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Anforderungen an Rinnenhalter 1 Stand: 14. November 2013 Anforderungen aus Normen und Fachregeln an Rinnenhalter Die wesentlichen Anforderungen an Rinnenhalter zusammenzustellen, ist das Ziel des nachfolgenden Leitfadens. Er geht zwar über 12 Seiten, die wesentlichen Teile sind aber markiert und innerhalb von 3 – 5 Minuten hat man das Schreiben gelesen. Die Frage ist ja, woher kommt die Verpflichtung, Normen einzuhalten? Eingeführte deutsche und europäische Normen einzuhalten ergibt sich schon aus der Veröffentlichung im europäischen und deutschen Amtsblatt. Das bei der Wahl der Baustoffe eingeführte Normen berücksichtigt werden müssen, beschreibt auch die VOB in DIN 18299 unter 2.3.2. Zitat: ‚ Stoffe und Bauteile, für die DIN-Normen bestehen, müssen den DIN-Güte- und – Maßbestimmungen entsprechen.‘ Zitat Ende. Das BGB beschreibt dies ähnlich in § 633. Der ZVDH (Zentralverband des deutschen Dachdeckerhandwerks)hat in einem Schreiben vom 29. August 2005 (das Schreiben wurde uns am 21.08.2013 vom Industrieverband Bau- und Bedachungsbedarf zugemailt) speziell zur Kennzeichnung von Rinnenhaltern nach DIN EN 1462 Stellung bezogen und fordert die Hersteller in seinem Schreiben auf, die Halter entsprechend den Anforderungen der Norm zu kennzeichnen. Der ZVDH schreibt dann (Zitat): ‚Zum anderen kann der Rinnenhalter – allein durch die nicht vollständige Kennzeichnung – formal bereits nicht mehr als „der Norm DIN EN 1462 entsprechend“ angesehen werden.‘ (Zitat Ende) Vereinfacht gesagt, darf der Händler also Rinneisen einkaufen und an den Dachdecker verkaufen, die nicht nach DIN EN 1462 gekennzeichnet sind. Der Dachdecker kann diese Rinneisen aber nicht einbauen, ohne mit dem jeweiligen Bauherren eine sondervertragliche Regelung zu vereinbaren.

Anforderungen aus Normen und Fachregeln an Rinnenhalter · 2019. 11. 26. · Fachregel für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk 10 Dachentwässerung 10.1 Dachrinnen 10.1.1 Allgemeines

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Page 1: Anforderungen aus Normen und Fachregeln an Rinnenhalter · 2019. 11. 26. · Fachregel für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk 10 Dachentwässerung 10.1 Dachrinnen 10.1.1 Allgemeines

Anforderungen an Rinnenhalter 1

Stand: 14. November 2013

Anforderungen aus Normen und Fachregeln an

Rinnenhalter

Die wesentlichen Anforderungen an Rinnenhalter zusammenzustellen, ist das

Ziel des nachfolgenden Leitfadens. Er geht zwar über 12 Seiten, die

wesentlichen Teile sind aber markiert und innerhalb von 3 – 5 Minuten hat

man das Schreiben gelesen.

Die Frage ist ja, woher kommt die Verpflichtung, Normen einzuhalten?

Eingeführte deutsche und europäische Normen einzuhalten ergibt sich schon

aus der Veröffentlichung im europäischen und deutschen Amtsblatt.

Das bei der Wahl der Baustoffe eingeführte Normen berücksichtigt werden

müssen, beschreibt auch die VOB in DIN 18299 unter 2.3.2. Zitat: ‚ Stoffe

und Bauteile, für die DIN-Normen bestehen, müssen den DIN-Güte- und –

Maßbestimmungen entsprechen.‘ Zitat Ende.

Das BGB beschreibt dies ähnlich in § 633.

Der ZVDH (Zentralverband des deutschen Dachdeckerhandwerks)hat in

einem Schreiben vom 29. August 2005 (das Schreiben wurde uns am

21.08.2013 vom Industrieverband Bau- und Bedachungsbedarf zugemailt)

speziell zur Kennzeichnung von Rinnenhaltern nach DIN EN 1462 Stellung

bezogen und fordert die Hersteller in seinem Schreiben auf, die Halter

entsprechend den Anforderungen der Norm zu kennzeichnen. Der ZVDH

schreibt dann (Zitat): ‚Zum anderen kann der Rinnenhalter – allein durch die

nicht vollständige Kennzeichnung – formal bereits nicht mehr als „der Norm

DIN EN 1462 entsprechend“ angesehen werden.‘ (Zitat Ende)

Vereinfacht gesagt, darf der Händler also Rinneisen einkaufen und

an den Dachdecker verkaufen, die nicht nach DIN EN 1462

gekennzeichnet sind. Der Dachdecker kann diese Rinneisen aber

nicht einbauen, ohne mit dem jeweiligen Bauherren eine

sondervertragliche Regelung zu vereinbaren.

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Anforderungen an Rinnenhalter 2

Stand: 14. November 2013

Für Dachdecker gibt es da noch eine Besonderheit, die Fachregeln

des Deutschen Dachdeckerhandwerks, herausgegeben vom ZVDH. Wenn

ein Dachdecker also einzelne Teile der Fachregeln nicht explizite

ausschließt, sind sie vereinbart.

Die Fachregeln des ZVDH gelten üblicherweise als anerkannte Regel der

Technik und stellen meistens auch den allgemein anerkannten Stand der

Technik dar.

Der Dachdecker ist also gut beraten, die Fachregeln einzuhalten. In den

‚Fachregeln für Metallarbeiten‘ wird unter 10.1.1 auf Anhang II verwiesen,

dem die Werkstoffe für Rinnenhalter und die Bemessung der Rinnenhalter zu

entnehmen sind. Im Anhang II steht dann unter 1.1, dass für

Dachrinnenhalter die DIN EN 1462 gilt. Unter 3. im Anhang II werden die in

Deutschland zugelassenen Tragfähigkeitsklassen und der geforderte

Korrosionsschutz behandelt.

Außerdem wird die Anwendung der Tabelle 7 empfohlen. Hier werden die

Abmessungen des Rinnenhalters und auch die Länge C1 beschrieben (6 tlg.

= 30 cm Schenkellänge C1) und in der Zeichnung der Abstand des letzten

Lochs zum Rand (15 mm), um die Rinneisen sicher zu befestigen.

Die DIN EN 1462 ist einzuhalten, es sei denn, der Dachdecker

vereinbart mit dem jeweiligen Bauherrn etwas anderes. Nach ‚8

Kennzeichnung‘ ist der Hersteller also verpflichtet, seine Rinnenhalter mit

dem Namen oder Zeichen des Herstellers, der Tragfähigkeitsklasse und der

Klasse des Korrosionswiderstands zu kennzeichnen. Dabei müssen die

Federn der Rinnenhalter ebenfalls der Klasse des Korrosionswiderstands (in

Deutschland A, also bei Feuerverzinkung mind. 55 mµ als kleinsten

Einzelwert) entsprechen. Zitat aus der DIN EN 1462, 6 Konstruktion, 6.1

Allgemeines:

‚… Es ist nicht erforderlich, dass Clips oder Federn aus dem gleichen

Werkstoff wie der Rinnenhalter bestehen, an dem sie befestigt sind; sie

müssen jedoch den Korrosionswiderstand A nach Tabelle 2 aufweisen, wenn

auch der Rinnenhalter der Klasse A entspricht.‘

Zitat Ende.

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Anforderungen an Rinnenhalter 3

Stand: 14. November 2013

Die Fachregeln sind für den Dachdecker einzuhalten, außer er hat

sondervertragliche Regelungen mit dem Bauherrn geschlossen. Der Anhang

der Fachregeln wird empfohlen.

Was ist eine Empfehlung? Hier ein Auszug aus den Grundregeln des ZVDH:

sollte, sollten

Empfehlung, Richtlinie

auswählend, anratend, empfehlend

Von mehreren Möglichkeiten wird eine als zweckmäßig empfohlen, ohne andere zu erwähnen oder auszuschließen. Eine bestimmte Angabe ist erwünscht, aber nicht als Forderung anzusehen. Eine bestimmte Lösung wird abgewehrt, ohne sie zu verbieten.

sollte nicht, sollten nicht

Eine Empfehlung hat nie den Charakter von ‚muss oder soll‘ sondern ‚sollte‘.

Die Schenkellänge C1 nicht umzusetzen, ist für unser Haus nicht zu

begründen, daher bieten wir unseren Kunden die nach Fachregeln

empfohlene Länge des Rinnenhalters an. Für Kunden, die eine geringere

Schenkellänge C1 einzukaufen wünschen, bieten wir im Moment noch die

altbekannte, kürzere Abmessung an.

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Anforderungen an Rinnenhalter 4

Stand: 14. November 2013

BGB § 633 sagt sinngemäß das gleiche aus

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Anforderungen an Rinnenhalter 5

Stand: 14. November 2013

Grundregel für Dachdeckungen, Abdichtungen und Außenwandbekleidungen

Deckblatt

Deutsches Dachdeckerhandwerk - Regelwerk -

Grundregel für Dachdeckungen, Abdichtungen und Außenwandbekleidungen Aufgestellt und herausgegeben vom

Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks

- Fachverband Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik - e.V.

Ausgabe September 1997 © Alle Rechte bei der D + W Service GmbH für Management, PR und Messewesen, Köln 2008

Grundregel für Dachdeckungen, Abdichtungen und Außenwandbekleidungen

1 Allgemeines

(1) Das Regelwerk besteht aus der Grundregel und weiteren Regelwerkteilen für die Planung und Ausführung im Bereich der Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik.

(2) Die Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik befaßt sich überwiegend mit der Aufgabe, das Gebäude gegen Witterungseinflüsse und einzelne Bauteile vor Feuchtigkeit zu schützen. Neben dem reinen Feuchteschutz müssen aber noch weitere Funktionen beachtet werden, wie z. B. Wärmeschutz, Schallschutz, Brandschutz und Standsicherheit. Diese sehr unterschiedlichen Anforderungen sowie das Zusammenwirken aller Funktionsschichten einschließlich der Unterkonstruktion, müssen bei der Planung berücksichtigt werden. Erfolgt keine gesonderte Planung, sind die Anforderungen alleine von dem für die Ausführung Verantwortlichen (Planungshaftung) zu beachten.

(3) Das Regelwerk sichert bei Einhaltung nach bisherigen Erkenntnissen im Normalfall eine einwandfreie technische Leistung. Bei besonderen Beanspruchungen können weitergehende oder einschränkende Maßnahmen erforderlich sein. Auch die Brauchbarkeit der Vorleistungen anderer am Bau Beteiligter, die Eignung der Werkstoffe und ergänzende Herstellervorschriften sind von besonderer Bedeutung.

(4) Das Regelwerk des Dachdeckerhandwerks und die darin enthaltenen Fachregeln erlangen üblicherweise den Status allgemein anerkannter Regeln der Technik. Wenn keine anderslautende Einzelvereinbarung getroffen wird, werden sie Grundlage für die Ausführung. Angaben in Prospekten haben üblicherweise nicht den Status, allgemein anerkannt zu sein, weil sie oft werblichen Charakter besitzen. Herstellervorschriften (Verlegeanleitungen, Planungs- und Verarbeitungshinweise o. ä.) stellen werkstoffspezifische Regelungen dar. Sie können ebenso, wie z. B. Normen, Regelwerke und fortdauernde praktische Erfahrung, den Status der allgemein anerkannten Regeln der Technik erlangen. Alle am Bau beteiligten Fachleute haben die Pflicht, sich ständig über die fortlaufenden Entwicklungen zum allgemein anerkannten Stand der Technik zu informieren.

(5) Den am Bau Beteiligten muß in diesem Zusammenhang bewußt sein, daß insbesondere eine Abweichung von den Anforderungen gemäß den Fachregeln eine erhöhte Sorgfaltspflicht bei Beratung und Ausführung bis hin zur Bedenkenanmeldung verlangt. Der Grund dafür ist, daß selbst für den Fall, in dem es dadurch nicht zum Schaden kommt, nun der Ausführende beweisen muß, daß er eine der Regelausführung gleichwertige Leistung erbracht hat.

(6) Das Regelwerk erfaßt keine Sonderfälle und befreit nicht von der Verantwortung für eigenes Handeln. Insbesondere müssen evtl. vorhandene Normen und Zulassungsbescheide, die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sowie die örtlichen Verhältnisse und deren Auswirkungen auf die Baukonstruktion berücksichtigt werden.

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Anforderungen an Rinnenhalter 6

Stand: 14. November 2013

Grundregel für Dachdeckungen, Abdichtungen und Außenwandbekleidungen

3 Begriffe 3.2 Modale Hilfsverben

Modale Hilfsverben und deren Aussagefähigkeit sind für ein eindeutiges Verständnis des Regelwerkes von besonderer Bedeutung. Die Auflistung in Tabelle 1 erfolgt in gewichteter Reihenfolge.

Tabelle 1: Modale Hilfsverben

Modale Hilfsverben

Bedeutung

Gründe, die zur Wahl des Hilfsverbums führen (Beispiele)

muß, müssen

Gebot

unbedingt, fordernd

Äußerer Zwang, wie durch Rechtsvorschrift, sicherheitstechnische Forderung, Vertrag oder innerer Zwang, wie Forderung der Einheitlichkeit oder der Folgerichtigkeit

darf nicht, dürfen nicht Verbot

soll, sollen

Regel bedingt, fordernd

Durch Verabredung oder Vereinbarung freiwillig übernommene Verpflichtung, von der nur in begründeten Fällen abgewichen werden darf.

soll nicht, sollen nicht

darf, dürfen

Erlaubnis freistellend

In bestimmten Fällen darf von dem durch Gebot, Verbot oder Regel Gegebenen abgewichen, z.B. eine gleichwertige Lösung gewählt werden.

muß nicht, müssen nicht

sollte, sollten

Empfehlung, Richtlinie

auswählend, anratend, empfehlend

Von mehreren Möglichkeiten wird eine als zweckmäßig empfohlen, ohne andere zu erwähnen oder auszuschließen. Eine bestimmte Angabe ist erwünscht, aber nicht als Forderung anzusehen. Eine bestimmte Lösung wird abgewehrt, ohne sie zu verbieten.

sollte nicht, sollten nicht

kann, können

unverbindlich

Vorliegen einer physischen Fähigkeit (die Hand kann eine bestimmte Kraft ausüben), einer physikalischen Möglichkeit (ein Balken kann eine Belastung tragen), einer ideellen Möglichkeit (eine Voraussetzung kann bestimmte Folgen haben, eine Feststellung kann schon überholt sein, wenn…)

kann nicht, können nicht

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Anforderungen an Rinnenhalter 7

Stand: 14. November 2013

Fachregel für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk

10 Dachentwässerung 10.1 Dachrinnen

10.1.1 Allgemeines

(1) Für die Bemessung der Entwässerung gilt das „ Merkblatt zur Bemessung von Entwässerungen “.

(2) Die „Technischen Hinweise Dachrinnen, Regenfallrohre und Zubehör“ sind dem Anhang II zu entnehmen. Insbesondere werden dort behandelt:

- Werkstoffe für Dachrinnen und Rinnenhalter,

- Rinnennenngrößen,

- Bemessung der Rinnenhalter,

- Rinnenhalterabstände.

(3) Rinnenhalter, die in ihren Abmessungen nicht die Anforderungen der Tabellen AII.7 und AII.8 erreichen, müssen durch zusätzliche Maßnahmen (z.B. Spreize) verstärkt werden.

Fachregel für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk

Anhang II: Technische Hinweise 1 Dachrinnen und Regenfallrohre aus Metall

1.1 Anforderungen aufgrund von Normen

(1) Für Dachrinnen und Regenfallrohre gilt die DIN EN 612 , und für die Dachrinnenhalter gilt die DIN EN 1462 . Die DIN EN 612 sieht

- für Wulstdurchmesser bei Dachrinnen,

- Nahtüberlappungen bei Regenfallrohren und

- für Nenndicken von nicht rostendem Stahlblech

……..

Fachregel für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk

Anhang II: Technische Hinweise 3 Rinnenhalter für Dachrinnen

3.1 Anforderungen aufgrund von Normen

Die DIN EN 1462 sieht im Bezug auf die Tragfähigkeit die folgende Klassen vor:

- H für hohe Belastung (Prüflast 750 N, maximal bleibende Verformung ≤ 5 mm),

- L für leichte Belastung (Prüflast 500 N, maximal bleibende Verformung ≤ 5 mm),

- O für Dachrinnen mit oberer Öffnungsweite unter 80 mm.

Für den Korrosionsschutz sieht die Norm die Klassen A (durch Industrie verschmutzte Umgebung oder Küstennähe) oder B (mildere Bedingungen als bei Klasse A) vor.

Für Deutschland werden für Rinnenhalter die Klassen der Tragfähigkeit H und L und im Korrosionsschutz die Klasse A gefordert. Die Anwendung der Tabellen AII.7 , AII.8 und AII.9 wird empfohlen.

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Anforderungen an Rinnenhalter 8

Stand: 14. November 2013

Fachregel für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk

Anhang II: Technische Hinweise 3 Rinnenhalter für Dachrinnen 3.2 Zusätzliche Anforderungen

(1) Die Werkstoffzuordnung bei Dachrinnen, Rinnenhaltern und Befestigungsmitteln erfolgt nach Tabelle AII.6 .

(2) Für Rinnenhalter von halbrunden Rinnen gelten Tabelle AII.7 und Abb. AII.03 .

(3) Für Rinnenhalter von kastenförmigen Rinnen gelten Tabelle AII.8 und Abb. AII.05 .

Tabelle AII.6: Werkstoffzuordnung

Dachrinne Rinnenhalter Befestigungsmittel

verzinkter Stahl feuerverzinkter Stahl St/S.S

Aluminium feuerverzinkter Stahl Aluminium

St/S.S

Titanzink feuerverzinkter Stahl feuerverzinkter Stahl, mit Zink ummantelt

St/S.S

Kupfer Kupfer verz. Stahl mit Kupfer ummantelt

Cu/St 1/S.S

Edelstahl Edelstahl feuerverzinkter Stahl mit Edelstahl ummantelt

feuerverzinkter Stahl

Cu/St 1/S.S

Kunststoff feuerverzinkter Stahl, feuerverzinkter Stahl mit Kunststoffbeschichtung

St/S.S

1 verzinkter Stahl - VSt - bei ummantelten Rinnenhaltern (Halter aus St)

Abb. AII.03: Rinnenhalter mit 2 Federn Abb. AII.04: Rinnenhalter mit Nase und Feder

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Anforderungen an Rinnenhalter 9

Stand: 14. November 2013

Tabelle AII.7: Rinnenhalter für halbrunde Rinnen (in mm)

Für Nenngröße

nach Tabelle AII.1

C 1 Maße für steigende Belastung

b 3 · s 2 Reihe

1

d 3 d 4 a 3 a 4 n

±3 1 2 3 4 ±1 +20 ±1 ±1 ±1

200 230 25 · 4 25

· 4 25

· 4 -

2

80 37 40 12

270

250 280

25 · 4 30

· 4 25

· 6 -

105 50 53 14

330

410

25 · 4 - - - 500

280 290

30 · 4 30

· 5 25

· 6 25

· 8

127 61 64 14

350

390

30 · 4 - - - 480

333 300

30 · 5

30 · 5

25 · 6

-

40 · 5

-

30 · 8

-

153 74 77 14 370

450

400 340

30 · 5

30 · 5

40 · 5

-

25 · 8

-

30 · 8

-

192 93 96 14 430

430

500 375

40 · 5 40

· 5 30

· 8 30

· 8

250 122 125 14

515

1 siehe Tabelle AII.9 .

2 d 3 = 6 mm bei s 2 ≤ 5 mm; d 3 = 7 mm bei s 2 > 5 mm

……

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Anforderungen an Rinnenhalter 10

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Anforderungen an Rinnenhalter 11

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Anforderungen an Rinnenhalter 12

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