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Anlage 6 zur Unterlage 19.1.1 Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

Anlage 6 zur Unterlage 19.1 - Autobahndirektion Nordbayern · x X Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus G 3 3 FV K Si x X Fransenfledermaus Myotis nattereri - 3 3 FV W Si K x

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Anlage 6 zur Unterlage 19.1.1

Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin A 3 Frankfurt – Nürnberg, Erweiterung T+R-Anlage Steigerwald

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zur Plafe

Inhaltsverzeichnis Seite

1 Einleitung ........................................................................................................................................1

2 Wirkungen des Vorhabens............................................................................................................1

2.1 Baubedingte Wirkfaktoren/Wirkprozesse ....................................................................................1

2.2 Anlagenbedingte Wirkprozesse....................................................................................................1

2.3 Betriebsbedingte Wirkprozesse ...................................................................................................1

3 Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität ..................................................................................................................................2

3.1 Maßnahmen zur Vermeidung ........................................................................................................2

3.2 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i.S.v. § 44 Abs. 5 BNatSchG) .............................................2

4 Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten ..............................................................3

4.1 Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie ..............................3

4.1.1 Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie ..........................................................................3

4.1.2 Tierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie ..................................................................................3

4.1.2.1 Fledermäuse.....................................................................................................................................4

4.1.2.2 Sonstige Säugetiere .......................................................................................................................21

4.1.2.3 Reptilien..........................................................................................................................................23

4.1.2.4 Amphibien.......................................................................................................................................24

4.1.2.5 Käfer ...............................................................................................................................................25

4.2 Bestand und Betroffenheit der Europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie .......................................................................................................................................26

4.2.1 Vogelarten, die nicht im Wirkraum des Vorhabens vorkommen....................................................26

4.2.2 Vogelarten, die im Wirkraum vorkommen, aber gegenüber der Erweiterung der Tank- und Rastanlage keine Wirkungsempfindlichkeit aufweisen ..................................................................28

4.2.3 saP-relevante Vogelarten im Wirkraum .........................................................................................29

5 Gutachterliches Fazit ...................................................................................................................59

6 Literaturverzeichnis .....................................................................................................................59

Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin A 3 Frankfurt – Nürnberg, Erweiterung T+R-Anlage Steigerwald

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zur Plafe

1

1 Einleitung

In der vorliegenden speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) werden:

• die gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie und alle Europäi-schen Vogelarten im Sinne des Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie) in Bezug auf die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG betrachtet

• und ggf. die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme von den Verboten gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG geprüft.

Als Datengrundlagen wurden herangezogen:

- Angaben über ausgewertete vorhandene Untersuchungen (vgl. Unterlage 19.1.1, Kap. 3.4), v.a. Arten-schutzkartierung (Stand 4/2010, neuere Erkenntnisse liegen nach Angaben der Naturschutzbehörden nicht vor) und Arten- und Biotopschutzprogramm des Landkreises Erlangen - Höchstadt (März 2001).

- Fachliteratur mit Verbreitungskarten (vgl. Literaturverzeichnis)

- Aussagen der Höheren Naturschutzbehörde (Regierung von Mittelfranken) und der Unteren Naturschutz-behörde (Landkreis Erlangen - Höchstadt) zu Nachweisen oder potenziellen Vorkommen von Arten.

Methodisches Vorgehen und Begriffsabgrenzungen dieser Unterlage stützen sich auf die mit Schreiben der Obersten Baubehörde eingeführten "Fachlichen Hinweise zur Aufstellung der Angaben zur speziellen arten-schutzrechtlichen Prüfung (saP)".

2 Wirkungen des Vorhabens

Nachfolgend werden die Wirkfaktoren ausgeführt, die in der Regel Beeinträchtigungen und Störungen der streng und europarechtlich geschützten Tier- und Pflanzenarten verursachen können.

2.1 Baubedingte Wirkfaktoren/Wirkprozesse

• Flächenumwandlung (Überbauung und Versiegelung, vorübergehende Inanspruchnahme)

• Benachbarungs-/ Immissionswirkungen (Lärm und Erschütterung, Schadstoffimmissionen)

2.2 Anlagenbedingte Wirkprozesse

• Zusätzliche Flächenumwandlung (dauerhafte Inanspruchnahme, Reliefveränderungen und Überbau-ung)

• Verstärkung bestehender Zerschneidungs- und Trenneffekte (Lebensräume Fauna, Geländeklima)

2.3 Betriebsbedingte Wirkprozesse

• Mögliche Verstärkung von Benachbarungs-/ Immissionswirkungen

• Verstärkung bestehender Zerschneidungs- und Trenneffekte

Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin A 3 Frankfurt – Nürnberg, Erweiterung T+R-Anlage Steigerwald

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3 Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologi-

schen Funktionalität

3.1 Maßnahmen zur Vermeidung

Folgende allgemeine Vorkehrungen zur Vermeidung aus der Eingriffsregelung heraus tragen auch dazu bei, Gefährdungen von Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und von Vogelarten zu vermei-den oder zu mindern.

• Rodung von Gehölzen und Bäumen erfolgt im Herbst/Winter (außerhalb der Wochenstubenzeit von Fledermäusen und der Brutzeit von Vögeln). In der Abwesenheit von Vögeln und Fledermäusen kön-nen die Tiere auch nicht durch die Rodungsarbeiten gestört werden (Ausnahme s.u.).

• Sicherung besonders wertvoller und empfindlicher Biotopflächen durch entsprechende Schutzzäune (Sicherungsmaßnahme S 1) (siehe Unterlage 19.1.1, Kap. 5.1).

• Im Zuge der Erweiterung der Tank- und Rastanlage wird die derzeit ungeordnete Entwässerung des Fahrbahnwassers über die Straßenböschungen neu geordnet. Das Wasser wird überwiegend gefasst und Rückhaltebecken mit vorgeschalteten Absetzbecken zugeführt, bevor es gedrosselt an die Vorflu-ter weitergegeben wird. Mit der geregelten Ableitung des Oberflächenwassers der Verkehrsflächen über Rohrleitungen, Mulden, Gräben und Rückhaltebecken mit Absetzbecken werden bestehende Be-lastungen von Böden, Fließgewässern und Lebensräumen deutlich verringert. Dies stellt vor allem für die empfindlichen Oberläufe und Quellbereiche der Gewässer eine wesentliche Verbesserung dar.

Die Rückhaltebecken werden als Trockenbecken ausgebildet, so dass keine dauerhafte Wasserfläche vorhanden ist und „Amphibienfallen“ vermieden werden.

• Die vorhandenen Unterführungen unter der BAB A 3 werden erhalten bzw. neu errichtet. So ver-schlechtern sich die Querungsmöglichkeiten für Wildtiere nicht.

• Die Bereiche der Parkflächen und die Gehwege erhalten eine ausreichende Beleuchtung. Bei der Wahl des Beleuchtungssystems wird auf nachtaktive Insekten besondere Rücksicht genommen.

• Die Flächen der vorübergehend in Anspruch genommenen Flächen werden nach Beendigung der Baumaßnahme rekultiviert und wieder hergestellt.

Bei der Prognose der Schädigungs- oder Störungsverbote finden diese allgemeinen Vorkehrungen Berück-sichtigung, ohne jeweils artbezogen gesondert genannt zu werden.

Außerdem wird folgende besondere Vorkehrung zur Vermeidung vorgesehen:

• Fällen von Altholz-Bäumen mit Verdacht auf Baumhöhlen oder Spaltenquartieren im Oktober. Die fraglichen Bäume in den zur Rodung vorgesehenen Bereichen werden im unbelaubten Zustand im Winterhalbjahr vor der Rodung markiert und im Laufe des Monates Oktober vorab gefällt. In dieser Zeit haben sich Fledermaus-Wochenstuben, die auch in Bäumen mit kleinen Höhlen vorkommen könnten, bereits aufgelöst und andererseits sind Fledermäuse, die in solchen kleinen Baumhöhlen oder hinter abstehender Rinde überwintern könnten, noch nicht zur Winterruhe eingezogen. Eventuell in diesen Baumhöhlen oder Rindenspalten übertagende Fledermäuse haben im Oktober die Möglich-keit, beim Fällen der Bäume die Höhlen oder Spalten selbständig und rechtzeitig zu verlassen.

Mit dieser Vorgehensweise wird vermieden, dass es in Zusammenhang mit den notwendigen Ro-dungsarbeiten zu populationsrelevanten Tierverlusten bei den Fledermäusen kommen kann.

Die bei der Kartierung vorgefundenen und von der Baumaßnahme betroffenen Bäume sind für die An-lage von Bruthöhlen (z.B. von Spechten und deren Folgenutzern) nicht ausreichend dick, so dass Brutstätten höhlenbrütender Vogelarten nicht betroffen sind.

Bei der Prognose der Schädigungs- oder Störungsverbote werden diese besonderen Vorkehrungen artbezo-gen gesondert genannt.

3.2 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität

(vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i.S.v. § 44 Abs. 5 BNatSchG)

Zusätzlich zu den unter 3.1 genannten Maßnahmen werden keine Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierli-chen ökologischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen) durchgeführt.

Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin A 3 Frankfurt – Nürnberg, Erweiterung T+R-Anlage Steigerwald

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4 Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten

Die der Bearbeitung zugrunde liegenden Tabellen zur Ermittlung des zu prüfenden Artenspektrums im Unter-suchungsgebiet (UG) wurden mit der Unteren und Höheren Naturschutzbehörde abgestimmt.

4.1 Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie

4.1.1 Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie

Bezüglich der Pflanzenarten nach Anhang IV b) FFH-RL ergibt sich aus § 44 Abs.1, Nr. 4 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgendes Verbot:

Schädigungsverbot

Beschädigen oder Zerstören von Standorten wild lebender Pflanzen oder damit im Zusammenhang stehendes vermeidbares Beschädigen oder Zerstören von Exemplaren wild lebender Pflanzen bzw. ihrer Entwicklungsformen.

Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion des von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Standorts im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird.

Pflanzenarten nach Anhang IV b) FFH-RL sind für das Untersuchungsgebiet nicht nachgewiesen. Vorkommen sind auf Grund der Biotopausstattung auszuschließen.

4.1.2 Tierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie

Bezüglich der Tierarten nach Anhang IV a) FFH-RL ergeben sich aus § 44 Abs.1, Nrn. 1 bis 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgende Verbote:

Schädigungsverbot

Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten und damit verbundene vermeid-bare Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird.

Störungsverbot

Erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechterung des Erhal-tungszustandes der lokalen Population führt.

Tötungsverbot: Gefahr von Kollisionen im Straßenverkehr, wenn sich durch das Vorhaben das Kollisionsrisiko für die jeweilige Art signifikant erhöht.

An der bestehenden, vielbefahrenen BAB A 3 gehört für die lokalen Populationen das Kollisionsrisiko zum allgemeinen Lebensrisiko, das durch das Vorhaben (Erweiterung der Tank- und Rastanlage) nicht signifikant erhöht wird. Das Vorhaben löst in Bezug auf diesen Aspekt des Tötungsverbotes also keinen Verbotstatbe-stand aus.

Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin A 3 Frankfurt – Nürnberg, Erweiterung T+R-Anlage Steigerwald

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4.1.2.1 Fledermäuse

N V L E NW PO Fledermaus-Art RLD RLB RLS EHZ Habitat

x X Abendsegler Nyctalus noctula V 3 3 U1 W G Si

x X Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii 2 3 3 U1 W

x X Braunes Langohr Plecotus auritus V - - FV W Si K

x X Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus G 3 3 FV K Si

x X Fransenfledermaus Myotis nattereri - 3 3 FV W Si K

x X Graues Langohr Plecotus austriacus 2 3 3 U1 Si K

x X Große Bartfledermaus Myotis brandtii V 2 2 U1 Si W K G

x X Großes Mausohr Myotis myotis V V V FV W Si

x X Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus V - - U1 K Si W G

x X Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri D 2 2 U1 W Si

x X Mopsfledermaus Barbastella barbastellus 2 2 2 U1 W K Si

x X Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus D D D XX Si K W

x X Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii - 3 3 FV W G Si

x X Wasserfledermaus Myotis daubentoni - - - FV G W

x X Zweifarbfledermaus Vespertilio discolor D 2 2 XX G K Si

x X Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus - - - FV Si K W WR

RLD Rote Liste Deutschland und

RLB Rote Liste Bayern

RLS Rote Liste für das Fränkische Schichtstufenland

0 ausgestorben oder verschollen 1 vom Aussterben bedroht 2 stark gefährdet 3 gefährdet G Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt R extrem seltene Art mit geographischer Restriktion V Arten der Vorwarnliste D Daten defizitär

EHZ Erhaltungszustand KBR = kontinentale biogeographische Region FV günstig (favourable) U1 ungünstig - unzureichend (unfavourable – inadequate) U2 ungünstig – schlecht (unfavourable – bad)

XX unbekannt

Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin A 3 Frankfurt – Nürnberg, Erweiterung T+R-Anlage Steigerwald

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Abendsegler (Nyctalis noctula)

Rote-Liste Status Deutschland: V Bayern: 3 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich

Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig – unzureichend ungünstig – schlecht unbekannt

Die Tiere nutzen in Bayern sowohl im Winter- als auch im Sommerhalbjahr i.d.R. Baumhöhlen, Nistkästen sowie Spalten an Gebäuden als Quartiere. Wochenstuben sind in Bayern selten, Bayern stellt jedoch ein bedeutendes Überwinterungsquartier für Abendsegler aus dem nördlichen Mitteleuropa dar. Jagdhabitate sind insbesondere freie Lufträume über großen, langsam fließenden oder stehenden Gewässern, Waldränder, Parks, Wiesen oder Äcker. Sowohl die Streckenflüge als auch die Jagdflüge erfolgen in großer Höhe über den Baumkronen und sind nur in geringem Maße strukturgebunden.

Lokale Population:

Eine Wochenstube bzw. die Kolonie im Zwischen-, Sommer- oder Winterquartier wird als lokale Population (lokale Ansiedlung) betrachtet; im UG bzw. dessen Umfeld ist das Vorkommen einer Wochenstube nicht bekannt. Sommer- und Winterquartiere sind im UG möglich. Die strukturreichen Gebiete im UG, v.a. in den Tälern, bieten dem Abendsegler Nahrungshabitate. Das nahe Umfeld der BAB A 3 ist entsprechend vorbelastet und hat eine unzureichende Habitatqualität.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Bei der Kartierung wurden im Baufeld keine Bäume mit größeren Höhlen festgestellt. Für die Population steht auch in Zu-kunft ein ausreichendes Quartierangebot zur Verfügung. Die Erweiterung der Tank- und Rastanlage wirkt sich auf das Jagdhabitat der Art nur unwesentlich aus. Eine Rodung von Bäumen mit kleinen, während des Winterschlafs besetzten Höhlen kann eine erhebliche Beeinträchtigung der lokalen Population bedeuten.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: Vorab-Rodung von Altbäumen mit Verdacht auf Baumhöhlen im Oktober zur Vermeidung von populationsrelevanten Tierverlusten.

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die ökologische Funktion der von der Erweiterung der Tank- und Rastanlage betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wird unter Berücksichtigung der konfliktvermeidenden Maßnahmen im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt.

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG

Die Störung der lokalen Population durch die Zunahme der Trennwirkung geht kaum über die bestehende Trennwirkung hinaus. Die Art wird die BAB A 3 und die Tank- und Rastanlage auch nach der Erweiterung im Überflug queren können. Sonstige Störungen, v.a. durch teilweise vorübergehenden Verlust von Straßenbegleitgrün / geschlossenen Waldrändern, durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte verschlechtern den Erhaltungszustand der lokalen Po-pulation nicht.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die Störungen führen nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population.

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin A 3 Frankfurt – Nürnberg, Erweiterung T+R-Anlage Steigerwald

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Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii)

Rote-Liste Status Deutschland: 2 Bayern: 3 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich

Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig – unzureichend ungünstig – schlecht unbekannt

Die Bechsteinfledermaus als typische „Waldfledermaus“ ist im Sommer nur selten außerhalb von Wäldern anzutreffen. Bevorzugt werden Laubwälder mit Alt- und Totholz (Baumhöhlenangebot als Wochenstubenquartiere). Die Winterquartiere sucht die Bechsteinfledermaus in unterirdischen Höhlen, Stollen oder Kellern.

Lokale Population:

Von der Bechsteinfledermaus gibt es nur vereinzelte Nachweise aus dem Landkreis aufgrund suboptimaler Habitatstrukturen (ABSP ERH). Der näheste Nachweis stammt aus Pommmersfelden (Landkreis BA). Eine Fortpflanzungsgemeinschaft mit mehreren Wochenstubenquartieren wird als lokale Population betrachtet; im UG bzw. dessen Umfeld ist das Vorkommen von Wochenstuben möglich. Eine Bejagung von Waldflächen mit Schneisen einschließlich fahrbahnnaher Randstrukturen ist jedoch nicht auszuschließen.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Bei der Kartierung wurden im Baufeld keine Bäume mit größeren Höhlen festgestellt. Für die Population steht auch in Zu-kunft ein ausreichendes Quartierangebot zur Verfügung. Die Erweiterung der Tank- und Rastanlage wirkt sich auf das Jagdhabitat der Art nur unwesentlich aus.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die ökologische Funktion der von der Erweiterung der Tank- und Rastanlage betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt.

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG

Die Störung der lokalen Population durch die Zunahme der Trennwirkung geht kaum über die bestehende Trennwirkung hinaus. Die Art wird die BAB A 3 und die Tank- und Rastanlage auch nach der Erweiterung im Überflug queren können. Sonstige Störungen, v.a. durch teilweise vorübergehenden Verlust von Straßenbegleitgrün / geschlossenen Waldrändern, durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte verschlechtern den Erhaltungszustand der lokalen Po-pulation nicht.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die Störungen führen nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population.

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin A 3 Frankfurt – Nürnberg, Erweiterung T+R-Anlage Steigerwald

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Braunes Langohr (Plecotus auritus)

Rote-Liste Status Deutschland: V Bayern: - Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich

Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig – unzureichend ungünstig – schlecht unbekannt

Das Braune Langohr besiedelt als Wochenstuben sowie Sommerquartiere vorwiegend Nistkästen, gelegentlich auch Baumhöhlen. Daneben sind Dachböden in Gebäuden (Kirchen, Burgen, Schlösser, Wohngebäude mit Nebengebäude), vor allem mit Zapfenlöchern, Balkenkehlen und Spalten hinter Dachsparren als Quartiere geeignet. Als Winterquartiere präferieren Braune Langohren unterirdische Quartiere für den Winterschlaf. Dabei handelt es sich überwiegend um Keller, seltener um Höhlen. Zur Jagd nutzt die Art das Umfeld von dörflichen und städtischen Siedlungen mit Gehölzstrukturen.

Lokale Population:

Ein Nachweis von Langohren stammt aus Weingartsgreuth. Gemäß ABSP ERH ist das Braune Langohr im Landkreis trotz der geringen Zahl nachgewiesener Sommer- und Winterquartiere im Landkreis weit verbreitet. Die Fortpflanzungsgemeinschaft mit Wochenstubenquartieren in Siedlungsbereichen des Steigerwalds wird als lokale Population betrachtet; im UG bzw. dessen Umfeld ist das Vorkommen von Wochenstuben möglich. Vorkommen von Sommerquartieren in Baumhöhlen oder Nistkästen im Wald sowie in Dachböden und Nebengebäuden von Siedlungen sind nicht auszuschließen. Eine Nutzung des Ebrachtals und der Seitentäler als Jagdgebiet ist zu erwarten. Auch eine Bejagung von Waldflächen mit Schneisen, einschließlich fahrbahnnaher Randstrukturen, ist ebensowenig auszuschließen.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Bei der Kartierung wurden im Baufeld keine Bäume mit größeren Höhlen festgestellt. Für die Population steht auch in Zu-kunft ein ausreichendes Quartierangebot zur Verfügung. Die Erweiterung der Tank- und Rastanlage wirkt sich auf das Jagdhabitat der Art nur unwesentlich aus.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die ökologische Funktion der von der Erweiterung der Tank- und Rastanlage betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt.

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG

Die Störung der lokalen Population durch die Zunahme der Trennwirkung geht kaum über die bestehende Trennwirkung hinaus. Die Art wird die BAB A 3 und die Tank- und Rastanlage auch nach der Erweiterung im Überflug queren können. Sonstige Störungen, v.a. durch teilweise vorübergehenden Verlust von Straßenbegleitgrün / geschlossenen Waldrändern, durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte verschlechtern den Erhaltungszustand der lokalen Po-pulation nicht.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die Störungen führen nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population.

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin A 3 Frankfurt – Nürnberg, Erweiterung T+R-Anlage Steigerwald

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Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus)

Rote-Liste Status Deutschland: G Bayern: 3 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich

Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig – unzureichend ungünstig – schlecht unbekannt

Die Breitflügelfledermaus gilt als Fledermausart, die überwiegend die Tieflagen und hier gehölzreiche, parkartige Landschaften mit hohem Grünlandanteil einschließlich baumreicher Siedlungsgebiete bewohnt. Die Wochenstuben wie auch die überwiegenden Sommerquartiere der Breitflügelfledermaus liegen in spaltartigen Quartieren an Gebäuden (Dachbereiche). Baumhöhlen und Rindenspalten können jedoch als Tagesquartiere genutzt werden. Bisher festgestellte Winterquartiere liegen - bis auf wenige Ausnahmen - in unterirdischen Quartieren. Bejagt wird das Umfeld der Siedlungen (Wiesen, Gehölze, Fließgewässer), in denen die Quartiere liegen.

Lokale Population:

Eine Fortpflanzungsgemeinschaft mit mehreren Wochenstubenquartieren wird als lokale Population (lokale Ansiedelung) definiert: Im UG sowie dessen Umgebung sind Vorkommen lt. ASK oder ABSP nicht bekannt, potenziell ist ein Vorkommen möglich. Als Nahrungs- und Jagdhabitate sind das Ebrachtal und die Seitentäler geeignet.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Bei der Kartierung wurden im Baufeld keine Bäume mit größeren Höhlen festgestellt. Für die Population steht auch in Zu-kunft ein ausreichendes Quartierangebot zur Verfügung. Die Erweiterung der Tank- und Rastanlage wirkt sich auf das Jagdhabitat der Art nur unwesentlich aus.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die ökologische Funktion der von der Erweiterung der Tank- und Rastanlage betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt.

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG

Die Störung der lokalen Population durch die Zunahme der Trennwirkung geht kaum über die bestehende Trennwirkung hinaus. Die Art wird die BAB A 3 und die Tank- und Rastanlage auch nach der Erweiterung im Überflug queren können. Sonstige Störungen, v.a. durch teilweise vorübergehenden Verlust von Straßenbegleitgrün / geschlossenen Waldrändern, durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte verschlechtern den Erhaltungszustand der lokalen Po-pulation nicht.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die Störungen führen nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population.

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin A 3 Frankfurt – Nürnberg, Erweiterung T+R-Anlage Steigerwald

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Fransenfledermaus (Myotis nattereri)

Rote-Liste Status Deutschland: - Bayern: 3 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich

Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig – unzureichend ungünstig – schlecht unbekannt

Die Lebensräume der Fransenfledermaus liegen sowohl im Wald als auch in besiedelten und landwirtschaftlichen Gebieten. In Bayern sind keine natürlichen Wochenstuben (Baumhöhlen) sicher belegt, die Mehrheit der Wochenstubenquartiere finden sich in Nistkästen oder in Mauerspalten von Gebäuden. Baumhöhlen werden als Sommerquartiere genutzt. Als Winterquartiere werden Keller und Höhlen aufgesucht.

Lokale Population:

Für die Art ist im Landkreis bislang nur vereinzelt nachgewiesen (ABSP ERH). Die Fortpflanzungsgemeinschaft mit mehreren Wochenstubenquartieren wird als lokale Population betrachtet; im UG bzw. dessen Umfeld ist das Vorkommen von Wochenstuben möglich. Eine Bejagung des Untersuchungsgebiets mit seinen Bachtälern und Waldgebieten einschließlich fahrbahnnaher Randstrukturen und das Vorkommen von Sommerquartieren in Baumhöhlen im UG sind möglich.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Bei der Kartierung wurden im Baufeld keine Bäume mit größeren Höhlen festgestellt. Für die Population steht auch in Zu-kunft ein ausreichendes Quartierangebot zur Verfügung. Die Erweiterung der Tank- und Rastanlage wirkt sich auf das Jagdhabitat der Art nur unwesentlich aus.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die ökologische Funktion der von der Erweiterung der Tank- und Rastanlage betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt.

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG

Die Störung der lokalen Population durch die Zunahme der Trennwirkung geht kaum über die bestehende Trennwirkung hinaus. Die Art wird die BAB A 3 und die Tank- und Rastanlage auch nach der Erweiterung im Überflug queren können. Sonstige Störungen, v.a. durch teilweise vorübergehenden Verlust von Straßenbegleitgrün / geschlossenen Waldrändern, durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte verschlechtern den Erhaltungszustand der lokalen Po-pulation nicht.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die Störungen führen nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population.

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin A 3 Frankfurt – Nürnberg, Erweiterung T+R-Anlage Steigerwald

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Graues Langohr (Plecotus austriacus)

Rote-Liste Status Deutschland: 2 Bayern: 3 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich

Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig – unzureichend ungünstig – schlecht unbekannt

Die Hauptlebensräume des Grauen Langohrs als typische Dorffledermaus sind mit Wochenstuben, Winter- und Sommer-quartieren in Siedlungsbereichen zu finden. Die Wochenstubenquartiere wurden bisher ausschließlich an Gebäuden nachgewiesen. Gejagt wird vorwiegend in Siedlungs- und Ortsrandbereichen. Wald im Umfeld von Sommerquartieren kann von einzelnen Tieren als Jagdhabitat genutzt werden. Die Winterverbreitung bei der wenig wanderfreudigen Art deckt sich weitgehend mit der im Sommer.

Lokale Population:

Ein Nachweis von Langohren stammt aus Weingartsgreuth. Gemäß ABSP ERH gibt es vom Grauen Langohr im Landkreis nur vereinzelte Sommer- und Winternachweise. Die Fortpflanzungsgemeinschaft mit mehreren Wochenstubenquartieren wird als lokale Population betrachtet. Für den Steigerwald und andere waldreiche Naturräume liegen Beobachtungen der Art – außerhalb von Winterquartieren - insgesamt nur vereinzelt vor, was offensichtlich aber methodisch begründet ist (Meschede + Rudolph, 2004). Als Nahrungs- und Jagdhabitate sind große Teile des Untersuchungsgebietes geeignet.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Durch die Erweiterung der Tank- und Rastanlage werden Quartiere der Art nicht betroffen. Die Erweiterung der Tank- und Rastanlage wirkt sich auf das Jagdhabitat der Art nur unwesentlich aus.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG

Die Störung der lokalen Population durch die Zunahme der Trennwirkung geht kaum über die bestehende Trennwirkung hinaus. Die Art wird die BAB A 3 und die Tank- und Rastanlage auch nach der Erweiterung im Überflug queren können. Sonstige Störungen, v.a. durch teilweise vorübergehenden Verlust von Straßenbegleitgrün / geschlossenen Waldrändern, durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte verschlechtern den Erhaltungszustand der lokalen Po-pulation nicht.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die Störungen führen nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population.

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

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spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zur Plafe

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Große Bartfledermaus (Myotis brandtii)

Rote-Liste Status Deutschland: V Bayern: 2 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich

Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig – unzureichend ungünstig – schlecht unbekannt

Wochenstuben finden sich in Gebäuden, die im Wald oder benachbart zu Waldflächen liegen. Als Sommerquartiere bezieht die Große Bartfledermaus ihre Quartiere mitunter in Ritzen und Spalten in und an Häusern (z. B. Rollokästen), bevorzugt aber Spaltenverstecke im Wald. Wald- und Gehölzränder bilden typische Jagdhabitate. Als Winterquartiere werden Höhlen, Keller und Stollen aufgesucht.

Lokale Population:

Die Art hat ihren bayerischen Verbreitungsschwerpukt im Aischgrund, also südlich außerhalb des Untersuchungsgebietes. Die Fortpflanzungsgemeinschaft mit mehreren Wochenstubenquartieren wird als lokale Population betrachtet; im UG bzw. dessen Umfeld ist das Vorkommen von Wochenstuben möglich, jedoch nicht bekannt. Eine Bejagung von Waldflächen mit Schneisen einschließlich fahrbahnnaher Randstrukturen und das Vorkommen von Sommerquartieren in Baumhöhlen im UG sind möglich.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Bei der Kartierung wurden im Baufeld keine Bäume mit größeren Höhlen festgestellt. Für die Population steht auch in Zu-kunft ein ausreichendes Quartierangebot zur Verfügung. Die Erweiterung der Tank- und Rastanlage wirkt sich auf das Jagdhabitat der Art nur unwesentlich aus.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die ökologische Funktion der von der Erweiterung der Tank- und Rastanlage betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt.

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG

Die Störung der lokalen Population durch die Zunahme der Trennwirkung geht kaum über die bestehende Trennwirkung hinaus. Die Art wird die BAB A 3 und die Tank- und Rastanlage auch nach der Erweiterung im Überflug queren können. Sonstige Störungen, v.a. durch teilweise vorübergehenden Verlust von Straßenbegleitgrün / geschlossenen Waldrändern, durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte verschlechtern den Erhaltungszustand der lokalen Po-pulation nicht.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die Störungen führen nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population.

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin A 3 Frankfurt – Nürnberg, Erweiterung T+R-Anlage Steigerwald

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zur Plafe

12

Großes Mausohr (Myotis myotis)

Rote-Liste Status Deutschland: V Bayern: V Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich

Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig – unzureichend ungünstig – schlecht unbekannt

In Bayern liegen Wochenstuben überwiegend in Dachstühlen von Kirchen, deutlich seltener in sonstigen Gebäuden. Bekannt sind auch Quartiere in Widerlagern von Brücken. Die Art hat in Gebieten mit hohem Laubwaldanteil hohe Sied-lungsdichten (Meschede + Rudolph, 2004), wobei die Verbindung zu Dörfern mit geeigneten Quartierstandorten für Wo-chenstuben und Sommerquartieren in Gebäuden/ Bauwerken bzw. zu unterirdischen Hohlräumen (auch Brückenbauwerke) für Winterquartiere gegeben sein muss. Männchen- und Paarungsquartiere liegen auch in Baumhöhlen. Für die Jagd wer-den bevorzugt Buchenwälder mit geringer Strauch- und Bodenvegetation genutzt. Die Jagdflüge dieser Art finden dicht über dem Boden statt.

Lokale Population:

Der einzige bekannte Nachweis einer Wochenstube im Landkreis (siehe ABSP ERH) stammt aus einer Halle in Wachenroth mit über 200 Individuen. Die ausgedehnten Waldflächen des UG bieten der Art geeignete Jagdlebensräume. Eine Wochenstubenkolonie wird als lokale Population (lokale Ansiedlung) betrachtet.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Durch die Erweiterung der Tank- und Rastanlage gehen mit der Rodung möglicherweise Männchen- und Paarungsquartiere der Art verloren. Ausweichquartiere stehen jedoch in der Umgebung in ausreichender Anzahl zur Verfügung. Die Erweiterung der Tank- und Rastanlage wirkt sich auf das Jagdhabitat der Art nur unwesentlich aus.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die ökologische Funktion der von der Erweiterung der Tank- und Rastanlage betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt.

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG

Die Störung der lokalen Population durch die Zunahme der Trennwirkung geht kaum über die bestehende Trennwirkung hinaus. Die Art wird die BAB A 3 und die Tank- und Rastanlage auch nach der Erweiterung im Überflug queren können. Sonstige Störungen, v.a. durch teilweise vorübergehenden Verlust von Straßenbegleitgrün / geschlossenen Waldrändern, durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte verschlechtern den Erhaltungszustand der lokalen Po-pulation nicht.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die Störungen führen nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population.

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin A 3 Frankfurt – Nürnberg, Erweiterung T+R-Anlage Steigerwald

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zur Plafe

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Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus)

Rote-Liste Status Deutschland: V Bayern: - Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich

Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig – unzureichend ungünstig – schlecht unbekannt

Wochenstuben und Sommerquartiere finden sich in und an Gebäuden. Vereinzelt können als Sommerquartiere auch Ritzen und Spalten an Bäumen aufgesucht werden. Jagdgebiete bilden strukturreiche Lebensräume in Siedlungsnähe, aber auch Waldflächen. Als Winterquartiere werden Höhlen, Keller und Stollen aufgesucht.

Lokale Population:

Die Fortpflanzungsgemeinschaft mit mehreren Wochenstubenquartieren wird als lokale Population betrachtet; im UG bzw. dessen Umfeld ist das Vorkommen von Wochenstuben möglich, jedoch nicht bekannt. Eine Bejagung der strukturreichen Täler einschließlich fahrbahnnaher Randstrukturen und das Vorkommen von Sommerquartieren in Baumhöhlen im UG sind möglich.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Bei der Kartierung wurden im Baufeld keine Bäume mit größeren Höhlen festgestellt. Für die Population steht auch in Zu-kunft ein ausreichendes Quartierangebot zur Verfügung. Die Erweiterung der Tank- und Rastanlage wirkt sich auf das Jagdhabitat der Art nur unwesentlich aus.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die ökologische Funktion der von der Erweiterung der Tank- und Rastanlage betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt.

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG

Die Störung der lokalen Population durch die Zunahme der Trennwirkung geht kaum über die bestehende Trennwirkung hinaus. Die Art wird die BAB A 3 und die Tank- und Rastanlage auch nach der Erweiterung im Überflug queren können. Sonstige Störungen, v.a. durch teilweise vorübergehenden Verlust von Straßenbegleitgrün / geschlossenen Waldrändern, durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte verschlechtern den Erhaltungszustand der lokalen Po-pulation nicht.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die Störungen führen nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population.

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin A 3 Frankfurt – Nürnberg, Erweiterung T+R-Anlage Steigerwald

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zur Plafe

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Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri)

Rote-Liste Status Deutschland: D Bayern: 2 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich

Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig – unzureichend ungünstig – schlecht unbekannt

Der Kleine Abendsegler gilt als „klassische Waldfledermaus“. Natürliche Wochenstuben sind Baumhöhlen, aber auch Nist-kästen. Als Sommerquartiere dienen Nistkästen, Baumhöhlen, Baumspalten und Spalten hinter abstehender Rinde. Bislang gibt es in Bayern nur einen Winterquartiernachweis (Dachbodenquartier). Innerhalb der Wälder werden vorwiegend Schnei-sen, Wegränder sowie Kahlschläge und Windwurfflächen genutzt, außerhalb der Waldflächen liegen die Jagdgebiete meist über Gewässerflächen. Zum Teil konnte auch ein Jagdverhalten über Äckern beobachtet werden.

Lokale Population:

Eine Fortpflanzungsgemeinschaft mit mehreren Wochenstubenquartieren wird als lokale Population (lokale Ansiedlung) betrachtet; im UG bzw. dessen Umfeld ist das Vorkommen von Wochenstuben möglich. Eine Bejagung von Waldflächen und Bachtälchen einschließlich fahrbahnnaher Randstrukturen und das Vorkommen von Quartieren in Baumhöhlen im UG sind nicht auszuschließen.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Bei der Kartierung wurden im Baufeld keine Bäume mit größeren Höhlen festgestellt. Für die Population steht auch in Zu-kunft ein ausreichendes Quartierangebot zur Verfügung. Die Erweiterung der Tank- und Rastanlage wirkt sich auf das Jagdhabitat der Art nur unwesentlich aus. Eine Rodung von Bäumen mit kleinen, während des Winterschlafs besetzten Höhlen kann eine erhebliche Beeinträchtigung der lokalen Population bedeuten.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: Vorab-Rodung von Altbäumen mit Verdacht auf Baumhöhlen im Oktober zur Vermeidung von populationsrelevanten Tierverlusten.

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die ökologische Funktion der von der Erweiterung der Tank- und Rastanlage betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt.

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG

Die Störung der lokalen Population durch die Zunahme der Trennwirkung geht kaum über die bestehende Trennwirkung hinaus. Die Art wird die BAB A 3 und die Tank- und Rastanlage auch nach der Erweiterung im Überflug queren können. Sonstige Störungen, v.a. durch teilweise vorübergehenden Verlust von Straßenbegleitgrün / geschlossenen Waldrändern, durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte verschlechtern den Erhaltungszustand der lokalen Po-pulation nicht.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die Störungen führen nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population.

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin A 3 Frankfurt – Nürnberg, Erweiterung T+R-Anlage Steigerwald

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zur Plafe

15

Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus)

Rote-Liste Status Deutschland: 2 Bayern: 2 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich

Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig – unzureichend ungünstig – schlecht unbekannt

Wälder stellen die ursprünglichen Quartierstandorte der Art dar, die Art kommt aber auch in Dörfern und Siedlungen vor. Typisch ist die Bejagung von Wäldern. Natürliche Wochenstuben der Mopsfledermaus liegen in Baumhöhlen oder Spalten hinter abstehender Rinde. Häufiger genutzt und weiter verbreitet sind künstliche Quartiere in Gebäuden oder Nistkästen. Bekannte Winterquartiere in Bayern liegen in unterirdischen Quartieren.

Lokale Population:

Eine Fortpflanzungsgemeinschaft mit mehreren Wochenstubenquartieren wird als lokale Population (lokale Ansiedlung) betrachtet; im UG bzw. dessen Umfeld ist das Vorkommen von Wochenstuben möglich. Ein Vorkommen bzw. die Nutzung der Wälder und der Offenlandbereiche mit den Bachtälchen im UG als Jagdgebiet ist möglich.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Bei der Kartierung wurden im Baufeld keine Bäume mit größeren Höhlen festgestellt. Für die Population steht auch in Zu-kunft ein ausreichendes Quartierangebot zur Verfügung. Die Erweiterung der Tank- und Rastanlage wirkt sich auf das Jagdhabitat der Art nur unwesentlich aus. Eine Rodung von Bäumen mit kleinen, während des Winterschlafs besetzten Höhlen kann eine erhebliche Beeinträchtigung der lokalen Population bedeuten.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: - Vorab-Rodung von Altbäumen mit Verdacht auf Baumhöhlen im Oktober zur Vermeidung von populationsrelevanten

Tierverlusten.

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die ökologische Funktion der von der Erweiterung der Tank- und Rastanlage betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt.

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG

Die Störung der lokalen Population durch die Zunahme der Trennwirkung geht kaum über die bestehende Trennwirkung hinaus. Die Art wird die BAB A 3 und der Tank- und Rastanlage auch nach der Erweiterung im Überflug queren können. Sonstige Störungen, v.a. durch teilweise vorübergehenden Verlust von Straßenbegleitgrün / geschlossenen Waldrändern, durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte verschlechtern den Erhaltungszustand der lokalen Po-pulation nicht.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die Störungen führen nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population.

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin A 3 Frankfurt – Nürnberg, Erweiterung T+R-Anlage Steigerwald

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zur Plafe

16

Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus)

Rote-Liste Status Deutschland: D Bayern: D Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich

Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig – unzureichend ungünstig – schlecht unbekannt

Quartiere der sowohl in Siedlungen als auch im Wald vorkommenden Art finden sich vor allem in Spalten an Gebäuden, vereinzelt aber auch in Spalten und Höhlen von älteren Bäumen. Jagdgebiete sind Laubwälder und Siedlungsbereiche mit Bäumen, oft in Zusammenhang mit Feuchtgebieten.

Lokale Population:

Eine Fortpflanzungsgemeinschaft mit mehreren Wochenstubenquartieren wird als lokale Population betrachtet; im UG bzw. dessen Umfeld ist das Vorkommen von Wochenstuben möglich. Eine Bejagung von Waldflächen und Bachtälern einschließlich fahrbahnnaher Randstrukturen und das Vorkommen von Sommerquartieren in Baumhöhlen ist im UG nicht auszuschließen.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Bei der Kartierung wurden im Baufeld keine Bäume mit größeren Höhlen festgestellt. Für die Population steht auch in Zu-kunft ein ausreichendes Quartierangebot zur Verfügung. Die Erweiterung der Tank- und Rastanlage wirkt sich auf das Jagdhabitat der Art nur unwesentlich aus.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die ökologische Funktion der von der Erweiterung der Tank- und Rastanlage betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt.

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG

Die Störung der lokalen Population durch die Zunahme der Trennwirkung geht kaum über die bestehende Trennwirkung hinaus. Die Art wird die BAB A 3 und die Tank- und Rastanlage auch nach der Erweiterung im Überflug queren können. Sonstige Störungen, v.a. durch teilweise vorübergehenden Verlust von Straßenbegleitgrün / geschlossenen Waldrändern, durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte verschlechtern den Erhaltungszustand der lokalen Po-pulation nicht.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die Störungen führen nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population.

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin A 3 Frankfurt – Nürnberg, Erweiterung T+R-Anlage Steigerwald

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zur Plafe

17

Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)

Rote-Liste Status Deutschland: - Bayern: 3 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich

Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig – unzureichend ungünstig – schlecht unbekannt

Die Rauhautfledermaus siedelt in waldreicher Gegend mit Baumquartieren, nutzt aber auch Spalten von Bauwerken und Kästen. Die Nähe zu Gewässern spielt dabei eine entscheidende Rolle, da hier ein offenbar ausreichend großes Nahrungs-angebot gerade zur Zeit der Jungenaufzucht zur Verfügung steht.

Lokale Population:

Die Art wird während der Zugzeit regelmäig in den Weihergebieten des Landkreises beobachtet (siehe ABSP). Eine Fortpflanzungsgemeinschaft mit mehreren Wochenstubenquartieren wird als lokale Population betrachtet; im UG bzw. dessen Umfeld ist das Vorkommen von Wochenstuben möglich. Das strukturreiche Umfeld des Ebrachtals mit seinen Seitentälern bietet der Rauhautfledermaus geeignete Nahrungshabitate.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Bei der Kartierung wurden im Baufeld keine Bäume mit größeren Höhlen festgestellt. Für die Population steht auch in Zu-kunft ein ausreichendes Quartierangebot zur Verfügung. Die Erweiterung der Tank- und Rastanlage wirkt sich auf das Jagdhabitat der Art nur unwesentlich aus. Eine Rodung von Bäumen mit kleinen, während des Winterschlafs besetzten Höhlen kann eine erhebliche Beeinträchtigung der lokalen Population bedeuten.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: Vorab-Rodung von Altbäumen mit Verdacht auf Spaltenquartiere (abstehende Rinde) oder Baumhöhlen im Oktober zur Vermeidung von populationsrelevanten Tierverlusten.

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die ökologische Funktion der von der Erweiterung der Tank- und Rastanlage betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt.

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG

Die Störung der lokalen Population durch die Zunahme der Trennwirkung geht kaum über die bestehende Trennwirkung hinaus. Die Art wird die BAB A 3 und die Tank- und Rastanlage auch nach der Erweiterung im Überflug queren können. Sonstige Störungen, v.a. durch teilweise vorübergehenden Verlust von Straßenbegleitgrün / geschlossenen Waldrändern, durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte verschlechtern den Erhaltungszustand der lokalen Po-pulation nicht.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die Störungen führen nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population.

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin A 3 Frankfurt – Nürnberg, Erweiterung T+R-Anlage Steigerwald

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zur Plafe

18

Wasserfledermaus (Myotis daubentoni)

Rote-Liste Status Deutschland: - Bayern: - Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich

Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig – unzureichend ungünstig – schlecht unbekannt

Die zu den Waldfledermäusen zählende Art sucht ihre Wochenstuben- und Sommerquartiere hauptsächlich im Wald in Baumhöhlen, während sie ihre Nahrung aus Insektenvorkommen vorwiegend über Gewässern findet. Die Art überwintert in Kellern, vorrangig sind Winterquartiere in Nordbayern nachgewiesen.

Lokale Population:

Die Weihergebiete des Landkreises sind wichtige Verbreitungsschwerpunkte (v.a. südlich außerhalb des Untersuchungsgebietes). Die Fortpflanzungsgemeinschaft mit mehreren Wochenstubenquartieren wird als lokale Population betrachtet; im UG bzw. dessen Umfeld ist das Vorkommen von Wochenstuben möglich. Gewässer wie Aisch und Reiche Ebrach bieten im Umfeld des UGs geeignete Nahrungshabitate.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Bei der Kartierung wurden im Baufeld keine Bäume mit größeren Höhlen festgestellt. Für die Population steht auch in Zu-kunft ein ausreichendes Quartierangebot zur Verfügung. Die Erweiterung der Tank- und Rastanlage wirkt sich auf das Jagdhabitat der Art nur unwesentlich aus.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die ökologische Funktion der von der Erweiterung der Tank- und Rastanlage betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt.

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG

Die Störung der lokalen Population durch die Zunahme der Trennwirkung geht kaum über die bestehende Trennwirkung hinaus. Die Art wird die BAB A 3 und die Tank- und Rastanlage auch nach der Erweiterung im Überflug queren können. Sonstige Störungen, v.a. durch teilweise vorübergehenden Verlust von Straßenbegleitgrün / geschlossenen Waldrändern, durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte verschlechtern den Erhaltungszustand der lokalen Po-pulation nicht.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die Störungen führen nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population.

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin A 3 Frankfurt – Nürnberg, Erweiterung T+R-Anlage Steigerwald

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zur Plafe

19

Zweifarbfledermaus (Vespertilio discolor)

Rote-Liste Status Deutschland: D Bayern: 2 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich

Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig – unzureichend ungünstig – schlecht unbekannt

Als typische „Spaltenquartierfledermaus“ wurden in Bayern Quartiere der Zweifarbfledermaus ausschließlich an Gebäu-den nachgewiesen. Sommerfunde an Baumhöhlen oder Nistkästen sind in Mitteleuropa nicht bekannt. Bejagt wird von der Zweifarbfledermaus das offene Gelände, meist im Bereich von Gewässern, die im Umfeld zu Wochenstuben liegen.

Lokale Population:

Eine Fortpflanzungsgemeinschaft mit mehreren Wochenstubenquartieren wird als lokale Population definiert. Nachweise aus dem Untersuchungsgebiet und der näheren Umgebung liegen nicht vor. Die strukturreichen Bachtäler und größeren Wasserflächen, v.a. im Osten des Untersuchungsgebiets, bieten der Art geeignete Jagdlebensräume.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Durch die Erweiterung der Tank- und Rastanlage werden Quartiere der Art nicht betroffen. Die Erweiterung der Tank- und Rastanlage wirkt sich auf das Jagdhabitat der Art nur unwesentlich aus.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die ökologische Funktion der von der Erweiterung der Tank- und Rastanlage betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt.

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG

Die Störung der lokalen Population durch die Zunahme der Trennwirkung geht kaum über die bestehende Trennwirkung hinaus. Die Art wird die BAB A 3 und die Tank- und Rastanlage auch nach der Erweiterung im Überflug queren können. Sonstige Störungen, v.a. durch Rodungsarbeiten, durch teilweise vorübergehenden Verlust von Straßenbegleitgrün / ge-schlossenen Waldrändern, durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte verschlechtern den Erhal-tungszustand der lokalen Population nicht.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die Störungen führen nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population.

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin A 3 Frankfurt – Nürnberg, Erweiterung T+R-Anlage Steigerwald

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zur Plafe

20

Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)

Rote-Liste Status Deutschland: - Bayern: - Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich

Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig – unzureichend ungünstig – schlecht unbekannt

Als typische „Spaltenquartierfledermaus“ befinden sich die Wochenstuben der Zwergfledermaus ausschließlich in und an Gebäuden. Auch Sommerquartiere finden sich vorrangig in Siedlungsbereichen, Baumhöhlen werden selten genutzt. Bejagt wird von der Zwergfledermaus das offene Gelände, meist Bereiche von Gewässern, die im Umfeld zu Wochenstuben und Sommerquartieren liegen.

Lokale Population:

Die Fortpflanzungsgemeinschaft mit mehreren Wochenstubenquartieren wird als lokale Population betrachtet; im UG bzw. dessen Umfeld ist das Vorkommen von Wochenstuben möglich. Einzeltiere wurden außerhalb des UGs im Tal der Reichen Ebrach beobachtet. Das strukturreiche Umfeld der Bachtäler sowie die fahrbahnnahen Randstrukturen von Wäldern sind geeignete Nahrungshabitate. Auch das Vorkommen von Sommerquartieren in Baumhöhlen und –spalten ist im UG nicht auszuschließen.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Bei der Kartierung wurden im Baufeld keine Bäume mit größeren Höhlen festgestellt. Für die Population steht auch in Zu-kunft ein ausreichendes Quartierangebot zur Verfügung. Die Erweiterung der Tank- und Rastanlage wirkt sich auf das Jagdhabitat der Art nur unwesentlich aus.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die ökologische Funktion der von der Erweiterung der Tank- und Rastanlage betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt.

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG

Die Störung der lokalen Population durch die Zunahme der Trennwirkung geht kaum über die bestehende Trennwirkung hinaus. Die Art wird die BAB A 3 und die Tank- und Rastanlage auch nach der Erweiterung im Überflug queren können. Sonstige Störungen, v.a. durch Rodungsarbeiten, durch teilweise vorübergehenden Verlust von Straßenbegleitgrün / ge-schlossenen Waldrändern, durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte verschlechtern den Erhal-tungszustand der lokalen Population nicht.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die Störungen führen nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population.

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin A 3 Frankfurt – Nürnberg, Erweiterung T+R-Anlage Steigerwald

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zur Plafe

21

4.1.2.2 Sonstige Säugetiere

N V L E NW PO sonstige Säugetier-Art RLD RLB RLS EHZ Habitat

x X Haselmaus Muscardinus avellanarius G - XX W

x X Wildkatze Felis silvestris 3 1 1 U2 W

Erläuterungen siehe Tab. 1

Haselmaus (Muscardinus avellanarius)

Rote-Liste Status Deutschland: G Bayern: - Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich

Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig – unzureichend ungünstig – schlecht unbekannt

Im Süden Deutschlands ist die Art nicht selten; Habitate in allen Waldgesellschaften und –altersstufen; Nestbau in niedriger Höhe an Stellen mit dichter Gras-, Kraut- und Gehölzvegetation, insbesondere mit Brombeeren und Himbeeren; Mobilität meist innerhalb 50m bis wenige hunderte Meter.

Lokale Population:

Ein potenzielles Vorkommen im Steigerwald wird als lokale Population definiert (genauere Abgrenzung nicht möglich); für den Landkreis bestehen nur ältere Nachweise gemäß ASK von der Haselmaus. Ein Vorkommen in den großflächigen Laubwaldgebieten, z.B. südlich der Tank- und Rastanlage, ist nicht auszuschließen.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

In den von der Erweiterung der Tank- und Rastanlage betroffenen Gehölzen fehlen aufgrund des Mangels an Frucht tragender Strauchvegetation die geeigneten Habitatstrukturen für die Haselmaus. Ein Vorkommen kann jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden, wobei deutlich geeignetere Habitatstrukturen außerhalb des Eingriffsbereiches liegen und auch nicht beeinträchtigt werden. Bei einer evtl. Beschädigungen oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten und einer damit evtl. verbundenen Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen bleibt also die ökologische Funktion des von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Standorts im räumlichen Zusammenhang gewahrt.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die ökologische Funktion der von der Erweiterung der Tank- und Rastanlage betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt.

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG

Durch baubedingten Lärm und Erschütterungen kann es möglicherweise zu Störungen von Habitaten kommen, insbesonde-re während der Winterruhe. Die Störung der lokalen Population durch die Zunahme der Trennwirkung geht kaum über die bestehende Trennwirkung hinaus.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population durch die potenziellen Störungen der Baumaßnahme verschlechtert sich da-durch nicht.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die Störungen führen nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population.

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin A 3 Frankfurt – Nürnberg, Erweiterung T+R-Anlage Steigerwald

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zur Plafe

22

Wildkatze (Felis silvestris)

Rote-Liste Status Deutschland: 3 Bayern: 1 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich

Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig – unzureichend ungünstig – schlecht unbekannt

Primärer Lebensraum der Wildkatze sind alte Laub-, vor allem Eichen- und Buchenmischwälder, weniger Nadelwälder mit einem Anteil von Waldrandzonen und Habitatrequisiten wie trockene Felshöhlen, Felsspalten und Baumhöhlen als Schlafplätze und zur Jungenaufzucht. Bei geringer Siedlungsdichte kann es auf der Suche nach Geschlechtspartnern zu über 100 km weiten Wanderungen kommen. Straßen und Schienenwege wirken sich daher stark auf das Dismigrations-verhalten und den genetischen Austausch zwischen Subpopulationen der Wildkatze aus.

Lokale Population:

Das Vorkommen im Steigerwald wird als lokale Population definiert. Durch das Auswilderungsprogramm im Bereich des Forstamtes Ebrach nordwestlich außerhalb des UGs sind Streifzüge und Abwanderungen von Wildkatzen in das Untersuchungsgebiet nicht ausgeschlossen; Nachweise, die dies belegen würden, gibt es jedoch nicht. Reproduktionsnachweise bestehen ebenfalls nicht. Der Steigerwald weist bereichsweise einen hohen Zerschneidungsgrad auf. Die Kernlebensräume der Art befinden sich außerhalb des UGs.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Eine Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist nicht auszumachen, da lediglich möglicher-weise unregelmäßig frequentierte Streifgebiete betroffen sind, die durch die bestehende BAB A 3 vorbelastet sind.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG

Störungen durch v.a. bau- und betriebsbedingten Lärm und visuelle Effekte schränken den Lebensraum der lokalen Wild-katzenpopulation nicht in signifikanter Weise ein. Diese verschlechtern den Erhaltungszustand der lokalen Population nicht.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die Störungen führen nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population.

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin A 3 Frankfurt – Nürnberg, Erweiterung T+R-Anlage Steigerwald

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zur Plafe

23

4.1.2.3 Reptilien

N V L E NW PO Reptilien-Art RLD RLB RLS EHZ Habitat

x X Zauneidechse Lacerta agilis V V V U1 TS H WR S SB

Erläuterungen siehe Tab. 1

Zauneidechse (Lacerta agilis)

Rote-Liste Status Deutschland: 3 Bayern: V Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich

Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig – unzureichend ungünstig – schlecht unbekannt

Die Zauneidechse besiedelt vor allem Flächen in sonnenexponierter Lage mit einem lockeren, gut drainierten Substrat und unbewachsenen Teilflächen mit geeigneten Eiablageplätzen. Es werden Habitate wie Heiden, Halbtrocken- und Trockenrasen, Waldränder, Feldraine, sonnenexponierte Böschungen aller Art (Eisenbahndämme, Wegränder), Ruderalfluren sowie Brachen genutzt.

Lokale Population:

Bekannte Vorkommen liegen außerhalb des Untersuchungsgebietes und stammen von Dämmen im Tal der Reichen Ebrach. Vorkommen auf den überwiegend beschatteten und nordexponierten Böschungen der des Nordteils der Tank- und Rastanlage sind nicht anzunehmen. Die lokale Population besiedelt wohl v.a. die besonnten und vegetationsarmen Flächen südlich der südlichen Tank- und Rastanlage und an Wegrändern und Böschungen.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Potenzielle Zerstörungen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch die Rodungsarbeiten und die Baufeldräumung auf südexponierten Böschungen bei der südlichen Anlage sind nicht auszuschließen. Für die Population steht allerdings auch in Zukunft ein ausreichendes Quartierangebot zur Verfügung, weil neue, weitgehend vegetationsfreie Böschungsflächen ent-stehen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die ökologische Funktion der von der Erweiterung der Tank- und Rastanlage betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt.

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG

Durch baubedingten Lärm und Erschütterungen kann es möglicherweise zu Störungen von Habitaten kommen, insbesonde-re während der Winterruhe durch die Baufeldräumung. Die Störung der lokalen Population durch die Zunahme der Trenn-wirkung geht kaum über die bestehende Trennwirkung hinaus. Gemessen an der Größe des Verbreitungsgebietes ist nicht davon auszugehen, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population durch die potenziellen Störungen der Baumaß-nahme verschlechtert.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die Störungen führen nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population.

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin A 3 Frankfurt – Nürnberg, Erweiterung T+R-Anlage Steigerwald

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zur Plafe

24

4.1.2.4 Amphibien

N V L E NW PO Amphibien-Art RLD RLB RLS EHZ Habitat

x X Gelbbauchunke Bombina variegata 2 2 2 U2 G GN L SB W

Erläuterungen siehe Tab. 1

Gelbbauchunke (Bombina variegata)

Rote-Liste Status Deutschland: 2 Bayern: 2 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich

Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig – unzureichend ungünstig – schlecht unbekannt

Ursprüngliche Habitate der Gelbbauchunke lagen wohl überwiegend im näheren Einzugsbereich von Fließgewässern der collinen bis montanen Höhenstufe. Heute werden hauptsächlich anthropogen entstandene, sekundäre Lebensräume besiedelt. Laichgewässer der Gelbbauchunke liegen oftmals in der Nähe von Waldgebieten. Charakteristische Laichgewässer sind vor allem wassergefüllte Fahrspuren auf zumindest zeitweilig besonnten Waldwegen. Eine deutliche Trennung von Laich- und Aufenthaltslebensraum ist nicht immer gegeben und abhängig vom Strukturangebot des besiedelten Lebensraums. Innerhalb Deutschland liegt ein erheblicher Anteil des Gesamtverbreitungsgebiets der Gelbbauchunke, weshalb Deutschland stark verantwortlich für den Erhalt der Art ist.

Lokale Population:

Bekannte Nachweise der Gelbbauchunke stammen aus Abbaustellen und kleineren Tümpeln außerhalb des Naturraums (ABSP ERH). Eine gleichmäßige Verbreitung der Gelbbauchunke in den weitgehend ungestörten Waldgebieten des Steigerwalds ist trotz fehlender Nachweise zu erwarten.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Eine baubedingte Beeinträchtigung von für die Art geeigneten Laichhabitaten wie Fahrspuren auf Waldwegen kann ausge-schlossen werden.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die ökologische Funktion der von der Erweiterung der Tank- und Rastanlage betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt.

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG

Die Störung der lokalen Population durch die Zunahme der Trennwirkung geht kaum über die bestehende Trennwirkung hinaus. Sonstige Störungen v.a. durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung, Erschütterungen verschlechtern den Erhaltungszu-stand der lokalen Population nicht.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die Störungen führen nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population.

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin A 3 Frankfurt – Nürnberg, Erweiterung T+R-Anlage Steigerwald

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4.1.2.5 Käfer

N V L E NW PO Käfer-Art RLD RLB RLS EHZ Habitat

x X Eremit Osmoderma eremita 2 2 U2 WL P

Erläuterungen siehe Tab. 1

Eremit (Osmoderma eremita)

Rote-Liste Status Deutschland: 2 Bayern: 2 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich

Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen biogeographischen Region günstig ungünstig – unzureichend ungünstig – schlecht unbekannt

Der Eremit kann im feuchten Mulm von alten hohlen, „warm“ stehenden Laubbäumen ab einen Brusthöhendurchmesser von 50 -70 cm, oft an Waldrändern, aber auch in alten, lichten Waldbeständen vorkommen. Zur Paarungszeit im Juli unternehmen die Imagines Schwärmflüge bis in die Nacht. Der Aktionsradius kann mehrere Kilometer betragen.

Lokale Population:

Ein mögliches Vorkommen der Art im Steigerwald wird als lokale Population eingestuft. Vorkommen sind aus dem näheren Umfeld des UGs nicht bekannt. Im UG sind keine ausreichend starken / alten Eichen vorhanden.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

Eine Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist nicht auszumachen, da alte / starke Eichen durch die Baumaßnahme nicht betroffen sind.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

CEF-Maßnahmen erforderlich:

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

Eine Störung ist nicht auszumachen, da in die Struktur und Lebensraumausstattung der Waldbestände des Stei-gerwalds mit Altbäumen durch die Baumaßnahme anlagebedingt nicht eingegriffen wird. Betriebsbedingt ist keine weitere Zunahme der Beeinträchtigungen im Vergleich zur derzeitigen Situation zu erwarten. Baubedingt werden keine Bestände mit geeigneten Altbäumen gerodet.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

CEF-Maßnahmen erforderlich:

Die Störungen führen nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population.

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

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4.2 Bestand und Betroffenheit der Europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogel-schutz-Richtlinie

Bezüglich der Europäischen Vogelarten nach VRL ergeben sich aus § 44 Abs.1, Nrn. 1 bis 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgende Verbote:

Schädigungsverbot

Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten und damit verbundene vermeid-bare Verletzung oder Tötung von Vögeln oder ihrer Entwicklungsformen. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird.

Störungsverbot

Erhebliches Stören von Vögeln während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechterung des Erhal-tungszustandes der lokalen Population führt.

Tötungsverbot: Gefahr von Kollisionen im Straßenverkehr, wenn sich durch das Vorhaben das Kollisionsrisiko für die jeweilige Art unter Berücksichtigung der vorgesehenen Schadensvermeidungsmaßnahmen signifikant erhöht.

An der bestehenden, vielbefahrenen BAB A 3 gehört für die lokalen Populationen das Kollisionsrisiko zum allgemeinen Lebensrisiko, das durch die Erweiterung der Tank- und Rastanlage nicht erhöht wird. Das Vorha-ben löst in Bezug auf diesen Aspekt des Tötungsverbotes also keinen Verbotstatbestand aus.

4.2.1 Vogelarten, die nicht im Wirkraum des Vorhabens vorkommen

N V L E NW PO Vogel-Art RLD RLB RLS Anmerkung

0 Alpenbraunelle Prunella collaris R R -

0 Alpendohle Pyrrhocorax graculus R -

0 Alpenschneehuhn Lagopus mutus R 2 -

X 0 Auerhuhn Tetrao urogallus 1 1 1

X 0 Bartmeise Panurus biarmicus - -

X Bekassine Gallinago gallinago 1 1 1

X 0 Berglaubsänger Phylloscopus bonelli - -

0 Bergpieper Anthus spinoletta - V -

X 0 Beutelmeise Remiz pendulinus - 3 3

0 Bienenfresser Merops apiaster - 2 II

0 Birkenzeisig Carduelis flammea - -

X 0 Birkhuhn Tetrao tetrix 2 1 1

X Blaukehlchen Luscinia svecica V V V

X 0 Brachpieper Anthus campestris 1 1 1

x Braunkehlchen Saxicola rubetra 3 2 2

0 Dreizehenspecht Picoides tridactylus 2 2 -

Drosselrohrsänger Acrocephalus arundinaceus V 2 2

X 0 Eiderente Somateria mollissima - R R

X Eisvogel Alcedo atthis - V V

X 0 Erlenzeisig Carduelis spinus - -

0 Felsenschwalbe Ptyonoprogne rupestris R 2 -

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27

X 0 Fischadler Pandion haliaetus 3 2 2

X 0 Flussregenpfeifer Charadrius dubius - 3 V

0 Flussseeschwalbe Sterna hirundo 2 1 -

X 0 Flussuferläufer Actitis hypoleucos 2 1 1

0 Gänsesäger Mergus merganser 2 2 -

X Grauammer Miliaria calandra 3 1 1

X 0 Graugans Anser anser - -

X 0 Großer Brachvogel Numenius arquata 1 1 1

0 Habichtskauz Strix uralensis R 2 -

X 0 Haselhuhn Bonasa bonasia 2 V V

X 0 Haubenlerche Galerida cristata 1 1 1

X 0 Haubentaucher Podiceps cristatus - -

X 0 Heidelerche Lullula arborea V 1 1

X 0 Höckerschwan Cygnus olor - -

X 0 Kanadagans Branta canadensis - -

0 Karmingimpel Carpodacus erythrinus - 2 II

X Kiebitz Vanellus vanellus 2 2 2

0 Kleines Sumpfhuhn Porzana parva 1 1 0

X 0 Knäkente Anas querquedula 2 1 1

X 0 Kolbenente Netta rufina - 3 2

X 0 Kormoran Phalacrocorax carbo - V V

X 0 Krickente Anas crecca 3 2 2

X 0 Lachmöwe Larus ridibundus - -

X 0 Löffelente Anas clypeata 3 3 3

0 Mauerläufer Tichodroma muraria R R -

0 Mittelmeermöwe Larus michahellis - 2 -

X 0 Nachtigall Luscinia megarhynchos - -

X 0 Nachtreiher Nycticorax nycticorax 1 1 II

X 0 Ortolan Emberiza hortulana 3 2 2

X 0 Purpurreiher Ardea purpurea R 1 1

X 0 Raubwürger Lanius excubitor 2 1 1

0 Ringdrossel Turdus torquatus - V -

X 0 Rohrdommel Botaurus stellaris 2 1 1

X 0 Rohrschwirl Locustella luscinioides - 3 1

X 0 Rotschenkel Tringa totanus V 1 1

X 0 Saatkrähe Corvus frugilegus - V V

X 0 Schellente Bucephala clangula - 2 2

X 0 Schilfrohrsänger Acrocephalus schoenobae-nus

V 1 1

X 0 Schlagschwirl Locustella fluviatilis - 3 3

X 0 Schnatterente Anas strepera - 3 3

0 Schneesperling Montifringilla nivalis R R -

X 0 Schwarzhalstaucher Podiceps nigricollis - 1 1

X 0 Schwarzkehlchen Saxicola torquata V 3 2

X 0 Schwarzkopfmöwe Larus melanocephalus - 2 1

X 0 Schwarzstorch Ciconia nigra - 3 2

X 0 Seeadler Haliaetus albicilla - -

X 0 Seidenreiher Egretta garzetta - -

X 0 Sperbergrasmücke Sylvia nisoria - 1 1

0 Steinadler Aquila chrysaetos 2 2 -

X 0 Steinkauz Athene noctua 2 1 1

0 0 Steinrötel Monzicola saxatilis 1 -

X 0 Steinschmätzer Oenanthe oenanthe 1 1 1

0 Sturmmöwe Larus canus - 2 -

X 0 Tannenhäher Nucifraga caryocatactes - -

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X 0 Tüpfelsumpfhuhn Porzana porzana 1 1 1

X 0 Uferschnepfe Limosa limosa 1 1 1

X 0 Uferschwalbe Riparia riparia - V 3

X 0 Wachtelkönig Crex crex 2 1 1

X 0 Waldschnepfe Scolopax rusticola V V V

X Waldwasserläufer Tringa ochropus - 2 2

X 0 Wanderfalke Falco peregrinus - 3 3

X 0 Wasseramsel Cinclus cinclus - -

X 0 Weidenmeise Parus montanus - -

0 Weißrückenspecht Dendrocopos leucotus 2 2 -

X Weißstorch Ciconia ciconia 3 3 3

X Wendehals Jynx torquilla 2 3 3

X 0 Wiedehopf Upupa epops 2 1 1

X Wiesenschafstelze Motacilla flava - 3 3

X 0 Wiesenweihe Circus pygargus 2 1 1

X 0 Ziegenmelker Caprimulgus europaeus 3 1 1

X 0 Zippammer Emberiza cia 1 1 1

0 Zitronenzeisig, Carduelis citrinella 3 V -

X 0 Zwergdommel Ixobrychus minutus 1 1 1

X 0 Zwergschnäpper Ficedula parva - 2 II

4.2.2 Vogelarten, die im Wirkraum vorkommen, aber gegenüber der Erweiterung der Tank-

und Rastanlage keine Wirkungsempfindlichkeit aufweisen

Die Wirkungsempfindlichkeit von weit verbreitete und ungefährdeten Vogelarten wie der Amsel oder den z.B. vorrangig in Siedlungen nistenden Arten wie Mehlschwalbe ist projektspezifisch so gering, dass mit hinrei-chender Sicherheit davon ausgegangenen werden kann, dass keine Verbotstatbestände ausgelöst werden.

Die Wirkungsempfindlichkeit von Enten- und Rallenvögeln und von an Stillgewässer gebundenen Arten kön-nen projektspezifisch ebenfalls als so gering eingestuft werden, dass mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangenen werden kann, dass keine Verbotstatbestände ausgelöst werden, weil keine Eingriffe in Stillgewässerlebensraume gegeben sind.

N V L E NW PO Vogel-Art RLD RLB RLS Anmerkung

X 0 X Amsel Turdus merula - -

X 0 X Bachstelze Motacilla alba - -

X 0 X Blässhuhn Fulica atra - -

X 0 X Blaumeise Parus caeruleus - -

X 0 X Buchfink Fringilla coelebs - -

X X Dohle Corvus monedula - V 3

X 0 X Dorngrasmücke Sylvia communis - -

X 0 X Eichelhäher Garrulus glandarius - -

X 0 X Elster Pica pica - -

X 0 X Jagdfasan Phasianus colchicus - -

X 0 X Feldschwirl Locustella naevia V -

X 0 X Fichtenkreuzschnabel Loxia curvirostra - -

X 0 X Fitis Phylloscopus trochilus - -

X 0 X Gartengrasmücke Sylvia borin - -

X 0 X Gebirgsstelze Motacilla cinerea - -

X 0 X Gelbspötter Hippolais icterina - -

X 0 X Gimpel Pyrrhula pyrrhula - -

X 0 X Girlitz Serinus serinus - -

X 0 X Goldammer Emberiza citrinella - V V

X 0 X Graureiher Ardea cinerea - V V

Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin A 3 Frankfurt – Nürnberg, Erweiterung T+R-Anlage Steigerwald

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zur Plafe

29

X 0 X Grauschnäpper Muscicapa striata - -

X 0 X Grünfink Carduelis chloris - -

X 0 X Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros - -

X 0 X Haussperling Passer domesticus V -

X 0 X Heckenbraunelle Prunella modularis - -

X 0 X Kernbeißer Cocco. coccothraustes - -

X 0 X Kleiber Sitta europaea - -

X 0 X Kohlmeise Parus major - -

X X Kolkrabe Corvus corax - -

X 0 X Mauersegler Apus apus - V V

X 0 X Misteldrossel Turdus viscivorus - -

X 0 X Mehlschwalbe Delichon urbicum V V V

X 0 X Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla - -

X 0 X Rabenkrähe Corvus corone - -

X 0 X Rauchschwalbe Hirundo rustica V V V

X 0 X Reiherente Aythya fuligula - -

X 0 X Rohrammer Emberiza schoeniclus - -

X 0 X Rotkehlchen Erithacus rubecula - -

X 0 X Schwanzmeise Aegithalos caudatus - -

X 0 X Singdrossel Turdus philomelos - -

X 0 X Somm.goldhähnchen Regulus ignicapillus - -

X 0 X Star Sturnus vulgaris - -

X 0 X Stieglitz Carduelis carduelis - -

X 0 X Stockente Anas platyrhynchos - -

X 0 X Straßentaube Columba livia f. domestica - -

X 0 X Sumpfmeise Parus palustris - -

X 0 X Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris - -

X 0 X Tafelente Aythya ferina - -

X 0 X Tannenmeise Parus ater - -

X 0 X Teichhuhn Gallinula chloropus V V 3

X 0 X Teichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus - -

X 0 X Trauerschnäpper Ficedula hypoleuca - -

X 0 X Türkentaube Streptopelia decaocto - -

X 0 X Wacholderdrossel Turdus pilaris - -

X 0 X Waldbaumläufer Certhia familiaris - -

X 0 X Waldlaubsänger Phylloscopus sibilatrix - -

X 0 X Wasserralle Rallus aquaticus V 2 2

X 0 X Wintergoldhähnchen Regulus regulus - -

X 0 X Zaunkönig Troglodytes troglodytes - -

X 0 X Zilpzalp Phylloscopus collybita - -

X 0 X Zwergtaucher Tachybaptus ruficollis - -

4.2.3 saP-relevante Vogelarten im Wirkraum

N V L E NW PO Vogel-Art RLD RLB RLS Anmerkung

X X Baumfalke Falco subbuteo 3 V V

X X Baumpieper Anthus trivialis V 3 V Gilde Waldvögel

X X Bluthänfling Carduelis cannabina V 3 3 Gilde Offenlandvögel

X X Buntspecht Dendrocopos major - -

X X Feldlerche Alauda arvensis 3 3 3 Gilde Ackervögel

X X Feldsperling Passer montanus V V V Gilde Offenlandvögel

X X Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla - - Gilde Waldvögel

X X Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus - 3 3

X X Grauspecht Picus canus 2 3 3

Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin A 3 Frankfurt – Nürnberg, Erweiterung T+R-Anlage Steigerwald

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zur Plafe

30

N V L E NW PO Vogel-Art RLD RLB RLS Anmerkung

X X Grünspecht Picus viridis - V V

X X Habicht Accipiter gentilis - 3 V

X X Halsbandschnäpper Ficedula albicollis 3 V V

X X Haubenmeise Parus cristatus - - Gilde Waldvögel

X X Hohltaube Columba oenas - V V Gilde Waldvögel

X X Klappergrasmücke Sylvia curruca - V V Gilde Offenlandvögel

X X Kleinspecht Dendrocopos minor V V V

X X Kuckuck Cuculus canorus V V V Gilde Offenlandvögel

X X Mäusebussard Buteo buteo - -

X X Mittelspecht Dendrocopos medius - V V

X X Neuntöter Lanius collurio - -

X X Pirol Oriolus oriolus V V V Gilde Waldvögel

X X Raufußkauz Aegolius funereus - V V

X X Rebhuhn Perdix perdix 2 3 3 Gilde Ackervögel

X X Ringeltaube Columba palumbus - - Gilde Waldvögel

X X Rohrweihe Circus aeruginosus - 3 3

X X Rotmilan Milvus milvus - 2 2

X X Schleiereule Tyto alba - 2 2

X X Schwarzmilan Milvus migrans - 3 2

X X Schwarzspecht Dryocopus martius - V V

X X Sperber Accipiter nisus - -

X X Sperlingskauz Glaucidium passerinum - V V

X X Turmfalke Falco tinnunculus - -

X X Turteltaube Streptopelia turtur 3 V V

X X Uhu Bubo bubo - 3 3

X X Wachtel Coturnix coturnix - V V Gilde Ackervögel

X X Waldkauz Strix aluco - -

X X Waldohreule Asio otus - V V

X X Wespenbussard Pernis apivorus V 3 3

X X Wiesenpieper Anthus pratensis V V 2 Gilde Offenlandvögel

Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin A 3 Frankfurt – Nürnberg, Erweiterung T+R-Anlage Steigerwald

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zur Plafe

31

Gilde Waldvögel

Baumpieper (Anthus trivialis), Gartenbaumläufer (Certhia brachydactyla, Haubenmeise (Parus cristatus), Hohltaube (Colum-ba oenas), Pirol (Oriolus oriolus), Ringeltaube (Columba palumbus),

Art(en) im UG nachgewiesen potenziell möglich Status: Brutvögel

Die in der Roten Liste geführten Brutvögeln leben in Waldgebieten bzw. an Waldrändern.

Lokale Population:

Die Artbestände mit Brutrevieren im Steigerwald bilden die lokalen Populationen.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Durch die Erweiterung der Tank- und Rastanlage gehen Wald- und Straßenbegleitgehölze als potenzielle Brutplätze bau- und anlagebedingt verloren. Trotz der mit dem Bauvorhaben verbundenen Rodungen steht für die Populationen der o.g. Arten (die jährlich neue Nester bauen) auch in Zukunft ein ausreichendes Quartierangebot zur Verfügung.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die ökologische Funktion der von der Erweiterung der Tank- und Rastanlage betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt.

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG

Brutplatzverluste sind trassennah auf Grund der Verlärmung nur in sehr geringem Umfang anzunehmen. Die Störung der lokalen Population durch die Zunahme der Trennwirkung aufgrund der Erweiterung der Tank- und Rastan-lage geht kaum über die bestehende Trennwirkung der BAB A 3 hinaus. Die Arten werden die BAB A 3 und die Tank- und Rastanlage auch nach der Erweiterung im Überflug queren können. Sonstige Störungen, v.a. durch Rodungsarbeiten, durch teilweise vorübergehenden Verlust von Straßenbegleitgrün / ge-schlossenen Waldrändern, durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte verschlechtern den Erhal-tungszustand der jeweiligen lokalen Population nicht.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die Störungen führen nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Populationen.

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin A 3 Frankfurt – Nürnberg, Erweiterung T+R-Anlage Steigerwald

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zur Plafe

32

Gilde Vögel der offenen und halboffenen Landschaft

Bluthänfling (Carduelis cannabina), Feldsperling (Passer montanus), Klappergrasmücke (Sylvia curruca), Kuckuck (Cuculus canorus), Wiesenpieper (Anthus pratensis),

Art(en) im UG nachgewiesen potenziell möglich Status: Brutvögel

Primäre Lebensräume sind offene Flächen wie Magerrasen, in Verbindung zu Hecken, Sträuchern oder Waldrändern.

Lokale Population:

Die Artbestände mit Brutrevieren der offenen und halboffenen Landschaft bilden im Steigerwald die lokalen Populationen. Ein Vorkommen im UG ist einschließlich der Umgebung der Tank- und Rastanlage möglich.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Durch die Erweiterung der Tank- und Rastanlage gehen Wald, Straßenbegleitgehölze und Hecken als potenzielle Brutplätze bau- und anlagebedingt verloren. Für die Populationen der Arten, die ohnehin jährlich neue Nester bauen, steht auch in Zukunft ein ausreichendes Quartierangebot zur Verfügung.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die ökologische Funktion der von der Erweiterung der Tank- und Rastanlage betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt.

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG

Brutplatzverluste sind trassennah auf Grund der Verlärmung nur in sehr geringem Umfang anzunehmen. Die Störung der lokalen Populationen durch die Zunahme der Trennwirkung geht kaum über die bestehende Trennwirkung hinaus. Die Arten werden die BAB A 3 und die Tank- und Rastanlage auch nach der Erweiterung im Überflug queren kön-nen. Sonstige Störungen, v.a. durch Rodungsarbeiten, durch vorübergehenden Verlust von Straßenbegleitgrün / geschlossenen Waldrändern, durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte verschlechtern den Erhaltungszustand der jeweiligen lokalen Populationen nicht.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die Störungen führen nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Populationen.

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin A 3 Frankfurt – Nürnberg, Erweiterung T+R-Anlage Steigerwald

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zur Plafe

33

Gilde Ackerbrütende Vogelarten

Feldlerche (Alauda arvensis), Rebhuhn (Perdix perdix), Wachtel (Coturnix coturnix)

Art(en) im UG nachgewiesen potenziell möglich Status: Brutvögel

Diese Vogelarten nutzen Ackerflächen als Nist- und Nahrungslebensraum und brüten in der Regel auf dem Boden.

Lokale Population:

Die Artbestände der ackerbrütenden Vogelarten mit ihren Brutrevieren bilden im Steigerwald die lokalen Populationen. Ein Vorkommen ist im UG in den ackerbaulich genutzten Lagen möglich.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Durch die Erweiterung der Tank- und Rastanlage gehen Ackerflächen bau- und anlagebedingt verloren. Für die Populationen der einzelnen Arten stehen auch in Zukunft ausreichende Quartierangebote außerhalb des Wirkraums zur Verfügung.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die ökologische Funktion der von der Erweiterung der Tank- und Rastanlage betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt.

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG

Die Störung der lokalen Populationen durch die Zunahme der Trennwirkung geht kaum über die bestehende Trennwirkung hinaus. Die Arten werden die BAB A 3 und die Tank- und Rastanlage auch nach der Erweiterung im Überflug queren kön-nen. Sonstige Störungen, v.a. durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte verschlechtern den Erhal-tungszustand der jeweiligen lokalen Populationen nicht.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die Störungen führen nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Populationen.

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin A 3 Frankfurt – Nürnberg, Erweiterung T+R-Anlage Steigerwald

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zur Plafe

34

Baumfalke (Falco subbuteo)

Rote-Liste Status Deutschland: 3 Bayern: V Art im UG nachgewiesen potenziell möglich

Status: Brutvogel, Nahrungsgast

Der Baumfalke nistet in Altbäumen oder einzeln stehenden Bäumen an Waldrändern in der Nähe zu ungenutztem Offenland, häufig in Verbindung zu Feuchtgebieten oder Gewässern und fast ausschließlich in alten Rabenvogelnestern. Hauptbeute bilden Feldlerchen und Schwalben.

Lokale Population:

Die Vorkommen der Art mit Brutrevieren im Steigerwald bilden die lokale Population. Ein Brutplatz ist aus dem UG oder der näherne Umgebung nicht bekannt.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Als Fortpflanzungsstätten geeignete Rabenvogelnester konnten im Rahmen der Kartierungen im Bereich der Baufelder nicht nachgewiesen werden. Für die Population steht auch in Zukunft ein ausreichendes Quartierangebot zur Verfügung.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die ökologische Funktion der von der Erweiterung der Tank- und Rastanlage betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt.

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG

Die Störung der lokalen Population durch die Zunahme der Trennwirkung geht kaum über die bestehende Trennwirkung hinaus. Die Art wird die BAB A 3 und die Tank- und Rastanlage auch nach der Erweiterung im Überflug queren können. Sonstige Störungen durch v. a. durch Rodungsarbeiten, durch teilweise vorübergehenden Verlust von Straßenbegleitgrün/ geschlossenen Waldrand, durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte verschlechtern den Erhal-tungszustand der lokalen Population nicht.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die Störungen führen nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population.

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin A 3 Frankfurt – Nürnberg, Erweiterung T+R-Anlage Steigerwald

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zur Plafe

35

Buntspecht (Dendrocopos major)

Rote-Liste Status Deutschland: - Bayern: - Art im UG nachgewiesen potenziell möglich

Status: Brutvogel, Nahrungsgast

Der Buntspecht brütet in unterschiedlichen Waldtypen, Parks, Gärten und kleineren Baumgruppen. Zur Höhlenanlage nutzt er viele Baumarten, die neben ihrer Funktion als Brutplatz auch als Schlafhöhle genutzt werden.

Lokale Population:

Die Brutbeständen mit Revieren im Steigerwald bilden die lokale Population. Im UG kommt die Art wahrscheinlich in allen größeren Gehölzbeständen auch außerhalb der Wälder vor. Dabei sind die Begleitgehölze im Bereich der Tank- und Rastanlage für die Anlage von Höhlen noch zu jung.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Durch die Erweiterung der Tank- und Rastanlage gehen Wald, Straßenbegleitgehölze und Hecken als potenzielle Brutplätze bau- und anlagebedingt verloren. Bei der Kartierung wurden keine Höhlenbäume festgestellt. Für die Population der Art steht auch in Zukunft ein ausreichendes Quartierangebot (als Brut- oder Schlafhöhle) zur Verfügung.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang jedoch wei-terhin erfüllt.

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG

Die Störung der lokalen Population durch die Zunahme der Trennwirkung geht kaum über die bestehende Trennwirkung hinaus. Die Art wird die BAB A 3 und die Tank- und Rastanlage auch nach der Erweiterung im Überflug queren können. Sonstige Störungen, v.a. durch Rodungsarbeiten, durch teilweise vorübergehenden Verlust von Straßenbegleitgrün / ge-schlossenen Waldrändern, durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte verschlechtern den Erhal-tungszustand der lokalen Population nicht.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die Störungen führen nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population.

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin A 3 Frankfurt – Nürnberg, Erweiterung T+R-Anlage Steigerwald

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zur Plafe

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Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus)

Rote-Liste Status Deutschland: - Bayern: 3 Art im UG nachgewiesen potenziell möglich

Status: Brutvogel, Nahrungsgast

Primärer Lebensraum des Gartenrotschwanz ist der Wald, besonders lockere Laub- oder Mischwälder mit alten Bäumen entlang von Lichtungen und Waldrändern werden besiedelt.

Lokale Population:

Der Artbestand mit Brutrevieren im Steigerwald bildet die lokale Population. Nachweise aus dem UG liegen nicht vor, das näheste bekannte Vorkommen liegt am Ortsrand von Wachenroth.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Durch die Erweiterung der Tank- und Rastanlage gehen Wald, Straßenbegleitgehölze und Hecken als potenzielle Brutplätze bau- und anlagebedingt verloren. Bei der Kartierung wurden keine Höhlenbäume festgestellt. In der Regel ist der Gartenrotschwanz ein Halbhöhlenbrüter (z. T. auch Freibrüter), mit jährlich neuem Nestbau. Für die Population der Art steht auch in Zukunft ein ausreichendes Quartierangebot zur Verfügung.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die ökologische Funktion der von der Erweiterung der Tank- und Rastanlage betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt.

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG

Die Störung der lokalen Population durch die Zunahme der Trennwirkung geht kaum über die bestehende Trennwirkung hinaus. Die Art wird die BAB A 3 und die Tank- und Rastanlage auch nach der Erweiterung im Überflug queren können. Sonstige Störungen, v.a. durch Rodungsarbeiten, durch teilweise vorübergehenden Verlust von Straßenbegleitgrün / ge-schlossenen Waldrändern, durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte verschlechtern den Erhal-tungszustand der lokalen Population nicht.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die Störungen führen nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population.

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin A 3 Frankfurt – Nürnberg, Erweiterung T+R-Anlage Steigerwald

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zur Plafe

37

Grauspecht (Picus canus)

Rote-Liste Status Deutschland: 2 Bayern: 3 Art im UG nachgewiesen potenziell möglich

Status: Brutvogel

Totholz, Altholz und lichte Bestände mit Vorkommen von Ameisen sind notwendige Lebensraumrequisiten des Grauspechtes. Nisthöhlen werden entweder neu angelegt oder es werden alte Grün- und Buntspechthöhlen genutzt.

Lokale Population:

Der Artbestand mit Brutrevieren im Steigerwald bildet die lokale Population. Im Bereich des Untersuchungsgebietes und der angrenzenden Wälder ist der Grauspecht im UG derzeit nicht nachgewiesen, ein Vorkommen ist jedoch aufgrund der Lebensraumaustattung denkbar.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Bei der Kartierung wurden keine Höhlenbäume festgestellt. Für die Population steht auch in Zukunft ein ausreichendes Quartierangebot zur Verfügung.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die ökologische Funktion der von der Erweiterung der Tank- und Rastanlage betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt.

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG

Die Störung der lokalen Population durch die Zunahme der Trennwirkung geht kaum über die bestehende Trennwirkung hinaus. Die Art wird die BAB A 3 und die Tank- und Rastanlage auch nach der Erweiterung im Überflug queren können. Sonstige Störungen, v.a. durch Rodungsarbeiten, durch teilweise vorübergehenden Verlust von Straßenbegleitgrün / ge-schlossenen Waldrändern, durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte verschlechtern den Erhal-tungszustand der lokalen Population nicht.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die Störungen führen nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population.

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin A 3 Frankfurt – Nürnberg, Erweiterung T+R-Anlage Steigerwald

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zur Plafe

38

Grünspecht (Picus viridis)

Rote-Liste Status Deutschland: - Bayern: V Art im UG nachgewiesen potenziell möglich

Status: Brutvogel, Nahrungsgast

Typische Grünspechtlebensräume umfassen Waldrandbereiche bzw. Übergangsbereiche von Wald zu Offenland. Lichtungen bzw. extensiv genutzte Offenlandflächen und Säume sind als Lebensräume von Ameisen notwendig und als solche wichtige Nahrungshabitate des Grünspechtes. Nisthöhlen werden gerne in alten Laubbäumen angelegt.

Lokale Population:

Der Artbestand mit Brutrevieren im Steigerwald bildet die lokale Population. In der Umgebung des Untersuchungsgebietes ist der Grünspecht derzeit im Waldgebiet „Fuchsloch“ und südlich der Birkach nachgewiesen, weitere Vorkommen sind aufgrund der Lebensraumaustattung denkbar.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Durch die Erweiterung der Tank- und Rastanlage gehen Wald, Straßenbegleitgehölze und Hecken als potenzielle Brutplätze bau- und anlagebedingt verloren. Bei der Kartierung wurden keine Höhlenbäume festgestellt. Für die Population der Art steht auch in Zukunft ein ausreichendes Quartierangebot zur Verfügung.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die ökologische Funktion der von der Erweiterung der Tank- und Rastanlage betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt.

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG

Die Störung der lokalen Population durch die Zunahme der Trennwirkung geht kaum über die bestehende Trennwirkung hinaus. Die Art wird die BAB A 3 und die Tank- und Rastanlage auch nach der Erweiterung im Überflug queren können. Sonstige Störungen, v.a. durch Rodungsarbeiten, durch teilweise vorübergehenden Verlust von Straßenbegleitgrün / ge-schlossenen Waldrändern, durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte verschlechtern den Erhal-tungszustand der lokalen Population nicht.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die Störungen führen nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population.

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin A 3 Frankfurt – Nürnberg, Erweiterung T+R-Anlage Steigerwald

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zur Plafe

39

Habicht (Accipiter gentilis)

Rote-Liste Status Deutschland: - Bayern: 3 Art im UG nachgewiesen potenziell möglich

Status: Brutvogel, Nahrungsgast

Der Habicht nistet auf Altbäumen an Grenzstandorten im Wald in der Nähe zu strukturierten Offenlandbereichen.

Lokale Population:

Die Vorkommen der Art mit Brutrevieren im Steigerwald bilden die lokale Population. In der Umgebung des UGs ist der Habicht aus den Waldgebieten „Fuchsloch“ und um die Teiche bei Nackendorf bekannt.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Durch die Erweiterung der Tank- und Rastanlage gehen Wald, Straßenbegleitgehölze und Hecken als potenzielle Brutplätze bau- und anlagebedingt verloren. Nach der projektbezogenen Kartierung werden keine Horstbäume oder für die Anlage von Horsten geeignete Bäume durch das Bauvorhaben betroffen. Für die Population der Art steht auch in Zukunft ein ausreichendes Quartierangebot zur Verfügung.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die ökologische Funktion der von der Erweiterung der Tank- und Rastanlage betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt.

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG

Die Störung der lokalen Population durch die Zunahme der Trennwirkung geht kaum über die bestehende Trennwirkung hinaus. Die Art wird die BAB A 3 und die Tank- und Rastanlage auch nach der Erweiterung im Überflug queren können. Sonstige Störungen, v.a. durch Rodungsarbeiten, durch teilweise vorübergehenden Verlust von Straßenbegleitgrün / ge-schlossenen Waldrändern, durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte verschlechtern den Erhal-tungszustand der lokalen Population nicht.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die Störungen führen nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population.

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin A 3 Frankfurt – Nürnberg, Erweiterung T+R-Anlage Steigerwald

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zur Plafe

40

Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis)

Rote-Liste Status Deutschland: 3 Bayern: V Art im UG nachgewiesen potenziell möglich

Status: Brutvogel, Nahrungsgast

Lebensräume bilden Laubwälder und Laubmischwälder mit dominierender Eiche und Buche, ebenso werden Auwälder genutzt. Der Halsbandschnäpper nistet in Baumhöhlen älterer Laub- und Mischwaldbestände mit geringem Unterwuchs.

Lokale Population:

Der Artbestand im Steigerwald mit Brutrevieren bildet die lokale Population. Ein Vorkommen ist aufgrund der Strukturausstattung des UGs nicht auszuschließen.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Bei der Kartierung wurden keine Höhlenbäume festgestellt. Für die Population steht auch in Zukunft ein ausreichendes Quartierangebot zur Verfügung.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die ökologische Funktion der von der Erweiterung der Tank- und Rastanlage betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt.

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG

Die Störung der lokalen Population durch die Zunahme der Trennwirkung geht kaum über die bestehende Trennwirkung hinaus. Die Art wird die BAB A 3 und die Tank- und Rastanlage auch nach der Erweiterung im Überflug queren können. Sonstige Störungen, v.a. durch Rodungsarbeiten, durch teilweise vorübergehenden Verlust von Straßenbegleitgrün / ge-schlossenen Waldrändern, durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte verschlechtern den Erhal-tungszustand der lokalen Population nicht.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die Störungen führen nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population.

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin A 3 Frankfurt – Nürnberg, Erweiterung T+R-Anlage Steigerwald

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zur Plafe

41

Kleinspecht (Dendrocopos minor)

Rote-Liste Status Deutschland: V Bayern: V Art im UG nachgewiesen potenziell möglich

Status: Brutvogel

Der Kleinspecht brütet in selbst gezimmerten Baumhöhlen in altholzreichen Laub- und Mischwäldern, meist jedoch in kleineren Baumgruppen oder Auwäldern. Häufig stehen die Brutbäume in kleineren Baumgruppen in halboffener Landschaft und Alleen.

Lokale Population:

Der Artbestand mit Brutrevieren im Steigerwald bildet die lokale Population. Ein Vorkommen ist für die Waldgebiete südlich der Birkach bekannt und aufgrund der Strukturausstattung des UGs auch in weiteren Waldgebieten nicht auszuschließen.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Durch die Erweiterung der Tank- und Rastanlage gehen Wald, Straßenbegleitgehölze und Hecken als potenzielle Brutplätze bau- und anlagebedingt verloren. Bei der Kartierung wurden keine Höhlenbäume festgestellt.. Für die Population steht auch in Zukunft ein ausreichendes Quartierangebot zur Verfügung.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die ökologische Funktion der von der Erweiterung der Tank- und Rastanlage betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt.

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG

Die Störung der lokalen Population durch die Zunahme der Trennwirkung geht kaum über die bestehende Trennwirkung hinaus. Die Art wird die BAB A 3 und die Tank- und Rastanlage auch nach der Erweiterung im Überflug queren können. Sonstige Störungen, v.a. durch Rodungsarbeiten, durch teilweise vorübergehenden Verlust von Straßenbegleitgrün / ge-schlossenen Waldrändern, durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte verschlechtern den Erhal-tungszustand der lokalen Population nicht.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die Störungen führen nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population.

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin A 3 Frankfurt – Nürnberg, Erweiterung T+R-Anlage Steigerwald

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zur Plafe

42

Mäusebussard (Buteo buteo)

Rote-Liste Status Deutschland: - Bayern: - Art im UG nachgewiesen potenziell möglich

Status: Brutvogel, Nahrungsgast

Der Mäusebussard gilt als häufig und weit verbreitet (Bezzel et al., 2005). Er nistet auf Altbäumen im Waldrand in der Nähe zu Offenlandbereichen mit gemähtem, extensiv genutzten Grünland oder Altgrassäumen und Sukzessionsflächen, welche als Jagdhabitate dienen. Die Art sitzt zwar oft auf Ansitzwarten, an Straßenrändern jedoch nur, wenn sich dahinter Feldflur als Jagdhabitat anschließt oder wenn sich die Möglichkeit bietet, überfahrene Tiere vom Straßenrand zu holen.

Lokale Population:

Die Vorkommen der Art mit Brutrevieren im Steigerwald bilden die lokale Population.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Durch die Erweiterung der Tank- und Rastanlage gehen Wald, Straßenbegleitgehölze und Hecken als potenzielle Brutplätze bau- und anlagebedingt verloren. Nach der projektbezogenen Kartierung werden keine Horstbäume durch das Bauvorhaben betroffen. Für die Population der Art steht auch in Zukunft ein ausreichendes Quartierangebot zur Verfügung.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten ist im räumlichen Zusammenhang jedoch wei-terhin erfüllt.

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG

Die Störung der lokalen Population durch die Zunahme der Trennwirkung geht kaum über die bestehende Trennwirkung hinaus. Die Art wird die BAB A 3 und die Tank- und Rastanlage auch nach der Erweiterung im Überflug queren können. Sonstige Störungen durch v. a. durch Rodungsarbeiten, durch teilweise vorübergehenden Verlust von Straßenbegleitgrün/ geschlossenen Waldrand, durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte verschlechtern den Erhal-tungszustand der lokalen Population nicht.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die Störungen führen nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population.

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin A 3 Frankfurt – Nürnberg, Erweiterung T+R-Anlage Steigerwald

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zur Plafe

43

Mittelspecht (Dendrocopos minor)

Rote-Liste Status Deutschland: - Bayern: V Art im UG nachgewiesen potenziell möglich

Status: Brutvogel, Nahrungsgast

Als Brutbäume bevorzugt der Mittelspecht Alteichen in Laubwäldern, bevorzugt in Hartholzauen, Eichen-Hainbuchenwäldern, sowie Tiefland-Buchenwälder. Wichtig ist das Vorhandensein eines hohen Alt- und Totholzanteils für die Nahrungssuche und die Anlage von Höhlen.

Lokale Population:

Die Brutbeständen mit Revieren im Steigerwald bilden die lokale Population. Im UG kommt die Art möglicherweise in den älteren Buchenbeständen südlich der BAB A 3 vor.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Durch die Erweiterung der Tank- und Rastanlage gehen Wald, Straßenbegleitgehölze und Hecken als potenzielle Brutplätze bau- und anlagebedingt verloren. Bei der Kartierung wurden keine Höhlenbäume festgestellt. Für die Population der Art steht auch in Zukunft ein ausreichendes Quartierangebot zur Verfügung.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang jedoch wei-terhin erfüllt.

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG

Die Störung der lokalen Population durch die Zunahme der Trennwirkung geht kaum über die bestehende Trennwirkung hinaus. Die Art wird die BAB A 3 und die Tank- und Rastanlage auch nach der Erweiterung im Überflug queren können. Sonstige Störungen, v.a. durch Rodungsarbeiten, durch teilweise vorübergehenden Verlust von Straßenbegleitgrün / ge-schlossenen Waldrändern, durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte verschlechtern den Erhal-tungszustand der lokalen Population nicht.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die Störungen führen nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population.

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin A 3 Frankfurt – Nürnberg, Erweiterung T+R-Anlage Steigerwald

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zur Plafe

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Neuntöter (Lanius collurio)

Rote-Liste Status Deutschland: - Bayern: - Art im UG nachgewiesen potenziell möglich

Status: Brutvogel

Der Neuntöter brütet in offener und halboffener Landschaft in sonnigen Lagen, die mit Büschen, Hecken, Feldgehölzen und Waldrändern ausgestattet sind. Zu den wichtigsten Niststräuchern zählen Brombeere, Schlehe, Weißdorn und Heckenrose; höhere Sträucher werden als Jagdwarten und Wachplätze genutzt.

Lokale Population:

Die Brutbestände der Art auf strukturreichen und offenen Flächen an den Hängen des Ebrachtals und ggf. auch von den südexponierten Verbuschungsbereichen südlich der südlichen Tank- und Rastanlage bilden voraussichtlich die lokale Population im Gebiet. Nachweise des Neuntöters liegen nur nördlich des UGs Richtung Tal der Reichen Ebrach vor.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Durch die Erweiterung der Tank- und Rastanlage gehen Hecken, Gebüsche und Straßenbegleitgehölze als potenzielle Brutplätze verloren, möglicherweise werden deshalb Brutplätze der Art überbaut, die jährlich neue Nester baut. Für die Population steht auch in Zukunft ein ausreichendes Quartierangebot zur Verfügung.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die ökologische Funktion der von der Erweiterung der Tank- und Rastanlage betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt.

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG

Die Störung der lokalen Population durch die Zunahme der Trennwirkung geht kaum über die bestehende Trennwirkung hinaus. Die Art wird die BAB A 3 und die Tank- und Rastanlage auch nach der Erweiterung im Überflug queren können Sonstige Störungen durch v. a. durch Rodungsarbeiten, durch teilweise vorübergehenden Verlust von Straßenbegleitgrün/ geschlossenen Waldrand, durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte verschlechtern den Erhal-tungszustand der lokalen Population nicht.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die Störungen führen nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population.

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin A 3 Frankfurt – Nürnberg, Erweiterung T+R-Anlage Steigerwald

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zur Plafe

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Raufußkauz (Aegolius funereus)

Rote-Liste Status Deutschland: - Bayern: V Art im UG nachgewiesen potenziell möglich

Status: Brutvogel

Vom Raufußkauz werden hauptsächlich ausgedehnte Nadelwaldgebiete bzw. Mischwälder besiedelt. Optimale Bedingungen liefern Wälder mit einem strukturreichen Mosaik aus Altholzinseln, Schlagflächen, Aufforstungen, Lichtungen und Schneisen. Zur Brut ist ein Vorkommen von Altholzbeständen mit einem guten Angebot an Schwarzspechthöhlen notwendig.

Lokale Population:

Der Artbestand mit Brutrevieren im Steigerwald bildet die lokale Population. Ein Vorkommen im Bereich der großflächigen Waldbestände des Steigerwaldes wird angenommen. Die Bestände dieser Kleineule schwanken von Jahr zu Jahr sehr stark.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Bei der Kartierung wurden keine Höhlenbäume festgestellt. Für die Population steht auch in Zukunft ein ausreichendes Quartierangebot zur Verfügung.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die ökologische Funktion der von der Erweiterung der Tank- und Rastanlage betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt.

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Störungsverbots nach

Die Störung der lokalen Population durch die Zunahme der Trennwirkung geht kaum über die bestehende Trennwirkung hinaus. Die Art wird die BAB A 3 und die Tank- und Rastanlage auch nach der Erweiterung im Überflug queren können. Sonstige Störungen, v.a. durch Rodungsarbeiten, durch teilweise vorübergehenden Verlust von Straßenbegleitgrün / ge-schlossenen Waldrändern, durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte verschlechtern den Erhal-tungszustand der lokalen Population nicht.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die Störungen führen nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population.

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin A 3 Frankfurt – Nürnberg, Erweiterung T+R-Anlage Steigerwald

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zur Plafe

46

Rohrweihe (Circus aeruginosus)

Rote-Liste Status Deutschland: - Bayern: 3 Art im UG nachgewiesen potenziell möglich

Status: Brutvogel, Nahrungsgast

Rohrweihen brüten in Altschilfbeständen in Feuchtgebieten und Verlandungszonen stehender oder sehr langsam fließender natürlicher oder künstlicher Gewässer. Das Nest steht in der Regel in dichtem Schilf, mitunter auch in kleinen Flächen, häufig über Wasser, nicht selten aber auch über trockenerem oder im Lauf der Brutzeit trockenfallendem Untergrund. Ackerbruten scheinen seit den 1970er Jahren zuzunehmen.

Lokale Population:

Ein Nachweis liegt aus einem Feuchtlebensraumkomplex im Tal der Reichen Ebrach nordlich des Untersuchungsgebietes vor. Die Vorkommen der Art mit Brutrevieren im Steigerwald bilden die lokale Population. Die Rohrweihe hat in den letzen Jahren vereinzelt in Getreidefeldern gebrütet. Grundsätzlich ist deshalb auch nicht auszuschließen, dass sie im Bereich von Ackerflächen im UG brüten könnte.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Eine Beschädigung oder Zerstörung bekannter Fortpflanzungs- und Ruhetätten ist nicht gegeben, da diese außerhalb des Eingriffsraumes liegen. Durch die Erweiterung der Tank- und Rastanlage gehen Ackerflächen als potenzielle Brutplätze bau- und anlagebedingt verloren. Für die Population stehen auch in Zukunft ausreichende Quartierangebote außerhalb des Wirkraums zur Verfügung.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die ökologische Funktion der von der Erweiterung der Tank- und Rastanlage betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt.

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG

Die Störung der lokalen Population durch die Zunahme der Trennwirkung geht kaum über die bestehende Trennwirkung hinaus. Die Art wird die BAB A 3 und die Tank- und Rastanlage auch nach der Erweiterung im Überflug queren können. Sonstige Störungen durch v. a. durch Rodungsarbeiten, durch teilweise vorübergehenden Verlust von Straßenbegleitgrün/ geschlossenen Waldrand, durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte verschlechtern den Erhal-tungszustand der lokalen Population nicht.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die Störungen führen nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population.

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin A 3 Frankfurt – Nürnberg, Erweiterung T+R-Anlage Steigerwald

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zur Plafe

47

Rotmilan (Milvus milvus)

Rote-Liste Status Deutschland: - Bayern: 2 Art im UG nachgewiesen potenziell möglich

Status: Brutvogel

Der Rotmilan nistet auf hohen Bäumen von Laub- und Mischwald in Nachbarschaft zu Jagdgebieten des extensiv genutzten Offenlandes mit Grünland, Brachflächen und einzelnen Gehölzen.

Lokale Population:

Die Vorkommen der Art mit Brutrevieren im Steigerwald bilden die lokale Population. Im UG wurde der Rotmilan nicht nachgewiesen, ein Vorkommen ist jedoch aufgrund der Gebietsausstattung wahrscheinlich. Ein Neststandort in der Nähe der BAB A 3 wird aufgrund der hohen Störung ausgeschlossen.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Nach der projektbezogenen Kartierung werden keine Quartierbäume durch das Bauvorhaben betroffen. Ein Neststandort in der Nähe der BAB A 3 bzw. der Tank- und Rastanlage wird auch aufgrund der hohen Störung ausgeschlossen. Für die Population steht auch in Zukunft ein ausreichendes Quartierangebot zur Verfügung.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die ökologische Funktion der von der Erweiterung der Tank- und Rastanlage betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt.

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG

Die Störung der lokalen Population durch die Zunahme der Trennwirkung geht kaum über die bestehende Trennwirkung hinaus. Die Art wird die BAB A 3 und die Tank- und Rastanlage auch nach der Erweiterung im Überflug queren können. Sonstige Störungen durch v. a. durch Rodungsarbeiten, durch teilweise vorübergehenden Verlust von Straßenbegleitgrün/ geschlossenen Waldrand, durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte verschlechtern den Erhal-tungszustand der lokalen Population nicht.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die Störungen führen nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population.

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin A 3 Frankfurt – Nürnberg, Erweiterung T+R-Anlage Steigerwald

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zur Plafe

48

Schleiereule (Tyto alba)

Rote-Liste Status Deutschland: - Bayern: 2 Art im UG nachgewiesen potenziell möglich

Status: Brutvogel, Nahrungsgast

Die Brutplätze der Schleiereule liegen in und an Bauwerken. Ihr Jagdgebiet ist offenes Gelände am Rand von Siedlungen oder neben Straßen und Wegen und sonstigen Teilen der offenen Kulturlandschaft, die ein relativ hohes und vor allem auch leicht erreichbares Angebot an Kleinsäugern versprechen.

Lokale Population:

Die Vorkommen der Art mit Brutrevieren im Steigerwald bilden die lokale Population. Nachweise liegen nicht vor, ein Vorkommen im UG ist jedoch denkbar.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Eine Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist nicht gegeben, da die Brutplätze an und in Bauwerken liegen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG

Die Störung der lokalen Population durch die Zunahme der Trennwirkung geht kaum über die bestehende Trennwirkung hinaus. Die Art wird die BAB A 3 und die Tank- und Rastanlage auch nach der Erweiterung im Überflug queren können. Sonstige Störungen durch v. a. durch Rodungsarbeiten, durch teilweise vorübergehenden Verlust von Straßenbegleitgrün/ geschlossenen Waldrand, durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte verschlechtern den Erhal-tungszustand der lokalen Population nicht.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die Störungen führen nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population.

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin A 3 Frankfurt – Nürnberg, Erweiterung T+R-Anlage Steigerwald

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zur Plafe

49

Schwarzmilan (Milvus migrans)

Rote-Liste Status Deutschland: - Bayern: 3 Art im UG nachgewiesen potenziell möglich

Status: Brutvogel, Nahrungsgast

Die Brutreviere des Schwarzmilans liegen an Waldrändern sowie in Feldgehölzen oder Baumreihen in offener und halboffener Landschaft. Als Jagdgebiete spielen vor allem Binnengewässer eine wichtige Rolle, außerdem extensiv genutzte Offenlandbereiche mit Grünland, Brachflächen und einzelnen Gehölzen.

Lokale Population:

Die Vorkommen der Art mit Brutrevieren im Steigerwald bilden die lokale Population. Im UG wurde der Schwarzmilan nicht nachgewiesen, ein Vorkommen ist jedoch aufgrund der Gebietsausstattung wahrscheinlich. Ein Neststandort in der Nähe der BAB A 3 wird aufgrund der hohen Störung ausgeschlossen.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Nach der projektbezogenen Kartierung werden keine Quartierbäume durch das Bauvorhaben betroffen. Ein Neststandort in der Nähe der BAB A 3 bzw. der Tank- und Rastanlage wird v.a aufgrund der hohen Störung ausgeschlossen. Für die Population steht auch in Zukunft ein ausreichendes Quartierangebot zur Verfügung.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die ökologische Funktion der von der Erweiterung der Tank- und Rastanlage betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt.

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG

Die Störung der lokalen Population durch die Zunahme der Trennwirkung geht kaum über die bestehende Trennwirkung hinaus. Die Art wird die BAB A 3 und die Tank- und Rastanlage auch nach der Erweiterung im Überflug queren können. Sonstige Störungen durch v. a. durch Rodungsarbeiten, durch teilweise vorübergehenden Verlust von Straßenbegleitgrün/ geschlossenen Waldrand, durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte verschlechtern den Erhal-tungszustand der lokalen Population nicht.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die Störungen führen nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population.

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin A 3 Frankfurt – Nürnberg, Erweiterung T+R-Anlage Steigerwald

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zur Plafe

50

Schwarzspecht (Dryocopus martius)

Rote-Liste Status Deutschland: - Bayern: V Art im UG nachgewiesen potenziell möglich

Status: Brutvogel

Totholz, Altholz und lichte Waldbestände von Laub-, Misch- und Nadelwäldern sind charakteristische Lebensraumrequisiten für den Schwarzspecht. Eine optimale Kombination bieten alte Rotbuchen als Höhlenbäume und kränkelnde Fichten oder Kiefern als Nahrungslieferanten in Mischwäldern.

Lokale Population:

Der Artbestand mit Brutrevieren im Steigerwald bildet die lokale Population. Für die Umgebung des UGs liegen nur Nachweise für den „Staatsforst Birkach“ vor. Es ist wahrscheinlich, dass er auch in den anderen altholzreicheren Buchenwäldern im Westen des Untersuchungsgebietes geeignete Altbäume zur Anlage von Bruthöhlen findet.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Durch die Erweiterung der Tank- und Rastanlage gehen Wald, Straßenbegleitgehölze und Hecken als potenzielle Brutplätze bau- und anlagebedingt verloren. Bei der Kartierung wurden keine Höhlenbäume festgestellt. Für die Population steht auch in Zukunft ein ausreichendes Quartierangebot zur Verfügung

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die ökologische Funktion der von der Erweiterung der Tank- und Rastanlage betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt.

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG

Die Störung der lokalen Population durch die Zunahme der Trennwirkung geht kaum über die bestehende Trennwirkung hinaus. Die Art wird die BAB A 3 und die Tank- und Rastanlage auch nach der Erweiterung im Überflug queren können. Sonstige Störungen, v.a. durch Rodungsarbeiten, durch teilweise vorübergehenden Verlust von Straßenbegleitgrün / ge-schlossenen Waldrändern, durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte verschlechtern den Erhal-tungszustand der lokalen Population nicht.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die Störungen führen nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population.

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin A 3 Frankfurt – Nürnberg, Erweiterung T+R-Anlage Steigerwald

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zur Plafe

51

Sperber (Accipiter nisus)

Rote-Liste Status Deutschland: - Bayern: - Art im UG nachgewiesen potenziell möglich

Status: Brutvogel, Nahrungsgast

Der Sperber brütet auf Bäumen am Waldrand im Übergang zu strukturierten Offenlandbereichen und Siedlungsrändern, die als Jagdhabitate genutzt werden. Überwiegend genutzt werden Fichtenforste, seltener baut der Sperber seine Nester auch in Misch- und Laubwäldern, sofern einige Nadelbäume vorhanden sind.

Lokale Population:

Die Vorkommen der Art mit Brutrevieren im Steigerwald bilden die lokale Population. Auch wenn aktuelle Nachweise nur aus dem „Staatsforst Birkach“ vorliegen, so ist aufgrund der Lebensraumausstattung des UGs von einer weiten Verbreitung im UG auszugehen.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Nach der projektbezogenen Kartierung werden keine Nester bzw. Quartierbäume durch das Bauvorhaben betroffen. Für die Population steht auch in Zukunft ein ausreichendes Quartierangebot zur Verfügung.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die ökologische Funktion der von der Erweiterung der Tank- und Rastanlage betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt.

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG

Die Störung der lokalen Population durch die Zunahme der Trennwirkung geht kaum über die bestehende Trennwirkung hinaus. Die Art wird die BAB A 3 und die Tank- und Rastanlage auch nach der Erweiterung im Überflug queren können. Sonstige Störungen, v.a. durch Rodungsarbeiten, durch teilweise vorübergehenden Verlust von Straßenbegleitgrün / ge-schlossenen Waldrändern, durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte verschlechtern den Erhal-tungszustand der lokalen Population nicht.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die Störungen führen nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population.

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin A 3 Frankfurt – Nürnberg, Erweiterung T+R-Anlage Steigerwald

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zur Plafe

52

Sperlingskauz (Glaucidium passerinum)

Rote-Liste Status Deutschland: - Bayern: V Art(en) im UG nachgewiesen potenziell möglich

Status: Brutvogel

Der Sperlingskauz ist in älteren Misch- und Nadelwäldern mit aufgelockerten Strukturen zu finden. Hier findet er in Spechthöhlen seine Brut- und Depotplätze und auf Lichtungen sowie in Dickungen und Stangenhölzern übt er seine Jagd auf Kleinsäuger aus.

Lokale Population:

Der Artbestand mit Brutrevieren im Steigerwald bildet die lokale Population. Nachweise des Sperlingskauzes liegen aus dem UG nicht vor, ein Vorkommen in den Wäldern des UGs ist jedoch nicht auszuschließen. Als Folgenutzer von Spechthöhlen sind Brutplätze in den gesamten Waldflächen des Steigerwaldes denkbar, in den durch die bestehende BAB A 3 vorbelasteten Bereichen allerdings weniger.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Bei der Kartierung wurden keine Höhlenbäume festgestellt.. Für die Population steht auch in Zukunft ein ausreichendes Quartierangebot zur Verfügung.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die ökologische Funktion der von der Erweiterung der Tank- und Rastanlage betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt.

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG

Die Störung der lokalen Population durch die Zunahme der Trennwirkung geht kaum über die bestehende Trennwirkung hinaus. Die Art wird die BAB A 3 und die Tank- und Rastanlage auch nach der Erweiterung im Überflug queren können. Sonstige Störungen, v.a. durch Rodungsarbeiten, durch teilweise vorübergehenden Verlust von Straßenbegleitgrün / ge-schlossenen Waldrändern, durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte verschlechtern den Erhal-tungszustand der lokalen Population nicht.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die Störungen führen nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population.

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin A 3 Frankfurt – Nürnberg, Erweiterung T+R-Anlage Steigerwald

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zur Plafe

53

Turmfalke (Falco tinnunculus)

Rote-Liste Status Deutschland: - Bayern: - Art im UG nachgewiesen potenziell möglich

Status: Brutvogel, Nahrungsgast

Turmfalken brüten in der Kulturlandschaft und in Ackerbaugebieten, selbst wenn nur wenige Waldränder mit Nistmöglichkeiten vorhanden sind. Ebenso werden in Sieldungsgebieten Kirchtürme, Fabrikschornsteine oder andere hohe Gebäude zur Brut genutzt. Jagdgebiete stellen offene Flächen mit zumal lückiger oder möglichst kurzer Vegetation, wie etwa Wiesen und Weiden, extensiv genutztes Grünland, saisonal auch Äcker, Brachflächen, Ödland, Ackerstreifen und Straßenböschungen dar.

Lokale Population:

Die Vorkommen der Art mit Brutrevieren im Steigerwald bilden die lokale Population.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Durch die Erweiterung der Tank- und Rastanlage gehen Wald, Straßenbegleitgehölze und Hecken als potenzielle Brutplätze bau- und anlagebedingt verloren. Nach der projektbezogenen Kartierung werden keine Nester bzw. Quartier-bäume durch das Bauvorhaben betroffen. Für die Population der Art steht auch in Zukunft ein ausreichendes Quartierangebot zur Verfügung

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die ökologische Funktion der von der Erweiterung der Tank- und Rastanlage betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt.

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG

Die Störung der lokalen Population durch die Zunahme der Trennwirkung geht kaum über die bestehende Trennwirkung hinaus. Die Art wird die BAB A 3 und die Tank- und Rastanlage auch nach der Erweiteurng im Überflug queren können. Sonstige Störungen, v.a. durch Rodungsarbeiten, durch teilweise vorübergehenden Verlust von Straßenbegleitgrün / ge-schlossenen Waldrändern, durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte verschlechtern den Erhal-tungszustand der lokalen Population nicht.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die Störungen führen nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population.

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin A 3 Frankfurt – Nürnberg, Erweiterung T+R-Anlage Steigerwald

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zur Plafe

54

Turteltaube (Streptopelia turtur)

Rote-Liste Status Deutschland: 3 Bayern: V Art im UG nachgewiesen potenziell möglich

Status: Brutvogel, Nahrungsgast

Turteltauben bewohnen die halboffene Kulturlandschaft. In großen zusammenhängenden Waldgebieten werden nur Randbereiche sowie Lichtungen und Aufforstungsflächen besiedelt. Zu Bruthabitaten zählen Auwälder, Feldgehölze, parkartig aufgelockerte Baum- und Buschgruppen, aber auch ausgedehnte Obstbaumkulturen mit älteren Bäumen.

Lokale Population:

Die Vorkommen der Art mit Brutrevieren im Steigerwald bilden die lokale Population. Ein Vorkommen im UG ist grundsätzlich möglich.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Durch die Erweiterung der Tank- und Rastanlage gehen Wald, Straßenbegleitgehölze und Hecken als potenzielle Brutplätze bau- und anlagebedingt verloren. Nach der projektbezogenen Kartierung werden keine Nester bzw. Quartier-bäume durch das Bauvorhaben betroffen. Für die Population der Art steht auch in Zukunft ein ausreichendes Quartierangebot zur Verfügung.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die ökologische Funktion der von der Erweiterung der Tank- und Rastanlage betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt.

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG

Die Störung der lokalen Population durch die Zunahme der Trennwirkung geht kaum über die bestehende Trennwirkung hinaus. Die Art wird die BAB A 3 und die Tank- und Rastanlage auch nach der Erweiterung im Überflug queren können. Sonstige Störungen durch v. a. durch Rodungsarbeiten, durch teilweise vorübergehenden Verlust von Straßenbegleitgrün/ geschlossenen Waldrand, durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte verschlechtern den Erhal-tungszustand der lokalen Population nicht.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die Störungen führen nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population.

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin A 3 Frankfurt – Nürnberg, Erweiterung T+R-Anlage Steigerwald

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zur Plafe

55

Uhu (Bubo Bubo)

Rote-Liste Status Deutschland: - Bayern: 3 Art im UG nachgewiesen potenziell möglich

Status: Brutvogel, Nahrungsgast

Der Uhu brütet vor allem in Landschaften, die nach Bodenrelief und –bedeckung reicht gegliedert sind, und in gut strukturierten (Misch-)Wäldern mit nicht zu dichtem Baumbestand. Wichtig ist ein ganzjährig reichhaltiges Nahrungsangebot, weshalb Brutplätze häufig auch in Gewässernähe liegen. Als Nistplatz kommen vor allem strukturreiche, leicht bewachsene Naturfelsen oder Steinbrüche in Frage, doch nisten Uhus auch am Boden, unter entwurzelten Bäumen oder als Nachmieter in größeren Baumnestern.

Lokale Population:

Die Vorkommen der Art mit Brutrevieren im Steigerwald bilden die lokale Population. Aus dem Steigerwald gibt es mehrere Meldungen von Baumbrütern (jeweils außerhalb des UGs). Das UG hat v.a. Bedeutung als Nahrungslebensraum.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Als Fortpflanzungsstätten geeignete Baumnester konnten im Rahmen der Kartierungen im Bereich der Baufelder nicht nachgewiesen werden und sind aufgrund der erheblichen Störung auch sehr unwahrscheinlich.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG

Die Störung der lokalen Population durch die Zunahme der Trennwirkung geht kaum über die bestehende Trennwirkung hinaus. Die Art wird die BAB A 3 und die Tank- und Rastanlage auch nach der Erweiterung im Überflug queren können. Sonstige Störungen durch v. a. durch Rodungsarbeiten, durch teilweise vorübergehenden Verlust von Straßenbegleitgrün/ geschlossenen Waldrand, durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte verschlechtern den Erhal-tungszustand der lokalen Population nicht.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die Störungen führen nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population.

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin A 3 Frankfurt – Nürnberg, Erweiterung T+R-Anlage Steigerwald

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zur Plafe

56

Waldkauz (Strix aluco)

Rote-Liste Status Deutschland: - Bayern: - Art(en) im UG nachgewiesen potenziell möglich

Status: Brutvogel

Der Waldkauz nistet in hohlen Bäumen oder alten Nestern von Greifvögeln in der Nähe zu Grenzstrukturen und strukturierten Offenlandbereichen und Siedlungsrändern, die die Jagdreviere darstellen.

Lokale Population:

Der Artbestand mit Brutrevieren im Steigerwald bildet die lokale Population. Für die Umgebung des UGs liegen nur Nach-weise aus dem „Fuchsloch“ vor, aufgrund des hohen Waldreichtums v.a. im Süden des UGs, ist ein weiteres Vorkommen jedoch wahrscheinlich.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Durch die Erweiterung der Tank- und Rastanlage gehen Wald, Straßenbegleitgehölze und Hecken als potenzielle Brutplätze bau- und anlagebedingt verloren. Nach der projektbezogenen Kartierung werden keine Nester bzw. Quartier-bäume durch das Bauvorhaben betroffen. Für die Population steht auch in Zukunft ein ausreichendes Quartierangebot zur Verfügung.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die ökologische Funktion der von der Erweiterung der Tank- und Rastanlage betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt.

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG

Die Störung der lokalen Population durch die Zunahme der Trennwirkung geht kaum über die bestehende Trennwirkung hinaus. Die Art wird die BAB A 3 und die Tank- und Rastanlage auch nach der Erweiterung im Überflug queren können. Sonstige Störungen, v.a. durch Rodungsarbeiten, durch teilweise vorübergehenden Verlust von Straßenbegleitgrün / ge-schlossenen Waldrändern, durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte verschlechtern den Erhal-tungszustand der lokalen Population nicht.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die Störungen führen nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population.

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin A 3 Frankfurt – Nürnberg, Erweiterung T+R-Anlage Steigerwald

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zur Plafe

57

Waldohreule (Asio otus)

Rote-Liste Status Deutschland: - Bayern: V Art im UG nachgewiesen potenziell möglich

Status: Brutvogel

Die Waldohreule sucht ihre Brutplätze vorwiegend in Feldgehölzen, an Waldrändern, in Baumgruppen und gelegentlich auch in Einzelbäumen. Gemieden werden dagegen geschlossene Waldbereiche. Zur Brut nutzt die Eulenart fast ausschließlich alte Elster- und Krähennester, selten auch die von Greifvögeln. Zur Jagd benötigt die Art die offene und halboffene Kulturlandschaft mit niedrigem Pflanzenbewuchs, in der die Hauptbeute (Feldmaus) leicht erreichbar ist.

Lokale Population:

Die Vorkommen der Art mit Brutrevieren im Steigerwald bilden die lokale Population. Nachweise liegen für die Eulenart nur vom „Staatsforst Birkach“ außerhalb des UGs vor, ein Vorkommen ist aber auch an den Waldrändern zu den Tälern mit größeren strukturreichen Offenlandbereichen denkbar.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Durch die Erweiterung der Tank- und Rastanlage gehen Wald, Straßenbegleitgehölze und Hecken als potenzielle Brutplätze bau- und anlagebedingt verloren. Nach der projektbezogenen Kartierung werden keine Nester bzw. Quartier-bäume durch das Bauvorhaben betroffen. Für die Population steht auch in Zukunft ein ausreichendes Quartierangebot zur Verfügung.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die ökologische Funktion der von der Erweiterung der Tank- und Rastanlage betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt.

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG

Die Störung der lokalen Population durch die Zunahme der Trennwirkung geht kaum über die bestehende Trennwirkung hinaus. Die Art wird die BAB A 3 und die Tank- und Rastanlage auch nach der Erweiterung im Überflug queren können. Sonstige Störungen, v.a. durch Rodungsarbeiten, durch teilweise vorübergehenden Verlust von Straßenbegleitgrün / ge-schlossenen Waldrändern, durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte verschlechtern den Erhal-tungszustand der lokalen Population nicht.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die Störungen führen nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population.

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin A 3 Frankfurt – Nürnberg, Erweiterung T+R-Anlage Steigerwald

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zur Plafe

58

Wespenbussard (Pernis apivorus)

Rote-Liste Status Deutschland: V Bayern: 3 Art im UG nachgewiesen potenziell möglich

Status: Brutvogel, Nahrungsgast

Wespenbussarde brüten in reich gegliederten, abwechslungsreichen Landschaften mit Wäldern unterschiedlichster Ausdehnung und Baumarten, in den Verbreitungsschwerpunkten Frankens meist im Hügelland mit lichten, oft unterholzarmen Laub- und Mischwäldern. Voraussetzung ist ein entsprechendes Nahrungsangebot (Hauptnahrung: Wespenlarven aus Bodennestern, in ungüstigen Jahren auch andere Insekten, Amphibien und Reptilien, Jungvögel, Säugetiere). Als Nahrungsgebiete dienen Wälder, Waldsäume, Brachflächen, Heckengebiete, Trocken- und Halbtrockenrasen, Moore und andere Feuchtgebiete. Nester stehen nicht selten in Waldrandnähe, selbst neben verkehrsreichen Straßen.

Lokale Population:

Die Vorkommen der Art mit Brutrevieren im Steigerwald bilden die lokale Population. Ein Vorkommen im Tal der Reichen Ebrach und den ausgedehnten Wäldern des UGs ist möglich.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Durch die Erweiterung der Tank- und Rastanlage gehen Wald, Straßenbegleitgehölze und Hecken als potenzielle Brutplätze bau- und anlagebedingt verloren. Nach der projektbezogenen Kartierung werden keine Horstbäume durch das Bauvorhaben betroffen. Für die Population der Art steht auch in Zukunft ein ausreichendes Quartierangebot zur Verfügung.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die ökologische Funktion der von der Erweiterung der Tank- und Rastanlage betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt.

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG

Die Störung der lokalen Population durch die Zunahme der Trennwirkung geht kaum über die bestehende Trennwirkung hinaus. Die Art wird die BAB A 3 und die Tank- und Rastanlage auch nach der Erweiterung im Überflug queren können. Sonstige Störungen durch v. a. durch Rodungsarbeiten, durch teilweise vorübergehenden Verlust von Straßenbegleitgrün/ geschlossenen Waldrand zur Autobahn, durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte verschlechtern den Erhaltungszustand der lokalen Population nicht.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Die Störungen führen nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population.

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin A 3 Frankfurt – Nürnberg, Erweiterung T+R-Anlage Steigerwald

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zur Plafe

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5 Gutachterliches Fazit

Für gemeinschaftsrechtlich geschützte Arten (alle europäischen Vogelarten, Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie) ergeben sich durch die Erweiterung der Tank- und Rastanlage Steigerwald an der BAB A 3 keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG.

6 Literaturverzeichnis

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- Arten- und Biotopschutzprogramm Erlangen – Höchstadt (Stand März 2001) sowie mündliche Auskünfte der Unteren und Höheren Naturschutzbehörde zu möglichen Vorkommen einzelner Ar-ten