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www.burda-community-network.com Anzeigen-Preisliste Nr. 20 • gültig ab 01.01.2007 Titelporträt Verlagsangaben Grundpreise und Rabatte Formate und Preise Terminkalender 2007 Ad-Specials Technische Angaben Wortanzeigen Geschäftsbedingungen Gesprächspartner 11 9 8 7 6 5 4 3 2 1

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Anzeigen-Preisliste Nr. 20 • gültig ab 01.01.2007Titelporträt

Verlagsangaben

Grundpreise und Rabatte

Formate und Preise

Terminkalender 2007

Ad-Specials

Technische Angaben

Wortanzeigen

Geschäftsbedingungen

Gesprächspartner 11

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Titelporträt

Die Zeitschrift für kreative Frauen

VERENA versteht sich als Trendsetter mit dem Anspruch, aktuelle modischeImpulse sympathisch und mit Charme entsprechend der Jahreszeit zu präsentieren.

VERENA ist die Zeitschrift für kreative Frauen – Frauen mit einem anspruchs-vollen Hobby: junge und individuelle Mode selbst zu stricken.

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Verlagsangaben

VerlagVerlag Aenne Burda GmbH & Co. KGAm Kestendamm 177652 Offenburg

AnzeigenmarketingSabine BurdaBurda Medien Park VerlageAm Kestendamm 177652 OffenburgTelefon: 07 81/84 33 75Telefax: 07 81/84 22 [email protected]

Customer ServiceCornelia ClemensBurda Community Network GmbHAm Kestendamm 177652 OffenburgTelefon: 07 81/84 26 23Telefax: 07 81/84 30 [email protected]

BankkontenDresdner Bank, Offenburg(BLZ 680 800 30) 7234 120 00Deutsche Bank, Offenburg (BLZ 664 700 35) 665 000 00

Druckauflage: 160.000 Exemplare

ZahlungsbedingungenZahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungs-datum rein netto. Bei Vorauszahlung, die bis zumErstverkaufstag beim Verlag eingeht, 2 % Skonto,sofern ältere Rechnungen nicht überfällig sind. Verzugszinsen It. Ziffer 14 der Allg. Geschäfts-bedingungen werden in gesetzlicher Höhe be-rechnet.Alle Preise sind Nettopreise. Es wird die gesetzlicheMehrwertsteuer aufgeschlagen.Bankeinzugsverfahren ist möglich.

Erscheinungsweise4 x jährlich

ErscheinungsortOffenburg

PZN548047

Aktuelle Datenwww.pz-online.de

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Grundpreise und Rabatte

AdditionsrabattAnzeigen in VERENA können mit Anzeigen in BURDA MODEMAGAZIN, ANNA, VERENA KREATIV und denSPECIALS addiert und zu einem gemeinsamen Abschluss zusammengefasst werden.

PaketpreisAnzeigenkunden, die alle vier Ausgaben von VERENA belegen, erhalten zusätzlich zum Abschlussrabatt einen Sonderrabatt von 10%.

Mehrfarbanzeigen 1/1 Seite & 5.000,–

Schwarzweiß-Anzeigen 1/1 Seite & 3.000,–

Nachlässe

Malstaffel Mengenstaffel

2 Anzeigen 2 % ab 2 Seiten 3 %

3 Anzeigen 3 % ab 3 Seiten 5 %

6 Anzeigen 8 % ab 6 Seiten 10 %

9 Anzeigen 10 % ab 9 Seiten 15 %

12 Anzeigen 12 % ab 12 bis 14 Seiten 20 %

18 Anzeigen 15 %

24 bis 29 Anzeigen 20 %

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Formate und Preise

Größe Druckformat = Reproformat Preise in Euroin Seitenteilen Satzspiegel Anschnitt* mehrfarbig Zusatzfarben schwarzweiß

1/1 194 x 253 213 x 275 5.000,– 4.000,– 3.000,–3/4 hoch 144 x 253 155 x 275

quer 194 x 189 213 x 201 3.750,– 3.000,– 2.250,–

1/2 hoch 94 x 253 104 x 275 2.500,– 2.000,– 1.500,–quer 194 x 124 213 x 1361/3 hoch 61 x 253 71 x 275 1.667,– 1.333,– 1.000,–1/4** hoch, einspaltig 45 x 253 53 x 275

normal, zweispaltig 94 x 124 104 x 136 1.250,– 1.000,– 750,–quer, vierspaltig 194 x 60 213 x 72

1/8** hoch, einspaltig 45 x 124normal, zweispaltig 94 x 60 625,– 500,– 375,–

1/16** hoch, einspaltig 45 x 60quer, zweispaltig 94 x 28 320,– 250,– 190,–

2/1 404 x 253 426 x 275 10.000,– 8.000,– 6.000,–

* Reproformate plus allseitig 4 mm Beschnitt. Weitere Informationen siehe technische Angaben Seite 7.** werden zu größeren Seitenteilen zusammengefasst.

Formate und Preise für redaktionell gestaltete Promotionseiten erhalten Sie auf Anfrage.Kontakt: Creative Solutions Media Community Network GmbH, Arabellastraße 23, 81925 MünchenGeschäftsführung: Ulrich Kuschel, Tel. 0 89/92 50-31 19, Fax 0 89/92 50-35 25, [email protected]

Promotion

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Terminkalender 2007

Nr. Titel Erstverkaufstag Anzeigenschluss- und Druckvorlagen-Rücktrittstermin schlusstermin

1 Verena Frühjahr 17. 01. 2007 08. 11. 2006 07. 12. 2006

2 Verena Sommer 18. 04. 2007 08. 02. 2007 09. 03. 2007

3 Verena Herbst 08. 08. 2007 01. 06. 2007 03. 07. 2007

4 Verena Winter 10. 10. 2007 03. 08. 2007 03. 09. 2007

Änderungen vorbehalten!

PaketpreisAnzeigenkunden, die alle vier Ausgaben von VERENA belegen, erhalten zusätzlich zum Abschlussrabatt einen Sonderrabatt von 10%.

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Beihefterbis 4 Seiten % 45,– “ Teilbelegungbis 8 Seiten % 50,– “ nach Nielsengebieten möglichbis 12 Seiten % 55,– “ Mindestbelegung: 50.000 Exemplarebis 16 Seiten % 60,– “bis 20 Seiten % 65,– “umfangreicher auf Anfrage

Postkartenbeihefter* techn. Mehrkosten% 20,– “

Beikleber* Teilbelegung- Postkarte % 15,– “ nach Nielsengebieten möglich- Briefumschläge % 20,– “ Mindestbelegung: 50.000 Exemplare- Warenprobe** % 20,– “- Booklet % 20,– “- Post-it (Redaktionsseite) % 60,– “- Post-it (Anzeigenseite) % 29,– “

Beilagen Teilbelegung nach Nielsengebieten möglichbis 10 gr. % 40,– “ Mindestbelegung: 50.000 Exemplarebis 20 gr. % 40,– “bis 30 gr. % 40,– “bis 40 gr. % 40,– “bis 50 gr. % 40,– “ab 50 gr. auf AnfrageBacking Card auf Anfrage

Weitere Ad-Specials- Promotionanzeigen auf Anfrage

Bei schwer verarbeitbaren Sonderinsertionen können zusätzliche technische Mehrkosten anfallen.* Basis ist eine 1/1 Trägeranzeige. ** Bei Warenproben über 1,9 mm Dicke fallen Postgebühren an.Beihefter und Beilagen mit mehreren Werbungtreibenden sind nach vorheriger Abstimmung mit dem Verlag möglich.Der Verbundaufschlag auf den Beiheft- bzw. Beilagenpreis beträgt 30%.Berechnungsgrundlage und Lieferbasis ist die Druckauflage.

Mit der rechtzeitigen Terminabstimmung bzw. Reservierung sichern Sie sich auch bei schwer verfügbaren Ad-Specials den gewünschten Erscheinungstermin.Rufen Sie uns an: Cornelia Clemens Telefon: 07 81/84 26 23 Telefax: 07 81/84 30 27 eMail: [email protected] Informationen zu Ad-Specials in den Objekten von Hubert Burda Media finden Sie in der Burda 4c plus Broschüre oder unter www.burda-community-network.com

Ad-Specials

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Beratung und Abwicklung

Production ServiceTelefon:07 81/84 26 25Telefax: 07 81/84 27 [email protected]

Auftragsgrundlage ist die Vorlageninformation. Reklamationen aufgrund nicht korrekter Vorlagen können nicht anerkannt werden.Vertragspartner ist der Auftraggeber.

DruckverfahrenOffsetdruck

DruckvorlagenDigitale Daten auf CD ROMFTP nur in Abstimmung mit Production ServiceDigitalproof im Reproformat von gelieferten Daten

Datenanlieferung

Reproformat Anschnitt 1/1 Seite 213 x 275 mm + 4 mm BeschnittReproformat Satzspiegel 1/1 Seite 194 x 253 mmInhalt Datenträger PDF 1.4 mit FontincludingKennzeichnung Ausdruck mit Inhaltsverzeichnis Bildauflösung 120 l/cmText / Strich 360 l/cmPrinterfonts Adobe Type 1 MACFlächendeckung Offsetdruck 280-300 %

Profil Offsetdruck DownloadsISOcoated (27L) www.eci.org

Distiller-Einstellung www.burda-druck.com

Technische Angaben www.burda-community-network.comwww.druckunterlagen-online.de

Technische Angaben

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Wortanzeigen

VerlagVerlag Aenne Burda GmbH & Co. KGAm Kestendamm 177652 Offenburg

AnzeigenmarketingSabine BurdaBurda Medien Park VerlageAm Kestendamm 177652 OffenburgTelefon: 07 81/84 33 75Telefax: 07 81/84 22 [email protected]

Customer ServiceCornelia ClemensBurda Community Network GmbHAm Kestendamm 177652 OffenburgTelefon: 07 81/84 26 23Telefax: 07 81/84 30 27 [email protected]

BankkontenDresdner Bank, Offenburg (BLZ 680 800 30) 7234 120 00Deutsche Bank, Offenburg (BLZ 664 700 35) 665 000 00

ErscheinungsortOffenburg

Wortanzeigen werden im Fließtext in der Grundschriftdes Objekts gesetzt, das erste Wort erscheint im Fett-druck. Weitere Wörter im Fettdruck, in Versalien, unter-strichen oder in Sperrschrift werden doppelt gezählt.

Privatanzeigenpro Wort % 2,– einschließlich Mehrwertsteuer.Keine Nachlässe. Die Veröffentlichung erfolgt nachEingang des Insertionsbetrags.

Geschäftsanzeigenpro Wort % 4,– zuzüglich Mehrwertsteuer.Mindestanzahl 10 Wörter (Tel.-Nr., E-Mail- und Inter-net-Adressen werden jeweils als 1 Wort gezählt).Bei Aufnahme neuer Geschäftsverbindungen wer-den die ersten 6 Anzeigen nur nach Vorauszahlungder Insertionsbeträge bis zum jeweiligen Anzeigen-schlusstermin veröffentlicht.

Gestaltete Geschäftsanzeigepro mm, schwarzweiß % 5,– zuzüglich Mehrwert-steuer.Mindestformat: 20 mmMaximalformat: 250 mm

Der mm-Preis bezieht sich auf1 Spalte = 45 mm Breite.

Werden Gestaltung und Herstellung der Anzeigen-vorlagen vom Verlag ganz oder teilweise ausge-führt, werden die entstehenden Kosten zusätzlichberechnet.

Nachlässe(Nur für Geschäftsanzeigen bei Abnahme innerhalbeines Abschlussjahrs)ab 3 Anzeigen 3 %ab 6 Anzeigen 5 %ab 12 Anzeigen 10 %ab 24 Anzeigen 15 %

Chiffre-GebührDie Chiffre-Gebühr einschließlich Porto beträgt imInland & 5,–. Auslandsporto wird gesondert berechnet.

RubrikenStricken, Handarbeiten, Verschiedenes.

Zahlungsbedingungen(für Geschäftsanzeigen)Rechnungen sind am Erstverkaufstag der Ausgabe fällig, in der die Anzeige veröffentlicht wird, nach be-sonderer Vereinbarung spätestens 30 Tage nach dem Erstverkaufstag. Bei Vorauszahlung, die bis zumErstverkaufstag beim Verlag eingeht, wird 2 % Skontogewährt, sofern nicht noch ältere Verlagsforderungenbestehen.Verzugszinsen It. Ziffer 14 der Allg. Geschäfts-bedingungen werden in gesetzlicher Höhe be-rechnet.Alle Preise sind Nettopreise. Es wird die gesetzlicheMehrwertsteuer aufgeschlagen.Bankeinzugsverfahren ist möglich.Alle weiteren Bedingungen gemäß jeweils gültigerPreisliste.

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Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und andere Werbemittelin Zeitungen und Zeitschriften

Ziffer 1 „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts-bedingungen ist der Vertrag zwischen Verlag und Auftraggeber über die Veröffentli-chung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel (nachfolgend insge-samt als „Anzeigen“ bezeichnet) von Werbungtreibenden oder sonstigen Inseren-ten (nachfolgend insgesamt als „Werbungtreibende“ bezeichnet) in einer Zeitungoder Zeitschrift zum Zweck der Verbreitung. Ziffer 2 Ein „Abschluss“ ist ein Vertrag über die Veröffentlichung mehrerer Anzei-gen unter Beachtung der dem Werbungtreibenden gemäß Preisliste zu gewähren-den Rabatte, wobei die jeweiligen Veröffentlichungen auf Abruf des Auftraggeberserfolgen. Rabatte werden nicht gewährt für Unternehmen, deren Geschäftszweckunter anderem darin besteht, für verschiedene Werbungtreibende Anzeigenaufträgezu erteilen, um eine gemeinsame Rabattierung zu beanspruchen. Ist im Rahmeneines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist derAuftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln,sofern die erste Anzeige innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abgerufenund veröffentlicht wird.Ziffer 3 Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Abschlusses aus Umstän-den nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbe-schadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewähr-ten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zuerstatten. Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch aufden seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb eines Jahres entspre-chenden Nachlass.Ziffer 4 Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilendem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.Ziffer 5 Aufträge für Anzeigen, die nur in bestimmten Heftnummern, bestimmtenAusgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen,müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vorAnzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nichtauszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt,ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.Ziffer 6 Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an Textund nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werdenals solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. Ziffer 7 Der Verlag behält sich vor, Anzeigen – auch einzelne Abrufe im Rahmeneines Abschlusses – abzulehnen, wenn- deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder- deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstan-det wurde oder- deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Her-kunft oder der technischen Form unzumutbar ist- Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten.Aufträge für andere Werbemittel sind für den Verlag erst nach Vorlage des Mustersund dessen Billigung bindend. Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung), bedürfenin jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung des Verlages.Diese berechtigt den Verlag zur Erhebung eines Verbundaufschlages.

schluss oder innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Fristmitgeteilt werden.Ziffer 12 Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Artder Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.Ziffer 13 Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zubezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oderVorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werdennach der Preisliste gewährt. Ziffer 14 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie dieEinziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Aus-führung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restli-chen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers istder Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses dasErscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartesZahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin undvon dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.Ziffer 15 Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art undUmfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten odervollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden,so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über dieVeröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.Ziffer 16a Aus einer Auflagenminderung kann - vorbehaltlich der Regelung der Zif-fer 16b - nach Maßgabe des Satzes 2 bei einem Abschluss über mehrere Anzeigenein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnittdes mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die Garantieauflage unter-schritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderungberechtigender Mangel, wenn und soweit sie bei einer Garantieauflage bis zu 50 000 Exemplaren mindestens 20 v. H., bei einer Garantieauflage bis zu 100 000 Exemplaren mindestens 15 v. H., bei einer Garantieauflage bis zu 500 000 Exemplaren mindestens 10 v. H., bei einer Garantieauflage über 500 000 Exemplaren mindestens 5 v. H. beträgt.Eine Auflagenminderung aus Gründen der Ziff. 23 bleibt unberücksichtigt.Als Garantieauflage gilt die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durch-schnittliche Auflage oder, wenn eine Auflage nicht genannt ist, die durchschnittlichverkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich ver-breitete) Auflage des vorausgegangenen Kalenderjahres.Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen,wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitigKenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurück-treten konnte.Ziffer 16b (Sondervorschrift bei Auflagenminderungen für Titel, die heftbezogeneAuflagendaten veröffentlichen)Abweichend von Nummer 16a berechtigt eine Auflagenminderung bei Titeln, dieheftbezogene Auflagendaten veröffentlichen, nur dann zu einer Preisminderung,wenn und soweit sie bei einer Auflage (Garantieauflage) von bis zu 500 000 Exem-plaren 10 v. H. und bei einer Auflage (Garantieauflage) von über 500 000 Exempla-ren 5 v. H. überschreitet. Eine Auflagenminderung aus Gründen der Ziff. 23 bleibtunberücksichtigt.Die der Garantie zugrunde liegende Auflage ist die gesamte verkaufte Auflage imSinne der Definition der IVW. Sie errechnet sich für das Insertionsjahr aus dem Auf-

Der Nachweis muss spätestens bis zum Abschluss des Insertionsjahres erbrachtwerden. Ein späterer Nachweis kann nicht rückwirkend anerkannt werden. Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen, schriftlichen Bestäti-gung durch den Verlag.Konzernrabatte werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt. DieBeendigung der Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; mit der Beendi-gung der Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung.Ziffer 22 Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeigeerforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung fürden Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestell-ten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt den Ver-lag im Rahmen des Anzeigenauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegender Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Ver-lag von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftragge-ber ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unter-lagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung inPrint- und Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheber-rechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere dasRecht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentliche Zugäng-lichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich undinhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorge-nannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen.Ziffer 23 Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Arbeits-kampf, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff-oder Energieverknappung und dergleichen - sowohl im Betrieb des Verlages alsauch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkei-ten bedient - hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzei-gen, wenn das Verlagsobjekt mit 80 % der im Durchschnitt der letzten vier Quartaleverkauften oder auf andere Weise zugesicherten Auflage vom Verlag ausgeliefertworden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag imgleichen Verhältnis gekürzt, in dem die garantierte verkaufte oder zugesicherte Auf-lage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht.(Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden zur Anwendung im Anzeigen-und Fremdbeilagengeschäft unverbindlich empfohlen. Es bleibt den Vertragspartei-en unbenommen, abweichende Vereinbarungen zu treffen.)

Zusätzliche Bedingungen des Verlages:a) Die allgemeinen und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlagesgelten sinngemäß auch für Aufträge über Beikleber, Beihefter oder technischeSonderausführungen. Jeder Auftrag wird erst nach schriftlicher Bestätigungdurch den Verlag rechtsverbindlich. b) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihrenAngeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an diePreislisten des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütungdarf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. c) Sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen ist, tretenneue Tarife bei Preisanpassungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft;wird die Anzeigenpreisliste geändert, so treten die neuen Bedingungen auch beilaufenden Anzeigenaufträgen sofort in Kraft; dies gilt gegenüber Nichtkaufleu-ten nicht bei Aufträgen, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschlussabgewickelt werden sollen.

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Die Ablehnung einer Anzeige oder eines anderen Werbemittels wird dem Auftrag-geber unverzüglich mitgeteilt.Ziffer 8 Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeig-neter Druckunterlagen oder anderer Werbemittel ist allein der Auftraggeber verant-wortlich. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen ist der Auftraggeber ver-pflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vor-gaben des Verlages entsprechende Vorlagen für Anzeigen rechtzeitig vor Schal-tungsbeginn anzuliefern.Kosten des Verlages für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Ände-rungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen.Vereinbart ist die für den belegten Titel nach Maßgabe der Angaben in der Preislistesowie in der Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit der Anzeigen oder ande-ren Werbemittel im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkei-ten. Dies gilt nur für den Fall, dass der Auftraggeber die Vorgaben des Verlages zurErstellung und Übermittlung von Druckunterlagen einhält.Ziffer 9 Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftrag-geber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet dreiMonate nach der erstmaligen Verbreitung der Anzeige. Ziffer 10 Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschul-deten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zah-lungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichungdes anderen Werbemittels, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzei-ge oder des anderen Werbemittels beeinträchtigt wurde. Der Verlag hat das Recht,eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn - diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldver-hältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zudem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder- diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre.Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige oder der Veröffentlichung des ande-ren Werbemittels gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzei-ge/Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber einRecht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwe-sentlichen Mängeln der Anzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemit-tels ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen. Reklamationen beinicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen eines Jahres ab dem gesetzlichenVerjährungsbeginn geltend gemacht werden.Der Verlag haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverlet-zung oder aus unerlaubter Handlung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen Verkehrauf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung giltnicht, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte desVerlages verursacht wurde. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, wenn eine wesentliche Vertrags-pflicht verletzt wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorherseh-baren Schaden beschränkt. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung vonLeben, Körper oder Gesundheit haftet der Verlag nach den gesetzlichen Vorschrif-ten. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalbvon vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung ver-jähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht aufvorsätzlichem Verhalten beruhen. Ziffer 11 Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auf-traggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeab-züge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Anzeigen-

lagendurchschnitt der vier Quartale vor dem Insertionsjahr, soweit nicht vom Verlageine absolute Auflagenzahl als Garantie in der jeweiligen Preisliste angegebenwurde.Voraussetzung für einen Anspruch auf Preisminderung ist ein rabattfähigerAbschluss auf Basis der Mengenstaffel und für mindestens drei Ausgaben.Grundlage für die Berechnung der Preisminderung ist der Auftrag pro Unterneh-men, soweit nicht bei Auftragserteilung eine Abrechnung nach Marken, die bei Auf-tragserteilung zu definieren sind, vereinbart wurde.Die mögliche Auflagenminderung errechnet sich als Saldo der Auflagenüber- undAuflagenunterschreitungen der belegten Ausgaben innerhalb des Insertionsjahres.Die Rückvergütung erfolgt am Kampagnenende auf Basis des Kundennettos unterBerücksichtigung der bereits gewährten Agenturvergütung als Naturalgutschriftoder, wenn dies nicht mehr möglich ist, als Entgelt. Ein Anspruch auf Rückvergü-tung besteht nur, wenn die Rückvergütungssumme mindestens 2.500 Euro beträgt.Ziffer 17 Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeiti-ge Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Ein-schreibebriefe und Expressbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalenPostweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen auf-bewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wert-volle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, dieeingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zuöffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht ... g) überschreiten, sowieWaren, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung aus-geschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme undWeiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass derAuftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. Ziffer 18 Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechtsoder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand derSitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltendgemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach derenWohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggebernach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Gel-tungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages ver-einbart.Ziffer 19 Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihrenAngeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preis-liste des Verlages zu halten.Ziffer 20 Preisänderungen für erteilte Anzeigenaufträge sind gegenüber Unterneh-mern wirksam, wenn sie vom Verlag mindestens einen Monat vor Veröffentlichungder Anzeige oder des anderen Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einerPreiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrechtmuss innerhalb von 14 Tagen in Textform nach Erhalt der Mitteilung über die Preis-erhöhung ausgeübt werden. Ziffer 21 Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattie-rung beansprucht, ist der schriftliche Nachweis des Konzernstatus des Werbung-treibenden erforderlich. Konzernverbundene Unternehmen im Sinne dieser Bestim-mung sind Unternehmen, zwischen denen eine kapitalmäßige Beteiligung von min-destens 50 Prozent besteht.Der Konzernstatus ist bei Kapitalgesellschaften durch Bestätigung eines Wirt-schaftsprüfers oder durch Vorlage des letzten Geschäftsberichtes, bei Personenge-sellschaften durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges nachzuweisen.

d) Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierungbeansprucht, ist der schriftliche Nachweis des Konzernstatus des Werbungtrei-benden erforderlich. Konzernverbundene Unternehmen im Sinne dieser Bestim-mung sind Unternehmen, zwischen denen eine kapitalmäßige Beteiligung vonmindestens 50 Prozent besteht.Der Konzernstatus ist bei Kapitalgesellschaften durch Bestätigung eines Wirt-schaftsprüfers oder durch Vorlage des letzten Geschäftsberichtes, bei Per-sonengesellschaften durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges nachzu-weisen. Der Nachweis muss spätestens bis zum Abschluss des Insertionsjahreserbracht werden. Ein späterer Nachweis kann nicht rückwirkend anerkannt werden. Konzernra-batte bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durchden Verlag.Konzernrabatte werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt.Die Beendigung der Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; mit derBeendigung der Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung.e) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die recht-liche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildun-terlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizu-stellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er storniert seinsollte, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträgeund Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Der Verlag ist berechtigt, Werbung für Arznei- und Heilmittel von einerschriftlichen Zusicherung des Vertriebsleiters oder sonst dafür Verantwortlichenüber die rechtliche Zulässigkeit abhängig zu machen und/oder auf Kosten desAuftraggebers die Werbevorlage von einer sachverständigen Stelle auf dierechtliche Zulässigkeit überprüfen zu lassen. f) Nach Anzeigenschluss sind Sistierungen, Änderungen von Größen, Forma-ten und der Wechsel von Farben nicht mehr möglich. Bei fernmündlich aufge-gebenen Anzeigen oder fernmündlich erteilten Korrekturen haftet der Verlagnicht für die Richtigkeit der Wiedergabe. Eine Haftung wird auch nicht übernom-men, wenn sich Mängel an der Vorlage erst bei der Reproduktion oder beimDruck zeigen. Der Werbungtreibende hat bei ungenügendem Abdruck dannkeine Ansprüche. Evtl. entstehende Mehrkosten müssen weiter berechnet werden. g) Der Verlag übernimmt keine Gewähr, wenn durch eine verspätete Anliefe-rung der Druckunterlagen vereinbarte Platzierungen nicht eingehalten werdenkönnen und eine Minderung der Druckqualität eintritt. h) Für Druckunterlagen jeglicher Art erlischt nach 8 Wochen die Aufbewah-rungspflicht, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist. i) Bei Anlieferung fertiger Filmsätze gelten für die technische Abwicklungbesondere Bedingungen. Hierüber informiert der Verlag auf Anfrage. k) Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, Arbeitskampf, Beschlag-nahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung unddergleichen - sowohl im Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, derersich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient - hat der VerlagAnspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsob-jekt mit 80 % der im Durchschnitt der letzten vier IVW-Quartale verkauften Auflagevom Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird derRechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die garantierte verkaufteAuflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht. Es erlischt jede Verpflichtungdes Verlages auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Schadenersatz, ins-besondere wird auch kein Schadenersatz für nicht veröffentlichte oder nicht recht-zeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet.

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