6
Antrag auf Erteilung der Approbation gemäß Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO) (Ausbildung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union bzw. Europäischen Wirtschaftsraum) Persönliche Angaben Name Vorname Geburtsdatum ggf. Geburtsname Geburtsort Staatsangehörigkeit Straße, Haus-Nummer (ggf. wohnhaft bei) PLZ Ort Telefon privat Mobil E-Mail Hiermit beantrage ich die Approbation als Tierarzt Tierärztin Staat, in dem die tierärztliche Ausbildung abgeschlossen wurde: Ihrem Antrag haben Sie folgende Nachweise beizulegen: Schriftliche und unterschriebene Erklärung, wonach zurzeit/innerhalb der letzten 6 Monate kein gericht- liches Strafverfahren oder staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen Sie anhängig ist/war, so- fern dies zutreffend ist Schriftliche und unterschriebene Erklärung, wonach Sie nur bei der Regierung von Oberbayern die Ap- probation beantragt haben und auch künftig bei keiner anderen Behörde beantragen werden eine tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbs- tätigkeiten (lückenloser, unterschriebener Lebenslauf) gültiger Identitätsnachweis (Reisepass oder Personalausweis) in Form einer amtlich bzw. notariell be- glaubigten Kopie. Wird die Beglaubigung durch eine in einem anderen EU-Mitgliedstaat ermächtigte Be- glaubigungsstelle gefertigt, muss der Beglaubigungsstempel in die deutsche Sprache übersetzt werden. gültige Aufenthaltsgenehmigung für die Bundesrepublik Deutschland in Form einer amtlich bzw. notariell beglaubigten Kopie. Wird die Beglaubigung durch eine in einem anderen EU-Mitgliedstaat er- mächtigte Beglaubigungsstelle gefertigt, muss der Beglaubigungsstempel in die deutsche Sprache über- setzt werden. Nur bei Drittstaatsangehörigen erforderlich! Seite 1 von 4 ROB_55-003/08.14

Antrag auf erteilung der approbation gemäß bundes tierärzteordnung (btäo) (ausbildung in einem mitgl

Embed Size (px)

DESCRIPTION

formular

Citation preview

Page 1: Antrag auf erteilung der approbation gemäß bundes tierärzteordnung (btäo) (ausbildung in einem mitgl

Antrag auf Erteilung der Approbation gemäß Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO) (Ausbildung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union bzw. Europäischen Wirtschaftsraum)

Persönliche Angaben Name Vorname Geburtsdatum

ggf. Geburtsname Geburtsort Staatsangehörigkeit

Straße, Haus-Nummer (ggf. wohnhaft bei) PLZ Ort

Telefon privat Mobil E-Mail

Hiermit beantrage ich die Approbation als

Tierarzt Tierärztin Staat, in dem die tierärztliche Ausbildung abgeschlossen wurde:

Ihrem Antrag haben Sie folgende Nachweise beizulegen: Schriftliche und unterschriebene Erklärung, wonach zurzeit/innerhalb der letzten 6 Monate kein gericht-liches Strafverfahren oder staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen Sie anhängig ist/war, so-fern dies zutreffend ist

Schriftliche und unterschriebene Erklärung, wonach Sie nur bei der Regierung von Oberbayern die Ap-probation beantragt haben und auch künftig bei keiner anderen Behörde beantragen werden

eine tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbs-tätigkeiten (lückenloser, unterschriebener Lebenslauf)

gültiger Identitätsnachweis (Reisepass oder Personalausweis) in Form einer amtlich bzw. notariell be-glaubigten Kopie. Wird die Beglaubigung durch eine in einem anderen EU-Mitgliedstaat ermächtigte Be-glaubigungsstelle gefertigt, muss der Beglaubigungsstempel in die deutsche Sprache übersetzt werden.

gültige Aufenthaltsgenehmigung für die Bundesrepublik Deutschland in Form einer amtlich bzw. notariell beglaubigten Kopie. Wird die Beglaubigung durch eine in einem anderen EU-Mitgliedstaat er-mächtigte Beglaubigungsstelle gefertigt, muss der Beglaubigungsstempel in die deutsche Sprache über-setzt werden. Nur bei Drittstaatsangehörigen erforderlich!

Seite 1 von 4 RO

B_5

5-00

3/08

.14

Page 2: Antrag auf erteilung der approbation gemäß bundes tierärzteordnung (btäo) (ausbildung in einem mitgl

Geburtsurkunde / Abstammungsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern original sprachlich und ggf. (sofern nicht auf Deutsch ausgestellt) in Übersetzung von einem in der Bundesre-publik Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer jeweils in Form einer amtlich bzw. notariell beglaubigten Kopie. Wird die Übersetzung in einem anderen EU-Mitgliedstaat angefertigt, beachten Sie bitte, dass der Übersetzungsstempel in deutscher Sprache verfasst sein muss. Wird die Beglaubigung durch eine in einem anderen EU-Mitgliedstaat ermächtigte Beglaubigungsstelle gefertigt, muss der Beglaubigungsstempel in die deutsche Sprache übersetzt sein.

Sofern der von Ihnen geführte Name von Ihrer Geburtsurkunde abweicht, bitten wir um Vorlage der ent-sprechenden Nachweise z. B. Heiratsurkunde aus der die Namensführung hervorgeht oder die offizielle Bescheinigung über eine Namensänderung original sprachlich und ggf. (sofern nicht auf Deutsch aus-gestellt) in Übersetzung von einem in der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer jeweils in Form einer amtlich bzw. notariell beglaubigten Kopie. Wird die Übersetzung in einem anderen EU-Mitgliedstaat angefertigt, beachten Sie bitte, dass der Übersetzungsstempel in deutscher Sprache verfasst sein muss. Wird die Beglaubigung durch eine in einem anderen EU-Mitgliedstaat ermächtigte Beglaubigungsstelle gefertigt, muss der Be-glaubigungsstempel in die deutsche Sprache übersetzt sein.

Nachweis der Straffreiheit durch Vorlage eines amtlichen Führungszeugnisses Belegart „O“. Dieses ist bei der Meldestelle Ihres Wohnortes zu beantragen. Das Führungszeugnis lassen Sie bitte unter Angabe des Verwendungszweckes „Approbation als Tierärztin/Tierarzt“ direkt an die Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 55.2-2, 80534 München, übersenden. Das Führungszeugnis darf bei Antragstellung nicht älter als ein Monat sein.

Bei EU-/EWR-Staatsangehörigkeit: Kann das amtliche Führungszeugnis nicht vorgelegt werden, so kann an dessen Stelle ein Straffreiheitsnachweis des Herkunftsmitgliedstaates (Strafregisterauszug oder falls ein solcher nicht ausgestellt wird, eine Bescheinigung über eine - eidesstattliche - Erklärung) eingereicht werden. Bei Drittstaatenangehörigkeit: Sofern Sie in Deutschland weniger als 2 Jahre gemeldet sind, müssen Sie neben dem amtlichen Führungszeugnis einen Straffreiheitsnachweis des Herkunftsstaates (Strafregis-terauszug oder, sofern ein solcher nicht ausgestellt wird, eine Bescheinigung über eine - eidesstattliche - Erklärung) einreichen. Bitte reichen Sie den Strafregisterauszug bzw. die Bescheinigung original sprachlich und in Übersetzung von einem in der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer jeweils in Form einer amtlich bzw. notariell beglaubigten Kopie. Wird die Übersetzung in einem anderen EU-Mitgliedstaat angefertigt, beachten Sie bitte, dass der Übersetzungs-stempel in deutscher Sprache verfasst sein muss. Wird die Beglaubigung durch eine in einem anderen EU-Mitgliedstaat ermächtigte Beglaubigungsstelle gefertigt, muss der Beglaubigungsstempel in die deutsche Sprache übersetzt sein. Die ausländischen Straffreiheitsnachweise dürfen bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein.

Ärztliches Attest, ausgestellt von einer Ärztin/einem Arzt aus einem EU-Mitgliedstaat, wonach keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des tierärztlichen Be-rufs ungeeignet, sind im Original oder in Form einer amtlich bzw. notariell beglaubigten Kopie. Wird die Beglaubigung durch eine in einem anderen EU-Mitgliedstaat ermächtigte Beglaubigungsstelle gefertigt, muss der Beglaubigungsstempel in die deutsche Sprache übersetzt werden. Das ärztliche Attest darf bei Antragseingang nicht älter als ein Monat sein.

Sofern Sie Ihre berufsqualifizierende Ausbildung nicht in einem deutschsprachigen Land absolviert ha-ben, ist ein Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse durch Vorlage eines Zertifikats auf dem Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens mit Erfolgsbewertung erforderlich. Bitte legen Sie dieses Dokument original sprachlich und ggf. (sofern nicht auf Deutsch ausgestellt) in Übersetzung von einem in der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer jeweils in Form einer amtlich bzw. notariell beglaubigten Kopie vor. Wird die Übersetzung in einem anderen EU-Mitgliedstaat angefertigt, beachten Sie bitte, dass der Übersetzungs-

Approbationsantrag gem. BTÄO (Ausbildung in einem Mitgliedstaat der EU bzw. EWR) Seite 2 von 4

Page 3: Antrag auf erteilung der approbation gemäß bundes tierärzteordnung (btäo) (ausbildung in einem mitgl

stempel in deutscher Sprache verfasst sein muss. Wird die Beglaubigung durch eine in einem anderen EU-Mitgliedstaat ermächtigte Beglaubigungsstelle gefertigt, muss der Beglaubigungsstempel in die deutsche Sprache übersetzt sein.

Schriftliche und unterschriebene Erklärung des Ortes an dem Sie beabsichtigen in Zukunft Ihre tierärzt-liche Tätigkeit auszuüben. Die Regierung von Oberbayern ist für die Bearbeitung von Approbationsan-trägen dann örtlich zuständig, wenn Sie beabsichtigen, Ihre tierärztliche Tätigkeit im Regierungsbezirk Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz oder Schwaben auszuüben. Die Regierung von Unterfranken ist örtlich zuständig, sofern die Aufnahme der tierärztlichen Tätigkeit in den Regierungsbezirken Oberfran-ken, Mittelfranken oder Unterfranken geplant ist.

Der für Ihr Ausbildungsland in der Anlage zu § 4 Abs. 1a Satz 1, 2 und 3 Bundes-Tierärzteordnung ge-nannte Ausbildungsnachweis und gegebenenfalls die angegebene zusätzliche Bescheinigung origi-nal sprachlich und ggf. (sofern nicht auf Deutsch ausgestellt) in Übersetzung von einem in der Bundes-republik Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat öffentlich bestellten und beeidigten Überset-zer jeweils in Form einer amtlich bzw. notariell beglaubigten Kopie. Wird die Übersetzung in einem ande-ren EU-Mitgliedstaat angefertigt, beachten Sie bitte, dass der Übersetzungsstempel in deutscher Spra-che verfasst sein muss. Wird die Beglaubigung durch eine in einem anderen EU-Mitgliedstaat ermächtig-te Beglaubigungsstelle gefertigt, muss der Beglaubigungsstempel in die deutsche Sprache übersetzt sein.

Sofern die Bezeichnung Ihres Diploms bzw. der zusätzlichen Bescheinigung dem in der Anlage zu § 4 Abs. 1a Satz 1, 2 und 3 Bundes-Tierärzteordnung (beziehungsweise Anhang V 4.1 der Richtlinie 2005/36) für Ihr Ausbildungsland angegebenen Nachweis nicht entspricht und/oder Sie Ihre tierärztliche Ausbildung vor dem für Ihr Ausbildungsland angegebenen Stichtag begonnen haben, ist zudem eine Bescheinigung der zuständigen Behörde (in der Regel das Gesundheitsministerium) Ihres Ausbildungs-landes vorzulegen, aus welcher hervorgeht, dass die Bezeichnung Ihres Diploms dem in der Anhang V 4.1 für Ihr Ausbildungsland genannten Ausbildungsnachweis gleichsteht und/oder, dass Ihre Ausbil-dung die Mindestanforderungen des Art. 38 der Richtlinie 2005/36 EG erfüllt (Richtlinien- bzw. Kon-formitätsbescheinigung) beziehungsweise, dass von Ihnen Rechte nach Art. 23 der Richtlinie 2005/36 erworben wurden. Auch dieser Nachweis ist original sprachlich und ggf. (sofern nicht auf Deutsch aus-gestellt) in Übersetzung von einem in der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer jeweils in Form einer amtlich bzw. notariell beglaubigten Kopie einzureichen. Wird die Übersetzung in einem anderen EU-Mitgliedstaat angefertigt, beachten Sie bitte, dass der Übersetzungsstempel in deutscher Sprache verfasst sein muss. Wird die Beglaubigung durch eine in einem anderen EU-Mitgliedstaat ermächtigte Beglaubigungsstelle gefertigt, muss der Beglaubigungsstempel in die deutsche Sprache übersetzt sein.

Unbedenklichkeitsbescheinigung („Certificate of good standing“) aus all den Ländern, in denen Sie die tierärztliche Tätigkeit bereits ausgeübt haben. Das Certificate of good standing enthält entgegen dem Strafregisterauszug Information über Ihren beruflichen Status und eventuelle Sanktionen. Diese Be-scheinigung darf bei Antragseingang nicht älter als drei Monate sein und wird in der Regel von den je-weiligen Berufsvertretungen (Tierärztekammer) ausgestellt. Auch dieser Nachweis ist original sprachlich und ggf. (sofern nicht auf Deutsch ausgestellt) in Übersetzung von einem in der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer je-weils in Form einer amtlich bzw. notariell beglaubigten Kopie einzureichen. Wird die Übersetzung in ei-nem anderen EU-Mitgliedstaat angefertigt, beachten Sie bitte, dass der Übersetzungsstempel in deut-scher Sprache verfasst sein muss. Wird die Beglaubigung durch eine in einem anderen EU-Mitgliedstaat ermächtigte Beglaubigungsstelle gefertigt, muss der Beglaubigungsstempel in die deutsche Sprache übersetzt sein. Die Vorlage dieses Dokuments ist nicht erforderlich, sofern Ihnen von einer deutschen Behörde, der ein Certificate of good standing vorgelegen hatte, bereits eine Erlaubnis nach § 11 Bun-destierärzteordnung erteilt wurde und Sie seit der Erteilung dieser Erlaubnis die tierärztliche Tätigkeit nur noch in Deutschland ausgeübt haben.

Approbationsantrag gem. BTÄO (Ausbildung in einem Mitgliedstaat der EU bzw. EWR) Seite 3 von 4

Page 4: Antrag auf erteilung der approbation gemäß bundes tierärzteordnung (btäo) (ausbildung in einem mitgl

Sofern Ihnen von einer deutschen Behörde bereits eine Erlaubnis nach § 11 Bundes-Tierärzteordnung erteilt wurde, bitten wir um Vorlage dieser in einfacher Kopie. Bitte beachten Sie, dass die Antragsunterlagen Bestandteil der bei der Regierung von Oberbayern ge-führten Akten werden. Reichen Sie daher bitte keine Originale, sondern nur amtlich bzw. notariell be-glaubigte Kopien ein. Die Approbation wird Ihnen mit einer Kostenrechnung per Einschreiben zugestellt. Wir bitten aus diesem Grund um Angabe einer zustellfähigen Adresse in Deutschland. Die Gebühr für die Erteilung der Appro-bation nach § 4 Abs. 1 Bundes-Tierärzteordnung beträgt 150,00 €. Zudem fallen 3,50 € an Auslagen für die Zustellung per Einschreiben an. Diese Kosten sind erst nach Erhalt der Kostenrechnung unter Anga-be des Buchungskennzeichens zu überweisen.

Approbationsantrag gem. BTÄO (Ausbildung in einem Mitgliedstaat der EU bzw. EWR) Seite 4 von 4

Ort, Datum Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers

Page 5: Antrag auf erteilung der approbation gemäß bundes tierärzteordnung (btäo) (ausbildung in einem mitgl

Erklärung im Approbationsverfahren

Name Vorname

Ich erkläre, dass gegen mich ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungs-verfahren zurzeit oder innerhalb der letzten 6 Monate

nicht anhängig ist / nicht anhängig war

anhängig ist /

anhängig war unter dem Aktenzeichen: Aktenzeichen

bei folgender Behörde

Ort, Datum Unterschrift

Hiermit erkläre ich, dass ich nur bei der Regierung von Oberbayern einen Antrag auf Erteilung der Approba-tion gestellt habe und auch künftig bei keiner anderen Behörde einen Antrag stellen werde.

Ort, Datum Unterschrift

Meine Berufstätigkeit möchte ich künftig in folgendem Ort ausüben: PLZ und Name des Ortes

Ort, Datum Unterschrift

Anlage 1 "Erklärung" zum Approbationsantrag gem. BTÄO (Ausbildung in einem Mitgliedstaat der EU bzw. EWR) Seite 1 von 1

Page 6: Antrag auf erteilung der approbation gemäß bundes tierärzteordnung (btäo) (ausbildung in einem mitgl

Ärztliches Attest

Frau/Herr

geboren am in

ist heute von mir untersucht worden. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, dass sie/er in gesundheitlicher Hin-sicht zur ordnungsgemäßen Ausübung des Berufs als

Apotheker Apothekerin Arzt Ärztin

Psychologischer Psychotherapeut Psychologische PsychotherapeutinKinder- und Jugendlichenpsychotherapeut Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Tierarzt Tierärztin Zahnarzt

Zahnärztin

ungeeignet ist.

Die Untersuchung wurde nicht von einem Familienangehörigen oder Lebensgefährten des Probanden durchgeführt.

Ort, Datum

Unterschrift der Ärztin/des Arztes Stempel oder Siegel

Anlage 2 "Ärztliches Attest" zum Approbationsantrag gem. BTÄO Seite 1 von 1