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Architekturwettbewerb Kinderhaus Gaißau Wettbewerbsausschreibung 1 Architekturwettbewerb „Kinderhaus Gaißau“ Wettbewerbsausschreibung Einstufiger, geladener Architekturwettbewerb mit nachfolgendem Verhand- lungsverfahren im Unterschwellenbereich für die Vergabe von Architekturpla- nungsleistungen gemäß dem Bundesvergabegesetz 2006 i.d.g.F. Auslober: Gemeinde Gaißau Kirchstraße 3 A-6974 Gaißau Gegenstand des Wettbewerbes: Erlangung von Vorentwürfen für einen Kindergarten (3 Gruppen), eine Kleinkin- derbetreuungseinrichtung (2 Gruppen) und eine öffentliche Bücherei Ende der Abgabefrist für die Vorlage der Wettbewerbsarbeiten (Pläne): Freitag, 12.Juni 2015, 12:00 Uhr. Verspätet eingereichte Wettbewerbsarbeiten werden nicht berücksichtigt. Ende der Abgabefrist für die Vorlage des Modells: Freitag, 19. Juni 2015, 12:00 Uhr. Abgabeort, Verfahrensorganisator: gruber locher architekten zt gmbh z. Hd. DI Gerhard Gruber Kaiserstraße 27 A-6900 Bregenz T: +43/5574-46963 24 F: +43/5574-46963 6 E: [email protected]

Architekturwettbewerb „Kinderhaus Gaißau ... · 10.April 2015 12:00 Uhr Fristende für Fragenstellungen an Wettbewerbsbüro ... Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeiten haben

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Architekturwettbewerb Kinderhaus Gaißau Wettbewerbsausschreibung

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Architekturwettbewerb „Kinderhaus Gaißau“

Wettbewerbsausschreibung Einstufiger, geladener Architekturwettbewerb mit nachfolgendem Verhand-lungsverfahren im Unterschwellenbereich für die Vergabe von Architekturpla-nungsleistungen gemäß dem Bundesvergabegesetz 2006 i.d.g.F. Auslober: Gemeinde Gaißau Kirchstraße 3 A-6974 Gaißau Gegenstand des Wettbewerbes: Erlangung von Vorentwürfen für einen Kindergarten (3 Gruppen), eine Kleinkin-derbetreuungseinrichtung (2 Gruppen) und eine öffentliche Bücherei Ende der Abgabefrist für die Vorlage der Wettbewerbsarbeiten (Pläne): Freitag, 12.Juni 2015, 12:00 Uhr. Verspätet eingereichte Wettbewerbsarbeiten werden nicht berücksichtigt. Ende der Abgabefrist für die Vorlage des Modells: Freitag, 19. Juni 2015, 12:00 Uhr. Abgabeort, Verfahrensorganisator: gruber locher architekten zt gmbh z. Hd. DI Gerhard Gruber Kaiserstraße 27 A-6900 Bregenz T: +43/5574-46963 24 F: +43/5574-46963 6 E: [email protected]

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Inhaltsverzeichnis

A Allgemeine Angaben zum Wettbewerb Seite 3 A.1 Gegenstand des Realisierungswettbewerbs Seite 3 A.2 techn. Angaben, Voraussichtliche Realisierungstermine Seite 3 A.3 Rechtsgrundlagen Seite 4 A.4 Voraussetzungen Seite 4 A.5 Wettbewerbssprache Seite 5 A.6 Geheimhaltungspflicht Seite 5 A.7 Allgemeine Hinweise Seite 5 A.8 Prüfung und Freigabe der Wettbewerbsunterlagen Seite 5 A.9 Wettbewerbstermine Seite 6 A.10 Zusammensetzung des Preisgerichtes Seite 6 A.11 Aufwandsentschädigung Seite 7 A.12 Urheberrechte Seite 7 A.13 Absichtserklärung Seite 7 A.14 Vorbehalt Seite 8 A.15 Ausgabe der Unterlagen Seite 8 A.16 Hearing/Besichtigung Seite 8 A.17 Fragestellung Seite 8 A.18 Wettbewerbsabgabe (Einreichung) Seite 8 A.19 Leistungsumfang Seite 9 A.20 Vorprüfung Seite 10 A.21 Beurteilungskriterien Seite 10 A.22 Beurteilung und Bekanntgabe Seite 10 A.23 Ausstellung Seite 11 A.24 Rücksendung der Wettbewerbsarbeiten Seite 11 B Besonderer Teil Seite 12 B.1 Beschreibung der Bauaufgabe Seite 12 B.2 Baufeld Seite 13 B.3 Angaben zum Außenraum Seite 13 B.4 Verkehrsanbindung Seite 14 B.5 Energetische/ökologische Qualitäten Seite 14 B.6 Gesetzliche Grundlagen Seite 15 B.7 Erläuterungen zum Raumprogramm Seite 15 B.8 Raumprogramm Seite 19 C Bearbeitungsunterlagen Seite 19 C.1 Verzeichnis der Beilagen Seite 19

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A Allgemeine Angaben zum Wettbewerb

A.1 Gegenstand des Realisierungswettbewerbs Gegenstand dieser Wettbewerbsausschreibung ist die Erlangung von Vor-entwürfen für ein neu zu errichtendes Kinderhaus in Gaißau. Inhalt sind ein Kindergarten (3 Gruppen), eine Kleinkinderbetreuungseinrichtung (2 Grup-pen) und eine öffentliche Bücherei Das anonyme Wettbewerbsverfahren wird in der vorliegenden Ausschrei-bung erläutert.

Luftbild Gemeinde Gaißau

A.2 Technische Angaben/voraussichtliche Realisierungstermine

Netto Nutzfläche ca. 950 m2 Netto Errichtungskosten ca. 3,1 Mio Euro

Beginn Planungsarbeiten: Spätsommer 2015 Baubeginn: Sommer 2016 Baufertigstellung: Herbst 2017

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A.3 Rechtsgrundlagen

Es ist österreichisches Recht mit Ausschluss der Kollisionsnormen anzuwenden. Als Gerichtsstand wird das zuständige Gericht am Standort des Auslobers vereinbart. Bei Widersprüchen von Rechtsgrundlagen gelten in nachstehen-der Reihenfolge: 1. Schriftliche Fragenbeantwortung durch den Auslober, 2. Wettbewerbsunterlagen für diesen Wettbewerb, 3. Bundesvergabegesetz 2006 in der zum Zeitpunkt der Einleitung des Verfah-

rens geltenden Fassung, 4. Wettbewerbsordnung Architektur (WSA 2010 – Teil B) und das Leistungsbild

Architekturwettbewerb (WSA 2010 – Teil C). Für die Kontrolle des Vergabeverfahrens ist das Landesverwaltungsgericht zu-ständig.

A.4 Voraussetzungen/Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnahme am Wettbewerb sind nachstehend angeführte Architekturbü-ros eingeladen. Für die Teilnahme am Wettbewerb ist der Nachweis betreffend der im Her-kunftsland des Wirtschafteilnehmers zur Ausführung der betreffenden Dienst-leistung erforderliche Mitgliedschaft zu einer bestimmten Organisation oder die Vorlage der im Herkunftsland des Wirtschafteilnehmers zur Ausführung der betreffenden Dienstleistung erforderlichen Berechtigung (Befugnis) notwen-dig. Die Voraussetzungen für die Teilnahme am Wettbewerb müssen auch im Zeitpunkt der Entscheidung über die Gewinner des Wettbewerbes aufrecht sein. Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften ist spätesten zum Zeitpunkt des Hearings bekannt zu geben. Jeder Teilnehmer ist nur einmal teilnahmebe-rechtigt.

Geladene Teilnehmer 01 Fink Turnher Architekten, Bregenz (Kammernennung) 02 Bernhard Josef Berger, Dornbirn (Kammernennung) 03 Ruth König, (Kammernennung) 04 Christian Maier, Höchst (Kammernennung) 05 Matthias Hein, Bregenz 06 Arge Reitbruggergau/Gerhard Hörburger, Bregenz 07 Stöckler Gruber Architekten, Lochau 08 Marte.marte architects, Weiler 09 Georg Bechter, Hittisau 10 Dietrich Untertrifaller, Bregenz 11 Beate Nadler, Hohenems 12 cukrowicz nachbaur architekten, Bregenz 13 Gerold Gasser, Höchst 14 Anton Fink, Dornbirn 15 Berktold Weber Architekten, Dornbirn

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A.5 Wettbewerbssprache

Deutsch ist in allen Phasen des Verfahrens Wettbewerbs- und Korrespondenz-sprache.

A.6 Geheimhaltungspflicht

Der Teilnehmer hat seine Wettbewerbsarbeiten so vorzulegen, dass diese für das Preisgericht anonym sind.

A.7 Allgemeine Hinweise

• Alle in den Wettbewerbsunterlagen verwendeten personenbezogenen Ausdrücke umfassen Frauen und Männer gleichermaßen und sind in der jeweils geschlechtsbezogenen Form zu verwenden.

• Die Teilnehmer haben für die Einhaltung von Terminen und Fristen Sorge zu tragen. Zusendungen müssen für den Auslober porto- und spesenfrei sein. Transport und Versand von mit dem Wettbewerb in Zusammenhang stehenden Unterlagen und Mitteln erfolgen ausschließlich auf Risiko der Teilnehmer.

• Mit Abgabe der Wettbewerbsarbeiten nimmt jeder Teilnehmer sämtliche in der Wettbewerbsausschreibung enthaltenen Bedingungen an.

• Das Preisgericht ist bei seinen Entscheidungen unabhängig. Die Ent-scheidungen des Preisgerichtes sind in allen Fach- und Ermessensfragen endgültig und unanfechtbar.

• Die eingereichten Wettbewerbsarbeiten verbleiben beim Auslober. • Ungeachtet der Ausschlussgründe gemäß § 129 BVergG kann ein Aus-

schluss erfolgen wegen: o Verstoß gegen wesentliche Vorgaben des Verfahrens o Widerspruch gegen vorliegende Ausschreibungsbedingungen o Unbehebbarer Mängel, wie etwa die Verletzung der Anonymität,

Mehrfachabgabe von Projekten etc. Die Entscheidung über den Ausschluss des Projektes trifft in allen Fäl-len das Preisgericht.

A.8 Prüfung und Freigabe der Wettbewerbsunterlagen

Die zuständige Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg hat die Wettbewerbsunterlagen gemäß WSA Teil B § 13 auf Vereinbarkeit mit der WSA unter der Verfahrensnummer 5/15 geprüft und mit Schreiben vom 18.03.2015 GZ X/2-15-A freigegeben.

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A.9 Wettbewerbstermine

Folgender Terminplan ist für die Abwicklung des Realisierungswettbewerbes vorgesehen: 30. März 2015 Aussendung der Wettbewerbsunterlagen 10.April 2015 12:00 Uhr Fristende für Fragenstellungen an Wettbewerbsbüro

(oder Fragestellung beim Hearing)

15.April 2015 16:00 Uhr Hearing sowie Ausgabe der Modellgrundplatten

20.April 2015 Fragenbeantwortung 12.Juni 2015 12:00 Uhr Abgabeschluss für die Planunterlagen 19.Juni 2015 12:00 Uhr Abgabeschluss für das Modell 8.Juli 2015 Sitzung des Preisgerichtes

A.10 Zusammensetzung des Preisgerichtes

Hauptpreisrichter: SachpreisrichterIn: Reinhold Eberle, Bürgermeister Gerhard Greiderer, Gemeindevertreter Alexandra Kohl, Gemeindevertreterin Barbara Blum, Leiterin Kinderhaus FachpreisrichterIn: Arch. Wolfgang Maul, Salzburg Arch. Dieter Klammer, Röthis Arch. Michelangelo Zaffigniani, Bregenz

Ersatzpreisrichter Ersatz-SachpreisrichterIn: Harald Weiß, Gemeindevertreter Eva Ulmer, Gemeindevertreterin Ersatz-FachpreisrichterIn: Arch. Rene Bechter, Bregenz Arch. Udo Heinrich, Salzburg Zusätzlich sind Berater ohne Stimmrecht an der Jurysitzung teilnahmeberech-tigt.

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A.11 Aufwandsentschädigung

Für die Teilnahme am Wettbewerb wird jedem Teilnehmer ein Unkostenbei-trag von € 2.500.- + 20% UST ausbezahlt. Voraussetzung ist die Erfüllung der unter Punkt A.19 beschriebenen Leistungen.

A.12 Urheberrechte

Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Aus-arbeitungen der prämierten Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung des Preisgeldes an den Auslober/Auftraggeber über. Das geistige Eigentum (Urheberrecht) und die daraus resultierenden Verwer-tungsrechte an den eingereichten Projekten (z.B. Plänen, Skizzen, Modellen und sonstigen Dokumentationen und Schriftstücken) verbleiben bei den Ver-fassern. Davon umfasst ist insbesondere auch das Recht der Ausführung oder Abänderung des Bauwerks bzw. des Nachbaus durch Dritte. Nur unter der Bedingung der Beauftragung und darauffolgenden vollständigen Vertragser-füllung erhält der Auftraggeber das Recht, das Werk des Auftragnehmers zum vertraglich bedungenen Zweck zu benützen.

A.13 Absichtserklärung, Vorinformation zum Verhandlungsverfahren und dem Verhandlungsgegenstand

a) Absichtserklärung Es ist beabsichtigt, den Verfasser des mit dem ersten Preis ausgezeichneten Projektes (Gewinner) mit den Planungsleistungen im Rahmen eines Verhand-lungsverfahrens zu beauftragen. Verhandlungsziel ist der Abschluss eines Ver-trages, welcher die für den „Bau des Kinderhauses Gaißau“ notwendigen Planungsleistungen, zum Gegenstand hat. Das betreffende Vergabeverfahren und auch das daraus resultierende Ver-tragsverhältnis bilden keinen Bestandteil dieses Wettbewerbes. b) Verhandlungsgegenstand Gegenstände des beabsichtigten Verhandlungsverfahrens gemäß § 30 Abs. 2 Z 6 BVergG 2006 sollen ua sein:

• die Festlegung des Leistungsumfanges. Geplant ist, den/die Gewinner des Wettbewerbsverfahrens mit der Ausführung der Büroleistung lt. HOA (Stand 2002) zu beauftragen.

• die Höhe der Berufshaftpflichtversicherung sowie • das Honorar

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A.14 Vorbehalt Der Projektverfasser ist im Falle einer Beauftragung verpflichtet, aus zwingen-den städtebaulichen, formalen, sachlichen, ökologischen oder wirtschaftli-chen Rücksichten erforderliche Änderungen des Projektes vorzunehmen (Empfehlungen des Preisgerichtes).

A.15 Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen

Die Wettbewerbsunterlagen werden den Teilnehmern auf elektronischem Weg zugesandt. Die Modellgrundplatte wird beim Hearing ausgegeben. Ein Versand der Mo-dellgrundplatte erfolgt nur auf Rechnung und Gefahr der Wettbewerbsteil-nehmer.

A.16 Hearing

Das Hearing mit den Wettbewerbsteilnehmern und dem Preisgericht findet am Mittwoch, 15. April 2015, ab 16:00 Uhr in der Volksschule Gaißau (EG Me-dienraum) statt.

A.17 Fragenstellung und Fragenbeantwortung

Fragen zur Wettbewerbsausschreibung und zur Wettbewerbsaufgabe müssen bis Montag, den 10. April 2015 um 12:00 Uhr brieflich, per Fax oder elektro-nisch beim Verfahrensorganisator eingelangt sein oder beim Hearing gestellt werden. Die Beantwortung der Fragen wird den Teilnehmern bis 20. April 2015 über-mittelt.

A.18 Wettbewerbseinreichung (Abgabe)

a) Varianten: Das Einreichen von Varianten ist nicht zulässig.

b) Einreichfristen: Die Wettbewerbsarbeit (Planunterlagen) muss, unabhängig von der Art der Zustellung, vollständig bis Freitag, den 12.Juni 2015, um 12.00 Uhr, in Papier-form beim Verfahrensorganisator eingelangt sein. Alle in Papierform abgege-benen Daten sind auch elektronisch auf einem Datenträger (z.B. CD-ROM) einzureichen. Die Frist für das Einlangen des Modells beim Verfahrensorganisator ist Freitag, 19. Juni 2015, 12.00 Uhr.

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c) Formale Voraussetzungen, Kennzeichnung, Verfasserbrief: Sämtliche Teile der Wettbewerbsarbeit und alle Beilagen sind zur Wahrung der Anonymität mit einer Kennzahl zu versehen, die aus sechs Ziffern besteht und in einer Größe von 1 cm Höhe und 6 cm Länge auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit rechts oben anzubringen ist. Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeiten haben ferner die Aufschrift „WBW Kinderhaus Gaißau“ zu enthalten. Bei gebundenen Schriftstücken genügt die Kennzahl am Titelblatt. Den Wettbewerbsunterlagen ist ein undurchsichtiger, verschlossener Briefum-schlag beizulegen, der außen die Kennzahl trägt und den Verfasserbrief als Identitätsnachweis mit Namen und Anschrift des Teilnehmers (der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft) unter Anführung der Mitarbeiter enthält. Der Verfasserbrief hat weiter die Telefonnummer, die Telefaxnummer und die E-Mail-Adresse des Teilnehmers zu enthalten. Die Einreichunterlagen sind ihrerseits doppelt zu verpacken. Die äußere Ver-packung darf neben der Zustelladresse nur die Aufschrift „WBW Kinderhaus Gaißau“ aufweisen. Auf der inneren Verpackung ist lediglich die Kennzahl anzubringen. Bei Einreichung im Postweg ist als Absender die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg, Rennweg 1, Hofburg, in A-6020 Innsbruck, anzuführen.

A.19 Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen

1. Lageplan M 1:500 oder 1000 (evtl. Darstellung der Abstandsfläche) 2. Grundrisse M 1:200 aller Geschoße; je Raum sind Nutzfläche, Raum-

nummer und Funktionsbezeichnung lt. Raumpro-gramm anzugeben. Im Erdgeschoßplan sind die Er-schließung sowie die Freiflächengestaltung darzustel-len.

3. Ansichten M 1:200 mit Höhenangaben 4. Schnitte M 1:200 mit Höhenangaben Ausmaß der Pläne: Format A1 (594/841), max. 3 Blätter, stehend, Lage-

plan genordet

5. Modell M 1:500 auf Basis des zur Verfügung gestellten Umgebungs-modells (Farbe weiss)

6. Schaubilder sind nicht erlaubt und werden überklebt. 7. Erläuterungsbericht: Projektbeschreibung bzgl. Städtebau, Architektur,

Innenraumgestaltung, Erschließung, Funktionsabläufe, Außenanlage, Wirtschaftlichkeit der Errichtung und Nutzung

8. Beschreibung des energetischen und ökologischen Konzeptes insbeson-dere des Haustechnikkonzeptes (Heizung und Lüftung)

9. Raumprogramm (Beilage 6) mit eingetragenen Raumgrößen lt. Projekt

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10. Nachvollziehbare Berechnung der Brutto - Grundfläche nach ÖNORM B 1800:2011 und ÖNORM EN 15221-6:2011 in Form eines Berechnungsblat-tes und eines kompletten Plansatzes für die Vorprüfung mit den Haupt-maßen des Gebäudes in Grundrissen und Schnitten. Für die bessere Ver-gleichbarkeit sind erdberührte Bodenkonstruktionen, Außenwände und oberste Geschossdecken mit einer Stärke von 50 cm anzunehmen.

11. Nachvollziehbare Berechnung des Brutto - Rauminhaltes nach ÖNORM B 1800:2011 und ÖNORM EN 15221-6:2011 in Form eines Berechnungsblat-tes und eines kompletten Plansatzes für die Vorprüfung mit den Haupt-maßen des Gebäudes in Grundrissen und Schnitten. Für die bessere Ver-gleichbarkeit sind erdberührte Bodenkonstruktionen, Außenwände und oberste Geschossdecken mit einer Stärke von 50 cm anzunehmen.

12. PDF-Dateien der eingereichten Abgabepläne 13. Verfasserbrief (im Anhang der Wettbewerbsausschreibung) 14. Verzeichnis der Einreichunterlagen 15. Alle eingereichten Unterlagen sind zusätzlich auf CD-Datenträger abzu-

geben. A.20 Vorprüfung der Wettbewerbsarbeiten

Die Vorprüfung erfolgt durch den Verfahrensorganisator. A.21 Beurteilungskriterien für die Wettbewerbsarbeiten

Die Bewertung durch das Preisgericht erfolgt auf Basis des Vorentwurfes, der Angaben und des Modells gemäß folgender Kriterien: • Städtebauliche Lösung • Architektonische und innenräumliche Gestaltungsqualität • Funktionelle Lösung und Umsetzung des Raum– und Funktionsprogramms • Erfüllung des pädagogischen Konzeptes • Qualität der Außenräume • Konstruktive Lösung • Wirtschaftlichkeit der Errichtung und Nutzung • Energetisches und ökologisches Konzept • Einhaltung des Kostenrahmens

A.22 Beurteilung und Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses

Die Sitzung des Preisgerichtes ist für den 8. Juli 2015 vorgesehen. Das Protokoll über den Verlauf der Preisgerichtssitzung wird den Teilnehmern, den Preisrich-tern und der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg zugesendet.

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A.23 Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten

Nach Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses werden alle nicht ausgeschie-denen Wettbewerbsarbeiten unter voller Namensnennung öffentlich ausge-stellt. Näheres wird den Teilnehmern, den Preisrichtern und der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg zeitgerecht mitgeteilt werden. Im Rahmen der Ausstellung wird das Protokoll des Preisgerichtes öffentlich aufgelegt.

A.24 Rücksendung der Wettbewerbsarbeiten

Die Unterlagen der Preisträger verbleiben beim Auslober. Die übrigen Wett-bewerbsarbeiten können innerhalb eines Monats nach Ende der Ausstellung abgeholt werden. Nach Ablauf der Frist haben die Wettbewerbsteilnehmer keinen Anspruch auf Rückgabe der Arbeiten. Es wird auf die Regelung zur „Rücksendung der Wettbewerbsarbeiten“ nach § 23 WOA 2010 verwiesen.

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B Besonderer Teil

B.1 Beschreibung der Bauaufgabe, Grundlagen

Die Gemeinde Gaißau beabsichtigt, ein neues Gebäude zu errichten, in dem ein Kindergarten und eine Kleinkindbetreuung untergebracht werden. Der bestehende Kindergarten mit drei Gruppen soll in diesem neuen Haus Platz finden. Ebenso soll die derzeit noch privat geführte Spielgruppe in das neue Haus übersiedeln und in eine von der Gemeinde geführte Kleinkind-betreuung übergeführt werden.

Zwei Einrichtungen unter einem Dach Im Kinderhaus Gaißau werden zwei Einrichtungen unter einem Dach und ei-ner Leitung zusammen geführt: die Kleinkindbetreuung, für Kinder im Alter von 1 – 3 Jahren und der Kindergarten für Kinder im Alter von 3 – 5 Jahren. Die beiden Einrichtungen verstehen sich als eine, obwohl sie abrechnungs- und fördertechnisch unterschiedlich betrachtet werden muss. Das inhaltliche Zusammenführen hat viele positive Effekte: Die Kinder sehen das ganze Kinderhaus als ihr Kinderhaus an. Der Übergang zwischen Klein-kindbetreuung und Kindergarten kann für die Dreijährigen fließend gestaltet werden. Dreijährige können, je nach ihrem Entwicklungsstand, sowohl in der Kleinkindbetreuung als auch im Kindergarten ihren Platz finden.

Eine Leitung – ein Team Das Kinderhaus wird von einer Kindergartenpädagogin geleitet. Alle Mitar-beiterinnen sind in einem Team zusammen gefasst. Eine gemeinsame Kon-zeption leitet das pädagogische Tun im Haus. In gemeinsamen Bildungsbe-reichen werden dem Alter der Kinder entsprechend unterschiedliche Ange-bote gemacht. Die Pädagoginnen und Betreuerinnen bekommen vertiefte Einblicke und entwickeln ein erweitertes Verständnis für den gesamten vor-schulischen Bereich ab 1 Jahr. Das Personal kann an Randzeiten flexibel und gemeinsam eingesetzt werden.

Offenes Arbeiten und Räume mit pädagogischen Schwerpunkten Jedes Kind ist einer Stammgruppe zugeteilt, in der es von seinen Hauptbe-zugspersonen betreut wird. Die täglichen Zeiten des Freispiels können aller-dings in einem offenen und für jedes Kind frei wählbaren Spielbereich erlebt werden. Die Kinder lernen sich untereinander kennen und können viele ver-schiedene SpielpartnerInnen wählen. Die Gruppenräume werden als Räume mit spielerischen Schwerpunkten ges-taltet – so entstehen größere thematische Spielflächen, die viel Raum für kreatives Spielen bieten. Somit können die Kinder ihre Tätigkeit, ihre Spiel-partnerInnen, ihr Tempo sowie die Dauer der Beschäftigung selbst bestim-men.

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Ein Haus für Kinder und deren Eltern Das Kinderhaus soll ein lebendiger Ort für Kinder und deren Eltern sein. So soll der bereits bestehende Eltern-Kind-Treff ins Kinderhaus verlegt werden. Wei-ters wird überlegt, die monatliche Säuglingsfürsorge ebenfalls im Kinderhaus anzusiedeln.

Bücherei im Kinderhaus Am derzeitigen Standort sind die Räume für die Bücherei sehr beengt. Mit dem Neubau des Kinderhauses entsteht die Möglichkeit, das Raumangebot zu vergrößern. Mit der Ansiedlung der Bücherei im Kinderhaus wird das Haus auch für ältere Kinder und Erwachsene attraktiv. Auch kann die räumliche Nähe des Kinderhauses zur Volksschule als sehr positiv bewertet werden.

B.2 Angaben zum Betrachtungsgebiet/Baufeld

Das Betrachtungsgebiet umfasst die in der Beilage 3 grün dargestellten Teile des Grundstücks 100/1. Die in Beilage 3 rot schraffierte Fläche umfasst die bebaubare Fläche.

Die Flächen des Baufeldes sind als Sonderwidmung Baumischgebiet gewid-met. Im Wettbewerb gibt es keine Vorgabe für die Baunutzzahl, es ist von ei-ner mehrgeschossigen Bebauung auszugehen. Ein rein erdgeschossiger Be-bauungsvorschlag ist ein Ausscheidungsgrund.

Der Grundwasserspiegel liegt im Mittel ca. 2,5 Meter unter dem Grundstücks-niveau. Eine eventuelle Unterkellerung ist auf ein absolut notwendiges Maß zu reduzieren. Zu allen Nachbargrundstücken sind die gesetzlich vorgegebenen Mindestab-stände einzuhalten. Das Grundstück 100/2 befindet sich im Besitz der Ge-meinde, Abstandsnachsichten in diesem Bereich sind möglich. Der derzeit über das Grundstück führende Schmutzwasserkanal und ein Re-genwasserkanal müssen verlegt werden. Entlang der Kirchstraße ist ein 5 m breiter Grundstücksstreifen von einer Überbauung fei zu halten.

B.3 Angaben zum Außenraum

Wie im Raumprogramm gefordert ist ein differenziertes Außenraumangebot zu entwickeln: - Spielfläche im Umfeld des Kindergartens im Ausmaß von ca. 1.000 m2,

diese Fläche muss eingezäunt (abgegrenzt) sein. - Öffentliche Spielplatzfläche als Ersatz für den am Grundstück bestehen-

den Spielplatz (ca. 1.500 m2). Der öffentliche Spielplatz soll nicht am Grundstücksteil zwischen den Parzel-len 78/2 und 100/2 liegen.

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Mit dem Bau des Kinderhauses können die Freiräume zwischen der Rhein-blickhalle, der Volksschule und dem neuen Baukörper neu geordnet werden. Die Pausenfläche der Volksschule befindet sich an der Südostseite des Ge-bäudes, ist also nicht unmittelbar betroffen.

B.4 Verkehrsanbindung, ruhender Verkehr

Die Erschließung mit Kraftfahrzeugen erfolgt über die Rheinstraße, zur Kirch-straße besteht nur eine Rad- und Fußwegeverbindung (soll so bleiben). Aktuell werden ca. 60% der Kinder (Kinderhaus, Kleinkinderbetreuung) mit dem Auto und 40% mit dem Rad oder zu Fuß gebracht. Die Volksschule wird zurzeit von 78 Kindern besucht, sehr viele kommen zu Fuß, wenige mit dem Rad (nur 4. Klassen), ca. 1/3 wird mit dem Auto ge-bracht. Die Eltern werden angehalten über die Rheinstraße zuzufahren. Es gibt keinen Schulbus. Besonderes Augenmerk ist auf die Entflechtung der Verkehrsströme (Elternta-xi, Zufahrt zu den Parkplätzen, Rad- und Fußgänger) zu legen. Auch die Ein-bindung der Fußwegeverbindung in die Kirchstraße ist zu beachten. Von der Rheinstraße aus erreichbar, sollen für Pädagoginnen, Besucher von Schule und Rheinblickhalle (Abendnutzung) 20 Parkplätze zur Verfügung ste-hen.

B.5 Energetische und ökologische Qualität des Bauvorhabens

Zielsetzungen: • Neubau mit Passivhauskomponenten (Energiebedarfsberechnung mit

PHPP) • Verwendung energie- und kosteneffizienter Komfortlüftungssysteme • Vermeidung einer sommerlichen Überhitzung unter Ausschluss einer akti-

ven Kühlung • Sicherstellung einer optimalen Tageslichtnutzung • Einsatz erneuerbarer Energieträger für das Heizsystem (als Energieträger

soll voraussichtlich eine Wärmepumpe oder Fernwärme von der nahege-legenen Rheinblickhalle zum Einsatz kommen). Sollte sich diese Vorausset-zung ändern, würde das in der Fragebeantwortung berücksichtigt wer-den.

• Nutzung der Solarenergiepotentiale: eine Photovoltaikanlage wird wahr-scheinlich am Dach der Rheinblickhalle errichtet. Die Größe hat mind. 13 kWpeakzu betragen.

• Verwendung ökologischer Baumaterialien: Zur Minimierung des Treibhaus-potentiales, der grauen Energie sowie des Schadstoff- und Chemikalien-einsatzes sind für die Planung,

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• Ausschreibung und Realisierung des Projektes die ÖkoBauKriterien des „baubook ökologisch ausschreiben“ anzuwenden (http://www.baubook.info/m/Daten/Bilder/Infos/Planungsleitfaden.pdf).

• Die Erreichung von 850 Punkten im Kommunalgebäudeausweis ist Vorga-be für die Realisierung des Objektes. Sofern wirtschaftlich sinnvoll werden 900 Punkte angestrebt. Der Kriterienkatalog kann von der Homepage des Umweltverbandes her-untergeladen werden: http://www.umweltverband.at/handlungsfelder/nachhaltig-bauen/kommunalgebaeudeausweis-kga/)

Um die Umsetzung der energetischen und ökologischen Ziele zu gewährleis-ten, plant die Gemeinde Gaißau das Projekt mit den Partnern des Servicepa-ketes „Nachhaltig:Bauen in der Gemeinde“ zu realisieren.

B.6 Bau- und schulbehördliche Rahmenbedingungen

Für den Bau gelten die Richtlinien der OIB (Österreichisches Institut für Bau-technik) sowie das Vorarlberger Baugesetz und die Vorgaben für Kindergär-ten und Kleinkindereinrichtungen - soweit sie nicht durch die Raumpro-grammvorgaben anders definiert werden - uneingeschränkt.

B.7 Erläuterungen zum Raumprogramm

Allgemein

Das Haus soll in einem offenen Charakter gestaltet werden, Sichtverbindun-gen sollen Durchblicke ermöglichen und die räumliche Vielfalt des Gebäu-des erleben lassen. „Jedes Kind ist einer Stammgruppe zugeteilt, in der es von seinen Hauptbe-

zugspersonen betreut wird. Die täglichen Zeiten des Freispiels können aller-

dings in einem offenen und für jedes Kind frei wählbaren Spielbereich erlebt

werden. Die Kinder lernen sich untereinander kennen und können viele ver-

schiedene SpielpartnerInnen wählen“.

Raumhöhe der Haupträume 280 cm (kontrollierte Be- und Entlüftung mit WRG), Raumhöhe im Bewegungsraum (Aula) 350 cm. Die Flächen der Kleinkinderbetreuung und des Kindergartens (auch die zu-geordneten Gangflächen) sind als Sauberbereich auszubilden (Gänge als Spielflächen). Die Garderoben sollen in der Nähe des Einganges untergebracht werden. Die Flächen für die einzelnen Kindergartengruppen und der Kleinkinder-betreuung sind räumlich strukturiert auszubilden. Pro Kind ist ein Eigentums-schrank (Wechselkleidung, usw.) mit 30 cm Breite vorgesehen. Die Garderobenflächen sind Teil der allgemeinen Gangflächen und über die Garderobenlängen definiert.

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Alle Räume sind barrierefrei zu erschließen. Auf einen funktionierenden Sonnenschutz ist zu achten, durch die Seenähe ist mit Starkwind zu rechnen.

1 Kleinkinderbetreuung

1.1 Gruppenraum Kleinkinderbetreuung Hauptraum einer Kleinkinderbetreuungseinheit, Platz für max . 15 Kinder, an-liegend an und Verbindung zu Nebenraum (1.2), beinhaltet eine kleine Kü-chenzeile 1.2 Nebenraum In Verbindung mit den beiden Gruppenräumen (Tür und verschließbare Sichtverbindung), Zugang auch von der Gangfläche 1.3 Wickelraum Wickeltisch, Regalflächen für Reservewäsche und Windeln, kurzer Weg aus den Gruppenräumen (1.1), kein direkter Zugang aus 1.1 1.4 WC Einheit Kleinkinderbetreuung Vorraum mit zwei Waschbecken und zwei Zellen (Größe für Kind + Erwachse-nen), geräumige Situation, evtl. in Verbindung mit Wickelraum (1.3) 1.5 Freibereich Terrasse (EG) oder Balkon (OG), zugänglich aus dem Gruppenraum. Nutzba-re Tiefe mindestens 2 m, ca. 20 m2, zumindest teilweise überdacht

2 Kindergarten

2.1 Gruppenraum Kindergarten Hauptraum einer Kindergarteneinheit, Platz für max . 23 Kinder, anliegend an und Verbindung zu einem Nebenraum (2.2), beinhaltet eine kleine Küchen-zeile 2.2 Nebenraum Für jeden Gruppenraum muss ein direkter Zugang (Tür und verschließbare Sichtverbindung) zu einem der Nebenräume (2.2) vorhanden sein. Zugang auch von der Gangfläche. 2.3 Nebenraum/Ruheraum In Verbindung mit einem Gruppenraum (Tür und verschließbare Sichtverbin-dung). Bei einer möglichen Ganztagesbetreuung wird dieser Gruppenraum als Ruhe-/ und Schlafraum genützt. Zugang auch von der Gangfläche. 2.4 WC Einheit Kindergarten Insgesamt 6 Zellen und 3 bis 4 Waschbecken, die Lage ist frei wählbar, es sind entwurfsbedingt auch mehrere WC-Gruppen möglich. Eine Zelle barrierefrei mit einer Duschmöglichkeit. 2.5 Freibereich Terrasse (EG) oder Balkon (OG), zugänglich aus dem Gruppenraum. Nutzba-re Tiefe mindestens 2 m, ca. 20 m2, zumindest teilweise überdacht

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3 Allgemeine Räume

3.1 Bewegungsraum (Aula) Für Doppelnutzung als Bewegungsraum und Aula (Elternveranstaltungen, Aufführungen,), evtl. zur Gangfläche öffenbar, liegt neben dem Essraum (3.2), keine externen Nutzungen 3.2 Stuhllager 3.1 zugeordnet 3.3 Essraum Ca. 25 Sitzplätze für Jause und Mittagstisch, Küchenzeile zum Aufwärmen und Anrichten des angelieferten Essens, großzügige Verbindung zur Aula (3.1), es kommen auch Volksschüler zum Essen, Doppelnutzung als Elterntreff, eine Lage in der Nähe des Einganges ist notwendig 3.4 Lager Essraum 3.3 zugeordnet 3.5 Malraum Malraum für ca. 10 Kinder, mit möglichst wenig Außenbezug (z.B. Oberlicht) für Maltherapie nach Arno Stern, auch innenliegend möglich, länglicher Raum 3.6 Mütterberatung Raum für Mütterberatung in der Nähe des Einganges, kann auch für den Kindergarten (Besprechungen) genutzt werden 3.7 Lagerraum Zentrales Lager für Kleinkinderbetreuung und Kindergarten. 3.8 Garderobe Kleinkinderbetreuung Platz für 30 Kinder, je Kind Eigentumsschrank mit 30 cm Breite, 9 m Länge 3.9 Garderobe Kindergarten Platz für 3 x 23 Kinder, je Kind Eigentumsschrank mit 30 cm Breite, 3 x 7 m Länge 3.10 Garderobe für Besucher Nähe Eingang/Aula 3.11 WC für Besucher, barrierefrei Barrierefreies WC mit Wickeltisch 3.12 WC für Besucher Damen 1 Sitz WC 3.13 WC für Besucher Herren 1 Sitz WC, 2 Piss 3.14 Putzraum Nähe Lift 3.15 Technik/Lüftung Evtl. mehrere Räume (entsprechend dem Lüftungskonzept) 3.16 Lift

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4 Verwaltung

4.1 Leitung Arbeitsplatz für Leiterin und Besprechungstisch für Elterngespräche 4.2 Personalraum Besprechungstisch für 12 Personen, 5 Laptop-Arbeitsplätze, Spinde für 12 Per-sonen, Teeküche 4.3 Besprechung Raum für Personalbesprechungen, Elterngespräche, Sonderförderung, usw. 4.4 WC Personal 1 Sitz WC, Vorraum

5 Bücherei

„Am derzeitigen Standort sind die Räume für die Bücherei sehr beengt. Mit

dem Neubau des Kinderhauses entsteht die Möglichkeit, das Raumangebot

zu vergrößern. Mit der Ansiedlung der Bücherei im Kinderhaus wird das Haus

auch für ältere Kinder und Erwachsene attraktiv. Auch kann die räumliche

Nähe des Kinderhauses zur Volksschule als sehr positiv bewertet werden“.

5.1 Bücherei Hauptraum Regalflächen und Lesebereiche für Kinder und Erwachsene, Ausgabe mit Ar-beitsplatz, Garderobe und WC in Doppelnutzung mit Besucherbereich Kin-dergarten/Kleinkinderbetreuung. 5.2 Lagerraum 5.1 zugeordnet

6 Außenanlage

6.1 Raum für Außengeräte Nähe Spielplatz für den Kindergarten 6.2 Müllraum Gut erreichbar 6.3 Fahrradstellplätze 15 Fahrradabstellplätze mit Absperrmöglichkeit des Fahrradrahmens und Be-leuchtung mit einem Maximalabstand von 30m zu einem Eingangsbereich sind vorzusehen. Die Abstellplätze sind überdacht auszuführen. 6.4 PKW Stellplätze 20 Stellplätze für Pädagoginnen und Besucher 6.5 Spielplatzfläche Kindergarten Ca. 1.000 m2 Spielfläche, räumlich von der öffentlichen Spielplatzfläche ge-trennt, diese Fläche muss eingezäunt sein 6.6 Öffentliche Spielplatzfläche Ersatz für die am Grundstück vorhandene öffentliche Spielplatzfläche, Größe lt. Entwurf (1.000 bis 1.500 m2)

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B.8 Raumprogramm (Beilage Tabelle 6)

Die „Erläuterungen zum Raumprogramm“ im Punkt B.7 ergänzen die tabellari-sche Aufstellung. Die Tabelle ist vom Teilnehmer mit den tatsächlichen Flä-chen seines Wettbewerbsentwurfes zu ergänzen.

C Bearbeitungsunterlagen

C.1 Verzeichnis der Beilagen

Die Teilnehmer erhalten zusammen mit der Wettbewerbsausschreibung fol-gende Unterlagen: 1 Verfasserbrief (im Anhang der Wettbewerbsausschreibung)

2 Luftbild Wettbewerbsgebiet

3 Darstellung des Wettbewerbsgebietes, PDF-Datei

4 Lagepläne digital, DWG-Datei (DKM, Höhen, Übersichtsplan)

5 Bestandspläne Volksschule, Rheinblickhalle, PDF-Dateien

6 Raumprogramm, Excel-Datei

7 Modell: Ausgabe beim Hearing

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WBW Kinderhaus Gaißau . . . . . . Kennzahl VERFASSERBRIEF Der Projektverfasser bestätigt mit seiner Unterschrift zum Zeitpunkt der Abga-be der Wettbewerbsarbeiten: • Urheber des Wettbewerbsprojektes zu sein, • die Verfahrensbedingungen anzuerkennen, • teilnahmeberechtigt im Sinne der Wettbewerbsbedingungen zu sein. Projektverfasser: ……………………………………………………….

............................................................................ Datum und Unterschrift

Adresse: ............................................................................ Telefon + Fax ............................................................................ Mail ............................................................................. MitarbeiterInnen ............................................................................

............................................................................

............................................................................

Zusätzliche MitarbeiterInnen auf zusätzlichem Blatt anführen!