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1 1. Abschnitt Versicherungen und Rückversicherungen. Aufgaben. Funktionen. Hauptbegriffe Eine Versicherung heißt in der Umgangssprache je, nach dem Fall, eine Garantie/Haft, ein Versprechen, eine Vorsorge (prevedere) die von einer öffentlichen Stelle oder einer Versicherungsgesellschaft angeboten oder gewährt wird im Falle des Eintrittes des versicherten Schadens (în cazul producerii daunei asigurate). Die Versicherungen gliedern sich nach mehreren Kriterien. Nach dem Pflichtcharakter der Versicherung: o Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherungen (asigurare prin efectul legii), die hauptsächlich die Arbeitnehmer betreffen o Gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherungen (asigurare de răspundere civilă), die einige berufliche Kategorien betreffen (ZB: PKW- Fahrer, Notare, Ärzte, Steuerberater, Flugpilote usw.) o Fakultative Versicherungen (asigurare facultativă). Nach dem Versicherungsobjekt/-gut: Personen-, Sach-, Lebens- und Kreditversicherungen. Nach der gewährten Garantie der Versicherungsrechte: o Der Staat haftet für die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen o Die privaten Versicherungsgesellschaften haften für die privaten Versicherungen. In den entwickelten Ländern sind die Versicherungen einen bedeutenden Zweig der Volkswirtschaft, weil sie durch den erzielten Mehrwert zu den Anwachs des BIPs beitragen, Arbeitsplätze für viele Bewerber schaffen, sich an die Bildung und Verteilung des Kapitals beteiligen und den Gegenwert für die beschädigten Güter bereitstellen. Die Tätigkeit der Versicherungen wird in Rumänien gesetzlich geregelt durch die Gesetze Nr. 136/1995 und 32/2000 mit Abänderungen. Für derer Überwachung ist seit 2000 die Ausschuß zur Überwachung der Versicherungen (Comisia de Supraveghere a Asigurărilor, CSA) zuständig. Seine Funktionen wurde seit 2012 der Behörde zur Überwachung des Finanzwesens (Autoritatea de supraveghere financiară, ASF) übertragen. Diese Behörde hat u.a. folgende Befugnisse:

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    1. Abschnitt Versicherungen und Rckversicherungen.

    Aufgaben. Funktionen. Hauptbegriffe

    Eine Versicherung heit in der Umgangssprache je, nach dem Fall, eine Garantie/Haft, ein Versprechen, eine Vorsorge (prevedere) die von einer ffentlichen Stelle oder einer Versicherungsgesellschaft angeboten oder gewhrt wird im Falle des Eintrittes des versicherten Schadens (n cazul producerii daunei asigurate). Die Versicherungen gliedern sich nach mehreren Kriterien.

    Nach dem Pflichtcharakter der Versicherung: o Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherungen (asigurare prin

    efectul legii), die hauptschlich die Arbeitnehmer betreffen o Gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherungen (asigurare de

    rspundere civil), die einige berufliche Kategorien betreffen (ZB: PKW-Fahrer, Notare, rzte, Steuerberater, Flugpilote usw.)

    o Fakultative Versicherungen (asigurare facultativ). Nach dem Versicherungsobjekt/-gut: Personen-, Sach-, Lebens- und

    Kreditversicherungen. Nach der gewhrten Garantie der Versicherungsrechte:

    o Der Staat haftet fr die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen o Die privaten Versicherungsgesellschaften haften fr die privaten

    Versicherungen. In den entwickelten Lndern sind die Versicherungen einen bedeutenden

    Zweig der Volkswirtschaft, weil sie durch den erzielten Mehrwert zu den Anwachs des BIPs beitragen, Arbeitspltze fr viele Bewerber schaffen, sich an die Bildung und Verteilung des Kapitals beteiligen und den Gegenwert fr die beschdigten Gter bereitstellen. Die Ttigkeit der Versicherungen wird in Rumnien gesetzlich geregelt durch die Gesetze Nr. 136/1995 und 32/2000 mit Abnderungen. Fr derer berwachung ist seit 2000 die Ausschu zur berwachung der Versicherungen (Comisia de Supraveghere a Asigurrilor, CSA) zustndig. Seine Funktionen wurde seit 2012 der Behrde zur berwachung des Finanzwesens (Autoritatea de supraveghere financiar, ASF) bertragen. Diese Behrde hat u.a. folgende Befugnisse:

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    Ausarbeitung von Gesetzen und Vorschriften zur Regelung der Versicherungen; berwachung der Finanzlage der Versicherungsgesellschaften; Durchfhrung von Kontrollen bei den Versicherern und Versicherungsmaklern; Billigung von Kapitalerhhungen oder minderungen, Fusionen, Insolvenzverfahren usw. der Versicherungsgesellschaften; Beteiligung an intenationalen Kundgebungen der Behrden mit gleichartigen Befugnissen und Vertretung Rumniens an solchen Ttigkeiten.

    Die Grundstze der Versicherungen sind: a) Die Einheitlichkeit (caracterul unitar) der gesetzlich vorgeschriebenen

    Versicherungen: das System der nationalen Versicherungen erfasst in Rumnien alle frheren Versicherungssysteme und uert die soziale Solidaritt zwischen den Brgern der sukzessiven Generationen

    b) Das Solidarittsprinzip bzw. quivalenzprinzip Beim Solidarittsprinzip, zB bei der gesetzlichen Krankenversicherung richten sich die Beitrge nach dem monatlichen Einkommen des Versicherten, die angebrachten Leistungen sind aber gleich. Beim quivalenzprinzip, zB bei privaten Krankenkassen, sind die Leistungen von der Hhe der Beitrge abhngig.

    c) Die Spartrennung (specializare) heit, dass die privaten Sach-, Lebens-, Kranken- und Kreditversicherungen von spezialisierten Firmen verkauft werden drfen. Dieses Prinzip gilt nur in einigen EU-Lndern. In Deutschland zB. gilt die Spartrennung seit ungefhr 18 Jahren und wurde eingesetzt um zu verhindern, dass eine Kombination der Versicherungen die Versicherten eventuell benachteiligen konnte.

    d) Die Entschdigungsgrenze (limita de despgubire) besagt, dass bei Eintritt des Schadenfalls eine Maximalhhe der Entschdigung festgelegt wird oder nicht. ZB im Falle der Hausratversicherung (Hausrat = mobilierul/dotrile gospodriei) sind alle Gegenstnde bis zur Versicherungssumme entschdigt. Im Falle der Wertgegenstnde (Mnzsammlung, Wertpapiere, Goldbarren), zahlt die Versicherungsgesellschaft zwischen 20% - 100% der Versicherungssumme, je nach der Aufbewahrungsart der Gegenstnde im Tresor bei der Bank, im Seif zu Hause usw.

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    Die Funktionen der Versicherungen: 1. Die Entschdigungsfunktion/ Vergtungsfunktion (funcia de despgubire,

    compensare a daunelor) 2. Die Vorbeugungsfunktion (funcia de prevenire) 3. Die Verteilungsfunktion (funcia de repartiie) 4. Die Kontrollefunktion

    Die Hauptbegriffe der Versicherungen: 1. Der Versicherte (asiguratul) 2. Der Versicherungsnehmer (subscriitorul asigurrii) 3. Die Versicherungsgesellschaft (frher unter dem Einfluss des Italienischen:

    Assekuranz) 4. Das Versicherungsgut (bunul asigurat) 5. Die Versicherungsklauseln 6. Der Schaden, Schadensfall (dauna) 7. Die Entschdigung (despgubirea) 8. Das versicherte Risiko 9. Die Obliegenheiten (ndatoriri, obligaii specifice) 10. Der Versicherungsvertrag.

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    2. Abschnitt Die staatlichen Sozialversicherungen

    (Asigurrile sociale de stat)

    Die staatlichen Sozialversicherungen bezeichnen einen Teil der ffentlichen Finanzwirtschaft. Sie beschftigen sich mit der Bildung, Verteilung und Verwendung von Fonds die zum Schutz des Lebens und Vermgens der Bevlkerung dienen. Sie erscheinen entweder einheitlich als ein nationales System, oder getrennt als Teilsysteme. In Rumnien waren bis 1990 mehrere Teilsysteme, zB fr Staatsangestellten, Mitglieder der Genossenschaften (membri cooperatori), Militre, Magistraten usw. Nach 1990 wurden allmhlich diese Systeme in einem einzigen erfasst. Die Quellen der Fondsbildung sind die Beitrge fr Sozialversicherungen, entrichtet von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Im ffentlichen System werden unter gesetzlichen Bedingungen die natrlichen Personen versichert. Die Versicherten sind gesetzmig verpflichtet, Beitrge zur Sozialversicherung zu zahlen und haben das Recht, Leistungen der Sozialversicherung zu erhalten. Beitrge zahlen folgende Arbeitnehmer und Arbeitgeber:

    Personen die ihre Ttigkeit aufgrund eines individuellen Dienstverhltnisses entfalten, sowie ffentliche Beamten Personen die ihre Ttigkeit in gewhlten Funktionen ausben, sowie

    Mitglieder der Gewerbegenossenschaften (cooperative meteugreti). Arbeitslose Personen die in einem Kalenderjahr ein Einkommen von mindestens drei

    Bruttodurchschnittslhnen erhalten und die ttig sind als: Einzelgesellschafter, Gesellschafter, Komanditre, Aktionre, Geschftsfhrer/Manager (die einen Geschftsfhrervertrag/Managementvertrag abgeschlossen haben), Angestellten der internationalen Institutionen wenn diese nicht anders versichert sind, Mitglieder der landwirtschaftlichen Genossenschaften oder anderer landwirtschaftlichen Vereine Personen die im Rahmen der gesetzlich anerkannten Kulten ttig sind und

    keinen individuellen Arbeitsvertrag unterzeichnet haben.

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    Der Bruttodurchschnittslohn betrug in Rumnien im Jahr 2005 921 lei, 2006 1077 lei, 2007 1270 lei, 2008 1550 lei. Im ffentlichen Sozialversicherungssystem, Beitragszahlende (contribuabili) sind:

    Versicherte, die individuellen Sozialversicherungsbeitrge zu zahlen haben Arbeitgeber Juristische Personen bei denen die Versicherten ihre Ttigkeit ausben Das nationale Amt fr Beschftigung und berufliche Bildung, die der Haushalt

    der Fonds fr die Auszahlung des Arbeitslosengeldes verwaltet Die Quoten der Sozialversicherungsbeitrge werden in normale, besondere und spezielle Arbeitsbedingungen aufgeteilt und werden jhrlich durch das Gesetz der staatlichen Sozialversicherungen genehmigt.

    Grundstze des rumnischen Altersrentensystems (principiile sistemului romnesc de pensii)

    A) Das Recht aller Brger auf eine Altersrente, indem sie die gesetzlichen Bedingungen erfllen.

    B) Die soziale Gerechtigkeit (echitatea social) besagt dass die Altersrente derart ermittelt und ausgezahlt werden soll in ein gerechtes Verhltnis zwischen einerseits dem Gehalt (pt funcionari) /Arbeitslohn (n general se refer la muncitori), den Beitragsjahren (stagiu de cotizare) und der Altersrente und andererseits zwischen den Altersrenten der Arbeitnehmer /anderer Versicherten aus sukzessiven Generationen. Wegen der hohen Inflationsrate und anderen Ursachen waren die Rentner aus den '80 und '90 Jahren benachteiligt im Verhltnis zu den spteren (nach 2001).

    C) Die soziale Solidaritt besagt dass alle Beteiligten zum staatlichen Rentensystem gegenseitig und ohne Vorrechte (privilegiu) gemeinsame Pflichten zur Vorbeugung bzw. Minderung der mglichen Risiken ergreifen oder bernehmen.

    D) Die Einzigartigkeit (unicitatea) der staatlichen Altersrente besagt, dass eine Person nur eine staatliche Versicherungsrente beziehen kann. Wenn eine Person berechtigt ist 2 oder mehrere Sozialversicherungsaltersrenten zu bekommen, muss sie sich auf eine entscheiden. Z.B. eine Frau , die in Rente geht (iese la pensie), darf entweder ihre Altersrente, oder auch eine Nachfolgerente (pensie de urma) nach

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    ihre bereits verstorbenen Ehemann beziehen. Im letzten Fall, verzichtet sie auf die andere Rente.

    Wenn eine Person in mehreren Arbeitssektoren ttig war, welche frher eigene Rentensysteme hatten und sie berechtigt ist aus jedem Arbeitssektor eine Rente zu beziehen , dann kann der kumulierte Rentenbetrag die entsprechende staatliche Sozialversicherungsrente nicht berschreiten, die sie beziehen htte , htte sie die ganze Zeit in staatlichem Sektor gearbeitet.

    E) Die Nichtbesteuerung (neimpozitarea) der Altersrente bis zu einem gewissen , gesetzlich festgesetzten, Stand.

    F) Die Nichtabtretung (necesionare) des Rechtes auf Altersrente heisst, dass der Rentner der alleinige Begnstigter ist. Es gibt in den staatlichen Versicherungssysteme anderer Lnder die Mglichkeit die Rechte auf die Altersrente unter bestimmten Bedingungen abzutreten.

    G) Die Unverjhrbarkeit (imprescriptibilitatea) des Rechtes auf die staatliche Rentenversicherung besagt dass jede berechtigte Person kann jederzeit in Ruhestand gehen, egal welche Zeit vergangen seitdem dieses Recht entstanden ist. Z.B. die Professoren an der Universitt konnten frher bis zur Vollendung (mplinirea) des 70. Lebensjahres ttig sein, obwohl laut dem frheren Gesetz ab Vollendung des 62. Lebensjahres jederzeit sich emeritieren (a se pensiona pt. profesori) lassen konnten .

    Die Quoten der Sozialbeitrge werden durch das Gesetz fr den Haushaltsplan der staatlichen Versicherungen (Bugetul Asigurrilor Sociale de Stat) festgesetzt. Der Ablauf (evoluia) dieser Quoten in der letzten Jahren wird nchstfolgend gezeigt:

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    Arbeitsbedingungen (Gruppe)

    2003 2004 2005 2006 2007-2008 Nach Dez 2008

    Normale

    Besondere Arbeitsbedingungen (2. Arbeitsgruppe)

    Spezielle Arbeitsbedingungen (1. Arbeitsgruppe)

    Insgesamt: 34% (davon Arbeitgeber 24,5%)

    39% 29,5%

    44% 34,5%

    31,5% (22%)

    36,5% 27%

    41,5% 32%

    31,5% (22%)

    36,5% 27%

    41,5% 32%

    29,5% (19,55%)

    34,5% 24,75%

    39,5% 29,75%

    29% (19,5 %)

    34% 24,5%

    39% 29,5%

    27,5% (18%)

    32,5% 23%

    37,5% 28%

    Die Hhe dieser Beitrge ist von 2 Faktoren abhngig:

    a) der Bruttoarbeitslohnfonds

    b)der prozentmssige Anteil (cota procentuala) der Beitrge wird ermittelt laut der Formel Sc=Fs*Cp/100, wobei

    Fs-Bruttoarbeitslohnfonds

    Cp-prozentmssiger Anteil

    Sc-Suma contribuiilor la asigurrile sociale

    In De, zahlen die Arbeitgeber etwa 19% und die Arbeitnehmer etwa 15,8% der Beitrge. In sterreich: Arbeitgeber 12,5%, Arbeitnehmer 13% und der Staat gewhrt Subventionen fr die Abdeckung der eventuellen Fehlbetrge (lips, deficit).

    In Rumnien zahlen die Arbeitnehmer im letzten Jahrzehnt 9,5% /10,5% der Arbeitslohnfonds, egal welche Arbeitsgruppe sie angehren. Das Bestehen differenzierter Anteile, je nach der Arbeitsgruppe wurde in der Fachliteratur angesehen als Wechselbeziehung (corelatie) zwischen der Hhe des Beitrags und der Leistungen (Anzahl der Arbeitsjahre , Hhe der Altersrente) der jeweiligen Arbeitsgruppe.

    In den letzten Jahren werden die Beitrge zu den staatlichen Sozialversicherungen in 2 grossen Teilen gegliedert:

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    - ein Teil bleibt an der staatlichen Rentenkasse

    - der Restteil (fr die Arbeitnehmer jnger als 35 Jahre , fakultativ fr diejenigen zwischen 35 und 45 Jahre alt) wird weitergeleitet an privaten Rentenfonds.

    Die Schutzform der sozialversicherten Arbeitnehmer , Managers und Freischaffende usw ist die staatliche Rentenversicherung. Um eine Rente zu beziehen, sind mehrere Voraussetzungen zu erfuellen. Das Recht auf eine Altersrente ist unverjhrlich. Trotzdem wird die Auszahlung der Altersrente eingestellt (suspendat) in folgenden Situationen:

    a) der Rentner ist gestorben. Die Familienmitglieder erhalten die Altersrente fuer den letzten Lebensmonat des Rentners ausgezahlt.

    b) der Rentner wandert aus (emigreaz) und erhlt eine Altersrente/Sozialhilfe in seiner neuen Heimat.

    c) der Ueberlebende Ehegatte, der eine Nachfolgerente bekommt, verheiratet sich wieder.

    d) der Rentner befindet sich in Haft , zufolge eines gerichtlichen Rechtsspruches, auf die Dauer der Freiheitsstrafe. Der Gerichtshof (instana de judecat) ist verpflichtet den Urteil (sentina) der Rentenkasse schriftlich zu erteilen (a face cunoscut). Dasselbe gilt nach der Freilassung des Rentners aus dem Haft oder im Falle der Amnestie / Begnadigung (amnistiere/graiere).

    Wenn er nach einiger Zeit in Haft freigesprochen (dac a fost achitat) wurde, muss man ihm die Altersrente rckwirkend (retroactiv) auszahlen, aber nur fr maximal 12 Monate. Um die Altersrente zu beziehen, brauchen die Bewerber mehrere Bedingungen zu erfllen:

    a) Sie erreichen die gesetzliche Altersgrenze, mit Vervollstndigung des Dienstalters (vechimea complet n munc) und der Beitragsjahre (stagiu de cotizare)

    b) Sie erreichen die Altersgrenze nicht, sind aber arbeitsunfhig wegen Krankheit oder Unfall sie beziehen eine Krankenrente (pensie de boal)

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    c) Sie erreichen die Altergrenze nicht, werden Frhrentner ( Frhrente = pensie anticipat). In Rumnien gibt es 2 Arten von Frhrenten: pensie anticipat i pensie anticipat parial.

    d) Sie sind Abkmmlinge (descendeni) (Kinder) oder berlebende Ehegatte (soul supravieuitor) des Rentners in diesem Fall bezieht man eine Nachfolgerente. Die Hhe der Nachfolgerente betrgt 50% fr einen einzigen Erbe, 75% fr zwei Erben und 100% fr 3 oder mehrere Erben. Sie wird gewhrt fr die Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres oder bis sptenstens des 26. Jahres wenn die Erben Schler oder Studenten sind. Der berlebende Ehegatte bedarf einer Ehelaufzeit von mindestens 15 Jahren nachzuweisen. Wenn die Ehelaufzeit zwischen 10-15 Jahren betrgt, wird der Rentenbetrag mit 6% fr jedes unvollendetes Jahr gekrzt.

    - Die durchschnittliche Altersrente erfuhr den folgenden Ablauf in den letzten 20 Jahren: Jahr 1990 1991 2000 2003 2005 2009 Nominalbetrag (ROL)

    1602 3357 937.170 1.954.642 289 RON

    785 RON

    Prozentmssig 100 77,5 43,9 51,4 62,3 68

    Andere Formen der staatlichen sozialen Vorsorge (prevedere) auer der Altersrenten sind:

    Die Kostenbernahme der Behandlungs-, bzw. Erholungsaufenthalte in Kurorten Die Zuschsse (alocaii) und Untersttzungen (ajutoare) fr berechtigte Personen

    Die Behandlungsaufenthalte (trimiterile la tratament) sind vom Arzt verordnet, ausgehend von dem Gesundheitsstand, dem Alter usw. der Versicherten und deren Familienmitglieder. Die Versicherungen decken durchschnittlich 70% der laufenden Kosten fr Transport, Verpflegung (masa) und Unterkunft (cazare), sowie fr rztliche Behandlung ab. Die Arbeitgeber sind verpflichtet die Beitrge zur staatlichen Sozialversicherungen bei der Lohnzahlung vom Arbeitslohn einzubehalten und an die Rentenkasse zu berweisen.

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    Der Arbeitnehmer bekommt nur den bereits um den Beitrag zur staatlichen Sozialversicherungen gekrzten Lohnbetrag ausgezahlt, Eine weitere Versicherungsform ist die staatliche Unfallversicherung/Krankenversicherung, geleistet aus dem Versicherungsfonds gegen Arbeitsunflle und berufsmssige Krankheiten (Fondul de Asigurare de Accidente de Munc i Boli Profesionale - FAAMBP) Diese Versicherung ist eigentlich eine Personenversicherung, die zum Sozialversicherungssystem gehrt und den Sozialschutz (protecia social) der Arbeitnehmer gegen Verminderung oder Verlust der Arbeitskapazitt oder im Todesfall infolge von Arbeitsunfllen und berufsmssigen Krankheiten leistet. Folgende Personen sind gesetzmig gegen Arbeitsunflle und berufsmssige Krankheiten versichert:

    Personen die aufgrund einem Dienstverhltnis (contract de munc) ttig sind, unabhngig von der Laufzeit des Dienstverhltnisses, sowie ffentliche Beamten;

    Arbeitslosen, die fr die ganze Laufzeit des beruflichen Praktikums Fortbildungskurse besuchen, die gesetzmig organisiert werden Schler und Studenten whrend der ganzen Laufzeit des Praktikums.

    Die vom Gesetz gesicherten Versicherungsrechte werden folgenderweise geleistet: Fr Arbeitsunflle, aufgrund eines Arbeitsunfallsprotokolls (proces

    verbal privind accidentele de munc), das von den zustndigen Behrden ausgestellt wird; Fr berufsmssige Krankheiten aufgrund des endgltigen Erklrungsformulars der berufsmssigen Krankheit, der von den zustndigen Behrden ausgestellt wird .

    Die Hhe der Quoten zum Beitrag gegen Arbeitsunflle und berufsmssige Krankheiten ist zwischen 0,5-3,6% der gesamten Bruttolhne und wird vom Arbeitgeber bezahlt. Die monatliche Erklrung betreffend dem Beitrag zur Versicherung gegen Arbeitsunflle und berufsmssige Krankheiten wird vom Arbeitgeber laut dem Formular Erklrung fr Sozialbeitrge ausgestellt und bis zum 25. des nchsten Monats fr den laufenden Monat bei dem Finanzamt, wo das Unternehmen den Sitz hat, abgegeben.

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    3. Abschnitt Die sozialen Kranken (Kasse) versicherungen

    (Asigurrile sociale pentru sntate)

    Die Gesundheitsvorsorge ist ein Hauptziel in allen Lndern in den letzten Jahrzehnten. Das Recht auf Krankenversicherung steht in der Verfassung eingetragen und garantiert. Der Staat ist demnach verpflichtet, Massnahmen zu ergreifen, die zur Verwirklichung dieses Rechtes fhren. Auer der staatlichen Versicherungen knnen auch fakultative Versicherungen geschlossen werden. Die Grundstze der sozialen Krankenversicherungen sind:

    1. Das Heranziehen aller Staatsbrger in das nationale Gesundheitsvorsorgesystem (sistemul de ocrotire a sntii), ungeachtet ihrer Familienstamm, Geschlecht, Alter usw.

    2. Die soziale Solidaritt in allen Bereichen der rztlichen Vorsorge und Behandlung. Diese wirkt zwischen den jungen und den lteren, den gesunden und den kranken, den Alleinstehenden und Familieneltern, erwerbsttigen und arbeitslosen, reichen und rmeren Brgern usw. Die Beitrge der Versicherten stehen nicht im Verhltnis zum individuellen Risiko.

    3. Die Leistung eines Pakets von rztlichen Dienstleistungen, die vom Staat verrechnet (decontate) werden.

    4. Die Vertraulichkeit (confidenialitate) der rztlichen Behandlungen. Alle Angaben drfen nicht weitererteilt werden.

    5. Das finanzwirtschaftliche Ausgleichen des nationalen Gesundheitsvorsorgesystems (echilibrul financiar). Die Beitrge dienen nur zur Finanzierung der rztlichen Dienstleistungen. Nur wenn diese nicht ausreichen, kommen Subventionen in Frage. Auerdem werden durch Subventionen oder Zuschsse einige nationale Gesundheitsprogramme finanziert, Investitionen durchgefhrt usw.

    6. Die autonome Leitung des Nationalen Gesundheitsvorsorgesystems. Laut diesem Prinzip sind die Stellen (organizaiile) dieses Systems unabhngig von der Zentralstelle, habe eigene Fonds, fhren eigene Bcher (registre contabile)

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    7. Der Wettbewerb zwischen rzten fr das Heranziehen der Patienten. Dies sollte allmhlich die Qualitt der rztlichen Behandlung und die Kontakte zu den Patienten verbessern. Die Versicherten haben folgende Rechte, eingetragen in einem sogenannten Rahmenvertrag, der von der Krankenkasse in Zusammenarbeit mit den rztenkollegium und Apothekerkollegium erstellt und von dem Gesundheitsministerium bewilligt wird.

    Der Rahmenvertrag enthlt folgende Rechte der Pazienten: - Das Recht auf einen Grundpaket von rztlichen Dienstleistungen. - Die Liste der Behandlungen und Betreuungen (ngrijiri) ist den Patienten

    jederzeit zugnglich. - Die Qualittskriterien der rztlichen Dienstleistungen. - Die Bedingungen der Einlieferung im Krankenhaus bzw. Auslieferung aus dem

    Krankenhaus. - Das Recht auf die freie Wahl der Hausrzte (medic de familie). Grundstzlich

    darf man sich einen anderen Hausarzt alle 3 Monate auswhlen. - Das Recht auf eine allgemeine Gesundheitskontrolle, in Abhngigkeit von der

    Altersgruppe, den frheren Krankheiten usw. Die Pflichten der Versicherten sind:

    - Sich auf die Liste eines genehmigten Hausarztes eintragen lassen. - Sich der periodischen Gesundheitskontrolle unterziehen. - Die Behandlungshinweise der rzte streng zu beachten. - Die Zuzahlungen (coplata) zu begleichen (a achita), die entstanden sind als

    Differenz zwischen den von der Krankenkasse akzeptierten und vom Arzt eingeforderten (solicitate) Betrgen.

    Zu den rztlichen Dienstleistungen die von der Krankenkasse getragen sind, zhlen: Die rztliche Behandlung im Notfall Die rztlichen Dienstleistungen zur Diagnose und Behandlung der Krankheit Die Verordnung (prescrierea) der Lebens- und Arbeitsbedingungen, die zur

    Ausheilung (vindecare deplin) der Krankheit beitragen. Die Krankenkassenfonds bilden sich aus folgenden Quellen:

    - Aus den Beitrgen der Arbeitgeber, juristischen und natrlichen Personen, in Wert von 7% des Bruttolohnfonds. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die entstandenen Betrge einzubehalten (s le rein) und abzufhren (s le vireze) an die Krankenkasse.

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    - Beitrge der Arbeitnehmer in Wert von 5,5% des Bruttolohnfonds mit Quellenabzug (stopaj la surs).

    - Beitrge der Freischaffenden, Landwirte, Altersrentner usw. 5,5% der Bruttoeinknfte. Diese Personen sind verpflichtet, den Umfang ihrer Einknfte direkt an der Krankenkasse mitzuteilen und den Betrag zu begleichen.

    Es gibt auch Personen die gesetzlich versichert sind, ohne den Beitrag zu begleichen:

    - Personen die sich im Krankheitsurlaub (concediu medical) befinden. Der Beitrag wird aus dem Haushalt der Krankenversicherung getragen.

    - Personen die zur Zeit inhaftiert sind. - Personen die aus Familien stammen, die soziale Untersttzungen erhalten. Fr alle letztgenannten Personen wird der Beitrag aus dem Staatshaushalt getragen.

    Die Fonds der Krankenkassen werden wie folgt benutzt: 75% davon fr die Bezahlung der Arzneimittel und der rztlichen Behandlung.

    Einige Arzneimittel, vom Arzt verschrieben, sind erstattungsfhig (compensate). Bei erstattungsfhigen Medikamenten kann eine Zuzahlungspflicht (obligaie de coplat) bestehen, auch wenn ein Festbetrag bestimmt worden ist. Der Versicherte deckt die Mehrkosten zu. Die Zuzahlung ist in Deutschland durchschnittlich 5-10% des Verkaufspreises. In Rumnien: 5-40%. 20% davon fr Verwaltungs- und Investitionsaufwendungen des

    Krankenversicherungssystems. 5% davon fr die laufende Funktionierung des Systems.

    Die Nationale Krankenversicherungskasse (Casa Naional de Asigurri de Sntate-CNAS) ist eine ffentliche autonome Stelle, die sich mit der Verwaltung und Durchfhrung der nationalen Krankenversicherungen beschftigt. Ihre Hauptaufgaben sind:

    - Sie verwaltet den Krankenversicherungsfonds, zusammen mit den Kreis- krankenkassen (case judeene) und der Krankenkasse des Munizipiums Bukarest.

    - Sie garantiert, dass alle rztliche Dienstleistungen den Versicherten ohne Unterscheidung (fr discriminare) zugnglich sind.

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    - Sie berprft die ganze Ttigkeit der Krankenversicherungen. - Sie erarbeitet allein oder unter Mitarbeit des Gesundheitsministeriums, des

    rztenkollegiums usw., Vorschriften und Kriterien fr den Ablauf der Aufnahmeprfungen fr rzte, Heilpraktiker und rztliches Hilfspersonal. In allen Kreisen Rumniens gibt es unabhngige Kreiskrankenkassen. Um einen finanzwirtschaftlichen Ausgleich (echilibru financiar) zwischen der Zentralkasse und den Kreiskassen zu gewhrleisten, werden 7% der Einnahmen der Kreiskrankenkassen an der Zentralkrankenkasse bertragen. Um die Effizienz des Systems nachzuprfen gibt es mehrere Kennzahlen, darunter:

    1. Die Anzahl der Patienten per Bett wird ermitelt als Verhltnis vom Verwendungsgrad der Betten zum durchschnittlichen Krankenhausaufenthalt in Tagen.

    Anzahl = Verwendungsgrad der Betten / Krankenhausaufenthalt in Tagen

    Es ist erwnscht die Werte dieser Kennzahl so hoch wie mglich zu halten. Die Anzahl der Tage die ein Patient im Krankenhaus verbringt ist von vielen Faktoren abhngig, zeigt aber im allgemeinen die Fhigkeit des rztlichen Personals, die eingelieferten Patienten mglichst schnell auszuheilen oder, je nach dem Fall, zu stabilisieren.

    2. Die Anzahl des rztlichen Personals (rzte, Krankenschwester, rztliches Hilfspersonal usw.) hngt von sozialen und konomischen Faktoren in erster Linie und erst nachher von medizinischen Faktoren ab. In der letzten Zeit wurde eine Auswanderungswelle unter den rzten aus Rumnien nach den westlichen EU-Staaten verzeichnet. In den letzten 4 Jahren sind vermutlich 10.000 rzte nach anderen Lndern weggegangen/ausgereist.

    In Deutschland bekommen die Versicherten von der Krankenkasse bis maximal 78 Wochen (1,5 Jahre) Krankentagegeld (sume pentru concediu medical), danach werden die Zahlungen eingestellt. Der Versicherte wird whrend oder nach Ablauf dieser Zeit an die Rentenversicherung verwiesen. Der Arzt erstellt fr die Krankenkasse ein Gutachten (memoriu, raport) auf desser Grundlage entschieden wird, ob der Versicherte dauerhaft erwerbsunfhig ist und in den Ruhestand versetzt werden soll (s fie scos la pensie).

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    In Rumnien bekommen die Versicherten bis 6 Monate = 180 Tage Krankheisturlaub. Die Auszahlungen fr die ersten 3 Tage sind vom Arbeitgeber abgedeckt und ab dem 4. Tag aus dem 2006 eingefhrten Fonds zur Versicherung von Krankentagegeld und anderen Zuschlgen getragen. Nach 180 Tagen erstellt der Arzt ein Gutachten welches eine Maximal-90-Tage-Verlngerung oder eine Versetzung in den Ruhestand empfehlen kann. Die Beitrge zu diesem Fonds sind von Arbeitgebern beglichen und belaufen sich auf 0,75% - 0,85% des Bruttolohnfonds. Das Recht auf Krankheitsurlaub und Krankentagegeld wird geltend gemacht in folgenden Situationen:

    Krankheiten oder Unflle auerhalb des Dienstverhltnisses Mutterschaft Betreuung des kranken Kindes.

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    4. Abschnitt Die Arbeitslosenversicherungen

    Der Arbeitslose (omer persoan fr loc de munc) ist eine Person die: - Ist auf der Suche nach einem Arbeitsplatz ab Vollendung ihres

    15./16. Lebensjahres bis zum gesetzlichen Rentenalter - Ist geeignet (apt) gesundheitlich, physisch und psychisch fr die

    Leistung einer Arbeit - Hat keinen Arbeitsplatz, erzielt keine eigene Einknfte oder diese

    Einknfte unterschreiten den gesetzlich festgesetzten gltigen Mindestgewinn

    - Ist bereit die Arbeit aufzunehmen sofort oder in krzester Zeit. Die Personen die diese Bedingungen erfllen knnen sich bei der Nationalen Agentur fr Beschftigung melden (Agenia Naional pentru Ocuparea Forei de Munc). Das Bestehen der Arbeitslosigkeit wurde bekanntlich von den Nationalkonomen ausfhrlich untersucht. Es gibt mehrere Kriterien, um zwischen Arbeitslosen zu unterscheiden. Im allgemeinen uert die Arbeitslosigkeit das Unausgleichen (dezechilibru) zwischen dem Angebot und der Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt. Es sind praktisch 2 Hauptursachen verantwortlich dafr:

    a) Die Krzung der Zahl der Arbeitspltze als Folge der wirtschaftlichen Schwankungen

    b) Der Zuwachs an Arbeitskrften als Resultat der Urbanisierung, der Erhhung des Lebensalters und der Verlngerung des gesetzlichen Rentenalters.

    Die Arbeitslosenversicherungen erfassen folgende Personen: Rumnische Arbeitnehmer die Einknfte in Rumnien oder im Ausland beziehen Auslndische Staatsbrger die als Arbeitnehmer Einknfte in Rumnien erzielen.

    Gesetzmig versichert werden folgende Kategorien von Personen:

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    Personen die im Dienstverhltnis stehen und jhrlich Einknfte von mindestens 9 Brutto-Mindestlhnen erzielen Die ffentlichen Beamten Die gewhlten oder ernannten Magistraten, Abgeordneten (deputai) usw. whrend der Laufzeit des Mandates Die Militrs Die Mitglieder der Genossenschaften und alle anderen Personen die Einknfte erzielen.

    Auerdem knnen fakultativ auch folgende Kategorien von Personen versichert werden

    - Alleinige Gesellschafter (asociai unici) oder Gesellschafter an Personengesellschaften

    - Geschftsfhrer (manageri) - Genehmigte natrliche Personen (PFA) - Rumnische Staatsbrger die im Ausland ttig sind und Einknfte erzielen - Andere Personen die wenigstens 18 Jahre alt und versichert im staatlichen

    Sozialversicherungssystem sind. Der Versicherte ist eine natrliche Person die Einknfte erzielt und gesetzmig gegen das Risiko des Arbeitsplatzverlustes versichert ist und zwar durch Zahlung des Arbeitslosenbeitrags. Die Arbeitgeber sind verpflichtet monatlich Beitrge zum Arbeitslosenfonds zu zahlen, ermittelt aufgrund des Gesamtfonds des Bruttoeinkommens der Versicherten. Die Hhe dieses Beitrags variierte in den letzten 10 Jahren ziemlich viel, durchschnittlich zwischen 2-3,5%. Die Arbeitgeber sind verpflichtet bis zum 25. Tag des nchsten Monats bei der Agentur fr Beschftigung eine monatliche Erklrung abzugeben und den Beitrag abzufhren. Wenn die Beitrge zum Arbeitslosenfond nicht beglichen werden, werden Strafgebhren (penaliti) und Bugelder (amenzi) auferlegt (impuse). Die Hauptform des Sozialschutzes der Versicherten ist der Arbeitslosenzuschuss (indemnizaia de omaj). Um diese zu erhalten, braucht der Bewerber kumulativ folgende Bedingungen zu erfllen:

    1. Er braucht eine Beitragslaufzeit von mindestens 12 Monaten aus den letzten 24 Monaten nachzuweisen.

    2. Er hat keine Einknfte oder die erzielten Einknfte sind niedriger als der Arbeitslosenzuschuss.

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    3. Er erfllt die gesetzlichen Bedingungen fr die Versetzung in den Ruhestand nicht.

    4. Er meldet sich bei der Agentur fr Beschftigung. Den Arbeitslosen gleichgesetzt (asimilai cu) sind folgende Personen, die die obigen Bedingungen nicht oder nicht vollstndig erfllen.

    Sind Graduierte/Absolventen einer Schule, sind mindestens 18 Jahre alt und konnten innerhalb von 60 Tagen nach Abschluss des Studiums eine Arbeitsstelle finden im Bereich ihrer Fachausbildung. Sind Graduierte der Schulen fr behinderte Personen/Personen mit

    Unfhigkeiten (persoane cu dizabiliti). Sind Militre nach Ablauf des Arbeitsvertrages.

    Alle diese Personen mssen sich bei der Agentur fr Beschftigung eintragen lassen. Die Personen die einen Arbeitslosenzuschuss bekommen sind verpflichtet sich bei der Agentur fr Beschftigung zu begeben, monatlich oder auf Verlangen der Agentur, Aus- und Fortbildungskurse zu besuchen und nach einer Arbeitsstelle zu suchen. Die Personen die sich weigern, diesen Bedingungen zu entsprechen (refuz s dea curs), werden keinen Arbeitslosenzuschuss mehr bekommen. Die Auszahlung des Arbeitslosenzuschusses wird unterbrochen (ntrerupt) wenn der Arbeitslose das Land verlsst fr weniger als 3 Monate, wenn er die Bedingungen nicht mehr erfllt, sich in Haft befindet fr weniger als 12 Monate, oder festgenommen wurde. Die Auszahlung des Arbeitslosenzuschusses wird eingestellt (suspendat), wenn:

    a) der Arbeitslose angestellt wird b) er Einknfte erzielt, die den Brutto-Mindestlohn berschreiten c) er sich ungerechtfertigt weigert, eine passende Arbeitsstelle zu besetzen d) er in den Ruhestand versetzt wurde e) er das Land verlsst, fr mehr als 3 Monate f) er in einer Ausbildungsform aufgenommen wurde g) er gestorben ist.

    Die Hhe des Arbeitslosenzuschusses ist hauptschlich von 2 Faktoren abhngig: - Der Hhe des Gehalts - Den Beitragsjahren (stagiul de cotizare)

    Er enthlt zwei Teilbetrge (trane)

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    a) Einen fixen Teilbetrag: 75% aus dem Brutto-Mindestlohn zum Zeitpunkt der Auszahlung

    b) Einen variablen Teilbetrag: einen bestimmten Prozentsatz aus dem durchschnittlichen Monatsgehalt des Versicherten in den letzten 12 Monaten:

    - 3% fr die Personen mit mindestens 3 bis 5 Beitragsjahren - 5% fr die Personen mit mindestens 5 bis 10 Beitragjahren - 7% fr die Personen mit 10 bis 20 Beitragsjahren - 10% fr die Personen mit mindestens 20 Beitragsjahren

    Zum Beispiel: Der Ingenieur Vasilescu wird arbeitslos nach 25 Beitragsjahren mit einem durchschnittlichen Monatsgehalt in den letzten 12 Monaten von 2620 RON umgerechnet ca. 600 Euro. Der Mindestlohn in Rumnien zurzeit ist 700 RON. Der Arbeitslosenzuschuss wird folgendermaen ausgerechnet: 75% x 700 RON = 525 RON 10% x 2620 RON = 262 RON. Insgesamt 525+262=787 RON umgerechnet 180 EURO.

    Htte er einen Monatsgehalt von 2600 Euro in einer groen internationalen Speditionsfirma, in diesem Fall wrde er einen Arbeitslosenzuschuss in Wert von 75% x 700 RON = 525 RON etwa. 120 Euro 10% x 2600 Euro = 260 Euro. Insgesamt 380 Euro (14% des frheren Gehalts) bekommen.

    In den EU-Lndern sind die Arbeitslosenzuschsse grozgiger. Bei einem Gehalt von 2600 Euro und ber 20 Beitragsjahre, erhlt man als Arbeitslosenzuschuss:

    In Schweden und Luxemburg 2080 Euro. In Dnemark 2040 Euro. In Holland 1950 Euro In Frankreich 1500 Euro In Portugal, Belgien, Italien 1000-1220 Euro In Irland 850 Euro usw.

    Die Dauer der Auszahlung des Arbeitslosenzuschusses ist in den meisten EU-Lndern begrenzt auf:

    In Deutschland auf 6-24 Monate

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    In Spanien 4-24 Monate In Frankreich 7-36 Monate In Italien 8-12 Monate In Portugal 9-39 Monate In Dnemark bis max. 4 Jahre In Belgien und Luxemburg zeitlich unbegrenzt.

    In Rumnien wird der Arbeitslosenzuschuss gewhrt wie folgt: - 6 Monate fr die Versicherten mit 1-5 Beitragsjahren - 9 Monate fr die Versicherten mit 5-10 Beitragsjahren - 12 Monate fr die Versicherten mit ber 10 Beitragsjahren

    Wenn der Versicherte innerhalb dieser Zeitsranne einen Arbeitsplatz besetzt, bekommt er unter dem Vorbehalt der Erfllung einiger Bedingungen 30% des Arbeitslosenzuschusses bis Ende der zur Auszahlung des Zuschusses berechtigter Periode (6, 9 bzw. 12 Monate). Die Arbeitgeber, welche Arbeitslose fr mindestens 6 Monate oder lnger anstellen, bekommen Steuererleichterungen (faciliti fiscale) und Subventionen. Nach Ablauf der Arbeitslosenzuschussperiode kann man eine Arbeitslosenuntersttzung (alocaie de sprijin) bis 6 Monate bekommen, wenn bestimmte Bedingungen erfllt sind. Die Agentur fr Beschftigung bietet den Arbeitslosen Kurse zur Aus- und Fortbildung (formare / perfecionare) zur eigener selbststndiger Arbeit usw. mit dem Ziel, die Arbeitslosenzahl mglichst niedrig zu halten. Zur Zeit betrgt sie in Rumnien etwa 5%, also weniger als die durchschnittliche EU-Lnderquote.

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    5. Abschnitt Merkmale der privaten Personen und Sachversicherungen.

    5.1. Merkmale und Grundstze

    Die Versicherungen richten sich traditionell gegen die Naturkatastrophen, die Unflle und die Krankheiten. Bis spt in das 19. Jh. waren diese Risiken weltweit nur individuell oder gemeinschaftlich abgedeckt. Seitdem waren sie teilweise von den staatlichen Sozialversicherungen und teilweise von den privaten Versicherungen bernommen. Die privaten Versicherungen haben folgende Merkmale:

    1. Die Risiken sind durch die Schaffung zunchst einer Risikogemeinschaft (comunitate de risc) und dann eines Risikofonds ausgeglichen.

    2. Das versicherte Ereignis muss unabhngig vom Willen des Versicherungsnehmers und der Versicherungsgesellschaft geschehen.

    3. Die Hhe der Wahrscheinlichkeit, dass das versicherte Ereignis tatschlich passiert, kann statistisch-mathematisch (aktuariell) ermittelt werden.

    4. Die Versicherten mssen von dem versicherten Risiko unvermeidlich bedroht/betroffen werden.

    5. Aller Entschdigung geht die volle Begleichung der Versicherungsprmie voraus.

    Einfach definiert, bezeichnet die Versicherung einen Vertrag zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft, wodurch die Parteien sich gegenseitig verpflichten:

    a) Der Versicherungsnehmer eine bestimmte Geldsumme, genannt Versicherungsprmie, der Versicherungsgesellschaft zu bezahlen;

    b) Die Versicherungsgesellschaft eine Entschdigung/Deckungssumme bei den Sachversicherungen und die vereinbarte Summe bei den Personenversicherungen dem Versicherungsnehmer oder seinen Mandanten zu bezahlen.

    Die Bildung und Verwendung der Versicherungs- und Reservefonds erfolgt auf mehreren Wegen:

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    1. Die Bildung und Verwendung der Selbstschutzfonds (formarea i utilizarea fondurilor de autoprotecie). Diese entstehen in erster Linie in der Landwirtschaft und Viehzucht, wo die Landwirte Vorrte/Bestnde an Viehfutter, Lebensmittel, Rohstoffe usw. auf Lager halten mit der Absicht, den eventuellen Verlusten entgegenzuwirken. Der grte Nachteil dieses Vorgangs besteht in seiner Unwirtschaftlichkeit (neeconomicitate), weil so wichtige Ressourcen in der Wirtschaftsttigkeit auf lngere Zeit nicht herangezogen werden, ohne sicher zu werden, dass die eingetretenen Risiken tatschlich abgedeckt sein knnen.

    2. Die Bildung und Verwendung zentralisierten Reservefonds erfolgt bei der Regierung. Diese Fonds bestehen aus den Staatsreserven von Rohstoffen, Treibstoff, Lebensmitteln usw., dem Reservefonds zur Verfgung der Regierung, dem Eingriffsfonds (fondul de intervenie) zur Beseitigung der natrlichen Katastrophen, sowie aus Haushaltsberschssen (excedente bugetare). Alle diese Fonds werden gesetzlich gebildet und verwendet.

    3. Die eigentichen Versicherungsfonds entstehen aus den Versicherungsprmien, entrichtet von den Versicherungsnehmern. Zwischen den Reservefonds und den Versicherungsfonds bestehen viele Gemeinsamkeiten aber auch wichtige Unterschiede bezglich ihrer Wesen und ihrer Bestimmung. Die Reservefonds bilden sich unter 2 Formen: der natrlichen Form und der geldmigen Form (form bneasc) und dienen der Beseitigung von Unglcken, Verlusten, Unansgleichen usw. in der Volkswirtschaft, sowie zur Vorbeugung der Beschdigung der Produktionsfaktoren. Die Versicherungsfonds bilden sich nur unter geldmiger Form und dienen hauptschlich zur Entschdigung der bereits eingetretenen Verluste. Daher ergibt sich dass die Versicherungsfonds einen Teil der volkswirtschaftlichen Reservefonds bilden.

    4. Der Schutzfonds der Straenopfer wird benutzt zur Kostendeckung fr den Schutz der Opfer der Autounflle.

    5. Der Schutzfonds der Versicherten wird finanziert aus den Quotenanteil von 0,5% aus den Bruttoprmien entrichtet von den Versicherungsgesellschaften, auer den Lebensversicherungen. Aus diesen Fonds bekommen die Versicherten die Entschdigungen ausgezahlt im Konkursfalle der Versicherungsgesellschaft.

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    6. Der volkswirtschaftliche Fonds zum Schutz der Landwirte wird finanziert aus 8 verschiedenen Quellen. Er deckt hchstens 70% der Beschdigungen des Ackerbaus (suprafeei cultivate) und 80% der Viehzucht (zootehnie) ab.

    Die Grundstze der privaten Versicherungen sind: 1. Die Allgemeinheit der Versicherungen besagt, dass man die Personen und

    Gter gegen mehrere und unterschiedliche Risiken versichert. 2. Die Vollstndigkeit der Versicherung besagt, dass die Entschdigungshhe im

    Zusammenhang mit dem eigentlichen Wert der versicherten Gter steht, so dass die Entschdigungen im Hchstfall dem Neuwert (valoare de nou) der Gter entsprechen soll.

    3. Die Wirklichkeitstreue/Wahrheitstreue (conformitatea cu realitatea) der Versicherungen besagt dass die zugrundeliegenden Angaben realistisch und berprfbar sein sollen.

    4. Die Versicherungsgesellschaft bezahlt die vereinbarten Betrge nur fr die Gter, Personen, Risiken und Bedingungen die im Versicherungsvertrag erfasst wurden.

    5. Die Gegenseitigkeit der Versicherung (caracterul mutual) besagt, dass die von den gleichen Risiken bedrohten Personen zur Bildung einer Risikogemeinschaft sich anschlieen.

    6. Die Risikostreuung (dispersia riscului) der Versicherungen besagt, dass das Bestehen einer Risikogemeinschaft kostengnstiger ist als htte jeder einzelne Teilnehmer auf eigener Hand (pe cont propriu) gegen die Risiken Schutzmanahmen getroffen.

    Die privaten Versicherungen ben heutzutage eine groe Bedeutung im Wirtschaftsleben aus. Erstens weil durch das Ausgleichen der eingetretenen Verluste/Beschdigungen die Weiterentwicklung des Wirtschaftsprozesses gewhrleistet ist. Als Beispiel unterstellen wir die Auenhandelsoperationen, die Handels-, Bank-, Transportrisiken usw. mit sich bringen. Zweitens weil Dritter fr Verluste/Beschdigungen verursacht von den Versicherten entschdigt werden.

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    Drittens weil die Familien der Versicherten, im Falle des Zustandekommens (producerii) des versicherten Risikos (lebenslange Behinderung, Tod usw.), sich finanziell absichern knnen. Viertens weil die Versicherung eine erzieherische Rolle aus, im Verhltnis zur Moral Hazard-Lehre bt. Der Versicherte ist voreingenommen (preocupat) alle Pflichte und Regeln zur Bewahrung seiner Gter einzuhalten, so dass er im Falle eines Verlustes von der Versicherungsgesellschaft entschdigt werden soll. Fnftens bt die Versicherung eine Sicherheitsrolle aus, weil der Versicherte sich von den Sorgen fr den Schadenersatz befreit fhlt.

    5.2. Teilnehmer und Elemente

    Die Teilnehmer an den juristischen Versicherungsverhltnissen sind: 1. Der Versicherer (asigurtorul) ist eine juristische Person, eine

    Versicherungsgesellschaft die sich verpflichtet, eine vertragsmige Entschdigung/ vereinbarte Summe zu bezahlen, wenn das versicherte Ereignis zustande kommt. In Rumnien drfen in der Versicherungsbranche nur die von dem Versicherungsberwachungsausschuss (Comisia de Supraveghere a Asigurrilor) genehmigten rumnischen sowie auslndischen Gesellschaften ttig sein. Die bedeutendsten Versicherungsgesellschaften sind zur Zeit: Asigurarea Romneasc ASIROM, ING Allianz iriac, OMNIASIG, ASTRA, Interamerican, AXA, Generali u.a. Der Versicherer muss jederzeit das Grundkapital und die Zahlungsfhigkeitsspanne (marja de solvabilitate) in vollem Umfang beibehalten, sonst knnen sie ihre Bestnde investieren oder anderswie ausnutzten. Der Versicherer ist ebenfalls verpflichtet die gesetzlichen Bestimmungen und behrdlichen Vorschriften streng zu beachten, insbesondere die richtigen Eintragungen in den Bchern, die Bercksichtigung der Versicherungsklauseln, die Anstellung von zahlungsmig gengend und qualifizierten Mitarbeitern usw.

    2. Der Hauptversicherer (asigurtorul principal) ist der Leiter und zugleich Vertreter eines Versicherungskonsortiums, das zustande kommt wenn der Wert der versicherten Sachen und/oder das bernommene Risiko zu hoch fr einen einzigen Versicherer anfllt. Der Hauptversicherer erhlt die

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    Versicherungsprmie. Im Schadensfall bekommt der Versicherungsnehmer den Entschdigungsbetrag vom Hauptversicherer ausgezahlt, der weiter die Teilbetrge (trane, cote pri) von den anderen Versicherungsgesellschaften verlangt.

    3. Der Rckversicherer (reasigurtorul) ist eine groe Versicherungsgesellschaft die Versicherungs-, sowie Rckversicherungsgeschfte betreibt. Er bernimmt im vollen oder Teilumfang die Risiken die die Zahlungskraft des Rckversicherten berschreiten.

    4. Der Versicherungsnehmer (asiguratul) ist eine juristische oder natrliche Person der sich gegen verschiedene Risiken versichert. Um die Eigenschaft als Versicherungsnehmer zu erlangen, muss er eine Versicherungsprmie bezahlen. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, jede Manahme zu ergreifen, die der Verhinderung oder Verminderung des versicherten Risikos dient. Im Gegenfall, darf die Versicherungsgesellschaft sich weigern, den Entschdigungsbetrag im vollen Umfang oder gar nicht auszuzahlen.

    5. Der Rckversicherte ist ein Versicherer, d.h. eine Versicherungsgesellschaft die einer anderen Versicherunggesellschaft, genannt Rckversicherer, den Teil des Risikos bertrgt, den sie selbst nicht tragen kann.

    6. Der Versicherungsbegnstigter ist normalerweise mit dem Versicherungs-nehmer identisch, aber nicht immer. Zum Beispiel, beim Ablauf einer Lebensversicherung sind die Versicherungsbegnstigter:

    a) Der Versicherungsnehmer, soweit er noch am Leben ist b) Die Personen die im Versicherungsvertrag als Begnstigter

    ausgewiesen werden c) Die Nachfolger: Kinder, Ehefrau usw. wenn im Vertrag nicht anders

    vereinbart wurde. 7. Der beschdigte Dritter (terul pgubit) bezeichnet eine natrliche oder

    juristische Person die gegen ihrer Willen zu Opfer eines Unfalls geworden ist. Den beschdigten Dritter kennt man erst zum Zeitpunkt des Unfalls.

    8. Der Versicherungsmakler (brokerul de asigurare) ist eine juristische Person die als Vermittler zwischen einer Versicherungsgesellschaft und dem Versicherten wirkt. Er bekommt eine Kommision als Prozentsatz des Betrages der Versicherungsprmien von der Versicherungsgesellschaft ausgezahlt.

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    9. Das versicherte Risiko steht im Verhltnis mit der Wahrscheinlichkeit des Schadeneintrittes. Nicht alle Risiken knnen versichert werden, sie mssen folgende Merkmale besitzen:

    - das Ereignis kann, muss aber nicht unbedingt geschehen - das Ereignis muss von Bedeutung fr den Versicherten sein - das Ereignis muss in die Zukunft erfolgen, die bereits passierten

    Ereignisse oder diejenigen die mit Sicherheit nicht vorkommen versichert man nicht

    - das Ereignis muss statistisch erfasst werden - das Ereignis verletzt die gesetzlichen Vorschriften nicht, zB. man kann

    die Risiken aus dem Schmuggel (contraband) nicht versichern Um das Risiko zu bewerten bewirken die Versicherungsgesellschaften die Risikoinspektion (inspecia de risc) in derem Verlauf festgestellt wird, welche Risiken eintreten knnen, wie gro diese sind usw. Die Hauptelemente des Versicherungsvertrags sind:

    1. Der Gesamtwert der Versicherung bezeichnet die Hchstsumme die im Schadensfall dem Versicherten ausgezahlt wird. Der Gesamtwert der Versicherung ist kleiner als der Wert des versicherten Gutes oder hchstens gleich gro.

    2. Die Versicherungsprmie ist die Summe die gesetzmig oder vertragsgem von dem Versicherten bezahlt wird. Die Versicherungsprmie besteht aus 2 Teilen:

    a) aus der reinen Prmie (Basisquote) (prima pur/de baz), abhngig von mehreren Faktoren: der Wahrscheinlichkeit und Intensitt des Risikos, der Laufzeit der Versicherung und der versicherten Summe. Aus der Gesamtheit der reinen Prmie bildet sich der Fonds zur Auszahlung der Entschdigungen (fondul pentru plata despgubirilor)

    b) aus der Zusatzquote (cota suplimentar). Diese deckt den Reservefonds, den Profit, sowie die Verwaltungsaufwendungen ab.

    3. Der Unfall (sinistrul, accidentul) ist das eben geschehene und versicherte Ereignis. In diesem Fall erfllt die Versicherungsgesellschaft seine Verpflichtungen gegenber dem Versicherten.

    4. Der Schaden (dauna) ist die Summe der Beschdigungen des versicherten Gutes. Es gibt mehrere Kriterien um den Schaden einzustufen. a) Nach der Art des beschdigten Gutes gibt es:

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    - Immobilien, Grundstcke, Huser - Mobillien: Rohstoffe, Waren, Geld, Vorrte

    b) Nach der Ursache gibt es: - physische Ursachen: Erdbeben, berschwemmungen

    - soziale Ursachen: Diebstahl, Aufruhr (tulburri sociale), Streiks (greve) - konomische Ursachen: Nachlssigkeit (neglijen), Zahlungsunfhigkeit

    c) Nach dem Erfassungsgrad gibt es: - Teilschaden (daun parial) - Totalschaden (daun total)

    5. Die Entschdigung bezeichnet die Summe die die Versicherungsgesellschaft den Versicherten zahlt. Die Hhe der Entschdigung wird festgesetzt im Verhltnis mit der von der Versicherungsgesellschaft bernomenen Haftung. a) Die proportionelle Haftung heit dass die Entschdigung abhngig von der

    versicherten Summe ist. ZB. Ein Gebude in Wert von 1.000.000 RON wurde versichert in Wert von 500.000 RON, also zur Hlfte des geschtzten Wertes. Unterstellen wir, nach einem Erdbeben beluft sich der Schaden auf 400.000 RON. Die Entschdigung wird ermittelt laut der Formel:

    rWertgeschtztengwertVersicheruSchaden

    ungswertEntschdig

    Entschdigungswert = 400.000 x 500.000 / 1.000.000 = 200.000 RON b) Die Haftung nach dem Risiko heit, dass die Entschdigung fr den

    Gesamtwert des Schadens ausgezahlt wird ohne die versicherte Summe zu berschreiten. In unserem Beispiel sind die Entschdigungssumme und der Schaden gleichgro, und zwar 400.000 RON.

    c) Die beschrnkte Haftung heit, dass die Versicherungsgesellschaft den Schaden nur ab einer bestimmten Hhe abdeckt. Dadurch erwartet man eine Vereinfachung der Versicherungsoperationen sowie eine erhhte Aufmerksamkeit seitens des Versicherten fr seine eigene Gter.

    6. Die Franchise ist der Teil des Schadens der im voraus festgesetzt wird und von den Versicherten selbst getragen wird. Die Franchise kann sein:

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    - Einfache Franchise die Versicherungsgesellschaft zahlt die Entschdigung wenn diese die Franchise bersteigt.

    - abzugsfhige Franchise (deductibil) - die Versicherungsgesellschaft zahlt nur die Differenz zwischen Schadenswert und Franchise aus.

    7. Die Laufzeit der Versicherung - Die gesetzlichen Versicherungen sind bekanntlich unbefristet. - Die fakultativen Versicherungen erstrecken sich ber eine gewisse Zeit ausgedrckt in Jahren, Monaten, Tagen und je nach dem Fall auch kleineren Zeiteinheiten. 8. Die Versicherungspolice (polia de asigurare) bezeichnet die Urkunde, die die Versicherungsgesellschaft und den Versicherungsnehmer bindet. In dieser Urkunde stehen eine Versicherungsscheinnummer (numr de ordine), der Versicherungs-schutz, die Vertragsbedingungen, die Kosten der Prmien und die erbrachten Leistungen eingetragen.

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    6. Abschnitt Die Personenversicherungen

    Die Personenversicherungen bilden einen zustzlichen Versicherungsschutz und gleichzeitig ein Sparinstrument (instrument de economisire) fr die Brger in Bezug auf mgliche Ereignisse in ihrem Leben wie z.B krperliche Beschdigung / Behinderung (infirmitate/invaliditate fizic), Erkrankungen, Erreichen eines gewissen Alters usw. Sie verlaufen parallel mit den gesetzlichen Sozialversicherungen und den sozialen Leistungen. Die Personenversicherungen weisen folgende Merkmale auf:

    - Die versicherte Summe wird pauschal festgesetzt (este stabilita forfetar) - Der Versicherungsnehmer kann mehrere Versicherungen mit erwnschten

    Betrgen fr das gleiche Risiko abschlieen. - Die Versicherungsgesellschaft darf beim Eintreten des versicherten Risikos

    gegen den Verantwortlichen nicht Rckgriff nehmen (nu poate s fac recurs). Die Personenversicherungen gliedern sich in 2 groen Gruppen: die Lebensversicherungen und die Unfallversicherungen.

    6.1. Die Lebensversicherungen sind individuelle Schutzmanahmen. Im Lebensversicherungsvertrag stehen folgende Angaben:

    - Das Alter des Versicherungsnehmers (allgemein zwischen Vollendung des 16. Lebensjahres bis zum 65. Lebensjahr) zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses

    - Das Geschlecht und der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers - Die Art der Versicherung

    Die Hauptformen sind die folgenden: 1. Die befristete Lebensversicherung (asigurare de via pe timp limitat) ist die

    einfachste und populrste Form der Lebensversicherung. Sie wird vereinbart fr eine gewisse Zeitspanne (zB 5 Jahre, 10 Jahre usw.) und deckt nur den Todesfall ab. Der Versicherte zahlt monatlich / periodisch eine Versicherungsprmie. Wenn

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    er beim Vertragsablauf am Leben ist, zahlt die Versicherungsgesellschaft keine Deckungssumme. Wenn er stirbt whrend der Laufzeit der Versicherung, dann bezahlt die Versicherungsgesellschaft dem in Vertrag angefhrten Begnstigter (Ehepartner, Kinder oder einer anderen Person) die Versicherungssumme.

    2. Unbefristete Lebensversicherung (asigurare de viata pe timp nelimitat) deckt den Todesfall bis im hohen Alter angenommen 90 Jahre. In diesem Fall, wenn der Versicherte am Vertragsablauf am Leben ist, bekommt er die Versicherungssumme ausgezahlt, vorausgesetzt er die Prmie bis zum Ruhestand gezahlt hat. 2.a In Deutschland besteht eine Variante dieser Versicherung genannt Abkrzungsversicherung. Die Beitrge sind verhltnismig niedrig, der Versicherte muss darauf achten dass er sie regelmig bezahlt. Bei ausbleibenden Beitragszahlungen, etwa wegen Arbeitslosigkeit oder Erkrankung, kann die Versicherungssumme am Vetragsende niedriger anfallen.

    3. Die gemischte Lebensversicherung (asigurare mixt de via) verbindet die Vorteile der obigen zwei Formen, indem sie eine Vorsorgemanahme sowie ein Sparmittel ist. Die Laufzeit betrgt 5-20 Jahre, vorausgesetzt am Vertragsabschluss das Alter des Versicherten 65 Jahre unterschreitet und am Vetragsablauf das Alter des Versicherten 75 Jahre unterschreitet. Die Versicherungsprmien sind entrichtet whrend der ganzen Laufzeit der Versicherung oder fr krzere Zeit. Die versicherte Summe wird bezahlt in den folgenden Fllen: a) Wenn die Versicherungspolice abgeschrieben (amortizat) bei den

    monatlichen Amortisationsauslosungen (amortizare prin tragere la sori) wird. b) Im Falle der Unfhigkeit (dizabilitate) des Versicherungsnehmers zufolge

    eines Unfalls. c) Im Todesfall des Versicherungsnehmers, als Begnstigter treten die im

    Vertrag ausgewiesenen Personen. d) Wenn der Versicherte am Vertragsabschluss am Leben ist bekommt er die

    Versicherungssumme + 10% Zuschuss (ndemnizaie) ausgezahlt. Auch kann der Versicherte einen Kredit von der Versicherungsgesellschaft whrend der Vertragslaufzeit aufnehmen.

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    4. Die gemischte Lebensversicherung und zustzliche Unfallversicherung (asigurare mixt de via i suplimentar de accidente). Charakteristisch fr diese Versicherungsart ist, dass der Versicherte der durch einen Unfall krperliche / seelische Schden (traume) davon trgt bis zur 6-fache der Deckungssumme abhngig von der Strke der Beschdigung (invaliditate) ausgezahlt bekommt. Das gleiche gilt wenn der Versicherte zufolge des Unfalls den Tod findet.

    5. Die Gruppenlebensversicherung (asigurare colectiv de via) ist eine in Deutschland, sterreich, Niederlande verbreitete Lebensversicherung, die die Mitarbeiter eines Unternehmens, die Mitglieder einer Tanz- oder Sportgruppe usw. erfasst. Die Versicherungsgesellschaft stellt einen Sammelversicherungsvertrag aus (contract de asigurare colectiv). Das Unternehmen / der Verband usw. entrichtet die monatlichen Beitrge von seinen Mitarbeitern / Mitgliedern und berfhrt diese an die Versicherungsgesellschaft, die blicherweise einen Nachlass gewhrt (acord o reducere). Um eine solche Versicherung abzuschlieen sind einige Bedingungen erforderlich, wie zB die Mitgliederzahl soll 10 Personen erreichen, darunter sich mindestens 5 fr die Versicherung entscheiden. Im Todesfall bekommt die Deckungssumme die Familie / Erben des Versicherten.

    6. Die Ausbildungsversicherung (asigurare pentru formare profesional) ist eine kapitalbildende Lebensversicherung (cu acumulare de capital) welche Schler, Studenten usw. zu ihrer finanziellen Absicherung abschlieen. Die Beitrge zahlen meist die Eltern. Die Auszahlung der eingesparten Summen erfolgt wenn das Studium der versicherten Person anfngt. Sollte der Beitragszahler vor Ablauf der Versicherung sterben, so luft diese beitragsfrei weiter. Sollte der Auszubildende/Versicherte vor Ablauf der Versicherung sterben, so kann eine andere Person (zB die Schwester) als Begnstigter festgelegt werden. Die Hhe der Deckungssumme = Ablaufsleistung wird zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft vereinbart.

    7. Die dynamische Lebensversicherung wird so genannt weil sowohl die Versicherungsbeitrge als auch die Versicherungssumme in regelmigen Zeitabstnden angehoben werden. Die Versicherungsgesellschaft bietet ihren Versicherten die Wahl ob die Erhhungen nach festen Prozentstzen oder anderswie erfolgen soll. Die Gesundheitsprfung des Versicherungsnehmers

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    erfolgt trotz der regelmigen Anhebung nicht. Nur wenn 2 Mal hintereinander Beitragserhhungen nicht stattfinden, wird eine zustzliche Prfung des Gesundheitszustands erforderlich.

    8. Die private Krankenversicherung wird zustzlich zu der gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen. Die Beitrge richten sich nach Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und Umfang der Ablaufleistungen. Die Beitrge knnen jedoch immer wieder nach unten oder nach oben angepasst werden, abhngig von den Kosten des Gesundheitssystems. Diese ndern sich aufgrund steigender Behandlungskosten, was zu einer Differenz zwischen den kalkulierten und den tatschlichen Leistungsausgaben kommen wird. Die private Krankenversicherung deckt die Kosten der rztlichen Behandlung wenn der Krankenhausaufenthalt 3-5 Tage berschreitet, der Genesung (convalescena), der Mutterschaft sowie rztlicher Analysen. Die Leistungen sind ausgezahlt als pauschale Beitrge fr jeden Tag im Krankenhaus oder als fixe Beitrge fr bestimmte Behandlungen. Als Varianten der privaten Krankenversicherung gibt es in Deutschland usw. Versicherungen fr gewisse rztliche Behandlungen.

    9. Die private Rentenversicherung (asigurare de pensie privat) wird zustzlich zu den gesetzlichen sozialen Staatsversicherungen abgeschlossen. Die Deckungssumme wird dem Versicherten periodisch (monatlich) ausgezahlt. Die Versicherungsprmie wird praxisblich in einem Festbetrag beim Vetragsabschluss oder in periodischen Zahlungen ausgezahlt. Die Rente wird ausgezahlt beginnend mit dem Zeitpunkt der Emeritierung/Pensionierung des Versicherungsnehmers oder seltener ab sofort. Wenn der Versicherungsnehmer schon vor der ersten Rentenzahlung nicht mehr am Leben ist, ist die Versicherungsgesellschaft von ihrer Pflicht befreit/entbindet (scutit/exonerat). Um einer solchen Mglichkeit entgegen zu wirken, kann der Versicherungsnehmer die Rckgewhr-Klausel (clauz contra-asiguratorie) im Vertrag eintragen, d.h. ein Teil der bereits erhaltenen Prmien soll den Hinterbliebenen ausgezahlt werden.

    10. Die Erbschaftsteuerversicherung (asigurarea de impozit pe motenire) ist in Deutschland eine spezielle Lebensversicherung, die die Erbschaftsteuer fr die Erben zahlt. Der Erblasser (testatorul, persoana care las motenire prin testament) und die Erben schlieen die Versicherung gemeinsam ab. Es deckt

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    das Risiko der Nichtzahlung der Erbschaftsteuer. Dabei wird ein Versicherungsvertrag auf das Leben des Erblassers abgeschlossen und sobald er stirbt, greifen die Erben in die versicherte Summe. Die Hhe der Beitrge ist streng von der Hhe des Vermgens des Erblassers abhngig.

    6.2. Die Unfallversicherungen bilden eine weitere Form der fakultativen Personenversicherungen, die die Risiken, die eintreten knnen im Falle der Arbeitskraftminderung oder sogar Todesfall, abdeckt. Wenn es zu einem Unfall kommt, hat der Versicherte oder je nach dem Fall, seine Nchststehenden (apropiaii) folgende Punkte zu befolgen:

    - Der Arzt muss sofort benachrichtigt werden und seinen Anordnungen Folge geleistet werden (s se dea curs prescripiilor sale).

    - Die Versicherungsgesellschaft muss sofort ber den Unfall in Kenntnis gesetzt werden.

    - Die Unfallanzeige muss richtig ausgefllt werden. - Die Versicherungsgesellschaft muss in krzester Zeit alle Urkunden und

    Informationen bekommen, die im Zusammenhang mit dem Umfall stehen. - Der betroffene Versicherte muss sich nach dem Unfall zum Krankenhaus

    abtransportieren lassen oder andere rztliche Hilfe bekommen. Die Unfallversicherung wird bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres abgeschlossen. Auch juristische Personen knnen fr ihre Angestellten solche Unfallversicherungen abschlieen. Es gibt eine breite Reihe von Risiken die man abdeckt aber auch einige die man nicht versichert. Zu den letzten zhlen zB. die Unflle verursacht durch den betrunkenen Zustand des Versicherten, die Vergiftung (intoxicaia) mit unerlaubten Arzneien oder Getrnken, die Folgen des Krieges und anderer Situationen von hoher Gewalt (for major), Selbstmord usw. Zu den hufig vorkommenden Formen dieser Versicherungen zhlen:

    1) Die Reiseunfallversicherung (asigurare de accidente in timpul cltoriei) ist eine Pflichtversicherung. Der Versicherungsvertrag wird abgeschlossen zwischen der Reise-/Transportgesellschaft und der Versicherungsgesellschaft. Die versicherten Risiken sind: - Krperliche Unflle die zur Invaliditt oder Todesfall fhren

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    - rztliche Behandlung fr eingetretene Unflle - Reisegepckverlust / -beschdigung.

    Die Versicherungsprmien sind in den Reisetransportkosten einbegriffen. Die Unflle stehen im Zusammenhang mit dem Reiseablauf und entstehen ohne den Willen des Versicherten. Die versicherten Summen sind verhltnismig niedrig, in Ro bis 1.000 RON. Die rztliche Behandlung betrifft ausschlielich die Folgen des Unfalls. Die Glubiger des Versicherten drfen die Versicherungssumme nicht verfolgen. Kinder sind ebenfalls versichert, auch wenn fr sie die Reise kostenfrei ist, wenn diese von einem Erwachsenen begleitet sind.

    2. Die Reisegepckversicherung (asigurare pentru bagaje) betrifft alle Dinge die nicht beruflichen Zwecken dienen, also die fr den persnlichen Bedarf whrend einer Urlaubsreise mitgenommen, getragen oder transportiert sind, einschlielich Souvenirs und Geschenke gekauft whrend der Reise. Der Versicherungsschutz gilt bei Beschdigung (deteriorare), Verlust oder Diebstahl der Dinge, inklussive von einem Gepcktrger oder in einer Gepckaufbewahrung. Man versichert nicht Gegenstnde wie Handys, Geld, Prothesen, Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge, Sportgerte usw. Die Reise-/Transportgesellschaft ist verpflichtet eine Reihe von Manahmen zu ergreifen, die zur Anmeldung, Feststellung und Mitteilung des Unfalls dienen. Der Versicherungsvertrag ist ein Jahr lang gltig und wird rechtsmig erneuert wenn keine Partei ihn kndigt (dac nu l reziliaz nici o parte). Die Versicherungsgesellschaft darf nicht gerichtlich vorgehen gegen den Versicherungsnehmer oder Begnstigter, auch wenn diese unter Verdacht stehen, gesetzwidrig agiert zu haben.

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    7. Abschnitt Die Sachversicherungen

    Die Gter werden gesetzmig oder fakultativ versichert. Zu den gesetzmigen Versicherungen zhlt zum Beispiel die Wohngebudeversicherung, die in unserem Land 2008 eingesetzt und 2011 in Kraft getreten ist. Die fakultativen Sachversicherungen erfassen:

    - Die Wohngebude - Die Transportmittel - Die Viehbestnde (efectivele de animale) - Die Grundstcke - Die materiellen Einrichtungen / Ausstattungen (dotrile materiale) - Kunstsachen, vorausgesetzt sie erfllen bestimmte Bedingungen.

    Man kann nicht versichern Geld, Schmucksachen, Wertpapiere und andere wertmige Urkunden (nscrisuri de valoare). Die Versicherungsnehmer sind die Wirtschaftssubjekte und die Bevlkerung. Die Versicherungslaufzeit ist normalerweise 1 Jahr. Unter den versicherten Risiken trifft man natrliche Ursachen wie Brandstiftungen (incendii), Erdbeben (cutremure), Blitzeinschlge (fulgere), Explosionen, Erdrutschen, Schneelavinen (avalane), oder menschliche Ursachen wie Vandalismus, Raub (jaf), Diebstahl usw. Die Prmie entspricht dem Wert des versicherten Gutes, sowie anderen spezifischen Bedingungen dem Standort, dem physischen Zustand, usw. Nchstfolgend sind die praxisblichsten Sochrversicherungen kurz beschrieben.

    a) Die Wohngebudeversicherung: Diese erfolgt fr das ganze Gebude oder fr Teile wie Appartements, Garagen usw. Die Versicherungsprmie richtet sich nach dem Wert des Gebudes und den versicherten Risiken. In Deutschland benutzt man fr die Festsetzung der Neuwertversicherung (valoare de nou) die

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    sogenannte Versicherungssumme 1914. Es geht darum dass bis 1914 die Baupreise / Versicherungsbetrge sich auf einem stabilen Niveau befanden. Diese sind ab dem I. Weltkrieg wegen der Inflation und anderen Grnden stndig angestiegen. Die Versicherungsgesellschaften mussten jhrlich den Gebudewert anpassen, ohne dass sich die Versicherungssumme in Vertrgen der Kunden nderte. Daher wurde erforderlich dass die ursprngliche Versicherungssumme sich ndert proportionell mit der Versicherungssumme 1914. ZB war die Versicherungssumme 1914 von - 140.000 RM, entspricht das heute einem Neuwert von etwa 860.000 Euro. Die Deckungssumme (suma asigurat) wird von der Versicherungesellschaft dem Versicherten proportionell mit der Schadenshhe ausgezahlt. Wenn die Mietrume (spaii destinate nchirierii) beschdigt sind, zahlt in Deutschland die Versicherungsgesellschaft fr eine begrenzte Zeit die fllige Miete, die im Normalfall von dem Mieter gezahlt sein sollte. Ebenfalls, wenn die Wohnung nicht mehr bewohnbar ist, trgt die Versicherungsgesellschaft die Kosten einer Hotelunterkunft (cazare la hotel), aber nicht der Verpflegung (Frhstck, Inbiss usw.).

    b) Die Hausratversicherung (asigurarea mobilierului/dotrilor casei) Im Rahmen dieser Versicherung bekommt man Versicherungsschutz gegen allgemeine oder elementre Schden. Der Umfang der Versicherungsprmien richtet sich nach dem Wert der versicherten Sachen, sowie der Hhe der Risiken. Auer der allgemeinen Hausratversicherung gibt es auch spezialisierte / Zusatzversicherungen. Die meistgefragten Zusatzversicherungen in Deutschland sind:

    1. Die Glasversicherung (asigurarea sticlriei) bei der der Versicherte eine Entschdigung erhlt fr Gegenstnde die bei einem Bruch zerstrt / beschdigt worden sind. In Frage kommen Fensterscheiben, Aquarien, Glasscheiben usw.

    2. Fahrraddiebstahlversicherung (oder Fahrraddiebstahlklausel bei einer allgemeinen Hausratversicherung). Diese bietet dem Versicherten einen Ersatz wenn das Fahrrad gestohlen wurde obwohl mit einem

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    Schloss versehen und an einem sicheren Ort abgestellt wurde. Dies gilt auch wenn es in einem Fahrradkeller stand, wo mehrere Personen Eintritt hatten.

    Bei den Sachversicherungen sind sehr wichtig die Feststellung (constatare) und die Bewertung (evaluare) des Schadens. Die Feststellung des Schadens bezeichnet die Ganzheit der Operationen die von der Versicherungsgesellschaft, sowie von anderen bewilligten Stellen (instituii abilitate) durchgefhrt sind, und zwar:

    - Die Verpflichtung der Versicherungsgesellschaft den Schaden zu ersetzten; - Das Recht des Versicherten auf Entschdigung; - Wenn beide Bedingungen kumulativ erfllt sind erfolgt die Schadeninspektion

    (inspecia de daun) in welchem Ergebnis der Schadeninspektor entscheidet, ob die Beschdigungen schadenersatzpflichtig sind.

    Die Bewertung des Schadens wird durch mehrere Verfahren vorgenommen: - Nach dem Eingangspreis; - Nach dem korrigierten Eingangspreis abzglich der Abwertung; - Nach dem konomischen Wert; - Nach dem Marktpreis; - Nach dem Neuwertpreis.

    8. Abschnitt Die Haftpflichtversicherungen

    Sie decken den Schaden den der Versicherte oder andere Personen, fr denen er haftet, einen Dritter veranlassen. Die Notwendigkeit der Haftpflichtversicherung ist juristischer und konomischer Natur.

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    Juristisch bezeichnet die Haftpflichtversicherung die gesetzliche Verpflichtung einer Person den veranlassten Schaden wiedergutzumachen (s repare). Der Schaden entsteht als Resultat einer unabsichtlichen Straftat (infraciune/delict neintenionat). konomisch verhindert diese Versicherung die Situation in welcher die auszuzahlende Wiedergutmachungssumme das Vermgen des Versicherten berschreitet oder schwer belastet. In den Haftpflichtversicherungen setzt der beschdigte Dritter (terul pgubit) ein, den man kennt erst im Schadensfall. Er wird entschdigt fr den erlittenen Schaden sofort und in vollem Umfang (n cuantum deplin) ohne abwarten zu mssen bis der Tter identifiziert wird. Um wiedergutgemachtzuwerden, mssen die Schden kumulativ folgende Bedingungen erfllen:

    1. Erstens muss die Tat gesetzwidrig sein (ilicit). 2. Zweitens muss ein Schaden entstehen. 3. Drittens muss der Schaden die unmittelbare Folge der Tat sein. 4. Viertens muss sich die Schuld des Versicherten herausstellen.

    Wenn eine der vier Bedingungen ausbleibt, sind die entstandenen Schden nicht wiedergutmachbar. Zwischen andere Versicherungsarten und die Haftpflichtversicherung gibt es merkbare Unterschiede:

    1. Die Schuld des Versicherten ist hier eine Bedingung fr das Inkrafttreten der Versicherung.

    2. Als Begnstigter knne die Versicherungsnehmer keine Person im Voraus angeben. Auch knnen die Begnstigter gegen die Versicherungsgesellschaft nicht gerichtlich vorgehen (s acioneze n instan).

    3. Die Deckungssumme bleibt unverndert whrend der Laufzeit der Versicherung egal wie viele Male setzt der versicherte Schaden ein. Also grundstzlich kann die Versicherungsgesellschaft Betrge auszahlen, die das zig-fache der Deckungssumme ausmachen.

    Die Haftpflichtversicherungen gliedert man nach mehreren Kriterien: 1. Nach dem juristischen Charakter gibt es:

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    a. Gesetzliche Haftpflichtversicherungen b. Fakultative Haftpflichtversicherungen

    2. Nach dem Versicherungsobjekt/Risiko gibt es: a. Allgemeine Objekte:

    i. Einheitliche Risiken ii. Bndelung der Risiken (combinarea riscurilor)

    b. Transportmittel 3. Nach dem territorialen Umfang:

    a. Inlandsversicherungen b. Auslandversicherungen

    Zu den hufig vorkommenden Haftpflichtversicherungen zhlen die folgenden: 1. Die fakultative allgemeine Haftpflichtversicherung betrifft die Schden die

    entstehen knnen bei den Wohnungen, Geschftsbros, Kaufhallen, Hotels, Schulen, industriellen Gebuden usw. Die versicherten Gter werden hier nicht bewertet, die Deckungssumme ist festgelegt nach Vereinbarung des Versicherungsnehmers mit Bercksichtigung der gesetzlichen Vorschriften. Der Versicherte vervollstndigt eine Versicherungserklrung, zahlt im Voraus die ganze Versicherungssumme und erhlt den Versicherungsvertrag. Die Versicherungssumme wird vereinbart zwischen dem Versicherungsnehmer und dem beschdigten Dritter oder gerichtlich entschieden.

    2. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung (rspunderea civil a dirigintelui de antier) bewahrt in den Unternehmungen in Deutschland den Bauherr/Baumeister von finanziellen Verlusten, die durch Personenschden Dritter entstehen knnen. Der Bauherr ist verpflichtet, die Baustelle so zu schtzen dass sich niemand verletzt. Eintretendenfalls, haftet er mit seinem vollen Privatvermgen gegenber den Ansprchen der verletzten Dritter. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schtzt der Bauherren indem sie die Forderungen aller angeblichen beschdigten Personen bernimmt. Es ist praxisblich, dass die Bauherrenhaftpflicht von allen diesen zeitgleich verlangt wird, wenn der Kreditnehmer wegen hohen Geldansprchen zahlungsunfhig wird.

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    3. Die Betriebshaftpflichtversicherung (rspunderea civil a ntreprinderii) bezieht sich auf den Betrieb des Versicherten. Hier kommen in Frage in erster Linie Installationen, Maschinen, Betriebsrume und andere Ausstattungen. Eine Zusatzversicherung ist in Deutschland die Insolvenzversicherung die gegen die Unsicherheit des betrieblichen Werdegangs abgeschlossen wird.

    4. Die Grne Versicherungskarte wird von den Teilnehmern am internationalen Verkehr haftpflichtig bezogen. Die Inhaber dieser Karte werden im Ausland versichert in dem Umfang, den die Haftpflichtvorschriften in jedem einzelnen Land es vorschreiben. Hier geht es darum, dass die versicherten Summen in anderen Lndern Europas verhltnismig niedriger als in Deutschland anfallen, so msste man sie anheben, um den eingetretenen Schaden abzudecken. Um die Deckungssumme in anderen europischen Lndern auf das deutsche Niveau anzuheben, wurde die sogenannte Mallorca-Police (genannt nach der spanischen Insel Mallorca, angesehen als Urlaubsziel vieler deutschen Reisenden) eingesetzt. Die Mallorca-Police ist eigentlich eine Zusatzversicherung die im Anschluss an die Grne Versicherungskarte im internationalen Straenverker erforderlich ist, um eine hohe Belastung zu vermeiden. Sie deckt alle Personen- und Sachschden bei einem Schadensfall ab.

    5. In Deutschland ist breit benutzt das Hten fremder Hunden (paza unor cini strini) ohne Gewinnerzielungsabsicht. Die Hhe der Prmien ist sehr unterschiedlich, die Kampfhunde werden nicht eingezogen, oder nur mit groen Beitrgen. Die Versicherungsinspektion hat zu entscheiden, ob der Hundebesitzer die Vorschriften eingehalten hat bevor die Entschdigung ausgezahlt wird.

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    9. Abschnitt Die Rckversicherungen

    Die Versicherungsgesellschaft ist stndig voreingenommen allen Verbindlichkeiten gegenber den Versicherten, dem Staat, den Kreditgebern usw. entsprechen zu knnen, was in meisten Fllen auch passiert. Es ist aber auch mglich dass die versicherten Risiken rieengro sind zum Beispiel Erdbeben, berschwemmungen, Umweltverschmutzung (poluare) usw., und eintretendenfalls sind sie schwer abzudecken. Um die Zahlungsunfhigkeit zu vermeiden, kann die Versicherungsgesellschaft folgendes tun: a) die Versicherungsprmien zu erhhen, was aber wettbewerbswidrig wirkt (acioneaz anticoncurenial); b) den Umfang der Versicherung verschieden zu machen (s diversifice), was im Verhltnis zur Marktquote der Versicherungsgesellschaft steht; c) sich rckversichern. Die Rckversicherung ist diejenige Versicherungsoperation die eine Verteilung und Verstreuung (dispersie) der Risiken zwischen mehreren Versicherungsgesellschaften, i.d.R. geographisch entfernt, verwirklicht. Dadurch bernimmt der Rckversicherer denjenigen Teil des versicherten Risikos, den die Zahlungsfhigkeit des Rckversicherten bersteigt. Die Funktionen der Rckversicherungen sind: 1) der Schutz der Versicherungsgesellschaft. Im Portofolio der Versicherungsgesellschaft stehen kleine, mittlere und belastende Risiken; die letzten werden rckversichert; 2) die Entfaltung der Ttigkeit der Versicherungsgesellschaft. Durch die Rckversicherung, kann man das Portofolio verschieden machen; 3) die Stabilisierung der Versicherungsbranche. Im Falle groer Entschdigungen, ist die Zahlungsfhigkeit nicht bedroht. 4) bessere Zusammenarbeit und Beratung zwischen den Rckversicherten und Rckversicherern. Der Rckversicherungsvertrag hat zwei Parteien:

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    * der Rckversicherte, der einen Teil des Risikos und der Versicherungsprmien zugunsten der Rckversicherung abtritt. * der Rckversicherer, der sich verpflichtet die vereinbarten Entschdigungen abzudecken. Es ist zu bemerken, dass: a) dem Rckversicherungs vertrag ein Versicherungs vertrag voraus geht, die beide haben gleiche Gltigkeit. Der Entschdigungsbetrag des Rckversicherungsvertrags darf den des Versicherungvertrags nicht bersteigen; b) der ursprngliche (iniial) Versicherungsnehmer ist am Rckversicherungsvertrag nicht beteiligt und darf gegen ihn nicht einwenden (obiecteze); c) wenn die Versicherungsgesellschaft zahlungsunfhig ist, darf sich der Versicherungsnehmer nicht gegen die Rckversicherungsgesellschaft richten. d) Wenn die Rckversicherung zahlungsunfhig ist, bleiben die Verpflichtungen der Versicherungsgesellschaft unverndert. Nach ihrem Charakter, sind die Rckversicherungsvertrge verpflichtend, fakultativ und gemischt. Beim verpflichtenden Rckversicherungsvertrag nimmt der Rckversicherer alle Versicherungsvertrge ohne jedwelcher Auswahl ab. Beim fakultativen Rckversicherungsvertrag vernimmt der Rckversicherte eine Auslese (selecie) der abtretenden Risiken und der Rckversicherer darf sie annehmen oder nicht. Beim gemischten Rckversicherungsvertrag erfolgt ebenfalls eine Auslese der Risiken durch den Rckversicherten, desser bernahme dann weiter fr den Rckversicherer verpflichtend ist. Alle Rckversicherungsvertrge bedarfen der Schriftform (n scris). Der Rckversicherungsvertrag ist keine Police, sondern ein Vertrag ausgehandelt von den Maklern (intermediari, brokeri). Die Kndigung des Rckvertrags erfolgt:

    aus eigenem Willen innerhalb von 3 Monaten, wenn eine der Parteien zahlungsunfhig ist, wenn die Gesetzgebung es vorsieht (legislaia o prevede). Nach der Verteilung des Risikos zwischen Rckversicherten und

    Rckversicherern gibt es proportionelle und nicht proportionelle Rckversicherungen.

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    Die proportionelle Rckversicherung ist bequem und einfach, weil sie bei allen Versicherungen anwendbar ist und eines kleinen Arbeitsaufwands bedarf. Sie erscheint unter mehreren Formen: Quoten-Anteil, Deckungssumme-berschu und Rckversicherungspool.

    Bei der Quoten-Anteil Rckversicherung bernehmen die Parteien bestimmte festgestellte Quoten: z.B. der Rckversicherte 40%, der Rckversicherer 60% der versicherten Entschdigungssumme. Diese Form ist bevorzugt insbesondere von den neugegrndeten Versicherungsgesellschaften, oder von denjenigen die eine Ausgabeneinsparung bezwecken. Aber auch etablierte Rckversicherungen wie z.B. Astra S.A. benutzen diese Form bei der Rckversicherung fr Luftverkehr (aviaie), Seeverkehr (maritim) u.a.; in diesem Fall schlieen sie Vertrge nur mit bestens bekannten Versicherungsgesellschaften.

    Bei der Deckungsumme-berschu Rckversicherung, behlt der Rckversicherte nur eine fixe Deckungssumme, die er jederzeit bezahlen kann, und tritt den Rest bis zur Gesammtversicherungssumme, also den berschu, dem Rckversicherer ab. Z.B., bei Gstehausversicherungen (pensiuni) in Wert von 1 Mio RON, 1,7 Mio RON und 2,5 Mio RON, behlt die Versicherungsgesellschaft immer 0,5 Mio RON, wenn der Rckversicherer damit einverstanden ist 40% des berschues zu bernehmen, sind es:

    (1 0,5) 40% = 0,2 Mio RON im 1. Fall (1,7 0,5) 40% = 0,48 Mio RON im 2. Fall (2,5 0,5) 40% = 0,8 Mio RON im 3. Fall Bei einem Rckversicherungspool, schlieen sich die

    Rckversicherungsgesellschaften zu einem Pool (Verband, Verein) zusammen. Die Rckversicherungsvertrge werden unter den Mitgliedern geteilt aufgrund ihrer eingezeichneten Anteil zur Bildung des Pools. Wenn einige Rckversicherungsbetrge nicht 100% von den Pool-Mitgliedern abgedeckt sind, wird die Differenz ausserhalb des Pools unterteilt.

    Unter den nichtproportionellen Rckversicherungen, ist die meist benutzte Form der Entschdigungs-berschu (excedent de daun). Sie setzt eine sogennante Prioritt = Schwelle = Franchise (prioritate, prag, franiz) fest, d.h. ein gewisses Niveau fr jede Entschdigung. Die Haftung der Versicherungsgesellschaft erstreckt sich bis zu dieser Prioritt, der Rckversicherer bernimmt die Haftung ber diese Prioritt hinaus.

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    Man benutzt diese Form wenn das Risiko-Portofolio der Versicherungsgesellschaft erfasst oft vorkommende kleine und mittlere Risiken und seltene groe und riesengroe Risiken. Z.B. Bei einem Versichvertrag von 7,5 Mio , ist die Prioritt von 1 Mio. Die Differenz ist eingeteilt in 3 Niveaus: das erste Niveau deckt die Entschdigung zwischen 1-2 Mio das zweite Niveau deckt die Entschdigung zwischen 2-4 Mio das dritte Niveau deckt die Entschdigung zwischen 4-7,5 Mio Es wird fr jedes Niveau separate Rckvers.vertrge abgeschloen. Eintretendenfalls fr eine Entschdigung in Wert von 3,5 Mio , werden die Versicherer / Rckversicherer wie folgt aufkommen: fr die Prioritt von 1 Mio die Versicherungsgesellschaft. fr das 1. Niveau 1 Mio die Rckversicherungsgesellschaft die diese Rckversicherung unterschrieben hat.

    fr das 2. Niveau weitere 1,5 Mio die Rckversicherungsgesellschaft die diese Rckversicherung unterschrieben hat. Die Rckversicherungsgesellschaft des 3. Niveaus ist dabei nicht beteiligt. Die Feststellung und Bewertung des Schadens sowie die Bezahlung der Entschdigungen erfolgen wie bei den smtlichen Versicherungsvertrgen.

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    10. Abschnitt

    Fallstudie Die Kaskoversicherung in Rumnien und Deutschland

    Die Kaskoversicherung ist eine fakultative Versicherungsart der Autoversicherungen. Der Versicherungsschutz besteht grundstzlich fr Beschdigung/ Zerstrung/Verlust des versicherten Fahrzeuges. Die Autoversicherungen als Unfallversicherungen sind am Anfang des 20. Jh. entstanden. Ab der zweiten Hlfte des 20. Jh. sind sie allmhlich zu einer geschlosener Gruppe von Versicherungen geworden. Nach dem Deckungsumfang der Kaskoversicherung unterscheidet man in Deutschland zwischen Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung.

    Bei der Teilversicherung ist das Auto gegen Brand, Explosion, Entwendung (z.B. Diebstahl), unerlaubter Gebrauch durch fremde Personen, Raub, Zusammensto mit Wildtieren, Schden an der Verglasung und durch Kurzschlu versichert. Bei der Vollversicherung ist das Auto ber den erwhnten Unflle fr hhere Gewalt (geplatzter Reifen) und bswillige Handlungen fremder Personen geschtzt. In Rumnien richtet sich die Versicherung nach der Natur des Schadens: 1) Teilschaden (avarie parial). Die Reparatur beluft sich bis auf 70-80 v.H. des Versicherungsbetrags. 2) Vollschaden (avarie total), wenn das Auto nicht mehr benutzt werden darf, laut einem Gutachten erstellt von der ffentlichen Regelungsbehrden (in Rumnien Registrul Auto Romn RAR). Wenn die geschtzten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Autos bersteigen, ist eine Reparatur wirtschaftlich unvernnftig. In solchen Fllen werden Wiederbeschaffungskosten anstelle der Reparaturkosten erstattet. Dabei wird der Restwert des verunfallten Autos abgezogen. Das verunfallte Auto sollte daher vom Versicherungsnehmer nicht unter den Restwert verkauft werden. Um Umstimmigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer zu vermeiden, ist ratsam nur nach Rcksprache mit dem Versicherer das Auto zu verkaufen. Im Falle dass der Autobesitzer stark an seinem Auto hngt und dies weiterfahren will, lsst man das Auto dennoch reparieren, wenn die Reparaturkosten

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    den Wiederbeschaffungswert (unter Bercksichtigung der Wertminderung des verunfallten Autos) nicht bertreffen. 3) Teildiebstahl (furt parial), es werden Bestandteile gestohlen. 4) Volldiebstahl (furt total), das Auto wurde entwendet. Der Versicherungsvertrag, die Police und das Kennzeichen sind fr 1 Jahr ausgestellt, es gibt aber auch einige Ausnahmen. In Deutschland werden Saisonkennzeichen fr Fahrzeuge ausgegeben, wie Motorrder, Mopeds usw., die nur zu bestimmten Jahreszeiten benutzt werden. In Rumnien verwendet man: die Standard Versicherungspolice, die die Beschdigungs- und Zerstrungsrisiken abdecken; die Erweiterte Versicherungspolice (rum. Toate riscurile) die zustzlich die Entwendung-Risiken abdecken. Entwendung bezieht sich auf Diebstahl und unbefugten Gebrauch durch fremde Personen. Die Versicherungsprmie bei der Kaskoversicherung ist von den folgenden Faktoren abhngig: Dienstfahren des Autos; Inhaber ist juristische oder natrliche Person; Alter des Inhabers natrliche Person; Hhe der Franchise; frhere Entschdigungen; Verwendung als Dienstwagen, Taxi, Rent-a-car usw. Die Versicherungsprmie darf ermssigt werden, wenn: 1) in den frheren Jahren keine Leistungen der Versicherungsgesellschaft in Anspruch genommen wurden; 2) die Prmien im voraus und im vollen Unfang eingezogen wurden; 3) der Versicherungsnehmer einen Autopark besitzt. Die Prmie kann erhht werden wenn: 1) das Auto kein Alarm System besitzt; 2) der Neuwert des Autos einen gewissen Hchstbetrag bersteigt. Der Kaskoversicherungsvertrag wird abgeschloen zwischen einem Versicherer und einem Versicherungsnehmer (einer juristichen oder natrlichen Person) und verbrieft Rechte und Obliegenheiten fr beide Parteien. Vor Eintritt des Schadenfalls, hat der Versicherungsnehmer folgende Rechte: a) den Versicherungsvertrag abndern im Einverstndnis mit dem Versicherer;

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    b) zustzliche Versicherungen unterzeichnen. Er ist verpflichtet: a) die Versicherungsprmien zu bezahlen b) das Auto im guten Zustand zu halten. Nach Eintritt des Schadenfalls, hat der Versicherungsnehmer Recht auf Entschdigung. Um dieses Recht ausben zu knnen, braucht er: a) den Versicherer unverzglich ber den Eintritt des Versicherungsfalles in Kenntnis zu bringen. Auch mu er, auf Verlangen des Versicherers, jede Auskunft die im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall steht, erteilen. b) alles zu tun, was zur Klrung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens ntzlich/dienlich sein kann. c) zugegen bei Feststellung und Bewertung des Schadens sein. Vor Eintritt des Schadenfalls, ist der Versicherer u.a. berechtigt, das Bestehen und der Zustand des versicherten Gutes zu prfen. Er ist verpflichtet, Unterlagen/Bescheinigungen auszustellen, die das Bestehen des Versicherungsvertrags nachweisen. Nach Eintritt des Schadenfalls, unternimmt der Versicherer folgende Schritte: a) die Klrung des Tatbestands, die den Eintritt des Versicherungsfalles veranlasst hat; b) die Nachprfung der Gltigkeit der Versicherungs-Police und der regelmiger Einziehung der Prmien; c) die Feststellung des Schadens; d) die Schadeninspektion; e) die Bewertung des Schadens; f) die Auszahlung der Entschdigung. Der Kaskoversicherungsschutz wird eingeschrnkt in folgenden Situationen: a) wenn ein unberechtigter Fahrer den Wagen benutzt; b) der Versicherungsfall im Ergebnis der Nichtbercksichtigung der Fahrregeln entstanden ist; c) das Fahrzeug zu einem anderen (als im Vertrag eingetragenen) Zweck verwendet wird. Der Versicherungsschutz darf nicht mehr in Anspruch genommen werden, wenn:

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    1) die Bestandteile des Autos beschdigt/zerstrt infolge der normalen Benutzung des Autos worden sind; 2) nach Abschlu des Versicherungsvertrags Reparaturen durchgefhrt sind, die sich negativ auf den Zustand des Autos bewirken; 3) der Autofahrer war betrunken oder hat den Unfallort ohne Erlaubnis verlassen;

    4) der Autofahrer benutzte das Auto in gesetzwidrigen Handlungen (z.B. bei einem Einbruch, Diebstahl usw.);

    5) der Autofahrer besa keinen gltigen Fhrerschein; 6) das Auto wird in Luft- oder Wetterbedingungen benutzt, die gefhrlich sind (

    in Deutschland z.B. Windstrke 8); 7) das versicherte Auto war ohne Erlaubnis des Versicherungsnehmers von

    einem unberechtigten Fahrer benutzt (Schwarzfahrt). In diesem Fall besteht Versicherungsschutz gegenber dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen, aber nicht fr den unberechtigten Fahrer. Sollte der Versicherungsnehmer mit der Schwarzfahrt einverstanden sein, verliert er den Versicherungsschutz. Die Hhe der Entschdigung hngt von mehreren Faktoren ab, in erster Linie den Umkosten fr Reparatur (bei einem Teilschaden) oder fr Ersetzung (bei einem Totalschaden), dem Verschleigrad des Autos und der Hhe der rckgewonnenen Bestandteile (componentelor recuperate). Wen ein Auto im Laufe des Versicherungsvertrags mehrere darauffolgende Schaden erlitten hat, werden die bereits bewirkte Leistungen aus dem Gesamtbetrag der Entschdigung abgezogen. Der Versicherer rechnet praxisblich auch eine Franchise, die ebenfalls aus dem Gesamtbetrag abgezogen wird. Beispiel. Der 54-jhrige Ingenieur Vasilescu hat eine Erweiterte Kaskoversicherungs-police fr sein Auto Peugeot 404 Jahrgang 2008 bei der Allianz-iriac Versicherungs-gesellschaft am 1.3.2012 abgeschlosen. Die Versicherungssume beluft sich auf 70.000 RON 15.700 , die Vertragslaufzeit auf 1 Jahr. Am 4.10.2012, um 2 Uhr in der Nacht, als das Auto vor seiner Wohnung abgestellt war, haben zwei unbekannt gebliebene Personen den C.D. Player aus dem Auto gestohlen und dabei auch den Wagen beschdigt. Der Versicherungsnehmer glaubt sich berechtigt, eine Entschdigung zu bekommen.

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    Der Versicherungsnehmer Ingenieur Vasilescu meldet sich bei dem Versicherer am 4.10.2012 um 10,15 Uhr vormittags und setzt sich in Verbindung mit dem Schadeninspektor. Dieser berprft zunchst die Gltigkeit des Versicherungs- vertrags und den Stand der Einziehung der Prmien, dann begibt er sich am Schadenort. Dort erledigt er den Tatbestand, der zum Eintritt des Schadenfalls fhrte. Weiter bewirkt er die Festellung des Schadens und die Schadeninspektion. Die Beschdigungen sind schadenersatzpflichtig. Es folgt die Bewertung des Schadens. Der Wiederbeschaffungswert des CD-Players ist 3.200 RON. Der Wiederbeschaffungswert der Beschdigungen des Autos ist 5.200 RON. Insgesamt 8.400 RON. Der Wiederbeschaffungswert des Autos zum Zeitpunkt des Schadenfalls ist 80.000 RON 8.000 RON Verschlei 10% = 72.000 RON.

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