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Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung des Treibhauseffektes Jahresbericht 2014 der Unterarbeitsgruppe 4 (UAG 4) „Projektbasierte Mechanismen“ Endfassung 19.01.2015 Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung des Treibhauseffektes 2015 © Jahresbericht der Beratungen in der UAG 4 in 2014

Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung des ...€¦ · o Impulsvortrag von Herrn Thomas Forth (BMUB) Stand des EU-Beihilfeverfahren o Vortrag von Herrn Dr. Joachim Hein (BDI)

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Arbeitsgruppe

Emissionshandel zur Bekämpfung des Treibhauseffektes

Jahresbericht 2014 der Unterarbeitsgruppe 4

(UAG 4)

„Projektbasierte Mechanismen“

Endfassung

19.01.2015

Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung des Treibhauseffektes

2015 © Jahresbericht der Beratungen in der UAG 4 in 2014

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Jahresbericht 2014 der UAG 4

Teilnehmer der Unterarbeitsgruppe 4 der AGE (inkl. Vertreter) Vorsitzender: Dr. Roland Geres (AGE Sekretariat)

Sekretariat: Sonja Butzengeiger-Geyer, Marc André Marr (AGE Sekretariat)

Antonio Aguilera Lagos (RWE), Malin Ahlberg (DEHSt), Jost Böttner (EnBW), Thomas

Forth (BMU), Roland Geres (AGE Sekretariat), Joachim Hein (BDI), Claudius Kormann

(BASF), Ludwig Kons (RWE), Sonja Butzengeiger-Geyer (AGE Sekretariat), Marc-André

Marr (AGE Sekretariat), Rainer van Loon (EnergieAgentur.NRW), Konrad Räschke-

Kessler (DEHSt), Michael Ruffing (KfW), Heike Santen (Vattenfall), Martin Schröder

(KfW), Andreas Schweinberger (EnBW), Angelika Smuda (BMU).

Hinweis:

Der Jahresbericht der UAG 4 sowie dessen Anhänge zeigen die Spannbreite der geführ-

ten Diskussionen. Nicht alle UAG 4-Teilnehmer stimmen immer allen genannten Positio-

nen im Einzelnen zu. An dieser Stelle möchte sich die UAG 4 auch im Namen der AGE herzlich bei der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) sowie dem BMUB für die Be-reitstellung der Tagungsräume bedanken.

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Inhaltsverzeichnis 1. Übersicht......................................................................................................................... 4

2. Sitzung der UAG 4 vom 28. Januar 2014 ........................................................................ 5

3. Sitzung der UAG 4 vom 13. März 2014 ........................................................................... 7

4. Sitzung der UAG 4 vom 8. Mai 2014 ............................................................................... 8

5. Gemeinsame Sitzung der UAGs 1 und 4 vom 2.7.2014 .................................................. 9

6. Gemeinsame Sitzung der UAGs 1 und 4 vom 16. September 2014 .............................. 11

7. Gemeinsame Sitzung der UAGs 1 und 4 vom 11. November 2014 ............................... 12

8. Sitzung der UAG 4 vom 16. Dezember 2013 ................................................................ 14

Anhang: Positionspapier der UAG 4 „Rolle der flexiblen Mechanismen in der EU Klimapo-

litik bis 2030“.

Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung des Treibhauseffektes

2015 © Jahresbericht der Beratungen in der UAG 4 in 2014

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Jahresbericht 2014 der UAG 4

1. Übersicht

In der Beratungsphase von Januar bis Dezember 2014 tagte die UAG 4 insgesamt sieben Mal. Davon wurden drei Sitzungen – diejenigen im Juli, September und November - ge-meinsam mit der UAG 1 geplant und durchgeführt, da bei diesen Sitzungen schwer-punktmässig Querschnittsthemen auf der Tageordnung standen, die für beide Unterar-beitsgruppen relevant sind. Die Inhalte und Ergebnisse der UAG 4 Sitzungen wurden in Kurzform, einzelne Themen auch ausführlicher, im Plenum der Arbeitsgruppe Emissions-handel (AGE) präsentiert und zur Diskussion gestellt.

Die UAG 4 beschäftigte sich im Jahr 2014 intensiv mit Aspekten der angestrebten Reform des EU-Emissionshandelssystems (EU EHS) und den möglichen Auswirkungen auf die Nutzung und Nachfrage von Zertifikaten aus den projektbasierten Mechanismen. Hier sind insbesondere die Marktstabilisierungreserve (MSR), aber auch die grundsätzlichen Über-legungen der EU Kommission zu Mengengerüsten (Emissionsminderungsziele) zu nen-nen. Auch internationale Entwicklungen, die sich z.B. aus den UN Klimaverhandlungen, aber auch aus bi-/multilateralen Initiativen (Bsp. UK-German NAMA Initiative, die Pilot Actioning Facility der Weltbank) ergeben, wurden in der UAG 4 diskutiert und bewertet.

Anlässlich der seitens der Europäischen Kommission im Januar 2014 vorgelegten Kom-munikation zur EU-Klima- und Energiepolitik bis 2030 hat die UAG 4 darüber hinaus ein Positionspapier zum Thema „Die Rolle der Flexiblen Mechanismen in der EU Klimapolitik bis 2030“ verfasst (siehe Anhang 1).

In den nachfolgenden Kapiteln werden die Ergebnisse der einzelnen Sitzungen des Jah-res 2014 zusammengefasst.

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Jahresbericht 2014 der UAG 4

2. Sitzung der UAG 4 vom 28. Januar 2014

In der ersten Sitzung des Jahres 2014 befasste sich die UAG4 mit den Themen:

Beiträge der Stahlindustrie zu einem „low carbon Europe“ 2014

o Vortrag von Herrn Dr. Hans Bodo Lüngen (VDEh)

Der ETS-Reformvorschlag der EU-Kommission

o Impulsvortrag von Fr. Meike Söker (BMUB)

Die Rolle von Offsets nach 2020

o Impulsvortrag von Herrn Thomas Forth (BMUB)

Stand des EU-Beihilfeverfahren

o Vortrag von Herrn Dr. Joachim Hein (BDI)

In seinem Vortrag zu den Beiträgen der Stahlindustrie führte Herr Dr. Lüngen aus, dass es in der Stahlerzeugung in EU zu einer absoluten CO2-Emissionsreduktion um 25% seit 1990 gekommen sei - getrieben durch Verfahrensverbesserungen, Verlagerung von Pro-duktionsanteilen auf Electric Arc Furnace (EAF), niedrigere CO2-Faktoren für Stromver-brauch und letztendlich auch durch Produktionsrückgang. Mit Blick auf die Entwicklung bis 2050 geht die Stahlindustrie von einem Rückgang um 38% im Vergleich zu 1990 aus, auf Basis folgender Annahmen:

Wachstum Stahlsektor 0,8% p.a., keine Carbon Leakage Reduktionspotenziale durch steigenden EAF-Anteil; Best Practice bei bestehen-

den Verfahren; Neue Verfahren (z.B. Erdgasnutzung/Direktreduktion);

Darüber sucht die Stahlindustrie nach weiteren Möglichkeiten der Emissionsreduktion, z.B. durch Einsatz von „Breakthrough Technologies“ (z.B. neue Reduktionsmittel, Um-wandlung von Prozessgasen, emissionsfreie Wasserstofferzeugung, CCS). Ein Redukti-onsziel von 80% sei aber ohne weitere Produktionsrückgänge aus heutiger Sicht nicht zu erreichen.

Die Diskussion in der UAG 4 umfasste insbesondere die Frage, ob energieintensive In-dustrien im EU Paket hinreichend berücksichtigt seien. Aus Sicht der Stahlindustrie ist dies nicht der Fall.

Frau Söker (BMUB) führte folgende Kernpunkte zum EHS-Reformvorschlag der EU Kommission aus:

Verbindliches THG-Ziel 40% domestic, -43% EHS-Sektor (ggü. 2005) In der Carbon Leakage Liste werden weiter 30€ angesetzt, die Liste wird tenden-

ziell länger als bislang

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Jahresbericht 2014 der UAG 4

Carbon Leakage auch nach 2020 mit stärkerem Fokus Strukturreformvorschlag Markstabilitätsreserve

• Überschussberechnung ab 2017 • Definierte Auslöseschwellen • Periodenübergangsregel

Die Mitglieder der UAG 4 diskutierten primär Aspekte der vorgeschlagenen Marktstabili-tätsreserve wie z.B. Notwendigkeit eines Eingriffs, Dauerhaftigkeit der Reserve, Stand politischer Abstimmungen und Anreizwirkung im Sinne Investitionsanreizen und –sicherheit.

Herr Forth (BMUB) hielt einen Impulsvortrag zum Thema „Die Rolle von Offsets nach 2020“ mit folgenden Kernaussagen:

• Die Nutzung von offsets sind aus Sicht der EU/D nicht prioritär: Erst jenseits 40% domestic action bis 2030 vorgesehen

• Aus Sicht BMUB sind die Hauptfunktionen internationaler Mechanismen: o Förderung internationaler Kooperation mit Eigenbeträgen v.a. von Schwel-

lenländern („emerging economies“) o Staatliche Compliance

• BMUB hat Interesse, Pilotprojekte zu neuen Mechanismen anzustoßen, wobei diese erst nach 2020 zu praktischer Relevanz kommen werden

• Aus Sicht BMUB ist der CDM insbesondere in LDCs nicht komplett tot • Der CDM kann auch weiterhin eine wichtige Rolle spielen – z.B. auch mit Hinblick

auf die praktische Umsetzung der politisch angestrebten „results-based-payments“ sowie als Beitrag zum Schliessen des „emission gaps“ bis 2020

Im Anschluss diskutierte die UAG 4 diverse Aspekte zur Einbeziehung des Luftfahrtsek-tors, zur Rolle von freiwilligen Offsets durch verschiedene Akteure sowie zu weiteren Nut-zungsmöglichkeiten von standardisierten Baselines.

Herr Hein (BDI) gab einen Überblick über den Stand des EU-Beihilfeverfahren:

• Die Veröffentlichung des Eröffnungsbeschlusses der EU-KOM sei bis dato noch nicht erfolgt

• Nach Veröffentlichung im Amtsblatt haben informierte Dritte einen Monat Zeit für Stellungnahme

• Der BDI wird eine Stellungnahme mit Freshfields und IW Köln erarbeiten und ein-reichen

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Jahresbericht 2014 der UAG 4

• Ein Abschluss des Verfahrens i.S. Positivbescheid der EU-KOM vor Antragsfrist für BesA-Inanspruchnahme 2015 (Juni) unrealistisch (unabhängig davon Anträge stellen wg. Fristwahrung)

• Appell an Unternehmen, sich auch über Fachverbände zu äussern

Die UAG 4 besprach im Anschluss, in wie weit mit dem Vorstoß der EU Kommission eine Instrumentalisierung des Wettbewerbsrechts zur Beeinflussung von Energiefragen gege-ben sei, und ob es innerhalb der Kommission (Bsp. GD Wettbewerb) unterschiedliche Sichtweisen zu dem Themenkomplex gibt (in der UAG nicht bekannt).

3. Sitzung der UAG 4 vom 13. März 2014

In der Sitzung vom 13. März befasste sich die UAG4 mit den Themen:

Präsentation der NAMA facility: Vortrag von Frau Jutta Volmer (Head NAMA facili-ty support unit)

Diskussion zu NAMAs im Kontext internationaler Mechanismen

Im Rahmen Ihrer Präsentation der NAMA Facility stellte Frau Vollmer den Hintergrund und den Status Quo der NAMA Facility vor: die Fazilität wurde 2012 im Rahmen der Kli-maverhandlungen 2012 in Doha angekündigt und in Kooperation des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und des britischen Ministeri-ums für Energie und Klimawandel (DECC) implementiert. Die verfügbaren Mittel für die erste Ausschreibung betrugen ca. 70 Mio. EUR, zudem ist eine Aufstockung um weitere 50 Mio. EUR in Vorbereitung (beides ODA-Mittel). Die Mittel sind Teil der Zusage der An-nex 1 Länder, bis 2020 $100 Mrd. jährlich an internationaler Klimafinanzierung bereit zu stellen. Ziele der NAMA facility sind inbesondere:

• Die Förderung der Umsetzung von anspruchsvoller Klimaschutzmaßnahmen (NAMAs) in Entwicklungs- und Schwellenländern

• Die Schaffung eines beispielhaften Finanzierungsmechanismus für ambitionierte und transformative NAMAs

• Mobilisierung von öffentlichem Kapital und zusätzliche Mobilisierung von privatem Kapital

• Schaffung eines Rahmens für maßgeschneiderte Klimafinanzierung in Entwick-lungs- und Schwellenländern, und

• Signalwirkung für internationale Klimaverhandlungen

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Jahresbericht 2014 der UAG 4

Zudem stellte Frau Vollmer Details der Zusammensetzung, Finanzierung und Koordinie-rung vor; die Bewertungskriterien & Bewertungsverfahren von NAMAs für die Förderung (im Wesentlichen Ambitions- und Machbarkeitskriterien); sowie die Erfahrungen aus der ersten Auswahlrunde.

Die UAG 4 besprach insbesondere Möglichkeiten der Einbeziehung des Privatsektors – sowohl in den Gastländern, als auch in den Geberländern.

Schließlich erarbeitete die UAG 4 in dieser Sitzung die Kernpunkte und gemeinsamen Grundlagen als Vorbereitung eines Positionspapieres zur Rolle der Mechanismen in der EU-Klimapolitik bis 2030 (siehe auch unten).

4. Sitzung der UAG 4 vom 8. Mai 2014

Neben dem üblichen Austausch zu aktuellen Entwicklungen standen die folgenden inhalt-lichen Schwerpunktthemen auf der Agenda der Sitzung der UAG4:

Rolle von Offsets im Verkehrssektor: Gastreferent: Dr. Martin Cames, Öko-Institut Die EU Fuel Quality Directive und Verknüpfungen mit den flexiblen Mechanismen:

Vortrag Herr Dr. Roland Geres, AGE-Sekretariat Diskussion: Entwurf des Positionspapiers „Rolle der flexiblen Mechanismen in der

EU Klimapolitik bis 2030“

Herr Dr. Cames präsentierte die Genese der Verhandlungen zur Einbeziehung des Luft-ahrtsektors auf internationaler Ebene inkl. des historischen Konflikts in den Prinzipien der Konventionen (UNFCCC: Territiorialansatz, Common but differentiated responsibilities (CBDR); ICAO/IMO: no preferential treatments / no discrimination). Zudem wurde die Emissionssituation der ICAO dargestellt: einerseits hat die ICAO selbst Emissionsziele definiert (Erhöhung der fuel efficiency um jährlich 2% bis 2020, ab 2013 carbon neutral growth). Zum anderen zeigen Projektionen der Emissionsentwicklung, dass Effizienzstei-gerungen und Umsetzung von „in-sector reduction options“ nicht ausreichen, um die sekt-oralen Emissionen ab 2020 konstant zu halten: es fehlen einige hundert Mt CO2/Jahr weltweit.

Im Rahmen eines Forschungsvorhabens hat das Öko-Institut einen neuen Ansatz entwi-ckelt, der diese traditionellen Konfliktlinien aufheben soll: „Route based differentiation of commitments” im Rahmen eines „Aviation carbon offset scheme“ (ACOS)“. Dieser wurde von Herrn Dr. Cames vorgestellt und in der UAG mit Hinblick auf die dadurch möglicher

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Jahresbericht 2014 der UAG 4

Weise zusätzlich entstehende Nachfrage nach Emissionszertifikaten aus den flexiblen Mechanismen diskutiert.

Herr Dr. Geres präsentierte highlights der Fuel Quality Directive (FQD, 2009/30/EC), die bereits 2009 verabschiedet wurde und Verbindungen zu den flexiblen Mechanismen ent-hält (aber praktisch diesbezüglich nicht umgesetzt wurde).

Ziele der FQD: insgesamt 10%ige Reduktion der Lebenszyklus-THG-Emissionen pro Energieeinheit gelieferter Kraftstoff bis 2020, davon:

• 6% durch Verringerung der CO2-Intensität der Kraftstoffe • 2% durch Elektroautos & CCS • 2% durch CDM (nicht JI!)

Die UAG 4 vertrat die Auffassung, dass das Beispiel der existierenden FQD zeigt, wie eine Verknüpfung der flexiblen Mechanismen mit aktuell nicht vom EHS erfassten Sekto-ren wie dem Verkehrssektor aussehen kann. Eine solche Verknüpfung ist aus Sicht der UAG 4 kompatibel mit der Schaffung zusätzlicher Anreize für Reduktionen innerhalb der EU und Beiträgen für die Erfüllung von (finanzuellen) committments.

Zudem führte die UAG 4 ihre Arbeiten an dem Positionspapier „Rolle der flexiblen Mecha-nismen in der EU Klimapolitik bis 2020“ fort. Das Papier wurde im Nachgang der Sitzung im Schriftverfahren angenommen und auch im Plenum der AGE präsentiert.

5. Gemeinsame Sitzung der UAGs 1 und 4 vom 2.7.2014

Die nachfolgenden Themen wurden bei der gemeinsamen Sitzung der Unterarbeitsgrup-pen 1 und 4 im Juli behandelt:

• Finanzmarktregulierung im Emissionshandel (MiFID II): Vortrag von Herrn Marcel Steinbach, Abteilungsleiter Handel & Beschaffung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)

• Die Marktstabilitätsreserve o Vortrag von Herrn Ferdinand (Thomson Reuters Point Carbon) o Impulsreferat Herr Geres / Herr Kohn (AGE Sekretariat / Future Camp)

Herr Steinbach (BDEW) informierte die Unterarbeitsgruppen umfassend über die Historie und Genese der Integrierung von Finanzmarktstandards in das EU-EHS. Im Rahmen der

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Jahresbericht 2014 der UAG 4

„Markets in Financial Instruments (MiFID) II“ Directive, die bis Ende 2016 in nationales Recht umzuwandeln ist, gelten u.a. folgende verschärfte Anforderungen:

• Auch der Handel von EUAs selbst ist künftig aufsichtspflichtiger Tatbestand • Einschränkung bzw. Verschärfung der Nachweispflicht der bisherigen Ausnah-

meregelungen o Waren- und Derivatehändler-Ausnahme entfallen künftig o Nebentätigkeitsausnahme. Nachweis erforderlich, dass der „andere“ Ge-

schäftszweck wichtiger als Derivatehandel. • EUA-handelnde Unternehmen zahlen künftig auch Finanztransaktionssteuer

Dementsprechend ist für alle am Emissionshandel teilnehmenden Unternehmen zu prü-fen, was die Änderungen durch die MiFID II für sie konkret bedeuten und welche Maß-nahmen zu treffen sind. Die Unterarbeitsgruppen besprachen insbesondere die folgenden Aspekte:

• Große Bedenken bzgl. der neuen Anforderungen – leistbar für KMU? • Gesonderte Behandlung des EHS in anderem Regularium (außerhalb MFID) wäre

ggf. praktischer gewesen. Bsp. Reverse-Charge Verfahren; Seperate Anforderun-gen an Register / Online-Handel

• Details der Ausnahmen und Berichtspflichten z.T. noch zu klären – hierauf ist in der zweiten Umsetzungsstufe zu achten.

Als nächsten Tagesordnungspunkt widmeten sich die UAGs 1 und 4 dem Thema Markt-stabilitätsreserve. Hierzu präsentierten einerseits Herrn Ferdinand (Thomson Reuters Point Carbon) und zum anderen Herr Geres / Herr Kohn (AGE Sektretariat / Future Camp) die Ergebnisses ihrer Berechnungen der quantitativen Auswirkungen verschiede-ner Ausgestaltungsformen der Marktstabilitätsreserve.

Aufgrund der Komplexität der Thematik wird an dieser Stelle von einer detaillierten Dar-stellung abgesehen. Die Präsentationen und auch ihr Zusammenfassung für das Plenung der AGE sind jedoch vollständig im Intranet der AGE verfügbar.

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Jahresbericht 2014 der UAG 4

6. Gemeinsame Sitzung der UAGs 1 und 4 vom 16. September 2014

Auf ihrer Sitzung im September 2014 befasste sich die Unterarbeitsgruppen mit den The-men „EU Marktstabilitätsreserve“ (Vortrag von Herrn Philipp Ruf, ICIS Tschach Soluti-ons) der „CO2-Minderung durch den Einsatz erneuerbarer Rohstoffe in der chemi-schen Industrie nach dem Massenbilanzansatz“ (Vortrag Herr Kormann, BASF).

Herr Philipp (ICIS Tschach Solutions) referierte über den Vorschlag der EU Kommission zur Bildung und Ausgestaltung einer Marktstabilitätsreseve (MSR), über das von ICIS Tschach entwickelte Timing Impact Model (TIM) zur Analyse der Auswirkungen einer MSR auf den EU-Emissionshandelsmarkt und den von ICIS Tschach entwickelten Vor-schlag zur MSR. Aus Sicht von ICIS Tschach Solutions ergeben sich folgende Vor- und Nachteile des Kommissionsvorschlages zur MSR:

Vorteile

• Missverhältnisses zwischen Angebot und Nachfrage wird gelöst • Jahr-zu-Jahr CO2-Preis Volatilität wird abgemildert • EU ETS ist bessert gerüstet um externe Nachfrageschocks (besonders niedrige

Emissionen) zu verkraften – Vermeidung von starken CO2-Preis Schwankungen • Intertemporale Effizienz wird verbessert – mehr CO2-Reduktion in der frühen Pha-

se der vierten Handelsperiode

Nachteile

• Bei hohen Emissionen drohen sehr hohe, schmerzhafte CO2-Preise • Sehr hohe Preisfluktuation um 2020 aufgrund des Auktionierens der Back-Loading

Zertifikate

Auf Basis dieser Analyse hat ICIS Tschach Solutions einen Ansatz entwickelt, der die o.g. Nachteile vermeiden bzw vermindern soll. Im Wesentlichen wird vorgeschlagen, die Back-Loading Zertifikate nicht zu verauktionieren, sondern direkt in die Reserve einfließen zu lassen, wodurch die „Sprungeffekte“ um das Jahr 2020 vermieden werden können.

Die Unterarbeitsgruppen diskutierten die beiden Vorschläge intensiv insbesondere mit Blick auf deren Auswirkungen für den EU EHS-Markt und auch der Nachfrage nach Zerti-fikaten aus flexiblen Mechanismen.

Im Anschluss stellte Herr Kormann (BASF) einen innovativen Ansatz der chemischen In-dustrie vor, eine zunehmende Nachfrage nach chemischen Produkten mit „renewable feedstock“ bedienen zu können. Dabei wird ein Massenbilanzansatz gewählt, wobei die Daten von einem unabhängigen Verifizierer überprüft und bestätigt werden. Dies erlaubt

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Jahresbericht 2014 der UAG 4

das Angebot kleinerer Chargen von „renewable feedstock“ Produktion, die im Rahmen größerer Produktionsmengen hergestellt werden.

7. Gemeinsame Sitzung der UAGs 1 und 4 vom 11. November 2014

Auf ihrer Sitzung im November 2014 befassten sich sie Unterarbeitsgruppen 1 und 4 mit folgenden Themen:

Angebot und Nachfrage im CDM-Markt: Vortrag von Frau Brusinski, RWE Power AG

Die Pilot Auctioning Facility der Weltbank: Vortrag von Frau Ahlberg, BMUB Herausforderungen der Klimaschutzpolitik für dieAutomobilindustrie: Vortrag: Herr

Dr. Koers (Verband der Automobilindustrie, VDA) Aktuelles

Frau Brusinski (RWE Power AG) präsentiert, dass RWE weiterhin von einem deutlichen Überangebot an CERs und ERUs im Vergleich zur prognostizierten Nachfrage bis 2020 ausgeht. Sie verweist auch auf die zusätzlich vorliegende „Stille Reserve“ des Angebots, zu der es durch das aktuelle Aussetzen der Verifizierung bei vielen CDM Projekten auf-grund der Preissituation kommt. RWE schätzt diese stille Reserve auf bis zu 2,5 Mrd CERs bis 20201. Es wird davon ausgegangen, dass die meisten Projekte davon bis 31.12.2012 registriert wurden. Zudem berichtet Frau Brusinski, dass im Rahmen des EU-EHS seit 2013 keine CERs/ERUs mehr zu compliance Zwecken eingesetzt werden, son-dern dass stattdessen ein Tausch in EUAs vorgeschrieben ist. Die Tauschmöglichkeit für Zertifikate, die bis Ende 2012 generiert wurden (ungeachtet ihres Issuance Zeitpunktes) besteht für Anlagenbetreiber bis zum 31.3.2015 und ist aufgrund des Preisgefälles zwi-schen diesen CERs und denen mit Generierung ab 2013 ökonomisch attraktiv. RWE geht daher davon aus, dass die Tauschkontingente weitgehend komplett ausgeschöpft wer-den.

Als Fazit hielten die Teilnehmer der Sitzung fest, dass die globale und EU-Marktsituation ohne weitere Maßnahmen keine Anreize für Investitionen in internationale Klimaschutz-projekte bietet, und dass mittlerweile auch die Fortführung bestehender Projekte z.T. frag-lich ist (Betriebskosten, auch nicht-CDM-spezifische Kosten).

1 Anmerkung: Stille Reserve rd. 2,5 Mrd. CERs. Insgesamt wird das Potential auf über 5 Mrd. Zertifikate geschätzt (ERUs und CERs, die im EU-EHS anrechenbar sind), wovon rd. 2,5 Mrd. zur Issuance kommen/ausgestellt werden sollen.

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Jahresbericht 2014 der UAG 4

Frau Alhberg (BMUB) stellt die Die Pilot Auctioning Facility der Weltbank vor:

Im September 2014 von Weltbank gegründet auf Basis einer G8 (G7) Initiative Ziel: Anreiz setzen für „gestrandete“ Projekte – ref. aktueller CERMarktpreis -,

die Minderungsaktivitäten fortzuführen • Ca. 1.200 Projekte – ca. 850 Mio t CO2e bis 2020 • Wichtig ist Deckung von Betriebs-, nicht „nur“ CDM-spezifischer Kosten • Vermeidung von stranded assets

Ziel: Bereitstellung von 100 Mio. USD bis 2020 • 15 Mio USD bereits von Deutschland zugesagt • Weitere Geberländer (bislang): Schweden, Schweiz, USA, ggf. Finnland

4 Auktionierungsrunden geplant – jeweils 2 in 2015 und 2016 • Erste Auktionierungrunde: Fokus Methan (Bsp. Deponieentgasung, organi-

sche Abfälle, Abwasserentsorung) • Für künftige Runden auch andere Gase geplant

Teil der Auktionierungssumme für low income countries reserviert Organisation:

• Put-Options zum Kauf der zertifizierten Emissionsminderungen • Zeitlich limitiert, fixer Preis • Länderfokus Low Income, China aktuell nicht wg. Floor Price

Deutsche Gelder kommen aus IKI, werden der Klimafinanzierung angerech-net. Zertifikate werden von Deutschland stillgelegt.

Die Initiative wurde aus Sicht der UAG 4 sehr begrüßt. Allerdings stellte die UAG 4 fest, dass die bestehenden Ankausfprogramme – inklusive der Pilot Auctioning Facility - den CDM/JI Markt rein volumentechnisch nicht „retten“ werden können. Die Initiative wurde auch wegen des Links zum Thema Klimafinanzierung und „Results based payments“ als sehr relevant angesehen. Es wurde auch über die Bedeutung potentieller zusätzlicher Nachfragegruppen – also nicht nur die Industrie (EHS), sondern auch Staaten, künftig ggf.darüber hinaus auch Sektoren wie Luft- und Schiffahrt und freiwillige Kompensation – diskutiert.

Im Anschluss referierte Herr Dr. Koers (VDA) zu den Herausforderungen der Klima-schutzpolitik für die Automobilindustrie. Insbesondere erläuterte er die Mechanismen der „Lastenverteilung“ (spezifische Emissionsziele) innerhalb der europäischen Automobilher-steller, die zu Lasten der deutschen Hersteller ging. Aus diesem Grund wurden Flexibili-sierungsansätze integriert, und zwar:

Phasing-in“ für die Grenzwerte

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Jahresbericht 2014 der UAG 4

Supercredits: PKW unter 50g werden 1,5-fach gezählt (2020: 2-fach, dann degressiv bis 2023 1-fach)

Öko-Innovationen: CO2-Minderungstechnologien, die nicht in Tests gemessen werden können – Bsp. Motorabwärme-Nutzung, Solardach, LEDs

Im Ergebnis stellen sich die Zielwerte wie folgt dar: 2006: 175g CO2/km in Deutschland, 161g CO2/km in der EU - 2013: 136g CO2/km in Deutschland, 127g CO2/km in der EU. Herr Koers betonte auch, dass die CO2-Emissionen in Deutschland im PKW-Straßenverkehr rückläufig sind. Aus Sicht des VDA sind die gegenwärtigen Regulierungen stark verbesserungswürdig. Der VDA schlägt vor, künftig ein 2-Säulen-Modell anzuwen-den, das einerseits technische Standards und den absoluter CO2-Ausstoß berücksichtigt und als zweite Säule folgende Aspekte einbeziehen könnte: Fahrweise, Kraftstoffe, fiska-lische Maßnahmen und als „new integrated approach“ Transportkraftstoffe ins EHS.

Die Mitglieder der Unterarbeitsgruppen 1 und 4 diskutierten die Thematik unter vielfältigen Aspekten, insbesondere die Möglichkeit, den Verkehrssektor in den Emissionshandel ein-zubeziehen. Aus Sicht der UAGs könnte ein Emissionshandelsansatz inkl. der Nutzung flexibler Mechanismen dem Verkehrssektor zusätzliche Flexibilität mit Blick auf die Zieler-reichung verschaffen (dies ggf. auch nach anderen Modellen als dem EU-EHS). So könn-te z.B. eine Definition von Flottenverbrauchsstandards so augestaltet werden, dass poten-tielle Emissionslücken durch international anerkannte Zertifikate geschlossen werden. An dieser Stelle wurde an den Ansatz der FQD verwiesen, die bereits vormacht, wie eine Verknüpfung zwischen ordnungspolitischen Instrumenten mit internationalen Flexibilisie-rungsansätzen und Emissionshandel aussehen könnte.

8. Sitzung der UAG 4 vom 16. Dezember 2013

Auf der Sitzung der UAG 4 im Dezember 2013 befasste sich die Unterarbeitsgruppe schwerpunktmäßig mit den Ergebnissen der UN-Klimaverhandlugnen in Lima (COP 20), dem Jahresbericht der UAG 4 für 2014 sowie der inhaltlichen Planung der UAG 4 Arbei-ten für 2015. Die Diskussion ist nachfolgend in Stichpunkten widergegeben.

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Jahresbericht 2014 der UAG 4

Bericht zu den UN-Klimaverhandlungen in Lima (Vortrag Sonja Butzengeiger-Geyer, AGE Sekretariat)

Ziele der COP 20 mit Bezug auf die flexiblen Mechanismen waren:

Überarbeitung der Regelwerke des Clean Development Mechanism und Joint Im-plementation

Fortführung Arbeiten zur Definition des Regelwerkes für neue Mechanismen

Die Hauptergebnisse der Klimaverhandlungen mit Bezug auf die Mechanismen waren:

Zu den neuen Marktmechanismen („Neuer Marktmechanismus (NMM)“, „Frame-work for Various Approaches (FVA)” und “Nicht-Marktmechanismen“) wurden er-neut keine Beschlüsse getroffen, da sie als Teil des Pariser Abkommens verhan-delt werden und voraussichtlich in ein Gesamtpaket eingebettet werden.

Zum Clean Development Mechanism (inkl. Programmes of Activities, PoAs) und Joint Implementation wurden diverse Fortschritte auf technischer Ebene zur Ver-einfachung der Genehmigungs- und Implementierungsverfahren erzielt. Dies be-trifft z.B. Verfahren für die Einreichung und Genehmigung neuer CDM-Methoden, die Bereitstelltung projekttypspezifischer „PDD-templates“, eine Vereinfachung von Monitoring-Regeln für bestimmte Projektarten und die Möglichkeit der freiwilligen De-Registrierung von CDM-Projekten – die insbesondere langfristig im Zusam-menspiel mit anderen Mechanismen oder auch der Übernahme nationaler Ver-pflichtungen von Bedeutung sein kann.

Eine ausführlichere Darstellung der UAG 4 – relevanten Ergebnisse der Klimaverhand-lungen ist im Intranet der AGE verfügbar.

Herr van Loon (Energieagentur NRW) rundete die inhaltliche Darstellung durch einen Be-richt der Impressionen der Verhandlungen vor Ort ab.

Planung der Arbeiten der UAG 4 für das Jahr 2015

Für das Jahr 2015 plant die UAG 4, die folgenden Themen zu bearbeiten:

Freiwillige Kompensation von Treihbausgasemissionen, sowie ggf. regionale Projekte

Aktuelle Aspekte der Klimafinanzierung, u.a.. Pilot Auctioning Facility

ETS Reform und EU Klimapaket

Verhandlungstexte CDM/JI/NMM für COP 2015

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Jahresbericht 2014 der UAG 4

Verkehrssektor, inkl. internationale Luft-/Schifffahrt

Rolle der Mechanismen im Kontext der internationalen wirtschafts- und klima-politischen Kooperation

Bilaterale Vereinbarungen und -Kooperationen

Wie üblich wird die UAG 4 bei Bedarf zu einzelnen Themen Gastreferenten einladen und ggf. zu ausgewählten Themen spezifische Positionspapiere erstellen. Zudem beabsichtigt die UAG 4 aufgrund der sehr positiven Erfahrungen in 2014, bei Bedarf wiederum mit an-deren Unterarbeitsgruppen der AGE gemeinsam zu tagen.

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Positionspapier

„Die Rolle der Flexiblen Mechanismen in der EU Klimapolitik bis 2030“

Positionspapier der UAG 4 der AGE vom 26.06.2014 Vorbemerkung Dieses Papier wurde erarbeitet von der der Unterarbeitsgruppe „Flexible Mechanismen“

(UAG 4) der „Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung des Treibhauseffekts“. Es

gibt nicht notwendigerweise an allen Stellen die dezidierte Meinung jedes einzelnen Mit-

gliedes wieder. Zu den Mitgliedern der UAG 4 gehören folgende Institutionen und Unter-

nehmen: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit und Bau

(BMUB), Umweltbundesamt/DEHSt, GiZ, KfW, EnergieAgentur NRW, BASF SE, EnBW

Trading GmbH, RWE Power AG, AGE Sekretariat (Future Camp, Perspectives).

Alle Mitglieder der AGE und andere Interessierte sind eingeladen, dieses Dokument für

eigene Stellungnahmen zu nutzen.

1 Anlass und Vorbemerkungen ........................................................................................ 18

2 Funktionen der Mechanismen ....................................................................................... 20

3 Einbeziehung der Mechanismen in die EU-Klimapolitik bis 2030 .................................. 23

4 Konkrete Optionen für markt- und mengenorientierte Mechanismen als Teil der EU-

Klimapolitik bis 2030 ............................................................................................................ 25

Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung des Treibhauseffektes

2015 © Jahresbericht der Beratungen in der UAG 4 in 2014

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Jahresbericht 2014 der UAG 4

3 Anlass und Vorbemerkungen

Die Europäische Kommission hat im Januar 2014 eine Kommunikation zur EU-Klima- und Ener-

giepolitik bis 2030 vorgelegt.2

In dieser wird – aus Sicht dieser Arbeitsgruppe zurecht – der Schwerpunkt auf Emissionsreduktio-

nen in der EU gelegt.

Mögliche Funktionen und Beiträge internationaler flexibler Mechanismen werden in den Vorschlä-

gen der Kommission jedoch aus unserer Sicht unzureichend reflektiert und berücksichtigt.

Unter internationalen flexiblen Mechanismen sind in diesem Papier sowohl die bestehenden Me-

chanismen im Rahmen des Kyoto-Protokolls (CDM und JI) als auch die sogenannten neuen

Marktmechanismen (NMM) zu verstehen.

In den Vorschlägen der Kommission wird der internationale Kohlenstoffmarkt nur indirekt über den

Zusammenhang mit dem angestrebten Abschluss der Verhandlungen zu einem internationalen

Abkommen (für die Zeit nach 2020) in Paris 2015 und die Ambitionssteigerung vor 2020 angespro-

chen.

Aus Sicht der UAG 4 stellen die nun stattfindenden Konsultationsprozesse zum Vorschlag der

Kommission eine gute Möglichkeit dar, mögliche Beiträge der flexiblen Mechanismen für die Euro-

päische Klimapolitik bis 2030 stärker als bisher einzubeziehen.

Dies erscheint auch deshalb geboten, da in dem Vorschlag der EU-Kommission die Rolle internati-

onaler Marktmechanismen auch für die Fortentwicklung europäischer klimapolitischer Ziele und die

Bezüge der EU-Klimapolitik zur internationalen Ebene aufgrund des Schwerpunkts nicht umfas-

send einbezogen werden. Damit bleiben auch Ansätze für internationale Kooperationsmöglichkei-

ten, die der globale Klimaschutz bietet, ausgeblendet. Diese sollten bei Entscheidungen über die

EU-Klimapolitik bis 2030 berücksichtigt werden.

Grundgedanken

Die Frage der Nutzung internationaler Zertifikate muss auch aus historischen Erfahrungen einer

rationalen Minderungszielbestimmung früh gestellt werden. Unser Ziel ist ein ausgewogenes In-

strumentarium zur Erreichung des 2°C-Ziels. Im Bereich der Emissionsminderungen wird dieses

Ziel nur mit Hilfe des umfänglichen und effizienten Einsatzes marktwirtschaftlicher Instrumente zu

erreichen sein. Es wäre nicht zielführend, die internationalen Kooperationsmöglichkeiten erneut in

der EU als Schwächung des eigenen Ziels zu begreifen. Wir wollen weder ein überanspruchsvol-

les, die Akzeptanz von Klimaschutz nachhaltig beschädigendes, ja am Ende gar nicht durchsetzba-

res Minderungsziel noch ein zu eurozentrisches Bild der Klimaschutzpolitik.

2 COM(2014) 15 final vom 22.01.2014.

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Vor diesem Hintergrund schlagen wir vor, in der Nutzung der internationalen Zertifikate eine Dis-

kussion zu führen, die es erlaubt, den Emissionsminderungspfad der EU in Einklang mit dem glo-

balen 2°C-Ziel zu bringen. D.h., dass es zumindest eine Anwendbarkeit für internationale Zertifika-

te oberhalb des 40%-Ziels sowie Verknüpfungen sowohl mit dem EU-Emissionshandel als auch

Beiträgen anderer Sektoren geben muss.

Im Folgenden werden zunächst mögliche Funktionen der Mechanismen und Beispiele dafür darge-

stellt, bevor Vorschläge für deren Einbezug in die EU Klimapolitik bis 2030 unterbreitet werden.

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4 Funktionen der Mechanismen Nachfolgend werden existierende und denkbare Funktionen der Mechanismen dargestellt. Dies soll

eine sachliche Diskussion vereinfachen und zugleich strukturieren.

Emissionscompliance von Staaten und Unternehmen

Bislang wurden die Mechanismen vorrangig aus dem Blickwinkel der Emissionscompliance von

Staaten oder Unternehmen (im EU-ETS) betrachtet und auch wahrgenommen. Diese beiden Funk-

tionen bleiben weiter bestehen: im Vorschlag der Kommission ist eine Verknüpfung zur Nutzung

der flexiblen Mechanismen indirekt enthalten, sofern die Reduktionsverpflichtung für die EU über

die vorgeschlagenen 40% (im Vergleich zu 1990) hinausgeht.

Konkretisierung internationaler Kooperation und von effektiven Finanztransfers

Für den Erfolg der EU-Klimapolitik ist die Kooperation angesichts internationaler Emissionsentwick-

lungen mit anderen Staaten unverzichtbar. Nur wenn andere Staaten vergleichbare Beiträge er-

bringen, können notwendige Emissionsreduktionen in der EU zum eigentlichen, definierten 2°-Ziel

beitragen.

Dies setzt eine Kooperation mit sehr unterschiedlichen Staaten voraus. Diese wiederum muss in-

strumentell ausgeprägt und verankert sein. Dies gilt zum Beispiel für die Erfüllung der gegebenen

Zusagen zu internationalen Finanztransfers. Für diese soll - zurecht - das Prinzip der „performance

based payments“ zum Tragen kommen. Dabei sollte Kern der „performance“ bei „mitigation“ die

Emissionsreduktion sein. Dies kann auch dadurch umgesetzt werden, dass staatliche oder private

Mittel zum Kauf von z.B. CERs verwendet werden, ohne die erworbenen CERs für Emissionscom-

pliance einzusetzen. Hierzu existieren bereits Beispiele sowohl seitens Staaten als auch – über

den freiwilligen Ausgleich von Emissionen – seitens Unternehmen und Privatpersonen. In diesem

Zusammenhang ist zu betonen, dass CERs erst auf Basis nachgewiesener und unabhängig ge-

prüfter Emissionsreduktion ausgegeben werden und nicht auf Basis von Prognosen und Erwartun-

gen. Dadurch kann die Effektivität von Mitteln zugunsten des Klimaschutzes sichergestellt werden.

Einbindung des Privatsektors

Sowohl die EU als auch andere Staaten haben im Zusammenhang mit den internationalen Finanz-

transferzusagen stets betont, dass es sich bei diesen nicht allein um öffentliche Mittel handeln soll.

Wenn dies so ist, muss der Privatsektor für entsprechendes Engagement motiviert werden.

Die Mechanismen haben sich v.a. im Zeitraum 2005-2010 als sehr erfolgreiches Instrumentarium

erwiesen bezüglich der Mobilisierung privatwirtschaftlicher Mittel und unternehmerischer Aktivität

auch zugunsten der Reduktion von Emissionen. Es ist davon auszugehen, dass sie diese Funktion

weiter erfüllen können, zumal die bestehenden Mechanismen instrumentell verfügbar sind. Dies

kann zu Zeitgewinn beitragen. Auch deshalb spricht weiterhin sehr viel dafür, den reformierten

CDM als effizienten und effektiven Marktmechanismus weiter zu nutzen, jedenfalls solange andere

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Instrumente/Mechanismen nicht auch tatsächlich zur Verfügung stehen und solange auch den

Nachweis schuldig bleiben müssen, alle Funktionen der Mechanismen zu erfüllen.

Organisation von Eigenbeiträgen von Schwellenländern und Nettominderungsbeiträge

Seitens der EU wird – zurecht – mit Blick auf wirtschaftlich starke Schwellenländer betont, dass

diese eigene Emissionsreduktionsbeiträge erbringen sollen. Dies ist bei allen Instrumenten sicher-

zustellen.

Die Mechanismen bieten hierfür z.B. über die bereits bestehenden Methoden und deren Fortent-

wicklung in den letzten Jahren sowohl für große Einzelvorhaben als auch für Programme nutzbare

Ansatzpunkte (z.B. Standardisierte Baselines). Mit geeigneter weiterer Fortentwicklung lassen sich

auch Nettominderungsbeiträge – also Emissionsreduktionen, die nicht zur Ausstellung von Gut-

schriften führen - in den Standards definieren, z.B. durch die Nutzung von Benchmarks.

Die Mechanismen haben auch erheblich dazu beigetragen, Voraussetzungen für die Einführung

von Emissionshandelssystemen zu schaffen, z.B. in der VR China oder in Südkorea. Gleiches gilt

für die Einführung anderer Carbon Pricing-Mechanismen wie z.B. die CO2-Steuern in Mexiko oder

Chile.

Nicht zuletzt deshalb ist es geboten, die Nutzung von Mechanismen nicht auf die am wenigsten

entwickelten Länder (least developed countries, LDCs) zu verengen.

Effizienz

Angesichts der Dimension der Herausforderung im internationalen Klimaschutz und der dazugehö-

rigen Investitionen ist höchstmögliche Effizienz geboten.

Auch und gerade hierzu tragen die Mechanismen in besonderer Weise bei, weil sie auf die effizien-

te Emissionsreduktion fokussiert sind. Nicht zuletzt deshalb finden sich in allen Emissionshandels-

systemen außerhalb Europas Verknüpfungen mit jeweils nationalen projektbezogenen Mechanis-

men.

Darüber hinaus tragen sie auch zu dynamischer Effizienz bei, weil sie zu einer schnellere Diffusion

von Technologien beitragen, was z.B. bei der Nutzung Erneuerbarer Energien im CDM bereits

deutlich erkennbar ist.

Weitere Funktionen und weitere erkennbare Ansatzpunkte

Über Mechanismen können wie erwähnt auch finanzielle Beiträge kanalisiert werden. Dies ist auch

denkbar über die Einbeziehung von Akteuren innerhalb der EU, die nicht dem ETS unterliegen.

Denkbar könnten z.B. Offsetverpflichtungen sein, sowohl im Verbund mit Steuerinstrumenten als

auch in Verbindung mit weiterreichenden Minderungsbeiträgen. Ein Beispiel für letzteres findet sich

in der geltenden Fuel Quality Directive von 2009. In dieser sind weitergehende produktspezifische

Emissionsminderungen bei Mineralölprodukten mit der Möglichkeit des Erwerbs und der Stilllegung

von CERs. Dieses Beispiel zeigt, wie z.B. der Verkehrssektor bei der Erfüllung internationaler

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Emissionsreduktionsziele eingebunden werden kann und gleichzeitig Emissionsreduktionsanreize

auch in der EU gesetzt werden.

Im internationalen Luftverkehr beginnt derzeit im Rahmen der ICAO ebenfalls eine Diskussion, den

Luftverkehrsunternehmen Offsetverpflichtungen aufzuerlegen.

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5 Einbeziehung der Mechanismen in die EU-Klimapolitik bis 2030

Sowohl die Beschlussfassung des Kyoto-Protokolls als auch die Einigung auf das EU-ETS kamen

nur durch die Einbeziehung internationaler Zertifikate als kosten-effizienter Beitrag der Zielerrei-

chung zu Stande.

Zu jedem Zeitpunkt war die Menge der nutzbaren internationalen Zertifikate definiert und damit

auch die Menge der Emissionsminderungen, die im eigenen Land erreicht werden musste. Zu je-

dem Zeitpunkt gab es aber auch die Diskussion, dass „gute Klimaschutzpolitik“ die Beschränkung

auf Maßnahmen zur vereinbarten Zielerreichung im eigenen Land voraussetzt. Die Position ist in

der Bundesregierung und in der EU uneinheitlich. Am stärksten wird die Position der ausschließli-

chen Zielerreichung mit nationalen Maßnahmen von der EU-Kommission vertreten.

In den internationalen Klimaverhandlungen müssen wir jedoch sehen, dass kein substantieller

Fortschritt seit dem Scheitern der Klimakonferenz 2009 in Kopenhagen erreicht wurde. Dies liegt

auch daran, dass die Industrieländer als Gesamtheit zu wenig geleistet haben und deswegen kei-

nen ausreichenden Druck auf die industriellen Schwellenländer aufbauen konnten, vorzeitig Emis-

sionsminderungsverpflichtungen zu übernehmen.

Vor diesem Hintergrund werben wir dafür, dass in den weiteren Klimaverhandlungen im Hinblick

auf das internationale Klimaschutzabkommen die Nutzung der internationalen Kohlenstoffmarkt-

mechanismen von Anfang an integriert wird. Volkswirtschaftlich bleibt es dabei, dass für den globa-

len Klimaschutz die kostengünstigen Potenziale weltweit genutzt werden sollten, um den maxima-

len Effekt an Klimaschutzwirkung zu erreichen. In diesem Sinne können klimapolitische Extra-

Kosten – zumal in Zeiten hoher (Energie-) Kostensensibilisierung in der Gesellschaft - vermieden

und so die Akzeptanz für ambitioniertere Ziele erhöht werden.

Für eine international ausgerichtete Wirtschaft ist es zudem geboten, marktwirtschaftliche Koopera-

tionsmechanismen mit dem Ausland als Bestandteil (Nicht: Schwerpunkt!) einer ganzheitlichen

Klimaschutzpolitik zu nutzen. Inkonsequent wirkt es, einerseits den Entwicklungsländern Techno-

logietransfer und Zusammenarbeit anzubieten, andererseits aber im wirtschaftlichen Kern der ef-

fektiven, regelbasierten und transparenten internationalen Zusammenarbeit im Klimaschutz auch

im Rahmen bestehender und neuer Marktmechanismen keine explizite und deutlichere Rolle in der

europäischen Klimapolitik zu geben.

Dies ist umso erstaunlicher, wenn die derzeit dynamische Entwicklung weiterer Emissionshandels-

systeme in anderen Teilen der Welt in die Betrachtung einbezogen wird: Diese sehen ohne Aus-

nahme eine klare und explizite Rolle marktorientierter internationaler (und nationaler) Mechanis-

men vor, die als Teil der jeweiligen Klimapolitik von Beginn an als Bestandteil auch des jeweiligen

Emissionshandelssystems mitgedacht sind.

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Jahresbericht 2014 der UAG 4

Die Bandbreite bestehender Optionen auch für die EU beginnt mit dem Status Quo: nach heutiger

Rechtslage endet die Nutzungsmöglichkeit von CERs und ERUs im EU-Emissionshandel im Jahr

2020. In der Kommunikation der Kommission wird basierend auf der Klimaroadmap 2050 ein Min-

derungsziel von 40% Minderung im Jahr 2030 innerhalb der EU vorgeschlagen.

Analog zu den bisherigen Überlegungen für die Zeit bis zum Jahr 2020 könnten ergebnisbasierte

internationale Beiträge zum Klimaschutz nach 2020 verwendet werden, um kostengünstige Minde-

rungen auch über diesen Schwellenwert hinaus zu ermöglichen: Großzügigere Nutzungsmengen

für internationale Beiträge könnten anspruchsvollere Minderungspfade ermöglichen.

Dies ist ebenfalls im Kommissionsvorschlag angedeutet.

Geht man von den Ansatzpunkten für den Kohlenstoffmarkt in den internationalen und europäi-

schen Verhandlungen aus, so ergeben sich nur wenige Handlungsmöglichkeiten, die unabhängig

von neuen verbindlichen Klimaschutzzielen auf internationaler oder europäischer Ebene sind.

Neue Klimaschutzziele, die im Ergebnis internationaler Beschlussfassungen, z.B. im Ergebnis der

ADP-Verhandlungen (Paris 2015) festgelegt werden, könnten auch eine vorzeitige Anreizwirkung

auf den Markt ausüben. Langfristige Ziele auf europäischer Ebene (ETS/Effort Sharing) können

systematisch nur über Marktkontinuität (Verlässlichkeit) vorzeitige Wirkung entfalten. Darüber hin-

ausgehende vorzeitige Marktwirkungen könnten mit außergewöhnlichen Instrumenten bewirkt wer-

den.

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6 Konkrete Optionen für markt- und mengenorientierte Mechanismen als Teil der EU-Klimapolitik bis 2030

ETS-Fortentwicklung: Marktstabilitätsreserve

Die von der Kommission vorgeschlagene Marktstabilitätsreserve könnte perspektivisch – v.a. mit

Abbau des derzeitigen Überschusses - auch als Brücke für zusätzliche Flexibilisierungen durch

Einbindung von Importquoten für Gutschriften aus Mechanismen fungieren.

Dies gilt besonders dann, wenn als Ergebnis internationaler Verhandlungen weitergehende Reduk-

tionsziele gesetzt werden könnten und unabhängig davon auch dann, wenn mit Verschwinden der

Überschüsse im EU-Emissionshandel andere Zertifikate die Marktstabilitätsreserve füllen müssen

um deren dauerhaftes Funktionieren sicherzustellen.

Anreize für Emissionsreduktionen außerhalb des ETS und Beiträge für den internationalen Finanz-

transfer

Im Zusammenhang mit der grundsätzlichen Diskussion in der von der EU-COM strukturierten Form

gibt es weitere Ansatzpunkte außerhalb des Emissionshandels.

Eine Erweiterung des ETS angestrebt auf Sektoren, die schwer einzubeziehen sind – wie z.B. der

Verkehrssektor – ist nicht Inhalt des Kommissionsvorschlags.

Völlig unabhängig davon kann geprüft werden, inwieweit für diese Sektoren eigene Offsetverpflich-

tungen - wie auch für den internationalen Luftverkehr diskutiert - definiert werden.

Damit würden sowohl zusätzliche Anreize für Emissionsreduktionen in der EU gesetzt als auch Beiträge für den internationalen Finanztransfer geleistet.

Mit dieser Schwerpunktsetzung ist klar, dass die Nutzung der Mechanismen auch gleichzeitig zu-

gunsten von Reduktionsanreizen in der EU und einer effizienten und transparenten Mittelverwen-

dung internationaler Klimafinanzierung wirken kann. Damit kann die unnötige Diskussion über

„Freikaufen“ und der bisweilen orthodox ausgetragene Meinungsstreit „Minderung zu Hause“ oder

„im Ausland“ endlich überwunden werden.

Am Beispiel des Verkehrssektors kann exemplarisch gezeigt werden, dass es solche Optionen zur

Verbindung bestehender Instrumente jenseits des ETS mit den Mechanismen gibt:

So könnte z.B. die Erfüllung (weiter verschärfter) Verbrauchsstandards für PKW durch die Herstel-

ler mit einer „Importquote“ für Offsets für eine Teilerfüllung solcher Ziele ergänzt werden.

Oder – wie in der geltenden Fuel Quality Directive noch angelegt – die Kraftstoffhersteller erhalten

eine entsprechende Option und/oder Verpflichtung.

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Jahresbericht 2014 der UAG 4

Auch die Mitgliedsstaaten selbst könnten entsprechend agieren, z.B. mit dem Ziel, sich eine Re-

serve für ihre eigene Compliance für alle im Effort Sharing erfassten Sektoren aufzubauen.

In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass erwiesenermaßen über eine

Nutzung des CDM (und auch JI) private Investitionen angestoßen wurden. Nach Quellen der UN

entsprach der Wert der Investitionen in CDM-Projekte etwa dem 10-fachen des Transaktionswertes

der CERs. Dies zeigt klar das Potenzial für Hebelwirkungen (knapper) öffentlicher und privater

Mittel durch Kauf von CERs oder anderen Kohlenstoffmarkteinheiten. Diese können dann – soweit

sie nicht zur internationalen Emissionscompliance genutzt werden - auch als Teil der Erfüllung von

Finanztransferzusagen genutzt werden.

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