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Asklepios Zentrum für ambulante Pflege und Betreuung (ZAP), Stand Januar 2021
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Asklepios ambulante fachpsychiatrische Pflege (AAFP)
Information für Ärzte, Therapeuten und Behandlungsteams
zur Verordnung von psychiatrischer häuslicher Krankenpflege pHKP (APP)
gemäß der neu gefassten Bundesrichtlinie vom 04.12.2020
1. Kontaktdaten
Frau Riepenhausen (Leitung Asklepios Zentrum für ambulante Pflege und Betreuung)
[email protected], 0551 402 2243/ - 2244
Herr Lindstädt (Pflegedienstleitung Asklepios ambulante fachpsychiatrische Pflege)
[email protected], 0551 402 2248/-2244; 0151-55109296
Frau Heise (stellv. Pflegedienstleitung Asklepios ambulante fachpsychiatrische Pflege)
[email protected], 0551 402 2248/-2244; 0151-55169320
Frau Jahn (Sekretariat Asklepios Zentrum für ambulante Pflege und Betreuung)
[email protected], 0551 402 2244
2. Versorgungsgebiet Asklepios ambulante fachpsychiatrische Pflege
Stadt und Landkreis Göttingen
Landkreis Northeim
Landkreis Goslar
Landkreis Holzminden
Landkreis Hildesheim
3. Verordnung der ambulanten fachpsychiatrischen Pflege
3.1 Verordner (neu):
Fachärzte für Nervenheilkunde, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie,
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie Fachärzte für Kinder- und
Jugendpsychiatrie.
Fachärzte in psychiatrischen Institutsambulanzen.
Psychologische Psychotherapeuten, Kinder – und Jugendlichen Psychotherapeuten (neu)
Hausärzte und Fachärzte mit Zusatzbezeichnung Psychotherapie
-> dürfen für 6 Wochen pHKP (APP) verordnen. Voraussetzung ist, dass eine vom Facharzt
gesicherte Diagnose vorliegt, die nicht älter ist, als 4 Monate.
mailto:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]
Asklepios Zentrum für ambulante Pflege und Betreuung (ZAP), Stand Januar 2021
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3.2 Häufigkeit und Dauer der Maßnahme pHKP (APP)
Die Erstverordnung von 14 Tagen ist durch den Krankenhausarzt, dem Psychologischen
Psychotherapeuten, Kinder – und Jugendlichen Psychotherapeuten (neu) möglich.
Häufigkeit: 14 Einheiten pro Woche (eine Einheit ≙ 45 Minuten).
Die Folgeverordnungen sind durch Fachärzte Psychologischen Psychotherapeuten,
Kinder – und Jugendlichen Psychotherapeuten (16 Wochen, Verlängerung möglich) (neu)
und Hausärzte (Verordnungsdauer bis zu 6 Wochen) möglich.
Die Verordnungsdauer der pHKP (APP) kann über 4 Monate hinausgehen, hierfür müssen
die Notwendigkeit der Weiterführung und die erwarteten Verbesserungen der Fähigkeits-
störungen im „Behandlungsplan Verordnung im begründeten Einzelfall“ begründet
werden, dabei ist festzuhalten, dass es keine Leistung zur dauerhaften Begleitung und
Versorgung sein soll.
4. Voraussetzung für die Verordnung
4.1 Voraussetzungen Vordrucke
Vordruck Verordnung häuslicher Krankenpflege (siehe Seite 5:Ausfüllhilfe).
Behandlungsplan pHKP (APP) mit GAF Skala bei Regelindikationen (siehe Seite 6:Ausfüllhilfe).
Behandlungsplan pHKP (APP) mit GAF ohne festgelegten Diagnoseschlüssel, im
begründeten Einzelfall oder bei Verlängerung des Leistungszeitraums (siehe Seite 7: Ausfüllhilfe).
4.2 Voraussetzungen für die Verordnung der pHKP (APP)
Die Beeinträchtigungen der Aktivitäten (Fähigkeitsstörungen) liegen in einem Maß vor, dass
das Leben im Alltag nicht mehr selbstständig bewältigt oder koordiniert werden kann.
Eine positive Beeinflussung durch die pHKP (APP) ist gegeben.
Es liegt eine ausreichende Behandlungsfähigkeit zum Erreichen der Behandlungsziele vor.
4.3 GAF – Skala
Gemäß der neuen Richtlinie zur pHKP (APP) muss der Arzt, neben der Diagnose, einen
GAF – Wert (Global Assessment of Functioning Scale) zur Beschreibung der psychischen,
sozialen und beruflichen Funktion von psychisch erkrankten Menschen ermitteln und
angeben.
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4.4 Verordnungsfähige Diagnosen (Regelindikation und ohne festgelegten Diagnoseschlüssel)
Regelindikation
Neuer verordnungsfähiger Diagnosekatalog der Regelindikationen (siehe Seite 3f), künftig
eingeschlossen bspw. posttraumatische Belastungsstörungen.
Für diese Diagnosen der Regelindikation ist folgender GAF – Wert erforderlich:
GAF Wert < 50
Aus dem Behandlungsplan pHKP (APP) mit GAF Skala bei Regelindikationen muss
der GAF Wert hervorgehen, und
das der Versicherte zum Erreichen der Behandlungsziele über eine ausreichende
Behandlungsfähigkeit verfügt und das durch die Maßnahme der pHKP (APP) eine
positive Beeinflussung der Beeinträchtigungen (Fähigkeitsstörungen) durch die
Maßnahme der pHKP gegeben ist.
Ohne festgelegten Diagnoseschlüssel
Neben den Regeldiagnosen kann pHKP (APP) auch künftig aus dem Indikationsbereich
F00 – F99 verordnet werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (siehe folgend).
Für diese Diagnosen der Regelindikation ist folgender GAF – Wert erforderlich:
GAF Wert < 40
Aus dem Behandlungsplan pHKP (APP) mit GAF ohne festgelegten Diagnose-
schlüssel muss der GAF Wert hervorgehen, und
das der Versicherte zum Erreichen der Behandlungsziele über eine ausreichende
Behandlungsfähigkeit verfügt und das durch die Maßnahme der pHKP (APP) eine
positive Beeinflussung der Beeinträchtigungen (Fähigkeitsstörungen) durch die
Maßnahme der pHKP gegeben ist.
4.5. Verordnungsfähiger Diagnosekatalog (Regelindikation) pHKP (APP)
Ergänzende neue Diagnosen in rot.
F00.1 Demenz bei Alzheimer-Krankheit, mit spätem Beginn (Typ 1)
F01.0 Vaskuläre Demenz mit akutem Beginn
F01.1 Multiinfarkt-Demenz
F01.2 Subkortikale vaskuläre Demenz
F02.0 Demenz bei Pick-Krankheit
F02.1 Demenz bei Creuztfeldt-Jakob-Krankheit
F02.2 Demenz bei Chorea Huntington
F02.3 Demenz bei primärem Parkinson-Syndrom
F02.4 Demenz bei HIV-Krankheit
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F02.8 Demenz bei andernorts klassifizierten Krankheitsbildern
F04.- Organischem amnestischen Syndrom, nicht durch Alkohol oder andere psychotrope
Substanzen bedingt
F 05.1 Delir bei Demenz
F06.0 Organischer Halluzinose
F06.1 Organischer katatoner Störung
F06.2 Organischer wahnhafter Störung
F06.3 Organischer affektiver Störungen
F06.4 Organischer Angststörung
F06.5 Organischer dissoziativer Störung
F06.6 Organischer emotional labiler Störung
F07.0 Organischer Persönlichkeitsstörung
F07.1 Postenzephalitischem Syndrom
F07.2 Organischem Psychosyndrom nach Schädelhirntrauma
F20.- Schizophrenie
F21.- Schizotyper Störung
F22.- Anhaltender wahnhafter Störung
F24.- Induzierter wahnhafter Störung
F25.- Schizoaffektiver Störung
F30.- Manischer Episode
F 31.- Bipolare affektive Störung mit Ausnahme von: F 31.7 bis F 31.9
F 32.- Depressive Episode mit Ausnahme von: F 32.0, F 32.1 und F32.9
F 33.- Rezidivierende depressive Störungen mit Ausnahme von F 33.0, F 33.4 und F 33.9
F41.0 Panikstörung, auch wenn sie auf sozialen Phobien beruht
F41.1 Generalisierter Angststörung
F 42.1 Vorwiegende Zwangshandlungen
F 42.2 Zwangsgedanken und – handlungen, gemischt
F 43.1 Posttraumatische Belastungsstörungen
F 53.1 Schwere psychische Verhaltensstörung im Wochenbett
F 60.3 Emotionale instabile Persönlichkeitsstörungen
5. Leistungsbeschreibung der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege (pHKP)
Erarbeiten
der Pflegeakzeptanz (Beziehungsaufbau),
Durchführen
von Maßnahmen zur Bewältigung in Krisensituationen,
Training von Fähigkeiten und Fertigkeiten
zum eigenverantwortlichen Umgang mit der Erkrankung bzw. Entwickeln von
kompensatorischen Hilfen bei krankheitsbedingten Beeinträchtigungen der Aktivitäten
(Fähigkeitsstörungen),
Unterstützung
zur Kontaktaufnahme zu anderen an der Versorgung beteiligten Einrichtungen.
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Verordnung psychiatrischer häuslicher Krankenpflege
Ausfüllhilfe
F XX-X
Psychiatrische – Häusliche Krankenpflege (pHKP) nach § 132a ff. SGB V; max. 14 Einheiten/Woche teil – und bündelbar nach Maßgabe des Pflegedienstes.
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Behandlungsplan pHKP (APP) mit GAF bei Regelindikationen
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Behandlungsplan pHKP (APP) mit GAF ohne festgelegten Diagnoseschlüssel
Ausfüllhilfe