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Martin Scherl Klasse 11a Analyse eines nichtpoetischen Textes Aufgabe 1: Schlusswort Kurt Hubers vor dem Volksgerichtshof im April 1943 Aufgabenstellung: 19.04.2004 Abgabetermin: 29.04.2004

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Martin Scherl Klasse 11a

Analyse eines nichtpoetischen TextesAufgabe 1: Schlusswort Kurt Hubers vor dem Volksgerichtshof im April 1943

Aufgabenstellung: 19.04.2004 Abgabetermin: 29.04.2004

1. Kurzbiographie Kurt Hubers................................................................................. 32. Hintergrundinformationen.................................................................................... 3

2.1 Inhalt der Rede................................................................................................... 3

2.2Historischer Kontext: Die Widerstandsgruppe Weiße Rose ................................4

3.Aufbau und Vorgehensweise................................................................................. 54.Sprachliche Aspekte............................................................................................... 85. Rezeption der Rede............................................................................................... 96. Quellenverzeichnis.............................................................................................. 10

6.1Primärliteratur.................................................................................................... 10

6.2Sekundärliteratur............................................................................................... 10

6.3 Internetquellen.................................................................................................. 10

6.4 Bildnachweis.................................................................................................... 10

7. Anhang.................................................................................................................. 11

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1. Kurzbiographie Kurt HubersKurt Huber wurde am 24. Oktober 1893 in der Schweiz geboren. Ab 1912 studierte

er Musik, Philosophie und Psychologie und promovierte 1917 in Musikwissenschaft.

Er habilitierte sich 1920 im Fach Psychologie und bereits sechs Jahre später lehrte

er an der Universität in München Philosophie. Ebenso war er ein anerkannter

Volksliedforscher. 1937 übernahm Kurt Huber am Berliner Institut für Musikforschung

die Abteilung Volksmusik, jedoch wurde ihm wegen seiner „katholisch-

weltanschaulichen Bindung“ ein Lehrauftrag an der Berliner Universität untersagt.

Huber kehrte wieder nach München zurück und wurde dort nach seinem NSDAP-

Eintritt 1940 außerplanmäßiger Professor. Im Juni 1942 lernte er Hans Scholl und

seine Freunde um die Weiße Rose1 kennen. Kurt Huber half beim Text des fünften

Flugblattes und verfasste Anfang Februar 1943 das sechste und letzte Flugblatt der

Weißen Rose. Am 27. Februar 1943 wurde er festgenommen und am 19. April 1943

vom Volksgerichtshof in München zum Tode verurteilt, wo er im Folgenden

analysiertes Schlusswort hielt. Schließlich wurde Kurt Huber am 13. Juli 1943 im

Gefängnis München-Stadelheim hingerichtet. 2

In diesem Schlusswort, das einer Rede gleicht, trägt Kurt Huber sein Anliegen „an

höchster richterlicher Stelle“3 vor und begründet sein Handeln und Mitwirken in der

Widerstandsgruppe Weiße Rose.

2. Hintergrundinformationen2.1 Inhalt der RedeKurt Huber trug sein Schlusswort am Tage seiner Verurteilung im April 1943 vor und

dieses ist heute u.a. in „Der Nationalsozialismus“3 von W. Hofer zu finden. Nach der

Verkündung des Urteils beschreibt er in seiner Rede zunächst, das er sein Handeln

nicht nur als Recht, sondern sogar als Pflicht sieht. Er wollte „bestehende schwere

Schäden im politischen Leben“3 des damaligen Deutschlands beheben und auch

seine Studenten, die seine Vorlesungen an der Universität in München besuchten,

dazu bewegen. Ebenso ist Kurt Huber der Meinung, dass es die Wiederherstellung

von Ordnung und Sicherheit wären, wenn sein Handeln Gesetz würde. Das

Vertrauen von Mensch zu Mensch sei systematisch untergraben worden und

Selbstbestimmung sowie Eigenart seien nicht mehr vorhanden. Es sei das

1 Weiße Rose: Widerstandsgruppe, die 1942/43 Flugblätter gegen die NS-Herrschaft verbreitete. DenKern bildeten Hans und Sophie Scholl, Alexander Schmorell, Christoph Probst und Willi Graf.2 Vgl.: Steinbach, Peter und Tuchel, Johannes: Lexikon des Widerstandes 1933-1945, Beck’scheVerlagsbuchhandlung, München, 1994, Originalausgabe, S. 913 Schlusswort Kurt Hubers in: Hofer, Walter: Der Nationalsozialismus, Dokumente 1933-45, Fischer,Frankfurt/M., 1957, S. 332 f., im Folgenden abgekürzt: Kurt Huber in: Hofer (1957)

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furchtbarste Urteil über eine Volksgemeinschaft, eingestehen zu müssen, dass sich

niemand mehr vor dem Anderen sicher fühlt. Huber sieht in dieser Staatsform die

letzte Grenze äußerer Legalität. Der Staat bricht ein ungeschriebenes Gesetz, da er

freie Meinungsäußerung und Kritik sowie Verbesserungsvorschläge als

„Vorbereitung zum Hochverrat“ verurteilt. Danach erklärt Huber, dass er zumindest

ein Ziel erreicht habe. Seine Warnung und Mahnung wird nicht nur von einem

„kleinen Diskutierklub“ gehört, sondern auch von „verantwortlicher, (...) höchster

richterlicher Stelle“3. Schließlich fordert Huber die Freiheit für das deutsche Volk und

schreibt, dass , obwohl ihm Doktortitel und Rang des Professors genommen wurden,

ihm niemand seine innere Würde als Hochschullehrer nehmen kann, ebenso seine

Staats- und Weltanschauung. Durch einen Satz von Johann Gottlieb Fichte beendet

Kurt Huber sein Schlusswort: „Und handeln sollst du so, als hinge von dir und

deinem Tun allein das Schicksal der deutschen Dinge, und die Verantwortung wär‘

dein!“

2.2 Historischer Kontext: Die Widerstandsgruppe Weiße RoseNeben vielen politisch motivierten Widerstandsgruppen, bildete sich 1942/1943 eine

eher unpolitische Widerstandsgruppe gegen die nationalsozialistische Herrschaft

heraus. Diese Gruppe mit dem Namen „Weiße Rose“ verbreitete vor allem

Flugblätter und wollte damit die Bevölkerung zum Widerstand bewegen.

Der Kern der Weißen Rose bestand aus den vier Soldaten Hans Scholl, Alexander

Schmorell, Christoph Probst und Willi Graf, die zur Fortsetzung ihres

Medizinstudiums nach München abkommandiert wurden, sowie Sophie Scholl, einer

Schwester Hans Scholls. In Vorlesungen an der Universität München lernten die

Studenten Professor Kurt Huber kennen und stellten in Gesprächen mit diesem „eine

Verständigung über ihre ablehnende Haltung gegenüber dem Nationalsozialismus

her.“4 Im Juli 1942 erreichten die Flugblätter der Weißen Rose nur wenige

akademische Adressaten, ein halbes Jahr später wuchs jedoch der aktive Kern der

Gruppe und von November 1942 bis Januar 1943 wurden bereits Flugblätter in

Süddeutschland (München, Augsburg, Frankfurt a. M., Stuttgart) sowie in Linz und

Wien verteilt. Im Februar 1943 verfassten A. Schmorell, H. Scholl und W. Graf sogar

Inschriften an Hauswänden, wie z.B. „Nieder mit Hitler“ oder „Hitler Massenmörder“.

Das letzte Flugblatt, an dessen Entstehung Kurt Huber entscheidend mitwirkte,

wandte sich mit der Anrede „Kommilitoninnen! Kommilitonen!“ vor allem an die

Studentenschaft. Es rief dazu auf sich vom Nationalsozialismus loszulösen und

4 Benz, Wolfgang: Enzyklopädie des Nationalsozialismus, Klett-Cotta, Stuttgart, 1997, S. 800

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reagierte damit auf die Niederlage der 6. Armee in Stalingrad, welche am 3. Februar

1943 bekannt wurde.

Bei der Verteilung des letzten Flugblattes am 18. Februar 1943 wurden Hans und

Sophie Scholl jedoch beobachtet und denunziert. Sie wurden noch am selben Tag

verhaftet und waren die ersten Mitglieder der Weißen Rose, die gefasst wurden. In

zwei Prozessen wurden die Kernmitglieder der Widerstandsgruppe vom

Volksgerichtshof in München zum Tode verurteilt. Am 19.April 1943 wurde auch Kurt

Huber zusammen mit Willi Graf und Alexander Schmorell zum Tode verurteilt und

am 13.07.1943 hingerichtet.5

3. Aufbau und VorgehensweiseKurt Huber beginnt den ersten Satz nicht einfach mit „Ich erachte es...“ sondern mit

den Worten„Als deutscher Staatsbürger, als deutscher Hochschullehrer und als politischer Mensch erachte iches als Recht nicht nur, sondern als sittliche Pflicht, an der Gestaltung der deutschen Geschichtemitzuarbeiten, offenkundige Schäden aufzudecken und zu bekämpfen...“ 6

Er zählt seine Funktionen auf und zeigt insbesondere seine Vorbildfunktion als

deutscher Hochschullehrer, der den Studenten etwas lehrt und als gutes Beispiel

funktioniert. Ebenso gilt er als politischer Mensch, da es in dieser Zeit nicht möglich

war apolitisch zu leben, ohne die Missstände in der deutschen Politik zu übersehen.

Schließlich drückt er indirekt aus, dass es die Pflicht jeden Staatsbürgers ist, die

Fehler aufzudecken und zu bekämpfen, da er es selbst als deutscher Staatsbürger

so erachtet.

Im nachfolgenden Satz spricht er Mittel und Ziel an. Kurt Huber wollte die Studenten

nicht durch eine Organisation sondern durch das schlichte Wort wecken. Damit

deutet er die Struktur der Jugendorganisationen zur Zeit der NS-Herrschaft an, die

junge Menschen das ganze Leben lang begleitete. Angefangen beim Deutschen

Jungvolk über die Hitlerjugend bis schließlich hin zum Dienst in der Wehrmacht. Sein

Ziel war die Studenten „nicht zu irgendeinem Akt der Gewalt, sondern zu sittlicher

Einsicht in bestehende schwere Schäden des politischen Lebens“7 zu wecken.

Erneut wird damit ein Gegensatz zu den Zielen der Regierung hergestellt. Durch die

Jugendorganisationen wurden die jungen Menschen zu Soldaten erzogen, de täglich

mit Gewalt konfrontiert werden. Huber will jedoch erreichen, dass seine Studenten

den Fehler in der Regierung und der Ideologie der herrschenden Politiker erkennen.

5 Vgl.: Benz, Wolfgang: Enzyklopädie des Nationalsozialismus, Klett-Cotta, Stuttgart, 1997, S. 800 f.6 Kurt Huber in: Hofer (1957), S. 332 f.7 Ebd. Z. 5 f

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Seine Absichten in Zeile 7 f. bezeichnet er nicht als illegal, so wie es der

Volksgerichtshof sieht, sondern als Wiederherstellung der Legalität und erklärt damit,

dass die Legalität nicht vorhanden ist und der Staat somit selbst illegal handelt.

Daraufhin erklärt Kurt Huber, dass er sich überlegte, was geschähe, wenn sein

Handeln gemäß Immanuel Kants kategorischem Imperativ8 Gesetz würde. Er habe

als einzige Antwort darauf nur gefunden, dass in diesem Falle Ordnung, Sicherheit

und Vertrauen in das Staatswesen zurückkehren würden.9 Damit erklärt Huber, dass

diese Eigenschaften in der momentanen Herrschaft nicht vorhanden sind. Er nennt

dies eine Herrschaft der bloßen Macht über das Recht und der Willkür über den

Willen der sittlich Guten. Somit stellt er den NS-Staat als rechtswidrig und willkürlich

entscheidend dar, ohne Beachtung irgendwelcher Grundsätze oder Gesetze. Kurt

Huber stellt den Staat als ignoranten Unterdrücker dar, da Huber die „Forderung der

freien Selbstbestimmung auch des kleinsten Volksteils (...) in ganz Europa“ als

vergewaltigt bezeichnet, ebenso die Wahrung der Eigenart und somit ignoriert wird.

Dies geht daraus hervor, dass deutsche Truppen 1943 beinahe ganz Europa besetzt

hielten und jenen okkupierten Gebieten ihre Staatsform aufzwangen. Auch

bezeichnet Huber die „grundlegende Forderung wahrer Volksgemeinschaft durch die systematische Untergrabung desVertrauens von Mensch zu Mensch zunichte gemacht“10

da das Volk dazu erzogen wurde, nur noch den Worten des Führers zu gehorchen.

Der ganze Staat wurde von Gestapo und SS kontrolliert, sodass sich keiner mehr vor

seinem Nachbarn, kein Vater mehr vor seinen Söhnen sicher fühlen kann.

Schließlich lief man ständig Gefahr denunziert zu werden. Das Eingeständnis diesen

Zustandes bezeichnet Huber als furchtbarstes Urteil über eine Volksgemeinschaft.

Im nächsten Absatz spricht er sich und seine Verurteilung an. Huber behauptet der

Staat habe ein ungeschriebenes Gesetz gebrochen, welches „im gesunden

Volksempfinden noch immer lebendig war und lebendig bleiben muss“11, da er

jegliche freie Meinungsäußerung und sittlich berechtigte Kritik als Vorbereitung zum

Hochverrat unter die furchtbarsten Strafen stelle. Mit den Worten „freie

Meinungsäußerung“ und „berechtigte Kritik“ spricht er seine Gründe für die

Verurteilung an und lässt somit deutlich werden, dass in einem fehlerfreien

Staatswesen seine Taten unter keinen Umständen zu einer Verurteilung zum Tode

geführt hätten. Durch die Mahnung, dass das ungeschriebene Gesetz, das vom8 Formulierung des kategorischen Imperativs: „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die duzugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“ aus Immanuel Kants „Grundlegungzur Metaphysik der Sitten“, Ziffer 4379 Vgl.: Kurt Huber in: Hofer (1957), S. 332, Z. 11 f.10 Ebd. Z. 1711 Ebd. Z. 28

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Staat gebrochen wurde, im gesunden Volksempfinden lebendig bleiben müsse,

apelliert er an das Volk auf diese Fehler aufmerksam zu werden und zu handeln.

Schließlich berichtet Kurt Huber davon, dass er unter Einsatz seines Lebens durch

das Vortragen seines Anliegens vor dem Volksgerichtshof wenigstens ein Ziel

erreicht habe, nämlich diese Warnung nicht in einem kleinen Diskutierklub zu

erörtern, sondern an verantwortlicher, höchster richterlicher Stelle vortragen zu

können.12 Dies sieht er als einen großen Schritt, da er die Kritik und erkannten

Mängel im politischen System dieses Staates vor denen vortragen konnte, die etwas

daran ändern können. Hubert fordert die Freiheit für das deutsche Volk zurück. In

einer Metapher sagt er, dass das Volk sein kurzes Leben nicht länger an

Sklavenketten „dahinfristen“ wolle, selbst wenn es goldene Ketten des materiellen

Überflusses wären13 und bringt damit noch intensiver zum Ausdruck, dass das

deutsche Volk auf jeden Fall wieder seine Freiheit zurück haben will. Im letzten

Absatz schreibt Kurt Huber, dass er trotz der Aberkennung sämtlicher Titel und

Verurteilung zum Tode trotzdem fest auf seinem Standpunkt beharrt. Seine „innere

Würde des Hochschullehrers“ sowie seine Staats- und Weltanschauung kann ihm

kein Hochverratsverfahren rauben.14 Damit zeigt er dem Gericht und der

Öffentlichkeit, dass ihn dieser Prozess nicht von seinen Ideen abbringt und

keineswegs umstimmen kann. Er ist sogar der Überzeugung, dass sein Handeln der

Gang der Geschichte rechtfertigen wird. Schließlich behauptet er noch er habe einer

inneren Stimme gefolgt und entzieht sich nicht der Verantwortung, sondern steht

felsenfest hinter seinen Taten und nimmt, wie im letzten Satz beschrieben, die

Folgen auf sich.

Während der gesamten Rede spricht Huber immer wieder von „Wiederherstellung“

und „zurückkehren“. Dadurch zeigt er deutlich, dass vorher bereits ein besserer

Zustand herrschte und die Nationalsozialistische Herrschaft kontinuierlich im

Ansehen gesunken ist und immer mehr Leid dem deutschen Volk gebracht hat.

Jedoch spricht Huber die Regierung nie direkt an sondern erwähnt immer nur „ein

Staat“, wie z.B. in Zeile 25: „Ein Staat, der jegliche freie Meinungsäußerung...“. Für

die Zuhörer war jedoch klar zu verstehen, dass damit Deutschland gemeint ist. Diese

Formulierungen lassen seine politischen Ideen allgemeingültig werden, sodass man

genauso behaupten könnte „Jeder Staat, der jegliche freie Meinungsäußerung (...)

unter (...) Strafe stellt...“

12 Kurt Huber in: Hofer (1957), S. 332, Z. 30 ff.13 Ebd. Z. 33 ff.14 Ebd. Z. 39

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4. Sprachliche AspekteWährend der ganzen Rede verwendet Kurt Huber sehr lange und komplizierte

Satzgefüge. Der Autor versucht somit möglichst viel Informationsgehalt in seine

Sätze zu bekommen. Sein Sprachstil wird dem eines Hochschullehrers gerecht und

bleibt trotzdem klar verständlich.

Hubers Rede beginnt mit einer Aufzählung und wird im zweiten Satz von einem

Parallelismus fortgeführt „nicht durch (...) sondern durch (...) nicht zu (...) sondern zu

(...)“15. Der Verurteilte beendet den zweiten Satz mit „schwere Schäden des

politischen Lebens“ und beginnt den dritten mit „Rückkehr zu klaren sittlichen

Grundsätzen“, welches durch die Stellung im Satz besonders hervorgehoben wird

und durch die direkte Folge auf die letzten Wort des dritten Satzes einen totalen

Gegensatz erscheinen lässt.

In Zeile 11 verwendet der Redner erneut eine Aufzählung, indem er sagt „Dann

würden Ordnung, Sicherheit, Vertrauen in unser Staatswesen zurückkehren“ und

dadurch diese wichtigen Eigenschaften in einem Staat auf einmal nennt und somit

die katastrophale Lage Deutschlands noch stärker zum Ausdruck bringt.

Am Ende des ersten Absatzes schreibt Huber: „Das war es, was ich wollte,

musste.“16 Dadurch bringt er in einem kurzen, einprägsamen Satz erneut zum

Ausdruck, dass er nicht nur aus freien Stücken so handelte, sondern es seine Pflicht

war.

In Zeile 28 f. schreibt Kurt Huber, dass jenes ungeschriebenes Gesetz im gesunden

Volksempfinden noch immer lebendig gewesen wäre und lebendig bleiben müsse.

Er sieht es nicht als selbstverständlich, dass dieses ungeschriebene Gesetz lebendig

bleiben wird, da er sonst „bleibt“ statt „bleiben muss“ schreiben würde. Huber selbst

kann nicht mehr für die Erhaltung dieses ungeschriebenen Gesetzes sorgen und gibt

damit dem Volk die Pflicht dazu, diese Aufgabe zu erfüllen.

Durch die Metapher, die Huber im dritten Absatz verwendet, intensiviert er noch

einmal das unbedingte Verlangen nach Freiheit für das deutsche Volk. „Wir wollen nicht an Sklavenketten unser kurzes Leben dahinfristen, und wären es goldene Ketteneines materiellen Überflusses“17

Er liefert den Zuhörern einen Vergleich, wodurch diese sich eine Vorstellung machen

und sich den Satz stärker einprägen können.

Im Rahmen der rhetorischen Kunstfertigkeiten tritt zu Beginn des vierten und letzten

Absatzes eine Alliteration auf: „Sie haben mir den Rang und die Rechte eines

15 Kurt Huber in: Hofer (1957), S. 332 f., Z. 4 f.16 Ebd.: Z. 2217 Kurt Huber in: Hofer (1957), S. 332 f., Z. 33 ff.

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Professors (...) genommen" Kurt Huber betont erneut, wie sehr er von seinem

Handeln überzeugt ist, da er darauf vertraut, dass „der eherne Gang der Geschichte“

seine Taten rechtfertigen würde. Er fasst zusammen, dass es seine Pflicht war, da er

auch einer inneren Stimme heraus hätte handeln müssen und beendet seine Rede

durch ein bewegendes Zitat von Johann Gottlieb Fichte: „Und handeln sollst du so,

als hinge von dir und deinem Tun allein das Schicksal ab der deutschen Dinge, und

die Verantwortung wär‘ dein!“. Dadurch versucht er im letzten Absatz sein gesamtes

Handeln zu rechtfertigen und dem Gericht zu erklären, dass es seine Pflicht war und

er so handeln musste.

5. Rezeption der RedeHeute erscheint Kurt Hubers handeln als selbstverständlich und unter keinen

Umständen würden seine Taten heute noch zu einer Verurteilung wegen

„Vorbereitung zum Hochverrat“, „Feindbegünstigung“ und „Wehrkraftzersetzung“

führen. Wie der Hochschulprofessor jedoch selbst schrieb, lebte er in einem Staat,

der jegliche freie Meinungsäußerung und sittliche Kritik verboten hatte und nennt es

ein erbärmliches Zeugnis, dass das Vertrauen unter den Menschen nicht mehr

vorhanden ist. Damals wie heute gilt dieses Werk, wie die Weiße Rose Stiftung e.V.

es formuliert, als„ein Bekenntnis zu Recht, Anstand und Menschlichkeit, das den jungen Angeklagten Mut und Kraftgibt.“18

Ebenso beschreibt die Weiße Rose Stiftung e.V., dass Kurt Huber in seinem Pozess

zum „mutigen Gegenspieler Roland Freislers“18, dem Präsidenten des

Volksgerichtshofes, wurde.

18 http://www.weisse-rose-stiftung.de/html/weisserose/mitglieder/mitglieder_2_cnt.htm (Stand: 2.5.04)

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6. Quellenverzeichnis6.1 Primärliteratur

Schlusswort Kurt Hubers vor dem Volksgerichtshof (April 1943)

In: Hofer, Walter: Der Nationalsozialismus, Dokumente 1933-45, Fischer,

Frankfurt a. M., 1957, S. 332 f.

6.2 Sekundärliteratur

Steinbach, Peter und Tuchel, Johannes: Lexikon des Widerstandes 1933-

1945, Beck’sche Verlagsbuchhandlung, München, 1994, Originalausgabe

Benz, Wolfgang: Enzyklopädie des Nationalsozialismus, Klett-Cotta,

Stuttgart, 1997

Eva v. Hollander: Das tägliche Fremdwort, Xenos, Hamburg, 1991

Meyers Taschenlexikon, in 10 Bänden, Weltbild, Augsburg, 1999, Weltbild

Sonderausgabe

6.3 Internetquellen

http://de.wikipedia.org/wiki/Kategorischer_Imperativ (Stand: 01.05.2004)

http://www.weisse-rose-stiftung.de (Stand: 02.05.2004)

6.4 Bildnachweis

7.1: http://www.fen-

net.de/er/hedayati/strassen_und_namen/bilder/171g.jpg

(Stand: 02.05.2004)

7.2: http://www.muenster.de/~wrose/prozess.htm (Stand: 02.05.2004)

7.3: http://www.weisse-rose-stiftung.de/html/weisserose/prozesse/

prozesse_1_cnt.htm (Stand: 02.05.2004)

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7. Anhang

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7.2: Roland Freisler, Präsident desVolksgerichtshof

7.1: Prof. Kurt Huber

7.3: Schwurgerichtssaal desMünchner Justizpalastes

Hiermit erkläre ich, dass ich die Deutsche Hausaufgabe ohne fremde Hilfe

angefertigt und nur die im Quellenverzeichnis aufgeführten Quellen und Hilfsmittel

benützt habe.

München, den 02. Mai 2004Ort Datum Unterschrift des Schülers

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