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KVS / SWISSMECHANIC
René Hammer / Markus Schnyder
Erfa 2007
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
gehen alle an
1
2
Revidierte ASA-RichtlinieArbeitssicherheit und Gesundheitsschutz effizient und einfach umgesetzt.
2
3Ausgangslage Umsetzung Überbetriebliche Lösungen Folgen Praxistransfer
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehen alle an
§ 257 000 Berufsunfälle pro Jahr § über 1000 Berufsunfälle pro Tag
Details unter: www.unfallstatistik.ch
Ausgangslage
Jeder Berufsunfall ist einer zuviel.
4Ausgangslage Umsetzung Überbetriebliche Lösungen Folgen Praxistransfer
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehen alle an
§ Höhere Unfallhäufigkeit bei KMU
§ Arbeitnehmende müssen gleichen Schutz geniessen
Quelle: Suva
50
91
125
141
156Anza
hl Be
rufsu
nfäl
le pr
o 10
00 A
rbeit
nehm
ende > 300 Mitarbeitende
80 – 300
16 – 79
6 – 15
< 6
KMU sind besonders betroffen.
Ausgangslage
5Ausgangslage Umsetzung Überbetriebliche Lösungen Folgen Praxistransfer
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehen alle an
Unternehmen sind zur Prävention verpflichtet.
Ausgangslage
Allgemeine Pflichten gemäss UVG, VUV und ArG:
Arbeitgeber§ ermitteln Gefährdungen für Sicherheit und
Gesundheit der Arbeitnehmenden.§ treffen Schutzmassnahmen und Anordnungen
nach anerkannten Regeln der Technik.§ instruieren die Mitarbeitenden.§ überprüfen regelmässig die getroffenen
Schutzmassnahmen und Schutzeinrichtungen.
6Ausgangslage Umsetzung Überbetriebliche Lösungen Folgen Praxistransfer
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehen alle an
§ pointiert und klar§ konkret und praxisorientiert§ vereinfacht zugunsten einer effizienten,
leicht umsetzbaren Prävention
Sichere, gesunde Arbeitsplätze bleiben das oberste Ziel.
Die revidierte ASA-Richtlinie:ein Schritt nach vorn.
Umsetzung
7Ausgangslage Umsetzung Überbetriebliche Lösungen Folgen Praxistransfer
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehen alle an
Betriebe ohnebesondereGefährdungen
Betriebe mitbesonderen Gefährdungen weniger als 10 Mitarbeitende
10 und mehr Mitarbeitende
50 und mehr Mitarbeitende
weniger als 50 Mitarbeitende
Vereinfachte Einteilung in 4 Kategorien.
3.1
3.2
3.3
3.4
Umsetzung
8Ausgangslage Umsetzung Überbetriebliche Lösungen Folgen Praxistransfer
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehen alle an
Betriebe mit „besonderen Gefährdungen“.
Besondere Gefährdungen, deren Erkennung undBeurteilung spezielle Kenntnisse oder Untersuchungs-mittel erfordern:
§ besondere Arbeitsplatzverhältnisse§ Brand- und Explosionsgefährdungen§ Chemische und biologische Einwirkungen§ Physikalische Einwirkungen
Die besonderen Gefährdungen sind in der Liste Anhang 1 aufgeführt.
Umsetzung
9Ausgangslage Umsetzung Überbetriebliche Lösungen Folgen Praxistransfer
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehen alle an
13B, Maschinen- /Anlagebau:
- Montage (grössere Montagestellen)- Mechanische Gefährdungen: Pressen, Stanzen,Schneiden usw.
- CNC-Bearbeitungszentren- Konventionelles Drehen, Fräsen- usw.
Besondere Gefährdungen
Umsetzung
10Ausgangslage Umsetzung Überbetriebliche Lösungen Folgen Praxistransfer
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehen alle an
23C, Kunststoff:
- Spritzgiessen- Fertigungsinseln (SPGM mit Handlinggerät)- Thermoformen, Blasformen- Extrudieren, Kalandrieren (Folien, Profile)- Schäumen- Laminieren- Mechanische Bearbeitung (analog 13B)- usw.
Besondere Gefährdungen
Umsetzung
11Ausgangslage Umsetzung Überbetriebliche Lösungen Folgen Praxistransfer
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehen alle an
Allgemein 13B und 23C:- Krananlagen- Bewegte Transportmittel, z.B. Stapler- Hochregallager- Instandhaltung- Allein arbeitende Personen- Leichtbrennbare Flüssigkeiten- Gesundheitsgefährdende Stoffe- Ionisierende – und nichtionisierende Strahlen, Laser- Lärm, Vibrationen- Manuelles Bewegen grosser Lasten- usw.
Besondere Gefährdungen
PraxistransferUmsetzung
12Ausgangslage Umsetzung Überbetriebliche Lösungen Folgen Praxistransfer
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehen alle an
Betriebe Kategorie 3.1.
Der Arbeitgeber, in dessen Betrieb besondere Gefährdungen gemäss Anhang 1 auftreten und der 10 Mitarbeitende oder mehr beschäftigt, weist die getroffenen Massnahmen nach. Er regelt zweckmässig die Zuständigkeiten und Abläufe betreffend Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Diese Organisation ist nachzuweisen.3.1
3.2 3.3 3.4
Umsetzung
3.1
13Ausgangslage Umsetzung Überbetriebliche Lösungen Folgen Praxistransfer
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehen alle an
§ Umsetzung von Branchen-, Betriebsgruppen- oder Modelllösungen
oder:§ direkter Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit§ Umsetzung technischer Massnahmen, Verwendung
persönlicher Schutzausrüstungen§ Bescheinigung von Berufs-, Aus- und Weiterbildungen§ Regelungen von Zuständigkeiten und Abläufen
Nachweis des Beizugs. Nachweis der getroffenen Massnahmen.Nachweis der Organisation.
3.1 3.2 3.3 3.4
Umsetzung
14Ausgangslage Umsetzung Überbetriebliche Lösungen Folgen Praxistransfer
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehen alle an
Betriebe Kategorie 3.2.
3.1 3.2 3.3
Der Arbeitgeber, in dessen Betrieb besondere Gefährdungen gemäss Anhang 1 auftreten und der weniger als 10 Mitarbeitende beschäftigt, weist die getroffenen Massnahmen mit einfachen Mitteln nach.
3.2
3.4
Umsetzung
15Ausgangslage Umsetzung Überbetriebliche Lösungen Folgen Praxistransfer
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehen alle an
3.1 3.2 3.3 3.4
Nachweis des Beizugs. Nachweis der getroffenen Massnahmen mit einfachen Mitteln.
§ Umsetzung von Branchen-, Betriebsgruppen- oder Modelllösungen.
oder§ getroffene Massnahmen / mündliche Auskünfte§ Protokolle§ Schulungsunterlagen§ Ausfüllen von Checklisten der ASA-Spezialisten§ gegebenenfalls Nachweis über Beizug
Umsetzung
16Ausgangslage Umsetzung Überbetriebliche Lösungen Folgen Praxistransfer
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehen alle an
Betriebe Kategorie 3.3.
3.1 3.2 3.3
Der Arbeitgeber, in dessen Betrieb keine besonderen Gefährdungen gemäss Anhang 1 auftreten und der 50 Mitarbeitende oder mehr beschäftigt, regelt zweckmässig die Zuständigkeiten und Abläufe betreffend Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Diese Organisation ist nachzuweisen.
3.3
3.4
Umsetzung
17Ausgangslage Umsetzung Überbetriebliche Lösungen Folgen Praxistransfer
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehen alle an
§ Erfüllung der Grundanforderungen gemäss VUV und ArGV3
§ Regelung der Zuständigkeiten§ Definition der Abläufe betreffend Arbeitssicherheit
und Gesundheitsschutz
3.1 3.2 3.3 3.4
Nachweis der Organisation.
Umsetzung
18Ausgangslage Umsetzung Überbetriebliche Lösungen Folgen Praxistransfer
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehen alle an
Betriebe Kategorie 3.4.
Der Arbeitgeber, in dessen Betrieb keine besonderen Gefährdungen gemäss Anhang 1 auftreten und der weniger als 50 Mitarbeitende beschäftigt, hat die allgemeinen Pflichten gemäss Art. 3–10 VUV zu erfüllen.
3.4
3.1 3.2 3.3 3.4
Umsetzung
19Ausgangslage Umsetzung Überbetriebliche Lösungen Folgen Praxistransfer
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehen alle an
§ Erfüllung der Grundanforderungen gemäss VUV und ArGV3
Grundanforderungen erfüllen.
3.1 3.2 3.3 3.4
Umsetzung
20Ausgangslage Umsetzung Überbetriebliche Lösungen Folgen Praxistransfer
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehen alle an
Wege zu einem griffigen Sicherheitskonzept.
Überbetriebliche Lösungen sind immer noch der Königsweg:
§ 76 Branchenlösungen§ 15 Betriebsgruppenlösungen§ 16 Modelllösungen
oder:§ individuelle Lösung
Überbetriebliche Lösungen
21Ausgangslage Umsetzung Überbetriebliche Lösungen Folgen Praxistransfer
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehen alle an
Die Branchenlösung bietet viele Vorteile.
§ spart Zeit und Kosten§ branchenspezifisches Sicherheitssystem mit vielen Tools§ eröffnet Zugang zu Spezialisten der Arbeitssicherheit§ beinhaltet diverse Schulungsangebote§ vermittelt die neusten Erkenntnisse
Überbetriebliche Lösungen
22Ausgangslage Umsetzung Überbetriebliche Lösungen Folgen Praxistransfer
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehen alle an
Die „Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärztenund anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit“(ASA-Richtlinie) kann bezogen werden unter :
www.suva.ch/waswo (Bestell-Nr. 6508)
Bezug der EKAS Richtlinie 6508
Praxistransfer
23Ausgangslage Umsetzung Überbetriebliche Lösungen Folgen Praxistransfer
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehen alle an
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
«Einen grossen Vorsprung im Leben hat, wer da schon handelt, wo die anderen noch reden.»Zitat John F. Kennedy