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GOP mit Eingriffsregelung zum B-Plan „Jentschstraße Seifhennersdorf“ 20.11.2020 Seite 1 von 49 S T A D T S E I F H E N N E R S D O R F GRÜNORDNUNGSPLAN (integriert in den B-Plan) zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Jentschstraße Seifhennersdorf“ in Seifhennersdorf C. Bechstein Pianofortemanufaktur GmbH Jentschstraße 5 02782 Seifhennersdorf VORENTWURF Planfassung 20.11.2020 GRÜNORDNUNGSPLAN Bearbeitung GOP: Landschaftsarchitekturbüro Hänsch - Freier Landschaftsarchitekt Dipl.-Ing. Gunter Hänsch AK Sachsen Zul.-Nr.: 0901 Am Hofe 3 02779 Großschönau Telefon / Fax (035841) 318-0 / 318-44 E-Mail: [email protected] Bearbeitung B-Plan: Architektur und Städteplanung - StadtWerkStadt Frau Dr. Dipl.-Ing. Dorit Schmidt, Simsons Wiese 13 OT Possendorf, 01728 Bannewitz Tel.: 0162-4230992 44 E-Mail: [email protected] Bearbeitung: September 2020 / November 2020 Objekt-Nr.: 20-06 GOP

ANL 4 HMTB 1904 20...2020/12/01  · Objekt-Nr.: 20-06 GOP GOP mit Eingriffsregelung zum B-Plan „Jentschstraße Seifhennersdorf“ 20.11.2020 Seite 2 von 49 I N H A L T S V E R Z

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GOP mit Eingriffsregelung zum B-Plan „Jentschstraße Seifhennersdorf“

20.11.2020 Seite 1 von 49

S T A D T S E I F H E N N E R S D O R F

GRÜNORDNUNGSPLAN

(integriert in den B-Plan)

zum

Vorhabenbezogenen Bebauungsplan

„Jentschstraße Seifhennersdorf“

in Seifhennersdorf

C. Bechstein Pianofortemanufaktur GmbH Jentschstraße 5 • 02782 Seifhennersdorf

VORENTWURF

Planfassung 20.11.2020

GRÜNORDNUNGSPLAN

Bearbeitung GOP:

Landschaftsarchitekturbüro Hänsch - Freier Landschaftsarchitekt Dipl.-Ing. Gunter Hänsch AK Sachsen Zul.-Nr.: 0901 Am Hofe 3 • 02779 Großschönau Telefon / Fax (035841) 318-0 / 318-44 • E-Mail: [email protected]

Bearbeitung B-Plan:

Architektur und Städteplanung - StadtWerkStadt Frau Dr. Dipl.-Ing. Dorit Schmidt, Simsons Wiese 13 • OT Possendorf, 01728 Bannewitz Tel.: 0162-4230992 44 • E-Mail: [email protected]

Bearbeitung: September 2020 / November 2020

Objekt-Nr.: 20-06 GOP

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GOP mit Eingriffsregelung zum B-Plan „Jentschstraße Seifhennersdorf“

20.11.2020 Seite 2 von 49

I N H A L T S V E R Z E I C H N I S

1 Vorbemerkungen _______________________________________________________ 4

2 Planungsgrundlagen ____________________________________________________ 5

2.1 Landschaftsfaktoren ________________________________________________ 5

2.1.1 Lage und Naturraum _______________________________________________________ 5 2.1.2 Geologie / Boden __________________________________________________________ 5

2.1.3 Wasser __________________________________________________________________ 7

2.1.4 Klima ___________________________________________________________________ 8

2.1.5 Vegetation / Tierwelt _______________________________________________________ 8

2.1.6 Landschaftsbild / Ortsbild ___________________________________________________ 12

2.1.7 Historische Entwicklung ____________________________________________________ 13

2.1.8 Leitungsbestand __________________________________________________________ 14

2.2 Vorhandene Planungen und Gutachten ________________________________ 15

2.2.1 Landschaftsplan __________________________________________________________ 15

2.2.2 Flächennutzungsplan - FNP ________________________________________________ 15

2.2.3 Regionalplan / Landschaftsrahmenplan________________________________________ 15

2.2.4 Fachplanungen: INSEK und LEADER 2014-2020 ________________________________ 15

2.2.5 Sonstige Restriktionen / Schutzgebiete ________________________________________ 16

2.2.6 Baugrundgutachten _______________________________________________________ 16

2.2.7 Schallschutzgutachten _____________________________________________________ 17

2.2.8 Altlastenverdachtsflächen __________________________________________________ 17

2.2.9 Hinweise für die Bauausführung _____________________________________________ 17

2.3 Flächenbilanz – Bestand / Planung ___________________________________ 18

2.3.1 Bestand – siehe Bestandsplan zum GOP / bzw. Anlage 2 _________________________ 18

2.3.2 Planung – lt. Planzeichnung B-Planentwurf ____________________________________ 19

2.3.3 Planung, Versieglungskategorie der BF B, C, D und Verkehrsflächen ________________ 21

2.4 Bewertung der gegenwärtigen Leistungsfähigkeit von Natur und Landschaft 22

2.4.1 Arten und Biotope ________________________________________________________ 22

2.4.2 Boden __________________________________________________________________ 24

2.4.3 Wasser _________________________________________________________________ 25

2.4.4 Klima __________________________________________________________________ 25

2.4.5 Landschaftsbild __________________________________________________________ 26

2.5 Biotopwertbilanz nach der sächsischen Handlungsempfehlung ___________ 27

2.5.1 Biotopwert des Bestandes __________________________________________________ 27

2.5.2 Biotopwert der Planung ____________________________________________________ 28

2.5.3 Biotopwertbilanz und Ersatzmaßnahmen ______________________________________ 30

3 Landespflegerische Zielvorstellungen _____________________________________ 31

3.1 Biotope __________________________________________________________ 31

3.2 Boden ___________________________________________________________ 32

3.3 Wasser ___________________________________________________________ 32

3.4 Orts- und Landschaftsbild ___________________________________________ 33

4 Zu erwartende Auswirkungen des Bauvorhabens auf Natur und Landschaft _____ 34

4.1 Bauvorhaben - Bebauung und Nutzung ________________________________ 34

4.2 Flächenbilanz zur Flächenversiegelung, gesamter Geltungsbereich ________ 35

4.2.1 Bestand ________________________________________________________________ 35

4.2.2 Planung ________________________________________________________________ 35

4.3 Gegenüberstellung von Bestand und Planung __________________________ 35

4.4 Schutz-, Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ______________ 36

4.5 Niederschlagsbilanz – überschlägliche Abflussmenge ___________________ 38

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GOP mit Eingriffsregelung zum B-Plan „Jentschstraße Seifhennersdorf“

20.11.2020 Seite 3 von 49

5 Grünordnerische Maßnahmen – Begründung der Festsetzungen ______________ 39

5.1 Bodenschutz ______________________________________________________ 39

5.2 Natur und Landschaft ______________________________________________ 39

5.3 Bepflanzungen und Pflege __________________________________________ 40

5.4 Sicherungs-, Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen _____________ 42

6 Kostenschätzung der grünordnerischen Maßnahmen ________________________ 43

7 Grünordnerische Festsetzungen _________________________________________ 44

8 Quellenverzeichnis _____________________________________________________ 48

Anhang zum GOP Ersatzmaßnahmen mit Blatt 08 – Übersichtskarte der E-Maßnahmen

Anhang 1 E1 Streuobstwiese Flurstück 1595 Seiten 1-3 Blatt 01 – Bestands- und Maßnahmeplan E1 M 1: 500

Anhang 2 Ex … Anlagen / Pläne zum GOP: Anlage 1 GOP Blatt 01 Übersichtskarte M 1:20.000 Anlage 2 GOP Blatt 02 Bestandsplan zum GOP M 1: 1.000 Anlage 3 GOP Blatt 03 Fotodokumentation Bestand Seiten 1 – 6 Anlage 4 GOP Blatt 04 Historisches Messtischblatt 1904 M 1:20.000 Anlage 5 GOP Blatt 05 Hist. MTB 1940 mit Ausschnitt M1:5.000 M 1:20.000 Anlage 6 GOP Blatt 06 Topographische Karte 1982 mit Ausschnitt M 1:10.000 Anlage 7 GOP Blatt 07 Topogr. Karte 1994 mit Ausschnitt M 1:5.000 M 1:20.000 Anlage 8 GOP Blatt 08 Übersicht E-Maßnahmen M 1:20.000

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GOP mit Eingriffsregelung zum B-Plan „Jentschstraße Seifhennersdorf“

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1 Vorbemerkungen Am 24.09.2020 hat der Stadtrat der Stadt Seifhennersdorf den Aufstellungsbeschluss (60/2020/S) für einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Jentschstraße Seifhen-nersdorf“ gefasst. Dieser Bebauungsplan ist zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für bauliche Erweiterungen der Firma C. Bechstein Pianofortemanu-faktur GmbH Seifhennersdorf, Jentschstraße 5 notwendig.

Die Aufgabe des Grünordnungsplanes ist es, auf der Grundlage der Bewertung der vorhandenen Landschaftspotentiale, die örtlichen und gesetzlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege darzustellen.

Nach § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind „Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verant-wortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu schützen, dass

1. die biologische Vielfalt, 2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Re-

generationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsänderung der Naturgüter sowie 3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und

Landschaft

auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft (allgemeiner Grundsatz).“

Grundlage für die Erstellung des Grünordnungsplanes sind der § 11 des BNatSchG bzw. der § 6 des Sächsischen Naturschutzgesetzes (SächsNatSchG).

Der Grünordnungsplan (zeichnerischer Teil und deren Festsetzungen) wird in den B-Plan integriert. Die Bearbeitung des B-Planes erfolgt durch das Architekturbüro StadtWerkStadt, Frau Dr. Dorit Schmidt, Simsons Wiese 13, OT Possendorf, 01728 Bannewitz, Tel.: 0162-4230992.

Planverfahren: Der Vorentwurf, die Planfassung 20.11.2020, ist die Grundlage für die frühzeitigen Be-teiligung der TöB‘s und der Auslegung in der Stadtverwaltung.

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2 Planungsgrundlagen

2.1 Landschaftsfaktoren

2.1.1 Lage und Naturraum

Das Plangebiet befindet sich im süd-östlichen Teil des Stadtgebietes von Seifhenners-dorf und zwischen Mandau und Südstraße. In Richtung Westen wird das Gebiet durch die Bahnlinie (Bahndamm und Viadukt) begrenzt und im Osten stellt die August-Hoffmann Straße die Grenze dar. Ansonsten liegt der Standort im bebauten Stadtgebiet und der Gewerbestandort ist über die Jentschstraße angebunden.

Naturräumlich zählt die Flur der Stadt Seifhennersdorf nach Mannsfeld / Schmidt zur östlichen Oberlausitz (Haupteinheit), der Teileinheit „Basalt-Hügelland der südöstlichen Oberlausitz“ und zur Kleinlandschaft „Basalthöhen bei Neugersdorf und Schönau“. Die Teileinheit ist in besonderem Maße durch intensive Mehrfachnutzung des Naturraumes gekennzeichnet: Die Täler werden fast vollständig von Siedlungen und Industrieanlagen eingenommen. Andererseits gewinnt die abwechslungsreiche Landschaft mit ihrer Nachbarschaft zum Zittauer Gebirge und zum Lausitzer Bergland auch als Erholungs-gebiet zunehmend an Bedeutung. (Sächsische Heimatblätter, Schmidt)

Die Höhenlage des Plangebietes beträgt konkret 347 bis 354 m. In der Kleinlandschaft liegen die Geländehöhen bei 300 bis 500 m über NN.

Die Plangebietsgröße beträgt 4,1254 ha bzw. 41.254 m² (41.254,26 m²).

2.1.2 Geologie / Boden

Regionale und lokale Geologie Als Ausgangsmaterial der Bodenbildung dominieren Löß- und lößähnliche Sedimente, die auch noch an den Hängen der Bergkuppen anzutreffen sind.

Geologisch ist das Gebiet dem Lausitzer Granit-Granodioritmassiv zuzuordnen. Die Gesteine weisen ein geologisch hohes Alter auf. Sie entstanden bereits vor der veriszischen Gebirgsbildung. Das Hauptgestein ist der Oberlausitzer (Seidenberger) Granodiorit, der dem jüngeren Demitzer Granodiorit im Westen des Oberlausitzer Berg-landes sehr ähnlich ist. Er ist allerdings z. T. grobkörniger, z. T. stärker gestört, so dass er weniger als der Demitzer Granit abgebaut wird. Das Lausitzer Massiv hat seit der veriszischen Gebirgsbildung seinen Schwellencharak-ter gegenüber der Umgebung erhalten. Dennoch haben sich in Teilgebieten bedeuten-de geologische Veränderungen, vor allem im Tertiär vollzogen. Deckenergüsse und Stiele von Basalten und Phonolithen sind, vor allem in der südöstlichen Oberlausitz, Zeugen des tertiären Vulkanismus. Ebenfalls in dieser Zeit entstanden in der Zittauer und Berzdorfer Senke bis zu 400 m mächtige Ablagerungen mit z. T. bedeutenden Braunkohle-Lagerstätten.

Im Pleistozän war das Gebiet während der Elster-Kaltzeit zweimal vom Inlandeis be-deckt, das Eis der Saale-Kaltzeit hat nur den nördlichen Rand erreicht. Als glaziale Se-dimente sind Grundmoränen und Schmelzwassersande verbreitet, die die Hohlformen des Granitreliefs in unterschiedlicher Mächtigkeit ausfüllen. Von volkswirtschaftlicher

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GOP mit Eingriffsregelung zum B-Plan „Jentschstraße Seifhennersdorf“

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Bedeutung sind die Sand- und Kiesterrassen ehemaliger Täler, die z. T. grundwasser-führend sind. Die jüngsten kaltzeitlichen Bildungen sind der Löß, dessen Umlagerungsprodukte sowie die Verwitterungs- und Umlagerungsdecken aus Festgestein. Der Löß ist im Allgemeinen nur etwa 1,0 – 1,5 m mächtig, kann aber positionsbedingt in den Becken auch eine Mächtigkeit von 3 – 10 m erreichen. Diese mächtigen Löße sind durch vorwiegend westliche Winde im Lee der Berge abgelagert worden. Die östliche Oberlausitz gehört damit zur Zone der expositionsgebundenen Löße, d. h. zu einem Bereich am Rande der Mittelgebirge, in dem Lößausbildung und –mächtigkeit reliefab-hängig sehr stark differenziert sind. In den Bergbereichen dominieren die Gesteinsverwitterungsdecken. Diese etwa 0,4 – 2,0 m mächtigen Decken sind durch kaltzeitliche Verwitterungs- und Umlagerungspro-zesse entstanden. Der geologische Bau sowie die Entstehung der oberflächennahen Bildungen im Quartär haben zu einer außergewöhnlichen Vielgestaltigkeit der Substrate und Böden innerhalb dieses Naturraumes geführt. Auf den Decklöß-Platten sowie in den Becken mit mächtigeren Lößablagerungen sind staunasse Böden ebenfalls weit verbreitet. Zur Ausbildung stauender Nässe kommt es vor allem auf den verdichteten, tonreichen Schichten im unteren Profilteil der Lößböden oder bei Unterlagerung von Grundmoränen.

In den Auen lagern 0,5 – 1,0 m mächtige Auenlehme auf grundwasserführenden San-den und Kiesen, so dass Böden mit Grundwassereinfluss im Untergrund typisch sind.

Die Flächennutzung zeichnet die natürlichen Bedingungen weitgehend nach. Im Gesamtgebiet dominiert jedoch der Offenlandcharakter. Die Löß- und Decklöß-Standorte werden fast ausschließlich ackerbaulich genutzt. (Sächsische Heimatblätter, Schmidt)

In der Geologischen Karte Sachsen, Blatt 87 wird das Plangebiet einerseits an der Jentschstraße als d4l: Lößlehm und im Bereich der Mandauaue als a2: Anschwem-mungen (Alluvionen) der größeren Täler (Auenlehme und Kiese) beschrieben.

d4l: Lößlehm, Ablagerung im Pleistozän (Diluvium) Der Lößlehm, ein feiner, steinfreier Lehm von lößähnlicher Beschaffenheit, vom Löß aber durch das gänzliche Fehlen des kohlensauren Kalkes unterschieden, bildet eine verschieden mächtige, nur wenig unterbrochene Decke, welche sich den Oberflächenformen des Untergrundes eng anschmiegt.

a2: Alluvionen (Anschwemmungen) der größeren Täler im Holozän (Alluvium) Sowohl die ebenen Böden als die flach wannenartigen oberen Enden sämtlicher Täler werden von einem außerordentlich feinsandigen Lehm ausgekleidet. Er ist ein Umlagerungsprodukt der Diluviallehme oder ein Absatz von feinsten, na-mentlich aus der Verwitterung von Granit und Basalt hervorgegangenen, tonigen Teilchen, welche die Niederschlagswässer aus der nächsten Umgebung herbei-geführt haben. Wie künstliche Aufschlüsse zeigen, geht der Alluviallehm der Haupttäler nach unten in Sand, Kies und Anhäufungen grober Gesteinsbruch-stücke über; diese Flusskiese und –sande zeigen eine deutliche horizontale, oft auch Kreuzschichtung.

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GOP mit Eingriffsregelung zum B-Plan „Jentschstraße Seifhennersdorf“

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Lokale Geologie

Die MMK – Mittelmaßstäbige Landwirtschaftliche Standortkartierung weist für das Plan-gebiet folgende Leitbodenform auf:

Lö5b Staunässe- und / oder grundwasserbestimmte Löße (stark und mäßig vernässt; > 60 % vollhydromorphe Böden; > 80 Löß)

Lagemäßig detailliert im oberen Teil der Jentschstraße: Lö5b2 Löß-Staugley der ebenen und welligen Platten, stark staunässebestimmt im unteren Teil, nahe der Mandauaue Al3b3 auenschluff- und Auenlehm Vegagley, Grundwasser 0,6 – 1 m unter Flur (Staunässe)

2.1.3 Wasser

Regionale Hydrologie und Oberflächenwasser Das relativ schwach bis stärker geneigte Gelände lässt die Niederschläge durch örtliche Versickerung in den Vegetationsflächen und über Einläufe in den Verkehrsflächen rasch abfließen. Die Oberflächenentwässerung des Plangebietes erfolgt in die Mandau. Die Mandau entspringt in mehreren Quellen in Nordböhmen westlich Seifhennersdorf. Bei Starkniederschlägen kann es unter Umständen zu oberirdischen Wasserabflüssen kommen, da die vorhandenen bindigen Böden nur eine begrenzte Aufnahmefähigkeit aufweisen und die Versickerungsmöglichkeit auch durch örtliche Bodenverdichtungen eingeschränkt ist. Lokale Hydrologie, Grundwasser Auf der hydrogeologischen Grundkarte liegt das Plangebiet auf einem Grundwasser-stauer (Löß-Lößlehm, umgelagerter Löß, Gehängelehm, Auelehm). Die Karte der Grundwassergefährdung stuft das Gebiet in die Klasse B6.3 ein, was bedeutet, dass das Grundwasser sich im Kompaktgestein (unter geringmächtigen bindigen Deck-schichten > 2 -5 m) befindet und relativ geschützt ist gegenüber flächenhaft eindringen-den Schadstoffen. Nach den Untersuchungen im Baugrundgutachten wurde bei 5,9 m Tiefe Schichten-wasser angetroffen. Zur Versickerungsfähigkeit von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser wird lt. Pkt. 7.9 des Baugrundgutachtens folgendes ausgesagt: Entsprechend Arbeitsblatt A 138 Bau und Bemessung von Anlagen zur dezentralen Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser kommen Lo-ckergesteine in Frage, deren kf-Wert im Bereich von 5 x 10-3 bis 5 x 10-6 m/s liegen. Versickerungsfähige Böden wurden nicht erkundet. Eine Versickerung von Nieder-schlagswasser ist nicht möglich.

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GOP mit Eingriffsregelung zum B-Plan „Jentschstraße Seifhennersdorf“

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2.1.4 Klima

Laut Klimaatlas der DDR sind folgende durchschnittliche Langzeitdaten für dieses Ge-biet angegeben: - mittlere Niederschlagsmenge im Jahr: 800 mm - mittlere Jahresschwankung der Lufttemperatur: 18,5 °C - mittlere Lufttemperatur im Jahr: 7,0 °C - mittlere Lufttemperatur im Januar: - 2,0 °C - mittlere Lufttemperatur im Juli: 17,0 °C Als Hauptwindrichtung wird Westen angegeben, im Winter jedoch verstärkt aus südli-chen Richtungen.

Das Mandautal bildet eine natürliche Kaltluftabflussbahn. Diese Kaltluftströmung ist jedoch durch die nahe Bebauung direkt an der Mandau im Stadtgebiet relativ stark ein-geschränkt.

2.1.5 Vegetation / Tierwelt

Natürliche Vegetation In der Karte zur potentiellen natürlichen Vegetation Sachsens wird das betroffene Ge-biet dem Hainsimsen-Eichen-Buchenwald (2.1) zugeordnet bzw. der Ausbildungsform (2.1.6) Zittergrasseggen-Eichen-Buchenwald. Die Karte der natürlichen Vegetation des Klimaatlas weist auch den Hainsimsen-Eichen-Buchenwald (17) für dieses Gebiet aus und Scamoni spricht das Plangebiet als Hainsimsen-Eichen-Buchenwald (12) an. Bestandsstruktur der natürlichen Waldgesellschaft lt. PNV-Karte Sachsen: Hainsimsen-Eichen-Buchenwald (2.1) Baumschicht: Rotbuche (Fagus sylvatica), Stiel-Eiche (Quercus robur), Hainbuche (Carpinus betulus), Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus), Weiß-Tanne (Abies alba) Strauchschicht: meist schwach ausgebildet: Schwarzer und Hirsch-Holunder (Sambucus nigra, S. racemosa), Hasel (Corylus avellana) und Faulbaum (Frangula alnus) sowie Arten der Baumschicht Krautschicht: Schmalblättrige Hainsimse, Haar-Hainsimse (Luzula luzuloides, L. pilosa), Draht-Schmiele (Deschampsia flexuosa), Heidelbeere (Vaccinium myrtillus), Dornfarn-Arten (Dryopteris carthusiana, D. dilatata), Pillen-Segge (Carex pilulifera), Habichskraut-Arten (Hieracium murorum, H. sabaudum, H. lachenalii, H. laevigatum), Wiesen-Wachtel-Weizen (Melampyrum pratense), Harz-Labkraut (Galium saxatile)

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GOP mit Eingriffsregelung zum B-Plan „Jentschstraße Seifhennersdorf“

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Durch die städtebauliche Nutzung und gewerbliche Bebauung im Siedlungsgebiet be-findet sich kein natürlicher Gehölzbestand mehr auf dem Plangebiet, außer einzelnen Bäumen direkt an der Mandau. Reale Vegetation, siehe Bestandsplan Rasen- und Wiesenflächen W1 + W2: W1: intensivgepflegte Wiesen(Rasen)flächen, 3-5 malige Mahd/Jahr Die Rasenflächen im vorhandenen Betriebsgelände und die Rasenflächen an der Jentschstraße werden intensiv gepflegt (3-5 malige Mahd im Jahr) und diese werden von der Fa. Bechstein bei Betriebsveranstaltungen auch genutzt (Aufstellung von Ver-anstaltungszelten u.a.). Auf diesen Gebrauchswiesenflächen findet man verschiedene Wiesenstauden, wie z.B. Rotklee, Weißklee und andere Kleearten, Löwenzahn, Gän-seblümchen, Ferkelkraut, Spitz- und Breitwegerich, vereinzelt Schafgarbe u. a. sowie verschiedene Gräser. Diese Wiesengesellschaft wird im Bestandsplan auf den entspre-chenden Rasenflächen als W1 ausgewiesen. W2: weniger intensivgepflegte Wiesenflächenflächen, 2 malige Mahd/Jahr Die Wiesenflächen, die sich gegenwärtig außerhalb des Betriebsgeländes der Fa. Bechstein befinden und als Bauerweiterungsflächen vorgesehen sind, werden nur bis 2 mal im Jahr gemäht und ein Teil auch als Schafweide genutzt. Auf diesen Wiesenflä-chen, vor allem an den Wiesenrändern, sind noch andere Wiesenstauden wie z. B. Brennnessel, Rainfarn, verschiedene Hahnenfußarten, Giersch, Löwenzahn, Beinwell, Schafgarbe und Beifuß zu finden. Diese Wiesengesellschaft wird im Bestandsplan auf den entsprechenden Rasenflächen als W2 dargestellt. Auch die Wiesenfläche auf dem Flurstück 34/4 (ehemaliger Garten) wird in der Regel 2 mal im Jahr gemäht und wird der W2 zugeordnet. Gehölzflächen, Bäume und Sträucher: Betriebsgelände, Bereich geplantes Gebäude 15 Am Rand des Flurstückes 1597/12 bzw. nahe dem geplanten Gebäude 15 befindet sich eine größere Gehölzhecke mit Bäumen als Sichtschutz zur Nachbarbebauung (Woh-nen) an der August-Hoffmann-Straße. Der größte Teil der Bäume (Stammdurchmesser 30 cm bis 50 cm) sind Vogelkirschen (Prunus avium), jedoch befinden sich auch Linden (Tilia cordata), Stieleichen (Quercus robur), Birken (Betula pendula) und Fichten (Picea abies) sowie Blaufichten (Picea pungens) in dem Gehölzstreifen. Die Stammdurchmesser der Bäume betragen ca. 20 bis 90 cm. Die Breite der Gehölzhecke ist unterschiedlich und beträgt ca. 2 bis 6 m. Als Sträucher im Gehölzstreifen sind vor allem zu nennen: Schneebeere (Symphoricar-pos albus), Hartriegel (Cornus sanguinea), Haselnuss (Corylus avellana), Liguster (Li-gustrum vulgare), Heckenrose (Rosa canina) und vereinzelt auch Pfaffenhütchen (Euo-nymus europaea). Zudem befinden sich auch viele Junggehölze im Bestand (Sämlinge) z. B. Ahorn, Linde, Esche, Eiche, Aspe, Holunder u. a. Diese Gehölzhecke muss für den Bau des Gebäudes 15 beseitigt werden. An dieser Stelle wird an der Flurstücksgrenze nur eine schmale Strauchhecke geplant. Betriebsgelände, Freiflächen an der August-Hoffmann-Straße mit gepl. Baufeld Auf den Rasenflächen des eingezäunten Betriebsgeländes nahe der August-Hoffmann-Straße stehen noch verschiedene Sträucher und große Bäume, die erhalten bleiben.

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Von dem Baumbestand sind vor allem als wertvoll zu erhaltende Bäume, die große Rotbuche, die Säuleneichen und die Birke zu nennen. Ehemaliger Garten, Flurstück 34/4, Erweiterungsfläche Das Flurstück 34/4 ist eine alte Gartenfläche, die sich gegenwärtig als weniger intensiv-genutzte Wiesenfläche (W2) darstellt. Einige kleine Obstgehölze (Apfel und Pflaumen) befinden sich auf dem Grundstück. Am Rand der Nachbargrundstücke befinden sich auf der angrenzenden Flurstücksflä-che größere Laub- und Nadelgehölze, wie vor allem Fichten und Scheinzypressen, die einen dichten Sichtschutz bieten. Auf dem Flurstück 34/4 befinden sich in der Ecke auch noch 2 Hainbuchen (Carpinus betulus). Der Baumbestand auf dem Flurstück bleibt vorerst erhalten. Betriebsgelände, eingezäunte Freifläche mit Parkplatz Im Bereich des Betriebsparkplatzes (Teile von Flurstück 1597/15 und 1597/16) und der Ausfahrt zur Jentschstraße befinden sich einzelne Laubbäume, die auf dem Rasen stehen und ein kleiner Gehölzbestand mit Sträuchern und Bäumen. In dem Gehölzbe-stand, der zum großen Teil aus Essigbaum (Rhus typhina, Wurzelausläufer) besteht, befindet sich auch ein abgestorbener Bergahornbaum (im Stammbereich wurden keine Spechthöhlen gesichtet). Außerdem stehen auch Sämlingsjunggehölze in diesem Ge-hölzbestand, wie z.B. Esche, Bergahorn und Spitzahorn. Die angrenzende befestigte Fläche (Parkplatz) wird entsprechend des geplanten Baufeldes eine Baufläche. Betriebsgelände, Feuerlöschteich und Zufahrt an der Jentschstraße Auf den Wiesenflächen des eingezäunten Feuerlöschteiches (Flurstück 45/1) stehen auch einzelne Laubbäume. Auf der Böschung an der Jentschstraße befindet sich ein dichterer Gehölzbestand, der vor allem aus Großgehölzen wie Bergahorn, Esche, Birke und Haselnusssträuchern besteht. Diese Gehölze bleiben erhalten. Betriebsgelände, Flurstücke 48/1 und 48/2, Bereich geplantes Gebäude 16 Auf den Flurstücken 48/1 und 48/2 stehen ebenfalls verschiedene Bäume vereinzelt im Rasen. Neben den Laubgehölzen wie Bergahorn, Birke, Esche, Aspe, Linde und Weide stehen auch zwei als Baum durchgewachsene Wacholder (Juniperus chinensis). Dieser Bereich wird für das geplante Gebäude 16 überbaut. Erweiterungsfläche, Wohngrundstück, Flurstück 46/2 Neben der Bebauung, des Wohnhauses und des Nebengebäudes (Garage) ist das Grundstück als Garten bewirtschaftet. Im Garten stehen verschiedene Ziergehölze, ei-ne größere Scheinzypresse (Chamaecyparis lawsoniana alumii) nahe der Straße. Es wurden Beete mit verschiedenen Zierstauden und Blumen angelegt und die kleinen Rasenflächen werden intensiv gepflegt. Eine große Esche (Fraxinus excelsior) steht bei der Garage, oberhalb der Ufermauer der Mandau. Die Bäume und der Gartenbereich bleiben erhalten. Das Wohnhaus (Um-gebindehaus) steht unter Denkmalschutz und bleibt auch erhalten. Erweiterungsflächen, Flurstücke 53/1 und 53/5 Auf dem Flurstück 53/5 stehen unmittelbar oberhalb der Uferböschung der Mandau, nahe der Flurstücksgrenze, große Laubbäume, wie Linde, Erle, Esche, Berg- und Spitz-ahorn, Birken, Weiden und Eichen, die erhalten bleiben. Außerdem haben sich in die-sem Bereich auch eine Vielzahl Sämlingsgehölze entwickelt und als Sträucher stehen vor allem Schneebeeren und Haselbüsche in dem Gehölzstreifen. In diesem Gehölz-

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streifen befinden sich auch alte Sockelfundamente der ehemaligen Heiztrasse zur Ver-sorgung der vorhandenen Lagerhalle. Neben der befestigten Fläche befindet sich vor dem Bahnviadukt eine schmale Vegetationsfläche, auf der sich ebenfalls Gehölze aus-gesät haben. In diesem Grünstreifen stehen vor allem Holunder, Spitzahornsämlinge, Heckenrosen, Birkensämlinge und auch Hochstauden, wie Brennnessel und Beifuß sowie verschiedene Gräser, wie z. B. das Reitgras. Die Gehölzflächen bleiben erhalten.

Auf dem Flurstück 53/1 befand sich früher die Mittelmühle. Gegenwärtig zeugen noch ein gesondert aufgebautes Sandstein-Eingangsportal mit Mauer der ehemaligen Mit-telmühle und eine Informationstafel von der damaligen Bebauung. Hinter und neben der Sandsteinmauer hat sich ein Gehölzstreifen entwickelt, in dem vor allem Weiden, Spitzahorn, Eschen und Birken stehen. Die Strauchschicht besteht vor allem aus Ge-hölzsämlingen der vorhandenen Bäume. Ein mit Splitt-Sand-Gemisch befestigter Fußweg führt an der Sandsteinmauer mit Ein-gangsportal vorbei. Die restliche Rasenfläche wird in der Regel 2 x pro Jahr gemäht. Die Gehölze bleiben erhalten. Jentschstraße, Flurstück 1677/1, öffentliche Verkehrsfläche, teils begrünt Das Flurstück 1677/1 ist als Verkehrsfläche öffentlich gewidmet. Ein Teil davon wird als Jentschstraße auch als öffentliche Verkehrsfläche genutzt. Und der andere Teil war früher die Zufahrt zu der ehemaligen Mittelmühle. Auf diesem Teil befindet sich nur noch ein schmaler Fußweg, der zur nachträglich aufgebauten Sandsteinmauer mit dem früheren Eingangsportal der Mittelmühle und einer Informationstafel zur historischen Situation führt. Die Mittelmühle wurde um 1971 abgebrochen. Ein alter Schieber des Mühlgrabens zur damaligen Wasserregulierung befindet sich ebenfalls am Rand dieses Flurstücks. Das angrenzende schmale ehemalige Mühlgrabengrundstück 1654 befindet sich jedoch nicht im Geltungsbereich des B-Planes. Seitlich des Weges haben sich auf der Fläche des Flurstückes 1677/1 in der Zwischenzeit verschiedene Gehölze entwi-ckelt. Als Bäume sind hauptsächlich Linde, Esche, Spitzahorn und Weide zu nennen. Als Sträucher befinden sich vor allem Schneebeere und verschiedene Gehölzsämlinge der Bäume in dem Gehölzbestand. Diese Gehölze bleiben erhalten. An der Flurstücksgrenze stehen unmittelbar auf dem Nachbargrundstück direkt an der Grenze auch verschiedene Sträucher und Bäume. Davon ist vor allem ein größerer Ap-felbaum und eine Kastanie bestandsbildend. Betriebsgelände an der Jentschstraße, Parkplatz (Flurstück 50/1) und Betriebseingangsbereich (Flurstück 48/4) In der Hauptsache befindet sich auf dem Flurstück 50/1 der öffentliche Betriebspark-platz. Jedoch ist eine Teilfläche von ca. 7 x 60 m auf der Nord-West-Ecke des Flurstü-ckes als Böschung mit Gehölzen bestockt. Teilweise bilden diese Gehölze mit den Ge-hölzen auf dem Flurstück 54/1 einen geschlossenen Gehölzbestand. Als Gehölzarten sind verschiedene Bäume, wie Esche, Linde, Birke, Erle, Weide und Eiche zu nennen und verschiedene Straucharten, wie Weide, Flieder, Schneebeere und Sämlingsgehöl-ze der vorhandenen Baumarten stehen im Gehölzbestand. Auf der Südwestecke des Parkplatzes befindet sich eine kleine Grünfläche (intensiv gepflegter Rasen) auf dem 2 große Eschen stehen. Ein größerer Haselnussstrauch er-gänzt den Gehölzbestand. Der Gehölzbestand und die Einzelgehölze bleiben erhalten. Auf dem Betriebsgrundstück 48/4 befinden sich am Eingangsbereich an der Jentsch-straße schmale Rasenflächen und verschiedene Ziergehölze. Auf diesen Grünflächen stehen verschiedene Gehölzarten: Goldulme, Blutpflaume, Kastanie, Hartriegel, Kolk-

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witzia, Magnolie und als Hecke wurde Schneeball gepflanzt. Diese Grünflächen am Eingangsbereich bleiben unverändert erhalten. Im Bearbeitungsgebiet wurden bei den Kartierungen keine geschützten Pflanzen- und Tierarten gefunden. Auch in der jüngsten Vergangenheit wurden auf den intensiv / ex-tensiv genutzten Grünlandflächen und Gehölzbeständen keine geschützten Tierarten wie z.B. das Rebhuhn festgestellt bzw. deren Brutstätten gefunden. Die angrenzenden, außerhalb des Plangebietes befindlichen Gehölzstrukturen mit Hochstaudenbereichen am Bahndamm und an der Mandau bieten einen qualitativ gu-ten Lebensraum für viele Insekten und andere Tierarten.

2.1.6 Landschaftsbild / Ortsbild

Das Plangebiet wird hauptsächlich charakterisiert durch die vorhandene massive Ge-werbebebauung. Die Bauerweiterungsflächen wurden bisher als Gartenland und kleine Grünland-Weiden genutzt, die eher einen dörflichen Eindruck vermitteln. An den Rän-dern der vorhandenen Grünlandflächen befinden sich auch kleine vereinzelte Gehölz-bestände mit Laubbäumen, die das Landschaftsbild kleinräumig prägen. Direkt am Mandauufer, zum Teil außerhalb des Plangebietes, befinden sich auch große Laubbäume, die das Landschaftsbild im Siedlungsbereich ortstypisch strukturieren. Ein Großteil des Gehölzbestandes wird bei der geplanten Bebauung erhalten bleiben und somit weiterhin das Landschaftsbild charakteristisch prägen. Durch die geplante Erweiterung der Betriebsgebäude wird das Ortsbild nicht wesentlich beeinträchtigt, da in der gleichen Fassadengestaltung und in der gleichen Höhe wie die bisher vorhandenen Gebäude das Äußere der geplanten Baukörper (Gebäude 15 und 16) sichtbar sein wird. Die geplanten Erweiterungsgebäude werden lückenlos an die vorhandenen Gebäude angebaut und erscheinen damit als ein Baukörper. An der Plangebietsgrenze der Erweiterungsfläche der Lager- und Verkehrsfläche zum Flurstück 54/1 wird in den Gehölzbestandslücken eine Baumhecke als Gehölzergän-zung und als Sichtschutz geplant, so dass sich diese Parkplatzflächen besser in die Umgebung einfügen. Außerdem ist vorgesehen, dass auf dem geplanten Parkplatz die PKW-Stellflächen auch mit einzeln stehenden Bäumen begrünt werden und somit sich die Verkehrsfläche besser in die Umgebung integriert. Durch die geplanten Lager- und Verkehrsflächen wird das gegenwärtige dörfliche Er-scheinungsbild mit Wiesen im Charakter mehr ein städtebauliches Landschaftsbild werden. Da jedoch die Gehölzstrukturen und Bäume in diesem Bereich erhalten blei-ben und ergänzt werden, wird der Gesamtcharakter des Ortsbildes sich nicht wesent-lich verschlechtern.

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2.1.7 Historische Entwicklung

Gewerbestandort Zimmermann AG / C. Bechstein 1884 gründeten Max und Richard Zimmermann unter dem Namen Gebr. Zimmermann in Leipzig ihre eigene Klavierfabrik. 1895 wurde diese in Leipziger Pianoforte-Fabrik Gebr. Zimmermann Aktiengesellschaft umbenannt. 1911 wurde das Zweigwerk in Seifhennersdorf gebaut. In der DDR existierte das Unternehmen als Volkseigener Betrieb, VEB Sächsische Pia-nofortefabrik Seifhennersdorf und wurde mit einer Produktion von bis zu 8.000 Instru-menten pro Jahr und Exporten in 35 Länder zu einem der größten Klavierhersteller Eu-ropas.

1992 übernahm die Firma C. Bechstein Pianofortefabrik das Unternehmen und verla-gerte seine deutsche Produktion nach Seifhennersdorf. Von 1853 bis 1992 war Berlin Firmensitz und Produktionsstandort.

Bis 2011 wurden in Seifhennersdorf auch Zimmermann Klaviermodelle mit der Marken-bezeichnung Zimmermann made by C. Bechstein produziert. Diese lässt Bechstein seit 2013 in China fertigen. In Seifhennersdorf werden die Instrumente der Marken C. Bechstein Concert und C. Bechstein Academy produziert. (Quelle: https://www.bechstein.com/die-welt-von-bechstein/manufaktur/manufaktur-seifhennersdorf/)

Auf den jetzt freien Flächen im Firmengelände C. Bechstein nahe der August-Hoffmann-Straße standen früher auch schon verschiedene Gewerbegebäude, u. a. ei-ne Schuhfabrik, siehe historische Karten, Blatt 05 historisches Messtischblatt, Blatt 06 Topografische Karte 1982 und Blatt 07 TK 1994 mit Luftbildausschnitt von 1996. Erweiterungsflächen und Mittelmühle Die B-Plan-Erweiterungsflächen, die ursprünglich nicht zum Firmeneigentum gehörten, wurden in der Vergangenheit als Wohngrundstücke mit Kleintierhaltung, als Kleinge-werbe (Mittelmühle) und als Gewerbeflächen (große Lagerhalle, Eigentum Stadt) ge-nutzt.

In dem Bereich der großen noch vorhandenen Lagerhalle standen bis in die jüngste Vergangenheit noch verschiedene Nebengebäude, siehe historische Karten, Blatt 06 TK 1982 und Blatt 07 TK 1994 mit Luftbildausschnitt von 1996. Auch im Bereich des gegenwärtigen Parkplatzes, Flurstück 50/1 standen früher Ge-bäude, siehe Blatt 04 und 05 Historische Messtischblätter 1904 und 1940.

In den historischen Karten / Messtischblättern 1892, 1904 und 1940 bzw. Blatt 04 und 05 wurde die Mittelmühle als Wassermühle mit der historischen Bebauung dargestellt. Der Abriss der Mittelmühle erfolgte erst 1971.

Das Wohnhaus auf dem Flurstück 46/2 steht als Umgebindehaus unter Denkmal-schutz.

Das unmittelbar angrenzende 190 m lange Bahnviadukt steht auch unter Denkmal-schutz und wurde in den Jahren um 1875 errichtet. 1874 erhielt Seifhennersdorf einen Eisenbahnanschluss nach Eibau, der Streckenschluss nach Zittau erfolgte erst 1876. (Quelle: wikipedia)

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Ort Seifhennersdorf Der Ort Seifhennersdorf entstand nach 1250 und wurde vermutlich von mainfränki-schen Bauern als Waldhufendorf gegründet. Das Dorf, das im 14. Jahrhundert als „Henrych“, „Heinrichstorph“ bzw. „Henricivilla“ bezeichnet wurde, war Teil der Herrschaft Tollenstein. 1584 wurde das Niederdorf („Niederhennersdorf sammt den Seiffen“) durch den Stadtrat der Stadt Zittau für 16.000 Taler und 100 ungarische Gulden aufge-kauft,[2] während das Oberdorf („Oberhennersdorf“, heute Horní Jindřichov) im Besitz der Tollensteiner verblieb. Das reine Bauerndorf entwickelte sich zu einem Weberdorf. Die ausgedehnte Hufenflur blieb bis heute beinahe mustergültig erhalten. In der Umgebung entstanden seit dem 17. Jahrhundert kleinere Ansiedlungen böhmi-scher Exulanten. Die gute wirtschaftliche Entwicklung im 18. Jahrhundert führte auch zu einer starken Zunahme der Bevölkerung in Seifhennersdorf. So bewohnten 1799 bereits 4.091 Ein-wohner den Ort. Zwischen 1780 und 1800 entstand der heutige Ortsname Seifhennersdorf. Besonders ab Mitte des 18. Jahrhunderts wurden die ortstypischen Umgebindehäuser gebaut, die heute zum Teil unter Denkmalschutz stehen. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts setzte eine stürmische Entwicklung der In-dustrie ein. Große mechanische Webereien und zahlreiche Schuhfabriken beherrschen nun das Ortsbild. 1900 besaß der Ort 8.000 Einwohner. Die Industrialisierung setzte sich zu Beginn des 20. Jahrhunderts fort. Es kamen noch weitere Betriebe der Metallverarbeitung, des Maschinenbaus, der Bekleidungsindustrie und die Klavierfabrik der Gebrüder Zimmermann hinzu. Es gab schon im 19. Jahrhun-dert zwei Grundschulen. Im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts kamen noch eine Be-rufs- und Handelsschule sowie eine Textilfachschule hinzu. 1974 erhielt Seifhennersdorf aufgrund seiner Größe und der damals leistungsfähigen Industrie das Stadtrecht. (Quelle: wikipedia)

2.1.8 Leitungsbestand

Im Planungsgebiet befinden sich mehrere Versorgungsleitungen. Diese vorhandenen Leitungen sind leider entsprechend der konkreten Lage noch nicht genau bekannt und deshalb auch nicht in den Planunterlagen eingetragen.

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2.2 Vorhandene Planungen und Gutachten

2.2.1 Landschaftsplan

In der Stadt Seifhennersdorf wurde bisher kein Landschaftsplan aufgestellt.

2.2.2 Flächennutzungsplan - FNP

Der Flächennutzungsplan der Stadt Seifhennersdorf ist derzeit in Planung. Aktuell liegr der Entwurf des Flächennutzungsplanes mit Stand 16.11.2020 vor und weist den Standort der C. Bechstein Pianofortemanufaktur GmbH als Gewerbegebiet aus, umge-ben von gemischten Bauflächen.

2.2.3 Regionalplan / Landschaftsrahmenplan

Grundlage ist die Erste Gesamtfortschreibung des Regionalplans Oberlausitz-Niederschlesien (REP) von 2010. Die Zweite Gesamtfortschreibung befand sich bis zum 02.10.2020 im Beteiligungsverfahren. Die Stadt Seifhennersdorf liegt im Nahbereich des Grundzentrums Ebersbach-Neugersdorf. In der Karte Raumstruktur ist Seifhennersdorf als Stadt im „verdichteten Bereich im ländlichen Raum“ ausgewiesen. Im zugrunde liegenden Raumordnungsplan (vgl. Karte: Zentrale Orte und Nahbereiche) werden der Stadt keine zentralörtlichen Funktionen zugeschrieben. Die Stadt befindet sich südlich der regionalen Verbindungs- und Entwicklungsachse Bautzen – Ebersbach – Zittau. Die Stadt ist zudem gemäß dem REP 2010 Bestandteil des länderübergreifenden tou-ristischen Großgebietes „Umgebindelandschaft“ sowie im südlichen Teilbereich auch des landesweit bedeutsamen Tourismusgebietes Naturpark „Zittauer Gebirge“. Mit dem Grenzübergang nach Warnsdorf ist ein touristisch bedeutsamer Übergang vorhanden. Im Stadtgebiet sind außerdem außerhalb des Siedlungsgebietes mehrere regionale Grünzüge, strukturbedürftige Ackerfluren sowie zu schützende, naturnahe Fließgewäs-serabschnitte entlang der Mandau vorhanden. Hinsichtlich der naturräumlichen Gliederung der Region wird Seifhennersdorf der „Naturregion Lößgürtel / Östliche Oberlausitz / 8i: Neugersdorfer Lößrücken“ zugeord-net. (siehe Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien, Karte Naturräumliche Gliederung der Region, Karte A 4-1). In den bisherigen Planunterlagen des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien werden keine relevanten Angaben gemacht, die das Planungsgebiet direkt betreffen.

2.2.4 Fachplanungen: INSEK und LEADER 2014-2020

Hinweise zu dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept und den LEADER-Programmen sind in der Begründung des B-Planes ausführlich dargestellt.

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2.2.5 Sonstige Restriktionen / Schutzgebiete

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes oder direkt angrenzend befinden sich keine nach § 20 Abs. 2 und § 30 Abs. 1 BNatSchG geschützten Gebiete und Biotope sowie keine nach § 32 Abs. 1, 2 + 5 BNatSchG geschützten FFH-, SPA- und NATURA-2000-Gebiete.

In unmittelbarer Nähe, von 30 bis 90 m entfernt, befinden sich folgende zu schützenden Biotope, die aber durch den B-Plan nicht betroffen sind: In westlicher Richtung, ca. 40 m entfernt, ist eine Streuobstwiese (LID-Nr. 14626-011515-024) vorhanden, in südöstlicher und östlicher Richtung vom Rand des Plange-bietes, ca. 75 bis 95 m entfernt, befinden sich mehrere Streuobstwiesen (LID-Nr. 14626-011409-024; LID-Nr. 14626-011397-024; 14626-011470-024 und 14626-011542-024). Die Flächengrößen dieser Streuobstwiesen liegen zwischen ca. 1.000 bis 3.000 m². In südwestlicher Richtung, ca. 180 m entfernt, befinden sich folgende Biotope Biotop-Nr. (LID).: 14626-014817; BiotoptypNr.: 8; Biotoptyp: Auwälder

Biotopbezeichnung: Erlen-Eschen-Bachwald der Mandau bei Halbendorf, Seifhennersdorf (6.143 m²)

Biotop-Nr. (LID).: 14626-014817; BiotoptypNr.: 11; Biotoptyp: Altarme & regelmäßig überschwemmte Bereiche

Biotopbezeichnung: Erlen-Eschen-Bachwald der Mandau bei Halbendorf, Seifhennersdorf

Biotop-Nr. (LID).: 14626-014817; BiotoptypNr.: 19; Biotoptyp: höhlenreiche Altholzinseln & höhlenreiche Einzelbäume

Biotopbezeichnung: Erlen-Eschen-Bachwald der Mandau bei Halbendorf, Seifhennersdorf

2.2.6 Baugrundgutachten

Für eine Baufläche (Gebäude 15) wurde bereits ein Baugrundgutachten erstellt. Die oberen Bodenschichten werden wie folgt unter Pkt. 4.1 des Gutachtens beschrieben: Unter dem Oberboden wurde eine anthropogene Auffüllung aus sandigem, gemischtkörnigem Boden mit Schlacke-, Asche– und Bauschuttanteilen vorge- funden. Unter der Auffüllung wurde Gehängelehm, der von der Grundmoräne unterlagert wird, vorgefunden. Die vorgefundenen Schichten haben folgende typische Zusammensetzungen und geotechnische Eigenschaften. 1 Anthropogene Auffüllung Besteht aus sandigem gemischtkörnigem Boden mit Asche-, Schlacke- und Bauschuttanteilen Bodengruppe: [SU], [SU*] 2 Gehängelehm Besteht in der Regel aus feinsandigem und mittelsandigem Schluff und Ton Bodengruppen: TL-UL 3 Umgelagerter Geschiebelehm / Grundmoräne Besteht in der Regel aus schwach mittelsandigem, tonigem Schluff mit variierendem Feinkornanteil (TL-UL, SU*-ST*, SU) Der Festgesteinshorizont wurde in der Aufschlusstiefe bis 7 m nicht erreicht.

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Insgesamt wurde ein inhomogener Baugrund vorgefunden, der gekennzeichnet ist von variierendem Feinkornanteil und wechselnder Konsistenz. (Bei den Gruppen ohne Sternchen (z.B. SU, ST) beträgt der Anteil von Schluff (U) bzw. Ton (T) 5 % bis 15 %. Bei den mit Sternchen versehenen Gruppen (z.B. SU*, ST*) erhöht sich der Anteil von U bzw. T auf 15 % bis 40 %.) Zu den Hydrogeologischen Verhältnissen werden folgende Feststellung im Punkt 4.2 des Gutachtens getroffen: In der Bohrung RKS 1 wurde bei -5,9 m Schichtenwasser angetroffen. Jahreszeitlich bedingt bzw. bei Starkregenereignissen kann sich ein höherer Grund- bzw. Schichten-wasserspiegel ausbilden. Da sich der Standort im Einflussbereich einer geologischen Entwässerungsrinne befindet, ist prinzipiell mit Grund- und Schichtenwasser zu rech-nen. Als Grund- und Schichtenwasserleiter fungieren nur wenige Zentimeter starke sandige und kiesige Einlagerungen.

2.2.7 Schallschutzgutachten

Ein Schallschutzgutachten wurde / wird von der IDU erarbeitet. – Es liegt jedoch noch nicht detailliert vor.

2.2.8 Altlastenverdachtsflächen

Es ist gegenwärtig das Flurstück 48/4, Gewerbealtstandort Fa. C. Bechstein, als Altlas-tenverdachtsfläche (Nr. 86200661 im SALKA) bekannt und im B-Plan gekennzeichnet.

2.2.9 Hinweise für die Bauausführung

Die zu beseitigenden Gehölze dürfen nur in der Winterzeit vom 1. Oktober bis zum 30. April gefällt werden. (BNatSchG)

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2.3 Flächenbilanz – Bestand / Planung

2.3.1 Bestand – siehe Bestandsplan zum GOP / bzw. Anlage 2

Befestigte Flächen, vollversiegelt: 23.020 m²

Gebäude 11.485 m²

Mauern 10 m²

Fundamente (später Rückbau) 16 m²

Verkehrsflächen (Bitumen / Betonflächen) 11.509 m²

Befestigte Flächen, teilversiegelt: 665 m²

Verkehrsflächen (Pflaster mit offenen Fugen) 665 m²

Befestigte Flächen, wasserdurchlässig 1.109 m²

Verkehrsflächen, 1.109 m²

SD-, Schotter-, Splitt- und Kiesflächen

Vegetationsflächen: 16.332 m²

Rasenflächen, W1 10.376 m²

Rasenflächen, W2 3.907 m²

Gehölzflächen, Hecke, Bäume + Ziersträucher 732 m²

Gehölzflächen, naturnah, Bäume + Sträucher 947 m²

Gartenfläche, Flurstück 46/2 370 m²

Wasserflächen: 128 m²

Feuerlöschteich 128 m²

Gesamtfläche Bestand B-Plan / GOP (41.254,26 m²) 41.254 m²

davon

Teilflächen Flurstück 1677/1 (gewidmete Verkehrsfläche) 1299 m²

öffentlich genutzte Verkehrsfläche:

versiegelt, Jentschstraße 930 m²

wasserdurchlässig, Weg zum Viadukt 153 m²

Teilflächen begrünt bei Flurst. 53/1 + 54/1

Gehölze, Bestand (öffentliche Grünfläche) 72 m²

Rasenfläche (öffentliche Grünfläche) 144 m²

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2.3.2 Planung – lt. Planzeichnung B-Planentwurf

Bauflächen:Baufeld A (Bestand, GE C. Bechstein) 15.062 m²

Gebäudebestand 10.268 m²Verkehrsfläche, versiegelt 3.861 m²Verkehrsfläche, teilversiegelt 19 m²Befestigte Fläche, wasserdurchlässig 534 m²Rasenfläche, W1 313 m²Gehölzfläche 67 m²

Baufeld B (Gebäude 15) 2.536 m²Gebäudefläche, max. 80% 2.028 m²nicht überbaubare Fläche, 20% 508 m²davon Verkehrsfläche versiegelt, 10% 254 m² Vegetationsfläche, 10% 254 m²

Baufeld C (Gebäude 16) 2.964 m²Gebäudefläche, max. 80% 2.371 m²nicht überbaubare Fläche, 20% 593 m²davon Verkehrsfläche versiegelt, 10% 297 m² Vegetationsfläche, 10% 296 m²

Baufeld D (mittelfristige Erweiterung) 3.432 m²Gebäudefläche, max. 80% 2.746 m²nicht überbaubare Fläche, 20% 686 m²davon Verkehrsfläche versiegelt, 10% 343 m² Vegetationsfläche, 10% 343 m²

Verkehrs- u. Lagerfläche, Flurstück 53/5 und 53/1: 3.086 m²Vollversiegelt, max. 80% 2.468 m²Teilversiegelt, 10% 309 m²Wasserdurchlässig, 10% 309 m²

Übertrag: Summe Teilflächen Baufelder + Verkehrsflächen 27.080 m²

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Übertrag: Summe Teilflächen Baufelder + Verkehrsflächen 27.080 m²

Sonstige Flächen:

Teilflächen Flurst. 1677/1 (gewidmete Verkehrsfläche) (1.299) m² 1.242 m² öffentlich genutzte Verkehrsfläche:

versiegelt, Jentschstraße 930 m²wasserdurchlässig, Weg zum Viadukt 153 m²

Teilflächen begrünt bei Flurst. 53/1 + 54/1Gehölze, Bestand (öffentliche Grünfläche) 72 m²(Gehölze, Planung A2 (öffentliche Grünfläche) (57) m²Rasenfläche (öffentliche Grünfläche) 87 m²

Gebäude und Mauern (vollversiegelt) 958 m²

Verkehrsfläche (versiegelt): 4.209 m²Parkplatz Flurst. 50/1, Bestand C. Bechstein 1.667 m²Sonstige versiegelte Verkehrsflächen 2.542 m²

Befestigte Flächen, wasserdurchlässig: 330 m²Verkehrsflächen u.a. Sand-Schotter-Splittflächen 330 m²

Vegetationsflächen: 6.986 m²Wiesenfläche, W1, Bestand 4.967 m²Wiesenfläche, W1, A1 au Entsiegelung 32 m²Wiesenfläche, W2, Bestand 522 m²Gartenfläche, Flurst. 46/2 370 m²Gehölzflächen, naturnah, Best., (ohne A3) 880 m²Gehölzflächen, A3 auf Entsiegelung, naturnah 38 m²Gehölzflächen, Hecken, Ziergehölze 177 m²

Wasserflächen: Löschwasserteich 128 m²

Ausgleichsmaßnahmen im Geltungsbereich des B-Planes 321 m²

A1 Entsiegelung Betonfläche, Rückbau Garage (32)A2 Strauchhecke am BF B bzw. Geb. 15 208A3 Baum-Strauch-Hecke, Flurst. 50/1+1677/1 113A4 Rückbau Fundamente + Betonfl., Entsiegelung Ziel Gehölzbestand, Flurst. 53/1 (38)A5 Begrünung Verkehrsfläche (Parkplatz) 1 Baum / ca. 400 m² Verkehrsfläche, Bezug: Flurst. 53/53+53/1 3.086 m², 8 Bäume mit ca. 5 m² Trauffläche (40)

Gesamtfläche Planung (41.254,26 m²) 41.254 m²

Die in Klammer gesetzten Flächenangaben sind bereits an anderer Stelle in der Flä-chenberechnung enthalten, wie z. B. bei A1 in den Rasenflächen (Zielbiotop).

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2.3.3 Planung, Versieglungskategorie der BF B, C, D und Verkehrsflächen

lt. Detailflächen Pkt. 2.3.2 Neubebauung / Neuversiegelung mit anteiliger Zuordnung zu den Baufeldern B - D und Verkehrsflächen, außer des Bestandes BF A, einschließlich der versiegelten, teilversiegelten und wasserdurchlässigen Befestigungen

Baufeld / Gesamt- Versiegelung Vegetations- gesamt Neu- zusätzliche

Verkehrs- fläche anteilige Bebauung fläche bauung Neuver- anteilige

fläche je BF Fläche vorhanden vorhanden geplant siegelung Fläche

m² % m² m² m² m² %

BF B, Geb. 15 2.536 21 554 1.984 2.282 1.728 23BF C, Geb. 16 2.964 25 209 2.755 2.669 2.460 32BF D 3.432 29 1.617 1.815 3.089 1.472 19Verkehrs- u.Lagerflächen 3.086 26 1.074 2.012 3.086 2.012 26

Gesamtflächen 12.018 100 3.454 8.566 11.126 7.672 100

Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes wird somit ca. 7.672 m² Vegetationsfläche zusätzlich versiegelt, teilversiegelt bzw. wasserdurchlässig befestigt. Die Flächenanteile der zusätzlichen Neuversiegelung, bezogen auf die Baufelder, kön-nen gleichzeitig als Anteil der ausgewiesenen Gesamtkompensation für die anteilige Realisierung der zeitlich unterschiedlichen Eingriffe (bei Bebauung der Baufelder) be-trachtet werden.

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2.4 Bewertung der gegenwärtigen Leistungsfähigkeit von Natur und Land-schaft

Die Bewertung von Natur und Landschaft folgt den Bewertungsmaßstäben der Hand-lungsempfehlung (HE) zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen. Dabei werden in der Regel die Bewertungskriterien aus der Handlungsempfehlung nicht noch einmal genannt, sondern nur die Ergebnisse dokumentiert, außer bei Ergänzun-gen oder Vereinfachungen des empfohlenen Bewertungsmaßstabes auf Grund speziel-ler Erfordernisse. Die Handlungsempfehlung kann in vollem Wortlaut im Internet auf folgenden Seiten nachgelesen bzw. heruntergeladen werden:

- www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/8516.htm - www.umwelt.sachsen.de/umwelt/download/natur/Handlungsempfehlung_170709.pdf

Entsprechend der Kriterien (HE A 3) zur Differenzierung nach der Bedeutung der be-troffenen Werte und Funktionen der Handlungsempfehlung hat dieses Vorhaben keine „besondere Bedeutung“. Da die Planung in der Hauptsache auf ehemals vorhandenen Gewerbeflächen im Innenbereich erfolgt, entspricht das Vorhaben eher den Kriterien (HE A 4) der sogenannten „Einfachfälle“.

2.4.1 Arten und Biotope

Biotopwert

Ziel des Arten- und Biotopschutzes ist die naturraumspezifische Erhaltung bzw. Wie-derherstellung der biotischen Mannigfaltigkeit, d. h. aller Pflanzen- und Tierarten in ih-ren Lebensgemeinschaften (Biozönosen). Demzufolge werden alle die Biotope (Bio-toptypen) als wertvoll eingeschätzt, die diesem Anliegen entsprechen. Als Kriterien für diese Bewertung dienen u. a. Artenreichtum, Seltenheit und Gefährdung, Natürlich-keitsgrad, Alter, Regenerationsfähigkeit, Repräsentanz, Empfindlichkeit gegenüber Be-einträchtigungen, zeitliche Wiederherstellbarkeit.

Die unterschiedliche Eignung von Flächen für den Arten- und Biotopschutz kommt in Gestalt einer fünfstufigen Ordinalskala zum Ausdruck:

I Flächen mit sehr hohem Biotopwert, meist nicht oder nur schwer ersetzbar, vorwiegend § 26-Biotope

II Flächen mit hohem Biotopwert, erhaltenswürdig und nur bedingt ersetzbar

III bedingt bzw. durchschnittlich wertvolle, meist mehr und weniger intensiv wirtschaftlich genutzte Flächen

IV stark anthropogen veränderte, aus der Sicht des Arten- und Biotopschutzes unterdurchschnittlich wertvolle bis geringwertige Flächen

V anthropogen sehr stark veränderte und belastete Flächen mit sehr geringem Biotopwert

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Alle im Plangebiet vorkommenden Biotope sind entsprechend des Bewertungsmaßsta-bes wie folgt bewertet worden: BiotoptypenschlüsseI der CIR-Landnutzungskartierung Sachsen mit Bewertung für das Plangebiet, Biotopwert lt. Handlungsempfehlung (A1) für Bearbeitungs-gebiet: CIR- Schlüssel

Kürzel Biotop- typen- liste 1994

Bezeichnung Wertig- keit

Aus- gleich-barkeit

Biotop-wert

96/93 11200 Gewerbe- und Wohnbebauung V 0 95100 11410 Verkehrsflächen, versiegelt V 0 95100 11410 Verkehrsflächen, teilversiegelt V A 2 95100 11410 Befestigte Fl., wasserdurchlässig V A 3 41300 06330 Rasenfl., W1, intensive Nutzung IV A 6 41300 06320 Rasenfl., W2, weniger intensiv. N. III A 10 65300 02210 Gehölz, Hecke mit Bäumen III B 21

66/94000 02100 Gehölzbestand, naturnah II B 22

Flächen für Ausgleichsmaßnahmen A1 bis A4 im B-Plangebiet (Planung)

CIR- Schlüssel

Kürzel Biotop- typen- liste 1994

Bezeichnung

Wertig- keit

Aus- gleich-barkeit

Biotop-wert Pla-nung

65300 02210 A1: Strauchhecke, freiwachsend III 20 65300 002210 A2: Gehölzhecke mit Bäumen III 20

66 02100 A3: Gehölzsukzession auf Entsiegelung

II 20

41200 06200 A4: Wiese, extensiv II 22 Die entsprechenden Biotopwertermittlungen für das B-Plangebiet sind in tabellarischer Form im Punkt 2.5 dargestellt und die Bewertungen für die Ersatzmaßnahmen, ein-schließlich der funktionsbezogenen Einschätzung sind in den Anlagen 1 bis x der jewei-ligen Ersatzmaßnahme E1 bis Ex zugeordnet dargestellt. Abkürzungen für die funktionsbezogene Beurteilung: HE - Handlungsempfehlung FMF - Funktionsminderungsfaktor A 2 - Arbeitshilfe (Nr. in HE) FVLF - Funktionsverlustfaktor WSt - Wertstufe FAF - Funktionsaufwertungsfaktor

Ausgleichbarkeit: A - ausgleichbar B - bedingt ausgleichbar C - nicht ausgleichbar

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Lebensraumfunktion (HE A 2 / Typ I / F 1)

Die vorhandenen intensiv genutzten Rasen- und Wiesenflächen und die Bestandsge-hölze im Gewerbegebiet weisen eine geringere Lebensraumfunktion gegenüber sonsti-ger Grünlandflächen bzw. gegenüber den teils natürlichen Gehölzbeständen am Man-dauufer und am Bahndamm außerhalb des Bebauungsgebietes auf. Jedoch die ge-plante Bebauung bzw. Versiegelung zu 80 % der Bauflächen für die gewerbliche Nut-zung vermindert diese Funktion noch einmal erheblich. Allgemein muss im Vergleich zur geplanten Bebauung gegenüber der vorhandenen Biotopstruktur von einer erheblichen Minderung der Lebensraumfunktion ausgegangen werden. Bezugsfläche: Neuversiegelung 7.672 m² (HE A 13.1 / WSt I / FMF 0,5)

Biotopverbundfunktion (HE A 2 / Typ III / F 9)

Durch die bisherige intensive Nutzung der Vegetationsflächen und teils auch der Ge-hölzbestände konnten sich auf der Plangebietsfläche nur begrenzt Biotopverbundfunk-tionen entwickeln, die jedoch durch die Bebauung zerstört werden. Die im Bestand zu erhaltenden Gehölzstrukturen und die geplanten Gehölzhecken werden in Zukunft zu einer gewissen Verbesserung der Biotopverbundfunktion führen, jedoch nicht direkt auf den Bauflächen.

Bezugsfläche: Neuversiegelung 7.672 m² analog (HE A 13.1 / WSt I / FMF 0,5)

2.4.2 Boden

Im gesamten Plangebiet wurde in der Vergangenheit die natürliche Bodenschichtung durch frühere Gewerbebebauung, deren Abriss, Auffüllungen und teils neuer Bebauung stark beeinflusst und verändert, so dass keine ungestörten natürlichen Bodenverhält-nisse mehr anzutreffen sind.

Biotische Ertragsfunktion (HE A 2 / Typ II / F3)

Mit der Bebauung wird die Bodenfruchtbarkeit auf den vorhandenen Vegetationsflächen komplett beseitigt (Verlust).

Bezugsfläche: Neuversiegelung 7.672 m² (HE A 13.3 / WSt II+III / FVLF 1,0)

Biotopentwicklungsfunktion (HE A 2 / Typ II / F 4)

Die Biotopentwicklungsfunktion wird ebenfalls durch die Bebauung weitgehend zerstört, da ein Großteil der Vegetationsfläche beseitigt wird. Nur auf den zu erhaltenen Vegeta-tionsflächen wird diese Funktion nicht beeinträchtigt, bzw. auf den wieder zu begrünen-den Abrissflächen wird diese Funktion verbessert. Insgesamt muss man jedoch eine erhebliche Minderung durch die Versiegelung großer Flächen einschätzen.

Bezugsfläche: Neuversiegelung 7.672 m² (HE A 13.5 / WSt I / FMF 0,5)

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Archivfunktion (HE A 2 / Typ II / F 5)

Da in der Vergangenheit diese Funktion durch die unterschiedliche Bebauung, den Ab-riss und teils der Neubebauung auf dem gesamten Plangebiet bereits beeinträchtigt wurde, ist diese Funktion gegenwärtig nicht von Bedeutung und es erfolgt keine Bewer-tung. ( - - - )

2.4.3 Wasser

Mit der Bebauung und späteren Nutzung können Grundwassergefährdungen hervorge-rufen werden, obwohl das Gebiet gegen flächenhaft eindringende Schadstoffe relativ geschützt ist. Der Versiegelungsgrad wird durch die Bebauung wesentlich erhöht und der natürliche Wasserkreislauf gestört. Grundwasserschutzfunktion (HE A 2 / Typ II / F 7) Mit der Bebauung werden die vorhandenen Bodenschichten gestört. Obwohl die Art der Baumaßnahmen und die späteren Nutzungsarten nicht direkt grundwassergefährdend sein dürfen, bewirken diese eine indirekte Schutzminderung gegenüber den bisherigen Vegetationsflächen. Diese Funktion wird am Standort wesentlich beeinträchtigt bzw. gemindert. Bezugsfläche: Neuversiegelung 7.672 m² (HE A 13.7 / WSt II / FMF 0,5) Retentionsfunktion (HE A 2 / Typ II / F 6) Auf Grund der zusätzlichen Versiegelungen (bis 80% im Gewerbegebiet), wird diese Funktion stark beeinträchtigt. Es ergibt sich in der Gesamtbeurteilung ein Verlust, der relativiert wird durch Ableitung des Oberflächenwassers von Verkehrsflächen in die Ve-getationsflächen. Bezugsfläche: Neuversiegelung 7.672 m² (HE A 13.6 / WSt II / FVLF 1,0)

2.4.4 Klima

Da am Standort größere Vegetationsflächen versiegelt werden, wird die Bebauung für das Mikroklima keine Verbesserungen, sondern Verschlechterungen bringen. Die durch die ehemaligen Vegetationsflächen entstandene Kaltluft beeinflusste jedoch das Mikro-klima am Standort. Durch die Reduzierung der Kaltluftentstehungsfläche im Baugebiet wird es unmittelbar zu einer Verschlechterung der Mikroklimaqualität kommen.

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Bioklimatische Ausgleichsfunktion (HE A 2 / Typ II / F 8)

Bei der Beurteilung dieser Funktion muss ein Verlust festgestellt werden, da die erheb-liche Reduzierungen der wirkungsvollen Grünflächen bei der Gesamtbetrachtung direkt zum Verlust führen. Die vorhandenen und geplanten Gehölzhecken am Baugebietsrand haben eine nur begrenzte ausgleichende Wirkung z.B. beim Lärmschutz. Somit wird eine Funktionsminderung eingeschätzt.

Bezugsfläche: Neuversiegelung 7.672 m² (HE A 13.8 / WSt II / FMF 0,5)

Immissionsschutzfunktion (HE A 2 / Typ I / F 2)

Mit der Erweiterung der vorhandenen Gewerbebebauung entstehen neue Emissions-quellen z. B. Lärm. Zu den bisher unbebauten aber begrünten Teilflächen ergibt sich somit eine Funktionsminderung.

Bezugsfläche: Neuversiegelung 7.672 m² (HE A 13.2 / WSt III / FMF 0,5)

2.4.5 Landschaftsbild

Der allgemeine Betrachter in der Nähe wertet die neue Bebauung, die sich direkt an den gegenwärtigen Gebäudekomplex anschließt und die gleiche Fassade zeigt, wie die vorhandenen älteren Gebäude sicher nicht als störend. Jedoch der wesentlich weiter entfernt stehende Bürger, der den gesamten Gebäudekomplex aus der Vogelperspekti-ve (Kirchturm) wahrnimmt, erkennt deutlich eine größere flächige Bebauung. Durch die Neubebauung an der Jentschstraße wird der Bürger auch das direkte Heranrücken der Gebäudefassade deutlich merken. Das Straßenbild wird durch die nähere Bebauung mehr städtisch und verliert den dörflichen Charakter.

Ästhetische Funktion (HE A 2 / Typ III / F 10) (Eigenart, Vielfalt, Schönheit)

Die ästhetische Funktion (Naturerlebnis) wird zwar gemindert, da nur teilweise eine Randbegrünung des Baugebietes erfolgt, aber da die Baukörper im Gesamteindruck von der näheren Umgebung aus einen ähnlichen Eindruck vermitteln wie die bisherige Bebauung, wird kein erheblicher Verlust eingeschätzt.

Bezugsfläche: Neuversiegelung 7.672 m² (HE A 13.2 / WSt III / FMF 0,5)

Rekreative Funktion (HE A 2 / Typ III / F 11)

Die vorhandenen Betriebsgebäude haben mit den vorhandenen größeren Rasenflä-chen auf der Südwestseite (Hofbereich) von der August-Hoffmann-Straße aus und auf der Nordseite von der Jentschstraße aus gesehen eine gewisse lockere angenehme Distanz. Dieser Eindruck geht mit der geplanten Bebauung zum großen Teil verloren. Auch die Rasenfläche auf dem Grundstück 53/5 wird für Erholungszwecke der Bürger später nicht mehr zur Verfügung stehen. Somit wird die rekreative Funktion im Gesamten vermindert.

Bezugsfläche: Neuversiegelung 7.672 m² (HE A 13.2 / WSt III / FMF 0,5)

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2.5 Biotopwertbilanz nach der sächsischen Handlungsempfehlung

2.5.1 Biotopwert des Bestandes

Biotopwertermittlung – Bestand, siehe Bestandsplan, Anlage 2 zum GOP

Bestand: VegetationsflächenRasen-Wiesenfläche W1 41300 06330 1,0376 6 6,23Rasen-Wiesenfläche W2 41300 06320 0,3907 10 3,91Gehölzfläche, Hecke mit Bäumen 65300 02210 0,0732 21 1,54Gehölzfläche, naturnah 66/94000 02100 0,0947 22 2,0846/2 Gartenfläche 94800 11370 0,0370 10 0,37Vegetationsflächen, gesamt 1,6332

zuzüglich Drauffläche Bäume, die beseitigt werden 28 Stück, Bestand, 25m²/St. 64 02230 0,0700 23 1,61

WasserflächenFeuerlöschteich, naturfern, technisch 23300 04510 0,0128 12 0,15

Befestigte Flächen, versiegeltGebäude 96/93 11200 1,1485 0 0,00Mauern 93/96 11200 0,0010 0 0,00Einzelfundamente+Betonfl. Ents. (A4) 93/96 11200 0,0038 0 0,00Verkehrsfläche versiegelt 95100 11410 1,1487 0 0,00Versiegelte Fläche, gesamt 2,3020

Befestigte Flächen, teilversiegeltVerkehrsfläche teilversiegelt 95100 11410 0,0665 2 0,13

Befestigte Fl., wasserdurchlässigWasserdurchl. Befestigungen 95100 11410 0,1109 3 0,33

Bestandsbilanz, Biotopwertpunkte 4,1254 16,35

Biotopwertpunkte-Bestand: 16,35

Wert- punkte

Bezugsfläche / Nutzungsarten

Biotop- u. Planungs-

wert (nach A1)

Fläche in ha

Nr. nach A 1 Sp. 4 HE Biotoptypenliste

1994 (soweit ausgewiesen)

CIR- Schlüssel nach HE

Die detaillierte Flächenbilanz des Bestandes und der Planung ist unter Punkt 2.3 dar-gestellt.

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2.5.2 Biotopwert der Planung

Biotopwertermittlung – Planung lt. Planzeichnung B-Planentwurf

Befestigte Flächen, vollversiegeltBF A: Gebäude, Bestand, versiegelt 93/96 11200 1,0268 0 0,0000BF A: Verkehrsfläche, versiegelt 95100 11410 0,3861 0 0,0000BF B - D: Gebäudefläche, 80% 93 11200 0,7145 0 0,0000BF B - D: Verkehrsfl., versiegelt 10% 95100 11410 0,0894 0 0,0000L-V-FL: Verkehrsfläche, versiegelt 95100 11410 0,2468 0 0,0000BF: befestigte Flächen, vollversiegelt 2,4636

Befestigte Flächen, teilversiegeltBF A: Verkehrsfläche, teilversiegelt 95100 11410 0,0019 2 0,0038L-V-FL: Verkehrsfl., teilversiegelt 95100 11410 0,0309 2 0,0618BF: befestigte Flächen, teilversigelt 0,0328

Befestigte Fl., wasserdurchlässigBF A: Fläche, wasserdurchlässig 95100 11410 0,0534 3 0,1602L-V-FL: Verkehrsfl., wasserdurchl. 95100 11410 0,0309 3 0,0927BF: Befestigung, wasserdurchlässig 0,0843

BF: VegetationsflächenBF A: Rasenfläche, Bestand, W1 41300 06330 0,0313 6 0,1878BF A: Gehölzfl., Hecke + Ziergehöl. 65300 02210 0,0067 21 0,1407BF B-D: Vegetationsfl. 10% (Rasen) 94700 11390 0,0893 8 0,7144BF: Vegetationsflächen 0,1273

Zwischensumme BF und Verkehrsfl. Übertrag 2,7080

Baufelder, Verkehrs- und Lagerflächen

Wert- punkte

Bezugsfläche / Nutzungsarten

Biotop- u. Planungs-

wert (nach A1)

Fläche in ha

Nr. nach A 1 Sp. 4 HE Biotoptypenliste

1994 (soweit ausgewiesen)

CIR- Schlüssel nach HE

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GOP mit Eingriffsregelung zum B-Plan „Jentschstraße Seifhennersdorf“

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Zwischensumme BF und Verkehrsfl. Übertrag 2,7080

Sonstige FlächenTeilfläche 1677/1 (gewidmete VF)Verkehrsfläche, versiegelt 95100 11410 0,0930 0 0,0000Verkehrsfl., wasserdurchlässig 95100 11410 0,0153 3 0,0459Gehölzfläche, naturnah, Bestand 66 02100 0,0072 22 0,1584Rasen-Wiesenfläche, Bestand W2 41300 06320 0,0087 10 0,0870Gehölzhecke mit Bäumen, A2, 58 m² 66 02100 0,0000 20 0,0000Teilfläche 1677/1 0,1242

Gebäude + Mauern, vollversiegelt 96/93 11200 0,0958 0 0,0000

Verkehrsfläche, Bereich ParkplatzVerkehrsfläche, versiegelt 95100 11410 0,4209 0 0,0000Verkehrsfl., wasserdurchlässig 95100 11410 0,0330 3 0,0990

Vegetationsflächen Wiesenfläche, Bestand W1 41300 06330 0,4967 6 2,9802 Wiesenfl. W1, A1 auf Entsiegelung 41300 06330 0,0032 6 0,0192 Wiesenfläche, Bestand W2 41300 06320 0,0522 10 0,522046/2 Gartenfläche, Bestand 94800 11370 0,0370 10 0,3700Gehölzfläche, Bestand, naturnah 66 02100 0,0880 22 1,9360Gehölz auf Entsiegelg., naturnah A4 66 02100 0,0038 20 0,0760Gehölzflächen, Hecken, Ziergehölze 65300 02210 0,0177 21 0,3717Vegetationsfläche gesamt 0,6986

Wasserflächen: Löschwasserteich 23300 04510 0,0128 12 0,1536

AusgleichsmaßnahmenA1: Entsiegelung, Betonfl.+Garage 96 110500 0,0032 4 0,0128A2: Strauchhecke, BF B / Geb.15 65300 02200 0,0208 20 0,4160A3: Baum-Strauch-Hecke bei VF 65100 02210 0,0113 22 0,2486A4: Entsieglg. Fundamente, Betonfl. 96 110500 0,0038 4 0,0152A5: Baumpflanzung, 8 St./5 m² Trauffl. 64 02.02.430 0,0040 22 0,0880Ausgleichsmaßnahmen Gesamtfl. 0,0321

Planungsbilanz 4,1254 8,96

Planung Biotopwert, gesamt: 8,96

HE = Handlungsempfehlung A1 = Arbeitshilfe 1 nach HE

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GOP mit Eingriffsregelung zum B-Plan „Jentschstraße Seifhennersdorf“

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Funktionsbezogene Biotopwertermittlung (Planungsverlust)

Arten und BiotopeLebensraumfunktion -0,5 - 0,7672 -0,38Biotopverbundfunktion -0,5 - 0,7672 -0,38BodenBiotische Ertragsfunktion (durch Neuversiegelung) - -1,0 0,7672 -0,77Biotopenentwicklungsfunktion -0,5 - 0,7672 -0,38Archivfunktion - - 0,7672 0,00WasserGrundwasserschutzfunktion -0,5 - 0,7672 -0,38Retentionsfunktion - -1,0 0,7672 -0,77KlimaBioklimatische Ausgleichsfunktion -0,5 - 0,7672 -0,38Immissionsschutzfunktion -0,5 - 0,7672 -0,38LandschaftsbildÄsthetische Funktion -0,5 - 0,7672 -0,38Rekreative Funktion -0,5 - 0,7672 -0,38

Funktionsverlust gesamt: -4,60

FMF - Funktionsminderrungsfaktor FLVF - Funktionsverlustfaktor FAF - Funktionsaufwertungsfaktor

FAFFunktionen FMF FVLFBezugs-

fläche in haWert-

punkte

2.5.3 Biotopwertbilanz und Ersatzmaßnahmen

Biotopwertbilanz

Planung - Biotopwertpunkte 8,96Bestand - Biotopwertpunkte -16,35Zwischensumme -7,39Funktionsbezogene Biotopwert - Bilanz -4,6noch auszugleichender Biotopwert -11,99

Ersatzmaßnahmen: E1 - Biotopwert, gesamt 3,20-8,79

weitere Ersatzmaßnahmen: E2 - Ex 8,8

Biotopwert - Bilanz 0,01

Biotopenwert-punkte

Mit der Realisierung von weiteren Ersatzmaßnahmen mit einem Gesamtausgleichswert von 8,8 Biotopwertpunkten wird das B-Plan-Defizit ausgeglichen. Die noch notwendigen Ersatzmaßnahmen, werden im weiteren Planungsprozess abgestimmt und in der Pla-nung festgeschrieben.

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Die detaillierte Beschreibung der Ersatzmaßnahmen erfolgt im Anhang des GOP, mit der Beschreibung der Einzelmaßnahmen vom Anhang 1 (E1) bis Anhang x (Ex). Der Gesamtumfang der möglichen Ersatzmaßnahmen von E1 bis Ex stellt einen Ge-samt-Biotopwert von ca. 11,99 BWP dar.

3 Landespflegerische Zielvorstellungen Das landespflegerische Zielkonzept basiert auf - den allgemeinen Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschafts-

pflege, wie sie in § 1 des Sächsischen Naturschutzgesetzes (SächsNatSchG) und § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) aufgeführt sind und

- den Aufgaben und Grundsätzen der Bauleitplanung, insbesondere § 1 Abs. 6 Nr. 5 und 7 sowie des § 1a des Baugesetzbuches (BauGB).

Der oberste Grundsatz für Naturschutz und Landschaftspflege ist in § 1 Abs. 1 des BNatSchG ausgeführt und besagt:

„Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Le-ben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generatio-nen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden Ab-sätze so zu schützen, dass 1. die biologische Vielfalt,

2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie 3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft

auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft (allgemeiner Grundsatz)“

Speziell für das Planungsgebiet ergeben sich folgende Zielvorstellungen entsprechend der folgenden Kategorien.

3.1 Biotope

Zielvorgaben nach § 1 Abs. 3 Nr. 5 und Abs. 6 BNatSchG sind:

„Die wild lebende Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften sowie ihre Biotope und Lebensstätten auch im Hinblick auf ihre jeweiligen Funktionen im Naturhaushalt zu erhalten.“

„Freiräume im besiedelten und siedlungsnahen Bereich einschließlich ihrer Bestandtei-le, wie Parkanlagen, großflächige Grünanlagen und Grünzüge, Wälder und Waldrän-der, Bäume und Gehölzstrukturen, Fluss- und Bachläufe mit ihren Uferzonen und Au-enbereichen, stehende Gewässer, Naturerfahrungsräume sowie gartenbau- und land-wirtschaftlich genutzte Flächen, sind zu erhalten und dort, wo sie nicht in ausreichen-dem Maße vorhanden sind, neu zu schaffen.“

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Als Ziele für das Planungsgebiet wurden abgeleitet: - Verwendung heimischer Baum- und Straucharten bei geplanten Pflanzungen

- Schaffung neuer Lebens- und Entwicklungsmöglichkeiten für die Pflanzen- und Tierwelt sowie deren Erhaltung auf Grünflächen

3.2 Boden

Zielvorgaben nach § 1 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG sind:

" Böden sind so zu erhalten, dass sie ihre Funktion im Naturhaushalt erfüllen können; nicht mehr genutzte versiegelte Flächen sind zu renaturieren, oder, soweit eine Entsie-gelung nicht möglich oder nicht zumutbar ist, der natürlichen Entwicklung zu überlas-sen. "

Als Ziele für das Planungsgebiet wurden abgeleitet: Sicherung und Erhaltung des Bodens und seiner Funktionen durch

- sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden - Erhaltung und Reaktivierung unbebauter Flächen als Lebensgrundlage und Lebensraum für Pflanzen und Tiere - möglichst geringe Bodenversiegelung - Wiederherstellung der Oberbodenschicht in Bereichen, die nicht bebaut oder anderweitig versiegelt werden - standortgerechte Begrünung

3.3 Wasser

Zielvorgaben nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 BNatSchG sind:

"Meeres- und Binnengewässer vor Beeinträchtigungen zu bewahren und ihre natürliche Selbstreinigungsfähigkeit und Dynamik zu erhalten, dies gilt insbesondere für natürliche und naturnahe Gewässer einschließlich ihrer Ufer, Auen und sonstigen Rückhalteflä-chen; Hochwasserschutz hat auch durch natürliche oder naturnahe Maßnahmen zu erfolgen; für den vorsorgenden Grundwasserschutz sowie für einen ausgeglichenen Niederschlags-Abflusshaushalt ist auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege Sorge zu tragen."

sowie lt. Sächsischem Wassergesetz (SächsWG) § 24:

§ 24 Uferbereiche, Gewässerrandstreifen

(1) „Die Ufer der Gewässer einschließlich ihres Bewuchses sind zu schützen. [...]“

(2) „An das Ufer schließt sich abweichend von § 38 Abs. 2 Satz 1 und 2 WHG land-wärts ein zehn Meter, innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen fünf Meter breiter Gewässerrandstreifen an. Die Gewässerrandstreifen sollen vom Eigentümer oder Besitzer standortgerecht im Hinblick auf ihre Funktionen nach § 38 Abs. 1 WHG bewirtschaftet oder gepflegt werden.“

sowie lt. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 38 und § 55

§ 38 Gewässerrandstreifen

(1) „Gewässerrandstreifen dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologi-schen Funktionen oberirdischer Gewässer, der Wasserspeicherung, der Siche-rung des Wasserabflusses sowie der Verminderung von Stoffeinträgen aus dif-fusen Quellen.“

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§ 55 Grundsätze der Abwasserbeseitigung

(2) „Niederschlagswasser soll ortsnah versickert, verrieselt oder direkt über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer geleitet werden,...“

Als Ziele für das Planungsgebiet wurden abgeleitet: - auf nicht befestigten Flächen den natürlichen Wasserkreislauf sichern - Maßnahmen der Wasserrückhaltung (Regenwasserrückhaltung) - Erhaltung der Gehölze unmittelbar an der Mandau, Sicherung und Verbesserung des Gewässerrandstreifens

Weitere Zielvorgaben nach § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB:

"Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen: [...] die Be-lange des Umweltschutzes, [...], insbesondere die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Land-schaft und die biologische Vielfalt, [...]."

Als Ziele für das Planungsgebiet wurden abgeleitet: - Vermeidung von Schadstoffeinträgen in den Boden - Vermeidung von versiegelten Flächen bzw.

Versiegelung auf notwendiges Maß beschränken - Wasserhaushalt so wenig wie möglich stören, wenn möglich verbessern (Wasserrückhaltung, Vegetations- und Retentionsflächen erhalten)

3.4 Orts- und Landschaftsbild

Zielvorgaben nach § 1 Abs. 4 BNatSchG sowie § 1 Abs. 6 Nr. 4 und 5 BauGB sind:

„Zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungs-wertes von Natur und Landschaft sind [...] Naturlandschaften [...] zu bewahren, [...] und zu schützen [...].“

"Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen: [...] die Er-haltung, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und Umbau vorhandener Ortsteile, die Belange der Baukultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, die erhal-tenswerten Ortsteile, Straßen und Plätze von geschichtlicher, künstlerischer oder städ-tebaulicher Bedeutung und die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes [...]." Als Ziele für das Planungsgebiet wurden abgeleitet: - weitestgehende Anpassung der Bebauung an die Umgebung - Begrünung der neuen Baukörper, Sichtschutz - Begrünung / Eingrünung des Standortes - Begrünung im Charakter der heimischen standortgerechten Gehölzarten

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4 Zu erwartende Auswirkungen des Bauvorhabens auf Natur und Landschaft

Bauvorhaben in Natur- und Landschaft sind in der Regel mit Eingriffen verbunden. Ein-griffe und deren Kompensation sind wie folgt definiert:

Eingriffe in Natur und Landschaft sind nach § 14 Abs. 1 BNatSchG „Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bo-denschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchti-gen können.“

Eingriffe sind soweit wie möglich zu unterlassen oder zu minimieren, sei es durch Aus-wahl aus möglichen Varianten oder durch Verringerung des Umfanges geplanter Maß-nahmen. Unvermeidbare Eingriffe sind durch entsprechende Maßnahmen auszugleichen, wobei alle gestörten oder ausgeschalteten Funktionen wiederherzustellen sind.

Eine Beeinträchtigung ist ausgeglichen, wenn nach Beendigung des Eingriffs keine er-hebliche oder nachhaltige Beeinträchtigung des Naturhaushaltes zurückbleibt und das Landschaftsbild wiederhergestellt oder landschaftsgerecht neu gestaltet ist (§ 15 Abs. 2 BNatSchG).

Kann ein Eingriff nicht ausgeglichen werden, sind geeignete Ersatzmaßnahmen vorzu-sehen, mit denen der Eingriff an anderer Stelle kompensiert werden kann.

4.1 Bauvorhaben - Bebauung und Nutzung

Der Bebauungsplan weist für die bebaubaren Flächen ein Gewerbegebiet aus. Das Planungsgebiet umfasst eine Gesamtfläche von 4,1254 ha.

Mit der Inanspruchnahme der ausgewiesenen Bauflächen wird die vorhandene Vegeta-tionsfläche zum größten Teil beseitigt. Um in den angrenzenden Baugebieten mit den Erweiterungsbauten die zulässigen Grenzwerte nicht zu überschreiten, wird ein Schallschutzgutachten erarbeitet. In der Regel werden die Baugebietsflächen unterteilt und mit entsprechenden Nutzungsbe-schränkungen belegt, z. B. werden mit verschieden hohen zulässigen Schallleistungs-pegeln (Tag bzw. Nacht) Festsetzungen getroffen.

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4.2 Flächenbilanz zur Flächenversiegelung, gesamter Geltungsbereich

4.2.1 Bestand

(Detaillierte Flächendarstellung siehe Bestand, Punkt 2.3.1)

Versiegelte, bebaute Flächen: 23.020 m²

Teilversiegelte und wasserdurchlässige befestigte Flächen: 1.774 m²

Vegetationsflächen, unversiegelt, unbefestigt: 16.332 m²

Wasserfläche, Feuerlöschteich: 128 m²

Gesamtfläche Bestand 41.254 m²

4.2.2 Planung

(Detaillierte Flächendarstellung siehe Planung, Punkt 2.3.2)

Versiegelte, bebaute Flächen: 30.733 m²Teilversiegelte und wasserdurchlässige befestigte Flächen: 1.653 m²Vegetationsflächen, unversiegelt, unbefestigt: 8.740 m²Wasserfläche, Feuerlöschteich: 128 m²

Gesamtfläche Planung 41.254 m²

4.3 Gegenüberstellung von Bestand und Planung

Bei der Flächenversiegelungsgegenüberstellung ergibt sich folgender Sachverhalt: Bestand Differenz Planung

versiegelte / bebaute Flächen 23.020 m² + 7.713 m² 30.733 m²

teilvers. + wasserdurchl. Flächen 1.774 m² – 121 m² 1.653 m²

Vegetationsflächen / Grünfläche 16.332 m² – 7.592 m² 8.740 m²

Wasserflächen / Feuerlöschteich 128 m² + / – 0 m² 128 m² ---------------------------------------------------------------------- Gesamtflächen 41.254 m² + / – 0 m² 41.254 m² Durch die Neubebauung werden ca. 7.592 m² zusätzlich versiegelt, teilversiegelt bzw. wasserdurchlässig befestigt. Es werden insgesamt 7.592 m² Grünfläche zerstört und überbaut.

Eine detaillierte Bilanzierung auf der Grundlage von Biotopwerten der Eingriffe in Natur und Landschaft erfolgte unter Punkt 2.5.

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4.4 Schutz-, Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

S – Schutzmaßnahmen V – Vermeidungsmaßnahmen A – Ausgleichsmaßnahmen (Maßnahmen im B-Plangebiet) E – Ersatzmaßnahmen (Maßnahmen außerhalb des B-Plangebietes)

Vermeidungsgebot Die Fa. Bechstein hat im Vorfeld den konkreten Umfang der Erweiterungsflächen ge-prüft und somit auf dieses notwendige Maß bemessen. Auf eine Erweiterungsfläche, Teilfläche von Flurstück 54/1 wurde im Planungsprozess bereits verzichtet. Auf Grund der gegenwärtigen Betriebsentwicklung sind keine weiteren Reduzierungen der Baufelder möglich. Schutzmaßnahmen / Vermeidungsmaßnahmen

S1 Die zu erhaltenen und unmittelbar an der Plangebietsgrenze vorhandenen Ge-hölze auf dem Nachbargrundstücken sind entsprechend der DIN 18920 zu schützen.

S2 Der abzutragende Oberboden ist nach DIN 18915 zu erhalten, zwischen zu lagern, zu schützen und wieder zu verwenden. Der belebte Oberboden darf nicht vernichtet werden. V1 Die zulässige maximale Bebauung im Gewerbegebiet beträgt 80 %, von der

nichtüberbaubaren Baufeldfläche (20 %) werden 10 % als Vegetationsfläche ge-staltet bzw. von der geplanten Verkehrsfläche (Flurst. 53/3) werden 10 % was-serdurchlässig befestigt, so dass eine geringfügige Versickerung noch teilweise möglich ist und eine vollständige Versiegelung vermieden wird.

V2 Nebenflächen der zu befestigenden Verkehrsflächen werden in teilversiegelter Bauweise (z.B. Pflaster mit wasserdurchlässigen Fugen oder mit wasserdurch-

lässigem Betonpflaster) hergestellt.

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Ausgleichsmaßnahmen (Kompensationsmaßnahmen im Plangebiet)

A1 Entsiegelung der Betonfläche, Flurst. 1597/12 und Rückbau der Garage, Zielbiotop Vegetationsfläche 32 m² A2 Strauchhecke am BF B bzw. gepl. Geb. 15, 1,50 m breit, mit freiwachsenden Blütensträuchern 208 m² A3 Baum-Strauch-Hecke, Flurst. 50/1+1677/1, 3 m breit, mit standortheimischen Gehölzen lt. Liste Pkt. 7.4 als Flurgehölzhecke pflanzen 113 m² A4 Rückbau Fundamente, Entsiegelung, Flurst. 53/1, Zielbiotop: natürlicher Gehölzbestand wie vorhanden 38 m² A5 Begrünung der Verkehrsfläche bzw. Parkplatz mit 1 Baum / 400 m² Verkehrsfläche bzw. 1 Baum / 250 m² Stellplatzfläche (20 PKW-Stellpl.), Bezug: Flurst. 53/5+53/1 3.086 m², ca. 8 Bäume mit ca. 5 m² Trauffläche 40 m²

Ersatzmaßnahmen, mögliche Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes

E1 Pflanzung einer Streuobstwiese, Flurstück 1595 1.937 m²

Im weiteren Planungsprozess müssen noch weitere Ersatzmaßnahmen in die Planung aufgenommen und festgelegt werden, um das noch offene Biotopwertdefizit von mind. 8,8 BWP auszugleichen. Die detaillierte Beschreibung der Ersatzmaßnahmen erfolgt in den Anlagen 1 bis x zum GOP und allgemeine Hinweise auch unter Punkt 5.4.

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4.5 Niederschlagsbilanz – überschlägliche Abflussmenge

Die Grundlagen der Bilanz sind die Regenspende (Sachsen KOSTRA-2000) von 108,3 l/s×ha , der Abflussbeiwert Ψ (nach DIN 1986) sowie die Bestands- und Pla-nungsflächenermittlung.

Bestand: Einzelflächen Ψ

Versiegelte, bebaute Flächen: 23.020 m² 0,9 20.718,0 m² Teilversiegelte u. wasserdurch- lässige befestigte Flächen: 1.774 m² 0,8 1.419,2 m² Vegetationsflächen: 16.332 m² 0,2 3.266,4 m² Wasserfläche, Feuerlöschteich: 128 m² 0,0 0,0 m² -------------- ---------------- Bezugsfläche Bestand 41.254 m² 25.403,6 m²

Abflussmenge Bestand: 2,5404 ha × 108,3 l/s×ha = 275,1 l/s

Planung:

Versiegelte, bebaute Flächen: 30.733 m² 0,9 27.659,7 m² Teilversiegelte u. wasserdurch- lässige befestigte Flächen: 1.653 m² 0,8 1.322,4 m² Vegetationsflächen: 8.740 m² 0,2 1.748,0 m² Wasserfläche, Feuerlöschteich: 128 m² 0,0 0,0 m² -------------- ---------------- Bezugsfläche Planung 41.254 m² 30.730,1 m²

Abflussmenge Planung: 3,0730 ha × 108,3 l/s×ha = 332,8 l/s Abflussbilanz - Gegenüberstellung des Bestandes zur Planung:

Niederschlagsbilanz in l/s: 332,8 l/s (Planung) - 275,1 l/s (Bestand) = + 57,7 l/s Durch die geplante Bebauung vergrößert sich der oberirdische Niederschlagsabfluss um 57,7 l/s, bezogen auf das gesamte Planungsgebiet. Die zusätzlich abzuführende Niederschlagsmenge gegenüber dem Bestandsabfluss von 275,1 l/s wird durch eine zu errichtende Wasserrückhalteanlage gedrosselt in den Vorfluter abgeführt werden müssen.

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5 Grünordnerische Maßnahmen – Begründung der Festsetzungen zu MASZNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ZUR ENTWICKLUNG VON BODEN, NATUR UND LANDSCHAFT (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)

5.1 Bodenschutz

Entsprechend der Zielvorgaben des BNatSchG §1 Abs. 3 Nr. 2 ist Oberboden auf den vorhandenen Vegetationsflächen vor den Baumaßnahmen aufzunehmen, gesondert sowie fachgerecht zu lagern und wieder zu verwenden. Der belebte Oberboden darf nicht vernichtet werden. Vegetationsflächen dürfen nicht ohne Bodenschutz befahren werden. Lehmböden (Un-terböden) werden beim Befahren mit Baumaschinen stark verdichtet und auf Dauer geschädigt (DIN 18915 Bodenarbeiten). Auch diese Flächen dürfen ohne ausreichen-den Bodenschutz nicht befahren werden (siehe RAS-LP4 bzw. DIN 18920). Die Einbaustärke des Oberbodens muss entsprechend der gärtnerischen Erfahrungs-werte bzw. der DIN 18915 bei folgenden Schichtdicken liegen:

- für Rasen 10 bis 20 cm - für Gehölz- und Staudenpflanzungen 20 bis 40 cm

5.2 Natur und Landschaft

Schutz vorhandener Gehölze

Entsprechend der Zielvorgaben des SächsNatSchG § 1 Abs. 3 Nr. 5 sind heimische Bäume und Sträucher zu erhalten, zu schützen und auf Dauer zu pflegen. Die zu erhal-tenden und in Grenznähe stehenden Gehölze sind deshalb bei den Baumaßnahmen zu schützen.

Um Schäden an den vorhandenen Gehölzen während der Bauphase auszuschließen, sind die DIN 18 920 und RAS – LG 4 unbedingt einzuhalten. Demzufolge sind Abgra-bungen, Versiegelungen und Aufschüttungen im Traufbereich der zu erhaltenden Bäu-me und Sträucher unzulässig. Das Befahren der Wurzelbereiche der Gehölze mit Bau-fahrzeugen ist durch geeignete Absperrmaßnahmen zu verhindern, um schädigende Bodenverdichtungen auszuschließen. Gehölzbeseitigung

Für die Bebauung sind Gehölzbeseitigungen notwendig. Die Beseitigung der Gehölze auf den Baufeldern ist mit in die Biotopwertbilanz eingestellt. Die unvermeidbaren Gehölzbeseitigungen bzw. Fällungen sind lt. § 39 Absatz 5 des BNatSchG nur in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar ohne zusätzliche Ge-nehmigung durchführbar, wenn der B-Plan beschlossen wurde. Gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG dürfen Gehölzbeseitigungen im Zeitraum vom 1. März bis 30. September nicht durchgeführt werden. Eine Befreiung für diesen Zeitraum kann

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nur die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes als Ausnahmeregelung nach Antragstellung erteilen. Wasserhaushalt

Kleinere befestigte Flächen sind in die Vegetationsflächen zu entwässern. Durch die Neubebauung der Fläche erhöht sich das abzuführende Niederschlagswasser gegen-über dem Bestand.

Das anfallende unbelastete Niederschlagswasser soll nach Möglichkeit auf dem Grundstück genutzt werden. Es ist anteilig den Vegetationsflächen entsprechend der Flächengröße zuzuführen. Dadurch werden die Standortbedingungen für Gehölze ver-bessert, da in den letzten Jahren oft lange Trockenzeiten festzustellen waren.

Das überschüssige abzuleitende Oberflächenwasser wird durch eine zu errichtende Wasserrückhalteanlage im B-Plangebiet gedrosselt dem Vorfluter zugeführt. Somit wird dem Hochwasserschutz Rechnung getragen. Mit den Ausgleichsmaßnahmen A1 und A4 werden bisher befestigte Flächen entsiegelt und als Vegetationsflächen hergestellt. Somit wird wieder der natürliche Wasserhaus-halt des Bodens ermöglicht. Die Versickerung und die Wasserspeicherung im Boden ist somit wieder gewährleistet. zu PFLANZGEBOTE, ERHALTUNG VON BEPFLANZUNGEN, BINDUNGEN FÜR BEPFLANZUNGEN (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB)

5.3 Bepflanzungen und Pflege

Entsprechend der gesetzlichen Zielvorgaben des Arten- und Biotopschutzes sowie des Orts- und Landschaftsbildes werden Begrünungsmaßnahmen im Gebiet notwendig. Grünflächen und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen, die nicht als Erschlie-ßungs-, Lager- oder Stellflächen genutzt werden, sind landschaftsgärtnerisch zu gestal-ten, als Vegetationsflächen zu begrünen und auf Dauer zu pflegen. Die vorhandenen Gehölze sind zu erhalten und zu pflegen. Die Begrünung hat als Rasenfläche, boden-deckende Stauden- bzw. Gehölzpflanzungen, als Strauch- oder Baumpflanzung zu er-folgen. Die Sträucher sind einzeln oder als Gruppen in unterschiedlicher Größe und Artenzu-sammensetzung zu pflanzen und auf Dauer zu pflegen. Größenbindung der Gehölze: Sträucher 2 x v., mindestens 60 cm hoch. Größenbindung der Bäume: Sträucher 3 x v., Stammumfang mind. 12-14 cm Sichtschutzhecke am Gebietsrand, bei BF B, GF1, A1: An der Grundstücksgrenze wird eine 1,50 m breite freiwachsende Strauchhecke als Sichtschutz geplant (Pflanzabstand ca. 0,5 – 1 m) und ist auf Dauer zu pflegen. Freiwachsende Hecken benötigen einen geringeren Pflegeaufwand gegenüber ge-schnittenen Hecken und sind auf Grund der blühenden Zweige mit späterem Fruchtbe-hang ökologisch und gestalterisch wertvoller. Als Baumschulqualität der Sträucher ist mindestens „2 x verpflanzt“ zu wählen.

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Sichtschutz als Baum-Strauch-Hecke nahe Verkehrsfläche am Gebietsrand GF6, A3: Im Randbereich zum Flurstück 54/1 ist eine freiwachsende Hecke als Sichtschutz mit Bäumen, Heistern und Sträuchern (3 m breit 2-reihig versetzt, Reihenabstand 1 m, Pflanzabstand 0,5 – 2,0 m) anzulegen und auf Dauer zu pflegen. Da diese Heckenpflanzung an vorhandenen naturnahen Gehölzbeständen anschließt sind nur standortheimische Laubgehölzarten zu verwenden, siehe Liste unter Punkt 7.4 Artenliste heimischer Gehölze. Für die Baumschulqualität der Sträucher ist mindestens „2 x verpflanzt“ zu wählen und für die Bäume mind. 3 x verpflanzt. Als Baumarten der Hochstämme innerhalb der Hecke sind ca. aller 15 m Linden, Eschen, Ulmen oder Eichen zu verwenden. Der Mindeststammumfang der Hochstämme liegt bei 14 - 16 cm. Baumpflanzungen auf Parkplätzen, A4: Als Baumarten der Hochstämme innerhalb der Parkplatzfläche zwischen den PKW-Stellplätzen sind zur Begrünung Bäume als Hochstämme zu pflanzen (ein Baum je 400 m² Verkehrsfläche bzw. ein Baum für 20 PKW-Stellplätze (250 m²)). Als Baumarten werden Linden, Eschen oder Ulmen vorgeschlagen. Es sind jedoch nur standortheimische Laubbaumarten zu verwenden.

Der Mindeststammumfang der Hochstämme liegt bei 14 - 16 cm. Bäume und freiwachsende Hecken sind entsprechend der Einträge in der Planzeich-nung zu pflanzen und auf Dauer zu pflegen. Die eingetragenen Standorte der zu pflan-zenden Bäume können auf Grund vorhandener Ver- und Entsorgungsleitungen abwei-chen sowie bei Ein- und Ausfahrten verändert werden. Rasenflächen sind durch Landschaftsrasen mit Kräutern zu begrünen. Diese Rasenflä-chen sind ein bis zweimal im Jahr zu mähen. Der Mähzeitpunkt liegt nach der Blüte bzw. Samenreife der Kräuter und Wiesenstauden. Kleinere Vegetationsflächen sollten als bodendeckende Stauden- oder Gehölzflächen gestaltet werden, um später die Pfle-geaufwendungen so gering wie möglich zu halten. Fertigstellungspflege Für Neupflanzungen gehört die Fertigstellungspflege (Dauer ca. 1 Vegetationsperiode bzw. bis zum eindeutigen Austrieb der Gehölze nach der Pflanzung) zur Bauleistung (DIN 18 916 Pflanzen und Pflanzarbeiten). Entwicklungspflege Weiterhin ist eine anschließende 2-jährige Entwicklungspflege (DIN 18 919 Entwick-lungs- und Unterhaltungspflege von Grünanlagen) notwendig, die von einem Fach-betrieb bzw. von Fachleuten durchgeführt wird, um eine funktionsgerechte Entwicklung der Gehölzpflanzungen sicherzustellen.

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zu MASZNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ZUR ENTWICKLUNG VON BODEN, NATUR UND LANDSCHAFT (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)

5.4 Sicherungs-, Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen

Die Sicherungs-, Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wurden bereits im Punkt 4.4 ausführlich beschrieben.

Durch die Ausgleichs- und Vermeidungsmaßnahmen im B-Plangebiet kann der Eingriff im Baugebiet nicht ausgeglichen werden. Deshalb sind Ersatzmaßnahmen notwendig, die außerhalb des Gebietes realisiert werden müssen und somit an anderer Stelle den Naturhaushalt verbessern. Entsprechend dem Eingriffsumfang sind die anteiligen Er-satzmaßnahmen zeitnah zu realisieren, so dass spätestens 1 Jahr nach dem Eingriff der Ausgleich gewährleistet ist.

Die Kompensationsmaßnahmen bewirken eine Verbesserung des Landschaftsbildes. Zugleich entsteht ein höherer Wert für den Arten- und Biotopschutz auf den betreffen-den Flächen sowie eine Verbesserung der Bodenfunktionen und des Wasserhaushal-tes.

Für die Ersatzmaßnahmen auf nicht stadteigenen Grundstücken sowie bei Verpachtung sind schriftliche Einverständniserklärungen der Eigentümer bzw. der Nutzer (Pächter) zu den Maßnahmen für die endgültige Zustimmung der Behörde erforderlich. Kompensationsmaßnahmen außerhalb des B-Plan-Gebietes sind bei Nicht-Eigentums-flächen im Grundbuch einzutragen bzw. sonst durch städtebaulichen Vertrag (§ 11, Abs. 2 BauGB) zu sichern. Darin sind auch Angaben zu den Durchführungsfristen der Fertigstellungs- und der Entwicklungspflege vorzunehmen (bei Pflanzungen Gießen in Trockenzeiten, Schutz vor Verbiss, mögliche erforderliche Nachpflanzungen). Zudem muss gesichert sein, dass die ökologische Flächenaufwertung durch die Kom-pensationsmaßnahme von Dauer sein muss, d. h. die Flächen nicht wieder bebaut bzw. versiegelt werden dürfen.

Bei den Pflanzungen in der freien Landschaft bzw. am Ortsrand ist zertifiziertes Pflanz-gut (autochthone Gehölze) oder Sämlinge / Wildlinge aus Gehölzbeständen der Umge-bung zu verwenden. Die Leutersdorfer Baumschule und die Forstbaumschule Urban in Löbau, OT Rosenbach bieten solche Gehölze an. Zu verwendende Baumschulware sollte bei Sträuchern und Heistern mindestens 2 x verpflanzt sein.

Die Detailbeschreibungen der E-Maßnahmen und die Biotobwertbilanzierung sind in dem Anhang 1 bis x zum GOP zusammengefasst dargestellt.

Als Gehölzarten bei der Begrünung der Kompensationsmaßnahmen (Entsiegelungsflä-chen) werden standortheimische Gehölze (siehe Artenliste Punkt 7.4 der Festsetzun-gen) verwendet bzw. kann autochthones Jungmaterial aus der Umgebung genutzt wer-den.

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6 Kostenschätzung der grünordnerischen Maßnahmen Die Kostenschätzung bezieht sich auf die grünordnerisch-vegetationstechnischen Maß-nahmen der Baumpflanzungen und der Begrünung von öffentlichen und privaten Grün-flächen, einschl. der Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie der Ersatzmaßnahmen. Die Kostenschätzung der grünordnerischen Maßnahmen wird in die Planung einge-stellt, wenn alle notwendigen Kompensationsmaßnahmen festgelegt wurden.

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7 Grünordnerische Festsetzungen 7.1 ÖFFENTLICHE UND PRIVATE GRÜNFLÄCHEN (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 Bau GB) 7.1.1 Die öffentlichen und privaten Grünflächen gemäß Planzeichnung sind entspre-

chend der Festlegungen zu gestalten, zu bepflanzen und gärtnerisch zu unter-halten bzw. sind die vorhandenen Gehölze zu erhalten. Die Lage und Nummerie-rung der Grünflächen ist im B-Plan dargestellt.

Hinweise zu einigen Grünflächen: - zu GF1, pG: Auf dieser Grünfläche wird auch die Ausgleichsmaßnahme A1

(Entsiegelung von 32 m²) und A2 (Pflanzung einer Strauchhecke mit 208 m²) realisiert.

- zu GF4, öG: Die A4 (Rückbau von Fundamenten und Betonflächen, 38 m² und Gehölzentwicklung) wird auf dieser Grünfläche durchgeführt.

- zu GF6, öG + pG: Die Ausgleichsmaßnahme A3 (Anpflanzen einer Baum-Strauch-Hecke mit 114 m²) ist auf dieser Grünfläche mit geplant.

7.2 PFLANZGEBOTE, ERHALTUNG VON BEPFLANZUNGEN, BINDUNGEN FÜR

BEPFLANZUNGEN (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB) 7.2.1 Bäume, Strauchpflanzungen und freiwachsende Hecken sind entsprechend der

Einträge in der Planzeichnung zu pflanzen und auf Dauer zu pflegen. Die einge-tragenen Standorte der zu pflanzenden Bäume und Sträucher können auf Grund vorhandener Ver- und Entsorgungsleitungen abweichen sowie bei Ein- und Aus-fahrten und Zugängen verändert werden.

7.2.2 Im Bereich der Sichtdreiecke an Verkehrsflächen bzw. bei Grundstücksein- und

-ausfahrten darf die Bepflanzung nicht höher als 70 cm sein (ausgenommen sind einzeln stehende Bäume als Hochstämme).

7.2.3 Für Baumpflanzungen sind ausschließlich heimische Gehölze gemäß Artenliste

(siehe Pkt. 7.4) zu verwenden. Die Hochstämme sollen einen Stammumfang von mind. 14 – 16 cm haben. Heister sind mind. 1,50 m hoch und mind. 2 x v zu verwenden.

7.2.4 Sonstige Vegetationsflächen und nicht überbaubare Grundstücksflächen, die

nicht als Erschließungs-, Lager- oder Stellflächen genutzt werden, sind land-schaftsgärtnerisch zu gestalten, als Vegetationsflächen zu begrünen und auf Dauer zu pflegen.

7.2.5 Sträucher sind einzeln oder als Gruppen in unterschiedlicher Größe und Arten-

zusammensetzung zu pflanzen und auf Dauer zu pflegen. Größenbindung der Gehölze: Sträucher 2 x v., mindestens 60 cm hoch.

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7.3 MASZNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ZUR ENTWICKLUNG VON

BODEN, NATUR UND LANDSCHAFT (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 7.3.1 Schutzmaßnahmen: S / Vermeidungsmaßnahmen: V

S1 Die zu erhaltenen und unmittelbar an der Plangebietsgrenze vorhandenen Ge-hölze auf dem Nachbargrundstücken sind entsprechend der DIN 18920 zu schützen.

S2 Der abzutragende Oberboden ist nach DIN 18915 zu erhalten, zwischen zu lagern, zu schützen und wieder zu verwenden. Der belebte Oberboden darf nicht vernichtet werden. V1 Die zulässige maximale Bebauung im Gewerbegebiet beträgt 80 %, von der

nichtüberbaubaren Baufeldfläche (20 %) werden 10 % als Vegetationsfläche ge-staltet bzw. von der geplanten Verkehrsfläche (Flurst. 53/3) werden 10 % was-serdurchlässig befestigt, so dass eine geringfügige Versickerung noch teilweise möglich ist und eine vollständige Versiegelung vermieden wird.

V2 Nebenflächen der zu befestigenden Verkehrsflächen werden in teilversiegelter Bauweise (z.B. Pflaster mit wasserdurchlässigen Fugen oder mit wasserdurch-

lässigem Betonpflaster) hergestellt.

7.3.2 Ausgleichsmaßnahmen: A (Kompensationsmaßnahmen im Plangebiet)

A1 Entsiegelung der Betonfläche, Flurst. 1597/12 und Rückbau der Garage, Zielbiotop: Vegetationsfläche 32 m² A2 Strauchhecke am BF B bzw. gepl. Geb. 15, 1,50 m breit, mit freiwachsenden Blütensträuchern 208 m² A3 Baum-Strauch-Hecke, Flurst. 50/1+1677/1, 3 m breit, mit standortheimischen Gehölzen lt. Liste Pkt. 7.4 als Flurgehölzhecke pflanzen 113 m² A4 Rückbau Fundamente, Entsiegelung, Flurst. 53/1, Zielbiotop: natürlicher Gehölzbestand wie vorhanden 38 m² A5 Begrünung der Verkehrsfläche bzw. Parkplatz mit 1 Baum / 400 m² Verkehrsfläche bzw. 1 Baum / 250 m² Stellplatzfläche (20 PKW-Stellpl.), Bezug: Flurst. 53/5+53/1 3.086 m², ca. 8 Bäume mit ca. 5 m² Trauffläche 40 m²

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7.3.3 Das anfallende Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück nach Möglichkeit

zu nutzen, den Vegetationsflächen zur Versickerung zuzuführen bzw. verzögert abzuleiten.

7.3.4 Nebenflächen der zu befestigenden Verkehrsflächen werden in teilversiegelter

Bauweise (z.B. Pflaster mit wasserdurchlässigen Fugen oder mit wasserdurch-lässigem Betonpflaster) hergestellt.

7.3.5 Ersatzmaßnahmen: E (Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes) Als Ersatzmaßnahmen (E) außerhalb des B-Plan-Geltungsbereiches werden von

den aufgelisteten Maßnahmen E1 bis Ex nur einige entsprechend des notwendi-gen Ausgleichswertes lt. Biotopwertbilanz und in dem mit der UNB abgestimmten Umfang ausgeführt. Lt. Biotopwertbilanz müssen mindestens 12 Biotopwert-punkte mit der Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen erreicht werden. Wobei die Umsetzung in geeigneter Weise (z. B. städtebaulicher Vertrag oder Verpflichtungserklärung bei stadteigenen Grundstücken) sicherzustellen ist und die Art der Maßnahme im Grundbuch einzutragen ist.

E1 Anlegen einer Streuobstwiese an der Südstraße in Seifhennersdorf, auf dem Flurstück 1595 mit einer Größe von 1.937 m² (= 3,2 BWP) E2 … Die ��ch fehe�de� Ersat��a��ah�e� werde� ��ch i� weitere� Pa�u�gspr��ess �it der Fa� C� Bechstei� abgesti��t u�d festgeegt�

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7.4 ARTENLISTE HEIMISCHER GEHÖLZE Bäume Acer pseudoplatanus Bergahorn Alnus glutinosa Schwarzerle Betula pendula Hängebirke Carpinus betulus Hainbuche Fagus sylvatica Rotbuche Fraxinus excelsior Esche Prunus avium Vogelkirsche Prunus padus Frühe Traubenkirsche Quercus robur Stieleiche Quercus petraea Traubeneiche Salix alba Silberweide Salix caprea Salweide Salix fragilis Bruchweide, Knackweide Salix pentandra Lorbeer-Weide Sorbus aucuparia Eberesche, Vogelbeere Tilia cordata Winterlinde Ulmus glabra Bergulme Ulmus laevis Flatterulme Sträucher Corylus avellana Hasel Cornus sanguinea Roter Hartriegel Crataegus monogyna Eingriffliger Weißdorn Crataegus laevigata Zweigriffliger Weißdorn Daphne mezereum * Seidelbast Euonymus europaeus * Pfaffenhütchen Frangula alnus Faulbaum Malus sylvestris Wildapfel Prunus spinosa Schlehe, Schwarzdorn Pyrus pyraster Wildbirne Rosa canina Hundsrose Rosa dumetorum Heckenrose Rubus caesius Kratzbeere

Rubus fruticosus Brombeere Rubus idaeus Himbeere Salix aurita Öhrchenweide Salix cinerea Grauweide Salix purpurea Purpurweide Salix triandra Mandelweide Salix viminalis Korbweide Sambucus nigra Schwarzer Holunder Sambucus racemosa Roter Holunder Viburnum opulus * Gemeiner Schneeball * giftig, nicht in öffentlichen Grünflächen verwenden!

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8 Quellenverzeichnis Literatur GRIESBACH, W.: Leutersdorfer Heimatbuch, Druckerei A. Schmidt, Neugersdorf, 1999

MANNSFELD, K. u.a.: Sächsische Heimatblätter, Heft 5, 1986.

ROLOFF, A., BÄRTELS, A.: Gehölze, Gartenflora Band 1, Eugen Ulmer GmbH & Co., Stuttgart 1996.

ROTHMALER, W.: Exkursionsflora für die Gebiete der DDR und der BRD – Gefäßpflanzen, Volk und Wissen Volkseigener Verlag Berlin 1972.

SCHAUER, DR. T., CASPARI C.: Der große BLV Pflanzenführer, BLV Verlagsgesellschaft mbH, München 1978.

SCHMIDT, P.A. ET AL.: Potentielle Natürliche Vegetation Sachsens mit Karte 1 : 200.000 In: Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie (Hrsg.) - Materialien zu Naturschutz und Landschaftspflege. Dresden 2002.

ZÜHLKE, D. u.a.: Die südöstliche Oberlausitz mit Zittau und dem Zittauer Gebirge, Werte der deutschen Heimat, Band 16, Berlin 1970. WENDEHORST: Bautechnische Zahlentafeln, B. G. Teubner Stuttgart, 1991 LEHR, R.: Taschenbuch für den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, Blackwell Wissenschafts-Verlag Berlin, 1994 Richtlinien für Anlagen von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen, Ausgabe 1999 Rechtsgrundlagen, Vorschriften und Planungsgrundlagen (Untersuchungen)

Baugesetzbuch (BauGB), Fassung vom 03.11.2017, letzte Änderung vom 08.08.2020

Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm, Fassung vom 17.05.2013 / 19.06.2020

Sächsische Bauordnung (SächsBauO), Fassung vom 11.05.2016, letzte Änderung vom 11.12.2018

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Fassung vom 29.07.2009, letzte Änderung vom 04.03.2020

Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG), Fassung vom 06.06.2013, letzte Än-derung vom 14.12.2018

Sächsisches Wassergesetz (SächsWG), Fassung vom 12.07.2013, letzte Änderung vom 08.07.2016

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Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Fassung vom 31.07.2009, letzte Änderung vom 19.06.2020

Sächsisches Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG), Fassung vom 03.03.1993, zuletzt geändert am 02.08.2019

Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien: Regionalplan Region Ober-lausitz Niederschlesien, 2004, einschl. 1. Gesamtfortschreibung des Regionalplanes Oberlausitz-Niederschlesien, vom 04.02.2010, derzeit Entwurf 2. Gesamtfortschreibung

Geotechnischer Abschlussbericht vom 30.06.2020, Ingenieurbüro Hans-Peter Grohme, 02730 Ebersbach-Neugersdorf, Am Gründel 12

Thematische Karten

Geologische Spezialkarte von Sachsen; Blatt 87 Blatt Seifhennersdorf-Rumburg; Auf-nahme und Bearbeitung: von H. Credner / J. Hazard 1892 und von F.Kossmat / R. Rei-nisch 1915, Leipzig1920 mit Erläuterungen.

Hydrogeologische Karte der DDR, Hydrogeologische Grundkarte und Karte der Grund-wassergefährdung Blatt Neugersdorf 1311-1/3 / Zittau 1311-2/4; VEB Kombinat Geolo-gische Forschung und Erkundung Halle; M 1 : 50 000; 1982.

Klimaatlas der DDR, Erläuterungen, Akademie-Verlag Berlin 1953 / 1958 / 1962

Mittelmaßstäbige landwirtschaftliche Standortkartierung, Blatt 53 Görlitz; M 1 : 100.000; R.Schmidt; Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR, Bereich Boden-kunde Eberswalde; 1980.

Vegetationskarte der DDR, M 1 : 500.00, mit Erläuterungen, Herausgeber: Prof. Dr. Scamoni, Akademie-Verlag Berlin 1964

Historisches Messtischblatt, Blatt 5053 Varnsdorf, M 1 : 25.000, aufgenommen 1899, herausgegeben 1904

Historisches Messtischblatt, Blatt 5053 Varnsdorf, M 1 : 25.000, Landesaufnahme Sachsen 1904, Ausgabe 1940

Topografische Karte, Blatt 1311-114 (Seifhennersdorf) und Blatt 1311-112 (Neugers-dorf), M 1 : 10.000, 1982

Topografische Karte, Blatt 5053 Neugersdorf, M 1 : 25.000, Landesvermessungsamt Sachsen 1994

Luftbild und Topografische Karte, Geoportal Görlitz, 2017

Luftbild, Topografische Karte und Messtischblatt, Rapis Sachsen

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1

ANHANG 1 zum GOP

E1 - Ersatzmaßnahme 1

Streuobstwiese, Flurstück 1595 - Seifhennersdorf

Entwurf 20.11.2020 INHALT:

Anhang 1 Bilanzierung Biotopwert Seiten 1 – 3 1. Vorbemerkungen 2. Biotopwertbilanz E1 Blatt 01 Bestandskarte und Maßnahmeplan

Grünland, Weidenutzung, geplante Streuobstwiese mit vorhandener Eiche

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2

ANHANG 1 zum GOP

E1 – Ersatzmaßnahme 1: Streuobstwiese – Seifhennersdorf Flurstück 1595 Eigentümer: wird Firma C. Bechstein Gesamtfläche, Grundstück: (2.038,89 m²) 2.039 m² davon Fläche Streuobstwiese 1.937 m² 1. Vorbemerkungen zur Biotopwertbilanz Die Streuobstwiese wird auf einem Dauergrünland (Weidenutzung) geplant, welches auch gemäht wird. Nordwestlich grenzt der Bahndamm an. Dieser ist mit Hochstauden, heimischen Sträuchern und Gehölzsämlingen bewachsen. Südlich grenzt bewirtschaf-tetes Dauergrünland (Weidenutzung) an und nördlich verläuft die Südstraße. Auf der anderen Seite der Südstraße befindet sich bereits eine Streuobstwiese (Biotop-Nr.: 1426-011515-024, Biotopbezeichnung: Streuobstwiese am Bahnübergang Südstraße, Seifhennersdorf) Auf dem Grünland der geplanten Streuobstwiese befindet sich eine große Eiche, die erhalten bleibt. Die Wiesengesellschaft ist ähnlich des bereits beschriebenen Wirt-schaftsgrünlandes der Kategorie W2 unter Pkt. 2.1.5. Als Wildschutz bei der Einzelbaumpflanzung sind Drahthosen zu verwenden, die am Baumdreibock befestigt werden. Auf der Streuobstwiese können ca. 12 Bäume gepflanzt werden, bei einem Flächen-richtwert von ca. 150 m²/Obstbaum. Folgende Obstsorten sind u. a. auf diesem Standort möglich bzw. zu empfehlen: Apfelsorten: Boskoop, Dülmener Rosenapfel, Schöner von Herrnhut, Schöner von Nordhausen, Antonowka, Biesterfelder, Bohnapfel, Boikenapfel, Gelber Edelapfel, Gra-hams Jubiläumsapfel, Harberts Renette, Jakob Lebel, Retina, Roter Herbstkalvill Birnensorten: Gute Graue, Bunte Julibirne, Paris Die Baumpflanzstandorte sollten mindestens 5 m von der Grundstücksgrenze entfernt gewählt werden.

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3

2. Biotopwertbilanz Bestand und Planung Ersatzmaßnahme 1

Streuobstwiese, Flurstück 1595

E1 Sreuobstwiese an der Südstr.

Bestand: Grünland, bewirtschaftetGrünland, frisch, mehrmalige Mahd 41300 06320 0,1940 10 1,94

Bestandsbilanz 0,1940 1,94

Planung

Streuobstwiese 67000 10300 0,1940 22 4,27

Planungsbilanz 0,1940 4,27

BW-Punkte E1 Streuobstwiese 2,33 Funktionsaufwertungsfaktor lt. Zusammenstellung je ha 0,1940 4,5 0,87

Planung E1 gesamt: 0,1940 3,20

HE = Handlungsempfehlung A1 = Arbeitshilfe 1 nach HE

Wert-

punkteBezugsfläche / Nutzungsarten

Biotop- u.

Planungs-

wert

(nach A1)

Fläche

in ha

Nr. nach A 1 Sp. 4

HE Biotoptypenliste

1994 (soweit

ausgewiesen)

CIR-

Schlüssel

nach HE

Ersatzmaßnahme 1: Funktionsbezogene Bewertung – Bestand / Planung

E 1 Ex RN Ex UN E E E

FAF FAF FAF FAF FAF FAF

Arten und Biotope

Lebensraumfunktion 0,5 1,0 0,5 - - -Biotopverbundfunktion 1,0 1,0 0,5 - - -Boden

Biotische Ertragsfunktion 0,5 1,0 0,5 - - -Biotopenentwicklungsfunktion 0,5 1,0 0,5 - - -Wasser

Retentionsfunktion 0,5 1,0 0,5 - - -Grundwasserschutzfunktion - - 1,0 - - -Klima

Immissionsschutzfunktion 0,5 - 0,5 - - -Bioklimatische Ausgleichsfunktion 0,5 1,0 1,0 - - -Landschaftsbild

Ästhetische Funktion 1,0 1,0 - - - -Rekreative Funktion 0,5 1,0 0,5 - - -

Funktionsaufwertung gesamt: 5,5 8,0 5,5 - - -

E1 - Ex Ersatzmaßnahmen FAF Funktionsaufwertungsfaktor je ha

Die Bewertung der Funktionen erfolgt auf der Grundlage der allgemeinen Beschreibung im Pkt. 2.4 des GOP.

Funktionen / E - Maßnahmen

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Südstraße 353.26

353.24

353.30353.35

353.37

353.42353.45

353.42353.38

353.46

353.40353.38

353.44

353.48353.51

353.53

353.49

353.53

353.63353.56353.52

353.60

353.54353.58

353.60

353.51353.51353.45

353.42

353.46

353.54353.50

353.46

353.45353.49

353.46353.40

437

205

11

353.47

1596/2

54/2

1677/2

1596/11595

353.57

353.39UFH

353.66353.62

353.47

353.45

TH 364.48

TH 361.33

FH 366.51

FH 369.73

353.41WW

BB

BPf

KP

BPf

BPf

BB

Ersatzmaßnahme E1geplante Streuobstwiese 1.937 m²(ca. 150 m² je Baum, ca. 12 Bäume)

Südstraße

Bahn

linie

vorh. GrünlandWeidenutzung

Eiche 60

Fläche Flurstück 2.039 m²Bestand Grünland, Weidenutzung

vorh. Zaun

Strä

uche

r und

Geh

ölzsä

mlin

ge

Maßstab: Blattgröße: Projekt-Nr.: Datum: Blatt-Nr.:Datei:

A4 2015-13 20.11.2020

Vorhabenbezogener Bebauungsplan"Jentschstraße Seifhennersdorf"

LANDSCHAFTSARCHITEKTURBÜRO HÄNSCHDipl.-Ing. Gunter Hänsch - Freier Landschaftsarchitekt - AK Sachsen 0901

Am Hofe 3, 02779 GroßschönauTel.: 035841/3180 Fax: 035841/31844 E-Mail: [email protected]

2020-10-28Bestand Bechstein.dwg1 : 500

Maßnahmeplan E1 - Streuobstwiese

Anhang 1Blatt 1

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N

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Südstraße

Augus

t-Hoff

mann-S

traße

Jentschstraße

Am Großen

Wehr

Augus

t-Hoff

mann-S

traße

Südstraße

Jentschstra

ße

BAHN

BRÜC

KE

352.34

352.41

352.01

351.96

351.67

351.31

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349.37

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350.47

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350.93

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352.31

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351.76

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352.40

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353.09

353.08

353.09

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353.10

353.07

353.15

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352.88

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352.82

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352.27

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352.28

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352.28

352.22

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348.14

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353.10

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353.07

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353.06

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353.00

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353.26

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351.84

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347.75

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306

437

205

314

II+DWhs

II+DWhs

II+DWhs

II+DWhs

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Fahrraduntersta

nd

Trafo

Trafo

II+DWhs

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Ga

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Ga

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Gebäu

de 13

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Trafo

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Verbinder 1.OG

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352.33352.32

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353.08

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353.13

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353.10

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348.74

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348.01

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353.00

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349.76

350.69350.78350.78

350.79

350.91

349.23

349.14

349.26

349.06348.86

347.45

347.16347.57

353.13

353.04

353.10

352.10

347.10

347.60

348.00

347.50

347.57

347.92

347.89

347.34

347.64

347.85

348.02

349.04349.11

350.50

350.63

348.65

348.38

349.10

350.06

350.25

349.76

350.80

350.97

351.39

352.40

352.93

352.82

349.64

350.24

347.49

352.80

352.85

352.91

352.17

351.95

351.99

352.30

347.88

348.96

352.74

352.36

353.18

353.19

353.47

353.45

352.16

349.03

351.63

350.90

348.08

347.94

347.75

347.97

348.11

347.70

348.23

352.84

353.12

352.94

352.56

352.93

352.93

352.58

352.06

351.91

351.84

351.69

351.70

351.70

351.80

347.78

347.82

350.90

D352.18

D351.63

D351.87

351.52

D352.55

D353.05

D352.00

D353.09

D353.07

D350.80

D350.59

D350.95

D350.65

D349.99

348.18

D349.25

D347.94D347.93

D347.77

D347.95

D347.71

D348.41

D349.63

D347.55

D348.11

D347.88

D348.00

D348.29

D352.99

D352.66

D353.08

353.00

D352.97

D353.33

D352.95

D353.09

D353.13

D353.22

D353.21

D353.28

D352.84

D353.03

D353.09

D353.24

D353.24

D353.24

D352.84

D352.83

D351.89

D351.67

D352.76

D352.10

D351.41

D351.99

D352.17

D351.63

D351.65

D352.26

D351.56

D350.25

D347.71

D347.76

D347.63

D352.39

D352.85

SD352.72

SD352.39

S D351.83

SD350.16

SD349.17

SD348.92

SD350.46

SD349.71

S

D348.56

SD353.20

SD352.80

SD353.15

S

D353.16

S

D353.18

SD353.26

S

D352.52

S

D352.10

SD352.00

SD351.64

S D352.61

S

D352.89

S

D352.38

SD351.68

SD351.70

SD347.94

SD347.91

m ü.NHN 345.31m ü.NHN

345.30 m ü.NHN 345.28

m ü.NHN344.47

m ü.NHN345.63

TH 357.13

TH 357.7

8FD 35

7.34

FD 357.3

4

TH 358.1

8

TH 358.1

8

TH 358.11

TH355.33

TH353.39FD353.61

TH357.17

TH358.50

TH358.32

TH356.91

FD354.40

FD354.85

FD354.67FD354.46

TH357.01

FD355.59FD355.13

FD354.86

TH355.11

TH354.69

TH356.84

TH358.82

FD355.16

FD355.44

TH 351.47

TH 353.4

0

TH 357.43

TH 356.41

TH354.73

FD356.05

FD354.87

TH358.1

5

TH358.1

5 TH356.96

TH 356.96

TH360.56

Attik

a 35

7.37

Attika 355.20FD354.70

TH355.59

TH 3

60.5

6

TH355.11

TH357.85

355.62 TH353.70 TH352.84

FD350.42

TH353.25

FD350.53

FD350.34

FD350.20

TH350.12

TH350.63

TH365.19

TH365.21

TH 365.28

Sims 365.02

Sims 365.08

TH36

8.19

FH36

9.13

TH36

8.20

TH349.47

350.41

TH374.32

TH365.37TH364.51

TH364.92

FD356.82FD357.23

FD357.7

6

TH358.15

TH 364.48

TH 361.33

TH 355.81

TH 355.41

TH 356.87

TH 356.59

TH 357.41

TH 356.68

TH357.75

TH356.98

TH 357.76

TH 359.23

TH 355.90

TH 357.25

TH 367.75

TH 363.17

TH 363.22TH 360.79DÜ 360.26

TH364.96

TH364.54

TH 356.23

TH 355.68

FH357.33

TH357.84

TH358.10

TH357.62

TH357.63

TH358.58

TH356.61

TH355.79

TH354.78

TH355.24

TH354.67

TH354.67

UK355.24

TH364.50TH366.87

TH363.64

TH367.39

TH370.41TH371.52

TH362.76

TH364.53

TH364.02

TH 353.70

TH 365.64

FH 360.47

FH 358.7

2

FH360.2

2

FH 362.08

FH358.79

FH358.85

FH361.04

FH361.04

FH361.71

FH355.81

FH360.59

FH 360.92

FH 355.5

6

FH 358.88

FH 358.86

FH355.32

FH36

1.48

FH358.50

FH36

1.48

FH358.98

FH357.76

FH357.61

FH357.37

FH351.14

FH354.50

FH367.78

FH367.75

FH367.74

FH349.94FD349.98

FH378.84

FH367.55

FH 366.51

FH 369.73

FH358.08

FH359.67

FH 358.2

3

FH 361.75

FH 361.70

FH 360.40

FH 358.30

366.23

FH366.71

FH366.60

FH358.18

FH 363.06

FH 354.92

FH 364.27

TH 355.35

TH 356.08

TH 355.59

Überda

chun

g

Überda

chun

g

Über

dach

ung

Böschung stark bewachsen

Gebüschfläche

Gebüschfläche

Nadelbaumreihe

Nadelbaumreihe

Löschwasserteich

Löschwassereinsparung

Mandau

Mandau

Schieber AlterMühlgraben

353.41WW

351.12 WW

351.09 W

349.86W

348.19

348.31

P

P

P

P

P

P

P

P

P355.57

355.57

356.00356.00

356.57

356.60

OK Bogen

BB

BPf

KP

BPf

GP

SD

BB

SD

BPf

BB

BPf

BPf

BPf

WK

WK

WK

WKBt

BPf

KP

BPf

PB

KP

KP

WK

WK

WK

BPf

BPf

BPf

BPf

SD

KP

KP

BB

BB

WK

KP

BPf

KP

BB

WK

KP

WK

BB

BB

BB

KP

BB

BB

SB

BB

KP

KP

SB

SD

BPf

GP

GP

PB

BB

BPf

BPf

BPf

SD

SD

BPf

KP

BPf

BPf

KP

KP

BB

BB

SD

SD

SD

SD

SB

SB

SB

BB

BB

BB

WK

KP

BB

SD

BB

KP

B

BB

BB

B

B

SB

SB

SD

SB

BB

BB

KP

BB

SD

PB

Kir50-60

Kir30-40

Kir4x30

Ei2x30

Ei40-50BlFi20

Fi20

Fi20

Kir40Fi-Reihe

Fi20

Asp10-25

BAh12

Li15

Li20Li25

Fi2

Fi2

Li2

SpAh2

SpAh2

Li25

PyPa40 Li70

HäBu70

PyEi60

Rho

Ka60

Rho

PyEi60

Li20

PyPa30

BAh20

BAh15 RoBu100/150

Bi80

Apf30

Pfl17

HaBu30

HaBu40

Li25

Li20

BAh20

BAh30Esch20

Esch15

Kir30

BAh20

3xEsch10-15

BAh40tot

BAh30

Esch40

BAh50-60 Esch4x5-8

BAh12

SpAh20

Li20Li25

BAh25Esch25

BAh25

Esch25

Bi40

BAh25

3xLi16-18 BAh12

Wa50

Li20

Wa50

Li20

BAh20BAh15

BAh20

BAh15

BAh18

Esch60 BAh18

BAh15

Bi25

Bi10Er20

3xBi15-25Asp35

Wei80 BAh15

3xWei18-25

3xWei15

BAh30

BAh35Esch70

BAh20BAh25

Bi15Bi20

BAh25

BAh10 Bi15

Pfl ?

Fichten+Scheinzypressen

Laub

gehö

lze

SpAh70Esch50

Bi45

Esch100

Esch100

Has

Li140

Li40

WeiEr2x30

Wei3x25

Ka40Apf50 Li8-10

Esch60

Li80

Li35

SpAh20

SpAh80

SpAh60

Esch70

SpAh60

Esch70

Li50 Er60-70

SpAh30

GoUl18

BPf3x10-20

GoUl20

Ka5

Ei20

Bi20

Wei8x15-35

Ko

Ma

Wei

Esch20Li15

SBeEsch3x5-10

SpAh8-10

Wei3x5-12

Bi20

SpAh8x10-30

Wei

Esch2x15-20

Hol, J

ungw

uchs

SpA

h, R

o, B

renn

ness

el, B

eifuß

, Rain

farn

Esch50-60

SpAh30

SpAh30

Wei90-100

SpAh30

Fli

HaRiHeRo

HasLi

HaRiHas

HaRiHas

Esch

HaRiSBe

BrBeHol

LigHaRi

Pfhü

JunggehölzeEi, Asp, Esch

HaRi

HaRiHas

EsBaSämlingeEsch, BAh

SZy20

SchBe+Has

SchBe+Has

Sche

inzyp

ress

en

Scheinzypressen

Laubgehölze

KKA

Wirtschaftsgebäude

Verkehrsfläche

Befestigte Fläche, wasserdurchlässig

Rasenfläche

Gehölzfläche

Gartenfläche

Nadel- / Laubbaum mit Kronenbereich

Strauch

/

Wohngebäude

Nebengebäude

Denkmal

Geltungsbereich (41.254,26 m²)

Löschwasserteich

Befestigte Fläche, teilversiegelt

KleinkläranlageKKA

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GOP mit Eingriffsregelung zum B-Plan „Jentschstraße Seifhennersdorf“

20.11.2020

1

ANLAGE 3 zum GOP

Fotodokumentation Bestand

B e s t a n d B a u f e l d B

Bild 01 Bild 02

Wiese W1 lt. Beschreibung mit Pavillon, im Hintergrund vorhandene Gehölzhecke

Bild 03 Wiese W1 und Gehölzhecke Bild 04 vorh. Gehölzhecke Baufeld B

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GOP mit Eingriffsregelung zum B-Plan „Jentschstraße Seifhennersdorf“

20.11.2020

2

Z u f a h r t A u g u s t – H o f f m a n n – S t r a ß e

Bild 05 Bild 06

vorh. Gehölzbestand bleibt erhalten vorh. Gehölzbestand und Wiese W1 am Parkplatz; Gehölze bleiben erhalten

Bild 07 Bild 08

vorh. Gehölzbestand und Wiese W1 am Parkplatz; Gehölze bleiben erhalten

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GOP mit Eingriffsregelung zum B-Plan „Jentschstraße Seifhennersdorf“

20.11.2020

3

G a r t e n g r u n d s t ü c k 3 4 / 4 E r w e i t e r u n g s f l ä c h e

Bild 09 Bild 10

Wiese W2 mit einzelnen Gehölzen und Gehölzbestand der Nachbarflurstücke, bleibt erhalten

J e n t s c h s t r a ß e Z u f a h r t u n d B a u f e l d C

Bild 11 Bild 12

Zufahrt mit Gehölzbestand am Baufeld C vorhandener Gehölzbestand Baufeld C

Bild 13 vorh. Gehölzbestand Baufeld C Bild 14 Wiese Baufeld C

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GOP mit Eingriffsregelung zum B-Plan „Jentschstraße Seifhennersdorf“

20.11.2020

4

Bild 15 Bild 16

Vorhandener Feuerlöschteich, Flurstück 45/ 1, mit Gehölzen

F l u r s t ü c k 5 3 / 3 - g e p l a n t e L a g e r - u n d V e r k e h r s f l ä c h e

Bild 17 Bild 18

Wiese W 2 und Gehölzbestand am Mandauufer, Gehölze bleiben erhalten

Bild 19 Bild 20

Laubbaumbestand am Mandauufer, Gehölze bleiben erhalten

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GOP mit Eingriffsregelung zum B-Plan „Jentschstraße Seifhennersdorf“

20.11.2020

5

Bild 21 Bild 22

Wiese W2 und Gehölzbestand auf der Böschung, Gehölze bleiben erhalten

Bild 23 Wiese W2 und Gehölzbestand Bild 24 Blick zum Flurstück 53/1 auf der Böschung mit Gehölzen

Bild 25 Blick zum Flurstück 53/1 mit Bild 26 Blick auf das Viadukt mit Sandstein- Portal (Mittelmühle) Junggehölzen und Hochstauden Gehölze bleiben erhalten

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GOP mit Eingriffsregelung zum B-Plan „Jentschstraße Seifhennersdorf“

20.11.2020

6

Bild 27 Bild 28

Blick zum vorh. Parkplatz 50/1 Parkplatz mit großen Eschen, mit den 2 großen Eschen Gehölze bleiben erhalten

G a r t e n g r u n d s t ü c k 4 6 / 2

Bild 29 Bild 30

Gartenfläche, Grundstück 46/2 bleibt erhalten

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