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© 2019 Buhl Data Service GmbH www.verbraucherblick.de | Dezember 2019 | Euro 5,00 | ISSN 2567-4013 HÜHNERSUPPE UND ZWIEBELTEE Hausmittel gegen Erkältung HEIM FERN DER HEIMAT? Pflege im Ausland als Alternative SOZIALLEISTUNGEN NICHT GEFÄHRDEN So lohnt sich Hinzuverdienen BONN MIT BEETHOVEN Jubiläumsjahr zum Hören und Sehen Anschluss nicht verlieren Tipps für den passenden Internettarif Kein Haken dran? Vergleichsportale clever nutzen Raus aus dem Vertrag So kündigen Sie richtig Damit es weiterläuft Geschmeidiger Festnetzwechsel ANBIETERWECHSEL RICHTIG SCHLUSS MACHEN

ANBIETERWECHSEL RICHTIG SCHLUSS MACHEN · 41 Allein daheim . Regeln im Homeoffice. geld sparen . 46 Sozialleistungen nicht gefährden . ... Stadt muss es den Eltern möglich sein,

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© 2019 Buhl Data Service GmbH

www.verbraucherblick.de | Dezember 2019 | Euro 5,00 | ISSN 2567-4013

HÜHNERSUPPE UND ZWIEBELTEE Hausmittel gegen Erkältung

HEIM FERN DER HEIMAT? Pflege im Ausland als Alternative

SOZIALLEISTUNGEN NICHT GEFÄHRDEN So lohnt sich Hinzuverdienen

BONN MIT BEETHOVEN Jubiläumsjahr zum Hören und Sehen

Anschluss nicht verlieren Tipps für den passenden Internettarif

Kein Haken dran? Vergleichsportale clever nutzen

Raus aus dem Vertrag So kündigen Sie richtig

Damit es weiterläuft Geschmeidiger Festnetzwechsel

ANBIETERWECHSEL

RICHTIG SCHLUSS MACHEN

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| inhalt

kurz & bündig 4 Nachrichten + Spartipp

schwerpunkt 7 Raus aus dem Vertrag So kündigen Sie richtig

12 Kein Haken dran? Vergleichsportale clever nutzen

18 Anschluss nicht verlieren Tipps für den passenden Internettarif

23 Damit es weiterläuft Geschmeidiger Festnetzwechsel

besser leben 29 Hühnersuppe und Zwiebeltee Hausmittel gegen Erkältung

35 Klimafreundlicher reisen Was bringt CO2-Kompensation?

erfolgreich im alltag 41 Allein daheim Regeln im Homeoffice

geld sparen 46 Sozialleistungen nicht gefährden So lohnt sich Hinzuverdienen

53 Heim fern der Heimat? Pflege im Ausland als Alternative

ihr gutes recht 59 Falle mit Fälschungen Plagiate aus dem Netz und vom Basar

unterwegs 64 Bonn mit Beethoven Jubiläumsjahr zum Hören und Sehen

kolumne 68 Bei Anruf Anbieterwechsel? Tipps gegen untergeschobene Verträge

vorschau 69 verbraucherblick 01/2020

bildnachweis 70 Urheber

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| editorial

Geschmeidig zum Neuen

Eines ist auch zum Ende dieses Jahres wieder sicher: Der Strompreis steigt und steigt. In den vergan-genen zwanzig Jahren hat er sich locker verdoppelt und ein Ende der Erhöhungen ist nicht in Sicht. Kein so schönes Weihnachtspräsent: Auch für 2020 erwarten Portale wie STROM-REPORT erneut Rekordwerte. Der zweifelhafte Dank gebührt Netzentgelten, EEG-Umlagen und den Großhandels-preisen. Ein stetiger Preisvergleich kann dennoch bares Geld sparen. Vergleichsportale können sehr hilfreich sein, den passenden Tarif zu finden. Manche Services nehmen einem sogar die Arbeit ab, regelmäßig nach den günstigsten Anbietern zu suchen.

Doch nicht nur in Sachen Strom lohnt es sich, immer wieder Preise zu vergleichen und gegebenen-falls zu wechseln. Telefon- beziehungsweise Internetanbieter zum Beispiel haben ebenfalls stets neue Angebote. Auch wenn viele einen Anbieterwechsel scheuen, im Speziellen, wenn es um den Festnetzanschluss geht – und man eventuell sogar im Homeoffice arbeitet und daher auf den An-schluss besonders angewiesen ist – nicht wenige würden sicher günstigere Preise finden als im ak-tuellen Tarif. Und dann muss man nur noch richtig kündigen. Besonders unkompliziert ist, dies dem neuen Anbieter zu überlassen.

Wer viel im Ausland ist, muss bei der Tarifauswahl noch auf ganz andere Aspekte achten als nur den Preis. Doch bevor man sich um seine Erreichbarkeit sorgt, gilt es meist, noch ganz andere Dinge zu planen. Für kommende Reisen etwa könnte man sich auch Gedanken darüber machen, ob und wie man seinen Urlaub besonders klimafreundlich gestalten möchte. Und wer gar einen längeren Auslandsaufenthalt plant, etwa weil er an ein Pflegeheim im Ausland denkt, der hat noch sehr viel mehr zu organisieren. Wenn es jemanden aber gar nicht so sehr in die Ferne zieht: Wie wäre es denn im kommenden Jahr einfach mal mit einem kleinen Trip nach Bonn. Im Beethovenjahr hat die ehemalige Hauptstadt der BRD besonders viel zu bieten. Vielleicht ist das ja sogar eine gute Idee für einen Gutschein unterm Weihnachtsbaum.

Wie dem auch sei, wir wünschen all unseren Lesern eine besinnliche Weihnachtszeit, ruhige Tage zwischen den Jahren und einen geschmeidigen Rutsch ins neue Jahr.

Ihre Cornelia Dick-Pfaff, Redaktion verbraucherblick

Ihre Meinung zu verbraucherblickIhre Meinung ist uns wichtig. Haben Sie Themen-

vorschläge, Lob, Kritik oder Anregungen, dann

schreiben Sie der Redaktion. Wir freuen uns auf

Ihr Feedback. [email protected]

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| spartipp

Hafercookies selbst backen

Zum nachmittäglichen Cappuccino passt hervorragend ein Hafercookie – oder zwei. Diese Variante des

Naschens kann sogar richtig gesund sein, da Hafer viele Vitamine, Mineralien, Ballaststoffe und Antioxidantien

enthält, unter anderem Magnesium und Zink. Wichtig ist, dass nicht zu viel Zucker in den Cookies steckt. Wer

sie nicht fertig kauft, sondern selbst backt, kann darauf und auf die Qualität der einzelnen Zutaten achten –

und spart außerdem Geld und Verpackungsmüll. Auch auf klimaschädliches Palmöl kann man beim Backen

ganz einfach verzichten.

Rechnung anhand von Durchschnittsbeispielen:

Cookies, gekauft Cookies, selbst gebacken

Preisvergleich Discounter-Qualität

Hafercookies vom Discounter.

Preis für die 600-g-Packung: 2,49 €

Hafercookies vom Blech ca. 600 g, Gesamtpreis

für alle Zutaten und Stromkosten: 1,89 €

Eine Packung reicht für etwa 24 Tage, wenn

man 2 Cookies pro Tag isst. Im Jahr werden also

etwa 15 Packungen benötigt. Preis pro Jahr:

15 x 2,49 € = 37,35 €

Eine Portion entspricht der Packungsgröße

vom Discounter. Im Jahr werden ebenfalls

etwa 15 Portionen benötigt. Preis pro Jahr:

15 x 1,89 € = 28,35 €

Im Jahr gespart: 9,00 €

Preisvergleich Bio-Qualität

Hafercookies aus dem Bio-Laden.

Preis für die 175 g-Packung: 1,99 €

Der Preis für etwa 600 g beträgt: 6,82 €

Hafercookies vom Blech von etwa 600 g.

Gesamtpreis für alle Bio-Zutaten: 3,54 €

Eine Packung reicht für etwa 7 Tage, wenn

man 2 Cookies pro Tag isst. Im Jahr werden

also etwa 52 Packungen benötigt. Preis pro Jahr:

52 x 1,99 € = 103,48 €

Im Jahr werden etwa 15 Portionen benötigt.

Preis pro Jahr:

15 x 3,54 € = 53,10 €

Im Jahr gespart: 50,38 €

Neben der Kostenersparnis bietet unser Rezept weitere Vorteile:

Es sind keine Zusatzstoffe nötig.

Durch die Mandeln sind wertvolle Mikronährstoffe sowie einfach und mehrfach ungesättigte Fettsäuren ent-

halten, die Immunsystem und Stoffwechsel verbessern.

Es ist echte Butter und Honig enthalten, weshalb die Cookies einfach gut schmecken.

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Das Rezept von verbraucherblick-Autorin Marina Engler zum Nachbacken:

Basisrezept

50 g Butter

75 ml Sonnenblumenöl

50 g Honig

50 g Zucker (weglassen bei Varianten)

1 Ei

80 g Mandeln, gehackt

80 g Mehl

80 g Haferflocken

3 geh. EL Kokosraspeln (entspricht etwa 24g)

1 TL Backpulver (entspricht etwa ½ Päckchen)

1 Päckchen Vanillezucker

1 Prise Salz

Varianten

80 g Trockenfrüchte, z.B. Cranberrys oder 200 g Schokolade, z.B. zertrümmerter Schoko-Nikolaus / Osterhase,

plus etwas Milch

Herstellung

Die Zutaten miteinander vermengen, bis ein relativ fester Teig entsteht. Eventuell noch etwas Mehl hinzufügen.

Kleine Kugeln auf dem Backpapier formen und mit einem angefeuchteten Schnapsglas oder Tasse plattdrücken.

Die Keksmasse sollte nicht sofort zerfließen. Dazwischen genug Abstand lassen! Die Cookies dehnen sich auf

mindestens das Doppelte aus. Bei 180 Grad Celsius Umluft circa 20 Minuten backen. Das Basisrezept reicht für

etwa 1,5 Bleche, die Variationen für 2 Bleche.

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| kurz & bündig

Pay-TV-Abo spart Steuern

Trainer können Fernseh-Abo absetzen

Die Ausgaben für ein Abo eines Pay-TV-Senders können unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer

abgesetzt werden. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) im Fall eines Fußballtrainers entschieden, der sein

Sky-Paket als Werbungskosten abgesetzt hatte. Die Richter sahen einen wirtschaftlichen Zusammenhang

zwischen den Kosten und den steuerpflichtigen Einnahmen des Trainers. Selbst wenn im geringen Maße auch

privates TV-Vergnügen vorliege, seien die Ausgaben absetzbar. Zudem fehle ein auf das Berufsbild des Übungs-

leiters zugeschnittenes Angebot auf dem Zeitschriftenmarkt (AZ VI R 24/16). In einem weiteren Urteil hat der

Bundesfinanzhof entschieden, dass auch ehrenamtliche und nebenberufliche Trainer ihre Kosten absetzen

können (AZ VIII R 17/16). Dies sei auch unterhalb der Übungsleiterpauschale möglich, wenn die Tätigkeit

langfristig Gewinn bringt.

+ + +

Auch bei Umzug

Zugezogene haben Kitaplatz-Anspruch

Wer umzieht, hat auch am neuen Ort Anspruch auf einen Kitaplatz. Das entschied das Verwaltungsgericht

Gelsenkirchen in einem Eilverfahren. Es ging um eine Familie, die von Bottrop nach Marl gezogen war. Die Eltern

hatten den Platz für ihren dreijährigen Sohn frühzeitig, und zwar sechs Monate vor dem Umzug, beantragt. Die

Stadt Marl meinte, Eltern könnten nur dann einen Kitaplatz beantragen, wenn sie in Marl gemeldet seien. Das

Gericht sah das jedoch anders und gab den Eltern recht. „Auch bei einem bevorstehenden Umzug in eine andere

Stadt muss es den Eltern möglich sein, den Bedarf ihres Kindes hinsichtlich eines Betreuungsplatzes in einer

Kindertageseinrichtung frühzeitig geltend zu machen, um eine lückenlose Betreuung zu gewährleisten“, zitiert

die Marler Zeitung aus dem Gerichtsbeschluss. Dieser ist noch nicht rechtskräftig. Noch könnte die Stadt

Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen.

+ + +

Falsche Berechnungen

Zinsen und Riester-Gebühren zurückholen

Sparkassen- und Volksbankkunden mit Prämiensparverträgen, Riester-Banksparplänen sowie Sparbüchern mit

Zinsvereinbarung sollten ihre Unterlagen prüfen. Diese Verträge könnten unzulässige Klauseln zur Zinsanpas-

sung enthalten. Das Vorgehen hat der Bundesgerichtshof in mehreren Verfahren (AZ XI ZR 508/15) für unzuläs-

sig erklärt und den rechtlichen Rahmen definiert (AZ XI ZR 197/09). Betroffen sind vor allem Vereinbarungen,

die zwischen 1990 und 2010 abgeschlossen wurden und aus variablem Grundzins und Prämie oder Bonus be-

stehen. Betroffene Kunden können sich mit einem Musterbrief der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

an ihre Sparkasse oder Bank wenden. Geld zurückholen können sich auch Riester-Sparer. Wie das Bundesfinanz-

ministerium klargestellt hat, sind Mehrfachprovisionen auf Riester-Rentenversicherungen verboten. Anbieter

hatten für Zahlungsanpassungen des Eigenbeitrags zusätzliche Abschluss- und Vertriebskosten verlangt. Die

Verbraucherzentrale Hamburg bietet für die Prüfung von Ansprüchen einen Musterbrief.

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Raus aus dem Vertrag So kündigen Sie richtig

Ob Handyanbieter, Fitnessstudio, Energieversorger oder Partnervermittlung – niemand

will sich ewig binden. Doch wer einen Vertrag unterschreibt und diesen nicht innerhalb

von 14 Tagen widerruft, muss sich an bestimmte Laufzeiten und Kündigungsfristen

halten. Die meisten Verträge verlängern sich automatisch, wenn nicht innerhalb der vor-

gegebenen Frist gekündigt wird. Zwar gibt es unter Umständen auch die Möglichkeit,

vorzeitig aus einem Vertrag auszusteigen. Dafür braucht es jedoch triftige Gründe.

Mal ehrlich: Die meisten sind doch ganz froh, wenn die Verträge einfach laufen. Zu kompliziert der Wechsel, zu viel Unsicherheit nach der Kündigung. So kommt auch eine bundesweite Umfrage der Verbraucherzentralen zu dem Ergebnis, dass bei rund einem Drittel der Befragten ab 18 Jahre seit Jahren derselbe Festnetz-, Internet- oder Mobilfunkvertrag läuft, der einmal abgeschlossen wurde. Dabei lässt sich mit einem Wechsel oft viel Geld sparen. Warum zum Beispiel beim Girokonto Ge- bühren für Kontoführung und -auszüge zahlen, wenn es auch kostenlos geht? Der Wechsel zum kostenlosen Onlinekonto lohnt sich. Oder bei der Kfz-Versicherung: Mit einem Wechsel lassen sich mitunter mehrere hundert Euro pro Jahr sparen. Gekündigt werden kann in der Regel jährlich bis zum 30. November.

Während in fast allen Bereichen mit Angeboten und Rabatten um Neukunden gebuhlt wird, kümmert sich kaum jemand um die treuen Bestandskunden. Schon allein darum lohnt sich die Kündigung: Wer die Augen offenhält, findet häufig bessere Leistungen und Angebote bei konkurrierenden Unternehmen. Und oft passiert es, dass sich nach der Kündigung der bisherige Anbieter meldet und bessere Konditionen anbietet.

Kündigungsfrist einhalten

Die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist beträgt maximal drei Monate, andernfalls finden sich sämtliche Angaben zu Kündigung und Vertragslaufzeiten in den Allgemeinen Geschäfts- bedingungen. Bei Telekommunikationsverträgen sieht die TK-Transparenzverordnung vor, dass auf jeder Rechnung neben Vertragsbeginn und Mindestvertragslaufzeit auch die Kündigungsfrist und der letzte Kalendertag für den Kündigungseingang aufgeführt werden muss.

verbrauchertipp

Bei einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs ausschlaggebend, nicht der Zeitpunkt der Absendung.

Wenn Sie sichergehen und nachweisen wollen, dass Ihre Kündigung versendet und beim Anbieter angekommen

ist, senden Sie Ihr Schreiben per Einschreiben.

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Kein Haken dran? Vergleichsportale clever nutzen

Preistransparenz herstellen, umfassend informieren, Geld sparen – das Internet gibt

Verbrauchern viele Hilfsmittel für ihre alltäglichen Geschäfte. Der mündige Verbraucher

trägt aber auch eine Bürde: Will er möglichst preisbewusst durch den Alltag kommen,

muss er selbst aktiv werden. Kein Vertrag, der gestern oder vorgestern noch günstig war,

muss das heute noch sein. Daher gilt es vor allem bei Produkten, die man langfristig

benötigt, wie etwa bei Strom, Gas und Versicherungen, am Ball zu bleiben. Vergleichs-

portale können sparen helfen – zumindest, wenn man ihre Logik versteht und die Such-

optionen richtig nutzt.

Die Werbung von CHECK24 ist allgegenwärtig, ob als Sportsponsor, im TV oder im Internet: Das Portal steckt viel Geld ins Marketing. Durch sie und zahlreiche andere Dienste ist der Vergleich von Angeboten und Tarifen in vielen Bereichen für den Kunden komfortabel und einfach geworden – und, angesichts des Werbevolumens, anscheinend auch für die Anbieter lukrativ. Wer diese Dienste nutzt, dem muss klar sein, dass die Anbieter Geld mit vermittelten Verträgen verdienen und dass sie eigentlich nie den kompletten Markt und alle Angebote abbilden und dass sie beim Darstellen der Tarifvergleiche möglicherweise Angebote prominenter platzieren, weil sie daran besser verdienen. Das ist dann nicht im Sinne des Nutzers.

Das alles führen Verbraucherberatungsstellen seit Jahren ins Feld und auch das Bundeskartellamt hat das in einer sogenannten Sektoruntersuchung Vergleichsportale festgehalten. Mit diesem Wissen im Hinterkopf bleiben die Portale für den Verbraucher nach wie vor die ideale Möglich-keit, preisgünstige Tarife zu finden – vor allem in Bereichen, in denen die Kosten deutlich schwan-ken. Das sind alljährlich Strom- und Gaspreise, aber auch Versicherungen jeder Art, vor allem die Kfz-Versicherung.

VergleichsportaleDie größten allgemeinen Vergleichsportale sind CHECK24 und Verivox. Daneben gibt es aber auch noch wei-

tere Anbieter und Spezialisten für bestimmte Bereiche, etwa Reisen, Finanzen, Hotels. Universalisten sind noch

TopTarif, Tarifvergleich.de, wechseln.de, Wechselpiraten.de und WechselJetzt.de. Allerdings ist die Vielfalt

bei den Vergleichsangeboten nicht immer gegeben, da manche Anbieter die gleichen Datenbanken nutzen.

Beispiel Stromanbieter

Am Beispiel Strom lässt sich besonders deutlich zeigen, wie der Kunde am besten Vergleichsportale nutzt. Denn das Produkt ist simpel: Der Strom kommt aus der Steckdose. Ins Haus kommt er durch den örtlichen Netzbetreiber, der auch für die Strom-Grundversorgung zuständig ist, wenn der Kunde nicht einen anderen Anbieter wählt. Ein Stromzähler zeigt die verbrauchte Menge an, es gibt eine Jahresabrechnung mit der Gesamtmenge und einem Endbetrag. Gezahlt wird in monatlichen

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Anschluss nicht verlieren Tipps für den passenden Internettarif

Internetnutzung am PC und per WLAN auf Smartphone und Tablet. Dazu der smarte

Fernseher, der übers Netz Zusatzdienste anbietet, und nicht zuletzt Video-Streaming

bei Online-Plattformen und TV-Mediatheken. Die Zahl der Breitbandanschlüsse wächst:

32,5 Millionen Anschlüsse erwartet der Verband der Anbieter von Telekommunikation

und Mehrwertdiensten (VATM) bis 2022. Und das Datenvolumen steigt rasant:

Inzwischen surfen rund 40 Prozent aller Kunden mit mehr als 50 Mbit pro Sekunde.

Im Wohnzimmer und auf dem Tablet laufen HD-Filme von Netflix, die Kinder spielen gleichzeitig Online-Games oder streamen YouTube auf dem Smartphone – der Datenhunger steigt. Und wenn zu-künftig die modernen Fernseher über das Netz mit Filmen und hochauflösender 4K-Qualität versorgt werden, wird der Anteil des Video-Streamings am Datenvolumen weiter wachsen. E-Mails oder das normale Surfen im Web ist unter Datengesichtspunkten Kleinkram. Drei Techniken bringen das Netz ins Heim: der DSL-Anschluss via Kupferkabel, der früher nur der Telefonanschluss war (TK-Festnetz). Dann gibt es das Breitbandkabel, früher vor allem zur Verbreitung von TV genutzt, jetzt ein schneller Datenlieferant. Und dann gewinnen Glasfaser-Anschlüsse bis zum Endkunden, in der Branche als „Fiber to the Home“ (FTTH) bekannt, an Bedeutung.

DatenübertragungsratenDie im Sprachgebrauch als Geschwindigkeit bezeichnete Datenübertragungsrate beschreibt die digitale Daten-

menge, die innerhalb einer Zeitspanne übertragen wird. Angegeben wird in der Regel die Kanalkapazität, also

die rechnerisch höchste Zahl, die aber nur im optimalen Fall erreicht wird. Störfaktoren können die Datenmenge

mindern, beispielsweise Entfernung zwischen Datenpunkten, Störfelder und auch mechanische Beeinträchtigun-

gen sowie die parallele Nutzung durch viele Abnehmer.

Angegeben wird normalerweise ein Wert in Megabit pro Sekunde. Das Bit ist die kleinste binäre Dateneinheit,

die 0 oder 1 betragen kann. Aus acht Bit wird ein Byte, der normale Informationsträger, der etwa Zeichen

darstellen kann. Daher werden Dateigrößen inzwischen in Megabyte (circa eine Million Bytes, MB) oder

Gigabyte (circa eine Milliarde Byte, GB) angegeben.

Beispiele für die Dauer der Übertragung einer 1 GB großen Datei (ermittelt mit rechneronline):

6 Mbit/s: 22 Minuten, 13 Sekunden

16 Mbit/s: 8 Minuten, 20 Sekunden

50 Mbit/s: 2 Minuten, 40 Sekunden

100 Mbit/s: 1 Minute, 20 Sekunden

1 Gbit/s: 8 Sekunden

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Damit es weiterläuft Geschmeidiger Festnetzwechsel

Am Festnetzanschluss hängt das Internet und damit ein beträchtlicher Teil des moder-

nen Alltags. Genau wie der Mobilfunkmarkt sind Festnetzanschlüsse in Deutschland ein

hart umkämpftes Pflaster. Das hat für Kunden den Vorteil, dass sie sich oft aus mehreren

Anbietern den günstigsten aussuchen können, kann aber auch zu Problemen führen.

Denn die Anbieter lassen schwer gewonnene Kunden meist nur äußerst ungern wieder

ziehen. Beim Umstieg auf einen neuen Anbieter lohnt es sich, ein paar Tricks zu kennen.

Steht ein Anbieterwechsel an, etwa weil es ein besseres oder günstigeres Angebot gibt oder ein Umzug bevorsteht, kann man sich viel Ärger ersparen, wenn man die ganze Sache gut vorbereitet angeht. Verbraucher haben in Deutschland beim Telekommunikationsmarkt eine ganze Reihe von Rechten. Es lohnt sich, diese zu kennen und zu wissen, wann man an deren Grenzen stößt – vor allem auch deswegen, weil manch ein Anbieter die Unwissenheit von Kunden ausnutzt. Eskaliert die Situation und alles läuft auf einen Konflikt mit dem Anbieter heraus, was besonders bei Umzügen häufig vorkommt, gibt es darüber hinaus mehrere Stellen, an die man sich wenden kann, um Hilfe zu bekommen.

Beim Festnetz geht es für die meisten schon lange nicht mehr ums Telefon, sondern hauptsächlich um den Internetanschluss. Wie wichtig der im heutigen Leben geworden ist, merkt man meist erst, wenn etwas schiefläuft und man ein paar Tage aufs Onlinebanking, die Musik und das Video- streaming sowie die Smart-Home-Geräte verzichten muss. Zu allem Überfluss hängt mittlerweile in vielen Fällen auch das Fernsehen vom Internetanschluss ab. In einem Notfall lässt sich einiges mit dem Smartphone überbrücken, aber trotzdem werden die meisten solche Unannehmlichkeiten beim Anbieterwechsel natürlich vermeiden wollen. Grundsätzlich gibt es zwei Situationen, in denen man seinen Festnetzanbieter wechselt: aus freien Stücken wegen besserer Leistungen oder wegen eines Umzugs. Diese Umstände unterscheiden sich im Vorgehen und in den Rechten, die man als Verbraucher hat.

Vorbereitung

Sind der neue Anbieter und der neue Vertrag ausgesucht, gilt es als Erstes, die Verfügbarkeit des Angebotes am eigenen Standort zu prüfen. Das lässt sich meist direkt auf der Webseite des Anbieters erledigen. Allerdings sollte man dem Ergebnis nicht unbedingt vertrauen, wenn die Webseite behauptet, man könne nicht versorgt werden. Vor allem in Neubaugebieten kann es vorkommen, dass die Daten veraltet sind. Unter Umständen lohnt es sich, bei den Nachbarn nachzufragen, bei welchem Festnetzanbieter sie sind. Im Zweifel schadet es nie, beim Anbieter anzurufen. Sobald der bemerkt, dass man einen Vertrag abschließen will, geben sie sich meist sehr viel Mühe, den Wechsel in die Wege zu leiten.

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Hühnersuppe und Zwiebeltee Hausmittel gegen Erkältung

Durchschnittlich zwei- bis dreimal im Jahr fängt sich jeder Erwachsene in Deutschland

eine Erkältung ein. Kinder erwischt es deutlich häufiger, weil ihr Immunsystem noch

nicht voll ausgebildet ist. Um die lästige Schnoddernase, Husten und Kopfschmerzen

wieder loszuwerden, bieten Apotheken allerlei Erkältungsmittel an. Oft bringen diese

aber nichts oder schaden unter Umständen sogar. Besser können altbewährte Hausmit-

tel sein. Warum ist das so und welche Mittel helfen?

Mehr als 1,5 Milliarden Euro geben die Bundesbürger pro Jahr für verschreibungsfreie Erkältungs- mittel aus, wie Grippostad C, WICK MediNait und Aspirin Complex, um nur drei von vielen Beispie-len zu nennen. Die Mittel versprechen zügige Linderung der Symptome und schnellere Heilung der Erkältung. Voll im Leben stehen, leistungsfähig bleiben, nichts verpassen müssen – das sei trotz Erkältung mit den entsprechenden Mitteln möglich, sagt die Werbung. Das stimmt allerdings nicht.

Erkältungen vermeidenErkältungen werden per Tröpfcheninfektion übertragen. Um gesund zu bleiben, müsste man also den Kontakt zu

Menschen meiden, die ihre Viren mit den Händen, per Husten oder Niesen verteilen. Alternativ hilft ein starkes

Immunsystem, das die Erreger sofort unschädlich macht. Um es den Viren zumindest zu erschweren, kann helfen:

Genügend Schlaf, regelmäßige Pausen, warm anziehen.

Mit dem Rad zur Arbeit fahren oder Handschuhe in der Bahn tragen.

Homeoffice und Telefonkonferenzen dem Zusammentreffen mit Menschen vorziehen.

Bei persönlichem Kontakt möglichst wenige Hände schütteln.

Mehrmals täglich kurz lüften. Täglich spazieren gehen, wenigstens 15 Minuten.

Abhärten: Wechselduschen (am Ende kalt), regelmäßige Saunabesuche.

Soziale Kontakte pflegen und, wenn möglich, regelmäßig schmusen und knutschen.

Mindestens 2 Liter täglich trinken. Ausnahmen gelten für Personen mit bestimmten chronischen Krankheiten,

Herz- oder Nierenleiden. Wenn grundsätzlich auf eine geringe Flüssigkeitszufuhr geachtet werden muss, teilt

das der Arzt mit. Besonders gut ist Kräutertee, zum Beispiel eine Mischung aus Kamille, Salbei und Pfefferminze.

Immunstärkende Lebensmittel in den Speiseplan integrieren, zum Beispiel Ingwer, Knoblauch und Nüsse.

Außerdem vitamin- und zinkreich essen, etwa Haferbrei mit Leinsamen, rote Linsensuppe mit Ingwer,

Couscous mit roter Paprika.

Regelmäßig die Hände mit Seife waschen und gut abtrocknen.

Außerdem helfen Schalen mit Wasser auf der Heizung, damit die Nasenschleimhaut nicht so stark austrocknet.

Wechseln Sie das Wasser täglich. Einen guten Effekt haben auch viele Zimmerpflanzen, etwa Schwertfarn, Aloe

Vera und Grünlilie. Sie sind pflegeleicht, filtern Schadstoffe aus der Luft und befeuchten diese gleichzeitig.

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Klimafreundlicher reisen Was bringt CO2-Kompensation?

Urlaubsreisen sind wohl kaum möglich, ohne seinen ökologischen Fußabdruck deutlich

zu verschlechtern. Insbesondere Flugzeuge und Kreuzfahrtschiffe gelten als CO2-

Schleudern und somit als Klimakiller. Trotzdem möchten längst nicht alle auf den Urlaub

mit dem Flieger oder dem Schiff verzichten. Einige Unternehmen bieten an, den CO2-

Ausstoß zu kompensieren, indem eine zusätzliche Summe zum Reisepreis für ein Um-

weltprojekt in einem Entwicklungsland gespendet wird. Wie sinnvoll ist das?

Wer möglichst klimaneutral Ferien machen möchte, muss zu Fuß gehen oder Fahrrad fahren. So kommt man jedoch nicht sonderlich weit. Wer seinen Urlaub lieber in unbekannten Gegenden verbringt, sucht darum oft nach anderen Möglichkeiten, um trotz der Fernreise etwas fürs Klima zu tun. „Letztendlich geht es darum, ein gesundes Maß zu finden“, sagt Michael Bilharz, Fachgebiet nachhaltige Konsumstrukturen im Umweltbundesamt. „Das kann beispielsweise bedeuten, dass man in einem vollbesetzten Auto möglichst spritsparend in Urlaub oder mit dem Zug zum Beispiel nach Spanien oder Italien fährt.“ Dann allerdings braucht man natürlich mehr Zeit für die An- und Abreise.

CO2-Ausstoß

Wer trotzdem unbedingt fliegen oder ein Kreuzfahrtschiff buchen will, kann seinen CO2-Ausstoß im Internet berechnen. Ein Beispiel: Beim Flug von Düsseldorf auf die Atlantikinsel Jersey und zurück werden laut Atmosfair pro Person 339 Kilogramm CO2 freigesetzt. Das klimaverträgliche Jahres-budget eines Menschen liegt laut dieser Berechnung bei 2300 Kilogramm. Der Flug macht also schon ein gutes Siebtel des Jahresbudgets aus. Hinzu kommen im Laufe eines Jahres beispielsweise noch Stromverbrauch, Autofahrten und viel mehr. Das zeigt: Selbst ein so kurzer Flug ist im Vergleich zum Jahresbudget eine ordentliche Belastung. Zum Vergleich: Bei einem Flug von Frankfurt nach New York und zurück werden bei einem durchschnittlichen Flug 3068 Kilogramm CO2 freigesetzt.

Bei einer siebentägigen Kreuzfahrt mit einem Seetag vor der arabischen Halbinsel mit einem Kreuz-fahrtschiff mit mehr als 3000 Passagieren und einer Balkonkabine kommt man pro Person auf 1352 Kilogramm CO2. Bei Atmosfair und anderen Anbietern kann man solche Reisen darum kompensie-ren. Atmosfair hat sich allerdings dazu entschieden, die Zusammenarbeit in Sachen Kreuzfahrt zu beenden. Die Begründung: Der Eigenbeitrag der Branche, sich um klimaschützende Maßnahmen zu bemühen, sei zu gering.

Wie wird kompensiert?

Will man den Flug kompensieren, spendet man die Summe, die das entsprechende Portal berechnet. Das wären beim Flug nach Jersey und zurück gerade einmal 10 Euro bei Atmosfair. Dieses Geld geht dann in ein Klimaschutzprojekt. Möglicherweise werden mit den Spenden effiziente Öfen in Nigeria,

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Allein daheimRegeln im Homeoffice

Ein Homeoffice hat viele Vorteile für den Arbeitnehmer: kein Arbeitsweg, weniger Ab-

lenkung durch Kollegen oder Chefs und auch die Gelegenheit für private Erledigungen

zwischendurch. Diese Vorzüge nutzen immer mehr Angestellte. Aber auch Nachteile

sind mit dem Arbeiten von daheim verbunden – vor allem, wenn es um Selbstorganisa-

tion und Arbeitsschutz geht. Dabei genießen Arbeitnehmer zu Hause grundsätzlich die

gleichen Rechte wie ihre Kollegen im Büro.

Zu Hause arbeiten, das wünschen sich viele Büroarbeiter. Vier von zehn Arbeitnehmern tun das bereits, zumindest zeitweise. Das ist das Ergebnis einer Studie, die der Branchenverband Bitkom im Januar 2019 durchgeführt hat. Ein Homeoffice hilft, Familie und Job besser zu vereinen, die Fahrt ins Büro fällt aus und vielleicht laufen nebenher noch Wasch- und Spülmaschine. Allerdings muss sich der Arbeitgeber kulant zeigen. „Einen Anspruch darauf, im Homeoffice zu arbeiten, gibt es von Arbeitnehmerseite genau so wenig wie der Arbeitgeber die Arbeit zu Hause einfach anordnen darf“, sagt Nicola Simon, Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Kölner Kanzlei Wilde, Beuger, Solmecke. „Unter Umständen ist eine solche Option im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festge-halten. Sie muss individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer konkretisiert werden. Ist dies nicht der Fall, kommt es darauf an, was die beiden Vertragsparteien miteinander aushandeln.“

Haben sich beide darauf geeinigt, dass der Arbeitnehmer im Homeoffice arbeiten darf, muss der Arbeitgeber einen Arbeitsplatz gewährleisten, der den gesetzlichen Richtlinien der Arbeitsstätten-verordnung entspricht. Er muss also bei Bedarf einen Schreibtisch zur Verfügung stellen sowie einen Schreibtischstuhl, eine Lampe, einen Computer, ein Telefon, technische Infrastruktur – eben alles, was der Arbeitnehmer zum Arbeiten benötigt. Häufig ist das jedoch unpraktisch. „Dann wird der Arbeitnehmer sich selbst besorgen, was er braucht, möglicherweise in einem vom Arbeitgeber festge-setzten finanziellen Rahmen“, erläutert die Fachanwältin. Der Arbeitnehmer reicht seine Belege beim Arbeitgeber ein und bekommt die Ausgaben erstattet.

Ist bereits ein Arbeitsplatz vorhanden, kann der Arbeitgeber dafür eine monatliche Pauschale be-zahlen – wie auch für die laufenden Kosten für Strom, Heizung, Reinigung, Telefon, Internet und Miete. Unter Umständen muss diese Pauschale allerdings versteuert werden. „Hier kommt es aber auf den Einzelfall an“, sagt Nicola Simon. Beispielsweise darauf, ob der Mitarbeiter die Gegenstände nur nutzt, sie aber Eigentum der Firma bleiben, ob eine Pauschale für das Homeoffice bezahlt wird oder ein Mietvertrag für den genutzten Raum zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen wird, und falls ja aus welchem Grund.

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Sozialleistungen nicht gefährdenSo lohnt sich Hinzuverdienen

Studenten, Arbeitslose, Eltern: Wer Sozialleistungen oder staatliche Förderungen

bezieht und zusätzlich Geld verdienen will, muss bestimmte Verdienstgrenzen ein-

halten. Denn sonst wird der Hinzuverdienst angerechnet und unter Umständen

etwa von BAföG, Arbeitslosen- oder Elterngeld abgezogen. Und auch Rentner, die

weiterhin arbeiten, müssen unter bestimmten Umständen darauf achten, wie viel

sie verdienen. verbraucherblick zeigt, was im Einzelfall gilt und wie finanzielle

Nachteile vermieden werden.

Wer vom Staat Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld bezieht oder eine Förderung wie BAföG bekommt, darf in der Regel etwas Geld hinzuverdienen. Allerdings muss man klare Grenzen einhalten, um die Sozialleistungen voll auszuschöpfen und keine Abzüge zu riskieren. Unter bestimmten Umständen müssen auch Eltern und Rentner darauf achten, wie viel sie arbeiten und dabei einnehmen.

Studenten: neue BAföG-Höchstsätze

Wer finanzielle Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG be-kommt und zusätzlich arbeitet, muss aufpassen. Denn der Verdienst kann sich auf die Höhe der Zahlungen auswirken. Das BAföG-Amt rechnet Einkünfte auf die Förderung an. Ohne Probleme können Geförderte maximal 450 Euro brutto pro Monat hinzuverdienen – also 5400 Euro brutto im Bezugsjahr. Wenn sie diesen Betrag einhalten, liegt das monatliche Nettoeinkommen durch Abzug der Werbungskostenpauschale (1000 Euro) sowie der Sozialversicherungspauschale (21,2 Prozent vom brutto nach Abzug der Werbungskosten) unter dem monatlichen Freibetrag von 290 Euro. Dieser Freibetrag erhöht sich für jedes minderjährige Kind im Haushalt um 555 Euro und für Ehe- gatten oder Lebenspartner ohne Einkommen um weitere 610 Euro.

Vorsicht: Der Betrag gilt nicht für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Dann sind es pro Bezugsjahr höchstens etwa 4410 Euro Gewinn vor Steuern. Und auch für Pflichtpraktika gelten andere Grenzen. Grundsätzlich sollten Studierende die Minijob-Grenze von 450 Euro pro Monat aber auch deshalb einhalten, weil ein höherer Verdienst sich auf andere Bereiche auswirken kann – etwa auf die Rentenversicherungspflicht und die Familienkrankenversicherung.

BAföG-Bezieher dürfen zwar ein eigenes Vermögen von bis zu 7500 Euro haben. Zu diesem Vermögen zählt aber beispielsweise auch der Zeitwert des eigenen Autos. Ist ein Studierender schon verheiratet und hat Kinder, kommt jeweils ein Vermögensfreibetrag von 2100 Euro pro Person hinzu – also nochmal 6300 Euro für den Ehepartner und zwei Kinder. Insgesamt würde der Freibetrag dann also bei 13.800 Euro liegen. Diesen Betrag rechnet das BAföG-Amt nicht auf die

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Heim fern der Heimat? Pflege im Ausland als Alternative

In Deutschland steigt die Anzahl der pflegebedürftigen Senioren kontinuierlich an und

ebenfalls die Zahl derer, die sich ihre Rente ins Ausland überweisen lassen. Gleichzeitig

werden immer mehr Pflegeheime in Ost- und Südeuropa, aber auch in Asien

neu gebaut, die sich gezielt an Deutsche richten. Auch wenn exakte Zahlen fehlen, ist

anzunehmen, dass immer mehr pflegebedürftige Rentner ins Ausland ziehen, um dort

von den versprochenen niedrigeren Kosten bei gleichzeitig besserer Versorgung zu

profitieren. Tatsächlich kann ein Heim im Ausland Vorteile bringen, wenn bestimmte

Kriterien beachtet werden.

Ein großer Vorteil der Pflege im Ausland wie Polen, Spanien oder Thailand liegt auf der Hand: Die monatlichen Kosten sind viel geringer. Das liegt vor allem daran, dass die Lohn- und Lebenshaltungs-kosten niedriger sind als in Deutschland. In Polen etwa ist ein Einzelzimmer im Heim mit deutsch-sprachigem Personal inklusive Vollverpflegung nahe der deutschen Grenze für etwa 1500 Euro zu haben. Je nach Pflegegrad liegt der Betrag, den Pflegebedürftige selbst zahlen müssen, noch bei etwa 600 bis 1200 Euro. In Deutschland ist trotz höherer Zuschüsse ein Eigenanteil zwischen 1200 und 2200 Euro üblich. Insbesondere Heime in Baden-Württemberg, im Saarland oder in Nordrhein- Westfalen sind teuer. Ausstattung und Betreuung sind dabei mitunter sogar schlechter als bei europäischen Nachbarn. Der Gedanke liegt also nahe, die bessere Versorgung für weniger Geld im Ausland in Anspruch zu nehmen.

Ein Pflegeplatz im Ausland kann aber auch Nachteile haben. So ist die medizinische Versorgung im Krankheitsfall nicht immer so gut wie in Deutschland. Besuchsfahrten für Angehörige sowie Auszahlungen von Renten und Zuschüssen der Pflegeversicherung sind meist aufwendiger. Und in schlimmen Einzelfällen kann es passieren, dass Senioren um viel Geld oder sogar um ihr Leben gebracht werden, wie ein Fall in Spanien im Jahr 2017 zeigte. Solche Fälle sind zum Glück sehr selten und Betrüger kann es auch in Deutschland geben. Allerdings ist die Kontrolle durch Angehörige logischerweise deutlich schwieriger, wenn Pflegebedürftige im Ausland wohnen. Umso wichtiger ist es, sich im Vorfeld genau zu informieren.

verbrauchertipp

Vor einem Einzug sollten Sie ein Heim mindestens einmal unangekündigt besuchen. Das ist auch und

insbesondere im Ausland sinnvoll.

Sprache und Versorgung

Um sich in einem Pflegeheim einleben und wohlfühlen zu können, ist eine gute Versorgung durch das Pflegepersonal das A und O. Dazu gehört nicht nur eine professionelle Ausbildung

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Falle mit FälschungenPlagiate aus dem Netz und vom Basar

Wer in südliche Länder in Urlaub fährt, kennt vermutlich die Straßenstände, an denen

scheinbare Markenprodukte weit unter den in Deutschland gängigen Preisen angeboten

werden. Dann sollte man vorsichtig sein. Denn häufig ist bei diesen Fälschungen nicht

nur die Qualität schlecht. Wer sie kauft, muss im Zweifel sogar mit hohen Strafen

rechnen. Das gilt auch für fragwürdige Schnäppchenkäufe im Internet.

Der Gold-Souk in Dubai ist eine der Attraktionen, die jeder Tourist sehen will. Auf diesem Markt wird Schmuck verkauft: Ketten, Perlen, Armbänder. In einem der Schaufenster liegt der schwerste Goldring der Welt, ein beliebtes Fotomotiv bei Touristen. Wer hier entlangschlendert, wird im Minutentakt von unauffälligen Männern angesprochen. Sie kommen aus den Nebenstraßen ange- huscht und flüstern den Passanten fortlaufend „Copy watch, copy watch, Sir. Come with me!“ ins Ohr. Wer ihnen in die Gassen folgt, bekommt dort eine Vielzahl von teuer aussehenden Luxus- uhren präsentiert, natürlich für einen sehr geringen Preis. Denn es werden ganz offen Plagiate angepriesen, Fälschungen also.

Dubai ist bei weitem nicht das einzige Urlaubsziel, in dem man mit solchen Produkten konfrontiert wird. In vielen asiatischen Ländern beispielsweise schleppen Frauen Bücherstapel in der Höhe ihrer Körpergröße durch die Städte. Scheinbar sind es Exemplare der beliebten Reiseführerreihe von Lonely Planet. Allerdings hat sich der Hersteller der Fälschungen nicht einmal die Mühe gemacht, die Bücher echt aussehen zu lassen. Es sind schlechte Kopien, die zu Büchern gebunden wurden.

Oder Ägypten: Bei Assuan gibt es viele Duftölproduzenten. Zu ihnen werden die Touristen oft ungewollt gebracht, wenn sie auf dem Weg von einem geführten Ausflug zurückkommen. Man erzählt ihnen zunächst eine Viertelstunde lang, dass alle großen Parfümhersteller bei ihnen ein-kaufen, dass das Öl aus Ägypten die Grundlage für alle Duftwässer der Welt sei, man aber den echten Namen aufgrund von Markenschutz nicht auf die Flacons schreiben dürfe. Stattdessen heißt es dann beispielsweise: „Nummer 6 ist J’adore von Dior und Nummer 4 ist La Nuit von Yves Saint Laurent.“ Das alles mag sogar richtig sein, aber wieder zurück im Bus ist der zum Testen aufgesprühte Duft oft längst wieder verflogen. Spätestens dann kann man sicher sein, ein Plagiat gekauft zu haben, zumal das Parfum in großen Flaschen verkauft wird und der Preis im Verhältnis viel günstiger als in der Parfümerie ist.

Wie man Fälschungen erkennt

Allerdings ist es häufig gar nicht so einfach, Fälschungen zu erkennen. Jens Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln sagt dazu: „Auch wenn das viele nicht hören wollen – der Hauptansatzpunkt ist der Preis. Ist ein Produkt nur halb so teuer oder kostet es ein Drittel des üblichen Preises, dann ist es in aller Regel nicht echt.“ Er rät darum im Urlaubsland zu einem schnellen Preisvergleich mit

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Bonn mit BeethovenJubiläumsjahr zum Hören und Sehen

Mit wildem grauem Haar, mürrischem Blick und rotem Schal wird Ludwig van

Beethoven gern gezeigt. Der Pianist und Komponist wurde 1770 in Bonn geboren.

Darum wird 2020 sein 250. Geburtstag ganz besonders gefeiert. In der Planung

sind Konzerte, Ausstellungen und Stadtführungen. Genügend Gründe also, um die

ehemalige westdeutsche Bundeshauptstadt an einem verlängerten Wochenende

zu besuchen.

Wann und wo Ludwig van Beethoven geboren wurde, weiß man nicht so genau. Fest steht aber, dass er in der St.-Remigius-Kirche am 17. Dezember 1770 getauft worden war. Darum beginnen die Feierlichkeiten zum Beethovenjahr am 16. Dezember 2019 und enden am 17. Dezember 2020. In den zwölf Monaten dazwischen gibt es in Bonn, aber auch in anderen Städten, viel zu sehen, vor allem aber zu hören. Über den Veranstaltungskalender der Beethoven Jubiläums Gesellschaft können Musikliebhaber Tickets kaufen. Da die Sanierungsarbeiten an der Beethovenhalle bis zum Jubiläums-jahr nicht rechtzeitig fertig wurden, blieb den Organisatoren des Feierjahres nichts anderes übrig, als Ausweichspielstätten in der Stadt zu finden.

Das hat einen ganz besonderen Reiz. So wird das Beethoven Orchester Bonn beispielsweise im BaseCamp spielen, einem Wohnwagen-Hostel. Im Telekom Forum tritt es gemeinsam mit Straßen-kindern aus Kolumbien auf, und im Maritim-Hotel gibt es eine Aufführung des Weltjugendchors und des Bundesjugendorchesters. Besucher können Konzerte in Kirchen, Schulen und in einem Seniorenwohnstift hören. Von Mitte März bis Mitte April ist außerdem der Musikfrachter auf dem Weg von Bonn nach Wien. In der österreichischen Hauptstadt lebte Ludwig van Beethoven lange Jahre bis zu seinem Tod im März 1827. Wo der Musikfrachter auf seiner Reiseroute anlegt, wird es Zuhör- und Mitmachveranstaltungen geben.

Diese Ideen und Spielorte zeigen es schon, im Beethovenjahr geht es nicht nur darum, Bildungs-bürger mit Musik des großen Künstlers zu erfreuen. Vielmehr soll das Beethovenfieber die gesamte Gesellschaft ergreifen – und zwar nicht nur durch außergewöhnliche Spielorte, sondern auch durch neue Interpretationen und Mitmachmöglichkeiten.

Beethoven im Museum

Das LVR-Museum in Bonn zeigt die ungewöhnliche Mitmachausstellung „Music! Hören – Machen – Fühlen“. Dort können Besucher an 30 interaktiven Stationen eben Musik hören, machen und fühlen – ohne Noten lesen oder ein Instrument spielen zu können. In der Bundeskunsthalle läuft die Ausstellung „Beethoven Welt.Bürger.Musik“ bis Ende April. Gäste bekommen dort Einblicke in die Stationen seines Lebens. Aber auch in diesem Museum kann man an speziellen Stationen seine Musik hören. Und schließlich wurde auch das Beethovenhaus in der Innenstadt saniert und die Ausstellung neu strukturiert.

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| kolumne

Bei Anruf Anbieterwechsel? Tipps gegen untergeschobene Verträge

Im Kampf um Neukunden setzt so mancher Energielieferant fragwürdige Methoden

wie untergeschobene Stromverträge ein. Diese Methode funktioniert wie folgt: Das

Telefon klingelt, ein Vermittler meldet sich unter einem Vorwand. Sie werden gefragt,

wie wieviel Sie denn monatlich für den Strom zahlen. Es folgen Fragen nach dem aktuel-

len Stromanbieter und wie denn die Zählernummer lautet. Und schon hat der Vermittler

alle Daten, die für den Wechselprozess notwendig sind: Kundenname, Adresse, Nummer

des Stromzählers und den Namen des aktuellen Stromanbieters und vielleicht sogar

noch die Kundennummer.

Meistens ist den betroffenen Verbrauchern nicht klar, dass sie soeben einen mündlichen Vertrag ab-geschlossen haben. Dies ist möglich, da der Wechsel des Strom- und Gasvertrags mittlerweile schnell und unbürokratisch durchgeführt werden kann. Für einen Lieferantenwechsel werden nur diese Daten benötigt. Zudem muss sich Ihr aktueller Versorger keine Vollmacht vorzeigen lassen, wenn Ihr Neulieferant für Sie den Vertrag kündigt. Das soll den Anbieterwechsel vereinfachen und be-schleunigen. Doch genau daraus ergeben sich auch Missbrauchsmöglichkeiten. Die Krux: Der neue Versorger kann schlicht behaupten, dass ihm eine Kündigungsvollmacht erteilt wurde – ohne diese tatsächlich bei Ihnen eingeholt zu haben. Sie als Kunde erfahren davon dann häufig erst nachträglich über die Auftrags- oder Kündigungsbestätigung.

Gegen diese Masche müssen sich Verbraucher wehren. Sie sollten klarstellen, dass kein gültiger Neuvertrag zustande gekommen ist. Behauptet der Anbieter das Gegenteil, muss er im Streitfall beweisen, dass eine Willenserklärung vom Verbraucher in schriftlicher Form vorliegt.

Um einem Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen, ist es häufig einfacher, vom gesetzlich geregelten Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Auf den ersten Blick ist das natürlich irritierend. Schließ-lich gehen Sie davon aus, dass gar kein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Dennoch ge-hen Sie mit dem Widerruf auf Nummer sicher. Das Widerrufsrecht steht den Verbrauchern bei

Nein Danke!

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Fernabsatzverträgen und Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen wurden, zu. Darunter fallen auch Haustürgeschäfte und ungewollte Telefonate. Sobald also eine ordnungs-gemäße Widerrufsbelehrung vorliegt, muss innerhalb von 14 Tagen der Vertrag widerrufen werden. Trudeln die ersten Vertragsunterlagen per Post oder E-Mail ein, läuft die Zeit des erforderlichen Handelns.

Grundsätzlich rate ich Ihnen bei solchen Telefonaten: Seien Sie nicht freundlich, lassen Sie sich in kein Gespräch verwickeln und legen Sie auf.

Dr. Annabel Oelmann ist seit April 2016 Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen.

Zuvor leitete die gebürtige Lübeckerin sieben Jahre lang u.a. die Gruppe Finanzen und

Versicherungen der VZ Nordrhein-Westfalen. Ihre Themenschwerpunkte sind Geld-

anlage, Kredite, Versicherungen und Altersvorsorge.

| vorschau

Lesen Sie in der Januar-Ausgabe von verbraucherblick:

Schwerpunkt: Schlafen

Schlafen

Schnarchen

Bettsysteme

und außerdem:

Zu Fuß im Straßenverkehr

Mehrwegbecher

Reisemängel

Sanierung finanzieren

| index

Übersicht vergangener verbraucherblick Beiträge

Auf unserer Internetseite finden Sie eine Übersicht vergangener verbraucherblick Ausgaben. Sie sind

nach Schlagwörtern sortiert. Interessieren Sie sich für ein bestimmtes Thema? Dann können Sie sich die

entsprechende Ausgabe direkt im Onlineshop bestellen unter: www.buhl.de/verbraucherblick/archiv/

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