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1 KVS / SWISSMECHANIC René Hammer / Markus Schnyder Erfa 2007 Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehen alle an 1

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehen alle an · René Hammer / Markus Schnyder Erfa 2007 Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehen alle an 1. 2 Revidierte ASA-Richtlinie

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KVS / SWISSMECHANIC

René Hammer / Markus Schnyder

Erfa 2007

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

gehen alle an

1

2

Revidierte ASA-RichtlinieArbeitssicherheit und Gesundheitsschutz effizient und einfach umgesetzt.

2

3Ausgangslage Umsetzung Überbetriebliche Lösungen Folgen Praxistransfer

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehen alle an

§ 257 000 Berufsunfälle pro Jahr § über 1000 Berufsunfälle pro Tag

Details unter: www.unfallstatistik.ch

Ausgangslage

Jeder Berufsunfall ist einer zuviel.

4Ausgangslage Umsetzung Überbetriebliche Lösungen Folgen Praxistransfer

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehen alle an

§ Höhere Unfallhäufigkeit bei KMU

§ Arbeitnehmende müssen gleichen Schutz geniessen

Quelle: Suva

50

91

125

141

156Anza

hl Be

rufsu

nfäl

le pr

o 10

00 A

rbeit

nehm

ende > 300 Mitarbeitende

80 – 300

16 – 79

6 – 15

< 6

KMU sind besonders betroffen.

Ausgangslage

5Ausgangslage Umsetzung Überbetriebliche Lösungen Folgen Praxistransfer

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehen alle an

Unternehmen sind zur Prävention verpflichtet.

Ausgangslage

Allgemeine Pflichten gemäss UVG, VUV und ArG:

Arbeitgeber§ ermitteln Gefährdungen für Sicherheit und

Gesundheit der Arbeitnehmenden.§ treffen Schutzmassnahmen und Anordnungen

nach anerkannten Regeln der Technik.§ instruieren die Mitarbeitenden.§ überprüfen regelmässig die getroffenen

Schutzmassnahmen und Schutzeinrichtungen.

6Ausgangslage Umsetzung Überbetriebliche Lösungen Folgen Praxistransfer

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehen alle an

§ pointiert und klar§ konkret und praxisorientiert§ vereinfacht zugunsten einer effizienten,

leicht umsetzbaren Prävention

Sichere, gesunde Arbeitsplätze bleiben das oberste Ziel.

Die revidierte ASA-Richtlinie:ein Schritt nach vorn.

Umsetzung

7Ausgangslage Umsetzung Überbetriebliche Lösungen Folgen Praxistransfer

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehen alle an

Betriebe ohnebesondereGefährdungen

Betriebe mitbesonderen Gefährdungen weniger als 10 Mitarbeitende

10 und mehr Mitarbeitende

50 und mehr Mitarbeitende

weniger als 50 Mitarbeitende

Vereinfachte Einteilung in 4 Kategorien.

3.1

3.2

3.3

3.4

Umsetzung

8Ausgangslage Umsetzung Überbetriebliche Lösungen Folgen Praxistransfer

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehen alle an

Betriebe mit „besonderen Gefährdungen“.

Besondere Gefährdungen, deren Erkennung undBeurteilung spezielle Kenntnisse oder Untersuchungs-mittel erfordern:

§ besondere Arbeitsplatzverhältnisse§ Brand- und Explosionsgefährdungen§ Chemische und biologische Einwirkungen§ Physikalische Einwirkungen

Die besonderen Gefährdungen sind in der Liste Anhang 1 aufgeführt.

Umsetzung

9Ausgangslage Umsetzung Überbetriebliche Lösungen Folgen Praxistransfer

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehen alle an

13B, Maschinen- /Anlagebau:

- Montage (grössere Montagestellen)- Mechanische Gefährdungen: Pressen, Stanzen,Schneiden usw.

- CNC-Bearbeitungszentren- Konventionelles Drehen, Fräsen- usw.

Besondere Gefährdungen

Umsetzung

10Ausgangslage Umsetzung Überbetriebliche Lösungen Folgen Praxistransfer

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehen alle an

23C, Kunststoff:

- Spritzgiessen- Fertigungsinseln (SPGM mit Handlinggerät)- Thermoformen, Blasformen- Extrudieren, Kalandrieren (Folien, Profile)- Schäumen- Laminieren- Mechanische Bearbeitung (analog 13B)- usw.

Besondere Gefährdungen

Umsetzung

11Ausgangslage Umsetzung Überbetriebliche Lösungen Folgen Praxistransfer

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehen alle an

Allgemein 13B und 23C:- Krananlagen- Bewegte Transportmittel, z.B. Stapler- Hochregallager- Instandhaltung- Allein arbeitende Personen- Leichtbrennbare Flüssigkeiten- Gesundheitsgefährdende Stoffe- Ionisierende – und nichtionisierende Strahlen, Laser- Lärm, Vibrationen- Manuelles Bewegen grosser Lasten- usw.

Besondere Gefährdungen

PraxistransferUmsetzung

12Ausgangslage Umsetzung Überbetriebliche Lösungen Folgen Praxistransfer

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehen alle an

Betriebe Kategorie 3.1.

Der Arbeitgeber, in dessen Betrieb besondere Gefährdungen gemäss Anhang 1 auftreten und der 10 Mitarbeitende oder mehr beschäftigt, weist die getroffenen Massnahmen nach. Er regelt zweckmässig die Zuständigkeiten und Abläufe betreffend Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Diese Organisation ist nachzuweisen.3.1

3.2 3.3 3.4

Umsetzung

3.1

13Ausgangslage Umsetzung Überbetriebliche Lösungen Folgen Praxistransfer

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehen alle an

§ Umsetzung von Branchen-, Betriebsgruppen- oder Modelllösungen

oder:§ direkter Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit§ Umsetzung technischer Massnahmen, Verwendung

persönlicher Schutzausrüstungen§ Bescheinigung von Berufs-, Aus- und Weiterbildungen§ Regelungen von Zuständigkeiten und Abläufen

Nachweis des Beizugs. Nachweis der getroffenen Massnahmen.Nachweis der Organisation.

3.1 3.2 3.3 3.4

Umsetzung

14Ausgangslage Umsetzung Überbetriebliche Lösungen Folgen Praxistransfer

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehen alle an

Betriebe Kategorie 3.2.

3.1 3.2 3.3

Der Arbeitgeber, in dessen Betrieb besondere Gefährdungen gemäss Anhang 1 auftreten und der weniger als 10 Mitarbeitende beschäftigt, weist die getroffenen Massnahmen mit einfachen Mitteln nach.

3.2

3.4

Umsetzung

15Ausgangslage Umsetzung Überbetriebliche Lösungen Folgen Praxistransfer

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehen alle an

3.1 3.2 3.3 3.4

Nachweis des Beizugs. Nachweis der getroffenen Massnahmen mit einfachen Mitteln.

§ Umsetzung von Branchen-, Betriebsgruppen- oder Modelllösungen.

oder§ getroffene Massnahmen / mündliche Auskünfte§ Protokolle§ Schulungsunterlagen§ Ausfüllen von Checklisten der ASA-Spezialisten§ gegebenenfalls Nachweis über Beizug

Umsetzung

16Ausgangslage Umsetzung Überbetriebliche Lösungen Folgen Praxistransfer

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehen alle an

Betriebe Kategorie 3.3.

3.1 3.2 3.3

Der Arbeitgeber, in dessen Betrieb keine besonderen Gefährdungen gemäss Anhang 1 auftreten und der 50 Mitarbeitende oder mehr beschäftigt, regelt zweckmässig die Zuständigkeiten und Abläufe betreffend Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Diese Organisation ist nachzuweisen.

3.3

3.4

Umsetzung

17Ausgangslage Umsetzung Überbetriebliche Lösungen Folgen Praxistransfer

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehen alle an

§ Erfüllung der Grundanforderungen gemäss VUV und ArGV3

§ Regelung der Zuständigkeiten§ Definition der Abläufe betreffend Arbeitssicherheit

und Gesundheitsschutz

3.1 3.2 3.3 3.4

Nachweis der Organisation.

Umsetzung

18Ausgangslage Umsetzung Überbetriebliche Lösungen Folgen Praxistransfer

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehen alle an

Betriebe Kategorie 3.4.

Der Arbeitgeber, in dessen Betrieb keine besonderen Gefährdungen gemäss Anhang 1 auftreten und der weniger als 50 Mitarbeitende beschäftigt, hat die allgemeinen Pflichten gemäss Art. 3–10 VUV zu erfüllen.

3.4

3.1 3.2 3.3 3.4

Umsetzung

19Ausgangslage Umsetzung Überbetriebliche Lösungen Folgen Praxistransfer

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehen alle an

§ Erfüllung der Grundanforderungen gemäss VUV und ArGV3

Grundanforderungen erfüllen.

3.1 3.2 3.3 3.4

Umsetzung

20Ausgangslage Umsetzung Überbetriebliche Lösungen Folgen Praxistransfer

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehen alle an

Wege zu einem griffigen Sicherheitskonzept.

Überbetriebliche Lösungen sind immer noch der Königsweg:

§ 76 Branchenlösungen§ 15 Betriebsgruppenlösungen§ 16 Modelllösungen

oder:§ individuelle Lösung

Überbetriebliche Lösungen

21Ausgangslage Umsetzung Überbetriebliche Lösungen Folgen Praxistransfer

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehen alle an

Die Branchenlösung bietet viele Vorteile.

§ spart Zeit und Kosten§ branchenspezifisches Sicherheitssystem mit vielen Tools§ eröffnet Zugang zu Spezialisten der Arbeitssicherheit§ beinhaltet diverse Schulungsangebote§ vermittelt die neusten Erkenntnisse

Überbetriebliche Lösungen

22Ausgangslage Umsetzung Überbetriebliche Lösungen Folgen Praxistransfer

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehen alle an

Die „Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärztenund anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit“(ASA-Richtlinie) kann bezogen werden unter :

www.suva.ch/waswo (Bestell-Nr. 6508)

Bezug der EKAS Richtlinie 6508

Praxistransfer

23Ausgangslage Umsetzung Überbetriebliche Lösungen Folgen Praxistransfer

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehen alle an

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