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Neuigkeiten der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung in leicht verständlicher Sprache In dieser Ausgabe finden Sie auf Seite 2: Tätigkeitsbericht der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung auf Seite 3: Gesetze in leichter Sprache www.rechtleicht.at auf Seite 4: Nationalrats-Wahl Änderungen im Wahl -Recht 2011 Wählen per Brief-Wahl auf Seite 5: Änderung der Wahl -Ordnung bringt Erleichterung bei Wahlen für Menschen mit Behinderung auf Seite 6: Nationalrats-Wahl Fragen-Katalog zur Behinderten-Politik wird von Parteien beantwortet auf Seite 7: Verein Selbstbestimmt Leben Steiermark gegründet auf Seite 10: Internationale Tagung „Starke Eltern – Starke Kinder“ – Starke Assistentinnen und Assistenten Starke Menschen mit besonderen Bedürfnissen auf Seite 12: Fach-Tagung med-Inklusion Barrierefreie Medizin auf Seite 14: Studieren ohne Hindernisse an der Technischen Universität Graz auf Seite 15: AVIS Autovermietung rollstuhlgerechte Fahrzeuge nun auch in Österreich in der Fahrzeug-Gruppe auf Seite 16: Online -Job-Suche mit dem barrierefreien Career Moves APP. auf Seite 20: Wörter-Buch Seite 1 von 30

Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung Newsletter 03/2013 · ruK-Jounng ses. t uf Huand Kinigultugr un d Es ist wichtig dass Menschen mit Lern-Schwierigkeiten und Beeinträchtigungen

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Neuigkeiten der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung

in leicht verständlicher Sprache

In dieser Ausgabe finden Sie

auf Seite 2: Tätigkeitsbericht der Anwaltschaft für Menschen mit

Behinderung

auf Seite 3: Gesetze in leichter Sprache – www.rechtleicht.at

auf Seite 4: Nationalrats-Wahl

Änderungen im Wahl-Recht 2011 – Wählen per Brief-Wahl

auf Seite 5: Änderung der Wahl-Ordnung bringt Erleichterung bei Wahlen

für Menschen mit Behinderung

auf Seite 6: Nationalrats-Wahl

Fragen-Katalog zur Behinderten-Politik wird von Parteien

beantwortet

auf Seite 7: Verein Selbstbestimmt Leben Steiermark gegründet

auf Seite 10: Internationale Tagung „Starke Eltern – Starke Kinder“ – Starke

Assistentinnen und Assistenten – Starke Menschen mit

besonderen Bedürfnissen

auf Seite 12: Fach-Tagung med-Inklusion – Barrierefreie Medizin

auf Seite 14: Studieren ohne Hindernisse an der Technischen Universität

Graz

auf Seite 15: AVIS Autovermietung – rollstuhlgerechte Fahrzeuge nun auch

in Österreich in der Fahrzeug-Gruppe

auf Seite 16: Online-Job-Suche mit dem barrierefreien Career Moves APP.

auf Seite 20: Wörter-Buch

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Tätigkeitsbericht der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung

Bereits zum 4. Mal hat Siegfried Suppan seit dem Bestehen

der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung

den Tätigkeitsbericht an den Landtag Steiermark abgegeben.

Dieses Mal für die Jahre 2011 und 2012.

Die Arbeit des Teams der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung

war in diesem Zeitraum von den Einsparungsmaßnahmen der

Steiermärkischen Landesregierung stark betroffen.

Im Tätigkeitsbericht steht,

was in den Jahren 2011 und 2012 in der Steiermark

bei der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung passiert ist.

Forderungen und Empfehlungen an Politik und Verwaltung

wurden ebenfalls gestellt.

Weitere Informationen darüber finden Sie unter:

www.verwaltung.steiermark.at/cms/dokumente/11682854_74837770/25da370d/AMB

%20Bericht%202011-2012.doc

www.verwaltung.steiermark.at/cms/dokumente/11682854_74837770/4c06b426/AMB

%20Bericht%202011-2012.pdf

In den nächsten Wochen wird der Tätigkeitsbericht

auch in einer Leicht-Lesen-Version erhältlich sein!

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Gesetze in leichter Sprache – www.rechtleicht.at

Für alle Bürgerinnen und Bürger ist es wichtig zu wissen:

Welche Rechte, Gesetze und Pflichten sie haben und

Wie das Zusammenleben in der Gesellschaft funktioniert.

Voraussetzungen für ein Zusammenleben sind das Einhalten von:

Rechten

Gesetzen

Demokratie.

Die folgenden Fragen werden oft gestellt:

Wie werden Gesetze und Beschlüsse gemacht – Wie kommt es dazu?

Wie funktioniert das Schaffen und Erlassen von Gesetzen?

Wer steht dahinter?

Wer sind die Menschen und Parteien,

die diese wichtigen Entscheidungen treffen?

Diese Fragen sind schwer zu beantworten und

und man bekommt darauf oft keine Antwort.

Auf der Internet-Seite von www.rechtleicht.at

werden folgende Fragen und Themen erklärt:

Politik

Recht

Demokratie

Wahlen

Gesetzes-Texte in leichter Sprache

und noch vieles mehr.

Alle Parteien in Österreich wurden aufgefordert,

ihr Partei-Programm in leichter Sprache

zur Verfügung zu stellen.

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Auf dieser Seite gibt es auch ein Lexikon.

Das Lexikon ist ein Wörter-Buch,

in dem wichtige Begriffe erklärt werden.

Außerdem finden Sie auf der Internet-Seite

zum Thema Behinderung:

News

So spricht man das: Njus.

Das sind die wichtigsten Neuigkeiten und Nachrichten in leichter Sprache.

Infos und Downloads

Das sind Informationen, Broschüren und Anregungen.

Die Internet-Seite www.rechtleicht.at wurde geschaffen von:

Herrn Nationalrats-Abgeordneten Franz-Josef Huainigg

dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur und

Verbänden von Menschen mit Behinderung.

Es ist wichtig

dass Menschen mit Lern-Schwierigkeiten und

Beeinträchtigungen verständliche Informationen bekommen.

Das ist eine Voraussetzung zur Mitgestaltung und Mitbestimmung.

So steht es in der UN-Konvention über die Rechte

von Menschen mit Behinderungen geschrieben.

Informationen zum Downloaden:

Kinder und Jugendbuch

"Wer macht die Gesetze? Parlament und Politik in Österreich"

als E-Book – ausgesprochen I Buk, übersetzt heißt es -elektronisches Buch:

www.rechtleicht.at//assets/Wer-macht-die-Gesetze.epub

Das E-Book kann in eine PDF-Datei umgewandelt werden.

Man benötigt ein kleines Zusatz-Programm.

Dieses kann man Downloaden unter:

www.adobe.com/at/produkt/digital-editions/download.html

Informationen entnommen aus:

www.balance.at/news/gesetze-leichter-sprache-neue-website

www.behindertenarbeit.at/bha/archives/23155

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Nationalrats-Wahl

Änderungen im Wahl-Recht - Wählen per Brief-Wahl

Seit Juli 2007 ist das Wählen mittels Brief-Wahl möglich.

Menschen mit Behinderung,

ältere und kranke Personen brauchen

nicht zum Wahl-Lokal hingehen.

Sie können wählen und die Wahl-Karte

zur Wahl-Behörde schicken.

Die Wahl-Karte muss am Wahl-Tag bis spätestens 17 Uhr

bei der zuständigen Wahl-Behörde angekommen sein.

Eine Wahl-Karte muss mit einem Brief oder E-Mail oder

direkt bei der Wahl-Behörde angefordert werden.

Telefonisch ist es nicht möglich.

Bei der Antrag-Stellung oder bei der Zustellung der Wahl-Karte

ist als Nachweis ein Lichtbild-Ausweis vorzulegen oder

die Reisepass-Nummer anzugeben.

Bewohnern von Pflege-Heimen darf die Wahl-Karte

nur persönlich übergeben werden.

Die Änderungen im Wahl-Recht gibt es seit 1. Oktober 2011.

Mehr dazu können Sie im Bundes-Gesetz-Blatt I Nr. 43

aus dem Jahr 2011 nachlesen.

Bundes-Gesetz-Blatt I Nr. 43/2011 – download

www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2011_I_43/BGBLA_2011_I_43.pdf

Informationen entnommen aus:

www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/171/Seite.17103661.html#InjaltRegie

rung

www.orf.at/stories/2193929/2194183/

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Änderung der Wahl-Ordnung bringt Erleichterung bei Wahlen für

Menschen mit Seh-Behinderungen

Mit 1. Jänner 2014 gilt die vom

Österreichischen Nationalrat beschlossene Änderung

der Nationalrats-Wahlordnung

der Europa-Wahlordnung und

weiterer Wahl-Gesetze

Durch diese Änderung bei den Gesetzen ist es einfacher,

einer Person durch Eintragung einer

Reihungs-Nummer bei der Wahl

die gültige Stimme zu geben.

Dadurch entfällt auch die Eintragung eines Namens

der Kandidatinnen und Kandidaten auf dem Stimmzettel.

Vor der kommenden Wahl

soll es auf der Internet-Seite des Innen-Ministeriums

eine Liste mit den Vorzugs-Stimmen

der möglichen Kandidatinnen und Kandidaten geben.

Änderung der Gesetze – zum Download

Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), die Nationalrats-

Wahlordnung 1992, das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, die

Europawahlordnung, das Europa-Wählerevidenzgesetz, das

Volksabstimmungsgesetz 1972, das Volksbefragungsgesetz 1989, das Europäische-

Bürgerinitiative-Gesetz und das Wählerevidenzgesetz 1973 geändert werden

Informationen entnommen aus:

www.ots.at/presseaussendung/OTS_20130605_OTS0040/erleichterung-beim-

wahlrecht-fuer-menschen-mit-sehbehinderung

www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2013/PK0528/

derstandard.at/1369264143043/Barrierefreies-Wahlrecht-fuer-Sehbehinderte

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Nationalrats-Wahl

Fragen-Katalog zur Behinderten-Politik wird von Parteien beantwortet

Am 29. September 2013 findet in Österreich die Nationarats-Wahl statt.

Für alle Menschen mit Behinderung ist die Umsetzung

der UN-Behinderten-Rechtskonvention wichtig.

Vor allem ist aber von Bedeutung,

was die Parteien über folgende Themen sagen:

zur Inklusion

zur Selbst-Bestimmung

zur Barrierefreiheit

zur Würde der Menschen

zur Freiheit eigene Entscheidungen zu treffen

An alle Parteien in Österreich wurden 11 Fragen

zum Thema Behinderten-Politik gestellt:

1. Und zwar zur Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplan - NAP zur

Behinderten-Rechtskonvention

2. Zur Persönlichen Assistenz für alle Menschen mit Behinderung

3. Sind Sie dafür, dass Menschen mit Behinderung aus großen Einrichtungen

ausziehen?

Was tun Sie dafür?

4. Was tun Sie dafür,

dass alle Menschen mit Behinderung in jedem Bundesland

ein gleiches Persönliches Budget bekommen können?

5. Was tun Sie dafür,

dass die Rechte der UN-Konvention in Österreich durchgesetzt werden?

6. Was tun Sie dafür,

dass zur Behinderten-Gleichstellung ein tatsächlicher

rechtlicher Anspruch zur Beseitigung von Diskriminierung gemacht wird?

7. Was tun Sie,

dass keine Kinder in Sonderschulen kommen?

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8. Beim Thema Behinderung und Arbeit gibt es die Pflicht von Firmen

Menschen mit Behinderung einzustellen oder

stattdessen Geld als Ausgleich an den Staat zu zahlen.

Was tun Sie dafür,

dass Firmen entweder mehr Geld zahlen müssen oder

mehr Menschen mit Behinderung einstellen?

9. Was tun Sie um Menschen mit Behinderung

vor Gewalt zu schützen?

10. Werden Sie ein Staatssekretariat

für Behinderten-Angelegenheiten machen?

Werden dort Menschen mit Behinderung

als Expertinnen und Experten arbeiten?

11. Bei welchen Themen im Behinderten-Bereich

muss die Politik schnell handeln?

Weitere Informationen darüber finden Sie unter:

www.slio.at/was/stellungnahmen/2013-08 Parteifragen NRwahlen.php

Den Nationalen Aktionsplan – die Abkürzung ist NAP

können Sie hier downloaden:

www.bmask.gv.at/cms/site/attachments/7/4/9/CH2092/CMS1359980335644/nap

web.pdf

Informationen entnommen aus:

www.bizeps.or.at/news.php?nr=14261

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Verein Selbstbestimmt Leben Steiermark gegründet

Der Verein Selbstbestimmt Leben Steiermark

wurde im November 2012 gegründet.

Am 28. Juni 2013 wurde in der 1. General-Versammlung

der Vorstand gewählt.

Dieser setzt sich aus 6 Personen zusammen.

Zum Vorsitzenden des Vereins wurde Sebastian Ruppe gewählt.

Der Verein Selbstbestimmt Leben Steiermark setzt sich für

Interessen von Menschen mit Behinderung ein.

Nur Menschen mit Behinderung können Mitglied

vom Verein „Selbstbestimmt Leben Steiermark“ werden.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 10 Euro im Jahr.

Menschen ohne Behinderung und

Vereine können den Verein unterstützen.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt für sie 40 Euro im Jahr.

Kontakt:

Selbstbestimmt Leben Steiermark

Sebastian Ruppe

Heinrichstraße 64, Türe 11

8010 Graz

Telefon-Nummer: 0664 856 51 22

E-Mail: [email protected]

oder

Josef Mikl

Telefon-Nummer: 0699/123 69 352

E-Mail: [email protected]

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Internationale Tagung „Starke Eltern – Starke Kinder“ – Starke Assistentinnen

und Assistenten – Starke Menschen mit besonderen Bedürfnissen

Jedes Kind hat Anspruch auf eine persönliche

und eine passende Förderung,

Versorgung und genauso auf eine Betreuung.

Es sollte eine zum Alter des Kindes passende Förderung geben.

Dadurch lernt und entwickelt sich jedes Kind weiter,

um so später als Erwachsener gut leben zu können.

Eltern ist es wichtig,

ihre Kinder so gut als möglich zu fördern.

Für Eltern von Kindern mit einer Behinderung ergeben sich

immer wieder folgende Fragen wie:

Was ist, wenn das Kind eine Behinderung hat?

Was kann man bei einer Behinderung und

Verzögerungen in der Entwicklung tun?

Was ist in so einer Situation das Beste für ein Kind?

Braucht das Kind eine spezielle Förderung?

Wie sieht diese Förderung aus?

Am 4. und 5. Oktober 2013

findet in Graz die internationale Tagung zum

Thema „Starke Eltern – Starke Kinder“ – Starke Assistentinnen und

Assistenten – Starke Menschen mit besonderen Bedürfnissen statt.

Veranstaltet wird diese Tagung vom

Sozial- und Heilpädagogischen Förderungsinstitut und

den Tagesmüttern Steiermark in Zusammenarbeit

mit der Fachhochschule-Joanneum, Sozial-Management.

Internationale Expertinnen und Experten halten

Vorträge und Work-Shops zum Thema.

Zum Beispiel:

Herr Gerald Hüther, Herr Rüdiger Kißgen

Frau Luise Behringer, Herr Hans Weiß

Frau Ulla Kiesling

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter:

www.tagesmuetter.co.at/Aktuell/Kongress.pdf.

Anmeldeschluss: 20. September 2013

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Anmelden kann man sich unter:

Telefon-Nummer: 0043 676 97 46 551 oder

E-Mail: [email protected]

Kontakt:

Sozial- und Heilpädagogisches

Förderungsinstitut Steiermark

Blümelhofweg 12a

8044 Graz

oder

Tagesmütter Graz-Steiermark

gemeinnützige Betriebs GmbH

Keesgasse 10 - 1. Stock

8010 Graz

Informationen entnommen aus:

www.shfi.at

www.tagesmuetter.co.at/DEU/aktuelles/Kongress.php

www.behindertenarbeit.at/bha/archives/21597

www.fruehehilfen.at/de/Tagungen/Fachkongress-Starke-Eltern-Starke-Kinder.html

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Fach-Tagung „med-Inklusion – Barrierefreie Medizin“

In Österreich gibt es eine sehr gute medizinische Versorgung

für die Bevölkerung.

Diese erfolgt durch Ärztinnen und Ärzte als auch über Spitäler.

Wichtig für eine sichere Diagnose beziehungsweise Behandlung,

ist eine entsprechende Ausbildung bei den Ärzten.

Bedeutend ist auch die entsprechende barrierefreie Ausstattung

in den Behandlungsräumen der Ärztinnen und Ärzte

und auch in den Krankenhäusern.

Die Verständigung und das Vertrauen

zwischen den Ärzten und

den Patienten ist sehr wichtig.

Am 27. September 2013 veranstaltet die Lebenshilfe Wien

die Fach-Tagung „medInklusion – Barrierefreie Medizin“.

Thema ist die medizinische Versorgung von Menschen mit

Lernschwierigkeiten und Menschen mit mehrfacher Behinderung.

Es soll aufgezeigt werden:

Wo geht man - Wie aufeinander ein?

menschlich – medizinisch – technisch

Was ist nötig? -

damit keine Ausschließung sondern Inklusion

bei der medizinischen Versorgung erfolgt.

Die Ansichten von:

Betroffenen,

Begleiterinnen und Begleitern und

der Politik

werden angesehen und besprochen.

Verschiedene Work-Shops können besucht werden.

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter:

www.lebenshilfe-wien.at/Fachtagung-med-INKLUSION-Bar.988.0.html

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Kontakt:

Lebenshilfe Wien

Bernhard Schmid

Schönbrunnerstraße 179

1120 Wien

Telefon-Nummer: 01 812 26 35 47

E-Mail: [email protected]

Internet: www.lebenshilfe-wien.at

Informationen entnommen aus:

www,behindertenarbeit.at/bha/archives/21591

www.lebenshilfe-wien.at/Fachtagung-medINKLUSION-Bar.988.0.html

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Studieren ohne Hindernisse an der Technischen Universität Graz

Seit 1. Jänner 2013 gibt es an der Technischen Universität Graz

eine Stelle für Beratung und Unterstützung

zum Thema Studieren ohne Hindernisse.

Die Abkürzung für Technische Universität ist TU.

Das Angebot der TU-Graz richtet sich an:

studierende Menschen mit Behinderung,

aber auch chronisch Erkrankte

Menschen mit Behinderung,

aber auch chronisch Erkrankte,

die sich für ein Studium interessieren

Vortragende der TU-Graz

Außerdem erfolgt eine Unterstützung für Studierende in den Bereichen:

Bereitstellung von Informationen

Erstorganisation des Studienalltags

Bereitstellung von Arbeitsbehelfen und Beratung bei persönlichen Anliegen

Ansprechpartnerin der TU-Graz für

Studieren ohne Hindernisse und

Betriebliche Gesundheitsförderung:

Karin Krottmayer

Rechbauerstraße 12

8010 Graz

Telefon-Nummer: 0316 873 6599

Fax: 0316 873 106599

E-Mail: [email protected]

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter:

www.tu.graz.at/barrierefrei-studieren

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AVIS Autovermietung – rollstuhlgerechte Fahrzeuge nun auch

in Österreich in der Fahrzeug-Gruppe

Wenn man kein eigenes Auto hat,

gibt es die Möglichkeit ein Auto

über eine Auto-Verleihfirma zu mieten.

Man kann verschiedene Autos mieten.

Der Miet-Preis für die Verleih-Autos ist unterschiedlich hoch.

Menschen im Rollstuhl brauchen ein,

auf ihre Bedürfnisse umgebautes Auto.

Selbst-Lenker können über einen Gas-Ring und

einen Bremshebel das Fahrzeug lenken.

Mitfahrende Personen im Rollstuhl

können über eine Rampe

in den hinteren Bereich des Autos gelangen.

Der Rollstuhl wird am Boden

des Autos mit einem Gurt befestigt.

Die Auto-Verleihfirma AVIS hat

2 rollstuhlgerecht umgebaute Autos.

Diese Fahrzeuge können gemietet werden in

Österreich

Deutschland und in Zukunft in der

Schweiz.

Eine Vorbestellung eines Autos

ist nur telefonisch bei der Firma AVIS möglich.

Die Autos können in Österreich

bei jeder AVIS-Stelle abgeholt werden.

Vorbestellung unter:

Telefon-Nummer: 01 601 87 203

Weitere Informationen darüber finden Sie unter:

www.avis.at/avisonline/at/avis.nsf/c/Reservierung,Spezialfahrzeuge_Oesterreich

Das folgende Video zeigt wie die Autos funktionieren:

www.youtube.com/watch?v=Oq36penlU_8

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Online Job-Suche mit dem barrierefreien Career-Moves APP.

Career Moves ist die 1. Job-Initiative (Berufsvermittlungs-Agentur) in Europa

für Menschen mit und ohne Beeinträchtigung.

Menschen mit Beeinträchtigungen,

die einen Job suchen,

haben die Möglichkeit sich gleich wie ein

Mensch ohne Beeinträchtigung zu bewerben.

Wie bei allen anderen Menschen,

die einen Job suchen,

ist das Wichtigste die Fähigkeit in der Arbeit etwas leisten zu können.

Auf dieser Job und Info-Plattform können Betriebe öffentlich machen:

ihre freien Jobs

eine Beschreibung der Jobs

die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse sowie

wichtige Informationen.

Wenn man einen Job sucht,

so kann man sich mit einem Lebenslauf und

einem Begleitschreiben online bewerben.

Die Reihung der Bewerbungen

kann man sich ansehen.

Für Menschen mit Behinderung wurde Career Moves

geschaffen.

So spricht man Career Moves aus: Keria Muvs.

Menschen mit Behinderung können hier sehen,

was für Job-Angebote für sie passen könnten.

Die passenden Job-Angebote

sind mit verschiedenen Symbolen gekennzeichnet.

Die verschiedenen Symbole zeigen,

wo Mitarbeiter gesucht werden:

mit körperlichen Beeinträchtigungen

mit Hör-Beeinträchtigungen

mit Seh-Beeinträchtigungen.

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Das Angebot von Career Moves wurde mit der neuen

Career Moves-App. erweitert für:

iPhone – so spricht man das: eifon

iPad – so spricht man das: eiped

Android – so spricht man das: endreud.

Damit ist es möglich,

Jobs zu auszuwählen nach den Gruppen:

Einschränkungen und

Standorte.

Die getroffene Auswahl kann gespeichert werden.

Sobald ein passendes Job-Angebot online gefunden wurde,

bekommt man eine Benachrichtigung per E-Mail.

Die Applikation APP –wurde vom

Team Mobile Agreements entwickelt und

großteils barrierefrei gestaltet.

Außerdem ist die APP ausgestattet mit

Voice over – so spricht man das: wois owa.

Damit ist ein Vorlesen einzelner Elemente von der Bildfläche des Computers

möglich.

Text-Hinweisen

Sprach-Eingaben

guten Kontrasten

großen Schriften und Tasten.

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Vorteile der Career Moves APP. sind:

es wird einfacher nach Regionen und Bedürfnissen

zu suchen und auszuwählen

Benachrichtigungen erfolgen automatisch

Job-Angebote können versendet werden mittels

E-Mail

Facebook – so spricht man das: Feisbuk

Google+ oder Twitter.

es ist keine Registrierung notwendig.

Die Career Moves-App. können sie downloaden unter:

www.careermoves.at/mobileapp/ .

http://www.careermoves.at/mobileapp/ .

Weitere Informationen darüber finden Sie unter:

www.careermoves.at oder

www.motary.at/index.php?id=236

Kontakt:

Careesma Österreich

Universitätsstraße 4 bis 5

1090 Wien

Telefon-Nummer: 01 253 05 03

E-Mail: [email protected]

E-Mail: [email protected]

Internet: www.careesma.at

Informationen entnommen aus:

www.careermoves.at/barrierefreie-jobsuche-auch-am-smartphone/ oder

derstandard.at/1373514414194/Entwickler-schrecken-vor-barrierefreien-Apps-

zurueck

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Für den Inhalt verantwortlich: Elisabeth Kappel

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Amt der Steiermärkischen Landes-Regierung

Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung

Hofgasse 12/Parterre

8010 Graz

Telefon-Nummer: 0316 877 2745

Fax: 0316 877 5505

E-Mail: [email protected]

Internet: www.behindertenanwalt.steiermark.at

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Wörterbuch

Hier finden Sie ein Wörterbuch,

das schwierige oder vielleicht

nicht bekannte Wörter und Fachbegriffe erklärt.

Abstimmung

Bei einer Sitzung müssen die Abgeordneten viele Entscheidungen treffen.

Zum Beispiel stimmen sie über verschiedene Gesetze ab.

Dafür stehen sie auf oder heben die Hand.

Wer nicht abstimmen möchte,

muss vorher den Saal verlassen.

APP – Applikation

Das sind englische Wörter.

Man spricht sie so aus: Ep – Eplikeischen.

APP ist die Abkürzung für Applikation.

Das sind Programme,

die auf Smart-Phones oder Tabletts verwendet werden.

barrierefrei - Barrierefreiheit

Eine Sache oder Dienstleistung ist barrierefrei,

wenn alle Menschen sie ohne Hindernis nutzen können.

Zum Beispiel:

In barrierefreie Häuser können alle selbstständig hineinkommen.

Mit barrierefreien Verkehrsmitteln können alle fahren.

Eine barrierefreie Ausstellung können alle besuchen.

Eine barrierefreie Information können alle verstehen.

Brief-Wahl

Das ist eine besondere Art zu wählen.

Man füllt den Wahl-Zettel zu Hause aus.

Dann verschickt man den Wahl-Zettel mit der Post.

Browser

Das ist ein englisches Wort und

wird so gesprochen: Brauser

Ein Browser ist ein Computer-Programm

um Internet-Seiten anzuschauen.

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Chat – chatten

Das Wort Chat wird so gesprochen: Tschät.

Chat ist ein englisches Wort.

Auf deutsch heißt Chat: Unterhalten oder Plaudern.

Wenn man "chattet", kann man sich mit anderen Personen im Internet unterhalten.

Dazu braucht man ein Computer-Programm.

Auf manchen Internet-Seiten kann man direkt

mit dem Browser chatten.

Es gibt auch spezielle Computer-Programme,

mit denen man chatten kann.

chronisch

So spricht man das: kronisch.

Chronisch heißt dauernd oder immer.

Zum Beispiel:

Eine Person muss immer husten

Auch wenn sie keine Erkältung hat.

Das heißt:

Die Person hat einen chronischen Husten.

Computer

So spricht man das: komm puhter.

Man sagt auch PC.

Man sagt auch Rechner.

Das kann man mit dem Computer zum Beispiel machen:

Rechnen

Schreiben

Ins Internet gehen

Eine E-Mail verschicken

Und viele andere Sachen

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Demokratie

Das Wort Demokratie kommt aus dem Griechischen und

bedeutet „Herrschaft des Volkes“.

Das bedeutet, dass alle Personen ab 16 Jahre

in der Politik mitbestimmen dürfen.

Sie gehen zur Wahl und wählen eine Partei.

Eine Demokratie ist eine besondere Form ein Land zu regieren.

Österreich ist eine Demokratie.

Entscheidungen werden gemeinsam getroffen.

Jeder Mensch hat ein Mitsprache-Recht.

Das heißt, jeder Mann und jede Frau

kann ihre Meinung frei und öffentlich sagen.

Das heißt aber auch,

dass es für jeden die gleichen Möglichkeiten geben soll,

seine demokratischen Rechte zu nutzen.

Jeder Mensch soll die gleichen Chancen haben,

mitzureden und über sein Leben selber zu bestimmen.

Diskriminierung

Man sagt auch: Benachteiligung.

Eine Person wird schlechter behandelt als andere Personen.

Zum Beispiel:

Manche Menschen haben eine andere Hautfarbe.

Deshalb bekommen sie keine Arbeit.

Sie werden wegen ihrer Hautfarbe schlechter behandelt.

Sie werden benachteiligt.

Das ist ungerecht.

download

So spricht man das: daunlod.

Das ist ein englisches Wort

für die ankommende Übertragung von Daten,

also Daten-Empfang.

Man sagt auch herunterladen dazu.

Man holt sich etwas aus dem Internet auf den eigenen Computer.

Zum Beispiel ein Programm oder ein Bild.

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Facebook

Facebook ist ein englisches Wort.

Auf deutsch heißt das Wort: Gesichtsbuch.

Gemeint ist damit ein Jahr-Buch.

Facebook wurde im Jahr 2004 von Mark Zuckerberg gegründet.

Auf der Internet-Seite von Facebook kann sich jeder anmelden.

Jeder Benutzer kann ein Profil anlegen.

Auf der eigenen Profil-Seite kann man:

sich vorstellen

Fotos hochladen

Videos hochladen

Nachrichten auf die eigene Seite schreiben.

Jeder kann dann die Nachrichten lesen.

Das ist dann ähnlich wie ein eigener Blog.

Man kann mit anderen chatten.

So spricht man das: tschettn.

Manche sagen Facebook ist schlecht für den Daten-Schutz.

Facebook sammelt Daten über seine Benutzer.

Facebook gibt diese Daten für Geld an andere Firmen weiter.

Alles was man auf Facebook schreibt oder

hochlädt gehört der Firma Facebook.

Gesetze

Das sind wichtige Regeln.

Im Gesetz steht alles, was man in

Österreich tun darf.

Im Gesetz steht,

woran man sich halten muss.

An das Gesetz müssen sich alle

Bürgerinnen und Bürger halten

Nur so können sie alle in Frieden zusammenleben.

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Inklusion

Inklusion heißt einbeziehen.

damit ist gemeint,

dass Menschen mit Behinderung

alle Lebens-Bereiche mit gestalten.

Inklusion bedeutet auch, dass alle dazu gehören.

Dazu gehört zum Beispiel das:

Alle Menschen können die Gesellschaft mit gestalten.

Sie können bei der Politik mitbestimmen.

Sie können wählen.

Damit alle Menschen die Gesellschaft mit gestalten können,

müssen Menschen wissen, was man gestalten darf.

Dafür brauchen alle Menschen

eine Sprache, die sie gut verstehen können.

Internet

Man kann den Computer mit dem Internet verbinden.

Im Internet findet man viele Informationen aus der ganzen Welt.

Job

Das ist ein englisches Wort und

wird so gesprochen: Tschob.

Mit Job meint man:

einen Arbeits-Platz

eine Arbeits-Stelle

eine berufliche Tätigkeit.

Ein Job ist eine Beschäftigung,

um Geld zu verdienen.

News

So spricht man das: Njus

Das ist ein englisches Wort und heißt Neuigkeiten und Nachrichten

Ministerium

Ein Ministerium ist eine Behörde.

Es gibt verschiedene Ministerien:

Zum Beispiel das Sozial-Ministerium,

das Bundes-Ministerium, das Finanz-Ministerium

oder das Wirtschafts-Ministerium.

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Nationaler Aktionsplan - NAP

Die österreichische Regierung

hat einen Plan gemacht.

In diesem Plan steht,

was in den Jahren 2012 bis 2020

für Menschen mit Behinderungen

getan werden muss.

Dieser Plan soll dazu führen,

dass die UNO-Konvention über die Rechte

von Menschen mit Behinderung

in Österreich eingehalten wird.

Dieser Plan heißt

Nationaler Aktionsplan.

Die Abkürzung ist NAP.

National-Rat

Im National-Rat in Österreich

Das Parlament besteht aus zwei Teilen.

Sie heißen National-Rat und Bundes-Rat.

Diese zwei Teile nennt man Kammern.

Im National-Rat sind 183 Abgeordnete.

Alle österreichischen Bürger und Bürgerinnen,

die wählen dürfen, wählen den National-Rat.

Sie wählen eine bestimmte Partei.

Die Partei schickt dann ihre Politiker und Politikerinnen

für 5 Jahre in den National-Rat.

Der National-Rat hat viele wichtige Aufgaben.

Er ist für die neuen Gesetze verantwortlich.

Das macht er gemeinsam mit dem Bundes-Rat.

Außerdem muss er die Regierung kontrollieren.

Wenn sich alle Abgeordneten im Parlament treffen,

heißt das Plenar-Sitzung.

Besucher und Besucherinnen können

bei den Plenar-Sitzungen zuhören.

Die Arbeit des National-Rats leiten der Nationalrats-Präsidenten oder die

Nationalrats-Präsidentin.

Der Nationalrat wählt den Nationalrats-Präsidenten oder die Nationalrats-Präsidentin.

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online

Als online bezeichnet man den Zustand eines Gerätes,

welches Daten verarbeitet und

über eine Daten-Leitung mit einem anderen Gerät

zum Senden und Empfangen von Daten bereit ist.

Auf Personen bezogen hat online die Bedeutung – anwesend – erreichbar.

Partei

Das ist eine Gruppe.

Die Gruppe hat eine gleiche Meinung und gleiche Ideen,

wie sie Politik machen will.

Sie macht Politik und will im Parlament und in der Regierung mitarbeiten.

Für die Partei arbeiten Politiker und Politikerinnen.

Jede Partei hat eine andere Meinung.

Alle Parteien haben ein eigenes Partei-Programm.

Dort stehen ihre Ideen.

Zum Beispiel schreiben sie wie sie die Umwelt oder

die Arbeit schützen wollen.

Diese Parteien gibt es in Österreich:

die ÖVP

die SPÖ

die FPÖ

die Grünen

das BZÖ

das Team Stronach

Eine Partei braucht eine bestimmte Anzahl von Stimmen.

Erst dann darf sie ihre Abgeordneten in den National-Rat schicken.

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Persönliches Budget

Um eine persönliche Assistenz

in Anspruch nehmen zu können,

kann man einen Antrag auf persönliche Budget stellen.

Das Persönliche Budget ist eine Geld-Leistung,

die direkt an Personen mit Sinnes-Behinderungen

als auch erheblichen Bewegungs-Behinderungen

ausgezahlt wird.

Mit dieser Leistung soll Menschen

mit einer Sinnes-Behinderung oder Bewegungs-Behinderung

ein maximales Ausmaß an Selbstbestimmung

und abgestimmter Lebens-Gestaltung

ermöglicht werden.

Politik

Das Wort kommt vom griechischen Wort „polis“.

Im alten Griechenland waren die Polis Staaten.

Politik ist alles,

was das Zusammen-Leben der Bürger und Bürgerinnen regelt.

Die Politik gestaltet das Zusammen-Leben in der Gemeinschaft.

Hier einige Beispiele:

Personen aus der Politik müssen Entscheidungen treffen.

Sie müssen Gesetze machen,

die für das ganze Land gelten.

Personen versammeln sich und machen auf Probleme aufmerksam.

Es gibt in der Politik verschiedene Bereiche.

Zum Beispiel kümmert sich die Gesundheits-Politik

um die Gesundheit der Bürger und Bürgerinnen.

Die Jugend-Politik kümmert sich um die jungen Menschen.

Damit man Politiker oder Politiker werden kann,

muss man über 18 Jahre alt sein.

Damit man Bundes-Präsident oder

Bundes-Präsidentin werden kann,

muss man mindestens 35 Jahre alt sein.

Selbstbestimmung

Selbstbestimmt heißt,

ohne Hindernisse am Leben in der Gesellschaft

teilnehmen zu können.

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Smart-Phone

Smart-Phone ist ein englisches Wort.

Auf deutsch heißt Smart-Phone: Schlaues Telefon.

Smartphone wird so gesprochen: Smart-fon.

Ein Smart-Phone hat meistens einen Touch-Screen.

Man kann verschiedene Software installieren.

Viele sagen zu der Software: App.

App wird so gesprochen: Ep.

Software

Das ist ein englisches Wort.

Es wird so gesprochen: Softwer.

Das ist ein Computer-Programm.

Damit kann man Sachen auf dem Computer machen.

Ein Computer-Programm sagt dem Computer

was er machen muss.

Computer-Programme kann man auf dem Computer speichern.

Touch-Screen

Ein Touch-Screen ist ein spezieller Computer-Monitor.

Touch-Screen ist ein englisches Wort.

Es bedeutet: Bildschirm zum Berühren.

Es wird so gesprochen: Tatsch Skrien

Einen Touch-Screen kann man mit den Fingern berühren.

Man braucht dann keine Computer-Maus.

Tabletts

Das ist ein englisches Wort und wird so gesprochen: Teiblet.

Tablets-PC sind meistens Computer ohne Tastatur.

Diese werden mit einen Touch-Screen bedient.

Zum Beispiel das iPad.

Das ist ein Tablet-Computer.

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UN-Konvention

Die UN oder UNO sind ein Zusammenschluss

von fast allen Ländern der Welt.

UN ist die Abkürzung von den

englischen Wörtern United Nations.

Das heißt auf Deutsch Vereinte Nationen.

Nation ist ein anderer Name für „Land" oder „Staat".

Die UN sind zum Beispiel dafür da,

dass alle Staaten die Menschenrechte einhalten.

Die UNO hat einen Vertrag gemacht,

bei dem es um die Rechte

von Menschen mit Behinderungen geht.

Ein Vertrag zwischen den Nationen heißt auch Konvention.

In dem Vertrag steht,

dass die Menschenrechte und Freiheiten

von Menschen mit Behinderungen

geschützt und eingehalten werden müssen.

Der Vertrag heißt UNO-Behindertenrechts-Konvention

oder UNO Konvention für Menschen mit Behinderungen.

Sie gilt seit Oktober 2008 auch in Österreich.

Der Staat Österreich muss die Konvention beachten.

Ziel ist, dass sich das Leben der Menschen mit Behinderungen

laufend verbessert.

Zu diesem Thema hat das Sozialministerium im Jahr 2010

einen Bericht geschrieben.

Die Regierung hat ihn beschlossen.

Das Außenministerium hat diesen „Staatenbericht"

dann im Oktober 2010 an die UNO geschickt.

Wahl

Das ist eine Abstimmung.

Die Bürger und Bürgerinnen

dürfen in der Politik

mitentscheiden.

Sie entscheiden sich für eine Person oder

für eine Partei.

Dafür gehen sie wählen.

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Work-Shop

Work-Shop ist ein englisches Wort.

Man spricht es so aus: wörk schopp.

In einem Work-Shop beschäftigt sich eine kleine Gruppe

mit einem bestimmten Thema.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer tauschen

ihre Erfahrungen aus.

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