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3 . B U N D E S K O N G R E S S
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EIT
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
A N T R Ä G E
N I F i n a n z e n – L e i s t u n g e n – B e i t r a g s r e g e l u n g e n
p Budgetierung p Leistungen p Beitragsregelungen p Sonstiges
N
Antragsverzeichnis nach Sachgebieten
Adressat Bundeskongress 2011Sachgebiet N Finanzen-Leistungen-Beitragsregelungen
BudgetierungAntragsnr. Thema/Antragsteller/Empfehlung der AK Seite
I
N 001 Potenziale heben statt um Ressourcen kämpfen -Budgetierung gemeinsam klug weiter entwickelnBundesfachbereichsvorstand 12Annahme
Dadurch erledigt folgender Antrag N 002
1
N 002 Die Budgetierungsrichtlinie von ver.di muss denveränderten Bedingungen angepasst werdenBundesfachbereichskonferenz 6Erledigt durch Antrag N 001
5
N 003 Änderung der BudgetierungsrichtlinieBezirkskonferenz MittelhessenAnnahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an denGewerkschaftsrat
Dadurch erledigt folgende Anträge N 004, N 005, N 006
7
N 004 Änderung der BudgetierungsrichtlinieLandesbezirksfachbereichskonferenz 7 HessenErledigt durch Antrag N 003
9
N 005 Änderung der BudgetierungsrichtlinieBezirksfachbereichskonferenz 6 SüdhessenErledigt durch Antrag N 003
11
N 006 Änderung der BudgetierungsrichtlinieBundesfachbereichskonferenz 2Erledigt durch Antrag N 003
13
N 007 Für eine mitgliedernahe RessourcenaufteilungBezirkskonferenz StuttgartAnnahme mit Änderung: In Zeile 3 wird das Wort "Bundesvorstand"ersetzt durch das Wort "Gewerkschaftsrat" und als Arbeitsmaterialzur Weiterleitung an den Gewerkschaftsrat
Dadurch erledigt folgende Anträge N 008, N 009, N 010, N 011, N 012,N 013, N 014, N 015
15
N 008 Änderung der BudgetierungsrichtlinieBezirksvorstand OstthüringenErledigt durch Antrag N 007
17
Antragsverzeichnis nach Sachgebieten
Adressat Bundeskongress 2011Sachgebiet N Finanzen-Leistungen-Beitragsregelungen
BudgetierungAntragsnr. Thema/Antragsteller/Empfehlung der AK Seite
II
N 009 PersonalkostenBezirkskonferenz SüdbadenErledigt durch Antrag N 007
19
N 010 PersonalkostenLandesbezirkskonferenz Baden-WürttembergErledigt durch Antrag N 007
23
N 011 Personalkosten der BezirksfachbereicheLandesbezirksfachbereichskonferenz 12 Baden-WürttembergErledigt durch Antrag N 007
27
N 012 Sachkosten FachbereicheBezirkskonferenz SüdbadenErledigt durch Antrag N 007
31
N 013 Sachkosten FachbereicheLandesbezirkskonferenz Baden-WürttembergErledigt durch Antrag N 007
33
N 014 BudgetierungsrichtlinieBezirkskonferenz Hellweg-HochsauerlandErledigt durch Antrag N 007
35
N 015 Besetzung der Stellen in ver.diLandesbezirksfachbereichskonferenz 8 Niedersachsen-BremenErledigt durch Antrag N 007
37
N 016 Bezirksfinanzen stärken - Gemeinsamkeiten stärkenBezirkskonferenz Potsdam-NordwestbrandenburgAblehnung
39
N 017 Mitgliederorientierte Personal- und Finanzausstattung derBezirksverwaltungBezirkskonferenz OstsachsenAblehnung
41
N 018 Flächendeckende und ortsnahe Mitgliederbetreuungsicherstellen – kleine Bezirke erhalten!Bezirkskonferenz Emscher-Lippe SüdAblehnung
43
N 019 Aufwandsanpassung der Budgetierung derlandesbezirklichen FachbereicheLandesbezirksfachbereichskonferenz 11 BayernAblehnung
45
Antragsverzeichnis nach Sachgebieten
Adressat Bundeskongress 2011Sachgebiet N Finanzen-Leistungen-Beitragsregelungen
BudgetierungAntragsnr. Thema/Antragsteller/Empfehlung der AK Seite
III
N 020 Budgetierung der Personalkosten in ver.diBundesfachbereichskonferenz 8Ablehnung
Dadurch erledigt folgender Antrag N 021
47
N 021 Budgetierung der Personalkosten in ver.diLandesbezirkskonferenz HessenErledigt durch Antrag N 020
49
N 022 Veränderungen der Finanzierung von hauptamtlichen Stellenund Budgets in den einzelnen FachbereichenLandesbezirksfachbereichskonferenz 3 Nordrhein-WestfalenAblehnung
51
N 023 Änderung der BudgetierungsrichtlineBundesfachbereichskonferenz 4Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an denGewerkschaftsrat
Dadurch erledigt folgender Antrag N 024
53
N 024 Änderung der BudgetierungsrichtlineBundesfachbereichskonferenz 11Erledigt durch Antrag N 023
55
N 025 BudgetierungsrichtlinieBundesfachbereichskonferenz 6Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an denGewerkschaftsrat
57
N 026 Budgetierungsrichtlinie: Abschaffung desStrukturausgleichsBundesfachbereichskonferenz 9Ablehnung
59
N 027 Änderung der BudgetierungsrichtlinieLandesbezirksfachbereichskonferenz 12 Nordrhein-WestfalenAnnahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an denGewerkschaftsrat
61
N 028 Konkretisierung der BudgetierungsrichtlinieBezirkskonferenz OstthüringenAblehnung
65
Antragsverzeichnis nach Sachgebieten
Adressat Bundeskongress 2011Sachgebiet N Finanzen-Leistungen-Beitragsregelungen
BudgetierungAntragsnr. Thema/Antragsteller/Empfehlung der AK Seite
IV
N 029 Neugewichtung der BeitragsverteilungBezirkskonferenz Potsdam-NordwestbrandenburgAblehnung
67
N 030 Änderung der Budgetierungsrichtlinie - RückstellungenBezirkskonferenz Bremen-NordniedersachsenAblehnung
69
N 031 Überprüfung der BudgetierungsrichtlinieBezirkskonferenz MittelhessenAnnahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an denGewerkschaftsrat
71
N 032 Änderung Budgetierungsrichtlinie: Übertragbarkeit vonnicht verbrauchten Sachkosten auf FolgehaushalteBundesfachbereichskonferenz 9Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an denGewerkschaftsrat
73
N 033 Stellenanteile für FuGLandesbezirkskonferenz HessenAnnahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an denGewerkschaftsrat
Dadurch erledigt folgende Anträge N 034, N 035
75
N 034 Finanzielle und personelle Ausstattung der Frauen- undGleichstellungspolitik in den BezirkenBezirkskonferenz Wuppertal-NiederbergErledigt durch Antrag N 033
77
N 035 Finanzielle und personelle Ausstattung der Frauen- undGleichstellungspolitik in den BezirkenBezirkskonferenz SüdwestfalenErledigt durch Antrag N 033
79
Antragsverzeichnis nach Sachgebieten
Adressat Bundeskongress 2011Sachgebiet N Finanzen-Leistungen-Beitragsregelungen
LeistungenAntragsnr. Thema/Antragsteller/Empfehlung der AK Seite
V
N 036 Einheitliche Standards für Jubilarehrungen in ver.diLandesbezirkskonferenz NordAblehnung
81
N 037 ZeugnishotlineLandesbezirksfachbereichskonferenz 12 Baden-WürttembergAblehnung
Dadurch erledigt folgende Anträge N 038, N 039
83
N 038 Erhalt der ArbeitszeugnisberatungLandesbezirkskonferenz Sachsen/Sachsen-Anhalt/ThüringenErledigt durch Antrag N 037
85
N 039 Erhalt der ArbeitszeugnisberatungBundesfachbereichskonferenz 5Erledigt durch Antrag N 037
87
N 040 Finanzdienstleistungsangebote des MitgliederservicesBezirkskonferenz Ostwürttemberg-UlmAblehnung
89
N 041 Ablaufoptimierung bei der Bearbeitung der ver.di-FreizeitunfallleistungBezirkskonferenz Potsdam-NordwestbrandenburgErledigt durch die Gründung des Beihilfevereins ver.di - (GR-Beschluss 728 vom 16./17. Juni 2009 zu den Leistungen derZukunft)
93
N 042 Änderung des Formblattes (W-2940-02-0110) zurUnfallmeldungLandesbezirkskonferenz Sachsen/Sachsen-Anhalt/ThüringenAnnahme
95
N 043 MembercardBezirkskonferenz Bochum-HerneAblehnung
97
N 044 Büchergeld für Auszubildende als SatzungsleistungBezirksfachbereichskonferenz 4 CottbusAnnahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an denBundesvorstand
Dadurch erledigt folgender Antrag N 052
99
Antragsverzeichnis nach Sachgebieten
Adressat Bundeskongress 2011Sachgebiet N Finanzen-Leistungen-Beitragsregelungen
LeistungenAntragsnr. Thema/Antragsteller/Empfehlung der AK Seite
VI
N 045 Wiedereinführung des Sterbegeldes für langjährigeGewerkschaftsmitgliederBezirkskonferenz SüdwestfalenAblehnung
101
N 046 ErsatzpflegekostenBundesfachbereichskonferenz 2Ablehnung
103
Antragsverzeichnis nach Sachgebieten
Adressat Bundeskongress 2011Sachgebiet N Finanzen-Leistungen-Beitragsregelungen
BeitragsregelungenAntragsnr. Thema/Antragsteller/Empfehlung der AK Seite
VII
N 047 Höhe der Beiträge für Auszubildende, Anwärterinnen undAnwärter, Praktikantinnen und Praktikanten, etc.Bezirkskonferenz Emscher-Lippe SüdAblehnung
Dadurch erledigt folgende Anträge N 048, N 049
105
N 048 GewerkschaftsinternesLandesbezirksfachbereichskonferenz 6 Berlin-BrandenburgErledigt durch Antrag N 047
107
N 049 Reduzierter Mitgliedsbeitrag für Auszubildende undAnwärterinnen/AnwärterBezirkskonferenz Rhein-WupperErledigt durch Antrag N 047
109
N 050 Einführung einer Schnuppermitgliedschaft fürBerufsanfängerinnen/BerufsanfängerLandesbezirksfachbereichskonferenz 6 Baden-WürttembergAblehnung
111
N 051 Einführung einer Schnuppermitgliedschaft/Beitragsreduzierungfür Berufseinsteigerinnen/BerufseinsteigerLandesbezirksfachbereichskonferenz 7 HamburgAblehnung
Dadurch erledigt folgende Anträge N 052, N 053
113
N 052 Abgesenkter Beitrag für Auszubildende undBeamtenanwärterinnen/BeamtenanwärterBundesfachbereichskonferenz 6Erledigt durch Anträge N 051 und N 044
115
N 053 Ermäßigter Mitgliedsbeitrag für AuszubildendeBezirksfachbereichskonferenz 4 CottbusErledigt durch Antrag N 051
117
N 054 Beitrag für Mitglieder, die sich in Einrichtungen wieSeniorenheimen und ähnlichen befindenLandesbezirksfachbereichskonferenz 10 Nordrhein-WestfalenAnnahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an denGewerkschaftsrat
Dadurch erledigt folgender Antrag N 056
119
Antragsverzeichnis nach Sachgebieten
Adressat Bundeskongress 2011Sachgebiet N Finanzen-Leistungen-Beitragsregelungen
BeitragsregelungenAntragsnr. Thema/Antragsteller/Empfehlung der AK Seite
VIII
N 055 BeitragsregelungBezirkskonferenz Emscher-Lippe NordAnnahme als Arbeitsmaterial zu Antrag N 054
121
N 056 Beitrag für Mitglieder, die sich in Einrichtungen wieSeniorenheimen und ähnlichen befindenBezirkskonferenz Duisburg/NiederrheinErledigt durch Antrag N 054
123
N 057 Mitgliederbeitrag von Bezieherinnen/Beziehern vonAufstockungsleistungenLandesbezirkskonferenz BayernAnnahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an denGewerkschaftsrat
125
N 058 Gewerkschaftsbeitrag für Elterngeldempfängerinnen/-emfängerBundesfachbereichskonferenz 12Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an denGewerkschaftsrat
129
N 059 Auslegung der Satzung zur Beitragsermittlung (hier speziellbei Stipendien)Landesbezirkskonferenz Sachsen/Sachsen-Anhalt/ThüringenAnnahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an denGewerkschaftsrat
131
N 060 Höhe des Mitgliedsbeitrages bei NichtvollbeschäftigtenBezirksfachbereichskonferenz 7 Sachsen-Anhalt-SüdAblehnung
133
N 061 Beitrag bei PrivatinsolvenzBezirkskonferenz Allgäu mit den Landkreisen Weilheim-Schongau undGarmisch-PatenkirchenAblehnung
Dadurch erledigt folgender Antrag N 062
135
N 062 Beitrag bei PrivatinsolvenzLandesbezirksfachbereichskonferenz 8 BayernErledigt durch Antrag N 061
137
N 063 MitgliedsbeitragBezirksfachbereichskonferenz 8 Hannover/Leine-WeserAblehnung
139
Antragsverzeichnis nach Sachgebieten
Adressat Bundeskongress 2011Sachgebiet N Finanzen-Leistungen-Beitragsregelungen
BeitragsregelungenAntragsnr. Thema/Antragsteller/Empfehlung der AK Seite
IX
N 064 Satzungsänderung - BeiträgeBezirksfachbereichskonferenz 6 Herford-Minden-LippeAblehnung
141
N 065 Satzungsänderung §14 MitgliedsbeitragBezirksfachbereichskonferenz 3 Rhein-WupperAblehnung
143
N 066 Änderung der Berechnungsgrundlage desMitgliedsbeitragesBezirkskonferenz SüdhessenAnnahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an denGewerkschaftsrat
145
Antragsverzeichnis nach Sachgebieten
Adressat Bundeskongress 2011Sachgebiet N Finanzen-Leistungen-Beitragsregelungen
SonstigesAntragsnr. Thema/Antragsteller/Empfehlung der AK Seite
X
N 067 Prüfungsauftrag hinsichtlich der weiteren Kontoführungbzw. der Aufrechterhaltung der Geschäftsverbindung derGewerkschaft ver.di bei bzw. mit der Bank Santander-SEBBankLandesbezirkskonferenz Sachsen/Sachsen-Anhalt/ThüringenAnnahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an denBundesvorstand
Dadurch erledigt folgende Anträge N 068, N 069, N 070, N 071, N 072
147
N 068 KontowechselLandesbezirksfachbereichsvorstand 1 HamburgErledigt durch Antrag N 067
151
N 069 ver.di-Kontoverbindung von der SEB-Bank zur LandesbankBerlin (LBB)Landesbezirkskonferenz SaarErledigt durch Antrag N 067
153
N 070 Kontoverbindung SEB-BankBezirkskonferenz Fils-Neckar-AlbErledigt durch Antrag N 067
155
N 071 Verlegung der ver.di-Kontoverbindung von der SEB-Bankzur Landesbank Berlin (LBB) und damit in die Sparkassen-FinanzgruppeLandesbezirkskonferenz Baden-WürttembergErledigt durch Antrag N 067
159
N 072 Beendigung aller ver.di-Kontoverbindungen mit der SEB-BankBezirksfachbereichskonferenz 1 Region Süd-Ost-NiedersachsenErledigt durch Antrag N 067
163
N 073 ServiceleistungenBezirkskonferenz Frankfurt am Main und RegionAnnahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an denBundesvorstand
165
N 074 Materielle/finanzielle Ausgestaltung der Tätigkeit vonehrenamtlichen Funktionäreninnen/FunktionäreBezirksvorstand Rhein-WupperAblehnung
167
1
N 001 Bundesfachbereichsvorstand 12
Potenziale heben statt um Ressourcen kämpfen -Budgetierung gemeinsam klug weiter entwickeln
Der Bundeskongress beschließt
Vor dem Beschluss einer neuen Budgetierungsrichtlinie oder der Festlegung einer neuen Ressourcen- und Aufgabenverteilung müssen in ver.difolgende Schritte und Aufgaben erledigt werden:
Es muss ein Prozess unter Beteiligung von ehren- und hauptamtlichenFunktionärinnen/Funktionäre gestaltet und abgeschlossen sein, der unsereAufgabenverteilung unter Berücksichtigung der Ressourcen- und Kosten-verteilung in der Organisation überprüft. Ziel des Prozesses ist, zu einerneuen, besseren und ausgewogeneren Aufgabenstruktur und Ressourcen-und Kostenverteilung in ver.di zu kommen.
Dabei sollen vorhandene erfolgreiche gewerkschaftliche Arbeits-, Aktions-und Betreuungsmodelle auf ihre Verbreiterungsfähigkeit in der Organisation untersucht werden und Grundlage für zukünftige Budgetierungsbeschlüsse sein. Ebenfalls ist zu klären, welche Aufgaben wegen der Wahrnehmung neuer Herausforderungen und einer notwendigen Umsteuerungder Ressourcen nicht mehr wahrgenommen werden können.
Dieses Vorgehen soll durch externen und internen Sachverstand unterstützt und begleitet werden. Alle Ebenen und Fachbereiche sind an diesemProzess zu beteiligen. Dabei sind alle Bereiche aufgerufen, zuerst ihre eigenen Strukturen zu überprüfen, erfolgreiche Arbeit zu verbreitern unddiese Erkenntnisse in der Organisation transparent zu machen.
Grundlage für die Neugestaltung von Aufgaben- und Ressourcenverteilungsind die in der Satzung festgelegten Strukturen.
Der Prozess soll bis Ende 2012 abgeschlossen sein und ist die Voraussetzung für die Beschlussfassung neuer Aufgabenverteilung und Budgetierung in der Organisation. Eine neue Budgetierung muss auf der einen Seitemöglichst hohe Planungssicherheit und notwendige Arbeitssouveränitätdurch klare und verbindliche Vorgaben sicher stellen, auf der anderen Seiteauch den unterschiedlichen fachbereichsspezifischen und regionalen
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N 001 Bundesfachbereichsvorstand 12
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Gegebenheiten Rechnung tragen. Dabei darf notwendige Flexibilität nichtzu andauernden Ressourcenkonflikten in der Organisation führen.
Begründung
Zum Bundeskongress liegen eine Vielzahl von Anträgen vor, deren Antragsbegehren es ist, die Budgetierungsrichtlinie zu verändern. Je nach Antragssteller und Organisationseinheit wird jeweils begründet, weshalbgrößere Ressourcen erforderlich sind. Bei knapper werdenden Ressourcenund immer neuen Aufgaben für unsere gewerkschaftlich politische Arbeitbesteht die Gefahr, dass ein nicht unerheblicher Teil unserer Kraft inRessourcenstreitigkeiten verschwendet wird.
Deshalb wollen wir einen Prozess anstoßen, der die erfolgreichen Arbeitsansätze, Betreuungsmodelle und klugen Vorgehensweisen in unsererOrganisation sucht und wir diese Ansätze verbreitern.
Wir sind überzeugt, dass die Mehrzahl der Antworten, die wir suchen, bereits in der Organisation vorhanden - jedoch zu wenig bekannt - und fürandere Bereiche zu wenig aufbereitet sind.
Mit diesem Prozess wollen wir voneinander lernen, uns gegenseitigzuhören und in einen Wettstreit der klugen und guten Ideen gehen, anstattin Ressourcen- und Machtkämpfen abzugleiten. Der Prozess muss mitPriorität und hoher Energie und mit klarem zeitlichem Ziel betriebenwerden.
Externer und interner Sachverstand hilft uns beim Erreichen des Zieles.Externe Beratung soll uns vor allem dort unterstützen, wo ein Blick von„außen“ und insbesondere auf die „Prozesse“ hilfreich ist.
Als Grundlage für diesen Prozess sollen die Grundstrukturen unsererSatzung bleiben, wie der dreigliedrige Aufbau unserer Organisation, wie diewichtige vierte Ebene, wie die notwendige Arbeitsaufteilung in Ebenen- undFachbereichsstrukturen sowie das klare ehrenamtliche Grundprinzip unserer Organisation.
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N 001 Bundesfachbereichsvorstand 12
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Empfehlung der Antragskommission
Annahme
Dadurch erledigt folgender Antrag N 002
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung
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N 002 Bundesfachbereichskonferenz 6
Die Budgetierungsrichtlinie von ver.di muss den verändertenBedingungen angepasst werden
Der Bundeskongress beschließt
Die Budgetierungsrichtlinie von ver.di muss den veränderten Bedingungenangepasst werden.
Begründung
Da jetzt nur nach Mitgliederzahlen den einzelnen Fachbereichen und Fachgruppen das Geld zugeteilt wird, ergibt sich bzw. wird sich eine Schieflagezu Gunsten von mitgliederstarken Fachbereichen und Fachgruppen ergeben. Damit werden die Schwächeren weiter geschwächt, indem keine Betreuungssekretärinnen/-sekretäre, Verwaltungsangestellten und finanziellenMittel bereitstehen. In der Folge wird eine Schwächung der Gesamtorganisation eintreten.
Empfehlung der Antragskommission
Erledigt durch Antrag N 001
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung
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Wortgleiche Anträge liegen vor von: Landesbezirksfachbereichskonferenz 12 Hessen,Bezirksfachbereichskonferenz 12 Südhessen
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N 003 Bezirkskonferenz Mittelhessen
Änderung der Budgetierungsrichtlinie
Der Bundeskongress beschließt
Die Budgetierungsrichtlinie ist wie folgt zu ändern:
Eine Umwidmung von Sach- in Personalkosten muss grundsätzlich möglichsein. Dabei kann der in der Budgetierungsrichtlinie festgelegte Anteil von52,5 Prozent auch überschritten werden. Voraussetzung ist das Vorhandensein entsprechender Sachmittel.
Begründung
Während es in vielen Arbeitsbereichen zu erheblichen personellen Engpässen kommt, sind in den Budgetierungseinheiten oft nicht verbrauchte Sachmittel vorhanden. Die starre Regelung der Budgetierungsrichtlinie erlaubtes mit wenigen Ausnahmen nicht, diese zur Einstellung von Personal zuverwenden.
Durch den Einsatz von vorhandenen Sachmitteln können Personalengpässe zeitnah behoben werden. Dies steigert die Qualität unsererGewerkschaftsarbeit und wird in vielen Bereichen der Mitgliederentwicklung zugutekommen.
Empfehlung der Antragskommission
Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Gewerkschaftsrat
Dadurch erledigt folgende Anträge N 004, N 005, N 006
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung
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Wortgleicher Antrag liegt vor von: Bundesfachbereichskonferenz 7
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N 004 Landesbezirksfachbereichskonferenz 7 Hessen
Änderung der Budgetierungsrichtlinie
Der Bundeskongress beschließt
Die Budgetierungsrichtlinie ist wie folgt zu ändern:
Eine befristete Umwidmung von Sach- in Personalkosten ist grundsätzlichmöglich. Dabei kann der in der Budgetierungsrichtlinie festgelegte Anteilvon 52,5 Prozent auch überschritten werden. Voraussetzung ist das Vorhandensein entsprechender Sachmittel .
Begründung
Während es in vielen Arbeitsbereichen zu erheblichen personellen Engpässen kommt, sind in den Budgetierungseinheiten oft nicht verbrauchte Sachmittel vorhanden. Die starre Regelung der Budgetierungsrichtlinie erlaubtes mit wenigen Ausnahmen nicht, diese zur Einstellung von Personal zuverwenden.
Durch den Einsatz von vorhandenen Sachmitteln können Personalengpässe zeitnah behoben werden. Dies steigert die Qualität unsererGewerkschaftsarbeit und wird in vielen Bereichen der Mitgliederentwicklung zugutekommen.
Empfehlung der Antragskommission
Erledigt durch Antrag N 003
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung
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Wortgleiche Anträge liegen vor von: Bundesfachbereichskonferenz 11, LandesbezirkskonferenzHessen, Landesbezirksfachbereichskonferenz 3 Hessen, Landesbezirksfachbereichskonferenz 13Hessen
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N 005 Bezirksfachbereichskonferenz 6 Südhessen
Änderung der Budgetierungsrichtlinie
Der Bundeskongress beschließt
Die Budgetierungsrichtlinie ist wie folgt zu ändern:
Eine Umwidmung von Sach- in Personalkosten ist grundsätzlich möglich.Dabei kann der in der Budgetierungsrichtlinie festgelegte Anteil von 52,5Prozent auch überschritten werden. Voraussetzung hierfür ist das Vorhandensein entsprechender Sachmittel.
Begründung
Während es in vielen Arbeitsbereichen zu erheblichen personellen Engpässen kommt, sind in den Budgetierungseinheiten oft nicht verbrauchte Sachmittel vorhanden. Die starre Regelung der Budgetierungsrichtlinie erlaubtes mit wenigen Ausnahmen nicht, diese zur Einstellung von Personal zuverwenden.
Durch den Einsatz von vorhandenen Sachmitteln können Personalengpässe zeitnah behoben werden. Dies steigert die Qualität unsererGewerkschaftsarbeit und wird in vielen Bereichen der Mitgliederentwicklung zugutekommen.
Empfehlung der Antragskommission
Erledigt durch Antrag N 003
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung
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N 006 Bundesfachbereichskonferenz 2
Änderung der Budgetierungsrichtlinie
Der Bundeskongress beschließt
Die Budgetierungsrichtlinie ist wie folgt zu ändern:
Eine Umwidmung von Sach- in Personalkosten ist grundsätzlich möglich.Dabei kann der in der Budgetierungsrichtlinie festgelegte Anteil von 52,5Prozent auch überschritten werden. Voraussetzung ist das Vorhandenseinentsprechender Sachmittel.
Über entsprechende Ausgaben müssen die jeweiligen budgetzuständigenGremien beschließen.
Begründung
Während es in vielen Arbeitsbereichen zu erheblichen personellen Engpässen kommt, sind in den Budgetierungseinheiten oft nicht verbrauchte Sachmittel vorhanden. Die starre Regelung der Budgetierungsrichtlinie erlaubtes mit wenigen Ausnahmen nicht, diese zur Einstellung von Personal zuverwenden.
Durch den Einsatz von vorhandenen Sachmitteln können Personalengpässe zeitnah behoben werden. Dies steigert die Qualität unsererGewerkschaftsarbeit und wird in vielen Bereichen der Mitgliederentwicklung zugutekommen.
Empfehlung der Antragskommission
Erledigt durch Antrag N 003
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung
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N 007 Bezirkskonferenz Stuttgart
Für eine mitgliedernahe Ressourcenaufteilung
Der Bundeskongress beschließt
Der Bundeskongress beauftragt den Bundesvorstand, die Ressourcenverteilung so zu ändern, dass die mitgliedernahen Bereiche höhere Finanzmittel und damit eine bessere Ausstattung im Sach- und insbesondere im Personalkostenbereich erhalten.
Mit mitgliedernahen Bereichen sind in erster Linie die direkten Betreuungsbereiche der Mitglieder und Funktionsträgerinnen/Funktionsträger in denBetrieben gemeint. In diesem Zusammenhang müssen auch die Ressourcen für die Bearbeitung so genannter weißer Flecken ausgebaut werden.
Begründung
Seit Jahren kämpft ver.di mit rückgängigen Mitgliederzahlen und knapperwerdenden Ressourcen. Gleichzeitig wird der Betreuungsaufwand deutlichgrößer. Das betrifft sowohl die Betriebsbetreuung als auch die Beratungvon Einzelmitgliedern. Die Herausbildung neuer Bereiche, die in der Regelim Niedriglohnbereich mit prekärer Beschäftigung angesiedelt sind, stellenver.di vor weitere Herausforderungen. Einerseits müssen diese Betriebe organisiert werden, andererseits geht es darum, Durchsetzungskraft bei Tarifauseinandersetzungen zu entwickeln bzw. in manchen Bereichen überhaupt die Tarifbindung herzustellen. Ohne eine Verbesserung der Ressourcen in diesen Bereichen können diese dringenden Aufgaben nicht erfülltwerden.
Es ist uns völlig klar, dass alle Ebenen und Bereiche von ver.di eine hoheBelastung aufweisen und alle wichtige Aufgaben zu erledigen haben.Wenn jedoch Ressourcen knapper werden und die Mitgliederzahlen zurückgehen, wäre es verheerend, die Kürzungen auf alle Bereiche gleichmäßigzu verteilen. Gerade an der Schnittstelle zu den Mitgliedern oder in denAufgabenfeldern, in denen direkt neue Mitglieder geworben werden, dürfendie Ressourcen auf keinen Fall gekürzt, im Gegenteil, sie müssen dort erhöht werden, damit der negative Mitgliedertrend gebremst oder gar umgekehrt werden kann.
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N 007 Bezirkskonferenz Stuttgart
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Empfehlung der Antragskommission
Annahme mit Änderung: In Zeile 3 wird das Wort "Bundesvorstand" ersetztdurch das Wort "Gewerkschaftsrat" und als Arbeitsmaterial zurWeiterleitung an den Gewerkschaftsrat
Dadurch erledigt folgende Anträge N 008, N 009, N 010, N 011, N 012,N 013, N 014, N 015
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung
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N 008 Bezirksvorstand Ostthüringen
Änderung der Budgetierungsrichtlinie
Der Bundeskongress beschließt
Der Bundeskongress beauftragt den Gewerkschaftsrat die Budgetierungsrichtlinie bis zum 31. Dezember 2012 zu überarbeiten, um die Handlungsfähigkeit vor Ort zu stärken.
Dazu wird der Gewerkschaftsrat verpflichtet, den Personalkostenanteil derBezirke mit dem Ziel zu erhöhen, mehr Gewerkschaftssekretärinnen/-sekretäre und Verwaltungsangestellte vor Ort zu beschäftigen.
Begründung
Die Fachbereiche sind, zumindest in SAT, zum größten Teil bezirksübergreifend aufgestellt und haben ihre Schwerpunktbetriebe benannt.Regionen mit großer Fläche und vielen kleinen oder mittleren Betriebenwerden zu weißen FB-Flecken. Aber auch in diesen Betrieben findetGewerkschaftsarbeit durch ver.di BR/PR, VL oder/und engagierte Mitglieder statt. Ebenso wollen „normale“ Mitglieder vor Ort beraten und betreut werden. Vor Ort entsteht gewerkschaftliche Kraft und Macht. Ebensowerden Fachbereiche durch Ebenensekretärinnen/-sekretäre vor Ort bei tariflichen Auseinandersetzungen unterstützt, durch Beratung, Organisation,Schreib-und Druckarbeiten in den Büros. Unterstützung aus der Ferne mitFlugblättern oder E-Mails hat sich als überwiegend völlig unzureichenderwiesen. Zu verbessern ist diese Situation an der Basis unsererGewerkschaft nur durch die konkrete Arbeit mit handelnden Menschen. Ineinem Klima des Vertrauens und vor allem Beständigkeit müssen Mitglieder vor Ort mit Sekretärinnen/Sekretären und Verwaltungsangestelltenzusammenarbeiten. Ehrenamtliche und Ortsvereine können diese Aufgabenicht übernehmen. Gewerkschaftssekretärinnen/-sekretäre werden vor Ortimmer mehr mit Problemen von Mitgliedern aus betriebs- und personalratslosen Betrieben konfrontiert. Die Entwicklung von Handlungsmöglichkeitenerfordert Zeit, Wissen um örtliche Zusammenhänge und Besonderheiten.
Die personellen und finanziellen Mittel müssen überprüft und auf die neuenAnforderungen ausgerichtet werden. ver.di muss wieder in allen Betriebenund in der Fläche erfahrbar werden.
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N 008 Bezirksvorstand Ostthüringen
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Wenn wir daher Basisarbeit ernst meinen, müssen wir nicht nur Ehrenamtlichkeit stärken, sondern die begrenzt zur Verfügung stehenden Ressourcen für Personal dort einsetzen, wo die Mitglieder arbeiten und leben.
Empfehlung der Antragskommission
Erledigt durch Antrag N 007
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung
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N 009 Bezirkskonferenz Südbaden
Personalkosten
Der Bundeskongress beschließt
Der Bundeskongress beauftragt den Gewerkschaftsrat die Budgetierungsrichtlinie bis zum 31. Dezember 2012 zu überarbeiten, mit dem Ziel, dieHandlungsfähigkeit vor Ort zu stärken. Der Gewerkschaftsrat wird verpflichtet, deshalb in der Neufassung der Budgetierungsrichtlinie den Personalkostenanteil der Bezirke (bezirkliche Fachbereiche und fachbereichsübergreifend) von bisher 35 Prozent auf mindestens 40 Prozent der Beitragseinnahmen aufzustocken. Die Personalkostenanteile von Bund undLand sind entsprechend zu senken.
Begründung
ver.di ist, wie jede andere Gewerkschaft ein Zusammenschluss von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern, um gemeinsame Interessen zu vertreten.Dieser Zusammenschluss vollzieht sich vor Ort, in den Betrieben undDienststellen. Hier entsteht gewerkschaftliche Macht und Kampffähigkeit.Hier wird über die konkreten Arbeitsbedingungen durch unsere Betriebs-und Personalräte entschieden. Hier werden die Voraussetzungen für dieDurchsetzung tariflicher Ziele geschaffen und ebenfalls hier werden dieBedingungen für den politischen Protest entwickelt. ver.di ist nur mächtig,wenn wir in den Betrieben und Dienststellen mächtig sind.
In unserem Organisationsbereich werden die Konzerne immer größer, dieBetriebe aber immer kleiner. Freistellungen auf betrieblicher Ebene immerseltener.
Trotzdem ist nach wie vor der Flächentarifvertrag die entscheidendeGrundlage für die Gestaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen in unserem Organisationsbereich.
Erhalt und die Weiterentwicklung des Flächentarifvertrages entscheidensich an der Frage, ob wir in der Lage sind, die betriebliche Tariffähigkeit inweiten Bereichen herzustellen und zu sichern.
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Wenige kampfstarke Belegschaften reichen nicht aus, um den Flächentarifvertrag zu sichern und weiter zu entwickeln.
Die Dualität von Fläche und Betrieb und die Gleichzeitigkeit von Abwehr-und Verteilungskämpfen erfordert eine radikal geänderte organisatorischeAusrichtung von ver.di.
Wir müssen diese Auseinandersetzungen aufnehmen können, um in dieOffensive zu kommen. Es reicht nicht aus, nur die Abwehr zu organisieren.Um unsere betriebs- und gesellschaftspolitischen Forderungen durchsetzungsfähig zu machen, müssen wir die betrieblichen Erfahrungen unserer Mitglieder aufgreifen. Wenn wir gestaltend, mitgliederorientiert und mitgliedergewinnend in einen Konflikt gehen, sind wir in der Offensive, könnenunsere Gestaltungskraft entfalten und gewinnen an Stärke.
Dieser Prozess erfordert einen ständigen Einsatz der Sekretärinnen/Sekretäre im Bezirk, vor Ort um Betriebs- und Personalräte zu beraten und zuunterstützen, aktiven Mitgliedern Hilfestellung zu bieten und Konflikte zu organisieren. Dies geht nicht aus der Ferne über noch zu gut gestalteteFlugblätter, Infos oder E-Mails.
Dies ist nur zu erreichen durch die konkrete Arbeit mit den handelndenMenschen. Es muss ein Klima des Vertrauens entstehen, die Mitgliederund Funktionärinnen/Funktionäre vor Ort müssen sich aufeinander und aufdie Sekretärinnen/Sekretäre verlassen können. Ängste müssen bewältigtwerden, Erfahrungen ausgetauscht und gemeinsame Interessen erarbeitetwerden.
Der Prozess der Herstellung von Mächtigkeit erfordert aber auch dieBildung weiterer Betriebs- und Personalräte in bisher mitbestimmungsfreien Betrieben und Dienststellen.
Dies ist ohne den persönlichen Einsatz der Sekretärinnen/Sekretäre nichtmöglich.
Weiterhin werden die Sekretärinnen/Sekretäre im Bezirk mit den Problemen einer immer größeren Anzahl von Einzelmitgliedern aus betriebsrats-/personalratslosen Betrieben/Dienststellen konfrontiert. Dies ist ein arbeits-und zeitintensiver Job. Die Diskussion über die Sorgen und Nöte der Mit
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glieder und die Entwicklung von Handlungsmöglichkeiten erfordert Einfühlungsvermögen und Verständnis, insbesondere dann, wenn wegen fehlender Interessenvertretungsstrukturen Lösungen schwer oder gar unmöglichsind.
Die personellen und finanziellen Mittel von ver.di müssen im Hinblick aufdie geänderten tarifpolitischen Anforderungen und die zunehmende Bedeutung der betrieblichen Konflikte bis hin zur Durchsetzung von Haustarifverträgen (wenn Arbeitgeber die Tarifbindung in der Fläche aufgegeben bzw.nie hergestellt haben) sowie der zeitintensiven Beratung von Einzelmitgliedern überprüft und konzentriert auf dieses Anforderungsprofil ausgerichtet werden.
Die Mitgliederentwicklung der letzten Jahre ist ein Signal.
Offensichtlich nimmt die Bindungswirkung der Organisation ab. ver.di mussin den Betrieben und Dienststellen wieder oder erstmals erfahrbar werden.Dies geht nur durch die Präsens der Sekretärinnen/Sekretäre im Betrieb.Es ist keinem Mitglied vermittelbar, dass von jedem Euro Mitgliedsbeitragnur 35 Cent für die hauptamtliche Gewerkschaftsarbeit vor Ort/im Bezirkzur Verfügung steht.
Gelingt es nicht, ver.di vor Ort zu stärken ist der Niedergang der Organisation nicht zu stoppen.
Der Gewerkschaftsrat, dem nach § 71 der Satzung die Verantwortung fürPersonal und Finanzen übertragen wurde, ist mit seinen Entscheidungenzur Budgetierung der oben beschrieben Herausforderung nicht gerecht geworden. Deshalb muss der Bundeskongress den Gewerkschaftsrat mit klaren Vorgaben beauftragen.
Das dies keine angenehme Aufgabe darstellt, ist auch dem Bundeskongress klar. Aber wenn es um die Überlebensfrage der Organisationgeht, haben andere Überlegungen zurückzutreten. ver.di kann besser miteiner auf das absolut notwendige Mindestmaß reduzierten Bundesverwaltung und mit verkleinerten Landesbezirksleitungen leben als mit personellausgebluteten Bezirken.
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Empfehlung der Antragskommission
Erledigt durch Antrag N 007
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung
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Personalkosten
Der Bundeskongress beschließt
Der Bundeskongress beauftragt den Gewerkschaftsrat die Budgetierungsrichtlinie bis zum 31. Dezember 2012 zu überarbeiten, mit dem Ziel, dieHandlungsfähigkeit der Bezirke zu stärken. Der Gewerkschaftsrat wird verpflichtet, deshalb in der Neufassung der Budgetierungsrichtlinie den Personalkostenanteil der Bezirke (bezirkliche Fachbereiche und fachbereichsübergreifend) von bisher 35 Prozent auf mindestens 40 Prozent der Beitragseinnahmen aufzustocken. Die Personalkostenanteile von Bund undLand sind entsprechend zu senken.
Begründung
ver.di ist, wie jede andere Gewerkschaft, ein Zusammenschluss von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern, um gemeinsame Interessen zu vertreten.Dieser Zusammenschluss vollzieht sich vor Ort, in den Betrieben undDienststellen. Hier entsteht gewerkschaftliche Macht und Kampffähigkeit.Hier wird über die konkreten Arbeitsbedingungen durch unsere Betriebs-und Personalräte entschieden. Hier werden die Voraussetzungen für dieDurchsetzung tariflicher Ziele geschaffen und ebenfalls hier werden dieBedingungen für den poltischen Protest entwickelt. ver.di ist nur mächtig,wenn wir in den Betrieben und Dienststellen mächtig sind.
In unserem Organisationsbereich werden die Konzerne immer größer, dieBetriebe aber immer kleiner. Freistellungen auf betrieblicher Ebene immerseltener.
Trotzdem ist nach wie vor der Flächentarifvertrag die entscheidendeGrundlage für die Gestaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen in unserem Organisationsbereich.
Erhalt und die Weiterentwicklung des Flächentarifvertrags entscheiden sichan der Frage, ob wir in der Lage sind, die betriebliche Tariffähigkeit in weiten Bereichen herzustellen und zu sichern.
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Wenige kampfstarke Belegschaften reichen nicht aus, um den Flächentarifvertrag zu sichern und weiter zu entwickeln.
Die Dualität von Fläche und Betrieb und die Gleichzeitigkeit von Abwehr-und Verteilungskämpfen erfordert eine radikal geänderte organisatorischeAusrichtung von ver.di.
Wir müssen diese Auseinandersetzungen aufnehmen können, um in dieOffensive zu kommen. Es reicht nicht aus, nur die Abwehr zu organisieren.Um unsere betriebs- und gesellschaftspolitischen Forderungen durchsetzungsfähig zu machen, müssen wir die betrieblichen Erfahrungen unserer Mitglieder aufgreifen. Wenn wir gestaltend, mitgliederorientiert und mitgliedergewinnend in einen Konflikt gehen, sind wir in der Offensive, könnenunsere Gestaltungskraft entfalten und gewinnen an Stärke.
Dieser Prozess erfordert einen ständigen Einsatz der Sekretärinnen/Sekretär im Bezirk, vor Ort, um Betriebs- und Personalräte zu beraten und zu unterstützen, aktiven Mitgliedern Hilfestellung zu bieten und Konflikte zu organisieren. Dies geht nicht aus der Ferne über noch zu gut gestalteteFlugblätter, Infos oder E-Mails.
Dies ist nur zu erreichen durch die konkrete Arbeit mit den handelndenMenschen. Es muss ein Klima des Vertrauens entstehen, die Mitgliederund Funktionärinnen/Funktionäre vor Ort müssen sich aufeinander und aufdie Sekretärinnen/Sekretäre verlassen können. Ängste müssen bewältigtwerden, Erfahrungen ausgetauscht und gemeinsame Interessen erarbeitetwerden.
Der Prozess der Herstellung von Mächtigkeit erfordert aber auch dieBildung weiterer Betriebs- und Personalräte in bisher mitbestimmungsfreien Betrieben und Dienststellen.
Dies ist ohne den persönlichen Einsatz der Sekretärinnen/Sekretäre nichtmöglich.
Weiterhin werden die Sekretärinnen/Sekretäre im Bezirk mit den Problemen einer immer größeren Anzahl von Einzelmitgliedern aus betriebsrats-/personalratslosen Betrieben/Dienststellen konfrontiert. Dies ist ein arbeits-und zeitintensiver Job. Die Diskussion über die Sorgen und Nöte der Mit
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glieder und die Entwicklung von Handlungsmöglichkeiten erfordert Einfühlungsvermögen und Verständnis, insbesondere dann, wenn wegen fehlender Interessenvertretungsstrukturen Lösungen schwer oder gar unmöglichsind.
Die personellen und finanziellen Mittel von ver.di müssen im Hinblick aufdie geänderten tarifpolitischen Anforderungen und die zunehmende Bedeutung der betrieblichen Konflikte bis hin zur Durchsetzung von Haustarifverträgen (wenn Arbeitgeber die Tarifbindung in der Fläche aufgegeben bzw.nie hergestellt haben) sowie der zeitintensiven Beratung von Einzelmitgliedern überprüft und konzentriert auf dieses Anforderungsprofil ausgerichtet werden.
Die Mitgliederentwicklung der letzten Jahre ist ein Signal.
Offensichtlich nimmt die Bindungswirkung der Organisation ab. ver.di mussin den Betrieben und Dienststellen wieder oder erstmals erfahrbar werden.Dies geht nur durch die Präsenz der Sekretärinnen/Sekretäre im Betrieb.Es ist keinem Mitglied vermittelbar, dass von jedem Euro Mitgliedsbeitragnur 35 Cent für die hauptamtliche Gewerkschaftsarbeit vor Ort/im Bezirkzur Verfügung stehen.
Gelingt es nicht, ver.di vor Ort zu stärken ist der Niedergang der Organisation nicht zu stoppen.
Der Gewerkschaftsrat, dem nach § 71 der Satzung die Verantwortung fürPersonal und Finanzen übertragen wurde, ist mit seinen Entscheidungenzur Budgetierung der oben beschriebenen Herausforderung nicht gerechtgeworden. Deshalb muss der Bundeskongress den Gewerkschaftsrat mitklaren Vorgaben beauftragen.
Dass dies keine angenehme Aufgabe darstellt, ist auch dem Bundeskongress klar. Aber wenn es um die Überlebensfrage der Organisationgeht, haben andere Überlegungen zurückzutreten. ver.di kann besser miteiner auf das absolut notwendige Mindestmaß reduzierten Bundesverwaltung und mit verkleinerten Landesbezirksleitungen leben als mit personellausgebluteten Bezirken.
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Empfehlung der Antragskommission
Erledigt durch Antrag N 007
Entscheidung des Bundeskongresses
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N 011 Landesbezirksfachbereichskonferenz 12 Baden-Württemberg
Personalkosten der Bezirksfachbereiche
Der Bundeskongress beschließt
Der Bundeskongress beauftragt den Gewerkschaftsrat, die Budgetierungsrichtlinie bis zum 31. Dezember 2012 zu überarbeiten, mit dem Ziel, dieHandlungsfähigkeit vor Ort zu stärken. Der Gewerkschaftsrat wird verpflichtet, deshalb in der Neufassung der Budgetierungsrichtlinie den Personalkostenanteil der Bezirke (bezirkliche Fachbereiche) aufzustocken.
Begründung
ver.di ist, wie jede andere Gewerkschaft ein Zusammenschluss von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, um gemeinsame Interessen zu vertreten. Dieser Zusammenschluss vollzieht sich vor Ort, in den Betrieben und Dienststellen. Hier entsteht gewerkschaftliche Macht und Kampffähigkeit. Hierwird über die konkreten Arbeitsbedingungen durch unsere Betriebs- undPersonalräte entschieden. Hier werden die Voraussetzungen für die Durchsetzung tariflicher Ziele geschaffen und ebenfalls hier werden Bedingungenfür den politischen Protest entwickelt. ver.di ist nur mächtig, wenn wir inden Betrieben und Dienststellen mächtig sind.
In unserem Organisationsbereich werden die Konzerne immer größer, dieBetriebe aber immer kleiner. Freistellungen auf betrieblicher Ebene immerseltener.
Trotzdem ist nach wie vor Flächentarifvertrag die entscheidende Grundlagefür die Gestaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen in unserem Organisationsbereich.
Erhalt und die Weiterentwicklung des Flächentarifvertrages entscheidensich an der Frage, ob wir in der Lage sind, betriebliche Tariffähigkeit in weiten Bereichen herzustellen und zu sichern.
Wenige kampfstarke Belegschaften reichen nicht aus, um den Flächentarifvertrag zu sichern und weiter zu entwickeln.
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Die Dualität von Fläche und Betrieb und die Gleichzeitigkeit von Abwehr-und Verteilungskämpfen erfordert eine radikale geänderte organisatorischeAusrichtung von ver.di.
Wir müssen diese Auseinandersetzungen aufnehmen können, um in dieOffensive zu kommen. Es reicht nicht aus, nur die Abwehr zu organisieren.Um unsere betriebs- und gesellschaftspolitischen Forderungen durchsetzungsfähig zu machen, müssen wir die betrieblichen Erfahrungen unserer Mitglieder aufgreifen. Wenn wir gestaltend, mitgliederorientiert und mitgliedergewinnend in einen Konflikt gehen, sind wir in der Offensive, können unsere Gestaltungskraft entfalten und gewinnen an Stärke.
Dieser Prozess erfordert einen ständigen Einsatz der Sekretärinnen/Sekretäre im Bezirk, vor Ort, um Betriebs- und Personalräte zu beraten und zuunterstützen, aktiven Mitgliedern Hilfestellung zu bieten und Konflikte zu organisieren. Dies geht nicht aus der Ferne über noch zu gut gestalteteFlugblätter, Infos oder E-Mails.
Dies ist nur zu erreichen durch die konkrete Arbeit mit handelnden Menschen. Es muss ein Klima des Vertrauens entstehen, die Mitglieder undFunktionäre vor Ort müssen sich aufeinander und die Sekretärinnen/Sekretäre verlassen können. Ängste müssen bewältigt werden, Erfahrungen ausgetauscht und gemeinsame Interessen erarbeitet werden.
Der Prozess der Herstellung von Mächtigkeit erfordert aber auch dieBildung weiterer Betriebs- und Personalräte in bisher mitbestimmungsfreien Betrieben und Dienststellen.
Dies ist ohne persönlichen Einsatz der Sekretärinnen/Sekretäre nicht möglich.
Weiterhin werden die Sekretärinnen/Sekretäre im Bezirk mit den Problemen einer immer größeren Anzahl von Einzelmitgliedern aus betriebsrats-/personalratslosen Betrieben/Dienststellen konfrontiert. Dies ist ein arbeits-und zeitintensiver Job. Die Diskussion über die Sorgen und Nöte der Mitglieder und die Entwicklung von Handlungsmöglichkeiten erfordert Einfühlungsvermögen und Verständnis, insbesondere dann, wenn wegen fehlender Interessenvertretungsstrukturen Lösungen schwer oder gar unmöglichsind.
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Die personellen und finanziellen Mittel von ver.di müssen im Hinblick aufdie geänderten tarifpolitischen Anforderungen und die zunehmende Bedeutung der betrieblichen Konflikte bis hin zur Durchsetzung von Haustarifverträgen (wenn Arbeitgeber der Tarifbindung in der Fläche aufgegeben bzw.hergestellt haben) sowie der zeitintensiven Beratung von Einzelmitgliedernüberprüft und konzentriert auf dieses Anforderungsprofil ausgerichtet werden.
Die Mitgliederentwicklung der letzten Jahre ist ein Signal.
Offensichtlich nimmt die Bindungswirkung der Organisation ab. ver.di mussin den Betrieben und Dienststellen wieder oder erstmals erfahrbar werden.Dies geht nur durch die Präsenz der Sekretärinnen/Sekretäre im Betrieb.Es ist keinem Mitglied vermittelbar, dass von jedem Euro Mitgliedsbeitragnur 35 Cent für die hauptamtliche Gewerkschaftsarbeit vor Ort/Bezirk zuVerfügung steht.
Gelingt es nicht, ver.di vor Ort zu stärken ist der Niedergang der Organisation nicht zu stoppen.
Der Gewerkschaftsrat, dem nach § 71 der Satzung die Verantwortung fürPersonal und Finanzen übertragen wurde, ist mit seinen Entscheidungenzur Budgetierung der oben beschriebenen Herausforderung nicht gerechtgeworden. Deshalb muss der Bundeskongress den Gewerkschaftrat mitklaren Vorgaben beauftragen.
Das dies keine angenehme Aufgabe darstellt ist auch dem Bundeskongress klar. Aber wenn es um die Überlebensfrage der Organisationgeht, haben andere Überlegungen zurückzutreten. ver.di kann besser miteiner auf das absolut notwendige Mindestmaß reduzierten Bundesverwaltung und mit verkleinerten Landesbezirksleitungen leben als mit personellausgebluteten Bezirken.
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Empfehlung der Antragskommission
Erledigt durch Antrag N 007
Entscheidung des Bundeskongresses
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Wortgleicher Antrag liegt vor von: Landesbezirksfachbereichskonferenz 12 Baden-Württemberg
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N 012 Bezirkskonferenz Südbaden
Sachkosten Fachbereiche
Der Bundeskongress beschließt
Der Bundeskongress beauftragt den Gewerkschaftsrat die Budgetierungsrichtlinie bis zum 31. Dezember 2012 zu überarbeiten, mit dem Ziel, dieHandlungsfähigkeit vor Ort zu stärken. Der Gewerkschaftsrat wird deshalbverpflichtet, in der Neufassung der Budgetierungsrichtlinie den Sachkostenanteil der Fachbereiche in den Bezirken von bisher 4,75 Prozent wieder aufmindestens sechs Prozent der Beitragseinnahmen aufzustocken. DerSachkostenanteil im Bund ist entsprechend zu senken.
Begründung
ver.di ist der Zusammenschluss von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern,um gemeinsame Interessen zu vertreten. Dieser Zusammenschluss vollzieht sich vor Ort, in den Betrieben und Dienststellen. Hier entsteht gewerk-schaftliche Macht und Kampffähigkeit. Hier wird über die konkreten Arbeitsbedingungen durch unsere Betriebs- und Personalräte entschieden. Hierwerden die Voraussetzungen für die Durchsetzung tariflicher Ziele geschaffen und ebenfalls hier werden die Bedingungen für den poltischenProtest entwickelt. ver.di ist nur mächtig, wenn wir in den Betrieben undDienststellen mächtig sind.
Dies erfordert neben dem verstärkten Einsatz der Sekretärinnen/Sekretäreim Bezirk, vor Ort, auch die nötigen Sachmittel. Bei einem Anteil von 4,75Prozent der Beitragseinnahmen für die Fachbereichsarbeit können wichtigeProjekte nicht angegangen werden.
Notwendige Besprechungen von aktiven Mitgliedern und Mandatsträgernkönnen kaum, oft gar nicht finanziert werden. In Flächenbezirken ist Erstattung der tatsächlich entstandenen Fahrtkosten der ehrenamtlichenKolleginnen und Kollegen oft nur möglich, wenn auf andere Ausgaben (dieim Hinblick auf die Werbung und Bindung von Mitgliedern erforderlichwären) verzichtet wird.
Bei langfristigen betrieblichen Konflikten oder Tarifrunden reichen die finanziellen Mittel oft nicht aus, um Flugblätter, Betriebszeitungen oder Streik
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nebenkosten (über den Bundeszuschuss) zu finanzieren.
Die Notwenigkeit der örtlichen, betriebsnahen Information wird durch zentrale Flugblätter und Publikationen nicht ersetzt.
Wir können besser damit leben auf manche zentrale Schrift zu verzichtenals notwendige Aktivitäten vor Ort nicht finanzieren zu können.
Es ist auch keine Lösung, wenn bezirkliche Fachbereiche zum Bittstellerbeim Bezirk, beim Land oder beim Bund werden.
Der bei der ver.di-Gründung festgelegte Sachkostenanteil von sechs Prozent für die bezirklichen Fachbereiche war schon eine untere Grenze. DieKürzung auf 4,75 Prozent hat die Handlungsmöglichkeiten der Fachbereiche vor Ort unzumutbar eingeschränkt.
Es ist unseren Mitgliedern nicht vermittelbar, dass von jedem Euro Mitgliedsbeitrag nur 4,75 Cent als Sachkosten für die örtliche/bezirklicheArbeit zur Verfügung stehen.
Der Gewerkschaftsrat, dem nach § 71 der Satzung die Verantwortung fürPersonal und Finanzen übertragen wurde, hat offensichtlich die Bedeutungder bezirklichen Fachbereichsarbeit unterschätzt und ist mit seinen Entscheidungen zur Budgetierung der oben beschriebenen Herausforderungnicht gerecht geworden. Deshalb muss der Bundeskongress denGewerkschaftsrat mit klaren Vorgaben beauftragen.
Empfehlung der Antragskommission
Erledigt durch Antrag N 007
Entscheidung des Bundeskongresses
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Sachkosten Fachbereiche
Der Bundeskongress beschließt
Der Bundeskongress beauftragt den Gewerkschaftsrat, die Budgetierungsrichtlinie bis zum 31. Dezember 2012 zu überarbeiten, mit dem Ziel, dieHandlungsfähigkeit in den Bezirken zu stärken. Der Gewerkschaftsrat wirddeshalb verpflichtet, in der Neufassung der Budgetierungsrichtlinie denSachkostenanteil der Fachbereiche in den Bezirken von bisher 4,75 Prozent wieder auf mindestens sechs Prozent der Beitragseinnahmen aufzustocken. Der Sachkostenanteil im Bund ist entsprechend zu senken.
Begründung
ver.di ist der Zusammenschluss von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern,um gemeinsame Interessen zu vertreten. Dieser Zusammenschluss vollzieht sich vor Ort, in den Betrieben und Dienststellen. Hier entstehtgewerkschaftliche Macht und Kampffähigkeit. Hier wird über die konkretenArbeitsbedingungen durch unsere Betriebs- und Personalräte entschieden.Hier werden die Voraussetzungen für die Durchsetzung tariflicher Ziele geschaffen und ebenfalls hier werden die Bedingungen für den poltischenProtest entwickelt. ver.di ist nur mächtig, wenn wir in den Betrieben und Dienststellen mächtig sind.
Dies erfordert neben dem verstärkten Einsatz der Sekretärinnen/Sekretäreim Bezirk, vor Ort, auch die nötigen Sachmittel. Bei einem Anteil von 4,75Prozent der Beitragseinnahmen für die Fachbereichsarbeit können wichtigeProjekte nicht angegangen werden.
Notwendige Besprechungen von aktiven Mitgliedern und Mandatsträgernkönnen kaum, oft gar nicht finanziert werden. In Flächenbezirken ist Erstattung der tatsächlich entstandenen Fahrtkosten der ehrenamtlichenKolleginnen und Kollegen oft nur möglich wenn auf andere Ausgaben (dieim Hinblick auf die Werbung und Bindung von Mitgliedern erforderlichwären) verzichtet wird.
Bei langfristigen betrieblichen Konflikten oder Tarifrunden reichen die finanziellen Mittel oft nicht aus, um Flugblätter, Betriebszeitungen oder Streik
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nebenkosten (über dem Bundeszuschuss) zu finanzieren.Die Notwendigkeit der örtlichen, betriebsnahen Information wird durch zentrale Flugblätter und Publikationen nicht ersetzt.
Wir können besser damit leben auf manche zentrale Schrift zu verzichtenals notwendige Aktivitäten vor Ort nicht finanzieren zu können.
Es ist auch keine Lösung, wenn bezirkliche Fachbereiche zum Bittstellerbeim Bezirk, beim Land oder beim Bund werden.
Der bei der ver.di-Gründung festgelegte Sachkostenanteil von sechs Prozent für die bezirklichen Fachbereiche war schon eine untere Grenze. DieKürzung auf 4,75 Prozent hat die Handlungsmöglichkeiten der Fachbereiche vor Ort unzumutbar eingeschränkt.
Es ist unseren Mitgliedern nicht vermittelbar, dass von jedem Euro Mitgliedsbeitrag nur 4,75 Cent als Sachkosten für die örtliche/bezirklicheArbeit zur Verfügung stehen.
Der Gewerkschaftsrat, dem nach § 71 der Satzung die Verantwortung fürPersonal und Finanzen übertragen wurde, hat offensichtlich die Bedeutungder bezirklichen Fachbereichsarbeit unterschätzt und ist mit seinen Entscheidungen zur Budgetierung der oben beschrieben Herausforderungnicht gerecht geworden. Deshalb muss der Bundeskongress denGewerkschaftsrat mit klaren Vorgaben beauftragen.
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N 014 Bezirkskonferenz Hellweg-Hochsauerland
Budgetierungsrichtlinie
Der Bundeskongress beschließt
Der Gewerkschaftsrat wird beauftragt, die Budgetierungsrichtlinie kurzfristigdahingehend zu ändern, dass
1. die finanzielle Ausstattung der Bezirke/Bezirksfachbereiche deutlichverbessert wird.
2. die Sachkostenbudgetanteile für die Bezirke, in denen sich Fachbereiche nicht hauptamtlich abbilden, auf mindestens 7,5 Prozent der Beitragseinnahmen angehoben wird.
Begründung
Im Rahmen des Projektes Chance 2011 wird zutreffenderweise alsSchwerpunkt gewerkschaftlichen Handels und zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Organisation der Schwerpunkt auf die Betriebs- und Mitgliederpolitik gelegt. Diese Stärkung der Mitglieder- und Betriebsorientierung erfordert auch eine Stärkung der Budgetausstattung der Bezirke undBezirksfachbereiche.
Mit dem Antrag H 002 an den 2. Bundeskongress hat der Landesbezirksvorstand Nordrhein-Westfalen den Gewerkschaftsrat beauftragt, dielängst überfällige Aufgabenkritik in allen Ebenen und Fachbereichen mitdem Ziel durchzuführen, Ressourcen zur deutlichen Stärkung der mitglieder- und betriebsnahen Arbeit umzusteuern. Mit diesem Antrag warauch gefordert, die Budgetierungsrichtlinie spätestens im Jahr 2009 entsprechend anzupassen.
Die Mitglieder, ihre Interessen, die gewerkschaftliche Betriebsarbeit müssen im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen. Die Ausrichtung der Gesamtorganisation auf diese Kernaufgaben muss deshalb Ziel notwendiger Organisationsänderungen sein. Dies gilt auch für die Verteilung der Budgets.
Es ist feststellbar und nachweisbar, dass die bisherige Zuweisung desSachkostenbudgets von 4,5 Prozent für hauptamtlich nicht abgebildete
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Fachbereiche in den Bezirken dazu führt, dass mit diesem Sachkostenbudget nicht die Grundkosten eines ver.di-Bezirkes abgedeckt werdenkönnen. Dies gilt umso mehr, je mehr sich Fachbereiche hauptamtlich ge-rade aus den kleineren Flächenbezirken zurückziehen. Die Mitglieder- undBetriebsnähe gebietet es jedoch auch, dass diese Bezirke weiterhin in derFläche bestehen bleiben können. Deshalb ist eine deutliche Erhöhung desPlanungsansatzes der Sachkostenbudgets erforderlich.
Empfehlung der Antragskommission
Erledigt durch Antrag N 007
Entscheidung des Bundeskongresses
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N 015 Landesbezirksfachbereichskonferenz 8 Niedersachsen-Bremen
Besetzung der Stellen in ver.di
Der Bundeskongress beschließt
Der Bundeskongress setzt sich dafür ein, dass abweichend von der in derMatrix festgelegten Stellenbesetzungsrichtlinie in Abhängigkeit von denMitgliederzahlen die Budgetierungsrichtlinien und die damit zusammenhängenden Stellenbesetzungsmodi in ver.di dem spezifischen regionalenBedarf der Mitglieder und der Fachbereiche angepasst werden.
Begründung
Eines der Ziele sollte hierbei sein, dass die seit einigen Monaten nicht besetzte Stelle des zweiten Fachbereichs-Gewerkschaftssekretärs am Standort Bremen für die Bezirke Weser-Ems und Bremen-Nordniedersachsenwiederbesetzt wird.
Der Stellenschlüssel in den einzelnen Fachbereichen in ver.di wird nachden jeweiligen Mitgliederzahlen des Fachbereiches festgelegt. Dies ist sicher im Grundsatz richtig. Dennoch verstehen wir uns als solidarischeGewerkschaft, die in besonderen regionalen fachbereichsspezifischen Situationen auch über den starren Stellenplanschlüssel hinaus personellehauptamtliche Unterstützung zur Verfügung stellen muss.
ver.di ist sehr groß, sehr bunt aber auch sehr unterschiedlich: Auf der einenSeite gibt es Fachbereiche mit großen Einheiten, vielen freigestellten Personalräten, deren Mitglieder größtenteils nach dem TVöD bezahlt werden.Auf der anderen Seite gibt es Fachbereiche, wie zum Beispiel denFachbereich 8, deren Mitglieder größtenteils in Klein- und Mittelbetriebenorganisiert sind. In diesen Betrieben gibt es schon wegen der Anzahl derBeschäftigten viele kleine Betriebsräte, die keine Freistellung haben. Hinzukommt, dass im Fachbereich 8 viele unterschiedliche Tarifverträge vereinbart wurden. Wegen der vielen Arbeitgeber im Fachbereich 8, diemittlerweile ohne Tarifbindung sind, müssen die Sekretärinnen/Sekretärehäufig Haustarife aushandeln.
Weniger Mitglieder bedeuten daher für den Fachbereich nicht automatischweniger Arbeit. Im Gegenteil, der Beratungsbedarf steigt. Denn der
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Rückgang der Mitglieder im Fachbereich 8 hat sich durch Outsourcing, denverstärkten Einsatz von Leiharbeitnehmerinnen/Leiharbeitnehmern, Insolvenzen und Arbeitsplatzabbau durch neue Technik ergeben. Hier müssen verstärkt Anstrengungen unternommen werden, diese Bereiche wiederzu organisieren. Dazu brauchen die Ehrenamtlichen mehr hauptamtlicheUnterstützung.
Die Kolleginnen/Kollegen erwarten zuverlässige Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner, da andernfalls die Gefahr besteht, dass die Kolleginnen undKollegen das Gefühl bekommen, mit einer Arbeitsrechtsschutzversicherungbesser zu fahren.
Wir möchten mit diesem Antrag eine Diskussion anstoßen, die jetzigenStellenplanrichtlinien zu überprüfen, mit dem Ziel eine differenzierte Personalzuweisung an die einzelnen Fachbereiche möglich zu machen. Insofernbezieht sich das Ziel unseres Antrages nicht nur auf den Fachbereich 8.
Empfehlung der Antragskommission
Erledigt durch Antrag N 007
Entscheidung des Bundeskongresses
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N 016 Bezirkskonferenz Potsdam-Nordwestbrandenburg
Bezirksfinanzen stärken - Gemeinsamkeiten stärken
Der Bundeskongress beschließt
Die Budgetierungsrichtlinie wird zeitnah so überarbeitet, dass das Sach-und Personalkostenbudget der Bezirke und ihrer Fachbereiche deutlich erhöht werden. Bei der Mittelverteilung ist zu unterstellen, dass alle Fach-bereiche sich mindestens ehrenamtlich in den Bezirken abbilden, um dasGemeinschaftsgefühl, eine Organisation zu sein, hervorzuheben und diegemeinsame Kampagnenfähigkeit zu unterstreichen.
Die Erhöhung ist zu Lasten der Budgets des Bundes und der Landesbezirke vorzunehmen.
Begründung
Die mitgliedernahe Arbeit der Bezirke und der bezirklichen Fachbereichemuss gestärkt werden, damit diese auch künftig ihre satzungsgemäßenAufgaben erfüllen können. Allein durch die Aufstockung des Streikfondswerden diese Organisationseinheiten vor enorme finanzielle Herausforderungen gestellt. Bezirke und bezirkliche Fachbereiche müssen jedoch diemitgliedernahe Arbeit intensivieren, die Erreichbarkeiten und Beratungenverbessern, indem sie künftig auch fachbereichsübergreifend tätigeGewerkschaftspolitische Assistenzen (GA) einsetzen. GA sind erforderlich,weil sie eine wichtige Serviceleistung und damit eine Entlastung fürFachbereiche erbringen. Die Stärkung der Bezirke kommt auch den Personengruppen zugute, da GA auch hier betreuend tätig werden können.
Empfehlung der Antragskommission
Ablehnung
Entscheidung des Bundeskongresses
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N 017 Bezirkskonferenz Ostsachsen
Mitgliederorientierte Personal- und Finanzausstattung derBezirksverwaltung
Der Bundeskongress beschließt
Der Bundesvorstand wird beauftragt Maßnahmen zu ergreifen, um eineausgewogene und an den Mitgliederzahlen orientierte Personal- und Finanzausstattung der Bezirksstrukturen zu gewährleisten.
Alle Fachbereiche haben sicherzustellen, dass die Beiträge, die dieGewerkschaftsmitglieder im Bezirk einbringen, auch für sie im Bezirk eingesetzt werden (für entsprechendes Personal und entsprechendeSachkosten), was in der Budgetierungsrichtlinie auch vorgesehen ist.
Begründung
Die bisherige Praxis ist, dass durch die Verschiebung der Sitze derFachbereiche auf einzelne Standorte bzw. durch den Rückzug derFachbereiche aus einzelnen Bezirken überproportional Personal und Sachmittel in den betroffenen Bezirken verloren gehen, die für die örtliche Betreuung der Mitglieder vorgesehen sind.
Beispiel:Im Haushalt eines Bezirkes sind Personalstellen eines Fachbereiches undSachkosten eingestellt. Durch den Rückzug des Fachbereiches werdenPersonal und Sachkosten dem Bezirksbudget entzogen, obwohl die Mitglieder des Fachbereiches die Bezirksstrukturen weiter nutzen.
Andere Fachbereiche überlassen die Betreuung fast vollständig demBezirk; die Fachbereichsarbeit ist vor Ort nicht spürbar bzw. ist verlorengegangen (zum Beispiel Wohnungswirtschaft).
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Empfehlung der Antragskommission
Ablehnung
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N 018 Bezirkskonferenz Emscher-Lippe Süd
Flächendeckende und ortsnahe Mitgliederbetreuung sicherstellen –kleine Bezirke erhalten!
Der Bundeskongress beschließt
Die Budgetierungsrichtlinie soll dahingehend geändet werden, dass kleineBezirke sowohl mit Sachkosten wie auch mit Personalkosten auskömmlichausgestattet werden (Mindestausstattung). Möglichst alle Fachbereichemüssen sich auch in kleinen Bezirken abbilden können.
Ob ein Bezirk weiter bestehen soll, darf nicht ausschließlich von der eigenen Finanzsituation abhängig gemacht werden. Ein geeignetes Verfahrenfür einen solchen „Existenzcheck“ ist zu entwickeln.
Begründung
Zusammenschlüsse kleiner Bezirke zu großen Zentren sind nicht die alleinige Lösung, um mehr Mitglieder und Betriebe zu betreuen. Gerade auchkleine Bezirke sind in bestimmten Umgebungen und Bedingungen notwendig, um ver.di zu repräsentieren und örtlichen Einfluss geltend zu machenund sich somit mitgliedernah gewerkschaftspolitisch aufzustellen.
Empfehlung der Antragskommission
Ablehnung
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung
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N 019 Landesbezirksfachbereichskonferenz 11 Bayern
Aufwandsanpassung der Budgetierung der landesbezirklichenFachbereiche
Der Bundeskongress beschließt
Der Bundesvorstand wird beauftragt für die kommenden Wirtschaftsjahreein System der lastenorientierten Budgetierung der Landesbezirksfachbereiche zu entwickeln und dem Gewerkschaftsrat zur Zustimmungvorzuschlagen.
Begründung
Die bestehenden Budgetierungsrichtlinien führen zu einer Zu-Schlüsselungvon Budgets, die sich nicht an dem tatsächlichen, objektiven Aufwand, derinnerhalb eines Fachbereiches zu tragen ist, orientieren, sondern sich striktrechnerisch aus den Mitgliederzahlen der Fachbereiche ergeben.
Es lässt sich bereits an der bestehenden Tariflandschaft ablesen, dass inden verschiedenen Fachbereichen extreme Unterschiede in den Kostenunter anderem für Tarifarbeit (zum Beispiel Inanspruchnahme des Budgetsdurch die Arbeit vieler Tarifkommissionen in Form von Reise- undTagungskosten sowie der Notwendigkeit zu zahlenden Verdienstausfalles)bestehen.
Darüber hinaus ist die von Fachbereichen zu leistende politische Arbeit zubewerten. So stellt zum Beispiel im Fachbereich Verkehr die im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Liberalisierung der europäischenMärkte erforderliche politische Lobby-Arbeit und die dazu notwendigeMobilisierung von Mitgliedern eine von der derzeitigen Budgetierung nichtberücksichtigte finanzielle Belastung dar. Daher ist eine Überarbeitung derZu-Schlüsselungssystematik der Fachbereichsbudgets, anhand bestehender Ungleichverteilung von Lasten, dringend geboten.
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N 019 Landesbezirksfachbereichskonferenz 11 Bayern
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Empfehlung der Antragskommission
Ablehnung
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung
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N 020 Bundesfachbereichskonferenz 8
Budgetierung der Personalkosten in ver.di
Der Bundeskongress beschließt
Der Bundeskongress fordert den Gewerkschaftsrat auf, die Budgetierungsrichtlinie dahingehend zu ändern, dass bei der Aufstellung der landesbezirklichen Stellenpläne zwingend die Anforderungen beachtet werden,die sich aus Umfang und Besonderheiten der spezifischen Aufgabenstellungen der Fachbereiche ergeben. Dabei sind insbesondere zu berücksichtigen:
• Aufwand für Firmentarifverhandlungen und zur Sicherstellung tariflicherStandards bzw. zur Verhinderung von Tarifflucht;
• Zahl der zu betreuenden ökonomischen Einheiten;
• Zahl der Betriebs- und Personalräte ohne freigestellte Mitglieder;
• Zahl der zu betreuenden selbstständig bzw. freiberuflich tätigen Mitglieder.
Begründung
In einigen Fachbereichen stehen die Personalressourcen nicht mehr imEinklang mit den zu erbringenden und von den Mitgliedern zu Recht erwarteten Leistungen. Das Unterlaufen von Tarifverträgen, Tarifflucht, Ausgliederung von Betriebsteilen und eine zunehmende Anzahl von Betriebenohne Betriebsrat führt zu erheblichen Betreuungsproblemen bzw. zur Aufgabe einzelner Bereiche. Weniger hauptamtliche Präsenz in den Betriebenheißt in vielen Fällen Verlust an Gestaltungsmöglichkeiten und auch an Mitgliedern. Die Defizite können nicht allein von ehrenamtlichen Kolleginnenund Kollegen aufgefangen werden, insbesondere nicht in Betrieben und Dienststellen ohne freigestellte Mitglieder. In privatwirtschaftlich organisiertenBereichen ist zudem gewerkschaftliche Arbeit im Regelfall nur außerhalbder Arbeitszeit möglich, in Schichtbetrieben praktisch nur am Wochenende.
Die Betreuung freiberuflich tätiger Mitglieder ist nur mit hohem zeitlichemAufwand möglich. Trotz bestehender Beratungsangebote wie zum Beispiel
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N 020 Bundesfachbereichskonferenz 8
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mediafon sind die individuellen Beratungen in großem Umfang Bestandteilder Arbeit von Gewerkschaftssekretärinnen/Gewerkschaftssekretären derFachbereiche mit einem hohen Anteil an Freiberuflern.
Empfehlung der Antragskommission
Ablehnung
Dadurch erledigt folgender Antrag N 021
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung
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N 021 Landesbezirkskonferenz Hessen
Budgetierung der Personalkosten in ver.di
Der Bundeskongress beschließt
Der Bundeskongress fordert den Gewerkschaftsrat auf, die Budgetierungsrichtlinie dahingehend zu ändern, dass bei der Aufstellung der landesbezirklichen Stellenpläne zwingend die Anforderungen beachtet werden,die sich aus Umfang und Besonderheiten der spezifischen Aufgabenstellungen der Fachbereiche ergeben. Dabei sind insbesondere zu berücksichtigen:
• Aufwand für Firmentarifverhandlungen und zur Sicherstellung tariflicherStandards bzw. zur Verhinderung von Tarifflucht;
• Zahl der zu betreuenden ökonomischen Einheiten;
• Zahl der Betriebs- und Personalräte ohne freigestellte Mitglieder;
• Zahl der zu betreuenden freiberuflich tätigen Mitglieder.
Begründung
In einigen Fachbereichen stehen die Personalressourcen nicht mehr imEinklang mit den zu erbringenden und von den Mitgliedern zu Recht erwarteten Leistungen. Das Unterlaufen von Tarifverträgen, Tarifflucht, Ausgliederung von Betriebsteilen und eine zunehmende Anzahl von Betriebenohne Betriebsrat führt zu erheblichen Betreuungsproblemen bzw. zur Aufgabe einzelner Bereiche. Weniger hauptamtliche Präsenz in den Betriebenheißt in vielen Fällen Verlust an Gestaltungsmöglichkeiten und auch an Mitgliedern. Die Defizite können nicht allein von ehrenamtlichen Kolleginnenund Kollegen aufgefangen werden, insbesondere nicht in Betrieben undDienststellen ohne freigestellte Mitglieder. In privatwirtschaftlich organisierten Bereichen ist zudem gewerkschaftliche Arbeit im Regelfall nur außerhalb der Arbeitszeit möglich, in Schichtbetrieben praktisch nur am Wochenende.
Die Betreuung freiberuflich tätiger Mitglieder ist nur mit hohem zeitlichemAufwand möglich. Trotz bestehender Beratungsangebote wie zum Beispiel
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N 021 Landesbezirkskonferenz Hessen
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mediafon sind die individuellen Beratungen in großem Umfang Bestandteilder Arbeit von Gewerkschaftssekretärinnen/-sekretäre der Fachbereichemit einem hohen Anteil an Freiberuflern.
Empfehlung der Antragskommission
Erledigt durch Antrag N 020
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung
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N 022 Landesbezirksfachbereichskonferenz 3 Nordrhein-Westfalen
Veränderungen der Finanzierung von hauptamtlichen Stellen undBudgets in den einzelnen Fachbereichen
Der Bundeskongress beschließt
Die Budgetierung der Fachbereiche in ver.di entspricht nicht dem Solidarprinzip, berücksichtigt nicht die notwendigen politischen Entscheidungenund Schwerpunkte, die Veränderungen in den betrieblichen Strukturen undzukünftige Entwicklungen bei Beschäftigtenzahlen. Sie ist daher zu verändern.
Die bisherige Praxis, die Finanzierung der hauptamtlichen Arbeit durch dieHöhe der Mitgliedsbeiträge in den einzelnen Fachbereichen, widersprichtdem grundsätzlichen Solidarprinzip, zu dem sich die Gewerkschaftbekennt. Die Entwicklung und Förderung der einzelnen Fachbereiche kannnicht nach dem Prinzip „wer hat – der hat“ ausgerichtet werden. Stattdessen hat eine sozialpolitisch-strategische Bewertung der notwendigen Entwicklungsausrichtung stattzufinden. Dies gilt insbesondere für alleFachbereiche, in denen überwiegend Frauen und Beschäftigte im Niedriglohnsektor anzutreffen sind. Die Fachbereiche 3, 12 und 13, die viele Betriebe im Niedriglohnsektor betreuen, müssen personell besser ausgestattet werden.
Begründung
Wir versprechen uns davon eine bessere Mitgliederentwicklung und Mitgliederbetreuung in diesen Fachbereichen. Dies würde nicht nur dieGewerkschaftsbewegung als solche stärken, sondern auch gesellschaftspolitische Ungerechtigkeiten innerhalb der Organisation überwinden helfen.
Damit kämen wir unserem Anspruch, als Gewerkschaft für soziale Gerechtigkeit und für gesellschaftliche Solidarität einzutreten, ein Stück näher.
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N 022 Landesbezirksfachbereichskonferenz 3 Nordrhein-Westfalen
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Empfehlung der Antragskommission
Ablehnung
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung
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N 023 Bundesfachbereichskonferenz 4
Änderung der Budgetierungsrichtline
Der Bundeskongress beschließt
Gerechtere Verteilung der Sachkosten- und Personalkostenmittel zugunsten der kleineren Fachbereiche, die expandieren.
Die Budgetierungsrichtlinie soll zukünftig einen Strukturausgleichfestschreiben, der auch eine Mitgliederkomponente beinhaltet. Dazu istder nachstehende Text in der Budgetierungsrichtlinie zu streichen. Einneuer Text ist zu formulieren, der eine gerechtere Verteilung der Sachkosten- und Personalkostenmittel gewährleistet.
"6.5.2 Strukturausgleich zwischen den FachbereichenDer Fachbereichsstrukturausgleich bezieht sich auf die Unterbudgets derFachbereiche für Personal- und Sachkosten auf der Bundesebene und inden Landesbezirken (siehe Ziffern 7.7.2, 8.3.2, 7.8.2, 8.5.2 und 9.2)."
Der Strukturausgleich gleicht teilweise die Unterschiede aus, die sich aufgrund der unterschiedlichen Durchschnittssollbeiträge ergeben.
Dazu wird in einem ersten Schritt der Gesamtdurchschnittsbeitrag derFachbereiche ermittelt, dann der Unterschied zum jeweiligen Fachbereich.Diese Differenz wird zu 50 Prozent ausgeglichen.
In einem zweiten Schritt wird von den derart ermittelten Unterbudgets derFachbereiche jeweils ein Abzug in Höhe von einem Prozent vorgenommen.Der hieraus gebildete Fonds wird entsprechend eines Schlüssels verteilt,der in Anlage 2 dokumentiert ist.
Hinsichtlich der Veränderungsfristen gelten die Bestimmungen aus 8.4analog.
Begründung
Der Strukturausgleich zwischen den Fachbereichen stellt ausschließlich aufDurchschnittsbeiträge ab. Die Größe eines Fachbereiches wird dagegennicht berücksichtigt. Dies hat zur Folge, dass zu Lasten kleiner und somit
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N 023 Bundesfachbereichskonferenz 4
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mitgliederschwacher Fachbereiche, Personal- und Sachkosten umgeschichtet werden. Die Folge, sie werden handlungsunfähig. Diese momentane Schieflage muss unverzüglich behoben werden.
Empfehlung der Antragskommission
Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Gewerkschaftsrat
Dadurch erledigt folgender Antrag N 024
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung
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N 024 Bundesfachbereichskonferenz 11
Änderung der Budgetierungsrichtline
Der Bundeskongress beschließt
Die Budgetierungsrichtlinie wird wie folgt geändert:
Die Regelung: „6.5.2 Strukturausgleich zwischen den FachbereichenDer Fachbereichsstrukturausgleich bezieht sich auf die Unterbudgets derFachbereiche für Personal- und Sachkosten auf der Bundesebene und inden Landesbezirken (siehe Ziffern 7.7.2, 8.3.2, 7.8.2, 8.5.2 und 9.2). Der Strukturausgleich gleicht teilweise die Unterschiede aus, die sich aufgrund der unterschiedlichen Durchschnittssollbeiträge ergeben.
Dazu wird in einem ersten Schritt der Gesamtdurchschnittsbeitrag derFachbereiche ermittelt, dann der Unterschied zum jeweiligen Fachbereich.Diese Differenz wird zu 50 Prozent ausgeglichen. In einem zweiten Schrittwird von den derart ermittelten Unterbudgets der Fachbereiche jeweils einAbzug in Höhe von 1 Prozent vorgenommen. Der hieraus gebildete Fondswird entsprechend eines Schlüssels verteilt, der in Anlage 2 dokumentiertist. Hinsichtlich der Veränderungsfristen gelten die Bestimmungen aus 8.4“
wird gestrichen.
Gleichzeitig wird ein neuer Strukturausgleich erarbeitet, der auch eine Mitgliederkomponente beinhaltet.
Begründung
Der Strukturausgleich zwischen den Fachbereichen stellt ausschließlich aufDurchschnittsbeiträge ab. Die Größe eines Fachbereichs wird dagegennicht berücksichtigt. Dies hat zur Folge, dass zu Lasten kleiner mitgliederschwacher Fachbereiche Personal und Sachkosten umgeschichtet wird, so
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N 024 Bundesfachbereichskonferenz 11
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dass diese handlungsunfähig werden. Diese Schieflage muss dringend behoben werden.
Empfehlung der Antragskommission
Erledigt durch Antrag N 023
Entscheidung des Bundeskongresses
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N 025 Bundesfachbereichskonferenz 6
Budgetierungsrichtlinie
Der Bundeskongress beschließt
In Ziffer 6.5.2 Satz 4 der Budgetierungsrichtlinie wird die Zahl „50“in „25“ geändert.
Begründung
Ziffer 6.5.ff der Richtlinie enthält den Strukturausgleich sowohl für die Personal- als auch für die Sachkostenbudgets zwischen den Fachbereichen.Danach wird die Differenz zwischen dem Durchschnittssollbeitrag allerFachbereiche und dem des jeweiligen Fachbereichs zu 50 Prozent ausge-glichen. Aus diesen Beträgen erfolgt eine teilweise Rückverteilung nachAnlage 2 der Richtlinie.
Gedacht ist der Strukturausgleich, um für jedes Mitglied einen annäherndgleichen Betrag für die Betreuung zur Verfügung zu stellen. Das war in denAnfangsjahren in Ordnung. Zwischenzeitlich erfolgte und geplante Kürzungen in den Sach- und Personalkostenbudgets führen in kleinen Fachbereichen zu einer akuten Gefährdung der Arbeitsfähigkeit.
Anhand der Planzahlen für das Sachkostenbudget 2011 des Fachbereiches Bund und Länder in SAT sollen die Auswirkungen erläutert werden:
Ansatz ohne Strukturausgleich 85.627Strukturausgleich - 6.988Zuführung aus Ausgleichnach Anlage 2 -786Rückverteilung 435
Im Ergebnis führt dies zu einer Verringerung des Sachkostenbudgets um7.339,00 Euro, das entspricht 8,57 Prozent.
Im Vergleich dazu führt der Fachbereich Gemeinden nur einen Anteil von2,54 Prozent ab, der Fachbereich 12 erhält beispielsweise bei einem
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N 025 Bundesfachbereichskonferenz 6
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Budget von 221.589,00 Euro einen Zuschuss von 54.905,00 Euro.
Gleiches gilt für die Personalkostenbudgets.
Empfehlung der Antragskommission
Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Gewerkschaftsrat
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung
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N 026 Bundesfachbereichskonferenz 9
Budgetierungsrichtlinie: Abschaffung des Strukturausgleichs
Der Bundeskongress beschließt
Der Bundeskongress ist aufgefordert, den Strukturausgleich der Fachbereiche gemäß Ziffer 6.5.2 Budgetierungsrichtlinie abzuschaffen.
Begründung
Die Budgetierungsrichtlinie berücksichtigt in keiner Weise die Bedingungen, die sich auf den Personal- und Sachaufwand auswirken. Bedingungensind zum Beispiel Organisationsgrad, Tariflandschaft (Haus- oder Flächentarifvertrag), Regelungstiefe, Betriebsrats- und Betriebsstrukturen,kulturelle und historische Gegebenheiten, die einen erheblichen Betreuungsaufwand erzeugen.
Die derzeitige Orientierung des Strukturausgleichs ist ausschließlich amDurchschnittsbeitrag ausgerichtet, berücksichtigt weder die Grundbetreuungsaufgaben noch wird sie dem spezifischen Betreuungsaufwand einzelner Branchen gerecht.
Empfehlung der Antragskommission
Ablehnung
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung
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N 027 Landesbezirksfachbereichskonferenz 12 Nordrhein-Westfalen
Änderung der Budgetierungsrichtlinie
Der Bundeskongress beschließt
Im Diskussionspapier Chance 2011 des Gewerkschaftsrates wird einDiskussionsprozess darüber angeregt, die Budgetierungsrichtlinie dahingehend zu überprüfen wie innerhalb des Budgetierungssystem mehrFlexibilität bei der Ressourcenverteilung herbeigeführt werden kann. Dabeisind zwei Schwerpunkte benannt:
• In regionaler Hinsicht sollen die Orientierungswerte für die Aufteilungder Personalkostenbudgets und auch der Sachkostenbudgets zwischenLandes- und Bezirksebene flexibler gestaltet werden können, um denunterschiedlichen Strukturen der Landesbezirke und Bezirke gerecht zuwerden.
• Es soll daran gearbeitet werden, wie die Möglichkeiten der Umverteilung der Ressourcen zwischen den Fachbereichen (fachbereichsspezifischer Strukturausgleich) „im Rahmen eines zu definierenden Korridorsflexibler gestaltet werden können“. Hier wird die Bildung „freier Spit-zen“, die aus den jeweiligen Budgets gebildet werden sollen, vorgeschlagen. Über die Verwendung dieser Mittel sollen die jeweiligen Ebenenvorstände entscheiden. Zuwendungen sollen zum Beispiel dieFachbereiche erhalten, die mit den „normalen“ Fachbereichsbudgetsätzen strukturell unterfinanziert sind (zum Beispiel weil krisenhafte Branchenumbrüche zu bewältigen sind oder Ressourcen benötigt werdenum Mitgliederpotenziale bei heterogener, kleinbetrieblicher Branchenstruktur besser zu erschließen).
Mehr Flexibilität bei der Verteilung der Budgets begrüßen wir. MehrFlexibilität löst aber nicht das grundsätzliche Problem, dass für die mitgliedernahe Arbeit zu geringe Budgets zur Verfügung stehen.
Durch den Beschluss des Gewerkschaftsrates, die Zuführung an denStreikfonds zu erhöhen, wird dieses Problem weiter verschärft.
1. Begrüßt wird ausdrücklich die Erhöhung der Zuführung an denStreikfonds. Es ist jedoch festzustellen, dass die Richtlinie zu den
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N 027 Landesbezirksfachbereichskonferenz 12 Nordrhein-Westfalen
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Streiknebenkosten einer Überprüfung bedürfen.
2. Der Gewerkschaftrat wird aufgefordert, bei den Überlegungen zu einerÜberarbeitung der Budgetierungsrichtlinie folgende Gesichtspunkte zudiskutieren:
a) Für den Personaleinsatz für die betriebliche Betreuung und Beratung und damit für die mitgliedernahe Arbeit ist mehr Budget erforderlich. Nur so können die Ziele, die im Diskussionspapier „Chance2011“ formuliert sind glaubhaft vertreten und umgesetzt werden. Dabeisteht für uns im Vordergrund:
• Personal muss in die operative Arbeit der Fachbereiche auf Landes- und Bezirksebene gesteuert werden. Das bedeutet in der Konsequenz eine Überprüfung welche Bedeutung Arbeitsaufgaben aufübergeordneten Ebenen neben den koordinierenden Funktionen fürdie Mitgliedergewinnung und das Halten unserer Mitglieder haben.
• Das Personalbudget ist gegebenenfalls zu Lasten des Sachkostenbudgets zu erhöhen.
b) Begrüßt werden Überlegungen, den fachbereichsspezifischenStrukturausgleich zu überprüfen, um die Ausstattung mit Ressourcender Heterogenität und den unterschiedlichen Anforderungen in denFachbereichen anzupassen. Das Modell der freien Spitzen scheint unsfür diesen Prozess allerdings kein geeignetes Mittel zu sein.
Die Auseinandersetzung um Ressourcen wird damit in die Ebenenvorstände verlagert und damit auch abhängig von machtpolitischen Konstellationen und Mehrheiten.
In der Budgetierungsrichtlinie müssen klare Verteilungsgrundsätze beschrieben werden.
In Kenntnis der Schwierigkeiten der Entwicklung von objektiven Kriterien für einen fachbereichsbezogenen Strukturausgleich schlagen wirvor, eine Projektgruppe bestehend auch aus ehrenamtlichen undhauptamtlichen Kolleginnen einzurichten, die den Auftrag hat nachvollziehbare Kriterien für einen Strukturausgleich zu entwickeln.
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N 027 Landesbezirksfachbereichskonferenz 12 Nordrhein-Westfalen
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Eine strukturelle Unterfinanzierung ist nur durch eine dauerhafteStrukturveränderung in der Budgetierungsrichtlinie zu beheben, nichtdurch „Zuwendungen“ aus gebildeten „freien Spitzen“.
c) Die Budgetierungsrichtlinie ist so zu verändern, dass die Möglichkeit geschaffen wird auf der Grundlage der Beschlüsse der zuständigen Gremien befristet und anlassbezogen Sachkosten auch in Personalkosten umzuwandeln. Anlässe sind
• Projekte, die eingerichtet werden, um die Arbeit in den Fachbereichen auf "Zukunftsbranchen" umzusteuern;
• zeitlich befristete Druck- und Organizingkampagnen;
• Nachfolgemanagement;
• Vertretungsregelungen.
In diesem Rahmen sind Honorarverträge möglich.
Begründung
Im Diskussionspapier des Gewerkschaftsrates zur Veränderungsarbeit inden nächsten Jahren werden Ziele unserer Arbeit und die gewerkschaftspolitischen Handlungsebenen beschrieben:
Maßstab für unser gesamtes Organisationshandeln ist die Orientierung aufunsere Mitglieder. Es geht nicht nur um die quantitative Entwicklung,sondern auch darum, das Selbstbewusstsein und die Handlungsfähigkeitunserer Mitglieder zu stärken. Dazu bedarf es nicht nur einer Neubestimmung des Verhältnisses zwischen haupt- und ehrenamtlicher Arbeit. Esbedarf auch einer dieser Zielsetzung entsprechenden Ausstattung mithauptamtlich Beschäftigten.
Im Fachbereich Handel können mit der budgetierten Personalausstattungdie in der Chance 2011 beschriebenen Ziele und Anforderungen an diegewerkschaftspolitische Arbeit auch nicht nur annähernd umgesetzt werden.
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Arbeitsrecht- und Sozialrechtsberatung binden in einem zunehmendenMaß zeitliche Kapazitäten, Unternehmenskrisen, Insolvenzen und Tarifflucht erfordern Präsenz der Hauptamtlichen in den Betrieben, um die betrieblichen Auseinandersetzungen zu unterstützen und die Menschen beider Wahrnehmung ihrer Interessen zu stärken.
Prekäre Beschäftigungsverhältnisse, Mitglieder, deren Zeit und Kraft sichdarauf konzentrieren muss, ihren Alltag zu bewältigen und die immer weniger Zeit auch für gewerkschaftpolitisches Engagement haben, Arbeitszeitstrukturen, die gemeinsame Zeit im Betrieb als eine Voraussetzung für solidarisches Handel erschweren, Kleinbetriebsstrukturen, deren Steuerungdurch mächtige Konzerne erfolgt, erfordern einen hauptamtlichen Apparat,der Initiative ergreift, Menschen ermutigt und stärkt, Aktionen koordiniertund Prozesse steuert.
Die Personalbudgets werden diesen Anforderungen bei weitem nicht mehrgerecht.
Empfehlung der Antragskommission
Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Gewerkschaftsrat
Entscheidung des Bundeskongresses
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N 028 Bezirkskonferenz Ostthüringen
Konkretisierung der Budgetierungsrichtlinie
Der Bundeskongress beschließt
Eine Konkretisierung des Punktes 6.4. der Budgetierungsrichtlinie (Aktions-und Kampagnenfond) ist wie folgt vorzunehmen:
(…Zur Gewährleistung der kurzfristigen Handlungsfähigkeit werden dieSachkostenbudgets nur zu 97 Prozent ausgeplant. Die verbleibenden dreiProzent sind der Durchführung von Aktionen und Kampagnen vorbehalten).
„Die Mittelzuweisung und Verwendungsentscheidung erfolgt unabhängig von etwaigen abweichenden Budgetansiedlungsbeschlüssen von den Fachbereichen an alle Bezirke“.
(Nicht verbrauchte Mittel aus den Aktions- und Kampagnenfonds könnenin voller Höhe innerhalb des jeweiligen Budgets als Rücklagen auf dasFolgejahr übertragen werden.)
Begründung
Der Aktions- und Kampagnenfonds soll zur Gewährleistung einer kurzfristigen Handlungsfähigkeit bei Aktionen und Kampagnen dienen. Wenn (wieim Landesbezirk Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen) die Mehrzahl derFachbereiche ihre Budgets bezirksübergreifend ansiedelt und auch nachdiesem Prinzip die Zuführung zum Aktions- und Kampagnenfonds erfolgt,bedeutet das für zumindest einen Teil der Bezirke eine Einschränkung derHandlungsfähigkeit. Aktionen vor Ort in Fachbereichen, aber auchübergreifend ( zum Beispiel die Finanzierung von Bussen für zentrale Demonstrationen und Kundgebungen, die Durchführung von Kampagnen der Gesamtorganisation usw. ) richten sich nicht danach, wo Budgets angesiedelt sind, sondern danach, wo die Mitglieder leben und arbeiten. Mitglieder, die sich aktiv im Rahmen von Aktionen und Kampagnen beteiligen, sie vorbereiten und durchführen wollen, sind nicht nur Aktive derFachbereiche, sondern natürlich auch der Ebene. Es ist daher dem eigentlichen Anliegen des Aktions- und Kampagnenfonds entsprechend eine Verteilung wie oben beantragt vorzunehmen.
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N 028 Bezirkskonferenz Ostthüringen
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Empfehlung der Antragskommission
Ablehnung
Entscheidung des Bundeskongresses
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N 029 Bezirkskonferenz Potsdam-Nordwestbrandenburg
Neugewichtung der Beitragsverteilung
Der Bundeskongress beschließt
Die Verteilung von Beitragseinnahmen von neu eingetretenen Mitgliedernwird wie folgt geregelt:
Für die ersten 12 Mitgliedschaftsmonate verbleiben die Beitragseinnahmenzu 100 Prozent im Bezirk für das fachbereichsbezogene und fachbereichsübergreifende Budget (SK, PK). Nach dem ersten Jahr der Mitgliedschaftwird die Beitragseinnahme sukzessive mittelfristig auf dem Level derBudgetierungsrichtlinie abgeschmolzen.
Begründung
Werden durch ver.di Betriebe oder Dienststellen neu oder wieder erschlossen, haben die Bezirke und ihre Fachbereiche einen erhöhten Aufwand fürPersonal- und Sachkosten. Um diese Erfolge zu stabilisieren, ist esnotwendig, einen höheren Rückfluss an Beitragseinnahmen zu erhalten,denn Mitglieder werden in den Bezirken und ihren Fachbereichen gewonnen oder verloren. Hierfür sind Fachbereiche und Bezirke gemeinsam inder Pflicht.
Empfehlung der Antragskommission
Ablehnung
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung
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N 030 Bezirkskonferenz Bremen-Nordniedersachsen
Änderung der Budgetierungsrichtlinie - Rückstellungen
Der Bundeskongress beschließt
Der Bundeskongress beschließt die Änderung der Budgetierungsrichtliniein den Ziffern 7.8, 8.5 und 9 in der Art und Weise, dass eine pauschale Mittelübertragung in Höhe von zehn Prozent des jeweiligen Gremiums ohneweitere Konkretisierung in das Folgejahr ermöglicht wird.
Begründung
Bislang ist Voraussetzung einer 50 Prozent Mittelübertragung ein Überschuss eines Budgets. Es sind die Benennung und schriftliche Fixierungvon Projekten und konkreten Aufgaben durch den Fachbereichsvorstanddafür erforderlich. Eine pauschale Formulierung zur Mittelübertragung istnicht ausreichend. Rücklagen aus nicht verbrauchten Mitteln müssen imFolgejahr verwendet bzw. aufgelöst werden. Zusätzlich zu diesen Regelungen hat es sich in der Praxis erwiesen, dass eine strenge Koppelung derAusgaben an das Haushaltsjahr nicht praktikabel ist. Dies liegt zum einenan der nicht punktgenauen und damit zeitnahen Buchung der jeweiligenGeschäftsvorfälle – es ist am 31. Dezember jeden Jahres eben nicht genauklar, wie viel des Jahresbudgets bereits ausgegeben wurde, zum anderenist die Notwendigkeit von Ausgaben eben nicht an das Kalenderjahr gekoppelt.
Die bislang vorgeschriebene streng kameralistische Haushaltsführung entspricht dem Haushaltsdenken des öffentlichen Dienstes, aber nicht den Anforderungen an eine kaufmännische Buchführung eines modernen Dienstleistungsbetriebes und ist daher anpassungsbedürftig. Gleichwohl ist esangemessen, die pauschalen Übertragungsmöglichkeiten auf das notwendige Maß zu beschränken. Dies ist mit einer Kappungsgrenze bei zehnProzent des Haushaltes gewährleistet. Die jeweiligen Vorstände, die dieHaushaltshoheit innehaben, sind demokratische Gremien und bieten daherdie Gewähr für eine sinnvolle Aufgaben- und Kostenkontrolle.
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Empfehlung der Antragskommission
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Entscheidung des Bundeskongresses
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Wortgleicher Antrag liegt vor von: Landesbezirkskonferenz Hessen
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N 031 Bezirkskonferenz Mittelhessen
Überprüfung der Budgetierungsrichtlinie
Der Bundeskongress beschließt
Bei der Überprüfung der Budgetierungsrichtlinie durch den Gewerkschaftsrat muss der Punkt 9.3. Mittelübertragung bei unterschiedlicher organisatorischer Ausprägung – in die Überprüfung einbezogen werden.
Begründung
Dieser Punkt regelt die Mittelverteilung innerhalb der Bezirke für den Fall,dass ein Fachbereich nicht hauptamtlich im Bezirk vertreten ist.
Mag diese Bestimmung in der Gründungszeit von ver.di ihre Berechtigunggehabt haben, da Fachbereiche sich in der Regel dort ansiedelten woSekretärinnen-/Sekretärs–Kapazitäten vorhanden waren und damit
• die Räume gemietet waren;
• die Büros eingerichtet und
• die notwendige Ausstattung vorhanden.
Die anfallenden Kosten waren durch die Bezirke zu tragen, mithin gab eseine echte Kostenbelastung. Mittlerweile hat sich die Situation abergeändert. Immer mehr Fachbereiche sind in einzelnen Bezirken nicht mehrvertreten oder werden nicht mehr vertreten sein und die Betreuung erfolgtbezirksübergreifend aus einem anderen Bezirk, ohne dass dieser tatsächlich mit deutlich höheren Kosten belastet wird. In den bezirksübergreifendbetreuten Bezirken kann die Kostenbelastung allerdings nicht so schnellreduziert werden, wie sich die Personalbesetzung verändert, da zum Beispiel Mietverträge aus Kostengründen meist über zehn und mehr Jahreabgeschlossen sind und nicht so schell angepasst werden können.
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Empfehlung der Antragskommission
Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Gewerkschaftsrat
Entscheidung des Bundeskongresses
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Wortgleicher Antrag liegt vor von: Landesbezirkskonferenz Hessen
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N 032 Bundesfachbereichskonferenz 9
Änderung Budgetierungsrichtlinie: Übertragbarkeit von nichtverbrauchten Sachkosten auf Folgehaushalte
Der Bundeskongress beschließt
Der Gewerkschaftsrat wird aufgefordert, die jetzigen in den Ziffern 7.8 und8.5 der Budgetierungsrichtlinie getroffenen Regelungen in der Form zu verändern, dass Fachbereiche nicht verbrauchte Mittel des Sachkostenbudgets in vollem Umfang auf das nächste Haushaltsjahr übertragenkönnen. Die Rücklagenbildung ist auf 30 Prozent des Jahresbudgets fürSachkosten eines Fachbereiches zu begrenzen.
Begründung
Immer häufiger sind in der Betreuungsarbeit von Fachbereichen Maßnahmen und Aktivitäten notwendig, die den Einsatz von Haushaltsmitteln überden Zeitraum einer jährlichen Haushaltsplanung hinaus erforderlich machen. Ein Beispiel sind hierfür unterschiedlich stark ausgeprägte Auseinandersetzungen in der Tarifpolitik oder auch Laufzeiten von Tarifverträgen,die über zwölf Monate hinaus gehen. Der sparsame Umgang mit Sachkosten, um ausreichende Mittel für die bereits bekannten Maßnahmen oderAktivitäten im Folgejahr zur Verfügung zu haben, ist heute nur zum Teilmöglich, da nur 50 Prozent der nicht verbrauchten Sachkosten auf dasfolgende Haushaltsjahr zweckgebunden übertragen werden können. Vorteilder vorgeschlagenen Änderung der Budgetierungsrichtlinie ist, dass die beschriebenen aperiodischen Maßnahmen finanziert werden könnten, wobeidas Risiko einer Überschreitung des zur Verfügung stehenden Budgetseingeschränkt wäre.
Die vorgeschlagene Neuregelung ist ein zusätzlicher Anreiz zum sparsamen Umgang mit Mitteln aus dem Sachkostenbudget. Ein Ausgabeverhalten nach dem Motto: "Wir haben ja noch Geld im Topf", wäre uninteressant.
Der Vorschlag orientiert sich auch an den heute schon zulässigen undnotwendigen Regelungen zur Rücklagenbildung für Konferenzen, die imRahmen von Organisationswahlen stattfinden.
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Empfehlung der Antragskommission
Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Gewerkschaftsrat
Entscheidung des Bundeskongresses
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N 033 Landesbezirkskonferenz Hessen
Stellenanteile für FuG
Der Bundeskongress beschließt
Die Bezirksfrauenräte tragen die FuG-Arbeit im Bezirk; sie brauchen hauptamtliche Unterstützung. Deshalb braucht jeder ver.di Bezirk Personalkapazität in Form von 0,5 Sekretärstellen/Stellenanteilen plus Verwaltungs- undBüroausstattung; auf Landesebene 0,75 Prozent. Dies muss in den Stellenplänen abgebildet werden. Bei der anstehenden Überarbeitung der Budgetierungsrichtlinie ist die Stellenausstattung im FuG-Bereich entsprechendzu berücksichtigen.
Begründung
Seit ver.di-Gründung wurden die Stellenanteile für FuG überproportionalgekürzt. Damit wurden Chancen verschenkt, denn nur mit den Frauen kannver.di wachsen. Gerade in Hessen gibt es bei den Frauen noch ein riesigesMitgliederpotenzial: ver.di hat hier nur ca. 47 Prozent weibliche Mitgliederund damit deutlich weniger als im Bundesdurchschnitt.
Uns ist bewusst: Frauen definieren sich und ihre Interessen auch überFachlichkeiten. Gleichzeitig gilt es jedoch die noch überall stattfindendeGeschlechterdiskriminierung aufzudecken, zu bekämpfen und zu beseitigen und in einem weiteren Schritt diese beiden Ansätze miteinander zuverknüpfen.
Unter den derzeitigen Bedingungen ist dies nur sehr eingeschränkt möglich.
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N 033 Landesbezirkskonferenz Hessen
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Empfehlung der Antragskommission
Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Gewerkschaftsrat
Dadurch erledigt folgende Anträge N 034, N 035
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung
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N 034 Bezirkskonferenz Wuppertal-Niederberg
Finanzielle und personelle Ausstattung der Frauen- undGleichstellungspolitik in den Bezirken
Der Bundeskongress beschließt
Der Bundesvorstand wird aufgefordert dafür zu sorgen, dass die Bezirkeüber eine angemessene finanzielle und personelle Ausstattung der Frauen-und Gleichstellungspolitik verfügen.
Im Rahmen der anstehenden Reform der Budgetierungsrichtlinien sind inden Bezirken Stellenanteile von mindestens 0,5 Sekretärinnenstellen fürdie Frauen- und Gleichstellungspolitik sowie ausreichende Unterstützungdurch eine Verwaltungskraft vorzuhalten.
Die dafür erforderlichen Personalressourcen und Sachmittel sind denBezirken zusätzlich zur Verfügung zu stellen.
Begründung
Nur mit Frauen gibt es in ver.di eine positive Zukunft. Das muss die Organisation erkennen und aktiv umsetzen, auch indem die Angebote der Frauen-und Gleichstellungspolitik im Betrieb, auf der Bezirks- und Fachbereichsebene genutzt werden. Letzteres muss durch ausreichende und angemessene Mittel und Personal verbindlich ermöglicht und unterstützt werden.
Zurzeit gibt es aber auf Bezirksebene keine eigenen Stellenanteile für dieFrauen- und Gleichstellungsarbeit. Die Folge: Hauptamtliche, die dieseAufgabe übernehmen, müssen diese quasi ehrenamtlich zusätzlich zu ihren sonstigen Aufgaben erledigen.
Dies ist unangemessen angesichts der Tatsache, dass Frauen inzwischenmehr als die Hälfte der ver.di-Mitgliedschaft bilden. Von einer gut ausgestatteten Frauen- und Gleichstellungsarbeit profitieren auch die Fachbereiche und Betriebe. Sie ist wichtig für eine positive Mitgliederentwicklung undden zukünftigen Erfolg von ver.di!
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N 034 Bezirkskonferenz Wuppertal-Niederberg
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Empfehlung der Antragskommission
Erledigt durch Antrag N 033
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung
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N 035 Bezirkskonferenz Südwestfalen
Finanzielle und personelle Ausstattung der Frauen- undGleichstellungspolitik in den Bezirken
Der Bundeskongress beschließt
Der Bundesvorstand wird aufgefordert, für eine angemessene finanzielleund personelle Ausstattung der Frauen- und Gleichstellungspolitik in denBezirken zu sorgen.
Im Rahmen der anstehenden Reform der Budgetierungsrichtlinien sind inden Bezirken für die Frauen- und Gleichstellungspolitik Stellenanteile vonmindestens 0,5 Sekretärinnenstellen sowie ausreichende Unterstützungdurch eine Verwaltungskraft vorzusehen.
Die dafür erforderlichen Personalressourcen und Sachmittel sind denBezirken zusätzlich zur Verfügung zu stellen.
Begründung
Nur mit Frauen gibt es in ver.di eine positive Zukunft. Ohne Frauen geht esnicht voran! Das muss die Organisation erkennen und aktiv umsetzen,auch indem die Angebote der Frauen- und Gleichstellungspolitik im Betrieb, auf der Bezirks- und Fachbereichsebene genutzt werden. Letzteresmuss durch ausreichende und angemessene Mittel und Personal verbindlich ermöglicht und unterstützt werden.
Zurzeit gibt es aber auf Bezirksebene keine eigenen Stellenanteile für dieFrauen- und Gleichstellungsarbeit. Die Folge: Hauptamtliche, die dieseAufgabe übernehmen, müssen diese quasi ehrenamtlich zusätzlich zu ihren sonstigen Aufgaben erledigen.
Dies ist unangemessen angesichts der Tatsache, dass Frauen inzwischenmehr als die Hälfte der ver.di-Mitgliedschaft bilden. Von einer gut ausgestattete Frauen- und Gleichstellungsarbeit profitieren auch die Fachbereiche und Betriebe. Sie ist wichtig für eine positive Mitgliederentwicklung undden zukünftigen Erfolg von ver.di!
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N 035 Bezirkskonferenz Südwestfalen
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Empfehlung der Antragskommission
Erledigt durch Antrag N 033
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung
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N 036 Landesbezirkskonferenz Nord
Einheitliche Standards für Jubilarehrungen in ver.di
Der Bundeskongress beschließt
ver.di möge einheitliche, bezahlbare Standards für die Ehrung vonGewerkschaftsjubilaren erarbeiten und beschließen.
Begründung
Die Ehrung der Gewerkschaftsjubilare erfolgt eigenverantwortlich in denFachbereichen oder in den Bezirken. Das Niveau der Veranstaltungen undder Präsente ist extrem unterschiedlich.
Im Interesse der Mitgliederbindung sollte die Ehrung für alle Mitglieder sodurchgeführt werden, dass diese sich wirklich geehrt fühlen.
Empfehlung der Antragskommission
Ablehnung
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung
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N 037 Landesbezirksfachbereichskonferenz 12 Baden-Württemberg
Zeugnishotline
Der Bundeskongress beschließt
Die Zeugnisberatungshotline soll künftig wieder als zentrale Mitgliederleistung der Gesamtorganisation finanziert werden.
Begründung
Die Zeugnisberatung ist ein immer stärker nachgefragtes Beratungssegment. Unsere Mitglieder wenden sich berechtigt an ihre arbeitsrechtlicheVertretung – nämlich ver.di.
Die Fülle der Beratungen sprengt die Möglichkeiten der Fachbereiche vorOrt, eine adäquate Beratung zu gewährleisten. ver.di sieht hierfür bisherdie Möglichkeit vor, dass Mitglieder sich vor Ort bei den zuständigen Sekretärinnen/Sekretären beraten lassen können. Die Sekretärinnen/Sekretärehaben wiederrum die Möglichkeit die ehemaligen Zeugnishotline-Expertenkostenpflichtig für eine Beratung zu beauftragen. Die Kosten werdensodann dem Fachbereich in Rechnung gestellt. Die Fachbereiche kommendaher in die Situation, entweder ihren ohnehin nicht üppigen Etat zu belasten und dafür Einschränkungen bei der politischen Arbeit zu machen oderZeugnisse zwar nach besten Wissen und Gewissen, jedoch unter Zeitdruckund gegebenenfalls fehlenden Kenntnissen zu beurteilen. Dies ist einehöchst unbefriedigende Situation.
Empfehlung der Antragskommission
Ablehnung
Dadurch erledigt folgende Anträge N 038, N 039
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung
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N 038 Landesbezirkskonferenz Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen
Erhalt der Arbeitszeugnisberatung
Der Bundeskongress beschließt
Die Arbeitszeugnisberatung ist in der bewährten und anerkannten Formeinschließlich der Beratung per Hotline wieder einzuführen, zu erhalten undfortzuführen.
Begründung
Es ist notwendig, die Mitgliederbeiträge effektiv und zielorientiert einzusetzen. Dies sehen wir mit der Arbeitszeugnisberatung ausdrücklich als gegeben an.
Angesichts der starken Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt, der zunehmenden Prekarisierung der Arbeitsverhältnisse und des Zurückgehens derso genannten „Normalarbeitsverhältnisse“, deren oftmaligen Ersatz durchFristverträge und damit verbundener Neubegründungen von Arbeitsverhältnissen nimmt die Bedeutung von qualifizierten Arbeitszeugnissen bei derBesetzung von Arbeitsplätzen zu.
Umso wichtiger ist es für die Betroffenen, die „Zeugnissprache“ durchSachverständige prüfen zu lassen und damit die Chancen auf einen neuenArbeitsplatz zu verbessern bzw. den Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern.
Diese Aufgabe kann durch Gewerkschaftssekretärinnen/Gewerkschaftssekretäre nur eingeschränkt wahrgenommen werden. Eine grundsätzlicheBeurteilung derartiger Zeugnisse ist durch sie möglich, aber oftmals erschließen sich die subtilen Formulierungen eben nicht. Ein Vergleich derEinschätzungen von Beurteilungen durch Sekretärinnen/Sekretäre und dieHotline zeigt selbst bei Kolleginnen/Kollegen, die relativ häufig mit Zeugnissen konfrontiert werden, Unsicherheiten bei der Beratung und graduelleUnterschiede, vor allem hinsichtlich der notwendigen Vorschläge für alternative Formulierungen.
Da diese Beurteilungen aber existenzielle Bedeutung für die Betroffenenhaben und ihren Lebensweg beeinflussen, ist eine fach- und sachgerechte
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N 038 Landesbezirkskonferenz Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen
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sowie fehlerfreie Einschätzung von Zeugnissen unabdingbar. Aus diesemGrunde plädieren wir dafür, die Arbeitszeugnisberatung beizubehalten.
Empfehlung der Antragskommission
Erledigt durch Antrag N 037
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung
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N 039 Bundesfachbereichskonferenz 5
Erhalt der Arbeitszeugnisberatung
Der Bundeskongress beschließt
Die Arbeitszeugnisberatung ist serviceorientiert wieder einzuführen, zu erhalten und fortzuführen.
Begründung
Es ist notwendig, die Mitgliederbeiträge effektiv und zielorientiert einzusetzen. Dies sehen wir mit der Arbeitszeugnisberatung ausdrücklich als gegeben an.
Angesichts der starken Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt, der zunehmenden Prekarisierung der Arbeitsverhältnisse und des Zurückgehens derso genannten „Normalarbeitsverhältnisse“, deren oftmaligen Ersatz durchFristverträge und damit verbundener Neubegründungen von Arbeitsverhältnissen nimmt die Bedeutung von qualifizierten Arbeitszeugnissen bei derBesetzung von Arbeitsplätzen zu.
Umso wichtiger ist es für die Betroffenen, die „Zeugnissprache“ durchSachverständige prüfen zu lassen und damit die Chancen auf einen neuenArbeitsplatz zu verbessern bzw. den Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern.
Diese Aufgabe kann durch Gewerkschaftssekretärinnen/Gewerkschaftssekretäre nur eingeschränkt wahrgenommen werden. Eine grundsätzlicheBeurteilung derartiger Zeugnisse ist durch sie möglich, aber oftmals erschließen sich die subtilen Formulierungen eben nicht. Ein Vergleich derEinschätzungen von Beurteilungen durch Sekretärinnen/Sekretäre und dieHotline zeigt selbst bei Kolleginnen/Kollegen, die relativ häufig mit Zeugnissen konfrontiert werden, Unsicherheiten bei der Beratung und graduelleUnterschiede, vor allem hinsichtlich der notwendigen Vorschläge für alternative Formulierungen.
Da diese Beurteilungen aber existenzielle Bedeutung für die Betroffenenhaben und ihren Lebensweg beeinflussen, ist eine fach- und sachgerechte
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N 039 Bundesfachbereichskonferenz 5
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sowie fehlerfreie Einschätzung von Zeugnissen unabdingbar. Aus diesemGrunde plädieren wir dafür, die Arbeitszeugnisberatung beizubehalten.
Empfehlung der Antragskommission
Erledigt durch Antrag N 037
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung
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Wortgleiche Anträge liegen vor von: Landesbezirksfachbereichsvorstand 1 Nord,Landesbezirksfachbereichsvorstand 1 Hamburg, Landesbezirkskonferenz Saar
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N 040 Bezirkskonferenz Ostwürttemberg-Ulm
Finanzdienstleistungsangebote des Mitgliederservices
Der Bundeskongress beschließt
Weder direkt durch ver.di noch durch den ver.di-Mitgliederservice werdenkünftig Finanzdienstleistungsprodukte an ver.di-Mitglieder vermittelt.
Die entsprechenden Kooperationen werden umgehend beendet.
Begründung
Ausgehend von der Kooperation des ver.di-Mitgliederservice (MS) mit derSEB haben wir diese ver.di-Leistung vertieft betrachtet. Dabei haben wirzum einen erhebliche Mängel in den bisherigen Regelungen des Auswahlverfahrens vorgefunden, da diesem nur ein organisationspolitischunzureichender Kriterienkatalog zugrunde liegt und zum anderen nachfolgende grundsätzliche Erwägungen gegen eine Vermittlung von Finanzprodukten durch eine Gewerkschaft sprechen: Widerspruch zu politischen Grundsatzbeschlüssen (zum Beispielprivate Rente, private Krankenversicherung)
• Auf der Produktseite gibt es immer günstigere Anbieter (trotz angeblicher ver.di-Rabatte) und auch hier gilt "besser statt billiger" (aber nichtmit den aktuellen Produktpartnern). Wir selber befördern eine von unsunerwünschte „Geiz ist Geil“-Mentalität.
• Wir nehmen unkalkulierbare Entwicklungen auf der Seite der "Produktpartner" (Verkauf, Unternehmenskulturwandel, Insolvenz....) in Kauf mitden Folgen einer zumindest ideellen "Mithaftung" von ver.di.
• Wir leben permanent mit der Gefahr, dass unsere Produktpartner oderdie „ver.di“-Produkte in Test und/oder Bewertungen der Verbraucherzentralen durchfallen („was habt ihr mir da vermittelt…..“).
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N 040 Bezirkskonferenz Ostwürttemberg-Ulm
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Widersprüche zwischen eigenem Anspruch Stichwort "Beratung vorVerkauf" und dem Handeln der Anbieter
• Die Produktgeber sind unseres Wissens nicht nach dem DGB-Index„Gute Arbeit“ zertifiziert.
• Die Kundenberaterinnen/Kundenberater der SEB haben noch immerbzw. schon wieder hohe persönliche Verkaufsvorgaben – gestaffeltnach Produkten. Die angeblichen „ver.di“-Angebote dienen dabei als„Ankerprodukt“, um ver.di-Mitgliedern im Rahmen eines so genanntenFinanzchecks weitere Produkte zu verkaufen. Dies gilt im Regelfallauch für weitere Anbieter von Finanzdienstleistungsprodukten im Rahmen des ver.di-Mitgliederservices.
• Unsere maßgebliche inhaltliche Arbeit in Form der „Faire Arbeit“ -Kampagne des Fachbereiches 1 und die Onlinebefragung „verkaufsdruckneindanke“ werden durch die bestehenden Produktgeberpartnerschaften konterkariert – als Gesamtorganisation machen wir unsschlichtweg unglaubwürdig.
Widerspruch zu gewerkschaftspolitischen ver.di-Grundsatzorientierungen
• Mit den bestehenden Vermittlungsangeboten des Mitgliederserviceswerden Unternehmen gefördert, die ausgeprägt Shareholder-Value-orientiert ausgerichtet sind und folglich ihre auch von ver.di-Mitgliedern erbrachten Erträge bei Aktionären abliefern. Wenn wir hingegen politischeine stärkere Gemeinwohlorientierung bei Banken und Versicherungenfordern, dann dürften wir in der Konsequenz nur mit Instituten zusammenarbeiten, die entsprechend ausgerichtet sind.
Problematische Steuerung Wenn die Bündelung der "Einkaufsmacht" und dadurch günstige Finanz-dienstleistungen tatsächlich ein unerlässliches ver.di-Angebot sein sollte,dann sollte die Organisation es auch richtig machen und nicht unter demLabel von angeblich besonderen „ver.di“-Produkten. Dann vermittelt ver.di
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N 040 Bezirkskonferenz Ostwürttemberg-Ulm
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die Kunden und die Kooperationsunternehmen vermitteln dann vergünstigtihre Produkte. Der Aufwand für Beratungsdokumentation und Anforderungen an qualifizierte Vermittlung kann durch den Mitgliederservice unseresErachtens nicht umfassend erfüllt werden. Die verschärften gesetzlichenRegeln müssen entweder umgangen oder können nur unzureichend eingehalten werden.
Fragwürdiger Organisationsnutzen durch ver.di-Finanzvermittlung
• Der Mitgliederservice hat viele wertvolle und stimmige Mitgliederleistungen neu geschaffen bzw. weiterentwickelt. Vergünstigte Finanzprodukte sind jedoch für Mitgliederwerbe- bzw. -haltegespräche in derPraxis irrelevant und konterkarieren auch unsere entwickelte Ausrichtung als Organisation.
• Das Reputationsrisiko für ver.di ist im Verhältnis zum "Mehrwert" für dieOrganisation unverhältnismäßig hoch.
• Im Umkehrschluss: Die "Risikoprämie", die ver.di für die Vermittlung inForm von Vorteilen für die Mitglieder und Provisionen erhält, ist viel zugering.
• Es geht auch nicht um einen anderen Anbieter (es sei denn wir machenwieder gewerkschaftseigene Unternehmen auf), sondern um eine Beendigung der Aktivitäten in diesem Bereich des Mitgliederservice. Esgeht dabei um unsere Glaubwürdigkeit.
Empfehlung der Antragskommission
Ablehnung
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung
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N 041 Bezirkskonferenz Potsdam-Nordwestbrandenburg
Ablaufoptimierung bei der Bearbeitung der ver.di-Freizeitunfallleistung
Der Bundeskongress beschließt
Die Bearbeitung der Freizeitunfallleistung wird zukünftig ganzheitlich voneiner Stelle für die Gesamtorganisation bearbeitet.
Begründung
Die Bearbeitung dieser Leistung bedarf keiner besonderen Mitgliedernähe.Die Bündelung der FUL-Bearbeitung schont Ressourcen in den Bezirkenzu Gunsten der notwendigen mitgliedernahen Arbeit.
Die Bearbeitung erfolgt derzeit so: Anträge auf Freizeitunfallleistungen werden bei den Bezirken gestellt. Diese nehmen die Anträge auf, prüfen dieVollständigkeit der Angaben und reichen sie zur Genehmigung in derBundesverwaltung ein. Die Bundesverwaltung genehmigt den Antrag (oderlehnt ab) gegenüber der Bezirksverwaltung. Der Bezirk teilt dies dem Antragsteller mit und zahlt die Leistung aus. Das bezirkliche Rechnungswesen verrechnet die Auszahlsumme hernach mit der Bundesverwaltung.Quartalsweise wird jeder Bezirk mit den nach einem Faktor errechnetenKosten belastet. Die in Rechnung gestellten Beträge müssen nicht den tatsächlichen Aufwendungen entsprechen. Die Bezirke haben weder einenGestaltungsspielraum noch ein Ermessen. Gerade die geringe Menge inkleineren Bezirken (unter 30.000 Mitglieder) erfordert permanentes neuesHineindenken in die Fallbearbeitung durch die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter.Die Bündelung führt also auch zu einer qualitätsorientierten Spezialisierung.
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N 041 Bezirkskonferenz Potsdam-Nordwestbrandenburg
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Empfehlung der Antragskommission
Erledigt durch die Gründung des Beihilfevereins ver.di - (GR-Beschluss728 vom 16./17. Juni 2009 zu den Leistungen der Zukunft)
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung
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N 042 Landesbezirkskonferenz Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen
Änderung des Formblattes (W-2940-02-0110) zur Unfallmeldung
Der Bundeskongress beschließt
Das Formblatt wird dahingehend geändert, dass die Bescheinigung desArbeitgebers auf einem separaten Formblatt erfolgt, in dem lediglich nebenden Angaben zur Person der Unfallzeitpunkt vermerkt ist.
Begründung
In diesem Formblatt sind
I) Angaben des VerletztenII) Bescheinigung des ArbeitgebersIII) Bescheinigung des Arztes oder KrankenhausesIV) Angaben der ver.di-Bezirksverwaltung
vorzunehmen.
Im Punkt I) sind vom Verletzten zum Unfallhergang, Art der Verletzungenusw. konkrete Angaben zu machen. Nachfolgend erhält das Formblatt derArbeitgeber und bekommt hier sozusagen auf dem "silbernenTablett" Informationen des/der betroffenen Kollegin/Kollegen geliefert die demArbeitgeber nicht zustehen.
Der Datenschutz ist hier nicht mehr gewahrt und es ist zu befürchten, dassder Arbeitgeber diese Informationen gegen den Beschäftigten verwendet.
Empfehlung der Antragskommission
Annahme
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung
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N 043 Bezirkskonferenz Bochum-Herne
Membercard
Der Bundeskongress beschließt
Der Bundeskongress fordert die Neuauflage der ver.di-Jugend-Membercard.
Begründung
Die Membercard war in ihrer Funktion als Werbemittel für Jugendliche vorteilhaft. Durch Vergünstigungen mit der Karte in vielen Freizeitbereichenkonnte die Mitgliederwerbung vereinfacht werden. Zudem wird in vielen Betrieben kritisiert, dass es bisher noch keine Neuauflage gibt. Insbesonderefür junge Beschäftigte ist die Membercard viel Wert.
Wir möchten daher eine Neuauflage.
Empfehlung der Antragskommission
Ablehnung
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung
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Wortgleicher Antrag liegt vor von: Bezirkskonferenz Cottbus
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N 044 Bezirksfachbereichskonferenz 4 Cottbus
Büchergeld für Auszubildende als Satzungsleistung
Der Bundeskongress beschließt
Der Leistungskatalog in der Satzung ist um folgende Leistung zu ergänzen:
Auszubildende, die in den ersten zwei Monaten des 1. AusbildungsjahresMitglied werden oder zu Beginn der Ausbildung schon Mitglied sind, erhalten ein einmaliges Büchergeld in Höhe von 90,00 Euro. Das Büchergeldwird nach einer dreimonatigen Mitgliedschaft als eine Barleistung gewährt.
Das Büchergeld ist zurückzuzahlen, wenn innerhalb der Ausbildungszeitnach Erhalt der Leistung die Mitgliedschaft durch Kündigung beendet wird.
Begründung
Bei einem derzeitigen Mitgliedsbeitrag von einem Prozent des Bruttoverdienstes (der Auszubildendenvergütung) ist die Höhe des Beitrages oft dasArgument, keine Mitgliedschaft zu begründen.
Mit dieser nur für „neue“ Auszubildende bestimmten Zusatzleistung sollenMitglieder erstmals geworben und für eine Mindestdauer gebunden werden.
Empfehlung der Antragskommission
Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Bundesvorstand
Dadurch erledigt folgender Antrag N 052
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung
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N 045 Bezirkskonferenz Südwestfalen
Wiedereinführung des Sterbegeldes für langjährigeGewerkschaftsmitglieder
Der Bundeskongress beschließt
Das Sterbegeld für langjährige Gewerkschaftsmitglieder soll wieder eingeführt werden.
Begründung
Aufgrund der immer größer werdenden Altersarmut zum Beispiel bedingtdurch Hartz-IV-Empfängerinnen/-Empfänger und die daraus folgende Rentenkürzung wird es immer problematischer, für den eigenen Todesfall unddamit auch für die Hinterbliebenen vorzusorgen.
Darüber hinaus ist es ein gutes Argument, Austritte von zum Beispiel Rentnerinnen und Rentner, die aufgrund von massiven Einbußen ihreGewerkschaftszugehörigkeit aufkündigen, wieder zurückzugewinnen.
Empfehlung der Antragskommission
Ablehnung
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung
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N 046 Bundesfachbereichskonferenz 2
Ersatzpflegekosten
Der Bundeskongress beschließt
Wenn ver.di-Mitglieder, die eine Angehörige/einen Angehörigen pflegen, aneiner ver.di-Veranstaltung nur dann teilnehmen können, wenn die/der zupflegende Angehörige durch eine Ersatzpflegekraft gepflegt wird, soll ver.didie Kosten der Ersatzpflegekraft für das Mitglied übernehmen. Die Bedingungen, unter denen ver.di die Kosten trägt:
Das betroffene ver.di-Mitglied erbringt den Nachweis über die Pflegetätigkeit einmalig durch eine Bescheinigung der Pflegekasse des/der zupflegenden Angehörigen.
Wie sollen Kosten berechnet, geprüft und ausgezahlt werden:Es soll eine weitere Kostengruppe für „reisebedingte Zusatzaufwendungenfür Ersatzpflege“ geschaffen werden. Ein separates Formular wird analogzu dem sonst üblichen Formular an die Pflegekasse (mit den relevantenDaten: Name des/der zu Pflegenden, Name des/der pflegenden Angehörigen = das ver.di-Mitglied, Zeitraum der Ersatzpflege, Name, Adresse Kontoverbindung der Ersatzpflegeperson, Bestätigung, dass die Ersatzpflegedurchgeführt worden ist) nach dem Ersatzpflegeeinsatz an ver.di gesendetund die Ersatzpflegekraft erhält ihr Geld direkt von ver.di überwiesen.
Die Kostenerstattung kann begrenzt werden auf einen Tageshöchstbetrag,der sich aus der Jahressumme der Pflegeversicherung für Ersatzpflege(zurzeit 1.510,00 Euro) dividiert durch die maximale Anzahl von nachPflegegesetz zu erstattenden Ersatzpflegetagen (zurzeit 28 Tage) ergibt. -derzeit beträgt dies: 53,95 Euro. Dabei ist davon auszugehen, dass sichder Erstattungsbetrag dann ändert, wenn sich die Grundlagen imPflegeversicherungsgesetz ändern (hier: § 39 SGB XI, Häusliche Pflegebei Verhinderung der Pflegeperson).
Begründung
Die Pflege eines Angehörigen gehört zu den Aufgaben in unserer sozialgeprägten Gesellschaft, die selbstverständlich erbracht werden, genauso
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N 046 Bundesfachbereichskonferenz 2
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wie die Kinderbetreuung. Daher soll das betroffene ver.di-Mitglied von diesen zusätzlich anfallenden Kosten entlastet werden. Die in der Pflegeversicherung verankerten „Ersatzpflegetage“ dienen ausschließlich zur Erholungund sollten nicht für ehrenamtliche Tätigkeiten in ver.di zweckentfremdeteingesetzt werden.
Empfehlung der Antragskommission
Ablehnung
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung
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N 047 Bezirkskonferenz Emscher-Lippe Süd
Höhe der Beiträge für Auszubildende, Anwärterinnen und Anwärter,Praktikantinnen und Praktikanten, etc.
Der Bundeskongress beschließt
Auszubildende, Anwärterinnen und Anwärter, Praktikantinnen und Praktikanten zahlen bis zum Ende ihrer Ausbildung als Mitgliedsbeitrag einenSolidarbeitrag in Höhe von 2,50 Euro.
Begründung
In den vergangenen Jahren ist es immer schwieriger geworden, den genannten Personenkreis mit Sachargumenten davon zu überzeugen, Mitglied der Gewerkschaft ver.di zu werden. In den Diskussionen mit unseremNachwuchs spielt auch der derzeitige Beitrag in Höhe von einem Prozentder Ausbildungsvergütung bzw. Anwärter-, Praktikantenbezüge eine sehrgroße Rolle.
Unsere Gewerkschaft fordert zu Recht seit langer Zeit eine Ausbildungsvergütung, mit der der Lebensunterhalt eigenständig bestritten werdenkann. Mit der Senkung des Beitrags für den genannten Personenkreis auf2,50 Euro pro Monat würde ver.di diesem Ziel näher kommen.
Eine besondere Problematik zeigt sich bei den Brandmeister-Anwärterinnen und -Anwärtern:
Um Nachwuchskraft bei der Feuerwehr werden zu können, müssenBewerberinnen und Bewerber über eine abgeschlossene Berufsausbildungverfügen. Im Regelfall sind sie deshalb bereits beruflich tätig, viele von ihnen haben auch schon eine Familie. Von daher muss der Unterhalt während ihrer Brandmeister-Ausbildung von ihren Anwärterbezügen bestrittenwerden. Aus vielen Diskussionen mit diesen Kolleginnen und Kollegen wissen wir, dass die Beitragshöhe von ver.di aufgrund ihrer finanziellen Situation einer Mitgliedschaft entgegenspricht.
Durch einen reduzierten Beitrag können deutlich mehr Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger als Mitglied geworben werden. Dies wiederumwürde dauerhaft zu einem erheblichen Zugewinn an Mitgliedern führen,
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N 047 Bezirkskonferenz Emscher-Lippe Süd
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weil unterstellt werden kann, dass die meisten der neu gewonnenen Mitglieder auch nach ihrer Ausbildung in ver.di bleiben. Langfristig würde damit der Mitgliederbestand, aber auch das Beitragsaufkommen erhöht werden können.
Es spricht deshalb alles dafür, den genannten Personenkreis in § 14 Ziffer2 der Satzung mit aufzuführen.
Empfehlung der Antragskommission
Ablehnung
Dadurch erledigt folgende Anträge N 048, N 049
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung
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N 048 Landesbezirksfachbereichskonferenz 6 Berlin-Brandenburg
Gewerkschaftsinternes
Der Bundeskongress beschließt
Der Gewerkschaftsbeitrag von Auszubildenden für die Dauer ihrer Ausbildung soll 2,50 Euro pro Monat betragen.
Begründung
Die Mitgliederentwicklung im Jugendbereich ist, nicht nur in unseremFachbereich, überdurchschnittlich rückläufig. Um die Mitgliedschaft in derGewerkschaft für die Jugendlichen attraktiver und auch finanzierbar zu gestalten, ist der Einstieg in eine aktive Gewerkschaftsarbeit zu ermöglichen.Dieser abgesenkte Beitrag kann auch bei der Werbung von neuen Mitgliedern sehr förderlich sein.
Wir folgen mit dieser Möglichkeit einem Modellbeispiel der schwedischenGewerkschaft SKTF, die damit sehr gute Erfahrungen in den letzten Jahrengemacht hat.
In vielen Lebensbereichen erhalten Auszubildende bei gleichen oder vergleichbaren Leistungen einen mit ihrem Ausbildungsverhältnis begründetenPreis- oder Tarifnachlass. In der Regel trägt dieser Nachlass ihren realenEinkommensverhältnissen Rechnung.
Ein Status als Mitglied "zweiter Klasse" ist damit nicht verbunden.Auszubildende erhalten die vollen gewerkschaftlichen Rechte. Der jeweilige Fachbereich hat ihnen darüber hinaus besondere Angebote zu eineraktiven Mitarbeit, zu ihrem Ausbildungsverhältnis und weitergehendenMöglichkeiten in unserer Organisation zu unterbreiten.
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N 048 Landesbezirksfachbereichskonferenz 6 Berlin-Brandenburg
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Empfehlung der Antragskommission
Erledigt durch Antrag N 047
Entscheidung des Bundeskongresses
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N 049 Bezirkskonferenz Rhein-Wupper
Reduzierter Mitgliedsbeitrag für Auszubildende und Anwärterinnen/Anwärter
Der Bundeskongress beschließt
Der § 14 der ver.di-Satzung wird wie folgt geändert:
- im 1. Absatz wird im Satz 1 der Text „bzw. ihrer regelmäßigen monatlichen Ausbildungsvergütung“ gestrichen
- im 3. Absatz zu Punkt a) wird die Aufzählung der Gruppe Hausfrauen/Hausmänner, Schüler/innen, Studierende, Wehr-, Zivildienstleistende,Erziehungsgeldempfänger/innen und Sozialhilfeempfänger/innen mit demMonatsbeitrag von 2,50 Euro um die "Auszubildende und Anwärter"ergänzt.
Begründung
Hintergrund ist, dass es immer notwendiger wird auch junge Mitglieder zuwerben und Austritte zu stoppen. Auf allen Konferenzen zeigt sich, dassdas Durchschnittsalter der Delegierten an die 50 Jahre ist und von den Mitgliederstatistiken her sind die „jungen Jahrgänge“ überproportional wenigvertreten.
Zu dem sind in einigen Betrieben und Verwaltungen Verbände auf demVormarsch, die mit Discount-Angeboten insbesondere junge Mitgliederwerben.
In vielen Bereichen sind die Auszubildenden und Anwärterinnen/Anwärtermit der Situation konfrontiert, dass sie keinerlei Übernahmechancen bzw.Sicherheiten mehr haben. Um sich auch für die Interessen dieser jungenMenschen konstruktiv einzusetzen, brauchen wir hier dringend Mitgliederzuwächse.
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Empfehlung der Antragskommission
Erledigt durch Antrag N 047
Entscheidung des Bundeskongresses
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N 050 Landesbezirksfachbereichskonferenz 6 Baden-Württemberg
Einführung einer Schnuppermitgliedschaft für Berufsanfängerinnen/Berufsanfänger
Der Bundeskongress beschließt
Zur Stärkung der Mitgliederzahlen für neu geworbene Mitglieder soll einebeitragsfreie Mitgliedschaft in ver.di gewährleistet werden. Die Beitragsfreiheit soll auf Berufsanfängerinnen/Berufsanfänger und für die Dauerder ersten sechs Monate der Mitgliedschaft beschränkt sein (so genannteSchnuppermitgliedschaft).
Begründung
Das Werben neuer Mitglieder wird grundsätzlich dadurch erschwert, dassjedes neue Mitglied mit der Mitgliedschaft eine finanzielle Belastung eingeht.
Für jede Werberin/jeden Werber wäre es deshalb äußerst hilfreich, wennmit einer zunächst kostenfreien Mitgliedschaft für Berufsanfängerinnen/Berufsanfänger ein weiteres stichhaltiges Argument zur Verfügung stehenwürde.
Erfahrungen anderer Organisationen haben gezeigt, dass gerade jungeMenschen mit kostenfreien „Schnuppermitgliedschaften“ erfolgreich geworben werden können.
Empfehlung der Antragskommission
Ablehnung
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung
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Wortgleicher Antrag liegt vor von: Bundesfachgruppenkonferenz Feuerwehr
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N 051 Landesbezirksfachbereichskonferenz 7 Hamburg
Einführung einer Schnuppermitgliedschaft/Beitragsreduzierungfür Berufseinsteigerinnen/Berufseinsteiger
Der Bundeskongress beschließt
In Abschnitt V der ver.di-Satzung wird in § 14 Nr. 3 in Buchstabe e.),folgender Wortlaut eingefügt:
„Einstiegsbeitrag“ e) BerufsanfängerInnen (Auszubildende, AnwärterInnen, etc.) erhalten dieMöglichkeit per „Schnuppermitgliedschaft“ Mitglied in der Gewerkschaftver.di zu werden. Diese EinsteigerInnenmitgliedschaft ist auf die Dauer derAusbildung begrenzt. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 0,5 Prozent der Bruttobezüge. Nach Beendigung der Ausbildung wird das Schnuppermitgliedautomatisch Vollmitglied. Die Änderung des Mitgliedsbeitrages wird dem Schnuppermitglied zweiMonate vor dem Ende seiner Ausbildung mitgeteilt. Widerspricht dasSchnuppermitglied nicht, wird es automatisch Vollmitglied. Die Inanspruchnahme einer Schnuppermitgliedschaft ist pro Person nureinmalig möglich, unabhängig davon, ob weitere Ausbildungen absolviertwerden. Zeigt sich nach Ablauf von 3 Jahren, dass von den Schnuppermitgliedernnicht mindestens 25 Prozent als Vollmitglied in der Gewerkschaft ver.dibleiben, wird dieser Paragraf ersatzlos gestrichen.
Begründung
ver.di verliert Jahr für Jahr weiter Mitglieder. Alle Bemühungen, diesenTrend zu verändern, haben bisher nicht den großen Erfolg gebracht. Insbesondere im Bereich der Berufsanfängerinnen/Berufsanfänger gestaltet sichdie Mitgliedergewinnung mehr als schwierig.
Konkurrierende Organisationen, aber auch andere DGB-Gewerkschaftenlocken Berufsanfängerinnen/Berufsanfänger unter anderem mit deutlich ge
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N 051 Landesbezirksfachbereichskonferenz 7 Hamburg
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ringeren Beiträgen, bei vergleichbaren individuellen Leistungen.
Der Versuch einer Schnuppermitgliedschaft soll insbesondere dazu beitragen, junge, in der Regel einkommensschwache Berufsanfängerinnen/Berufsanfänger für ver.di zu gewinnen und dauerhaft zu halten.
Insbesondere die finanzielle Situation der Berufsanfängerinnen/Berufsanfänger ist vergleichbar mit der Situation der Rentnerinnen/Rentner undPensionärinnen/Pensionäre. Aus diesem Grunde ist es nicht mehr alsRecht, die satzungsgemäßen Vorgaben (zum Beispiel Mitgliedsbeitrag), diefür diesen Personenkreis gelten, auch für die Berufsanfängerinnen/Berufsanfänger zu übernehmen.
Empfehlung der Antragskommission
Ablehnung
Dadurch erledigt folgende Anträge N 052, N 053
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung
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N 052 Bundesfachbereichskonferenz 6
Abgesenkter Beitrag für Auszubildende und Beamtenanwärterinnen/Beamtenanwärter
Der Bundeskongress beschließt
ver.di bietet allen Auszubildenden und Beamtenanwärterinnen/Beamtenanwärtern einen abgesenkten Mitgliedsbeitrag in Höhe von 0,5 Prozent desregelmäßigen monatlichen Bruttoverdienstes an.
Dieser Mitgliedsbeitrag ist spätestens mit dem Ablauf der Probezeit (im Anschluss nach Ablegung der jeweiligen Ausbildungsprüfung bzw. der jeweiligen Laufbahnprüfung) in den satzungsgemäßen Mitgliedsbeitrag von einem Prozent des Bruttoverdienstes gemäß § 14 der ver.di-Satzung zuändern. In diesem Zusammenhang sollten den Auszubildenden und Beamtenanwärterinnen/Beamtenanwärtern auch spezielle Büchergutscheineoder Fachbücher (zum Beispiel Handbuch für Beamte) für die Ausbildungkostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Begründung
Die Erfahrungen in der Vergangenheit zeigen insbesondere im öffentlichenDienst sehr deutlich, dass die Mitgliederwerbung für ver.di gerade bei jungen Auszubildenden und Beamtenanwärterinnen/Beamtenanwärtern instarker Konkurrenz zu Mitgliedsorganisationen innerhalb des DeutschenBeamtenbundes (DBB) steht. Hier ist es unbedingt notwendig, dass wir einÄquivalent im Sinne eines abgesenkten Mitgliedsbeitrages einführen, umdiese Personengruppen schon beim Einstieg in das Berufsleben mit unserer Gewerkschaft zu verbinden. Sind diese jungen Menschen erst mal beiuns organisiert, wird ein möglicher späterer Wechsel in eine andere Organisation (DBB) keine übergeordnete Rolle mehr einnehmen. So können wirdurchaus erwarten, dass ein hoher Anteil dieser jungen Menschen auchanschließend bei uns in der ver.di verbleibt (…“typische Wechselträgheitdes Menschen“).
In der Generierung von neuen und jungen Mitgliedern muss unsereGewerkschaft künftig andere Wege gehen und sich solchen Ansätzen offengegenüber zeigen. Dies ist gewerkschaftliche Basisarbeit im ureigenstenSinne einer Mitgliedsgewerkschaft wie der ver.di.
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N 052 Bundesfachbereichskonferenz 6
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Empfehlung der Antragskommission
Erledigt durch Anträge N 051 und N 044
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung
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N 053 Bezirksfachbereichskonferenz 4 Cottbus
Ermäßigter Mitgliedsbeitrag für Auszubildende
Der Bundeskongress beschließt
Der § 14 Nr. 1 der Satzung soll dahingehend geändert werden, dass Auszubildende nur einen ermäßigten Beitrag von 0,5 Prozent des Bruttoeinkommens gemäß den Regelungen unter § 14 Nr. 2 der Satzung zahlen.Der Mindestbeitrag soll 2,50 Euro betragen.
Begründung
Nach § 14 Nr. 1 der Satzung müssen Auszubildende einen Mitgliedsbeitragin Höhe von einem Prozent des Bruttoeinkommens entrichten. Die Auszubildendenvergütung beträgt zum Beispiel nach dem Tarifvertrag für denöffentlichen Dienst - Bund und Kommunen) je nach Ausbildungsjahr (Stand2010) zwischen 696,00 Euro und 853,00 Euro. Mit der Auszubildendenvergütung muss der Lebensunterhalt voll bestritten werden. Bei anderenGewerkschaften außerhalb des DGB, die in den Dienststellen in Konkurrenz zu ver.di bei den Auszubildenden um Mitglieder werben, ist in derRegel nur ein Beitrag im Wert von 0,5 Prozent des Bruttoeinkommens zuzahlen.
Empfehlung der Antragskommission
Erledigt durch Antrag N 051
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung
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Wortgleicher Antrag liegt vor von: Bundesfachbereichskonferenz 10
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N 054 Landesbezirksfachbereichskonferenz 10 Nordrhein-Westfalen
Beitrag für Mitglieder, die sich in Einrichtungen wie Seniorenheimenund ähnlichen befinden
Der Bundeskongress beschließt
Der Beitrag für Mitglieder, die sich in Einrichtungen (Seniorenheimen undähnlichen) befinden, soll, wenn die Unterbringungskosten durch einen Sozialhilfeträger übernommen werden, nur noch 2,50 Euro (Mindestbeitrag),monatlich betragen.
Diese Regelung soll so lange Bestand haben, bis durch eine gesetzlicheRegelung Gewerkschaftsbeiträge genau so wie Haftpflichtversicherungsbeiträge vorrangig vor der Berechnung von Pflege- und Heimunterbringungskosten abgeführt werden.
Begründung
Nach § 14.2 der Satzung zahlen Rentnerinnen/Rentner, Pensionärinnen/Pensionäre, Vorruheständlerinnen/Vorruheständler, Krankengeldbezieherinnen/Krankengeldbezieher und Erwerbslose einen Beitrag von 0,5 Prozent des regelmäßigen Bruttoeinkommens monatlich.
Viele ältere Mitglieder, die sich aus gesundheitlichen- oder Altersgründen inSeniorenheimen, Hospizen und ähnlichem befinden, müssen, wenn dasEinkommen und die Leistungen der Pflege- und Krankenversicherungsowie in Nordrhein-Westfalen das Pflegewohngeld für die Bezhalung derHeimkosten nicht mehr ausreicht, Sozialhilfe beantragen. Sie erhalten dannnur noch ein Taschengeld von 94,00 Euro monatlich.
Nach unserer Satzung müssen diese Mitglieder weiterhin, da ihnen immernoch Rente und Versorgungsbezüge gezahlt werden, den vollen Beitragzahlen, obwohl sie tatsächlich nur monatlich 94,00 Euro Taschengeld erhalten. Von diesem Betrag müssen sie ihre gesamten persönlichen Ausgaben, zum Beispiel für Körperpflege, Kleidung und vielleicht einmal im Monat einen Besuch im Cafe der Einrichtung bestreiten.
"Die 94,00 Euro sind zum Leben zu wenig!"
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N 054 Landesbezirksfachbereichskonferenz 10 Nordrhein-Westfalen
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Es mehren sich die Fälle, dass Mitglieder, die sich in dieser Situation befinden, ihren Austritt aus ver.di erklären, da sie den satzungsmäßigen Beitragvon 0,5 Prozent des regelmäßigen Bruttoeinkommens aus dem Gesamteinkommen, das seinen Ursprung in einem Arbeits-, Dienst- oder Amtsverhältnis hat, von ihrem Taschengeld nicht mehr bezahlen können. Viele dieser Mitglieder haben sich in gewerkschaftlichen Gremien sowie in Personal- bzw. Betriebsräten aktiv für ihre Kolleginnen und Kollegen eingesetztund vollziehen diesen Schritt nur, weil sie finanziell nicht mehr anders können!
Empfehlung der Antragskommission
Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Gewerkschaftsrat
Dadurch erledigt folgender Antrag N 056
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung
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Wortgleicher Antrag liegt vor von: Bundessenior/innenkonferenz
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N 055 Bezirkskonferenz Emscher-Lippe Nord
Beitragsregelung
Der Bundeskongress beschließt
Der § 14 der ver.di-Satzung "Höhe der Beiträge" möge unter Abs. 3 a) wiefolgt ergänzt werden: ... und Empfänger von Pflegewohngeld ... zahlenjeweils einen Beitrag von monatlich 2,50 Euro.
Begründung
Personen, die in einem Seniorenheim leben und einen "Pflegewohngeldzuschuss" erhalten, bekommen zurzeit monatlich ein Taschengeld inHöhe von 94,00 Euro!
Dieser Einzelfall sollte sowohl in der Satzung als auch in der Beitragsrichtlinie besonders genannt werden!
Empfehlung der Antragskommission
Annahme als Arbeitsmaterial zu Antrag N 054
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung
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Wortgleicher Antrag liegt vor von: Bezirksfachbereichskonferenz 10 Duisburg/Niederrhein
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N 056 Bezirkskonferenz Duisburg/Niederrhein
Beitrag für Mitglieder, die sich in Einrichtungen wie Seniorenheimenund ähnlichen befinden
Der Bundeskongress beschließt
Der Beitrag für Mitglieder, die sich in Einrichtungen (Seniorenheimen undähnlichen) befinden, soll, wenn die Unterbringungskosten durch einen Sozialhilfeträger übernommen werden, nur noch 2,50 Euro (Mindestbeitrag),monatlich betragen.
Begründung
Nach § 14.2 der Satzung zahlen Rentnerinnen/Rentner, Pensionärinnen/Pensionäre, Vorruheständlerinnen/Vorruheständler, Krankengeldbezieherinnen/Krankengeldbezieher und Erwerbslose einen Beitrag von 0,5 Prozent des regelmäßigen Bruttoeinkommens monatlich.
Viele ältere Mitglieder, die sich aus gesundheitlichen- oder Altersgründen inSeniorenheimen, Hospizen und ähnlichen befinden, müssen, wenn dasEinkommen und die Leistungen der Pflege- und Krankenversicherungsowie in Nordrhein-Westfalen das Pflegewohngeld für die Bezahlung derHeimkosten nicht mehr ausreicht, Sozialhilfe beantragen. Sie erhalten dannnur noch ein Taschengeld von 94,00 Euro monatlich.
Nach unserer Satzung müssen diese Mitglieder weiterhin, da ihnen immernoch Rente und Versorgungsbezüge gezahlt werden, den vollen Beitragzahlen, obwohl sie tatsächlich nur monatlich 94,00 Euro Taschengeld erhalten. Von diesem Betrag müssen sie ihre gesamten persönlichen Ausgaben, zum Beispiel für Körperpflege, Kleidung und vielleicht einmal im Monat einen Besuch im Cafe der Einrichtung bestreiten.
„Die 94,00 Euro sind zum Leben zu wenig!”
Es mehren sich die Fälle, dass Mitglieder, die sich in dieser Situation befinden, ihren Austritt aus ver.di erklären, da sie den satzungsmäßigen Beitrag von 0,5 Prozent des regelmäßigen Bruttoeinkommens aus dem Gesamteinkommen, das seinen Ursprung in einem Arbeits-, Dienst- oder Amtsverhältnis hat, von ihrem Taschengeld nicht mehr bezahlen können. Viele die
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N 056 Bezirkskonferenz Duisburg/Niederrhein
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ser Mitglieder haben sich in gewerkschaftlichen Gremien sowie in Personal- bzw. Betriebsräten aktiv für ihre Kolleginnen und Kollegen eingesetztund vollziehen diesen Schritt nur, weil sie finanziell nicht mehr anders können!
Empfehlung der Antragskommission
Erledigt durch Antrag N 054
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung
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Wortgleicher Antrag liegt vor von: Bundesfachbereichskonferenz 3
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N 057 Landesbezirkskonferenz Bayern
Mitgliederbeitrag von Bezieherinnen/Beziehern vonAufstockungsleistungen
Der Bundeskongress beschließt
Der Beitrag von Mitgliedern, die Aufstockungsleistungen nach SGB II undIII beziehen, wird auf 0,5 Prozent des regelmäßigen Bruttoeinkommens ausdem Gesamteinkommen festgesetzt.
Deshalb ist § 14 der Satzung (Höhe der Beiträge) in Abs. 2 wie folgt zuändern:
2. Für Rentner/innen, Pensionäre/innen, Vorruheständler/innen, Krankengeldbezieher/innen, Erwerbslose und Bezieher/innen von Aufstockungsleistungen nach SGB II und III beträgt der Monatsbeitrag 0,5 Prozent des regelmäßigen Bruttoeinkommens aus dem Gesamteinkommen,das seinen Ursprung in einem Arbeits-, Dienst- oder Amtsverhältnis hat.Der Mindestbeitrag beträgt € 2,50 monatlich“
Begründung
Als Mitarbeiter im Klinikum RoMed Rosenheim und engagierteGewerkschaftsmitglieder sind wir mit den Kolleginnen und Kollegen der eigenen Station aber auch, besonders vor Gewerkschaftsaktionen, mit einemgrößeren Kreis der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter im Gespräch. In denPflegeberufen ist ein hoher Frauenanteil vorhanden und darunter auch einige Alleinerziehende. Viele Gespräche werden von dieser Gruppe alsbaldauf den Mitgliedsbeitrag bei ver.di gelenkt. „Für Alleinerziehende ist derMitgliedsbeitrag zu hoch“ ist hierbei oft zu hören. Der Tenor ist dann, dassein Austritt deswegen begründet ist, bevorsteht, angedacht ist oder aucheinen Eintritt verhindert.
Als prägnant ist das Beispiel einer Kollegin welche uns vorrechnete, dassdurch den Beitrag eine Jeans weniger für den Filius pro Jahr „drin“ ist.
In unserem Staat wird die Familie als Keimzelle der Gesellschaft betrachtet. Außen vor stehen aber die Alleinerziehenden, welche zum Beispiel oftnicht auf zwei Großelternpaare, die die Betreuung der Kinder ersatzweise
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N 057 Landesbezirkskonferenz Bayern
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sicherstellen können, oder auf finanzieller Unterstützung, Erziehung, schulischem Beistand, usw... verlassen können. Wegen Doppelbelastung vonBeruf und Kindererziehung als auch geringeren finanziellen Mitteln ist sowohl das gesellschaftliche Leben des Alleinerziehenden als auch des Kindes im Vergleich eingeschränkt. Durch geringere Ressourcen und höhererBelastung ist hier keine Gleichstellung zur sogenannten intakten Familie zusehen.
Die Folge aus den individuellen Überlegungen ist dann der Austritt aus derGewerkschaft bzw. das Nichteintreten. Da hier besonders Frauen betroffensind, widerspricht es der ver.di-Satzung.
Beispiele: VII. Aufbau der Gewerkschaft, § 20 Grundsätze3. Frauen müssen in allen Organen, Beschlussgremien und bei Delegiertenwahlen mindestens....G. Frauen und Gleichstellungspolitik§ 59 Aufgaben und Vertretungsstrukturen der Frauen- und Gleichstellungspolitik/ Abs.4. Gewerkschaftliche Frauen- und Gleichstellungspolitik hat u.a. die Aufgabe, Konzepte und Durchsetzungsstrategien zu entwickeln, diedazu geeignet sind:a) das Ziel der Geschlechterdemokratie und die gleichberechtigte Teilhabevon Frauen und Männern in Beruf, Wirtschaft, Gesellschaft undGewerkschaft zu erreichen Um hier wirklich positiv einwirken zu können,Gleichheit zu schaffen und Demokratie zu fördern ist derZugang für Alleinerziehende zu ver.di zu erleichtern und der Mitgliedsbeitrag dementsprechend anzupassen.
Ein derartig gesetztes Zeichen wirkt sich positiv auf die Mitgliederzahlenaus, erhöht das Ansehen von ver.di in der Gesellschaft, zeigt das Selbstverständnis von ver.di und den Willen zur Tat auch wenn es den eigenenGeldbeutel betrifft.
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N 057 Landesbezirkskonferenz Bayern
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Empfehlung der Antragskommission
Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Gewerkschaftsrat
Entscheidung des Bundeskongresses
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N 058 Bundesfachbereichskonferenz 12
Gewerkschaftsbeitrag für Elterngeldempfängerinnen/-emfänger
Der Bundeskongress beschließt
Der Beitrag für Elterngeldempfängerinnen/-empfänger soll 0,5 Prozent vomElterngeld betragen. Der Mindestbeitrag beträgt 2,50 Euro.
Begründung
Mit der Änderung des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bun-deselterngeld - und Elternzeitgesetz - BEEG) hat sich die Höhe des Elterngeldes verändert. Es beträgt 67 Prozent des letzten Verdienstes bis zu einem Höchstbetrag von 1.800,00 Euro, mindestens 300,00 Euro.
Aus diesem Grunde halten wir eine Gleichstellung in der Beitragshöhe mitHausfrauen, Schülern und Studenten nicht mehr gerechtfertigt. Erziehungsgeldempfängerinnen/-empfänger sollten den gleichen Betrag bezahlen wiezum Beispiel Rentnerinnen/Rentner oder Erwerbslose.
Empfehlung der Antragskommission
Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Gewerkschaftsrat
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung
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N 059 Landesbezirkskonferenz Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen
Auslegung der Satzung zur Beitragsermittlung (hier speziell beiStipendien)
Der Bundeskongress beschließt
In der Gesamtorganisation ver.di muss die Beitragsermittlung ihrer Mitglieder einheitlichen Regelungen unterliegen.
Am Beispiel der Stipendien-Empfängerinnen/-Empfänger innerhalb der Mitgliedschaft muss der klaren Regelung gefolgt werden, dass ein Stipendiumkein Erwerbseinkommen (oder Ausbildungsvergütung) im Sinne der ver.di-Satzung darstellt, zumal es auch nicht sozialversicherungsplichtig ist.
Für Stipendien-Empfängerinnen/-Empfänger muss also grundsätzlich § 14Abs. 3(a) der ver.di-Satzung gelten, insofern sie nicht anderweitig einer Beschäftigung nachgehen.
Begründung
Die aktuelle Beitragsermittlung für Stipendiatinnen/Stipendiaten (vor allemPromotionsstipendiatinnen/Promotionsstipendiaten) in ver.di wird aktuellsehr unterschiedlich gehandhabt. Vermehrt werden sie von der Organisation aufgefordert ein Prozent ihres Stipendiums als Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
Ein Stipendium (Studien-, Promotions-, Reisestipendium, etc.) ist jedoch inkeiner Form mit einem Verdienst aus lohnabhängiger Erwerbs- oder freierTätigkeit gleich zu setzen. Studentische ver.di-Mitglieder zahlen den Mindestbeitrag von 2,50 Euro, insofern sie keiner Nebentätigkeit nachgehen,da sie mit ihrer Immatrikulation an einer Hochschule einen Studierenden-Status nachweisen können; gleiches gilt für Stipendien-Empfängerinnen/-Empfänger in der Studienförderung. Für Promovierende gibt es jedochnicht an jeder Hochschule die Verpflichtung zur Immatrikulation, womitnicht alle einen Studierenden-Status nachweisen können.
Promotionsstipendiatinnen/-stipendiaten erhalten ihre Förderung[1] unterder Auflage, dass sie in einem begrenzten Zeitraum eine wissenschaftlicheArbeit verfassen. Das Stipendium dient der Lebensfinanzierung, so dass
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sie eben nicht auf eine Finanzierung durch Erwerbs- oder freier Tätigkeitangewiesen sind. Daher kann speziell ein Promotionsstipendium innerhalbder Organisation ver.di nicht zur Beitragsermittlung herangezogen werden.
[1] Alle Leistungen erfolgen nach den vom Bundesministerium für Bildungund Forschung erlassenen Rahmenrichtlinien für die Förderung begabterNachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler.
Empfehlung der Antragskommission
Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Gewerkschaftsrat
Entscheidung des Bundeskongresses
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Wortgleicher Antrag liegt vor von: Bezirkskonferenz Sachsen-Anhalt-Süd
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N 060 Bezirksfachbereichskonferenz 7 Sachsen-Anhalt-Süd
Höhe des Mitgliedsbeitrages bei Nichtvollbeschäftigten
Der Bundeskongress beschließt
Der § 14 Absatz 3 a) der ver.di-Satzung wird wie folgt geändert:
„Hausfrauen/Hausmänner, SchülerInnnen, Studierende, Wehr-, Zivildienstleistende, ErziehungsgeldempfängerInnen, SozialhilfeempfängerInnen undMitglieder, die auf Grund nachweislich finanzieller Notlagen für eine bestimmte Zeit ihren Beitrag nach den Absätzen 1 und 2 nicht entrichten können, zahlen jeweils einen Beitrag von monatlich € 2,50.“
Bei Angestellten in Teilzeitbeschäftigung beträgt der Beitrag 0,7 Prozentder Entgeltgruppe und Stufe, nach der das Mitglied vergütet wird.Grundlage für die Berechnung ist der jeweils geltende Tarifvertrag.
Der Mindestbeitrag gilt als die geringste Beitragszahlung für alle Mitgliedermit Ausnahme der Ruhestandsbeiträge.
Er gilt auch für Mitglieder in Elternzeit, Mitglieder, die ohne Gehalt beurlaubt oder vorübergehend aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind.Ebenso gilt er für Anschlussmitglieder bzw. Doppelmitglieder.
Der Mindestbeitrag beträgt 0,6 Prozent der untersten Stufe der Entgeltgruppe 1 des TVöD.
Begründung
Es gibt immer mehr ver.di-Mitglieder, die auf Grund von finanziellenEngpässen, die zum Beispiel durch die Arbeitslosigkeit von Ehepartnernverschuldet sein können, nicht mehr in der Lage sind, den jetzt im § 14 derver.di-Satzung festgelegten Beitrag zu zahlen und dennoch die Mitgliedschaft in unserer Organisation nicht kündigen wollen.
Die finanziellen Engpässe treten oft dadurch auf, dass die ver.di-Mitgliedermit ihren Einkommen nur geringfügig über der Bemessungsgrenze für dasALG II ihrer Ehepartnerinnen/Ehepartner liegen und somit kein finanziellerAnspruch auf eine Leistung besteht.
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Um unseren Mitgliedern entgegen zu kommen und sie in solchen Notlagennicht zu verlieren, ist es erforderlich, einen neuen Weg zu gehen und eineLösung für die Befreiung vom normalen Beitrag zu finden. Die Mitgliedersollten für maximal zwölf Monate in der Satzung so gestellt werden wie Sozialhilfeempfängerinnen/Sozialhilfeempfänger. Durch die neue Regelung für Teilzeitbeschäftigte wird es uns gelingen, Mitglieder zu halten, die ansonsten austreten würden oder durch die Regelungen in Satzungen anderer Gewerkschaften, wie zum Beispiel der GEW, indiese Gewerkschaft wechseln.
Empfehlung der Antragskommission
Ablehnung
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung
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N 061 Bezirkskonferenz Allgäu mit den Landkreisen Weilheim-Schongau undGarmisch-Patenkirchen
Beitrag bei Privatinsolvenz
Der Bundeskongress beschließt
Der § 14 Abs. 3 der ver.di-Satzung ist um den Personenkreis der ver.di-Mitglieder, die eine Privatinsolvenz durchführen, zu erweitern. Der satzungsgemäße Beitrag in Höhe von einem Prozent bezieht sich auf dennichtpfändbaren Teil des Einkommens. Die Reduzierung des Beitrageserfolgt auf Antrag.
Empfehlung der Antragskommission
Ablehnung
Dadurch erledigt folgender Antrag N 062
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung
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N 062 Landesbezirksfachbereichskonferenz 8 Bayern
Beitrag bei Privatinsolvenz
Der Bundeskongress beschließt
Der Mitgliedsbeitrag für ver.di-Mitglieder in privater Insolvenz wird auf2,50 Euro festgelegt. Dazu wird § 14 Ziffer 3 a) der ver.di-Satzung wie folgtergänzt:
"Hausfrauen/Hausmänner, Schüler/innen, Studierende, Wehr-, Zivildienstleistende, Erziehungsgeldempfänger/innen und Sozialhilfeempfänger/innensowie Mitglieder für die Dauer der gerichtlich festgestellten Privatinsolvenzzahlen jeweils einen Beitrag von monatlich € 2,50."
Begründung
Die alltägliche Erfahrung zeigt, dass immer mehr Austritte oder Beendigungen der Mitgliedschaft wegen ausstehender Beiträge ihre Ursache in derZahlungsunfähigkeit von Kolleginnen und Kollegen haben. Bei Untersuchung der Gründe für die Beendigung der Mitgliedschaft ergab sich, dassdies bei bis zu 25 Prozent der Fälle Ursache ist. Bisher reagiert ver.di hilf-und herzlos: ein teures Mahnverfahren bis hin zur Offenlegung der Vermögensverhältnisse, dann in der Regel Abbruch und Ausbuchung der ausstehenden Beiträge wegen Erfolglosigkeit, allerdings verbunden mit einer Beendigung der Mitgliedschaft. Bereits seit 1999 gibt es auch für Privatleutedie Möglichkeit, Insolvenz zu beantragen. Die Zahl derer, die davon betroffen sind, steigt stetig an. Wer sich in Privatinsolvenz befindet, dem verbleibt nur ein geringer Teil zur freien Verfügung. Ein Alleinstehender hatnoch 985,15 Euro netto, um alle anfallenden Kosten von Miete bis zumGewerkschaftsbeitrag zu zahlen. Bisher wird dieser Personenkreis durchdie ver.di-Satzung nicht erfasst. Ungeachtet der Privatinsolvenz müssendie Kolleginnen und Kollegen einen Beitrag nach der Höhe ihres Gehaltesentrichten. Während andere Gläubiger ebenfalls Verzicht leisten (sonstwäre das Insolvenzverfahren nicht möglich) und dann aber weiter Geschäftsbeziehungen unterhalten, weist ver.di den Betroffenen streng dieTür. Eine befristete Reduzierung während der Privatinsolvenz würdedagegen eine dauerhafte Mitgliedschaft und nach dem Ende des Insolvenzverfahrens eine erneute volle Zahlung der Beiträge erlauben.So aber sind diese Menschen für uns für immer verloren.
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N 062 Landesbezirksfachbereichskonferenz 8 Bayern
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Empfehlung der Antragskommission
Erledigt durch Antrag N 061
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N 063 Bezirksfachbereichskonferenz 8 Hannover/Leine-Weser
Mitgliedsbeitrag
Der Bundeskongress beschließt
Es wird angeregt, sehr gründlich Alternativen zur geltenden Beitragsrichtlinie zu beraten. Ziel sollte es sein, mit einer veränderten Beitragsstrukturdie Werbung von Mitgliedern zu fördern.
Begründung
Höhere Mitgliederzahlen begründen zweifellos ein stärkeres politischesGewicht der Gewerkschaften im Kampf um Rechte und Einkommen derBeschäftigten und Erwerbslosen.
Dazu kann gehören, zwei Varianten der Mitgliedschaft möglich zu machen:
Eine unveränderte Vollmitgliedschaft mit allen Rechten unter anderem
• auf Teilnahme an Bildungsangeboten,
• auf Streikgeld und
• auf Rechtsschutz,
sowie eine
einfache Fördermitgliedschaft, die mit einem Einheitsbeitrag etwa in Höhedes geforderten gesetzlichen Mindestlohnes pro Stunde den Erhalt undAusbau der Gewerkschaftsarbeit fördert; Fördermitglieder hätten im Unterschied zu Vollmitgliedern lediglich Anspruch auf Informationen und Beratung.
Alternativ kann auch eine Schnuppermitgliedschaft erwogen werden.
Derzeit gibt es vier Beitragsregeln, deren Erfüllung zum vollen Anspruchauf alle ver.di-Leistungen berechtigt:
• Ein Prozent vom Monatsbrutto (für alle "im Beschäftigungsverhältnis")
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• 0,5 Prozent vom Bruttoeinkommen (das seinen Ursprung aus einemBeschäftigungsverhältnis hat) für Rentnerinnen/Rentner, Pensionärinnen/Pensionäre, Krankengeldbezieherinnen/-bezieher und Arbeitslose
• der Einkünfte "aus Tätigkeiten im Organisationsbereich von ver.di" fürFreiberuflerinnen/Freiberufler
• 2,50 Euro Mindestbeitrag für alle Personen ohne Einkommen ausErwerbstätigkeit.
Empfehlung der Antragskommission
Ablehnung
Entscheidung des Bundeskongresses
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Wortgleicher Antrag liegt vor von: Bezirksfachbereichskonferenz 7 Herford-Minden-Lippe
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N 064 Bezirksfachbereichskonferenz 6 Herford-Minden-Lippe
Satzungsänderung - Beiträge
Der Bundeskongress beschließt
Die Beitragshöhe ist mit einem gestaffelten Satz, je nach Leistungsabfragedurch das jeweilige Mitglied, zu ermöglichen. Die Satzung ist nachstehendim § 14, Absatz 1 um einen Unterabsatz 2 zu erweitern und wie folgt zuändern:
Unterabsatz 1:„Mitglieder im Beschäftigungsverhältnis zahlen grundsätzlich ein Prozentihres regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienstes bzw. ihrer regelmäßigenmonatlichen Ausbildungsvergütung als Mitgliedsbeitrag pro Monat. Zumregelmäßigen monatlichen Bruttoverdienst bzw. zur Ausbildungsvergütungwerden Einmalzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Jahresprämie sowie unregelmäßige Schicht- und Erschwerniszuschläge nichtgezählt.
Unterabsatz 2Weist das Mitglied die Ehegemeinschaft oder die häusliche Lebenspartnerschaft nach, so gilt für diese Mitglieder entgegen Unterabsatz1 ein Beitragssatz von je 0,5 Prozent mit vollen Leistungsansprüchennach den §§ 15 ff. Entgegen des Unterabsatzes 1 kann entgegen des vollen Leistungsumfanges nach den § 15 bis 19, der Beitrag für das Mitglied, welchesnicht unter Unterabsatz 2 fällt, der Beitrag in Höhe der nachfolgendenStaffelung gezahlt werden: a) Für 0,5 Prozent der Beitragshöhe nach Unterabsatz 1 bestehtkein Anspruch auf Prozeßkostenübernahme für gerichtliche Auseinandersetzungen/Streitigkeiten nach § 19. Der Anspruch auf außergerichtliche Beratung bleibt bestehen. b) Für 0,25 Prozent der Beitragshöhe nach Unterabsatz 1 bestehtkein Anspruch auf Leistungen nach Buchstabe a) und darüber hinaus
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auch kein Anspruch auf Treuegeld (gegebenenfalls alternativ) auf Leistungen aus der Freizeit-Unfallversicherung.“ Die Regelungen in den §§ 15 bis 19 sind auf die Änderung abzustellen.
Begründung
In vielen Mitgliederversammlungen der letzten Zeit wurde des Öfteren derMitgliedsbeitragssatz diskutiert. Aus den Diskussionen konnte das Fazitgezogen werden, dass der Beitrag für viele Nichtorganisierte zu hoch ist,wenn sie im Rahmen der Mitgliederwerbung angesprochen werden. In denGesprächen kam sehr schnell der Hinweis auf konkurrierende Organisationen und Verbände, wie der Deutsche Beamtenbund, der mit geringen Beitragssätzen lockt. Die Vorteile von ver.di, wie Ortsnähe, Schulungen undSeminare sind dabei schwer zu vermitteln und werden bei vielen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter zweitrangig gesehen.
Mit einem gestaffelten Beitrags- und Leistungsspektrum wären mehrKolleginnen/Kollegen bereit, unserer Organisation beizutreten.
Empfehlung der Antragskommission
Ablehnung
Entscheidung des Bundeskongresses
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Wortgleiche Anträge liegen vor von: Landesbezirkskonferenz Nordrhein-Westfalen,Bezirkskonferenz Rhein-Wupper
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Satzungsänderung §14 Mitgliedsbeitrag
Der Bundeskongress beschließt
In § 14 wird zum Termin der Beitragszahlung im Lastschriftverfahrenfolgende Regelung eingefügt: „Die Beiträge für den laufenden Monat werden wahlweise zur Mitte des laufenden Monats oder innerhalb der erstendrei Werktage des Folgemonats, nach planmäßigem Entgeltzahlungstermin, eingezogen. Bei quartalsweisem Einzug findet dieser zu Beginn deszweiten Monats des laufenden Drei-Monats-Zeitraumes statt.
Begründung
Durch die tarifliche Verlagerung der Lohn- und Gehaltszahlungen auf denletzten Tag des Monats erleben wir, dass die Beiträge zwei bis drei Tagevor Gehaltstermin abgebucht werden. Es passiert vor allem bei den geringen Entgeltgruppen EG 1 unter anderem, dass dann das Konto leer ist unddie Lastschrift zurückgebucht wird. Die Folge sind Beitragsrückstände mitallen rechtlichen Problemen wie Zwangseintreibung.
Wenn die Hausbank an dieser Stelle keine Probleme macht, kommt esdann zu Inanspruchnahme von Kontoüberziehung mit bis zu 17 ProzentÜberziehungszinsen.
Sinnvoll ist daher ein Termin für den Lastschrifteinzug direkt nach derLohn- und Gehaltszahlung.
Dieser Termin muss in der Satzung festgelegt werden, da es nicht der Beliebigkeit der Verwaltung zum Opfer fallen darf.
Empfehlung der Antragskommission
Ablehnung
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung
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N 066 Bezirkskonferenz Südhessen
Änderung der Berechnungsgrundlage des Mitgliedsbeitrages
Der Bundeskongress beschließt
Es wird folgende Änderung des § 14 der ver.di-Satzung beantragt:
In § 14 Nr. 1 Satz 2) werden vor dem Wort „Einmalzahlungen“ die Worte„familienbezogene Verdienstbestandteile, vermögenswirksame Leistungenund“ eingefügt.
Begründung
Die familienbezogenen Verdienstbestandteile (Verheiratetenzuschlag/Familienzuschlag Kind) sollen der Familie zugute kommen; sie zählen nichtzum regulären arbeitsbezogenen Entgelt der/des Beschäftigten. Es ist weder logisch noch angemessen, die für die Familien bestimmten Einkommensbestandteile in die Beitragsbemessung einzubeziehen, denn die Familienmitglieder beziehen auch keine Leistungen der Gewerkschaft (sofernsie keine eigenständige Mitgliedschaft haben). Im Übrigen sei daraufhingewiesen, dass in § 8 Abs. 2 der Satzung der ÖTV ebenfalls diese familienbezogenen Verdienstbestandteile ausgenommen waren. Auch dieGEW rechnet diese Verdienstbestandteile bei der Berechnung des Mitgliedsbeitrages nicht mit ein.
Die vermögenswirksamen Leistungen werden nur dann gezahlt, wenn dasMitglied einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat. Sie dienen demAufbau und der Unterstützung von Vermögen und haben ebenfalls nichtsmit dem arbeitsbezogenen Entgelt der/des Beschäftigten zu tun.
Empfehlung der Antragskommission
Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Gewerkschaftsrat
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung
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N 067 Landesbezirkskonferenz Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen
Prüfungsauftrag hinsichtlich der weiteren Kontoführung bzw. derAufrechterhaltung der Geschäftsverbindung der Gewerkschaft ver.dibei bzw. mit der Bank Santander-SEB Bank
Der Bundeskongress beschließt
Der Bundesvorstand wird aufgefordert zu prüfen, ob hinsichtlich der weiteren Kontoführung bzw. der Aufrechterhaltung der Geschäftsverbindung derGewerkschaft ver.di bei bzw. mit der Bank Santander-SEB Bank eineÄnderung erforderlich ist.
Begründung
Die Gewerkschaft ver.di führt seit vielen Jahren ihre Konten bei der SEBBank (Ausnahme einige Sonderkonten in den Landesbezirken bzw.Fachbereichen). Die schwedische SEB Bank hatte damals die ehemalsgewerkschaftseigene Bank für Gemeinwirtschaft (BfG) gekauft und die Geschäftsverbindung weitergeführt. Mittlerweile hat die spanische BankSantander die SEB Bank gekauft.
Eine besondere Bindung zur Gewerkschaft besteht nicht mehr. Ob nochirgendwelche Sonderkonditionen aus der Zeit der BfG bestehen, wäre nochzu prüfen.
Bereits die SEB Bank hatte vor ca. drei oder vier Jahren ein Vertriebskonzept aufgelegt, das zu rigorosen Verkaufsmodalitäten mit entsprechendenüberzogenen Anforderungen an die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter geführt hatund somit auch entgegen der ver.di-Aktion "Verkaufsdruck - nein danke!"und den dort beschriebenen gesundheitlichen Auswirkungen steht.
Die neue Bank Santander - SEB Bank hat diesen Druck auf die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter weiter erhöht:
• Die Bank Santander ist praktizierende Gegnerin der Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband; damit gibt es auch keinen Branchentarifvertrag. Bei der ehemaligen SEB Bank wirkt noch der Bankentarif nach.
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N 067 Landesbezirkskonferenz Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen
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• Selbst in Führungspositionen werden Leiharbeiterinnen/Leiharbeitereingesetzt und damit die Arbeit noch billiger gemacht (zum Beispiel istin Erfurt der Filialleiter ein Leiharbeiter einer konzerneigenen Firma).Nach Aussagen des Fachbereichs ist dieses Vorgehen aber derengelebte Personalpolitik, die noch weiter ausgedehnt werden soll.
Unter diesen Umständen sollte eine Gewerkschaft keine Geschäftsverbindungen mit einer derartigen Bank unterhalten - die Konditionen für Geschäfte dürfen allerdings nicht außer Acht gelassen werden.
Eine sofortige Kündigung der Geschäftsbeziehungen könnte jedoch kontraproduktiv sein, da die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Bank gerade zurzeitdie Unterstützung von ver.di brauchen und der Rückzug der Gewerkschaftbei den wirtschaftlichen Beziehungen gegebenenfalls von den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern nicht verstanden wird.
Derzeit gibt es auch Aktivitäten von ver.di bzw. der ver.di-Betriebsgruppe(ehemals SEB Bank) in der Bank
• Mitgliederwerbeaktionen in der Bank haben gerade in letzter Zeit zu guten Zuwächsen geführt.
• ver.di bemüht sich derzeit auch darum, mit der Bank Santander - SEBBank einen Haustarifvertrag abzuschließen. Hier könnte allerdings dieetwaige Kündigung der Geschäftsbeziehungen auch eine Unterstützung in den Verhandlungen darstellen (zusätzliches Druckmittel),wenn die Verhandlungen nicht voran gehen.
Deshalb sollte zunächst nur der Antrag auf Prüfung der Geschäftsverbindungen gestellt werden und noch nicht deren Kündigung. Bei derPrüfung sind natürlich auch die Konditionen für die Geschäftsbeziehungenzu berücksichtigen. Aber: Geld ist hier nicht alles - die Einhaltung dergewerkschaftlichen Grundsätze bei Geschäftspartnern ist ebenso wichtig!
In diesem Zusammenhang sollten auch alle Geschäftsverbindungen hinsichtlich der Einhaltung der gewerkschaftlichen Grundsätze überprüft werden.
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N 067 Landesbezirkskonferenz Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen
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Empfehlung der Antragskommission
Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Bundesvorstand
Dadurch erledigt folgende Anträge N 068, N 069, N 070, N 071, N 072
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung
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Wortgleicher Antrag liegt vor von: Landesbezirksfachbereichsvorstand 1 Nord
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N 068 Landesbezirksfachbereichsvorstand 1 Hamburg
Kontowechsel
Der Bundeskongress beschließt
Die Bundesverwaltung verlegt die ver.di-Kontoverbindung von der SEB-Bank zur Landesbank Berlin (LBB) und damit in die Sparkassen-Finanzgruppe.
Begründung
Schon mehrfach wurde von der ver.di-Bundesfachgruppe Sparkassen diever.di-Kontoverbindung zur SEB-Bank thematisiert. Da nunmehr die SEB-Bank wieder an ausländische Investorenbanken verkauft werden soll, istjetzt der Zeitpunkt für einen Wechsel der Kontoverbindung aus unsererSicht gekommen! ver.di und Sparkassen-Finanzgruppe, das passt!
Von Sparkassen-Arbeitnehmerseite aus gibt es GUT.e Gründe für einenWechsel, die wir euch gerne nachfolgend darlegen wollen:
• In der Finanzkrise war die öffentlich-rechtliche Säule des dreigliedrigenBankensystems, zusammen mit dem Genossenschaftsbereich, die tragende Säule. Auch jetzt in der Wirtschaftskrise finanziert die Sparkasseentscheidend die Realwirtschaft und ist stärkster Partner des Mittelstandes und der Existenzgründer dort. Wir sichern Arbeitsplätze/Ausbildungsplätze vor Ort mit zum Teil risikobehaftetem Kreditengagement.
• Bei den 432 öffentlich-rechtlichen Sparkassen ist der öffentliche Auftragund die Daseinsvorsorge Grundlage des Geschäfts. Die Ausrichtungdieser Finanzgruppe ist gemeinwohlorientiert und unterwirft sich nichtdem Diktat des Shareholder Value.
• Die 432 Sparkassen unterhalten 13.425 Personen-Geschäftsstellenund haben sich zum „Jedermann-Konto“ verpflichtet. Wir sind vor Ortund stellen auch in der Fläche die Geldversorgung sicher!
• Die öffentlich-rechtlichen Sparkassen und die weiteren Mitglieder derS-Finanzgruppe mit ihren 352.000 Beschäftigten (öffentliche Versicherer, Landesbank, Deka, Deutsche Leasing) sind seit Jahren die besten
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N 068 Landesbezirksfachbereichsvorstand 1 Hamburg
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und treuesten Steuerzahler. Allein die Steuerzahlung für 2008summierte sich auf 1,1 Milliarden Euro und beträgt 2009 sogar zweiMilliarden Euro. In den letzten zehn Jahren wurden 20 Milliarden Euroan Steuern gezahlt. Wer bietet ähnliches?
• Daneben führen die Sparkassen teilweise Erträge direkt an ihre Kommunen als öffentliche Eigentümer ab oder bringen maßgeblich Kapitalin Stiftungen ein. So sind deutschlandweit 1,5 Milliarden Euro in Stiftungen geflossen, deren Erträge in Soziales, Sport und Kultur vor Ort undin den Regionen fließen. Wir geben Erträge in die Regionen und an dieMenschen weiter.
• Die Sparkassen-Finanzgruppe hält die mit uns abgeschlossenen Tarifverträge des TVöD sowie die Banken-TV und Versicherungs-TV einund stellt mit 20.500 Ausbildungsplätzen und einer Ausbildungsquotevon 8,15 Prozent im Bankenbereich den mit Abstand stärksten Ausbilder. Die Übernahme der Auszubildenden ist seit Jahren kein Themamehr. Wir stehen zu unseren Tarifverträgen und geben der JugendGUT.e Chancen!
• Vom Jugendvertreter bis zum Vorstandsvorsitzenden sind weit über30.000 Beschäftigte der Sparkassen-Finanzgruppe in ver.di organisiert.Wir leben den öffentlichen und gewerkschaftlichen Auftrag aktiv!
Eine Verlegung der ver.di-Kontoverbindung von der SEB-Bank zur 100-prozentigen Tochter aller deutschen Sparkassen, der LandesBank Berlin(LBB), wäre für uns wünschenswert und eine GUT.e Entscheidung. Dassdabei die Konditionen stimmen müssen ist klar. Laut Aussage des DSGVwäre dieser bereit, die LBB bei der Kontenumstellung kräftig zu unterstützen.
Empfehlung der Antragskommission
Erledigt durch Antrag N 067
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung
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N 069 Landesbezirkskonferenz Saar
ver.di-Kontoverbindung von der SEB-Bank zur Landesbank Berlin(LBB)
Der Bundeskongress beschließt
Die ver.di-Kontoverbindung soll von der SEB-Bank zur Landesbank Berlin(LBB) und damit in die Sparkassen-Finanzgruppe verlegt werden.
Begründung
Schon mehrfach wurde von der ver.di-Bundesfachgruppe Sparkassen diever.di-Kontoverbindung zur SEB-Bank thematisiert. Da nunmehr die SEB-Bank wieder an ausländische Investorenbanken verkauft werden soll, istjetzt der Zeitpunkt für einen Wechsel der Kontoverbindung aus unsererSicht gekommen! ver.di und Sparkassen-Finanzgruppe, das passt!
Von Sparkassen-Arbeitnehmerseite aus gibt es GUT.e Gründe für einenWechsel, die wir euch gerne darlegen wollen:
• In der Finanzkrise war die öffentlich-rechtliche Säule des dreigliedrigenBankensystems, zusammen mit dem Genossenschaftsbereich, die tragende Säule. Auch jetzt in der Wirtschaftskrise finanziert die Sparkasseentscheidend die Realwirtschaft und ist stärkster Partner des Mittelstandes und der Existensgründer dort. Wir sichern Arbeitsplätze/Ausbildungsplätze vor Ort mit zum Teil risikobehaftetem Kreditengagement.
• Bei den 432 öffentlich-rechtlichen Sparkassen ist der öffentliche Auftragund die Daseinsvorsorge Grundlage des Geschäfts. Die Ausrichtungdieser Finanzgruppe ist gemeinwohlorientiert und unterwirft sich nichtdem Diktat des Shareholder Value.
• Die 432 Sparkassen unterhalten 13.425 Personen-Geschäftsstellenund haben sich zum "Jedermann-Konto" verpflichtet. Wir sind vor Ortund stellen auch in der Fläche die Geldversorgung sicher!
• Die öffentlich-rechtlichen Sparkassen und die weiteren Mitglieder derS-Finanzgruppe mit ihren 352.000 Beschäftigten (öffentliche Versicherer, Landesbank, Deka, Deutsche Leasing) sind seit Jahren die besten
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N 069 Landesbezirkskonferenz Saar
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und treuesten Steuerzahler. Allein die Steuerzahlung von 2008summierte sich auf 1,1 Milliarden Euro und beträgt 2009 sogar zweiMilliarden Euro. In den letzten zehn Jahren wurden 20 Milliarden Euroan Steuern gezahlt. Wer bietet ähnliches?
• Daneben führen die Sparkassen teilweise Erträge direkt an ihre Kommunen als öffentliche Eigentümer ab oder bringen maßgeblich Kapitalin Stiftungen ein. So sind deutschlandweit 1,5 Milliarden Euro in Stiftungen geflossen, deren Erträge in Soziales, Sport und Kultur vor Ort undin den Regionen fließen. Wir geben Erträge in die Regionen und an dieMenschen weiter.
• Die Sparkassen-Finanzgruppe hält die mit uns abgeschlossenen Tarifverträge des TVöD sowie die Banken-TV und Versicherungs-TV einund stellt mit 20.500 Ausbildungsplätzen und einer Ausbildungsquotevon 8,15 Prozent im Bankenbereich den mit Abstand stärksten Ausbilder. Die Übernahme der Auszubildenden ist seit Jahren kein Themamehr. Wir stehen zu unseren Tairfverträgen und geben der JugendGUT.e Chancen!
• Vom Jugendvertreter bis zum Vorstandsvorsitzenden sind weit über30.000 Beschäftigte der Sparkassen-Finanzgruppe in ver.di organisiert.Wir leben den öffentlichen und gewerkschaftlichen Auftrag aktiv!
Eine Verlegung der ver.di-Kontoverbindung von der SEB-Bank zur 100-Prozent-Tochter aller deutschen Sparkassen, LandesBank Berlin (LBB)wäre für uns wünschenswert und eine GUT.e Entscheidung. Dass dabeidie Konditionen stimmen müssen ist klar. Laut Aussage des DSVG wäredieser bereit, die LBB bei der Kontenumstellung kräftig zu unterstützen.
Empfehlung der Antragskommission
Erledigt durch Antrag N 067
Entscheidung des Bundeskongresses
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Wortgleicher Antrag liegt vor von: Bezirkskonferenz Wuppertal-Niederberg
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N 070 Bezirkskonferenz Fils-Neckar-Alb
Kontoverbindung SEB-Bank
Der Bundeskongress beschließt
Die Bundesverwaltung wird aufgefordert, dass die Kontoverbindung vonder SEB-Bank zur Landesbank Berlin (LBB) und damit in die Sparkassen-Finanzgruppe verlegt werden soll.
Begründung
Schon mehrfach wurde von der ver.di-Bundesfachgruppe Sparkassen dieKontoverbindung zur SEB-Bank thematisiert. Da nunmehr die SEB-Bankwieder an eine ausländische, nicht tarifgebundene, Investorenbanken verkauft worden ist, ist jetzt der Zeitpunkt für einen Wechsel der Kontoverbindung aus unserer Sicht gekommen! ver.di und Sparkassen-Finanzgruppe, das passt!
Von Sparkassen-Arbeitnehmerseite aus gibt es GUT.e Gründe für einenWechsel, die wir Euch gerne nachfolgend darlegen wollen:
• In der Finanzkrise war die öffentlich-rechtliche Säule des dreigliedrigenBankensystems, zusammen mit dem Genossenschaftsbereich, die tragende Säule. Auch jetzt in der Wirtschaftskrise finanziert die Sparkasseentscheidend die Realwirtschaft und ist stärkster Partner des Mittelstandes und der Existenzgründer dort. Wir sichern Arbeitsplätze/Ausbildungsplätze vor Ort mit zum Teil risikobehaftetem Kreditengagement.
• Bei den 432 öffentlich-rechtlichen Sparkassen ist der öffentliche Auftragund die Daseinsvorsorge Grundlage des Geschäfts. Die Ausrichtungdieser Finanzgruppe ist gemeinwohlorientiert und unterwirft sich nichtdem Diktat des Shareholder Value.
• Die 432 Sparkassen unterhalten 13.425 Personen-Geschäftsstellenund haben sich zum „Jedermann-Konto“ verpflichtet. Wir sind vor Ortund stellen auch in der Fläche die Geldversorgung sicher!
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N 070 Bezirkskonferenz Fils-Neckar-Alb
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• Die öffentlich-rechtlichen Sparkassen und die weiteren Mitglieder derS-Finanzgruppe mit ihren 352.000 Beschäftigten (öffentliche Versicherer, Landesbank, Deka, Deutsche Leasing) sind seit Jahren die bestenund treuesten Steuerzahler. Allein die Steuerzahlung für 2008summierte sich auf 1,1 Milliarden Euro und beträgt 2009 sogar zweiMilliarden Euro. In den letzten zehn Jahren wurden 20 Milliarden Euroan Steuern gezahlt. Wer bietet ähnliches?
• Daneben führen die Sparkassen teilweise Erträge direkt an ihre Kommunen als öffentliche Eigentümer ab oder bringen maßgeblich Kapitalin Stiftungen ein. So sind deutschlandweit 1,5 Milliarden Euro in Stiftungen geflossen, deren Erträge in Soziales, Sport und Kultur vor Ort undin den Regionen fließen. Wir geben Erträge in die Regionen und an dieMenschen weiter.
• Die Sparkassen-Finanzgruppe hält die mit uns abgeschlossenen Tarifverträge des TVöD sowie die Banken-TV und Versicherungs-TV einund stellt mit 20.500 Ausbildungsplätzen und einer Ausbildungsquotevon 8,15 Prozent im Bankenbereich den mit Abstand stärksten Ausbilder. Die Übernahme der Auszubildenden ist seit Jahren kein Themamehr. Wir stehen zu unseren Tarifverträgen und geben der JugendGUT.e Chancen!
• Vom Jugendvertreter bis zum Vorstandsvorsitzenden sind weit über30.000 Beschäftigte der Sparkassen-Finanzgruppe in ver.di organisiert.Wir leben den öffentlichen und gewerkschaftlichen Auftrag aktiv! EineVerlegung der ver.di-Kontoverbindung von der SEB-Bank zur 100-prozentigen Tochter aller deutschen Sparkassen, der LandesBank Berlin(LBB), wäre für uns wünschenswert und eine GUT.e Entscheidung.Dass dabei die Konditionen stimmen müssen, ist klar. Laut Aussagedes DSGV wäre dieser bereit, die LBB bei der Kontenumstellung kräftigzu unterstützen.
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N 070 Bezirkskonferenz Fils-Neckar-Alb
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Empfehlung der Antragskommission
Erledigt durch Antrag N 067
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung
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N 071 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Verlegung der ver.di-Kontoverbindung von der SEB-Bank zurLandesbank Berlin (LBB) und damit in die Sparkassen-Finanzgruppe
Der Bundeskongress beschließt
Der Bundesvorstand wird aufgefordert, die ver.di-Kontoverbindung von derehemaligen SEB-Bank zur Landesbank Berlin (LBB) und damit in dieSparkassen-Finanzgruppe zu verlegen.
Begründung
Schon mehrfach wurde von der ver.di-Bundesfachgruppe Sparkassen diever.di-Kontoverbindung zur SEB-Bank thematisiert. Da nunmehr die SEB-Bank an die spanische Santander-Bank verkauft wurde *), ist jetzt der Zeitpunkt für einen Wechsel der Kontoverbindung aus unserer Sicht gekommen! ver.di und Sparkassen-Finanzgruppe, das passt!
Von Sparkassen-Arbeitnehmerseite aus gibt es GUT.e Gründe für einenWechsel, die wir euch gerne nachfolgend darlegen wollen:
• In der Finanzkrise war die öffentlich-rechtliche Säule des dreigliedrigenBankensystems, zusammen mit dem Genossenschaftsbereich, die tragende Säule. Auch jetzt in der Wirtschaftskrise finanziert die Sparkasseentscheidend die Realwirtschaft und ist stärkster Partner des Mittelstandes und der Existenzgründer dort. Wir sichern Arbeitsplätze undAusbildungsplätze vor Ort mit zum Teil risikobehaftetem Kreditengagement.
• Bei den 432 öffentlich-rechtlichen Sparkassen ist der öffentliche Auftragund die Daseinsvorsorge Grundlage des Geschäfts. Die Ausrichtungdieser Finanzgruppe ist gemeinwohlorientiert und unterwirft sich nichtdem Diktat des Shareholder Value.
• Die 432 Sparkassen unterhalten 13.425 Personen-Geschäftsstellenund haben sich zum „Jedermann-Konto“ verpflichtet. Wir sind vor Ortund stellen auch in der Fläche die Geldversorgung sicher!
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N 071 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
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• Die öffentlich-rechtlichen Sparkassen und die weiteren Mitglieder derS-Finanzgruppe mit ihren 352.000 Beschäftigten (öffentliche Versicherer, Landesbank, Deka, Deutsche Leasing) sind seit Jahren die bestenund treuesten Steuerzahler. Allein die Steuerzahlung für 2008summierte sich auf 1,1 Milliarden Euro und beträgt 2009 sogar zweiMilliarden Euro.
• Daneben führen die Sparkassen teilweise Erträge direkt an Ihre Kommunen als öffentliche Eigentümer ab oder bringen maßgeblich Kapitalin Stiftungen ein. So sind deutschlandweit 1,5 Milliarden Euro in Stiftungen geflossen, deren Erträge in Soziales, Sport und Kultur vor Ort undin den Regionen fließen. Wir geben Erträge in die Regionen und an dieMenschen weiter.
• Die Sparkassen-Finanzgruppe hält die mit uns abgeschlossenen Tarifverträge des TVöD sowie die Banken-TV und Versicherungs-TV einund stellt mit 20.500 Ausbildungsplätzen und einer Ausbildungsquotevon 8,15 Prozent im Bankenbereich den mit Abstand stärksten Ausbilder. Die Übernahme der Auszubildenden ist seit Jahren kein Themamehr. Wir stehen zu unseren Tarifverträgen und geben der JugendGUT.e Chancen!
• Von der Jugendvertretung bis zur Vorstandsvorsitzenden bzw. demVorstandsvorsitzenden sind weit über 30.000 Beschäftigte der Sparkassen-Finanzgruppe in ver.di organisiert. Wir leben den öffentlichen undgewerkschaftlichen Auftrag aktiv!
Eine Verlegung der ver.di-Kontoverbindung von der SEB-Bank zur 100-Prozent-Tochter aller deutschen Sparkassen, der Landesbank Berlin(LBB), wäre für uns wünschenswert und eine GUT.e Entscheidung. Dassdabei die Konditionen stimmen müssen ist klar. Laut Aussage des DSGVwäre dieser bereit, die LBB bei der Kontenumstellung kräftig zu unterstützen.
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N 071 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
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Empfehlung der Antragskommission
Erledigt durch Antrag N 067
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung
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N 072 Bezirksfachbereichskonferenz 1 Region Süd-Ost-Niedersachsen
Beendigung aller ver.di-Kontoverbindungen mit der SEB-Bank
Der Bundeskongress beschließt
Alle ver.di-Kontoverbindungen mit der SEB-Bank werden beendet.
Begründung
Da nunmehr die SEB-Bank wieder an rein renditeorientierte Investorenbanken verkauft werden soll, ist jetzt der Zeitpunkt für einen Wechsel der Kontoverbindung aus unserer Sicht gekommen.
Im Übrigen ist es nachgewiesen, dass die Arbeitsbedingungen und derLeistungsdruck insbesondere in dieser Bank mit ver.di-Grundsätzen nichtvereinbar ist.
Vor Vergabe einer neuen Bankverbindung sind ethische und sonstige Kriterien wie zum Beispiel Nachhaltigkeit der Geschäftspolitik und Tariftreuesowie Sicherheit der Vermögen und Arbeitsbedingungen, die dengewerkschaftlichen Anforderungen genügen, zu prüfen.
Auch die Mitgliederzahl sollte eine Rolle spielen.
Empfehlung der Antragskommission
Erledigt durch Antrag N 067
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung
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N 073 Bezirkskonferenz Frankfurt am Main und Region
Serviceleistungen
Der Bundeskongress beschließt
Alle ehrenamtlichen Kolleginnen und Kollegen, die gemäß Beschluss deszuständigen Gremiums, Serviceleistungen (Lohnsteuerberatung, Rentenberatung, Zeugnisberatung unter anderem) für Mitglieder anbieten, werden mit den erforderlichen Voraussetzungen für ihre Beratungsarbeit ausgestattet. Dazu gehört zum Beispiel ein ver.di-E-Mail-Postfach (verdi.de),die notwendige Software und regelmäßige Qualifizierung und Vernetzung.
Begründung
Der Gewerkschaftsrat hat am 11./12. Juni das Diskussionspapier Chance2011 beschlossen. Im Kapitel „Sicherung von Standorten in der Fläche“heißt es: Die Bereitschaft von aus dem aktiven Erwerbsleben ausgeschiedener Gewerkschaftssekretärinnen, ihre Spezialkenntnisse und Erfahrungen weiter zur Verfügung zu stellen, sollte verstärkt dafür genutzt werden, stunden- oder tageweise die Öffnung von Standortbüros sicherzustellen und Beratungsleistungen für Mitglieder anzubieten. Dasselbe gilt für ehrenamtliche FunktionärInnen mit langjährigen Erfahrungen in der Betriebsrats- oder Personalratsarbeit. Um diese Beratungen anbieten zu können, müssen die Kolleginnen undKollegen über technische Mindeststandards verfügen, um mit den Mitgliedern kommunizieren zu können. Außerdem muss eine regelmäßigeQualifizierung stattfinden. Die Beratungen tragen erheblich zum Mitgliedererhalt bei, deshalb muss die Organisation bereit sein, diese Angeboteangemessen zu fördern.
Empfehlung der Antragskommission
Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Bundesvorstand
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung
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N 074 Bezirksvorstand Rhein-Wupper
Materielle/finanzielle Ausgestaltung der Tätigkeit von ehrenamtlichenFunktionäreninnen/Funktionäre
Der Bundeskongress beschließt
Wir fordern ver.di auf für eine angemessene finanzielle Ausstattung der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter zu sorgen. Viele der Ehrenamtlichen gehen zum Teil bis an die Grenzen des finanziell erträglichen – unddarüber hinaus – um ihr Engagement für ver.di ansonsten unentgeltlich zurVerfügung zu stellen. Es werden zwar viele Aufwendungen rückerstattet,aber in der Regel erst im Nachhinein. Um Abrechnungen geltend zu machen ist es auch nötig in der zuständigen Geschäftsstelle vorzusprechen,was in Flächenbezirken mit einem sehr hohen zeitlichen Aufwand für vieleverbunden ist. Daher ist es von Nöten eine monatliche Pauschale fürMobilität, Kommunikation, Büromaterialien usw. bereit zu stellen.
Begründung
Nach den Intentionen des Strategiepapiers 2011 ( Seiten 13 – 14 ) desBundesvorstandes, in dem vermehrt auf Ehrenamtlichkeit zur Bewältigungder Aufgaben in der täglichen Arbeit unserer Gewerkschaft abgestellt wird,muss auch die nötige materielle und finanzielle Ausstattung zur Verfügunggestellt werden. Diese vermehrt geforderte ehrenamtliche Tätigkeit kannunter den momentanen Konditionen - heute und in der Zukunft - nicht effizient geleistet werden.
Dazu kommt, dass die Matrixstruktur unserer Organisation mehr und mehrzu greifen beginnt; was bedeutet, dass die verbliebenen ”Hauptamtlichen”sich auf die starken Fachbereiche in ihrem Arbeitsumfeld konzentrierenbzw. von diesen in Anspruch genommen werden. Kleinere Fachbereiche,die nicht in jedem Bezirk abgebildet werden oder Personengruppen wie Seniorinnen/Senioren, Arbeitslose und Immigrantinnen/Immigranten, drohenbei diesem Prozess "hinten runter" zu fallen.
Hier sind engagiert arbeitende ehrenamtliche Funktionärinnen/Funktionäredas einzig effektive Bindeglied zwischen den Mitgliedern und der hauptamtlichen Ebene. Diese Arbeit ist heute ohne PC nicht mehr leistbar. Der PCstellt die Verbindung in die kommunikative Welt dar; ohne Zugang zum In
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N 074 Bezirksvorstand Rhein-Wupper
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ternet gibt es keine Informationen, eine persönliche Recherche ist nichtmöglich. Parallel hierzu werden im eMail - Verkehr Nachrichten, Einladungen und Dokumente zeitnah versandt, die für die tägliche Arbeit unverzichtbar sind.
Daher begründet sich unser Antrag an das Gremium auf Bereitstellungelektronischer Hilfsmittel - hier Laptop/PC - und Beteiligung an den Kostenvon Verbrauchsmaterialien ( Papier, Druckpatronen, einer Internetverbindung, Telefonkosten etc.).
Des Weiteren erscheint es sinnvoll eine angemessene Beteiligung anerforderlichen Fahrkosten in Form einer Monatskarte im ÖPNV zu zugestehen. Die Bezuschussung einer Monatskarte vereinfacht die internen Abrechnungsmodalitäten und ermöglicht spontane Mobilität der Kollegin bzw.des Kollegen.
Eine Gegenfinanzierung der geforderten Maßnahmen ergibt sich aus einerverbesserten und intensivierten Arbeit der ehrenamtlichen Funktionärinnen/Funktionäre, die sich im Erhalt des Mitgliederbestandes bzw. einerNeugewinnung von Mitgliedern niederschlägt.
Empfehlung der Antragskommission
Ablehnung
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung
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