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UNIVERSITÄTSKLINIKUM HAMBURG-EPPENDORF
Zentralinstitut für Arbeitsmedizin und Maritime Medizin
und Universitätsprofessur für Arbeitsmedizin
Direktor: Prof. Dr. med. X. Baur
Aufbau eines standardisierten Assays zur Quantifizierung von Latexallergenen
Dissertation
zur Erlangung des Grades eines Doktors der Medizin
an der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg.
vorgelegt von:
Lena Henrike Mehner aus Hamburg
Hamburg 2011
2
Angenommen von der Medizinischen Fakultät am: 11.09.2011
Veröffentlicht mit Genehmigung der medizinischen Fakultät der Universität Hamburg
Prüfungsausschuss, der/die Vorsitzende: Prof. Dr. U. Latza
Prüfungsausschuss, 2. Gutachter/in: Prof. Dr. M. Augustin
Prüfungsausschuss, 3. Gutachter/in: PD Dr. Lygia Budnik
3
INHALTSVERZEICHNIS
1 EINLEITUNG 7
1.1 Arbeitshypothese und Fragestellung 7
1.2 Grundprinzipien der Allergie 8
1.3 Nature Rubber Latex (NRL) – ein Allergen? 9
1.4 Die Latexallergie 10
1.4.1 Die Latexallergie – Ursachen, Manifestation und Prävention 10
1.4.2 Die Bedeutung der Latexallergie als Berufskrankheit 13
1.5 Herstellung von Latexhandschuhen 16
1.6 Aktuelle Richtwerte und Regeln im Umgang mit latex-haltigen
Einmalhandschuhen 18
1.7 Quantifizierung von Allergenen in Probenmaterial 20
1.7.1 Überblick gängiger Testmethoden und Standards 20
1.7.2 Wie funktioniert ein ELISA? 21
1.7.3 Wie funktioniert ein Inhibitions-ELISA? 23
1.7.4 IgY – ein Antikörper aus dem Hühnerei 25
2 MATERIAL UND METHODEN 26
2.1 Probenmaterial 26
2.2 Materialien 27
2.2.1 Chemikalien 27
2.2.2 Lösungen und Puffer 28
2.2.3 Verbrauchsmaterialien 30
2.2.4 Geräte 31
2.3 Methoden 32
2.3.1 Vorbereitung des Probenmaterials 32
2.3.1.1 Herstellung von Latexextrakt aus Einmalhandschuhen 32
2.3.2 Proteinchemische Methoden 32
2.3.2.1 Proteinbestimmung mit der modifizierten Lowry-Methode 32
2.3.3 Immunologische Methoden 33
2.3.3.1 Gewinnung der IgG–Antikörper 33
2.3.3.2 Gewinnung der IgY–Antikörper 34
4
2.3.3.3 CAP-Assay 34
2.3.3.4 IgG-Inhibitions-ELISA nach Beezhold 37
2.3.3.5 IgY-Inhibitions-ELISA 40
2.3.4 Statistische Methoden 43
2.3.4.1 Verwendete Software und Umgang mit dem Datenmaterial 43
2.3.4.2 Berechnung von Sensitivität und Spezifität 43
2.3.4.3 Berechnung der Korrelation 44
2.3.4.4 Bestimmung der Nachweisgrenzen 45
3 ERGEBNISSE 45
3.1 Messwerte 45
3.1.1 Gesamtproteingehalt der 20 Proben mittels modifizierter Lowry-
Methode 45
3.1.2 Allergengehalt der Proben mittels CAP-Assay 47
3.1.3 Allergengehalt der Proben mittels IgG-Inhibitions-ELISA
nach Beezhold 47
3.1.4 Allergengehalt der Proben mittels IgY-Inhibitions-ELISA 48
3.2 Statistische Analyse 50
3.2.1 Verteilung der erhobenen Messwerte 50
3.2.2 Sensitivität und Spezifität der Methoden 52
3.2.3 Korrelation der Methoden 54
3.2.4 Nachweisgrenzen der Methoden 55
4 DISKUSSION 57
5 ZUSAMMENFASSUNG 65
6 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 66
7 LITERATURVERZEICHNIS 69
8 TIERSCHUTZANTRÄGE 75
9 DANKSAGUNGEN 77
10 LEBENSLAUF Fehler! Textmarke nicht definiert.
11 EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG 79
5
VERZEICHNIS DER ABBILDUNGEN
Abbildung 1 Kennzahlen der Berufskrankheit Nummer 5101, 1995-2008 14
Abbildung 2 Vergleich anerkannter Berufskrankheiten, die zur Unterlassung
aller schädigenden Tätigkeiten gezwungen haben 2008 15
Abbildung 3 Prinzip des ELISA 23
Abbildung 4 Inhibitions-ELISA (geringer Antigengehalt) 24
Abbildung 5 Inhibitions-ELISA (hoher Antigengehalt) 25
Abbildung 6 Darstellung der Messwerte im Punktdiagramm 51
6
VERZEICHNIS DER TABELLEN
Tabelle 1 Übersicht der benannten Latexallergene (IUIS) 10
Tabelle 2 Übersicht anerkannter Berufskrankheiten, die zur Unterlassung
aller schädigenden Tätigkeiten gezwungen haben 2008 15
Tabelle 3 Handschuhproben 27
Tabelle 4 Pipettierschema der Allergen-Standardreihe des CAP-Assay 36
Tabelle 5 Pipettierschema des IgG-Inhibitions-ELISA nach Beezhold 38
Tabelle 6 Pipettierschema des IgY-ELISA 41
Tabelle 7 Gesamtproteingehalt der Probenextrakte 46
Tabelle 8 Ergebnisse des CAP-Assay 47
Tabelle 9 Ergebnisse des Beezhold Assay 48
Tabelle 10 Ergebnisse des IgY-ELISA 49
Tabelle 11 Mittelwerte der Messreihen 50
Tabelle 12 Ermittlung der Sensitivität und Spezifität des IgY-ELISA 52
Tabelle 13 Ermittlung der Sensitivität und Spezifität des CAP-Assay 53
Tabelle 14 Ergebnis der Berechnung der Korrelation 54
Tabelle 15 Signifikanz der errechneten Korrelationen 55
Tabelle 16 Ergebnis der Bestimmung der Nachweisgrenzen 55
Tabelle 17 Sensitivität und Spezifität der Methoden 62
Tabelle 18 Korrelation und Signifikanz der Methoden 63
Tabelle 19 Nachweisgrenzen der Methoden 63
7
1 EINLEITUNG
1.1 Arbeitshypothese und Fragestellung
Sensibilisierungen gegen Latexallergene stellen nicht zuletzt durch den stetig
steigenden Gebrauch von Latexhandschuhen ein gesundheitliches Problem dar
(Übersicht in Raulf-Heimsoth et al. 2001). Besonders bei Spina-bifida-Patienten, die
in den ersten Lebensjahren multiplen Operationen und somit wiederholtem Kontakt
mit Latexhandschuhen ausgesetzt sind, findet sich ein stark erhöhtes Risiko, im
Laufe ihres Lebens eine Latexallergie zu entwickeln (Sussman et al. 2002). Auch
Mitarbeiter des Gesundheitswesens haben ein erhöhtes Latexallergie-Risiko,
einerseits durch das tägliche Tragen von Latexhandschuhen und andererseits durch
die Aufnahme so genannter Aeroallergene, die beim An- und Ausziehen von
gepuderten Latexhandschuhen freigesetzt werden (Chen und Baur 1999). Der
Umgang mit latexhaltigen medizinischen Produkten stellt ein weiteres relatives Risiko
dar (Kostyal et al. 2009).
Zur Verringerung dieser Belastungen und somit des Risikos einer Sensibilisierung
wurden gesetzliche Grenzwerte des Latexproteingehalts unterschiedlicher Latex-
artikel festgelegt (Deutsches Institut für Normung e.V. 2007, BAuA 2008).
Derzeit genutzte Testverfahren zur Quantifizierung von Latexallergenen sind auf die
Verfügbarkeit spezifischer Latexantikörper angewiesen. Eingesetzt werden unter
anderem humane Antikörper, für deren Gewinnung sensibilisierte Personen
bereitstehen müssen oder Kaninchen-Antikörper, die über das Ausbluten der Tiere
gewonnen werden. Auch monoklonale Antikörper werden genutzt, die jedoch
lediglich Einzelallergene und somit nicht das gesamte Spektrum der Latexallergene
erfassen können.
Ziel der vorliegenden Arbeit war der Aufbau eines standardisierten und zugleich
tierfreundlichen Inhibitionsassays zur Latexallergenbestimmung in Kautschuk-
produkten. Hierfür sollten Immunglobuline der Klasse Y, die zuvor aus dem Hühnerei
gewonnen wurden, eingesetzt werden.
8
Im Folgenden soll zunächst eine Einleitung zum Einstieg in die Thematik gegeben
werden, die einen Überblick über die Latexallergie in Bezug auf ihren
geschichtlichen, pathophysiologischen und wirtschaftlichen Hintergrund gibt.
Anschließend werden die Herstellung von Einmalhandschuhen sowie aktuelle
Richtwerte zum Allergengehalt beleuchtet.
Es schließt sich ein Überblick der gängigen Testmethoden an, der eine
Charakterisierung des IgY-Hühner-Antikörpers beinhaltet.
Dem nachfolgenden Abschnitt „Material und Methoden“, der die experimentelle
Vorgehensweise dokumentiert, folgt eine Zusammenfassung der Ergebnisse. Diese
werden in der darauf folgenden Diskussion interpretiert und zuletzt noch einmal in
der Zusammenfassung im Gesamtkontext bewertet.
1.2 Grundprinzipien der Allergie
Unter einer Allergie versteht man eine überschießende Reaktion des Immunsystems
auf für gewöhnlich harmlose Antigene, der eine Sensibilisierungsreaktion durch einen
vorangegangenen Kontakt mit einem allergenen Stoff vorausgeht. Schon 1963
beschrieben Gell und Coombs vier unterschiedliche Formen der Allergie (Gell und
Coombs 1963). Die von Ihnen entwickelte Einteilung der allergischen Reaktion in Typ
I bis Typ IV gilt weitestgehend bis heute. Bei der durch das Tragen von
Latexhandschuhen hervorgerufenen Immunreaktion spielt neben der durch chemische
Zusatzstoffe hervorgerufenen Typ IV-Allergie (Zucker-Pinchoff und Stadtmauer 2002) die
durch Allergene aus dem Pflanzensaft des Kautschukbaumes Hevea brasiliensis (Nature
Rubber Latex NRL) Typ I-Allergie eine wesentliche Rolle.
Die Typ I-Allergie wird auch als Soforttypallergie bezeichnet, da sie innerhalb von
Sekunden bis wenigen Minuten nach Allergenkontakt ihr volles klinisches Bild zeigt.
Sie wird durch Immunglobuline E (IgE), die auf der Oberfläche von sogenannten
Mastzellen sitzen, vermittelt. Hierbei wird das vermeintlich den Körper bedrohende
Antigen durch IgE-Antikörper erkannt und an die Mastzelle gebunden. Das Binden
des Antigens führt zur Mastzelldegranulation. Hierbei schüttet die Zelle hauptsächlich
ihr in Granula gespeichertes Histamin aus. Histamin ist ein stark und schnell
wirkender Mediator der Entzündungsreaktion. Zusätzlich werden viele weitere
Mediatoren freigesetzt, wie zum Beispiel vasoaktive Amine, Leukotriene und
Prostaglandine. Gemeinsam verursachen sie eine Erhöhung der lokalen
9
Durchblutung und Gefäßpermeabilität, zum anderen wirken sie chemotaktisch auf
Leukozyten und andere Zellen der humoralen Abwehr.
Lokale Ödeme und Hyperämie sind nur zwei Symptome der allergischen Reaktion,
die im schlimmsten Fall bis zum anaphylaktischen Schock reichen kann. Allergische
Rhinitis und Konjunktivitis sowie allergisches Asthma bronchiale und lokale oder
generalisierte Kontakt-Urtikaria können ebenso die Folge sein (Toraason et al. 2000)
1.3 Nature Rubber Latex (NRL) – ein Allergen?
Als Nature Rubber Latex wird der milchige Saft aus dem Baum Hevea brasiliensis
bezeichnet, der zur Familie der Euphorbaceae gehört (Deval et al. 2008). Dieser
stammt ursprünglich aus Brasilien, wird aber heute hauptsächlich in großen Teilen
Südostasiens angebaut (Yeang et al. 2002). Die Latexmilch befindet sich direkt
unterhalb der Rinde des Gummibaums. Hier existiert ein röhrenähnliches,
verzweigtes System, das auf die Latexmilchproduktion spezialisierte Zellen enthält.
Diese Zellen beinhalten in ihrem Zytoplasma cis-1,4 Polyisoprene (allgemein bekannt
als Kautschuk), Wasser und Organellen. Des Weiteren finden sich diverse Proteine,
die beispielsweise bei der Biosynthese der Polyisoprene beteiligt sind. Der
durchschnittliche Proteingehalt der Latexmilch liegt aufgrund dieser Zellbestandteile
bei 1%.
Gewonnen wird dieser Rohstoff durch schräges Anritzen der Rinde, was das
Austreten und Auffangen der Milch ermöglicht. Die gewonnene Rohmilch wird
normalerweise unverzüglich einigen chemischen Behandlungen ausgesetzt, wie der
Substitution von Ammoniak, um ein Gerinnen der Milch zu verhindern. Dieses
Vorgehen kann zu einer Veränderung der Proteinstruktur und zur Aggregation
mehrerer Proteine führen. Es werden wasserlösliche und nichtlösliche Proteine
unterschieden. Zentrifugiert man die frisch gewonnene Latexmilch, so trennt sie sich
in eine feste Phase, die die Kautschukanteile enthält und in eine flüssige Phase, die
als C-Serum bezeichnet wird. Dieses C-Serum enthält ungefähr 200 unterschiedliche
Proteine, von denen etwa ein Viertel eine allergene Potenz aufweist und IgE
Antikörper bindet (Alenius et al. 2002, Posch et al.1997, Sussman et al. 2002,
Zucker-Pinchoff und Stadtmauer 2002).
10
Derzeit sind vierzehn Proteine durch die International Union of Immunological
Societies (IUIS) als Latexallergie verursachend definiert und benannt worden, wobei
einige von ihnen mehrere Isoformen aufweisen (siehe Tab.1).
Tabelle 1 Übersicht der benannten Latexallergene (IUIS)
Allergen Biochemischer Name Molekulargewicht in kDa
Hev b 1 Rubber elongation factor 14
Hev b 2 beta-1,3-glucanase 34
Hev b 3 Small rubber particle protein 24
Hev b 4 Lecithinase homologue 53-55
Hev b 5 Acidic protein 16
Hev b 6.01 Pohevein 20
Hev b 6.02 Hevein 4,7
Hev b 6.03 Prohevein C terminus 14
Hev b 7.01 Patatin-like protein 42
Hev b 7.02 Patatin-like protein 44
Hev b 8 Profilin 15
Hev b 9 Enolase 51
Hev b 10 Superoxide dismutase (Mn) 26
Hev b 11 Class I chitinase 30
Hev b 12 Non-specific lipid transfer
protein 1
9
Hev b 13 Esterase 42
Hev b 14 Hevamine 30
Einige der in Tab.1 genannten Allergene haben unter anderem Aufgaben im
Abwehrmechanismus der Pflanze und werden beispielsweise nach Rindenverletzung
vermehrt exprimiert (Yeang et al. 2002).
1.4 Die Latexallergie
1.4.1 Die Latexallergie – Ursachen, Manifestation und Prävention
Einer der ersten Fälle einer „Überempfindlichkeitsreaktion gegen Kautschuk als
Ursache von Urtikaria und Quinckeschem Ödem“ wurde bereits 1927 dokumentiert
(zitiert in Raulf-Heimsoth et al. 2001). Die Prävalenz und somit auch das Interesse an
11
der Latexallergie stiegen allerdings erst mit dem sprunghaft zunehmenden Gebrauch
von Einmalhandschuhen im Gesundheitswesen im Zusammenhang mit dem
vermehrten Auftreten von Hepatitis B und HIV-Infektionen (Toraason et al. 2000).
Dies erklärt, warum erst um 1980 die Berichte über lebensbedrohliche Zwischenfälle
im Zusammenhang mit der Exposition gegenüber latexhaltigen Materialien
zunahmen (Murat 2000).
Atopiker haben eine deutliche Prädisposition für eine Sensibilisierung gegen Latex.
Sensibilisierend ist hauptsächlich ein ständig wiederholter Kontakt mit Latex
enthaltenden Materialien, die durch einen Tauchprozess (siehe 2.4) hergestellt
werden. Beispiele hierfür sind Einmalhandschuhe, Kondome, Blasenkatheter oder
auch Beatmungstuben (Charous et al. 2002).
Sensibilisierte Kinder haben meist eine Vorgeschichte mit multiplen Operationen
durchlaufen. In den meisten Fällen handelt es sich um Kinder mit einer Spina bifida
oder einer Urogenitalanomalie, die schon in jüngstem Alter durch wiederholte
operative Eingriffe einer massiven Latexexposition ausgesetzt sind. Findet eine
Sensibilisierung im Erwachsenenalter statt, so ist sie meist auf eine Erwerbstätigkeit
im Gesundheitswesen zurückzuführen, die mit einem erhöhten Gebrauch von
latexhaltigen Einmalhandschuhen einhergeht (Turjanmaa und Mäkinen-Kiliunen
2002).
Im Gegensatz zu der Sensibilisierung durch direkten Hautkontakt gibt es auch eine
Gefahr der Sensibilisierung durch eingeatmete Latexallergene aus der Raumluft.
Hierbei stellen insbesondere gepuderte Handschuhe eine Gefahr dar. Ihre
latexallergenhaltige Puderschicht aus phosphatiertem Maismehl gelangt beim An-
und Ausziehen in klinisch relevanten Mengen in die Raumluft. Diese regelmäßige
Exposition kann nachweislich zu einer Sensibilisierung führen (Chen und Baur 1999,
Quirce et al. 2003).
Nach einer Sensibilisierung findet sich eine Vielzahl unterschiedlicher Möglichkeiten
einer ungewollten Allergenexposition. Nicht nur der Kontakt mit Latexallergenen im
Gesundheitswesen spielt hier eine Rolle. Das Verzehren von Obst und Gemüse, das
12
zuvor im Rahmen der industriellen Reinigung und Verpackung von Mitarbeitern mit
Latexhandschuhen angefasst wurde, kann ebenfalls für eine sensibilisierte Person
eine Gefahrenquelle darstellen, da sich wasserlösliche Allergene des Handschuhs
auf der Schale ablagern können. Leichtere Reaktionen auf einen solchen Kontakt
sind allergisches Asthma, allergische Rhinitis und Konjunktivitis aber auch
Kontakturtikaria. Berichtet wurden aber auch Fälle, bei denen beispielsweise im
Rahmen einer Haarverlängerung ein latexhaltiger Klebstoff verwendet wurde, der
nach Kontakt zur Kopfhaut zu einem anaphylaktischen Schock führte (Turjanmaa
und Mäkinen-Kiliunen 2002). In der Kinderanästhesie stellt die Latexallergie sogar
die Hauptursache für anaphylaktische Reaktionen im Rahmen einer Narkose dar und
überholt die Gruppe der Muskelrelaxantien, die im Erwachsenenalter führend ist
(Murat 2000).
Die Allergie gegen Naturlatex ist assoziiert mit einer Reihe von
Nahrungsmittelallergien. Verantwortlich ist eine Kreuzreaktivität mit einzelnen
Früchten, zu denen Banane, Kiwi, Melone, Papaya und Ananas zählen. Aber auch
einige Gemüsesorten und Kräuter wie zum Beispiel Kartoffeln, Tomaten und Dill
stehen im Verdacht (Charous et al. 2002). Das Latex-Frucht-Syndrom beinhaltet
einen positiven Hauttest auf Latex sowie Banane, Avocado, Kastanie oder Kiwi
(Alenius et al. 2002, Zucker-Pinchoff und Stadtmauer 2002).
Um einer fortschreitenden Sensibilisierung und somit dem vermehrten Auftreten von
Latexallergien vorzubeugen, gibt es einige bewährte Methoden zur Minimierung des
Allergenkontakts. So ist nachgewiesen, dass das Verwenden von nur leicht
gepuderten oder puderfreien Handschuhen den Allergengehalt in der Raumluft und
somit das Sensibilisierungsrisiko senkt. Dies gilt auch für das Verwenden
leistungsfähiger Luftfiltersysteme (Chen und Baur 1999). Aber nicht nur die
Reduktion des Allergengehalts der Raumluft wirkt präventiv. Ebenfalls ist der strikte
Gebrauch von puderfreien, allergenarmen Handschuhen und somit die Reduktion der
Allergenexposition gegenüber der Haut des Trägers von Bedeutung (Charous et al.
2002).
Erfolgreich ist auch das konsequente Erzeugen eines latexfreien Umfeldes in der
Behandlung von Spina-bifida-Patienten. Dies gilt auch für bereits sensibilisierte
13
Patienten. Beide Gruppen sollten beispielsweise als erste Patienten des Tages auf
dem Operationsprogramm stehen, da zu dieser Zeit die Raumluftbelastung und eine
mögliche Kontamination der Oberflächen des Operationssaals am geringsten sind
(Murat 2000).
1.4.2 Die Bedeutung der Latexallergie als Berufskrankheit
Die rechtlichen Grundlagen zur Anerkennung einer Erkrankung als Berufskrankheit
(BK) sind in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) des Sozialgesetzbuches VII
festgelegt. Diese wurde vom Bundesministerium der Justiz zuletzt 2009 aktualisiert,
und ihre Grundlage ist im Bundesgesetzblatt Teil 1 festgehalten. Anerkannte
Berufskrankheiten sind in der „Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung“
aufgezählt. Diese Berufskrankheiten-Liste umfasst sechs Krankheitsgruppen. Hier
finden sich in der Gruppe fünf unter der BK Nummer 5101 „Schwere oder wiederholt
rückfällige Hauterkrankungen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen
haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der
Krankheit ursächlich waren oder sein können“.
Die Hauptmanifestation der Latexallergie als Hautkrankheit ist unter der BK-Nummer
5101 einzuordnen.
Latexbedingte Atemwegserkrankungen finden sich unter der BK-Nummer 4301. Auf
diese wird an dieser Stelle nicht weiter eingegangen, da der Fokus der vorliegenden
Arbeit auf der Gefahr von Hautkrankheiten durch das Tragen von
Einmalhandschuhen liegt.
Von den im Jahr 2008 insgesamt 63.757 Anzeigen auf Verdacht einer
Berufskrankheit wurde in 18.995 Fällen der Verdacht auf eine Hauterkrankung (BK-
Nr. 5101) gestellt (BMAS 2010). Die Anzeige einer BK-Nr. 5101 stellt folglich
annähernd ein Drittel der gesamten Verdachtsfälle dar. Nur ein geringer Anteil der
angezeigten Fälle wird offiziell als Berufskrankheit anerkannt.
Abb. 1 zeigt die Anzahl angezeigter beziehungsweise anerkannter Berufskrankheiten
Nr. 5101 im zeitlichen Verlauf. Hierbei fällt auf, dass der im Jahr 1998 beginnende
14
Rückgang der Verdachtsanzeigen im Jahr 2004 endet und seitdem eine stetig
steigende Anzahl von Verdachtsfällen zu verzeichnen ist.
Die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten Nr. 5101 ist von 1995 bis 2007
annähernd durchgehend gesunken. Im Jahr 2008 wurden erstmals wieder mehr
Berufskrankheiten anerkannt als im vorausgehenden Jahr.
Abbildung 1 Kennzahlen der Berufskrankheit Nummer 5101, 1995-2008
Die BK-Nr. 5101 steht insgesamt an fünfter Stelle der anerkannten Berufskrankheiten
(BMAS 2010).
Die Aufschlüsselung (siehe Tab. 2 und Abb. 2), der „anerkannten Berufskrankheiten,
die im Jahr 2008 zur Unterlassung aller schädigenden Tätigkeiten gezwungen
haben“, zeigt, dass die BK-Nr. 5101 hier mit 42,8 % der Fälle führt
(Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS 2010)).
21
22
4
22
48
6
21
92
2
23
34
9
22
16
4
20
93
1
21
44
0
19
73
1
16
67
7
16
16
5
16
83
3
17
52
6
18
44
8
18
99
5
23
60
20
61
23
07
18
55
17
35
16
80
15
15
15
81
13
20
12
88
89
8
72
4
62
6
64
7
0
5000
10000
15000
20000
25000
Angezeigte Verdachtsfälle Anerkannte Berufskrankheiten
Tabelle 2 Übersicht anerkannter Berufskrankheiten, die zur Unterlassung aller
schädigenden Tätigkeiten gezwungen haben 2008
BK-Nr. Berufskrankheiten-Kurzbezeichnung
5101 Schwere oder wiederholt rückfällige
4301 Durch allergisierende Stoffe verursachte obstruktive
Atemwegserkrankungen
2108 Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule
durch langjähriges Heben oder Tragen
durch langjährige Tätigkeiten in extremer Rumpfbeugehaltung
4302 Durch chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Stoffe verursachte
obstruktive Atemwegserkrankungen
1315 Erkrankungen durch Isocyanate
2104 Vibrationsbedingte Durchblutungsstörungen
2110 Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule
durch langjährige, vorwiegend vert
Ganzkörperschwingungen im Sitzen
2101 Erkrankungen der Sehnenscheiden oder des
Sehnengleitgewebes sowie der
2109 Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Hal
durch langjähriges Tragen schwerer Lasten auf der Schulter
Gesamt
BK-Nr. = Berufskrankheiten-Nummer nach der Berufskrankheiten(Daten: BMAS 2010)
BK-Nr. = Berufskrankheit
(Daten: BMAS 2010)
Abbildung 2 Vergleich anerkannter Berufskrankheiten, die zur Unterlassung aller schädigenden Tätigkeiten gezwungen
0,0%
10,0%
20,0%
30,0%
40,0%
50,0%
BK-Nr.
5101
BK-Nr.
4301
bersicht anerkannter Berufskrankheiten, die zur Unterlassung allerschädigenden Tätigkeiten gezwungen haben 2008
Kurzbezeichnung Anzahl
Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen
Durch allergisierende Stoffe verursachte obstruktive
Atemwegserkrankungen
Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule
durch langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten oder
Tätigkeiten in extremer Rumpfbeugehaltung
irritativ oder toxisch wirkende Stoffe verursachte
Atemwegserkrankungen
Erkrankungen durch Isocyanate
Vibrationsbedingte Durchblutungsstörungen an den Händen
Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule
durch langjährige, vorwiegend vertikale Einwirkung von
schwingungen im Sitzen
Erkrankungen der Sehnenscheiden oder des
Sehnengleitgewebes sowie der Sehnen- oder Muskelansätze
Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Halswirbelsäule
Tragen schwerer Lasten auf der Schulter
1513
Nummer nach der Berufskrankheiten-Verordnung
krankheiten-Nummer nach der Berufskrankheiten-Verordnung
Vergleich anerkannter Berufskrankheiten, die zur Unterlassung schädigenden Tätigkeiten gezwungen haben 2008
Nr.
4301
BK-Nr.
2108
BK-Nr.
4302
BK-Nr.
1315
BK-Nr.
2104
BK-Nr.
2110
BK-Nr.
2101
15
bersicht anerkannter Berufskrankheiten, die zur Unterlassung aller
Anzahl Angabe in
%
647 42,8
408 27
265 17,5
116 7,7
32 2,1
14 0,9
13 0,9
11 0,7
7 0,5
1513 100
Verordnung
Vergleich anerkannter Berufskrankheiten, die zur Unterlassung haben 2008
Nr. BK-Nr.
2109
16
Diese Zahlen zeigen, dass die Latexallergie trotz präventiver Maßnahmen (siehe
2.3.1) nach wie vor eine große Bedeutung als Berufskrankheit hat.
Zusammengefasst belegt die BK-Nr. 5101 den fünften Platz der am häufigsten
anerkannten Berufskrankheiten, den ersten Platz der gemeldeten Verdachtsfälle und
liegt an erster Stelle in Hinblick auf den Zwang zur Unterlassung der schädigenden
Tätigkeit.
1.5 Herstellung von Latexhandschuhen
Der Rohstoff Naturlatexmilch kann auf zwei Arten behandelt und somit haltbar
gemacht werden. 90 % der gewonnenen Latexmilch wird in eine trockene Form
gebracht, die in Platten gehandelt und später zur Herstellung von
Hartgummiprodukten wie beispielsweise Schuhsohlen oder Autoreifen genutzt wird.
Ein geringerer Anteil der Latexmilch wird für dünnschichtige Produkte wie
Einmalhandschuhe, Kondome oder auch Luftballons genutzt und wie folgt behandelt
(Zucker-Pinchoff und Stadtmauer 2002):
Zunächst wird die Latexmilch mit Ammoniak versetzt, was dem beginnenden
Gerinnungsprozess entgegenwirken soll, den pH-Wert stabilisiert und das Wachstum
von Bakterien und somit das Verderben der Milch verhindert. Antioxidantien werden
ebenfalls hinzugefügt.
Eine Zentrifugation der Latexmilch erbringt die gewünschte Reduktion des
Wassergehaltes, entfernt größere Kautschukpartikel und führt zu einer Abnahme
des Proteingehalts um 50 %.
Zur Herstellung des Latexhandschuhs wird eine Porzellanform (in Form einer Hand)
in die flüssige Latexmilch getaucht. Um diesen Zustand zu konservieren und die
natürliche Barrierefunktion des Latexfilms zu verstärken schließt sich eine
Vulkanisation an. Hierbei wird das Latexmonomer cis-1,4 Polyisoprene durch
schwefelhaltige Vulkanisatoren bei über 100 °C zu einem Polymer vernetzt. Zur
Beschleunigung dieser Reaktion werden sogenannte Akzeleratoren eingesetzt, oft
Thiurame oder Diäthyldithiocarbamate. Die vollständige Vulkanisation erfolgt meist
nach dem Tauchvorgang, kann jedoch auch schon zuvor als Prävulkanisation
stattfinden.
17
Beim Tauchprozess sind nicht so hohe Temperaturen wie bei der Herstellung von
Hartgummiprodukten erforderlich, was mit einer geringeren Denaturierung der
Proteine einhergeht. Dies ist eine mögliche Erklärung für den verhältnismäßig hohen
Proteingehalt getauchter Latexprodukte (Charous et al. 2002).
Abschließend wird der Handschuh extensiv gewaschen. Ziel dieses sogenannten
„Leachings“ ist es, auf der Oberfläche sitzende Proteine abzuwaschen und den
Proteingehalt damit zu minimieren. Chloridionen sorgen für das Ablösen einzelner
Proteine von der Oberfläche und für eine Versiegelung dieser (Beezhold 2002, Paul
Hartman GmbH, Parella und Gaspari 2002, Toraason et al.2000, Zucker-Pichoff,
Stadtmauer 2002).
Um das problemlose Ablösen des durch das Tauchen entstandenen Rohhandschuhs
von der Porzellanform zu ermöglichen, wird meist ein Puder aus Maismehl
verwendet. Solche Trennmittel verhindern das Zerreißen des noch instabilen
Handschuhs. Aber nicht nur während des Herstellungsprozess bieten solche
Pudersubstanzen einen Vorteil. Auch in der anschließenden Verpackung und
Lagerung der fertigen Handschuhe ist eine dünne, oberflächliche Puderschicht
nützlich. Sie verhindert ein Zusammenkleben sowohl der Innenseiten eines
Handschuhs als auch der Außenseiten mehrerer Handschuhe in einer
Verpackungseinheit. Ebenfalls erhöht sich der Tragekomfort des Handschuhs. Eine
dünne Innenpuderschicht ermöglicht ein besseres An- und Ausziehen und fängt bei
langem Tragen entstehenden Schweiß auf (Truscott 2002).
Trotz des auf der Hand liegenden Vorteils von Pudern jeglicher Art gibt es in den
letzten Jahren aufgrund der damit verbundenen erhöhten Allergenfreisetzung die
Bestrebung, gepuderte Handschuhe nicht mehr zu produzieren und darüber hinaus
den Proteingehalt so gering wie möglich zu halten. Der Allergengehalt im Puder
durch Maisproteine ist vernachlässigbar. Vielmehr bindet das Maismehl die
Latexallergene, so dass sich diese in der Puderschicht anreichern (Beezhold et al.
2002).
Gepuderte Handschuhe haben daher einen deutlich höheren Protein- und
Allergengehalt als ungepuderte und stellen somit ein höheres Risiko für ihren Träger
und andere Kontaktpersonen dar. Auch die allergene Raumluftbelastung ist höher,
18
da die Puderpartikel als Trägersubstanz für die Latexallergene fungieren und eine
Ausbreitung in der Luft begünstigen (Chen und Baur 1999).
Als puderfrei gilt nach dem Deutschen Institut für Normung (DIN) und der DIN 455-
3:2006 ein Handschuh, von dessen Oberfläche sich 2 mg oder weniger Puder oder
anderes Material lösen lassen.
1.6 Aktuelle Richtwerte und Regeln im Umgang mit latex-
haltigen Einmalhandschuhen
In der Bundesrepublik Deutschland sind Richtwerte und Regeln im Umgang mit
latexhaltigen Einmalhandschuhen in zwei Schriften festgehalten. Hierbei handelt es
sich zum einen um die Normen des „Deutschen Instituts für Normung e. V.“ (DIN)
und zum anderen um die „Technischen Regeln für Gefahrstoffe“ (TRGS). Letztere
werden von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die in
den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
gehört, veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert.
In der DIN 455-3, die unter anderem die Anforderungen an medizinische
Handschuhe zum einmaligen Gebrauch aufstellt, findet sich ein Hinweis für
Handschuhhersteller, der besagt, dass exakte Angaben von Proteinwerten unter
50µg Protein/g Handschuh nicht erlaubt sind (Deutsches Institut für Normung e.V.
2007). Als Grund hierfür werden Schwankungen des Proteingehalts durch
Prozessvariationen in der Herstellung und in der Testung der Handschuhe genannt.
Wichtige Hinweise und Richtlinien zum Umgang mit Einmalhandschuhen finden sich
in der TRGS 401, die sich besonders an Arbeitgeber wendet und der Verbesserung
des Arbeitsschutzes gefährdeter Arbeitnehmer dient (BAuA 2008). Die TRGS 401
betrifft hauptsächlich die „Gefährdung durch Hautkontakte“.
Inhaltlich werden zunächst Stoffe beziehungsweise Stoffgruppen definiert, die für die
Entstehung eines allergischen Kontaktekzems eine Bedeutung haben. In der Gruppe
der „Tierischen und Pflanzlichen Proteine“ ist der Stoff „Naturkautschuklatex“ zu
finden. Die TRGS 401 befasst sich weiter mit der Pathogenese der
19
Latexsensibilisierung durch das Tragen von Einmalhandschuhen und stellt hier vor
allem den Okklusionseffekt flüssigkeitsdichter Handschuhe in den Vordergrund.
Durch die Schweißbildung und -ansammlung zwischen Haut und Handschuh komme
es zu einem Aufweichen der Haut, dass die natürliche Abwehrfunktion des Gewebes
schwäche und ein anschließendes Eindringen von Allergenen aber auch anderen
schädigenden Substanzen begünstige.
Die Empfehlungen der TRGS 401 im Umgang mit Latexhandschuhen besagen, dass
die Tragedauer möglichst gering sein und den Zeitraum von vier Stunden nicht
überschreiten soll, dass ein stündlicher Handschuhwechsel stattfinden soll und ein
Wechsel zwischen Tätigkeiten mit und ohne Handschuhen erstrebenswert ist.
Zusätzlich wird auf die Beachtung von Haltbarkeitsdatum und korrekter Lagerung
hingewiesen.
Die TRGS 401 enthält außerdem Richtlinien zu Beratung, Vorsorge- und
Pflichtuntersuchungen, die dem Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber angeboten
werden müssen.
Es wird zusätzlich eine Empfehlung zum Proteingehalt der Handschuhe gemacht. So
darf ein Handschuh den Gesamtproteingehalt von 30 µg Protein/g Handschuh nicht
überschreiten.
Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass Latexhandschuhe nicht gepudert sein
dürfen beziehungsweise gepuderte Handschuhe durch nicht gepuderte ersetzt
werden sollen.
Die TRGS 401 ersetzt gemeinsam mit den „Technischen Regeln für biologische
Arbeitsstoffe und Gefahrstoffe“ (TRBA/TRGS) 406 seit Juni 2008 die bis dahin
gültige TRGS 540 (BAuA 2008).
Die TRBA/TRGS 406 enthält Richtlinien zum Umgang mit „Sensibilisierenden Stoffen
für die Atemwege“, zu denen der Stoff Naturkautschuklatex gezählt wird (BauA
2008). Die Hinweise der TRGS 401 zum Umgang mit latexhaltigen Handschuhen
finden sich in der TRBA/TRGS 406 weitestgehend wieder. Auch hier wird als
empfohlener maximaler Gesamtproteingehalt die Angabe von 30 µg Protein/g
Handschuh gemacht (TRBA/TRGS 406).
20
1.7 Quantifizierung von Allergenen in Probenmaterial
1.7.1 Überblick gängiger Testmethoden und Standards
Sämtlichen Testverfahren geht eine Extraktion des zu untersuchenden Handschuhs
voraus (siehe 3.3.1). Das in Deutschland gültige Testverfahren zur Bestimmung des
Proteingehalts latexhaltiger Handschuhe wird vom Deutschen Institut für Normung
e.V. festgelegt und ist in Form der DIN 455-3 zuletzt im Jahr 2006 aktualisiert
worden. Hiernach wurde die modifizierte Lowry-Methode als Standardmethode
bestimmt (siehe 3.3.2). Sie misst den Gesamtproteingehalt (nicht den
Latexallergengehalt!) einer Probe mittels spektralphotometrischer Messung der
Intensität einer Farbentwicklung, die auf der Reduktion von Kupferionen basiert. Sie
findet ihren Ursprung in der 1951 publizierten Proteinbestimmung nach Lowry (Lowry
et al. 1951).
Eine weitere Methode, die den Gesamtproteingehalt ermittelt, ist die
Aminosäureanalyse „High-performance-liquid-chromatography“ (HPLC). Sie gilt
allerdings als sehr aufwändig, zeitintensiv und teuer (MAT 1 – CT 940060, 1998).
Hierbei werden die in der Probe enthaltenen Proteine hydrolysiert und anschließend
die Summe der Aminosäuren bestimmt, was Rückschluss auf die Gesamt-
proteinmenge zulässt.
Den proteinchemischen Methoden (mod. Lowry und HPLC) stehen mehrere
immunologische Methoden gegenüber, deren Ziel es ist, den genauen Allergengehalt
eines Handschuhs zu bestimmen.
Während mit den proteinchemischen Methoden der Proteingehalt gemessen wird, ist
es das Ziel der immunologischen Methoden, den Anteil der Proteine zu messen, der
eine allergene Potenz aufweist, also den Allergengehalt. Dies ist insofern sinnvoll, als
dass nicht sämtliche in Latexprodukten enthaltenen Proteine als Allergen fungieren.
Ebenfalls wird eine Korrelation zwischen Protein- und Allergengehalt in Frage gestellt
(Fuchs 2002, DIN 455-3). Das Interesse an validen immunlogischen Methoden, mit
denen der spezifische Allergengehalt gemessen werden kann, ist daher groß.
Die meisten immunologischen Tests beruhen auf dem Prinzip des „Enzyme-linked-
immunosorbent-assay“ (ELISA), (siehe 2.6.2). Sie unterscheiden sich zum einen in
der Art der verwendeten Antikörper, beispielsweise humanes IgE oder IgG aus
Kaninchenserum, radioaktiv markiert oder enzymgekoppelt, zum anderen im
21
methodischen Vorgehen. So gibt es Assays, die dem Prinzip des ELISAs direkt
folgen („Latex-ELISA-for-Antigenic-Protein“ (LEAP)), aber auch Methoden, denen
eine Inhibitionsreaktion zugrunde liegt („Radioallergosorbent-test“ (RAST), IgE-
ELISA-Inhibtionsassay) oder ein Sandwich-Prinzip („Monoclonal-antibody-based-
sandwich-ELISA“) (Palosuo et al. 1998, Raulf-Heimsoth et al. 2000, Tomazic-Jezic
and Lucas 2002).
Zwei im Rahmen dieser Arbeit eingesetzte Methoden folgen dem Prinzip des
Inhibitions-ELISA, bei dem über die Menge eines verbrauchten Antikörpers
Rückschluss auf die Allergenmenge erhalten wird (siehe 2.5.3).
Die eine Methode ist ein RAST-Inhibitionsassay im CAP-System (Capacity-System)
(siehe 3.3.3.3). Hierbei werden Antikörper der Klasse E aus dem Serum
latexsensibler Patienten verwendet, um die Allergene zu untersuchender Proben zu
quantifizieren.
Die in den USA von der ASTM (American Society for Testing and Materials) als
Standard geltende Methode zur Bestimmung des Allergengehalts in latexhaltigen
Materialien ist ein Inhibitions-ELISA (siehe 2.5.3), dessen Antikörper aus dem Serum
zuvor sensibilisierter Kaninchen stammt (ASTM D 6499-07). Hierbei handelt es sich
um Antikörper der Klasse IgG. Es wird über die Menge des in einer Inhibition
verbrauchten IgG-Antikörpers Rückschluss auf den Allergengehalt gezogen (siehe
3.3.3.3).
1.7.2 Wie funktioniert ein ELISA?
Der ELISA gehört zur Gruppe der Immunoassays der Bioanalytik, mit denen man in
Flüssigkeiten gelöste Antigene oder Antikörper nachweisen kann. Möglich ist dies
durch die spezifische Antigen-Antikörper-Bindung, die nach dem Schlüssel-Schloss-
Prinzip funktioniert.
Die Abkürzung ELISA steht für Enzyme-linked-immunosorbent-Assay, da die
Bindung von Antigen und Antikörper durch eine enzymatische Farbreaktion
nachgewiesen wird. Dies ist durch einen zweiten, enzymmarkierten Antikörper
möglich, der spezifisch an den ersten Antikörper bindet und mit einem anschließend
hinzugefügten Substrat reagiert. Die Intensität der Reaktion gibt Rückschluss auf die
22
Menge der entstandenen Antigen-Antikörper-Bindungen. Je nach Test wird somit
eine Aussage über den Antigen- oder Antikörpergehalt einer Probe möglich.
Für einen ELISA zur Ermittlung des Antigengehalts einer unbekannten Probe
benötigt man zunächst einen Antikörper, der eine Proteinsequenz aufweist, die eine
für das Antigen charakteristische Struktur erkennt und diese bindet (Epitop). Diese
Antikörper können in verschiedenen gentechnischen oder zellbiologischen Verfahren
hergestellt werden. Sie können aber auch aus dem Blut von Mensch oder Tier
gewonnen werden, sofern dieser Organismus den benötigten Antikörper bildet. Das
folgende Modell soll vereinfacht das Grundprinzip eines ELISA erklären (siehe Abb.
3): Zunächst wird eine Oberfläche mit einem spezifischen Antigen (rot dargestellt)
überzogen. Hierfür wird eine Antigen-Lösung verwendet, die eine bestimmte Zeit mit
der Oberfläche reagiert. Überschüssiges Antigen, das nicht an die Oberfläche bindet,
wird anschließend abgewaschen.
Im nächsten Schritt wird zu dem zu untersuchenden Material ein erster Antikörper
(gelb dargestellt) gegeben. Jedes Antigen bindet einen Antikörper. Überschüssige,
das heißt nicht an ein Antigen gebundene Antikörper werden dann in einem
Waschprozess entfernt. Im Anschluss wird die Menge an gebundenem Antikörper
bestimmt. Dies ist durch einen zweiten, enzymmarkierten Antikörper (blau
dargestellt) möglich. Dieser bindet an den ersten Antikörper. Anschließend wird der
nicht gebundene Anteil des zweiten Antikörpers abgewaschen. Zuletzt wird eine
definierte Menge Substrat zu dem Antikörper-Antikörper-Antigen-Komplex gegeben.
Die Umsetzung des Substrats durch das Enzym des zweiten Antikörpers führt zu
einem Farbumschlag (grün dargestellt) in der Lösung. Die Intensität der
Farbentwicklung wird anschließend, durch die photometrisch gemessene Optische
Dichte (OD) ermittelt. Eine intensive Farbentwicklung steht für eine große Anzahl an
Antigen-Antikörper-Bindungen, wohingegen eine kleine OD für wenige Antigen-
Antikörper-Bindungen steht.
Abbildung 3 Prinzip des ELISA
Durch den Vergleich der Intensität des Farbumschlages von
Allergen- bzw. Antikörpergehalts mit
die Menge des Antigens bzw. Antikörpers
1.7.3 Wie funktioniert ein Inhibitions
Der Inhibitions-ELISA ist eine Varia
eine Inhibitionsreaktion voraus, die in einem ersten Gefäß
stattfindet. Hierbei wird eine Probe unbekannten Allergengehalts
einem ersten Antikörper (gelb dargestellt)
entsprechend wird ein großer oder
Anschließend wird der gesamte Reaktionsansatz in das zweite Gefäß
dargestellt) überführt, dessen Oberfläche wie in 2.6.2 beschrieben mit
besetzt ist.
Im Folgenden gibt es zwei Möglichkeiten:
mit dem an der Oberfläche
dass im ersten Schritt, dem Inhibitionsschritt, nicht die gesamte Antikörpermenge
verbraucht wird. Eine anschließende Bindung der Rest
Prinzip des ELISA
Durch den Vergleich der Intensität des Farbumschlages von Proben bekannten
gehalts mit unbekannten Proben, ist es zusätzlich möglich
des Antigens bzw. Antikörpers zu bestimmen.
ie funktioniert ein Inhibitions-ELISA?
ELISA ist eine Variante des in 2.6.2 beschriebenen ELISA.
voraus, die in einem ersten Gefäß (orange dargestellt)
. Hierbei wird eine Probe unbekannten Allergengehalts (rot dargestellt)
(gelb dargestellt) inkubiert. Dem Allergengehalt der Probe
ein großer oder kleiner Anteil des Antikörpers gebunden.
der gesamte Reaktionsansatz in das zweite Gefäß
essen Oberfläche wie in 2.6.2 beschrieben mit
Im Folgenden gibt es zwei Möglichkeiten: Es reagiert der überschüssige Antikörper
äche gebundenen Antigen (siehe Abb. 4). Hier ist dargestellt,
dass im ersten Schritt, dem Inhibitionsschritt, nicht die gesamte Antikörpermenge
. Eine anschließende Bindung der Rest-Antikörper mit dem
23
Proben bekannten
ist es zusätzlich möglich
des in 2.6.2 beschriebenen ELISA. DIhm geht
(orange dargestellt)
(rot dargestellt) mit
. Dem Allergengehalt der Probe
kleiner Anteil des Antikörpers gebunden.
der gesamte Reaktionsansatz in das zweite Gefäß (schwarz
essen Oberfläche wie in 2.6.2 beschrieben mit dem Antigen
Es reagiert der überschüssige Antikörper
). Hier ist dargestellt,
dass im ersten Schritt, dem Inhibitionsschritt, nicht die gesamte Antikörpermenge
Antikörper mit dem
24
Oberflächenantigen ist möglich. Wie in 2.6.2 beschrieben wird dieser an die
Oberfläche gebundene Anteil durch einen zweiten, enzymmarkierten Antikörper
gebunden. Durch anschließende Substratzugabe und enzymatische Umsetzung
werden die entstandenen Bindungen sichtbar gemacht und es kann anhand der
Intensität des Farbumschlags der Allergengehalt der Probe ermittelt werden.
Abbildung 4 Inhibitions-ELISA (geringer Antigengehalt)
Ist der Allergengehalt der Probe höher, so wird ein größerer beziehungsweise der
gesamte Antikörper im Inhibitionsschritt gebunden (siehe Abb. 5). Nach dem
Überführen des Reaktionsansatzes in das zweite Gefäß kann es nicht zur Bindung
des ersten Antikörpers mit dem Oberflächenantigen kommen, da dieser bereits
komplett in gebundener Form vorliegt. Dem nach dem Waschen hinzugegebenen
zweiten, enzymmarkierten Antikörper steht somit kein erster Antikörper zur Bindung
zur Verfügung. Er wird daher komplett im nächsten Schritt abgewaschen und es
kommt nach Substratzugabe nicht zum Farbumschlag der Lösung.
25
Abbildung 5 Inhibitions-ELISA (hoher Antigengehalt)
Der Zusammenhang zwischen OD und Allergengehalt im Inhibitions-ELISA ist daher
invers: Ein intensiver Farbumschlag steht für einen geringen Antigengehalt – ein
großer Antigengehalt stellt sich durch geringe Farbentwicklung dar.
1.7.4 IgY – ein Antikörper aus dem Hühnerei
Die erste dokumentierte Beobachtung über Antikörper aus den Eiern immunisierter
Hennen findet sich im Jahr 1893, blieb jedoch lange Zeit unbeachtet (Schade et al.
2001). Erst mit der Weiterentwicklung der Bioanalytik, die oft auf das Vorliegen
spezifischer Antikörper angewiesen ist, fand die Möglichkeit, Antikörper aus dem
Hühnerei zu gewinnen, neuen Anklang (Schade et al. 2001).
Zunächst wurde jedoch die Methode der Antikörpergewinnung aus Kaninchenblut
bevorzugt, da die Isolation der Immunglobuline aus dem Eigelb lange eine
zeitaufwändige Herausforderung war und somit die Schwachstelle der Methode
darstellte. Nicht zuletzt durch die Bestrebungen die Tierschutzrichtlinien schärfer zu
gestalten, um dem ethischen Konflikt der Versuchstierhaltung Rechnung zu tragen,
wurde um 1990 das Interesse an IgY-Antikörpern als tierfreundlichere Methode
erneut geweckt.
26
IgY-Antikörper werden aus dem Eigelb der Eier immunisierter Hennen gewonnen. Es
bietet sich also die Möglichkeit einer kontinuierlichen täglichen Quelle der
Antikörpergewinnung. Das Ausbluten und somit der Tod des Versuchstiers, wie im
Fall des Kaninchens (siehe 3.3.3.1) ist daher nicht nötig. Ein quantitativer Vorteil liegt
ebenfalls vor – die aus einem Eigelb gewonnene Antikörpermenge entspricht der
Menge, die aus dem gesamten Blut eines Kaninchens gewonnen werden kann.
Im Gegensatz zu IgG-Antikörpern weisen die IgY-Antikörper ein geringeres Maß an
unspezifischen Bindungen auf. Diese entstehen beispielsweise beim
Zusammentreffen menschlicher Blutproben mit IgG-Antikörpern, da diese mit dem in
der Probe enthaltenen Protein A oder Rheumafaktoren reagieren. Ein weiteres
Problem von IgG-Antikörpern, nicht jedoch IgY-Antikörpern, ist die ungewollte
Aktivierung des Komplementsystems, einer Kaskade von Plasmaproteinen, die Teil
der menschlichen Immunreaktion sind (Haak-Frendscho 1996).
Auch ist das Ausbleiben einer Immunreaktion und somit der Antikörperbildung auf
bestimmte Antigene von Säugetieren bei Hühnern sehr viel seltener als es bei
Kaninchen der Fall ist. Hier wird vermutet, dass der zwischen Huhn und Mensch
größere phylogenetische Abstand einen Vorteil bietet (Schade et al. 2001).
2 MATERIAL UND METHODEN
2.1 Probenmaterial
Die Allergen- beziehungsweise Proteinbestimmungen wurden an gepuderten und
ungepuderten Latex-Einmalhandschuhen verschiedener Hersteller durchgeführt. Als
gepudert gilt entsprechend der DIN 455-3 ein Handschuh, der mehr als 2 mg Puder
enthält, als ungepudert werden Handschuhe mit einem Pudergehalt von 2 mg oder
weniger angesehen (DIN 455-3). Es wurde eine Auswahl gängiger Handschuh-
Modelle gewählt.
27
Tabelle 3 Handschuhproben
Probenname Hersteller LOT-Nr /Charge Gewicht des
extrahierten
Handschuhs in
Gramm
rotiprotect CarlRoth 03200580020297 6,30
Heiland Heiland JD273V00 8,60
Biogel Sigma 99L1280 12,3
Safeskin Kimberly Clark 0095T-5 6,90
peha-soft Hartmann 72492081 7,01
Profissimo dm 7,85
Unigloves Unigloves JC474189 14,71
Hygostar Franz Mensch 5,40
DermaClean Ansell 0808381228 6,47
Comfort-Unigloves Unigloves RH316L76 5,82
Eco-Plus AMPri GmbH E/28/00672 6,48
NeoLab NeoLab 08081901 6,39
Med-Comfort AMPri GmbH 08021602 5,74
H-Schein gep. Henry Schein 217076 6,68
semperguard gep. sempermed 02200707750482 5,27
Braun gep. Braun 02200708208490 5,89
EMITEX gep. EMILA KS131-3T 6,10
Heiland gep. Heiland MC421106-200703 5,63
rotiprotect-gep. CarlRoth 32940153 5,70
Vasco gep. Braun 6066542 5,85
2.2 Materialien
2.2.1 Chemikalien
Anti-Chicken-IgY Alkalische- Promega, Mannheim
Posphatase-konjugiert
Anti-Rabbit-IgG, horseradish- Sigma-Aldrich, München
peroxidase (HRP) conjugated [A-0545]
28
Lowry Micro DC Protein Assay Kit BioRad, München
Diethanolamin Merck, Darmstadt
Magnesiumchlorid MgCl2 Merck, Darmstadt
Natriumchlorid NaCl Merck, Darmstadt
Natriumdesoxycholat (DOC) Serva, Heidelberg
Natriumhydroxid Merck, Darmstadt
4-Nitrophenylphosphate- Sigma-Aldrich, München
disodiumsalt hexahydrate (NNP)
Ortho-Phenylendiamin (OPD)-Tabletten Merck, Darmstadt
Ovalbumin Chickenegg [A-5503] Sigma-Aldrich, München
Phosphorwolframsäure (PTA) Sigma-Aldrich, München
Salzsäure (3 N) HCl CarlRoth, Karlsruhe
Trichloressigsäure (TCA) Merck, Darmstadt
Trockenmilchpulver CarlRoth, Karlsruhe
Tween 20 Merck, Darmstadt
Wasserstoffperoxid H2O2 Merck, Darmstadt
2.2.2 Lösungen und Puffer
Blocking-Puffer 3g Trockenmilchpulver aufgefüllt auf
100 ml mit T-PBS
Carbonat-Puffer pH 9,6 Na2CO3 0,795 g
NaHCO3 1,465 g
NaN3 0,1 g
aufgefüllt auf 500 ml mit Aqua dest.
Coating-Lösung Standard-Antigen-Lösung verdünnt
mit Carbonat Puffer pH 9,6 auf
20 µg/ml
29
DOC-Lösung 0,15 % 15 mg Natriumdesoxycholat
aufgefüllt auf 10 ml mit Aqua dest.
Ovalbumin-Standard-Lösung 1 mg/ml
NRL-Standard-Antigen-Lösung lyophilisiertes Natural-Rubber-Latex
rekonstituiert in Aqua dest., Kon-
zentration 1mg/ml
PBS – 10 x Stamm (Phosphate- NaH2PO4H2O 5,125 g
Buffer Saline) pH 7,4 Na2 HPO47H2O 45 g
Aqua dest. 2000 ml
NaCl 175,3 g
PBS – 1 x Verdünnung (Phosphate- 100 ml 10 x PBS aufgefüllt auf 1 l mit
BufferSaline) pH 7,4 Aqua dest.
Primary-Antibody (IgY-ELISA) IgY enthaltendes Hühner-Serum mit
Verdünnungspuffer auf 1:10 ver-
dünnt
Primary-Antibody (Beezhold) IgG enthaltendes Kaninchen-Serum
mit Verdünnungspuffer auf 1:6000
verdünnt (Gewinnung siehe 3.3.3.2)
PTA-Lösung 72 % 7,2 g Phosphorwolframsäure
aufgefüllt auf 10 ml mit Aqua dest.
Secondary-Antibody (IgY-ELISA) Anti-Chicken-IgY AP-konjugiert
mit Verdünnungspuder auf 1:1000
verdünnt
30
Secondary-Antibody (Beezhold) Anti-Kaninchen-IgG HRP-konjugiert
mit Verdünnungspuffer auf 1:1000
verdünnt
Substrat-Puffer (IgY-ELISA) pH 9,8 Diethanolamin 52,6 g
1M MgCl2 250 µl
aufgefüllt auf 500 ml mit Aqua dest.
Substrat-Lösung (IgY-ELISA) 4-Nitrophenylphosphate disodiumsalt
hexahydrate (NNP)
1,5 mg NNP / ml Substratpuffer
Substrat-Lösung (Beezhold) 1 OPD Tablette aufgelöst in 10 ml
Aqua dest., versetzt mit 30 µl 30 %
H2O2
TCA-Lösung 72 % 72 g Trichloressigsäure aufgefüllt auf
100 ml mit Aqua dest.
Verdünnungspuffer 0,2 g Trockenmilchpulver aufgefüllt
auf 100 ml mit T-PBS
Waschpuffer (T-PBS) 0,5 ml Tween 20
aufgefüllt auf 1 l mit 1 x PBS
2.2.3 Verbrauchsmaterialien
Assay-Platte, Maxi-Sorb 96-well Nunc, Langenselbold
Einmalküvetten Eppendorf, Hamburg
Eppendorf-Tubes Eppendorf, Hamburg
Inhibitionsplatte, Low-protein-binding 96-well Nunc, Langenselbold
31
Parafilm Pechiney plastic packaging,
Menasha, WI, USA
Pipettenspitzen Eppendorf, Hamburg
Plattenversiegelungsfilm Nunc, Langenselbold
Große Zentrifugenröhrchen, Cellstar greiner bio-one,
Frickenhausen
2.2.4 Geräte
Brutschrank Memmert, München
CAP-System, UniCap Phadia, Uppsala, Schweden
ELISA-Reader MR 5000 Dynatech, Offenburg
ELISA- Waschkamm, ImmunoWash 12 Nunc, Langenselbold
Ein-Kanal-Pipette, div. Eppendorf, Hamburg
Feinwaage, SI 234 A Denver Instrument,
Göttingen
Kühlschrank Bosch, Stuttgart
Magnetrührer Ikamag RCT, Basel
Multi-Kanal-Pipette (Multipette) BIOHIT, Rosbach vor der
Höhe
Photometer, SmartSpec Plus Spectro- BioRad, München
photometer
Schüttler Wasserbad 3047 Köttermann, Uetze/Hänigsen
Tiefkühlschrank Liebherr, Biberach an der
Riss
Tischwaage, PC 4400, delta range Mettler Toledo, Giessen
Tischzentrifuge 5415C Eppendorf, Hamburg
Vortex-Schüttler REAX 2000 Heidolph, Schwabach
Zentrifuge groß, rotina 48R Hettich Zentrifugen,
Tuttlingen
Zentrifuge klein, centrifuge 5418 Eppendorf, Hamburg
32
2.3 Methoden
2.3.1 Vorbereitung des Probenmaterials
2.3.1.1 Herstellung von Latexextrakt aus Einmalhandschuhen
Während des gesamten Prozesses der Herstellung der Handschuhextrakte wurden
latexfreie Handschuhe getragen. Eine Verfälschung des Latexgehaltes durch das
Anfassen der Proben mit latexhaltigen Handschuhen wurde dadurch aus-
geschlossen.
In der Literatur findet man unterschiedliche Extraktionsmethoden. In den USA ist von
der ASTM der Standard D 5712-95 als gültige Extraktionsmethode beschrieben. Da
in der vorliegenden Arbeit der Aufbau des IgY-ELISA in Anlehnung an den IgG-
Inhibitions-ELISA nach Beezhold geschah und dieser der Extraktionsmethode D
5712-95 folgt, haben wir letztere Extraktionsmethode gewählt.
Vor der Herstellung der Extrakte wurde das Gewicht der einzelnen Handschuhe
bestimmt (siehe Tab. 2). Anschließend wurde je ein Handschuh einer Marke in 1 x 1
cm große Stücke zerschnitten. Hinzu wurde 1 ml 1 x PBS pro Gramm Handschuh
gegeben. Das mit Parafilm verschlossene Gefäß wurde 2 Stunden im Wasserbad bei
37 °C (entsprechend der Körpertemperatur) geschüttelt. Für die anschließende
Zentrifugation wurde das entstandene Eluat ohne die Handschuhstücke in
Zentrifugenröhrchen dekantiert. Die Zentrifugationszeit betrug 20 Min bei 4000 rpm.
Der hierdurch erhaltene Überstand wurde in weitere Röhrchen dekantiert und in
diesen bis zur Protein- beziehungsweise Allergenbestimmung bei -20 °C gelagert.
2.3.2 Proteinchemische Methoden
2.3.2.1 Proteinbestimmung mit der modifizierten Lowry-Methode
Zur Bestimmung des Gesamtproteingehalts der Probenextrakte nach der
modifizierten Lowry-Methode wurde das Test-Set Lowry Micro DC Protein Assay Kit
der Firma BioRad Laboratories verwendet, welches ein Reagenz A und ein Reagenz
B enthält. Photometrisch gemessen wurden die zuvor hergestellten Probenextrakte
33
(siehe 3.3.1) bei 750 nm. Als Standardreihe wurden sieben Verdünnungen der
Ovalbumin-Standard-Lösung von 0,005 mg/ml bis 0,320 mg/ml angesetzt.
Sowohl die Proben- als auch die Standardverdünnungen wurden in 1,5ml Eppendorf
Tubes angesetzt und anschließend nacheinander mit Trichloressigsäure (72 % TCA-
Lösung), Phosphorwolframsäure (72 % PTA-Lösung) und Natriumdesoxycholat
(0,15 % DOC-Lösung) versetzt. Dies bewirkte eine Befreiung der Proteine von
wasserlöslichen Störsubstanzen und eine Proteinfällung. Zunächst wurden 100 µl
DOC-Lösung zugegeben. Nach 10 Min Inkubationszeit wurden je 100 µl TCA-Lösung
und PTA-Lösung hinzu pipettiert und anschließend mit dem Vortex-Schüttler
gemischt. Nach 20 Min Inkubationszeit bei RT wurden die Proben und die
Standardverdünnungen für 15 Minuten bei 6000 g zentrifugiert. Der hierdurch
entstandene Überstand wurde vollständig dekantiert, und das sich am Boden der
Reaktionsgefäße befindende Pellet in 250 µl 0,1 N Natriumhydroxid gelöst.
100 µl des Reagenz A wurden zugegeben. Nach 15 Min Inkubation bei RT wurden
die Reaktionsansätze abschließend mit 800 µl Reagenz B versetzt. Im ersten Schritt
kommt es hierbei zur Biuretreaktion zwischen den Peptidbindungen der Proteine und
Kupferionen des Reagenz A, hierdurch kommt es zu einer Reduktion der
Kupferionen. Dies ermöglicht im zweiten Schritt eine Reduktion des Reagenz B, was
zu der Entstehung von Molybdänblau führt.
Nach dem Überführen der Proben in Einmalküvetten konnte anschließend der
Proteingehalt der Proben im Vergleich zur Standardreihe photometrisch bei 750nm
ermittelt werden.
2.3.3 Immunologische Methoden
2.3.3.1 Gewinnung der IgG–Antikörper
Zur Gewinnung des IgG wurden Kaninchen immunisiert und anschließend die
Antikörper aus dem Blut der Tiere gewonnen. Das gesamte Vorgehen wurde von
Mitarbeitern der Versuchstierhaltung des Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
(UKE) durchgeführt. Es wurde gemäß dem Immunisierungsprotokoll zur „Gewinnung
34
diagnostischer Antikörper beim Kaninchen nach §10a TschG“ des UKE
vorgegangen.
Die Erstimmunisierung zweier Kaninchen wurde mit dem Standard-Antigen (StAg)
und komplettem Freund-Adjuvans im Verhältnis 1:1 durchgeführt. Bei der zweiten
Immunisierung wurde vier Wochen später mit Standard Antigen und inkomplettem
Freund- Adjuvans verabreicht.
Nach insgesamt sechs Wochen wurde die Entblutung der Kaninchen in Narkose
durchgeführt, hierbei wurde die maximal mögliche Menge Blut durch transthorakale
Herzpunktion aspiriert und anschließend das Antikörper enthaltende Serum isoliert.
2.3.3.2 Gewinnung der IgY–Antikörper
Die für den IgY-ELISA benötigten Hühnerantikörper lagen zu Beginn dieser Arbeit
bereits vor und wurden in Anlehnung an das Immunisierungsprotokoll zur „Ge-
winnung diagnostischer Antikörper beim Kaninchen nach §10a TschG“ des UKE
hergestellt.
Die Immunisierung von 10 Tieren wurde zweimal mit je 500 µl komplettem Freund-
Adjuvans und 500 µl NRL-Standard-Antigenlösung durchgeführt. Für die
anschließende Extraktion der IgY-Antikörper aus dem Eigelb der Hühnereier wurde
das EGGSTract IgY Purification System der Firma Promega verwendet.
2.3.3.3 CAP-Assay
Bei dem ImmunoCAP (Phadia) handelt es sich um eine Methode, die das Ziel hat,
den IgE-Gehalt der Seren latexsensibler Personen zu quantifizieren. Grundlage der
Methode sind sogenannte CAPs, die eine schwammähnliche Konsistenz haben und
auf ihrer Oberfläche Antigene tragen. Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher CAP-
Schwämme, die kommerziell erhältlich sind. In diesem Fall wurden Latexallergen-
CAPs k82 verwendet.
Prinzip ist hierbei, dass unbekannte Proben mit einer bekannten IgE-Standardreihe
verglichen werden. Diese IgE-Standardreihe besteht aus Referenzantikörpern, die in
35
einem Poolserum vorliegen und aus dem Blut mehrerer Latexallergiker stammen.
Dieses Standardserum wird in unterschiedlichen bekannten Konzentrationen mit den
CAPs inkubiert. Nach einer anschließenden Waschung wird die an die CAPs
gebundene IgE-Menge mittels eines weiteren enzymmarkierten Antikörpers detektiert
und durch Hinzugeben eines Substrats und durch somit entstehende Fluoreszenz
sichtbar gemacht. Unbekannte Proben, mit denen ebenso verfahren wird, können
dann in der Intensität ihrer Fluoreszenz mit der Intensität der bekannten IgE-
Standardreihe verglichen werden, was eine Berechnung der IgE-Konzentration
ermöglicht.
Wenn man der CAP-Methode eine Inhibitionsreaktion zwischen IgE und
Latexallergen voranstellt, kann man sich die Möglichkeit der Quantifizierung freier
IgE-Mengen zu Nutze machen, um den Allergengehalt unbekannter Proben zu
ermitteln (CAP-Assay).
Die Messungen mit der im Folgenden beschriebenen Methode wurde von einer
Mitarbeiterin der Arbeitsgruppe Allergologie des Zentralinstituts und Ordinariats für
Arbeitsmedizin des UKE durchgeführt, hierbei wurde das Uni CAP 100 Gerät von
Phadia verwendet, das eine halbautomatische Durchführung der oben
beschriebenen Abläufe ermöglicht.
Zunächst wurde eine Verdünnungsreihe eines zuvor lyophilisierten und anschließend
in PBS gelösten Latex-C-Serums hergestellt, dessen Ausgangskonzentration bei
einem Allergengehalt von 1120 µg/ml lag und somit bekannt war. Als
Verdünnungspuffer wurde während der gesamten Versuchsdurchführung 1 x PBS
verwendet. Die erhaltene Verdünnungsreihe funktionierte im Weiteren als Allergen-
Standardreihe (siehe Tab. 4).
36
Tabelle 4 Pipettierschema der Allergen-Standardreihe des CAP-Assay
Verdünnung Allergengehalt in µg/ml
(1 : 1)* (1120)*
1 : 10 112
1 : 50 22,4
1 : 100 11,2
1 : 200 5,6
1 : 500 2,24
1 : 1000 1,12
1 : 2000 0,56
1 : 5000 0,224
1 : 10000 0,112
1 : 15000 0,075
*im Assay nicht eingesetzt
Die einzusetzende Verdünnung der Probenextrakte wurde anhand des bekannten
Gesamtproteingehalts aus dem Lowry-Assay (siehe 3.3.2.1) ermittelt. Proben, die
einen Gesamtproteingehalt > 50 µg/g hatten, wurden in einer 1:10 Verdünnung
eingesetzt. Bei einem Gesamtproteingehalt < 50 µg/g wurden die Extrakte nicht
verdünnt.
Das Ansetzen der Inhibition wurde wie folgt durchgeführt: Jeweils 40 µl der
Standardverdünnungen wurden in 1,5 ml Reaktionsgefäße pipettiert. Hierbei wurde
die 1:1 Ausgangsverdünnung nicht verwendet, demnach wurden 10 Verdünnungen
eingesetzt. Von den Probenextrakten beziehungsweise deren individuellen
Verdünnungen wurden ebenfalls je 40 µl in die gleichen Reaktionsgefäße gegeben.
Ein zusätzliches Reaktionsgefäß wurde zur späteren Ermittlung eines Leerwertes mit
40 µl 1 x PBS bestückt. Anschließend wurden je 100 µl des IgE-Poolserums zu den
10 Standardverdünnungen, dem Leerwert und den Probenextrakten gegeben. Die
Inkubation der versiegelten Reaktionsansätze erfolgte bei 4 °C über Nacht.
Über Nacht kam es zu einer Bindung der IgE-Antikörper des Poolserums mit den
Latexallergenen der Standardverdünnungen und denen der Latexextrakte.
Am nächsten Tag wurden die inkubierten Reaktionsansätze im Uni CAP Gerät auf
ihren freien IgE-Gehalt analysiert. Hierbei wurde nach dem ImmunoCAP-Protokoll
37
des Herstellers vorgegangen. Es wurde die Menge IgE quantifiziert, die nach der
Inkubation noch nicht an Latexallergen gebunden war und somit frei war für die
Reaktion mit dem Latexallergen der CAP-Schwämme. Die durch das CAP-System
ermittelte IgE-Menge korrelierte folglich negativ mit dem Latexallergengehalt der
Probenextrakte.
Eine Probe in der viel Allergen enthalten war, fing eine große Menge des
hinzugefügten IgE weg, sodass im anschließenden ImmunoCAP nur noch eine
geringe Menge IgE vorlag und es im letzten Schritt zu keiner starken
Fluoreszenzentwicklung kam.
Durch die im ImmunoCAP ermittelten Signalstärken der Fluoreszenz war es also
möglich die Allergenkonzentration der Probenextrakte zu berechnen.
2.3.3.4 IgG-Inhibitions-ELISA nach Beezhold
Der IgG-Inhibitions-ELISA nach Beezhold stellt den derzeit in den USA gültigen
Standard zur Quantifizierung von Latexallergenen dar (ASTM D 6499-07). Er wird
nacheinander auf zwei unterschiedlichen 96-well-Platten durchgeführt.
Für diesen Assay wurde zunächst eine Nunc Maxi-Sorb 96-Well-Platte (im folgenden
Assayplatte genannt) mit dem Standard-Antigen gecoatet. Hierfür wurden 100 µl der
zuvor angesetzten Coating-Lösung in jedes der 96 Wells der Assayplatte gegeben.
Jede Vertiefung enthielt 2 µg des Standard-Antigens. Die Platte wurde anschließend
versiegelt und für 2 h bei 37 °C inkubiert. Abschließend wurde die Assayplatte
einmal mit 200 µl pro Well T-PBS gewaschen und konnte bei –20 °C gelagert
werden.
Eine low-protein-binding 96-Well-Platte (im Folgenden Inhibitionsplatte) wurde mit
300 µl Blocking-Puffer über Nacht bei 4 °C geblockt und am nächsten Tag dekantiert
und zweimal mit 200 µl T-PBS pro Well gewaschen. Das Blocken der Platten
verhindert das Auftreten unspezifischer Bindungen der später verwendeten
Antikörper.
Bestückt wurde die Platte mit 100 µl Verdünnungspuffer pro Well, wobei Reihe A bis
auf die Positionen A3, A4 ausgespart wurde. 200 µl einer Verdünnung der NRL-
38
Standard-Antigen-Lösung mit der Konzentration 4 µg/ml wurden in Position A1, A2
gegeben. In die Wells A5–A12 wurden 200 µl der zu quantifizierenden
Probenextrakte pipettiert. Jede Probe wurde je zweimal pipettiert (siehe Tab. 5).
Tabelle 5 Pipettierschema des IgG-Inhibitions-ELISA nach Beezhold
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
A StAg 4
µg/ml
StAg 4
µg/ml
StAg 0,031 µg/ml
StAg 0,031 µg/ml
Probe 1 1:1
Probe 1 1:1
Probe 2 1:1
Probe 2 1:1
Probe 3
1:1
Probe 3
1:1
Probe 4
1:1
Probe 4
1:1
B StAg 2
µg/ml
StAg 2
µg/ml
StAg 0,016 µg/ml
StAg 0,016 µg/ml
Probe 1 1:2
Probe 1 1:2
Probe 2 1:2
Probe 2 1:2
Probe 3
1:2
Probe 3
1:2
Probe 4
1:2
Probe 4
1:2
C StAg 1
µg/ml
StAg 1
µg/ml
StAg 0,008 µg/ml
StAg 0,008 µg/ml
Probe 1 1:4
Probe 1 1:4
Probe 2 1:4
Probe 2 1:4
Probe 3
1:4
Probe 3
1:4
Probe 4
1:4
Probe 4
1:4
D StAg 0,5
µg/ml
StAg 0,5
µg/ml
StAg 0,004 µg/ml
StAg 0,004 µg/ml
Probe 1 1:8
Probe 1 1:8
Probe 2 1:8
Probe 2 1:8
Probe 3
1:8
Probe 3
1:8
Probe 4
1:8
Probe 4
1:8
E StAg 0,25 µg/ml
StAg 0,25 µg/ml
StAg 0,002 µg/ml
StAg 0,002 µg/ml
Probe 1 1:16
Probe 1 1:16
Probe 2 1:16
Probe 2 1:16
Probe 3
1:16
Probe 3
1:16
Probe 4
1:16
Probe 4
1:16
F StAg 0,125 µg/ml
StAg 0,125 µg/ml
StAg 0,001 µg/ml
StAg 0,001 µg/ml
Probe 1 1:32
Probe 1 1:32
Probe 2 1:32
Probe 2 1:32
Probe 3
1:32
Probe 3
1:32
Probe 4
1:32
Probe 4
1:32
G StAg 0,0625 µg/ml
StAg 0,062
5 µg/ml
StAg 0,0005 µg/ml
StAg 0,0005 µg/ml
Probe 1 1:64
Probe 1 1:64
Probe 2 1:64
Probe 2 1:64
Probe 3
1:64
Probe 3
1:64
Probe 4
1:64
Probe 4
1:64
H No Inhib.
No Inhib.
No Inhib.
No Inhib.
No Second
.
No Second
.
No Second
.
No Second
.
No Prim.
No Prim.
No Prim.
No Prim.
Mit der Multipette wurden 100 µl der Wells A5–A12 in die sich darunter befindenden
Vertiefungen der Reihe B überführt und fünfmal durch Repipettieren gemischt.
Anschließend wurden erneut 100 µl der Positionen B5–B12 in die darunter liegenden
Wells der Reihe C überführt und wieder gemischt. So wurde bis zur Reihe G
verfahren. 100 µl aus den Wells G5–G12 wurden verworfen. Es entstanden somit
sieben Verdünnungen, mit einer Endkonzentration in G5–G12 von 1:64 der
Ausgangslösungen in A5–A12.
Mit den Positionen A1, A2 wurde ebenso verfahren, allerdings wurden die aus G1,
G2 entnommenen 100 µl nicht verworfen, sondern in die Wells A3, A4 überführt,
sodass die Verdünnungsreihe bis zur Position G3, G4 weitergeführt werden konnte.
100 µl aus G3, G4 wurden dann verworfen. Es ergab sich also eine
39
Verdünnungsreihe von A1, A2 bis G3, G4 mit einer Endkonzentration des NRL-
Standard-Antigens von 0,0005 µg/ml (siehe Tab. 5).
Zu den mit NRL-Standard-Antigen beziehungsweise mit Proben bestückten Wells
wurde nun der Primary-Antibody (Kaninchen IgG) gegeben. 100 µl des Primary-
Antibody wurden in jedes Well gegeben. Die Positionen H9–H12 wurden ausgespart,
sie wurden mit weiteren 100 µl Verdünnungspuffer gefüllt. Alle Wells der Platte
enthielten somit ein Gesamtvolumen von 200 µl. Für 2 h wurde die versiegelte Platte
bei 37 °C inkubiert.
Vor dem anstehenden Transfer der Proben von der Inhibitions- auf die Assayplatte,
wurde letztere mit dem Blockingpuffer geblockt. Zunächst wurde die Assayplatte
zweimal mit 200 µl T-PBS je Well gewaschen, dann mit 200 µl Blocking-Puffer je
Well 1 h bei 37 °C inkubiert und zuletzt erneut zweimal wie beschrieben gewaschen.
Anschließend wurden je 100 µl aller Wells der Inhibitionsplatte an die entsprechende
Position auf der Assayplatte überführt. Hierbei wurde für jedes Well eine neue
Pipettenspitze verwendet. Die Assayplatte wurde dann 2 h bei 37 °C oder über
Nacht bei 4 °C inkubiert.
Vor der Zugabe des Secondary-Antibody wurde die Platte dreimal mit 200 µl T-PBS
pro Well gewaschen. 100 µl des Secondary-Antibody wurden an jede Position der
Platte bis auf H5–H8 gegeben. In die ausgesparten Wells wurden mit 100 µl
Verdünnungspuffer pipettiert. Die nun folgende Inkubationszeit betrug eine Stunde
bei 37 °C. Anschließend wurde der gesamte Inhalt der Platte dekandiert und dreimal
mit 200 µl T-PBS je Well gewaschen.
100 µl einer zuvor angesetzten Substrat-Lösung wurden in jedes der 96 Wells
pipettiert. Nach 10 Min wurde zum Abbrechen der Reaktion 50 µl einer 3N Salzsäure
zu den 100 µl Substrat-Lösung in jedem Well gegeben. Nach weiteren 5 Min hatte
sich die zu beobachtende Farbentwicklung stabilisiert, sodass die Platte im
Photometer gemessen werden konnte. Die Messung der optischen Dichte der
einzelnen Wells wurde bei 490 nm durchgeführt.
40
2.3.3.5 IgY-Inhibitions-ELISA
Der Aufbau des IgY-Inhibitions-ELISA zur Quantifizierung von Latexallergenen
orientierte sich am IgG-Inhibitions-ELISA nach Beezhold (siehe 3.3.3.4). Auch hier
wurde nacheinander auf zwei unterschiedlichen 96-Well-Platten gearbeitet.
Die Platte für den Inhibitionsschritt wurde über Nacht mit 300 µl Blocking-Puffer pro
wellbestückt, anschließend versiegelt und bei 4 °C geblockt. Die Platte für den
zweiten Schritt, die Assayplatte, wurde mit Latexantigenen gecoatet. Je 100 µl einer
zuvor hergestellten Coating-Lösung wurden in jedes der 96 Wells gegeben. Es ergab
sich eine Menge von 2 µg NRL pro Well. Versiegelt wurde die Platte über Nacht bei 4
°C inkubiert.
Sowohl die Inhibitions- als auch die Assayplatte wurden nach dem Blocken
beziehungsweise Coaten einmal mit 300 µl T-PBS pro Well gewaschen und konnten
dann bei -20 °C versiegelt gelagert werden. Vor dem Ansetzen der Inhibition auf der
Inhibitionsplatte wurde diese zweimal mit je 300 µl T-PBS pro Well gewaschen.
Die Standardverdünnungsreihe wurde in 13 1,5 ml-Eppendorf Tubes angesetzt. Als
Verdünnungspuffer wurde 1 x PBS verwendet.
Die erste Verdünnung lag bei 50 µg/ml und wurde mit 50 µl NRL-Standard-Antigen-
Lösung und 950 µl Verdünnungspuffer angesetzt und gemischt. In das nächste
Reaktionsgefäß wurden 500 µl Puffer vorgelegt und mit 500 µl der 50 µg/ml
Verdünnung versetzt. Dach dem Mischen wurden wiederum 500 µl der nun
entstandenen 25 µg/ml Verdünnung in ein weiteres bereits mit 500 µl Puffer
bestücktes Reaktionsgefäß überführt. So wurde fortgefahren, bis die NRL-
Standardreihe bei einer Verdünnung von 0,012 µg/ml komplett war.
Jeweils 100 µl dieser NRL-Standardverdünnungen wurden auf die Positionen B1, B2
bis G3, G4 der Inhibitionsplatte gegeben (siehe Tab. 6).
41
Tabelle 6 Pipettierschema des IgY-ELISA
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
A StAg 0,78 µg/ml
StAg 0,78 µg/ml
Probe 1 1:1
Probe 1 1:1
Probe 2 1:1
Probe 2 1:1
Probe 3 1:1
Probe 3 1:1
Probe 4 1:1
Probe 4 1:1
B StAg 50
µg/ml
StAg 50
µg/ml
StAg 0,39 µg/ml
StAg 0,39 µg/ml
Probe 1 1:2
Probe 1 1:2
Probe 2 1:2
Probe 2 1:2
Probe 3 1:2
Probe 3 1:2
Probe 4 1:2
Probe 4 1:2
C StAg 25
µg/ml
StAg 25
µg/ml
StAg 0,195 µg/ml
StAg 0,195 µg/ml
Probe 1 1:4
Probe 1 1:4
Probe 2 1:4
Probe 2 1:4
Probe 3 1:4
Probe 3 1:4
Probe 4 1:4
Probe 4 1:4
D StAg 12,5 µg/ml
StAg 12,5 µg/ml
StAg 0,098 µg/ml
StAg 0,098 µg/ml
Probe 1 1:8
Probe 1 1:8
Probe 2 1:8
Probe 2 1:8
Probe 3 1:8
Probe 3 1:8
Probe 4 1:8
Probe 4 1:8
E StAg 6,25 µg/ml
StAg 6,25 µg/ml
StAg 0,049 µg/ml
StAg 0,049 µg/ml
Probe 1 1:16
Probe 1 1:16
Probe 2 1:16
Probe 2 1:16
Probe 3 1:16
Probe 3 1:16
Probe 4 1:16
Probe 4 1:16
F StAg 3,13 µg/ml
StAg 3,13 µg/ml
StAg 0,024 µg/ml
StAg 0,024 µg/ml
Probe 1 1:32
Probe 1 1:32
Probe 2 1:32
Probe 2 1:32
Probe 3 1:32
Probe 3 1:32
Probe 4 1:32
Probe 4 1:32
G StAg 1,56 µg/ml
StAg 1,56 µg/ml
StAg 0,012 µg/ml
StAg 0,012 µg/ml
Probe 1 1:64
Probe 1 1:64
Probe 2 1:64
Probe 2 1:64
Probe 3 1:64
Probe 3 1:64
Probe 4 1:64
Probe 4 1:64
H No Inhib.
No Inhib.
No Inhib.
No Inhib.
No Second.
No Second.
No Second.
No Second.
No Prim.
No Prim.
No Prim.
No Prim.
Bis auf Reihe A und H wurden in die noch leeren Wells je 100 µl 1 x PBS vorgelegt.
In Reihe A wurden 200 µl der zu untersuchenden Proben in den jeweiligen
Ausgangskonzentrationen pipettiert. Auf der Platte konnten vier Proben gleichzeitig
quantifiziert werden. Jede Probe wurde hierbei zweimal bestimmt (siehe Tab. 6).
Zur Herstellung der Probenverdünnungen wurden nun mit der Multipette 100 µl aus
den Positionen A5–A12 in die nächsttiefergelegenen Wells der Reihe B überführt.
Anschließend wurde mit der Multipette durch mehrmaliges Repipettieren gemischt.
100 µl der nun entstandenen 1:2 Verdünnung der Proben aus B5–B12 wurden
wieder mit der Multipette in die nächsttiefergelegenen Wells der sich anschließenden
Reihe C überführt. Bis zur Reihe G wurde diese Verdünnungsreihe durchgeführt. 100
µl aus den Wells der Reihe G wurden verworfen. In Reihe G wurde also eine 64fache
Verdünnung der Ausgangskonzentration der Proben erreicht.
In den Wells der Reihe H befindet sich weder Standard-Antigen noch eine
Probenverdünnung. Somit ist der Latexallergen-Gehalt in dieser Reihe gleich Null.
In die Wells H1–H8 wurden 100 µl 1x PBS, in die Wells H9–H12 wurden 200 µl 1 x
PBS gegeben. Position A1, A2 blieben leer.
42
Anschließend folgte die Zugabe von 100 µl Primary Antibody in sämtliche Positionen
der Inhibitionsplatte, bis auf A1–A2 und H9–H12. (siehe Tab. 4).
Mit der Multipette wurde gemischt, hierbei wurde für jedes Well eine neue
Pipettenspitze benutzt. Die Platte wurde danach über Nacht versiegelt und bei 4 °C
im Kühlschrank gelagert, sodass die Inhibitionsreaktion zwischen dem Primary-
Antibody und dem NRL-Standard-Antigen, beziehungsweise dem Antigen der
Probenextrakte am nächsten Morgen vollständig abgeschlossen war.
Vor dem Transfer der Proben von der Inhibitions- auf die bereits mit NRL-Antigen
gecoatete Assayplatte wurde diese mit Blocking-Puffer geblockt. Hierfür wurde die
Platte zunächst zweimal mit je 300 µl T-PBS pro Well gewaschen. Von dem
Blocking-Puffer wurden pro Well 200 µl pipettiert. Nach einer Stunde bei 37 °C im
Brutschrank wurde die Platte dekantiert und wieder nach zuvor beschriebener Art
gewaschen.
100 µl aus jedem Well der Inhibitionsplatte wurden nun auf die gleiche Position der
Assayplatte überführt. Hierbei wurde für jedes Well eine neue Pipettenspitze
verwendet, um einem Verunreinigen der Proben entgegen zu wirken. Die nun
folgende Inkubation geschah bei RT über 2 h.
Im Anschluss wurde die Platte dekantiert. Das folgende Waschen der Platte wurde
dreimal wiederholt um zu gewährleisten, dass sich nur noch die an die Latex-
Allergene der Platte gebundenen IgY-Antikörper in den Wells befinden.
Vom Secondary-Antibody wurden nun 100 µl pro Well pipettiert. Die Positionen H5–
H8 wurden hierbei ausgespart und mit 100µl Verdünnungspuffer bestückt. Die Wells
A1, 2 blieben wie zuvor leer. Abgedeckt inkubierte die Platte 1 h bei RT.
Vor der folgenden Zugabe des Substrates wurde der Platteninhalt dekantiert und die
Wells erneut dreimal mit je 300 µl T-PBS gewaschen.
In sämtliche Wells wurden abschließend 200µl Substrat-Lösung pipettiert, was eine
Menge von 0,3 mg Substrat pro Well ergab. Die Intensität des dann stattfindenden
Farbumschlags wurde photometrisch bei 405 nm nach 60 Min ermittelt.
43
2.3.4 Statistische Methoden
2.3.4.1 Verwendete Software und Umgang mit dem Datenmaterial
Die Messwerte wurden mit Hilfe des Tabellenkalkulationsprogramms Microsoft Office
Excel 2007 erfasst. Die vergleichende statistische Analyse der gewonnenen Daten
erfolgte mit dem Analysepaket PASW Statistics 18.0.1 der Firma IBM Deutschland
GmbH und dem Programm STATISTICA 9.1 der Firma StatSoft (Europe) GmbH.
Die Mehrfachbestimmungen aller Messwerte wurden jeweils gemittelt, um
anschließend die Aussagekraft der verschiedenen Tests zu ermitteln.
Für Ergebnisse, die unterhalb der Nachweisgrenze lagen, wurde für den jeweiligen
Test der halbe Wert der Nachweisgrenze eingesetzt.
Als Goldstandard wurde in der vorliegenden Arbeit der IgG-Inhibitions-ELISA nach
Beezhold angesehen. Diese Wahl wurde getroffen, da der Aufbau des IgY-
Inhibitions-ELISA in direkter Anlehnung an den IgG-Inhibitions-ELISA nach Beezhold
erfolgte, der in den USA einen anerkannten Standard darstellt.
2.3.4.2 Berechnung von Sensitivität und Spezifität
Zur Berechnung von Sensitivität und Spezifität wurden zunächst Vierfeldertafeln
aufgestellt und anschließend nach folgenden Formeln ausgewertet:
Sensitivität = x 100 %
Spezifität = x 100 %
Als Grenzwert, der über positiven oder negativen Allergengehalt entschied, wurde
hierbei der vom Gesetzgeber empfohlene Allergengehalt von ≤ 30 µg/g Material
gewählt (siehe 2.5).
Anzahl richtig positiver Ergebnisse
Anzahl richtig positiver + Anzahl falsch negativer
Ergebnisse
Anzahl richtig negativer Ergebnisse
Anzahl richtig negativer + Anzahl falsch positiver
Ergebnisse
44
Als positiv und somit hochallergen gilt also ein Handschuh > 30 µg/g, als negativ wird
ein Allergengehalt von ≤ 30 µg/g angesehen.
2.3.4.3 Berechnung der Korrelation
Es wurde die Korrelation der Ergebnisse des IgG-Inhibitions-ELISA nach Beezhold
mit denen des CAP-Assays und denen des IgY-Inhibitions-ELISA ermittelt. Zur
Berechnung der Korrelation wurde der Rangkorrelationskoeffizient nach Spearman
verwendet. Dieser nimmt Werte zwischen -1 und +1 an. Je dichter er bei 0 liegt,
desto schwächer ist die Korrelation; je dichter er bei -1 bzw. +1 liegt, desto stärker ist
die Korrelation. Für r = 0 gilt, dass keine Korrelation vorliegt. Zur Überprüfung der
Signifikanz der berechneten Rangkorrelation nach Spearman, wurden die
dazugehörigen p-Werte ermittelt.
Hierfür wurde zunächst ein gewünschtes Signifikanzniveau (p-Wert), bzw. das α-
Risiko festgelegt. Für α wurde der gängige Wert von 0,05 gewählt.
Signifikanzniveau = 1 – α
Bei α = 0.05 ergab sich: 1 – 0.05 = 0.95 => 95 %
Das Signifikanzniveau lag somit bei 95 %, dies bedeutete, dass das vorliegende
Zahlenmaterial, sofern es zufällig zustande gekommen war, in nur
100 % – 95 % = 5 % aller Fälle eine vergleichbare oder extremere Ausprägung
angenommen hätte.
Anschließend wurde eine Hypothesenformulierung durchgeführt:
Forschungshypothese: „Der IgY-ELISA/CAP-Assay misst (wie der Goldstandard)
den Allergengehalt unbekannter Proben.“
Nullhypothese: „Der IgY-ELISA/CAP-Assay misst zufällige Werte, die von dem
Goldstandard unabhängig sind.“
45
Bei einem p-Wert < 0,05 wurde die Nullhypothese abgelehnt und somit die
Forschungshypothese angenommen.
Bei einem p-Wert > 0,05 wurde die Nullhypothese angenommen und somit die
Forschungshypothese abgelehnt.
2.3.4.4 Bestimmung der Nachweisgrenzen
Die Nachweisgrenze einer Methode ist der extremste Wert, den das Ergebnis
annehmen darf, damit er gerade noch verlässlich ist. Für die Bestimmung der
Nachweisgrenzen der drei Methoden (IgG-Inhibitions-ELISA nach Beezhold, CAP-
Assays und IgY-Inhibitions-ELISA) wurde die ROC-Kurve (Receiver Operating
Characteristic) der jeweiligen Methode erstellt. Sie visualisiert die für verschiedene
mögliche Grenzwerte geltende Sensitivität und Spezifität.
Sowohl Spezifität als auch Sensitivität werden bei extremen Messwerten schlechter.
Ziel war es, den Grenzwert zu ermitteln, bei dem ein extremer Wert gerade noch eine
hohe Spezifität und eine hohe Sensitivität aufweist und diesen dann als
Nachweisgrenze festzuhalten. Jenseits dieses extremen Werts nehmen Spezifität
und Sensitivität deutlich ab, was die Verlässlichkeit der Ergebnisse nicht mehr
gewehrleistet und diese somit nicht angegeben werden dürfen.
Anhand der zugehörigen Daten wurde folglich der extremste Grenzwert ausgewählt,
bei dem Spezifität und Sensitivität maximal hoch waren und diese wurden als
Nachweisgrenze gewählt.
3 ERGEBNISSE
3.1 Messwerte
3.1.1 Gesamtproteingehalt der 20 Proben mittels modifizierter
Lowry-Methode
Sämtliche Probenextrakte wurden mittels der modifizierten Lowry-Methode auf ihren
Gesamtallergengehalt untersucht. Die Nachweisgrenze ist in der Literatur bei 2 µg/ml
Extrakt entsprechend 10 µg/g Handschuh angegeben (DIN 455-3). Da die
Ergebnisse der weiteren Testmethoden zur Bestimmung des Allergengehalts
46
durchgehend in µg Allergengehalt/g Handschuh angegeben sind, wurden im
Folgenden beide Maßangaben gewählt (siehe Tab. 7). Die photometrische Messung
ergab eine Proteinmenge, die sich auf einen Milliliter des untersuchten
Probenextraktes bezieht (µg Protein/ml Probenextrakt). Diese Werte wurden
anschließend auf ein Gramm Handschuh bezogen (µg Protein/g Handschuh).
Tabelle 7 Gesamtproteingehalt der Probenextrakte
Probenname Gesamtproteingehalt
µg/g
Gesamtproteingehalt
µg/ml
Rotiprotect <NG <NG
Heiland 1304,65 187
Biogel <NG <NG
Safeskin <NG <NG
peha-soft <NG <NG
profissimo <NG <NG
Unigloves 1207,34 177,6
Hygostar 1080 116,9
DermaClean <NG < NG
Comfort-Unigloves <NG < NG
Eco-Plus <NG < NG
NeoLab <NG < NG
Med-Comfort 974 111,8
H-Schein gep. <NG <NG
Semperguard gep. <NG <NG
Braun gep. <NG <NG
EMITEX gep. 1057,38 129
Heiland gep. 195,38 22
rotiprotect-gep. 215 24,5
Vasco gep. 260 30,6
NG = Nachweisgrenze
Es zeigte sich, dass die überwiegende Zahl der untersuchten Handschuhe in ihrem
Proteingehalt unterhalb der Nachweisgrenze liegt. Hierbei zeigte sich kein
gravierender Unterschied beim Vergleich von gepuderten mit ungepuderten
Handschuhen.
47
3.1.2 Allergengehalt der Proben mittels CAP-Assay
Tabelle 8 zeigt die Ergebnisse der 20 Handschuhproben, die im CAP-Assay ermittelt
wurden.
Tabelle 8 Ergebnisse des CAP-Assay
Probenname 1. Messung
Allergengehalt µg/g
2. Messung
Allergengehalt µg/g
Mittelwerte Allergengehalt µg/g
Rotiprotect 9,9 21,9 15,9
Heiland 448,7 507,6 478,15
Biogel 1,98 3,06 2,52
Safeskin 3,3 4,9 4,1
peha-soft 1,05 1,73 1,39
profissimo 10,4 13,8 12,1
Unigloves 654,4 1083,4 868,9
Hygostar 129,94 129,6 129,77
DermaClean 3,9 3,03 3,47
Comfort-Unigloves 9,12 9,65 9,39
Eco-Plus 38,26 25,66 31,96
NeoLab 4,44 2,29 3,37
Med-Comfort 83,06 51,67 67,34
H-Schein gep. 23,3 37,03 30,17
Semperguard gep. 8,7 24 16,35
Braun gep. 15,9 17,3 16,6
EMITEX gep. 79,8 96,2 88
Heiland gep. 46,2 64,3 55,25
rotiprotect-gep. 32,64 28,38 30,51
Vasco gep. 62,04 34,82 48,43
3.1.3 Allergengehalt der Proben mittels IgG-Inhibitions-ELISA
nach Beezhold
Für einen späteren Vergleich des IgY-Inhibitions-ELISA mit dem IgG-Inhibitions-
ELISA nach Beezhold wurden sämtliche Proben mittels letzterem auf ihren
Allergengehalt untersucht. Hierbei wurden die Extrakte an unterschiedlichen Tagen
48
insgesamt zweimal analysiert. Die Nachweisgrenze des IgG-Inhibitions-ELISA nach
Beezhold ist bei 5 µg Allergen/g Handschuh angegeben (Tomazic-Jezic et al. 2002).
Tabelle 9 Ergebnisse des Beezhold Assay
Probenname 1. Messung
Allergengehalt µg/g
2. Messung
Allergengehalt µg/g
Mittelwerte*
Allergengehalt µg/g
Rotiprotect <NG <NG 2,5
Heiland 396,3 151,2 273,75
Biogel <NG <NG 2,5
Safeskin <NG <NG 2,5
peha-soft <NG <NG 2,5
profissimo <NG <NG 2,5
Unigloves 81,7 93,8 87,75
Hygostar 24,8 41,48 33,14
DermaClean <NG < NG 2,5
Comfort-Unigloves <NG < NG 2,5
Eco-Plus <NG <NG 2,5
NeoLab <NG < NG 2,5
Med-Comfort 26,66 38,85 32,76
H-Schein gep. 12,5 9,8 11,15
Semperguard gep. 5,6 <NG 4,05
Braun gep. 6,7 6 6,35
EMITEX gep. 42 39,2 40,6
Heiland gep. 51,1 38 44,55
rotiprotect-gep. 15,26 20,53 17,895
Vasco gep. 8,17 11,54 9,855
NG = Nachweisgrenze
*Bei Werten unterhalb der Nachweisgrenze (5 µg/g) wurde der halbe Wert der Nachweisgrenze eingesetzt.
3.1.4 Allergengehalt der Proben mittels IgY-Inhibitions-ELISA
Um eine größtmögliche Objektivität zu erreichen, wurden die Probenextrakte
verblindet und an unterschiedlichen Tagen mit dem IgY-Inhibitions-ELISA auf ihren
Allergengehalt untersucht. Die Nachweisgrenze wurde bei 10 µg Allergen/g
Handschuh definiert (siehe 4.2.4).
49
Tabelle 10 Ergebnisse des IgY-ELISA
Probenname
1
Messung
Allergengehalt
µg/g
2
3
Mittelwert*
Allergengehalt
µg/g
Rotiprotect 40,84 161,57 48,71 85,37
Heiland 299,22 135,54 372,13 268,96
Biogel <NG <NG <NG 5
Safeskin <NG <NG <NG 5
peha-soft <NG <NG <NG 5
profissimo <NG <NG <NG 5
Unigloves 667,74 547 531,2 581,98
Hygostar 36,67 48,7 17,8 34,39
DermaClean <NG < NG <NG 5
Comfort-Unigloves <NG <NG <NG 5
Eco-Plus <NG < NG <NG 5
NeoLab <NG < NG <NG 5
Med-Comfort <NG 25,12 <NG 11,71
H-Schein gep. <NG <NG <NG 5
Semperguard gep. <NG <NG <NG 5
Braun gep. <NG <NG <NG 5
EMITEX gep. <NG <NG <NG 5
Heiland gep. 201,65 158,97 128,157 179,59
rotiprotect-gep. 89,6 114,67 9,27 71,18
Vasco gep. 46,32 30,77 24,7 35,6
NG = Nachweisgrenze
*Bei Werten unterhalb der Nachweisgrenze (10 µg/g) wurde der halbe Wert der Nachweisgrenze eingesetzt.
50
3.2 Statistische Analyse
3.2.1 Verteilung der erhobenen Messwerte
Eine Übersicht der mit der beschriebenen Methodik (siehe 3.3.4.1) erhaltenen Mittel-
werte, die zur weiteren statistischen Analyse verwendet wurden, zeigt Tab. 11.
Tabelle 11 Mittelwerte der Messreihen
Mittelwert* des Allergengehalts (µg/g) der Messreihen
Probenname IgY-Assay
IgG-Inhibitions-ELISA nach Beezhold
CAP-Assay
Rotiprotect 85,37 2,5 15,9
Heiland 268,96 273,75 478,15
Biogel 5 2,5 2,52
Safeskin 5 2,5 4,1
peha-soft 5 2,5 1,39
profissimo 5 2,5 12,1
Unigloves 581,98 87,75 868,9
Hygostar 34,39 33,14 129,77
DermaClean 5 2,5 3,47
Comfort-Unigloves 5 2,5 9,39
Eco-Plus 5 2,5 31,96
NeoLab 5 2,5 3,37
Med-Comfort 11,71 32,76 67,34
H-Schein gep. 5 11,15 30,17
Semperguard gep. 5 4,05 16,35
Braun gep. 5 6,35 16,6
EMITEX gep. 5 40,6 88
Heiland gep. 179,59 44,55 55,25
rotiprotect-gep. 71,18 17,895 30,51
Vasco gep. 35,6 9,855 48,43
*Bei Werten unterhalb der Nachweisgrenze wurde der halbe Wert der Nachweisgrenze eingesetzt.
Eine Darstellung o.g. Mittelwerte zeigt Abb. 6. Aufgetragen sind die Wertepaare der
Mittelwerte des IgG-ELISA (mean IgG) mit zum einen den Werten des CAP-Assays
(mean CAP) und zum anderen den Werten des IgY-ELISA (mean IgY).
51
Abbildung 6 Darstellung der Messwerte im Punktdiagramm
52
3.2.2 Sensitivität und Spezifität der Methoden
Für Sensitivität und Spezifität ergaben sich nach der in 3.3.4.2 beschriebenen
Methode folgende Werte:
Tabelle 12 Ermittlung der Sensitivität und Spezifität des IgY-ELISA
Mittelwert IgG-Inhibitions-ELISA
nach Beezhold
≤ 30 µg/g > 30 µg/g Gesamt
Mittelwert IgY-
Inhibitions-ELISA
≤ 30 µg/g
11 2 13
Mittelwert IgY-
Inhibitions-ELISA
> 30 µg/g
3 4 7
Gesamt 14 6 20
Sensitivität IgY-Inhibitions-ELISA
66,7 %
Spezifität IgY- Inhibitions-ELISA
78,6 %
Die Sensitivität des IgY-Inhibitions-ELISA lag somit bei 66,7%. Die Spezifität des
Tests lag bei 78,6%.
53
Tabelle 13 Ermittlung der Sensitivität und Spezifität des CAP-Assay
Mittelwert IgG-Inhibitions-ELISA
nach Beezhold
≤ 30 µg/g > 30 µg/g Gesamt
Mittelwert CAP-
Assay
≤ 30 µg/g
10 0 10
Mittelwert CAP-
Assay
> 30 µg/g
4 6 10
Gesamt 14 6 20
Sensitivität CAP-Assay
100 %
Spezifität CAP-Assay
71,4 %
Die Sensitivität des CAP-Assay beträgt somit 100%. Die Spezifität des Tests liegt bei
71,4%.
54
3.2.3 Korrelation der Methoden
Für die Korrelation der Ergebnisse des IgG-Inhibitions-ELISA nach Beezhold mit
denen des CAP-Assays und denen des IgY-Inhibitions-ELISA ergaben sich folgende
Werte:
Tabelle 14 Ergebnis der Berechnung der Korrelation
Korrelierte Mittelwerte Rangkorrelation nach
Spearman CAP-Assay
- IgG-Inhibitions-ELISA nach
Beezhold
0,89
IgY-Inhibitions-ELISA -
IgG-Inhibitions-ELISA nach Beezhold
0,67
Da beide Werte der Rangkorrelation nach Spearman einen anderen Wert als 0
annahmen und somit von einer Korrelation auszugehen war, wurden zusätzlich die p-
Werte berechnet.
Das Signifikanzniveau war mit 95 % beziehungsweise α = 0,05 festgelegt worden.
Forschungshypothese: „Der IgY-ELISA/CAP-Assay misst (wie der Goldstandard)
den Allergengehalt unbekannter Proben.“
Nullhypothese: „Der IgY-ELISA/CAP-Assay misst zufällige Werte, die von dem
Goldstandard unabhängig sind.“
55
Tabelle 15 Signifikanz der errechneten Korrelationen
Korrelierte Mittelwerte p-Wert
Bezug auf α = 0,05 Bezug auf Nullhypothese
CAP-Assay -
IgG-Inhibitions-ELISA nach Beezhold
< 0,01 (< 0,01) < 0,05 Die Nullhypothese wird abgelehnt.
IgY-Inhibitions-ELISA
- IgG-Inhibitions-
ELISA nach Beezhold
0,01 0,01 < 0,05 Die Nullhypothese wird
abgelehnt.
Da beide p-Werte unter dem zuvor festgelegten Wert von 0,05 lagen, wurde in
beiden Fällen die Nullhypothese abgelehnt und die Forschungshypothese
angenommen.
Somit misst sowohl der IgY-Inhibitions-ELISA als auch der CAP-Assay den
Latexallergengehalt unbekannter Proben.
3.2.4 Nachweisgrenzen der Methoden
Folgende Nachweisgrenzen ergaben sich für die einzelnen Methoden:
Tabelle 16 Ergebnis der Bestimmung der Nachweisgrenzen
Nachweisgrenze
(µg/g) Sensitivität Spezifität
CAP-Assay 30 ≈ 1 ≈ 0,917
IgY-Inhibitiohns-
ELISA 10 ≈ 0,8 ≈ 0,917
IgG-Inhibitions-
ELISA nach
Beezhold
10 ≈ 1 ≈ 0,917
56
Die ermittelte Nachweisgrenze wich im Fall des IgG-Inhibitions-ELISA nach Beezhold
mit 10 µg Allergen/g Handschuh von der in der Literatur angegebenen
Nachweisgrenze von 5 µg Allergen/g Handschuh ab. Für den CAP-Assay ergab sich
eine Nachweisgrenze von 30 µg Allergen/g Handschuh. Für den neu entwickelten
IgY-Inhibitions-ELISA wurde eine Nachweisgrenze von 10 µg Allergen/g Handschuh
ermittelt.
57
4 DISKUSSION
Seit den zwanziger Jahren sind Überempfindlichkeitsreaktionen gegen Bestandteile
des Naturkautschuklatex bekannt. Mit Beginn der Hepatitis B- und später der HIV-
Pandemie wurde zunehmend der Gebrauch von Latexhandschuhen im
medizinischen Bereich empfohlen. Infolge dessen kam es in den 80er Jahren zu
einer mehrfachen Vervielfältigung des Verbrauchs von Latexhandschuhen (Raulf-
Heimsoth et al. 2001). In den späten 1980er Jahren wurden die Folgen dieses
vermehrten Verbrauchs in der signifikant steigenden Anzahl von Personen, die eine
Latexallergie entwickelten, sichtbar (Zucker-Pinchoff und Stadtmauer 2002).
Besonders die zunächst oft eingesetzten gepuderten Latexhandschuhe, die
zusätzlich einen hohen Proteingehalt hatten, wiesen ein hohes Sensibilisierungs-
potential auf (Raulf-Heimsoth et al. 2001).
Die Erkenntnis über die Gefahr der Entwicklung einer Latexallergie durch das
vermehrte Tragen von Latexhandschuhen führte zu einem Umdenken im Umgang
mit diesen. So wurde empfohlen, gepuderte Handschuhe durch nicht gepuderte zu
ersetzen. Diese Maßnahme hatte vor allem einen Rückgang der latexbedingten
Atemwegserkrankungen (BK-Nr. 4301) zur Folge (Chen und Baur 1999).
Neben grundsätzlichen Empfehlungen zum Umgang mit latexhaltigen Handschuhen
(siehe 2.5) wurde empfohlen, proteinarme Handschuhe mit einem maximalen
Proteingehalt von 30 µg Protein/g Handschuh zu verwenden (BAuA 2008). Hieraus
resultierte ein Rückgang der latexbedingten Hauterkrankungen (BK-Nr. 5101) (Latza
et al. 2005).
In den 1990er Jahren war durch diese Empfehlungen erstmalig ein Rückgang der
Fälle neu aufgetretener Latexallergien zu verzeichnen. Wurden 1995 noch 2360
Berufskrankheiten Nr. 5101, unter die die Latexallergie fällt, anerkannt, so waren es
2008 nur noch 647 Fälle (siehe Abb. 1, BMAS 2010).
Trotz dieses signifikanten Rückgangs um mehr als 70 % in 13 Jahren, liegt die
Inzidenz der BK-Nr. 5101 seit drei Jahren bei durchschnittlich 666 Fällen pro Jahr. Es
scheint ein Ende des rasanten Rückgangs erreicht zu sein, der hauptsächlich durch
die Umstellung auf gepuderte, proteinarme Handschuhe bedingt war (Kostyal et al.
2009). Das Ziel muss daher sein, die verbleibende jährliche Anzahl an
58
Neuerkrankungen zu verringern, beziehungsweise die Ursachen für deren
Entstehung zu verstehen.
Ein wichtiger Faktor zur Prävention der Latexallergie ist der möglichst geringe
Proteingehalt der verwendeten Handschuhe. Daher sind standardisierte Tests zur
Angabe des Proteingehalts von Latexhandschuhen unverzichtbar.
Nicht nur die Gesundheit des Verbrauchers profitiert von verlässlichen
Proteinangaben, auch die Hersteller haben ein Interesse, den Proteingehalt ihrer
Produkte möglichst genau zu kennen, um den aktuellen Richtlinien zu genügen und
ihre Ware entsprechend kennzeichnen zu können (Palosuo et al. 2007).
Die aktuellen in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Richtlinien zum
Proteingehalt von Latexhandschuhen sind in der DIN 455-3 und der TRGS 401
beschrieben (siehe 2.5). Beide machen eine Angabe zum maximalen Proteingehalt
verwendeter Handschuhe.
Die DIN 455-3 erklärt Herstellerangaben zum Proteingehalt unter 50 µg Protein/g
Handschuh für ungültig, da sowohl die Herstellung als auch anschließende Tests
stets Schwankungen unterliegen (Deutsches Institut für Normung e.V. 2007).
Die TRGS 401 fordert den ausschließlichen Gebrauch ungepuderter, niedrig
allergener Handschuhe, die einen Proteingehalt von 30 µg Protein/g Handschuh
nicht überschreiten (BAuA 2008).
Als Testverfahren zur Ermittlung des Proteingehalts latexhaltiger Handschuhe wird in
der DIN 455-3 die modifizierte Lowry-Methode als Standardverfahren erklärt
(Deutsches Institut für Normung e.V. 2007).
Es findet sich jedoch in der DIN 455-3 selbst ein erster Hinweis darauf, dass die
Qualität der modifizierten Lowry-Methode anfechtbar ist. So könne die
Farbentwicklung des Tests durch unterschiedliche in den Handschuhen enthaltene
Chemikalien beeinflusst werden – hierbei wären ein verstärkter aber auch ein
verringerter Farbumschlag möglich (Deutsches Institut für Normung e.V. 2007).
Andere Autoren zweifeln die Messgenauigkeit der modifizierten Lowry-Methode für
Proben niedrigen Allergengehalts an (Audo et al. 2004).
59
Zusätzlich zu diesen methodischen Unsicherheiten zeichnet sich ein grundlegendes
Problem der modifizierten Lowry-Methode ab. Sie gilt als Standardtest für
latexhaltige Handschuhe, und ihre Ergebnisse zum Proteingehalt spielen eine
entscheidende Rolle in der Bewertung der Qualität von Einmalhandschuhen. An
dieser Stelle wird eine Korrelation von Proteingehalt und Allergengehalt
vorausgesetzt. Dieser Zusammenhang ist jedoch äußerst umstritten. Der direkte
Rückschluss von einem hohen Proteingehalt eines Handschuhs auf einen hohen
Allergengehalt (und somit auf eine hohe Sensibilisierungsgefahr durch diesen) wird
von vielen Autoren abgelehnt (Fuchs 2002, Alenius et al. 2002, Peixinho et al. 2006).
Zur sicheren Bestimmung der Allergenität und somit Sicherheit eines Produktes
sollte daher ausschließlich der Allergengehalt von Interesse sein. Folglich ist eine
Verbesserung der Testmethodik dringend gefordert.
Einen standardisierten Test zur Bestimmung des Latexallergengehalts von
Einmalhandschuhen stellt der IgG-Inhibitions-ELISA nach Beezhold dar (siehe
3.3.3.4). Er ermittelt unter der Verwendung von IgG-Kaninchen-Antikörpern den
Allergengehalt und ist in den USA als gültige Standardmethode anerkannt (ASTM D
6499-07).
Neben dem Vorteil der ausschließlichen Allergenbestimmung hat der IgG-Inhibitions-
ELISA nach Beezhold jedoch viele Nachteile. Diese sind hauptsächlich durch den
verwendeten Antikörper begründet.
Bei der Herstellung der IgG-Antikörper werden Kaninchen gegen Latexallergen
sensibilisiert und die gebildeten Antikörper anschließend durch das Ausbluten der
Tiere gewonnen (siehe 3.3.3.1). Die hierfür notwendige Immunreaktion bleibt jedoch
oft aus oder findet nur schwach ausgeprägt statt (Schade et al. 2001). Dies
erschwert zum einen stark die Gewinnung ausreichender Mengen an IgG-
Antikörpern und ist zum anderen zwangsläufig mit dem Ausbluten und somit dem
Tod einer hohen Anzahl an Kaninchen verbunden. Dieses Verfahren ist somit nicht
nur zeit- und kostenintensiv, sondern auch unter dem Punkt des ethischen Konflikts
der Versuchstierhaltung als negativ zu bewerten.
Nachteile finden sich aber nicht nur in der Gewinnung der Kaninchen-Antikörper
sondern auch in ihrem Reaktionsverhalten (siehe 2.6.4). Sie bergen das Risiko
60
ungewollter unspezifischer Bindungen und somit falsch positiver Ergebnisse (Haak-
Frendscho 2006). Der IgG-Inhibitions-ELISA nach Beezhold ist daher keine ideale
Methode zur sicheren Bestimmung des Allergengehalts von Handschuhproben.
Eine weitere Methode zur Bestimmung des Allergengehalts latexhaltiger
Handschuhe ist der CAP-Assay im CAP-System. Hierbei handelt sich um eine
Inhibitionsreaktion, bei der humane IgE-Antikörper verwendet werden (siehe 3.3.3.3).
Ein wesentlicher Vorteil dieser Methode stellt die halbautomatisierte Arbeitsweise
dar, die mit einem geringeren Zeitaufwand einhergeht und zusätzlich weniger
Schwankungen aufweist.
Großer Nachteil dieser Methode ist jedoch auch hier der verwendete Antikörper. Zum
einen ist die Gewinnung humaner Antikörper an die limitierte Anzahl latexsensibler
Personen gebunden, die zudem spendenbereit sein müssen (Deutsches Institut für
Normung e.V. 2007). Zum anderen sind die Antikörper-Profile der Spender
unterschiedlich ausgeprägt und nicht genau definiert, was bei Verwendung
unterschiedlicher Seren zu unterschiedlichen und vor allem nicht vergleichbaren
Ergebnissen führt (Koch 2002).
Die drei beschriebenen Methoden – modifizierte Lowry-Methode, IgG-Inhibitions-
ELISA nach Beezhold und CAP-Assay – sind anerkannte Methoden. Jedoch
beinhalten sie eine Vielzahl an Nachteilen und genügen nicht dem Ziel einer
genauen Analyse des Allergengehalts zur Allergenitätsbestimmung, die zur
optimalen Prävention von Neuerkrankung beziehungsweise
Krankheitsverschlechterung unverzichtbar ist.
Der im Rahmen dieser Arbeit entwickelte IgY-Inhibitions-ELISA stellt eine gute
Alternative zu den genannten Methoden dar.
Der Aufbau des IgY-Inhibitions-ELISA geschah auf der Basis des prinzipiell guten
IgG-Inhibitions-ELISA nach Beezhold, dessen Nachteile hauptsächlich durch den
verwendeten Antikörper begründet sind. Der Hauptunterschied liegt daher in der
Verwendung eines anderen Antikörpers. Während im IgG-Inhibitions-ELISA nach
Beezhold Kanninchen-Antikörper eingesetzt werden, basiert die neu entwickelte
Methode auf der Verwendung von IgY-Hühner-Antikörpern.
61
IgY-Antikörper sind aus vielen Gründen eine gute Alternative zum oft verwendeten
IgG-Antikörper (siehe 2.6.4). Schon zu Beginn der Antikörpergewinnung, die mit der
Sensibilisierung des Versuchstiers einhergeht, zeigen sich Vorteile. So ist ein
Ausbleiben der Immunreaktion, wie es bei Kaninchen gehäuft vorkommt, bei
Hühnern wesentlich seltener (Haak-Frendscho 1996).
Die anschließende Gewinnung der Antikörper erfolgt aus dem gelegten Ei. Hier
liegen die wesentlichen Vorteile des IgY-Antikörpers. Die Gewinnung aus dem Ei
ermöglicht den Verzicht auf das Ausbluten des Tieres und stellt somit eine wesentlich
tierfreundlichere Methode dar.
Zusätzlich stellt ein einmal immunisiertes Huhn einen unerschöpflichen Vorrat an
Antikörpern dar, da es bis zu seinem natürlichen Tod regelmäßig Eier legt. Diese
Tatsache gewinnt an Bedeutung, wenn man berücksichtigt, dass die aus einem Ei
gewonnene Antikörper-Menge der Menge entspricht, die beim einmaligen Ausbluten
eines Kaninchens gewonnen wird. Aus der Immunisierung eines Huhns resultiert
folglich ein Vielfaches der Antikörpermenge, die durch die Immunisierung eines
Kaninchens gewonnen werden kann.
Somit kann durch geringeren Arbeitsaufwand eine größere Menge von auf
tierfreundlichere Weise gewonnenen Antikörpern, hergestellt werden. Dies und die
im Vergleich zum Kaninchen niedrigeren Preise der Anschaffung, Unterbringung und
Versorgung des Versuchshuhns, begründen den zusätzlichen Vorteil der niedrigen
Kosten der IgY-Gewinnung (Schade et al. 2001).
Das Problem der nicht gewünschten unspezifischen Proteinbindungen, das für die
IgG-Antikörper beschrieben ist, findet sich bei den IgY-Antikörpern in wesentlich
geringerer Ausprägung.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die verlässlichere Immunisierung, die
tierfreundlichere Gewinnung aus dem Ei, die größere pro Versuchstier gewonnene
Antikörpermenge, die niedrigeren Kosten und die weniger häufigen Proteinbindungen
den IgY-Antikörper als einen geeigneteren als den IgG-Antikörper auszeichnen.
62
Um dies auch im praktischen Versuch zu bestätigen, wurde im Rahmen dieser Arbeit
der IgY-Inhibitions-ELISA mit dem IgG-Inhibitions-ELISA nach Beezhold verglichen.
Zusätzlich wurde der in unserer Arbeitsgruppe häufig eingesetzte CAP-Assay mit
dem IgG-Inhibitions-ELISA nach Beezhold verglichen, um eine eventuelle
Überlegenheit des CAP-Assays gegenüber dem IgY-Inhibitions-ELISA nicht zu
übersehen.
Insgesamt wurde der Allergengehalt von 20 Handschuhproben ermittelt ( siehe 3.1).
Anschließend wurden zunächst Sensitivität und Spezifität des IgY-Inhibitions-ELISA
und des CAP-Assays berechnet (siehe 3.3.4.2). Hierbei wurde in Anlehnung an den
in der TRGS 401 beschriebene Grenzwert von 30µg Protein/g Handschuh der Wert
von 30µg Allergen/g Handschuh als Kriterium für die Einordnung eines Handschuhs
als Allergen-positiv beziehungsweise -negativ gewählt.
Tab. 17 zeigt die Ergebnisse der Berechnung der Sensitivität und Spezifität des IgY-
Inhibitions-ELISA und des CAP-Assays.
Tabelle 17 Sensitivität und Spezifität der Methoden
IgY-Inhibitions-ELISA CAP-Assay
Sensitivität 66,7 % 100 %
Spezifität 78,6 % 71,4 %
Der CAP-Assay hat mit 100 % eine höhere Sensitivität als der IgY-Inhibitions-ELISA,
dessen Sensitivität bei 66,7 % liegt. Dieser ist jedoch in der Spezifität mit 78,6 %
dem CAP-Assay überlegen. Insgesamt sind die Werte für Sensitivität und Spezifität
für beide Methoden zufrieden stellend.
Zur weiteren Validierung der Methoden wurde die Korrelation nach Spearman
berechnet (siehe 3.3.4.3). Tab. 18 zeigt die ermittelten Ergebnisse für die Korrelation
der Methoden, sowie die dazu gehörigen p-Werte.
63
Tabelle 18 Korrelation und Signifikanz der Methoden
Korrelation mit dem IgG-Inhibitions-ELISA nach
Beezhold p-Wert
IgY-Inhibitions-ELISA 0,67 0,01
CAP-Assay 0,89 <0,01
Hierbei ergab sich für den CAP-Assay eine Korrelation von 0,89 mit dem IgG-
Inhibitions-ELISA nach Beezhold. Die Korrelation des IgY-Inhibitions-ELISA mit dem
IgG-Inhibitions-ELISA nach Beezhold betrug 0,67.
Die anschließende Berechnung der zugehörigen p-Werte ergab für beide
Korrelationen eine hohe Signifikanz, da die p-Werte unter dem α-Wert von 0,05 lagen
(siehe 4.2.4).
Sowohl die Ergebnisse des CAP-Assays als auch die des IgY-Inhibitions-ELISA
korrelieren somit hoch signifikant mit denen des IgG-Inhibitions-ELISA nach
Beezhold.
Zuletzt wurde für jede der drei Methoden die jeweilige Nachweisgrenze ermittelt
(siehe 3.3.4.4). Tab. 18 zeigt die Nachweisgrenze der jeweiligen Methode.
Tabelle 19 Nachweisgrenzen der Methoden
IgY-Inhibitions-
ELISA
IgG-Inhibitions-ELISA nach Beezhold
CAP-Assay
Nachweisgrenze der Methode in µg
Allergen/g Handschuh 10 10 30
Hierbei fällt auf, dass die Nachweisgrenze des CAP-Assays bei einem Wert von
30 µg Allergen/g Handschuh liegt und somit dreimal so hoch wie die Nachweisgrenze
der anderen beiden Methoden ist. Für den IgG-Inhibitions-ELISA nach Beezhold und
den IgY-Inhibitions-ELISA wurde eine Nachweigrenze von 10 µg Allergen/g
Handschuh ermittelt.
Zusammengefasst ergab die statistische Analyse folgende Erkenntnisse: Die
Nachweisgrenze des IgG-Inhibitions-ELISA nach Beezhold lag mit 10 µg Allergen/g
64
Handschuh über der in der Literatur angegebenen Grenze von 5 µg Allergen/g
Handschuh und war somit schlechter als erwartet.
Der CAP-Assay liefert in Bezug auf Sensitivität, Spezifität und Korrelation mit dem
IgG-Inhibitions-ELISA nach Beezhold gute Ergebnisse. Jedoch ist die ermittelte
Nachweisgrenze von 30 µg Allergen/g Handschuh deutlich schlechter, als die der
anderen beiden Methoden und liegt gerade in dem Bereich niedriger Werte, der für
die Bestimmung der Allergenität von großem Interesse ist.
Der neu entwickelte IgY-Inhibitions-ELISA hat sowohl für die Sensitivität und die
Spezifität, als auch für die Korrelation mit dem IgG-Inhibitions-ELISA gute
Ergebnisse erreicht. In der Spezifität ist er zusätzlich besser als der CAP-Assay.
Auch in der Berechnung der Nachweisgrenze schlägt er den CAP-Assay.
Das Ziel dieser Arbeit, nämlich der „Aufbau eines standardisierten Assays zur
Quantifizierung von Latexallergenen“, kann als erreicht erklärt werden.
Der neu entwickelte IgY-Inhibitions-ELISA ist als eine den gängigen Methoden
gleichwertige Alternative zu bewerten. Sowohl die Vorteile des IgY-Antikörpers
selbst, als auch die statistische Analyse der Ergebnisse der neuen Methode
unterstreichen dies.
Die IgY-Antikörper-Gewinnung ist verlässlicher, tierfreundlicher und nicht zuletzt
preiswerter als die Gewinnung anderer Antikörper. Die statistische Analyse zeigte,
dass der neu entwickelte IgY-Inhibitions-ELISA mit dem IgG-Inhibitions-ELISA nach
Beezhold signifikant korreliert und dem CAP-Assay in den Punkten Spezifität und
Nachweisgrenze überlegen ist.
Der im Rahmen dieser Arbeit entwickelte IgY-Inhibitions-ELISA stellt eine valide,
tierfreundliche und kostengünstige Methode zur Ermittlung des Latexallergengehalts
in medizinischen latexhaltigen Einmalhandschuhen dar.
65
5 ZUSAMMENFASSUNG
Seit nunmehr achtzig Jahren ist die Latexallergie Gegenstand der wissenschaftlichen
Forschung. Dem in den 1980er Jahren erreichten Maximum der Inzidenz der
Latexallergie, wurde mit einem Umdenken im Umgang mit latexhaltigen
Handschuhen begegnet. Doch trotz neu eingeführter Präventionsmaßnahmen und
Richtlinien für Hersteller und Verbraucher, die einen starken Rückgang der Inzidenz
bewirkten, bleibt ein Restrisiko der Sensibilisierung durch Latexallergene bestehen.
Die Zahl der jährlich hinzukommenden Neuerkrankungen hält seit einigen Jahren
unverändert das gleiche Niveau.
Um diese Zahl zu minimieren, die nicht nur persönliches Leid der Betroffenen,
sondern auch wirtschaftliche Folgen durch Arbeitsausfall oder gar Berufsunfähigkeit
nach sich zieht, ist das Vorhandensein verlässlicher Testmethoden zur Ermittlung
des Allergengehalts eines Handschuhs unverzichtbar. Nur durch die Kenntnis des
Allergengehalts lässt sich eine Empfehlung zur sicheren Verwendung eines
Handschuhs aussprechen.
Die gängigen Testmethoden haben jedoch unterschiedliche Schwachpunkte. So
misst die modifizierte Lowry-Methode den Gesamtproteingehalt einer Probe. Es sind
aber nicht sämtliche Proteine zwingend allergen. Daher wurden Tests zur
Bestimmung des Gesamtallergengehalts entwickelt. Diese sind jedoch
beispielsweise auf das Vorliegen humaner Antikörper angewiesen, was das ständige
Vorhandensein eines spendenbereiten Patientenpools voraussetzt. Eine weitere
Möglichkeit ist die nicht tierfreundliche Gewinnung durch das Ausbluten zuvor
sensibilisierter Kaninchen. Das Ziel der vorliegenden Arbeit war der „Aufbau eines
standardisierten Assays zur Quantifizierung von Latexallergenen“, der sowohl eine
tierfreundliche Gewinnung der Antikörper beinhaltet, als auch verlässliche
Ergebnisse erbringt, die mit den gängigen Methoden korrelieren. Der im Rahmen
dieser Arbeit entwickelte IgY-Inhibitions-ELISA, bedient sich auf tierfreundliche Art
aus dem Hühnerei gewonnener, preiswerter Antikörper. Er misst mit einer Sensitivität
von 66,7 % und einer Spezifität von 78,6 % ob eine Probe ober- oder unterhalb des
empfohlenen Grenzwertes von 30 µg Allergen /g Material liegt.
Der IgY-Inhibitions-ELISA stellt eine tierfreundliche, kostengünstige und valide
Alternative zur Quantifizierung von Latexallergenen in latexhaltigen Handschuhen
dar.
66
6 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
In der vorliegenden Arbeit wurden durchgehend die international üblichen
chemischen Symbole und Abkürzungen der SI-Einheiten (Systeme International
d`Unites) benutzt. Sämtliche verwendete physikalischen Größen entsprechen der
Konvention der „International Union for Biochemistry“.
Abb. Abbildung
Ag Antigen
Ak Antikörper
ASTM engl.: American Society for Testing and
Materials
BAuA Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin
BK Berufskrankheit
BKV Berufskrankheiten-Verordnung
BMAS Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BSA Rinderserumalbumin (engl.: bovine serum
albumin)
°C Grad Celsius
ca. circa
CAP Capacity
cDNA komplementäre DNA
cm Zentimeter
CO2 Kohlendioxid
dest. destilliert
DIN Deutsches Institut für Normung e.V.
ELISA Enzymgekoppelter Immuntest (engl.:
enzyme- linked immunosorbent assay)
et al. und andere (lat. et alii)
h Stunde(n)
HPLC Hochdruck-Flüssigkeits-Chromatographie
(engl.: high performance liquid chromato-
graphy)
67
HRP Horseradisch peroxidase
H2O Wasser
H2O2 Wasserstoffperoxid
Ig Immunglobuline
IgY Immunglobuline der Klasse Y
IgE Immunglobuline der Klasse E
IgG Immunglobuline der Klasse G
IUIS International Union of Immunological
Societies
l Liter
LEAP Latex ELISA for Antigenic Protein
µ mikro
m milli
m Meter
M Molar
Min Minute(n)
mod. modifiziert
mol 6,23*10²³ Teilchen
N Stickstoff
Nm Nanometer
OD Optische Dichte
OPD Ortho-Phenylendiamin
PBS Phosphat- gepufferte Salzlösung (engl.:
phosphate buffered saline)
pH negativer dakadischer Logarithmus der
Oxoniumionen- Konzentration
RT Raumtemperatur
rpm Umdrehungen pro Minute (engl.: rounds per
minute)
s Sekunde(n)
SDS Natriumdodecylsulfat (engl.:
sodiumdodecylsulfate)
Tab. Tabelle
68
TCA Trichloressigsäure
TES N-tris-[Hydroxymethyl]-methyl-2-
aminoethansulfonsäure, (Heminatriumsalz)
TRBA Technische Regel für biologische
Arbeitsstoffe
TRGS Technische Regeln für Gefahrstoffe
Tris Trishydroxymethylaminomethan
TschG Tierschutzgesetz
Tween 20 Polyoxyethylensorbitanmonolaurat
u.a. unter anderem
UKE Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf
Upm Umdrehungen pro Minute
USA Vereinigte Staaten von Amerika (engl.:
United States of Amercia)
z.B. zum Beispiel
w/v Gewicht pro Volumen (engl.: weight)
ZfAM Zentralinstitut für Arbeitsmedizin und
Maritime Medizin
69
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8 TIERSCHUTZANTRÄGE
76
77
9 DANKSAGUNGEN
Die vorliegende Arbeit wurde in der Zeit vom Juli 2007 bis September 2011 am
Zentralinstitut für Arbeitsmedizin und Maritime Medizin der Freien und Hansestadt
Hamburg unter der Leitung meiner Doktormutter Frau Prof. Dr. rer. nat. U. Latza,
MPH angefertigt.
Ganz herzlich bedanke ich mich bei meiner Doktormutter Frau Prof. Dr. rer. nat. U.
Latza, MPH für die Betreuung meiner Arbeit. Besonders möchte ich mich für die
stets schnelle, unkomplizierte und wertvolle Hilfe bei der Anfertigung dieser Arbeit
bedanken.
Mein ganz besonderer Dank gilt der Betreuerin meiner Arbeit Frau Dr. med. Cordula
Bittner, für die Bereitstellung des interessanten Themas. Sie hat durch Ihre
Unterstützung einen maßgeblichen Teil zum Gelingen dieser Arbeit beigetragen. Seit
nun fast vier Jahren ist sie für mich eine verlässliche Hilfe, die es immer wieder
verstanden hat, mich neu zu motivieren, und mir mit ihrem Fachwissen stets zur
Seite stand.
Bedanken möchte ich mich bei Frau Frauke Koops für ihre hilfreiche Einweisung
und Betreuung der praktischen Anteile meiner Arbeit im Labor. Auch für das stets
freundliche und kollegiale Arbeitsklima während unserer gemeinsamen Laborstunden
möchte ich ihr danken.
Den Mitarbeitern der Versuchstierhaltung des Universitätsklinikum Eppendorf möchte
ich herzlich für die Übernahme der Gewinnung, der im Rahmen dieser Arbeit
verwendeten Kaninchenantikörper danken.
Ein herzliches Dankeschön geht an Frau Svea Marie Fahrenholz und Herrn Stefan
Kloth, die dazu beigetragen haben, die gemeinsame Zeit im Labor zu einem
unvergesslichen Abschnitt der vorliegenden Arbeit werden zu lassen.
Mein Dank gilt meiner Familie, meinem Freundeskreis und vor allem meinem Freund
für die beständige, liebevolle Unterstützung und Geduld während der letzten Jahre.
78
Besonders bedanken möchte ich mich bei meinen Eltern, die mich während meiner
gesamten Ausbildung unterstützten und bestärkten und mir somit die notwendige
Ruhe und Sicherheit für die Fertigstellung dieser Arbeit gaben.
79
10 LEBENSLAUF
Entfällt aus datenschutzrechtlichen Gründen.
80
11 EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG
Ich versichere ausdrücklich, dass ich die Arbeit selbständig und ohne fremde Hilfe
verfasst, andere als die von mir angegebenen Quellen und Hilfsmittel nicht benutzt
und die aus den benutzten Werken wörtlich oder inhaltlich entnommenen Stellen
einzeln nach Ausgabe (Auflage und Jahr des Erscheinens), Band und Seite des
benutzten Werkes kenntlich gemacht habe.
Ferner versichere ich, dass ich die Dissertation bisher nicht einem Fachvertreter an
einer anderen Hochschule zur Überprüfung vorgelegt oder mich anderweitig um
Zulassung zur Promotion beworben habe.
Unterschrift: ......................................................................