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Vorschläge zum Thüringer Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Arbeitsgruppe 3 Bauen, Wohnen, Mobilität. Leitung: Jürgen Norwig. Vorschläge zum Handlungsfeld Bauen (B). Leitung: Eva Morgenroth. (B1) – Anpassung Rechtsgrundlagen - PowerPoint PPT Presentation
Vorschläge zum Thüringer Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die
Rechte von Menschen mit Behinderungen
Arbeitsgruppe 3
Bauen, Wohnen, Mobilität
Leitung: Jürgen Norwig
Leitung: Eva Morgenroth
Vorschläge zum Handlungsfeld
Bauen (B)
Leitung: Eva Morgenroth
(B1) – Anpassung Rechtsgrundlagen Novellierung Thüringer Bauordnung (ThürBO)
- Analyse Vollzugspraxis
- Prüfauftrag Anlage 1: Änderungsvorschläge zum § 53
- Prüfung: Anforderungen an Rettungswege (Selbstrettung) Vollzug ThürBO - Prüfung: Einführung einer Checkliste im Verfahren Aktualisierung/Einführung Technischer Baubestimmungen
(u. a. neue DIN 18040 – Barrierefreies Bauen) Prüfung: Thüringer Denkmalschutzgesetz
(Abwägungsparagraf, Beteiligungsrechte)
(B2/B3) – Verpflichtung Zuwendungsempfänger Überprüfung von Förderrichtlinien/Förderbestimmungen
Leitung: Eva Morgenroth
(B4) – Barrierefreiheit von Landesliegenschaften Feststellen von Barrieren (Überprüfung) Kontinuierlicher barrierefreier Ausbau
(B5) – Barrierefreiheit von Kliniken (Bestand) Feststellen von Nachholbedarf (Überprüfung: Sanitäranlagen
Patientenzimmer, Ausstattung Medizintechnik)
(B6) – Barrierefreiheit von Praxen/Einrichtungen der Heilberufe Initiative zur Sensibilisierung (Erhebung, Bewertung, Veröffentlichung)
(B7) – Barrierefreiheit von Gaststätten und Beherberungsstätten Prüfung: Möglichkeiten im Rahmen der gaststättenrechtlichen und
gewerberechtlichen Erlaubnis
Leitung: Eva Morgenroth
(B8) – Informationen zur Barrierefreiheit öffentlicher Einrichtungen Strategie zu Informationsangeboten Informationsangebot über Internet
Leitung: Eva Morgenroth
Vorschläge zum Handlungsfeld
Wohnen (W)
Leitung: Eva Morgenroth
(W1) – Flächenmehrbedarf von Wohnungen Ersatzregelung: Anerkennung des behinderungsbedingten
Flächenmehrbedarfs (Verwaltungsvorschrift zum geplanten Thüringer
Wohnraumfördergesetz)
(W2) – Wohnumfeld, Infrastruktur im Wohnquartier DIN-Norm entsprechende Verbesserung des Wohnumfeldes,
Ansiedlung/Vernetzung von Einkaufsmöglichkeiten, medizinischer
Betreuungs-, Service-, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen sowie ÖPNV
im Wohnquartier
(W3) – Behinderungsgerechte Anpassung von Wohnungen Sensibilisierung der Entscheidungsträger
Leitung: Eva Morgenroth
(W4) – Finanzierbarer barrierefreier Wohnraum Auch weiterhin zinsgünstige Darlehen (Förderprogramme)
(W5) – Verlängerter Verbleib im Wohnquartier Unterstützung für Senioren, alleinerziehende Mütter, Menschen mit
Handicap (Assistenzhilfen) Sensibilisierung der Entscheidungsträger Personalbereitstellung und Qualifizierung von Personal
(Förderprogramme, Seminare)
(W6) – Verbesserungen bei der Wohnungsbauförderung Berücksichtigung der spezifischen behinderungsbedingten
Aufwendungen (geplantes neues Thüringer Wohnraumfördergesetz:
Prüfung Einkommensgrenze nach zu versteuerndem Einkommen)
Leitung: Eva Morgenroth
(W7) – Informationsangebote Strategiepapier: Möglichkeiten zur Verbesserung der Informations-
angebote zum barrierefreien Wohnen (Empfehlungen an Kommunen)
(W8) – Prüfung: Mindeststandards für Wohnungen Ermittlung des Bedarfs, Auswertung (Wohnungsmarktstudie)
(W 9) – Weiterentwicklung Angebotslandschaft Angebote im Hinblick auf Personenorientierung, Selbstbestimmung
und Gemeindenähe: Einführung eines Verfahrens zur individuellen
Teilhabeplanung
(W10) – Ausbau des ambulant betreuten Wohnens Förderung neuer Wohnformen (flexiblere Finanzierung und
Rahmenbedingungen)
Leitung: Eva Morgenroth
(W11) – Kleinteiligkeit von Betreuungsformen fördern Schaffung eines „Thüringer Landesheimgesetzes“, dabei
- Kleinteiligkeit stationärer, integrativer Wohn- und Betreuungsformen
- Inklusionsgedanke zu berücksichtigen
(W12) – Angebote für alt gewordene Menschen mit geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankung/seelischer Behinderung Förderung von tagesstrukturierenden Angeboten Anpassung der Wohnangebote im Rahmen der Eingliederungshilfe
nach SGB XII
Leitung: Eva Morgenroth
Vorschläge zum Handlungsfeld
Mobilität (M)
(M1) - Barrierefreier Fußverkehr
Leitung: Eva Morgenroth
Berücksichtigung „Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (HBVA)“
- im Landesstraßenbau (Einführungserlass)
- im kommunalen Straßenbau (z. B. Fördermittelbindung) landesweit einheitlich gestaltete innerörtliche Kreisverkehrsplätze
(Aktualisierung „Barrierefreie Gestaltung von kleinen und Mini-
Verkehrsplätzen“, Ausreichung an Kommunen)
(M2) - Barrierefreier ÖPNV
Leitung: Eva Morgenroth
Kriterien der ÖPNV-Förderung (ÖPNV-Investitionsrichtlinie) Qualität baulicher Anlagen (Leitfaden) Qualifizierung (bauspezifisch) kommunaler Behindertenbeauftragte (ggf. hauptamtlich, externe Gutachter, Schulungsangebote) Barrierefreiheit in Nahverkehrsplänen (Durchsetzung: Forderungen des Personenbeförderungsgesetzes) Barrierefreier Schienenpersonennahverkehr (Vergabekriterien) Verbesserte Angebote für spezielle Fahrdienste (Situationserfassung, Prüfung Handlungsbedarf, Vernetzung: Angebote/Informationen, spezielle Fahrdienste)
(M3) - Serviceangebote im Schienenverkehr
Leitung: Eva Morgenroth
Barrierefreier Zugang/gefahrenlose Nutzung von Bahnhöfen und Haltepunkten (ÖPNV-Investitionsrichtlinie, Bahnhofsverschönerungs- programm) Informationssysteme im Zwei-Sinne-Prinzip (Regelungen noch abzustimmen) Barrierefreie Reisezentren, WC-Anlagen, Fahrkartenautomaten (vertragliche Regelungen) Ausreichendes Servicepersonal (vertragliche Regelungen) Barrierefreier Schienenersatzverkehr (vertragliche Regelungen) gleiche Angebotspreise – unabhängig von der Wahl des Vertriebswegs (Selbstverpflichtung der Verkehrsunternehmen)
Leitung: Eva Morgenroth
Vorschläge
Übergreifende Maßnahmen (Ü)
Leitung: Eva Morgenroth
(Ü1) – Bildungsoffensive Aus- und Weiterbildungsangebote (Hochschulen, Berufsbildende Schulen,
Berufs-/Interessensvertretungen, Wohnungswirtschaft, Bauwirtschaft
Verwaltung)
Einrichtung Lehrstuhl „Bauen für Alle“ an Hochschulen
(Ü2) – Differenzierte Sicht / geweiterter Blick Initiative zu „Universelles Design“ (Handlungsempfehlungen) Evaluation gelungener Projekte (Wohnungsbau, Wohnumfeld) Erfahrungsaustausch
(Ü3) – Bewusstseinsbildung für „Bauen für Alle“ schärfen Öffentlichkeitsarbeit Anreize schaffen (Auszeichnungen, Preise) Aspekte der Barrierefreiheit in Meinungsumfragen
Leitung: Eva Morgenroth
(Ü4) – Zentrale Anlaufstelle zu Bauen und Wohnen Initiative „Thüringer Kompetenzzentrum Barrierefreies Bauen – Bauen
für Alle“
(Ü5) – Planungshilfe fundierte Planungshilfe „Bauen für Alle“ (neue DIN 18040)
(Ü6) – Einbeziehung in die Gemeinschaft und Teilhabe Konzept zur Verknüpfung allgemeiner Unterstützungsleistungen
mit ergänzenden flexiblen, niedrigschwelligen Unterstützungsleistungen;
Kurzzeitunterbringung, Ferien- und Urlaubsangebote
(Ü7) – Unterstützung von Familien mit behinderten Kindern Unterstützung der Angebotsträger (Familienentlastender Dienst/
Familienunterstützender Dienst – Ausbau als verlässliches dauerhaftes
Angebot)
Leitung: Eva Morgenroth
(Ü8) – Unterstützung behinderter Eltern Begleitung durch Bezugspersonen auf Basis einer Kooperations-
vereinbarung von Sozialhilfeträger und Jugendamt
(Ü9) – Reform der Eingliederungshilfe Einflussnahme auf Gesetzgebungsverfahren des Bundes
(Ü10) – Verbesserung des Rechtsanspruchs auf Persönliches Budget Schulung der Leistungsträger; Informationskampagne Beschwerdestelle beim Beauftragten für Menschen mit Behinderungen Beseitigung rechtlicher Hürden (transparente Gestaltung der
Bemessungskriterien, Anerkennung der Kosten der notwendigen
Budgetassistenz, Verzicht auf Deckelung durch Kosten der Sachleistung)
Vorschläge zum Nationalen Aktionsplan
Leitung: Eva Morgenroth
Erstellung einer bundeseinheitlichen Rahmen-Planungshilfe zur
neuen DIN 18040 mit länderspezifischen Ergänzungen Überprüfung der Regelungen zur Aufnahme von Fußgängerüberwegen Unterstützung zur selbstbestimmten Teilhabe bei automatisierten
Geld- und Fahrkartengeschäften – Regelungen hinsichtlich Bereitstellung
von Informations- und Servicepersonal; verbesserte technische Lösungen
Vorschläge zur Novellierung des ThürGlG
Leitung: Eva Morgenroth
Zu § 2: Finanzvorbehalt streichen. Zu § 8: Maßnahmen zum Abbau bzw. zur Beseitigung von
Benachteiligungen sind verpflichtend. Zu § 13: Barrierefreiheit muss im umfassenden Sinne verstanden und für
jede Art von Behinderung umgesetzt werden. Für Menschen mit geistiger
Behinderung ist Hilfe und Unterstützung bei Behördenangelegenheiten
wichtig und die Erstellung der Bescheide, Vordrucke usw. in
verständlicher Sprache. Die unabhängige Beratung ist flächendeckend zu gewährleisten.
Leitung: Eva Morgenroth
Ergänzungsvorschlag zu § 10: „Das Land prüft regelmäßig die Aktualität
der die Barrierefreiheit betreffenden Regelungen in den Bereichen Bau
und Verkehr und wirkt gegebenenfalls auf eine Weiterentwicklung hin.“