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Asbest: “Mineral der tausend Möglichkeiten“ Kein anderer Baustoff hat in den letzten Jahren soviel Aufmerksamkeit erhalten wie Asbest, über Jahrzehnte als vielseitig verwendbarer, preiswerter Rohstoff beliebt. Asbest ist als “Mineral der tausend Möglichkeiten“ eine Schlüsselrolle zugesprochen worden, da die Asbestfasern viele Material- eigenschaften vereinen: Einerseits Hitzebeständig- keit und chemische Beständigkeit gegen Säuren und Laugen, andererseits sind die Fasern bruchfest und dennoch elastisch. Asbest ist beständig gegen Schimmel, Pilze und Fäulnis und besitzt gute Isolierungseigenschaften. Aufgrund dieser hervor- ragenden Materialeigenschaften wurde Asbest in über 3.500 Produkten verwendet. Erst später hat sich das Wissen über die Gesundheitsgefahren beim Umgang mit Asbest auf dessen Anwendung ausgewirkt. Gefahren des Arbeitsstoffes Asbest In der Gefahrstoffverordnung steht Asbest in der Liste der krebserregenden Stoffe auf Platz eins. Damit gilt Asbestfaserstaub als “sehr stark gefährdender“ krebserregender Arbeitsstoff. Die normale Umgebungsluft hat zur Zeit nach wissenschaftlichen Erkenntnissen eine Asbestfaser-staubkonzentration von 100-200 Fasern pro Kubikmeter Luft (F/m³). Um eine Vorstellung davon zu bekommen, wie viele Fasern freigesetzt werden können, nachfolgend die Ergebnisse einiger Messungen: Kehren und Staub entfernen: 1.600.000 F/m³ Sägen von Wellplatten: 1.880.000 F/m³ Be- und Verarbeitung von Asbestdichtungen: 2.210.000 F/m³ Entfernen von Verkleidungen: 18.170.000 F/m³ Wellplatten mit Trennschleifer bearbeiten: 27.000.000 F/m³ Mit diesen Zahlen wird deutlich, dass bei Ab- bruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten umfangreiche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Deshalb müssen Firmen, die diese Arbeiten durchführen, mit den Gesundheitsgefahren, die im Umgang mit Asbest und asbesthaltigen Gefahrstoffen auftreten, vertraut sein und die erforderlichen Schutzmaßnahmen für ihre Mitarbeiter kennen und treffen. Ein Sachkunde-nachweis gemäß der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519 ist der zuständigen Behörde vorzulegen. Die Umwelt- und Abfallberatung des Landkreises Aurich kann Auskunft über Firmen geben, die diesen Sachkundenachweis vorlegen können. Entsorgung von Asbestzement Asbestzement sind vorgefertigte, zement-gebundene Erzeugnisse mit einem Asbestgehalt von in der Regel unter 15 Gewichtsprozent. Asbestfasern können, da sie fest eingebunden sind, nur durch mechanische Einwirkung freigesetzt werden. Beispiele für Asbestzementprodukte: Dachbedeckungen Fassaden Balkonverkleidungen Schornsteine Blumenkästen Fensterbänke Lüftungskanäle Schachtverkleidungen Wand- und Deckenverkleidungen Rohrleitungen für lufttechnische Anlagen Vor dem Ausbau bzw. vor der Entsorgung sind Asbestzementplatten mit Wasser zu befeuchten, um die Freisetzung von Fasern gering zu halten. Platten sind zu stapeln und in Foliengewebesäcke (Big- Bags) zu verpacken. Nicht stapelbarer Bruch ist ebenfalls in Big-Bags für Bruch zu sammeln. Big-Bags können bei den Entsorgungseinrich- tungen (Großefehn, Hage) des Landkreises Aurich, bei der Fa. R. & J. Beekmann, Gewerbe- straße 33, 26624 Georgsheil ( 04942/9197-73, Herr de Jonge) und auf Norderney bei der Fa. EKO-Plant (0172 2790 686) bezogen werden. Die ordnungsgemäß verpackten Asbestzement- abfälle dürfen nicht gekippt, geworfen oder geschüttet werden! Bei Mengen bis 20 t besteht Andienungspflicht an den Entsorgungseinrichtungen des Landkreises Aurich. Entsorgung von schwach gebundenem Asbest Schwach gebundene Asbestprodukte besitzen einen Asbestanteil von mindestens 60 Gewichts- prozent. Durch die geringe Bindung können bereits ohne äußere Einwirkungen die Asbestfasern freigesetzt werden. Beispiele für schwach gebundene Asbest- zementprodukte: Platten und Schnüre im Elektrobereich asbesthaltige Textilien (Feuerlöschdecken und –handschuhe, Hitzeschutzkleidung Asbestpappen Elektroheizgeräte Backofendichtungen Heizwendelträger (z. B. Haartrockner, Toaster) Wärmeisolierende Deckenbeschichtungen oder Fußbodenbeläge Schwach gebundene Asbestprodukte müssen einen anderen Entsorgungsweg gehen als die Asbestzementprodukte und können nicht ohne Vorbehandlung auf einer Siedlungsabfalldeponie

Asbest: “Mineral der tausend Möglichkeiten“€¦ · Asbest: “Mineral der tausend Möglichkeiten“ Kein anderer Baustoff hat in den letzten Jahren soviel Aufmerksamkeit erhalten

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  • Asbest:

    “Mineral der tausend Möglichkeiten“ Kein anderer Baustoff hat in den letzten Jahren soviel Aufmerksamkeit erhalten wie Asbest, über Jahrzehnte als vielseitig verwendbarer, preiswerter Rohstoff beliebt. Asbest ist als “Mineral der tausend Möglichkeiten“ eine Schlüsselrolle zugesprochen worden, da die Asbestfasern viele Material-eigenschaften vereinen: Einerseits Hitzebeständig-keit und chemische Beständigkeit gegen Säuren und Laugen, andererseits sind die Fasern bruchfest und dennoch elastisch. Asbest ist beständig gegen Schimmel, Pilze und Fäulnis und besitzt gute Isolierungseigenschaften. Aufgrund dieser hervor-ragenden Materialeigenschaften wurde Asbest in über 3.500 Produkten verwendet. Erst später hat sich das Wissen über die Gesundheitsgefahren beim Umgang mit Asbest auf dessen Anwendung ausgewirkt.

    Gefahren des Arbeitsstoffes Asbest In der Gefahrstoffverordnung steht Asbest in der Liste der krebserregenden Stoffe auf Platz eins. Damit gilt Asbestfaserstaub als “sehr stark gefährdender“ krebserregender Arbeitsstoff. Die normale Umgebungsluft hat zur Zeit nach wissenschaftlichen Erkenntnissen eine Asbestfaser-staubkonzentration von 100-200 Fasern pro Kubikmeter Luft (F/m³). Um eine Vorstellung davon zu bekommen, wie viele Fasern freigesetzt werden können, nachfolgend die Ergebnisse einiger Messungen:

    Kehren und Staub entfernen: 1.600.000 F/m³ Sägen von Wellplatten: 1.880.000 F/m³ Be- und Verarbeitung von Asbestdichtungen: 2.210.000 F/m³ Entfernen von Verkleidungen: 18.170.000 F/m³ Wellplatten mit Trennschleifer bearbeiten: 27.000.000 F/m³

    Mit diesen Zahlen wird deutlich, dass bei Ab-bruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten

    umfangreiche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Deshalb müssen Firmen, die diese Arbeiten durchführen, mit den Gesundheitsgefahren, die im Umgang mit Asbest und asbesthaltigen Gefahrstoffen auftreten, vertraut sein und die erforderlichen Schutzmaßnahmen für ihre Mitarbeiter kennen und treffen. Ein Sachkunde-nachweis gemäß der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519 ist der zuständigen Behörde vorzulegen. Die Umwelt- und Abfallberatung des Landkreises Aurich kann Auskunft über Firmen geben, die diesen Sachkundenachweis vorlegen können.

    Entsorgung von Asbestzement Asbestzement sind vorgefertigte, zement-gebundene Erzeugnisse mit einem Asbestgehalt von in der Regel unter 15 Gewichtsprozent. Asbestfasern können, da sie fest eingebunden sind, nur durch mechanische Einwirkung freigesetzt werden. Beispiele für Asbestzementprodukte:

    • Dachbedeckungen • Fassaden • Balkonverkleidungen • Schornsteine • Blumenkästen • Fensterbänke • Lüftungskanäle • Schachtverkleidungen • Wand- und Deckenverkleidungen • Rohrleitungen für lufttechnische Anlagen

    Vor dem Ausbau bzw. vor der Entsorgung sind Asbestzementplatten mit Wasser zu befeuchten, um die Freisetzung von Fasern gering zu halten. Platten sind zu stapeln und in Foliengewebesäcke (Big-Bags) zu verpacken. Nicht stapelbarer Bruch ist ebenfalls in Big-Bags für

    Bruch zu sammeln. Big-Bags können bei den Entsorgungseinrich-tungen (Großefehn, Hage) des Landkreises Aurich, bei der Fa. R. & J. Beekmann, Gewerbe-straße 33, 26624 Georgsheil ( 04942/9197-73, Herr de Jonge) und auf Norderney bei der Fa. EKO-Plant (0172 2790 686) bezogen werden. Die ordnungsgemäß verpackten Asbestzement-abfälle dürfen nicht gekippt, geworfen oder geschüttet werden! Bei Mengen bis 20 t besteht Andienungspflicht an den Entsorgungseinrichtungen des Landkreises Aurich.

    Entsorgung von schwach gebundenem Asbest

    Schwach gebundene Asbestprodukte besitzen einen Asbestanteil von mindestens 60 Gewichts-prozent. Durch die geringe Bindung können bereits ohne äußere Einwirkungen die Asbestfasern freigesetzt werden. Beispiele für schwach gebundene Asbest-zementprodukte:

    • Platten und Schnüre im Elektrobereich • asbesthaltige Textilien (Feuerlöschdecken

    und –handschuhe, Hitzeschutzkleidung • Asbestpappen • Elektroheizgeräte • Backofendichtungen • Heizwendelträger (z. B. Haartrockner,

    Toaster) • Wärmeisolierende Deckenbeschichtungen

    oder Fußbodenbeläge Schwach gebundene Asbestprodukte müssen einen anderen Entsorgungsweg gehen als die Asbestzementprodukte und können nicht ohne

    Vorbehandlung auf einer Siedlungsabfalldeponie

  • abgelagert werden. Ein Ausbau dieser Asbestprodukte ist nur von sachkundigem Personal durchzuführen, da ent-sprechende räumliche Vorkehrungen und Schutz-maßnahmen zu treffen sind. Sollten Sie asbest-haltige Teile bereits ab- oder ausgebaut haben, so verpacken Sie diese luft- und staubdicht (z. B. in Kunststofftüten oder –folie). Bitte setzen Sie sich mit der Umwelt- und Abfallberatung in Verbindung, wenn Sie Produkte mit schwach gebundenem Asbest aus Ihrem Haushalt entsorgen wollen. Hinweis: Seit 1992 gilt ein Herstellungs- und Einbauverbot von Asbestprodukten. Nach § 15 Anhang IV Nr. 1 der Gefahr-stoffverordnung vom 15. November 1999 ist es untersagt

    • asbesthaltige Materialien zu verwenden bzw. wiederzuverwenden,

    • Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an

    Asbesterzeugnissen durchzuführen, bei denen die Oberfläche abgetragen wird (z. B. Schleifarbeiten, Hoch-, Niederdruck-reinigung oder Abbürsten).

    Nachtspeicheröfen Asbest ist in der überwiegenden Anzahl der vor 1977 hergestellten Speicherheizgeräte meist als nur leicht gebundenes Material in dem Speicherkernunterbau enthalten. Es kann sich jedoch auch in den Wärmedämmplatten seitlich und oberhalb des Speicherkerns, im Dichtungsstreifen an der Bypassklappe im Luftaustritt, in Isolierscheiben am Ventilatorgehäuse oder in den Dämmstoffhülsen für die Steuerpatrone des Aufladereglers befinden. Ab 1977 wurde nach Angaben aller Hersteller von Seriengeräten kein Asbest mehr eingesetzt.

    N a c h t s p e i c h e r ö f e n d ü r f e n a u f k e i n e n F a l l z e r l e g t w e r d e n .

    Asbesthaltige Bauteile dürfen nur von sachkundigen Firmen ausgebaut und entsorgt werden. Ob ein Nachtspeicherofen asbesthaltige Teile ent-hält, erfahren Sie unter Angabe von

    • Fabrikat (z. B. Stiebel, AEG, Witte,....) • Typenreihe (z. B. ET..., ETA…, WSP…) • Gerätetyp (z. B. ET 45, ETA 15, WSP 80,...) • Baujahr (z. B. 1968, H xxxx,....)

    bei der Umwelt- und Abfallberatung. Bei Fragen zum Umgang mit asbesthaltigen Stoffen und zur Anforderung von Informationsmaterial wenden Sie sich bitte an: Amt für Umweltschutz- und Abfallwirtschaft Hoheberger Weg 36 26603 Aurich Frau Vogel Herr Möller ℡℡℡℡ 04941/16 –7002, –7003 E-mail: [email protected] E-mail: [email protected] Internet: www.landkreis-aurich.de

    L a n d k r e i s A u r i c hL a n d k r e i s A u r i c hL a n d k r e i s A u r i c hL a n d k r e i s A u r i c h

    Amt fü r Umwel t s chutz und Abfa l lw i r t s chaf t

    mailto:[email protected]://www.landkreis-aurich.de/

    26603 AurichLandkreis Aurich

    Amt für Umweltschutz