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Anforderungen an Rinnenhalter 1
Stand: 14. November 2013
Anforderungen aus Normen und Fachregeln an
Rinnenhalter
Die wesentlichen Anforderungen an Rinnenhalter zusammenzustellen, ist das
Ziel des nachfolgenden Leitfadens. Er geht zwar über 12 Seiten, die
wesentlichen Teile sind aber markiert und innerhalb von 3 – 5 Minuten hat
man das Schreiben gelesen.
Die Frage ist ja, woher kommt die Verpflichtung, Normen einzuhalten?
Eingeführte deutsche und europäische Normen einzuhalten ergibt sich schon
aus der Veröffentlichung im europäischen und deutschen Amtsblatt.
Das bei der Wahl der Baustoffe eingeführte Normen berücksichtigt werden
müssen, beschreibt auch die VOB in DIN 18299 unter 2.3.2. Zitat: ‚ Stoffe
und Bauteile, für die DIN-Normen bestehen, müssen den DIN-Güte- und –
Maßbestimmungen entsprechen.‘ Zitat Ende.
Das BGB beschreibt dies ähnlich in § 633.
Der ZVDH (Zentralverband des deutschen Dachdeckerhandwerks)hat in
einem Schreiben vom 29. August 2005 (das Schreiben wurde uns am
21.08.2013 vom Industrieverband Bau- und Bedachungsbedarf zugemailt)
speziell zur Kennzeichnung von Rinnenhaltern nach DIN EN 1462 Stellung
bezogen und fordert die Hersteller in seinem Schreiben auf, die Halter
entsprechend den Anforderungen der Norm zu kennzeichnen. Der ZVDH
schreibt dann (Zitat): ‚Zum anderen kann der Rinnenhalter – allein durch die
nicht vollständige Kennzeichnung – formal bereits nicht mehr als „der Norm
DIN EN 1462 entsprechend“ angesehen werden.‘ (Zitat Ende)
Vereinfacht gesagt, darf der Händler also Rinneisen einkaufen und
an den Dachdecker verkaufen, die nicht nach DIN EN 1462
gekennzeichnet sind. Der Dachdecker kann diese Rinneisen aber
nicht einbauen, ohne mit dem jeweiligen Bauherren eine
sondervertragliche Regelung zu vereinbaren.
Anforderungen an Rinnenhalter 2
Stand: 14. November 2013
Für Dachdecker gibt es da noch eine Besonderheit, die Fachregeln
des Deutschen Dachdeckerhandwerks, herausgegeben vom ZVDH. Wenn
ein Dachdecker also einzelne Teile der Fachregeln nicht explizite
ausschließt, sind sie vereinbart.
Die Fachregeln des ZVDH gelten üblicherweise als anerkannte Regel der
Technik und stellen meistens auch den allgemein anerkannten Stand der
Technik dar.
Der Dachdecker ist also gut beraten, die Fachregeln einzuhalten. In den
‚Fachregeln für Metallarbeiten‘ wird unter 10.1.1 auf Anhang II verwiesen,
dem die Werkstoffe für Rinnenhalter und die Bemessung der Rinnenhalter zu
entnehmen sind. Im Anhang II steht dann unter 1.1, dass für
Dachrinnenhalter die DIN EN 1462 gilt. Unter 3. im Anhang II werden die in
Deutschland zugelassenen Tragfähigkeitsklassen und der geforderte
Korrosionsschutz behandelt.
Außerdem wird die Anwendung der Tabelle 7 empfohlen. Hier werden die
Abmessungen des Rinnenhalters und auch die Länge C1 beschrieben (6 tlg.
= 30 cm Schenkellänge C1) und in der Zeichnung der Abstand des letzten
Lochs zum Rand (15 mm), um die Rinneisen sicher zu befestigen.
Die DIN EN 1462 ist einzuhalten, es sei denn, der Dachdecker
vereinbart mit dem jeweiligen Bauherrn etwas anderes. Nach ‚8
Kennzeichnung‘ ist der Hersteller also verpflichtet, seine Rinnenhalter mit
dem Namen oder Zeichen des Herstellers, der Tragfähigkeitsklasse und der
Klasse des Korrosionswiderstands zu kennzeichnen. Dabei müssen die
Federn der Rinnenhalter ebenfalls der Klasse des Korrosionswiderstands (in
Deutschland A, also bei Feuerverzinkung mind. 55 mµ als kleinsten
Einzelwert) entsprechen. Zitat aus der DIN EN 1462, 6 Konstruktion, 6.1
Allgemeines:
‚… Es ist nicht erforderlich, dass Clips oder Federn aus dem gleichen
Werkstoff wie der Rinnenhalter bestehen, an dem sie befestigt sind; sie
müssen jedoch den Korrosionswiderstand A nach Tabelle 2 aufweisen, wenn
auch der Rinnenhalter der Klasse A entspricht.‘
Zitat Ende.
Anforderungen an Rinnenhalter 3
Stand: 14. November 2013
Die Fachregeln sind für den Dachdecker einzuhalten, außer er hat
sondervertragliche Regelungen mit dem Bauherrn geschlossen. Der Anhang
der Fachregeln wird empfohlen.
Was ist eine Empfehlung? Hier ein Auszug aus den Grundregeln des ZVDH:
sollte, sollten
Empfehlung, Richtlinie
auswählend, anratend, empfehlend
Von mehreren Möglichkeiten wird eine als zweckmäßig empfohlen, ohne andere zu erwähnen oder auszuschließen. Eine bestimmte Angabe ist erwünscht, aber nicht als Forderung anzusehen. Eine bestimmte Lösung wird abgewehrt, ohne sie zu verbieten.
sollte nicht, sollten nicht
Eine Empfehlung hat nie den Charakter von ‚muss oder soll‘ sondern ‚sollte‘.
Die Schenkellänge C1 nicht umzusetzen, ist für unser Haus nicht zu
begründen, daher bieten wir unseren Kunden die nach Fachregeln
empfohlene Länge des Rinnenhalters an. Für Kunden, die eine geringere
Schenkellänge C1 einzukaufen wünschen, bieten wir im Moment noch die
altbekannte, kürzere Abmessung an.
Anforderungen an Rinnenhalter 4
Stand: 14. November 2013
BGB § 633 sagt sinngemäß das gleiche aus
Anforderungen an Rinnenhalter 5
Stand: 14. November 2013
Grundregel für Dachdeckungen, Abdichtungen und Außenwandbekleidungen
Deckblatt
Deutsches Dachdeckerhandwerk - Regelwerk -
Grundregel für Dachdeckungen, Abdichtungen und Außenwandbekleidungen Aufgestellt und herausgegeben vom
Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks
- Fachverband Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik - e.V.
Ausgabe September 1997 © Alle Rechte bei der D + W Service GmbH für Management, PR und Messewesen, Köln 2008
Grundregel für Dachdeckungen, Abdichtungen und Außenwandbekleidungen
1 Allgemeines
(1) Das Regelwerk besteht aus der Grundregel und weiteren Regelwerkteilen für die Planung und Ausführung im Bereich der Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik.
(2) Die Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik befaßt sich überwiegend mit der Aufgabe, das Gebäude gegen Witterungseinflüsse und einzelne Bauteile vor Feuchtigkeit zu schützen. Neben dem reinen Feuchteschutz müssen aber noch weitere Funktionen beachtet werden, wie z. B. Wärmeschutz, Schallschutz, Brandschutz und Standsicherheit. Diese sehr unterschiedlichen Anforderungen sowie das Zusammenwirken aller Funktionsschichten einschließlich der Unterkonstruktion, müssen bei der Planung berücksichtigt werden. Erfolgt keine gesonderte Planung, sind die Anforderungen alleine von dem für die Ausführung Verantwortlichen (Planungshaftung) zu beachten.
(3) Das Regelwerk sichert bei Einhaltung nach bisherigen Erkenntnissen im Normalfall eine einwandfreie technische Leistung. Bei besonderen Beanspruchungen können weitergehende oder einschränkende Maßnahmen erforderlich sein. Auch die Brauchbarkeit der Vorleistungen anderer am Bau Beteiligter, die Eignung der Werkstoffe und ergänzende Herstellervorschriften sind von besonderer Bedeutung.
(4) Das Regelwerk des Dachdeckerhandwerks und die darin enthaltenen Fachregeln erlangen üblicherweise den Status allgemein anerkannter Regeln der Technik. Wenn keine anderslautende Einzelvereinbarung getroffen wird, werden sie Grundlage für die Ausführung. Angaben in Prospekten haben üblicherweise nicht den Status, allgemein anerkannt zu sein, weil sie oft werblichen Charakter besitzen. Herstellervorschriften (Verlegeanleitungen, Planungs- und Verarbeitungshinweise o. ä.) stellen werkstoffspezifische Regelungen dar. Sie können ebenso, wie z. B. Normen, Regelwerke und fortdauernde praktische Erfahrung, den Status der allgemein anerkannten Regeln der Technik erlangen. Alle am Bau beteiligten Fachleute haben die Pflicht, sich ständig über die fortlaufenden Entwicklungen zum allgemein anerkannten Stand der Technik zu informieren.
(5) Den am Bau Beteiligten muß in diesem Zusammenhang bewußt sein, daß insbesondere eine Abweichung von den Anforderungen gemäß den Fachregeln eine erhöhte Sorgfaltspflicht bei Beratung und Ausführung bis hin zur Bedenkenanmeldung verlangt. Der Grund dafür ist, daß selbst für den Fall, in dem es dadurch nicht zum Schaden kommt, nun der Ausführende beweisen muß, daß er eine der Regelausführung gleichwertige Leistung erbracht hat.
(6) Das Regelwerk erfaßt keine Sonderfälle und befreit nicht von der Verantwortung für eigenes Handeln. Insbesondere müssen evtl. vorhandene Normen und Zulassungsbescheide, die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sowie die örtlichen Verhältnisse und deren Auswirkungen auf die Baukonstruktion berücksichtigt werden.
Anforderungen an Rinnenhalter 6
Stand: 14. November 2013
Grundregel für Dachdeckungen, Abdichtungen und Außenwandbekleidungen
3 Begriffe 3.2 Modale Hilfsverben
Modale Hilfsverben und deren Aussagefähigkeit sind für ein eindeutiges Verständnis des Regelwerkes von besonderer Bedeutung. Die Auflistung in Tabelle 1 erfolgt in gewichteter Reihenfolge.
Tabelle 1: Modale Hilfsverben
Modale Hilfsverben
Bedeutung
Gründe, die zur Wahl des Hilfsverbums führen (Beispiele)
muß, müssen
Gebot
unbedingt, fordernd
Äußerer Zwang, wie durch Rechtsvorschrift, sicherheitstechnische Forderung, Vertrag oder innerer Zwang, wie Forderung der Einheitlichkeit oder der Folgerichtigkeit
darf nicht, dürfen nicht Verbot
soll, sollen
Regel bedingt, fordernd
Durch Verabredung oder Vereinbarung freiwillig übernommene Verpflichtung, von der nur in begründeten Fällen abgewichen werden darf.
soll nicht, sollen nicht
darf, dürfen
Erlaubnis freistellend
In bestimmten Fällen darf von dem durch Gebot, Verbot oder Regel Gegebenen abgewichen, z.B. eine gleichwertige Lösung gewählt werden.
muß nicht, müssen nicht
sollte, sollten
Empfehlung, Richtlinie
auswählend, anratend, empfehlend
Von mehreren Möglichkeiten wird eine als zweckmäßig empfohlen, ohne andere zu erwähnen oder auszuschließen. Eine bestimmte Angabe ist erwünscht, aber nicht als Forderung anzusehen. Eine bestimmte Lösung wird abgewehrt, ohne sie zu verbieten.
sollte nicht, sollten nicht
kann, können
unverbindlich
Vorliegen einer physischen Fähigkeit (die Hand kann eine bestimmte Kraft ausüben), einer physikalischen Möglichkeit (ein Balken kann eine Belastung tragen), einer ideellen Möglichkeit (eine Voraussetzung kann bestimmte Folgen haben, eine Feststellung kann schon überholt sein, wenn…)
kann nicht, können nicht
Anforderungen an Rinnenhalter 7
Stand: 14. November 2013
Fachregel für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk
10 Dachentwässerung 10.1 Dachrinnen
10.1.1 Allgemeines
(1) Für die Bemessung der Entwässerung gilt das „ Merkblatt zur Bemessung von Entwässerungen “.
(2) Die „Technischen Hinweise Dachrinnen, Regenfallrohre und Zubehör“ sind dem Anhang II zu entnehmen. Insbesondere werden dort behandelt:
- Werkstoffe für Dachrinnen und Rinnenhalter,
- Rinnennenngrößen,
- Bemessung der Rinnenhalter,
- Rinnenhalterabstände.
(3) Rinnenhalter, die in ihren Abmessungen nicht die Anforderungen der Tabellen AII.7 und AII.8 erreichen, müssen durch zusätzliche Maßnahmen (z.B. Spreize) verstärkt werden.
Fachregel für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk
Anhang II: Technische Hinweise 1 Dachrinnen und Regenfallrohre aus Metall
1.1 Anforderungen aufgrund von Normen
(1) Für Dachrinnen und Regenfallrohre gilt die DIN EN 612 , und für die Dachrinnenhalter gilt die DIN EN 1462 . Die DIN EN 612 sieht
- für Wulstdurchmesser bei Dachrinnen,
- Nahtüberlappungen bei Regenfallrohren und
- für Nenndicken von nicht rostendem Stahlblech
……..
Fachregel für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk
Anhang II: Technische Hinweise 3 Rinnenhalter für Dachrinnen
3.1 Anforderungen aufgrund von Normen
Die DIN EN 1462 sieht im Bezug auf die Tragfähigkeit die folgende Klassen vor:
- H für hohe Belastung (Prüflast 750 N, maximal bleibende Verformung ≤ 5 mm),
- L für leichte Belastung (Prüflast 500 N, maximal bleibende Verformung ≤ 5 mm),
- O für Dachrinnen mit oberer Öffnungsweite unter 80 mm.
Für den Korrosionsschutz sieht die Norm die Klassen A (durch Industrie verschmutzte Umgebung oder Küstennähe) oder B (mildere Bedingungen als bei Klasse A) vor.
Für Deutschland werden für Rinnenhalter die Klassen der Tragfähigkeit H und L und im Korrosionsschutz die Klasse A gefordert. Die Anwendung der Tabellen AII.7 , AII.8 und AII.9 wird empfohlen.
Anforderungen an Rinnenhalter 8
Stand: 14. November 2013
Fachregel für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk
Anhang II: Technische Hinweise 3 Rinnenhalter für Dachrinnen 3.2 Zusätzliche Anforderungen
(1) Die Werkstoffzuordnung bei Dachrinnen, Rinnenhaltern und Befestigungsmitteln erfolgt nach Tabelle AII.6 .
(2) Für Rinnenhalter von halbrunden Rinnen gelten Tabelle AII.7 und Abb. AII.03 .
(3) Für Rinnenhalter von kastenförmigen Rinnen gelten Tabelle AII.8 und Abb. AII.05 .
Tabelle AII.6: Werkstoffzuordnung
Dachrinne Rinnenhalter Befestigungsmittel
verzinkter Stahl feuerverzinkter Stahl St/S.S
Aluminium feuerverzinkter Stahl Aluminium
St/S.S
Titanzink feuerverzinkter Stahl feuerverzinkter Stahl, mit Zink ummantelt
St/S.S
Kupfer Kupfer verz. Stahl mit Kupfer ummantelt
Cu/St 1/S.S
Edelstahl Edelstahl feuerverzinkter Stahl mit Edelstahl ummantelt
feuerverzinkter Stahl
Cu/St 1/S.S
Kunststoff feuerverzinkter Stahl, feuerverzinkter Stahl mit Kunststoffbeschichtung
St/S.S
1 verzinkter Stahl - VSt - bei ummantelten Rinnenhaltern (Halter aus St)
Abb. AII.03: Rinnenhalter mit 2 Federn Abb. AII.04: Rinnenhalter mit Nase und Feder
Anforderungen an Rinnenhalter 9
Stand: 14. November 2013
Tabelle AII.7: Rinnenhalter für halbrunde Rinnen (in mm)
Für Nenngröße
nach Tabelle AII.1
C 1 Maße für steigende Belastung
b 3 · s 2 Reihe
1
d 3 d 4 a 3 a 4 n
±3 1 2 3 4 ±1 +20 ±1 ±1 ±1
200 230 25 · 4 25
· 4 25
· 4 -
2
80 37 40 12
270
250 280
25 · 4 30
· 4 25
· 6 -
105 50 53 14
330
410
25 · 4 - - - 500
280 290
30 · 4 30
· 5 25
· 6 25
· 8
127 61 64 14
350
390
30 · 4 - - - 480
333 300
30 · 5
30 · 5
25 · 6
-
40 · 5
-
30 · 8
-
153 74 77 14 370
450
400 340
30 · 5
30 · 5
40 · 5
-
25 · 8
-
30 · 8
-
192 93 96 14 430
430
500 375
40 · 5 40
· 5 30
· 8 30
· 8
250 122 125 14
515
1 siehe Tabelle AII.9 .
2 d 3 = 6 mm bei s 2 ≤ 5 mm; d 3 = 7 mm bei s 2 > 5 mm
……
Anforderungen an Rinnenhalter 10
Stand: 14. November 2013
Anforderungen an Rinnenhalter 11
Stand: 14. November 2013
Anforderungen an Rinnenhalter 12
Stand: 14. November 2013