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Mediation Beziehungsberatung Binationale Beratung Begleitete Besuchstage Alimentenbevorschussung Alimenteninkasso Index-Dienst Rechtsauskunft Budgetberatung Angebote der Beratungsstelle für Familien

Angebote der Beratungsstelle für · PDF fileBinationale Beratung Die Ehe mit einem ausländischen Partner oder einer ausländischen Partnerin kann eine Beziehung bereichern, kulturelle

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Mediation

Beziehungsberatung

Binationale Beratung

Begleitete Besuchstage

AlimentenbevorschussungAlimenteninkassoIndex-Dienst

Rechtsauskunft

Budgetberatung

Angebote der Beratungsstelle für Familien

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Das Ziel der Mediation ist es, einen Konflikt konstruktiv zu regeln. Am Ende der Mediation steht eine Trennungsvereinbarung oder Scheidungs-konvention, in der gemeinsam erarbeitete Ab-machungen festgehalten sind.

Das Mediationsteam, je ein Mann und eine Frau aus den Fachbereichen Recht und soziale Arbeit, hilft Ihnen zu verhandeln, nach Lösungen zu suchen und Entscheidungen zu treff en.

Die örtliche ZuständigkeitDieses Angebot können Sie nutzen, wenn Sie in den Kantonen St.Gallen oder Appenzell Ausserrhoden wohnen.

Die DauerIn der Regel sind 5 bis 7 Sitzungen nötig.

Die KostenDie Kosten richten sich nach dem Einkommen und der Anzahl Kinder, ab Fr. 110.00 für 1 Stunde.

Trennungs- und Scheidungsmediation

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Besuchsmediation

Die Besuchsmediation soll konstruktiv regeln, wann und wie das Kind seine Eltern sehen kann. Das Mediationsteam, je ein Mann und eine Frau, hilft Ihnen zu verhandeln, nach Lösungen zu suchen und Entscheidungen zu treff en.

Die Besuchsmediation erfolgt freiwillig oder auf Anordnung einer Behörde oder eines Gerichts.

Die örtliche ZuständigkeitDieses Angebot können Behörden, das Gericht und Privatpersonen aus den Kantonen St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Thurgau nutzen.

Die DauerFür eine Besuchsmediation sind zwischen 5 und 7 Sitzungen nötig.

Die Kosten Über die genauen Kosten geben wir gerne Auskunft. Bitte rufen Sie uns an, 071 228 09 80.

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Beziehungsberatung

In der Paar- und Familienberatung können Sie mit einer neutralen und erfahrenen Fachperson über Ihre Beziehungsprobleme sprechen. Wir unterstüt-zen Sie dabei, Konfl ikte in Ihrer Partnerschaft oder Familie zu lösen und beraten Sie bei Fragen rund um die Kindererziehung.

Bei einer Trennung oder Scheidung informieren wir Sie über die Rechtslage und das Verfahren. Wir unterstützen Sie in der Zeit vor, während oder nach der Trennung oder Scheidung.

Junge Erwachsene informieren wir bei Fragen zur elterlichen Unterhaltspflicht, wenn sie noch in Ausbildung sind. Bei der Suche nach einer guten Lösung mit den Eltern wenden wir die Methode der Familienmediation an.

Die örtliche ZuständigkeitDie Paar- und Familienberatungen sind für Personen aus den Kantonen St.Gallen und Appenzell Ausserrhoden möglich. Die Beratung bei Trennung und Scheidung können Sie nutzen, wenn Sie in der Stadt St.Gallen wohnen.

Die KostenPaar- und Familienberatungen sind kostenpfl ichtig, ab Fr. 50.00 pro Beratung.

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Binationale Beratung

Die Ehe mit einem ausländischen Partner oder einer ausländischen Partnerin kann eine Beziehung bereichern, kulturelle Unterschiede können aber auch zu Schwierigkeiten und Missverständnissen führen.

Wir beraten Sie bei Fragen- die mit den kulturellen Prägungen zusammen- hängen- die den Integrationsprozess des ausländischen Partners oder der Partnerin betreff en- die sich vor einer binationalen Heirat stellen- die im Zusammenhang mit einer Trennung oder Scheidung auftauchen- welche die Kindererziehung betreff en

Sie können die Beratung alleine oder gemeinsam mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin in Anspruch nehmen. Auf Wunsch ziehen wir einen Dolmetscher bei.

ZuständigkeitDieses Angebot können Sie nutzen, wenn Sie in den Kantonen St.Gallen oder Appenzell Ausserrhoden wohnen.

Die KostenPaarberatungen und Beratungen vor der binatio-nalen Ehe sind kostenpfl ichtig, ab Fr. 50.00 pro Beratung.

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Notiz
Die örtliche
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Die Begleiteten Besuchstage richten sich an geschiedene oder getrennt lebende Eltern, wenn gerichtliche oder vormundschaftliche Aufl agen die Ausübung des Besuchsrechtes unter fachlicher Aufsicht verlangen. Im Zentrum stehen dabei die Interessen der Kinder.

Begleitete Besuchstage sollen ermöglichen, dass ein Kind auch zum besuchsberechtigten Elternteil eine tragfähige Beziehung aufrechterhalten oder wieder herstellen kann. Eine Teilnahme ist deshalb für alle Kinder ohne Mindestalter möglich.

Die Begleiteten Besuchstage fi nden an zwei bis drei Sonntagen im Monat statt. Vor Ort unter-stützen zwei Fachleute, je ein Mann und eine Frau, die Eltern und deren Kinder in der Ausübung des begleiteten Besuchsrechtes. Für das Mittagessen verlangen wir einen Unkostenbeitrag.

Die örtliche ZuständigkeitDieses Angebot können Gemeinden aus den Kantonen St.Gallen und Appenzell Ausserrhoden nutzen.

Die KostenÜber die genauen Kosten geben wir gerne Auskunft. Bitte rufen Sie uns an, 071 228 09 80.

Begleitete Besuchstage

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Alimentenbevorschussung

Wenn Sie als Elternteil die Kinderalimente nicht erhalten, klären wir, ob eine Bevorschussung der Alimente möglich ist. Wir unterstützen Sie dabei, das Gesuch mit den erforderlichen Unterlagen einzureichen.

Alimenteninkasso

Wenn Sie Ihre Alimente nicht oder unregelmässig erhalten, helfen wir Ihnen beim Inkasso. Wir er-stellen Rückstandsberechnungen und übernehmen die Zahlungskontrolle sowie das Mahn- und Betrei-bungsverfahren.

Index-Dienst

Wir berechnen für Sie die Anpassung der Alimente an den Landesindex für Konsumentenpreise und teilen Ihnen die Höhe des aktuellen Unterhalts-beitrages unter Berücksichtigung der Teuerungs-anpassung mit.

Die örtliche Zuständigkeit Dieses Angebot können Sie nutzen, wenn Sie in der Stadt St.Gallen wohnen.

Die Kosten Alimentenbevorschussung: unentgeltlich.Alimenteninkasso: Kinderalimente unentgeltlich. Frauenalimente: abgestuft nach deren Höhe. Index-Dienst: Fr. 30.00 pro Berechnung.

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In der unentgeltlichen Rechtsauskunft erhalten Sie sämtliche rechtlichen Auskünfte.

Nach telefonischer Voranmeldung stehen Ihnen unsere Rechtsagenten für ein Kurzgespräch zur Verfügung.

Die örtliche ZuständigkeitDieses Angebot können Sie nutzen, wenn Sie in der Stadt St.Gallen oder im Kanton Appenzell Ausserrhoden wohnen.

Einige Gemeinden des Kantons St.Gallen übernehmen die Kosten für eine Rechtsauskunft. Bitte erkundigen Sie sich bei uns, ob das bei Ihrer Wohngemeinde der Fall ist.

Die KostenDie Beratung ist unentgeltlich.

Rechtsauskunft

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Befi nden Sie sich in einer fi nanziellen Notsituation? Stellen Sie fest, dass Sie Ihre fi nanziellen Probleme alleine nicht mehr lösen können?

Wir erstellen mit Ihnen ein persönliches Budget. Nach Möglichkeit unterstützen wir Sie bei der Erschliessung fi nanzieller Quellen.

Die örtliche ZuständigkeitDieses Angebot können Sie nutzen, wenn Sie in der Stadt St.Gallen wohnen.

Die KostenDie Beratung ist unentgeltlich.

Budgetberatung

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Beratungsstelle für FamilienFrongartenstrasse 169000 St. GallenT 071 228 09 80F 071 228 09 87

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