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VFA-Round-Table mit Patientenselbsthilfegruppen Gesundheitsreform – bleibt die Qualität der Arzneimittelversorgung auf der Strecke? 4. Juni 2003, Berlin. Arzneimittelversorgung nach der Gesundheitsreform. Eckpunkte für die Modernisierung des Gesundheitswesens. - PowerPoint PPT Presentation
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Arzneimittelversorgung nach der Gesundheitsreform
VFA-Round-Table mit Patientenselbsthilfegruppen
Gesundheitsreform – bleibt die Qualität der Arzneimittelversorgung auf der Strecke?
4. Juni 2003, Berlin
Eckpunkte für die Modernisierung des Gesundheitswesens Modernisierung der Strukturen des
Gesundheitswesens (Stichworte: mehr Wettbewerb, bessere Qualität, Transparenz, Ausbau von Rechten, Wahl- und Einflussmöglichkeiten der Patientinnen und Patienten)
Neuordnung der Finanzierung (Stichworte: versicherungsfremde Leistungen, Leistungskatalog, Krankengeld, Eigenbeteiligungen)
Modernisierung der Arzneimittel-Versorgung
Qualitativ hochwertige Versorgung sichern Innovative Arzneimittel finanzieren besseres Preis-Leistungsverhältnis Effizienz steigern durch
Reduzierung von medizinisch nicht notwendigen Mehrkosten sowie Nutzung der Vorteile von Liberalisierung und Wettbewerb
Modernisierung der Arzneimittel-versorgung: Maßnahmen Erstattungsfähigkeit: Positivliste, OTC-AM Erstattungshöhe begrenzen: direkte Verträge
Krankenkasse-Hersteller Unabhängige Information über Nutzen und
Preise einführen Liberalisierung der Preisbildung in den
Handelsstufen und des Vertriebswegs: Arzneimittelpreisverordnung/ Apothekenstruktur/ e-commerce
Positivliste
GKV soll nur AM erstatten, die zweckmäßig, ausreichend und notwendig sind
Bewertung durch neun unabhängige Wissenschaftler
Aufgabe: wissenschaftliche Aufbereitung klinischer Studien
Besondere Therapierichtungen als Anhang Positivlisten bereits in fast allen europ.
Staaten, z. B.: B, DK, F, I, NL, P, SWE
Nicht verschreibungspflichtige AM
OTC-AM nicht mehr erstattungsfähig: keine Arztbesuche mehr für AM, die jeder selbst kaufen kann
Ausnahme: Kinder bis einschließlich 12 Jahre, behinderte
Minderjährige mit Entwicklungsstörungen Standard-Therapeutika bei ärztl. Behandlung
schwerwiegender Erkrankungen AM der besonderen Therapierichtungen, die
eine ärztliche Diagnostik voraussetzen
Erstattungshöhe von Arzneimitteln
Erweiterung der Möglichkeit direkter Vereinbarungen zwischen Arzneimittel- herstellern und Krankenkassen Ausschreibung von Wirkstofflisten Bevorzugung von günstigen Herstellern
Direkte Vorteile für die Versicherten, wenn die Beitragssätze aufgrund günstigerer Einkaufsbedingungen sinken
Nutzen-Bewertung (1)
Bewertet werden: neue Arzneimittel / Arzneimittel von erheblicher Bedeutung für die Versorgung der Nutzen bzw. Mehrnutzen der gerechtfertigte finanzielle (Mehr-)Aufwand
Bewertung erfolgt durch: Zentrum für Qualität in der Medizin Wissenschaftler, unabhängig von Industrie und Regierung nach dem anerkannten Stand d. Wissenschaft
Nutzen-Bewertung (2)
Wirkung: Erstattungshöhe begrenzen unverhältnismäßig Mehrkosten vermeiden („Schrittinnovationen“ mit „Sprungpreisen“) Verordnungen auf PatientInnen konzentrieren, die diese AM wirklich benötigenfinanzielle Freiräume für echte Fortschritte kein Time-lag zwischen Zulassung und Verordnungfähigkeit, keine „vierte Hürde“
Liberalisierung der Preisbildung - in den Handelsstufen (1)
Festzuschlag für die Apotheken bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Verbindung mit einem kleineren preis- bezogenen Zuschlag
Ziel: weitestgehende Unabhängigkeit vom Preis, da Beratungsleitung auch nicht preisabhängig
Liberalisierung der Preisbildung - in den Handelsstufen (2)
Aufhebung der Preisbindung auf Eben der Handelsstufen für nicht verschreibungs- pflichtige Arzneimittel (Apotheken und Großhandel - „Preisbildung der zweiten Hand“)
Ziel: Preiswettbewerb zum Nutzen der PatientInnen
Mehrbesitz / Fremdbesitz
Ziele: höhere Effizienz in der AM-Versorgung durch Nutzung von Größeneffekten in der Waren- und Personalbewirtschaftung Wahrung der Arzneimittel- und Versorgungs- sicherheit
Werden erreicht durch: Aufhebung des Mehrbesitzverbots (Steigerung der Wirtschaftlichkeit) und Beibehaltung des Fremdbesitzverbots (Verantwortlicher weiterhin Apotheker)
Versandhandel / E-Commerce
Grundlagen
Gewährleistung von Arzneimittelsicherheit und Verbraucherschutz auf deutschem Niveau Versorgungssicherheit (gesamtes Sortiment, orts- und zeitnah) fairer Wettbewerb gg. Öffentlichen Apotheken Freiwilligkeit für die Patienten