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Parkierungsreglement Buchs AG Bericht Stand 23. Januar 2018 Anhang 1

Anhang 1 Parkierungsreglement Buchs AG · − Die privaten Parkplätze beim Wynecenter (Migros) sowie beim Coop (Mittel-dorfstrasse) und bei Otto's/Aldi (Fabrikweg) sind nicht bewirtschaftet

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Parkierungsreglement Buchs AG Bericht

Stand 23. Januar 2018

Anhang 1

Parkierungsreglement Buchs AG

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Bearbeitung

Denise Belloli MSc in Geografie

Eleonore Jacobi Wolter Dr. oec. HSG LL.M.

Metron Verkehrsplanung AG Stahlrain 2 Postfach 5201 Brugg T 056 460 91 11 [email protected] www.metron.ch

Arbeitsgruppe

Urs Affolter Gemeindeammann

Sonja Büchli, Vize-Gemeindeschreiberin

Mike Manser, Leiter Tiefbau

Ronny Fricker, Regionalpolizei Suret

Titelbild: Eigene Aufnahme, 25.7.2016, Zufahrt Parkplatz Gemeindehaus

Parkierungsreglement Buchs AG | Inhaltsverzeichnis

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Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung 4

1 Ausgangslage 5

2 Rahmenbedingungen der weiteren Entwicklung 7

3 Konflikte, Chancen und Ziele 7

4 Konzeptteile 8 4.1 Vorbemerkungen 8 4.2 Parkraumzonen 8 4.3 Nachtparkieren 10 4.4 Bewirtschaftung öffentlicher Parkplätze 11

5 Kosten und Erträge 13 5.1 Parkkartenverkauf 13 5.2 Parkieren auf Plätzen im Zentrum (Parkuhr) 14

6 Umsetzung/Ergebnisse 16

Abbildungsverzeichnis 17 Anhang 18 Anhang 1: Begehung 25. Juli 2016 18 Anhang 2: Zählung Nachtparkierer 23. Juli 2016 22 Anhang 3: Gemeindevergleich Tarife Langzeitparkierung 24 Anhang 4: Tarife Parkierungsreglemente Nachbargemeinden 25

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Parkierungsreglement Buchs AG | Zusammenfassung

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Zusammenfassung Sinnvoll und fair: neue Regeln für ganz Buchs Buchs AG ist in den letzten Jahren stark gewachsen. Um auch bei steigendem Druck auf den öffentlichen Raum attraktiv zu bleiben, hat sich die Gemeinde zum Ziel gesetzt, den ruhenden Verkehr künftig klarer zu steuern. Ein einheitliches Parkierungsregle-ment soll sicherstellen, dass das Parkieren flächendeckend und jederzeit sinnvoll und fair geregelt ist.

In Varianten zum massgeschneiderten Ziel Auf der Grundlage von Zählungen und einer Begehung definierte eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Gemeindeverwaltung massgeschneiderte Ziele an ein künftiges Par-kierungsreglement.

− Bestimmungsgemässe Benützung des (Park)-raums − Qualitativ hochwertiger, geordneter Strassenraum als öffentlicher Raum − Verständliches, einfaches Konzept − Konzept über das gesamte Gemeindegebiet − Faire Regelungen für alle − Wirtschaftlicher Betrieb (Kontrolle) und Unterhalt (Signalisation)

Schwerpunkte bildeten die Themen «Parkraumzonen», «Nachtparkieren» und «Be-wirtschaftung öffentlicher Parkplätze». Für sie wurden in einem ersten Schritt die Ein-flussfaktoren aufgezeigt und im zweiten Schritt Varianten gebildet, einander gegen-übergestellt und beurteilt.

Empfehlung/Ergebnisse für ein einfaches und wirtschaftliches Konzept

Die Ergebnisse aus der Beurteilung sind in das neue Parkierungsreglement eingeflos-sen:

− Das gesamte Baugebiet der Gemeinde ausgenommen Lostorf wird in eine Park-raumzone mit einheitlicher Regelung integriert.

− Die heutige Regelung der Parkzeitbeschränkung wird beibehalten: max. 3 Stun-den werktags zwischen 08.00 und 19.00 und samstags zwischen 08.00 und 17.00.

− Der Kreis der Berechtigten wird um eine Karte für Berufstätige erweitert. − Gebühren orientieren sich im weitesten Sinne an den umliegenden Gemeinden

sowie an den üblichen privaten Parkplatzmieten in der Gemeinde. − Es werden keine Nachtparkgebühren erhoben. − Auf den Plätzen bei Gemeindehaus, Gemeindesaal und Oberdorf werden Park-

gebühren eingeführt, um insbesondere die Nachfrage bei Veranstaltungen zu re-geln. Für Besucher sind die ersten 30 Minuten gratis.

Eine detaillierte Auflistung der Kosten und Erträge lässt erkennen, dass die nötigen Kosten für die Signalisation des Gemeindegebiets als Parkraumzone bereits im ersten Jahr von den Einnahmen getragen werden. Die Investitionskosten für die Bewirtschaf-tung von Kurzzeitparkplätzen auf den Plätzen im Zentrum sind nach zwei Jahren aus-geglichen.

Parkierungsreglement Buchs AG | Ausgangslage

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1 Ausgangslage Parkierungsreglement Die Gemeinde Buchs verfügt seit 2012 über ein Parkierungsreglement (vgl. Anhang 5), das die Parkplatzbewirtschaftung in den stadtnahen Gebieten regelt. Dort gilt werktags eine Höchstparkzeit von 3 Stunden. Anwohner können für 20 CHF eine Parkkarte be-ziehen, die zum Dauerparkieren berechtigt. Bisher wurden die Zonen «Oberes Torfeld» und «Unteres Torfeld» umgesetzt; die Zone «Buchs Mitte» wurde noch nicht umge-setzt. Diverse Privatstrassen mit öffentlichem Zugang wurden in das Parkierungsreg-lement einbezogen. Der Parkraum resp. der Strassenraum in den übrigen Gemeinde-gebieten unterliegt keinen Beschränkungen.

Das heutige Reglement gewährleistet eine einfache Kontrolle. Mit dem Parkkar-tenverkauf können die Aufwendungen nur knapp gedeckt werden.

Markierte Parkplätze Markierte Parkfelder auf öffentlichem Grund befinden sich auf einzelnen Strassen (Abbildung 1). Zudem sind heute Parkfelder beim Gemeindesaal (1), bei der Villa Blau (2), dem Gemeindehaus (3), am Friedhof (4), bei der Sammelstelle (5), beim Oberdorf (6) sowie beim Schulweg (7) eingezeichnet (vgl. Abbildung 1).

Abbildung 1: Markierte Parkplätze auf öffentlichem Grund Buchs 2016

Parkierungsreglement Buchs AG | Ausgangslage

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Angestellte der Gemeinde sowie Lehrpersonen können auf dem öffentlichen Parkplatz beim Gemeindesaal und beim Schulhaus Gysimatte gratis parkieren. Die Erfahrung zeigt, dass ca. 10 dieser Parkplätze regelmässig von den Gemeindeangestellten belegt sind1. Einzelnen Gemeindeangestellten und Lehrpersonen der Schulanlage Gysimatte stehen zudem Parkplätze direkt beim Gemeindehaus zur Verfügung (Parkverbot aus-genommen Berechtigte).2

Für Lehrpersonen an den Schulen sind Parkplätze bei den grossen Schulhäusern vorhanden; für Kindergartenlehrpersonen bestehen Parkplätze, die mit einem Park-verbot ausgenommen Berechtigte und einer zeitlichen Begrenzung belegt sind. 3

Auf dem Platz beim Oberdorf wird ein Teil der Parkplätze derzeit zu einem Preis unterhalb des gängigen Marktpreises privat vermietet.

Dauerparkieren Seit 2000 werden regelmässig Zählungen der nachts auf öffentlichen Strassen parkier-ten Autos durchgeführt. Die letzte Zählung erfolgte im Juli 2016 und wurde um die Zählung von Fahrzeugen auf öffentlichen Plätzen erweitert (vgl. Anhang 2). Die Zäh-lung fiel in die Sommerferienzeit, die Abweichungen dürften aber nach Einschätzung der Regionalpolizei Suret gering sein. Generell zeigte sich eine stabile Anzahl von Fahr-zeugen über einen langen Zeitraum. Der Höchstwert pro Strasse lag bei 9 bis 10 Fahr-zeugen (Amsleracherweg, Bannacherstrasse, Heuweg, Suhrhardweg). Insgesamt wur-den 116 Fahrzeuge im Strassenraum und 20 Fahrzeuge bei Schulhäusern, Kindergärten und anderen öffentlichen Plätzen erfasst.

Begehung Im Rahmen der Begehung am 25. Juli 2016 liess sich zudem Folgendes erkennen:

− Die privaten Parkplätze beim Wynecenter (Migros) sowie beim Coop (Mittel-dorfstrasse) und bei Otto's/Aldi (Fabrikweg) sind nicht bewirtschaftet. Ein wei-terer grosser, nicht bewirtschafteter Parkplatz besteht nahe der Parkgarage Wy-necenter für das Besucherzentrum Chocolat Frey. Ein richterliches Verbot regelt an der Bolimattstrasse die Parkierung für Angestellte der Mibelle.

− An der Fabrikstrasse zwischen Oberholzstrasse und Bresteneggstrasse wird eine Ausbuchtung, die Platz für ca. 6 bis 8 Autos bietet, als Parkplatz genutzt.

− Bei den Parkplätzen vor Kindergärten und Schulen sind in der Regel Parkverbote signalisiert.

− Auffällig sind generell die sehr schmalen Strassen in den Quartieren, die punk-tuell zu Problemen führen, etwa dann, wenn dort parkiert wird und für Kehr-richtfahrzeuge, Rettungskräfte und Feuerwehr keine Durchfahrt mehr möglich ist.

1 Telefonische Auskunft Sonja Büchli, 14.7.2016. 2 Vgl. Fotos Begehung im Anhang: Abbildung 2, Abbildung 3 3 Vgl. Fotos Begehung im Anhang: Abbildung 4, Abbildung 5, Abbildung 6, Abbildung 3

Parkierungsreglement Buchs AG | Rahmenbedingungen der weiteren Entwicklung

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2 Rahmenbedingungen der weiteren Entwicklung

Das Siedlungsgebiet von Buchs ist eng mit jenem der Nachbargemeinden verwoben. Die Gemeinde liegt im Verdichtungsperimeter der Agglomeration mit einer erhöhten Siedlungsentwicklung: Im Jahr 2000 zählte sie 6'235 Einwohner, per 31.12.20164 8'012 Einwohner. Mit dieser Zunahme um 28.5 % gehört Buchs zu jenen Gemeinden der Agglomeration, die in den letzten Jahren am stärksten gewachsen sind. Bei den Be-schäftigten konnte sie zwischen 2008 und 2012 eine leichte Zunahme5 verzeichnen.

Zwei wirtschaftliche Entwicklungsschwerpunkte «Arbeiten im Agglomerations-gebiet» betreffen das Gemeindegebiet Buchs: Es handelt sich um die Schnittflächen zu Aarau (Torfeld) und zu Suhr (Wynecenter). Letztere ist zudem im kantonalen Richt-plan als Standort für Nutzungen mit hohem Personenverkehrsaufkommen eingetragen. Die Gebiete Steinfeld und Hunzikermatte sind als Wohnschwerpunkt im Agglomerati-onsprogramm vorgesehen.6

3 Konflikte, Chancen und Ziele Die Gemeinde überarbeitet nun ihr Parkierungsreglement. Auslöser dafür sind folgen-de Konflikte:

− Der Parkdruck in den Quartieren, die heute nicht bewirtschaftet sind, steigt. Immer häufiger werden Reklamationen aus den Quartieren betreffend Fremdparkierern laut.

− In den stadtnahen Quartieren mit Parkzeitbeschränkung müssen Anwohner für das unbeschränkte Parkieren in der jeweiligen Zone eine kostenpflichtige Park-karte erwerben. Dadurch entsteht eine Ungleichbehandlung gegenüber jenen Anwohnern, die in ihrem Quartier keine Parkkarte lösen müssen.

− Die teils schmalen Quartierstrassen sind in einigen Quartieren mit Autos über-stellt; dies führt zu Konflikten bei der Kehrichtentsorgung, Schneeräumung, bei Feuerwehreinsätzen etc.

Demgegenüber stehen die Chancen: Das heutige System der Parkzeitbeschränkung mit Anwohnerbevorzugung in stadtnahen Quartieren ist akzeptiert und funktioniert.

Für das neue Reglement wurden folgende Ziele definiert:

− Bestimmungsgemässe Benützung des (Park)-raums − Qualitativ hochwertiger, geordneter Strassenraum als öffentlicher Raum − Verständliches, einfaches Konzept − Konzept über das gesamte Gemeindegebiet − Faire Regelungen für alle − Wirtschaftlicher Betrieb (Kontrolle) und Unterhalt (Signalisation)

4 Vgl. http://www.buchs-aargau.ch/xml_1/internet/de/application/d1/f12.cfm 5 Kt. AG / Kt. SO: Agglomerationsprogramm AareLand, 3. Generation, Band 4: Grundlagen und Analysen (Entwurf für die Behördenvernehmlassung und Mitwirkung), S. 15 6 Kt. AG / Kt. SO: Agglomerationsprogramm AareLand, 3. Generation, Band 1: Hauptbericht (Entwurf für die Behördenvernehmlassung und Mitwir-kung), S. 51f.

Parkierungsreglement Buchs AG | Konzeptteile

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4 Konzeptteile 4.1 Vorbemerkungen

Aus der Analyse und den Zielen ergeben sich folgende Bearbeitungsschwerpunkte: − Parkraumzonen − Nachtparkieren − Bewirtschaftung öffentlicher Parkplätze

4.2 Parkraumzonen

Parkraumzonen Gemäss Zielsetzung soll das neue Konzept das gesamte Gemeindegebiet umfassen. Daraus ergeben sich folgende Varianten:

− Eine Parkraumzone gesamtes Baugebiet Definition des gesamten Baugebiets der Gemeinde als eine Parkraumzone, ggf. mit Ausnahme der Hauptstrasse. Das heisst: Im ganzen Baugebiet wird die Park-zeit tagsüber beschränkt. Für Anwohnende und evtl. weitere Benutzergruppen werden Parkkarten herausgegeben. Diese sind – da es nur eine Parkraumzone gibt – auf dem gesamten Gemeindegebiet gültig.

− Eine Parkraumzone Wohnen/Arbeiten Definition der Wohnzonen sowie der gemischten Wohn-/Arbeitszonen als eine Parkraumzone, ohne Einbezug der Industriezonen. Das heisst, dass in den In-dustriezonen weiterhin unbeschränkt parkiert werden darf.

− Differenzierte Parkraumzonen Wohnen/Arbeiten Differenzierung der Wohnzonen und gemischten Wohn-/Arbeitszonen in unter-schiedliche Parkraumzonen. Das heisst: In bestimmten Zonen wird die Parkzeit tagsüber beschränkt. Für Anwohnende und evtl. weitere Benutzergruppen wer-den Parkkarten herausgegeben. Die Parkkarten sind nur in der jeweiligen Zone gültig.

Eine Differenzierung der Parkraumzonen ist dann sinnvoll, wenn die Gefahr besteht, dass ganze Strassenzüge (z.B. in Stadtnähe) von Bewohnenden anderer Quartiere missbraucht werden. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist damit nicht zu rechnen. Ein punktuelles «Überfliessen» lässt sich mit der Lage der markierten Parkplätze (vgl. Abbildung 1) und der Zählung (vgl. Anhang 2) vor allem in der Nähe der Industriezo-nen und der Schulhäuser erkennen. Dieses Problem könnte durch gezielt markierte Parkplätze oder Parkverbote reduziert werden.

− Fazit (vgl. § 3 neues PR):

Insgesamt ergibt sich die Einführung einer einheitlichen Parkraumzone über das ge-samte Baugebiet der Gemeinde als sinnvollste Variante.

Innerhalb des Baugebiets liegen auch Privatstrassen im Gemeingebrauch, die

ebenfalls unter den Geltungsbereich des Parkierungsreglements fallen.

Parkzeitbeschränkungen Die heutige Regelung (freies Parkieren bis zu 3 Stunden, danach Parkkarte) entspricht der Regelung der Nachbargemeinde Aarau. Sie fördert Besuche und erschwert gleich-zeitig das Parkieren von Pendlern. Bei einer restriktiveren Zeitbeschränkung (bspw. freies Parkieren bis zu 1 Stunde, danach Parkkarte) würde sich der Kontrollaufwand

Parkierungsreglement Buchs AG | Konzeptteile

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erhöhen.7 Eine Ausweitung der Zeitbeschränkung könnte dagegen ein Anreiz sein, dass vermehrt Pendler im öffentlichen Strassenraum parkieren. Die Erfahrung zeigt keine Gründe, von der bestehenden Regelung abzuweichen. Es werden daher zu diesem Punkt keine Varianten geprüft.

− Fazit (vgl. § 4 neues PR):

Die Beibehaltung der heutigen Regelung der Parkzeitbeschränkung (freies Parkieren bis zu 3 Stunden, danach Parkkarte) ist die angemessenste Variante.

Berechtigungen Berechtigungen zum Parkieren über die vorgegebene Parkzeit hinaus können an ver-schiedene Nutzerkreise erteilt werden. Gegenüber den heutigen Regelungen sind ver-schiedene Änderungen/Ergänzungen denkbar:

− Einführung weiterer Berechtigungen innerhalb bestehender Katego-rien: Anwohnerkarte pro Monat, evtl. auch pro Tag oder Woche.

− Aufhebung bestehender Berechtigungen: Besucherkarte pro Woche: Die heutige Gebühr für die Wochenkarte entspricht derjenigen von vier Tagen. Mit einer Zählung der Parkierenden, die diese Dauer überschreiten, liesse sich überprüfen, ob sich die Berechtigung lohnt.

− Erweiterung bestehender Kategorien: Die heutige Kategorie «Handwerker und Serviceleute» ist enger gefasst als etwa die Regelung der Stadt Aarau, die «Bau- und Serviceleute» als Berechtigten-gruppe zusammenfasst. In einer ähnlich erweiterten Kategorie könnten später gegebenenfalls auch Spi-texdienste eingeschlossen werden. Zum heutigen Zeitpunkt wird davon ausge-gangen, dass mit einer freien Parkzeit bis zu 3 Stunden die Parkierungsbedürf-nisse der Spitex abgedeckt sind.

− Einführung weiterer Kategorien: Grund für die Einführung des heute gültigen Reglements war ein Druck auf-grund der Beschäftigten des Kantonsspitals in Aarau, die im angrenzenden Ge-meindegebiet von Buchs parkierten. Es ist zu überlegen, ob grundsätzlich eine Karte für Beschäftigte auch im Hinblick auf die Industriezonen von Buchs einzu-führen ist. Um Konflikte zu vermeiden, kann eine solche Karte auf spezielle Strassen beschränkt werden.

− Fazit (vgl. § 5 neues PR):

Im Sinne von bedarfsgerechten Parkierungsmöglichkeiten ist die Erweiterung und Einführung einer weiteren Kategorie zu befürworten (Parkkarte für Berufstätige).

Grundsätzlich lassen sich Berechtigungen auch nach Fahrzeugkategorien diffe-

renzieren (z.B. leichte Motorfahrzeuge, Lastwagen, Wohnmobile; vgl. etwa Parkie-rungsreglement der Stadt Aarau; vgl. Gemeinde Suhr; Anhang 4). Nach dem bisherigen Wissensstand ist in Buchs jedoch keine Notwendigkeit hierfür erkennbar. In diesem Sinne sollen Zweiräder nicht dem Parkierungsreglement unterstehen.

7 Lediglich für den Platz beim Gemeindehaus besteht eine verstärkte Zeitbe-schränkung, die aber ohne erhöhten Kontrollaufwand zu gewährleisten ist.

Parkierungsreglement Buchs AG | Konzeptteile

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4.2.1 Gebührenstruktur

Das aktuell gültige Reglement lässt bereits einen gewissen Spielraum in der Gebühren-struktur offen. Eine Erweiterung des Spielraums ist denkbar.

− Ausnutzung des Spielraums innerhalb der heutigen Regelung: Erhöhung der Jahresparkkarte für Anwohnende auf 60 CHF (Verdreifachung), Handwerker und Serviceleute Monatskarte auf 20 CHF bzw. Jahreskarte auf 200 CHF (Verdoppelung). Um die Gebühren verhältnismässig zu gestalten, ist eine solche Erhöhung auch in Zusammenhang mit der Einführung einer Monatskarte für Anwohnende zu sehen (vgl. Anhang 4 Übersicht unterschiedlicher Gemeinden zu den Tarifen für Langzeitparkierung, wo die Jahreskarten etwa das Zwölffache der Monatskarten ausmachen).

− Aktualisierung der Gebührenstruktur in Anlehnung an Strukturen umge-bender Gemeinden: Selbst mit einer Verzehnfachung der heutigen Gebühr auf 200 CHF wäre die Jahresparkkarte für Anwohnende in Buchs deutlich günstiger als bspw. in Aarau oder Suhr (vgl. Anhang 4). Eine Jahresgebühr von 200 CHF entspräche in etwa dem Preis für die zweimonatige Miete eines privaten Parkplatzes in Buchs. Ein Verlagerungsdruck wäre daher nicht zu erwarten.

− Veränderung der Gebührenstruktur zwischen einzelnen Berechtig-tengruppen: Die Jahreskarten-Gebühren für «Handwerker und Serviceleute» sind in Buchs höher als für Anwohnende. Das entspricht der Gebührenstruktur der Nachbar-gemeinde Aarau. Anhang 4 zeigt allerdings, dass in anderen Gemeinden häufig die Jahreskarte für Anwohner teurer ist als die jährliche Gewerbekarte.

− Fazit (vgl. § 11 neues PR und Tarifblatt):

Eine Aktualisierung der Gebührenstruktur in Anlehnung an Strukturen umgebender Gemeinden ist angezeigt.

4.3 Nachtparkieren

In verschiedenen vergleichbaren Gemeinden besteht seit längerem eine Regelung zum Nachtparkieren; dies vor allem dort, wo keine flächendeckende Parkzeitbeschränkung mit Anwohnerbevorzugung besteht.

Es ist davon auszugehen, dass die tags und nachts auf öffentlichem Grund und Privatstrassen im Gemeingebrauch abgestellten Fahrzeuge mehrheitlich dieselben sind und mit einer Dauerparkkarte künftig über die nötigen Parkberechtigungen verfügen würden. Eine separate Regelung zum Nachtparkieren wäre vor diesem Hintergrund unverhältnismässig (hoher zusätzlicher Kontrollaufwand gegenüber geringen Mehr-einnahmen).

− Fazit:

Eine Regelung zum Nachtparkieren in einem überarbeiteten Parkierungsreglement wird als nicht angemessen erachtet und nicht weiter verfolgt.

Parkierungsreglement Buchs AG | Konzeptteile

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4.4 Bewirtschaftung öffentlicher Parkplätze

Parkplätze im Zentrum

Zurzeit sind die öffentlichen Parkplätze im Zentrum nicht gebührenpflichtig. Die Ein-führung von Gebühren ist unter anderem sinnvoll, wenn …

− … der gesteigerte Gemeingebrauch abgegolten werden soll. In Zentren gelten be-reits Parkzeiten ab 15 - 30 Minuten als gesteigerter Gemeingebrauch.

− … der Kontrollaufwand (bei Parkzeitbeschränkungen) abgegolten werden soll. − … die Nachfrage sehr hoch resp. das Angebot knapp ist und die Benutzung über

den Preis gesteuert werden soll.

Die Gebührenerhebung für ein solches meist kurzfristige Parkieren erfolgt in der Regel über Parkuhren.

Die Frage der Bewirtschaftung stellt sich für die Plätze − beim Gemeindehaus, − beim Gemeindesaal und − beim Oberdorf.

Die Plätze erfüllen einen mehrfachen Zweck, indem sie erstens für das kurzfristige Parkieren in Verbindung mit dem Gemeindehaus, zweitens von den Gemeindeange-stellten und Lehrpersonen während ihrer Arbeitszeit und drittens von Besuchern von Veranstaltungen im Gemeindesaal benutzt werden. Regelungen auf den Plätzen zur Parkraumbewirtschaftung sind eng miteinander verbunden und aufeinander abzu-stimmen. Eine Analyse hat gezeigt, dass die Erhebung von Gebühren auf diesen Park-plätzen zweckmässig ist (vgl. Kapitel 5.2).

− Fazit (vgl. § 12 neues PR und Tarifblatt):

Die Einführung von Parkgebühren für das Parkieren im Zentrum wird aufgrund ih-rer Zweckmässigkeit in das Parkierungsreglement aufgenommen. Für Besucher sind die ersten 30 Minuten gratis, danach 1 CHF/Stunde, max. 5 CHF/Tag.

Übrige Parkplätze Neben den drei Plätzen im Zentrum besteht auf weiteren Plätzen die Möglichkeit zu parkieren:

− den Parkplätzen bei den Schulhäusern Suhrenmatte, Risiacher und Altes Schul-haus,

− den Parkplätzen bei der Villa Blau und beim Bauamt, − dem Parkplatz beim Friedhof, − dem Parkplatz beim Schulweg, − dem Parkplatz bei der Sammelstelle,

Für keinen dieser Parkplätze bestehen Nutzungskonflikte, die eine Bewirtschaftung mit einer Parkuhr begründen würden. Grundsätzlich wurde daher bestimmt, diese Plätze wie bereits bisher mit Parkzeitbeschränkungen zu regeln und dabei vertieft die Zweck-bestimmung zu berücksichtigen.

− Fazit:

Auf den übrigen Parkplätzen bestehen keine Nutzungskonflikte, so dass eine Bewirt-schaftung nicht notwendig ist. Entsprechende Signalisationsanpassungen unterstüt-zen die gewünschte Nutzung.

Parkierungsreglement Buchs AG | Konzeptteile

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Auf das heute bestehende Angebot durch diverse private Anbieter (z.B. Migros, Coop, Aldi/Otto's) wurde im Rahmen der Überarbeitung des Parkierungsreglements nicht eingegangen.

Parkierungsreglement Buchs AG | Kosten und Erträge

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5 Kosten und Erträge Aus dem Parkkartenverkauf gemäss dem bisher geltenden Reglement entsteht ein sehr kleiner Ertrag für die Gemeinde. Es ist daher zu prüfen, welche finanziellen Auswir-kungen die bevorstehenden Änderungen mit sich ziehen. Dabei ist zwischen den Ände-rungen bezüglich Signalisation des Gemeindegebiets als Parkraumzone (vgl. Abschnitt 4.2) mit Strassenschildern8 und bezüglich Parkieren mit Parkuhren (vgl. Abschnitt 4.4) zu unterscheiden.

5.1 Parkkartenverkauf

Kostenschätzung Eine Eingangssignalisation auf den Kantonsstrassen ist nicht notwendig, und in den beiden heute bereits umgesetzten Parkraumzonen «Unteres/Oberes Torfeld» besteht bereits ausreichende Signalisation.

In den bestehenden Tempo30-Zonen «Buchs Süd» und «Suhrenmatte» kann die Signalisation an den bestehenden Stelen zur Markierung ergänzt werden. Wird die Tempo30-Zone «Buchs Mitte» vor der Einführung eines geänderten Parkierungsreg-lements umgesetzt, so muss hier ebenfalls lediglich die notwendige Signalisation an den Stelen ergänzt werden.

Neu müsste eine entsprechende Signalisation im Industriegebiet im nördlichen Gemeindeteil sowie im südöstlichen Gemeindeteil (Suhrenmatte/Wynefeld) erfolgen.

Auf gewissen Parkplätzen müsste die Signalisation ganz neu erfolgen, an gewis-sen könnte sie ergänzt werden.

Eine von der Regionalpolizei Suret eingeholte Offerte der Robert Wild AG ergab einen Betrag von 18'600 CHF (inkl. Unvorhergesehenes)9 für eine Signalisation (neu bzw. Ergänzungen an bestehenden) an 33 Punkten im Strassenraum und an 7 Punkten auf Plätzen.

Für den Verkauf der Parkkarten ist die Regionalpolizei Suret in Buchs zuständig. Bisher erfolgte die Bezahlung bar am Schalter, da es sich mit 20 CHF um einen Klein-betrag handelt. Zukünftig wird die Regionalpolizei Suret die Online-Parkkartenbestellung bearbeiten. Die Abteilung Finanzen übernimmt die Rechnungs-stellung und die Kontrolle der Zahlungseingänge. Es treten nur unwesentliche zusätzli-che laufende Kosten auf, auf die hier deshalb nicht weiter eingegangen wird.

Einnahmenschätzung aus Parkkartenverkauf10 Bisher wurden in den beiden realisierten Parkraumzonen pro Jahr ca. 120 Parkkarten verkauft bzw. ca. 2'000 CHF eingenommen, die sich folgendermassen gliederten:

− Anwohner / Anwohnerinnen: ca. 90 Jahreskarten, insgesamt 1'800 CHF − Besucher / Besucherinnen: ca. 15 Tageskarten, insgesamt 75 CHF − Handwerker / Serviceleute: ca. 15 Monatskarten, insgesamt 150 CHF

8 Nicht einbezogen wurden hier die Kosten für eine allfällige Signalisation für die Markierung von Parkplätzen an Problemstellen sowie die einmaligen Signa-lisationskosten auf Plätzen. 9 Offerte vom Dezember 2016 gemäss den zu dem Zeitpunkt vorliegenden In-formationen, gegebenenfalls zu aktualisieren. 10 Die Berechnungen beruhen auf Angaben der Regionalpolizei Suret gemäss Email vom 2.11.2016 bzw. 16.5.2017.

Parkierungsreglement Buchs AG | Kosten und Erträge

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Durch eine Ausdehnung der Parkraumzone auf das gesamte Gemeindegebiet und eine Einführung einer Beschäftigtenkarte wird ein zusätzlicher Verkauf von ca. 125 Stück pro Jahr mit Gesamteinnahmen von 85'650 CHF für insgesamt ca. 245 Parkkarten angenommen, wobei von folgender Zusammensetzung ausgegangen wird:

− Anwohner: ca. 90 Jahreskarten11, insgesamt 27'000 CHF − Besucher: ca. 30 Tageskarten, insgesamt 150 CHF − Handwerker: ca.30 Monatskarten, insgesamt 1'500 CHF − Berufstätige: ca. 95 Jahreskarten, insgesamt 57'000 CHF

=> Insgesamt: ca. 85'650 CHF

− Fazit: Auf der Basis der erfolgten Offerten und der Einnahmenkalkulation der Regionalpo-lizei Suret würden die Signalisationskosten bereits im ersten Jahr von den Einnah-men getragen werden (einmalige Kosten in Höhe von ca. 18'600 CHF versus jährli-che Einnahmen in Höhe von ca. 85'650 CHF).

5.2 Parkieren auf Plätzen im Zentrum (Parkuhr)12

Kostenschätzung Um eine Bewirtschaftung auf den Plätzen im Zentrum umzusetzen, bedarf es folgender Investitionen:

− Gemeindehaus: 1x Parkuhr Sprite, inklusive Fundament: 13'000 CHF − Gemeindesaal: 1x Parkuhr Sprite, inklusive Fundament: 13'000 CHF − Oberdorf: 1x Parkuhr Sprite, inklusive Fundament: 13'000 CHF

Es entstehen einmalige Kosten für die Neumarkierung der Parkplätze in Höhe von CHF 1'200.

=> Insgesamt: ca. 40'200 CHF

Für die Parkuhr Sprite betragen die laufenden Kosten 500 CHF pro Jahr.

11 Unter Einbezug des Konzepts der Preiselastizität wird hier vorsichtig kalku-liert. Obwohl die Parkkarte neu für das gesamte Gemeindegebiet eingeführt wird, wird aufgrund des gestiegenen Preises der Jahreskarte von einer gleich bleibenden verkauften Menge ausgegangen. 12 Die Berechnungen beruhen auf Angaben der Gemeindepolizei Suret anläss-lich der Arbeitssitzung vom 9.1.2017 bzw. vom 16.5.2017.

Parkierungsreglement Buchs AG | Kosten und Erträge

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Einnahmenschätzung Grundlage für die Kalkulation der Einnahmen aus den Parkuhren bildet die Anzahl der bewirtschaftbaren Parkplätze auf den drei Plätzen:

− Gemeindehaus: 20 Parkplätze − Gemeindesaal: 57 Parkplätze − Oberdorf: 30 Parkplätze

Für die Kalkulation wird von einem Gebührenansatz von 1 CHF pro Stunde (erste halbe Stunde gratis) bzw. von 5 CHF pauschal pro Tag ausgegangen.

Es ergeben sich folgende geschätzte Einnahmen aus der Auslastung aus dem Alltag sowie bei Veranstaltungen:

Gemeindehaus: Alltag: 4'400 CHF (Annahme: 10 Parkplätze zu 2 Stunden pro Tag an 22013 Tagen) Veranstaltungen: 1'200 CHF (20 Parkplätze zu 3 Stunden pro Veranstaltung bei 2014 Veranstaltungen) Total: 5'600 CHF

− Gemeindesaal: Alltag: 4'400 CHF (Annahme: 10 Parkplätze zu 2 Stunden pro Tag an 220 Tagen) Veranstaltungen: 6'000 CHF (50 Parkplätze zu 3 Stunden pro Veranstaltung bei 40 Veranstaltungen) Total: 10'400 CHF

− Oberdorf: Alltag: 6'600 CHF (Annahme: 15 Parkplätze zu 2 Stunden pro Tag an 220 Tagen)15 Veranstaltungen: 1'500 CHF

− (25 Parkplätze zu 3 Stunden pro Veranstaltung bei 20 Veranstaltungen) Total: 8'100 CHF => Insgesamt: 24'100 CHF

− Fazit: Mit der Auslastung aus Alltag und Veranstaltungen tragen sich die Investitionskos-ten für die Bewirtschaftung auf den Plätzen im Zentrum nach zwei Jahren aus den entsprechenden Einnahmen (einmalige Kosten in Höhe von ca. 40'200 CHF für die Anschaffung der Parkuhren sowie jährliche Kosten in Höhe von ca. 1'500 CHF ver-sus jährliche Einnahmen aus der Bewirtschaftung mit Parkuhren in Höhe von ca. 24'100 CHF). Aufgrund der räumlichen Nähe zueinander muss eine Bewirtschaftung aller Park-plätze im Zentrum gemeinsam eingeführt werden, da sonst auf kostenlose Parkplät-ze ausgewichen wird.

13 44 Fünftagewochen 14 Schätzung gemäss Belegungsplan, abgerufen am 17.2.2017. 15 Für die Kunden des Metzgers entstehen so keine Zusatzkosten, da davon ausgegangen werden kann, dass die Erledigungen während der Gratiszeit erfol-gen können.

Parkierungsreglement Buchs AG | Umsetzung/Ergebnisse

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6 Umsetzung/Ergebnisse Das neue Parkierungsreglement der Gemeinde Buchs AG sollte unter Berücksichtigung der genannten Zielsetzungen folgende Bestandteile enthalten:

− Das gesamte Baugebiet der Gemeinde ausgenommen Lostorf wird in eine Park-

raumzone mit einheitlicher Regelung integriert.

− Die heutige Regelung der Parkzeitbeschränkung wird beibehalten: max. 3 Stun-den werktags zwischen 08.00 und 19.00 und samstags zwischen 08.00 und 17.00.

− Der Kreis der Berechtigten wird um eine Karte für Berufstätige erweitert. Heute bereits bestehende Kategorien werden ausgenutzt. Gebühren orientieren sich im weitesten Sinne an den umliegenden Gemeinden sowie an den üblichen privaten Parkplatzmieten in der Gemeinde. Es gelten fol-gende Tarife: − für Anwohner / Anwohnerinnen:

25 CHF/Monat; 300 CHF/Jahr; − für Besucher / Besucherinnen:

5 CHF/Tag; 20 CHF/Woche; − für Bau- und Serviceleute:

5 CHF/Tag; 25 CHF/Woche; 50 CHF/Monat; 200 CHF/Jahr; − für Berufstätige:

50 CHF/Monat; 600 CHF/Jahr;

− Zweiräder unterstehen nicht dem Parkierungsreglement. − Es werden keine Nachtparkgebühren erhoben. − Auf den Plätzen bei Gemeindehaus, Gemeindesaal und Oberdorf wird die Park-

raumbewirtschaftung eingeführt, um insbesondere die Nachfrage bei Veranstal-tungen zu regeln. Für Besucher sind die ersten 30 Minuten gratis.

Parkierungsreglement Buchs AG | Abbildungsverzeichnis

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Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Markierte Parkplätze auf öffentlichem Grund Buchs 2016 5 Abbildung 2: Parkplatz Gemeindehaus, Gemeindepersonal 18 Abbildung 3: Parkplatz Gemeindesaal 18 Abbildung 4: Parkplatz Gemeindehaus, Lehrpersonal 19 Abbildung 5: Parkplatz Schulhaus Suhrenmatte 19 Abbildung 6: Parkplatz Kindergarten Triesch 20 Abbildung 7: Parkgarage Wynecenter 20 Abbildung 8: Parkplatz Otto's/Aldi 21 Abbildung 9: Parkplatz Otto's/Aldi 21

Anhang Anhang 1: Begehung 25. Juli 2016

Abbildung 2: Parkplatz Gemeindehaus, Gemeindepersonal

Abbildung 3: Parkplatz Gemeindesaal

Abbildung 4: Parkplatz Gemeindehaus, Lehrpersonal

Abbildung 5: Parkplatz Schulhaus Suhrenmatte

Abbildung 6: Parkplatz Kindergarten Triesch

Abbildung 7: Parkgarage Wynecenter

Abbildung 8: Parkplatz Otto's/Aldi

Abbildung 9: Parkplatz Otto's/Aldi

Anhang 2: Zählung Nachtparkierer 23. Juli 2016

Parkierte Autos auf öffentlichen Strassen Vergleich zwischen 2000, 2006, 2012 und 2016

Strassen Di. 26.10.2000 Do. 07.12.2006 Sa. 21.01.2012 Sa. 23.07.201 Amsleracherweg 11 14 9 10 Bachstrasse 1 Bannacherstrasse 3 6 7 10 Belchenweg 1 2 1 Blumenweg 2 5 Bolimattstrasse 3 4 0 3 Brummelmattstrasse 6 8 5 3 Brummelstrasse 14 7 5 3 Fabrikweg 2 Fabrikstrasse 1 Feldeggweg 1 1 2 1 Fliederweg 0 1 0 Fluhweg 2 1 5 3 Furtweg 2 0 0 Gartenweg 4 0 3 2 Gässliacherweg 1 0 1 Gislifluestrasse 1 1 2 Hch. Wehrlistrasse 0 3 5 Heuweg 11 17 8 10 Heuweg 5 4 4 2 Holzacherweg 2 Hombergweg 0 1 0 Huetmattweg 1 0 0 Industriestrasse 1 3 6 3 Jakob Bächlistrasse 3 1 3 2 Juraweg 1 1 Kirchgrabenweg 0 1 0 Lärchenweg 1 2 1 Lochmattweg 1 3 6 2 Lochweg 1 Marchstrasse 0 2 4 2 Neumattstrasse 1 2 0 1 Obere Torfeldstrasse 4 3 3 6 Oberholzstrasse 2 1 0 2 Obermattweg 1 Parkweg 2 3 2 Pilatusstrasse 0 2 0 Rankacherstrasse 1 2 1 Rigistrasse 2 Rösslimattweg 0 5 5 6 Schulweg 1 1 2 3 Spittelacherweg 1 0 0 Steinachermattweg 1 Steinfeldstrasse 2 3 3 1 Suhrhardweg 3 5 4 9 Titlisstrasse 1 1 1 Trieschweg 1 Untere Torfeldstrasse 1 0 0 Verenaweg West 4 Webereiweg 1 3 Wiesenweg 1 1 0 Wynenfeldweg 4 2 2 1 Zopfweg 1 1 5 5 Total 97 114 113 116

Schulhäuser, Kindergärten, andere öffentliche Plätze

Strassen Altes Schulhaus 2 Schulhaus Risiacher 5 Schulhaus Suhrenmatte 6 Kindergarten Triesch 2 Friedhof 5 Total 20

Anhang 3: Gemeindevergleich Tarife Langzeitparkierung

Quelle: Eigene Zusammenstellung

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Anhang 4: Tarife Parkierungsreglemente Nachbargemeinden

Stadt Aarau

Kategorie gemäss § 7 Abs. 2 pro Tag pro Woche pro Monat pro Jahr Anwohnerinnen und Anwohner 5 10 30 300 Besucherinnen und Besucher 5 20 nicht lösbar nicht lösbar Bau- und Serviceunternehmen für eine Zone

10 nicht einlösbar 70 nicht lösbar

Kategorie gemäss § 7 Abs. 2 pro Tag pro Woche pro Monat pro Jahr Bau- und Serviceunternehmen für alle Zonen nicht lösbar nicht lösbar nicht lösbar 600 Berufstätige (einschliesslich Bau- und Serviceleute für nicht standortgebundenes Parkieren)

10 nicht lösbar 150 1650

Gemeinde Suhr

Kategorie 12 Monate [CHF]

6 Monate [CHF]

3 Monate [CHF]

1 Monat [CHF]

Motorrad 149.- (135.-)

82.- (75.-)

48.- (45.-)

16.- (15.-)

Personenwagen, Lieferwagen, Anhänger bis 1000 kg, je

348.- (315.-)

187.- (170.-)

114- (105.-)

38.- (35.-)

Lastwagen, Sattelschlepper, Anhänger oder Aufleger über 1000 kg, je

696.- (630.-)

375.- (340.-)

231.- (210.-)

77- (70.-)

(inkl. jeweilige Mehrwertsteuer)

Die Gemeinde Suhr hat auf den 1. August 2014 ihre Gebühren um 10% erhöht.