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Gesetzentwurf zum Mindestlohn greift tief in Tarifautonomie ein Der Bundestag hat nach der ersten Lesung des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (sog. Tarifautonomiestärkungsgesetz) den Gesetzentwurf an den Arbeits- und Sozialausschuss überwiesen. Die BDA wird im Rahmen der anstehenden Ausschussberatung am 30. Juni 2014 nachdrücklich auf Korrekturen und Klarstellungen hinwirken. Der Gesetzentwurf zum Mindestlohn greift tief in die Tarifautonomie ein. Der durch das sog. Tarifautonomiestärkungsgesetz vor- gesehene gesetzliche Mindestlohn i. H. v. 8,50 € ab dem 1. Januar 2015 stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Lohnfin- dung dar, der die Tarifautonomie schwächen wird. Der Mindestlohn verdrängt bestehen- de Tarifvereinbarungen zu Mindestentgel- ten unter 8,50 € und schließt für die Zeit ab dem 1. Januar 2017 den Neuabschluss von Tarifverträgen, die unter dem künftigen Min- destlohn liegen, aus. Zwar sieht der Gesetz- entwurf für einen Übergangszeitraum bis zum 1. Januar 2017 die Möglichkeit vor, durch einen Tarifvertrag repräsentativer Tarifver- tragsparteien vom Mindestlohn abweichen- de Mindestentgeltvereinbarungen zu treffen. Dies setzt jedoch voraus, dass entsprechende Vereinbarungen über das Arbeitnehmerent- sendegesetz erstreckt werden. > Fortsetzung auf S. 2 JUNI 2014 INHALT Arbeits- und Tarifrecht 2 Lohn- und Tarifpolitik 5 Beschäftigung 6 Soziale Sicherung 8 Bildung 10 Europa 12 Wirtschaft und Finanzen 14 Gesetzliche Neuregelung schafft Rechtssicherheit für Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Die im sog. Rentenpaket der Bundesregierung vorgesehene Neuregelung für die Beschäftigung von Arbeitnehmern nach Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung ist ein substanzieller Fortschritt, der zu mehr Beschäftigung bei diesen Arbeitnehmern führen wird. Die BDA hat über Jahre für eine solche gesetzliche Neuregelung geworben. Sie stellt einen ersten Schritt dar, die Beschäftigung älterer Menschen nach der Regelaltersgrenze zu unterstützen. In der Regel ist in Tarif- oder Arbeitsverträ- gen vorgesehen, dass das Arbeitsverhältnis mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung endet. Nach der bisherigen Rechtslage kann der Arbeitgeber in der Praxis eine befristete Wei- terbeschäftigung in diesen Fällen nicht ver- einbaren, weil die Wirksamkeit einer solchen Vereinbarung hochumstritten ist. > Fortsetzung auf S. 3

Arbeitgeber aktuell Juni 2014

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Der „Arbeitgeber aktuell“ gibt einen schnellen Überblick über die derzeitigen Arbeitsschwerpunkte und Aktivitäten der BDA. Die Juni-Ausgabe informiert u. a. über folgende Themen: Mindestlohn und das Rentenpaket der Bundesregierung sowie über die Pflegeversicherung und das Abitur nach acht Jahren.

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Gesetzentwurf zum Mindestlohn greift tief in Tarifautonomie ein Der Bundestag hat nach der ersten Lesung des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (sog. Tarifautonomiestärkungsgesetz) den Gesetzentwurf an den Arbeits- und Sozialausschuss überwiesen. Die BDA wird im Rahmen der anstehenden Ausschussberatung am 30. Juni 2014 nachdrücklich auf Korrekturen und Klarstellungen hinwirken.

Der Gesetzentwurf zum Mindestlohn greift tief in die Tarifautonomie ein. Der durch das sog. Tarifautonomiestärkungsgesetz vor-gesehene gesetzliche Mindestlohn i. H. v. 8,50 € ab dem 1. Januar 2015 stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Lohnfin-dung dar, der die Tarifautonomie schwächen wird. Der Mindestlohn verdrängt bestehen-de Tarifvereinbarungen zu Mindestentgel-ten unter 8,50 € und schließt für die Zeit ab dem 1. Januar 2017 den Neuabschluss von

Tarifverträgen, die unter dem künftigen Min-destlohn liegen, aus. Zwar sieht der Gesetz-entwurf für einen Übergangszeitraum bis zum 1. Januar 2017 die Möglichkeit vor, durch einen Tarifvertrag repräsentativer Tarifver-tragsparteien vom Mindestlohn abweichen-de Mindestentgeltvereinbarungen zu treffen. Dies setzt jedoch voraus, dass entsprechende Vereinbarungen über das Arbeitnehmerent-sendegesetz erstreckt werden.> Fortsetzung auf S. 2

Juni2014

inh a lT

Arbeits- undTarifrecht 2

Lohn- undTarifpolitik 5

Beschäftigung 6

SozialeSicherung 8

Bildung 10

Europa 12

Wirtschaft undFinanzen 14

Gesetzliche neuregelung schafft Rechtssicherheit für Beschäftigung älterer arbeitnehmer Die im sog. Rentenpaket der Bundesregierung vorgesehene Neuregelung für die Beschäftigung von Arbeitnehmern nach Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung ist ein substanzieller Fortschritt, der zu mehr Beschäftigung bei diesen Arbeitnehmern führen wird. Die BDA hat über Jahre für eine solche gesetzliche Neuregelung geworben. Sie stellt einen ersten Schritt dar, die Beschäftigung älterer Menschen nach der Regelaltersgrenze zu unterstützen.

In der Regel ist in Tarif- oder Arbeitsverträ-gen vorgesehen, dass das Arbeitsverhältnis mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung endet. Nach der bisherigen Rechtslage kann der

Arbeit ge ber in der Praxis eine befristete Wei-terbeschäftigung in diesen Fällen nicht ver-einbaren, weil die Wirksamkeit einer solchen Vereinbarung hochumstritten ist. > Fortsetzung auf S. 3

Arbeitgeber aktuell | Juni 20142

Gesetzentwurf zum Mindestlohn greift tief in Tarifautonomie ein

Fortsetzung der Titelseite > Das schützt bestehende Tarifverträge nur unzureichend, weil die Aufnahme in das Arbeitnehmerent-sendegesetz bei Mindestentgeltsätzen davon abhängt, dass es einen bundesweiten Tarif-vertrag gibt. Dies ist in vielen Branchen nicht der Fall.

Eine entsprechende Einschränkung ist auch sachlich nicht geboten. Wird die Abwei-chungsmöglichkeit auf Tarifverträge reprä-sentativer Tarifvertragsparteien beschränkt, stellt dies den Schutz der betroffenen Arbeit-nehmer sicher und schließt eine Diskriminie-rung von Tarifverträgen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union aus. Tarifverträge repräsentativer Tarifvertragsparteien müs-sen daher umfassend geschützt werden. Sie sollten nicht nur bis zum 1. Januar 2017, son-dern auch darüber hinaus einem gesetzlichen Mindestlohn vorgehen.

Auch die geplante Mindestlohnkommissi-on hat nichts mit Tarifautonomie zu tun. Sie darf daher auch kein Ort von Tarifverhandlun-gen sein. Sie ist keine Kommission der Tarif-partner, sondern der Bundesregierung. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Bundesre-gierung je drei stimmberechtigte Mitglieder auf Vorschlag der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer beruft. Auch der Vorsitzende wird von der Bundesre-gierung berufen.

Kommt eine Einigung der Sozialpartner über den Vorsitzenden nicht zustande, ent-scheidet das Los, und im Folgenden wech-selt der Vorsitz alternierend zwischen dem Vorschlag der Arbeitgeber und den Gewerk-schaften. Das bedeutet: Die Gewerkschafts-seite könnte es darauf anlegen, sich nicht auf einen gemeinsamen Vorsitzenden zu einigen, und würde dann in jedem zweiten Jahr nicht nur den Vorsitzenden der Kommission stel-len, sondern damit auch die Mehrheit in der Mindestlohnkommission haben.

Die Kommission soll nach dem Gesetzent-wurf ab dem 1. Januar 2018 jährlich über die Anpassung des Mindestlohns mit einfacher Mehrheit beschließen. Würde die Gewerk-schaftsseite zum Beispiel für die Anpassung zum 1. Januar 2018 die Mehrheit in der Kom-mission haben, könnten sie die aus den Ge-werkschaften erhobene Forderung eines Mindestlohnes von 10 € mit ihrer Mehrheit

umsetzen – gegen die Stimmen der Arbeit-geber. Die Arbeitgeber würden zwar im nächs-ten Jahr den Vorsitz stellen und könnten the-oretisch dann mehrheitlich beschließen, eine Anpassung ausfallen zu lassen; im darauffol-genden Jahr könnten die Gewerkschaften je-doch wiederum mit ihrer Mehrheit eine Erhö-hung des Mindestlohns nach ihrem alleinigen Willen beschließen. So eine Verfahrensweise hat überhaupt nichts mit Tarifverhandlungen zu tun. Diese gesetzliche Konstruktion des Gesetzentwurfes ist für die Anpassung des Mindestlohnes der „worst case“!

Tarifautonomie bedeutet dagegen, dass es so lange keinen Tarifvertrag gibt, bis beide Seiten sich einig sind und eine Unterschrift unter einen Tarifvertrag setzen. Für die im Gesetzentwurf vorgesehene Mindestlohn-kommission würde demgegenüber das Mehr-heitsprinzip gelten und eine alternierende Mehrheit von Jahr zu Jahr wechselnd möglich sein.

Um den Schaden für die Tarifautonomie zu begrenzen, strebt die BDA deshalb eine Regelung an, dass der Mindestlohn nicht Gegenstand von Abstimmungen in der staat-lichen Mindestlohnkommission ist. Eine staatsferne Anpassung des Mindestlohns sollte sich verbindlich an der Tarifentwick-lung der jeweils zurückliegenden zwei Jahre orientieren. Der Tarifindex des Statistischen Bundesamts wäre eine Obergrenze und die Mindestlohnkommission sollte davon nur mit Zwei drittelmehrheit, also im Konsens beider Seiten, abweichen können.

Auch wenn es wünschenswert wäre, die Aushandlung des Mindestlohns komplett den Tarifpartnern zu überlassen, ist eine solche Bindung an den Tarifindex des Statistischen Bundesamts und damit an das Ergebnis zu-rückliegender Tarifverhandlungen nicht die beste, wohl aber die zweitbeste Möglichkeit, den Mindestlohn möglichst staatsfern festzu-legen. Sie macht den Mindestlohn ganz sicher nicht unschädlich. Sie ist aber weniger schäd-lich als die im Gesetzentwurf jetzt vorgese-hene Konstruktion.

Verändert werden muss auch die im Ge-setzentwurf vorgesehene Konstruktion der jährlichen Anpassung des Mindestlohns. Sie ist verfehlt. Schon heute laufen die meisten Tarifverträge über einen deutlich längeren

Arbeits- und Tarifrecht 3

Zeitraum, häufig über zwei Jahre oder so-gar mehr. Auch in dieser Frage sollte sich der Gesetzgeber daran orientieren, was das Ergebnis von Tarifverhandlungen ist. Daher ist es notwendig und vor dem Hintergrund bestehender tariflicher Regelungen geboten, den Zeitraum für die Anpassung auf mindes-tens zwei Jahre auszudehnen.

Nachbesserungsbedarf besteht auch bei der Anwendung des Mindestlohns auf Berufs-einsteiger und junge Menschen mit Vermitt-lungshemmnissen. Praktikumsverhältnisse nach Abschluss einer Ausbildung sollten nicht generell vom Anwendungsbereich des Min-destlohngesetzes erfasst werden, um jungen Menschen Orientierungsphasen zwischen zwei Ausbildungsabschnitten (z. B. nach Ab-schluss eines Bachelors und vor der Aufnah-me eines Master-Studiengangs) zu ermögli-chen. Daneben sieht der Gesetzentwurf vor, dass vom Mindestlohn abgewichen werden kann, wenn der Arbeitgeber für den Einsatz des Beschäftigten eine Eingliederungsbeihil-fe nach § 54a SGB III (Einstiegsqualifikation) erhält. Dabei darf es aber keinen Unterschied machen, ob die Einstiegsqualifizierung staat-lich gefördert wird oder in branchenspezifi-schen Lösungen vorgesehen ist.

Erhebliche Gefahren bestehen für die Arbeitszeitflexibilisierung in Deutschland. Der Gesetzentwurf bedroht Arbeitszeitkon-ten, die der flexiblen Gestaltung von Auf-tragsschwankungen dienen, indem er für den Mindestlohn von 8,50 € spezifische Aus-gleichsregelungen vorschreibt. Der Gesetz-entwurf sollte so gefasst werden, dass auch künftig, unabhängig davon, ob es sich um das gesetzlich vorgegebene Mindestentgelt

oder einen darüber hinausgehenden Betrag handelt, die für den Betrieb geltenden tarif-lichen oder betrieblichen Regelungen zum Ausgleich von Arbeitszeitkonten Anwendung finden können. Andernfalls müssten Arbeits-zeitkontensysteme möglicherweise generell auf zwölf Monate begrenzt werden. Dadurch würde ein wesentlicher Vorteil flexibler Ar-beitszeitregelungen leerlaufen. Das wäre für viele Branchen ein erheblicher, verfassungs-rechtlichen Zweifeln unterliegender Eingriff in die Tarifautonomie.

Klarstellungsbedarf besteht auch bei der Berechnung des Mindestlohns von 8,50 €. Dies betrifft zum einen die Zulässigkeit von Stück-lohnvereinbarungen, wobei der Arbeitgeber auch künftig die zu erreichende Stückzahl so vorgeben können muss, dass sie von einem Arbeitnehmer im Rahmen des arbeitsvertrag-lich geschuldeten Einsatzes zu erreichen ist. Zum anderen müssen bei der Bestimmung des Mindestlohns Sonderzahlungen des Arbeit-gebers, z. B. Einmalzahlungen, auf den Min-destlohnanspruch rechtssicher angerechnet werden können. Schließlich dürfen durch den Mindestlohn in Tarifverträgen und Einzelar-beitsverträgen vereinbarte Ausschlussfristen nicht in Frage gestellt werden. Ausschluss-fristen sichern den Rechtsfrieden und sind ein allgemein anerkanntes friedenstiftendes Spe-zifikum im deutschen Arbeitsrecht.

Die BDA wird sich weiter intensiv da-

für einsetzen, dass diese Nachbesserungen und Klarstellungen vorgenommen werden. Ohne solche Korrekturen werden die durch die Gesetzespläne ohnehin zu erwartenden Beeinträchtigungen am Arbeitsmarkt noch massiver ausfallen.

Gesetzliche neuregelung schafft Rechtssicher-heit für Beschäftigung älterer arbeitnehmer 

Fortsetzung der Titelseite > Wenn z. B. ein Arbeitnehmer im Alter von 65 Jahren und drei Monaten die Regelaltersgrenze erreicht und Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine befriste-te Fortsetzung des bestehenden Arbeitsver-trags gemeinsam wünschen, ist das zurzeit nur mit Sachgrund möglich – wenn man sicher ausschließen will, dass ein unbefristetes Be-schäftigungsverhältnis entsteht. Ein solches unbefristetes Arbeitsverhältnis kann nur mit allen Unwägbarkeiten beendet werden, die das Beschäftigungshemmnis des geltenden Kün-

digungsschutzgesetzes mit sich bringt. Des-halb ist es zu begrüßen, dass die vorgesehene Neuregelung Rechtssicherheit schaffen wird: Auch wenn mit Erreichen des gesetzlichen Regelrentenalters im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag die Beendigung des Arbeitsver-hältnisses vorgesehen ist, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich darauf verständigen, dass das Arbeitsverhältnis befristet weiterbe-stehen kann. Die BDA hat erreicht, dass dies nicht nur für die erstmalige, sondern auch für weitere Verlängerungsvereinbarungen gilt.

Arbeitgeber aktuell | Juni 20144

KuRZ nOTiERT Deutscher Juristentag zum Tarifvertragsrecht

Vom 16. bis 19. September 2014 findet in Hannover der 70. Deutsche Juristentag (djt) statt. Die Arbeitsrechtliche Abteilung des djt befasst sich mit dem Thema „Stärkung der Tarifautonomie – Welche Änderungen emp-fehlen sich?“. Wegen der großen Relevanz der Thematik ist eine rege Teilnahme seitens der Unternehmen und Verbände erforderlich. Mitglieder des djt haben wichtige Möglichkei-ten der Einflussnahme. Interessierte Juristen aus Unternehmen und Verbänden sollten sich daher am 70. djt in Hannover beteiligen. Die BDA wird diese Beteiligung auch auf diesem Juristentag inhaltlich und organisatorisch koordinieren und unterstützen. Nähere Infor-mationen zum djt und zur djt-Mitgliedschaft: www.djt.de

Frauenquote ist falscher Weg für höheren Frauenanteil

Aufbauend auf den im März 2014 vorgestell-ten „Leitlinien“ planen Bundesjustizminis-terium und Bundesfamilienministerium den Entwurf eines Gesetzes zu Geschlechterquo-ten in Führungspositionen. Ab 2016 soll eine Geschlechterquote von 30 % in Aufsichtsräten von Unternehmen gelten, die börsen notiert und gleichzeitig mitbestimmungspflichtig sind. Die BDA spricht sich weiterhin gegen eine gesetzliche Quote aus. Bei der Beset-zung von Führungspositionen muss die Quali-fikation entscheidend bleiben. Quotenmäßige Besetzungen ignorieren jedoch Aspekte wie fachliche Qualifikation, einschlägige Kennt-nisse, Erfahrungen und Vernetzungen in dem jeweiligen Wirtschaftszweig.

Gesetzliche Änderungen bei Schwerbehinder-tenvertretung überflüssig

Am 8. Mai 2014 haben die behindertenpoli-tischen Sprecher von CDU/CSU- und SPD-Fraktion im Bundestag ein Expertengespräch zur „Stärkung der Schwerbehindertenver-tretung“ durchgeführt, um dazu einen Antrag vorzubereiten, der noch vor der Sommerpau-se vorgelegt werden soll. Die BDA hat klar-gestellt, dass es keinen rechtlichen Ände-rungsbedarf im SGB IX gibt. Vielmehr besteht Informations- und Sensibilisierungsbedarf der Unternehmen für die zunehmende Be-deutung der Schwerbehindertenvertretung im Lichte der demografischen Entwicklung. Die BDA hat sich auch nachdrücklich gegen die Erhöhung der Ausgleichsabgabe und der Beschäftigungspflichtquote ausgesprochen und unterstrichen, dass bereits der Betriebs-rat die Belange der Schwerbehinderten ver-treten kann.

Lohn- und Tarifpolitik 5

Tarifabschlüsse im zweiten Quartal 2014 – Wachstumsstimmung und Reformschritte zeichnen sich ab Die gute wirtschaftliche Verfassung und die positiven Konjunkturaussichten schlagen sich in einigen der jüngsten Tarifergebnisse nieder. So sehen fast zwei Drittel der diesjährigen Tarifabschlüsse für 2014 Tariflohnsteigerungen von 3 % oder mehr vor. Trotz der guten Wachstumsprognose für 2014 und 2015 berücksichtigen die Tarifabschlüsse aber auch dieses Jahr die individuelle Branchensituation in Form von differenzierten Tariflohnsteigerungen, deren Spanne bereits bei 1,5 % beginnt, bzw. in Form von tarifvertraglichen Modernisierungsschritten.

Den Arbeitgebern in der Druckindustrie ist es am 14./15. April 2014 gelungen, einen zu-kunftsorientierten Kompromiss zu finden. Der Tarifabschluss sieht bei einer langen Laufzeit von 27 Monaten erst nach vier Null-monaten eine Entgeltanhebung von 3 % zum Mai dieses Jahres vor. 2015 steigen die Ta-rifverdienste im April hingegen lediglich um ein weiteres Prozent. Darüber hinaus ist es gelungen, eine Verhandlungsverpflichtung zu einer Überarbeitung des Manteltarifvertrags zu vereinbaren.

Am 24. April 2014 hat der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) mit dem Deutschen Journalisten-Verband und der Deutschen Journalistinnen- und Journalis-ten-Union (dju) in ver.di ein Tarifergebnis er-zielt, das die Branche zukunftsfest macht und damit wesentlich zum Erhalt des Flächenta-rifvertrags der Zeitungsredakteure beiträgt. Bei einer 29-monatigen Laufzeit erfolgt die erste Stufe der Tariflohnanhebungen mit 2,5 % erst nach neun Nullmonaten zum Mai

dieses Jahres. 2015 steigen die Tarifentgelte im April um weitere 1,5 %.

Am 6. Mai 2014 erzielten die Tarifver-tragsparteien des Bauhauptgewerbes ein vorläufiges Ergebnis, dessen Abstimmung eine Woche später durch die Verhandlungs-kommission erfolgte. Neben der Tariflohn-entwicklung, die während der 24-monatigen Laufzeit nach einem Nullmonat zweistufige Steigerungssätze jeweils zum Juni 2014 bzw. 2015 um 3,1 % bzw. 2,6 % in Westdeutsch-land und 3,8 % bzw. 3,3 % in Ostdeutschland vorsieht, gehörten in diesem Jahr weitere Materien in das tarifliche Gesamtpaket, wie z. B. eine Erhöhung des Kilometergelds. Ein großer Erfolg der diesjährigen Verhandlun-gen war die Systemumstellung der Tarifrente Bau. Die bisher ausschließlich arbeitgeber-seitig finanzierte und nur in Westdeutschland geltende Zusatzrente wird ab 2016 auf ein kapitalgedecktes System umgestellt und zu-künftig auch in den ostdeutschen Bundeslän-dern eingeführt.

KuRZ nOTiERT Branchenzuschlagstarifverträge für Zeit-arbeit im Kali- und Steinsalzbergbau und in der Papier erzeugenden industrie

Die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) hat mit der IG BCE Branchenzuschlags-tarifverträge für Zeitarbeit im Kali- und Steinsalzbergbau und in der Papier erzeu-genden Industrie mit Wirkung ab 1. Juli 2014 ausgehandelt. Je nach Überlassungsdauer und Entgeltgruppe liegen die Zuschläge auf die Tarifentgelte der Zeitarbeit für Zeitar-beitnehmer im Kali- und Steinsalzbergbau zwischen 3 % und 20 % bzw. für gewerbli-che Zeitarbeitnehmer in der Papier erzeu-genden Industrie zwischen 4 % und 20 %. Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Zeitarbeit

Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Tarif-politik

Arbeitgeber aktuell | Juni 20146

Wir bieten „Gute arbeit“ in Deutschland Die Ergebnisse des DGB-Index „Gute Arbeit“ oder auch die Befragungen von Gallup liefern alljährlich betont schlechte Ergebnisse bei der Arbeitszufriedenheit bzw. dem Engagement der Arbeitnehmerin-nen und Arbeitnehmer in Deutschland. Diese vermeintlichen Zustandsbeschreibungen zeichnen ein verzerrtes Bild. Studien unabhängiger Organisationen zeigen: Die Realität sieht anders aus.

Die BDA weist immer wieder darauf hin, dass die Beschäftigten in Deutschland ihre Arbeitssituation sehr positiv sehen. Fast 90 % der befragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind mit ihrer Arbeit zufrieden oder sehr zufrieden (European Working Con-ditions Survey). Deutschland liegt damit deut-lich über dem EU-Durchschnitt (81 %). Erste Zwischenergebnisse der bis 2015 laufenden Studie „Arbeitsqualität und wirtschaftlicher Erfolg“ im Auftrag des Bundesarbeitsminis-teriums untermauern die positive Bewertung der Arbeitsbedingungen. Sie zeigen, dass auch kleinere und mittlere Unternehmen mehrheitlich zentrale Instrumente des Per-sonalmanagements nutzen, um die bereits sehr hohe Arbeitsqualität und -zufriedenheit

weiter zu steigern, u. a. durch die Weiterbil-dung ihrer Belegschaften. Dementsprechend bestätigt der ganz überwiegende Teil der Be-schäftigten, dass die Unternehmen an ihrer Weiterentwicklung interessiert sind und sich entsprechend engagieren. Die BDA begleitet dieses Forschungsvorhaben konstruktiv, weil es dazu beitragen kann, Zerrbilder von Ar-beitsqualität und -zufriedenheit mit Fakten zu entkräften. Auch in Zukunft wird sie sich da-für einsetzen, mitarbeiterorientierte Perso-nalpolitik als Erfolgsfaktor für „gute Arbeit“ herauszustellen, aber auch darauf hinwei-sen, dass Personalpolitik vor allem auch an den betriebswirtschaftlichen Notwendigkei-ten, insbesondere den Wünschen der Kunden bzw. Auftraggeber, orientiert sein muss.

KuRZ nOTiERT auswirkungen der abschlagsfreien Rente mit 63 auf geförderte altersteilzeitverträge

Die Regierungskoalition hat mit einem Än-derungsantrag zum Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetz gewährleis-tet, dass der Anspruch eines Arbeitnehmers auf eine abschlagsfreie Rente mit 63 Jah-ren trotz § 5 Abs. 1 Nr. 2 AltTZG nicht dazu führt, dass Arbeitgeber ihren Anspruch auf Erstattung von Aufstockungsleistungen bei Altersteilzeit gegen die Bundesagentur für Arbeit  (BA) verlieren. Die BDA hatte sich intensiv für diese Rechtsänderung einge-setzt, weil die betroffenen Arbeitgeber bei Abschluss der Altersteilzeitvereinbarungen auf die Erstattung durch die BA vertrauen konnten. Die BA hat die Regionaldirektionen entsprechend informiert, so dass die prakti-sche Umsetzung der gesetzlichen Regelung problemlos funktionieren sollte.

Elternzeit-Reform missachtet betriebliche Belange

Die Bundesregierung hat Anfang Juni 2014 den Gesetzentwurf des Bundesfamilienmi-nisteriums zur Änderung der Elternzeit und zur Einführung des Elterngelds Plus gebil-ligt. Die BDA lehnt die darin vorgesehene Neuregelung zur Elternzeit  – Aufteilung auf drei Zeitabschnitte, keine Zustimmung des Arbeitgebers zur Übertragung und besonde-rer Kündigungsschutz – ab, da sie betriebli-che Belange außer Acht lässt. Nach mehreren Gesprächen mit dem Bundesfamilienminis-terium ist zumindest in einem wichtigen Teil-bereich noch eine Korrektur der bisherigen Pläne zu erwarten. Das im gleichen Entwurf enthaltene Elterngeld Plus ist grundsätzlich begrüßenswert, wenn dadurch tatsächlich mehr Mütter zeitnah und in größerem Stun-denumfang in den Beruf zurückkehren. Nä-here Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Elternzeit

Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de >

Themen A–Z > Arbeit gestalten

Beschäftigung 7

initiative neue Qualität der arbeit (inQa) mit neuen Entwicklungen

Die neue Legislaturperiode lässt auch Neuerungen bei INQA erwarten. Während das ESF-Programm „unternehmensWert: Mensch“ auch in der neuen Förderperiode ab 2015 weitergeführt wird, ist eine Neuauflage von „Unternehmen der Zukunft“ im Jahr 2014 bisher noch offen. Strukturell wird INQA zu-dem durch einen sog. Netzwerkkreis erwei-tert, der den Steuerkreis, an dem die BDA mitwirkt, in inhaltlichen Fragen beraten soll. In einem für den 9. Juli 2014 geplanten INQA-Workshop bei der BDA findet gemeinsam mit Vertretern des Bundesarbeitsministeriums ein Austausch über die neuesten Entwicklun-gen statt, um auch in Zukunft die Interessen der Arbeitgeber bei INQA gewährleisten zu können.

abbau der langzeitarbeitslosigkeit gezielt voranbringen

Der Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit rückt in den Fokus der Politik. Die Bundesregie-rung erwägt u. a. Weiterbildungsprämien, um mehr Menschen ohne Berufsabschluss für Weiterbildung zu gewinnen und Abbruch-quoten zu reduzieren. Darüber hinaus plant sie eine Ausweitung bisher im Modellprojekt „Perspektiven in Betrieben“ erprobter An-sätze einer längerfristig öffentlich geförder-ten Beschäftigung. Die BDA wird sich weiter gegen breit angelegte, künstlich geschaffe-ne öffentlich finanzierte Beschäftigung ein-setzen. Im Fokus müssen die Aktivierung, Vermittlung und gezielte Förderung stehen. Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Arbeitslosengeld II

Bei der Gewinnung von ausländischen Fachkräften mitwirken

Im Rahmen der Arbeitsgruppe „Ausländi-sches Arbeitskräftepotenzial erschließen und Willkommenskultur schaffen“ der Demo-grafiestrategie der Bundesregierung hat die BDA praktische Hinweise für alle Arbeit geber erstellt, die Fachkräfte aus der Europäischen Union einstellen wollen. Diese sollen auf der Internetseite des Bundeswirtschafts-ministeriums veröffentlicht werden. Die Arbeitsgruppe wird auch die Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus der Wirkungs-analyse des rechtlichen Rahmens für aus-ländische Fachkräfte weiterverfolgen. Diese Wirkungsanalyse bezweckt insbesondere, die Schaffung einer echten Willkommenskul-tur anzuregen.

Sonderprogramm MobiProEu: Finanzierung aller bisherigen Förderanträge sicher-gestellt

Die Bundesregierung hat kürzlich entschie-den, weitere 27,1 Mio. € für das Programm MobiProEU zur Verfügung zu stellen, um die Finanzierung aller bis zum Förderstopp am 8. April 2014 eingegangenen Anträge zu ge-währleisten. Die BDA hat sich dafür eingesetzt, dass entgegen ursprünglichen Planungen nicht nur die Anträge Ausbildungsinteressier-ter, sondern auch die von Fachkräften berück-sichtigt werden. Die Finanzierungsgrundlage dafür ist nun – vorbehaltlich des endgültigen Beschlusses des Bundestags Ende Juni – ge-sichert. Ab 2015 soll das Programm grund-legend neu aufgelegt und auf Auszubildende begrenzt werden. Noch in diesem Sommer will das Bundesarbeitsministerium dazu Vor-schläge vorlegen. Die BDA wird sich nach-drücklich für eine praxisgerechte Neuaufstel-lung des Programms einsetzen.

arbeitnehmerfreizügigkeit fördern und Missbrauchsfälle verhindern

Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer trägt ent-scheidend zur Fachkräftesicherung, Wett-bewerbsfähigkeit und kulturellen Vielfalt in Deutschland bei. Sie darf jedoch nicht als Zu-wanderung in die Sozialsysteme missbraucht werden. Die BDA begrüßt daher die Schluss-anträge des Generalanwalts des Europäi-schen Gerichtshofs (EuGH), wonach Perso-nen, die einzig und allein mit dem Ziel nach Deutschland kommen, Sozialhilfe zu bezie-hen, davon ausgeschlossen werden können. Ebenfalls richtig sind Pläne der Bundesregie-rung, die Kindergeldzahlungen an die Steuer-identifikationsnummer zu koppeln.

neue ESF-Sozialpartnerrichtlinie in der abstimmung auf Eu-Ebene

Bundesarbeitsministerium, DGB und BDA ha-ben die inhaltlichen Abstimmungen zur neuen, aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) ge-förderten Sozialpartnerrichtlinie „ Fachkräfte sichern: weiterbilden und Gleichstellung för-dern“ abgeschlossen. Am 26. Mai 2014 hat die Bundesregierung das Operationelle Pro-gramm des Bundes zur Umsetzung der ESF-Programme in der Förderperiode 2014–2020 bei der EU-Kommission eingereicht. Mit einer Annahme durch die Kommission wird für das vierte Quartal 2014 gerechnet. Das Förder-volumen für die Sozialpartnerrichtlinie, die Anfang 2015 in Kraft treten soll, wird auf voraussichtlich 70 Mio. € sinken.

Arbeitgeber aktuell | Juni 20148

Die BDA hat in Gesprächen und Stellungnah-men gegenüber der Bundesregierung deut-lich gemacht, dass Leistungsausweitungen in der Pflegeversicherung nur dann in Betracht kommen können, wenn sie auch dauerhaft fi-nanzierbar sind. Nachfolgende Generationen dürften nicht finanziell überfordert werden. Dabei ist zu beachten, dass die künftige Belas-tung der Beitragszahler zur Pflegeversiche-rung ohnehin steigt, wenn die geburtenstarken Jahrgänge in ein pflegenahes Alter kommen.

Es ist grundsätzlich richtig, einen Teil des zusätzlichen Beitragsaufkommens in ei-nen Pflegevorsorgefonds zu investieren, der später zur Stabilisierung des Beitragssatzes genutzt werden soll. Eine bloße Verwaltung durch die Bundesbank reicht jedoch nicht als Schutz vor politischem Zugriff aus. Daher fordert die BDA, das Kapital zusätzlich durch Treuhandverträge zu sichern.

Pflegeversicherung zukunftsfest gestalten Das Bundeskabinett hat am 28. Mai 2014 das „Fünfte Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozial-gesetzbuch“ beschlossen: Ab 1. Januar 2015 soll der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte ansteigen. Dies bedeutet bereits im Jahr 2015 eine zusätzliche Belastung der Beitragszahler von rd. 3,6 Mrd. €. Mit 0,1 Prozentpunkten der Beitragssatzerhöhung wird ein Pflege-vorsorgefonds aufgebaut. Die verbleibenden Beitragsmehreinnahmen dienen vor allem der Preis-anpassung der Leistungsbeträge und Menschen mit Demenz werden bessergestellt.

Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de >

Soziale Sicherung > Pflegeversicherung

Syndikusanwälte: BDa für fortgesetzte Befreiung von der Rentenversicherung Am 3. April 2014 hat das Bundessozialgericht entschieden, dass Syndikusanwälte nicht von der gesetz-lichen Rentenversicherung befreit werden können, und damit die jahrzehntelange Befreiungspraxis der Deutschen Rentenversicherung für hinfällig erklärt. Die Vielfalt der berufsrechtlichen Tätigkeits-felder für die Rechtsanwaltschaft wird mit den Entscheidungen beschnitten. Viele Anwälte wechseln zwischen verschiedenen anwaltlichen Tätigkeiten bzw. wollen diese Chance haben, ohne ihre Vorsorge für Alter und Berufsunfähigkeit gefährden zu müssen. Die Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Tätigkeitsfeldern und die Attraktivität des Anwaltsberufs insgesamt werden durch die Entscheidun-gen beeinträchtigt. Zudem wird für Unternehmen und Verbände die Rekrutierung von Juristen aus der Anwaltschaft deutlich erschwert.

Die BDA setzt sich aktuell vor allem dafür ein, dass die Deutsche Rentenversicherung Bund in der Vergangenheit von der Renten-versicherungspflicht befreiten Syndikusan-wälten einen angemessenen Vertrauens-schutz gewährt. Sie konnten und durften darauf vertrauen, dass ihre Befreiung wirk-sam war.

Die BDA wird sich außerdem weiter dafür einsetzen, dass in der Bundesrechtsanwalts-ordnung klargestellt wird, dass auch Syndi-kusanwälte Rechtsanwälte sind. Gerade weil die berufsständischen Organisationen hierzu noch nicht aktiv geworden sind, bedarf es die-ser Anstrengungen.

Außerdem wirbt die BDA für Änderun-gen im Sozialrecht: In Betracht kommen eine Änderung von § 5 SGB VI (Versicherungs-freiheit in der Rentenversicherung) oder § 6  SGB VI (Befreiung von der Rentenver-sicherungspflicht) und die Schaffung einer Übergangsregelung in § 231 SGB VI, um in der Vergangenheit erteilte Befreiungen auf-rechtzuerhalten. Außerdem sind Vorschriften zur Koordinierung der Übergänge zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und der berufsständischen Versorgung notwendig.

Die BDA hat in einer sehr gut besuchten Diskussionsveranstaltung zu den Konsequen-zen aus diesen Urteilen am 15. Mai 2014 das

Soziale Sicherung 9

berufsständischen Vertretungen, der Arbeits-gemeinschaft berufsständischer Versorgungs-werke und u. a. dem BDI anstreben.

weitere Vorgehen mit den Teilnehmern abge-stimmt. Sie wird im Interesse eines konzertier-ten Vorgehens eine enge Abstimmung mit den

Entwurf Eu-Pensionsfondsrichtlinie: Weichen falsch gestellt Das Europaparlament wird sich im Herbst mit dem Entwurf der EU-Pensionsfondsrichtlinie beschäf-tigen, den die EU-Kommission am 27. März 2014 vorgelegt hat. Mit diesem Richtlinienvorschlag sol-len die aufsichtsrechtlichen Vorgaben für Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge neu gefasst werden. Dies betrifft insbesondere das Risikomanagement, Berichtspflichten und Informationsver-pflichtungen.

Die Weichen für Einrichtungen der betrieb-lichen Altersvorsorge, Pensionskassen und Pensionsfonds, werden mit dem Vorschlag zur Überarbeitung der Pensionsfondsricht-linie falsch gestellt. Der überarbeitete Richt-linienvorschlag würde in Deutschland die betriebliche Altersvorsorge, die über Pensi-onskassen und Pensionsfonds durchgeführt wird, mit zusätzlicher Bürokratie belasten und ihre Organisation erschweren. Zwar ist zu begrüßen, dass der Richtlinienvor-schlag keine Anwendung der quantitativen Solvency-II-Eigenmittelvorgaben auf Ein-richtungen der betrieblichen Altersvorsorge vorsieht. Hierauf hat die BDA viele Jahre und letztlich auch mit Erfolg hingewirkt.

Eine endgültige Absage der EU-Kommission an die spätere Anwendung der Solvency-II-Eigenmittelvorgaben auf Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge steht jedoch nach wie vor aus.

Die BDA fordert, dass die EU-Kommission ihren Entwurf korrigiert und von Erschwer-nissen für die Verwaltung der Einrichtungen und überflüssigen Informationspflichten ab-sieht. Insbesondere sollte sie endgültig und unmissverständlich von ihren Plänen, die Eigenmittelvorgaben für Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge entsprechend den Grundsätzen von Solvency II zu ändern, Abstand nehmen.

KuRZ nOTiERT Zusätzliche Bürokratie bei der Künstlersozialabgabe

Am 30. April 2014 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes beschlossen, mit dem eine umfassende Arbeitgeberprü-fung eingeführt werden soll. Ausnahmen gibt es nur für einen Teil der Betriebe mit weni-ger als 20 Beschäftigten und lediglich in Ver-bindung mit zusätzlichem bürokratischem Aufwand. Die geplante Einführung einer Bagatellgrenze vereinfacht den Umgang mit der Künstlersozialabgabe nicht. Die BDA hat sich deutlich gegen die neuen Reglementie-rungen ausgesprochen, da diese die ohnehin unverhältnismäßigen Bürokratiekosten noch weiter erhöhen.

Rentenpaket tritt mit Änderungen in Kraft

Der Deutsche Bundestag hat am 23. Mai 2014 das Rentenpaket verabschiedet. Die BDA konnte noch mehrere wichtige Korrekturen erreichen: U. a. werden Zeiten der Arbeitslo-sigkeit, die zwei Jahre vor dem Renteneintritt liegen, bei der abschlagsfreien Rente mit 63 nun grundsätzlich nicht mehr auf die Warte-zeit von 45 Jahren angerechnet („rollierender Stichtag“). Es ist damit nicht mehr möglich, mit 61 Jahren aus dem Arbeitsleben auszu-scheiden und durch den Bezug von Arbeits-losengeld den Anspruch auf abschlagsfreie Altersrente mit 63 zu erwerben. Erfolgreich verhindern konnte die BDA zudem die vom Bundesarbeitsministerium wiederholt ge-forderte Wiedereinführung der Erstattungs-pflicht des Arbeitgebers gegenüber der Bun-desagentur für Arbeit.

Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen > Betriebliche Altersvorsorge

Arbeitgeber aktuell | Juni 201410

Die Arbeitgeber sprechen sich nachdrücklich für die Beibehaltung des gymnasialen Weges zum Abitur in acht Jahren aus. G8 kann er-folgreich durchgeführt werden, auch wenn im Einzelnen Verbesserungsbedarf besteht. Dazu sind vor allem die Konzentration der Lehrplä-ne und mehr Ganztagsangebote an Gymnasien notwendig. G8 ist das Alleinstellungsmerk-mal des Gymnasiums und darf  – zum Erhalt dieser Schulform – nicht aufgegeben werden. Alternative neunjährige Wege zum Abitur bie-

ten Gesamt- und Gemeinschaftsschulen so-wie das berufliche Schulwesen. Angesichts von Fachkräftemangel und demografischem Wandel bleibt das Anliegen bestehen, junge Menschen früh ins Erwerbsleben einsteigen zu lassen. Der BDA/BDI-Ausschuss Bildung, Berufliche Bildung hat das Thema intensiv dis-kutiert und einen Beschluss gefasst, der ein-deutig an G8 als Profil des Gymnasiums fest-hält und vor einer Rolle rückwärts und einem neuen föderalen Flickenteppich warnt.

abitur nach acht Jahren beibehalten Vor rd. zehn Jahren erfolgte die Verkürzung der Schulzeit bis zum Abitur am Gymnasium auf acht Jahre (G8). In den ostdeutschen Ländern und im Ausland war und ist das Abitur nach insgesamt zwölf Schuljahren der unproblematische Regelfall. In den westdeutschen Bundesländern begann die Um-setzung teils überhastet, teils unvollständig. Inzwischen haben sich in einigen Bundesländern Eltern-initiativen gegen G8 gebildet, die ein zu hohes Tempo und überfrachtete Lehrpläne beklagen und eine Überforderung ihrer Kinder befürchten. Als erstes Bundesland hat nun Niedersachsen dem Druck nachgegeben und die Rückkehr zu neun Jahren bis zum Abitur am Gymnasium beschlossen; in Hessen können Eltern zwischen G8 und G9 wählen, in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg bieten einzelne Modellschulen G9 an.

internationale Fachkräfte gewinnen Deutschland ist mit derzeit rd. 280.000 internationalen Studierenden nach den USA (710.000) und Großbritannien (560.000) inzwischen das drittbeliebteste Land für internationale Studierende. Diese positive Entwicklung wird jedoch durch zwei Faktoren konterkariert: Fast die Hälfte der internationa-len Studierenden bricht das Studium ab und mehr als jeder zweite internationale Absolvent verlässt Deutschland nach seinem Abschluss. Damit wird das Potenzial der internationalen Studierenden bzw. Absolventen zur Fachkräftesicherung und zur Sicherung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der deutschen Unternehmen nicht optimal ausgeschöpft.

BDA und Hochschulrektorenkonferenz ha-ben vor diesem Hintergrund Handlungsemp-fehlungen formuliert, um die Attraktivität Deutschlands als Studien-, Lebens- und Ar-beitsort deutlich zu machen, den Studiener-folg zu verbessern und den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern. Es gilt, die Willkommenskultur für internationa-le Fachkräfte in Verwaltungen und Behörden, aber auch Unternehmen und Hochschulen weiter zu stärken. Die Bund/Länder-Strategie für die Internationalisierung der Hochschulen sollte in ein nationales qualifikationsgesteu-ertes Zuwanderungsprogramm mit trans-

parenten Kriterien eingegliedert werden. Zugangsvoraussetzungen zu einem Studium in Deutschland sind flexibler zu gestalten, strukturelle Unterschiede und mangelnde Passung auszugleichen. Beratungsangebote in problematischen Studiensituationen sind ebenso wie die Berufs- und Karrierebera-tung auszubauen. Für den Übergang von Stu-dium in Beschäftigung sind Praxisanteile im Studium zu stärken. Auch englischsprachige Ansprechpartner im Unternehmen bzw. die punktuelle Bildung von englischsprachigen Teams sind hilfreich.

Bildung 11

KuRZ nOTiERT Gewinnung von mehr qualifizierten pädago-gischen Fachkräften für die Kitas

Der Ausbau der frühkindlichen Bildung und Betreuung ist in vollem Gange. Dafür wer-den allerdings wesentlich mehr qualifizierte Fachkräfte für Frühpädagogik benötigt, als zur Verfügung stehen. Die BDA hat unter dem Titel „Mehr qualifizierte pädagogische Fach-kräfte“ ihre Empfehlungen zur Fachkräftege-winnung in Kitas vorgelegt. Darin empfiehlt sie kurzfristig wirksame Maßnahmen – Wie-dereinstieg von Fachkräften mit Familien-pause fördern, ausländische Abschlüsse von Fachkräften anerkennen und Personen aus affinen Berufsgruppen gewinnen  – so-wie mittel- und langfristige Maßnahmen wie eine vergütete Ausbildung u. a. m. Es gilt, die Reserve bereits ausgebildeter Fachkräfte zu mobilisieren sowie neues Personenpotenzial zu erschließen. Die Kita-Träger sind aufgefor-dert, das Personal durch eine Eingangsphase und Personalentwicklung zu halten und ggf. Stellen aufzustocken.

„Wir brauchen alle!“ – BDa-Positionspapier zu beruflicher und akademischer Bildung

Der deutliche Anstieg der Studienanfän-gerquote bei einem gleichzeitigen leichten Rückgang der Ausbildungsanfängerzahlen in der beruflichen Bildung lässt Befürch-tungen vor einer „Überakademisierung“ laut werden. Die BDA wird im Rahmen einer Ad-hoc-AG des Fachausschusses Bildung, Berufliche Bildung ein Positionspapier erar-beiten, das aufzeigt, dass nicht die Frage des Lernorts – Betrieb/Berufsschule oder Hoch-schule – entscheidend ist, sondern wie mehr junge Menschen ein beruflich voll qualifizier-tes Bildungsniveau erreichen können. Daher sollten berufliche und akademische Bildung nicht gegeneinander ausgespielt, sondern intensiver verzahnt werden. Die Veröffentli-chung des Positionspapiers ist für Ende 2014 geplant.

MinT-arbeitskräftelücke weiterhin auf hohem niveau

Im April 2014 fehlten den deutschen Unter-nehmen laut MINT-Frühjahrsreport 2014 des IW Köln 117.300 Personen mit einem berufli-chen oder akademischen Abschluss im MINT-Bereich. Erfreulicherweise hat der deutli-che Anstieg der Beschäftigung von älteren Mitarbeitern zur Entlastung der Engpässe beigetragen. Seit 2005 ist die Zahl der MINT-Facharbeiter, die älter als 63 Jahre sind, um mehr als 70 % gestiegen. Die Möglichkeit der abschlagsfreien Rente mit 63 wird die Fach-kräftelücke vergrößern und steht dem Ziel der Fachkräftesicherung diametral entgegen.

Vivo: Stiftung der Deutschen Wirtschaft startet Projekt für Grundschüler

Eine neue Initiative der Stiftung der Deut-schen Wirtschaft (sdw) unterstützt Grund-schulkinder aus Brennpunktstadtteilen ab der ersten Klasse dabei, ihre Potenziale und Stärken zu entfalten und den Übergang auf eine geeignete weiterführende Schule er-folgreich zu meistern. Seit April 2014 fördert „Vivo – Bildung von Grund auf!“ über 150 Erst-klässler an Schulen in Düsseldorf, Hamburg und Neumünster. Die bundesweit einmalige integrierte Förderung im ganzen Klassen-verband vermittelt den Kindern ein positives Selbstbild, gute Sprachkompetenzen und eine gelingende Selbststeuerung: wichti-ge Voraussetzungen für einen gelungenen Bildungsweg.

Essayband „Bildungsübergänge gestalten“ der Stiftung der Deutschen Wirtschaft

Entscheidend für beste Bildungschancen sind gelungene Übergänge innerhalb des Schulsystems sowie in Ausbildung, Studium und Beruf. Anlässlich des 20-jährigen Jubi-läums der Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) im Jahr 2014 beleuchten Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft in einem neu-en Essay band, wie Bildungsübergänge er-folgreich gestaltet, Talente gefördert und Fachkräfte gesichert werden können. Zu den Autoren gehören auch der Vorstandsvorsit-zende und der Kuratoriumsvorsitzende der sdw, Ingo Kramer und Dr. Gerhard F. Braun. Die Publikation „Bildungsübergänge gestal-ten“ kann via E-Mail an [email protected] kos-tenlos bestellt werden.

Arbeitgeber aktuell | Juni 201412

nach der Europawahl 2014: Europäische Wirt-schaftsverbände fordern nationale Regierungen und Eu-institutionen zum handeln auf Europaskeptische Parteien am rechten und linken Rand konnten bei der Europawahl 2014 deutliche Stimmenzuwächse verbuchen. Dies wird ein stärkeres Zusammenrücken der Parteien der Mitte zur Folge haben müssen, damit die richtigen Weichenstellungen für Europa erfolgen. Die Präsidenten der Spitzenverbände der deutschen, französischen, italienischen, polnischen und spanischen Wirtschaft BDA, BDI, MEDEF, Confindustria, Lewiatan und CEOE haben ihre Regierungen in einer gemeinsamen Erklärung zu entschlossenem Handeln für eine konsequente Neuausrichtung der EU auf globale Wett-bewerbsfähigkeit aufgefordert.

Die Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) mit ihrem Spitzenkandidaten Jean-Claude Juncker ist als Sieger aus der Euro-pawahl 2014 hervorgegangen. Auch wenn die EVP Stimmenverluste hinnehmen musste, liegt sie weiterhin klar vor der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten und De-mokraten (S&D) mit ihrem Spitzenkandidaten Martin Schulz. Beunruhigend sind Wahlerfol-ge wie die des rechtsextremen Front National (FN) in Frankreich und der europafeindlichen United Kingdom Independence Party (UKIP) in Großbritannien.

In ihrer gemeinsamen Erklärung treten die Präsidenten der sechs Spitzenverbände europafeindlichen Positionen klar entgegen. Europa dürfe nicht länger „als Sündenbock für wirtschaftliche Probleme und Zukunfts-ängste herhalten“. Ganz im Gegenteil er-fordere die Globalisierung „mehr Europa in

Schlüsselbereichen, wenn die Europäer die Welt von morgen weiter mitgestalten wollen“. Allerdings brauche die EU „eine politische Neuausrichtung auf globale Wettbewerbsfä-higkeit, Wachstum, Wohlstand und Beschäfti-gung“. Alle EU-Institutionen sollten sich des-halb „auf wesentliche Prioritäten mit einem echten Mehrwert für Europa konzentrieren“.

Dies richtet sich auch an die Adresse der Europäischen Kommission und ihres zukünftigen Präsidenten oder Präsidentin. Sobald sich Rat und Parlament auf einen Kandidaten verständigt haben, muss dieser anschließend vom Europäischen Parlament mit absoluter Mehrheit gewählt werden. Im Herbst erfolgen dann die Anhörungen der Anwärter für die weiteren 26 EU-Kommis-sare. Der offizielle Arbeitsbeginn der neuen Europäischen Kommission ist für November 2014 vorgesehen.

TTiP: Chancen für Wachstum und zusätzliche Beschäftigung Seit Mitte 2013 verhandeln die EU und die USA über eine transatlantische Handels- und Investitions-partnerschaft (TTIP). Bis 2015 wollen die EU-Kommission und die US-Regierung ein umfassendes Abkommen erreichen, das vor allem auch den Abbau nicht tarifärer Hemmnisse für den transatlanti-schen Handel und gegenseitige Investitionen umfasst. Damit deckt das Abkommen auch umwelt- und arbeitsrechtliche Aspekte ab.

Die europäischen Wirtschafts- und Arbeit-geberverbände sprechen sich vor dem Hin-tergrund der zu erwartenden positiven Aus-wirkungen auf Handel, Investitionen und Arbeitsplätze geschlossen für TTIP aus. Bei Teilen der deutschen Gewerkschaften,

der Zivilgesellschaft und des Europäischen Parlaments stößt das Abkommen jedoch auf massive Vorurteile: TTIP werde zu sinkenden Verbraucher-, Sozial- und Umweltstandards führen. Diese Befürchtung ist jedoch weder durch das Verhandlungsmandat noch durch

Europa 13

die bekannten Verhandlungsziele gedeckt. Die Gewerkschaften fordern, verbindliche Regelungen zum Schutz von Arbeitnehmer-rechten in das Abkommen aufzunehmen. Die BDA setzt sich dafür ein, einen ausdrück-lichen Verweis auf die im Jahr 1998 von der Internationalen Arbeitskonferenz angenom-mene „Erklärung über grundlegende Rechte

und Pflichten bei der Arbeit“ in das TTIP-Ab-kommen aufzunehmen. Darin bekennen sich sämtliche ILO-Mitgliedstaaten  – einschließ-lich der USA – zu den in den Kernarbeitsnor-men niedergelegten Prinzipien, unabhängig davon, ob die entsprechenden ILO-Überein-kommen im Einzelnen ratifiziert sind.

KuRZ nOTiERT iSO 26000: normierungsinstitute stimmen gegen eine Revision

Die Internationale Organisation für Normung (ISO) hat im Oktober 2013 ihre nationalen Mit-gliedsorganisationen zur künftigen Ausge-staltung von ISO 26000 befragt. Dies geschah auch vor dem Hintergrund politischer Forde-rungen, den Leitfaden in einen zertifizierba-ren CSR-Standard umzuwandeln. Die große Mehrheit der nationalen Institute hat sich nun klar gegen eine Revision der Norm aus-gesprochen. Damit ist sichergestellt, dass der Status von ISO 26000 als unverbindlicher Leitfaden bestehen bleibt. Die BDA hatte sich dafür immer eingesetzt.

CSR: initiative „Bündnis für eine nachhaltige Textilwirtschaft“

Bundesentwicklungsminister Gerd Müller hat Unternehmen, Verbände, NGOs und Gewerk-schaften im Nachgang zum Jahrestag des ein-gestürzten Fabrikgebäudes „Rana Plaza“ in Bangladesch zu einem Treffen der Textilbran-che eingeladen. Bei dem Treffen hat die BDA, neben weiteren Verbänden und Unternehmen, vorgeschlagen, mit einem „Bündnis für nach-haltige Textilwirtschaft“ ein Zeichen für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei ih-ren internationalen Zulieferern zu setzen. Die BDA setzt sich dafür ein, dass auch die Verant-wortung der Regierungen zur Einführung und Durchsetzung von Arbeits- und Sozialstan-dards und für eine funktionierende Arbeitsins-pektion thematisiert wird.

ilO verstärkt Zusammenarbeit mit unternehmen

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) plant, die Zusammenarbeit mit Unternehmen zu intensivieren. Diese verstärkte Kooperati-on soll unter enger Einbindung der in der ILO vertretenen Arbeitgeberverbände erfolgen. Hierfür hat sich die BDA eingesetzt. Auf die-se Weise kann sichergestellt werden, dass die Arbeitgeber in der ILO mit einer Stimme sprechen und den Unternehmen beratend zur Seite stehen können. Die BDA wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die ILO ein besseres Verständnis der Herausforderun-gen für Unternehmen im globalen Kontext gewinnt. Zu begrüßen ist deshalb, dass sich die Internationale Arbeitskonferenz 2016 mit den Herausforderungen globaler Lieferket-ten befassen wird.

Kommission zieht 53 Gesetzgebungs-vorhaben zurück

Basierend auf ihrer Mitteilung zur „Intelligen-ten Rechtsetzung“ hat die Kommission am 21. Mai 2014 eine Inventurliste von Gesetzge-bungsvorhaben veröffentlicht, die zurückge-zogen werden. Diese Liste bleibt allerdings noch hinter dem zurück, was im Bereich der europäischen Sozialpolitik möglich ist. Die BDA setzt sich dafür ein, auch Richtlinien-vorschläge, z. B. zum Mutterschutz oder zur Antidiskriminierung, zurückzuziehen. Beide Vorschläge werden von einer Vielzahl von Mitgliedstaaten seit Jahren mangels Not-wendigkeit, geschweige denn europäischer Zuständigkeit abgelehnt.

Arbeitgeber aktuell | Juni 201414

Transatlantisches handels- und investitionsabkommen Eu-uSa EU-Kommission und US-Administration verhandeln zurzeit intensiv über ein Freihandelsabkommen, das für beide Partner zusätzliches Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze verspricht. Im Mittelpunkt der Verhandlungen steht dabei nicht allein der Abbau von noch bestehenden Zöllen, sondern vor al-lem auch die Reduzierung nicht tarifärer Handelshemmnisse. Die damit in Zusammenhang stehenden Doppelzulassungen und -prüfungen sowie unterschiedlichen, aber vergleichbaren Produktstandards betreffen vor allem die Sektoren Automobil, Pharmazie, Maschinenbau und Chemie.

Die eingeleiteten Verhandlungen zwischen den USA und der Europäischen Union, die bei einem erfolgreichen Abschluss zu einem stärkeren wirtschaftlichen Austausch von Waren und Dienstleistungen sowie höhe-ren Investitionen beiderseits des Atlantiks führen würden, befürwortet die BDA aus-drücklich. Die damit verbundenen positiven Impulse steigern Wettbewerbsfähigkeit, Be-schäftigung und Wachstum – gerade auch in den EU-Mitgliedstaaten. Zielführend ist die gegenseitige Anerkennung von (technischen) Standards allerdings allein in den wirt-schaftlichen Bereichen, in denen tatsächlich

vergleichbare Standards bestehen. Zudem muss das völkerrechtliche Handelsabkom-men für Investoren und die beteiligten Staa-ten Rechtssicherheit bieten: Dabei kommt es auf die Balance zwischen dem erforderlichen Investitionsschutz und staatlicher Souverä-nität  – beispielsweise zum Schutz von Ge-sundheit und Umwelt – an. Die BDA begrüßt deshalb das von der EU-Kommission einge-leitete Konsultationsverfahren zum Investo-renschutz, das zu einer Weiterentwicklung bestehender Schiedsverfahren beitragen sollte. Dies bietet die Chance zur Etablierung eines weltweit gültigen Standards.

Bankenunion: Bankenabwicklungs- mechanismus verabschiedet Am 15. April 2014 hat das Europäische Parlament den gemeinsamen Bankenabwicklungsmechanis-mus beschlossen und damit die zweite Säule der Bankenunion auf den Weg gebracht. Der Abwick-lungsmechanismus soll dazu beitragen, die Stabilität des Finanzsystems zu erhöhen und die Steu-erzahler vor den Abwicklungskosten insolventer Banken zu schützen. Bei einer Bankenabwicklung sollen zunächst Eigentümer und Gläubiger herangezogen werden („bail-in“). Erst am Ende der Haf-tungskaskade würde der 55 Mrd. € schwere Abwicklungsfonds einspringen, den Banken innerhalb von acht Jahren selbst füllen müssen. Das dazugehörige Abkommen haben die Mitgliedstaaten am 21. Mai 2014 unterzeichnet. Noch offen sind die Ausgestaltung der Abgabenregelung für Kreditinstitute sowie die Frage der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Bankenabgabe.

Die BDA begrüßt ausdrücklich, dass mit der Bankenunion ein Instrument zur Stabilisie-rung der Finanzmärkte sowie zur Abwicklung insolventer Banken geschaffen wurde, das für die Steuerzahler möglichst ohne zusätz-liche Lasten auskommen soll. Jetzt kommt es darauf an, dass die gemeinsame Aufsicht wirksam umgesetzt wird und im Extremfall tatsächlich auch eine Bank erfolgreich abge-wickelt werden kann. Dabei muss sich noch erweisen, ob das Fondsvolumen hinreichend hoch ist, um im Abwicklungsfall zusätzliche

Finanzierungslasten für die Steuerzahler wirksam zu verhindern. Besonders zentral ist vor allem aber die ausreichende Ausstattung der Finanzinstitute mit hartem Eigenkapital, damit in hinreichendem Ausmaß Finanzpuf-fer zur Abdeckung von Risiken vorhanden sind. Deshalb sind umfassende und gründli-che Überprüfungen der Bankbilanzen sowie strenge Stresstests notwendig. Die BDA setzt sich unverändert für weitere Maßnahmen zur Entflechtung von Staats- und Bankschulden ein: Dass Staatsanleihen in den Bankbilan-

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zen als risikolos angesehen werden und nicht mit Eigenkapital unterlegt werden müssen, sendet immer noch das Signal an die Finanz-märkte, dass Staaten nicht zahlungsunfähig

werden können. Diese regulatorische Vor-zugsbehandlung muss beendet werden, um wirksam den Teufelskreis aus Staatsschul-den- und Bankenkrise zu durchbrechen.

KuRZ nOTiERT Änderung des Verdienststatistikgesetzes verhindern, um neuen Bürokratielasten vorzubeugen

Die BDA lehnt die im Rahmen des Tarifauto-nomiestärkungsgesetzes vorgesehene Erhö-hung der für die Verdienststatistik befragten Unternehmen ab. Betroffen wären statt der-zeit 34.000 künftig 60.000 vor allem kleine Betriebe, die bisher von der (auskunftspflich-tigen) Befragung ausgenommen waren. Die bürokratische Belastung ist unverhältnis-mäßig und auch nicht durch das richtige Ziel einer Evaluierung des flächendeckenden ge-setzlichen Mindestlohns gerechtfertigt. Viel-mehr sollte eine Evaluierung hinsichtlich der Auswirkungen auf Arbeitslosigkeit und auf Beschäftigungschancen von Geringqualifi-zierten durchgeführt werden. Darauf wird die BDA hinwirken.

Steuerliches Reisekostenrecht: Fragen der betrieblichen Praxis klären

Die BDA hat sich gemeinsam mit sieben weiteren Spitzenverbänden der deutschen gewerblichen Wirtschaft an das Bundes-finanzministerium gewandt, um Fragen der betrieblichen Praxis zum steuerlichen Reise-kostenrecht zu klären. Mit einem Katalog von Fragen und Problemen der Unternehmen so-wie konkreten Lösungsvorschlägen fordern die Verbände Klarstellungen und Ergänzun-gen im Anwendungsschreiben zum steuerli-chen Reisekostenrecht (u. a. zur Mahlzeiten-gestellung durch den Arbeitgeber). Dieses wird das Bundesfinanzministerium in den kommenden Wochen überarbeiten.

lohnsteuer-Richtlinien praxisgerecht weiterentwickeln

Für eine praxisgerechte Überarbeitung der Lohnsteuer-Richtlinien hat sich die BDA im Verbund mit sieben weiteren Spitzen-verbänden der deutschen gewerblichen Wirtschaft eingesetzt. Schwerpunkt ist die Vermeidung unnötiger Bürokratie in den Unternehmen. Gegenüber dem Bundes-finanzministerium fordern die Verbände u. a. die weitere Anerkennung des Sachlohncha-rakters von arbeitgeberfinanziertem Versiche-rungsschutz zu Gunsten der Arbeitnehmer und eine Vereinfachung der lohnsteuerlichen Regelungen zu Betriebsveranstaltungen („110-Euro-Grenze“).

Steuerschätzung: konsolidieren, investieren, leistungsgerechtigkeit stärken

Die BDA spricht sich dafür aus, die weiter steigenden Steuereinnahmen vorrangig zur Haushaltskonsolidierung zu nutzen. Ziel muss sein, die Maastricht-Obergrenze einer tragfähigen Verschuldungsquote (60 % des BIP) möglichst bald wieder einzuhalten. Zu-dem fordert die BDA, dass zusätzliche Finan-zierungsspielräume für Investitionen in Infra-struktur und Bildung sowie die Abmilderung der leistungsfeindlichen kalten Progression genutzt werden. Zur Wirkung der kalten Pro-gression wird die Bundesregierung zum Ende des Jahres einen ausführlichen Bericht vor-legen.

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Stand: 19. Juni 2014

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