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3. BUNDESKONGRESS VEREINT FÜR GERECHTIGKEIT Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ANTRÄGE N I Finanzen – Leistungen – Beitragsregelungen p Budgetierung p Leistungen p Beitragsregelungen p Sonstiges N

ANTRÄGE - verdi.de+file++5073a20bdeb5011af9001956/download/... · Dadurch erledigt folgender Antrag N 002 1 N 002 Die Budgetierungsrichtlinie von ver.di muss den veränderten Bedingungen

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3 . B U N D E S K O N G R E S S

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Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

A N T R Ä G E

N I F i n a n z e n – L e i s t u n g e n – B e i t r a g s r e g e l u n g e n

p Budgetierung p Leistungen p Beitragsregelungen p Sonstiges

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Antragsverzeichnis nach Sachgebieten

Adressat Bundeskongress 2011Sachgebiet N Finanzen-Leistungen-Beitragsregelungen

BudgetierungAntragsnr. Thema/Antragsteller/Empfehlung der AK Seite

I

N 001 Potenziale heben statt um Ressourcen kämpfen -Budgetierung gemeinsam klug weiter entwickelnBundesfachbereichsvorstand 12Annahme

Dadurch erledigt folgender Antrag N 002

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N 002 Die Budgetierungsrichtlinie von ver.di muss denveränderten Bedingungen angepasst werdenBundesfachbereichskonferenz 6Erledigt durch Antrag N 001

5

N 003 Änderung der BudgetierungsrichtlinieBezirkskonferenz MittelhessenAnnahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an denGewerkschaftsrat

Dadurch erledigt folgende Anträge N 004, N 005, N 006

7

N 004 Änderung der BudgetierungsrichtlinieLandesbezirksfachbereichskonferenz 7 HessenErledigt durch Antrag N 003

9

N 005 Änderung der BudgetierungsrichtlinieBezirksfachbereichskonferenz 6 SüdhessenErledigt durch Antrag N 003

11

N 006 Änderung der BudgetierungsrichtlinieBundesfachbereichskonferenz 2Erledigt durch Antrag N 003

13

N 007 Für eine mitgliedernahe RessourcenaufteilungBezirkskonferenz StuttgartAnnahme mit Änderung: In Zeile 3 wird das Wort "Bundesvorstand"ersetzt durch das Wort "Gewerkschaftsrat" und als Arbeitsmaterialzur Weiterleitung an den Gewerkschaftsrat

Dadurch erledigt folgende Anträge N 008, N 009, N 010, N 011, N 012,N 013, N 014, N 015

15

N 008 Änderung der BudgetierungsrichtlinieBezirksvorstand OstthüringenErledigt durch Antrag N 007

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Antragsverzeichnis nach Sachgebieten

Adressat Bundeskongress 2011Sachgebiet N Finanzen-Leistungen-Beitragsregelungen

BudgetierungAntragsnr. Thema/Antragsteller/Empfehlung der AK Seite

II

N 009 PersonalkostenBezirkskonferenz SüdbadenErledigt durch Antrag N 007

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N 010 PersonalkostenLandesbezirkskonferenz Baden-WürttembergErledigt durch Antrag N 007

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N 011 Personalkosten der BezirksfachbereicheLandesbezirksfachbereichskonferenz 12 Baden-WürttembergErledigt durch Antrag N 007

27

N 012 Sachkosten FachbereicheBezirkskonferenz SüdbadenErledigt durch Antrag N 007

31

N 013 Sachkosten FachbereicheLandesbezirkskonferenz Baden-WürttembergErledigt durch Antrag N 007

33

N 014 BudgetierungsrichtlinieBezirkskonferenz Hellweg-HochsauerlandErledigt durch Antrag N 007

35

N 015 Besetzung der Stellen in ver.diLandesbezirksfachbereichskonferenz 8 Niedersachsen-BremenErledigt durch Antrag N 007

37

N 016 Bezirksfinanzen stärken - Gemeinsamkeiten stärkenBezirkskonferenz Potsdam-NordwestbrandenburgAblehnung

39

N 017 Mitgliederorientierte Personal- und Finanzausstattung derBezirksverwaltungBezirkskonferenz OstsachsenAblehnung

41

N 018 Flächendeckende und ortsnahe Mitgliederbetreuungsicherstellen – kleine Bezirke erhalten!Bezirkskonferenz Emscher-Lippe SüdAblehnung

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N 019 Aufwandsanpassung der Budgetierung derlandesbezirklichen FachbereicheLandesbezirksfachbereichskonferenz 11 BayernAblehnung

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Antragsverzeichnis nach Sachgebieten

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BudgetierungAntragsnr. Thema/Antragsteller/Empfehlung der AK Seite

III

N 020 Budgetierung der Personalkosten in ver.diBundesfachbereichskonferenz 8Ablehnung

Dadurch erledigt folgender Antrag N 021

47

N 021 Budgetierung der Personalkosten in ver.diLandesbezirkskonferenz HessenErledigt durch Antrag N 020

49

N 022 Veränderungen der Finanzierung von hauptamtlichen Stellenund Budgets in den einzelnen FachbereichenLandesbezirksfachbereichskonferenz 3 Nordrhein-WestfalenAblehnung

51

N 023 Änderung der BudgetierungsrichtlineBundesfachbereichskonferenz 4Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an denGewerkschaftsrat

Dadurch erledigt folgender Antrag N 024

53

N 024 Änderung der BudgetierungsrichtlineBundesfachbereichskonferenz 11Erledigt durch Antrag N 023

55

N 025 BudgetierungsrichtlinieBundesfachbereichskonferenz 6Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an denGewerkschaftsrat

57

N 026 Budgetierungsrichtlinie: Abschaffung desStrukturausgleichsBundesfachbereichskonferenz 9Ablehnung

59

N 027 Änderung der BudgetierungsrichtlinieLandesbezirksfachbereichskonferenz 12 Nordrhein-WestfalenAnnahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an denGewerkschaftsrat

61

N 028 Konkretisierung der BudgetierungsrichtlinieBezirkskonferenz OstthüringenAblehnung

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Antragsverzeichnis nach Sachgebieten

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BudgetierungAntragsnr. Thema/Antragsteller/Empfehlung der AK Seite

IV

N 029 Neugewichtung der BeitragsverteilungBezirkskonferenz Potsdam-NordwestbrandenburgAblehnung

67

N 030 Änderung der Budgetierungsrichtlinie - RückstellungenBezirkskonferenz Bremen-NordniedersachsenAblehnung

69

N 031 Überprüfung der BudgetierungsrichtlinieBezirkskonferenz MittelhessenAnnahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an denGewerkschaftsrat

71

N 032 Änderung Budgetierungsrichtlinie: Übertragbarkeit vonnicht verbrauchten Sachkosten auf FolgehaushalteBundesfachbereichskonferenz 9Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an denGewerkschaftsrat

73

N 033 Stellenanteile für FuGLandesbezirkskonferenz HessenAnnahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an denGewerkschaftsrat

Dadurch erledigt folgende Anträge N 034, N 035

75

N 034 Finanzielle und personelle Ausstattung der Frauen- undGleichstellungspolitik in den BezirkenBezirkskonferenz Wuppertal-NiederbergErledigt durch Antrag N 033

77

N 035 Finanzielle und personelle Ausstattung der Frauen- undGleichstellungspolitik in den BezirkenBezirkskonferenz SüdwestfalenErledigt durch Antrag N 033

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Antragsverzeichnis nach Sachgebieten

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LeistungenAntragsnr. Thema/Antragsteller/Empfehlung der AK Seite

V

N 036 Einheitliche Standards für Jubilarehrungen in ver.diLandesbezirkskonferenz NordAblehnung

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N 037 ZeugnishotlineLandesbezirksfachbereichskonferenz 12 Baden-WürttembergAblehnung

Dadurch erledigt folgende Anträge N 038, N 039

83

N 038 Erhalt der ArbeitszeugnisberatungLandesbezirkskonferenz Sachsen/Sachsen-Anhalt/ThüringenErledigt durch Antrag N 037

85

N 039 Erhalt der ArbeitszeugnisberatungBundesfachbereichskonferenz 5Erledigt durch Antrag N 037

87

N 040 Finanzdienstleistungsangebote des MitgliederservicesBezirkskonferenz Ostwürttemberg-UlmAblehnung

89

N 041 Ablaufoptimierung bei der Bearbeitung der ver.di-FreizeitunfallleistungBezirkskonferenz Potsdam-NordwestbrandenburgErledigt durch die Gründung des Beihilfevereins ver.di - (GR-Beschluss 728 vom 16./17. Juni 2009 zu den Leistungen derZukunft)

93

N 042 Änderung des Formblattes (W-2940-02-0110) zurUnfallmeldungLandesbezirkskonferenz Sachsen/Sachsen-Anhalt/ThüringenAnnahme

95

N 043 MembercardBezirkskonferenz Bochum-HerneAblehnung

97

N 044 Büchergeld für Auszubildende als SatzungsleistungBezirksfachbereichskonferenz 4 CottbusAnnahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an denBundesvorstand

Dadurch erledigt folgender Antrag N 052

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Antragsverzeichnis nach Sachgebieten

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LeistungenAntragsnr. Thema/Antragsteller/Empfehlung der AK Seite

VI

N 045 Wiedereinführung des Sterbegeldes für langjährigeGewerkschaftsmitgliederBezirkskonferenz SüdwestfalenAblehnung

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N 046 ErsatzpflegekostenBundesfachbereichskonferenz 2Ablehnung

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Antragsverzeichnis nach Sachgebieten

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BeitragsregelungenAntragsnr. Thema/Antragsteller/Empfehlung der AK Seite

VII

N 047 Höhe der Beiträge für Auszubildende, Anwärterinnen undAnwärter, Praktikantinnen und Praktikanten, etc.Bezirkskonferenz Emscher-Lippe SüdAblehnung

Dadurch erledigt folgende Anträge N 048, N 049

105

N 048 GewerkschaftsinternesLandesbezirksfachbereichskonferenz 6 Berlin-BrandenburgErledigt durch Antrag N 047

107

N 049 Reduzierter Mitgliedsbeitrag für Auszubildende undAnwärterinnen/AnwärterBezirkskonferenz Rhein-WupperErledigt durch Antrag N 047

109

N 050 Einführung einer Schnuppermitgliedschaft fürBerufsanfängerinnen/BerufsanfängerLandesbezirksfachbereichskonferenz 6 Baden-WürttembergAblehnung

111

N 051 Einführung einer Schnuppermitgliedschaft/Beitragsreduzierungfür Berufseinsteigerinnen/BerufseinsteigerLandesbezirksfachbereichskonferenz 7 HamburgAblehnung

Dadurch erledigt folgende Anträge N 052, N 053

113

N 052 Abgesenkter Beitrag für Auszubildende undBeamtenanwärterinnen/BeamtenanwärterBundesfachbereichskonferenz 6Erledigt durch Anträge N 051 und N 044

115

N 053 Ermäßigter Mitgliedsbeitrag für AuszubildendeBezirksfachbereichskonferenz 4 CottbusErledigt durch Antrag N 051

117

N 054 Beitrag für Mitglieder, die sich in Einrichtungen wieSeniorenheimen und ähnlichen befindenLandesbezirksfachbereichskonferenz 10 Nordrhein-WestfalenAnnahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an denGewerkschaftsrat

Dadurch erledigt folgender Antrag N 056

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Antragsverzeichnis nach Sachgebieten

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BeitragsregelungenAntragsnr. Thema/Antragsteller/Empfehlung der AK Seite

VIII

N 055 BeitragsregelungBezirkskonferenz Emscher-Lippe NordAnnahme als Arbeitsmaterial zu Antrag N 054

121

N 056 Beitrag für Mitglieder, die sich in Einrichtungen wieSeniorenheimen und ähnlichen befindenBezirkskonferenz Duisburg/NiederrheinErledigt durch Antrag N 054

123

N 057 Mitgliederbeitrag von Bezieherinnen/Beziehern vonAufstockungsleistungenLandesbezirkskonferenz BayernAnnahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an denGewerkschaftsrat

125

N 058 Gewerkschaftsbeitrag für Elterngeldempfängerinnen/-emfängerBundesfachbereichskonferenz 12Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an denGewerkschaftsrat

129

N 059 Auslegung der Satzung zur Beitragsermittlung (hier speziellbei Stipendien)Landesbezirkskonferenz Sachsen/Sachsen-Anhalt/ThüringenAnnahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an denGewerkschaftsrat

131

N 060 Höhe des Mitgliedsbeitrages bei NichtvollbeschäftigtenBezirksfachbereichskonferenz 7 Sachsen-Anhalt-SüdAblehnung

133

N 061 Beitrag bei PrivatinsolvenzBezirkskonferenz Allgäu mit den Landkreisen Weilheim-Schongau undGarmisch-PatenkirchenAblehnung

Dadurch erledigt folgender Antrag N 062

135

N 062 Beitrag bei PrivatinsolvenzLandesbezirksfachbereichskonferenz 8 BayernErledigt durch Antrag N 061

137

N 063 MitgliedsbeitragBezirksfachbereichskonferenz 8 Hannover/Leine-WeserAblehnung

139

Antragsverzeichnis nach Sachgebieten

Adressat Bundeskongress 2011Sachgebiet N Finanzen-Leistungen-Beitragsregelungen

BeitragsregelungenAntragsnr. Thema/Antragsteller/Empfehlung der AK Seite

IX

N 064 Satzungsänderung - BeiträgeBezirksfachbereichskonferenz 6 Herford-Minden-LippeAblehnung

141

N 065 Satzungsänderung §14 MitgliedsbeitragBezirksfachbereichskonferenz 3 Rhein-WupperAblehnung

143

N 066 Änderung der Berechnungsgrundlage desMitgliedsbeitragesBezirkskonferenz SüdhessenAnnahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an denGewerkschaftsrat

145

Antragsverzeichnis nach Sachgebieten

Adressat Bundeskongress 2011Sachgebiet N Finanzen-Leistungen-Beitragsregelungen

SonstigesAntragsnr. Thema/Antragsteller/Empfehlung der AK Seite

X

N 067 Prüfungsauftrag hinsichtlich der weiteren Kontoführungbzw. der Aufrechterhaltung der Geschäftsverbindung derGewerkschaft ver.di bei bzw. mit der Bank Santander-SEBBankLandesbezirkskonferenz Sachsen/Sachsen-Anhalt/ThüringenAnnahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an denBundesvorstand

Dadurch erledigt folgende Anträge N 068, N 069, N 070, N 071, N 072

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N 068 KontowechselLandesbezirksfachbereichsvorstand 1 HamburgErledigt durch Antrag N 067

151

N 069 ver.di-Kontoverbindung von der SEB-Bank zur LandesbankBerlin (LBB)Landesbezirkskonferenz SaarErledigt durch Antrag N 067

153

N 070 Kontoverbindung SEB-BankBezirkskonferenz Fils-Neckar-AlbErledigt durch Antrag N 067

155

N 071 Verlegung der ver.di-Kontoverbindung von der SEB-Bankzur Landesbank Berlin (LBB) und damit in die Sparkassen-FinanzgruppeLandesbezirkskonferenz Baden-WürttembergErledigt durch Antrag N 067

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N 072 Beendigung aller ver.di-Kontoverbindungen mit der SEB-BankBezirksfachbereichskonferenz 1 Region Süd-Ost-NiedersachsenErledigt durch Antrag N 067

163

N 073 ServiceleistungenBezirkskonferenz Frankfurt am Main und RegionAnnahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an denBundesvorstand

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N 074 Materielle/finanzielle Ausgestaltung der Tätigkeit vonehrenamtlichen Funktionäreninnen/FunktionäreBezirksvorstand Rhein-WupperAblehnung

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N 001 Bundesfachbereichsvorstand 12

Potenziale heben statt um Ressourcen kämpfen -Budgetierung gemeinsam klug weiter entwickeln

Der Bundeskongress beschließt

Vor dem Beschluss einer neuen Budgetierungsrichtlinie oder der Festle­gung einer neuen Ressourcen- und Aufgabenverteilung müssen in ver.difolgende Schritte und Aufgaben erledigt werden:

Es muss ein Prozess unter Beteiligung von ehren- und hauptamtlichenFunktionärinnen/Funktionäre gestaltet und abgeschlossen sein, der unsereAufgabenverteilung unter Berücksichtigung der Ressourcen- und Kosten-verteilung in der Organisation überprüft. Ziel des Prozesses ist, zu einerneuen, besseren und ausgewogeneren Aufgabenstruktur und Ressourcen-und Kostenverteilung in ver.di zu kommen.

Dabei sollen vorhandene erfolgreiche gewerkschaftliche Arbeits-, Aktions-und Betreuungsmodelle auf ihre Verbreiterungsfähigkeit in der Organisa­tion untersucht werden und Grundlage für zukünftige Budgetierungsbe­schlüsse sein. Ebenfalls ist zu klären, welche Aufgaben wegen der Wahr­nehmung neuer Herausforderungen und einer notwendigen Umsteuerungder Ressourcen nicht mehr wahrgenommen werden können.

Dieses Vorgehen soll durch externen und internen Sachverstand unter­stützt und begleitet werden. Alle Ebenen und Fachbereiche sind an diesemProzess zu beteiligen. Dabei sind alle Bereiche aufgerufen, zuerst ihre ei­genen Strukturen zu überprüfen, erfolgreiche Arbeit zu verbreitern unddiese Erkenntnisse in der Organisation transparent zu machen.

Grundlage für die Neugestaltung von Aufgaben- und Ressourcenverteilungsind die in der Satzung festgelegten Strukturen.

Der Prozess soll bis Ende 2012 abgeschlossen sein und ist die Voraus­setzung für die Beschlussfassung neuer Aufgabenverteilung und Budgetie­rung in der Organisation. Eine neue Budgetierung muss auf der einen Seitemöglichst hohe Planungssicherheit und notwendige Arbeitssouveränitätdurch klare und verbindliche Vorgaben sicher stellen, auf der anderen Seiteauch den unterschiedlichen fachbereichsspezifischen und regionalen

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Gegebenheiten Rechnung tragen. Dabei darf notwendige Flexibilität nichtzu andauernden Ressourcenkonflikten in der Organisation führen.

Begründung

Zum Bundeskongress liegen eine Vielzahl von Anträgen vor, deren An­tragsbegehren es ist, die Budgetierungsrichtlinie zu verändern. Je nach An­tragssteller und Organisationseinheit wird jeweils begründet, weshalbgrößere Ressourcen erforderlich sind. Bei knapper werdenden Ressourcenund immer neuen Aufgaben für unsere gewerkschaftlich politische Arbeitbesteht die Gefahr, dass ein nicht unerheblicher Teil unserer Kraft inRessourcenstreitigkeiten verschwendet wird.

Deshalb wollen wir einen Prozess anstoßen, der die erfolgreichen Arbeits­ansätze, Betreuungsmodelle und klugen Vorgehensweisen in unsererOrganisation sucht und wir diese Ansätze verbreitern.

Wir sind überzeugt, dass die Mehrzahl der Antworten, die wir suchen, be­reits in der Organisation vorhanden - jedoch zu wenig bekannt - und fürandere Bereiche zu wenig aufbereitet sind.

Mit diesem Prozess wollen wir voneinander lernen, uns gegenseitigzuhören und in einen Wettstreit der klugen und guten Ideen gehen, anstattin Ressourcen- und Machtkämpfen abzugleiten. Der Prozess muss mitPriorität und hoher Energie und mit klarem zeitlichem Ziel betriebenwerden.

Externer und interner Sachverstand hilft uns beim Erreichen des Zieles.Externe Beratung soll uns vor allem dort unterstützen, wo ein Blick von„außen“ und insbesondere auf die „Prozesse“ hilfreich ist.

Als Grundlage für diesen Prozess sollen die Grundstrukturen unsererSatzung bleiben, wie der dreigliedrige Aufbau unserer Organisation, wie diewichtige vierte Ebene, wie die notwendige Arbeitsaufteilung in Ebenen- undFachbereichsstrukturen sowie das klare ehrenamtliche Grundprinzip unse­rer Organisation.

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N 001 Bundesfachbereichsvorstand 12

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Empfehlung der Antragskommission

Annahme

Dadurch erledigt folgender Antrag N 002

Entscheidung des Bundeskongresses

£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung

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N 002 Bundesfachbereichskonferenz 6

Die Budgetierungsrichtlinie von ver.di muss den verändertenBedingungen angepasst werden

Der Bundeskongress beschließt

Die Budgetierungsrichtlinie von ver.di muss den veränderten Bedingungenangepasst werden.

Begründung

Da jetzt nur nach Mitgliederzahlen den einzelnen Fachbereichen und Fach­gruppen das Geld zugeteilt wird, ergibt sich bzw. wird sich eine Schieflagezu Gunsten von mitgliederstarken Fachbereichen und Fachgruppen erge­ben. Damit werden die Schwächeren weiter geschwächt, indem keine Be­treuungssekretärinnen/-sekretäre, Verwaltungsangestellten und finanziellenMittel bereitstehen. In der Folge wird eine Schwächung der Gesamtorgani­sation eintreten.

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag N 001

Entscheidung des Bundeskongresses

£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung

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Wortgleiche Anträge liegen vor von: Landesbezirksfachbereichskonferenz 12 Hessen,Bezirksfachbereichskonferenz 12 Südhessen

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N 003 Bezirkskonferenz Mittelhessen

Änderung der Budgetierungsrichtlinie

Der Bundeskongress beschließt

Die Budgetierungsrichtlinie ist wie folgt zu ändern:

Eine Umwidmung von Sach- in Personalkosten muss grundsätzlich möglichsein. Dabei kann der in der Budgetierungsrichtlinie festgelegte Anteil von52,5 Prozent auch überschritten werden. Voraussetzung ist das Vorhan­densein entsprechender Sachmittel.

Begründung

Während es in vielen Arbeitsbereichen zu erheblichen personellen Engpäs­sen kommt, sind in den Budgetierungseinheiten oft nicht verbrauchte Sach­mittel vorhanden. Die starre Regelung der Budgetierungsrichtlinie erlaubtes mit wenigen Ausnahmen nicht, diese zur Einstellung von Personal zuverwenden.

Durch den Einsatz von vorhandenen Sachmitteln können Personal­engpässe zeitnah behoben werden. Dies steigert die Qualität unsererGewerkschaftsarbeit und wird in vielen Bereichen der Mitgliederentwick­lung zugutekommen.

Empfehlung der Antragskommission

Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Gewerkschaftsrat

Dadurch erledigt folgende Anträge N 004, N 005, N 006

Entscheidung des Bundeskongresses

£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung

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Wortgleicher Antrag liegt vor von: Bundesfachbereichskonferenz 7

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N 004 Landesbezirksfachbereichskonferenz 7 Hessen

Änderung der Budgetierungsrichtlinie

Der Bundeskongress beschließt

Die Budgetierungsrichtlinie ist wie folgt zu ändern:

Eine befristete Umwidmung von Sach- in Personalkosten ist grundsätzlichmöglich. Dabei kann der in der Budgetierungsrichtlinie festgelegte Anteilvon 52,5 Prozent auch überschritten werden. Voraussetzung ist das Vor­handensein entsprechender Sachmittel .

Begründung

Während es in vielen Arbeitsbereichen zu erheblichen personellen Engpäs­sen kommt, sind in den Budgetierungseinheiten oft nicht verbrauchte Sach­mittel vorhanden. Die starre Regelung der Budgetierungsrichtlinie erlaubtes mit wenigen Ausnahmen nicht, diese zur Einstellung von Personal zuverwenden.

Durch den Einsatz von vorhandenen Sachmitteln können Personal­engpässe zeitnah behoben werden. Dies steigert die Qualität unsererGewerkschaftsarbeit und wird in vielen Bereichen der Mitgliederentwick­lung zugutekommen.

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag N 003

Entscheidung des Bundeskongresses

£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung

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Wortgleiche Anträge liegen vor von: Bundesfachbereichskonferenz 11, LandesbezirkskonferenzHessen, Landesbezirksfachbereichskonferenz 3 Hessen, Landesbezirksfachbereichskonferenz 13Hessen

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N 005 Bezirksfachbereichskonferenz 6 Südhessen

Änderung der Budgetierungsrichtlinie

Der Bundeskongress beschließt

Die Budgetierungsrichtlinie ist wie folgt zu ändern:

Eine Umwidmung von Sach- in Personalkosten ist grundsätzlich möglich.Dabei kann der in der Budgetierungsrichtlinie festgelegte Anteil von 52,5Prozent auch überschritten werden. Voraussetzung hierfür ist das Vorhan­densein entsprechender Sachmittel.

Begründung

Während es in vielen Arbeitsbereichen zu erheblichen personellen Engpäs­sen kommt, sind in den Budgetierungseinheiten oft nicht verbrauchte Sach­mittel vorhanden. Die starre Regelung der Budgetierungsrichtlinie erlaubtes mit wenigen Ausnahmen nicht, diese zur Einstellung von Personal zuverwenden.

Durch den Einsatz von vorhandenen Sachmitteln können Personal­engpässe zeitnah behoben werden. Dies steigert die Qualität unsererGewerkschaftsarbeit und wird in vielen Bereichen der Mitgliederentwick­lung zugutekommen.

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag N 003

Entscheidung des Bundeskongresses

£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung

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N 006 Bundesfachbereichskonferenz 2

Änderung der Budgetierungsrichtlinie

Der Bundeskongress beschließt

Die Budgetierungsrichtlinie ist wie folgt zu ändern:

Eine Umwidmung von Sach- in Personalkosten ist grundsätzlich möglich.Dabei kann der in der Budgetierungsrichtlinie festgelegte Anteil von 52,5Prozent auch überschritten werden. Voraussetzung ist das Vorhandenseinentsprechender Sachmittel.

Über entsprechende Ausgaben müssen die jeweiligen budgetzuständigenGremien beschließen.

Begründung

Während es in vielen Arbeitsbereichen zu erheblichen personellen Engpäs­sen kommt, sind in den Budgetierungseinheiten oft nicht verbrauchte Sach­mittel vorhanden. Die starre Regelung der Budgetierungsrichtlinie erlaubtes mit wenigen Ausnahmen nicht, diese zur Einstellung von Personal zuverwenden.

Durch den Einsatz von vorhandenen Sachmitteln können Personal­engpässe zeitnah behoben werden. Dies steigert die Qualität unsererGewerkschaftsarbeit und wird in vielen Bereichen der Mitgliederentwick­lung zugutekommen.

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag N 003

Entscheidung des Bundeskongresses

£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung

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N 007 Bezirkskonferenz Stuttgart

Für eine mitgliedernahe Ressourcenaufteilung

Der Bundeskongress beschließt

Der Bundeskongress beauftragt den Bundesvorstand, die Ressourcenver­teilung so zu ändern, dass die mitgliedernahen Bereiche höhere Finanzmit­tel und damit eine bessere Ausstattung im Sach- und insbesondere im Per­sonalkostenbereich erhalten.

Mit mitgliedernahen Bereichen sind in erster Linie die direkten Betreuungs­bereiche der Mitglieder und Funktionsträgerinnen/Funktionsträger in denBetrieben gemeint. In diesem Zusammenhang müssen auch die Ressour­cen für die Bearbeitung so genannter weißer Flecken ausgebaut werden.

Begründung

Seit Jahren kämpft ver.di mit rückgängigen Mitgliederzahlen und knapperwerdenden Ressourcen. Gleichzeitig wird der Betreuungsaufwand deutlichgrößer. Das betrifft sowohl die Betriebsbetreuung als auch die Beratungvon Einzelmitgliedern. Die Herausbildung neuer Bereiche, die in der Regelim Niedriglohnbereich mit prekärer Beschäftigung angesiedelt sind, stellenver.di vor weitere Herausforderungen. Einerseits müssen diese Betriebe or­ganisiert werden, andererseits geht es darum, Durchsetzungskraft bei Ta­rifauseinandersetzungen zu entwickeln bzw. in manchen Bereichen über­haupt die Tarifbindung herzustellen. Ohne eine Verbesserung der Ressour­cen in diesen Bereichen können diese dringenden Aufgaben nicht erfülltwerden.

Es ist uns völlig klar, dass alle Ebenen und Bereiche von ver.di eine hoheBelastung aufweisen und alle wichtige Aufgaben zu erledigen haben.Wenn jedoch Ressourcen knapper werden und die Mitgliederzahlen zurückgehen, wäre es verheerend, die Kürzungen auf alle Bereiche gleichmäßigzu verteilen. Gerade an der Schnittstelle zu den Mitgliedern oder in denAufgabenfeldern, in denen direkt neue Mitglieder geworben werden, dürfendie Ressourcen auf keinen Fall gekürzt, im Gegenteil, sie müssen dort er­höht werden, damit der negative Mitgliedertrend gebremst oder gar umge­kehrt werden kann.

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N 007 Bezirkskonferenz Stuttgart

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Empfehlung der Antragskommission

Annahme mit Änderung: In Zeile 3 wird das Wort "Bundesvorstand" ersetztdurch das Wort "Gewerkschaftsrat" und als Arbeitsmaterial zurWeiterleitung an den Gewerkschaftsrat

Dadurch erledigt folgende Anträge N 008, N 009, N 010, N 011, N 012,N 013, N 014, N 015

Entscheidung des Bundeskongresses

£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung

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N 008 Bezirksvorstand Ostthüringen

Änderung der Budgetierungsrichtlinie

Der Bundeskongress beschließt

Der Bundeskongress beauftragt den Gewerkschaftsrat die Budgetierungs­richtlinie bis zum 31. Dezember 2012 zu überarbeiten, um die Handlungs­fähigkeit vor Ort zu stärken.

Dazu wird der Gewerkschaftsrat verpflichtet, den Personalkostenanteil derBezirke mit dem Ziel zu erhöhen, mehr Gewerkschaftssekretärinnen/-sekretäre und Verwaltungsangestellte vor Ort zu beschäftigen.

Begründung

Die Fachbereiche sind, zumindest in SAT, zum größten Teil bezirks­übergreifend aufgestellt und haben ihre Schwerpunktbetriebe benannt.Regionen mit großer Fläche und vielen kleinen oder mittleren Betriebenwerden zu weißen FB-Flecken. Aber auch in diesen Betrieben findetGewerkschaftsarbeit durch ver.di BR/PR, VL oder/und engagierte Mit­glieder statt. Ebenso wollen „normale“ Mitglieder vor Ort beraten und be­treut werden. Vor Ort entsteht gewerkschaftliche Kraft und Macht. Ebensowerden Fachbereiche durch Ebenensekretärinnen/-sekretäre vor Ort bei ta­riflichen Auseinandersetzungen unterstützt, durch Beratung, Organisation,Schreib-und Druckarbeiten in den Büros. Unterstützung aus der Ferne mitFlugblättern oder E-Mails hat sich als überwiegend völlig unzureichenderwiesen. Zu verbessern ist diese Situation an der Basis unsererGewerkschaft nur durch die konkrete Arbeit mit handelnden Menschen. Ineinem Klima des Vertrauens und vor allem Beständigkeit müssen Mit­glieder vor Ort mit Sekretärinnen/Sekretären und Verwaltungsangestelltenzusammenarbeiten. Ehrenamtliche und Ortsvereine können diese Aufgabenicht übernehmen. Gewerkschaftssekretärinnen/-sekretäre werden vor Ortimmer mehr mit Problemen von Mitgliedern aus betriebs- und personalrats­losen Betrieben konfrontiert. Die Entwicklung von Handlungsmöglichkeitenerfordert Zeit, Wissen um örtliche Zusammenhänge und Besonderheiten.

Die personellen und finanziellen Mittel müssen überprüft und auf die neuenAnforderungen ausgerichtet werden. ver.di muss wieder in allen Betriebenund in der Fläche erfahrbar werden.

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N 008 Bezirksvorstand Ostthüringen

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Wenn wir daher Basisarbeit ernst meinen, müssen wir nicht nur Ehrenamt­lichkeit stärken, sondern die begrenzt zur Verfügung stehenden Ressour­cen für Personal dort einsetzen, wo die Mitglieder arbeiten und leben.

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag N 007

Entscheidung des Bundeskongresses

£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung

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N 009 Bezirkskonferenz Südbaden

Personalkosten

Der Bundeskongress beschließt

Der Bundeskongress beauftragt den Gewerkschaftsrat die Budgetierungs­richtlinie bis zum 31. Dezember 2012 zu überarbeiten, mit dem Ziel, dieHandlungsfähigkeit vor Ort zu stärken. Der Gewerkschaftsrat wird verpflich­tet, deshalb in der Neufassung der Budgetierungsrichtlinie den Personal­kostenanteil der Bezirke (bezirkliche Fachbereiche und fachbereichs­übergreifend) von bisher 35 Prozent auf mindestens 40 Prozent der Bei­tragseinnahmen aufzustocken. Die Personalkostenanteile von Bund undLand sind entsprechend zu senken.

Begründung

ver.di ist, wie jede andere Gewerkschaft ein Zusammenschluss von Arbeit­nehmerinnen/Arbeitnehmern, um gemeinsame Interessen zu vertreten.Dieser Zusammenschluss vollzieht sich vor Ort, in den Betrieben undDienststellen. Hier entsteht gewerkschaftliche Macht und Kampffähigkeit.Hier wird über die konkreten Arbeitsbedingungen durch unsere Betriebs-und Personalräte entschieden. Hier werden die Voraussetzungen für dieDurchsetzung tariflicher Ziele geschaffen und ebenfalls hier werden dieBedingungen für den politischen Protest entwickelt. ver.di ist nur mächtig,wenn wir in den Betrieben und Dienststellen mächtig sind.

In unserem Organisationsbereich werden die Konzerne immer größer, dieBetriebe aber immer kleiner. Freistellungen auf betrieblicher Ebene immerseltener.

Trotzdem ist nach wie vor der Flächentarifvertrag die entscheidendeGrundlage für die Gestaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen in unse­rem Organisationsbereich.

Erhalt und die Weiterentwicklung des Flächentarifvertrages entscheidensich an der Frage, ob wir in der Lage sind, die betriebliche Tariffähigkeit inweiten Bereichen herzustellen und zu sichern.

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Wenige kampfstarke Belegschaften reichen nicht aus, um den Flächenta­rifvertrag zu sichern und weiter zu entwickeln.

Die Dualität von Fläche und Betrieb und die Gleichzeitigkeit von Abwehr-und Verteilungskämpfen erfordert eine radikal geänderte organisatorischeAusrichtung von ver.di.

Wir müssen diese Auseinandersetzungen aufnehmen können, um in dieOffensive zu kommen. Es reicht nicht aus, nur die Abwehr zu organisieren.Um unsere betriebs- und gesellschaftspolitischen Forderungen durch­setzungsfähig zu machen, müssen wir die betrieblichen Erfahrungen unse­rer Mitglieder aufgreifen. Wenn wir gestaltend, mitgliederorientiert und mit­gliedergewinnend in einen Konflikt gehen, sind wir in der Offensive, könnenunsere Gestaltungskraft entfalten und gewinnen an Stärke.

Dieser Prozess erfordert einen ständigen Einsatz der Sekretärinnen/Sekre­täre im Bezirk, vor Ort um Betriebs- und Personalräte zu beraten und zuunterstützen, aktiven Mitgliedern Hilfestellung zu bieten und Konflikte zu or­ganisieren. Dies geht nicht aus der Ferne über noch zu gut gestalteteFlugblätter, Infos oder E-Mails.

Dies ist nur zu erreichen durch die konkrete Arbeit mit den handelndenMenschen. Es muss ein Klima des Vertrauens entstehen, die Mitgliederund Funktionärinnen/Funktionäre vor Ort müssen sich aufeinander und aufdie Sekretärinnen/Sekretäre verlassen können. Ängste müssen bewältigtwerden, Erfahrungen ausgetauscht und gemeinsame Interessen erarbeitetwerden.

Der Prozess der Herstellung von Mächtigkeit erfordert aber auch dieBildung weiterer Betriebs- und Personalräte in bisher mitbestimmungs­freien Betrieben und Dienststellen.

Dies ist ohne den persönlichen Einsatz der Sekretärinnen/Sekretäre nichtmöglich.

Weiterhin werden die Sekretärinnen/Sekretäre im Bezirk mit den Proble­men einer immer größeren Anzahl von Einzelmitgliedern aus betriebsrats-/personalratslosen Betrieben/Dienststellen konfrontiert. Dies ist ein arbeits-und zeitintensiver Job. Die Diskussion über die Sorgen und Nöte der Mit­

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glieder und die Entwicklung von Handlungsmöglichkeiten erfordert Einfüh­lungsvermögen und Verständnis, insbesondere dann, wenn wegen fehlen­der Interessenvertretungsstrukturen Lösungen schwer oder gar unmöglichsind.

Die personellen und finanziellen Mittel von ver.di müssen im Hinblick aufdie geänderten tarifpolitischen Anforderungen und die zunehmende Bedeu­tung der betrieblichen Konflikte bis hin zur Durchsetzung von Haustarifver­trägen (wenn Arbeitgeber die Tarifbindung in der Fläche aufgegeben bzw.nie hergestellt haben) sowie der zeitintensiven Beratung von Einzelmit­gliedern überprüft und konzentriert auf dieses Anforderungsprofil ausge­richtet werden.

Die Mitgliederentwicklung der letzten Jahre ist ein Signal.

Offensichtlich nimmt die Bindungswirkung der Organisation ab. ver.di mussin den Betrieben und Dienststellen wieder oder erstmals erfahrbar werden.Dies geht nur durch die Präsens der Sekretärinnen/Sekretäre im Betrieb.Es ist keinem Mitglied vermittelbar, dass von jedem Euro Mitgliedsbeitragnur 35 Cent für die hauptamtliche Gewerkschaftsarbeit vor Ort/im Bezirkzur Verfügung steht.

Gelingt es nicht, ver.di vor Ort zu stärken ist der Niedergang der Organisa­tion nicht zu stoppen.

Der Gewerkschaftsrat, dem nach § 71 der Satzung die Verantwortung fürPersonal und Finanzen übertragen wurde, ist mit seinen Entscheidungenzur Budgetierung der oben beschrieben Herausforderung nicht gerecht ge­worden. Deshalb muss der Bundeskongress den Gewerkschaftsrat mit kla­ren Vorgaben beauftragen.

Das dies keine angenehme Aufgabe darstellt, ist auch dem Bundes­kongress klar. Aber wenn es um die Überlebensfrage der Organisationgeht, haben andere Überlegungen zurückzutreten. ver.di kann besser miteiner auf das absolut notwendige Mindestmaß reduzierten Bundesverwal­tung und mit verkleinerten Landesbezirksleitungen leben als mit personellausgebluteten Bezirken.

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Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag N 007

Entscheidung des Bundeskongresses

£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung

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N 010 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg

Personalkosten

Der Bundeskongress beschließt

Der Bundeskongress beauftragt den Gewerkschaftsrat die Budgetierungs­richtlinie bis zum 31. Dezember 2012 zu überarbeiten, mit dem Ziel, dieHandlungsfähigkeit der Bezirke zu stärken. Der Gewerkschaftsrat wird ver­pflichtet, deshalb in der Neufassung der Budgetierungsrichtlinie den Perso­nalkostenanteil der Bezirke (bezirkliche Fachbereiche und fachbereichs­übergreifend) von bisher 35 Prozent auf mindestens 40 Prozent der Bei­tragseinnahmen aufzustocken. Die Personalkostenanteile von Bund undLand sind entsprechend zu senken.

Begründung

ver.di ist, wie jede andere Gewerkschaft, ein Zusammenschluss von Arbeit­nehmerinnen/Arbeitnehmern, um gemeinsame Interessen zu vertreten.Dieser Zusammenschluss vollzieht sich vor Ort, in den Betrieben undDienststellen. Hier entsteht gewerkschaftliche Macht und Kampffähigkeit.Hier wird über die konkreten Arbeitsbedingungen durch unsere Betriebs-und Personalräte entschieden. Hier werden die Voraussetzungen für dieDurchsetzung tariflicher Ziele geschaffen und ebenfalls hier werden dieBedingungen für den poltischen Protest entwickelt. ver.di ist nur mächtig,wenn wir in den Betrieben und Dienststellen mächtig sind.

In unserem Organisationsbereich werden die Konzerne immer größer, dieBetriebe aber immer kleiner. Freistellungen auf betrieblicher Ebene immerseltener.

Trotzdem ist nach wie vor der Flächentarifvertrag die entscheidendeGrundlage für die Gestaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen in unse­rem Organisationsbereich.

Erhalt und die Weiterentwicklung des Flächentarifvertrags entscheiden sichan der Frage, ob wir in der Lage sind, die betriebliche Tariffähigkeit in wei­ten Bereichen herzustellen und zu sichern.

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Wenige kampfstarke Belegschaften reichen nicht aus, um den Flächenta­rifvertrag zu sichern und weiter zu entwickeln.

Die Dualität von Fläche und Betrieb und die Gleichzeitigkeit von Abwehr-und Verteilungskämpfen erfordert eine radikal geänderte organisatorischeAusrichtung von ver.di.

Wir müssen diese Auseinandersetzungen aufnehmen können, um in dieOffensive zu kommen. Es reicht nicht aus, nur die Abwehr zu organisieren.Um unsere betriebs- und gesellschaftspolitischen Forderungen durch­setzungsfähig zu machen, müssen wir die betrieblichen Erfahrungen unse­rer Mitglieder aufgreifen. Wenn wir gestaltend, mitgliederorientiert und mit­gliedergewinnend in einen Konflikt gehen, sind wir in der Offensive, könnenunsere Gestaltungskraft entfalten und gewinnen an Stärke.

Dieser Prozess erfordert einen ständigen Einsatz der Sekretärinnen/Sekre­tär im Bezirk, vor Ort, um Betriebs- und Personalräte zu beraten und zu un­terstützen, aktiven Mitgliedern Hilfestellung zu bieten und Konflikte zu orga­nisieren. Dies geht nicht aus der Ferne über noch zu gut gestalteteFlugblätter, Infos oder E-Mails.

Dies ist nur zu erreichen durch die konkrete Arbeit mit den handelndenMenschen. Es muss ein Klima des Vertrauens entstehen, die Mitgliederund Funktionärinnen/Funktionäre vor Ort müssen sich aufeinander und aufdie Sekretärinnen/Sekretäre verlassen können. Ängste müssen bewältigtwerden, Erfahrungen ausgetauscht und gemeinsame Interessen erarbeitetwerden.

Der Prozess der Herstellung von Mächtigkeit erfordert aber auch dieBildung weiterer Betriebs- und Personalräte in bisher mitbestimmungs­freien Betrieben und Dienststellen.

Dies ist ohne den persönlichen Einsatz der Sekretärinnen/Sekretäre nichtmöglich.

Weiterhin werden die Sekretärinnen/Sekretäre im Bezirk mit den Proble­men einer immer größeren Anzahl von Einzelmitgliedern aus betriebsrats-/personalratslosen Betrieben/Dienststellen konfrontiert. Dies ist ein arbeits-und zeitintensiver Job. Die Diskussion über die Sorgen und Nöte der Mit­

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glieder und die Entwicklung von Handlungsmöglichkeiten erfordert Einfüh­lungsvermögen und Verständnis, insbesondere dann, wenn wegen fehlen­der Interessenvertretungsstrukturen Lösungen schwer oder gar unmöglichsind.

Die personellen und finanziellen Mittel von ver.di müssen im Hinblick aufdie geänderten tarifpolitischen Anforderungen und die zunehmende Bedeu­tung der betrieblichen Konflikte bis hin zur Durchsetzung von Haustarifver­trägen (wenn Arbeitgeber die Tarifbindung in der Fläche aufgegeben bzw.nie hergestellt haben) sowie der zeitintensiven Beratung von Einzelmit­gliedern überprüft und konzentriert auf dieses Anforderungsprofil ausge­richtet werden.

Die Mitgliederentwicklung der letzten Jahre ist ein Signal.

Offensichtlich nimmt die Bindungswirkung der Organisation ab. ver.di mussin den Betrieben und Dienststellen wieder oder erstmals erfahrbar werden.Dies geht nur durch die Präsenz der Sekretärinnen/Sekretäre im Betrieb.Es ist keinem Mitglied vermittelbar, dass von jedem Euro Mitgliedsbeitragnur 35 Cent für die hauptamtliche Gewerkschaftsarbeit vor Ort/im Bezirkzur Verfügung stehen.

Gelingt es nicht, ver.di vor Ort zu stärken ist der Niedergang der Organisa­tion nicht zu stoppen.

Der Gewerkschaftsrat, dem nach § 71 der Satzung die Verantwortung fürPersonal und Finanzen übertragen wurde, ist mit seinen Entscheidungenzur Budgetierung der oben beschriebenen Herausforderung nicht gerechtgeworden. Deshalb muss der Bundeskongress den Gewerkschaftsrat mitklaren Vorgaben beauftragen.

Dass dies keine angenehme Aufgabe darstellt, ist auch dem Bundes­kongress klar. Aber wenn es um die Überlebensfrage der Organisationgeht, haben andere Überlegungen zurückzutreten. ver.di kann besser miteiner auf das absolut notwendige Mindestmaß reduzierten Bundesverwal­tung und mit verkleinerten Landesbezirksleitungen leben als mit personellausgebluteten Bezirken.

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Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag N 007

Entscheidung des Bundeskongresses

£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung

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N 011 Landesbezirksfachbereichskonferenz 12 Baden-Württemberg

Personalkosten der Bezirksfachbereiche

Der Bundeskongress beschließt

Der Bundeskongress beauftragt den Gewerkschaftsrat, die Budgetierungs­richtlinie bis zum 31. Dezember 2012 zu überarbeiten, mit dem Ziel, dieHandlungsfähigkeit vor Ort zu stärken. Der Gewerkschaftsrat wird verpflich­tet, deshalb in der Neufassung der Budgetierungsrichtlinie den Personal­kostenanteil der Bezirke (bezirkliche Fachbereiche) aufzustocken.

Begründung

ver.di ist, wie jede andere Gewerkschaft ein Zusammenschluss von Arbeit­nehmerinnen/Arbeitnehmer, um gemeinsame Interessen zu vertreten. Die­ser Zusammenschluss vollzieht sich vor Ort, in den Betrieben und Dienst­stellen. Hier entsteht gewerkschaftliche Macht und Kampffähigkeit. Hierwird über die konkreten Arbeitsbedingungen durch unsere Betriebs- undPersonalräte entschieden. Hier werden die Voraussetzungen für die Durch­setzung tariflicher Ziele geschaffen und ebenfalls hier werden Bedingungenfür den politischen Protest entwickelt. ver.di ist nur mächtig, wenn wir inden Betrieben und Dienststellen mächtig sind.

In unserem Organisationsbereich werden die Konzerne immer größer, dieBetriebe aber immer kleiner. Freistellungen auf betrieblicher Ebene immerseltener.

Trotzdem ist nach wie vor Flächentarifvertrag die entscheidende Grundlagefür die Gestaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen in unserem Orga­nisationsbereich.

Erhalt und die Weiterentwicklung des Flächentarifvertrages entscheidensich an der Frage, ob wir in der Lage sind, betriebliche Tariffähigkeit in wei­ten Bereichen herzustellen und zu sichern.

Wenige kampfstarke Belegschaften reichen nicht aus, um den Flächenta­rifvertrag zu sichern und weiter zu entwickeln.

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Die Dualität von Fläche und Betrieb und die Gleichzeitigkeit von Abwehr-und Verteilungskämpfen erfordert eine radikale geänderte organisatorischeAusrichtung von ver.di.

Wir müssen diese Auseinandersetzungen aufnehmen können, um in dieOffensive zu kommen. Es reicht nicht aus, nur die Abwehr zu organisieren.Um unsere betriebs- und gesellschaftspolitischen Forderungen durch­setzungsfähig zu machen, müssen wir die betrieblichen Erfahrungen unse­rer Mitglieder aufgreifen. Wenn wir gestaltend, mitgliederorientiert und mit­gliedergewinnend in einen Konflikt gehen, sind wir in der Offensive, kön­nen unsere Gestaltungskraft entfalten und gewinnen an Stärke.

Dieser Prozess erfordert einen ständigen Einsatz der Sekretärinnen/Sekre­täre im Bezirk, vor Ort, um Betriebs- und Personalräte zu beraten und zuunterstützen, aktiven Mitgliedern Hilfestellung zu bieten und Konflikte zu or­ganisieren. Dies geht nicht aus der Ferne über noch zu gut gestalteteFlugblätter, Infos oder E-Mails.

Dies ist nur zu erreichen durch die konkrete Arbeit mit handelnden Men­schen. Es muss ein Klima des Vertrauens entstehen, die Mitglieder undFunktionäre vor Ort müssen sich aufeinander und die Sekretärinnen/Sekre­täre verlassen können. Ängste müssen bewältigt werden, Erfahrungen aus­getauscht und gemeinsame Interessen erarbeitet werden.

Der Prozess der Herstellung von Mächtigkeit erfordert aber auch dieBildung weiterer Betriebs- und Personalräte in bisher mitbestimmungs­freien Betrieben und Dienststellen.

Dies ist ohne persönlichen Einsatz der Sekretärinnen/Sekretäre nicht mög­lich.

Weiterhin werden die Sekretärinnen/Sekretäre im Bezirk mit den Proble­men einer immer größeren Anzahl von Einzelmitgliedern aus betriebsrats-/personalratslosen Betrieben/Dienststellen konfrontiert. Dies ist ein arbeits-und zeitintensiver Job. Die Diskussion über die Sorgen und Nöte der Mit­glieder und die Entwicklung von Handlungsmöglichkeiten erfordert Einfüh­lungsvermögen und Verständnis, insbesondere dann, wenn wegen fehlen­der Interessenvertretungsstrukturen Lösungen schwer oder gar unmöglichsind.

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Die personellen und finanziellen Mittel von ver.di müssen im Hinblick aufdie geänderten tarifpolitischen Anforderungen und die zunehmende Bedeu­tung der betrieblichen Konflikte bis hin zur Durchsetzung von Haustarifver­trägen (wenn Arbeitgeber der Tarifbindung in der Fläche aufgegeben bzw.hergestellt haben) sowie der zeitintensiven Beratung von Einzelmitgliedernüberprüft und konzentriert auf dieses Anforderungsprofil ausgerichtet wer­den.

Die Mitgliederentwicklung der letzten Jahre ist ein Signal.

Offensichtlich nimmt die Bindungswirkung der Organisation ab. ver.di mussin den Betrieben und Dienststellen wieder oder erstmals erfahrbar werden.Dies geht nur durch die Präsenz der Sekretärinnen/Sekretäre im Betrieb.Es ist keinem Mitglied vermittelbar, dass von jedem Euro Mitgliedsbeitragnur 35 Cent für die hauptamtliche Gewerkschaftsarbeit vor Ort/Bezirk zuVerfügung steht.

Gelingt es nicht, ver.di vor Ort zu stärken ist der Niedergang der Organisa­tion nicht zu stoppen.

Der Gewerkschaftsrat, dem nach § 71 der Satzung die Verantwortung fürPersonal und Finanzen übertragen wurde, ist mit seinen Entscheidungenzur Budgetierung der oben beschriebenen Herausforderung nicht gerechtgeworden. Deshalb muss der Bundeskongress den Gewerkschaftrat mitklaren Vorgaben beauftragen.

Das dies keine angenehme Aufgabe darstellt ist auch dem Bundes­kongress klar. Aber wenn es um die Überlebensfrage der Organisationgeht, haben andere Überlegungen zurückzutreten. ver.di kann besser miteiner auf das absolut notwendige Mindestmaß reduzierten Bundesverwal­tung und mit verkleinerten Landesbezirksleitungen leben als mit personellausgebluteten Bezirken.

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Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag N 007

Entscheidung des Bundeskongresses

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Wortgleicher Antrag liegt vor von: Landesbezirksfachbereichskonferenz 12 Baden-Württemberg

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Sachkosten Fachbereiche

Der Bundeskongress beschließt

Der Bundeskongress beauftragt den Gewerkschaftsrat die Budgetierungs­richtlinie bis zum 31. Dezember 2012 zu überarbeiten, mit dem Ziel, dieHandlungsfähigkeit vor Ort zu stärken. Der Gewerkschaftsrat wird deshalbverpflichtet, in der Neufassung der Budgetierungsrichtlinie den Sachkosten­anteil der Fachbereiche in den Bezirken von bisher 4,75 Prozent wieder aufmindestens sechs Prozent der Beitragseinnahmen aufzustocken. DerSachkostenanteil im Bund ist entsprechend zu senken.

Begründung

ver.di ist der Zusammenschluss von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern,um gemeinsame Interessen zu vertreten. Dieser Zusammenschluss voll­zieht sich vor Ort, in den Betrieben und Dienststellen. Hier entsteht gewerk-schaftliche Macht und Kampffähigkeit. Hier wird über die konkreten Arbeits­bedingungen durch unsere Betriebs- und Personalräte entschieden. Hierwerden die Voraussetzungen für die Durchsetzung tariflicher Ziele ge­schaffen und ebenfalls hier werden die Bedingungen für den poltischenProtest entwickelt. ver.di ist nur mächtig, wenn wir in den Betrieben undDienststellen mächtig sind.

Dies erfordert neben dem verstärkten Einsatz der Sekretärinnen/Sekretäreim Bezirk, vor Ort, auch die nötigen Sachmittel. Bei einem Anteil von 4,75Prozent der Beitragseinnahmen für die Fachbereichsarbeit können wichtigeProjekte nicht angegangen werden.

Notwendige Besprechungen von aktiven Mitgliedern und Mandatsträgernkönnen kaum, oft gar nicht finanziert werden. In Flächenbezirken ist Erstat­tung der tatsächlich entstandenen Fahrtkosten der ehrenamtlichenKolleginnen und Kollegen oft nur möglich, wenn auf andere Ausgaben (dieim Hinblick auf die Werbung und Bindung von Mitgliedern erforderlichwären) verzichtet wird.

Bei langfristigen betrieblichen Konflikten oder Tarifrunden reichen die finan­ziellen Mittel oft nicht aus, um Flugblätter, Betriebszeitungen oder Streik­

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nebenkosten (über den Bundeszuschuss) zu finanzieren.

Die Notwenigkeit der örtlichen, betriebsnahen Information wird durch zen­trale Flugblätter und Publikationen nicht ersetzt.

Wir können besser damit leben auf manche zentrale Schrift zu verzichtenals notwendige Aktivitäten vor Ort nicht finanzieren zu können.

Es ist auch keine Lösung, wenn bezirkliche Fachbereiche zum Bittstellerbeim Bezirk, beim Land oder beim Bund werden.

Der bei der ver.di-Gründung festgelegte Sachkostenanteil von sechs Pro­zent für die bezirklichen Fachbereiche war schon eine untere Grenze. DieKürzung auf 4,75 Prozent hat die Handlungsmöglichkeiten der Fachberei­che vor Ort unzumutbar eingeschränkt.

Es ist unseren Mitgliedern nicht vermittelbar, dass von jedem Euro Mit­gliedsbeitrag nur 4,75 Cent als Sachkosten für die örtliche/bezirklicheArbeit zur Verfügung stehen.

Der Gewerkschaftsrat, dem nach § 71 der Satzung die Verantwortung fürPersonal und Finanzen übertragen wurde, hat offensichtlich die Bedeutungder bezirklichen Fachbereichsarbeit unterschätzt und ist mit seinen Ent­scheidungen zur Budgetierung der oben beschriebenen Herausforderungnicht gerecht geworden. Deshalb muss der Bundeskongress denGewerkschaftsrat mit klaren Vorgaben beauftragen.

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag N 007

Entscheidung des Bundeskongresses

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Sachkosten Fachbereiche

Der Bundeskongress beschließt

Der Bundeskongress beauftragt den Gewerkschaftsrat, die Budgetierungs­richtlinie bis zum 31. Dezember 2012 zu überarbeiten, mit dem Ziel, dieHandlungsfähigkeit in den Bezirken zu stärken. Der Gewerkschaftsrat wirddeshalb verpflichtet, in der Neufassung der Budgetierungsrichtlinie denSachkostenanteil der Fachbereiche in den Bezirken von bisher 4,75 Pro­zent wieder auf mindestens sechs Prozent der Beitragseinnahmen aufzu­stocken. Der Sachkostenanteil im Bund ist entsprechend zu senken.

Begründung

ver.di ist der Zusammenschluss von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern,um gemeinsame Interessen zu vertreten. Dieser Zusammenschluss voll­zieht sich vor Ort, in den Betrieben und Dienststellen. Hier entstehtgewerkschaftliche Macht und Kampffähigkeit. Hier wird über die konkretenArbeitsbedingungen durch unsere Betriebs- und Personalräte entschieden.Hier werden die Voraussetzungen für die Durchsetzung tariflicher Ziele ge­schaffen und ebenfalls hier werden die Bedingungen für den poltischenProtest entwickelt. ver.di ist nur mächtig, wenn wir in den Betrieben und Di­enststellen mächtig sind.

Dies erfordert neben dem verstärkten Einsatz der Sekretärinnen/Sekretäreim Bezirk, vor Ort, auch die nötigen Sachmittel. Bei einem Anteil von 4,75Prozent der Beitragseinnahmen für die Fachbereichsarbeit können wichtigeProjekte nicht angegangen werden.

Notwendige Besprechungen von aktiven Mitgliedern und Mandatsträgernkönnen kaum, oft gar nicht finanziert werden. In Flächenbezirken ist Erstat­tung der tatsächlich entstandenen Fahrtkosten der ehrenamtlichenKolleginnen und Kollegen oft nur möglich wenn auf andere Ausgaben (dieim Hinblick auf die Werbung und Bindung von Mitgliedern erforderlichwären) verzichtet wird.

Bei langfristigen betrieblichen Konflikten oder Tarifrunden reichen die finan­ziellen Mittel oft nicht aus, um Flugblätter, Betriebszeitungen oder Streik­

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nebenkosten (über dem Bundeszuschuss) zu finanzieren.Die Notwendigkeit der örtlichen, betriebsnahen Information wird durch zen­trale Flugblätter und Publikationen nicht ersetzt.

Wir können besser damit leben auf manche zentrale Schrift zu verzichtenals notwendige Aktivitäten vor Ort nicht finanzieren zu können.

Es ist auch keine Lösung, wenn bezirkliche Fachbereiche zum Bittstellerbeim Bezirk, beim Land oder beim Bund werden.

Der bei der ver.di-Gründung festgelegte Sachkostenanteil von sechs Pro­zent für die bezirklichen Fachbereiche war schon eine untere Grenze. DieKürzung auf 4,75 Prozent hat die Handlungsmöglichkeiten der Fachberei­che vor Ort unzumutbar eingeschränkt.

Es ist unseren Mitgliedern nicht vermittelbar, dass von jedem Euro Mit­gliedsbeitrag nur 4,75 Cent als Sachkosten für die örtliche/bezirklicheArbeit zur Verfügung stehen.

Der Gewerkschaftsrat, dem nach § 71 der Satzung die Verantwortung fürPersonal und Finanzen übertragen wurde, hat offensichtlich die Bedeutungder bezirklichen Fachbereichsarbeit unterschätzt und ist mit seinen Ent­scheidungen zur Budgetierung der oben beschrieben Herausforderungnicht gerecht geworden. Deshalb muss der Bundeskongress denGewerkschaftsrat mit klaren Vorgaben beauftragen.

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag N 007

Entscheidung des Bundeskongresses

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N 014 Bezirkskonferenz Hellweg-Hochsauerland

Budgetierungsrichtlinie

Der Bundeskongress beschließt

Der Gewerkschaftsrat wird beauftragt, die Budgetierungsrichtlinie kurzfristigdahingehend zu ändern, dass

1. die finanzielle Ausstattung der Bezirke/Bezirksfachbereiche deutlichverbessert wird.

2. die Sachkostenbudgetanteile für die Bezirke, in denen sich Fachberei­che nicht hauptamtlich abbilden, auf mindestens 7,5 Prozent der Bei­tragseinnahmen angehoben wird.

Begründung

Im Rahmen des Projektes Chance 2011 wird zutreffenderweise alsSchwerpunkt gewerkschaftlichen Handels und zur Sicherung der Zukunfts­fähigkeit der Organisation der Schwerpunkt auf die Betriebs- und Mit­gliederpolitik gelegt. Diese Stärkung der Mitglieder- und Betriebsorientie­rung erfordert auch eine Stärkung der Budgetausstattung der Bezirke undBezirksfachbereiche.

Mit dem Antrag H 002 an den 2. Bundeskongress hat der Landes­bezirksvorstand Nordrhein-Westfalen den Gewerkschaftsrat beauftragt, dielängst überfällige Aufgabenkritik in allen Ebenen und Fachbereichen mitdem Ziel durchzuführen, Ressourcen zur deutlichen Stärkung der mit­glieder- und betriebsnahen Arbeit umzusteuern. Mit diesem Antrag warauch gefordert, die Budgetierungsrichtlinie spätestens im Jahr 2009 ent­sprechend anzupassen.

Die Mitglieder, ihre Interessen, die gewerkschaftliche Betriebsarbeit müs­sen im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen. Die Ausrichtung der Gesamtorga­nisation auf diese Kernaufgaben muss deshalb Ziel notwendiger Organisa­tionsänderungen sein. Dies gilt auch für die Verteilung der Budgets.

Es ist feststellbar und nachweisbar, dass die bisherige Zuweisung desSachkostenbudgets von 4,5 Prozent für hauptamtlich nicht abgebildete

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Fachbereiche in den Bezirken dazu führt, dass mit diesem Sachkos­tenbudget nicht die Grundkosten eines ver.di-Bezirkes abgedeckt werdenkönnen. Dies gilt umso mehr, je mehr sich Fachbereiche hauptamtlich ge-rade aus den kleineren Flächenbezirken zurückziehen. Die Mitglieder- undBetriebsnähe gebietet es jedoch auch, dass diese Bezirke weiterhin in derFläche bestehen bleiben können. Deshalb ist eine deutliche Erhöhung desPlanungsansatzes der Sachkostenbudgets erforderlich.

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag N 007

Entscheidung des Bundeskongresses

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N 015 Landesbezirksfachbereichskonferenz 8 Niedersachsen-Bremen

Besetzung der Stellen in ver.di

Der Bundeskongress beschließt

Der Bundeskongress setzt sich dafür ein, dass abweichend von der in derMatrix festgelegten Stellenbesetzungsrichtlinie in Abhängigkeit von denMitgliederzahlen die Budgetierungsrichtlinien und die damit zusammenhän­genden Stellenbesetzungsmodi in ver.di dem spezifischen regionalenBedarf der Mitglieder und der Fachbereiche angepasst werden.

Begründung

Eines der Ziele sollte hierbei sein, dass die seit einigen Monaten nicht be­setzte Stelle des zweiten Fachbereichs-Gewerkschaftssekretärs am Stand­ort Bremen für die Bezirke Weser-Ems und Bremen-Nordniedersachsenwiederbesetzt wird.

Der Stellenschlüssel in den einzelnen Fachbereichen in ver.di wird nachden jeweiligen Mitgliederzahlen des Fachbereiches festgelegt. Dies ist si­cher im Grundsatz richtig. Dennoch verstehen wir uns als solidarischeGewerkschaft, die in besonderen regionalen fachbereichsspezifischen Si­tuationen auch über den starren Stellenplanschlüssel hinaus personellehauptamtliche Unterstützung zur Verfügung stellen muss.

ver.di ist sehr groß, sehr bunt aber auch sehr unterschiedlich: Auf der einenSeite gibt es Fachbereiche mit großen Einheiten, vielen freigestellten Per­sonalräten, deren Mitglieder größtenteils nach dem TVöD bezahlt werden.Auf der anderen Seite gibt es Fachbereiche, wie zum Beispiel denFachbereich 8, deren Mitglieder größtenteils in Klein- und Mittelbetriebenorganisiert sind. In diesen Betrieben gibt es schon wegen der Anzahl derBeschäftigten viele kleine Betriebsräte, die keine Freistellung haben. Hinzukommt, dass im Fachbereich 8 viele unterschiedliche Tarifverträge ver­einbart wurden. Wegen der vielen Arbeitgeber im Fachbereich 8, diemittlerweile ohne Tarifbindung sind, müssen die Sekretärinnen/Sekretärehäufig Haustarife aushandeln.

Weniger Mitglieder bedeuten daher für den Fachbereich nicht automatischweniger Arbeit. Im Gegenteil, der Beratungsbedarf steigt. Denn der

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N 015 Landesbezirksfachbereichskonferenz 8 Niedersachsen-Bremen

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Rückgang der Mitglieder im Fachbereich 8 hat sich durch Outsourcing, denverstärkten Einsatz von Leiharbeitnehmerinnen/Leiharbeitnehmern, In­solvenzen und Arbeitsplatzabbau durch neue Technik ergeben. Hier müs­sen verstärkt Anstrengungen unternommen werden, diese Bereiche wiederzu organisieren. Dazu brauchen die Ehrenamtlichen mehr hauptamtlicheUnterstützung.

Die Kolleginnen/Kollegen erwarten zuverlässige Ansprechpartnerinnen/An­sprechpartner, da andernfalls die Gefahr besteht, dass die Kolleginnen undKollegen das Gefühl bekommen, mit einer Arbeitsrechtsschutzversicherungbesser zu fahren.

Wir möchten mit diesem Antrag eine Diskussion anstoßen, die jetzigenStellenplanrichtlinien zu überprüfen, mit dem Ziel eine differenzierte Perso­nalzuweisung an die einzelnen Fachbereiche möglich zu machen. Insofernbezieht sich das Ziel unseres Antrages nicht nur auf den Fachbereich 8.

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag N 007

Entscheidung des Bundeskongresses

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N 016 Bezirkskonferenz Potsdam-Nordwestbrandenburg

Bezirksfinanzen stärken - Gemeinsamkeiten stärken

Der Bundeskongress beschließt

Die Budgetierungsrichtlinie wird zeitnah so überarbeitet, dass das Sach-und Personalkostenbudget der Bezirke und ihrer Fachbereiche deutlich er­höht werden. Bei der Mittelverteilung ist zu unterstellen, dass alle Fach-bereiche sich mindestens ehrenamtlich in den Bezirken abbilden, um dasGemeinschaftsgefühl, eine Organisation zu sein, hervorzuheben und diegemeinsame Kampagnenfähigkeit zu unterstreichen.

Die Erhöhung ist zu Lasten der Budgets des Bundes und der Landes­bezirke vorzunehmen.

Begründung

Die mitgliedernahe Arbeit der Bezirke und der bezirklichen Fachbereichemuss gestärkt werden, damit diese auch künftig ihre satzungsgemäßenAufgaben erfüllen können. Allein durch die Aufstockung des Streikfondswerden diese Organisationseinheiten vor enorme finanzielle Herausforde­rungen gestellt. Bezirke und bezirkliche Fachbereiche müssen jedoch diemitgliedernahe Arbeit intensivieren, die Erreichbarkeiten und Beratungenverbessern, indem sie künftig auch fachbereichsübergreifend tätigeGewerkschaftspolitische Assistenzen (GA) einsetzen. GA sind erforderlich,weil sie eine wichtige Serviceleistung und damit eine Entlastung fürFachbereiche erbringen. Die Stärkung der Bezirke kommt auch den Perso­nengruppen zugute, da GA auch hier betreuend tätig werden können.

Empfehlung der Antragskommission

Ablehnung

Entscheidung des Bundeskongresses

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N 017 Bezirkskonferenz Ostsachsen

Mitgliederorientierte Personal- und Finanzausstattung derBezirksverwaltung

Der Bundeskongress beschließt

Der Bundesvorstand wird beauftragt Maßnahmen zu ergreifen, um eineausgewogene und an den Mitgliederzahlen orientierte Personal- und Fi­nanzausstattung der Bezirksstrukturen zu gewährleisten.

Alle Fachbereiche haben sicherzustellen, dass die Beiträge, die dieGewerkschaftsmitglieder im Bezirk einbringen, auch für sie im Bezirk ein­gesetzt werden (für entsprechendes Personal und entsprechendeSachkosten), was in der Budgetierungsrichtlinie auch vorgesehen ist.

Begründung

Die bisherige Praxis ist, dass durch die Verschiebung der Sitze derFachbereiche auf einzelne Standorte bzw. durch den Rückzug derFachbereiche aus einzelnen Bezirken überproportional Personal und Sach­mittel in den betroffenen Bezirken verloren gehen, die für die örtliche Be­treuung der Mitglieder vorgesehen sind.

Beispiel:Im Haushalt eines Bezirkes sind Personalstellen eines Fachbereiches undSachkosten eingestellt. Durch den Rückzug des Fachbereiches werdenPersonal und Sachkosten dem Bezirksbudget entzogen, obwohl die Mit­glieder des Fachbereiches die Bezirksstrukturen weiter nutzen.

Andere Fachbereiche überlassen die Betreuung fast vollständig demBezirk; die Fachbereichsarbeit ist vor Ort nicht spürbar bzw. ist verlorengegangen (zum Beispiel Wohnungswirtschaft).

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N 017 Bezirkskonferenz Ostsachsen

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Empfehlung der Antragskommission

Ablehnung

Entscheidung des Bundeskongresses

£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung

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N 018 Bezirkskonferenz Emscher-Lippe Süd

Flächendeckende und ortsnahe Mitgliederbetreuung sicherstellen –kleine Bezirke erhalten!

Der Bundeskongress beschließt

Die Budgetierungsrichtlinie soll dahingehend geändet werden, dass kleineBezirke sowohl mit Sachkosten wie auch mit Personalkosten auskömmlichausgestattet werden (Mindestausstattung). Möglichst alle Fachbereichemüssen sich auch in kleinen Bezirken abbilden können.

Ob ein Bezirk weiter bestehen soll, darf nicht ausschließlich von der eige­nen Finanzsituation abhängig gemacht werden. Ein geeignetes Verfahrenfür einen solchen „Existenzcheck“ ist zu entwickeln.

Begründung

Zusammenschlüsse kleiner Bezirke zu großen Zentren sind nicht die allei­nige Lösung, um mehr Mitglieder und Betriebe zu betreuen. Gerade auchkleine Bezirke sind in bestimmten Umgebungen und Bedingungen notwen­dig, um ver.di zu repräsentieren und örtlichen Einfluss geltend zu machenund sich somit mitgliedernah gewerkschaftspolitisch aufzustellen.

Empfehlung der Antragskommission

Ablehnung

Entscheidung des Bundeskongresses

£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung

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N 019 Landesbezirksfachbereichskonferenz 11 Bayern

Aufwandsanpassung der Budgetierung der landesbezirklichenFachbereiche

Der Bundeskongress beschließt

Der Bundesvorstand wird beauftragt für die kommenden Wirtschaftsjahreein System der lastenorientierten Budgetierung der Landesbezirks­fachbereiche zu entwickeln und dem Gewerkschaftsrat zur Zustimmungvorzuschlagen.

Begründung

Die bestehenden Budgetierungsrichtlinien führen zu einer Zu-Schlüsselungvon Budgets, die sich nicht an dem tatsächlichen, objektiven Aufwand, derinnerhalb eines Fachbereiches zu tragen ist, orientieren, sondern sich striktrechnerisch aus den Mitgliederzahlen der Fachbereiche ergeben.

Es lässt sich bereits an der bestehenden Tariflandschaft ablesen, dass inden verschiedenen Fachbereichen extreme Unterschiede in den Kostenunter anderem für Tarifarbeit (zum Beispiel Inanspruchnahme des Budgetsdurch die Arbeit vieler Tarifkommissionen in Form von Reise- undTagungskosten sowie der Notwendigkeit zu zahlenden Verdienstausfalles)bestehen.

Darüber hinaus ist die von Fachbereichen zu leistende politische Arbeit zubewerten. So stellt zum Beispiel im Fachbereich Verkehr die im Zusam­menhang mit den Auswirkungen der Liberalisierung der europäischenMärkte erforderliche politische Lobby-Arbeit und die dazu notwendigeMobilisierung von Mitgliedern eine von der derzeitigen Budgetierung nichtberücksichtigte finanzielle Belastung dar. Daher ist eine Überarbeitung derZu-Schlüsselungssystematik der Fachbereichsbudgets, anhand bestehen­der Ungleichverteilung von Lasten, dringend geboten.

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N 019 Landesbezirksfachbereichskonferenz 11 Bayern

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Empfehlung der Antragskommission

Ablehnung

Entscheidung des Bundeskongresses

£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung

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N 020 Bundesfachbereichskonferenz 8

Budgetierung der Personalkosten in ver.di

Der Bundeskongress beschließt

Der Bundeskongress fordert den Gewerkschaftsrat auf, die Budgetierungs­richtlinie dahingehend zu ändern, dass bei der Aufstellung der landes­bezirklichen Stellenpläne zwingend die Anforderungen beachtet werden,die sich aus Umfang und Besonderheiten der spezifischen Aufgabenstel­lungen der Fachbereiche ergeben. Dabei sind insbesondere zu berücksich­tigen:

• Aufwand für Firmentarifverhandlungen und zur Sicherstellung tariflicherStandards bzw. zur Verhinderung von Tarifflucht;

• Zahl der zu betreuenden ökonomischen Einheiten;

• Zahl der Betriebs- und Personalräte ohne freigestellte Mitglieder;

• Zahl der zu betreuenden selbstständig bzw. freiberuflich tätigen Mit­glieder.

Begründung

In einigen Fachbereichen stehen die Personalressourcen nicht mehr imEinklang mit den zu erbringenden und von den Mitgliedern zu Recht erwar­teten Leistungen. Das Unterlaufen von Tarifverträgen, Tarifflucht, Aus­gliederung von Betriebsteilen und eine zunehmende Anzahl von Betriebenohne Betriebsrat führt zu erheblichen Betreuungsproblemen bzw. zur Auf­gabe einzelner Bereiche. Weniger hauptamtliche Präsenz in den Betriebenheißt in vielen Fällen Verlust an Gestaltungsmöglichkeiten und auch an Mit­gliedern. Die Defizite können nicht allein von ehrenamtlichen Kolleginnenund Kollegen aufgefangen werden, insbesondere nicht in Betrieben und Di­enststellen ohne freigestellte Mitglieder. In privatwirtschaftlich organisiertenBereichen ist zudem gewerkschaftliche Arbeit im Regelfall nur außerhalbder Arbeitszeit möglich, in Schichtbetrieben praktisch nur am Wochenende.

Die Betreuung freiberuflich tätiger Mitglieder ist nur mit hohem zeitlichemAufwand möglich. Trotz bestehender Beratungsangebote wie zum Beispiel

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N 020 Bundesfachbereichskonferenz 8

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mediafon sind die individuellen Beratungen in großem Umfang Bestandteilder Arbeit von Gewerkschaftssekretärinnen/Gewerkschaftssekretären derFachbereiche mit einem hohen Anteil an Freiberuflern.

Empfehlung der Antragskommission

Ablehnung

Dadurch erledigt folgender Antrag N 021

Entscheidung des Bundeskongresses

£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung

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N 021 Landesbezirkskonferenz Hessen

Budgetierung der Personalkosten in ver.di

Der Bundeskongress beschließt

Der Bundeskongress fordert den Gewerkschaftsrat auf, die Budgetierungs­richtlinie dahingehend zu ändern, dass bei der Aufstellung der landes­bezirklichen Stellenpläne zwingend die Anforderungen beachtet werden,die sich aus Umfang und Besonderheiten der spezifischen Aufgabenstel­lungen der Fachbereiche ergeben. Dabei sind insbesondere zu berücksich­tigen:

• Aufwand für Firmentarifverhandlungen und zur Sicherstellung tariflicherStandards bzw. zur Verhinderung von Tarifflucht;

• Zahl der zu betreuenden ökonomischen Einheiten;

• Zahl der Betriebs- und Personalräte ohne freigestellte Mitglieder;

• Zahl der zu betreuenden freiberuflich tätigen Mitglieder.

Begründung

In einigen Fachbereichen stehen die Personalressourcen nicht mehr imEinklang mit den zu erbringenden und von den Mitgliedern zu Recht erwar­teten Leistungen. Das Unterlaufen von Tarifverträgen, Tarifflucht, Aus­gliederung von Betriebsteilen und eine zunehmende Anzahl von Betriebenohne Betriebsrat führt zu erheblichen Betreuungsproblemen bzw. zur Auf­gabe einzelner Bereiche. Weniger hauptamtliche Präsenz in den Betriebenheißt in vielen Fällen Verlust an Gestaltungsmöglichkeiten und auch an Mit­gliedern. Die Defizite können nicht allein von ehrenamtlichen Kolleginnenund Kollegen aufgefangen werden, insbesondere nicht in Betrieben undDienststellen ohne freigestellte Mitglieder. In privatwirtschaftlich organisier­ten Bereichen ist zudem gewerkschaftliche Arbeit im Regelfall nur außer­halb der Arbeitszeit möglich, in Schichtbetrieben praktisch nur am Wochen­ende.

Die Betreuung freiberuflich tätiger Mitglieder ist nur mit hohem zeitlichemAufwand möglich. Trotz bestehender Beratungsangebote wie zum Beispiel

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N 021 Landesbezirkskonferenz Hessen

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mediafon sind die individuellen Beratungen in großem Umfang Bestandteilder Arbeit von Gewerkschaftssekretärinnen/-sekretäre der Fachbereichemit einem hohen Anteil an Freiberuflern.

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag N 020

Entscheidung des Bundeskongresses

£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung

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N 022 Landesbezirksfachbereichskonferenz 3 Nordrhein-Westfalen

Veränderungen der Finanzierung von hauptamtlichen Stellen undBudgets in den einzelnen Fachbereichen

Der Bundeskongress beschließt

Die Budgetierung der Fachbereiche in ver.di entspricht nicht dem Solidar­prinzip, berücksichtigt nicht die notwendigen politischen Entscheidungenund Schwerpunkte, die Veränderungen in den betrieblichen Strukturen undzukünftige Entwicklungen bei Beschäftigtenzahlen. Sie ist daher zu ver­ändern.

Die bisherige Praxis, die Finanzierung der hauptamtlichen Arbeit durch dieHöhe der Mitgliedsbeiträge in den einzelnen Fachbereichen, widersprichtdem grundsätzlichen Solidarprinzip, zu dem sich die Gewerkschaftbekennt. Die Entwicklung und Förderung der einzelnen Fachbereiche kannnicht nach dem Prinzip „wer hat – der hat“ ausgerichtet werden. Stattdes­sen hat eine sozialpolitisch-strategische Bewertung der notwendigen Ent­wicklungsausrichtung stattzufinden. Dies gilt insbesondere für alleFachbereiche, in denen überwiegend Frauen und Beschäftigte im Niedrig­lohnsektor anzutreffen sind. Die Fachbereiche 3, 12 und 13, die viele Be­triebe im Niedriglohnsektor betreuen, müssen personell besser ausgestat­tet werden.

Begründung

Wir versprechen uns davon eine bessere Mitgliederentwicklung und Mit­gliederbetreuung in diesen Fachbereichen. Dies würde nicht nur dieGewerkschaftsbewegung als solche stärken, sondern auch gesellschafts­politische Ungerechtigkeiten innerhalb der Organisation überwinden helfen.

Damit kämen wir unserem Anspruch, als Gewerkschaft für soziale Gerech­tigkeit und für gesellschaftliche Solidarität einzutreten, ein Stück näher.

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N 022 Landesbezirksfachbereichskonferenz 3 Nordrhein-Westfalen

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Empfehlung der Antragskommission

Ablehnung

Entscheidung des Bundeskongresses

£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung

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N 023 Bundesfachbereichskonferenz 4

Änderung der Budgetierungsrichtline

Der Bundeskongress beschließt

Gerechtere Verteilung der Sachkosten- und Personalkostenmittel zuguns­ten der kleineren Fachbereiche, die expandieren.

Die Budgetierungsrichtlinie soll zukünftig einen Strukturausgleichfestschreiben, der auch eine Mitgliederkomponente beinhaltet. Dazu istder nachstehende Text in der Budgetierungsrichtlinie zu streichen. Einneuer Text ist zu formulieren, der eine gerechtere Verteilung der Sachkos­ten- und Personalkostenmittel gewährleistet.

"6.5.2 Strukturausgleich zwischen den FachbereichenDer Fachbereichsstrukturausgleich bezieht sich auf die Unterbudgets derFachbereiche für Personal- und Sachkosten auf der Bundesebene und inden Landesbezirken (siehe Ziffern 7.7.2, 8.3.2, 7.8.2, 8.5.2 und 9.2)."

Der Strukturausgleich gleicht teilweise die Unterschiede aus, die sich auf­grund der unterschiedlichen Durchschnittssollbeiträge ergeben.

Dazu wird in einem ersten Schritt der Gesamtdurchschnittsbeitrag derFachbereiche ermittelt, dann der Unterschied zum jeweiligen Fachbereich.Diese Differenz wird zu 50 Prozent ausgeglichen.

In einem zweiten Schritt wird von den derart ermittelten Unterbudgets derFachbereiche jeweils ein Abzug in Höhe von einem Prozent vorgenommen.Der hieraus gebildete Fonds wird entsprechend eines Schlüssels verteilt,der in Anlage 2 dokumentiert ist.

Hinsichtlich der Veränderungsfristen gelten die Bestimmungen aus 8.4analog.

Begründung

Der Strukturausgleich zwischen den Fachbereichen stellt ausschließlich aufDurchschnittsbeiträge ab. Die Größe eines Fachbereiches wird dagegennicht berücksichtigt. Dies hat zur Folge, dass zu Lasten kleiner und somit

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N 023 Bundesfachbereichskonferenz 4

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mitgliederschwacher Fachbereiche, Personal- und Sachkosten umge­schichtet werden. Die Folge, sie werden handlungsunfähig. Diese mo­mentane Schieflage muss unverzüglich behoben werden.

Empfehlung der Antragskommission

Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Gewerkschaftsrat

Dadurch erledigt folgender Antrag N 024

Entscheidung des Bundeskongresses

£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung

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N 024 Bundesfachbereichskonferenz 11

Änderung der Budgetierungsrichtline

Der Bundeskongress beschließt

Die Budgetierungsrichtlinie wird wie folgt geändert:

Die Regelung: „6.5.2 Strukturausgleich zwischen den FachbereichenDer Fachbereichsstrukturausgleich bezieht sich auf die Unterbudgets derFachbereiche für Personal- und Sachkosten auf der Bundesebene und inden Landesbezirken (siehe Ziffern 7.7.2, 8.3.2, 7.8.2, 8.5.2 und 9.2). Der Strukturausgleich gleicht teilweise die Unterschiede aus, die sich auf­grund der unterschiedlichen Durchschnittssollbeiträge ergeben.

Dazu wird in einem ersten Schritt der Gesamtdurchschnittsbeitrag derFachbereiche ermittelt, dann der Unterschied zum jeweiligen Fachbereich.Diese Differenz wird zu 50 Prozent ausgeglichen. In einem zweiten Schrittwird von den derart ermittelten Unterbudgets der Fachbereiche jeweils einAbzug in Höhe von 1 Prozent vorgenommen. Der hieraus gebildete Fondswird entsprechend eines Schlüssels verteilt, der in Anlage 2 dokumentiertist. Hinsichtlich der Veränderungsfristen gelten die Bestimmungen aus 8.4“

wird gestrichen.

Gleichzeitig wird ein neuer Strukturausgleich erarbeitet, der auch eine Mit­gliederkomponente beinhaltet.

Begründung

Der Strukturausgleich zwischen den Fachbereichen stellt ausschließlich aufDurchschnittsbeiträge ab. Die Größe eines Fachbereichs wird dagegennicht berücksichtigt. Dies hat zur Folge, dass zu Lasten kleiner mitglieder­schwacher Fachbereiche Personal und Sachkosten umgeschichtet wird, so

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N 024 Bundesfachbereichskonferenz 11

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dass diese handlungsunfähig werden. Diese Schieflage muss dringend be­hoben werden.

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag N 023

Entscheidung des Bundeskongresses

£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung

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N 025 Bundesfachbereichskonferenz 6

Budgetierungsrichtlinie

Der Bundeskongress beschließt

In Ziffer 6.5.2 Satz 4 der Budgetierungsrichtlinie wird die Zahl „50“in „25“ geändert.

Begründung

Ziffer 6.5.ff der Richtlinie enthält den Strukturausgleich sowohl für die Per­sonal- als auch für die Sachkostenbudgets zwischen den Fachbereichen.Danach wird die Differenz zwischen dem Durchschnittssollbeitrag allerFachbereiche und dem des jeweiligen Fachbereichs zu 50 Prozent ausge-glichen. Aus diesen Beträgen erfolgt eine teilweise Rückverteilung nachAnlage 2 der Richtlinie.

Gedacht ist der Strukturausgleich, um für jedes Mitglied einen annäherndgleichen Betrag für die Betreuung zur Verfügung zu stellen. Das war in denAnfangsjahren in Ordnung. Zwischenzeitlich erfolgte und geplante Kürzun­gen in den Sach- und Personalkostenbudgets führen in kleinen Fachberei­chen zu einer akuten Gefährdung der Arbeitsfähigkeit.

Anhand der Planzahlen für das Sachkostenbudget 2011 des Fachberei­ches Bund und Länder in SAT sollen die Auswirkungen erläutert werden:

Ansatz ohne Strukturausgleich 85.627Strukturausgleich - 6.988Zuführung aus Ausgleichnach Anlage 2 -786Rückverteilung 435

Im Ergebnis führt dies zu einer Verringerung des Sachkostenbudgets um7.339,00 Euro, das entspricht 8,57 Prozent.

Im Vergleich dazu führt der Fachbereich Gemeinden nur einen Anteil von2,54 Prozent ab, der Fachbereich 12 erhält beispielsweise bei einem

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N 025 Bundesfachbereichskonferenz 6

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Budget von 221.589,00 Euro einen Zuschuss von 54.905,00 Euro.

Gleiches gilt für die Personalkostenbudgets.

Empfehlung der Antragskommission

Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Gewerkschaftsrat

Entscheidung des Bundeskongresses

£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung

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N 026 Bundesfachbereichskonferenz 9

Budgetierungsrichtlinie: Abschaffung des Strukturausgleichs

Der Bundeskongress beschließt

Der Bundeskongress ist aufgefordert, den Strukturausgleich der Fachberei­che gemäß Ziffer 6.5.2 Budgetierungsrichtlinie abzuschaffen.

Begründung

Die Budgetierungsrichtlinie berücksichtigt in keiner Weise die Bedingun­gen, die sich auf den Personal- und Sachaufwand auswirken. Bedingungensind zum Beispiel Organisationsgrad, Tariflandschaft (Haus- oder Flächen­tarifvertrag), Regelungstiefe, Betriebsrats- und Betriebsstrukturen,kulturelle und historische Gegebenheiten, die einen erheblichen Be­treuungsaufwand erzeugen.

Die derzeitige Orientierung des Strukturausgleichs ist ausschließlich amDurchschnittsbeitrag ausgerichtet, berücksichtigt weder die Grundbe­treuungsaufgaben noch wird sie dem spezifischen Betreuungsaufwand ein­zelner Branchen gerecht.

Empfehlung der Antragskommission

Ablehnung

Entscheidung des Bundeskongresses

£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung

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N 027 Landesbezirksfachbereichskonferenz 12 Nordrhein-Westfalen

Änderung der Budgetierungsrichtlinie

Der Bundeskongress beschließt

Im Diskussionspapier Chance 2011 des Gewerkschaftsrates wird einDiskussionsprozess darüber angeregt, die Budgetierungsrichtlinie dahinge­hend zu überprüfen wie innerhalb des Budgetierungssystem mehrFlexibilität bei der Ressourcenverteilung herbeigeführt werden kann. Dabeisind zwei Schwerpunkte benannt:

• In regionaler Hinsicht sollen die Orientierungswerte für die Aufteilungder Personalkostenbudgets und auch der Sachkostenbudgets zwischenLandes- und Bezirksebene flexibler gestaltet werden können, um denunterschiedlichen Strukturen der Landesbezirke und Bezirke gerecht zuwerden.

• Es soll daran gearbeitet werden, wie die Möglichkeiten der Umvertei­lung der Ressourcen zwischen den Fachbereichen (fachbereichsspezi­fischer Strukturausgleich) „im Rahmen eines zu definierenden Korridorsflexibler gestaltet werden können“. Hier wird die Bildung „freier Spit-zen“, die aus den jeweiligen Budgets gebildet werden sollen, vorge­schlagen. Über die Verwendung dieser Mittel sollen die jeweiligen Ebe­nenvorstände entscheiden. Zuwendungen sollen zum Beispiel dieFachbereiche erhalten, die mit den „normalen“ Fachbereichsbudgetsät­zen strukturell unterfinanziert sind (zum Beispiel weil krisenhafte Bran­chenumbrüche zu bewältigen sind oder Ressourcen benötigt werdenum Mitgliederpotenziale bei heterogener, kleinbetrieblicher Bran­chenstruktur besser zu erschließen).

Mehr Flexibilität bei der Verteilung der Budgets begrüßen wir. MehrFlexibilität löst aber nicht das grundsätzliche Problem, dass für die mit­gliedernahe Arbeit zu geringe Budgets zur Verfügung stehen.

Durch den Beschluss des Gewerkschaftsrates, die Zuführung an denStreikfonds zu erhöhen, wird dieses Problem weiter verschärft.

1. Begrüßt wird ausdrücklich die Erhöhung der Zuführung an denStreikfonds. Es ist jedoch festzustellen, dass die Richtlinie zu den

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Streiknebenkosten einer Überprüfung bedürfen.

2. Der Gewerkschaftrat wird aufgefordert, bei den Überlegungen zu einerÜberarbeitung der Budgetierungsrichtlinie folgende Gesichtspunkte zudiskutieren:

a) Für den Personaleinsatz für die betriebliche Betreuung und Bera­tung und damit für die mitgliedernahe Arbeit ist mehr Budget erforder­lich. Nur so können die Ziele, die im Diskussionspapier „Chance2011“ formuliert sind glaubhaft vertreten und umgesetzt werden. Dabeisteht für uns im Vordergrund:

• Personal muss in die operative Arbeit der Fachbereiche auf Lan­des- und Bezirksebene gesteuert werden. Das bedeutet in der Kon­sequenz eine Überprüfung welche Bedeutung Arbeitsaufgaben aufübergeordneten Ebenen neben den koordinierenden Funktionen fürdie Mitgliedergewinnung und das Halten unserer Mitglieder haben.

• Das Personalbudget ist gegebenenfalls zu Lasten des Sachkos­tenbudgets zu erhöhen.

b) Begrüßt werden Überlegungen, den fachbereichsspezifischenStrukturausgleich zu überprüfen, um die Ausstattung mit Ressourcender Heterogenität und den unterschiedlichen Anforderungen in denFachbereichen anzupassen. Das Modell der freien Spitzen scheint unsfür diesen Prozess allerdings kein geeignetes Mittel zu sein.

Die Auseinandersetzung um Ressourcen wird damit in die Ebenenvor­stände verlagert und damit auch abhängig von machtpolitischen Kon­stellationen und Mehrheiten.

In der Budgetierungsrichtlinie müssen klare Verteilungsgrundsätze be­schrieben werden.

In Kenntnis der Schwierigkeiten der Entwicklung von objektiven Krite­rien für einen fachbereichsbezogenen Strukturausgleich schlagen wirvor, eine Projektgruppe bestehend auch aus ehrenamtlichen undhauptamtlichen Kolleginnen einzurichten, die den Auftrag hat nachvoll­ziehbare Kriterien für einen Strukturausgleich zu entwickeln.

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Eine strukturelle Unterfinanzierung ist nur durch eine dauerhafteStrukturveränderung in der Budgetierungsrichtlinie zu beheben, nichtdurch „Zuwendungen“ aus gebildeten „freien Spitzen“.

c) Die Budgetierungsrichtlinie ist so zu verändern, dass die Mög­lichkeit geschaffen wird auf der Grundlage der Beschlüsse der zustän­digen Gremien befristet und anlassbezogen Sachkosten auch in Perso­nalkosten umzuwandeln. Anlässe sind

• Projekte, die eingerichtet werden, um die Arbeit in den Fachberei­chen auf "Zukunftsbranchen" umzusteuern;

• zeitlich befristete Druck- und Organizingkampagnen;

• Nachfolgemanagement;

• Vertretungsregelungen.

In diesem Rahmen sind Honorarverträge möglich.

Begründung

Im Diskussionspapier des Gewerkschaftsrates zur Veränderungsarbeit inden nächsten Jahren werden Ziele unserer Arbeit und die gewerkschafts­politischen Handlungsebenen beschrieben:

Maßstab für unser gesamtes Organisationshandeln ist die Orientierung aufunsere Mitglieder. Es geht nicht nur um die quantitative Entwicklung,sondern auch darum, das Selbstbewusstsein und die Handlungsfähigkeitunserer Mitglieder zu stärken. Dazu bedarf es nicht nur einer Neubestim­mung des Verhältnisses zwischen haupt- und ehrenamtlicher Arbeit. Esbedarf auch einer dieser Zielsetzung entsprechenden Ausstattung mithauptamtlich Beschäftigten.

Im Fachbereich Handel können mit der budgetierten Personalausstattungdie in der Chance 2011 beschriebenen Ziele und Anforderungen an diegewerkschaftspolitische Arbeit auch nicht nur annähernd umgesetzt wer­den.

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Arbeitsrecht- und Sozialrechtsberatung binden in einem zunehmendenMaß zeitliche Kapazitäten, Unternehmenskrisen, Insolvenzen und Tarif­flucht erfordern Präsenz der Hauptamtlichen in den Betrieben, um die be­trieblichen Auseinandersetzungen zu unterstützen und die Menschen beider Wahrnehmung ihrer Interessen zu stärken.

Prekäre Beschäftigungsverhältnisse, Mitglieder, deren Zeit und Kraft sichdarauf konzentrieren muss, ihren Alltag zu bewältigen und die immer weni­ger Zeit auch für gewerkschaftpolitisches Engagement haben, Arbeitszeit­strukturen, die gemeinsame Zeit im Betrieb als eine Voraussetzung für soli­darisches Handel erschweren, Kleinbetriebsstrukturen, deren Steuerungdurch mächtige Konzerne erfolgt, erfordern einen hauptamtlichen Apparat,der Initiative ergreift, Menschen ermutigt und stärkt, Aktionen koordiniertund Prozesse steuert.

Die Personalbudgets werden diesen Anforderungen bei weitem nicht mehrgerecht.

Empfehlung der Antragskommission

Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Gewerkschaftsrat

Entscheidung des Bundeskongresses

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N 028 Bezirkskonferenz Ostthüringen

Konkretisierung der Budgetierungsrichtlinie

Der Bundeskongress beschließt

Eine Konkretisierung des Punktes 6.4. der Budgetierungsrichtlinie (Aktions-und Kampagnenfond) ist wie folgt vorzunehmen:

(…Zur Gewährleistung der kurzfristigen Handlungsfähigkeit werden dieSachkostenbudgets nur zu 97 Prozent ausgeplant. Die verbleibenden dreiProzent sind der Durchführung von Aktionen und Kampagnen vorbehalten).

„Die Mittelzuweisung und Verwendungsentscheidung erfolgt un­abhängig von etwaigen abweichenden Budgetansiedlungsbeschlüs­sen von den Fachbereichen an alle Bezirke“.

(Nicht verbrauchte Mittel aus den Aktions- und Kampagnenfonds könnenin voller Höhe innerhalb des jeweiligen Budgets als Rücklagen auf dasFolgejahr übertragen werden.)

Begründung

Der Aktions- und Kampagnenfonds soll zur Gewährleistung einer kurzfris­tigen Handlungsfähigkeit bei Aktionen und Kampagnen dienen. Wenn (wieim Landesbezirk Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen) die Mehrzahl derFachbereiche ihre Budgets bezirksübergreifend ansiedelt und auch nachdiesem Prinzip die Zuführung zum Aktions- und Kampagnenfonds erfolgt,bedeutet das für zumindest einen Teil der Bezirke eine Einschränkung derHandlungsfähigkeit. Aktionen vor Ort in Fachbereichen, aber auchübergreifend ( zum Beispiel die Finanzierung von Bussen für zentrale De­monstrationen und Kundgebungen, die Durchführung von Kampagnen der Gesamtorganisation usw. ) richten sich nicht danach, wo Budgets ange­siedelt sind, sondern danach, wo die Mitglieder leben und arbeiten. Mit­glieder, die sich aktiv im Rahmen von Aktionen und Kampagnen beteiligen, sie vorbereiten und durchführen wollen, sind nicht nur Aktive derFachbereiche, sondern natürlich auch der Ebene. Es ist daher dem eigent­lichen Anliegen des Aktions- und Kampagnenfonds entsprechend eine Ver­teilung wie oben beantragt vorzunehmen.

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N 028 Bezirkskonferenz Ostthüringen

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Empfehlung der Antragskommission

Ablehnung

Entscheidung des Bundeskongresses

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N 029 Bezirkskonferenz Potsdam-Nordwestbrandenburg

Neugewichtung der Beitragsverteilung

Der Bundeskongress beschließt

Die Verteilung von Beitragseinnahmen von neu eingetretenen Mitgliedernwird wie folgt geregelt:

Für die ersten 12 Mitgliedschaftsmonate verbleiben die Beitragseinnahmenzu 100 Prozent im Bezirk für das fachbereichsbezogene und fachbereichs­übergreifende Budget (SK, PK). Nach dem ersten Jahr der Mitgliedschaftwird die Beitragseinnahme sukzessive mittelfristig auf dem Level derBudgetierungsrichtlinie abgeschmolzen.

Begründung

Werden durch ver.di Betriebe oder Dienststellen neu oder wieder erschlos­sen, haben die Bezirke und ihre Fachbereiche einen erhöhten Aufwand fürPersonal- und Sachkosten. Um diese Erfolge zu stabilisieren, ist esnotwendig, einen höheren Rückfluss an Beitragseinnahmen zu erhalten,denn Mitglieder werden in den Bezirken und ihren Fachbereichen gewon­nen oder verloren. Hierfür sind Fachbereiche und Bezirke gemeinsam inder Pflicht.

Empfehlung der Antragskommission

Ablehnung

Entscheidung des Bundeskongresses

£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung

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N 030 Bezirkskonferenz Bremen-Nordniedersachsen

Änderung der Budgetierungsrichtlinie - Rückstellungen

Der Bundeskongress beschließt

Der Bundeskongress beschließt die Änderung der Budgetierungsrichtliniein den Ziffern 7.8, 8.5 und 9 in der Art und Weise, dass eine pauschale Mit­telübertragung in Höhe von zehn Prozent des jeweiligen Gremiums ohneweitere Konkretisierung in das Folgejahr ermöglicht wird.

Begründung

Bislang ist Voraussetzung einer 50 Prozent Mittelübertragung ein Über­schuss eines Budgets. Es sind die Benennung und schriftliche Fixierungvon Projekten und konkreten Aufgaben durch den Fachbereichsvorstanddafür erforderlich. Eine pauschale Formulierung zur Mittelübertragung istnicht ausreichend. Rücklagen aus nicht verbrauchten Mitteln müssen imFolgejahr verwendet bzw. aufgelöst werden. Zusätzlich zu diesen Regelun­gen hat es sich in der Praxis erwiesen, dass eine strenge Koppelung derAusgaben an das Haushaltsjahr nicht praktikabel ist. Dies liegt zum einenan der nicht punktgenauen und damit zeitnahen Buchung der jeweiligenGeschäftsvorfälle – es ist am 31. Dezember jeden Jahres eben nicht genauklar, wie viel des Jahresbudgets bereits ausgegeben wurde, zum anderenist die Notwendigkeit von Ausgaben eben nicht an das Kalenderjahr gekop­pelt.

Die bislang vorgeschriebene streng kameralistische Haushaltsführung ent­spricht dem Haushaltsdenken des öffentlichen Dienstes, aber nicht den An­forderungen an eine kaufmännische Buchführung eines modernen Dienst­leistungsbetriebes und ist daher anpassungsbedürftig. Gleichwohl ist esangemessen, die pauschalen Übertragungsmöglichkeiten auf das notwen­dige Maß zu beschränken. Dies ist mit einer Kappungsgrenze bei zehnProzent des Haushaltes gewährleistet. Die jeweiligen Vorstände, die dieHaushaltshoheit innehaben, sind demokratische Gremien und bieten daherdie Gewähr für eine sinnvolle Aufgaben- und Kostenkontrolle.

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Empfehlung der Antragskommission

Ablehnung

Entscheidung des Bundeskongresses

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Wortgleicher Antrag liegt vor von: Landesbezirkskonferenz Hessen

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N 031 Bezirkskonferenz Mittelhessen

Überprüfung der Budgetierungsrichtlinie

Der Bundeskongress beschließt

Bei der Überprüfung der Budgetierungsrichtlinie durch den Gewerkschafts­rat muss der Punkt 9.3. Mittelübertragung bei unterschiedlicher organisato­rischer Ausprägung – in die Überprüfung einbezogen werden.

Begründung

Dieser Punkt regelt die Mittelverteilung innerhalb der Bezirke für den Fall,dass ein Fachbereich nicht hauptamtlich im Bezirk vertreten ist.

Mag diese Bestimmung in der Gründungszeit von ver.di ihre Berechtigunggehabt haben, da Fachbereiche sich in der Regel dort ansiedelten woSekretärinnen-/Sekretärs–Kapazitäten vorhanden waren und damit

• die Räume gemietet waren;

• die Büros eingerichtet und

• die notwendige Ausstattung vorhanden.

Die anfallenden Kosten waren durch die Bezirke zu tragen, mithin gab eseine echte Kostenbelastung. Mittlerweile hat sich die Situation abergeändert. Immer mehr Fachbereiche sind in einzelnen Bezirken nicht mehrvertreten oder werden nicht mehr vertreten sein und die Betreuung erfolgtbezirksübergreifend aus einem anderen Bezirk, ohne dass dieser tatsäch­lich mit deutlich höheren Kosten belastet wird. In den bezirksübergreifendbetreuten Bezirken kann die Kostenbelastung allerdings nicht so schnellreduziert werden, wie sich die Personalbesetzung verändert, da zum Bei­spiel Mietverträge aus Kostengründen meist über zehn und mehr Jahreabgeschlossen sind und nicht so schell angepasst werden können.

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Empfehlung der Antragskommission

Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Gewerkschaftsrat

Entscheidung des Bundeskongresses

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Wortgleicher Antrag liegt vor von: Landesbezirkskonferenz Hessen

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N 032 Bundesfachbereichskonferenz 9

Änderung Budgetierungsrichtlinie: Übertragbarkeit von nichtverbrauchten Sachkosten auf Folgehaushalte

Der Bundeskongress beschließt

Der Gewerkschaftsrat wird aufgefordert, die jetzigen in den Ziffern 7.8 und8.5 der Budgetierungsrichtlinie getroffenen Regelungen in der Form zu ver­ändern, dass Fachbereiche nicht verbrauchte Mittel des Sachkos­tenbudgets in vollem Umfang auf das nächste Haushaltsjahr übertragenkönnen. Die Rücklagenbildung ist auf 30 Prozent des Jahresbudgets fürSachkosten eines Fachbereiches zu begrenzen.

Begründung

Immer häufiger sind in der Betreuungsarbeit von Fachbereichen Maßnah­men und Aktivitäten notwendig, die den Einsatz von Haushaltsmitteln überden Zeitraum einer jährlichen Haushaltsplanung hinaus erforderlich ma­chen. Ein Beispiel sind hierfür unterschiedlich stark ausgeprägte Ausein­andersetzungen in der Tarifpolitik oder auch Laufzeiten von Tarifverträgen,die über zwölf Monate hinaus gehen. Der sparsame Umgang mit Sachkos­ten, um ausreichende Mittel für die bereits bekannten Maßnahmen oderAktivitäten im Folgejahr zur Verfügung zu haben, ist heute nur zum Teilmöglich, da nur 50 Prozent der nicht verbrauchten Sachkosten auf dasfolgende Haushaltsjahr zweckgebunden übertragen werden können. Vorteilder vorgeschlagenen Änderung der Budgetierungsrichtlinie ist, dass die be­schriebenen aperiodischen Maßnahmen finanziert werden könnten, wobeidas Risiko einer Überschreitung des zur Verfügung stehenden Budgetseingeschränkt wäre.

Die vorgeschlagene Neuregelung ist ein zusätzlicher Anreiz zum sparsa­men Umgang mit Mitteln aus dem Sachkostenbudget. Ein Ausgabeverhal­ten nach dem Motto: "Wir haben ja noch Geld im Topf", wäre uninter­essant.

Der Vorschlag orientiert sich auch an den heute schon zulässigen undnotwendigen Regelungen zur Rücklagenbildung für Konferenzen, die imRahmen von Organisationswahlen stattfinden.

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N 032 Bundesfachbereichskonferenz 9

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Empfehlung der Antragskommission

Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Gewerkschaftsrat

Entscheidung des Bundeskongresses

£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung

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N 033 Landesbezirkskonferenz Hessen

Stellenanteile für FuG

Der Bundeskongress beschließt

Die Bezirksfrauenräte tragen die FuG-Arbeit im Bezirk; sie brauchen haupt­amtliche Unterstützung. Deshalb braucht jeder ver.di Bezirk Personalkapa­zität in Form von 0,5 Sekretärstellen/Stellenanteilen plus Verwaltungs- undBüroausstattung; auf Landesebene 0,75 Prozent. Dies muss in den Stellen­plänen abgebildet werden. Bei der anstehenden Überarbeitung der Budge­tierungsrichtlinie ist die Stellenausstattung im FuG-Bereich entsprechendzu berücksichtigen.

Begründung

Seit ver.di-Gründung wurden die Stellenanteile für FuG überproportionalgekürzt. Damit wurden Chancen verschenkt, denn nur mit den Frauen kannver.di wachsen. Gerade in Hessen gibt es bei den Frauen noch ein riesigesMitgliederpotenzial: ver.di hat hier nur ca. 47 Prozent weibliche Mitgliederund damit deutlich weniger als im Bundesdurchschnitt.

Uns ist bewusst: Frauen definieren sich und ihre Interessen auch überFachlichkeiten. Gleichzeitig gilt es jedoch die noch überall stattfindendeGeschlechterdiskriminierung aufzudecken, zu bekämpfen und zu besei­tigen und in einem weiteren Schritt diese beiden Ansätze miteinander zuverknüpfen.

Unter den derzeitigen Bedingungen ist dies nur sehr eingeschränkt mög­lich.

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N 033 Landesbezirkskonferenz Hessen

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Empfehlung der Antragskommission

Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Gewerkschaftsrat

Dadurch erledigt folgende Anträge N 034, N 035

Entscheidung des Bundeskongresses

£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung

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N 034 Bezirkskonferenz Wuppertal-Niederberg

Finanzielle und personelle Ausstattung der Frauen- undGleichstellungspolitik in den Bezirken

Der Bundeskongress beschließt

Der Bundesvorstand wird aufgefordert dafür zu sorgen, dass die Bezirkeüber eine angemessene finanzielle und personelle Ausstattung der Frauen-und Gleichstellungspolitik verfügen.

Im Rahmen der anstehenden Reform der Budgetierungsrichtlinien sind inden Bezirken Stellenanteile von mindestens 0,5 Sekretärinnenstellen fürdie Frauen- und Gleichstellungspolitik sowie ausreichende Unterstützungdurch eine Verwaltungskraft vorzuhalten.

Die dafür erforderlichen Personalressourcen und Sachmittel sind denBezirken zusätzlich zur Verfügung zu stellen.

Begründung

Nur mit Frauen gibt es in ver.di eine positive Zukunft. Das muss die Organi­sation erkennen und aktiv umsetzen, auch indem die Angebote der Frauen-und Gleichstellungspolitik im Betrieb, auf der Bezirks- und Fachbereichs­ebene genutzt werden. Letzteres muss durch ausreichende und angemes­sene Mittel und Personal verbindlich ermöglicht und unterstützt werden.

Zurzeit gibt es aber auf Bezirksebene keine eigenen Stellenanteile für dieFrauen- und Gleichstellungsarbeit. Die Folge: Hauptamtliche, die dieseAufgabe übernehmen, müssen diese quasi ehrenamtlich zusätzlich zu ih­ren sonstigen Aufgaben erledigen.

Dies ist unangemessen angesichts der Tatsache, dass Frauen inzwischenmehr als die Hälfte der ver.di-Mitgliedschaft bilden. Von einer gut ausge­statteten Frauen- und Gleichstellungsarbeit profitieren auch die Fachberei­che und Betriebe. Sie ist wichtig für eine positive Mitgliederentwicklung undden zukünftigen Erfolg von ver.di!

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N 034 Bezirkskonferenz Wuppertal-Niederberg

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Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag N 033

Entscheidung des Bundeskongresses

£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung

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N 035 Bezirkskonferenz Südwestfalen

Finanzielle und personelle Ausstattung der Frauen- undGleichstellungspolitik in den Bezirken

Der Bundeskongress beschließt

Der Bundesvorstand wird aufgefordert, für eine angemessene finanzielleund personelle Ausstattung der Frauen- und Gleichstellungspolitik in denBezirken zu sorgen.

Im Rahmen der anstehenden Reform der Budgetierungsrichtlinien sind inden Bezirken für die Frauen- und Gleichstellungspolitik Stellenanteile vonmindestens 0,5 Sekretärinnenstellen sowie ausreichende Unterstützungdurch eine Verwaltungskraft vorzusehen.

Die dafür erforderlichen Personalressourcen und Sachmittel sind denBezirken zusätzlich zur Verfügung zu stellen.

Begründung

Nur mit Frauen gibt es in ver.di eine positive Zukunft. Ohne Frauen geht esnicht voran! Das muss die Organisation erkennen und aktiv umsetzen,auch indem die Angebote der Frauen- und Gleichstellungspolitik im Be­trieb, auf der Bezirks- und Fachbereichsebene genutzt werden. Letzteresmuss durch ausreichende und angemessene Mittel und Personal verbind­lich ermöglicht und unterstützt werden.

Zurzeit gibt es aber auf Bezirksebene keine eigenen Stellenanteile für dieFrauen- und Gleichstellungsarbeit. Die Folge: Hauptamtliche, die dieseAufgabe übernehmen, müssen diese quasi ehrenamtlich zusätzlich zu ih­ren sonstigen Aufgaben erledigen.

Dies ist unangemessen angesichts der Tatsache, dass Frauen inzwischenmehr als die Hälfte der ver.di-Mitgliedschaft bilden. Von einer gut ausge­stattete Frauen- und Gleichstellungsarbeit profitieren auch die Fachberei­che und Betriebe. Sie ist wichtig für eine positive Mitgliederentwicklung undden zukünftigen Erfolg von ver.di!

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N 035 Bezirkskonferenz Südwestfalen

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Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag N 033

Entscheidung des Bundeskongresses

£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung

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N 036 Landesbezirkskonferenz Nord

Einheitliche Standards für Jubilarehrungen in ver.di

Der Bundeskongress beschließt

ver.di möge einheitliche, bezahlbare Standards für die Ehrung vonGewerkschaftsjubilaren erarbeiten und beschließen.

Begründung

Die Ehrung der Gewerkschaftsjubilare erfolgt eigenverantwortlich in denFachbereichen oder in den Bezirken. Das Niveau der Veranstaltungen undder Präsente ist extrem unterschiedlich.

Im Interesse der Mitgliederbindung sollte die Ehrung für alle Mitglieder sodurchgeführt werden, dass diese sich wirklich geehrt fühlen.

Empfehlung der Antragskommission

Ablehnung

Entscheidung des Bundeskongresses

£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung

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N 037 Landesbezirksfachbereichskonferenz 12 Baden-Württemberg

Zeugnishotline

Der Bundeskongress beschließt

Die Zeugnisberatungshotline soll künftig wieder als zentrale Mitgliederleis­tung der Gesamtorganisation finanziert werden.

Begründung

Die Zeugnisberatung ist ein immer stärker nachgefragtes Beratungsseg­ment. Unsere Mitglieder wenden sich berechtigt an ihre arbeitsrechtlicheVertretung – nämlich ver.di.

Die Fülle der Beratungen sprengt die Möglichkeiten der Fachbereiche vorOrt, eine adäquate Beratung zu gewährleisten. ver.di sieht hierfür bisherdie Möglichkeit vor, dass Mitglieder sich vor Ort bei den zuständigen Sekre­tärinnen/Sekretären beraten lassen können. Die Sekretärinnen/Sekretärehaben wiederrum die Möglichkeit die ehemaligen Zeugnishotline-Expertenkostenpflichtig für eine Beratung zu beauftragen. Die Kosten werdensodann dem Fachbereich in Rechnung gestellt. Die Fachbereiche kommendaher in die Situation, entweder ihren ohnehin nicht üppigen Etat zu belas­ten und dafür Einschränkungen bei der politischen Arbeit zu machen oderZeugnisse zwar nach besten Wissen und Gewissen, jedoch unter Zeitdruckund gegebenenfalls fehlenden Kenntnissen zu beurteilen. Dies ist einehöchst unbefriedigende Situation.

Empfehlung der Antragskommission

Ablehnung

Dadurch erledigt folgende Anträge N 038, N 039

Entscheidung des Bundeskongresses

£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung

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N 038 Landesbezirkskonferenz Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen

Erhalt der Arbeitszeugnisberatung

Der Bundeskongress beschließt

Die Arbeitszeugnisberatung ist in der bewährten und anerkannten Formeinschließlich der Beratung per Hotline wieder einzuführen, zu erhalten undfortzuführen.

Begründung

Es ist notwendig, die Mitgliederbeiträge effektiv und zielorientiert einzuset­zen. Dies sehen wir mit der Arbeitszeugnisberatung ausdrücklich als gege­ben an.

Angesichts der starken Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt, der zuneh­menden Prekarisierung der Arbeitsverhältnisse und des Zurückgehens derso genannten „Normalarbeitsverhältnisse“, deren oftmaligen Ersatz durchFristverträge und damit verbundener Neubegründungen von Arbeitsverhält­nissen nimmt die Bedeutung von qualifizierten Arbeitszeugnissen bei derBesetzung von Arbeitsplätzen zu.

Umso wichtiger ist es für die Betroffenen, die „Zeugnissprache“ durchSachverständige prüfen zu lassen und damit die Chancen auf einen neuenArbeitsplatz zu verbessern bzw. den Einstieg ins Berufsleben zu erleich­tern.

Diese Aufgabe kann durch Gewerkschaftssekretärinnen/Gewerkschafts­sekretäre nur eingeschränkt wahrgenommen werden. Eine grundsätzlicheBeurteilung derartiger Zeugnisse ist durch sie möglich, aber oftmals er­schließen sich die subtilen Formulierungen eben nicht. Ein Vergleich derEinschätzungen von Beurteilungen durch Sekretärinnen/Sekretäre und dieHotline zeigt selbst bei Kolleginnen/Kollegen, die relativ häufig mit Zeugnis­sen konfrontiert werden, Unsicherheiten bei der Beratung und graduelleUnterschiede, vor allem hinsichtlich der notwendigen Vorschläge für alter­native Formulierungen.

Da diese Beurteilungen aber existenzielle Bedeutung für die Betroffenenhaben und ihren Lebensweg beeinflussen, ist eine fach- und sachgerechte

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N 038 Landesbezirkskonferenz Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen

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sowie fehlerfreie Einschätzung von Zeugnissen unabdingbar. Aus diesemGrunde plädieren wir dafür, die Arbeitszeugnisberatung beizubehalten.

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag N 037

Entscheidung des Bundeskongresses

£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung

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N 039 Bundesfachbereichskonferenz 5

Erhalt der Arbeitszeugnisberatung

Der Bundeskongress beschließt

Die Arbeitszeugnisberatung ist serviceorientiert wieder einzuführen, zu er­halten und fortzuführen.

Begründung

Es ist notwendig, die Mitgliederbeiträge effektiv und zielorientiert einzuset­zen. Dies sehen wir mit der Arbeitszeugnisberatung ausdrücklich als gege­ben an.

Angesichts der starken Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt, der zuneh­menden Prekarisierung der Arbeitsverhältnisse und des Zurückgehens derso genannten „Normalarbeitsverhältnisse“, deren oftmaligen Ersatz durchFristverträge und damit verbundener Neubegründungen von Arbeitsverhält­nissen nimmt die Bedeutung von qualifizierten Arbeitszeugnissen bei derBesetzung von Arbeitsplätzen zu.

Umso wichtiger ist es für die Betroffenen, die „Zeugnissprache“ durchSachverständige prüfen zu lassen und damit die Chancen auf einen neuenArbeitsplatz zu verbessern bzw. den Einstieg ins Berufsleben zu erleich­tern.

Diese Aufgabe kann durch Gewerkschaftssekretärinnen/Gewerkschafts­sekretäre nur eingeschränkt wahrgenommen werden. Eine grundsätzlicheBeurteilung derartiger Zeugnisse ist durch sie möglich, aber oftmals er­schließen sich die subtilen Formulierungen eben nicht. Ein Vergleich derEinschätzungen von Beurteilungen durch Sekretärinnen/Sekretäre und dieHotline zeigt selbst bei Kolleginnen/Kollegen, die relativ häufig mit Zeugnis­sen konfrontiert werden, Unsicherheiten bei der Beratung und graduelleUnterschiede, vor allem hinsichtlich der notwendigen Vorschläge für alter­native Formulierungen.

Da diese Beurteilungen aber existenzielle Bedeutung für die Betroffenenhaben und ihren Lebensweg beeinflussen, ist eine fach- und sachgerechte

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N 039 Bundesfachbereichskonferenz 5

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sowie fehlerfreie Einschätzung von Zeugnissen unabdingbar. Aus diesemGrunde plädieren wir dafür, die Arbeitszeugnisberatung beizubehalten.

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag N 037

Entscheidung des Bundeskongresses

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Wortgleiche Anträge liegen vor von: Landesbezirksfachbereichsvorstand 1 Nord,Landesbezirksfachbereichsvorstand 1 Hamburg, Landesbezirkskonferenz Saar

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N 040 Bezirkskonferenz Ostwürttemberg-Ulm

Finanzdienstleistungsangebote des Mitgliederservices

Der Bundeskongress beschließt

Weder direkt durch ver.di noch durch den ver.di-Mitgliederservice werdenkünftig Finanzdienstleistungsprodukte an ver.di-Mitglieder vermittelt.

Die entsprechenden Kooperationen werden umgehend beendet.

Begründung

Ausgehend von der Kooperation des ver.di-Mitgliederservice (MS) mit derSEB haben wir diese ver.di-Leistung vertieft betrachtet. Dabei haben wirzum einen erhebliche Mängel in den bisherigen Regelungen des Aus­wahlverfahrens vorgefunden, da diesem nur ein organisationspolitischunzureichender Kriterienkatalog zugrunde liegt und zum anderen nach­folgende grundsätzliche Erwägungen gegen eine Vermittlung von Finanz­produkten durch eine Gewerkschaft sprechen: Widerspruch zu politischen Grundsatzbeschlüssen (zum Beispielprivate Rente, private Krankenversicherung)

• Auf der Produktseite gibt es immer günstigere Anbieter (trotz angebli­cher ver.di-Rabatte) und auch hier gilt "besser statt billiger" (aber nichtmit den aktuellen Produktpartnern). Wir selber befördern eine von unsunerwünschte „Geiz ist Geil“-Mentalität.

• Wir nehmen unkalkulierbare Entwicklungen auf der Seite der "Produkt­partner" (Verkauf, Unternehmenskulturwandel, Insolvenz....) in Kauf mitden Folgen einer zumindest ideellen "Mithaftung" von ver.di.

• Wir leben permanent mit der Gefahr, dass unsere Produktpartner oderdie „ver.di“-Produkte in Test und/oder Bewertungen der Verbraucher­zentralen durchfallen („was habt ihr mir da vermittelt…..“).

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Widersprüche zwischen eigenem Anspruch Stichwort "Beratung vorVerkauf" und dem Handeln der Anbieter

• Die Produktgeber sind unseres Wissens nicht nach dem DGB-Index„Gute Arbeit“ zertifiziert.

• Die Kundenberaterinnen/Kundenberater der SEB haben noch immerbzw. schon wieder hohe persönliche Verkaufsvorgaben – gestaffeltnach Produkten. Die angeblichen „ver.di“-Angebote dienen dabei als„Ankerprodukt“, um ver.di-Mitgliedern im Rahmen eines so genanntenFinanzchecks weitere Produkte zu verkaufen. Dies gilt im Regelfallauch für weitere Anbieter von Finanzdienstleistungsprodukten im Rah­men des ver.di-Mitgliederservices.

• Unsere maßgebliche inhaltliche Arbeit in Form der „Faire Arbeit“ -Kampagne des Fachbereiches 1 und die Onlinebefragung „verkaufs­druckneindanke“ werden durch die bestehenden Produktgeberpartner­schaften konterkariert – als Gesamtorganisation machen wir unsschlichtweg unglaubwürdig.

Widerspruch zu gewerkschaftspolitischen ver.di-Grundsatzorientie­rungen

• Mit den bestehenden Vermittlungsangeboten des Mitgliederserviceswerden Unternehmen gefördert, die ausgeprägt Shareholder-Value-ori­entiert ausgerichtet sind und folglich ihre auch von ver.di-Mitgliedern er­brachten Erträge bei Aktionären abliefern. Wenn wir hingegen politischeine stärkere Gemeinwohlorientierung bei Banken und Versicherungenfordern, dann dürften wir in der Konsequenz nur mit Instituten zusam­menarbeiten, die entsprechend ausgerichtet sind.

Problematische Steuerung Wenn die Bündelung der "Einkaufsmacht" und dadurch günstige Finanz-dienstleistungen tatsächlich ein unerlässliches ver.di-Angebot sein sollte,dann sollte die Organisation es auch richtig machen und nicht unter demLabel von angeblich besonderen „ver.di“-Produkten. Dann vermittelt ver.di

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die Kunden und die Kooperationsunternehmen vermitteln dann vergünstigtihre Produkte. Der Aufwand für Beratungsdokumentation und Anforderun­gen an qualifizierte Vermittlung kann durch den Mitgliederservice unseresErachtens nicht umfassend erfüllt werden. Die verschärften gesetzlichenRegeln müssen entweder umgangen oder können nur unzureichend einge­halten werden.

Fragwürdiger Organisationsnutzen durch ver.di-Finanzvermittlung

• Der Mitgliederservice hat viele wertvolle und stimmige Mitgliederleistun­gen neu geschaffen bzw. weiterentwickelt. Vergünstigte Finanzpro­dukte sind jedoch für Mitgliederwerbe- bzw. -haltegespräche in derPraxis irrelevant und konterkarieren auch unsere entwickelte Ausrich­tung als Organisation.

• Das Reputationsrisiko für ver.di ist im Verhältnis zum "Mehrwert" für dieOrganisation unverhältnismäßig hoch.

• Im Umkehrschluss: Die "Risikoprämie", die ver.di für die Vermittlung inForm von Vorteilen für die Mitglieder und Provisionen erhält, ist viel zugering.

• Es geht auch nicht um einen anderen Anbieter (es sei denn wir machenwieder gewerkschaftseigene Unternehmen auf), sondern um eine Be­endigung der Aktivitäten in diesem Bereich des Mitgliederservice. Esgeht dabei um unsere Glaubwürdigkeit.

Empfehlung der Antragskommission

Ablehnung

Entscheidung des Bundeskongresses

£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung

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N 041 Bezirkskonferenz Potsdam-Nordwestbrandenburg

Ablaufoptimierung bei der Bearbeitung der ver.di-Freizeitunfallleistung

Der Bundeskongress beschließt

Die Bearbeitung der Freizeitunfallleistung wird zukünftig ganzheitlich voneiner Stelle für die Gesamtorganisation bearbeitet.

Begründung

Die Bearbeitung dieser Leistung bedarf keiner besonderen Mitgliedernähe.Die Bündelung der FUL-Bearbeitung schont Ressourcen in den Bezirkenzu Gunsten der notwendigen mitgliedernahen Arbeit.

Die Bearbeitung erfolgt derzeit so: Anträge auf Freizeitunfallleistungen wer­den bei den Bezirken gestellt. Diese nehmen die Anträge auf, prüfen dieVollständigkeit der Angaben und reichen sie zur Genehmigung in derBundesverwaltung ein. Die Bundesverwaltung genehmigt den Antrag (oderlehnt ab) gegenüber der Bezirksverwaltung. Der Bezirk teilt dies dem An­tragsteller mit und zahlt die Leistung aus. Das bezirkliche Rechnungswe­sen verrechnet die Auszahlsumme hernach mit der Bundesverwaltung.Quartalsweise wird jeder Bezirk mit den nach einem Faktor errechnetenKosten belastet. Die in Rechnung gestellten Beträge müssen nicht den tat­sächlichen Aufwendungen entsprechen. Die Bezirke haben weder einenGestaltungsspielraum noch ein Ermessen. Gerade die geringe Menge inkleineren Bezirken (unter 30.000 Mitglieder) erfordert permanentes neuesHineindenken in die Fallbearbeitung durch die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter.Die Bündelung führt also auch zu einer qualitätsorientierten Spezialisie­rung.

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N 041 Bezirkskonferenz Potsdam-Nordwestbrandenburg

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Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch die Gründung des Beihilfevereins ver.di - (GR-Beschluss728 vom 16./17. Juni 2009 zu den Leistungen der Zukunft)

Entscheidung des Bundeskongresses

£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung

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N 042 Landesbezirkskonferenz Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen

Änderung des Formblattes (W-2940-02-0110) zur Unfallmeldung

Der Bundeskongress beschließt

Das Formblatt wird dahingehend geändert, dass die Bescheinigung desArbeitgebers auf einem separaten Formblatt erfolgt, in dem lediglich nebenden Angaben zur Person der Unfallzeitpunkt vermerkt ist.

Begründung

In diesem Formblatt sind

I) Angaben des VerletztenII) Bescheinigung des ArbeitgebersIII) Bescheinigung des Arztes oder KrankenhausesIV) Angaben der ver.di-Bezirksverwaltung

vorzunehmen.

Im Punkt I) sind vom Verletzten zum Unfallhergang, Art der Verletzungenusw. konkrete Angaben zu machen. Nachfolgend erhält das Formblatt derArbeitgeber und bekommt hier sozusagen auf dem "silbernenTablett" In­formationen des/der betroffenen Kollegin/Kollegen geliefert die demArbeitgeber nicht zustehen.

Der Datenschutz ist hier nicht mehr gewahrt und es ist zu befürchten, dassder Arbeitgeber diese Informationen gegen den Beschäftigten verwendet.

Empfehlung der Antragskommission

Annahme

Entscheidung des Bundeskongresses

£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung

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N 043 Bezirkskonferenz Bochum-Herne

Membercard

Der Bundeskongress beschließt

Der Bundeskongress fordert die Neuauflage der ver.di-Jugend-Member­card.

Begründung

Die Membercard war in ihrer Funktion als Werbemittel für Jugendliche vor­teilhaft. Durch Vergünstigungen mit der Karte in vielen Freizeitbereichenkonnte die Mitgliederwerbung vereinfacht werden. Zudem wird in vielen Be­trieben kritisiert, dass es bisher noch keine Neuauflage gibt. Insbesonderefür junge Beschäftigte ist die Membercard viel Wert.

Wir möchten daher eine Neuauflage.

Empfehlung der Antragskommission

Ablehnung

Entscheidung des Bundeskongresses

£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung

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Wortgleicher Antrag liegt vor von: Bezirkskonferenz Cottbus

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N 044 Bezirksfachbereichskonferenz 4 Cottbus

Büchergeld für Auszubildende als Satzungsleistung

Der Bundeskongress beschließt

Der Leistungskatalog in der Satzung ist um folgende Leistung zu ergänzen:

Auszubildende, die in den ersten zwei Monaten des 1. AusbildungsjahresMitglied werden oder zu Beginn der Ausbildung schon Mitglied sind, erhal­ten ein einmaliges Büchergeld in Höhe von 90,00 Euro. Das Büchergeldwird nach einer dreimonatigen Mitgliedschaft als eine Barleistung gewährt.

Das Büchergeld ist zurückzuzahlen, wenn innerhalb der Ausbildungszeitnach Erhalt der Leistung die Mitgliedschaft durch Kündigung beendet wird.

Begründung

Bei einem derzeitigen Mitgliedsbeitrag von einem Prozent des Bruttoverdi­enstes (der Auszubildendenvergütung) ist die Höhe des Beitrages oft dasArgument, keine Mitgliedschaft zu begründen.

Mit dieser nur für „neue“ Auszubildende bestimmten Zusatzleistung sollenMitglieder erstmals geworben und für eine Mindestdauer gebunden wer­den.

Empfehlung der Antragskommission

Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Bundesvorstand

Dadurch erledigt folgender Antrag N 052

Entscheidung des Bundeskongresses

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N 045 Bezirkskonferenz Südwestfalen

Wiedereinführung des Sterbegeldes für langjährigeGewerkschaftsmitglieder

Der Bundeskongress beschließt

Das Sterbegeld für langjährige Gewerkschaftsmitglieder soll wieder ein­geführt werden.

Begründung

Aufgrund der immer größer werdenden Altersarmut zum Beispiel bedingtdurch Hartz-IV-Empfängerinnen/-Empfänger und die daraus folgende Ren­tenkürzung wird es immer problematischer, für den eigenen Todesfall unddamit auch für die Hinterbliebenen vorzusorgen.

Darüber hinaus ist es ein gutes Argument, Austritte von zum Beispiel Rent­nerinnen und Rentner, die aufgrund von massiven Einbußen ihreGewerkschaftszugehörigkeit aufkündigen, wieder zurückzugewinnen.

Empfehlung der Antragskommission

Ablehnung

Entscheidung des Bundeskongresses

£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung

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N 046 Bundesfachbereichskonferenz 2

Ersatzpflegekosten

Der Bundeskongress beschließt

Wenn ver.di-Mitglieder, die eine Angehörige/einen Angehörigen pflegen, aneiner ver.di-Veranstaltung nur dann teilnehmen können, wenn die/der zupflegende Angehörige durch eine Ersatzpflegekraft gepflegt wird, soll ver.didie Kosten der Ersatzpflegekraft für das Mitglied übernehmen. Die Bedingungen, unter denen ver.di die Kosten trägt:

Das betroffene ver.di-Mitglied erbringt den Nachweis über die Pflegetä­tigkeit einmalig durch eine Bescheinigung der Pflegekasse des/der zupflegenden Angehörigen.

Wie sollen Kosten berechnet, geprüft und ausgezahlt werden:Es soll eine weitere Kostengruppe für „reisebedingte Zusatzaufwendungenfür Ersatzpflege“ geschaffen werden. Ein separates Formular wird analogzu dem sonst üblichen Formular an die Pflegekasse (mit den relevantenDaten: Name des/der zu Pflegenden, Name des/der pflegenden Angehö­rigen = das ver.di-Mitglied, Zeitraum der Ersatzpflege, Name, Adresse Kon­toverbindung der Ersatzpflegeperson, Bestätigung, dass die Ersatzpflegedurchgeführt worden ist) nach dem Ersatzpflegeeinsatz an ver.di gesendetund die Ersatzpflegekraft erhält ihr Geld direkt von ver.di überwiesen.

Die Kostenerstattung kann begrenzt werden auf einen Tageshöchstbetrag,der sich aus der Jahressumme der Pflegeversicherung für Ersatzpflege(zurzeit 1.510,00 Euro) dividiert durch die maximale Anzahl von nachPflegegesetz zu erstattenden Ersatzpflegetagen (zurzeit 28 Tage) ergibt. -derzeit beträgt dies: 53,95 Euro. Dabei ist davon auszugehen, dass sichder Erstattungsbetrag dann ändert, wenn sich die Grundlagen imPflegeversicherungsgesetz ändern (hier: § 39 SGB XI, Häusliche Pflegebei Verhinderung der Pflegeperson).

Begründung

Die Pflege eines Angehörigen gehört zu den Aufgaben in unserer sozialgeprägten Gesellschaft, die selbstverständlich erbracht werden, genauso

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wie die Kinderbetreuung. Daher soll das betroffene ver.di-Mitglied von die­sen zusätzlich anfallenden Kosten entlastet werden. Die in der Pflegeversi­cherung verankerten „Ersatzpflegetage“ dienen ausschließlich zur Erholungund sollten nicht für ehrenamtliche Tätigkeiten in ver.di zweckentfremdeteingesetzt werden.

Empfehlung der Antragskommission

Ablehnung

Entscheidung des Bundeskongresses

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N 047 Bezirkskonferenz Emscher-Lippe Süd

Höhe der Beiträge für Auszubildende, Anwärterinnen und Anwärter,Praktikantinnen und Praktikanten, etc.

Der Bundeskongress beschließt

Auszubildende, Anwärterinnen und Anwärter, Praktikantinnen und Prakti­kanten zahlen bis zum Ende ihrer Ausbildung als Mitgliedsbeitrag einenSolidarbeitrag in Höhe von 2,50 Euro.

Begründung

In den vergangenen Jahren ist es immer schwieriger geworden, den ge­nannten Personenkreis mit Sachargumenten davon zu überzeugen, Mit­glied der Gewerkschaft ver.di zu werden. In den Diskussionen mit unseremNachwuchs spielt auch der derzeitige Beitrag in Höhe von einem Prozentder Ausbildungsvergütung bzw. Anwärter-, Praktikantenbezüge eine sehrgroße Rolle.

Unsere Gewerkschaft fordert zu Recht seit langer Zeit eine Ausbildungs­vergütung, mit der der Lebensunterhalt eigenständig bestritten werdenkann. Mit der Senkung des Beitrags für den genannten Personenkreis auf2,50 Euro pro Monat würde ver.di diesem Ziel näher kommen.

Eine besondere Problematik zeigt sich bei den Brandmeister-Anwärterin­nen und -Anwärtern:

Um Nachwuchskraft bei der Feuerwehr werden zu können, müssenBewerberinnen und Bewerber über eine abgeschlossene Berufsausbildungverfügen. Im Regelfall sind sie deshalb bereits beruflich tätig, viele von ih­nen haben auch schon eine Familie. Von daher muss der Unterhalt wäh­rend ihrer Brandmeister-Ausbildung von ihren Anwärterbezügen bestrittenwerden. Aus vielen Diskussionen mit diesen Kolleginnen und Kollegen wis­sen wir, dass die Beitragshöhe von ver.di aufgrund ihrer finanziellen Situa­tion einer Mitgliedschaft entgegenspricht.

Durch einen reduzierten Beitrag können deutlich mehr Berufsanfängerin­nen und Berufsanfänger als Mitglied geworben werden. Dies wiederumwürde dauerhaft zu einem erheblichen Zugewinn an Mitgliedern führen,

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weil unterstellt werden kann, dass die meisten der neu gewonnenen Mit­glieder auch nach ihrer Ausbildung in ver.di bleiben. Langfristig würde da­mit der Mitgliederbestand, aber auch das Beitragsaufkommen erhöht wer­den können.

Es spricht deshalb alles dafür, den genannten Personenkreis in § 14 Ziffer2 der Satzung mit aufzuführen.

Empfehlung der Antragskommission

Ablehnung

Dadurch erledigt folgende Anträge N 048, N 049

Entscheidung des Bundeskongresses

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N 048 Landesbezirksfachbereichskonferenz 6 Berlin-Brandenburg

Gewerkschaftsinternes

Der Bundeskongress beschließt

Der Gewerkschaftsbeitrag von Auszubildenden für die Dauer ihrer Aus­bildung soll 2,50 Euro pro Monat betragen.

Begründung

Die Mitgliederentwicklung im Jugendbereich ist, nicht nur in unseremFachbereich, überdurchschnittlich rückläufig. Um die Mitgliedschaft in derGewerkschaft für die Jugendlichen attraktiver und auch finanzierbar zu ge­stalten, ist der Einstieg in eine aktive Gewerkschaftsarbeit zu ermöglichen.Dieser abgesenkte Beitrag kann auch bei der Werbung von neuen Mit­gliedern sehr förderlich sein.

Wir folgen mit dieser Möglichkeit einem Modellbeispiel der schwedischenGewerkschaft SKTF, die damit sehr gute Erfahrungen in den letzten Jahrengemacht hat.

In vielen Lebensbereichen erhalten Auszubildende bei gleichen oder ver­gleichbaren Leistungen einen mit ihrem Ausbildungsverhältnis begründetenPreis- oder Tarifnachlass. In der Regel trägt dieser Nachlass ihren realenEinkommensverhältnissen Rechnung.

Ein Status als Mitglied "zweiter Klasse" ist damit nicht verbunden.Auszubildende erhalten die vollen gewerkschaftlichen Rechte. Der jewei­lige Fachbereich hat ihnen darüber hinaus besondere Angebote zu eineraktiven Mitarbeit, zu ihrem Ausbildungsverhältnis und weitergehendenMöglichkeiten in unserer Organisation zu unterbreiten.

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N 048 Landesbezirksfachbereichskonferenz 6 Berlin-Brandenburg

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Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag N 047

Entscheidung des Bundeskongresses

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N 049 Bezirkskonferenz Rhein-Wupper

Reduzierter Mitgliedsbeitrag für Auszubildende und Anwärterinnen/Anwärter

Der Bundeskongress beschließt

Der § 14 der ver.di-Satzung wird wie folgt geändert:

- im 1. Absatz wird im Satz 1 der Text „bzw. ihrer regelmäßigen monatli­chen Ausbildungsvergütung“ gestrichen

- im 3. Absatz zu Punkt a) wird die Aufzählung der Gruppe Hausfrauen/Hausmänner, Schüler/innen, Studierende, Wehr-, Zivildienstleistende,Erziehungsgeldempfänger/innen und Sozialhilfeempfänger/innen mit demMonatsbeitrag von 2,50 Euro um die "Auszubildende und Anwärter"ergänzt.

Begründung

Hintergrund ist, dass es immer notwendiger wird auch junge Mitglieder zuwerben und Austritte zu stoppen. Auf allen Konferenzen zeigt sich, dassdas Durchschnittsalter der Delegierten an die 50 Jahre ist und von den Mit­gliederstatistiken her sind die „jungen Jahrgänge“ überproportional wenigvertreten.

Zu dem sind in einigen Betrieben und Verwaltungen Verbände auf demVormarsch, die mit Discount-Angeboten insbesondere junge Mitgliederwerben.

In vielen Bereichen sind die Auszubildenden und Anwärterinnen/Anwärtermit der Situation konfrontiert, dass sie keinerlei Übernahmechancen bzw.Sicherheiten mehr haben. Um sich auch für die Interessen dieser jungenMenschen konstruktiv einzusetzen, brauchen wir hier dringend Mit­gliederzuwächse.

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N 049 Bezirkskonferenz Rhein-Wupper

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Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag N 047

Entscheidung des Bundeskongresses

£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung

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N 050 Landesbezirksfachbereichskonferenz 6 Baden-Württemberg

Einführung einer Schnuppermitgliedschaft für Berufsanfängerinnen/Berufsanfänger

Der Bundeskongress beschließt

Zur Stärkung der Mitgliederzahlen für neu geworbene Mitglieder soll einebeitragsfreie Mitgliedschaft in ver.di gewährleistet werden. Die Bei­tragsfreiheit soll auf Berufsanfängerinnen/Berufsanfänger und für die Dauerder ersten sechs Monate der Mitgliedschaft beschränkt sein (so genannteSchnuppermitgliedschaft).

Begründung

Das Werben neuer Mitglieder wird grundsätzlich dadurch erschwert, dassjedes neue Mitglied mit der Mitgliedschaft eine finanzielle Belastung ein­geht.

Für jede Werberin/jeden Werber wäre es deshalb äußerst hilfreich, wennmit einer zunächst kostenfreien Mitgliedschaft für Berufsanfängerinnen/Be­rufsanfänger ein weiteres stichhaltiges Argument zur Verfügung stehenwürde.

Erfahrungen anderer Organisationen haben gezeigt, dass gerade jungeMenschen mit kostenfreien „Schnuppermitgliedschaften“ erfolgreich gewor­ben werden können.

Empfehlung der Antragskommission

Ablehnung

Entscheidung des Bundeskongresses

£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung

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Wortgleicher Antrag liegt vor von: Bundesfachgruppenkonferenz Feuerwehr

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N 051 Landesbezirksfachbereichskonferenz 7 Hamburg

Einführung einer Schnuppermitgliedschaft/Beitragsreduzierungfür Berufseinsteigerinnen/Berufseinsteiger

Der Bundeskongress beschließt

In Abschnitt V der ver.di-Satzung wird in § 14 Nr. 3 in Buchstabe e.),folgender Wortlaut eingefügt:

„Einstiegsbeitrag“ e) BerufsanfängerInnen (Auszubildende, AnwärterInnen, etc.) erhalten dieMöglichkeit per „Schnuppermitgliedschaft“ Mitglied in der Gewerkschaftver.di zu werden. Diese EinsteigerInnenmitgliedschaft ist auf die Dauer derAusbildung begrenzt. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 0,5 Prozent der Brutto­bezüge. Nach Beendigung der Ausbildung wird das Schnuppermitgliedautomatisch Vollmitglied. Die Änderung des Mitgliedsbeitrages wird dem Schnuppermitglied zweiMonate vor dem Ende seiner Ausbildung mitgeteilt. Widerspricht dasSchnuppermitglied nicht, wird es automatisch Vollmitglied. Die Inanspruchnahme einer Schnuppermitgliedschaft ist pro Person nureinmalig möglich, unabhängig davon, ob weitere Ausbildungen absolviertwerden. Zeigt sich nach Ablauf von 3 Jahren, dass von den Schnuppermitgliedernnicht mindestens 25 Prozent als Vollmitglied in der Gewerkschaft ver.dibleiben, wird dieser Paragraf ersatzlos gestrichen.

Begründung

ver.di verliert Jahr für Jahr weiter Mitglieder. Alle Bemühungen, diesenTrend zu verändern, haben bisher nicht den großen Erfolg gebracht. Insbe­sondere im Bereich der Berufsanfängerinnen/Berufsanfänger gestaltet sichdie Mitgliedergewinnung mehr als schwierig.

Konkurrierende Organisationen, aber auch andere DGB-Gewerkschaftenlocken Berufsanfängerinnen/Berufsanfänger unter anderem mit deutlich ge­

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N 051 Landesbezirksfachbereichskonferenz 7 Hamburg

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ringeren Beiträgen, bei vergleichbaren individuellen Leistungen.

Der Versuch einer Schnuppermitgliedschaft soll insbesondere dazu beitra­gen, junge, in der Regel einkommensschwache Berufsanfängerinnen/Be­rufsanfänger für ver.di zu gewinnen und dauerhaft zu halten.

Insbesondere die finanzielle Situation der Berufsanfängerinnen/Berufsan­fänger ist vergleichbar mit der Situation der Rentnerinnen/Rentner undPensionärinnen/Pensionäre. Aus diesem Grunde ist es nicht mehr alsRecht, die satzungsgemäßen Vorgaben (zum Beispiel Mitgliedsbeitrag), diefür diesen Personenkreis gelten, auch für die Berufsanfängerinnen/Berufs­anfänger zu übernehmen.

Empfehlung der Antragskommission

Ablehnung

Dadurch erledigt folgende Anträge N 052, N 053

Entscheidung des Bundeskongresses

£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung

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N 052 Bundesfachbereichskonferenz 6

Abgesenkter Beitrag für Auszubildende und Beamtenanwärterinnen/Beamtenanwärter

Der Bundeskongress beschließt

ver.di bietet allen Auszubildenden und Beamtenanwärterinnen/Beamten­anwärtern einen abgesenkten Mitgliedsbeitrag in Höhe von 0,5 Prozent desregelmäßigen monatlichen Bruttoverdienstes an.

Dieser Mitgliedsbeitrag ist spätestens mit dem Ablauf der Probezeit (im An­schluss nach Ablegung der jeweiligen Ausbildungsprüfung bzw. der jewei­ligen Laufbahnprüfung) in den satzungsgemäßen Mitgliedsbeitrag von ei­nem Prozent des Bruttoverdienstes gemäß § 14 der ver.di-Satzung zuändern. In diesem Zusammenhang sollten den Auszubildenden und Beam­tenanwärterinnen/Beamtenanwärtern auch spezielle Büchergutscheineoder Fachbücher (zum Beispiel Handbuch für Beamte) für die Ausbildungkostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Begründung

Die Erfahrungen in der Vergangenheit zeigen insbesondere im öffentlichenDienst sehr deutlich, dass die Mitgliederwerbung für ver.di gerade bei jun­gen Auszubildenden und Beamtenanwärterinnen/Beamtenanwärtern instarker Konkurrenz zu Mitgliedsorganisationen innerhalb des DeutschenBeamtenbundes (DBB) steht. Hier ist es unbedingt notwendig, dass wir einÄquivalent im Sinne eines abgesenkten Mitgliedsbeitrages einführen, umdiese Personengruppen schon beim Einstieg in das Berufsleben mit unse­rer Gewerkschaft zu verbinden. Sind diese jungen Menschen erst mal beiuns organisiert, wird ein möglicher späterer Wechsel in eine andere Orga­nisation (DBB) keine übergeordnete Rolle mehr einnehmen. So können wirdurchaus erwarten, dass ein hoher Anteil dieser jungen Menschen auchanschließend bei uns in der ver.di verbleibt (…“typische Wechselträgheitdes Menschen“).

In der Generierung von neuen und jungen Mitgliedern muss unsereGewerkschaft künftig andere Wege gehen und sich solchen Ansätzen offengegenüber zeigen. Dies ist gewerkschaftliche Basisarbeit im ureigenstenSinne einer Mitgliedsgewerkschaft wie der ver.di.

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N 052 Bundesfachbereichskonferenz 6

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Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Anträge N 051 und N 044

Entscheidung des Bundeskongresses

£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung

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N 053 Bezirksfachbereichskonferenz 4 Cottbus

Ermäßigter Mitgliedsbeitrag für Auszubildende

Der Bundeskongress beschließt

Der § 14 Nr. 1 der Satzung soll dahingehend geändert werden, dass Aus­zubildende nur einen ermäßigten Beitrag von 0,5 Prozent des Bruttoein­kommens gemäß den Regelungen unter § 14 Nr. 2 der Satzung zahlen.Der Mindestbeitrag soll 2,50 Euro betragen.

Begründung

Nach § 14 Nr. 1 der Satzung müssen Auszubildende einen Mitgliedsbeitragin Höhe von einem Prozent des Bruttoeinkommens entrichten. Die Aus­zubildendenvergütung beträgt zum Beispiel nach dem Tarifvertrag für denöffentlichen Dienst - Bund und Kommunen) je nach Ausbildungsjahr (Stand2010) zwischen 696,00 Euro und 853,00 Euro. Mit der Auszubildendenver­gütung muss der Lebensunterhalt voll bestritten werden. Bei anderenGewerkschaften außerhalb des DGB, die in den Dienststellen in Konkur­renz zu ver.di bei den Auszubildenden um Mitglieder werben, ist in derRegel nur ein Beitrag im Wert von 0,5 Prozent des Bruttoeinkommens zuzahlen.

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag N 051

Entscheidung des Bundeskongresses

£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung

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Wortgleicher Antrag liegt vor von: Bundesfachbereichskonferenz 10

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N 054 Landesbezirksfachbereichskonferenz 10 Nordrhein-Westfalen

Beitrag für Mitglieder, die sich in Einrichtungen wie Seniorenheimenund ähnlichen befinden

Der Bundeskongress beschließt

Der Beitrag für Mitglieder, die sich in Einrichtungen (Seniorenheimen undähnlichen) befinden, soll, wenn die Unterbringungskosten durch einen So­zialhilfeträger übernommen werden, nur noch 2,50 Euro (Mindestbeitrag),monatlich betragen.

Diese Regelung soll so lange Bestand haben, bis durch eine gesetzlicheRegelung Gewerkschaftsbeiträge genau so wie Haftpflichtversicherungs­beiträge vorrangig vor der Berechnung von Pflege- und Heimunter­bringungskosten abgeführt werden.

Begründung

Nach § 14.2 der Satzung zahlen Rentnerinnen/Rentner, Pensionärinnen/Pensionäre, Vorruheständlerinnen/Vorruheständler, Krankengeldbeziehe­rinnen/Krankengeldbezieher und Erwerbslose einen Beitrag von 0,5 Pro­zent des regelmäßigen Bruttoeinkommens monatlich.

Viele ältere Mitglieder, die sich aus gesundheitlichen- oder Altersgründen inSeniorenheimen, Hospizen und ähnlichem befinden, müssen, wenn dasEinkommen und die Leistungen der Pflege- und Krankenversicherungsowie in Nordrhein-Westfalen das Pflegewohngeld für die Bezhalung derHeimkosten nicht mehr ausreicht, Sozialhilfe beantragen. Sie erhalten dannnur noch ein Taschengeld von 94,00 Euro monatlich.

Nach unserer Satzung müssen diese Mitglieder weiterhin, da ihnen immernoch Rente und Versorgungsbezüge gezahlt werden, den vollen Beitragzahlen, obwohl sie tatsächlich nur monatlich 94,00 Euro Taschengeld er­halten. Von diesem Betrag müssen sie ihre gesamten persönlichen Ausga­ben, zum Beispiel für Körperpflege, Kleidung und vielleicht einmal im Mo­nat einen Besuch im Cafe der Einrichtung bestreiten.

"Die 94,00 Euro sind zum Leben zu wenig!"

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N 054 Landesbezirksfachbereichskonferenz 10 Nordrhein-Westfalen

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Es mehren sich die Fälle, dass Mitglieder, die sich in dieser Situation befin­den, ihren Austritt aus ver.di erklären, da sie den satzungsmäßigen Beitragvon 0,5 Prozent des regelmäßigen Bruttoeinkommens aus dem Gesamt­einkommen, das seinen Ursprung in einem Arbeits-, Dienst- oder Amtsver­hältnis hat, von ihrem Taschengeld nicht mehr bezahlen können. Viele die­ser Mitglieder haben sich in gewerkschaftlichen Gremien sowie in Perso­nal- bzw. Betriebsräten aktiv für ihre Kolleginnen und Kollegen eingesetztund vollziehen diesen Schritt nur, weil sie finanziell nicht mehr anders kön­nen!

Empfehlung der Antragskommission

Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Gewerkschaftsrat

Dadurch erledigt folgender Antrag N 056

Entscheidung des Bundeskongresses

£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung

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Wortgleicher Antrag liegt vor von: Bundessenior/innenkonferenz

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N 055 Bezirkskonferenz Emscher-Lippe Nord

Beitragsregelung

Der Bundeskongress beschließt

Der § 14 der ver.di-Satzung "Höhe der Beiträge" möge unter Abs. 3 a) wiefolgt ergänzt werden: ... und Empfänger von Pflegewohngeld ... zahlenjeweils einen Beitrag von monatlich 2,50 Euro.

Begründung

Personen, die in einem Seniorenheim leben und einen "Pflegewohn­geldzuschuss" erhalten, bekommen zurzeit monatlich ein Taschengeld inHöhe von 94,00 Euro!

Dieser Einzelfall sollte sowohl in der Satzung als auch in der Beitragsrichtli­nie besonders genannt werden!

Empfehlung der Antragskommission

Annahme als Arbeitsmaterial zu Antrag N 054

Entscheidung des Bundeskongresses

£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung

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Wortgleicher Antrag liegt vor von: Bezirksfachbereichskonferenz 10 Duisburg/Niederrhein

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N 056 Bezirkskonferenz Duisburg/Niederrhein

Beitrag für Mitglieder, die sich in Einrichtungen wie Seniorenheimenund ähnlichen befinden

Der Bundeskongress beschließt

Der Beitrag für Mitglieder, die sich in Einrichtungen (Seniorenheimen undähnlichen) befinden, soll, wenn die Unterbringungskosten durch einen So­zialhilfeträger übernommen werden, nur noch 2,50 Euro (Mindestbeitrag),monatlich betragen.

Begründung

Nach § 14.2 der Satzung zahlen Rentnerinnen/Rentner, Pensionärinnen/Pensionäre, Vorruheständlerinnen/Vorruheständler, Krankengeldbeziehe­rinnen/Krankengeldbezieher und Erwerbslose einen Beitrag von 0,5 Pro­zent des regelmäßigen Bruttoeinkommens monatlich.

Viele ältere Mitglieder, die sich aus gesundheitlichen- oder Altersgründen inSeniorenheimen, Hospizen und ähnlichen befinden, müssen, wenn dasEinkommen und die Leistungen der Pflege- und Krankenversicherungsowie in Nordrhein-Westfalen das Pflegewohngeld für die Bezahlung derHeimkosten nicht mehr ausreicht, Sozialhilfe beantragen. Sie erhalten dannnur noch ein Taschengeld von 94,00 Euro monatlich.

Nach unserer Satzung müssen diese Mitglieder weiterhin, da ihnen immernoch Rente und Versorgungsbezüge gezahlt werden, den vollen Beitragzahlen, obwohl sie tatsächlich nur monatlich 94,00 Euro Taschengeld er­halten. Von diesem Betrag müssen sie ihre gesamten persönlichen Ausga­ben, zum Beispiel für Körperpflege, Kleidung und vielleicht einmal im Mo­nat einen Besuch im Cafe der Einrichtung bestreiten.

„Die 94,00 Euro sind zum Leben zu wenig!”

Es mehren sich die Fälle, dass Mitglieder, die sich in dieser Situation befin­den, ihren Austritt aus ver.di erklären, da sie den satzungsmäßigen Beitrag von 0,5 Prozent des regelmäßigen Bruttoeinkommens aus dem Gesamt­einkommen, das seinen Ursprung in einem Arbeits-, Dienst- oder Amtsver­hältnis hat, von ihrem Taschengeld nicht mehr bezahlen können. Viele die­

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N 056 Bezirkskonferenz Duisburg/Niederrhein

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ser Mitglieder haben sich in gewerkschaftlichen Gremien sowie in Perso­nal- bzw. Betriebsräten aktiv für ihre Kolleginnen und Kollegen eingesetztund vollziehen diesen Schritt nur, weil sie finanziell nicht mehr anders kön­nen!

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag N 054

Entscheidung des Bundeskongresses

£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung

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Wortgleicher Antrag liegt vor von: Bundesfachbereichskonferenz 3

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N 057 Landesbezirkskonferenz Bayern

Mitgliederbeitrag von Bezieherinnen/Beziehern vonAufstockungsleistungen

Der Bundeskongress beschließt

Der Beitrag von Mitgliedern, die Aufstockungsleistungen nach SGB II undIII beziehen, wird auf 0,5 Prozent des regelmäßigen Bruttoeinkommens ausdem Gesamteinkommen festgesetzt.

Deshalb ist § 14 der Satzung (Höhe der Beiträge) in Abs. 2 wie folgt zuändern:

2. Für Rentner/innen, Pensionäre/innen, Vorruheständler/innen, Kran­kengeldbezieher/innen, Erwerbslose und Bezieher/innen von Aufsto­ckungsleistungen nach SGB II und III beträgt der Monatsbeitrag 0,5 Pro­zent des regelmäßigen Bruttoeinkommens aus dem Gesamteinkommen,das seinen Ursprung in einem Arbeits-, Dienst- oder Amtsverhältnis hat.Der Mindestbeitrag beträgt € 2,50 monatlich“

Begründung

Als Mitarbeiter im Klinikum RoMed Rosenheim und engagierteGewerkschaftsmitglieder sind wir mit den Kolleginnen und Kollegen der ei­genen Station aber auch, besonders vor Gewerkschaftsaktionen, mit einemgrößeren Kreis der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter im Gespräch. In denPflegeberufen ist ein hoher Frauenanteil vorhanden und darunter auch ei­nige Alleinerziehende. Viele Gespräche werden von dieser Gruppe alsbaldauf den Mitgliedsbeitrag bei ver.di gelenkt. „Für Alleinerziehende ist derMitgliedsbeitrag zu hoch“ ist hierbei oft zu hören. Der Tenor ist dann, dassein Austritt deswegen begründet ist, bevorsteht, angedacht ist oder aucheinen Eintritt verhindert.

Als prägnant ist das Beispiel einer Kollegin welche uns vorrechnete, dassdurch den Beitrag eine Jeans weniger für den Filius pro Jahr „drin“ ist.

In unserem Staat wird die Familie als Keimzelle der Gesellschaft betrach­tet. Außen vor stehen aber die Alleinerziehenden, welche zum Beispiel oftnicht auf zwei Großelternpaare, die die Betreuung der Kinder ersatzweise

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N 057 Landesbezirkskonferenz Bayern

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sicherstellen können, oder auf finanzieller Unterstützung, Erziehung, schuli­schem Beistand, usw... verlassen können. Wegen Doppelbelastung vonBeruf und Kindererziehung als auch geringeren finanziellen Mitteln ist so­wohl das gesellschaftliche Leben des Alleinerziehenden als auch des Kin­des im Vergleich eingeschränkt. Durch geringere Ressourcen und höhererBelastung ist hier keine Gleichstellung zur sogenannten intakten Familie zusehen.

Die Folge aus den individuellen Überlegungen ist dann der Austritt aus derGewerkschaft bzw. das Nichteintreten. Da hier besonders Frauen betroffensind, widerspricht es der ver.di-Satzung.

Beispiele: VII. Aufbau der Gewerkschaft, § 20 Grundsätze3. Frauen müssen in allen Organen, Beschlussgremien und bei Delegier­tenwahlen mindestens....G. Frauen und Gleichstellungspolitik§ 59 Aufgaben und Vertretungsstrukturen der Frauen- und Gleichstellungs­politik/ Abs.4. Gewerkschaftliche Frauen- und Gleichstellungspolitik hat u.a. die Aufgabe, Konzepte und Durchsetzungsstrategien zu entwickeln, diedazu geeignet sind:a) das Ziel der Geschlechterdemokratie und die gleichberechtigte Teilhabevon Frauen und Männern in Beruf, Wirtschaft, Gesellschaft undGewerkschaft zu erreichen Um hier wirklich positiv einwirken zu können,Gleichheit zu schaffen und Demokratie zu fördern ist derZugang für Alleinerziehende zu ver.di zu erleichtern und der Mitgliedsbei­trag dementsprechend anzupassen.

Ein derartig gesetztes Zeichen wirkt sich positiv auf die Mitgliederzahlenaus, erhöht das Ansehen von ver.di in der Gesellschaft, zeigt das Selbst­verständnis von ver.di und den Willen zur Tat auch wenn es den eigenenGeldbeutel betrifft.

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N 057 Landesbezirkskonferenz Bayern

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Empfehlung der Antragskommission

Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Gewerkschaftsrat

Entscheidung des Bundeskongresses

£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung

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N 058 Bundesfachbereichskonferenz 12

Gewerkschaftsbeitrag für Elterngeldempfängerinnen/-emfänger

Der Bundeskongress beschließt

Der Beitrag für Elterngeldempfängerinnen/-empfänger soll 0,5 Prozent vomElterngeld betragen. Der Mindestbeitrag beträgt 2,50 Euro.

Begründung

Mit der Änderung des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bun-deselterngeld - und Elternzeitgesetz - BEEG) hat sich die Höhe des Eltern­geldes verändert. Es beträgt 67 Prozent des letzten Verdienstes bis zu ei­nem Höchstbetrag von 1.800,00 Euro, mindestens 300,00 Euro.

Aus diesem Grunde halten wir eine Gleichstellung in der Beitragshöhe mitHausfrauen, Schülern und Studenten nicht mehr gerechtfertigt. Erziehungs­geldempfängerinnen/-empfänger sollten den gleichen Betrag bezahlen wiezum Beispiel Rentnerinnen/Rentner oder Erwerbslose.

Empfehlung der Antragskommission

Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Gewerkschaftsrat

Entscheidung des Bundeskongresses

£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung

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N 059 Landesbezirkskonferenz Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen

Auslegung der Satzung zur Beitragsermittlung (hier speziell beiStipendien)

Der Bundeskongress beschließt

In der Gesamtorganisation ver.di muss die Beitragsermittlung ihrer Mit­glieder einheitlichen Regelungen unterliegen.

Am Beispiel der Stipendien-Empfängerinnen/-Empfänger innerhalb der Mit­gliedschaft muss der klaren Regelung gefolgt werden, dass ein Stipendiumkein Erwerbseinkommen (oder Ausbildungsvergütung) im Sinne der ver.di-Satzung darstellt, zumal es auch nicht sozialversicherungsplichtig ist.

Für Stipendien-Empfängerinnen/-Empfänger muss also grundsätzlich § 14Abs. 3(a) der ver.di-Satzung gelten, insofern sie nicht anderweitig einer Be­schäftigung nachgehen.

Begründung

Die aktuelle Beitragsermittlung für Stipendiatinnen/Stipendiaten (vor allemPromotionsstipendiatinnen/Promotionsstipendiaten) in ver.di wird aktuellsehr unterschiedlich gehandhabt. Vermehrt werden sie von der Organisa­tion aufgefordert ein Prozent ihres Stipendiums als Mitgliedsbeitrag zu ent­richten.

Ein Stipendium (Studien-, Promotions-, Reisestipendium, etc.) ist jedoch inkeiner Form mit einem Verdienst aus lohnabhängiger Erwerbs- oder freierTätigkeit gleich zu setzen. Studentische ver.di-Mitglieder zahlen den Min­destbeitrag von 2,50 Euro, insofern sie keiner Nebentätigkeit nachgehen,da sie mit ihrer Immatrikulation an einer Hochschule einen Studierenden-Status nachweisen können; gleiches gilt für Stipendien-Empfängerinnen/-Empfänger in der Studienförderung. Für Promovierende gibt es jedochnicht an jeder Hochschule die Verpflichtung zur Immatrikulation, womitnicht alle einen Studierenden-Status nachweisen können.

Promotionsstipendiatinnen/-stipendiaten erhalten ihre Förderung[1] unterder Auflage, dass sie in einem begrenzten Zeitraum eine wissenschaftlicheArbeit verfassen. Das Stipendium dient der Lebensfinanzierung, so dass

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N 059 Landesbezirkskonferenz Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen

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sie eben nicht auf eine Finanzierung durch Erwerbs- oder freier Tätigkeitangewiesen sind. Daher kann speziell ein Promotionsstipendium innerhalbder Organisation ver.di nicht zur Beitragsermittlung herangezogen werden.

[1] Alle Leistungen erfolgen nach den vom Bundesministerium für Bildungund Forschung erlassenen Rahmenrichtlinien für die Förderung begabterNachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler.

Empfehlung der Antragskommission

Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Gewerkschaftsrat

Entscheidung des Bundeskongresses

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Wortgleicher Antrag liegt vor von: Bezirkskonferenz Sachsen-Anhalt-Süd

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N 060 Bezirksfachbereichskonferenz 7 Sachsen-Anhalt-Süd

Höhe des Mitgliedsbeitrages bei Nichtvollbeschäftigten

Der Bundeskongress beschließt

Der § 14 Absatz 3 a) der ver.di-Satzung wird wie folgt geändert:

„Hausfrauen/Hausmänner, SchülerInnnen, Studierende, Wehr-, Zivildienst­leistende, ErziehungsgeldempfängerInnen, SozialhilfeempfängerInnen undMitglieder, die auf Grund nachweislich finanzieller Notlagen für eine be­stimmte Zeit ihren Beitrag nach den Absätzen 1 und 2 nicht entrichten kön­nen, zahlen jeweils einen Beitrag von monatlich € 2,50.“

Bei Angestellten in Teilzeitbeschäftigung beträgt der Beitrag 0,7 Prozentder Entgeltgruppe und Stufe, nach der das Mitglied vergütet wird.Grundlage für die Berechnung ist der jeweils geltende Tarifvertrag.

Der Mindestbeitrag gilt als die geringste Beitragszahlung für alle Mitgliedermit Ausnahme der Ruhestandsbeiträge.

Er gilt auch für Mitglieder in Elternzeit, Mitglieder, die ohne Gehalt beur­laubt oder vorübergehend aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind.Ebenso gilt er für Anschlussmitglieder bzw. Doppelmitglieder.

Der Mindestbeitrag beträgt 0,6 Prozent der untersten Stufe der Entgelt­gruppe 1 des TVöD.

Begründung

Es gibt immer mehr ver.di-Mitglieder, die auf Grund von finanziellenEngpässen, die zum Beispiel durch die Arbeitslosigkeit von Ehepartnernverschuldet sein können, nicht mehr in der Lage sind, den jetzt im § 14 derver.di-Satzung festgelegten Beitrag zu zahlen und dennoch die Mit­gliedschaft in unserer Organisation nicht kündigen wollen.

Die finanziellen Engpässe treten oft dadurch auf, dass die ver.di-Mitgliedermit ihren Einkommen nur geringfügig über der Bemessungsgrenze für dasALG II ihrer Ehepartnerinnen/Ehepartner liegen und somit kein finanziellerAnspruch auf eine Leistung besteht.

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N 060 Bezirksfachbereichskonferenz 7 Sachsen-Anhalt-Süd

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Um unseren Mitgliedern entgegen zu kommen und sie in solchen Notlagennicht zu verlieren, ist es erforderlich, einen neuen Weg zu gehen und eineLösung für die Befreiung vom normalen Beitrag zu finden. Die Mitgliedersollten für maximal zwölf Monate in der Satzung so gestellt werden wie So­zialhilfeempfängerinnen/Sozialhilfeempfänger. Durch die neue Regelung für Teilzeitbeschäftigte wird es uns gelingen, Mit­glieder zu halten, die ansonsten austreten würden oder durch die Regelun­gen in Satzungen anderer Gewerkschaften, wie zum Beispiel der GEW, indiese Gewerkschaft wechseln.

Empfehlung der Antragskommission

Ablehnung

Entscheidung des Bundeskongresses

£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung

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N 061 Bezirkskonferenz Allgäu mit den Landkreisen Weilheim-Schongau undGarmisch-Patenkirchen

Beitrag bei Privatinsolvenz

Der Bundeskongress beschließt

Der § 14 Abs. 3 der ver.di-Satzung ist um den Personenkreis der ver.di-Mit­glieder, die eine Privatinsolvenz durchführen, zu erweitern. Der satzungs­gemäße Beitrag in Höhe von einem Prozent bezieht sich auf dennichtpfändbaren Teil des Einkommens. Die Reduzierung des Beitrageserfolgt auf Antrag.

Empfehlung der Antragskommission

Ablehnung

Dadurch erledigt folgender Antrag N 062

Entscheidung des Bundeskongresses

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N 062 Landesbezirksfachbereichskonferenz 8 Bayern

Beitrag bei Privatinsolvenz

Der Bundeskongress beschließt

Der Mitgliedsbeitrag für ver.di-Mitglieder in privater Insolvenz wird auf2,50 Euro festgelegt. Dazu wird § 14 Ziffer 3 a) der ver.di-Satzung wie folgtergänzt:

"Hausfrauen/Hausmänner, Schüler/innen, Studierende, Wehr-, Zivildienst­leistende, Erziehungsgeldempfänger/innen und Sozialhilfeempfänger/innensowie Mitglieder für die Dauer der gerichtlich festgestellten Privatinsolvenzzahlen jeweils einen Beitrag von monatlich € 2,50."

Begründung

Die alltägliche Erfahrung zeigt, dass immer mehr Austritte oder Beendigun­gen der Mitgliedschaft wegen ausstehender Beiträge ihre Ursache in derZahlungsunfähigkeit von Kolleginnen und Kollegen haben. Bei Untersu­chung der Gründe für die Beendigung der Mitgliedschaft ergab sich, dassdies bei bis zu 25 Prozent der Fälle Ursache ist. Bisher reagiert ver.di hilf-und herzlos: ein teures Mahnverfahren bis hin zur Offenlegung der Vermö­gensverhältnisse, dann in der Regel Abbruch und Ausbuchung der ausste­henden Beiträge wegen Erfolglosigkeit, allerdings verbunden mit einer Be­endigung der Mitgliedschaft. Bereits seit 1999 gibt es auch für Privatleutedie Möglichkeit, Insolvenz zu beantragen. Die Zahl derer, die davon be­troffen sind, steigt stetig an. Wer sich in Privatinsolvenz befindet, dem ver­bleibt nur ein geringer Teil zur freien Verfügung. Ein Alleinstehender hatnoch 985,15 Euro netto, um alle anfallenden Kosten von Miete bis zumGewerkschaftsbeitrag zu zahlen. Bisher wird dieser Personenkreis durchdie ver.di-Satzung nicht erfasst. Ungeachtet der Privatinsolvenz müssendie Kolleginnen und Kollegen einen Beitrag nach der Höhe ihres Gehaltesentrichten. Während andere Gläubiger ebenfalls Verzicht leisten (sonstwäre das Insolvenzverfahren nicht möglich) und dann aber weiter Ge­schäftsbeziehungen unterhalten, weist ver.di den Betroffenen streng dieTür. Eine befristete Reduzierung während der Privatinsolvenz würdedagegen eine dauerhafte Mitgliedschaft und nach dem Ende des In­solvenzverfahrens eine erneute volle Zahlung der Beiträge erlauben.So aber sind diese Menschen für uns für immer verloren.

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N 062 Landesbezirksfachbereichskonferenz 8 Bayern

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Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag N 061

Entscheidung des Bundeskongresses

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N 063 Bezirksfachbereichskonferenz 8 Hannover/Leine-Weser

Mitgliedsbeitrag

Der Bundeskongress beschließt

Es wird angeregt, sehr gründlich Alternativen zur geltenden Beitragsrichtli­nie zu beraten. Ziel sollte es sein, mit einer veränderten Beitragsstrukturdie Werbung von Mitgliedern zu fördern.

Begründung

Höhere Mitgliederzahlen begründen zweifellos ein stärkeres politischesGewicht der Gewerkschaften im Kampf um Rechte und Einkommen derBeschäftigten und Erwerbslosen.

Dazu kann gehören, zwei Varianten der Mitgliedschaft möglich zu machen:

Eine unveränderte Vollmitgliedschaft mit allen Rechten unter anderem

• auf Teilnahme an Bildungsangeboten,

• auf Streikgeld und

• auf Rechtsschutz,

sowie eine

einfache Fördermitgliedschaft, die mit einem Einheitsbeitrag etwa in Höhedes geforderten gesetzlichen Mindestlohnes pro Stunde den Erhalt undAusbau der Gewerkschaftsarbeit fördert; Fördermitglieder hätten im Unter­schied zu Vollmitgliedern lediglich Anspruch auf Informationen und Bera­tung.

Alternativ kann auch eine Schnuppermitgliedschaft erwogen werden.

Derzeit gibt es vier Beitragsregeln, deren Erfüllung zum vollen Anspruchauf alle ver.di-Leistungen berechtigt:

• Ein Prozent vom Monatsbrutto (für alle "im Beschäftigungsverhältnis")

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• 0,5 Prozent vom Bruttoeinkommen (das seinen Ursprung aus einemBeschäftigungsverhältnis hat) für Rentnerinnen/Rentner, Pensionärin­nen/Pensionäre, Krankengeldbezieherinnen/-bezieher und Arbeitslose

• der Einkünfte "aus Tätigkeiten im Organisationsbereich von ver.di" fürFreiberuflerinnen/Freiberufler

• 2,50 Euro Mindestbeitrag für alle Personen ohne Einkommen ausErwerbstätigkeit.

Empfehlung der Antragskommission

Ablehnung

Entscheidung des Bundeskongresses

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Wortgleicher Antrag liegt vor von: Bezirksfachbereichskonferenz 7 Herford-Minden-Lippe

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N 064 Bezirksfachbereichskonferenz 6 Herford-Minden-Lippe

Satzungsänderung - Beiträge

Der Bundeskongress beschließt

Die Beitragshöhe ist mit einem gestaffelten Satz, je nach Leistungsabfragedurch das jeweilige Mitglied, zu ermöglichen. Die Satzung ist nachstehendim § 14, Absatz 1 um einen Unterabsatz 2 zu erweitern und wie folgt zuändern:

Unterabsatz 1:„Mitglieder im Beschäftigungsverhältnis zahlen grundsätzlich ein Prozentihres regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienstes bzw. ihrer regelmäßigenmonatlichen Ausbildungsvergütung als Mitgliedsbeitrag pro Monat. Zumregelmäßigen monatlichen Bruttoverdienst bzw. zur Ausbildungsvergütungwerden Einmalzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Jahres­prämie sowie unregelmäßige Schicht- und Erschwerniszuschläge nichtgezählt.

Unterabsatz 2Weist das Mitglied die Ehegemeinschaft oder die häusliche Lebens­partnerschaft nach, so gilt für diese Mitglieder entgegen Unterabsatz1 ein Beitragssatz von je 0,5 Prozent mit vollen Leistungsansprüchennach den §§ 15 ff. Entgegen des Unterabsatzes 1 kann entgegen des vollen Leistungs­umfanges nach den § 15 bis 19, der Beitrag für das Mitglied, welchesnicht unter Unterabsatz 2 fällt, der Beitrag in Höhe der nachfolgendenStaffelung gezahlt werden: a) Für 0,5 Prozent der Beitragshöhe nach Unterabsatz 1 bestehtkein Anspruch auf Prozeßkostenübernahme für gerichtliche Ausein­andersetzungen/Streitigkeiten nach § 19. Der Anspruch auf außerge­richtliche Beratung bleibt bestehen. b) Für 0,25 Prozent der Beitragshöhe nach Unterabsatz 1 bestehtkein Anspruch auf Leistungen nach Buchstabe a) und darüber hinaus

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N 064 Bezirksfachbereichskonferenz 6 Herford-Minden-Lippe

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auch kein Anspruch auf Treuegeld (gegebenenfalls alternativ) auf Leis­tungen aus der Freizeit-Unfallversicherung.“ Die Regelungen in den §§ 15 bis 19 sind auf die Änderung abzustel­len.

Begründung

In vielen Mitgliederversammlungen der letzten Zeit wurde des Öfteren derMitgliedsbeitragssatz diskutiert. Aus den Diskussionen konnte das Fazitgezogen werden, dass der Beitrag für viele Nichtorganisierte zu hoch ist,wenn sie im Rahmen der Mitgliederwerbung angesprochen werden. In denGesprächen kam sehr schnell der Hinweis auf konkurrierende Organisatio­nen und Verbände, wie der Deutsche Beamtenbund, der mit geringen Bei­tragssätzen lockt. Die Vorteile von ver.di, wie Ortsnähe, Schulungen undSeminare sind dabei schwer zu vermitteln und werden bei vielen Mit­arbeiterinnen/Mitarbeiter zweitrangig gesehen.

Mit einem gestaffelten Beitrags- und Leistungsspektrum wären mehrKolleginnen/Kollegen bereit, unserer Organisation beizutreten.

Empfehlung der Antragskommission

Ablehnung

Entscheidung des Bundeskongresses

£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung

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Wortgleiche Anträge liegen vor von: Landesbezirkskonferenz Nordrhein-Westfalen,Bezirkskonferenz Rhein-Wupper

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N 065 Bezirksfachbereichskonferenz 3 Rhein-Wupper

Satzungsänderung §14 Mitgliedsbeitrag

Der Bundeskongress beschließt

In § 14 wird zum Termin der Beitragszahlung im Lastschriftverfahrenfolgende Regelung eingefügt: „Die Beiträge für den laufenden Monat wer­den wahlweise zur Mitte des laufenden Monats oder innerhalb der erstendrei Werktage des Folgemonats, nach planmäßigem Entgeltzahlungs­termin, eingezogen. Bei quartalsweisem Einzug findet dieser zu Beginn deszweiten Monats des laufenden Drei-Monats-Zeitraumes statt.

Begründung

Durch die tarifliche Verlagerung der Lohn- und Gehaltszahlungen auf denletzten Tag des Monats erleben wir, dass die Beiträge zwei bis drei Tagevor Gehaltstermin abgebucht werden. Es passiert vor allem bei den gerin­gen Entgeltgruppen EG 1 unter anderem, dass dann das Konto leer ist unddie Lastschrift zurückgebucht wird. Die Folge sind Beitragsrückstände mitallen rechtlichen Problemen wie Zwangseintreibung.

Wenn die Hausbank an dieser Stelle keine Probleme macht, kommt esdann zu Inanspruchnahme von Kontoüberziehung mit bis zu 17 ProzentÜberziehungszinsen.

Sinnvoll ist daher ein Termin für den Lastschrifteinzug direkt nach derLohn- und Gehaltszahlung.

Dieser Termin muss in der Satzung festgelegt werden, da es nicht der Be­liebigkeit der Verwaltung zum Opfer fallen darf.

Empfehlung der Antragskommission

Ablehnung

Entscheidung des Bundeskongresses

£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung

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N 066 Bezirkskonferenz Südhessen

Änderung der Berechnungsgrundlage des Mitgliedsbeitrages

Der Bundeskongress beschließt

Es wird folgende Änderung des § 14 der ver.di-Satzung beantragt:

In § 14 Nr. 1 Satz 2) werden vor dem Wort „Einmalzahlungen“ die Worte„familienbezogene Verdienstbestandteile, vermögenswirksame Leistungenund“ eingefügt.

Begründung

Die familienbezogenen Verdienstbestandteile (Verheiratetenzuschlag/Fa­milienzuschlag Kind) sollen der Familie zugute kommen; sie zählen nichtzum regulären arbeitsbezogenen Entgelt der/des Beschäftigten. Es ist we­der logisch noch angemessen, die für die Familien bestimmten Einkom­mensbestandteile in die Beitragsbemessung einzubeziehen, denn die Fa­milienmitglieder beziehen auch keine Leistungen der Gewerkschaft (sofernsie keine eigenständige Mitgliedschaft haben). Im Übrigen sei daraufhingewiesen, dass in § 8 Abs. 2 der Satzung der ÖTV ebenfalls diese fa­milienbezogenen Verdienstbestandteile ausgenommen waren. Auch dieGEW rechnet diese Verdienstbestandteile bei der Berechnung des Mit­gliedsbeitrages nicht mit ein.

Die vermögenswirksamen Leistungen werden nur dann gezahlt, wenn dasMitglied einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat. Sie dienen demAufbau und der Unterstützung von Vermögen und haben ebenfalls nichtsmit dem arbeitsbezogenen Entgelt der/des Beschäftigten zu tun.

Empfehlung der Antragskommission

Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Gewerkschaftsrat

Entscheidung des Bundeskongresses

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N 067 Landesbezirkskonferenz Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen

Prüfungsauftrag hinsichtlich der weiteren Kontoführung bzw. derAufrechterhaltung der Geschäftsverbindung der Gewerkschaft ver.dibei bzw. mit der Bank Santander-SEB Bank

Der Bundeskongress beschließt

Der Bundesvorstand wird aufgefordert zu prüfen, ob hinsichtlich der weite­ren Kontoführung bzw. der Aufrechterhaltung der Geschäftsverbindung derGewerkschaft ver.di bei bzw. mit der Bank Santander-SEB Bank eineÄnderung erforderlich ist.

Begründung

Die Gewerkschaft ver.di führt seit vielen Jahren ihre Konten bei der SEBBank (Ausnahme einige Sonderkonten in den Landesbezirken bzw.Fachbereichen). Die schwedische SEB Bank hatte damals die ehemalsgewerkschaftseigene Bank für Gemeinwirtschaft (BfG) gekauft und die Ge­schäftsverbindung weitergeführt. Mittlerweile hat die spanische BankSantander die SEB Bank gekauft.

Eine besondere Bindung zur Gewerkschaft besteht nicht mehr. Ob nochirgendwelche Sonderkonditionen aus der Zeit der BfG bestehen, wäre nochzu prüfen.

Bereits die SEB Bank hatte vor ca. drei oder vier Jahren ein Vertriebskon­zept aufgelegt, das zu rigorosen Verkaufsmodalitäten mit entsprechendenüberzogenen Anforderungen an die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter geführt hatund somit auch entgegen der ver.di-Aktion "Verkaufsdruck - nein danke!"und den dort beschriebenen gesundheitlichen Auswirkungen steht.

Die neue Bank Santander - SEB Bank hat diesen Druck auf die Mitarbeite­rinnen/Mitarbeiter weiter erhöht:

• Die Bank Santander ist praktizierende Gegnerin der Mitgliedschaft in ei­nem Arbeitgeberverband; damit gibt es auch keinen Branchentarifver­trag. Bei der ehemaligen SEB Bank wirkt noch der Bankentarif nach.

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N 067 Landesbezirkskonferenz Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen

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• Selbst in Führungspositionen werden Leiharbeiterinnen/Leiharbeitereingesetzt und damit die Arbeit noch billiger gemacht (zum Beispiel istin Erfurt der Filialleiter ein Leiharbeiter einer konzerneigenen Firma).Nach Aussagen des Fachbereichs ist dieses Vorgehen aber derengelebte Personalpolitik, die noch weiter ausgedehnt werden soll.

Unter diesen Umständen sollte eine Gewerkschaft keine Geschäftsver­bindungen mit einer derartigen Bank unterhalten - die Konditionen für Ge­schäfte dürfen allerdings nicht außer Acht gelassen werden.

Eine sofortige Kündigung der Geschäftsbeziehungen könnte jedoch kontra­produktiv sein, da die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Bank gerade zurzeitdie Unterstützung von ver.di brauchen und der Rückzug der Gewerkschaftbei den wirtschaftlichen Beziehungen gegebenenfalls von den Mitarbeite­rinnen/Mitarbeitern nicht verstanden wird.

Derzeit gibt es auch Aktivitäten von ver.di bzw. der ver.di-Betriebsgruppe(ehemals SEB Bank) in der Bank

• Mitgliederwerbeaktionen in der Bank haben gerade in letzter Zeit zu gu­ten Zuwächsen geführt.

• ver.di bemüht sich derzeit auch darum, mit der Bank Santander - SEBBank einen Haustarifvertrag abzuschließen. Hier könnte allerdings dieetwaige Kündigung der Geschäftsbeziehungen auch eine Unter­stützung in den Verhandlungen darstellen (zusätzliches Druckmittel),wenn die Verhandlungen nicht voran gehen.

Deshalb sollte zunächst nur der Antrag auf Prüfung der Geschäftsver­bindungen gestellt werden und noch nicht deren Kündigung. Bei derPrüfung sind natürlich auch die Konditionen für die Geschäftsbeziehungenzu berücksichtigen. Aber: Geld ist hier nicht alles - die Einhaltung dergewerkschaftlichen Grundsätze bei Geschäftspartnern ist ebenso wichtig!

In diesem Zusammenhang sollten auch alle Geschäftsverbindungen hin­sichtlich der Einhaltung der gewerkschaftlichen Grundsätze überprüft wer­den.

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N 067 Landesbezirkskonferenz Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen

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Empfehlung der Antragskommission

Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Bundesvorstand

Dadurch erledigt folgende Anträge N 068, N 069, N 070, N 071, N 072

Entscheidung des Bundeskongresses

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Wortgleicher Antrag liegt vor von: Landesbezirksfachbereichsvorstand 1 Nord

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N 068 Landesbezirksfachbereichsvorstand 1 Hamburg

Kontowechsel

Der Bundeskongress beschließt

Die Bundesverwaltung verlegt die ver.di-Kontoverbindung von der SEB-Bank zur Landesbank Berlin (LBB) und damit in die Sparkassen-Finanz­gruppe.

Begründung

Schon mehrfach wurde von der ver.di-Bundesfachgruppe Sparkassen diever.di-Kontoverbindung zur SEB-Bank thematisiert. Da nunmehr die SEB-Bank wieder an ausländische Investorenbanken verkauft werden soll, istjetzt der Zeitpunkt für einen Wechsel der Kontoverbindung aus unsererSicht gekommen! ver.di und Sparkassen-Finanzgruppe, das passt!

Von Sparkassen-Arbeitnehmerseite aus gibt es GUT.e Gründe für einenWechsel, die wir euch gerne nachfolgend darlegen wollen:

• In der Finanzkrise war die öffentlich-rechtliche Säule des dreigliedrigenBankensystems, zusammen mit dem Genossenschaftsbereich, die tra­gende Säule. Auch jetzt in der Wirtschaftskrise finanziert die Sparkasseentscheidend die Realwirtschaft und ist stärkster Partner des Mittel­standes und der Existenzgründer dort. Wir sichern Arbeitsplätze/Aus­bildungsplätze vor Ort mit zum Teil risikobehaftetem Kreditengagement.

• Bei den 432 öffentlich-rechtlichen Sparkassen ist der öffentliche Auftragund die Daseinsvorsorge Grundlage des Geschäfts. Die Ausrichtungdieser Finanzgruppe ist gemeinwohlorientiert und unterwirft sich nichtdem Diktat des Shareholder Value.

• Die 432 Sparkassen unterhalten 13.425 Personen-Geschäftsstellenund haben sich zum „Jedermann-Konto“ verpflichtet. Wir sind vor Ortund stellen auch in der Fläche die Geldversorgung sicher!

• Die öffentlich-rechtlichen Sparkassen und die weiteren Mitglieder derS-Finanzgruppe mit ihren 352.000 Beschäftigten (öffentliche Versiche­rer, Landesbank, Deka, Deutsche Leasing) sind seit Jahren die besten

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und treuesten Steuerzahler. Allein die Steuerzahlung für 2008summierte sich auf 1,1 Milliarden Euro und beträgt 2009 sogar zweiMilliarden Euro. In den letzten zehn Jahren wurden 20 Milliarden Euroan Steuern gezahlt. Wer bietet ähnliches?

• Daneben führen die Sparkassen teilweise Erträge direkt an ihre Kom­munen als öffentliche Eigentümer ab oder bringen maßgeblich Kapitalin Stiftungen ein. So sind deutschlandweit 1,5 Milliarden Euro in Stiftun­gen geflossen, deren Erträge in Soziales, Sport und Kultur vor Ort undin den Regionen fließen. Wir geben Erträge in die Regionen und an dieMenschen weiter.

• Die Sparkassen-Finanzgruppe hält die mit uns abgeschlossenen Ta­rifverträge des TVöD sowie die Banken-TV und Versicherungs-TV einund stellt mit 20.500 Ausbildungsplätzen und einer Ausbildungsquotevon 8,15 Prozent im Bankenbereich den mit Abstand stärksten Ausbil­der. Die Übernahme der Auszubildenden ist seit Jahren kein Themamehr. Wir stehen zu unseren Tarifverträgen und geben der JugendGUT.e Chancen!

• Vom Jugendvertreter bis zum Vorstandsvorsitzenden sind weit über30.000 Beschäftigte der Sparkassen-Finanzgruppe in ver.di organisiert.Wir leben den öffentlichen und gewerkschaftlichen Auftrag aktiv!

Eine Verlegung der ver.di-Kontoverbindung von der SEB-Bank zur 100-pro­zentigen Tochter aller deutschen Sparkassen, der LandesBank Berlin(LBB), wäre für uns wünschenswert und eine GUT.e Entscheidung. Dassdabei die Konditionen stimmen müssen ist klar. Laut Aussage des DSGVwäre dieser bereit, die LBB bei der Kontenumstellung kräftig zu unterstüt­zen.

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag N 067

Entscheidung des Bundeskongresses

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N 069 Landesbezirkskonferenz Saar

ver.di-Kontoverbindung von der SEB-Bank zur Landesbank Berlin(LBB)

Der Bundeskongress beschließt

Die ver.di-Kontoverbindung soll von der SEB-Bank zur Landesbank Berlin(LBB) und damit in die Sparkassen-Finanzgruppe verlegt werden.

Begründung

Schon mehrfach wurde von der ver.di-Bundesfachgruppe Sparkassen diever.di-Kontoverbindung zur SEB-Bank thematisiert. Da nunmehr die SEB-Bank wieder an ausländische Investorenbanken verkauft werden soll, istjetzt der Zeitpunkt für einen Wechsel der Kontoverbindung aus unsererSicht gekommen! ver.di und Sparkassen-Finanzgruppe, das passt!

Von Sparkassen-Arbeitnehmerseite aus gibt es GUT.e Gründe für einenWechsel, die wir euch gerne darlegen wollen:

• In der Finanzkrise war die öffentlich-rechtliche Säule des dreigliedrigenBankensystems, zusammen mit dem Genossenschaftsbereich, die tra­gende Säule. Auch jetzt in der Wirtschaftskrise finanziert die Sparkasseentscheidend die Realwirtschaft und ist stärkster Partner des Mittel­standes und der Existensgründer dort. Wir sichern Arbeitsplätze/Aus­bildungsplätze vor Ort mit zum Teil risikobehaftetem Kreditengagement.

• Bei den 432 öffentlich-rechtlichen Sparkassen ist der öffentliche Auftragund die Daseinsvorsorge Grundlage des Geschäfts. Die Ausrichtungdieser Finanzgruppe ist gemeinwohlorientiert und unterwirft sich nichtdem Diktat des Shareholder Value.

• Die 432 Sparkassen unterhalten 13.425 Personen-Geschäftsstellenund haben sich zum "Jedermann-Konto" verpflichtet. Wir sind vor Ortund stellen auch in der Fläche die Geldversorgung sicher!

• Die öffentlich-rechtlichen Sparkassen und die weiteren Mitglieder derS-Finanzgruppe mit ihren 352.000 Beschäftigten (öffentliche Versiche­rer, Landesbank, Deka, Deutsche Leasing) sind seit Jahren die besten

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N 069 Landesbezirkskonferenz Saar

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und treuesten Steuerzahler. Allein die Steuerzahlung von 2008summierte sich auf 1,1 Milliarden Euro und beträgt 2009 sogar zweiMilliarden Euro. In den letzten zehn Jahren wurden 20 Milliarden Euroan Steuern gezahlt. Wer bietet ähnliches?

• Daneben führen die Sparkassen teilweise Erträge direkt an ihre Kom­munen als öffentliche Eigentümer ab oder bringen maßgeblich Kapitalin Stiftungen ein. So sind deutschlandweit 1,5 Milliarden Euro in Stiftun­gen geflossen, deren Erträge in Soziales, Sport und Kultur vor Ort undin den Regionen fließen. Wir geben Erträge in die Regionen und an dieMenschen weiter.

• Die Sparkassen-Finanzgruppe hält die mit uns abgeschlossenen Ta­rifverträge des TVöD sowie die Banken-TV und Versicherungs-TV einund stellt mit 20.500 Ausbildungsplätzen und einer Ausbildungsquotevon 8,15 Prozent im Bankenbereich den mit Abstand stärksten Ausbil­der. Die Übernahme der Auszubildenden ist seit Jahren kein Themamehr. Wir stehen zu unseren Tairfverträgen und geben der JugendGUT.e Chancen!

• Vom Jugendvertreter bis zum Vorstandsvorsitzenden sind weit über30.000 Beschäftigte der Sparkassen-Finanzgruppe in ver.di organisiert.Wir leben den öffentlichen und gewerkschaftlichen Auftrag aktiv!

Eine Verlegung der ver.di-Kontoverbindung von der SEB-Bank zur 100-Prozent-Tochter aller deutschen Sparkassen, LandesBank Berlin (LBB)wäre für uns wünschenswert und eine GUT.e Entscheidung. Dass dabeidie Konditionen stimmen müssen ist klar. Laut Aussage des DSVG wäredieser bereit, die LBB bei der Kontenumstellung kräftig zu unterstützen.

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag N 067

Entscheidung des Bundeskongresses

£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung

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Wortgleicher Antrag liegt vor von: Bezirkskonferenz Wuppertal-Niederberg

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N 070 Bezirkskonferenz Fils-Neckar-Alb

Kontoverbindung SEB-Bank

Der Bundeskongress beschließt

Die Bundesverwaltung wird aufgefordert, dass die Kontoverbindung vonder SEB-Bank zur Landesbank Berlin (LBB) und damit in die Sparkassen-Finanzgruppe verlegt werden soll.

Begründung

Schon mehrfach wurde von der ver.di-Bundesfachgruppe Sparkassen dieKontoverbindung zur SEB-Bank thematisiert. Da nunmehr die SEB-Bankwieder an eine ausländische, nicht tarifgebundene, Investorenbanken ver­kauft worden ist, ist jetzt der Zeitpunkt für einen Wechsel der Kontover­bindung aus unserer Sicht gekommen! ver.di und Sparkassen-Finanz­gruppe, das passt!

Von Sparkassen-Arbeitnehmerseite aus gibt es GUT.e Gründe für einenWechsel, die wir Euch gerne nachfolgend darlegen wollen:

• In der Finanzkrise war die öffentlich-rechtliche Säule des dreigliedrigenBankensystems, zusammen mit dem Genossenschaftsbereich, die tra­gende Säule. Auch jetzt in der Wirtschaftskrise finanziert die Sparkasseentscheidend die Realwirtschaft und ist stärkster Partner des Mittel­standes und der Existenzgründer dort. Wir sichern Arbeitsplätze/Aus­bildungsplätze vor Ort mit zum Teil risikobehaftetem Kreditengagement.

• Bei den 432 öffentlich-rechtlichen Sparkassen ist der öffentliche Auftragund die Daseinsvorsorge Grundlage des Geschäfts. Die Ausrichtungdieser Finanzgruppe ist gemeinwohlorientiert und unterwirft sich nichtdem Diktat des Shareholder Value.

• Die 432 Sparkassen unterhalten 13.425 Personen-Geschäftsstellenund haben sich zum „Jedermann-Konto“ verpflichtet. Wir sind vor Ortund stellen auch in der Fläche die Geldversorgung sicher!

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N 070 Bezirkskonferenz Fils-Neckar-Alb

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• Die öffentlich-rechtlichen Sparkassen und die weiteren Mitglieder derS-Finanzgruppe mit ihren 352.000 Beschäftigten (öffentliche Versiche­rer, Landesbank, Deka, Deutsche Leasing) sind seit Jahren die bestenund treuesten Steuerzahler. Allein die Steuerzahlung für 2008summierte sich auf 1,1 Milliarden Euro und beträgt 2009 sogar zweiMilliarden Euro. In den letzten zehn Jahren wurden 20 Milliarden Euroan Steuern gezahlt. Wer bietet ähnliches?

• Daneben führen die Sparkassen teilweise Erträge direkt an ihre Kom­munen als öffentliche Eigentümer ab oder bringen maßgeblich Kapitalin Stiftungen ein. So sind deutschlandweit 1,5 Milliarden Euro in Stiftun­gen geflossen, deren Erträge in Soziales, Sport und Kultur vor Ort undin den Regionen fließen. Wir geben Erträge in die Regionen und an dieMenschen weiter.

• Die Sparkassen-Finanzgruppe hält die mit uns abgeschlossenen Ta­rifverträge des TVöD sowie die Banken-TV und Versicherungs-TV einund stellt mit 20.500 Ausbildungsplätzen und einer Ausbildungsquotevon 8,15 Prozent im Bankenbereich den mit Abstand stärksten Ausbil­der. Die Übernahme der Auszubildenden ist seit Jahren kein Themamehr. Wir stehen zu unseren Tarifverträgen und geben der JugendGUT.e Chancen!

• Vom Jugendvertreter bis zum Vorstandsvorsitzenden sind weit über30.000 Beschäftigte der Sparkassen-Finanzgruppe in ver.di organisiert.Wir leben den öffentlichen und gewerkschaftlichen Auftrag aktiv! EineVerlegung der ver.di-Kontoverbindung von der SEB-Bank zur 100-pro­zentigen Tochter aller deutschen Sparkassen, der LandesBank Berlin(LBB), wäre für uns wünschenswert und eine GUT.e Entscheidung.Dass dabei die Konditionen stimmen müssen, ist klar. Laut Aussagedes DSGV wäre dieser bereit, die LBB bei der Kontenumstellung kräftigzu unterstützen.

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N 070 Bezirkskonferenz Fils-Neckar-Alb

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Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag N 067

Entscheidung des Bundeskongresses

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N 071 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg

Verlegung der ver.di-Kontoverbindung von der SEB-Bank zurLandesbank Berlin (LBB) und damit in die Sparkassen-Finanzgruppe

Der Bundeskongress beschließt

Der Bundesvorstand wird aufgefordert, die ver.di-Kontoverbindung von derehemaligen SEB-Bank zur Landesbank Berlin (LBB) und damit in dieSparkassen-Finanzgruppe zu verlegen.

Begründung

Schon mehrfach wurde von der ver.di-Bundesfachgruppe Sparkassen diever.di-Kontoverbindung zur SEB-Bank thematisiert. Da nunmehr die SEB-Bank an die spanische Santander-Bank verkauft wurde *), ist jetzt der Zeit­punkt für einen Wechsel der Kontoverbindung aus unserer Sicht gekom­men! ver.di und Sparkassen-Finanzgruppe, das passt!

Von Sparkassen-Arbeitnehmerseite aus gibt es GUT.e Gründe für einenWechsel, die wir euch gerne nachfolgend darlegen wollen:

• In der Finanzkrise war die öffentlich-rechtliche Säule des dreigliedrigenBankensystems, zusammen mit dem Genossenschaftsbereich, die tra­gende Säule. Auch jetzt in der Wirtschaftskrise finanziert die Sparkasseentscheidend die Realwirtschaft und ist stärkster Partner des Mittel­standes und der Existenzgründer dort. Wir sichern Arbeitsplätze undAusbildungsplätze vor Ort mit zum Teil risikobehaftetem Kreditengage­ment.

• Bei den 432 öffentlich-rechtlichen Sparkassen ist der öffentliche Auftragund die Daseinsvorsorge Grundlage des Geschäfts. Die Ausrichtungdieser Finanzgruppe ist gemeinwohlorientiert und unterwirft sich nichtdem Diktat des Shareholder Value.

• Die 432 Sparkassen unterhalten 13.425 Personen-Geschäftsstellenund haben sich zum „Jedermann-Konto“ verpflichtet. Wir sind vor Ortund stellen auch in der Fläche die Geldversorgung sicher!

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• Die öffentlich-rechtlichen Sparkassen und die weiteren Mitglieder derS-Finanzgruppe mit ihren 352.000 Beschäftigten (öffentliche Versiche­rer, Landesbank, Deka, Deutsche Leasing) sind seit Jahren die bestenund treuesten Steuerzahler. Allein die Steuerzahlung für 2008summierte sich auf 1,1 Milliarden Euro und beträgt 2009 sogar zweiMilliarden Euro.

• Daneben führen die Sparkassen teilweise Erträge direkt an Ihre Kom­munen als öffentliche Eigentümer ab oder bringen maßgeblich Kapitalin Stiftungen ein. So sind deutschlandweit 1,5 Milliarden Euro in Stiftun­gen geflossen, deren Erträge in Soziales, Sport und Kultur vor Ort undin den Regionen fließen. Wir geben Erträge in die Regionen und an dieMenschen weiter.

• Die Sparkassen-Finanzgruppe hält die mit uns abgeschlossenen Ta­rifverträge des TVöD sowie die Banken-TV und Versicherungs-TV einund stellt mit 20.500 Ausbildungsplätzen und einer Ausbildungsquotevon 8,15 Prozent im Bankenbereich den mit Abstand stärksten Ausbil­der. Die Übernahme der Auszubildenden ist seit Jahren kein Themamehr. Wir stehen zu unseren Tarifverträgen und geben der JugendGUT.e Chancen!

• Von der Jugendvertretung bis zur Vorstandsvorsitzenden bzw. demVorstandsvorsitzenden sind weit über 30.000 Beschäftigte der Sparkas­sen-Finanzgruppe in ver.di organisiert. Wir leben den öffentlichen undgewerkschaftlichen Auftrag aktiv!

Eine Verlegung der ver.di-Kontoverbindung von der SEB-Bank zur 100-Prozent-Tochter aller deutschen Sparkassen, der Landesbank Berlin(LBB), wäre für uns wünschenswert und eine GUT.e Entscheidung. Dassdabei die Konditionen stimmen müssen ist klar. Laut Aussage des DSGVwäre dieser bereit, die LBB bei der Kontenumstellung kräftig zu unterstüt­zen.

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N 071 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg

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Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag N 067

Entscheidung des Bundeskongresses

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N 072 Bezirksfachbereichskonferenz 1 Region Süd-Ost-Niedersachsen

Beendigung aller ver.di-Kontoverbindungen mit der SEB-Bank

Der Bundeskongress beschließt

Alle ver.di-Kontoverbindungen mit der SEB-Bank werden beendet.

Begründung

Da nunmehr die SEB-Bank wieder an rein renditeorientierte Investorenban­ken verkauft werden soll, ist jetzt der Zeitpunkt für einen Wechsel der Kon­toverbindung aus unserer Sicht gekommen.

Im Übrigen ist es nachgewiesen, dass die Arbeitsbedingungen und derLeistungsdruck insbesondere in dieser Bank mit ver.di-Grundsätzen nichtvereinbar ist.

Vor Vergabe einer neuen Bankverbindung sind ethische und sonstige Krite­rien wie zum Beispiel Nachhaltigkeit der Geschäftspolitik und Tariftreuesowie Sicherheit der Vermögen und Arbeitsbedingungen, die dengewerkschaftlichen Anforderungen genügen, zu prüfen.

Auch die Mitgliederzahl sollte eine Rolle spielen.

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag N 067

Entscheidung des Bundeskongresses

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N 073 Bezirkskonferenz Frankfurt am Main und Region

Serviceleistungen

Der Bundeskongress beschließt

Alle ehrenamtlichen Kolleginnen und Kollegen, die gemäß Beschluss deszuständigen Gremiums, Serviceleistungen (Lohnsteuerberatung, Ren­tenberatung, Zeugnisberatung unter anderem) für Mitglieder anbieten, wer­den mit den erforderlichen Voraussetzungen für ihre Beratungsarbeit aus­gestattet. Dazu gehört zum Beispiel ein ver.di-E-Mail-Postfach (verdi.de),die notwendige Software und regelmäßige Qualifizierung und Vernetzung.

Begründung

Der Gewerkschaftsrat hat am 11./12. Juni das Diskussionspapier Chance2011 beschlossen. Im Kapitel „Sicherung von Standorten in der Fläche“heißt es: Die Bereitschaft von aus dem aktiven Erwerbsleben ausge­schiedener Gewerkschaftssekretärinnen, ihre Spezialkenntnisse und Erfah­rungen weiter zur Verfügung zu stellen, sollte verstärkt dafür genutzt wer­den, stunden- oder tageweise die Öffnung von Standortbüros sicherzustel­len und Beratungsleistungen für Mitglieder anzubieten. Dasselbe gilt für eh­renamtliche FunktionärInnen mit langjährigen Erfahrungen in der Betriebs­rats- oder Personalratsarbeit.  Um diese Beratungen anbieten zu können, müssen die Kolleginnen undKollegen über technische Mindeststandards verfügen, um mit den Mit­gliedern kommunizieren zu können. Außerdem muss eine regelmäßigeQualifizierung stattfinden. Die Beratungen tragen erheblich zum Mitglieder­erhalt bei, deshalb muss die Organisation bereit sein, diese Angeboteangemessen zu fördern.

Empfehlung der Antragskommission

Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Bundesvorstand

Entscheidung des Bundeskongresses

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N 074 Bezirksvorstand Rhein-Wupper

Materielle/finanzielle Ausgestaltung der Tätigkeit von ehrenamtlichenFunktionäreninnen/Funktionäre

Der Bundeskongress beschließt

Wir fordern ver.di auf für eine angemessene finanzielle Ausstattung der eh­renamtlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter zu sorgen. Viele der Ehrenamtli­chen gehen zum Teil bis an die Grenzen des finanziell erträglichen – unddarüber hinaus – um ihr Engagement für ver.di ansonsten unentgeltlich zurVerfügung zu stellen. Es werden zwar viele Aufwendungen rückerstattet,aber in der Regel erst im Nachhinein. Um Abrechnungen geltend zu ma­chen ist es auch nötig in der zuständigen Geschäftsstelle vorzusprechen,was in Flächenbezirken mit einem sehr hohen zeitlichen Aufwand für vieleverbunden ist. Daher ist es von Nöten eine monatliche Pauschale fürMobilität, Kommunikation, Büromaterialien usw. bereit zu stellen.

Begründung

Nach den Intentionen des Strategiepapiers 2011 ( Seiten 13 – 14 ) desBundesvorstandes, in dem vermehrt auf Ehrenamtlichkeit zur Bewältigungder Aufgaben in der täglichen Arbeit unserer Gewerkschaft abgestellt wird,muss auch die nötige materielle und finanzielle Ausstattung zur Verfügunggestellt werden. Diese vermehrt geforderte ehrenamtliche Tätigkeit kannunter den momentanen Konditionen - heute und in der Zukunft - nicht effizi­ent geleistet werden.

Dazu kommt, dass die Matrixstruktur unserer Organisation mehr und mehrzu greifen beginnt; was bedeutet, dass die verbliebenen ”Hauptamtlichen”sich auf die starken Fachbereiche in ihrem Arbeitsumfeld konzentrierenbzw. von diesen in Anspruch genommen werden. Kleinere Fachbereiche,die nicht in jedem Bezirk abgebildet werden oder Personengruppen wie Se­niorinnen/Senioren, Arbeitslose und Immigrantinnen/Immigranten, drohenbei diesem Prozess "hinten runter" zu fallen.

Hier sind engagiert arbeitende ehrenamtliche Funktionärinnen/Funktionäredas einzig effektive Bindeglied zwischen den Mitgliedern und der hauptamt­lichen Ebene. Diese Arbeit ist heute ohne PC nicht mehr leistbar. Der PCstellt die Verbindung in die kommunikative Welt dar; ohne Zugang zum In­

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ternet gibt es keine Informationen, eine persönliche Recherche ist nichtmöglich. Parallel hierzu werden im eMail - Verkehr Nachrichten, Einladun­gen und Dokumente zeitnah versandt, die für die tägliche Arbeit unver­zichtbar sind.

Daher begründet sich unser Antrag an das Gremium auf Bereitstellungelektronischer Hilfsmittel - hier Laptop/PC - und Beteiligung an den Kostenvon Verbrauchsmaterialien ( Papier, Druckpatronen, einer Internetver­bindung, Telefonkosten etc.).

Des Weiteren erscheint es sinnvoll eine angemessene Beteiligung anerforderlichen Fahrkosten in Form einer Monatskarte im ÖPNV zu zugeste­hen. Die Bezuschussung einer Monatskarte vereinfacht die internen Ab­rechnungsmodalitäten und ermöglicht spontane Mobilität der Kollegin bzw.des Kollegen.

Eine Gegenfinanzierung der geforderten Maßnahmen ergibt sich aus einerverbesserten und intensivierten Arbeit der ehrenamtlichen Funktionärin­nen/Funktionäre, die sich im Erhalt des Mitgliederbestandes bzw. einerNeugewinnung von Mitgliedern niederschlägt.

Empfehlung der Antragskommission

Ablehnung

Entscheidung des Bundeskongresses

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