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Arbeitszeitgesetz Arbeitsruhegesetz Stand 03.03.2005 BB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 1 Bildungsmanagement KARRIERE.BILDUNG. Arbeitszeitgesetz Arbeitsruhegesetz Diensteinteilu ng Fahrgebühren

Arbeitszeitgesetz

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Diensteinteilung. Arbeitszeitgesetz. Arbeitsruhegesetz. Fahrgebühren. Einführung. Begriffe. Arbeitszeit: ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen!. - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

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KARRIERE.BILDUNG.

Arbeitszeitgesetz

Arbeitsruhegesetz

Diensteinteilung

Fahrgebühren

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Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

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KARRIERE.BILDUNG.

Einführung

Begriffe

Arbeitszeit: ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen!

Tagesarbeitszeit: ist die Arbeitszeit innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraumes von 24 Stunden! (Kalendertag oder ab Dienstbeginn)

Wochenarbeitszeit: ist die Arbeitszeit innerhalb des Zeitraumes von Montag bis einschließlich Sonntag!

Dienstschicht: ist der gesamte Zeitraum zwischen dem Ende einer täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit und dem Beginn der nächstfolgenden täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit!

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Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

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KARRIERE.BILDUNG.

Einführung - Arbeitszeit

gesetzliche Arbeitszeit

die tägliche Tagesarbeitszeit setzt sich aus den Tätigkeiten und den Unterbrechungen kleiner als 10 min. zusammen!

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Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

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KARRIERE.BILDUNG.

17:10

2064 20232067TwVb Vz AbVz

Ws Zf2020

Vb Vz WgUg

Pb

10:00 11:3011:40

11:50

Vb Vz AbVz Vb Vz AbVz

10:2010:30 12:10

12:2012:30

13:3513:30 14:00

14:5514:4513:42

P b P b Pu

Ams Zf

15:10 16:4017:00 17:15

17:2517:40

19:1019:30

19:40

WsZf

Fahrzeit Fahrzeit Fahrzeit Fahrzeit

15:20

Ams

Einführung - Dienstschicht

Von Dienstbeginn: 10:00

Bis Dienstende: 19:40

Pb

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KARRIERE.BILDUNG.

Pb

Arbeitsunterbrechung größer/gleich 10 min. = Ruhepause!

unbezahlte, ungeteilte Ruhepause

Arbeitsunterbrechung kleiner als 10 min. = Arbeitszeit!

Einführung - Normalarbeitszeit

17:10

2064 20232067TwVb Vz AbVz

Ws Zf2020

Vb Vz WgUg

Pb

10:00 11:3011:40

11:50

Vb Vz AbVz Vb Vz AbVz

10:2010:30 12:10

12:2012:30

13:3513:30 14:00

14:5514:4513:42

P b P b Pu

Ams Zf

15:10 16:4017:00 17:15

17:2517:40

19:1019:30

19:40

WsZf

Fahrzeit Fahrzeit Fahrzeit Fahrzeit

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Ams

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KARRIERE.BILDUNG.

1h 50min 1h 32min 4h 55min

8h 17min = täglich geplante Normalarbeitszeit

Einführung - Normalarbeitszeit

Pb

17:10

2064 20232067TwVb Vz AbVz

Ws Zf2020

Vb Vz WgUg

Pb

10:00 11:3011:40

11:50

Vb Vz AbVz Vb Vz AbVz

10:2010:30 12:10

12:2012:30

13:3513:30 14:00

14:5514:4513:42

P b P b Pu

Ams Zf

15:10 16:4017:00 17:15

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19:1019:30

19:40

WsZf

Fahrzeit Fahrzeit Fahrzeit Fahrzeit

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Ams

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KARRIERE.BILDUNG.

Einführung - Normalarbeitszeittägliche Normalarbeitszeit wöchentliche Normalarbeitszeit

8 Stunden 40 Stunden

Maximum: 10 Stunden (12 Stunden zur Aufrechterhaltung des Verkehrs)

Minimum: 5 Stunden (ausgenommen nach einer Ruhezeit außerhalb des Dienstortes)

Im Durchrechnungszeitraum in einzelnen Wochen höchstens 56 Stunden pro Woche wenn im Schnitt 40 Stunden nicht überschritten werden!

Wochenende: 12 Std

Nacht von Fr/Sa bis Nacht So/Mo

Bei der Ermittlung der wöchentlichen Normalarbeitszeit werden die bezahlten Pausen berücksichtigt!

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Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

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KARRIERE.BILDUNG.

Einführung - Normalarbeitszeit

Lage der Normalarbeitszeit

Die Lage der Normalarbeitszeit (Beginn und Ende der Dienstschicht und Lage der Ruhepausen) ist zu vereinbaren. Die der vereinbarten Arbeitszeit zugrunde liegende Fahrleistung ist in der Schicht informativ aufzuzeigen.

DiensteinteilungDie Diensteinteilung für den jeweiligen Durchrechnungszeitraum (derzeit 8 Wochen bis max. 13 Wochen) ist spätestens 14 Tage vor Planbeginn zu vereinbaren und bekannt zu geben.

Verständigung von Änderungen der Normalarbeitszeit Planmäßig eingesetztes Personal muss mind. 2 Wochen – nicht plm. eingesetztes Personal mind. 3 Tage (ausg. wöchentliche Ruhezeit 14 Tage) – im voraus verständigt werden!

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Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

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KARRIERE.BILDUNG.

Einführung – wöchentliche Normalarbeitszeit

4h 4h 55min

8h 55min = Anrechnung auf die wöchentliche Normalarbeitszeit

Pb

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2064 20232067TwVb Vz AbVz

Ws Zf2020

Vb Vz WgUg

Pb

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Vb Vz AbVz Vb Vz AbVz

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P b P b Pu

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WsZf

Fahrzeit Fahrzeit Fahrzeit Fahrzeit

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Ams

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KARRIERE.BILDUNG.

Einführung - wöchentliche Normalarbeitszeit

Die wöchentliche Normalarbeitszeit darf in einzelnen Wochen bis zu 56 Stunden betragen. Werden diese 56 Stunden überschritten fallen sofort Überstunden an die auch im Durchrechnungszeitraum nicht mehr ausgeglichen werden können!

Im Triebfahrzeugfahrdienst beträgt der Durchrechnungszeitraum derzeit 8 Wochen.

Page 11: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

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KARRIERE.BILDUNG.

Einführung - Ruhepausen

Unbezahlte ungeteilte Ruhepause

Ist die Tagesarbeitszeit (tägl. NAZ) ≤ 6 Std. ist keine unbezahlte, ungeteilte Ruhepause erforderlich. Ist die Dauer der geplanten Tagesarbeitszeit größer als 6 Stunden hat die Ruhepause 30 min. zu betragen!

Ist die Dauer der geplanten Tagesarbeitszeit größer als 8 Stunden hat die Ruhepause 45 min. zu betragen – diese Pause ist unbezahlt und darf nicht geteilt werden!

Diese Pausen sind unbezahlt und dürfen nicht geteilt werden!

Lage der unbezahlten und ungeteilten Ruhepause

Die Pause sollte zum überwiegenden Teil zwischen der 3. und 6. Arbeitsstunde gewährt werden und kann im Verspätungsfalle in der Lage abgeändert werden. Pausen, die dem Regenerationsgedanken nicht Rechnung tragen, dürfen nicht als Ruhepausen bewertet werden und gelten als Arbeitszeit.

Page 12: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

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KARRIERE.BILDUNG.

Einführung - Ruhepausen

unbezahlte ungeteilte Ruhepause

Da in diesem Beispiel die Tagesarbeitszeit 8h 17min beträgt muss die Pause ein Ausmaß von 45 min. haben!

Pb

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Ws Zf2020

Vb Vz WgUg

Pb

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Vb Vz AbVz Vb Vz AbVz

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P b P b Pu

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Fahrzeit Fahrzeit Fahrzeit Fahrzeit

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KARRIERE.BILDUNG.

Einführung - Ruhepausen

Bezahlte Ruhepause

Alle anderen anfallenden Ruhepausen sind voll zu bezahlen. Die Ruhepausen müssen aber mindestens 10 min. lang sein - sonst fallen sie nicht unter den Begriff Ruhepause!

bezahlte RuhepausenArbeitszeit

Pb

17:10

2064 20232067TwVb Vz AbVz

Ws Zf2020

Vb Vz WgUg

Pb

10:00 11:3011:40

11:50

Vb Vz AbVz Vb Vz AbVz

10:2010:30 12:10

12:2012:30

13:3513:30 14:00

14:5514:4513:42

P b P b Pu

Ams Zf

15:10 16:4017:00 17:15

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19:1019:30

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Fahrzeit Fahrzeit Fahrzeit Fahrzeit

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KARRIERE.BILDUNG.

Einführung - Ruhepausen

Zeitlich nicht festgelegte Ruhepause – Variable Pause Pv

Ruhepausen im Orts- und Fahrverschub, Bereitschaftsschichten (ZL), deren zeitliche Lage nicht festgelegt werden kann (Pv), sind ungeteilt zum überwiegenden Teil zwischen der 3. und 6. Arbeitsstunde zu gewähren.

Variable Ruhepausen werden an die tägliche Arbeitszeit angerechnet.

Variable Ruhepausen sind mit dem zuständigen Betriebsrat zu vereinbaren.

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Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

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KARRIERE.BILDUNG.

Diensteinteilung

Abkürzungen in der Schichtenfolge: Lt. Auszug aus dem PEP-Programm

Darstellungen in der Schichtenfolge : siehe Übungsdienstpläne

Page 16: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 16 Bildungsmanagement

KARRIERE.BILDUNG.

DiensteinteilungDie wichtigsten Abkürzungen im Dienstplan:

Vp … persönliche Vorbereitezeit

Vb … Vorbereitedienst mit Tfz

VbT … Vb Tandem

VbW … Vb Wendezug

Ug, Un … Übergabe, Übernahme (Tfzf-Wechsel)

Tw … Triebfahrzeugwarten

Ab … Abschlussdienst

AbT … Abschlussdienst Tandem

AbW … Abstellzeit Wendezug

W … Warten auf Leistung

Vh … Vorheizen

Page 17: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

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KARRIERE.BILDUNG.

Die Diensteinteilung

Die wichtigsten Abkürzungen im Dienstplan:

Pb … bezahlte Pause

Pu … unbezahlte Pause

Pv … Pause variabel

Vz … Verkehrszuwartezeit

Wg … Wegzeit

Wg1 … Wegzeit + Fahrschein

AR … Auswärtsruhe

Zd, Zt, Zb … zusätzliche Tätigkeiten

Page 18: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 18 Bildungsmanagement

KARRIERE.BILDUNG.

Die Diensteinteilung

… normale Zugleistung

… 2. Tfz oder 2. Twg; mehr als 2

… Lokzug

… Verschub

… Fahrgastfahrt

… Wegzeit

… Vb, Ab, Vz, Ug, Un

… Pb

… Pu

… Warten auf Leistung

… Auswärtsruhe

XXXXX

~~~~~~~~~~~

Die wichtigsten Symbole im Dienstplan:

;

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Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

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KARRIERE.BILDUNG.

Die Diensteinteilung

Die wichtigsten Symbole im Dienstplan:

ML … Weiser Melden beim LEL, PEL, Fdl

Z … Zelisko

T …Tanken

Zf … Fahrzeugprüfung

Page 20: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 20 Bildungsmanagement

KARRIERE.BILDUNG.

Diensteinteilung – Vp

Vp … persönliche Vorbereitezeit

Am Beginn einer Dienstschicht wird eine persönliche Vorbereitezeit in der Dauer von 10 Minuten angesetzt.

Tätigkeiten bei der Vp:

Aktuelle LA besorgen

Aushänge ansehen

Kenntnisnahme von Vorschriftenänderungen

Neue Dienstanweisungen

Änderungen in der Leistungserbringung

Beinhaltet eine Dienstschicht einen Vorspann- oder Nachschiebedienst bzw. Bereitschaftsdienst ist bei Dienstbeginn bei Vp der Weiser ML eingetragen!

Page 21: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 21 Bildungsmanagement

KARRIERE.BILDUNG.

Diensteinteilung – Vb

Als Vb bezeichnet man jene Zeit in der Dauer von 10 Minuten, in der das Aufrüsten bzw. die Inbetriebnahme eines Tfz in der Dienstschicht dargestellt wird.

Bei einem Wendezug, Doppelstock-Wendezug oder bei Tandembildung kommen noch jeweils 5 Minuten dazu!

Bei Vb im Stützpunkt: Ende Vb, Beginn Vz = Stützpunkt-Grenze

Tätigkeiten bei der Vb siehe M22 III

Page 22: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 22 Bildungsmanagement

KARRIERE.BILDUNG.

Diensteinteilung – Wegzeiten

Die Planung von Wegzeiten in der Diensteinteilung erfolgt nur aus dienstlichen Gründen.

Wege zu Aufenthaltsräumen in Ruhepausen stellen keine dienstliche Begründung dar.

Wege von/zu Tfz-Abstellorten, sowie Wege von/zu Übernahme- oder Übergabestellen, von/zu nächstgelegenen Informationsstellen sind dienstlich begründet.

Wegstrecken bis zu 330m (unter 5 Min. Wegzeit) bleiben unberücksichtigt, unabhängig von der Nebenzeiten-Zusammensetzung.

Page 23: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 23 Bildungsmanagement

KARRIERE.BILDUNG.

Diensteinteilung – die Vz

Als Vz wird die Verkehrszuwartezeit bezeichnet.

Diese Zeit wird von der Infrastruktur Betriebs AG bei der Traktions GmbH bestellt. Bei Beginn der Vz muss das Tfz bei der Stützpunktgrenze bereit stehen. Diese Zeit ist auch in der Wendeliste eingetragen!

Was wird in der Vz durchgeführt?

Überstellung des Tfz vom TR-Stützpunkt zum Bahnhof

Kuppeln des Tfz an den Zug

Bremsprobe(n)

Untersuchungen am Zug

Vorheizen

Page 24: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 24 Bildungsmanagement

KARRIERE.BILDUNG.

Diensteinteilung – Ug, Un

Die Triebfahrzeugübergabe lt. M22 III wird in der Diensteinteilung mit Ug (Übergabe) und Un (Übernahme) eingetragen.

Bei Ablöse am Zug gebührt dem antretenden und abtretenden Tfzf eine Übernahme- bzw. Übergabezeit im Ausmaß der Aufenthaltsdauer des Zuges, jedoch max. 5 Minuten.

Ug zählt zur Fahrzeit (Verantwortung für die Traktionseinheit!)

Tätigkeiten bei der Übergabe/Übernahme siehe M22 III

Page 25: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 25 Bildungsmanagement

KARRIERE.BILDUNG.

Diensteinteilung - Tw

Tätigkeiten die nicht unter Vb, Ab, Vz oder Ug, Un, Zb, Zd, Zk fallen werden in der Diensteinteilung als Triebfahrzeugwarten Tw dargestellt.

Aufenthaltszeiten während der der Tfzf die Verantwortung für das Tfz trägt (ausgen. Vz, Ug, Un) werden in der Diensteinteilung mit Tw gekennzeichnet; diese Zeiten werden zur Fahrzeit gerechnet.

Bei Tandembildung von Twg bei Aufenthalten <5 min. ist für den abtretenden Tfzf anstelle „Ug“ 5 min. „Tw“ anzusetzen.

5 min. „Tw“ bei Tandembildung 5047/5147 in Wendebahnhöfen ohne Verschubmitarbeiter bei 0:0 Betrieb.

Mit 7 min. Zb wird eingetragen :

Bettwäsche überziehen durch den Tfzf

Diensteinteilung – Zb, Zd, Zt, Zf

Page 26: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 26 Bildungsmanagement

KARRIERE.BILDUNG.

Mit 5 min. Zd wird eingetragen:

Buchfahrplantaschengebarung je Fall

Alle Tätigkeiten lt. Dienstanweisung in Bahnhöfen mit Dienstruhe

Berichtigung DB-La am Beginn einer DB-Netz-Dienstschicht (Korridorverkehr)

Ankabeln bzw. Abkabeln für den Warmhaltebetrieb/ an Vorheizanlage je Tfz/Twg

Zt: Betafelung durchführen (5 min.)

Zf: Fahrzeugprüfung lt. ZSB 31, der Zeitwert hängt von den Fahrzeugen ab

Zugführertätigkeiten bei 0:0 Twg (Fundsachen, Fenster schließen) nach der letzten Fahrt des Twg im Zugendbf.

Bei „Ab“ eines Twg in einem TR Stützpunkt (ausgenommen Dienstsitze) wenn keine ortsgebunden MA dafür vorgesehen sind.

Page 27: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 27 Bildungsmanagement

KARRIERE.BILDUNG.

Warten auf Leistung

„Warten auf Leistung“ wird in der Diensteinteilung als „W“ dargestellt.

Als Warten auf Leistung

gelten alle Zeitabschnitte während der das Personal auf der Dienst- oder Arbeitstelle anwesend sein muss, um erforderliche Leistungen ausführen zu können.

Warten auf Leistung ist Arbeitszeit

Page 28: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 28 Bildungsmanagement

KARRIERE.BILDUNG.

Die Fahrgastfahrt

Fahrgastfahrten

sind Fahrten mit Verkehrsmitteln (Zug, Straßenbahn, Bus), um entweder nach einer im Dienst zurückgelegten Fahrt zur Heimatdienststelle zurückzukehren oder um jene Stelle zu erreichen, wo der Dienst bei einem bestimmten Zug anzutreten ist.

Eine Fahrgastfahrt ist Arbeitszeit

Fahrgastfahrten von Nachwuchskräften

Nachwuchskräfte haben sich in der Beimannzeit bei eventuell vorgesehenen Fahrgastfahrten auf den Führerstand jenes Zuges zu begeben, mit dem die Fahrgastfahrt erfolgt, um ihre Kenntnisse in der E- und V-Traktion zu vertiefen. Die Nachwuchskraft fährt als 2. Tfzf mit. Die Höchstgrenzen der AZ sind zu beachten.

Page 29: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 29 Bildungsmanagement

KARRIERE.BILDUNG.

Normalarbeitszeit

Reisezeiten außerhalb der geplanten täglich Arbeitszeit werden bei der Höchstgrenze der tAZ nicht berücksichtigt.

D. h., der Triebfahrzeugführer kann im Verspätungsfall mit einer „Fahrgastfahrt“ die Höchstgrenze von 12 Stunden überschreiten.

Die Ruhezeiten sind einzuhalten!

Sollte der Tfzf die geplante tAZ überschreiten entstehen Überstunden!

Page 30: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 30 Bildungsmanagement

KARRIERE.BILDUNG.

Fahrzeit

Tagschicht Nachtschicht

9 Stunden 8 Stunden

Die Fahrzeit ist die Dauer der geplanten Tätigkeit, während der der Triebfahrzeugführer die Verantwortung für die Traktionseinheit trägt, ausgenommen die Zeit, die für das Auf- und Abrüsten der Traktionseinheit eingeplant ist. Sie schließt die geplanten Unterbrechungen ein, in denen der Triebfahrzeugführer für die Traktionseinheit verantwortlich bleibt.

Zur Fahrzeit zählen nicht: Vp, Vb, Ab, Un, T, Vh; B, Zb, Zf, Zd, Zt, W

Zur Fahrzeit zählen: Vz, Tw, Ug

Page 31: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 31 Bildungsmanagement

KARRIERE.BILDUNG.

Ruhepausen

Beispiel:

Tagesarbeitszeit Summe der schwarzen + gelben Zeiten 1:50 + 1:32 + 2:25 + 0:05 + 2:25 = 8:17

Fahrzeit 1:20 + 1:15 + 2:05 + 2:05 = 6:45

Unbezahlte Ruhepause 45 Minuten, da die Tagesarbeitszeit 8:17 beträgt

Zeiten in denen der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung steht

Unterbrechungen kleiner 10 Minuten (sind keine Ruhepausen, zählen daher zur Arbeitszeit)

Ruhepausen „bezahlt“

Ungeteilte und unbezahlte Ruhepause

Eine Ruhepause beginnt erst ab einer Unterbrechung von 10 Minuten!

17:10

2064 20232067TwVb Vz AbVz

Ws Zf2020

Vb Vz WgUg

Pb

10:00 11:3011:40

11:50

Vb Vz AbVz Vb Vz AbVz

10:2010:30 12:10

12:2012:30

13:3513:30 14:00

14:5514:4513:42

P b P b Pu

Ams Zf

15:10 16:4017:00 17:15

17:2517:40

19:1019:30

19:40

WsZf

Fahrzeit Fahrzeit Fahrzeit Fahrzeit

15:20

AmsPb

Page 32: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 32 Bildungsmanagement

KARRIERE.BILDUNG.

Wöchentliche Ruhezeit

1.Woche 2.Woche 3.Woche 4.Woche 5.Woche 6.Woche

0 Stunden 28 Stunden 38 Stunden 38 Stunden 56 Stunden 56 Stunden

Beispiel: Durchrechnung der wöchentlichen Ruhezeit

36 Stunden

in der Kalenderwoche.

Die wöchentliche Ruhezeit darf in einzelnen Wochen 36 Stunden unterschreiten oder ganz unterbleiben, wenn im Durchrechnungszeitraum von 4 (6) Wochen eine durchschnittliche wöchentliche Ruhezeit von 36 Stunden erreicht wir. Zur Berechnung dürfen nur mindestens 24stündige Ruhezeiten herangezogen werden. Innerhalb des 4 (6)wöchigen Durchrechnungszeitraumes sind zumindest 2 (3) 36stündige Ruhezeiten vorzusehen, die einen ganzen Kalendertag umfassen. Die aus der Verkürzung resultierende Zeit ist in Verbindung mit einer anderen wöchentlichen Ruhezeit innerhalb des Durchrechnungszeitraumes auszugleichen.

Im Durchschnitt 36 Stunden im 6wöchigen Durchrechnungszeitraum,3 36stündige Ruhezeiten müssen einen ganzen Kalendertag umfassen.

Page 33: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 33 Bildungsmanagement

KARRIERE.BILDUNG.

Tägliche Ruhezeit

11 Stunden

Nach Beendigung der Tagesarbeitszeit ist den Arbeitnehmern eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zu gewähren!

Verkürzung der Ruhezeit

„AUSWÄRTS“ „HEIMAT“

einmal pro Kalenderwoche einmal pro Kalenderwoche

6 Stunden 9 Stunden

Die Verkürzung ist innerhalb von 7 Tagen im Zusammenhang mit einer anderen täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit auszugleichen!

Zwischen dem Beginn einer Dienstschicht, der eine Auswärtsruhe folgt und dem Ende der darauf folgenden Dienstschicht dürfen maximal 32 Stunden liegen!

Page 34: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 34 Bildungsmanagement

KARRIERE.BILDUNG.

Ruhezeiten

Verkürzte Ruhezeit „auswärts“

Wo. WAZ

DB DE 3:40 14:23 12:26 21:36 4:39 7:55 3:40 14:23 6:35 17:55

TAZ 36:50

NF

2:586:388:58

Sa SoMo Di Mi Do Fr36:00

9:18Ruhezeit

Wöchentl. 8:587:03

7:03

Beispiel:

Wochenarbeitszeit: 36:50 Stunden

Verkürzte Ruhezeit: 7:03 Stunden

Die Verkürzung ist innerhalb von 7 Tagen im Zusammenhang mit einer anderen täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit auszugleichen.

Die Wochenarbeitszeit von 50 Stunden darf nur insoweit

überschritten werden, als dies die Aufrechterhaltung des Verkehrs erfordert.

Planung der Schichtenfolge in einer Woche

Page 35: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 35 Bildungsmanagement

KARRIERE.BILDUNG.

Die Nachtarbeit (AZG § 8)

Was ist der Nachtzeitraum, was ist eine Nachtschicht?

Als Nachtzeitraum gilt die Zeit von 22:00 Uhr bis 5:00 Uhr! (AZG § 8,Pkt. 1)

Als Nachtschicht gilt jede Dienstschicht, die mit mindestens 3 Stunden in den Nachtzeitraum fällt.

Nachtschichten dürfen maximal 2 mal hintereinander angesetzt werden!

Die maximale Fahrzeit ist mit 8 Stunden begrenzt!

Page 36: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

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KARRIERE.BILDUNG.

Die Nachtarbeit (AZG § 8)

22:00

2:00

1:00

5:00

Dienstschichten die in den Zeitraum von

1:00 Uhr bis 2:00 Uhr fallen sind

NACHTSCHICHTEN

Dienstschicht mit Ende um 1:00 Uhr

= Nachtschicht

Dienstschicht mit Beginn um 2:00 Uhr

= Nachtschicht

Page 37: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

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KARRIERE.BILDUNG.

Die Nachtarbeit (AZG § 8,Pkt 3)

Die Nachtarbeit wird durch den Nachtfaktor besser bewertet!

22:00

5:00

Der Nachtfaktor ist eine Zeitgutschrift:1/9 (11,11%) der im Nachtzeitraum tatsächlich geleisteten Arbeitszeit (d.h. ohne die bezahlten Ruhepausen)

Page 38: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

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KARRIERE.BILDUNG.

Die Nachtarbeit (AZG § 8)

Beispiel zum Nachtfaktor:

Tatsächliche Arbeitszeit im Nachtzeitraum 3:00 + 2:30 = 5:30 Stunden

Zeitgutschrift 1/9 von 5:30 Stunden = 36,7 Minuten

Vb Vz

21:00

466Ws

22:00

Sb ZfWgUg

01:00 2:30

5:00

Vb Vz AbVz

6:30

Ws269

Durch den Nachtfaktor entstandene Zeitguthaben sind, sofern sie nicht im Durchrechnungszeitraum im Verhältnis 1:1 ausgeglichen werden können, im gleichen Ausmaß bar auszuzahlen.

Page 39: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

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KARRIERE.BILDUNG.

DurchrechnungszeitraumWo. WAZ

WAZ +bezahlt. RP NF

3:40 15:28 6:03 14:54 6:03 14:54 8:18 20:16 14:43 21:33TAZ 37:14

TAZ + b.RP 47:28NF 00:09 0:09

12:53 19:32 12:53 19:32 12:53 19:32 12:53 19:32 12:53 19:32 12:56 22:16TAZ 36:23

TAZ + b.RP 42:35NF 0:00

4:39 7:55 3:40 14:23 3:40 14:23 3:44 12:55 3:44 12:55TAZ 36:40

TAZ + b.RP 43:04NF 00:02 00:09 00:09 00:08 00:08 0:36

13:52 21:28 13:52 21:28 11:53 19:28 5:09 8:55 13:52 21:28TAZ 32:19

TAZ + b.RP 35:36NF 0:00

12:26 21:36 4:39 7:55 3:40 15:28 3:40 15:28TAZ 29:26

TAZ + b.RP 34:02NF 00:02 00:09 00:09 0:20

3:40 15:28 12:26 21:36 4:39 7:55 3:40 15:28 4:57 13:26TAZ 37:21

TAZ + b.RP 42:31NF 00:09 00:02 00:09 00:01 0:21

3:40 14:23 12:26 21:36 4:39 7:55 3:40 14:23 6:35 17:55TAZ 36:50

TAZ + b.RP 42:27NF 00:09 00:02 00:09 0:20

3:44 12:55 3:44 12:55 12:26 21:36 4:39 7:55 8:18 20:16TAZ 35:01

TAZ + b.RP 40:31NF 00:08 00:08 00:02 0:18

Normalarbeitszeit im Durchrechnungszeitraum ohne Nachtfaktor 328:14

Nachtfaktor im Durchrechnungszeitraum 2:04

11:13

Wöchentl. Ruhe

8:58 8:58

8:41 8:41 8:40 3:16

7:53

9:11

11:03

2:586:387:53

36:008:58

9:58

8:58

1

2

3

4

5

6

7

8

8:51 8:51

6:39 6:39

7:05 3:46

6:20 3:11

9:55

2:58

3:16 11:03

4:41 Wöchentl. Ruhe

7:53 7:53

9:55 6:38 2:58

2:58

9:58 8:40

6:38

6:12 6:12 6:12

3:16

8:40

6:38

7:36

10:43

2:58

3:16

6:54

57:49

7:07 8:52

9:11

8:15

11:03

36:00Wöchentl. Ruhe

8:15 8:15

9:07

Sa

36:57

26:58

10:43

7:36

6:39 6:39

SoMo Di

Wöchentl. Ruhe

Mi

5:41

Do36:00

5:41

Fr

Wöchentl. Ruhe

36:00Wöchentl. Ruhe

36:00

36:00

Wöchentl. Ruhe

Wöchentl. Ruhe

10:35

9:18

9:3936:00

7:55

8:298:40 3:16

9:55

11:03

9:55

11:03

9:5536:12

36:00

6:50

7:36

11:13 7:30

6:12

7:03

7:03

9:41

6:23

7:03

7:03

* Durchrechnungszeitraum gilt nur für die geplanten Leistungen

Page 40: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

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KARRIERE.BILDUNG.

Beispiel 1

NAZ ohne Nachtfaktor 328:14 NAZ ohne Nachtfaktor 321:34Nachtfaktor 2:04 Nachtfaktor 1:45

NAZ "SOLL" (8x40 Stunden) 320:00 NAZ "SOLL" (8x40 Stunden) 320:00

Zeitguthaben DRZ 2 1:34Zeitguthaben DRZ 1 8:14 Zeitguthaben DRZ 1 8:14

Nachtfaktor 2:04 Nachtfaktor 1:45

Durchrechnungszeitraum 1 Durchrechnungszeitraum 2Wochen 1 - 8 Wochen 9 - 16

1:1 bar auszuzahlen

1x Übertrag in den nächstenDurchrechnungszeitraum

max. + / - 24 Stunden

Übertrag in den nächsten Durchrechnungszeitraum

Überstunden Nachtarbeiter* 70 % des

Guthabens mit 50% Zuschlag, 30% mit 100% Zuschlag

auszuzahlen.

Sonstige Mitarbeiter 50% Zuschlag 1:1 bar auszuzahlen

* Nachtarbeiter: Schichtarbeiter die regelmäßig Nachtdienst verrichten 8 NDS im 8wöchigen Durchrechnungszeitraum

Page 41: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

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KARRIERE.BILDUNG.

Beispiel 2

NAZ ohne Nachtfaktor 310:14 NAZ ohne Nachtfaktor 321:34Nachtfaktor 2:04 Nachtfaktor 1:45NAZ mit Nachtfaktor 312:18

NAZ "SOLL" (8x40 Stunden) 320:00 NAZ "SOLL" (8x40 Stunden) 320:00

Zeitguthaben DRZ 2 1:34Zeitschuld DRZ 1 7:42 Zeitschuld DRZ 1 7:42

Ausgleich DRZ1 und DRZ2 6:08

Nachtfaktor 0:00 Nachtfaktor 1:45

Durchrechnungszeitraum 1 Durchrechnungszeitraum 2Wochen 1 - 8 Wochen 9 - 16

1x Übertrag in den nächstenDurchrechnungszeitraum

max. + / - 24 Stunden

Zeitschuld von 6:08 Stunden verfallen

1:1 bar auszuzahlen

Page 42: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 42 Bildungsmanagement

KARRIERE.BILDUNG.

NAZ ohne Nachtfaktor 350:22 NAZ ohne Nachtfaktor 310:00Nachtfaktor 5:05 Nachtfaktor 1:45

NAZ mit Nachtfaktor 311:45

NAZ "SOLL" (8x40 Stunden) 320:00 NAZ "SOLL" (8x40 Stunden) 320:00

Zeitschuld DRZ 2 8:15Zeitguthaben DRZ 1 30:22 Zeitguthaben DRZ 1 24:00

Davon sofort Überstunden 6:22 Ausgleich DRZ1 und DRZ2 15:45

Nachtfaktor 5:05 Nachtfaktor 0:00

Durchrechnungszeitraum 1 Durchrechnungszeitraum 2Wochen 1 - 8 Wochen 9 - 16

1x Übertrag in den nächstenDurchrechnungszeitraum

maximal 24 Stunden

Überstunden1:1 bar auszuzahlenÜberstunden

da nur 24 Stunden übertragen werden

können

Beispiel 3

Page 43: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 43 Bildungsmanagement

KARRIERE.BILDUNG.

Beispiel 4 Beispiel 5

Wo. WAZWAZ+

bez.RP NF3:40 15:28 6:03 14:54 8:18 20:16 14:43 21:33

TAZ 31:33

TAZ+bez.RP 38:37NF 00:09 0:09

12:53 19:32 12:53 19:32 12:53 19:32 12:53 19:32 12:53 19:32 12:56 22:16TAZ 36:23

TAZ+bez.RP 42:35NF 0:00

4:39 7:55 3:40 14:23 3:40 14:23 3:44 12:55 3:44 12:55TAZ 36:40

TAZ+bez.RP 43:04NF 00:02 00:09 00:09 00:08 00:08 0:36

13:52 21:28 13:52 21:28 11:53 19:28 5:09 8:55 13:52 21:28TAZ 32:19

TAZ+bez.RP 35:36NF 0:00

12:26 21:36 4:39 7:55 3:40 15:28 3:40 15:28TAZ 29:26

TAZ+bez.RP 34:02NF 00:02 00:09 00:09 0:20

3:40 15:28 12:26 21:36 4:39 7:55 3:40 15:28 4:57 13:26TAZ 37:21

TAZ+bez.RP 42:31NF 00:09 00:02 00:09 00:01 0:21

3:40 14:23 12:26 21:36 4:39 7:55 3:40 14:23 6:35 17:55TAZ 36:50

TAZ+bez.RP 42:27NF 00:09 00:02 00:09 0:20

3:44 12:55 3:44 12:55 12:26 21:36 4:39 7:55 8:18 20:16TAZ 35:01

TAZ+bez.RP 40:31NF 00:08 00:08 00:02 0:18

Normalarbeitszeit im Durchrechnungszeitraum ohne Nachtfaktor 319:23

Nachtfaktor im Durchrechnungszeitraum 2:04

9:55

11:03

9:5536:12

36:00

6:50

7:36

11:13 7:30

6:12

8:40 3:16

9:55

11:03

36:00

Wöchentl. Ruhe

Wöchentl. Ruhe

10:35

9:18

9:3936:00

7:55

8:29

Wöchentl. Ruhe

36:00Wöchentl. Ruhe

36:00

SoMo Di

Wöchentl. Ruhe

Mi

5:41

Do36:00

Fr

8:15 8:15

9:07

Sa

36:57

26:58

10:43

7:36

6:39 6:39

6:54

57:49

7:07 8:52

9:11

8:15

11:03

36:00Wöchentl. Ruhe

6:12 6:12 6:12

3:16

8:40

6:38

7:36

10:43

2:58

3:16

2:58

9:58 8:40

6:38

9:55 6:38 2:58

4:41 Wöchentl. Ruhe

7:53 7:53

9:55

2:58

3:16 11:03

7:05 3:46

6:20 3:11

8:51

6:39 6:39

5

6

7

8

1

2

3

4

11:03

2:586:387:53

36:008:58

9:58

8:58

11:13

Wöchentl. Ruhe

8:58 8:58

8:41 8:41 8:40 3:16

7:53

9:11

7:03

7:03

9:41

6:23

7:03

7:03

Feiertag

Wo. WAZWAZ +

bez. RP NF3:40 15:28 6:03 14:54 6:03 14:54 8:18 20:16 14:43 21:33

TAZ 37:14

TAZ+bez.RP 47:28NF 00:09 0:09

12:53 19:32 12:53 19:32 12:53 19:32 12:53 19:32 12:53 19:32 12:56 22:16TAZ 36:23

TAZ+bez.RP 42:35NF 0:00

4:39 7:55 3:40 14:23 3:40 14:23 3:44 12:55 3:44 12:55TAZ 36:40

TAZ+bez.RP 43:04NF 00:02 00:09 00:09 00:08 00:08 0:36

13:52 21:28 13:52 21:28 11:53 19:28 5:09 8:55 13:52 21:28TAZ 32:19

TAZ+bez.RP 35:36NF 0:00

12:26 21:36 4:39 7:55 3:40 15:28 3:40 15:28TAZ 29:26

TAZ+bez.RP 34:02NF 00:02 00:09 00:09 0:20

3:40 15:28 12:26 21:36 4:39 7:55 3:40 15:28 4:57 13:26TAZ 37:21

TAZ+bez.RP 42:31NF 00:09 00:02 00:09 00:01 0:21

3:40 14:23 12:26 21:36 4:39 7:55 3:40 14:23 6:35 17:55TAZ 36:50

TAZ+bez.RP 42:27NF 00:09 00:02 00:09 0:20

3:44 12:55 3:44 12:55 12:26 21:36 4:39 7:55 8:18 20:16TAZ 35:01

TAZ+bez.RP 40:31NF 00:08 00:08 00:02 0:18

Normalarbeitszeit im Durchrechnungszeitraum ohne Nachtfaktor 328:14

Nachtfaktor im Durchrechnungszeitraum 2:04

11:13

Wöchentl. Ruhe

8:58 8:58

8:41 8:41 8:40 3:16

7:53

9:11

11:03

2:586:387:53

36:008:58

9:58

8:58

1

2

3

4

5

6

7

8

8:51 8:51

6:39 6:39

7:05 3:46

6:20 3:11

9:55

2:58

3:16 11:03

4:41 Wöchentl. Ruhe

7:53 7:53

9:55 6:38 2:58

2:58

9:58 8:40

6:38

6:12 6:12 6:12

3:16

8:40

6:38

7:36

10:43

2:58

3:16

6:54

57:49

7:07 8:52

9:11

8:15

11:03

36:00Wöchentl. Ruhe

8:15 8:15

9:07

Sa

36:57

26:58

10:43

7:36

6:39 6:39

SoMo Di

Wöchentl. Ruhe

Mi

5:41

Do36:00

5:41

Fr

Wöchentl. Ruhe

36:00Wöchentl. Ruhe

36:00

36:00

Wöchentl. Ruhe

Wöchentl. Ruhe

10:35

9:18

9:3936:00

7:55

8:298:40 3:16

9:55

11:03

9:55

11:03

9:5536:12

36:00

6:50

7:36

11:13 7:30

6:12

7:03

7:03

9:41

6:23

7:03

7:03

Feiertag

KV § 3Für Mitarbeiter, die planmäßig auch an Sonn- und Feiertagen zu einer Dienstleitung herangezogenwerden, ist die Normalarbeitszeit für jeden Feiertag an Werktagen im Durchrechnungszeitraum um6 Stunden und 40 Minuten zu reduzieren

Werktagsfeiertag mit und ohne Planleistung

Page 44: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 44 Bildungsmanagement

KARRIERE.BILDUNG.

NAZ ohne Nachtfaktor 328:14 NAZ ohne Nachtfaktor 319:23Nachtfaktor 2:04 Nachtfaktor 2:04

Pflichtleistung Pflichtleistung (7x40 Std. + 1x 33:20 Std.) 313:20 (7x40 Std. + 1x 33:20 Std.) 313:20

Zeitguthaben DRZ 1 14:54 Zeitguthaben DRZ 1 6:03

Nachtfaktor 2:04 Nachtfaktor 2:04

Durchrechnungszeitraum 1 Durchrechnungszeitraum 1Beispiel 4 Beispiel 5

Abzug von 6:40 fürWerktagsfeiertag

Abzug von 6:40 fürWerktagsfeiertag

Mit Leistung am Werktagsfeiertag

Ohne Leistung am Werktagsfeiertag

Werktagsfeiertag

Page 45: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 45 Bildungsmanagement

KARRIERE.BILDUNG.

Gerechtfertigte Abwesenheiten vom Dienst Entfallsprinzip(Erholungsurlaub, Krankenstand, Pflegefreistellung etc.)

WAZWAZ +bez.RP NF

DB DE 3:40 14:23 12:26 21:36 4:39 7:55 3:40 14:23 6:35 17:55TAZ 36:50

TAZ + bez.RP 42:27NF 00:09 00:02 00:09 0:20

36:002:58

9:58 8:406:38

3:168:58

Sa SoMo Di Mi Do Fr

10:359:18

Ruhezeit

Wöchentl.

9:588:587:03

7:03

Urlaub von Mo - So

Bei gerechtfertigten Abwesenheiten vom Dienst ist dem Arbeitnehmer jene Zeit anzurechnen,die im Fall der Dienstleistung bezahlt worden wäre (= entfallene Normalarbeitszeit +bezahlte Ruhepausen). Der Nachtfaktor wird nicht berücksichtigt.

ErholungsurlaubDas in Stunden (Normalarbeitszeit + bezahlte Ruhepausen) umgerechnete Urlaubsmaß wird bei der Konsumation von Erholungsurlaub um jene Stunden reduziert, die an diesem Tag bezahlt worden wären. Durch Erholungsurlaub muss die Arbeitsleistung zur Gänze ausfallen.

Beispiel: Dem Arbeitnehmer werden 42:27 Stunden angerechnet. Die 20 Minuten Nachtfaktor werden nicht angerechnet.

Reduzierung des Urlaubsausmaßes um 42:27 Stunden.

Page 46: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

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KARRIERE.BILDUNG.

Einseitige Änderung der Lage der Normalarbeitszeit innerhalb der AnkündigungsfristBeispiel: Zusätzliche Dienstschicht

WAZWAZ +bez.RP NF

DB DE 3:40 14:23 12:26 21:36 4:39 7:55 3:40 14:23 6:35 17:55TAZ 36:50

TAZ + bez.RP 42:27NF 00:09 00:02 00:09 0:20

10:359:18

Ruhezeit

Wöchentl.

9:588:58

Sa SoMo Di Mi Do Fr36:00

2:58

9:58 8:406:38

3:168:58 7:03

7:03

Geplante Schichtfolge

Tatsächliche Schichtfolge

WAZWAZ +bez.RP NF

DB DE 3:40 14:23 12:26 21:36 4:39 7:55 3:40 14:23 6:35 17:55 6:35 17:55

TAZ 46:08TAZ + bez.RP 42:27NF 00:09 00:02 00:09 0:20

36:00

2:58

9:58 8:406:38

3:168:58

Sa SoMo Di Mi Do Fr

10:359:18 9:18

Ruhezeit

Wöchentl.

9:588:58

10:357:03

7:03

Zusätzliche Dienstschicht

Die 10:35 Stunden der zusätzlichen Dienstschicht werden sofort zu Überstunden. Daher keine Anrechnung an die Normalarbeitszeit !!!!

Page 47: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

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KARRIERE.BILDUNG.

Einseitige Änderung der Lage der Normalarbeitszeit innerhalb der AnkündigungsfristBeispiel

Arbeitszeit Pause Arbeitszeit

4 45´ 4

8 Uhr

12 Uhr

12:45Uhr 16:45Uhr

Ursprüngliche Dienstschicht am Werktag

Neue Dienstschicht am Werktag Dienstbeginn um 12 Uhr – Dienstschichtlänge unverändert

Keine Arbeitszeit Arbeitszeit Pause Arbeitszeit

4 45´ 4

8 Uhr 16Uhr

12 Uhr

16:45Uhr 20:45Uhr

4 Zuschläge im Ausmaß von 50% der Grundvergütung (1/173)

Für den Zeitraum, der sich nicht mit der ursprünglichen Lage deckt, gebührt der jeweilige Überstundenzuschlag, der ausschließlich bar abzufinden ist. Dies gilt nicht, wenn nur die Lage derPausen innerhalb der Dienstschicht geändert wird.Die Bemessungsgrundlage für die Zuschläge beträgt 1/173 stel des Gehalts + Dienstzulage. Die ursprünglich vorgesehene, jedoch nicht erbrachte Normalarbeitszeit wird nicht entlohnt, sofern die Dauer der NAZ gleich bleibt.

Keine Entlohnung

Page 48: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

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KARRIERE.BILDUNG.

Einseitige Änderung der Lage der Normalarbeitszeitinnerhalb der AnkündigungsfristBeispiel

Arbeitszeit Pause Arbeitszeit

4 45´ 4

8 Uhr

12 Uhr

12:45Uhr 16:45Uhr

Ursprüngliche Dienstschicht am Werktag

Neue Dienstschicht am Werktag Dienstbeginn um 12 Uhr – Dienstschicht kürzer

8 Uhr 16Uhr

12 Uhr

16:45Uhr 19:45Uhr

3 Zuschläge im Ausmaß von 50% der Grundvergütung (1/173)

Keine Arbeitszeit Arbeitszeit Pause Arbeitszeit

1 4 45´ 3

11 Uhr

Keine Entlohnung

Entlohnung mit Normalstundenlohn

Page 49: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

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KARRIERE.BILDUNG.

Einseitige Änderung der Lage der Normalarbeitszeitinnerhalb der AnkündigungsfristBeispiel

Arbeitszeit Pause Arbeitszeit

4 45´ 4

8 Uhr

12 Uhr

12:45Uhr 16:45Uhr

Ursprüngliche Dienstschicht am Werktag

Neue Dienstschicht am Werktag Dienstbeginn um 12 Uhr – Dienstschicht länger

8 Uhr 16Uhr

12 Uhr

16:45Uhr 20:45Uhr

4 Zuschläge im Ausmaß von 50% der Grundvergütung(1/173)

Keine Arbeitszeit Arbeitszeit Pause Arbeitszeit

4 45´ 4 1

Keine Entlohnung

21:45Uhr

1 Überstunde (1/164 + 50% Zuschlag

Page 50: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

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KARRIERE.BILDUNG.

17:10

2064 20232067TwVb Vz AbVz

Ws Zf2020

Vb Vz WgU

Pb

10:00 11:3011:40

11:50

Vb Vz AbVz Vb Vz AbVz

10:2010:30 12:10

12:2012:30

13:3513:30 14:00

14:5514:4513:42

P b P b Pu

Ams Zf

15:10 16:4017:00 17:15

17:2517:40

19:1019:30

19:40

WsZf

Fahrzeit Fahrzeit Fahrzeit Fahrzeit

15:20

AmsPb

Einseitige Änderung der Lage der Normalarbeitszeitinnerhalb der AnkündigungsfristBeispiel: Verspätung am Ende der Dienstschicht

2023

Zug 2023 hat 30 Minuten Verspätung

Die 30 Minuten Differenz zwischen der Tägliche Normalarbeitszeit der geplanten Dienstschicht zur Tagesarbeitszeit der tatsächlichen Dienstschicht werden sofort zu Überstunden !!! Keine Anrechnung an die Normalarbeitszeit, und damit auch keinDurchrechnungszeitraum.

Geplante Dienstschicht TNAZ = 8:17 Stunden; TNAZ + bez. RP = 8:55

Tatsächliche Dienstschicht Tagesarbeitszeit 8:47 Stunden; TNAZ + bez. RP = 8:55

17:10

2064 20232067TwVb Vz AbVz

Ws Zf2020

Vb Vz WgU

Pb

10:00 11:3011:40

11:50

Vb Vz AbVz Vb Vz AbVz

10:2010:30 12:10

12:2012:30

13:3513:30 14:00

14:5514:4513:42

P b P b Pu

Ams Zf

15:10 16:4017:00 17:15

17:2517:40

19:1019:30

19:40

WsZf

Fahrzeit Fahrzeit Fahrzeit Fahrzeit

15:20

AmsPb

Page 51: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

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KARRIERE.BILDUNG.

17:10

2064 20232067TwVb Vz AbVz

Ws Zf2020

Vb Vz WgU

Pb

10:00 11:3011:40

11:50

Vb Vz AbVz Vb Vz AbVz

10:2010:30 12:10

12:2012:30

13:3513:30 14:00

14:5514:4513:42

P b P b Pu

Ams Zf

15:10 16:4017:00 17:15

17:2517:40

19:1019:30

19:40

WsZf

Fahrzeit Fahrzeit Fahrzeit Fahrzeit

15:20

AmsPb

12:00

„Ab“ von Zug 2020 ist um 10 Minuten späterbeendet, „RPb“ verkürzt sich um 10 Minuten

Geplante Dienstschicht

TNAZ = 8:17 Stunden TNAZ + bez. RP = 8:55 Stunden

Tatsächlich Dienstschicht

Die Tagesarbeitszeit erhöht sich gegenüber der geplanten Tagesarbeitszeit (TNAZ) um diese 10 Minuten, da die bezahlte Ruhepause nicht zur Arbeitszeit gezählt hat.

TAZ = 8:27Stunden

Daraus folgt:• Diese 10 Minuten werden zu Überstunden mit Zuschlag (1/164 mit Zuschlag)• Abzug von 10 Minuten von der TNAZ + bezahlter RP (1/173)

TNAZ + bez. RP = 8:45 Stunden 10 Minuten Überstunden mit Zuschlag

Einseitige Änderung der Lage der Normalarbeitszeitinnerhalb der AnkündigungsfristBeispiel: Verspätung innerhalb der Dienstschicht, Verkürzung der bezahlten Ruhepause

Page 52: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

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KARRIERE.BILDUNG.

WAZWAZ +bez.RP NF

DB DE 3:40 14:23 12:26 21:36 4:39 7:55 3:40 14:23 6:35 17:55TAZ 36:50

TAZ + bez.RP 42:27NF 00:09 00:02 00:09 0:20

36:002:58

9:58 8:406:38

3:168:58

Sa SoMo Di Mi Do Fr

10:359:18

Ruhezeit

Wöchentl.

9:588:587:03

7:03

Geplante Schichtfolge

Mi Do Fr

DE 7:55 DB 3:4015:40

36 StundenDie Ersatzruhe ist im Ausmaß der während

der wöchentlichen Ruhezeit geleisteten Arbeit zu gewähren, die innerhalb von 36

Stunden vor dem Arbeitsbeginn in der nächsten Arbeitswoche erbracht wurde.

Die Ersatzruhe ist bis spätestes 3 Wochen nach den ersatzruhepflichtigen Arbeiten zu gewähren. Die Ersatzruhe ist mit einer anderen, nach Möglichkeit mit einer wöchentlichen Ruhezeit, zu blocken.Eine finanzielle Abgeltung der Ersatzruhe ist nicht zulässig.

Ersatzruhe

Page 53: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 53 Bildungsmanagement

KARRIERE.BILDUNG.

FahrgebührenFahrgebühren sind folgende Nebenbezüge:

Reisegebührenpauschale [für jede Stunde €_______]

Erschwerniszulage [pro 100 gefahrene km € _______ ]

Nachtdienstzulage [pro Stunde €_______]

Sonn- und Feiertagszulage [pro Stunde €_______]

ÖBB-Angestellte des Tfz-Fahrdienstes, die vorrübergehend zu anderen Tätigkeiten (LEL, PEL, ROA, Remisendienst,…) herangezogen werden, haben für die Dauer dieser anderen Tätigkeit keinen Anspruch auf Fahrgebühren!

Bei Schulungsfahrten, bei Fahrten als Lotse sowie bei Verwendung als Instruktor im Triebfahrzeugfahrdienst besteht Anspruch auf Fahrgebühren!

Page 54: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

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KARRIERE.BILDUNG.

Fahrgebühren - Reisegebührenpauschale

Die Reisegebührenpauschale gebührt für jede im Triebfahrzeugdienst geleistete Arbeitsstunde!

Ergeben sich bei der Bemessung der Reisegebührenpauschale am Monatsende Bruchteile von Arbeitsstunden, so werden Stundenreste ab 0,5 Stunden mit einem weiteren Stundensatz vergütet (aufgerundet), Stundenreste bis 0,4 Stunden vernachlässigt (abgerundet)

Keine Reisegebührenpauschale gebührt für die Dauer eines Erholungsurlaubes, für sonstige Abwesenheiten und für anderwertige Verwendungen!

Page 55: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

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KARRIERE.BILDUNG.

Fahrgebühren - Erschwerniszulage

Die Erschwerniszulage gebührt als Abgeltung der bei einer hohen Fahrleistung auftretenden physischen und psychischen Belastung und wird ab 4000 gefahrenen Kilometern im Kalendermonat gewährt.

Feststellung der Kilometerleistung:

Im Streckendienst nach dem für die Fahrstrecke vorgesehenen Buchfahrplan

Beim Verschub mit je 14 Kilometer pro Stunde Arbeitszeit

Für Instruktoren mit je 45 Kilometer pro Stunde Arbeitszeit

Am Monatsende verbleibende Reste an gefahrenen Kilometern werden nicht vergütet!

Page 56: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 56 Bildungsmanagement

KARRIERE.BILDUNG.

Fahrgebühren - NachtdienstzulageDie Höhe der Nachtdienstzulage ist von der Gesamtdauer eines Zeitraumes (22:00 Uhr – 06:00 Uhr) liegende Zeitraum abhängig.

Es gelten je 60 Min. Dienstleistung, sowie ein Bruchteil dieses Zeitabschnittes innerhalb des Nachtzeitraumes als 1 Std.

22 23 00 1 2 3 4 5 6

22.01 – 24:00 4:00 – 5:59

2.00 – 3:00

3.01– 3:590.01 – 1:59

8 Stunden

6 Stunden

Je angefangene Stunde: 1 Stunde (beide Zeiträume in Min. zusammenzählen und dann aufrunden auf volle Stunden!)

Page 57: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 57 Bildungsmanagement

KARRIERE.BILDUNG.

Fahrgebühren - Nachtdienstzulage

Beispiele zur Nachtdienstzulage:

nur eine Dienstschicht im Nachtzeitraum:Dienstbeginn von 22.01 bis 3.00 ..... 8 Std von 3.01 bis 3.59 .. .. 6 Std von 4.00 bis 4.59 ..... 2 Std von .. 5.00 bis 5.59 ..... 1 StdDienstende: von 22.01 bis 23.00 ..... 1 Std von 23.01 bis 24.00 ..... 2 Std von 00.01 bis 1.59 ..... 6 Std von 2.00 bis 6.00 ... .. 8 Std

zwei Dienstschichten in einem Nachtzeitraum: Dienstende: Dienstbeginn:

22.30 4.57 2 Std (30' +1Std 3')

22.20 5.50 1 Std (20' + 10')

Page 58: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 58 Bildungsmanagement

KARRIERE.BILDUNG.

Fahrgebühren – Sonn- und Feiertagszulage

Die Sonn- und Feiertagszulage gebührt an Sonn- und Feiertagen für jede Dienstschichtstunde in der Zeit zwischen 0 -24 Uhr.

Page 59: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 59 Bildungsmanagement

KARRIERE.BILDUNG.

Fahrgebühren - Abrechnung

Die Nachtdienstzulage ist gemäß §68(1) EStG steuerfrei zu behandeln, wenn die Dienstleistung innerhalb des Zeitraumes von 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr mindestens 3 zusammenhängende Stunden umfaßt hat.Die Nachtdienstzulage ist gemäß §33(1) EStG als laufender Bezug zu versteuern, wenn die Dienstleistung innerhalb eines Zeitraumes von 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr weniger als 3 zusammenhängende Stunden umfasst hat.

Monatsübergang:

Sämtliche Leistungen werden im alten Monat nachgewiesen und verrechnet. Ausnahmen:

Die Nachtdienstzulage wird im neuen Monat berechnet und angewiesen.Die Sonn- und Feiertagszulage wird in dem Monat nachgewiesen, in dem sie anfällt.

Page 60: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 60 Bildungsmanagement

KARRIERE.BILDUNG.

Fahrgebühren - Kennzahlen

179N Kennzahl für Fahrtauslagen uncodiert180 Kennzahl für Fahrtauslagen codiert320N Kennzahl für steuerpflichtige Nachtdienstzulage (voll)321N Kennzahl für steuerpflichtige Nachtdienstzulage (Stunden)322N Kennzahl für steuerpflichtige Nachtdienstzulage (6 Stunden)390 Kennzahl für ANP399 = Kennzahl für ANP410N Kennzahl für steuerfreie Nachtdienstzulage (voll)411N Kennzahl für steuerfreie Nachtdienstzulage (Stunden)412N Kennzahl für steuerfreie Nachtdienstzulage (6 Stunden)505 Kennzahl für Auszahlung der Überstunden506 Kennzahl für Auszahlung der Überstundenzuschläge bei ZA 1:1509 Kennzahl für Auszahlung der Mehrleistungsstunden619 Kennzahl für Nachtzeitzuschlag731 Kennzahl für Verkaufsvergütung (4%) für alle Beträge die über 200,- hinausgehen* (ab 200,- gesetzliche Sozialversicherungspflicht)740 Kennzahl für Sonn- und Feiertagszulage800 Kennzahl für Tagespauschale804N Kennzahl für Kilometergeld (> 4000 km)805 Kennzahl für Leistungszulage für den 1-Mann Betrieb auf den ölgefeuerten Zahnradlokomotiven806 Kennzahl für Abschlagszahlung808 Kennzahl für Batteriepauschale810 Kennzahl für Belohnung als Trainer von Nachwuchskräften886 Kennzahl für Fehlgeldentschädigung (0,5%) *897 Kennzahl für Verkaufsvergütung sofern 14,40-EUR nicht überschritten werden *

Page 61: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 61 Bildungsmanagement

KARRIERE.BILDUNG.

Obergrenzen der Arbeitszeit

täglich: max. 10 Stunden ohne Pausen

Ausnahme zur Aufrechterhaltung des Verkehrs und am Wochenende 12 Stunden

wöchentlich: max. 50 Stunden ohne Pausen Ausnahme zur Aufrechterhaltung des Verkehrs 60 Std. maximal 15 Überstunden pro Woche +

maximal 60 Stunden im Jahr zusätzlich

In außergewöhnlichen Fällen nach § 20 AZG können diese Höchstgrenzen aufgehoben werden

Page 62: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 62 Bildungsmanagement

KARRIERE.BILDUNG.

Überstunden

Wenn die „tatsächliche“ tägliche Arbeitszeit größer ist als die „geplante“ tägliche Normalarbeitszeit.

Wenn die wöchentliche Normalarbeitszeit größer ist als 56 Stunden.

Jede Arbeitzeit, die während der entfallenen wöchentlichen Ruhezeit erbracht wird.

Zeiten, die sofort zu Überstunden werden:

Page 63: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 63 Bildungsmanagement

KARRIERE.BILDUNG.

Überstunden

Zeiten, die durch den Nachtfaktor ermittelt wurden und nicht zum Abdecken von Minusstunden verwendet werden.

Zeiten, die am Ende des aktuellen Durchrechnungszeitraumes zu Überstunden werden:

Wenn am Ende des aktuellen Durchrechnungszeitraumes ein Zeitguthaben besteht, jener Teil des Zeitguthaben der 24 Stunden übersteigt.

Page 64: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 64 Bildungsmanagement

KARRIERE.BILDUNG.

ÜberstundenZeiten, die am Ende des zweiten Durchrechnungszeitraumes zu Überstunden werden:

Zeitguthaben von bis zu 24 Stunden, die vom ersten Durchrechnungszeitraum in den zweiten Durchrechnungszeitraum mitgenommen wurden und dort nicht zum Abdecken von Minusstunden herangezogen wurden.

Page 65: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 65 Bildungsmanagement

KARRIERE.BILDUNG.

Überstundezuschläge gebühren für: Überstunden am Ende des Durchrechnungszeitraumes (Wert=1/164

des Bruttomonatsbezuges)(die Zuschläge ergeben sich aus dem Verhältnis von Tagarbeit (50%) zu Nachtarbeit im Durchrechnungszeitraum(100%)).

Überstunden, die sich durch Mehrarbeit gegenüber der „geplanten“ täglichen Normalarbeitszeit ergeben (Wert=1/164 des Bruttomonatsbezuges)

Zuschläge in der Nacht 22:00 – 06:00 Uhr 100%, sonst 50%. Für jene Stunden, deren Lage sich von der „geplanten“ täglichen

Normalarbeitszeit abweicht (50% von 1/173 des Bruttomonatsbezuges).

Jede Arbeitzeit, die während der entfallenen wöchentlichen Ruhezeit (ganzer Kalendertag oder weniger als 24 Stunden vor dem nächsten Dienstbeginn) erbracht wird (Wert=1/164 des Brutto-monatsbezuges)

Zuschläge: (1. bis 8. Stunde 100%, ab der 9. Stunde 200%)

Page 66: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

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KARRIERE.BILDUNG.

Verhalten im Krankenstand

Eingetretene Krankheit umgehend PEL, LEL oder ROA melden.

Arbeitunfähigkeitsbescheinigung des Arztes an VAEB und Dienststelle übermitteln

Jede Veränderung im Krankenstand melden

Nach einem länger als 28 Tage dauernden Krankenstand oder nach jedem stationären Spitalsaufenthalt durch Wellcon Verkehrstauglichkeit feststellen lassen

Page 67: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 67 Bildungsmanagement

KARRIERE.BILDUNG.

Dienstantritt nach Krankenstand

spätestens am letzten Krankenstandstag bei PEL melden

Dienstantritt für Planfahrer plangemäß nach Plan

Dienstantritt für Ablöser frühestens ab 7:00 Uhr am ersten Tag nach dem Krankenstand

Page 68: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 68 Bildungsmanagement

KARRIERE.BILDUNG.

Dienstantritt nach Urlaub

Ablöser spätestens am letzten Urlaubstag bei PEL melden

Dienstantritt für Planfahrer plangemäß nach Plan

Dienstantritt für Ablöser frühestens ab 7:00 Uhr am ersten Tag nach dem Urlaub

Page 69: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 69 Bildungsmanagement

KARRIERE.BILDUNG.

Erholungsurlaub

44 Tage im Schichtdienst über 25 Jahren Urlaubsdienstzeit (=240 Stunden).

37 Tage im Schichtdienst bis zu 25 Jahren Urlaubsdienstzeit (=200 Stunden).

Page 70: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

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KARRIERE.BILDUNG.

Erholungsurlaub

Das in Stunden (Normalarbeitszeit + bezahlte Pausen) umgerechnete

Urlaubsausmaß wird bei Konsumation von Erholungsurlaub um jene

Stunden reduziert, die an diesem Tage bezahlt worden wären.

Page 71: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 71 Bildungsmanagement

KARRIERE.BILDUNG.

Erholungsurlaub

Besteht nach dem Verbrauch des Werktagskontingentes ein Guthaben an Urlaubsstunden, so können diese als Zeitausgleich konsumiert werden.

Ist nach dem Verbrauch des Urlaubsstundenkontingentes noch ein Guthaben an Urlaubstagen vorhanden, so wird für die restlichen Urlaubstage keine Arbeitszeit angerechnet.

Page 72: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 72 Bildungsmanagement

KARRIERE.BILDUNG.

Gerechtfertigte Abwesenheit vom Dienst

Bei gerechtfertigten Abwesenheiten vom Dienst

Erholungsurlaub Krankenstand Pflegefreistellung Sonderurlaub

Usw. ist dem Arbeitnehmer jene Zeit anzurechnen, die im Fall der Dienstleistung angerechnet worden wäre (Normalarbeitszeit + bezahlte Pausen). Der Nachtfaktor wird nicht berücksichtigt.

Page 73: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 73 Bildungsmanagement

KARRIERE.BILDUNG.

Pflegefreistellung

maximal 8 Tage für haushaltsangehörige Kinder, Ehegatten, Lebensgefährten, Eltern oder Geschwister

weitere 8 Tage für haushaltsangehörige Kinder wenn diese nicht älter als 12 Jahre sind und die vorgenannten 8 Tage bereits verbraucht sind

Wenn die Pflegefreistellung erschöpft ist, ist die Inanspruchnahme von noch vorhandenem Erholungsurlaub ohne vorherige Vereinbarung möglich

Page 74: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 74 Bildungsmanagement

KARRIERE.BILDUNG.

Melden der Pflegefreistellung

die Meldung erfolgt wie beim Krankenstand

die Pflegebedürftigkeit ist von einem Arzt zu bestätigen

Page 75: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005

ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 75 Bildungsmanagement

KARRIERE.BILDUNG.

Sonderurlaub

Sonderurlaub kann nach dem Kollektivvertrag gewährt werden

z.B. bei:

Eheschließung Entbindung der Ehefrau bzw. Lebensgefährtin, Ableben eines nahen Angehörigen Übersiedlung des eigenen Haushaltes Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung (ausg. Beschuldigter) Feuerlösch- oder Bergrettungsdienst