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Anmeldung zur Reifeprüfung Die Anmeldung erfolgt in der ersten Woche nach den Weihnachtsferien Die Anmeldung enthält a) die Bekanntgabe der gewählten Form der RP b) die gewählten Prüfungsgebiete der Klausurprüfung c) die gewählten Prüfungsgebiete der mündlichen RP

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Anmeldung zur Reifeprüfung

Die Anmeldung erfolgt in der ersten Woche nach den Weihnachtsferien

Die Anmeldung enthält

a) die Bekanntgabe der gewählten Form der RP

b) die gewählten Prüfungsgebiete der Klausurprüfung

c) die gewählten Prüfungsgebiete der mündlichen RP

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Formen der Reifeprüfung

BRG/BORG Telfs

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BRG Telfs

Blau……..Schriftliche Klausurarbeit K………KernfrageGelb Mündliche Reifeprüfung S………SpezialfrageRot Fachbereichsarbeit SP…….Schwerpunktprüfung (ergänzend oder vertiefend) fü SP….fächerübergreifende Schwerpunktprüfung

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BORG Telfs (IKT)

Blau……..Schriftliche Klausurarbeit K………KernfrageGelb Mündliche Reifeprüfung S………SpezialfrageRot Fachbereichsarbeit SP…….Schwerpunktprüfung (ergänzend oder vertiefend) fü SP….fächerübergreifende Schwerpunktprüfung

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BORG Telfs (Musisch)

Blau……..Schriftliche Klausurarbeit K………KernfrageGelb Mündliche Reifeprüfung S………SpezialfrageRot Fachbereichsarbeit SP…….Schwerpunktprüfung (ergänzend oder vertiefend) fü SP….fächerübergreifende Schwerpunktprüfung

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BORG Telfs (Kreativ)

Blau……..Schriftliche Klausurarbeit K………KernfrageGelb Mündliche Reifeprüfung S………SpezialfrageRot Fachbereichsarbeit SP…….Schwerpunktprüfung (ergänzend oder vertiefend) fü SP….fächerübergreifende Schwerpunktprüfung

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Fachbereichsarbeit

Anmeldung der Fachbereichsarbeit in der 2. Woche der letzten Schulstufe in der Direktion

Die Aufgabenstellung hat einvernehmlich

mit dem zuständigen Prüfer zu erfolgen.

Die genehmigten Aufgabenstellungen sind dem Kandidaten innerhalb der ersten sechs Wochen des Unterrichtsjahres mitzuteilen.

Abgabe der Fachbereichsarbeit in der ersten Woche nach den Semesterferien an den Prüfer.

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Bei negativ oder nicht beurteilter Fachbereichsarbeit

In diesem Fall muss der Kandidat eine Form der Reifeprüfung ohne Vorprüfung neu wählen.

Die Wahl muss spätestens eine Woche vor dem Beginn der Klausurprüfung erfolgen.

Jene mündlichen Teilprüfungen, welche von der Änderung der Prüfungsform betroffen sind,

dürfen auf Antrag erst im nächsten Termin abgelegt werden. (Terminverlust)

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Prüfungsgebiete der mündlichen Prüfung

Gruppe A: Rel, D, GSP, PP, ME, BE,

Gruppe B: Fremdsprachen

Gruppe C: GWK, M, DG, BIU, Ch, Ph, Inf

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Wahl für die mündlichen Prüfungsgebiete

Der Prüfungskandidat hat zu wählen

eine Fremdsprache, sofern keine lebende Fremdsprache bei der Klausur gewählt wurde, muss eine lebende Fremdsprache mündlich gewählt werden.

im RG oder ORG mindestens ein Prüfungsgebiet aus der Gruppe C.

im ORG mit Instrumentalmusik oder mit Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung mindestens ein Fach aus der Gruppe A.

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Weitere Wahlbedingungen

Rel. darf nur gewählt werden, wenn das Fach in der gesamten Oberstufe besucht wurde.

ME bzw. BE dürfen nur gewählt werden, wenn die Gegenstände in allen Oberstufenklassen besucht wurden.

Fremdsprache muss mindestens 8 WST in der Oberstufe umfassen. (Ital.)

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Wahlbedingungen für autonome Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände

Gegenstände mit mindestens

2 Stunden- nicht eigenständig wählbar- jedoch, analog zur vertiefenden SP, für ergänzende

SP zu einem Pflichtgegenstand geeignet.

4 Stunden – wählbar, wenn es sich um reines Theoriefach handelt (z.B. PP an HTL)

6 Stunden – wählbar, wenn der Gegenstand auch praktische Komponenten hat (z.B. Informatik)

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Besonderheit für das BRG

Je nach Wahl der Wahlpflichtgegenstände können jeweils

Italienisch oder

Informatik mündlich bzw.

Ph, Ch, BIU vertiefend gewählt werden.

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Mündliche Prüfungen

Gestellt werden

a) 2 Kernfragen und

b) 1 Spezialfrage

Zu beantworten sind

a) eine der Kernfragen und

b) die Spezialfrage.

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Mündliche Schwerpunktprüfung3 Arten

Fächerübergreifende SP fächerübergreifende Frage in sinnvoller Fächerkombination Vertiefende SP vertiefende Frage aus einem Wahlpflichtgegenstand (mind. 2 Wochenstunden), der

auf einen Pflichtgegenstand bezogen ist Ergänzende SP ergänzende Frage in sinnvoller Verbindung mit a) einem auf das Prüfungsgebiet bezogenen schulautonomen Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand (mind. 2 WST in d. Oberstufe) b) schulautonomen WPF Informatik (mind. 4 WST in d.Oberstufe) c) der 1. oder 2. lebenden Fremdsprache. d) INSBESONDERE beim ORG mit ME bzw. BE sind Instrumentalunterricht in Verbindung mit ME und Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung in Verbindung mit BE möglich.

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Mündliche Schwerpunktprüfung

Gestellt werden

a) 2 Kernfragenb) 1 Spezialfragec) 2 „Schwerpunktfragen“

Zu beantworten sind

a) 1 Kernfrage,b) die Spezialfragec) 1 „Schwerpunktfrage“

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Mündliche Prüfung auf die Fachbereichsarbeit bezogen

Gestellt werden

a) 2 Kernfragenb) 1 Frage zur Thematik der Fachbereichsarbeit

Zu beantworten sind

a) 1 Kernfrage und b) die Frage zur FBA

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Zusätzliche mündliche Prüfungen nach negativer Klausurarbeit

Gestellt werden

3 Kernfragen

Zu beantworten sind

2 Kernfragen.

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Viel Erfolg wünscht euch

Christine Speer