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Arbeitslehre 4 Arbeitslehre 4

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Arbeitslehre 4Arbeitslehre 4

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Inhaltsübersicht

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Folie 154:

Folien 155 - 157:

Startfolie und Inhaltsübersicht

LP 10.1 Berufe mit dem Mittleren Schulabschluss

LP 10.2 Struktur und Entwicklung des regionalen Wirtschaftsraumes

LP 10.3 Wirtschaft ohne Grenzen?

LP 10.4 Wirtschaftliches Handeln in einem Planspiel

LP 10.5 Die Aktienbörse

LP 10.6 Bürgerliches Recht und Öffentliches Recht

abschließender Sinnspruch

Arbeitshinweise, Literatur-/Bildhinweise, Danksagung

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LP 10.1 Berufe mit dem mittleren Schulabschluss

(Abschnittsübersicht)

1. Wege in den Beruf

2. Erweiterter Stellenmarkt

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Welche Möglichkeiten bietet der mittlere Schulabschluss?

BetrieblicheAusbildung

Berufsgrund-schuljahr (BGJ)

FOS(Fachoberschule)

BOS(nach Berufsabschluss)

Fach-akademie

ÖffentlicherDienst

Schulische Ausbildung

Gymnasium

„MittlereReife“

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Guter Start für neue Berufe

Ausbildungs-

dauer

In Monaten gesamt Mädchen HS RS Abi SO

%

IT-Systemelektroniker 36 84 6 15,9 75 6,8 2,3

Fachinformatiker 36 119 11,8 17,1 32,9 36,6 13,4

Informatikkaufmann/-frau 36 55 14,5 10 46,7 33,3 10

IT-Systemkaufmann/-frau 36 42 26,2 0 18,8 68,8 12,5

AusbildungsberufAusbildungs-

verträge

Schulabschluss

HS = HauptschuleRS = RealschuleAbi = AbiturSO = Sonstige

(aus: fit for job)

Nach der Ausbildung!

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Welche Berufe sind besonders gesucht?4.898

4.042

3.527

3.417

3.327

3.036

2.576

2.402

1.910

1.666

1.564

1.212

Buchhalter, Steuerfachkräfte, sonstige Kaufleute

Computerspezialisten, Informatiker

Betriebswirte, Juristen

Sekretärinnen, Bürokaufleute

Gastronomieberufe, sonstige Serviceberufe

Bank-, Versicherungs-, Immobilienkaufleute

Allgemeine kaufm. Ausbildung, Vertriebsmitarbeiter

Von Zeitarbeit gesuchte gewerbliche Kräfte

Ingenieure, Naturwissenschaftler

Gewerbliche Fachkräfte, Techniker

Sonstige oder keine Angabe

Graphiker, Werbeberufe

Mit 33.577 Stellen-Mit 33.577 Stellen-anzeigen wurden anzeigen wurden 1999 gesucht:1999 gesucht:

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Lifelong learning und berufliche Mobilität

a)

b)

c)

d)

um den erreichten Wissensstandard zu erhalten, zu verbessern und zu erweitern,

um den Wissensstand neuen technischen Gegebenheiten (Maschinen, Arbeits-verfahren) anzupassen,

um mehr Verantwortung übernehmen zu können,

um das Einkommen steigern zu können.

Warum ist auch nach der Facharbeiter-/Gesellenprüfung Weiterbildung erforderlich?

Handwerksordnung

Zur Meisterprüfung sind Personen zuzulassen, die eine Gesellen-prüfung bestanden haben und im Handwerk eine mehrjährige Tätig-keit als Geselle zurückgelegt haben oder zum Ausbilden fachlich in diesem Handwerk geeignet sind.

Berufliche Mobilität (regional oder/und zeitlich) = Anpassung an sich wandelnde Berufs-/Wirtschaftsverhältnisse z. B. durch Wohnortwechsel, wenn am neuen Wohnortneuen Wohnort angemessene Arbeit vorhanden ist.

Berufliche Flexibilität = Bereitschaft, sich ständig wechselnden beruflichen sowie technischen Anforderungen anzupassen, z. B. sich in neue Berufsfelder einzuarbeiten.

„... also lautet ein Beschluss,dass der Mensch was lernen muss.Lernen kann man,

Gott sei Dank,aber auch sein Leben lang.“

Wilhelm Busch

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Veränderte berufliche Anforderungen

Geringere körperliche,höhere geistige Belastung

Neue organisatorischeStrukturen

Neue Technologien,neue berufliche Inhalte

ForderungenForderungender Betriebeder Betriebe

• Lernfähigkeit, Transferfähigkeit, Eigeninitiative• Erkennen der Grenzen des eigenen Könnens• Entscheidungsfähigkeit• Teamfähigkeit• Systematisches, analytisches Vorgehen an Stelle

planlosen Probierens• Selbständige Arbeitsplanung• Verantwortungsgefühl und -bereitschaft

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Vorbereitung auf ein VorstellungsgesprächWelche Fragen erwarten mich? Worauf muss ich mich einstellen?

Persönliche Situation1. Wie verbringen Sie Ihre Freizeit?

Sind Sie im Verein oder in einer Jugendgruppe aktiv?2. Ihre Noten in den Fächern M, D, E, Religion sind nicht besonders gut.

Haben Sie dafür eine Erklärung?

Betrieb1. Wie kam es dazu, dass Sie sich bei uns beworben haben?2. Was wissen Sie über unseren Betrieb?

Beruf1. Wieso interessieren Sie sich gerade für diesen Beruf?2. Konnten Sie bereits Erfahrungen in diesem Beruf sammeln?3. Können Sie sich vorstellen, dass der Beruf auch Nachteile oder

Belastungen mit sich bringt?4. Haben Sie sich noch über andere Berufe informiert?

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Wie werden Bewerber beurteilt?

Körperhaltung, Bewegung• Geht und sitzt er/sie gerade

und korrekt?• Hält er/sie Blickkontakt?

Höflichkeit• Werden Höflichkeitsformeln

verwendet (Gruß, Bitte, Dank,Abschied, Händedruck, Abwartendes Platzangebotes)?

• Nennt er/sie den Namen des Gesprächspartners?

• Wirkt er/sie freundlich und aufge-schlossen?

Sprache, Stimme• Formuliert er/sie ganze Sätze?• Spricht er/sie deutlich und laut?

Informationsgehalt der Antworten• Sind die Antworten aussagekräftig,

interessant und „einzigartig“?

Frageverhalten• Sind die Fragen sinnvoll und

bedeutsam?• Ist die Reihenfolge taktisch klug?

Kritikfähigkeit• Wird Positives ebenso wie

Negatives erwähnt?• Werden Verbesserungsvorschläge

eingebracht?• Wird sachlich und höflich

argumentiert?• Spricht der Bewerber in Ich-Form?

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LP 10.2Struktur und Entwicklung

des regionalen Wirtschaftsraumes(LP-Abschnittsübersicht)

1. Kennzeichen und Entwicklung der regionalen Wirtschafts- und Infrastruktur: Strukturwandel und seine Folgen

2. Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur

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Strukturanalyse eines Wirtschaftsraumes I

Wohnen

Vereinswesen

Verkehr Bildung

Erholung

Versorgung

Arbeiten

Grundsätzlicheraumbedeutsame

Grunddaseinsfaktoren

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Strukturanalyse eines Wirtschaftsraumes II

LageLage

Relief, Klima, Boden u. a.

EntwicklungsstadiumEntwicklungsstadium

BranchenspektrumArbeitsplatzangebot

Arbeitslosigkeit

WirtschaftsbereicheWirtschaftsbereiche

Land-/ForstwirtschaftIndustrie Handwerk

Handel, Dienstleistungen

UrbanisierungUrbanisierung

ländlicher RaumBallungsraum

Einzugsbereich einer Großstadt

InfrastrukturInfrastruktur

VerkehrsanbindungenBildungseinrichtungen

BevölkerungBevölkerung

Dichte, Zu-/AbnahmeBildungsstand

Werteinstellungen

Strukturkomponenteneiner Region

(Beispiele)

Gliederung nach Klaus Dierl, zitiert in ISB-Handreichung

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Strukturanalyse eines Wirtschaftsraumes III

Freizeiteinrichtungen und Erholungswert

Ver- und Entsorgungs-einrichtungen

Schulen, Hochschulen, kulturelle Einrichtungen

Einkaufs-möglichkeiten

Verkehrsnetz, Erreich-barkeit, Pendler

Anzahl u. Struktur der Beschäftigten,

Lohnniveau, offene Stellen

Wirtschaftsförderung, moderne Verwaltung,Steuern u. Abgaben

Wohnumfeld und Wohnstruktur

WirtschaftsnaheInfrastruktur

(Aufgliederungsbeispiele)

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Die Landwirtschaft schrumpft

2.708.0002.006.000 1.570.000 1.195.000

Jahr 1970 Jahr 1980 Jahr 1990 Jahr 1996

Arbeitskräfte in der Landwirtschaft(Westdeutschland)

Zahl der Betriebe ab 1 ha(Westdeutschland)

797.380720.840

507.780

1.083.120

0

200.000

400.000

600.000

800.000

1.000.000

1.200.000

Jahr 1970 Jahr 1980 Jahr 1990 Jahr 1996

Quelle: Globus-Graphik 3943

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Ein Landwirt ernährt … … so viele Menschen:

Quelle: Globus-Graphik 4040

10

17

29

48

68

104

0 20 40 60 80 100 120

Jahr 1950

Jahr 1960

Jahr 1970

Jahr 1980

Jahr 1990

Jahr 1996

ab 1990 Gesamtdeutschlandab 1990 Gesamtdeutschland

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LP 10.3Wirtschaft ohne Grenzen?

(Abschnittsübersicht)

1. Sicherung des Wirtschaftsstandortes Deutschland

2. Arbeit, Wirtschaft, Technik in europäischer und weltweiter Vernetzung

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Standortfaktor Steuern -

Besitzsteuern Verkehrssteuern VerbrauchssteuernBund

Länder

Gemeinden

Einkommensteuer(einschließlich Lohn-u. Kapitalertragssteuer)KörperschaftssteuerGewerbesteuer-umlage

Umsatz-steuer(Mehr-wert-steuer)

Ver-siche-rungs-steuer

Branntwein-abgabeMineralölsteuerTabaksteuerKaffeesteuerSchaumweinst.

Erbschafts-u. Schen-kungssteuerVermögens-steuer

GrunderwerbssteuerKraftfahrzeugsteuer Rennwett- undLotteriesteuerSpielbankabgabeFeuerschutzsteuer

Biersteuer

Anteil an Ein- kommenssteuer

Gewerbesteuer Grundsteuer

Zuschlag zurGrunderwerbssteuer

Schankerlaubnis-steuer

Örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuern:GetränkesteuerVergnügungssteuerHundesteuer, Jagd- u.Fischereisteuer u.a.

und wo sie hinfließenQuelle: B2

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Standortfaktor Arbeitskosten – ein Vergleich

A=Österreich; E= Spanien; EL=Griechenland; P=Portugal; S=Schweden; IS=Island; JP=Japan;

UK = United Kingdom = Großbritannien

Quelle: Eurostat – Stand 10/2002

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Standortfaktor Subventionen - Beispiel Deutschland

Subventionen sind staatliche Unterstützungszahlungen oder steuerliche Begünstigungen für Unternehmen, Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete.

1991 (85,3 Mrd. DM)

29%

43%

5%

17%

2%

4% Ernährung,Landwirtschaft, ForstenGewerbliche Wirtschaft(ohne Verkehr)Verkehr

Wohnungswesen

Sparförderung u.VermögensbildungSonstige Hilfen

1999 (96,3 Mrd. DM)

21%

35%5%

29%

2%

8%

Ernährung,Landwirtschaft, ForstenGewerbliche Wirtschaft(ohne Verkehr)Verkehr

Wohnungswesen

Sparförderung u.VermögensbildungSonstige Hilfen

Sektorale Aufteilung der Subventionen

Quelle: Deutsche Bundesbank Monatsbericht Dezember 2000

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Standortfaktor Länderfinanzausgleich Arme Länder - reiche Länder?

Wegen ihrer unterschiedlichen Größe und Wirtschaftsstärke ist die Finanzkraft der Länder ungleich-gewichtig.

Damit kein zu großes Gefälle zwischen "armen" und "reichen" Ländern entsteht, findet ein Ausgleich zwischen ihnen statt, und zwar so, dass die schwächeren Länder über mindestens 95 % des durchschnittlichen Steueraufkommens aller Länder verfügen (horizontaler Finanzausgleich).

Zusätzlich erhalten die finanzschwachen Länder noch Geld vom Bund (vertikaler Finanzausgleich).

BayernBaden-Württemberg

Hessen

Saar-land

Rheinland-Pfalz

Nordrhein-Westfalen

Niedersachsen

Bremen

Hamburg

Schleswig-Holstein

Mecklenburg-Vorpommern

Brandenburg

Berlin

Sachsen-Anhalt

ThüringenSachsen

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Nachfrageorientierte Wirtschaftspolitik

• Lohnerhöhung• Senkung der Beiträge

zur Sozialversicherung• Senkung der Lohn- und

Einkommenssteuer

Nachfrage derKonsumenten steigt

Zusätzliche Arbeitsplätze

Zusätzliche Investitionen

Produktionnimmt zu

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Staatliche Wirtschaftspolitik IDie Wirtschaftspolitik des Staates beeinflusst die KonjunkturAusgabenpolitik des Staates

Der Staat tritt durch seine Ausgaben für Güter und Dienstleistungen (z. B. Straßenbau) am Markt als Nachfrager auf. Vier Möglichkeiten für staatliche Mehr-Ausgaben bieten sich an:

direkte Ausgaben (Käufe von Bedarfsgütern des Staates z. B. Computer, Kläranlagen, Krankenhausgeräte u.ä.

Vergabe öffentlicher Aufträge (z. B. für Straßen-/Wohnungsbau, Güter für die Bundeswehr)

Subventionen (z. B. für Werten, Landwirtschaft, Bergbau, Luftfahrtindustrie)

Transferleistungen (z. B. bei Kindergeld, Wohngeld, Sozialhilfe)

Seine Nachfrage kann der Staat gegenläufig zur privaten Nachfrage gestalten. Er betreibt damit eine antizyklische Finanzpolitik.

Im Abschwung oder Tiefstand ist die Nachfrage der privaten Haushalte und Unternehmungen zu gering. Eine Erhöhung der Staatsausgaben kann die zu geringe Nachfrage ausgleichen und verhindert Produktionseinschränkungen (expansive Wirkung).

Im Aufschwung und Boom können durch Kürzung der Staatsausgaben Preissteigerungen verringert oder vermieden werden (restriktive Wirkung).

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Staatliche Wirtschaftspolitik II

Einnahmenpolitik des Staates

Steuern mindern das verfügbare Einkommen und wirken damit unmittelbar auf die gesamt-wirtschaftliche Nachfrage. Je nach Konjunkturlage wirkt das Einkommensteuersystem in der BRD automatisch stabilisierend. Diese automatische Stabilisierung kann durch Veränderungen der Steuersätze verstärkt werden, z. B. durch Senkung bzw. Erhöhung der

a) direkten Steuern (Lohn-, Einkommens-, Körperschaftssteuern)

b) indirekten Steuern (Mehrwertsteuer, sonstige Verbrauchssteuern, Gewerbesteuer).

Konjunkturbelebend kann sich auch die Senkung der Sozial-versicherungsbeiträge (Renten-/Krankenversicherung) auswirken.

Beeinflussung der privaten Investition

Je nach Konjunkturlage kann der Staat Maßnahmen ergreifen, die die Höhe der privaten Investitionen beeinflussen. Beeinflusst wird die Investitionstätigkeit durch die Abschreibungs-möglichkeiten, d. h., inwieweit die Abnutzung der Produktionsanlagen steuersenkend geltend gemacht werden kann.

Die Wirtschaftspolitik des Staates beeinflusst die Konjunktur

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Angebotsorientierte Wirtschaftspolitik

• Senkung der Unternehmenssteuern

• Zuschüsse zu Investitionen• Förderung von

Betriebsgründungen

Investitionsbereitschaftder Anbieter steigt

Zusätzliche Arbeitsplätze Nachfrage der Konsumenten steigt

ZusätzlicheInvestitionen

Produktionnimmt zu

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Ziele der Wirtschaftspolitik

In § 1 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft - kurz Stabilitätsgesetz genannt - vom 8.6.1967 heißt es:

"Bund und Länder haben bei ihren wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen die Erforder-nisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu beachten. Die Maßnahmen sind so zu treffen, dass sie im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig zur Stabilität des Preisniveaus, zu einem hohen Beschäftigungsstand und außenwirtschaftlichem Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum beitragen."

Vollbeschäftigung Stabile Preise

Wirtschaftswachstum Außenwirt. Gleichgewicht

Gerechte Verteilung des Einkommens

• Schonung der Umwelt

• Erhaltung der Natur

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VollbeschäftigungVon Vollbeschäftigung spricht man, wenn auf 1.000 Erwerbstätige nicht mehr als 12 Erwerbslose kommen. Die Arbeitslosenquote liegt dann bei 1,2%.

Was kann Langzeit-Arbeitslosigkeit für den Einzelnen bedeuten?

stark vermindertes Einkommen

Ehestreit

Schulden Mut- und Hoffnungslosigkeit

Langeweile Gefühl der Nutzlosigkeit

Mögliche staatliche Maßnahmen gegen Massen-Arbeitslosigkeit:

Zuschüsse und Darlehen an Betriebe z.B. für:

a) Erweiterung

b) Produktions- Umstellung

Betriebe erhalten z.B. 50% des Lohns ersetzt, den sie für einen eingestellten Langzeitarbeitslosen zahlen.

Betriebe erhalten zinslose Darlehen, wenn Langzeitarbeits-lose eingestellt werden, z.B. 20.000 € 1 Jahr lang je Eingestellten.

• Umschulung Arbeitsloser

• Schubladen- programme für die Wirtschaft (Verkehrswege, Schulen u.ä.)

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Geldwertstabilität

damit der Wert des Geldes und der Ersparnisse erhalten bleibt.

Wie lässt sich die Entwicklung der Preise messen?

Stabile Preise sind Voraussetzung ...

für wirtschaftlichen Wohlstand der Familien und des Staates.

Mtl. Neuberechnung von rd. 1.000 Waren und Dienstleistungen für einen Durchschnittshaushalt

Kostet der Warenkorb mehr / wenigerspricht man von:

fallendensteigenden

L e b e n s h a l t u n g s k o s t e n

Geldwertstabilität ist erreicht bei einer Preissteigerungsrate von 1% und weniger.

Was ist die Ursache für den Verlust der Geldwertstabilität (Preissteigerungen)?

Das Verhältnis von Angebot und Nachfrage ist gestört, z. B. wegen fehlendem außenwirtschaftlichen Gleichgewicht.

Warenkorb desStatistischen Bundesamtes

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Warum ist Wirtschaftswachstum erforderlich?

weil die ständige Modernisierung der Arbeitswelt Arbeitsplätze „weg-rationalisiert“ (Arbeitsplatzeinsparung).

Wirtschaftswachstum ist erforderlich ...

um die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten; sonst droht Produktionsein-schränkung und damit verbunden eine erhöhte Arbeitslosenquote.

weil es Voraussetzung ist, für die Zahlungen z. B. von Arbeitslosengeldern, Renten, staatlicher Wirt-schaftsprogramme u. ä..

um das außenwirtschaft-liche Gleichgewicht zu erhalten.

weil es Voraussetzung ist für Betriebserweiterungen, verbunden mit Ausgaben für die Vermeidung bzw. Beseitigung von Umweltverschmutzungen.

Ziel staatlicher Wirtschaftspolitik ist ein jährliches Wachstum von 3% des Bruttosozialproduktes.

(Das Bruttosozialprodukt eines Landes ist der Wert aller produzierten Waren und Dienstleistungen eines Jahres.)

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Außenwirtschaftliches Gleichgewicht

Welche Folgen kann ein Bilanzdefizit haben?

Importieren die €-Währungsländer mehr als sie exportieren, ergibt sich daraus ein „Leistungs-bilanzdefizit“, das als Einkommensminderung weitergegeben wird. Die Nachfrage wird dadurch abgeschwächt. Dies wirkt sich besonders schlimm aus bei einer Stagnation bzw. Rezession des Bruttosozialproduktes.

Welche Folgen kann ein Bilanzüberschuss haben?

Exportieren die €-Währungsländer) mehr als sie importieren, ergibt sich daraus ein „Leistungsbilanzüberschuss“, der als Einkommenssteigerung weitergegeben wird. Die Nachfrage (Konjunktur) wird dadurch „angeheizt“. Dies kann wegen der dadurch im Umlauf befindlichen größeren Geldmenge zu einer Inflation führen.

Merkenswert: Da aus der BRD auch Geld ins Ausland abfließt, ohne dass dafür Güter ins Land kommen, wird als Ausgleich nominal ein Außenhandelsüberschuss von 1% - 2% angestrebt.

Importe Exporteim Jahre 2000:

1.064,3 Mrd. DMim Jahre 2000:

1.167,3 Mrd. DM

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Früher: Wandel durch Industrialisierung

Industrialisierungsschübe durch:

• die Dampfmaschine als zuverläs-sige Antriebskraft (James Watt 1769)

• die vielseitig einsetzbaren und wirtschaftlichen Verbrennungs- bzw. Elektromotoren

• die Massenproduktion vom Fließband (um 1900)

• die Kommunikationstechnologie

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Arbeitswelt von heute

Strukturwandel durch:

• künstliche Intelligenz (1970: Mikroprozessoren/Halbleiter-speicher).

• Automatisierung

• Informationstechnik (IT)

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Telearbeit – innovativ und wachstumssicherTelearbeit bedeutet, den Arbeitsplatz im Büro – ganz oder teilweise - mit dem Arbeitsplatz am heimischen Computer zu vertauschen. Möglich ist das durch die moderne Kommunikationstechnik, mit der Daten digital an fast jeden Ort der Welt übertragen werden können.

Unternehmen:Unternehmen:

• niedrige Kosten

• höhere Produktivität

Mitarbeiter/innen:Mitarbeiter/innen:

• größere Flexibilität u. Zeitsouveränität

• günstig für Familie und Freizeit

Gesamtwirtschaftlicher Nutzen:Gesamtwirtschaftlicher Nutzen:

• neue Formen für Teilzeit

• neue Möglichkeiten für Mittelstand u. Existengründer

Ökologische Vorteile:Ökologische Vorteile:

• Entlastung der Verkehrswege

• und damit Verringerung von Schadstoffemissionen

Telearbeit -Vorteile und Nutzen

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Der „gläserne Mensch“ – Vorsicht!

viele unserer persönlichen Daten, z. B. aus Kaufverträgen oder anderen Dokumenten in Wirtschaftsauskunftsdateien landen, z. B. bei D.A.V.I.T.(Berliner Wirtschaftsauskunftsdatei):

Vernetzte Daten erlauben die Überwachung bzw. das Ausspionieren aller Bürger!

• Adressen, Bankverbindungen

• Mahnbescheide, Vorstrafen,

• Gerichtsverfahren u. a. m.!

Computernetzwerke dafür sorgen, dass z. B. Überweisungen, Kreditkarten und Gehälter korrekt überwiesen oder abgebucht werden!

z. B. der Staat seinen Bürgern immer mehr misstraut und deshalb ein immer dichteres Kontrollnetz schafft!

Datenschutz istDatenschutz isterforderlich, weil:erforderlich, weil:

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Europäische Union I

Im Maastrichter Vertrag über die Europäische Union, der am 01.11. 1993 in Kraft trat, ist in Art. 8 eine Unionsbürgerschaft für alle EU-Bürger und das aktive und passive Wahl-recht für alle EU-Europäer bei Gemeinderatswahlen in dem Mitgliedstaat fest-gelegt, in dem sie jeweils ihren Wohnsitz haben.

Estland

Lettland

Litauen

Polen

Tschech.Rep.Slowakei

UngarnRumänienSlowenien

Bulgarien

Zypern

Die Europäische UnionEU-MitgliederBewerberstaaten

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Perspektiven und Ziele der EU

Das Endziel der EU ist die politische Union Europas. Die EU soll dann die staats-rechtliche Qualität eines Staatenbundes haben. Notwendig ist bis dahin die Übertra-gung von weiteren Kompetenzen auf die europäische Ebene im Bereich der Sozial-, Steuer-, Innen-, Justiz- und Außenpolitik.

Die EU wird noch stärker in außenpolitischen Fragen zusammenarbeiten. Die Leitlinien einer gemeinsamen europäischen Außenpolitik werden in Zukunft durch den Ministerrat einstimmig beschlossen. Auf dieser Grundlage können gemeinsame Aktionen mit Zweidrittelmehrheit eingeleitet werden. Die Erweiterung der EU z. B. um Polen, Tschechien, Ungarn, Slowenien u. a. Länder steht bevor.

Die EU möchte eine gemeinsame Verteidigungspolitik betreiben. Zur Durchset-zung dieser Zielvorgabe ist entschieden worden, dass die Westeuropäische Union (WEU) als Handlungsorgan der Europäischen Union angegliedert werden soll. Die WEU-Zentrale soll von London nach Brüssel verlegt werden.

Neue Zuständigkeiten im Hinblick auf eine Politische Union sind der Verbraucher-schutz, die Industriepolitik, die Visumspolitik und die Kulturpolitik. In der Zukunft soll auch eine gemeinsame staatliche Ordnung verfolgt werden. Dies wird wohl ohne Großbritannien vor sich gehen.

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Gemeinsame Außen-und Sicherheitspolitik

Polizeiliche u. justizielle Zusammenarbeit

in Strafsachen

Binnenmarkt:EG / WWU

Gemeinsame Aktionen:

z. B.: Einrichtung eines

Sicherheits-beauftragten

Erhöhung derEntwicklungshilfe auf 0,33% des BSPbis 2006

Kriminalitäts-bekämpfung:

Europol SIS Rechtshilfe in Strafsachen

Gemeinsame Politiken:

LandwirtschaftWettbewerbAußenhandelWährung (EUR)AsylMigration u.a.

Vier Freiheiten: Warenverkehr Personenverkehr Kapitalverkehr Dienstleistungen

Die drei Säulen des Vertrages von Maastricht

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Wichtige Daten zu denEU-Beitrittskandidaten

Landes-flächein km²

Einwohner-zahl inMio.

Bruttoinlands-produkt in %EU-Durch-

schnitt pro Kopf

Arbeits-losenquote

in %

110.912

9.251

78.384

45.100

93.032

64.600

65.200

316

312.685

238.391

49.012

20.265

774.815

8,2

0,8

10,3

1,4

10,0

2,4

3,7

0,4

36,6

22,4

5,4

2,0

65,3

Bulgarien

Cypern

Estland

Ungarn

Litauen

Malta

Polen

Slowakei

Türkei

60

89

38

52

29

29

53

39

27

48

72

29

24

8,8

13,7

14,6

16,0

16,1

7,1

18,6

7,0

6,6

16,4

4,5

6,4

3,4

Tschechien

Slowenien

Rumänien

Lettland

Land

Zum Vergleich -die Daten der BRD:

Fläche: 356 974 km²

Einwohner: 81,5 Mio.

BIP in EUR: 3976,1 Mrd.

Arbeitslose *): rd. 3,9 Mio(Dez. 2001)*) Statistisches Jahrbuch 2001 des Stat. Bundesamtes

Quelle: SZ vom 15.11.2001

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Rat der Europäischen UnionDer Rat ist das wichtigste Entscheidungsorgan der Europäischen Union. Er besteht aus Vertretern der Mitgliedstaaten auf Ministerebene, die regelmäßig zusammentreten.

Je nach den auf der Tagesordnung stehenden Fragen ändert sich die Zusammensetzung des Rats, z. B.: bei auswärtigen Angelegenheiten, oder bei Fragen der Finanzen, der Ausbildung ...

Der Rat hat mehrere wesentliche Aufgaben, z. B.:

1. Er ist das Gesetzgebungsorgan der Union; in einer Vielzahl von Gemeinschafts-bereichen nimmt er seine Gesetzgebungsbefugnis wahr, zusammen mit dem Europäischen Parlament.

2. Er sorgt für die Koordinierung der allgemeinen Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten.

3. Er schließt im Namen der Gemeinschaft internationale Verträge zwischen ihr und einem oder mehreren Staaten oder weltweiten Organisationen.

4. Er teilt die Haushaltsbefugnis des Parlaments.

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MinisterratZentrales Beschluss- und

Lenkungsorgan

Ratspräsidentschaftwechselt halbjährlich

zwischen EU-Mitgliedstaaten

Ausschuss der StändigenVertreter der Mitgliedstaaten

Generalsekretariat(Brüssel)

Stimmgewichtbei Beschlüssen,die eine qualifizierteMehrheit erfordern

Stimmgewichtbei Beschlüssen,die eine qualifizierteMehrheit erfordern

Einfache Mehrheit = mindestens 44 von 87 Stimmen

Qualifizierte Mehrheit = mindestens 62 von 87 Stimmen

Dänemark

Belgien

Griechenland

Deutschland

Finnland

Frankreich

Großbritannien

10

5

5

3

3

10

10

Portugal

Irland

Italien

Niederlande

Luxemburg

Österreich

Schweden

Spanien

4

5

8

4

2

10

5

3

Rat der Europäischen Union

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Europäischer Rat

Im Europäischen Rat kommen die Staats- u. Regierungschefs der fünfzehn Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie der Präsident der Europäischen Kommission zusammen.

Er darf weder mit dem Europarat (der eine internationale Organisation ist) noch mit dem Rat der Europäischen Union verwechselt werden.

Der Europäische Rat, dessen Gastgeber jeweils der Mitgliedstaat ist, der im Rat der Europäischen Union den Vorsitz innehat, bestimmt den Takt des politischen Lebens und der Entwicklung der Europäischen Union, indem er mindestens zweimal jährlich (meist im Juni und Dezember) zusammentritt.

Die auf den Tagungen des Europäischen Rates getroffenen Entscheidungen geben wichtige Impulse für die Festlegung der allgemeinen politischen Leitlinien der Europäischen Union.

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Bestehend aus den Staats-

undRegierungs-

chefs der Mitgliedstaaten der EU und des

Präsidenten der

Kommission

mit Unterstützung der 15 Außen-minister sowie eines Mitglieds

der Kommission

Der Europäische Rat(Mindestens zwei Gipfeltreffen pro Jahr)

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So soll die erweiterte EU funktionieren

wählen

EU-Präsident

Europäischer Ratab 01. Mai 2004

25 Staats- u. Regierungschefs

EU-Außenminister

Europäischer Gerichtshof

25 Richter

EU-Parlament(Gesetzgeber)

732 Abgeordnete aus 25 Mitgliedstaaten

EU-Bürgeraus 25 Mitgliedstaaten

Präsident

13 abstimmungs-berechtigte

Kommissare und10 Kommissare

ohne Stimmrecht

EU-Kommissionab 2009

bestimmt

Vize-präsident

ernennt koordiniert

wählt / wählt ab

schlägt vor

EU-MinisterratGesetzgebung und

außenpolitische Beschlüsse

EU-Gesetze;EU-Haushalt

beschließt

beschließt

formuliert die Leit-linien der EU-Politik

prüft Gesetze

auf Verfassungs-mäßigkeit

ernennt

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Das EU-ParlamentDas Europäische Parlament in Straßburg (z. Z. 518 Abgeordnete) wird alle fünf Jahre in allgemeinen und direkten Wahlen gewählt. Es ist die demokratische Vertretung von 374 Millionen europäischen Bürgern.

Das Parlament hat drei wesentliche Aufgaben:

1. Es teilt die Gesetzgebungsfunktion des Rates, also die Annahme europäischer Gesetze (Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen). Durch diese Mitwirkung an der Gesetzgebung wird die demokratische Rechtmäßigkeit der angenom-menen Texte gewährleistet.

2. Es teilt die Haushaltsfunktion des Rates und kann demnach Einfluss auf die Gemeinschaftsausgaben ausüben. Es nimmt den Gesamthaushalt in letzter Instanz an.

3. Es übt eine demokratische Kontrolle über die Kommission aus. Es stimmt der Benennung der Kommissionsmitglieder zu und kann einen Misstrauensantrag gegen sie einbringen. Außerdem übt es über sämtliche Institutionen eine politische Kontrolle aus.

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Der EU-Gerichtshof

„Die Aufgabe des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) besteht darin, die Wahrung des EU-Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Gründungsverträge der Europäischen Gemeinschaften sowie der von den Organen der Europäischen Union erlassenen Rechtsvorschriften (Richtlinien, Verordnungen etc.) zu sichern.“ (www.bundesregierung.de/.../Europaeischer-Gerichtshof.jpg)

Das EU-Recht hat Vorrang vor dem nationalen Recht!Das EU-Recht hat Vorrang vor dem nationalen Recht!

Den Europäischen Gerichtshof (EuGH) – Sitz in Luxemburg – bezeichnet man auch als das Verfassungsgericht der Europäischen Gemeinschaft.

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Die EU-Kommission in Brüssel

Exekutivorgan der EU

Kommission der Europäischen Union 20 Kommissare

von den Regierungen der Mitgliedstaateneinvernehmlich auf vier Jahre ernannt

Vorschläge zurWeiterentwicklung

der Gemeinschafts-politik

Präsident6 Vizepräsidenten

Kontrolle überEinhaltung und

richtige Anwendungder EU-Verträge

Verwaltung und Durchführung derGemeinschafts-

vorschriften

Vertretung derGemeinschaft in den

internationalenOrganisationen

Verwaltung durch 23 Generaldirektoren

A B DK D E FIN F GB GR IRL I L NL P S

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Aufgaben der EU-Kommission

Die Kommission ist der Motor des institutionellen Systems der Gemeinschaft:

1. Sie besitzt das Initiativrecht und schlägt demnach Gesetzestexte vor, die dem Parlament und dem Rat unterbreitet werden.

2. Als Exekutivorgan sorgt sie für die Ausführung der europäischen Gesetze (Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen), des Haushalts und der Programme, die vom Rat und vom Parlament angenommen werden.

3. Als Hüterin der Verträge sorgt sie gemeinsam mit dem Gerichtshof für die Befolgung des Gemeinschaftsrechts.

4. Als Vertreterin der Union auf weltweiter Ebene handelt sie vor allem in den Bereichen Handel und Zusammenarbeit internationale Übereinkommen aus.

Die Europäische KommissionDie Europäische Kommission vertritt dasAllgemeininteresse der Union. Der Präsident (z. Z. Romano Prodi) und die Mitglieder der Kommission (z. Z. 20) wer-den von den Mitgliedstaaten mit der Zu-stimmung des Europäischen Parlaments auf 4 Jahre ernannt.

im Jahre 2001 Internet 2

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Wo der Euro daheim ist

Der Euro ist mehr als „nur“ neues Geld. Er verbindet rd. 300 Millionen Menschen aus 12 europäischen Ländern und repräsentiert einen Welthandelsanteil sowie einen Anteil am Weltsozialprodukt von fast 20% (ähnlich den USA + Kanada).

Weitere Länder werden voraussichtlich der EURO-Währungsunion in den nächsten Jahren beitreten.

Deutschland

SpanienFinnland

Belgien GriechenlandLuxemburg

Portugal

Italien

Niederlande

Irland

Frankreich

Österreich

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Wer darf der Europäischen Währungsunion (EWU)

beitreten?

Die Inflationsrate darf dauerhaft nicht mehr als 1,5% über der Inflationsrate der drei preisstabilsten EU-Länder liegen.

Die langfristigen Zinssätze für Staatsschuldverschreibungen sollen nicht mehr als 2% über den Zinssätzen der drei preisstabilsten EU-Länder liegen.

Die Währung eines Landes muss die vorgegebenen Bandbreiten im Europäischen Währungssystem seit mindestens zwei Jahren ohne Abwertung gegenüber der Währung eines anderen Mitgliedstaates eingehalten haben.

Der gesamte Schuldenstand des Staates soll 60% des Bruttoinlandsproduktes (BIP) nicht überschreiten. Die jährliche Neuverschuldung (Haushaltsdefizit) soll nicht mehr als 3% des BIP ausmachen.

KonvergenzkriterienEs können nur EU-Mitglieder der EWU beitreten und auch nur dann, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:

Konvergenz bedeutet: Allmähliche Annäherung der EWU-Teilnehmerländer in wichtigen wirtschaftlichen Grunddaten.

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Haushaltsdisziplin in der EU?

Defizit bzw. Überschuss Ende 2001in % der Wirtschaftsleistung

6,14,9

1,50,4

0,20,10,1

-0,1-1,4

-2,2-2,8

-4,1

-6 -4 -2 0 2 4 6 8

Schuldenstand Ende 2001in % der Wirtschaftsleistung

5,643,4

36,4107,6

63,252,8

105,157,157,3

109,859,5

55,5

0 20 40 60 80 100 120

1

3

5

7

9

11

Luxemburg

Finnland

Irland

Belgien

Österreich

Niederlande

Griechenland

Spanien

Frankreich

Italien

Deutschland

Portugal

Quelle: Globus, Eurostat – Stand 10/2002

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Wissenswertes

• Die Deutsche Bundesbank sowie die anderen nationalen Notenbanken sind in das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) integriert.

• Die nationalen Notenbanken setzen die Entscheidungen der EZB in den jeweiligen Ländern um.

• Die nationalen Notenbanken sind im EZB-Rat vertreten und damit an allen geldpolitischen Entscheidungen beteiligt.

EZB in Frankfurt a. MainEZB in Frankfurt a. Main

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Aufbau und Organe der Europäischen Zentralbank

Europäische Zentralbank Frankfurt

Hauptaufgabe: Sicherung der PreisstabilitätHauptaufgabe: Sicherung der Preisstabilität

Direktorium

EZB-RatNationale

Zentralbankpräsidenten

Präsident Vizepräsident

OberstesEntscheidungs-

gremium

Unabhängigvon Weisungender Politik

Nationale Zentralbanken in den Teilnehmerländern

Quelle: B2

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Die Europäische ZentralbankWesentliche Aufgaben der EZB

• Sie ist politisch unabhängig und entscheidet allein über die Währungspolitik der Währungsunion.

• Sie muss den Binnenwert des Geldes erhalten (Preisstabilität durch Geldmengenziel).

• Sie darf Regierungen keine Kredite zur Finanzierung von „Haushaltslöchern“ gewähren.

• die Geldpolitik der Gemeinschaft festzulegen und auszuführen,

• Devisengeschäfte durchzuführen,

• die offiziellen Währungsreserven der teilnehmenden Mitgliedstaaten zu halten und zu verwalten,

• das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme zu fördern, und

• zur reibungslosen Durchführung der von den zuständigen Behörden auf dem Gebiet der Aufsicht über die Kreditinstitute und der Stabilität des Finanzsystems ergriffenen Maßnahmen beizutragen.

Die grundlegenden Aufgaben des ESZB sind in Artikel 3 der ESZB-Satzung festgelegt. Die grundlegenden Aufgaben des ESZB sind in Artikel 3 der ESZB-Satzung festgelegt. Diese Aufgaben bestehen darin:Diese Aufgaben bestehen darin:

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Wie kann die EZB bei Störungen im Wirtschaftskreislauf eingreifen?

Gütermenge GeldmengeMarkt EZB

MindestreservenpolitikBanken dürfen nicht alle Spar-einlagen als Kredite verteilen, z. B. nur 80%.

20% der Spareinlagen müssen mit dem Leitzins verzinst bei der EZB hinterlegt werden.

Beabsichtigte Konsequenz:

Die Geldumlaufmenge kann verringert oder vergrößert werden.

Die EZB versucht den Gleichstrom zu halten bzw. zurückzugewinnen von:

DiskontpolitikDer Diskontsatz ist der Leitzins der EZB.

Je höher z. B. der Diskont-satz, desto teurer werden die Wechselkredite.

Beabsichtigte Konsequenz:

Die damit gekoppelten Spar-/ Kreditzinsen - auch für Bank-fazilitäten - steigen/fallen.

OffenmarktpolitikDie EZB kauft/verkauft Wertpapiere am offenen Markt von/an Geschäfts-banken zu Marktpreisen.

Beabsichtigte Konsequenz:

Die Geldumlaufmenge kann verringert oder vergrößert werden.

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Möglichkeiten der EZB die Konjunktur zu beeinflussen

Der Umfang der Geldmenge hängt von der Geldnachfrage und dem Geldangebot ab. Die Geldnachfrage wird entscheidend durch das Zinsniveau bestimmt. Je höher die Zinsen - der Preis für das Geld - sind, desto niedriger wird die Geldnachfrage sein, und umgekehrt (Zinspolitik).

Das Geldangebot der Geschäftsbanken (z. B. Volksbanken, Sparkassen) hängt da-von ab, wie viel Geld die Europäische Zentralbank den Geschäftsbanken zur Ver-fügung stellt (Liquiditätspolitik). Dabei hat die Liquiditätspolitik immer Auswirkungen auf den Zinssatz, denn wenn die Geschäftsbanken nur wenig Geld haben, werden sie es teuer, d. h. mit hohem Zinssatz, anbieten.

Zur Beeinflussung von Geldnachfrage und Geldangebot stehen der EZB die Instru-mente der Refinanzierungspolitik, Offenmarktpolitik und der Mindestreserven-politik zur Verfügung.

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Instrument 1 zur Steuerung der GeldmengeRefinanzierungspolitik der EZB

Die Geschäftsbanken können sich durch den Verkauf von Handelswechseln an die EZB Geld beschaffen (Refinanzierung). Der Zinssatz dafür ist der Diskontsatz (Leitzins). Die Banken werden bei der Kreditvergabe von ihren Kunden einen Zinssatz verlangen, der höher liegt als der Diskontsatz.

Bei einer Erhöhung des Leitzinses (Diskontsatzes) steigen die Spar- und Kreditzinsen! Die Nachfrage sollte etwas zurück-gehen.

Senkt die Europäische Zentralbank (EZB) den Diskontsatz, wird die Geldbeschaffung für die Banken billiger, und die Zinsen sinken. Die Aufnahme von Krediten wird interessanter, und die Geldnachfrage steigt. Da Kredite für Güterkäufe aufge-nommen werden, steigt die Güternachfrage.

Der Diskontsatz ist der Zinssatz für den sich Geschäftsbanken durch den Verkauf von Handelswechseln an die EZB Geld beschaffen können.

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Instrument 2 zur Steuerung der GeldmengeMindestreservenpolitik der EZB

Mindestreserven sind Guthaben der Geschäftsbanken, die diese zum Leitzins bei der EZB unterhalten müssen. Der Mindestreservesatz gibt an, wie viel Prozent ihrer Einlagen, d. h. des Geldes, über das die Geschäftsbanken verfügen können, sie als Mindestreserven bei der EZB hinterlegen müssen.

Erhöht die EZB den Mindestreservesatz, müssen die Geschäfts-banken mehr Geld hinterlegen und können weniger Kredite ver-geben. Die Zinsen steigen, Geldnachfrage und Güternachfrage gehen aufgrund des höheren "Geldpreises" zurück.

Senkt die EZB den Mindestreservesatz, erhöht sich das Geldangebot der Banken. Die Zinsen sinken, Geldnach-frage und Güternachfrage steigen.

Eine Erhöhung des Mindestreservesatzes während einer Rezession wirkt sich ungünstig, d. h. hemmend, auf die konjunkturelle Entwicklung aus!

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Wie die EZB die Geldmenge steuern kann

E Z B

Diskontsatz

Diskontsatzsenken

Zinsen

ZinsenGeldmenge nimmt

Geldmenge nimmt

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Die Kaufkraft des Geldes Der Geldwert ist von den Konjunkturphasen abhängig. In Aufschwung und Boom bei steigender Nachfrage und stagnierendem Angebot kommt es zu Preissteigerungen und damit zu einer Verringerung des Geldwertes (Kaufkraft). In Rezession und Depression ist die Nachfrage so weit gesunken, dass die Unternehmer die Preise nur noch wenig erhöhen können, um die Ware zu verkaufen. Der Geldwert steigt relativ.

Bei den Einkommen unterscheidet man zwischen Nominal- und Realeinkommen. Das in Geld bewertete Einkommen eines Haushaltes – ohne Berücksichtigung der Kaufkraft - ist das Nominaleinkommen. Das Realeinkommen ist die Menge von Konsumgütern, die mit einem bestimmten Nominaleinkommen gekauft werden kann. Inflation bedeutet:

• Überversorgung der Volkswirtschaft mit Geld

• Wertverlust des Geldes

• steigende Preise!

Für den Lebensstandard ist folglich die Entwicklung des Realeinkommens von Bedeutung, da dieses die tatsächliche „Verfügungsmacht“ über Konsumgüter zum Ausdruck bringt. Entscheidend ist nicht, wie viel Geld man in der Tasche hat, sondern ob man für 1 kg Karotten z. B. 1 € oder 1.000 € (Inflation) bezahlen muss.

Deflation bedeutet:

• Unterversorgung der Volkswirtschaft mit Geld

• Wertzuwachs des Geldes

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Nominal- und Realeinkommen im Spiegel der Mietpreise

Mietpreise in Bayern - SZ vom 18.12.2001, Seite 44

24,0023,00 22,50 22,00 22,00 21,70 21,30

20,50 20,00 20,00

18,00 17,30

8,50 8,00 7,50 6,80

0,00

5,00

10,00

15,00

20,00

25,00

30,00

Angaben in DM je Quadratmeter, bezogen auf die Netto-Kaltmiete ohne Nebenkosten

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Aufschwung(Expansion)

Produktion

ArbeitskräfteVollbeschäftigung

steigendeAktienkurse

Nachfrage

fallende Aktienkurse

Löhne

EntlassungenArbeitslosigkeit

Preise

Hochkonjunktur(Boom)

Abschwung(Rezession)

Tiefstand(Depression)

erneuterAufschwung

Das Auf und Ab der Konjunktur

Quelle: B2

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Konjunkturphasen IAufschwung (Expansion)

Im Aufschwung steigen Beschäftigung, Einkommen und Nachfrage. Die Unternehmen produzieren mehr, deshalb gibt es mehr Lehrstellen, und nach Abschluss der Lehre finden die meisten schnell einen festen Arbeitsplatz.

Hochkonjunktur (Boom)

Die Betriebe stoßen an ihre Grenzen: Alle Maschinen sind ausgelastet. Doch die Unternehmer werden skeptisch, da jeder weiß, dass der Abschwung kommen muss. Maschinenkäufe werden zurückgestellt, ältere Maschinen nicht sofort durch neueste Technologie ersetzt.

Weshalb kann die Hochkonjunktur nicht erhalten bleiben?

Wenn z. B. jeder sein Auto gekauft hat, dann werden für einen bestimmten Zeitraum weniger Autos nachgefragt bzw. gebaut. Deshalb wird weniger produziert; Arbeiter verdienen weniger (Kurzarbeit, mit Entlassungen ist zu rechnen). Die umlaufende Geldmenge wird geringer.

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Konjunkturphasen II

Abschwung (Rezession)

Die Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen sinkt und damit auch die Wachstumsrate des Bruttoinlandsproduktes. Die Löhne fallen real, die Preise bleiben gleich oder fallen, die Arbeitslosigkeit steigt. Auch in den Schulen und Universitäten merken die Schüler und Studenten, dass weniger Geld für Einrichtung und Lehrmaterial zur Verfügung steht.

Tiefstand (Depression)

Niedrige Investitionstätigkeit der Unternehmen und geringe Konsumgüternach-frage führen zum Sinken des Bruttoinlandsproduktes. Arbeitskräfte werden ent-lassen. Nach der Lehre wird es schwer sein, vom Betrieb übernommen zu werden oder anderweitig einen dauerhaften Arbeitsplatz zu finden.

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Aufwerten?

Aufwertung heißt, dass der Preis in € für die ausländische Währung sinkt. Urlaub für Deutsche im Ausland (außerhalb des EURO-Gebietes) wird günstiger, weil die Hotel- und sonstigen Verbrauchskosten sinken.

Geschäftsverbindungen rundum den Globus!

Warum muss die EZB den Außenwert des Geldes stabil halten?Viele Arbeitsplätze in der BRD hängen vom Export ab. Die Höhe des Wechselkurses spielt dabei eine wichtige Rolle. Durch Auf- oder Abwertung kann man diesen verändern, d. h. der heimischen Wirtschaftssituation anpassen.

Die Aufwertung einer Währung führt über die Verteuerung der Exporte meist zu einem Verlust an internationaler Wettbewerbsfähigkeit. Mitbewerber aus Drittländern und aus dem importierenden Land selbst setzen sich aufgrund des niedrigeren Preises leichter durch.

Wenn 1 € 0,87 US-$ kostet , dann muss man für 1.000 US-$ (1.000 : 0,87=) 1.149,43 € bezahlen.

Wenn 1 € 0,95 US-$ kostet , dann muss man für 1.000 US-$ (1.000 : 0,95=) 1.052,63 € bezahlen.

Exporte aus dem EURO-Gebiet (z. B. Autos) werden in USA teurer. Importe (z. B. Erdöl), die in US-$ abgerechnet werden, werden für uns billiger.

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Abwerten?

Export-Beispiel: - Eine deutsche Maschinenfabrik möchte eine Produktionsanlage im Wert von 120.000 € nach USA liefern. Bei einem Kurs von 0,95 $ muss der US-Abnehmer 114 000 Dollar, bei einem Kurs von 0,87 $ nur 104.400 Dollar bezahlen.

Die Abwertung einer Währung kann schon allein aufgrund der steigenden Importpreise zu Inflation führen bzw. das Inflationstempo beschleunigen. Geschäftsverbindungen

rundum den Globus!

Wenn 1 € 0,95 US-$ kostet , dann muss man für 1000 US-$ (1.000 : 0,95=) 1.052,63 € oder für 1.000 € (1.000 x 0,95=) 950 US-$ bezahlen.

Wenn 1 € 0,87 US-$ kostet , dann muss man für 1000 US-$ (1.000 : 0,87=) 1.149,43 € oder für 1.000 € (1.000 x 0,87=) 870 US-$ bezahlen.

Abwertung heißt, dass der Preis in € für die ausländische Währung steigt. Urlaub für Deutsche im Nicht-EURO-Ausland wird teurer, Exporte werden billiger und Importe teurer.

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WeltwirtschaftDie staatlichen Grenzen sind für das Wirtschaften zu eng geworden. Personen, Güter, Geld und Informationen sind heute global unterwegs.

Hauptgründe, die zur weltweiten Arbeitsteilung geführt haben:

steigende Bevölkerung

mehr Arbeitsplätze

mehr Nahrungsmittel

zunehmende Güterproduktion

mehr Rohstoffe

größere Absatzräume

steigende Einkommen

höheren Konsum

vermehrte Reisetätigkeit

verlangtverlangt

brauchtbraucht

führen zuführen zu

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„Globalisierte“ Wirtschaftsbeziehungen

Weitere wichtige Bedingungen für die BRD sind:

a) Qualifizierte und motivierte Arbeitskräfte

b) Eine technisch hochstehende Infrastruktur (Transport, Telekommunikation und IT)

Finanzen

Handel

Produktion

Bereiche

Technisch nicht machbareKontrolle von Finanzströmen

Politische Liberalisierung der Finanzmärkte

Abbau von Handelshemmnissen

Öffnung nationaler Märkte für ausländische Unternehmen

Voraussetzungen

Weltweite Suche nach:

höchstmöglichem Gewinn

profitablen Absatzmärkten

kostengünstigen undkundennahen Standorten

Motive

Problem:

Die Macht internationaler Konzerne wird durch die Globalisierung enorm ausgeweitet. Staaten können von Konzernen abhängig gemacht werden und die demokratische Machtkontrolle reduzieren.

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Wirkungen der Globalisierung

Vorteile

• Förderung des Welthandels

• Steigerung der Wertschöpfung im Ausland, schafft Arbeitsplätze dort undsichert Arbeitsplätze im Inland

• schärferer Wettbewerb fördert Technik und Wohlstand auch daheim

• Globalisierung wirkt preissenkend

• Durch Fusionen: - starke Produktivitätsgewinne, aber auch- Verlust von Arbeitsplätzen

• Unterentwickelte Länder kommen anKnow-how und können sich weiter entwickeln

• bei uns: Warenangebot oft billiger

• Die Kulturen haben vermehrt die Chance, voneinander zu lernen

Nachteile

• Viele Unternehmen versuchen in vielen Ländern dasselbe Produkt zu vermarkten, obwohl unterschiedliche Kulturkreise unterschiedliche Produkte verlangen

• Globalisierung internationalisiert Fehl-entwicklungen in einzelnen Märkten und Volkswirtschaften

• Die Globalisierung vergrößert die Schere zwischen Arm und Reich

• Förderung des Trends zur Gleichförmigkeit und Einheitlichkeit; unterentwickelte Länder könnten dies u. U. als „kapitalistischen Kulturimperialismus“ auslegen und fundamentalistische Gewaltakte fördern

• Der weltweite Energieaufwand für den Verkehr nimmt dramatisch zu und damitder CO²-Ausstoss

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Globalplayer IDeutscher Außenhandel 2000 in Mrd. DM - IMPORT

551,3

58,797,7

52

125,3

168,817,5

EUEFTA

USA / KanadaJapan

MOE Entwicklg.-Länder

sonstige Staaten

Welche Bedeutung hat der Außenhandel für die BRD?

Knapp ein Drittel des Wertes an Gütern, die wir in der BRD ver-brauchen, wird im Ausland gekauft. Fast ein Drittel der Güter, die wir im Inland produzieren, wird an das Ausland verkauft.

a) Importe: z.B. chemische Erzeugnisse, Autos, Büromaschinen, Öl, Aluminium, Kupfer, Blei, Baumwolle

b) Exporte z.B. Autos, Maschinen, chemische Erzeugnisse, Büromaschinen

Gesamtwert: 1.064,3 Mrd. DM

Quelle: Statistisches Bundesamt

Deutscher Außenhandel 2000 in Mrd. DM - EXPORT

659,9

59,9

128,2

25,8

119

146,328,3

EU

EFTAUSA / Kanada

JapanMOE Entwicklg.-Länder

sonstige Staaten

Gesamtwert: 1.167,3 Mrd. DM

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Globalplayer II

Mrd. DM Anteil in % Mrd. DM Anteil in %Gesamt 1.064,3 100,0 Gesamt 1.167,3 100,0

davon: davon:

1. Frankreich 101,7 9,6 1. Frankreich 133,3 11,4

2. Niederlande 93,7 8,8 2. USA 119,9 10,3

3. USA 90,9 8,5 3. Großbritannien 97,1 8,3

4. Großbritannien

74,2 7,0 4. Italien 88,4 7,6

5. Italien 70,9 6,7 5. Niederlande 75,2 6,4

6. Japan 52,0 4,9 6. Österreich 62,0 5,3

7. Belgien 51,1 4,8 7. Belgien 59,1 5,1

8. Österreich 40,6 3,8 8. Spanien 53,0 4,5

9. Schweiz 36,6 3,4 9. Schweiz 50,1 4,3

10. China 36,0 3,4 10. Polen 28,4 2,4

11. Spanien 32,1 3,0 11. Schweden 26,6 2,3

12. Russland 28,5 2,7 12. Japan 25,8 2,2

13. Tschechien 25,2 2,4 13. Tschechien 25,0 2,1

14. Polen 23,3 2,2 14. Ungarn 20,1 1,7

15. Irland 21,6 2,0 15. China 18,4 1,6

E i n f u h r / IMPORT A u s f u h r / EXPORTWichtigste Handelspartner der BRD im Jahre 2000

Quelle: Statistisches Bundesamt

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Globalplayer III Wirtschaftliche Verflechtungen

Eine hohe Importquote deutet auf eine Abhängig-keit der inländischen Güter-versorgung vom Ausland hin. Daraus können sich auch politische Abhängig-keiten entwickeln.

Gerät ein Abnehmerland in eine Rezession, führt das dort zu einem Rückgang der Exportgüternachfrage. Deutschland verkauft nicht mehr so viele Güter dorthin. Die Folge ist eine Verschlechterung der Konjunkturlage durch einen Rückgang der Produktion auch im Inland.

So importiert die BRD z. B. jeweils ca. 50 % des Bedarfs an Chrom, Mangan und Vanadium aus der Republik Südafrika.

Wichtigste Handelspartner sind: die Mitgliedstaaten der EU, USA und Kanada, Japan

70

75

80

85

90

95

M A M J J A S O N D J F M 2000 2001 Saisonbereinigte Monatswerte; Quellen: Statistisches Bundesamt, Deutsche Bundesbank

Importe

Exporte

83,586,6

93,9

102,5

955,2997,5

828,2 869,9

1.167,3

1.064,3

1998 1999 2000

Jahreswerte

Deutscher Außenhandelin Milliarden DM

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Globalplayer IVInternationale Organisationen und Verträge beeinflussen den Welthandel Allgemeines Internationales Zoll- und Handelsabkommen (GATT: General

Agreement on Tariffs and Trade). Ziel des Abkommens zwischen mehr als 100 Staaten: Hemmnisse des freien Welthandels abzubauen (Zölle, Import-/Export-mengenbegrenzungen, Exportunterstützungen, Dumpingpreise)

OECD (Organization for Economic Cooperation and Development). Sie beschäftigt sich mit Problemen eines langfristigen Wirtschaftswachstums in einem freien Welthandelssystem.

UNCTAD (United Nations Conference on Trade and Delvelopment = Welthandels-konferenz). Die Konferenz tagt im drei- bis vierjährigen Abstand und diskutiert Probleme des Handels und der Finanzierung der Entwicklungsländer.

Die Bedeutung des Geflechts weltweiter wirtschaftlicher Beziehungen

Je stärker Volkswirtschaften über Handelsbeziehungen miteinander verflochten sind, desto größer ist das Interesse am beiderseitigen Wohlergehen.

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LP 10.4Wirtschaftliches Handeln

in einem Planspiel

Betriebliche Zusammenhänge - Übersicht

Das als Wahlangebot geltende Projekt „Planspiel JUNIOR“ kann bezogen werden von:

Institut der deutschen Wirtschaft KölnGustav-Heinemann-Ufer 84 - 8850968 KölnTel.: (0221) 4981-700FAX: (0221) 4981-592eMail: [email protected]: www.iw-junior.de

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Betriebliche Fakten und Zusammenhänge(Arbeitgeber / Selbständige - Überblick I)

Versteuerung des Gewinns:

Personengesellschaften (OHG, KG u. a.) zahlen Einkommenssteuer. Jeder Gesellschafter hat am Ende eines Jahres eine Einkommensteuererklärung an das Finanzamt abzugeben und die danach erhobene Steuer zu zahlen. Die Steuerhöhe variiert (im Jahre 2003) zwischen 25,9 und 53%.

Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) u. a.) zahlen am Ende des Jahres an das Finanzamt Körperschaftssteuer. Diese Steuer ist auf den erzielten Gewinn zu entrichten und beträgt einheitlich 45%.

Lohnnebenkosten (LNK) bzw. Personalzusatzkosten:

2002 betrugen die LNK im westdeutschen produzierenden Gewerbe rd. 78% zu-sätzlich zum Stundenlohn. Unter die LNK fallen z. B. tarifliche und betriebliche Zusatzkosten wie 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld u. a.. Unter die gesetzlichen Zusatzkosten fällt der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (Unfall-, Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) bezahlte Feiertage sowie die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (6 Wochen) und spezielle Unfall-versicherungsbeiträge u. a..

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Beispiel: Lohnnebenkosten 2002

Urlaub und bezahlte Feiertage

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Jahressonderzahlung bzw. erfolgsabhängige Zahlungen usw.

Zusätzliches Urlaubsgeld

Vermögensbildung

Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber (einschließlich Unfallversicherung)

Betriebliche Altersversorgung

Sonstige Personalzusatzkosten(z. B. Ausbildungskosten, Abfindungen)

6,20%

7,40%

27,60%

1,00%

4,10%

8,80%

3,90%

18,90%

0,00% 5,00% 10,00% 15,00% 20,00% 25,00% 30,00%

1

2

3

4

5

6

7

8

2002 betrugen die LNK im westdeutschen produzierenden Gewerbe rd. 78% zu-sätzlich zum Stundenlohn.

Quellen: IW und SZ vom 12. Juni 2003, S. 19

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Betriebliche Fakten und Zusammenhänge(Arbeitgeber / Selbständige - Überblick II)

Lohnsteuer:

Vom Lohn eines Arbeitnehmers werden nicht nur die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung, sondern auch die Lohnsteuer abgezogen. Sie ist abhängig:

Marketing:

Das sind alle betrieblichen Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, den Absatz zu fördern. Ein optimaler Marketing-Mix besteht aus einer Kombination ausge-wählter Aktivitäten aus den Bereichen Produktpolitik (z. B. Qualitätssicherung), Preispolitik, Kommunikationspolitik (z. B. TV-Werbung) und Vertriebspolitik (z. B. Sponsoring).

• vom Familienstand,

• der Zahl der Kinder

• von der absoluten Höhe des Einkommens (Brutto) und

• variiert zwischen 19% und 53%.

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Betriebliche Fakten und Zusammenhänge(Arbeitgeber / Selbständige - Überblick III)

Buchführung - Hauptbuch und Konten:

Das Hauptbuch ist ein wichtiger Bestandteil der doppelten Buchführung. Es enthält sämtliche Konten der Bilanz und wird laufend fortgeschrieben. Auf den Konten werden sämtliche Geschäftsvorfälle eines Unternehmens zahlenmäßig erfasst. Man unterscheidet zwischen Aufwands- und Ertragskonten und Bestandskonten.

• Aufwands- und Ertragskonten fließen in die Gewinn- und Verlustrechnung ein,

• Bestandskonten in die Bilanz.

Buchführung - Der Buchungssatz:

Ein Buchungssatz ist die Anweisung, wo im Soll und wo im Haben gebucht werden soll. Im Wirtschaftsleben gilt: Erst Soll, dann Haben.

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10,0%

100,0%

8,1%

100,0%

Betriebliche Fakten und Zusammenhänge(Arbeitgeber / Selbständige - Überblick IV)

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV):

In der GuV werden alle Erträge und Aufwendungen eines Unternehmens bzw. eines Selbständigen erfasst. Sind die Erträge höher als die Aufwendungen, so hat das Unternehmen einen Gewinn erzielt. Liegen die Aufwendungen über den Erträgen, so führt dies zu einem Verlust.

Arbeiten auf eigene RechnungSelbständige in der BRD

3.040.000

3.590.000

2.700.000

3.000.000

3.300.000

3.600.000

3.900.000

1991 1998

1991 Prozentualer Anteil aller Erwerbstätigen in der BRD 1998Quelle für Graphiken: Statistisches Bundesamt

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Betriebliche Fakten und Zusammenhänge(Arbeitgeber / Selbständige - Überblick V)

Bilanz:Die Bilanz (ital. la bilancia = „die Waage“) ist eine kurz gefasste Übersicht über das Vermögen und das Kapital (einschließlich Schulden) eines Unternehmens. Vermögen und Kapital sind gegenüber gestellt. Ihre Summen sind gleich groß. Gliederung der Bilanz für Kapitalgesellschaften (Auszug):

AKTIVAAKTIVAA: Anlagevermögen

I. Sachanlagen (z. B. Maschinen)

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte (z. B. Rohstoffe od. fertige Erzeugnisse)II. Forderungen u. sonst. Vermögensgegenstände)III. WertpapiereIV. Flüssige Mittel (Kassenbestand und Bankguthaben)

C. Rechnungsabgrenzungsposten

PASSIVAPASSIVAA. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital ...

V. Jahresüberschuss oder -fehlbetrag

B. Rückstellungen

C. Verbindlichkeiten (Bank-/ Lieferantenschulden)

D. Rechnungsbegrenzungsposten

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Betriebliche Fakten und Zusammenhänge(Arbeitgeber / Selbständige - Überblick VI)

Umsatzsteuer / Vorsteuerabzug:

In der Bundesrepublik wird die Umsatzsteuer an allen Phasen der Produktions-kette (von der Gewinnung der Rohstoffe bis zum Endumsatz) erhoben. Belastet wird durch die Umsatzsteuer jedoch nur der Endverbraucher (Konsument).Aus diesem Grund kann jeder Unternehmer die von einem Vorunternehmer (dies ist etwa der Lieferant von Vorprodukten) in Rechnung gestellte Umsatzsteuer von der zu zahlenden Umsatzsteuer abziehen. Es wird also auf jeder Es wird also auf jeder Produktionsstufe nur die Wertschöpfung, der sog. „Mehrwert“ besteuert.Produktionsstufe nur die Wertschöpfung, der sog. „Mehrwert“ besteuert. Daher wird diese Steuer umgangssprachlich auch oft Mehrwertsteuer genannt.

Die Umsatzsteuer ist neben der Lohn- und Einkommenssteuer die bedeutendste Steuer in der Bundesrepublik.

In der Bundesrepublik gibt es zwei verschiedene Umsatzsteuersätze: der normale Satz von 16 % und der ermäßigte Satz von 7 % (für Lebensmittel, Bücher, etc.). Darüber hinaus sind einige Leistungen von der Umsatzsteuer befreit (z. B. Briefmarken, Druckereierzeugnisse, etc.).

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LP 10.5Die Aktienbörse

1. Die Bedeutung der Aktie für die Wirtschaft und das Unternehmen

2. Aktie als Geldanlagemöglichkeit

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Unternehmensarten

Einzel-unternehmen

Gesellschafts-unternehmen

Sonder-formen

Personen-gesellschaften

Kapital-gesellschaften

z. B.:

• Genossenschaft

• Versicherungsverein

z. B.:

• GBR

• OHG

• KG

• Stille Gesellschaft

z. B.:

• AG

• GmbH

• KGaA

z. B.:

• Einzelkaufmann

• Einzelfirma

Mischformen

z. B.:

• AG & Co. KG

• GmbH & Co. KG

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Aktiengesellschaft (AG)GmbHKommanditgesellschaftOHGEinzelunternehmungsonstige

Rechtsform Anzahl ProzentAktiengesellschaft (AG) 2.253 0,08%GmbH 400.723 14,38%Kommanditgesellschaft 88.581 3,18%OHG 230.547 8,27%Einzelunternehmung 2.018.431 72,42%sonstige 46.539 1,67%gesamt 2.787.074 100,00%

Angaben entnommen aus:Mayers Lexikonverlag:Wie funktioniert das?Wirtschaft heute,Mannheim 1999, S. 299Quelle:

Statistisches Bundesamt

Anzahl der Unternehmen

in der BRD 1994

Anzahl der Unternehmen in der BRD 1994

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Aktiengesellschaft I

Organe der AG

Vorstand (vom Aufsichtsrat für max. 5. Jahre bestimmt) und verantwortlich als geschäftsführende Leitung der AG, eingetragen im Handelsregister

Aufsichtsrat (Überwachungsorgan des Unternehmens, bestehend aus Vertretern der Anteilseigner und Vertretern der Belegschaft)

Hauptversammlung(Versammlung der Aktionäre, Stimmrecht nach Aktienbeträgen). Einfache Stimmenmehrheit entscheidet über Bilanzgewinn (Dividende).

Die Aktiengesellschaft (AG) ist die typische Rechtsform für

Großunternehmen mit hohem Kapitalbedarf.

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Aktiengesellschaft II

Aktien kauft man über die Bank oder ab 50 Stück direkt beim Makler. Banken und Börsenmakler gewinnen durch ihre Gebühren (Depotgebühr = Aufbewahrungsgebühr) und Courtage (Maklergebühr).

Die Aktie ist ein Wertpapier, das ein Anteilsrecht an einer Aktiengesellschaft beurkundet. Aktionäre haften - nur - in Höhe ihrer Einlage!Aktionäre haften - nur - in Höhe ihrer Einlage!

Die Aktie gibt dem Aktionär:

ein Stimm- und Auskunftsrecht in der Hauptversammlung,

einen Anspruch auf Gewinnanteil (Dividende),

die Möglichkeit des Bezugs junger Aktien bei Kapital-erhöhung und

einen Anteil am Liquidationserlös (Barreserven) bei Auflösung der AG.

Aktien können im Wert steigen, aber

auch fallen

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Die Aktie

Aktie einer Maschinenbaugesellschaft

(lateinisch-niederländisch) auch: Wertpapier -über den Eigentumsanteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft, das entweder

• auf den Inhaber (Inhaberaktie) oder• auf einen im Aktionärsbuch namentlich eingetragenen Aktionär (Namensaktie)

ausgestellt ist.

Aktien können verschiedene Rechte gewähren, namentlich bei der Verteilung des Gewinns und des Gesellschaftsvermögens (Stammaktie oder Vorzugsaktie).

Grundsätzlich gewährt jede Aktie dem Aktionär ein Stimmrecht.

Vorzugsaktien können jedoch nach den Vorschriften des Aktiengesetzes als Aktien ohne Stimmrecht ausgegeben werden.

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Grundlagen des Aktienhandels INeuemissionZur Beschaffung von Eigenkapital für Wachstum und Expansion können Aktiengesell-schaften Aktien emittieren (von lat. emittere = ausgeben).

Eine Neuemission (Neuausgabe von Aktien) wird entweder mit dem Festpreis- oder dem Bookbuilding-Verfahren am Markt platziert.

Aktien-ZeichnungDas ist die Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren während des Platzierungs-Verfahrens bzw. bei der Neuemission von Aktien. Der Anleger gibt damit eine verbindliche Erklärung zum Kauf der Aktien ab.

Aktien-gesellschaft

Banken-konsortium*

allmählicherVerkaufGeld (2.)

Wertpapiere (1.)

Langfristige Anlage imBetrieb des Geldnehmers

Liquide Anlage fürden Käufer der Aktien

Übernahmekurs98%

Verkaufskurs100%

2% Verdienst

* Zusammenschluss von mehreren Banken zu einem bestimmten Zweck

Quelle: B1

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Grundlagen des Aktienhandels IIDer Aktien-Kurs = Preis eines Wertpapiers wird an der Börse festgesetzt bei Anleihen in Prozent des Nennwerts bei Aktien in EURO pro Stück.

Der Kurswert eines Wertpapiers hängt ab von:• der Sicherheit der Anlage;• der Höhe der Zinsen bzw. bei Dividendenpapieren dem voraussichtlichen

Gewinn, d. h. von dem Ergebnis des Geschäftsjahres;• dem inneren Wert des Unternehmens, besonders von der Höhe der offenen

und stillen Rücklagen;• der Konjunktur des betreffenden Gewerbezweiges;• der allgemeinen Wirtschaftslage und von politischen Ereignissen;• der Lage des Geld- und Kapitalmarktes.

Auffallend ist häufig der relativ große Unterschied von Nennwert und Kurs-wert. Dieser ergibt sich, wenn das Gesamtvermögen und die Entwicklungs-aussichten einer Aktiengesellschaft entsprechend positiv oder auch negativ beurteilt werden.

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Grundlagen des Aktienhandels IIIAngebot und Nachfrage an der Börse

bestimmen den Kurs (Preis) einer Aktie

Beispiel Telekom-AktieBeispiel Telekom-Aktie

um so mehr Kundenwollen die „billigen“Papiere kaufen.

um so weniger Aktionäre wollen verkaufen.

um so weniger wollen die „teuren“Papiere kaufen.

um so mehr Aktionäre wollen verkaufen, d. h.„Kursgewinnemitnehmen“.

Je höher die Kurserwartung(„billige „Aktie ),

Je geringer die Kurserwartung(„teure“ Aktie),

Gewinne kann der Aktionär erzielen, in dem er Aktien zu einem niedrigen Kurswert einkauft und sie nach Anstieg des Aktienwertes wieder verkauft oder regelmäßig eine

Dividende (Gewinnanteil pro Aktie am Jahresüberschuss einer Aktiengesellschaft) erhält.

Spekulieren heißt: Verluste muss der Aktionär stets mit einkalkulieren!

Preis steigt Preis ohne klare Richtung

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Grundlagen des Aktienhandels IVKurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) (englisch: Price-Earnings-Rate, Abk.: PEG)Das KGV ist eine der wichtigsten Kennzahlen der Aktienanalyse.

Der aktuelle BörsenkursDer aktuelle Börsenkurs steht im Verhältnis steht im Verhältnis zum Gewinn (geschätzt) pro Aktie. zum Gewinn (geschätzt) pro Aktie.

Je größer diese Zahl ist, desto teurer ist die Aktie. Wachstumswerte auf Grund der großen Gewinndynamik haben zumeist ein höheres Kurs-Gewinn-Verhältnis.

Vergleiche von verschiedenen Kurs-Gewinn-Verhältnissen machen nur innerhalb einer Branche Sinn, da andere Branchen von Natur aus höhere oder niedrigere Kurs-Gewinn-Verhältnisse haben können.

Aktienkurse sind ständig in Bewegung. Daher lässt sich mit Aktien auch immer Geld verdienen - oder verlieren!

Renditeberechnung einer Aktie:Renditeberechnung einer Aktie: Dividende * 100Aktienkurs

Die wirkliche (reale)Verzinsung nennt man

Rendite!

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Grundlagen des Aktienhandels VSo liest man den Kursteil (Zeitung / Internet)

Abkürzung Fachbegriff Erläuterungb bezahlt Zu diesem Kurs wurde die Aktie gehandelt

bG Bezahlt Geld bezahlter Kurs; es gab aber weitere Nachfragen

G Geld Kein Handel; nur Kaufangebote zu diesem Kurs

bB Bezahlt Brief bezahlter Kurs; es gab weitere Angebote

B Brief Kein Handel; nur Kaufangebote zu diesem Kurs

T Taxe Kein Handel; (theoretischer) Preis des Maklers

ex Div ex Dividende Kurs nach Abzug der ausbezahlten Dividende

ex Bez ex Bezugsrecht Kurs nach Abzug des (gesondert handelbaren) Bezugsrechtes für neue Aktien

Anmerkung: Brief = Angebotskurs; Geld = Nachfragekurs

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Aktien der größten Gold-Bergbauunternehmen/-produzenten

Aktie Wäh-rung

Kurs am 19.02.02

Veränd. in %

(12 Mon.)

Jahres-Höchst-

kurs

Jahres-Tiefst-Kurs

KGV *) 2002

Gewinn jeAktie2002

Goldprod.Mill. Fein-

Münz. 2000

Anglogold Rc 55.600 156 58.500 21.200 16,7 3.330 7,2

Newmont Mining US-$ 23,77 60 25,9 14,67 57,3 0,41 7,0

Barrick Gold c$ 28,35 24 31,2 21,65 31,9 0,56 5,9

Gold Fields Rc 9.620 229 10.440 2.775 17,2 560 3,9

Placer Dome c$ 18 36 22,05 12,7 32,3 0,35 2,98

Rio Tinto A$ 39.893 25 41,51 28,38 17 2,33 2,7

Harmony Gold M. Rc 11.380 243 12.220 3.160 15,6 730 2,2

Ashanti Goldfields US-$ 4,4 63 5,02 1,93 92,6 0,47 1,7

Durban Rood. Deep Rc 3.040 390 3.400 605 24 1.270 1,15

*) KGV = Kurs-Gewinn-Verhältnis

Quelle: Thomson Financial Datastream, Stand 19.02.2002

Gold-Preisentwicklung: Höchtw. 08.02.02: 305,88 US-$ / Feinunze - Tiefstw. 02.04.01: 256,00 US-$ / Feinunze (ca. 32,399g)

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Börse IAls Börse bezeichnet man den Markt, an dem es durch Kaufs- und Verkaufs-interessen zu einem Handel von fungiblen (=beweglichen) Gütern und Wert-papieren kommt. Preise werden dabei als Kurse zumeist fortlaufend neu ermittelt.

Je nach Art, Beschaffenheit, Güte und Menge der zu handelnden Ware gibt es vier Arten von Börsen:1. Effekten- oder auch Wertpapierbörse;2. Devisenbörse (Währungen);3. Warenbörse (Produkt- und Warenterminbörse);4. Spezialbörsen (Metalle, Zucker, Baumwolle, Dienstleistungen).

In Deutschland gibt es Präsenzbörsen in Frankfurt, Berlin, Stuttgart, München, Düsseldorf, Hamburg, Hannover und Bremen. Daneben hat sich im Zuge der Entwicklung von Informations- u. Kommunikationssystemen die Computerbörse als elektronisches Handelssystem gebildet (Xetra).

An den Wertpapierbörsen werden z. B. Dividendenwerte (Aktien von Industrie, Banken und Versicherungen) sowie festverzinsliche Werte (Staatsanleihen, Kommunalanleihen, Pfandbriefe und Schuldverschreibungen) gehandelt.

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Börse II Der Börsen-Index ist eine Kennzahl, mit der man Veränderungen von Kursen oder Preisen beschreibt und

die einen Vergleich zwischen diesen ermöglicht. man verwendet als Berechnungsbasis meistens 100. Wichtige Indizes sind z. B. der DAX und der Nemax sowie international der

Dow Jones und der Nasdaq Composite. Es gibt noch eine Vielzahl von anderen Indizes, die sich je nach Branche und Zeitraum unterscheiden.

Bulle und Bär,Bulle und Bär,Symbolfiguren für die Spekulation an der Börse! Entstanden an der New Yorker Wall Street, werden sie heute weltweit verwendet. Der Bulle steht für HausseHausse (= steigende Kurse, englisch: Bull Market).

Der Bär steht für BaisseBaisse (= fallende Kurse, englisch: Bear Market).

Mit Hilfe der Indizes lässt sich die Entwicklung des Aktienmarktes bewerten. Man kann daran ablesen, ob man mit dem eigenen Engagement erfolgreicher oder weniger erfolgreich war.

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DAX = Deutscher Aktien Markt

Auszug aus der SZ vom 19./20./21. April 2003, Seite 28

17.04.2003 16.04.2003 Veränd. Tages- Tages- KGV Gesamt-

Kurs in Euro Div. Schluss Schluss in % Eröffng. Hoch Tief Hoch Tief 2003 Umsatz WKN

Dax 30 - 2.899,78 2.824,68 2,66 2.820,35 2.899,98 2.801,17 5.318,55 2.202,96 - 94.659.832 846900Adidas-Salomon 0,92 84,71 83,03 2,02 82,70 84,90 82,70 88,85 64,28 15 303.948 500340Allianz 1,50 58,96 58,92 0,07 58,10 59,99 58,01 249,90 40,47 8 7.063.953 840400Altana 0,60 44,26 44,44 -0,41 44,30 44,99 42,51 63,78 35,49 17 639.860 760080BASF 1,30 39,50 37,96 4,06 37,94 39,54 37,80 49,80 28,41 15 3.594.588 515100Bayer 0,90 16,18 15,90 1,76 15,92 16,36 15,55 40,10 10,28 17 5.554.516 575200BMW 0,52 30,35 29,67 2,29 29,41 30,57 29,33 47,60 21,12 10 2.429.705 519000Commerzbank 0,40 8,55 7,92 7,95 7,92 8,62 7,85 20,20 5,30 - 4.998.059 803200DaimlerCrysler 1,50 29,85 28,86 3,43 28,70 29,85 28,67 54,96 23,94 8 5.870.580 710000Deutsche Bank 1,30 46,14 45,13 2,24 45,00 46,33 44,66 78,30 33,50 17 4.498.703 514000Deutsche Börse 0,36 39,33 39,31 0,05 39,03 40,10 39,03 50,61 32,08 14 326.131 581005Deutsche Post 0,37 10,68 10,46 2,10 10,37 10,83 10,36 15,54 8,13 10 1.464.899 555200Deutsche Telekom 0,37 12,15 11,81 2,88 11,78 12,24 11,71 17,05 8,42 - 17.777.338 555750…

52-Wochen

Der DAX beinhaltet 30 führende Aktien unter anderem aus den Branchen Banken, Chemie, Automobilbau, Versicherung und Elektro-/ Telekommunikation. Er deckt ca. 50 % des ge-samten Grundkapitals deutscher börsennotierter Aktiengesellschaften ab. Zur Aufnahme in den DAX muss eine amtlich notierte deutsche AG bei den Kriterien Marktkapitalisierung und Börsenumsatz über einen längeren Zeitpunkt unter den ersten 35 Titeln in Deutschland sein.

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DAX-Entwicklung (im Halbjahresblick - Näherungswerte)

Quelle: www.boerse.de

3570

3342

3114

2880

2658

2430

2202

Kurs DAX %

Oct 2002 Dec 02 Jan 03 Feb 03 Mar 03 Apr 03

DAX DAX - Mittelwert-Entwicklung

Letzter Kurs am 22.04.2003: 2.960,96 €

- 110

- 100

- 90

- 80

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Der Handel mit WertpapierenWer Wertpapiere kaufen oder verkaufen will, muss einer Bank einen entsprechenden Auftrag geben. Der Auftrag kann „limitiert“ (Limit = Preisgrenze) oder „bestens“ erteilt werden.

• Bei „limitierten Aufträgen“ darf die Bank den vorgeschriebenen Kurs, das Limit, bei Käufen nicht überschreiten, bei Verkäufen nicht unterschreiten. • „Bestens-Aufträge“ dagegen sollen zu jedem beliebigen Kurs ausgeführt werden.

• In der Regel führt die Bank den Auftrag als Kommissionär aus, d. h. sie handelt im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung.

• Sie gibt den Auftrag gewöhnlich zur Börse, dem Markt für Effekten (= Wertpapiere), wo sich täglich in der Zeit von 11.30 bis 13.30 Uhr die Bankenvertreter (Börsenhändler) treffen, um Geschäfte abzuschließen.

• Die Bank muss gemäß amtlichem Kursblatt mit ihrem Auftraggeber abrechnen, so dass dieser die Abrechnung kontrollieren kann.

• Für ihre Bemühungen erhält sie eine Provision; außerdem hat der Kunde die Courtage (Maklergebühr) und die Börsenumsatzsteuer zu bezahlen.

Börse(Makler)

Käufer VerkäuferBank A Bank BAuftrag Auftrag

Quelle: B1

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Beispiel für eine Kursberechnung

Zur Übung bitte ggf. das auf der CD befindliche EXCEL-Arbeitsblatt „Kursberechnung“ bearbeiten!

30 Stück zu 100 € 10 Stück zu 102 € 10 Stück zu 100 € 20 Stück zu 105 € 25 Stück zu 105 € 10 Stück zu 106 € 20 Stück zu 110 € 10 Stück zu 108 € 25 Stück zu 115 € 40 Stück zu 110 € 12 Stück zu 117 € 30 Stück zu 115 € 10 Stück zu 119 € 10 Stück zu 120 € 50 Stück zu 120 € 100 Stück billigst 100 Stück bestens

100 30 10 10102 10 0 0105 20 25 20106 10 0 0108 10 0 0110 40 20 20115 30 25 25117 0 12 0119 0 10 0120 0 50 0

Der höchstmögliche Umsatz lässt sich zum Kurs von 115 € ermitteln.Bei diesem Kurs können die meisten Kaufs- und Verkaufswünsche befriedigt werden.

Ergebnis: Es liegen mehr Kaufaufträge vor als Verkaufsaufträge.

Die Nachfrage ist bei dem ermittelten Kurs größer als das Angebot .

00

Beispiel für die Kursberechnung einer bestimmten Aktie

02.2002.875

0

1.0000

2.1000

Kaufaufträge (Nachfrage)Verkaufsaufträge (Angebot)

Kurs in EURO Nachfrage/Stück Angebot/Stück Umsatz/Stück Umsatz in EURO

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An der Börse gehandelte Wertpapiere

Aktien Anleihen* Wandelschuld-verschreibungen

verbriefenEigentümerrechte

verbriefen zunächstGläubigerrechte, können

in Eigentümer-rechte übergehen

verbriefen zunächstGläubigerrechte, (auch Schuldverschreibungen, Obligationen genannt)

je nach Emittent** kann man unterscheiden:je nach Emittent** kann man unterscheiden:

** jemand, der Wertpapiere ausstellt und ausgibt

* weil vom Publikum Geld geliehen wird

Inhaber-aktien

Namens-aktien

öffentlicheAnleihen

€-Auslands-anleihenPfandbriefe Industrie-

anleihenKommunal-obligationen

(z. B. vonBund, Land,Post, Bahn,Städten)

(von ausl. Unternehmen oder Institutionen)

(von best. Banken zur Refinan-zierung öffentlicher Kredite)

(von großenUnternehmen)

(von Hypotheken-banken)

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Wertpapiere mit Ertrag (Übersicht)

vertretbare nicht vertretbare

Hypotheken- undGrundschuldbriefEffekten*Effekten*

TeilhaberpapiereGläubigerpapiere

- Anleihen- Pfandbriefe- Kommunal- obligationen- priv. Schuldver- schreibungen

- Aktien- Kuxe**- Investment- Zertifikate (Sonderformen)- Wandelschuldver-

schreibungen- Genussscheine- Prämienanleihen ** Gesellschaftsanteile an einer berg-

rechtlichen Gewerkschaft mit Eintrag im Gewerkenbuch (wie Aktie)

* börsenmäßig gehandelte Papiere, die ihrem Inhaber einen Ertrag (Zinsen, Dividende) abwerfen

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Was ein Wertpapierkäufer wissen mussAktie Obligation (festverzinsliches Wertpapier)

Vorteile Nachteile Vorteile Nachteile

Mögliche Kurs-gewinne

Kaum Währungsrisiko, da es sich um Sachwerte handelt

Mitsprache auf der Hauptver-sammlung bei hohem Kapital-anteil

Mögliche Kurs-verluste

Meist geringere Realverzinsung

Kaum Mitsprache auf der Hauptver-sammlung bei wenigen Aktien

Möglicher Totalverlust bei Konkurs (bislang sehr selten)

Gleichbleibende manchmal vergleichsweise hohe Verzinsung

Risiko sehr gering wegen der hypotheka-rischer Absiche-rung

Vorteile durch die vorzeitige Auslosung bei der Rückzahlung

Kein nennens-werter Kurs-gewinn, eher Kursverluste zu erwarten

In Inflationszeiten ein erhebliches Wertrisiko

Hohe Nebenkosten schmälern den GewinnBeim Kauf und Verkauf von allen Wertpapieren (auch Fondsbeteiligungen) fallen neben dem Preis für das Papier noch weitere Kosten an: entweder eine feste Mindestprovision oder eine anteilige, vom Auftragswert abhängige Provision sowie diverse Makler-Courtagen (direkte Kosten). Daneben sind auch noch Depotentgelte zu berücksichtigen (Folgekosten).

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Investmentzertifikate Investmentzertifikate sind Anteilscheine an Wertpapierfonds (bündeln Geldanlagen in verschiedenen Aktien, festverzinslichen Wertpapieren etc.), den eine Investment-gesellschaft (= Kapitalanlagegesellschaft) durch Kauf von Aktien bekannter Unter-nehmen (aber vielfach auch von festverzinslichen Papieren) gebildet hat.

Die Zertifikate werden nicht börsenmäßig gehandelt. Sie lauten nicht auf einen festen Nennwert, sondern auf einen Anteil oder

mehrere Anteile am Fondsvermögen. Sie kosten bei Ausgabe 5,00 € bis 100,00 € je Anteil.

Wer solche Zertifikate erwirbt, ist dadurch am Fondsvermögen und dessen Erträgen beteiligt (Risikomischung).

Äußeres der Wertpapiere. Die Wertpapiere bestehen aus:

dem Mantel oder dem Stück; das ist die Urkunde = Aktie oder Anleihe; dem Dividenden- bzw. Zinsscheinbogen. Dividenden und Zinsen werden gegen Abtrennung eines fälligen Abschnittes ausgezahlt;dem Erneuerungsschein (Talon). Er ist dem Zinsscheinbogen oder dem Dividendenscheinbogen angeschlossen.

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LP 10.6Bürgerliches Recht und öffentliches Recht

1. Wesentliche Rechtsgrundsätze im Grundgesetz

2. Wesen eines Vertrages und Grundsätze der Vertragsfreiheit

3. Einhaltung von Verträgen

4. Einschränkung der Vertragsfreiheit

5. Durchsetzung des Rechts durch Anrufung der Gerichte

6. Bedeutung des Verhältnisses zwischen Staat und Bürger

7. Kontrolle des staatlichen Handelns durch Gerichte

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Recht - Regeln für das Zusammenleben I

Die Hierarchiedes Rechts

Soziale RegelnEine Familie kann sich z. B. Regeln für die Hausarbeit auf-stellen, damit letztere auf alle Familienmitglieder gleicher-maßen verteilt wird. Diese Re-geln sorgen für Gerechtigkeit. Hält sich ein Familienmitglied einmal nicht daran, gibt es Krach.

Auch das Recht ist eine Art sozialer Regel, die sich von anderen Regeln wegen ihrer Durchsetzbarkeit unterscheidet.

Menschenrechte

Grundgesetz

Bundesgesetze

Landesverfassung

Landesgesetze

Landesverordnungen, Satzungen

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Recht - Regeln für das Zusammenleben II

Vom Sinn des Rechts - „Recht ist der Wille zur Gerechtigkeit“

Gültiges Recht soll Ansprüche und Verpflichtungen, die sich in einer Gesellschaft ergeben, verbindlich und einheitlich regeln. Es soll damit verhindert werden:

a) ein gesellschaftliches und zwischenmenschliches Chaos,

b) dass das Recht des Stärkeren gilt.

Arten von Rechtsbeziehungen

Rechtsbeziehungen können auftreten in Form von

a) Ansprüchen(z. B. Recht auf Unterhalt, Bildung, Recht auf Leben)

b) Verpflichtungen(z. B. Steuerpflicht, Wahlpflicht, Wehrpflicht u. a.)

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Das Gebäude der Verhaltensregeln

Rechtsordnung

Sie umfasst: Erlaubnisse Gebote Verbote

Wirkt auf Tunoder Unterlassendes Menschen

Im Allgemeinenerzwingbar.(Ausnahme:Eheschließung!)

Sitte:Verhaltensregeln

Brauch:Verhaltensformen

Wirkt insbesondereauf das Verhaltendes Menschen!

Sie können nichterzwungen werden!

Moral:

allgemeine Normen des Guten

Wirkung auf dieinnere Einstellungdes Menschen!

Sie kann nichterzwungen werden(und ist auch nichtkontrollierbar)!

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Grundgesetz für dieBundesrepublik Deutschland

Artikel 1-19Die Rechte des Menschen

1

3

2

5

6

4

Schutz der Menschenwürde

Freiheit der Person

Gleichheit vor dem Gesetz

Glaubens- und Gewissensfreiheit

Freie Meinungsäußerung

Schutz der Ehe und Familie

7

9

8

11

12

10

Elternrechte, staatl. Schulaufsicht

Versammlungsfreiheit

Vereinigungsfreiheit

Brief- und Postgeheimnis

Recht der Freizügigkeit

Freie Berufswahl

13

15

14

17

18

16

Unverletzlichkeit der Wohnung

Gewährleistung des Eigentums

Überführung in Gemeineigentum

Staatsangehörigkeit, Asylrecht

Petitionsrecht

Verwirkung der Grundrechte

Einschränkung der Grundrechte19

Grundgesetz der BRD

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Verschiedene Bereiche des Rechts I

Das öffentliche Recht regelt die Beziehungen zwischen den Bürgern und dem Staat.

Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen und Streitigkeiten zwischen Bürgern.

Die freiwillige Gerichtsbarkeit

dient der Beurkundung von Rechts-situationen sowie der Vorbeugung von Streitigkeiten. Sie wird vom Amtsgericht ausgeübt und betrifft z. B. die Bereiche Grundbuchwesen, Nachlasswesen sowie Pflegschafts- und Vormundschaftswesen.

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Verschiedene Bereiche des Rechts II

Arbeitsrecht

Wettbewerbsrecht

Privatrecht

Bürgerliches Recht

Schuldrecht Sachenrecht

Familienrecht Erbrecht

Handelsrecht

Gesellschaftsrecht Aktienrecht

Wechsel- und Scheckrecht

Urheber- und Erfinderrecht

Teile der Gewerbeordnung

Öffentliches Recht

Staats- und Verfassungsrecht

Prozessrecht Strafrecht

Verwaltungsrecht

Völkerrecht Kirchenrecht

Polizeirecht Steuerrecht

Beamtenrecht Sozialrecht

Verkehrsrecht Wegerecht

Wasserrecht Baurecht

und andere Rechtsgebiete

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Zivil- und Öffentliches RechtTeilbereiche des Rechts in Deutschland

a) Das Öffentliche Recht, es regelt gerichtlich das Verhältnis zwischen Bürger und staatlicher Instanz.

b) Das Zivilrecht reguliert Streitigkeiten zwischen Bürger und Bürger, z. B. wegen Auto- oder Lebensmittelkauf.

Das Zivilrecht (Privatrecht) regelt die Verhältnisse von Rechtspersonen, die sich als gleichwertige Partner gegen-überstehen (Prinzip der Gleichordnung).

Dies trifft z. B. zu, wenn sich beim Autokauf Käufer und Verkäufer als Vertragspartner gegenüberstehen - zwei Personen mit unterschiedlichem privaten Interesse.

Sämtliche Rechtsbeziehungen im Zivilrecht dienen der Wahrnehmung und Sicherung privater Interessen, deshalb wird es auch als privates Recht bezeichnet.

Instanzenweg

Erste Instanz ist das Gericht, das für die erste Be-handlung eines Falles zuständig

ist.

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Rechtsprechung und Gerichtsbarkeit

Durchsetzen lässt sich Recht aufgrund gerichtlicher Ent-scheidungen beispielsweise durch Gerichtsvollzieher oder durch die Polizei.

Art. 97 Abs. 1 GG:

Die Richter sind unabhängig

und nur dem Gesetz unterworfen.

Wichtige Merkmale der deutschen Gerichtsbarkeit:

Die Rechtsprechung ist unabhängigen Richtern anvertraut.

Gerichte sind nur an Recht und Gesetz gebunden. Die meisten Gerichte sind dreistufig aufgebaut. An der Spitze steht jeweils ein Bundesgerichtshof als oberster Gerichtshof. Die Ordentliche Gerichtsbarkeit (z. B. Strafsachen, Zivilsachen, Freiwillige Gerichtsbarkeit) ist als Ausnahme in vier Stufen aufgebaut, in:

Amtsgerichte - Landgerichte - Oberlandesgerichte - Bundesgerichtshof

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Wichtige Merkmale der RechtsprechungDie Rechtsprechung (Gericht) schützt und verwirklicht die Rechtsordnung, indem sie Gerechtigkeit walten lässt.

Die wesentlichen Merkmale der Gerechtigkeit sind:

Gleichheit,

Billigung,

d. h., alle Menschen werden vor dem Gesetz gleich behandelt.

d. h., dass in der Berücksichtigung des Einzel-falles gleichartige Fälle unterschiedlich be-urteilt werden können. Beispiel: Zwei Einbrecher werden unterschied-lich bestraft, weil z. B. der eine schon etliche Vorstrafen hat und der andere bisher noch nie straffällig geworden war.

Justitia – Göttin der Gerechtigkeit

Justitia, römische Göttin der Gerechtigkeit, dargestellt mit Schwert und Waage, später auch mit verbundenen Augen (Zeichen des Urteilens ohne Ansehen der Person).

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Aufbau des Gerichtswesens in der BRD

Bundesverfassungsgericht Verfassungsgerichte der Länder

Bundes-gerichtshof

Oberlandes-gerichte

Land-gerichte

Amts-gerichte

OrdentlicheGerichtsbarkeit

Bundes-arbeitsgericht

Landesarbeits-gerichte

Arbeits-gerichte

Arbeits-gerichtsbarkeit

Bundesver-waltungsgericht

Oberverwal-tungsgerichte

Verwaltungs-gerichte

Allgem. Verwal-tungsgerichtsb.

Bundes-sozialgericht

Landessozial-gerichte

Sozial-gerichte

Sozial-gerichtsbarkeit

Bundes-finanzhof

Finanz-gerichtsbarkeit

Finanz-gerichte

Oberste Gerichtshöfe des Bundes

Gerichte der Länder

Quelle: B2

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Wie schützt der Staat den Verbraucher?

Kartellgesetz und Verbot von

Preisabsprachen

Die wirtschaftlich Schwächeren werden informiert und geschützt z. B. durch:

Verbraucher-informationen

(Stiftung Warentest)

Gesetze gegen unlauteren Wettbewerb

(UWG)

„Haustürgeschäfts-gesetz“

Gesetz über Mess- und Eichwerte

Gesetz über die Allgemeinen

Geschäftsbedingungen (AGB)

„Verbraucherkredit-gesetz“

„Produkthaftungs-gesetz“

„Preisauszeichnungs-verordnung“

Lebensmittelgesetze

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Wie schützt der Staat den Wettbewerb?

Das Kartellamt schreitet bei Verstößen gegen das „Gesetz gegen Wettwerbsbeschrän-kungen“ (GWB) ein.

Dieses Gesetz wurde 1957 vom Bundestag verabschiedet und verbietet Absprachen über Preise und Mengen an-gebotener Güter zwischen den verschiedenen Unternehmen.

Außerdem kontrolliert es den Zusammenschluss von Groß-unternehmen.

Niederlassungsfreiheit

FreieBerufswahl

Konsum-freiheit

FreierWettbewerb

Vertrags-freiheit

Gewerbefreiheit

Marktwirtschaftliche Elemente

Interessen-ausgleich

aller Beteiligten

Sicherung des sozialen

Friedens

Schutz der Bedürftigen vor denAuswirkungen desunbeschränkten

Wettbewerbs

größtmöglicheAnzahl preiswerter

Güter undDienstleistungen

Soziale Elemente

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Warum fusionieren Unternehmen?

Vorteile

• stärkere Position im nationalen und internationalen Wettbewerb.

• kostengünstigere Produktionsmöglichkeiten

• Einsparungen im Forschungsbereich

• schnellere Umsetzung des technischen Fortschritts

Nachteile

• u. U. Marktbeherrschung und dadurch: a) Einschränkung des Wettbewerbsb) erhöhte Preise für den Verbraucher

• Die Gesamtentwicklung einer Firma kann durch einen rückständigen Firmenteil gehemmt werden (siehe BMW – Rover).

Horizontaler Zusammenschluss

Betriebe der gleichen Produktionsstufe fusionieren,

z. B. zwei Stahlwerke

Vertikaler Zusammenschluss

Erdölfirma – Raffinerie – Tankstellennetz

Anorganischer Zusammenschluss

Betriebe verschiedener Wirt-schaftszweige fusionieren, z. B. wegen Risikostreuung

Unternehmen erhoffen sich durch Zusammenschlüsse wirtschaftliche Vorteile wie Synergieeffekte, z. B. Ausschöpfung bestimmter Rationalisierungsmaßnahmen, verbesserte Beschaffungs- und/oder Absatzmöglichkeiten.

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Das Bundeskartellamt IEs dient der Sicherung des marktwirtschaftlichen Wettbewerbes und verhindert Vereinbarun-gen zwischen Unternehmen zur Beschränkung des Wettbewerbs. Es untersteht dem Wirtschafts-minister. Das Kartellgesetz verbietet bestimmte Kartelle.

Verboten sind Preiskartelle, Gebietskartelle (Aufteilung der Absatzgebiete), Mengenkartelle (Festlegung der erzeugten Menge), Verabredung über Drosselung der Produktion und damit Verknappung ihrer Güter. Bei Verstößen drohen Geldbußen bis zum Dreifachen des erzielten Mehrerlöses.

Erlaubt sind: Rabattkartelle (jeder Kunde erhält den gleichen Rabatt), Spezialisierungskartelle, Normen- und Typenkartelle, Exportkartelle (Festlegung der Länder, in die geliefert werden darf).

Fusionskontrolle (Fusion = Zusammenschlüsse von Unternehmen): Fusionen werden zugelassen, wenn sie wirtschaftlich sinnvoll sind. Wenn sie zu Monopolen führen, werden sie verboten. Ab 20 % Markt-anteil oder bei 10.000 Arbeitnehmern besteht Fusionsanzeigepflicht. Ein Großunternehmen, das aus Muttergesellschaft und Tochter-gesellschaften zusammengeschlossen ist, nennt man einen Konzern.

Neben dem modernen Gesetz über Wettbewerbsbeschränkungen gilt noch das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG): Es soll Missbräuche und Auswüchse auf dem Gebiet des Wettbewerbs ver-hindern, wie z. B. Irreführung, Kundenfang, vergleichende Werbung, Diskriminierung, Boykott, Anschwärzung zur Kreditschädigung.

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Das Bundeskartellamt IIDie Monopolkommission

Die staatliche Monopolkommission beurteilt die Unternehmenskonzentration für das Bundeskartellamt und beobachtet folgende Einrichtungen:

• Monopol - nur ein Anbieter: z. B. zurzeit noch für Briefbeförderung nur durch die Deutsche Post AG

• Oligopol - wenige Anbieter, wenige Nachfrager, z. B. Autofirmen, Netzbetreiber Mobilfunk

• Fusion - Verschmelzung von Unternehmen zu größerer Einheit, z. B. EADS (MBB, Dornier, Fokker u. a.)

• Konzern (Trust) - einheitliche Geschäftsführung mehrerer rechtlich selbständiger Unternehmen z. B. VW (AUDI, SEAT, SKODA u.a.), METRO (Kaufhof Galeria, Media Markt, Saturn Hansa u. a.)

• Holding - Dachgesellschaft. Wird oft bei Konzernen mit Einfluss auf Einzelunter- nehmen gebildet. Die Dachgesellschaft produziert nicht selbst: z. B. Allianz Holding. Töchter sind: Allianz Leben, Allianz Versicherung (Sachversicherung), Dresdner Bank, Allianz Krankenversicherung, RAS (ital. Versichg.), AGF (frz. Versichg.) und andere.  

Daneben ist in der Europäischen Union die Fusionskontrolle über die Europäische Kommission eingerichtet und dem Bundeskartellamt übergeordnet.

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Verstöße in Wettbewerb und Werbung„Wer im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Handlungen vor-nimmt, die gegen die guten Sitten verstoßen, kann auf Unterlassung und Schadens-ersatz in Anspruch genommen werden.“

Typische Verstöße nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sind z. B. irreführende Angaben, Schneeballsysteme, Werbung mit mengenmäßig beschränkten Angeboten oder mit Preisgegen-überstellungen, Bestechung, Nachahmung fremder Zeichen usw.

Verstöße gegen die guten Sitten sind insbesondere:

Kundenfang: Die Entscheidung des Kunden wurde erschlichen, verfälscht oder gekauft z. B. durch: - Irreführung (z. B. falsche Angaben über Eigenschaften der Ware) - physischen oder psychischen Zwang - Verlockung und Ausnutzen von Gefühlen.

Marktstörung: Wenn Angebot und Nachfrage durch Marktmacht entschieden wird.

Rechtsbruch: Preisunterbietung durch Tarifbruch oder Verletzung sonstiger Arbeitsbedingungen.

Vertragsbruch bzw. Schmarotzen an fremder Leistung: z. B. durch Imitation eines Produktes

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Verstöße gegen die guten Sitten

Wettbewerbswidrig

Wenn im Branchenfernsprechbuch mit einem Gutschein geworben wird, der ausgeschnitten werden soll, wodurch die Werbung der Konkurrenz auf der Rückseite wertlos wird.

Überrumpelung

Ansprechen von Unfallbeteiligten am Unfallort zwecks Abschlusses eines Reparaturvertrages.

Psychischer Zwang (moralischer Kaufzwang)

Zum Abholen eines Werbegeschenks muss man sich in das Geschäft begeben; dann Kauf evtl. aus Dankbarkeit oder weil es sonst als peinlich empfunden wird.

Schneeballsystem

Wenn Kunden (oder Mitsprecher) veranlasst werden, andere Abnehmer zu werben, um dadurch besondere Vorteile zu erhalten, z. B. Kaufpreisrückzahlung oder Beratungs-zuschüsse. Auf diese Art schwillt der Kundenkreis lawinenartig an, die Kunden-werbung wird progressiv und der Markt für Konkurrenten enger.

lrreführung

Man tarnt einen Bestellschein in einem als Geschenkgutschein aufgemachten "Anforderungsscheck".

 Lockvogelwerbung

Man zeigt auf Verkaufsausstellungen einige hochwertige Waren als Anreiz, bietet dann aber tatsächlich billige Ware zu überhöhten Preis an.

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Vertrags-Recht§ 433 BGB„Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen.“

„Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.“

§ 929 BGB„Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber über-gibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll.“

In einem Vertrag wird von zwei oder mehr Personen festgelegt, welche Verpflichtun-gen sie übernehmen wollen.

Von einem gegenseitigem Vertrag spricht man, wenn ein Vertragspartner seine Leis-tung nur erbringt, weil auch der andere Ver-tragspartner seine Verpflichtungen erfüllt (z. B. Kaufvertrag).

Die Grundsätze des Vertragsrechts sind immer gültig, auch wenn z. B. der Kaufvertrag nicht schriftlich niedergelegt wurde. Ob man an einem Marktstand Gemüse für 6,- € oder in einer Vertragswerkstatt ein gebrauchtes Auto für 16 000.- € kauft: beides ist juristisch ein Kaufvertrag.

Kaufvertrag

Zwischen Sepp Huber, Verkäufer,Hans Hupf, Käufer,

über das gebrauchte Fahrrad,Marke Rixi, silber, Nr. 12 123 111.

Das Fahrrad wird unter Ausschlussder gesetzlichen Gewährleistung

zum Preis von 230,00 EURverkauft.

München, 04. Juli 2003

Sepp Huber Hans Hupf

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Handeln in „Treu und Glauben“

Vertragliche Verpflichtungen und Aufgaben

Verträge müssen nicht nur gehalten werden, sondern aus den Paragraphen 133, 157 und 242 BGB ergibt sich im gesamten Wirtschafts- und Vertragsbereich die Verpflichtung, nach „Treu und Glauben“ zu handeln.

„Treue“ bedeutet, sich einem anderen gegenüber zuverlässig, aufrichtig und rücksichts-voll zu verhalten.

„Glauben“ ist das Vertrauen in eine solche Haltung. Auch bei der Erfüllung seiner Verträge und Aufgaben ist der Unternehmer, aber auch der Arbeitnehmer, an diese Wertvorstellungen gebunden.

§ 157 BGB:

Verträge sind so auszulegen, wie „Treu und Glauben“ mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.

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Die Form der RechtsgeschäfteRechtsgeschäfte können grundsätzlich in beliebiger Form abgeschlossen werden: mündlich, schriftlich oder durch schlüssiges Verhalten. Wichtige Verträge sollten aller-dings in Schriftform abgeschlossen werden (Beweismittel). Für manche wichtige Rechts-geschäfte besteht Formzwang, sonst ist das betreffende Rechtsgeschäft nichtig.

Form der Rechtsgeschäfte

Schriftform

Jede Partei muss unter-

schreiben, z. B.den Berufsaus-bildungsvertrag

öffentlicheBeglaubigung

Beglaubigt wird die Unterschrift,z. B. Antrag auf

Eintrag ins Vereinsregister

öffentlicheBeurkundung

Beurkundet wer-den Inhalt undUnterschrift,

z. B. beim Haus-kauf

grundsätzlichformlos

Formzwang - bei Nichtbeachtung: Nichtigkeit!Nichtigkeit!

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Rechtsverlauf bei einem Autokauf1. Kauf des PKWs Käufer Verkäufer

Rechtsfolge: Zahlungs-/Annahmepflicht

Rechtsfolge: Übereignungs-/Übergabepflicht

Kaufvertrag

Bestellung (=Angebot)

Auftragsbestätigung (=Annahme d. Angebotes)

2. Übereignung des PKWs

Käufer Verkäufer

Rechtsfolge: Käufer wird Eigentümer des PKWs

Einigung (= Vertrag)

Angebot

Annahme

Übergabe des PKWs

3. Übereignungdes Geldes

Käufer Verkäufer

Rechtsfolge: Verkäufer wird Eigentümer des Geldes

Kaufvertrag

Annahme

Angebot

Übergabe des Geldes

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Der Kaufvertrag - ZusammenfassungDer Kauf einer Ware oder einer Dienstleistung erfordert drei Rechtsgeschäfte:

1. den Abschluss des Kaufvertrages (Verpflichtungsvertrag).

2. die Übereignung der gekauften Sache (Erfüllung des Vertrages durch den Verkäufer).

3. die Übereignung des vereinbarten Kaufpreises (Erfüllung des Vertrages durch den Käufer).

Pflichten des Verkäufers:• Lieferung und Übereignung der Ware (mängel-

frei, zur rechten Zeit und am rechten Ort).

• Annahme des Kaufpreises

Pflichten des Käufers:• Annahme der Ware

• Zahlung des Kaufpreises

Rechtedes Käufers

Rechtedes Verkäufers

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Der Arbeitsvertrag

- Beginn der Arbeit- Art u. Ort der Arbeitsleistung- Höhe der Vergütung, Spesen,- Prämien- Dauer des Urlaubs- Kündigungsfristen- Haftung

- Vertretungsbefugnisse (Erlaubnis, im Namen der Firma Kaufverträge abzuschließen) - Über- und Unterstellungsverhältnis (wer wem Anweisungen erteilen darf) –- Verschwiegenheitspflichten- Einschränkung von Nebenbeschäftigung

Übliche Inhalte eines schriftlichen Arbeitsvertrags

Das Arbeitsrecht ist im Kern ein Schutzrecht für die Arbeitnehmer, das diese - die wirtschaftlich Schwächeren - schützen soll.

Ein Arbeitsvertrag kommt mündlich, schriftlich oder durch schlüssiges (kon-kludentes) Verhalten zustande.Das Arbeitsverhältnis wird

heute in den meisten Fällen mit einem schriftlichen Ver-trag geregelt.

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Inhalt eines schriftlichen Kaufvertrages

Art und Güte der Ware

Regelungenin einem allgemeinen

Kaufvertrag

Erfüllungsort

Verpackungs- undBeförderungskosten

Preisnachlässe und Zahlungsbedingungen

Lieferzeit

Gerichtsstand

Wenn im schriftlichen Kaufvertrag nichts besonderes vereinbart wurde, dann gelten die o. a. Regelungen. Beim Einkauf beim Bäcker oder im Supermarkt ist es nicht nötig, die einzelnen Bedingungen des Kaufes auszuhandeln oder gar schriftlich niederzulegen.

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Vertragsarten - BeispieleMiet- und Pachtvertrag

Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Gebrauch einer Sache (z. B. Wohnung oder Auto) zu gestatten. Hierfür erhält er den sogenannten Mietzins. Der Mieter muss die Sache am Ende der Mietzeit zurückgeben.

Wesen der einzelnen Vertragsbeispiele

Leasingvertrag

Ein Leasingnehmer (Mieter bzw. Pächter) zahlt an den Leasinggeber (Vermieter) die Leasingrate. Dafür wird ihm der langfristige Gebrauch einer Sache (Auto, Maschinen u. a.) gestattet, die er nach einer vereinbarten Zeit (meist 4 – 6 Jahre) zurückgeben muss. Bei vielen Verträgen hat der Kunde einen Kaufanspruch nach Ablauf der Mietzeit. Durch Leasing reduziert sich der Kapitalbedarf bei Investitionen. Mit Leasing verbinden sich noch eine Reihe anderer Vorteile.

Leihvertrag

Eine Sache wird unentgeltlich zum Ge-brauch überlassen. Danach muss der Entleiher dem Verleiher die Sache wieder zurückgeben. Bei Beschädigung der ent-liehenen Sache muss der Entleiher Schadensersatz leisten.

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Haustürgeschäfte

VERKÄUFER

K

U

N

D

E

Vertrag über eine entgeltliche Leistung(Kaufvertrag, Vertrag über Werk- oder Dienstleistungen)

Nach mündlichen Verhandlungen am Arbeitsplatz, in der Wohnung,bei Kaffeefahrten oder auf der Straße

Schriftliche Belehrung über Widerrufsrecht

Unterschrift

Widerrufsrecht binnen einer Woche

Es besteht kein Widerrufsrecht:• wenn der Kunde den Vertreter selbst

bestellt hat.

• bei Bagatellegeschäften.

• bei notariell beurkundeten Verträgen.

• beim Abschluss von Versicherungs-verträgen mit Sofortdeckung oder höchstens einjähriger Laufzeit.

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Mangelhafte LieferungMangel in der

ArtMangel in der

MengeMangel in der

QualitätMangel in der

Beschaffenheit

Rechte des KäufersRechte des Käufers

Wandlung Minderung Ersatz-lieferung Schadenersatzoder oder oder

• wenn zugesicherteEigenschaft fehlt

• bei arglistigerTäuschung

Prüfungs- und Rügefrist des KäufersPrüfungs- und Rügefrist des Käufers

Kaufleute: sofort Privatleute: innerhalb von 6 Wochen

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VerzugLieferungsverzug Zahlungsverzug Annahmeverzug

Rechte des Verkäufers

• Einlagerung aufKosten des Käufers

• Klage auf Abnahme

• Versteigerung nachAndrohung

• Rücktritt vom Vertrag

Rechte des Käufers

• Lieferung und Schadenersatz oder nach Nachfrist

• Rücktritt vom Vertrag

• Schadenersatz undVerzicht auf Lieferung

Rechte des Verkäufers

• Rechnungssumme

• Verzugszinsen

• Kostenersatz

oder nach Nachfrist

• Rücktritt vom Vertrag

Änderung gesetzlicher Regelungen durch AGB• nur beschränkt möglich• nur nach ausdrücklichem Hinweis, Vorlegung und Einigung

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Außergerichtliches MahnverfahrenWarum sind Mahnverfahren erforderlich?

Gewerbetreibende (Gläubiger) vermeiden Verluste, wenn sie ihre Forderungen überwachen und ggf. eintreiben. Zahlungsverzögerungen beim Kunden können verschiedene Ursachen haben: Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsunwilligkeit oder Vergesslichkeit.

Die Zahlungserinnerung

Sie soll höflich an eine vergessene Zahlung erinnern.

1. Mahnung - der Schuldner gerät durch diese Mahnung in Verzug

Sie enthält eine bestimmt formulierte Aufforderung zur Zahlung.

2. Mahnung

Sie enthält eine scharf formulierte Aufforderung zur Zahlung.

Letzte Mahnung

Sie enthält die Androhung gerichtlicher Maßnahmen (Mahnbescheid, Klage).

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Gerichtliches Mahnverfahren1. Mahnbescheid

Nach erfolglosen außergerichtlichen Mahnverfahren beantragt der Gläu-biger beim zuständigen Amtsgericht den Erlass eines Mahnbescheides und stellt ihn dem Schuldner zu.

ErzwungeneVertragseinhaltung

2. Vollstreckungsbescheid

Reagiert der Schuldner auf den Mahn-bescheid nicht, kann der Gläubiger innerhalb von 6 Monaten einen Voll-streckungsbescheid beantragen.

3. Zwangsvollstreckung

Reagiert der Schuldner auch auf den Vollstreckungsbescheid nicht, kann der Gläubiger nach Ablauf der Einspruchsfrist (14 Tage) durch den Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung durchführen lassen.

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Ablauf der Zwangsvollstreckung

durch das Gericht Pfändung

erfolg-los

erfolg-reich

Verstei-gerung

Abrech-nung

Gläubiger

beantragt

Eidesstattliche Versicherung

Haft bei Weigerung

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Der Weg durch die InstanzenJede Farbe steht für dem Verlauf eines Musterfalles

Landgericht

Amtsgericht

Bundes-gerichtshof

Oberlandes-gericht

Berufung zugelassenoder über 600 €

Revisionzugelassen

Sprungrevision:Wenn über 600 €, der Gegner zustimmtund der BGH es zulässt

FamilienrechtSCHLICHTER

Nur in einigen Bundesländern:Bei Streit um max. 600 €,Nachbarschaftsstreit oder

EhestreitigkeitenMietrecht,andere Fälle bis 5.000 €

1. Instanz

1. Instanz

3. Instanz

2. Instanz

2. Instanz

Berufung zugelassen

Revision zugelassen

über 5.000 €

Berufung zugelassen

Sprungrevision:Wenn der Gegner zustimmtund der BGH es zulässt

Quelle: Finanztest 3/2002, Seite 64

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Wann kommt es zu einem Zivilprozess?

Gerichte im Zivilprozess1. Sie sollen als unparteiische Einrichtung über Meinungsverschiedenheiten ent-

scheiden. Das Gericht wird nur tätig, wenn eine Partei Klage erhebt oder eine Partei als Beklagte auftritt und der Richter zu entscheiden hat.

2. Beendigung eines Zivilverfahrens entweder durch:a) Vergleich oderb) Urteil: Abweisung der Klage oder Verurteilung des Beklagten.

3. Im Falle eines Urteils kann dagegen mit Berufung oder Revision vorgegangen werden.

Wenn zwei Personen / Parteien einen Streit ha-ben und sich nicht einigen können, kommt es zu einem Zivilprozess.

Eine oder beide Parteien muss/ müssen das Gericht anrufen!

Der Zivilprozess richtet sich nach dem Streit-wert. Bei einem Streitwert bis 5.113 € ist kein Anwalt notwendig.

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Ablauf eines Zivilprozess

Schriftliches VorverfahrenErklärungen und Beweismittel

beider Parteien

Amtsgericht

Zuständig bei Streitwert bis5.000 € (1. Instanz) sowie bei

Mietstreitigkeiten, Ehe- u.Familiensachen. Sonst

Zuständigkeit bei Landgericht.1. Darlegung des Anspruchs2. Antrag zur Entscheidung durch das Gericht

Abschriftder Klage

Klage-schriftDarlegung des AnspruchsDarlegung des Anspruchs

Darlegung des AnspruchsDarlegung des AnspruchsDarlegung des AnspruchsDarlegung des Anspruchs

Klage-schriftDarlegung des AnspruchsDarlegung des Anspruchs

Darlegung des AnspruchsDarlegung des AnspruchsDarlegung des AnspruchsDarlegung des Anspruchs

Urteil

Darlegung des AnspruchsDarlegung des Anspruchs

Darlegung des AnspruchsDarlegung des AnspruchsDarlegung des AnspruchsDarlegung des Anspruchs

Mündliche Verhandlung

RichterKläger +

RechtsanwaltBeklagter +

Rechtsanwalt

Urteil

Darlegung des AnspruchsDarlegung des Anspruchs

Darlegung des AnspruchsDarlegung des AnspruchsDarlegung des AnspruchsDarlegung des Anspruchs

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Grundstruktur des Arbeitsrechtes

Internationales Recht

Einzelarbeitsvertrag Haustarif Betriebsvereinbarung

Tarifvertrag (Flächentarifvertrag)

Gesetze Verordnungen Verwaltungsvorschriften

EU-Recht Verfassung (GG)

Aufgabe des Arbeitsrechtes ist der Schutz der Arbeitnehmer im Betrieb: a) vor wirtschaftlichen Nachteilenb) vor gesundheitlichen Schädenc) vor negativer Beeinträchtigung der Persönlichkeit.

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Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit

Die Arbeits- und Sozialgerichte sind für privatrechtliche Streitigkeiten zuständig, die sich aus Arbeitsverträgen und Tarifver-trägen ergeben (Urteilsverfahren). Sie sind auch noch zuständig für Streitigkeiten aus dem BetrVG und dem Mitbestimmungsge-setz (Beschlussverfahren). Die örtliche Zu-ständigkeit richtet sich nach dem Beklag-ten (Wohnsitz, Betriebssitz).

Das Urteilsverfahren ist - mit einer Ausnahme - wie beim Zivilprozess, geregelt: Vorab gibt es vor einem Richter eine Güteverhandlung. Sie dient der Beschleunigung des Verfahrens und soll eine streitlose Einigung herbeiführen. Erst, wenn diese scheitert, kommt es zu einer Streitverhandlung mit drei Richtern.Die Klage kann formlos eingereicht oder bei der Rechtantragsstelle beim Arbeitsgericht zu Protokoll gegeben werden. Kündigungsverfahren haben Vorrang.

Drei GerichtsinstanzenIn allen Instanzen (1.-3.) der Arbeitsgerichtsbarkeit wirken beim Urteil neben Berufs-richtern Vertreter von Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit gleichem Stimmrecht mit. Die Öffentlichkeit ist bei der Verhandlung zugelassen (ordentliche Gerichtsbarkeit).

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Instanzen des Arbeitsgerichts

1. Instanz Arbeitsgericht1 Berufsrichter, 2 Arbeitsrichter (Arbeitgeber + Arbeitnehmer). Es besteht kein Anwaltszwang.(Ehrenamtlicher Richter - 1. Instanz - kann man ab dem 25. Lebensjahr werden. Er hat die selben Befugnisse wie der Berufsrichter.)

In der 1. Instanz trägt jede Partei die Kosten ihrer Prozessvertretung (Anwalt) selbst. In der 1. Instanz werden auch der siegenden Partei die Kosten für Zeitversäumnis und Prozessvertretung nicht ersetzt! Für Arbeitnehmer gibt es keinen Lohnausfall-Ersatz vom Prozessgegner.

2. Instanz Landesarbeitsgericht1 Berufsrichter, 2 Arbeitsrichter (Arbeitgeber + Arbeitnehmer). Anwaltszwang. Auch eine Vertretung durch Verbände, wie Gewerkschaften oder Arbeitgeber-Verband, ist erforderlich.

3. Instanz Bundesarbeitsgericht (Erfurt)Es besteht Anwaltszwang. Das Gericht besteht aus: 3 Berufsrichtern und 2 Arbeitsrichtern (Arbeitgeber und Arbeitnehmer).

In 2. und 3. Instanz muss der Verlierer die Prozess- und Anwaltskostenseines Gegners bezahlen.

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Entwicklung undSäulen der

Sozialversicherung

1883Krankenvers.für Arbeiter

1884Unfallvers.für Arbeiter

1889Invaliditäts-

u. Altersvers.für Arbeiter

1911Reichsver-sicherungs-

ordnung

1923Reichsknapp-schaftsvers.

1927Arbeitslosen-versicherung

1938Handwerker-versicherung

1957Dynamische

Rente

1957Lohnfort-

zahlung beiKrankheit

1957Altershilfe

für Landwirte

1969Arbeits-

förderungs-gesetz

1970Lohnfortzah-lung für Arb.bei Krankheit

1972flexible

Altersgrenze

1986Gesundheits-

reform

2001Renten-reform II

1992Renten-reform I

1911Angestellten-versicherung

1995Pflege-

versicherung

Der Weg Deutschlands zum Sozialstaat

a)

b)

c)

d)

e)

Krankenversicherung (1883)

Unfallversicherung (1884)

Rentenversicherung (1889)

Arbeitslosenversicherung (1927)

Pflegeversicherung (1995)

Die fünf Säulen der gesetzlichen Sozialversicherung

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Prinzipien der Sozialversicherung

a)

b)

c)

Subsidiaritätsprinzip (subsidium = Hilfe) - erst, wenn der Bürger sich nicht mehr selbst helfen kann, setzt die Hilfe der nächst höheren Ebene ein, z. B. Sozialhilfe oder freie Wohlfahrtspflege.

Solidaritätsprinzip - In der Solidargemeinschaft (z. B. gesetzliche Krankenversicherung: gesunde arbeitende Menschen üben Solidarität und zahlen Kassenbeiträge für Kranke) stehen die Leistungen allen gleichermaßen zu, unabhängig von der Beitragshöhe.

„Generationenvertrag“ - Danach muss jeweils die Generation, die im Berufsleben steht und Geld verdient, die Leistungen aufbringen, z. B. für die Rentner. Unsere Kinder sind die Beitragszahler von morgen, die Rentner sind die Beitragszahler von gestern.

Auf welchen drei Prinzipien beruht unsere Sozialversicherung?

Generationenvertrag:(anders ausgedrückt)

Die arbeitende Bevölkerung leistet die Rentenbeiträge für die augenblicklichen Rentner, in der Erwartung, später als Rentner von der arbeitenden Bevölkerung auch eine Rente bezahlt zu bekommen.

Vergleich Wirtschaftsentwicklung und Sozialausgaben der BRD von 1965 bis 2000

0,0

500,0

1000,0

1500,0

2000,0

1 2 3 4 5 6 7

in M

rd. E

UR

BSPSozialbudget

1965 1970 1975 1980 1985 1990 2000

Quelle: Statistisches Bundesamt

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Beiträge zur Sozialversicherung

Kranken-versicherung

(seit 1883)

Unfall-versicherung

(seit 1884)

Arbeitslosen-versicherung

(seit 1927)

Pflege-versicherung

(seit 1995)

Renten-versicherung

(seit 1889)

ca. 7% desBruttolohnes;

= Arbeit-nehmeranteil

Beitrag abhängig von

Gefahrenklasse

nur Arbeitgeber!

3,25% desBruttolohnes;

= Arbeit-nehmeranteil

0,85% desBruttolohnes;

= Arbeit-nehmeranteil

9,55% desBruttolohnes;

= Arbeit-nehmeranteil

Achtung: Die Beiträge für die einzelnen Versicherungen werden je zur Hälfte vom Arbeitnehmer (50%) und dem Arbeitgeber (50%) bezahlt.

Ausnahme: Unfallversicherung - sie wird allein vom Arbeitgeber (100%) bezahlt.

Stand: März 2002

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Sozialstaat in Gefahr!?Tab. 1) Beitragssätze Sozialversicherung

 

Gesetzl. Kranken-

versicherung

Gesetzl. Renten-

versicherung

Arbeits-losen-

versicherung

Jahr 1970 8,2% 17,0% 1,3%

Jahr 1980 11,4% 18,0% 3,0%

Jahr 1990 12,5% 18,7% 4,3%

Jahr 1991 12,2% 18,0% 6,2%

Jahr 2000 13,6% 19,3% 6,5%

Jahr 2002 14,0% 19,1% 6,5%

Tab. 2) BRD - Staatsverschuldung

 Millionen

EuroEuro je

Einwohner in % des BIP

Jahr 1970 62.927 1.023 7,0%

Jahr 1980 236.645 3.844 20,1%

Jahr 1990 536.223 8.480 36,2%

Jahr 1991 595.921 7.454 34,8%

Jahr 2000 1.198.145 14.579 60,8%

Jahr 2002 1.203.887 14.622 60,8%

Tab. 4) Bruttoinlandsprodukt (BIP)

Durchschnittliche Veränderung je Jahr

Jahre 1970/1980     2,8%

Jahre 1980/1991     2,6%

Jahre 1991/2001     1,5%

Tab. 3) Lohnnebenkosten bezog. auf ges. Arbeitskosten

Jahr 1970     34,0%

Jahr 1980     41,1%

Jahr 1990     42,6%

Jahr 1991     43,1%

Jahr 2000     47,9%

Jahr 2002     47,4%Quellen für Tabellen 2 - 4: Statistisches Bundesamt;

Berechnungen des DIW Berlin, DIW Berlin 2003

Quellen Tab.1: VDR u. DIW Berlin 2003

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Ergänzung zur Sozialversicherung

Freiwillige Vorsorge mit staatlicher Förderung

Personenversicherungen:- Lebensversicherung- Berufsunfähigkeitsversicherung- Unfallversicherung- private Krankenversicherung

Sachversicherungen:- Kfz-Versicherung- Haftpflichtversicherung- Hausratversicherung- Rechtsschutzversicherung- Reisegepäckversicherung

Vermögensbildung - Vorzüge:- Zusatzeinkünfte durch Zinsen, Dividenden, Mieten u.ä.- Sicherheit vor Inflation und Krisenzeiten - meist Wohnungsproblem gelöst

GrundsatzPersonen schließen sich

zu einer Risikogemeinschaft

zusammen.

Die Beiträge für das abgesicherte Risiko

werden zum Schadensausgleich oder zur Kapitalbildung (bei Lebensversicherungen)

verwendet.

40,00 € monatlich

480,00 € jährlich

480,00 €plus Verzinsung

40,00 €monatl.

Sparleistungjährlich:

Arbeitnehmeranteil

Arbeitgeranteil bis 100%

Staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage (10 – 20%)

Das 936-DM-Gesetz

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Das soziale Netz im ÜberblickGrundsatz für Fürsorgeleistungen:

Der Staat greift nur ein, wenn wirtschaftliche Notlagen entstanden sind. Die Bedürftigkeit muss angezeigt und amtlich nachgewiesen werden, z. B. für Jugendhilfe, Sozialhilfe, Ausbildungshilfe.

Soziale Leistungen der BRD im Jahre 2000 in Mill. EUR

106

3.743

6.560

10.835

16.665

49.093

49.459

64.961

132.046

217.431

Kindergeld

Erziehungsgeld

Entschädigungen

Unfallversicherung

Pflegeversicherung

Soziale Dienste u.Hilfen

LeistungssystemeÖffentl. Dienst

Arbeitsförderung

Krankenversicherung

Rentenversicherung

Quelle:StatistischesBundesamt der BRD

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Sozialhilfe

Deutsches Rotes Kreuz Caritas (katholisch) Innere Mission (evangelisch) Arbeiterwohlfahrt Müttergenesungswerk Paritätischer Wohlfahrtsverband

Wichtige Verbände derfreien Wohlfahrtspflege sind:

0

10

20

30

40

50

60

von

je 1

00

Sozi

alhi

lfeem

pfän

gern

Gründe für Sozialhilfe (1992)

Alte BundesländerNeue Bundesländer

Arbeits-losigkeit

zu ge-ringeRente

Tod /AusfallErnährer

Krank-heit

zu ge-ringes

Einkom-men

SonstigeGründe

Quelle: Statistisches Bundesamt der BRD

Was versteht man unter „Fürsorge“ als soziale Sicherung?Die Sozialhilfe als letztes Teilstück im Netz der Sozialsicherung ist Ausdruck humanitärer Hilfsbereitschaft des Sozialstaates. Sie wird gewährt, wenn sonst kein Anspruch auf sozi-ale Absicherung besteht und der Einzelne sich nicht mehr selbst helfen kann.

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Überblick Sozialrechtsbereiche

Sozialrechtsbereich Träger Geldleistungen

GesetzlicheRentenversicherung

Bundesversicherungsanstalt für Angestellte,Landesversicherungsanstalten, Seekasse;Bundesknappschaft

Rente wg. Alters, Rente wg. verminderter ErwerbsfähigkeitRente wg. Todes

GesetzlicheKrankenversicherung

Gesetzliche Krankenkassen (Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Ersatzkassen)

Krankengeld, Mutterschaftsgeld

Gesetzliche Pflegeversicherung

Gesetzliche Pflegekassen als Teil der Gesetzlichen Krankenkassen

Pflegegeld

GesetzlicheUnfallversicherung

Berufsgenossenschaften Verletztengeld, Übergangsgeld,Unfallrente, Hinterbliebenenrente

Arbeitslosenversicherung /Arbeitslosenförderung

Bundesanstalt für Arbeit,Arbeitsämter

Arbeitslosengeld, -hilfe, Kurzarbeitergeld,Konkursausfallgeld, Unterhaltsgeld

KriegsopferversorgungSoziale Entschädigung

Versorgungsämter Beschädigtenrente, Hinterbliebenenrente

Wohngeld Wohngeldämter Wohngeld

Sozialhilfe Sozialämter Hilfe zum Lebensunterhalt

Kindergeld Familienkassen bei den Arbeitsämtern Kindergeld

Erziehungsgeld je nach Landesrecht verschiedene Stellen Erziehungsgeld

Ausbildungsförderung Ämter für Ausbildungsförderung Ausbildungsförderung

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Das SozialgerichtVor einer Klage: Widerspruchsverfahren Einer Klage vor dem Sozialgericht muss ein Widerspruchsverfahren bei der Verwaltung vor-ausgehen. Wenn ein Arbeitsloser z. B. das Arbeitsamt verklagt, weil es ihm zu unrecht das Arbeitslosengeld sperrt, muss er zuerst Widerspruch beim Arbeitsamt erheben. Danach erst geht er zum Sozialgericht (Fristen beachten!).

ZuständigkeitDas Sozialgelicht ist nicht für alles Soziale zuständig. Die Sozialgerichte sind nur zu-ständig für Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Pflegeversicherung, der Kriegs-opferversorgung und für das Kindergeld. Fehlerhafte Verwaltungsentscheidungen des Staates sollen damit vermieden werden.

Die Sozialgerichte sind nicht zuständig z.B. für die Sozialhilfe!

Das VerfahrenDas Gericht muss von sich aus über alle Sachverhalte von Amts wegen aufklären (Unter-suchungsmaxime). Beteiligte, Kläger und Beklagte haben Anspruch auf rechtliches Gehör und können Akteneinsicht verlangen. Das Verfahren ist grundsätzlich kostenfrei. Nach der mündlichen Verhandlung ergeht die Entscheidung des Gerichts. An den Zeugenvernehmun-gen dürfen alle Beteiligten teilnehmen. Die Öffentlichkeit kann von der Verhandlung aus-geschlossen werden. Die erste Instanz ist anwaltsfrei.

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Instanzen des Sozialgerichts

1. Instanz Sozialgericht1 Berufsrichter, 2 Laienrichter (Arbeitgeber + Arbeitnehmer). Der Kläger kann allein auftreten oder sich durch einen Anwalt oder einen Verbandsvertreter vertreten lassen. Gerichtskosten fallen keine an.

Bei der Urteilsfindung wirken Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Instanzen als ehrenamtliche Richter mit. Alle haben gleiches Stimmrecht. In allen drei Instanzen herrscht Kostenfreiheit für den Kläger. Allein die Versicherungsträger zahlen, unab-hängig vom Prozessausgang, für jede Streitsache eine Pauschalgebühr. (Ehrenamtliche Richter werden von den Verbänden vorgeschlagen und von der Regierung berufen.)

2. Instanz Landessozialgericht (Berufungsinstanz)3 Berufsrichter, 2 Laienrichter (Arbeitgeber + Arbeitnehmer). Der Kläger kann allein auftreten oder sich durch einen Anwalt oder einen Verbandsvertreter vertreten lassen. Gerichtskosten fallen keine an.

3. Instanz Bundessozialgericht in Kassel (Revisionsgericht)Das Gericht besteht aus: 3 Berufsrichtern und 2 Laienrichtern (Arbeitgeber und Arbeitnehmer).Der Große Senat für Grundsatzentscheidungen besteht aus: 7 Bundesrichtern und 4 Laien-richtern.

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Wofür zahlen wir Steuern?

Modernisierungund Ausbau derVerkehrswege

Vollzug der Europäischen Union

Modernisierung und Ausbau der

Infrastruktur

FriedenssicherungSozialausgaben

Abbau der hohenArbeitslosigkeit

Sicherung desWirtschaftsstand-ortes Deutschland

Eingliederung vonAus- und Übersiedlern

Wirzahlen

Steuernfür:

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Welche Hilfen gewährt die BRD wirtschaftlich Schwachen?

Die BRD gewährt vor allem Hilfen in Form von:

Steuer-erleichterungen

Kindergeld u. Ausbildungs-

beihilfen

Vermögens-bildungsgesetz,Bausparanreize

Wohngeld für Einkommens-

schwache

Finanzhilfen und

Subventionen für Betriebe

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Sozial orientierte SteuerpolitikEine sozial orientierte Steuerpolitik schafft Leistungsanreize für höhere Einkommen. Beispiele sind Ausgaben, die das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuer-schuld verringern. Dazu gehören insbesondere Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen.

Der viergeteilte Steuertarif berücksichtigt nur die Einkommenshöhe. Damit auch die familiäre Situation und die damit verbundene finanzielle Belastung Anerkennung finden, ist die Lohnsteuertabelle in sechs Steuerklassen eingeteilt.

Werbungskosten sind:

Aufwendungen, die durch das Arbeitsverhältnis ver-anlasst sind (z. B. Kosten für Fahrt, Arbeitskleidung, Fachbücher u. a.).

Sonderausgaben sind:Aufwendungen der Lebensfüh-rung, die aus sozialpolitischen Gründen steuerlich begünstigt werden (z. B.: Sozialversiche-rungsbeiträge, Beiträge für die Bausparkasse, u. a.).

Außergewöhnliche Belastungen sind:

Unfreiwillige Ausgaben (z. B. Ausbildungskosten für Kinder, Körperbehinderung, Ehe-scheidung).

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Arbeitshinweise zu: Arbeitslehre 10. KlasseArbeitshinweise zu: Arbeitslehre 10. Klasse1. LehrplanbezugGrundlage für die folgenden mit MS-PowerPoint erstellten Seiten ist der seit 1997 gültige Lehrplan für die Hauptschulen Bayerns, Arbeitslehre, Jahrgangsstufe 10

2. Hinweise für die Arbeit und den Einsatz im UnterrichtDie vorliegende Sequenz orientiert sich inhaltlich an der entsprechenden Handreichung des Staats-instituts für Schulpädagogik und Bildungsforschung in Bayern (ISB), Arabellastraße 1, 81925 München. Die einzelnen Seiten der PowerPoint-Ausarbeitung können auf Folien oder Normalpapier ausgedruckt oder, wenn vorhanden, im Unterricht mit Hilfe eines Datenprojektors (mit Animation) an die Wand projiziert werden. Mit Mausklick (linke Maustaste) wird die jeweilige Animation geholt bzw. zur nächsten weiter geschaltet, manche Animationen sind automatisiert. Bzgl. des Unterrichtseinsatzes sind die folgenden Seiten / Folien nicht in erster Linie für die Unterrichts-phasen Hinführung und Erarbeitung gedacht, sondern vielmehr zum Zwecke der Zusammenfassung und Sicherung des Gelernten. Sie können auch als Grundlage für mündliche bzw. schriftliche Berich-te (Deutsch) dienen oder korrespondierend mit Mathematik bzw. GSE eingesetzt werden. Achtung: Wegen der Fülle des Materials ist eine eigenständige Auswahl für inhaltliche und methodische Schwerpunkte zu treffen!Ergänzend stehen vier bzw. acht Aufgabenblätter (Proben) zum Thema als WORD-Dateien zur Verfügung, z. B.: „AL-Probe1-Aufgaben-Kl10.doc“ bzw. „AL-Probe1-Lösung-Kl10.doc“.

3. Literatur-/BildnachweisSoweit kein Bild-/Quellennachweis angegeben ist, handelt es sich um MS-Cliparts oder MS- o. a. WAV- bzw. AVI-Dateien. Weitere Angaben dazu befinden sich auf der nachfolgenden Folie.

Alfons Ostermaier Ismaning, im November 2003

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Literatur-/BildnachweisArbeitsbücher:B1: „Handreichung für Arbeitslehre in der 10. Klasse in den Hauptschulen Bayerns“ des

Staatsinstituts für Schulpädagogik und Bildungsforschung in Bayern (ISB), Arabellastraße 1, 81925 München

B2: „Zur Sache: Sozialkunde für Berufsschulen und Berufsfachschulen in Bayern”, Cornelsen Verlag, Berlin 1994

Die Bild- und Textquellen z. B. für Schaubilder und Diagramme sind am Ort gekennzeichnet.Sie werden häufig nur im Modus „Bearbeiten“ und nicht im Modus „Bildschirmpräsentation“ angezeigt!

Bilder:Internet 1: http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage2334/Bericht-Wilage.pdfInternet 2: http://europa.eu/int

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DanksagungDanksagung

Meiner verehrten Kollegin, Frau Eva Kunz, Hauptschule Ismaning, danke ich für die fachliche Unterstützung sowie für die sorgfältige Durchsicht der Folien im Teil „Aktienbörse“.

Frau Anne Kern, co.Tec GmbH, danke ich für die technische Unterstützung und für die gute Zusammenarbeit.

Alfons Ostermaier Ismaning, im November 2003