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Schmalkalden, 29.07.2014 Aufforderung zur Abgabe eines Angebots ( VOL ) Betr.: Angebot für Magnet - Resonanz - Tomograph (MRT) Ausschreibung Nr.: EK - MR 2014 / 07 Sehr geehrte Damen und Herren! Sie werden gebeten, ein Angebot abzugeben. Die in den beiliegenden Vergabe- und Vertragsunterlagen beschriebene Lieferung / Dienstleistung soll gemäß VOL/A, Abschnitt 2 vergeben werden.

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots ( VOL ) › fileadmin › pdf... · 1. Anschreiben 2. Bewerbungsbedingungen 3. Formblatt 1 bis 11 TEIL II Leistungsbeschreibung 1. Hinweise

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Schmalkalden, 29.07.2014

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots ( VOL )

Betr.: Angebot für Magnet - Resonanz - Tomograph (MRT)

Ausschreibung Nr.: EK - MR 2014 / 07

Sehr geehrte Damen und Herren! Sie werden gebeten, ein Angebot abzugeben. Die in den beiliegenden Vergabe- und Vertragsunterlagen beschriebene Lieferung / Dienstleistung soll gemäß VOL/A, Abschnitt 2

vergeben werden.

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1. Auftraggebende Stelle: Elisabeth Klinikum Schmalkalden GmbH, Abt. Einkauf, z.Hd. Frau Karin Wilhelm, Eichelbach 9, 98574 Schmalkalden

2. Vergabe- und Vertrags- Die Vergabe- und Vertragsunterlagen sind im Vordruck „Angebot“ unterlagen: angegeben; soweit sie nicht beigefügt sind, können sie bei der ausschreibenden Stelle eingesehen werden. 3. Auskunft über Vergabe- Elisabeth Klinikum Schmalkalden GmbH, Abt. Einkauf, Vertragsunterlagen: Frau Wilhelm

+49 3683 645 130, Mo. – Fr. von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr 4. Frist für die Angebots- Das Angebot ist bis zum Einreichungstermin am 09.09.2014,

abgabe: 10.00 Uhr in einem verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „ Angebot für Ausschreibung EK-MR 2014-07" an die in der Bekanntmachung, Abschnitt 1.1, oder den Bewerbungsbedingungen angegebene Abgabestelle / -adresse zu senden oder dort abzugeben. Bei Übersendung durch die Post müssen vorstehende Angaben deutlich und vollständig auf dem äußeren und einem besonderen inneren Umschlag vermerkt sein.

5. Zuschlags- u. Bindefrist, Angegeben in den Verdingungsunterlagen Umfang der Leistung, Ausführungsort und - zeit, Zahlungsbedingungen etc.: 6. ggf. Teilung in Lose: Nein 7. Bei Vergabe nach Absendung der Bekanntmachung: 24.07.2014 EG - Richtlinien: Es gelten die umstehenden Bewerbungsbedingungen. Hochachtungsvoll

Beate Wachenbrunner

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Elisabeth Klinikum Schmalkalden GmbH

vertreten durch

Abteilung Einkauf (EK)

Eichelbach 9, 98574 Schmalkalden

Offenes Verfahren

Ausschreibung Nr. : EK-MR 2014 / 07

Lieferung, Einweisung und Übergabe

von

Magnet Resonanz - Tomograph (MRT)

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Inhalt

TEIL 1 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes

1. Anschreiben

2. Bewerbungsbedingungen

3. Formblatt 1 bis 11

TEIL II Leistungsbeschreibung

1. Hinweise für den Bieter

a. Vorbemerkungen

b. Zuschlagskriterien und deren Erläuterungen

2. Leistungsverzeichnis

a. Anforderungen

b. Kaufmännische Betriebsparameter

c. Preisblatt für Hauptangebot

d. Preisblatt Optionen

e. Anlageverzeichnis des Bieters

f. Checkliste für Bieter

TEIL III Vertrags- und Ausschreibungskonditionen

1. Vordruck „ Angebot“

2. Ergänzende Vertragsbedingungen Medizintechnik

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Ausschr. - Nr. : EK - MR 2014 / 07

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Zum Verbleib beim Bieter bestimmt, nicht mit dem Angebot zurückgeben!

Bewerbungsbedingungen

für die Vergabe von Leistungen

Das Elisabeth Klinikum Schmalkalden GmbH („Auftraggeber") beabsichtigt, die in der Leistungsbeschreibung bzw. im Leistungsverzeichnis (LV) definierte Leistung zu vergeben.

1 Allgemeine Erläuterungen / Hinweise

1.1 Bei der Bewerbung ist Teil A der VOL" Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen" zu beachten. Der Auftraggeber verfährt nach Teil A der VOL.

1.2 Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Bietern, die wettbewerbsbeschränkende

Absprachen getroffen haben (§ 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB -). Weitere Ausschlussgründe nach VOL/A bleiben unberührt.

1.3 Bitte lesen Sie die Angebotsaufforderung und das LV sorgfältig durch. Sollten Sie nicht die geforderte Leistung erbringen können, kann Ihr Angebot nur dann gewertet werden, wenn Änderungsvorschläge / Nebenangebote nicht ausgeschlossen sind und in Ihrem Angebot deutlich zum Ausdruck kommt, dass es sich um einen Änderungsvorschlag oder Nebenangebot handelt.

1.4 Neben dem Angebot sind von Ihnen weitere Erklärungen und Nachweise abzugeben, die der Beurteilung

Ihrer Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuverlässigkeit dienen (s. Anhang A - wenn vorhanden).

1.5 Bieter haben auf Verlangen nachzuweisen, dass sie ihren Verpflichtungen gegenüber für sie zuständigen Finanzämtern und Sozialversicherungsträgern nachgekommen sind.

1.6 Alle zum Angebot gehörenden Anlagen müssen zweifelsfrei als solche zu identifizieren und gekenn- zeichnet sein (z. B. Firmenstempel, Datum).

1.7 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Der Schriftverkehr mit der Vergabestelle ist in deutscher Sprache zu führen.

2 Form und Zustellung des Angebots

2.1 Form des Angebotes Das Angebot und weitere Erklärungen auf ggf. geforderten Anlagen bedürfen der Schriftform. Es darf unter keinem Vorbehalt stehen. Das Formular „Angebot" muss unterschrieben sein. Verwenden Sie dafür den von der Vergabestelle übersandten Angebotsvordruck.

2.1.1 Dem Angebot ist daneben ein Datenträger (CD-ROM oder USB-Stick) mit der elektronischen Fassung des Angebotes im PDF-Format beizufügen. Für die Angebotswertung gilt ausschließlich das Angebot in Schriftform.

2.1.2 Auf elektronischem Wege übermittelte Angebote per E-Mail sind nur mit qualifizierter elektronischer Signatur zugelassen. Auf elektronischem Wege übermittelte Angebote per Fax sind nicht zugelassen. Nicht unterschriebene Erklärungen gelten als nicht abgegeben.

2.1.3 Sofern eine CD-ROM mit vorbereiteten Dateivorlagen den Vergabeunterlagen beiliegt, sind zusätzlich alle geforderten Angaben und Erklärungen auch in Papierform (Ausdruck der unveränderten Datei) einzureichen. Bei Widersprüchen der von den Bietern vorgelegten Angaben in Papierform und in digitaler Form gilt die Papierform vorrangig.

2.2 Anzahl der Angebote Das Angebot muss komplett — inkl. aller Anlagen und Erklärungen — in 1-facher Ausführung — eingereicht werden.

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2.3 Zustellung des Angebotes

Das vollständige Angebot ist bis zur genannten Frist (s. Aufforderung zur Angebotsabgabe) in einem verschlossenen und adressierten Umschlag mit dem blickfangmäßigen Hinweis „ACHTUNG — Angebot - Ausschreibung Magnet—Resonanz-Tomograph – EK - MR – 2014/07 — nicht öffnen - "

an die nachfolgende Kontaktstelle zu senden:

Elisabeth Klinikum Schmalkalden GmbH

Abteilung Einkauf

z. Hd. Frau Wilhelm

Eichelbach 9 – 98574 Schmalkalden

2.4 Die Bieter haben diejenigen Seiten ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, so kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens von der Zustimmung auf Einsicht durch andere Verfahrensbeteiligte ausgehen (§ 111 Abs. 3 Satz 2 GWB).

2.5 Angebotsmuster und Proben / Haftungseinschränkung Angebotsmuster und Proben sind auf Wunsch innerhalb von 3 Werktagen, nach Erhalt der Aufforderung zuzustellen und müssen als zum Angebot / zur Ausschreibung gehörig gekennzeichnet sein. Die Vergabestelle haftet bei Proben und Mustern nicht für Wertminderung oder Verlust, die als Folge notwendiger Prüfungen entstehen. Im Übrigen haftet die Vergabestelle nur in Fällen, in denen die Verschlechterung oder der Untergang auf grobem Verschulden oder Vorsatz beruht

2.6 Kosten der Angebotserstellung

Für die Erstellung des Angebots und der ggf. geforderten Angebotsmuster wird keine Vergütung oder Entschädigung gewährt.

3 Nebenangebote / Änderungsvorschläge 3.1 Nebenangebote sind Angebote, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen (d.h.

Abweichungen jeder Art, unabhängig von ihrem Grad, ihrer Gewichtung oder ihrem Umfang), aber geeignet sind, das mit der Ausschreibung verfolgte Ziel zu erreichen. Auch Änderungsvorschläge des Bieters werden als Nebenangebot betrachtet.

3.2 Nebenangebote müssen grundsätzlich die gleichen Anforderungen erfüllen wie Hauptangebote, sofern nicht zusätzlich Mindestanforderungen für Nebenangebote in den Vergabeunterlagen festgelegt wurden.

3.3 Nebenangebote sind für dieses Vergabeverfahren:

nicht zugelassen. Sie werden von der Wertung ausgeschlossen.

ausdrücklich zugelassen, wenn gleichzeitig ein Hauptangebot abgegeben wird und es sich bei dem Nebenangebot [z.B. um Refurbished Geräte des gleichen Typs — wie im Hauptangebot — handelt]

(Mindestanforderungen für Nebenangebote) Zur Reduzierung des Prüf- und Wertungsaufwandes darf je LOS - neben dem Hauptangebot — nur 1

Nebenangebot abgegeben werden.

Der Bieter kann ein Nebenangebot auf sein etwaiges Angebot für Los 2 abgeben, in dem er für den Fall der Zuschlagserteilung für sein Angebot zu Los 1 ein preisgünstigeres Angebot für Los 2 macht. 3.4 Nebenangebote in Form von Preisnachlässen mit Bedingungen für die Zahlungsfrist (Skonti) werden im

Rahmen der Wertung nicht berücksichtigt.

3.5 Der Angebotsvordruck (Formular „Angebot"), ist zum Zwecke der Anerkennung der Ausschreibungsbedingungen vom Bieter zu unterschreiben und gilt ausschließlich für das Hauptangebot. Der Angebotsvordruck darf nicht zur Abgabe eines Nebenangebotes verwendet werden.

3.6 Zusätzlich zu Haupt- oder Nebenangeboten beigefügte so genannte „Firmenspezifizierte Angebote"

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werden als inhaltliche Konkretisierung bzw. Spezifikation der angebotenen Lieferung / Leistung betrachtet. Sie müssen inhaltlich vollständig mit der Leistungsbeschreibung / LV übereinstimmen. Aufgeführte Preise werden nicht gewertet.

4 Fristen

4.1 Angebotsfrist

Das Angebot muss bis zur Angebotsfrist bei der Kontaktstelle eingegangen sein. Es kann bis zum Ablauf dieser Frist schriftlich geändert, berichtigt oder zurückgezogen werden.

4.2 Zuschlagsfrist Die Zuschlagsfrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist. Bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden. Das Angebot kann in dieser Zeit nicht geändert oder zurückgezogen werden.

5 Inhalt des Angebotes / Optionen

5.1 Das Angebot muss alle Preise und die sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Sie

dürfen an dem vorgegebenen Text in den Vergabeunterlagen keine Zusätze anbringen oder Änderungen vor-nehmen. Soweit Sie Erläuterungen zur Beurteilung des Angebots für erforderlich halten, sind diese auf einer gesonderten Anlage — mit Hinweis zu dem entsprechenden Punkt im LV — beizufügen und ebenfalls im Verzeichnis der Anlagen aufzuführen.

5.2 Änderungen an Ihren Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. 5.3 Sofern Optionen zur ausgeschriebenen Leistung abgefragt sind, so ist dieses so zu verstehen, dass es

der Vergabestelle freistehen soll, diese Leistungen zu den im Angebot angegebenen Konditionen beim Bieter abzufragen und zu bestellen.

6 Vergabe- / Teilnahmebedingungen

6.1 Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL / B) werden Bestandteil

des Vertrages. Es gelten ausschließlich die im Formular „ANGEBOT" aufgeführten Vergabeunterlagen.

6.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters sind ausgeschlossen! 6.3 Teilnahmebedingungen siehe Bewerbungsbedingungen Anhang A (Eignungsnachweise)

Mit dem Angebot sind die im Anhang A aufgeführten Bescheinigungen, Erklärungen und Nachweise einzureichen.

7 Prüfung der Vergabeunterlagen / Ansprechpartner

7.1 Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Widersprüche, so hat

der Bieter den Auftraggeber hierauf unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Unterlässt der Bieter einen entsprechenden Hinweis, so ist ihm eine Berufung hierauf zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich (Präklusion gem. § 107 Abs. 3 GWB).

7.2 Sollten sich aus den Vergabeunterlagen Unklarheiten in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung ergeben, so sind diese unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formblattes „Bieterfragen" (Formblatt 11) ausschließlich per E-Mail an die nachfolgende Adresse zu richten: [email protected]

7.3 Alle Bieterfragen werden gemeinsam, in anonymisierter Form per E-Mail beantwortet. Die entsprechenden Antworten werden den Bietern schnellstmöglich, spätestens jedoch bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zugeleitet. Den Erhalt der Beantwortung der Bieterfragen haben die Bieter der o.g. Adresse unverzüglich per E-Mail zu bestätigen.

7.4 Jede sonstige direkte oder indirekte Kontaktaufnahme der Bieter mit dem Auftraggeber ist nicht erwünscht und kann zum Angebotsausschluss führen (Grundsatz der Verfahrensintegrität).

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7.5 Datenschutzklausel

Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebots nach der VOL.

8 Wertung des Angebotes / Zuschlags- bzw. Wertungskriterien

8.1 Wertung des Angebotes Die Wertung des Angebots erfolgt nur unter Berücksichtigung der übergebenen Leistungsbeschreibung / LV sowie aller in den Vergabeunterlagen verlangten Angaben. Sämtliche nachprüfbaren oder ins Einzelne gehenden Behauptungen in Datenblättern, Prospekten u. a. werden als vertragliche Zusicherung angesehen und gelten als vertraglich zugesicherte Eigenschaften (Beschaffenheitsvereinbarung) im Sinne des Gesetzes.

8.2 Zuschlags- / Wertungskriterien Der Zuschlag wird auf das, unter Zugrundelegung der genannten Zuschlagskriterien, wirtschaftlichste Angebot erteilt.

9 Allgemeine Bieterpflichten

9.1 Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen.

9.2 Die Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln. Sie dürfen von dem Bieter oder späteren Auftragnehmer nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Letztere Einschränkung gilt nicht im Hinblick auf Nachunternehmer. Die im Rahmen dieser Ausschreibung seitens des Bieters vorgelegten Unterlagen, Erklärungen usw. gehen in das Eigentum des Auftraggebers über.

9.3 Der Bieter sichert mit seinem Angebot zu, dass die Leistung den gesetzlichen Verordnungen, Richtlinien und Normen, insbesondere dem Medizinproduktegesetz, der Medizinprodukteverordnung sowie der Medizinprodukte-Betreiberverordnung in der jeweils gültigen Fassung entspricht.

9.4 Der Bieter gewährleistet, dass mit dem Angebot die Anforderungen des LV erfüllt werden. 9.5 Der Bieter hat seine Angaben wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen zu machen.

Die Abgabe unzutreffender Erklärungen kann strafrechtliche und zivilrechtliche (Schadensersatzforderungen) sowie Folgen bei der künftigen Vergabe öffentlicher Aufträge haben.

9.6 Sofern im Zusammenhang mit der angebotenen Leistung besondere Rechtsvorschriften zu beachten oder besondere Maßnahmen durch den Auftraggeber zu treffen sind, ist der Auftraggeber vom Auftragnehmer unverzüglich zu unterrichten.

10 Bewerber- und Bietergemeinschaften (-BG-)

10.1 BG können sich an der Ausschreibung beteiligen. 10.2 Allgemeine Teilnahmevoraussetzungen

BG müssen die Eignung zur Übernahme der ausgeschriebenen Leistungen für alle Mitglieder nachweisen. Die Ausführungen gern. Anhang A gelten für alle Mitglieder. Mit dem Angebot ist eine von allen Mitgliedern der BG rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung nach dem Muster von Formblatt 1 abzugeben BG müssen für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften und einen für ihre Vertretung bevollmächtigten Vertreter benennen, der die im Formblatt 1 aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt sowie berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen Sofern das Formblatt 1 aus vom Bieter dargelegten praktischen Gründen von einem Mitglied der BG nicht gemeinsam mit den anderen Mitgliedern ausgefüllt werden kann, hat dieses Mitglied der BG ein vollständig ausgefülltes Formblatt 1 rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Angebote von BG, die die Erklärung nach Formblatt 1 nicht enthalten, werden nicht berücksichtigt.

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10.3 Eine Änderung in der Zusammensetzung und die Bildung einer BG nach Angebotsabgabe sind

unzulässig. 10.4 Verbot der Mehrfachbeteiligung

Die Beteiligung von Einzelbietern oder Mitgliedern einer Bietergemeinschaft als Mitglied einer oder mehrerer anderer Bietergemeinschaften ist nicht gestattet, soweit nicht zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe lückenlos dargelegt und nachgewiesen werden kann, dass entgegen der entsprechenden Vermutung ausnahmsweise keine wechselseitige Kenntnis von den Inhalten der jeweils gleichen Angebote der betreffenden Bieter besteht und dass einen Kenntniserlangung während des gesamten Vergabeverfahrens ausgeschlossen ist. Einem Bieter oder Nachunternehmer eines Bieters ist es ferner gestattet, sich als Nachunternehmer eines anderen Bieters oder einer Bietergemeinschaft am Vergabeverfahren zu beteiligen, sofern er keine Kenntnis von den Angebotsinhalten des anderen Bieters hat und gewährleistet ist, dass eine Kenntniserlangung während des gesamten Vergabeverfahrens ausgeschlossen ist.

11 Nachunternehmer / Unterauftragnehmer / Subunternehmer Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf mit der Angebotsabgabe zu benennende Nachunternehmer berufen. Hierbei hat der Bieter: anzugeben, welche Leistungsteile (Leistungsumfang) von dem benannten Nachunternehmer erbracht werden sollen, • unter Verwendung des Formblattes 3 eine Verpflichtungserklärung des benannten

Nachunternehmers vorzulegen, wonach sich dieser gegenüber dem Bieter zur Erbringung des fraglichen Leistungsteils verpflichtet,

• sämtliche im Anhang A dieser Bewerbungsbedingungen geforderte Nachweise auch für den benannten Nachunternehmer vorzulegen.

Ein Bieter darf einen in seinem Angebot benannten Nachunternehmer nicht ohne Zustimmung der Auftraggeberin durch einen anderen Nachunternehmer ersetzen. Wünscht der Bieter einen Austausch durch einen anderen Nachunternehmer, so hat er den Auftraggebern hierfür einen wichtigen Grund anzugeben und darzulegen, dass die Erbringung der geschuldeten Leistung durch den Austausch nicht beeinträchtigt wird.

12 Formblätter / Eigenerklärungen „Tariftreue und Entgeltgleichheit" sowie „Nachunternehmererklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit

Die in den genannten Formblättern in Bezug genommenen Verpflichtungen erstrecken sich nach dem Wortlaut landesrechtlicher Vorschriften auch auf Nachunternehmer (Lieferanten) des späteren Auftragnehmers und entsprechen den gesetzlichen Vorgaben. Eine solche Weitergabe der Verpflichtungen kann im Falle der Einschaltung ausländischer Nachunternehmer (Lieferanten), die bspw. im Ausland Materialien produzieren oder verarbeiten, zu Konflikten führen. Diesbezüglich entspricht es dem Verständnis des Auftraggebers, die Inhalte der entsprechenden Erklärungen und Besonderen Vertragsbedingungen dahingehend einschränkend auszulegen, dass die Verpflichtungen lediglich auf diejenigen Nachunternehmer (Lieferanten) zu beziehen sind, die Leistungen durch ihre Arbeitnehmer innerhalb Deutschlands ausführen lassen.

13 Zusätze für ausländische Bewerber

13.1 Die Preise sind in Euro anzubieten, Angaben im Angebot sind in deutscher Sprache abzufassen und der

Schriftverkehr mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen 13.2 Für die Ausführung der Leistungen muss der Betrieb des Auftragnehmers, soweit er auf dem Gebiet der

Bundesrepublik Deutschland tätig wird, bei der deutschen, für die Arbeiten zuständigen, Berufsgenossenschaft angemeldet sein; ist der Auftragnehmer aufgrund internationaler Vereinbarungen von dieser Verpflichtung befreit, so hat er dies durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen.

13.3 Neben den Vergabeunterlagen, die bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden, gilt deutsches Recht. Auf die Verpflichtung des Auftraggebers, die Umsatzsteuer des ausländischen Bewerbers erforderlichenfalls von der Gegenleistung einzuhalten und an das Finanzamt abzuführen, wird hingewiesen.

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14 Zuständige Vergabekammer

Vergabekammer des Landes Thüringen Thüringer Landesverwaltungsamt Weimarplatz 4 99423 Weimar

Ein Nachprüfungsantrag ist spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der vorgenannten Vergabekammer zu stellen (§107 Abs. 4 Nr. 4 GWB).

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ANHANG A

Zur Beurteilung der Eignung hinsichtlich Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sind folgende Erklärungen und Nachweise (rechtlicher, wirtschaftlicher, finanzieller und technischer Art) einzureichen (siehe auch Angaben im Abschnitt III der EU-Bekanntmachung): Allgemeine Eignungsnachweise - persönliche Lage des Bieters

a) aktueller Handelsregister- oder entsprechender Firmenregisterauszug des Herkunftslandes, nicht älter als 1 Jahr ab Zeitpunkt der Angebotsabgabe (z.B. in Form eines Internet-Ausdrucks mit Datumsangabe);

b) Eigenerklärung zum Fehlen von Ausschlussgründen zur Teilnahme am Wettbewerb Formblatt 2;

c) Eigenerklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit Formblatt 6;

d) Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnorm (ThürVgG) Formblatt 7; Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

e) Nachweis der Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 bzw. einer aktuelleren Fassung der DIN EN ISO 9001-Norm oder gleichwertiger Art

f) (sofern zutreffend) Erklärung der Bietergemeinschaft nach Formblatt 1 (Einzelheiten s. Punkt 10) und / oder der Nachunternehmer nach Formblatt 3 (Einzelheiten s. Punkt 11) sowie die Nachunternehmererklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit Formblatt 8 und Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen Formblatt 9 Und Ergänzende Vertragsbedingungen Formblatt 10. Sofern nicht zutreffend, ist dieses im Anschreiben zum Angebot explizit anzugeben.

Technische Leistungsfähigkeit

g) Eigenerklärung des Unternehmens (in Euro und als Netto-Betrag — d.h. abzüglich Umsatzsteuer) über (a) den Gesamtumsatz und (b) den Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre nach Formblatt 4; (maßgeblich sind hier ausschließlich die Umsätze des Bewerberunternehmens bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft selbst, unabhängig von der etwaigen Einbindung des Unternehmens als verbundenes Unternehmen i.S.d. § 15 AktG; Umsätze anderer Unternehmen werden nur berücksichtigt, sofern sie verpflichtete Nachunternehmer sind)

h) Nachweis von bis zu 6 mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Referenzangaben nach Formblatt 5 über die Installation der angebotenen Systeme. Hiervon müssen mindestens 3 Referenzen der Ausstattung gern. Formblatt dieser Ausschreibung entsprechen. Bitte die Referenzliste nach EU-Staaten sortiert — beifügen.

i) Aussagefähiges Prospekt- und Dokumentationsmaterial in deutscher Sprache Hinweise:

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1. Die vorstehenden Nachweise und Erklärungen sind in der o.g. Reihenfolge sortiert und

nummeriert zusammenzuheften (Heftstreifen) und dem Angebot separat beizufügen.

2. Die Auftraggeber behalten sich vor, fehlende Angaben unter Setzung einer Nachfrist nachzufordern.

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Formblatt 1

Erklärung der Bewerber- /Bietergemeinschaft (BG)

(nicht von Einzelbewerbern / -bietern einzureichen — bitte entspr. Mitgliederzahl vervielfältigen)

Name der BG: ______________________________________________________

Mitglied 1

der BG

Firma

Straße

PLZ/Ort/Land

Ansprechpartner

Telefon

Telefax

E-Mail

Mitglied 2

der BG

Firma

Straße

PLZ/Ort/Land

Ansprechpartner

Telefon

Telefax

E-Mail

Mitglied 3

der BG

Firma

Straße

PLZ/Ort/Land

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Ansprechpartner

Telefon

Telefax

E-Mail

1. Hiermit erklären wir, dass wir im Rahmen des o. g. Vergabeverfahrens als BG antreten.

2. Als bevollmächtigten Vertreter unserer BG benennen wir hiermit das Mitglied

Das Mitglied ist berechtigt, namens und im Auftrag unserer BG in Bezug auf dieses Aus-

schreibungsverfahren

- den Teilnahmeantrag einzureichen,

- das oder die Angebote einzureichen,

- im Rahmen dieser Ausschreibung Verhandlungen zu führen,

- Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, sowie

- Verträge mit dem Auftraggeber abzuschließen.

3. Die Mitglieder der BG haften im Verhältnis zum Auftraggeber gesamtschuldnerisch.

4. Uns sind die Bestimmungen der Ziff. 10 der Bewerbungsbedingungen bekannt. Danach sind

Änderungen in der Zusammensetzung einer BG zwischen der Abgabe des Teilnahmeantrags und

der Angebotsabgabe nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig.

Nach Angebotsabgabe ist eine Änderung der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft

unzulässig.

Für das Mitglied 1: (Name) Für das Mitglied 2: (Name) Für das Mitglied 3: (Name)

-------------------------------------- --------------------------------------- --------------------------------------Ort, Datum, Unterschrift Ort, Datum, Unterschrift Ort, Datum, Unterschrift

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Formblatt 2

Eigenerklärung gemäß §§ 6 Abs. 3 / 4, 6 EG VOL/A

Name: ____________________________________________________________ (Bewerber, Bieter Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft, benannter Nachunternehmer)

Ich erkläre/Wir erklären, dass

- mein/unser Unternehmen gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet ist, bzw. ent-

sprechende gewerberechtliche Erlaubnisse erteilt wurden.

- mein/unser Unternehmen im entsprechenden Register eingetragen ist, sofern dies gesetz- lich vorgeschrieben ist.

- eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. - die für die Ausführung der Leistung vorgesehenen Personen entsprechend zertifiziert,

bzw. qualifiziert sind. - ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur

gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind und ermächtigen den Auftraggeber, Auskünfte

über die Meldedateien personenunabhängig einzuholen bzw. lege(n) diese auf Verlangen des Auftraggebers

vor.

- ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen der Beiträge zu den Krankenversicherungen und

Berufsgenossenschaften nachgekommen sind und auch weiterhin nachkommen.

- ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht zu einer Geldbuße gemäß § 21 Arbeitnehmerent- sendegesetz bzw. § 16 Mindestarbeitsbedingungengesetz von mehr als 2.500 € belegt worden bin/sind und

- mir/uns kein aktueller Verstoß gegen die o.a. Vorschriften und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das

Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen oder bekannt ist.

- mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen.

- ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfülle(n),

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- zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein

vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

gestellt ist oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,

- ich/wir die staatlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz

einschließlich der dazugehörigen Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV,

GefahrstoffV, BetriebssicherheitsV, PSA-BenutzungsV, LastenhandhabungsV) und die

Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften einhalten,

- die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen

Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, bzw. des

Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhalten.

- Ich/Wir erklären mein/unser Einverständnis, dass der Auftraggeber die Einhaltung der gesetzlichen

Bestimmungen durch Stichproben am Ort der Leistung sowie anhand von vorzulegenden Belegen prüfen

kann. Die Belege müssen mindestens enthalten:

- die Namen der für die Auftragserfüllung eingesetzten gewerblichen Arbeitnehmer,

- die im Rahmen der Auftragserfüllung von diesem Monat der Stichprobe geleisteten Arbeitsstunden

sowie

- die an die gewerblichen Arbeitnehmer gezahlten Brutto-Stundenlöhne ohne Zuschläge.

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter - auch ausländischer Beschäftigter, sofern diese die

Leistung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbringen - mindestens monatlich über Gehaltskonten zu

überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse

im Unternehmen bereitzuhalten und auf Anforderung dem Auftraggeber vorzulegen.

Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, im potenziellen Auftragsfall gemäß ArbeitnehmerEntsendegesetz

bzw. Mindestarbeitsbedingungengesetz personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsname,

Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift) bekannt zu geben.

Ich erkläre/wir erklären, dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen

zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen:

- § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung

terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im

Ausland),

- § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),

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- - § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen

Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren

Auftrag verwaltet werden,

- § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen

Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,

§ 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU- Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz

2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der

Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen

Strafgerichtshofes

- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer

Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder

- § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den

Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen

Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.

Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende

Strafnonnen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Un-

ternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte

selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß §

130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhal-

ten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.

Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu be-

auftragen, dass der Nachunternehmer eine gleichlautende Erklärung abgibt.

Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren Aus-

schluss von weiteren Auftragserteilungen zu Folge haben und mein/unser Unternehmen bis zur

Dauer von zwei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden kann.

_________________________________ Ort, Datum, Unterschrift, Firmenstempel

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Formblatt 3

Verpflichtungserklärung

- Nachunternehmer -

(Verbundene Unternehmen im Sinne von §§ 15ff. AktG, die Nachunternehmer werden sollen, haben diese Erklärung ebenfalls abzugeben.)

Firma

Straße

PLZ/Ort/Land

Ansprechpartner

Telefon

Telefax

E-Mail

1. Hiermit erklären wir, im Rahmen des o. g. Vergabeverfahrens

dem Bewerber / Bieter

der Bewerbergemeinschaft ________________________________

als Nachunternehmer zur Verfügung zu stehen.

2. Als Nachunternehmer verpflichten wir uns, im Falle einer Beauftragung in dem Leistungsbereich des die folgenden Leistungen zu erbringen, die gern. Ziff. 11 der

Bewerbungsbedingungen den wesentlichen Teil der Leistung des betreffenden Loses umfassen:

Für den Nachunternehmer:

Ort, Datum, Unterschrift, Firmenstempel

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Formblatt 4

Eigenerklärung zum Umsatz

Name:

(Bewerber, Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer)

Umsatz innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre

(in EUR netto)

Jahr: Jahr: Jahr:

(a) Gesamtumsatz (a) Gesamtumsatz (a) Gesamtumsatz

(b) Umsatz bezüglich der Leistung, die Gegen- stand der Vergabe ist

(b) Umsatz bezüglich der Leistung, die Gegen- stand der Vergabe ist

(b) Umsatz bezüglich der Leistung, die Gegen-stand der Vergabe ist

___________________________________ Ort, Datum, Unterschrift, Firmenstempel

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Formblatt 5 Referenzbogen Nr. / Eigenerklärung 1)

(mindestens ............. jedoch höchstens ........... )

Referenzangaben für zu wertende Leistung:

Einrichtung: _____________________________________________

Ansprechpartner: __________________________________________

Funktion:

Telefon:

Zeitraum der Leistungserbringung: _____________________________

Gesamtvolumen in EUR p.a., netto: ________

Kurzbeschreibung des Auftrages / Projektes:

Referenzangabe für Einzelbewerber/Bewerbergemeinschaft:

Referenzleistung ausgeführt durch Firma (Einzelbieter / Mitglied BG /

Nachunternehmer): __________________________________________

________________________________

Ort, Datum, Unterschrift Firmenstempel

1) Für weitere Einzelreferenzen bit te verv ielfält igen und fort laufend durchnummerier en

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Formblatt 6

Eigenerklärung

Name: ________________________________________________________________

Ergänzende Vertragsbedingungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG) Wichtiger Hinweis: Dieses Formblatt erfordert zwingend die Unterzeichnung durch den Bieter und ist den der Vergabestelle zu übersendenden Angebotsunterlagen unterschrieben sowie mit Ort und Datum gekennzeichnet beizufügen. Fehlt die Unterschrift oder wird dieses Formblatt den Angebotsunterlagen nicht beigefügt, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Ich erkläre/Wir erklären, dass - meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der

Leistung Arbeitsbedingungen gewährt werden, die mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrags entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) gebunden ist. Dies gilt entsprechend für Beiträge an eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne des § 5 Nr. 3 AEntG sowie für andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte.

- meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der

Auftragsdurchführung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt gezahlt wird.

- ich/wir, soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden, nach § 12

Abs. 2 ThürVgG die Verpflichtung zur Beachtung der Tariftreue und der Entgeltgleichheit unter Verwendung dieser Erklärung mit dem Nachunternehmer vereinbare/vereinbaren.

Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass ein Angebot, das zum geforderten Zeitpunkt keine oder eine unvollständige oder ersichtlich falsche Erklärung enthält, nach § 15 ThürVgG zum Ausschluss des Bieters während des laufenden Vergabeverfahrens führt. Für den Verstoß gegen die vertraglichen Nebenpflichten nach dieser EVB-Tariftreue und Entgeltgleichheit bei der Ausführung des Auftrags werden hiermit die Sanktionsmöglichkeiten für den Auftraggeber nach § 18 ThürVgG vertraglich vereinbart. ___________________ ______________________________ Ort, Datum, Unterschrift, Firmenstempel

Ist das Formblatt nicht an dieser Stelle unterschrieben, wird das Angebot

ausgeschlossen.

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Formblatt 7

Ergänzende Vertragsbedingungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG) Wichtiger Hinweis: Dieses Formblatt erfordert zwingend Angaben durch den Bieter und ist den der Vergabestelle zu übersendenden Angebotsunterlagen ausgefüllt und unterschrieben sowie mit Ort und Datum gekennzeichnet beizufügen. Fehlt die Unterschrift oder wird dieses Formblatt den Angebotsunterlagen nicht oder nicht vollständig ausgefüllt beigefügt, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

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___________________ ______________________________

Ort, Datum, Unterschrift, Firmenstempel

Ist das Formblatt nicht oder unvollständig ausgefüllt bzw. ist das Formblatt nicht an dieser Stelle

unterschrieben, wird das Angebot ausgeschlossen.

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Formblatt 8

Nachunternehmererklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§§ 10 , 12 Abs. 2 und 15 Abs. 2 ThürVgG) Wichtiger Hinweis für den Bieter/Hauptauftragnehmer: Die Kontrolle der ordnungsgemäßen Abgabe dieses Formblattes obliegt gem. § 12 Abs. 2 ThürVgG dem Bieter bzw. Auftragnehmer. Dieses Formblatt erfordert zwingend die Unterzeichnung durch den Nachunternehmer und ist den der Vergabestelle zu übersendenden Angebotsunterlagen beizufügen oder, im Falle des nachträglichen Nachunternehmereinsatzes(§ 12 Abs. 3 ThürVgG), nachzureichen. Fehlt die Unterschrift oder wird dieses Formblatt den Angebotsunterlagen nicht beigefügt, wird das Angebot des Bieters im Falle des anfänglichen Nachunternehmereinsatzes (§ 12 Abs. 1 ThürVgG) vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Im Rahmen des nachträglichen Nachunternehmereinsatzes kann der Auftraggeber aufgrund der genannten Versäumnisse Sanktionen gem. § 18 ThürVgG (fristlose Kündigung des Vertrages, Vertragsstrafe, Auftragssperre) gegen den Auftragnehmer verhängen.

Ich erkläre/Wir erklären, dass - meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der

Leistung Arbeitsbedingungen gewährt werden, die mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrags entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) gebunden ist. Dies gilt entsprechend für Beiträge an eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne des § 5 Nr. 3 AEntG sowie für andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte.

- meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der

Auftragsdurchführung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt gezahlt wird.

Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass die Nichtabgabe oder die Abgabe einer unvollständigen oder ersichtlich falschen Erklärung nach § 15 ThürVgG zum Ausschluss des Bieters während des laufenden Vergabeverfahrens führt oder, sofern ich/wir gemäß § 12 Abs. 3 ThürVgG nachträglich als Nachunternehmer eingesetzt wurde/wurden, Sanktionen gemäß § 18 ThürVgG (fristlose Kündigung des Vertrages, Vertragsstrafe, Auftragssperre) gegen den Auftragnehmer verhängt werden können. ___________________ ______________________________ Ort, Datum, Unterschrift, Firmenstempel

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Formblatt 9

Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILO- Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG) Wichtiger Hinweis für den Bieter/Hauptauftragnehmer: Die Kontrolle der ordnungsgemäßen Abgabe dieses Formblattes obliegt gem. § 12 Abs. 2 ThürVgG dem Bieter bzw. Auftragnehmer. Dieses Formblatt erfordert zwingend Angaben und die Unterzeichnung durch den Nachunternehmer und ist den der Vergabestelle zu übersendenden Angebotsunterlagen ausgefüllt und unterschrieben sowie mit Ort und Datum gekennzeichnet beizufügen oder, im Falle des nachträglichen Nachunternehmereinsatzes(§ 12 Abs. 3 ThürVgG), nachzureichen. Fehlt die Unterschrift oder wird dieses Formblatt den Angebotsunterlagen nicht oder nicht vollständig beigefügt, wird das Angebot des Bieters im Falle des anfänglichen Nachunternehmereinsatzes (§ 12 Abs. 1 ThürVgG) vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Im Rahmen des nachträglichen Nachunternehmereinsatzes kann der Auftraggeber aufgrund der genannten Versäumnisse Sanktionen gem. § 18 ThürVgG (fristlose Kündigung des Vertrages, Vertragsstrafe, Auftragssperre) gegen den Auftragnehmer verhängen. Anlage zum Angebot zur Ausschreibung (ggf. Nr., Bezeichnung)

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Formblatt 10

Ergänzende Vertragsbedingungen zu - § 12 und § 15 ThürVgG - Nachunternehmereinsatz - § 17 ThürVgG - Kontrollen - § 18 ThürVgG - Sanktionen Wichtiger Hinweis:

Dieses Formblatt erfordert zwingend die Unterzeichnung durch den Bieter und ist den der Vergabestelle zu übersendenden Angebotsunterlagen unterschrieben sowie mit Ort und Datum gekennzeichnet beizufügen. Fehlt die Unterschrift oder wird dieses Formblatt den Angebotsunterlagen nicht beigefügt, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. 1.) Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, für den Fall des Nachunternehmereinsatzes gemäß § 12 Abs. 1 und 3 ThürVgG, den Nachunternehmern die Bestimmungen zur Beachtung der Tariftreue und Entgeltgleichheit nach § 10 ThürVgG sowie zur Beachtung der ILOKernarbeitsnormen nach § 11 ThürVgG unter Verwendung der beiden Formblätter (1) EVB Tariftreue und Entgeltgleichheit sowie (2) EVB ILO-Kernarbeitsnormen aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflichten durch die Nachunternehmer zu kontrollieren. 2.) Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, für den Fall des Nachunternehmereinsatzes gemäß § 12 Abs. 4 ThürVgG, a) bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen zu beteiligen, soweit es mit der vertragsgemäßen Ausführung des Auftrags zu vereinbaren ist, b) Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt, c) bei der Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B), bei der Weitergabe von Dienstleistungen die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) zum Vertragsbestandteil zu machen und d) den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen dem Auftragnehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart sind. 3.) Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, dem Auftraggeber auf dessen Verlangen nach § 17 Abs. 1 ThürVgG seine Entgeltabrechnungen und die Entgeltabrechnungen des Nachauftragnehmers sowie die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nach § 15 Abs. 1 Nr.1 ThürVgG und die zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer abgeschlossenen Werkverträge vorzulegen. Ich/Wir weisen meine/unsere Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hin. Ich/Wir und meine/unsere Nachunternehmer halten nach § 17 Abs. 2 ThürVgG vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Beschäftigten bereit. 4.) Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine der Verpflichtungen nach den §§ 10 bis 12 und 17 Abs. 2 ThürVgG, eine Vertragsstrafe von 5 % (von der Vergabestelle einzutragen) des Auftragswertes an den Auftraggeber zu zahlen. Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns zur Zahlung der Vertragsstrafe auch für den Fall, dass der Verstoß durch einen von mir/uns eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird, es sei denn, dass ich/wir den Verstoß weder kannte/n noch kennen musste/n. Nach § 18 Abs. 4 ThürVgG bleibt die Geltendmachung dieser Vertragsstrafe von der Geltendmachung einer Vertragsstrafe aus anderen Gründen sowie der Geltendmachung sonstiger Ansprüche unberührt. 5.)Der Auftraggeber ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn ich/wir oder mein(e)/unser(e) Nachunternehmer die aus §§ 10 und 11 ThürVgG resultierenden Anforderungen schuldhaft nicht erfüllen sowie schuldhaft gegen die Verpflichtungen der §§ 12 und § 17 Abs. 2 ThürVgG verstoßen. ______________________________ (Ort, Datum) (Unterschrift, Firmenstempel)

Ist das Formblatt nicht an dieser Stelle unterschrieben, wird das Angebot ausgeschlossen.

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Formblatt 11

Formblatt: Bieterfragen-/Antwortenkatalog

Nr

Bezug Frage Antwort

Stempelaufdruck des Bieters

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LEISTUNGSBESCHREIBUNG

Wichtige Hinweise für die Bieter !!!

In den Angebotsvordrucken dürfen nur die Preise und sonstige geforderte Angaben und Erklärungen

eingetragen werden. Darüber hinausgehende Änderungen, soweit sie nicht die eigenen Eintragungen

betreffen, und

Ergänzungen jeder Art (z.B. eigene, beigefügte Vertragsbedingungen) sind unzulässig und führen

zum Ausschluss von der Wertung.

Soweit Erläuterungen oder Anmerkungen und Hinweise zur Beurteilung des Angebotes erforderlich

erscheinen, dürfen sie ebenfalls nicht in diesen Vordruck aufgenommen, sondern können nur auf einer

besonderen Anlage dem Angebot beigefügt werden.

Sollten Lose in einzelne Positionen unterteilt sein, ist es zwingend erforderlich, dass alle wesentlichen

Preise angegeben werden. Ansonsten wird das gesamte Los nicht gewertet.

Die Erfüllung bzw. das Abweichen vom Leistungsverzeichnis (-LV-) / Anforderungs- und

Ausstattungsprofil bzw. Ausstattungsumfang, müssen im LV durch Ankreuzen des zutreffenden

Feldes gekennzeichnet werden. Abweichungen vom LV sind in einer Anlage zum LV, unter Angabe

des Punktes, zu erläutern.

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A. Vorbemerkung:

Elisabeth Klinikum Schmalkalden GmbH schreibt hiermit ihren Bedarf an einen

Magnet — Resonanz - Tomograph (MRT) aus.

Standort: Elisabeth Klinikum Schmalkalden,

Lieferbare Ausstattungsoptionen, die der Bieter für eine wesentliche Verbesserung der Performance

ansieht, aber nicht im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, müssen im

„Preisblatt Optionen" aufgeführt werden.

Zu allen angebotenen Gerätetypen ist ein aussagefähiges Prospekt und Datenblatt beizulegen.

B. Zuschlags- / Wertungskriterien

Der Zuschlag wird (unter Berücksichtigung der nachfolgenden Kriterien) auf das wirtschaftlich günstigste Angebot erteilt.

Summe der Gewichtung aller Zuschlagskriterien = 100 %

Kaufmännische Kriterien:

Investitionskosten (Gerätepreis + Optionen) Gewichtung (%): 50

Technologie Gewichtung (%): 35

Folgekosten/Wartung Gewichtung (%): 25

Gesamt: 100 %

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Erläuterung einzelner Zuschlagskriterien

Wertungstabelle und maximal mögliche Punktzahl

Ausschreibung: Magnet - Resonanz - Tomograph (MRT) ELA-MT- 2014 / 08

Wertungstabelle 1 1 Zuschlagskriterien Bieter

Konzept (Wertungskriterien)

Faktor / Wichtung

max. Punktzahl

Basis

gewichtete maximale Punktzahl

Anteil in %

1 Investitionskosten (Gerätepreis + Optionen)

50 100 5000 50,0%

2 Technologie 35 100 3500 35,0%

3 Folgekosten/Wartung 25 100 2500 25,0%

Gesamtsumme 100

10000

100,0%

Alle Zuschlagskriterien werden umgekehrt proportional gewertet. Die Punktzahl je Zuschlagskriterium ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen dem günstigsten Bieter und dem Mitbewerber multipliziert mit 100. Durch die Multiplikation des erhaltenen Wertes mit dem Wichtungsfaktor (siehe Tabelle) ergibt sich die tatsächliche Punktzahl.

Wertung der Preise

Gewertet wird der Preis gemäß Preisblatt Hauptangebot und geforderte Ausstattungsoptionen Beispiel:

Bieter A: 1.000 € (günstigster Bieter) -÷ max. Punkte = 100 -+ gewichtet (100*50)= 5000 Punkte Bieter B: 1.245 € (A/B * 100) = 80 -> gewichtet ( 80*50)= 4000 Punkte Bieter C 1.380 € (NC * 100) = 72 -> gewichtet (72*50) = 3600 Punkte

Folgekosten Es werden die Vollwartungskosten über einen Zeitraum von 10 Jahren abzüglich des Gewährleistungszeitraumes bewertet.

Die Punkte werden wie bei Kriterium Preis mit dem Wichtungsfaktor 20 ermittelt.

Erfüllungsgrad abgefragter Ausstattungs- u. Leistungskomponenten:

Hier erfolgt die Bewertung wie folgt: Wird die Abfrage

- mit ,ja' beantwortet und ist im Angebotspreis enthalten, wird diese mit 2 Punkten bewertet. - nur optional erfüllt und ist nicht im Angebotspreis enthalten, wird diese mit 1 Punkt bewertet. - mit ,nein' beantwortet, wird diese mit 0 Punkten bewertet. - mit höherer Leistungsfähigkeit gegenüber Mitbewerbern erfüllt, wird diese mit doppelter Punktzahl bewertet.

Geringfügige, im Betrieb nicht relevante Abweichungen, werden mit gleicher Punktzahl

bewertet. Der Bieter mit der höchsten Punktzahl ist der günstigste Bieter und erhält 100 Punkte. Die Punktzahl der Mitbewerber wird umgekehrt proportional ermittelt.

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Beispiel:

Bieter A: 200 Punkte (günstigster Bieter)---› max. Punkte = 100 —* gewichtet (100*25)=2500 Pkt. Bieter B: 180 Punkte (B/A * 100) = 90 —> gewichtet (90*25)=2250 Pkt. Bieter C 170 Punkte (C/A * 100) = 85 —› gewichtet (85*25)=2125 Pkt.

Status im Produktprogramm / Innovations- u. Investitionsschutz

Folgende Positionen aus dem Leistungsverzeichnis werden bewertet:

- D 4.2 Gerät wird weiter produziert: ,ja' = 10 Punkte, nein' = 0 Punkte - D.4.3 voraussichtliches Produktionsende: längste Produktionsdauer ergibt maximal 10 Punkte,

der Zweitplatzierte bekommt zwei Punkte abgezogen (negative Punkte werden nicht vergeben).

unklare Antworten wie z.B. ,nicht bekannt' werden mit 0 Punkten bewertet

Beispiel:

Bieter A: beantwortet mit 2016

Bieter B beantwortet mit „nicht bekannt"

Bieter C beantwortet mit 2019 Wertung: A=8 Pkt.. ; B=0 Pkt..; C=10 Pkt. - D.4.4 Kostenlose Nachrüstung innerhalb Gewährleistung = ,ja' = 10 Punkte, nein' = 0 Punkte - D 4.5 in EU verkaufte Systeme: größte Stückzahlen = 10 Punkte

der Zweitplatzierte bekommt zwei Punkte abgezogen (negative Punkte werden nicht vergeben).

unklare Antworten werden mit „0" bewertet

Der Bieter mit der höchsten Punktzahl ist der günstigste Bieter und erhält 100 Punkte. Die Punktzahl der Mitbewerber wird umgekehrt proportional ermittelt. Beispiel: Bieter A: 38 Punkte (günstigster Bieter) -3 max. Punkte = 100 — gewichtet (100*5)= 500 Pkt. Bieter B: 28 Punkte (B/A * 100) = 74 — gewichtet (74*5)= 370 Pkt. Bieter C: 30 Punkte (C/A * 100) = 79 — gewichtet (79*5)= 395 Pkt. Gesamtwertung: Die erzielten Punkte eines Bieters werden in obiger Tabelle aufsummiert und bewertet

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ALLGEMEINE LEISTUNGSBESCHREIBUNG Gefordert wird ein kompaktes, hochauflösendes Ganzkörper-Kernspintomographiesystem der neuesten Bauart mit einem supraleitenden 1,5 Tesla Magneten und 70 cm Patientenöffnung. Für die beschriebene Konfiguration müssen alle Zubehörteile, welche für die Mindest-ausstattung als unbedingt notwendig erachtet werden, im Angebotspreis enthalten sein. Das im Paket -Preis angebotene System muss voll funktionsfähig sein, d.h. es muss alle Teile enthalten, deren Fehlen die Funktion beeinträchtigen würde, auch wenn diese Teile in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich erwähnt sind.

Inhaltsverzeichnis

1. Mindestbedingungen ..................................................

2. Supraleitender Magnet (1,5 Tesla) ..................................

3. Gradientensystem .......................................................

4. Hochfrequenz-(HF-) Sendesystem ................................ 5. HF-Empfangssystem ................................................. 6. HF-Spulen ...............................................................

7. Patientenkomfort .............................................................

8. Patientenlagerung .......................................................

9. Physiologische Signale ............................................

10. Applikationen ................................................................

11. Allgemeine Sequenz- und Anwendungsparameter .....

12. Sequenz-Techniken ...............................................

13. Sequenz-Parameter ................................................ 14. Bildprozessor ............................................................ 15. Host-Computer ........................................................... 16. Langzeitspeicherung ..................................................

17. Hauptkonsole ................................................................

18. Zusätzliche Auswertekonsole - .................................

19. Bildbetrachtung und Filmen ..........................................

20. Nachverarbeitungs-Software .......................................

21. Automatische Bildverarbeitungs-Software ..................

22. Vernetzung ................................................................

23. Sicherheit ..................................................................

24. Workflow / Personalbindungszeiten ..........................

25. HF-KABINE

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1. MINDESTBEDINGUNGEN

- Supraleitender 1,5 Tesla Magnet

- Gradientensysteme, die eine Stärke von mindestens 33mT/m , eine Slew Rate von mindestens

120 T/m/s und aktive Reduktion des Gradientenschalls (kein Kopfhörerschutz) aufweisen

- Das Hochfrequenzsystem muss mindestens 16 unabhängige Empfangskanäle besitzen. Die

Anzahl der Empfangskanäle sollte vor Ort auf mind. 32 in einer weiteren Ausbaustufe

erweiterbar sein.

- Das System muss zur Ganzkörperbildgebung ohne erneute Positionierung des Patienten

geeignet sein

- Die diagnostischen Anforderungen liegen insbesondere im Bereich

o muskuloskeletale Bildgebung (Weichteile und Gelenke)

o abdominelle Bildgebung

o kardiale Bildgebung (inklusive semiautomatisierter Quantifizierung physiologischer

kardialer Parameter / Kardioventrikel-Funk)

o MR-Angiographie aller Körperabschnitte inklusive Ganzkörperangiographie o onkologische Bildgebung mit semiautomatisierter Quantifizierung des

Therapieverlaufs (z.B. Tumorvolumen)

- Das System muss mit Hochleistungsempfangsspulen ausgestattet sein, die über multiple

unabhängige Empfangskanäle zur parallelen Bildgebung verfügen

- Mehrere Empfangsspulen müssen gleichzeitig angeschlossen werden können.

- Das System muss über die Möglichkeit eines großen Messfeldes in allen drei Ebenen verfügen

(Minimum 45 cm je Raumebene)

- Die Magnetöffnung (Innendurchmesser) muss minimal 70 cm (inklusive aller

Gradientenspulen, der HF-Körperspule und der Shim-Spulen) betragen.

- Die Belastbarkeit des Patiententisches muss mindestens 200 kg betragen.

- Das System muss eine parallele Bildgebung mit einem Beschleunigungsfaktor von mindestens 4

ermöglichen

- Kamera im Untersuchungsraum zur Überwachung des Patienten

Pulsoximeter zur Überwachung des Sauerstoffsättigung des Patienten während der

Untersuchung

- Möglichkeit des Musikhörens während der Untersuchung (z.B. CD-Player)

- Das System muss eine Kontrastmittelinjektor zur automatisierten KM-Applikation mit

Doppelkolbensystem enthalten (Option)

- Das Angebot muss umfassen die Lieferung, Einbringung, Installation inklusive

Unterkonstruktion, mindestens 10 Arbeitstage Einarbeitung des Personals am Gerät sowie die

behördliche Abnahme bis zur Übergabe der voll funktionsfähigen Anlage einschließlich allen zum

Betrieb erforderlichen Zubehörs an den Betreiber und eine Gewährleistung von 24 Monaten nach

Übergabe. Das System muss alle relevanten Zulassungen nach den jeweils gültigen gesetzlichen

Regelungen besitzen (z.B. CE-Zeichen, MPG etc.).

- Das System muss über eine standardisierte Schnittstelle an das KIS/RIS System Orbis OpenMed (AGFA)

und das PACS lmpax EE (AGFA) angeschlossen werden und eine lokale Speicherung der Patientendaten

(z.B. CD-R) bieten.

Folgende Spulensysteme müssen im Lieferumfang enthalten sein

o Kopfspule

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o Halsspule (ggf. gemeinsame Kopf/Halsspule)

o Spulen zur Untersuchung von Gelenken (Schulter, Handgelenk)

o Wirbelsäulenspule

o Ganzkörperspule (Thorax, Abdomen, Becken)

o Spule zur peripheren Angiographie (Becken-Bein-Fuß)

o Kniespule

Die Erfüllung bzw. die Abweichungen von dem Leistungsverzeichnis (LV) 1 Anforderungs- und Ausstattungsprofil und Ausstattungsumfang müssen im LV durch Ankreuzen des Feldes gekennzeichnet werden. Abweichungen vom LV sind in einer Anlage zum LV unter Angabe des Punktes zu erläutert.

Werden die Mindestbedingungen erfüllt?

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3. Gradientensystem

Die erforderliche Gradientenfeldstärke beträgt mindestens 33 mT/m pro

3.1 Achse und die Slew-Rate muss mindestens 120 T/m/s pro Achse betragen. Bei Gradientensystemen mit mehreren Betriebsarten müssen die Spezifikationen für jeden Gradienten-Modus angegeben werden.

3.1.1 Sind die Gradientenspulen aktiv abgeschirmt Ja Nein Option

3 1.2 Maximale Gradientenamplitude

Horizontale Achse (x, "links-rechts"):

Vertikale Achse (y, "anterior-posterior"):

Längsachse (z, "Kopf-Füße"):

Maximale effektive Gradientenamplitude (Vektorsumme der

mT/m

mT/m

mT/m

mT/m

Gradientenfeldstärken in x-, y-, z-Richtung): 3.1.3 Maximale Slew-Rate

Horizontale Achse (x, "links-rechts"): T/m/s

Vertikale Achse (y, "anterior-posterior"):

T/m/s

Längsachse (z, "Kopf-Füße"):

T/m/s

Maximale effektive Slew Rate (Vektorsumme der Slew-Rates in x-, y-, z-

T/m/s

Richtung): 3.1.4 Minimale Anstiegszeit von 0 auf maximale Gradientenamplitude: ps

3.1.5 Duty-Cycle % v. Zeit

3.1.6 Kühlung für die Gradientenspule

Kühlmittelart:

Falls Wasser verwendet wird, wird destilliertes Wasser benötigt Ja Nein Option

3 1 7 Hersteller der Gradientenspule:

3.1.8

Maximaler Ausgangsstrom des Gradientenverstärkers pro Achse

Horizontale Achse (x, "links-rechts"): Ampere

Vertikale Achse (y, "anterior-posterior"): Ampere

Längsachse (z, "Kopf-Füße"): Ampere

3.1.9 Maximale Ausgangsspannung des Gradientenverstärkers pro Achse

Volt

Horizontale Achse (x, "links-rechts"):

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3 1 10

Vertikale Achse (y, "anterior-posterior"):

Längsachse (z, "Kopf-Füße"):

Maximale Leistung (Strom x Spannung) pro Achse

Horizontale Achse (x, "links-rechts"):

Vertikale Achse (y, "anterior-posterior"):

Längsachse (z, "Kopf-Füße"):

Volt

Volt

kW

kW

kW

3.1.11 Maximale Ausgangsspannung und Ausgangsstrom in einem einzigen Gradientenpuls verfügbar:

Ja Nein Option Cl*

3 1 12 Kühlung für den Gradientenverstärker

Kühlmittelart:

Falls Wasser verwendet wird, wird destilliertes Wasser benötigt Ja Nein Option *

Hat der Gradientenverstärker einen geschlossenen Wasserkreislauf Ja 111 Nein Option *

31.13 Hersteller und Typ des Gradientenverstärkers:

3 1.14 Maximales Messfeld für die oben genannten Gradientenspezifikationen

Horizontale Achse (x, "links-rechts"):

Vertikale Achse (y, "anterior-posterior"):

Längsachse (z, "Kopf-Füße"):

cm

cm

cm

Ist das Gradientensystem leicht aufrüstbar auf eine höhere

3.1.15 Leistungsebene Ja Nein Option *

Wenn ja, in gesonderter Anlage mit Mehrpreis aufführen.

Ist bei einem Upgrade der Austausch der Gradientenspule notwendig Ja Nein Option *

Wie lange ist die Ausfallzeit für solch ein Gradientensystem-Upgrade Tag(e)

Bezeichnung des Gradientensystems

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4. Hochfrequenz-(HF-)Sendesystem

4.1 Signalerzeugung und -verarbeitung: analog / digital

4.2 Frequenzauflösung des HF-Synthesizers Hz

4.3

Bandbreite des HF-Senders: kHz

4.4 Max. Leistung des Sendeverstärkers (kW):

________________________________ kW

5. HF-Empfangssystem

5.1 Das System muss mindestens 16 unabhängige HF-Empfangskanäle haben.

Anzahl der unabhängigen Empfangskanäle (d.h. gleichzeitig 5.1.1

empfangende Analog Digital Converter, ADCs):

5.1.2 Max. Empfangsbandbreite jedes Empfangskanals: kHz

Haben alle Kanäle die gleiche Bandbreite

Ja Nein Option

*

5.1.3 Abtastrate jedes ADCs: MHz

5.1.4

Auflösung des Empfangssignals: Bit

5.1.5

Rauschen des Vorverstärkers: dB

5.1.6 Max. Anzahl gleichzeitig angeschlossener Spulen:

5.1.7 Max. Anzahl gleichzeitig angeschlossener Spulenelemente-

Können alle diese Spulenelemente nahtlos in einer Untersuchung

verwendet werden, ohne Spulenwechsel und ohne Umlagerung des Ja Nein Option *

Patienten Geben Sie ein Beispiel für die max. Anzahl an Spulenelementen, die gleichzeitig

angeschlossen und in einer Untersuchung verwendet werden können, ohne Spulenwechsel oder Patientenumlagerung:

Können alle diese Spulenelemente nahtlos in einer Untersuchung verwendet werden, ohne Spulenwechsel und ohne Umlagerung des Patienten

Geben Sie ein Beispiel für die max. Anzahl an Spulenelementen, die gleichzeitig angeschlossen und in einer Untersuchung verwendet werden können, ohne Spulenwechsel oder Patientenumlagerung:

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6.

6.1

HF-Spu len

Es sollen spezielle Oberflächenspulen für folgende Applikationen mit dem Gerät verfügbar sein. Die erforderlichen Spulen (siehe Mindestbedingungen) müssen im Hauptangebot enthalten sein.

Applikationen dedizierte Spule(n) verfügbar

6.1.1 Mehrkanal-Array-Spulen für ultraschnelle parallele Aufnahmetechniken: Ja Nein Option *

6.1.2 Kopf: Ja Nein Option *

6.1.3 Hals (Halsweichteile): Ja Nein Option *

6.1.4 Wirbelsäulenspule (HWS, BWS und LWS): Ja Nein Option *

6.1.5 Gelenkspule (Schultergelenk) Ja Nein Option *

6.1.6 Handgelenkspule Ja Nein Option *

6.1.8 Kniegelenkspule

Ja Nein Option *

6.1.9 Körperstammspulen (Thorax. Abdomen, Becken): Ja Nein Option *

6.1.10 Spule für die periphere MR-Angiographie. Ja Nein Option

*

6.1.11 Ganzkörper Bildgebung mit hochauflösenden Oberflächenspulen mit hohem SNR:

Ja Nein Option *

Welche Oberflächenspulen mit hohem SNR und/oder

Spulenkombinationen können gleichzeitig für Ganzkörper-Scans verwendet werden

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6.1.12

6.1.13

6.1.14

6.1.15

6.1.16

6.2

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Spulentyp: _________________________________________________________________________

6.2.1

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6.2 Spulentyp: _________________________________________________________________________

6.2.2

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Spulentyp: _________________________________________________________________________

6.2.3

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Spulentyp: _________________________________________________________________________

6.2.4

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Spulentyp: _________________________________________________________________________

6.2.5

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Spulentyp: _________________________________________________________________________

6.2.6

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Spulentyp: _________________________________________________________________________

6.2.7

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Spulentyp: _________________________________________________________________________

6.2.8

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Spulentyp: _________________________________________________________________________

6.2.9

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Spulentyp: _________________________________________________________________________

6.2.10

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Spulentyp: _________________________________________________________________________

6.2.11

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7. Patientenkomfort

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8. Patientenlagerung

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9. PHYSIOLOGISCHE SIGNALE

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10. APPLIKATION 10.1

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11. ALLGEMEINE SEQUENZ- UND ANWENDUNGSPARAMETER

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12. SEQUENZ-TECHNIKEN

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13. SEQUENZ-PARAMETER

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14. BILDPROZESSOR

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15. HOST-COMPUTER

16. LANGZEITSPEICHERUNG

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17. HAUPTKONSOLE

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18. BILDBETRACHTUNG UND FILMEN

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19. NACHVERARBEITUNGS-SOFTWARE 19.1

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19.2 Arithmetische Operationen

19.3 ROI-Analyse (Region of Interest)

19.4 Multi -planare Rekonstruktion von 3D-Datensätzen (MPR)

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19.5 Maximum Intensity Projection (MIP)

19.6 Shaded Surfaces Display (SSD)

19.7 Movie-Mode / Cine-Mode

19.8 Bildfilter

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19.9 Quantitative Nachverarbeitung von Perfusionsdaten

19.10 Gefäß-Analyse

19.11 Blutfluss und CSF-Fluss

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19.12 3D VRT (Volume Rendering Technique)

20. Image Composing

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21. AUTOMATISCHE BILDVERARBEITUNGS-SOFTWARE

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22. VERNETZUNG

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23. SICHERHEIT

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24. WORKFLOW/PERSONALBINDUNGSZEITEN

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25. HF-KABINE (optional)

Anzubieten ist ein Angebot über einen Standard- HF-Käfig inkl. der erforderlichen

Berechnung der Abschirmung HF und Schall.

Nach Vorlage der räumlichen Begebenheiten des Aufstellungsortes ist eine komplette Ausführungsplanung zu erstellen.

…………………………….€

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D 2 Gewährleistung /Sachmängelhaftung

D 2.1 D ie erweiterte Gewährleistung größer 12 Monate für das angebotetene Gerät /system beträgt

………………Monate

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Position im LV

Anzahl Bezeichnung Typ, Modell Einzelpreis - EUR -

Gesamtpreis - EUR -

1 Kernspintomograph-System High-End, 1,5

Tesla

1 Spule Kopf

1 Spule Hals

1 Spule Wirbelsäule

1 Spule Ganzkörper

1 Spule Kniegelenk

1 Patiententisch

1 Physiologische Messeinheit

1 MR- Angiografie

1 Ganzkörper-Bildgebung

1 Automatische Bilderverarbeitungs-

Software

1 Vernetzung

Summe (netto) €

zuzügl. 19 % MwSt. €

Gesamtsumme (brutto) €

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PREISBLATT –OPTIONEN

(Nicht im Angebotspreis des Hauptangebotes enthaltene Komponenten)

Position im LV

Anzahl Bezeichnung Typ, Modell Einzelpreis - EUR -

Gesamtpreis - EUR -

1 Gelenkspule

1 Handgelenkspule

1 Kontrastmittelinjektor (MRT fähig)

1 Fußspule

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ANGEBOT (VOL)

____________________________ ________________________ _____________________

(Name und Anschrift des Bieters)

Elisabeth Klinikum Schmalkalden GmbH, Abt. Einkauf;

z.H. Frau Wilhelm, Eichelbach 9, 98574 Schmalkalden

(Anschrift der ausschreibenden Stelle)

Ausschreibung: Magnet - Resonanz - Tomograph (MRT)

Ausschreibung - Nr. : EK – MR 2014/07

Ich / Wir biete(n) die Ausführung der in den Verdingungsunterlagen beschriebenen Leistung zu den von mir / uns in

das Leistungsverzeichnis eingesetzten Preisen an. An dieses Angebot halte(n) ich mich / wir uns bis zum Ablauf der

Zuschlagsfrist gebunden.

Das Angebot besteht aus folgenden Vergabeunterlagen, die bei Auftragserteilung

Vertragsbestandteil werden. Sie stehen in folgender Reihenfolge.

a) die Leistungsbeschreibung / das Leistungsverzeichnis (incl. Vorbemerkungen und Anlagen);

b) Ergänzende Vertragsbedingungen des AG;

c) Besondere Vertragsbedingungen zu „Tariftreue, Entgeltgleichheit und Ergänzende

Vertragsbedingungen zur Beachtung ILO-Kernarbeitsnormen“;

d) die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der z. Z. gültigen Fassung,

nicht beiliegend

g) Rechtsvorschriften und Technische Vorschriften (nicht beiliegend), sofern sie die Leistungserbringung

betreffen wie z. B.:

- Medizinproduktegesetz (MPG)

- Produkthaftungsgesetz

- Richtlinien für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention

- DIN - und EU - Normen - alle sonstigen Gesetze, Vorschriften, Richtlinien, etc.

Bei Widersprüchen gelten diese Bestandteile in der aufgeführten Reihenfolge. Die zuerst Genannten haben bei Widersprüchen

stets Vorrang vor den zuletzt genannten. Lücken werden durch die jeweils Nachrangigen ausgefüllt.

Das Angebot wurde unterzeichnet von:_________________________

Ansprechpartner beim Bieter: ________________________________

Stempel Unterschrift (Bieter)

Ablauf der Zuschlagsfrist

spätestens am: 22.09. 2014

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Ergänzende Vertragsbedingungen MEDIZINTECHNIK

___________________________________________________________________

Offenes Verfahren / Vergabe - Nr. EK-MR 2014/07

Die nachfolgenden Ergänzenden Vertragsbedingungen Medizintechnik sind Bedingungen für Erfor-

dernisse einer Gruppe gleichgelagerter Einzelfälle, die die Elisabeth Klinikum Schmalkalden GmbH

für Aufträge aus dem Fachbereich Medizintechnik regelmäßig zugrunde legt.

1. Allgemeines

(1) Für alle Lieferungen und Leistungen im Bereich der Medizintechnik an das Elisabeth Klinikum

Schmalkalden GmbH (nachfolgend „AG") gelten die nachfolgenden Ergänzenden Vertragsbedingungen

(nachfolgend „EVB"), sofern nicht ausdrücklich schriftlich andere Bedingungen vereinbart wurden.

(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers (nachfolgend „AN") finden keine Anwendung. Die

EVB gelten auch dann, wenn der AG Leistungen in Kenntnis ausdrücklicher abweichender Bedingungen des

AN entgegennimmt.

(3) Die EVB gelten nur gegenüber Unternehmern gemäß § 310 Abs. 1 BGB

2. Vertragsunterlagen

(1) Mit der Auftragserteilung sind folgende Bestandteile der Verdingungsunterlagen Vertragsge-

genstand geworden:

- die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes;

- die allgemeinen Bewerbungsbedingungen des AG für die jeweilige Verfahrensart;

- die Leistungsbeschreibung / das Leistungsverzeichnis (incl. aller Vorbemerkungen);

- ggf. besondere Vertragsbedingungen im Einzelfall

- diese Ergänzenden Vertragsbedingungen Medizintechnik;

- die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (Allgemeine Einkaufsbedingungen);

- die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der jeweils

geltenden Fassung - -

- das Angebot des Auftragnehmers einschließlich des vom AG zur Verfügung gestellten

Angebotsdeckblattes.

Bei Widersprüchen gelten diese Vertragsbestandteile in der angegebenen Reihenfolge. Die Beschreibung

der Leistung hat gegenüber Plänen Vorrang. Alle zusätzlichen, die Ausführung des Auftrags betreffenden

Vereinbarungen zwischen dem AG und dem AN, sind schriftlich niederzulegen.

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Ergänzende Vertragsbedingungen MEDIZINTECHNIK

(2) An Berechnungen und sonstigen Unterlagen, die der AG dem AN zur Angebotserstellung und

Auftragsausführung zur Verfügung stellt, behält der AG sich Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen

Dritten ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind ausschließlich

für die Lieferung auf Grund des erteilten Auftrages zu verwenden und sind nach Abwicklung des Auftrages

unaufgefordert zurückzugeben. Dritten gegenüber sind sie geheim zu halten.

3. Preise / Optionen

(1) Alle Preise verstehen sich, soweit im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, für fertig hergestellte Leistungen mit

allem Zubehör zur betriebsfertigen Verwendung - einschließlich aller Lieferungen und Nebenleistungen nach

Ziff . 4 sowie der Kosten für Verpackung und Transport bis zu der vom AG angegebenen Empfangs- bzw.

Verwendungsstelle.

(2) Die vereinbarten Preise sind Festpreise und schließen Nachforderungen aller Art aus. Sie beruhen auf der

Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 21.11.1953 (BAnz. Nr. 244) in der jeweils

geltenden Fassung (zuletzt geändert durch Art. 289 der Verordnung vom 25.11.2003, BGBl. I, S. 2304).

(3) Insbesondere beziehen sich Preise von medizintechnischen Geräten und Anlagen auf vollständige,

funktionsfähige Einheiten mit den im Leistungsverzeichnis beschriebenen Eigenschaften, inkl. der

erforderlichen Warn- und Sicherheitseinrichtungen. Nachforderungen für die Lieferung von Teilen, die im

Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind, die jedoch für die einwandfreie und sichere Funktion

notwendig sind, sind ausgeschlossen.

(4) Die gesetzliche Umsatzsteuer ist im Preis enthalten und in Angeboten und allen Rechnungen jeweils am

Ende gesondert aufzuführen.

(5) Sofern Optionen zur ausgeschriebenen Leistung abgefragt sind, so steht es der Vergabestelle frei, diese

Leistungen zu den im Angebot angegebenen Konditionen beim Bieter abzufragen und zu bestellen.

(6) Preisvorbehalte (Lohngleitklausel, Stoffpreisgleitklausel) bedürfen einer besonderen Vereinbarung.

(7) Werden medizinisch — technische Geräte / Anlagen zu einem Paketpreis beauftragt, ist der AN verpflichtet,

kurzfristig allen einzeln inventarisierungspflichtigen Komponenten Teilpreise (netto) zuzuordnen. Die Summe

der Teilpreise zu Geräte-, System- oder Anlagenkomponenten muss den beauftragten Paketpreis (netto)

ergeben.

4. Nebenleistungen

(1) Mit den Angebotspreisen sind - sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes bestimmt

ist -, folgende Nebenleistungen mit abgegolten:

- die fracht- und spesenfreie Anlieferung einschließlich Verpackung, Abladen und Trans-

port bis zur Verwendungsstelle des Bedarfsträgers (Stockwerk, Raum) sowie die be-

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Ergänzende Vertragsbedingungen MEDIZINTECHNIK

triebsfertige Aufstellung (incl. Rollgeld, Montage, Anschließen aller Medien und Inbetriebnahme). Über

die Zugangsmöglichkeiten zur Verwendungsstelle hat sich der AN selbst zu unterrichten;

- die termingerechte Erstellung und Vorlage von Ausführungsspezifikationen, Fundament-

und Aufstellungsplänen in 3-facher Fertigung sowie eine etwa notwendige Berichtigung dieser Pläne;

- die Stellung und das Vorhalten sämtlicher notwendiger Rüst- und Hebezeuge, Werkzeuge u. a.

technische. Hilfsmittel (incl. Betriebsstoffen);

- die Beistellung von Hilfskräften zur Montage. Soweit es ihm möglich ist, benennt der AG

auf Anfrage des AN Hilfskräfte. Die Anfrage ist spätestens 14 Tage vor Montagebeginn unter

Bekanntgabe der gewünschten Arbeitskräfte und Montagedauer zu stellen;

- Durchführung eines Eingangsfunktionstests (incl. EDV-Schnittstellen) bei Lieferung am Einsatzort,

einschließlich Dokumentation und Aufnahme in das Stammdatenblatt nach Ziff. 6;

- alle zur Sicherung des Betriebes gegen Unfälle, insbesondere auf Grund von Unfallver-

hütungsvorschriften, erforderlichen Maßnahmen;

- die gründliche Einweisung des Betriebspersonals des AGs durch fachkundige Beauftrag-

te des ANs nach den jeweiligen technischen Vorschriften, insbesondere nach dem Medi-

zinproduktegesetz;

- Gelegenheit zur Wahrnehmung einer zusätzlichen Einweisung während der Montage (die endgültige

Einweisung nach einwandfreier Inbetriebsetzung aller Anlagenteile wird dadurch nicht ersetzt);

- die Lieferung einer ausführlichen Bedienungs- und Wartungsanweisung (s. Pkt. 8) sowie

Lieferung und Anbringen von Leistungs- und Typenschildern in deutscher Sprache;

- Kosten für Prüfzeugnisse und evtl. gesetzlich vorgeschriebene Sicherheits- und Abnahmeprüfungen,

einschließlich Gestellung der hierzu notwendigen Hilfskräfte und Geräte;

- Fertigung und Einreichung der Unterlagen für evtl. notwendige öffentlich-rechtliche Genehmigung

(Sachverständigenprüfung, Abnahme nach RÖV, TÜV u.a.), sofern nichts anderes vereinbart ist;

- Kosten für evtl. erforderliche sonstige spezielle Prüfnachweise, Zulassungen, geräte- technische

Funktions- und Güteprüfungen und / oder Abnahmen durch Aufsichtsbehörden (z.B. LME, LAfA);

- Nachweis der Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens und Erklärung über

die Klassenzugehörigkeit;

- Kosten für Ortsbesichtigungen bis zur vollständigen Fertigstellung, für Besprechungen mit dem AG,

anderen beteiligten Unternehmen und den zuständigen Behörden;

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Ergänzende Vertragsbedingungen MEDIZINTECHNIK

- Abstellung eines sachverständigen Vertreters und, falls notwendig, eines Monteurs zur

Abnahmeprüfung;

- Patentgebühren und Lizenzvergütungen;

- Räumung der Aufbaustelle von allen bei Durchführung der Lieferung oder Leistung anfal lenden

Abfällen;

- sonstige Nebenleistungen, wenn diese nach der Verkehrssitte zur Leistung gehören .

(2) Im Rahmen der Lieferung von medizintechnischen Anlagen und Systemen werden außerdem

folgende Leistungen nicht gesondert vergütet:

- Anarbeiten der Anbauteile,

- Aussparungen für Einbauteile,

- Schutzmaßnahmen an gefährdeten Teilen,

- Bemusterungen, Probestellungen sowie Farb- und Qualitätsmuster,

- Schutz der Gipskarton- und Metallwände sowie anderer Geräte und Anlagen, - -

- Ausfugungen,

- Versicherung der Geräte und Anlagen bis zur Abnahme.

5. Lieferumfang

(1) Zum Lieferumfang medizintechnischer Geräte und Anlagen gehören pro Gerätesystem und

Standort ebenfalls:

- eine deutschsprachige Bedienungsanleitung in 2facher Ausfertigung (davon lx vorzugs-

weise in elektronischer Form, z. B. CD) sowie bei Änderungen die erforderlichen Ergän-

zungslieferungen,

- eine Kurzbedienungsanleitung,

- eine vollständige technische Dokumentation, enthaltend: Schaltpläne und deren Be -

schreibung, Service- und Wartungsanleitungen, Ersatzteillisten, Abgleichvorschriften,

Pflegeanweisungen, Beschreibung der Funktionsprinzipien einschließlich Ergänzungslie-

ferungen,

- eine Dokumentation vorhandener EDV-Komponenten (Betriebssystem, Hardwarekonfigu-

ration und Softwareversion),

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Ergänzende Vertragsbedingungen MEDIZINTECHNIK

- ein Protokoll der Messwerte (erstgemessene Werte) der werkseit igen Qualitäts -

Endkontrolle mit Angabe der verwendeten Prüf- und Messgeräte,

Anwenderschulungen und entsprechende Unterlagen (z.B. Übersichtsschaubilder, Dia-

Serien, Videofilme etc.), soweit vorhanden,

- eine Aufstellung der für Instandhaltungsmaßnahmen notwendigen Messgeräte, Prüfgerä-

te, Werkzeuge und Hilfsmittel etc., einschließlich der Ergänzungslieferungen,

- Gefahrenhinweise, soweit sie vom Auftragnehmer auf ihre Relevanz hin überprüft wor -

den sind und sich als zutreffend herausgestellt haben, zum jeweilig aktuellen Zeitpunkt,

- Vorschläge für die gemäß dieser Ziff. 5, 6. Anstrich und Ziff.. 18, Absatz 5, 3. A nstrich

vereinbarten Schulungs- und Einweisungsabsprachen.

(2) In Absprache mit dem Elisabeth Klinikum Schmalkalden GmbH vor Ort kann auf die Lieferung

einzelner Unterlagen verzichtet werden.

6. Stammdatenblatt

Bis zur Lieferung/Inbetriebnahme/Abnahme ist für jedes selbständig nutzbare Anlagegut das

vom AG bei Zuschlagserteilung zur Verfügung gestellte Stammdatenblatt mit den technischen

Angaben auszufüllen.

7. Liefer- und Leistungstermine/Lieferverzug

(1) Die vereinbarten Liefer- und Leistungstermine sind, höhere Gewalt und Arbeitskampf ausge-

nommen, verbindlich.

(2) Maßgebend für die Einhaltung des Liefer- bzw. Leistungstermins oder der Liefer- bzw. Leis-

tungsfrist ist der Eingang der Ware bei der vom AG genannten Empfangs- bzw. Verwendungs-

stelle und die Rechtzeitigkeit der erfolgreichen Abnahme.

(3) Sämtliche Lieferungen erfolgen nach telefonischer Avisierung (Meldung der Versandbereit -

schaft) kostenfrei an die vom AG genannte Empfangs- bzw. Verwendungsstelle. Liefer-, Mon-

tage-, Inbetriebnahme-, Abnahme und Einweisungstermine sowie der Lieferort sind unter An-

gabe der Bestellnummer mit dem Elisabeth Klinikum Schmalkalden GmbH der Bedarfsstelle

abzustimmen. Es ist dabei durch den AN sicherzustellen, dass Sendungen oder Lieferungen

direkt an empfangsberechtigte Vertreter des AN oder eigene Monteure zugestellt werden können,

die zum Zeitpunkt der Anlieferung an der Anlieferungsstelle auch anwesend sein müssen.

(4) Eingehende Sendungen oder Lieferungen nur an die Adresse des Klinikums bzw. Lieferungen

ohne verbindliche Terminabstimmung mit den vorgenannten Stellen können zurückgewiesen

werden.

(5) Teillieferungen bedürfen der vorherigen Absprache und Genehmigung des AG. Bei vereinbar ten

Teilsendungen ist die verbleibende Restmenge aufzuführen.

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Ergänzende Vertragsbedingungen MEDIZINTECHNIK

Bei jeder Lieferung ist die Terminologie des AG auf den Lieferscheinen zu verwenden.

(6) Bei Lieferung durch Sub-Unternehmer muss in jedem Fall die vom AN beauftragte Firma be-

nannt werden.

(7) Wenn Umstände eintreten oder erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die Lieferzeit

nicht eingehalten werden kann, ist dies dem AG unter Angabe der Gründe und der voraus-

sichtlichen Dauer der Verzögerung schriftlich - vorab per Telefax — und unverzüglich (innerhalb

von 2 Werktagen nach Bekanntwerden) mitzuteilen und es ist ein Vorschlag über entsprechende

Gegenmaßnahmen zu unterbreiten. Der AN ist verpflichtet, alle erforderlichen Vorkehrungen

und Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung von Terminen zu ermöglichen und die

Verzögerung abzukürzen.

(8) Der AN gerät ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn er seine Lieferungen bzw. Leistungen

nicht zum vereinbarten Liefer- bzw. Leistungstermin erbringt (einschließlich betriebsfertiger

Aufstellung und ordnungsgemäßer Übergabe).

(9) Im Falle des Lieferverzuges ist der AG berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % des

Leistungsumfangs pro vollendeter Woche zu verlangen, jedoch insgesamt nicht mehr als 5 %

der Auftragssumme. Der AG verpflichtet sich den Vorbehalt der Vertragsstrafe spätestens in -

nerhalb von 10 Arbeitstagen, gerechnet ab Übergabe der Leistung, gegenüber dem AN zu er-

klären. Gesetzliche Ansprüche des AG wegen Leistungsverzugs bleiben hiervon unberührt.

8. Verpackung / Entsorgung

(1) Die Verpackung von Produkten hat nach den folgenden Grundsätzen zu erfolgen.

a) Die Waren sind so zu verpacken, dass Transportschäden, die auf unsachgemäße Ver-

packung zurückgeführt werden können, vermieden werden. Verpackungsmaterialien sind

nur in dem für die Erreichung dieses Zwecks erforderlichen Umfang zu verwenden.

b) Es dürfen nur umweltfreundliche Verpackungsmaterialien zum Einsatz gelangen. Verpa-

ckungsmaterialien, die mehrfach verwendet werden können, sind vom AN unentgeltlich

zurückzunehmen.

c) Die Rücknahmeverpflichtung für die Verpackung im Übrigen richtet sich nach den ge-

setzlichen Bestimmungen.

(2) Bezogen auf die Produktverantwortung im Sinne des § 22 des Kreislaufwirtschafts - und Abfall-

gesetzes (in der jeweils gültigen Fassung) ist der AN verpflichtet, die vom AN zu liefernden

Geräte/Anlagen nach ihrer Nutzungsdauer beim AG auf Wunsch des AG spätestens 6 Wochen

nach Aufforderung durch den AG unentgeltlich zurückzunehmen (incl. fachgerechter Demontage

und ggf. Entsorgung).

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Ergänzende Vertragsbedingungen MEDIZINTECHNIK

9. Umweltschutz

Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich, bei seinen Leistungen und auch bei Zulieferungen oder

Nebenleistungen Dritter im Rahmen der wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten umweltfreundliche

Produkte und Verfahren einzusetzen.

10. Ausführungsunterlagen/Technische Unterlagen

(1) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom AG ausdrücklich als zur

Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Das gilt auch für die vom AN ggf. zu erstellenden Termin-,

Fundament-, Aufstellungs-, Installations- und Verkabelungspläne sowie für Ausführungsspezifikationen und

Anschlusszeichnungen,

(2) Technische Unterlagen, Bedienungs- und Wartungsanweisungen, Betriebsvorschriften u. a. sind, sofern

nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, für Anlagen, Anlagenteile sowie Geräte bzw. Gerätesysteme in 2-

facher Ausfertigung, nach den Positionen des Angebotes gekennzeichnet und sortiert, spätestens 4 Wochen

vor Inbetriebnahme zu liefern. Dazu zählen in der Regel folgende Unterlagen: Stückliste, Einzelbetriebs- und

Wartungsanleitungen mit Aufzeichnungen der Störungsmöglichkeiten und deren Behebung, Bezugsquelle,

Werksprüfberichte, Prüfprotokolle, Beschreibung der Wirkungsweise der Gesamtanlage sowie Ausführungs-

und Aufbauzeichnungen.

(3) Unterlagen und/oder Materialien, die der AG dem AN vereinbarungsgemäß für seine Auftragsabwicklung

übergeben muss, wird dieser so rechtzeitig anfordern, dass Schwierigkeiten und/oder Verzögerungen nicht

auftreten können. Auf das Ausbleiben notwendiger, vom AG zu liefernder Unterlagen kann sich der AN nur

berufen, wenn er den AG zur Übersendung der Unterlagen schriftlich angemahnt und diese nicht innerhalb

angemessener Frist erhalten hat.

11. Ausführung

(1) Bei der Ausführung seiner Leistungen hat der AN alle ihm nach den gesetzlichen und Unfall-

verhütungsvorschriften obliegenden Maßnahmen unter voller eigener Verantwortung zu erbringen oder zu

veranlassen. Er haftet für sämtliche dem AG aus der Unterlassung solcher Maßnahmen dem AG

erwachsenden Schäden.

(2) Die Dimensionierung von erforderlichen Wand- und Decken-Unterkonstruktionen liegt hinsichtlich der

Aufnahmefähigkeit der Lasten, der Momente durch daran befestigte Geräte und der statischen

Dimensionierung in der Verantwortung des AN. Auf die Verbindlichkeit der entsprechenden Angaben im

Leistungsverzeichnis wird ausdrücklich hingewiesen.

(3) Alle den Raum betreffenden Angaben und Maße müssen vor Ort unter Berücksichtigung der üblichen

Bautoleranzen und Systemkomponenten geprüft und aufgemessen werden. Dies gilt insbesondere für die

Lieferung von Einbauten.

(4) Aufbaustellen, zur Verfügung gestellte Lagerplätze und Zufahrtswege sind nach der Erbringung der

Leistung unverzüglich zu räumen. Befolgt der AN eine dahingehende Aufforderung

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Ergänzende Vertragsbedingungen MEDIZINTECHNIK

innerhalb einer angemessenen Frist nicht, so kann der AG die Stellen auf Kosten des AN räumen lassen.

(5) Alle fest eingebauten medizintechnischen Einrichtungen sind im Bereich der Anschlussfugen zu

angrenzenden Wänden, Decken und Fußböden dauerelastisch zu verfugen (auf Silikonbasis,

feuerhemmend, desinfektionsmittelbeständig gern. BGA-Liste V, bakterizid, fungizid).

12. Änderung des Leistungsumfanges

(1) Sämtlicher Schriftwechsel über Änderungen zum Vertragsgegenstand, insbesondere über Änderungen mit

Auswirkungen auf vereinbarte Termine, ist mit der auftraggebenden Stelle zu führen, sofern nicht

ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Änderungen des Liefer- und Leistungsumfanges der Vertragsbedingungen können rechtswirksam nur durch

die auftraggebende Stelle vereinbart werden.

13. Gefahrenübergang / Erfüllungsort

(1) Die Lieferung/Leistung hat, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, frei Haus bis zu der

vom AG angegebenen Verwendungsstelle zu erfolgen.

(2) Die Gefahr einer Beschädigung oder eines zufälligen Untergangs geht auf den AG über:

a) bei Lieferleistungen mit der ordnungsgemäßen Annahme (Entgegennahme) der Leistung durch das

Elisabeth Klinikum Schmalkalden GmbH an der Verwendungsstelle;

b) bei Installationsleistungen, d.h. Leistungen die den Anschluss, die Integration in ein System, den

Zusammenbau sowie kleine bauliche Veränderungen und ähnliche Arbeiten erfordern, mit der

ordnungsgemäßen Inbetriebnahme.

(3) Erfüllungsort für die Lieferungen/Leistungen des AN ist der vom AG vorgeschriebene Verwendungsort. Dort

geht auch das Eigentum über.

(4) Der AN ist verpflichtet, auf allen Versandpapieren und Lieferscheinen exakt die Bestellnummer

des AG anzugeben. Unterlässt er dies, sind Verzögerungen in der Bearbeitung nicht vom AG zu vertreten.

14. Abnahme

(1) Abnahme im Sinne dieser Bedingungen ist die Anerkennung der vertragsgemäßen Lieferung/Leistung.

Die Abnahme erfolgt nach den nachfolgenden Vorgaben, es gilt das jeweils angekreuzte:

a) Die Abnahme erfolgt grundsätzlich nach Entgegennahme, Funktionsfähigkeitsprüfung,

Erstinbetriebnahme und Einweisung der Nutzer.

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Ergänzende Vertragsbedingungen MEDIZINTECHNIK

b) Bei komplexen Vorrichtungen, Maschinen, Geräten, Software oder Systemen erfolgt

die Abnahme erst nach erfolgreichem 4-wöchigen Routinebetrieb und abgeschlossener

Einarbeitung der Nutzer.

(2) Der AN hat die Abnahme (ggf. auch Teilabnahme) rechtzeitig beim Elisabeth Klinikum

Schmalkalden GmbH zu beantragen und einen geeigneten Termin vorzuschlagen. Ist der

Nachweis erbracht, dass die vereinbarten Leistungs- und Garantiedaten (incl. Erfüllung der

Anforderungen ggf. notwendiger Genehmigungsbehörden) erreicht werden, so wird die Abnahme in

einem Abnahme-/Übergabeprotokoll des AG bestätigt. Ein gegebenenfalls vom AN vorgelegtes

Abnahmeprotokoll ist nicht maßgeblich für die Abnahme.

(3) Der AN legt das vollständig ausgefüllte Stammdatenblatt (s. Ziff. 6) zur Abnahme vor.

(4) Das durch das Elisabeth Klinikum Schmalkalden GmbH bestätigte Abnahmeprotokoll ist mit Angabe

der Bestell- oder Ausschreibungsnummer zu ergänzen und verbleibt beim Elisabeth Klinikum

Schmalkalden GmbH.

(5) Ist eine Wiederholung des Abnahmeversuchs erforderlich und werden auch dann die vertraglich

vereinbarten Leistungen nicht erfüllt, insbesondere die garantierten Leistungsdaten nicht

nachgewiesen, so gilt der Vertrag als nicht erfüllt.

(6) Werden für die Funktion des Vertragsgegenstandes unwesentliche Mängel festgestellt, kann die

Abnahme unter dem Vorbehalt der unverzüglichen Beseitigung dieser Mängel erfolgen. Von der

Restkaufpreiszahlung wird dann ein angemessener Betrag bis zur Beseitigung der Mängel einbehalten.

15. Mängelhaftung

(1) Haltbarkeitsgarantie

a) Der AN gewährleistet die Sach- und Rechtsmängelfreiheit sämtlicher Leistungen und

Lieferungen für die gesamte Gewährleistungszeit, unabhängig davon, ob der Nachweis erbracht

werden kann, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorgelegen hat. Insbesondere

gewährleistet der AN, dass sämtliche Leistungen/Lieferungen dem Stand der Technik, den

einschlägigen rechtlichen Bestimmungen und den Vorschriften, Richtlinien und Anforderungen

von Behörden (inklusive Prüfbehörden wie TÜV u.a.), Berufsgenossenschaften und

Fachverbänden entsprechen. Er gewährleistet außerdem, dass sie den in der Ausschreibung

genannten technischen Daten entsprechen. Die Funktionssicherheit und Betriebssicherheit der

gelieferten Anlagen und Systeme wird durch den Auftragnehmer ebenfalls gewährleistet.

b) Bei medizintechnischen Geräten und Anlagen gewährleistet der AN insbesondere, dass die

angebotenen Anlagen, Geräte und Systemkomponenten den geltenden Gesetzen und

Vorschriften, insbesondere dem Medizinproduktegesetz, der Strahlenschutzverordnung, der

Röntgenverordnung, der Eichordnung, den Hygienerichtlinien, der Gefahrstoffverordnung,

den Unfallverhütungsvorschriften, dem Stand der Technik und sonstigen, den Einsatz und

Betrieb medizintechnischer Geräte und Anlagen betreffenden Vorschriften entsprechen.

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Ergänzende Vertragsbedingungen MEDIZINTECHNIK

c) Sind im Einzelfall Abweichungen von diesen Vorschriften notwendig, so muss der AN

hierzu die schriftliche Zustimmung des AG einholen. Die Gewährleistungsverpflichtung des

AN wird durch diese Zustimmung nicht eingeschränkt. Hat der AN Bedenken gegen die

gewünschte Art der Ausführung, so hat er dies dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen

(bereits im Rahmen der Angebotslegung).

(2) Mängelrüge

Der AG ist verpflichtet, die Leistung innerhalb angemessener Frist auf etwaige Qualitäts- und

Quantitätsabweichungen zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich gegenüber dem AN zu rügen. Die

Rüge erfolgt rechtzeitig, wenn sie innerhalb einer Frist von 10 Arbeitstagen, gerech net ab

ordnungsgemäßer Abnahme oder bei versteckten Mängeln ab Entdeckung, beim AN eingeht.

(3) Mängelansprüche

a) Der AG ist berechtigt, die Mängelbeseitigung auf Kosten des AN selbst vorzunehmen, wenn

Gefahr in Verzug ist oder besondere Eilbedürftigkeit besteht.

b) Bei Mängeln der Lieferung/Leistung, zu denen auch die Nichterreichung vereinbarter Daten und

das Fehlen vereinbarter Eigenschaften gehören, stehen dem AG die gesetzlichen

Mängelansprüche uneingeschränkt zu. In jedem Fall ist er berechtigt, vom AN nach dessen Wahl

Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen Sache zu verlangen. Der AG kann Lieferung

einer neuen Sache verlangen, ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und/oder

Schadensersatz geltend machen, wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist. Die

Nachbesserung ist, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, fehlgeschlagen, wenn der zweite

Versuch der Mangelbeseitigung erfolglos bleibt. Das Recht auf Schadensersatz,

insbesondere das auf Schadensersatz statt der Leistung bleibt ausdrücklich vorbehalten.

(4) Verzug bei der Nacherfüllung

a) Der AG setzt dem AN mit der Mängelrüge eine angemessene Frist für die Nacherfüllung. Erfolgt

die Nacherfüllung nicht bis zu diesem Termin kommt der AN in Verzug.

b) Im Falle des Verzuges bei der Nacherfüllung ist der AG berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe

von 0,5 % des Leistungsumfangs pro vollendeter Woche zu verlangen, jedoch insgesamt nicht

mehr als 5 % der Auftragssumme. Der AG verpflichtet sich, den Vorbehalt der Vertragsstrafe

spätestens innerhalb von 10 Arbeitstagen, gerechnet ab Nacherfüllung, gegenüber dem AN zu

erklären. Gesetzliche Ansprüche des AG wegen Leistungsverzugs bleiben hiervon unberührt.

(5) Gewährleistungszeit

Die Gewährleistungszeit beträgt 12 Monate gerechnet ab Abnahme. Die Verjährung wird mit dem

Zugang einer Mängelrüge des AG bis zur Behebung des Mangels durch den AN gehemmt.

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Ergänzende Vertragsbedingungen MEDIZINTECHNIK

(6) Ersatzteile

a) Die Verjährungsfrist für Ersatzteile beträgt 12 Monate nach Einbau / Inbetriebnahme und endet

spätestens 48 Monate nach Lieferung. Für den Bezug von Ersatz- und Verschleißteilen gelten

die Allgemeinen Einkaufsbedingungen des AG. Sie werden zu den jeweils gültigen Preisen

berechnet.

b) Der AN versichert, dass Ersatzteillieferungen innerhalb von 24 Stunden realisierbar sind.

c) Der AN versichert, dass Ersatzteile und für den Betrieb notwendige Ge- und Ver-

brauchsmaterialien ab Lieferzeitpunkt über die gesamte übliche technische Nutzungsdauer

eines Gerätes oder einer Anlage nach dem emtec-Katalog des Instituts für wissenschaftliche

Beratung und Fortbildung in der Medizintechnik — emtec e.V. bezogen werden können.

16. Produkthaftung — Freistellung — Haftpflichtversicherungsschutz

(1) Soweit der AN dafür verantwortlich ist, dass durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein

Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt wird, ist er verpflichtet, den AG

insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, als die Ursache in

seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet.

(2) Im Rahmen seiner Haftung für Schadensfälle im Sinn von Abs. (1) ist der AN auch verpflichtet, etwaige

Aufwendungen gemäß §§ 683, 670 BGB sowie gemäß §§ 830, 840, 426 BGB zu erstatten, die sich

aus oder im Zusammenhang mit einer vom AG durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Über Inhalt und

Umfang der durchzuführenden Rückrufmaßnahmen wird der AG den AN — soweit möglich und

zumutbar — unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Unberührt bleiben sonstige

gesetzliche Ansprüche.

(3) Der AN verpflichtet sich, eine Produkthaftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme von € 10

Mio. pro Personenschaden/Sachschaden — pauschal — zu unterhalten; weitergehende

Schadensersatzansprüche bleiben diese unberührt.

17. Schutzrechte

(1) Der AN steht dafür ein, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung keine Rechte Dritter innerhalb

der Bundesrepublik Deutschland verletzt werden. Dies betrifft insbesondere evtl. bestehende Marken-,

Patent- und Urheberrechte.

(2) Wird der AG von einem Dritten deswegen in Anspruch genommen, so ist der AN verpflichtet, den

AG auf erstes schriftliches Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen. Der AG ist nicht

berechtigt, mit dem Dritten — ohne Zustimmung des AN — irgendwelche Vereinbarungen zu treffen,

insbesondere einen Vergleich abzuschließen.

(3) Die Freistellungspflicht des AN bezieht sich auf alle Aufwendungen, die dem AG aus oder im

Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwendigerweise erwachsen.

(4) Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre, gerechnet ab Vertragsschluss.

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Ergänzende Vertragsbedingungen MEDIZINTECHNIK

_______________________________________________________________

18. Instandhaltung / Wartung

(1) Der AN verpflichtet sich, für die Dauer der gesamten Nutzungszeit, die gelieferten Geräte/Anlagen Instand

zu halten. Die Instandhaltung umfasst alle Maßnahmen der Inspektion, Wartung und Instandsetzung (s. DIN

31051). Alle Instandhaltungsmaßnahmen und notwendige sicherheitstechnische und messtechnische Kontrollen

erfolgen während der Gewährleistungszeit kostenfrei. Dies schließt, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist

auch die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen und Prüfungen mit ein.

(2) Bei medizinisch—technischen Geräten bzw. Anlagen sind die Vorschriften der Medizinprodukte -

Betreiberverordnung (MPBetreibV) und des AG zwingend zu beachten.

(3) Für den Fall, dass das Elisabeth Klinikum Schmalkalden GmbH die Geräte durch eine eigene

technisch/medizintechnische Abteilung oder beauftragte Dritte instand halten lässt, verpflichtet sich der AN:

- die Kooperation des jeweiligen Herstellers mit der entsprechenden Abteilung des AG oder des

beauftragten Servicedienstes sicherzustellen,

- den AG mit den benötigten Ersatzteilen zu beliefern,

- Servicetechniker im Auftrag des AG für diese Aufgabe kostenfrei zu schulen,

- der medizin-technischen Abteilung eine ausführliche technische Dokumentation für alle

notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen kostenfrei zur Verfügung zu stellen

19. Haftung

(1) Der AN haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen unbegrenzt bei eigenem Handeln oder

Unterlassen bzw. Handeln oder Unterlassen seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für Schäden

(Personen-, Sach- und Vermögensschäden) gegenüber Dritten. Der AN stellt den AG soweit, wie er selbst im

Außenverhältnis haftet von allen gesetzlichen Schadenersatzansprüchen des Geschädigten frei.

(2) Der AG haftet nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten

20. Rücktritt oder Kündigung des Vertragsverhältnisses

(1) Der AG kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten oder das

Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein solcher wichtiger Grund ist

insbesondere dann gegeben, wenn

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Ergänzende Vertragsbedingungen MEDIZINTECHNIK

- über das Vermögen des AN das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren

eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder die

ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages dadurch in Frage gestellt ist, dass er seine Zahlungen

nicht nur vorübergehend einstellt;

- der AN Mitarbeitern des AG Geschenke oder andere Vorteile im Sinne der §§ 331 ff. StGB

verspricht, anbietet oder gewährt;

- der Vertrag unter Verletzung der Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

zustande gekommen ist.

(2) Nach Rücktritt oder Kündigung des Vertragsverhältnisses ist der AG berechtigt, bereits empfangene, jedoch

nicht vergütete Leistungen ganz oder teilweise gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung zu behalten.

(3) Der AN hat dem AG den Schaden zu ersetzen, der diesem durch eine fristlose Kündigung des Vertrages nach

Abs. (1) entsteht.

21. Rechnungserteilung / Zahlung

(1) Rechnungen kann der AG nur bearbeiten, wenn diese, entsprechend den Vorgaben in der Bestellung, die dort

ausgewiesene Bestellnummer angeben und in einfacher Ausfertigung mit allen dazugehörenden Unterlagen

und Daten eingereicht werden. Für alle wegen Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehenden Folgen ist

der AN verantwortlich, soweit er nicht nachweist, dass er diese nicht zu vertreten hat.

(2) Nicht ordnungsgemäß eingereichte Rechnungen gelten erst vom Zeitpunkt der Richtigstellung als beim AG

eingegangen.

(3) Werden Abschlags- oder Vorauszahlungen vereinbart, gelten die vorstehenden Bestimmungen entsprechend.

(4) Der vollständige Kaufpreis ist, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, innerhalb von 30 Tagen nach

Erfüllung folgender Bedingungen vollständig zur Zahlung fällig:

a) Vollständige Lieferung/Leistung mit protokollierter Abnahme

b) Positive Ergebnisse einer ggf. notwendigen Sachverständigenprüfung oder Abnahme nach RÖV,

TÜV, o.a.

c) einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft über 5 % des Gesamtauftragswertes als

Gewährleistungsbürgschaft (gilt nur wenn angekreuzt);

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Ergänzende Vertragsbedingungen MEDIZINTECHNIK

d) Vorlage der gesamten vom AN zu erstellenden Unterlagen und Dokumente, sowie der

Rechnung

(6) Die Gewährleistungsfrist beginnen nicht mit dem Tag des Eingangs der Rechnung beim AG. Sie beginnen erst

mit der ordnungsgemäßen und vollständigen Abnahme der Lieferung/Leistung nach einem ggf. vereinbarten

erfolgreichen Probebetrieb (bestätigtes Abnahmeprotokoll = zahlungsauslösendes Ereignis).

(7) Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zugang des Überweisungsauftrages beim

Zahlungsinstitut des Auftraggebers.

(8) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem AG in gesetzlichem Umfang zu.

22. Sicherheitsleistungen

(1) Sofern Sicherheitsleistungen vereinbart sind, sind diese durch selbstschuldnerische Bankbürgschaften von einem

in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Kreditinstitut oder. eines innerhalb eines anderen Staates des

EWR anerkannten Kreditinstitut zu stellen. Im Ausnahmefall wird auf Antrag des AN eine

selbstschuldnerische Konzernbürgschaft akzeptiert. Der AG behält sich das Recht vor, einen vom AN

vorgeschlagenen Bürgen wegen Untauglichkeit abzulehnen.

(2) Die Kosten für die Erstellung der o. g. Sicherheiten hat der AN zu tragen.

(3) Gewährleistungsbürgschaften sind in Original und Kopie spätestens mit der Rechnung dem AG unter folgender

Adresse vorzulegen:

Elisabeth Klinikum Schmalkalden GmbH, Abt. Einkauf; z.Hd. Frau Wilhelm,

Eichelbach 9, 98574 Schmalkalden

(4) Gewährleistungsbürgschaften werden zurückgegeben, wenn Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend

gemacht werden können (nach Ablauf der Gewährleistungszeit).

(5) Vertragserfüllungsbürgschaften (sofern vereinbart) hat der AN innerhalb von 3 Wochen nach Auftragserteilung

vorzulegen.

(6) Vorauszahlungsbürgschaften zur Sicherung der Anzahlung werden dem AN zurückgegeben, soweit die

durch sie gesicherten Vorauszahlungen auf fällige Zahlungen angerechnet wurden.

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23. S c hr i f t f o r m

Jede Änderung, Ergänzung oder Abweichung des Vertrages bedarf der Schriftform.

24. Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Gerichtsstand ist Amtsgericht Meiningen .

(2) Sofern sich aus der Bestellung kein anderer vom AG vorgeschriebener Verwendungsort

ergibt, ist der Geschäftssitz des AG Erfüllungsort.