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Analyse von möglichen Fusionen oder Kooperationen im Oberengadin (Sils, Silvaplana, St. Moritz, Celerina, Pontresina, Samedan, Bever, La Punt Chamues-ch, Madulain, Zuoz, S-chanf) Projektteam Alexander Blöchlinger (Vorsitzender) Hansjörg Hosch Thomas Nievergelt Jakob Stieger Katharina von Salis Markus Feltscher (ZVM-HTW Chur, Projektleitung) Ursin Fetz (Leiter ZVM) Peter Wettstein (BMU Treuhand AG) Martin Malgiaritta (BMU Treuhand AG) Chur, 09. Juli 2010

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Analyse von möglichen Fusionen oder Kooperationen im Oberengadin

(Sils, Silvaplana, St. Moritz, Celerina, Pontresina, Samedan, Bever, La Punt Chamues-ch, Madulain, Zuoz, S-chanf)

Projektteam Alexander Blöchlinger (Vorsitzender) Hansjörg Hosch Thomas Nievergelt Jakob Stieger Katharina von Salis Markus Feltscher (ZVM-HTW Chur, Projektleitung) Ursin Fetz (Leiter ZVM) Peter Wettstein (BMU Treuhand AG) Martin Malgiaritta (BMU Treuhand AG) Chur, 09. Juli 2010

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ZVM-HTW Chur 2

Inhaltsverzeichnis

Einleitende Zusammenfassung _________________________________________ 4

1. Auftrag und Organisation _______________________________________ 9

1.1 Vorgeschichte ...................................................................................................................9

1.2 Auftrag und Zielsetzung.....................................................................................................9

1.3 Projektorganisation ......................................................................................................... 10

1.4 Methodik ........................................................................................................................ 10

1.5 Projektablauf .................................................................................................................. 11

1.6 Presse / Kommunikation ................................................................................................. 12

2. Rahmenbedingungen _________________________________________ 13

2.1 Geografie ........................................................................................................................ 13

2.2 Bevölkerungsentwicklung................................................................................................ 14

2.3 Volkswirtschaftliche Entwicklung/Tourismus ................................................................... 17

2.4 Politische Strukturen ....................................................................................................... 24

2.5 Heutige Zusammenarbeit ................................................................................................ 24

3. Kooperieren oder fusionieren? __________________________________ 25

3.1 Stärken/Schwächen des heutigen Oberengadins .............................................................. 26

3.2 Ausbaumöglichkeiten der Zusammenarbeit, Chancen von Kooperationen ........................ 27

3.3 Chancen und Gefahren einer Fusion allgemein ................................................................. 30

3.4 Vor- und Nachteil von Teilfusionen .................................................................................. 30

4. Beurteilung einzelner Themenbereiche ___________________________ 32

4.1 Politik und Gesellschaft ................................................................................................... 32 4.1.1 Politisches System ............................................................................................................................. 32 4.1.2 Kulturelle Aspekte ............................................................................................................................. 33 4.1.3 Fusionsprozess: Verfahren ................................................................................................................ 33 4.1.4 Namen, Wappen ................................................................................................................................ 34 4.1.5 Fraktionen.......................................................................................................................................... 35 4.1.6 Gemeindebehörden/Gemeindeverwaltung ...................................................................................... 37 4.1.7 Bürgergemeinden .............................................................................................................................. 39 4.1.8 Kirchgemeinden ................................................................................................................................. 41

4.2 Finanzen und Gebühren .................................................................................................. 41 4.2.1 Ausgangslage Kanton/Bund ............................................................................................................... 41 4.2.2 Auswirkungen auf die finanzielle Lage der Gemeinden .................................................................... 42 4.2.3 Gebühren ........................................................................................................................................... 52

4.3 Öffentliche Dienstleistungen (Service Public) ................................................................... 54 4.3.1 Werkdienste / Forstwirtschaft ........................................................................................................... 54 4.3.2 Alpen und Weiden ............................................................................................................................ 56

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4.3.3 Schulen .............................................................................................................................................. 57 4.3.4 Verbindungsstrassen ......................................................................................................................... 58

4.4 Kommunikation .............................................................................................................. 58 4.4.1 Zielsetzung der Kommunikation im Oberengadin ............................................................................. 58 4.4.2 Instrumentarium der Kommunikation für Gemeindekooperationsprojekte .................................... 59

4.5 Fazit: Synergien ............................................................................................................... 62

5. Empfehlungen/weiteres Vorgehen _______________________________ 63

5.1 Vorschläge AG ................................................................................................................. 63

5.2 Mögliches weiteres Vorgehen ......................................................................................... 64

6. Anhang _____________________________________________________ 66 Anhang 1: Fragekatalog ................................................................................................................................... 67 Anhang 2: Gebührenerhebung (in Fr. ) ........................................................................................................... 68 Anhang 3: Details Finanzplanung .................................................................................................................... 74 Anhang 4 : Statistiken ...................................................................................................................................... 91 Anhang 5: ........................................................................................................................................................ 94

a) Literaturverzeichnis _________________________________________________________________ 94 c) Stichwortverzeichnis ________________________________________________________________ 95 d) Abbildungs- und Tabellenverzeichnis ___________________________________________________ 96

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Einleitende Zusammenfassung

Einleitung / Zielsetzung Der Kreisrat des Oberengadins beschloss anlässlich seiner Sitzung vom 25.08.2009 Alterna-tiven zur heutigen Gemeinde- und Kreisorganisation zu prüfen und dabei zusätzliche Koopera-tionen, Teilfusionen und die Fusion zu einer Kreisgemeinde zu beurteilen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde eine Arbeitsgruppe bestehend aus Alexander Blöchlinger (Vorsitzender), Hansjörg Hosch, Thomas Nievergelt, Jakob Stieger, Katharina von Salis zu-sammen mit einer Projektbegleitung durch das ZVM-HTW Chur in Zusammenarbeit mit der BMU Treuhand AG beauftragt, die notwendigen Grundlagen zu erarbeiten. Der vorliegende Schlussbericht dient als Grundlage für die Information des Kreisrates und, so-fern dieser so beschliesst, auch der Bevölkerung. Die Arbeitsgruppe spricht sich mit diesem Bericht weder für die eine noch für die andere Lösung aus. Sie möchte im ganzen Tal eine dif-ferenzierte Diskussion über zukünftige politische Strukturen ermöglichen und hat dazu Chan-cen und Gefahren der folgenden Szenarien analysiert. Die Arbeitsgruppe hat sich darauf ge-einigt zusätzliche Kooperationen zwischen den Gemeinden via Kreis, die Teilfusionsperimeter Trais Lejs (Sils, Silvaplana, St. Moritz), Zentrum (Celerina, Pontresina, Samedan, Bever) und Plaiv (S-chanf, Zuoz, Madulain, La Punt) und die Variante Vollfusion (Kreisgemeinde) zu ana-lysieren. Analyse und Beurteilung der wichtigsten Aspekte a) Bevölkerungsentwicklung (Die detaillierten Ausführungen finden Sie auf -> S.14 ) Die Gesamtbevölkerung beträgt knapp 17‘000 EinwohnerInnen. Insgesamt wuchs das Ober-engadin bevölkerungsmässig bis gegen Ende des letzten Jahrtausends. Seit dann stagnieren die Zahl der Einwohner und auch die Geburtenzahlen. Die Entwicklung der Erwerbstätigen ist rückläufig und der Wegzug von besonders qualifiziert Ausgebildeten ist auffällig (Brain Drain). b) Kooperationen (-> S.25) Die Arbeitsgruppe (AG) stellt fest, dass die 11 Gemeinden über eine erfolgreiche politische und kulturelle Zusammenarbeit verfügen. Zusätzliche Kooperationen sind in beschränktem Rahmen weiter möglich und können für den ganzen Kreis oder auch nur sektoriell angegan-gen werden. Teilfusionen und eine Kreisgemeinde wären weitergehende Zusammenarbeits-formen, welche analysiert wurden. c) Volkswirtschaft (-> S. 17) Das Oberengadin ist eine volkswirtschaftlich erfolgreiche Region. Finanziell geht es dieser Region ausgezeichnet. Sie ist allerdings recht einseitig vom Tourismus und der Bauindustrie abhängig. Die Wertschöpfung im Tourismus kann wegen mangelnder Rationalisierungsmög-lichkeiten wenig gesteigert werden und die Nachfrage ist im langfristigen Trend leicht rückläu-fig, was die Zukunftserwartungen doch eher dämpft. Die Bündelung der infrastrukturellen An-liegen könnte für die weiterhin prosperierende Entwicklung des Tales nicht unbedeutend sein. Die Bautätigkeit dürfte sich in Abhängigkeit vom Tourismus und wegen der politischen Rah-menbedingungen abschwächen. Als Trägerin der Planungshoheit hätte sich eine künftige Kreisgemeinde auch mit der Frage des Zweitwohnungsbaus zu befassen.

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d) Heutige Zusammenarbeit (-> S. 24) Die Gemeinden arbeiten schon heute in Zweckverbänden (Abfall, Abwasser, Forst, Sicherheit, Schule u.s.w.) partiell und auf Kreisebene (Regionalplanung, öffentlicher Verkehr, Gesund-heitswesen, Zivilstandswesen, Musikschule, u.s.w.) umfassend zusammen. Diese Zusam-menarbeit funktioniert gut. e) Chancen und Gefahren von weiteren Kooperations- und Fusionsbemühungen

(-> S.27 ) Die Arbeitsgruppe stellt fest, dass die 11 Gemeinden über eine erfolgreiche politische und kulturelle Zusammenarbeit verfügen, welche – ohne zu fusionieren – nicht mehr allzu stark verstärkt werden kann. Fusionsbemühungen stossen vor allem in der Anfangsphase bei Behörden, besonders aber auch bei der Bevölkerung, auf grosse Skepsis. Dies trifft für eine Region, der es finanziell sehr gut geht in noch stärkerem Masse zu. Souveränitäts- und Identitätsverlust sind nur zwei der vielen Argumente gegen Fusionsbestrebungen. Diese Be-findlichkeiten sind ernst zu nehmen und differenziert zu beurteilen, unter anderem durch sorgfältige Gestaltung der demokratischen Mittel in den Fraktionen. Die Chancen von Fusi-onen wie Professionalisierung, Stärkung der Region, koordiniertere Planung und effiziente-rer Mitteleinsatz müssen ebenfalls kritisch untersucht werden. Ob eine weitere Kooperation über den Kreis (z.B. Kreisbauamt), Teilfusionen, eine Kreisgemeinde oder der Status Quo die richtige Lösung ist, will die AG nicht beurteilen. Sie lädt Kreisrat und Bevölkerung aber dazu ein unvoreingenommen über die strukturelle Zukunft des Tales zu diskutieren. f) Politik und Gesellschaft (-> S. 24 und 32) Die externe politische Wirkung einer Vollfusion dürfte für das Oberengadin überdurchschnitt-lich hoch sein. Die Gemeinde würde zu einer Keyplayerin im Kanton Graubünden. Teilfusio-nen haben diesbezüglich kaum Wirkung. Kooperationen haben keine externen Wirkungen. Intern könnten die zumeist regionalen touristischen und raumplanerischen Anliegen mit einer Vollfusion besser koordiniert und prioritätengerecht behandelt werden. Teilfusionen und Ko-operationen würden intern wenig politische Wirkung entfalten. Zusätzliche Kooperationen set-zen den Souveränitätsverlust der Gemeinden fort. g) Kultur (-> S. 33) EinwohnerInnen kleinerer Fraktionen befürchten verständlicherweise eine Schwächung der heutigen Dorfkultur und eine Nichtwahrnehmung durch die grossen Fraktionen. Die Praxis in der Schweiz und insbesondere auch in den fraktionierten Gemeinden im Kanton (Davos, Klos-ters-Serneus, Disentis) zeigen, dass diese Ängste unbegründet sind. h) Verfahren bei Kooperationen und Fusionen (-> S.33 ) Kooperationen können auf vertraglicher Basis, als Verband oder über den Kreis realisiert wer-den. Bei einer Fusion ist ein Fusionsvertrag auszuarbeiten, welcher der gleichzeitigen Zu-stimmung der daran teilnehmenden Gemeinden und der nachträglichen Genehmigung durch die Regierung bedarf. Über den Zusammenschluss entscheidet schliesslich der Grosse Rat. i) Namen (-> S. 34) Die Namensgebung dürfte bei einer Teilfusion (z.B. Trais Lejs, Oberengadin-Zentrum, Plaiv) weniger Diskussionen auslösen als bei einer Vollfusion (z.B. En, Oberengadin-St. Moritz, En-giadinota und viele andere). j) Fraktionen (-> S.35 ) Fraktionen machen bei Teilfusionen wenig Sinn. Fraktionen können in einer grossen, neu fusionierten Gemeinde ähnliche Funktionen wie Quartiervereine in Städten übernehmen. Sie können zudem psychologisch die Angst vor der Grossgemeinde mildern, gesellschaftliche und kulturelle Werte in den Dörfern erhalten helfen

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und damit das Beziehungsgefüge fördern. Aus Effizienz- und Strukturgründen sollte von einer zu starken Aufgabendelegation an die Fraktionen abgesehen werden. Raumplanerische, kul-turelle und soziale Aufgabenerfüllung auf Fraktionsebene machen Sinn. Die Fraktionen kön-nen ihr demokratisches Mitgestaltungsrecht in eine Kreisgemeinde einbringen. Damit können die gesellschaftlichen Strukturen in den Dörfern weiter gelebt werden. k) Gemeindebehörden/Gemeindeverwaltung (-> S.37) Die Arbeit von Behörden und Verwaltung kann mit Voll- oder Teilfusion und in beschränktem Masse mit weiteren Kooperationen professionalisiert und etwas effizienter gemacht werden. Die Souveränität und der Einfluss der Bevölkerung nimmt mit Fusionen zu, weil an Zweckver-bände oder den Kreisrat delegierte Aufgaben wieder an die Gemeinde zurückkommen. Bei Teilfusionen: Im Gemeindevorstand der neuen Gemeinde sollten die bisherigen Gemeinden vertreten sein. Nachher wäre ein freiwilliger Proporz anzustreben. Die Gemeindeverwaltung würde in einer der fusionierenden Gemeinden angesiedelt werden, Begegnungslokale könnten in allen alten Gemeinden bestehen bleiben. Die Gemeindeverwaltung (Administration) würde jeweils in ei-ner der drei/vier bisherigen Gemeinden konzentriert (z.B. Arbeitsort). Als Legislative dürfte eher die Gemeindeversammlung erhalten bleiben. Bei einer Kreisgemeinde: Im neuen Gemeindevorstand (Exekutive) würden 3, 5 oder 7 frei gewählte VertreterInnen Ein-sitz nehmen. Das Präsidium wäre vollamtlich. Die übrigen Mitglieder würden je nach Grösse der Exekutive auch vollamtlich oder teilamtlich angestellt. Die Legislative wäre ein Parlament, das in Bezug auf die Grösse dem heutigen Kreisrat entsprechen könnte und in dem alle Mit-glieder frei gewählt werden könnten oder in dem z.B. 11 Parlamentsmitglieder ihre Fraktion vertreten würden und damit auch von dieser gewählt würden. Das Volk sollte eine enge Mit-sprache über Urnenabstimmung und eine einmal jährlich stattfindende „Landsgemeinde“ er-halten. Die Stimmberechtigten würden in wichtigen Fragen wieder viel direkter in die Ent-scheidungsfindung eingebunden, weil sie wieder über alle regional wichtigen Themen mitent-scheiden könnten. l) Bürgergemeinden (-> S. 39) Werden zwei oder mehr Gemeinden zu einer neuen Gemeinde vereinigt oder eine oder meh-rere Gemeinden einer weiter bestehenden Gemeinde eingegliedert, erstreckt sich die Einge-meindung auch auf die Bürgergemeinde (Art. 89 Gemeindegesetz). Daraus ergeben sich zwei Varianten für eine fusionierte Gemeinde: Die fusionierte Gemeinde verfügt über keine Bürgergemeinde mehr und ihre Aufgaben gehen auf die politische Gemein-de über oder die fusionierte Gemeinde verfügt über eine (ebenfalls fusionierte) Bürgergemein-de. Bei der letztgenannten Variante könnten sogenannte „bürgerliche Korporationen“ die heutigen Bürgergemeinden in den Dörfern ersetzen und somit den bestehenden Verhältnissen am ehesten Rechnung getragen werden. Der Entscheid über Einbürgerungen fällt bei einer fusio-nierten Gemeinde die neue Gemeinde oder die neue Bürgergemeinde. Der Einbürgerungs-prozess kann mehrstufig organisiert werden, sodass ein Mitspracherecht im heutigen Sinne gewährleistet bliebe. Wohlerworbene Rechte der heutigen Gemeinden könnten grossmehrheitlich auf „Korporatio-nen des öffentlichen Rechtes“ übertragen und damit in der Fraktion verbleiben. m) Kirchgemeinden (-> S.41) Die Kirchgemeindegliederung wird weder durch eine Teil- noch eine Vollfusion beeinflusst.

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n) Finanzen, inkl. Gebühren (-> S.41 ) Die 11 Gemeinden des Kreises Oberengadin rechnen gemäss ihren eigenen Budgets und Fi-nanzplänen mit wachsenden Defiziten bis zur Höhe von total Fr. 23 Mio. im 2014. Eine auf-grund der aktuellen Steuereinnahmen adjustierte Prognose ergibt eine etwas erfreulichere Er-tragslage, lässt aber immer noch Defizite bis zu Fr. 13,7 Mio. erwarten. Diese Prognosewerte ergeben sich aufgrund der derzeit geltenden Steuerfüsse, welche einem mittleren Steuerfuss von rund 70% über das gesamte Fusionsgebiet entsprechen. Durch die Teilfusionen oder eine Gesamtfusion dürfen Einsparungen durch Synergieeffekte erwartet werden. Gemäss den Berechnungen reduzieren sich die Defizite der Fusionsgebiete dadurch markant; sie belaufen sich bei unverändertem Steuerfuss noch auf Fr. 8 Mio. im 2014, was einer Einsparung um rund Fr. 5,7 Mio. entspricht. Da ein mittlerer Steuerfuss von 70% für einige Einwohnerinnen und Einwohner eine Steuerer-höhung nach sich ziehen würde, wurde weiter berechnet, wie sich die künftige Ertragslage präsentieren würde, wenn der mittlere Steuerfuss auf 65% gesenkt würde. Dann müssten die Fusionsgebiete wieder mit einem Gesamtdefizit von bis zu Fr. 14 Mio. rechnen. Gemäss den Finanzplänen der involvierten Gemeinden sollen in den Jahren 2011 – 2014 im Fusionsgebiet Investitionen von rund Fr. 237 Mio. getätigt werden. Davon sind in Teilgebiet Trais Lejs alleine Fr. 155 Mio. geplant. Diese Investitionen können trotz des von 70% auf 65 % reduzierten mittleren Steuerfusses zu fast 80% aus dem Cashflow dieser vier Jahre bezahlt werden. Allerdings ist die Region Trais Lejs wegen ihres sehr hohen Investitionsvolumens nicht ohne zusätzliche Einnahmen oder einer starken Fremdkapitalaufnahme in der Lage die geplanten Investitionen zu finanzieren. Im Rahmen der Kreisgemeinde könnten die Vorhaben dagegen genügend selbstfinanziert werden. Die Gebührensysteme der Gemeinden weichen heute teilweise von einander ab. Im Falle von Teil- oder Vollfusionen ist eine harmonisierte Lösung ohne allzu erhebliche Erhöhungen der Gesamtbelastung für die Bevölkerung möglich. o) Forst-/Werkdienst (-> S. 54) Ein kombinierter Forst-Werkbetrieb mit zwei Abteilungen an einem Standort mit zwei zusätzli-chen Stützpunkten und ein fraktionsweise organisierter Winterdienst für Schneeräumung und Lawinen wäre die effizienteste und effektivste Organisation für das Oberengadin. Sie ist mit jeder Variante möglich. Bei der Vollfusion aber dürfte sie die beste Realisierungschance ha-ben. p) Alpen/ Weiden (-> S.56) Bei Teil- oder Vollfusion sollten die Alp- und Weiderechte nicht abgeändert werden. In der neuen Gemeinde würde ein Vorrecht der Nutzung der Heimweiden und Alpen durch die Ein-wohner der ehemaligen Gemeinden gelten. Wenn Fraktionen eingerichtet werden, sollten die-se die politischen Aufgaben für diesen Bereich übernehmen und die heutigen Lösungen, so-weit noch sinnvoll, garantieren. Ein Kreisgemeindegremium könnte koordinierend wirken. q) Schulen (-> S.57) Die heutigen Schulstandorte sollten bei genügend Kindern erhalten bleiben. Die Kinderzahl scheint konstant zu bleiben. Keine Fusionsart hätte einen direkten Einfluss auf die Anzahl Schulen. Mit einer einheitlichen Schulleitung könnte ebenfalls unabhängig von der Zusam-menschlussentwicklung eine starke und professionelle Schulführung installiert werden. Eine gemeinsame Schulführung wird aber erfahrungsgemäss eher bei einer Kreisgemeinde umge-setzt.

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r) Kantonsstrassen (-> S.58) Aufgrund der Grössenverhältnisse der Fraktionen würde sich bei einer Fusion nichts ändern. s) Identität (-> S. 27,30,33) Auch nach einer Fusion würde die Einwohnerschaft der Ortsteile der heutigen Gemeinden (z.B. Silvaplana) und der heutigen Fraktionen (z.B. Champfèr) eine eigene Identität bewahren. Erfahrungen mit fusionierten Gemeinden zeigen, dass die Angst der Kleingemeinden, von der grossen Gemeinde überstimmt zu werden, unbegründet ist. t) Kommunikation (-> S. 58) Die fortlaufende Kommunikation in der Diskussion um die zukünftigen Strukturen ist wichtig. Sie soll mehrphasig verlaufen: Breite und intensive Diskussion im Kreisrat und anschliessend offene Diskussion mit der und in der Bevölkerung. Kommunikation ist DER Erfolgsfaktor für eine gute und differenzierte Diskussion über die zu-künftigen Strukturen des Tales. Die Einbindung möglichst aller politischen Kreise, von Multipli-katorInnen und natürlich einer breiten Bevölkerung müssen mit adäquaten Informations- und Kommunikationsinstrumenten angegangen werden. Unabdingbar sind zu Beginn des Prozes-ses Informationsveranstaltungen und eine moderne interaktive Homepage. In einer allfälligen Abstimmungsvorphase müssten Kommunikationsveranstaltungen organisiert und auch mo-derne internetbasierte Foren (Forum, Facebook, Twitter u.s.w.) eingesetzt werden. Empfehlung und weiteres Vorgehen (-> S.63) Das Projektteam ist der Ansicht, dass über weitere Kooperationen, eine Teilfusion oder eine Kreisgemeinde eine offene Diskussion ermöglicht werden sollte. Die AG empfiehlt ein schrittweises Vorgehen. Bis zur Abstimmung über die SVP Initiative, welche einen sofortigen Abbruch der Fusionsanalyse verlangt, wird dieser Bericht im Kreisrat diskutiert und der Bevölkerung vorgestellt (Information). Er kann dann in den einzelnen Ge-meinden diskutiert (Kommunikation) werden. Anschliessend würde der Kreisrat darüber ent-scheiden ob:

a) das Projekt abgebrochen werden soll b) die Vorbereitung von Teilfusions- oder Kreisgemeindeabstimmungsunterlagen (Fusi-

onsvertrag, Verfassungsentwurf, Gesetzesskizzen, Organisationskonzepte) an die Hand genommen werden sollte.

Bei der Wahl der Variante b) könnte dieses Vorgehen der SVP-Initiative gegenübergestellt werden.

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1. Auftrag und Organisation

1.1 Vorgeschichte Vor gut 150 Jahren gab es im ganzen Kanton nur 48 so genannte Gerichtsgemeinden. Sie entsprachen ungefähr den heutigen Kreisen. Der Versuch, die grundlegendsten Fragen der Gemeindeorganisation in Graubünden zu regeln, misslang im 19. Jahrhundert. Deshalb wurde der Entwicklung der Gemeinden freien Lauf gelassen, was innert kurzer Zeit zu einer grossen Zahl mit grosser Autonomie ausgestatteten Gemeinwesen führte. In den letzten Jahren haben sich aber fast die Hälfte der Schweizer Gemeinden Gedanken zu Gemeindefusionen gemacht. Das föderalistische System der Schweiz und die ausgeprägte Gemeindeautonomie haben jedoch im Unterschied zum Rest Europas nur zu einer ver-gleichsweise kleinen Anzahl von Gemeindefusionen geführt. Schweizer Gemeinden sind überblickbar, verständlich und familiär.1 Die Gemeinden im Oberengadin arbeiten traditionell recht eng zusammen und haben auf Kreisebene wohl eine der intensivsten Zusammenarbeitsformen im Kanton Graubünden ge-funden.

1.2 Auftrag und Zielsetzung Der Kreisrat des Oberengadins beschloss anlässlich seiner Sitzung vom 25.08.2009 Alternati-ven zur heutigen Gemeinde- und Kreisorganisation zu prüfen und dabei zusätzliche Koopera-tionen, Teilfusionen und eine Kreisgemeinde zu beurteilen. Um dieses Ziel zu erreichen, wur-de eine Arbeitsgruppe bestehend aus Alexander Blöchlinger (Präsident), Katharina von Salis, Hansjörg Hosch, Thomas Nievergelt, Jakob Stieger zusammen mit einer Projektbegleitung durch das ZVM-HTW Chur in Zusammenarbeit mit der BMU AG beauftragt, die notwendigen Grundlagen zu erarbeiten. Sie sollen dazu ein Grundlagenpapier erarbeiten, um zu entschei-den, wie das Thema weiterbearbeitet werden soll.

1 Fetz Ursin, Gemeindefusionen unter besonderer Berücksichtigung des Kantons Graubünden, Zürich

2009, Schulthess, S.1

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ZVM-HTW Chur 10

1.3 Projektorganisation

Abbildung 1: Projektorganisation

1.4 Methodik Das Zentrum für Verwaltungsmanagement ZVM-HTW Chur hat die Moderation des Projekt-teams im Sinne einer Prozessberatung übernommen. Im Einzelnen ist es darum gegangen, die Projektgruppe zu moderieren, die Informationsbeschaffung (in der Region und beim Kan-ton) zu organisieren, die Informationen gemeinsam mit dem Projektteam zu analysieren und zu verarbeiten und schliesslich einen Schlussbericht zu verfassen. Für die Inhalte ist das gesamte Projektteam verantwortlich, welches auch die Daten beurteilt hat (Plausibilität). Arbeitsinstrument war ein umfangreicher Frage-Antwort-Katalog (vgl. Anhang 1), welchen alle Mitglieder des Projektteams und der gesamte Kreisrat einzeln ausgefüllt haben. Der Rücklauf des Fragebogens war ausgezeichnet. Wir haben die Antworten zusammengefasst.

Zusammenstellung gemäss Beschluss Kreisrat

Das Projektteam besteht aus Betroffenen.Das ZVM übernimmt die Moderation. Das Projektteam erarbeitet Methoden, wendet diese an und erfasst die Resultate. Es entscheidet jeweils gemeinsam über das weitere Vorgehen sowie die Kommunikation.

ZVM

Es ist nach Bedarf mit der Unterstützung anderer Interessengruppen (z.B. Bürgervorstände) zu rechnen . Auch diese tragen zum Erfolg des Projektes bei.

Gemeinden

ZVM

Projektteam

Weitere Kreise in der Region und

Öffentlichkeit

Kreisrat (inkl.

Gemeindepräsidien)

Der Kreisrat wird periodisch über die Fortschritte im Projekt durch das Projektteam

informiert. Der Kreisrat unterstützt die Arbeit des

Projektteams. Alle Gemeindepräsidien sind Mitglieder des Kreisrates. Diese fungieren als

ProjektcontrollerIn und tragen den politischen Ansprüchen Rechnung. Zusätzlich betreibt der

Kreisrat oder das von ihm bestimmte Gremium

die Kommunikation nach aussen. Er nimmt eine Aussenperspektive wahr.

Kreisrat/ (Ausschuss)

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ZVM-HTW Chur 11

Auszugsweise zeigt die folgende Tabelle den Aufbau des Fragebogens:

0.2) Wo sollte Ihrer Meinung nach eine all-fällige künftige Ge-meindeversammlung stattfinden?

Sofern eine „Landsgemeinde“ erwünscht wäre, sollte sie nach einem Plan

alternierend an verschiedenen Orten (samt Volksfestcharakter u.U. im

Freien oder Zelt) stattfinden.

Orientierungsversammlungen zur Vorbereitung von Urnenabstimmungen

an variablen Orten/Fraktionen (je nach Bedarf)

Variante 2: In Samaden (10)

Variante 3:Dort wo geeignete Infrastruktur (2)

0.3) a) Braucht es Fraktio-

nen?

b) Welche Fraktionsein-

teilung stellen Sie

sich vor?

a) Grossmehrheitlich werden Fraktionen gewünscht. Einige finden diese Instituti-

on allerdings auch überflüssig und als Doppelspurigkeit, weil es in den Frakti-

onen dann wieder Behördenmitglieder brauche.

b) Variante 1: Die heutigen Gemeinden als „Gross-Fraktionen“.

Variante 2: Die heutigen Gemeinden und z.B. Champfer (heute aufgeteilt zw.

St. Moritz und Silvaplana), ebenso ev. Teile von S-chanf. La Punt und Cha-

mues-ch würden als eine Gross-Fraktion gelten. Dorfteile, die heute als Frak-

tionen gelten und je nachdem auch einen Sitz im Gemeinderat haben, z.B.

Surlej (bei Silvaplana), Sils-Baselgia, Fex, Grevasalvas bei Sils(-Maria), verlö-

ren u.U. solche „freiwilligen Rechte“.

Variante 3: Das müssen die jetzigen Gemeinden selbst ausmachen Variante 4: Plaiv, Zentrumsgemeinden, Seengemeinden

Tabelle 2: Auszug Frage-Antwort-Katalog (Vollständiger Katalog als Beilage zum Bericht)

1.5 Projektablauf Ein Fusions- und Kooperationsprojekt durchläuft erfahrungsgemäss die folgenden vier Pha-sen2:

Abbildung 3: Ablaufmodell eines Kooperationsprojektes

2 Fetz Ursin, Bühler Daniel; Leitfaden für Gemeindefusionen, Chur 2005, 8 f.

3

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Der vorliegende Schlussbericht enthält die Ergebnisse der Kooperations- und Fusionsanalyse. Die Arbeitsgruppe hat nachstehende Workshops (WS) mit folgenden Themen durchgeführt: 16.12.09 WS 1: SWOT-Analyse, Vision, sich kennenlernen 14.01.10 WS 2: Problemfelder, Zusammenarbeit, Fragekatalog 1 21.01.10 WS 3: Fragekatalog 2, Fragekatalog für Kreisräte und Gemeindepräsidenten 28.01.10 Info 1: Kreisratssitzung: Information 1 (vorstellen F/A-Katalog) 17.02.10 WS 4: Fragekatalog 2, Finanzanalyse 1, Synergieeffekte, Problembehandlung 1, 15.03.10 WS 5: Katalog fertig, Synergieeffekte, Problembehandlung 2 29.03.10 WS 6: Zusatz für Fragenkatalog und Synergieeffekte, Problembehandlung 2b 16.04.10 WS 7: Finanzen 2 mit Gemeindepräsidien, Problembehandlung 3 10.05.10 WS 8: Finanzplan Einzelgemeinden und Fusionsgemeinden, Berichtskonzept 09.06.10 WS 9: mit Bürgergemeindevertretern 09.06.10 WS 10: Gebühren, Finanzplanbereinigungen, Bericht Version 1 30.06.10 WS 11: Bericht fertig besprechen Juli 10 Info 2: Präsentation des Berichts im Kreisrat: Kommunikationsmassnahmen Okt 10 Info 3: Präsentation des Berichts und Diskussion mit Bevölkerung,

1.6 Presse / Kommunikation Das Projektteam war als beauftragte Arbeitsgruppe auf eine hohe Vertraulichkeit gegen Aus-sen bedacht. Gemäss den langjährigen Erfahrungen früherer Fusionsprozesse macht es auch keinen Sinn in der Analysephase an die Öffentlichkeit zu treten, weil noch keine gefestigten Resultate vorliegen. Eine offene Diskussion ist aber zumindest gegenüber dem Auftraggeber sehr wichtig. In der Analysephase war es uns wichtig, den Kreisrat und, insbesondere für fi-nanzielle Fragen, die Gemeindepräsidien einzubeziehen. Der Kreisrat wurde schon sehr früh über den Fragebogen in den Prozess einbezogen. Die Gemeindepräsidien wurden bereits im Februar zu einem speziellen Workshop im April eingeladen, in dem sie ihre Ansichten, Beur-teilungen und Ergänzungen zur Arbeit der AG anbringen konnten. Auch die Bürgergemeinde-vorstände erhielten anlässlich eines speziellen Kommunikationsanlasses die Möglichkeit sich zu informieren und ihre Anregungen und Urteile abzugeben. Der Umgang mit der Presse wur-de einheitlich geregelt. Alex Blöchlinger ist als Presseverantwortlicher bestimmt worden. Nach Vorliegen des Schlussberichtes empfehlen wir offen und aktiv zu informieren. Eine Be-völkerungsinformation für sämtliche Einwohnerinnen und Einwohner sollte im Herbst stattfin-den. Dabei werden die Erkenntnisse aus diesem Schlussbericht vorgestellt. Der Bericht sollte anschliessend auf den Gemeindekanzleien aufliegen bzw. in den vorhandenen Homepages eingesehen werden können. Eine weitere Kommunikationsrunde mit der Bevölkerung könnte sinnvoll sein.

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2. Rahmenbedingungen 2.1 Geografie Die 11 Gemeinden stossen unmittelbar aneinander und gehören zum Kreis Oberengadin und zur Talschaft Oberengadin.

Abbilgung 4: Gesamtübersicht Oberengadin mit den drei möglichen Teilfusions-Perimetern

(Quelle: Google Maps)

„Plaiv“

„Zentrum“

„Trais Lejs“

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2.2 Bevölkerungsentwicklung Die Bevölkerung des Oberengadins hat sich insgesamt seit 1880 vervierfacht und seit 1950 verdoppelt. Seit 1980 hat sie sich nicht mehr stark verändert und in den letzten Jahren ist sie leicht rückläufig.

Abbildung 5: Bevölkerungsentwicklung in den drei Talbereichen

Die Details der Einwohnerentwicklungen entnehmen Sie der folgenden Tabelle:

Abbildung 6: Bevölkerungsentwicklung der einzelnen Gemeinden

0

2000

4000

6000

8000

10000

12000

14000

16000

18000

20000

1880 1950 1980 2000 2008

Trais Lejs

Zentrum

Plaiv

Total

1880 1950 1980 2000 2008

Bever 148 227 432 631 658

Celerina 315 713 890 1353 1464

La Punt 232 223 390 660 737

Madulain 82 77 94 180 202

Pontresina 387 774 1726 2191 1989

Samedan 754 1685 2553 3069 2897

S-chanf 417 460 462 620 676

Sils i.E. 210 262 434 751 750

Silvaplana 256 333 790 913 982

St. Moritz 394 2558 5900 5589 5148

Zuoz 419 779 1186 1353 1279

Total 3614 8091 14857 17310 16782

1880 1950 1980 2000 2008

Trais Lejs 860 3153 7124 7253 6880

Zentrum 1604 3399 5601 7244 7008

Plaiv 1150 1539 2132 2813 2894

Total 3614 8091 14857 17310 16782

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ZVM-HTW Chur 15

Für die langfristige Bevölkerungsentwicklungsperspektive und vor allem für die Erhaltung der Schulstandorte sind die Geburtenzahlen sehr wichtig. Das Oberengadin hat wie der gesamte Kanton einen Geburtenrückgang bis zu den Jahrgängen 1994 verzeichnet. Die für die nächs-ten Jahre entscheidenden Jahrgänge 1995 und jünger scheinen sich von den jährlichen Schwankungen abgesehen stabil zu verhalten. Dies gilt für alle drei Talbereiche.

Abbildung 7: Demografie Kinder

0

20

40

60

80

100

120

140

160

180

1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009

Trais Lejs

Zentrum

Plaiv

Total

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ZVM-HTW Chur 16

Der Migrationssaldo sieht leicht negativ aus und eine Untersuchung zum Brain Drain3 , d.h. der qualifiziert Ausgebildeten (z.B. Meisterprüfung, eidg. Fachausweise, höher Fachschulen und Hochschulen) hat zudem ergeben, dass das Oberengadin laufend an qualifiziert Ausge-bildeten verliert.

Abbildung 8: Zu- und Wegzügerstatistik höher Qualifizierter für die Regionen Graubündens

Die Untersuchung der Studierenden zeigt auf, dass im Oberengadin im beobachteten Zeit-raum 15-20 % der tertiär (höhere Fachschulen und Hochschulen) Ausgebildeten die Region verlassen haben. Den entsprechenden Zuzug gibt es selbstverständlich auch, allerdings ist er tiefer als der Wegzug.

3 Kohler Ralph, Karakus Eren, Brain Drain in Graubünden, Chur 2008, Thesis HTW Chur

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ZVM-HTW Chur 17

Abbildung 9: Bruttoabwanderung in % der qualifiziert Ausgebildeten nach Regionen

Fazit: Die Gesamtbevölkerung beträgt knapp 17‘000 EinwohnerInnen. Insgesamt wuchs das Oberengadin bevölkerungsmässig bis gegen Ende des letzten Jahrtausends. Seit dann stagnieren die Zahl der Einwohner und auch die Geburtenzahlen. Die Entwicklung der Erwerbstätigen ist rückläufig und der Wegzug von besonders qualifiziert Ausgebildeten ist auffällig (Brain Drain).

2.3 Volkswirtschaftliche Entwicklung/Tourismus Das Oberengadin ist eine volkswirtschaftlich erfolgreiche Region. Dies zeigt sich beispielswei-se am Steuerertrag pro Einwohner, der mit Fr. 6500.- doppelt so hoch wie der kantonale Durchschnitt (Fr. 3200.-) ist. Die Hauptquelle der Wertschöpfung kommt aus dem Tourismus, der mit 1.8 Mio. Übernachtungen rund 30 % der kantonalen Übernachtungen und beispiels-weise doppelt so viel wie Davos ausmacht.

Brain-Drain in Zahlen

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ZVM-HTW Chur 18

Die Verteilung der Beschäftigten in den einzelnen Wirtschaftssektoren zeigt die über 70%ige Dienstleistungsorientierung in allen Trais Lejs- und den Zentrumsgemeinden (excl. Bever). In der eher ländlichen Region Plaiv bestehen recht uneinheitliche wirtschaftliche Strukturen.

Abbildung 10: Beschäftigung nach Wirtschaftssektoren (eidg. Betriebszählung 2005)

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

70%

80%

90%

1. Sektor

2. Sektor

3. Sektor

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ZVM-HTW Chur 19

Etwas genauer können die folgenden Daten die einzelnen Branchen und den kantonalen und schweizerischen Vergleich aufzeigen:

Abbildung 11: Branchenvergleich

In Bezug auf die Standortqualität gehört das Oberengadin schon aus geografischen Gründen nicht zu den privilegierten Regionen: Die Wertschöpfung und die Beschäftigtenzahlen konnten zumindest bis vor einigen Jahren kaum mit dem kantonalen Durchschnitt mithalten. Das Oberengadin hat nach einer eigentli-chen Boomphase bis Mitte der Neunzigerjahre an Wirtschaftskraft eingebüsst. Leider sind die BIP-Zahlen nur bis 2002 bekannt:

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ZVM-HTW Chur 20

Abbildung 12: Beschäftigte und Bruttoinlandprodukt 1991 -2002

Abbildung 13: Beschäftigtenentwicklung aktuellere Daten

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ZVM-HTW Chur 21

Die gerade gemachte Aussage wird durch die folgenden Daten relativiert, weil der Rückgang von einem sehr hohen Niveau ausgeht. Ausgezeichnet ist nämlich nach wie vor die Einkom-menssituation im Oberengadin. Sie basiert nicht unwesentlich auf Sondersteuereinnahmen (Grundstückgewinnsteuer, Liegenschaftssteuern, Handänderungssteuern)

Abbildung 14: Einkommensvergleich nach Regionen

Die relativ grosse Abhängigkeit vom Tourismus und die nicht allzu rosigen Aussichten für die-se Branche manifestieren die folgenden Erhebungen der CS:

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ZVM-HTW Chur 22

Abbildung 15: Branchenstrukturvergleich

Eine besondere Problematik der wirtschaftlichen Entwicklung des Oberengadins ist der Erst- und Zweitwohnungsbau. Die folgende Grafik soll hier einen einzelnen Aspekt im nationalen Vergleich herausgreifen, der niemals ganzheitlich sein kann und einzig dazu dienen soll die wichtige Fragestellung nicht unerwähnt zu lassen. Die zweitwichtigste Branche Bauwirtschaft ist stark von der touristischen Entwicklung und von den politischen Absichten im Zweitwoh-nungsbau abhängig. Auch diese Branche muss ausgehend von einem hohen Niveau im lang-fristigen Trend mit einem Rückgang rechnen. Wir gestatten uns an dieser Stelle einen Bürger-gemeindepräsidenten zu zitieren, der zur wirtschaftlichen Situation des Oberengadins meinte: „Uns geht es auf höchstem Niveau miserabel!“ Wie die folgende Grafik zeigt, ist der Zweitwohnungsanteil und in einigen Oberengadiner Ge-meinden auch das Wachstum des Zweitwohnungsanteils hoch. Nach wie vor ist die Regelung des Zweitwohnungsbaus umstritten und schwierig koordinierbar. Für eine Kreisgemeinde wäre es wahrscheinlich einfacher aufeinander abgestimmte Regeln zu erlassen.

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ZVM-HTW Chur 23

Abbildung 16: Zweitwohnungsbauvergleich

Abbildung 17: Preisentwicklung

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ZVM-HTW Chur 24

Fazit: Das Oberengadin ist eine volkswirtschaftlich erfolgreiche Region. Finanziell geht es dieser Region ausgezeichnet. Sie ist allerdings recht einseitig vom Tourismus und der Bauindustrie abhängig. Die Wertschöpfung im Tourismus kann wegen mangelnder Ra-tionalisierungsmöglichkeiten wenig gesteigert werden und die Nachfrage ist im lang-fristigen Trend leicht rückläufig, was die Zukunftserwartungen doch eher dämpft. Die Bündelung der infrastrukturellen Anliegen könnte für die weiterhin prosperierende Entwicklung des Tales nicht unbedeutend sein. Die Bautätigkeit dürfte sich in Abhän-gigkeit vom Tourismus und wegen der politischen Rahmenbedingungen abschwächen. Als Trägerin der Planungshoheit hätte sich eine künftige Kreisgemeinde auch mit der Frage des Zweitwohnungsbaus zu befassen.

2.4 Politische Strukturen Das Oberengadin besteht aus 11 Gemeinden von unterschiedlicher Grösse und mit unter-schiedlichen Organisationsstrukturen. St. Moritz hat ein Parlament. Die übrigen Gemeinden arbeiten mit der Gemeindeversammlung als Legislative. Neben einigen Verbänden (Schule, Feuerwehr, Abfall u.s.w.) haben die Gemeinden viele Aufgaben an den Kreis delegiert. Der Kreis ist mit einem parlamentarischen Kreisrat demokratisch organisiert und nimmt Aufgaben wie öffentlicher Verkehr, Zivilstandswesen, Musikschule, Spitalwesen, Alterseinrichtungen u.s.w. wahr. Das Oberengadin bildet mit dem Bergell zusammen den Bezirk Maloja. Dieser nimmt sich neben den justiziellen Aufgaben auch dem Vormundschaftswesen an. Politische Parteien und Gruppierungen haben auf Kreisebene einen starken Einfluss auf die politische Meinungsbildung.

2.5 Heutige Zusammenarbeit Die 11 Gemeinden arbeiten bereits heute in verschiedenen Bereichen – via Kreis oder Zweckverbände – intensiv zusammen. Gemeinsam werden Abfall, Abwasser, öffentlicher Verkehr, Tourismusdestination, Zivilstandsamt, Grundbuchamt, Musikschule, Spital, Alters- und Pflegeheim, Vormundschaft (inkl. Bergell) gelöst. Partielle Zusammenarbeit gibt es in den Bereichen Schulen, Schiesswesen, Feuerwehr, Forst- und Werkdienst. Einige Vereine bestehen aus Mitgliedern aus mehreren Gemeinden. Die gemachten Erfahrungen sind durchwegs positiv.

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ZVM-HTW Chur 25

3. Kooperieren oder fusionieren? Die Thematik der Gemeindereformen hat in der Schweiz in den letzten Jahren an Dynamik gewonnen. Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen drängt sich eine weitere Verstär-kung der Zusammenarbeit auf. Immer deutlicher wird, dass nur über grundlegende Strukturre-formen (Fusion) namhafte Verbesserungen eintreten. Die Zahl der Gemeinden ist in der Schweiz in den letzten Jahren verstärkt zurückgegangen. Auffallend ist der verstärkte Rück-gang seit dem Jahre 2000 (siehe nachstehende Abbildung).

Abbildung 18: Entwicklung der Anzahl Gemeinden in der Schweiz von 1850 bis 2009

0

500

1000

1500

2000

2500

3000

3500

1850 1860 1870 1880 1890 1900 1910 1920 1930 1940 1950 1960 1970 1980 1990 2000 2009

Anzahl Gemeinden

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ZVM-HTW Chur 26

In einer Studie des Amtes für Gemeinden des Kantons Graubünden, publiziert in Ginfo I/2000, wird die Bedeutung der interkommunalen Zusammenarbeit in Graubünden deutlich. So gibt es zurzeit mehr Kooperationen als Gemeinden. Damit konnten viele Probleme, die sich unseren Gemeinden gestellt haben, gelöst werden. Neben diesen positiven Aspekten werden auch die Grenzen interkommunaler Zusammenarbeit aufgezeigt. Zu den negativen Aspekten gehören: - fehlende demokratische Ausstattung - geringe Flexibilität - Problem, geeignete Delegierte zu entsenden Ausgangspunkt der Diskussion über Gemeindefusionen sind in der Regel Vermutungen über die optimale Gemeindegrösse bezüglich EinwohnerInnen. Die Literatur ist sich aber uneinig. Gerade in unserer Region, wo die geografische Gliederung sehr unterschiedlich ist, dürfte dieser Ansatzpunkt der falsche sein und verschiedene Kriterien zusammenspielen (wirtschaft-liche Argumente, Geschichte, Geografie etc.).

3.1 Stärken/Schwächen des heutigen Oberengadins

Die Aufgaben, welche heute vom Kreis wahrgenommen werden, würden bei einer Vollfusion voraussichtlich auf die Gemeinde übergehen.

Stärken Schwächen

Natur,

Umwelt,

Landschaft

• Kulturlandschaft

• intakte Natur

• selbständige Region

•Mangelhaftes

Energiebewusstsein

•Verkehr in Saison

•Überlastung Spitzentagen

• Abschottung (Zwang zu anderen

Leistungen)

Politische ,

gesellschaft-

liche Kultur

•Verankerung, Traditionen

•Flexibilität und Dynamik von

Behörden und Mitarbeitende

•Sicherheit

• fehlende Transparenz,

„Netzwerke“

•Hohe Fluktuation Bevölkerung

•Mangelndes Interesse

Bevölkerung

•Politik mit Topdown-Ansatz

•Wohnnutzung: kalte Betten,

Wohnungen für Einheimische

Strukturen •Freiwillige Zusammenarbeit

•Übersichtliche Gemeinden (vor

allem Kleinere)

•Mangelnde regionale

Zusammenarbeit, Koordination

•Wandel ohne Struktur

•Kein gemeinsamer Leitgedanke

•Wenig Mut zu Grossem

Wirtschaft •Finanzstärke

•Starke Marke

•Monokultur Tourismus und Bau

•Überkapazitäten

•Rummel

•Geringe Qualität und Effizienz

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ZVM-HTW Chur 27

3.2 Ausbaumöglichkeiten der Zusammenarbeit, Chancen von Kooperationen Wie unter 2.6 aufgezeigt, arbeiten die Gemeinden heute intensiv zusammen. Zusätzliche Kooperationen sind in folgenden Gebieten denkbar:

- Gemeinsames oder gemeinsame Bauämter - Weitere Zusammenlegungen von Forst- und/oder Werkdiensten - Abwasser und Wasser

Theoretisch wäre auch die Zusammenlegung von Verwaltungen denkbar. Die AG ist aber der Meinung, dass eine solch intensive Zusammenarbeit wesentlich effektiver und effizienter über eine Teil- oder Vollfusion realisiert werden kann. Die AG hat alle öffentlichen Bereiche bezüglich heutiger Zusammenarbeit und einer intensi-tätsstufenweisen stärkeren Bindung untersucht. Die folgenden Tabellen geben nach den Auf-gabenbereichen der Gemeinde Hinweise über zukünftig mögliche Zusammenarbeits- oder Zusammenschlussmöglichkeiten:

Bereich Aufgabe Heute alles

zusammen

Heue partiell

zusammen

Zukunft mit

Kooperation

zusammen und

wie?

Mit Fusion und wie?

0 Ver-

waltung

1. Steueramt

2. Bauamt, Baukomm.

3. Buch-

haltung4. Einwohner

kontrolle5. Zivilstands

amt

1. -

2. -3. -

4. -

5. Alle zus.

1. Kleine Gde. beim

Kanton2. -

3. -

4. -

1. Ein Steueramt

OE2. Bauamt OE

3. Eher nein

4. Evtl. partiell

Eine Gesamtverwaltung

1 Sicher-

heit

1. Feuerwehr

2. Polizei3. Grundbuch

4. Zivilschutz

5. Lawinen-dienst

1. -

2. -3. Alle

4. Alle

5. -

1. Plaiv, Bever-

Samedan/Seen + einzelne total 6

2. Z.T. Kapo o.

Securitas

1. 3 Feuerwehren

2. Alles Kapo

1. Eine Orga mit 2-3

Stützpunkten2. Alles Kapo

2 Bildung 1.Krippe/FEK

2.Spielgruppe3.KIGA

4.Primar

5.Sonder-schulung

6.Oberstufe7.Musikschule

1. -

2. -3. -

4. -

5. Lega/Diskalkulie

6. -7. Alle

1. KIBE (eine Stiftung

mit 3 Standorten)2. -

3. Madulain-Zuoz

4. Madulain-Zuoz5. Kleinklassen Plaiv,

Pontr.-Samedan, IKK „Dorf“

6. Oberstufe Plaiv,

Celerina-Bever-Samedan, Sils-

Silvapl.-St.Moritz/Pontresina

3-5. Zentrale

Organisation

6. Drei Oberstufen

1.-5. Alle zentrale

Organisation aber lokale Angebote

6. 3 Schulen eine

Führung7. evtl. Gemeindemusik-

schule

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ZVM-HTW Chur 28

Bereich Aufgabe Heute alles

zusammen

Heue partiell

zusammen

Zukunft mit

Kooperation

zusammen, wie?

Mit Fusion und wie?

4/5

Gesund

heit und

Soziales

1.Spitäler

2.Altersheim3.Pflegeheim

4.Alterswohnunge

n5.Einheimisch-

wohnungen6.Sozialdienst/Suc

htberatung

7.Vormundschaft8.Jugendarbeit

1.Kreis

2.Kreis3.Kreis

4..

5.-6.Regionaler

Soz.dienst7.Mit Bergell

8. St.Moritz-Samedan-

Pontresina

Sozialarbeiter

1. Kreis

2. Kreis3. Kreis

4. Zusammen

5. -6. Zusammen

7. Region8. Zusammen

1. Gemeindespital

2. -4. Eine Orgadezentrale Standorte

5. Koordinationsaufgabe

6. Eine Orga7. Eine Orga

8. Eine Orga

6 Bau

und

Verkehr

1. Flugplatz

2. Regionalverkehr

3. Winterdienst

4. Ortsplanung5. Post

1. Privat

2. Zusammen

3. -

4. -5. -

1.

2. +Lokalbusse

1. Kooperation

2. -3. Gemeinsame

Orga

1. Gemeindeaufgabe?

2. Ein ÖV3. Eine Orga,

dezentrale Standorte

4. Fraktionsaufgabe?

7

Umwelt

(Ver-

und

Entsorg

ung)

1.Wasser

2.Abwasser3.Elektrizität

4.Telecom

5.Abfall6.Deponien

7.Energiestadt

1. -

2. -3. -

4. -

5. OE/Bergell

6. Grün Landqua

rt,

Biogas7. -

1. -

2. 3 Verbände (Plaiv, Bever-Samedan,

AVO + 2 Gem.

3. RE, St.MoritzEnergie, EW

Samedan, EW Silvaplana, EKW

4. Cablecom,

Telerätia6. Bau, Aushub privat

7. St.Moritz und Samedan

1. Gemeinsamer

Brunnenmeister2. 1 Orga?

3. ?

4. ?5. Wie heute

6. Im Engadin?7. Geothermie?

1. Zentrale Orga,

dezentrale Lösung2. Eine Organisation

als Chance!

3. Eine Organisation als Chance!

4. Eine Organisation als Chance!

5. Wie heute

6. Eine Organisation als Chance!

7. Alle = Energiestadt

Bereich Aufgabe Heute alles

zusammen

Heue partiell

zusammen

Zukunft mit

Kooperation

zusammen, wie?

Mit Fusion und wie?

8

Volkswirt

schaft

1.Tourismusmarke

ting2.Tourismus-DL

3.Tourismus-

Werkdienst4.Hotelförderung

5.Forst6.Werkdienst

7.Alpen

1.ESTM 1. -

2. Lokale Infostellen (grosse Gde.

Eigene, andere

zentrale Einkaufsstellen)

3. -4. -

5. Sils-Silvaplana,

Madulain-LaPunt, Celerina-Bever,

Samedan-Pontresina, Rest

alleine

6. Bever-Celerina

1. ESTM

2. Zentrale Orga3. Zentrale Orga

4. -

5. 1-2 Reviere6. 1-3 Orga

7. -

1. ESTM

2. Zentrale Orga, lokale Stellen

3. Zentrale Orga,

lokale Stellen4. Chance!

5. 1 Revier6. eine Orga,

dezentrale Standorte

7. Fraktion oder Status Quo

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ZVM-HTW Chur 29

Zusammen mit den Gemeindepräsidien hat die AG die Vor- und Nachteile von zusätzlichen Kooperationen diskutiert und folgendermassen beurteilt:

Fazit: Die Arbeitsgruppe stellt fest, dass die 11 Gemeinden über eine erfolgreiche politische und kulturelle Zusammenarbeit verfügen, welche – ohne zu fusionieren – nicht mehr allzu stark verstärkt werden kann. Fusionsbemühungen stossen vor allem in der An-fangsphase bei Behörden, besonders aber auch bei der Bevölkerung, auf grosse Skepsis. Dies trifft für eine Region, der es finanziell sehr gut geht in noch stärkerem Masse zu. Souveränitäts- und Identitätsverlust sind nur zwei der vielen Argumente gegen Fusionsbestrebungen. Diese Befindlichkeiten sind ernst zu nehmen und diffe-renziert zu beurteilen, unter anderem durch sorgfältige Gestaltung der demokrati-schen Mittel in den Fraktionen. Die Chancen von Fusionen wie Professionalisierung, Stärkung der Region, koordiniertere Planung und effizienterer Mitteleinsatz müssen ebenfalls kritisch untersucht werden. Ob eine weitere Kooperation über den Kreis (z.B. Kreisbauamt), Teilfusionen, eine Kreisgemeinde oder der Status Quo die richtige Lösung ist, will die AG nicht beurteilen. Sie lädt Kreisrat und Bevölkerung aber dazu ein unvoreingenommen über die strukturelle Zukunft des Tales zu diskutieren.

Vorteile Nachteile

• politisch einfacher

• schrittweise zwischen einzelnen Gemeinden oder über Kreisrat

•Souveränität, Steuerhoheit Gemeinden bleibt

erhalten

•Gemeinde verliert laufend Aufgaben und bleibt

als leere Hülse mit sehr wenigen Aufgaben zurück

• wenig neue Möglichkeiten, wir machen schon

fast alles im Kreis oder mit Nachbargemeinden• Intransparent, undemokratisch

Fazit: Ist allenfalls der grosse Wurf einfacher?

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ZVM-HTW Chur 30

3.3 Chancen und Gefahren einer Fusion allgemein Die AG und die Gemeindepräsidien haben im Rahmen eines gemeinsamen Workshops fol-gende Chancen und Gefahren von Gemeindezusammenschlüssen eruiert:

3.4 Vor- und Nachteil von Teilfusionen Die AG hat zu dieser Frage wie bereits erwähnt die Gemeindepräsidien aller 11 Gemeinden zu einem Workshop eingeladen. Dieses erweiterte Gremium hat diese Frage folgendermas-sen beurteilt:

Bereich Aufgabe Heute alles

zusammen

Heue partiell

zusammen

Zukunft mit

Kooperation

zusammen, wie?

Mit Fusion und wie?

8

Volkswirt

schaft

1.Tourismusmarke

ting2.Tourismus-DL

3.Tourismus-

Werkdienst4.Hotelförderung

5.Forst6.Werkdienst

7.Alpen

1.ESTM 1. -

2. Lokale Infostellen (grosse Gde.

Eigene, andere

zentrale Einkaufsstellen)

3. -4. -

5. Sils-Silvaplana,

Madulain-LaPunt, Celerina-Bever,

Samedan-Pontresina, Rest

alleine

6. Bever-Celerina

1. ESTM

2. Zentrale Orga3. Zentrale Orga

4. -

5. 1-2 Reviere6. 1-3 Orga

7. -

1. ESTM

2. Zentrale Orga, lokale Stellen

3. Zentrale Orga,

lokale Stellen4. Chance!

5. 1 Revier6. eine Orga,

dezentrale Standorte

7. Fraktion oder Status Quo

Vorteile Nachteile

•Schrittweise:

•Erfahrungen sammeln, Versuchsfeld•psychologisch einfacher (keine grosse abstrakte Gemeinde)

•Weniger Angst bei kleineren Gemeinden•Ähnliche Kultur

•Bereits vorhandene Zusammenarbeit (Schulen, Feuerwehr)

•Akzeptanzerwartung

•Dauerprozess: Fusionitis

•Viel Aufwand, doppelter Aufwand• nur Bisheriges zementieren•altes Konkurrenzdenken stärker als bei

Kreisgemeinde•Schwierigkeit Behördenmitglieder zu finden

•kaum stärkeres Gewicht gegen aussen (Artikulation der finanzstärksten Gemeinde des Kantons nicht möglich)

•Braucht es überhaupt Fusionen?

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ZVM-HTW Chur 31

3. 5 Vor- und Nachteile einer Kreisgemeinde Der Vollständigkeit halber werden hier bereits die Vor- und Nachteile einer Vollfusion zusam-mengefasst. Die entsprechenden Grundlagen und Begründungen finden sich im Kapitel 4. Folgende Vor- und Nachteile sind für die 11 Gemeinden bei einer Vollfusion von besonderer Bedeutung: 1. Nachteile:

- Verlust der Identität, sofern vorhanden - Grössere Distanzen - Angst vor Veränderung - Wenig Einsparungen, höhere Steuern für Einzelne - Verlust von Eigenständigkeit und Selbstbestimmung - Verlagerung von Arbeitsstellen - Weniger Freiwilligenarbeit - Verringerung des Wohlbefindens

2. Vorteile:

- Stärkung der Gemeinde als demokratisches System - Raschere und einheitlichere Entscheidungsfindung für die gesamte Region =

neu Gemeinde - Vereinfachte Ämterbesetzung - Bessere Nutzung von Synergien - Verstärkte Wirkung nach aussen (Region, Kanton): Vergleich Gemeinde Davos

mit halb so viel touristischer Wertschöpfung wie das Oberengadin - Effizienzsteigerung - Professionellere Verwaltung - Steuerfusssenkung (für einzelne Gemeinden) - Klare Einheit - Einfachere Strukturen (Abbau von Verbänden) - Bessere Entwicklungsmöglichkeiten dank Schwerpunktbildung - Tourismus (DMO-Finanzierung und strategische Ausrichtung) - Spezialsierung der Ausrichtung einzelner Fraktionen und damit deren Attraktivi-

tätssteigerung (Fraktionen, die heute eher höhere Steuerbelastung haben wer-den attraktiver als Wohnstandort)

- Aufbruchstimmung

Fazit: Fusionsbemühungen stossen erfahrungsgemäss in der Anfangsphase bei Behörden, besonders aber auch bei der Bevölkerung, auf grosse Skepsis. Dies trifft für eine Regi-on, der es finanziell sehr gut geht in noch stärkerem Masse zu. Souveränitäts- und Iden-titätsverlust sind nur zwei der vielen Argumente gegen Fusionsbestrebungen. Diese Befindlichkeiten sind ernst zu nehmen und differenziert zu beurteilen. Die Chancen von Fusionen wie Professionalisierung, Stärkung der Region, koordiniertere Planung und effizienterer Mitteleinsatz müssen ebenfalls kritisch untersucht werden. Ob eine weitere Kooperation über den Kreis (z.B. Kreisbauamt), Teilfusionen, eine Kreisgemeinde oder der Status Quo die richtige Lösung ist, will die AG nicht beurteilen. Sie fordert Kreisrat und Bevölkerung jedoch dazu auf unvoreingenommen über die strukturelle Zukunft des Tales zu diskutieren.

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ZVM-HTW Chur 32

4. Beurteilung einzelner Themenbereiche

4.1 Politik und Gesellschaft 4.1.1 Politisches System Das Oberengadin hat heute ein sehr vielschichtiges politisches System. Neben einigen mittel-grossen Gemeinden existieren auch sehr kleine Kommunen. Viele Aufgaben sind heute an den Kreis delegiert. Auf Kreisebene spielen Parteien und Gruppierungen eine wichtige Rolle in der politischen Meinungsbildung. Infolge des finanziellen Potentials spielen auch Interes-senvertretungen und Wirtschaftsorganisationen eine bedeutende politische Rolle. Der Finanz-segen erhöhte den Gestaltungseinfluss einzelner Bürgergemeinden (vgl. auch Kapitel 4.11) im Oberengadin. Der Kreisrat hat sich in den letzten Jahren von einem Gemeindepräsidien-gremium zu einem Regionalparlament entwickelt. Durch die Abgabe vieler Gemeindeaufga-ben an den Kreis nimmt die Gemeindesouveränität schleichend ab. Diese wohl oft nur unbe-wusst wahrgenommene Entwicklung mag mit ein Grund für diese Arbeit sein. Die Einfluss-möglichkeiten der Bevölkerung auf die im Kreis wahrgenommenen Aufgaben ist bescheiden. Die Wahrnehmung des Oberengadins als stärkste Gemeinde des Kantons hätte nach Ansicht der AG eine immense Wirkung. Dies zeigt der Vergleich mit der Stellung des Landammanns von Davos, einer halb so grossen Gemeinde oder der Stadt Chur im Grossen Rat und in der Regierung. Die 9 Grossräte des Oberengadins würden nicht mehr mit divergierenden, son-dern mit einheitlichen Gemeindeinteressen im Grossen Rat auftreten. Die noch ungelösten raumplanerischen Themen wie Erst- und Zweitwohnungsbau könnten aus einer Gesamtsicht angegangen werden und die divergierenden und oft redundanten An-liegen der heutigen 11 Gemeinden könnten besser aufeinander abgestimmt werden und die Prioritäten würden in einem Mehrheitsprozess festgelegt. Dabei gibt es natürlich immer Ge-winner und Verlierer. Das Tal und dessen nachhaltige Entwicklung könnte wahrscheinlich von der koordinierenden Wirkung einer Kreisgemeinde profitieren. Die unterschiedlichen touristi-schen Anliegen werden zwar heute über die Destinationsbildung koordiniert und ganzheitlich nach Aussen getragen. Die Umsetzung touristischer Infrastrukturinvestitionen könnte aber ebenfalls rascher und aufeinander abgestimmt erfolgen. Mehrfachinvestitionen mit gleichem oder ähnlichem Zweck könnten vermieden werden und damit sehr viel Geld gespart und wert-schöpfender eingesetzt werden. Die Destination hätte zudem nur noch einen Ansprechpart-ner, was die politische Entscheidungsfindung wesentlich vereinfachen würde. Teilfusionen würden bezüglich einheitlichem Auftreten und Wahrnehmung in Chur kaum zu-sätzliche Wirkung erzielen.

Fazit:

Die externe politische Wirkung einer Vollfusion dürfte für das Oberengadin überdurch-schnittlich hoch sein. Die Gemeinde würde zu einer Keyplayerin im Kanton Graubün-den. Teilfusionen haben diesbezüglich kaum Wirkung. Kooperationen haben keine ex-ternen Wirkungen. Intern könnten die zumeist regionalen touristischen und raumplanerischen Anliegen mit einer Vollfusion besser koordiniert und prioritätengerecht behandelt werden. Teilfu-sionen und Kooperationen würden intern wenig politische Wirkung entfalten. Zusätzli-che Kooperationen setzen den Souveränitätsverlust der Gemeinden fort.

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4.1.2 Kulturelle Aspekte Viele Befürchtungen gegen Gemeindefusionen sind vor allem „Argumente des Herzens“. Bei wissenschaftlichen Untersuchungen wird regelmässig argumentiert, dass zu wenige Gemein-samkeiten zwischen den Gemeinden bestehen würden und dadurch Identifikation und Bür-gernähe verloren gingen. Ein gemeinsames soziokulturelles Umfeld ist ein Erfolgsfaktor für Gemeindefusionen4. Die 11 Gemeinden haben viele Gemeinsamkeiten, gerade auch im kulturellen Bereich. Einige Vereine bestehen aus BewohnerInnen mehrerer Gemeinden. Wie heute z.B. die Bevölkerung der Fraktionen von Champfèr oder Cinuos-chel wird auch die Einwohnerschaft der heutigen Gemeinden eine eigene Identität bewahren und hoffentlich auch pflegen. Dies hängt aber sehr stark von den Betroffenen ab. Einige der befragten Kreisräte äussern Bedenken über den Erhalt von Bräuchen und kommunal orientierten Vereinen. Eine neue Gemeinde dürfte sich kulturell im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten ähnlich beteiligen wie bisher. In Bevölkerung von Kleingemeinden besteht üblicherweise eine gewisse Angst, in einem grossen Gebilde überstimmt zu werden. Tatsächlich zeigt sich in der Praxis zumeist, dass in der Schweiz den Minderheiten stark entgegenkommen wird. Interviews im Rahmen einer noch nicht veröffentlichten wissenschaftlichen Studie des ZVM‘s in 80 fusionierten Gemeinden in der ganzen Schweiz zeigen, dass in der Regel in den altrechtlichen Kleingemeinden überpro-portional investiert wird.

Fazit:

EinwohnerInnen kleinerer Fraktionen befürchten verständlicherweise eine Schwächung der heutigen Dorfkultur und eine Nichtwahrnehmung durch die grossen Fraktionen. Die Praxis in der Schweiz und insbesondere auch in den fraktionierten Gemeinden im Kan-ton (Davos, Klosters-Serneus, Disentis) zeigen, dass diese Ängste unbegründet sind.

4.1.3 Fusionsprozess: Verfahren a.) Verfahren allgemein Allfällige Teilfusionen oder eine Vollfusion zwischen den 11 Gemeinden wäre in der Termino-logie des Gemeindegesetzes (GG) (BR 175.050) als Zusammenschluss zu bezeichnen. Dar-aus lassen sich einige Konsequenzen für das Verfahren ableiten. Gemäss Art. 87 GG braucht es die übereinstimmenden Beschlüsse der beteiligten Gemein-den. Die beteiligten Gemeinden regeln die neuen Rechtsverhältnisse in einer Vereinbarung (Fusionsvertrag), welche nachträglich der Zustimmung der Regierung bedarf (Art. 91 GG). Anschliessend muss der Grosse Rat über den Zusammenschluss befinden (Art. 88 GG). Ein besonderes Augenmerk gilt dem kommunalen Abstimmungsverfahren, weil dieses gleich-zeitig in den 11 betroffenen Gemeinden in den Gemeindeversammlungen zu erfolgen hat. Die Vollfusion könnte auch zustande kommen, wenn eine qualifizierte Mehrheit der Gemein-den zustimmen würde, wobei eine Mindestzahl von Zustimmenden (Stimmenquorum) oder einzelner Gemeinden als zwingend bezeichnet werden können. Dies kann mittels einer sog. „Quorums“-Bestimmung im Fusionsvertrag sichergestellt werden.

4 Steiner Reto, Interkommunale Zusammenarbeit und Gemeindezusammenschlüsse in der Schweiz,

Bern 2002, S. 476.

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b.) Vereinbarung (Fusionsvertrag) Die beteiligten Gemeinden regeln die neuen Rechtsverhältnisse in einer Vereinbarung (Art. 91 Abs.1 GG). Der Vertrag könnte etwa folgende Fragen regeln: - Namen - Bürgerrecht - Übergangsregelungen für nicht angepasste Gesetze und Verordnungen - Gemeindebehörden: Anzahl Mitglieder im Vorstand - Standort der Verwaltung - Fraktionsrechte - Befristete finanzielle Sonderregelungen für heute bestehende zweckgebundene Rückstel-

lungen - Zu definierende Körperschaften (öffentlich rechtliche Genossenschaft oder Stiftung) - Allfällig zwingende Investitionen in der Startphase der fusionierten Gemeinde - Zeitpunkt der Fusion mit Übergang von allen Schulden und Vermögen und Beginn der

Buchführung der neuen Gemeinde Die neu gebildete(n) Gemeinde(n) tritt in die Rechtsverhältnisse der bisherigen Gemeinden ein. Sie übernimmt uneingeschränkt deren Vermögen und Verbindlichkeiten.

Fazit: Bei einer Fusion ist ein Fusionsvertrag auszuarbeiten, welcher der gleichzeitigen Zu-stimmung der 11 bzw. der im Teilfusionsperimeter bestimmten Gemeinden und der nachträglichen Genehmigung durch die Regierung bedarf. Über den Zusammenschluss entscheidet schliesslich der Grosse Rat.

4.1.4 Namen, Wappen

Die Namensvorschläge für Teilfusionen (Plaiv / Trais Lejs / Oberengadin Zentrum) divergieren etwas weniger stark als bei einer Kreisgemeinde (Engiadinota , Engadin St. Moritz , Engadin mit dem Zusatz der Fraktion, Oberengadin, En/Inn, St. Moritz, Oberengadin – St. Moritz). Die Arbeitsgruppe wollte sich wegen der Vielfalt der Namen nicht auf einen Vorschlag festlegen. Im Falle einer Fusion, müsste ein Namensfindungsprozess stattfinden, indem eine Kommissi-on eine Handvoll Vorschläge herausfiltern müsste, die dann von der Bevölkerung breit disku-tiert und abgestimmt würde. Die bisherigen Namen bleiben als geografische Begriffe bestehen. Die Postleitzahl gehört in die Kompetenz der Post. Als Wappen für die Kreisgemeinde kann das heutige Kreiswappen dienen. Vielleicht sollte aber auch ein Ideenwettbewerb gestartet werden, da das Wappen auch volkswirtschaftliche Bedeutung als Logo haben könnte.

Fazit: Die Namensgebung dürfte bei einer Teilfusion weniger Diskussionen auslösen als bei einer Vollfusion. Die AG macht keine konkreten Vorschläge.

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4.1.5 Fraktionen Die fusionierte Gemeinde kann aus Fraktionen mit eigenen Aufgaben und einem Fraktions-vorstand bestehen. Eine andere Variante, welche die Arbeitsgruppe bei Teilfusionen empfeh-len würde, bestünde in einem Verzicht auf Fraktionen mit einer Rechtspersönlichkeit. Die fusi-onierte Gemeinde sollte so schlank wie möglich sein. Als geografischer Begriff bleiben die Fraktionen aber so oder so bestehen (wie heute z.B. Champfèr). Sollten den Fraktionen nicht nur ihre Ortsnamen gelassen werden, sondern auch gewisse Aufgaben und Kompetenzen delegiert werden, so ist folgendes zu beachten:

1. Rechtliche Rahmenbedingungen „Sofern die Gemeindeverfassung nichts anderes bestimmt, handelt es sich bei den Fraktionen nur um Verwaltungsorganisationen ohne Rechtspersönlichkeit. Sie sind Ausdruck der administrativen örtlichen Dezentralisation. Im Zweifelsfall ist dem-nach immer von einer Verwaltungsorganisation auszugehen. Bei den Aufgaben, wel-che die Fraktion als reine Verwaltungsorganisation erfüllt, handelt es sich um Voll-zugsaufgaben. Die Fraktionsorgane sind Erfüllungsorgane der politischen Gemeinde. Als Beispiele kommen besondere Organe in Frage, welche von der politischen Ge-meinde eingesetzt werden, aber über keine bzw. eingeschränkte Entscheidungskom-petenz verfügen (z.B. Fraktionsversammlung in Klosters-Serneus oder Kontaktperson zum Gemeindekrisenstab in Disentis/Mustér ). Im Weiteren können Fraktionen Wahl-kreise darstellen. Möglich ist auch, dass den Fraktionen ein Vorschlagsrecht für die Gemeindeorgane zukommt (z.B. Disentis/Mustér ) oder dass ihnen eine zahlenmässi-ge (z.B. Silvaplana oder Arvigo ) bzw. angemessene Vertretung in Gemeindebehörden (z.B. Klosters-Serneus ) zugestanden wird. Zusätzliche Einsatzmöglichkeiten sind im kulturellen Bereich zu finden (z.B. Disentis/Mustér )“5.

2. Fraktionen können gemäss Gemeindegesetz öffentlich rechtliche Körperschaften bilden. Gemeint sind damit alle Arten von Körperschaften. Die Rechtspersönlichkeit wird ausdrücklich anerkannt. Die Fraktion als Körperschaft geniesst einen institutionel-len Schutz, allerdings im Vergleich zur politischen Gemeinde oder Bürgergemeinde in abgeschwächter Form, da sie nicht in der Kantonsverfassung erwähnt ist. Der Bestand der Fraktion ist nur insoweit geschützt, als die kantonale Gesetzgebung für Änderun-gen oder Aufhebungen ein bestimmtes Verfahren oder bestimmte Voraussetzungen vorschreibt.

3. Aus dem kantonalen Recht ergeben sich keine Einschränkungen für die Art der Aufgaben, welche die Fraktion erfüllen darf. Sie müssen aber einen engen Bezug zu den örtlichen Verhältnissen aufweisen, um dem übergeordneten Sinn und Zweck der Fraktionen zu entsprechen. Die Fraktion als Gebietskörperschaft ist beispielsweise in Davos fest verankert. Die Gemeinde belässt ihren Fraktionen das Bestattungswesen sowie die Führung der Kindergärten und delegiert ihnen das Steuerrecht. Die Fraktion Davos-Frauenkirch erledigt gestützt darauf beispielsweise das Bestattungswesen, die Fraktion Davos-Monstein führt eine Bibliothek. Allerdings sind auch in Davos in den letzten Jahren Aufgaben der Fraktionen an die politische Gemeinde übergegangen (Fetz, Gemeindefusion, S. 199 f.)“.

4. „Die Fraktion eignet sich im Zusammenhang mit einer Gemeindefusion insbesondere zur Erfüllung von Aufgaben kultureller und sozialer Natur. Diese fehlen im Zeitpunkt der Fusion auf der Stufe der neuen Gemeinde, sofern nicht schon vorher gemeinsame Identitäten bestanden haben. Die Fraktion kann an die Stelle der bisherigen politischen Gemeinden treten und bei der Identitätserhaltung Hilfe leisten. Dies gilt zumindest in einer Übergangsphase, um Identitätsängste aufzufangen und mitzuhelfen, erfolgreiche

5 Fetz Ursin, Gemeindefusionen, Dissertationen, Zürich 2009, S. 198

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Gemeindefusionen zu verwirklichen. „Zur Erfüllung der Aufgaben kultureller und sozia-ler Natur eignet sich die Fraktion als Verwaltungsorganisation. Wohl gibt es Hinweise in der Literatur, dass die Identitätsbildung durch Einsetzung von Institutionen und ins-besondere deren Wahl durch das Volk, wie sie bei Gebietskörperschaften vorgesehen sind, noch verstärkt wird. Dem stehen gewichtige Nachteile gegenüber, weil wiederum Behörden nötig sind und eine Administration aufgebaut werden muss. Im Fusionsfall ist zu prüfen, wie die Fraktion als Verwaltungsorganisation sinnvoll organisiert sein soll, um die genannten Aufgaben optimal erfüllen zu können. Besonders geeignet sind:

a. Fraktionsversammlung zu ausgewählten Themen ohne Entscheidungsbefug-nisse, einberufbar durch den Gemeindevorstand der neuen Gemeinde nach ei-genem Gutdünken bzw. auf Begehren einer bestimmten Anzahl Fraktionsein-wohner.

b. Angemessene Vertretung der Fraktionen in den Behörden; von einer fixen Ver-tretung ist abzusehen, um nicht wiederum Probleme bei der Ämterbesetzung zu generieren Vorschlagsrecht der Fraktionen für die Behörden der Gemeinde.

c. Raumplanerisch könnte die Fraktion grundsätzlich ähnlich wie Quartiervereine in den Städten aktiv sein. Diese werden z.B. in Zürich und Zug zwingend in den Ortsplanungsprozess eingebunden. Die Fraktionen sollten in einer Kreisge-meinde so abgebildet werden, dass deren räumliche Beziehungsgefüge ge-währleistet bleiben. Die Fraktionsstrukturen sollten im Sinne von „Quartierver-einen“ mit Mitsprachemöglichkeiten, wie Einbezug in Vernehmlassun-gen/Projektbeteiligungen analog zu politischen Parteien und Verbänden, mit politischen Mitentscheidungsmöglichkeiten ausgestattet werden. Jahresaus-sprachen, Vernehmlassungen und Vorschlagsrechten können als Kommunika-tionsplattformen dienen. Die Fraktions“behörden“ könnten öffentlichen Orientie-rung/Veranstaltungen, Anlässen und Feste organisieren und als Ansprechstel-len fungieren. Durch Selbstbestimmung, Mitbestimmung und Mitgestaltung im Inneren und nach aussen kann die Identität der Bevölkerung im engeren Le-bensraum gefördert werden. Damit können die Anliegen der Fraktionen durch die Kreisgemeinde verstärkt werden.

5. Als Alternative zur Fraktion als Verwaltungsorganisation bietet sich der privatrechtliche Verein an (Fetz, Gemeindefusion, S. 201 f.)“.

Zusammenfassend möchten wir festhalten, dass wir Fraktionen als gutes Übergangsmodell von heutigen Strukturen zu einer Einheitsgemeinde ansehen. Von einer allzu starken Stellung der Fraktion würden wir aber eher abraten, weil sonst redundante Strukturen entstehen. Raumplanerische Besonderheiten könnten beispielsweise auch ein aus allen ehemaligen Dör-fern zusammengesetzte Baukommission gut berücksichtigen. Schliesslich ist abschliessend darauf hinzuweisen, dass die Bildung neuer Fraktionen (als Gebietskörperschaft) nur im Zu-sammenhang mit Fusionen zulässig sind und der Zustimmung der Regierung bedürfen (Art. 75 Gemeindegesetz).

Fazit: Fraktionen machen bei Teilfusionen wenig Sinn. Fraktionen können in einer grossen, neu fusionierten Gemeinde ähnliche Funktionen wie Quartiervereine in Städten über-nehmen. Sie können zudem psychologisch die Angst vor der Grossgemeinde mildern, gesellschaftliche und kulturelle Werte in den Dörfern erhalten helfen und damit das Be-ziehungsgefüge fördern. Aus Effizienz- und Strukturgründen sollte von einer zu starken Aufgabendelegation an die Fraktionen abgesehen werden. Raumplanerische, kulturelle und soziale Aufgabenerfüllung auf Fraktionsebene machen Sinn. Die Fraktionen kön-nen ihr demokratisches Mitgestaltungsrecht in eine Kreisgemeinde einbringen. Damit können die gesellschaftlichen Strukturen in den Dörfern weiter gelebt werden.

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4.1.6 Gemeindebehörden/Gemeindeverwaltung Im Rahmen des Fragebogens wurde auf diese Themen sehr ausführlich eingegangen. Details können deshalb dem Fragebogen im Anhang 1 entnommen werden. Exekutive: Der erstgewählte Gemeindevorstand einer Kreisgemeinde soll aus drei, fünf oder sieben Personen bestehen. Für Teilfusionen dürfte sich der 5er Gemeindevorstand aufdrän-gen. Bei der Vollfusion verkleinert sich die Anzahl benötigter Behördenmitglieder von heute 55 auf drei bis sieben. Legislative: Die AG schlägt ein drei Ebenen-Modell mit Urnengemeinde, „Landsgemeinde“ und Parlament vor. Das heutige Kreisgebiet wäre neu das Gemeindegebiet. Somit würde sinnvollerweise die Funktion des jetzigen Kreisrates zu einem Gemeindeparlament umfunktio-niert. Dabei könnte pro heutige Gemeinde je eine GemeindevertreterIn und die restlichen Par-lamentarierInnen frei gewählt werden. Je nach Kompetenzen, welche bei den Fraktionen verblieben, könnten diese auch noch Fraktionsversammlungen durchführen. Schliesslich bräuchte es noch die Urnengemeinde für die gesamte Gemeinde. Der direkte Bezug der Be-völkerung zu den Behörden könnte über die Fraktionsversammlungen sichergestellt werden. Die AG möchte zudem eine innovative Variante Landsgemeinde diskutieren. Entgegen dem allg. Trend, die politische Mitbestimmung immer einfacher zu machen und z.B. per sms abzu-stimmen, sollte diese wieder direkt - von Angesicht zu Angesicht - und fühlbar - „Raunen der Menge“- erlebt werden können. Gemeindeversammlungen haben diese Emotionen weitge-hend verloren, weshalb es eine neue (alte) Form braucht, welche die Bevölkerung sprichwört-lich wieder bewegt, sodass die Menschen im Tal alle dahin gehen, weil es ein seltenes aber wichtiges Ereignis darstellt. Diese Art Landsgemeinde könnte zudem ein Aufhänger - „Erfin-dung der Oberengadiner“- für die Fusion werden und neues Interesse wecken. Da es auch geschichtliche Vorbilder (Zuoz) gibt, könnten diese Gemeinsamkeiten stärkend wirken.

Mit einer Kreisgemeinde erhält das Stimmvolk Einflussmöglichkeiten zurück, die es heute an den Kreisrat abgetreten hat. Es kann via Urnengemeinde, Initiative und Referendum auf sein gesamtes regionales Dienstleistungsangebot Einfluss nehmen. Viele dieser Aufgaben werden heute auf Kreis- oder Verbandsebene gelöst. Der Gemeindevorstand müsste um eine Gemeinde in dieser Grössenordnung professionell führen zu können, relativ hohe Kompetenzen erhalten. Ein Hauptamt für das Präsidium und Nebenämter für Behördenmitglieder sind unabdingbar. Die Gemeindeverwaltung einer Talgemeinde kann zentral an einem Ort (z.B. Samedan) or-ganisiert werden oder es können drei Standorte (z.B. St. Moritz, Samedan, Zuoz) definiert werden. Teil- und Vollfusionsvarianten könnten die Verwaltung professionalisieren helfen. Die strategi-sche (Gemeindevorstand) und die operative Leitung (z.B. Geschäftsleitung mit einem admi-nistrativen, einem technischen, einem touristischen und einer schulischen Leitung) ermöglich-ten tiefere Fach- und höhere Führungskompetenz in den Gremien und eine stärkere Ausrich-tung auf die Idee des Service Public und damit einer stärkeren Kundenorientierung. Wichtig und anspruchsvoll ist in grösseren Gemeinden die Kommunikation. Die rasche und transpa-rente Information über die Behörden- und Verwaltungstätigkeit mit einem professionellen In-ternetauftritt, Publikation von Entscheiden, der digitale Gemeindeschalter und ein funktionie-rendes Reklamationswesen müssten ausgebaut werden.

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Bezüglich Standorte einer zukünftigen Gemeindeverwaltung gibt es verschiedene Varianten:

Variante 1: Eine zentrale Gemeindeverwaltung mit Samedan als logischem Standort. Daneben Aussenstandorte für diverse Dienste, die nahe bei den BürgerInnen sein soll-ten. Departemente würden ähnlich wie heute gebildet. Abteilungen ohne grossen Pub-likumsverkehr könnten auch dezentral (z.B. Buchhaltung) angesiedelt werden. Allfälli-ge Fraktionseinrichtungen wie ein Büroraum könnten zusammen mit den Aussenstel-len gemeinsam genutzt werden.

Variante 2: Es ist nicht zwingend, dass die Gemeindeverwaltung an einem Ort zentrali-siert wird, einzelne Verwaltungsstellen wie techn. Dienste, Bauamt, können auf die Fraktionen, je nach vorhandener Infrastruktur, verteilt werden. Das bereits zusammen-gelegte Zivilstandsamt in St. Moritz könnte auch dort bleiben.

Variante 3: Zentralverwaltung an drei Standorten (z.B. St. Moritz, Samedan, Zuoz). Nach einem einfachen und klaren Schema teilweise besetzte Aussenschalter sowie Depots in allen Fraktionen für die wichtigsten Dienstleistungen. Die Verwaltung muss dezentral arbeiten, mit verschiedenen Ämtern in verschiedenen Fraktionen. Gewisse Ämter müssen fraktionseigene Unterabteilungen haben (z.B. Wasserämter, Tourismus, Ortsgestaltung, Kontrollfunktionen (Zweitwohnungsumgehung) Altersbetreuung, Kin-derbetreuung, Kindergarten, Spielgruppen. Fraktionen müssen dafür genügend Mittel haben.

Bei den drei möglichen Teilfusionsparametern gäbe es voraussichtlich jeweils eine Zentralverwaltung pro Gemeinde.

Kooperation: Zusammenarbeitsformen je nach Perimeter für bestimmte Aufgaben wä-ren durchaus möglich. Die Zusammenlegung des Bauamtes (z.B. gemeinsames Bau-amt Plaiv) oder gar die Zusammenlegung der gesamten Verwaltung wären möglich. Al-lerdings hat die Geschichte gezeigt, dass die Zusammenlegung der Verwaltung sehr rasch zur Fusion führt (Suraua, Donat, Trimmis-Says; Ausnahme Verwaltung Sur-Marmorera-Mulegns).

Alle bisherigen Gemeinden sollten über ein Begegnungslokal verfügen. Über eine Nutzungs-änderung der heutigen Verwaltungsgebäude würde die neue Gemeinde entscheiden. Es kann davon ausgegangen werden, dass trotz Synergien durch Vereinfachung von Abläu-fen und Abbau von Schnittstellen mittelfristig ein leichter Rückgang an Stellen zu erwarten ist. Die gesamten finanziellen Einsparungen im Verwaltungsbereich werden im Kapitel Finanzen genauer beleuchtet. Sie dürften für die Kreisgemeinde rund Fr. 5 Mio. jährlich ausmachen. Die fusionierte Gemeinde übernähme die Angestelltenverhältnisse, würde sie aber – sofern nötig – den veränderten Rahmenbedingungen (z.B. Arbeitsort) anpassen.

Fazit: Die Arbeit von Behörden und Verwaltung kann mit Voll- oder Teilfusion und in be-schränktem Masse mit weiteren Kooperationen professionalisiert und effizienter ge-macht werden. Die Souveränität und der Einfluss der BürgerInnen nehmen mit Fusio-nen zu, weil an Kreis- und Verbandsaufgaben delegierte Aufgaben wieder an die Ge-meinde zurückkommen.

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4.1.7 Bürgergemeinden Werden zwei oder mehr Gemeinden zu einer neuen Gemeinde vereinigt oder eine oder meh-rere Gemeinden einer weiter bestehenden Gemeinde eingegliedert, erstreckt sich die Einge-meindung auch auf die Bürgergemeinde (Art. 89 GG). Im Falle einer Teil- oder Vollfusion sind bezüglich Bürgergemeinde zwei Lösungen möglich:

1. Die neue Gemeinde hat eine (fusionierte) Bürgergemeinde Oberengadin bzw. Plaiv u.s.w. Die Bürgergemeinde würde dem Gebiet der fusionierten Gemeinde entspre-chen. Sie müsste sich neu konstituieren und wäre für die Einbürgerungen zuständig. Bürger einer Fraktion können aber in einem Vorschlags- oder Beurteilungsverfahren in den Prozess einbezogen werden. Der Fraktionsvorstand und eine breit abgestützte Bürgerfindungskommission mit beispielsweise je 2 Vertretern einer Fraktion in den Auswahlprozess beratend einbezogen werden.

2. Die fusionierte Gemeinde verfügt über keine Bürgergemeinde mehr. Dabei ist denk-bar, dass eine öffentlich-rechtliche Körperschaft (z.B. Genossenschaft, Stiftung) gebil-det würde, welche auch die Vermögen sowie die Rechte der heutigen Bürgergemeinde übernehmen könnte.

Bei der Lösung 1. (neue Bürgergemeinde) besteht die Möglichkeit, aus den heutigen Bürger-gemeinden bürgerliche Korporationen im Sinne von Art. 82 des Gemeindegesetzes zu ma-chen. „ Wo innerhalb der Bürgergemeinde bürgerliche Korporationen mit eigenem Vermögen bestehen, haben sie dieses ausschliesslich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben der Gemeinde oder der Bürgergemeinde zu verwenden. Die Korporationen sind zu dessen bestimmungsge-mässer Verwaltung in gleicher Weise verpflichtet wie die Gemeinde und die Bürgergemeinde. Jede Verteilung von Geldbeträgen unter die Mitglieder, seien es Kapitalerträgnisse oder Erlö-se aus dem Verkauf von Grundstücken oder anderen Vermögenswerten, ist ihnen gleich wie den Bürgergemeinden untersagt“. Wohlerworbene Rechte der Bürger wie Bürgernutzen und Mitbestimmung können auf eine Korporation übertragen werden. Es ist denkbar, dass somit in der neuen Gemeinde anstelle der heutigen Bürgergemeinden je eine bürgerliche Korporation treten würde. Diese würden deren Vermögen und Rechte über-nehmen. Die bürgerliche Korporation Samedan wäre demzufolge beispielsweise zuständig zur Verpachtung der Alphütten. Weiteres würde sich aus den jeweiligen Statuten ergeben. Die Bürgergemeinden sind in jedem Fall autonom in ihrem Entscheid.

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Die Arbeitsgruppe hat die Bürgergemeindevertreter am 9.Juni 2010 zu einer Diskussionsver-anstaltung eingeladen, welche von 8 Bürgergemeinden wahrgenommen wurde. In einer sehr offenen und konstruktiven Sitzung konnten die Anliegen und Meinungen der Bürgergemeinden aufgenommen und positiv kritisch diskutiert werden. Die Bürgervorstände haben die Auswir-kungen einer Kreisgemeindefusion rein bezogen auf ihre Anliegen folgendermassen beurteilt:

Die Bürgervorstandsvertreter haben ausgezeichnete Fragen gestellt und Problemstellungen eingebracht, welche im Folgenden kurz dargestellt werden sollen. Eine Umfrage bei allen an-wesenden Bürgergemeinden hat einige Aufgaben und Rechte ergeben, die auf eine Korpora-tionen übertragen werden könnten:

• S-chanf: Legatsvergabemöglichkeit • St. Moritz: Mitsprache Skiliftanlagen • Bever: Mitbestimmung „Campingplatz“ • Samedan: Vergabe Alphütten, Reduktion Spielgebühr Golf für Bürger • Bei einzelnen Bürgergemeinden gibt es Bürgernutzen: Alptarife, Holzbezugs-

rechte • Bei einzelnen Bürgergemeinden haben Bürger ein Mietvorrecht in Wohnungen

der Bürgergemeinde Bezüglich Einbürgerungsprozess müsste in den Korporationsstatuten festgelegt werden, wer in der Korporation ein Stimmrecht hätte. Die Bedeutung des Einbürgerungsprozesses darf gemäss Aussage eines Bürgervertreters nicht überschätzt werden, weil wegen übergeordne-tem Recht eine Ablehnung recht schwierig ist. Die Statuten oder die Gemeindeverfassung müsste auch klären wo ins Engadin zurückkehrende Bürger (z.B. Bürger von Madulain kommt von Zürich zurück und wohnt in Sils), zugeordnet werden müssten.

Chancen Gefahren

• Jeder Bürgergemeinde kann mit Art. 82 GG einen

eigenen Weg suchen

• Korporationen eröffnen neue Betätigungsfelder für

Bürgergemeinden:

• Nähe zur Fraktionsbevölkerung

• Berücksichtigung sozialer Anliegen

• Alp- und Weidewesen

• Verlust von „Vorrechten“

•Einbürgerung

•Moralische Werte leiden

•Mitspracheverlust?

•Korporationslösung erzeugt auch Neid

• „uns geht’s auf höchstem Niveau miserabel“

Probleme Massnahmen

1. Einbürgerungen

2. Verträge, Bodengeschäfte zwischen heutigen

Bürgergemeinden und pol. Gemeinden

3. „Torschluss“investitionen

4. Bürgergemeinde-Talgremium

1. Zwei bis dreistufiges Verfahren: a) Erstbeurteilung

durch Bürger der Fraktion, b) 22 köpf ige Kommission (je 2 pro

Fraktion), c) Abstimmung im Entscheidungsgremium

2. Können auf Korporation übertragen werden, sonst

Übergang auf neue Gemeinde

3. Pol. Gemeinde: In Fusionsvertrag Einschränkungen

regeln, Bürgergemeinde ist autonom

4. Existierte früher, könnte wieder als

Korporationsobergremium eingesetzt werden

Fazits:

• Die Korporation würde einige aber nicht alle Probleme der Bürgergemeinden lösen

• Die Bürgergemeinden erhalten diesen Kurzbericht, einen Berichtsauszug aus dem Schlussbericht und nach

Besprechung des Berichts im Kreisrat den Gesamtbericht

• In einer allfälligen Phase III würden die Bürgergemeinden weiterhin aktiv in den Prozess einbezogen

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Fazit: Werden zwei oder mehr Gemeinden zu einer neuen Gemeinde vereinigt oder eine oder mehrere Gemeinden einer weiter bestehenden Gemeinde eingegliedert, erstreckt sich die Eingemeindung auch auf die Bürgergemeinde (Art. 89 Gemeindegesetz). Daraus ergeben sich zwei Varianten für eine fusionierte Gemeinde: Die fusionierte Ge-meinde verfügt über keine Bürgergemeinde mehr und ihre Aufgaben gehen auf die poli-tische Gemeinde über oder die fusionierte Gemeinde verfügt über eine (ebenfalls fusio-nierte) Bürgergemeinde. Bei der letztgenannten Variante könnten sogenannte „bürgerliche Korporationen“ die heutigen Bürgergemeinden in den Dörfern ersetzen und somit den bestehenden Ver-hältnissen am ehesten Rechnung getragen werden. Der Entscheid über Einbürgerun-gen fällt bei einer fusionierten Gemeinde die neue Gemeinde oder die neue Bürgerge-meinde. Der Einbürgerungsprozess kann mehrstufig organisiert werden, sodass ein Mitspracherecht im heutigen Sinne gewährleistet bliebe. Wohlerworbene Rechte der heutigen Gemeinden könnten grossmehrheitlich auf „Kor-porationen des öffentlichen Rechtes“ übertragen und damit in der Fraktion verbleiben.

4.1.8 Kirchgemeinden

Im Moment bestehen mehrere unabhängige Kirchgemeinden. Die Kirchgemeinden sind rechtlich gesehen von einer Fusion der politischen Gemeinden un-abhängig. Inwieweit hier ebenfalls eine Anpassung erfolgt, entscheiden die Kirchgemeinden selbständig. Die kommunalen Feiertage würden von den neuen Gemeinden geregelt. Es sollte möglichst nichts verändert werden.

4.2 Finanzen und Gebühren 4.2.1 Ausgangslage Kanton/Bund

Der Finanzausgleich in unserem Kanton wird sich ab 2014 voraussichtlich stark verändern. Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kanton (NFA) bedingt, dass auch der innerkantonale Finanzausgleich an ein NFA-konformes System angepasst wird. Nicht NFA-konform ist heute die Abstufung der kantonalen Subventionen nach der Finanzkraft. Dies gilt auch für die aufwandabhängigen Beiträge an öffentliche Werke. Reformbedarf ergibt sich auch aufgrund der unsicheren Finanzierung des direkten Finanzaus-gleichs, unter anderem als Folge der beschlossenen kantonalen Steuergesetzrevision. Ferner sieht das Regierungsprogramm für die laufenden Jahre eine umfassende Strukturreform vor,

Fazit: Die Kirchgemeindegliederung wird weder durch eine Teil- noch eine Vollfusion beein-flusst.

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welche alle Elemente des Finanzausgleichs im weiteren Sinne beinhaltet. Dazu gehören die Aufgabenteilung, der Finanzausgleich und die Gemeindestrukturen. Auch der nächste Finanz-ausgleich dürfte aus den beiden Komponenten Ressourcen- und Lastenausgleich bestehen. Wie sich der neue Finanzausgleich auf die Gemeinden des Oberengadins auswirken wird, kann zum heutigen Zeitpunkt nur grob abgeschätzt werden. Die hier gemachten Berechnun-gen müssen vom heutigen System ausgehen. 4.2.2 Auswirkungen auf die finanzielle Lage der Gemeinden a) Vorgehen Ausgangspunkt der Überlegungen zu den finanziellen Folgen sind die Jahresrechnungen, Budgets und Finanzplanungen der 11 Kreisgemeinden. Da bei Beginn der Analyse die Jahres-rechnungen 2009 noch nicht vorlagen, wurden den Abklärungen die jeweiligen Jahresrech-nungen 2008, die Budgets 2009 und 2010 sowie – soweit vorhanden - der aktuelle Finanzplan zugrunde gelegt. Gestützt auf diese Unterlagen wurde je ein Finanzplan für die drei Teilfusionsgebiete Trais Lejs (Sils, Silvaplana, St. Moritz), Zentrum (Bever, Celerina, Pontresina, Samedan) und Plaiv (Madulain, La Punt Chamues-ch, S-chanf, Zuoz) sowie für das gesamte Fusionsgebiet (alle 11 Gemeinden) erstellt:

Voraussichtliche Ergebnisse der 11 Gemeinden im Alleingang: Um die finanziellen Auswirkungen einer Fusion oder Teilfusion zu beurteilen, wurden in einem ersten Schritt die Ergebnisse 2008 und die Budgets 2009 und 2010 der 11 Ge-meinden zusammengefasst, wie wenn die 11 Gemeinden eine einzige Buchhaltung führen würden. Allerdings war es nicht möglich, die Rechnungen zu konsolidieren; dies hätte bedingt, dass die gegenseitig verrechneten Leistungen auszuklammern wären. Aufgrund der Durchsicht der Jahresrechnungen darf aber davon ausgegangen werden, dass dies lediglich eine unbedeutende Erhöhung der Aufwendungen und Erträge zur Folge hat.

Diese Totalzahlen wurden für die drei Teilfusionsgebiete und das Gesamtfusionsgebiet fortgeschrieben. Zu diesem Zweck wurde

o der Personalaufwand mit 2% und der Finanz- und der Sachaufwand mit 1% in-dexiert

o der Abschreibungsaufwand aus der zusammengezogenen Investitionsrech-nung ermittelt

o der Zinsaufwand unverändert beibehalten o der Steuerertrag mit 0.5% und der übrige Ertrag mit 1% indexiert o die Vermögenserträge und Zinserträge unverändert beibehalten.

Im Weiteren wurde anhand der Investitionsrechnungen in den Finanzplänen zusam-mengestellt, welche Investitionen die 11 Gemeinden in den nächsten vier Jahren vor-sehen.

Adjustierte voraussichtliche Ergebnisse der 11 Gemeinden im Alleingang: Die kritische Überprüfung der daraus erhaltenen Gesamtzahlen zeigte, dass die Steu-ererträge in den Budgets 2009 und teilweise 2010 recht pessimistisch budgetiert wor-den waren. In einem zweiten Schritt wurden anhand der Vergleichszahlen vorsichtige Modifikationen vorgenommen.

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Voraussichtliche Ergebnisse unter Berücksichtigung von Synergie-Effekten: In einem dritten Schritt wurden dann die voraussichtlichen Synergie-Effekte aus den Teilfusionen, resp. Gesamtfusion ermittelt und in den vier Finanzplänen berücksichtigt. Weiter wurde diesem Finanzplan ein einheitlicher Steuerfuss von 65 % zugrunde ge-legt. Selbstfinanzierung: Die Regionsgemeinden beabsichtigen, in den Jahren 2011 - 214 weit über Fr. 200 Mio. zu investieren. Aus diesem Grund werden die voraussichtlichen Investitionen mit den voraussichtlichen Cashflows verglichen, um aufzuzeigen, wie weit diese Investitionen mit eigenen Mitteln bezahlt werden können.

Aller Voraussicht nach wird sich die finanzielle Lage der Gemeinden im Kanton Graubünden ab 2014 stark verändern. Auch wenn die Vorlage für die Neugestaltung des Finanzausgleichs abgelehnt wurde, ist der Bedarf nach einer Verbesserung des derzeitigen Systems so gross, dass in naher Zukunft ein neuer Vorstoss unumgänglich ist. Da dieser Vorschlag aber mit Si-cherheit erst ab etwa 2014 wirksam werden wird, erübrigt sich für die hier präsentierten Zah-len eine Berücksichtigung der möglichen Neugestaltung; für die hier dargestellten Prognose-zahlen wird der derzeitige NFA weiterhin gelten. b) Investitionstätigkeit Geplante Investitionen 2011 2012 2013 2014

Trais Lejs 32'322'500 52'580'300 43'429'300 27'215'500

Zentrum 20'948'000 21'955'000 15'720'000 6'935'000

Plaiv 4'090'000 5'270'000 3'010'000 3'590'000

Total Kreisgemeinde 57'360'500 79'805'300 62'159'300 37'740'500

Der Zusammenzug nach Teilfusionsgebieten ergab, dass die jeweiligen Gemeinden zusam-mengefasst in "Trais Lejs" zwischen Fr. 32 Mio. und 52 Mio. pro Jahr, im Gebiet "Zentrum" zwischen Fr. 7 Mio. und 21 Mio. und in "Plaiv" zwischen Fr. 4 Mio. und 5 Mio. investieren wol-len. Für alle 11 Gemeinden zusammen ergibt sich ein Investitionsvolumen von Fr. 37 Mio. bis Fr. 80 Mio. pro Jahr oder Fr. 237 Mio. in vier Jahren.

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Aus der nachfolgenden Tabelle ist ersichtlich, wie sich diese Summe auf die einzelnen Funkti-onsbereiche der Gemeinden verteilen: Investitionen nach Funktionen 2011 2012 2013 2014

Allgemeine Verwaltung 720'000 20'000 1'120'000 20'000

Öffentliche Sicherheit 539'000 3'132'000 0 0

Bildung 1'900'000 4'100'000 2'600'000 0

Kultur und Freizeit 8'990'000 4'350'000 100'000 0

Gesundheit 5'768'000 14'067'800 14'977'800 4'430'000

Soziale Wohlfahrt 33'000 1'033'000 1'033'000 1'033'000

Verkehr 27'036'000 25'090'000 19'384'000 26'405'000

Umwelt und Raumordnung 2'889'500 4'424'500 3'327'500 4'469'500

Volkswirtschaft 8'105'000 22'388'000 15'317'000 283'000

Finanzen und Steuern 1'380'000 1'200'000 4'300'000 1'100'000

Total 57'360'500 79'805'300 62'159'300 37'740'500

c) Zusammenfassung der finanziellen Entwicklung der 11 Einzelgemeinden Trais Lejs

Bezeichnung 2008 2010 2012 2014

AUFWAND -99'074'401 -98'433'383 -

102'821'152 -

107'726'600

ERTRAG 111'938'976 90'234'260 91'913'871 93'627'243

ERGEBNIS 12'864'575 -8'199'123 -10'907'280 -14'099'357

Der Zusammenzug der Gemeinderechnungen im Teilgebiet Trais Lejs zeigt, dass im 2008 ei-nem Gesamtertrag von rund Fr. 112 Mio. ein Gesamtaufwand inkl. Abschreibungen von ca. Fr. 99,1 Mio. gegenüberstanden. Gemäss den Prognosen der Gemeinden wird sich dieses Ergebnis in den nächsten Jahren verschlechtern; im 2014 erwarten die drei Gemeinden zu-sammen einen Ausgabenüberschuss von Fr. 14,1 Mio.

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Zentrum

Bezeichnung 2008 2010 2012 2014

AUFWAND -70'809'874 -77'034'861 -80'590'763 -84'577'904

ERTRAG 80'803'247 73'703'068 75'089'073 76'502'937

ERGEBNIS 9'993'373 -3'331'793 -5'501'690 -8'074'967

Auch die vier Zentrumsgemeinden rechnen künftig mit einer schlechteren Ertragslage. Für 2008 haben sie noch einen Ertragsüberschuss von rund Fr. 10 Mio. ausgewiesen; bis 2014 soll demgegenüber ein Ausgabenüberschuss von Fr. 8,1 Mio. entstehen. Plaiv

Bezeichnung 2008 2010 2012 2014

AUFWAND -29'840'312 -25'497'252 -26'268'048 -27'085'914

ERTRAG 30'067'533 25'162'951 25'640'491 26'127'629

ERGEBNIS 227'220 -334'301 -627'557 -958'285

Die vier Plaiv-Gemeinden weisen auf tieferem Niveau das ausgeglichenste Ergebnis aus. Im 2008 betrug der gemeinsame Einnahmenüberschuss Fr. 0,2 Mio.; bis 2014 rechnen die vier Gemeinden mit einem Ausgabenüberschuss von Fr. 1 Mio. Gesamtgebiet

Bezeichnung 2008 2010 2012 2014

AUFWAND -199'724'587 -200'965'496 -209'679'963 -

219'390'417

ERTRAG 222'809'756 189'100'279 192'643'435 196'257'809

ERGEBNIS 23'085'169 -11'865'217 -17'036'527 -23'132'609

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Zieht man nun das Ergebnis aller 11 Gemeinden zusammen, ergibt sich ein ernüchterndes Bild. Für das Jahr 2008 konnten alle Gemeinden zusammen noch einen Ertrag von rund Fr. 222,8 Mio. ausweisen, was nach Abzug des gesamten Aufwandes einen Ertragsüberschuss von Fr. 23 Mio. oder +10% des Ertrages ergab. Dieses gute Ergebnis dürfte schon im laufen-den Jahr nicht mehr erreicht werden; gemäss den zusammengefassten Budgets wird ein Defi-zit von rund Fr. 12 Mio. erwartet. Bis im 2014 soll dieses Defizit auf rund Fr. 23 Mio. ansteigen. d) Adjustierung der prognostizierten Ergebnisse der Fusionsgebiete Dieses ernüchternde Ergebnis hält einer vertieften Überprüfung allerdings nicht stand. Der Vergleich der für 2009 budgetierten Zahlen mit den in der Zwischenzeit publizierten Ergebnis-sen und den Erwartungsrechnungen für das laufende Jahr lässt annehmen, dass die Ergeb-nisse merklich besser sein werden. Wenn die voraussichtlichen Steuereinnahmen aufgrund dieser Vergleiche vorsichtig adjustiert werden, ergeben sich folgende voraussichtlichen Er-gebnisse:

Voraussichtliche adjustierte Haushaltergebnisse bis 2014 nach Fusionsgebieten

2008 2010 2012 2014

Haushaltergebnisse Trais Lejs 12'864'575 1'384'495 -2'050'228 -5'064'277

Haushaltergebnisse Zentrum 9'993'373 -3'611'522 -6'474'883 -9'067'721

Haushaltergebnisse Plaiv 227'220 1'253'549 734'333 430'979

Total Gesamtfusionsgebiet 23'085'169 -9’73'478 -7'790'777 -13'701'019

Es darf angenommen werden, dass die bereinigten Ergebnisse der 11 Gemeinden besser ausfallen als in den im Jahr 2008 vorsichtig erstellten Budgets und Finanzplänen. Die adjus-tierten Ergebnisse gehen von einem Gesamtdefizit von Fr. 13,7 Mio. aus. e) Synergieeffekte aus den Teilfusionen oder der Gesamtfusion Wenn sich die Gemeinden in den Teilfusionsgebieten oder in einer Gesamtfusion zusammen-schliessen würden, darf davon ausgegangen werden, dass Einsparungen realisiert werden können:

Derzeit hat jede Gemeinde einen Gemeindevorstand, während nach dem Vollzug von Teilfusionen oder einer Gesamtfusion nur noch drei, resp. ein Gemeindevorstand erfor-derlich ist.

Die Gemeindeverwaltungen können nach einer Fusion gestrafft werden. Durch eine gu-te Organisation ergibt sich die Möglichkeit, Stellen abzubauen und die Zahl der Kader-positionen zu reduzieren.

Kosteneinsparungen sind voraussichtlich im Bereich der Polizei, der Feuerwehr, bei den Bauverwaltungen und bei den Forstämtern möglich.

Weiter entfallen teilweise die Kosten von überkommunalen Kooperationen sowie des Kreisamtes

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Derzeit betreibt jede Gemeinde eine eigene EDV-Anlage. Diese Kosten können durch Konzentration auf einige, oder sogar eine einzige Anlage deutlich reduziert werden.

Weitere Einsparungen sind im Versicherungsbereich möglich.

Die Zusammenfassung der für die nächsten Jahre geplanten Investitionen zeigt, dass ein Teil dieser Anschaffungen vermieden oder mit geringeren Kosten ausgeführt wer-den kann. Dies ergibt weniger Schuldzinsen und weniger Abschreibungen.

f) Voraussichtliche Ergebnisse unter Berücksichtigung der Synergie-Effekte

Bezeichnung 2011 2012 2013 2014

Trais Lejs 2'338'716 1'064'190 -329'383 -1'853'467

Zentrum -3'298'313 -4'405'732 -5'613'290 -6'930'580

Plaiv 1'842'617 1'719'443 1'587'289 1'445'394

Kreisgemeinde 883'019 -1'622'098 -4'355'384 -7'338'653

Unter Berücksichtigung dieser Synergie-Effekte ergeben sich sowohl für die drei Teilgebiete wie auch für die gesamte Kreisgemeinde bei gleich bleibendem Steuerfuss merklich besse-re finanzielle Aussichten. Während die drei Gemeinden in „Trais Lejs“ im Alleingang im 2014 mit einem Defizit von Fr. 5,1 Mio. zu rechnen haben, ergäbe sich nach einer Teilfusion bei gleichbleibend prognostizier-ten Steuereinnahmen noch ein Defizit von Fr. 1.8 Mio. Für die Gemeinden im Teilgebiet „Zentrum“ ergibt sich noch ein Defizit von ca. Fr. 6,9 Mio statt Fr. 9.1 Mio. Für die Gemeinden im Teilgebiet „Plaiv“ tritt ein voraussichtlicher Ueberschuss von ca. Fr. 1,4 Mio an die Stelle eines Überschusses von ca. Fr. 0.4 Mio. Zu berücksichtigen ist, dass in dieser Berechnung die Steuereinnahmen noch unverändert sind. Bekanntlich schwankt der Steuerfuss in den Gemeinden derzeit zwischen 57% und 90%. In der obigen Tabelle sind die Steuereinnahmen noch unverändert belassen; sie entsprechen somit den prognostizierten Steuereinnahmen je Gemeinde. Umgerechnet auf die jeweiligen Teilfusionsgebiete, resp. das Gesamtgebiet entsprechen diese Steuereinnahmen einem mitt-leren Steuerfuss von Trais Lejs 63.0 % Zentrum 72.5 % Plaiv 86.5 % Kreisgemeinde-Durchschnitt 70.5 % Die obigen Ergebnisse wären somit dann erzielbar, wenn die Kreisgemeinde nach der Fusion einen Steuerfuss von rund 70% beschliessen würde. Dies hätte aber zur Folge, dass ein gros-ser Teil der Bevölkerung merklich mehr Steuern zu bezahlen hätte.

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g) Reduktion des Steuerfusses Niemand bezahlt gerne Steuern und noch weniger gerne mehr Steuern als bisher; wenn die geplante Fusion für einen beträchtlichen Teil der Bevölkerung eine Steuererhöhung nach sich ziehen würde, würde der Fusion kaum je zugestimmt. Aus diesem Grund wurde für die weiteren Überlegungen angenommen, dass der Steuerfuss nach Teilfusionen oder einer Gesamtfusion nicht nennenswert über dem Steuerfuss der steu-ergünstigsten Gemeinden liegen darf. Mit einem Steuerfuss von 65% hätten lediglich die Einwohnerinnen und Einwohner von Celerina und St. Moritz eine bescheidene Mehrbelastung zu tragen, weshalb nachfolgend mit diesem Steuersatz gerechnet wurde:

Bezeichnung 2011 2012 2013 2014

Trais Lejs 1'429'716 146'100 -1'256'654 -2'790'011

Zentrum -5'924'313 -7'057'992 -8'292'073 -9'636'151

Plaiv -1'187'383 -1'340'857 -1'503'614 -1'676'418

Kreisgemeinde -5'681'981 -8'252'748 -11'052'341 -14'102'579

h) Selbstfinanzierung der geplanten Investitionen In Abschnitt b. wurde aufgezeigt, dass die drei Teilgebiete in den Jahren 2011- 2014 Investiti-onen zwischen Fr. 16 Mio. und 155 Mio., total Fr. 237 Mio. tätigen wollen. Damit stellt sich die Frage, wie weit diese umfangreichen Investitionen aus eigenen Mitteln finanziert werden kön-nen. Dies ist aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich:

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SELBSTFINANZIERUNG DER INVESTITIONEN

2011 2012 2013 2014 Total in %

Trais Lejs

Investitionen 32'322'500 52'580'300 43'429'300 27'215'500 155'547'600 100.0%

Cash flow 9'882'684 12'297'540 14'944'658 17'846'815 54'971'697 35.3%

Kreditbedarf 22'439'816 40'282'760 28'484'642 9'368'685 100'575'903

Zentrum

Investitionen 20'948'000 21'955'000 15'720'000 6'935'000 65'558'000 100.0%

Cash flow 15'382'113 17'461'572 19'736'011 22'224'482 74'804'178 114.1%

Kreditbedarf 5'565'887 4'493'428 -4'016'011 -15'289'482 -9'246'178

Plaiv

Investitionen 4'090'000 5'270'000 3'010'000 3'590'000 15'960'000 100.0%

Cash flow 9'882'684 12'297'540 14'944'658 17'846'815 54'971'697 344.4%

Kreditbedarf -5'792'684 -7'027'540 -11'934'658 -14'256'815 -39'011'697

Total

Investitionen 57'360'500 79'805'300 62'159'300 37'740'500 237'065'600 100.0%

Cash flow 35'147'481 42'056'652 49'625'327 57'918'112 184'747'572 77.9%

Kreditbedarf 22'213'019 37'748'648 12'533'973 -20'177'612 52'318'028

Trais Lejs Die oben stehende Tabelle zeigt auf, dass sich der Cashflow in den genannten vier Jahren auf total ca. Fr. 55 Mio. beläuft. Damit können die geplanten Investitionen zu rund 35% finanziert werden.

Abbildung 19: Selbstfinanzierung Trais Lejs

0

10'000'000

20'000'000

30'000'000

40'000'000

50'000'000

60'000'000

2011 2012 2013 2014

Selbstfinanzierung Trais Lejs

Investitionen

Cash flow

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Zentrum Wesentlich besser präsentiert sich die Situation für das Teilgebiet Zentrum. Investitionen von total knapp Fr. 66 Mio. steht ein Gesamt-Cash flow von Fr. 74,8 Mio. gegenüber, so dass die Investitionen vollumfänglich aus eigenen Mitteln bezahlt werden können.

Abbildung 20: Selbstfinanzierung Zentrum

Plaiv Noch erfreulicher sind die Ergebnisse für die Teilregion Plaiv. Für Investitionen von total Fr. 16 Mio. stehen Cash-flows im Gesamtbetrag von Fr. 55 Mio. zur Verfügung.

0

5000000

10000000

15000000

20000000

25000000

2011 2012 2013 2014

Selbstfinanzierung Zentrum

Investitionen

Cash flow

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Abbildung 21: Selbstfinanzierung Plaiv

Damit zeigt es sich, dass für die in der Gesamtregion geplanten Investitionen von total etwas über Fr. 237 Mio. Cashflows von durchschnittlich Fr. 46 Mio. oder total Fr. 184,7 Mio. in vier Jahren zur Verfügung stehen. Somit können diese umfangreichen Investitionen trotz des re-duzierten Steuerfusses zu fast 80% aus eigenen Mitteln bezahlt werden. Weiter zeigt es sich, dass die Resultate der drei Teilgebiete stark variieren. In Trais Lejs sollen rund zwei Drittel der vorgesehenen Investitionen getätigt werden, was zur Folge hat, dass diese Teilregion nur rund ein Drittel der Ausgaben selbst finanzieren kann. Dank der Cashflow-Überschüsse in den an-deren beiden Regionen verbessert sich dieses Resultat für die Gesamtregion beträchtlich.

Abbildung 22: Selbstfinanzierung Kreisgemeinde

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2000000

4000000

6000000

8000000

10000000

12000000

14000000

16000000

18000000

20000000

2011 2012 2013 2014

Selbstfinanzierung Plaiv

Investitionen

Cash flow

0

10000000

20000000

30000000

40000000

50000000

60000000

70000000

80000000

90000000

2011 2012 2013 2014

Selbstfinanzierung Kreisgemeinde

Investitionen

Cash flow

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Fazit: Die 11 Gemeinden des Kreises Oberengadin rechnen gemäss ihren eigenen Budgets und Finanzplänen mit wachsenden Defiziten bis zur Höhe von total Fr. 23 Mio. im 2014. Eine aufgrund der aktuellen Steuereinnahmen adjustierte Prognose ergibt eine etwas erfreulichere Ertragslage, lässt aber immer noch Defizite bis zu Fr. 13,7 Mio. erwarten. Diese Prognosewerte ergeben sich aufgrund der derzeit geltenden Steuerfüsse, welche einem mittleren Steuerfuss von rund 70% über das gesamte Fusionsgebiet entspre-chen. Durch die Teilfusionen oder eine Gesamtfusion dürfen Einsparungen durch Synergieef-fekte erwartet werden. Gemäss den Berechnungen reduzieren sich die Defizite der Fu-sionsgebiete dadurch markant; sie belaufen sich bei unverändertem Steuerfuss noch auf Fr. 8 Mio. im 2014, was einer Einsparung um rund Fr. 5,7 Mio. entspricht. Da ein mittlerer Steuerfuss von 70% für einige Einwohnerinnen und Einwohner eine Steuererhöhung nach sich ziehen würde, wurde weiter berechnet, wie sich die künftige Ertragslage präsentieren würde, wenn der mittlere Steuerfuss auf 65% gesenkt würde. Dann müssten die Fusionsgebiete wieder mit einem Gesamtdefizit von bis zu Fr. 14 Mio. rechnen. Gemäss den Finanzplänen der involvierten Gemeinden sollen in den Jahren 2011 – 2014 im Fusionsgebiet Investitionen von rund Fr. 237 Mio. getätigt werden. Davon sind in Teilgebiet Trais Lejs alleine Fr. 155 Mio. geplant. Diese Investitionen können trotz des von 70% auf 65 % reduzierten mittleren Steuerfusses zu fast 80% aus dem Cashflow dieser vier Jahre bezahlt werden. Allerdings ist die Region Trais Lejs wegen ihres sehr hohen Investitionsvolumens nicht ohne zusätzliche Einnahmen oder einer starken Fremdkapitalaufnahme in der Lage die geplanten Investitionen zu finanzieren. Im Rah-men der Kreisgemeinde könnten die Vorhaben dagegen genügend selbstfinanziert wer-den. Die Gebührensysteme der Gemeinden weichen heute teilweise von einander ab. Im Fal-le von Teil- oder Vollfusionen ist eine harmonisierte Lösung ohne allzu erhebliche Er-höhungen der Gesamtbelastung für die Bevölkerung möglich.

4.2.3 Gebühren Bei einer Fusion sind auch die Gebühren einheitlich zu definieren. Mit den Gebühren müssen die Kosten verursachergerecht abgedeckt werden (Vorgabe des Bundesrechts). Für fraktions-spezifische Sonderlösungen bleibt aus Rechtsgleichheitsgründen kein Raum. Auch ohne eine Fusion sind die Gemeinden verpflichtet, Gebühren (Grund- bzw. Verbraucher-gebühren) und Abgaben verursachergerecht zu gestalten. Die Ansätze der 11 Gemeinden weichen sowohl in der Systematik der Berechnung als auch in der Höhe der effektiven Belastung voneinander ab, wie die drei Tabellen im Anhang 2 zeigen. Es zeigt sich aber auch, dass es möglich sein dürfte, die Tarife und Berechnungsmethoden so anzunähern, dass nur für wenige Gemeinden merkliche Mehrbelastungen entstehen. Nach-folgend unterbreiten wir einen Diskussionsvorschlag für die wichtigsten Gebühren und Abga-ben, der die Mehr- und Minderbelastungen einigermassen ausgleichen könnte.

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ZVM-HTW Chur 53

Abgabenspiegel Bandbreite Vorschlag

Art

Feuerwehrpflichtersatz Fr. 220 - Fr. 1500 Fr. 300

Liegenschaftssteuer 0,5 - 2.00 ‰ 1.0 ‰ des Vermögenssteuer-wertes

Handänderungssteuer 2% des Verkehrswert oder Kaufwerts

2% des Verkehrswertes

Löschtaxe 0 - 0,2 ‰ keine

Grundstückgewinnsteuer gemäss kantonalem Tarif gemäss kantonalem Tarif

Nachlasssteuer idiv. Lösungen in einzelnen Gemeinden

gemäss kantonalem Tarif

Schenkungssteuer idiv. Lösungen in einzelnen Gemeinden

gemäss kantonalem Tarif

Hundesteuer Fr. 80.-- bis Fr. 480.-- bei meh-reren Hunden

1. Hund CHF 100.00 jeder weitere CHF 200.00

Wasserversorgung (im Bauverfah-ren)

Anschluss Wasser 1 - 2.5 % des Gebäudeneu-werts

1 % des Gebäudeneuwerts

Löschwassergebühren gemäss Neu-wert der amtlichen Schätzung

wenige Gemeinden mit Gebüh-ren

keine

Wasserversorgung (Grund- und Benützungsgebühren)

Neuwert GVA der Liegenschaft gem. index. jährl. Rechnung der GVA

0.25 o/oo des Gebäudeneu-werts

Verbrauchsgebühren pro m3 Wasser

gemäss Wasserzähler der Liegen-schaft

ab -.10/m3 Fr. -.30/m

3, zusätzlich Mini-

malgebühr

Abwasserbeseitigung (im Bauver-fahren)

Anschluss Kanalisation 1 - 3% des Gebäudeneuwerts 2% des Gebäudeneuwerts

Abwasserbeseitigung (Grund- und Benützungsgebühren)

Neuwert GVA der Liegenschaft gem. index. jährl. Rechnung der GVA

0,1 - 1.0 ‰ des Gebäudeneu-werts

0.4 ‰ des Gebäudeneuwerts

Verbrauchsgebühren pro m3 Wasser

gemäss Wasserzähler der Liegen-schaft

-.20 - 1.65 pro m3 Fr. -.40/m

3, zusätzlich Mini-

malgebühr

ABVO (Deponie Sass Grand) pro m3

Wasser gemäss Zähler ARA Sax idividuelle Lösung, je nach

ARA

LESA Benützungsgebühren gem. Be-triebskostenverteiler ARA Sax

idividuelle Lösung, je nach ARA

Abwassergebühren für Meteorwasser von befestigten Flächen pro m

2

idividuelle Lösung, je nach ARA

Verbrauchsgebühr Kanalisation 0 - Fr. 0.80 keine

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Abgabenspiegel Bandbreite Vorschlag

Kehrichtgebühren (Grundgebühren)

Grundgebühr Kehricht individuelle, nicht vergleichbare Lösungen je nach Gemeinde

0.3 ‰ vom indexierten Schät-zungswert

Sackgebühr weitgehend vereinheitlichte Lösung; einzelne individuelle Lösungen

CHF 1.20 für 17-Liter-Säcke CHF 1.80 für 35-Liter-Säcke CHF 2.60 für 60-Liter-Säcke CHF 7.20 für 110-Liter-Säcke CHF 20.00 für 800-Liter-Container, ungepresst CHF 30.00 für 800-Liter-Container, gepresst

Fazit: Die Gebührensysteme der Gemeinden weichen heute teilweise von einander ab. Im Fal-le von Teil- oder Vollfusionen ist eine harmonisierte Lösung ohne allzu erhebliche Er-höhungen der Gesamtbelastung für die Bevölkerung möglich.

4.3 Öffentliche Dienstleistungen (Service Public) 4.3.1 Werkdienste / Forstwirtschaft Forstdienste arbeiten heute teilweise eng zusammen. Es sind nur noch 7 Forstreviere auf 11 Gemeinden auszumachen. Die zu dem jeweiligen Forstrevier gehörenden Gemeinden arbei-ten partiell auch im Werkbereich zusammen. Im Winterdienst sind kommunale Lösungen un-abdingbar. Die heutige Organisation sieht so aus:

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Bei Teil- oder Vollfusion der Gemeinden oder auch bei einer Kooperationslösung sind weitere Konzentrationen möglich und zum Teil auch wünschenswert. Eine zukünftige Organisation könnte folgendermassen aussehen (3 Varianten):

Variante 1: Einheitsforstbetrieb Oberengadin - 1 Forstrevier = 1 Forstbetrieb Oberengadin

- 1 Leiter des Forstbetriebs OE (Förster HF oder Forsting. FH)

- 2-3 Revierförster

- Es werden ausschliesslich forstliche Arbeiten durchgeführt, keine Kombination mit Werkdienst oder Bauamt

- Hauptsitz des Betriebs in Samedan, mögliche Stützpunkte in S-chanf und Segl Variante 2: Technischer Betrieb Oberengadin (Forst + Bau)

- 1 technischer Betrieb mit zwei Abteilungen: Forst (1 oder mehrere Reviere), Bau

- 1 Personalpool für beide Abteilungen (ein grosser Teil des Personals arbeitet in beiden Abteilungen)

- 1 technische Leitung über beide Abteilungen: Ingenieur FH

- Jeweils eine Abteilungsleitung Forstbetrieb (FörsterIn HF) u. technische Abteilung

- 3-4 RevierförsterInnen als Koordinatoren innerhalb der Forst- und technischen Abteilung

- Es werden sämtliche Arbeitsgattungen aus den Bereichen Forst, Werkdienst und Bauamt durchgeführt

- Hauptsitz des Betriebs in Samedan, mögliche Stützpunkte in Zuoz u. St. Moritz Variante 3: Variante 2 light

- 3 Forstreviere = 3 kombinierte Betriebe Forst/Werkdienst/Bauamt

- Jeweils 1 Leitung Oberengadin oben, Mitte, unten (FörsterIn HF)

- Zusätzlich 2-4 RevierförsterInnen als Koordinatoren innerhalb der Mischbetriebe

- Es werden innerhalb der Betriebe jeweils sämtliche Arbeitsgattungen aus den Bereichen Forst, Werkdienst u. Bauamt durchgeführt

- Sitz Betrieb OE oben in St. Moritz für das Gebiet St. Moritz bis Segl

- Sitz Betrieb OE Mitte in Samedan für das Gebiet Celerina, Pontresina, Samedan u. Bever

- Sitz Betrieb OE unten in Zuoz für das Gebiet La Punt, Madulain, Zuoz u. S-chanf

Die Arbeitsgruppe beurteilt die Variante 2 als die Beste, weil sie hohe Synergien, effizienten Einsatz von Arbeitskräften und Infrastruktur ermöglicht und eine klare u. effiziente Führung sowie Administration erlaubt. Bei einem reinen Forstbetrieb stellen sich in höheren Lagen wie dem Oberengadin immer die Fragen der Beschäftigung des Personals während der Winter-monate und die Anstellung von Leuten für die Schneeräumung. Kombinierte Betriebe könnten diese Frage elegant mit anderen Einsätzen lösen. Ob das Bauamt und damit die Kontrolle und Bewilligung von Baugesuchen auch hier integriert werden könnte, müsste im Falle einer Fusi-on genauer abgeklärt werden. Die Leitung des technischen Bereiches müsste sinnvollerweise in die operative Führung (Geschäftsleitung) der Gemeinde eingebunden werden. Im Investitions- und im Führungsbereich sind langfristig relativ grosse finanzielle Einsparun-gen bei den Investitionen und Sachmitteln und beschränkt auch bei den Personalkosten zu erwarten.

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Fazit: Ein kombinierter Forst-Werkbetrieb mit zwei Abteilungen an einem Standort mit zwei zusätzlichen Stützpunkten und ein fraktionsweise organisierter Winterdienst für Schneeräumung und Lawinen wäre die effizienteste und effektivste Organisation für das Oberengadin. Sie ist mit jeder Variante möglich. Bei der Vollfusion aber dürfte sie die beste Realisierungschance haben.

4.3.2 Alpen und Weiden Alpen sind Heimat. Die Nutzung der Alpen und Weiden sollte bei den Fraktionen belassen werden. Eventuell ergibt sich die Möglichkeit von Gebietsarrondierungen, so bspw. Zusam-menfassungen im Val Bever oder im Val Roseg. Bestehende Verträge sollen berücksichtigt werden. Ein regionales Konzept zum Erhalt und für die Bewirtschaftung der Alpen und Weiden könnte der geringer werdenden Nachfrage vielleicht entgegenwirken. Dabei könnten aber auch Prob-leme entstehen: Wer hat welche Vorrechte, gelten für alle die gleichen finanziellen Regelun-gen, wie werden Alpen und Weiden vergeben? Es könnte zu Schliessungen von Alpen kom-men. Bei den Alpen könnten aber auch Verbesserungen erwartet werden. Dabei stellt sich die wichtige Frage, ob die heutigen Bürgergemeinden im Rahmen von Fraktionsorganisationsfor-men neue Aufgaben beispielsweise im Alp und Weidwesen erhalten könnten. Denkbar wäre auch ein Ausgleich der Sömmerungsweiden zwischen den Fraktionen sowie ein „Ökologi-sches Vernetzungskonzept“ für das ganze Oberengadin. In einer Kreisgemeinde könnte ein Departement Landwirtschaft koordinierend wirken. Aus der Erfahrung anderer Fusionen könn-ten die Alp- und Weiderechte an die Fraktionen delegiert werden, sodass die heutigen Rechte nicht verändert würden.

Fazit: Bei Teil- oder Vollfusion sollten die Alp- und Weiderechte nicht abgeändert werden. In der neuen Gemeinde würde ein Vorrecht der Nutzung der Heimweiden und Alpen durch die Einwohner der ehemaligen Gemeinden gelten. Wenn Fraktionen eingerichtet wer-den, sollten diese die politischen Aufgaben für diesen Bereich übernehmen und die heutigen Lösungen, soweit noch sinnvoll, garantieren (vgl. auch 4.1.7 Bürgergemein-den). Ein Kreisgemeindegremium könnte koordinierend wirken.

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4.3.3 Schulen

Auf den ersten Blick hat eine Fusion keine direkten Auswirkungen auf die Schulfrage. Immer-hin könnte die Schulleitung und die Schuladministration zentral organisiert werden, d.h. ein Schulrat und eine Schulleitung für die gesamte Gemeinde. Die Standorte sind entsprechend der Infrastruktur und der Kinderzahlen zu wählen, wobei Schwergewichte denkbar sind wie Zuoz, Samedan und St. Moritz. Kindergärten und allenfalls Primarschulklassen würden in den Fraktionen verbleiben. Ein grösseres Einzugsgebiet lässt mehr Spielraum und Flexibilität (vor allem Oberstufe) zu. Die Mobilität der Eltern verbessert sich, weil der Wohnort immer weniger eine Rolle spielt. Skeptiker könnten ein Risiko von Zusammenlegungen sehen. Die Schulspra-chen sollten gemäss AG unverändert bleiben und damit romanisch und deutsch gelehrt wer-den.

Die Kinderzahlen dürften mit den üblichen Schwankungen in einzelnen Jahrgängen für die nächsten Jahre recht konstant bleiben. So dürften auch die heutigen Standorte unverändert bleiben (vgl. auch Kapitel 2.2 Bevölkerungsentwicklung). Die genauen Geburtenzahlen pro Jahrgang für jede Gemeinde sind aus Anhang 4b ersichtlich.

Abbildung 23: Entwicklung Geburten in den drei Teilgebieten

Fazit: Die heutigen Schulstandorte sollten bei genügend Kindern erhalten bleiben. Die Kin-derzahl scheint konstant zu bleiben. Keine Fusionsart hätte einen direkten Einfluss auf die Anzahl Schulen. Mit einer einheitlichen Schulleitung könnte ebenfalls unabhängig von der Zusammenschlussentwicklung eine starke und professionelle Schulführung installiert werden. Eine gemeinsame Schulführung wird aber erfahrungsgemäss eher bei einer Kreisgemeinde umgesetzt.

0

20

40

60

80

100

120

140

160

180

1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009

Trais Lejs

Zentrum

Plaiv

Total

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4.3.4 Verbindungsstrassen Das per 1. Januar 2006 revidierte Strassengesetz des Kantons Graubünden geht von einer Mindesteinwohnerzahl von 30 pro Gemeindefraktion aus, um einen Anspruch auf eine Er-schliessung mit der Kantonsstrasse zu haben (Art. 7 Strassengesetz). Gemäss Aussagen des Amtes für Gemeinden sollten im Oberengadin weder bei Teil- noch bei einer Vollfusion Ände-rungen eintreten: „Das Strassengesetz regelt, was Kantonsstrassen sind und was allenfalls zu Gemeindestrassen wird. Eine generelle Zusicherung im Rahmen des kantonalen Förderbei-trags, dass sich an den Eigentumsverhältnissen nichts ändert, wurde noch nie gemacht und dürfte wohl auch nicht realistisch sein, weil das Strassengesetz den Anspruch auf bzw. die Aberkennung von Kantonsstrassen regelt. Jede politische Gemeinde und jede Fraktion mit mindestens 30 Einwohnern haben Anspruch auf eine kantonale Erschliessung. Unseres Wis-sens ist keine Strasse im Oberengadin von einer Rückgabe an die Gemeinde – auch im Rahmen einer allfälligen Fusion nicht – betroffen. Auch Fraktionen wie Cinous-chel dürften die Einwohnerlimite von 30 weit übersteigen“.

Fazit: Die heutigen Kantonsstrassen behalten diesen Status auch bei Fusionen.

4.4 Kommunikation 4.4.1 Zielsetzung der Kommunikation im Oberengadin Das Ziel dieses Kommunikations-Konzeptes wäre es, Behörden und Bevölkerung der Gemeinden des Oberengadins die Möglichkeit zu geben über das Pro und Contra von Teil- oder Vollfusionen zu diskutieren. Um die Diskussion zu ermöglichen gibt es unterschiedliche Instrumente mit denen gearbeitet werden kann. Dabei sind folgende Diskussionszielgruppen zu unterscheiden: a) Bevölkerung

Die Bevölkerung muss zielgerichtet und periodisch informiert werden. Sie entscheidet letztlich über mögliche Lösungen. Es ist zu beachten, dass nicht zu oft informiert wird. Da-durch kann die Meinung aufkommen, Veränderungen müssten mit allen Mitteln erzwungen werden. Auf der anderen Seite kann eine zurückhaltende Kommunikations-Politik bewir-ken, dass sich die Bevölkerung übergangen fühlt.

b) Gemeinde-Vorstände und Gemeinde-SchreiberInnen Die Gemeinde-Vorstandsmitglieder und die LeiterInnen der Gemeindeverwaltung nehmen eine sehr wichtige Funktion für zukünftige Lösungen, seien es Kooperationen oder Fusi-onsvarianten, ein. Das muss dem Projektteam und einem Steuerungsausschuss (politisch orientiertes Gremium) bewusst gemacht werden. Nur wenn diese Personen hinter dem Projekt stehen, können sie auch die Bevölkerung für eine entsprechende Lösung begeis-tern. Ganzheitliche und zukunftsorientierte Interessen sollten von dieser Zielgruppe gegen aussen vertreten werden. Voraussetzung ist, dass diese Funktionsträger laufend vom Mit-glied im Steuerungsausschuss (oft Gemeindepräsidium) über das Projekt informiert wer-den.

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ZVM-HTW Chur 59

c) MultiplikatorenInnen

MultiplikatorenInnen (z.B. Bürgervorstandsmitglieder) helfen mit die Bevölkerung in eine Diskussion einzubinden. Multiplikatoren sind für Diskussion offene EinwohnerInnen, wel-che die Bevölkerung ermuntern über die zukünftigen Strukturen des Tales nachzudenken. Um sie zu motivieren, müssen sie mit Informationen versorgt werden. Es ist ein ständiger Dialog zwischen dem Projektteam und diesen MultiplikatorenInnen aufrecht zu erhalten. Die MultiplikatorenInnen können in einer „Interessengemeinschaft Oberengadin“ zu-sammengefasst werden.

d) Medien

Die Medien haben einen enormen Einfluss auf die Meinungsbildung der Bevölkerung. Mit dieser Zielgruppe ist eine offene und auf Gegenseitigkeit beruhende Zusammenarbeit auf-zubauen. Nur dadurch ist es möglich, dass eine die Diskussion fördernde und differenzier-te Informationsarbeit der Medien betrieben wird.

4.4.2 Instrumentarium der Kommunikation für Gemeindekooperationsprojekte Gesellschaftliche Projekte, wie Gemeinde-Kooperationen, beinhalten für die ansässige Bevöl-kerung Möglichkeiten und Chancen, bergen aber auch Neues und Unbekanntes. Es gibt Posi-tionen, die sehr schwierig zu ändern sind. Doch es gibt auch Personen, die einer Gemeinde-Kooperation gegenüber nicht abgeneigt sind, wenn sie ihnen richtig erklärt und kommuniziert wird. Die Herausforderung liegt im Einsatz der richtigen Instrumente. Diese sollen eine Dis-kussion ermöglichen und aufzeigen, dass das Unbekannte neben Risiken auch Chancen be-inhaltet. Dies hat auf sachlicher und auf emotionaler Ebene zu erfolgen. Volksnahe, leicht verständliche Kommunikation muss das Ziel von allen eingesetzten Instru-menten sein. Es ist eine Vertrauensbasis zwischen dem Projektteam und der Bevölkerung zu schaffen. Um eine echte Diskussion zu erhalten und die „Gerüchteküchen“ in der Bevölkerung zu ver-meiden, muss diese offen und ganzheitlich informiert werden. Nach einer ersten Informations-veranstaltung sollte in der Phase III, dem Fusionsvorbereitungsprozess, ebenfalls eine grösse-re Informationsveranstaltung und diverse Kommunikationsanlässe in den einzelnen Gemein-den stattfinden. Dann könnte z.B. über die SVP-Initiative und/oder weitergehende Zusam-menarbeitsformen abgestimmt werden. Eine breite Informations-Kampagne bildet das Fun-dament für die anschliessende Kommunikation und Mobilisierung. Die Bevölkerung sollte bis zu einer allfälligen Abstimmung über wichtige Themen laufend informiert werden. Durch die-ses Vorgehen wird erreicht, dass die Wichtigkeit der Kooperation in der Bevölkerung erkannt wird. Der Aufbau der Kommunikation ist aus Abbildung 24 ersichtlich.

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Abbildung 24: Drei Säulen der Kommunikation

Sämtliche Massnahmen müssen vom Projektteam gestaltet und geleitet werden. Ein Steue-rungsausschuss sollte das Vorgehen kritisch reflektieren. Der Kreisrat müsste die Umsetzung des Kommunikationskonzeptes beschliessen. Der Einsatz der Instrumente muss von einer Stelle (z.B. Projektteam oder Steuerungsaus-schuss) gesteuert werden. Nur dadurch wird gewährleistet, dass die richtigen Zielgruppen zum richtigen Zeitpunkt mit dem richtigen Instrument bearbeitet werden.

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Die nachfolgenden Tabelle 25 gibt einen Überblick über den Einsatz der Instrumente.

Idee / Initiative Analyse Kooperations-Verhandlungen / Abstimmung

Umsetzung

- Informations- Veranstaltung

– Umfragen – Öffentliche – Diskussionen

– Informations-Veranstaltung – Öffentliche Diskussionen – Informations-Broschüre – Workshops – Bildung von Kommissionen

(nur Phase 3) – Sorgen-Briefkasten – Medienkonferenzen – PR-Artikel – Homepage – Face-Book, Twitter – Leserbriefe – Plakate-Aktion – Wanderausstellung (nur Phase

3)

– Informations- Broschüre

– Homepage – Medienkon

ferenz – Festanlass – Leitbild

Erstellen

Tabelle 25: Überblick der Instrumente bei Gemeinde-Kooperationen/Fusionen

Fazit: Die fortlaufende Kommunikation in der Diskussion um die zukünftigen Strukturen ist wichtig. Sie soll mehrphasig verlaufen: Breite und intensive Diskussion im Kreisrat und anschliessend offene Diskussion mit der und in der Bevölkerung. Kommunikation ist DER Erfolgsfaktor für eine gute und differenzierte Diskussion über die zukünftigen Strukturen des Tales. Die Einbindung möglichst aller politischen Krei-se, von MultiplikatorInnen und natürlich einer breiten Bevölkerung müssen mit adäqua-ten Informations- und Kommunikationsinstrumenten angegangen werden. Unabdingbar sind zu Beginn des Prozesses Informationsveranstaltungen und eine moderne interak-tive Homepage. In einer allfälligen Abstimmungsvorphase müssten Kommunikations-veranstaltungen organisiert und auch moderne internetbasierte Foren (Forum, Face-book, Twitter u.s.w.) eingesetzt werden.

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ZVM-HTW Chur 62

4.5 Fazit: Synergien Die AG hat abschliessend versucht die Synergien, welche eine Vollfusion und in abge-schwächtem Masse auch Teilfusionen erreichen könnten, zusammenzufassen:

Die Beurteilung der finanziellen Synergien können so zusammengefasst werden:

• Die Finanzpläne sehen sehr hohe Investitionen vor, welche aber durch die gene-rierten Cashflows zu einem hohen Grad selbstfinanziert werden können.

• Die hohen Investitionen, der damit zusammenhängende Abschreibungsbedarf und die vorsichtige Ertragseinschätzung generieren in den Planungsrechnungen der heutigen Gemeinden, wie auch in den möglichen Fusionsparametern hohe Defizite. Viele Gemeinden müssten aufgrund dieser Planzahlen unabhängig von einer Fusion in den nächsten Jahren ihre Steuersätze erhöhen. Ob dies nötig sein wird, hängt stark von den zukünftigen Steuereinnahmen ab.

• Die Gemeinden des Oberengadins sind finanziell gesund. Fusionen würden die finanzielle Gesamtsituation leicht verbessern, was aber vom Ausmass her nicht das ausschlaggebende Entscheidungskriterium sein dürfte

• Eine Gesamtfusion hätte Synergieeffekte von gut Fr. 5 Mio. pro Jahr. Diese könn-ten für eine Steuersenkung von heute durchschnittlich 70 % auf 65 % genutzt werden.

Bezüglich Vor- und Nachteilen von Voll- und Teilfusionen für die 11 Gemeinden sei hier auf die Ausführungen im Kapitel 3.2-3.4 verwiesen.

Bereiche: Erwarteter Effekt Bemerkungen

Politik (zentrale

Fragestellungen)

• Mehr Gewicht in der Region Südbünden

und im Kanton im Falle einer Vollfusion

• Bei Teilfusionen kaum Wirkung

• Finanziell stärkste Gemeinde

• Zweitgrösste Gemeinde

• GrossräteInnen würden stärker auf

Gemeinde fokussieren

Gesellschaft/ Kultur • Kulturelle Initiativen würden besser

koordiniert

• Ein Teil der Vereine würden gestärkt

• Schwerpunktbildung,

Fraktionsbedürfnisse berücksichtigen

• Heutige Dorfvereine mit

Nachwuchssorgen könnten

Gemeindevereine werden

Volkswirtschaft • Infrastrukturelle Koordination und

Schwergewichtsbildung

• Raum- und Ortsplanung würden

harmonisiert

• Beispiel ARA, Loipen, Eventanlagen

• Vereinfachung, Schwerpunkte bilden,

Standortvorteile z.B. Wohnattraktivität

nutzen

Leistungen

Gemeinde

(Effektivität und

Qualität)

Professionalisierung von:

• Verwaltung und Dienstleistungen

• politischer Arbeit (Behörden,

Kommissionen)

Finanzen

(Investitionsfähigkeit

Effizienz)

• Mobilität der Bevölkerung wird einfacher

(zügeln)

• weniger Gesetze

• Gleiche Gebühren

• Über 10 % Wechsel infolge der

Tourismus- und Baustrukturen

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ZVM-HTW Chur 63

5. Empfehlungen/weiteres Vorgehen

5.1 Vorschläge AG Die AG ist in Ihrer Beurteilung über Vor- und Nachteile einer Kreisgemeinde oder von Teilfusi-onsvarianten nicht einheitlich und im Einzelnen auch noch recht unsicher. Sie möchte deshalb keine Empfehlungen über die beste Lösung abgeben. Sie ist aber überzeugt, dass diese Un-terlagen eine differenzierte Diskussion über die Strukturentwicklungen im Oberengadin ermög-lichen. Sie hofft, dass der Kreisrat diese Chance erkennt und die nötige politische Kultur auf-bringt, die Thematik breit und tief zu diskutieren. Mit einer umfassenden Chancen und Gefah-reneinschätzung sollten die Kreisräte dann einen nachhaltigen Entscheid über das weitere Vorgehen fällen können. Die AG empfiehlt einzig diese Arbeit auch der Öffentlichkeit vorzu-stellen und sie mit dem Volk an einer Art „Landsgemeinde“ zu diskutieren. Der Kreisrat hat fünf Möglichkeiten:

1. Den Bericht zur Kenntnis zu nehmen (ohne Diskussion) 2. Den Bericht im Kreisrat zu diskutieren 3. Den Bericht im Kreisrat zu diskutieren und ihn der Öffentlichkeit vorzustellen 4. Den Bericht im Kreisrat zu diskutieren und ihn der Öffentlichkeit vorzustellen und an-

schliessend zusammen mit der Behandlung der SVP-Initiative einen Vorschlag über das weitere Vorgehen der Strukturdiskussion auszuarbeiten (z.B. Kooperationsvarian-te, Teilfusionsvariante, Kreisgemeindevariante)

5. Grundsatzentscheid eine oder zwei Varianten aus Kooperation, Teilfusion, Kreisge-meinde sofort weiter zu bearbeiten und der SVP-Initiative als Gegenvariante gegen-überzustellen

Die AG empfiehlt ein schrittweises Vorgehen nach Variante 3 und 4. Bis zur Abstim-mung über die SVP Initiative, welche einen sofortigen Abbruch der Fusionsanalyse ver-langt, wird dieser Bericht im Kreisrat diskutiert und der Bevölkerung vorgestellt (In-formation). Er kann dann in den einzelnen Gemeinden diskutiert (Kommunikation) wer-den. Anschliessend würde der Kreisrat darüber entscheiden ob:

a) das Projekt abgebrochen werden soll b) die Vorbereitung von Teilfusions- oder Kreisgemeindeabstimmungsunterlagen

(Fusionsvertrag, Verfassungsentwurf, Gesetzesskizzen, Organisationskonzepte) an die Hand genommen werden sollte.

Bei der Wahl der Variante b) könnte dieses Vorgehen der SVP-Initiative gegenüberge-stellt werden.

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5.2 Mögliches weiteres Vorgehen Das Projektteam hat folgenden provisorischen Terminplan erstellt.

Abbildung 26: III-Phasenkonzept

Die Arbeitsgruppe schlägt dem Kreisrat in etwa folgenden Fahrplan vor:

Wann? Was? Wie? Wer?

Herbst 2010

Informationsveranstaltung für das Oberengadin

Information der gesamten Bevölkerung

Kreisrat, AG

Nov./Dez. 2010

Kommunikationsveranstal-tungen in allen Gemein-den

Diskussion in der Bevöl-kerung im gewohnten Um-feld der Wohngemeinde

AG ist bereit mitzuhelfen

Fazit Bericht wird mit Ein-ladung versandt

Gemeindebehör-den AG-Mitglieder

Ca. Feb./März 2011

Evtl. Konsultativabstim-mungen in den Gemein-den

Gemeindeversammlung zur Frage ob man weiterarbeiten möchte

Gemeindebehör-den

April 2011 Weiteres Vorgehen festle-gen

Stellungnahme zur SVP-Initiative

Evtl. Gegenvorschlag Kreisrat in Phase III einzu-treten

Kreisrat

Offene Fragen

Beantworten, Bericht erstellen

Bericht:

Behördeninfo:Bürgergde.

KreisratDiskussion in der Bevölkerung

Heute Juni AugustNovember

Wenn positiv: Vorbereitung von

Entscheidungsunterlagen für neue Kooperationen, Teilfusionen oder

Kreisgemeinde

April 11

Konsultativab-

Stimmungen ob weiterfahren: Kreis?,

Gemeinden?

Phase II: Diskussion Phase III:

Entscheidungsvorbereitung

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ZVM-HTW Chur 65

Sollte man sich in der Phase III entschliessen Teilfusionen oder eine Kreisgemeinde vorzube-reiten empfiehlt sich folgende Bereiche zu erarbeiten und die Organisation könnte so ausse-hen:

Abbildung 27: Fusionswirkungsmodell

Ein Projektteam müsste für die einzelnen Fachbereiche aufbauend auf den Vorschlägen die-ses Berichtes konkrete Vorschläge erarbeiten und diese von einem politisch orientierten Steu-erungsausschuss schrittweise absegnen lassen. Zur Vorbereitung einer Abstimmung braucht es dann die Instrumente des Regelungsbereiches. Der Frage-Antwortkatalog ist bereits aus dieser Arbeit hervorgegangen und müsste nur noch ergänzt werden. Für die Abstimmungen in den Gemeinden müssten Botschaften erarbeitet werden, welche auf diesen Bericht und die differenzierte Arbeit des Kernteams abstützen würde. Wenn sich der Steuerungsausschuss und allenfalls auch der Kreisrat über die politische Organisation (Parlament, Urne, Landsge-meinde, Verwaltungsführungsmodell, Fraktionen u.s.w.) geeinigt hätte, könnte ein Verfas-sungsentwurf auf Basis der Musterverfassung erarbeitet werden. Über die Verfassung wird zwar bei einer Fusionsabstimmung noch nicht abgestimmt aber die Stimmbevölkerung sollte die Eckpunkte der zukünftigen Verfassung kennen. Im Fusionsvertrag werden einige fest vor-gegebene Punkte wie Namen, Übergang von Vermögen und Verpflichtungen, Abstimmungs-prozedere, Fraktionsrechte aber auch gebietsspezifische unbefristete oder befristete Regeln (Körperschaften, spezielle Rückstellungen, Weiderechte u.s.w.), die unabdingbar für die Fusi-on sind, geregelt.

Fusionsvertragsbedingungen

Verfassungsbestimmungen

Botschaftstext

Frage -Antwortkatalog

Kernteam

Regelungsbereiche

Fusionsvertragsbedingungen

Verfassungsbestimmungen

Botschaftstext

Frage -Antwortkatalog

Kernteam

Regelungsbereiche

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6. Anhang

Anhang 1: Fragekatalog (wegen dessen Umfang separates Papier) Anhang 2: Gebührenerhebung Anhang 3: Details Finanzplanung Anhang 4: Statistiken Anhang 5: a) Literaturverzeichnis,

b) Stichwortverzeichnis, c) Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

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Anhang 1: Fragekatalog

Wegen des Umfanges wird der Fragekatalog mit rund 50 Seiten nicht hier abgedruckt sondern als zusätzliches Dokument abgegeben.

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Anhang 2: Gebührenerhebung (in Fr. )

(wegen der Vergleichbarkeit haben wir uns bei allen Gemeinden auf 2009 beschränkt, da 2010 nicht vollständig erhältlich war) a) Zahlen Plaiv

Abgabenspiegel Plaiv

Madulain 2009 La Punt Ch. 2009 S-chanf 2009 Zuoz 2009

Art Ansatz/Tarif Ansatz/Tarif Ansatz/Tarif Ansatz/Tarif

Feuerwehrpflichtersatz 300.-- 300.-- 300.00 pauschal 300.-- bei Wo-chenaufenthal-ter 150.--

Liegenschaftensteuer 1 ‰ des Steuer-wertes der LS

1 ‰ des Steuer-wertes

max. 2.0 ‰ 1 ‰ des Steu-erwertes

Handänderungssteuer 2 % d.Veräusser.P

2% des Kaufwer-tes

2% des Veräus-serungspreises

2 % des Ver-kaufspreises

Löschtaxe Keine keine

Grundstückgewinnsteuer gemäss Kant.Tarif gemäss Kanton Gemäss kanto-nalem Tarif

gemäss Kant.Tarif

Nachlasssteuer gemäss Kant.Tarif gemäss Kanton Gemäss kanto-nalem Tarif

gemäss Kant.Tarif

Schenkungssteuer gemäss Kant.Tarif gemäss Kanton Gemäss kanto-nalem Tarif

gemäss Kant.Tarif

Hundesteuer 1. Hund 100.-- 2. Hund 150.-- jeder weitere 200.--

1. Hund = 50.--, 2. Hund 100.--, 3. Hund 150.--

Pro Hund 120.00

80.--

Madulain 2009 La Punt Ch. 2009

S-chanf 2009 Zuoz 2009

Wasserversorgung (im Bauverfahren)

Anschluss Wasser 2 % des Neuwer-tes

1% des Neubau-wertes

1.0 % Gebäu-deneuwert

1 % Gebäude-neuwert

Löschwassergebühren ge-mäss Neuwert der amtlichen Schätzung

Feuerschutzge-bühr 40.-- pro Whg. oder Haus

Keine keine

Wasserversorgung (Grund- und Benützungsgebühren)

Neuwert GVA der Liegen-schaft gem. index. jährl. Rechnung der GVA

0.5 ‰ des Zeit-wertes der LS

0,2 ‰ des Versi-cherungswertes

15.00 pro Was-serhahn

0.40 ‰ vom Zeitwert

Verbrauchsgebühren pro m3 Wasser gemäss Wasserzäh-ler der Liegenschaft

Verbrauch nach Hahnen, für die ersten 3 Hahnen = 91.-- für jeden weiteren = 6.50

-.10/m3

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ZVM-HTW Chur 69

Madulain 2009 La Punt Ch. 2009 S-chanf 2009 Zuoz 2009

Abwasserbeseitigung (im Bauverfahren)

Anschluss Kanalisation 2 % des Neuwer-tes der LS

2% des Neubau-wertes

1.0 % Gebäu-deneuwert

2 % Gebäude-neuwert

Abwasserbeseitigung (Grund- und Benützungs-gebühren)

Neuwert GVA der Liegen-schaft gem. index. jährl. Rechnung der GVA

1 ‰ des Zeitwer-tes der LS

0.7 ‰ Gebäu-deneuwert

0.40 ‰ vom Zeitwert

Verbrauchsgebühren pro m3 Wasser gemäss Wasserzäh-ler der Liegenschaft

25.-- pro Was-serhahn

keine

ABVO (Deponie Sass Grand) pro m3 Wasser gemäss Zäh-ler ARA Sax

LESA Benützungsgebühren gem. Betriebskostenverteiler ARA Sax

Abwassergebühren für Mete-orwasser von befestigten Flächen pro m2

keine

Verbrauchsgebühr Kanalisa-tion

keine

Kehrichtgebühren (Grund-gebühren)

Grundgebühr Kehricht 220.-- pro Woh-nung oder Haus / Gewerbe Kat. 1 220.-- / Gewerbe Kat.II 550.--

200.-- pro Woh-nung und Ge-werbebetrieb, 500.-- pro Re-staurant, Lager und Hotel

0.5 ‰ Gebäu-deneuwert

135.-- / Woh-nung, bei Ein-zelhaushaltun-gen die Hälfte

Sackgebühr 1.20 für 17- 1.80 für 35- 2.60 für 60- 7.20 für 110- 20.00 für 800-Liter-Container, ungepresst 30.00 für 800-Liter-Container, gepresst

Sackgebühren gemäss ABVO

1.20 für 17- 1.80 für 35- 2.60 für 60- 7.20 für 110- 20.00 für 800-Liter-Container, ungepresst 30.00 für 800-Liter-Container, gepresst

1.20 für 17- 1.80 für 35- 2.60 für 60- 7.20 für 110- 20.00 für 800-Liter-Container, ungepresst 30.00 für 800-Liter-Container, gepresst

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ZVM-HTW Chur 70

b)Zentrum

Abgabenspiegel Zentrum

Bever 2009 Celerina 2009 Pontresina 2009 Samedan 2009

Art Ansatz/Tarif Ansatz/Tarif Ansatz/Tarif Ansatz/Tarif

Feuerwehrpflichtersatz 250 290.00, Stu-denten 50.00

pro rata 100.00 Lehrlinge, Schü-ler pro rata 320.00 Erwerbs-tätige

300.00 pauschal

Liegenschaftensteuer 1.0 ‰ des Ver-mögenssteuer-wertes

0.75 ‰ des Vermögens-steuerwertes

0.7 ‰ des Ver-mögenssteuer-wertes

1.5 ‰ des Ver-mögenssteuer-wertes

Handänderungssteuer 2% des Ver-kehrswertes

2% des Ver-kehrswertes

2 % des Ver-kaufspreises

2% des Ver-kehrswertes

Löschtaxe 0.2 ‰ --- 0.2 ‰

Grundstückgewinnsteuer gemäss Kant.Tarif

Gemäss kanto-nalem Tarif

gemäss katona-lem Tarif

Gemäss kanto-nalem Tarif

Nachlasssteuer gemäss Kant.Tarif

siehe Steuer-gesetz der Gemeinde

gemäss katona-lem Tarif

Gemäss kanto-nalem Tarif

Schenkungssteuer gemäss Kant.Tarif

siehe Steuer-gesetz der Gemeinde

gemäss katona-lem Tarif

Gemäss kanto-nalem Tarif

Hundesteuer 1. Hund 100.00 jeder weitere 200.00

1. Hund 60.00 jeder weitere 100.00

1. Hund 40.00, 2. Hund 60.00, jeder weitere Hund 100.00

1. Hund 60.00 2. Hund 120.00 3. Hund 240.00 jeder weitere 300.00

Wasserversorgung (im Bauverfahren)

Anschluss Wasser 1,6% des Neu-bauwertes

1,5% des Neu-bauwertes

1% des Neu-bauwertes

1.7% Gebäude-neuwert

Löschwassergebühren ge-mäss Neuwert der amtlichen Schätzung

0.60% 1% 0.60%

Wasserversorgung (Grund- und Benützungsgebühren)

Neuwert GVA der Liegen-schaft gem. index. jährl. Rechnung der GVA

0.025% 0.015% 0.24 ‰ Gebäu-deneuwert (Grundgebühr Wasser)

Verbrauchsgebühren pro m3 Wasser gemäss Wasserzäh-ler der Liegenschaft

0.4 0.20 pro m3

verbrauchten Wassers; zu-sätzlich Mini-malgebühr

0.30, min. 100.00 pro an-geschlsosene Liegenschaft

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ZVM-HTW Chur 71

Abgabenspiegel Bever 2009 Celerina 2009 Pontresina 2009 Samedan 2009

Abwasserbeseitigung (im Bauverfahren)

Anschluss Kanalisation 2.2% vom Neu-wert der amtli-chen Schätzung

1.5% Gebäu-deneuwert

1.00% 2.3% Gebäude-neuwert

Abwasserbeseitigung (Grund- und Benützungs-gebühren)

Neuwert GVA der Liegen-schaft gem. index. jährl. Rechnung der GVA

0.025% 0.0540% 0.37 ‰ Gebäu-deneuwert (Grundgebühr Kanalisation)

Verbrauchsgebühren pro m3

Wasser gemäss Wasserzäh-ler der Liegenschaft

0.4 -.20 pro m3

verbrauchten Wassers; zu-sätzlich Mini-malgebühr

0.40, min. 300.00 pro an-geschlossene Liegenschaft

ABVO (Deponie Sass Grand) pro m

3 Wasser gemäss Zäh-

ler ARA Sax

4 -- sind bei ARA Staz ange-schlossen

LESA Benützungsgebühren gem. Betriebskostenverteiler ARA Sax

eff. Kosten -- sind bei ARA Staz ange-schlossen

Abwassergebühren für Me-teorwasser von befestigten Flächen pro m

2

1.15 -- sind bei ARA Staz ange-schlossen

Verbrauchsgebühr Kanalisa-tion

0.40/m3; zuzüg-

lich Minimalge-bühr

0.80/m3 (bisher

0.94/m3)

Kehrichtgebühren (Grund-gebühren)

Grundgebühr Kehricht 0.35 ‰ Gebäu-deneuwert

0.45 ‰ Ge-bäudeneuwert

0.0525% 0.52 ‰ Gebäu-deneuwert

Sackgebühr 1.20 für 17 l 1.80 für 35 l 2.60 für 60 l 7.20 für 110 l 20.00 für 80 Li-ter-Container, ungepresst 30.00 für 800-Liter-Container, gepresst

1.00 für 17 l 1.50 für 35 l 2.20 für 60 l 5.60 für 110 l 20.00 für 800-Liter-Container, ungepresst 30.00 für 800-Liter-Container, gepresst

1.20 für 17 l 1.80 für 35 l 2.60 für 60 l 7.20 für 110 l 20.00 für 800-Liter-Container, ungepresst 30.00 für 800-Liter-Container, gepresst

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ZVM-HTW Chur 72

c)Trais Lejs

Abgabenspiegel Trais Lejs

St. Moritz 2009 Sils 2009 Silvaplana 2009

Art Ansatz/Tarif Ansatz/Tarif Ansatz/Tarif

Feuerwehrpflichtersatz 260.00 Pauschal 5% des Kantonssteuer-betrages; Min. 220/max. 1'500

5% vom Rech-nungsbetrag der Kantonssteuer; min. 220.00 max. 1'500.00

Liegenschaftensteuer 0.5 ‰ des Steuerwer-tes

1%0 des kantonalen Vermögenssteuerwer-tes

1.00 ‰ des Ver-mögenssteuerwer-tes

Handänderungssteuer 2 % des Verkaufsprei-ses

2% des Verkehrswertes 2% des Verkehrs-wertes

Löschtaxe

Grundstückgewinnsteuer Gemäss kantonalem Tarif

Gemäss kantona-lem Tarif

Nachlasssteuer Variabel (Erban-fallsteuer)

Gemäss kantonalem Tarif

siehe Steuerge-setz Gemeinde Silvaplana vom 25.06.2008

Schenkungssteuer Gemäss kantonalem Tarif

Gemäss kantona-lem Tarif

Hundesteuer 100/Hund 1. Hund 80.00 2. Hund 200.00 3. Hund 320.00 jeder weitere 480.00

Wasserversorgung (im Bauver-fahren)

Anschluss Wasser 1 % vom indexierten Schätzungswert

2% des Neubauwertes 2.5% Gebäude-neuwert

Löschwassergebühren gemäss Neuwert der amtlichen Schätzung

keine Gebühren

Wasserversorgung (Grund- und Benützungsgebühren)

Neuwert GVA der Liegenschaft gem. index. jährl. Rechnung der GVA

0.1 ‰ vom indexierten Schätzungswert

0.32 ‰ des Neuwertes der Gebäudeversiche-rung

0.05 ‰ Gebäude-neuwert (Grundgebühr Wasser)

Verbrauchsgebühren pro m3

Wasser gemäss Wasserzähler der Liegenschaft

0.3 --.48 pro m3 Wasser-

bezug bis 50m

3 pro

Wohneinheit 0.30/m

3

über 50m3 pro

Wohnheinheit 0.05/m

3

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ZVM-HTW Chur 73

Abgabenspiegel St. Moritz 2009 Sils 2009 Silvaplana 2009

Abwasserbeseitigung (im Bau-verfahren)

Anschluss Kanalisation 3 % vom indexierten Schätzungswert

2.5% des Neuwertes gemäss amtlicher Grundstückschätzung

3.0% Gebäude-neuwert

Abwasserbeseitigung (Grund- und Benützungsgebühren)

Neuwert GVA der Liegenschaft gem. index. jährl. Rechnung der GVA

0.4 ‰ vom indexierten Schätzungswert

0.92 ‰ des Neuwertes der Gebäudeversiche-rung

0.10 ‰ Gebäude-neuwert (Grund-gebühr Kanalisati-on)

Verbrauchsgebühren pro m3

Wasser gemäss Wasserzähler der Liegenschaft

0.5 1.65 pro m3 Wasserbe-

zug bis 50m

3 pro

Wohneinheit 0.80/m

3

über 50m3 pro

Wohnheinheit 0.35/m

3

ABVO (Deponie Sass Grand) pro m

3 Wasser gemäss Zähler ARA

Sax

LESA Benützungsgebühren gem. Betriebskostenverteiler ARA Sax

Abwassergebühren für Meteor-wasser von befestigten Flächen pro m

2

Verbrauchsgebühr Kanalisation 0.50 / m3

Kehrichtgebühren (Grundge-bühren)

Grundgebühr Kehricht 0.3 ‰ vom indexierten Schätzungswert

0.34 ‰ des Neuwerts pro Gebäude, zuzüglich vom Wasserverbrauch abh. Verbrauchsgebühr

0.45 ‰ Gebäude-neuwert

Sackgebühr gemäss ABVO Beanspruchungsge-bühr Abfall: 0.95 / m

3 Wasser

1.20 für 17 l 1.80 für 35 l 2.60 für 60 l 7.20 für 110 l 20.00 für 800-Liter-Container, ungepresst 30.00 für 800-Liter-Container, gepresst

1.20 für 17 l 1.80 für 35 l 2.60 für 60 l 7.20 für 110 l 20.00 für 800-Liter-Container, ungepresst 30.00 für 800-Liter-Container, gepresst

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Anhang 3: Details Finanzplanung

Laufende Rechnung nach Arten, Variante 1 Rechnungen und Budgets der Gemeinden, Zusammenzug lauf Rg Total

Konto Bezeichnung 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014

3 AUFWAND 199'724'587 194'929'433 200'965'496 205'208'509 209'679'963 214'399'922 219'390'417

30 PERSONALAUFWAND 47'756'534 50'329'482 51'132'169 52'154'812 53'197'909 54'261'867 55'347'104

31 SACHAUFWAND 42'716'900 47'039'044 49'314'043 49'807'183 50'305'255 50'808'308 51'316'391

32 PASSIVZINSEN 4'792'615 4'813'990 3'578'319 3'578'319 3'578'319 3'578'319 3'578'319

33 ABSCHREIBUNGEN 39'058'045 20'598'926 19'531'350 21'484'485 23'632'934 25'996'227 28'595'850 34 ANTEILE UND BEITRÄGE OHNE

ZWECKBINDUNG 318'890 257'095 512'700 517'827 523'005 528'235 533'518 35 ENTSCHÄDIGUNGEN AN GE-

MEINWESEN 10'040'531 11'510'508 11'829'650 11'947'947 12'067'426 12'188'100 12'309'981

36 EIGENE BEITRÄGE 28'487'615 37'934'030 41'590'920 42'006'829 42'426'897 42'851'166 43'279'678

37 DURCHLAUFENDE BEITRÄGE 265'037 203'000 241'002 243'410 245'844 248'303 250'786 38 EINLAGEN IN SPEZIAL-

FINANZIERUNGEN UND STIF-TUNGEN 8'660'219 3'062'781 3'867'014 3'905'684 3'944'741 3'984'188 4'024'030

39 INTERNE VERRECHNUNGEN 17'628'201 19'180'576 19'368'329 19'562'012 19'757'632 19'955'209 20'154'761

4 ERTRAG -222'809'756 -192'288'229 -189'100'279 -190'863'043 -192'643'435 -194'441'631 -196'257'809

40 STEUERN -121'738'586 -95'511'213 -92'147'800 -93'069'278 -93'999'971 -94'939'970 -95'889'370 41 REGALIEN UND KONZESSIONEN -3'556'890 -3'066'479 -3'061'900 -3'092'519 -3'123'444 -3'154'679 -3'186'225 42 VERMÖGENSERTRÄGE -15'476'692 -15'265'831 -12'823'855 -12'823'855 -12'823'855 -12'823'855 -12'823'855 43 ENTGELTE -44'027'014 -37'801'544 -38'634'500 -39'020'845 -39'411'053 -39'805'164 -40'203'216 45 RÜCKERSTATTUNG VON GE-

MEINWESEN -4'968'735 -4'524'753 -4'482'400 -4'527'224 -4'572'496 -4'618'221 -4'664'403 46 BEITRÄGE FÜR EIGENE RECH-

NUNG -8'970'657 -12'918'959 -13'476'335 -13'611'098 -13'747'209 -13'884'681 -14'023'528 47 DURCHLAUFENDE BEITRÄGE -265'037 -203'000 -241'000 -243'410 -245'844 -248'303 -250'786 48 ENTNAHMEN AUS SPEZIAL-

FINANZIERUNGEN UND STIF-TUNGEN -6'183'944 -3'616'767 -4'818'750 -4'866'938 -4'915'607 -4'964'763 -5'014'411

49 INTERNE VERRECHNUNGEN -17'622'201 -19'379'682 -19'413'739 -19'607'876 -19'803'955 -20'001'995 -20'202'015

ERGEBNIS -23'085'169 2'641'204 11'865'217 14'345'466 17'036'527 19'958'291 23'132'609

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ZVM-HTW Chur 75

Laufende Rechnung nach Arten Variante 1, Zusammenzug Trais Lejs Konto Bezeichnung 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014

3 AUFWAND 99'074'401 97'841'349 98'433'383 100'567'955 102'821'152 105'203'510 107'726'600

30 PERSONALAUFWAND 22'163'257 23'306'012 23'617'790 24'090'146 24'571'949 25'063'388 25'564'655

31 SACHAUFWAND 22'587'418 25'412'254 25'826'243 26'084'505 26'345'350 26'608'804 26'874'892

32 PASSIVZINSEN 1'782'624 1'540'759 1'150'000 1'150'000 1'150'000 1'150'000 1'150'000

33 ABSCHREIBUNGEN 21'907'531 11'568'829 10'284'000 11'312'400 12'443'640 13'688'004 15'056'804 34 ANTEILE UND BEITRÄGE OHNE

ZWECKBINDUNG 33'059 87'095 120'000 121'200 122'412 123'636 124'872 35 ENTSCHÄDIGUNGEN AN GE-

MEINWESEN 2'756'852 3'156'458 3'240'900 3'273'309 3'306'042 3'339'103 3'372'494

36 EIGENE BEITRÄGE 13'685'306 20'741'500 21'787'450 22'005'325 22'225'378 22'447'632 22'672'108

37 DURCHLAUFENDE BEITRÄGE 0 0 0 0 0 0 0 38 EINLAGEN IN SPEZIAL-

FINANZIERUNGEN UND STIF-TUNGEN 5'602'336 2'079'051 2'615'700 2'641'857 2'668'276 2'694'958 2'721'908

39 INTERNE VERRECHNUNGEN 8'556'019 9'949'390 9'791'300 9'889'213 9'988'105 10'087'986 10'188'866

0 0 0 4 ERTRAG -111'938'976 -98'297'558 -90'234'260 -91'069'888 -91'913'871 -92'766'295 -93'627'243

40 STEUERN -60'003'684 -47'339'213 -41'203'500 -41'615'535 -42'031'690 -42'452'007 -42'876'527 41 REGALIEN UND KONZESSIONEN -797'539 -775'779 -839'200 -847'592 -856'068 -864'629 -873'275 42 VERMÖGENSERTRÄGE -8'837'055 -8'849'016 -6'671'500 -6'671'500 -6'671'500 -6'671'500 -6'671'500 43 ENTGELTE -23'384'256 -19'392'694 -19'461'250 -19'655'863 -19'852'421 -20'050'945 -20'251'455 45 RÜCKERSTATTUNG VON GE-

MEINWESEN -1'465'346 -1'362'353 -1'360'900 -1'374'509 -1'388'254 -1'402'137 -1'416'158 46 BEITRÄGE FÜR EIGENE RECH-

NUNG -3'111'812 -7'984'954 -7'908'760 -7'987'848 -8'067'726 -8'148'403 -8'229'887 47 DURCHLAUFENDE BEITRÄGE 0 0 0 0 0 0 0 48 ENTNAHMEN AUS SPEZIAL-

FINANZIERUNGEN UND STIF-TUNGEN -5'783'264 -2'646'852 -2'997'850 -3'027'829 -3'058'107 -3'088'688 -3'119'575

49 INTERNE VERRECHNUNGEN -8'556'019 -9'946'696 -9'791'300 -9'889'213 -9'988'105 -10'087'986 -10'188'866

ERGEBNIS -12'864'575 -456'209 8'199'123 9'498'067 10'907'280 12'437'215 14'099'357

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ZVM-HTW Chur 76

Laufende Rechnung nach Arten Variante 1, Zusammenzug lauf Rg Zentrum

Konto Bezeichnung 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014

3 AUFWAND 70'809'874 73'199'895 77'034'861 78'763'419 80'590'763 82'525'700 84'577'904

30 PERSONALAUFWAND 19'384'988 20'300'090 20'589'034 21'000'815 21'420'831 21'849'248 22'286'233

31 SACHAUFWAND 14'387'757 16'153'450 17'499'050 17'674'041 17'850'781 18'029'289 18'209'582

32 PASSIVZINSEN 2'743'870 2'661'586 2'150'069 2'150'069 2'150'069 2'150'069 2'150'069

33 ABSCHREIBUNGEN 10'004'547 7'972'797 8'598'000 9'457'800 10'403'580 11'443'938 12'588'332 34 ANTEILE UND BEITRÄGE OHNE

ZWECKBINDUNG 63'414 61'800 256'500 259'065 261'656 264'272 266'915 35 ENTSCHÄDIGUNGEN AN GEMEIN-

WESEN 3'521'298 4'239'100 4'526'500 4'571'765 4'617'483 4'663'657 4'710'294

36 EIGENE BEITRÄGE 11'549'782 13'397'900 14'966'150 15'115'812 15'266'970 15'419'639 15'573'836

37 DURCHLAUFENDE BEITRÄGE 265'037 203'000 241'000 243'410 245'844 248'303 250'786 38 EINLAGEN IN SPEZIAL-

FINANZIERUNGEN UND STIFTUN-GEN 1'499'416 583'304 440'000 444'400 448'844 453'332 457'866

39 INTERNE VERRECHNUNGEN 7'389'766 7'626'868 7'768'558 7'846'244 7'924'706 8'003'953 8'083'993

4 ERTRAG -80'803'247 -70'094'469 -73'703'068 -74'392'623 -75'089'073 -75'792'488 -76'502'937

40 STEUERN -44'901'194 -36'129'800 -38'284'100 -38'666'941 -39'053'610 -39'444'147 -39'838'588 41 REGALIEN UND KONZESSIONEN -1'640'918 -1'233'900 -1'220'900 -1'233'109 -1'245'440 -1'257'894 -1'270'473 42 VERMÖGENSERTRÄGE -5'138'386 -5'079'400 -4'747'600 -4'747'600 -4'747'600 -4'747'600 -4'747'600 43 ENTGELTE -14'225'620 -13'051'900 -13'446'600 -13'581'066 -13'716'877 -13'854'045 -13'992'586 45 RÜCKERSTATTUNG VON GEMEIN-

WESEN -2'082'377 -1'913'900 -1'779'900 -1'797'699 -1'815'676 -1'833'833 -1'852'171 46 BEITRÄGE FÜR EIGENE RECH-

NUNG -4'875'164 -4'022'200 -4'694'200 -4'741'142 -4'788'553 -4'836'439 -4'884'803 47 DURCHLAUFENDE BEITRÄGE -265'037 -203'000 -241'000 -243'410 -245'844 -248'303 -250'786 48 ENTNAHMEN AUS SPEZIAL-

FINANZIERUNGEN UND STIFTUN-GEN -290'785 -631'701 -1'474'800 -1'489'548 -1'504'443 -1'519'488 -1'534'683

49 INTERNE VERRECHNUNGEN -7'383'766 -7'828'668 -7'813'968 -7'892'108 -7'971'029 -8'050'739 -8'131'246

ERGEBNIS -9'993'373 3'105'426 3'331'793 4'370'797 5'501'690 6'733'213 8'074'967

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ZVM-HTW Chur 77

Laufende Rechnung nach Arten Variante 1, Zusammenzug lauf Rg Plaiv

Konto Bezeichnung 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014

3 AUFWAND 29'840'312 23'888'189 25'497'252 25'877'135 26'268'048 26'670'711 27'085'914

30 PERSONALAUFWAND 6'208'290 6'723'380 6'925'345 7'063'852 7'205'129 7'349'232 7'496'216

31 SACHAUFWAND 5'741'725 5'473'340 5'988'750 6'048'638 6'109'124 6'170'215 6'231'917

32 PASSIVZINSEN 266'121 611'645 278'250 278'250 278'250 278'250 278'250

33 ABSCHREIBUNGEN 7'145'967 1'057'300 649'350 714'285 785'714 864'285 950'713 34 ANTEILE UND BEITRÄGE OHNE

ZWECKBINDUNG 222'417 108'200 136'200 137'562 138'938 140'327 141'730 35 ENTSCHÄDIGUNGEN AN GEMEIN-

WESEN 3'762'381 4'114'950 4'062'250 4'102'873 4'143'901 4'185'340 4'227'194

36 EIGENE BEITRÄGE 3'252'527 3'794'630 4'837'320 4'885'693 4'934'550 4'983'896 5'033'735

37 DURCHLAUFENDE BEITRÄGE 0 0 2 0 0 0 0 38 EINLAGEN IN SPEZIAL-

FINANZIERUNGEN UND STIFTUN-GEN 1'558'467 400'426 811'314 819'427 827'621 835'898 844'257

39 INTERNE VERRECHNUNGEN 1'682'416 1'604'318 1'808'471 1'826'556 1'844'821 1'863'269 1'881'902

4 ERTRAG -30'067'533 -23'896'202 -25'162'951 -25'400'533 -25'640'491 -25'882'848 -26'127'629

40 STEUERN -16'833'708 -12'042'200 -12'660'200 -12'786'802 -12'914'670 -13'043'817 -13'174'255 41 REGALIEN UND KONZESSIONEN -1'118'433 -1'056'800 -1'001'800 -1'011'818 -1'021'936 -1'032'156 -1'042'477 42 VERMÖGENSERTRÄGE -1'501'251 -1'337'415 -1'404'755 -1'404'755 -1'404'755 -1'404'755 -1'404'755 43 ENTGELTE -6'417'138 -5'356'950 -5'726'650 -5'783'917 -5'841'756 -5'900'173 -5'959'175 45 RÜCKERSTATTUNG VON GE-

MEINWESEN -1'421'012 -1'248'500 -1'341'600 -1'355'016 -1'368'566 -1'382'252 -1'396'074 46 BEITRÄGE FÜR EIGENE RECH-

NUNG -983'681 -911'805 -873'375 -882'109 -890'930 -899'839 -908'838 47 DURCHLAUFENDE BEITRÄGE 0 0 0 0 0 0 0 48 ENTNAHMEN AUS SPEZIAL-

FINANZIERUNGEN UND STIFTUN-GEN -109'895 -338'214 -346'100 -349'561 -353'057 -356'587 -360'153

49 INTERNE VERRECHNUNGEN -1'682'416 -1'604'318 -1'808'471 -1'826'556 -1'844'821 -1'863'269 -1'881'902

ERGEBNIS -227'220 -8'013 334'301 476'602 627'557 787'863 958'285

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ZVM-HTW Chur 78

Laufende Rechnung nach Arten Variante 2, Zahlen der Gemeinden bereinigt, Zusammenzug lauf Rg Total

Konto Bezeichnung 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014

3 AUFWAND 199'724'587 194'929'433 200'965'496 205'208'509 209'679'963 214'399'922 219'390'417

30 PERSONALAUFWAND 47'756'534 50'329'482 51'132'169 52'154'812 53'197'909 54'261'867 55'347'104

31 SACHAUFWAND 42'716'900 47'039'044 49'314'043 49'807'183 50'305'255 50'808'308 51'316'391

32 PASSIVZINSEN 4'792'615 4'813'990 3'578'319 3'578'319 3'578'319 3'578'319 3'578'319

33 ABSCHREIBUNGEN 39'058'045 20'598'926 19'531'350 21'484'485 23'632'934 25'996'227 28'595'850 34 ANTEILE UND BEITRÄGE OHNE

ZWECKBINDUNG 318'890 257'095 512'700 517'827 523'005 528'235 533'518 35 ENTSCHÄDIGUNGEN AN GE-

MEINWESEN 10'040'531 11'510'508 11'829'650 11'947'947 12'067'426 12'188'100 12'309'981

36 EIGENE BEITRÄGE 28'487'615 37'934'030 41'590'920 42'006'829 42'426'897 42'851'166 43'279'678

37 DURCHLAUFENDE BEITRÄGE 265'037 203'000 241'002 243'410 245'844 248'303 250'786 38 EINLAGEN IN SPEZIAL-

FINANZIERUNGEN UND STIF-TUNGEN 8'660'219 3'062'781 3'867'014 3'905'684 3'944'741 3'984'188 4'024'030

39 INTERNE VERRECHNUNGEN 17'628'201 19'180'576 19'368'329 19'562'012 19'757'632 19'955'209 20'154'761

4 ERTRAG -222'809'756 -208'776'515 -199'992'018 -200'936'344 -201'889'185 -203'779'839 -205'689'398

40 STEUERN -121'738'586 -111'999'499 -103'039'539 -103'142'578 -103'245'721 -104'278'178 -105'320'960 41 REGALIEN UND KONZESSIONEN -3'556'890 -3'066'479 -3'061'900 -3'092'519 -3'123'444 -3'154'679 -3'186'225 42 VERMÖGENSERTRÄGE -15'476'692 -15'265'831 -12'823'855 -12'823'855 -12'823'855 -12'823'855 -12'823'855 43 ENTGELTE -44'027'014 -37'801'544 -38'634'500 -39'020'845 -39'411'053 -39'805'164 -40'203'216 45 RÜCKERSTATTUNG VON GE-

MEINWESEN -4'968'735 -4'524'753 -4'482'400 -4'527'224 -4'572'496 -4'618'221 -4'664'403 46 BEITRÄGE FÜR EIGENE RECH-

NUNG -8'970'657 -12'918'959 -13'476'335 -13'611'098 -13'747'209 -13'884'681 -14'023'528 47 DURCHLAUFENDE BEITRÄGE -265'037 -203'000 -241'000 -243'410 -245'844 -248'303 -250'786 48 ENTNAHMEN AUS SPEZIAL-

FINANZIERUNGEN UND STIF-TUNGEN -6'183'944 -3'616'767 -4'818'750 -4'866'938 -4'915'607 -4'964'763 -5'014'411

49 INTERNE VERRECHNUNGEN -17'622'201 -19'379'682 -19'413'739 -19'607'876 -19'803'955 -20'001'995 -20'202'015

ERGEBNIS -23'085'169 -13'847'082 973'478 4'272'165 7'790'777 10'620'084 13'701'019

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ZVM-HTW Chur 79

Laufende Rechnung nach Arten Variante 2, Zusammenzug Trais Lejs

Konto Bezeichnung 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014

3 AUFWAND 99'074'401 97'841'349 98'433'383 100'567'955 102'821'152 105'203'510 107'726'600

30 PERSONALAUFWAND 22'163'257 23'306'012 23'617'790 24'090'146 24'571'949 25'063'388 25'564'655

31 SACHAUFWAND 22'587'418 25'412'254 25'826'243 26'084'505 26'345'350 26'608'804 26'874'892

32 PASSIVZINSEN 1'782'624 1'540'759 1'150'000 1'150'000 1'150'000 1'150'000 1'150'000

33 ABSCHREIBUNGEN 21'907'531 11'568'829 10'284'000 11'312'400 12'443'640 13'688'004 15'056'804 34 ANTEILE UND BEITRÄGE OHNE

ZWECKBINDUNG 33'059 87'095 120'000 121'200 122'412 123'636 124'872 35 ENTSCHÄDIGUNGEN AN GE-

MEINWESEN 2'756'852 3'156'458 3'240'900 3'273'309 3'306'042 3'339'103 3'372'494

36 EIGENE BEITRÄGE 13'685'306 20'741'500 21'787'450 22'005'325 22'225'378 22'447'632 22'672'108

37 DURCHLAUFENDE BEITRÄGE 0 0 0 0 0 0 0 38 EINLAGEN IN SPEZIAL-

FINANZIERUNGEN UND STIF-TUNGEN 5'602'336 2'079'051 2'615'700 2'641'857 2'668'276 2'694'958 2'721'908

39 INTERNE VERRECHNUNGEN 8'556'019 9'949'390 9'791'300 9'889'213 9'988'105 10'087'986 10'188'866

4 ERTRAG -111'938'976 -106'161'734 -99'817'878 -100'292'258 -100'770'924 -101'711'918 -102'662'322

40 STEUERN -60'003'684 -55'203'389 -50'787'118 -50'837'905 -50'888'743 -51'397'630 -51'911'607 41 REGALIEN UND KONZESSIONEN -797'539 -775'779 -839'200 -847'592 -856'068 -864'629 -873'275 42 VERMÖGENSERTRÄGE -8'837'055 -8'849'016 -6'671'500 -6'671'500 -6'671'500 -6'671'500 -6'671'500 43 ENTGELTE -23'384'256 -19'392'694 -19'461'250 -19'655'863 -19'852'421 -20'050'945 -20'251'455 45 RÜCKERSTATTUNG VON GE-

MEINWESEN -1'465'346 -1'362'353 -1'360'900 -1'374'509 -1'388'254 -1'402'137 -1'416'158 46 BEITRÄGE FÜR EIGENE RECH-

NUNG -3'111'812 -7'984'954 -7'908'760 -7'987'848 -8'067'726 -8'148'403 -8'229'887 47 DURCHLAUFENDE BEITRÄGE 0 0 0 0 0 0 0 48 ENTNAHMEN AUS SPEZIAL-

FINANZIERUNGEN UND STIF-TUNGEN -5'783'264 -2'646'852 -2'997'850 -3'027'829 -3'058'107 -3'088'688 -3'119'575

49 INTERNE VERRECHNUNGEN -8'556'019 -9'946'696 -9'791'300 -9'889'213 -9'988'105 -10'087'986 -10'188'866

ERGEBNIS -12'864'575 -8'320'385 -1'384'495 275'697 2'050'228 3'491'592 5'064'277

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ZVM-HTW Chur 80

Laufende Rechnung nach Arten Variante 2, Zusammenzug lauf Rg Zentrum

Konto Bezeichnung 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014

3 AUFWAND 70'809'874 73'199'895 77'034'861 78'763'419 80'590'763 82'525'700 84'577'904

30 PERSONALAUFWAND 19'384'988 20'300'090 20'589'034 21'000'815 21'420'831 21'849'248 22'286'233

31 SACHAUFWAND 14'387'757 16'153'450 17'499'050 17'674'041 17'850'781 18'029'289 18'209'582

32 PASSIVZINSEN 2'743'870 2'661'586 2'150'069 2'150'069 2'150'069 2'150'069 2'150'069

33 ABSCHREIBUNGEN 10'004'547 7'972'797 8'598'000 9'457'800 10'403'580 11'443'938 12'588'332 34 ANTEILE UND BEITRÄGE OHNE

ZWECKBINDUNG 63'414 61'800 256'500 259'065 261'656 264'272 266'915 35 ENTSCHÄDIGUNGEN AN GEMEIN-

WESEN 3'521'298 4'239'100 4'526'500 4'571'765 4'617'483 4'663'657 4'710'294

36 EIGENE BEITRÄGE 11'549'782 13'397'900 14'966'150 15'115'812 15'266'970 15'419'639 15'573'836

37 DURCHLAUFENDE BEITRÄGE 265'037 203'000 241'000 243'410 245'844 248'303 250'786 38 EINLAGEN IN SPEZIAL-

FINANZIERUNGEN UND STIFTUN-GEN 1'499'416 583'304 440'000 444'400 448'844 453'332 457'866

39 INTERNE VERRECHNUNGEN 7'389'766 7'626'868 7'768'558 7'846'244 7'924'706 8'003'953 8'083'993

4 ERTRAG -80'803'247 -75'273'768 -73'423'339 -73'768'057 -74'115'880 -74'809'563 -75'510'182

40 STEUERN -44'901'194 -41'309'099 -38'004'371 -38'042'375 -38'080'418 -38'461'222 -38'845'834 41 REGALIEN UND KONZESSIONEN -1'640'918 -1'233'900 -1'220'900 -1'233'109 -1'245'440 -1'257'894 -1'270'473 42 VERMÖGENSERTRÄGE -5'138'386 -5'079'400 -4'747'600 -4'747'600 -4'747'600 -4'747'600 -4'747'600 43 ENTGELTE -14'225'620 -13'051'900 -13'446'600 -13'581'066 -13'716'877 -13'854'045 -13'992'586 45 RÜCKERSTATTUNG VON GEMEIN-

WESEN -2'082'377 -1'913'900 -1'779'900 -1'797'699 -1'815'676 -1'833'833 -1'852'171 46 BEITRÄGE FÜR EIGENE RECH-

NUNG -4'875'164 -4'022'200 -4'694'200 -4'741'142 -4'788'553 -4'836'439 -4'884'803 47 DURCHLAUFENDE BEITRÄGE -265'037 -203'000 -241'000 -243'410 -245'844 -248'303 -250'786 48 ENTNAHMEN AUS SPEZIAL-

FINANZIERUNGEN UND STIFTUN-GEN -290'785 -631'701 -1'474'800 -1'489'548 -1'504'443 -1'519'488 -1'534'683

49 INTERNE VERRECHNUNGEN -7'383'766 -7'828'668 -7'813'968 -7'892'108 -7'971'029 -8'050'739 -8'131'246

ERGEBNIS -9'993'373 -2'073'873 3'611'522 4'995'362 6'474'883 7'716'138 9'067'721

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ZVM-HTW Chur 81

Laufende Rechnung nach Arten Variante 2, Zusammenzug lauf Rg Plaiv

Konto Bezeichnung 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014

3 AUFWAND 29'840'312 23'888'189 25'497'252 25'877'135 26'268'048 26'670'711 27'085'914

30 PERSONALAUFWAND 6'208'290 6'723'380 6'925'345 7'063'852 7'205'129 7'349'232 7'496'216

31 SACHAUFWAND 5'741'725 5'473'340 5'988'750 6'048'638 6'109'124 6'170'215 6'231'917

32 PASSIVZINSEN 266'121 611'645 278'250 278'250 278'250 278'250 278'250

33 ABSCHREIBUNGEN 7'145'967 1'057'300 649'350 714'285 785'714 864'285 950'713 34 ANTEILE UND BEITRÄGE OHNE

ZWECKBINDUNG 222'417 108'200 136'200 137'562 138'938 140'327 141'730 35 ENTSCHÄDIGUNGEN AN GEMEIN-

WESEN 3'762'381 4'114'950 4'062'250 4'102'873 4'143'901 4'185'340 4'227'194

36 EIGENE BEITRÄGE 3'252'527 3'794'630 4'837'320 4'885'693 4'934'550 4'983'896 5'033'735

37 DURCHLAUFENDE BEITRÄGE 0 0 2 0 0 0 0 38 EINLAGEN IN SPEZIAL-

FINANZIERUNGEN UND STIFTUN-GEN 1'558'467 400'426 811'314 819'427 827'621 835'898 844'257

39 INTERNE VERRECHNUNGEN 1'682'416 1'604'318 1'808'471 1'826'556 1'844'821 1'863'269 1'881'902

4 ERTRAG -30'067'533 -27'341'013 -26'750'801 -26'876'029 -27'002'381 -27'258'357 -27'516'894

40 STEUERN -16'833'708 -15'487'011 -14'248'050 -14'262'298 -14'276'561 -14'419'326 -14'563'519 41 REGALIEN UND KONZESSIONEN -1'118'433 -1'056'800 -1'001'800 -1'011'818 -1'021'936 -1'032'156 -1'042'477 42 VERMÖGENSERTRÄGE -1'501'251 -1'337'415 -1'404'755 -1'404'755 -1'404'755 -1'404'755 -1'404'755 43 ENTGELTE -6'417'138 -5'356'950 -5'726'650 -5'783'917 -5'841'756 -5'900'173 -5'959'175 45 RÜCKERSTATTUNG VON GE-

MEINWESEN -1'421'012 -1'248'500 -1'341'600 -1'355'016 -1'368'566 -1'382'252 -1'396'074 46 BEITRÄGE FÜR EIGENE RECH-

NUNG -983'681 -911'805 -873'375 -882'109 -890'930 -899'839 -908'838 47 DURCHLAUFENDE BEITRÄGE 0 0 0 0 0 0 0 48 ENTNAHMEN AUS SPEZIAL-

FINANZIERUNGEN UND STIFTUN-GEN -109'895 -338'214 -346'100 -349'561 -353'057 -356'587 -360'153

49 INTERNE VERRECHNUNGEN -1'682'416 -1'604'318 -1'808'471 -1'826'556 -1'844'821 -1'863'269 -1'881'902

ERGEBNIS -227'220 -3'452'824 -1'253'549 -998'894 -734'333 -587'646 -430'979

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ZVM-HTW Chur 82

Laufende Rechnung nach Arten, Variante 3 vor Steuersenkung, Zusammenzug lauf Rg Total

Konto Bezeichnung 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014

3 AUFWAND 199'724'587 194'929'433 200'965'496 200'980'681 205'376'196 210'018'785 214'930'449

30 PERSONALAUFWAND 47'756'534 50'329'482 51'132'169 48'788'812 49'764'589 50'759'880 51'775'078

31 SACHAUFWAND 42'716'900 47'039'044 49'314'043 49'586'324 50'082'187 50'583'009 51'088'839

32 PASSIVZINSEN 4'792'615 4'813'990 3'578'319 3'578'319 3'578'319 3'578'319 3'578'319

33 ABSCHREIBUNGEN 39'058'045 20'598'926 19'531'350 21'484'485 23'632'934 25'996'227 28'595'850 34 ANTEILE UND BEITRÄGE OHNE

ZWECKBINDUNG 318'890 257'095 512'700 517'827 523'005 528'235 533'518 35 ENTSCHÄDIGUNGEN AN GEMEIN-

WESEN 10'040'531 11'510'508 11'829'650 11'306'978 11'420'048 11'534'248 11'649'591

36 EIGENE BEITRÄGE 28'487'615 37'934'030 41'590'920 42'006'829 42'426'897 42'851'166 43'279'678

37 DURCHLAUFENDE BEITRÄGE 265'037 203'000 241'002 243'410 245'844 248'303 250'786 38 EINLAGEN IN SPEZIAL-

FINANZIERUNGEN UND STIFTUN-GEN 8'660'219 3'062'781 3'867'014 3'905'684 3'944'741 3'984'188 4'024'030

39 INTERNE VERRECHNUNGEN 17'628'201 19'180'576 19'368'329 19'562'012 19'757'632 19'955'209 20'154'761

4 ERTRAG -222'809'756 -194'838'215 -199'992'018 -201'863'700 -203'754'098 -205'663'401 -207'591'796

40 STEUERN -121'738'586 -98'061'199 -103'039'539 -104'069'934 -105'110'634 -106'161'740 -107'223'357 41 REGALIEN UND KONZESSIONEN -3'556'890 -3'066'479 -3'061'900 -3'092'519 -3'123'444 -3'154'679 -3'186'225 42 VERMÖGENSERTRÄGE -15'476'692 -15'265'831 -12'823'855 -12'823'855 -12'823'855 -12'823'855 -12'823'855 43 ENTGELTE -44'027'014 -37'801'544 -38'634'500 -39'020'845 -39'411'053 -39'805'164 -40'203'216 45 RÜCKERSTATTUNG VON GEMEIN-

WESEN -4'968'735 -4'524'753 -4'482'400 -4'527'224 -4'572'496 -4'618'221 -4'664'403 46 BEITRÄGE FÜR EIGENE RECH-

NUNG -8'970'657 -12'918'959 -13'476'335 -13'611'098 -13'747'209 -13'884'681 -14'023'528 47 DURCHLAUFENDE BEITRÄGE -265'037 -203'000 -241'000 -243'410 -245'844 -248'303 -250'786 48 ENTNAHMEN AUS SPEZIAL-

FINANZIERUNGEN UND STIFTUN-GEN -6'183'944 -3'616'767 -4'818'750 -4'866'938 -4'915'607 -4'964'763 -5'014'411

49 INTERNE VERRECHNUNGEN -17'622'201 -19'379'682 -19'413'739 -19'607'876 -19'803'955 -20'001'995 -20'202'015

ERGEBNIS -23'085'169 91'218 973'478 -883'019 1'622'098 4'355'384 7'338'653

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ZVM-HTW Chur 83

Laufende Rechnung nach Arten, Variante 3 vor Steuersenkung, Zusammenzug Trais Lejs

Konto Bezeichnung 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014

3 AUFWAND 99'074'401 97'841'349 98'433'383 98'410'626 100'625'930 102'969'690 105'453'462

30 PERSONALAUFWAND 22'163'257 23'306'012 23'617'790 22'458'146 22'907'309 23'365'455 23'832'764

31 SACHAUFWAND 22'587'418 25'412'254 25'826'243 26'036'768 26'297'136 26'560'107 26'825'708

32 PASSIVZINSEN 1'782'624 1'540'759 1'150'000 1'150'000 1'150'000 1'150'000 1'150'000

33 ABSCHREIBUNGEN 21'907'531 11'568'829 10'284'000 11'312'400 12'443'640 13'688'004 15'056'804 34 ANTEILE UND BEITRÄGE OHNE

ZWECKBINDUNG 33'059 87'095 120'000 121'200 122'412 123'636 124'872 35 ENTSCHÄDIGUNGEN AN GEMEIN-

WESEN 2'756'852 3'156'458 3'240'900 2'795'718 2'823'675 2'851'912 2'880'431

36 EIGENE BEITRÄGE 13'685'306 20'741'500 21'787'450 22'005'325 22'225'378 22'447'632 22'672'108

37 DURCHLAUFENDE BEITRÄGE 0 0 0 0 0 0 0 38 EINLAGEN IN SPEZIAL-

FINANZIERUNGEN UND STIFTUN-GEN 5'602'336 2'079'051 2'615'700 2'641'857 2'668'276 2'694'958 2'721'908

39 INTERNE VERRECHNUNGEN 8'556'019 9'949'390 9'791'300 9'889'213 9'988'105 10'087'986 10'188'866

0 0 0 4 ERTRAG -111'938'976 -106'161'734 -99'817'878 -100'749'342 -101'690'120 -102'640'306 -103'599'994

40 STEUERN -60'003'684 -55'203'389 -50'787'118 -51'294'989 -51'807'939 -52'326'018 -52'849'279 41 REGALIEN UND KONZESSIONEN -797'539 -775'779 -839'200 -847'592 -856'068 -864'629 -873'275 42 VERMÖGENSERTRÄGE -8'837'055 -8'849'016 -6'671'500 -6'671'500 -6'671'500 -6'671'500 -6'671'500 43 ENTGELTE -23'384'256 -19'392'694 -19'461'250 -19'655'863 -19'852'421 -20'050'945 -20'251'455 45 RÜCKERSTATTUNG VON GEMEIN-

WESEN -1'465'346 -1'362'353 -1'360'900 -1'374'509 -1'388'254 -1'402'137 -1'416'158 46 BEITRÄGE FÜR EIGENE RECH-

NUNG -3'111'812 -7'984'954 -7'908'760 -7'987'848 -8'067'726 -8'148'403 -8'229'887

47 DURCHLAUFENDE BEITRÄGE 0 0 0 0 0 0 0 48 ENTNAHMEN AUS SPEZIAL-

FINANZIERUNGEN UND STIFTUN-GEN -5'783'264 -2'646'852 -2'997'850 -3'027'829 -3'058'107 -3'088'688 -3'119'575

49 INTERNE VERRECHNUNGEN -8'556'019 -9'946'696 -9'791'300 -9'889'213 -9'988'105 -10'087'986 -10'188'866

ERGEBNIS -12'864'575 -8'320'385 -1'384'495 -2'338'716 -1'064'190 329'383 1'853'467

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ZVM-HTW Chur 84

Laufende Rechnung nach Arten, Variante 3 vor Steuersenkung, Zusammenzug lauf Rg Zentrum

Konto Bezeichnung 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014

3 AUFWAND 70'809'874 73'199'895 77'034'861 77'408'410 79'209'453 81'117'573 83'142'429

30 PERSONALAUFWAND 19'384'988 20'300'090 20'589'034 19'725'815 20'120'331 20'522'738 20'933'192

31 SACHAUFWAND 14'387'757 16'153'450 17'499'050 17'594'031 17'769'971 17'947'671 18'127'148

32 PASSIVZINSEN 2'743'870 2'661'586 2'150'069 2'150'069 2'150'069 2'150'069 2'150'069

33 ABSCHREIBUNGEN 10'004'547 7'972'797 8'598'000 9'457'800 10'403'580 11'443'938 12'588'332 34 ANTEILE UND BEITRÄGE OHNE

ZWECKBINDUNG 63'414 61'800 256'500 259'065 261'656 264'272 266'915 35 ENTSCHÄDIGUNGEN AN GEMEIN-

WESEN 3'521'298 4'239'100 4'526'500 4'571'765 4'617'483 4'663'657 4'710'294

36 EIGENE BEITRÄGE 11'549'782 13'397'900 14'966'150 15'115'812 15'266'970 15'419'639 15'573'836

37 DURCHLAUFENDE BEITRÄGE 265'037 203'000 241'000 243'410 245'844 248'303 250'786 38 EINLAGEN IN SPEZIAL-

FINANZIERUNGEN UND STIFTUN-GEN 1'499'416 583'304 440'000 444'400 448'844 453'332 457'866

39 INTERNE VERRECHNUNGEN 7'389'766 7'626'868 7'768'558 7'846'244 7'924'706 8'003'953 8'083'993 4 ERTRAG -80'803'247 -75'273'768 -73'423'339 -74'110'096 -74'803'721 -75'504'283 -76'211'849

40 STEUERN -44'901'194 -41'309'099 -38'004'371 -38'384'415 -38'768'259 -39'155'941 -39'547'501 41 REGALIEN UND KONZESSIONEN -1'640'918 -1'233'900 -1'220'900 -1'233'109 -1'245'440 -1'257'894 -1'270'473 42 VERMÖGENSERTRÄGE -5'138'386 -5'079'400 -4'747'600 -4'747'600 -4'747'600 -4'747'600 -4'747'600 43 ENTGELTE -14'225'620 -13'051'900 -13'446'600 -13'581'066 -13'716'877 -13'854'045 -13'992'586 45 RÜCKERSTATTUNG VON GEMEIN-

WESEN -2'082'377 -1'913'900 -1'779'900 -1'797'699 -1'815'676 -1'833'833 -1'852'171 46 BEITRÄGE FÜR EIGENE RECH-

NUNG -4'875'164 -4'022'200 -4'694'200 -4'741'142 -4'788'553 -4'836'439 -4'884'803 47 DURCHLAUFENDE BEITRÄGE -265'037 -203'000 -241'000 -243'410 -245'844 -248'303 -250'786 48 ENTNAHMEN AUS SPEZIAL-

FINANZIERUNGEN UND STIFTUN-GEN -290'785 -631'701 -1'474'800 -1'489'548 -1'504'443 -1'519'488 -1'534'683

49

INTERNE VERRECHNUNGEN -7'383'766 -7'828'668 -7'813'968 -7'892'108 -7'971'029 -8'050'739 -8'131'246

ERGEBNIS -9'993'373 -2'073'873 3'611'522 3'298'313 4'405'732 5'613'290 6'930'580

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ZVM-HTW Chur 85

Laufende Rechnung nach Arten, Variante 3 vor Steuersenkung, Zusammenzug lauf Rg Plaiv

Konto Bezeichnung 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014

3 AUFWAND 29'840'312 23'888'189 25'497'252 25'161'645 25'540'813 25'931'522 26'334'558

30 PERSONALAUFWAND 6'208'290 6'723'380 6'925'345 6'604'852 6'736'949 6'871'688 7'009'122

31 SACHAUFWAND 5'741'725 5'473'340 5'988'750 5'955'525 6'015'080 6'075'231 6'135'983

32 PASSIVZINSEN 266'121 611'645 278'250 278'250 278'250 278'250 278'250

33 ABSCHREIBUNGEN 7'145'967 1'057'300 649'350 714'285 785'714 864'285 950'713 34 ANTEILE UND BEITRÄGE OHNE

ZWECKBINDUNG 222'417 108'200 136'200 137'562 138'938 140'327 141'730 35 ENTSCHÄDIGUNGEN AN GEMEIN-

WESEN 3'762'381 4'114'950 4'062'250 3'939'495 3'978'890 4'018'679 4'058'866

36 EIGENE BEITRÄGE 3'252'527 3'794'630 4'837'320 4'885'693 4'934'550 4'983'896 5'033'735

37 DURCHLAUFENDE BEITRÄGE 0 0 2 0 0 0 0 38 EINLAGEN IN SPEZIAL-

FINANZIERUNGEN UND STIFTUN-GEN 1'558'467 400'426 811'314 819'427 827'621 835'898 844'257

39 INTERNE VERRECHNUNGEN 1'682'416 1'604'318 1'808'471 1'826'556 1'844'821 1'863'269 1'881'902

4 ERTRAG -30'067'533 -13'402'713 -26'750'801 -27'004'261 -27'260'257 -27'518'812 -27'779'952

40 STEUERN -16'833'708 -1'548'711 -14'248'050 -14'390'531 -14'534'436 -14'679'780 -14'826'578 41 REGALIEN UND KONZESSIONEN -1'118'433 -1'056'800 -1'001'800 -1'011'818 -1'021'936 -1'032'156 -1'042'477 42 VERMÖGENSERTRÄGE -1'501'251 -1'337'415 -1'404'755 -1'404'755 -1'404'755 -1'404'755 -1'404'755 43 ENTGELTE -6'417'138 -5'356'950 -5'726'650 -5'783'917 -5'841'756 -5'900'173 -5'959'175 45 RÜCKERSTATTUNG VON GEMEIN-

WESEN -1'421'012 -1'248'500 -1'341'600 -1'355'016 -1'368'566 -1'382'252 -1'396'074 46 BEITRÄGE FÜR EIGENE RECH-

NUNG -983'681 -911'805 -873'375 -882'109 -890'930 -899'839 -908'838 47 DURCHLAUFENDE BEITRÄGE 0 0 0 0 0 0 0 48 ENTNAHMEN AUS SPEZIAL-

FINANZIERUNGEN UND STIFTUN-GEN -109'895 -338'214 -346'100 -349'561 -353'057 -356'587 -360'153

49 INTERNE VERRECHNUNGEN -1'682'416 -1'604'318 -1'808'471 -1'826'556 -1'844'821 -1'863'269 -1'881'902

ERGEBNIS -227'220 10'485'476 -1'253'549 -1'842'617 -1'719'443 -1'587'289 -1'445'394

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ZVM-HTW Chur 86

Laufende Rechnung nach Arten, Variante 3 nach Steuersenkung, Zusammenzug lauf Rg Total

Konto Bezeichnung 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014

3 AUFWAND 199'724'587 194'929'433 200'965'496 200'980'681 205'376'196 210'018'785 214'930'449

30 PERSONALAUFWAND 47'756'534 50'329'482 51'132'169 48'788'812 49'764'589 50'759'880 51'775'078

31 SACHAUFWAND 42'716'900 47'039'044 49'314'043 49'586'324 50'082'187 50'583'009 51'088'839

32 PASSIVZINSEN 4'792'615 4'813'990 3'578'319 3'578'319 3'578'319 3'578'319 3'578'319

33 ABSCHREIBUNGEN 39'058'045 20'598'926 19'531'350 21'484'485 23'632'934 25'996'227 28'595'850 34 ANTEILE UND BEITRÄGE OHNE

ZWECKBINDUNG 318'890 257'095 512'700 517'827 523'005 528'235 533'518 35 ENTSCHÄDIGUNGEN AN GEMEIN-

WESEN 10'040'531 11'510'508 11'829'650 11'306'978 11'420'048 11'534'248 11'649'591

36 EIGENE BEITRÄGE 28'487'615 37'934'030 41'590'920 42'006'829 42'426'897 42'851'166 43'279'678

37 DURCHLAUFENDE BEITRÄGE 265'037 203'000 241'002 243'410 245'844 248'303 250'786 38 EINLAGEN IN SPEZIAL-

FINANZIERUNGEN UND STIFTUN-GEN 8'660'219 3'062'781 3'867'014 3'905'684 3'944'741 3'984'188 4'024'030

39 INTERNE VERRECHNUNGEN 17'628'201 19'180'576 19'368'329 19'562'012 19'757'632 19'955'209 20'154'761

4 ERTRAG -222'809'756 -194'838'215 -199'992'018 -195'298'700 -197'123'448 -198'966'444 -200'827'870

40 STEUERN -121'738'586 -98'061'199 -103'039'539 -97'504'934 -98'479'984 -99'464'784 -100'459'431 41 REGALIEN UND KONZESSIONEN -3'556'890 -3'066'479 -3'061'900 -3'092'519 -3'123'444 -3'154'679 -3'186'225 42 VERMÖGENSERTRÄGE -15'476'692 -15'265'831 -12'823'855 -12'823'855 -12'823'855 -12'823'855 -12'823'855 43 ENTGELTE -44'027'014 -37'801'544 -38'634'500 -39'020'845 -39'411'053 -39'805'164 -40'203'216 45 RÜCKERSTATTUNG VON GEMEIN-

WESEN -4'968'735 -4'524'753 -4'482'400 -4'527'224 -4'572'496 -4'618'221 -4'664'403 46 BEITRÄGE FÜR EIGENE RECH-

NUNG -8'970'657 -12'918'959 -13'476'335 -13'611'098 -13'747'209 -13'884'681 -14'023'528 47 DURCHLAUFENDE BEITRÄGE -265'037 -203'000 -241'000 -243'410 -245'844 -248'303 -250'786 48 ENTNAHMEN AUS SPEZIAL-

FINANZIERUNGEN UND STIFTUN-GEN -6'183'944 -3'616'767 -4'818'750 -4'866'938 -4'915'607 -4'964'763 -5'014'411

49 INTERNE VERRECHNUNGEN -17'622'201 -19'379'682 -19'413'739 -19'607'876 -19'803'955 -20'001'995 -20'202'015

ERGEBNIS -23'085'169 91'218 973'478 5'681'981 8'252'748 11'052'341 14'102'579

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ZVM-HTW Chur 87

Laufende Rechnung nach Arten, Variante 3 nach Steuersenkung, Zusammenzug Trais Lejs

Konto Bezeichnung 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014

3 AUFWAND 99'074'401 97'841'349 98'433'383 98'410'626 100'625'930 102'969'690 105'453'462

30 PERSONALAUFWAND 22'163'257 23'306'012 23'617'790 22'458'146 22'907'309 23'365'455 23'832'764

31 SACHAUFWAND 22'587'418 25'412'254 25'826'243 26'036'768 26'297'136 26'560'107 26'825'708

32 PASSIVZINSEN 1'782'624 1'540'759 1'150'000 1'150'000 1'150'000 1'150'000 1'150'000

33 ABSCHREIBUNGEN 21'907'531 11'568'829 10'284'000 11'312'400 12'443'640 13'688'004 15'056'804 34 ANTEILE UND BEITRÄGE OHNE

ZWECKBINDUNG 33'059 87'095 120'000 121'200 122'412 123'636 124'872 35 ENTSCHÄDIGUNGEN AN GEMEIN-

WESEN 2'756'852 3'156'458 3'240'900 2'795'718 2'823'675 2'851'912 2'880'431

36 EIGENE BEITRÄGE 13'685'306 20'741'500 21'787'450 22'005'325 22'225'378 22'447'632 22'672'108

37 DURCHLAUFENDE BEITRÄGE 0 0 0 0 0 0 0 38 EINLAGEN IN SPEZIAL-

FINANZIERUNGEN UND STIFTUN-GEN 5'602'336 2'079'051 2'615'700 2'641'857 2'668'276 2'694'958 2'721'908

39 INTERNE VERRECHNUNGEN 8'556'019 9'949'390 9'791'300 9'889'213 9'988'105 10'087'986 10'188'866

0 0 0 4 ERTRAG -111'938'976 -106'161'734 -99'817'878 -99'840'342 -100'772'030 -101'713'035 -102'663'451

40 STEUERN -60'003'684 -55'203'389 -50'787'118 -50'385'989 -50'889'849 -51'398'748 -51'912'735 41 REGALIEN UND KONZESSIONEN -797'539 -775'779 -839'200 -847'592 -856'068 -864'629 -873'275 42 VERMÖGENSERTRÄGE -8'837'055 -8'849'016 -6'671'500 -6'671'500 -6'671'500 -6'671'500 -6'671'500 43 ENTGELTE -23'384'256 -19'392'694 -19'461'250 -19'655'863 -19'852'421 -20'050'945 -20'251'455 45 RÜCKERSTATTUNG VON GEMEIN-

WESEN -1'465'346 -1'362'353 -1'360'900 -1'374'509 -1'388'254 -1'402'137 -1'416'158 46 BEITRÄGE FÜR EIGENE RECH-

NUNG -3'111'812 -7'984'954 -7'908'760 -7'987'848 -8'067'726 -8'148'403 -8'229'887 47 DURCHLAUFENDE BEITRÄGE 0 0 0 0 0 0 0 48 ENTNAHMEN AUS SPEZIAL-

FINANZIERUNGEN UND STIFTUN-GEN -5'783'264 -2'646'852 -2'997'850 -3'027'829 -3'058'107 -3'088'688 -3'119'575

49 INTERNE VERRECHNUNGEN -8'556'019 -9'946'696 -9'791'300 -9'889'213 -9'988'105 -10'087'986 -10'188'866

ERGEBNIS -12'864'575 -8'320'385 -1'384'495 -1'429'716 -146'100 1'256'654 2'790'011

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ZVM-HTW Chur 88

Laufende Rechnung nach Arten, Variante 3 nach Steuersenkung, Zusammenzug lauf Rg Zentrum

Konto Bezeichnung 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014

3 AUFWAND 70'809'874 73'199'895 77'034'861 77'408'410 79'209'453 81'117'573 83'142'429

30 PERSONALAUFWAND 19'384'988 20'300'090 20'589'034 19'725'815 20'120'331 20'522'738 20'933'192

31 SACHAUFWAND 14'387'757 16'153'450 17'499'050 17'594'031 17'769'971 17'947'671 18'127'148

32 PASSIVZINSEN 2'743'870 2'661'586 2'150'069 2'150'069 2'150'069 2'150'069 2'150'069

33 ABSCHREIBUNGEN 10'004'547 7'972'797 8'598'000 9'457'800 10'403'580 11'443'938 12'588'332 34 ANTEILE UND BEITRÄGE OHNE

ZWECKBINDUNG 63'414 61'800 256'500 259'065 261'656 264'272 266'915 35 ENTSCHÄDIGUNGEN AN GEMEIN-

WESEN 3'521'298 4'239'100 4'526'500 4'571'765 4'617'483 4'663'657 4'710'294

36 EIGENE BEITRÄGE 11'549'782 13'397'900 14'966'150 15'115'812 15'266'970 15'419'639 15'573'836

37 DURCHLAUFENDE BEITRÄGE 265'037 203'000 241'000 243'410 245'844 248'303 250'786 38 EINLAGEN IN SPEZIAL-

FINANZIERUNGEN UND STIFTUN-GEN 1'499'416 583'304 440'000 444'400 448'844 453'332 457'866

39 INTERNE VERRECHNUNGEN 7'389'766 7'626'868 7'768'558 7'846'244 7'924'706 8'003'953 8'083'993

4 ERTRAG -80'803'247 -75'273'768 -73'423'339 -71'484'096 -72'151'461 -72'825'500 -73'506'279

40 STEUERN -44'901'194 -41'309'099 -38'004'371 -35'758'415 -36'115'999 -36'477'159 -36'841'930 41 REGALIEN UND KONZESSIONEN -1'640'918 -1'233'900 -1'220'900 -1'233'109 -1'245'440 -1'257'894 -1'270'473 42 VERMÖGENSERTRÄGE -5'138'386 -5'079'400 -4'747'600 -4'747'600 -4'747'600 -4'747'600 -4'747'600 43 ENTGELTE -14'225'620 -13'051'900 -13'446'600 -13'581'066 -13'716'877 -13'854'045 -13'992'586 45 RÜCKERSTATTUNG VON GEMEIN-

WESEN -2'082'377 -1'913'900 -1'779'900 -1'797'699 -1'815'676 -1'833'833 -1'852'171 46 BEITRÄGE FÜR EIGENE RECH-

NUNG -4'875'164 -4'022'200 -4'694'200 -4'741'142 -4'788'553 -4'836'439 -4'884'803 47 DURCHLAUFENDE BEITRÄGE -265'037 -203'000 -241'000 -243'410 -245'844 -248'303 -250'786 48 ENTNAHMEN AUS SPEZIAL-

FINANZIERUNGEN UND STIFTUN-GEN -290'785 -631'701 -1'474'800 -1'489'548 -1'504'443 -1'519'488 -1'534'683

49 INTERNE VERRECHNUNGEN -7'383'766 -7'828'668 -7'813'968 -7'892'108 -7'971'029 -8'050'739 -8'131'246

ERGEBNIS -9'993'373 -2'073'873 3'611'522 5'924'313 7'057'992 8'292'073 9'636'151

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ZVM-HTW Chur 89

Laufende Rechnung nach Arten, Variante 3 nach Steuersenkung, Zusammenzug lauf Rg Plaiv

Konto Bezeichnung 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014

3 AUFWAND 29'840'312 23'888'189 25'497'252 25'161'645 25'540'813 25'931'522 26'334'558

30 PERSONALAUFWAND 6'208'290 6'723'380 6'925'345 6'604'852 6'736'949 6'871'688 7'009'122

31 SACHAUFWAND 5'741'725 5'473'340 5'988'750 5'955'525 6'015'080 6'075'231 6'135'983

32 PASSIVZINSEN 266'121 611'645 278'250 278'250 278'250 278'250 278'250

33 ABSCHREIBUNGEN 7'145'967 1'057'300 649'350 714'285 785'714 864'285 950'713 34 ANTEILE UND BEITRÄGE OHNE

ZWECKBINDUNG 222'417 108'200 136'200 137'562 138'938 140'327 141'730 35 ENTSCHÄDIGUNGEN AN GEMEIN-

WESEN 3'762'381 4'114'950 4'062'250 3'939'495 3'978'890 4'018'679 4'058'866

36 EIGENE BEITRÄGE 3'252'527 3'794'630 4'837'320 4'885'693 4'934'550 4'983'896 5'033'735

37 DURCHLAUFENDE BEITRÄGE 0 0 2 0 0 0 0 38 EINLAGEN IN SPEZIAL-

FINANZIERUNGEN UND STIFTUN-GEN 1'558'467 400'426 811'314 819'427 827'621 835'898 844'257

39 INTERNE VERRECHNUNGEN 1'682'416 1'604'318 1'808'471 1'826'556 1'844'821 1'863'269 1'881'902

4 ERTRAG -30'067'533 -13'402'713 -26'750'801 -23'974'261 -24'199'957 -24'427'909 -24'658'140

40 STEUERN -16'833'708 -1'548'711 -14'248'050 -11'360'531 -11'474'136 -11'588'877 -11'704'766 41 REGALIEN UND KONZESSIONEN -1'118'433 -1'056'800 -1'001'800 -1'011'818 -1'021'936 -1'032'156 -1'042'477 42 VERMÖGENSERTRÄGE -1'501'251 -1'337'415 -1'404'755 -1'404'755 -1'404'755 -1'404'755 -1'404'755 43 ENTGELTE -6'417'138 -5'356'950 -5'726'650 -5'783'917 -5'841'756 -5'900'173 -5'959'175 45 RÜCKERSTATTUNG VON GEMEIN-

WESEN -1'421'012 -1'248'500 -1'341'600 -1'355'016 -1'368'566 -1'382'252 -1'396'074 46 BEITRÄGE FÜR EIGENE RECH-

NUNG -983'681 -911'805 -873'375 -882'109 -890'930 -899'839 -908'838 47 DURCHLAUFENDE BEITRÄGE 0 0 0 0 0 0 0 48 ENTNAHMEN AUS SPEZIAL-

FINANZIERUNGEN UND STIFTUN-GEN -109'895 -338'214 -346'100 -349'561 -353'057 -356'587 -360'153

49 INTERNE VERRECHNUNGEN -1'682'416 -1'604'318 -1'808'471 -1'826'556 -1'844'821 -1'863'269 -1'881'902

ERGEBNIS -227'220 10'485'476 -1'253'549 1'187'383 1'340'857 1'503'614 1'676'418

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ZVM-HTW Chur 90

2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014

Investitionsrechnung und Abschreibungsfolgen

Zusammenfassung Trais Lejs 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Total 29'543'195 11'942'500 18'214'500 32'322'500 52'580'300 43'429'300 27'215'500 10% Restwert-Abschreibung 2'954'319 2'658'888 2'392'999 2'153'699 1'938'329 1'744'496 1'570'047 Abschreibungen 2'954'319 3'853'138 5'289'274 7'992'596 12'451'367 15'549'160 16'715'794 Zentrum 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Total 14'059'156 16'383'500 26'949'000 20'948'000 21'955'000 15'720'000 6'935'000 Abschreibungen 1'405'916 2'903'674 5'308'207 6'872'186 8'380'467 9'114'421 8'896'479 Plaiv 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Total 3'603'623 10'530'000 15'465'000 4'090'000 5'270'000 3'010'000 3'590'000 Abschreibungen 360'362 1'377'326 2'786'093 2'916'484 3'151'836 3'137'652 3'182'887

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Anhang 4 : Statistiken

a) Bevölkerungsentwicklung insgesamt

Wohnbevölkerung Oberengadin 1880-2008

1880 1950 1980 2000 2008 Bever 148 227 432 631 658 Celerina 315 713 890 1353 1464 La Punt 232 223 390 660 737 Madulain 82 77 94 180 202 Pontresina 387 774 1726 2191 1989 Samedan 754 1685 2553 3069 2897 S-chanf 417 460 462 620 676 Sils i.E. 210 262 434 751 750 Silvaplana 256 333 790 913 982 St. Moritz 394 2558 5900 5589 5148 Zuoz 419 779 1186 1353 1279 Total 3614 8091 14857 17310 16782

1880 1950 1980 2000 2008 Trais Lejs 860 3153 7124 7253 6880 Zentrum 1604 3399 5601 7244 7008 Plaiv 1150 1539 2132 2813 2894 Total 3614 8091 14857 17310 16782

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b) Schülerzahlen

1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009

Bever 6 11 5 10 10 5 7 2 4 8 1 4 5 5 3 Celerina 14 18 12 22 14 22 7 9 14 15 14 11 17 11 18 La Punt 8 6 7 7 4 8 8 4 3 8 4 9 2 7 4 Pontresina 19 18 17 25 12 24 13 16 23 20 20 17 22 14 23 Samedan 29 32 35 29 18 19 21 29 29 34 43 23 34 27 38 S-chanf 1 3 2 4 5 2 3 7 4 3 1 2 6 8 5 Sils i.E. 4 5 4 12 6 7 12 4 12 4 5 7 7 6 8 Silvaplana 2 4 3 7 8 6 9 6 8 10 3 14 8 4 7 St. Moritz 41 36 33 41 41 31 34 44 33 37 29 34 31 41 37 Zuoz 15 13 13 13 12 8 7 11 7 9 11 12 13 9 12 Madulain 1 0 3 0 2 2 1 1 0 0 1 1 1 0 1 Total 140 146 134 170 132 134 122 133 137 148 132 134 146 132 156

1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009

Trais Lejs 47 45 40 60 55 44 55 54 53 51 37 55 46 51 52 Zentrum 68 79 69 86 54 70 48 56 70 77 78 55 78 57 82 Plaiv 25 22 25 24 23 20 19 23 14 20 17 24 22 24 22 Total 140 146 134 170 132 134 122 133 137 148 132 134 146 132 156

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c) Wirtschaftssektoren

Beschäftigung nach Wirtchaftssektoren (eidg. Betriebszählung 2005)

1. Sektor 2. Sektor 3. Sektor

Bever 6% 47% 47%

Celerina 3% 21% 76%

Pontresina 1% 23% 76%

Samedan 1% 22% 76%

Sils i.E. 3% 20% 77%

Silvaplana 3% 16% 81%

St. Moritz 2% 20% 78%

Zuoz 6% 19% 75%

La Punt 11% 27% 62%

Madulain 29% 47% 24%

S-chanf 21% 24% 55%

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ZVM-HTW Chur 94

Anhang 5: a) Literaturverzeichnis

Arn Daniel, Liegt die Zukunft in der Fusion von Gemeinden?, ZBl 1999, S. 241 ff.

Credit Suisse, Economic Research, Eichenberger, Reiner: Zwangsheirat oder Konkubinat, www.svbk.ch Fetz, Ursin: Gemeindefusionen unter besonderer Berücksichtigung des Kantons Graubünden, Dissertation, Zürich 2009, Schulthess Fetz, Ursin/Bühler, Daniel: Leitfaden für Gemeindefusionen, Chur 2005

Faganini Hans Peter, Kanton und Gemeinden vor ihrer Erneuerung, Eine interdisziplinäre Stu-

die zum innern Aufbau des Kantons St. Gallen, Diss. St. Gallen, Bern/Stuttgart 1974.

Friederich Ueli/Arn Daniel/Wichtermann Jürg, Neubildung politischer Ge-meinden im Kanton

Schaffhausen, Überlegungen zu einer optimalen Gemeindegrösse und zu Vor- und Nachteilen

von Gemeindefusionen, Bern 1998 (zit. Friederich et al.).

Geser Hans, Die Gemeinden in der Schweiz, in: Klöti et al. (Hrsg.), Handbuch der Schweizer

Politik, 3. Aufl., Zürich 1999, S. 421 ff. (zit. Geser, Gemeinden).

Jagmetti Riccardo, Die Stellung der Gemeinden, ZSR 1972/II, S. 221 ff.

Klose Alfred, Gemeindegrösse als politisches Problem, Wien 1984.

Kohler, Ralph/Karakus Eren: Brain Drain in Graubünden, Chur 2008, Thesis HTW Chur

Ladner Andreas, Politische Gemeinden, kommunale Parteien und lokale Politik, Diss., Zürich

1991.

Lozza, Alexander: Inschrift am alten Schulhaus von Tiefencastel von: „Liebe, Eintracht verei-nigt alle, es ist nicht Trennung, sondern heilig Einigung“

Rathgeb Christian, Die Verfassungsentwicklung Graubündens im 19. Jahrhundert, Diss. Zü-

rich, Zürich/Basel/Genf 2003.

Steiner, Reto: Interkommunale Zusammenarbeit und Gemeindezusammenschlüsse in der Schweiz, Bern 2002

Vincenz Fortunato, Die Eingemeindungsfrage im Kanton Graubünden, Diss. Freiburg, Zürich

1974.

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ZVM-HTW Chur 95

b) Internetadressen zum Thema http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeindefusionen_in_der_Schweiz; Begriff http://www.gr.ch/DE/institutionen/parlament/PV/Seiten/20091209CahannesRenggli13.aspx;

Vorstoss im Grossen Rat Graubünden zur Förderung von Gemeindefusionen http://www.stiftungswf.ch/fusion-gr.htm; Übersicht über Zusammenschlüsse in Graubünden

seit 1850 https://www.zora.uzh.ch/33137/; Dissertationseintrag Ursin Fetz www.gemeindefusion.ch; Homepage der PUMA Consult GmbH www.svbk.ch; Schweizerischer Verband der Bürgergemeinden www.fh-htwchur.ch/zvm/.../gemeindefusionen; Homepage des Zentrum für Verwaltungsma-

nagement an der HTW Chur

c) Stichwortverzeichnis Bauamt 38, 55, 56 Bevölkerungsinformation 12 Bürgergemeinde 35, 38, 39, 56 Bürgergemeindevorstände 12 Die Gemeindeverwaltung 37 Exekutive 37 Finanzen 6, 12, 38, 41 Finanzplanung 42, 53, 66 Forstwirtschaft 54 Fraktionen 6, 7, 31, 34, 35, 36, 37, 38, 56,

57, 58 Fusion 5, 7, 25, 30, 34, 35, 37, 38, 41, 53,

56, 57, 58, 62 Fusionsvertrag 5, 33, 34 Gebühren 12, 41, 53 Geburtenzahlen 4, 15, 17, 57 Gemeindegesetz 33, 35, 36 Gemeindepräsidien 12 Gemeinde-Vorstände 58 Gerichtsgemeinden 9 Geschäftsleitung 37, 56 Kooperationen 1, 4, 5, 8, 9, 25, 26, 27, 29 Kreisgemeinde 4, 6, 8, 9, 29, 31, 32, 34,

37, 38, 63 Kreisrat 12 Kultur 33, 63 Landsgemeinde 6, 37, 63 Legislative 37 Medien 59

Multiplikatoren 8, 59 öffentlich rechtliche Genossenschaft 34 Öffentliche Dienstleistungen 54 öffentlich rechtliche Körperschaften 35 optimale Gemeindegrösse 26 Partielle Zusammenarbeit 24 Plaiv 4, 5, 18, 34, 38, 39, 68, 78, 82, 86,

90, 91, 92, 93 Politische Strukturen 24, 31, 32 Projektorganisation 10 Schule 7, 24, 56 Schülerzahlen 93 Service Public 37, 54 Standorte 37, 57 Steuerertrag pro Einwohner 17 Stiftung 34 Synergien 31, 38, 56, 62 Teilfusionen 4, 6, 9, 29, 30, 32, 34, 35, 37,

62 Trais Lejs 4, 5, 18, 34, 73, 76, 80, 84, 88,

91, 92, 93 Verbindungsstrassen 58 Verwaltungsgebäude 38 Volkswirtschaftliche

Entwicklung/Tourismus 17 Werkdienst 7, 54, 55 Zentrum 4, 10, 18, 34 Zweitwohnungsbau 22, 32

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ZVM-HTW Chur 96

d) Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Abbildung 1: Projektorganisation ................................................................................................ 10 Tabelle 2: Auszug Frage-Antwort-Katalog (Vollständiger Katalog als Beilage

zum Bericht) ............................................................................................................ 11 Abbildung 3: Ablaufmodell eines Kooperationsprojektes ......................................................... 11 Abbilgung 4: Gesamtübersicht Oberengadin mit den drei möglichen Teilfusions-

Perimetern ............................................................................................................... 13 Abbildung 5: Bevölkerungsentwicklung in den drei Talbereichen .......................................... 14 Abbildung 6: Bevölkerungsentwicklung der einzelnen Gemeinden ........................................ 14 Abbildung 7: Demografie Kinder .................................................................................................. 15 Abbildung 8: Zu- und Wegzügerstatistik höher Qualifizierter für die Regionen

Graubündens .......................................................................................................... 16 Abbildung 9: Bruttoabwanderung in % der qualifiziert Ausgebildeten nach Regionen ........ 17 Abbildung 10: Beschäftigung nach Wirtschaftssektoren (eidg. Betriebszählung 2005) ......... 18 Abbildung 11: Branchenvergleich ................................................................................................. 19 Abbildung 12: Beschäftigte und Bruttoinlandprodukt 1991 -2002 ............................................. 20 Abbildung 13: Beschäftigtenentwicklung aktuellere Daten ........................................................ 20 Abbildung 14: Einkommensvergleich nach Regionen ................................................................ 21 Abbildung 15: Branchenstrukturvergleich .................................................................................... 22 Abbildung 16: Zweitwohnungsbauvergleich ................................................................................ 23 Abbildung 17: Preisentwicklung .................................................................................................... 23 Abbildung 18: Entwicklung der Anzahl Gemeinden in der Schweiz von 1850 bis 2009 .......... 25 Abbildung 19: Selbstfinanzierung Trais Lejs ................................................................................ 49 Abbildung 20: Selbstfinanzierung Zentrum .................................................................................. 50 Abbildung 21: Selbstfinanzierung Plaiv ........................................................................................ 51 Abbildung 22: Selbstfinanzierung Kreisgemeinde....................................................................... 51 Abbildung 23: Entwicklung Geburten in den drei Teilgebieten .................................................. 57 Abbildung 24: Drei Säulen der Kommunikation ........................................................................... 60 Tabelle 25: Überblick der Instrumente bei Gemeinde-Kooperationen/Fusionen ................ 61 Abbildung 26: III-Phasenkonzept ................................................................................................... 64 Abbildung 27: Fusionswirkungsmodell ........................................................................................ 65