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Aus- blick Dienstag, 5. Mai und Mittwoch 6. Mai 2020 www.kuechenwohntrends.de

Aus- · 2020. 6. 3. · Ihr Logo wird am Zugang zu Ihrer Präsentation zweimal im Großformat platziert. Kohlebunker. 8 küchenwohntrends Dienstag, 5. Mai und Mittwoch 6. Mai 2020

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Aus-blick

Dienstag, 5. Mai und Mittwoch 6. Mai 2020

www.kuechenwohntrends.de

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2 küchenwohntrends – Dienstag, 5. Mai und Mittwoch 6. Mai 2020

Die Münchener küchenwohntrends geht 2020 in die 9. Auflage und folgt treu dem, wie sie ursprünglich entstanden ist:

100% Fachmesse.

Erreichen Sie Küchenhandel und Einrichtungshandel vom Unter- nehmer bis zum Verkäufer, Architekten, Innenarchitekten, Projekt- anten, Objektpartner sowie Top-Schreiner bzw. Tischler.

Bahnen Sie wertvolle Kontakte an und generieren Sie erfolgreiche Geschäfte.

Kohlebunker

Zenith

Freiraum

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4 küchenwohntrends – Dienstag, 5. Mai und Mittwoch 6. Mai 2020

Präsentation mit Leichtigkeit.

In eindrucksvoller Location der Industriedenkmäler des Zenith- Geländes bietet die küchenwohntrends Ausstellern eine optimale Plattform.

Der industrielle Charakter und die architektonische Bauweise der Zenith-Halle schafft einen genialen Rahmen. Während der küchenwohntrends entstehen hier fantastische Markenhotspots.

Mit offenen Präsentationsflächen und minimalistischem Stand- konzept stehen Produkt und Marke im Vordergrund.

Alles zusammen verwandelt sich in einen Raum voller Kontraste und Kommunikation. Ein einzigartiges Eventprogramm mit einer Vielzahl an facettenreichen Vorträgen und hochkarätigen Gästen unterstreicht die moderne Atmosphäre.

Zenith

Zenith.

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6 küchenwohntrends – Dienstag, 5. Mai und Mittwoch 6. Mai 2020

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Kohlebunker.Präsentationen ganz ohne eigenen Standbau.

In lichtdurchfluteter Loft-Atmosphäre des ehemaligen Kohlebunkers inszenieren Sie Ihre Produkte. Der Boden und die Wände sind bereits vorhanden. Für die Abgrenzungen zwischen den Ständen sorgen großformatige Banner. Ihr Logo wird am Zugang zu Ihrer Präsentation zweimal im Großformat platziert.

Kohlebunker

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8 küchenwohntrends – Dienstag, 5. Mai und Mittwoch 6. Mai 2020

Erlebnisreiche Inszenierungen im Freien

Im „Freiraum“ entstehen zwischen Zenith und Kohlebunker kreative Präsentationsmöglichkeiten, die den Charakter eines Festivals auf-greifen und stilvoll umsetzen. Aussteller dürfen für den besonderen Wow-Effekt sorgen.

Ob „Präsentations-Truck“ oder „Outdoor-Küche“: „Freiraum“ ist die Fläche für kreative Aussteller.

Freiraum.

Freiraum

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10 küchenwohntrends – Dienstag, 5. Mai und Mittwoch 6. Mai 2020

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Namhafte Hersteller. Anspruchsvolles Fachpublikum. Namhafte Hersteller treffen auf anspruchsvolles Fachpublikum

∙ Einmaliges Messeformat für Unternehmen aus dem gesamten Einrichtungsbereich mit starkem Fokus auf Küche, Hausgeräte, Möbel, Smart Home Solutions, Dienstleistung, IT und Licht

∙ 100% Business-Plattform für Fachhändler, Architekten, Einkäufer und Projektentwickler aus den süddeutschen Bundesländern, Österreich und angrenzenden Regionen

∙ Mit 6.500 m² Gesamtfläche kompaktes Format in Top-Location mit einzigartigem Ambiente

∙ Ausstellerkonzept ohne Segmentierung mit flexiblen Standgrößen zwischen 20 und 200 m²

∙ Mehrwert und Inspiration durch die Präsentation „Kohlebunker“ als spannende Inszenierung für Ihre Marke und als Möglichkeit, Produkte ohne eigenen Standbau zu präsentieren

∙ Abwechslungsreiches Eventprogramm mit hochkarätigen Gästen

∙ Rundum-Service, Beratung und professionelle Betreuung aus einer Hand

∙ Hohe mediale Aufmerksamkeit vor, während und nach der Messe und attraktive Media-Pakete

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Kontakt Messeorganisation

trendfairs GmbH Stefan-George-Ring 2 D-81929 München

www.trendfairs.de www.area-30.de www.cube30.de www.kuechenwohntrends.at www.kuechenwohntrends.de

Wir sehen uns.

Die trendfairs GmbH ist ein unabhängiger Messeveranstalter anspruchsvoller Branchen-Events. Mit exzellentem Event-Know-how und feinem Marktgespür schafft die trendfairs GmbH Erlebniswelten mit hoher Anziehungskraft. Impressionen 2018

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trendfairs GmbH, Stefan-George-Ring 2, D-81929 München, T +49 89 3 09 040 191, F +49 89 3 09 040 193, [email protected], www.trendfairs.de. Bitte senden Sie Ihr Antragsformular per Post an oben genannte Adresse oder eingescannt an [email protected], bzw. per Fax an +49 89 3 09 040 193.

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Wir benötigen folgende Standgrößenkategorie

bis 49 m² 163,- € /m²

50 – 100 m² 161,- € /m²

> 100 m² 157,- € /m²

Hiermit beantragen wir verbindlich die Teilnahme auf Basis der „Ausstellungsordnung / Teilnahmebedingungen“.

1.1 Antrag Standfläche Messestand Zenithhalle

Aussteller / Firma

Ansprechpartner (Vorname / Name)

Telefon Telefax

Straße / Hausnummer

PLZ / Ort

Mobil (für Erreichbarkeit während der Messe) E-Mail

Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Veranstalters sowie durch rechtsverbindliche Unterschrift dieses Antrags zustande.

Ort / Datum Unterschrift

Ihr Standwunsch: Bitte kreuzen Sie alle Ihre Wünsche an.

Bitte beachten Sie die Hinweise zu Standposition und -größe. Eine verbindliche Zusage für Standart, -position und -größe erfolgt erst mit der Standbestätigung durch die trendfairs GmbH. Wir bemühen uns, Ihren Standwunsch zu erfüllen. Alle aufgeführten Preise zzgl. der gesetzlichen MwSt.

Wir wünschen folgende Standfläche und Standart

Standfläche . . . . . . . . . . . . . . . m² (Mindeststandgröße 15 m²)

Reihenstand

Eckstand + 5 % /m²

Kopfstand + 10 % /m²

Inselstand + 15 % /m²

Sonstige Investitionen

� Energiepauschale 10,- € / m² (obligatorisch)

� Marketingbeitrag 365,- € (obligatorisch)

� Haftpflichtversicherung 20,- € (obligatorisch)

Einige Standflächen sind limitiert.Die Vergabe erfolgt nach „First come, First serve“!

Bitte füllen Sie zur Teilnahme den Antrag 1.1 und / oder 1.2 aus.Dienstag, 5. Mai und Mittwoch, 6. Mai 2020

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trendfairs GmbH, Stefan-George-Ring 2, D-81929 München, T +49 89 3 09 040 191, F +49 89 3 09 040 193, [email protected], www.trendfairs.de. Bitte senden Sie Ihr Antragsformular per Post an oben genannte Adresse oder eingescannt an [email protected], bzw. per Fax an +49 89 3 09 040 193.

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Hiermit beantragen wir verbindlich die Teilnahme auf Basis der „Ausstellungsordnung / Teilnahmebedingungen“.

1.2 Antrag Standfläche Kohlebunker

Aussteller / Firma

Ansprechpartner (Vorname / Name)

Telefon Telefax

Straße / Hausnummer

PLZ / Ort

Mobil (für Erreichbarkeit während der Messe) E-Mail

Ort / Datum Unterschrift

Alle aufgeführten Preise zzgl. der gesetzlichen MwSt.

Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Veranstalters sowie durch rechtsverbindliche Unterschrift dieses Antrags zustande.

Einige Standflächen sind limitiert.Die Vergabe erfolgt nach „First come, First serve“!

Bitte füllen Sie zur Teilnahme den Antrag 1.1 und / oder 1.2 aus.Dienstag, 5. Mai und Mittwoch, 6. Mai 2020

Sonstige Investitionen

� Energiepauschale 10,- € / m² (obligatorisch)

� Marketingbeitrag 365,- € (obligatorisch)

� Haftpflichtversicherung 20,- € (obligatorisch)

Stände ohne Standbau in den Gängen:Wir wünschen folgende Standgröße

. . . . . . . . . . . . . . . m² (Mindeststandgröße 15 m²) 220,- € / m²

Bitte geben Sie die Anzahl der gewünschten Quadratmeter an:

Stände ohne Standbau inkl. – 1 Wandcubus– Optische Abtrennung durch Banner (ca. 2600 mm x 2600 mm) – 2 Banner mit Aufdruck Ihrer Marke (ca. 600 mm x 2600 mm):Wir wünschen folgende Standgröße

. . . . . . . . . . . . . . . m² (Mindeststandgröße 15 m²) 320,- € / m²

Der Kohlebunker als Eventlocation mit besonderer Atmosphäre und viel Tageslicht ist der ideale Ort für ihre Produktpräsentation ohne klassischen Messebau. Der einzigartige Baukörper wird selbst Teil Ihrer Inszenierung. Offen gestaltete Flächen und flie-ßende Übergänge machen das einzigartige Ambiente erlebbar und fördern die Fokussierung auf ihre Produktwelt. Schonen Sie wertvolle Ressourcen und Zeit, um das einmalige Eventkonzept entspannt und gemeinsam mit ihren Kunden zu erleben.

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trendfairs GmbH, Stefan-George-Ring 2, D-81929 München, T +49 89 3 09 040 191, F +49 89 3 09 040 193, [email protected], www.trendfairs.de. Bitte senden Sie Ihr Antragsformular per Post an oben genannte Adresse oder eingescannt an [email protected], bzw. per Fax an +49 89 3 09 040 193.

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Mobil

Mobil

Telefon

TelefonVorname / Name

Vorname / Name

E-Mail

E-Mail

Bitte nennen Sie uns weitere Ansprechpartner rund um die Messeorganisation.

2.0 Ansprechpartner

Organisation / Technik

Marketing

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trendfairs GmbH, Stefan-George-Ring 2, D-81929 München, T +49 89 3 09 040 191, F +49 89 3 09 040 193, [email protected], www.trendfairs.de. Bitte senden Sie Ihr Antragsformular per Post an oben genannte Adresse oder eingescannt an [email protected], bzw. per Fax an +49 89 3 09 040 193.

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Darüber hinaus bitten wir Sie um Zusendung Ihrer Markenlogos als Vektorgrafik (.pdf-Datei oder .tiff-Datei oder .eps-Datei oder .jpg-Datei mit 300 dpi-Auflösung), sowie eines Leitbildes pro Marke (.jpg-Datei mind. 800 x 440 px, ein Bild / keine Collage oder Textmontagen). Bitte senden Sie Ihre Daten direkt nach dem Antrag an Frau Mehler: [email protected]

Bitte kreuzen Sie für alle Produktgruppen für Marke 1 an (Mehrfachnennung möglich)

Bitte kreuzen Sie für alle Produktgruppen für Marke 2 an (Mehrfachnennung möglich)

Bitte kreuzen Sie für alle Produktgruppen für Marke 3 an (Mehrfachnennung möglich)

Bitte kreuzen Sie für alle Produktgruppen für Marke 4 an (Mehrfachnennung möglich)

Marke 1

Marke 2

Marke 3

Marke 4

www.

www.

www.

www.

� Accessiores

� Arbeitsplatten

� Armaturen

� Badmöbel

� Bänke

� Dienstleistungen

� Dunstabzüge

� Elektrogeräte

� Essmöbel

� Fußboden / -beläge

� Innenausbau

� Institutionen / Verbände

� Jugendmöbel

� Küchenmöbel

� Licht

� Matratzen

� Möbel

� Outdoormöbel

� Polstermöbel

� Presse

� Schlafmöbel

� Software / IT

� Sonstiges

� Spülen

� Stühle

� Tische

� Tischkultur

� Türen

� Wohnmöbel

� Zubehör

� Accessiores

� Arbeitsplatten

� Armaturen

� Badmöbel

� Bänke

� Dienstleistungen

� Dunstabzüge

� Elektrogeräte

� Essmöbel

� Fußboden / -beläge

� Innenausbau

� Institutionen / Verbände

� Jugendmöbel

� Küchenmöbel

� Licht

� Matratzen

� Möbel

� Outdoormöbel

� Polstermöbel

� Presse

� Schlafmöbel

� Software / IT

� Sonstiges

� Spülen

� Stühle

� Tische

� Tischkultur

� Türen

� Wohnmöbel

� Zubehör

� Accessiores

� Arbeitsplatten

� Armaturen

� Badmöbel

� Bänke

� Dienstleistungen

� Dunstabzüge

� Elektrogeräte

� Essmöbel

� Fußboden / -beläge

� Innenausbau

� Institutionen / Verbände

� Jugendmöbel

� Küchenmöbel

� Licht

� Matratzen

� Möbel

� Outdoormöbel

� Polstermöbel

� Presse

� Schlafmöbel

� Software / IT

� Sonstiges

� Spülen

� Stühle

� Tische

� Tischkultur

� Türen

� Wohnmöbel

� Zubehör

� Accessiores

� Arbeitsplatten

� Armaturen

� Badmöbel

� Bänke

� Dienstleistungen

� Dunstabzüge

� Elektrogeräte

� Essmöbel

� Fußboden / -beläge

� Innenausbau

� Institutionen / Verbände

� Jugendmöbel

� Küchenmöbel

� Licht

� Matratzen

� Möbel

� Outdoormöbel

� Polstermöbel

� Presse

� Schlafmöbel

� Software / IT

� Sonstiges

� Spülen

� Stühle

� Tische

� Tischkultur

� Türen

� Wohnmöbel

� Zubehör

3.0 Markenanmeldung

Sie können hier vier weitere Marken kostenfrei anmelden (ab der fünften angemeldeten Marke berechnen wir 365,- € Marketingbeitrag pro Marke).

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trendfairs GmbH, Stefan-George-Ring 2, D-81929 München, T +49 89 3 09 040 191, F +49 89 3 09 040 193, [email protected], www.trendfairs.de. Bitte senden Sie Ihr Antragsformular per Post an oben genannte Adresse oder eingescannt an [email protected], bzw. per Fax an +49 89 3 09 040 193.

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In Ihrem Messepaket der küchenwohntrends sind folgende Punkte enthalten bei 1.1 Standfläche Zenithhalle:

� 2-tägige Messebeteiligung (Messedauer 5. und 6. Mai 2020, jeweils 09.00 – 18.00 Uhr)

� Kostenfreier Eintritt für Fachbesucher � Personal für Empfang und Messeorganisation � Online-Check-in (Besucherregistrierung) � Auf- und Abbautage � Ausstellerausweise inklusive Zusendung

(pro 10 m² Standfläche 1 Ausstellerausweis)

� Nachtbewachung des Messeareals (ohne Messestände) � Reinigung des Messeareals (ohne Messestände) inklusive

Nebenräume � Beschilderung zum, am und im Messegelände � Grundbeleuchtung � Hallenheizung / Lüftung � Toilettendienst / Toilettenreinigung

Sonstige Informationen der küchenwohntrends Dienstag, 5. Mai und Mittwoch, 6. Mai 2020

4.0 Sonstige Informationen

Weitere Informationen:

� Aufbauzeit: Zenith 4 Tage, Kohlebunker 2 Tage vor Messebeginn � Abbauzeit: Zenith: 2 Tage nach Messeende; Kohlebunker: 1 Tag nach Messeende � Wir bitten um Beachtung der Vorgaben zum Standbau für Zenith und Kohlebunker. In unseren Standbauguides finden Sie alle Informationen über Bauhöhen uvm.

� Über das Aussteller-Management-System AMS haben Sie online die Möglichkeit, Ihre Bestellung von Mietmobiliar, -geräten und -Sytemständen, gesonderten Stromanschluss, gesonderten Wasseranschluss, Werbemedien etc. ganz einfach und bequem zu buchen. Nach Eingang Ihres Antrages bzw. ca. 3 Monate vor der Messe werden Ihre Zugangsdaten freigeschaltet.

� Bereitstellung von Werbebannern für Ihre Website / E-Mails für die Werbung der küchenwohntrends

� Produktion des Messemagazins � Produktion der Smart Cards für die Podiumevents � Newsletterwerbung für die küchenwohntrends an die

Adressdatenbank der trendfairs GmbH und über Drittanbieter

In Ihrem Marketingpaket sind folgende Punkte kostenfrei enthalten:

� Eintragung im Ausstellerverzeichnis online mit Unternehmens- und Markennamen (inkl. Verlinkung)

� Eintragung im Messemagazin � Anzeigen- / Bannerwerbung für die küchenwohntrends

in Zeitschriften und auf Onlineportalen � Presse- und Öffentlichkeitsarbeit offline (z. B. Print) und

online inklusive Suchmaschinenoptimierung

In Ihrem Messepaket der küchenwohntrends sind folgende Punkte enthalten bei 1.2 Standfläche Kohlebunker:

� 2-tägige Messebeteiligung (Messedauer 5. und 6. Mai 2020, jeweils 09.00 – 18.00 Uhr)

� Fertiger Standbau bestehend aus (nicht bei Ständen ohne Standbau in den Gängen): – 1 Wandcubus – Optische Abtrennung durch Banner (ca. 2600 mm x 2600 mm) – 2 Banner mit Aufdruck Ihrer Marke (ca. 600 mm x 2600 mm)

� Kostenfreier Eintritt für Fachbesucher � Personal für Empfang und Messeorganisation � Online-Check-in (Besucherregistrierung) � 2 Aufbautage, 1 Abbautag

� 3 Ausstellerausweise inklusive Zusendung � Nachtbewachung des Messeareals (ohne Messestände) � Reinigung des Messeareals inklusive Nebenräume � Reinigung der Standfläche � Beschilderung zum, am und im Messegelände � Grundbeleuchtung � Hallenheizung / Lüftung � Toilettendienst / Toilettenreinigung

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trendfairs GmbH, Stefan-George-Ring 2, D-81929 München, T +49 89 3 09 040 191, F +49 89 3 09 040 193, [email protected], www.trendfairs.de. Bitte senden Sie Ihr Antragsformular per Post an oben genannte Adresse oder eingescannt an [email protected], bzw. per Fax an +49 89 3 09 040 193.

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5.0 Ausstellungsordnung / Teilnahmebedingungen

5.1 Veranstaltung

5.1.1 Veranstalter der Messe ist die trendfairs GmbH, Stefan-George-Ring 2, D-81929 München, vertreten durch die Geschäftsführerin Ulrike Rohde. Die Messeleitung obliegt Ulrike Rohde, Arian Kiesling und Michael Rambach.

5.1.2 Die Teilnahme an der Veranstaltung bedarf einer entsprechenden Vereinbarung zwischen Veranstalter und Aussteller. Diese kommt durch Anmeldung des Ausstellers und Teilnahmebestätigung des Veranstalters zustande.

5.2 Anmeldung

5.2.1 Der Antrag des Ausstellers auf Teilnahme muss schriftlich beim Veranstalter auf dessen Formularen erfolgen. Das Antragsformular ist voll-ständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Mit der Unter-schrift werden die allgemeinen Teilnahmebedingungen anerkannt.

5.2.2 Vorbehalte und Bedingungen sind bei der Anmeldung nicht zuläs-sig. Werden solche in die Anmeldeformulare eingefügt, gelten sie als recht-lich unwirksam, außer sie werden vom Veranstalter schriftlich bestätigt.

5.2.3 Die Entscheidung über die Annahme des Antrags auf Teilnahme und die Standzuweisung trifft der Veranstalter mit der Sorgfalt eines ordent-lichen Kaufmanns und im Rahmen des zur Verfügung stehenden Ermes-sens. Bei Überbuchung ist grundsätzlich die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen maßgeblich. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.

5.2.4 Der Veranstalter kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, ins-besondere wenn die zur Verfügung stehende Standfläche nicht ausreicht, einzelne Antragssteller von der Teilnahme ausschließen und / oder, wenn es für die Erreichung des Veranstaltungszwecks erforderlich ist, die Veranstal-tung auf bestimmte Ausstellergruppen oder Anbietergruppen beschrän-ken.

5.2.5 Über die Annahme des Antrags auf Teilnahme erhält der Aussteller eine schriftliche Teilnahmebestätigung. Standnummer, Standgröße und die weiteren Einzelheiten der Standbelegung erfolgen mit gesonderter schrift-licher Bekanntgabe. 5.2.6 Die Standzuteilung erfolgt durch den Veranstalter nach Gesichts-punkten, die durch das Ausstellungsthema vorgegeben sind. Der Aussteller hat keinen Anspruch auf Zuweisung einer bestimmten Standfläche und er-wirkt einen solchen auch nicht dadurch, dass er dieselbe Fläche bereits bei einer früheren Veranstaltung des Veranstalters innegehabt hatte. Der Ver-anstalter wird jedoch besondere Standwünsche im Rahmen der Möglich-keiten berücksichtigen. Abweichend zugeteilte Fläche +/- 10 % befindet sich im Toleranzbereich und bedarf keiner Rückfrage beim Antragsteller.

5.3 Standgestaltung

5.3.1 Die Gestaltung des Standes und der dazu notwendige Aufbau sind Sache des Ausstellers. Der Aussteller hat dabei den Charakter und das Er-scheinungsbild der Veranstaltung zu beachten. Der Veranstalter ist berech-tigt, in diesem Zusammenhang bestimmte Gestaltungen vorzuschreiben. Für die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen ist der Aussteller verant-wortlich. Stände, die das Gesamtbild der Veranstaltung beeinträchtigen, werden von dem Veranstalter nicht akzeptiert. Das Gleiche gilt für unzuläs-sige Werbeaussagen.

5.3.2 Die zugeteilten Standmaße dürfen nicht überschritten werden. Die maximale Standhöhe beträgt 350 cm. Abweichende Standhöhen bedürfen der Zustimmung der Messeleitung. Abhängungen von der Hallendecke bedürfen ebenfalls der Zustimmung der Messeleitung. Die Rückseiten der Standbegrenzungen müssen ab einer Höhe von 250 cm eine reinweiße und optisch einwandfreie Oberfläche haben. Insbesondere dürfen sie keine Texte oder Grafiken aufweisen.

5.3.3 Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand während der gesamten Ver-anstaltungszeit zu den Öffnungszeiten besetzt zu halten.

5.3.4 Betriebspflicht: Vorzeitiger Standabbau vor Veranstaltungsende 18 Uhr ist nicht gestattet.

5.3.5 Die Untervermietung von Standflächen oder sonstige Überlassung an Dritte ist ausgeschlossen. Im Fall der Zuwiderhandlung ist der Veranstal-ter berechtigt, die Teilnahmevereinbarung außerordentlich und fristlos zu beenden. Der Aussteller bleibt in diesem Fall zur Zahlung der vereinbarten Standmiete und der sonstigen Kosten verpflichtet.

5.4 Vorzeitige Beendigung des Vertrags

5.4.1 Der Aussteller ist bis 3 Monate vor Beginn der Ausstellung an seine Anmeldung gebunden. Eine ordentliche Kündigung der Teilnahmeverein-barung ist nicht vorgesehen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

5.4.2 Storniert der Aussteller nach erfolgter Teilnahmebestätigung bis zu 3 Monate vor Beginn der Veranstaltung seine Teilnahme, so schuldet er 40 % der vereinbarten Standmiete als pauschalierten Schadensersatz. Erfolgt die Stornierung danach (und nach erfolgter Teilnahmebestätigung), so schul-det der Aussteller 100 % der vereinbarten Standmiete als pauschalierten Schadensersatz. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Das Recht des Ausstellers, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich nied-rigerer Höhe als der vereinbarten Schadenspauschale entstanden ist, bleibt unberührt. Im Falle der Stornierung oder sonstigen unberechtigten Lossa-gung vom Vertrag ist der Veranstalter berechtigt, nicht jedoch verpflichtet, über die Standfläche anderweitig frei zu verfügen.

5.4.3 Der Veranstalter ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder diesen außerordentlich und fristlos zu kündigen, wenn in der Person des Ausstellers ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn gegen den Aussteller ein Antrag auf Öffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wurde, ein derartiger Antrag mangels Masse abgewiesen wurde oder ein Insolvenzverfahren eröffnet ist.

5.5 Rechnungstellung / Zahlung

5.5.1 Die Rechnungstellung für die Standmiete und sonstige anfallende Kosten erfolgt ca. 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Mit Zugang der Rechnung ist diese ohne jeden Abzug sofort zur Zahlung fällig.

5.5.2 Solange nicht alle fälligen Zahlungen beglichen sind, besteht kein Recht auf Belegung des Standes. Ebenso wird in diesem Fall kein Aussteller-ausweis ausgegeben.

5.5.3 Der Veranstalter ist berechtigt, den Teilnahmevertrag außerordent-lich und fristlos zu kündigen, wenn der Aussteller fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht geleistet hat. Der Veranstalter ist in diesem Fall berechtigt, ohne weitere Ankündigung über die Standfläche zu verfügen.

5.5.4 Der Veranstalter behält sich die Geltendmachung des gesetzlichen Vermieterpfandrechts vor.

5.6 Höhere Gewalt

5.6.1 Der Veranstalter ist bei Vorliegen von nicht durch ihn verschuldeten zwingenden Gründen oder im Falle höherer Gewalt berechtigt, die Veran-staltung zu verschieben, zu verkürzen, zu verlängern, abzusagen, einen oder mehrere Ausstellungsbereiche oder auch die gesamte Standfläche vorübergehend oder auch für einen längeren Zeitraum zu räumen und ge-räumt zu halten.

5.6.2 Der Aussteller hat in einem solchen Ausnahmefall weder Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag, noch auf Schadensersatz.

5.6.3 Findet die Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht statt, so kann der Veranstalter vom Aussteller bis zu 25 % der vereinbarten Standmiete als allgemeine Aufwandsentschädigung verlangen.

5.6.4 Sollte eine bereits eröffnete Veranstaltung aus Gründen, die der Ver-anstalter nicht zu vertreten hat, abgebrochen werden müssen, erfolgt keine Rückzahlung der Standmiete und sonstiger Zahlungen.

5.6.5 Der Veranstalter haftet dem Aussteller nicht für Schäden und son-stige Nachteile, die diesem aus einer Absage oder einem Abbruch der Ver-anstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, entste-hen.

5.7 Erfüllungsort / Gerichtsstand

5.7.1 Gerichtsstand Fürth, Erfüllungsort ist Fürth. Der Veranstalter ist berechtigt, wahlweise den Aussteller auch vor dem für seinen Sitz zustän-digen Gericht zu verklagen.

5.7.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.