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Dienstleistungsscheck seit 01.04.2017 auch für Asylwerber mit weißer Karte, die seit mindestens 3 Monate im Asylverfahren zugelassen sind Reinigungsarbeiten (Wohnung, Eigenheim, Wäsche, Geschirr) Beaufsichtigung von Klein- oder Schulkindern Einkäufe von Lebensmitteln, Bedarfsgütern des täglichen Lebens, Medikamenten (jedoch nicht deren Verabreichung), Heizmaterial sowie die Beheizung von Räumen einfache Gartenarbeiten (z.B. Laub kehren, Rasen mähen, Schnee schaufeln) Asylwerber in der Grundversorgung 110,-- Erw. + 80,-- pro Kind im Monat Arbeiten sind nur bei Privatpersonen erlaubt, nicht in Firmen, Vereinen, etc. Ein Landwirt darf über den Dienstleistungsscheck keine Arbeiten in seinem landwirtschaftlichen Betrieb verrichten lassen, sich als Privatperson für den Eigengebrauch jedoch im Haushalt, etc. helfen lassen.

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Dienstleistungsscheck seit 01.04.2017 auch für Asylwerber mit weißer Karte,

die seit mindestens 3 Monate im Asylverfahren zugelassen sind

• Reinigungsarbeiten (Wohnung, Eigenheim, Wäsche, Geschirr)

• Beaufsichtigung von Klein- oder Schulkindern

• Einkäufe von Lebensmitteln, Bedarfsgütern des täglichen Lebens, Medikamenten

(jedoch nicht deren Verabreichung), Heizmaterial sowie die Beheizung von Räumen

• einfache Gartenarbeiten (z.B. Laub kehren, Rasen mähen, Schnee schaufeln)

Asylwerber in der Grundversorgung

110,-- Erw. + 80,-- pro Kind im Monat

Arbeiten sind nur bei Privatpersonen

erlaubt, nicht in Firmen, Vereinen, etc.

Ein Landwirt darf über den

Dienstleistungsscheck keine Arbeiten in

seinem landwirtschaftlichen Betrieb

verrichten lassen, sich als Privatperson

für den Eigengebrauch jedoch im

Haushalt, etc. helfen lassen.

Stückelung

ab ½ Stunde 5,10

1 Stunden 10,20

Kauf von bis zu 10

Schecks in einem Stück

möglich.

KAUFEN

KAUFPREIS: € 10,20, inkl. Unfallversicherung (ACHTUNG: der Mindestlohn ist

an den Kollektivvertrag angepasst)

In der Trafik, bei der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau

(VAEB), bei der Post und Postpartner oder übers Internet.

http://www.dienstleistungsscheck-online.at/

SCHECK: NAME, SV-NR.; DATUM

Am Dienstleistungsscheck werden von der/dem ArbeitgeberIn

Sozialversicherungsnummer und Name der Arbeitgeberin/des

Arbeitgebers und der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers sowie der

Tag der Beschäftigung eingetragen.

AUSFÜLLEN ARBEITEN

BEIBLATT: NUR DAS 1. MAL!

Beim ersten Mal müssen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn ein

Beiblatt ausfüllen, das gemeinsam mit den Dienstleistungsscheck

bei der Versicherung abzugeben (per Post) ist. Sind ArbeitgeberIn

und ArbeitnehmerIn beide online registriert, ist es nicht notwendig

das Beiblatt auszufüllen.

AUSFÜLLEN

ENTLOHNUNG FREI VEREINBAR

Der Lohn ist unter Berücksichtigung der Mindestlohntarife und der

Obergrenze (Geringfügigkeitsgrenze) pro ArbeitnehmerIn frei vereinbar.

Nach Verrichtung der Arbeit bekommt die/der ArbeitnehmerIn als Lohn für

ihre/seine Tätigkeit den Dienstleistungsscheck.

ZAHLEN

PER POST

Spätestens bis Ende des Folgemonats muss der Asylwerber den

Scheck am Postweg bei der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen

und Bergbau in 8010 Graz, Lessingstr. 20 einreichen. Er kann auch bei

der Gebietskrankenkasse abgegeben werden.

EINREICHEN Linker Abriss verbleibt zur Kontrolle

beim Dienstnehmer (Asylwerber)

Asylwerber muss seine Betreuungsstelle monatlich über seinen Zuverdienst

informieren. Die Betreuungsstelle informiert die Grundversorgungsstelle. Ein

Zuviel an erarbeiteten Geld wird von der Grundversorgung abgezogen.

Per Bank oder Post

Die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau überweist

umgehend die Summe der eingereichten Dienstleistungsschecks auf ein

Girokonto oder - soweit kein Konto vorhanden ist - mittels Postanweisung

(nur im Inland möglich).

AUSZAHLEN

Die Erwachsene dürfen über den Dienstleistungsscheck monatlich € 110,--

dazuverdienen. Kinder ab 15 Jahren dürfen bis zur Volljährigkeit ebenfalls monatlich

€ 110,-- dazuverdienen.

Praktisches Beispiel einer Familie mit 2 Kindern:

Der Ehemann macht Gartenarbeit und die Frau hat keine Zeit oder kein Angebot für

einen Zuverdienst.

Dann könnte der Mann beide Kinder bei sich abrechnen und dazu auch seine Frau.

Gesamt € 350,--. Mann 110,- Frau 80,-- und 2 Kinder mit jeweils 80,-- Euro. Das ist

natürlich auch umgekehrt möglich.

Praktisches Beispiel Kinder werden aufgeteilt:

Die Frau geht putzen und arbeitet 17 Stunden (10 Stunden für sich und 7 Stunden

für 1 Kind, ergibt 190,-- Euro) Das ist der Höchststundensatz für 1 Erw.+ 1 Kind. Der

Mann könnte ebenfalls für sich und ein Kind dazuverdienen. Bekommen sie pro

Stunden mehr als 11,75 z.B. in der Altenbetreuung, dann sind weniger Stunden zu

arbeiten.

Ein allfälliger Betrag, der die Zuverdienstgrenze überschreitet, wird von der

Grundversorgung abgezogen.

Geringfügigkeitsgrenze 583,15 (2017)

Zuverdienstgrenze bei Asylwerbern pro Person 110,--, und zusätzlich

für jedes Kind 80,-- und auch für die Ehefrau 80,-- Euro.

Zuverdienstgrenze in der Grundversorgung

Geht die Frau selber arbeiten, dann kann sie 110,-- Euro dazuverdienen.

Kinder können auch bei der Berechnung auf Mann und Frau aufgeteilt werden.

Handelt es sich um eine Familie mit Kindern ab 15 Jahren, dann

darf das Kind für sich selber arbeiten. Dann ist die Zuverdienstgrenze

ohne Abzug bei der Grundversorgung wieder 110,-- €.

Die Jugendlichen dürfen jedoch nicht für ihre Eltern arbeiten.

110,-- 80,-- 80,-- 80,--

bis zu € 350,--, wenn nur ein Elternteil

mit 2 minderjährigen Kindern über den

Dienstleistungsscheck arbeitet.

Beispiel 1

bis zu 110,-- 80,--

+

bis zu 110,-- 80,--

Beispiel wenn Mann mehr Arbeit findet oder mehr Zeit hat

+

= bis zu € 380,--,

wenn beide Elternteile

arbeiten

bis zu 110,-- 80,-- 80,-- bis zu 110,--

= bis zu 380,--,

wenn beide Elternteile

arbeiten

Beispiel 2

Beispiel 3

= bis zu 410,-- €

Vater arbeitet für die Frau

mit und beide Jugendlichen

(ab 15 Jahre) arbeiten

ebenfalls.

Der Betrag erhöht sich um

30,--, wenn die Frau

ebenfalls Arbeit findet.

110,-- 80,-- 110,-- 110,--

Beispiel 4

110,-- 80,-- 80,-- 80,-- 80,-- 110,--

= bis zu 540,-- €

Vater arbeitet für die Frau

und drei Kinder mit. Der

jugendliche Sohn arbeitet

selber.

Beispiel 5

Achtung!

Geringfügigkeitsgrenze

583,15 (2017) darf nicht

überschritten werden.

Durch den Dienstleistungsscheck sind die Asylwerber bei ihrer Arbeit

unfallversichert. Entsteht jedoch ein von ihnen verursachter

Tätigkeits-Sachschaden, ist hier die Versicherungsfrage noch nicht

geklärt.

Die hier dargestellten Informationen wurden nach telefonischen Auskünften der Grundversorgungsstelle

in Linz und der Eisenbahner-Bergbauversicherung sowie von Reki Braunau verarbeitet. Stand 22.05.2017

Fotos wurden zum Teil aus der Dienstleistungsscheck-Broschüre des Sozialministeriums kopiert.

Der Asylwerber muss seine Betreuungsstelle monatlich über seinen

Zuverdienst informieren. Die Betreuungsstelle informiert die

Grundversorgungsstelle. Ein Zuviel an erarbeiteten Geld wird von der

Grundversorgung im Folgemonat abgezogen.

Die Powerpointpräsentation wurde von lengauhilft erstellt.

Alle Angaben sind ohne Gewähr von Richtigkeit und Vollständigkeit.