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21.03.2016 14:21:45 1 Arbeitskreis „MAVen bei Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Jugendhilfe im Bistum Limburg“ am 15. Juni 2015 Kolpinghaus Limburg

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Arbeitskreis „MAVen beiEinrichtungen der

Behindertenhilfe und der Jugendhilfe im Bistum Limburg“

am 15. Juni 2015Kolpinghaus

Limburg

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01. A) Bericht aus und zu

AK

� Für das Bistum Limburg/Mitarbeiterseite:

� Vertreter Bundeskommission und Regionalkommission:Carsten Offers ([email protected])

� Vertreter Regionalkommission:Winfried Marchner ([email protected])

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� Bundeskommission:

� Ärzte-Vergütung mit Beschluss am 26.03.2015 angehoben

� Orientierung an Tarifabschluss Marburger-Bund:-zum 01.01.2015 um 2,2% und um weitere 1,9% zum 01.12.2015. Außerdem zum 01.06.2015 eine Neuregelung der Bereitschaftsdienstvergütung.

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� Neue Vergütungsregelung für Pflegelehrer

� Die BK hat Anlage 21a für Lehrer in der Altenpflege sowie im Gesundheits- und Sozialwesen ab 1.7.2015 beschlossen.

� neue Eingruppierungs- und Entgeltstruktur nach TV-L

� Da sich die Vergütung auf TV-L bezieht, ist die neue Anlage sofort gültig. Die RK müssen diese nicht erst bestätigen.

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� Sonderregelung für Fahrdienste � Um die Wettbewerbsfähigkeit der

Fahrdienste zu sichern, hat die Kommission die bestehende Sonderregelung (Anlage 23) verlängert.

� Für das Jahr 2015 wird die Vergütung angepasst. Es ist sichergestellt, dass der Mindestlohn von 8,50 Euro in jedem Fall eingehalten wird.

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� Regionalkommission Mitte

� Übernahme Anhebung Ärzte Vergütung mit Beschluss RK 21.04.2015:

zum 1. Juli 2015 um 4,1%Zusätzlich eine Einmalzahlung von 180€Bereits ab dem 1. Juni 2015 wird die Bereitschaftsdienstvergütung neu bewertet.

� Noch nicht im Amtsblatt

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� Neuer Tarif SuE weiter in der Diskussionderzeit Schlichtung im ÖD

� Stellungnahme und Solidaritätserklärung der Haupt-MAV / DiAG am 1. Juni 2015 dazu

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� Vorbereitungsgruppe für die Sitzungen derArbeitsrechtlichen Kommissionen

> „Caritas“: Kollege Klinke, CV Hochtaunus> „Altenhilfe“: Kollege Werner, BCV Limburg> „Jugendhilfe“: Kollege Dilly, Joh.stift WI> „Behind.hilfe“: Kollegin Spankus, Vinc.stift Rü> „Krankenhaus“: Kollege Kohmann, Krkhs. Rü> „DiAG“: Kollege Koser, CV Ffm> AK: Kollegen Offers und Marchner

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B) Bericht aus und zu KODA im Bistum Limburg

� 129. Sitzung am 26.02.2015� 130. Sitzung am 23.04.2015

� Arbeitgeber: Dr. Heinz Auerbach, Dietmar Henn, Pfr. Franz-Heinrich Lomberg, Gordon Sobbeck, Gaby Hagmans

� Arbeitnehmer: Richard Ackva, Marientraud Altmeier, Martin Grether, Johannes Müller-Rörig, Udo Koser

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� Bereitschaftsdienst nach Anlage 33 AVO für alle (außer Lehrkräfte) (129).

bei bestimmten Beschäftigten wurde der Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit gewertet. Bei anderen war das nicht der Fall. Durch Beschluss vom 23.02.2015 erhalten jetzt alle — mit Ausnahme von Lehrkräften — ein Bereitschaftsdienstentgelt, wenn Bereitschaftsdienst angeordnet wurde. Anlage 33 zur AVO wurde entsprechend geändert.

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� Umrechnung Dienstbefreiung für Teilzeitbeschäftigte (129)

� Teilzeitbeschäftigte sollen hinsichtlich der Dienstbefreiung weder benachteiligt noch bevorzugt werden sollen. Nach dem Ausfallprinzip ist ihnen die Zeit gutzuschreiben, die sie ohne Dienstbefreiung hätten arbeiten müssen.§ 35 AVO wurde um einen Abs. 7 ergänzt: Hiernach ist Freistellung auch zu gewähren, wenn nach Dienstplan zu arbeiten ist.

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� Neue VR 12: für Beschäftigte in Rentämtern (130).

Vergütung insgesamt von Rendant/in bis Sekretariat neu geregelt.Ab 01.01.2015 in Kraft.

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� Neuwahl eines Vorsitzenden (130)

Aufgrund des Ausscheidens des bisherigen Vorsitzenden Prof. Dr. Sydow wurde Herr Personaldirektor Henn zum neuen Vorsitzenden gewählt.

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� Betriebsgesellschaft Zisterzienserkloster Marienstatt (130)

Obwohl die AVO vorschreibt, dass sie bei allen Anwendern der Grundordnung gilt, es sei denn dieser wendet die AVR an, regelt die Betriebsgesellschaft die Arbeitsverträge in anderer Weise. Mit der Klärung der Angelegenheit wurden die beiden Vorsitzenden beauftragt.

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� Vertagt:- Reisekostenordnung- Änderung VR 9 Vergütung Küster(ACHTUNG: EG 5 für Küster mit „irgendeiner“ Berufsausbildung!!!)

� Nächste KODA-Sitzung:26. Juli 2015

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02. Berichte aus Haupt-MAV und DiAG

� KODA und AK‘s

� Forum für alle MAV -Mitglieder im Bistum Limburg zum Austausch, Fragen stellen, gegenseitigen Information, etc.

� Anmeldung: [email protected]

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� Situation im Bistum Limburg

� Besetzung Geschäftsstelle Haupt-MAV/DiAGwird vorbereitet

� Freistellung für Mitglieder der Haupt-MAV/DiAG soll geregelt werden

� Vorschussrichtlinie (IV A 4):Mitwirkung § 29 oder § 36 MAVO zurAußer-Kraftsetzung.

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� EDV – Bereich:

� Dienstvereinbarung: EDV-Server Eichstätt

� Dienstvereinbarung: „Bring your own Device“.

� § 29 MAVO: MS-Office Schulungen für Kirchengemeinden neuen Typs

� § 36 MAVO: Update IDEA� § 36 MAVO: Neue Kita-Software „KitaPLUS“

� § 36 MAVO: Schließzylinder Graupfortstr.

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� § 29 MAVO: Neue Formulare KG- Zeitaufzeichnung GfB- Vergütung Aushilfen (noch nicht)- GfB (noch nicht)

� § 29 MAVO: Fortbildungsausschreibungen künftig im Internet

� § 36 MAVO: Präventionsvereinbarung zum Gesundheitsschutz

� Angekündigt: Beteiligung bei Überarbeitung der Präventionsordnung

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� Neue Grundordnung (GO):Angekündigte Inkraftsetzung zum01.08.2015

� Fachtagung „Arbeitszeitregelungen“ in der Altenpflege der BAG -MAVam 06.10.2015 in Ludwigshafen

� KAG-Mainz: Urteil zur Freistellung von mehreren MAV-Mitgliedern für MAV-Schulungen

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Schulungsveranstaltungen für MAVen im Bistum Limburg

� Heinrich Pesch Haus (HPH)Frankenthaler Straße 22967059 Ludwigshafen/Rhein(0621) [email protected]

� Verantwortlich für MAV-Schulung:Wolfgang Schmidt(0621) [email protected] und ServiceJudith Ruhig (0621) [email protected]

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� Katholisch -Soziales Institut der Erzdiözese Köln (KSI)Selhofer Straße 11 · 53604 Bad HonnefTel: 02224 955 0 E-Mail: [email protected] · Internet: www.ksi.de

� – MAV-Kurse –Postfach 14 60 · 53584 Bad Honnefe-mail: [email protected]

� Unterschiedliche Aussagen in gleicher Schulung von oft wechselnden Referenten?

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� KZVK-Köln Beiträge: stufenweise Anhebung:• ab dem 1. Januar 2016 auf 5,30 %, • ab dem 1. Januar 2018 auf 5,80 %, • ab dem 1. Januar 2020 auf 6,30 %, • ab dem 1. Januar 2022 auf 6,80 %, • ab dem 1. Januar 2024 auf 7,10 %.

� Nächste Sitzung Haupt-MAV / DiAGam 21. Juli 2015

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03.Sonstige aktuelle Informationen

� AVO und alle AnlagenMAVO, KODA -Ordnung, KAG-Ordnung, etc.

� www.svr.bistumlimburg.de oder� Siehe Amtsblatt

� AVR: http://schiering.org/arhilfen/gesetz/avr/avr.htm

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� Rechtsberatung für MAVen :

� RechtsanwältinFrau Christina MerkelAm Fußgraben 1265597 HünfeldenTel: 06438 – 409049Mobil: 0179 – 6663099Mail: [email protected]

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� RechtsanwaltHerr Michael Hünemohr

Langenbeckstraße 965189 WiesbadenTelefon 0611 - 304084, 304085, 374131Telefax 0611 - 379004E-Mail: [email protected]: www.rae-wiesbaden.de

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�Amtsblatt im Bistum Limburg:

�www.bistumlimburg.de

> ganz unten, grauer Kasten> unter „Information“> „Amtsblatt des Bistums“> „Bistumsrecht (SVR)“

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� Haupt-MAV / DiAG im Bistum LimburgRoßmarkt 4, 65549 Limburg Vorsitzender: Udo KoserTel: 06431 / 997-256Fax: 06431 / 28113590Sekretariat: 06431 / 997-309Mail: u.koser@bistum -limburg.de

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04. Anfragen / Berichte

� Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben das Wort:

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05. Verschiedenes

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� Nächster Termin dieses AK� Einrichtungen Behindertenhilfe / Jugendhilfe

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�☺ ☺ ☺ ☺

� Freitag, 20. November 2015

WKH, Wiesbaden-Naurod