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Aktuelles Vermissen auch Sie Ihren Schlüssel? Fundsachen können im Lauffener Bürger- büro abgeholt werden (Seite 4) Landschaftspflegetag zu Trocken- mauerbau, Obstbaumschnitt und Kopfweidenpflege verschoben auf 3. Februar (Seite 3) 5. Woche 01.02.2007 Kultur Kinomobil am 12. Februar in der Stadthalle mit „Kiriku und die wilden Tiere“, „Ronja Räubertochter“ und „Scoop – Der Knüller“ (Seite 5) Ausstellung „Kopfkino“ im Museum im Kloster- hof endet am 4. Februar mit einem Künstler- nachmittag (Seite 3) Amtliches Öffentliche Sitzung des Gemeinde- rats am 7. Februar im großen Sitzungs- saal des Rathauses (Seite 7) Tipps gegen das Einfrieren von Bio- müll in der braunen Tonne (Seite 7) Gefahr im Wald durch Sturmholz: Spaziergänger und Jogger sollten den Wald noch meiden (Seite 7) Brücken- fest 2007 1. Organisa- tionsgespräch am 15. Februar (Näheres S. 3) Virtuose Blechbläser- musik von Barock bis Pop Sonntag, 11. Februar, 19 Uhr Regiswindis- kirche Eintritt: € 10,–/€ 5,– (Schüler/Stud.) Eine Veran- staltung der Ev. Kirchen- gemeinde und der Stadt Lauffen a. N. Atlantis Brass Bläserquintett classico

Atlantis Brass - Lauffen

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AktuellesVermissen auch

Sie Ihren Schlüssel? Fundsachen könnenim Lauffener Bürger-büro abgeholt werden (Seite 4)

Landschaftspflegetag zu Trocken-mauerbau, Obstbaumschnitt undKopfweidenpflege verschoben auf 3. Februar (Seite 3)

5. Woche 01.02.2007

KulturKinomobil am 12. Februar in der

Stadthalle mit „Kiriku und die wildenTiere“, „Ronja Räubertochter“ und„Scoop – Der Knüller“ (Seite 5)

Ausstellung „Kopfkino“ im Museum im Kloster-hof endet am 4. Februarmit einem Künstler-nachmittag (Seite 3)

AmtlichesÖffentliche Sitzung des Gemeinde-

rats am 7. Februar im großen Sitzungs-saal des Rathauses (Seite 7)

Tipps gegen das Einfrieren von Bio-müll in der braunen Tonne (Seite 7)

Gefahr im Wald durch Sturmholz:Spaziergänger und Jogger sollten denWald noch meiden (Seite 7)

Brücken-fest 20071. Organisa-tionsgespräch am 15. Februar(Näheres S. 3)

VirtuoseBlechbläser-musik vonBarock bisPop

Sonntag,11. Februar,19 Uhr

Regiswindis-kirche

Eintritt:€ 10,–/€ 5,–(Schüler/Stud.)

Eine Veran-staltung der Ev. Kirchen-gemeinde und der Stadt Lauffen a. N.

Atlantis BrassBläserquintett

classico

L A U F F E N E R B O T E KW 5 | 1.2.2007

Stadtverwaltung Lauffen a. N. Tel. 106 -0Telefax: 07133 / 106 -19

Internet-Adresse http://www.Lauffen.deRedaktion Lauffener Bote: [email protected]

Bürgerbüro Lauffen a. N. Tel. 07133/2077-0/Fax 2077-10Sprechstunden BürgerbüroMontag bis Freitag jeweils 9.00 bis 19.00 UhrSamstag 9.00 bis 13.00 UhrSprechstunden übrige Ämter:Montag bis Freitag jeweils 8.00 bis 12.00 Uhraußerhalb dieser Zeiten gerne nach VereinbarungBürgerreferentin Tel. 106-16Bauhof Tel. 21498Stadtgärtnerei Tel. 21594Städt. Kläranlage Tel. 5160Freibad „Ulrichsheide“ Tel. 4331Begegnungsstätte für Ältere, Südstr. 25 Tel. 15466Stadthalle/Sporthalle Tel. 129 11 oder 0172/5926004BÖK, (Bücherei, Öffentlich, Katholisch), Tel. 200065Kindertagesstätten/KindergärtenStädtle, Heilbronner Straße 32 Tel. 5650Herrenäcker, Körnerstraße 26/1 Tel. 147 96Weststadt II, Charlottenstr. 95 Tel. 16676Kita Karlstraße, Karlstr. 70 Tel. 21407Weststadt III, Brombeerweg 7 Tel. 963831Johannes-Brenz-Kindergarten, Herdegenstr. 10 Tel. 5749Louise-Scheppler-Kindergarten, Schulstr. 7 Tel. 5769Paulus-Kindergarten, Schillerstr. 45/1 Tel. 6356Regiswindis-Waldorfkindergarten, Kneippstr. 7 Tel. 204210/11SchulenHerzog-Ulrich-Grundschule, Ludwigstr. 1 Tel. 5137Hort- u. Kernzeitbetreuung Herzog-Ulrich-Grundschule Tel. 963125Hölderlin-Grundschule, Charlottenstr. 87 Tel. 4829Kernzeitbetreuung Hölderlin-Grundschule Tel. 4829Hölderlin-Gymnasium, Charlottenstr. 87 Tel. 7673Hölderlin-Hauptschule, Herdegenstr. 15 Tel. 7901Hölderlin-Realschule, Hölderlinstr. 37 Tel. 6868Erich-Kästner-Schule, Förderschule, Herdegenstr. 17 Tel. 7207Schulsozialarbeit für Haupt- und Förderschule Tel. 961485Kaywald-Schule f. Geistig- undKörperbehinderte, Charlottenstr. 91 Tel. 98030Musikschule Lauffen a. N. und Tel. 4894Umgebung, Südstraße 25 Fax 5664Volkshochschule, Rieslingstr. 32 Tel. 3845Anmeldung auch im BürgerbüroMuseum der Stadt Lauffen a. N. Tel. 12222Öffnungszeiten: Samstag und Sonntag jeweils 14.00 bis 17.00 Uhr sowie nach VereinbarungPolizeirevier Lauffen a. N. Tel. 20 90 / 110Freiwillige Feuerwehr Tel. 21293Feuerwehr Lauffen a. N. Tel. 2090 / 112Stadtwerke GmbH (Gas, Wasser) Tel. 071 31 / 56 25 62nach Dienstschluss Tel. 07131 / 56 25 88Stromstörungen Tel. 071 31 / 610 -0NotariateNotariat I Tel. 2029 610Notariat II Tel. 2029 621Öffnungszeiten des Lauffener HäckselplatzesFreitag, von 15.00 –17.00 Uhr, Samstag, 11.00 – 16.00 UhrÖffnungszeiten des Recyclinghofes (Winteröffnungszeiten)Do. und Fr. von 13.00 – 16.00 Uhr, Sa. von 9.00 –14.00 Uhr Mülldeponie Stetten Tel. 07138/6676Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, von 7.45 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.30 Uhr, samstags: von 9.00 bis 11.30 UhrDie wöchentliche Müllabfuhr erfolgt in der Regel dienstagsvon 6.00 bis 16.00 Uhr.Deutsche Bahn AG, ReiseZentrum Lauffen a. N.Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 7.15 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.40 Uhr,Sa.8.45 – 13.00Uhr, So.geschlossen. Tel. 11861

Postfiliale (Postagentur)Handelshaus Dr. Eckert, Bahnhofstr. 52Mo. – Fr. 8 bis 18 Uhr; Sa. 8 bis 14 Uhr

IAV-StelleInformations-, Anlauf- und Vermittlungsstelle für ältere, hilfebedürftige u. kranke Menschen und deren Angehörige Kontaktperson: Frau Brigitte Gröninger Tel. 9858-25

Diakonie-Sozialstation Lauffen-Neckarwestheim-NordheimKranken- und Altenpflege:Frau Uta Rensch und Frau Brigitta Twardowski Tel. 9858-24Wochenenddienst03./04.2.2007Schwestern Manuela, Annette, LenaGemeindeschwestern, Rieslingstr. 18 Tel. 9858-24Nachbarschaftshilfe/Familienpflege/HospizdienstFrau Lore Fahrbach Tel. 9858-26

KrankenpflegeArbeiter-Samariter-Bund, Paulinenstr. 11, Lauffen Tel. 95 30-0Häusliche Krankenpflege Tel. 95 30-25d‘hoim Pflegeservice Tel. 07135/93992Mobiler Sozialer Dienst Tel. 95 30-20Essen auf Rädern Tel. 95 30-15Seniorenzentrum Haus Edelberg, Klosterhof 1 – 3Häusl. Pflege b. Betreuten Wohnen Tel. 991-418, Fax 991-499Senioren-Pflegeheim Haus Edelberg Tel. 991-0, Fax 991-499Freundeskreis Suchthilfe Tel. 21729

Ärztlicher Notdienst In Vertretung des Hausarztes ist der Ärztliche Bereitschaftsdienst erreichbarvon montags bis freitags 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr bzw. an Feiertagen ab demVortag 19.00 Uhr bis zum nächsten Werktag 7.00 Uhr sowie samstagsund sonntags ganztägig. Telefon 07133/900790. Eine telefonische Vor-anmeldung ist unbedingt erforderlich. In lebensbedrohlichen Fällen wäh-len Sie jedoch gleich 19222 ohne Vorwahl (Rettungsleitstelle).

Kinderärztlicher Notfalldienstan Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 8.00 bis 22.00 Uhr in der Kin-derklinik Heilbronn. Werktags 19 – 22 Uhr in der Kinderklinik Heilbronn;für unaufschiebbare Notfälle vor 19 Uhr kann der diensthabende Kinder-arzt unter Tel. 19222 (Leitstelle) erfragt werden.

Zahnärztlicher NotfalldienstDie im Landkreis Heilbronn eingeteilten Praxenerfahren Sie unter Tel. 0711/7877712

Bereitschaftsdienst der Augenärztekann vom DRK Heilbronn unter Tel. 19222 erfahren werden.

Unfallrettungsdienst und KrankentransporteBundeseinheitliche Rufnummer (ohne Vorwahl)DRK, Heilbronn Tel. 19222Bitte beachten: Bei Anruf per Handy ist die Vorwahl 07131 mitzuwählen!

HebammenIngrid Herzog Tel. 961346 oder 0172/7359415Caroline Eisele Tel. 205855Sandra Platter Tel. 21972Katrin Geltz Tel. 962939Tierärztlicher Notdienst für Kleintiere03. – 04.2.2007TÄ Neubacher, Brackenheim Tel. 07135/3660Dres. Haberkern, Neckarsulm Tel. 07132/8061Dr. Kemmet, Heilbronn Tel. 07131/912120Wochenenddienst der Apotheken, jew. ab 8.30 Uhr03.02.: Wackersche-Apo., Bahnhofstr. 10, Lauffen Tel. 07133/435704.02.: Burg-Apo., Heilbronner Str. 16, Untergruppenb.Tel. 07131/70757

Wichtige Telefonnummern und Öffnungszeiten

Herausgeber: Stadt Lauffen a. N. – Verantwortlich für den Inhalt mit Ausnahme des Anzeigenteils:Bürgermeister Waldenberger Verantwortlich für den Anzeigenteil: WALTER Medien GmbH, Raiffeisenstraße 49–55, 74336 Brackenheim-Hausen,Telefon (07135)104 -110/111, Fax 104160.

L A U F F E N E R B O T EKW 5 | 1.2.2007

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Am Sonntag, 4. Februar, wird derLauffener Künstler Samuel Man-tey zwischen 14 und 17 Uhr noch-mals im Museum im Klosterhofzugegen sein und persönlich Aus-kunft zu den Augenblicken seinesemotionsgeladenen und aus-drucksstarken Kopfkinos geben.

„Kopfkino“ sind verschiedene Por-traits von vielen bekannten sowieunbekannten Köpfen dieser und ver-gangener Tage, erstarrt in einerMomentaufnahme, die Einblick in dietiefste Gefühlswelt des Menschenerlaubt.

Kulinarisch begleitet wird derAbschluss der Ausstellung vom Teamdes Heimatvereins. �

Ausstellung noch bis 4. Februar geöffnet

Kopfkino

Brückenfest 2007 am 23. und 24. Juni1. Organisationsgespräch am Donnerstag, 15. FebruarDie Vertreter der örtlichen Vereine und Einrichtungen werden auf diesem Wege herzlich zur Teilnahme am erstenOrganisationsgespräch für das Brückenfest 2007 am

Donnerstag, 15. Februar, um 19 Uhr im Feuerwehrmagazin, Versammlungsraum 1. OG,

eingeladen.Da der Festtermin schnell näher rückt, bitten wir Sie, sich möglichst dafür Zeit zu nehmen.Das Organisationsteam Brückenfest Gerhard Görz und Carlotta Thumm

Pater Anselm Grün spricht in seinem Vortragüber die heilende Kraft von Ritualen im All-tag.

Am heutigen Donnerstag, 1. Feb.,können Interessierte ab 19.30 Uhrgemeinsam mit Pater Anselm Grünin der Lauffener Stadthalle in derCharlottenstraße die heilendenKräfte der persönlichen Alltags-und Familienrituale entdecken.Pater Anselm Grün ist wirtschaftlicherVerwalter, „Cellerar“, der Benedikti-ner-Abtei in Münsterschwarzach. Imseinem Vortrag geht es dem 62-jähri-gen Pater darum, die heilende Wir-kung der persönlichen Alltagsritualeund Familienrituale zu entdecken.Ebenso wird der Autor von rund 300Büchern die kirchlichen Rituale aufihre heilende Wirkung hin betrachten.Der Eintritt ist frei. �

Ein Abend mit Pater Anselm GrünSpiritualität im Alltag – Heilende RitualeLandschaftspflege-

tagDer ursprünglich für Samstag,27. Januar, geplante Land-schaftspflegetag musste auf-grund der schlechten Witterungverschoben werden. Neuer Ter-min ist Samstag, 3. Februar.Die angebotenen Themen sindnach wie vor Trockenmauerbau,Obstbaumschnitt und die Pflegealter Kopfweiden. Nähere Infor-mationen erteilt das Bürgerbüroam Bahnhof unter Tel. 20770.Die Teilnahme am Landschafts-pflegetag ist kostenfrei. �

Winterparty mitTanzmusikAuch wenn der Winter in diesemJahr noch auf sich warten lässt,lädt die Lauffener ADTV-Tanzschu-le Birkel am Samstag, 3. Februar,ab 20.45 Uhr zur großen Winter-party ein.

Neben schwungvoller Tanzmusik wer-den köstliche Wintercocktails sowieein interessantes Showprogrammgeboten.

Der Eintritt kostet 7,50 Euro. NähereInformationen gibt es unterwww.tanzschule-birkel.de und Tel. 07133/21639. �

Besuchen Sie uns im Internet:

www.lauffen.de

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L A U F F E N E R B O T E KW 5 | 1.2.2007

Mit der Formation „AtlantisBrass“ präsentiert das LauffenerKulturprogramm „bühne frei ...classico!“ am Sonntag, 11. Febru-ar, um 19 Uhr in der LauffenerRegiswindiskirche ein dynami-

sches und innovatives Blechblä-ser-Ensemble aus dem RaumStuttgart.

Seit seiner Gründung vor über zehnJahren hat sich das Quintett nicht nurwegen seines originellen Repertoireseinen guten Namen gemacht, son-dern vor allem wegen der ungewöhn-lichen publikumsnahen Präsentation.Musik von Barock bis Pop haben diefünf Blechvirtuosen zu ihrer gemein-samen Passion gemacht und sie spie-len daher alles, was sich durch dieVentile und Züge ihrer blechernenInstrumente zu guter Musik verwan-deln lässt.„Atlantis Brass“ liegt besonders vieldaran, mit Charme, Heiterkeit, gutenArrangements und Originalkomposi-tionen zu zeigen, wie durchlässig dieGrenzen zwischen den unterschied-

lichen Musikgattungen sein können.Dem Klangkörper gelingt es immerwieder durch die richtige Mischungaus musikalischer Qualität und geist-reichem Humor sein Publikum zubegeistern.Eintrittskarten gibt es im Vorverkaufim Lauffener Bürgerbüro, Tel.(07133/20770), im Internet unterwww.lauffen.de und an den anderenüblichen Vorverkaufsstellen.Die Kartenkosten zehn Euro, ermäßigt fünf Euro.Eine Veranstaltung der Ev. Kirchenge-meinde und der Stadt Lauffen a. N. �

Atlantis BrassVirtuose Blechbläsermusik von Barock bis Pop

„Atlantis Brass“,das sind Thomas

Reiner und AndreasMichel

(Trompeten), MalteMory (Horn),

Michael Unger(Posaune) und Bert-ram Große-Ophoff

(Tuba).

Nach Messeauftritten in Köln oderMannheim war der GROSS Reise-markt in Heilbronn am vergangenenWochenende geradezu ein Heim-spiel für den Neckar-Zaber-Touris-mus e. V. Die Veranstaltung locktevor allem Gäste aus der näherenUmgebung in die Harmonie.

Entsprechend gezielt fragten dieStandbesucher Angebote an Neckarund Zaber nach. Besonders alles, wasdas Herz der Tagesausflügler begehrt,

fand reißenden Absatz. Termine zuFesten und Kulturveranstaltungen,Wander- und Einkehrtipps, Ausflugs-ziele oder unsere Besenöffnungszei-ten wanderten in die Taschen derMessebesucher. Der schon gutbesuchte Samstag wurde von denGästezahlen am Sonntag weit über-troffen. Die Aussicht, beim Gewinn-spiel Eintrittskarten in den Erlebnis-park Tripsdrill, zum Blumensommerund ins Theodor Heuss Museum zu

ergattern, sorgte dafür, dass es amStand der Tourist-Information zeitwei-se kein Durchkommen mehr gab.

Weitere Informationen erhalten Siebeim Neckar-Zaber-Tourismus e. V.,Heilbronner Straße 36, 74336 Bra-ckenheim, Tel.: 07135/933525, Fax:933526, E-Mail: [email protected], www.neckar-zaber-tou-rismus.de. ÖZ: Mo. 9 – 13 Uhr, Di. – Fr.9 – 18 Uhr. �

Heimspiel für den Neckar-Zaber-Tourismus e. V.

Vergessen ...? Verloren ...?Fundsachen werden im Bürgerbüro gesammeltZahlreiche Sportbekleidungsar-tikel und Sportschuhe sowie Kin-derbrillen, Schlüssel, Kinderuh-ren und Kinderschmuck, die imvergangenen Jahr 2006 in derLauffener Sporthalle liegengeblieben sind, können noch biszum 20. Februar im Bürgerbüro(Fundbüro) abgeholt werden.

Des Weiteren sind im Fundbüroabgegeben worden: Fahrräder, Fahr-radhelme, eine Fahrradlampe, zahl-reiche Schlüssel, Einkaufskörbe,Uhren, Kleidungsstücke u. v. m.

Zahlreiche Schlüssel wurden im Fundbürodes Lauffener Bürgerbüros abgegeben.

(Foto: Thumm)

Diese Fundsachen werden fristge-mäß im Lauffener Fundbüro aufbe-

wahrt und können ebenfalls dortabgeholt werden.

Das Fundbüro finden Sie im Bürger-büro, Bahnhofstraße 54.

Die Öffnungszeiten sind Montag –Freitag von 9.00 – 19.00 Uhr und amSamstag von 9.00 – 13.00 Uhr.

Alle Artikel finden Sie außerdemauch im „Virtuellen Fundbüro“ aufder Website der Stadt Lauffen a. N.unter www.lauffen.de.

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L A U F F E N E R B O T EKW 5 | 1.2.2007

Kino-Mobil Kino-Mobil Kino-Mobil Kino-Mobil

Am Montag, 12. Februar 2007

in der Stadthalle Lauffen a. N.14.30 Uhr Eintritt: 2,50 17.00 Uhr Eintritt: 3,– 20.00 Uhr Eintritt: 4,–

Kiriku und die wilden TiereEin alter, weiser Mann sitzt in einerHöhle und beginnt zu erzählen … Esist die Geschichte des kleinen Kiriku,der in Afrika lebt und dort die span-nendsten Abenteuer erlebt.Auf einerReise durch die Wüste und denDschungel entdeckt Kiriku dieSchönheiten Afrikas und begegnetden wilden Tieren, die auf dem Kon-tinent zu Hause sind. In farbenpräch-tigen Bildern erzählt Michel Oceloteine eindrucksvolle Geschichte undvermittelt seinen Zuschauern einenaußergewöhnlichen Eindruck vondem Leben in einem afrikanischenDorf.

Stimmungsvolles und zugleichspannendes Märchen aus AfrikaFrankreich 2005, Länge 75 Min.FSK: o. A.Altersempfehlung: ab 6 J.

Empfohlen durch den Arbeits-kreis Filmbildung (AKF)

Ronja RäubertochterZuckende Blitze über der Mattisburg,ein Donner und die Mattisburg brichtmitten entzwei. In genau diesemAugenblick wird Ronja, die Tochterdes Räuberhauptmanns Mattis, ge-boren. Als sie mit elf Jahren zumersten Mal in den großen dunklenMattiswald hinaus will, ist ihr Vaterzunächst schon sehr besorgt. Aufeinem ihrer Spaziergänge trifft sie aufden Jungen Birk, Sohn des Erzfeindesihres Vaters Borka. Mattis ist außersich vor Wut, als er von seiner Tochtererfährt, dass Borka und seine Bandeim anderen Teil der Burg lebten. Dochgegen den Willen ihres Vaters werdenRonja und Birk große Freunde.

Zum Auftakt des Astrid Lindgren-JahresSchweden/Norwegen 1984 Länge 126 Min.; FSK: ab 6 J.Altersempfehlung: ab 10 J.FBW-Prädikat: besonders wertvoll

Scoop – Der KnüllerSondra (Scarlett Johansson) ist Jour-nalismus-Studentin aus Amerika undzu Besuch bei Freunden in London.Während der Bühnenshow des Ma-giers Spl endini (Woody Allen), stelltSondra entsetzt fest, dass sie in derLage ist, den toten Joe Strombel zusehen. Aus dem Jenseits gibt er ihrden Tipp ihres Journalisten-Lebensund bittet sie, diesen weiter zu verfol-gen. Sondra zögert nicht, der Storynachzujagen und setzt dabei auch aufdie Hilfe des Magiers. Ihre Nachfor-schungen führen direkt zu demattraktiven Aristokraten Peter Lyman(Hugh Jackmann).Aber kann, was dieRomanze in Sondras Leben zu wer-den scheint, tatsächlich die heißeSpur sein, die sie verfolgt?

Die neue Zeitgeist-Komödie vonAutor und Regisseur Woody AllenGroßbritannien/USA 2006 Länge: 95 Min.; FSK: ab 6FBW-Prädikat: besonders wertvoll

Rückblick „LittleCity 2005“

Und plötzlich sah es aus wie nacheinem Erdbeben – ein Gewitter-sturm hatte am Freitagabend vorder letzten Spielstadt Pavillonsund Zelte über das Spielstadtge-lände gefegt und den mühevollenund aufwändigen Aufbau zunichtegemacht. Nun mussten über dasWochenende neue Pavillonsgekauft und das Spielstadtgelän-de wieder hergerichtet werden.

Da die Kinderspielstadt auf Eltern-initiative hin entstand, sind diegesamten Aktivitäten von der Pla-nung bis zur Durchführung rein ehren-amtliche Leistungen, die gesamtenTeilnahmegebühren kommen denKindern zu Gute und werden für dastägliche Mittagessen, die Getränkeund das Bastelmaterial verwendet.Dadurch wurden die Jahre 2001 und2003 noch mit einem kleinen Polsterabgeschlossen - im Jahre 2005 konn-te dies durch die Sturmschäden nichtmehr erreicht werden. Dieses finan-zielle Polster fehlt uns deshalb bei derVorfinanzierung der Bastelmateria-lien und neuer Pavillons. Wie Sie sichsicher vorstellen können, sind dieKosten für einige Arbeitsstätten, z. B.die Seidenmalerei, die Kunstwerkstattoder die Karibikbar recht hoch.

Um den Spielstadtkindern auch dies-mal ein optimales Umfeld bieten zukönnen, würden wir uns deshalb überzahlreiche Spenden auf unser Spiel-stadt-Spendenkonto sehr freuen:

Elterninitiative Kinderspielstadt,Konto-Nummer 1418811 bei derKreissparkasse Heilbronn (BLZ62050000)

Als kleines Dankeschön werden alleSpender auf unserer Werbetafel imElterncafé aufgeführt.

VorankündigungIn der nächsten Gesamtausgabe gibtes ein Einlegeblatt zur Kinderspiel-stadt, in dem noch eine ganze Reihezusätzlicher Informationen stehen.

Das Organisationsteam

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L A U F F E N E R B O T E KW 5 | 1.2.2007

Das Landestheater Tübingen-Hohenzollern hat sich in dieser Sai-son ein interessantes Projekt vor-genommen: Es zeigt FriedrichHölderlins Fragmente eines Trauer-spiels „Der Tod des Empedokles“ inder Werkstattbühne. Die Stadtver-waltung Lauffen a. N. organisiertfür alle interessierten Lauffenerin-nen und Lauffener eine Fahrt zueinem gemeinsamen Theaterbe-such in Tübingen. In der Aufführungam Donnerstag, 19. April, um 20 Uhr ist für die Lauffener einbestimmtes Kartenkontingent vor-läufig reserviert. Der Eintrittbeträgt für Erwachsene 14,50 €,fürSchüler und Studenten 7,20 €.

Zum Inhalt: „Und oben weilt dasLicht, der Aether stillt den Geist unddas geheime Verlangen. Hier woh-nen wir ruhig.“ – In seinem „Hype-rion“ verweist Friedrich Hölderlinauf die Gestalt des antiken siziliani-schen Staatsmannes, Rhetorikersund Politikers Empedokles: „Sagemir, wo ist noch eine Zuflucht? –Gestern war ich auf dem Aetna dro-ben. Da fiel der große Sicilianer mirein, der einst des Stundenzählenssatt, vertraut mit der Seele der Welt,in seiner kühnen Lebenslust sich dahinab warf in die herrlichen Flam-men“.

Aber erst 1826 – Hölderlin lebtebereits über zwanzig Jahre in hellemWahn isoliert im Tübinger Hölderlin-turm – wurde man in seiner erstenGedichtausgabe auf einen bis datovöllig unbekannten Text aufmerk-sam, zusammengesetzt aus mehrer-lei Fragmenten, die heute als dreiunterschiedliche dramatische Ent-

wurfskomplexe ediert sind: „Der Toddes Empedokles. Fragmente einesTrauerspiels“ handelt vom Tod desPhilosophen, Rhetorikers und Politi-kers Empedokles, einem Tod, den erselbst nicht als Untergang undAbschied vom Leben sieht, sondernals Übergang zur Erneuerung.

Sein Freitod soll Versöhnung sein. Sei-nen Schüler und Freund Pausaniusweist er zurück als der versucht, ihnins Leben zurückzuholen. Empedo-kles schreitet unaufhaltsam voran.

Die Regie führt Christian Schlüter. Esspielen Katja Bramm, Gunnar Kolb,Johannes Lehmann, Johannes Schön,Dorothee Föllmer.

Wer Interesse an einer gemeinsa-men Busfahrt nach Tübingen hat,der melde sich bitte bis spätes-tens 26. Februar bei Karin Faaß(Tel. 07133/106-18, Mo – Fr von 8 – 12 Uhr) oder per E-Mail [email protected]

Stadtverwaltung organisiert Busfahrt ins Landestheater Tübingen

Friedrich Hölderlin: „DER TOD DES EMPEDOKLES“

Am Donnerstag, 15. Februar, findetum 16 Uhr in der InnovationsfabrikHeilbronn, Weipertstraße 8 – 10,ein von der WirtschaftsförderungRaum Heilbronn GmbH (WFG)organisiertes kostenfreies Seminarzum Thema „Steuern Kompakt –Änderungen im Steuerrecht ab2007“ statt.

Zum Jahreswechsel 2006/2007 ist einBündel von Änderungen im Steuer-recht in Kraft getreten.Weitere Verän-derungen sind noch zu erwarten.Hier-zu zählen u. a. die Einführung derReichensteuer sowie der Abgeltung-

steuer, Einschränkungen beim häusli-chen Arbeitszimmer, Verjährung beiVerlustvorträgen, Bedarfsbewertungund die Anwendung der 1%-Rege-lung bei Kraftfahrzeugen. Im Frühjahr2007 wird zudem das seit langemerwartete Urteil des Bundesverfas-sungsgerichts zur Verfassungsmäßig-keit der derzeit gültigen Bewertungs-regeln im Erbschaftsteuerrechterwartet.Auf der Veranstaltung werden Unter-nehmern, Geschäftsführern, Fach-und Führungskräften sowie Immobi-lien- und Kapitalbesitzern die wesent-

lichen Änderungen, die daraus resul-tierenden Vor- und Nachteile sowieentsprechende Handlungsalternati-ven vorgestellt.

Letzter Anmeldeschluss ist der 9. Februar. Anmeldungen sind bei derWFG möglich (Tel: 07131/7669-700; E-Mail:[email protected]). �

Seminar: Änderungen im Steuerrecht ab 2007

Am Donnerstag, 8. Februar,berichtet der ehemalige Lokfüh-rer Hans Noller um 19.30 Uhr imRestaurant „Schlachthof“, Frank-furter Straße 83, 74072 Heilbronn,über die wechselvolle Geschichteder Zabergäu-Bahn.

Der Vortrag wird von Bildern beglei-tet.

Der Eintritt ist frei, um Spenden wirdgebeten.Eine Veranstaltung des Vereins fürGenealogie Nordwürttemberg e. V.,nähere Informationen unter Tel.07141/35780, E-Mail: [email protected] oder imInternet unter www.genealogie-nord-wuerttemberg.de. �

Vortrag zur Zabergäu-BahnSeniorenzentrumHaus Edelberg„Ob alt – ob neu, Humor ist stetsdabei!!!“ Unter diesem Motto lädtHaus Edelberg am Samstag, 3.Februar, um 15 Uhr ins Hausrestau-rant des Seniorenzentrums ein.Wir freuen uns erneut auf den Talhei-mer Karnevalsverein mit seinem bun-ten Programm. Seien Sie dabei, feiernSie mit, wir freuen uns auf Ihr Kom-men! Christiane Hack mit Team

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L A U F F E N E R B O T EKW 5 | 1.2.2007

Ende Januar 2007:Es ist noch nichtzu spät, sich für eine betrieblicheAusbildung zu entscheiden. Denn:Auch für qualitativ hochwertigeBerufe gibt es noch Ausbildungs-plätze. Darauf weist jetzt dieAgentur für Arbeit Heilbronn hin.

Mit Fachhochschulreife oder Abiturzögern Schülerinnen und Schüler oftlange mit ihrer Berufs- oder Studien-wahlentscheidung. Zulassungsrege-lungen und Studiengebühren tun einÜbriges dazu. In Beratungsgesprächen

helfen die Berufsberater das Für undWider abzuwägen und Entscheidungs-hilfen im Dschungel der Studienmög-lichkeiten zu geben: Universitätsstudi-um, Studium an der Hochschule,Studium-plus, Berufsakademie oderanspruchsvolle Ausbildungen?Aber auch Firmen in der Regionsuchen noch passende Azubis insbe-sondere in der IT-Branche oder zumBeispiel in der Mechatronik und imSteuerwesen. Wer Interesse, die pas-senden Fähigkeiten und eine gewis-

se Mobilität mitbringt, kann auchzum jetzigen Zeitpunkt noch dualeBildungsangebote bekommen.Deshalb rät die Agentur für ArbeitHeilbronn: Jetzt per Telefon unter07131/969863 oder unter [email protected] schnell einen Termin zurBeratung ausmachen.Ausbildungsstellen gibt es auch unterwww.arbeitsagentur.de, Arbeit- undAusbildungssuchende, Stellenange-bote suchen. �

Ausbildung: Immer ein Gewinn

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND NACHRICHTEN

Sitzung desGemeinderatsDie nächste öffentliche Sitzungdes Gemeinderats findet am Mitt-woch, 7. Februar, um 18 Uhr imgroßen Sitzungssaal des Rathau-ses statt.Folgende Tagesordnung ist vorge-sehen:1. Vorbereitung der Bürgermeister-wahl 2007 Gemeinderat vom 13.12.2006– Vorlagen 2006 Nr. 88; 2007 Nr. 6, 6/1– /22. VerschiedenesDie entsprechenden Sitzungsunter-lagen für diese öffentliche Sitzungkönnen direkt über’s Internet unterwww.lauffen.de eingesehen werdenoder im Rathaus bei Frau Kast, Zim-mer 10/11.Die Bevölkerung ist zu dieser Sit-zung sehr herzlich eingeladen.

Winterfeste BiotonneIm Winter kommt es immer wiedervor, dass die Müllwerker trotz mehr-maliger Versuche nur einen Teil desBiomülles entleeren können – derRest ist einfach an die Tonnenwandangefroren.Der Abfallwirtschaftsbetrieb gibtdaher folgende Tipps um das Anfrie-ren des Biomülls im Abfallgefäß zuvermeiden:– Vorsortiergefäß und Biotonne miteinigen Lagen Zeitungspapier ausle-gen (zum Aufsaugen der Flüssigkeit)– Feuchte Abfälle nach Möglichkeitantrocknen lassen. Nur nasse Abfällekönnen gefrieren.– Den Biomüll in Zeitungspapier ein-schlagen, so dass kleine „Päckchen“entstehen.– Wer einen Balkon oder Gartenbesitzt, kann den Biomüll auch für ca.

1 Stunde ins Freie stellen,bevor er in dieTonne gegeben wird. Abgekühlter Bio-müll friert in der Tonne nicht mehr an,wenn es keine Verdunstung mehr gibt.– Optimal ist das Unterstellen der Bio-tonne an einem frostgeschütztenPlatz wie z. B. Garage oder Scheune.Wer die Möglichkeit hat, sollte dieBiotonne kältegeschützt unterstellenund das Gefäß erst kurz vor der Abfuhrzur Abholung bereitstellen.Ein absolut funktionierendes Patent-rezept zur Vermeidung von angefrore-nem Biomüll gibt es nicht, doch werdie o.g.Tipps berücksichtigt, sollte vorbösen Überraschungen am Leerungs-tag weitgehend verschont bleiben.Bitte haben Sie Verständnis dafür,dass das eingesetzte Abfuhrpersonalschon aus Zeitgründen nicht jedesangefrorene Abfallgefäß einer Son-derbehandlung unterziehen kann.Auch muss das mehrfache starke Auf-schlagen der Tonne an der Schüttungunterbleiben, da durch die Kälte sprö-de gewordene Kunststoffe dazu nei-gen zu splittern oder zu reißen.Landratsamt Heilbronn– Abfallwirtschaftsbetrieb –

Gefahr im Walddurch SturmholzDas Landkreis-Forstamt bittet Spazier-gänger und Jogger, noch einige Tagevon Waldbesuchen abzusehen, dennnach dem Sturm „Kyrill“ versperrenumgestürzte Bäume die Wege. Auchbesteht – besonders abseits derHauptwege – die Gefahr, dass ange-knackste Bäume und Äste brechenund zu Boden stürzen. Forstleute sindim Einsatz,um das Sturmholz zu besei-tigen. Bitte betreten Sie nicht die mitAbsperrbändern und Schilderngekennzeichneten Gefahrenbereiche.Landratsamt Heilbronn

Verkehrssicherungs-maßnahmen entlang des Rad- und Fuß-wegs zwischen Lauffen a. N.und KirchheimEntlang des Rad- und Fußwegs zwi-schen Lauffen a. N. und Kirchheim, imGewann „Pfaffental“, müssen in denkommenden Wochen umfangreichePflegearbeiten durchgeführt werden.

Der vorhandene Bewuchs – vorwie-gend Robinien und Eschen – weistunter anderem erhebliche Trocken-schäden und Totholz im Kronenbe-reich auf.Andere Bäume sind im Stammbereichvon einem Pilz befallen, der die Was-serversorgung des Baumes unter-bricht und dadurch innerhalb von dreibis sechs Jahren zum Absterben desBaumes führen kann.Um eine Ausbreitung des Pilzbefallszu vermeiden müssen befalleneBäume rechtzeitig entfernt werden.Weitere Gefährdungen für die Benut-zer des Radweges entstehen durchZwieselbildung einzelner Bäume, d. h.

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der Stamm gabelt sich in zwei etwagleich starke Arme. Diese Teilung birgtnatürlich die Gefahr des Abbruchs, dadurch die Gabelung eine Schwach-stelle entsteht, die zudem noch Aus-gangspunkt für Stammfäule oderRisse sein kann.

Wie wir erst in jüngster Vergangenheiterleben mussten, gehen von solchendurch äußere Einwirkungen oderKrankheiten geschwächten Bäumenerhebliche Gefahren aus, insbesonde-re,wenn starker Wind bzw.Sturm Ästeabreißt oder gar ganze Bäumeabknickt.Um diese Gefahrenquellen, soweit siebereits jetzt erkennbar sind, zu besei-tigen, werden auf diesem Weg, dervon vielen Fahrradfahrern genutztwird, in der Zeit vom 5.– ca.16. Febru-ar 2007 Unterhaltungsmaßnahmenam Bewuchs entlang der Strecke vor-genommen. Insbesondere werdenkranke und abgestorbene sowiegefährlich schräg stehende Bäumegefällt.Andere Bäume,die nur teilwei-se geschädigt sind, werden durcheinen Rückschnitt der Krone entlastet.Auch der Strauchbewuchs wird weit-gehend erhalten bleiben.Die Notwendigkeit und der Umfangder Maßnahmen wurde mit demUmweltschutzamt beim LandratsamtHeilbronn abgeklärt.Während der Durchführung der Arbei-ten muss der Weg aus Sicherheits-gründen gesperrt werden. Für Rad-fahrer und Fußgänger wird eineUmleitungsstrecke ausgeschildert.

Landkreis-SozialarbeitDie Außensprechstunde der Land-kreis-Sozialarbeit findet zurzeitwegen Erkrankung der Mitarbeiterinnicht statt.

In dringenden Fällen können Sie sichunter der Telefonnummer 07131/994147 direkt an das Jugendamtwenden. Sie werden dort mit demaktuellen Bereitschaftsdienst verbun-den.

Wasserverband„Burgfeld“Die Verbandsversammlung des Was-serverbands „Burgfeld“ hat in ihrerSitzung vom 7. März 2006 folgendeSatzung beschlossen:Satzung des Wasser- und Bodenverbandes„Burgfeld“ Lauffen/Neckar imLandkreis Heilbronn

§ 1 Name, Sitz, Verbandsgebiet(1) Der Verband führt den Namen

Wasserverband „Burgfeld“ .Er hatseinen Sitz in Lauffen a. N.

(2) Der Verband ist ein Wasser- undBodenverband im Sinne des Was-serverbandsgesetzes vom 12. Fe-bruar 1991 (Bundesgesetzblatt IS. 405).

(3) Das Verbandsgebiet ergibt sichaus den vom WWA HN aufgestell-ten urkundlichen Grundlagen(Plan- und Mitgliederverzeichnisvom 30.06.1977).(WVG §§ 1,3,6)

§ 2 Aufgabe(1) Der Verband hat die Aufgabe, die

Grundstücke in den in § 4 ge-nannten Gewannen zu beregnen.(WVG § 2)

§ 3 Mitglieder(1) Mitglieder des Verbandes sind die

jeweiligen Eigentümer und Erbbau-berechtigten der im Mitgliederver-zeichnis aufgeführten Grund-stücke und Anlagen (dinglicheVerbandsmitglieder)

(2) Für die Mitglieder ist ein Verzeich-nis zu führen, das der Verband aufdem Laufenden hält.(WVG § 4)

§ 4 Unternehmen, Plan(1) Zur Durchführung seiner Aufga-

ben hat der Verband in denGewannen Burgfeld, Diebspfad,Krumme, Rainsgrund, Fernberg,und Grund Leitungen, evtl. Spei-cherbecken und Bohrungen her-zustellen und zu unterhalten.

(2) Das Unternehmen ergibt sich ausden vom WasserwirtschaftsamtHeilbronn aufgestellten urkund-lichen Grundlagen (Plan- und Mitgliederverzeichnis) vom30.06.1977.

(3) Der Plan (Entwurf) besteht auseinem Erläuterungsbericht mit

Kostenvoranschlag, Zeichnungenund weiteren Beilagen. Er wirdbeim Wasserwirtschaftsamt auf-bewahrt. Auch die Unterlagen fürdas durchgeführte Unternehmenbefinden sich beim Wasserwirt-schaftsamt.(WVG § 5)

§ 5 Benutzung der Grundstückefür das Unternehmen

(1) Der Verband ist berechtigt, dasVerbandsunternehmen auf denzum Verband oder seinem Unter-verband gehörenden Grund-stücken der dinglichen Mitgliederdurchzuführen. Er darf die Grund-stücke der Mitglieder betreten, diefür das Unternehmen nötigenStoffe (Steine, Erde, Rasen, usw.)von diesen Grundstücken neh-men, soweit sie land- und forst-wirtschaftlich genutzt werdenoder Unland oder Gewässer sind,wenn nicht ordnungsbehördlicheVorschriften entgegenstehen.

(2) Der Verband darf Grundstücke, dieöffentlichen Zwecken dienen, nurmit Zustimmung der zuständigenVerwaltungsbehörde benutzen,soweit sie nicht durch Rechtsvor-schrift zugelassen ist. Die Zustim-mung darf nur versagt werden,soweit eine Beeinträchtigung deröffentlichen Zwecke nicht durchentsprechende Maßnahmen aus-geglichen werden kann.(WVG § 33)

§ 6 Rechtsverhältnisse bei abge-leiteten Grundstücksnutzun-gen

(1) Wird ein zum Verband gehörendesGrundstück zu der Zeit, zu der esvon dem Unternehmen betroffenwird, aufgrund eines vom Eigen-tümer abgeleiteten Rechtsgenutzt, hat der Nutzungsberech-tigte vorbehaltlich einer abwei-chenden vertraglichen Regelunggegen den Eigentümer Anspruchauf die durch das Verbandsunter-nehmen entstehenden Vorteile.Der Nutzungsberechtigte ist indiesem Falle dem Eigentümergegenüber verpflichtet, die Bei-träge an den Verband zu leisten.

(2) Im Falls des Abs. 1 kann der Nut-zungsberechtigte unbeschadetder ihm nach Gesetz, Satzung oderVertrag zustehenden Rechteinnerhalb eines Jahres1. ein Pacht- oder Mietverhältnis

unter Einhaltung einer Frist vondrei Monaten zum Ende des Ver-tragsjahres kündigen,

2. die Aufhebung eines anderenNutzungsrechts ohne Einhal-

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tung einer Frist verlangen.(WVG § 39)

§ 7 VerbandsschauEine Verbandsschau wird nicht durch-geführt.§ 8 OrganeDer Verband hat einen Vorstand undeinen Ausschuss(WVG § 46)§ 9 Aufgaben des Verbandsaus-

schussesDer Verbandsausschuss hat folgendeAufgaben:1. Wahl und Abberufung der Vor-

standsmitglieder sowie ihrer Stell-vertreter,

2. Beschlussfassung über Änderun-gen der Satzung, des Unterneh-mens, des Plans oder der Aufga-ben sowie über die Grundsätzeder Geschäftspolitik,

3. Beschlussfassung über die Umge-staltung und die Auflösung desVerbandes,

4. Festsetzung des Haushaltsplanessowie von Nachtragshaushalts-plänen,

5. Beschlussfassung der Veran-lagungsregeln,

6. Einspruch gegen eine Zwangs-festsetzung des Haushaltsplanes,

7. Entlastung des Vorstandes,8. Beschlussfassung über Rechtsge-

schäfte zwischen Vorstandsmit-gliedern und dem Verband,

9. Beratung des Vorstandes in allenwichtigen Angelegenheiten.

10. Festsetzung von Grundsätzen fürDienst- und Anstellungsverhält-nisse und von Vergütungen fürVorstandsmitglieder und Mitglie-der des Verbandsausschusses.(WVG §§ 47, 49)

§ 10 Zusammensetzung undWahl des Ausschusses

(1) Der Ausschuss besteht aus 5 Mit-gliedern, die ehrenamtlich tätigsind.

(2) Die Verbandsmitglieder wählenden Ausschuss. Wählbar ist jedesgeschäftsfähige Verbandsmit-glied. Ausschussmitglieder kön-nen nicht gleichzeitig Vorstands-mitglieder sein.

(3) Der Vorsteher lädt die wahlberech-tigten Verbandsmitglieder durchBekanntmachung gem. § 35 mitmindestens einwöchiger Frist zurAusschusswahl. Die Mitglieder-versammlung ist unabhängig vonder Anzahl der Erschienenenbeschlussfähig.

(4) Jedes Verbandsmitglied, das Bei-träge an den Verband zu leistenhat, hat das Recht, selbst oder

durch einen Vertreter mitzustim-men. Der Vorsteher kann vom Ver-treter eine schriftliche Vollmachtfordern.

(5) Jedes Verbandsmitglied hat eineStimme.

(6) Der Vorsteher leitet die Wahl.(7) Gewählt ist, wer von den abgege-

benen Stimmen die meistenerhält. Erhält im ersten Wahlgangniemand die Mehrheit, wirderneut gewählt. Bei Stimmen-gleichheit entscheidet das vomLeiter der Wahl zu ziehende Los.

(8) Gewählt wird, wenn kein Mitgliedwiderspricht, durch Zuruf oder Zei-chen, sonst durch Stimmzettel.Auf Verlangen eines Mitgliedes istgeheim zu wählen.

(9) Über die Sitzung ist eine Nieder-schrift zu fertigen. Die Nieder-schrift muss Angaben enthaltenüber1. den Ort und den Tag der Sit-

zung,2. die Namen des Vorsitzenden

und der anwesenden Mitglie-der,

3. den behandelten Gegenstandund die gestellten Anträge,

4. die gefassten Beschlüsse,5. das Ergebnis von Wahlen.Die Niederschrift ist von dem Vor-steher und, soweit ein Schriftfüh-rer hinzugezogen worden ist, auchvon diesem zu unterzeichnen.(WVG § 49)

§ 11 Sitzungen des Verbandsaus-schusses

(1) Der Verbandsvorsteher lädt dieAusschussmitglieder mindestenseinmal im Jahr schriftlich mit min-destens einwöchiger Frist zu denSitzungen ein und teilt die Tages-ordnung mit. In dringenden Fällenbedarf es keiner Frist. In derLadung ist darauf hinzuweisen.

(2) Der Vorsteher leitet die Sitzungendes Ausschusses. Er hat keinStimmrecht.(WVG § 50)

§ 12 Beschlussfähigkeit undBeschlussfassung des Aus-schusses

(1) Der Ausschuss ist beschlussfähig,wenn alle Mitglieder geladen undmehr als die Hälfte anwesendsind.Beschlüsse können auch imschriftlichen Verfahren gefasstwerden, wenn kein Mitgliedwiderspricht.

(2) Ist eine Angelegenheit wegenBeschlussunfähigkeit zurückge-stellt worden, und wird der Aus-schuss zur Behandlung desselben

Gegenstandes erneut geladen, soist er ohne Rücksicht auf die Zahlder Erschienenen beschlussfähig,wenn darauf in dieser Ladung hin-gewiesen worden ist.

(3) Beschlüsse werden mit Stimmen-mehrheit gefasst. Stimmengleich-heit gilt als Ablehnung.

(4) Über die Sitzung ist eine Nieder-schrift zu fertigen. Für den Inhaltder Niederschrift gilt § 10 Abs. 9der Satzung entsprechend.(WVG § 48)

§ 13 Amtszeit(1) Der Verbandsausschuss wird für

5 Jahre gewählt(2) Wenn ein Verbandsausschussmit-

glied vor dem Ablauf der Amtszeitausscheidet, ist entsprechend § 10diese Position durch eine Ergän-zungswahl zu besetzen.

(3) Die ausscheidenden Mitgliederbleiben bis zum Eintritt der neuenMitglieder im Amt.(WVG § 49)

§ 14 Zusammensetzung des Vor-standes

(1) Der Vorstand besteht aus 3 Perso-nen. Der Vorstandsvorsitzende istVerbandsvorsteher.Ein Vorstandsmitglied ist stellver-tretender Verbandsvorsteher.

(2) Für jedes Vorstandsmitglied wirdein persönlicher Vertreter ge-wählt.(WVG § 52)

§ 15 Wahl des Vorstandes(1) Der Verbandsausschuss wählt die

Mitglieder des Vorstandes (undderen persönliche Stellvertreter)sowie den Vorstandsvorsitzendenund den stellvertretenden Vor-standsvorsitzenden.

(2) Das Ergebnis der Wahl ist der Auf-sichtsbehörde anzuzeigen.

(3) Der Verbandsausschuss kann einVorstandsmitglied aus wichtigemGrund mit zwei Drittel Mehrheitabberufen.Die Abberufung und ihrGrund sind der Aufsichtsbehördeanzuzeigen. Diese kann der Ab-berufung innerhalb eines Monatsnach Eingang der Anzeige unterAngabe der Gründe widerspre-chen, wenn der vorgetragenewichtige Grund nicht gegeben ist.Widerspricht die Aufsichtsbe-hörde, so ist die Abberufungunwirksam.(WVG §§ 52, 53)

§ 16 Amtszeit des Vorstandes(1) Der Vorstand wird für eine Amts-

periode von 5 Jahren gewählt.(2) Wenn ein Vorstandsmitglied vor

dem Ablauf der Amtszeit ausschei-

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det, so ist für den Rest der Amts-zeit nach § 15 Ersatz zu wählen.

(3) Die ausscheidenden Mitgliederbleiben bis zur Wahl der neuenVorstandsmitglieder im Amt.(WVG § 53)

§ 17 Aufgaben des VorstandesDem Vorstand obliegen alle Geschäf-te, zu denen nicht durch Gesetz oderSatzung der Verbandsausschuss be-rufen ist. Er beschließt insbesondereüber – die Sorge für die Durchführung des

Unternehmens und die Unterhal-tung und Benutzung der Anlagen

– der Abschluss von Bau- und Liefer-verträgen und sonstigen Rechtsge-schäften der durch Gesetz und Sat-zung vorgeschriebenen Art

– die Aufstellung des Haushalts-planes und seiner Nachträge

– die Aufnahme von Darlehen undKassenkrediten

– die Entscheidung im Rechtsmittel-verfahren

– die Aufnahme und Entlassung vonMitgliedern(WVG § 54)

§ 18 Sitzungen des Vorstandes(1) Der Vorstandsvorsteher lädt die

Vorstandsmitglieder mit mindes-tens einwöchiger Frist schriftlichzu den Sitzungen und teilt dieTagesordnung mit. In dringendenFällen bedarf es keiner Frist. In derLadung ist darauf hinzuweisen.

(2) Wer am Erscheinen verhindert ist,teilt dies unverzüglich seinemStellvertreter mit. Der Vorstands-vorsitzende ist zu benachrichti-gen.Im Jahr ist mindestens eine Sit-zung zu halten.(WVG § 56)

§ 19 Beschließen im Vorstand(1) Der Vorstand bildet seinen Willen

mit der Mehrheit der Stimmen sei-ner anwesenden Mitglieder. JedesMitglied hat eine Stimme. BeiStimmengleichheit gibt die Stim-me des Vorsitzenden den Aus-schlag.

(2) Der Vorstand ist beschlussfähig,wenn mindestens zwei Drittel seiner Mitglieder anwesend undalle rechtzeitig geladen sind.Ist eine Angelegenheit wegenBeschlussunfähigkeit zurückge-stellt worden und wird der Vor-stand zur Behandlung desselbenGegenstandes erneut geladen, soist er ohne Rücksicht auf die Zahlder Erschienenen beschlussfähig,wenn darauf in der Ladung hinge-wiesen worden ist.

(3) Auf schriftlichem Wege erzielteBeschlüsse sind gültig, wenn keinVorstandsmitglied widerspricht.

(4) Die Beschlüsse sind in der Nieder-schrift festzuhalten. Diese ist vomVorsitzer und einem weiteren Mit-glied zu unterschreiben (§ 10 Abs. 9 gilt entsprechend).(WVG § 56)

§ 20 Geschäfte des Vorstehersund des Vorstandes

(1) Der Vorsteher führt den Vorsitz imVorstand.Ihm obliegen alle Geschäfte imRahmen des Beschlusses des Aus-schusses über die Grundsätze derGeschäftspolitik.

(2) Die Vorstandsmitglieder haben beider Erfüllung ihrer Aufgaben dieerforderliche Sorgfalt anzuwen-den. Sie sind dem Verband ins-besondere dafür verantwortlich,dass die Bestimmungen der Sat-zung eingehalten und dieBeschlüsse des Verbandsaus-schusses ausgeführt werden.

(3) Der Vorstand ist Dienstvorge-setzter aller Dienstkräfte des Ver-bandes.

(4) Der Vorstand unterrichtet in ange-messenen Zeitabständen die Ver-bandsmitglieder über die Angele-genheiten des Verbandes ingeeigneter Weise und hört sie an.(WVG §§ 51, 54, 55)

§ 21 DienstkräfteDer Verband hat einen Kassenverwal-ter zu bestellen. Dieser erhält einevom Ausschuss festzusetzende Ent-schädigung.§ 22 Gesetzliche Vertretung des

Verbandes(1) Der Vorstand vertritt den Verband

gerichtlich und außergerichtlich.Die Aufsichtsbehörde erteilt denvertretungsbefugten Personeneine Bestätigung über die jewei-lige Vertretungsbefugnis.

(2) Erklärungen, durch die der Ver-band verpflichtet werden soll,bedürfen der Schriftform;sie sind nach Maßgabe der für denjeweiligen Fall geltenden Regelun-gen vor dem oder den Vertretungs-berechtigten zu unterzeichnen.Wird für ein Geschäft oder füreinen Kreis von Geschäften einBevollmächtigter bestellt, sobedarf die Vollmacht der Form desSatzes 1. Ist eine Erklärung gegen-über dem Vorstand abzugeben,genügt es, wenn sie einem Vor-standsmitglied oder einem vertre-tungsbefugten Geschäftsführergegenüber abgegeben wird.(WVG § 55)

§ 23 Aufwandsentschädigungen,Sitzungsgeld, Reisekosten

(1) Die Vorstands- und Ausschusss-mitglieder sind ehrenamtlich tätig.

(2) Die Vorstands- und Ausschussmit-glieder und sonstige ehrenamtlichTätigen erhalten bei Wahrneh-mung ihres Amtes als Ersatz fürihre notwendigen Auslagen einSitzungsgeld und Reisekosten.

(3) Der ehrenamtlich tätige Verbands-vorsteher erhält eine jährliche Ent-schädigung.Sie umfasst den– Ersatz der notwendigen Aus-

lagen, insbesondere den Mehr-aufwand

– Ersatz des Verdienstausfalls und– Ersatz der Fahrtkosten.(WVG § 52)

§ 24 Haushaltsführung(1) Für Haushaltsplan, Rechnungs-

legung und Prüfung wendet derVerband die Bestimmungen derGemeindeordnung für Baden-Württemberg entsprechend an(§ 2 Abs. 5 Satz 1 AGWVG)

(2) Bei Aufstellung und Ausführungdes Haushaltsplanes sind dieGrundsätze der Wirtschaftlichkeitund Sparsamkeit zu beachten.

§ 25 Haushaltsplan(1) Der Vorstand stellt durch

Beschluss für jedes Haushaltsjahrden Haushaltsplan und nachBedarf Nachträge dazu auf. DerVerbandsausschuss setzt denHaushaltsplan vor Beginn desHaushaltsjahres und die Nach-träge während des Haushaltsjah-res fest.

(2) Der Haushaltsplan enthält alleEinnahmen und Ausgaben desVerbandes im kommenden Rech-nungsjahr. Er ist die Grundlage fürdie Verwaltung aller Einnahmenund Ausgaben.

(3) Das Rechnungsjahr ist das Kalen-derjahr.(WVG § 65)

§ 26 Prüfung der JahresrechnungDer Vorsteher gibt die Jahresrechnungan die Aufsichtsbehörde zur Prüfung.

§ 27 Entlastung des VorstandesNach Eingang der Prüfungsbemer-kungen der Prüfstelle zur Jahresrech-nung stellt der Vorstand die Vollstän-digkeit und Richtigkeit der Rech-nungen fest. Er legt die Jahresrech-nung, den Bericht der Prüfstelle mitseiner Stellungnahme hierzu dem Ver-bandsausschuss vor. Dieser beschließtüber die Entlastung des Vorstandes.(WVG § 47, 49)

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§ 28 Beiträge(1) Die Mitglieder haben dem Ver-

band die Beiträge zu leisten, diezur Erfüllung seiner Aufgaben undVerbindlichkeiten und zu einerordentlichen Haushaltsführungerforderlich sind.

(2) Die Beiträge bestehen in Geld-leistungen (Geldbeiträge).(WVG § 28, 29)

§ 29 BeitragsverhältnisDie Beitragslast verteilt sich auf diebeitragspflichtigen Mitglieder im Ver-hältnis der Vorteile, die sie von derDurchführung der Aufgaben des Ver-bandes haben und der Lasten, die derVerband auf sich nimmt, um den vonden Mitgliedern ausgehenden schädi-genden Einwirkungen zu begegnenoder um ihnen Leistungen abzuneh-men. Vorteile sind auch die Erleichte-rung einer Pflicht des Mitgliedes unddie Möglichkeit, die Maßnahmen desVerbandes zweckmäßig und wirt-schaftlich auszunutzen (Vorteilsprin-zip). Auf der Grundlage dieses Vor-teilsprinzips verteilt sich die Bei-tragslast auf die Mitglieder im Ver-hältnis der Flächeninhalte der zumVerband gehörenden Grundstückenach einzelnen Vorteilsklassen, (z. B.)Beregnung von Weinbergen, Bereg-nung von Ackerland).(WVG § 30)§ 30 Ermittlung des Beitragsver-

hältnisses(1) Die Verbandsmitglieder sind ver-

pflichtet, dem Verband alle für dieVeranlagung erforderlichen An-gaben wahrheitsgemäß und recht-zeitig zu machen und den Verbandbei örtlich notwendigen Feststel-lungen zu unterstützen. Insbeson-dere Veränderungen in den Veran-lagungsgrundlagen sind demVerband unverzüglich mitzuteilen.Der Verband ist verpflichtet, erstvom Zeitpunkt der Kenntnisnahmean die entsprechenden Änderun-gen bei der Beitragsveranlagungvorzunehmen.

(2) Die in Abs. 1 genannte Verpflich-tung besteht nur gegenüber Perso-nen, die vom Verband durch eineschriftliche Vollmacht als zur Ein-holung der Auskünfte oder zurEinlsicht und Besichtigung berech-tigt ausgewiesen sind.

(3) Unbeschadet dessen wird der Bei-trag eines Mitgliedes nach pflicht-gemäßem Ermessen durch denVorstand geschätzt, wenna) das Mitglied die Bestimmung

des Abs. 1 verletzt hat,b) es dem Mitglied ohne eigenes

Verschulden nicht möglich ist,

den Beitrag des Mitgliedes zuermitteln.(WVG §§ 26, 30)

§ 31 Erhebung der Verbandsbeiträge

(1) Der Verband erhebt die Verbands-beiträge auf der Grundlage desgeltenden Beitragsmaßstabesdurch Beitragsbescheid.

(2) Die Erhebung der Verbandsbei-träge kann Stellen außerhalb desVerbandes übertragen werden.

(3) Wer seinen Beitrag nicht rechtzei-tig leistet, hat einen Säumniszu-schlag zu zahlen. Der Säumniszu-schlag beträgt 1 v. H. desrückständigen Beitrages für jedenangefangenen Monat nach6 Tagen nach Fälligkeit.

(4) Jedem Verbandsmitglied ist aufVerlangen Einsicht in die ihnbetreffenden Unterlagen zugewähren.(WVG § 31)

§ 32 Vorausleistungen auf Verbandsbeiträge

Soweit es für die Durchführung desUnternehmens und die Verwaltungdes Verbandes erforderlich ist, hebtder Verband von den Verbandsmit-gliedern Vorausleistungen auf die Ver-bandsbeiträge, z. B. für voraussicht-liche Kosten der Maßnahme imVerhältnis der Flächeninhalte der zumVerband gehörenden Grundstücke.(WVG § 32)§ 33 Rechtsbehelfsbelehrung(1) Gegen den Beitragsbescheid ist

der Widerspruch zulässig. DerWiderspruch ist innerhalb einesMonats nach Eröffnung oderZustellung schriftlich oder münd-lich zur Niederschrift beim Vor-steher zu erheben. Die Frist wirdauch durch Einlegung des Wider-spruchs beim Landratsamt Heil-bronn in Heilbronn gewahrt.

(2) Hält der Vorstand den Wider-spruch für begründet, so hilft erihm ab. Hilft der Vorstand demWiderspruch nicht ab, so legt erihn dem Landratsamt Heilbronnzur Entscheidung vor.

(3) Für die aufschiebende Wirkungdes Widerspruchs gilt § 80 der Ver-waltungsgerichtsordnung.

(4) Der Widerspruch gegen den Bei-tragsbescheid hält die Zahlungs-verpflichtung nicht auf.

§ 34 Anordnungsbefugnis(1) Die Verbandsmitglieder haben die

auf Gesetz oder Satzung beruhen-den Anordnungen des Vorstandes,der Dienstkräfte des Verbandes zubefolgen.

(2) Der Vollzug der Anordnungen desVerbandes richtet sich nach denVorschriften des Baden-Württem-bergischen Verwaltungsverfah-rens- sowie Verwaltungsvollstre-ckungsgesetzes.

§ 35 Bekanntmachungen(1) Die öffentlichen Bekanntmachun-

gen des Verbandes erfolgen imAmtsblatt der Stadt Lauffen/Neckar – Lauffener Bote –.

(2) Für die Bekanntmachung längererUrkunden genügt die Bekanntma-chung des Ortes, an dem Einblickin die Unterlagen genommen wer-den kann.

§ 36 Aufsicht(1) Der Verband steht unter der

Rechtsaufsicht des LandratsamtesHeilbronn.

(2) Die Aufsichtsbehörde kann sichauch durch Beauftragte über dieAngelegenheiten des Verbandesunterrichten. Sie kann mündlicheund schriftliche Berichte verlan-gen,Akten und andere Unterlagenanfordern, sowie an Ort und Stel-le Prüfungen und Besichtigungenvornehmen.

(3) Die Aufsichtsbehörde ist unterAngabe der Tagesordnung zu denSitzungen der Verbandsorganeeinzuladen. Ihrem Vertreter ist aufVerlangen das Wort zu erteilen.(WVG §§ 72, 73)

§ 37 Zustimmung zu Geschäften(1) Der Verband bedarf der Zustim-

mung der Aufsichtsbehörde1. zur unentgeltlichen Veräuße-

rung von Vermögensgegenstän-den,

2. zur Aufnahme von Darlehen, dieüber eine in der Satzung festzu-legende Höhe hinausgehen

3. zur Übernahme von Bürgschaf-ten, zu Verpflichtungen ausGewährverträgen und zurBestellung von Sicherheiten,

4. zu Rechtsgeschäften mit einemVorstandsmitglied einschließ-lich der Vereinbarung von Ver-gütungen, soweit sie über denErsatz von Aufwendungen hin-ausgehen.

(2) Die Zustimmung ist auch zuRechtsgeschäften erforderlich, dieeinem in Absatz 1 genanntenGeschäft wirtschaftlich gleich-kommen.

(3) Zur Aufnahme von Kassenkreditengenügt eine allgemeine Zustim-mung mit Begrenzung auf einenHöchstbetrag.

(4) Die Aufsichtsbehörde kann fürbestimmte Geschäfte Ausnahmenvon den Absätzen 1 bis 3 allge-mein zulassen.

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(5) Die Zustimmung gilt als erteilt,wenn sie nicht innerhalb einesMonats nach Eingang der Anzeigebei der Aufsichtsbehörde versagtwird. In begründeten Einzelfällenkann die Aufsichtsbehörde dieFrist durch Zwischenbescheid umeinen Monat verlängern.(WVG § 75)

§ 38 Verschwiegenheitspflicht(1) Vorstandsmitglieder, Mitglieder

des Verbandsausschusses,Kassen-verwalter sind verpflichtet, über

alle ihnen bei der Durchführungihrer Aufgaben bekanntwerden-den Tatsachen und Rechtsverhält-nisse Verschwiegenheit zu bewah-ren.

(2) Der ehrenamtlich Tätige ist bei derÜbernahme seiner Aufgaben zurVerschwiegenheit besonders zuverpflichten. Die Verpflichtung istaktenkundig zu machen.

(3) Im Übrigen bleiben die Vorschrif-ten der Verwaltungsverfahrensge-setze der Länder über die Ver-schwiegenheitspflicht unberührt.

§ 39 Inkrafttreten(1) Diese Satzung tritt mit dem Tag der

Bekanntmachung durch die Auf-sichtsbehörde in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung desVerbandes vom 13.12.1977 mitden Ergänzungen außer Kraft.(WVG § 58 Abs. 2)

Die Satzung wurde vom Landratsamtmit Erlass vom 17. August 2006genehmigt.Landratsamt Kommunal- und Prü-fungsamt

Standesamtsfälle vom23.01. bis 29.01.2007Geburten: KeineAuswärtsgeburten: KeineEheschließungen: KeineSterbefälle:Emma Maria Schuh geb. Walderich,Lauffen am Neckar, Seestr. 1/BLydia Klenk geb. Blind, Lauffen amNeckar, Klosterhof 3Auswärtssterbefälle: Keine

STANDESAMTLICHENACHRICHTEN

ALTERSJUBILAREvom 02.02. bis 08.02.200703.02.1934 Elfriede Maria Eberbach, Wielandstr. 47, 73 Jahre03.02.1936 Martin Wilhelm Rembold, In den Herrenäckern 20, 71 Jahre04.02.1923 Hilda Ewig, Bahnhofstr. 55, 84 Jahre06.02.1922 Eva Koch, Gerokweg 4, 85 Jahre08.02.1930 Elivio Cardia, Rieslingstr. 42, 77 Jahre08.02.1931 Anna Klara Thiele, Gradmannstr. 26, 76 Jahre

Es wird darauf hingewiesen, dass die Veröffentlichungen keinen Anspruch aufVollständigkeit erheben, da die Veröffentlichung nur mit besonderem Einver-ständnis der Betroffenen erfolgen können.