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TERMIN I ORT15./16. Oktober 2010 – München
München Marriott Hotel
Berliner Straße 93
80805 München
Tel. (0 89) 36 0 02 – 0
Fax (0 89) 36 0 02 – 200
www.marriott.de
TAGUNGSZEITEN1. Tag: 09:30 – 18:00 Uhr
2. Tag: 09:00 – 13:15 Uhr
10 Zeitstunden nach § 15 FAO
ANMELDE-INFORMATIONENBECKAKADEMIE SEMINAREVerlag C.H.Beck oHG
Wilhelmstraße 9
80801 München
Tel. (0 89) 3 81 89 – 503
Fax: (0 89) 3 81 89 – 547
www.beck-seminare.de
LEITUNG UND MODERATION
Prof. Dr. Wulf Goette
Vorsitzender Richter am BGH, Karlsruhe
REFERENTEN
Dr. Roland Bömer
Director Legal, Sun Microsystems GmbH,
Kirchheim-Heimstetten
Prof. Dr. Gerhard Dannecker
Ruprecht-Karl-Universität Heidelberg
Prof. Dr. Thomas Fischer
Stellv. Vorsitzender des 2. Strafsenats,
Bundesgerichtshof, Karlsruhe
Dr. Stefan Fuhrmann
Leiter Rechtsamt, Stadt Frankfurt/Main
(angefragt)
Dr. Thomas Lösler
Head of Group Compliance, Allianz SE, München
Dr. Birte Mössner
Leiterin Corporate Compliance,
EnBW Energie Baden-Württemberg AG,
Karlsruhe
Prof. Dr. Uwe H. Schneider
TU Darmstadt
Bernd Weller
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht,
Heuking Kühn Lüer Wojtek, Frankfurt
PREIS1.099,– € zzgl. gesetzl. MwSt.
999,– € zzgl. gesetzl. MwSt.
Sonderpreis für CCZ-Abonnenten
Im Preis enthalten sind die Tagungsunterlagen, Tagungsgetränke
und Pausenbewirtung während der gesamten Veranstaltung und
ein gemeinsames Mittagessen.
ANMELDUNGEN/RÜCKTRITTAnmeldungen sind verbindlich. Im Falle der Überbuchung wird der An-
meldende unverzüglich informiert.
Bei schriftlichem Rücktritt, der uns spätestens am 15. Tag vor dem Ta-
gungstermin erreicht, entfällt der Tagungspreis. Wird bis zum 5. Tag
vor dem Tagungstermin schriftlich der Rücktritt erklärt, reduziert sich
der Tagungspreis auf 50 %, bei noch späterer Absage wird der volle
Preis erhoben.
Sie können Ihre Teilnahmeberechtigung jederzeit auf einen schriftlich
von Ihnen zu benennenden Ersatzteilnehmer übertragen.
Bei Absage der Tagung durch den Veranstalter aus organisatorischen
Gründen oder infolge höherer Gewalt (z.B. Erkrankung des Referenten)
wird der Tagungspreis erstattet. Für etwaige sonstige Nachteile haftet
der Verlag nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Verlag
C.H. Beck behält sich geringfügige Änderungen im Veranstaltungspro-
gramm vor.
Unsere vollständigen AGBs finden Sie unter www.beck-seminare.de!
Teilnehmer (Vor-, Zuname)
Firma (Rechnungsadresse)
Firma (Rechnungsadresse)
Straße
PLZ / Ort
Position / Beruf
Telefon / Fax
Datum / Unterschrift
Ja, ich nehme teil am
3. Münchener Compliance-Symposion 2010
am 15./16. Oktober 2010
in München.
Ich bin CCZ-Abonnent und
erhalte den Sonderpreis
(Abo-Nr. ________________ )
ANMELDUNG
THEMEN
Implementierung eines Compliance-Management-Systems
Compliance im Versicherungs- konzern
Investigative Maßnahmen und Informationsweitergabe im Konzern
Strafvereitelung und Geld- wäsche durch Nichtanzeige von Straftaten
Anti-Korruptions Compliance
Neuere strafrechtliche Recht sprechung des BGH zu Compliance und Korruption
Compliancegerechte Klauselgestaltung in Arbeitsverträgen
Arbeitsrechtliche Umsetzung
Compliance in der öffentlichen Verwaltung
3. Münchener Compliance-Symposion 2010
Dr. Thomas Lösler ist Rechtsanwalt und als Head of Group Compliance für die Allianz SE in München tätig. Der Referent begann seine Laufbahn im Be-reich Compliance der Deutschen Bank im Jahre 2003. Er bekleidete bei der Deutschen Bank unter anderen die Positionen des Chief Compliance Officer Corporate Center sowie des Deputy Head of Global Markets Compliance Germany. Von 2007 bis 2009 war Herr Dr. Lösler als Global Compliance Advisor für die Deutsche Bank von New York aus tätig. Im Frühjahr 2009 wechselte Herr Dr. Lösler zur Allianz SE. Er ist Autor und Co-Autor von Auf-sätzen und Beiträgen und regelmäßiger Referent zu Compliance-Themen sowie Mitherausgeber der CCZ.
Dr. Birte Mössner ist seit Februar 2009 Leiterin des Bereiches Corporate Compliance bei der EnBW Energie Baden-Württemberg AG in Karlsruhe, wo sie eine konzernweite Compliance-Organisation aufgebaut hat. Sie trat im Jahr 2001 in die EnBW ein. Dort war sie zunächst als Leiterin des Bereichs Konzerngremien für die Organisation der Gremien-arbeit von Vorstand und Aufsichtsrat sowie für die Projektleitung der Hauptversammlung verantwort-lich. Im Jahr 2008 kam die Zuständigkeit für den Bereich Aktionärsbeziehungen hinzu.
Prof. Dr. Uwe H. Schneider ist ord. Prof. für Zivil-recht sowie deutsches und internationales Wirt-schaftsrecht an der TU Darmstadt und Direktor des Instituts für deutsches und internationales Recht des Spar-, Giro- und Kreditwesens an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Er ist Mitglied des Übernahmerats bei der BaFin, Mitglied des Wiss. Beirats des Deutschen Aktieninstituts sowie Mit-glied mehrerer Aufsichtsräte. Rund 300 wissen-schaftliche Veröffentlichungen zum deutschen und internationalen Gesellschafts-, Konzern-, Bank- und Kapitalmarktrecht sowie mehrere Gastprofes-suren zeichnen ihn aus.
Bernd Weller ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht; er leitet den arbeitsrechtlichen Bereich im Frankfurter Büro von Heuking Kühn Lüer Wojtek. Herr Weller referiert seit Jahren bei nam-haften Seminaranbietern zu betriebsverfassungs-rechtlichen Themen und ist u.a. Co-Autor des Beck’schen Formularbuchs Arbeitsrecht. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt auf der Beratung von deutschen wie internationalen Unternehmen in allen kollektivarbeitsrechtlichen Fragen, also ins-besondere beim Umgang mit dem Betriebsrat. Ne-ben der Entwicklung und Implementierung von Compliance-Vorgaben begleitet Bernd Weller meh-rere Unternehmen – und einige Führungskräfte – in aktuellen und vergangenen Compliance-Fällen.
REFERENTEN
Post: Verlag C.H.Beck / BECKAKADEMIE SEMINARE, 80791 München
Fax: (089) 38189 – 547 TAGUNG
15./16. Oktober 2010MünchenMünchen Marriott Hotel
In Zusammen-
arbeit mit
der CCZ
9:30 Begrüßung der Teilnehmer und Einführung in die TagungProf. Dr. Wulf Goette
9:45 Implementierung eines Compliance-Management-Systems im Energie-versorgunsunternehmenDr. Birte Mössner
Bündelung sämtlicher Compliance-Novitäten ·in einer neuen OrganisationKommunikation des Verhaltenskodex, Training und ·BeratungKorruptionsprävention: Umgang mit Geschäfts- ·partnern und AmtsträgernBehandlung von Compliance-Vorfällen ·
Diskussion
11:00 Kaffeepause
11:15 Investigative Maßnahmen und Informationsweitergabe im konzernfreien Unternehmen und im KonzernProf. Dr. Uwe H. Schneider
Die Überwachung der Mitarbeiter als Heraus- ·forderung für gute und verantwortungsvolle Compliance Rechtliche Grenzen für investigative Maß nahmen ·im Unternehmen z.B. Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers; Datenschutz und Compliance; Kapitalmarktrecht und Compliance; Rechtliche Grenzen für investigative Maß nahmen ·im Konzern; Folgen für die Organisation konzern-weiter Compliance
Diskussion
12:15 Gemeinsames Mittagessen
13:45 Strafvereitelung und Geldwäsche durch Nichtanzeige von StraftatenProf. Dr. Gerhard Dannecker
Privatisierung der Gefahrenabwehr und der · Strafverfolgung:Strafbewehrte Compliance-Pflichten und ihre · Grenzen Einbindung der rechts- und steuerberatenden · Berufe in die Geldwäschebekämpfung
ZIELImmer wieder gibt es neue Vor fälle in Unternehmen: Korrup-
tion, Untreue, Datenschutz, Insider verstöße. Verstöße gegen
Rechtsvorschriften stellen Problemfelder dar, denen sich Unter-
nehmen ausgesetzt sehen.
Die Tagung greift die derzeit brennenden Probleme aus dem
großen Themenkomplex Compliance auf und stellt Lösungs-
möglichkeiten für die Praxis vor. Die zugrundeliegenden Rechts-
fragen werden ausgehend von Praxisbeispielen von Unter-
nehmen aufgezeigt und ihrer praktischen Relevanz erörtert.
Diskutieren Sie mit unseren erfahrenen Experten aus der
Beratungs-, Unternehmens- und Lehrpraxis.
TEILNEHMERRechtsanwälte, Justiziare, Vorstände und Geschäftsführer,
Compliance-Beauftragte und Mitarbeiter von Compliance- und
Rechtsabteilungen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
SYMPOSIONDer altgriechische Ausdruck Symposion steht sinngemäß für
„gemeinsames, geselliges Trinken“. Für die Griechen der Antike
stand aber die gemeinsame gottverbundene und entsprechend
ritualisierte Geselligkeit im Mittelpunkt.
Setzen Sie die Gespräche mit Ihren Kollegen also beim geselli-
gen Beisammensein fort. Gern organisieren wir unseren Teil-
nehmern Ort und Treffpunkt für ein gemeinsames Abendessen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Registrierung im
Tagungs büro.
ZEITFreitag, 15.10.2010
09:30 Beginn der Tagung
11:00 Kaffeepause
12:15 Mittagessen/Mittagspause
15:00 Kaffeepause
18:00 Ende der Vorträge
ab ca. 19:00 Abendessen
Samstag, 16.10.2010
09:00 Beginn der Vorträge
10:15 Kaffeepause mit Imbiss
13:15 Ende der Tagung
FREITAG, 15. OKTOBER 2010
Keine privaten Ermittlungspflichten im Dienst ·der StrafverfolgungAnzeigenpflichten im Dienst der Strafverfolgung ·Risiken der Geldwäschestrafbarkeit auf einzelnen ·Betätigungsfeldern des BeratersGesetzliche Compliancebeauftragte bei Kranken- ·kassen und kassenärztlichen Vereinigungen als Täter der Strafvereitelung?
Diskussion
15:00 Kaffeepause
15:30 Anti-Korruptions Compliance – Zugeständnis-se und kulantes Verhalten als ProblemDr. Roland Bömer
Neue Bestechungs- und Vorteilsgewährungs regeln ·gegenüber öffentlichen Amtsträgern und im · privaten Geschäftsverkehrfür Taten im In- und Ausland ·
Was ist bei geschäftlichen Einladungen und ·Incentive-Programmen zu beachten?Praxisbeispiele – Red Flags ·
16:45 Neuere strafrechtliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Compliance und KorruptionProf. Dr. Thomas Fischer
Amtsträger-Eigenschaft ·Probleme der Zurechnung: ·
Beteiligung, insbesondere Mittäterschaft ·Pflichtenstellungen von Vorständen / ·Geschäftsführern und Aufsichtsräten
Garantenstellungen gegenüber außen stehenden ·DrittenReichweite des § 299 StGB ·Anwendung der §§ 331 ff. StGB bei privat- ·rechtlicher OrganisationKorruptionsbekämpfung mit Hilfe des § 266 StGB? ·Verfahrensfragen, insbesondere Probleme der · Beweisgewinnung und Beweisverwertung
Diskussion
ca.18:00 Ende des ersten Veranstaltungstages
Dr. Roland Bömer, Rechtsanwalt, ist Leiter der Rechtsabteilung von Sun Microsystems für Zentral-europa. Zuvor hat er langjährige Erfah rungen in Rechts- und Complianceabteilungen verschiedener Unternehmen der IT-Industrie gesammelt. Herr Dr. Bömer ist ausgebildeter Wirtschaftsmediator.
Prof. Dr. Gerhard Dannecker ist Direktor des Instituts für deutsches, europäisches und interna-tionales Strafrecht und Strafprozessrecht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Seine For-schungs- und Publikationsschwerpunkte liegen in den Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts (Steuer-, Insolvenz-, Bilanz-, Lebensmit telstrafrecht, Kartell-ordnungswidrigkeitenrecht), des Medizinstrafrechts und des EG-Strafrechts.
Prof. Dr. Thomas Fischer ist Stellvertretender Vorsitzender des 2. Strafsenats am Bundesgerichts-hof in Karlsruhe. Er ist darüber hinaus Honorarpro-fessor an der Universität Würzburg und Autor des Beck’schen Kurzkommentars zum StGB, Mitautor des Karlsruher Kommentars zur StPO sowie Mit-herausgeber der NStZ.
Dr. Stefan Fuhrmann leitet seit Oktober 2009 das Rechtsamt der Stadt Frankfurt. Herr Dr. Fuhr-mann begann seine berufliche Laufbahn als Rechts-anwalt bei Freshfields Bruckhaus Deringer, bevor er als Richter zum Arbeitsgericht Frankfurt und an-schließend in die hessische Landesverwaltung wechselte. Zuletzt war der Referent im hessischen Kultusministerium tätig. In seinen jetzigen Zustän-digkeitsbereich fallen z.B. die recht liche Beratung der städtischen Gremien, die Durchführung verga-berechtlicher Vorverfahren sowie die Stiftungs- und Standesamtsaufsicht.
Prof. Dr. Wulf Goette ist seit 1990 Mitglied und seit 2005 Vorsitzender des für das gesamte Gesell-schaftsrecht zuständigen II. ZS des BGH. Außerdem war er knapp 10 Jahre Mitglied des Kartellsenats des BGH. 1997 wurde er zum Honorarprofessor der Ruprecht-Karls-Universität ernannt. Er ist Autor und Mitherausgeber zahlreicher Veröffentlichun-gen, u.a. des Münchener Kommentars zum AktG (3. Aufl.) und des Münchener Kommentars zum GmbHG und des Werks „Die GmbH“ (2. Aufl.); er gehört dem Herausgebergremium der ZGR, der CCZ, der NZG und der GWR an.
REFERENTEN
3. Münchener Compliance-Symposion 2010
9:00 Eröffnung des zweiten TagesProf. Dr. Wulf Goette
9:05 Arbeitsrechtliche Umsetzung von Compliance-VorgabenBernd Weller
Bindung (welcher) Mitarbeitergruppen ·Compliance-Vorgaben (Whistleblowing, ·Code of Conduct, Datenverarbeitung): Was hat der Betriebsrat dazu zu sagen?Zuständigkeitsfragen im Konzern ·Vergütung und Compliance ·Arbeitsrechtlicher Schutz von Mitarbeitern der ·„Compliance-Organisation“?Arbeitsrechtliche Bedeutung des (mut maßlichen) ·Compliance-Verstoßes (Fristen, Mitbestimmung, Investigation)Das Spannungsfeld zwischen Zero tolerance ·und Generalamnestie: Aufklären, Kronzeugen-regelung oder Kündigung und Schadensersatz
Diskussion
10:15 Kaffeepause mit Imbiss
10:45 Compliance in der öffentlichen VerwaltungDr. Stefan Fuhrmann (angefragt)
Das Spannungsverhältnis öffentlich-rechtlicher und ·zivilrechtlicher VorgabenEntscheidungsabläufe und Kontroll mechanismen ·Herausforderungen an Compliance in der · öffentlichen Verwaltung bei der
Verwaltungsorganisation ·Vergabe öffentlicher Aufträge ·Korruptionsbekämpfung ·
Diskussion
12:00 Compliance im globalen Versicherungs-konzernDr. Thomas Lösler
Compliance in dezentralen Konzernstrikturen ·Globale Compliance Standards versus lokale · regulatorische AnforderungenKonzerndimensionale Compliance-Organisation ·
Diskussion
ca.13:15 Verabschiedung der Teilnehmer und Ende der
Veranstaltung
SAMSTAG, 16. OKTOBER 2010