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Kurzbericht In aller Kürze Autor/in Aktuelle Analysen aus dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit Bundesagentur für Arbeit Anhebung der Rentenaltersgrenze Pro und Contra Rente mit 67 In der Diskussion um einen späteren Renteneintritt begegnen sich vier Interessensphären: die der Sozialversicherungen, der Betriebe, der Arbeitsmarktpolitik und der Arbeitnehmer selbst – Argumente und Anmerkungen in einer schwierigen Sache In den nächsten Jahrzehnten werden immer weniger Beschäftigte für immer mehr Rentner immer länger Rente zahlen müssen. Die kürzlich vom Bundes- kabinett beschlossene schrittweise Anhebung der abschlagsfreien Rentenalters- grenze von 65 auf 67 Jahre ab 2012 ist die jüngste einer Reihe von Maßnahmen zur Entschärfung dieses Problems. Doch ist diese Entscheidung keineswegs un- umstritten. Einsparungen in der Renten- versicherung Der Anteil alter und sehr alter Menschen an der Bevölkerung wächst. Im Jahr 050 wird jede dritte Person in Deutschland 60 Jahre oder älter sein. Auch der Anteil der Hochbetagten wird weiter wachsen. Zugleich nimmt die Bevölkerung im Alter zwischen 0 und 59 Jahren immer weiter ab. In der Folge steigt die Beitragsbelas- tung von Beschäftigten und Betrieben. Denn eine rückläufige Zahl von aktiven Beitragszahlern muss stark wachsende Ausgaben in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung finanzieren. Durch die Anhebung der Altersgrenze für den abschlagsfreien Rentenbezug um zwei Jahre werden die Erwerbstätigen der Zukunft finanziell entlastet, der mit negativen Beschäftigungseffekten ver- bundene Anstieg der Lohnnebenkosten wird gebremst. So trägt die Erhöhung des Rentenalters dazu bei, den Rentenversi- cherungsbeitrag in den Grenzen zu halten, die der Gesetzgeber mit der Rentenreform 001 vorgegeben hat: Bis 00 soll der Beitragssatz nicht über 0 Prozent und bis 030 nicht über Prozent steigen. Die Anhebung der Altersgrenze wird da- bei unabhängig von der Entwicklung des tatsächlichen Rentenzugangsalters den Anstieg des Beitragssatzes dämpfen. Ge- hen Versicherte tatsächlich später in Ren- te, verkürzen sich die Rentenlaufzeiten. Bei vorzeitigem Eintritt ergeben sich die Einsparungen aus den zusätzlichen Ab- schlägen. 1 Gleichwohl ist es für den Um- fang der Entlastung nicht bedeutungslos, wie sich das faktische Renteneintrittsalter entwickeln wird. Je mehr Arbeitnehmer aufgrund der Anhebung des Rentenalters ihre Beschäf- tigungsdauer ausdehnen und später in Rente gehen, desto mehr verbessert sich das Verhältnis von Rentenempfängern zu Beitragszahlern. In der Folge würden we- gen des neuen Nachhaltigkeitsfaktors in der Rentenformel jedoch auch die Renten stärker erhöht oder – bei ungünstiger Lohn- entwicklung – weniger stark verringert. Sofern es bei dieser Regelung bleibt, wür- de ein Teil der Einsparungen also wieder aufgezehrt (siehe Kasten auf Seite 2). In vorläufigen Schätzungen rechnen die Markus Promberger Christina Wübbeke Ausgabe Nr. 8 / 16.5.2006 Unbestritten ist, dass in den nächsten Jahrzehnten immer we- niger Beschäftigte immer mehr Rentnern immer länger die Rente bezahlen müssen. Kontrovers ist hingegen, ob die schrittweise Anhebung des Ren- tenalters auf 67 Jahre der richtige Weg ist, um dieses Problem zu entschärfen. Es spricht zwar eine Reihe guter Gründe für die Anhebung des Rentenalters, zu denen der Geburtenrückgang, die steigende Lebenserwartung, die wachsende Gesundheit und Leistungsfähig- keit Älterer sowie der drohende Fachkräftemangel in gar nicht so ferner Zukunft zählen. Auf der anderen Seite sind un- gelöste Arbeitsmarktprobleme ins Feld zu führen, soziale Härten bis hin zur Altersarmut und die eher geringen finanziellen Entlastungs- effekte für die Rentenkassen. Wägt man die „Pros“ und „Con- tras“ sorgfältig gegeneinander ab, so bleibt die Empfehlung, über bestimmte Aspekte der „Rente mit 67“ noch einmal gründlich nach- zudenken. So müssten etwa mögliche nega- tive Arbeitsmarkteffekte näher un- tersucht werden. Auch die Gefahr sozialer Härten bei Arbeitnehmern mit berufsbedingter Erwerbsunfä- higkeit sollte bei der Ausgestaltung berücksichtigt werden. 1 Die Abschläge betragen 0,3 Prozent pro Monat, um den die Rente vor Erreichen der abschlagsfreien Altersgrenze in Anspruch genommen wird. Pro Rente mit 67

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KurzberichtIn aller Kürze

Autor/in

Aktuelle Analysen aus dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit

Bundesagentur für Arbeit

Anhebung der Rentenaltersgrenze

Pro und Contra Rente mit 67In der Diskussion um einen späteren Renteneintritt begegnen sich vier Interessensphären: die der Sozialversicherungen, der Betriebe, der Arbeitsmarktpolitik und der Arbeitnehmer selbst – Argumente und Anmerkungen in einer schwierigen Sache

In den nächsten Jahrzehnten werden immer weniger Beschäftigte für immer mehr Rentner immer länger Rente zahlen müssen. Die kürzlich vom Bundes-kabinett beschlossene schrittweise Anhebung der abschlagsfreien Rentenalters-grenze von 65 auf 67 Jahre ab 2012 ist die jüngste einer Reihe von Maßnahmen zur Entschärfung dieses Problems. Doch ist diese Entscheidung keineswegs un-umstritten.

Pro Rente mit 67

Einsparungen in der Renten-versicherungDerAnteilalterundsehralterMenschenanderBevölkerungwächst.ImJahr�050wird jede dritte Person in Deutschland60Jahreoderältersein.AuchderAnteilderHochbetagtenwirdweiterwachsen.ZugleichnimmtdieBevölkerungimAlterzwischen�0und59Jahrenimmerweiterab.InderFolgesteigtdieBeitragsbelas­tung von Beschäftigten und Betrieben.Denn eine rückläufi ge Zahl von aktiven Beitragszahlern muss stark wachsendeAusgabeninderRenten­,Kranken­undPfl egeversicherung fi nanzieren.

Durch dieAnhebung derAltersgrenzefürdenabschlagsfreienRentenbezugumzwei Jahre werden die Erwerbstätigender Zukunft fi nanziell entlastet, der mit negativen Beschäftigungseffekten ver­bundeneAnstieg der Lohnnebenkostenwirdgebremst.SoträgtdieErhöhungdesRentenaltersdazubei,denRentenversi­cherungsbeitragindenGrenzenzuhalten,diederGesetzgebermitderRentenreform�001vorgegebenhat:Bis�0�0sollderBeitragssatznichtüber�0Prozentundbis�030nichtüber��Prozentsteigen.

DieAnhebungderAltersgrenzewirdda­beiunabhängigvonderEntwicklungdestatsächlichen Rentenzugangsalters denAnstiegdesBeitragssatzesdämpfen.Ge­henVersichertetatsächlichspäterinRen­te, verkürzen sichdieRentenlaufzeiten.BeivorzeitigemEintrittergebensichdieEinsparungen aus den zusätzlichenAb­schlägen.1GleichwohlistesfürdenUm­fangderEntlastungnichtbedeutungslos,wiesichdasfaktischeRenteneintrittsalterentwickelnwird.

Je mehrArbeitnehmer aufgrund derAnhebungdesRentenaltersihreBeschäf­tigungsdauer ausdehnen und später inRentegehen,destomehrverbessertsichdasVerhältnisvonRentenempfängernzuBeitragszahlern.InderFolgewürdenwe­gendesneuenNachhaltigkeitsfaktorsinderRentenformeljedochauchdieRentenstärkererhöhtoder–beiungünstigerLohn­entwicklung–weniger starkverringert.SofernesbeidieserRegelungbleibt,wür­deeinTeilderEinsparungenalsowiederaufgezehrt (siehe Kasten auf Seite 2).In vorläufi gen Schätzungen rechnen die

Markus Promberger Christina Wübbeke

Ausgabe Nr. 8 / 16.5.2006

Unbestritten ist, dass in dennächsten Jahrzehnten immer we­niger Beschäftigte immer mehrRentnern immer länger die Rentebezahlenmüssen.

Kontroversisthingegen,obdieschrittweise Anhebung des Ren­tenalters auf 67Jahre der richtigeWeg ist, um dieses Problem zuentschärfen.

Es spricht zwar eine Reiheguter Gründe für die Anhebungdes Rentenalters, zu denen derGeburtenrückgang, die steigendeLebenserwartung, die wachsendeGesundheit und Leistungsfähig­keit Älterer sowie der drohendeFachkräftemangel in gar nicht sofernerZukunftzählen.

AufderanderenSeitesindun­gelöste Arbeitsmarktprobleme insFeldzuführen,sozialeHärtenbishin zur Altersarmut und die ehergeringenfinanziellenEntlastungs­effektefürdieRentenkassen.

Wägtmandie„Pros“und„Con­tras“ sorgfältig gegeneinander ab,so bleibt die Empfehlung, überbestimmteAspekteder„Rentemit67“ noch einmal gründlich nach­zudenken.

Somüsstenetwamöglichenega­tiveArbeitsmarkteffektenäherun­tersuchtwerden.AuchdieGefahrsozialerHärtenbeiArbeitnehmernmit berufsbedingter Erwerbsunfä­higkeitsolltebeiderAusgestaltungberücksichtigtwerden.

1 DieAbschlägebetragen0,3ProzentproMonat,umdendieRentevorErreichenderabschlagsfreienAltersgrenzeinAnspruchgenommenwird.

Pro Rente mit 67

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� IABKurzberichtNr.8/�006

RentenversicherungsträgerwegendieserRückwirkung auf die RentenanpassungmiteinerlangfristigenEntlastungvonnur0,5Beitragssatzpunkten.

Neues Bild des AlternsNebendieser–nichtallzugroßen–Entlas­tungderBeitragszahlersprechenjedochnochweitereAspekte fürdieErhöhungdesRentenalters.DieArbeitnehmer,dieheuteinderletztenDekade ihrer Erwerbstätigkeit stehen,sindimDurchschnittgesünder,leistungs­fähigerundaktiveralsihregleichaltrigenKollegenvor50 Jahren, alsdiegesetz­licheRentenversicherungihrheutigesGe­sichterhielt.DennmitderVerlängerungder Lebensspanne hat sich tendenziellauchdieLebenszeitausgedehnt,dievonschwerengesundheitlichenBeeinträchti­gungenfreiist.RüstigeRentnerundältereArbeitnehmer, die den altersbedingtenRückgangderphysischenLeistungsfähig­keitdurchWissen,ErfahrungundsozialeKompetenzwettmachen,prägendasneueBilddesAlterns–zumindestbeimerstenHinsehen.

SostelltsichdieFrage,obnichtmiteinemvergleichsweise frühen ErwerbsendewichtigegesellschaftlicheKräftezufrühaußer Dienst gestellt werden. DiesesEndeliegtinDeutschlandmit61,6Jahren(�003)�imSchnittnämlichimmernochdeutlichvordembisherigengesetzlichen

Rentenaltervon65.VieleÄlterefühlensich zudem zur Unzeit aufsAltenteilgedrängt, könnten und wollen sie dochdurchausnochlängererwerbstätigsein.Daher erscheint es als legitim und derverändertenAltersstrukturundGesund­heitderBevölkerungangemessen,wenndiegewonnenenAltersjahrenichtalleinzurVerlängerungdesRentenbezugs,son­dernauchfürdieErwerbsphasegenutztwerdensollen.

Drohender Fachkräftemangel Diesgiltumsomehr,alswegenderstarkrückläufigen Zahl der Erwerbspersonen im jüngeren und mittlerenAlter in dennächstenJahrzehntenmiteinemzuneh­menden Mangel an qualifizierten Nach­wuchskräften inTeilen derWirtschaftgerechnetwird.3VordiesemHintergrundsignalisiertdieAnkündigungderAlters­grenzenanhebungschonheute,dasssichBetriebeundBeschäftigteaufeinenlän­gerenVerbleibÄltererimErwerbslebeneinstellenmüssen,indemsierechtzeitiginQualifizierung und Gesundheitsvorsorge investieren. Zum einen, weil durch diezusätzlichenRentenabschlägedieFrüh­verrentungen für die Beteiligten (noch)teuererwerden.Undzumanderen,weilBetriebe die bisherige Praxis der vor­zeitigenFreisetzungÄlterernurumdenPreis einer weiterenVerschärfung desFachkräftemangels werden fortsetzenkönnen.

Erhöhung der gesetzlichen Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre: Wer kann wann abschlagsfrei in Rente gehen?

Geburts-jahrgang

Mindestalter für den abschlagsfreien Rentenbezug

Abschlag bei Eintritt in die Rente mit 65

in %

Kalenderjahr der Umsetzung

Jahre Monate

1946 65 0 0,0 -

1947 65 1 0,3 2012

1948 65 2 0,6 2013

1949 65 3 0,9 2014

1950 65 4 1,2 2015

1951 65 5 1,5 2016

1952 65 6 1,8 2017

1953 65 7 2,1 2018

1954 65 8 2,4 2019

1955 65 9 2,7 2020

1956 65 10 3,0 2021

1957 65 11 3,3 2022

1958 66 0 3,6 2023

1959 66 2 4,2 2024

1960 66 4 4,8 2025

1961 66 6 5,4 2026

1962 66 8 6,0 2027

1963 66 10 6,6 2028

1964 67 0 7,2 2029

Darstellung nach Johannes Steffen: Die Anhebung der Regelaltersgrenze. Kurzübersicht, Arbeitnehmerkammer Bremen 2006.

�EurostatLabourForceSurvey,zitiertnachSproß/Eichhorst�005:�.3 Vgl.Fuchs/Schnur/Zika�005:3f.

Der Nachhaltigkeitsfaktor wurde mit der Rentenreform 2004 in die Rentenanpas-sungsformel eingefügt. Er bewirkt, dass die laufende Veränderung des Verhält-nisses von Rentenempfängern zu Beitragszahlern (der Rentnerquotient) bei der jährlichen Anpassung der Renten an die Lohnentwicklung berücksichtigt wird. Ist die Zahl der Rentner gestiegen oder die Zahl der Beitragszahler zurückgegangen, dämpft der Nachhaltigkeitsfaktor die Rentenerhöhung. Ist die Relation zwischen Empfängern und Zahlern hingegen günstiger geworden, führt dies zu stärkeren Rentensteigerungen.

Einfluss auf die Veränderung des Rentnerquotienten hat vor allem die Entwick-lung der Geburten, der Lebenserwartung, der Erwerbstätigkeit und des Alters zum Zeitpunkt des Renteneintritts. Zusätzlich hat der Gesetzgeber eine politische Stellschraube in den Nachhaltigkeitsfaktor eingebaut: Ein Gewichtungsfaktor be-stimmt, wie stark die Veränderung des Rentnerquotienten auf die Rentenanpassung durchschlägt. Aktuell ist der Wert dieses Faktors gesetzlich auf 0,25 festgelegt. An Verschiebungen in der Empfänger/Zahler-Relation werden die Rentner derzeit also zu einem Viertel beteiligt.

Der Nachhaltigkeitsfaktor

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IABKurzberichtNr.8/�006 3

Contra Rente mit 67

Die hohe Arbeitslosigkeit ÄltererTrotzeinerleichtenVerbesserungindenletzten Jahren ist die Lage Älterer aufdemArbeitsmarktnachwievorschlecht.DieArbeitslosigkeitbeiden50­bisunter65­Jährigen ist hoch (Quote 18,1% imJuni�005)unddasBeschäftigungsniveauniedrig(Quote37,3%imJuni�005).4DieskorrespondiertmitdergängigenundauseinzelbetrieblicherSichtdurchausratio­nalenPraxis,bevorzugtjüngereBewerbereinzustellenundÄltere inbetrieblichenSanierungsprozessen sozialverträglichfreizusetzen.5 Provoziert wird diese al­tersselektive Personalpolitik durch den(inzwischen erheblich eingeschränkten)verlängertenArbeitslosengeldbezug fürÄltere und die anschließende vorgezo­geneArbeitslosenaltersrentesowiedurchdieAltersteilzeit imBlockmodell, auchwenn betriebliche Zahlungen meistenshinzukommen.

Fraglichist,obsichdieArbeitsmarkt­undBeschäftigungslage bis zumWirksam­werden derAltersgrenzenanhebung sogrundlegend verbessern wird, dass tat­sächlicheingroßerTeilderÄlterenlängerberufstätigseinkannalsheute.DenndieEntwicklungderArbeitsnachfragedurchBetriebeundUnternehmenistangesichtsdes weltwirtschaftlichen Wandels undvielerweitererFaktorenkaumverlässlichprognostizierbar.

Sollte sich dasVerhältnis vonArbeits­angebot undArbeitsnachfrage künftignichtdeutlichverbessern,würdenspätereÜbergängeindieRentedenArbeitsmarktzusätzlich belasten. Zum einen könntesichdadurchdieArbeitslosigkeitÄlterertendenziellerhöhen,zumanderenkönntedieverlängerteErwerbsdauerderälterenArbeitsplatzbesitzernegativaufdieBe­

schäftigungschancenvon Jüngerenwir­ken.IndiesemFallwürdedieEntlastungder Rentenversicherung erkauft durcheine Belastung desArbeitsmarktes undderArbeitslosenversicherung.

Die Unterbeschäftigung GeringqualifizierterZudemdürfteesnachdenVorausschät­zungendes IABprimär imBereichderqualifizierten Fachkräfte zuArbeits­kräfteknappheit kommen. Bei den Ge­ringerqualifizierten wäre demnach auch in den nächsten Jahrzehnten mit hoherUnterbeschäftigungzurechnen.SchreitenRationalisierungenunddieVerlagerungvonArbeitsplätzen insAusland weiterfort, so dürften auch künftig vor allemschlecht ausgebildete Ältere weit vorErreichenderAltersgrenze(vondann67Jahren)denArbeitsplatzverlieren–miteinemhohemRisikoderLangzeitarbeits­losigkeitundentsprechendenFolgenfürdieAbsicherungimhöherenAlter.

Das Risiko der AltersarmutLangeArbeitslosigkeitszeiten werdenkünftig imSchnitt noch stärker auf dieAlterssicherungdurchschlagenalsbisher:WegenderVerkürzungderHöchstbezugs­dauerdesArbeitslosengeldesIfürÄltereundderAblösungderArbeitslosenhilfedurchdasArbeitslosengeldIIverringernsich tendenziell die BeitragszahlungenzurRentenversicherung.Infolgederver­kürztenAnspruchsdaueraufdasArbeits­losengeldIundwegenderAbschaffungdervorgezogenenArbeitslosenaltersrenteab �01� werden zudem mehr ältereArbeitslose auf dasArbeitslosengeld IIangewiesensein.Siewerdendeshalbver­mehrtRücklagenundVermögenoberhalbder Freigrenzen auflösen müssen.

Außerdem müssenArbeitslosengeldII­Empfänger nachAuslaufen einer bisEnde�007befristetenÜbergangsregelungkünftigzumfrühestmöglichenZeitpunktAltersrente unter Inkaufnahme der ent­sprechendenAbschläge beantragen, sodass sich für diese Gruppe durch dieAnhebungderRegelaltersgrenzezwangs­läufig eine zusätzliche Rentenkürzung ergibt. Die Verpflichtung zum frühestmöglichen Renteneintritt hat darüberhinauszurFolge,dass langjährigversi­cherteArbeitslosengeldII­Empfängermitmindestens 35Versicherungsjahren undschwerbehinderte erwerbsfähige Hilfe­

bedürftigemitderselbenVersicherungs­dauerkünftigbesondershoheAbschlägehinnehmen müssen. Denn sie habenfrüherAnspruchaufeineAltersrentealsdieübrigenVersicherten,nämlichbereitsmit6�bzw.60stattmit65Jahren.6

Unterschiede in der GesundheitErgebnissederAltersforschungbelegeneinemitdemAlterzunehmendeHetero­genität des Gesundheitszustandes. MagsichauchimSchnittdiegesundheitlicheVerfassung im höheren Erwerbsalterverbesserthaben–dieUnterschiedeha­benebenfallszugenommen.TendenziellsindAngehörigesozialundökonomischbenachteiligter BevölkerungsgruppenstärkervongesundheitlichenEinschrän­kungenundeinerkürzerenLebenserwar­tungbetroffenalsdieAngehörigenbessergestellterKreise.AußerdemwarEndeder90erJahre–trotzZunahmederDienstleis­tungenunddes technischenFortschritts–keinRückgangkörperlichbelastenderArbeitenfestzustellen.VielmehrbelegenBefragungsergebnissedasGegenteil.Zu­demhabensichdiepsychischenBelas­tungeninallenBereichenderWirtschafterhöht.

Unterschiede in der BelastungEssindalsobeiweitemnichtalle Jobsin Deutschland angenehme, psychischund physisch verschleißfreieWissens­berufe, die man auch noch in hohemAlterausübenkann.InderBaubranche,der Land­ und Forstwirtschaft oder imProduzierenden Gewerbe finden sich Ar­beitsplätzemitstarkenBelastungen,aberauchinaltenundneuenDienstleistungs­branchenwiedemEinzelhandeloderderTelekommunikation. Nicht alle ÄlterenwerdendahergesundheitlichinderLagesein,auchnurannäherndbiszumAltervon67Jahrenzuarbeiten.BereitsheutemusseinGutteilderÄlterenvorErreichender gesetzlichen Rentengrenze von 65JahrenausgesundheitlichenGründendieArbeitaufgeben.

Mangelhafte betriebliche VoraussetzungenZudemnehmenGroßbetriebezwarRück­sichtaufdieArbeitssicherheit,mitunterjedochnurwenigaufdieübrigeArbeits­qualität. Tätigkeitsanreicherung (‚jobenrichment’) undTätigkeitserweiterung(‚job enlargement’) tragen bekanntlich

Contra Rente mit 67

4 Quelle:StatistikderBundesagenturfürArbeit.5 So legen z.B. Daimler­Benz und VW gerademillionenschwereFrühverrentungsprogrammeauf,umsozialverträglichPersonalabzubauen.ZurRationalität dieses Verhaltens vgl. Promberger/Bender�006.6Zeitgleich mit dem Beginn derAnhebung derRegelaltersgrenzeauf67JahreimJahr�01�werdenauchdieAltersrentefürFrauenunddieAltersrentewegenArbeitslosigkeitundnachAltersteilzeitarbeitabgeschafft,sodassabdannnurnochSchwerbe­hinderteundlangjährigVersichertevorVollendungdes65.LebensjahresinAltersrentegehenkönnen(mindestens35Versicherungsjahrejeweilsvoraus­gesetzt).

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4 IABKurzberichtNr.8/�006

nicht nur zur betrieblichen Flexibilitätbei, sondern auch zur Förderung derLeistungsfähigkeitundzumMotivations­und Qualifikationserhalt der Mitarbeiter. DieseErkenntniswirdindeutschenBe­triebennochzuseltenumgesetzt.

Häufig findet sich nach wie vor die Auf­fassung,Arbeitnehmerüber40richtetensichinihrerNischeein,würdendortzuSpezialisten, lernten aber nichts sub­stanziellNeuesmehrhinzu–sofernsienicht in höhere Etagen aufsteigen. Be­triebliche und berufliche Weiterbildung inDeutschlandgelten,verglichenmitdenNachbarn der EU­15, ohnehin als defizi­tär.7DeshalbsetztinmanchenBerufsbio­graphien irgendwann eine schleichendeAbwertungdesHumankapitalsein.

Dies macht es für Betriebe interessant,ihreSpar­undRückbaumaßnahmenamoberenEndederbetrieblichenAltersskalaanzusetzen und einenTeil der KostenderAllgemeinheit aufzubürden.WennBetriebe umdenken, dann richtet sichdies vor allem auf Wissensträger undFührungskräfte.Nurseltenschließtmanauch gering bis mäßig qualifizierte Arbeit­nehmerindieÜberlegungenein.

DamitmehrÄlterealsheutedieChancehaben, länger erwerbstätig zu bleiben,müssen in den Betrieben die Rahmen­bedingungen vielfach erst geschaffenwerden. Sie müssen so gestaltet sein,dass sie Gesundheit, Qualifikationen und LeistungspotenzialederMitarbeiterüberdasgesamteArbeitslebenhinwegerhaltenundfördern.

Bilanz

Hinter den skizziertenAspekten stehenvier Handlungslogiken, die derzeit an­scheinendnichtinÜbereinstimmungzubringensind:eineLogikderSozialversicherung,die

aufeinezahlenmäßigeVerbesserungdesVerhältnisses von LeistungsempfängernzuBeitragszahlernzielt;eineLogikderBetriebe,dieunterden

gegebenenUmständenJungebevorzugteinstellen und Ältere bevorzugt abbau­en;eine Logik derArbeitsmarktpolitik,

dieArbeitslosigkeitbekämpfenmussund–lastbutnotleast–

dieLogikderArbeitnehmer,diejenachBildung, Beruf, Branche, Gesundheit,Lebenssituation,ArbeitsmarktpositionundpersönlicherEinstellungeinfrüheresoder späteres Ende des Erwerbslebensanstreben.

Geht man von der gegenwärtigen Si­tuation aus, so lässt sich ein Szenarioentwerfen, in dem die schrittweiseAn­hebungderRentenaltersgrenzedurchaussinnvollerscheint:ImIdealfallführtdieErhöhungdesgesetzlichenRentenalterszueinemWandelinderPersonalpolitikderUnternehmen.WegendergestiegenenbetrieblichenKosten,dieeinevorzeitigeEntlassung Älterer verursacht, setzenUnternehmen künftig stärker auf dieErhaltungvonGesundheitundLeistungs­fähigkeitihrerMitarbeiterundbemühensichumeinenmöglichstlangenVerbleibin ihrenBetrieben.DieseTendenzwirdunterstützt durch eine sinkende ZahljüngererFachkräfteund(deren)steigendeLöhne.AuchbremstdieEntlastungderRentenkassen denAnstieg der Lohnne­benkosten.

DieBeschäftigtenselbstwerdenentlastetdurchwenigerstarksteigendeBeiträge.Außerdem profitieren ältere Arbeitneh­mer,wennihreArbeitsbedingungenver­bessertwerden,ihreBeschäftigungschan­censteigenundihrerLeistunggrößererWert beigemessen wird. Und wenn sienicht mehr als personalwirtschaftlicheVerfügungsmasse angesehen werden,die bevorzugt freigesetzt wird, sobaldPersonalabgebautwerdensoll.

Es ist jedochzubefürchten,dassderartgünstigeBedingungennurfürTeileder

Wirtschaft undArbeitnehmer geltenwerden.SelbstwenndiedemographischeEntlastung desArbeitsmarktes eintritt,werden – wie erwähnt – auch künftigvieleÄltereweitvordem67.GeburtstagnichtmehramErwerbslebenteilnehmenkönnen.SiewerdendannlängerePhasenderArbeitslosigkeit oder höhere Ren­tenabschläge in Kauf nehmen müssen.Besondere Gesundheits­ undArbeitslo­sigkeitsrisiken tragen dabei gerade dieGeringerqualifizierten im unteren Ein­kommensbereich.

Zusätzliche Rentenkürzungen dürftenderenArmutsrisikoimZusammenwirkenmitdenübrigenleistungsrechtlichenEin­schnitten8tendenziellimAlterbesonderserhöhen.DamitwürdendieEntlastungenderRentenversicherungmöglicherweisemit höheren Belastungen der Grund­sicherung nach dem SGBXII und derArbeitslosenversicherung erkauft.WeildasRisikoderAltersarmutwegenderer­höhtenAbschlägesteigt,könntenLegiti­mitätundgesellschaftlicheAkzeptanzderRentenversicherung(weiter)geschwächtwerden.Auch dieAnreize für privateund betrieblicheAltersvorsorge dürftendarunterleiden,wennetlicheArbeitneh­merbefürchtenmüssen,ohnehinnureineAltersversorgungaufGrundsicherungsni­veauerreichenzukönnen.

WillmansozialeHärten fürArbeitneh­mer mit berufsbedingten Gesundheits­belastungen vermeiden, dann solltenentsprechende Regelungen getroffenwerden.DabeisindallerdingsauchVor­kehrungen gegenAusweichreaktionenvonBetriebenundArbeitnehmernindieErwerbsminderungsrente einzuplanen,wennmanausdenErfahrungeneinigerunsererNachbarländerlernenwill.

GegenAusnahmeregelungen für be­stimmte Berufsgruppen sprechen hin­gegen dieAbgrenzungsprobleme, diedamitverbundensind.ZudemspieltbeimZustandekommen solcher PrivilegiennichtnurdieBelastungssituation,sondernauchdiepolitisch­institutionelleMacht­positionderBerufsgruppeeinewichtigeRolle. Hinzu kommt, dass Menschenvöllig unterschiedlich auf Belastungen

7Z.B.Grünewaldu.a.�003:10f.8ZudenWirkungenderAbsenkungdesStandard­rentenniveaus im Rahmen der Rentenreformen�001und�004dieAnalyseninSchmähl�003.

IABInfoSpezialzumThemaRENTEMIT67

Ergänzende Informationen zum Zu­sammenhangvonRentenzugangsalterundBeschäftigungsowiediePositio­nenderAkteureinderaktuellenDis­kussion finden Sie unter

http://iab.de/infoplattform/rentemit67

DasIAB­InfoSpezialbietetHinweiseaufVeröffentlichungen (vielfach mitVolltextzugriff), Forschungsprojekte,Institutionen sowie weiterführendeLinks.

WeitereThemenderInformationsplatt­form finden Sie unter http://www.iab.de/infoplattform

Bilanz

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IABKurzberichtNr.8/�006 5

reagieren. Ein Pauschalkonzept würdedemnichtgerecht.AußerdemverletzteinsolchesKonzept–wiedieHerausnahmederPersonenmitmindestens45­jährigerVersicherungszeit aus derAltersgren­zenanhebung – das ÄquivalenzprinzipderRentenversicherung.DanachführengleichhoheBeitragszahlungengrundsätz­lichzugleichhohenAltersrenten,unab­hängigdavon,wiesichdieeingezahltenBeiträgezeitlichüberdenLebensverlaufverteilenoderwelcherBerufsgruppemanangehört.

OffenbleibtohnehinauchbeiderRentemit67dieFrage,wiedie sozialenFol­gekosten des wirtschaftlichen Struktur­wandels oder betrieblicher Sanierungs­und Rationalisierungsprozesse künftigverteilt werden sollen. Bislang wurdedieses Problem zumindest von Groß­betrieben vorrangig auf demWege derFrühverrentung bewältigt.Auch heutespielen Vorruhestandsprogramme beijeder größeren Betriebsschließung oderUmstrukturierung eine wichtige Rolle–mitdenFolgenderUnterbeschäftigungÄlterer,derBelastungderSozialversiche­rung, aber auch der spezifisch deutschen Konfliktarmut in den betrieblichen Ar­beitsbeziehungen.

MitSicherheit ist eseineEntscheidungvoneinigerTragweite,indiesemGefügeneueRegelungenzutreffen.AuchwenndieRentemit67unvermeidlichist,gibteszumindestguteGründeüberihreAusge­staltungnocheinmalnachzudenken.

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IABKurzbericht Nr. 8 / 16.5.2006

Redaktion Ulrich Möller, Elfriede Sonntag

Graphik & Gestaltung Monika Pickel, Elisabeth Strauß Technische Herstellung pms Offsetdruck GmbH, Wendelstein

Rechte Nachdruck – auch auszugsweise – nur mitGenehmigung des IAB gestattet

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IAB im Internet: http://www.iab.de Dort finden Sie unter anderem auch diesen Kurzbericht im Volltext zum DownloadRückfragen zum Inhalt anDr. Markus Promberger, Tel. 0911/179-3139, Dr. Christina Wübbeke, Tel. 0911/179-3925, oder e-Mail: [email protected]

ISSN 0942-167X

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