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Anlage zur DS 147/2014 |j Thyssengas nu PH. /. 3 Thvssenaas GmbH, Kampslraße 49. 44137 Dortmund Stadt Goch Postfach 100551 47565 Goch PS ! Fm \ $ta'j#Goc h Dortmund, 18. Januar 201 3 Bebauungsplan Nr. 47 Goch Lage: Pfalzdorfer Straße / Emmericher Weg (ehem. Kaserne) Thyssengasfernleitung L004/001/013, Blatt Nr. 1-4, Schutzstreifenbreite 8,0 m Integrity Management und Dokumentation Ihre Zeichen Ihre Nachricht s t 17.Januar.201 3 Unsere Zeichen ETG-B-I-N/A n Name Telefon Telefax E-Mail 2013-TÖB-003 4 Herr Anke +49 231 91291-6431 +49 231 91291-2266 leitungsauskunf t @thyssengas.com Sehr geehrte Damen und Herren, am nordwestlichen Rand des Emmericher Weges, außerhalb des o.g. Be- bauungsplanes Nr. 47 verläuft die im Betreff genannte Gasfernleitung der Thys- sengas GmbH. Beigefügt erhalten Sie einen Übersichtsplan im Maßstab 1:5000 sowie die im Betreff genannten Bestandspläne Blatt Nr. 1-4 im Maßstab 1: 1000. Die Gasfernleitung liegt innerhalb eines grundbuchlich gesicherten Schutz- streifens von 8,0 m (4,0m links und rechts der Leitungsachse), in dem aufgrund technischer Vorschriften bestimmte Nutzungen und Tätigkeiten untersagt sind. Baumstandorte sind gemäß DVGW- Hinweis 125 so zu wählen, dass zwischen Stammachse und Leitungsaußenkante ein Abstand von mindestens 2,50 m eingehalten wird. Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes haben wir grundsätzlich keine Bedenken, wenn 1. die Gasfernleitung bei Bau- und Erschließungsmaßnahmen berück- sichtigt wird 2. das beiliegende Merkblatt für die Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen sowie unsere allgemeine Schutzanweisung für Gasfemleitungen der Thyssengas GmbH Anwendung findet, 3. wir am weiteren Verfahren beteiligt werden. / -• < Thyssengas GmbH Kampstraße 49 44137 Dortmund T +49 23191291-0 F +49 23191291-2012 I www.thyssengas.com Geschäftsführung: Dr. Axel Botzenhardt (Vorsitzender) Bernd Dahme n Vorsitzender des Aufsichtsrates: Prof. Dr.-Ing. Klaus Homan n Sitz der Gesellschaft: Dortmund Eingetragen beim Amtsgericht Dortmund Handelsregister-Nr. HR B 21273 Bankverbindung: Commerzbank Essen BLZ 360 400 39 Kto.-Nr. 140 2908 00 USt.-ldNr. DE 119497635

Anlagen zur DS 147.2014 Pkt. 1.9 - Goch

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Page 1: Anlagen zur DS 147.2014 Pkt. 1.9 - Goch

Anlage zur DS 147/2014

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nu PH. /.3

Thvssenaas GmbH, Kampslraße 49. 44137 Dortmund

Stadt Goch Postfach 100551 47565 Goch PS! Fm\

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Dortmund, 18. Januar 2013

Bebauungsplan Nr. 47 Goch Lage: Pfalzdorfer Straße / Emmericher Weg (ehem. Kaserne) Thyssengasfernleitung L004/001/013, Blatt Nr. 1-4, Schutzstreifenbreite 8,0 m

Integrity Management und Dokumentation

Ihre Zeichen Ihre Nachricht

st 17.Januar.2013

Unsere Zeichen ETG-B-I-N/An

Name Telefon Telefax E-Mail

2013-TÖB-0034 Herr Anke +49 231 91291-6431 +49 231 91291-2266 leitungsauskunft @thyssengas.com

Sehr geehrte Damen und Herren,

am nordwestlichen Rand des Emmericher Weges, außerhalb des o.g. Be­bauungsplanes Nr. 47 verläuft die im Betreff genannte Gasfernleitung der Thys­sengas GmbH. Beigefügt erhalten Sie einen Übersichtsplan im Maßstab 1:5000 sowie die im Betreff genannten Bestandspläne Blatt Nr. 1-4 im Maßstab 1: 1000.

Die Gasfernleitung liegt innerhalb eines grundbuchlich gesicherten Schutz­streifens von 8,0 m (4,0m links und rechts der Leitungsachse), in dem aufgrund technischer Vorschriften bestimmte Nutzungen und Tätigkeiten untersagt sind.

Baumstandorte sind gemäß DVGW- Hinweis 125 so zu wählen, dass zwischen Stammachse und Leitungsaußenkante ein Abstand von mindestens 2,50 m eingehalten wird.

Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes haben wir grundsätzlich keine Bedenken, wenn

1. die Gasfernleitung bei Bau- und Erschließungsmaßnahmen berück­sichtigt wird

2. das beiliegende Merkblatt für die Aufstellung von Flächennutzungs-und Bebauungsplänen sowie unsere allgemeine Schutzanweisung für Gasfemleitungen der Thyssengas GmbH Anwendung findet,

3. wir am weiteren Verfahren beteiligt werden. / -• <

Thyssengas GmbH

Kampstraße 49 44137 Dortmund

T +49 23191291-0 F +49 23191291-2012 I www.thyssengas.com

Geschäftsführung: Dr. Axel Botzenhardt (Vorsitzender) Bernd Dahmen

Vorsitzender des Aufsichtsrates: Prof. Dr.-Ing. Klaus Homann

Sitz der Gesellschaft: Dortmund Eingetragen beim Amtsgericht Dortmund Handelsregister-Nr. HR B 21273

Bankverbindung: Commerzbank Essen BLZ 360 400 39 Kto.-Nr. 140 2908 00

USt.-ldNr. DE 119497635

Page 2: Anlagen zur DS 147.2014 Pkt. 1.9 - Goch

Seite 2

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

€h Thyssengas

Mit freundlichen Grüßen

Thyssengas GmbH

Li/. flu i. V. Radtke

•,A. i. A. Anke

Anlage

Page 3: Anlagen zur DS 147.2014 Pkt. 1.9 - Goch

iThyssengas

Merkblatt 60.6

Berücksichtigung von unterirdischen Gasfernleitungen bei der Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen

Die Gasfernleitungen dienen der öffentlichen Energieversor­

gung. Sie sind bei der Aufstellung von Flächennutzungs- und

Bebauungsplänen und bei den sich daraus ergebenden Folge­

maßnahmen zu berücksichtigen.

Unterirdische Gasfernleitungen sind im Allgemeinen mit

einer Erdüberdeckung von etwa 0,8 bis 1,2 m verlegt.

In vielen Fällen verläuft ein Begleitkabel parallel zu den

Leitungen in unterschiedlichen Abständen und geringer

Überdeckung. Bestimmte Leitungsarmaturen treten an die

Erdoberfläche und sind durch Straßen kappen geschützt.

Gegen Außenkorrosion sind die Leitungen kathodisch

geschützt.

Die Leitungen und Kabel liegen innerhalb eines Schutz­

streifens, der 2 bis 15 m breit sein kann. Leitungsverlauf,

zutreffende Schutzstreifenbreite und weitere Einzelheiten

ergeben sich aus unseren Betriebsplänen.

Leitungsrechte für unsere Gasfernleitungen bestehen grund­

sätzlich in Form von beschränkten persönlichen Dienstbar­

keiten (§§ 1090 ff. BGB), die im Grundbuch eingetragen

sind, bzw. in schuldrechtlichen Verträgen.

Berühren die Flächennutzungs- und Bebauungspläne oder

die sich aus Ihnen ergebenden Folgemaßnahmen den

Schutzstreifen, bitten wir, folgende Punkte zu beachten:

1. Der Verlauf der Gasfernleitung ist mit entsprechender

Signatur in den Bebauungsplan zu übernehmen. Lagepläne-

wenn erforderlich mit Einmessungszahlen -werden bei

Bedarf zur Verfügung gestellt, oder die Leitungen werden

von uns in eine Kopie des Bebauungsplanes einkartiert.

In der Legende des Planes, oder an sonst geeigneter Stelle,

ist auf die jeweilige Schutzstreifenbreite hinzuweisen.

2. Grundsätzlich nicht zulässig sind innerhalb des Schutz­

streifens

- die Errichtung von Gebäuden aller Art sowie Mauern

parallel über bzw. unmittelbar neben den Gasfernlei­

tungen. Oberflächenbefestigungen in Beton, Dauer­

stellplätze z.B. für Campingwagen, Verkaufswagen usw.,

sowie das Lagern von schwertransportablem Material.

- sonstige Einwirkungen, die den Bestand oder den Betrieb

der Leitung gefährden oder beeinträchtigen.

3. Niveauänderungen im Schutzstreifen dürfen nur mit

unserer besonderen Zustimmung vorgenommen werden.

4. Zur Vermeidung unzulässiger Einwirkungen bitten wir

außerdem, die Anlage von kreuzenden oder parallel füh­

renden Straßen, Wegen, Kanälen, Rohrleitungen, Kabeln,

Hochspannungsfreileitungen und Gleichstromleitungen,

sofern eine Leitungsbeeinflussung nicht ausgeschlossen

werden kann, rechtzeitig mit uns abzustimmen.

Stand vom 26.04.2011 i Seite 2/2

Page 4: Anlagen zur DS 147.2014 Pkt. 1.9 - Goch

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Allgemeine Schutzanweisung für Gasfernleitungen (incl. Begleitkabel) der Thyssengas GmbH (TG) ERDGAStOGISTEÜ

Alle piTiPinp*-«

Gasfernleitungen dienen der öffentlichen Energieversorgung. Sie sind in der Regel mit einer Erdüberdeckung von 1,0 m verlegt. Unsere Leitungen haben einen Durchmesser bis maximal DN 1000 und werden mit einem Druck von bis zu PN 84 betrieben. Neben der Leitungen verläuft teilweise ein Begleitkabel in unterschiedlichen Abständen und teilweise mit geringerer Überdeckung. Damit der Bestand und der Betrieb der Leitungen nicht gefährdet bzw. behindert werden, muss die TG vor allen Baumaßnahmen im Bereich der Versorgungsanlagen rechtzeitig informiert werden. Der Bauausführende muss über Pläne zu den Gasfernleitungen der TG verfügen. Der DVGW-Hinweis GW 315 (Hinweise für Maßnahmen zum Schutz von Versorgungsanlagen bei Bauarbeiten) ist zu beachten. (Bezugsquelle: Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH, Postfach 140151, 53056 Bonn)

1. Die Angaben in den TG Bestandsunterlagen zu Gasfernleitungen sind unverbindlich und auf jeden Fall vor Ort mit geeigneten Leitungs- und Kabelsuchgeräten sowie ggf. durch Suchschlitze, die in Handschachtung auszuführen sind, zu überprüfen und zu ergänzen. Angaben in den TG Bestandsplänen zu unterirdischen Anlagen Dritter sind ebenfalls unverbindlich. Abstände dürfen aus dem Plan nicht abgegriffen werden. Leitungslagen, die aufgrund von Ortungsergebnissen festgestellt worden sind, sind durch in Klammern gesetzte Maßzahlen gekennzeichnet. Diese Maße weisen gegenüber den am offenen Graben ermittelten Werten eine geringere Lagegenauigkeit auf. Stillgelegte Gasfernleitungen sind in der Regel nicht im Planwerk dargestellt.

2. Der Bauunternehmer hat eine fachkundige Aufsicht zu stellen. Absperreinrichtungen, Straßenkappen und sonstige zu den Versorgungsanlagen gehörende Einrichtungen müssen während der Bauzeit zugänglich und betriebsbereit gehalten werden.

3. Gasfernleitungen sind grundsätzlich durch Handschachtung freizulegen. Der Einsatz von Baumaschinen im Bereich unserer Anlagen ist nur dann gestattet, wenn eine Gefährdung auszuschließen ist. Freigelegte Gasfernleitungen sind vor Beschädigung zu schützen und zu sichern.

4. Werden bei Bauarbeiten trotz Erkundigungen unvermittelt Gasfernleitungen oder Trassenwarnbänder der z.B. WFG / VEW/ RWE / Thyssengas gefunden, so sind die Arbeiten an diesem Ort sofort einzustellen und kurzfristig der örtlich zuständige Ansprechpartner (siehe Stellungnahme der TG) oder die überwachende Betriebsabteilung zu verständigen.

5 Jede Beschädigung einer Gasfernleitung, auch die der Rohrumhüllung oder eines Kabels, ist wegen der unabsehbaren Folgeschäden unverzüglich der TG -Dienststelle zu melden. Zum Zwecke der Kontrolle bzw. der Beseitigung von Beschädigungen durch TG darf die Baugrube nicht verfüllt werden. Wird versehentlich die Umhüllung der von uns überwachten Gasfernleitungen beschädigt, werden diese Schäden grundsätzlich unentgeltlich durch uns beseitigt. Zum Zeitpunkt des Betretens der Baugrube durch TG-Personal bzw. durch ein von TG beauftragtes Unternehmen, hat die Baugrube den einschlägigen Berufs­genossenschaftlichen Vorschriften zu entsprechen.

6. Bei ausströmendem Erdgas besteht die Gefahr der Entzündung; daher sofort a. Leitzentrale unter Telefon 01802 / 22 10 22 unverzüglich informieren b. alle Baumaschinen und Fahrzeugmotoren abstellen c. Funkenbildung vermeiden, nicht rauchen, kein Feuer anzünden d. angrenzende Gebäude auf möglichen Gaseintritt prüfen, ggf. Türen und Fenster öffnen, keine

elektrischen Anlagen (hierzu gehören u. a. Lichtschalter) bedienen e. Gefahrenbereich räumen, weiträumig absichern und Zutritt unbefugter Personen verhindern

Vor dem Wiederverfüllen freigelegter Gasfernleitungen ist ein TG-Mitarbeiter zu informieren. Dabei sind Gasfernleitungen und Kabel vor jeglicher Beschädigung durch eine Sandbettung bzw. gleichwertigem Material zu schützen. Entfernte Trassenwarnbänder sind wieder einzubauen. Die vorgefundenen Straßen­kappen, Steine und Pflasterungen sind entsprechend der Anweisung unserer Mitarbeiter ordnungsgemäß wieder einzubauen. Im Bereich von Verkehrsflächen ist die „ZTV A-StB" (Zusätzliche Technische Vertragsbe­dingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen) der Forschungsgesellschaft für Straßen-und Verkehrswesen in der gültigen Ausgabe zu beachten.

7. Für Arbeiten im Schutzstreifen gilt: A. Zulässig im Schutzstreifen sind:

A1. Die landwirtschaftliche und gärtnerische Nutzung, AZ. Befahren mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen aller Art. A3. Landwirtschaftliche Bodenbearbeitung bis zu einer Tiefe von 0,5 m. A4. Waldbestände und Einzelbäume bis auf einen Abstand von 2,5 m beiderseits der

Leitungsaußenkanten. Bei Leitungen mit Fernmeldekabeln ist vor Ausführung eine vorherige Abstimmung mit uns erforderlich.

A5. Strauchwerk bis 2 m Höhe in solchem Abstand, dass Inspektionen, Messungen und sonstige Maßnahmen ohne Beeinträchtigungen möglich sind.

0. Im Schutzstreifen genehmigungspflichtig sind: B1. Landwirtschaftliche Bodenbearbeitungsmaßnahmen, wie z. B. Tiefenlockerungen und

Tiefpflügen, die eine Tiefe von 0,5 m überschreiten. B2. Befahren mit schweren Baufahrzeugen bei unbefestigter Oberfläche. B3. Verlegen von Leitungen, Kanälen, Kabeln und Drainagen.

Die lichten Abstände sind unter Berücksichtigung der Leitungsdurchmesser, der örtlichen und technischen Gegebenheiten und der betrieblichen Belange festzulegen. Bei längeren Parallelführungen sind besondere Vereinbarungen (z. B. größere Abstände oder Interessenabgrenzungsvertrag) notwendig.

B4. Hinzukommende Schachtbauwerke (Kanal-, Kabelschächte usw.) sind nach Möglichkeit außerhalb des Schutzstreifens anzuordnen. Ausnahmen durch entstehende Zwangslagen sind gemeinsam abzustimmen.

B5. Bauen von Straßen, Wegen, Parkplätzen, Sport- und Tennisplätzen.

Page 5: Anlagen zur DS 147.2014 Pkt. 1.9 - Goch

Gasfernleitungen — Verwaltung Thyssengas GmbH

— — - geplante Gasfernleitungen

stillgelegte Leitungsabschnitte

Umbaumaßnahmen

Verwaltung durch Dritte (siehe Antwortschreiben

Kabel

Fernmeldekabel

KKS-Kabel

In diesem Ubersichtsplan sind Veränderungen des Gasfernlei­tungsnerzes nicht tagesakfuell nachgewiesen. Die Darstellung der Leitungstrassen ist den Maßstabsebenen entsprechend generalisiert. Mit Abweichungen muss gerechnet werden. Die genaue Lage und der Verlauf der Leitungen sind in jedem Fall durch fachgerechte Erkundungsmaßnahrnen (Ortung, Querschlage und Suchschlitze in Handschachtung, Einweisung vor Ort) fest­zustellen. Vor Beginn der Bauarbeiten im Bereich der Gasfernleitung ist die zustandige Betriebsstelle zu verständigen. In diesem Plan­ausschnitt können noch andere Versorgungsleitungen liegen.

Ubersichtsplan Anlage zum Schreiben

(ß Thyssengas

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Page 10: Anlagen zur DS 147.2014 Pkt. 1.9 - Goch

Beschlussvorschlag zu Pkt. 1.9:

Die die Gasfernleitung betreffenden Hinweise werden beachtet.