Ergebnis

Ökologischer Zustand

Tab. 4.1.6-1: Komponenten zur Beurteilung der Fließgewässer

chemischerZustand

Integrale Gesamt-bewertung

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Abb. 4.1.6-1: Gewässergüte (Saprobie) im Land Sachsen-Anhalt

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Standgewässer Sachsen-Anhalt

Qualitätskompo-nenten

Phytoplankton, Gewässerflora, benthische, wirbellose Fauna, Fischfauna

Nur Erfahrungswerte, kaum Messungen

Trophie gemäß LAWA - Arbeitshilfe

Gewässertypische Uferausprägung

gemäß Vorgaben der LAWA - Arbeitshilfe

Bio

logi

sche

Kom

pone

nten

Bew

ertu

ngsk

ompo

nent

en

(Hilf

s-ko

mpo

nent

en)

allgemeine chemisch-physikalische Parameter

gemäß Vorgaben der LAWA – Arbeitshilfe

Öko

logi

sche

r Zus

tand

Stof

flich

e K

ompo

-ne

nten

spezifische Schadstoffe nach Anhang VIII WRRL

gemäß Vorgaben der LAWA – Arbeitshilfe

Chem. Zustan

d spezifische Schadstoffe nach Anhang IX und X WRRL

gemäß Vorgaben der LAWA – ArbeitshilfeÜberschreitung. von QN

Integrale

Gesamt-bewer-

tung

gemäß Vorgaben der LAWA – Arbeitshilfe

es entscheidet das schlechteste Ergebnis

Ökologischer Zustand

Tab. 4.1.6-2: Komponenten zur Beurteilung der Standgewässer

Im Rahmen der Integralen Gesamtbewertung wurden die Oberflächendie drei Klassen - Zielerreichung wahrscheinlich, Zielerreichung uZielerreichung unwahrscheinlich eingestuft.

Die Klasse - Zielerreichung unklar - enthält die Wasserkörper,vorhandenen Daten keine sichere Einstufung möglich ist bzw. Füvorliegen. Die vorliegenden Daten wurden zunächst komponentenspezifisch beder aufgeführten Komponenten wurde separat bewertet, ob die ZieleGewässerzustandes in dem betreffenden Oberflächenwasserkörper - wahrscheinlich, - unwahrscheinlich oder - bei fehlenden bzw. nicht belastbaren Daten unklar ist. An die Beurteilung der Einzelkomponenten schloss sich eine integrale Bewertung zur Beurteilung der Zielerreichung für den ökologischen, deden Gesamtzustand an. Bei der Beurteilung wurde folgendermaßen ve

chemischerZustand

Integrale Gesamt-bewertung

wasserkörper in nklar und

für die mit den r die keine Daten

urteilt, d.h. für jede rreichung des guten

und aggregierende n chemischen und

rfahren:

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Beurteilung der Zielerreichung (ZE)

ökologischer Zustand chemischer Zustand

Gesamtzustand

Wahrscheinlich ZE bei allen Einzelkomponenten wahrscheinlich

keine Überschreitung von Qualitätsnormen

ZE ökologischer Zustand wahrscheinlich und ZE chemischer Zustand wahrscheinlich

Unklar ZE bei einer oder mehreren Einzelkomponenten unklar, ZE bei keiner Einzelkomponente unwahrscheinlich

fehlende Untersuchungen für relevante Schadstoffe

ZE ökologischer Zustand unklar und/oder ZE chemischer Zustand unklar

Unwahrschein-lich

ZE bei mindestens einer Einzelkomponente unwahrscheinlich

Überschreitung von Qualitätsnormen

ZE ökologischer Zustand unwahrscheinlich und/oder ZE chemischer Zustand unwahrscheinlich

Tab. 4.1.6-3: Einzelkomponenten zur Beurteilung der Zielerreichung Die Einzelkomponenten wurden nicht gewichtet. In der integralen Gesamtbewertung entschied entsprechend des „worst-case“- Ansatzes der WRRL immer das schlechteste Einzelergebnis. Ergebnisse Fließgewässerwasserkörper Insgesamt wurden 302 Fließgewässerwasserkörper (siehe Kapitel 4.1) hinsichtlich des Erreichens der Umweltziele eingeschätzt. Für keinen Wasserkörper wird in der Gesamtbewertung die Zielerreichung als wahrscheinlich eingeschätzt. 71 Wasserkörper wurden als unklar und für 231 als unwahrscheinlich beurteilt. Das entspricht einem Anteil von 23,5 % Wasserkörpern mit der Zielerreichung unklar und 76,5 % mit der Zielerreichung unwahrscheinlich an der gesamten Anzahl der Fließgewässerwasserkörper im Land. Die Detailergebnisse für die Bearbeitungsgebiete enthält Tabelle 4.1.6.-4.

Zielerreichung FGWK FGWK gesamt Wahrscheinlich unklar Unwahrscheinlich

Betrachtungsräume

Anzahl Anzahl [%] Anzahl [%] Anzahl [%] TEL 0 0 0 0 0 0 0 MEL 102 0 0 31 30,4 71 69,6 HAV 23 0 0 5 21,7 18 78,3 SAL 135 0 0 24 17,8 111 82,2 MES 27 0 0 8 29,6 19 70,3

Weser 15 0 0 3 20,0 12 80,0 Gesamt 302 0 0 71 23,5 231 76,5

Tab. 4.1.6-4: Einstufung der Zielerreichung der Fließgewässerwasserkörper im Land

Sachsen-Anhalt

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Die nachfolgende Abbildung stellt die Zielerreichung der Fließgewässerwasserkörper dar.

Zielerreichung unwahr-

scheinlich; 76,5 %

Zielerreichung unklar;

23,5 %

Zielerreichung wahrscheinlich;

0 %

Abb. 4.1.6-2: Zielerreichung der Fließgewässerwasserkörper im Land Sachsen-Anhalt Standgewässerwasserkörper In Sachsen-Anhalt wurden von den in Kapitel 4.1.1 aufgezählten 45 natürliche Seen und Abgrabungsseen 4 in der Zielerreichung als wahrscheinlich (8,9 %), 27 in der Zielerreichung unklar (60,0 %) und 14 (31,1 %) in der Zielerreichung als unwahrscheinlich eingeschätzt.

Zielerreichung SGWK wahrscheinlich unklar unwahr-

scheinlich

Betrachtungs-räume

SGWK

Anzahl Anzahl [%] Anzahl [%] Anzahl [%]

TEL 0 0 0 0 0 0 0 MEL 8 0 0 6 75,0 2 25,0 HAV 4 0 0 3 75,0 1 25,0 SAL 22 3 13,6 10 45,5 9 40,9 MES 10 1 10,0 7 70,0 2 20,0

Weser 1 0 0 1 100 0 0 Gesamt 45 4 8,9 27 60,0 14 31,1

Tab. 4.1.6-5: Einstufung der Zielerreichung der Standgewässerwasserkörper (SGWK) Die nachfolgende Abbildung stellt die Zielerreichung der Standgewässerwasserkörper dar.

Zielerreichung unwahr-

scheinlich; 31,1 %

Zielerreichung wahrscheinlich;

8,9 %

Zielerreichung unklar; 60,0 %

Abb. 4.1.6-3: Zielerreichung der Standgewässerwasserkörper im Land Sachsen-Anhalt

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Zusammenfassend ist für Sachsen-Anhalt festzustellen, dass 4 Oberflächenwasserkörper bereits heute die für das Jahr 2015 erklärten Ziele erreichen. Das entspricht einem Anteil von 1 % aller Oberflächenwasserkörper. Insgesamt ergibt sich in Sachsen-Anhalt für die Oberflächengewässer folgendes Bild:

Zielerreichung OWK wahrscheinlich unklar unwahr

scheinlich

Betrachtungs-räume

OWK

Anzahl Anzahl [%] Anzahl [%] Anzahl [%]

TEL 0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 MEL 110 0 0,0 37 10,7 73 21,0 HAV 27 0 0,0 8 2,3 19 5,5 SAL 157 3 0,9 34 9,8 120 34,6 MES 37 1 0,3 15 4,3 21 6,1

Weser 16 0 0,0 4 1,2 12 3,5 Gesamt 347 4 1,2 98 28,2 245 70,6

Tab. 4.1.6-6: Einstufung der Zielerreichung der Oberflächenwasserkörper (OWK)

Zielerreichung unwahr-

scheinlich; 70,6 %

Zielerreichung unklar; 28,2 %

Zielerreichung wahrscheinlich;

1,2 %

Abb. 4.1.6-4: Zielerreichung der Oberflächenwasserkörper im Land Sachsen-Anhalt Die wesentlichen Ursachen für die Bewertung der Oberflächenwasserkörper mit der „Zielerreichung unwahrscheinlich“ sind in Sachsen-Anhalt Defizite hinsichtlich der allgemeinen chemisch-physikalischen Kenngrößen (Überschreitung von Zielvorgaben) und der Gewässerstruktur (z.B. hohe Anzahl signifikanter Wanderungshindernisse). Beim chemischen Zustand bestehen Defizite hinsichtlich der prioritären Stoffe (Überschreitung von Zielvorgaben). In einem großen Teil der Gewässer wurde eine erhöhte Nährstoffbelastung festgestellt. Ursache dafür sind diffuse und punktuelle Einträge von Stickstoff und Phosphor. In der räumlichen Verteilung in der Zielerreichungsklasse „unwahrscheinlich“ in Sachsen-Anhalt spiegeln sich insbesondere die bereits in den vorangegangenen Kapiteln benannten verschiedenen signifikanten anthropogenen Belastungen der Gewässer (durch industrielle Ballung, landwirtschaftliche Nutzung, Hochwasserschutzregulierungen etc.) wider.

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Bereits durchgeführte Maßnahmen im Bereich der Abwasserbehandlung, der Renaturierung von Gewässern und Maßnahmen zur Vermeidung von Stoffeinträgen müssen daher konsequent weitergeführt werden. Die Datenlage hinsichtlich der biologischen Qualitätskomponenten für die Einstufung des ökologischen Zustands (Zusammensetzung und Abundanz der Gewässerflora, der benthischen wirbellosen Fauna sowie der Fischfauna einschließlich der Altersstruktur der Fischfauna) wird sich durch Untersuchungen im Rahmen der Überwachung verbessern. Untersuchungsmethoden, Referenzzustände der Gewässertypen und Bewertungsverfahren, die den Anforderungen der EG-WRRL entsprechen, werden zurzeit erst erarbeitet bzw. im Praxistest erprobt. Dies wurde bei der Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der Zielerreichung berücksichtigt. Die Ergebnisse der Beurteilung müssen daher im Rahmen der anschließenden Überwachungsprogramme verifiziert werden. Die graphische Darstellung der Einschätzungen zur Zielerreichung der Oberflächenwasserkörper enthält Karte 9 in Anhang 2. 4.2 Grundwasser (Anh. II 2 WRRL) 4.2.1 Lage und Grenzen der Grundwasserkörper (Anh. II 2.1 WRRL) Die Grundwasserkörper stellen die kleinste und möglichst homogene Bezugseinheit nach Wasserrahmenrichtlinie dar. Sie erlauben eine eindeutige Einschätzung, Beschreibung und Überwachung sowohl des mengenmäßigen als auch des chemischen Zustandes. Um die einheitliche Bewirtschaftung der Oberflächengewässer und des Grundwassers zu gewährleisten, erfolgte die Abgrenzung der Grundwasserkörper innerhalb von Grundwasserkörpergruppen, die mit den Grenzen der aus den oberirdischen Einzugsgebieten abgeleiteten Bearbeitungsgebieten übereinstimmen. Weitergehend wurde die Abgrenzung der Grundwasserkörper in der erstmaligen Beschreibung nach hydrogeologischen und hydraulischen Gesichtspunkten vorgenommen. Maßgeblich war dabei der obere Hauptgrundwasserleiter. Im Ergebnis dieses ersten Zwischenschrittes wurden zunächst 53 Grundwasserkörper mit Flächengrößen zwischen 24 km2 und 1.481 km2 ausgewiesen. Im Mittel betrugen die Flächen der Grundwasserkörper rund 386 km2. Diese Grundwasserkörper wurden den Bearbeitungen der weitergehenden Beschreibung zugrunde gelegt. Die Abgrenzung der Grundwasserkörper stellte sich insbesondere mit Bezug auf die Abstimmungen mit den Nachbarländern als ein iterativer Prozess dar. Es ergaben sich zahlreiche Änderungen durch die Ausweisung länderübergreifender Grundwasserkörper. Die Abgrenzung der Grundwasserkörper erfolgte hierbei nicht mehr ausschließlich nach hydrogeologischen und hydraulischen, sondern auch nach hydrologischen Gesichtspunkten. Sofern aufgrund unterschiedlicher Belastungsarten innerhalb der Grundwasserkörper eine weitere Unterteilung notwendig war, wurde diese entlang der Belastungsgrenzen vorgenommen. Im Land Sachsen-Anhalt wurden im Ergebnis des Abstimmungsprozesses insgesamt 74 Grundwasserkörper mit Flächengrößen zwischen 0,2 km2 (hier nur Anteile des Landes Sachsen-Anhalt an einem länderübergreifenden Grundwasserkörper) und 1.343 km2

ausgewiesen. Dabei handelt es sich um 35 Grundwasserkörper, die ausschließlich auf dem Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt liegen und 39 länderübergreifende Grundwasserkörper. Die mittlere Größe der Grundwasserkörper beträgt rund 278 km2.

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Die Lage und Grenzen der Grundwasserkörper sind der Karte 5 im Anhang 2 zu entnehmen. 4.2.2 Beschreibung der Grundwasserkörper Die Grundwasserkörper wurden nach der vorherrschenden Art des Grundwasserleiters (Hauptleitertyp) und dem geochemischen Gesteinstyp entsprechend der nachfolgenden Tabelle charakterisiert.

Hauptleitertyp

(nach LAWA)

Art des Grundwasserleiters

Geochemischer Gesteinstyp

Verbreitungshäufigkeit im Land Sachsen-

Anhalt

I Porengrundwasserleiter Silikatisch 49 II Porengrundwasserleiter silikatisch/carbonatisch - III Porengrundwasserleiter Carbonatisch - IV Kluftgrundwasserleiter Silikatisch 22 V Kluftgrundwasserleiter silikatisch/carbonatisch 1 VI Kluftgrundwasserleiter Carbonatisch 2 VII Kluftgrundwasserleiter Sulfatisch - VIII Karstgrundwasserleiter Carbonatisch - IX Karstgrundwasserleiter Sulfatisch - X Sonderfälle ---- -

Tab. 4.2.2-1: Hydrogeologische Charakterisierung der Grundwasserkörper im Land

Sachsen-Anhalt Basierend auf Vorgaben der LAWA wurde für die Umsetzung der WRRL in einem bundesweiten Projekt die „Hydrogeologische Übersichtskarte 1 : 200.000 (HÜK 200)“ entwickelt. Unter Einbeziehung des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt sind alle Grundwasserkörper auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes der HÜK 200 mit Bezug auf ihre stratigraphischen und lithologischen Verhältnisse sowie weiterer Grundwasserleitereigenschaften den o. g. Grundwasserleitertypen zugeordnet worden. In Sachsen-Anhalt silikatische Porengrundwasserleiter am weitesten verbreitet, gefolgt von silikatischen Kluftgrundwasserleitern. Die inhaltliche Beschreibung der Grundwasserkörper erfolgte für wesentliche Eigenschaften einheitlich in Form von Grundwassersteckbriefen. In diesen Steckbriefen sind Angaben zu Lage und Grenzen des Grundwasserkörpers, des zugehörigen Bearbeitungsgebietes, zur Flächengröße, zur Einordnung des Grundwasserkörpers gemäß der hydrogeologischen Raumgliederung, zu allgemein geologisch-hydrogeologischen Kenndaten, zur Grundwasserüberdeckung und zur Land- und Bodennutzung erfasst. Eingang haben auch die Ergebnisse der erstmaligen Beschreibung hinsichtlich erfasster Belastungen und eine erste Einschätzung der Auswirkungen dieser Belastungen hinsichtlich einer möglichen Verfehlung der Ziele der WRRL gefunden. Eine Zusammenstellung dieser Angaben zu den Grundwasserkörpern befindet sich in Tabelle 4 (Grundwasserkörper-Stammdaten „Steckbrief“) im Anhang 1.

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4.2.3 Belastungen, denen die Grundwasserkörper ausgesetzt sein

können 4.2.3.1 Diffuse Schadstoffquellen (Anh. II 2.1 und evtl. 2.2 WRRL) Stoffeinträge aus diffusen Quellen (Erläuterung siehe Kapitel 4.1.5.2) können wegen ihres meist großflächigen Auftretens eine weiträumige Veränderung der natürlichen Grundwasserbeschaffenheit verursachen. Wesentliche Beiträge zu diffusen Stoffeinträgen in das Grundwasser liefern landwirtschaftliche und urbane Nutzungen, Luftschadstoffe aus Industrie, Verkehr, Haushalt und Landwirtschaft sowie große Industriegebiete und Verkehrsanlagen. Die Betrachtungen zu den Stoffeinträgen aus diffusen Quellen wurden in Sachsen-Anhalt zunächst unter Anwendung eines kombinierten Emissions- und Immissionsansatzes geführt. Berücksichtigung fanden hierbei zum einen Landnutzungsnutzungsdaten (CORINE Land Cover) zu den Hauptnutzungen Landwirtschaft, Bebauung, Industrie/Gewerbe, Wälder, zum anderen Immissionswerte aus dem Gewässerüberwachungsprogramm Sachsen-Anhalts (GÜSA - Grundmessnetz) sowie Rohwasserdaten von Wasserversorgern. Ausgehend von den prägenden Landnutzungen waren die Betrachtungen schwerpunktmäßig ausgerichtet auf mögliche Stoffeinträge aus der Landwirtschaft (Stickstoff, Phosphor, Pflanzenschutzmittel) sowie auf mögliche Flächenbelastungen aus urbanen Ballungsräumen (Tausalze - Chlorid, Sulfat, AOX, DOC). Letztgenannte Belastungen wurden im Zuge der Punktquellenuntersuchungen aus Altlasten mit in die Bearbeitung einbezogen. Als Ergebnis dieser im Rahmen der erstmaligen Beschreibung geführten Betrachtungen ergab sich ein erstes Belastungsszenario. In der nachfolgenden weitergehenden Beschreibung kam ein separater Untersuchungsansatz zur Ermittlung des Grundwassergefährdungspotentials zur Anwendung. In diesem Untersuchungsansatz, der eine flächendeckende Stickstoffbilanzierung für zwei Szenarien, historisch 1990 und aktuell 2001, auf der Basis eines GIS - Projektes sowie eine standortspezifische Charakterisierung beinhaltete, fanden sowohl die für einen Grundwasserkörper relevanten Flächennutzungsarten als auch die natürlichen Gegebenheiten Mitteldeutschlands bewertungsseitig Eingang. Die Ableitung des Grundwassergefährdungspotenzials erfolgte in Anlehnung an die LAWA – Arbeitshilfe, unterstützt durch die Ergebnisse aus der Modellanwendung REPRO in repräsentativen Referenz- und Modellbetrieben. Ausgehend von einem für jeden Grundwasserkörper berechneten N - Bilanzüberschusswert, wurden in einem zweiten Schritt potenzielle Stickstofffrachten und –konzentrationen ermittelt. Über diese konnte im Ergebnis das Grundwassergefährdungspotential im Sickerwasser an der Untergrenze des Wurzelraumes für jeden Grundwasserkörper dargestellt werden. Die Zielerreichung guter chemischer Zustand wurde als „unklar / unwahrscheinlich“1 eingeschätzt, wenn die potenzielle Nitratkonzentration im Sickerwasser unter Zugrundelegung einer mittleren Stickstoffdeposition von 30 kg/ha die Qualitätsnorm von 50 mg/l Nitrat überschritten hatte.

1 Grundwasserkörper werden im Unterschied zu Oberflächenwasserkörpern in zwei

Zielerreichungsklassen – wahrscheinlich bzw. unklar/unwahrscheinlich - eingestuft (s. auch Kapitel 4.1.6)

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Ergebnisse In Sachsen-Anhalt wurden nach der erfolgten länderübergreifenden Abstimmung von den insgesamt 74 Grundwasserkörpern 54 Grundwasserkörper ausgewiesen, für die wegen Belastungen aus diffusen Schadstoffquellen die Zielerreichung bezogen auf den guten chemischen Zustand als unklar bzw. unwahrscheinlich eingeschätzt worden ist. Diese Grundwasserkörper haben eine Fläche von rund 15.143 km². Das entspricht rund 74 % der Gesamtfläche des Landes. Bei der Wertung dieses Ergebnisses ist zwingend zu beachten, dass für die Einschätzung der Zielerreichung eines Grundwasserkörpers das Grundwassergefährdungspotential zu Grunde gelegt worden ist. Dieses Grundwassergefährdungspotential widerspiegelt nicht die tatsächliche (gemessene) Grundwasserbelastungssituation. Die Erfassung der tatsächlichen Belastungssituation im Grundwasser ist jedoch Voraussetzung für die abschließende Zustandsbestimmung (Klassifizierung) der Grundwasserkörper und der Maßnahmeplanung. Sie ist gleichermaßen, wie die Analyse und das Beseitigen der Defizite aus der Bestandsaufnahme, Gegenstand der nächstfolgenden Arbeitsschritte im weiteren Umsetzungsprozess der WRRL. 4.2.3.2 Punktuelle Schadstoffquellen (Anh. II 2.1 und evtl. 2.2 WRRL) Punktuelle Belastungen (Punktquellen) sind räumlich eng begrenzte Kontaminationsherde in oder auf der Erdoberfläche. Sie haben häufig ihre Ursache in Unfällen, Leckagen oder unsachgemäßem Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Besondere Bedeutung für eine mögliche Grundwasserkontamination haben Altlasten (Altablagerungen und Altstandorte). Sie können lokal erheblichen Einfluss auf die Grundwasserbeschaffenheit haben, da hier in einem eng begrenzten Bereich verschiedenartigste Schadstoffe direkt oder indirekt ins Grundwasser eingetragen werden. Abb. 4.2.3.2-1: Deponie bei Freyburg im Koordinierungsraum Saale

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Im Verlauf der erstmaligen Beschreibung der Grundwasserkörper nach WRRL in Sachsen-Anhalt wurden in einem vierstufigen Separationsverfahren auf der Grundlage des Mitteldeutschen Altlasteninformationssystems (MDALIS) Punktquellen mit nachweislicher Grundwasserrelevanz bzw. einem bereits festgestellten Grundwasserschaden ausgewiesen. Nachfolgend erfolgte eine erste schutzgutbezogene Einzelfallbetrachtung der grundwasserrelevanten punktuellen Schadstoffquellen mit erheblichen Belastungen unter Berücksichtigung der Stoff- und Standortspezifikation, der Großräumigkeit des Schadens, der Schadstoffmenge sowie der Beeinflussung von grundwasserabhängigen Ökosystemen. Diese auf den Einzelfall bezogenen Betrachtungen wurden im Rahmen der weitergehenden Beschreibung fortgeführt, um die für einen Grundwasserkörper relevanten punktuellen Belastungen hinsichtlich ihrer Auswirkungen konkreter zu fassen und zu beurteilen. Die Punktquellen wurden ausgehend von den Ergebnissen der erstmaligen Beschreibung standort- und stoffspezifisch weitergehend beurteilt. D.h., neben einer hydrogeologisch-hydraulischen Charakterisierung wurde unter Einbeziehung vorhandener Messdaten zu schadensrelevanten „Leitparametern“, die Belastungssituation und die Schadensausbreitung abgeschätzt. Die Gesamtbeurteilung erfolgte durch eine Flächensummation einzelner „lokaler“ Punktquellen bzw. bei großräumigen Schadensbereichen über Frachtbetrachtungen. Ergebnisse Nach dem länderübergreifenden Abgleich wurden im Land Sachsen-Anhalt insgesamt 8 Grundwasserkörper identifiziert, für die die Zielerreichung bezogen auf den guten chemischen Zustand auf Grund von Stoffeinträgen aus Punktquellen als unklar bzw. unwahrscheinlich eingeschätzt worden ist. Die betroffenen 8 Grundwasserkörper haben eine Fläche von insgesamt 2.798 km². Das entspricht einem Anteil von rund 14% an der Gesamtfläche des Landes Sachsen-Anhalt. Die Grundwasserkörper „Colbitz-Letzlinger Heide, Moränenlandschaft“ (OT 2), „Elbe-Ohre-Urstromtal“ (OT 3) im Koordinierungsraum Mittelelbe/Elde sowie der länderübergreifende Grundwasserkörper „Burg-Ziesaer Fläming, Moränenlandschaft“ (HAV_UH_7) im Koordinierungsraum Havel sind auf Grund der von den Kalihalden Zielitz ausgehenden Belastungen in ihrer Zielerreichung vorläufig als unklar/unwahrscheinlich eingeschätzt worden. Gegenwärtig liegt der von der Grundwasserversalzung betroffene Flächenanteil bei 16,8 km2. Dem Grundwasserkörper „Merseburger Buntsandsteinplatte“ (SAL GW 14a) des Koordinierungsraumes Saale sind die altlastengeprägten Ökologischen Großprojekte (ÖGP) Buna und Leuna (einschließlich Betriebsfläche Buna, Hochhalde Buna, Betriebsfläche Leuna, Hochhalde Leuna, ehemaliger Flugplatz Merseburg und Mineralölwerk Lützkendorf) zu zuordnen. Innerhalb dieser ÖGP`s treten großflächige Schadstoffbelastungen auf. Außerdem werden die Oberflächengewässer Saale und Laucha beeinflusst. Für den länderübergreifenden Grundwasserkörper „Weißelsterbecken mit Bergbaueinfluss“ (SAL GW 059) des Koordinierungsraumes Saale ist in erster Linie die im sächsischen Anteil (Bergbaugebiet Südraum Leipzig) befindliche Industrieregion Böhlen-Lippendorf von zentraler Bedeutung für den chemischen Zustand des Grundwasserkörpers. Es kommen geringer zu wichtende Altstandorte der ehemaligen karbochemischen Industrie hinzu (z. B. Braunkohlenveredelung Espenhain und Regis). Der Thüringer Anteil des Grundwasserkörpers SAL GW 059 befindet sich im Bereich Meuselwitz / Rositz. Als altlastenrelevant wurden hier neben dem ehemaligen Teerverarbeitungswerk Rositz auch Braunkohletagebaue, Deponien und Halden

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eingeschätzt. Für den sachsen-anhaltinischen Anteil am Grundwasserkörper ist das ÖGP Zeitz mit einer Vielzahl punktueller Schadstoffeinträge in das Grundwasser von Relevanz. Der Grundwasserkörper „Bitterfelder Quartärplatte“ (VM 2-4) im Koordinierungsraum Mulde/ Elbe/ Schwarze Elster berücksichtigt das ÖGP Bitterfeld / Wolfen. Der Grundwasserschaden ist wegen der hohen human- und ökotoxikologischen Relevanz der Schadstoffe, der seit ca. 150 Jahren stattfindenden Bergbautätigkeiten und der mehr als 100jährigen Entwicklung des Industriestandortes in seinem Ausmaß bedeutsam. Als Sonderfälle sind die durch Altlasten verursachten stofflichen Belastungen von Grund- und Oberflächenwasserkörper zu betrachten, die allein durch den Ansatz für Punktquellen nicht zutreffend zu erfassen und zu bewerten sind. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang die 2 länderübergreifenden Grundwasserkörper NI 07_07, NI 07_08 im Koordinierungsraum Aller des Einzugsgebietes der Weser und das ÖGP Mansfelder Land im Koordinierungsraum Saale mit dem gefluteten Grubengebäude der Mansfelder Mulde (Grundwasserkörper SAL GW 014 sowie mehrere Oberflächenwasserkörper im Einzugsgebiet der Bösen Sieben und Schlenze). Durch die über die Jahrhunderte zu verfolgende bergbauliche Tätigkeit und die Hüttenindustrie sind in diesen Bereichen des Harzes und des Harzvorlandes zahlreiche Belastungsquellen entstanden, die sich heute als überwiegend diffus verteilte Stoffeinträge belastungsseitig auswirken. Der Sonderfall des ÖGP Mansfelder Land wird in die Bewertung der betreffenden Oberflächenwasserkörper einbezogen (siehe Kapitel 4.1.5.6 und 4.1.6). In Zusammenhang mit der vorangestellten Ergebnisdarstellung wird darauf hingewiesen, dass darüber hinaus eine Vielzahl von bekannten lokalen altlastengeprägten Punktquellen erhebliche kleinräumige Belastungen des Grundwassers bewirken. Diese rechtfertigen zwar meist nicht, den gesamten Grundwasserkörper in seiner Zielerreichung als unklar / unwahrscheinlich auszuweisen, müssen aber bei der weiteren Behandlung der Altlasten wegen ihrer Grundwassergefährdung beachtet und im Rahmen der rechtlichen Gegebenheiten (Bundesbodenschutzgesetz / Bundesbodenschutzverordnung) behandelt werden. 4.2.3.3 Mengenmäßige Belastung (Entnahmen und künstliche

Anreicherungen, Anh. II 2.1 und 2.2 WRRL) Mengenmäßige Belastungen werden durch dauerhafte Entnahmen verursacht, die vor allem zum Zwecke der Trink- und Brauchwasserversorgung aber auch zur Beregnung und Bewässerung durchgeführt werden, sowie durch künstliche Anreicherungen. Sie sind hinsichtlich ihrer Auswirkungen an Grundwasserstandsänderungen zu messen. Durch Grundwasseranreicherungen verursachte Änderungen der Grundwasserspiegel sind bezogen auf Sachsen-Anhalt vernachlässigbar. Das Hauptaugenmerk mengenmäßiger Belastungen liegt deshalb auf den Grundwasserentnahmen. Diese stellen dann für den mengenmäßigen Zustand eines Grundwasserkörpers ein Problem dar, wenn die Summe der Entnahmen die natürliche Grundwasserneubildung aus den Niederschlägen übersteigt und wenn sich dies über langfristig abfallende Grundwasserstände nachvollziehen lässt. Mögliche Folgewirkungen können das Versiegen von Quellen, ein verminderter Zufluss zu Oberflächengewässern sowie eine Schädigung von Feuchtgebieten sein. Die Ermittlung des mengenmäßigen Zustandes erfolgte in Sachsen-Anhalt anhand einer Bilanzbetrachtung nach Gegenüberstellung der Grundwasserneubildung zu den Grundwasserentnahmen innerhalb der Grundwasserkörpergruppen. Dabei wurde davon ausgegangen, dass Grundwasserkörpergruppen, deren Entnahmen größer als 50 % der Grundwasserneubildung betragen, die Ziele der WRRL wahrscheinlich nicht erreichen.

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Soweit möglich, wurde dieser Wert anhand langjähriger Messreihen der Grundwasserstände überprüft. Sofern die Grundwasserstandsganglinien keine länger anhaltenden absinkenden Trends aufwiesen, war von einer ausgeglichenen Bilanz zwischen den Grundwasserentnahmen und der Grundwasserneubildung in der betreffenden Grundwasserkörpergruppe auszugehen. Bei den Nutzungen wurden genehmigte Grundwasserentnahmen von mehr als 100 m3/Tag unabhängig vom Verwendungszweck des Wassers in die Betrachtung einbezogen. Uferfiltratanteile wurden aus den Grundwasserentnahmen herausgerechnet. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick der genehmigten Grundwasserentnahmen und -einleitungen in den einzelnen Koordinierungsräumen.

Koordinierungsraum (Einzugsgebiet)

genehmigte Entnahme-

menge m³/d

Anzahl der Entnahmen

>100 m³/d

genehmigte Einleitungsmen

ge

m³/d

Anzahl der Einleitungen

>100 m³/d

TEL

MEL 369.086 266 131.428 11

HAV 61.543 53 240 1

SAL 605.731 487 4.585 5

MES 517.334 255 692 3

Aller (Weser) 30.369 34

ST gesamt 1.584.063 1.095 136.945 20

Tab. 4.2.3.3.-1: Genehmigte Grundwasserentnahmen und –einleitungen im Land Nach der LAWA-Arbeitshilfe ist ein Grundwasserkörper als gefährdet anzusehen, wenn die Grundwasserentnahmen mehr als 10 % der Grundwasserneubildung ausmachen und eine ergänzende Betrachtung dieser Tendenzen der Grundwasserstände über einen längeren Zeitraum erfolgt. Da Sachsen-Anhalt durch die nahezu vollständige landesweite Bearbeitung eines Grundwasserkatasters bereits auf konkrete Bilanzberechnungen zurückgreifen kann, wurde die Risikogrenze auf 50 % festgesetzt. Die rein schematische Auswertung der Belastung anhand der 10 %-Grenze hätte ansonsten bedeutet, dass Sachsen-Anhalt ein flächendeckendes Risikogebiet darstellen würde. In Sachsen-Anhalt ist die Grundwasserneubildungshöhe regional stark schwankend, die Spannbreite liegt zwischen 25 und größer 500 mm/a. Insbesondere das Mittelgebirgsvorland weist geringe bis mittlere Grundwasserneubildungsraten zwischen 25 und 50 mm/a auf. Dagegen liegen die Grundwasserneubildungsraten in den nördlichen und östlichen Teilen des Landes (Altmark, Fläming, Dübener Heide) hauptsächlich zwischen 50 und 200 mm/a. Nur im Harz erreichen die Grundwasserneubildungsraten aufgrund der hohen Niederschläge Werte um 500 mm/a. Einen Überblick über die räumliche Verteilung der Grundwasserneubildung im Land Sachsen-Anhalt gibt die nachfolgende Abbildung 4.2.3.3-1.

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Abb. 4.2.3.3-1: Mittlere jährliche Grundwasserneubildung im Land Sachsen-

Anhalt

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Ergebnisse In Sachsen-Anhalt wurden 4 innerhalb der Landesgrenzen liegende Grundwasserkörper identifiziert, deren Zielerreichung „guter mengenmäßiger Zustand“ als „unklar/unwahrscheinlich“ zu beurteilen ist. Die Zielerreichung des „guten mengenmäßigen Zustands“ wurde für 5 weitere grenzüberschreitende Grundwasserkörper auf Grund der Abstimmungen mit den Nachbarländern als „unklar/unwahrscheinlich“ eingeschätzt. Die insgesamt 9 Grundwasserkörper haben mit einer Fläche von 1.506 km² einen Anteil von rund 7% an der Gesamtfläche des Landes. Der im Koordinierungsraum Tideelbe mit verhältnismäßig kleinem sachsen-anhaltinischen Anteil gelegene Grundwasserkörper „Ilmenau Lockergestein rechts“ (NI11_01) werden die Ziele für den mengenmäßigen Zustand wahrscheinlich nicht erreichen. Hier lassen sich aus der Gegenüberstellung der Entnahme und des Dargebots Anzeichen einer übermäßigen Nutzung erkennen. Im Koordinierungsraum Mittlere Elbe/ Elde wurden auf der Basis des derzeitigen Kenntnisstandes drei Grundwasserkörper ausgewiesen, bei denen die Zielerreichung bezogen auf den guten mengenmäßigen Zustand als unklar/unwahrscheinlich einzuschätzen ist. Im Einzelnen betroffen sind die Grundwasserkörper „Westfläming und Elbtal (Ehle)“ (EN 1), „Leitzkauer Moränenplatte und Elbtal (Nuthe)“ (EN 2) sowie „Jeetzel Lockergestein links“ (NI10_5), die im Rahmen des Monitorings eingehender zu untersuchen sind. Im Grundwasserkörper „Helme-Unstrut-Aue“ (SAL GW 041) des Koordinierungsraumes Saale beträgt der Anteil der genehmigten Entnahmen an der „verfügbaren Grundwasserressource“ im Sinne von Artikel 2 Nr. 27 WRRL im thüringischen Teil, der die Hauptfläche des Grundwasserkörpers ausmacht, 119,5% und liegt damit nicht unwesentlich über dem Sollwert von 100%. Allerdings werden hier nur 83,1 % des Dargebotes tatsächlich entnommen. Im Ergebnis der Recherche wird eine Anpassung der genehmigten Mengen geprüft werden. Die mengenmäßige Belastung des im Koordinierungsraum Saale gelegenen Grundwasserkörpers „Weißelsterbecken mit Bergbaueinfluss“ (SAL GW 059) ist im Wesentlichen bedingt durch die großen Grundwasserentnahmen für die Sümpfung der Tagebaue Vereinigtes Schleenhain (Sachsen) und Profen (Sachsen–Anhalt). Sie machen etwa 95 % aller in 2000 behördlich registrierten Grundwasserentnahmen im Grundwasserkörper aus. Im Grundwasserkörper „Südfläming“ (SE 5) des Koordinierungsraumes Mulde/ Elbe/ Schwarze Elster ist die gegenwärtige Situation kompliziert. Unter den Bedingungen eines Normaljahres ist der mengenmäßige Zustand als gut zu bewerten. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen (sehr niederschlagsarm, Trockenjahre) ist der mengenmäßige Zustand des Grundwasserkörpers und seines Oberflächenwasserabflusses gefährdet. Die Zielerreichung „guter mengenmäßiger Zustand“ ist demnach entsprechend des gegenwärtigen Kenntnisstandes „unwahrscheinlich/unklar“. Die Verbesserung des Kenntnisstandes setzt eine Präzisierung der Bilanzsituation voraus (Überprüfung der Grundwasserentnahmegenehmigungen, der Meliorationssysteme und der Oberflächenwassernutzungen, Überprüfung der Bilanz nach Vorlage konkreter Abflussdaten – Erweiterung Monitoring Oberflächenwasser - und Daten der Meliorationssysteme). Für die im Koordinierungsraum Aller (Einzugsgebiet der Weser) gelegenen länderübergreifenden Grundwasserkörper „Ise Lockergestein rechts“ (NI07_03) und „Ise Lockergestein links“ (NI07_04) wurden nach den durchgeführten Ermittlungen des

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Verhältnisses der Entnahmemenge zur Grundwasserneubildung und des Trends des Grundwasserstandes mengenmäßige Belastungen ermittelt. 4.2.3.4 Sonstige anthropogene Einwirkungen Sonstige anthropogene Einwirkungen auf den Zustand des Grundwassers sind Belastungen, die nicht eindeutig aus Punkt- oder diffusen Quellen stammen bzw. mengenmäßigen Beeinträchtigungen zu zuordnen sind. Hier werden insbesondere Belastungen erfasst, die mengenmäßige und chemische Aspekte berücksichtigen. In Sachsen-Anhalt gehören in erster Linie die mit dem Bergbau verbundenen Eingriffe (Wasserhaltungen, Flutungen) und die daraus resultierenden Veränderungen der Grundwasserstands- und -strömungsverhältnisse sowie der Grundwasserbeschaffenheit zu den sonstigen anthropogenen Einwirkungen. Ob überdies die Häufung von Sand- und Kiesabbauen im Bearbeitungsgebiet Ehle / Nuthe des Koordinierungsraums Mittlere Elbe/ Elde sonstige anthropogene Einwirkungen auf den Zustand eines Grundwasserkörpers bedingen, kann aufgrund der derzeitigen Datengrundlage noch nicht abschließend eingeschätzt werden. Ergebnisse Für die Bergbaugebiete Sachsen-Anhalts sind bis auf Restarbeiten die bergbautechnischen Sicherungsmaßnahmen weitestgehend abgeschlossen. Aus diesem Grund sind lediglich 2 Grundwasserkörper von sonstigen anthropogenen Einwirkungen betroffen und in ihrer Zielerreichung als „unklar/unwahrscheinlich“ eingeschätzt worden. Diese haben ihren flächenmäßig größten Anteil in Sachsen. Die in der Zielerreichung als „unklar / unwahrscheinlich“ eingeschätzten Grundwasserkörper nehmen eine Fläche von 91 km² ein. Das entspricht rund 0,4 % der Gesamtfläche des Landes und betrifft Grundwasserkörper, die ihren flächenmäßig größten Anteil im Land Sachsen haben. Im sächsischen Teil des Grundwasserkörpers „Weißelsterbecken mit Bergbaueinfluss“ (SAL GW 059) im Koordinierungsraum Saale werden für große Teile des Grundwasserkörpers (ca. 50 % seiner Fläche) auch für 2010 noch im relevanten Maße bergbaubedingt abgesenkte Grundwasserstände erwartet. Die Versauerungsprozesse in den Tagebaukippen sind nicht zuletzt wegen der im Aufbau befindlichen oder erst seit kurzem in Betrieb gegangenen Messnetze noch nicht abschließend einschätzbar. Wegen der umfangreich stattfindenden Erdmassenumlagerungen (Böschungssicherung und Wiedernutzbarmachung der Oberflächen) ist prognostisch von einer starken Dynamik der Grundwasserbeschaffenheit auszugehen. In Thüringen ist dieser Grundwasserkörper durch erhöhte Gehalte an bergbaulich bzw. nachbergbaulich relevanten Inhaltsstoffen (insbesondere Sulfat, Natrium, Aluminium, Schwermetalle, BETX und Phenole) gekennzeichnet sowie hinsichtlich der hydrodynamischen Verhältnisse negativ beeinflusst. Auch bei dem Grundwasserkörper „Strengbach“ (VM 2-2) im Koordinierungsraum Mulde/ Elbe/ Schwarze Elster können die Versauerungsprozesse in den Kippen des Braunkohlenbergbaus wegen der noch im Aufbau befindlichen oder erst seit kurzem in Betrieb gegangenen Messnetze nicht abschließend bewertet werden. Darüber hinaus weist dieser Grundwasserkörper bis mindestens 2010 auf 38 % seiner Fläche bergbaubedingt abgesenkte Grundwasserstände von mehr als 1 m unterhalb der für den stationären Zustand prognostizierten Wasserstände auf. 4.2.4 Charakteristik der Deckschichten (Anh. II 2.1 und 2.2 WRRL)

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Die Deckschichten über den Grundwasserleitern schirmen auf natürliche Weise das Grundwasser vor einem eventuellen Schadstoffeintrag ab. Entscheidend für die Schutzfunktionen ist die Mächtigkeit der Deckschichten und ihr Anteil an bindigem Material. Je mächtiger die überdeckenden Horizonte sind und je größer der Anteil an bindigem Material ist, umso besser ist der Grundwasserkörper geschützt. Für die erstmalige Beschreibung der Grundwasserverhältnisse in Sachsen-Anhalt wurde zunächst eine verbale Beschreibung der Deckschichten anhand des geologischen Kenntnisstandes vorgenommen. Die Ergebnisse wurden auf die drei Stufen der LAWA-Klassifizierung (04/2003) zur Grundwassergeschütztheit - günstig, mittel, ungünstig - aggregiert: Günstige Verhältnisse liegen vor, wenn die Deckschichten eine große Verbreitung und eine Mächtigkeit ≥ 10 m und eine überwiegend bindige Ausbildung aufweisen. Mittlere Verhältnisse ergeben sich aus stark wechselnden Mächtigkeiten bindiger Deckschichten bzw. bei großen Mächtigkeiten der Überdeckung mit allerdings größeren Wasserdurchlässigkeiten. Ungünstige Verhältnisse liegen bei geringer Mächtigkeit der Deckschichten (< 5 m) bzw. bei großer Mächtigkeit, aber hoher Wasserdurchlässigkeit vor. Ergänzt wurde diese Betrachtung durch die Einbeziehung der Grundwasserneubildung. Eine Grundwasserneubildung < 100 mm/a bei mittleren Verhältnissen rechtfertigte demnach eine Verschiebung in die Klasse ”günstig”, eine Grundwasserneubildung > 200 mm/a in die Klasse ”ungünstig”. Mit dem Ziel einer Konkretisierung dieser verbalen Beschreibung der Deckschichten wurde in der weitergehenden Beschreibung das Verfahren zur Ermittlung der Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung nach HÖLTING (1995) angewandt. Die Resultate dieser Methode liegen flächendeckend für Sachsen-Anhalt vor. Die Ergebnisse der Hölting-Methode wurden über ein Punktesystem den 3 „LAWA - Klassen“ zugeordnet. Danach herrschen günstige Verhältnisse bei einer Punktzahl von > 3000 Punkten, mittlere Verhältnisse bei > 500 bis 3000 Punkten und ungünstige Verhältnisse bei < 500 Punkten vor. Die jeweilige Punkteverteilung wurde für jeden Grundwasserkörper ermittelt und anteilig auf die Gesamtfläche umgerechnet. Ergebnisse In Sachsen-Anhalt sind alle 3 LAWA - Klassen bezogen auf die Schutzfunktion der Deckschichten mit zum Teil großen Schwankungsbreiten vertreten. Detaillierte Angaben zur Grundwasserüberdeckung im Hinblick auf ihre Schutzfunktion und bezogen auf die einzelnen Grundwasserkörper sind zum einen in Tabelle 4 im Anhang 1 enthalten. Einen Überblick für Sachsen-Anhalt gibt darüber hinaus die nachfolgende Abbildung 4.2.4-1:

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Abb. 4.2.4-1: Schutzwirkung der Grundwasserdeckschichten im Land Sachsen-Anhalt

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4.2.5 Direkt grundwasserabhängige Oberflächengewässer- und Landöko-

systeme (Anh. II 2.1 und 2.2 WRRL) „Ein grundwasserabhängiges Ökosystem ist als Biotop zu definieren, dessen Typ durch den Standortfaktor Grundwasser bestimmt wird.“ (ERFT, 2003) Für grundwasserabhängige Landökosysteme sind oberflächennahe Grundwasserstände lebensnotwendig. Die Gebiete werden auf Grund des Vorkommens von wasserabhängigen Lebensraumtypen oder wassergebundenen Arten ausgewählt. Tendenziell absinkende Grundwasserstände (z. B. durch Entnahmen) können zu Schädigungen der grundwasserabhängigen Ökosysteme führen. Grundwasserabhängige Oberflächengewässer- und Landökosysteme stellen somit einen Indikator für eine mengenmäßige Belastung der Grundwasserkörper dar. Zur Erstellung des Verzeichnisses aller grundwasserabhängigen Ökosysteme wurden sämtliche Biotope, die in weitestgehender Form mit Wasser in Zusammenhang zu bringen sind, erfasst. Diese umfangreiche Übersicht schloss nicht nur alle FFH- Gebiete und ausgewählte EU-Vogelschutzgebiete, sondern alle nach EU- und Landesrecht zu schützenden Biotope mit ein. In der weiteren Vorgehensweise flossen die wasserwirtschaftlichen Aspekte ein. Es erfolgte die Verschneidung der Flächen mit den Grundwasserflurabständen ≤ 2 m u. GOK und die Berücksichtigung benachbarter Grundwassernutzungen. Zum Ende dieses zweiten Schrittes erfolgte eine Analyse des langjährigen Verhaltens der Grundwasserstände anhand zuordenbarer Grundwassermessstellen, soweit diese vorhanden waren. Ergebnisse Die räumliche Auswertung für Sachsen-Anhalt zeigt, dass in der überwiegenden Anzahl der Grundwasserkörper grundwasserabhängige Ökosysteme vorhanden sind. Die Beurteilung einer möglichen Schädigung der grundwasserabhängigen Ökosysteme ist abschließend erst nach Durchführung des Monitorings vorzunehmen. Die Erhebung und Auswertung dieser Daten ist nicht Bestandteil der erstmaligen und weitergehenden Beschreibung, sondern erfolgt im Rahmen des weiteren Umsetzungsprozesses. 4.2.6 Ausweisung der Grundwasserkörper, bei denen die Zielerreichung

unklar / unwahrscheinlich ist (Anh. II 2.1 und 2.2 WRRL) Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme sind kennzeichnen die Einschätzung des Zustandes des Grundwassers im Hinblick auf die für das Jahr 2015 festgelegten Ziele auf der Basis heute vorhandener Daten, nicht die abschließende Zustandsbestimmung (Klassifizierung) für die Grundwasserkörper. Die Einschätzung, ob die Grundwasserkörper den guten chemischen und mengenmäßigen Zustand erreichen, wurde darüber hinaus ohne Berücksichtigung künftiger „zustandsverbessernder“ Maßnahmen vorgenommen. Aus den unter 4.2.3.1 bis 4.2.3.4 dargelegten anthropogenen Einwirkungen wurden als Ergebnis der ersten Bestandsaufnahme diejenigen Grundwasserkörper identifiziert, bei denen die Zielerreichung gemäß Artikel 4 WRRL bis zum Jahr 2015 als „unklar / unwahrscheinlich“ eingeschätzt worden ist. Für diese Grundwasserkörper ist der gute mengenmäßige Zustand bzw. der gute chemische Zustand wegen mengenmäßiger Belastungen, Stoffeinträgen aus diffusen oder aus Punktquellen oder sonstiger anthropogener Einwirkungen in Hinblick auf den vorgegebenen Zeithorizont „2015“ derzeit zumindest in Frage zu stellen.

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Zusammenfassend ist für Sachsen-Anhalt festzustellen, dass aus heutiger Sicht bereits 17 von 74 Grundwasserkörpern, die für das Jahr 2015 festgelegten Umweltziele erreichen. Das entspricht 23 % aller Grundwasserkörper Sachsen-Anhalts. In 18 von insgesamt 74 Grundwasserkörpern ist die Zielerreichung des guten chemischen Zustandes wahrscheinlich. Für 56 Grundwasserkörpern wird auf Grund der stofflichen Belastungen aus diffusen und punktuellen Quellen die Zielerreichung als „unklar / unwahrscheinlich“ eingeschätzt. Diese Grundwasserkörper umfassen eine Fläche von 16.045 km2 und damit rund 78 % der Landesfläche. Die Hauptursache für ein mögliches Verfehlen des guten chemischen Zustandes ist in der stofflichen Belastung aus diffusen Quellen zu sehen. Sie spiegelt die regionalen Besonderheiten der durch intensive landwirtschaftliche Nutzung geprägten Kulturlandschaft Sachsen-Anhalts wider. In 65 der insgesamt 74 Grundwasserkörper Sachsen–Anhalts ist die Zielerreichung des guten mengenmäßigen Zustandes wahrscheinlich. 9 Grundwasserkörper wurden im Ergebnis der Bestandsaufnahme identifiziert, für die die Zielerreichung auf Grund mengenmäßiger Belastungen als „unklar / unwahrscheinlich“ einzuschätzen ist. Bei 2 Grundwasserkörpern ist die Zielerreichung bezogen auf mengenmäßige und chemische Belastungen, die den sonstigen anthropogenen Einwirkungen zugerechnet werden, als „unklar / unwahrscheinlich“ eingeschätzt worden. Die nachfolgende Tabelle 4.2.6-1 gibt einen zusammenfassenden Überblick für das Land Sachsen-Anhalt zu den vorangestellten Feststellungen.

Signifikante anthropogene Belastungen Zielerreichung unklar / unwahrscheinlich

Koordinierungsrau

m

GWK Anzahl

Zielerreichung

wahrscheinlich

Punktquellen

Diffuse Quellen

Entnahmen

Sonstige anthropo

gene Belastun

gen

Mengen-mäßiger Zustand

Chemischer

Zustand

Mengen-mäßiger

u. chemisc

her Zustand

TEL 1 - - 1 1 - 1 1 - MEL 16 2 2 14 3 - 3 14 - HAV 6 5 1 - - - - 1 - SAL 33 4 2 28 2 1 2 29 1 MES 12 6 1 5 1 1 1 5 1

Weser 6 - 2 6 2 - 2 6 - ST

gesamt 74 17 8 54 9 2 9 56 2

Tab. 4.2.6-1: Grundwasserkörper, deren Zielerreichung unklar/unwahrscheinlich ist In den Karten 10 a und b (Anhang 2) sind die Beurteilungen der Zielerreichungen der Grundwasserkörper(-gruppen) hinsichtlich des mengenmäßigen und chemischen Zustandes dargestellt. Die nachfolgende Abbildung stellt die Zielerreichung der Grundwasserkörper bezogen auf die Gesamtanzahl der Grundwasserkörper dar.

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Zielerreichung unklar / unwahrscheinlich

77%

Zielerreichung wahrscheinlich

23%

Abb. 4.2.6-1: Zielerreichung der Grundwasserkörper im Land Sachsen-Anhalt 4.2.7 Prüfung der Auswirkungen von Veränderungen des

Grundwasserspiegels (Anh. II 2.4 WRRL) Im Rahmen der Bestandsaufnahme sind nach Anhang II 2.4 WRRL diejenigen Grundwasserkörper zu ermitteln, die möglicherweise die mengenmäßigen Ziele nicht erreichen. Diese Ausweisung ist derzeit nur vorläufig. Gemäß Artikel 4 Absatz 5 WRRL können für Grundwasserkörper weniger strenge mengenmäßige Ziele festgelegt werden. So ist bereits nach aktueller Datenlage einzuschätzen, dass z.B. für den Grundwasserkörper „Weißelsterbecken mit Bergbaueinfluss“ (SAL GW 059) im Koordinierungsraum Saale Ausnahmen nach Artikel 4 der WRRL in Anspruch genommen werden (Festlegung weniger strenger mengenmäßiger Ziele). Derzeit ist davon auszugehen, dass dieser Grundwasserkörper auf Grund laufender Grundwasserabsenkungsmaßnahmen aktiver Braunkohletagebaue den mengenmäßigen guten Zustand bis mindestens 2040 nicht erreichen kann. Die endgültige Entscheidung über die Ausweisung von Grundwasserkörpern mit weniger strengen mengenmäßigen Ziele kann erst erfolgen, nachdem weitere Informationen, insbesondere die Daten aus dem Monitoring nach Anhang V der WRRL, vorliegen. Die Grundwasserkörper, für die möglicherweise die Ausnahmen nach Artikel 4 der Wasserrahmenrichtlinie in Anspruch genommen werden, sind in Karte 13 (Anhang 2) dargestellt.

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4.2.8 Prüfung der Auswirkungen der Verschmutzung auf die Qualität des

Grundwassers (Anh. II 2.5) Im Rahmen der Bestandsaufnahme sind nach Anhang II 2.5 der WRRL diejenigen Grundwasserkörper zu ermitteln, die möglicherweise die chemischen Ziele nicht erreichen. Gemäß Artikel 4 Absatz 5 WRRL können für Grundwasserkörper weniger strenge chemische Ziele festgelegt werden. Nach derzeitiger Einschätzung werden für die Grundwasserkörper „Merseburger Buntsandsteinplatte“ (SAL GW 14a), „Weißelsterbecken mit Bergbaueinfluss“ (SAL GW 059) im Koordinierungsraum Saale und „Bitterfelder Quartärplatte“ (VM 2-4) im Koordinierungsraum Mulde/ Elbe/ Schwarze Elster voraussichtlich weniger strenge chemische Umweltziele festgelegt werden. Für den Grundwasserkörper „Merseburger Buntsandsteinplatte“ (SAL GW 014a), der das Gebiet der Ökologischen Großprojekte (ÖGP) Buna und Leuna (Betriebsfläche Buna, Hochhalde Buna, Betriebsfläche Leuna, Hochhalde Leuna, ehemaliger Flugplatz Merseburg und Mineralölwerk Lützkendorf) umfasst, sind die Umweltziele in dem großflächigen Grundwasserschadensbereich mit verhältnismäßigem Aufwand vermutlich nicht zu erreichen, da die Kosten für eine Sanierung bis 2015 als unverhältnismäßig hoch einzuschätzen sind. Neben der Schadstoffbelastung im Grundwasserkörper wird das Schutzgut Oberflächengewässer (Saale und Laucha) beeinflusst. Für den Grundwasserkörper „Weißelsterbecken mit Bergbaueinfluss“ (SAL GW 059) ist zumindest für den sächsischen Bereich zu konstatieren, dass hinsichtlich der Belastungsarten Menge, sonstige anthropogene Einwirkungen (bergbaubedingt abgesenkte Grundwasserstände und Versauerungsprozesse in den Kippen) sowie Punktquellen (Industrieregion Böhlen-Lippendorf mit BETX/Benzol-Kontamination des Grundwassers und aufschwimmender Phase) das Risiko des Nichterreichens strenger Ziele (selbst nach Fristverlängerung) besteht. Auch im Thüringer Gebiet dieses Grundwasserkörpers ist die chemische Beschaffenheit (Sulfat, Aluminium, Schwermetalle, BETX, Phenole und Natrium) durch die bergbau- und nachbergbaubedingten Einflüsse sowie durch Altlasten nachhaltig beeinträchtigt. Trotz umfangreicher Sanierungsmaßnahmen sind zahlreiche, schwerwiegende und großräumige Belastungen vorhanden, die das Erreichen des guten chemischen Zustandes voraussichtlich dauerhaft nicht möglich erscheinen lassen. Der Grundwasserkörper „Bitterfelder Quartärplatte“ (VM 2-4) enthält großflächige Grundwasserschäden im Bereich Bitterfeld-Wolfen, deren Erkundung und Sanierung Gegen- stand eines ökologischen Großprojektes sind. Es wird eingeschätzt, dass die Umweltziele mit verhältnismäßigem Aufwand nicht zu erreichen sind. Die Kosten für eine Sanierung bis zum Jahr 2015 wären unverhältnismäßig hoch. Die endgültige Entscheidung über die Ausweisung von Grundwasserkörpern mit weniger strengen chemischen Ziele kann erst erfolgen, nachdem weitere Informationen, insbesondere die den guten chemischen Zustand des Grundwassers definierenden Schwellenwerte sowie Daten aus dem Monitoring nach Anhang V WRRL, vorliegen. Grundwasserkörper, für die bereits auf Basis der bestehenden Datenlage eingeschätzt wird, dass Ausnahmen nach Artikel 4 WRRL in Anspruch genommen werden, sind in Karte 13 (Anhang 2) dargestellt.

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65

5 Wirtschaftliche Analyse der Wassernutzung (Anhang III

WRRL)

Für jede Flussgebietseinheit wird gemäß Artikel 5 und 9 sowie Anhang III WRRL eine wirtschaftliche Analyse der Wassernutzungen erstellt. Der nachfolgende Berichtsteil beinhaltet die erste Stufe der Umsetzung. Er enthält Aussagen zur wirtschaftlichen Bedeutung der Wassernutzungen, zum Baseline Szenario, zum Kostendeckungsgrad, zur Kosteneffizienz von Maßnahmen und Maßnahmekombinationen sowie einen Ausblick auf zukünftige Arbeiten. Der Schwerpunkt der Umsetzung der ersten Stufe der wirtschaftlichen Analyse lag in der Zusammenführung der vorhandenen Daten. Detaillierte Aussagen werden erst nach Abschluss der nächsten Arbeitsphase Ende 2007 abzuleiten sein. 5.1 Wirtschaftliche Bedeutung der Wassernutzungen Wassernutzungen haben Einfluss auf den Zustand der Gewässer. Die Beschreibung der wirtschaftlichen Bedeutung der Wassernutzungen dient der Bewertung sozioökonomischer Auswirkungen bei der Aufstellung der Maßnahmenprogramme. 5.1.1 Allgemeine Beschreibung der Flussgebietseinheit Zur wirtschaftlichen Bedeutung der Wassernutzungen gehört eine zusammenfassende Beschreibung der Flussgebietseinheit. Die dazu nötigen naturräumlichen Merkmale, wie Angaben zu den Flüssen, Schifffahrtskanäle, Seen und Talsperren wurden der Bestandsaufnahme nach Anhang II WRRL entnommen. Weitere Merkmale, wie Flächennutzung, Bevölkerung, Erwerbstätige und Wirtschaftsstruktur wurden sowohl durch Daten des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt, des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt und des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt als auch durch Daten Dritter ergänzt. Für die in Sachsen-Anhalt gelegenen Teile der Flusseinzugsgebiete Elbe und Weser wurden die Daten aufgeschlüsselt und koordinierungsraumbezogen dargestellt. Anhand der Angaben zur allgemeinen Beschreibung der Bearbeitungsgebiete und der Flussgebietseinheiten konnten deren charakteristische Merkmale aufgezeigt werden. Die Beschreibung diente als Grundlage für die Plausibilität und Bewertung der Intensität und Effizienz der Wassernutzungen in den betreffenden Gebieten. Einen Überblick über die Beschreibung der sachsen-anhaltischen Teile der Flussgebietseinheiten Elbe und Weser geben die Tabellen 5.1.1-1 und 5.1.1-2.

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Koordinierungs- raum/

Flussgebietseinheit/ Bundesland

Flüsse Schifffahrtskanäle

Seen > 0,5 km²

Seen > 20 km²

Talsperren Nieder-schlagshöhe

nge

davo

n sc

hiffb

ar

spez

ifisc

he

Gew

ässe

rläng

e

Anz

ahl

Läng

e

Anz

ahl

Fläc

he

Anz

ahl

Fläc

he

Anz

ahl

Sta

urau

m

Sta

uflä

che

km km km/km² km km² km² Mio. m³

ha mm/a

MES 92 0 0,03 0 0 10 34,79 0 0 1 118 605 529 – 719 SAL 420 186 0,05 0 0 11 40,03 0 0 23 172,7 2.202,60 422 – 1889 MEL 380 0 0,05 1 61 7 11,48 0 0 2 0,5 35 502 – 738 HAV 25 25 0,02 4 72 2 3,14 0 0 0 0 0 530 – 650 TEL 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 695 – 738

Elbe 1.202 496 0,06 5 133 30 89,44 0 0 26 291,2 2.842,60 422 – 1889

Weser 49 0 0,07 0 0 0 0 0 0 11 13,3 68 559 – 1889

LSA 1.251 496 0,06 5 133 30 89,44 0 0 27 304,5 2.910,60 422 – 1889

Tab. 5.1.1-1: Naturräumliche Merkmale

Bod

enflä

che

gesa

mt

Geb

äude

- und

Fre

ifläc

he

Bet

riebs

fläch

e E

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ungs

fläch

e

Ver

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land

wirt

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he

Fläc

he

Wal

dflä

che

Was

serfl

äche

Fläc

hen

ande

rer N

utzu

ng Koordinierungsra

um/ Flussgebietseinheit/ Bundesland

Einheit MES km 2.9 2 3, 9, 10 8 4, 05² 65,80 17 ,18 6 38 1 35 1 ,99 1.511,99 90 ,35 7 24 1 ,32 SAL km 8.2 4 17 22 3 7 6² 85,80 45 ,56 1 ,76 59,22 3 ,36 5.632,09 1. 76,28 10 ,32 21 ,21 MEL km 6.9 6 9, 2, 50 4 4 3² 64,05 28 ,52 2 47 4 79 2 ,31 4.395,09 1. 41,60 12 ,63 39 ,65 HAV km 153 8, 4,5 4,7 52, 6 465 7, 23² 3,58 4 6 5 6 57 79 ,38 ,72 3 39 1 ,61 TEL km 14, 0,2 0,0 0,0 0,4 7,3 5,3 0,0 0,8² 22 2 1 2 5 5 7

Elbe km 19. 15 6 36 . 3 9² 763,45 962,06 2 ,18 12 ,1 7 ,63 12 342,87 4.197,30 34 ,63 83 ,66

Weser km 683 24, 3,4 2,4 24, 7 172 ,0 13 ² ,86 27 5 3 88 43 ,47 ,34 6 2

km2 20.447,35 986,33 218,63 128,6 761,51 12.780.34 4.369,64 349,65 852,66 LSA % 100 4,82 1,07 0,63 3,73 62,5 21,37 1,71 4,17

Tab. 5.1.1-2: Naturräumliche Merkmale- Flächennutzung

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Gebäude- und Freiflächen 4,82%

Betriebsflächen 1,07%

Erholungsflächen 0,63%

Verkehrsflächen 3,73%

landwirtschaftliche Nutzfläche 62,5%

Waldfläche 21,37%

Wasserfläche 1,71%

Flächen anderer Nutzung 4,17%

Abb. 5.1.1-1: Prozentuale Anteile der Flächennutzungen in Sachsen-Anhalt

(Datenquelle ATKIS – Statistisches Landesamt)

5.1.2 Wassernutzungen 5.1.2.1 Wasserentnahmen Die Wasserentnahmen setzen sich zusammen aus:

• der Wassergewinnung der Öffentlichen Wasserversorgung, • der industriell-gewerblichen Eigenförderung, • der Eigenförderung der Wärmekraftwerke und • der Wassergewinnung für die landwirtschaftliche Beregnung.

Zu wirtschaftlichen Zwecken wird hauptsächlich Grund-, Quell- und Oberflächenwasser und Uferfiltrat entnommen. In untergeordnetem Umfang spielen auch Fremd- und Regenwasser eine Rolle. Betrachtet wurden die vorrangigen Nutzergruppen der Wasserversorgung, der sonstigen Wirtschaftsbereiche (industriell-gewerbliche Eigenförderung, Eigenförderung der Wärmekraftwerke) und der privaten Haushalte. Das von der Landwirtschaft eingesetzte Bewässerungswasser ging, mit Ausnahme des von den Pflanzen ohne künstliche Bewässerung aufgenommenen Wassers, ebenfalls in die Aufstellung ein. Für die Wasserentnahmen wurden folgende Daten zusammengestellt: Landwirtschaft:

- Bezug aus öffentlicher Wasserversorgung und Eigengewinnung Produzierendes Gewerbe:

- Bezug aus öffentlicher Wasserversorgung und Eigengewinnung - ungenutzt eingeleitetes sowie an Dritte abgegebenes Wasser - Wassereinsatz gesamt

Energie: - Bezug aus öffentlicher Wasserversorgung und Eigengewinnung - ungenutzt eingeleitetes sowie an Dritte abgegebenes Wasser - Wassereinsatz gesamt

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Private Haushalte und Kleingewerbe: - Anschlussgrad - Angeschlossene Einwohner - Wasserabgabe

Öffentliche Wasserversorgung: - Wasserentnahme (gesamt, Grundwasser, Quellwasser, Uferfiltrat,

angereichertes GW, Oberflächenwasser) In Sachsen-Anhalt ist das Oberflächenwasser (einschl. Uferfiltrat und angereichertes Grundwasser) mit 53 % (FGE Elbe 50 %, FGE Weser 69 %) die überwiegend genutzte Ressource für die Wassergewinnung der öffentlichen Wasserversorgung. Die zweitwichtigste Ressource ist mit einem Anteil von 45 % (FGE Elbe 48 %, FGE Weser 30 %) das Grundwasser. Der Umfang der Entnahmen durch die Wasserversorgungsunternehmen orientiert sich hierbei an der natürlichen Grundwasserneubildung. Quellwasser dient in Sachsen-Anhalt mit einem Anteil von 2 % (FGE Elbe 2 %, FGE Weser 1 %) der Bedarfsdeckung. Die Landwirtschaft verwendet in Sachsen-Anhalt fast ausschließlich Wasser aus der Eigengewinnung. Nur ein relativ geringer Teil stammt aus der öffentlichen Wasserversorgung. Im produzierenden Gewerbe ist vor allem der relativ hohe Wasserverbrauch im Koordinierungsraum Saale auffällig, welcher u.a. aus der dort angesiedelten Salzgewinnung und dem Bergbau resultiert. 5.1.2.2 Abwassereinleitungen Die Abwassereinleitungen setzen sich hauptsächlich zusammen aus:

• Einleitungen der kommunalen Abwasserbeseitigung (Schmutz- und Regenwasser),

• Industriell-gewerblichen Abwassereinleitungen und • Kühlwassereinleitungen der Wärmekraftwerke.

Die Einleitung von Abwasser aus privaten Haushalten erfolgt über die kommunale Abwasserbeseitigung (Kanalnetz und Behandlung in einer Abwasseranlage) als Direkteinleitung zurück in den Wasserkreislauf. Auch das Abwasser aus der industriell/ gewerblichen Produktion wird größtenteils entweder auf direktem Wege (Direkteinleitung aus einer Industriekläranlage) oder über die kommunale Abwasserbeseitigung (Indirekteinleitung) zurückgeführt. Für die Abwassereinleitungen wurden folgende Daten zusammengestellt: Landwirtschaft:

- Direkteinleitung in ein Oberflächengewässer bzw. Untergrund Produzierendes Gewerbe:

- Abwassermenge (Indirekt- + Direkteinleitung) - Einleitung von Abwasser in Gewässer (Direkteinleitung)

Energie: - Indirekt- und Direkteinleitungen

Private Haushalte und Kleingewerbe: - Jahresabwassermenge

Kommunale Abwasserentsorgung:

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- Abwassermenge (gesamt, Schmutzwasser, Fremdwasser, Niederschlagswasser)

- Angeschlossene Einwohner E - Einwohnergleichwerte EGW - Einwohnerwerte (Schmutzfracht) E + EGW - Anschlussgrad

Gegenüber dem Anschlussgrad der Alten Bundesländer von in der Regel über 95 %, beträgt der Anschlussgrad in Sachsen-Anhalt 84 % (FGE Weser 79 %, FGE Elbe 84 %). 5.1.2.3 Sonstige Wassernutzungen Unter sonstigen Wassernutzungen werden alle Handlungen mit signifikanten Auswirkungen auf den Zustand der Gewässer zusammengefasst. In Sachsen-Anhalt resultieren signifikante anthropogene Einwirkungen auf das Wasserdargebot aus dem Braunkohlebergbau (aktiver Bergbau, Sanierungsbergbau, Altbergbau) und aus der Binnenschifffahrt. 5.1.3 Sozioökonomische Daten der Wassernutzer Um die wirtschaftliche Bedeutung der Wassernutzungen in der Flussgebietseinheit bzw. in den Koordinierungsräumen beschreiben zu können, war im Vorfeld eine umfangreiche Aufnahme verfügbarer Daten für nachfolgende Bereiche der Wassernutzungen erforderlich:

• Landwirtschaft • Forstwirtschaft • Fischerei • Produzierendes Gewerbe • Tourismus • Binnenschifffahrt • Energie • Bergbau • Wirtschaft gesamt • Wasserkraft • Verkehr • Private Haushalte • Öffentliche Wasserversorgung • Kommunale Abwasserentsorgung.

Für die Beschreibung der Wassernutzungen wurden entsprechend der LAWA-Vorgaben sozioökonomische Daten zusammengestellt. Dazu gehören u.a. Angaben zu:

• Beschäftigten und zum prozentualen Anteil der Beschäftigung an der Gesamtbeschäftigung im Flusseinzugsgebiet

• Wirtschaftlichen Kennziffern (z.B. landwirtschaftliche Erträge, Verkaufswerte, Übernachtungen, transportierte Güter, angeschlossene Einwohner etc.)

• Anteilen an der Bruttowertschöpfung • Anzahl der Betriebseinheiten

Mit den verfügbaren Daten konnten einige Teilbereiche nicht abgedeckt werden (Gemeindeebene, Kreisebene). Einige Daten konnten lediglich für übergeordnete Wirtschaftsbereiche zur Verfügung gestellt werden (z.B. Daten zu den

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sozialversicherungspflichtig Beschäftigten für den übergeordneten Wirtschaftsbereich Land- und Forstwirtschaft, Fischerei anstatt für den untergeordneten Bereich Landwirtschaft). Somit waren einige LAWA-Vorgaben nicht zu realisieren. Aus diesem Grund wurden lediglich die übergeordneten Wirtschaftsbereiche Land- und Forstwirtschaft, Fischerei; Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich betrachtet. Die für die Beschreibung der wirtschaftlichen Bedeutung der Wassernutzungen erforderlichen statistischen Daten lagen zumeist nur auf Verwaltungsgrenzen bezogen vor. Die Daten mit wasserwirtschaftlichem Bezug wurden deshalb bereits durch das Statistische Landesamt den Koordinierungsräumen bzw. den Teilgebieten zugeordnet. Somit konnten auch Daten zur Verfügung gestellt werden, die der Geheimhaltung auf Gemeindeebene unterliegen (z.B. Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten). Sowohl die Beschreibung der Wirtschaftsstruktur der Bearbeitungsgebiete und Flussgebietseinheiten als auch die Ermittlung der wirtschaftlichen Bedeutung der Wassernutzungen orientiert sich vornehmlich an der Zahl der Erwerbstätigen und der Bruttowertschöpfung in der Wirtschaft. Von besonderer Bedeutung ist der hohe Anteil der Erwerbstätigen im Dienstleistungsbereich in den Koordinierungsräumen Saale, Mittlere Elbe/ Elde und Mulde/ Elbe/ Schwarze Elster. Die Anzahl der Erwerbstätigen der gesamten Wirtschaft ist in den Koordinierungsräumen Saale, Mittlere Elbe/ Elde und Mulde/ Elbe/ Schwarze Elster am höchsten. Zum einen machen diese Koordinierungsräume den flächenmäßig größten Anteil der Gesamtfläche Sachsen-Anhalts aus und zum anderen befinden sich dort die größten Verdichtungsräume. Zu den Verdichtungsräumen zählen im Koordinierungsraum Mittlere Elbe/ Elde die Stadt-Umland-Regionen der Stadt Magdeburg und im Koordinierungsraum Saale die Stadt-Umland Regionen der Stadt Halle. Zu den Gebieten mit Verdichtungsansätzen zählen das Oberzentrum Dessau und das Mittelzentrum Bitterfeld/ Wolfen mit ihrem engeren Umfeld, welche sich flächenmäßig auf die Koordinierungsräume SAL (Dessau ca. 33 %, Bitterfeld/Wolfen ca. 36 %) und Mulde/ Elbe/ Schwarze Elster (Dessau ca. 67 %, Bitterfeld/ Wolfen ca. 64 %) aufteilen. 5.2 Baseline Szenario In der Wirtschaftlichen Analyse werden langfristige Entwicklungstrends (sog. Baseline-Szenario) für die zu betrachtenden Verbrauchssektoren (Private Haushalte, Wirtschaft, Landwirtschaft) aufgezeigt. Prognosehorizont ist das Jahr 2015. Hierbei finden sowohl optimistische als auch pessimistische Szenarien Anwendung. Die Bearbeitung erfolgte bundeseinheitlich nach LAWA-Vorgaben. Für das Baseline-Szenario sind u.a. folgende Punkte zu betrachten:

1. Entwicklung des Wasserdargebotes 2. Nutzungen durch private Haushalte – Bereich Wasserversorgung 3. Nutzungen durch private Haushalte – Bereich Abwasserbeseitigung

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5.2.1 Entwicklung des Wasserdargebotes Für die Beurteilung des Wasserdargebotes sind die Entwicklung der Niederschläge und die Auswirkungen auf das Grundwasser, der Entwicklung der Entnahmesituation gegenüberzustellen. Wie viel Grundwasser neu gebildet wird, hängt von einer Reihe von Faktoren ab, die den naturräumlichen und klimatischen Gegebenheiten im Land geschuldet sind (Niederschlagsmenge und –Verteilung, Durchlässigkeit der Böden, Bewuchs und Relief der Bodenoberfläche). Regionale Besonderheiten Sachsen-Anhalts ergeben sich infolge der Versi-ckerungsverhältnisse in verkarsteten Gebieten. Diese befinden sich am Rand des Harzes (Zechsteinausstrich), im Elbingeröder Komplex (Devonkalke) und untergeordnet im Ausbiss des Muschelkalks. Lang anhaltende Grundwasserentnahmen haben wesentliche Auswirkungen auf die Entwicklung des Wasserdargebotes und damit auf den mengenmäßigen Zustand des Grundwasserkörpers. Wenn die Summe der Entnahmen - wie z.B. Versorgung mit Trink- und Betriebswasser, Beregnung und Bewässerung, Sümpfung beim Bergbau – die Rate der natürlichen Grundwasserneubildung aus den Niederschlägen überschreitet, kann es zu signifikanten Grundwasserabsenkungen kommen. In der Folge können u.a. grundwasserabhängige Gewässer- und Landökosysteme geschädigt werden. Die Prognose zur Entwicklung des Wasserdargebotes wurde von der LAWA erarbeitet und für Sachsen-Anhalt im Wesentlichem übernommen. Demnach ist für das Jahr 2015 von vergleichbaren Bedingungen auszugehen, so dass das Grundwasserdargebot grundsätzlich als konstant einzuschätzen ist. Eigene Betrachtungen wurden für die Karstgebiete angestellt. Auch für diese Gebiete kann keine signifikante Änderung der Versickerungsverhältnisse im Betrachtungszeitraum festgestellt werden. 5.2.2 Baseline-Szenario in der öffentlichen Wasserversorgung – Private

Haushalte Die wichtigsten Bestimmungsgrößen für das Baseline-Szenario der öffentlichen Wasserversorgung sind

• die Anzahl der im Jahr 2015 voraussichtlich an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossenen Einwohner und

• deren durchschnittlicher spezifischer Wasserverbrauch. Der Anteil des Trinkwasserverbrauchs der Verbrauchergruppe Haushalt und Kleingewerbe macht im Landesdurchschnitt mehr als die Hälfte am Gesamtaufkommen aus. Insofern spielt die Entwicklung der Einwohnerzahlen bis 2015 eine bedeutende Rolle für die Einschätzung des zukünftigen Trinkwasserbedarfs. Die Bestimmung des Bevölkerungsstandes zum Jahr 2015 erfolgte auf der Grundlage der „3. Regionalisierten Bevölkerungsprognose 2002 - 2020“ des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt. Für das Jahr 2015 wurde ein Anschlussgrad in Sachsen-Anhalt von 99,9 % unterstellt. Auf dieser Grundlage wurde die Anzahl der im Jahr 2015 voraussichtlich an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossenen Einwohner bestimmt.

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Zur Bestimmung des einwohnerspezifischen Wasserverbrauchs wurden Varianten mit unterschiedlichen Annahmen zur spezifischen Wassernachfrage simuliert:

• Variante 1 (Status-quo-Szenario): Stagnation des spezifischen Trinkwasserverbrauchs auf dem Verbrauchsniveau von 2001

• Variante 2 (Trend-Szenario): Trinkwasserverbrauchsrückgang durch Nachfrageveränderung der vergangenen Jahre

• Variante 3 (Einspar-Szenario): Trinkwasserverbrauchsrückgang durch aktives Wassersparverhalten (z.B. Einsparung von Trinkwasser; Mehrfachnutzung; sparsame Bewässerungstechniken)

• Variante 4 (Anstieg-Szenario): Trinkwasserverbrauchsanstieg auf das Niveau der Alten Bundesländer

Im Ergebnis der Simulation des zukünftigen Wasserbedarfs im Bereich Haushalte/ Kleingewerbe wird eingeschätzt, dass der Bedarf in allen Bearbeitungsgebieten leicht rückgängig sein wird. Diese Einschätzung wird durch den prognostizierten Bevölkerungsrückgang in Sachsen-Anhalt bis zum Jahr 2015 untermauert. Am wahrscheinlichsten ist es, dass sich der Wasserverbrauch zum Jahr 2015 entsprechend der Variante 1 einstellen wird. Die Varianten 2 und 3 erscheinen weniger wahrscheinlich, da das ausgeprägte Trinkwassersparverhalten der Bevölkerung in den letzten Jahren rückläufig ist. Im Hinblick auf eine Verbrauchsprognose ist ein Wiederanstieg des Wasserverbrauchs auf das Niveau der Alten Bundesländer (Variante 4) für den betrachteten Zeitraum bis Ende 2015 nicht zu erwarten. Die Prognosen beinhalten gewisse Unsicherheiten. Insbesondere Faktoren, wie z.B. Klimawandel, technologische Entwicklung, sozialer Wertewandel, Globalisierung etc. können Wasserdargebot und Wassernachfrage beeinflussen. Das Ausmaß der Beeinflussung ist nicht prognostizierbar. 5.2.3 Baseline-Szenario in der kommunalen Abwasserbeseitigung – Private

Haushalte Die wichtigsten Bestimmungsgrößen für das Baseline-Szenario in der kommunalen Abwasserbeseitigung sind

• die Anzahl der im Jahr 2015 voraussichtlich an eine Abwasserbehandlungsanlage angeschlossenen Einwohner und

• die durchschnittliche einwohnerspezifische Schmutzwasserbelastung zum Jahr 2015 für die Parameter CSB, Stickstoff (anorganisch) und Phosphor.

Die Bestimmung des Bevölkerungsstandes zum Jahr 2015 erfolgte auf der Grundlage der „3. Regionalisierten Bevölkerungsprognose 2002 - 2020“ des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt. Zur Darstellung künftiger Entwicklungen in der Abwasserbeseitigung wurden drei Varianten simuliert:

• Variante 1 (Status-quo-Szenario): Anschlussgrad 98 %, einwohnerspezifische Schmutzwasserbelastung bleibt auf dem Niveau von 2000 konstant

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73

• Variante 2 (Trend-Szenario): Anschlussgrad 98 %, Frachtreduzierung bei dem betrachteten Parameter CSB von 3 %, Unterstellung einer Frachtreduzierung von 10 % für die Parameter Nges,anorg und Pges, was auch künftig einen kontinuierlicher Ausbau der Kläranlagen mit Reinigungsstufen zur Stickstoffelimination sowie Verfahrensstufen zur Phosphoreliminierung bei Anlagengrößen > 10.000 EW bedeutet

• Variante 3 (Einspar-Szenario): Anschlussgrad 98 %, Frachtreduzierung bei dem betrachteten Parameter CSB von 6 %, Unterstellung einer Frachtreduzierung von 20 % für die Parameter Nges,anorg und Pges, was auch künftig einen kontinuierlicher Ausbau der Kläranlagen mit Reinigungsstufen zur Stickstoffelimination sowie Verfahrensstufen zur Phosphoreliminierung bei Anlagengrößen > 2.000 EW bedeutet

Variante 1 weist für den sachsen-anhaltischen Teil der Flussgebietseinheit Weser und für die Koordinierungsräume Mulde/ Elbe/ Schwarze Elster und Saale tendenziell eine Erhöhung der Frachtbelastung aufgrund der Erhöhung des Anschlussgrades bei gleichzeitiger einwohnerspezifischer Schmutzwasserbelastung auf dem Niveau von 2000 aus. Der relativ gering ausfallende Anstieg der Frachtbelastung ist durch die demographische Entwicklung bedingt (sinkende Bevölkerungszahlen). In den Koordinierungsräumen Mittlere Elbe/ Elde und Havel wurde tendenziell ein Absinken der Frachtbelastung aufgezeigt. Dies begründet sich aus dem in diesen Räumen prognostizierten stärkeren Absinken der Bevölkerungszahlen bis 2015. Nachfolgende Abbildungen zeigen die in den einzelnen Varianten ermittelten Frachtmengen auf:

CSB-Fracht

0

500.000

1.000.000

1.500.000

2.000.000

2.500.000

3.000.000

3.500.000

2001 2015 Variante 1

2015 Variante 2

2015 Variante 3

Frac

ht (k

g/a)

WES

MES

SAL

MEL

HAV

TEL

Abb. 5.2.3-1: Baseline-Szenario der Frachtentwicklung im Jahr 2015 für den

Parameter CSB

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Stickstofffracht (Nges,anorg)

0

100000

200000

300000

400000

500000

600000

700000

2001 2015 Variante 1

2015 Variante 2

2015 Variante 3

Frac

ht (k

g/a)

WES

MES

SAL

MEL

HAV

TEL

Abb.5.2.3-2 : Baseline-Szenario der Frachtentwicklung im Jahr 2015 für den

Parameter Nges, anorg

Phosphorfracht (Pges)

0

10.000

20.000

30.000

40.000

50.000

60.000

70.000

80.000

2001 2015 Variante 1

2015 Variante 2

2015 Variante 3

Frac

ht (k

g/a)

WES

MES

SAL

MEL

HAV

TEL

Abb. 5.2.3-3: Baseline-Szenario der Frachtentwicklung im Jahr 2015 für den Parameter

Pges

Die Eintrittswahrscheinlichkeit der in den Varianten 2 und 3 getroffenen Prämissen wird gegenüber der Variante 1 höher bewertet, da eine Frachtreduzierung bei Erhöhung des Anschlussgrades nur durch fortschreitenden Kläranlagenausbau mit den entsprechenden Reinigungsstufen zur Stickstoff- und Phosphoreliminierung erreicht werden kann. 5.3 Kostendeckungsgrad Die Kosten der Wasserdienstleistungen sowie die Kostendeckung wurden in Deutschland in drei Pilotgebieten (Bearbeitungsgebiet Mittelrhein, Teileinzugsgebiet Lippe,

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Regierungsbezirk Leipzig) ermittelt. Die Ergebnisse aus den Pilotgebieten stellen repräsentativ für die gesamte Bundesrepublik Deutschland eine Bandbreite von Kostendeckungsgraden dar. Sie sind in den entsprechenden Publikationen im Einzelnen dargestellt. 5.4 Kosteneffizienz von Maßnahmen und Maßnahmenkombinationen Der Schwerpunkt der ersten wirtschaftlichen Analyse (bis 2004) lag in der Zusammenstellung von Daten und Informationen. Diese Zusammenstellung ist in der zweiten Phase der wirtschaftlichen Analyse (bis 2007) so zu verdichten und zu konkretisieren, dass in der dritten Phase (bis 2009) die Beurteilung der Kosteneffizienz möglich ist. Dazu liegt eine Methodik zur Ableitung kosteneffizienter Maßnahmen der LAWA vor. Das Konzept enthält Empfehlungen für die Entscheidungsträger und ist zur praktischen Nutzung in Form eines Handbuchs erschienen (Umweltbundesamt: Forschungsbericht 2002 21 210 - Grundlagen für die Auswahl der kosteneffizientesten Maßnahmenkombinationen zur Aufnahme in das Maßnahmenprogramm nach Artikel 11 der Wasserrahmenrichtlinie – Berlin, Januar 2004). 5.5 Weitere Arbeiten

Die Schwerpunkte der weiteren Arbeiten sind auf die Erarbeitung der Randbedingungen für die Festlegung und Begründung der Ausnahmeregelungen des Art 4 WRRL und auf die Ableitung der kosteneffizientesten Maßnahmen und Maßnahmekombinationen für die Erreichung der Umweltzeile ausgerichtet. Die Inanspruchnahme erforderlicher Ausnahmeregelungen und die Festlegung der Umweltziele für jedes Gewässer erfordern neben fachlichen in besonderem Maße auch ökonomische Erwägungen. Aufgabe der wirtschaftlichen Analyse wird dabei neben der Bereitstellung der notwendigen Daten auch die Durchführung der ökonomischen Prüfschritte sein. Die Erarbeitung kosteneffizienter Maßnahmen und Maßnahmekombinationen ist die entscheidende Voraussetzung für die Aufstellung der Maßnahmeprogramme. Als Grundlage für die Beurteilung der Kosteneffizienz sind zunächst praxis – und standortgerechte Schemata zu entwickeln. Anhand der Schemata erfolgt die Prüfung der aus fachlicher Sicht möglichen Maßnahmen.

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6 Verzeichnis der Schutzgebiete (Anh. IV WRRL) Gemäß Artikel 6 Wasserrahmenrichtlinie ist im Rahmen der Bestandsaufnahme ein Verzeichnis aller Gebiete zu erstellen, für die gemäß den spezifischen gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften zum Schutz der Oberflächengewässer und des Grundwassers oder zur Erhaltung von unmittelbar vom Wasser abhängigen Lebensräumen und Arten ein besonderer Schutzbedarf festgestellt wurde. Das Verzeichnis beinhaltet folgende Schutzgebietsarten:

- Trinkwasserschutzgebiete - Gebiete zum Schutz wirtschaftlich bedeutender aquatischer Arten - Erholungsgewässer (Badegewässer) - Nährstoffsensible und empfindliche Gebiete (nach Kommunalabwasser- und Nitrat-

richtlinie) - Vogelschutz- und FFH-Gebiete - Fischgewässer - Muschelgewässer.

Die Tabelle 6.-1 enthält eine zusammenfassende Auflistung der Schutzgebiete im Land Sachsen-Anhalt. Die Einzeldaten der Schutzgebiete enthalten die Tabellen 5a, 5b, 5d, 5e, und 5f im Anhang 1. Die räumlichen Lagen und Verteilungen der einzelnen Schutzgebiete sind in den Karten 11a, 11c, 11e, 11f und 11g im Anhang 2 dargestellt.

Schutzgebiete Land Sachsen-Anhalt Trinkwasserschutzgebiete (Anhang IV i WRRL)

241 WSG, 1.743 km2 (rund 8,5 % der Fläche des Landes)

Erholungsgewässer (Badegewässer) (Anhang IV iii WRRL)

26 Badegewässer

Vogelschutz- und FFH-Gebiete (Anhang IV v WRRL) davon:

Vogelschutz 32 Gebiete, 1.704 km2 (rund 8,3 % der Fläche des Landes)

FFH 163 flächenhafte Gebiete, 1.657 km2 (rund 8,1 % der Fläche des Landes) 35 linienhafte Gebiete, 2.295 km)

Fischgewässer 8 Gewässer (Gewässerabschnitte), 409 km

Muschelgewässer kein Gewässer Tab. 6.-1 : Zusammenfassende Auflistung der Schutzgebiete im Land Sachsen-Anhalt 6.1 Trinkwasserschutzgebiete (Anh. IV i WRRL) Als Trinkwasserschutzgebiete werden die Schutzgebiete für die Entnahme von Wasser für den menschlichen Gebrauch benannt. Diese Schutzgebiete wurden entweder auf Grundlage des § 48 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt festgesetzt oder es handelt sich um Schutzgebiete, die nach früherem Wasserrecht festgesetzt wurden und nach geltendem Wasserrecht fortbestehen.

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Im Land Sachsen-Anhalt wurden 241 Wasserschutzgebiete erfasst. Die Gesamtfläche der Wasserschutzgebiete beträgt 1.743 km2. Anteilmäßig entspricht das rund 8,5 % der Fläche des Landes. Die räumliche Verteilung der Trinkwasserschutzgebiete in den einzelnen Koordinierungsräumen enthält Tabelle 6.1-1.

Koordinierungsraum (Einzugsgebiet)

Anzahl1 Fläche km2

Fläche Prozente

TEL

MEL 41 885,14 12,6

HAV 12 50,69 3,3

SAL 165 617,67 7,1

MES 25 134,91 5,3

Aller (Weser) 10 54,15 7,7

ST gesamt 241 1.742,6 8,5 1 einige Schutzgebiete sind koordinierungsraumübergreifend Tab.6.1-1: Trinkwasserschutzgebiete im Land Sachsen-Anhalt 6.2 Gebiete zum Schutz wirtschaftlich bedeutender

aquatischer Arten (Anh. IV ii WRRL) Im Land Sachsen-Anhalt wurden keine Gebiete zum Schutz wirtschaftlich bedeutender aquatischer Arten ausgewiesen. 6.3 Erholungsgewässer (Badegewässer) (Anh. IV iii WRRL) Hier handelt es sich um Gewässer, die als Erholungsgewässer nach der Richtlinie 76/160/EWG ausgewiesen werden. Darunter fallen auch Badegewässer. Im Land Sachsen-Anhalt gibt es gemäß Badegewässerverordnung vom 29.06.1998 (GVBl. LSA S 294) 25 Badegewässer.

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Abb. 6.3-1: Arendsee im Koordinierungsraum Mittlere Elbe-Elde (ausgewiesenes

Badegewässer) 6.4 Nährstoffsensible Gebiete (nach Kommunalabwasser- und

Nitratrichtlinie) (Anh. IV iv WRRL) In das Verzeichnis wurden die Gebiete aufgenommen, die im Rahmen der Richtlinie 91/676/EWG (Nitratrichtlinie) als gefährdete Gebiete sowie im Rahmen der Richtlinie 91/271/EWG (Kommunale Abwasserbehandlung) als empfindliche Gebiete ausgewiesen wurden. Hinsichtlich der Ausweisung von gefährdeten Gebieten nach Richtlinie 91/676/EWG hat die Bundesrepublik Deutschland von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, keine gefährdeten Gebiete auszuweisen, da nach Artikel 3 Abs. 5 in Verbindung mit Artikel 5 der genannten Richtlinie die Aktionsprogramme für ihr gesamtes Gebiet durchgeführt werden. Gemäß Kommunalabwasserverordnung des Landes Sachsen-Anhalt sind empfindliche Gebiete im Sinne der Richtlinie 91/271/EWG die Einzugsgebiete der oberirdischen Gewässer in Sachsen-Anhalt. Das ist gleichzusetzen mit der Gesamtfläche des Landes. Die Kartendarstellung und tabellarische Auflistungen sind damit entbehrlich. 6.5 Vogelschutz- und FFH-Gebiete (Anh. IV v WRRL) Im Verzeichnis enthalten sind die Gebiete, die von Sachsen-Anhalt für die Aufnahme in das Europäische ökologische Netz „Natura 2000“ vorgesehen sind (Europäische Vogelschutzgebiete nach Richtlinie 79/409/EWG und FFH-Vorschlagsgebiete nach Richtlinie 92/43/EWG), soweit sie für den Schutz von Lebensräumen und Arten ausgewiesen wurden, für die die Erhaltung oder Verbesserung des Wasserzustandes ein wichtiger Faktor ist. Im Land Sachsen-Anhalt wurden daher von den insgesamt der

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Europäischen Kommission gemeldeten Gebieten nur die Vogelschutz- und FFH-Gebiete berücksichtigt, die durch einen Grundwasserflurabstand von < 2 Metern tangiert werden. Auf dieser Grundlage wurden 32 Vogelschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 1.704 km2 (rund 8,3 % der Landesfläche) und 163 flächenhafte FFH-Gebiete mit einer Gesamtfläche von 1.657 km2 (rund 8,1 % der Landesfläche) sowie 35 linienhafte FFH-Gebiete mit einer Gesamtlänge von 2.295 km erfasst. Die räumliche Verteilung der Vogelschutz- und FFH-Gebiete in den einzelnen Koordinierungsräumen enthalten die Tabellen 6.5-1 bis 6.5.3.

Koordinierungsraum (Einzugsgebiet)

Anzahl1 Fläche km2

Fläche Prozente

TEL

MEL 11 704,98 10,1

HAV 5 148,05 9,6

SAL 15 498,92 5,7

MES 6 318,6 12,6

Aller (Weser) 2 33,23 4,7

ST gesamt 32 1.703,78 8,3 1 einige Schutzgebiete sind koordinierungsraumübergreifend Tab.6.5-1: Vogelschutzgebiete im Land Sachsen-Anhalt

Koordinierungsraum (Einzugsgebiet)

Anzahl1 Fläche km2

Fläche Prozente

TEL

MEL 52 619,64 8,9

HAV 16 114,97 7,5

SAL 72 535,48 6,1

MES 30 336,63 13,3

Aller (Weser) 9 50,18 7,1

ST gesamt 163 1.656,9 8,1

Tab.6.5-2: Flächenhafte FFH-Gebiete im Land Sachsen-Anhalt

Koordinierungsraum (Einzugsgebiet)

Anzahl Länge Km

TEL

MEL 10 1.237,1

HAV 4 244,7

SAL 14 428,2

MES 5 356,7

Aller (Weser) 2 28,4

ST gesamt 35 2.295,1

Tab.6.5-3: Linienhafte FFH-Gebiete im Land Sachsen-Anhalt

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6.6 Fisch- und Muschelgewässer (Anh. IV v WRRL) Zu dieser Schutzgebietsart gehören Fisch- und Muschelgewässer, die auf Grundlage der Richtlinien 78/659/EWG und 79/923/EWG sowie den landesrechtlichen Umsetzungsbestimmungen in Sachsen-Anhalt ausgewiesen wurden. Im Land wurden gemäß Fischgewässerqualitätsverordnung 8 Gewässer (Gewässerabschnitte) mit einer Lauflänge von insgesamt 409 km als Fischgewässer eingestuft. Davon ist 1 Gewässer Salmonidengewässer, die anderen 7 sind Cyprinidengewässer. Muschelgewässer wurden keine ausgewiesen.

Abb. 6.6-1: Fischgewässer im Koordinierungsraum Mittlere Elbe-Elde (Milde-Biese-

Aland mit 99,3 km Fließlänge)

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7 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen Die Umsetzung der WRRL gliedert sich in einen mehrstufigen Prozess. Er umfasst

die Bestandsaufnahme, die nachfolgende intensive Vorbereitung des Monitorings, die Klassifizierung der Gewässer und die Festlegung von Umweltzielen, die sich daran anschließende Bewirtschaftungs- und Maßnahmenplanung sowie die Überprüfung der Maßnahmen.

Im vorliegenden Landesbericht zur Umsetzung der Anhänge II, III und IV der WRRL vorgestellten Bestandsaufnahme wurden die Merkmale der Flussgebietseinheiten Elbe und Weser, an denen Sachsen-Anhalt Anteil hat, analysiert, die vorhandenen Belastungen der Gewässer erfasst und in ihrer Wirkung auf den Zustand der Gewässer abgeschätzt. Dabei waren im Ergebnis folgende Fragen zu beantworten:

welche Wasserkörper erreichen heute schon, ohne weitere Maßnahmen ergreifen zu müssen, die für 2015 avisierten Ziele der WRRL

welche Belastungen sind für die vorläufige Einstufung „Zielerreichung unklar/

unwahrscheinlich“ verantwortlich? Die Bestandsaufnahme wurde durch eine erste wirtschaftliche Analyse der Wassernutzungen, die bereits Fragen zur sozioökonomischen Entwicklung bis 2015 stellt, vervollständigt. In Sachsen-Anhalt wurden für die Bestandsaufnahme zahlreiche Daten und Informationen zusammengestellt und ausgewertet. Neue Daten wurden nicht erhoben. Es wurden insgesamt 347 Oberflächenwasserkörper (302 Fließgewässerwasserkörper und 45 Standgewässerwasserkörper) sowie 74 Grundwasserkörper abgegrenzt. Für die Oberflächenwasserkörper liegen folgende Ergebnisse vor:

ein Prozent der Oberflächenwasserkörper erreicht die Ziele schon heute

Für ca. 28 % der Oberflächenwasserkörper ist es aufgrund fehlender Daten unklar, ob sie die Ziele schon erreichen

ca. 71 % der Oberflächenwasserkörper erreichen die Ziele ohne weitere

Maßnahmen noch nicht.

Hauptursachen für die Einstufung der Oberflächenwasserkörper in die Kategorien „Zielerreichung unklar“ oder „unwahrscheinlich“ sind hohe Nährstoffbelastungen und fehlende ökologische Durchgängigkeit. Durch die Tätigkeit des Menschen wurde zum Teil erheblich in die natürliche Gewässerstruktur eingegriffen, was sich in dem Anteil der als vorläufig erheblich verändert ausgewiesenen Gewässer (45 % der Oberflächenwasserkörper) widerspiegelt.

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Für die Grundwasserkörper liegen folgende Ergebnisse vor:

ca. 23 % der Grundwasserkörper erreichen die Ziele bereits heute

für ca. 77 % der Oberflächenwasserkörper ist es aufgrund fehlender Daten unklar, ob sie die Ziele schon erreichen bzw. sie erreichen die Ziele ohne weitere Maßnahmen noch nicht.

Die Situation der Grundwasserkörper spiegelt die vielfältige und intensive Nutzung unserer Kulturlandschaft wider Belastungen aus diffusen Quellen sowohl für das Grundwasser als auch für die Oberflächengewässer konnten aufgrund der vorhandene Datenlage ist noch nicht abschließend bewertet werden. Deshalb wird vor der Aufstellung der Monitoringkonzepte nach WRRL eine weitergehende Ermittlung der Belastungen erfolgen. In Sachsen-Anhalt wird dabei das Berechnungsmodell MONERIS zum Einsatz kommen. Die Erhebungen dazu werden voraussichtlich 2006 abgeschlossen sein. Im Ergebnis können dann für die einzelnen Oberflächenwasserkörper Stofffrachten zur diffusen Nährstoffbelastung aus den verschiedenen Eintragspfaden ermittelt werden. Die im Bericht vorgelegten Ergebnisse stellen zunächst nur eine vorläufige Beschreibung der Gewässersituation dar. Die Einschätzung der Zielerreichung ist nicht nur wegen der unvollständigen Datenbasis vorläufig, sondern auch deshalb, weil EU – weit einheitliche Bewertungskriterien und Zielvorgaben insbesondere für den ökologischen Zustand der Oberflächengewässer und zur chemischen Beschaffenheit des Grundwassers noch fehlen. Es wird in den kommenden Jahren notwendig sein, die vorhandenen Datenlücken zu schließen. Diese Arbeit hat bereits begonnen und wird bis zur endgültigen Klassifizierung und Festlegung der Umweltziele abgeschlossen sein.

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Ulmer Verlag Stuttgart LAWA (2003): Arbeitshilfe zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (Stand

24.10.2003) LAWA (2003): Arbeitshilfe zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie,

Themenbezogenes Arbeitspapier Nr. 3 – „Kriterien zur Erhebung von anthropogenen Belastungen undBeurteilung ihrer Auswirkungen zur termingerechten und aussagekräftigen Berichterstattung an die EU-Kommission“ (Stand 31.03.2003)

LAWA (2000): Gewässerstrukturgütekartierung in der Bundesrepublik Deutschland –

Verfahren für kleine und mittelgroße Fließgewässer. Kulturbuchverlag Berlin LAWA (1999): Gewässergüteatlas der Bundesrepublik Deutschland, Fließgewässer der

Bundesrepublik Deutschland Internet: www.wrrl.sachsen-anhalt.de www.fgg-weser.de www.fgg-elbe.de www.wasserblick.net

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Glossar Begriffe und Definitionen nach Wasserrahmenrichtlinie Begriffe und Definitionen der Wasserrahmenrichtlinie enthalten der nachfolgende Bericht und die Internetplattform „www.wasserblick.net\Öffentliches Forum\Glossar“. Ausgewählte Fremdwörter und Fachbegriffe Abfluss Wassermenge aus einem hydrographischen Einzugsgebiet, die

den Querschnitt eines oder mehrerer Gewässer durchfließt

Absturz Bauwerk mit lotrechter oder steil geneigter Absturzwand (Gefälle bis 1:3) zum Abfangen des Wasserabsturzes aufgrund eines Gefälleunterschiedes

anthropogen durch den Menschen verursacht

Biotop Lebensraum einer Tier-/Pflanzenlebensgemeinschaft

Biozönose Lebensgemeinschaft von Pflanzen und Tieren, die einen bestimmten Lebensraum (Biotop) bewohnen und durch gegenseitige Beeinflussung in Beziehung stehen

Cypriniden karpfenartigen Fische (Barbe, Brachse, Rotfeder, Rotauge, Karpfen, Karausche, Schleie)

Denitrifikation bakterielle Reduktion von Stickstoffverbindungen zu gasförmigen flüchtigen Stickstoff

Deposition Ablagerung atmosphärischer Spurenstoffe am Erdboden

Einwohnerwert Summe aus Einwohnerzahl und Einwohnergleichwert (Einwohnergleichwert – Umrechnungswert aus dem Vergleich von gewerblichem oder industriellem Schmutzwert mit häuslichem Schmutzwasser)

Emission die von einer festen oder ortsveränderlichen Quelle (Anlage) oder von einem Produkt in die Umwelt abgegebenen festen, flüssigen und gasförmigen Stoffe oder Verbindungen sowie Geräusche, Strahlen, Wärme, Erschütterungen und ähnliche Erscheinungen

Geomorphologie Beschreibung der Gestalt der Erdoberfläche und der physischen Vorgänge, die die Gestalt hervorrufen

Gewässerstruktur alle räumlichen und materiellen Differenzierungen des Gewässerbettes und seines Umfeldes, soweit sie hydraulisch, gewässermorphologisch und hydrobiologisch wirksam und für die ökologischen Funktionen des Gewässers und der Aue von Bedeutung sind; bestimmt wird die Struktur durch den Abfluss, den Feststoffhaushalt, die Morphologie, die Wasserqualität und die Lebensgemeinschaften

Hydrodynamik Strömungslehre der Flüssigkeiten, Strömungsverhalten eines Fließgewässers

Hydrogeologie Teilgebiet der Geologie, das die Erscheinungen des unterirdischen Wassers und deren Zusammenhänge mit dem Gesteinsaufbau untersucht

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Hydrographie beschreibende und darstellende Gewässerkunde

Immission die Einwirkung von Luftverunreinigungen bzw. von Geräuschen, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen sowie ähnlichen Erscheinungen auf die belebte und/oder die unbelebte Umwelt (z.B. Stoffe und Energie, die in das Gewässer gelangt sind), jede Immission ist die Folge einer Emission

Immobilisierung das Unbeweglich-Machen, die Festsetzung von Schadstoffen

karbonatisch aus Karbonat (Salz oder Ester der Kohlensäure) bestehend bzw. Karbonat enthaltend

Kf-Wert Maß für die Durchlässigkeit (Durchlässigkeit – Eigenschaft von Steinen, die in Poren vorhandenen Flüssigkeiten durchzulassen oder weiterzuleiten)

Kluftgrundwasserleiter Grundwasserleiter aus Festgestein, z.B. klüftiger Sandstein

lithologisch gesteinskundlich

Morphologie Lehre von der Gestalt und Formenbildung; Gestalt (Form und Struktur)

Porengrundwasserleiter Grundwasserleiter aus Lockergestein, z.B. Kies, Sand, Schotter, Schluff

Quartär geologisches Zeitalter, Beginn der „Jetztzeit“ etwa vor 1 Million Jahren

Saprobien Fäulnisbewohner, im Faulschlamm lebende Organismen, die ganz oder weitgehend vom freien Sauerstoff unabhängig sind; sie decken ihren Energie- und Stoffbedarf durch den Abbau toter organischer Substanz; Saprobien sind Indikatororganismen zur Beurteilung der Wasserqualität

Salmoniden Lachsartige Fische (Lachs, Forelle, Äsche usw.)

Schluff Sediment aus unverfestigten, weitgehend unverwitterten Mineralkörnern

silikatisch aus Verbindungen der Kieselsäure bestehend

Sohlenbauwerk Bauwerk zum Verhindern der Sohlenerosion, das quer zur Fließrichtung über die gesamte Breite des Gewässers angeordnet ist

Sohlengleite Bauwerk mit rauher Oberfläche (Gefälle zwischen 1:20 bis etwa 1:30) zum Abfangen des Wasserabsturzes aufgrund eines Gefälleunterschiedes

Sohlenrampe Bauwerk mit rauher Oberfläche (Gefälle zwischen 1:3 bis etwa 1:10) zum Abfangen des Wasserabsturzes aufgrund eines Gefälleunterschiedes

Sohlenschwelle Schwelle im Gewässergrund zur Befestigung der Sohle und zur Unterbindung der Tiefenerosion

stratigraphisch die geologische Schichtenfolge betreffend

Trophie Intensität der pflanzlichen Biomasseproduktion; wird vorrangig gesteuert über das Nährstoffangebot und Lichtklima (Photosynthese)

urbane städtische

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Bildnachweis 2.1-1: Herr Jährling, Biosphärenreservat Mittlerere Elbe

2.1-3: Herr Jährling, Biosphärenreservat Mittlerere Elbe

2.1-4: Herr Weidauer, Landesbetrieb für Hochwasserschutz und

Wasserwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt

2.1-5: Herr Grögor, Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

4.1.1-1: Herr Gohr, Landesbetrieb für Hochwasserschutz und

Wasserwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt

4.1.1-2 Dr. Jörg Dehnert, Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie

4.1.4-1: Herr Jährling, Biosphärenreservat Mittlerere Elbe

4.1.4-2: Herr Grögor, Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

4.1.4-4: Herr Wilhayn, Landesbetrieb für Wasserwirtschaft und

Hochwasserschutz des Landes Sachsen-Anhalt

4.1.5-1: Städtischer Abwasserbetrieb der Landeshauptstadt Magdeburg

4.1.5-2: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

4.1.5.4-1: Herr Gohr, Landesbetrieb für Hochwasserschutz und

Wasserwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt

4.1.5.4-2: Herr Gohr, Landesbetrieb für Hochwasserschutz und

Wasserwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt

4.1.5.4-3: Herr Gohr, Landesbetrieb für Hochwasserschutz und

Wasserwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt

4.1.5.4-4: Herr Gohr, Landesbetrieb für Hochwasserschutz und

Wasserwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt

4.2.3.2-1 Herr Weidauer, Landesbetrieb für Hochwasserschutz und

Wasserwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt

6.2-1: Herr Gohr, Landesbetrieb für Hochwasserschutz und

Wasserwirtschaft des Landes sachsen-Anhalt

6.3-1: Herr Gohr, Landesbetrieb für Hochwasserschutz und

Wasserwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt

7-1: Städtischer Abwasserbetrieb der Landeshauptstadt Magdeburg

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Anhang 1 Inhaltsverzeichnis

Tabelle 1a: Kommunale Einleitungen > 2000 EW A11

Tabelle 1b: Industrieabwassereinleitungen aus Nahrungsmittel-Betrieben

> 4000 EW A21

Tabelle 2: Industrielle Direkteinleitungen aus IVU-Anlagen Art. 15 (3) und

76/464/EWG A31

Tabelle 3: Signifikante Wasserentnahmen Oberflächengewässer A41

Tabelle 4: Grundwasserkörper-Stammdaten (Steckbrief)

Mindestanforderungen A51

Tabelle 5a: Trinkwasserschutzgebiete A61

Tabelle 5b: Fischgewässer A71

Tabelle 5d: Erholungsgewässer A81

Tabelle 5e: Vogelschutzgebiete A91

Tabelle 5f: FFH-Gebiete A101

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Anhang 2 Inhaltsverzeichnis

Karte 1: Koordinierungsraum – Überblick

Karte 3: Oberflächenwasserkörper – Kategorien

Karte 4: Oberflächenwasserkörper – Typen

Karte 5: Lage und Grenzen von Grundwasserkörpern

Karte 6: Signifikante Belastung von Oberflächengewässern durch Punktquellen

Karte 7: Signifikante Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern

Karte 8: Bodennutzungsstruktur nach CORINE Landcover

Karte 9: Beurteilung der Zielerreichung der Oberflächengewässer

Karte 10a: Beurteilung der Zielerreichung der Grundwasserkörper hinsichtlich des

mengenmäßigen Zustandes

Karte 10b: Beurteilung der Zielerreichung der Grundwasserkörper hinsichtlich des

chemischen Zustandes

Karte 11a: Trinkwasserschutzgebiete

Karte 11b: Gebiete zum Schutz wirtschaftlich bedeutender aquatischer Arten

Karte 11c: Erholungsgewässer

Karte 11e: Habitatschutzgebiete (FFH)

Karte 11f: Vogelschutzgebiete

Karte 11g: Fisch- und Muschelgewässer

Karte 13: Grundwasserkörper mit wahrscheinlich weniger strengen Zielen