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Ausbau der Anschlussstelle Friedberg im Zuge der · 09147401 Ausbau der Anschlussstelle Friedberg im Zuge der BAB A 5 / B 455 / L 3057 Dr. Hug Geoconsult GmbH Seite 6 1. VORBEMERKUNGEN

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09147401 Ausbau der Anschlussstelle Friedberg im Zuge der

BAB A 5 / B 455 / L 3057

Dr. Hug Geoconsult GmbH Seite 2

INHALTSVERZEICHNIS

INHALTSVERZEICHNIS ................................................................................................. 2 

ANLAGENVERZEICHNIS ............................................................................................... 4 

TABELLENVERZEICHNIS .............................................................................................. 5 

ABBILDUNGSVERZEICHNIS ......................................................................................... 5 

1.  VORBEMERKUNGEN ............................................................................................ 6 

2.  VERWENDETE UNTERLAGEN ............................................................................. 7 

3.  BESCHREIBUNG DES PROJEKTGEBIETES UND DER BAUMASSNAHME ....... 9 

3.1  Lage des Projektgebietes und derzeitige Situation ..................................... 9 

3.2  Geplante Baumaßnahmen ........................................................................ 13 

4.  DURCHGEFÜHRTE UNTERSUCHUNGEN ......................................................... 15 

4.1  Felduntersuchungen .................................................................................. 15 

4.2  Laboruntersuchungen................................................................................ 16 

4.2.1  Chemisch-analytische Grundwasseruntersuchungen ............................... 16 

4.2.2  Chemisch-analytische Bodenuntersuchungen .......................................... 16 

4.2.3  Bodenphysikalische Laboruntersuchungen ............................................... 17 

4.3  Auswertung und Darstellung ..................................................................... 17 

5.  UNTERGRUNDVERHÄLTNISSE ......................................................................... 18 

5.1  Allgemeine Geologie ................................................................................. 18 

5.2  Schichtenfolge ........................................................................................... 18 

5.2.1  Allgemeines ............................................................................................... 18 

5.2.2  Schicht 1: Oberflächenbefestigungen/Oberböden/künstliche Auffüllungen .............................................................................................. 19 

5.2.3  Schicht 2: Lößablagerungen (Quartär) ...................................................... 21 

5.2.4  Schicht 3: Sande, Schotter und Tone (Tertiär) .......................................... 21 

5.3  Ergebnisse der bodenphysikalischen Laborversuche ............................... 23 

5.4  Baugrundbeurteilung ................................................................................. 23 

5.5  Bodenkenngrößen/ Bodenklassen ............................................................ 25 

6.  GRUNDWASSERVERHÄLTNISSE ...................................................................... 26 

6.1  Allgemeines ............................................................................................... 26 

6.2  Örtliche Grundwassersituation und -stände .............................................. 27 

6.3  Durchlässigkeit des Untergrundes............................................................. 28 

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6.4  Betonaggressivität gemäß DIN 4030-1: 2008-06 ...................................... 28 

7.  ABFALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNGEN ..................................................... 29 

7.1  Schwarzdecken ......................................................................................... 29 

7.1.1  Allgemeines ............................................................................................... 29 

7.1.2  Ergebnisse ................................................................................................ 29 

7.2  Boden ........................................................................................................ 30 

7.2.1  Bewertungsgrundlagen.............................................................................. 30 

7.2.2  Untersuchungsumfang .............................................................................. 32 

7.2.3  Ergebnisse ................................................................................................ 33 

7.3  Bewertung/Hinweise .................................................................................. 35 

8.  BRÜCKEN- UND DURCHLASSBAUWERKE ....................................................... 36 

8.1  Allgemeines ............................................................................................... 36 

8.2  Brückenbauwerk BAB A 5/B 455/L 3057 ................................................... 37 

8.3  Brückenbauwerke in den Zu- und Abfahrtsrampen im Nordost- und Nordwest-Quadrant ................................................................................... 39 

9.  HINWEISE ZUM STRASSENBAU (BAB A5, B 455, L 3057)................................ 40 

9.1  Allgemeines ............................................................................................... 40 

9.2  Oberbau .................................................................................................... 41 

9.2.1  Frostsicherheit und Regelaufbau............................................................... 41 

9.2.2  Erdplanum ................................................................................................. 42 

9.2.3  Trag-/Frostschutzschicht ........................................................................... 43 

9.2.4  Abschließende Hinweise ........................................................................... 44 

9.3  Herstellung der neuen Rampenbauwerke ................................................. 45 

9.3.1  Einbaumaterialien ...................................................................................... 45 

9.3.2  Einbau des Materials ................................................................................. 45 

9.3.3  Standsicherheit und Dammsetzungen....................................................... 46 

10.  REGENRÜCKHALTEBECKEN ......................................................................... 47 

10.1  Allgemeines ............................................................................................... 47 

10.2  Wahl des Abdichtungssystems .................................................................. 48 

10.3  Herstellung der Umgrenzungswälle ........................................................... 49 

10.4  Standsicherheit .......................................................................................... 50 

11.  LEITUNGSVERLEGUNGEN ............................................................................. 51 

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11.1  Allgemeines ............................................................................................... 51 

11.2  Rohrauflager .............................................................................................. 51 

11.3  Leitungsgräben .......................................................................................... 52 

11.4  Wasserhaltungsmaßnahmen..................................................................... 52 

12.  SONSTIGE HINWEISE ZUR PLANUNG UND BAUAUSFÜHRUNG ................ 53 

12.1  Planung ..................................................................................................... 53 

12.2   Bauausführung .......................................................................................... 54 

13.  SCHLUSSBEMERKUNG .................................................................................. 56

ANLAGENVERZEICHNIS

1.1 Lage der Bodenaufschlüsse

1.2 - 1.7 Geotechnische Längsschnitte

2.1 - 2.22 Bohrprofile nach DIN 4023

3.1 - 3.22 Schichtenverzeichnisse nach DIN EN ISO 14688-1/ 14689-1

4.1 - 4.2 Prüfbericht der chemisch-analytischen Grundwasseruntersuchung

5.1 - 5.4 Prüfbericht der chemisch-analytischen Asphaltuntersuchungen

6.1 - 6.21 Prüfbericht der chemisch-analytischen Bodenuntersuchungen

7.1 - 7.11 Prüfbericht der bodenphysikalischen Laboruntersuchungen

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TABELLENVERZEICHNIS

Tab. 1:  Ergebnisse der SPT-Versuche .................................................................. 24 

Tab. 2:  Charakteristische Bodenkenngrößen ........................................................ 25 

Tab. 2:  Charakteristische Bodenkenngrößen (Fortsetzung) .................................. 26 

Tab. 3:  Maßgebende Ergebnisse der Wasseranalyse nach DIN 4030 .................. 29 

Tab. 4:  Asphaltuntersuchungen ............................................................................. 30 

Tab. 5:  Zusammensetzung der untersuchten Bodenproben ................................. 33 

Tab. 6:  Ergebnisse der laborchemischen Untersuchungen ................................... 34 

Tab. 7:  Bemessungsprofil Bohrpfahlgründung Widerlager Süd

(Bohrungen BK 2 und BK 3) ...................................................................... 38 

Tab. 8:  Bemessungsprofil Bohrpfahlgründung Widerlager Süd

(Bohrungen BK 1 und BK 4) ...................................................................... 38 

Tab. 9:  Kenndaten der Regenrückhaltebecken ..................................................... 48 

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abb. 1:  Großräumige Lage des Projektgebietes (Quelle: www.bing.com) ............... 9 

Abb. 2:  Luftbild der Anschlussstelle Friedberg (Quelle: www.bing.com) ............... 10 

Abb. 3:  Bildstrecke der bestehenden Anschlussstelle Friedberg ........................... 11 

Abb. 3:  Bildstrecke der bestehenden Anschlussstelle Friedberg (Fortsetzung) .... 12 

Abb. 4:  Reste einer Asphaltdecke im südlichen Straßengraben der B 455 ........... 13 

Abb. 5:  Übersichtslageplan Bestand [1.a] .............................................................. 14 

Abb. 6:  Übersichtslageplan Planung [1.a] .............................................................. 14 

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1. VORBEMERKUNGEN

Das Amt für Straßen- und Verkehrswesen (ASV) Frankfurt plant den Ausbau der An-

schlussstelle (AS) Friedberg im Zuge der BAB 5 / B 455 / L 3057.

Im Rahmen des geplanten Ausbaus sollen u. a. alle vorhandenen Zu- und Abfahrts-

rampen umgestaltet/verändert sowie das vorhandene Hauptkreuzungsbauwerk durch

einen Neubau ersetzt werden. Im Nordost-Quadrant, wo derzeit noch keine Auffahrt in

Fahrtrichtung Norden der BAB A 5 vorhanden ist, wird eine neue Rampe errichtet.

Nähere Erkenntnisse zu den im Bereich des neuen/alten Brückenbauwerkes bzw. der

vorhandenen und zukünftigen Zu- und Abfahrtsrampen vorhandenen Untergrund- und

Grundwasserverhältnissen lagen nicht vor. Aus diesem Grund wurde die Dr. Hug Geo-

consult GmbH vom Amt für Straßen- und Verkehrswesen Frankfurt (ASV) mit der Er-

stellung eines geo- und abfalltechnischen Gutachtens beauftragt.

Mit der Durchführung der Baugrundaufschlüsse hat das ASV Frankfurt die

Schützeichel KG aus Neustadt/Wied beauftragt. Grundlage für die Baugrundaufschlüs-

se war das von der Durth Ross Consulting GmbH, Darmstadt, und der Dr. Hug Geo-

consult GmbH gemeinsam erstellten Bohr- und Untersuchungsprogramm.

Im vorliegenden Gutachten (1. Bericht) werden die ermittelten Ergebnisse zusammen-

fassend beschrieben, dargestellt und bewertet. Im Detail werden u. a. Empfehlungen

und Hinweise

zur Gründung des neuen Brückenbauwerke,

zur Veränderung der bestehenden Zu- und Abfahrtsrampen,

zum Neubau der im Nordost-Quadrant geplanten Rampe,

zur grundhaften Erneuerung der Bundes- und Landesstraße sowie

zur Baudurchführung (z. B. Erdarbeiten)

gegeben.

Darüber hinaus werden die Ergebnisse der orientierenden abfalltechnischen Untersu-

chungen dargestellt und Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise ausgesprochen.

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2. VERWENDETE UNTERLAGEN

Zur Ausarbeitung des vorliegenden Gutachtens wurden folgende Unterlagen verwen-

det:

[1] Durth Roos Consulting GmbH, Darmstadt:

[1.a] Bohrprogramm mit Baubeschreibung und technischen Erläuterungen, 24. August 2010.

[1.b] Übersichtslagekarte (Vorentwurf), Maßstab 1:20.000, 5. Novem-ber 2010.

[1.c] Übersichtslageplan (Vorentwurf), Maßstab 1:2.500, 5. November 2010.

[1.d] Lageplan, Blätter 1 bis 3 (Vorentwurf), Maßstab 1:1.000, 5. Novem-ber 2010.

[1.e] Höhenplan Achse 501 BAB A 5 Richtungsfahrbahn nach Norden (Vo-rentwurf), Maßstab 1:2.500/250, 5. November 2010.

[1.f] Höhenplan Achse 502 BAB A 5 Richtungsfahrbahn nach Süden (Vo-rentwurf), Maßstab 1:2.500/250, 5. November 2010.

[1.g] Höhenplan Achse 96 Geh- und Radwegprovisorium (Vorentwurf), Maß-stab 1:1.000/100, 5. November 2010.

[1.h] Höhenplan Achse 98 Geh- und Radweg (Vorentwurf), Maßstab 1:1.000/100, 5. November 2010.

[1.i] Höhenplan Achse 61 Verteilerfahrbahn (Vorentwurf), Maßstab 1:1.000/100, 5. November 2010.

[1.j] Querschnitte A-A (BAB A 5, Bau-km 1+553,00) und B-B (BAB A 5, Bau-km 0+830,00), Vorentwurf, Maßstab 1:100, 5. November 2010.

[1.k] Querschnitte C-C (BW A 5 / B 455 / L 3057), D-D (L 3057, Bau-km 1+055,00), E-E (kombinierte Rampe NW-Quadrant), F-F (Rampe SW-Quadrant), G-G (kombinierte Rampe SO-Quadrant), H-H (Rampe NO-Quadrant), Vorentwurf, Maßstab 1:50, 5. November 2010.

[1.l] Übersichtslageplan Entwässerung (Vorentwurf), Maßstab 1:2.500, 5. November 2010.

[1.m] Lageplan der Entwässerungsmaßnahmen Blätter 1 bis 3 (Vorentwurf), Maßstab 1:1.100, 5. November 2010.

[1.n] Lagepläne RRRB Süd und RRB Nord mit Lohgrabenverlegung (Vorent-wurf), Maßstab 1:250, 5. November 2010.

[1.o] Prinzip-Längsschnitte RRRB Süd und Nord (Vorentwurf), Maßstab 1:250, 5. November 2010.

[2] Schützeichel KG, Neuwieth: Bohrprofile und Schichtenverzeichnisse der Boh-rungen, Januar 2011.

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[3] Amt für Straßen- und Verkehrswesen Frankfurt: Koordinaten und Höhen der Bohransatzpunkte, E-Mail vom 18. Januar 2011.

[4] Baustoff- und Bodenprüfstelle Darmstadt: L3057/L3024/L3041 Köppener Kreuz, Geotechnisches Gutachten E 77/05, vom 30. Januar 2006.

[5] Hessisches Landesamt für Bodenforschung, Wiesbaden:

[5.a] Geologische Karte von Hessen inkl. Erläuterungen, Maßstab 1:25.000, Blatt 5717 Bad Homburg v. d. Höhe, 2. unveränderte Auflage, 1972.

[5.b] Geologische Karte von Hessen inkl. Erläuterungen, Maßstab 1:25.000, Blatt 5718 Ilbenstadt (altes Blatt Rodheim), 1937.

[5.c] Geologische Karte von Hessen inkl. Erläuterungen, Maßstab 1:25.000, Blatt 5618 Friedberg, 1976.

[6] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/ pechtypischen Be-standteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau – RuVA-StB 01; Köln 2001.

[7] Mitteilungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA): Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen – Techni-sche Regeln, 5. erweiterte Auflage, 06.11.2003.

[8] Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts (DepV) vom 29.04.2009.

[9] Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen, Kassel: Merkblatt „Entsorgung von Bauabfällen“, Stand 15. Mai 2009.

[10] DafStb-Richtlinie: Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton, Ausgabe 11/2003.

[11] Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.:

[11.a] Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Nieder-schlagswasser, Arbeitsblatt DWA-A 138, April 2005.

[11.b] Arbeitsblatt DWA-A 201, Grundsätze für Bemessung, Bau und Betrieb von Abwasserteichanlagen, August 2005.

[12] Arbeitskreis AK 2.1 „Pfähle“ der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik e. V. (DGGT), Kassel: Empfehlungen des Arbeitskreises „Pfähle“ EA-Pfähle, er-schienen im Verlag Ernst & Sohn, 2007.

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3. BESCHREIBUNG DES PROJEKTGEBIETES UND DER BAUMASSNAHME

3.1 Lage des Projektgebietes und derzeitige Situation

Das Amt für Straßen- und Verkehrswesen (ASV) Frankfurt plant den Ausbau der An-

schlussstelle Friedberg im Zuge der BAB A 5. Hier wird die Autobahn über eine Brücke

über die Bundesstraße B 455 bzw. die Landesstraße L 3057 geführt.

Die großräumige Lage der Anschlussstelle ist in Abbildung 1 dargestellt.

Abb. 1: Großräumige Lage des Projektgebietes (Quelle: www.bing.com)

Im Bereich der Anschlussstelle Friedberg verläuft die Autobahn BAB A 5 meist in etwa

geländegleich. In Teilabschnitten befindet sich die Gradiente auch in Dammlage oder

in einem Einschnitt.

Die Flächen innerhalb der Zu- und Abfahrtsrampen der Autobahn weisen aufgrund des

dichten Bewuchses mit Büschen und Bäumen einen größtenteils waldähnlichen Cha-

rakter auf. Weitere Waldflächen grenzen im Nordwesten und im Südosten an die An-

schlussstelle. In Fahrrichtung Süden wird die Autobahn auf der Westseite ebenfalls

durch Wald begrenzt (vgl. Abbildung 2).

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Ansonsten werden die an die Anschlussstelle bzw. die Bundes- und Landstraße an-

grenzenden Flächen in erster Linie landwirtschaftlich genutzt.

Östlich der Autobahn bzw. südlich der Bundesstraße B 455 befindet sich eine Pferde-

koppel.

Abb. 2: Luftbild der Anschlussstelle Friedberg (Quelle: www.bing.com)

Nördlich der Landesstraße L 3057 verläuft in Teilabschnitten ein asphaltierter Wirt-

schaftsweg parallel zur Landesstraße. Am östlichen Ende des Weges im Bereich der

dortigen Zu- und Abfahrtsrampe (Nordwest-Quadrant) befindet sich ein Parkplatz.

Im südöstlichen-Quadrant der Anschlussstelle befindet sich ein Lagergebäude der Au-

tobahnmeisterei mit Siloanlagen.

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Die nachfolgende Bildstrecke zeigt die örtliche Situation zum Zeitpunkt der Baugrund-

untersuchung im November 2010.

Abb. 3: Bildstrecke der bestehenden Anschlussstelle Friedberg

Blick auf die Autobahnbrücke aus Richtung Osten

Blick auf die Autobahnbrücke aus Richtung Westen

Blick entlang der B 455 aus Richtung Osten

Knotenpunkt BAB A 5 / B 455 aus Richtung Osten

Lagergebäude im Südost-Quadrant der Anschlussstelle

Knotenpunkt BAB A 5 / B 455 aus Richtung Süden

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Abb. 3: Bildstrecke der bestehenden Anschlussstelle Friedberg (Fortsetzung)

Auf der Ostseite der Autobahn finden sich im Entwässerungsraben südlich der Bun-

desstraße B 455 Reste einer alten Asphaltdecke (vgl. Abbildung 4). Bei dem Asphalt

handelt es sich vermutlich um Relikte der ehemaligen Bundesstraße, die im Zuge der

Bautätigkeiten zum Neubau der B 455 im Untergrund belassen und durch die neue

Bundesstraße überbaut wurde. Allerdings wurden mit der im Bereich der Bundesstraße

Pferdekoppel aus Richtung Osten mit der Autobahnauf- und -abfahrt im Hintergrund

Blick auf die Autobahnauf- und -abfahrt im Südost-Quadrant aus Richtung Norden

Blick von der L 3057 auf die Autobahnauf-und -abfahrt in Richtung Süden

Blick von der L 3057 auf die Autobahnauf- und -abfahrt in Richtung Süden

Blick entlang der L 3057 aus Richtung Westen

Blick entlang der L 3057 aus Richtung Osten

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angesetzten Bohrung BK 21 keine Hinweise auf eine solche Asphaltdecke festgestellt.

Die räumliche Ausdehnung ist somit nicht bekannt.

Abb. 4: Reste einer Asphaltdecke im südlichen Straßengraben der B 455

3.2 Geplante Baumaßnahmen

Im Zuge des geplanten Ausbaus soll das Hauptkreuzungsbauwerk, das die mit zwei

Richtungsfahrbahnen ausgebaute Bundesautobahn BAB A 5 über die Bundessstraße

B 455 bzw. die Landesstraße L 3057 überführt, abgebrochen und durch einen Neubau

ersetzt werden.

Weiterhin sollen die vorhandenen Zu- und Abfahrtsrampen der BAB A 5 verändert und

im Nordost-Quadrant - hier ist derzeit noch keine Auffahrt zur Autobahn in Richtung

Norden vorhanden - eine neue Zufahrtsrampe hergestellt werden.

Im Umfeld der Anschlussstelle wird die Autobahn auf einer Länge von bis zu

ca. 2.175 m (vgl. Lageplan der Anlage 1.1) um jeweils einen Fahrstreifen sowie ent-

sprechende Ein- und Ausfädelungsstreifen erweitert.

Die Landesstraße L 3057 sowie die Bundesstraße B 455 sollen auf einer Länge von

rund 1.375 m erneuert und teilweise um einen zusätzlichen (3.) Fahrstreifen erweitert

werden.

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In den nachfolgenden Abbildungen 5 und 6 (siehe auch Anlage 1.1) sind die bestehen-

de Anschlussstelle und der geplante Zustand nach dem Ausbau dargestellt.

Abb. 5: Übersichtslageplan Bestand [1.a]

Abb. 6: Übersichtslageplan Planung [1.a]

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4. DURCHGEFÜHRTE UNTERSUCHUNGEN

4.1 Felduntersuchungen

Die Baugrunduntersuchung wurde von der Fa. Schützeichel KG, Neustadt/Wied, im

Auftrag des ASV Frankfurt in der Zeit vom 10. bis 30. November 2010 durchgeführt.

Grundlage für die Baugrunduntersuchung ist das von Durth Roos Consulting GmbH,

Darmstadt, und der Dr. Hug Geoconsult GmbH erstellte Untersuchungskonzept [1.a].

Dieses Untersuchungskonzept sieht insgesamt 22 Maschinenkernbohrungen (BK 1 bis

BK 5, BK 5a, BK 6 bis BK 9, BK 9a, BK 10 bis BK 22) mit Aufschlusstiefen zwischen

5 m und 25 m vor, wobei die in einem ersten Entwurf des Bohr- und Untersuchungs-

programms enthaltenen Bohrungen BK 14 und BK 16 nicht ausgeführt wurden.

Außerhalb des in [1.a] beschriebenen Bohrprogramms wurde zusätzlich die Bohrung

BK 23 mit einer Tiefe von 5,0 m ausgeführt. Die Lage der Bohrung ist uns nicht be-

kannt, nach Auskunft der Durth Roos Consulting GmbH für die gegenständliche Begut-

achtung aber auch nicht relevant.

Vor Beginn der Bohrungen wurden die Bohransatzpunkte von der Fa. Schützeichel KG

auf Leitungs- und Kampfmittelfreiheit untersucht.

In ausgewählten Bohrungen wurden tiefengestaffelt insgesamt 26 Standard-

Penetration-Tests (SPT) nach DIN EN ISO 22476-3 durchgeführt.

Die Bohrungen BK 3, BK 7 und BK 18 wurden zu (Unterflur-) Grundwassermessstellen

(Ausbaudurchmesser DN 50 mm) ausgebaut.

Die entnommenen Bohrkerne wurden von der Fa. Schützeichel vor Ort witterungsge-

schützt in Kernkisten zwischengelagert und anschließend von der Dr. Hug Geoconsult

GmbH ingenieurgeologisch aufgenommen.

Es wurden von der Fa. Schützeichel KG aus jedem Bohrmeter bzw. bei jedem

Schichtwechsel gestörte Bodenproben nach DIN EN ISO 22475-1, Kategorie B, ent-

nommen. Darüber hinaus wurden ungestörte Proben der Kategorie A nach DIN EN

ISO 22475-1 gewonnen. Die uns überlassenen Daten zur Probenahme sind in den

Bohrprofilen und Schichtenverzeichnissen der Anlage 2 und 3 aufgeführt.

Die entnommenen Proben wurden größtenteils in unser Erdbaulabor eingeliefert und

dort bis auf Weiteres eingelagert. Dort wurden einzelne Proben für weitere chemisch-

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Dr. Hug Geoconsult GmbH Seite 16

analytische und bodenphysikalische Untersuchungen zusammengestellt und in ent-

sprechende Labors weitergegeben (vgl. Kapitel 4.2).

Die Kernkisten werden bei dem Kompetenz-Center Brückenprüfung in Frankfurt am

Main/Rödelheim aufbewahrt.

4.2 Laboruntersuchungen

4.2.1 Chemisch-analytische Grundwasseruntersuchungen

Zur Beurteilung des Grundwassers im Hinblick auf seine betonangreifenden Inhalts-

stoffe nach DIN 4030 war die Beprobung der zu Grundwassermessstelle ausgebauten

Bohrungen BK 3, BK 7 und BK 18 geplant [1.a].

Zum Zeitpunkt der Probenahme am 17. Februar 2011 konnte aufgrund der geringen

Ergiebigkeit der wasserführenden Schichten bzw. dem Fehlen von Grundwasser nur

das Wasser der Messstelle BK 18 beprobt werden. Die Wasserprobe wurde im Prüfla-

bor der chemlab GmbH, Bensheim, analysiert.

4.2.2 Chemisch-analytische Bodenuntersuchungen

Zwecks Klärung der Entsorgungs- bzw. Verwertungsmöglichkeiten haben wir aus den

aus künstlichen Auffüllungen gewonnenen Proben sechs Mischproben zusammenge-

stellt.

Die Mischproben wurden auf die Parameter der Tabellen II.1.2-2 und II.1.2-3 [7] der

LAGA-Richtlinie analysiert. Dabei wurden bei drei Mischproben Überschreitungen der

Z 2-Werte festgestellt. Aus diesem Grund wurden hier die Ergänzungsparameter zur

Deponieverordnung [8] nachuntersucht.

Die im Bereich der Bohrungen BK 12, BK 20 und BK 21 vorhandenen Oberflächenbe-

festigungen aus Asphalt haben wir auf ihren Gehalt an Polyzyklischen Aromatischen

Kohlenwasserstoffen (PAK nach EPA) in der Festsubstanz untersuchen lassen, um

ggf. vorhandene pech- bzw. teerhaltige Bestandteile feststellen zu können (siehe hier-

zu Kapitel 7.1).

Sämtliche Analysen wurden im staatlich anerkannten Labor der chemlab GmbH, Bens-

heim, durchgeführt.

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4.2.3 Bodenphysikalische Laboruntersuchungen

Zur Verifizierung der Bohrgutansprache haben wir im Baustofflabor der ZuB GmbH in

Mörfelden-Walldorf an neun ausgewählten Bodenproben die Kornverteilungen nach

DIN 18123 und an sieben Proben die Fließ- und Ausrollgrenzen nach DIN 18122 be-

stimmen lassen.

4.3 Auswertung und Darstellung

Die Ansatzpunkte aller Bodenaufschlüsse wurden vom Amt für Straßen- und Ver-

kehrswesen Frankfurt nach Lage und Höhe vermessen. Die Bohransatzpunkte wurden

gemäß der uns übergebenen Koordinaten [2] lagerichtig in den in Anlage 1.1 beigefüg-

ten Übersichtsplan übernommen.

Die Bohrung BK 23 wurde zusätzlich ausgeführt. Für die gegenständlichen Betrach-

tungen und Bewertungen ist diese Bohrung nach Angaben der Durth Roos Consulting

GmbH nicht relevant. Im Lageplan der Anlage 1.1 ist die Lage der Bohrung daher nicht

dargestellt, insbesondere auch deshalb, weil uns deren Lage bzw. Koordinaten nicht

bekannt ist.

Zur besseren Veranschaulichung der Gesamtuntergrundsituation wurden mehrere geo-

technische Längsschnitte angefertigt und als Anlagen 1.2 bis 1.7 dem Gutachten bei-

gefügt. Die Lage der Schnittführungen ist in der Anlage 1.1 eingezeichnet.

Die Ergebnisse der Bohrungen wurden uns vor der Fa. Schützeichel KG digital zur

Verfügung gestellt. Die Daten wurden von uns entsprechend aufbereitet und als Bohr-

profile nach DIN 4023 in Anlage 2 dem Gutachten beigefügt.

Die ebenfalls durch unser Unternehmen erstellten Schichtenverzeichnisse der Bohrun-

gen nach DIN EN ISO 14688-1 bzw. DIN EN ISO 14689-1 sind in Anlage 3 enthalten.

Die Prüfberichte der chemisch-analytischen Untersuchungen sind mit den Anlagen 4

(Grundwasser), 5 (Asphalt) und 6 (Boden bzw. künstliche Auffüllungen) beigefügt.

In der Anlage 7 ist der Prüfbericht der bodenphysikalischen Laboruntersuchungen ab-

gelegt.

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5. UNTERGRUNDVERHÄLTNISSE

5.1 Allgemeine Geologie

Nach den Angaben in den geologischen Karten [5] und unseren Erfahrungen im groß-

räumigen Umfeld der Anschlussstelle Friedberg stehen im Projektgebiet als oberster

Schichthorizont des natürlichen Bodens diluviale Lösse und Lößlehme an. Unterlagert

werden die Lößböden entweder durch quartäre Terrassenablagerungen oder pliozäne

Sedimente (Tertiär).

Die quartären Terrassenablagerungen in Form von lehmigen Sanden und Kiesen (teil-

weise in Form von Schuttmaterial des Taunus) stammen aus Nebentälern der im Um-

feld vorhandenen Vorfluter. Örtlich treten auch Schwemmfächer auf.

Die tertiären Ablagerungen setzen sich aus Sanden, Schottern und Tonen zusammen,

die gelegentlich Braunkohle einschließen. Sie sind durch fluviatile Ablagerungen von

Geröllmassen des Taunus (Konglomerat aus Quarzkieszersatz) während des langsa-

men Absinkens des Tertiärlandes entstanden.

5.2 Schichtenfolge

5.2.1 Allgemeines

Mit den ausgeführten Erkundungsbohrungen wird der generell erwartete Aufbau des

Untergrundes im Wesentlichen bestätigt.

Dabei sind bei sandig-kiesiger Ausprägung die quartären und tertiären Sedimente im

Projektgebiet aufgrund ihrer ähnlichen Struktur (fluviatile Ablagerungsbedingungen)

nicht immer eindeutig voneinander abgrenzbar. Da die Unterscheidung zwischen den

beiden Schichten (Quartär/Tertiär) im Hinblick auf die geotechnische Beurteilung der

Böden von nur untergeordneter Bedeutung ist, haben wir die mit den Bohrungen auf-

geschlossene lebhafte Wechselfolge aus Sanden, Schottern und Tonen generell der

tertiären Schichtenfolge zugeordnet.

Daraus resultiert folgender generalisierter Schichtenaufbau (von oben nach unten):

Schicht 1: Oberflächenbefestigungen/Oberböden/künstliche Auffüllungen

Schicht 2: Lößböden (Quartär)

Schicht 3: Sande, Schotter und Tone (Tertiär)

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5.2.2 Schicht 1: Oberflächenbefestigungen/Oberböden/künstliche Auffüllungen

Mit den im Bereich der Fahrbahnen angesetzten Bohrungen wurden zuoberst Oberflä-

chenbefestigungen aus Asphalt angetroffen. Aus den Bohrergebnissen lassen sich

folgende Gesamtasphaltstärken ableiten:

BAB A 5 (BK 12): 70 cm (Schwarzdecke + Schwarzdeckenbruch)

Landesstraße L 3057 (BK 20): 25 cm

Bundesstraße B 455 (BK 21): 30 cm

Die Hoffläche des Salzlagers innerhalb der Auffahrtsrampe im Südost-Quadrant ist

gemäß der Bohrung BK 2 mit einer 5 cm starken Asphaltdecke befestigt.

Unterhalb der mit Asphalt befestigten Flächen folgen ungebundene Tragschichten

mit stark unterschiedlicher Zusammensetzung.

Im Bereich der Bundesautobahn BAB A 5 (Bohrung BK 12) bestand das Bohrgut bis in

eine Tiefe von etwa 70 cm aus Asphaltbruch. Hierbei handelt es sich nach unserer

Einschätzung nicht ausschließlich um die eigentliche (zerbohrte) Asphaltdecke. Ver-

mutlich ist unterhalb des Asphaltes eine ungebundene Tragschicht o. dgl. aus Asphalt-

bruchmaterial vorhanden (siehe hierzu auch Bohrung BK 20). Unterhalb des Asphalt-

bruchs folgen Mittel- bis Feinsande mit schwach grobsandigen und fein- bis mittelkiesi-

gen Anteilen. Die Basis der aufgefüllten Sande befindet sich in einer Tiefe von

ca. 1,6 m unter Straßenniveau.

Mit der Bohrung BK 20 (L 3057) wurde unterhalb der 25 cm starken Asphaltdecke bis

in eine Tiefe von etwa 0,5 m unter Ansatzpunkt Schwarzdeckenbruch erbohrt. Ob es

sich hierbei ebenfalls um eine (zerbohrte) ungebundene Tragschicht oder um eine alte

(zerbohrte) Schwarzdecke handelt, ist auf Basis der vorliegenden Untersuchungen

nicht zu entscheiden. Unterlagert wird dieser Horizont bis in eine Tiefe von 0,9 m unter

Ansatzpunkt durch Auffüllböden, die als steinig, kiesig, sandig und schluffig beschrie-

ben sind.

In den restlichen Bohrungen (BK 2 und BK 21) besteht das Tragschichtmaterial aus

Sanden und Kiesen mit wechselnden sandigen und kiesigen Kornfraktionen und

schwach schluffigen bis schluffigen Bestandteilen. Die Basis der ungebundenen Trag-

schicht liegt hier in Tiefen von 0,6 m (BK 21) und 1,0 m unter jeweiligem Bohransatz-

punkt (BK 2).

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In Anlehnung an DIN 18196 zur bautechnischen Klassifizierung von Böden ergibt sich

für die ungebundenen Tragschichten damit ersatzweise eine Einstufung in die Boden-

gruppen [SE], [SW], [GW] und [GU] bzw. in die Bodenklasse 3 nach DIN 18300.

Außerhalb der befestigten Flächen sind zuoberst meist Oberböden (BK 1, BK 3, BK 4,

BK 5, BK 5a, BK 6, BK 7, BK 13, BK 15 und BK 22) und/oder ebenfalls künstliche

Auffüllungen (BK 1, BK 5, BK 5a, BK 7, BK 8, BK 10, BK 11, BK 17, BK 18 und

BK 19) vorhanden. Die Auffülltiefe variiert zwischen ca. 0,3 m und maximal 3,2 m.

Die Auffüllböden sind erwartungsgemäß sehr heterogen ausgebildet. Neben sandig-

kiesigen Auffüllböden wurden verbreitet auch künstliche Auffüllung mit primär tonig-

schluffiger Beschaffenheit oder gemischtkörnige Auffüllböden erbohrt. Innerhalb der

Auffüllböden wurden in mehreren Bohrungen bodenatypische Bestandteile in Form von

Beton- und Ziegelbruch festgestellt. Oberflächennah sind die Auffüllungen teilweise

oberbodenähnlich ausgebildet.

Nach DIN 18196 sind die erbohrten Auffüllböden ersatzweise in die Bodengruppen

[UL], [TL], [TM], [SU*], [ST*], [SU], [SW] und [GU] einzustufen. Unter Lösbarkeitsge-

sichtspunkten (DIN 18300) resultiert hieraus eine Einstufung in die Bodenklassen 3

und 4.

Die Oberböden – die wir mit den Bohrungen BK 1, BK 3, BK 4, BK 5, BK 5a, BK 6,

BK 7, BK 13, BK 15, BK 22 angetroffen haben – sind nach DIN 18196 in die Boden-

gruppe OH einzustufen. Unter erdbauspezifischen Gesichtspunkten sind die Oberbö-

den in die Bodenklasse 1 zu stellen. Die Stärke der Oberböden variiert i. d. R. zwi-

schen etwa 0,1 m und 0,3 m.

In der Bohrung BK 5 wurden unterhalb der hier in der Vergangenheit aufgebrachten

Geländeaufschüttung im Tiefenbereich von 3,2 m bis 3,4 m unter GOK organisch be-

legte Tone erbohrt. Vermutlich handelt es sich hierbei um den ehemaligen (nunmehr

überschütteten) Oberboden. Auch finden sich in der Bohrung BK 5a im Tiefenbereich

von 2,1 m bis 3,4 m unter GOK schwach humose Anteile.

Mit den Bohrungen BK 9 und BK 9a wurden keine Hinweise auf künstliche Auffüllungen

festgestellt. Hier stehen die natürlich anstehenden Böden offensichtlich direkt ab der

Geländeoberkante an.

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5.2.3 Schicht 2: Lößablagerungen (Quartär)

Als oberstes Schichtglied der natürlichen Schichtenfolge wurden in der Mehrzahl der

Bohrungen quartäre Lößböden erbohrt. Die Lößböden treten dabei insbesondere in

Tallage mit ausgeprägten Mächtigkeiten auf. Hier verläuft die Unterkante der Lößböden

meist in Tiefen zwischen ca. 3 m und 6 m unter GOK. In einzelnen Bohrungen (BK 8

und BK 12) sind die Lößböden mit Stärken von 8 m bis 10 m noch mächtiger ausgebil-

det.

Im Bereich der Talflanken (z. B. Bohrungen BK 6, BK 10, BK 13 und BK 15) reichen die

Lößböden lediglich bis in Tiefen von maximal 1,7 m unter Geländeniveau. In den Boh-

rungen BK 5 (bis 3,2 m unter GOK künstliche Auffüllungen), BK 5a, BK 9a, BK 11 so-

wie BK 20 bis BK 22 fehlen die Lößböden vollständig. Hier folgen unter den künstlichen

Auffüllungen bzw. ab Geländeoberkante direkt die tertiären Sedimente.

Nach der Bohrgutansprache besitzen die Lößböden überwiegend weiche bis steif Kon-

sistenzen. Mitunter treten auch steif-halbfeste bis halbfeste, lokal auch feste Horizonte

auf.

Der Löß besteht sowohl aus schluffigen bis stark schluffigen, schwach feinsandigen

Tonen als auch aus tonig bis stark tonigen, schwach feinsandigen Schluffen und weist

leicht- bis mittelplastische Eigenschaften auf.

Bevorzugt ergibt sich eine Einstufung in die Bodengruppen TM/UM und TL/UL nach

DIN 18196. Dementsprechend sind diese Böden überwiegend der Bodenklasse 4 zu-

zuordnen. In Verbindung mit Schichtwasserführungen können die Lößböden rasch in

eine nur weiche bis weich-breiige Konsistenz übergehen (Bodenklasse 2). Feste Hori-

zonte der Lößböden sind in die Bodenklasse 6 einzustufen.

5.2.4 Schicht 3: Sande, Schotter und Tone (Tertiär)

Die nach unserer Beurteilung dem tertiären Zeitalter zuzuordnenden Ablagerungen

(siehe Kapitel 5.2.1) setzen sich aus Sanden, Schottern und Tonen zusammen, die

gelegentlich Braunkohle einschließen. Sie sind durch einen sehr raschen horizontalen

Wechsel von (vorwiegend) sandigen und tonigen Ablagerungen gekennzeichnet. Der

Übergang zwischen den einzelnen Schichten verläuft dabei teilweise fließend.

Gemäß der Beschreibung in [5.b] keilen die einzelnen Schichten und hier insbesondere

die Tone - die meist nur mehr oder weniger große Linsen innerhalb der Tertiärböden

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darstellen - sehr rasch aus, was auf die fluviatilen Ablagerungsbedingungen zurückzu-

führen sein dürfte.

Die Sande besitzen eine meist weiße bis gelbliche, teilweise auch rotgelbgeflammte

Färbung.

In die sandigen und tonigen Ablagerungen sind verbreitet Geröllhorizonte eingeschal-

tet, die primär aus sogenannten Taunusquarziten bestehen. Die Gerölle sind dabei

aufgrund von Verwitterungsprozessen und dem fluviatilen Transport sehr häufig gerun-

det.

Bei den Kiesen handelt es sich vorherrschend um verlehmte Kiese und Schotter. Die

meist nur ecken- oder kantengerundeten Stein- und Kiesfraktionen setzen sich über-

wiegend aus Bestandteilen der den Taunus aufbauenden Gesteine zusammen; sie

bestehen größtenteils aus Quarzen und Quarziten. Feinkörnige Bestandteile der Ton-

und Schluffkornfraktion bilden mit Sanden das Zwischenmittel und treten verbreitet

auch als bindige Schichtpakete auf.

Aufgrund der ungeordneten Ablagerungsbedingungen sind die einzelnen Schichtein-

heiten meist in sehr unregelmäßiger Mächtigkeit anzutreffen. Meist halten sich die

bindigen und die primär sandig-kiesigen Schichtpakete in dem mit den Bohrungen auf-

geschlossenen Tiefenbereichen die Waage. In der Bohrung BK 21 dominieren die

mehr oder weniger stark verlehmten Sande und Kiese, in den Bohrungen BK 13 und

BK 22 die Tone und Schluffe.

Erfahrungsgemäß weisen die Sande, Kiese und Schotter mindestens mitteldichte, oft

dichte Lagerungsformen auf. Den bindigen Horizonten kann erfahrungsgemäß eine

steif-halbfeste bis feste Konsistenz bescheinigt werden. Verbreitet treten auch weiche

Horizonte auf.

Die tertiären Sedimente decken insoweit nahezu das gesamte Kornspektrum ab. Dem-

entsprechend sind die sandig-kiesigen Horizonte in Abhängigkeit des Feinkornanteils

überwiegend in die Bodengruppen SE, SW, GW, SU/SU*, ST/ST*, GU/GU* und

GT/GT* nach DIN 18196 einzustufen. Die bindigen Schichtpakete gehören meist den

Bodengruppen TL, TM und TA der o. g. Norm an.

Im Hinblick auf ihre Lösbarkeit sind sie gewöhnlich in die Bodenklassen 3 und 4 nach

DIN 18300 einzustufen. Bei grobkiesig-steiniger Zusammensetzung oder ausgeprägt

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plastischen Eigenschaften ist eine Zuordnung in die Bodenklassen 5 und vereinzelt 6

notwendig.

5.3 Ergebnisse der bodenphysikalischen Laborversuche

Zur Verifizierung der Bohrgutansprache wurden an ausgewählten Bodenproben bo-

denphysikalische Laborversuche durchgeführt. Der Prüfbericht des Labors ZuB GmbH,

Mörfelden-Walldorf, ist als Anlage 7 beigefügt.

An den Tonen und Schluffen wurden die Fließ- und Ausrollgrenzen ermittelt. Demnach

liegt die Fließgrenze der Schluffe meist zwischen wL 30 % und wL 38 %. Die Aus-

rollgrenzen variieren zwischen wP 13 % und wP 20 %. Die hochplastischen Tonen

besitzen eine Fließgrenze von wL 54 % und eine Ausrollgrenze von wP 18 %.

Hieraus ergeben sich bei den Tonen Plastizitätszahlen von IP 13 % bis IP 20 %, bei

den hochplastischen Tonen eine solche von 35,9 %.

Die natürlichen Wassergehalte der Tone und Schluffe variieren in üblichen Größenord-

nungen zwischen w 18 % und w 24 %.

Die Konsistenzzahlen liegen damit zwischen IC = 0,6 und IC = 0,9, also im Bereich wei-

cher bis steifer Konsistenzen.

Die an den quartären und tertiären Böden durchgeführten Siebanalysen veranschauli-

chen die stark unterschiedliche Zusammensetzung der einzelnen Schichtglieder. Wäh-

rend in den bindigen Böden Feinkornanteile von etwa 70 % bis 90 % ermittelt wurden,

variiert der Feinkornanteil in den gemischtkörnigen Ablagerungen i. d. R. zwischen

etwa 10 % und 50 %.

5.4 Baugrundbeurteilung

Zur Beurteilung der Tragfähigkeit der anstehenden Böden wurden in den Bohrungen

tiefengestaffelt Bohrlochrammsondierungen (SPT-Versuche) durchgeführt. Die uns

vorliegenden Ergebnisse sind in der nachfolgenden Tabelle 1 dargestellt.

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Tab. 1: Ergebnisse der SPT-Versuche

Bohrung Tiefe Schicht Schlagzahl N30 Lagerungsdichte/Konsistenz

BK 3 5,0 Kies (Tertiär) 39 mitteldicht bis dicht

BK 3 10,0 Ton (Tertiär) 24 halbfest

BK 3 15,0 Sand (Tertiär) 52 dicht

BK 3 20,0 Schluff (Tertiär) 49 fest

BK 3 25,0 Sand (Tertiär) 46 dicht

BK 5 5,0 Ton (Tertiär) 31 halbfest bis fest

BK 5 10,0 Kies (Tertiär) 59 dicht

BK 5a 5,0 Kies (Tertiär) 82 sehr dicht

BK 5a 9,0 Kies (Tertiär) 20 mitteldicht

BK 9 4,0 Kies (Tertiär) 19 mitteldicht

BK 9 8,0 Ton (Tertiär) 17 halbfest

BK 9a 4,0 Ton (Tertiär) 13 steif bis halbfest

BK 9a 9,0 Ton/Kies (Tertiär) 37 steif bis halbfest/mitteldicht

BK 10 3,1 Ton/Kies (Tertiär) 57 steif bis halbfest/mitteldicht

BK 10 7,3 Kies/Sand (Tertiär) 26 mitteldicht

Für die tertiären Schichtglieder lassen sich meist steif-halbfeste Konsistenzen bzw.

mitteldichte bis dichte Lagerungen ableiten.

Generell ist hinsichtlich der „Tragfähigkeit“ des aufgeschlossenen Untergrundes fest-

zustellen, dass die im Projektgebiet vorhandenen Auffüllungen (Schicht 1) grundsätz-

lich einen sehr inhomogenen und in seiner Gesamtheit nicht eindeutig zu beurteilenden

Untergrund darstellen, der zur Einleitung konzentrierter Bauwerkslasten nicht oder nur

sehr bedingt geeignet ist. Auch die Oberböden sind zur Überbauung ungeeignet.

Die quartären Lößablagerungen (Schicht 2) lassen aufgrund der festgestellten, teil-

weisen nur weichen bis weich-steifen Konsistenz und der nicht unerheblichen Mächtig-

keit ebenfalls Setzungen im Zentimeter-Bereich erwarten, wenn diese unmittelbar und

konzentriert durch Fundamente belastet werden. Als Untergrund für den Straßenbau

sind sie mäßig geeignet.

Was die tertiäre Wechselfolge (Schicht 3) angeht, besitzen die mehr oder weniger

stark verlehmten Sande, Kiese und Schotter aufgrund ihrer Kornzusammensetzung

und Lagerungsform bodenmechanische Eigenschaften, die hinsichtlich der Abtragung

von konzentrierten Bauwerkslasten als gut bis sehr gut geeignet sind.

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Hinsichtlich der „Tragfähigkeit“ der bindig geprägten Tone ist festzustellen, dass diese

aufgrund ihrer bodenmechanischen Eigenschaften zur Gründung von Bauwerken mä-

ßige (bis gute) Eignung aufweisen. Gleichwohl sind die Tone und Schluffe in Abhän-

gigkeit des Wassergehaltes bzw. der Konsistenz hinsichtlich ihrer Verformungseigen-

schaften als kompressibel, d. h. setzungsfähig (zeitlich verzögert) zu bewerten. Die

Bauwerkssetzungen werden sich zeitlich verzögert einstellen.

5.5 Bodenkenngrößen/ Bodenklassen

Den vorbeschriebenen Schichten werden auf Grund der Bohrgutansprache, eigener

Kenntnisse der regionalen Untergrundverhältnisse und in der Literatur verfügbarer Er-

fahrungswerte die in der nachfolgenden Tabelle 2 aufgeführten charakteristischen

Bodenkenngrößen zugeordnet. Es handelt sich dabei um charakteristische Werte im

Sinne der DIN 1054:2010-12, die für Bemessungszwecke mit den entsprechenden

Teilsicherheitsbeiwerten zu beaufschlagen sind.

Der Tabelle ist weiterhin eine Einstufung der angetroffenen Böden in die jeweiligen

Bodengruppen nach DIN 18196 sowie in die Bodenklassen nach DIN 18300 bzw.

DIN 18301 zu entnehmen. Die Zuordnung der Auffüllböden zu den Bodengruppen

nach DIN 18196 erfolgt dabei ersatzweise. Die Nummerierung der Schichten orientiert

sich an den Ausführungen in Kapitel 5.2.

Tab. 2: Charakteristische Bodenkenngrößen

Schicht

Boden-gruppe

DIN 18196

Bodenklasse

DIN 18300 DIN 18301

Wichte Scherfestigkeit Steifemodul

feucht k

[kN/m³]

unter Auftrieb

'k

[kN/m³]

Reibungs- winkel

'k [°]

Kohäsion

c'k [kN/m²]

ES,k [MN/m²]

1

Oberböden

OH / [OH]

1 19 9 17 0 -

künstliche Auffüllung, tonig

[UL], [TL], [TM]

4 BB 2

BS 1 - BS 2 20 10 25 - 27,5 1) 0 -

künstliche Auffüllung, sandig-lehmig

[SU*], [ST*]

4 BN 2

20 10 27,5 0 -

künstliche Auffüllung, sandig-kiesig

[SU], [SW], [GU]

3 BN 1 - BN 2 BS 1 - BS 2

20 10 30 0 -

1) abhängig von der jeweiligen Zusammensetzung bzw. Lagerungsdichte/ Konsistenz

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Tab. 2: Charakteristische Bodenkenngrößen (Fortsetzung)

Schicht

Boden-gruppe

DIN 18196

Bodenklasse

DIN 18300 DIN 18301

Wichte Scherfestigkeit Steifemodul

feucht k

[kN/m³]

unter Auftrieb

'k

[kN/m³]

Reibungs- winkel

'k [°]

Kohäsion

c'k [kN/m²]

ES,k [MN/m²]

2

Lößböden, weich bis steif (Quartär)

TM/UM TL/UL

4 BB 2

20 10 25 - 27,5 1) 0 - 5 1) 8 - 10 1)

Lößböden, steif bis halb-fest (Quartär)

TM/UM TL/UL

4 BB 2 - BB 3

20 10 25 - 27,5 1) 5 - 7,5 1) 10 - 12 1)

3

Sande und Kiese, verlehmt

(quartär)

ST*, SU*

GT* 3 - 6 BN 2

20 10 30 0 40 - 60 1)

Kiese, mitteldicht bis dicht (Quartär)

GW, GU, GT

3 - 6 BN 1 - BN 2 BS 1 - BS 4

21 11 32,5 - 35 1) 0 80 - 100 1)

Sande, mitteldicht bis dicht (Quartär)

SE, SW, SU, ST

3, 4 BN 1 - BN 2 BS 1 - BS 2

20 10 30 - 32,5 1) 0 60 - 80 1)

Tone, weich-steif (Devon)

TL, TM, TA 4, 5

BB 2 20 10 25 - 27,5 1) 0 - 5 1) 8 - 12 1)

Tone, steif-halbfest, teilweise fest (Devon)

TL, TM, TA 4, 5, 6

BB 2 - BB 3 20 10 25 - 27,5 1) 10 - 15 1) 15 - 20 1)

1) abhängig von der jeweiligen Zusammensetzung bzw. Lagerungsdichte/ Konsistenz

Für erdstatische Berechnungen und Vordimensionierungen sind die Ausführungen in

Kapitel 5.3 der DIN 1054: 2010-12 zu berücksichtigen. Demnach sind u. a., wenn

Bandbreiten der Parameter angegeben sind, die ungünstigsten Kombinationen von

oberen und unteren Werten anzusetzen.

6. GRUNDWASSERVERHÄLTNISSE

6.1 Allgemeines

Das Untersuchungsgebiet liegt in der Wasserschutzzone III A und III B sowie in einem

Heilquellenschutzgebiet der Zone B-neu.

Die oberflächennah anstehenden Lößböden (Schicht 2) sind als Grundwassergeringlei-

ter zu charakterisieren. Hier treten, wenn überhaupt, insbesondere in geringmächtigen

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sandigen Zwischenlagen unsystematische, durch Niederschläge beeinflusste Schicht-

wasserführungen mit i. d. R. nur geringer Ergiebigkeit auf.

In den grobkörnigen Tertiärböden (Schicht 3) ist generell mit Grund- bzw. Schichtwas-

serführungen zu rechnen. Wenngleich die Ergiebigkeit der Wasserführungen in ihrer

Gesamtheit vermutlich vergleichsweise gering sein wird, ist grundsätzlich von jahres-

zeitlichen und vor allem witterungsbedingten Schwankungen der Wasserführungen und

deren Ergiebigkeit auszugehen. Die Grundwässer können in Abhängigkeit der Überla-

gerungsbedingungen mehr oder weniger stark gespannt auftreten.

Die tonigen Zwischenlagen im Tertiär führen i. d. R. kein Grund- bzw. Schichtenwas-

ser.

6.2 Örtliche Grundwassersituation und -stände

Während der Geländearbeiten wurde in der Mehrzahl der durchgeführten Bohrungen

kein Grund- bzw. Schichtenwasser angetroffen.

Lediglich in den Bohrungen BK 6 und BK 9 traten Wasserführungen auf. Bei dem hier

angetroffenen Wasser handelt es sich nach unserer Beurteilung allerdings primär um

Schichtenwasser bzw. Stauwasserführungen (schwebendes Grundwasser).

Auch finden sich in der Bohrung BK 4 im Tiefenbereich ab 15,2 m (Bohrgut stark feucht

bis nass) wiederholt Hinweise auf Grundwasser, ebenso in den Bohrungen BK 1

(ca. 23,7 m unter GOK) und BK 15 (ab ca. 2,0 m unter GOK).

Ansonsten wurden gemäß den Feldaufzeichnungen der Fa. Schützeichel kein Grund-

bzw. Schichtenwasser angetroffen.

Bei der einmaligen Beobachtung des Wasserspiegels während der Feldarbeiten han-

delt es sich lediglich um eine Momentaufnahme. Generell muss aufgrund des überwie-

gend schichtengebundenen Charakters mit Veränderungen der Wasserführungen, so-

wohl was ihre Häufigkeit, räumliche Verteilung und Ergiebigkeit betrifft, gerechnet wer-

den.

Die Festlegung eines Höchstgrundwasserstandes im herkömmlichen Sinne ist bei den

vorliegenden hydrogeologischen Bedingungen nicht möglich und aufgrund der meist

nur oberflächennahen Baumaßnahmen i. d. R. auch nicht zielführend bzw. erforderlich.

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Gleichwohl sind diesbezüglich im Zuge der weiteren Planungen konkrete standortspe-

zifische und -abhängige Betrachtungen und Festlegungen durchzuführen, da aufgrund

der meist bindigen Untergrundverhältnisse u. a. das Aufstauen von Schichten- bzw.

Sickerwasser in den wiederverfüllten Arbeitsräumen von Baugruben nicht ausge-

schlossen werden kann.

Wir bitten insoweit um Einbindung in die weiteren Planungsprozesse und hier insbe-

sondere im Zusammenhang mit den geplanten Geh- und Radwegunterführungen, da

hier der Aufstau von Schichten- bzw. Sickerwasser im Hinterfüllbereich der Bauwerke

anzunehmen ist.

6.3 Durchlässigkeit des Untergrundes

Nach den Ergebnissen aus der Baugrunduntersuchung, den durchgeführten Laborver-

suchen und nach entsprechenden Erfahrungen bei vergleichbaren Untergrundverhält-

nissen können für die anstehenden Böden folgende Bandbreiten der Durchlässigkeiten

angenommen werden:

Schicht 1, Lößböden (Quartär): kf 1 10 -6 m/s bis kf 1 10 -8 m/s

Schicht 2, Sande und Kiese (Tertiär): kf 1 10 -4 m/s bis kf 5 10 -6 m/s

Schicht 2, Sande, verlehmt (Tertiär): kf 1 10 -5 m/s bis kf 1 10 -6 m/s

Schicht 3, Tone und Schluffe (Tertiär): kf 1 · 10 -8 m/s bis kf 1 · 10 -10 m/s

Schichtpakete mit partiell deutlich erhöhter Durchlässigkeit und Ergiebigkeit können

auftreten (Kies-/Gerölllagen).

6.4 Betonaggressivität gemäß DIN 4030-1: 2008-06

Zur Beurteilung des Grundwassers hinsichtlich des Angriffsvermögens gegenüber Be-

ton sollte ursprünglich das Grundwasser aus den Grundwassermessstellen BK 3, BK 7

und BK 18 auf die maßgebenden Parameter der DIN 4030-1: 2008-06 untersucht wer-

den.

Aufgrund der geringen Ergiebigkeit der wasserführenden Schichten zum Zeitpunkt der

Probenahme im Februar 2011 war nur eine Untersuchung des Grundwassers der Boh-

rung BK 18 möglich. Der entsprechende Prüfbericht ist als Anlage 4 beigefügt. Die

nachfolgende Tabelle 3 zeigt eine Übersicht der Ergebnisse.

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Tab. 3: Maßgebende Ergebnisse der Wasseranalyse nach DIN 4030

Parameter Zuordnungswerte der DIN 4030

XA 1 XA 2 XA 3 BK 18

pH – Wert 6,5 bis 5,5 < 5,5 bis 4,5 < 4,5 bis 4 6,75

Magnesium [mg/l] 300 bis 1000 > 1000 bis 3000 > 3000 34,8

Ammonium [mg/l] 15 bis 30 > 30 bis 60 > 60 bis 100 0,08

Sulfat [mg/l] 200 bis 600 > 600 bis 3000 > 3000 bis 6000 41

Kalklösende Kohlensäure [mg/l] 15 bis 40 > 40 bis 100 > 100 18

Nach den Analyseergebnissen ist das Grundwasser der Bohrung BK 18 aufgrund eines

leicht erhöhten Gehaltes an kalklösender Kohlensäure in die Expositionsklasse XA 1

der DIN 4030-1: 2008-06 einzustufen. Wir empfehlen, diese Einstufung den weiteren

Planungen zugrunde zu legen.

7. ABFALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNGEN

7.1 Schwarzdecken

7.1.1 Allgemeines

Zur Überprüfung der Frage, ob die vorhandenen Schwarzdecken Teer- bzw. Pechbe-

standteile enthalten, wurden die aus den Bohrungen BK 12, BK 20 und BK 21 ent-

nommenen Asphaltproben in Anlehnung an die RuVA-StB 01 [6] auf ihren Gehalt an

Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK nach EPA) im Feststoff un-

tersucht.

In der RuVA-StB 01 wird zwischen sogenanntem Ausbauasphalt und Ausbaustoffen

mit teer-/pechtypischen Bestandteilen unterschieden. Zur Bewertung wird der Zuord-

nungswert für die Verwertungsklasse A (Verwertung als Asphaltgranulat im Heiß-

mischverfahren) herangezogen. Dabei ist ein Einsatz in Asphaltmischanlagen und im

Baustellenmischverfahren möglich.

7.1.2 Ergebnisse

In der nachfolgenden Tabelle 4 sind die ermittelten Analysenergebnisse zusammen mit

dem zur Bewertung heranzuziehenden Zuordnungswert der RuVA angegeben. Sämtli-

che Analysenprotokolle sind im Original zur Einzelbetrachtung in der Anlage 5 beige-

fügt.

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BAB A 5 / B 455 / L 3057

Dr. Hug Geoconsult GmbH Seite 30

Tab. 4: Asphaltuntersuchungen

Bohrung Fahrbahn Probe / Tiefe PAK (nach EPA) [mg/kg TS]

BK 12 BAB 5 G 1: 0,0 m – 0,70 m E. n. n.

BK 20 L 3057 G 1: 0,0 m – 0,25 m 0,9

BK 21 B 455 G 1: 0,0 m – 0,30 m 0,5

Zuordnungswert nach RuVA StB 01 [6] 25

E. n. n. = Einzelparameter nicht nachweisbar

In den untersuchten Asphaltproben sind die Einzelparameter für PAK im Feststoff nicht

bzw. in nur geringen Konzentrationen von maximal rund 1 mg/kg TS nachweisbar.

Das Aufbruchmaterial aus der BAB 5, der B 455 und der L 3057 ist demzufolge als

nicht teer- bzw. pechhaltig einzustufen und darf gemäß Abschnitt 4.1 der RuVA-

StB 01 im Heißmischverfahren in Asphaltmischanlagen oder im Baustellenmischver-

fahren (Rückformverfahren) wiederverwertet bzw. eingebaut werden. Ist eine Wieder-

verwertung des Straßenaufbruchs nicht vorgesehen, so ist das Material fachgerecht zu

entsorgen.

Einzelheiten zu den Entsorgungswegen werden in den „Richtlinien für die umweltver-

trägliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie

für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau“ (RuVA-StB 01) geregelt [6], auf

die wir verweisen.

7.2 Boden

7.2.1 Bewertungsgrundlagen

Zur abfalltechnischen Bewertung von Schadstoffgehalten im Boden und/oder in einem

Bauschutt werden im Hinblick auf eine offene Verwertung (d. h. außerhalb von Depo-

nien) des Materials primär die Zuordnungswerte der LAGA "Anforderungen an die stoff-

liche Verwertung von mineralischen Reststoffen/ Abfällen – Technische Regeln" [7]

herangezogen. Erfolgt eine deponietechnische Verwertung, ist zur Einstufung des Ma-

terials in die verschiedenen Deponieklassen die Deponieverordnung (DepV) [8] heran-

zuziehen.

Eine deponietechnische Verwertung wird in der Regel immer erforderlich, wenn die

Zuordnungswerte der LAGA für Material der Einbauklasse Z 2 überschritten sind. In

den meisten Fällen kann auch ein Material der Einbauklasse Z 2 ohne weitere Vorbe-

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BAB A 5 / B 455 / L 3057

Dr. Hug Geoconsult GmbH Seite 31

handlung keiner offenen Verwertung mehr zugeführt werden und ist dann ebenfalls

unter Berücksichtigung der DepV einzustufen.

In der „LAGA“ sind für eine umfangreiche Parameterliste verschiedene Zuordnungs-

werte (Z 0 bis Z 2) angegeben, nach denen die „Einbauklassen (EK)“ u. a. für Aushub-

böden und Bauschutt festgelegt werden. Die einzelnen Einbauklassen haben im Hin-

blick auf die Anforderungen an die Verwertung folgende Bedeutung:

EK Z 0: Uneingeschränkter Einbau ist in der Regel möglich. Die bodenmechani-schen Eigenschaften und die Zusammensetzung der betreffenden Mate-rialien sind bei der Auswahl der Verwertungsstelle allerdings auch zu be-rücksichtigen.

EK Z 1: In der Regel eingeschränkter offener Einbau (z. B. in hydrogeologisch günstigen, gegebenenfalls auch in hydrogeologisch ungünstigen Gebie-ten) möglich; es wird in die Einbauklassen Z 1.1 und Z 1.2 unterschieden.

EK Z 2: Eingeschränkter offener Einbau mit definierten technischen Sicherungs-maßnahmen (z. B. als Lärmschutzwall, Straßentragschicht in hydrogeo-logisch günstigen Gebieten) ist in Abstimmung mit der Abfallbehörde ge-gebenenfalls möglich; alternativ dazu erfolgt eine deponietechnische Verwertung.

Die Zuordnungswerte der „DepV“ haben im Hinblick auf die Einstufung eines Materials

in die verschiedenen Deponieklassen (DK) folgende Bedeutung:

DK 0: Einbau in Deponien der Klasse 0. Bei Deponien der Klasse 0 handelt es sich um oberirdische Deponien für nicht gefährliche Inertabfälle, die die Zuordnungskriterien für die DK 0 einhalten.

DK I: Einbau in Deponien der Klasse I. Bei Deponien der Klasse I handelt es sich um oberirdische Deponien für nicht gefährliche Abfälle, die die Zu-ordnungskriterien für die DK I einhalten.

DK II: Einbau in Deponien der Klasse II. Bei Deponien der Klasse II handelt es sich um oberirdische Deponien für nicht gefährliche Abfälle, die die Zu-ordnungskriterien für die DK II einhalten.

DK III : Einbau in Deponien der Klasse III. Bei Deponien der Klasse III handelt es sich um oberirdische Deponien für nicht gefährliche und gefährliche Ab-fälle, die die Zuordnungskriterien für die DK III einhalten. Es handelt sich in der Regel um gefährliche Abfälle, wenn diese die entsprechenden, in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) angegebenen toxischen Merkma-le aufweisen. Bezüglich der Überschreitung verschiedener toxisch nicht oder nur wenig relevanter Parameter bestehen bei Einhaltung bestimmter Randbedingungen Ausnahmekriterien. Das Material ist in diesen Fällen als nicht gefährlicher Abfall einzustufen und kann gegebenenfalls auch auf Deponien der Klassen I oder II eingebaut werden.

DK IV: Beseitigung in Deponien der Klasse IV. Bei Deponien der Klasse IV han-delt es sich um Untertagedeponien für gefährliche Abfälle, die die Zuord-

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BAB A 5 / B 455 / L 3057

Dr. Hug Geoconsult GmbH Seite 32

nungskriterien der DK III überschreiten. Bezüglich der Überschreitung verschiedener toxisch nicht oder nur wenig relevanter Parameter beste-hen bei Einhaltung bestimmter Randbedingungen Ausnahmekriterien und das Material ist in diesen Fällen als nicht gefährlicher Abfall einzustufen und kann auf Deponien der Klasse III bzw. gegebenenfalls auch auf De-ponien der Klassen I oder II eingebaut werden.

In der LAGA wird hinsichtlich der Einstufung der anfallenden Materialien u. a. zwischen

Bodenmaterial und Bauschutt unterschieden. Als Bauschutt gilt auch ein Ausbaumate-

rial / Boden, das einen Fremdstoffanteil von > 10 % aufweist. Das bedeutet, unter Um-

ständen könnten die im Baufeld vorliegenden Auffüllungen bei ausreichend hohem

Anteil an Fremdbestandteilen als Bauschutt verwertet werden. Für Bauschuttmaterial

sind in der LAGA teilweise (u. a. für PAK’s) andere Richtwerte angegeben, die gegen-

über reinem Bodenmaterial zu einer Einstufung in eine „niedrigere“ oder „höhere“ Ein-

bauklasse führen können.

Da nach unseren Erfahrungen ein Erdaushub in der Praxis allerdings auch bei Men-

genanteilen von mehr als 10 % an Ziegelbruch/Betonresten oder sonstigen Fremdbe-

standteilen nicht als Bauschutt zu verwerten ist, haben wir auf eine entsprechende Be-

urteilung gemäß der „LAGA-Bauschutt“ verzichtet. Es wurden daher nur die Vorgaben

für Bodenmaterial berücksichtigt; die entsprechenden Richtwerte sind in [7] in den Ta-

bellen II. 1.2-2 und II. 1.2-3 angegeben und können den Laborprotokollen der Anlage 6

zusammen mit den jeweils ermittelten Ergebnissen entnommen werden.

Ergänzend zu dem mit der LAGA [7] und der DepV [8] abgedeckten Parameterumfang

kann es im Hinblick auf die Deponierung des hier betrachteten potenziellen Ausbauma-

terials erforderlich werden, dass entsprechend der konkreten Annahmekriterien der in

Frage kommenden Deponiebetriebe zum gegebenen Zeitpunkt noch weitere in [7] und

[8] nicht erfasste „deponiespezifische“ Parameter analysiert werden müssen. Für die

betreffenden Parameter gelten in der Regel betriebseigene „Annahmegrenzwerte“, die

einzuhalten sind.

7.2.2 Untersuchungsumfang

Für eine orientierende abfalltechnische Untersuchung im Hinblick auf Planungs- und

Kostensicherheit wurden aus den künstlichen Auffüllungen mehrere repräsentative

Bodenmischproben zusammengestellt. Die Zusammensetzung der untersuchten Pro-

ben und der jeweilige Untersuchungsumfang sind in der nachfolgenden Tabelle aufge-

führt.

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Dr. Hug Geoconsult GmbH Seite 33

Tab. 5: Zusammensetzung der untersuchten Bodenproben

Mischprobe

Bohrung / Tiefe

untersuchtes Material

Untersuchungsumfang

MP 1 BK 1: 0,2 m - 2,2 m künstliche Auffüllungen

im Bereich des Brückenbauwerks

TR LAGA (Tabellen II.1.2-2 und II.1.2-3)

MP 2 BK 5: 0,9 m - 3,0 m

künstliche Auffüllungen im Bereich der Geh- und

Radwegunterführung (NO-Quadrant)

TR LAGA (Tabellen II.1.2-2 und II.1.2-3)

MP 3 BK 11: 0,0 m - 1,0 m künstliche Auffüllungen

im Bereich der BAB 5 TR LAGA

(Tabellen II.1.2-2 und II.1.2-3)

MP 4 BK 12: 0,9 m - 1,0 m künstliche Auffüllungen

im Bereich der BAB 5 TR LAGA

(Tabellen II.1.2-2 und II.1.2-3)

MP 5 BK 17: 0,0 m - 0,5 m BK 18: 0,0 m - 0,5 m BK 20: 0,5 m - 0,9 m

künstliche Auffüllungen im Bereich der L 3057

TR LAGA (Tabellen II.1.2-2 und II.1.2-3)

MP 6 BK 21: 0,9 m - 1,0 m künstliche Auffüllungen

im Bereich der B 455

TR LAGA (Tabellen II.1.2-2 und II.1.2-3)

und DepV

Die Analysen wurden durch das akkreditierte Prüflabor der chemlab GmbH in Bens-

heim vorgenommen.

7.2.3 Ergebnisse

Die nachfolgende Tabelle 6 zeigt eine Zusammenstellung der Untersuchungsergebnis-

se. Dabei sind jeweils die Parameter oberhalb der Zuordnungswerte für die Einbau-

klasse Z 0 der LAGA-Richtlinie aufgelistet. Weitere Details können dem Prüfbericht der

Anlage 6 entnommen werden.

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Tab. 6: Ergebnisse der laborchemischen Untersuchungen

Probe

untersuchtes Material

Parameter oberhalb der Zuordnungswerte Z 0 nach LAGA

(Boden)

Zuordnung nach LAGA

(Boden)

MP 1 (0,2 m - 2,2 m)

künstliche Auffüllungen im Bereich des

Brückenbauwerks PAK im Feststoff (Z 1.1) Z 1.1

MP 2 (0,9 m - 3,0 m)

künstliche Auffüllungen im Bereich der Geh- und

Radwegunterführung (NO-Quadrant)

keine Überschreitungen Z 0

MP 3 (0,0 m - 1,0 m)

künstliche Auffüllungen im Bereich der BAB 5

Kohlenwasserstoffe im Feststoff (Z 1.1) Kupfer im Feststoff (Z 1.2)

Quecksilber im Feststoff ( Z 1.1) Zink im Feststoff (Z 1.1) pH-Wert im Eluat (Z 1.2) Kupfer im Eluat (Z 1.2)

Quecksilber im Eluat (> Z 2)

> Z 2

MP 4 (0,9 m - 1,0 m)

künstliche Auffüllungen im Bereich der BAB 5

pH-Wert im Feststoff (Z 1.2) pH-Wert im Eluat (Z 1.2) Chlorid im Eluat (> Z 2)

> Z 2

MP 5 (0,0 m - 0,9 m)

künstliche Auffüllungen im Bereich der L 3057

Kohlenwasserstoffe im Feststoff (Z 1.1) Benzo(a)pyren im Feststoff (Z 1.2)

PAK im Feststoff (Z 1.2) Chrom ges. im Feststoff (Z 1.1)

Kupfer im Feststoff (Z 2) Nickel im Feststoff (Z 1.2)

Quecksilber im Feststoff (Z 1.2) Chlorid im Eluat (Z 1.2)

Quecksilber im Eluat (> Z 2)

> Z 2

MP 6 (0,9 m - 1,0 m)

künstliche Auffüllungen im Bereich der B 455

Chlorid im Eluat (Z 1.2) Z 1.2

In der Mehrzahl der untersuchten Mischproben wurde eine Reihe von Schadstoffen

oberhalb der Grenzwerte für „Z 0-Böden“ festgestellt. Hierbei handelt es sich meist um

die Parameter PAK, Chlorid sowie verschiedene Schwermetalle (insbesondere Queck-

silber). Nur in der Probe MP 2 waren keine erhöhten Stoffgehalte messbar.

Resultierend sind die Mischproben MP 1, MP 2 und MP 6 in die Einbauklassen Z 0

bis Z 1.2 nach LAGA-Boden einzustufen.

Für die Mischproben MP 3 bis MP 5 ergibt sich eine Einstufung > Z 2 nach LAGA-

Boden. Aus diesem Grund wurden diese Mischproben ergänzend auch auf solche Pa-

09147401 Ausbau der Anschlussstelle Friedberg im Zuge der

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Dr. Hug Geoconsult GmbH Seite 35

rameter der Deponieverordnung analysiert, die mit der LAGA (Tab. II. 1.2-2, 1.2-3)

nicht erfasst sind.

Dabei wurde in den Mischproben MP 3 und MP 4 kein Parameter oberhalb des jeweili-

gen Grenzwertes für die Deponieklasse DK 0 festgestellt. In Ermangelung von Depo-

nien der Deponieklasse DK 0 in Hessen ist das Material daher im Falle einer deponie-

technischen Verwertung bei einer Verbringung auf eine „hessische“ Deponie als Mate-

rial der Deponieklasse DK I anzudienen.

Bei der Mischprobe MP 5 ist der Glühverlust gegenüber dem Grenzwert mit 4,0 %

leicht erhöht; der TOC-Gehalt liegt bei 0,91. Das Material ist damit formal in die Depo-

nieklasse DK II einzustufen. Da es sich bei dem für die abfalltechnische Einstufung

maßgeblichen Glühverlust jedoch nicht um einen Schadstoff im eigentlichen Sinne

handelt und die Überschreitung nur gering ist, wird in Abhängigkeit des Verwertungs-

weges ggf. auch eine hiervon abweichende Entsorgung möglich sein. Details wären mit

der jeweiligen Entsorgungsstelle auf Basis des Prüfberichtes bzw. der Analyseergeb-

nisse zu klären.

7.3 Bewertung/Hinweise

Wir empfehlen, die in Kapitel 7.3 beschriebenen Ergebnisse der abfalltechnischen Un-

tersuchungen durch entsprechende Massenansätze bei den Kostenansätzen und der

Ausschreibung zu berücksichtigen.

Die durchgeführten Untersuchungen vermitteln allerdings trotz des repräsentativen

Umfangs der Bohrungen nach wie vor nur einen punktuellen Einblick in den Unter-

grund. Aus diesem Grund kann es bei der Umsetzung der Maßnahme zu Verschiebun-

gen bezüglich der Zuordnung des Aushubmaterials in die Deponie- bzw. Einbauklas-

sen kommen.

In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass die im Hinblick auf Pla-

nungs- und Kostensicherheit orientierend durchgeführten abfalltechnischen Untersu-

chungen nicht als vollständige Deklaration des gesamten späteren Aushubmaterials zu

verstehen sind, insbesondere bei einer möglichen Deponierung.

Wir raten daher an, im Zuge der weiteren Planungen vertiefende abfalltechnische Un-

tersuchungen noch durchzuführen, auf deren Basis dann ggf. auch eine direkte Ver-

wertung der Aushubböden möglich ist. Auch kann es ggf. erforderlich sein, dem jewei-

09147401 Ausbau der Anschlussstelle Friedberg im Zuge der

BAB A 5 / B 455 / L 3057

Dr. Hug Geoconsult GmbH Seite 36

ligen Betreiber der Verwertungsstelle weitere Angaben zum Aushubmaterial noch vor-

zulegen (Abfallcharakteristik, Probenahmeprotokoll in Anlehnung an LAGA PN 98).

Unabhängig davon sollte bei der Ausschreibung der Erdbaumaßnahmen auch die Ent-

sorgung von Aushubmaterial der Deponie-/Einbauklassen, die mit den Untersuchungen

nicht festgestellt wurden, in einem gewissen Umfang als Bedarfsposition mit Gesamt-

preisberechnung zu berücksichtigen.

Dabei ist es wichtig, da nach unseren Erfahrungen insbesondere bei einer Deponie-

rung des Materials sehr oft der Glühverlust und/oder TOC-Gehalt (keine Schadstoffe

im herkömmlichen Sinn) des Aushubmaterials einstufungsrelevant wird (siehe oben),

bei diesen Parametern in der Ausschreibung entsprechende „Ausschlusskriterien“ zu

formulieren. Mit dieser Vorgehensweise sind erfahrungsgemäß „günstigere“ Entsor-

gungspreise zu erzielen als bei ausschließlicher Abfrage der Preise pauschal „nur“ für

die einzelnen Deponieklassen.

Auch für wesentlich halten wir, bei der Ausschreibung von Entsorgungsleistungen den

Hinweis, dass eine Vergütung für offen verwertbares Material (d. h. außerhalb von De-

ponien, im Regelfall bis EK Z 1.2) ausschließlich auf Basis der Einbauklassen der

LAGA erfolgt. Wenn der Auftragnehmer nach eigenem Ermessen derartiges Material

auf einer Deponie entsorgen will oder tatsächlich entsorgt, sind dabei ergänzend zu

den Technischen Regeln der LAGA auch die Anforderungen/Richtlinien der DepV zu

berücksichtigen. Die daraus resultierende Einstufung des Ausbaumaterials in Deponie-

klassen kann zu Mehrkosten führen; deren Vergütung sollte für die entsprechenden

Fälle in der Ausschreibung ausgeschlossen werden.

8. BRÜCKEN- UND DURCHLASSBAUWERKE

8.1 Allgemeines

Die bestehende Autobahnbrücke im Kreuzungsbereich BAB A 5/B 455/L 3057 soll

durch einen Neubau ersetzt werden. Der Neubau ist mit einer lichten Weite von etwa

27,0 m und einer lichten Höhe von > 4,7 m konzipiert. Der Kreuzungswinkel geht aus

den Planunterlagen [1] mit 47,7 gon hervor.

Zwei weitere Durchlass-/Brückenbauwerke sind im Bereich der Zu- und Abfahrtsram-

pen in den Nordost- und Nordwest-Quadranten vorgesehen. Hier wird ein Entwässe-

09147401 Ausbau der Anschlussstelle Friedberg im Zuge der

BAB A 5 / B 455 / L 3057

Dr. Hug Geoconsult GmbH Seite 37

rungsgraben gekreuzt und ein parallel zur B 455 neu geplanter Geh- und Radweg un-

ter den Zu- und Abfahrtsrampen durchgeführt.

Nähere Details zu den geplanten Brücken- und Durchlassbauwerken mit Angaben zur

Tiefenlage der Gründungssohlen sowie Angaben zu den zu erwartenden Bauwerkslas-

ten liegen aktuell nicht vor. Auch liegen uns keine Unterlagen über die vorhandene

Brückenkonstruktion vor.

8.2 Brückenbauwerk BAB A 5/B 455/L 3057

Das voraussichtlich planmäßige Gründungsniveau des neuen Brückenbauwerks ist

nach unseren Erfahrungen bei etwa 208 mNN anzunehmen, also rund 2 m unterhalb

des bestehenden/geplanten Straßenniveaus im Bereich des Kreuzungsbauwerks.

Nach den Ergebnissen der im Bereich der alten/neuen Brücke angesetzten Bohrungen

BK 1 bis BK 4 dominieren hier oberflächennah zunächst quartäre Lößböden (Schicht 2)

und tertiäre Tone (Schicht 2). Insbesondere die Lößböden sind als nur mäßig tragfähig

bzw. setzungsfähig zu bewerten.

Die am gegenständlichen Standort abgeteuften Bohrungen veranschaulichen den sehr

inhomogenen Schichtenaufbau. So wurde mit jeder Bauwerksbohrung ein unterschied-

liches Baugrundprofil aufgeschlossen (starke Abweichungen in der Mächtigkeit der

Schluffe und Tone). Die Unterkante der Tone wurde demzufolge in Tiefen zwischen

ca. 4,4 m und maximal 15,2 m unter jeweiligem Geländeniveau angetroffen.

Eine Gründung der neuen Brückenwiderlager innerhalb der Lößböden sowie der Tone

wird aus geotechnischer Sicht im Hinblick auf die Gebrauchstauglichkeit mit höherer

Wahrscheinlichkeit nicht realisierbar sein.

Insofern werden nach jetzigem Kenntnisstand aller Voraussicht nach zusätzliche Grün-

dungsmaßnahmen zur Setzungsreduzierung vorzusehen sein. Wir denken nach der-

zeitiger Beurteilung primär an eine Tiefgründung auf Bohrpfählen.

Für eine derartige Bohrpfahlgründung nach DIN 1054:2010-12 bzw. EA Pfähle [12]

können für den Brückenentwurf vorläufig die in den Tabellen 7 und 8 aufgeführten Be-

messungsprofile angesetzt werden.

Da die im Vergleich zu den Tonen/Lehmen besser tragfähigen Sande und Kiese im

Bereich der jeweiligen Widerlagerstandorte mit teilweise stark unterschiedlichen

Mächtigkeiten erkundet wurden, sind wir bei den Angaben zur Mantelreibung zunächst

09147401 Ausbau der Anschlussstelle Friedberg im Zuge der

BAB A 5 / B 455 / L 3057

Dr. Hug Geoconsult GmbH Seite 38

– auf der sicheren Seite liegend – von der jeweils geringeren Mächtigkeit ausgegan-

gen.

Die Ausführungen in der DIN EN 1536 bzw. der DIN 1054:2010-12 sind bei der Pla-

nung und Herstellung der Pfahlgründungen generell zu berücksichtigen.

Tab. 7: Bemessungsprofil Bohrpfahlgründung Widerlager Süd (Bohrungen BK 2 und BK 3)

Schicht Tiefe [mNN] Bezeichnung Mantelreibung Spitzenwiderstand

Oberkante Unterkante qs,l,k [kN/m²] Qb,k [kN/m²]

1 212 209 künstliche

Auffüllungen 0 -

2 209 205 Lößböden 40 -

3 205 202 Tone 60 -

4 202 195 Sande und Kiese 100 EA Pfähle, Tab. 5.12

qc = 15 MN/m²

5 195 190 Wechsellagerung

Sand/Schluff 60

EA Pfähle, Tab. 5.14cu,k = 150 kN/m²

6 190 < 185 Sande und Kiese 120 EA Pfähle, Tab. 5.12

qc = 25 MN/m²

Tab. 8: Bemessungsprofil Bohrpfahlgründung Widerlager Süd (Bohrungen BK 1 und BK 4)

Schicht Tiefe [mNN] Bezeichnung Mantelreibung Spitzenwiderstand

Oberkante Unterkante qs,l,k [kN/m²] Qb,k [kN/m²]

1 212 209 künstliche

Auffüllungen 0 -

2 209 205 Lößböden 40 -

2 205 188 Wechsellagerung

Kies/Ton 60

EA Pfähle, Tab. 5.14cu,k = 150 kN/m²

3 188 < 186 Sande und Kiese 120 EA Pfähle, Tab. 5.12

qc = 25 MN/m²

Der Ansatz des Pfahlspitzenwiderstandes für die Sande und Kiese ist in der untersten

angegebenen Schicht nur dann zulässig, wenn die Restmächtigkeit der Sande und

Kiese unter der Pfahlsohle nachweislich mindestens den 3-fachen Pfahldurchmesser

beträgt. Andernfalls ist der Spitzendruckansatz für die Tone zu wählen.

In Abhängigkeit der jeweiligen Bauwerkslasten werden vermutlich Pfahlgruppen zum

Lastabtrag erforderlich sein.

09147401 Ausbau der Anschlussstelle Friedberg im Zuge der

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Dr. Hug Geoconsult GmbH Seite 39

Bei der Anordnung der Pfähle sollten zwischen den Pfählen generell mindestens der

dreifache Abstand des Pfahldurchmessers eingehalten werden. Bei kleineren Pfahlab-

ständen wäre die Gruppenwirkung der Pfähle bei der Bemessung entsprechend zu

berücksichtigen.

Die Gebrauchstauglichkeit der Pfahlgründung (Verträglichkeit der Setzungen bzw. der

Setzungsdifferenzen) ist anhand der jeweiligen Widerstandssetzungslinien der Pfähle

zu überprüfen. Üblicherweise sind infolge der Gebrauchslasten Setzungen der Pfähle

in einer Größenordnung von s 1 cm bis 1,5 cm zu erwarten.

8.3 Brückenbauwerke in den Zu- und Abfahrtsrampen im Nordost- und

Nordwest-Quadrant

In den Nordwest- und Nordost-Quadranten der Anschlussstelle sollen der geplante

Geh- und Radweg unter den Zu- und Abfahrtsrampen hindurch geführt werden.

Im Bereich der geplanten Brückenbauwerke wurden die Bohrungen BK 5/BK 5a (Nord-

ost-Quadrant) bzw. BK 9/BK 9a (Nordwest-Quadrant) durchgeführt. Die Höhe der Geh-

und Radweggradiente im Bereich der Kreuzungsbauwerke geht aus dem Höhenplan

mit rund 209,7 mNN (Nordost-Quadrant) bzw. 209,0 mNN (Nordwest-Quadrant) hervor.

Das Gelände im Umfeld der Bohrungen BK 5/BK 5a wurde im Zuge früherer Baumaß-

nahmen aufgeschüttet. Die Auffüllungen reichen in der Bohrung BK 5 bis in eine Tiefe

von ca. 3,2 m unter Geländeniveau. An der Basis des Auffüllkörpers sind offensichtlich

noch Reste der ehemaligen Oberbodendecke im Untergrund vorhanden. Im Umfeld der

Bohrung BK 5a beträgt die Auffüllmächtigkeit etwa 2,1 m. Unterhalb der Auffüllungen

folgen bis in eine Tiefe von ca. 3,4 m unter Ansatzpunkt schwach humose Tone, bei

denen es sich ebenfalls um ehemalige Oberböden handeln könnte.

Der natürliche Baugrundaufbau wird durch eine Wechselfolge aus Tonen und Kiesen

geprägt, die in den Bohrungen jeweils stark unterschiedliche Mächtigkeiten aufweisen.

Die voraussichtlich planmäßige Gründungssohle von rund 208,5 mNN kommt somit

sowohl innerhalb der tertiären Tone (BK 5) wie auch der Kiese (BK 5a) zu liegen.

Im Nordwest-Quadranten (Bohrungen BK 9 bzw. BK 9a) wird der Baugrund durch eine

lebhafte Wechselfolge aus Tonen und Kiesen aufgebaut, wobei die jeweilige Schicht-

stärke zwischen den Bohrungen und auch innerhalb der einzelnen Bohrung stark vari-

ieren. Auch hier wird das voraussichtlich planmäßige Gründungsniveau (ca. 208 mNN)

in den tertiären Kiesen und Tonen liegen.

09147401 Ausbau der Anschlussstelle Friedberg im Zuge der

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Dr. Hug Geoconsult GmbH Seite 40

Trotz der heterogenen Untergrundverhältnisse halten wir hier angesichts der im Ver-

gleich zum Kreuzungsbauwerk (Kapitel 8.2) vermutlich deutlich geringen Spannweiten

der Durchlassbauwerke (lichte Weite ca. 4,75 m) und der damit verbundenen (deutlich)

geringeren Bauwerkslasten eine Flach- bzw. Flächengründung für möglich.

Aufgrund der wechselhaften Untergrundverhältnisse ist dabei eine Flächengründung

(Fundamentplatte) zu präferieren, woraus sich die Empfehlung ableitet, die Durchlass-

bauwerke als Rahmenbauwerke auszubilden.

Für eine Vordimensionierung der Gründungsplatten können hier bis zum Vorliegen

endgültiger Bauwerkslasten Bettungsmoduli von ks,k 3 MN/m² bis ks,k 6 MN/m³ (un-

tere/obere Grenze) angesetzt werden. Im Bereich der Lasteinleitungsstreifen ist die

Bodenplatte ggf. zusätzlich durch eine Aufvoutung zu verstärken. Der maximale Kan-

tendruck sollte zunächst auf 300 kN/m2 begrenzt werden.

Nach den Ergebnissen einer mit überschläglich angenommenen Lasten durchgeführ-

ten Setzungsberechnung sind Setzungen in einer Größenordnung zwischen s 1,5 cm

bis 2,5 cm mit entsprechenden Setzungsdifferenzen zu erwarten. Genauere Angaben

sind auf Basis einer detaillierten Setzungsberechnung nach DIN 4019 möglich, die im

Zuge der weiteren Planungen noch durchzuführen sein wird.

Sowohl Setzungen wie auch Setzungsdifferenzen werden mit zeitlicher Verzögerung

auftreten.

9. HINWEISE ZUM STRASSENBAU (BAB A5, B 455, L 3057)

9.1 Allgemeines

Im Zuge der geplanten Baumaßnahme wird die Autobahn auf einer Länge von bis zu

ca. 2.175 m in beiden Richtungsfahrbahnen um jeweils eine Fahrspur bzw. entspre-

chende Ein- und Ausfädelungsstreifen (sogenannte Verteilerfahrstreifen) erweitert (sie-

he Anlage 1.1).

Weiterhin sind die grundhafte Erneuerung der Landesstraße L 3057 sowie der Bun-

desstraße B 455 auf einer Länge von insgesamt rund 1.375 m geplant.

Parallel zur Bundesstraße/Landesstraße soll ein kombinierter Geh- und Radweg ent-

stehen.

09147401 Ausbau der Anschlussstelle Friedberg im Zuge der

BAB A 5 / B 455 / L 3057

Dr. Hug Geoconsult GmbH Seite 41

Gemäß den vorliegenden Höhenplänen sind wir davon ausgegangen, dass sich die

geplanten Gradienten in etwa an den bestehenden Gradienten der Bundes- und Land-

straßen orientieren.

Weiterhin sollen die vorhandenen Zu- und Abfahrtsrampen umgebaut und im Nordost-

Quadrant eine neue Zufahrtsrampe errichtet werden. Hierzu sind umfangreiche Erd-

bauarbeiten zur Profilierung des Geländes erforderlich. Während die Zu- und Abfahrts-

rampen in den Südost-, Nordost- und Nordwest-Quadranten überwiegend in

Dammlage herzustellen sein werden, verläuft die neue Rampe im Südwest-Quadrant

primär in einem Einschnitt.

Für die Planung und Durchführung der Erd- und Verdichtungsarbeiten im Bereich der

Verkehrsflächen (Straßenunter-/Straßenoberbau) sowie für die Herstellung der Fahr-

bahndecken empfehlen wir, sich an den entsprechenden Richtlinien und Merkblättern

des öffentlichen Straßenraumes (u. a. ZTVE-StB 94 und RStO 01) zu orientieren.

9.2 Oberbau

9.2.1 Frostsicherheit und Regelaufbau

Im Bereich der Anschlussstelle Friedberg herrschen oberflächennah primär die Lößbö-

den (Bodengruppen TM/UM und TL/UL nach DIN 18196) vor. In Teilabschnitten des

späteren Erdplanums sind ggf. auch Reste der künstlichen Auffüllungen und der tertiä-

ren Ablagerungen zu erwarten.

Diese Böden sind nach ZTVE-StB 09, Tabelle 1 vornehmlich der Frostempfindlich-

keitsklasse F 3 (sehr frostempfindlich) zuzuordnen. Wenngleich das Planum in Teilab-

schnitten in weniger frostempfindlichen Böden zu liegen kommen wird, empfehlen wir,

die weiteren Planungen generell auf die Frostempfindlichkeitsklasse F 3 auszulegen.

Im Bereich der Zu- und Abfahrtsrampen kann in Abhängigkeit der hier erforderlichen

Aufhöhung des Geländes und dem vorgesehen Aufschüttmaterial hiervon ggf. abgewi-

chen werden.

Die Anschlussstelle Friedberg liegt gemäß Bild 6 der RStO 01 in der Frosteinwirkungs-

zone 1.

09147401 Ausbau der Anschlussstelle Friedberg im Zuge der

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Die Dimensionierung der Verkehrsflächen wird maßgeblich von der zu erwartenden

Beanspruchung beeinflusst. Gemäß den vorliegenden Planunterlagen [1.k] gehen wir

von folgenden Bauklassen aus:

Autobahn BAB 5: Bauklasse SV

Zu- und Abfahrtsrampen: Bauklassen I und II

Bundes- und Landesstraße: Bauklassen I und II

Die Mindestdicken der Tragschicht einschl. Deckschicht (frostsicherer Oberbau) be-

trägt für die Bauklassen I, II und SV gemäß der RStO 01 jeweils 65 cm. Die frostsiche-

re Aufbaustärke ist mit den entsprechenden Mehr- und Minderdicken für die örtlichen

Verhältnisse (Tabelle 7 der RStO 01) zu beaufschlagen.

Für den kombinierten Geh- und Radweg wurde planerisch [1.k] eine frostsichere Auf-

baustärke von 0,3 m zugrunde gelegt.

Bei Bauweisen mit bituminöser Decke ist gemäß RStO 01 in Abhängigkeit der ausge-

führten Bauweise (Einbau von Frostschutzschicht, Kiestragschicht oder Schottertrag-

schicht) auf Oberkante (mineralische) Tragschicht ein Tragfähigkeitswert von

EV2 > 100 MN/m² bis 150 MN/m² gefordert.

9.2.2 Erdplanum

Nach den Ergebnissen der Erkundungsaufschlüsse stehen entlang der Landes- und

Bundestraße nach dem Rückbau der vorhandenen Straße voraussichtlich sowohl noch

künstliche Auffüllungen wie auch bereits die quartären Lößböden an.

Auch im Bereich des kombinierten Geh- und Radweges sind quartäre Lößböden zu

erwarten.

Das Erdplanum für die zusätzliche Fahrspur der Autobahn wird vermutlich sowohl

durch quartäre Lößböden wie auch noch herzustellende Dämme geprägt.

Die in den Tafeln der RStO 01 ausgewiesenen Schichtdicken setzen bei fachgerech-

tem Einbau der Trag- bzw. Frostschutzschicht auf dem Planum einen Verformungsmo-

dul von EV2 ≥ 45 MN/m² voraus. Der Nachweis des Verformungsmoduls auf dem Pla-

num erfolgt mittels Plattendruckversuchen nach DIN 18134.

Liegt das Erdplanum innerhalb der noch herzustellenden Aufschüttun-

gen/Rampenbauwerke für die neuen Zu- und Abfahrtsrampen, kann bei Verwendung

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von einbaufähigem bzw. verdichtungsfähigem Material und einer Stärke des Auffüllbe-

reiches von > 0,3 m das Erreichen des o. g. Zielwertes für die Mindesttragfähigkeit un-

terstellt werden. Zusätzliche Maßnahmen zur Erhöhung der Tragfähigkeit sind dann

vermutlich nicht erforderlich.

Direkt in den natürlich anstehenden Lößböden sowie bei nur geringer Restmächtigkeit

der oberhalb der Lößböden noch vorhandenen künstlichen Auffüllungen wird ein Trag-

fähigkeitswert von EV2 45 MN/m² nach unseren Erfahrungen dagegen nicht zu erzie-

len sein.

Aus diesem Grund müssen Untergrundverbesserungsmaßnahmen, die dann entweder

aus einer Verstärkung/Verdickung der Tragschicht (Bodenaustausch um bis zu 30 cm,

Geokunststoff) oder einer Bodenverbesserung/ Bodenverfestigung mit hydraulischen

Bindemitteln (was hier zu favorisieren ist) bestehen können, in entsprechendem Um-

fang vorgesehen werden. Entsprechende Maßnahmen (Bodenverbesserung mit einer

Stärke von 30 cm) sind in den vorliegenden Planunterlagen [1.k] bereits berücksichtigt.

Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen reichen diese Maßnahmen ggf. nicht aus. Wir

empfehlen daher, den weiteren Planungen einen Bodenaustausch mit 50 cm Stärke

oder eine Bodenverbesserung mit einer Stärke von 40 cm zugrunde zu legen.

Bei den weiteren Planungen bzw. der Ausschreibung sollten daher die entsprechenden

Positionen zur Untergrundverbesserung ausgewiesen bzw. berücksichtigt werden. Die

tatsächlich notwendigen Maßnahmen sind dann nach Herstellen des Erdplanums in

Teilabschnitten im Zuge der Bauausführung vor Ort anhand entsprechender Prüfungen

genauer festzulegen (Lastplattendruckversuche, Probefelder).

Bei einer Bodenverfestigung mittels Kalk bzw. Kalk-Zement-Gemisch werden erfah-

rungsgemäß Bindemittel-Zugabemengen zwischen ca. 2 Gew.-% und 4 Gew.-%, be-

zogen auf das Trockengewicht des Bodens, erforderlich, was einer Bindemittelmenge

von ca. 35 kg/m³ bis 70 kg/m³ entspricht. Diese Erfahrungswerte müssen im Vorfeld

der Baumaßnahme durch eine Eignungsprüfung (Wassergehalt des Bodens, Art und

Dosierung des gewählten Bindemittels und/oder Probefelder) überprüft und festgelegt

werden. Auch kontinuierliche baubegleitende Überprüfungen der

Bindemittelzugabemengen sind unumgänglich.

9.2.3 Trag-/Frostschutzschicht

Die Trag-/Frostschutzschichten sind gemäß ZTVT-StB 95 bzw. ZTV SoB-StB 04 aus-

zubilden und unter Beachtung der einschlägigen Regeln (insbesondere ZTVE-StB 09)

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lagenweise einzubauen und zu verdichten; die erreichte Verdichtung ist durch geeigne-

te Verdichtungskontrollen (z. B. Plattendruckversuche) zu dokumentieren.

Die Verdichtungsanforderungen sind einzuhalten und im Zuge der Bauausführung

durch entsprechende Kontrollprüfungen (z. B. Plattendruckversuche) gemäß Kapitel 14

der ZTVE nachzuweisen.

9.2.4 Abschließende Hinweise

Aus oben beschriebenen Gründen und den notwendigerweise punktuell ausgeführten

Aufschlüssen ist eine „lückenlose“, detaillierte Bewertung des Erdplanums nicht mög-

lich.

Unabhängig von der im Zuge der weiteren Planungen noch durchzuführenden „Ver-

dichtung“ der Baugrundaufschlüsse durch weitere Erkundungsbohrungen empfehlen

wir, die in den einzelnen Abschnitten jeweils notwendigen Maßnahmen im Zuge der

Bauausführung vor Ort festzulegen, was sich nach unserer Erfahrung bei vergleichba-

ren Projekten gut bewährt hat.

Dazu sollte das Erdplanum abschnittsweise hergestellt werden. Die Beschaffenheit des

Planums (u. a. Wassergehalt) muss dann durch den Fachgutachter in der Örtlichkeit

beurteilt und überprüft werden. Hinsichtlich der Kontrolle der Tragfähigkeit des Erdpla-

nums sind entsprechende Kontrolluntersuchungen (z. B. Plattendruckversuche) durch-

zuführen und die zusätzlichen Schritte (Zugabemengen Kalk, Stärke Bodenaustausch

etc.) festzulegen.

Aufgrund der im Erdplanum anstehenden, ausgesprochen wasserempfindlichen Böden

müssen die Erdplanien vor Wasserkontakt geschützt werden, um Aufweichungen und

damit verbundene Tragfähigkeitsverluste zu unterbinden, die zu beträchtlichen Er-

schwernissen bei den Erdarbeiten und beim Baustellenverkehr führen können. Einmal

aufgeweichte Lößböden sind nicht mehr mit herkömmlichem Aufwand zu verdichten

und müssen ausgetauscht werden.

Das Befahren des Planum sollte – auch im erdfeuchten Zustand – soweit wie möglich

vermieden werden, da die bindigen Böden aufgrund ihrer bodenmechanischen Eigen-

schaften sehr empfindlich auf mechanische Beanspruchung reagieren. Offene

Planumsbereiche dürfen nicht ungeschützt über längere Zeiträume der Witterung/ Nie-

derschläge ausgesetzt werden. Sie sind durch entsprechende Vorkehrungen (unmittel-

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Dr. Hug Geoconsult GmbH Seite 45

bare Überschüttung, temporäre Abdeckung o. dgl.) vor Niederschlägen und Frostein-

wirkungen zu schützen.

9.3 Herstellung der neuen Rampenbauwerke

9.3.1 Einbaumaterialien

Die im Zuge der Erdarbeiten in geringem Umfang anfallenden Tertiärböden (Sande

und Kiese) können bei geringem Feinkornanteil als Schüttmaterial für die neuen Ram-

penbauwerke verwendet werden. Größere Steine und Gerölle sind zu separieren und

abzufahren. Die tertiären Tone und Schluffe sind aufgrund der eingeschränkten

Verdichtbarkeit als Schüttmaterial nicht geeignet.

Auch die Lößböden sind - günstige Witterungsverhältnisse zum Zeitpunkt der Bauaus-

führung vorausgesetzt - als Einbaumaterial geeignet, müssen aber i. d. R. durch die

Zugabe von Kalk verbessert werden. Im Hinblick auf die Beurteilung der Wiedereinbau-

fähigkeit der anstehenden Böden müssen die wesentlichen Parameter (Wassergehalt

des Bodens, Art und Dosierung des gewählten Bindemittels) im Vorfeld - spätestens

aber zu Beginn der Erdarbeiten - im Rahmen einer Eignungsprüfung (Labor und/ oder

Probefelder) detailliert untersucht und festgelegt werden. Üblicherweise ergeben sich

Bindemittelzugabemengen von ca. 2 Gew.-% bis 4 Gew.-% bezogen auf das Trocken-

gewicht des Bodens (siehe hierzu auch Kapitel 9.2.1).

Sofern zur Aufschüttung Fremdmassen Verwendung finden sollen/müssen - wovon

nach derzeitiger Beurteilung auszugehen ist - sollten diese aus kornabgestuften, gut

verdichtbaren Kies-Sand-Gemischen (z. B. Bodengruppen GW, SW etc. nach

DIN 18196) bestehen. Aufgrund der Lage der Trasse im Trinkwasserschutzgebiet darf

im Zuge der Baumaßnahme voraussichtlich nur Einbaumaterial der Einbauklasse Z 0

nach der LAGA-Richtlinie eingebaut werden.

9.3.2 Einbau des Materials

Der Einbau des Auffüllmaterials muss lagenweise mit Lagenstärken von maximal

ca. 30 cm erfolgen.

Die zu erzielende Verdichtung ist im Wesentlichen abhängig vom einzubauenden Ma-

terial und dem Einbauort im Damm. Wir empfehlen daher, den erforderlichen Verdich-

tungsgrad DPr bei Kenntnis der Verfüllmaterialien noch festzulegen. Üblicherweise ist

gemäß der ZTV E-StB 09 ein - materialabhängiger - Verdichtungsgrad von DPr ≥ 97 %

bis DPr ≥ 100 % zu erreichen.

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Dr. Hug Geoconsult GmbH Seite 46

Der Verdichtungserfolg beim Einbau der einzelnen Lagen ist durch geeignete Kontrol-

len (Lastplattendruckversuche, Rammsondierungen, Dichtebestimmung etc.) nachzu-

weisen und zu dokumentieren.

Zur Schaffung eines befahrbaren Planums empfehlen wir, im Bereich der Lößböden

zunächst eine Lage mit sog. Grobschlag (ohne Feinkornanteil) einzubringen, zwischen

dem anstehenden Untergrund und dem Aufschüttmaterial einen Geokunststoff mit ent-

sprechender Zugfestigkeit anzuordnen oder das Planum durch die Zugabe von hydrau-

lischen Bindemitteln zu verbessern.

Zur Erhöhung der Standsicherheit der Geländeaufschüttung sollte sowohl die

Aufstandsfläche wie auch der Anschluss an den bestehenden Damm bzw. das vorhan-

dene Gelände abgetreppt und verzahnt werden.

Ob die im Nordost-Quadrant bereits vorhandene Geländeaufschüttung als Un-

tergrund für die neue Zu- und Abfahrtsrampe verbleiben kann, oder ob hier ein

Austausch bzw. eine Verbesserung des Schüttkörpers notwendig wird, ist im

Zuge der weiteren Planungen durch entsprechende Untersuchungen (rasterför-

mige Anordnung von Bohr- und Rammsondierungen entlang des Rampenbau-

werkes) noch zu überprüfen. Neben der Tragfähigkeit des Auffüllkörpers selbst

ist hier auch der Einfluss der unterhalb der Aufschüttung im Untergrund offen-

sichtlich noch vorhandenen ehemaligen Oberbodendecke auf das Setzungsver-

halten des Dammkörpers zu prüfen und zu bewerten.

9.3.3 Standsicherheit und Dammsetzungen

Die zulässige Regelböschungsneigung der Dammkörper variiert in Abhängigkeit des

Einbaumaterials zwischen 1:1,5 und 1:2,0. Bei steileren Böschungsneigungen sind für

die Böschungen Standsicherheitsnachweise zu führen.

Weiterhin sind Nachweise zur Sicherheit gegen Grundbruch sowie zur Sicherheit ge-

gen Gleiten nach DIN 1054 zu führen.

Neben der eigentlichen Standsicherheit stellen die Setzungen des Dammes ein we-

sentliches Kriterium bei der Planung dar. Üblicherweise reichen aufgrund der ver-

gleichsweise breiten Aufstandsflächen von Dämmen die Einwirkungen (Verformungen

des Untergrundes) meist bis in große Tiefen (Einflusstiefe zE 2-fache Breite der

Dammaufstandsfläche).

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Der kompressible Untergrund wird durch die Last der Dammschüttung voraussichtlich

maximale Setzungen in Dammmitte von ca. 3 cm bis 5 cm (Gesamtsetzung = Endset-

zung) erfahren. Diese werden sich aufgrund der bodenphysikalischen Eigenschaften

des vornehmlich bindig geprägten Untergrundes zeitlich langsam entwickeln, bis zum

endgültigen Abklingen der Setzungen können mehrere Wochen bis Monate vergehen.

Es ist insofern generell zu empfehlen, die Dammschüttung so langsam wie möglich

vorzunehmen. Dadurch kann sich der im Untergrund aufbauende Porenwasserdruck

bis zur Schüttung der nächsten Lage weitgehend wieder abbauen. Damit verbunden ist

die Konsolidation und in deren Folge Setzungen des Untergrundes. Zwischen der Her-

stellung des Geländeaufschüttung und dem Herstellen des Oberbaus sollte ein mög-

lichst großer Zeitraum verbleiben.

Schütthöhen und Schüttpausen einer solch kontrollierten Schüttung müssen später

noch näher betrachtet und festgelegt werden, auch da sie Einfluss auf die Standsi-

cherheit des Dammes im Bauzustand haben können. Vorläufig empfehlen wir in Ab-

stimmung mit dem hessischen Amt für Baustoff- und Bodenprüfung, nach Erreichen

einer Dammschütthöhe von 1,5 m und danach jeden weiteren Meter Aufschüttung eine

Schüttpause von mindestens zwei Wochen einzulegen. Auf Grundlage von Setzungs-

messungen an der Dammschüttung können die Zeitdauer der Schüttpausen ggf. noch

reduziert werden.

Zur Beschleunigung des Konsolidationsprozesses sollte an der Basis der Dammschüt-

tung eine kapillarbrechende Schicht eingebaut werden.

Zusätzlich zu den Setzungen des Untergrundes ist die Eigenkonsolidation des

Dammmaterials selbst zu beachten. Die Eigensetzungen sind u. a. abhängig vom

Dammschüttmaterial, von der Dammhöhe und der beim Einbau erzielten Verdichtung.

Erfahrungsgemäß werden die Eigensetzungen bei guter Verdichtung bis zu maximal

ca. 1 % der Schütthöhe betragen. In der Regel klingen diese Setzungen bereits nach

wenigen Wochen aus.

10. REGENRÜCKHALTEBECKEN

10.1 Allgemeines

Im Süden und Norden der geplanten Baumaßnahme soll östlich der Autobahn jeweils

ein Regenrückhaltebecken (RRB) errichtet werden. Der Standort für das RRB Süd liegt

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am südlichen Bauende (Bau-km 1+004), das RRB Nord soll im Bereich der Abfahrts-

rampe des Südost-Quadranten entstehen (vgl. Anlage 1.1).

Gemäß den vorliegenden Unterlagen sind die Becken derzeit als offene, trockenfallen-

de Erdbecken mit naturnaher Sohle konzipiert, wobei Bereiche mit Dauerstau vorgese-

hen werden können.

Die wichtigsten Daten der beiden Regenrückhaltebecken sind in der nachfolgenden

Tabelle gegenübergestellt:

Tab. 9: Kenndaten der Regenrückhaltebecken

RRB Süd RRB Nord

Beckensohle [mNN 202,96 - 203,51 203,48 - 204,09

Dauerstau [mNN] 206,01 206,57

Stauziel [mNN] 207,01 207,57

Freibord [NN] 208,01 208,57

Oberkante Damm [mNN] 208,13 208,79

Das Gefälle der Beckensohlen schwankt damit zwischen etwa 1 % und 2,5 %.

Auf den Umgrenzungswällen soll zur Unterhaltung ein sog. Umfahrungsweg angelegt

werden.

10.2 Wahl des Abdichtungssystems

Am Standort des RRB Süd wurde die Bohrung BK 22 durchgeführt. Demnach kommt

die planmäßige Beckensohle in einer Tiefe von rund 7 m unter Geländeniveau inner-

halb der tertiären Tone zu liegen.

In der Beckensohle des RRB Nord (Bohrung BK 6) stehen sowohl noch Reste der

quartären Lößböden als auch bereits die tertiären Schichtglieder, hier in Form von

schwach schluffig-tonigen Kiese, an.

Im Hinblick auf die Beurteilung der erforderlichen Dichtungsmaßnahmen für das Re-

genrückhaltebecken ist gemäß [11] der 0,3 m starke Horizont unterhalb der Becken-

sohle zu bewerten.

Nach den Ausführungen in Kapitel 6.3 kann den kiesigen Tertiärböden eine Bandbreite

der Durchlässigkeitsbeiwerte von kf 1 10 -4 m/s bis kf 5 10 -6 m/s bescheinigt wer-

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den. Die Durchlässigkeit der tertiären Tone und Schluffe variiert i. d. R. zwischen

kf 1 · 10 -8 m/s und kf 1 · 10 -10 m/s. Für die Lößböden kann die Durchlässigkeit mit

kf 1 10 -6 m/s bis kf 1 10 -8 m/s angenommen werden.

Somit ist festzustellen, dass die in [11] hinsichtlich der Durchlässigkeit formulierten

Anforderungen an die Beckensohle von kf < 10 -8 m/s (Teiche) bzw. kf < 10 -7 m/s

(Schönungsteiche) zumindest für das RRB Nord nicht durchgängig erfüllt sind. Insofern

ist hier eine entsprechende künstliche Abdichtung des Rückhaltebeckens vorzusehen.

Bei dem geplanten „grünen“ Regenrückhaltebecken ist eine Abdichtung mit Hilfe von

Beton- und Asphalttragschichten nicht möglich; bei einer Tondichtung können bei dem

vermutlich als zeitweise trockenfallend konzipierten Becken und ungünstigen Witte-

rungsverhältnissen ggf. Rissbildungen entstehen. Eine Tondichtung müsste dement-

sprechend durch eine Überschüttung vor Austrocknung geschützt werden.

Insofern bietet sich im vorliegenden Fall eine Abdichtung durch Kunststoffdichtungs-

bahnen an. Zwar muss die Kunststoffdichtung ebenso wie die bereits vorgestellte Ton-

dichtung zum Schutz vor Beschädigungen überschütten werden, allerdings bietet eine

solche Dichtung nach unserer Beurteilung eine höhere Sicherheit im Hinblick auf die

Gewährleistung der Dichtigkeit.

Wenn alternativ eine Dichtungsbahn aus Tonen ausgeführt werden soll, könnten hierzu

ggf. auch die am Standort des RRB Süd beim Aushub anfallenden Tone verwendet

werden.

Am RRB Süd ist eine künstliche Abdichtung des Beckens nach derzeitiger Beurteilung

aller Voraussicht nach nicht erforderlich.

10.3 Herstellung der Umgrenzungswälle

Die Becken werden gemäß den vorliegenden Planunterlagen durch neu herzustellende

Umgrenzungswälle begrenzt.

Inwieweit diese am Standort des RRB Süd überhaupt erforderlich sind (die Gelände-

oberkante am Bohrpunkt BK 22 liegt gemäß der Höheneinmessung des ASV [2]

(GOK = 210,31 mNN) oberhalb der in [1.o und 1.n] angegebenen Dammoberkante von

208,31 mNN), sollte nochmals geprüft werden.

Wir empfehlen, sich bezüglich Einbau und Verdichtung des Dammschüttmaterials für

die Umgrenzungswälle an den Anforderungen der ZTVE-StB 09 zu orientieren. Dem-

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nach ist ein lagenweiser Einbau erforderlich und – je nach Dammmaterial – auf min-

destens 97 % der einfachen Proctordichte zu verdichten.

Zur Erhöhung der Standsicherheit des Walles muss der geplante Dammkörper mit dem

vorhandenen Geländeverlauf verzahnt und die Anschlussfuge sowohl in Längsrichtung

wie auch quer zum Gelände abgetreppt werden.

Ohne gesonderte Standsicherheitsnachweise sollte die wasserseitige Böschung des

Erdbeckens nicht steiler als 1 : 2 (natürliche Böden) und die luftseitige Böschungsnei-

gung nicht steiler als 1 : 1,5 ausgebildet werden.

Die einzelnen Lagen sind dabei vom Böschungsbereich aus nach innen hin zu verdich-

ten.

Bezüglich der Einbaufähigkeit der bei den Aushubarbeiten anfallenden Aushubböden

oder ggf. verweisen wir auf die Ausführungen in Kapitel 9.3.1. Gleiches gilt für die Ver-

wendung von Liefermaterial.

Was die Qualitätssicherung in der Bauausführung betrifft, sind entsprechende Maß-

nahmen (Verdichtungskontrollen etc.) in der Ausschreibung vorzusehen und umzuset-

zen.

10.4 Standsicherheit

Für die Begrenzungsdämme in der hier vorliegenden Form sind in einer späteren Pla-

nungsphase generell die folgenden Nachweise zu führen:

Sicherheit gegen Grundbruch (DIN 4017)

Sicherheit gegen Gleiten (DIN 1054)

Dammsetzungen (DIN 4019)

Sicherheit gegen Böschungs- und Geländebruch (DIN 1054)

Neben dem eigentlichen Dammkörper (globale Standsicherheit) sind hier insbesondere

auch das gewählte Abdichtungssystem (Gleiten, lokale Standsicherheit) zu betrachten.

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11. LEITUNGSVERLEGUNGEN

11.1 Allgemeines

Gemäß dem vorliegenden Entwässerungskonzept sind im Zuge der Umbauarbeiten an

der Anschlussstelle Friedberg zahlreiche neue Entwässerungsleitungen zu verlegen.

Für die Verlegung der Kanäle sind u. a. DIN 4124 (Baugruben und Gräben) sowie die

DIN EN 1610 (Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen) zu beach-

ten.

Den erforderlichen Nachweisen nach ATV Arbeitsblatt A 127 (Richtlinie für die stati-

sche Berechnung von Entwässerungskanälen und -leitungen) können die im Kapitel

5.5 angegebenen Bodenkennwerte zugrunde gelegt werden.

11.2 Rohrauflager

Generell sind die Rohrauflager entsprechend der statischen Berechnungen auszufüh-

ren. Punkt- und Linienlagerungen dürfen nicht auftreten.

Nach den Bohrergebnissen ist davon auszugehen, dass die Auflager der neuen Ent-

wässerungskanäle sowohl innerhalb der quartären Lößböden wie auch der tertiären

Wechselfolge zu liegen kommen werden.

Die genannten Böden sind entsprechend den Bestimmungen der DIN EN 1610 zur

Ausbildung des Rohrauflagers geeignet.

Wir empfehlen hier generell die Ausführung der Kanalbettung nach Typ 1 der v. g.

Norm. Die Stärke der Bettungsschicht sollte generell 10 cm nicht unterschreiten.

Die gut verdichtbaren, kornabgestuften Massen für die Bettungsschicht (z. B. weitge-

stufte Kies-Sand-Gemische der Bodengruppen GW, GI, SW) sind dabei lagenweise

einzubauen und auf mindestens 98 % der einfachen Proctordichte zu verdichten.

Hinsichtlich des Größtkorndurchmessers des Materials für die Bettungsschicht sind die

Bestimmungen der EN 1610 (Kanaldurchmesser) und baubetriebliche Aspekte (lagen-

weise Verdichtung) zu beachten.

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11.3 Leitungsgräben

Die Sicherung der Kanalgräben kann - wenn eine geböschte Bauweise nicht möglich

ist - als herkömmlicher waagerechter/ senkrechter Normverbau nach DIN 4124 ausge-

führt werden. Alternativ sind spezielle Grabenverbauverfahren, von denen eine Vielzahl

verfügbar ist und die auf die jeweiligen Anforderungen (u. a. Tiefenlage, Grabenbreite,

ggf. Leitungskreuzungen) abgestimmt werden können, als Grabensicherung möglich,

wobei grundsätzlich Erschwernisse infolge der im Tertiär vorhandenen Gerölle zu be-

rücksichtigen sind. In der Regel wird sich die Verbauvariante firmen- und marktspezi-

fisch im Rahmen der Ausschreibung und Vergabe ergeben und muss dann auf die ge-

nannten Anforderungen hin geprüft und abgestimmt werden.

Sollten in Teilabschnitten geböschte Bauweisen möglich sein, können für Böschungen

mit nicht belasteter Schulter gemäß DIN 4124 folgende Böschungsneigungen zugelas-

sen werden:

Schicht 1: Künstliche Auffüllungen 45°

Schicht 2: Lößböden, weich bis steif 45°

Schicht 2: Lößböden, mindestens steif 60°

Schicht 3: Sande und Kiese 45°

Schicht 3: Tone und Schluffe, mindestens steif 60°

Bei Antreffen von aufgeweichten Schichten oder Schichtwasserführungen kann ein

Abflachen der Böschungen erforderlich sein (Festlegung vor Ort), ggf. sind „Auflastfil-

ter“ erforderlich.

11.4 Wasserhaltungsmaßnahmen

Ein Grundwasserleiter im herkömmlichen Sinne ist – soweit dies auf Basis der vorlie-

genden Untersuchungsergebnisse zu beurteilen ist – in den leitungsrelevanten Tiefen-

bereichen meist nicht vorhanden. Lediglich partiell können abhängig von der Jahreszeit

und den Niederschlagsverhältnissen – i. d. R. nur gering ergiebige – Schichtwasserfüh-

rungen auftreten.

Insofern wird zur Fassung und Ableitung des Grund-/Schichtwassers i. d. R. eine offe-

ne Wasserhaltung innerhalb des Kanalgrabens (Ausbildung von Pumpensümpfen mit

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ggf. zugeleiteten Drainagegräben und Drainagerohren), die an die jeweiligen Verhält-

nisse in der Örtlichkeit anzupassen ist, möglich und ausreichend sein.

Wasserhaltungsmaßnahmen sind nach dem Wasserhaushaltsgesetz/ Landeswasser-

gesetz erlaubnispflichtig und müssen bei der zuständigen Genehmigungsbehörde

rechtzeitig beantragt werden. Darüber hinaus ist eine Genehmigung zur Einleitung des

abgepumpten Grundwassers in einen Kanal bzw. Vorfluter notwendig. Im Zusammen-

hang mit den Wasserhaltungsmaßnahmen sind die standortspezifischen Randbedin-

gungen (Schutzgebietsverordnungen der Heilquellenschutzgebiete, Trinkwasser-

schutzgebiet) entsprechend zu beachten.

Basis für die Genehmigungsverfahren ist ein hydrogeologischer Erläuterungsbericht, in

dem u. a. die Untergrund- und Grundwasserverhältnisse, die Brunnenanzahl mit An-

ordnung und Tiefe sowie die geplante Ableitung des Wassers (inkl. Fördermenge) be-

schrieben werden. Die abzuführende Wassermenge ergibt sich aus dem Entwurf der

hydraulischen Berechnung der Wasserhaltungsanlage.

Es ist damit zu rechnen, dass sich aus den Genehmigungsauflagen kostenrelevante

Zusatzaufwendungen ergeben können. So wird während der Bauausführung sowie mit

entsprechendem Nachlauf ein Grundwassermonitoring durchzuführen sein.

12. SONSTIGE HINWEISE ZUR PLANUNG UND BAUAUSFÜHRUNG

12.1 Planung

Im Hinblick auf die Erdbebenbemessung sind generell die Ausführungen der

DIN 4149: 2005-04 zu beachten. Demnach ist die Anschlussstelle Friedberg der BAB

A 5 in die Erdbebenzone 1 einzustufen. Bei der Bemessung sind die Untergrundklasse

T und die Baugrundklasse C anzusetzen.

Die geplanten Baumaßnahmen sind nach DIN 1054:2010-12 in die geotechnische

Kategorie GK 2 einzustufen.

Die geplante Baumaßnahme liegt innerhalb eines Trinkwasserschutzgebietes der

Zonen III A bzw. III B sowie in einem Heilquellenschutzgebiet der Zone B-neu.

Dementsprechend dürfen für die Erdbaumaßnahmen ausschließlich Erdstoffe der Ein-

bauklasse Z 0 nach LAGA-Boden verwendet werden. Der Einsatz von Recyclingmate-

rial ist nicht zulässig.

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Die vorliegende Baugrunduntersuchung kann angesichts des derzeitigen Planungs-

standes lediglich den Charakter einer Baugrundvoruntersuchung im Sinne der

DIN 4020 besitzen. Aus diesem Grund sind mit fortschreitender Planungen weiterge-

hende Untersuchungen und Festlegungen obligatorisch.

12.2 Bauausführung

Die Baugruben für die Bauwerke können grundsätzlich in offener Bauweise herge-

stellt werden. Dabei sind die Vorgaben der DIN 4124 entsprechend zu berücksichtigen.

Böschungen können unter den in der DIN 4124 definierten Randbedingungen (u. a.

lastfreie Böschungsschultern) in den oberflächennah anstehenden Lößböden sowie

den tertiären Tonen bei mindestens steifer Konsistenz mit einer Böschungsneigung

von 60° hergestellt werden. Im Falle einer nur weichen Konsistenz sowie innerhalb

der sandig-kiesigen Schichtpakte im Tertiär ist die Böschungsneigung auf 45° zu

reduzieren.

Bei Abweichungen von den Vorgaben der DIN 4124 (z. B. durch Krane, Container

o. dgl. belastete Böschungsschultern) sowie im Einflussbereich von Bestandsgründun-

gen sind für die Böschungen bzw. die betreffenden Fundamente Standsicherheits-

nachweise (Grenzzustand 1) nach DIN 1054 (Böschungsbruchnachweis) zu führen.

Um Erosionsschäden zu vermeiden, wird dringend empfohlen, alle Böschungen mit

Baufolie gegen Witterungseinflüsse zu schützen. Die Folien sind ausreichend weit über

den Böschungskopf hinaus zu führen.

Nach den Bohrergebnissen werden bei den Aushubarbeiten der Bauwerksbaugru-

ben größtenteils Böden der Bodenklassen 3 bis 5 anfallen. Nach den Bohrergebnissen

ist davon auszugehen, dass die Tertiärböden aufgrund ihrer Konsistenz sowie ihres

Steinanteils ( 30 % Steine mit über 0,01 m³ bis 0,1 m³ Rauminhalt) zumindest in Teil-

bereichen schwerer zu lösen sind, als dies mit den obenstehenden Bodenklassen ab-

gedeckt wäre. Es sollten daher in der Ausschreibung die Bodenklassen 3 bis 6 zu einer

Grundposition zusammengefasst werden. Der überwiegende Teil des Aushubes sollte

damit abgedeckt sein.

Grundwasserleiter im herkömmlichen Sinne sind in bauwerksrelevanten Tiefenberei-

chen nicht vorhanden. Lediglich partiell – abhängig von der Jahreszeit und den Nieder-

schlagsverhältnissen – ist mit meist nur gering ergiebigen Schichtwasserführungen zu

rechnen. Bauzeitliche Wasserhaltungsmaßnahmen sind, was die lokal begrenzten

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Baugruben betrifft, insoweit nur in geringem Umfang erforderlich. Offene Wasserhal-

tungsmaßnahmen sollten in der Planung und Ausschreibung berücksichtigt werden.

Was die wasserrechtlichen Aspekte betrifft, können diese in einem gemeinsamen Er-

läuterungsbericht (siehe auch Kapitelt 11.4) behandelt werden.

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13. SCHLUSSBEMERKUNG

Mit Hilfe von Maschinenkernbohrungen nach DIN EN ISO 22475 werden die Unter-

grundverhältnisse im Bereich der Anschlussstelle Friedberg im Zuge der Autobahn

BAB A 5 beschrieben, dargestellt und bewertet.

Es werden erste generelle Empfehlungen zur Gründung der geplanten Brückenbau-

werke ausgesprochen und Hinweise für die Herstellung der neuen Zu- und Abfahrts-

rampen sowie zu den erforderlichen Straßen- und Kanalbaumaßnahmen gegeben.

Die generelle abfalltechnische Situation wird orientierend untersucht und erläutert.

Die Empfehlungen können beim jetzigen Planungsstand lediglich orientierenden Cha-

rakter haben. Es wird deshalb schon jetzt darauf hingewiesen, dass die vorstehenden,

allgemeinen Empfehlungen detaillierte Betrachtungen für die späteren konkreten Ein-

zelbauprojekte nicht ersetzen können. Im Zuge der weiteren Planungen sind auf die

jeweiligen Planungsentwürfe abgestimmte, projektspezifische Empfehlungen abzulei-

ten und auf die konkretisierte Bauaufgabe abgestimmte, vertiefende Untersuchungen

sowie Planungs- und Bemessungsaufgaben noch zu erarbeiten (Standsicherheitsun-

tersuchungen, Nachweise nach GZ 1 und GZ 2 gemäß DIN 1054, Wasserrecht, vertie-

fende abfalltechnische Untersuchungen, Beurteilung der Überbaubarkeit der im Nord-

ost-Quadrant der Anschlussstelle vorhandenen Aufschüttung etc.).

Auf der Basis der vorliegenden Untersuchungen und Empfehlungen sollten zunächst

die weiteren Planungsarbeiten fortgesetzt werden. Soweit derzeit noch detailliertere

Angaben aus geotechnischer Sicht erforderlich sind, bitten wir um Rücksprache.

Generell wird bereits an dieser Stelle empfohlen, die Untergrundverhältnisse im Zuge

der Gründungsarbeiten in der Örtlichkeit durch den Gutachter überprüfen und die Erd-

und Gründungsmaßnahmen fachtechnisch begleiten zu lassen.

Da im Rahmen der Baugrunderkundung nur punktuelle Bodenaufschlüsse angelegt

werden können, sind Abweichungen in Bezug auf Schichtmächtigkeit und Schichten-

ausbildung zwischen den Aufschlusspunkten nicht auszuschließen.