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Neuruppin, An der Seepromenade: Zusammenfassende Schadstoffbewertung 12.04.18 Hartwiger GmbH

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Inhaltsverzeichnis

1 Bezug und Unterlagen ........................................................................................................ 5

2 Planungsrechtliche Situation .............................................................................................. 7

3 Standortbeschreibung und historische Nutzung.................................................................. 9

4 Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse vor September 2017 ...........................10

5 Untersuchungen September 2017 bis März 2018 ..............................................................12

6 Untersuchungsergebnisse .................................................................................................15

6.1 Geologie und Hydrogeologie ...............................................................................16

6.2 Schadstoffe im Untergrund ..................................................................................19

6.2.1 Boden ..........................................................................................................................19

6.2.2 Grundwasser ...............................................................................................................22

7 Bewertungen der Untersuchungsergebnisse .....................................................................24

7.1 Westteil ...............................................................................................................24

7.2 Ostteil ..................................................................................................................25

8 Weitere Maßnahmen und Untersuchungen .......................................................................29

8.1 Westteil ...............................................................................................................29

8.2 Ostteil ..................................................................................................................29

9 Zusammenfassung ............................................................................................................31

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3

Anlagen Lagepläne

Lage des untersuchten Geländes (M 1:10.000) Anlage 1.1

Bebauungsplan Nr. 17.7 und 17.8 Anlage 1.2

Zu bewertendes Grundstück aus B-Plan 17.8 (M 1:1.000) Anlage 1.3

Zu bewertendes Grundstück aus B-Plan 17.7 (M 1:1.000) Anlage 1.4

Historische Nutzung und Bebauung (M 1:1.000) Anlage 1.5

Erkundungspunkte und Teilflächen KWS-Gutachten 2004 (M 1:1.000) Anlage 1.6

Erkundungspunkte B-Plan 17.8, Westteil (M 1:1.500) Anlage 1.7.1

Erkundungspunkte B-Plan 17.7 Ostteil (M 1:1.500) Anlage 1.7.2

Lageplan Untergeschoss (M 1:1.000) Anlage 1.8

Grundwassergleichen Anlage 1.9

Schichtendicke der Auffüllung Anlage 1.10

Schadstoffgehalte in Bodenproben: Blei Anlage 1.11.1

Schadstoffgehalte in Bodenproben: Zink Anlage 1.11.2

Schadstoffgehalte in Bodenproben: MKW Anlage 1.11.3

Schadstoffgehalte in Bodenproben: LHKW Anlage 1.11.4

Schadstoffgehalte in Bodenproben: Phenol Anlage 1.11.5

Schadstoffgehalte in Bodenproben: PAK Anlage 1.11.6

Schadstoffgehalte in Bodenproben (westl. Teil): PAK und Zink Anlage 1.11.7

Isokonzen Bleibelastung Anlage 1.11.8

Isokonzen PAK-Belastung Anlage 1.11.9

Lage des sanierungspflichtigen Bereichs Anlage 1.12

Ausbaupläne und Schichtenverzeichnisse der Grundwassermessstellen Anlage 2.1

Ausbaupläne der Grundwassermessstellen aus KWS-Gutachten Anlage 2.2

Schichtenverzeichnisse der Kleinbohrungen B1 bis B28 Anlage 2.3

Schichtenverzeichnisse der Kleinbohrungen B50 bis B55 Anlage 2.4

Schichtenverzeichnisse der Kleinbohrungen B61 bis B66 Anlage 2.5

Schichtenverzeichnisse der Kleinbohrungen B71 bis B75 Anlage 2.6

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4

Bodenproben Anlage 3.1

Wasseranalytik (mit Analysen aus 2017) Anlage 3.2

Wasseranalytik (GWM51 – GWM56)

Oktober 2017 Anlage 3.3

März 2018 Anlage 3.4

Dokumentation der Einrichtung der GWM

(wird als separates Dokument nachgereicht) Anlage 4.1

Stammdaten der Grundwassermessstellen Anlage 4.2

Vermessung der Aufschlüsse nach Lage und Höhe Anlage 4.3

Längsschnitte Seeufer

PAK-Belastung Anlage 5.1

Pb/Zn-Belastung Anlage 5.2

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5

1 Bezug und Unterlagen

In Neuruppin, An der Seepromenade befinden sich die Bebauungsplangebiete

Nr. 17.7 „Seetorviertel – Seepromenade Ost“ und

Nr. 17.8 „Seetorviertel – Seepromenade West/Steinstraße Nord“.

Die Bebauungsplangebiete sind in Anlage 1.2 eingetragen. Die planungsrechtliche Situation

ist in Abschnitt 2 beschrieben.

In Vorbereitung der Bebauungspläne ist die Altlastensituation in den Bebauungsplangebieten

zu klären.

Aus der Kenntnis der historischen Entwicklung der Bebauungsplangebiete und auf Grund äl-

terer Schadstoffuntersuchungen ergab sich die Notwendigkeit, die an das Bebauungsplan-

gebiet Nr. 17.7 anschließenden Flächen nach Osten (Wanderweg mit Seeufer) und Süden

(S.I.N.-grundstück) in die Schadstoffbewertung einzubeziehen.

Ein Teil der Gebiete befindet sich im Eigentum bzw. Verfügungsrecht der Seetor Residenz

Neuruppin Grundstücksentwicklungs GmbH & Co. KG, der Auftraggeberin dieser Bewertung.

Diese Flächen sind in den Anlagen 1.3 und 1.4 markiert. Sie sind Teil des Grundstücks vom

ehemaligen Feuerlöschgerätewerk Neuruppin.

Das Feuerlöschgerätewerk Neuruppin wurde im Jahr 2004 durch die KWS Geotechnik

GmbH unter Berücksichtigung einer ersten Untersuchungsstufe von 1994 untersucht. Laut

Schreiben des Landkreises OPR, Untere Bodenschutzbehörde vom 11.09.2017 hat sich mit

den Untersuchungsergebnissen von 2004 der Altlastenverdacht bestätigt.

Von der Seetor Residenz Neuruppin Grundstücksentwicklungs GmbH & Co. KG wurde unse-

re GmbH beauftragt, mit der Unteren Bodenschutzbehörde ein Untersuchungsprogramm ab-

zustimmen, bei dem eine Detailuntersuchung für eine schutzgutbezogene Gefährdungsab-

schätzung entsprechend §2 Ziffer 4 BBodSchV durchgeführt werden soll. Unserem Vor-

schlag zur Untersuchung vom 25.09.2017 hat das Umweltamt beim Landkreis OPR mit

Schreiben vom 11.10.2017 mit zusätzlichen fachlichen Vorgaben zugestimmt.

Folgend aufgeführte Unterlagen standen zur Erstellung der Zusammenfassenden Schad-

stoffbewertung zu unserer Verfügung:

Fachgutachten zur Bemessung der Schutzzonen für das Wasserwerk Neuruppin;

WASY Gesellschaft für wasserwirtschaftliche Planung und Systemforschung mbH

vom 30.11.1999

Schätzbericht TLG Altlastenschätzung II, KWS Geotechnik GmbH für das Feuer-

löschgerätewerk Neuruppin 28.06.1996,

Bericht zur Schätzung II KWS Geotechnik GmbH 12.10.2004,

Untersuchungsvorschlag Hartwiger GmbH vom 25.09.2017,

Wasserrechtliche Erlaubnis EA-R-ND-23 vom 14.09.2017,

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Stellungnahme zum Untersuchungsvorschlag Umweltamt OPR vom 11.10.2017,

Lagepläne der Flurstücke (Katasterauszüge) M 1:1.000 vom 15.02.2017,

Grundrisse UG Tiefgarage, M 1:500 Planungsstand 22.08.2017,

Neuruppin, SRN2: Detailuntersuchung Schadstoffe (Bebauungsplangebiete Nr. 17.7

und 17.8) vom 27.12.2017, Hartwiger GmbH

Neuruppin, S.I.N.-Grundstück: Orientierende Untersuchung auf Schadstoffe vom

02.02.2018, Hartwiger GmbH

Neuruppin, BV Uferwanderweg: Orientierende Untersuchung auf Schadstoffe vom

02.02.2018, Hartwiger GmbH

Nach der Vorlage der drei letztgenannten Berichte bei der Unteren Wasserbehörde im Land-

kreis OPR wurde bei einer Beratung am 01.03.2018 in Neuruppin festgelegt, dass die Er-

gebnisse dieser Berichte in einer hiermit vorliegenden gemeinsamen Darstellung zusam-

mengefasst werden. Außerdem sollte dieser neue Bericht durch eingrenzende Bohrungen

und eine neue Grundwasserbeprobung aller im Untersuchungsgebiet vorhandenen Mess-

stellen erweitert werden.

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2 Planungsrechtliche Situation

Die planungsrechtlichen Angaben wurden vom Büro für Städtebau und Stadtforschung

Spath + Nagel, Berlin übernommen.

Planungsrechtliche Situation Bereich B-Plan 17.7

Flächennutzungsplan

Der gültige Flächennutzungsplan (FNP) stellt das Plangebiet als Sonderbaufläche mit der

Zweckbestimmung „Hotel/Verwaltung/Wassersport/Sport“ dar. Mit der im Verfahren befindli-

chen 4. Änderung des FNP wird die Darstellung für den Bereich 17.7 jedoch geändert. Nörd-

lich des Fischerweges wird dieser künftig als Wohnbaufläche dargestellt, südlich als Sonder-

baufläche mit der Zweckbestimmung „Hotel/Verwaltung/Schwimmbad“. Der bestehende Fi-

scherweg, die Fortsetzung des Uferwegs sowie ein zusätzlicher Weg nördlich des Plange-

biets sind als Grünverbindungen dargestellt.

Rahmenplan Seetorviertel

Für das Seetorviertel sowie ergänzende Flächen nördlich der Steinstraße gilt gemäß Be-

schluss der Stadtverordnetenversammlung (04-2016) ein Rahmenplan, der für den Bereich

17.7 den Erhalt des Verwaltungsgebäudes des Feuerlöschgerätewerks sowie seeseitig eine

aufgelockerte Wohnbebauung mit drei und vier Geschossen vorsieht. Der Rahmenplan ist

als sonstige von der Gemeinde beschlossene städtebauliche Planung (§ 1 Abs. 6 Nr. 11

BauGB) bei der Entwicklung von Bebauungsplänen zu beachten.

Bebauungspläne und planungsrechtliche Situation

Für den Geltungsbereich 17.7 besteht kein Bebauungsplan, die Aufstellung eines Bebau-

ungsplans zur Umsetzung der Ziele des Rahmenplans ist beschlossen (10-2017). Der Plan-

bereich wird wegen seiner Ausdehnung zusammen mit angrenzenden Brachflächen im See-

torviertel als Außenbereich gemäß § 35 BauGB („Außenbereich im Innenbereich“) einge-

schätzt.

Im Umfeld sind die Bebauungspläne 17.4 (Süden: Hotel und Thermalbad), 17.5 (Norden:

Mischgebiet) und 17.6 (Osten: Uferpark und Sportboothafen) festgesetzt.

Städtebauliches Konzept

Das ehemalige Verwaltungsgebäude des Feuerlöschgerätewerks soll als Wohngebäude

umgenutzt werden. Für den übrigen Bereich sieht das städtebauliche Konzept eine in Ein-

zelbaukörper gegliederte, aufgelockerte Wohnbebauung mit drei und vier Geschossen vor.

Straßenseitig sind verträgliche gewerbliche Nutzungen, im Gebiet ggf. auch gastronomische

sowie freiberufliche Nutzungen vorgesehen.

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Das Plangebiet soll in großen Bereichen mit einer Tiefgarage unterbaut werden, die die

Stellplatzbedarfe des Plangebiets sowie der nördlich angrenzenden Wohnbebauung ab-

deckt.

Im Süden des Plangebiets 17.7, nördlich des Fischerwegs, sollen Hotel-, Wohn- und Gewer-

benutzungen, die den südliche angrenzenden Hotel- und Badstandort ergänzen, ermöglicht

werden.

Der Uferweg soll gemäß der Planung im B-Plan 17.6 voraussichtlich in 2018 umgesetzt wer-

den.

Planungsrechtliche Situation Bereich B-Plan 17.8

Für den Bereich 17.8 soll ebenfalls ein Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Es liegen je-

doch von den beteiligten Vorhabenträgern noch keine beschlussfähigen Konzepte vor.

Durch den Auftraggeber dieses Untersuchungsvorschlags ist im Bereich des B-Plans 17.8

die Errichtung einer Wohnbaunutzung mit Tiefgarage geplant.

Die Lage der Tiefgaragen in beiden B-Plangebieten ist in der Anlage 1.8 eingetragen.

Demnach ist auf den Untersuchungsflächen eine fast vollflächige Tiefgarage geplant, deren

Oberkante straßenseitig An der Seepromenade straßengleich endet. Seeseitig ist eine Ein-

bindung der Garage bis rund 2,0 m unter dem Niveau der jetzt vorhandenen Geländeober-

fläche vorgesehen.

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3 Standortbeschreibung und historische Nutzung

Die zu untersuchenden Grundstücke sind durch die Straße An der Seepromenade geteilt.

Sie sind in den Anlagen 1.3 (westlicher Teil) und 1.4 (östlicher Teil) eingetragen.

In Anlage 1.6 ist die flächenhafte Zuordnung der Grundstücke in den Lageplan des ehemali-

gen Feuerlöschgerätewerks skizzenhaft übertragen.

Der westliche Teil grenzt im Osten an die Straße An der Seepromenade, im Norden an die

Steinstraße, im Westen und im Süden an unbebautes Brachland. Es ist nahezu eben. Neben

einem einzelnen Gebäude (ehemals Büro) sind Reste der ehemaligen Bebauung in Form

von Bodenplatten, Kellerräumen und Fundamenten vorhanden. Durch das Grundstück ver-

läuft straßenparallel ein Abwassersammler der Stadtwerke Neuruppin.

Der östliche Teil wird nach Norden durch bebautes Gelände (Minimax, SRN1) und nach Os-

ten durch den Ruppiner See begrenzt. Der unmittelbare Uferbereich ist in städtischem Eigen-

tum und soll von der Stadt durch einen Uferwanderweg überbaut werden.

Nach Süden grenzt Brachland an. Im Westen liegt die Straße An der Seepromenade.

Beide Grundstücksteile wurden bis zu Beginn der 90er Jahre zur Herstellung von Feuerlö-

schern genutzt. Die Zuordnung der inzwischen fast vollständig entfernten Bebauung zu be-

stimmten Produktionsbereichen wurde von der KWS Geotechnik GmbH 1994 durchgeführt.

Zu diesem Zeitpunkt standen die meisten Gebäude noch. Wir halten aus diesem Grund kei-

ne Ergänzung der historischen Nutzung für erforderlich.

In der Anlage 1.5 ist die von KWS Geotechnik GmbH erhobene ehemalige Bebauung mit

den Nutzungsbereichen eingetragen. Derzeit sind noch drei Gebäude vorhanden. Auf dem

Westteil steht das Gebäude 16 direkt an der Straße. Nördlich des Ostteils stehen das ehe-

malige Pförtnergebäude und das Verwaltungsgebäude 31, jedoch außerhalb des hier zu be-

wertenden Grundstücks.

Die ehemalige Nutzung wurde in Bezug auf die ehemalige Bebauung dargestellt und be-

schrieben. Im Gutachten von 1994 hat KWS verschiedene potentielle Schadstoffe beschrie-

ben, die in einzelnen Produktionsstufen eingesetzt wurden. Auf Grund der langen Betriebs-

dauer und weil Lagerorte für wassergefährdende Stoffe nicht abschließend ermittelt wurden,

wurde eine flächendeckende Untersuchung der im Produktionsprozess eingesetzten Stoffe

erforderlich.

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4 Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse vor September 2017

Durch die KWS Geotechnik GmbH wurde auf dem gesamten Grundstück des ehemaligen

Feuerlöschgerätewerks eine flächendeckende rasterartige Erkundung durch insgesamt 50

Kleinbohrungen, max. 1,5 m tief durchgeführt. Das Bohrraster wurde, offensichtlich willkür-

lich, in Teilflächen gegliedert und die gewonnenen Proben aus den Tiefen 0 bis 0,1 m, 0,1 m

bis 0,35 m und 0,35 m bis 1,5 m der einzelnen Teilflächen in Mischproben zusammengefasst

und auf ausgewählte Stoffe untersucht. Die Bohrpunkte von KWS Geotechnik GmbH und die

ausgewählten Teilflächen sind in der Anlage 1.6 eingetragen. Die Teilflächen F4, F7, F8 und

fast die gesamte Fläche F9 liegen außerhalb der hier zu bewertenden Flächen.

Der jetzt noch immer hohe Versiegelungsgrad der untersuchten Grundstücke lässt vermuten,

dass die meisten Bohrungen von KWS Geotechnik GmbH in freiliegenden Bereichen zwi-

schen Gebäuden und Betonplatten durchgeführt wurden. Das betrifft die Bohrungen, aus de-

nen Bodenproben von 0 bis 0,1 m gewonnen wurden.

Die Interpretation der alten Untersuchungsergebnisse ist zu relativieren, weil sich die Bepro-

bung zwar an den Vorgaben des BBodSchG bzw. der BBodSchV orientiert, die beprobte

Fläche jedoch in Bezug auf die künftige Geländeoberfläche zu betrachten ist. Aus einigen

Bereichen wurde zwischen 0 und 0,1 m nur eine begrenzte Anzahl von Proben gewonnen. In

der Teilfläche F5 gibt es von dieser Tiefe nur eine Probe aus der Bohrung B31.

Es fällt auf, dass Grenzwertüberschreitungen in den meisten Mischproben entweder in allen

beprobten Tiefen nicht auftreten oder sich über alle drei Probenahmetiefen hinweg durchset-

zen.

Die über viele Jahre durchgeführte Produktion erlaubt nur eingeschränkt Aussagen zur nut-

zungsbedingten Schadstoffsituation. Es ist davon auszugehen, dass produktionsbedingte

Verunreinigungen in der gesamten Fläche auftreten können.

Es wird jedoch auch deutlich, dass die von der KWS Geotechnik GmbH erkundeten Teilflä-

chen F6 und F9 im Durchschnitt höhere Belastungen aufweisen, als die Teilflächen F1 und

F2 (Anlage 1.6).

Im unmittelbaren Seebereich ist eine Belastung im Bereich der Grundwassermessstelle

GWMS 4 bekannt. Hier wurden in der Vergangenheit, zuletzt am 27.07.17 erhöhte PAK-

Gehalte im Grundwasser gemessen.

Die Lage der Messstellen ist in Anlage 1.6 eingetragen. Die Ausbauzeichnungen der Mess-

stellen GWM1 bis 3 wurden aus dem KWS-Gutachten in die Anlage 2.2 übernommen. Der

Ausbau von GWM4 ist im KWS-Gutachten nicht dargestellt, wird aber dem der übrigen drei

Messstellen vergleichbar sein.

Die Untersuchungsergebnisse des beprobten Grundwassers aus GWM2 und GWM4 sind in

der Anlage 3.2 zusammengestellt. Den Untersuchungsergebnissen von 2004 ist das Ergeb-

nis einer neuen Beprobung von 2017 gegenübergestellt. Es wird deutlich, dass in GWM2 ei-

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ne Verbesserung der Situation im Grundwasser festzustellen ist. Die aktuellen Werte sind

praktisch ohne Bedeutung und belegen einen starken Rückgang gegenüber den Werten von

2004.

In der Messstelle GWM4 sind noch stark erhöhte Schadstoffgehalte festzustellen. Hervorzu-

heben sind die PAK, hier besonders das Naphthalin. Ein Zusammenhang mit dem Standort

des ehemaligen Gaswerks scheint möglich.

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5 Untersuchungen September 2017 bis März 2018

Wesentliche Defizite der bisherigen Untersuchungen sind die fehlende Darstellung der lage-

mäßigen Verbreitung von Schadstoffen im Untergrund (Lage und Tiefe), für die somit auch

keine Bewertung bezüglich einer Grundwassergefährdung vorliegt, sowie eine Ermittlung der

Schadensquelle für die in GWM4 festgestellte Grundwasserbelastung vor allem mit PAK.

Die jetzt durchgeführte Erkundung des Untergrundes hat zwei Zielstellungen:

Klärung der lagebezogenen Schadstoffsituation im Untergrund durch Feststellung der

Gehalte von Schwermetallen, Mineralölkohlenwasserstoffen (MKW) und PAK im Bo-

den.

Klärung der Situation im Grundwasser für die Parameter Schwermetalle, PAK, BTEX,

LHKW, MKW und Alkylphenole.

Das Grundwasser wurde im Rahmen einer Stichtagsbeprobung am 24./27.10.2017 an ins-

gesamt sechs neu eingerichteten Grundwassermessstellen (BK51 bis BK56) und bei einer

zweiten Stichtagsbeprobung am 13.03.2018 unter Einbeziehung der Messstelle BK22 sowie

insgesamt 3 älteren (1996) 2“-Messstellen beprobt und auf PAK, Schwermetalle, LHKW,

BTEX und Alkylphenole untersucht.

Die Untersuchungsergebnisse sind in die Bewertung der Grundwassergefährdung einbezo-

gen.

Durch eine mehrstufige flächendeckende rasterartige Beprobung des Bodens mit Bohrungen

im Bereich der Auffüllung, wenigstens jedoch bis in eine Tiefe von 3,0 m, wurden schichtbe-

zogene Bodenproben gewonnen.

Es wurden in 4 Bohrphasen insgesamt 26 Kleinbohrungen (Hartwiger GmbH) und 17 Hohl-

schneckenbohrungen (Thiel Bohrtechnik) durchgeführt. Alle Bohrungen fanden unter unserer

persönlichen Aufsicht statt. Die Proben wurden von Herrn Hartwiger ausgewählt und abge-

füllt. Die Aufnahme der geologischen Verhältnisse und Anfertigung der Schichtenverzeich-

nisse erfolgte durch die Hartwiger GmbH, Herrn Hartwiger.

Die maximale Mächtigkeit der beprobten Bereiche betrug 1,0 m, maximal bis zum Schicht-

wechsel. Die auffälligen Proben sollten auf Schwermetalle, MKW und PAK untersucht wer-

den. Das Ergebnis der Laboruntersuchungen soll Hinweise auf kontaminierte Bereiche ge-

ben, aus denen anschließend Proben für Säulen- oder Perkolationsversuche bzw. Bodensät-

tigungsextrakt ausgewählt werden.

Einzelne Proben aus sensorisch auffälligen Bereichen wurden speziell abgefüllt und auf

leichtflüchtige Stoffe analysiert.

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Für den Aushub der Tiefgarage (Anlage 1.8) ist aus den Bodenproben eine vorausschauen-

de Analyse zu erstellen, mit welchen Zuordnungsklassen bei der Entsorgung zu rechnen ist

und ob eventuell eine Andienungspflicht bei der SBB besteht.

Bis zur Vorlage der Untersuchungsergebnisse aus der ersten Stichtagsbeprobung wurde das

Klarpumpen der Messstellen BK51 bis BK56 zurückgestellt, um einen Überblick zu den zu

erwartenden Schadstoffen zu erhalten.

Die komplette Dokumentation der Messstellenerrichtung (Anlage 4.1) wird nach dem Klar-

spülen und der nachgewiesenen Entsorgung des Klarspülwassers nachgereicht.

Schwerpunkte der Darstellungen sind die Gefährdungsabschätzung im Hinblick auf das

Grundwasser und eine präzise Begründung zum Ausschluss einer Schutzgut-Mensch-

Gefährdung oder Darlegung eines diesbezüglichen Untersuchungsprogramms unter Berück-

sichtigung der künftigen Grundstücksgestaltung und Überbauung.

Alle Vermessungsarbeiten, lage- und höhenmäßige Erfassung der Aufschlusspunkte, wur-

den vom Vermessungsbüro Dipl.-Ing. Markus Krause aus Pritzwalk durchgeführt. Als Lage-

system wurde ETRS89 und als Höhensystem DHHN2016 (frühere Messungen DHHN92)

verwendet. Gegenüber älteren Messsystemen können Abweichungen in der Höhe von weni-

gen Zentimetern auftreten.

Die Einrichtung der Grundwassermessstellen erfolgte wie geplant. Es gab eine Abweichung

vom Bohrdurchmesser zur wasserrechtlichen Erlaubnis vom 14.09.2017. Die Bohrarbeiten

wurden nach telefonischer Freigabe durch die untere Wasserbehörde am 18.09.2017 be-

gonnen. Die schriftliche Form der wasserrechtlichen Erlaubnis lag erst am 22.09.2017 beim

Auftraggeber und am 24.09.2017 bei uns vor. Zu diesem Zeitpunkt waren die Bohrarbeiten

im Wesentlichen abgeschlossen, so dass wir keinen Einfluss mehr auf den Bohrdurchmesser

nehmen konnten. Wir gehen davon aus, dass die Aufnahme der geologischen Verhältnisse

durch den Aufbohrdurchmesser nicht beeinflusst wurde. Die relativ flach, im obersten was-

serleitenden Bereich ausgebauten Grundwassermessstellen sind nach unserer Meinung

ausreichend gut an das Grundwasser angeschlossen, um repräsentative und nachvollzieh-

bare Messergebnisse zu liefern. Der ausgebaute Grundwasserleiter besteht weitgehend aus

Mittelsand (0,2 mm bis 0,6 mm), durchsetzt mit Grob- und Feinsand und hat somit eine Kör-

nung, bei welcher der gewählte „Filterkies“, eher ein Filtersand, mit einer Körnung von

0,7/1,2 mm einen guten Zustrom des Grundwassers in die Messstelle ermöglicht.

Das Umweltamt beim Landkreis hat eine Gliederung zur Beschreibung der durchgeführten

Arbeiten vorgegeben, der wir in nachfolgender Tabelle die entsprechenden Informationen

zuordnen:

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Was Wann Wo Wie Wer Bohrarbeiten (Kleinboh-rungen)

26.09.2017 bis 29.09.2017

B-Plangebiete 17.7 und 17.8

Mit Raupen-bohrgerät

Hartwiger GmbH

Bohrarbeiten (Hohlschne-ckenbohrungen mit Liner)

09.01.2018 Seeuferbereich Mit Raupen-bohrgerät

Thiel Bohrtechnik

Bohrarbeiten (Hohlschne-ckenbohrungen mit Liner)

30.01.2018 Grundstück S.I.N. Mit Raupen-bohrgerät

Thiel Bohrtechnik

Mit Raupenbohrgerät 15.03.2018 Schadensbereich Seeufer

Mit Raupen-bohrgerät

Thiel Bohrtechnik

Bohrarbeiten für Grund-wassermessstellen

18.09.2017 bis 27.09.2017

B-Plangebiete 17.7 und 17.8

Trockenbohrung (verrohrt 219 mm)

Thiel Bohrtechnik

Grundwasserbeprobungen 24./27.07.2017, 27.10.2017, 17.11.2017 und 13.03.2018

Grundwassermess-stellen im Untersu-chungsgebiet

Pumpproben MP1

Umwelt- und Agrar-labor GmbH Fehr-bellin

Chemische Laboruntersu-chungen Wasserproben

27.07.2017 bis 02.08.2017

Fehrbellin Vorgaben der gültigen DIN

Umwelt- und Agrar-labor GmbH Fehr-bellin

Chemische Laboruntersu-chungen Wasserproben

27.10.2017 bis 06.11.2017 und 17.11.2017 bis 27.11.2017

Fehrbellin Vorgaben der gültigen DIN

Umwelt- und Agrar-labor GmbH Fehr-bellin

Chemische Laboruntersu-chungen Wasserproben

13.03.2018 bis 29.03.2018

Fehrbellin Vorgaben der gültigen DIN

Umwelt- und Agrar-labor GmbH Fehr-bellin

Chemische Laboruntersu-chungen Bodenproben

28.09.2017 bis 10.10.2017 und 20.10.2017

Leipzig Vorgaben der gültigen DIN

ICA Leipzig GmbH

Chemische Laboruntersu-chungen Bodenproben

16.03.2018 bis 28.03.2018

Leipzig Vorgaben der gültigen DIN

ICA Leipzig GmbH

Vermessungsarbeiten 29.09.2017, 10.10.2017, 15.03.2018

Vor Ort Feldaufnahme mit GPS

Vermessungsbüro Dipl.-Ing. Markus Krause

Tabelle 1: Feld- und Laborarbeiten

Ein Abgleich zwischen geplantem und ausgeführtem Untersuchungsumfang bei den Klein-

bohrungen und Hohlschneckenbohrungen ist nicht möglich. Die Bohrarbeiten waren so vor-

gesehen, dass flächendeckend rasterartig an geeigneten Stellen im Gelände gebohrt werden

sollte. Die anschließend, an den Bodenproben beauftragten Laboruntersuchungen wurden

so gewählt, dass die sensorische Aufnahme des Bohrgutes berücksichtigt wurde. Die

Schwerpunkte der Laboruntersuchungen lagen demnach im Bereich der Auffüllung. Proben

aus dem Bereich des gewachsenen Bodens sollten überwiegend zur Absicherung auffälliger

Befunde zur Tiefe hin untersucht werden.

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6 Untersuchungsergebnisse

Die durchgeführten Untersuchungen werden nachfolgend getrennt nach Geolo-

gie/Hydrogeologie (Abschnitt 6.1) und Schadstoffen (Abschnitt 6.2) beschrieben.

Bei der Beschreibung der geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse stützen wir uns

auf die Erkundungsergebnisse aus insgesamt 6 Kernbohrungen, 42 Kleinbohrungen, auf die

KWS-Gutachten und auf Untersuchungsergebnisse nördlich des Ostteils durch unsere

GmbH. Alle Bohrungen von 2017 und 2018 sind in den Lageplänen der Anlagen 1.7.1 und

1.7.2 eingetragen. Die älteren 2“-Grundwassermessstellen sind ebenfalls mit aufgenommen.

Die Kleinbohrungen wurden bei der Planung der Untersuchungen für den Untersuchungs-

vorschlag vorab nummeriert, drei Bohrungen konnten aus technischen Gründen nicht ausge-

führt werden (B9) oder wurden wegen der Nähe zu benachbarten Bohrungen (B7 und B19)

nicht ausgeführt. Die entnommenen Bodenproben wurden fortlaufend nummeriert. Dabei ist

die erste Zahl der Probenummer identisch mit der Bohrungsnummer. Fehlen Probennum-

mern, wurden die Proben nicht entnommen oder fehlerhafte Etiketten durch nachfolgende

Nummern ersetzt. Die Proben wurden in den Schichtenverzeichnissen mit ihrer unteren Be-

grenzung eingetragen. Sie wurden schichtenbezogen, längstens jedoch über einen laufen-

den Meter des Bohrkerns entnommen. Es wurden nicht alle Proben schadstofftechnisch un-

tersucht. Sensorisch unauffällige Proben aus dem gewachsenen Boden sollten nur unter-

sucht werden, wenn die darüber entnommenen Proben einen auffälligen Befund aufwiesen.

Alle Proben wurden in luftdicht verschlossene Behältnisse abgefüllt und über Nacht in das

Untersuchungslabor Institut für Chemische Analytik Leipzig GmbH gebracht.

Die Bohrungen für die Grundwassermessstellen wurden zwischen 10 m und 15 m tief ge-

bohrt, um die geologischen Verhältnisse im oberflächennahen Bereich exakt zu ermitteln.

Schichtenverzeichnisse und Ausbaudaten sind in der Anlage 2 enthalten. Die Stammdaten

aller Messstellen sind in der Anlage 4.2 aufgeführt.

Der Messstellenausbau erfolgte nur im oberen wasserführenden Bereich, um die möglichen

Einwirkungen von Schadstoffen im Bereich der Geländeoberfläche auf das Grundwasser er-

fassen zu können. Die Verfilterung auch tieferer wasserführender Bereiche könnte zu einem

Verdünnungseffekt bei den Probenahmen führen.

Die Bohrungen für die Grundwassermessstellen wurden unterhalb des verfilterten Bereichs

mit Quellton verschlossen.

Es fanden insgesamt 4 Grundwasserbeprobungen statt.

Bei der Stichtagsbeprobung der neuen Messstellen am 24./27.10.2017 wurde vom bepro-

benden Labor anstelle der Grundwassermessstelle BK53 versehentlich die Messstelle BK41

beprobt. Die Messstelle BK41 erschließt die in rund 8 m Tiefe liegende kontaminierte Sand-

schicht, deren lokale Verbreitung unmittelbar südlich der BK41 endet. Die Messstelle BK53

wurde am 17.11.2017 nachträglich beprobt und die Untersuchungsergebnisse ergänzt. Die

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fehlerhaften Ergebnisse aus der Erstbeprobung sind der Vollständigkeit halber in den Anla-

gen weiter enthalten.

Bei der Stichtagsbeprobung am 13.03.2018 wurden erstmals alle Messstellen im Untersu-

chungsgebiet beprobt, dabei auch die 2“-Messstellen aus dem Jahr 1996 (GWM1, GWM2

und GWM4) sowie die 5“-Messstelle GWM22.

Die Beprobung der Messstellen GWM2 und GWM4 vom 27.07.2017 fand unabhängig von

der Schadstoffuntersuchung für SRN2 statt. Phenole waren in dem damaligen Untersu-

chungsprogramm nicht enthalten.

6.1 Geologie und Hydrogeologie Der oberste Bereich der zu bewertenden Grundstücke ist durch die historische Nutzung als

Fabrikstandort geprägt. Es sind Auffüllungen unterschiedlicher Mächtigkeit und Zusammen-

setzung sowie Reste von Bauwerken und Gründungselementen unterschiedlicher Tiefe vor-

handen. Im Durchschnitt und bis auf die nachfolgend beschriebenen Ausnahmen reicht die

Auffüllung in Tiefen bis 1,0 m vereinzelt knapp 2 m.

Im Bereich des Seeufers (B13 bis B15) wurde im Ostteil die höchste Auffüllungsmächtigkeit

bis 2,3 m unter Gelände angetroffen. Aus der Lage zum See und dem Seewasserspiegel ist

erkennbar, dass es sich hier um eine Aufschüttung handelt, die vom ursprünglichen Ufer aus

in den See hinein hergestellt wurde. Der unmittelbare Uferbereich ist durch ältere Befesti-

gungsbauwerke gesichert, so dass die Auffüllung vor mehr als 50 Jahren erfolgt sein muss.

Ein weiterer geschlossener Bereich mit Auffüllungsmächtigkeiten über 2 m ist bei den Boh-

rungen B23 und B24 im Westteil vorhanden. Bei der Bohrung B24 reicht die Auffüllung bis

über 3 m Tiefe. Die Bohrung konnte wegen eines Widerstands bei 3 m nicht weiter vertieft

werden. Wir gehen davon aus, dass im Bereich dieser Bohrungen die Bauraumverfüllung

des Abwassersammlers durchbohrt wurde. Der Sammler reicht mit den dokumentierten

Schachtsohlen bis rund 4 m unter Gelände.

Der zu bewertende Bereich in Ost- und Westteil ist unter der Auffüllung durch einen drei-

schichtigen Aufbau des Untergrundes gekennzeichnet.

Der obere unbedeckte Grundwasserleiter wurde durch fast alle Bohrungen erreicht. Es han-

delt sich um einen Mittelsand, der unterschiedlich tief reicht.

In Seeufernähe sind im Mittelsand teilweise über einen Meter mächtige Torfschichten einge-

lagert. Die Basis des Mittelsandes wurde in unterschiedlichen Tiefen angetroffen. In mehre-

ren Bohrungen ist der natürlich vorhandene Sand graugrün gefärbt. Eine Aufnahme der

Grundwasserstände in den Kleinbohrungen wurde nicht durchgeführt. Durch das Zufallen der

Bohrungen unmittelbar nach dem Ziehen der Rammkernrohre ergaben sich keine verwertba-

ren Daten.

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In der nachfolgenden Tabelle 2 sind die Geländehöhen und Schichtgrenzen des ersten

grundwasserstauenden Horizontes im Untersuchungsgebiet eingetragen.

Messstelle BK 51 BK 52 BK 53 BK 54 BK 55 BK 56 Ok Gelände 39,43 mHN 39,85 mHN 38,68 mHN 38,76 mHN 37,66 mHN 38,21 mHN Ok Stauer 31,93 mHN 32,25 mHN 35,18 mHN 32,66 mHN 31,46 mHN 33,71 mHN Tabelle 2: Ortshöhen Gelände und Oberfläche Stauer

Die Oberkante des Stauers schwankt im Untersuchungsgebiet um fast 4 m.

Der erste Stauer unter der wasserleitenden Schicht ist ein gelbbrauner oder schluffiger

Feinsand bzw. hellgrauer steifer Schluff, der großflächig verbreitet ist und nach den jüngsten

Erkundungsergebnissen an der nördlichen Grundstücksgrenze, unterbrochen von Feinsand-

einlagerungen, bis in 22 m Tiefe reicht.

Ab 22 m unter Gelände wurde in der Bohrung BK46 (in Anlage 1.7.2 eingetragen) ein grauer

schluffiger Feinsand angetroffen. Es ist nicht auszuschließen, dass dieser Bereich dem

2. bedeckten Grundwasserleiter zuzuordnen ist. Die geologische Ansprache diesbezüglich

war jedoch nicht eindeutig.

In einem Gutachten von WASY zur Festlegung des Wasserschutzgebietes für die Wasser-

werke Neuruppin II und III wurde darauf hingewiesen, dass westlich des Ruppiner Sees der

2. Grundwasserleiter in Teilbereichen nicht oder nur in sehr geringmächtiger Ausbildung vor-

handen ist. Im Bereich des Wasserwerkes 2 wurden im 2. Grundwasserleiter hydraulische

Durchlässigkeiten zwischen 2 10-4 und 6 10-4 m/s festgestellt. Der schluffige Feinsand ab

22 m Tiefe dürfte diese Werte nicht erreichen. Nach unserer Einschätzung ist der typische

2. Grundwasserleiter im Erkundungsgebiet nicht verbreitet.

Das Grundwasser im oberen unbedeckten Grundwasserleiter fließt von Südwesten nach

Nordosten in Richtung Ruppiner See. Das Wasser steht ab rund 1,0 m, teilweise auch nur

wenige Dezimeter unter Gelände an. Die Ergebnisse einer Stichtagsbeprobung vom

27.11.2017 sind in der Anlage 1.9 eingetragen. In die Stichtagsbeprobung wurden die neuen

Messstellen BK51 bis BK56 sowie die alten 2“-Messstellen GWM2 und GWM4 einbezogen.

Die Auswertung der Stichtagsmessung ergibt vor allem im unmittelbaren Seebereich un-

gleichmäßige Fließrichtungen, was auf die unterschiedlich gute Anbindung der Messstellen

an den Saum des Seeufers zurückzuführen ist.

Die Ermittlung des Durchlässigkeitsbeiwertes des oberen wasserführenden Horizontes kann

aufgrund der Datenlage nur überschlägig vorgenommen werden. Die Beprobung der Mess-

stellen BK52 und BK55 im Oktober 2017 lässt eine Tendenz zu einem Beharrungszustand

zum Ende des Abpumpens erkennen. Die relativ geringe Absenkung von 0,46 m in BK55 ist

auf die Nähe des Ruppiner Sees zurückzuführen.

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Die Berechnung wird unter der Annahme einer Reichweite des Absenktrichters von rund 5 m

durchgeführt. Nach SICHARDT lässt sich damit die Durchlässigkeit kf ermitteln: √kf = (R/3.000 s)2 R = Reichweite des Absenktrichters (geschätzt 5 m)

s = Absenkbetrag bei Beharrung

Für den Absenkbetrag 0,46 m in BK55 ergibt sich daraus eine Durchlässigkeit von rund

0,003 m/s.

In BK52 ist bei einem Absenkbetrag von rund 1,35 m eine Durchlässigkeit von rund

0,001 m/s abzuleiten.

Beide Werte stimmen mit Angaben der Literatur zur Durchlässigkeit mittelkörniger Sande

überein, die mit Werten von 10-3 bis 10-4 m/s angegeben werden.

Aus dem kf-Wert und dem ermittelten Gefälle von rund i = 0,02 lässt sich die Fließgeschwin-

digkeit des Grundwassers ermitteln.

Vf = kf x i = 10-3m/s x 0,02 = 2 x 10-5 m/s

Dieser Wert entspricht einer Filtergeschwindigkeit von täglich rund 1,73 m.

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6.2 Schadstoffe im Untergrund

Die Untersuchungsergebnisse werden nachfolgend getrennt nach Boden (Abschnitt 6.2.1)

und Grundwasser (Abschnitt 6.2.2) beschrieben.

6.2.1 Boden

Zur Untersuchung des Bodens wurden aus den Kleinbohrungen Proben entnommen, luft-

dicht verpackt und zur Untersuchung in das Institut für Chemische Analytik GmbH Leipzig

gebracht. Die Analyseergebnisse des Labors sind in den Anlagen 3.1 enthalten.

Eine Beprobung zur Bewertung des Schutzgutes Mensch nach den Vorschriften der Bun-

desbodenschutzverordnung (BBodSchV) wurde nicht durchgeführt. Eine Bewertung der be-

stehenden Geländeoberfläche für den Wirkungspfad Boden-Mensch wäre im Hinblick auf die

vorhandene großflächige Versiegelung und die geplanten Aushubarbeiten für die fast vollflä-

chige Tiefgarage nicht notwendig. Die Untersuchungen konzentrierten sich deswegen auf ei-

ne rasterartige schichtbezogene Schadstoffermittlung mit dem Ziel, eine Grundwasserge-

fährdung zu beurteilen.

Aus allen Bohrungen wurden wenigstens die obersten entnommenen Proben auf Schwerme-

talle (As, Pb, Cd, Cr, Cu, Ni, Hg und Zn) sowie MKW und PAK untersucht. Sensorisch auffäl-

lige Proben wurden zusätzlich auf LHKW und Phenole analysiert.

Die Untersuchungsergebnisse der Laboruntersuchungen sind in der Anlage 3.1 enthalten.

In den Lageplänen der Anlage 1.11 sind die wichtigen Ergebnisse der Erkundung übersicht-

lich, nach Parametern getrennt, eingetragen. Die Einträge erfolgten, wenn wenigstens ein

Gehalt in der Bohrung über einem bestimmten Wert gemessen wurde: Pb und Zn ab

1.000 mg/kg, MKW ab 300 mg/kg, LHKW ab 1,0 mg/kg, Phenol ab 1,0 mg/kg und PAK ab

5,0 mg/kg.

Die an den Bodenproben ermittelten Schadstoffgehalte ergaben nur für zwei Stoffe die Mög-

lichkeit der Darstellung einer Konzentrationsverteilung in der Fläche. Für Blei wurden die

Isokonzen bis in 1,0 m unter Gelände in Anlage 1.11.8 eingetragen, für PAK wurde eine Tie-

fe von 2,0 m in Anlage 1.11.9 dargestellt.

Nachfolgend werden die Ergebnisse der Schadstoffbelastung getrennt nach Parametern be-

schrieben. Die Bewertung der Untersuchungsergebnisse erfolgt in Abschnitt 7.

Blei (Pb) (Anlage 1.11.1)

Blei wurde in mehreren Bohrungen in erhöhter Konzentration nachgewiesen Die höchsten

Konzentrationen wurden in fast allen Bohrungen im Bereich bis 1,0 m unter Geländeoberflä-

che festgestellt. Die höchsten Konzentrationen sind in den Bohrungen B11, B15 und B55

vorhanden. Zur Tiefe nehmen in allen Bohrungen die Konzentrationen mit Erreichen des ge-

wachsenen Bodens schnell ab.

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Die Untersuchung des Bodensättigungsextraktes ergab auch bei außergewöhnlich hohen

Feststoffgehalten (Probe 15-18 von 0 bis 1,0 m Tiefe mit 29.000 mg/kg) nur relativ geringe

eluierbare Anteile von 46 µg/l).

Zink (Zn) (Anlage 1.11.2)

Zink wurde vereinzelt in sehr hohen Konzentrationen nachgewiesen. Höchster Wert ist in B3

von 0,6 bis 1,1 m Tiefe mit einer Konzentration von 93.400 mg/kg. Der Bodensättigungsext-

rakt erreicht hier 18 µg/l, während er bei den deutlich geringer belasteten Proben 11-23, 14-

16 und 15-18 zwischen 1.050 µg/l und 7.460 µg/l liegt. Zur Tiefe hin ist eine schnelle Ab-

nahme der Zinkgehalte festzustellen.

Die Blei- und Zink-Belastung der Bohrungen entlang des Seeufers ist in einem Schnitt in An-

lage 5.2 eingetragen.

Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) (Anlage 1.11.3)

MKW wurden nur vereinzelt in Konzentrationen über 300 mg/kg festgestellt. Herausragend

ist die Bohrung B74, bei der auch die sensorische Ansprache des Bohrgutes bis in 3,0 m Tie-

fe einen deutlichen Hinweis auf MKW im Boden ergab. Die Bohrung B74 konnte erst nach

mehreren Fehlversuchen wegen massiver Betonteile im Untergrund niedergebracht werden.

In der Umgebung dieser Bohrung existiert wahrscheinlich ein unterirdisches Bauwerk. In der

Bohrung wurden MWK über der Sättigungsgrenze als Öl vorliegend erbohrt. Die analysierten

Gehalte erreichen 8.240 mg/kg, Ab 3 m Tiefe ist kein Öl mehr vorhanden

In Bohrung B11, Probe 26 wurde in 2,6 bis 3,2 m Tiefe ebenfalls ein erhöhter MKW-Gehalt

(1.120 mg/kg) festgestellt.

Leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe (LHKW) (Anlage 1.11.4)

LHKW wurden in mehreren Bohrungen (B11, B14, B55, B61-B, B63, B66, B73 und B74 in

Konzentrationen über 1 mg/kg festgestellt. Höchster Wert ist in B1 bei 2,6 bis 3,2 m Tiefe

62,4 mg/kg. Eine Abgrenzung zur Tiefe hin ist nicht erfolgt.

In allen positiven Proben ist Trichlorethen als hauptsächlicher Anteil enthalten.

Phenol (Anlage 1.11.5)

Phenol ist in deutlichen Anteilen in den Bohrungen B11, B15 und B61-B enthalten und tritt in

Konzentrationen von 1,0 mg/kg und 10 mg/kg in weiteren 5 Bohrungen (B62, B63, B74, B75

und B54) auf. Die hohen Konzentrationen in B11 (24 mg/kg) und B15 (12 mg/kg) sind nicht

zur Tiefe hin abgegrenzt.

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Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) (Anlage 1.11.6)

PAK wurden in fast allen darauf untersuchten Bodenproben nachgewiesen. PAK-Gehalte

über 100 mg/kg sind in 6 Bohrungen nachgewiesen In B74 wurde in 1,0 bis 1,8 m Tiefe ein

Wert von 2.300 mg/kg gemessen. Bis in 3 m Tiefe sind hier außergewöhnlich hohe PAK-

Gehalte vorhanden. Ab 3 m Tiefe werden die PAK-Gehalte unbedeutend.

In zahlreichen weiteren Bohrungen sind PAK-Konzentrationen über 10 mg/kg vorhanden.

Bis auf den unmittelbaren Seebereich und in Bohrung B11 ist in den Bohrungen mit mehre-

ren untersuchten Proben zur Tiefe hin eine, teilweise deutliche, Abnahme der PAK Gehalte

festzustellen

Die Perkolationsversuche für die Bestimmung der PAK an Mischproben ergaben an den

Bohrungen

B54: 296 µg/l, davon 233 µg/l Naphthalin und

B55: 30,2 µg/l, davon 9,7 µg/l Naphthalin.

Benzo(a)pyren ist nur sehr gering vertreten (0,03 µg/l in B55).

In einem Längsschnitt parallel zum Seeufer ist in Anlage 5.1 die PAK-Belastung der analy-

sierten Proben eingetragen.

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6.2.2 Grundwasser

Im Grundwasser gab es im Zusammenhang mit den Untersuchungen zur Detailerkundung

zwei Beprobungen. Die chemischen Untersuchungsergebnisse des Umwelt- und Agrarlabors

Fehrbellin sind in den Anlage 3.2 und 3.3 enthalten.

Eine Beprobung der alten Messstellen GWM2 und GWM4 vor Beginn der eigentlichen Er-

kundung ergab die in Anlage 3.2 Seite 1 zusammengestellten Werte. Die Analysen sind dort

den Messwerten von 2004 gegenübergestellt.

In den nachfolgenden Tabellen sind die Ergebnisse der Summenparameter der untersuchten

Stoffe mit bedeutenden Konzentrationen zusammengestellt, die in wenigstens zwei Mess-

stellen auftreten.

PAK (µg/l) 27.07.2017 24./27.10.2017* 13.03.2018 BK51 nicht beprobt 0,01 k.S. BK52 nicht beprobt k.S. 0,01 BK53 nicht beprobt k.S. 0,02 BK54 nicht beprobt k.S. k.S. BK55 nicht beprobt k.S. k.S. BK56 nicht beprobt 27,4 13,2 GWM22 nicht beprobt nicht beprobt 0,01 GWM1 nicht beprobt nicht beprobt k.S. GWM2 k.S. nicht beprobt 0,14 GWM4 64,2 nicht beprobt 768,6

*BK53 am 17.11.2017

Σ LHKW (µg/l) 27.07.2017 24./27.10.2017* 13.03.2018 BK51 nicht beprobt 104 499 BK52 nicht beprobt 4 7,3 BK53 nicht beprobt k.S. k.S. BK54 nicht beprobt 28 10,9 BK55 nicht beprobt 1348 3537 BK56 nicht beprobt 276 192 GWM22 nicht beprobt nicht beprobt k.S. GWM1 nicht beprobt nicht beprobt k.S. GWM2 7,4 nicht beprobt k.S. GWM4 45,5 nicht beprobt 8406

*BK53 am 17.11.2017

Hervorzuheben ist die außergewöhnlich hohe Zunahme von PAK und LHKW in der Mess-

stelle GWM4 von Juli 2017 bis März 2018. Auch in BK55 ist im März 2018 ein deutlich höhe-

rer LHKW-Gehalt als im Oktober 2017 feststellbar.

In GWM4 ist der Hauptbestandteil der LHKW Trichlorethen. In den anderen Messstellen do-

minieren CIS (BK51 und BK55) bzw. TRANS (BK51).

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Neben PAK und LHKW, die in mehreren Messstellen festgestellt wurden, gab es Einzelpa-

rameter, die nur in GWM4 gemessen wurden: BTEX wurden hier im März 2018 mit 46 µg/l

und Phenol mit 85 µg/l nachgewiesen.

Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) wurden in keiner Messstelle, Schwermetalle nur verein-

zelt im Bereich der Nachweisgrenze gemessen.

Die Messstellen BK52, BK53, BK54, GWM22, GWM1 und GWM2 wiesen bei allen Bepro-

bungen keine oder unbedeutende Schadstoffgehalte auf.

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7 Bewertungen der Untersuchungsergebnisse

Die Bewertung der vorliegenden Untersuchungsergebnisse erfolgt getrennt nach Westteil

(Abschnitt 7.1) und Ostteil (Abschnitt 7.2) für Boden und Grundwasser.

Als Bewertungskriterien werden das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), die Bundes-

bodenschutzverordnung (BBodSchV), die Ableitung von Geringfügigkeitsschwellenwerten für

das Grundwasser der LAWA 2016 und die LAGA Teil II vom 05.11.2004 zugrunde gelegt.

Zur Bewertung der Schadstoffgehalte im Untergrund werden folgende Grenz- oder Prüfwerte

herangezogen:

Grundwasser: GFS-Werte der LAWA 2016

Boden:

PAK: Zur Abgrenzung unterschiedlich belasteter Bereiche wurde eine abgestufte Darstellung

gewählt mit Werten unter 5 mg/kg, 5 bis 10 mg/kg, 10 bis 100 mg/kg und über 100 mg/kg. Da

ein Großteil der Belastung bis 100 mg/kg in der mit Bauschutt durchsetzen oberflächenna-

hen Auffüllung liegt, die ausgehoben werden soll, ist hier das Entsorgungskriterium für Bau-

schutt mit dem Zuordnungswert Z2: 75 (100) mg/kg für die weiteren Entscheidungen maß-

geblich.

Zur Eingrenzung der Schwermetalle Zink und Blei wurde ein Wert von 1.000 mg/kg gewählt,

da bei den Untersuchungen der Bodenproben entweder eine deutliche Unterschreitung oder

Überschreitung dieses Werts festgestellt wurde.

7.1 Westteil

Der Westteil mit den Bohrungen B18 bis B28 und den Grundwassermessstellen BK51 und

BK52 weist eine relativ homogene Struktur auf, die durch den Abwassersammler von Süden

nach Norden bis in rund 4 m Tiefe durchbrochen wird.

Auffällige Schadstoffgehalte im Boden sind bis auf eine Probe (25-69) auf die obere Auffül-

lung beschränkt und durch darunter liegende Proben abgegrenzt. Die Proben 18-82, 20-86

und 21-79 sind gering mit PAK in der Größenordnung von 3,36 mg/kg bis 6,96 mg/kg belas-

tet. Die nächst tieferen Proben weisen jeweils geringere PAK-Gehalte auf. Gleiches gilt für

die höher belastete Probe 26-60 (PAK: 47,6 mg/kg), wo in der nächst tieferen Probe keine

PAK mehr nachweisbar waren.

Lediglich die Probe 25-69 (PAK: 41,0 mg/kg) ist nach unten hin nicht abgegrenzt. Die Boh-

rung konnte nicht tiefer als 1,6 m geführt werden. Sie liegt in der unmittelbaren Nähe des

Abwassersammlers. Wir nehmen an, dass hier beim Herstellen des Abwassersammlers Auf-

füllung umgelagert wurde. Die belastete Schluffschicht aus B25 wäre dann auch umgelager-

tes Material.

Ein weiterer auffälliger Befund ist die Zinkbelastung (Zn: 4.010 mg/kg) in der Probe 26-60.

Die darunter untersuchte Probe hat nur noch einen Gehalt von 33 mg/kg Zink.

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Die Grundwasseruntersuchungen an den Messstellen BK51 und BK52 ergab eine Zunahme

des LHKW-Wertes in BK51 von Oktober 2017 mit 104 µg/l bis März 2018 mit 499 µg/l. Der

Geringfügigkeitsschwellenwert (GFS-Wert) der LAWA von 20 µg/l ist somit deutlich über-

schritten.

Die Einzelparameter CIS und TRANS in den untersuchten Proben weisen auf einen alten

Schaden hin. In den nächstliegenden Messstellen BK22 und BK36 sind diese Parameter

nicht nachweisbar. Auch das Fehlen anderer LHKW deutet auf einen alten Schaden im

Grundwasser hin. Auf Grund der relativ geringen Konzentration und offensichtlich kleinflächi-

gen Verbreitung sind sofortige weitere Maßnahmen nicht erforderlich. Eine endgültige Ent-

scheidung zur abschließenden Bewertung sollte nach einer weiteren Beprobung der Mess-

stelle getroffen werden. Vor den Aushubarbeiten im Bereich von BK51, die mit Wasserhal-

tung verbunden sein werden, muss durch einen Pumpversuch die Entwicklung der LHKW-

Gehalte im Grundwasser geprüft werden.

Bis auf punktuelle Verunreinigungen in der oberflächennahen Auffüllung durch PAK und Zink

ist der Westteil ohne bedeutende Kontaminationen. Die festgestellten Schadstoffe im West-

teil des Untersuchungsgebietes werden mit den Baumaßnahmen entfernt.

PAK wurden bei der Beprobung im Oktober 2017 mit 0,01 µg/l gemessen (Phenanthren),

was deutlich unter dem GFS-Wert von 0,2 µg/l liegt.

Die PAK-Belastung der Auffüllung im Bereich der Bohrungen 25 und 26 liegt im Grundwas-

serzustrom auf die Messstelle BK51 und hat keine messbaren Auswirkungen auf das dort

beprobte Grundwasser.

PAK und Zink (4.010 mg/kg in B26 bis 0,5 m Tiefe) sind somit abfallrelevant und bei der Be-

probung des Aushubs in Vorbereitung auf eine Verwertung oder Entsorgung des Aushubs zu

berücksichtigen.

7.2 Ostteil

Der Ostteil umfasst nach der Veränderung des B-Plans 17.7 drei Teilflächen: die Fläche des

B-Plans, den Bereich des geplanten Uferwanderwegs mit Seeufer und die Fläche der S.I.N.

im Süden des B-Plangebietes.

Im Boden westlich der Linie BK56-BK55-GWM2 sind ähnliche Verhältnisse wie beim Westteil

im B-Plangebiet 17.8 vorhanden. In zwei Bohrungen wurden bei den Probenuntersuchungen

erhöhte PAK- und Schwermetallgehalte angetroffen. In B3 sind von oben nach unten ab-

nehmende Blei-, Kupfer- und Zinkgehalte in sehr hoher Konzentration vorhanden. Zink er-

reicht in 3-30 (0,6 m bis 1,1 m Tiefe) 93.400 mg/kg. In 3-31 (1,1 m bis 1,9 m) beträgt der

Zinkgehalt noch 1.100 mg/kg. In der hoch belasteten Probe sind auch die Blei- und Zink-

Werte leicht erhöht.

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In B5 sind in der obersten Probe (bis 0,6 m) erhöhte Gehalte von PAK (26,2 mg/kg) und in

der zweitobersten Probe (0,6 m bis 1,4 m) erhöhte Blei- und Zinkgehalte vorhanden. In den

jeweils darunter liegenden Proben sind diese Parameter nur noch in geringem oder unbe-

deutenden Umfang messbar.

Der Bodensättigungsextrakt an der Probe 3-30 ergab für Zink einen Eluatwert von 18 µg/l,

eine unbedeutende Größe, die unter dem GFS-Wert von 60 µg/l liegt. Die Schadstoffsituation

beschränkt sich im hier beschriebenen Bereich auf die obere Auffüllung, die für den Aushub

im Zusammenhang mit dem geplanten Bau der Tiefgarage vorgesehen ist.

Blei ist an zwei Bohrungen, B5 und B13, in erhöhten Konzentrationen im Feststoff vorhan-

den. Die Umgebung dieser Bohrungen ist beiden geplanten Aushubarbeiten für die Tiefgara-

ge und den Neubau des Uferwanderwegs gesondert auszuheben und durch gezielte Bepro-

bungen in Böschung und Sohle der Aushubgrube abzugrenzen.

Die in dem hier beschriebenen Bereich liegenden und beprobten Grundwassermessstellen

BK53 und BK54 weisen keine oder unbedeutende Schadstoffgehalte auf.

Östlich der Linie BK56-BK55-GWM2 sind deutliche Verunreinigungen des Untergrundes vor-

handen.

Im Boden wurden hohe Gehalte an organischen und anorganischen Stoffen ermittelt. Es gibt

einen engeren hochbelasteten Bereich und singuläre Belastungen in einzelnen Bohrungen

außerhalb dieses Bereichs, die im Wesentlichen die schon beschriebenen Bohrungen B3

und B5 betreffen. Auf dem S.I.N.-Grundstück sind oberflächennah bis 1,0 m unter Gelände

erhöhte PAK-Gehalte vorhanden (B62 17,3 mg/kg und B64 25,4 mg/kg).

Hier sind bei Aushub entsorgungsrelevante Überprüfungen erforderlich.

In Anlage 1.12 ist der insgesamt hoch belastete Bereich eingetragen. Er wird im Wesentli-

chen durch eine PAK-Belastung über 100 mg/kg und eine Bleibelastung über 10.000 mg/kg

markiert. Innerhalb dieses Bereichs sind neben PAK und Blei deutlich erhöhte Gehalte von

LHKW (>1 mg/kg), Phenolen (>10 mg/kg), Zink (>1.000 mg/kg) und MKW (>300 mg/kg) vor-

handen. Die Tiefe der Belastungen ist bei den einzelnen Parametern unterschiedlich.

Hohe Konzentrationen von Blei und Zink treten fast ausschließlich im Bereich bis 1,0 m unter

Gelände auf. Die Eluatwerte der Schwermetalle in den Bohrungen im Seeuferbereich sind

sehr hoch. Vor allem die Antimon- und Zinkwerte der Bohrungen B11, B14 und B15 liegen

deutlich über den Prüfwerten der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV), Anhang 2,

Abs. 3: Wirkungspfad Boden-Grundwasser. Die entsprechenden Bodenproben wurden aus

der wassergesättigten Zone entnommen. Eine Grundwasserverunreinigung ist somit nach-

gewiesen. Es besteht Handlungsbedarf wegen der Existenz einer Altlast.

Zusätzlich wird die Schwermetallbelastung durch die Verunreinigung mit organischen Stoffen

deutlich überlagert.

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Hohe MKW-Gehalte sind bis rund 3,2 m Tiefe verbreitet, sind jedoch auf eine Teilfläche des

hoch belasteten Bereichs beschränkt (B11, B74).

LHKW sind, vor allem am Ort der höchsten Belastung (B11) zur Tiefe hin noch nicht ausrei-

chend erkundet.

Phenole erreichen Tiefen über 3 m unter Gelände und müssen bei B11 ebenfalls noch ab-

schließend zur Tiefe hin erkundet werden.

PAK sind in sehr hohen Konzentrationen vertreten (2.300 mg/kg in Probe 74-19 von 1,0 bis

1,8 m unter Gelände.

Die Belastungen des Bodens mit PAK sind in der Anlage 1.11.6 eingetragen. An hoch belas-

teten Proben (B54 und B55) wurden Perkolationsversuche durchgeführt. Da nach den ersten

Probenuntersuchungen nur noch wenig geeignetes Probenmaterial zur Verfügung stand,

wurden für diese Versuche Mischproben aus Bohrung B54 und B55 untersucht. Somit waren

in den Mischproben geringere PAK-Gehalte vorhanden, als in den höchst belasteten Proben

dieser Bohrungen. Trotzdem wurden die beschriebenen hohen Eluatwerte B54: 296 µg/l und

B55: 30,2 µg/l ermittelt. Die sehr hohe Eluierbarkeit der PAK mit hoher Überschreitung der

GFS-Werte der LAWA erfordert eine Sanierung des betroffenen Bereichs.

Der hoch belastete Bereich muss durch einen Bodenaustausch saniert werden. Die dabei er-

forderliche Wasserhaltung im Aushubbereich erfordert eine wasserrechtliche Erlaubnis. In

Vorbereitung dazu ist eine 5“-Messstelle im Schadensbereich einzurichten und durch einen

Pumpversuch die Fördermengen und Schadstoffgehalte im geförderten Grundwasser zu er-

mitteln. Die Messstelle soll im Bereich der Bohrung B11 und der Grundwassermessstelle

GWM4 eingerichtet werden. Dadurch kann an den Proben aus dem Bohrgut auch die Tie-

fenabgrenzung der Phenol-, Pak- und LHKW-Belastung erfolgen.

Im Grundwasser wurden im beschriebenen Bereich in GWM4 teilweise erhebliche Schad-

stoffgehalte gemessen. Es ist die einzige Messstelle, in der die hohe Bodenbelastung mit or-

ganischen Stoffen und Phenolen widergegeben wird. Gelöste Schwermetalle wurden nur in

unbedeutenden Konzentrationen gemessen.

In GWM4 ist vorwiegend Trichlorethen vorhanden, das wiederum im Zustrom in BK56 fast

vollständig fehlt.

BK55 weist im untersuchten Grundwasser mit zuletzt gemessenen 3.537 µg/l deutlich erhöh-

te LHKW-Gehalte auf, wobei hier fast ausschließlich CIS gemessen wurde. Die im Grund-

wasserzustrom liegenden Messstellen BK54 und (seitlich) BK53 sind diesbezüglich unauffäl-

lig. Die hohe CIS-Belastung ist im weiteren Grundwasserabstrom in GWM4 nur noch abge-

schwächt nachweisbar.

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In BK56 wurden im Grundwasser erhöhte Werte von PAK, vor allem Naphthalin festgestellt.

LHKW sind in dieser Messstelle leicht erhöht. Die Ursache der PAK-Belastung kann im Be-

reich des Nachbargrundstücks (S.I.N.) liegen, da hier das ehemalige Gaswerk stand. Wir

empfehlen, hier eine weitere Grundwassermessstelle einzurichten und das Grundwasser zu

beproben.

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8 Weitere Maßnahmen und Untersuchungen

Die weiteren erforderlichen Maßnahmen werden nachfolgend getrennt für den Westteil und

den Ostteil der untersuchten Fläche beschrieben

8.1 Westteil

Im Westteil des untersuchten Grundstücks ist bei Aushubarbeiten eine Bewertung des aus-

gehobenen Bodens zur Festlegung der weiteren Verwertung bzw. Entsorgung erforderlich.

In den Aushubbereichen ist eine Abnahme der Baugrubensohlen und Böschungen erforder-

lich. Wenn der gewachsene Boden eindeutig erreicht ist und keine sensorischen Auffälligkei-

ten vorliegen, sind keine Beprobungen erforderlich. In sensorisch auffälligen Bereichen bzw.

im Bereich verbleibender Auffüllungen sind rasterartig im Abstand von 5 m zueinander Bo-

denproben zu entnehmen und auf Schwermetalle und PAK zu untersuchen. Alle Aufnahmen

sind zu dokumentieren und nachvollziehbar in Lagepläne einzutragen.

Die Entsorgung oder Verwertung von Aushub ist ebenfalls zu dokumentieren.

Wenn Bereiche der künftigen Geländeoberfläche in der Auffüllung liegen, ist in diesen Berei-

chen eine Beprobung nach BBodSchV, Anhang 2, Abs. 1 mit entsprechender Dokumentation

durchzuführen. Werden Prüfwerte des Wirkungspfades Boden-Mensch in unzulässiger Wei-

se überschritten, ist hier ein Bodenaustausch bis in 0,5 m unter die geplante Geländeober-

fläche durchzuführen. Restbelastungen und die Maßnahmen zum Bodenaustausch sind zu

dokumentieren.

Vor dem Aushub der Baugrube ist in BK51 im Vorgriff auf den wasserrechtlichen Antrag zur

Wasserförderung aus der Baugrube ein Pumpversuch durchzuführen, bei welchem die Ent-

wicklung der LHKW-Konzentration gemessen wird. Auf der Grundlage der Untersuchungser-

gebnisse wird dann über das weitere Vorgehen entschieden. Wir empfehlen wegen der noch

zu klärenden Umstände, den Pumpversuch baldmöglichst durchzuführen.

8.2 Ostteil

Im Ostteil des Grundstücks ist ein Unterschied zwischen den Flächen westlich der Linie

BK56-BK55-GWM2 und östlich davon bis zum Seeufer feststellbar.

Im Bereich zwischen der genannten Linie und der Straße sind derzeit keine weiteren Unter-

suchungen erforderlich. Beim Aushub sind die Bereiche der Bohrungen B3 und B5 gesondert

auszuheben und zu entsorgen. In den übrigen Flächen dieses Abschnitts ist eine Bewertung

des ausgehobenen Bodens zur Festlegung der weiteren Verwertung bzw. Entsorgung erfor-

derlich.

In den Aushubbereichen ist eine Abnahme der Baugrubensohlen und Böschungen erforder-

lich. Wenn der gewachsene Boden eindeutig erreicht ist und keine sensorischen Auffälligkei-

ten vorliegen, sind keine Beprobungen erforderlich. In sensorisch auffälligen Bereichen bzw.

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im Bereich verbleibender Auffüllungen sind rasterartig im Abstand von 5 m zueinander Bo-

denproben zu entnehmen und auf Schwermetalle und PAK zu untersuchen. Alle Aufnahmen

sind zu dokumentieren und nachvollziehbar in Lagepläne einzutragen.

Die Entsorgung oder Verwertung von Aushub ist ebenfalls zu dokumentieren.

Wenn Bereiche der künftigen Geländeoberfläche in der Auffüllung liegen, ist in diesen Berei-

chen eine Beprobung nach BBodSchV, Anhang 2, Abs. 1 mit entsprechender Dokumentation

durchzuführen. Werden Prüfwerte des Wirkungspfades Boden-Mensch in unzulässiger Wei-

se überschritten, ist hier ein Bodenaustausch bis in 0,5 m unter die geplante Geländeober-

fläche durchzuführen. Restbelastungen und die Maßnahmen zum Bodenaustausch sind zu

dokumentieren.

Im Bereich der Bohrung B11 und der Messstelle GMW4 ist eine neue 5“-Messtelle einzurich-

ten, durch horizontierte Bodenuntersuchungen die PHENOL-, PAK- und MKW-Belastung zur

Tiefe hin abzugrenzen und mit einem Pumpversuch über 12 Stunden die Ergiebigkeit der

Messstelle und die Schadstoffzusammensetzung des Grundwassers zu ermitteln.

Danach ist eine Sanierungsplanung durchzuführen.

Die Grundwasserbelastungen in den Messstellen BK51 und BK56 müssen durch weitere Er-

kundungen geklärt werden. Wir schlagen die Einrichtung einer Messstelle auf dem S.I.N.-

Grundstück im Zustrom auf BK56 und einen Pumpversuch mit Grundwasserbeprobung vor.

Ebenso ist ein Pumpversuch an BK51 durchzuführen, um die Wasserhaltung der Baugrube

in diesem Bereich auch hinsichtlich der Schadstoffsituation im Grundwasser zu klären.

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