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Arzneimittelinformation, AMINO-Datenbank Für Sie gefunden und aufbereitet: Thema: Opium-Tinktur Frage: Uns liegt ein BtM-Rezept über 40 g Opium-Tinktur vor. Was müssen wir bei der Abgabe beachten? Wie wird Opium-Tinktur dosiert? Kommentar Da es kein zugelassenes Fertigarzneimittel gibt, wird Opium-Tinktur als Ausgangsstoff (meist mit Analysenzertifikat) bezogen und in der Apotheke geprüft. Die Opium-Tinktur wird in ein geeignetes Abgabegefäß abgefüllt und muss als Rezepturarzneimittel gemäß § 14 ApBetrO gekennzeichnet werden. Für die Herstellung (in diesem Fall das Abfüllen) sind eine Herstellungsanweisung und ein Herstellungsprotokoll mit Plausibilitätsprüfung erforderlich. Parallel muss die BtM- Dokumentation erfolgen. Die Höchstmenge für die Verordnung von Opium-Tinktur ist auf 40 000 mg festgesetzt. Wird für einen Patienten innerhalb von 30 Tagen mehr verschrieben, muss die Verordnung mit einem „A“ gekennzeichnet sein. Die Dosierung er folgt individuell und ist abhängig von der Indikation. Nach Angaben im DAB 9 (1986) beträgt die größte Einzelgabe 1,5 g und die größte Tagesgabe 5,0 g Opium-Tinktur. Das DAC/NRF hat einen Rezepturhinweis zu „Opium zur Einnahme“ erstellt, in dem weitere Hinweise zur Dosierung und Verpackungen gegeben werden. Quelle: AMINO-Datenbank

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Arzneimittelinformation, AMINO-Datenbank Für Sie gefunden und aufbereitet: Thema: Opium-Tinktur Frage: Uns liegt ein BtM-Rezept über 40 g Opium-Tinktur vor. Was müssen wir bei der Abgabe beachten? Wie wird Opium-Tinktur dosiert? Kommentar Da es kein zugelassenes Fertigarzneimittel gibt, wird Opium-Tinktur als Ausgangsstoff (meist mit Analysenzertifikat) bezogen und in der Apotheke geprüft. Die Opium-Tinktur wird in ein geeignetes Abgabegefäß abgefüllt und muss als Rezepturarzneimittel gemäß § 14 ApBetrO gekennzeichnet werden. Für die Herstellung (in diesem Fall das Abfüllen) sind eine Herstellungsanweisung und ein Herstellungsprotokoll mit Plausibilitätsprüfung erforderlich. Parallel muss die BtM-Dokumentation erfolgen. Die Höchstmenge für die Verordnung von Opium-Tinktur ist auf 40 000 mg festgesetzt. Wird für einen Patienten innerhalb von 30 Tagen mehr verschrieben, muss die Verordnung mit einem „A“ gekennzeichnet sein. Die Dosierung erfolgt individuell und ist abhängig von der Indikation. Nach Angaben im DAB 9 (1986) beträgt die größte Einzelgabe 1,5 g und die größte Tagesgabe 5,0 g Opium-Tinktur. Das DAC/NRF hat einen Rezepturhinweis zu „Opium zur Einnahme“ erstellt, in dem weitere Hinweise zur Dosierung und Verpackungen gegeben werden. Quelle: AMINO-Datenbank