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Arbeitskreis Rechnungswesen Steuervereinfachung Für wen wird es eigentlich einfacher?

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Arbeitskreis Rechnungswesen

SteuervereinfachungFür wen wird es eigentlich einfacher?

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Steuervereinfachung aus Sicht der Beratung

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Jahressteuergesetz 2010Verzicht auf wesentliche Umbrüche,weiter so im klein, klein …

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Änderungen bei der Ertragsbesteuerung von Unternehmen

• Untergang Verlustvortrag - Anpassung der Stille-Reserven-Klausel Maßgebende stille Reserven:

Im Inland steuerpflichtige Reserven des Betriebsvermögens (inländisch und ausländisch)

Ermittlungsschema bei negativem steuerlichen Eigenkapital:

Gemeiner Wert des Betriebsvermögens (ggf. anteilig)

./. steuerliches Eigenkapital (ggf. anteilig)= stille Reserven

• Verschärfung bei der Feststellung von Verlustvorträgen• Modifizierung der Eigenkapital-Zwangsumgliederung• Einlage von Wirtschaftsgütern in ein Betriebsvermögen –

Bestimmung der AfA-Bemessungsgrundlage (AfA-BMG= Einlagewert ./. bisherige AfA)

Jahressteuergesetz 2010

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Änderungen bei der Abgeltungsteuer

• Erweiterung der Mitwirkungspflichten bei der unentgeltlichen Übertragung von Konten/Depots zur Vermeidung der KapESt

• Einführung des materiellen Korrespondenzprinzips bei verdeckten Gewinnausschüttungen

• Ausweitung der Steuerneutralität auf inländischen Anteilstausch

• Klarstellung der Steuerpflicht von Stückzinsen aus vor dem 1.1.2009 erworbenen Wertpapieren

• Keine rückwirkende Korrektur von Fehlern beim Kapitalertragsteuerabzug

Jahressteuergesetz 2010

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Weitere Änderungen im Privatbereich

• Steuerpflicht auf Erstattungszinsen

• Abzugsmöglichkeit von max. EUR 1.250 beim häuslichen Arbeitszimmer, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht

• Steuerfreie Veräußerung von Gegenständen des täglichen Gebrauchs

• Einschränkungen bei der Berücksichtigung von Handwerkerleistungen, wenn Maßnahmen durch zinsverbilligte Darlehen oder Zuschüsse gefördert werden

• Teilabzugsverbot auch im Zusammenhang mit Beteiligungen, aus denen keine Einnahmen erzielt wurden (§ 3c Abs. 2 EStG ab Vz 2011)

Jahressteuergesetz 2010

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6PwC

Änderungen in der Abgabenordnung

• Erleichterungen bei der Verlagerung der Buchführung ins Ausland

Verzicht auf die Zustimmung der ausländischen Stelle/Zwingende Rückverlagerung der Buchführung bei Beeinträchtigung der Besteuerung

• Sanktionen bei Verstoß gegen Aufzeichnungspflicht des Warenausgangs

• Rechtsverordnungen zur Auslegung von DBA‘s möglich

Änderungen bei der Lohnsteuer

• Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale frühestens 2012 möglich, deshalb bleibt die Lohnsteuerkarte für 2010 bleibt vorerst gültig , Finanzamt ist Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug zuständig

Jahressteuergesetz 2010

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Änderungen im Umsatzsteuerrecht

• Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Jahressteuererklärung ab 2011

• Ausweitungen bei dem Übergang der Steuerschuldnerschaft auf Leistungsempfänger, z.B. Lieferungen von Industrieschrott, Altmetallen etc., wenn Leistungsempfänger Unternehmer ist

• Einschränkungen beim Vorsteuerabzug für gemischt genutzte Grundstücke (Abschaffung des Seeling-Modells)

• Änderungen bei den Ortsbestimmungen für die Lieferung von Kälte oder Wärme

Änderungen im Erbschaftsteuer- , Schenkungsteuer- und Grunderwerbsteuerrecht

• Gleichstellung von Lebenspartnern und Ehegatten bei der Steuerklasse

Jahressteuergesetz 2010

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Steuervereinfachung aus Sicht der Finanzverwaltung

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Die E-Bilanz und was das Finanzamt schon immer wissen wollte …

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Einführung

• Ausgangslage- Steuerpflichtiger:

◦ Erstellung der Steuererklärung erfolgt vielfach manuell◦ Steuererklärung wird unterschrieben und dem Finanzamt

zugesendet

- Finanzverwaltung:◦ manuelle Erfassung der Erklärungsdaten◦ manuelle Weiterbearbeitung der Daten bei der

Betriebsprüfung

• Keine einheitliche Struktur und Form der Übermittlung von Jahresabschlüssen

• Fazit: manuelle Prozesse verursachen (unnötige) Kosten sowohl bei Unternehmen als auch Finanzverwaltung

SteuBAG (2008): „Elektronik statt Papier“

E-Bilanz

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Finanzamt mit Risiko-Prüfungsansatz

Risikomanagementsystem (RMS) in der Finanzverwaltung

ELSTER-Online

StB-Software

Bescheid

Bearb. durch SB

• Prüfhinweise• Auffälligkeiten• Stichproben

ELSTER Risiko-Manage-ment-System

Amtl. Formulare

Scan

Vorausgef. Erklär.

WISO, Taxman …

Ziel: Massengeschäft soll elektronisch abgewickelt werden

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E-Bilanz

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SteuBAG und KONSENS-Projekte

• Generelle Verpflichtung (mit Ausnahmen) zur elektronischen Abgabe von- allen Unternehmensteuererklärungen, insbesondere KSt-,

Feststellungs-, GewSt-Erklärungen und GewSt-Zerlegung- allen Anmeldungen von Unternehmen- ESt-Erklärungen für Gewinneinkünfte (LuF, G, S)- Bilanz und GuV, auch EÜR

• Rahmenbedingungen- Unterschrift: grundsätzlich qualifizierte elektronische

Signatur oder anderes sicheres Verfahren- Schaffung einer Rechtsgrundlage für ein

Risikomanagementsystem (§ 88 Abs. 3 AO)- keine Übermittlungspflicht für private ESt-Erklärungen

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E-Bilanz

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Zeitlicher und persönlicher Anwendungsbereichvon § 5b EStG

• Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen(§ 52 Abs. 15a EStG)

• Ergebnis Anhörung BMF zur E-Bilanz am 11.10.2010 -> ab VZ 2012Voraussetzung: Rechtsverordnung und Zustimmung des Bundesrates(§ 51 Abs. 4 Nr. 1c EStG)

• Anwenderkreis: Unternehmen, die Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 oder § 5a EStG ermitteln

• Keine größenklassenabhängige Erleichterungen bzw. Unterscheidung (z.B. geringere Veröffentlichungsanforderungen wie im HGB),dh. erforderliche Pflichtangaben sind von allen bilanzierenden Unternehmen zu machen

• Bestimmung des Umfangs der Pflichtangaben durch BMF im Einvernehmen mit obersten Finanzbehörden der Länder

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E-Bilanz

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Projekt “E-Bilanz”

• Im Rahmen des Verwaltungsabkommens KONSENS (“Koordinierte Neue Softwareentwicklung der Steuerverwaltung” zwecks Vereinheitlichung der Steuersoftware von Bund und Ländern) wurde Projekt “E-Bilanz” ins Leben gerufen

Ziel:

• Konzeption / Realisierung elektronischer Übermittlungs- & Nutzungs-möglichkeiten von Jahresabschlüssen für steuerliche Zwecke

• Modernisierung der ArbeitsabläufeErstellung -> Übermittlung -> Verarbeitung

• Abbau von steuerlicher Bürokratie durch automatisierte Erstellung und Übermittlung der Jahresabschlüsse aus der elektronischen Unternehmensbuchhaltung sowie Abschaffung der Notwendigkeit einer Einreichung in Papierform 13

E-Bilanz

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Übermittlungsformat - xBRL™

• : eXtensible Business Reporting Language

• International verbreiteter Standard für elektronischen Austausch finanzieller und nichtfinanzieller Unternehmensinformationen, dh. kein einseitig von der Finanzverwaltung vorgegebener Standard

• Weltweit in Wirtschaft, staatlichen Stellen und öffentlichen Organisationen verbreitet, z.B.

- seit 2007 elektronischer Bundesanzeiger

- alle SEC gelisteten Unternehmen müssen bis spätestens 2011 ihre Berichte in XBRL vorlegen

- Standard für die gesamte öffentliche Administration des spanischen Finanzministeriums

- Börsen Japan, Australien, Korea14

E-Bilanz

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Dateninhalt

•Definition des Dateninhalts mittels „Taxonomie“

•Gegliedertes Datenschema, ähnlich einem Kontenrahmen

•Veröffentlichung der allgemeinen Taxonomie durch Entwurf eines BMF-Schreibens zur Veröffentlichung von Bilanzen und GuV‘s

vom 31.08.2010

•Branchenspezifische Taxonomien noch nicht vorhanden

• Finanzverwaltung behält sich eine regelmäßige Überprüfung/Aktualisierung der Taxonomie vor

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E-Bilanz

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Bislang vorgesehene Mindestangaben

• Ausgangspunkt GAAP HGB der xBRL, dh. grundsätzliche Orientierung an Gliederungsvorgaben der §§ 266, 275 HGB

• Anpassung an Einzelbesteuerungsvorschriften, dh. zusätzliche Angaben zu steuerlich relevanten Werten

Umfangreiche Differenzierungen und Ergänzungen zum HGB

• Abbildung der Gliederungstiefe durch „Mussfelder“

• Angabe von NIL-Werten (Leer-Übermittlung), sofern Wertangabe aufgrund Rechtsform oder mangels Buchungskonto nicht möglich

• Zusätzliche Auffangpositionen, für den Fall dass die vorgesehene Differenzierung nicht in Buchhaltung nicht abgebildet wird

• Darüber hinaus Kontennachweise „erwünscht“16

E-Bilanz

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Umfang der erforderlichen Angaben

Umfang der meldepflichtigen Mussfelder

Muss-felder

Summen-mussfelder

Summe Mussfelder

Kann-felder

Gesamt

Einzel-unternehmen

190 66 256 400 656

Körperschaften 188 67 255 454 709

Personen-gesellschaften

250 79 329 523 852

E-Bilanz

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Beispiel 1: Anteile an verbundenen Unternehmen

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E-Bilanz

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Beispiel 2: Umsatzerlöse

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E-Bilanz

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Beispiel 3: Auszug aus SBE (GKV)

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E-Bilanz

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Sanktionsmöglichkeiten

• Bilanz und GuV-Rechnung sind nach h.M. kein Teil der Steuererklärung, daher darf Nichtübermittlung dieser Daten keine Auswirkung auf Einhaltung der Fristen für Abgabe der Steuererklärung haben

• Keine Sanktionsmöglichkeiten

- bei fälschlicher Leerübermittlung (ggf. Zwangsgeld)

- bei Übermittlung unrichtiger Werte einzelner Positionen

• Durch Plausibilitätsprüfungen soll sichergestellt werden, dass Datensätze zurückgewiesen werden, die nicht konsistent sind(z.B. Summe Aktiva = Summe Passiva)

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E-Bilanz

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Steuervereinfachung aus Sicht der Regierung

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Steuervereinfachungsgesetz 2011Als Tiger gesprungen als Bettvorleger gelandet ...

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• Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags von 920 € auf 1.000 €

• Entfernungspauschale grundsätzlich 0,3 €/km

Günstigerprüfung: Nachweis einzelner Kosten muss bezogen auf das Gesamtjahr zum höheren Wert führen

• Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben Aufteilung Sonderausgaben/WK entfällt

• Kinderfreibetrag/KindergeldWegfall der Einkunftsgrenze von 8.004 €

• Erstattung Sonderausgaben (insbes. Kirchensteuer)Erstattungsüberhang von Kirchensteuer erhöht den Gesamtbetrag der Einkünfte

Besteuerung von Privatpersonen

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Steuervereinfachungsgesetz 2011

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Besteuerung von Unternehmen/natürliche Personen

• Neuregelung Betriebsaufgabe/Betriebsaufspaltung explizite Aufgabeerklärung erforderlich

• Abgabe Körperschaftsteuererklärung bei Vereinen (Überschusseinkünfte) alle 2 Jahre

• Abgabe Einkommensteuererklärung alle 2 Jahre; wenn nur Überschusseinkünfte erzielt werden und Einkünfte, die keinem Steuerabzug unterliegen < 13.000 €

• VeranlagungswahlrechteWahl der Veranlagung bei Abgabe der SteuererklärungTarifminderung zum Ausgleich bestimmter Nachteile bei nachträglicher Änderung der Vorteilhaftigkeit

Steuervereinfachungsgesetz 2011

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Steuervereinfachungsgesetz 2011

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• Keine Gebühr für verbindliche Auskünfte bei Gegenstandswert unter 10.000 € oder Bearbeitungszeit unter 2 Stunden

• Förmliche Feststellung der erbschaftsteuerliche relevanten Lohnsumme

• KSt-Zerlegungserklärung elektronisch abgeben

• Elektronische RechnungReduktion der Anforderungen (elektr. Signatur oder EDI) auch pdf, Computerfax, E-Mail sollen zulässig sein

• Elektronische Übermittlung Erwerbsanzeigen bei der GrESt

Sonstiges

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Steuervereinfachungsgesetz 2011

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Steuervereinfachung aus Sicht der Parteien

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Weitblick im Superwahljahr 2011 oderwer hat bei wem abgeschrieben?

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• Wachstum und Aufschwung

› Sofortprogramm krisenentschärfender Maßnahmen

› Steuervereinfachungen

› Reform der Erbschaftsteuer

› Neustrukturierung Verlustverrechnungsmöglichkeiten

› Einführung einer modernen Gruppenbesteuerung

•Investitionsbremsen lösen

› Bürokratieabbau

› Genehmigungsverfahren verkürzen und beschleunigen

› Vergaberecht vereinfachen und transparenter gestalten

› Unternehmensfinanzierungen verbessern

› Reform des Insolvenzrechts

Kernpunkte des Koalitionsvertrages 2009

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Steuerkonzepte der Parteien

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• Reformierung und Vereinfachung der Umsatzsteuer

• Einkommensteuer

› Senkung Eingangssteuersatz zur Vermeidung des Mittelstandsbauches

› Erhöhung des Betrages ab dem der Spitzensteuersatzes von 42 % zur Anwendung kommt auf € 60.000

› Beibehaltung von Ehegattensplitting

› Beibehaltung der Abgeltungssteuer

Steuerkonzept der CDU – aktuelle Fassung?

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Steuerkonzepte der Parteien

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• Vereinfachte Regeln, mehr Pauschalierung und verständliche Vordrucke

› Werbungskostenpauschale von 2 %

› Pauschale für Arbeitszimmer und doppelte Haushaltsführung

› Verständliche Erklärungsvordrucke, vorausgefüllte Steuererklärung!

• Gerechter und fairer Steuertarif für die Bürger

› Einführung eines 5-Stufentarifs bei der Einkommensteuer

• Besteuerung der Unternehmer, wettbewerbsfähig und krisenfest

› Zeitnahe Betriebsprüfung

› Vereinfachung von Dokumentationspflichten bei Verrechnungspreisen

› Gruppenbesteuerung statt Organschaft

› Abschaffung der Gewerbesteuer

Steuerkonzept der FDP – Eckdaten 2010

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Steuerkonzepte der Parteien

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• Einkommensteuer

› Erhöhung des Spitzensteuersatzes auf 45 % (ab € 60.000)

› Abschaffung Ehegattensplittings

› Abgeltungssteuer abschaffen

› Ökologische Besteuerung von Dienstwagen

• Besteuerung von Flugbenzin

• 15% F&E-Steuergutschrift für Unternehmen mit weniger als 250 MA

• Schaffung einer Bundessteuerverwaltung

• Einführung einer Vermögensabgabe (Aufkommen € 100 Mrd. über 10 Jahre)

• Aufkommenserhöhung der Erbschaftsteuer (für größere Erbschaften)

• Ökologische Grundsteuer (Verteuerung Flächenverbrauch)

Steuerkonzept der Grünen – aktuelle Fassung

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Steuerkonzepte der Parteien

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• Einkommensteuer

› Erhöhung des Spitzensteuersatzes auf 49 % (ab € 100.000)

› Eingangssteuersatz absenken

› Modifizierung (Reduzierung) des Ehegattensplittings

› Abgeltungssteuer auf bis zu 30 % anheben

• Wiedereinführung der Vermögensteuer (Aufkommen € 10 Mrd.)

• Erbschaftsteueraufkommen signifikant erhöhen

Steuerkonzept der SPD – Vorstandsvorlage 2010

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Steuerkonzepte der Parteien