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ARBEITSZEIT- KALENDER 2021 KURZARBEITS- SPECIAL

ARBEITSZEIT - KALENDER 2021€¦ · AK-Infomaterial ..... 1401 Bildungsgutschein ..... 0800 311 311 Terminvereinbarung für persönliche Beratung, Mo-Fr 8.00 -14.00 ... KW 47 KW 44

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  • 1

    ARBEITSZEIT-KALENDER 2021

    KURZARBEITS-SPECIAL

  • 2

    Renate Anderl, AK Präsidentin, über das Corona Soforthilfe- Kurzarbeitsmodell Flex

    »Es wird auch ein Nach der Krise geben. Daher ist eine Unterstützung für die Beschäftigten jetzt so wichtig, damit sich nach der Krise alles rasch wieder normalisiert.«

  • 1

    Persönliche Daten

    Vorname

    Nachname

    Firma

    Falls Sie diesen Kalender find

    en, rufen Sie mich bitte an.

    AK – Ihr starker Partner am ArbeitsplatzTelefonische Beratung, Mo-Fr 8.00 -15.45Für Informationen zu folgenden Themen wählen Sie 50165, und dann für

    Arbeitsrecht, Elternkarenz, Lehrlings- und Jugendschutz...........................1201 Steuerrecht ................................................................................................. 1207 Pensions-, Kranken-, Unfallversicherung ................................................... 1204 Konsumentenschutz, Internet- & Datenschutzberatung (Mo-Fr 8-12 Uhr) ... 1209 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz ............................................... 1208 Insolvenzschutz (Mo-Do 8-14 Uhr) ............................................................. 1342 Registrierung Gesundheitsberufe ............................................................... 1202 Wohnrechtsberatung (Mo-Fr 8 -12 Uhr, Di 15 -18 Uhr).................... 1345 Bildungsnavi (Mo+Do 9 -14 Uhr, Di+Mi 13 -18 Uhr) ........................ 1406 Digi-Winner (Mo-Fr 8-12 Uhr) .......................................................... 1405 Pflegegeldberatung (Mo-Fr 8 -15.45 Uhr) ....................................... 1204

    Mitgliederservice AK-Infomaterial ........................................................................................... 1401 Bildungsgutschein ....................................................................... 0800 311 311

    Terminvereinbarung für persönliche Beratung, Mo-Fr 8.00 -14.00Für Informationen zu folgenden Themen wählen Sie 50165, und dann für

    Arbeitsrecht, Elternkarenz, Lehrlings- und Jugendschutz .......................... 1341 Steuerrecht ................................................................................................. 1341 Pensions-, Kranken-, Unfallversicherung ................................................... 1341 Konsumentenschutz, Internet- & Datenschutzberatung (Mo-Fr 8-12 Uhr .... 1209 Insolvenzschutz (Mo-Do 8-14 Uhr) ............................................................. 1342 Registrierung Gesundheitsberufe (Mo-Fr 8-14 Uhr) ................................... 1202

  • 2

    Dezember 2020

    Krampus

    Nikolaus

    Maria Empfängnis

    ÖBB Fahrplanwechsel

    Winterbeginn

    Heiliger Abend • Weihnachtsferien 23.12.2020 - 06.01.2021

    Christtag

    Stefanitag

    Vollmond

    Silvester

    1234 5 6789

    101112 13141516171819202122232425 262728293031

    DiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDo

    BILDUNGSGUTSCHEIN

    Bestellungfür 2021

  • 3

    538.000.000Euro für unsere Mitglieder herausgeholt

    93.400Rechtsvertretungen, gerichtlich & außergerichtlich

    8.700.000Aufrufe unserer Online-Rechner

    3.860.000Mitglieder vertreten wir Tag für Tag in ganz Österreich

    2.000.000Beratungen

    2.200.000Versand und Download von Broschüren und Foldern

    Im Einsatz für die GerechtigkeitDie Leistungen der AK 2019

    Quellen: Arbeiterkammer - alle Angaben 2019

  • 4

    Jänner 2021Neujahr

    Heilige Drei Könige

    Orthodoxe Weihnachten

    Vollmond

    1234 5 6789

    101112 13141516171819202122232425 262728293031

    FrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSo

  • 5

    Arbeitsbeginn Pausen /Arbeitsunterbrechnung Arbeitsende Stunden

    Neujahr

    Heilige Drei Könige

    Orthodoxe Weihnachten

    Vollmond

    KW

    2K

    W 4

    KW

    1K

    W 3

    KW

    5

    Summe Stunden

  • 6

    Semesterferien Wien/NÖ bis 6.2.

    Super Bowl

    Alpine Ski WM Cortina d’Ampezzo bis 21.02.

    Chinesisches Neujahrsfest

    Valentinstag

    Faschingsdienstag

    Aschermittwoch

    Vollmond

    Februar 20211234 5 6789

    101112 13141516171819202122232425 262728

    MoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSo

  • 7

    Semesterferien Wien/NÖ bis 6.2.

    Super Bowl

    Alpine Ski WM Cortina d’Ampezzo bis 21.02.

    Chinesisches Neujahrsfest

    Valentinstag

    Faschingsdienstag

    Aschermittwoch

    Vollmond

    KW

    6K

    W 8

    KW

    5K

    W 7

    Summe Stunden

    Arbeitsbeginn Pausen /Arbeitsunterbrechnung Arbeitsende Stunden

  • 8

    BeSt³ Wien bis 07.03.

    Wiener Immobilienmesse bis 07.03.

    Internationaler Frauentag

    Frühlingsbeginn

    Osterferien Wien/NÖ/Bgld bis 05.04.

    Vollmond • Palmsonntag • Sommerzeitbeginn

    Steuer Sparenbestellen!

    Steuerausgleichfür 2020

    März 20211234 5 6789

    101112 13141516171819202122232425 26272829 3031

    MoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMi

  • 9

    BeSt³ Wien bis 07.03.

    Wiener Immobilienmesse bis 07.03.

    Internationaler Frauentag

    Frühlingsbeginn

    Osterferien Wien/NÖ/Bgld bis 05.04.

    Vollmond • Palmsonntag • Sommerzeitbeginn

    KW

    13

    Summe Stunden

    KW

    10

    KW

    12

    KW

    9K

    W 1

    1

    Arbeitsbeginn Pausen /Arbeitsunterbrechnung Arbeitsende Stunden

  • 10

    Gründonnerstag

    Karfreitag

    Ostersonntag

    Ostermontag

    Weltgesundheitstag

    Ramadan bis 13. Mai

    Oscar-Verleihung

    Vollmond

    1234 5 6789

    101112 13141516171819202122232425 2627282930

    DoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFr

    April 2021

  • 11

    Gründonnerstag

    Karfreitag

    Ostersonntag

    Ostermontag

    Weltgesundheitstag

    Ramadan bis 13. Mai

    Oscar-Verleihung

    Vollmond

    KW

    14

    KW

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    KW

    13

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    15

    KW

    17

    Summe Stunden

    Arbeitsbeginn Pausen /Arbeitsunterbrechnung Arbeitsende Stunden

  • 12

    Tag der Arbeit, Maifest (Wien Prater)

    Muttertag

    Christi Himmelfahrt

    Wiener Festwochen bis 20.06.

    Pfingstsonntag

    Pfingstmontag

    Vollmond

    1234 5 6789

    101112 13141516171819202122232425 262728293031

    SaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMo

    Mai 2021

  • 13

    Tag der Arbeit, Maifest (Wien Prater)

    Muttertag

    Christi Himmelfahrt

    Wiener Festwochen bis 20.06.

    Pfingstsonntag

    Pfingstmontag

    Vollmond

    KW

    18

    KW

    20

    KW

    19

    KW

    21

    Summe Stunden

    KW

    22

    KW

    17

    Arbeitsbeginn Pausen /Arbeitsunterbrechnung Arbeitsende Stunden

  • 14

    Fronleichnam

    Vienna Pride bis 20.06.

    Fußball EM bis 11.07.

    Vatertag

    Pride Run

    Regenbogenparade

    Sommerbeginn

    Vollmond

    Tour de France bis 18.07.

    Juni 20211234 5 6789

    101112 13141516171819202122232425 2627282930

    DiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMi

    BILDUNGSGUTSCHEIN

    Kursübersicht Herbst

  • 15

    Fronleichnam

    Vienna Pride bis 20.06.

    Fußball EM bis 11.07.

    Vatertag

    Pride Run

    Regenbogenparade

    Sommerbeginn

    Vollmond

    Tour de France bis 18.07.

    KW

    23

    KW

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    KW

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    KW

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    KW

    26

    Summe Stunden

    Arbeitsbeginn Pausen /Arbeitsunterbrechnung Arbeitsende Stunden

  • 16

    Schulschluss W/NÖ/Bgld

    Olympische Sommerspiele Tokyo bis 08.08.

    Vollmond

    Juli 20211234 5 6789

    101112 13141516171819202122232425 262728293031

    DoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSa

  • 17

    Schulschluss W/NÖ/Bgld

    Olympische Sommerspiele Tokyo bis 08.08.

    Vollmond

    KW

    27

    KW

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    KW

    26

    KW

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    KW

    30

    Summe Stunden

    Arbeitsbeginn Pausen /Arbeitsunterbrechnung Arbeitsende Stunden

  • 18

    Mariä Himmelfahrt

    Vollmond

    Paralympics Tokyo bis 05.09.

    August 20211234 5 6789

    101112 13141516171819202122232425 262728293031

    SoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDi

  • 19

    Mariä Himmelfahrt

    Vollmond

    Paralympics Tokyo bis 05.09.

    KW

    32

    KW

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    KW 35

    KW

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    KW

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    Summe Stunden

    Arbeitsbeginn Pausen /Arbeitsunterbrechnung Arbeitsende Stunden

    KW

    30

  • 20

    Wien Energie Business Run

    Schulbeginn W/NÖ/Bgld

    Vienna City Marathon

    Jom Kippur (Versöhnungstag)

    Vollmond

    Herbstbeginn

    1234 5 6789

    101112 13141516171819202122232425 2627282930

    MiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDo

    September 2021

  • 21

    Wien Energie Business Run

    Schulbeginn W/NÖ/Bgld

    Vienna City Marathon

    Jom Kippur (Versöhnungstag)

    Vollmond

    Herbstbeginn

    KW

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    37

    KW

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    KW

    38

    KW

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    Summe Stunden

    Arbeitsbeginn Pausen /Arbeitsunterbrechnung Arbeitsende Stunden

  • 22

    Vollmond

    Nationalfeiertag • Herbstferien bis 02.11.

    Sommerzeitende

    Oktober 20211234 5 6789

    101112 13141516171819202122232425 262728293031

    FrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSo

  • 23

    Vollmond

    Nationalfeiertag • Herbstferien bis 02.11.

    Sommerzeitende

    KW

    39

    KW

    41

    KW

    43

    KW

    40

    KW

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    Summe Stunden

    Arbeitsbeginn Pausen /Arbeitsunterbrechnung Arbeitsende Stunden

  • 24

    Allerheiligen

    Allerseelen

    Leopold (schulfrei in Wien, NÖ)

    L14 – AK Bildungs- & Berufsinfomesse bis 20.11.

    Vollmond

    November 20211234 5 6789

    101112 13141516171819202122232425 2627282930

    MoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDi

    BILDUNGSGUTSCHEIN

    Kursübersicht Frühling

  • 25

    Allerheiligen

    Allerseelen

    Leopold (schulfrei in Wien, NÖ)

    L14 – AK Bildungs- & Berufsinfomesse bis 20.11.

    Vollmond

    KW

    45

    KW

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    Summe Stunden

    Arbeitsbeginn Pausen /Arbeitsunterbrechnung Arbeitsende Stunden

  • 26

    Krampus

    Nikolaus

    Mariä Empfängnis

    ÖBB Fahrplanwechsel

    Vollmond

    Winterbeginn

    Heiliger Abend • Weihnachtsferien 24.12.2020 - 06.01.2021

    Christtag

    Stefanitag

    Silvester

    Dezember 20211234 5 6789

    101112 13141516171819202122232425 262728293031

    MiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFr

    BILDUNGSGUTSCHEIN

    Bestellungfür 2022

  • 27

    Krampus

    Nikolaus

    Mariä Empfängnis

    ÖBB Fahrplanwechsel

    Vollmond

    Winterbeginn

    Heiliger Abend • Weihnachtsferien 24.12.2020 - 06.01.2021

    Christtag

    Stefanitag

    Silvester

    KW

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    51

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    50

    KW

    52

    Summe Stunden

    Arbeitsbeginn Pausen /Arbeitsunterbrechnung Arbeitsende Stunden

  • 28

    Neujahr

    Heilige Drei Könige

    Vollmond

    Jänner 20221234 5 6789

    101112 13141516171819202122232425 262728293031

    SaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMo

  • 29

    SO FUNKTIONIERTIHRE AKTIVKARTE

    Für einen Termin in der AK Wien bringen Sie bitte Ihre Karte mit!

    Sie wollen ein Angebot nutzen: Sie bekommen die Ermäßigung für AK Wien Mitglieder,

    oft auch für Ihre Begleitperson, gegen Vorweis der Karte.

    Aktuelle Angebote: Alle Angebote finden Sie auf wien.arbeiterkammer.at/aktivkarte Hier können Sie auch Ihre Karte und den Newsletter anfordern.

    A L L E L E I S T U N G E N D E R A K W I E N A U F E I N E R K A R T E

    M E I N E A K

    1234567890

    Max Mustermann

    http://wien.arbeiterkammer.at/aktivkarte

  • 30

    Was ist die Corona-Kurzarbeit?

    Ihre Arbeitszeit wird verringert und Sie behalten Ihre Arbeit. Sie erhalten monatlich zwischen 80 und 90 Prozent Ihres bisherigen Einkommens vom Arbeitgeber weiterbezahlt. Dieser erhält im Gegenzug eine Förderung vom AMS, mit der dem Arbeitgeber Ihre ausgefallenen Arbeitsstunden ersetzt werden.

    Damit Sie nicht gekündigt werden müssen und Ihr Betrieb und die Wirtschaft insgesamt die Corona-Krise verkraften, haben die Sozialpartner bestehend aus Arbeiterkammer, Gewerkschaften und Wirtschaftskammer ein besonderes Modell verhandelt, die Corona Kurzarbeit. Ihre Arbeitszeit kann unter anderem auf bis zu null Stunden verringert werden.

    Sollte Ihnen daher die (vorübergehende) Auflösung Ihres Arbeitsverhältnisses angeboten werden, weisen Sie Ihren Arbeitgeber ausdrücklich auf diese Alterna-tive hin!

    Gut zu wissen: Kündigungsschutz während der Kurzarbeit und bis

    einen Monat danach. Corona-Kurzarbeit ist auch in Betrieben ohne

    Betriebsrat möglich. Kurzarbeit gilt auch, wenn der Betrieb vollständig

    geschlossen ist

    Kurzarbeits-Special

  • 31

    Seit wann gilt die Kurzarbeit Phase 3 und wie lang gilt sie?

    Seit 1. Oktober 2020. Sie gilt sechs Monate. Nach den Semester-ferien wird evaluiert und bis Ostern eine Möglichkeit erarbeitet, um die Kurzarbeit erneut zu verlängern.

    Kurzarbeit Phase 1, Phase 2 und Phase 3:Die Antworten auf die vielen Kurzarbeits-Fragen können unter Umständen unterschiedlich ausfallen, je nach dem, auf welche Phase der Kurzarbeit sich Ihre Frage bezieht.

    Die Regelungen zur Kurzarbeit wurden von den Sozial- partnern nämlich seit Beginn der Krise laufend überarbeitet und an die aktuellen Gegebenheiten und Problemfelder angepasst. Es kann daher sein, dass zur Beantwortung Ihrer Frage vorerst zu klären ist, ob sich Ihr Betrieb in Phase 1, 2 oder 3 befindet.

    Wurde die Kurzarbeit in Ihrem Betrieb ab 01.10.2020 erstmals eingeführt oder ab diesem Tag neu verlängert, befinden Sie sich in Phase 3.

    Alle Ersteinführungen und Verlängerungen, deren Gel-tungsbeginn laut Vereinbarung nach dem 31.05.2020 und spätestens am 30.09.2020 liegt, befinden sich in Phase 2.

    Ersteinführungen und Verlängerungen, die bis ein-schließlich 31.05.2020 begonnen haben, unterliegen den Regelungen zur Phase 1.

    Kurzarbeits-Special

  • 32

    Wie viel Lohn oder Gehalt bekomme ich bei Kurzarbeit?

    Das Einkommen während der Kurzarbeit orientiert sich Ihrem Brutto- entgelt vor Kurzarbeit (inklusive Zulagen, Zuschläge und laufender Provisionen, sowie Mehrstunden und Mehrstundenzuschläge, nicht hingegen Aufwandsentschädigungen/Diäten und Überstundenent-gelte) und garantiert Ihnen ein Mindesteinkommen:

    Bis zu € 1.700,- Bruttoentgelt vor Kurzarbeit beträgt das Entgelt in Kurzarbeit 90 Prozent des bisherigen Einkommens.

    Bis zu € 2.685,- Bruttoentgelt vor Kurzarbeit beträgt das Entgelt in Kurzarbeit 85 Prozent des bisherigen Einkommens.

    Ab € 2.686,- Bruttoentgelt vor Kurzarbeit beträgt das Entgelt in Kurzarbeit 80 Prozent des bisherigen Einkommens.

    Für Einkommensteile über € 5.370,- gebührt dem Arbeitgeber jedoch keine Beihilfe.

    Bei Lehrlingen beträgt das Einkommen 100 Prozent der bisherigen Lehrlingsentschädigung.

    Es gebührt am Monatsende grundsätzlich immer die garantierte Bruttoersatzrate (80/85/90 Prozent), unabhängig davon, wie wenig Stunden Sie tatsächlich leisten. Dennoch sind Ihre Arbeitsleistun-gen nicht ohne Bedeutung: Ihr Arbeitgeber ist nämlich verpflich-tet, sicherzustellen, dass Ihre tatsächlich geleisteten Stunden auch tatsächlich bezahlt werden.

    Zeichnen Sie Ihre tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden genau auf. So können Sie leicht prüfen, ob Sie auch alle Stunden bezahlt bekommen haben. Tragen Sie Ihre

    AK Infoservice

  • 33

    Stunden in Ihrem persönlichen Arbeitszeitkalender ein. Die AK bietet auch eine eigene App, den AK Zeitspeicher, wo Sie digital Ihre Arbeitszeiten erfassen können!

    Was passiert mit meinen Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) in der Kurzarbeit?

    Die Sonderzahlungen (Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld) werden, unabhängig von Ihrer Ersatzrate (80-90 Prozent) ungekürzt gewährt. Sie erhalten im Jahr 2020 daher wie gewohnt ihr Urlaubs- und Weihnachtsgeld (in Höhe Ihres ungekürzten Gehalts) zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt (meistens Ende Juni und Ende November) vom Arbeitgeber ausbezahlt.

    Lange Zeit bestand Unsicherheit darüber, ob das nur den Bruttobe-trag betrifft oder ob auch das auszubezahlende Netto in voller Höhe gebührt. AK und Gewerkschaften haben für Sie erreicht, dass der Nettobetrag Ihres Urlaubs- oder Weihnachtsgeldes in der Kurzarbeit nicht reduziert werden darf.

    Muss ich vor der Kurzarbeit Urlaub und Zeitguthaben verbrauchen?

    Die Richtlinie zur Corona-Kurzarbeit besagt, dass Alturlaube aus Vorjahren und offene Zeitausgleichsguthaben vor oder während der Kurzarbeit „tunlichst“ abzubauen sind. Sollte also der Arbeitgeber verlangen, Zeitausgleich oder Alturlaub abzubauen, ist dem Verlan-gen nachzukommen. Den Alturlaub zu verbrauchen, hat den Vorteil, dass in der Zeit des Urlaubs das volle Entgelt zusteht und nicht nur 80 bis 90 Prozent. Die Kurzarbeit sollte man nicht an der Frage des Urlaubsverbrauchs scheitern lassen!

    Kurzarbeits-Special

  • 34

    Wie und wann kann Corona-Kurzarbeit in einem Betrieb eingeführt werden?

    Corona-Kurzarbeit ist in Ihrem Unternehmen unabhängig von der Betriebsgröße und unabhängig von der Branche möglich. Auch Vereine und juristische Personen des öffentlichen Rechts, die am Erwerbsleben teilnehmen (z.B. öffentliche Museen), können Kurzar-beit einführen. Wenn Ihr Unternehmen Corona-Kurzarbeit einführen möchte, nimmt es in einem ersten Schritt Kontakt mit dem AMS auf. Das kann per E-Mail oder telefonisch erfolgen.

    Zeitgleich finden Gespräche auf betrieblicher Ebene statt, um in Betrieben mit einem Betriebsrat eine unterschriftsreife Betriebsver-einbarung abzuschließen.

    Wie kann der Betriebsrat bei der Kurzarbeit mitwirken?

    Ihr Betriebsrat kann wichtig sein, damit es überhaupt zu Verhandlun-gen über die Kurzarbeit kommt. Er muss in jedem Fall von Beginn an in die Verhandlungen zur Einführung von Kurzarbeit eingebunden werden. Das betrifft sowohl die Gespräche zwischen dem Arbeitge-ber und dem Arbeitsmarktservice (AMS), als auch die Verhandlungen zu einer Kurzarbeitsvereinbarung und notwendige Betriebsverein-barungen. Bei Fehlen eines Betriebsrates tritt an dessen Stelle die Gewerkschaft.

    Woher weiß ich, welche Regelungen zur Kurzarbeit in meinem Betrieb gelten?

    Grundsätzlich ist vor Einführung der Kurzarbeit eine ausdrückliche Zustimmung aller Beschäftigten einzuholen. Bevor die Zustimmung

    AK Infoservice

  • 35

    erteilt wird, empfehlen wir Ihnen, die ausgefüllte Kurzarbeitsvereinba-rung (Sozialpartnervereinbarung) ausführlich zu lesen und bei Fragen den Betriebsrat, die Arbeiterkammer oder die zuständige Fachge-werkschaft zu kontaktieren, bevor Sie etwas unterschreiben.

    Ab der Phase 2 haben Sie zusätzlich einen Rechtsanspruch auf diese Unterlagen: Ihr Arbeitgeber muss Ihnen entweder eine Kopie der Kurz- arbeitsvereinbarung aushändigen oder einen eigenen Kurzarbeits- Dienstzettel erstellen. Tut er das nicht, könnten Sie diese Unterlagen sogar einklagen.

    Gilt Verringerung der Arbeitszeit als Freizeit?

    Grundsätzlich gilt die freiwerdende Zeit als Freizeit und steht Ihnen zur freien Verfügung. Sie können in dieser Zeit auch einem anderen Arbeitsverhältnis nachgehen und Geld dazuverdienen. Beachten Sie in diesem Zusammenhang aber aufrechte gesetzliche bzw. ein-zelvertragliche Konkurrenzverbote!

    Was passiert, wenn ich während der Kurzarbeit krank werde?

    Wenn Sie krank werden, bekommen Sie Ihre Entgeltfortzahlung – wie üblich – vom Arbeitgeber im Ausmaß Ihres garantierten Kurzarbeits-entgelts (80/85/90 Prozent) ausbezahlt.

    Kann ich während der Kurzarbeit in Urlaub gehen?

    Ja. Urlaub ist jedoch Vereinbarungssache zwischen Ihnen und Ihrem Chef. Das bedeutet: Sie müssen sich beide einig werden, wenn tat- sächlich ein Urlaub verbraucht werden soll.

    Kurzarbeits-Special

  • 36

    AK Infoservice

    Nicht möglich ist es aber, nur an jenen Tagen Urlaubstage zu konsu-mieren, während derer gearbeitet wird und für die Tage, an denen die Arbeit ausfällt, nicht. Mit z. B. drei Urlaubstagen eine ganze Woche frei zu bekommen, ist also nicht möglich.

    Was passiert, wenn mein Arbeitgeber während der Kurzarbeit insolvent wird?

    In diesem Fall wird die Kurzarbeit beendet. Erklären Sie sich weiter-hin arbeitsbereit und melden Sie sich unverzüglich bei der AK!

    Weiterbildung in der Kurzarbeit – was gilt für mich?

    Mit Beginn der Phase 3 gibt es die Möglichkeit sich in der ausgefal-lenen Arbeitszeit während der Kurzarbeit weiterzubilden.

    60 Prozent der Ausbildungskosten trägt dabei das AMS, 40 Prozent Ihr Arbeitgeber. Ihnen entstehen keinerlei Kosten.

    Mit Beginn der Phase 3 müssen sich daher grundsätzlich bereithal-ten, eine von Ihrem Arbeitgeber angebotene Aus-, Fort- oder Weiter-bildungsveranstaltung zu absolvieren. Sie können Ihrem Arbeitgeber aber natürlich auch selbst Vorschläge unterbreiten, wenn Sie eine geeignete Bildungsmaßnahme gefunden haben. Eine Verpflichtung für Ihren Arbeitgeber, Aus-, Fort- oder Weiterbildungen auch tatsäch-lich zu veranlassen, besteht jedoch ausdrücklich nicht!

  • 37

    Was passiert, wenn sich während meiner Weiter-bildung die Auftragslage für das Unternehmen verbessert und ich zurück in den Job muss?

    In diesem Fall haben Sie einen Rechtsanspruch darauf, Ihre begon-nene Weiterbildung innerhalb von 18 Monaten zu Ende zu bringen.

    Kann ich auch mit einem befristeten Arbeitsvertrag, bei Leiharbeit, in Teilzeit oder als Lehrling Kurzarbeit bekommen?

    Ja! Wenn Sie Teilzeit arbeiten, muss Ihre Arbeitszeit nur entspre-chend verringert werden.

    Wenn Sie in Altersteilzeit sind, wird Ihre bereits verringerte Arbeitszeit nochmals herabgesetzt. Sie bekommen dann weiter den Einkommensausgleich für die Altersteilzeit. Von Ihrem Betrieb bekommen Sie die Stunden bezahlt, die Sie weiterhin arbeiten. Den Rest auf bis zu 90 Prozent übernimmt das AMS.

    LeiharbeitnehmerInnen können ebenfalls kurzarbeiten. Auch Lehrlinge können in die Kurzarbeit miteinbezogen werden. Sie erhalten sogar die volle Lehrlingsentschädigung weiter ausbezahlt. Kommen Lehrlinge in laufender Kurzarbeit in ein höheres Lehrjahr oder legen Sie erfolgreich die Lehrabschlussprüfung ab, ist die Lehrlingsentschädigung bzw. der Lohn/das Gehalt auch in Kurzarbeit entsprechend zu erhöhen.

    Ab Phase 3 gilt zusätzlich: Kurzarbeit für Lehrlinge ist nur dann möglich, wenn die Ausbildung sichergestellt ist. Dabei sind mindestens 50 Prozent der ausge-fallenen Arbeitszeit über den gesamten Kurzarbeits-Zeitraum für ausbildungs- bzw berufsrelevante Maßnahmen zu nutzen.

    Kurzarbeits-Special

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    AK Infoservice

    Wurde die Arbeitszeit eines Lehrlings im Durchschnitt um mehr als 20 Prozent reduziert, ist vom Lehrbetrieb am Ende der Kurzarbeit in einem eigenen Durchführungsbericht darzulegen, welche konkreten Maßnahmen pro Lehrling und in welchem Ausmaß stattgefunden haben, um die Ausbildung sicherzustellen.

    Kann ich gleich nach Ablauf der Kurzarbeitszeit gekündigt werden?

    Nein, es gilt wie bisher eine Behaltefrist von einem Monat.

    Zeichnen Sie auch in der Kurzarbeit Ihre Arbeitszeiten genau auf! Sie können dafür auch den AK Zeitspeicher verwenden.

    http://jobundcorona.at

  • 39

    Wie lange habe ich heute gearbeitet? Wie lange eine Pause gemacht? Unser Zeitspeicher unterstützt Sie dabei, Ihre Arbeitszeit einfach und genau zu dokumentieren. Das hilft im Konfliktfall, zu Ihrem Geld zu kom-men. Darüber hinaus können Sie den Zeitspeicher an Ihre Bedürfnisse anpassen und für Arbeits- und Freizeitprojekte verwenden.

    www.ak-zeitspeicher.at

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    Jahreskalender 2021

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    UrlaubsplanerArbeits- / Werktage

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    Minus mein Verbrauch an UrlaubstagenDatum Urlaubsantritt Datum Urlaubsende

    Resturlaub

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    150 Millionen Euro mehr für AK Mitglieder: Digi-Bonus Digi-Winner Bildungsnavi Internet- und Datenschutzberatung Digitalisierungsfonds Arbeit 4.0 Wohnrechtsberatung Pflegegeld-Beratung Gesundheitsberuferegister

    wien.arbeiterkammer.at/zukunftsprogramm

    Das Zukunftsprogramm der AK Wien.

    http://wien.arbeiterkammer.at/zukunftsprogramm

  • 43

    AK Infoservice

    ÖsterreichischerGewerkschaftsbund1020, Johann-Böhm-Platz 1Telefon (01) 534 44-39ÖGB-Servicecenter(01) 534 44-39E-Mail: [email protected]: www.oegb.at

    GEWERKSCHAFTEN:

    Gewerkschaft der PrivatangestelltenDruck, Journalismus, Papier1030, Alfred-Dallinger-Platz 1Telefon 05 03 01-301E-Mail: [email protected]: www.gpa-djp.at

    Gewerkschaft Öffentlicher Dienst1010, Teinfaltstraße 7Telefon (01) 534 54-0E-Mail: [email protected]: www.goed.at

    Gewerkschaft vida1020, Johann-Böhm-Platz 1Telefon (01) 534 44-79E-Mail: [email protected]: www.vida.at

    younionDie Daseinsgewerkschaft1090, Maria-Theresienstr. 11Telefon (01) 313 16-8300E-Mail: [email protected]: www.younion.at

    Gewerkschaft Bau-Holz1020, Johann-Böhm-Platz 1Telefon (01) 534 44-59E-Mail: [email protected]: www.bau-holz.at

    Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten1020, Johann-Böhm-Platz 1Telefon (01) 534 44-49E-Mail: [email protected]: www.gpf.at

    Produktionsgewerkschaft pro-ge1020, Johann-Böhm-Platz 1Telefon (01) 534 44-69E-Mail: [email protected]: www.proge.at

    Meine Gewerkschaft

    Gemeinsam stark

    mailto:oegb%40oegb.at?subject=http://www.oegb.atmailto:service%40gpa-djp.at?subject=http://www.gpa-djp.atmailto:goed%40goed.at?subject=http://www.goed.atmailto:info%40vida.at?subject=http://www.vida.atmailto:infocenter%40younion.at?subject=http://www.younion.atmailto:bau-holz%40gbh.at?subject=http://www.bau-holz.atmailto:gpf%40gpf.at?subject=http://www.gpf.atmailto:proge%40proge.at?subject=http://www.proge.at

  • 44

    Beratungszentrum Ottakring

    1160 WienThaliastraße 125 A

    Eingang Hettenkofergasse

    Beratungszentrum Liesing

    1230 Wien Liesinger Platz 1

    Beratungszentrum1040 Wien Prinz-Eugen-Straße 20-22

    Beratungszentrum Floridsdorf 1210 Wien, Prager Straße 31

    Beratungszentrum Donaustadt1220 Wien Wagramer Straße 147

    Die AK Wien für Sie – Immer in Ihrer NäheTerminvereinbarung für persönliche Beratung unter (01) 501 65-1341Telefonische Beratung unter (01) 501 65-1201

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  • 3

    Wo gibt’s den Arbeitszeitkalender?Als AK Mitglied können Sie diesen Arbeitszeitkalender einfach be-stellen. Halten Sie bitte Ihre Mitgliedsnummer bereit. Sie finden diese auf der Rückseite der Zeitung AK FÜR SIE oder auf Ihrer Aktivkarte.

    Wichtig: Selbstverständlich werden sämtliche Inhalte unserer Druck-werke sorgfältig geprüft. Dennoch können wir keine Garantie für Voll-ständigkeit und Aktualität der Angaben übernehmen. Im Arbeitszeit-kalender finden Sie allgemeine Bestimmungen. Konkrete Rechtslagen können Ihnen nur in einem Beratungsgespräch erläutert werden.

    Weitere Informationen finden Sie auch im Internet: www.arbeiterkammer.at

    Alle aktuellen AK Publikationen stehen zum Download für Sie bereit: wien.arbeiterkammer.at/publikationen

    Weitere Bestellmöglichkeiten: E-Mail: [email protected] Mitgliederservice: (01) 501 65 1401

    Artikelnummer 454

    ImpressumMedieninhaber: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien, Prinz-Eugen-Straße 20–22, 1040 Wien, Telefon: (01) 501 65 0Offenlegung gem. § 25 MedienG: siehe wien.arbeiterkammer.at/impressumBilder: U1: © Adobe Stock - Marina Andrejchenko U2: © Sebastian Philipp S1: © Adobe Stock-robynmac Grafik: Andreas KuffnerDruck: ADAM, 4813 AltmünsterVerlags- und Herstellungsort: Wien

    Stand: November 2020

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